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Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: -Teilbereich A- 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
06.05.14, 18:23
Aktualisiert
06.05.14, 18:23
Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
hier: -Teilbereich A-
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
hier: -Teilbereich A-
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
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1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
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1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
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1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
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1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10 0501TBA 14.01.2014 13/2014 Betreff Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: -Teilbereich A1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 51 01 03 00 / 529100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718 (die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden zwischenzeitlich vereinigt). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "An Hornsgarten", im Norden von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718, im Osten entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf" im Süden entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718 Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 13/2014 Erläuterungen: zu I.: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 05.01 umfasst die Flächen im Schwadorfer Westen die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind. Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ist erforderlich, da aufgrund zeitlicher Zwänge im Hinblick auf die Umsetzung der Fördermaßnahme „Neubau einer Kindertagesstätte“ der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 05.01 in die Teilbereiche A und B unterteilt wurde. Die Abgrenzung der beiden Teilbereiche kann der Übersicht entnommen werden. Der nun fortgeführte Teilbereich A beinhaltet das Grundstück auf dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen werden sollen. Der Teilbereich B wird erst dann weiter bearbeitet, wenn ein Konzept für die geplante Wohnbebauung und die dazugehörende Erschließung vorliegt. zu II.: Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 14.10.2013 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“ (Vorlage 291/2013) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist, bezogen auf den Teilbereich A „Kindertagesstätte“, in der Zeit vom 09.12.2013 bis zum 20.12.2013 erfolgt. Am 09.12.2013 fand in der Gaststätte Krayer (Brühl - Schwadorf) eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 03.12.2013 beteiligt worden. Der Planentwurf sieht ein zweigeschossiges Gebäude, in dem eine 4-Gruppige Kindertagesstätte untergebracht werden soll, vor. Das Gebäude wird ein Flachdach erhalten und die Gebäudehöhe wird zusätzlich auf ein maximales Höhenmaß begrenzt, so dass das Einfügen des neuen Baukörpers in die vorhandene Wohnbebauung gewährleistet wird. Die verkehrliche Erschließung und die Parkplätze für Mitarbeiter und Eltern (die den Bringund Abholverkehr aufnehmen) sind zur Straße An Hornsgarten hin orientiert. Seitens der Bürgerschaft wurden Bedenken und Anregungen zu folgenden Themen eingebracht: (Hinweis: Eine ausführliche, tabellarische Abwägung aller eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Frühzeitigen Beteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt gemeinsam und wird wie gewohnt mit den Unterlagen zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vorgelegt.) 