Daten
Kommune
Pulheim
Größe
13 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
KREISSTADT BERGHEIM
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 125.ÄNDERUNG
„ANSCHLUSSFLÄCHE BRAUNKOHLENKRAFTWERK
NIEDERAUßEM“
Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wirkungen
eines als Musterkraftwerk zu Grunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
auf das benachbarte Wohnumfeld
Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgestellt: Juni 2012
X:\PROJEKTE 400\461\5_Texte\1-Berichte\LBP\Bew_erdrück_Wirkung_Kurzf_20_Frühz_FNP_V4.docx
Hinweis:
Das nachfolgende Gutachten ist wortgleich mit dem im parallel durchgeführten
Bebauungsplanverfahren
verwendeten
Gutachten.
Aufgrund
der
für
das
Bebauungsplanverfahren erfolgten weiteren Konkretisierung kann es auch im hierarchisch
vorgeordneten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren verwendet werden. Es wurde
deshalb davon abgesehen, für die Verwendung des Gutachtens im FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren das Wort „Bebauungsplan“ durch den Begriff „Flächennutzungsplan“ zu
ersetzen.
Impressum
Auftraggeber:
RWE Power AG
Stüttgenweg 2
50935 Köln
Auftragnehmer:
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
Landschaftsarchitekten BDLA
Zehntwall 5-7
50374 Erftstadt
Tel.: 02235/685359-0
Mail: Kontakt@LA-Smeets.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Antonia Kühl
Dipl.-Ing. Dirk Totenhagen
Hinweis zum Urheberschutz:
Dieser Fachbeitrag ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt
insgesamt wie auch einzelne als Planungsgrundlage verwendete
Inhalte und Darstellungen dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung
und Veröffentlichung, insbesondere im Internet, ist nur mit
Zustimmung der Inhaber der einzelnen Urheberrechte zulässig.
Der Auftraggeber hat vertraglich das Recht zur Veröffentlichung,
Nutzung und Änderung dieses Fachbeitrags.
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
GLIEDERUNG
1
Einleitung ................................................................................................. 5
2
Methodisches Vorgehen zur Prüfung der optischen Wirkung eines
als Musterkraftwerk zu Grunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet auf das benachbarte Wohnumfeld ..................................... 6
3
Beschreibung des Untersuchungsraumes ........................................... 9
4
Beschreibung des zu Grunde gelegten Musterkraftwerks am
Standort Niederaußem .......................................................................... 11
5
Beurteilung der optischen Wirkung eines zu Grunde gelegten
Musterkraftwerks im Plangebiet an ausgewählten Wohnstandorten13
5.1
Wohnstandort südlicher Ortsrand Rheidt........................................... 14
5.2
Wohnstandort Groß Mönchhof ............................................................ 15
5.3
Wohnstandort Geretzhoven ................................................................. 16
5.4
Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof) .................. 18
5.5
Wohnstandort Auenheim 1................................................................... 19
5.6
Wohnstandort Auenheim 2................................................................... 20
5.7
Wohnstandort nordöstlicher Ortsrand Niederaußem ........................ 21
5.8
Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlag ........................................ 23
5.9
Wohnstandort Büsdorf ......................................................................... 24
6
Fazit ........................................................................................................ 26
7
Literatur .................................................................................................. 27
ABBILDUNGEN
Abbildung 1: Lage des bestehenden Kraftwerks und des sonstigen Sondergebietes
„Braunkohlenkraftwerk“ sowie der „Fläche für die Abwasserbeseitigung“ (hier:
Regenrückhaltebecken) .......................................................................................................... 9
Abbildung 2: Lage des bestehenden Kraftwerks und des sonstigen Sondergebietes
„Braunkohlenkraftwerk“ am Standort Niederaußem................................................................11
Abbildung 3: Lage der zur Beurteilung optischer Wirkungen betrachteten Wohnstandorte.....14
4
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
1
Einleitung
RWE Power plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms die Erneuerung des
Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum Standort gelegenen
Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine nach
Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung
von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem. Mit dem Bebauungsplan Nr. 261/NA der
Kreisstadt Bergheim sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines
Braunkohlenkraftwerks geschaffen werden.
Von Kraftwerksanlagen können durch die baulichen Ausmaße der Gebäude und die von den
Kühltürmen ausgehenden Schwaden optisch bedrängende Wirkungen auf bewohnte
Nachbargrundstücke ausgehen, die das Wohnumfeld nachhaltig verändern können.
Mögliche „erhebliche optische Wirkungen“ durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der Art der baulichen Nutzung „Sonstiges
Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“ sind im Rahmen der
Umweltprüfung zur frühzeitigen Beteiligung zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die
Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein
anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes
(Plan + Consult Mitschang GmbH, Stand Mai 2012) in angemessener Weise verlangt werden
kann.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auf der Grundlage der möglichen und
voraussichtlich entstehenden Kraftwerksanlage als Musterkraftwerk eine Prüfung der Schwere
möglicher optischer Auswirkungen durchzuführen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden,
dass aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes bereits heute erkennbar eine
unzumutbare optisch bedrängende Wirkung auf die umliegende Wohnbebauung entstehen
kann.
5
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
2
Methodisches Vorgehen zur Prüfung der optischen Wirkung eines
als Musterkraftwerk zu Grunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet auf das benachbarte Wohnumfeld
Der Aspekt der optisch bedrängenden Wirkung kommt in Planungs- und
Genehmigungsverfahren als Bestandteil des bundesrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme
zum Tragen. Durch dieses Gebot soll die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen
eines Vorhabens geschützt werden.
Eine gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende optisch bedrängende Wirkung wurde
in der Rechtsprechung bislang angenommen, wenn das Bauwerk wegen seiner Höhe und
Breite gegenüber dem Nachbargrundstück eine „erdrückende" bzw. „bedrängende“ oder
„erschlagende" Wirkung hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die baulichen Dimensionen
des „erdrückenden" bzw. „bedrängenden“ Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des
Einzelfalles derart übermächtig sind, dass das „erdrückte" Gebäude oder Grundstück
überwiegend nur noch wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne
eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder ein Bauwerk ein
Nachbargrundstück regelrecht „abriegelt“, d.h. dort ein Gefühl des „Eingemauertseins“ oder
eine „Gefängnissituation“ hervorgerufen oder die „Luft zum Atmen genommen“ wird.
Zur Bewertung einer möglichen optisch bedrängenden Wirkung kann als eine
Orientierungshilfe der Abstand zwischen dem Wohnstandort und der geplanten Anlage
herangezogen werden. Bei Windenergieanlagen ist nach der aktuellen Rechtsprechung (OVG
Münster, Urteil vom 09.08.2006 – 8 A 3726/05) bei einem Abstand von mehr als der
dreifachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung überwiegend keine optisch bedrängende
Wirkung anzunehmen. Im Gegensatz dazu geht man überwiegend von einer optisch
bedrängenden Wirkung aus, wenn der Abstand der Anlage weniger als dem Zweifachen der
Anlagenhöhe entspricht. Konkret zu einer Kraftwerksanlage hat allerdings der für
Immissionsschutzangelegenheiten zuständige 8. Senat des OVG Münster entschieden, dass
die im Zusammenhang mit der optisch bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen
entwickelten Beurteilungskriterien spezifisch auf diesen Anlagentyp zugeschnitten und daher
auf die vorliegende Fallkonstellation (diesseitige Anmerkung: Kraftwerke) nicht übertragbar
seien (Urteil vom 09.12.2009 – 8 D 6/08.AK). Der Abstand zu Wohnnutzungen wird hier
gleichwohl als eine Orientierungshilfe bei der planerischen Beurteilung herangezogen.
