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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 287/2012 Erstellt am: 28.08.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2012 Rat X 06.11.2012 Betreff Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 287/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013. 2. Der Rat beschließt für das Jahr 2013 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt: für ein 40 l Gefäß 69,72 € für ein 60 l Gefäß 95,65 € für ein 80 l Gefäß 122,44 € für ein 120 l Gefäß 175,44 € für ein 240 l Gefäß 336,17 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt: für ein 770 l Gefäß 2.096,72 € für ein 1.100 l Gefäß 2.987,26 € Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 43-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 36,00 € für ein 240 l Gefäß 72,01 € Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 3,52 € für ein 240 l Gefäß 5,52 € für ein 1.100 l Gefäß 22,31 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt: für einen 65 l Sack 4,16 € Der Eigenkompostiererabschlag beträgt: für ein Grundstück -17,76 € Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren bleiben unverändert. Erläuterungen Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2013 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen und blauen Zusatzgefäße wie folgt gesenkt werden: 40 l 14-täglich 60 l 14-täglich 80 l 14-täglich 120 l 14-täglich 240 l 14-täglich 770 l wöchentlich 2012 Änderung 2013 74,12 102,02 130,82 187,83 -5,94% -6,24% -6,41% -6,60% 69,72 95,65 122,44 175,44 360,63 2.257,50 -6,78% -7,12% 336,17 2.096,72 Vorlage Nr.: 287/2012 . Seite 3 / 3 1.100 l wöchentlich 65 l Abfallsack je Stk. 3.216,67 4,40 -7,13% -5,45% 2.987,26 4,16 zusätzliche braune Tonne 120 l zusätzliche braune Tonne 240 l 40,55 81,11 -11,21% -11,22% 36,00 72,01 zusätzliche Altpapiertonne 120 l zusätzliche Altpapiertonne 240 l zusätzlicher Altpapiercontainer 1.100 l 3,78 6,02 24,64 -6,84% -8,35% -9,45% 3,52 5,52 22,31 Eigenkompostiererabschlag Unverändert können folgende Gebührensätze bleiben: -23,01 -22,82% -17,76 zusätzliche Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr zusätzliche Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr Samstagsannahme 240 l 11,00 24,00 11,00 Samstagsannahme 480 l Samstagsannahme cbm 22,00 33,00 Folgende Gründe führen zur vierten Gebührensenkung in Folge: Die Gesamtkosten reduzieren sich voraussichtlich um 118.017 € (-2,77%) gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2012. Den größten Anteil haben daran mit 64.012 € (-2,79%) etwas geringere Beseitigungs- und Verwertungskosten gegenüber der Kalkulation 2012 aufgrund leicht rückläufiger Sammelmengen. Der entfallende hälftige Unterdeckungsausgleich für das Jahr 2009 hat mit 46.873 € den zweitgrößten Anteil. Die Sammlungskosten sinken zudem um 14.587 € (-0,98%) geringfügig. Die Kostenentlastung wird durch höhere Nebenerträge von 92.133 € (17,78%) verstärkt. Hauptursache ist der zweite und letzte Ausgleichsbetrag der Überdeckung des Jahres 2010. Dieser beläuft sich auf 149.030 € und liegt 84.667 € über dem ersten Ausgleichsbetrag in der Gebührenkalkulation 2012. Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 5,61% auf 3.538.251 €. Da der Hauptkostenträger (l-Volumen der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2012 aufgrund der Bestellungen der Eigentümer und der laufenden Kontrolle des Mindestvolumens geringfügig ansteigend angenommen werden kann, errechnet sich insgesamt eine Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von rund 6-7%. Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren sollten unverändert bleiben, da diese nicht kostendeckend sind. Die Abfallgebühren konnten seit 2009 im Mittel um über 30% reduziert werden. Zudem sind die Bioabfallkosten im gleichen Zeitraum um über 50% gesunken, da der Rhein-Erft-Kreis nach einer Neuausschreibung dieser Verwertungsaufgabe seit 2011 erheblich reduzierte Gebühren für die Bioabfallmengen gegenüber den Kommunen geltend machen kann. Der Eigenkompostiererabschlag sollte daher ebenfalls deutlich gesenkt werden. Die jährlichen Kostenänderungen sollten zukünftig einen veränderlichen Abschlag bewirken. In der Gebührenkalkulation 2013 wurde dieser daher auf der Grundlage der Bioabfallkosten berechnet.