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Beschlussvorlage (FNP - Optische Wirkungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
13 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41

Inhalt der Datei

KREISSTADT BERGHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 125.ÄNDERUNG „ANSCHLUSSFLÄCHE BRAUNKOHLENKRAFTWERK NIEDERAUßEM“ Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grunde gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Aufgestellt: Juni 2012 X:\PROJEKTE 400\461\5_Texte\1-Berichte\LBP\Bew_erdrück_Wirkung_Kurzf_20_Frühz_FNP_V4.docx Hinweis: Das nachfolgende Gutachten ist wortgleich mit dem im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwendeten Gutachten. Aufgrund der für das Bebauungsplanverfahren erfolgten weiteren Konkretisierung kann es auch im hierarchisch vorgeordneten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren verwendet werden. Es wurde deshalb davon abgesehen, für die Verwendung des Gutachtens im FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren das Wort „Bebauungsplan“ durch den Begriff „Flächennutzungsplan“ zu ersetzen. Impressum Auftraggeber: RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln Auftragnehmer: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH Landschaftsarchitekten BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt Tel.: 02235/685359-0 Mail: Kontakt@LA-Smeets.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Antonia Kühl Dipl.-Ing. Dirk Totenhagen Hinweis zum Urheberschutz: Dieser Fachbeitrag ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt insgesamt wie auch einzelne als Planungsgrundlage verwendete Inhalte und Darstellungen dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung, insbesondere im Internet, ist nur mit Zustimmung der Inhaber der einzelnen Urheberrechte zulässig. Der Auftraggeber hat vertraglich das Recht zur Veröffentlichung, Nutzung und Änderung dieses Fachbeitrags. Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld GLIEDERUNG 1 Einleitung ................................................................................................. 5 2 Methodisches Vorgehen zur Prüfung der optischen Wirkung eines als Musterkraftwerk zu Grunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet auf das benachbarte Wohnumfeld ..................................... 6 3 Beschreibung des Untersuchungsraumes ........................................... 9 4 Beschreibung des zu Grunde gelegten Musterkraftwerks am Standort Niederaußem .......................................................................... 11 5 Beurteilung der optischen Wirkung eines zu Grunde gelegten Musterkraftwerks im Plangebiet an ausgewählten Wohnstandorten13 5.1 Wohnstandort südlicher Ortsrand Rheidt........................................... 14 5.2 Wohnstandort Groß Mönchhof ............................................................ 15 5.3 Wohnstandort Geretzhoven ................................................................. 16 5.4 Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof) .................. 18 5.5 Wohnstandort Auenheim 1................................................................... 19 5.6 Wohnstandort Auenheim 2................................................................... 20 5.7 Wohnstandort nordöstlicher Ortsrand Niederaußem ........................ 21 5.8 Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlag ........................................ 23 5.9 Wohnstandort Büsdorf ......................................................................... 24 6 Fazit ........................................................................................................ 26 7 Literatur .................................................................................................. 27 ABBILDUNGEN Abbildung 1: Lage des bestehenden Kraftwerks und des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ sowie der „Fläche für die Abwasserbeseitigung“ (hier: Regenrückhaltebecken) .......................................................................................................... 9 Abbildung 2: Lage des bestehenden Kraftwerks und des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ am Standort Niederaußem................................................................11 Abbildung 3: Lage der zur Beurteilung optischer Wirkungen betrachteten Wohnstandorte.....14 4 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld 1 Einleitung RWE Power plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms die Erneuerung des Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum Standort gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem. Mit dem Bebauungsplan Nr. 261/NA der Kreisstadt Bergheim sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks geschaffen werden. Von Kraftwerksanlagen können durch die baulichen Ausmaße der Gebäude und die von den Kühltürmen ausgehenden Schwaden optisch bedrängende Wirkungen auf bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen, die das Wohnumfeld nachhaltig verändern können. Mögliche „erhebliche optische Wirkungen“ durch ein Braunkohlenkraftwerk im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der Art der baulichen Nutzung „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“ sind im Rahmen der Umweltprüfung zur frühzeitigen Beteiligung zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes (Plan + Consult Mitschang GmbH, Stand Mai 2012) in angemessener Weise verlangt werden kann. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auf der Grundlage der möglichen und voraussichtlich entstehenden Kraftwerksanlage als Musterkraftwerk eine Prüfung der Schwere möglicher optischer Auswirkungen durchzuführen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes bereits heute erkennbar eine unzumutbare optisch bedrängende Wirkung auf die umliegende Wohnbebauung entstehen kann. 5 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld 2 Methodisches Vorgehen zur Prüfung der optischen Wirkung eines als Musterkraftwerk zu Grunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet auf das benachbarte Wohnumfeld Der Aspekt der optisch bedrängenden Wirkung kommt in Planungs- und Genehmigungsverfahren als Bestandteil des bundesrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme zum Tragen. Durch dieses Gebot soll die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Vorhabens geschützt werden. Eine gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende optisch bedrängende Wirkung wurde in der Rechtsprechung bislang angenommen, wenn das Bauwerk wegen seiner Höhe und Breite gegenüber dem Nachbargrundstück eine „erdrückende" bzw. „bedrängende“ oder „erschlagende" Wirkung hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die baulichen Dimensionen des „erdrückenden" bzw. „bedrängenden“ Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles derart übermächtig sind, dass das „erdrückte" Gebäude oder Grundstück überwiegend nur noch wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder ein Bauwerk ein Nachbargrundstück regelrecht „abriegelt“, d.h. dort ein Gefühl des „Eingemauertseins“ oder eine „Gefängnissituation“ hervorgerufen oder die „Luft zum Atmen genommen“ wird. Zur Bewertung einer möglichen optisch bedrängenden Wirkung kann als eine Orientierungshilfe der Abstand zwischen dem Wohnstandort und der geplanten Anlage herangezogen werden. Bei