Daten
Kommune
Inden
Größe
57 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010
Ermittlung der Ersatzpflanzung/Ausgleichzahlung entsprechend der Bedeutung der zu
beseitigenden Bäume im Sinne des § 7 der Baumschutzsatzung der Gemeinde Inden
1. Bewertungsschema
Bewertungsmerkmal
1. Stammumfang
2. arttypischer Habitus
3. Erhaltungszustand
4. Beitrag zur Freiraumqualität
5. Biotopwert
Ausprägung des Bewertungsmerkmals
unrelevant
gering
mittel
hoch
(0 Punkte)
(1 Punkt)
(2 Punkte)
(3 Punkte)
0
Gesamtpunktzahl
2. Ausgleichzahlung
Punktwert des
Anzahl
zu beseitigenden Bäume
Baumes
Ersatzpflanzung
5–7
1
8–9
2
10 – 11
3
Höhe der
Ausgleichszahlung
270,00 €
540,00 €
810,00 €
Punktwert des
Anzahl
zu beseitigenden Bäume
Baumes
Ersatzpflanzung
12 – 13
4
14
5
15
6
Höhe der
Ausgleichszahlung
1.080,00 €
1.620,00 €
1.890,00 €
Erläuterungen:
►Der Stammumfang berücksichtigt vor allem das Alter, er wird folgendermaßen eingestuft
(Ausprägung): gering = 0,80 – 1,00 m; mittel = 1,00 – 1,50 m; hoch = über 1,50 m.
►Der Habitus bewertet die arttypischen Möglichkeiten des biologisch aktiven Kronenvolumens.
►Die Freiraumqualität bewertet den Beitrag des Baumes zur räumlich gestalterischen Qualität
des konkreten Standortes.
►Der Biotopwert berücksichtigt die Bedeutung oder Eignung, z.B. als Niststätte, Zufluchtsort,
Nahrungsquelle o.ä,. für die heimische Fauna
►Jeder beantragte Baum wird einzeln bewertet und ersetzt. Der Grundbetrag der
Ausgleichszahlung in Höhe von 270,00 € setzt sich zusammen aus der Beschaffung eines
dreifach verschulten Laubbaumes zzgl. der Pflanzkosten.
► Für den Ersatz mehrstämmiger Bäume wird die Summe der Stammumfänge und die übrigen
Merkmale (Habitus und Biotopwert) für alle Stämme gemeinsam ermittelt.