Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
356/2012
Erstellt am:
25.10.2012
Aktenzeichen:
IV / 66
Verfasser/in:
Herr Rademann
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
14.11.2012
Betreff
Sachstandsmitteilung zu diversen Baumaßnahmen im Bereich der Stadtentwässerung
Vorstellung durch ein Ingenieurbüro
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsauschuss nimmt die Vorstellung des Ingenieurbüros Fischer zum Umsetzungsstand der Baumaßnahmen im Bereich der Stadtentwässerung der Stadt Pulheim zur Kenntnis.
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Erläuterungen
Im Bereich der Entwässerung der Stadt Pulheim werden zurzeit diverse Maßnahmen mit unterschiedlichen Umsetzungsständen durchgeführt. Das Ingenieurbüro Fischer stellt den aktuellen Fortschritt zu insgesamt 6 Baumaßnahmen
der Entwässerung dar, die vom Ingenieurbüro selbst geplant und umgesetzt wurden oder noch umgesetzt werden.
1. Kanalsanierung im Einzugsgebiet Buschweg
Im Rahmen eines Ingenieurauftrags wurden weitere Alternativen der Kanalsanierung im vorgenannten Bereich
entwickelt. Hierbei soll insbesondere der Entlastungssammler nicht wie im hydraulischen Sanierungskonzept
vorgeschlagen vom Schulgrundstück über die Worringer Straße sondern über den Buschweg in Richtung August-Macke-Straße geführt werden. Zudem wird eine Verbindung über den Falkenweg statt eine Vergrößerung
des Kanals auf dem Schulgelände vorgesehen. Demnach ist die Alternativ-Lösung sowohl hinsichtlich der Hydraulik wie auch hinsichtlich der Gesamtkosten günstiger. Dabei werden die Gesamtkosten von über 4 Millionen
Euro auf ca. 3 Millionen Euro reduziert.
2. Kanalsanierung Rommerskirchener Straße
Im Jahr 2003 wurde die „hydrodynamische Kanalnetzberechnung Stadtteil Pulheim“ durchgeführt. Im Rahmen
der Sanierungsplanung wurde für das Einzugsgebiet des Regenrückhaltekanals eine Vergrößerung des vorhandenen Kanalstauraumvolumens in der Rommerskirchener Straße vorgeschlagen. Der Betreiber des „Alten
Walzwerkes“ beabsichtigt, in Zukunft das Niederschlagswasser seines Geländes nicht mehr der öffentlichen
Kanalisation zuzuführen sondern versickern zu lassen. Die Stadt Pulheim stimmte dieser Abkopplung der Flächen von der öffentlichen Kanalisation jedoch nur zu, wenn dadurch die Vergrößerung des Kanalstauraumes in
der Rommerskirchener Straße teilweise/ganz entfallen kann. Mit Hilfe der hydrodynamischen Berechnungen
konnte nun nachgewiesen werden, dass mit der Abkopplung der Flächen des „Alten Walzwerkes“ die seinerzeit
vorgeschlagene Sanierung in der Rommerskirchener Straße (1,1 Mio. EUR) größtenteils entfallen kann. Es ist
lediglich notwendig die Drossel des RRK von DN 400 auf DN 600 zu Vergrößern und den Ablauf ebenfalls von
DN 400 auf DN 600 zu vergrößern (ca. 24 m).
3. Retentionsbodenfilterbecken (RBF) Geyen
Die Ortslagen Sinthern, Geyen und Manstedten entwässern zum größten Teil im Mischsystem zum Regenüberlaufbecken RÜB Sinthern/Geyen. Das RÜB ist als Kanalstauraum ausgebildet und entlastet unterhalb der
Ortslage Geyen in den Pulheimer Bach. Da der Pulheimer Bach keine übliche Mündung in ein größeres Gewässer hat, sondern in den Laachen und damit im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Weiler versickert, werden
an die Wasserqualität des Pulheimer Baches hohe Anforderungen gestellt. Diesen Anforderungen soll durch
die Nachschaltung eines Retentionsbodenfilters (RBF) an das RÜB 3 Rechnung getragen werden. Die Genehmig zum Bau und Betrieb der Retentionsbodenfilteranlage gem. §58.2 LWG liegt der Stadt Pulheim bereits vor.
Nach mehr als dreijähriger Verhandlungsdauer konnte nun eine Einigung über den Erwerb und Tausch der für
den Bau benötigten Flächen erzielt werden. Zurzeit wird die Ausführungsplanung zum Bauwerk erstellt. Eine
Ausschreibung der Bauleistungen ist zum Jahreswechsel geplant, so dass die Baumaßnahme im Frühjahr begonnen werden könnte.