Weiterhin sind bei der Bewertung der optisch bedrängenden Wirkung folgende Kriterien zu
berücksichtigen:
•
Ausprägung und Eigenart des betroffenen Landschaftsraumes,
•
Ausmaß der Baukörper in ihrem Verhältnis zueinander,
•
Bauhöhe, Auslegung und Gestaltung der Fassade,
•
Baumasse,
•
Vergesellschaftung der Anlage mit anderen vergleichbaren Baukörpern.
Zusätzlich ist für die optische Wirkung einer Anlage von Bedeutung, ob diese sich in der
direkten Sichtachse eines Wohnhauses oder Gartens befindet. Somit spielt auch die
Anordnung der Gebäude und die Ausrichtung von Räumen und Außenbereichen eine zu
berücksichtigende Rolle.
Eine optisch bedrängende Wirkung kann in der Regel nicht angenommen werden, wenn die
neue Anlage aufgrund der Geländetopographie oder aufgrund von sonstigen baulichen
Elementen, Wäldern oder Gehölzstrukturen so sichtverdeckt ist, dass eine Beeinträchtigung
der Sichtbeziehungen nicht erfolgen kann.
6
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Da es keine verbindlichen Regelungen zur Beurteilung der optischen Wirkungen einer
baulichen Anlage gibt, wird eine auf anerkannten Sichtweisen zur optischen Wirkung
aufbauende, fachgutachterliche Beurteilung unter Berücksichtigung der vorgenannten
Beurteilungskriterien und aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass Umfang und Intensität einer Wohnumfeldveränderung
im Wesentlichen von folgenden Aspekten abhängig sind:
- der Beschaffenheit und Einsehbarkeit des Umfeldes
- den Wirkfaktoren (Kraftwerksanlage und deren Betrieb)
- der Wahrnehmbarkeit im Bereich von Wohngebäuden/Wohngrundstücken.
Bei dem als Musterkraftwerk zu Grunde gelegten Braunkohlenkraftwerk wird anstelle eines
Naturzug-Nasskühlturms ein Hybridkühlturm vorgesehen. Durch die Anwendung dieser
Hybridkühlturmtechnik kann die Entstehung von Wasserdampfschwaden im Vergleich zu
Naturzug-Nasskühltürmen deutlich reduziert werden.
Beim Betrieb eines Hybridkühlturms verlässt der Schwaden den Kühlturm überwiegend mit
einem nicht sichtbaren Schwaden. Über ein Jahr gesehen ist an mehr als 90 % der
Tagesstunden der Schwaden aus einem Hybridkühlturm nicht sichtbar. Der geringe
Prozentsatz, zu dem der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist
zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem
Himmel und kalter Umgebungsluft beschränkt.
Darüber hinaus sind in größerer Entfernung sogenannte Sekundärschwaden möglich. Diese
können bei geringem Wind über dem Kraftwerk oder maximal in wenigen Kilometern
Entfernung und meist in größerer Höhe (einige hundert Meter über der Kühlturmmündung)
auftreten und wolkenähnliche Strukturen bilden (argumet & simuplan 2012). Beim
Sekundärschwaden kann eine die Gebäude erhöhende Wirkung von vornherein
ausgeschlossen werden, da an der Mündung des Hybridkühlturms keine Kondensation
stattfindet, sondern erst in deutlich größeren Höhen. Die Sekundärschwaden lassen also
keine direkte Verbindung zum Kühlturm erkennen und wirken sich deshalb nicht
gebäudeerhöhend aus. Optisch bedrängende Wirkungen durch Sekundärschwaden können
somit ausgeschlossen werden.
Auch die Schwaden aus den Kühltürmen der bestehenden Kraftwerksanlage sind nicht von
vornherein erkennbar geeignet, eine optisch bedrängende, gebäudegleiche Wirkung
zusammen mit einem Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zu bewirken. Denn aufgrund
unterschiedlicher meteorologischer Bedingungen können diese Schwaden die geplante
Kraftwerksanlage allenfalls temporär überlagern bzw. unmittelbar an die geplanten Gebäude
anschließen. Daher können diese Schwaden grundsätzlich nicht die gleiche optische Wirkung
wie ein Gebäude entfalten. Zudem kann der Betrachter i.d.R. optisch zwischen der
Vorbelastung durch Schwaden aus den Kühltürmen der bestehenden Kraftwerksanlage und
den Gebäuden eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet differenzieren, insbesondere wenn
sich die Bauwerke im Sondergebiet vom Standort des Betrachters aus seitlich dazu anordnen.
Zu beurteilen ist weiterhin, ob die Abgase aus dem Schornstein die optische Wirkung von
Kraftwerksanlagen beeinflussen. Bei Kraftwerksanlagen mit einem Hybridkühlturm muss das
Reingas aus der Rauchgasentschwefelung über einen separaten Kamin (Schornstein)
abgeleitet werden. Der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert schon in geringer
Entfernung von der Kaminmündung, so dass die Abgase sichtbar werden. Die Abgase werden
allerdings in ihrem Ausmaß deutlich hinter einem Schwaden aus Kühltürmen zurückbleiben,
so dass eine die optische Wirkung der Gebäude signifikant verstärkende Wirkung verneint
werden kann.
7
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beurteilungskriterien und der Vorbelastung werden
folgende Sachverhalte ermittelt:
8
•
Abstand zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet
•
Sichtverschattung (z.B. durch Bauwerke, Relief, Bewuchs)
•
Ausrichtung der Wohnlage im Verhältnis zum Sondergebiet
•
Wirkung von Gebäuden und Schwaden
•
Zusammenwirken mit bestehenden optischen Vorbelastungen.
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
3
Beschreibung des Untersuchungsraumes
Nördlich von Niederaußem befindet sich das Braunkohlenkraftwerk Niederaußem.
Die prägnantesten Bauwerke
sind die Kraftwerksblöcke am bestehenden Standort
Niederaußem mit den Naturzug-Nasskühltürmen mit Höhen zwischen 100 und 200 m. Die
vorhandenen Kesselhäuser weisen Höhen zwischen 50 m und 130 m auf. Das Kesselhaus
des BoA-Blocks ist 170 m hoch. Hinzu kommen noch zwei Kamine mit einer Höhe von 200 m.
Das Plangebiet grenzt nordöstlich an die bestehende Kraftwerksanlage Niederaußem an. Das
Sondergebiet Braunkohlenkraftwerk wird im Osten von der B 477 und im Nordosten von der
L 279n begrenzt. Südwestlich angrenzend an das Sondergebiet verläuft die Nord-Süd-Bahn
(s. Abbildung 1). In dem Landschaftsraum, in dem sich das Plangebiet befindet, liegen u.a. die
Städte Bergheim, Bedburg, Rommerskirchen und Grevenbroich. Die Stadt Bedburg befindet
sich westlich von Niederaußem in einer Entfernung von ca. 6 km, Rommerskirchen liegt ca.
3,5 km nordöstlich vom Sondergebiet entfernt. Nordwestlich des Sondergebietes, in einer
Entfernung von ca. 6 km liegt die Stadt Grevenbroich mit den Braunkohlenkraftwerken
Grevenbroich, Frimmersdorf und Neurath.
Abbildung 1: Lage des bestehenden Kraftwerks und des sonstigen Sondergebietes
„Braunkohlenkraftwerk“ sowie der „Fläche für die Abwasserbeseitigung“ (hier:
Regenrückhaltebecken)
9
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Der Landschaftsraum im Umfeld des Plangebietes ist in weiten Teilen durch eine typische
landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die Agrarlandschaft weist großflächige Ackerschläge auf,
sie wird weiterhin durch eine große Anzahl von größeren und kleineren Siedlungsbereichen
und von Einzelgehöften geprägt. Entlang von Straßen, Wegen, Bahntrassen und im Umfeld
von Hofanlagen befinden sich Gebüsche, Hecken und linienhafte Gehölzstrukturen.
