Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
06.05.14, 18:23
Aktualisiert
06.05.14, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61
61 26-10/06.01
14.04.2014
116/2014
(27/2012)
Betreff
Erweiterungsplanung Phantasialand
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2002
2. Durchführung eines Moderationsverfahrens
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 06.01“Phantasialand Standortsicherung“
(PSTA - 11.06.2002/ Rat - 24.06.2002 )
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt den Bürgermeister mit der
Durchführung eines Moderationsverfahrens mit der Zielsetzung, die Öffentlichkeit sowie
die an der Planung beteiligten Akteure.frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen
um einen tragfähigen Konsens zu erzielen.
Erläuterungen:
Zu 1.)
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 24.06.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 06.01 „Phantasialand Standortsicherung“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
umfasste Erweiterungsflächen für den Freizeitpark in einer Größenordnung von rund 30
ha. In den Folgejahren mussten vor dem inhaltlichen Einstieg in die Bauleitplanung zunächst die landesplanerischen Voraussetzungen in Form der Änderung des Regionalplans
geschaffen werden. Dementsprechend beantragte die Stadt Brühl am 23.10.2003 bei der
Bezirksregierung Köln die Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln, Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) für
zweckgebundene Nutzungen
Dieses Verfahren wurde durch die Bezirksplanungsbehörde im Laufe der letzten 10 Jahre
durchgeführt und kam mit der Beschlussfassung des Regionalrates vom 14.12.2012 zum
Abschluss. Dem folgte die Anzeige bei der Landesplanungsbehörde gemäß § 19(6) LPG
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 116/2014
NRW und Bekanntmachung der 8. Änderung des Regionalplans im Gesetz–und Verordnungsblatt des Landes NRW am 02.04.2013.
Im Rahmen des Regionalplanverfahrens wurden Planungsalternativen untersucht und
bewertet und nach Vorlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeits, - Behörden–und Trägerbeteiligung ein Ausgleichsvorschlag entwickelt, der die mögliche Erweiterungsfläche für
den Freizeitpark auf 18.5 ha begrenzte (14 ha Dreieck NSG Ententeich und 4.5 ha östliche Kleingartenanlage).
Die Stadt Brühl als Antragsteller und das Phantasialand als Betreiber akzeptierten diesen
Kompromiss und die damit verbundene Reduzierung der ursprünglich beantragten Erweiterungsfläche um ca. 11,5 ha westlich der L 194.
Da der alte Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 2002 somit überholt ist und mit der 8.
Änderung des Regionalplanes eine neue landesplanerische Grundlage vorliegt empfiehlt
der Bürgermeister dessen Aufhebung.
Zu 2.)
Im Zuge des Anzeigeverfahrens der 8. Regionalplanänderung bei der Landesplanungsbehörde erfolgten von Seiten der Staatskanzlei Hinweise (im Sinne von Auflagen) für ein
sensibles Vorgehen bei den folgenden Planungen und Verfahren auf den nachgelagerten
Ebenen.
Dies betrifft u.a. die Durchführung eines Moderationsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Naturschutz – und Umweltverbände, der betroffenen Fachbehörden und
Interessensverbände. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen auf der Basis der Ergebnisse
der 8. Änderung des Regionalplans die inhaltlichen Grundlagen für die städtebauliche Gesamtplanung im anschließenden Flächennutzungsplan–und Bebauungsplanverfahren erörtert werden. Das Verfahren soll unter Federführung eines externen und unabhängigen
Moderators noch im laufenden Jahr 2014 durchgeführt werden. Inhalte und Ergebnisse
dieses Moderationsprozesses fließen dann auch als Bestandteil der frühzeitigen Träger –
und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den §§ 3 / 4 BauGB in die Planung mit ein. Mit dieser Vorgehensweise soll ein möglichst transparenter Planungsprozess und weitestgehender Konsens unter den an der Planung beteiligten Akteuren erzielt werden.
Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14