Daten
Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/4
327314 vDe
15.04.2014
120/2014
(365/2013)
Betreff
Verlegung des Parkplatzes für Menschen mit Behinderung von der Schützenstraße in die
Kölnstraße
hier: Anregung von Herrn Theodor Zimmermann, Römerstraße 295, 50321 Brühl vom
26.10.2013
Beratungsfolge
Verkehrsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Verkehrsausschuss weist den Bürgerantrag von Herrn Theodor Zimmermann vom 26.10,2013
zurück.
Erläuterungen:
Mit Datum vom 26.10.2013 hatte Herr Zimmermann u.a. einen Bürgerantrag eingereicht, mit dem
Ziel, den nicht normgerechten Parkplatz für Menschen mit Behinderung in der Schützenstraße
aufzuheben und einen entsprechenden Parkstand in der Kölnstraße einzurichten.Gleichzeitig hatte
Herr Zimmermann beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung u. Verkehr des Landes
NRW eine Petition eingereicht. Die das Ministerium an den Petitionsausschuss des Landtages
weitergeleitet hatte.
Am 11.02.2014 ist der Petitionsausschuss meiner Auffassung gefolgt, den Parkstand in der
Schützenstraße zu belassen und in der Kölnstraße keinen weiteren Parkstand für Menschen mit
Behinderung einzurichten. Durch die beiden Halte- / Ladezonen stünde auch ausreichend Parkraum für diesen Personenkreis zur Verfügung und des Weiteren ließe die Verkehrs- und Platzsituation es nicht zu, dort einen normgerechten Parkstand einzurichten.
Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 18.11.2013 den Antrag an den VKA verwiesen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14