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Vorlage (Erweiterungsplanung Phantasialand 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2002 2. Durchführung eines Moderationsverfahrens )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
06.05.14, 18:23
Aktualisiert
06.05.14, 18:23
Vorlage (Erweiterungsplanung Phantasialand
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2002
2. Durchführung eines Moderationsverfahrens ) Vorlage (Erweiterungsplanung Phantasialand
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2002
2. Durchführung eines Moderationsverfahrens )

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61 61 26-10/06.01 14.04.2014 116/2014 (27/2012) Betreff Erweiterungsplanung Phantasialand 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2002 2. Durchführung eines Moderationsverfahrens Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 06.01“Phantasialand Standortsicherung“ (PSTA - 11.06.2002/ Rat - 24.06.2002 ) 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung eines Moderationsverfahrens mit der Zielsetzung, die Öffentlichkeit sowie die an der Planung beteiligten Akteure.frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen um einen tragfähigen Konsens zu erzielen. Erläuterungen: Zu 1.) Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 24.06.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06.01 „Phantasialand Standortsicherung“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasste Erweiterungsflächen für den Freizeitpark in einer Größenordnung von rund 30 ha. In den Folgejahren mussten vor dem inhaltlichen Einstieg in die Bauleitplanung zunächst die landesplanerischen Voraussetzungen in Form der Änderung des Regionalplans geschaffen werden. Dementsprechend beantragte die Stadt Brühl am 23.10.2003 bei der Bezirksregierung Köln die Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) für zweckgebundene Nutzungen Dieses Verfahren wurde durch die Bezirksplanungsbehörde im Laufe der letzten 10 Jahre durchgeführt und kam mit der Beschlussfassung des Regionalrates vom 14.12.2012 zum Abschluss. Dem folgte die Anzeige bei der Landesplanungsbehörde gemäß § 19(6) LPG Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 116/2014 NRW und Bekanntmachung der 8. Änderung des Regionalplans im Gesetz–und Verordnungsblatt des Landes NRW am 02.04.2013. Im Rahmen des Regionalplanverfahrens wurden Planungsalternativen untersucht und bewertet und nach Vorlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeits, - Behörden–und Trägerbeteiligung ein Ausgleichsvorschlag entwickelt, der die mögliche Erweiterungsfläche für den Freizeitpark auf 18.5 ha begrenzte (14 ha Dreieck NSG Ententeich und 4.5 ha östliche Kleingartenanlage). Die Stadt Brühl als Antragsteller und das Phantasialand als Betreiber akzeptierten diesen Kompromiss und die damit verbundene Reduzierung der ursprünglich beantragten Erweiterungsfläche um ca. 11,5 ha westlich der L 194. Da der alte Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 2002 somit überholt ist und mit der 8. Änderung des Regionalplanes eine neue landesplanerische Grundlage vorliegt empfiehlt der Bürgermeister dessen Aufhebung. Zu 2.) Im Zuge des Anzeigeverfahrens der 8. Regionalplanänderung bei der Landesplanungsbehörde erfolgten von Seiten der Staatskanzlei Hinweise (im Sinne von Auflagen) für ein sensibles Vorgehen bei den folgenden Planungen und Verfahren auf den nachgelagerten Ebenen. Dies betrifft u.a. die Durchführung eines Moderationsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Naturschutz – und Umweltverbände, der betroffenen Fachbehörden und Interessensverbände. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen auf der Basis der Ergebnisse der 8. Änderung des Regionalplans die inhaltlichen Grundlagen für die städtebauliche Gesamtplanung im anschließenden Flächennutzungsplan–und Bebauungsplanverfahren erörtert werden. Das Verfahren soll unter Federführung eines externen und unabhängigen Moderators noch im laufenden Jahr 2014 durchgeführt werden. Inhalte und Ergebnisse dieses Moderationsprozesses fließen dann auch als Bestandteil der frühzeitigen Träger – und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den §§ 3 / 4 BauGB in die Planung mit ein. Mit dieser Vorgehensweise soll ein möglichst transparenter Planungsprozess und weitestgehender Konsens unter den an der Planung beteiligten Akteuren erzielt werden. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14