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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden; hier: Anpassung an das Muster des Landesfeuerwehrverbandes NW)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 20:30
Aktualisiert
30.11.10, 20:30
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden;
hier: Anpassung an das Muster des Landesfeuerwehrverbandes NW) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden;
hier: Anpassung an das Muster des Landesfeuerwehrverbandes NW)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 111/2010 Datum Ordnungsamt 07.10.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 25.11.2010 Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden; hier: Anpassung an das Muster des Landesfeuerwehrverbandes NW Beschlussentwurf: Der Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Inden wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Finanzplanung vorzunehmen. Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, jedoch spätestens bis Dezember 2015 fortzuschreiben. Begründung: Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) verpflichtet die Gemeinden in § 22 zur Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen. Diese Forderung wurde 1998 neu in das Gesetz aufgenommen. Für die Gemeinde Inden wurde der erste Brandschutzbedarfsplan im November 2000 durch den Rat verabschiedet. Eine Fortschreibung ist, sofern Veränderung auftreten, vorgesehen. Hiermit wird nun die erste Fortschreibung vorgelegt. Die Gliederung des Bedarfsplanes wurde geändert und den landesweit einheitlichen Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen angepasst. Damit wird die Vergleichbarkeit der Bedarfspläne erleichtert. Der Brandschutzbedarfsplan ist als Synonym für die Gesamtheit der Aufgaben der Feuerwehr zu sehen. Daher wird nicht nur der Bedarf zum Bewältigen von Bränden ermittelt und dargestellt. Aufgaben in der technischen Hilfeleistung, des Umweltschutzes, der Bekämpfung von Großschadenereignissen, der allgemeinen Gefahrenabwehr und der sonstigen Dienstleistungen müssen ebenfalls beschrieben werden. Der Zweck des Bedarfsplanes ist die Festlegung von Zielen und das Ermitteln der für die Zielerreichung notwendigen Maßnahmen. Der Bedarfsplan beantwortet folgende Fragen: • Was kann passieren und welche Aufgaben sind dann zu bewältigen? (Gefährdungspotenzial und Aufgabenbeschreibung) • In welcher Qualität soll die Feuerwehr die Aufgaben erledigen? (Schutzzieldefinition = Erreichungsgrad von 50 %) • Wie muss die Feuerwehr für die Zielerreichung aussehen? (Festlegen einer Soll-Struktur) • Wie ist die Feuerwehr jetzt aufgebaut und wie leistungsfähig ist die Feuerwehr mit dieser Struktur? (Zustands- und Qualitätsanalyse) • Was ist notwendig, um die vorhandene Struktur an die Soll-Struktur anzupassen? (Festlegen von Maßnahmen) Aufgrund der anstehenden Fortschreibung/Neuauflage des Brandschutzbedarfplanes hat sich die Arbeitsgruppe „Feuerwehr“, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, der Feuerwehr und der Verwaltung dreimal zu Arbeitssitzungen getroffen. Dabei wurde sehr intensiv und ausführlich über die Anforderungen, Ansprüche und Möglichkeiten bezüglich der Ausrüstung einer Feuerwehr diskutiert und beraten. Das wesentliche Ergebnis der Sitzungen lautet: Einstimmig wird seitens der Arbeitsgruppe Feuerwehr als Empfehlung für den Hauptausschuss / Rat die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in der durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Form beschlossen. Eine Ausfertigung des Brandschutzbedarfsplanes wurde den Fraktionen in digitaler Form sowie als Druckexemplar (1x) zur Verfügung gestellt. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2010 noch keinen Empfehlungsbeschluss gefasst, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen angemeldet worden war. Die erbetene Aufstellung über die finanziellen Auswirkungen ist dieser Vorlage ergänzend beigefügt. Beschlußvorlage 111/2010 Seite 2