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Antrag/Anfrage (Ausweitung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
12.05.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
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Inhalt der Datei

Vorab per Telefax Nr. 02232-79-3610 - mit Anlagen insgesamt 4 Seiten - Stadt Brühl – Verkehrsausschuß und Abteilung Verkehr - Herrn Vorsitzenden von Dewitz und Herrn FB-Leiter W. Gérard Steinweg 1 - Zi B 117 50319 Brühl ___________________________ Köln, den 11.04.2014-I Aktenzeichen: V-13N1248-MS/An Bürgerantrag für die 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.04.2014 Sehr geehrte Ausschußmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, namens und im Auftrage meiner Mandanten sowie im eigenen Namen und in eigener Sache als unmittelbar betroffener Anwohner wird beantragt, die vom Verkehrsausschuss der Stadt Brühl am 17.09. und 12.11.2013 für beide Straßenseiten beschlossene Halteverbotszone im unteren (östlichen) Teil der Lohmühle bis zur Höhe Haus Nr. 29 auszuweiten. Begründung: Die bisherigen Beschlüsse sind unzureichend. Eine Erweiterung der Parkverbotszone ist zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im unteren (= östlichen) Teil der Lohmühle dringend erforderlich. Die bisher beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus. 2 Bisher war lediglich beschlossen worden, die genannte Zone bis zur Höhe Hausnummer 13 einzurichten. 1. Damit würde die zweite Spur jedoch erst wenige Meter vor der unübersichtlichen Kurve an der Einmündung Mühlenbach frei. Bei einem Bremsweg von mindestens 25 Meter schon bei Tempo 20 km/h plus einer Schrecksekunde hätte der Fahrer dann keinen Platz mehr, um einer drohenden Kollision zu entgehen. Es würden aber mindestens zweimal 40 Meter, also insgesamt 80 Meter, benötigt, weil der Bremsweg auch des entgegenkommenden Fahrers einzubeziehen ist. Zwingend notwendig aus Gründen der Verkehrssicherheit wäre deshalb eine Länge der zweiten Spur von rund 80 Meter, denn dann hätte der entgegenkommende Fahrer eine Reaktionszeit von gut einer Sekunde, um – beispielsweise einem Fahrradfahrer - gerade noch ausweichen zu können. Dies bedeutet, daß die Halteverbotszone mindestens bei Hausnummer 27 oder 29 beginnen müsste, wenn sie wenigstens den Zweck verfolgen soll, die Hauptgefahrenzone der Lohmühle zu entschärfen. Demzufolge ist die bereits beschlossene Halteverbotszone um mindestens 50 bis 60 Meter, also zumindest bis einschließlich Hausnummer 27, nach Westen hin auszuweiten. 2. Hinzu kommt, daß die bisher beschlossenen Maßnahmen im unteren, östlichen Bereich der Lohmühle die zusätzlich durch die Kurvenkrümmung der Straße bei Hausnummern 19 bis 23 entstehende verminderte Einsehbarkeit weitgehend unberücksichtigt lassen. Durch die Krümmung der Lohmühle in Höhe Hausnummern 19 bis 21 sowie durch die dortige straßennahe Bebauung und Parksituation ist die Einsehbarkeit in den weiteren Straßenverlauf noch einmal weiter erheblich reduziert. Eine versetzte, alternierende Beparkung würde die bereits bestehende Gefahrenlage noch verschlimmern. Schon die jetzige Situation führt dazu, daß nicht nur die Fahrer von Kraftfahrzeugen, sondern gerade sog. schwächere Verkehrsteilnehmer wie insbesondere Fahrradfahrer, aber auch ältere und behinderte Menschen sowie Kinder, ab Höhe der Hausnummern 25 und 23 ostwärts bzw. 11 und 13 westwärts keine hinreichende Einsicht und Übersicht in den weiteren, entgegenkommenden Verkehr mehr haben. Um Unfälle zu vermeiden, müssen vor und hinter der Straßenkrümmung für alle Verkehrsteilnehmer hinreichende Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden. Derzeit sind die 3 Bremswege vor allem zulasten schwächerer Verkehrsteilnehmer zu kurz bemessen und ausreichende Ausweichmöglichkeiten aufgrund der durchgehend einseitigen Beparkung nicht vorhanden. Daher ist die bisher beschlossene Halteverbotszone, die an der Einmündung zur Mühlenbach beginnt, dringend in Richtung Westen (in die Lohmühle hinein) auszuweiten, und zwar mindestens bis Hausnummer 27 oder 29. 