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Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme) Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim Stadtverwaltung Bergheim Postfach 1169 Rathaus . Alte Kölner Straße 26 Planungsamt Tel. 02238-8080 Fax 02238-808-453 Ralf Ritter Tel. 02238-808-346 horst.rosenkranz@pulheim.de Zimmer 216 50101 Bergheim - ENTWURF - --.09.2012 Geschäftszeichen (IV/61 ri) Seite 1 / 2 . Flächennutzungsplan – 125. Änderung – Stadtteil Niederaußem – „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“ Bebauungsplan Nr. 261/NA „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB . Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an den o.g. Bauleitplanverfahren äußert sich die Stadt Pulheim wie folgt: Die Darstellungen und Festsetzungen der Planentwürfe begegnen keinen bauleitplanerischen Bedenken. Auf Bedenken der Stadt Pulheim stößt allerdings die Wahl des Projektstandortes bzw. der jeweiligen Plangeltungsbereiche: Gegenüber der Planung aus 2007 stellt die Verringerung der zulässigen Höhe des geplanten Hybrid-Kühlturmes um 70 m auf max. 100 m durchaus eine Verbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Gleiches gilt für die prognostizierte geringere Schwadenbildung. Es handelt sich jedoch weiterhin um negativ raumwirksame Anlagen mit Fernwirkung, die den bestehenden Kraftwerksbereich deutlich in die freie Landschaft hin erweitern. Daher verbleibt die Frage, warum bei gesicherter Abschaltung der 150-MW-Altblöcke in Frimmersdorf und Niederaußem bis zum 31.12.2012 die Errichtung des BoAplus dennoch auf neu in Anspruch zu nehmenden Flächen erfolgen soll, anstatt die frei werdenden Altstandorte hierfür zu nutzen. Die Alternativenprüfung im Rahmen des Umweltberichtes scheidet diese Optionen zwar aus, Unterlagen die eine Plausibilitätsprüfung zuließen fehlen jedoch. Das Fazit beruht überwiegend auf betrieblichen Aussagen des Vorhabenträgers. Gleiches gilt für den Zwang Besuchszeiten Mo-Mi 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Zusätzlich im Einwohnermeldeamt Di 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Do 18.00 Uhr – 19.00 Uhr Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Bankverbindung Kreissparkasse Kto 0157000018 BLZ 37050299 IBAN DE02 3705 0299 0157000018 BIC COKSDE33 www.pulheim.de Stadt Pulheim . Seite 2 / 2 zum Weiterbetrieb sämtlicher 300 MW-Blöcke bis zur Inbetriebnahme der BoAplus-Blöcke. Eine Darstellung des Erfordernisses dieser Kraftwerksplanung zu exakt diesem Zeitpunkt sowie des Zwanges zum lückenlosen Weiterbetrieb der Altblöcke bis zur Aufnahme des wirtschaftlichen Betriebes der BoAplus-Blöcke im Rahmen der Sicherung der allgemeinen Energieversorgung ist nicht nachvollziehbar bzw. prüfbar enthalten. Es bestehen Zweifel, ob eine rechtmäßige Abwägung auf dieser Grundlage erfolgen kann. Die Kritik an der Zentralisierung der Kraftwerkskapazitäten bleibt bestehen, sowohl im Hinblick auf die Belastung des Planungsraumes mit raumwirksamen Einrichtungen für die Energieversorgung als auch der sinnvollen Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung. . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Martin Höschen Technischer Beigeordneter .