Daten
Kommune
Inden
Größe
9,3 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
32/2010
Datum
Planungsamt
10.03.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.03.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Errichtung eines Lärmschutzwalles neben der neuen Erschließungsstraße auf dem Plateau der
Goltsteinkuppe
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt ….
Begründung:
Der Antrag vom 08.03.2010 ist als Anlage beigefügt.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Planungsrecht zum Bau der neuen Erschließungsstraße auf dem Plateau der Goltsteinkuppe ist
inhaltlich im Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ bearbeitet worden. Mit
Rechtskraft dieses Bebauungsplanes wird u.a. das Baurecht für diese Straße geschaffen.
Im Bauleitplanverfahren hat sich der Rat der Gemeinde Inden mit den einzelnen Belangen
auseinandergesetzt. Die zulässigen Lärmimmissionen der zukünftigen Freizeiteinrichtungen sind im
schallimmissionstechnischen Fachbeitrag des Ingeniuerbüros IBK, Alsdorf-Hoengen 07/09 ermittelt
worden. Diese werden privatrechtlich durch die Gemeinde Inden abgesichert. Aber auch die
allgemeinen gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass die ankommenden Emissionen an
schützenswerten Einrichtungen diese Vorgaben einhalten.
Im Rahmen des Nachweises der Kontingentierung evtl. zukünftiger Betreiber ist auch der an- und
abfließende Verkehr auf dem Grundstück in die Betrachtensweise einzustellen.
Der Verkehr auf der öffentlichen Straße obliegt den Vorgaben der 16. BimSchV. Auswirkungen des
sogenannten öffentlichen Verkehrs auf angrenzenden Wohnbereiche sind im Rahmen des
Bebauungsplanes Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe“ in den Abwägungsprozess eingeflossen.
Das damals erstellte Gutachten zeigt, dass selbst bei einem sehr viel höherem Verkehrsaufkommen
als zur Zeit der Schutz der angrenzenden Wohnbebauung nach den gesetzlichen Vorgaben
gewährleistet ist. Dieser Verkehr „vermehrt“ sich nicht auf dem Plateau der Goltsteinkuppe, sodass
diese Betrachtensweise hierauf übertragbar ist. Dies bestätigt auch die Auseinandersetzung mit den
Belangen der zuständigen öffentlichen Träger.
Die Abwägungsprozesse beider Bebauungspläne legen dar, das aktive Lärmschutzeinrichtungen
zum Schutz der angrenzenden Nutzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen nicht
erforderlich sind. Dieses ist durch die jeweiligen Beschlüsse des Rates der Gemeinde Inden so
bestätigt. Eine Änderung der Sachlage liegt nicht vor. Aus diesen Gründen kann der o.a. Antrag
abgelehnt werden.
Der Hinweis auf störende Lichtreflexionen bei Nacht ist nicht nachvollziehbar. Ein Schutz in
Richtung Wohngebiete würde allein wegen der Entfernung und des dazwischenliegenden Waldes
nicht verbessert. Das Licht von Fahrzeugscheinwerfern bei Nacht ist bei jeder öffentlichen Straße
vorhanden und wird mit Bau einer solchen allgemein vorausgesetzt.
Beschlußvorlage 32/2010
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