Daten
Kommune
Pulheim
Größe
13 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Stichworte
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S y s t e ms
G.-Nr.
A.-Nr.
Datum
Zeichen
TÜV NORD Systems
GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Essen
Bereich Engineering
SEG/0246/2012
8108885232
15.06.2012
Wieg
Langemarckstraße 20
45141 Essen
Tel.: 0201/825-33 68
Fax: 0201/825-33 77
www.tuev-nord.de
Amtsgericht Hamburg
HRB 88330
Geschäftsführung
Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher)
Dr.-Ing. Ralf Jung
TÜV®
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Flächennutzungsplan, 125. Änderung „Anschlussfläche
Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“, der Kreisstadt
Bergheim
Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Das nachfolgende Gutachten ist wortgleich mit dem im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwendeten Gutachten. Aufgrund der
für das Bebauungsplanverfahren erfolgten weiteren Konkretisierung kann
es auch im hierarchisch vorgeordneten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren verwendet werden. Es wurde deshalb davon abgesehen, für
die Verwendung des Gutachtens im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren das Wort „Bebauungsplan“ durch den Begriff „Flächennutzungsplan“ zu ersetzen.
Auftraggeber
RWE Power AG
Stüttgenweg 2
50935 Köln
Gewerbelärm
Verkehrslärm
Sport-/Freizeitlärm
Geräuschemissionen
Bau- und Raumakustik
Lärm am Arbeitsplatz
Erschütterungen
Qualitätssicherung Bau
Schadstoffe im Bau
Thermografie, Luftdichtheit
Umfang
243 Seiten und Anlagen
Bearbeiter
Daniela Kirchner
Helmut Wiegel (Projektleitung)
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
Olfaktometrie
Umweltverträglichkeit
Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Inhalt
Seite
1
Anlass und Aufgabenstellung ............................................................... 22
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Rechtliche und methodische Grundlagen ............................................. 24
Erhaltungsziele ..................................................................................... 25
Maßgebliche Bestandteile für die Erhaltungsziele ................................. 26
Verhältnis von Schutzzweck und Erhaltungszielen ............................... 27
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) ............................... 27
Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung ................................................................................................ 28
3
Kurzbeschreibung der relevanten Merkmale der Planung und der
Wirkfaktoren ......................................................................................... 29
Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts für ein Kraftwerk im Plangebiet ................................................................................................... 29
Lage des Plangebiets ........................................................................... 30
Anlagenkonzept .................................................................................... 32
Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren ................................................. 33
3.1
3.1.1
3.1.2
3.2
4
4.1
4.2
4.2.1
4.2.1.1
4.2.1.2
4.2.1.3
4.2.1.4
4.2.1.5
4.2.1.5.1
4.2.1.5.2
4.2.1.5.3
4.2.1.6
4.2.1.7
4.2.1.8
4.2.2
Bewertungsverfahren und -maßstäbe ................................................... 38
Allgemeine Aspekte des Bewertungsverfahrens ................................... 38
Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ..................................................................................................... 38
Übersicht .............................................................................................. 38
Schwefeldioxidimmissionen .................................................................. 39
Stickstoffoxidimmissionen ..................................................................... 40
Ammoniakimmissionen ......................................................................... 41
Stickstoffdeposition............................................................................... 41
Säuredeposition.................................................................................... 45
Grundlagen........................................................................................... 45
Modell-Eingangsdaten .......................................................................... 48
Vergleich von Critical Loads für Säureeinträge (Plausibilitätskontrolle) . 49
Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden ................ 52
Polychlorierte Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) .......................... 54
Schadstoffbelastungen in Gewässern................................................... 55
Bewertung von Zusatzbelastungen ....................................................... 57
5
5.1
5.2
Ermittlung der Natura-2000-Gebietskulisse .......................................... 61
Methodische Vorgehensweise .............................................................. 61
Gebietsauswahl .................................................................................... 65
6
6.1
6.1.1
Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastungen .......................................... 77
Vorbelastungen .................................................................................... 77
Schwefeldioxid-, Ammoniak- und Stickstoffoxidimmissionen ................ 78
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
6.1.2
6.1.3
6.1.3.1
6.1.3.2
6.1.4
6.2
6.2.1
6.2.1.1
6.2.1.2
6.2.2
6.2.3
Stickstoff- und Säuredeposition ............................................................ 82
Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden ................ 82
Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag ............................ 82
Schwermetallgehalte in Böden ............................................................. 84
Schadstoffbelastungen in Gewässern................................................... 84
Zusatzbelastungen ............................................................................... 85
Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet und Entlastung durch die Stilllegung der vier 300-MWBlöcke .................................................................................................. 85
Prognostizierte Zusatzbelastung ........................................................... 85
Wegfallende Emissions- und Immissionsbeiträge der vier 300-MWBlöcke .................................................................................................. 87
Berechnung der Schwermetallanreicherung in terrestrischen
Kompartimenten (Boden)...................................................................... 90
Berechnung zusätzlicher Stofffrachten im Rhein................................... 91
7
7.1
7.2
Summationswirkungen ......................................................................... 93
Übersicht über die berücksichtigten Projekte ........................................ 93
Ermittlung der zusätzlichen Immissionsbeiträge der berücksichtigten
Projekte ................................................................................................ 98
8
Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Knechtstedener Wald mit
Chorbusch“ (DE-4806-303) ................................................................ 100
Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 100
Allgemeines ........................................................................................ 100
Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 103
Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 103
Schutzstatus ....................................................................................... 104
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura2000-Gebieten.................................................................................... 105
Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 105
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 105
Übersicht ............................................................................................ 105
LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 108
LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald) ................................................ 109
LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an
Fließgewässern) ................................................................................. 110
LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) ................................................. 111
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 112
Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 112
Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und
Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln ........................................... 113
Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ................. 114
8.1
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
8.1.5
8.2
8.2.1
8.2.1.1
8.2.1.2
8.2.1.3
8.2.1.3.1
8.2.1.4
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3
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8.4
8.5
8.5.1
8.5.2
8.5.2.1
8.5.2.1.1
8.5.2.1.2
8.5.2.2
8.5.2.3
9
9.1
9.1.1
9.1.2
9.1.3
9.1.4
9.1.5
9.2
9.2.1
9.2.1.1
9.2.1.2
9.2.1.3
9.2.1.4
9.2.2
9.2.3
9.2.4
9.3
9.4
9.5
9.5.1
9.5.2
9.5.2.1
9.5.2.1.1
9.5.2.1.2
9.5.2.2
Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche
und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 114
Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 115
Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten 115
Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 132
Bewertung der Auswirkungen der Planung ......................................... 133
Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT 9110 und 9130) sowie EichenHainbuchenwald-Lebensraumtyp (LRT 9160) ..................................... 133
Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern
(LRT 91E0) ......................................................................................... 133
Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFHGebiet................................................................................................. 135
Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 139
Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Königsdorfer Forst“
(DE-5006-301).................................................................................... 141
Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 141
Allgemeines ........................................................................................ 141
Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 143
Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 144
Schutzstatus ....................................................................................... 144
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura2000-Gebieten.................................................................................... 145
Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 146
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 146
Übersicht ............................................................................................ 146
LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald) ................................................ 148
LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 149
LRT 9190 (Alte bodensauer Eichenwälder) ........................................ 150
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 150
Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 151
Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ ................. 151
Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ............... 153
Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche
und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 153
Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 154
Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten 154
Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 167
Bewertung der Auswirkungen der Planung ......................................... 168
Buchenwälder (LRT 9110 und 9130), Eichen-Hainbuchenwälder
(LRT 9160) und bodensaure Eichenwälder (LRT 9190) ...................... 168
Natürliche nährstoffreiche Seen und Altarme (LRT 3150) ................... 168
Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet 169
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S y s t e ms
9.5.2.3
Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 173
10
Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Worringer Bruch“
(DE-4907-301).................................................................................... 175
Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 175
Allgemeines ........................................................................................ 175
Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 178
Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 178
Schutzstatus ....................................................................................... 179
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura2000-Gebieten.................................................................................... 180
Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 180
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 180
Übersicht ............................................................................................ 180
LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an
Fließgewässern) ................................................................................. 182
LRT 3150............................................................................................ 183
LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 184
LRT 91F0 (Hartholzauenwälder) ......................................................... 184
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 186
Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 187
Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln............. 187
Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ............... 188
Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche
und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 189
Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 190
Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten 190
Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 203
Bewertung der Auswirkung der Planung ............................................. 203
LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen) ................................................ 203
LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 204
LRT 91E0* (Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an
Fließgewässern) ................................................................................. 205
LRT 91F0 (Hartholzauenwälder) ......................................................... 205
Kammmolch ....................................................................................... 206
Rohrweihe .......................................................................................... 206
Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFHGebiet................................................................................................. 207
Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 211
10.1
10.1.1
10.1.2
10.1.3
10.1.4
10.1.5
10.2
10.2.1
10.2.1.1
10.2.1.2
10.2.1.3
10.2.1.4
10.2.1.5
10.2.2
10.2.3
10.2.4
10.3
10.4
10.5
10.5.1
10.5.2
10.5.2.1
10.5.2.1.1
10.5.2.1.2
10.5.2.1.3
10.5.2.1.4
10.5.2.1.5
10.5.2.1.6
10.5.2.2
10.5.2.3
11
11.1
11.1.1
Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) ........................ 212
Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 212
Allgemeines ........................................................................................ 212
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11.1.2
11.1.3
11.1.4
11.1.5
Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 215
Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 215
Schutzstatus ....................................................................................... 216
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura2000-Gebieten.................................................................................... 217
11.2
Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 217
11.2.1
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 217
11.2.1.1
Übersicht ............................................................................................ 217
11.2.1.2
LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) ............................................. 220
11.2.2
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 220
11.2.3
Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 223
11.2.4
Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und
Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln ........................................... 223
11.3
Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ................. 224
11.4
Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche
und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 224
11.5
Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 225
11.5.1
Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten ................................................................................................ 225
11.5.1.1
Vorbelastung des Rheins.................................................................... 226
11.5.1.2
Zusatzbelastungen des Rheins ........................................................... 227
11.5.2
Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 230
11.5.2.1
Bewertung der Auswirkung der Planung ............................................. 231
11.5.2.1.1 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) ............................................. 231
11.5.2.1.2 Meerneunauge, Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Steinbeißer,
Groppe ............................................................................................... 231
11.5.2.2
Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFHGebiet................................................................................................. 232
11.5.2.3
Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 233
12
Gesamtergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung..................... 234
13
13.1
13.2
13.3
Verwendete Unterlagen ...................................................................... 236
Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften .............................. 236
Literatur .............................................................................................. 237
Fachinformationssysteme ................................................................... 242
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 3-1:
Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Plangebiet und Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe
Abb.verz.) ......................................................................................................... 31
Abb. 4-1:
Abb. 5-1:
Abb. 5-2:
Abb. 5-3:
Massenbilanzierung von Stoffen zur Ermittlung von Critical Loads ................... 46
Fläche mit Säuredeposition größer 0,02 keq/ha·a (Datenquellen: argumet
2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe
Abb.verz.) ......................................................................................................... 67
Fläche mit Stickstoffdeposition größer 0,1 kg/ha·a (Datenquellen: argumet
2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe
Abb.verz.) ......................................................................................................... 68
Fläche mit Stickstoffoxidimmissionen größer 1,0 µg/m³·d (Datenquellen:
argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100,
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .......................................................... 69
Abb. 5-4:
Abb. 6-1:
Abb. 6-2:
Fläche mit Quecksilberdeposition größer 0,01 µg/m2·d (Datenquellen:
argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ...................................................................................... 70
Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen
(Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.).............. 79
Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung
angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge
der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (Datenquelle:
Abb. 6-3:
RWE Power AG) .............................................................................................. 87
Modellbodensegment zur Berechnung der Schadstoffakkumulation im
Abb. 7-1:
Boden (Quelle: Landesumweltamt Brandenburg 2008) .................................... 91
Lage berücksichtigter anderer Projekte (Kartengrundlage DTK 100,
Abb. 8-1:
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .......................................................... 95
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Datenquelle: LANUV;
Abb. 8-2:
Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .............. 102
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen
(Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk
siehe Abb.verz.) ............................................................................................. 107
Abb. 8-3:
Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im
nördlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch"
(Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten:
Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25,
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 124
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Abb. 8-4:
Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im
südlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch"
(Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten:
Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25,
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 125
Abb. 9-1:
Abb. 9-2:
Abb. 9-3:
FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ südöstlich des Plangebiets (Datenquelle:
LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe
Abb.verz.) ....................................................................................................... 142
Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25,
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 147
Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFHGebiet "Königsdorfer Forst" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - ©
Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011;
Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .............. 161
Abb. 10-1:
FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Plangebietes (Datenquelle:
LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und
Abb. 10-2:
des Landes NRW © Geobasis NRW 2011) .................................................... 177
FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Vorhabenstandortes mit
Abb. 10-3:
Lebensraumtypen Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25,
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
2011) .............................................................................................................. 181
Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFHGebiet "Worringer Bruch" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011;
Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des
Landes NRW © Geobasis NRW 2011) ........................................................... 198
Abb. 11-1:
Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen
Emmerich und Bad Honnef“ (Datenquelle: LANUVFachinformationssystem FFH-Gebiete, Kartengrundlage: DTK 25,
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)........................................................ 214
Abb. 11-2:
Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen
Emmerich und Bad Honnef“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUVFachinformationssystem FFH-Gebiete; Kartengrundlage: DTK 25,
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 219
Die in den Abbildungen verwendeten Kartengrundlagen auf der Basis der DGK 5, DTK
25 und DTK 100 wurden uns überwiegend von der RWE Power AG zur Verfügung gestellt. Für diese Abbildungen gelten die Vervielfältigungsrechte Geobasisdaten NRW
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
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Tabellenverzeichnis
Tab. 3-1:
Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete nach Lambrecht und
Tab. 4-1:
Trautner (2007) ................................................................................................ 34
Critical Levels für SO2 (Quelle: UNECE 2010a) ................................................ 39
Tab. 4-2:
Tab. 4-3:
Critical Levels für NH3 (Quelle: UNECE 2010a) ................................................ 41
Vergleich empirischer und modellierter Critical Loads für eutrophierende
Tab. 4-4:
Tab. 4-5:
Tab. 4-6:
Tab. 4-7:
Stoffeinträge ..................................................................................................... 44
Kenndaten der Wald-Monitoringfläche Kleve-Tannenbusch" (Quelle:
LANUV) ............................................................................................................ 50
Kenndaten der Wald-Monitoringfläche "Haard" (Quelle: LANUV) ..................... 51
Immissionswerte für Schwermetalldepositionen gemäß Nr. 4.5.1 TA Luft ........ 52
Abschätzung von Critical Loads für Schwermetalleinträge im Hinblick auf
den Ökosystemschutz im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf
und Köln (Quelle: Builtjes et al. 2011, Gauger et al. 2008) ............................... 53
Tab. 4-8:
Tab. 4-9:
Beurteilungswerte für Schwermetallgehalte in Böden ....................................... 54
Beurteilungswerte für Gewässerschadstoffe..................................................... 56
Tab. 5-1:
Kriterien zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse (Erläuterungen
siehe Text) ....................................................................................................... 64
Tab. 5-2:
Tab. 5-3:
Natura-2000-Gebietskulisse ............................................................................. 71
Weitere FFH-Gebiete, die sich an die im zweiten Arbeitsschritt
abgegrenzte Gebietskulisse anschließen ......................................................... 72
Maximale Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffen (Jahresmittel) in FFH-
Tab. 5-4:
Gebieten außerhalb der im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzten
Gebietskulisse (Erläuterungen siehe Text) ....................................................... 74
Tab. 6-1:
Tab. 6-2:
Übersicht über die ausgewerteten Messprogramme und Messstellen .............. 78
Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte) für
Tab. 6-3:
den Zeitraum 2005 bis 2010 (Datenquellen: siehe Text) .................................. 80
Maximale Zusatzbelastung der Stickstoff- und Säure-Deposition durch die
Tab. 6-4:
Blöcke Neurath BoA 2&3 (Quelle: argumet) ..................................................... 82
Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag in Rheidt und Hürth-
Tab. 6-5:
Berren¬rath (Datenquellen: Eurofins/GfA 2008, eretecUA 2011) ...................... 83
Maximale zusätzliche Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb
Tab. 8-1:
eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet (Datenquelle: argumet 2012a) ..... 86
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen,
Stand: Feb. 2010) .......................................................................................... 106
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Tab. 8-2:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Knechtstedener
Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;
Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 108
Tab. 8-3:
Tab. 8-4:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Knechtstedener
Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;
Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 109
Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Knechtstedener
Tab. 8-6:
Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;
Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 110
Charakteristik des Lebensraumtyps 9110 im FFH-Gebiet „Knechtstedener
Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;
Schutzzieldokument, BfN Handbuch 1998) .................................................... 111
Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das
Tab. 8-7:
NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ ................................................. 113
Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG
Tab. 8-8:
„Chorbusch“ ................................................................................................... 113
Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das
Tab. 8-9:
LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ ............. 114
Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes
Tab. 8-5:
Tab. 8-10:
"Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (DE- 4806-303).................................. 115
Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale ImmissionsZusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener
Wald mit Chorbusch“ ...................................................................................... 116
Tab. 8-11:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen
Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“.... 117
Tab. 8-12:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen
Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“.... 118
Tab. 8-13:
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit
Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose
zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und
Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit
Chorbusch“ .................................................................................................... 119
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Tab. 8-14:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke
wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........................................................... 121
Tab. 8-15:
Tab. 8-16:
Tab. 8-17:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke
wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener
Wald mit Chorbusch“ ...................................................................................... 122
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im
Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ .................. 126
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen
Tab. 8-18:
Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ............ 128
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
Tab. 8-19:
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen
Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ............ 129
Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets
Tab. 8-20:
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........................................................... 130
Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden
des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Tab. 8-21:
Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 132
Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet, Entlastung durch die Stilllegung von
Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet
Tab. 8-22:
Tab. 9-1:
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........................................................... 136
Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der
Säuredeposition im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........ 137
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet
„Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008) ....... 146
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Tab. 9-2:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Königsdorfer
Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008;
Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ................... 148
Tab. 9-3:
Tab. 9-4:
Tab. 9-5:
Tab. 9-6:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Königsdorfer
Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008;
Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ................... 149
Charakteristik des Lebensraumtyps 9190 im FFH-Gebiet „Königsdorfer
Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ....................................... 150
Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-ErftKreises für das NSG „Königsdorfer Forst“ ...................................................... 152
Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-ErftKreises für das LSG „“Königsdorfer Wald“ ...................................................... 153
Tab. 9-7:
Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes
"Königsdorfer Forst" (DE- 5006-301) .............................................................. 154
Tab. 9-8:
Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale ImmissionsZusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ..... 155
Tab. 9-9:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen
Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ................................ 156
Tab. 9-10:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen
Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ................................ 157
Tab. 9-11:
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit
Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose
zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und
Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ............. 158
Tab. 9-12:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke
wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer
Tab. 9-13:
Forst“.............................................................................................................. 159
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
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Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke
Tab. 9-14:
wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ... 160
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im
Tab. 9-15:
Tab. 9-16:
Tab. 9-17:
Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ............................................... 162
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen
Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ........................................ 163
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen
Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ........................................ 164
Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets
Tab. 9-18:
Tab. 9-19:
„Königsdorfer Forst“ ....................................................................................... 165
Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden
des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“ durch den Betrieb eines der
Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................... 167
Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet, Entlastung durch die Stilllegung von
Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet
„Königsdorfer Forst“ ....................................................................................... 170
Tab. 9-20:
Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der
Säuredeposition im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ..................................... 171
Tab. 10-1:
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet
„Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010)............ 180
Tab. 10-2:
Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;
Tab. 10-3:
Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 182
Charakteristik des Lebensraumtyps 3150 im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;
Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 183
Tab. 10-4:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;
Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 184
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Tab. 10-5:
Charakteristik des Lebensraumtyps 91F0 im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;
Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 185
Tab. 10-6:
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Worringer Bruch"
(DE-4907-301) ............................................................................................... 186
Tab. 10-7:
Schutzziele und Maßnahmen für den Kammmolch gemäß LANUVFachinformationssystem, für den als Anhang II-Art der FFH-Richtlinie das
Tab. 10-8:
Tab. 10-9:
FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung hat (Quelle:
Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010) ........................................................... 186
Schutzziele und Maßnahmen für die Rohrweihe gemäß LANUVFachinformationssystem, für die das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura
2000 eine Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010) ..... 187
Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG
„Worringer Bruch“ ........................................................................................... 188
Tab. 10-10: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes
"Worringer Bruch" (DE- 4907-301) ................................................................. 189
Tab. 10-11: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale ImmissionsZusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen im Bereich
des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ durch den Betrieb eines der
Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................... 190
Tab. 10-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen
Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ................................... 191
Tab. 10-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen
Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ................................... 192
Tab. 10-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit
Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose
zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und
Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ ................ 193
Tab. 10-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke
wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ ............................................................................................................ 195
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Tab. 10-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke
wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ...... 196
Tab. 10-17: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im
Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ .................................................. 197
Tab. 10-18: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen
Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ........................................... 199
Tab. 10-19: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen
Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ........................................... 200
Tab. 10-20: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets
„Worringer Bruch“ ........................................................................................... 201
Tab. 10-21: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets
„Worringer Bruch“ ........................................................................................... 202
Tab. 10-22: Immissions-Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet, Entlastung durch die Stilllegung von
Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet
„Worringer Bruch“ ........................................................................................... 208
Tab. 10-23: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der
Tab. 11-1:
Säuredeposition im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ........................................ 209
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet
„Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle:
Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009)...................................................... 218
Tab. 11-2:
Charakteristik des Lebensraumtyps 3270 im FFH-Gebiet „RheinFischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle:
Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009; Schutzzieldokument, Stand:
Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) .................................................................... 220
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Tab. 11-3:
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Rhein-
Tab. 11-4:
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef " (DE-4405-301) ..... 221
Schutzziele und Maßnahmen für sechs Fischarten gemäß LANUV-
Tab. 11-5:
Fachinformationssystem (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010) .... 221
Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG
Tab. 11-6:
„Rheinaue Worringen-Langel“ ........................................................................ 223
Schutzziele gemäß Landschaftsplan Kreis Mettmann für das LSG
Tab. 11-7:
Tab. 11-8:
Tab. 11-9:
„Rheinufer“ ..................................................................................................... 223
Schutzziele gemäß Landschaftsplan Köln für das LSG „Rhein und
Rheinauen Worringen bis Merkenich“ ............................................................ 224
Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des Teilabschnitts des FFHGebiets "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
(DE- 4405-301) .............................................................................................. 225
Vorbelastung des Rheins an der GÜS-Messstelle 000220 – Stürzelberg Rhein (Quelle http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm).......... 226
Tab. 11-10: Quecksilbergehalte in Rotaugen und Aalen im Niederrhein (Quelle: IKSR
2002) .............................................................................................................. 227
Tab. 11-11: Quecksilbergehalte in Dreikantmuscheln und Brassen im Niederrhein an
der Messstelle Bimmen (Quelle: Umweltprobenbank des Bundes)................. 227
Tab. 11-12: Gesamtstickstoff- und Sulfatfrachten des Rheins (Vorbelastung) an der
GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen:
http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) ................................ 228
Tab. 11-13: Schwermetallfracht des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle
000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen:
http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) ................................ 228
Tab. 11-14: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 229
Tab. 11-15: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Schwermetallen in den Rhein durch
den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 230
Tab. 11-16: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 232
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Abkürzungsverzeichnis
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Abs.
Abbildung
Absatz
AGW
Art.
Arbeitsplatzgrenzwert
Artikel
As
BauGB
BBodSchV
BfN
BGBl.
BImSchG
Arsen
Baugesetzbuch
Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Bundesamt für Naturschutz
Bundesgesetzblatt
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV
BMU
Bundes-Immissionsschutzverordnung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
BK
Reaktorsicherheit
Biotopkataster
BK 50
BKW
Bodenkarte 1:50.000
der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraft-
BMVBS / BMVBW
BNatSchG
BoA
werk gemäß Konzept BoAplus
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesnaturschutzgesetz
Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik
BoAplus
Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik mit Trockenbraunkohleneinsatz, das in der Umweltprüfung zur Bauleit-
B-Plan
planung als Musterkraftwerk betrachtet wird
Bebauungsplan
bspw.
BVerwG
beispielsweise
Bundesverwaltungsgericht
BZE
bzw.
Bodenzustandserfassung
beziehungsweise
ca.
CaCO3
circa
Calciumcarbonat
Cd
CL
Cadmium
Critical Load
Co
CO2
Cr
Kobalt
Kohlen(stoff)dioxid
Chrom
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S y s t e ms
Cu
Kupfer
DeNOx
d.h.
Rauchgasentstickung
das heißt
DTK
etc.
Digitale topografische Karte
et cetera (und so weiter)
eq
keq
Equivalent
Kiloequivalent (= 1000 Equivalente)
EU
F
Fa.
F&E
FFH
FischGewV
Europäische Union
Fluor
Firma
Forschung und Entwicklung
Flora-Fauna-Habitat
Fischgewässerverordnung
FIS StoBo
ggf.
Fachinformationssystem „Stoffliche Belastung von Böden“
gegebenenfalls
GIB
GmbH
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GuD-Anlage
GÜS
Gas- und Dampfturbinenanlage
Gewässerüberwachungssystem
Ha
HCO3
Hg
Hrsg.
Hektar
Hydrogencarbonat
Quecksilber
Herausgeber
i.d.R.
IJZ
in der Regel
Immissionsjahreszusatzbelastung
IKSR
i.S.
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins
im Sinne
i.V.m.
JD-UQN
in Verbindung mit
Jahresdurchschnitts-Umweltqualitätsnorm
Kap.
L
Kapitel
Landstraße
LAI
LANA
Länderausschuss für Immissionsschutz
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspfle-
LANUV
ge und Erholung
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
LAWA
LG NRW
LP
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Landschaftsplan
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S y s t e ms
LPlG NRW
Landesplanungsgesetz NRW
LRT
LSG
Lebensraumtyp
Landschaftsschutzgebiet
LUA
LUQS
Landesumweltamt
Luftqualitäts-Überwachungssystem
MILIS
Mn
Mobile Immissionsmessungen
Mangan
MW el
MUNLV
N
Ni
NH3
Elektrische Leistung bzw. Leistungsklasse in Mega Watt
Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stickstoff
Nickel
Ammoniak
NO
NO2
Stickstoffmonoxid
Stickstoffdioxid
NOx
Nr.
Stickstoffoxide
Nummer
NSG
o.g.
Naturschutzgebiet
oben genannt
OGewV
OVG
Pb
PCB
Oberflächengewässerverordnung
Oberverwaltungsgericht
Blei
Polychlorierte Biphenyle
PCDD/F
pg
Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane
Pikogramm (10-12 Gramm)
pH-Wert
PM10
Maß für die Wasserstoffionenkonzentration (pondus hydrogenii)
„Particulate Matter“ (Feinstaubfraktion < 10 µm)
REA
RL
Rauchgasentschwefelungsanlage
Richtlinie
ROG
Sb
Raumordnungsgesetz
Antimon
SO2
SOMAKO
Schwefeldioxid
Sofortmaßnahmenkonzept
Sn
StN
Zinn
Staubniederschlag
TA Luft
Tab.
TDI
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Tabelle
Toluylendiisocyanat
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S y s t e ms
TEQ
Toxizitätsequivalent
Tl
TS
Thallium
Trockensubstanz
u.a.
UBA
unter anderem
Umweltbundesamt
UNECE
V
United Nations Economic Commission for Europe
Vanadium
VDI
VGH
vgl.
VSchRL
WHO
WRRL
Verein Deutscher Ingenieure
Verwaltungsgerichtshof
vergleiche
Vogelschutzrichtlinie
Weltgesundheitsorganisation
Wasserrahmenrichtlinie
WTA
z.B.
Wirbelschichttrocknung mit integrierter Abwärmenutzung
zum Beispiel
zsf.
z.T.
zusammenfassend
zum Teil
µg
Mikrogramm (10-6 Gramm)
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1
Anlass und Aufgabenstellung
RWE Power plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms die Erneuerung des
Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum Standort gelegenen
Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW el als Ersatz für eine nach
Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300-MW el am Standort Niederaußem.
Die Planung von RWE Power für BoAplus als Neubau basiert auf der bekannten BoATechnologie (Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik) und erfolgt auch mit
der Zielsetzung der Reduktion der CO2-Emissionen durch Steigerung des elektrischen
Nettowirkungsgrads auf mehr als 45 %. Dies wird nach Angaben von RWE Power gewährleistet durch den weltweit erstmaligen, kommerziellen Einsatz des WTAVerfahrens (WTA=Wirbelschichttrocknung mit integrierter Abwärmenutzung) im Rahmen des sogenannten integrierten Feuerungskonzeptes, welches die Vorteile von Rohbraunkohlen- und Trockenbraunkohlenfeuerung miteinander verbindet. Im Ergebnis
wird nach Angaben von RWE Power eine CO2-Reduzierung von ca. 30 % im Vergleich
zu den nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus stillzulegenden vier
300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem erreicht; die zugrunde liegende Technologie gilt als die modernste und effizienteste Kraftwerkstechnik auf Braunkohlenbasis.
Das Vorhaben bedingt eine Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region
Köln durch die Bezirksregierung Köln. Diese Änderung wurde am 07.10.2011 durch
RWE Power angeregt.
Die Änderung der Regionalplanung ist Anlass für die Kreisstadt Bergheim als nachfolgende Planungsbehörde die kommunale Bauleitplanung anzupassen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Braunkohlenkraftwerk zu schaffen. Dies
beinhaltet die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim (vorbereitende Bauleitplanung) und die Aufstellung eines Bebauungsplans (verbindliche Bauleitplanung) für das Planänderungsgebiet auf der nordöstlich zum Standort gelegenen Fläche.
Der Bebauungsplan setzt den planungsrechtlichen Rahmen für ein neues Braunkohlenkraftwerk. Dem Plan und der Beurteilung der planbedingten Wirkungen wird beispielhaft
das Anlagenkonzept für ein Braunkohlenkraftwerk wie eingangs beschrieben als Musterkraftwerk zu Grunde gelegt.
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S y s t e ms
Die planerischen Festsetzungen erlauben entsprechend der Anlagenkonfiguration des
beispielhaft zu Grunde gelegten Musterkraftwerks die Errichtung eines Kesselhauses
mit max. 150 m, eines Kühlturms mit max. 100 m und eines Kamins mit max. 180 m
Höhe. Zulässig sind u.a. Gebäude für REA, Aschesilos, WTA, etc. und ein Regenklär - /
-rückhaltebecken sowie zur Errichtung erforderliche temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum.