1. Verkehrssicherheit der Straße An Hornsgarten Bereits zur Frühzeitigen Beteiligung wurde vom Ingenieurbüro Runge + Küchler eine Verkehrsuntersuchung für den gewählten Standort der Kita in Brühl-Schwadorf durchgeführt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die erwartete Verkehrsmengensteigerung mit rund 200 Kfz/Tag auf einem niedrigen Niveau bleibt und im westlichen und östlichen Abschnitt verträglich mit der vorhandenen Wohnnutzung entlang der Straße An HornsgarBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 13/2014 ten ist. Am Knotenpunkt mit der L 183 / Alte Bonnstraße und K 1 / Bonnstraße werden keine Leistungsfähigkeitsprobleme bei der Abwicklung des Zusatzverkehrs auftreten. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 13/2014 Es ist geplant die Straße An Hornsgarten in der zur Verfügung stehenden Flurstücksbreite (abzüglich zweiseitiger Schotter-Bankette von je ca. 25 cm) mit einem neuen Fahrbahnbelag zu versehen. Zum gezielten Schutz der Radfahrer - deren Zahl im Zuge des Betriebes der Kindertagesstätte weiter zunehmen wird - besonders im Begegnungsfall des MIV (motorisierter Individualverkehr), wird die Straße An Hornsgarten als Fahrradstraße ausgewiesen. Die heute in Teilen vorhandene straßenbegleitende Beleuchtung wird auf die gesamte Länge der Straße An Hornsgarten vervollständigt. Der vorhandene Gehweg wird bis zur Kindertagesstätte verlängert. 2. Verkehrssicherheit der Kreuzung Bonnstraße / An Hornsgarten (Ecke Gaststätte Krayer) Der Knotenpunkt wurde in einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Straßenbaulastträgers (Rhein-Erft-Kreis) begutachtet. Daraufhin wurde vereinbart, dass die Kreuzung im Zuge sämtlicher für die Kita notwendigen Straßenbauarbeiten baulich optimiert wird. Das betrifft im Wesentlichen die Aufweitung des Kurvenradiuses der K 1 (Bonnstraße) in die Straße An Hornsgarten und die Freihaltung der Sichtdreiecke zur Kreisstraße. 3. Verkehrsbelastung der Straße Unter dem Dorf Die Stellplätze für Mitarbeiter und Eltern (Bring- und Abholverkehr) der Kindertagesstätte sind ausschließlich von der Straße An Hornsgarten aus zu erreichen. Der Bebauungsplan setzt entlang der Straße Unter dem Dorf ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein Befahren des Grundstücks ausgeschlossen ist. Eine verkehrliche Belastung der Straße Unter dem Dorf ist nicht zu erwarten. 4. Erreichbarkeit der Kita durch Rettungsfahrzeuge Sämtliche aufgeführten Bedenken bzgl. der Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge, der Anleiterbarkeit usw. sind sachlich richtig, treffen aber auf die Kindertagesstätte nicht zu, da es sich um ein Gebäude geringer Höhe mit einem 2. baulichen Rettungsweg handelt. 5. (ungünstige) Standortwahl Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedene zur Verfügung stehende Alternativen geprüft. Aus Gründen der Verfügbarkeit (Veräußerungswille) von Grundstücken bzw. nicht für eine Umnutzung zur Verfügung stehende städtische Flächen blieb als einzig realisierbare Lösung der vorliegende Standort für die Kindertagesstätte. 6. Bedarf einer Kita im Stadtteil Schwadorf Eine Jugendhilfeplanung für den Bereich der Kinderbetreuung wird jährlich durchgeführt. Sie ermittelt den zu erwartenden Bedarf in Planungsbezirken, die sich an Sozialräumen orientiert. Im Vorfeld des Neubauvorhabens ist eine gesonderte Auswertung für den Stadtteil Schwadorf durchgeführt worden. Dort sind zum Stichtag 31.12.2013 laut Einwohnermeldedatei 83 Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen gemeldet. Setzt man die Anzahl der Kinder in Bezug zur Inanspruchnahmequote, so ist mit einer jährlichen Nachfrage von 56 Kindern aus Schwadorf zu rechnen. Die im Neubau geplanten 4 Gruppen mit je nach Gruppenkonstellation 70-80 Plätzen werden demzufolge mit weit mehr als der Hälfte von Schwadorfer Kindern belegt. Die restlichen Plätze stehen unter anderem den Kindern aus dem nahen Baugebiet Bavinganstraße und Im Paradies (BP 06.21 „Nördliche Steingasse“) zur Verfügung. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 5 – Drucksache 13/2014 7. Art und Maß der geplanten Bebauung Die Kindertagesstätte wird in einem 2-geschossigen Flachdachgebäude 4 Gruppen unterbringen. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe ist mit 8,0 m niedriger als die Firsthöhen der benachbarten Bebauung, so dass zwischen den verschiedenen Gebäudetypen vermittelt wird. Die Fassade wird mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen, verputzt und dem Nutzungszweck des Gebäudes angemessen in Teilen farbig gestaltet. Es ist zudem geplant, die Bereitstellung der finanziellen Mittel vorausgesetzt, die Dachfläche des Gebäudes extensiv zu begrünen und eine Solaranlage zu installieren. Seitens der Träger öffentlicher Belage wurden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: • Der Rhein-Erft-Kreis, Wasserschutz bittet um Prüfung, ob das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen ggf. über eine Rigole in den Untergrund eingeleitet werden kann. Um das Niederschlagswasser zeitverzögert in den vorhandenen Mischwasserkanal einzuleiten, ist geplant, das Flachdach der Kita mit einer Dachbegrünung zu versehen. Ob eine Versickerung in einer Rigole möglich ist, wird im Rahmen der Baumaßnahme geprüft (Baugrunduntersuchung). • Der Rhein-Erft-Kreis, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bittet um den Nachweis, dass vor Inanspruchnahme einer bisher unbebauten Fläche eine Wiedernutzbarmachung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Bei der Standortsuche für die geplante Kita stand aufgrund der räumlichen Nähe zum ermittelten Bedarf an Kitaplätzen keine geeignete städtische Immobile bzw. ein geeignetes belastetes Grundstück zur Verfügung. • Der Rhein-Erft-Kreis, Naturschutz und Landschaftspflege regt an den ökologischen Ausgleich auf der Fläche des Teilbereiches A zu erbringen und dadurch eine neue Ortsrandeingrünung zu schaffen. Dieser Anregung wird nicht gefolgt da der vorliegende Teilbereich A nur einen kleinen Teil des gesamten Bebauungsplanes umfasst und lediglich das Planungsrecht für das Grundstück der Kindertagesstätte schafft. Es ist vorgesehen mit Hilfe einer Ortsrandeingrünung, in der auch die Ausgleichsfläche liegen soll, im Rahmen des Teilbereiches B den dann kompletten Siedlungsbereich zur Landschaft hin abzugrenzen. • Der Rhein-Erft-Kreis, Straßenbau und Verkehr regt an, dass der baulich separierte Gehweg der Straße An Hornsgarten auch im Bereich der Kindertagesstätte fortgeführt und im Anschluss daran eine Tempo 30 Zone oder eine Fahrradstraße ausgewiesen werden sollte. Es wird gefordert, dass die Einmündung Bonnstraße / An Hornsgarten so verändert wird, dass sie richtlinienkonform wird. Einem Fußgängerüberweg zur gesicherten Querung der Bonnstraße wird zugestimmt wenn die gesetzlichen Kriterien eingehalten werden. Es wir angeregt, die Anordnung der Senkrechtparkstände zu überdenken, da das zurücksetzen der Fahrzeuge in den Verkehrsraum ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 6 – Drucksache 13/2014 Den Anregungen zur Ausgestaltung des Gehweges und die Ausweisung als Fahrradstraße werden umgesetzt. Die Bereitschaft einem evtl. noch anzulegenden Fußgängerüberweg zuzustimmen wird dankend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der vorhandenen Grundstücksgröße und der Bedingung, dass die Stellplätze von der Straße An Hornsgarten aus angefahren werden sollen und ein ausreichend großer Spielbereich für die Kinder zur Verfügung gestellt werden muss, ist eine andere Aufstellung der Stellplätze nicht möglich. • Der Erftverband Bereich Abwassertechnik regt an, dass Maßnahmen zur Entlastung der Kanalisation und zur Minderung von starkem Oberflächenabfluss des Niederschlagswassers getroffen werden sollen und dass die erforderlichen Ausgleichsflächen an die Gewässer geleitet werden sollen. Um das Niederschlagswasser zeitverzögert in den vorhandenen Mischwasserkanal einzuleiten, ist geplant, das Flachdach der Kita mit einer Dachbegrünung zu versehen. Die Einleitung der erforderlichen Ausgleichsflächen in ein Gewässer ist nicht möglich, da der Stadt Brühl zurzeit keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen. Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Planzeichnung (3) Legende (4) Textliche Festsetzungen (5) Begründung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14