Daten
Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
311/2012
Erstellt am:
11.09.2012
Aktenzeichen:
IV/61 - ri
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
19.09.2012
Betreff
Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem - "Anschlussfläche
Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" und
Bebauungsplan Nr. 261/NA "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 311/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an den von der Stadt Bergheim betriebenen und im Betreff genannten Bauleitplanverfahren die als ANLAGE beigefügte Äußerung abzugeben.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 03.09.2012 beteiligt die Stadt Bergheim gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Stadt Pulheim an der Aufstellung
der 125. Änderung ihres Flächennutzungsplans, sowie an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 / NA. Ziel beider
Bauleitplanverfahren ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlekraftwerkes in Niederaußem zu schaffen (siehe hierzu auch Vorlage Nr.265/2012, TOP 6 dieser Sitzungseinladung).
Zu beiden Planverfahren sind umfangreiche Unterlagen / Gutachten etc. erarbeitet worden. Die Verwaltung hat sie sämtlich als Anlagen zu dieser Vorlage in das Ratsinformationssystem eingestelltt. Auf einen Abdruck dieser Unterlagen
wurde bewusst verzichtet.
Die Beteiligungsfrist endet am 28.09.2012. Eine detaillierte Prüfung der auf über tausend Seiten sich addierenden, teilweise sehr fachspezifischen Gutachten war der Verwaltung in der Kürze der Zeit – und zumindest in Teilen mangels
ausreichender Fachkenntnisse – nicht möglich. Eine Sichtung der spezifischen bauleitplanerischen Bestandteile (Planentwürfe, Planbegründungen, Umweltberichte) gibt keine Veranlassung, konkrete Bedenken vorzutragen.
Die in der Pulheimer Stellungnahme zum bei der Bezirksplanungsbehörde betriebenen Regionalplanänderungsverfahren
(TOP 6) geäußerte grundsätzliche Kritik am Projekt sollte jedoch auch der Stadt Bergheim mitgeteilt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die als ENTWURF beigefügte, annähernd wortgleiche Äußerung abzusenden.