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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,2 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2008) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2008)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 02.11.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 18.11.2010 Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein 126/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2008 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 9.371 € und 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 17.687 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen sowie 3. der Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 1.511 € wird für die Kalkulation 2011 berücksichtigt. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungs-wesen“ für das Jahr 2008 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 2: Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Leichenhallen“ ist insbesondere auf die hohen kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) zurückzuführen. Als Anlage sind ebenfalls Betrachtungen für das Jahr 2009 beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, dass sich die Entwicklung bei den Grabbereitungsgebühren und den Nutzungsentgelten für die Leichenhallen nicht verbessern wird. Im Zusammenhang mit der Kalkulation für das Jahr 2011 ist dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Auch die überschlägige Betrachtung für die Unterhaltung der Friedhöfe weist für 2009 einen Fehlbetrag aus, der teilweise vorzutragen ist (Weitere Ausführungen in der Vorlage 127/2010). Beschlußvorlage 126/2010 Seite 2