Daten
Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
287/2012
Erstellt am:
28.08.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2012
Rat
X
06.11.2012
Betreff
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 287/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013.
2.
Der Rat beschließt für das Jahr 2013 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt:
für ein 40 l Gefäß
69,72 €
für ein 60 l Gefäß
95,65 €
für ein 80 l Gefäß
122,44 €
für ein 120 l Gefäß
175,44 €
für ein 240 l Gefäß
336,17 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt:
für ein 770 l Gefäß
2.096,72 €
für ein 1.100 l Gefäß
2.987,26 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 43-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
36,00 €
für ein 240 l Gefäß
72,01 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
3,52 €
für ein 240 l Gefäß
5,52 €
für ein 1.100 l Gefäß
22,31 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt:
für einen 65 l Sack
4,16 €
Der Eigenkompostiererabschlag beträgt:
für ein Grundstück
-17,76 €
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren bleiben
unverändert.
Erläuterungen
Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2013 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen und blauen Zusatzgefäße wie folgt gesenkt werden:
40 l 14-täglich
60 l 14-täglich
80 l 14-täglich
120 l 14-täglich
240 l 14-täglich
770 l wöchentlich
2012
Änderung
2013
74,12
102,02
130,82
187,83
-5,94%
-6,24%
-6,41%
-6,60%
69,72
95,65
122,44
175,44
360,63
2.257,50
-6,78%
-7,12%
336,17
2.096,72
Vorlage Nr.: 287/2012 . Seite 3 / 3
1.100 l wöchentlich
65 l Abfallsack je Stk.
3.216,67
4,40
-7,13%
-5,45%
2.987,26
4,16
zusätzliche braune Tonne 120 l
zusätzliche braune Tonne 240 l
40,55
81,11
-11,21%
-11,22%
36,00
72,01
zusätzliche Altpapiertonne 120 l
zusätzliche Altpapiertonne 240 l
zusätzlicher Altpapiercontainer 1.100 l
3,78
6,02
24,64
-6,84%
-8,35%
-9,45%
3,52
5,52
22,31
Eigenkompostiererabschlag
Unverändert können folgende Gebührensätze bleiben:
-23,01
-22,82%
-17,76
zusätzliche Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr
zusätzliche Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr
Samstagsannahme 240 l
11,00
24,00
11,00
Samstagsannahme 480 l
Samstagsannahme cbm
22,00
33,00
Folgende Gründe führen zur vierten Gebührensenkung in Folge:
Die Gesamtkosten reduzieren sich voraussichtlich um 118.017 € (-2,77%) gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2012.
Den größten Anteil haben daran mit 64.012 € (-2,79%) etwas geringere Beseitigungs- und Verwertungskosten gegenüber der Kalkulation 2012 aufgrund leicht rückläufiger Sammelmengen. Der entfallende hälftige Unterdeckungsausgleich
für das Jahr 2009 hat mit 46.873 € den zweitgrößten Anteil. Die Sammlungskosten sinken zudem um 14.587 € (-0,98%)
geringfügig.
Die Kostenentlastung wird durch höhere Nebenerträge von 92.133 € (17,78%) verstärkt. Hauptursache ist der zweite
und letzte Ausgleichsbetrag der Überdeckung des Jahres 2010. Dieser beläuft sich auf 149.030 € und liegt 84.667 €
über dem ersten Ausgleichsbetrag in der Gebührenkalkulation 2012.
Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 5,61% auf 3.538.251 €. Da der Hauptkostenträger (l-Volumen
der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2012 aufgrund der Bestellungen der Eigentümer und der laufenden Kontrolle des Mindestvolumens geringfügig ansteigend angenommen werden kann, errechnet sich insgesamt eine Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von rund 6-7%.
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren sollten unverändert bleiben, da diese nicht kostendeckend sind.
Die Abfallgebühren konnten seit 2009 im Mittel um über 30% reduziert werden. Zudem sind die Bioabfallkosten im gleichen Zeitraum um über 50% gesunken, da der Rhein-Erft-Kreis nach einer Neuausschreibung dieser Verwertungsaufgabe seit 2011 erheblich reduzierte Gebühren für die Bioabfallmengen gegenüber den Kommunen geltend machen
kann. Der Eigenkompostiererabschlag sollte daher ebenfalls deutlich gesenkt werden.
Die jährlichen Kostenänderungen sollten zukünftig einen veränderlichen Abschlag bewirken. In der Gebührenkalkulation
2013 wurde dieser daher auf der Grundlage der Bioabfallkosten berechnet.