Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
19.04.10, 20:36
Aktualisiert
19.04.10, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
63 10 02 Ot/Xho
13.04.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
28.04.2010
TOP Ein Ja
Nein
48/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Entfernung von 5 Birken entlang der Kirchgasse in der Ortschaft Frenz;
Beschlussentwurf:
Der Entfernung der 5 Birken entlang der Kirchgasse und den Grundstücken Unterstr. 2 und 4 zum
nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt. Die entstehenden Kosten werden zwischen den
beteiligten Parteien geteilt.
Begründung:
Entlang der Kirchgasse, etwa 5 Meter oberhalb der Häuser auf der Böschung über den Gärten,
stehen insgesamt fünf Birken, die eine geschätzte Höhe von jeweils ca. 10 Metern haben. Die
Bäume haben ein Alter von etwa 40 Jahren.
Die Bäume stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die unterhalb stehenden Wohnhäuser
dar. Der Standort der Bäume liegt zwar im Windschatten der Kirche, doch ist das für die
Standfestigkeit bei Sturm keine Garantie.
Eine Untersuchung der Bäume durch Jakob Breuer, Gartenbauer in Frenz, ergab: die drei Birken
auf dem Grundstück Nr. 4 weisen in mehreren Astlöchern Faulstellen auf. Durch die Konkurrenz zu
den noch höher stehenden Bäumen an der Kirche sind die Birken hoch aufgeschossen. Zur
allgemeinen Standsicherheit ist keine verbindliche Aussage zu machen.
Eine Beseitigung der Bäume ist vor dem Hintergrund des hier gegebenen überdurchschnittlichen
Gefahrenpotential gerechtfertigt.
Die Bäume stehen auf der Grundstücksgrenze, auch wenn durch die Örtlichkeit der Eindruck
erweckt wird, dass sie auf Privateigentum stehen. Dies beruht auf der Tatsache, dass 1978 bzw.
1980 die Grundstückseigentümer seitens der Gemeinde die Erlaubnis erhielten, ihre Grundstücke in
der jetzigen Lage einzufrieden.
Aus dem Schriftverkehr mit der Gemeinde Inden aus den Jahren 1978 und 1980 geht jedoch
hervor, dass ein Streifen entlang der Kirchgasse Gemeindeeigentum ist. Die beiden Schreiben
zugehörende Skizze verdeutlicht dies.
Bestätigt wird diese Sachlage durch die Position des Grenzsteines zwischen den Grundstücken
Unterstraße 2 und 4 oben an der Böschung zur Kirchgasse hin. Demnach stehen die Birken auf
beiden Grundstücken auf der Grundstücksgrenze.
Der Grenzstein im Bereich des Fußweges zur Unterstraße bzw. an der Burgstraße ist oberflächig
nicht sichtbar.
Die Kosten für die Entfernung belaufen sich auf voraussichtlich 400,00 € je Baum. Auf der
Grundlage des Nachbarrechts NRW besteht Einigkeit darüber, dass sich die beteiligten Parteien die
Kosten je zur Hälfte teilen.
Beschlußvorlage 48/2010
Seite 2