4. Regenrückhaltebecken „Adolph-von-Menzel-Straße“
Am Regenrückhaltebecken „Adolph-von-Menzel-Straße“, einem offenen Erdbecken am nördlichen Rand von
Pulheim, werden zurzeit umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Das Niederschlagswasser des angrenzenden Entwässerungsgebietes läuft dem Becken aus den beiden Hauptsammlern zu und
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gelangt über ein Drossel- und Entleerungspumpwerk in den Kölner Randkanal. Gelangt mehr Wasser in die
Anlage, als über die Pumpen abgeführt werden kann, wird das Volumen des Regenrückhaltebeckens zur Zwischenspeicherung genutzt. Durch die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme ist es möglich, weitere Regenwassernetzteile (siehe Einzugsgebiet Buschweg) vom Mischsystem zur dessen Entlastung abzukoppeln und an
das Becken anzuschließen. Größeres Speichervolumen wird dazu allein über eine Vertiefung des Beckens erzielt. Die untere Speicherlamelle des Beckens versickert dann über die belebte Bodenschicht in den Untergrund. Alle kleineren Wassermengen, die in das RRB gelangen, können in den Untergrund versickern, wodurch
Pump- und Energiekosten eingespart werden. Die Baumaßnahme wird im Zeitraum vom Oktober 2012 bis
März 2013 durchgeführt, es ergeben sich Kosten von insgesamt ca. 1,2 Mio. Euro.
5. Regenrückhaltebecken (RRB) in Sinnersdorf
Das vorhandene Regenrückhaltebecken (RRB) in Sinnersdorf an der Stommelner Straße wurde saniert und
aus hydraulischen Gründen nach Norden hin vergrößert. Zudem wurde das von den Genehmigungsbehörden
gemäß Trennerlass geforderte Regenklärbecken (RKB) in Form eines Staukanals vor dem RRB gebaut. Im
RKB sollen sich die Schmutzstoffe aus dem Regenwasser absetzten, damit diese nicht in das RRB und von
dort in den Kölner Randkanal gelangen. Die gemäß einem Alternativangebot ausgeführte Baumaßnahme beinhaltet auch die die komplette Maschinen- und Elektrotechnik, die Anfang November 2012 eingebaut werden
soll. Damit ginge auch die komplette Anlage in den regulären Betrieb.
Zurzeit wird vom beauftragten Landschaftsarchitekten die Planung und Ausschreibung zur Bepflanzung des
Beckens erstellt, so dass bei entsprechender Witterung ab Februar nächsten Jahres die Bepflanzung des Beckens vorgenommen werden könnte.
6. Hochwasserschutz Stommeln – Außengebiet 3 Venloerstraße /Bahnunterführung
Die vorgenannte Baumaßnahmen sowie weitere Maßnahmen des Schutzes vor wild abfließendem Wasser
können nur auf Grundstücken durchgeführt werden, die der Stadt Pulheim nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend schwierig gestalten sich die Umsetzungen der jeweiligen Maßnahmen. Die Planung im Bereich
des Außengebietes 3 wurde zuletzt vom Planungsbüro angepasst, so dass zwei Flurstücke nicht mehr vom
Ausbau betroffen wären. Die Verwaltung hofft, dass der Grunderwerb nun einfacher umzusetzen ist.
7. Regenüberlaufbecken RÜB/SK 2 Stommeln, Bruchstraße, Am Sonnenhang, Tannenweg
Zuletzt am 30.06.2010 in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr berichtete die Verwaltung über
das vorgenannte Bauvorhaben.
Der Umbau des Regenüberlaufbeckens RÜB/SK2 in Pulheim-Stommeln erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
und verbessert die hydraulische Situation. Hierfür ist die Abkopplung der Regenwasserkanalisation des Gebietes Am Sonnenhang und dessen direkte Einleitung in den Stommelner Bach erforderlich. Zusätzlich wird ein
Stauraumkanal vor dem Überlauf als Kastenprofil errichtet. Mit den oben genannten Maßnahmen wird eine Entlastungsrate von 25 % erreicht. Damit wird den gesetzlichen Anforderungen entsprochen und es kann auf ein
zusätzliches Bodenfilterbecken verzichtet werden. Zudem wird die hydraulische Situation in der Bruchstraße
entschärft. Der Beginn der Baumaßnahme ist im aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept für das Jahr 2013
angegeben. Da nun auch die Genehmigung zu Bau und Betrieb des Beckens vorliegt, können die Ausführungsplanung fertig gestellt und im Anschluss das öffentlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden. Es ist
beabsichtigt mit der Baumaßnahme selbst nach den Sommerferien 2013 zu beginnen. Die Kostenberechnung
beläuft sich auf ca. 1.000.000 EUR.