Die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks einschließlich aller zugehörigen baulichen
Anlagen ist nur in dem festgesetzten Sondergebiet zulässig. Daneben werden im Bebauungsplan Verkehrsflächen, Flächen für Bahnanlagen, für die Abwasserbeseitigung
(Regenrückhaltebecken) sowie Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt (die beiden letzteren zur temporären Nutzung als Baustelleneinrichtung). Diese
Flächen werden zusammenfassend als Plangebiet bezeichnet.
Nachfolgend wird untersucht, ob Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura2000-Gebieten durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet möglich sind. Die Untersuchung bildet die Grundlage für die behördliche
Prüfung der Verträglichkeit des Bebauungsplans mit den Erhaltungszielen der Natura2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG.
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2
Rechtliche und methodische Grundlagen
Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder
Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß. § 34 BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Die Anwendung der
diesbezüglichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Aufstellung oder
Änderung von Raumordnungsplänen regelt § 7 Abs. 6 und 7 ROG.
Ergibt die FFH-Verträglichkeitsprüfung, dass ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG
grundsätzlich unzulässig. Abweichend hiervon kann ein Projekt dennoch zugelassen
werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses
notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an
anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind (§ 34 Abs. 3 BNatSchG).
Dabei ist es nicht relevant, ob ein Projekt oder Plan direkt Flächen von Natura-2000Gebieten in Anspruch nimmt oder lediglich von außen (beispielsweise durch Luftschadstoffimmissionen) einwirkt.
Maßgebliche Bestandteile im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG und damit Prüfgegenstände der FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung sind:
Lebensräume nach Anhang I FFH-Richtlinie
Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
aufgrund derer das Gebiet ausgewählt wurde.
Zu den maßgeblichen Bestandteilen zählen auch biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen
oder Besonderheiten, die für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.
Nachfolgend werden die zentralen im Zusammenhang mit den Erhaltungszielen stehenden Aspekte der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung näher erläutert.
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2.1
Erhaltungsziele
Der Begriff der Erhaltungsziele ist in § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG definiert. Erhaltungsziele eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung sind danach die Erhaltung oder
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der dort vorkommenden natürlichen Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten des Anhangs II der
FFH-Richtlinie bzw. in Europäischen Vogelschutzgebieten die in Anhang I aufgeführten
Vogelarten sowie die nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) regelmäßig
auftretenden Zugvogelarten und ihre Lebensräume.
Arten, die in anderen Anhängen beider Richtlinien aufgeführt sind oder als besondere
Arten der Fauna und Flora eines Gebietes im Standard-Datenbogen genannt werden,
sind nicht Gegenstand einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, es sei denn, sie bestimmen als charakteristische Arten der Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie
die Erhaltungsziele mit (BMVBS 2008).
Der „günstige Erhaltungszustand" eines Lebensraums bzw. einer Art des Anhangs I
bzw. II ist in Art. 1, Buchstabe e) und i) FFH-Richtlinie definiert. Nach Buchstabe e) ist
der Erhaltungszustand eines Lebensraums als günstig einzustufen, wenn:
„sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und
die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich bestehen werden und
der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist."
Ein günstiger Erhaltungszustand entspricht den Bewertungskategorien A (hervorragend) und B (gut) des Standard-Datenbogens.
Nach Buchstabe i) ist der Erhaltungszustand einer Art als günstig einzustufen, wenn:
„aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese
Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet
und langfristig weiterhin bilden wird, und
das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit
vermutlich abnehmen wird und
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ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern."
Der „günstige Erhaltungszustand" von Vogelarten des Anhangs I und von Zugvögeln
nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL ist in der VSchRL nicht explizit definiert. Die Begriffsdefinitionen des Art. 1 Buchst. i) FFH-Richtlinie können jedoch in entsprechender Weise auf
zu schützende Vogelarten der VSchRL übertragen werden. Ähnlich wie für Arten des
Anhangs II der FFH-Richtlinie lässt sich der günstige Erhaltungszustand einer Vogelart
anhand des Erhaltungsgrads der Funktionen und der Wiederherstellungsmöglichkeiten
der für die Art wichtigen Habitatelemente abschätzen (BMVBS 2008).
2.2
Maßgebliche Bestandteile für die Erhaltungsziele
Bei den in § 34 Abs. 2 BNatSchG bezeichneten „maßgeblichen Bestandteilen eines
Gebietes" handelt es sich um das gesamte ökologische Arten-, Strukturen-, Faktorenund Beziehungsgefüge, das für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten von Bedeutung ist. Maßgebliche Bestandteile sollen konkret für die Erhaltungsziele benannt werden (BMVBS 2008):
Lebensräume des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (in FFHGebieten) sowie Vogelarten des Anhangs I und Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2
VSchRL (in EU-Vogelschutzgebieten), nach denen das Gebiet ausgewählt wurde,
sowie zusätzlich als Bestandteile der geschützten Lebensraumtypen „die darin vorkommenden charakteristischen Arten“ (vgl. Art. 1 Buchst. e FFH-Richtlinie) sind immer für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile. Lebensraumtypen und Arten
der Anhänge I und II FFH-Richtlinie oder Vogelarten des Anhangs I und Zugvögel
nach Art. 4 Abs.2 VSchRL, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können
dagegen keine Erhaltungsziele des Gebiets darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom
17.01.2007 - 9 A 20/05, Rn. 77 - Westumfahrung Halle).
Zu den maßgeblichen Bestandteilen eines Schutzgebietes können ferner Landschaftsstrukturen gehören, die zwar nicht selbst als Lebensräume des Anhangs I
einzustufen sind, jedoch für die Erhaltung dieser Lebensräume notwendig sind. So
können z.B. in das Schutzgebiet eingeschlossene Rand- und Pufferzonen zu angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zu den maßgeblichen Bestandteilen eines Schutzgebiets gehören.
Einzelne Pflanzen- oder Tierarten können maßgebliche Bestandteile eines Lebensraums des Anhangs I sein, wenn sie charakteristisch für eine besondere Ausprägung
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des Lebensraumtyps bzw. für dessen Erhaltungszustand sind. Tier- oder Pflanzenarten, welche eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage von Arten des Anhangs II bilden, sind für deren Vorkommen in einem Gebiet maßgeblich.
Auch allgemeine Strukturmerkmale eines Schutzgebiets kommen als maßgebliche
Bestandteile in Frage. So kann die Durchgängigkeit eines Gewässers für einen notwendigen Austausch zwischen den Lebensgemeinschaften zweier Teilflächen eines
Lebensraums des Anhangs I von maßgeblicher Bedeutung sein.
Ferner sind Flächen, die für die Wiederherstellung und Entwicklung des Erhaltungszustandes dieser Lebensräume oder Arten von Bedeutung sind, als maßgebliche
Bestandteile des Gebiets einzustufen.
2.3
Verhältnis von Schutzzweck und Erhaltungszielen
Das BNatSchG unterscheidet in § 34 Abs. 2 zwischen den Erhaltungszielen und dem
Schutzzweck eines Gebietes.
Mit den Erhaltungszielen wird festgelegt, für welche Lebensräume bzw. Arten eines
Gebietes ein günstiger Erhaltungszustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll.
Sie sind bei der Meldung des Gebietes von besonderer Bedeutung.
Der Schutzzweck ergibt sich aus den Vorschriften über das Schutzgebiet, nachdem die
Länder die in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung eingetragenen Gebiete und die Europäischen Vogelschutzgebiete zu Schutzgebieten i. S. des § 20 Abs. 2
BNatSchG erklärt haben.
Sobald diese Erklärung erfolgt ist, ergeben sich gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG die
Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem jeweils auf der Grundlage der Erhaltungsziele
des Gebietes bestimmten Schutzzweck und den zur Erreichung des Schutzzweckes
erlassenen Vorschriften.
2.4
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
Die Rechtsvorschriften zum Aufbau und Schutz des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“
innerhalb des Landes NRW sind in § 48a bis e LG NW enthalten. Seit Inkrafttreten der
Neuregelung des Naturschutzrechts auf Bundesebene am 01. März 2010 gelten diese
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Vorschriften nur noch bezüglich der in Ihnen enthaltenen Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften fort. Weiterhin gilt § 48c Abs. 5 LG mit seinen gebietsbezogenen Bestimmungen weiter (MUNLV 2010).
2.5
Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten auch
bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Bereits zur
Änderung des Regionalplanes erfolgte eine ausführliche Untersuchung der Verträglichkeit eines neuen Braunkohlenkraftwerkes am Standort Niederaußem. Diese Untersuchung der FFH-Verträglichkeit ist nun auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes und der sich daraus ergebenden Detailplanung zu konkretisieren.
Dies beinhaltet die Konkretisierung der Immissionsprognose mit den berechneten zusätzlichen Immissionskonzentrationen und Stoffeinträgen in die FFH-Gebiete. Weiterhin
werden die Grundlageninformationen zu den FFH-Gebieten durch Ortsbegehungen
sowie Boden- und Vegetationsuntersuchungen an ausgewählten Standorten ergänzt.
Auf der Grundlage der vor Ort in 2012 noch zu erhebenden Boden- und Vegetationsdaten werden die Critical Loads im weiteren Verfahren konkretisiert.
Die Prüfung der FFH-Verträglichkeit ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
nach § 36 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 8 BNatSchG grundsätzlich abschließend durchzuführen.
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3
Kurzbeschreibung der relevanten Merkmale der Planung und
der Wirkfaktoren
3.1
Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts für ein Kraftwerk im Plangebiet
Gegenstand und Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Braunkohlenkraftwerk. Im Hinblick auf die
konkreten Planungen zur Kraftwerkserneuerung der Vorhabensträgerin RWE Power AG
und um der Umweltprüfung eine ausreichende Datengrundlage zu geben, werden repräsentativ die Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks mit einer Kapazität von rund
1.100 MW unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem untersucht
(„Musterkraftwerk“).
Für die Beurteilung der Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks werden für den
Abgasvolumenstrom die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für feste Brennstoffe herangezogen1. Dabei wird die Verwendung von Braunkohle als Brennstoff unterstellt. Ein
Einsatz von Biomasse bis zu einem Anteil von 10 % wird hiermit abgedeckt.
Das zugrundegelegte Musterkraftwerk mit einer Leistung von rund 1.100 MW entspricht
dem aktuellen Entwicklungsstand. Für die Errichtung einer solchen Kraftwerksanlage ist
die vom Plangebiet umfasste Fläche ausreichend, aber auch erforderlich. Berücksichtigt
wird zusätzlich auch die Möglichkeit der Nachrüstung einer CO2-Abscheidung. Die Errichtung eines weiteren Braunkohlenkraftwerksblocks oder eines Braunkohlenkraftwerks mit deutlich höherer Leistung im Plangebiet kann aufgrund des damit verbundenen größeren Flächenbedarfs ausgeschlossen werden.
Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen Baustein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche Minderung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch während dieser
Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300-MW-Blöcke und
BoAplus erfolgen. Die Stilllegung ist entsprechend abzusichern.
1 Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Reduzierung der Emissionsgrenzwerte für
Schwermetalle und PCDD/F gegenüber den Vorgaben der 13. BImSchV und angesichts der im praktischen
Anlagenbetrieb erreichbaren deutlichen Unterschreitung dieser Vorgaben wird für die Immissionsprognose
davon ausgegangen, dass diese Grenzwerte halbiert werden können.
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Auf der Fläche der stillgelegten 300-MW-Blöcke ist nach Maßgabe der GIB-Darstellung
im Regionalplan und auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans prognostisch eine industriegebietstypische Nachfolgenutzung zu berücksichtigen. Aufgrund der
weiteren Planung zur Kraftwerkserneuerung im Rheinischen Revier wird dabei von einem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke
durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage als realistische Nachnutzung auf dieser
Fläche ausgegangen. Auch in diesem Fall ist eine dauerhafte effektive Verringerung der
Schallemissionen und der Luftschadstoffemissionen des gesamten Kraftwerkstandortes
durch die Nutzung moderner, schallschutzoptimierter Anlagenkonzepte und unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Emissionsbegrenzungen anzunehmen. Im Rahmen
der Bauleitplanung kann zudem abgesichert werden, dass die Schall- und Schadstoffimmissionen durch die Neuerrichtung einer Kraftwerksanlage und eine Nachfolgenutzung auf den Altflächen das heute bestehende Emissionsniveau und Immissionsniveau
nicht überschreiten bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschreiten werden.
Nachfolgend wird das Anlagenkonzept der RWE Power AG für die Errichtung eines
Braunkohlenkraftwerks, das im Sinne eines Musterkraftwerks den Auswirkungsbetrachtungen zugrunde gelegt wird, beschrieben. Die Ausführungen basieren auf Angaben
der RWE Power AG.
3.1.1
Lage des Plangebiets
Die für die Kraftwerkserneuerung vorgesehene, im Eigentum der RWE Power AG stehende Fläche (im Weiteren „Plangebiet“ oder „Vorhabensfläche“) liegt im Regierungsbezirk Köln im Norden des Rhein-Erft-Kreises auf dem Gebiet der Stadt Bergheim unmittelbar nordöstlich des Kraftwerks Niederaußem. Die Lage des Plangebietes ist der
Abb. 3-1 zu entnehmen. Daneben sind die temporären Baustelleneinrichtungsflächen
dargestellt.
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Abb. 3-1:
Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Plangebiet und Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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3.1.2
Anlagenkonzept
Da Natura-2000-Gebiete aufgrund der großen Entfernung des nächstgelegenen FFHGebietes zum Plangebiet von ca. 6 km ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen
sowie Stoffeinträge über den Luft- und Wasserpfad potentiell betroffen sein können,
werden nachfolgend nur die emissionsrelevanten Merkmale des Musterkraftwerks dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung des Anlagenkonzepts enthält der Umweltbericht (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2012).
Dem Anlagenkonzept liegt ein Duo-Kesselkonzept zugrunde, das die Realisierung von
zwei Kesseln mit jeweils rund 550 MW vorsieht. Hierdurch und durch den Einsatz eines
integrierten Feuerungskonzeptes (einer Kombination der bewährten Feuerung von
Rohbraunkohle und der erstmaligen, kommerziellen Nutzung vorgetrockneter Braunkohle) wird nach Angaben von RWE Power die Einsatzflexibilität von BoAplus deutlich
verbessert. BoAplus ermöglicht, die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien
auszugleichen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien in besonderem Maße zu
unterstützen. Nach Angaben von RWE Power erreicht ein Kraftwerk dieses Anlagentyps Regelgeschwindigkeiten, die vergleichbar sind mit modernen Gaskraftwerken und
kann im Zweikesselbetrieb Lastschwankungen bis zu 750 MW flexibel ausgleichen.
Über den deutlich gesteigerten Wirkungsgrad im Vergleich zu den stillzulegenden 300MW-Blöcken werden auch die spezifischen Emissionen von Luftschadstoffen gesenkt.
Die Ableitung der Abgase erfolgt über einen gemeinsamen Schornstein mit einer Höhe
von 180 Metern.
Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen Baustein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche Minderung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch während dieser
Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300-MW-Blöcke und
BoAplus erfolgen. Die Stilllegung ist entsprechend abzusichern.
Der Wasserbedarf der Kraftwerke entlang der Erft wird derzeit und auch langfristig aus
dem Sümpfungsdargebot der beiden Tagebaue Garzweiler und Hambach gedeckt.
Auch für ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet ist die Wasserversorgung langfristig
aus dem Sümpfungsdargebot der Tagebaue gesichert.
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Das Betriebs-, Kühlturmabflut- und Niederschlagswasser aus dem Kraftwerk Niederaußem wird gemäß den Vorgaben der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis in den
Gillbach eingeleitet. Die zukünftige Einleitung kann so ausgestaltet werden, dass die
aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und die bestehende
Situation in wesentlichen Punkten sogar verbessert wird. Dies kann sichergestellt werden durch (a) die endgültige Stilllegung von Altanlagen (b), den geringeren Wasserverbrauch entsprechend den zugrunde gelegten Parametern des Braunkohle-Musterkraftwerks und (c) das geringere Abwassertemperaturniveau des Musterkraftwerks sowie (d) eine vergleichmäßigte Einleitung in den Gillbach durch ein gezieltes Wassermengenmanagement.
3.2
Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren
Bezüglich möglicher Projektwirkungen ist grundsätzlich zwischen anlage-, bau- und
betriebsbedingten Wirkungen zu unterscheiden. Zu den baubedingten Wirkungen werden in der Regel auch die Wirkungen bei einem späteren eventuellen Rückbau der Anlagen gerechnet. Aufgrund der großen Entfernung von Natura-2000-Gebieten zum
Plangebiet sind bau- und anlagebedingte Wirkungen von vorneherein auszuschließen.
Die potenziellen Wirkungen durch den Betrieb eines Kraftwerks im Plangebiet sind in
Tab. 3-1 unter Verwendung des Kataloges möglicher Wirkfaktoren aus Lambrecht und
Trautner (2007) dargestellt.
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Tab. 3-1:
Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete nach Lambrecht und
Trautner (2007)
Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren
Beurteilung
Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete
Ja
1
1-1
2
2-1
2-2
2-3
2-4
2-5
3
3-1
3-2
3-3
3-4
3-5
3-6
4
4-1
4-2
4-3
Nein
Direkter Flächenentzug
Das nächstgelegene Natura-2000Gebiet weist eine Entfernung von etwa
Überbauung/Versiegelung
6 km zum Plangebiet auf. Daher besteht keine Betroffenheit durch Überbauung.
Veränderung der Habitatstruktur/Nutzung
x
Direkte Veränderung von Vegetations-/ Biotopstrukturen
x
Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Verlust/Änderung charakteristiAufgrund der Entfernung zu Naturascher Dynamik
2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Intensivierung der land-, forstAufgrund der Entfernung zu Naturaoder fischereiwirtschaftlichen
2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Nutzung
Kurzzeitige Aufgabe habitatAufgrund der Entfernung zu Naturaprägender Nutzung/Pflege
2000-Gebieten keine Betroffenheit.
(Länger) andauernde Aufgabe
Aufgrund der Entfernung zu Naturahabitatprägender Nutzung/2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Pflege
Veränderung abiotischer Standortfaktoren
Veränderung des Bodens bzw.
Aufgrund der Entfernung zu NaturaUntergrundes
2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Veränderung der morphologiAufgrund der Entfernung zu Naturaschen Verhältnisse
2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Veränderung der hydrologiAufgrund der Entfernung zu Naturaschen/ hydrodynamischen Ver2000-Gebieten keine Betroffenheit.
hältnisse
Veränderung der hydrochemiAufgrund der Entfernung zu Naturaschen Verhältnisse (Beschaf2000-Gebieten keine Betroffenheit.
fenheit)
Veränderung der TemperaturAufgrund der Entfernung zu Naturaverhältnisse
2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Veränderung anderer standort-,
vor allem klimarelevanter Fakto- Aufgrund der Entfernung zu Naturaren (z. B. Belichtung, Verschat2000-Gebieten keine Betroffenheit.
tung)
Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust
Baubedingte Barriere- oder
Fallenwikung/Individuenverlust
Anlagebedingte Barriere- oder
Fallenwikung/Individuenverlust
Betriebsbedingte Barriere- oder
Fallenwikung/Individuenverlust
5
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Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Nichtstoffliche Einwirkungen
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren
Beurteilung
Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete
Ja
5-1
5-2
Akustische Reize (Schall)
Bewegung/Optische Reizauslöser (Sichtbarkeit, ohne Licht)
5-3
Licht (auch: Anlockung)
5-4
Erschütterugen/Vibrationen
5-5
Mechanische Einwirkung (z.B.
Tritt, Luftwirbelung, Wellenschlag)
6
6-1
Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag
6-2
Organische Verbindungen
6-3
Schwermetalle
6-4
Sonstige durch Verbrennungsund Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe
6-5
Salz
6-6
6-7
6-8
6-9
Depositionen mit strukturellen
Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente)
Olfaktorische Reize (Duftstoffe,
auch: Anlockung)
Arzneimittelrückstände und endokrin wirkende Stoffe
Sonstige Stoffe
7
7-1
Nichtionisierende Strahlung/Elektromagnetische Felder
7-2
Ionisierende/Radioaktive Strahlung
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Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten
keine Betroffenheit.
Aufgrund der Entfernung
zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit.
x
x
x
x
Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Stoffliche Einwirkungen
Nährstoffe werden über den Luft- und
Wasserpfad eingetragen und näher
untersucht.
Organische Immissionen können in
geringem Umfang aus dem Verbrennungsprozess resultieren und über den
Luftpfad in Natura-2000-Gebiete eingetragen werden.
Schwermetalle können über den
Luftpfad eingetragen werden und werden und näher untersucht.
Luftschadstoffimmissionen aus dem
Verbrennungsprozess können Natura2000-Gebiete erreichen und werden
näher untersucht.
Relevante Einleitungen von Salzen in
aquatische Natura-2000-Gebiete finden nicht statt.
Stäube werden mit ihren Inhaltsstoffen
über den Luftpfad eingetragen und
näher untersucht.
Es besteht diesbezüglich keine Betroffenheit.
Arzneimittel und endokrin wirkende
Stoffe werden nicht eingesetzt.
Es werden keine weiteren Stoffe in
relevanter Weise und Menge eingesetzt.
Strahlung
Elektromagnetische Felder beschränken sich auf das Betriebsgelände und
den Nahbereich der Freileitungstrassen. Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.
Die radioaktiven Immissionen aus
Braunkohlekraftwerken werden als
vernachlässigbar eingestuft.
Nein
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren
Beurteilung
Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete
Ja
8
8-1
8-2
8-3
8-4
Nein
Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
Management gebietsheimischer
Nicht gegeben
Arten
Förderung/Ausbreitung gebietsNicht gegeben
fremder Arten
Bekämpfung von Organismen
Nicht gegeben
(Pestizide u.a.)
Freisetzung gentechnisch neuer
Nicht gegeben
bzw. veränderter Organismen
x
x
x
x
Aufgrund der standörtlichen Besonderheiten ist der Wasserpfad (insbesondere Schwermetalle, Wärme) vorliegend nicht von Relevanz.
Aus dem Kraftwerksbetrieb stammendes Kühl- und Abwasser wird in den Gillbach abgeleitet. Der Gillbach selbst ist zwar nicht als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen, über
den Gillbach und im weiteren Verlauf die Erft können aber theoretisch Stoff- und Wärmeeinträge aus dem Kraftwerk in den Rhein gelangen und potentiell auf die aquatischen Erhaltungsziele der dort ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete einwirken. Somit
wäre der Wasserpfad grundsätzlich neben dem Luftpfad zu berücksichtigen.
Wie in den Angaben zur Umweltprüfung zur Regionalplanänderung (Kap. 4.4.4.4) ausgeführt, werden aber keine Schwermetalle mit dem Abwasser in den Gillbach eingeleitet. Die u. a. mit Quecksilber belasteten Wässer aus der REA werden weiterhin zum
Betrieb der Deponie für Kraftwerksreststoffe Fortuna-Garsdorf zur Aschestabilisierung
verwendet und zusammen mit der Kraftwerksasche vollständig zur Kraftwerksreststoffdeponie ausgeschleust, ohne das Gewässer zu belasten. Ein Eintrag von Schadstoffen
aus dem REA-Abwasserstrom in den Gillbach und im weiteren Verlauf über die Erft in
den Rhein erfolgt daher weiterhin nicht.
Zur Kraftwerkskühlung wird am Standort Niederaußem Sümpfungswasser verwendet,
das ohnehin in den Rhein eingeleitet wird. Über den Kühlprozess wird zwar ein Teil des
Sümpfungswassers verdunstet, was zu Konzentrationserhöhungen im Gillbach führen
kann, aber die in den Rhein gelangenden Stofffrachten nicht verändert. Eine zusätzliche
stoffliche Belastung des Rheins durch den Kraftwerksbetrieb ist daher auszuschließen.
Aufgrund der großen Fließstrecke bis zum Rhein (ca. 24 km) ist auch davon auszugehen, dass sich zusätzliche Wärmeeinträge aus dem Betrieb eines Kraftwerks in den
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Gillbach bis zum Erreichen des Rheins so weit abgebaut haben, dass im Rhein keine
messbaren Temperaturerhöhungen resultieren. Wie in Kap. 3.1.2 ausgeführt, ist angesichts des Einsatzes moderner Kraftwerkstechnik zudem davon auszugehen, dass die
Wärmebelastung des Gillbachs insgesamt sinkt und sich damit auch die Wärmefracht in
den Rhein verringert.
Aufgrund der standörtlichen Besonderheiten ist der Wasserpfad vorliegend daher nicht
von Relevanz, so dass nur die betriebsbedingten Luftschadstoffimmissionen sowie
Stoffeinträge über den Luftpfad als einziger zu betrachtender, relevanter Wirkpfad verbleiben. Hinsichtlich der Luftschadstoffemissionen ist zwischen der Ableitung der Abgase über den Schornstein und den Emissionen aus bodennahen diffusen Quellen zu
unterscheiden. Da die Reichweite der Emissionen aus diesen diffusen Quellen auf das
Plangebiet und die engere Umgebung begrenzt ist, sind diese Emissionen für die mehrere km entfernten FFH-Gebiete ohne Relevanz und daher nicht zu berücksichtigen.
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4
Bewertungsverfahren und -maßstäbe
4.1
Allgemeine Aspekte des Bewertungsverfahrens
Das Bewertungsverfahren orientiert sich an dem Leitfaden des BMVBW (2004). Danach
sind grundsätzlich zwei Bewertungsschritte erforderlich:
Bewertung der projektbedingten Beeinträchtigungen zunächst ohne Berücksichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen, weiterhin gegebenenfalls unter Berücksichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen
Bewertung projektbedingter Beeinträchtigungen im Zusammenwirken mit anderen
Plänen und Projekten.
Im vorliegenden Fall sind ausschließlich die möglichen Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge zu bewerten.
Zentrales Bewertungskriterium ist die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
der maßgeblichen Bestandteile eines Gebietes. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes sind dann als erheblich einzustufen, wenn die Projektwirkungen eine Verschlechterung eines günstigen Erhaltungszustandes auslösen oder der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes entgegenstehen.
Je ungünstiger ein Erhaltungszustand ist, desto eher sind Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. Je bedeutsamer die Wiederherstellung von Lebensraumtypen für
ein Gebiet ist, umso empfindlicher reagiert ein Gebiet auf Beeinträchtigungen entsprechender Wiederherstellungs- oder Entwicklungsziele.
Insgesamt ist jede Beeinträchtigung eines Erhaltungszieles eines Gebietes als erheblich zu bewerten.
4.2
Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
4.2.1
Übersicht
Als Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffe können ökotoxikologisch begründete
Schwellenwerte (Critical Levels, Critical Loads etc.) und aus ihnen abgeleitete Beurteilungswerte (Grenzwerte, Ziel-, Orientierungs- und Richtwerte) herangezogen werden.
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Hinsichtlich der Qualität von Beurteilungswerten ist zwischen folgenden Kategorien zu
unterscheiden:
Lebensraumtyp- und FFH-artenspezifische Werte
Kompartimentspezifische und biotaspezifische Werte
Aus der ersten Kategorie liegen nur wenige Beurteilungswerte vor. Lebensraumtypspezifische Werte gibt es für die Stickstoffdeposition („Critical Loads“, vgl. Kap. 4.2.1.4).
Für einzelne Arten wie den Fischotter oder den Lachs liegen Wirkungsschwellenwerte
aus ökotoxikologischen Untersuchungen vor (LUA Brandenburg 2008).
Weitaus häufiger sind Beurteilungswerte aus der zweiten Kategorie verfügbar. Sie beziehen sich auf Ökosytemkompartimente (Boden, Wasser, Sediment, Luft) oder Biota
(Vegetation, Vegetationstypen wie Wald, Artengruppen wie Flechten oder Moose).
Kompartiment- oder biotaspezifische Beurteilungswerte sind in der Regel so abgeleitet,
dass sie auch empfindliche Organismen schützen.
Entsprechend dem zugrunde gelegten Anlagentyp (Musterkraftwerk) werden die in der
13. BImSchV für derartige Anlagen aufgeführten Luftschadstoffe betrachtet. Die Beurteilungsmaßstäbe für die einzelnen Immissionsparameter sind in den Kapiteln 4.2.1.1
bis 4.2.1.6 dargestellt.
4.2.1.1
Schwefeldioxidimmissionen
Auf der Basis immissionsökologischer Untersuchungen wurden von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE 1992) für Schwefeldioxid (SO2)
kritische Schwellenkonzentrationen („Critical Level“) abgeleitet. Die Critical Levels
werden in der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies and Criteria for Modelling and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects, Risks and Trends”
(UNECE 2010) bestätigt. Sie sind in der Tab. 4-1 zusammengestellt.
Tab. 4-1:
Critical Levels für SO2 (Quelle: UNECE 2010a)
Vegetationstyp
Critical Level
[µg/m³]
Zeitbezug
Wälder
20
Jahresmittel und Winterhalbjahr
(Halb-)natürliche Vegetation
20
Jahresmittel und Winterhalbjahr
Cyanobakterien-Flechten
10
Jahresmittel
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Der Critical Level von 10 µg/m³ ist auch auf andere empfindliche Flechtenarten anzuwenden (vgl. WHO 2000, Hawksworth & Rose 1970).
Der Wert von 20 µg/m³ wurde auch als Kritischer Wert zum Schutz der Vegetation in
die 39. BImSchV und als Immissionswert zum Schutz der Vegetation und von Ökosystemen in die TA Luft übernommen.
Zu den Wirkungen von Schwefeldioxid auf Tiere sind weitaus weniger gesicherte DosisWirkungs-Beziehungen bekannt. Die vorliegenden Untersuchungen beziehen sich zudem größtenteils auf Nutztiere. In experimentellen Untersuchungen ermittelte Effekte
wie chronische Atemwegserkrankungen oder Reduzierung der Milchleistung wurden
erst oberhalb von 150 µg SO2/m³, d. h. weit oberhalb der derzeitigen Hintergrundbelastung mit Schwefeldioxid beobachtet (zsf. Darstellung in Guderian 2001, WHO 2005).
