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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1  BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 90/2010 Datum Planungsamt 07.09.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 22.09.2010 Rat 06.10.2010 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB Beschlussentwurf: - - Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durch Zusendung dieses Beschlusses, sowie einer Übersichtskarte des Plangebiets und Angaben über die Ziele und Zwecke der Planung an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung durch den Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Begründung: Im Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“ wurde eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 21.850 m² von der Baulandentwicklung herausgenommen. Hierbei handelte es sich um ein besetztes Revier des Steinkauzes. In den Jahren 2008 und 2010 wurde kein Steinkauzvorkommen mehr festgestellt. Da aufgrund der Strukturveränderungen dieser und der angrenzenden Flächen nicht mehr mit einer Besiedlung des Habitats durch den Steinkauz zu rechnen ist, soll diese Fläche nun auch einer Wohnnutzung zugeführt werden. Das damals schon für das Plangebiet tätige Stadtplanungsbüro Zimmermann aus Köln hat nun einen ersten Vorentwurf entwickelt. Auf dieser Grundlage soll das Verfahren zum Bebauungsplan eingeleitet werden. Der Vorentwurf wird durch einen Vertreter des Büros in der Sitzung dargelegt und kann mit ihm erörtert werden.