Windenergieanlagen ist nach der aktuellen Rechtsprechung (OVG Münster, Urteil vom 09.08.2006 – 8 A 3726/05) bei einem Abstand von mehr als der dreifachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung überwiegend keine optisch bedrängende Wirkung anzunehmen. Im Gegensatz dazu geht man überwiegend von einer optisch bedrängenden Wirkung aus, wenn der Abstand der Anlage weniger als dem Zweifachen der Anlagenhöhe entspricht. Konkret zu einer Kraftwerksanlage hat allerdings der für Immissionsschutzangelegenheiten zuständige 8. Senat des OVG Münster entschieden, dass die im Zusammenhang mit der optisch bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen entwickelten Beurteilungskriterien spezifisch auf diesen Anlagentyp zugeschnitten und daher auf die vorliegende Fallkonstellation (diesseitige Anmerkung: Kraftwerke) nicht übertragbar seien (Urteil vom 09.12.2009 – 8 D 6/08.AK). Der Abstand zu Wohnnutzungen wird hier gleichwohl als eine Orientierungshilfe bei der planerischen Beurteilung herangezogen. Weiterhin sind bei der Bewertung der optisch bedrängenden Wirkung folgende Kriterien zu berücksichtigen: • Ausprägung und Eigenart des betroffenen Landschaftsraumes, • Ausmaß der Baukörper in ihrem Verhältnis zueinander, • Bauhöhe, Auslegung und Gestaltung der Fassade, • Baumasse, • Vergesellschaftung der Anlage mit anderen vergleichbaren Baukörpern. Zusätzlich ist für die optische Wirkung einer Anlage von Bedeutung, ob diese sich in der direkten Sichtachse eines Wohnhauses oder Gartens befindet. Somit spielt auch die Anordnung der Gebäude und die Ausrichtung von Räumen und Außenbereichen eine zu berücksichtigende Rolle. Eine optisch bedrängende Wirkung kann in der Regel nicht angenommen werden, wenn die neue Anlage aufgrund der Geländetopographie oder aufgrund von sonstigen baulichen Elementen, Wäldern oder Gehölzstrukturen so sichtverdeckt ist, dass eine Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen nicht erfolgen kann. 6 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Da es keine verbindlichen Regelungen zur Beurteilung der optischen Wirkungen einer baulichen Anlage gibt, wird eine auf anerkannten Sichtweisen zur optischen Wirkung aufbauende, fachgutachterliche Beurteilung unter Berücksichtigung der vorgenannten Beurteilungskriterien und aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass Umfang und Intensität einer Wohnumfeldveränderung im Wesentlichen von folgenden Aspekten abhängig sind: - der Beschaffenheit und Einsehbarkeit des Umfeldes - den Wirkfaktoren (Kraftwerksanlage und deren Betrieb) - der Wahrnehmbarkeit im Bereich von Wohngebäuden/Wohngrundstücken. Bei dem als Musterkraftwerk zu Grunde gelegten Braunkohlenkraftwerk wird anstelle eines Naturzug-Nasskühlturms ein Hybridkühlturm vorgesehen. Durch die Anwendung dieser Hybridkühlturmtechnik kann die Entstehung von Wasserdampfschwaden im Vergleich zu Naturzug-Nasskühltürmen deutlich reduziert werden. Beim Betrieb eines Hybridkühlturms verlässt der Schwaden den Kühlturm überwiegend mit einem nicht sichtbaren Schwaden. Über ein Jahr gesehen ist an mehr als 90 % der Tagesstunden der Schwaden aus einem Hybridkühlturm nicht sichtbar. Der geringe Prozentsatz, zu dem der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter Umgebungsluft beschränkt. Darüber hinaus sind in größerer Entfernung sogenannte Sekundärschwaden möglich. Diese können bei geringem Wind über dem Kraftwerk oder maximal in wenigen Kilometern Entfernung und meist in größerer Höhe (einige hundert Meter über der Kühlturmmündung) auftreten und wolkenähnliche Strukturen bilden (argumet & simuplan 2012). Beim Sekundärschwaden kann eine die Gebäude erhöhende Wirkung von vornherein ausgeschlossen werden, da an der Mündung des Hybridkühlturms keine Kondensation stattfindet, sondern erst in deutlich größeren Höhen. Die Sekundärschwaden lassen also keine direkte Verbindung zum Kühlturm erkennen und wirken sich deshalb nicht gebäudeerhöhend aus. Optisch bedrängende Wirkungen durch Sekundärschwaden können somit ausgeschlossen werden. Auch die Schwaden aus den Kühltürmen der bestehenden Kraftwerksanlage sind nicht von vornherein erkennbar geeignet, eine optisch bedrängende, gebäudegleiche Wirkung zusammen mit einem Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zu bewirken. Denn aufgrund unterschiedlicher meteorologischer Bedingungen können diese Schwaden die geplante Kraftwerksanlage allenfalls temporär überlagern bzw. unmittelbar an die geplanten Gebäude anschließen. Daher können diese Schwaden grundsätzlich nicht die gleiche optische Wirkung wie ein Gebäude entfalten. Zudem kann der Betrachter i.d.R. optisch zwischen der Vorbelastung durch Schwaden aus den Kühltürmen der bestehenden Kraftwerksanlage und den Gebäuden eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet differenzieren, insbesondere wenn sich die Bauwerke im Sondergebiet vom Standort des Betrachters aus seitlich dazu anordnen. Zu beurteilen ist weiterhin, ob die Abgase aus dem Schornstein die optische Wirkung von Kraftwerksanlagen beeinflussen. Bei Kraftwerksanlagen mit einem Hybridkühlturm muss das Reingas aus der Rauchgasentschwefelung über einen separaten Kamin (Schornstein) abgeleitet werden. Der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert schon in geringer Entfernung von der Kaminmündung, so dass die Abgase sichtbar werden. Die Abgase werden allerdings in ihrem Ausmaß deutlich hinter einem Schwaden aus Kühltürmen zurückbleiben, so dass eine die optische Wirkung der Gebäude signifikant verstärkende Wirkung verneint werden kann. 7 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beurteilungskriterien und der Vorbelastung werden folgende Sachverhalte ermittelt: 8 • Abstand zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet • Sichtverschattung (z.B. durch Bauwerke, Relief, Bewuchs) • Ausrichtung der Wohnlage im Verhältnis zum Sondergebiet • Wirkung von Gebäuden und Schwaden • Zusammenwirken mit bestehenden optischen Vorbelastungen. Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld 3 Beschreibung des Untersuchungsraumes Nördlich von Niederaußem befindet sich das Braunkohlenkraftwerk Niederaußem. Die prägnantesten Bauwerke sind die Kraftwerksblöcke am bestehenden Standort Niederaußem mit den Naturzug-Nasskühltürmen mit Höhen zwischen 100 und 200 m. Die vorhandenen Kesselhäuser weisen Höhen zwischen 50 m und 130 m auf. Das Kesselhaus des BoA-Blocks ist 170 m hoch. Hinzu kommen noch zwei Kamine mit einer Höhe von 200 m. Das Plangebiet grenzt nordöstlich an die bestehende Kraftwerksanlage Niederaußem an. Das Sondergebiet Braunkohlenkraftwerk wird im Osten von der B 477 und im Nordosten von der L 279n begrenzt. Südwestlich angrenzend an das Sondergebiet verläuft die Nord-Süd-Bahn (s. Abbildung 1). In dem Landschaftsraum, in dem sich das Plangebiet befindet, liegen u.a. die Städte Bergheim, Bedburg, Rommerskirchen und Grevenbroich. Die Stadt Bedburg befindet sich westlich von Niederaußem in einer Entfernung von ca. 6 km, Rommerskirchen liegt ca. 3,5 km nordöstlich vom Sondergebiet entfernt. Nordwestlich des Sondergebietes, in einer Entfernung von ca. 6 km liegt die Stadt Grevenbroich mit den Braunkohlenkraftwerken Grevenbroich, Frimmersdorf und Neurath. Abbildung 1: Lage des bestehenden Kraftwerks und des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ sowie der „Fläche für die Abwasserbeseitigung“ (hier: Regenrückhaltebecken) 9 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Der Landschaftsraum im Umfeld des Plangebietes ist in weiten Teilen durch eine typische landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die Agrarlandschaft weist großflächige Ackerschläge auf, sie wird weiterhin durch eine große Anzahl von größeren und kleineren Siedlungsbereichen und von Einzelgehöften geprägt. Entlang von Straßen, Wegen, Bahntrassen und im Umfeld von Hofanlagen befinden sich Gebüsche, Hecken und linienhafte Gehölzstrukturen. Zusammenhängende Waldflächen befinden sich im Bereich der rekultivierten Abraumhalden. Im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets befinden sich die Ortsteile Niederaußem, Oberaußem und Auenheim sowie das bestehende Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem und die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Die ebenfalls damit in Verbindung stehende Nord-Süd-Bahn fügt sich mit ihren von Gehölzen bestandenen Dämmen in die Landschaft ein. Weiterhin befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft die Einzelhofanlagen Klein Mönchhof und Groß Mönchhof. 10 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld 4 Beschreibung des zu Grunde gelegten Musterkraftwerks am Standort Niederaußem Der Bebauungsplan soll die Errichtung und den Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks ermöglichen auf einer nordöstlich zum bestehenden Standort Niederaußem gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs erfolgende mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem. Abbildung 2: Lage des bestehenden Kraftwerks und des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ am Standort Niederaußem Der Planung und der Prüfung der Umweltauswirkungen wird ein Musterkraftwerk gemäß dem Anlagenkonzept BoAplus zu Grunde gelegt. Diese besteht im Wesentlichen aus Gebäuden für Maschinenhaus, Kohleaufbereitung und Schaltanlagen mit Bauhöhen von 100 m Höhe, zwei zusammenhängenden Kesselhäusern mit 150 m Höhe, dem Hybridkühlturm (100 m Höhe) und dem Schornstein mit 180 m Höhe. Daneben sind weitere Bauwerke für die Nebenanlagen vorgesehen, die in ihren baulichen Ausmaßen nicht die Größe der oben beschriebenen Anlagenteile erreichen, wie z.B. Gebäude für REA, Aschesilos, E-Filter etc. sowie ein Regenrückhaltebecken. Außerdem werden zur Errichtung temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen (außerhalb des in Abbildung 2 dargestellten Plangebietes) erforderlich. Zur Beurteilung der optischen Wirkungen wurden diejenigen Bauwerke berücksichtigt, die die größte Höhe und Baumasse aufweisen und den Eindruck der Geschlossenheit vermitteln. Niedrige Bauwerke, wie z.B. das Regenrückhaltebecken (Eintiefung) tragen nicht zu einer optisch bedrängenden Wirkung bei und werden nicht berücksichtigt. Auch der geplante 11 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Schornstein wird hinter diesen baulichen Anlagen optisch weitgehend zurücktreten, ebenso wie einzelne schlanke über die Gebäudesilhouette hinausragende Ableitungen wie z.B. die WTA-Brüdenableitung. Das größte optische Volumen wird aus den Kesselhäusern und dem Hybridkühlturm resultieren. Die maximale Bezugsgröße für die optische Wirkung wird daher durch die Höhe der Kesselhäuser (150 m) bestimmt. Optische Einwirkungen der Baustelleneinrichtungen bleiben außer Betracht. Sie sind zum einen nur vorübergehend, zum anderen werden hier keine baulichen Anlagen größeren Ausmaßes errichtet. 12 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld 5 Beurteilung der optischen Wirkung eines zu Grunde gelegten Musterkraftwerks im Plangebiet an ausgewählten Wohnstandorten Die bestehenden optischen Wirkungen und die möglichen Auswirkungen durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet auf das Wohnumfeld werden an einzelnen signifikanten und repräsentativen Standorten in den zu der geplanten Kraftwerksanlage nächstgelegenen Wohnsiedlungsgebieten betrachtet. Als maßgebliche Standorte werden solche Wohnstandorte im Umkreis ausgewählt, die relativ nah zu der geplanten Kraftwerksanlage gelegen sind oder von denen aus der Blick in Verbindung mit dem vorhandenen Kraftwerk eine deutlich andere Wahrnehmung erwarten lässt als heute. Es werden daher bezüglich einer optisch bedrängenden Wirkung folgende neun Wohnstandorte im Umfeld des Plangebietes näher betrachtet: 1. Südlicher Ortsrand Rheidt 2. Groß Mönchhof 3. Geretzhoven 4. Südöstlich Rather Mühle / Frauweilerhof, (auf dem Gebiet der Stadt Bedburg) 5. Auenheim 1 6. Auenheim 2 7. Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem 8. Kasterstraße / Asperschlag 9. Ortsrand Büsdorf 13 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Abbildung 3: Lage der zur Beurteilung optischer Wirkungen betrachteten Wohnstandorte 5.1 Wohnstandort südlicher Ortsrand Rheidt Der Wohnstandort Rheidt liegt nordöstlich des Kraftwerkes Niederaußem und ist durch eine maximal zweigeschossige Bebauung von Ein- und Mehrfamilienhäusern gekennzeichnet. An den Siedlungsrand grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Ortsstrukturen verzahnen sich über Gehölzbestände wie am Gillbach oder der Allee an der B 477 mit dem landwirtschaftlich geprägten Umfeld. Als Vorbelastung ist das Kraftwerk Niederaußem im Südwesten zu nennen. Es befindet sich in einem Abstand von ca. 1.240 m zum Ortsrand. Weiterhin ist die B 477, die Rheidt von Nord nach Süd durchquert, Bestandteil des Landschaftsraumes. Östlich des Ortes und der B 477 verläuft die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord von Nord nach Süd, die Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn befindet sich nordöstlich des bestehenden Kraftwerkes. Die weitere direkte Umgebung des Wohnstandortes ist ansonsten frei von technischen Überprägungen. Das Plangebiet befindet sich von Rheidt aus gesehen vor den bestehenden Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem. Der Abstand des Sondergebiets zum Wohnstandort in Rheidt beträgt ca. 730 m. Dies entspricht etwa dem fünffachen der maximalen Bezugsgröße von 150 m (Höhe der Kesselhäuser, s. Kap. 4). Zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort Rheidt befinden sich keine sichtverschattenden Landschaftsbestandteile, da die Flächen ackerbaulich genutzt werden. Der Blick von der Ortsrandlage auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist deshalb weitgehend unverstellt. Auch die Gehölzbestände in den Gärten tragen kaum zur Sichtverschattung bei. 14 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Die Wohnhäuser am südlichen Ortsrand von Rheidt sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet, bei einigen Grundstücken (Aufenthaltsräume und Gärten) ist ein unmittelbarer Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet gegeben. Durch das Fehlen von sichtverschattenden Elementen und der Ausrichtung des Wohnstandortes in Richtung des Sondergebietes ist eine Veränderung des optischen Eindrucks am Standort Rheidt wahrnehmbar. Eine optisch bedrängende Wirkung ist jedoch trotz dieser Veränderung nicht zu erwarten, da sich das Sondergebiet von Rheidt aus gesehen vor dem bestehenden Kraftwerk befindet und die Blickbeziehungen in das Umfeld sich nicht weiter schmälern. Auch in Hinblick auf die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist keine optisch bedrängende Wirkung festzustellen. Über ein Jahr gesehen bleibt der Schwaden aus einem Hybridkühlturm an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar. Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, sind zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Eine optisch bedrängende Wirkung der selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm im Zusammenwirken mit den neuen Gebäuden ist daher nicht ersichtlich. Dies gilt auch, wenn man zusätzlich die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen betrachtet. Die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen können die neuen Gebäude aufgrund ihres Auftriebes und des i.d.R. raschen Aufstiegs in größere Höhen allenfalls temporär überlagern und entfalten daher nicht die gleiche optische Wirkung wie ein Gebäude. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Rheidt aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West positive Auswirkungen haben. Aufgrund der Vorbelastung durch die höheren Kraftwerksbauten im Bestand und unter Berücksichtigung des Abstandes von ca. 730 m zum Sondergebiet wird der Zubau von Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 150 m keine als bedrohlich wahrnehmbare „erdrückende“ Wirkung entfalten. Weite Blicke in den Landschaftsraum sind vom Wohnstandort weiterhin möglich. Für den Wohnstandort am südlichen Ortsrand Rheidt sind somit keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar. 5.2 Wohnstandort Groß Mönchhof Der Groß Mönchhof befindet sich ca. 480 m nördlich der bestehenden Kraftwerksanlage. Die Hofanlage setzt sich aus mehreren Gebäuden zusammen, die zu Wohnzwecken oder als Pferdeställe genutzt werden. Die Gebäude des Gutshofes werden von Gehölzen umgeben. Südöstlich der Hofanlage verläuft der Gillbach, der von großen, das Landschaftsbild prägenden Gehölzen gesäumt wird. Südlich der Wohngebäude liegt der Klein Mönchhof mit umgebenden Gehölzen. Der Klein Mönchhof befindet sich im Eigentum von RWE Power und wird den Denkmalschutzbelangen entsprechend, jedoch nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt. Für den Groß Mönchhof resultiert eine Vorbelastung aus dem bestehenden Kraftwerk Niederaußem, dem westlich angrenzenden Gewächshaus- und Gartenbaubetrieb, dem gehölzbestandenen Damm der Nord-Süd-Bahn und bedingt auch aus der nordöstlich verlaufenden Landesstraße L 279n. Der Abstand zwischen dem Wohnstandort Groß Mönchhof und dem Sondergebiet beträgt ca. 270 m. Damit liegt er knapp unter dem zweifachen Wert der Bezugsgröße (150 m) (s. Kap. 4). 15 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Zwischen dem Groß Mönchhof und dem Sondergebiet liegen eine Ackerfläche, der Kleine Mönchhof sowie der Gillbach mit den ihn begleitenden Gehölzbeständen. Vom Wohnstandort Groß Mönchhof aus gesehen stellen die hohen Gehölzbestände entlang des Gillbachs ein Sichthindernis in Richtung des Sondergebietes dar. Eine wirksame Sichtverschattung besteht in jedem Fall im Sommer. Jedoch sind künftige Gebäude innerhalb des Sondergebietes selbst im unbelaubten Zustand im Winter wegen der dichten Gehölze nur eingeschränkt wahrnehmbar. Auch der Klein Mönchhof unterbricht teilweise die Sichtbeziehung zu einem Braunkohlenkraftwerk im Sondergebiet. Zudem befindet sich das Sondergebiet nicht in der Hauptsichtachse des Wohnstandortes. Begehungen im Bereich des Wohnstandorts ergaben, dass Aufenthaltsräume und Gärten mit Aufenthaltsbereichen der einzelnen Wohngebäude überwiegend nach Süden, Westen und Norden ausgerichtet sind. Im Gegensatz dazu fehlen nach Osten ausgerichtete Aufenthaltsbereiche. Da sich das Sondergebiet südöstlich des Wohnstandortes befindet, entsteht keine frontale Blickbeziehung. Insgesamt gesehen sind also zwischen dem Wohnstandort Groß Mönchhof und dem Sondergebiet abschirmende Strukturen vorhanden, die die Sichtbeziehungen unterbrechen, und der Wohnstandort ist nicht in Richtung des Sondergebietes ausgerichtet. Auch unter Berücksichtigung der nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist bezogen auf den Wohnstandort Groß Mönchhof keine optisch bedrängende Wirkung festzustellen. Zum einen sind die Schwaden aus einem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar. Zum anderen werden die Schwaden, wenn sie denn sichtbar sind, vom Gehölzbestand entlang des Gillbachs teilweise verdeckt bzw. aufgrund der Ausrichtung des Wohnstandortes nicht frontal wahrgenommen. Schließlich sind Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Deshalb lässt sich auch im weiteren Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen Kraftwerksgebäuden im Plangebiet keine optisch bedrängende Wirkung für den Wohnstandort ableiten. Ohnehin können die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen die neuen Gebäude aufgrund ihres Auftriebes und des i.d.R. raschen Aufstiegs in größere Höhen allenfalls temporär überlagern und entfalten daher nicht die gleiche optische Wirkung wie ein Gebäude. Außerdem kann der Betrachter zwischen der Vorbelastung durch Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen Gebäuden im Sondergebiet räumlich differenzieren, da sich die Kraftwerksgebäude vom Groß Mönchhof aus gesehen seitlich an das bestehende Kraftwerk anschließen. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Darüber hinaus wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Groß Mönchhof aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung durch das bestehende Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West positive Auswirkungen haben. Für den Wohnstandort Groß Mönchhof sind somit trotz der Nähe des Wohnstandortes Groß Mönchhof zum Sondergebiet keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar. 5.3 Wohnstandort Geretzhoven Der Wohnstandort Geretzhoven liegt nördlich des Kraftwerkes Niederaußem an der L 213 in einer Entfernung von ca. 1.170 m zur bestehenden Kraftwerksanlage. Er setzt sich aus der Wasserburg Geretzhoven und zwei westlich bzw. südwestlich gelegenen Gebäuden mit 16 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Wohnnutzung zusammen. Die beiden Wohngebäude befinden sich ebenfalls an der L 213 bzw. zwischen der L 213 und der L 279n. In den Gärten der beiden Wohngebäude nahe der Wasserburg stocken vereinzelt Sträucher und Einzelbäume. Die Wasserburg selbst wird durch einen alten Gehölzbestand umsäumt, der das Gelände gegenüber den landwirtschaftlichen Flächen abgrenzt. Der Wohnstandort Geretzhoven liegt inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die ansonsten kaum durch andere Landschaftselemente gegliedert werden. Lediglich entlang von Straßen und Gewässern sind z.T. landschaftsgliedernde Elemente in Form von lückigen Gehölzbeständen vorhanden. Weitere Vorbelastungen neben dem bestehenden Kraftwerk Niederaußem sind durch die Nord-SüdBahn und bedingt durch die L 213 gegeben. Der Abstand zwischen dem Wohnstandort Geretzhoven und dem Sondergebiet beträgt ca. 1.230 m (ca. Achtfaches der maximalen Bezugsgröße, s. Kap. 4). Zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet befinden sich örtliche Besonderheiten (z.B. Gehölzbestände), die eine Sichtbeziehung unterbrechen. Diese direkt am Wohnstandort befindlichen Gehölze verhindern im Bereich der Wasserburg und der angrenzenden Wohngebäude einen freien Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet. Weitere Gehölzbestände befinden sich entlang des Totengrabens, des Gillbachs sowie entlang der L 279n. Diese Gehölze sind aber aufgrund der geringen Höhe, des weitgehend ebenen Reliefs der Landschaft und ihrer relativ großen Entfernung zum Wohnstandort nicht in der Lage, die Sichtbeziehungen zu unterbrechen. Die drei Gebäude des Wohnstandortes Geretzhoven weisen eine unterschiedliche Ausrichtung auf. Die Gebäude der Wasserburg Geretzhoven sind nicht zum Sondergebiet hin ausgerichtet. Das südliche Gebäude der historischen Wasserburg ist auf der Südseite fensterlos. Im Gegensatz dazu ist bei den beiden Wohnhäusern westlich bzw. südwestlich der Wasserburg aufgrund der südlichen Ausrichtung eine Sichtbeziehung in Richtung des Sondergebietes gegeben. Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Sondergebiet ist am Wohnstandort Geretzhoven wahrnehmbar, aber nicht bedrängend. Die Fernsicht wird zwar etwas eingeschränkt und der optische Eindruck verändert. Der Abstand zum Sondergebiet ist mit ca. 1.230 m aber so groß, dass keinesfalls eine bedrängende Wirkung entstehen wird. Einer optisch bedrängenden Wirkung steht ferner entgegen, dass das übrige Blickfeld zum Großteil frei von technischen Überprägungen ist und weitgehend uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum möglich bleiben. Weiterhin ist der Blick auf das Sondergebiet aufgrund von Gehölzen teilweise verstellt und die Ausrichtung der Wohngebäude erfolgt nur teilweise in Richtung des Kraftwerkstandorts. Des Weiteren kann zusammen mit den selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm am Wohnstandort Geretzhoven keine optisch bedrängende Wirkung folgen, da der Schwaden aus einem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, sind zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Mit Blick auf ein Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen ist festzustellen, dass aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs dieser Schwaden in größere Höhen eine Überlagerung mit den neuen Kraftwerksgebäuden im Sondergebiet allenfalls temporär möglich ist. Die Gebäude und technischen Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet schließen sich zudem von Geretzhoven aus gesehen seitlich an das bestehende Kraftwerk an, so dass zwischen der Vorbelastung durch Schwaden 17 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen Kraftwerksgebäuden im Plangebiet räumlich differenziert werden kann. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Positiv wirkt sich im Übrigen auf den Wohnstandort Geretzhoven die Stilllegung der Blöcke C bis F aus. Dies führt zu einer merklichen Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West positive Auswirkungen haben. Insgesamt ist für den Wohnstandort Geretzhoven keine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet einschließlich möglicher Schwaden zu erwarten. 5.4 Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof) Der Frauweilerhof liegt an der L 213 nordwestlich des bestehenden Kraftwerkes Niederaußem. Es handelt sich um eine Einzelhofanlage, die aus mehreren Gebäuden besteht (Wohngebäude, Scheune, Lagerhalle). Der Hof befindet sich inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die keine Gehölzstrukturen aufweisen. Im direkten Umfeld sind einige vereinzelte Sträucher und Einzelbäume vorhanden. Das Kraftwerk Niederaußem liegt ca. 1.000 m vom Wohnstandort entfernt. Weitere Vorbelastungen sind durch die Bahntrasse der Nord-SüdBahn und bedingt durch die L 213 gegeben. Der Landschaftsraum ist aufgrund des ebenen Reliefs und dem Fehlen von technischen und anderen landschaftsästhetischen Elementen einsehbar. Der Abstand des Wohnstandortes Frauweilerhof zum Plangebiet beträgt ca. 1.360 m (neunfaches der maximalen Bezugsgröße, s. Kap. 4). Zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet befinden sich teilweise örtliche Besonderheiten, die eine Sichtbeziehung unterbrechen. Dies sind z.B. dichte Gehölzbestände im Bereich der Bahndämme und waldähnliche Gehölzbestände westlich angrenzend an das bestehende Kraftwerk. Diese Gehölzbestände sind aber relativ weit vom Wohnstandort entfernt (ca. 500 m) und deshalb nicht in der Lage den Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet vollständig zu unterbinden. Lediglich das untere Segment eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet wird hierdurch verdeckt. Die Wohngebäude des Frauweilerhofes sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet, ein frontaler Blick in Richtung des Sondergebietes ist möglich. Eine optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist deshalb für den Standort Frauweilerhof wahrnehmbar. Trotz der zum Teil sichtverschattenden Elemente und der Ausrichtung des Wohngebäudes in Richtung Plangebiet ist eine optisch bedrängende Wirkung auf den Wohnstandort Frauweilerhof nicht ersichtlich. Die Fernsicht wird durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zwar weiter eingeschränkt, dies führt jedoch wegen des großen Abstandes keinesfalls zu einem Gefühl des „Eingemauertseins“. Das übrige Blickfeld bleibt weiterhin frei von technischen Überprägungen und ein uneingeschränkter Blick in den Landschaftsraum ist weiterhin möglich. Auch im Zusammenhang mit den selten sichtbaren Schwaden des geplanten Kühlturms und den Schwaden der bestehenden Kühltürme ist für den Wohnstandort südlich Rather Mühle keine optisch bedrängende Wirkung abzuleiten. Über ein Jahr gesehen ist der Schwaden aus einem Hybridkühlturm an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar. Aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen ist eine Überlagerung der Schwaden aus dem bestehenden Kraftwerk mit den neuen Kraftwerksgebäuden im Sondergebiet allenfalls temporär möglich. Hinzu kommt, dass Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar 18 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld verlässt, zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt sind. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Vom Wohnstandort südlich Rather Mühle aus gesehen lässt sich zudem zwischen der Vorbelastung durch Schwaden aus dem bestehenden Kraftwerk und den neuen Kraftwerksgebäuden im Sondergebiet räumlich differenzieren, da sich die Gebäude und technischen Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet seitlich an die bestehende Kraftwerksanlage anschließen. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Positiv wirkt sich im Übrigen auf den Wohnstandort südöstlich Rather Mühle die Stilllegung der Blöcke C bis F aus. Dies führt zu einer merklichen Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West positive Auswirkungen haben. Zusammenfassend ist für den Wohnstandort Rather Mühle (Frauweilerhof) festzustellen, dass die Fernsicht durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zwar eingeschränkt, aber eine optisch bedrängende Wirkung nicht gegeben ist. Für den Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof) sind somit keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar. 5.5 Wohnstandort Auenheim 1 Die Ortslage von Auenheim grenzt westlich an den Standort des Kraftwerkes Niederaußem. Als Referenzstandort wurde der Wohnstandort Auenheimer Straße/Ordensstraße ausgewählt. Auenheim ist durch eine lockere Bebauung mit überwiegend zweigeschossigen Ein- und Mehrfamilienhäusern und größeren Gartenflächen gekennzeichnet. Es finden sich in der Siedlung zahlreiche Gehölze, vorwiegend Einzelbäume entlang von Straßen und Wegen. Vereinzelt wird die Bebauung des Siedlungsbereiches durch Wiesen