Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
SPDnil CDUFraktion
L,J:! Fraktion
o
~
0
F.D.P.Fraktion
o
an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Fraktion
BÜNDNIS 90 I
DIEGRUNEN
o
StV
ft
öffentlich
A 8/ 0862
BeschIAusf.:
•
-10-1-20-
Datum: 16.11.2005
Betrifft:
Antrag bzgJ. Einstellungsstopp
Fin a n z i e I I e Aus
keine
bei der Stadt Erftstadt
wir
k u n gen:
Unterschrift des Budgetverantwortiichen
Erftstadt, den 15.11.2005
Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
Finanz- und Personalausschuss
•
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der üblichen Fluktuation sowie der Einstellung von Auszubildenden im Rahmen der Personalplanung hat die Stadt Erftstadt in den letzten 10 Jahren 341 unbefristete Einstellungen vorgenommen.
Davon
•
•
•
waren:
41 Beamte
194 Angestellte und
106 Arbeiter/innen
Dabei waren von den 41 Beamten, 19 Feuerwehrbeamte, die nach Feuerschutzhilfegesetz im Beamtenverhältnis beschäftigt werden müssen.
16 Beamte wurden im Rahmen der Ausbildung als Anwärter/innen eingestellt und nach
der Laufbahnprüfung übernommen.
Der ganz überwiegende Anteil der neueingestellten Angestellten lag im Bereich mit speziellen Ausbildungserfordernissen, wie zum Beispiel Erzieherinnen.
Bei den NeueinsteIlungen im allgemeinen Verwaltungsbereich, der traditionell häufig
von Beamten wahrgenommen wird, wurden jedoch auch bereits in der Vergangenheit
2
vermehrt Angestellte auf ehemaligen Beamtenstellen eingesetzt, so zum Beispiel bei der
Stadtkasse, im Sozialamt sowie die Leitung der Stadtwerke.
Die Einstellung von beamteten Auszubildenden (Anwärter/innen) ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Für das Jahr 2006 ist zur Zeit die Ausbildungsstelle
für eine/n Verwaltungsfachangestellten
ausgeschrieben. Im Verwaltungsbereich ist keine
Ausbildung im Beamtenverhältnis vorgesehen, für die Feuerwehr sollen 2 Brandmeisteranwärter/innen eingestellt werden.
Es hat sich herausgestellt, das sich die Ausbildung im mittleren nichttechnischen
Verwaltungsdienst im Angestelltenverhältnis anbietet, da in der 1 Jahr längeren
Ausbildung das Wissen intensiver vermittelt werden kann, außerdem sind die Auszubildenden zu einem wesentlich höheren Anteil während der Ausbildung in der
Verwaltung anwesend und können intensiver praktisch ausgebildet werden.
•
Im gehobenen nichttechnischen Dienst fehlte es bisher an einer adäquaten Ausbildung
im Angestelltenverhältnis. Im Rahmen einer neuen Ausbildungsform beim Studieninstitut
für kommunale Verwaltung soll jedoch in Zukunft ein kombinierter Angestelltenlehrgang I
und II angeboten werden, der als Alternative zu der bisherigen Ausbildung im gehobenen Dienst des Beamtenverhältnisses gesehen werden kann.
Sollte sich das Angebot des Studieninstituts in diese Richtung konkretisieren, werde ich
prüfen, ob es auch im gehobenen Dienst sinnvoller ist, die Ausbildung im Angestelltenverhältnis absolvieren zu lassen.
Die Ausbildung der Feuerwehrleute wird, wie oben erläutert, aus rechtlichen Gründen
weiterhin im Beamtenverhältnis erfolgen müssen.
Pensionsrückstellungen:
•
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 25.03.1999 das .Gesetzt zur Errichtung von
Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen" (Versorgungsfondgesetz) beschlossen. Mit diesem Gesetz erfüllt das Land NRW die aus dem Versorgungsreformgesetz
des Bundes vom 29.06.1998 in § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes festgelegte Verpflichtung, Versorgungsrücklagen als Sondervermögen zu bilden, um die künftigen Versorgungsleistungen im Beamtenbereich angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Versorgungsempfänger sicher zu stellen.
Nach dem Versorgungsfondgesetz NW sind die Gemeinden und Gemeindeverbände
verpflichtet, zur Sicherung ihrer Versorgungsaufwendungen eine Sonderrücklage zu bilden. Diese Sonderrücklage dient ausschließlich der Sicherung der Versorgungsausgaben.
Die Stadt Erftstadt bedient sich für die Pflichtzuführung der Versorgungsrücklage
Rheinischen Versorgungskasse Köln.
der
Die Zuführung im Jahre 1999 betrug 0,2% der Besoldungs- und Versorgungsausgaben
und sollte sich ursprünglich jedes Jahr um 0,2% erhöhen bis zum Jahr 2013 (3,0%).
Nunmehr beträgt die Pflichtzuführung 0,8% und ist seit dem Jahr 2003 festgeschrieben.
Im Rahmen der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements
P:\102\1021\VORLAGEN\AA
BEANTWORTUNG
ANTRAG.DOC
werden die
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Kommunen in Zukunft verpflichtet, die zur Sicherung der Versorgungslast
Pensionsrückstellungen in der Bilanz auszuweisen.
erforderlichen
Der Aufbau des Finanzvermögens wird dabei in den kommenden Jahren nicht mehr bei
der Versorgungskasse liegen, sondern in die Verantwortung der Kommunen gestellt.
