Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
90/2010
Datum
Planungsamt
07.09.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
22.09.2010
Rat
06.10.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB
Beschlussentwurf:
-
-
Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durch Zusendung dieses
Beschlusses, sowie einer Übersichtskarte des Plangebiets und Angaben über die Ziele und
Zwecke der Planung an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von
einem Monat eingeräumt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche
Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der
Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen.
Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung durch den Bürgermeister
festzulegen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen
Auswirkungen werden auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der Öffentlichkeit wird
während der Auslegungsfrist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung:
Im Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“ wurde eine Teilfläche
mit einer Größe von ca. 21.850 m² von der Baulandentwicklung herausgenommen. Hierbei handelte
es sich um ein besetztes Revier des Steinkauzes. In den Jahren 2008 und 2010 wurde kein
Steinkauzvorkommen mehr festgestellt. Da aufgrund der Strukturveränderungen dieser und der
angrenzenden Flächen nicht mehr mit einer Besiedlung des Habitats durch den Steinkauz zu
rechnen ist, soll diese Fläche nun auch einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Das damals schon für das Plangebiet tätige Stadtplanungsbüro Zimmermann aus Köln hat nun einen
ersten Vorentwurf entwickelt. Auf dieser Grundlage soll das Verfahren zum Bebauungsplan
eingeleitet werden.
Der Vorentwurf wird durch einen Vertreter des Büros in der Sitzung dargelegt und kann mit ihm
erörtert werden.