Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 06.10.2010 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 06.10.2010 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 06.10.2010 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010)

öffnen download melden Dateigröße: 8,9 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 63 10 02 Schm/Xho 09.09.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 30.09.2010 Rat 06.10.2010 TOP Ein Ja Nein 96/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderungssatzung vom 06.10.2010 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010 Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung vom 06.10.2010 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010 wird beschlossen Begründung: Bei der Umsetzung der am 24.06.2010 verabschiedeten neuen Baumschutzsatzung wurden schnell einige Mängel offenbar, die mit der 1. Änderungssatzung behoben werden können. Durch die Einführung eines Bewertungssystems und die Festlegung eines finanziellen Gegenwertes als Ausgleichszahlung können Transparenz und Gleichbehandlung für alle Antragsteller gewährleistet werden. Zudem ergibt sich daraus auch Handlungsklarheit und Rechtssicherheit für die zuständigen Sachbearbeiter, was gerade im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Satzung wichtig ist. Bewertungsgrundlage/Ausgleichszahlung Um die Anzahl der Ersatzpflanzungen und die Höhe der Ausgleichszahlungen gemäß § 7 festlegen zu können, ist eine Wertermittlung jedes zu entfernenden Baumes Voraussetzung. Damit der Vorwurf der Willkür von vornherein ausgeschlossen werden kann und trotzdem nicht bei jedem Baum das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden muss, ist der Einsatz eines Punktesystems vorgesehen. Erläuterungen zur Bewertung ergeben sich aus dem Wertermittlungsbogen, der als Anlage 1 Bestandteil der Satzung wird. Der Betrag von 270,00 € als Ausgleichszahlung für einen Baum setzt sich zusammen aus: Beschaffung eines 3fach verschulten Laubbaumes und Pflanzung durch einen Gärtner. Ordnungswidrigkeiten § 12 Abs. (2) besagt lediglich, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Die Festsetzung des Bußgeldes ist bisher in jedem Einzelfall eine Ermessenfrage des Sachbearbeiters. Mit der Einführung einer Mindestgeldbuße in Höhe von 540,00 € (das entspricht dem Gegenwert von zwei Ersatzbäumen) bei jedem Verstoß gegen die Satzung wird dem Sachbearbeiter eine klare Handlungsvorgabe gegeben. Gleiches gilt für die je nach Fall eventuell weiter festzulegende Bußgeldhöhe. Antragswesen Das überarbeitete Antragsformular wird als Anlage 2 ebenfalls Bestandteil der Satzung. Es vereinfacht die Bearbeitung der einzelnen Vorgänge. Beschlußvorlage 96/2010 Seite 2