Wirbellose Tiere scheinen auf die Exposition mit Schwefeldioxid deutlich empfindlicher
zu reagieren als Wirbeltiere. So wird über einen Rückgang der Aktivitätsdichte einiger
Spinnenarten bereits ab Schwefeldioxid-Konzentrationen von 10 bis 25 µg/m³ und über
einen Individuenrückgang von Schmetterlingen und Hautflüglern ab 25 µg/m³ berichtet
(UBA 1987).
Der niedrigste für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 10 µg/m³ dürfte damit
auch für empfindliche Tierarten ein hinreichendes Schutzniveau darstellen.
4.2.1.2
Stickstoffoxidimmissionen
Auf der Basis immissionsökologischer Untersuchungen wurde von der UNECE (1992)
für Stickstoffoxide (NOx: Summe aus NO2 und NO, angegeben als NO2) eine kritische
Schwellenkonzentration („Critical Level“) von 30 µg/m³ im Jahresmittel zum Schutz der
Vegetation abgeleitet. Getrennte Critical Levels für die beiden Stickstoffoxidspezies
können mangels unzureichenden Kenntnisstands nicht abgeleitet werden (UNECE
2010a). Der Critical Level wird in der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies
and Criteria for Modelling and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects,
Risks and Trends” (UNECE 2010a) bestätigt. Der Wert wurde auch als Kritischer Wert
zum Schutz der Vegetation in die 39. BImSchV und als Immissionswert mit analogem
Schutzzweck in die TA Luft übernommen.
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Analog zur Situation beim Schwefeldioxid sind auch bezüglich der Stickstoffoxide Wirkungen auf Tiere deutlich weniger untersucht. Ebenso beschränken sich die experimentellen Studien im Wesentlichen auf Wirbeltiere. Als niedrigste Effektkonzentration für
Lungenfunktionsänderungen oder Beeinträchtigungen der Infektionsabwehr wird nach
Auswertung neuerer Studien eine chronische Exposition von etwa 200 bis 1000 µg
NO2/m³ angegeben, als No-Effect-Konzentration für Veränderungen im molekularen
Bereich (Lipidperoxidation als früher Indikator für Membranschädigungen) eine chronische Exposition von 75 µg NO2/m³ (VDI 2004).
Der für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 30 µg NO x/m³ dürfte damit auch für
Tiere ein hinreichendes Schutzniveau darstellen.
4.2.1.3
Ammoniakimmissionen
Für die Beurteilung von Ammoniakimmissionen werden gemäß UNECE (2010) folgende
Critical Levels herangezogen:
Tab. 4-2:
Critical Levels für NH3 (Quelle: UNECE 2010a)
Vegetationstyp
Höhere Pflanzen (einschließlich Heiden,
Grasland, Waldbodenvegetation)
Flechten und Moose (eingeschlossen sind
Ökosysteme, in denen Flechten und Moose
eine Schlüsselrolle spielen)
*
Critical Levels
[µg/m³]
Zeitbezug
3 (2-4)*
Jahresmittel
1
Jahresmittel
Der Critical Level wird ausdrücklich mit einem Unsicherheitsbereich von 2 bis 4 µg/m³ angegeben.
Die Critical Levels in der Tab. 4-2 beziehen sich auf Ökosysteme mit den gegenüber
NH3 jeweils empfindlichsten Organismen (Höhere Pflanzen, Moose, Flechten).
4.2.1.4
Stickstoffdeposition
Analog zur Bewertung von Immissionskonzentrationen sind auch zur Bewertung von
Stoffeinträgen kritische Belastbarkeitsgrenzen abgeleitet worden, die in diesem Fall als
„Critical Loads“ bezeichnet werden. Als „Critical Loads“ werden diejenigen Stoffeinträge
definiert, bei deren Unterschreiten auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte
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an Ökosystemen oder Teilen davon zu erwarten sind (LUA Brandenburg 2008). Als
„langfristig“ wird im Zusammenhang mit Stoffeinträgen ein Zeitraum von 100 und mehr
Jahren definiert. Dieser große Zeitraum berücksichtigt, dass sowohl die Auswirkungen
als auch die Erholung von Stoffeinträgen mit großen zeitlichen Verzögerungen eintreten
können (Achermann & Bobbink 2003).
Critical Loads können zum einen aus Massenbilanzen bestimmt werden. Grundannahme ist dabei, dass die langfristigen Stoffeinträge gerade noch so hoch sein dürfen, dass
die ausgleichenden Eigenschaften eines Ökosystems nicht überlastet werden. Als ausgleichende Prozesse wirken beispielsweise die Nachlieferung basischer Kationen durch
Gesteinsverwitterung, Stoffspeicherung in Biomasse oder die Immobilisierung der Humusschicht. Die Bestimmung der Critical Loads über Massenbilanzen ist vergleichsweise aufwändig, liefert aber standortgenaue oder standorttypgenaue Werte. Ein Nachteil
der Methode besteht darin, dass Sekundäreffekte von Eutrophierungen wie indirekte
Auswirkungen auf die Fauna (Beeinflussung von Fortpflanzungs-/Nahrungshabitaten
durch Veränderungen der Vegetation), die ebenfalls zu den Erhaltungszielen von Natura-2000-Gebieten gehören kann und den Erhaltungszustand mitbestimmt, nicht oder
nur begrenzt erfasst werden.
Zum anderen können empirisch abgeleitete Critical Loads verwendet werden. Sie basieren auf der Beobachtung von Veränderungen in Ökosystemen unterschiedlicher Art,
die in experimentellen Untersuchungen oder Feldstudien gewonnen wurden.
Empirische Critical Loads für Stickstoff wurden zuerst 1988 bei einem ExpertenWorkshop in Skokloster zusammengestellt, 1992 in Lökeberg und 1995 in Genf ergänzt. Auf einem Workshop in Bern (Schweiz) wurde von den europäischen Experten
unter Federführung von Achermann und Bobbink (2003) die empirische Zuweisungsmatrix für verschiedene Ökosystemtypen Europas neu zusammengestellt ("Berner Liste"). 2010 wurde in Noordwijkerhout (Niederlande) ein weiterer Experten-Workshop mit
dem Ziel der Revision der "Berner Liste" durchgeführt, so dass diese revidierte Liste
den gegenwärtigen Erkenntnisstand widerspiegelt (Bobbink und Hettelingh 2011).
Die Critical Loads beziehen sich mit einer bestimmten Bandbreite (bspw. 10 bis 20 kg
Stickstoff pro Hektar und Jahr) auf die Ökosystemtypen (Lebensraumtypen) und sind
nicht gebietsbezogen. Unterschiedliche standörtliche Bedingungen wie z. B. Bodenund Klimaverhältnisse sind gesondert zu berücksichtigen. Eine gebietsbezogene Zusammenstellung von Critical Loads für Stickstoffeinträge wie beispielsweise in den Niederlanden (Van Dobben & van Hinsberg 2008) gibt es für Deutschland bisher nicht.
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Die Anwendung der empirisch ermittelten Critical Loads hat sich im Rahmen von FFHVerträglichkeitsprüfungen weitgehend durchgesetzt. Das Konzept der Critical Loads
wurde allerdings nicht vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung entwickelt und ist im Hinblick auf diese Fragestellung kritisch zu hinterfragen.
Wesentlicher Kritikpunkt ist der zugrunde gelegte Referenzzustand. Während sich die
Critical Loads auf vom Menschen (weitgehend) unbeeinflusste Ökosystemzustände
beziehen (ähnlich wie sich der Referenzzustand für die Einstufung des ökologischen
Zustands in der Wasserrahmenrichtlinie auf vom Menschen weitgehend unbeeinflusste
Biozönosen bezieht, vgl. Van Dobben & van Hinsberg 2008), orientiert sich die FFHRichtlinie an den Lebensraumtypen in ihrer derzeitigen Ausprägung, in die jahrzehntelange menschliche Einwirkungen eingeflossen sind, nicht nur durch Stickstoffeinträge,
sondern auch durch Bewirtschaftung, Veränderung des Wasserhaushalts etc. (vgl. hierzu Beschluss des Hessischen VGH vom 02.01.2009 – 11 B 368/08.T - Rz 138). Dies
kommt auch in den Kriterien zur Einstufung des Erhaltungszustandes zum Ausdruck.
Sie lassen beispielsweise einen gewissen Anteil von Störzeigern für Eutrophierung in
der Bodenvegetation zu, ohne dass der Erhaltungszustand als ungünstig bewertet wird.
In den Auswirkungsprognosen werden vorrangig die empirischen Critical Loads der
Berner Liste in der aktuellen Fassung (UNECE 2010b, Bobbink & Hettelingh 2011) zur
Charakterisierung der Belastungsgrenzen verwendet. Für die von Stoffeinträgen potentiell betroffenen, terrestrischen Lebensraumtypen liegen zudem durch das Büro ÖKODATA mit dem von ÖKO-DATA entwickelten BERN-Modell berechnete (modellierte)
Critcal Loads vor (ÖKO-DATA 2012). Das Modell, das auch zur Berechnung der Critical
Loads für Säureeinträge verwendet wird, ist in Kap. 4.2.1.5 zusammenfassend beschrieben. Weiterhin werden vergleichend für die Niederlande ermittelte Critical Loads
von van Dobben und van Hinsberg (2008) berücksichtigt. Die Liste der niederländischen Critical Loads beinhaltet eine Kombination aus empirischen Werten der Berner
Liste und modellierten Werten. Für die Modellierung wurde ein geochemisches Modell
(SMART 2) mit einem Vegetationsmodell (MOVE) kombiniert (van Dobben et al. 2004).
Die niederländischen Werte können zumindest orientierend auf die an die Niederlande
angrenzenden Regionen des Nordwestdeutschen Tieflands übertragen werden.
In der Tab. 4-3 sind die für die terrestrischen Lebensraumtypen der FFH-Gebiete
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, „Königsdorfer Forst“ und „Worringer Bruch“ mit
unterschiedlichen Methoden ermittelten Critical Loads zusammengestellt. Das FFHGebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ enthält keine
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terrestrischen Lebensraumtypen im Bereich der untersuchten Teilfläche WorringenLangel.
Tab. 4-3:
Gebiet
Knechtstedener Wald und
Chorbusch
Königsdorfer
Forst
Vergleich empirischer und modellierter Critical Loads für eutrophierende
Stoffeinträge
Lebensraumtypen
Hainsimsen-Buchenwald (9110)
10 - 20
11,9 – 20,6
205)
Waldmeister-Buchenwald
(9130)
10 - 20
16,1/17,8
-
Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
15 - 20
15,5 – 16,7
205)
Auenwälder mit Alnus glutinosa
und Fraxinus excelsior (91E0*)
10 – 201)
27,0
26,1 – 33,86)
Waldmeister-Buchenwald
(9130)
10 - 20
16,5 – 19,2
-
Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
15 - 20
16,7 – 20,6
205)
Alte bodensaure Eichenwälder
auf Sandebenen (9190)
10 – 15
17,3
155)
10 – 201)
27,5
26,1 – 33,86)
10 – 201)
26,7
29,16)
Auenwälder mit Alnus glutinosa
und Fraxinus excelsior (91E0*)
Worringer
Bruch
*:
1)
:
2)
:
:
4)
:
5)
:
6)
:
3)
Berner
Liste2)
Critical Load
[kg/ha·a]
Van Dobben
ÖKOund van
DATA3)
Hinsberg4)
Hartholzauewälder mit Quercus
robur, Ulmus laevis, Ulmus
minor, Fraxinus excelsior oder
Fraxinus angustifolia (91F0)
prioritärer Lebensraum
fraglich, da natürlicherweise eutroph (angegeben ist die allgemeine Spanne für EUNIS
Code G1 „Broadleaved decidous woodland“; eine genauere Zuordnung ist in der Berner
Liste nicht möglich, vgl. auch Erläuterungen im Text)
Berner Liste (UNECE 2010b, Bobbink & Hettelingh 2011)
ÖKO-DATA (2012)
Van Dobben und van Hinsberg (2008)
Oberer empirischer Critical Load
Modellierte Werte
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Wie Tab. 4-3 zeigt, besteht eine große Übereinstimmung zwischen empirischen und
modellierten Critical Loads. Die von ÖKO-DATA modellierten Critical Loads liegen mit
Ausnahme der LRT 91E0 und 91F0 weitgehend innerhalb der Spannweite der jeweiligen empirischen Critical Loads oder überschreiten diese in Einzelfällen gering.
Bezüglich der Auwald-Lebensraumtypen LRT 91E0 und 91F0 rechnen beide Modelle
einheitlich Critical Loads zwischen 26 und 34 kg/ha·a, die die allgemeine Spannweite
der empirischen Critical Loads für Laubwälder deutlich überschreiten. Der LRT 91E0 in
den hier vorliegenden Ausprägungen und der LRT 91F0 stellen von Natur aus als Folge
der periodischen Überflutungen und Nährstoffsedimentation mit Nährstoffen sehr gut
versorgte Ökosysteme dar. Die zugehörigen Auenböden sind überwiegend stickstoffund basenreich. Auenwälder zeichnen sich dementsprechend durch eine hohe natürliche Produktivität aus (Reichholf-Riehm 1993, Ellenberg & Leuschner 2010). Die höheren, modellierten Critical Loads spiegeln die Empfindlichkeit der Auwald- Lebensraumtypen gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen daher besser wider als die empirischen Critical Loads. Bezüglich dieser Lebensraumtypen werden dementsprechend
zur Beurteilung in den Auswirkungsprognosen die von ÖKO-DATA modellierten Critical
Loads verwendet.
Das hohe Maß an Übereinstimmung zwischen empirischen und mit unterschiedlichen
Modellen berechneten Critical Loads dokumentiert, dass die Belastungsgrenzen der
potentiell betroffenen Lebensraumtypen richtig eingeschätzt werden.
4.2.1.5
Säuredeposition
4.2.1.5.1 Grundlagen
Critical Loads für Säureeinträge werden üblicherweise mit der Massenbilanzmethode
modelliert (vgl. Kap. 4.2.1.4). In der Massenbilanz werden die wesentlichen Säure produzierenden Bodenprozesse den Säure verbrauchenden bzw. den Säure puffernden
Prozessen gegenübergestellt. Die Höhe der tolerierbaren Depositionsmenge richtet sich
damit nach den Eigenschaften (insbesondere bodenchemischen Eigenschaften) des
jeweiligen Ökosystems.
Die Critical Loads wurden für die von der Planung potentiell betroffenen und gegenüber
Säureeinträgen empfindlichen Natura-2000-Gebiete vom Büro ÖKO-DATA berechnet
(ÖKO-DATA 2012). Da versauernde und eutrophierende Wirkungen von Stickstoffein-
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trägen eng miteinander verzahnt sind, wurden auch die Critical Loads für
eutrophierende Stoffeinträge berechnet.
Nachfolgend wird das zugrunde gelegte Modell zusammenfassend auf der Basis der
Darstellung im Fachgutachten (ÖKO-DATA 2011) sowie von De Vries et al. (2007) und
Nagel et al. (2004) beschrieben. Da die Modellergebnisse in hohem Maße von den Eingangsdaten abhängen, wird auch auf die Eingangsdaten eingegangen.
Die Modellierung erfolgte mit dem von ÖKO-DATA entwickelten BERN -Modellsystem.
Das Modell stellt eine Weiterentwicklung sogenannter geochemischer Steady-StateModelle (einfache Massenbilanz - „single mass balance“ - SMB) dar. Die MassenbilanzBerechnung für versauernde Einträge basiert dabei auch auf den Ergebnissen eines
Multilayer-Modells (PROFILE), dessen Hauptkomponente der Bestimmung der Mineralkinetik und Freisetzungsrate basischer Kationen aus dem Muttergestein dient. Mit dem
Modell PROFILE wurden sowohl die Freisetzungsraten basischer Kationen als auch die
Critical Loads für die Level-II-Flächen der Waldzustandsbeobachtung in Deutschland
berechnet (Becker et al. 2000, Gehrmann et al. 2003), so dass die Ergebnisse als Referenzwerte in das BERN/SMB-Modell eingehen. Steady-State-Modelle beruhen auf einem einfachen Massenbilanzansatz, der einen (postulierten) Gleichgewichtszustand
(„steady-state“) in einem Ökosystem abbildet. Bildlich gesprochen bedeutet dies, dass
wie bei einer Waage den vom Menschen verursachten Stoffeinträgen auf der einen
Seite die Pufferung und Speicherung von Stoffen sowie unschädliche Stoffausträge auf
der anderen Seite gegenübergestellt werden (Abb. 4-1).
Stoffeinträge
Abb. 4-1:
Stoffausträge,
Pufferung,
Stoffspeicherung
Massenbilanzierung von Stoffen zur Ermittlung von Critical Loads
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Solange die Waagschalen ausgeglichen sind, Stoffeinträge also die Möglichkeiten eines
Ökosystems zum tolerierbaren Stoffaustrag oder zur Pufferung von Stoffen nicht überschreiten, werden die Belastungsgrenzen eingehalten. Weitere Einträge bringen das
System jedoch aus dem Gleichgewicht und gefährden seine Stabilität.
Weiterentwicklungen solcher einfachen Gleichgewichtsmodelle stellen sogenannte dynamische Modelle dar. Sie ermöglichen zusätzlich die Beschreibung von Entwicklungsszenarien. Beispielsweise lassen sich mit diesen Modellen die Auswirkungen von Maßnahmen zur Luftreinhaltung oder die Auswirkungen zusätzlicher Stoffeinträge auf den
Bodenchemismus über bestimmte Zeiträume darstellen.
Welche Critical Loads für einen Standort berechnet werden, hängt davon ab, welche
kritischen Schwellenwerte („Critical Limits“) für den definierten Gleichgewichtszustand
eingesetzt werden. So kann sich ein auf den Grundwasserschutz bezogener Critical
Load unterscheiden von einem auf den Erhalt eines bestimmten Pufferbereichs ausgerichteten Critical Load. Hinsichtlich der Critical Loads für Stickstoff- und Säureeinträge
in FFH-Lebensraumtypen sind die Lebensraumansprüche der den Lebensraumtypen
zugeordneten Pflanzengesellschaften von vorrangiger Bedeutung. Auf der Grundlage
der Ansprüche einer Pflanzengesellschaft an die Bodenverhältnisse können die kritischen Werte, deren Einhaltung die Voraussetzung für die Existenz der jeweiligen Pflanzengesellschaft ist, in das Modell eingegeben und der Critical Load für diese Pflanzengesellschaft ermittelt werden.
Wichtige Größen des Bodenchemismus, die die Existenzmöglichkeiten von Pflanzen
und Pflanzengesellschaften im Hinblick auf Säureeinträge steuern, sind z.B.:
pH-Wert
Verhältnis basischer Kationen zu Aluminium
Basensättigung
Verhältnis von Kohlenstoff zu Stickstoff.
Das BERN-Modell enthält die kritischen Werte („Critical Limits“), die für die steuernden
Größen eingehalten werden müssen, damit eine bestimmte Pflanzengesellschaft oder
eine bestimmte Pflanzenart langfristig existieren kann, und integriert sie in den Massenbilanzansatz. Für jede im Modellansatz berücksichtigte Größe erhält man einen Critical Load. Der niedrigste dieser „Teil-Critical-Loads“ bestimmt den Critical Load für den
Standort. So können Critical Loads spezifisch für FFH-Lebensraumtypen an einem konkreten Standort berechnet werden. Hierin liegt der besondere Vorteil des Modells für die
Anwendung in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
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4.2.1.5.2 Modell-Eingangsdaten
Die Güte der berechneten Critical Loads hängt wesentlich von der Güte der Eingangsdaten ab, insbesondere von den Boden-, Klima- und Vegetationsdaten. Auf diese Eingangsgrößen wird daher nachfolgend näher eingegangen.
Bezüglich der von dem Modell benötigten Bodendaten werden die Daten der Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen herangezogen. .Auf der
Grundlage der vor Ort in 2012 in einzelnen FFH-Gebieten noch zu erhebenden Bodenund Vegetationsdaten werden die Critical Loads im weiteren Verfahren konkretisiert.
Von großer Bedeutung sind auch die Grund- und Stauwasserverhältnisse. Für Böden
mit Grund- oder Stauwassereinfluss werden in der Regel höhere Critical Loads berechnet. In den hier untersuchten FFH-Gebieten sind die natürlichen Grundwasserstände
durch menschliche Einflüsse überwiegend deutlich verändert. Den durch die menschliche Einflussnahme verursachten Grundwasserabsenkungen wird durch technische
Maßnahmen begegnet. Im Sinne eines konservativen Ansatzes wurde auf der Grundlage der in der Bodenkarte angegebenen Flurabstände und weiterer Unterlagen
(Erftverband 2010) davon ausgegangen, dass die Böden in den FFH-Gebieten überwiegend nicht mehr grundwasserbeeinflusst sind. Damit werden in der Regel niedrigere Critical Loads berechnet. Mit diesem konservativen Ansatz wird ausgeschlossen,
dass Konflikte aufgrund zu hoch angesetzter Grundwasserstände nicht erkannt werden.
Bezüglich der Pflanzengesellschaften enthält die Datenbank des Modells nach Angaben von ÖKO-DATA inzwischen mehr als 17.000 Datensätze, die die gesamte Fläche
Deutschlands abdecken (sowie weitere 19.000 Datensätze aus den angrenzenden
Ländern). Die Vegetationsaufnahmen stammen überwiegend aus einem Zeitraum vor
1960. Auch zu dieser Zeit waren in Mitteleuropa kaum noch vom Menschen unbeeinflusste Vegetationsgesellschaften vorhanden. Neben Einflüssen aus der Bewirtschaftung traten auch damals schon Stickstoff- und Säureeinträge auf. Dennoch können die
Vegetationsaufnahmen als Referenzgesellschaften für einen „guten“ Erhaltungszustand
aufgefasst werden. Wie in Kap. 4.2.1.4 ausgeführt wird, verlangt die FFH-Richtlinie
nicht, vom Menschen unbeeinflusste Zustände von Lebensraumtypen der Beurteilung
zugrunde zu legen.
Die derzeitige Vegetation wurde aus dem Biotopkataster des LANUV abgeleitet, soweit
dieses für die Gebiete Angaben zur Vegetationszusammensetzung enthielt. Diese Ableitung ist notwendigerweise mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Zum einen sind
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die Angaben überwiegend mehr als 10 Jahre alt. Zum anderen handelt es sich nicht um
vollständige Vegetationsaufnahmen mit Angaben zu den Häufigkeiten der einzelnen
Arten. Die Berücksichtigung der aktuellen Vegetation dient aber nur dazu, festzustellen,
ob der derzeitige Zustand der aus der Vegetationsdatenbank sowie Boden- und Klimadaten abgeleiteten Referenzgesellschaft entspricht. Wenn dies der Fall ist, wird davon
ausgegangen, dass sich der Lebensraumtyp in einem mindestens guten Erhaltungszustand befindet.
Wenn dies nicht der Fall ist, ermöglicht das Modell, das Regenerationspotential zu ermitteln. So kann mit dem integrierten dynamischen Modell DECOMP beispielsweise
berechnet werden, nach welcher Zeit sich bei sinkenden Stoffeinträgen die Bodenparameter soweit verbessert haben, dass die Referenzgesellschaft wieder Existenzmöglichkeiten findet. Oder in der Sprachweise der FFH-Prüfung: Wie lange es dauert, bis
sich wieder ein guter Erhaltungszustand einstellt. Da die Berechnung des Critical Load
sich auf die Existenzmöglichkeit der Referenzgesellschaft bezieht, ist die Kenntnis der
aktuellen Vegetation hierfür nicht zwingend erforderlich.
Insgesamt erlauben die Eingangsdaten eine hinreichend genaue Berechnung der Critical Loads. Sie wurden zudem hinreichend konservativ in das Modell eingesetzt.
4.2.1.5.3 Vergleich von Critical Loads für Säureeinträge (Plausibilitätskontrolle)
Zur Plausibilitätskontrolle der mit dem BERN-Modell berechneten Critical Loads wurden
uns vom LANUV auf unsere Anfrage hin Boden- und Vegetationsdaten sowie mit dem
Modell PROFILE berechnete Critical Loads von drei ausgewählten Standorten der Bodenzustandserfassung (BZE) im Wald des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung
gestellt. Die zum Vergleich herangezogenen Flächen der BZE weisen ähnliche Standorteigenschaften auf wie die Standorte in den untersuchten FFH-Gebieten. In den FFHGebieten selbst liegen keine Flächen der BZE.
Aufgrund der unterschiedlichen Modellansätze (vgl. Kap. 4.2.1.5.1) sowie der zwar ähnlichen, aber nicht gleichen Standorteigenschaften ist eine genaue Übereinstimmung
nicht zu erwarten. Die berechneten Critical Loads sollten aber in einer vergleichbaren
Größenordnung wie die der Vergleichsflächen liegen.
Von den drei Datensätzen aus der Bodenzustandserhebung enthielten zwei Critical
Loads. Wesentliche Kenndaten sind in den Tab. 4-4 und Tab. 4-5 zusammengestellt.
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Tab. 4-4:
Kenndaten der Wald-Monitoringfläche Kleve-Tannenbusch" (Quelle:
LANUV)
Monitoringfläche „Kleve-Tannenbusch“
Lage
Wuchsgebiet
Höhe
Boden
Niederrheinisches Tiefland
30 m
Ausgangsgestein
Äolische Schluffe und Lösslehm über carbonatfreien
Lockergesteinen
Bodentyp
Bodenart
Pseudogley-Braunerde, schwach podsolig
Sandiger bis schwach lehmiger Schluff über schwach kiesigem, lehmigen Sand
Bodenökologie
Sehr tief durchwurzelbar, kein Grundwasser
Humusform
Feinhumusarmer Moder
Vegetationsaufnahme
Waldgesellschaft
Typischer Buchen-Eichenwald (Periclymeno-Fagetum)
Critical Loads
Eutrophierender Stickstoff
18 kg N/haa
Versauerung
1800 eq/haa
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Tab. 4-5:
Kenndaten der Wald-Monitoringfläche "Haard" (Quelle: LANUV)
Monitoringfläche „Haard“
Lage
Wuchsgebiet
Höhe
Boden
Westfälische Bucht
70 m
Ausgangsgestein
Umlagerungsprodukte des Holozän über carbonatfreien sandigen Schmelzwasserablagerungen
Bodentyp
Bodenart
Braunerde-Podsol, pseudovergleyt
Schwach schluffiger Sand über schwach lehmigem Sand
Bodenökologie
Sehr tief durchwurzelbar, kein Grundwasser
Humusform
Feinhumusarmer Moder
Vegetationsaufnahme
Waldgesellschaft
Hainsimsen Buchenwald (LRT 9110) im Grenzbereich zum
bodensauren Eichen-Buchenwald auf Sand (LRT 9190)
Critical Loads
Eutrophierender Stickstoff
16,5 kg N/haa
Versauerung
1150 eq/haa
Die für die Monitoringfläche „Kleve-Tannenbusch“ angegebene Waldgesellschaft (typischer Buchen-Eichenwald, Periclymeno-Fagetum) stellt eine zu den bodensauern Eichen-Mischwäldern überleitende Vegetationseinheit dar (Härdtle et al. 2004). Sie gehört
gemäß MUNLV (2004) zum LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald).
Beide Standorte lassen sich grob mit den nährstoffarmen Standorten im Knechtstedener Wald vergleichen. Die für die beiden Standorte berechneten Critical Loads
liegen innerhalb der Spannweite der im Knechtstedener Wald für den LRT 9110 berechneten Critical Loads. Dies gilt ebenso hinsichtlich der Critical Loads für den
eutrophierenden Stickstoff.
Wie oben ausgeführt ist ein mehr als orientierender Vergleich aus methodischen Gründen nicht möglich. Die Ergebnisse des Vergleichs bestätigen aber die bereits in Kap.
4.2.1.4 getroffene Feststellung der insgesamt hohen Übereinstimmung der verschiedenen Modelle.
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4.2.1.6
Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden
Die TA Luft enthält unter der Nr. 4.5.1 Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen einschließlich des Schutzes vor schädlichen Bodenverunreinigungen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe. Konkret aufgeführt sind die
Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium. Die Immissionswerte orientieren sich zwar an empfindlichen Bodennutzungen (z.B. Kinderspielplätzen), ein ausdrücklicher Bezug zu ökotoxikologisch oder für die Biodiversität relevanten
Bodenfunktionen besteht aber nicht. Sie werden daher lediglich orientierend berücksichtigt. Die Werte sind in der Tab. 4-6 zusammengestellt.
Tab. 4-6:
Immissionswerte für Schwermetalldepositionen gemäß Nr. 4.5.1
TA Luft
Schwermetall
Immissionswert [µg/m²·d]
Zeitbezug
4
Jahresmittel
100
Jahresmittel
Cadmium
2
Jahresmittel
Nickel
15
Jahresmittel
Quecksilber
1
Jahresmittel
Thallium
2
Jahresmittel
Arsen
Blei
Von ökologischer Relevanz sind analog zu den Critical Loads für Stickstoff- und Säureeinträge modellierte Critical Loads für Schwermetalleinträge. Solche auf den Ökosystemschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit bezogenen Critical Loads
wurden im Rahmen der europaweiten Critical-Loads-Kartierungen für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber ermittelt. Eine Zusammenstellung der Critical Loads
für die unterschiedlichen Rezeptoren findet sich auf der Homepage des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de). Für die vorliegende Fragestellung sind jeweils die Critical Loads im Hinblick auf die Ökosystemfunktionen von Belang. Bezüglich Quecksilber beziehen sich die Critical Loads nur auf Waldökosysteme.
Aufgrund unzureichender Qualität von Eingangsdaten (Emissionsinventare) und nicht
ausreichender Validierung der Modelle sind die Critical Loads aber mit großen Unsicherheiten behaftet (Builtjes et al. 2011, Schütze & Hettelingh 2012). Sie sind daher
auch nicht standortbezogen verfügbar. Überschreitungen der Critical Loads treten in
Deutschland vor allem hinsichtlich Blei und Quecksilber auf (Builtjes et al. 2011). Trotz
der bestehenden Unsicherheiten werden die Critical Loads aufgrund ihres Ökosystem-
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bezugs im Rahmen der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung orientierend
berücksichtigt.
