Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim
Stadtverwaltung Bergheim
Postfach 1169
Rathaus . Alte Kölner Straße 26
Planungsamt
Tel. 02238-8080
Fax 02238-808-453
Ralf Ritter
Tel. 02238-808-346
horst.rosenkranz@pulheim.de
Zimmer 216
50101 Bergheim
- ENTWURF -
--.09.2012
Geschäftszeichen
(IV/61 ri)
Seite 1 / 2
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Flächennutzungsplan – 125. Änderung – Stadtteil Niederaußem – „Anschlussfläche
Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“
Bebauungsplan Nr. 261/NA „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
an den o.g. Bauleitplanverfahren äußert sich die Stadt Pulheim wie folgt:
Die Darstellungen und Festsetzungen der Planentwürfe begegnen keinen bauleitplanerischen
Bedenken.
Auf Bedenken der Stadt Pulheim stößt allerdings die Wahl des Projektstandortes bzw. der jeweiligen Plangeltungsbereiche:
Gegenüber der Planung aus 2007 stellt die Verringerung der zulässigen Höhe des geplanten
Hybrid-Kühlturmes um 70 m auf max. 100 m durchaus eine Verbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Gleiches gilt für die prognostizierte geringere Schwadenbildung. Es handelt sich jedoch weiterhin um negativ raumwirksame Anlagen mit Fernwirkung, die den bestehenden Kraftwerksbereich deutlich in die freie Landschaft hin erweitern.
Daher verbleibt die Frage, warum bei gesicherter Abschaltung der 150-MW-Altblöcke in Frimmersdorf und Niederaußem bis zum 31.12.2012 die Errichtung des BoAplus dennoch auf neu in
Anspruch zu nehmenden Flächen erfolgen soll, anstatt die frei werdenden Altstandorte hierfür
zu nutzen. Die Alternativenprüfung im Rahmen des Umweltberichtes scheidet diese Optionen
zwar aus, Unterlagen die eine Plausibilitätsprüfung zuließen fehlen jedoch. Das Fazit beruht
überwiegend auf betrieblichen Aussagen des Vorhabenträgers. Gleiches gilt für den Zwang
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Do
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Stadt Pulheim . Seite 2 / 2
zum Weiterbetrieb sämtlicher 300 MW-Blöcke bis zur Inbetriebnahme der BoAplus-Blöcke. Eine
Darstellung des Erfordernisses dieser Kraftwerksplanung zu exakt diesem Zeitpunkt sowie des
Zwanges zum lückenlosen Weiterbetrieb der Altblöcke bis zur Aufnahme des wirtschaftlichen
Betriebes der BoAplus-Blöcke im Rahmen der Sicherung der allgemeinen Energieversorgung
ist nicht nachvollziehbar bzw. prüfbar enthalten. Es bestehen Zweifel, ob eine rechtmäßige
Abwägung auf dieser Grundlage erfolgen kann.
Die Kritik an der Zentralisierung der Kraftwerkskapazitäten bleibt bestehen, sowohl im Hinblick
auf die Belastung des Planungsraumes mit raumwirksamen Einrichtungen für die Energieversorgung als auch der sinnvollen Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung.
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Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Martin Höschen
Technischer Beigeordneter
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