Zusammenhängende Waldflächen befinden sich im Bereich der rekultivierten Abraumhalden.
Im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets befinden sich die Ortsteile Niederaußem,
Oberaußem und Auenheim sowie das bestehende Braunkohlenkraftwerk am Standort
Niederaußem und die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und
Umspannwerke. Die ebenfalls damit in Verbindung stehende Nord-Süd-Bahn fügt sich mit
ihren von Gehölzen bestandenen Dämmen in die Landschaft ein. Weiterhin befinden sich in
unmittelbarer Nachbarschaft die Einzelhofanlagen Klein Mönchhof und Groß Mönchhof.
10
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
4
Beschreibung des zu Grunde gelegten Musterkraftwerks am
Standort Niederaußem
Der Bebauungsplan soll die Errichtung und den Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks
ermöglichen auf einer nordöstlich zum bestehenden Standort Niederaußem gelegenen
Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine nach
Aufnahme des kommerziellen Betriebs erfolgende mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von
4 x 300 MW am Standort Niederaußem.
Abbildung 2: Lage des bestehenden Kraftwerks und des sonstigen Sondergebietes
„Braunkohlenkraftwerk“ am Standort Niederaußem
Der Planung und der Prüfung der Umweltauswirkungen wird ein Musterkraftwerk gemäß dem
Anlagenkonzept BoAplus zu Grunde gelegt. Diese besteht im Wesentlichen aus Gebäuden für
Maschinenhaus, Kohleaufbereitung und Schaltanlagen mit Bauhöhen von 100 m Höhe, zwei
zusammenhängenden Kesselhäusern mit 150 m Höhe, dem Hybridkühlturm (100 m Höhe)
und dem Schornstein mit 180 m Höhe. Daneben sind weitere Bauwerke für die Nebenanlagen
vorgesehen, die in ihren baulichen Ausmaßen nicht die Größe der oben beschriebenen
Anlagenteile erreichen, wie z.B. Gebäude für REA, Aschesilos, E-Filter etc. sowie ein
Regenrückhaltebecken.
Außerdem
werden
zur
Errichtung
temporär
genutzte
Baustelleneinrichtungsflächen (außerhalb des in Abbildung 2 dargestellten Plangebietes)
erforderlich.
Zur Beurteilung der optischen Wirkungen wurden diejenigen Bauwerke berücksichtigt, die die
größte Höhe und Baumasse aufweisen und den Eindruck der Geschlossenheit vermitteln.
Niedrige Bauwerke, wie z.B. das Regenrückhaltebecken (Eintiefung) tragen nicht zu einer
optisch bedrängenden Wirkung bei und werden nicht berücksichtigt. Auch der geplante
11
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Schornstein wird hinter diesen baulichen Anlagen optisch weitgehend zurücktreten, ebenso
wie einzelne schlanke über die Gebäudesilhouette hinausragende Ableitungen wie z.B. die
WTA-Brüdenableitung. Das größte optische Volumen wird aus den Kesselhäusern und dem
Hybridkühlturm resultieren. Die maximale Bezugsgröße für die optische Wirkung wird daher
durch die Höhe der Kesselhäuser (150 m) bestimmt.
Optische Einwirkungen der Baustelleneinrichtungen bleiben außer Betracht. Sie sind zum
einen nur vorübergehend, zum anderen werden hier keine baulichen Anlagen größeren
Ausmaßes errichtet.
12
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
5
Beurteilung der optischen Wirkung eines zu Grunde gelegten
Musterkraftwerks im Plangebiet an ausgewählten Wohnstandorten
Die bestehenden optischen Wirkungen und die möglichen Auswirkungen durch ein
Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet auf das Wohnumfeld werden an einzelnen signifikanten
und repräsentativen Standorten in den zu der geplanten Kraftwerksanlage nächstgelegenen
Wohnsiedlungsgebieten betrachtet. Als maßgebliche Standorte werden solche Wohnstandorte
im Umkreis ausgewählt, die relativ nah zu der geplanten Kraftwerksanlage gelegen sind oder
von denen aus der Blick in Verbindung mit dem vorhandenen Kraftwerk eine deutlich andere
Wahrnehmung erwarten lässt als heute.
Es werden daher bezüglich einer optisch bedrängenden Wirkung folgende neun
Wohnstandorte im Umfeld des Plangebietes näher betrachtet:
1. Südlicher Ortsrand Rheidt
2. Groß Mönchhof
3. Geretzhoven
4. Südöstlich Rather Mühle / Frauweilerhof, (auf dem Gebiet der Stadt Bedburg)
5. Auenheim 1
6. Auenheim 2
7. Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem
8. Kasterstraße / Asperschlag
9. Ortsrand Büsdorf
13
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Abbildung 3: Lage der zur Beurteilung optischer Wirkungen betrachteten Wohnstandorte
5.1
Wohnstandort südlicher Ortsrand Rheidt
Der Wohnstandort Rheidt liegt nordöstlich des Kraftwerkes Niederaußem und ist durch eine
maximal zweigeschossige Bebauung von Ein- und Mehrfamilienhäusern gekennzeichnet. An
den Siedlungsrand grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Ortsstrukturen verzahnen
sich über Gehölzbestände wie am Gillbach oder der Allee an der B 477 mit dem
landwirtschaftlich geprägten Umfeld. Als Vorbelastung ist das Kraftwerk Niederaußem im
Südwesten zu nennen. Es befindet sich in einem Abstand von ca. 1.240 m zum Ortsrand.
Weiterhin ist die B 477, die Rheidt von Nord nach Süd durchquert, Bestandteil des
Landschaftsraumes. Östlich des Ortes und der B 477 verläuft die Grubenanschlussbahn
Fabrik Fortuna Nord von Nord nach Süd, die Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn befindet sich
nordöstlich des bestehenden Kraftwerkes. Die weitere direkte Umgebung des
Wohnstandortes ist ansonsten frei von technischen Überprägungen.
Das Plangebiet befindet sich von Rheidt aus gesehen vor den bestehenden
Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem. Der Abstand des Sondergebiets zum
Wohnstandort in Rheidt beträgt ca. 730 m. Dies entspricht etwa dem fünffachen der
maximalen Bezugsgröße von 150 m (Höhe der Kesselhäuser, s. Kap. 4).
Zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort Rheidt befinden sich keine
sichtverschattenden Landschaftsbestandteile, da die Flächen ackerbaulich genutzt werden.
Der Blick von der Ortsrandlage auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist deshalb
weitgehend unverstellt. Auch die Gehölzbestände in den Gärten tragen kaum zur
Sichtverschattung bei.
14
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Die Wohnhäuser am südlichen Ortsrand von Rheidt sind nach unterschiedlichen Seiten
ausgerichtet, bei einigen Grundstücken (Aufenthaltsräume und Gärten) ist ein unmittelbarer
Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet gegeben. Durch das Fehlen von
sichtverschattenden Elementen und der Ausrichtung des Wohnstandortes in Richtung des
Sondergebietes ist eine Veränderung des optischen Eindrucks am Standort Rheidt
wahrnehmbar. Eine optisch bedrängende Wirkung ist jedoch trotz dieser Veränderung nicht zu
erwarten, da sich das Sondergebiet von Rheidt aus gesehen vor dem bestehenden Kraftwerk
befindet und die Blickbeziehungen in das Umfeld sich nicht weiter schmälern.
Auch in Hinblick auf die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist keine
optisch bedrängende Wirkung festzustellen. Über ein Jahr gesehen bleibt der Schwaden aus
einem Hybridkühlturm an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar. Betriebszustände,
in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, sind zum
überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel
und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im
Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Eine optisch
bedrängende Wirkung der selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm im
Zusammenwirken mit den neuen Gebäuden ist daher nicht ersichtlich.
