Daten
Kommune
Inden
Größe
7,4 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
02.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
18.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
119/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr
2008
Beschlussentwurf:
Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2008 von 577 € der Endkostenstelle „Winterdienst“ wird für die
Vorkalkulation 2011 berücksichtigt.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
Nothaushaltes (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings
dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Winterdienst“ für das Jahr 2008 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannte
Empfehlung vor.
Nachrichtlich ist eine überschlägige Betrachtung für das Jahr 2009 beigefügt, aus der zu entnehmen
ist, dass für 2009 mit einem doch erheblichen Fehlbetrag zu rechnen ist. Für den Umgang hiermit
wird auf die Ausführungen im Zusammenhang mit der Kalkulation für 2011 verwiesen.