Daten
Kommune
Inden
Größe
17 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
02.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
18.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
127/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Benutzung der
Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung vom
09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006.
Die Kalkulation für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich,
1. die Gebühren für eine Bestattung bzw. Beisetzung wie folgt zu ändern:
1.1 Sargbestattung
1.1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) von 90 € auf 180 €
1.1.2 für Verstorbene in einem Reihen-, Wahl- oder Tiefengrab (obere Bestattung) von 460 € auf
560 €
1.1.3 für Verstorbene in einem Tiefengrab (untere Bestattung) von 560 € auf 780 €
1.2 Urnenbeisetzung
1.2.1 für Verstorbene in einem Reihen- oder Wahlgrab von 125 € auf 180 €
2. die Gebühren für die Benutzung der Trauer-/Leichenhalle bzw. Leichen-/Kühlzelle wie folgt zu
ändern:
2.1 Trauer-/Leichenhalle von 200 € auf nunmehr 250 €
2.2 Leichen-/Kühlzelle von 30 € auf nunmehr 50 €
Die Grabbereitungsgebühren werden ab dem Jahr 2011 erstmalig nach 9 Jahren (01.01.2002)
erhöht.
In diesen Grabbereitungsgebühren sind im wesentlichen die folgenden Leistungen des BauhofPersonals enthalten:
- Ausheben und Zuwerfen des Grabs; Ausschlagen des Grabes mit grünen Matten
- Bauhof-Personal-Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie
- Kränze verrücken etc.
- An- und Abfahrtszeiten inkl. Fahrzeug- und Geräteeinsatz
Mit der Festsetzung der neuen Grabbereitungsgebühren wird der Forderung der Kommunalaufsicht
des Kreises Düren nach 100%-iger Kostendeckung in vollem Umfang Rechnung getragen.
Demgegenüber haben die Nachkalkulationen in der Vergangenheit erhebliche Fehlbeträge ergeben.
Die Gebühren für die Benutzung der Trauer-/Leichenhallen bzw. Leichen-/Kühlzellen werden
ebenfalls ab dem Jahr 2011 erstmalig nach 9 Jahren (01.01.2002) erhöht.
Mit der Festsetzung der neuen Gebühren für die Benutzung der Trauer-/Leichenhallen bzw.
Leichen-/Kühlzelle wird außerdem der Forderung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren nach
60%-iger Kostendeckung (bislang 50%-ige Kostendeckung) Rechnung getragen. Gleichzeitig
wurden die Fallzahlen aktualisiert. In der Vergangenheit wurde von einer höheren Auslastung
ausgegangen.
Bezüglich der Kalkulation für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) ist darauf
hinzuweisen, dass die überschlägige Betrachtung für das Jahr 2009 ebenfalls einen Fehlbetrag
ausweist. Damit die Auswirkungen auf die Kalkulation im Jahre 2012 möglichst gering gehalten
werden, ist ein Teil dieses zu erwartenden Fehlbetrages bereits in die Kalkulation für das Jahr 2011
zu übernehmen. Dabei wird dieser Anteil in seiner Höhe so bemessen, dass er den Überschuss aus
dem Jahre 2008 neutralisiert.
1. Änderungssatzung
Beschlußvorlage 127/2010
Seite 2
vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde
Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) und den §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712) Zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394) und des § 28 der Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 in der z.Zt. gültigen
Fassung hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 folgende 1.
Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 beschlossen:
Artikel I
§ 5 (Gebührentarif)
III erhält folgende Fassung:
1.1 Sargbestattung
1.1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab)
1.1.2 für Verstorbene in einem Reihen-, Wahl- oder Tiefengrab (obere Bestattung)
1.1.3 für Verstorbene in einem Tiefengrab (untere Bestattung)
180 €
560 €
780 €
1.2 Urnenbeisetzung
1.2.1 für Verstorbene in einem Reihen- oder Wahlgrab
180 €
IV erhält folgende Fassung:
1. Trauer-/Leichenhalle
2. Leichen-/Kühlzelle
250 €
50 €
Artikel II
Diese 1. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 5 III und IV der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der
Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Beschlußvorlage 127/2010
Seite 3
Die vorstehende 1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 09. Dezember 2010
Der Bürgermeister
Beschlußvorlage 127/2010
Seite 4