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Beschlussvorlage (Entfernung von 5 Birken entlang der Kirchgasse in der Ortschaft Frenz;)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
19.04.10, 20:36
Aktualisiert
19.04.10, 20:36
Beschlussvorlage (Entfernung von 5 Birken entlang der Kirchgasse in der Ortschaft Frenz;) Beschlussvorlage (Entfernung von 5 Birken entlang der Kirchgasse in der Ortschaft Frenz;)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 63 10 02 Ot/Xho 13.04.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.04.2010 TOP Ein Ja Nein 48/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: Entfernung von 5 Birken entlang der Kirchgasse in der Ortschaft Frenz; Beschlussentwurf: Der Entfernung der 5 Birken entlang der Kirchgasse und den Grundstücken Unterstr. 2 und 4 zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt. Die entstehenden Kosten werden zwischen den beteiligten Parteien geteilt. Begründung: Entlang der Kirchgasse, etwa 5 Meter oberhalb der Häuser auf der Böschung über den Gärten, stehen insgesamt fünf Birken, die eine geschätzte Höhe von jeweils ca. 10 Metern haben. Die Bäume haben ein Alter von etwa 40 Jahren. Die Bäume stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die unterhalb stehenden Wohnhäuser dar. Der Standort der Bäume liegt zwar im Windschatten der Kirche, doch ist das für die Standfestigkeit bei Sturm keine Garantie. Eine Untersuchung der Bäume durch Jakob Breuer, Gartenbauer in Frenz, ergab: die drei Birken auf dem Grundstück Nr. 4 weisen in mehreren Astlöchern Faulstellen auf. Durch die Konkurrenz zu den noch höher stehenden Bäumen an der Kirche sind die Birken hoch aufgeschossen. Zur allgemeinen Standsicherheit ist keine verbindliche Aussage zu machen. Eine Beseitigung der Bäume ist vor dem Hintergrund des hier gegebenen überdurchschnittlichen Gefahrenpotential gerechtfertigt. Die Bäume stehen auf der Grundstücksgrenze, auch wenn durch die Örtlichkeit der Eindruck erweckt wird, dass sie auf Privateigentum stehen. Dies beruht auf der Tatsache, dass 1978 bzw. 1980 die Grundstückseigentümer seitens der Gemeinde die Erlaubnis erhielten, ihre Grundstücke in der jetzigen Lage einzufrieden. Aus dem Schriftverkehr mit der Gemeinde Inden aus den Jahren 1978 und 1980 geht jedoch hervor, dass ein Streifen entlang der Kirchgasse Gemeindeeigentum ist. Die beiden Schreiben zugehörende Skizze verdeutlicht dies. Bestätigt wird diese Sachlage durch die Position des Grenzsteines zwischen den Grundstücken Unterstraße 2 und 4 oben an der Böschung zur Kirchgasse hin. Demnach stehen die Birken auf beiden Grundstücken auf der Grundstücksgrenze. Der Grenzstein im Bereich des Fußweges zur Unterstraße bzw. an der Burgstraße ist oberflächig nicht sichtbar. Die Kosten für die Entfernung belaufen sich auf voraussichtlich 400,00 € je Baum. Auf der Grundlage des Nachbarrechts NRW besteht Einigkeit darüber, dass sich die beteiligten Parteien die Kosten je zur Hälfte teilen. Beschlußvorlage 48/2010 Seite 2