Da die Critical Loads nicht standortbezogen vorliegen, wurden sie aus den kartographischen und tabellarischen Übersichten in Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008)
für Ökosysteme im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf und Köln grob abgeschätzt. (Tab. 4-7).
Tab. 4-7:
Abschätzung von Critical Loads für Schwermetalleinträge im Hinblick auf
den Ökosystemschutz im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf
und Köln (Quelle: Builtjes et al. 2011, Gauger et al. 2008)
Schwermetall
Critical Load1)
[µg/m²·d]
Blei
5,4 – 8,1
Cadmium
0,7 – 2,0
Quecksilber
< 0,142)
1)
2)
umgerechnet aus Critical-Load-Angaben in g/haa – Critical Loads für Schwermetalle
(http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten)
Der Critical Load bezieht sich spezifisch auf den Waldökosystemschutz.
Zur Bewertung von Schwermetallgehalten in Böden liegen verschiedene Bewertungskonzepte vor. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält
im Anhang 2 Nr. 4.1 und 4.2 Vorsorgewerte zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen. Die Ableitung der Vorsorgewerte beruht auf ökotoxikologischen Wirkungsdaten.
Die Vorsorgewerte werden nach den Hauptbodenarten unterschieden; sie berücksichtigen den vorsorgenden Schutz der Bodenfunktionen bei empfindlichen Nutzungen.
Ökotoxikologisch begründete Beurteilungswerte für das Kompartiment Boden zum
Schutz terrestrischer Lebensgemeinschaften wurden darüber hinaus auch durch die
Dänische Umweltbehörde für acht Schwermetalle und Arsen definiert (LUA Brandenburg 2008). Die Qualitätskriterien wurden mit Hilfe von Wirkungswerten für Bodenmikroorganismen und die durch sie verursachten Prozesse sowie für Pflanzen und Invertebraten (Wirbellose) abgeleitet. Die Qualitätskriterien entsprechen weitgehend den
Vorsorgewerten der BBodSchV. Die Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA Brandenburg 2008) sieht diese Qualitätskriterien als Beurteilungswerte für
terrestrische Lebensraumtypen vor. Die verwendeten Beurteilungswerte für die in der
13. BImSchV aufgeführten Schwermetalle sind in Tab. 4-8 zusammengestellt.
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Tab. 4-8:
Beurteilungswerte für Schwermetallgehalte in Böden
Schwermetall
BBodSchV1)
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
40/70
0,4/1,0
15/50
0,1/0,5
-
Chrom
30/60
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
20/40
-
1)
:
LUA Brandenburg
(2008)
2
50
0,3
10
0,1
50 (Cr III)
2 (Cr VI)
30
-
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung: Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für
Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für Lehm/Schluff
4.2.1.7
Polychlorierte Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F)
Im Kontext der vorliegenden Studie ist nur die Rohrweihe, die vorsorglich als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“ aufgefasst wird, da sie explizit als
Schutzziel im Landschaftsplan „Köln“ genannt wird, gegenüber Dioxinen und Furanen
als empfindlich einzustufen. Sie steht als Greifvogel am Ende der Nahrungskette. Die
nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich daher auf diese Tiergruppe.
Die Immissionen polychlorierter Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F, nachfolgend
verkürzt als „Dioxine“ bezeichnet) sind seit den 90er Jahren deutlich rückläufig
(Rappolder und Schröter-Kermani 2011). Vor allem in Tieren, die wie die Rohrweihe am
Ende von Nahrungsketten stehen, werden aber auch heute noch teilweise hohe Dioxinbelastungen gemessen. Zur Belastung von Greifvögeln mit Dioxinen sowie anderen
Organochlorverbindungen liegen zahlreiche Untersuchungen vor. Für einzelne Arten
können auch Wirkschwellen angegeben werden. So wird für Küken des Fischadlers
eine Wirkschwelle von 200 pg TEQ/g TS genannt (Elliott et al. 2001). Beim Wanderfalken ist nach von der Trenck et al. (2007) von einer ähnlichen Empfindlichkeit auszugehen.
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Aus den in der Literatur für einzelne Arten verfügbaren Wirkschwellen können aber keine begrenzenden Werte für Dioxingehalte im Staubniederschlag abgeleitet werden.
Solche Werte existieren bislang nur im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit (Zielwerte des LAI für die langfristige Luftreinhalteplanung).
Auf die Dioxine und Furane wird im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nur
in Bezug auf die Rohrweihe im Worringer Bruch eingegangen. Die maximal prognostizierte Zusatzbelastung mit Dioxinen und Furanen liegt hier aber bereits weit unter der
Messgenauigkeit. Ein Bezug auf Belastungsgrenzen ist daher nicht erforderlich.
4.2.1.8
Schadstoffbelastungen in Gewässern
Für Gewässer, die unter die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie
2000/60/EG) fallen, werden unter anderem die Bewertungsmaßstäbe herangezogen,
die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt wurden.
Die Wasserrahmenrichtlinie schließt Natura-2000-Gebiete ausdrücklich ein. Gemäß Art.
4 Abs. 1 c zählen die für die wassergeprägten und wasserabhängigen Natura-2000Gebiete formulierten Ziele zu den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie. Der chemische und ökologische Zustand der Gewässer müssen daher geeignet sein, den günstigen Erhaltungszustand der wasserabhängigen Lebensraumtypen und Arten sicherzustellen. Bei der Beurteilung des Erhaltungszustandes von FFH-Erhaltungszielen können
daher auch die für den angestrebten „guten“ ökologischen Zustand formulierten Umweltqualitätsnormen und Orientierungswerte berücksichtigt werden.
Als einziges nach der Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer ist der
Rhein von der Planung potentiell betroffen. Für den Rhein wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) spezifische Umweltqualitätsnormen
abgeleitet, die ebenfalls berücksichtigt werden.
Da der Rhein als Fischgewässer ausgewiesen ist, werden auch die Beurteilungswerte
der Fischgewässerverordnung NRW berücksichtigt. Die Fischgewässerverordnung
setzt die Richtlinie 78/659/EWG, novelliert als Richtlinie 2006/44/EG, um.
Weiterhin werden Zielvorgaben der LAWA für das Schutzgut „aquatische Lebensgemeinschaft“ und die Orientierungswerte der LAWA-Rahmenkonzeption Monitoring berücksichtigt. Die LAWA-Zielvorgaben stellen aus ökotoxikologischen Untersuchungen
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abgeleitete Werte dar. Bei Einhaltung dieser Konzentrationswerte ist danach eine Gefährdung der Lebensgemeinschaft der Gewässer nicht zu erwarten.
Die Orientierungswerte gemäß der LAWA-Rahmenkonzeption Monitoring wurden in den
„Leitfaden Monitoring Oberflächengewässer“ des Landes NRW übernommen. Sie kennzeichnen im Kontext des Bewertungsschemas der Wasserrahmenrichtlinie den Übergang vom „guten“ zum „mäßigen“ Zustand eines Gewässers.
Die zur Bewertung herangezogen Beurteilungswerte sind in der Tab. 4-9 für die projektrelevanten Parameter zusammengestellt.
Tab. 4-9:
Beurteilungswerte für Gewässerschadstoffe
Parameter
pH
Gesamtstickstoff [mg/l]
Nitrat-Stickstoff [mg/l]
Nitrit-Stickstoff [mg/l]
Ammonium-Stickstoff
[mg/l]
Sulfat [mg/l]
Antimon [mg/kg]
Arsen [mg/kg]
Arsen [µg/l]
Blei [mg/kg]
Blei [µg/l]
Cadmium [mg/kg]
Cadmium [µg/l]
Chrom [mg/kg]
Chrom [µg/l]
Kobalt [mg/kg]
Kupfer [mg/kg]
Kupfer [µg/l]
Mangan [mg/kg]
Nickel [mg/kg]
Nickel [µg/l]
Quecksilber [mg/kg]
Quecksilber [µg/l]
Thallium [mg/kg]
Thallium [µg/l]
Vanadium [mg/kg]
OGewV1)
JD-UQN
IKSR2)
JD-UQN
-
0,030 1,5797)
1,58)
-
0,0413)
4010)
7,2
≤ 0,08 –
0,255)
64010)
16010)
20
0,056)
0,2
-
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3,789)
-
FischGewV3)
Guidewert
≤ 0,009
0,16
Imperativwert
6-9
0,78
-
-
-
-
LAWARaKon B11)
6,5 – 8,512)
0,312)
-
LAWAZielvorgaben4)
3
2,5
100
100
3,4
1,2
0,07
320
10
80
4
120
4,4
0,8
0,04
-
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Parameter
Zinn [mg/kg]
1)
:
2)
:
3)
:
4)
:
5)
:
6)
:
7)
:
8)
:
:
9)
10)
:
11)
:
12)
:
13)
:
4.2.2
OGewV1)
JD-UQN
IKSR2)
JD-UQN
-
-
FischGewV3)
Guidewert
-
Imperativwert
-
LAWARaKon B11)
LAWAZielvorgaben4)
-
Oberflächengewässerverordnung mit der Angabe des Jahresdurchschnittswertes der
Umweltqualitätsnormen (JD-UQN) für oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer
(Stand 2011)
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins mit der Angabe des Jahresdurchschnittswertes der Umweltqualitätsnormen (JD-UQN) für Binnenoberflächengewässer
nach WRRL (Wissenschaftlicher Stand 2007, IKSR 2009)
Fischgewässerverordnung (Stand 2011): Konzentrationsangaben als 95 % Perzentile für
die Cyprinidengewässer; Imperativwert = Grenzwert, der eingehalten werden muss,
Guidewert = Richtwert, der anzustreben ist.
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (Stand 2006): Angaben für das Schutzgut „Aquatische Lebensgemeinschaften“ als 50-Perzentil-Wert, Kursivangaben: Gesamtkonzentrationen aus Schwebstoffzielvorgaben berechnet (25mg/l Schwebstoff), daher Vergleichswert 50-Perzentil, diese Rechenwerte sollten nur dann Anwendung finden, wenn keine
Messungen im Schwebstoff vorliegen
Zur Beurteilung der Jahresdurchschnittskonzentration an Cadmium und Cadmiumverbindungen wird die Umweltqualitätsnorm der Härteklasse verwendet, die sich aus dem
fünfzigsten Perzentil der parallel zu den Cadmiumkonzentrationen ermittelten CaCO 3Konzentrationen ergibt.
Die Jahresdurchschnittskonzentration für Quecksilber und Quecksilberverbindungen gilt
nur in Verbindung mit der Umweltqualitätsnorm für Biota, die bei 20 µg/kg Nassgewicht
liegt.
Umweltqualitätsnormen bei einem an der Messstation Stürzelberg von 2007 bis 2010
gemessenen pH-Wert von 7,5 – 8,3 und einer Temperatur von 0 – 30°C
Der Wert bezieht sich auf die gelösten Anteile in der Wasserphase
Der Wert bezieht sich auf die gelösten Anteile der Summe Chrom (III und IV) in der
Wasserphase
JD-UQN-Angabe für Schwebstoff oder Sediment für oberirdische Gewässer einschließlich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer. Angabe bezieht sich auf die Trockensubstanz.
Orientierungswerte gemäß LAWA-Rahmenkonzept Monitoring, Teil B, Arbeitspapier II:
Hintergrund- und Orientierungswerte für physikalisch-chemische Komponenten
Werte gelten für den Fließgewässertyp 15g (Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse).
JD-UQN-Angabe für Schwebstoff oder Sediment für oberirdische Gewässer einschließlich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer. Angabe bezieht sich auf die Trockensubstanz.
Bewertung von Zusatzbelastungen
Generell ist davon auszugehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgebieten auszuschließen sind, wenn die Beurteilungswerte, die die Belastungsgrenzen für
Lebensräume und Arten kennzeichnen, derzeit und zukünftig unter Berücksichtigung
von bestehenden Vorbelastungen und von projektbedingten Zusatzbelastungen sowie
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gegebenenfalls von Summationswirkungen mit anderen Projekten unterschritten werden.
Schöpft bereits die Vorbelastung die Belastungsgrenzen aus oder überschreitet sie,
läuft prinzipiell jede Zusatzbelastung den Erhaltungszielen zuwider und ist deshalb erheblich (vgl. OVG Münster Urteil vom 03.09.2009, 10 D 121/07. NE, Kraftwerk Datteln,
BVerwG Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür). Ausnahmen
von diesem Grundsatz sind aber zulässig.
So kann eine erhebliche Beeinträchtigung nach neuerer Rechtsprechung des BVerwG
in solchen Fällen verneint werden, in denen Hintergrundbelastungen oberhalb von Critical Loads zum Verschwinden hochempfindlicher lebensraumtypischer Arten geführt
haben, der Lebensraum sich aufgrund des verbliebenen, die Vorbelastung dauerhaft
verkraftenden Artenspektrums aber immer noch in einem günstigen Erhaltungszustand
befindet und die projektbedingte Zusatzbelastung daran nichts ändert, weil das verbliebene Artenspektrum auch die (zukünftige) Gesamtbelastung schadlos zu tolerieren vermag (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür, Rz. 7).
Weiterhin hat die Rechtsprechung einen Bagatellvorbehalt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich anerkannt (Entscheidung des BVerwG zum Neubau der A
44, Teilabschnitt Hessisch-Lichtenau, Urteil vom 12. März 2008, Hessisch-Lichtenau,
Rz. 124). Das BVerwG hat den Bagatellvorbehalt auch im Hinblick auf Stoffeinträge
bestätigt (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür,
Rz. 8).
Anders als für Flächeninanspruchnahmen (vgl. Lambrecht & Trautner 2007) gibt es
aber bisher keine Fachkonvention, die Vorschläge enthält, wann Zusatzbelastungen
durch Schadstoffimmissionen oder Stoffeinträge als Bagatelle gelten können und keine
erheblichen Beeinträchtigungen auslösen.
Zur Beantwortung der Frage, welche Zusatzbelastungen unerheblich sind, muss die
allgemeine Definition von Erheblichkeit (siehe Kap. 4.1) konkretisiert werden. Hierzu
können die in den Kartieranleitungen der LANA und der Länder festgelegten Kriterien
zur Beurteilung des Erhaltungszustandes herangezogen werden. Als Hauptkriterien
gelten:
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen
Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars
Beeinträchtigungen.
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Die für die drei Kriterien erhaltenen Teilwerte werden nach vorgegebenen Algorithmen
zu einem Gesamtwert aggregiert. Nach dem Dokument der EU-Kommission zur Erstellung der Standard-Datenbögen ist der Erhaltungszustand in drei Stufen anzugeben:
A (hervorragend)
B (gut)
C (durchschnittlich oder beschränkt).
Als erheblich sind dann in jedem Fall solche Zusatzbelastungen zu bewerten, die unter
Berücksichtigung der aufgeführten Kriterien zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf eine niedrigere Stufe führen würden (vgl. LANA 2004). Andere Bewertungsmethoden werden im Rahmen des bundesweiten Monitorings verwendet (vgl. Balzer et al. 2008, Sachteleben & Behrens 2010). Die Bewertungsmethode der LANA wird
von Drachenfels (2011) kritisch diskutiert.
Beeinträchtigungen können aber auch vorliegen, wenn Verschlechterungen innerhalb
einer nach den oben genannten Methoden ermittelten Kategorie ausgelöst werden.
Allerdings kann dies nur solche Zusatzbelastungen betreffen, die sich mindestens auf
der Individuen- oder Populationsebene auswirken und direkt oder über Indikatoren erfasst und gemessen werden können (vgl. Plachter 1992, 1994), also bspw. zu Veränderungen in der Artenzusammensetzung, zum Ausfall von Nahrungskettengliedern oder
zur Verringerung der Strukturvielfalt führen.
Zusatzbelastungen, deren Auswirkungen auf molekulare und physiologische Prozesse
begrenzt bleiben oder denen keine adversen Effekte zugeordnet werden können, können hingegen keine Erheblichkeit begründen. So stellt eine geringe Anreicherung mit
Stickstoff in der Vegetation, die auch langjährig noch keine messbaren Veränderungen
der Artenzusammensetzung auslöst, keine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes
dar.
Fachlich und rechtlich anerkannte Schwellenwerte (Bagatellschwellen), die solche geringfügigen Auswirkungen gegen erhebliche Auswirkungen abgrenzen, liegen bisher
nur für die Stickstoff- und Säuredeposition vor. In seinem Urteil zur Fortführung der A
44 Kassel – Herleshausen im Teilabschnitt Hessisch-Lichtenau-Ost bis Hasselbach
vom 14. April 2010 stuft das BVerwG eine projektbedingte Zusatzbelastung mit Stickstoffeinträgen bis zu einer Schwelle von 3 % des Critical Load unabhängig vom Umfang
der betroffenen Fläche als Bagatelle ein, „die die Verträglichkeit des Vorhabens nicht in
Frage stellt“ (Rz. 94). Zur Begründung führt das Gericht an, dass mittlerweile ein fach-
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wissenschaftlicher Konsens darüber bestehe, „dass Zusatzbelastungen von nicht mehr
als 3 % des Critical Load außerstande sind, signifikante Veränderungen des IstZustandes auszulösen oder die Wiederherstellung eines günstigen Zustandes signifikant einzuschränken“ (Rz. 94).
Ergänzend stellt das Gericht darauf ab, dass die Vorbelastung den Critical Load bereits
um mehr als das Doppelte überschreitet. Bei dieser Sachlage würde nämlich zum einen
die Zusatzbelastung gegenüber der Vorbelastung nur gering ins Gewicht fallen und zum
anderen könnte nur mit einer effektiven Luftreinhaltepolitik ein dem Critical Load entsprechender Zustand erzielt werden (Rz. 94). Zumindest für diese Fallgestaltung ist
eine Irrelevanzschwelle von 3 % des Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge
auch vom BVerwG anerkannt.
Im Urteil des OVG NRW zum Trianel-Kraftwerk Lünen (OVG NRW, Urteil vom
01.12.2011 – 8 D 58/08.AK) wurde eine Bagatellschwelle von 3 % des Critical Loads für
Stickstoff als eutrophierenden Stoffeintrag anerkannt, ohne auf das Verhältnis der Vorbelastung zum Critical Load abzustellen. Desweiteren hat das Gericht im Zusammenhang mit Säureeinträgen ebenfalls eine Bagatellschwelle in Höhe von 3 % der Grenzbelastung („Critical Load“) anerkannt.
In den Auswirkungsprognosen wird daher der Beurteilung der Stickstoff- und Säuredeposition eine Bagatellschwelle von 3 % des Critical Load zugrunde gelegt.
Bezüglich aller anderen Stoffe ist ungeklärt, ob aus anderen Rechtsgebieten (Immissionsschutzrecht, Bodenschutzrecht) abgeleitete, meist über prozentuale Anteile an Beurteilungswerten definierte Irrelevanzschwellen zur Beurteilung von Zusatzbelastungen
im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung herangezogen werden können. Auf die
Anwendung solcher beispielsweise aus der TA Luft entlehnter Irrelevanzschwellen wird
daher vorläufig verzichtet. Stattdessen erfolgt für andere Stoffe eine einzelfallbezogene
naturschutzfachliche Bewertung. Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen, dass
eine erhebliche Beeinträchtigung immer dann zu verneinen ist, wenn eine Zusatzbelastung nicht zu einer messbaren Erhöhung der Vorbelastung führt oder die zukünftige
Gesamtbelastung unterhalb der Beurteilungswerte (Critical Loads, Critical Levels)
bleibt.
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5
Ermittlung der Natura-2000-Gebietskulisse
5.1
Methodische Vorgehensweise
In die Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung sind grundsätzlich alle Natura2000-Gebiete einzubeziehen, die durch ein Projekt oder einen Plan erheblich betroffen
sein können. Dies bedeutet, dass die Grenze des Untersuchungsgebietes so weit zu
ziehen ist, bis eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ausgeschlossen werden
kann.
Wie in Kap. 3.2 begründet wurde, sind im vorliegenden Fall ausschließlich betriebsbedingte Luftschadstoffe (Immissionen und Stoffeinträge) als relevante Wirkfaktoren in die
Untersuchung einzustellen. Die Grenze des Untersuchungsgebietes ist damit so weit zu
ziehen, bis eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen durch die hier zu berücksichtigenden Luftschadstoffe und Stoffeinträge ausgeschlossen werden kann.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgt in drei Arbeitsschritten:
Einbeziehung von FFH-Gebieten innerhalb des Beurteilungsgebietes nach TA Luft
Auswahl der zu prüfenden FFH-Gebiete mindestens nach der zur Verfügung stehenden Mess- oder Erfassungsgenauigkeit üblicher raumbezogener Methoden zur Ermittlung von Immissionen und Stoffeinträgen
Einbeziehung weiterer FFH-Gebiete, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
diese aufgrund besonderer Empfindlichkeit ebenfalls nachteilig betroffen sein können.
Nachfolgend werden diese Arbeitsschritte erläutert.
In einem ersten Arbeitsschritt werden die innerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß
TA Luft gelegenen Natura-2000-Gebiete ermittelt. Das nach Nr. 4.6.2.5 TA Luft schematisch abgeleitete Beurteilungsgebiet ist aber nicht wirkungsbezogen festgelegt. Es
wird daher für eine erste Orientierung herangezogen.
Wie in Kap. 4.2.2 dargelegt wurde, sind Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen auszuschließen, wenn Zusatzbelastungen Bagatellschwellen unterschreiten. Zur weiteren
fachlichen Beurteilung wird die Grenze des Untersuchungsgebietes daher grundsätzlich
so weit gezogen, bis diese Bagatellschwelle erstmalig unterschritten wird. Aus der Definition der Bagatellschwelle folgt, dass Belastungen jenseits dieser Schwelle unerheblich
sind.
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Bagatellschwellen stellen damit ein grundsätzlich geeignetes Kriterium zur Festlegung
der weiteren, konkret zu prüfenden Natura-2000-Gebiete dar. Ihre Eignung wird aber
dadurch eingeschränkt, dass Bagatellschwellen teilweise lebensraumtypspezifisch oder
standortspezifisch definiert sind. Weiterhin kann die Berücksichtigung kumulativer Wirkungen erforderlich sein, die an dieser Stelle noch nicht bekannt sind.
Die Grenze des Untersuchungsgebietes wird in einem zweiten Arbeitsschritt somit weiter gefasst und dort angesetzt, wo mit nicht mehr vertretbarer Genauigkeit eine Zusatzbelastung von der bestehenden Vorbelastung abgegrenzt werden kann. Liegt eine Zusatzbelastung unterhalb der überhaupt noch messbaren Belastungen, so stellt dies
auch ein gewichtiges Argument für deren Unerheblichkeit in Bezug auf FFH-Gebiete
dar.
Mit welcher Genauigkeit oder Auflösung Immissionskonzentrationen oder Stoffeinträge
angegeben werden können, hängt u. a. von den eingesetzten Messverfahren und der
Anzahl der Messungen ab. Zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse werden
hier mindestens die Genauigkeiten berücksichtigt, die der raumbezogenen Darstellung
von Immissionsbelastungen im Rahmen der Berichterstattung zur Luftqualitätsüberwachung durch die Bundesländer zugrunde gelegt werden.
Eine Besonderheit stellen die Stickstoff- und Säureeinträge dar. Sie setzen sich aus
drei verschiedenen Depositionsflüssen (trockene, nasse und feuchte Deposition) zusammen, die teilweise nur mit sehr hohem messtechnischem Aufwand zu erfassen
sind. Zur raumbezogenen Darstellung werden daher in der Regel Daten aus Messungen mit Modellberechnungen kombiniert. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt eine solche, aus Messungen und Modellrechnungen kombinierte, flächenhafte
Darstellung vor (Builtjes et al. 2011).
Für die messtechnisch vergleichsweise einfach zu erfassende nasse Deposition (BulkDeposition als Summe nass und trocken sedimentierender Partikel) kann die Genauigkeit aus der statistischen Behandlung von Messwerten abgeleitet werden. So werden
von Dämmgen (2006) im Rahmen eines landesweiten Messprogramms in Hessen die
Depositionen für die einzelnen Stickstoff-Spezies (Ammoniak- und Nitrat-Stickstoff) mit
einer Genauigkeit von jeweils 0,5 kg/ha·a angegeben. Aus dem veröffentlichten Datenmaterial lässt sich für den Schwefeleintrag eine ähnliche Größenordnung annehmen.
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Im Rahmen der bundesweiten Darstellung der Stickstoff- und Säuredeposition (Builtjes
et al. 2011) werden die Unsicherheiten in der nassen Deposition für Stickstoff und
Schwefel mit etwa 30 % abgeschätzt. Die Unsicherheit in der trockenen Deposition wird
aufgrund von Unsicherheiten in den Modell-Eingangsdaten und kleinräumigen Einflüssen höher eingeschätzt. Unter Berücksichtigung der Mess- und Modellunsicherheiten
wird die flächenbezogene Stickstoff-Gesamtdeposition in dem auf der Homepage des
UBA verfügbaren Datensatz mit einer Genauigkeit von 1 kg/ha·a angegeben. Aus den
in dem Forschungsbericht dargelegten Mess- und Modellunsicherheiten ist für die
Schwefeldeposition eine vergleichbare Genauigkeit anzunehmen. Dies entspricht für
die Säuredeposition, die sich aus der Deposition von oxidierten (NOx) und reduzierten
Stickstoffverbindungen (NHy) sowie oxidierten Schwefelverbindungen (SOx) zusammensetzt, einer Genauigkeit im Bereich von 0,1 bis 0,2 keq/ ha·a. Eine höhere, statistisch gesicherte Auflösung lässt sich mit den derzeit verfügbaren Modellen und Messdaten nicht erreichen.
Unabhängig hiervon wird von KIFL (2008) die Auffassung vertreten, dass unterhalb
einer Stickstoff-Zusatzbelastung von 0,1 kg/ha·a aus Gründen der methodischen Ungenauigkeit bei der Depositionsberechnung keine fachwissenschaftlich belastbaren Ergebnisse und folglich keine Beeinträchtigungen begründet werden können. Vorsorglich
wird dieser strengere Wert zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes herangezogen.
Im Sinne eines konservativen Ansatzes wird auch für die Säuredeposition ein strengeres Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes gewählt. Für jede StickstoffSpezies (Ammonium- und Nitrat-Stickstoff) und für Schwefel wird jeweils eine Genauigkeit von 0,1 kg/ha·a zugrunde gelegt. Sie unterschreitet deutlich die allein für die nasse
Deposition erreichbare Auflösung (vgl. obige Ausführungen und Dämmgen 2006) und
erst recht die für die Gesamtdeposition erreichbare Auflösung und ist damit als ausgesprochen konservativ zu werten. Da 0,1 kg Ammonium- und 0,1 kg Nitrat-Stickstoff jeweils gerundet 7 Säureäquivalenten und 0,1 kg Schwefel gerundet 6 Säureäquivalenten
entsprechen, ergibt sich hieraus ein Wert von 20 Säureäquivalenten (eq) oder 0,02
keq/ha·a.
Würde man auch die trockene Deposition mindestens mit der gleichen Auflösung berücksichtigen, ergäbe sich ein Abschneidekriterium von 40 Säureäquivalenten (eq) oder
0,04 keq/h·a. Im Sinne einer konservativen Vorgehensweise wird hier der niedrigere
Wert von 20 eq als Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf
Säureeinträge herangezogen.
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Zur besseren Übersicht sind die letztendlich zur Abgrenzung der Natura-2000Gebietskulisse herangezogenen Kriterien (nachfolgend Abschneidektriterium genannt)
noch einmal tabellarisch zusammengestellt (Tab. 5-1).
Tab. 5-1:
Kriterien zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse (Erläuterungen
siehe Text)
Kriterium
Einheit
zur Abgrenzung des
Untersuchungsgebietes
Stickstoffdioxid (NO2)
µg/m³
1,0
Stickstoffoxide (NOx angegeben als NO2)
µg/m³
1,0
Ammoniak (NH3)
µg/m³
0,1
Schwefeldioxid (SO2)
µg/m³
1,0
Stickstoffdeposition
kg/(ha·a)
0,1
Säuredeposition
keq/(ha·a)
0,02
Arsen-Deposition
μg/(m²·d)
0,1
Blei-Deposition
µg/(m²·d)
0,1
Cadmium-Deposition
µg/(m²·d)
0,1
Nickel-Deposition
μg/(m²·d)
0,1
Quecksilber-Deposition
µg/(m²·d)
0,01
Thallium-Deposition
µg/(m²·d)
0,1
Antimon-Deposition
μg/(m²·d)
0,1
Chrom-Deposition
µg/(m²·d)
0,1
Kobalt-Deposition
µg/(m²·d)
0,1
Kupfer-Deposition
μg/(m²·d)
0,1
Mangan-Deposition
µg/(m²·d)
0,1
Vanadium-Deposition
µg/(m²·d)
0,1
Zinn-Deposition
µg/(m²·d)
0,1
PCDD/F-Deposition
pg/(m²·d)
0,1
Parameter
Nicht zur Gebietsabgrenzung herangezogen werden Stoffe dann,
wenn ihre Konzentration oder Deposition bereits im Immissionsmaximum unterhalb
der Messgenauigkeit liegt und sich das Immissionsmaximum näher am Anlagenstandort befindet als das nächst entfernte Natura-2000-Gebiet
oder wenn bereits die Gesamtbelastung als Summe aus Vorbelastung und maximaler Zusatzbelastung im Immissionsmaximum unterhalb der Beurteilungswerte bleibt.
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Die Auswahl der in die vertiefte Prüfung einzustellenden Natura-2000-Gebiete erfolgt
durch eine Überlagerung der oberhalb des Abschneidekriteriums belasteten Flächen
mit den Natura-2000-Gebieten im Umfeld des Plangebietes. Die Natura-2000Gebietskulisse ergibt sich aus dem am weitesten reichenden Parameter. In der konkreten gebietsbezogenen Prüfung werden vorsorglich alle Schadstoffe und Stoffeinträge
berücksichtigt, d.h. auch diejenigen, deren Konzentrationen oder Depositionen unterhalb von Bagatellschwellen oder Messgenauigkeiten liegen, soweit gegenüber den
Stoffen empfindliche Erhaltungsziele vorhanden sind.