Dies gilt auch, wenn man zusätzlich die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen
betrachtet. Die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen können die neuen Gebäude
aufgrund ihres Auftriebes und des i.d.R. raschen Aufstiegs in größere Höhen allenfalls
temporär überlagern und entfalten daher nicht die gleiche optische Wirkung wie ein Gebäude.
Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Rheidt aus,
da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur
Folge hat. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen
Kamins West positive Auswirkungen haben.
Aufgrund der Vorbelastung durch die höheren Kraftwerksbauten im Bestand und unter
Berücksichtigung des Abstandes von ca. 730 m zum Sondergebiet wird der Zubau von
Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 150 m keine als bedrohlich wahrnehmbare
„erdrückende“ Wirkung entfalten. Weite Blicke in den Landschaftsraum sind vom
Wohnstandort weiterhin möglich.
Für den Wohnstandort am südlichen Ortsrand Rheidt sind somit keine Anhaltspunkte für eine
relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet
erkennbar.
5.2
Wohnstandort Groß Mönchhof
Der Groß Mönchhof befindet sich ca. 480 m nördlich der bestehenden Kraftwerksanlage. Die
Hofanlage setzt sich aus mehreren Gebäuden zusammen, die zu Wohnzwecken oder als
Pferdeställe genutzt werden. Die Gebäude des Gutshofes werden von Gehölzen umgeben.
Südöstlich der Hofanlage verläuft der Gillbach, der von großen, das Landschaftsbild
prägenden Gehölzen gesäumt wird. Südlich der Wohngebäude liegt der Klein Mönchhof mit
umgebenden Gehölzen. Der Klein Mönchhof befindet sich im Eigentum von RWE Power und
wird den Denkmalschutzbelangen entsprechend, jedoch nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt.
Für den Groß Mönchhof resultiert eine Vorbelastung aus dem bestehenden Kraftwerk
Niederaußem, dem westlich angrenzenden Gewächshaus- und Gartenbaubetrieb, dem
gehölzbestandenen Damm der Nord-Süd-Bahn und bedingt auch aus der nordöstlich
verlaufenden Landesstraße L 279n.
Der Abstand zwischen dem Wohnstandort Groß Mönchhof und dem Sondergebiet beträgt ca.
270 m. Damit liegt er knapp unter dem zweifachen Wert der Bezugsgröße (150 m) (s. Kap. 4).
15
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Zwischen dem Groß Mönchhof und dem Sondergebiet liegen eine Ackerfläche, der Kleine
Mönchhof sowie der Gillbach mit den ihn begleitenden Gehölzbeständen.
Vom Wohnstandort Groß Mönchhof aus gesehen stellen die hohen Gehölzbestände entlang
des Gillbachs ein Sichthindernis in Richtung des Sondergebietes dar. Eine wirksame
Sichtverschattung besteht in jedem Fall im Sommer. Jedoch sind künftige Gebäude innerhalb
des Sondergebietes selbst im unbelaubten Zustand im Winter wegen der dichten Gehölze nur
eingeschränkt wahrnehmbar. Auch der Klein Mönchhof unterbricht teilweise die
Sichtbeziehung zu einem Braunkohlenkraftwerk im Sondergebiet.
Zudem befindet sich das Sondergebiet nicht in der Hauptsichtachse des Wohnstandortes.
Begehungen im Bereich des Wohnstandorts ergaben, dass Aufenthaltsräume und Gärten mit
Aufenthaltsbereichen der einzelnen Wohngebäude überwiegend nach Süden, Westen und
Norden ausgerichtet sind. Im Gegensatz dazu fehlen nach Osten ausgerichtete
Aufenthaltsbereiche. Da sich das Sondergebiet südöstlich des Wohnstandortes befindet,
entsteht keine frontale Blickbeziehung. Insgesamt gesehen sind also zwischen dem
Wohnstandort Groß Mönchhof und dem Sondergebiet abschirmende Strukturen vorhanden,
die die Sichtbeziehungen unterbrechen, und der Wohnstandort ist nicht in Richtung des
Sondergebietes ausgerichtet.
Auch unter Berücksichtigung der nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist
bezogen auf den Wohnstandort Groß Mönchhof keine optisch bedrängende Wirkung
festzustellen. Zum einen sind die Schwaden aus einem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen
an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar. Zum anderen werden die Schwaden,
wenn sie denn sichtbar sind, vom Gehölzbestand entlang des Gillbachs teilweise verdeckt
bzw. aufgrund der Ausrichtung des Wohnstandortes nicht frontal wahrgenommen. Schließlich
sind Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar
verlässt, zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit
bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen
dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend
empfunden.
Deshalb lässt sich auch im weiteren Zusammenwirken mit den Schwaden aus den
bestehenden Kühltürmen und den neuen Kraftwerksgebäuden im Plangebiet keine optisch
bedrängende Wirkung für den Wohnstandort ableiten. Ohnehin können die Schwaden aus
den bestehenden Kühltürmen die neuen Gebäude aufgrund ihres Auftriebes und des i.d.R.
raschen Aufstiegs in größere Höhen allenfalls temporär überlagern und entfalten daher nicht
die gleiche optische Wirkung wie ein Gebäude. Außerdem kann der Betrachter zwischen der
Vorbelastung durch Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen Gebäuden
im Sondergebiet räumlich differenzieren, da sich die Kraftwerksgebäude vom Groß Mönchhof
aus gesehen seitlich an das bestehende Kraftwerk anschließen. Vor- und mögliche
Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie
auf. Darüber hinaus wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Groß
Mönchhof aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung durch das
bestehende Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb
befindlichen 200 m hohen Kamins West positive Auswirkungen haben.
Für den Wohnstandort Groß Mönchhof sind somit trotz der Nähe des Wohnstandortes Groß
Mönchhof zum Sondergebiet keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende
Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar.
5.3
Wohnstandort Geretzhoven
Der Wohnstandort Geretzhoven liegt nördlich des Kraftwerkes Niederaußem an der L 213 in
einer Entfernung von ca. 1.170 m zur bestehenden Kraftwerksanlage. Er setzt sich aus der
Wasserburg Geretzhoven und zwei westlich bzw. südwestlich gelegenen Gebäuden mit
16
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Wohnnutzung zusammen. Die beiden Wohngebäude befinden sich ebenfalls an der L 213
bzw. zwischen der L 213 und der L 279n. In den Gärten der beiden Wohngebäude nahe der
Wasserburg stocken vereinzelt Sträucher und Einzelbäume. Die Wasserburg selbst wird
durch einen alten Gehölzbestand umsäumt, der das Gelände gegenüber den
landwirtschaftlichen Flächen abgrenzt. Der Wohnstandort Geretzhoven liegt inmitten von
landwirtschaftlichen Nutzflächen, die ansonsten kaum durch andere Landschaftselemente
gegliedert werden. Lediglich entlang von Straßen und Gewässern sind z.T.
landschaftsgliedernde Elemente in Form von lückigen Gehölzbeständen vorhanden. Weitere
Vorbelastungen neben dem bestehenden Kraftwerk Niederaußem sind durch die Nord-SüdBahn und bedingt durch die L 213 gegeben.
Der Abstand zwischen dem Wohnstandort Geretzhoven und dem Sondergebiet beträgt ca.
1.230 m (ca. Achtfaches der maximalen Bezugsgröße, s. Kap. 4).
Zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet befinden sich örtliche Besonderheiten
(z.B. Gehölzbestände), die eine Sichtbeziehung unterbrechen. Diese direkt am Wohnstandort
befindlichen Gehölze verhindern im Bereich der Wasserburg und der angrenzenden
Wohngebäude einen freien Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet. Weitere
Gehölzbestände befinden sich entlang des Totengrabens, des Gillbachs sowie entlang der
L 279n. Diese Gehölze sind aber aufgrund der geringen Höhe, des weitgehend ebenen
Reliefs der Landschaft und ihrer relativ großen Entfernung zum Wohnstandort nicht in der
Lage, die Sichtbeziehungen zu unterbrechen.