unterbrochen, die abschnittsweise von Gehölzen umgeben werden. Der Siedlungsrand wird durch die Trasse der Nord-Süd-Bahn gebildet, diese wird von Gehölzen gesäumt. Östlich bzw. nordöstlich der Auenheimer Bebauung befinden sich dichte Gehölzbestände, diese wirken abschirmend gegenüber dem angrenzenden Kraftwerk. Der Wohnstandort Auenheim 1 ist durch die Nähe des bestehenden Kraftwerkes (ca. 240 m) vorbelastet. Darüber hinaus wirken die Nord-SüdBahn und das Gewerbegebiet nördlich und südlich des Standortes ebenfalls vorbelastend. Der Abstand des Wohnstandortes zum Sondergebiet beträgt ca. 660 m, die Abstände zu den relevanten Kraftwerksgebäuden betragen ca. 1.000 m (sechs- bis siebenfache der maximalen Bezugsgröße, s. Kap. 4). Zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet befindet sich der bestehende Kraftwerksstandort Niederaußem. Vor dem bestehenden Kraftwerksgelände befinden sich dichte Gehölzbestände, die als sichtverschattende Elemente gegenüber dem Wohngebiet dienen. Die bestehende Kraftwerksbebauung versperrt den Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet. Die neuen Bauwerke im Sondergebiet wären aufgrund der gegenüber den bestehenden Kraftwerksgebäuden geringeren Bauhöhen nur in sehr geringem Maß wahrnehmbar. Aufgrund der Sichtverschattung durch die bestehenden Kraftwerksanlagen und der abschirmenden Gehölze ist keine Änderung der Wahrnehmung gegenüber dem derzeitigen Zustand zu erwarten. Eine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist demnach nicht ableitbar. 19 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Auch in Hinblick auf die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist keine optisch bedrängende Wirkung ersichtlich. Die Schwaden aus einem Hybridkühlturm sind über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar und werden zudem aus Blickrichtung Auenheim 1 durch die Angliederung der Bauwerke eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet hinter der Bestandsanlage von den Schwaden der bestehenden Kühltürme verdeckt. Durch die Anordnung des Sondergebietes aus Blickrichtung Auenheim 1 hinter den bestehenden Kraftwerksanlagen ist eine optisch bedrängende Wirkung durch die neuen Gebäude im Sondergebiet auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen auszuschließen. Die Stilllegung der Bestandsblöcke C bis F wirkt sich zudem positiv am Wohnstandort Auenheim 1 aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung zur Folge hat. Eine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist am Wohnstandort Auenheim 1 insgesamt nicht ersichtlich, da sich zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet die bestehenden Kraftwerksgebäude befinden und die neuen Gebäude im Sondergebiet aufgrund der geringeren Bauhöhen nur in eingeschränktem Maße vom Wohnstandort Auenheim 1 erkennbar sein werden. Dies gilt auch für die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm, die ebenfalls durch die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen verdeckt werden. Insgesamt ist somit keine relevante Änderung der Wahrnehmung des Kraftwerksstandortes Niederaußem aus Blickrichtung Auenheim zu erwarten, die zu einer optischen bedrängenden Wirkung führen könnte. Ebenfalls wird sich für Auenheim ein positiver Effekt durch den Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme und des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West ergeben. Für den Wohnstandort Auenheim 1 sind somit keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar. 5.6 Wohnstandort Auenheim 2 Die Ortslage von Auenheim grenzt westlich an den Standort des Kraftwerkes Niederaußem. Als weiterer Referenzstandort in Auenheim wurde der Wohnstandort Lourther Weg gewählt. Auch in diesem Bereich von Auenheim ist der Siedlungsbereich durch eine mehr oder weniger lockere Bebauung, bestehend aus Wohnblöcken und Einfamilienhäusern mit dazugehörigen Grünflächen bzw. Gärten gekennzeichnet. Am westlichen Ende des Lourther Weges befindet sich eine Hofstelle. Es finden sich in der Siedlung vereinzelt Gehölze, vorwiegend Einzelbäume entlang von Straßen und Wegen. Die Bebauung des Siedlungsbereiches wird im Norden und Westen durch Wiesen begrenzt, die abschnittsweise von Gehölzen umgeben werden. Der Siedlungsrand wird durch die Trasse der Nord-Süd-Bahn gebildet, diese wird von Gehölzen gesäumt. Östlich bzw. nordöstlich der Auenheimer Bebauung befinden sich dichte Gehölzbestände, diese wirken abschirmend gegenüber dem angrenzenden Kraftwerksstandort Niederaußem. Der Wohnstandort Auenheim 2 ist durch die Nähe des bestehenden Kraftwerkes (ca. 175 m) vorbelastet. Darüber hinaus wirkt die Nord-Süd-Bahn ebenfalls vorbelastend. Der Abstand des Wohnstandortes zum Sondergebiet beträgt ca. 760 m. Dies entspricht ungefähr dem fünffachen der maximalen Bezugsgröße (s. Kap. 4). Zwischen dem Wohnstandort und dem Sondergebiet befindet sich der bestehende Kraftwerksstandort Niederaußem. Vor dem bestehenden Kraftwerksgelände befinden sich dichte Gehölzbestände, die als sichtverschattende Elemente gegenüber dem Wohngebiet dienen. Die bestehende Kraftwerksbebauung im Bereich zwischen dem Wohnstandort 20 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Auenheim 2 und dem Sondergebiet sind teilweise durch Bauwerke geringerer Bauhöhen gekennzeichnet. Der Blick auf das geplante Braunkohlenkraftwerk wird durch das bestehende Kraftwerk und die vorgelagerten Gehölze deshalb nur in Teilen versperrt. Vereinzelt sind die neuen Gebäude in dem Sondergebiet somit wahrnehmbar. Die Wohnhäuser am Wohnstandort sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet. Mehrere Wohnhäuser liegen in der Hauptsichtachse zum Sondergebiet. Sowohl die Aufenthaltsbereiche als auch die Gärten oder die zu den Wohnblöcken zugehörigen Grünflächen sind so ausgerichtet, dass ein frontaler Blick auf das Sondergebiet gegeben ist. Am Wohnstandort ist zwar eine optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet wahrnehmbar, dennoch kann hieraus eine optisch bedrängende Wirkung nicht abgeleitet werden. Die neuen Gebäude werden teilweise durch die Gebäude des bestehenden Kraftwerks sowie durch den dem Kraftwerk vorgelagerten Gehölzbestand verdeckt. Die dennoch wahrnehmbaren Gebäude und technischen Anlagen eines geplanten Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet treten optisch hinter die bestehenden Gebäude zurück und heben sich nicht wesentlich davon ab. Ein Gefühl des „Eingemauertseins“ kann daher für Wohnstandorte am nördlichen Ortsrand von Auenheim nicht entstehen. Die Veränderung des Sichtfeldes erfolgt zudem in einem Bereich, der bereits durch das bestehende Kraftwerk in Niederaußem stark beeinflusst wird. Auch die selten sichtbaren Schwaden des Hybridkühlturms werden zusammen mit den neuen Gebäuden im Sondergebiet die optischen Auswirkungen am Wohnstandort Auenheim 2 nicht verstärken, da der Schwaden aus dem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Der geringe Prozentsatz, zu dem der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen entsteht keine optisch bedrängende Wirkung, da eine Anordnung des Sondergebietes hinter der bestehenden Kraftwerksanlage erfolgt und damit zwischen der Vorbelastung der Schwaden und den neuen Gebäuden räumlich differenziert werden kann. Aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen ist eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks allenfalls temporär möglich. Hier gilt, dass die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm, teilweise durch die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen verdeckt werden. