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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem - "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" und Bebauungsplan Nr. 261/NA "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem - "Anschlussfläche
Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" und
Bebauungsplan Nr. 261/NA "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem - "Anschlussfläche
Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" und
Bebauungsplan Nr. 261/NA "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 311/2012 Erstellt am: 11.09.2012 Aktenzeichen: IV/61 - ri Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 19.09.2012 Betreff Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem - "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" und Bebauungsplan Nr. 261/NA "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 311/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an den von der Stadt Bergheim betriebenen und im Betreff genannten Bauleitplanverfahren die als ANLAGE beigefügte Äußerung abzugeben. Erläuterungen Mit Schreiben vom 03.09.2012 beteiligt die Stadt Bergheim gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Stadt Pulheim an der Aufstellung der 125. Änderung ihres Flächennutzungsplans, sowie an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 / NA. Ziel beider Bauleitplanverfahren ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlekraftwerkes in Niederaußem zu schaffen (siehe hierzu auch Vorlage Nr.265/2012, TOP 6 dieser Sitzungseinladung). Zu beiden Planverfahren sind umfangreiche Unterlagen / Gutachten etc. erarbeitet worden. Die Verwaltung hat sie sämtlich als Anlagen zu dieser Vorlage in das Ratsinformationssystem eingestelltt. Auf einen Abdruck dieser Unterlagen wurde bewusst verzichtet. Die Beteiligungsfrist endet am 28.09.2012. Eine detaillierte Prüfung der auf über tausend Seiten sich addierenden, teilweise sehr fachspezifischen Gutachten war der Verwaltung in der Kürze der Zeit – und zumindest in Teilen mangels ausreichender Fachkenntnisse – nicht möglich. Eine Sichtung der spezifischen bauleitplanerischen Bestandteile (Planentwürfe, Planbegründungen, Umweltberichte) gibt keine Veranlassung, konkrete Bedenken vorzutragen. Die in der Pulheimer Stellungnahme zum bei der Bezirksplanungsbehörde betriebenen Regionalplanänderungsverfahren (TOP 6) geäußerte grundsätzliche Kritik am Projekt sollte jedoch auch der Stadt Bergheim mitgeteilt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die als ENTWURF beigefügte, annähernd wortgleiche Äußerung abzusenden.