Das Untersuchungsgebiet wird in einem dritten Arbeitsschritt noch weiter gezogen, als
es sich aus dem Aspekt der Mess- oder Erfassungsgenauigkeit ergibt, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch darüber hinaus relevante Wirkungen auftreten können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Natura-2000-Gebiete eine besondere Empfindlichkeit gegenüber einzelnen Wirkfaktoren aufweisen.
5.2
Gebietsauswahl
Entsprechend der in Kap. 5.1 beschriebenen Vorgehensweise werden nachfolgend die
vertieft zu untersuchenden Natura-2000-Gebiete ermittelt:
1. Arbeitsschritt
Innerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß TA Luft befindet sich als einziges Natura2000-Gebiet das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“.
2. Arbeitsschritt
Von den in der Auswirkungsprognose grundsätzlich zu berücksichtigenden Immissionsparametern (vgl. Kap. 6.2) können die folgenden Parameter zur Festlegung der Natura2000-Gebietskulisse unberücksichtigt bleiben:
Die Stickstoffdioxid- und Ammoniakimmissionen sowie die Depositionen von Antimon,
Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Nickel, Thallium, Vanadium, Zinn und
Dioxinen und Furanen (PCDD/F) bleiben bereits im Immissionsmaximum, das für alle
Parameter außerhalb der Natura-2000-Gebiete liegt, unter dem zur Abgrenzung herangezogenen Kriterium oder erreichen es.
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Die Schwefeldioxidimmissionen sind so gering, dass die Gesamtbelastung als Summe
aus Vor- und Zusatzbelastung bereits im Immissionsmaximum unter dem Beurteilungswert bleibt.
Für die Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse verbleiben damit folgende Parameter:
Stickstoffoxidimmissionen (Summe aus Stickstoffdioxid- und Stickstoffmonoxidimmissionen)
Stickstoffdeposition
Säuredeposition
Quecksilberdeposition.
In den Abb. 5-1 bis Abb. 5-4 sind die Flächen mit Konzentrationen/Depositionen oberhalb des Abschneidekriteriums und die Natura-2000-Gebiete im Umfeld des Plangebietes räumlich überlagert.
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Abb. 5-1:
Fläche mit Säuredeposition größer 0,02 keq/ha·a (Datenquellen: argumet
2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe
Abb.verz.)
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Abb. 5-2:
Fläche mit Stickstoffdeposition größer 0,1 kg/ha·a (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk
siehe Abb.verz.)
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Abb. 5-3:
Fläche mit Stickstoffoxidimmissionen größer 1,0 µg/m³·d (Datenquellen:
argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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Abb. 5-4:
Fläche mit Quecksilberdeposition größer 0,01 µg/m2·d (Datenquellen:
argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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Weitreichendster Parameter ist danach die Säuredeposition. Sie bestimmt somit die
Natura-2000-Gebietskulisse. Aus der Flächenüberlagerung ergeben sich vier Gebiete,
die in die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung einzustellen sind. Sie sind in der Tab. 5-2
zusammengestellt.
Tab. 5-2:
EU – Nr.
Natura-2000-Gebietskulisse
Bezeichnung
DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef
DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch
DE-4907-301 Worringer Bruch
DE-5006-301 Königsdorfer Forst
3. Arbeitsschritt
In einem dritten Arbeitsschritt wird geprüft, ob sich außerhalb der im vorangegangenen
Arbeitsschritt abgegrenzten Gebietskulisse weitere Natura-2000-Gebiete befinden, die
erheblich betroffen sein können und deshalb ebenfalls zu prüfen sind.
Die sich nördlich, östlich und südlich an die bisher abgegrenzte Gebietskulisse anschließenden Gebiete sind in Tab. 5-3 zusammengestellt. Ihre Lage ist der Abb. 5-1 zu
entnehmen. Die sich westlich anschließenden Gebiete wurden nicht weiter berücksichtigt. Sie weisen bereits sehr große Entfernungen zum Plangebiet auf. Zusätzlich ist aufgrund ihrer Lage in Gegenrichtung zur Hauptwindrichtung von einem steileren Gradienten abnehmender Immissionen und Stoffdepositionen auszugehen. Eine erhebliche
Betroffenheit kann daher bereits an dieser Stelle ausgeschlossen werden.
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Tab. 5-3:
Weitere FFH-Gebiete, die sich an die im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzte Gebietskulisse anschließen
FFH-Gebiet
DE-4806-305
Wahler Berg
DE-4807-301
Urdenbach Kirberger Loch Zonser Grind
DE-4807-303
Ohligser Heide
DE-4807-304
Further Moor
DE-4808-301
Wupper von Leverkusen bis Solingen
DE-4809-301
Dhünn und
Eifgenbach
LRT
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und
Genista
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit
Corynephorus und Agrostis
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren
Verbuschungsstadien
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren
und montanen bis alpinen Stufe
6510 Magere Flachland-Mähwiesen
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und
Fraxinus excelsior
91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur,
Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer
3160 Dystrophe Seen und Teiche
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe
4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen
Raums mit Erica tetralix
4030 Trockene europäische Heiden
91D0 Moorwälder
91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur,
Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia
4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen
Raums mit Erica tetralix
7150 Torfmoor-Schlenken
91D0 Moorwälder
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren
und montanen bis alpinen Stufe
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
9110 Hainsimsen-Buchenwald
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und
Fraxinus excelsior
91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur,
Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren
und montanen bis alpinen Stufe
9110 Hainsimsen-Buchenwald
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer
Stieleichenwald oder Eichen-
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Erhaltungszustand
Entfernung [km]
B
16
B
B
B
B
19
A
B
B
C
C
C
A
27
B
C
C
B
B
B
B
24
C
B
B
21
B
C
C
C
B
22
B
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
FFH-Gebiet
LRT
Hainbuchenwald
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und
Fraxinus excelsior
DE-5105-301
Dickbusch,
Loersfelder Busch,
Steinheide
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer
Stieleichenwald oder EichenHainbuchenwald
DE-5106-301
Kerpener Bruch
und Parrig
6510 Artenreiche Mähwiesen des Flach- und
Hügellandes
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer
Stieleichenwald oder EichenHainbuchenwald
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und
Fraxinus excelsior
DE-5107-302
Waldseenbereich
Theresia
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Erhaltungszustand
Entfernung [km]
B
B
10
B
B
10
C
A
18
Nachfolgend wird für die einzelnen Wirkfaktoren geprüft, ob unter Berücksichtigung der
Vorbelastung aufgrund besonderer Empfindlichkeiten zusätzliche FFH-Gebiete erheblich betroffen sein können. Maximale Zusatzbelastungen in diesen Gebieten wurden
anhand der am Rand des Rechengebietes in der Immissionsprognose berechneten
Werte und unter Berücksichtigung des Abstandes der Gebiete zum Rechengebiet abgeschätzt bzw. der Immissionsprognose entnommen (Stickstoff- und Säuredeposition).
Gasförmige Immissionen
Für die gasförmigen Immissionen ergeben sich die in Tab. 5-4 dargestellten maximalen
Zusatzbelastungen durch den Betrieb des der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet.
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S y s t e ms
Tab. 5-4:
Maximale Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffen (Jahresmittel) in FFHGebieten außerhalb der im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzten Gebietskulisse (Erläuterungen siehe Text)
Parameter
Stickstoffdioxid (NO2)
Stickstoffoxide1) (NOx angegeben als NO2)
Ammoniak (NH3)
Schwefeldioxid (SO2)
1)
:
2)
3)
4)
:
:
:
µg/m³
µg/m³
Maximale
Zusatzbelastung
BKW3)
< 0,14
< 0,32
µg/m³
µg/m³
< 0,01
< 0,32
Einheit
Vorbelastung2)
Critical
Level4)
21 - 30
30 - 50
30
2–4
5-6
3 (2-4)/1
20/10
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie Tab. 5-4 ausweist, sind die maximalen Zusatzbelastungen so gering, dass sie die
Vorbelastung nicht messbar verändern. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid betragen sie
auch weniger als 1 % der Vorbelastung. Aufgrund der niedrigen Vorbelastung bleibt
aber die Schwefeldioxidbelastung auch zukünftig unter dem Critical Level.
Die Critical Levels sind so abgeleitet, dass sie auch besonders empfindlichen Organismen wie Flechten Schutz bieten (vgl. Kap. 4.2.1.1). Daher ist auch für die FFH-Gebiete
mit Lebensraumtypen, zu deren biotischen Bestandteilen charakteristischerweise unter
anderem Flechten gehören (vor allem Heide-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten
Ohligser Heide, Further Moor, Wahler Berg) und die diesbezüglich als besonders empfindlich einzustufen sind, eine erhebliche Betroffenheit auszuschließen.
Stickstoff-Deposition
Die rechnerische Zusatzbelastung liegt in diesen Gebieten zwischen 0,01 und 0,02
kg/ha·a. Sie beträgt weit weniger als 1 % der Vorbelastung, die in den Gebieten zwischen 16 kg/ha·a und 29 kg/ha·a gemäß UBA-Datensatz 2007 schwankt.
Gegenüber Stickstoffeinträgen besonders empfindliche Lebensraumtypen weist vor
allem das FFH-Gebiet Further Moor mit den Torfmoos-Schlenken (LRT 7150) auf. Diesem Lebensraumtyp wird gemäß der Berner Liste ein Critical Load von 5 bis 10 kg/ha·a
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zugewiesen. Aber auch die trockenen und feuchten Heiden in den Gebieten Ohligser
Heide, Further Moor und Wahler Berg gehören mit Critical Loads zwischen 10 und 20
kg/ha·a zu den stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen. Die maximale zusätzliche
Deposition unterschreitet jedoch weit die Bagatellschwelle von 0,15 kg/ha für den niedrigsten Critical Load (3 % des CL von 5 kg/ ha·a). Daher ist auch für die stickstoffempfindlichsten Gebiete eine erhebliche Betroffenheit auszuschließen.
Säuredeposition
Die rechnerische Zusatzbelastung liegt in den im Süden nächstgelegenen Waldgebieten Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide sowie Kerpener Bruch und Parrig und den
nördlich nächstgelegenen Gebieten Wahler Berg, Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser
Grind zwischen 0,015 und 0,02 keq/ha·a und in den weiter entfernten Gebieten Waldseenbereich Theresia, Dhünn und Eifgenbach, Wupper, Ohligser Heide, Further Moor
zwischen 0,01 und 0,015 keq/ha·a. Sie beträgt überwiegend weniger als 1 % der Vorbelastung, die in den Gebieten zwischen 1,73 keq/ha·a und 3,44 keq/ha·a gemäß UBADatensatz 2007 schwankt.
Als gegenüber Säureeinträgen besonders empfindlich können alle Wald-Lebensraumtypen sowie die Heide-Lebensraumtypen in den Gebieten angesehen werden.
Für die Waldgebiete im Süden (Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide sowie Kerpener Bruch und Parrig) können ähnliche Verhältnisse wie im Königsdorfer Fortst unterstellt werden. Dies entspricht Critical Loads im Bereich von 1 bis 2 keq/ha·a. Bei einer
Zusatzbelastung von deutlich weniger als 0,02 keq/ha·a bleibt die Zusatzbelastung
auch deutlich unter der Bagatellschwelle von 0,03 keq/ha·a bezogen auf den unteren
CL von 1 keq/ha·a.
Die Wald- und Heideflächen in den nordöstlich des Rheins gelegenen FFH-Gebieten
Ohligser Heide und Further Moor befinden sich im Bereich der Bergischen Heideterrasse, für die generell eine höhere Säureempfindlichkeit unterstellt wird. Auch wenn man
hier für besonders empfindliche Lebensraumtypen Critical Loads im Bereich von 0,5
keq/ha·a bis 1 keq/ha·a ansetzt, ist die Unterschreitung der Bagatellschwelle von 0,015
keq/ha·a gewährleistet, da die Zusatzbelastung darunter liegt.
Den Sand- und Heideflächen im nördlich gelegenen FFH-Gebiet Wahler Berg können
überschlägig Critical Loads im Bereich von 1 bis 2 keq/ha·a zugewiesen werden. Auch
hier wird bei einer Zusatzbelastung von weniger als 0,02 keq/ha·a die Bagatellschwelle
von 0,03 keq/ha·a bezogen auf den unteren CL von 1 keq/ha·a unterschritten.
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Erhebliche Beeinträchtigungen durch Säureeinträge sind damit auch für die säureempfindlichsten Lebensraumtypen auszuschließen.
Schwermetalldeposition
Die rechnerische Zusatzbelastung ist für die meisten Metalle mit weniger als 0,01
µg/m²·d und für Blei und Mangan mit deutlich weniger als 0,1 µg/m²·d anzusetzen. Sie
beträgt überwiegend weniger als 1 % des aus den Messungen in Bergheim-Rheidt und
Hürth-Berrenrath abgeschätzten Vorbelastungsniveaus.
Hinsichtlich der Schwermetalle können Wälder und Fließgewässer als besonders empfindlich gegenüber Quecksilber angesehen werden. Dementsprechend sind die WaldLebensraumtypen in den FFH-Gebieten sowie die aquatischen Erhaltungsziele der
FFH-Gebiete Wupper von Leverkusen bis Solingen und Dhünn und Eifgenbach diesbezüglich näher zu betrachten.
Die zusätzliche Quecksilberdeposition in den FFH-Gebieten durch das zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet liegt aber weit unter der Messgenauigkeit und ist
damit so gering, das messbare Anreicherungen in Böden oder in Gewässersedimenten
und Gewässerorganismen auszuschließen sind.
Erhebliche Beeinträchtigungen durch Quecksilberdeposition sind damit auch für die
empfindlichsten Lebensraumtypen auszuschließen.
Fazit
Im Ergebnis können Beeinträchtigungen aufgrund besonders empfindlicher Lebensraumtypen und Arten außerhalb der nach dem zweiten Arbeitsschritt über die Messund Erfassungsgenauigkeit abgegrenzten Gebietskulisse durch Immissionen und Stoffeinträge des der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ausgeschlossen werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Immissionsbeiträge anderer Projekte (siehe Kap. 7.2), die in Bezug auf die in diesem Arbeitsschritt betrachteten Gebiete geringer werden. Dabei ist die Entlastung durch die Stilllegung der vier 300-MWBlöcke noch gar nicht berücksichtigt. Sie führt zu einer tatsächlichen Entlastung mit
Immissionen und Stoffeinträgen in allen Gebieten. Daher sind darüber hinaus keine
weiteren Gebiete zu prüfen.
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6
Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastungen
Da für alle Gebiete ausschließlich und einheitlich Luftschadstoffimmissionen sowie die
Depositionen von Luftschadstoffen (einschließlich eutrophierend und versauernd wirkender Stoffe) als Wirkfaktoren zu betrachten sind, wird die Ermittlung der Vor- und
Zusatzbelastungen zur Vermeidung von textlichen Wiederholungen den gebietsbezogenen Verträglichkeitsuntersuchungen vorangestellt.
6.1
Vorbelastungen
Zur Ermittlung der Vorbelastung wird der jeweils aktuellste, verfügbare Datenbestand
herangezogen. Noch nicht in den Daten enthalten sind die durch den Betrieb der Blöcke
BoA 2&3 am Kraftwerksstandort Neurath verursachten Immissionen und Stoffeinträge.
Die Kraftwerksblöcke BoA 2&3 gehen voraussichtlich im Sommer 2012 in den kommerziellen Betrieb. Das Projekt wird daher als Teil der Vorbelastung berücksichtigt.
Das Projekt GuD Niehl 3 in Köln wird derzeit noch nicht umgesetzt. Die GuD-Anlage
Knapsack 2 in Hürth befindet sich im Bau. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme lässt sich
derzeit noch nicht sicher prognostizieren. Beide GuD-Anlagen werden in die Summationsprüfung mit anderen Projekten eingestellt.
Die Berücksichtigung der von den Blöcken BoA 2&3 Neurath verursachten Immissionen
und Stoffeinträge erfolgt anhand der für das Vorhaben erstellten Immissionsprognose.
Da die Immissionsprognose einen ganzjährigen Volllastbetrieb mit Ausschöpfung der
Emissionsgrenzwerte annimmt, stellen die berechneten Werte eine konservative Abschätzung dar. Die Immissionsbeiträge von BoA 2&3 wurden uns durch das Büro argumet zur Verfügung gestellt.
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6.1.1
Schwefeldioxid-, Ammoniak- und Stickstoffoxidimmissionen
Zur Ermittlung der Vorbelastung mit Schwefeldioxid- und Stickstoffoxidimmissionen
wurden folgende Quellen herangezogen:
Messergebnisse aus dem Luftqualitäts-Überwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen (LUQS)
Messergebnisse mobiler Messstationen des Landes Nordrhein-Westfalen (MILIS)
Messungen der GfA im Umfeld des Kraftwerksstandortes Niederaußem (GfA 2003
und 2008)
Messergebnisse der eretecUA im Umfeld der Fabrik Berrenrath in Hürth-Berrenrath
(eretecUA 2011).
Die Messprogramme und Messstellen sind in der Tab. 6-1 zusammengestellt. Die Lage
der Messstellen ist der Abb. 6-1 zu entnehmen.
Tab. 6-1:
Übersicht über die ausgewerteten Messprogramme und Messstellen
Messprogramm
Jahr
Messstelle
Institut
2002-2003
Nettesheim-Butzheim
Eurofins / GfA 2003
Vorbelastungsmessung
2002-2003
Pulheim-Stommeln
Eurofins / GfA 2003
MILIS-Messung
2006
Elsdorf-Berrendorf
LANUV 2006
MILIS-Messung
2006
Pulheim-Stommeln
LANUV 2007
Vorbelastungsmessung
2007-2008
Bergheim-Rheidt
Eurofins / GfA 2008
Vorbelastungsmessung
2010 - 2011
Hürth-Berrenrath
eretecUA 2011
seit 2006
Grevenbroich-Gustorf/
Gindorf (GRGG)
LANUV
seit 1989
Hürth (HUE2)
LANUV
seit 1991
Niederzier (NIZI)
LANUV
seit 1980
Köln-Chorweiler (CHOR)
LANUV
Vorbelastungsmessung
LuftqualitätsÜberwachungssystem (LUQS)
In den FFH-Gebieten selbst befinden sich keine Messstellen. Auf der Basis der Messergebnisse der über das Gebiet verteilten Messstationen kann daher nur ein großräumiges Immissionsniveau angegeben werden. Aufgrund der räumlichen Lage der FFH-
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Gebiete ist aber davon auszugehen, dass ihre Vorbelastung durch das großräumige
Niveau hinreichend charakterisiert ist.
Abb. 6-1:
Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen (Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
Die ausgewerteten Messergebnisse sind in der Tab. 6-2 zusammengestellt.
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Tab. 6-2:
Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte) für
den Zeitraum 2005 bis 2010 (Datenquellen: siehe Text)
NO2
NO
NOx*
SO2
µg/m³ µg/m³ µg/m³
µg/m³
Grevenbroich-Gustorf (LUQS, GRGG)
2006
21
6
30
5
34
2007
22
8
32
2008
21
7
34
2009
23
7
35
2010
24
7
Hürth (LUQS, HUE2)
39
2005
27
8
3
43
2006
28
10
4
43
2007
26
11
6
40
2008
25
10
40
2009
26
9
41
2010
27
9
Köln-Chorweiler (LUQS, CHOR)
45
2005
27
12
49
2006
29
13
47
2007
27
13
52
2008
29
15
52
2009
32
13
43
2010
30
11
Elsdorf-Berrendorf (MILIS)
37
2006
25
8
5
Pulheim-Stommeln (MILIS)
46
2008
28
12
Rheidt (Eurofins/GfA)
42,8
2007/2008
24,1
12,2
9,8**
Critical Level
30
10
Jahr
*:
**:
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53.
Halbjahreswert Winterhalbjahr
Wie aus der Tab. 6-2 hervorgeht, lagen die Stickstoffoxid-Immissionskonzentrationen
(angegeben als NO2) mehrheitlich zwischen 35 und 50 µg/m³. Am niedrigsten belastet
war der Messstandort in Grevenbroich-Gustorf mit NOx-Immissionskonzentrationen
zwischen 30 und 35 µg/m³. Die höchste Belastung wies die Station Köln-Chorweiler mit
Jahresmittelwerten bis 52 µg/m³ auf. Der Critical Level wird an allen Messstationen
mehr oder weniger deutlich überschritten. Das Belastungsniveau entspricht der Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen. Deutlich höher belastet sind die Ballungsgebiete an Rhein und Ruhr. Niedrigere Werte mit einer Unterschreitung des Critical Level
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werden an ballungsraumfernen Messstationen in der Eifel und im Rothaargebirge gemessen (MUNLV 2009).
Deutlich günstiger stellt sich die Belastungssituation hinsichtlich Schwefeldioxid dar. Die
Belastung lag im Messzeitraum mehrheitlich zwischen 5 und 6 µg/m³. Der höchste Wert
betrug 9,8 µg/m³ in Rheidt. Er bezieht sich aber auf eine Messperiode im Winterhalbjahr, so dass auch an diesem Standort der Jahresmittelwert im Bereich der übrigen
Messstationen liegen dürfte. Der Critical Level wird damit durchgängig deutlich unterschritten. Die gemessenen Schwefeldioxidkonzentrationen repräsentieren wie die
Stickstoffoxidkonzentrationen die Hintergrundbelastung in NRW.
Im Messzeitraum ist für keinen Parameter ein deutlicher Trend abnehmender oder zunehmender Belastung erkennbar.
Aus den Messergebnissen wird folgendes großräumiges Immissionsniveau abgeleitet:
Schwefeldioxid:
Stickstoffdioxid:
5 – 6 µg/m³ (Jahresmittel)
20 – 30 µg/m³ (Jahresmittel)
Stickstoffoxide:
30 – 50 µg/m³ (Jahresmittel).
Für die Blöcke Neurath BoA 2&3 wird hinsichtlich der Konzentrationen von Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden jeweils ein maximaler Immissionsbeitrag von 0,4 µg/m³ im
oben beschriebenen Untersuchungsgebiet berechnet.. Diese maximalen Immissionsbeiträge verändern das beschriebene Immissionsniveau nicht nennenswert. Das aus
den Messergebnissen abgeleitete Immissionsniveau wird daher einheitlich als Vorbelastung der vier FFH-Gebiete in der Auswirkungsprognose zugrunde gelegt.
Zur Immissionsvorbelastung mit Ammoniak liegen keine Messergebnisse aus dem
Untersuchungsgebiet vor. Das Hintergrundniveau kann daher lediglich abgeschätzt
werden. Nach LANUV (www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/ammoniak/u-vorhaben-1.htm)
liegt die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen im Bereich von 2 – 4 µg/m³ im
Jahresmittel. Sie liegt damit im Bereich des Critical Level für Höhere Pflanzen. Der Critical Level für Moose und Flechten wird überschritten.
Da im Umfeld der vier FFH-Gebiete keine spezifischen Ammoniakquellen (insbesondere Betriebe mit Intensivtierhaltung) bekannt sind, wird die Vorbelastung der Gebiete der
Hintergrundbelastung zugeordnet und gemäß LANUV einheitlich mit 2 – 4 µg/m³ (Jahresmittel) angesetzt.
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6.1.2
Stickstoff- und Säuredeposition
Zur Ermittlung der Vorbelastung durch Stickstoff- und Säuredeposition wurde der aktuelle Datensatz aus dem vom Umweltbundesamt geförderten F&E-Vorhaben „Nationale
Umsetzung der UNECE Luftreinhaltekonvention“ (Final Report BMU/UBA FKZ 204 63
252, Datenstand 2007, Builtjes et al. 2011) verwendet. Der Datensatz wurde uns vom
Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt. Alle Daten werden mit einer räumlichen Auflösung von 1 km² bereitgestellt. Der Datensatz der Stickstoff-Gesamtdeposition ist auch
auf der Internetseite des UBA unter http://gis.uba.de/website/depo1/viewer.htm verfügbar.
Die maximalen Beiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 zur Stickstoff- und Säuredeposition werden jeweils gebietsbezogen der dem UBA-Datensatz entnommenen Vorbelastung hinzugerechnet. Sie sind in Tab. 6-3 zusammengefasst.
Tab. 6-3:
Maximale Zusatzbelastung der Stickstoff- und Säure-Deposition durch
die Blöcke Neurath BoA 2&3 (Quelle: argumet)
FFH-Gebiet
Maximale Zusatzbelastung
N-Deposition
durch Neurath BoA 2&3
[kg/ha·a]
Maximale Zusatzbelastung
Säure-Deposition
durch Neurath BoA 2&3
[eq/ha·a]
0,06
98
0,03
0,06
0,06
48
81
77
Knechtstedener Wald
mit Chorbusch
Königsdorfer Forst
Worringer Bruch
Rhein-Fischschutzzonen
6.1.3
Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden
6.1.3.1
Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag
Vorbelastungsdaten zur Schwermetalldeposition liegen für die FFH-Gebiete nicht vor.
Aufgrund der landesweit deutlich rückläufigen Belastung erfolgt die Erfassung der
Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag im Rahmen des LuftqualitätsÜberwachungssystem nur noch an wenigen Punkten im Umfeld von Emissionsschwerpunkten (MUNLV 2009).
Die von der Eurofins/GfA am Standort Rheidt im Winterhalbjahr 2007/2008 durchgeführten Immissionsmessungen (vgl. Kap. 6.1.1) umfassten auch Schwermetallgehalte
im Staubniederschlag. Weitere Daten zur Schwermetalldeposition liegen aus einer
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Messkampagne im Umfeld der Fabrik Berrenrath aus dem Winterhalbjahr 2010/2011
vor (eretecUA 2011). Die Ergebnisse beider Messkampagnen sind in der Tab. 6-4 zusammengestellt.
Tab. 6-4:
Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag in Rheidt und HürthBerren¬rath (Datenquellen: Eurofins/GfA 2008, eretecUA 2011)
Parameter
Einheit
Rheidt
(06.09.2007
bis
10.03.2008)1)
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
< 0,7
6,8
0,2
4,5
< 0,13
< 0,6
-
1)
:
:
3
):
2)
HürthBerrenrath
(16.08.2010
bis
15.02.2011)2)
0,46
8,2
0,28
4,0
< 0,1
< 0,2
1,9
24
48
0,8
-
Ländlicher
Hintergrund3)
Städtischer
Hintergrund3)
0,1 – 0,4
10 - 20
0,2 – 0,6
1-3
0,03 – 0,06
0,07 – 2,3
1-5
0,1 – 0,5
5 - 10
10 - 30
2 - 10
-
0,7 – 2,2
20 - 35
0,3 – 1,0
5 - 20
0,07 – 0,3
2,1 - 28
5 – 10
1
10 – 50
50 – 300
10 - 70
-
Mittelwert über die Messperiode
Höchster Wert der in den Staubsammelproben von drei Messstandorten bestimmten Einzelwerte
Typische Niederschlagsbereiche in ländlichen und städtischen Gebieten gemäß VDI 2267 Bl. 16
Wie die Tab. 6-4 zeigt, stimmen die Messergebnisse an beiden Messstandorten weitgehend überein. Mit wenigen Ausnahmen (Nickel, Mangan, Kupfer) liegen sie zudem
trotz der Nähe zu Industrieanlagen (Kraftwerk Niederaußem, Fabrik Berrenrath) im Bereich der für ländliche Gebiete typischen Werte. Aufgrund der vergleichbaren räumlichen Lage ist für die FFH-Gebiete „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ und „Königsdorfer Forst“ davon auszugehen, dass die Vorbelastung hier gut durch die ausgewerteten Messungen repräsentiert wird und dem ländlichen Hintergrundniveau entspricht.
Bezüglich der FFH-Gebiete „Worringer Bruch und „Rhein-Fischschutzzonen zwischen
Emmerich und Bad Honnef“ wird vor dem Hintergrund der höheren Siedlungs-, Verkehrs- und Industriedichte im Umfeld angenommen, dass das Depositionsniveau ansteigt und im unteren Bereich des städtischen Hintergrunds anzusiedeln ist.
Die maximalen Depositionsbeiträge der Blöcke BoA 2&3 sind ähnlich niedrig wie die
des der FFH-Verträglichkeitsprüfung zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks anzusetzen. Sie liegen abgesehen von einem kleinen Bereich im Immissionsmaximum un-
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terhalb der Messgenauigkeiten und erhöhen das Immissionsniveau nicht messbar. Auf
eine Addition der Depositionsbeiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 wird daher verzichtet.
6.1.3.2
Schwermetallgehalte in Böden
Verfügbar sind Daten zur Vorbelastung von Böden im Fachinformationssystem „Stoffliche Belastung von Böden“ (FIS StoBo) des LANUV. Diese wurden zur Charakterisierung der Vorbelastung der terrestrischen Ökosysteme der FFH-Gebiete mit Schwermetallen herangezogen. Der Datenstand aller Daten aus der Region ist 1986.
Da die Depositionsbeiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 so gering sind, dass sie die
Vorbelastung nicht messbar verändern, ist eine Auswirkung auf die Vorbelastung der
Böden mit Schwermetallen auszuschließen. Sie werden daher nicht weiter berücksichtigt.
6.1.4
Schadstoffbelastungen in Gewässern
Daten zur Vorbelastung mit Schadstoffen liegen für den Rhein vor, der in Teilabschnitten potentiell von der Planung betroffen ist. Sie beziehen sich auf Schadstoffbelastungen des Wassers sowie Schadstoffgehalte in Sedimenten und in Biota.
Zur Kennzeichnung der Schadstoffbelastung des Wassers und von Sedimenten wurden
die Messergebnisse der GÜS-Messstation 000220 (Überblicksmessstation) in Dormagen-Stürzelberg herangezogen. Die Messstelle liegt etwa 16 km flussabwärts der Teilfläche Worringen-Langel des FFH-Gebietes „Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“.
Die Messergebnisse wurden dem Fachinformationssystem ELWAS-IMS entnommen
(http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm).
Zur Ermittlung der Quecksilberbelastung von Biota wurden Untersuchungsergebnisse
der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR 2002) und Datenbestände der Umweltprobenbank des Bundes (www.umweltprobenbank.de) und Untersuchungen des LANUV ausgewertet.
