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Antrag (Antrag bzgl. Einstellungsstopp bei der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
598 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Antrag (Antrag bzgl. Einstellungsstopp bei der Stadt Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einstellungsstopp bei der Stadt Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einstellungsstopp bei der Stadt Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einstellungsstopp bei der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDnil CDUFraktion L,J:! Fraktion o ~ 0 F.D.P.Fraktion o an die zuständigen Ausschüsse weiter. Fraktion BÜNDNIS 90 I DIEGRUNEN o StV ft öffentlich A 8/ 0862 BeschIAusf.: • -10-1-20- Datum: 16.11.2005 Betrifft: Antrag bzgJ. Einstellungsstopp Fin a n z i e I I e Aus keine bei der Stadt Erftstadt wir k u n gen: Unterschrift des Budgetverantwortiichen Erftstadt, den 15.11.2005 Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Finanz- und Personalausschuss • Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der üblichen Fluktuation sowie der Einstellung von Auszubildenden im Rahmen der Personalplanung hat die Stadt Erftstadt in den letzten 10 Jahren 341 unbefristete Einstellungen vorgenommen. Davon • • • waren: 41 Beamte 194 Angestellte und 106 Arbeiter/innen Dabei waren von den 41 Beamten, 19 Feuerwehrbeamte, die nach Feuerschutzhilfegesetz im Beamtenverhältnis beschäftigt werden müssen. 16 Beamte wurden im Rahmen der Ausbildung als Anwärter/innen eingestellt und nach der Laufbahnprüfung übernommen. Der ganz überwiegende Anteil der neueingestellten Angestellten lag im Bereich mit speziellen Ausbildungserfordernissen, wie zum Beispiel Erzieherinnen. Bei den NeueinsteIlungen im allgemeinen Verwaltungsbereich, der traditionell häufig von Beamten wahrgenommen wird, wurden jedoch auch bereits in der Vergangenheit 2 vermehrt Angestellte auf ehemaligen Beamtenstellen eingesetzt, so zum Beispiel bei der Stadtkasse, im Sozialamt sowie die Leitung der Stadtwerke. Die Einstellung von beamteten Auszubildenden (Anwärter/innen) ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Für das Jahr 2006 ist zur Zeit die Ausbildungsstelle für eine/n Verwaltungsfachangestellten ausgeschrieben. Im Verwaltungsbereich ist keine Ausbildung im Beamtenverhältnis vorgesehen, für die Feuerwehr sollen 2 Brandmeisteranwärter/innen eingestellt werden. Es hat sich herausgestellt, das sich die Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst im Angestelltenverhältnis anbietet, da in der 1 Jahr längeren Ausbildung das Wissen intensiver vermittelt werden kann, außerdem sind die Auszubildenden zu einem wesentlich höheren Anteil während der Ausbildung in der Verwaltung anwesend und können intensiver praktisch ausgebildet werden. • Im gehobenen nichttechnischen Dienst fehlte es bisher an einer adäquaten Ausbildung im Angestelltenverhältnis. Im Rahmen einer neuen Ausbildungsform beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung soll jedoch in Zukunft ein kombinierter Angestelltenlehrgang I und II angeboten werden, der als Alternative zu der bisherigen Ausbildung im gehobenen Dienst des Beamtenverhältnisses gesehen werden kann. Sollte sich das Angebot des Studieninstituts in diese Richtung konkretisieren, werde ich prüfen, ob es auch im gehobenen Dienst sinnvoller ist, die Ausbildung im Angestelltenverhältnis absolvieren zu lassen. Die Ausbildung der Feuerwehrleute wird, wie oben erläutert, aus rechtlichen Gründen weiterhin im Beamtenverhältnis erfolgen müssen. Pensionsrückstellungen: • Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 25.03.1999 das .Gesetzt zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen" (Versorgungsfondgesetz) beschlossen. Mit diesem Gesetz erfüllt das Land NRW die aus dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 29.06.1998 in § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes festgelegte Verpflichtung, Versorgungsrücklagen als Sondervermögen zu bilden, um die künftigen Versorgungsleistungen im Beamtenbereich angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Versorgungsempfänger sicher zu stellen. Nach dem Versorgungsfondgesetz NW sind die Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, zur Sicherung ihrer Versorgungsaufwendungen eine Sonderrücklage zu bilden. Diese Sonderrücklage dient ausschließlich der Sicherung der Versorgungsausgaben. Die Stadt Erftstadt bedient sich für die Pflichtzuführung der Versorgungsrücklage Rheinischen Versorgungskasse Köln. der Die Zuführung im Jahre 1999 betrug 0,2% der Besoldungs- und Versorgungsausgaben und sollte sich ursprünglich jedes Jahr um 0,2% erhöhen bis zum Jahr 2013 (3,0%). Nunmehr beträgt die Pflichtzuführung 0,8% und ist seit dem Jahr 2003 festgeschrieben. Im Rahmen der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements P:\102\1021\VORLAGEN\AA BEANTWORTUNG ANTRAG.DOC werden die 3 Kommunen in Zukunft verpflichtet, die zur Sicherung der Versorgungslast Pensionsrückstellungen in der Bilanz auszuweisen. erforderlichen