Daten
Kommune
Inden
Größe
9,2 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
02.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
18.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
126/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2008
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von
9.371 € und
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 17.687 € durch
allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen sowie
3. der Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von
1.511 € wird für die Kalkulation 2011 berücksichtigt.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungs-wesen“ für
das Jahr 2008 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2:
Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Leichenhallen“ ist insbesondere auf die hohen
kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) zurückzuführen.
Als Anlage sind ebenfalls Betrachtungen für das Jahr 2009 beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, dass
sich die Entwicklung bei den Grabbereitungsgebühren und den Nutzungsentgelten für die
Leichenhallen nicht verbessern wird. Im Zusammenhang mit der Kalkulation für das Jahr 2011 ist
dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Auch die überschlägige Betrachtung für die Unterhaltung
der Friedhöfe weist für 2009 einen Fehlbetrag aus, der teilweise vorzutragen ist (Weitere
Ausführungen in der Vorlage 127/2010).
Beschlußvorlage 126/2010
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