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6.2
Zusatzbelastungen
Die Ermittlung der Zusatzbelastungen und die Berechnung von Stoffeinträgen und Anreicherungen von Schadstoffen in Umweltkompartimenten erfolgten auf der Grundlage
der erstellten Immissionsprognose (argumet 2012a). Darin ist auch die Bilanzierung mit
den wegfallenden Immissionsbeiträgen der vier 300-MW-Blöcke enthalten, deren Stilllegung Bestandteil der Planung ist. Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Immissionsprognose sind in Kap. 6.2.1 zusammengefasst. Mit den prognostizierten Stoffdepositionen wurden auch die Akkumulationen von Schwermetallen in Böden (Kap.6.2.2)
und die Auswirkungen auf die Stofffrachten im Rhein (Kap. 6.2.3) berechnet.
6.2.1
Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet und Entlastung durch die Stilllegung der vier 300-MWBlöcke
6.2.1.1
Prognostizierte Zusatzbelastung
Alle in der Immissionsprognose prognostizierten Zusatzbelastungen sind als Jahresmittelwerte angegeben und wurden konservativ für ganzjährigen Volllastbetrieb (8.760
Stunden) berechnet. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid, der Schwermetalle und der
polychlorierten Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) wurde weiterhin als konservativer Ansatz die Ausschöpfung der jeweils geltenden gesetzlichen Emissionsgrenzwerte
gemäß der 13. BImSchV unterstellt. Bezüglich der Schwermetalle und der polychlorierten Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) wurde mit der Hälfte der jeweiligen Grenzwerte gerechnet. Für Schwefeldioxid wurde ein reduzierter Jahresmittelwert von 100
mg/m³ angesetzt. Seitens RWE Power ist vorgesehen, diese gegenüber den gesetzlich
vorgegebenen Grenzwerten deutlich reduzierten Werte im Sinne einer freiwilligen
Selbstbeschränkung zu beantragen. Die Schwermetallkonzentrationen im Feinstaub
und im Staubniederschlag wurden unter Berücksichtigung ihrer prozentualen Verteilung
im Abgas berechnet. Das Schwermetallspektrum wurde von RWE Power aus Mittelwerten von Emissionsmessungen an vergleichbaren Anlagen bestimmt und zur Verfügung
gestellt.
Die der Berechnung der Stickstoff- und Säuredeposition zugrunde gelegten Depositionsgeschwindigkeiten sind der Immissionsprognose zu entnehmen. Da mit Ausnahme
der Rhein-Fischschutzzonen alle FFH-Gebiete ausschließlich Waldgebiete darstellen,
wurde für Ammoniak konservativ der Wert von 2,0 cm/s für Wald gemäß VDI-Richtlinie
3782, Blatt 5, eingesetzt. Bezüglich Schwefeldioxid wurde vom LANUV im Zusammenhang mit den Depositionsberechnungen für den Neubau des Trianel-Steinkohlen-
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kraftwerks Lünen die Verwendung einer Depositionsgeschwindigkeit von 1,25 cm/s vorgeschlagen. Dieser Wert liegt zwischen dem Mesoskala-Wert von 1,0 cm/s und dem
Wert für Wald von 1,5 cm/s der VDI-Richtlinie 3782, Blatt 5. Begründet wurde dieser
Wert mit einem geringen Waldanteil von 15 % im Ausbreitungsgebiet und dem Laubwaldcharakter des zu beurteilenden Waldgebiets (Cappenberger Wälder). Seitens des
OVG NRW wurde der Wert als sachgerecht angesehen (OVG NRW Verfahren Trianel
Kohlekraftwerk Lünen, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D 58/08.AK). Da die genannten Verhältnisse auch auf das vorliegend zu beurteilende Ausbreitungsgebiet zutreffen, wurde
der Wert von 1,25 cm/s auch hier als Depositionsgeschwindigkeit von Schwefeldioxid
angesetzt.
Die in der Immissionsprognose ermittelten, maximalen zusätzlichen Immissionen und
Stoffeinträge sind in der Tab. 6-5 zusammengestellt.
Tab. 6-5:
1)
:
Maximale zusätzliche Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb
eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet (Datenquelle: argumet
2012a)
Parameter
Einheit
SO2
NO2
NOx
NH3
Stickstoffdeposition1)
Säuredeposition1
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber1)
Thallium
Antimon
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
PCDD/F
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
kg N/ha·a
keq/ha·a
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
µg/(m²·d)
pg/(m²·d)
Maximale Immissionszusatzbelastung
2,0
0,28
2,0
0,095
0,12
0,472
0,068
0,11
0,044
0,091
0,030
0,069
0,091
0,091
0,080
0,10
0,31
0,091
0,10
0,23
an der östlichen Werksgrenze
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6.2.1.2
Wegfallende Emissions- und Immissionsbeiträge der vier 300-MWBlöcke
Wie in Kap. 3.1 ausgeführt, ist die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke am Kraftwerksstandort Niederaußem Bestandteil der Planung. In der nachfolgenden Abb. 6-2 ist die
Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung der Kraftwerkserneuerung für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Staub dargestellt.
Die blauen Säulen kennzeichnen den derzeitigen Zustand (Betrieb der Blöcke A bis H
und BoA1), die grünen Säulen den Zustand nach erfolgter Stilllegung der zwei 150-MWBlöcke A und B ab 2013 und die gelben Säulen den Zustand nach der Aufnahme des
kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke C bis
F. Neben BoAplus sind dann noch die beiden 600-MW-Blöcke G, H und BoA 1 in Betrieb.
6.000
Heute
Emissionen [kg/h]
5.000
Ab 2013
4.000
Nach Neubau
3.000
2.000
1.000
0
SO2
Abb. 6-2:
NOx
Staub
Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der
Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (Datenquelle: RWE
Power AG)
Wie aus der Abb. 6-2 hervorgeht, werden sich die genehmigten Emissionen nach der
Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der Altanlagen
deutlich verringern. Der stärkste Rückgang ergibt sich für die Schwefeldioxidemissionen. Hier wird eine Reduktion auf etwa 45 % des heutigen Ausgangswertes erreicht. Mit
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der Verringerung der Emissionen sind auch eine Verringerung der Immissionen und
Stoffeinträge und damit eine Umweltentlastung verbunden.
Da die Stilllegung Bestandteil der Kraftwerkserneuerung ist, ist sie in den Auswirkungsprognosen zu berücksichtigen. Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, wird nachfolgend die grundsätzliche Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Stilllegung der
Altanlagen vorweg erläutert.
Die Auswirkungsprognosen erfolgen jeweils in zwei Schritten:
Erster Schritt
Im ersten Schritt werden zunächst allein die Zusatzbelastungen betrachtet, die in der
Immissionsprognose für den Betrieb eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden
Braunkohlenkraftwerks prognostiziert wurden.
Zweiter Schritt
Im zweiten Schritt wird die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt. Hierzu
werden die in der Immissionsprognose ergänzend berechneten Immissionsbeiträge der
vier 300-MW-Blöcke von den für BoAplus prognostizierten Immissionszusatzbelastungen abgezogen.
Dies erfolgt zunächst für die in der Immissionsprognose ermittelten maximalen Zusatzbelastungen eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks
und die maximalen Immissionsbeiträge der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke.
Wie alle so ermittelten Bilanzierungen zeigen, überwiegen die Entlastungseffekte durch
die Stilllegung der 300-MW-Blöcke deutlich die prognostizierten Zusatzbelastungen, so
dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig stets eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert. Die tatsächlichen Immissionsbeiträge sind je nach Immissionskenngröße niedriger anzusetzen. Dementsprechend wird auch die errechnete Immissionsminderung überschätzt. Würde man anstelle der maximal zulässigen Immissionen die tatsächlichen Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung geringer wird, ändert sich aber nichts. Dies ergibt sich im Übrigen auch ohne Berechnung
schon daraus, dass die Kapazität der stillzulegenden Blöcke die Kapazität der Neuanlage übersteigt und die Neuanlage zudem effizienter ist, also spezifisch weniger Emissionen verursacht.
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Zusätzlich erfolgt eine weitere Bilanzierung mit den tatsächlichen bisherigen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden 300-MW-Blöcke. Das OVG NRW hat diese Art der
Verrechnung von Zusatzbelastung und Stilllegung im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung im Sinne einer konservativen Vorgehensweise für geboten erachtet
(OVG NRW Verfahren Trianel Kohlekraftwerk Lünen, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D
58/08.AK). Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass es in der Praxis keinen ganzjährigen
Volllastbetrieb und auch keine vollständige Ausnutzung der genehmigten Emissionen
gibt. Die vom Gericht zu beurteilende Fallkonstellation bezog sich zudem auf zwei
räumlich voneinander getrennte Kraftwerke. Im Falle des Kraftwerks Niederaußem erfolgt die Stilllegung am Kraftwerksstandort. Da die Stilllegung mehr als kapazitätsgleich
erfolgt und die Neuanlage spezifisch weniger Emissionen verursacht, ist wie oben
schon dargestellt auch ohne Berechnung ersichtlich, dass die Kraftwerkserneuerung
tatsächlich zu einer Verminderung der Immissionsbelastung führt. Vorsorglich wird
gleichwohl eine solche Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen durch BoAplus
und der realen Immissionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke vorgenommen,
um zu dokumentieren, dass auch bei Anwendung dieser Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall erhebliche Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten ausgeschlossen werden können.
Für die Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke bleibt die bestehende planerische
Darstellung erhalten. Daher sind auch mögliche Folgenutzungen hinsichtlich ihrer Luftschadstoffemissionen zu betrachten. Als realistischer Planungsfall kann der perspektivisch langfristig denkbare Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke durch eine
kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage angenommen werden. In diesem Fall ist von einer
weiteren Verringerung der Luftschadstoffemissionen des Gesamtkraftwerks auszugehen.
Andere industriegebietstypische Nachfolgenutzungen, durch die Luftschadstoffemissionen verursacht werden, sind theoretisch ebenfalls möglich. Konzepte oder Planungen
hierzu liegen aber nicht vor. Die durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erreichte Verringerung der Emissionen und Immissionen könnte in diesem Fall teilweise kompensiert
werden. Die Emissionen können aber durch Nutzungsbeschränkungen im Rahmen der
Bauleitplanung begrenzt werden.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Emissionen eventueller späterer Folgenutzungen so weit begrenzt werden können, dass der Entlastungseffekt aus der Stilllegung der 300-MW-Blöcke nicht kompensiert wird und im Ergebnis eine Verringerung
der Immissionsbelastung verbleibt. Im realistischerweise anzunehmenden Planungsfall,
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dem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der beiden 600-MW-Blöcke, ist sogar
von einer Verstärkung des Entlastungseffektes auszugehen.
Die einzige Ausnahme stellt Ammoniak dar. In dem neuen Braunkohlenkraftwerk wird
erstmalig eine DeNOx-Anlage zur Reduzierung der Stickstoffoxidemissionen eingesetzt.
Hierzu wird Ammoniak dem Abgasstrom zugegeben. Das Ammoniak reagiert mit den
Stickstoffoxiden zu elementarem Stickstoff und Wasser. Bei diesem Prozess fallen auch
Ammoniakemissionen in geringem Umfang an. Das bestehende Kraftwerk emittiert kein
Ammoniak. Allein für Ammoniak ergibt sich damit eine tatsächliche Zusatzbelastung
durch das geplante Braunkohlenkraftwerk, die allerdings auch im Immissionsmaximum
deutlich unter der Messgenauigkeit bleibt und damit zu vernachlässigen ist.
6.2.2
Berechnung der Schwermetallanreicherung in terrestrischen
Kompartimenten (Boden)
Die Berechnung der Zusatzbelastung von Böden erfolgte mit dem Rechenmodell der
Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Brandenburg zur Beurteilung der Erheblichkeit
von Stoffeinträgen in Natura-2000-Gebiete (Landesumweltamt Brandenburg, Stand
November 2008).
Grundlage dieser Berechnung bildet ein Modellbodensegment mit einer Fläche von 1
m² und einer Tiefe von 30 cm (Abb. 6-3).
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Abb. 6-3:
Modellbodensegment zur Berechnung der Schadstoffakkumulation im
Boden (Quelle: Landesumweltamt Brandenburg 2008)
Für die Berechnung des aus der Zusatzbelastung resultierenden Schadstoffeintrages in
den Boden wurden folgende vereinfachenden Annahmen getroffen:
Der zu betrachtende Schadstoff verteilt sich gleichmäßig im Modellbodensegment.
Für den Betrachtungszeitraum werden im Sinne einer worst-case-Betrachtung kein
Abbau und kein Austrag von Schadstoffen aus dem Boden angenommen.
Als Betrachtungszeitraum wird eine voraussichtliche Laufzeit von 40 Jahren angenommen.
Für das Modellbodensegment wird eine mittlere Dichte von 1,2 g/cm² (= 360 kg) angenommen.
6.2.3
Berechnung zusätzlicher Stofffrachten im Rhein
Zur Ermittlung der aus der Deposition von Stickstoffverbindungen, Schwefelverbindungen und Schwermetallen resultierenden zusätzlichen Stofffrachten im Rhein wurden
konservativ die Einträge in alle in den Rhein mündenden Flüsse und größeren Bäche
betrachtet, die innerhalb der Fläche verlaufen, die durch das Abgrenzungskriterium für
die Säuredeposition von 0,02 keq/ha·a umschrieben wird, sowie in den Rheinabschnitt
zwischen Köln-Niehl im Süden und Düsseldorf-Lausward im Norden. Damit wird die
Fläche abgedeckt, die bezüglich des am weitesten reichenden Wirkfaktors überhaupt
messbar mit Depositionen beaufschlagt wird. Über den Rheinabschnitt von DüsseldorfLausward bis Köln-Niehl werden auch mögliche Summationswirkungen mit den kumulativ berücksichtigten Projekten erfasst. Alle zusätzlichen Depositionen außerhalb dieser
Fläche sind so gering, dass sie die Vorbelastung nicht mehr messbar verändern.
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Folgende Fließgewässer, die direkt oder indirekt in den Rhein entwässern, wurden berücksichtigt:
Erft
Norfbach
Stommelner Bach
Gillbach.
Länge und Breite der Fließgewässer wurden überschlägig aus der Gewässerstationierungskarte und mit Hilfe von Luftbildauswertungen ermittelt und hieraus die Flächen für
einheitlich breite Abschnitte berechnet.
Um den jährlichen Eintrag auf die Fläche des jeweiligen Flussabschnitts zu erhalten,
wurde konservativ die maximale zusätzliche Deposition im Immissionsmaximum (außerhalb des Kraftwerksgeländes), die der Immissionsprognose entnommen wurde, mit
der jeweiligen Flussabschnittsfläche multipliziert.
Der jährliche gesamte Eintrag in den Rhein ergibt sich aus der Addition der für die jeweiligen Teilflächen berechneten Einträge.
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7
Summationswirkungen
Gemäß § 34 BNatSchG sind im Hinblick auf die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten auch andere Pläne und Projekte, die mit einem Plan oder Projekt zusammenwirken können, zu berücksichtigen.
Nach dem Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau
(BMVBW 2004), der auch über den Straßenbau hinaus Anerkennung gefunden hat,
sind andere Pläne und Projekte aber nur von Relevanz, wenn von dem zu prüfenden
Vorhaben überhaupt Beeinträchtigungen eines Schutzgebietes zu erwarten sind. Anderenfalls sind keine kumulierenden Effekte denkbar. Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, die ausschließlich von anderen Projekten verursacht werden, sind in diesem Fall
in den jeweiligen FFH-Verträglichkeitsprüfungen dieser Projekte zu behandeln.
Eine durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet verursachte nachteilige Summationswirkung kann aufgrund der mit der vorgesehenen Stilllegung verbundenen Entlastung von vornherein verneint werden. Das heißt, aufgrund der Stilllegung wird es nicht
zu einer zusätzlichen Belastung, sondern tatsächlich zu einer effektiven Entlastung der
untersuchten FFH-Gebiete kommen (vgl. Kap. 6.2.1.2). Eine schädliche Verstärkung
von Effekten im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ist daher von vornherein ausgeschlossen.
Nur im Falle einer Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen durch BoAplus und
der realen Immissionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke können sich entgegen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerisch auf Teilflächen geringe
Zusatzbelastungen unterhalb der Bagatellschwellen ergeben (siehe Auswirkungsprognosen in den Kap. 8 bis 11), da hierbei die Zusatzbelastung deutlich über- und die Entlastung deutlich unterschätzt werden. Zur Information werden gleichwohl mögliche Wirkungen durch andere Projekte, die bezüglich dieser Teilflächen zu einer rechnerischen
Verstärkung der Wirkungen beitragen können, vergleichend dargestellt.
7.1
Übersicht über die berücksichtigten Projekte
Zur Ermittlung der Projekte, die Auswirkungen auf die untersuchten Gebiete haben
können, wurden von uns Anfragen an die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf so-
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wie an die Unteren Immissionsschutzbehörden des Rhein-Erft-Kreises, des RheinKreises Neuss und der Stadt Köln gerichtet.
Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der beiden Kreise wurden uns keine Projekte genannt. Ebenso wurden von der Stadt Köln keine Projekte benannt. Von den
Bezirksregierungen wurden uns folgende Projekte angegeben:
Bezirksregierung Köln
RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln
Currenta GmbH & Co. OHG, Änderungsmaßnahmen SAV Bürrig, Leverkusen
Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth
RWE Power AG, Mitverbrennung von Klär- und Papierschlamm im Kraftwerk Goldenbergwerk, Hürth
Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage Chempark Dormagen, Dormagen
Bezirksregierung Düsseldorf
Stadtwerke Düsseldorf, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf.
Zu den von der Bezirksregierung Köln genannten Projekten wurde uns von der Bezirksregierung die Einsichtnahme in die Immissionsprognosen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen ermöglicht. Die Genehmigungsunterlagen zur GuD-Anlage der Stadtwerke Düsseldorf befanden sich zur Zeit der Erstellung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung in der öffentlichen Auslegung und konnten auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden. Nachfolgend werden die Projekte kurz
beschrieben und hinsichtlich ihrer Berücksichtigung bewertet. Ihre Lage ist der Abb. 7-1
zu entnehmen.
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GuD F Kraftwerk
Lausward
TDI-Anlage Chem-park
Dormagen
GuD Niehl 3
GuD Knapsack 2
Abb. 7-1:
Lage berücksichtigter anderer Projekte (Kartengrundlage DTK 100,
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln
Die RheinEnergie AG plant am Kraftwerksstandort Köln-Niehl die Errichtung einer aus
zwei Gasturbinen und einer Dampfturbine bestehenden GuD-Anlage (Gas- und Dampfturbinenanlage) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 1.200 MW. Zu der Anlage liegt ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid vor vom 6. Juni 2011 vor. Demnach wäre die Anlage eigentlich der Vorbelastung zuzurechnen, wie in Kap. 6.1 ausgeführt wurde. Im Sinne eines vorsorglichen, konservativen Ansatzes wird sie aber hier
als Zusatzbelastung betrachtet.
Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf:
Knechtstedener Wald mit Chorbusch:
Worringer Bruch:
Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad
ca. 14,5 km
ca. 10,5 km
Honnef – Teilfläche Worringen-Langel:
Königsdorfer Forst:
ca. 10,5 km
ca. 16,5 km.
Currenta GmbH & Co. OHG, SAV (Sonderabfallverbrennungsanlage) Bürrig, Leverkusen
Die Currenta GmbH & Co. OHG plant Änderungsmaßnahmen an den Verbrennungsanlagen des Entsorgungszentrums Bürrig. Wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen ist die Erhöhung der Abfallmenge von derzeit 80.000 auf zukünftig bis zu
120.000 t/a. Die Erhöhung der Abfallmengen bezieht sich aber ausschließlich auf nicht
brennbare Abfälle wie Metalle oder mineralische Bestandteile. Da die Masse der brennbaren Abfallbestandteile konstant bleibt, ändern sich nach Angaben der Currenta
GmbH & Co. OHG weder Rauchgasmenge noch Emissionen. In der Immissionsprognose für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurden dementsprechend pessimal diejenigen maximalen Immissionsbeiträge der Gesamtanlage ermittelt,
die bei erstmaliger Errichtung der Anlage auftreten könnten (Currenta 2011). Da sich
durch die Änderungsmaßnahmen die Vorbelastung nicht ändert, und die in der Immissionsprognose berechneten Immissionsbeiträge in der Vorbelastung bereits enthalten
sind, wird das Projekt nicht berücksichtigt.
Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth
Die Statkraft Market GmbH plant im Chemiepark Knapsack eine zweite GuD-Anlage mit
einer Leistung von etwa 430 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde
mit Bescheid vom 28.06.2011 erteilt. Im Herbst des letzten Jahres wurde mit dem Bau
begonnen.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
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Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf:
Knechtstedener Wald mit Chorbusch:
Worringer Bruch:
ca. 20 km
ca. 20 km
Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad
Honnef – Teilfläche Worringen-Langel:
ca. 22 km
Königsdorfer Forst:
ca. 11 km.
RWE Power AG, Mitverbrennung von Klär- und Papierschlamm im Kraftwerk Goldenberg, Hürth
Die RWE Power AG beabsichtigt, im Energiedienstleistungszentrum Kraftwerk Goldenberg neben Braunkohle zukünftig auch Klärschlamm und Papierschlamm zu verbrennen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde zwischenzeitlich mit Bescheid vom 10.10.2011 erteilt. Die durch die Mitverbrennung verursachte maximale
Zusatzbelastung ist so gering, dass sie bereits in den nächst gelegenen untersuchten
FFH-Gebieten (FFH-Gebiete Kerpener Bruch und Parrig, Waldseenbereich Theresia)
nicht mehr messbar ist. So beträgt die prognostizierte maximale Stickstoffdeposition im
FFH-Gebiet Kerpener Bruch weniger als 1 g/ha·a, die Stickstoffoxidkonzentration weniger als 0,005 µg/m³ im Jahresmittel (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2010). Zusatzbelastungen in weiter entfernten Gebieten sind daher nicht mehr darstellbar und
werden demensprechend nicht berücksichtigt.
Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage im Chempark Dormagen, Dormagen
Die Bayer MaterialScience AG plant im Chemiepark die Errichtung und den Betrieb
einer Anlage zur Herstellung von Toluylendiisocyanat (TDI). TDI ist ein Vorprodukt für
die Herstellung von Polyurethanschäumen. Der Genehmigungsantrag wurde Anfang
April 2011 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Die TDI-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf:
Knechtstedener Wald mit Chorbusch:
ca. 3 km
Worringer Bruch:
Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad
ca. 3 km
Honnef – Teilfläche Worringen-Langel:
Königsdorfer Forst:
ca. 1,5 km
ca. 15 km.
Stadtwerke Düsseldorf AG, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf
Die Stadtwerke Düsseldorf planen den Bau einer GuD-Anlage am Standort des Heizkraftwerks Lausward. (GuD F) mit einer Feuerungswärmeleistung von 740 bis 1.040
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MW und einer elektrischen Nettoleistung von 430 bis 630 MW. Der Genehmigungsantrag (Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 9 BImSchG) wurde am 30. Juni
2011 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf:
Knechtstedener Wald mit Chorbusch:
Worringer Bruch:
ca. 10,5 km
ca. 20 km
Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad
Honnef – Teilfläche Worringen-Langel:
Königsdorfer Forst:
ca. 19 km
ca. 29 km.
Fazit
Im Ergebnis verbleiben die folgenden vier Projekte, deren Auswirkungen auf die hier
untersuchten FFH-Gebiete berücksichtigt werden:
RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln
Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth
Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage Chempark Dormagen, Dormagen
Stadtwerke Düsseldorf, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf.
7.2
Ermittlung der zusätzlichen Immissionsbeiträge der berücksichtigten
Projekte
Von den durch die drei Projekte verursachten Immissionen und Stoffeinträgen wären
folgende Parameter nach Auswertung der jeweiligen Immissionsprognosen für eine
Summationsprüfung von Relevanz:
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide
Ammoniak
Stickstoffdeposition
Säuredeposition.
Weitere Schadstoffe, die mit den Immissionen eines Braunkohlenkraftwerks zusammenwirken könnten, wie Schwermetalle, werden von den berücksichtigten Anlagen
nicht emittiert.
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Zur Ermittlung der Immissionsbeiträge der berücksichtigten Projekte wurden Ausbreitungsrechnungen mit AUSTAL 2000 für die vier Projekte durch das Büro argumet
(2012b) durchgeführt, die auf den Eingangsdaten der jeweiligen Immissionsprognosen
beruhen. Die Ausbreitungsrechnungen sind als Anlage 3 beigefügt.
Aus den prognostizierten Immissionskonzentrationen wurden die Stickstoff- und Säuredeposition konservativ gemäß VDI 3783 Blatt 10 und VDI 3782 Blatt 5 berechnet. Die
Berechnung der Stickstoff- und Säuredeposition erfolgte für ausgewählte Beurteilungspunkte unter Verwendung der rezeptorabhängigen Depositionsgeschwindigkeiten. Die
Punkte P1 bis P8 dienen dazu, eine Übersicht über die Immissionsbeiträge zu erhalten,
und repräsentieren die auf die jeweiligen Gebiete bezogenen Bereiche mit den höchsten Zusatzbelastungen. Die Punkte S1 bis S25 entsprechen den Punkten der maximalen Zusatzbelastungen mit Säureeinträgen bezogen auf die Kombinationen von Lebensraum- und Bodentypen in den betrachteten FFH-Gebieten, die Punkte N1 bis N11 den
Punkten der maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffeinträgen bezogen auf die
Lebensraumtypen in den betrachteten FFH-Gebieten. Weitere methodische Einzelheiten sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die Ergebnisse sind jeweils in den gebietsbezogenen Auswirkungsprognosen zusammengestellt.
Um den jährlichen Eintrag von Stickstoff und Säure durch andere Projekte auf die Fläche des Rheinabschnitts zwischen Köln-Niehl und Düsseldorf-Lausward zu erhalten,
wurde die für die Teilfläche Worringen-Langel ermittelte maximale zusätzliche Deposition (Anlage 3) mit der Flussabschnittsfläche wie in Kap. 6.2.3 beschrieben multipliziert.
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8
Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Knechtstedener Wald
mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
8.1
Beschreibung des Schutzgebietes
Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:
LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP Köln (Stand Dezember 2011),
LANUV-Biotopkataster.
8.1.1
Allgemeines
Das FFH-Gebiet liegt ca. 9,3 km nordnordöstlich des Kraftwerkstandortes (kürzeste
Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Plangebiet) bei Dormagen zwischen
Rosellerheide und Delhoven, zugehörig zu den Kreisen Köln und Rhein-Kreis Neuss.
Insgesamt erstreckt sich das FFH-Gebiet auf einer Fläche von 1178 ha.
Der Knechtstedener Wald ist ein strukturreiches und altersheterogenes zusammenhängendes Waldgebiet, das von Norden nach Süden den Staatsforst Benrath, auch Mühlenbusch genannt, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch umfasst. Der
Waldkomplex besteht vorwiegend aus teilweise naturnahen Stieleichen-Hainbuchen-,
Buchen- und Erlen-Eschenwäldern.
Der Mühlenbusch befindet sich zwischen Gohr und Nievenheim und wird von der L 35
gequert. Im nördlich der Landstraße gelegenen Wald sind größere Bereiche mit Fichte,
Kiefer und Lärche aufgeforstet, die teilweise bereits in Buchen- und Eichenbestände
überführt werden. Insgesamt ist der Mühlenbusch ein strukturreicher, altersheterogener
Wald mit z.T. naturnahen und älteren Buchen(misch)wäldern, Stieleichen- und Stieleichen-Hainbuchenwäldern, die einen dichten Bewuchs von Frühblühern aufweisen.
Eschen-, Erlen- und Nadelholzbestände sowie Schlagflächen haben eine untergeordnete Bedeutung. In älteren, stärker verlichteten Buchen- und Eichen-Buchenbeständen
dominiert im Unterwuchs die Brombeere. Am Westrand des Mühlenbusches verläuft der
infolge von Grundwasserabsenkungen trockengefallene Hauptkanal.
Östlich des Kulturdenkmals Neuenberg befindet sich eine mit Sümpfungswasser gespeiste Fläche, die größtenteils unter Wasser steht und eine artenreiche Hochstaudenflur neben dominierenden Brennnesselbeständen beherbergt. Südlich grenzt ein
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Eschenbestand mit z.T. ausgebildeten Stelzwurzeln und einer gut entwickelten Krautschicht an.
Südlich des Mühlenbusches schließt sich der Knechtstedener Busch bei Delhoven an,
der von der L 280 gequert wird. Westlich und südlich des Klosters Knechtsteden im
Bereich der ehemaligen Altrheinschlinge kommen überalterte Pappelforste mit einer
dichten Krautschicht und Nässezeigern vor. Nördlich und südlich des Klosters befinden
sich einzelne Nadelholzparzellen. Im Norden des Knechtstedener Busches kommen vor
allem jüngere Buchen- und Eichen-Buchenwälder vor. Insgesamt aber dominieren im
Knechtstedener Busch neben den genannten Pappelwäldern hauptsächlich Eschenmischwälder (zum Teil gut ausgeprägte Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder), in denen auch Flatterulmen vereinzelt eingestreut sind. Mehrere Gräben durchziehen den
Knechtstedener Busch in Süd-Nord-Richtung. Der nördliche Abschnitt des gerade verlaufenden, zwei bis drei Metern tiefen Norf-Stommelner Hauptkanals führt Wasser und
wird auf seiner gesamten Länge von nitrophilen Uferhochstauden gesäumt. In den
nördlichen Abschnitt des Knechtstedener Grabens nordwestlich des Kruchenhofes wird
ebenfalls Wasser eingespeist. Er erscheint an einigen Stellen naturnäher aufgrund von
kleineren Aufweitungen.