Die Versorgungskasse hat ihre Satzung im Zuge dieser Veränderung dahingehend novelliert, dass die Kommunen nach einer Übergangszeit von 10 Jahren zukünftig ihre individuellen Versorgungslasten -den kalkulierbaren Versorgungsaufwand- selbst zu tragen haben. Der kalkulierbare Aufwand beschreibt dabei die Höhe der Aufwendungen,
die an Ruhestandsbeamte nach Erreichen der maßgeblichen gesetzlichen Altersgrenze
bis zu einer demografisch bestimmten Langlebigkeitsschwelle (Männer bis Vollendung
des 85. Lebensjahres, Frauen bis Vollendung des 90. Lebensjahres) zu leisten sind.
•
•
Ein Solidarausgleich für diese Aufwendungen im Umlageverband wird es nicht mehr geben; lediglich für die nicht oder nur schwer für das Einzelmitglied kalkulierbaren Risiken
wird es über eine Risiko-Umlage einen Ausgleich geben .
Unter Berücksichtung des HSK stellt sich die Situation zur Zeit wie folgt dar:
Die Konsolidierungslinie im HSK auf der Basis des Haushaltes 2005, der bekanntlich
noch auf kameraler Basis erstellt wurde, lässt keine freie Spitze zur Bildung einer Rücklage erkennbar. Auch wenn die Zahlen für den Haushalt 2006 noch nicht vorliegen, werden sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern. Der strukturelle Ausgleich 2007 mit
einem Plus von etwa 12,1 Mio. Euro ergibt sich durch Rückzuführung einer Rückzahlung
von Trägerdarlehen (12,6 Mio. Euro) sowie eines planerischen Überschusses im Vermögenshaushalt 2007 (0,55 Mio. Euro). Ohne diese Rückzuführungen wäre der strukturelle Ausgleich in 2007 um etwa 1,1 Mio. Euro verfehlt. Im Konsolidierungsjahr 2008
(kameral) zeigt das HSK einen Überschuss von 615 TEURO bei noch etwa 14 Mio. Euro
abzudeckenden Fehlbeträgen. Eine Verschlechterung durch das Ergebnis 2005 ist nicht
auszuschließen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in 2005 der Bestand der allgemeinen Rücklage fast komplett mit 2 Mio. Euro zur Sicherung bzw. Einhaltung des Konsolidierungszieles eingesetzt werden musste. Trotzdem musste die Abdeckung der auflaufenden Fehlbeträge um ein Jahr auf 2012 verschoben werden .
Nach der (NKF)-Gemeindehaushaltsverordnung
sind die Pensionsverpflichtungen nach
den beamtenrechtlichen Vorschriften in der Eröffnungsbilanz als Rückstellung einzusetzen. Die GemHVO macht detaillierte Vorgaben zur Berechnungsmethode, Zinsfuß und
Berücksichtigung der Beihilfen.
Die Pensionsrückstellung ist auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen und verringert,
soweit ausreichend vorhanden, rechnerisch das Eigenkapital. Problematisch ist somit
die Ausgliederungen des Anlageverrnögens im Rahmen der Einrichtung der Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft und Straßen, soweit kein Nachweis auf der Aktivseite unter
Finanzanlagen erfolgt.
Ob zusätzlich Teilbeträge des Versorgungsbeitrages für Beamte (etwa 1,6 Mio. Euro) für
Zahlungen in eine Rücklage frei werden, ist derzeit nicht absehbar.
Ein Konzept zur Darstellung bzw. Finanzierung der Pensionsrückstellung wird im Rahmen der Erstellung einer Eröffnungsbilanz zu erarbeiten sein.
In Vertretung
P:\102\1021\VORLAGEN\AA
BEANTWORTUNG
ANTRAG.DOC
(J'CDU Erftstadt
Christlich Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Stadtverordneter
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Herrn 1. Beigeordneten Erner
Holzdamm 10
Michael Schmalen
An der Baurnschule rq- 50374 Erftstadt
Tel.: 0 22 35 / 69 02 36. Fax: 0 22 35 / 7'9 82
Mail: mail@michael-schmalen.de
.J3M
4
lIas
104
BI
50374 Erftstadt
•
27.9.2005
ANTRAG gem. GO
Betr.: Bestehender Einstellungsstopp
Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Erner,
wir beantragen:
•
Der seit Jahren auf Grund der Haushaltsnbtlage
in Erftstadt bestehende EinI
stellungsstopp wird dahingehend erweitert! dass zukünftig k ein e Beamten
mehr eingestellt werden, außer es ist gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Grundsätzlich sollen nur noch Angestelltenverhältnisse begründet werden. Weiterhin wird der städt. Stellenplah entsprechend umgearbeitet und
alle Beamtenstellen bei evtl. Widerbesetzungen in AngestelltensteIlen umgewandelt. Ferner erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept zur Lösung des
Problems der Rücklagenbildung für Beanitenpensionen in Erftstadt, sodass
zumindest ein Einstieg erreicht wird. Weiterhin werden nur noch Ausbildungsverhältnisse im Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis abgeschlossen.
I
.
Wir bitten die Verwaltung den aufgeführtem Sachverhalt in einer Vorlage in
der nächsten Sitzung des Finanz- u. Personalausschuss vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
';,4eANf
!J
Michael . chmalen
Fraktionsvorsitzender:
Alfred Zerres
Fraktionsanschrift:
Bonner Str. 5
50374 Erftstadt
Bürozelten.
Mo.-Do.
9.00 -11.00 Uhr
Telefon: 0 22 35/7 59 54
Telefax: 0 22 35/68 86 85
Web: www.cdu-erftstadt.de
Bankverbindung:
Kreissparitasse Köln
Konto-Nr. 0191 004300.
BU 370 502 99