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Beschlussvorlage (Errichtung eines Lärmschutzwalles neben der neuen Erschließungsstraße auf dem Plateau der Goltsteinkuppe - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,3 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Beschlussvorlage (Errichtung eines Lärmschutzwalles neben der neuen Erschließungsstraße auf dem Plateau der Goltsteinkuppe
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010) Beschlussvorlage (Errichtung eines Lärmschutzwalles neben der neuen Erschließungsstraße auf dem Plateau der Goltsteinkuppe
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 32/2010 Datum Planungsamt 10.03.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 24.03.2010 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Errichtung eines Lärmschutzwalles neben der neuen Erschließungsstraße auf dem Plateau der Goltsteinkuppe - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt …. Begründung: Der Antrag vom 08.03.2010 ist als Anlage beigefügt. Anmerkung der Verwaltung: Das Planungsrecht zum Bau der neuen Erschließungsstraße auf dem Plateau der Goltsteinkuppe ist inhaltlich im Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ bearbeitet worden. Mit Rechtskraft dieses Bebauungsplanes wird u.a. das Baurecht für diese Straße geschaffen. Im Bauleitplanverfahren hat sich der Rat der Gemeinde Inden mit den einzelnen Belangen auseinandergesetzt. Die zulässigen Lärmimmissionen der zukünftigen Freizeiteinrichtungen sind im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag des Ingeniuerbüros IBK, Alsdorf-Hoengen 07/09 ermittelt worden. Diese werden privatrechtlich durch die Gemeinde Inden abgesichert. Aber auch die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass die ankommenden Emissionen an schützenswerten Einrichtungen diese Vorgaben einhalten. Im Rahmen des Nachweises der Kontingentierung evtl. zukünftiger Betreiber ist auch der an- und abfließende Verkehr auf dem Grundstück in die Betrachtensweise einzustellen. Der Verkehr auf der öffentlichen Straße obliegt den Vorgaben der 16. BimSchV. Auswirkungen des sogenannten öffentlichen Verkehrs auf angrenzenden Wohnbereiche sind im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe“ in den Abwägungsprozess eingeflossen. Das damals erstellte Gutachten zeigt, dass selbst bei einem sehr viel höherem Verkehrsaufkommen als zur Zeit der Schutz der angrenzenden Wohnbebauung nach den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet ist. Dieser Verkehr „vermehrt“ sich nicht auf dem Plateau der Goltsteinkuppe, sodass diese Betrachtensweise hierauf übertragbar ist. Dies bestätigt auch die Auseinandersetzung mit den Belangen der zuständigen öffentlichen Träger. Die Abwägungsprozesse beider Bebauungspläne legen dar, das aktive Lärmschutzeinrichtungen zum Schutz der angrenzenden Nutzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen nicht erforderlich sind. Dieses ist durch die jeweiligen Beschlüsse des Rates der Gemeinde Inden so bestätigt. Eine Änderung der Sachlage liegt nicht vor. Aus diesen Gründen kann der o.a. Antrag abgelehnt werden. Der Hinweis auf störende Lichtreflexionen bei Nacht ist nicht nachvollziehbar. Ein Schutz in Richtung Wohngebiete würde allein wegen der Entfernung und des dazwischenliegenden Waldes nicht verbessert. Das Licht von Fahrzeugscheinwerfern bei Nacht ist bei jeder öffentlichen Straße vorhanden und wird mit Bau einer solchen allgemein vorausgesetzt. Beschlußvorlage 32/2010 Seite 2