Der Chorbusch weist gut ausgebildete naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder mit
einer gut ausgeprägten Krautschicht auf. Ein besonders naturnaher Bestand dieses
Waldes bildet die im Südosten des Chorbusches liegende 18 Hektar große Naturwaldzelle „Am Sandweg“, die nicht wirtschaftlich genutzt wird und Forschungszwecken
dient. Im nördlichen Bereich des Chorbusches befindet sich ein 1,3 km langer Abschnitt
der Norfbachaue. Zudem sind einige künstlich angelegte Kleingewässer im Chorbusch
zu finden. Durch die bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen am östlichen Rand
des Erftbeckens zu Beginn der 1970er Jahre fiel der Grundwasserspiegel im Raum
Chorbusch um etwa drei Meter ab.
Das FFH-Gebiet ist in Abb. 8-1 dargestellt.
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Abb. 8-1:
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Datenquelle: LANUV;
Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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8.1.2
Bedeutung des Schutzgebietes
In dem vom intensiven Ackerbau geprägten Naturraum der linksrheinischen KölnBonner Rheinebene hat das FFH-Gebiet aufgrund der großflächigen Vorkommen von
naturnah ausgeprägten Laubwaldkomplexen, die in einem guten Erhaltungszustand
sind, eine große Bedeutung. Vor allem die gut ausgebildeten StieleichenHainbuchenwälder unterstreichen die hohe Bedeutung, da mit dem Auftreten der Winterlinde Übergänge zu der charakteristischen Waldgesellschaft des MaiglöckchenStieleichen-Hainbuchenwaldes vorhanden sind, die hier in NRW in der Niederrheinischen Bucht ihr einziges Vorkommen hat. Im Bereich der Naturwaldzelle im Chorbusch
wird der Stieleichen-Hainbuchenwald seiner natürlichen Entwicklung überlassen.
Weiterhin sind die im Bereich der Altrheinschlinge im Knechtstedener Busch vorhandenen gut ausgeprägten Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder repräsentativ. In den Bereichen, wo sie durch Pappelforste ersetzt wurden, ist eine Naturverjüngung in Richtung
einer naturnahen Auwaldgesellschaft sichtbar.
Zudem kommen Perlgras-Buchenwald-Restbestände in enger Verzahnung mit anderen
Waldgesellschaften vor, die typisch für den Waldkomplex sind.
Einen hohen Stellenwert nimmt auch der Tierreichtum im FFH-Gebiet ein, der nahezu
das gesamte Artenspektrum einer typischen Waldfauna umfasst. Zahlreiche Rote-Liste
Tier- und Pflanzenarten sind in dem Gebiet vertreten. Aufgrund dieser Artenvielfalt ist
der Knechtstedener Wald mit Chorbusch ein Lebensraum von landesweiter Bedeutung.
Für die Vogelarten Mittelspecht, Schwarzspecht, Nachtigall und Pirol hat der
Knechtstedener Wald mit Chorbusch aufgrund seiner Strukturvielfalt an Lebensräumen
eine besondere Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet.
8.1.3
Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen
Negative Einflüsse wirken sowohl innerhalb als auch von außerhalb auf das FFHGebiet ein. Hervorgerufen werden sie gemäß Standard-Datenbogen durch Wildverbiss,
Beseitigung von Tot- und Altholz sowie durch Sand- und Kiesabbau.
Innerhalb des FFH-Gebietes sind 80 % der Fläche durch Wildschäden und Wildverbiss
von Reh- und Damwild gering negativ betroffen. Damit die strukturreichen Laubholzgesellschaften sich weiterhin verjüngen können, wird das Schalenwild im Sinne des an-
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gewandten Naturschutzes in geringem Umfang bejagt. Die Jagd wirkt als positiver Einfluss auf die Entwicklung des Laubholzbestandes.
Die Beseitigung von Tot- und Altholz auf 40 % der FFH-Gebietsfläche entzieht dem
Wald wichtige Nährstoffe und nimmt den holzzersetzenden Arten ihren Lebensraum.
Tot- und Altholz spielt bei der Erhaltung der Artenvielfalt eine große Rolle.
Durch den östlich des FFH-Gebietes betriebenen Sand- und Kiesabbau sowie durch
den seit den 1970er Jahren betriebenen Bergbau am östlichen Rand des Erftbeckens
treten fortschreitend Grundwasserabsenkungen auf, die den Wasserhaushalt des FFHGebietes gefährden.
Zudem wird das FFH-Gebiet vor allem an den Wochenenden intensiv als Naherholungsgebiet genutzt.
Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch die Anpflanzung
nicht einheimischer Gehölze, Entwässerung, Gewässerbegradigung sowie den Gewässerausbau mit naturferner Gestaltung und durch Zerschneidung des Gebietes durch
Wege- und Straßenbau beeinträchtigt. Weitere Gefährdungen sind demnach auch
Müllablagerungen in Siedlungsnähe, Trittschäden an der Vegetation, Wildverbiss und
die Jagd.
8.1.4
Schutzstatus
Im Norden deckt sich die Fläche des NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ mit
der Fläche des Mühlenbusches und des Knechtstedener Busches des FFH-Gebietes
(vgl. Abb. 8-1). Das NSG ist im Landschaftsplan II „Dormagen“ des Rhein-Kreis-Neuss
(Stand Mai 2001) unter 6.2.1.4 textlich dargestellt und festgesetzt.
Das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ (alte Bezeichnung: LSG „Zons-Knechtstedener Grünspange“) umschließt das FFH-Gebiet nahezu
vollständig. Es ist ebenfalls im Landschaftsplan II unter 6.2.2.2 textlich dargestellt und
festgesetzt.
Im Süden umfasst das FFH-Gebiet vollständig das NSG „Chorbusch“ (vgl. Abb. 8-1). Es
ist im Landschaftsplan „Köln“ im Kapitel 3.2.2 als N 21 textlich dargestellt und festge-
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setzt. Das LSG „Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung“ schließt südlich des NSG
Chorbusches direkt an das FFH-Gebiet an.
Zudem befinden sich über das FFH-Gebiet verteilt vier Gebiete mit nach § 62 LG gesetzlich geschützten Biotopen. In drei Gebieten sind als gesetzlich geschützte Biotope
Auwälder sowie in einem Gebiet ein stehendes Binnengewässer ausgewiesen.
Das schutzwürdige Biotop „Chorbusch“ umfasst die Fläche des Chorbuscher Waldes.
Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der Kennung BK-4906-500 beschrieben.
8.1.5
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000Gebieten
Die dem FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ nächst gelegenen Natura2000-Gebiete sind im Osten der „Worringer Bruch“, ein verlandeter Rheinaltarm mit
Auenwäldern, im Norden der „Wahler Berg“, eine natürliche Flugsanddüne und im
Nordosten der „Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser Grind“, ein rezent überfluteter
Rheinauenkomplex.
Eine funktionale Beziehung besteht zwischen dem FFH-Gebiet und den Waldgebieten
der FFH-Gebiete in der Rheinaue. Durch die Umsetzung der Biotopverbundplanung
„Grünspange Zons – Knechtsteden“ werden die Biotope zwischen den Waldbereichen
im Westen und der Rheinaue im Osten verbunden, so dass ein Austausch der Lebensgemeinschaften zwischen den Waldgebieten möglich wird (Landschaftsplan II Dormagen, Stand: Mai 2001).
8.2
Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes
8.2.1
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
8.2.1.1
Übersicht
Die für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ in Anhang I genannten
Lebensraumtypen sind in der Tab. 8-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb.
8-2 dargestellt.
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Tab. 8-1:
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen,
Stand: Feb. 2010)
EUCode
9110
9130
9160
91E0*
Name
Hainsimsen-Buchenwald
Waldmeister-Buchenwald
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
Erhaltungszustand
B
B
B
C
* prioritärer Lebensraum
Erhaltungszustand:
A = hervorragender Erhaltungszustand
B = guter Erhaltungszustand
C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
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Abb. 8-2:
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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8.2.1.2
LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)
Der LRT umfasst nahezu ein Drittel der Fläche des FFH-Gebietes. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im
nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 8-2).
Tab. 8-2:
Charakteristik
des
Lebensraumtyps
9160
im
FFH-Gebiet
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen,
Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch
1998)
Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
und Mittelspecht
Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft
feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche
ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 9,3 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 27 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 321,7 ha
Erhaltungszustand LRT 9160: B– gut
Repräsentativität: A - hervorragend
Gesamtbeurteilung: A – sehr hoch
Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend
für die Meldung des Gebietes sind
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Mittelspecht und verschiedene
Fledermausarten – in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren
sowie ihrer Waldränder durch:
Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung
der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten,
Ggf. Wiederherstellung des natürlichen Standortverhältnisse (Wiedervernässung),
Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht
bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogel- und Fledermausarten
sowie Insekten und Schnecken.
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8.2.1.3
LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald)
Der LRT ist auf 8 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im
nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 8-3).
Tab. 8-3:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand:
Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)
Waldmeister-Buchenwald (9130)
Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber
basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft
geophytenreich. In höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Bergmischwälder basenreicher Böden).
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 9,5 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 8 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 90,7 ha
Erhaltungszustand LRT 9130: B – gut
Repräsentativität: A - hervorragend
Gesamtbeurteilung: B - hoch
Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die
Meldung des Gebietes sind
Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den
Schwarzspecht und verschiedene Fledermausarten - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder,
Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder z.B. durch:
Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der
Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten,
Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden
Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
Vermehrung der Buchenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen
bestandenen Flächen
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogel- und Fledermausarten
sowie Insekten und Schnecken.
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8.2.1.3.1 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließgewässern)
Der LRT ist nur auf einer kleinen Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist jedoch für
das Netz Natura 2000 von Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für den Pirol und
die Nachtigall. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem
LRT zusammengefasst (Tab. 8-4).
Tab. 8-4:
Charakteristik
des
Lebensraumtyps
91E0
im
FFH-Gebiet
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen,
Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch
1998)
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0) insbesondere auch als Lebensraum für Pirol und Nachtigall
Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tälern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarzerle, in höheren Lagen auch
Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten
Flußufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Überflutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen.
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 9,4 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: < 1 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 10,7 ha
Erhaltungszustand LRT 91E0:C – mittel bis schlecht
Repräsentativität: C - signifikant
Gesamtbeurteilung: C – durchschnittlich-beschränkt
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie
Naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natürlich strukturierter Wälder, einschließlich Vermehrung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Bäume über die Nutzung hinaus, Erhaltung von Horstund Höhlenbäumen, Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder, insbesondere
durch:
Umbau der mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen potentiellen Standorte und Entnahme beigemischter nicht bodenständiger Gehölze,
Förderung der natürlichen Sukzession; falls eine Bepflanzung erforderlich ist, Verwendung von
Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft; wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe
zumindest auf Teilflächen angestrebt werden,
Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasserverhältnisse
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogelarten sowie Insekten und
Schnecken.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
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8.2.1.4
LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald)
Der LRT kommt auf 7 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Netz Natura
2000 bedeutsam, so dass Schutzziele und Maßnahmen auch für diesen LRT gelten. Im
nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 8-5).
Tab. 8-5:
Charakteristik
des
Lebensraumtyps
9110
im
FFH-Gebiet
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen,
Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, BfN Handbuch 1998)
Hainsimsen-Buchenwald (9110) und Schwarzspecht
Bodensaure, meist krautarme Buchenwälder von der planaren/kollinen Stufe bis in die montane
Stufe (mit Hochstauden in der Krautschicht). Eingeschlossen sind auch bodensaure naturnahe
Flachland-Buchenwälder, die z. T als eigene Assoziationen beschrieben sind. Dies schließt auch
buchenreiche Ausbildungen des Fago-Quercetum mit ein. In der Höhenzonierung eingeschlossen
sind auch Buchen-Tannen- und Buchen-Tannen-Fichtenwälder der montanen Stufe („Bergmischwälder“ basenarmer Standorte), ohne das „Aceri-Fagetum“ der hochmontanen bis subalpinen Stufe
(eigener LRT 9140).
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 10,3 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 7 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 85,7 ha
Erhaltungszustand LRT 9110: B – gut
Repräsentativität: B - gut
Gesamtbeurteilung: B - hoch
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie
Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher HainsimsenBuchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den
Schwarzspecht und verschiedene Fledermausarten - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder,
Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder z.B. durch:
Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Walgesellschaft,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen
Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von
Quellbereichen oder Bachläufen)
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogelarten sowie Insekten und
Schnecken.
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8.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen werden keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt.
8.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten
Im Standard-Datenbogen wird als weitere bedeutende Art für das FFH-Gebiet das Gefärbte Laichkraut (Potamogeton coloratus) genannt.
Als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden der Mittelspecht
(Dendrocopus medius) und der Schwarzspecht (Dryocopus martius) im StandardDatenbogen angeführt. Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten im FFH-Gebiet sind
die Nachtigall (Luscinia megarhynchos) und der Pirol (Oriolus oriolus).
Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für die genannten Vogelarten im
Gebietsnetz Natura 2000 eine Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet. Die Arten sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 9160 (Mittelspecht, vgl. Tab. 8-2), LRT 91E0 (Pirol und Nachtigall, vgl. Tab. 8-4) sowie LRT 9110
(Schwarzspecht, vgl. Tab. 8-5).
Pirol und Nachtigall werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Chorbusch“ im LP Köln genannt (vgl. Tab. 8-7).
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8.2.4
Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und
Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln
Im Landschaftsplan II (Stand September 2010) des Rhein-Kreises Neuss ist das NSG
„Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ und im Landschaftsplan „Köln“ (Stand Januar
2011) des Kreises Köln das NSG „Chorbusch“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab.
8-6 und Tab. 8-7 genannten Schutzzwecken festgesetzt.
Tab. 8-6:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das
NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“
NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere
zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und
Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tierund Pflanzenarten in einem großen, zusammenhängenden und weitgehend
unzerschnittenen Waldgebiet. Schützenswert sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung insbesondere die Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder, die EichenHainbuchenwälder, die Hainsimsen-Buchenwälder, die Waldmeister-Buchenwälder
sowie die naturnahen Fließgewässerabschnitte und die naturnahen Kleingewässer.
Schützenswert ist desweiteren die natürliche Artenvielfalt der Schnecken, Insekten
Reptilien, Amphibien, Vögel und Fledermäuse im Gebiet sowie das Vorkommen
vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Tab. 8-7:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das
NSG „Chorbusch“
NSG „Chorbusch“
Das NSG „Chorbusch“ wird nach § 20a), b) und c) LG festgesetzt:
zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
insbesondere durch Sicherung eines naturnah entwickelten großen Waldbereichs
als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere der Naturwaldzelle „Am Sandweg“,
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des durch Wald, Auenvegetation und
ländlichen Charakter geprägten Landschaftsbildes,
Zur Erhaltung, Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen für Lebensgemeinschaften und Biotope bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
Wegen der besonderen Bedeutung als großer Erholungsraum am Stadtrand von
Köln,
Zur Erhaltung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen
folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates
vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten:
- Pirol (Oriolus oriolus)
- Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
Besondere Festsetzungen nach der FFH-Richtlinie: siehe Kapitel 7.1.2.4
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Des Weiteren ist im Landschaftsplan II das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 8-8 genannten
Schutzzwecken festgesetzt ist.
Tab. 8-8:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das
LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“
LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“
Das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ wird nach § 21a), b)
und c) LG insbesondere festgesetzt:
zur Erhaltung der Niederungszone unterhalb der Terrassenkante als erlebbarer
Landschaftsraum mit einem kleinflächigen Mosaik aus Wäldern, Wiesen, Weiden,
Bäumen und Gehölzen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung, zur Erhaltung der vielfältigen, verstreut liegenden Grünelemente in den ackerbaulich genutzten Bereichen sowie zur Erhaltung, Aufwertung und Wiederherstellung einer Grünverbindung zwischen Zons und Knechtsteden als Biotopverbundachse und Naherholungsraum zwischen den Waldgebieten im Westen und der Rheinaue im Osten.
8.3
Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)
erstellt. Desweiteren sind neben den in Kap. 8.2.1 aufgeführten Maßnahmen auch
Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert.
8.4
Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu
prüfende maßgebliche Bestandteile
Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFHGebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen
Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht
zusammengestellt.
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Tab. 8-9:
Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (DE- 4806-303)
Kompartiment/Biota
LRT 9110
LRT 9130
LRT 9160
LRT 91E0*
Pirol, Nachtigall
Projektrelevante Schutzzwecke
Empfindlich gegenüber
Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit
ihrer typischen Flora und Fauna
Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und
geophytenreicher WaldmeisterBuchenwälder mit ihrer typischen
Flora und Fauna
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen
Fauna
Entwicklung natürlich strukturierter
Wälder, Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder
Erhaltung von Lebensräumen und
stabilen, überlebensfähigen Populationen
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen,
Stoffeinträgen
*: prioritärer Lebensraumtyp
Über die im Standard-Datenbogen aufgeführten Erhaltungsziele hinaus sind der Pirol
und die Nachtigall explizit als Schutzziele im LP „Köln“ aufgeführt. Nach der Rechtsprechung können Vogelarten keine Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes sein, weil
insoweit die VSchRL eine spezielle Regelung des Gebietsschutzes trifft (BVerwG, Urteil
vom 30. Mai 2009 - 9 A 73.07 -, Rz. 47). Vorsorglich wird gleichwohl auf diese Arten in
der Auswirkungsprognose gesondert eingegangen.
8.5
Prognose möglicher Beeinträchtigungen
8.5.1
Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten
Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbelastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zusatzbelastungen berücksichtigt, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraftwerkserneu-
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erung ist. Im dritten Schritt werden vorsorglich die Wirkungen anderer Projekte auf das
hier betrachtete FFH-Gebiet untersucht. Die Immissionen und Stoffeinträge werden mit
den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical Loads etc.)
verglichen.
Gasförmige Luftverunreinigungen
In der Tab. 8-10 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes
ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 8-10:
Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
:
:
3)
4)
:
Maximale
Immissionszusatzbelastung
BKW3)
[µg/m³]
0,45
0,14
0,45
0,019
Critical Level4)
[µg/m³]
20/10
30
3 (2 - 4)/1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus der Tab. 8-10 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch
zukünftig unterhalb des Critical Level.
Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die
Zusatzbelastung ist so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht.
Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hinsichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical
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Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der
Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbeitrag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
im Plangebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung der vier
300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-11 für die maximalen und in der Tab. 8-12 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt.
Tab. 8-11:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
3)
4)
5)
:
:
:
:
Maximale Maximaler
ImmissiImmissionszusatz- onsbeitrag
belastung
300-MWBKW3)
Blöcke
[µg/m³]
[µg/m³]
0,45
0,14
0,45
0,019
2,11
0,40
1,41
-
Maximale Immissionszusatzbelastung
BKW minus
maximaler Immissionsbeitrag
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
-1,66
-0,26
-0,96
-5)
Critical
Level4)
[µg/m³]
20/10
30
3 (2 - 4)/1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Es erfolgt kein Abzug des Immissionsbeitrags der stillzulegenden Blöcke, da diese kein
Ammoniak emittieren.
Wie aus Tab. 8-11 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten
Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
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Tab. 8-12:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
3)
4)
5)
:
:
:
:
Maximale Realer ImImmissi- missionsonszusatz
beitrag
belastung 300-MWBKW3)
Blöcke
[µg/m³]
[µg/m³]
0,45
0,14
0,45
0,019
0,25
0,23
0,83
-
Maximale Immissionszusatzbelastung
BKW minus
realer Immissionsbeitrag
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
0,20
-0,09
-0,38
-5)
Critical
Level4)
[µg/m³]
20/10
30
3 (2 - 4)/1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Es erfolgt kein Abzug des Immissionsbeitrags der stillzulegenden Blöcke, da diese kein
Ammoniak emittieren.
Wie aus Tab. 8-12 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissionsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,
da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmigten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in
Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.
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Stickstoffdeposition
In der Tab. 8-13 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFHGebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 8-13:
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Lebensraumtyp
Vorbelastung
[kg/ha·a]
Maximale
Zusatzbelastung
BKW2)
[kg/ha·a]
Critical Load
[kg/ha·a]
Berner
Liste3)
HainsimsenBuchenwald (9110)
26,51
0,039
10 - 20
WaldmeisterBuchenwald (9130)
26,45
0,039
10 - 20
26,51
Auenwälder mit
Alnus glutinosa und
Fraxinus excelsior
(91E0*)
26,33
3)
4)
5)
:
:
:
11,9 (B84)
12,1 (B72)
14,4 (B52)
20,6 (L42)
18,3 (G-L42)
18,3 (G53)
16,1 (B84)
17,8 (B72)
0,3 – 0,6
0,3 – 0,6
15,9 (B52)
Subatlantischer /
mitteleuropäischer
Stieleichenwald
oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
*:
1)
:
2)
:
ÖKO-DATA4)
Bagatellschwelle5)
[kg/ha·a]
0,039
15 - 20
15,5 (HN04)
16,7 (G-B84)
0,45 – 0,6
16,7 (G73)
0,037
10 – 20?1)
27,0 (HN04)
0,81
prioritärer Lebensraum
fraglich, da natürlicherweise eutroph (vgl. auch Erläuterungen im Text)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Stand 2010
ÖKO-DATA (2012), Bodentypen: B52 = Typische Braunerde, vereinzelt typische Parabraunerde, B72 = Typische Braunerde, B84 = Typische Braunerde, zum Teil tiefreichend
humos, L42 = Typische Parabraunerde, vereinzelt typische Braunerde, G-L42 = GleyParabraunerde, G-B84 = Gley-Braunerde, HN04 = Niedermoor, zum Teil Moorgley
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
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Wie aus der Tab. 8-13 hervorgeht, werden für die Buchenwald-Lebensraumtypen und
den Eichen-Hainbuchenwald die Critical Loads von der Vorbelastung überschritten. Der
LRT 91E0 ist in seiner in Flussauen stockenden Ausprägung von Natur aus nährstoffreich und gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen als wenig empfindlich einzustufen. Hierzu gehört auch der im Gebiet vertretene Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald
(IVÖR 2010). Wie in Kap. 4.2.1.4 begründet, wird für diesen LRT daher der von ÖKODATA modellierte Critical Load zur Beurteilung herangezogen. Dieser Critical Load wird
von der Vorbelastung unterschritten.
Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatzbelastung liegt mit Werten im Bereich von 0,04 kg N/ha∙a in allen Fällen auch weit unter
der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizierten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht
messbar verändern werden.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines der Immissionsprognose
zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-14 für die
maximalen und in der Tab. 8-15 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt.
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Tab. 8-14:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Lebensraumtyp
HainsimsenBuchenwald (9110)
WaldmeisterBuchenwald (9130)
Subatlantischer /
mitteleurop. Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Auenwälder mit A.
glutinosa und F.
excelsior (91E0*)
*:
1)
:
2)
:
:
4)
:
3)
Maximale
Zusatzdep.
Maximaler
BKW
Maximale
Depositiminus
VorbeZusatzonsbeitrag maximaler
lastung depositi300-MWDepositi1)
[kg/ha·a] on BKW
Blöcke
onsbeitrag
[kg/ha·a]
300-MW[kg/ha·a]
Blöcke
[kg/ha·a]
Critical Bagatells
Load
chwelle4)
[kg/ha·a] [kg/ha·a]
26,51
0,039
0,173
-0,134
10 – 202)
0,3 – 0,6
26,45
0,039
0,174
-0,135
10 – 202)
0,3 – 0,6
26,51
0,039
0,173
-0,134
15 – 202) 0,45 – 0,6
26,33
0,037
0,166
-0,129
27,03)
0,81
prioritärer Lebensraum
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Berner Liste, Stand 2010
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
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Tab. 8-15:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Lebensraumtyp
HainsimsenBuchenwald (9110)
WaldmeisterBuchenwald (9130)
Subatlantischer /
mitteleurop. Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald
(9160)
Auenwälder mit A.
glutinosa und F. excelsior (91E0*)
*:
1)
:
2)
:
:
4)
:
3)
Maximale
ZusatzMaximaRealer
deposition
le ZuDepositiVorbeBKW
Critical Bagatellsc
satzde- onsbeitrag
lastung
minus realer
Load
hwelle4)
position 300-MWDepositions- [kg/ha·a] [kg/ha·a]
[kg/ha·a]
BKW1)
Blöcke
beitrag 300[kg/ha·a] [kg/ha·a]
MW-Blöcke
[kg/ha·a]
26,51
0,039
0,098
-0,059
10 – 202)
0,3 – 0,6
26,45
0,039
0,103
-0,064
10 – 202)
0,3 – 0,6
26,51
0,039
0,098
-0,059
15 – 202)
0,45 – 0,6
26,33
0,037
0,100
-0,063
27,03)
0,81
prioritärer Lebensraum
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Berner Liste, Stand 2010
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie aus Tab. 8-14 und Tab. 8-15 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung
der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap.
6.2.1.2).
Säureeinträge
In der Tab. 8-16 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit
Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombinationen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der
Bodentypen zu den Lebensraumtypen ist der Abb. 8-3 und der Abb. 8-4 zu entnehmen.
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Abb. 8-3:
Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im nördlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Abb. 8-4:
Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im südlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 8-16:
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im
Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Lebensraumtyp
HainsimsenBuchenwald
(9110)
WaldmeisterBuchenwald
(9130)
Subatlantischer
/ mitteleuropäischer Stieleichenwald oder
Eichen-Hainbuchenwald
(9160)
Auenwälder mit
Alnus glutinosa
und Fraxinus
excelsior
(91E0*)
*:
1)
:
2)
:
3)
:
:
4)
Bodentypen
Typische Braunerde
Braunerde, vereinzelt Parabraunerde
Braunerde, z.T. tiefreichend humos
Parabraunerde, vereinzelt Braunerde
Gley-Parabraunerde
Gley, vereinzelt
Braunerde-Gley
Braunerde, z.T. tiefreichend humos
Typische Braunerde,
Gley-Braunerde, z.T.
tiefreichend humos
Niedermoor, z.T.
Moorgley
Braunerde, vereinzelt Parabraunerde
Gley, vereinzelt
Braunerde-Gley
Niedermoor, z.T.
Moorgley
Vorbelastung1)
[eq/ha·a]
3082
Maximale
ZusatzCritical Bagatellbelastung Load3) schwelle4)
BKW2)
[eq/ha·a] [eq/ha·a]
[eq/ha·a]
41
2048
61
3029
44
1008
30
3125
44
1478
44
3042
46
1386
42
3034
44
1503
45
3125
16
1430
40
3121
44
1344
41
3121
42
1330
40
3042
43
1524
46
3110
36
1220
37
3053
45
1488
45
3121
34
1516
46
3030
40
2364
71
prioritärer Lebensraum
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Wie der Tab. 8-16 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die
Critical Loads.
Die Zusatzbelastungen überschreiten (ohne Berücksichtigung der Stilllegung) vollständig (LRT 9130) oder teilweise (LRT 9110) die Bagatellschwelle von 3 % der Critical
Loads der Buchenwald-Lebensraumtypen. Bezüglich der Eichen-Hainbuchenwälder
(LRT 9160) wird die Bagatellschwelle erreicht oder unterschritten, bezüglich der Auwälder (LRT 91E0) wird die Bagatellschwelle deutlich unterschritten.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-17 für die maximalen und in der Tab.
8-18 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 8-17:
LRT
9110
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Bodentyp
Typische
Braunerde
Braunerde
Braunerde
Parabraunerde
Gley-Parabraunerde
Gley, vereinzelt Braunerde-Gley
Braunerde
9130
9160
91E0*
*:
1)
:
2)
:
3)
:
:
4)
Typische
Braunerde
Gley-Braunerde
Niedermoor,
z.T. Moorgley
Braunerde
Gley, vereinzelt Braunerde-Gley
Niedermoor,
z.T. Moorgley
Vorbelastung1)
[eq/ha·a]
Maximale Maximaler
Zusatz- Depositibelas- onsbeitrag
tung
300-MWBKW2)
Blöcke
[eq/ha·a] [eq/ha·a]
Maximale
Zusatzdeposition
BKW
minus ma- Critical BagatellLoad3) schwelle4)
ximaler
Depositi- [eq/ha·a] [eq/ha·a]
onsbeitrag
300-MWBlöcke
[eq/ha·a]
3082
41
266
-225
2048
61
3029
3125
44
44
289
289
-245
-245
1008
1478
30
44
3042
46
285
-239
1386
42
3034
44
289
-245
1503
45
3125
16
132
-116
1430
40
3121
44
286
-242
1344
41
3121
42
263
-221
1330
40
3042
43
270
-227
1524
46
3110
36
284
-248
1220
37
3053
45
286
-241
1488
45
3121
34
246
-212
1516
46
3030
40
263
-223
2364
71
prioritärer Lebensraum
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Wie aus Tab. 8-17 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung
die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung
zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
Tab. 8-18:
LRT
9110
9130
9160
91E0*
*:
1)
:
2)
:
3)
4)
:
:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen
Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Bodentyp
Typische
Braunerde
Braunerde
Braunerde
Parabraunerde
Gley-Parabraunerde
Gley, vereinzelt Braunerde-Gley
Braunerde
Typische
Braunerde
Gley-Braunerde
Niedermoor,
z.T. Moorgley
Braunerde
Gley, vereinzelt Braunerde-Gley
Niedermoor,
z.T. Moorgley
Maximale ZuRealer
satzdeposition
Maximale
BKW
VorZusatz- DepositiCritical Bagatellbelasbelas- onsbeitrag minus realer
Load3) schwelle4)
1)
tung
tung
300-MW- Depositions- [eq/ha·a] [eq/ha·a]
BKW2)
[eq/ha·a]
Blöcke
beitrag 300[eq/ha·a] [eq/ha·a]
MW-Blöcke
[eq/ha·a]
3082
41
33
8
2048
61
3029
3125
44
44
34
34
10
10
1008
1478
30
44
3042
46
33
13
1386
42
3034
44
34
10
1503
45
3125
16
17
-1
1430
40
3121
44
34
10
1344
41
3121
42
30
12
1330
40
3042
43
33
10
1524
46
3110
36
33
3
1220
37
3053
45
33
12
1488
45
3121
34
29
5
1516
46
3030
40
32
8
2364
71
prioritärer Lebensraum
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, max. Wert der jeweiligen Komb. LRT und Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Analog zu den Schwefeldioxidkonzentrationen, deren Höhe maßgeblich die Säuredeposition bestimmt, ergibt sich für die Säuredeposition (mit einer Ausnahme) nach Abzug
der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke rechnerisch eine Zusatzdeposition.
Tatsächlich wird sich aber auch die Säuredeposition, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet,
verringern.