Die drei Gebäude des Wohnstandortes Geretzhoven weisen eine unterschiedliche
Ausrichtung auf. Die Gebäude der Wasserburg Geretzhoven sind nicht zum Sondergebiet hin
ausgerichtet. Das südliche Gebäude der historischen Wasserburg ist auf der Südseite
fensterlos. Im Gegensatz dazu ist bei den beiden Wohnhäusern westlich bzw. südwestlich der
Wasserburg aufgrund der südlichen Ausrichtung eine Sichtbeziehung in Richtung des
Sondergebietes gegeben. Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Sondergebiet ist am Wohnstandort Geretzhoven wahrnehmbar, aber nicht bedrängend. Die
Fernsicht wird zwar etwas eingeschränkt und der optische Eindruck verändert. Der Abstand
zum Sondergebiet ist mit ca. 1.230 m aber so groß, dass keinesfalls eine bedrängende
Wirkung entstehen wird.
Einer optisch bedrängenden Wirkung steht ferner entgegen, dass das übrige Blickfeld zum
Großteil frei von technischen Überprägungen ist und weitgehend uneingeschränkte Blicke in
den Landschaftsraum möglich bleiben. Weiterhin ist der Blick auf das Sondergebiet aufgrund
von Gehölzen teilweise verstellt und die Ausrichtung der Wohngebäude erfolgt nur teilweise in
Richtung des Kraftwerkstandorts.
Des Weiteren kann zusammen mit den selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm
am Wohnstandort Geretzhoven keine optisch bedrängende Wirkung folgen, da der Schwaden
aus einem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht
sichtbar ist. Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber
sichtbar verlässt, sind zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die
Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden
gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend
empfunden.
Mit Blick auf ein Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen ist
festzustellen, dass aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs dieser Schwaden
in größere Höhen eine Überlagerung mit den neuen Kraftwerksgebäuden im Sondergebiet
allenfalls temporär möglich ist. Die Gebäude und technischen Anlagen eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet schließen sich zudem von Geretzhoven aus gesehen
seitlich an das bestehende Kraftwerk an, so dass zwischen der Vorbelastung durch Schwaden
17
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen Kraftwerksgebäuden im Plangebiet
räumlich differenziert werden kann. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von
einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Positiv wirkt sich im Übrigen
auf den Wohnstandort Geretzhoven die Stilllegung der Blöcke C bis F aus. Dies führt zu einer
merklichen Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk. Ebenfalls wird der
Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West positive
Auswirkungen haben.
Insgesamt ist für den Wohnstandort Geretzhoven keine optisch bedrängende Wirkung durch
ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet einschließlich möglicher Schwaden zu erwarten.
5.4
Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof)
Der Frauweilerhof liegt an der L 213 nordwestlich des bestehenden Kraftwerkes
Niederaußem. Es handelt sich um eine Einzelhofanlage, die aus mehreren Gebäuden besteht
(Wohngebäude, Scheune, Lagerhalle). Der Hof befindet sich inmitten von landwirtschaftlichen
Nutzflächen, die keine Gehölzstrukturen aufweisen. Im direkten Umfeld sind einige vereinzelte
Sträucher und Einzelbäume vorhanden. Das Kraftwerk Niederaußem liegt ca. 1.000 m vom
Wohnstandort entfernt. Weitere Vorbelastungen sind durch die Bahntrasse der Nord-SüdBahn und bedingt durch die L 213 gegeben. Der Landschaftsraum ist aufgrund des ebenen
Reliefs und dem Fehlen von technischen und anderen landschaftsästhetischen Elementen
einsehbar.
Der Abstand des Wohnstandortes Frauweilerhof zum Plangebiet beträgt ca. 1.360 m
(neunfaches der maximalen Bezugsgröße, s. Kap. 4).
Zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet befinden sich teilweise örtliche
Besonderheiten, die eine Sichtbeziehung unterbrechen. Dies sind z.B. dichte Gehölzbestände
im Bereich der Bahndämme und waldähnliche Gehölzbestände westlich angrenzend an das
bestehende Kraftwerk. Diese Gehölzbestände sind aber relativ weit vom Wohnstandort
entfernt (ca. 500 m) und deshalb nicht in der Lage den Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im
Plangebiet vollständig zu unterbinden. Lediglich das untere Segment eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet wird hierdurch verdeckt.
Die Wohngebäude des Frauweilerhofes sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet, ein
frontaler Blick in Richtung des Sondergebietes ist möglich. Eine optische Veränderung durch
ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist deshalb für den Standort Frauweilerhof
wahrnehmbar.
Trotz der zum Teil sichtverschattenden Elemente und der Ausrichtung des Wohngebäudes in
Richtung Plangebiet ist eine optisch bedrängende Wirkung auf den Wohnstandort
Frauweilerhof nicht ersichtlich. Die Fernsicht wird durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Plangebiet zwar weiter eingeschränkt, dies führt jedoch wegen des großen Abstandes
keinesfalls zu einem Gefühl des „Eingemauertseins“. Das übrige Blickfeld bleibt weiterhin frei
von technischen Überprägungen und ein uneingeschränkter Blick in den Landschaftsraum ist
weiterhin möglich.
Auch im Zusammenhang mit den selten sichtbaren Schwaden des geplanten Kühlturms und
den Schwaden der bestehenden Kühltürme ist für den Wohnstandort südlich Rather Mühle
keine optisch bedrängende Wirkung abzuleiten. Über ein Jahr gesehen ist der Schwaden aus
einem Hybridkühlturm an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar. Aufgrund des
Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen ist eine
Überlagerung der Schwaden aus dem bestehenden Kraftwerk mit den neuen
Kraftwerksgebäuden im Sondergebiet allenfalls temporär möglich. Hinzu kommt, dass
Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar
18
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
verlässt, zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit
bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt sind. Die Schwaden gehen
dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend
empfunden.
Vom Wohnstandort südlich Rather Mühle aus gesehen lässt sich zudem zwischen der
Vorbelastung durch Schwaden aus dem bestehenden Kraftwerk und den neuen
Kraftwerksgebäuden im Sondergebiet räumlich differenzieren, da sich die Gebäude und
technischen Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet seitlich an die bestehende
Kraftwerksanlage anschließen. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander
abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Positiv wirkt sich im Übrigen auf den
Wohnstandort südöstlich Rather Mühle die Stilllegung der Blöcke C bis F aus. Dies führt zu
einer merklichen Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk. Ebenfalls
wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West positive
Auswirkungen haben.
Zusammenfassend ist für den Wohnstandort Rather Mühle (Frauweilerhof) festzustellen, dass
die Fernsicht durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zwar eingeschränkt, aber eine
optisch bedrängende Wirkung nicht gegeben ist.
Für den Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof) sind somit keine
Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein
Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar.
5.5
Wohnstandort Auenheim 1
Die Ortslage von Auenheim grenzt westlich an den Standort des Kraftwerkes Niederaußem.
Als Referenzstandort wurde der Wohnstandort Auenheimer Straße/Ordensstraße ausgewählt.
Auenheim ist durch eine lockere Bebauung mit überwiegend zweigeschossigen Ein- und
Mehrfamilienhäusern und größeren Gartenflächen gekennzeichnet. Es finden sich in der
Siedlung zahlreiche Gehölze, vorwiegend Einzelbäume entlang von Straßen und Wegen.
