Daten
Kommune
Inden
Größe
7,9 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
02.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
18.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
121/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2008
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ von 8.444€ als
Gewinnvortrag und
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von
43 € als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2011 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für
das Jahr 2008 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Nachrichtlich ist eine überschlägige Betrachtung für das Jahr 2009 beigefügt, aus der zu entnehmen
ist, dass für dieses Jahr ebenfalls mit einem Überschuss zu rechnen ist. Für den Umgang hiermit
wird auf die Ausführungen im Zusammenhang mit der Kalkulation für 2011 verwiesen.