Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich" - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
25.06.10, 20:36
Aktualisiert
25.06.10, 20:36
Beschlussvorlage (5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich"
- Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 7,2 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 04.05.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 19.05.2010 Rat 24.06.2010 TOP Ein Ja Nein 57/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich" - Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wird als Satzung beschlossen Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Änderung des Bebauungsplanes ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Begründung: Um die Ansiedlung eines Imbisses im Bereich des Gewerbegebietes im o.a. Bebauungsplan zu ermöglichen, ist die Aufstellung zur Änderung beschlossen. Die hierfür notwendigen Beteiligungen sind durchgeführt worden. Die vorgeschlagene Abwägung der eingegangenen Anregungen führt nicht zu einer Änderung des Entwurfes, so dass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Die Sachlage kann in der Sitzung erörtert werden.