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Niederaußem aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird sich für Auenheim ein positiver Effekt durch den Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme und des derzeit noch in Betrieb befindlichen 200 m hohen Kamins West ergeben. Zusammenfassend ist für den Wohnstandort Auenheim 2 festzustellen, dass am Wohnstandort ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zwar wahrnehmbar ist. Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet sind jedoch nicht erkennbar. 5.7 Wohnstandort nordöstlicher Ortsrand Niederaußem Bergheim-Niederaußem befindet sich westlich und östlich der B 477 bzw. der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord, die von Nord nach Süd verläuft. Der hier ausgewählte Wohnstandort liegt im Nordosten von Niederaußem im Bereich der Asperschlagstraße und der Theodor-Heuss-Straße. Es befinden sich dort meist zweigeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser. Nach Norden und Osten wird die Ortschaft durch die Nord-Süd-Bahn zur freien Landschaft begrenzt. Das bestehende Kraftwerk befindet 21 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld sich nordwestlich des Wohnstandortes in einer Entfernung von ca. 450 m. Durch die Nähe zum bestehenden Kraftwerk ist der Standort bereits vorbelastet. Die Bahntrasse, das Gewerbegebiet zwischen den Verkehrstrassen und bedingt auch die B 477 sind ebenfalls vorbelastend. Der Abstand zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort beträgt ca. 640 m, dies entspricht etwa dem Vierfachen der maximalen Bezugsgröße (s. Kap. 4). Die Entfernung zwischen dem Sondergebiet und dem davor liegenden Gewerbegebiet in Niederaußem beträgt ca. 380 m. Vor diesem Gewerbegebiet befindet sich ein breiter Gehölzstreifen, der als sichtverschattendes Element gegenüber den Wohnbereichen fungiert. Nördlich und östlich an das Gewerbegebiet angrenzend verlaufen die Trassen der Nord-Süd-Bahn und der von Nord nach Süd verlaufenden Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord. Die auf je einem Damm verlaufenden Bahntrassen werden von einem dichten Baum- und Strauchbestand begleitet. Diese künstlich geschaffenen Landschaftselemente verstellen in Teilen den Blick auf das Sondergebiet. Die Wohnhäuser am Wohnstandort sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet. Mehrere Wohnhäuser in der Asperschlagstraße und in der Theodor-Heuss-Straße liegen in der Hauptsichtachse zum Sondergebiet. Sowohl die Aufenthaltsbereiche als auch die Gärten von einigen Grundstücken sind so ausgerichtet, dass ein frontaler Blick auf das Sondergebiet gegeben ist. Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist am Wohnstandort wahrnehmbar, teilweise ist auch von einer additiven Wirkung zum Bestand auszugehen, dennoch kann eine optisch bedrängende Wirkung hieraus nicht abgeleitet werden. Die neuen Gebäude eines Braunkohlenkraftwerks im Sondergebiet werden teilweise durch die Gebäude des Gewerbegebietes sowie durch den Gehölzstreifen davor verdeckt. Da das Sondergebiet im Vergleich zum bestehenden Kraftwerk von Niederaußem gesehen weiter entfernt liegt, treten Gebäude und technische Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet optisch hinter die bestehenden Gebäude zurück oder heben sich nicht wesentlich davon ab. Ein Gefühl des „Eingemauertseins“ kann daher für Wohnstandorte am nordöstlichen Ortstrand von Niederaußem nicht entstehen. Die Veränderung des Sichtfeldes erfolgt zudem in einem Bereich, der bereits durch das bestehende Kraftwerk und das Gewerbegebiet in Niederaußem stark beeinflusst wird. Auch die selten sichtbaren Schwaden des Hybridkühlturms werden zusammen mit den neuen Gebäuden im Plangebiet die optischen Auswirkungen am Wohnstandort Niederaußem nicht verstärken, da der Schwaden aus dem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Der geringe Prozentsatz, zu dem der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen entsteht keine optisch bedrängende Wirkung, da eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls temporär möglich ist. Durch die vom nordöstlichen Ortsrand von Niederaußem gesehene seitliche Angliederung der Bauwerke im Sondergebiet an das bestehende Kraftwerk kann zudem zwischen der Vorbelastung der Schwaden und den neuen Gebäuden räumlich differenziert werden. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort 22 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld Niederaußen aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur Folge hat. Zusammenfassend ist festzustellen, dass am Wohnstandort am nordöstlichen Ortsrand Niederaußem ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet zwar wahrnehmbar ist. Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet sind jedoch nicht erkennbar. 5.8 Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlag Der Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlag befindet sich zwischen Niederaußem und Büsdorf östlich der Nord-Süd-Kohlenbahn an der Kasterstraße. Südlich angrenzend an die Kasterstraße befindet sich das Gut Asperschlag. Der Wohnstandort umfasst das südlich der Kasterstraße befindliche Gut Asperschlag sowie den nördlich der Kasterstraße befindlichen gewerblichen Betrieb mit Wohnhaus im südlichen Bereich des Grundstücks. Umsäumt wird das Gutshaus Asperschlag von einem alten Gehölzbestand, der das Ensemble prägt und das Gelände gegenüber den landwirtschaftlichen Flächen abgrenzt. Das Gut Asperschlag sowie das Wohnhaus nördlich der Kasterstraße liegen inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die ansonsten kaum durch andere Landschaftselemente gegliedert werden. Prägnant sind lediglich die auf einem Damm westlich des Wohnstandorts verlaufende Nord-Süd-Kohlenbahn mit ihren begleitenden Gehölzbeständen und die Hochspannungsmasten östlich des Wohnstandorts. Das bestehende Kraftwerk befindet sich jenseits der Nord-Süd-Kohlenbahn in einer Entfernung von ca. 1.200 m zum Wohnstandort. Durch die Nähe zum bestehenden Kraftwerk ist der Standort bereits vorbelastet. Der Abstand zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort beträgt ca. 1.180 m, dies entspricht fast dem achtfachen der maximalen Bezugsgröße (s. Kap. 4). Zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort befinden sich die Gehölzbestände entlang der Bahntrassen (Nord-Süd-Kohlenbahn, Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord), die aufgrund der Ansiedlung auf einem Bahndamm geeignet sind, die Sichtbeziehung zum geplanten Braunkohlenkraftwerk im unteren Segment zu unterbrechen. Aufgrund der Ausrichtung beider Gebäude ist ein frontaler Blick auf das Sondergebiet möglich. Jedoch stellen die hohen Gehölzbestände im Bereich des Gut Asperschlag ein Sichthindernis in Richtung des Sondergebietes dar. Eine Sichtverschattung besteht vor allem im Sommer und selbst aufgrund des dichten Bestandes in unbelaubtem Zustand im Winter. Auf dem gewerblich genutzten und dem Wohnen dienenden Grundstück stellen vor allem die gewerblichen Hallen zusammen mit den Gebüschen im Bereich des Wohnhauses ein Sichthindernis dar. Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist somit kaum wahrnehmbar. Sollte diese Veränderung dennoch aus einem Blickwinkel wahrnehmbar sein, so ist von einer additiven Wirkung zum Bestand auszugehen. Eine optisch bedrängende Wirkung kann hieraus nicht abgeleitet werden, da aufgrund des Abstandes kein Gefühl des „Eingemauertseins“ entsteht. Die Veränderung des Sichtfeldes erfolgt zudem in einem Bereich, der bereits durch das bestehende Kraftwerk und das Gewerbegebiet in Niederaußem stark beeinflusst wird. Zudem ist das übrige Blickfeld weitgehend frei von technischen Überprägungen, so dass weite, uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum weiterhin möglich sind. Auch die selten sichtbaren Schwaden des Hybridkühlturms werden zusammen mit den neuen Gebäuden im Sondergebiet die optischen Auswirkungen am Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlagstraße nicht verstärken, da der Schwaden aus dem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Der geringe Prozentsatz, zu dem der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist zum 23 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen entsteht keine optisch bedrängende Wirkung, da eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls temporär möglich ist. Durch die vom Wohnstandort aus gesehene seitliche Angliederung der Bauwerke im Sondergebiet an das bestehende Kraftwerk kann zudem zwischen der Vorbelastung der Schwaden und den neuen Gebäuden räumlich differenziert werden. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Kasterstraße / Asperschlag aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur Folge hat. Zusammenfassend ist festzustellen, dass am Wohnstandort Kasterstraße / Asperschlag keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet erkennbar ist. 5.9 Wohnstandort Büsdorf Der Wohnstandort Büsdorf liegt am westlichen Ortsrand von Büsdorf. Dort liegt eine aus Einund Mehrfamilienhäusern bestehende Wohnbebauung mit dörflichem Charakter vor. Der westliche Ortsrand wird nicht von Gehölzen eingefasst, so dass ein unverstellter Blick in die freie Landschaft möglich ist. An den westlichen Siedlungsrand schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen an, diese weisen kaum gliedernde Gehölzbestände auf. In weiterer Entfernung befinden sich Gehölze entlang der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der von Nord nach Süd verlaufenden Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord. Weiterhin sind Hochspannungsleitungen und Masten im Raum zwischen der Bahntrasse und Büsdorf vorhanden. Insgesamt ist der Landschaftsraum auch aufgrund des weitgehend ebenen Reliefs gut einsehbar. Die bestehende Kraftwerksanlage ist wahrnehmbar und befindet sich in ca. 1.800 m Entfernung. Das Sondergebiet befindet sich westlich von Büsdorf in einer Entfernung von ca. 1.800 m (12faches der maximalen Bezugsgröße, s. Kap. 4). Zwischen dem Sondergebiet und dem Wohnstandort befinden sich kaum Landschaftsbestandteile, die eine Sichtbeziehung zum Sondergebiet unterbrechen. Gehölzbestände entlang der Bahntrassen sind so weit entfernt, dass diese nicht den Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet unterbinden können. Aufgrund der Ausrichtung der Gebäude ist ein frontaler Blick auf das Sondergebiet möglich. Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist zwar wahrnehmbar, aufgrund der großen Entfernung wird das Kraftwerk jedoch weniger differenziert und eher als Silhouette wahrgenommen und stellt sich stark verkleinert dar. Dies trifft auch für die selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm zu, da der Schwaden über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Hinzu kommt, dass Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt sind. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Ein Gefühl des „Eingemauertseins“ ist somit nicht zu erwarten. Zudem ist 24 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld das übrige Blickfeld weitgehend frei von technischen Überprägungen, so dass weite, uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum weiterhin möglich sind. Ebenso wird ausgeschlossen, dass zusätzlich die Schwaden aus im Betrieb bleibenden Kühltürmen mit den neuen Baukörpern im Plangebiet eine optisch bedrängende Wirkung entfalten können, da eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks im Sondergebiet aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls temporär möglich ist. Außerdem gliedern sich die Bauwerke im Sondergebiet seitlich an das bestehende Kraftwerksgelände an, so dass zwischen der Vorbelastung durch Schwaden und den geplanten Gebäuden differenziert werden kann. Vor- und Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Zudem wirkt sich die Stilllegung der Bestandsblöcke C bis F positiv am Wohnstandort Büsdorf aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung zur Folge hat. Auch für den Wohnstandort Büsdorf lässt sich eine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet nicht ableiten. 25 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld 6 Fazit Auf der Ebene des Bebauungsplanes wird im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung auf der Grundlage des möglichen und voraussichtlich entstehenden Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem als Ersatz für eine Stilllegung von 4 x 300 MW am selben Standort eine Prüfung der Schwere möglicher optischer Auswirkungen durchgeführt. Hierdurch sollen diese Belange bereits frühzeitig im Bauleitplanverfahren berücksichtigt und mit dem Prüfmaßstab der Bauleitplanung ausgeschlossen werden, dass durch das mit einem Bebauungsplan ermöglichte Braunkohlenkraftwerk bereits heute erkennbar eine unzumutbare optische Wirkung auf die umliegende Wohnbebauung entstehen kann. Hierzu wurde unter Berücksichtigung verschiedener Beurteilungskriterien und der jeweiligen Sichtbeziehungen die optische Wirkung des geplanten Braunkohlenkraftwerks auf ausgewählte Wohnstandorte im Umfeld geprüft. Zusammenfassend ist für die neun, als repräsentativ anzusehenden, geprüften Wohnstandorte im Umfeld des Plangebietes festzustellen, dass eine Veränderung des optischen Eindrucks möglich ist, aber teils aufgrund des weiterhin großen Abstandes, teils aufgrund anderer Umstände (Vorhandensein von sichtverschattenden Elementen, Ausrichtung von Wohnstandorten) keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet, wie es der Prüfung zugrunde gelegt wurde, erkennbar sind. Dies gilt auch unter der Berücksichtigung der von dem vorgesehenen Hybridkühlturm emittierten, selten sichtbaren Schwaden und der von den bestehenden Kühltürmen ausgehenden Schwaden. Ergänzend positiv wirken der vorgesehene Rückbau des 200 m hohen Kamins West und der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Eine optisch bedrängende Wirkung ist aus den genannten Gründen ebenso (erst recht) für alle weiter entfernt liegende Ortschaften auszuschließen. 26 Optische Wirkungen eines als Musterkraftwerk zu Grund gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld 7 Literatur ADAM, NOHL, VALENTIN: (1986): Bewertungsgrundlage für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft, MURL. ARGUMET & SIMUPLAN (2011): Modellierung der Verschattungseffekte durch Kühlturmschwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am Standort Niederaußem, Brühl. PLAN 27 + CONSULT MITSCHANG GMBH (Stand: Mai 2012): Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 261/NA der Kreisstadt Bergheim „Braunkohlenkraftwerk“, Potsdam.