Vereinzelt wird die Bebauung des Siedlungsbereiches durch Wiesen unterbrochen, die
abschnittsweise von Gehölzen umgeben werden. Der Siedlungsrand wird durch die Trasse
der Nord-Süd-Bahn gebildet, diese wird von Gehölzen gesäumt. Östlich bzw. nordöstlich der
Auenheimer Bebauung befinden sich dichte Gehölzbestände, diese wirken abschirmend
gegenüber dem angrenzenden Kraftwerk. Der Wohnstandort Auenheim 1 ist durch die Nähe
des bestehenden Kraftwerkes (ca. 240 m) vorbelastet. Darüber hinaus wirken die Nord-SüdBahn und das Gewerbegebiet nördlich und südlich des Standortes ebenfalls vorbelastend.
Der Abstand des Wohnstandortes zum Sondergebiet beträgt ca. 660 m, die Abstände zu den
relevanten Kraftwerksgebäuden betragen ca. 1.000 m (sechs- bis siebenfache der maximalen
Bezugsgröße, s. Kap. 4).
Zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet befindet sich der bestehende
Kraftwerksstandort Niederaußem. Vor dem bestehenden Kraftwerksgelände befinden sich
dichte Gehölzbestände, die als sichtverschattende Elemente gegenüber dem Wohngebiet
dienen.
Die
bestehende
Kraftwerksbebauung
versperrt
den Blick
auf
ein
Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet. Die neuen Bauwerke im Sondergebiet wären aufgrund
der gegenüber den bestehenden Kraftwerksgebäuden geringeren Bauhöhen nur in sehr
geringem Maß wahrnehmbar.
Aufgrund der Sichtverschattung durch die bestehenden Kraftwerksanlagen und der
abschirmenden Gehölze ist keine Änderung der Wahrnehmung gegenüber dem derzeitigen
Zustand zu erwarten. Eine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Plangebiet ist demnach nicht ableitbar.
19
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Auch in Hinblick auf die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist keine
optisch bedrängende Wirkung ersichtlich. Die Schwaden aus einem Hybridkühlturm sind über
ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar und werden zudem aus
Blickrichtung Auenheim 1 durch die Angliederung der Bauwerke eines Braunkohlenkraftwerks
im Plangebiet hinter der Bestandsanlage von den Schwaden der bestehenden Kühltürme
verdeckt.
Durch die Anordnung des Sondergebietes aus Blickrichtung Auenheim 1 hinter den
bestehenden Kraftwerksanlagen ist eine optisch bedrängende Wirkung durch die neuen
Gebäude im Sondergebiet auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den
bestehenden Kühltürmen auszuschließen. Die Stilllegung der Bestandsblöcke C bis F wirkt
sich zudem positiv am Wohnstandort Auenheim 1 aus, da dies eine merkliche Verringerung
der Schwadenbildung zur Folge hat.
Eine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist am
Wohnstandort Auenheim 1 insgesamt nicht ersichtlich, da sich zwischen dem Wohnstandort
und dem Sondergebiet die bestehenden Kraftwerksgebäude befinden und die neuen
Gebäude im Sondergebiet aufgrund der geringeren Bauhöhen nur in eingeschränktem Maße
vom Wohnstandort Auenheim 1 erkennbar sein werden. Dies gilt auch für die nur selten
sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm, die ebenfalls durch die Schwaden aus den
bestehenden Kühltürmen verdeckt werden. Insgesamt ist somit keine relevante Änderung der
Wahrnehmung des Kraftwerksstandortes Niederaußem aus Blickrichtung Auenheim zu
erwarten, die zu einer optischen bedrängenden Wirkung führen könnte. Ebenfalls wird sich für
Auenheim ein positiver Effekt durch den Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks
gelegenen Kühltürme und des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West
ergeben.
Für den Wohnstandort Auenheim 1 sind somit keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch
bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar.
5.6
Wohnstandort Auenheim 2
Die Ortslage von Auenheim grenzt westlich an den Standort des Kraftwerkes Niederaußem.
Als weiterer Referenzstandort in Auenheim wurde der Wohnstandort Lourther Weg gewählt.
Auch in diesem Bereich von Auenheim ist der Siedlungsbereich durch eine mehr oder weniger
lockere Bebauung, bestehend aus Wohnblöcken und Einfamilienhäusern mit dazugehörigen
Grünflächen bzw. Gärten gekennzeichnet. Am westlichen Ende des Lourther Weges befindet
sich eine Hofstelle. Es finden sich in der Siedlung vereinzelt Gehölze, vorwiegend
Einzelbäume entlang von Straßen und Wegen. Die Bebauung des Siedlungsbereiches wird im
Norden und Westen durch Wiesen begrenzt, die abschnittsweise von Gehölzen umgeben
werden. Der Siedlungsrand wird durch die Trasse der Nord-Süd-Bahn gebildet, diese wird von
Gehölzen gesäumt. Östlich bzw. nordöstlich der Auenheimer Bebauung befinden sich dichte
Gehölzbestände,
diese
wirken
abschirmend
gegenüber
dem
angrenzenden
Kraftwerksstandort Niederaußem. Der Wohnstandort Auenheim 2 ist durch die Nähe des
bestehenden Kraftwerkes (ca. 175 m) vorbelastet. Darüber hinaus wirkt die Nord-Süd-Bahn
ebenfalls vorbelastend.
Der Abstand des Wohnstandortes zum Sondergebiet beträgt ca. 760 m. Dies entspricht
ungefähr dem fünffachen der maximalen Bezugsgröße (s. Kap. 4).
Zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet befindet sich der bestehende
Kraftwerksstandort Niederaußem. Vor dem bestehenden Kraftwerksgelände befinden sich
dichte Gehölzbestände, die als sichtverschattende Elemente gegenüber dem Wohngebiet
dienen. Die bestehende Kraftwerksbebauung im Bereich zwischen dem Wohnstandort
20
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Auenheim 2 und dem Sondergebiet sind teilweise durch Bauwerke geringerer Bauhöhen
gekennzeichnet. Der Blick auf das geplante Braunkohlenkraftwerk wird durch das bestehende
Kraftwerk und die vorgelagerten Gehölze deshalb nur in Teilen versperrt. Vereinzelt sind die
neuen Gebäude in dem Sondergebiet somit wahrnehmbar.
Die Wohnhäuser am Wohnstandort sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet. Mehrere
Wohnhäuser liegen in der Hauptsichtachse zum Sondergebiet. Sowohl die
Aufenthaltsbereiche als auch die Gärten oder die zu den Wohnblöcken zugehörigen
Grünflächen sind so ausgerichtet, dass ein frontaler Blick auf das Sondergebiet gegeben ist.
Am Wohnstandort ist zwar eine optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Plangebiet wahrnehmbar, dennoch kann hieraus eine optisch bedrängende Wirkung nicht
abgeleitet werden. Die neuen Gebäude werden teilweise durch die Gebäude des
bestehenden Kraftwerks sowie durch den dem Kraftwerk vorgelagerten Gehölzbestand
verdeckt. Die dennoch wahrnehmbaren Gebäude und technischen Anlagen eines geplanten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet treten optisch hinter die bestehenden Gebäude zurück
und heben sich nicht wesentlich davon ab. Ein Gefühl des „Eingemauertseins“ kann daher für
Wohnstandorte am nördlichen Ortsrand von Auenheim nicht entstehen. Die Veränderung des
Sichtfeldes erfolgt zudem in einem Bereich, der bereits durch das bestehende Kraftwerk in
Niederaußem stark beeinflusst wird.
Auch die selten sichtbaren Schwaden des Hybridkühlturms werden zusammen mit den neuen
Gebäuden im Sondergebiet die optischen Auswirkungen am Wohnstandort Auenheim 2 nicht
verstärken, da der Schwaden aus dem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als
90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Der geringe Prozentsatz, zu dem der Schwaden
den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist zum überwiegenden Teil auf kältere
und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter
Umgebungsluft beschränkt.
Auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen entsteht
keine optisch bedrängende Wirkung, da eine Anordnung des Sondergebietes hinter der
bestehenden Kraftwerksanlage erfolgt und damit zwischen der Vorbelastung der Schwaden
und den neuen Gebäuden räumlich differenziert werden kann. Aufgrund des Auftriebs und des
i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen ist eine Überlagerung der Schwaden
mit den Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks allenfalls temporär möglich. Hier gilt, dass
die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm, teilweise durch die Schwaden
aus den bestehenden Kühltürmen verdeckt werden. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung
der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Niederaußem aus, da dies eine merkliche
Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird
sich für Auenheim ein positiver Effekt durch den Rückbau der fünf im südlichen Teil des
Kraftwerks gelegenen Kühltürme und des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen
Kamins West ergeben.
Zusammenfassend ist für den Wohnstandort Auenheim 2 festzustellen, dass am
Wohnstandort ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zwar wahrnehmbar ist. Anhaltspunkte
für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Plangebiet sind jedoch nicht erkennbar.
5.7
Wohnstandort nordöstlicher Ortsrand Niederaußem
Bergheim-Niederaußem befindet sich westlich und östlich der B 477 bzw. der
Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord, die von Nord nach Süd verläuft. Der hier
ausgewählte Wohnstandort liegt im Nordosten von Niederaußem im Bereich der
Asperschlagstraße und der Theodor-Heuss-Straße. Es befinden sich dort meist
zweigeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser. Nach Norden und Osten wird die Ortschaft
durch die Nord-Süd-Bahn zur freien Landschaft begrenzt. Das bestehende Kraftwerk befindet
21
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
sich nordwestlich des Wohnstandortes in einer Entfernung von ca. 450 m. Durch die Nähe
zum bestehenden Kraftwerk ist der Standort bereits vorbelastet. Die Bahntrasse, das
Gewerbegebiet zwischen den Verkehrstrassen und bedingt auch die B 477 sind ebenfalls
vorbelastend.
Der Abstand zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort beträgt ca. 640 m, dies
entspricht etwa dem Vierfachen der maximalen Bezugsgröße (s. Kap. 4). Die Entfernung
zwischen dem Sondergebiet und dem davor liegenden Gewerbegebiet in Niederaußem
beträgt ca. 380 m.
Vor diesem Gewerbegebiet befindet sich ein breiter Gehölzstreifen, der als
sichtverschattendes Element gegenüber den Wohnbereichen fungiert. Nördlich und östlich an
das Gewerbegebiet angrenzend verlaufen die Trassen der Nord-Süd-Bahn und der von Nord
nach Süd verlaufenden Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord. Die auf je einem Damm
verlaufenden Bahntrassen werden von einem dichten Baum- und Strauchbestand begleitet.
Diese künstlich geschaffenen Landschaftselemente verstellen in Teilen den Blick auf das
Sondergebiet.
Die Wohnhäuser am Wohnstandort sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet. Mehrere
Wohnhäuser in der Asperschlagstraße und in der Theodor-Heuss-Straße liegen in der
Hauptsichtachse zum Sondergebiet. Sowohl die Aufenthaltsbereiche als auch die Gärten von
einigen Grundstücken sind so ausgerichtet, dass ein frontaler Blick auf das Sondergebiet
gegeben ist.
Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist am Wohnstandort
wahrnehmbar, teilweise ist auch von einer additiven Wirkung zum Bestand auszugehen,
dennoch kann eine optisch bedrängende Wirkung hieraus nicht abgeleitet werden. Die neuen
Gebäude eines Braunkohlenkraftwerks im Sondergebiet werden teilweise durch die Gebäude
des Gewerbegebietes sowie durch den Gehölzstreifen davor verdeckt. Da das Sondergebiet
im Vergleich zum bestehenden Kraftwerk von Niederaußem gesehen weiter entfernt liegt,
treten Gebäude und technische Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet optisch
hinter die bestehenden Gebäude zurück oder heben sich nicht wesentlich davon ab. Ein
Gefühl des „Eingemauertseins“ kann daher für Wohnstandorte am nordöstlichen Ortstrand
von Niederaußem nicht entstehen. Die Veränderung des Sichtfeldes erfolgt zudem in einem
Bereich, der bereits durch das bestehende Kraftwerk und das Gewerbegebiet in Niederaußem
stark beeinflusst wird.
Auch die selten sichtbaren Schwaden des Hybridkühlturms werden zusammen mit den neuen
Gebäuden im Plangebiet die optischen Auswirkungen am Wohnstandort Niederaußem nicht
verstärken, da der Schwaden aus dem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als
90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Der geringe Prozentsatz, zu dem der Schwaden
den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist zum überwiegenden Teil auf kältere
und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter
Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels
unter und werden daher als weniger störend empfunden.
Auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen entsteht
keine optisch bedrängende Wirkung, da eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken
eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen
Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls temporär möglich ist. Durch die vom
nordöstlichen Ortsrand von Niederaußem gesehene seitliche Angliederung der Bauwerke im
Sondergebiet an das bestehende Kraftwerk kann zudem zwischen der Vorbelastung der
Schwaden und den neuen Gebäuden räumlich differenziert werden. Vor- und mögliche
Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie
auf. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort
22
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
Niederaußen aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am
bestehenden Kraftwerk zur Folge hat.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass am Wohnstandort am nordöstlichen Ortsrand
Niederaußem ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zwar wahrnehmbar ist. Anhaltspunkte
für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Plangebiet sind jedoch nicht erkennbar.
5.8
Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlag
Der Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlag befindet sich zwischen Niederaußem und
Büsdorf östlich der Nord-Süd-Kohlenbahn an der Kasterstraße. Südlich angrenzend an die
Kasterstraße befindet sich das Gut Asperschlag. Der Wohnstandort umfasst das südlich der
Kasterstraße befindliche Gut Asperschlag sowie den nördlich der Kasterstraße befindlichen
gewerblichen Betrieb mit Wohnhaus im südlichen Bereich des Grundstücks. Umsäumt wird
das Gutshaus Asperschlag von einem alten Gehölzbestand, der das Ensemble prägt und das
Gelände gegenüber den landwirtschaftlichen Flächen abgrenzt. Das Gut Asperschlag sowie
das Wohnhaus nördlich der Kasterstraße liegen inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen,
die ansonsten kaum durch andere Landschaftselemente gegliedert werden. Prägnant sind
lediglich die auf einem Damm westlich des Wohnstandorts verlaufende Nord-Süd-Kohlenbahn
mit ihren begleitenden Gehölzbeständen und die Hochspannungsmasten östlich des
Wohnstandorts. Das bestehende Kraftwerk befindet sich jenseits der Nord-Süd-Kohlenbahn in
einer Entfernung von ca. 1.200 m zum Wohnstandort. Durch die Nähe zum bestehenden
Kraftwerk ist der Standort bereits vorbelastet.
Der Abstand zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort beträgt ca. 1.180 m, dies
entspricht fast dem achtfachen der maximalen Bezugsgröße (s. Kap. 4).
Zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort befinden sich die Gehölzbestände
entlang der Bahntrassen (Nord-Süd-Kohlenbahn, Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna
Nord), die aufgrund der Ansiedlung auf einem Bahndamm geeignet sind, die Sichtbeziehung
zum geplanten Braunkohlenkraftwerk im unteren Segment zu unterbrechen.
Aufgrund der Ausrichtung beider Gebäude ist ein frontaler Blick auf das Sondergebiet
möglich. Jedoch stellen die hohen Gehölzbestände im Bereich des Gut Asperschlag ein
Sichthindernis in Richtung des Sondergebietes dar. Eine Sichtverschattung besteht vor allem
im Sommer und selbst aufgrund des dichten Bestandes in unbelaubtem Zustand im Winter.
