Daten
Kommune
Inden
Größe
7,4 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
88/2010 vom 29.07.2010
Dringlichkeitsbeschluss
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Ulrich Schuster
Hans-Josef Schulten, stellv. Ausschussvorsitzender Bauausschuss
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Ot.
29.07.2010
Öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
29.09.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gemeindlicher Bauhof, Ortschaft Lucherberg
- Installation einer Photovoltaikanlage
Beschluss:
Der Bauausschuss genehmigt dem Investor die Installation und den Betrieb einer
Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofes Ortschaft Lucherberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen vorzubereiten und abzuschließen.
Begründung:
Der örtliche Investor, der bereits die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der
Grundschule in Inden, Ortschaft Inden/Altdorf, installiert hat, beabsichtigt, mit einem örtlichen
Elektrounternehmen die Installation und den Betrieb einer weiteren Photovoltainanlage auf dem
Dach des Bauhofes der Gemeinde Inden. Diese Anlage soll eine Größe von rd. 132 qm Dachfläche
beinhalten. Vorgesehen ist die Erzeugung von Strom, um ihn in das öffenliche Netz einzuspeisen.
Der Nutzer dieser Anlage ist für sämtliche Arbeiten selbst verantwortlich. Alle Kosten und
Gebühren gehen zu seinen Lasten. Er wird zum Betrieb bzw. Aufrechterhaltung des Betriebes sowie
zur Wartung und Reparatur vertraglich verpflichtet.
Vor dem Hintergrund, dass die Einspeisungsvergütung zum 01. Oktober 2010 erneut gekürzt wird
und damit auch die anteiligen Pachteinnahmen für uns, ist ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung
der Anlage erforderlich. Die Modalitäten werden derzeit in einem Mustervertrag des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes fixiert und geregelt.
Schuster
Bürgermeister
Schulten
stellv. Ausschussvorsitzender