3. Von der beantragten Erweiterung der Halteverbotszone ausgenommen ist die am oberen, westlichen Ende des Flurstücks 3419 (in Höhe von Hausnummer 6) beginnende Parkbucht an der Nordseite der Straße. 4. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die anlässlich der Ortsbegehung des Ausschusses am 17.09.2013 bis zur Höhe der Hausnummer 29 erfolgte Entfernung der ansonsten dort zahlreich parkenden Personenkraftwagen. Dadurch ergab sich für den Ausschuß ein falsches Bild. Wären die Fahrzeuge nicht vor der Ortsbegehung am 17.09.2013 dort entfernt worden, dann hätten die anwesenden Mitglieder des Verkehrsausschusses gesehen, daß bei einseitiger Beparkung der Straße die Einsehbarkeit in den weiteren Straßenverlauf sowie die Möglichkeit eines Ausweichens schon ab Hausnummer 29 begrenzt oder teilweise gar nicht mehr vorhanden waren. Dann wäre die Halteverbotszone mindestens bis Hausnummer 27 oder 29 ausgeweitet worden. 5. Erwähnt werden muß an dieser Stelle auch, daß sich die Parksituation in der Kurve an der Einmündung der Lohmühle in die Straße Mühlenbach in den letzten Wochen (bis zur Sperrung aufgrund des Beginns von Bauarbeiten) noch weiter zugespitzt hat. Es standen bzw. stehen in der Kurve selbst permanent drei bis fünf Fahrzeuge und auch der weitere Straßenverlauf ist zugeparkt. Wohlgemerkt: Die Fahrzeuge stehen nicht vor, sondern in der Kurve. Es handelt sich um Fahrzeuge der dortigen Anwohner, zu denen auch die bisherigen Antragsteller gehören. Das Parken an und in der dortigen Kurve sowie unmittelbar an der Kante zur Straßeneinmündung ist schon nach geltendem Straßenverkehrsrecht grob verkehrsrechtswidrig (§§ 1, 12 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 1, 5 StVO). Der Gegenverkehr ist dadurch nicht mehr einsehbar, Ausweichmöglichkeiten sind dadurch nicht mehr vorhanden. 4 Durchfahrende sind infolgedessen zum Hupen gezwungen, um eine Kollision mit dem Gegenverkehr zu vermeiden. Selbst bei einem Standtempo von 10 km/h oder 15 km/h wäre bei verspäteter Reaktion nur eines Verkehrsteilnehmers eine Kollision unvermeidbar. Für Fahrradfahrer, die dort die Straße benutzen, ist die Situation sogar lebensgefährlich. Der Unterzeicher beispielsweise, der gerne mit dem Fahrrad unterwegs ist, benutzt diesen Straßenabschnitt aus Sicherheitsgründen nicht mehr. Die größtenteils im Ruhestand befindlichen Mandanten sowie der Unterzeichner und seine Familie sind begeisterte Fahrradfahrer. Alle älteren Kinder der Straße fahren zudem mit dem Fahrrad zur Schule. Hinzu kommt, daß die Lohmühle von Kindern aus ganz Kierberg morgens und mittags als Durchgangsstraße auf dem Weg von den Schulen und zurück genutzt wird, da sich unweit zwei Gymnasien, zwei Realschulen und zwei Grundschulen befinden. Bereits jetzt treten Gefahrensituationen auf der Lohmühle nicht wegen Raserei, sondern wegen stellenweise fehlender Übersichtlichkeit und fehlender Ausweichmöglichkeiten an der Einmündung zur Straße Mühlenbach auf. Die fehlende Übersichtlichkeit an der Kurve und der darüber befindlichen Straßenkrümmung sowie an der Einmündung selbst ist für Fahrradfahrer wegen der besonderen Gefährdung am gravierendsten. Hier besteht nunmehr dringender Handlungsbedarf. Ich bitte die Mitglieder des Ausschusses deshalb, dem Antrag zuzustimmen, um die akute Gefährdungssituation abzustellen. Mit freundlichen Grüßen Bernward Münster Rechtsanwalt