Auf dem gewerblich genutzten und dem Wohnen dienenden Grundstück stellen vor allem die
gewerblichen Hallen zusammen mit den Gebüschen im Bereich des Wohnhauses ein
Sichthindernis dar.
Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist somit kaum
wahrnehmbar. Sollte diese Veränderung dennoch aus einem Blickwinkel wahrnehmbar sein,
so ist von einer additiven Wirkung zum Bestand auszugehen. Eine optisch bedrängende
Wirkung kann hieraus nicht abgeleitet werden, da aufgrund des Abstandes kein Gefühl des
„Eingemauertseins“ entsteht. Die Veränderung des Sichtfeldes erfolgt zudem in einem
Bereich, der bereits durch das bestehende Kraftwerk und das Gewerbegebiet in Niederaußem
stark beeinflusst wird. Zudem ist das übrige Blickfeld weitgehend frei von technischen
Überprägungen, so dass weite, uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum weiterhin
möglich sind.
Auch die selten sichtbaren Schwaden des Hybridkühlturms werden zusammen mit den neuen
Gebäuden im Sondergebiet die optischen Auswirkungen am Wohnstandort Kasterstraße /
Asperschlagstraße nicht verstärken, da der Schwaden aus dem Hybridkühlturm über ein Jahr
gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Der geringe Prozentsatz, zu
dem der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist zum
23
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel
und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im
Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden.
Auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen entsteht
keine optisch bedrängende Wirkung, da eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken
eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen
Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls temporär möglich ist. Durch die vom
Wohnstandort aus gesehene seitliche Angliederung der Bauwerke im Sondergebiet an das
bestehende Kraftwerk kann zudem zwischen der Vorbelastung der Schwaden und den neuen
Gebäuden räumlich differenziert werden. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von
einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Des Weiteren wirkt sich die
Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Kasterstraße / Asperschlag aus, da
dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur Folge
hat.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass am Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlag keine
Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein
Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar ist.
5.9
Wohnstandort Büsdorf
Der Wohnstandort Büsdorf liegt am westlichen Ortsrand von Büsdorf. Dort liegt eine aus Einund Mehrfamilienhäusern bestehende Wohnbebauung mit dörflichem Charakter vor. Der
westliche Ortsrand wird nicht von Gehölzen eingefasst, so dass ein unverstellter Blick in die
freie Landschaft möglich ist. An den westlichen Siedlungsrand schließen sich
landwirtschaftliche Nutzflächen an, diese weisen kaum gliedernde Gehölzbestände auf. In
weiterer Entfernung befinden sich Gehölze entlang der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der
von Nord nach Süd verlaufenden Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord. Weiterhin sind
Hochspannungsleitungen und Masten im Raum zwischen der Bahntrasse und Büsdorf
vorhanden. Insgesamt ist der Landschaftsraum auch aufgrund des weitgehend ebenen Reliefs
gut einsehbar. Die bestehende Kraftwerksanlage ist wahrnehmbar und befindet sich in ca.
1.800 m Entfernung.
Das Sondergebiet befindet sich westlich von Büsdorf in einer Entfernung von ca. 1.800 m
(12faches der maximalen Bezugsgröße, s. Kap. 4).
Zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort befinden sich kaum
Landschaftsbestandteile, die eine Sichtbeziehung zum Sondergebiet unterbrechen.
Gehölzbestände entlang der Bahntrassen sind so weit entfernt, dass diese nicht den Blick auf
ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet unterbinden können. Aufgrund der Ausrichtung der
Gebäude ist ein frontaler Blick auf das Sondergebiet möglich.
Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist zwar
wahrnehmbar, aufgrund der großen Entfernung wird das Kraftwerk jedoch weniger
differenziert und eher als Silhouette wahrgenommen und stellt sich stark verkleinert dar.
Dies trifft auch für die selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm zu, da der
Schwaden über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist.
Hinzu kommt, dass Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch
tagsüber sichtbar verlässt, zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie
auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt sind. Die
Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger
störend empfunden. Ein Gefühl des „Eingemauertseins“ ist somit nicht zu erwarten. Zudem ist
24
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
das übrige Blickfeld weitgehend frei von technischen Überprägungen, so dass weite,
uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum weiterhin möglich sind.
Ebenso wird ausgeschlossen, dass zusätzlich die Schwaden aus im Betrieb bleibenden
Kühltürmen mit den neuen Baukörpern im Plangebiet eine optisch bedrängende Wirkung
entfalten können, da eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken eines
Braunkohlenkraftwerks im Sondergebiet aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen
Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls temporär möglich ist. Außerdem gliedern
sich die Bauwerke im Sondergebiet seitlich an das bestehende Kraftwerksgelände an, so dass
zwischen der Vorbelastung durch Schwaden und den geplanten Gebäuden differenziert
werden kann. Vor- und Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich
auch nicht in einer Linie auf. Zudem wirkt sich die Stilllegung der Bestandsblöcke C bis F
positiv am Wohnstandort Büsdorf aus, da dies eine merkliche Verringerung der
Schwadenbildung zur Folge hat.
Auch für den Wohnstandort Büsdorf lässt sich eine optisch bedrängende Wirkung durch ein
Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet nicht ableiten.
25
Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
6
Fazit
Auf der Ebene des Bebauungsplanes wird im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung auf der
Grundlage des möglichen und voraussichtlich entstehenden Braunkohlenkraftwerks am
Standort Niederaußem als Ersatz für eine Stilllegung von 4 x 300 MW am selben Standort
eine Prüfung der Schwere möglicher optischer Auswirkungen durchgeführt. Hierdurch sollen
diese Belange bereits frühzeitig im Bauleitplanverfahren berücksichtigt und mit dem
Prüfmaßstab der Bauleitplanung ausgeschlossen werden, dass durch das mit einem
Bebauungsplan ermöglichte Braunkohlenkraftwerk bereits heute erkennbar eine unzumutbare
optische Wirkung auf die umliegende Wohnbebauung entstehen kann. Hierzu wurde unter
Berücksichtigung verschiedener Beurteilungskriterien und der jeweiligen Sichtbeziehungen die
optische Wirkung des geplanten Braunkohlenkraftwerks auf ausgewählte Wohnstandorte im
Umfeld geprüft.
Zusammenfassend ist für die neun, als repräsentativ anzusehenden, geprüften
Wohnstandorte im Umfeld des Plangebietes festzustellen, dass eine Veränderung des
optischen Eindrucks möglich ist, aber teils aufgrund des weiterhin großen Abstandes, teils
aufgrund anderer Umstände (Vorhandensein von sichtverschattenden Elementen,
Ausrichtung von Wohnstandorten) keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch
bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet, wie es der Prüfung
zugrunde gelegt wurde, erkennbar sind. Dies gilt auch unter der Berücksichtigung der von
dem vorgesehenen Hybridkühlturm emittierten, selten sichtbaren Schwaden und der von den
bestehenden Kühltürmen ausgehenden Schwaden. Ergänzend positiv wirken der
vorgesehene Rückbau des 200 m hohen Kamins West und der fünf im südlichen Teil des
Kraftwerks gelegenen Kühltürme.
Eine optisch bedrängende Wirkung ist aus den genannten Gründen ebenso (erst recht) für
alle weiter entfernt liegende Ortschaften auszuschließen.
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Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten
Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld
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Literatur
ADAM, NOHL, VALENTIN: (1986): Bewertungsgrundlage für Kompensationsmaßnahmen bei
Eingriffen in die Landschaft, MURL.
ARGUMET & SIMUPLAN (2011): Modellierung der Verschattungseffekte durch
Kühlturmschwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen
Kraftwerksanlage am Standort Niederaußem, Brühl.
PLAN
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+ CONSULT MITSCHANG GMBH (Stand: Mai 2012): Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 261/NA der Kreisstadt Bergheim „Braunkohlenkraftwerk“,
Potsdam.