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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 57/2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
33 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
25.06.10, 20:36
Aktualisiert
25.06.10, 20:36
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 57/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 57/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 57/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 57/2010)

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Inhalt der Datei

1 Gemeinde Inden 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ Abwägung im Verfahren nach § 13 BauGB Stand: Mai 2010 2 Anregung Einwender 1 mit Schreiben vom 15.03.2010 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden zurückgewiesen. Anregung: Sehr geehrte Damen und Herren, Abwägung: wie uns kürzlich bekannt wurde ist geplant, in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem Wohnhaus Indener Str. 2 /Inden/Altdorf, einen Schnellimbiss (Frittenbude) zu errichten. Hiergegen möchten wir in aller Form und ausdrücklich Widerspruch einlegen. Als Selbständige befürchten wir nicht nur Belästigungen und Einschränkungen unserer Kundschaft (Zugang, Parkplätze, Geruchs- und Lärmbelästigung), sondern sehen uns selbst persönlich auch außerordentlich eingeschränkt. Das Wohnhaus Indener Str. 2 liegt in einem Gewerbegebiet. Mit den hier angeführten Belastungen ist schon aus der Art des Gebietes grundsätzlich zu rechnen. Hierzu ist anzumerken, dass unsere Schlaf- und Ruheräume zur Hauptstraße und zur Indener Straße hin ausgerichtet sind. Da wir nicht nur Privatleute, sondern auch Großunternehmen und Firmen zu unseren Kunden zählen, ist ohnehin keine geregelte Arbeitszeit möglich. Häufige Störungen, insbesondere zu Abend- und Nachtzeiten, gehören mit zu unserem Berufsbild. Insofern sind weitere Störungen unserer dringend benötigten Ruhezeiten im Hinblick auf Geruchsbelästigungen und Lärm, verursacht durch Laufkundschaft am Imbissstand, durch anfahrende und abbremsende Fahrzeuge sowie durch Türschlagen an Kundenfahrzeugen des Imbissstandes nicht hinnehmbar. Darüber hinaus haben wir 2 Wachhunde, andauerndes Bellen wegen Beunruhigung der Tiere durch fremde Personen an unserem Wohnhaus, würden sicherlich auch nicht nur unsere, sondern auch die Ruhe aller Nachbarn stören. Die Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Ansprüche in Bezug auf Immissionsschutzschutz, auch zu den Ruhe- und Nachtzeiten, obliegt dem Bauordnungsrechtlichen Verfahren im Rahmen des Bauantrages. Dies beinhaltet auch die Geruchsimmissionen. Die gewerbliche Nutzung Imbiss ist in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben beinhaltet auch die An- und Abfahrten der Kundschaft. Die Anwesenheit von bellenden Hunden kann nicht relevant für die Zulässigkeit von Vorhaben sein. Deshalb sehen wir uns genötigt, folgendes zu erbitten: - Bitte verlegen Sie den Imbissstand Die überbaubaren Flächen sind mit einem in einen ausreichenden Abstand zu Abstand von 15 m zu der ersten privaten 3 - unserem Wohnhaus, etwa 200 m Grundstücksgrenze ausgewiesen, dazwiweiter ostauswärts. schen liegt ein Pflanzstreifen, ein Verlegung ist aus wasserrechtlichen Gründen nicht möglich. Bitte erteilen Sie keinem ähnlich Die Genehmigung von Vorhaben obliegt gelagerten Handelsbegehren eine den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben Genehmigung in unmittelbarer Nä- und nicht individuellen Wünschen. he unseres Wohnhauses, welches zu Störungen der dringend benötigten Wohnruhe führen würde. In der Hoffnung auf Ihr Verständnis und Die Eingabe wird im Rahmen des BeteiliUnterstätzung unseres Widerspruchs, gungsverfahren zur Änderung des Beverbunden mit der Bitte um Weiterleitung bauungsplanes bearbeitet. dieses Schreibens an alle benannten Adressaten, verbleiben wir Hochachtungsvoll Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 29.04.2010 Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird gefolgt. Abwägung: Anregung: zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:       Straßenverkehrsamt Kämmerei Kreisentwicklung und –straßen Bauordnung und Wohnungswesen Wasser, Abfall und Umwelt Landschaftspflege und Naturschutz Wasserwirtschaft Der Abstand von 5 m zum Langerweher Fliess (hier: Kurvenbereich) entspricht den Abstimmungen vor Ort. Wie bereits beim Die Anpflanzungen werden in AbstimOrtstermin vorgeschlagen, ist es sinnvoll, mung mit den Fachbehörden durchgein diesem Bereich eine Abpflanzung zum führt. Gewässers vorzunehmen. Landschaftspflege und Naturschutz Der vorgesehenen 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 stehen keine Be- 4 lange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen. Obwohl es sich nur um einen relativ ge- Mit der Abbuchung erklärt sich die Geringfügigen Eingriff (Versiegelung bis zu meinde Inden einverstanden. 100 m²) handelt, wird eine Kompensation im Verhältnis 1:1 durch Abbuchung aus dem Ökokonto der Gemeinde Inden für angemessen und erforderlich gehalten.