Der Aufbau des Finanzvermögens wird dabei in den kommenden Jahren nicht mehr bei der Versorgungskasse liegen, sondern in die Verantwortung der Kommunen gestellt. Die Versorgungskasse hat ihre Satzung im Zuge dieser Veränderung dahingehend novelliert, dass die Kommunen nach einer Übergangszeit von 10 Jahren zukünftig ihre individuellen Versorgungslasten -den kalkulierbaren Versorgungsaufwand- selbst zu tragen haben. Der kalkulierbare Aufwand beschreibt dabei die Höhe der Aufwendungen, die an Ruhestandsbeamte nach Erreichen der maßgeblichen gesetzlichen Altersgrenze bis zu einer demografisch bestimmten Langlebigkeitsschwelle (Männer bis Vollendung des 85. Lebensjahres, Frauen bis Vollendung des 90. Lebensjahres) zu leisten sind. • • Ein Solidarausgleich für diese Aufwendungen im Umlageverband wird es nicht mehr geben; lediglich für die nicht oder nur schwer für das Einzelmitglied kalkulierbaren Risiken wird es über eine Risiko-Umlage einen Ausgleich geben . Unter Berücksichtung des HSK stellt sich die Situation zur Zeit wie folgt dar: Die Konsolidierungslinie im HSK auf der Basis des Haushaltes 2005, der bekanntlich noch auf kameraler Basis erstellt wurde, lässt keine freie Spitze zur Bildung einer Rücklage erkennbar. Auch wenn die Zahlen für den Haushalt 2006 noch nicht vorliegen, werden sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern. Der strukturelle Ausgleich 2007 mit einem Plus von etwa 12,1 Mio. Euro ergibt sich durch Rückzuführung einer Rückzahlung von Trägerdarlehen (12,6 Mio. Euro) sowie eines planerischen Überschusses im Vermögenshaushalt 2007 (0,55 Mio. Euro). Ohne diese Rückzuführungen wäre der strukturelle Ausgleich in 2007 um etwa 1,1 Mio. Euro verfehlt. Im Konsolidierungsjahr 2008 (kameral) zeigt das HSK einen Überschuss von 615 TEURO bei noch etwa 14 Mio. Euro abzudeckenden Fehlbeträgen. Eine Verschlechterung durch das Ergebnis 2005 ist nicht auszuschließen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in 2005 der Bestand der allgemeinen Rücklage fast komplett mit 2 Mio. Euro zur Sicherung bzw. Einhaltung des Konsolidierungszieles eingesetzt werden musste. Trotzdem musste die Abdeckung der auflaufenden Fehlbeträge um ein Jahr auf 2012 verschoben werden . Nach der (NKF)-Gemeindehaushaltsverordnung sind die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften in der Eröffnungsbilanz als Rückstellung einzusetzen. Die GemHVO macht detaillierte Vorgaben zur Berechnungsmethode, Zinsfuß und Berücksichtigung der Beihilfen. Die Pensionsrückstellung ist auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen und verringert, soweit ausreichend vorhanden, rechnerisch das Eigenkapital. Problematisch ist somit die Ausgliederungen des Anlageverrnögens im Rahmen der Einrichtung der Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft und Straßen, soweit kein Nachweis auf der Aktivseite unter Finanzanlagen erfolgt. Ob zusätzlich Teilbeträge des Versorgungsbeitrages für Beamte (etwa 1,6 Mio. Euro) für Zahlungen in eine Rücklage frei werden, ist derzeit nicht absehbar. Ein Konzept zur Darstellung bzw. Finanzierung der Pensionsrückstellung wird im Rahmen der Erstellung einer Eröffnungsbilanz zu erarbeiten sein. In Vertretung P:\102\1021\VORLAGEN\AA BEANTWORTUNG ANTRAG.DOC (J'CDU Erftstadt Christlich Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Stadtverordneter Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Bösche Herrn 1. Beigeordneten Erner Holzdamm 10 Michael Schmalen An der Baurnschule rq- 50374 Erftstadt Tel.: 0 22 35 / 69 02 36. Fax: 0 22 35 / 7'9 82 Mail: mail@michael-schmalen.de .J3M 4 lIas 104 BI 50374 Erftstadt • 27.9.2005 ANTRAG gem. GO Betr.: Bestehender Einstellungsstopp Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Erner, wir beantragen: • Der seit Jahren auf Grund der Haushaltsnbtlage in Erftstadt bestehende EinI stellungsstopp wird dahingehend erweitert! dass zukünftig k ein e Beamten mehr eingestellt werden, außer es ist gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Grundsätzlich sollen nur noch Angestelltenverhältnisse begründet werden. Weiterhin wird der städt. Stellenplah entsprechend umgearbeitet und alle Beamtenstellen bei evtl. Widerbesetzungen in AngestelltensteIlen umgewandelt. Ferner erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept zur Lösung des Problems der Rücklagenbildung für Beanitenpensionen in Erftstadt, sodass zumindest ein Einstieg erreicht wird. Weiterhin werden nur noch Ausbildungsverhältnisse im Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis abgeschlossen. I . Wir bitten die Verwaltung den aufgeführtem Sachverhalt in einer Vorlage in der nächsten Sitzung des Finanz- u. Personalausschuss vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen ';,4eANf !J Michael . chmalen Fraktionsvorsitzender: Alfred Zerres Fraktionsanschrift: Bonner Str. 5 50374 Erftstadt Bürozelten. Mo.-Do. 9.00 -11.00 Uhr Telefon: 0 22 35/7 59 54 Telefax: 0 22 35/68 86 85 Web: www.cdu-erftstadt.de Bankverbindung: Kreissparitasse Köln Konto-Nr. 0191 004300. BU 370 502 99