Schwermetalldeposition
In der Tab. 8-19 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetalldepositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausgeführt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads sind durch
Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 8-19:
Parameter
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
1)
:
2)
:
3)
:
Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Vorbelastung1)
Rheidt / Hürth
[µg/m²d]
< 0,7 / 0,46
6,8 / 8,2
0,2 / 0,28
4,5 / 4,0
< 0,13 / < 0,1
< 0,6 / 0,2
- / 1,9
- / 24
- / 48
- / 0,8
-
Maximaler Depositionsbeitrag BoA2/3
Neurath
[µg/m²d]
0,0165
0,0275
0,0107
0,022
0,0167
0,022
0,022
0,0192
0,0247
0,0743
0,022
0,0247
Maximale Zusatzdeposition BKW2)
[µg/m²d]
Critical
Load3)
[µg/m²d]
0,0147
0,0246
0,0098
0,0197
0,0065
0,0147
0,0197
0,0197
0,0172
0,0221
0,0663
0,0197
0,0221
5,4 – 8,1
0,7 – 2,0
< 0,14
-
Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte
aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsniveaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008)
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der ländlichen
Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Überschreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberdeposition liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsichtlich einer Über- oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der
Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der
Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab.
8-20 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls
teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.
Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie
deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass
sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.
Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurteilungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich
geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraftwerks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatzbelastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 8-20 aufgeführt und den Beurteilungswerten gegenübergestellt.
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 8-20:
Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden
des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
Schwermetall
Vorbelas1)
tung
[mg/kg]
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
4 - 57
41 - 200
0,13 – 3,9
7 - 47
0,12 - 0,97
-
Maximale
Zusatzdeposition
2)
BKW
[µg/m²d]
0,0147
0,0246
0,0098
0,0197
0,0065
0,0147
0,0197
Chrom
12 - 41
0,0197
287,62
0,00080
30/60
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
3 - 46
-
0,0172
0,0221
0,0663
0,0197
0,0221
251,12
322,66
967,98
287,62
322,66
0,00070
0,00090
0,00269
0,00080
0,00090
20/40
-
1)
:
2)
:
3)
:
Maximale
Zusatzdeposi2)
tion BKW in
40 a
[µg/m²]
214,62
359,16
143,08
287,62
94,9
214,62
287,62
Maximale
Anreicherung
im Boden
nach 40 a
[mg/kg]
0,00060
0,00100
0,00040
0,00080
0,00026
0,00060
0,00080
Beurteilungswert [mg/kg]
BBodSchV
40/70
0,4/1,0
15/50
0,1/0,5
-
3)
LUA Brandenburg
2
50
0,3
10
0,1
50 (Cr III)
2 (Cr VI)
30
-
Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quelle: FIS-StoBo)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für
Lehm/Schluff
Wie Tab. 8-20 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so
gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der
Schwermetallbelastung der Böden resultieren.
Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredeposition ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkserneuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten.
8.5.2
Naturschutzfachliche Bewertung
Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,
die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer
Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet.
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
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S y s t e ms
8.5.2.1
Bewertung der Auswirkungen der Planung
8.5.2.1.1 Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT 9110 und 9130) sowie EichenHainbuchenwald-Lebensraumtyp (LRT 9160)
Die Buchenwald-Lebensraumtypen und der Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyp
befinden sich gemäß Standard-Datenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B). Den ausgewerteten Unterlagen sind keine Hinweise zu entnehmen, dass bestehende Vorbelastungen mit Luftschadstoffen und Stoffeinträgen, die
teilweise im Bereich der Belastungsgrenzen liegen oder diese überschreiten, zu gravierenden Beeinträchtigungen des Gebiets geführt haben.
Wie in Kap. 8.5.1 ausgeführt, führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk
einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen der Buchenwald-Lebensraumtypen und des Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyps sind damit
ausgeschlossen.
Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Pirol und die Nachtigall, die als
Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt.
Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
8.5.2.1.2 Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern (LRT
91E0)
Der für den LRT 91E0 im Standard-Datenbogen angegebene Erhaltungszustand C
wurde durch das Büro IVÖR (2010) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf
Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Nach IVÖR (2010) erfolgte im Jahr 1999 entsprechend den Kartieranleitungen die Einstufung in den Erhaltungszustand C, weil es
sich bei allen drei Beständen im Gebiet (vgl. Abb. 8-2) um sogenannte „Lebensraumtypen zur Entwicklung“ handelte.
Die im August 2010 erfolgte Überprüfung ergab folgende Befunde für die drei Teilflächen, mit denen der LRT im Gebiet vertreten ist (alle Angaben aus IVÖR 2010):
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
Seite 133 von 243
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Teilfläche im Norden des Gebietes
Bewertung der Bestandsstruktur:
Bewertung der Artenkombination:
B
C
Bewertung der Beeinträchtigungen:
Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes:
B
B
Die Bewertung des Erhaltungszustandes fällt damit eine Stufe besser aus als im Jahr
1999. IVÖR weist allerdings darauf hin, dass die Zuordnung der Fläche zum Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und damit zum LRT 91E0 nicht mehr eindeutig ist. Vielmehr
deutet sich eine Entwicklung zum Eichen-Hainbuchenwald (LRT 9160) an. Als LRT
9160 erhielte die Fläche ebenfalls die Gesamtbewertung B.
Teilfläche westlich des Klosters Knechtsteden
Bewertung der Bestandsstruktur:
Bewertung der Artenkombination:
B
C
Bewertung der Beeinträchtigungen:
Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes:
C
C
Die Bewertung des Erhaltungszustandes entspricht damit der aus dem Jahr 1999. Sie
ist jedoch anders begründet. Als maßgebliche Beeinträchtigungen wurden von IVÖR
vor allem Veränderungen im Wasserregime identifiziert. So wird der hohe Anteil von
Eutrophierungs- und Störzeigern (> 50%) auf Austrocknungen zurückgeführt, die zu
einer Freisetzung der im Boden gespeicherten Nährstoffvorräte führen.
Südliche Teilfläche
Bewertung der Bestandsstruktur:
Bewertung der Artenkombination:
B
C
Bewertung der Beeinträchtigungen:
Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes:
C
C
Die Bewertung des Erhaltungszustandes entspricht damit der aus dem Jahr 1999. Sie
ist jedoch nunmehr ebenfalls anders begründet. Die Ursache für die Beeinträchtigungen
wird wie für die Teilfläche westlich des Klosters Knechtsteden im Wesentlichen in den
Veränderungen des Wasserhaushalts (Austrocknung mit Nährstofffreisetzung) gesehen.
In keinem Fall besteht ein erkennbarer Zusammenhang zu bestehenden Belastungen
mit Luftschadstoffen oder atmosphärischen Stoffeinträgen. Maßgeblich für die aktuelle
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Einstufung der beiden Teilflächen in einen ungünstigen Erhaltungszustand durch IVÖR
(2010) sind vielmehr Veränderungen im Wasserhaushalt. Grundwasserabsenkungen
haben zu Austrocknung und in der Folge zu Nährstofffreisetzungen geführt, die sich
auch in einer Zunahme von Stör- und Eutrophierungszeigern äußern und in der Folge
Veränderungen im Artenspektrum bewirken. In den mit dem Erhaltungszustand C bewerteten beiden Teilflächen wurden von IVÖR (2010) hohe Anteile an Eutrophierungsund Störzeigern in der Krautschicht festgestellt (siehe oben).
Wie in Kap. 8.5.1 ausgeführt, führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk
einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen.
Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Pirol und die Nachtigall, die als
Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt.
Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
Entsprechend den identifizierten wesentlichen Ursachen für den derzeitigen ungünstigen Erhaltungszustand sind Verbesserungen des Erhaltungszustandes vor allem durch
Veränderungen im Wasserregime in Richtung einer Wiederherstellung des natürlichen
Wasserhaushalts zu erzielen. Ein Konzept, das in diese Richtung wirken kann, ist das
Entwicklungskonzept des Erftverbandes für den Norfbach (Erftverband 2011). Solchen
Maßnahmen steht die Planung nicht entgegen.
8.5.2.2
Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet
Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der
Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem
bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der
Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.
Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung
der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke,
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auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben.
In der Tab. 8-21 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden
Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultierenden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich
der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen
differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtigten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält Tab. 8-22.
Tab. 8-21:
Immissionsparameter
SO21)
NO21)
NOx1)
StickstoffDeposition
SäureDeposition
1)
2)
3)
4)
:
:
:
:
5)
:
Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet, Entlastung durch die Stilllegung
von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFHGebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Einheit
µg/m³
µg/m³
µg/m³
kg/ha·a
eq/ha·a
Maximale
ZusatzMaximale
belastung
ZusatzBKW
belastung minus realer
BKW2)
Immissionsbeitrag 300MW-Blöcke5)
0,45
0,20
0,14
-0,09
0,45
-0,38
0,037 bis
-0,059 bis
0,039
-0,064
-1 bis
16 bis 46
13
Summe
maximaler
Zusatzbelastungen
andere
Projekte3)
0,045
0,26
0,34
0,071
13
Vorbelastung
5-6
21 - 30
30 - 50
26,33 26,51
3029 –
3125
Critical
Level/
Critical
Load4)
Bagatellschwelle4)
20/10
30
-
10 - 27
0,3 – 0,81
1008 –
2364
30 - 71
Jahresmittelwert
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P7, N3, S6)
Siehe Kap. 8.5.1
Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke
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Tab. 8-22:
Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposition im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Maximale
VorbeZusatzde
BodenLRT
lastung2)
typ1)
position
[eq/ha·a]
BKW3)
[eq/ha·a]
9110
9130
9160
91E0
1)
:
2)
:
3)
:
4)
:
:
5)
B72
B52
B84
L42
G-L42
G53
B84
B72
G-B84
HN04
B52
G73
HN04
3082
3029
3125
3042
3034
3125
3121
3121
3042
3110
3053
3121
3030
41
44
44
46
44
16
44
42
43
36
45
34
40
Realer
Depositionsbeitrag
300-MWBlöcke
[eq/ha·a]
33
34
34
33
34
17
34
30
33
33
33
29
32
Maximale
Maximale
ZusatzZusatzdep.
dep.
MaxiBKW miBKW
male
nus realer
minus Zusatz- Dep.beitrag
Critical Bagatellrealer
dep.
300-MWLoad5) schwelle5)
Depositi- andere
Blöcke
[eq/ha·a] [eq/ha·a]
onsbeiProplus max.
trag
jekte4) Zusatzdep.
300-MW- [eq/ha·a] andere
Blöcke
Projekte
[eq/ha·a]
[eq/ha·a]
8
11
19
2048
61
10
12
22
1008
30
10
12
22
1478
44
13
12
25
1386
42
10
12
22
1503
45
-1
13
12
1430
40
10
13
23
1344
41
12
12
24
1330
40
10
10
20
1524
46
3
12
15
1220
37
12
12
24
1488
45
5
12
17
1516
46
8
12
20
2364
71
B52 = Typische Braunerde, vereinzelt typische Parabraunerde, B72 = Typische Braunerde,
B84 = Typische Braunerde, zum Teil tiefreichend humos, L42 = Typische Parabraunerde,
vereinzelt typische Braunerde, G-L42 = Gley-Parabraunerde, G-B84 = Gley-Braunerde,
HN04 = Niedermoor, zum Teil Moorgley
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S1 – S13)
Siehe Kap. 8.5.1
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 0,1 µg/m³. Unabhängig von der tatsächlichen
Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch
zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt.
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Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 0,5 µg/m³. Die Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke in demselben Bereich. Tatsächlich ist sie
noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissionen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus
oder zumindest von einem gleich bleibenden Immissionsniveau auszugehen.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet wird in der Immissionsprognose mit 0,019 µg/m³
prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhängig davon liegt
die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige Wirkungen auf
Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et al. 2007). Die
langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamtstickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und
Arten sind damit auszuschließen.
Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit
0,071 kg/ha·a berechnet. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der
Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet.
Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungseffekt zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit
den realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,059 und -0,064
kg/ha·a und entspricht damit der maximalen Zusatzbelastung durch die anderen Projekte. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringerung der
derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden.
Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 13
eq/ha·a abgeschätzt und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten
Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge
(BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der
stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen zwischen 11 und 25 eq/
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ha·a. Alle Bagatellschwellen werden, wie Tab. 8-22 zeigt, deutlich unterschritten. Tatsächlich wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung verringern. Wieweit dieser Entlastungseffekt durch die anderen Projekte aufgezehrt wird,
lässt sich nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die
Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatellschwellen in allen Fällen unterschritten werden.
Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbelastungen anderer Projekte Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebietes
auszuschließen sind.
8.5.2.3
Gesamtbewertung und Fazit
Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die Planung zugrunde gelegt wird,
sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immissionen und Stoffeinträge mit
Ausnahme der Säureeinträge so gering, dass
sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder
die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder
die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.
Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen des
Gebietes die Bagatellschwellen.
Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planung
und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig tatsächlich eine Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Dies schließt auch mögliche Folgenutzungen
auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.
Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der
Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 8-9) sind somit insgesamt
auszuschließen.
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S y s t e ms
Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets
auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen
Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelarten Pirol und Nachtigall eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristischen Arten.
Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind Beeinträchtigungen von
Erhaltungszielen auszuschließen.
Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, die der Umsetzung der geplanten Kraftwerkserneuerung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt auszuschließen.
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S y s t e ms
9
Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Königsdorfer Forst“
(DE-5006-301)
9.1
Beschreibung des Schutzgebietes
Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:
LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-ErftKreises (Stand Januar 2007), LANUV-Biotopkataster.
9.1.1
Allgemeines
Das FFH-Gebiet befindet sich mit einer Fläche von 329 ha ca. 6,5 km südsüdöstlich des
Plangebiets (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Plangebiet, östlich
der Gemeinde Königsdorf am Ostrand der Ville). Im Südwesten und Nordwesten grenzen rekultivierte Halden bzw. eine Bahntrasse, im Süden ein Baumschulgelände und im
Osten ausgedehnte Ackerflächen an.
Der Königsdorfer Forst ist ein großes Waldgebiet mit naturnahem Laubwald, in dem
eingestreut vereinzelte Nadelwaldparzellen sowie kleinere, periodisch trocken fallende
Tümpel liegen. Die Hälfte des Gebietes besteht aus den für die ursprünglichen
Villewälder typischen Perlgras-Buchenwäldern auf Lössboden und feuchten EichenBuchenwäldern, die oft sehr alt- und totholzreich sind sowie eine artenreiche, aber häufig spärliche Krautschicht aufweisen. Am Ostrand des Königsdorfer Forstes sind die
Altholzbestände dieser Laubwaldgesellschaften übermäßig aufgelichtet und infolge der
Siedlungsnähe und Düngerdrift aus den angrenzenden Ackerflächen stark eutrophiert.
Am Ostrand befinden sich zudem einige trocken gefallene Bachläufe, deren untere Talbereiche mit einigen alten und gut ausgebildeten Eichen-Hainbuchen-Waldresten bestanden sind.
Infolge von Grundwasserabsenkungen durch den Tagebau und Drainierung sind auf
den ehemals staunassen Pseudogleyböden nur noch mäßig staufeuchte Bereiche mit
naturnahen bodensauren Birken-, Eichen- und Buchen-Eichenwaldresten verzahnt mit
Hainbuchenwaldresten und Eschen-, Erlen-, Pappelforsten vorhanden.
Das FFH-Gebiet ist in Abb. 9-1 dargestellt.
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S y s t e ms
Abb. 9-1:
FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ südöstlich des Plangebiets (Datenquelle:
LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe
Abb.verz.)
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Im Süden des Königsdorfer Forstes liegt ein temporärer Flachwassertümpel, der mit
einer geschlossenen Schwimmblattdecke aus Wasserlinsen und zum Teil nach der Roten Liste gefährdeten Schwimmmoosen bewachsen ist. An den Ufern finden sich
Schwarz-Erlen, Ohr-Weiden und Moorbirken.
Im gesamten Gebiet sind Fichten-, Kiefern-, Douglasien-, Lärchen- und BergahornForste eingestreut. Zudem durchzieht ein dichtes Wanderwegenetz den Königsdorfer
Wald.
9.1.2
Bedeutung des Schutzgebietes
Das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ umfasst den größten erhaltenen Restbestand der
Villewälder auf unverritztem Boden im nördlichen vom Braunkohleabbau geprägten Teil
der Ville mit Vorkommen von Waldmeister-Buchenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern
und bodensauren Eichenwäldern. Diese Wälder sind Relikte von ehemals in der Niederrheinischen Bucht weit verbreiteten Waldgesellschaften. Aufgrund der Lage des Waldkomplexes und der Vorkommen dieser Laubwaldgesellschaften wird dem Königsdorfer
Forst eine besondere Bedeutung zugesprochen.
Daher hat das FFH-Gebiet ebenfalls für den Biotopverbund in der Rekultivierungslandschaft eine wichtige Bedeutung als Rückzugsraum und Regenerationszelle für den Erhalt und die Wiederherstellung weiterer naturnaher Waldbestände.
Die naturnahen, strukturreichen Laubwaldgesellschaften mit reichem Anteil an Alt- und
Totholz bedingen die Bedeutung des Gebietes für seltene Tier- und Pflanzenarten, die
den Königsdorfer Wald als Brut-, Rast- oder Durchzugsgebiet nutzen. Trotz intensiver
Naherholung ist der Königsdorfer Wald für zahlreiche Vogelarten, Fledermäuse, Amphibien und Schmetterlinge bedeutsam. Für die Vogelarten Mittelspecht, Grauspecht
und Schwarzspecht hat der Königsdorfer Forst eine besondere Bedeutung als Brutgebiet, da ausreichend Altholz und Großhöhlenbäume zur Verfügung stehen. Auch für die
Nachtigall sind arten- und strukturreiche Waldränder als Lebensraum vorhanden. In
dem Flachwassertümpel kommen die in der Roten Liste stehende Langährige Segge,
die Schnabel-Segge, das Untergetauchte Sternlebermoos und der Sumpf-Wasserstern
sowie Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea vor.
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Zudem weist der Königsdorfer Forst landesweit gefährdete Biotoptypen (StieleichenHainbuchenwald, Buchenmischwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Röhrichte) auf, was
die Bedeutung des FFH-Gebietes zusätzlich noch unterstreicht.
9.1.3
Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen
Innerhalb des FFH-Gebietes wirken sich gemäß Angaben des Standard-Datenbogens
die Anpflanzungen von nicht autochthonen Arten und die Trockenlegung von Flächen
negativ auf die Lebensräume aus und können damit die vorhandenen natürlichen Lebensräume mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten gefährden.
Die Trockenlegung von Flächen betrifft das gesamte FFH-Gebiet. Gefährdet werden
durch Drainage und die zusätzlich schon vorhandene Grundwasserabsenkung durch
den Tagebau vor allem die Laubwaldgesellschaften feuchter Standorte mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Eichen-Hainbuchenwälder.
Die Anpflanzung von nicht heimischen Baumarten durch intensiv betriebene Forstwirtschaft findet auf 25 % der FFH-Gebietsfläche statt und beeinträchtigt die Erhaltung und
Förderung der natürlichen Lebensräume wie z.B. des Stieleichen-Hainbuchenwalds.
Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch die Beeinträchtigung
der Geländemorphologie, den Kahlschlag von Flächen und die Beseitigung von alten
Bäumen vor allem infolge einer intensiven Forstwirtschaft beeinträchtigt.
Weitere Gefährdungen gehen von allgemeiner Eutrophierung (Eutrophierungszeiger),
Müllablagerungen, Wegebau und Aufschüttungen sowie Freizeitaktivitäten (intensive
Nutzung als Naherholungsgebiet) aus.
9.1.4
Schutzstatus
Die Fläche des FFH-Gebietes ist gleichzeitig als NSG „Königsdorfer Forst“ ausgewiesen. Das NSG ist im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises
(Stand Januar 2007) unter NSG 2.1-2 textlich dargestellt und festgesetzt.
Das FFH-Gebiet überlagert sich mit dem LSG „Königsdorfer Wald“ zu 98 %. Das LSG
ist im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises (Stand Januar
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2007) unter LSG 2.2-1 textlich dargestellt und festgesetzt. Das LSG „Auf der Fischbachhöhe“ grenzt an das FFH-Gebiet an.
Zudem befindet sich im Süden des FFH-Gebietes ein Gebiet (GB-5006-100) mit zwei
nach § 62 LG gesetzlich geschützten Biotopen. Als gesetzlich geschützte Biotope sind
dort die Bruch- und Sumpfwälder sowie ein stehendes Binnengewässer ausgewiesen.
Das schutzwürdige Biotop „Königsdorfer Wald“ nimmt ebenfalls die gesamte Fläche des
FFH-Gebietes „Königsdorfer Forstes“ ein. Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der
Kennung BK-5006-0001 beschrieben.
9.1.5
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000Gebieten
Die dem FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind
das FFH-Gebiet „Kerpener Bruch und Parrig“, zwei Eichen-Hainbuchenwälder in der
Hartholzaue der Erft, und das FFH-Gebiet „Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide“,
drei Waldgebiete am Rande der Erfttalniederung in der Niederrheinischen Bucht, die
sich beide südwestlich des Gebietes befinden.
Zu diesen beiden Gebieten, die ebenfalls noch Vorkommen der für die Niederrheinische
Bucht typischen Eichen-Hainbuchenwälder aufweisen, besteht eine funktionale Beziehung. Der Königsdorfer Forst dient weiterhin als Rückzugsraum, Regenerationszelle
und Ausbreitungsweg von Lebensgemeinschaften zu anderen Buchenwaldkomplexen
im Rekultivierungsgebiet der Ville.
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9.2
Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes
9.2.1
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
9.2.1.1
Übersicht
Die für das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen
sind in der Tab. 9-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb. 9-2 dargestellt.
Tab. 9-1:
EUCode
9130
9160
9190
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008)
Name
Waldmeister-Buchenwald
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald
Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur
auf Sandebenen
Erhaltungszustand
B
B
-
Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand
B = guter Erhaltungszustand
C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
Der LRT 9190 ist für das Gebiet nicht repräsentativ, wird aber im Landschaftsplan des
Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ als Schutzziel mit dem Ziel der Wiederherstellung genannt. Ebenso sind die im Standard-Datenbogen nicht aufgeführten LRT 3150
und 9110 dort mit dem Ziel der Wiederherstellung genannt.
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
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Abb. 9-2:
Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25,
Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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9.2.1.2
LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald)
Der LRT ist auf 40 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im
nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 9-2).
Tab. 9-2:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Königsdorfer
Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)
Waldmeister-Buchenwald (9130)
einschließlich Schwarzspecht und Grauspecht
Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber
basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft
geophytenreich. In höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Bergmischwälder basenreicher Böden).
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 6,6 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 40 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 132,0 ha
Erhaltungszustand LRT 9130: B – gut
Repräsentativität: A - hervorragend
Gesamtbeurteilung: B - hoch
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die für
die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind
Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, gebüsche, strukturreicher Waldränder und Staudenfluren, durch:
naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürlichen Waldgesellschaft einschließlich der Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen bis zur Zerfallsphase als Lebensraum für
Höhlenbrüter (Schwarzspecht), d.h. Erhaltung von Buchenaltholzbeständen, -inseln oder –
gruppen und langfristiger Erhalt von Höhlenbaumzentren,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
Vermehrung des Waldmeister-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen
Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie
Insekten und Schnecken.
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9.2.1.3
LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)
Der LRT ist auf 9 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura
2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu
diesem LRT zusammengefasst (Tab. 9-3).
Tab. 9-3:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Königsdorfer
Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)
Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
einschließlich Mittelspecht
Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft
feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche
ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades
von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 6,8 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 9 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 29,7 ha
Erhaltungszustand LRT 9160: B – gut
Repräsentativität: C - signifikant
Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die
darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV
der FFH-Richtlinie
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (MaiglöckchenAusbildung) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder
und -gebüsche, Waldränder und Staudenfluren durch:
naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft, einschließlich der Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände (einschließlich Unterholz für Nachtigall) und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen bis zur Zerfallsphase als Lebensraum für Höhlenbrüter, insbesondere von Alteichen mit totholzreichen Starkkronen für den
Mittelspecht,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht
bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie
Insekten und Schnecken.
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9.2.1.4
LRT 9190 (Alte bodensauer Eichenwälder)
Der LRT 9190 kommt nur auf 3 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Gebiet gemäß Standard-Datenbogen nicht repräsentativ. Er wird aber im Landschaftsplan
des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ als Schutzziel genannt. Im nachfolgenden
Steckbrief werden die wichtigsten vorhandenen Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 9-4).
Tab. 9-4:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9190 im FFH-Gebiet „Königsdorfer
Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)
Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen
Naturnahe
Birken-Stieleichenwälder
(Betulo-Quercetum
roboris)
und
BuchenEichenmischwälder auf Sand (z.B. Altmoränen, Binnendünen, altpleistozäne Sande) im norddeutschen Flachland. Baumschicht i.d.R. fast buchenfrei, auf trockenen, sehr armen Sandböden, aber auch feuchte Standorte mit Molinia caerulea.
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 6,9 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 3 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: Fläche: 9,5 ha
Erhaltungszustand LRT 9190: -
Repräsentativität: D – nicht signifikant
Gesamtbeurteilung: -
Es werden gemäß LANUV-Fachinformationssystem keine Schutzziele und Maßnahmen für diesen LRT im Schutzzieldokument genannt.
Im Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ wird als Schutzziel die Wiederherstellung dieses Lebensraumtyps genannt (vgl. Tab. 9-5).
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Insektenarten.
9.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen werden keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt.
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9.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten
Im Standard-Datenbogen werden für das FFH-Gebiet keine weiteren bedeutenden Arten genannt.
Es werden im Standard-Datenbogen der Mittelspecht (Dendrocopus medius), der Grauspecht (Picus canus), der Schwarzspecht (Dryocopus martius) und der Wespenbussard
(Pernis apivorus) als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie genannt.
Eine regelmäßig vorkommende Zugvogelart ist die Nachtigall (Luscinia megarhynchos).
Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für die drei Spechtarten eine Bedeutung vor allem als Brutgebiet. Die Arten sind auch Bestandteile der Schutzziele für
den LRT 9160 (Mittelspecht, vgl. Tab. 9-3) und LRT 9130 (Schwarzspecht und Grauspecht, vgl. Tab. 9-2).
Mittel-, Grau- und Schwarzspecht sowie Wespenbussard und Nachtigall werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Königsdorfer Forst“ im LP „Rekultivierte
Ville“ genannt (vgl. Tab. 9-5).
9.2.4
Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“
Im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ (Stand Januar 2009) des Rhein-Erft-Kreises
ist das NSG „Königsdorfer Forst“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 9-5 genannten
Schutzzwecken festgesetzt.
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Tab. 9-5:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des RheinErft-Kreises für das NSG „Königsdorfer Forst“
NSG „Königsdorfer Forst“
a) Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und
Pflanzenarten (§ 20 a Satz 1 sowie 2 LG), insbesondere
zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48 c LG gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie):
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
- Waldmeister-Buchenwald (9130),
Zur Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse (gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie):
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190),
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150),
zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichen Interesse
sowie zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen
Populationen nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG:
- Mittelspecht (A238)
- Schwarzspecht (A236)
- Grauspecht (A234)
- Wespenbussard (A072)
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie:
- Nachtigall (A271),
zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften
mit der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in
verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschließlich Alt- und Totholz, mit typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive
struktur- und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren,
wegen der Bedeutung der naturnahen Laubwälder mit vielfältigen Strukturen der
Gewässerbiotope und Röhrichte, der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensstätte sowie als Regenerationspotential für die Rekultivierungsgebiete,
b) Aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere
weil der Königsdorfer Forst ein Relikt ehemals weitverbreiteter Waldgesellschaften in
der Niederrheinischen Bucht ist,
c) Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Waldes (§ 20 c LG), insbesondere
wegen der vielfältigen Strukturen seltener Pflanzen dieses artenreichen Waldes und
zur Erhaltung des größten zusammenhängenden naturnahen Laubwaldes auf der VilleHochfläche auf unverritztem Boden.
Des Weiteren liegt das FFH-Gebiet mit 98 % seiner Fläche im LSG „Königsdorfer
Wald“, das im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ nach § 21 LG NRW mit den in der
Tab. 9-6 genannten Schutzzwecken festgesetzt ist.
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Tab. 9-6:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des RheinErft-Kreises für das LSG „“Königsdorfer Wald“
LSG „Königsdorfer Wald“
a) Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (§ 21 LG), insbesondere
zur Erhaltung und zur naturnahen Entwicklung der Waldbestände, zur Erhaltung
der Bäume, Gehölzbestände, Hofeingrünungen, Obstbäume und Stauden- und
Grünlandflächen als ökologisch wertvolle Landschaftselemente, aufgrund ihres biotischen Potentials und als Trittsteinbiotop,
als Maßnahme des Bodenschutzes zur Erhaltung unversiegelter Böden sowie der
jeweiligen Bodentypen und Oberflächengestalt wegen ihrer Regelungsfunktion als
Filter-, Puffer- und Stoffumsetzungssystem, wegen ihrer Lebensraumfunktion und
Produktionsfunktion sowie zur Grundwasserneubildung,
wegen der Bedeutung als Pufferzone zur Abschirmung störender Randeinflüsse
auf das Naturschutzgebiet „Königsdorfer Forst“,
b) wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21 b LG), insbesondere
wegen des durch Wald, Waldrand und Villehang geprägten Landschaftsbildes,
wegen der Bedeutung als landschaftlicher Freiraum mit Sichtverbindungen in der
freien Landschaft,
c) wegen der Bedeutung für die Erholung (§ 21 c LG), insbesondere
wegen der Bedeutung für die ortsnahe, ruhige Erholung.
9.3
Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)
erstellt. Neben den in Kap. 9.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den
Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in
MUNLV (2004) formuliert.
9.4
Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu
prüfende maßgebliche Bestandteile
Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFHGebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen
Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht
zusammengestellt.
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Tab. 9-7:
Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Königsdorfer Forst" (DE- 5006-301)
Kompartiment/Biota
LRT 9130
Projektrelevante Schutzzwecke
LRT 9190
Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und
geophytenreicher WaldmeisterBuchenwälder mit ihrer typischen
Fauna und Flora
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Maiglöckchen-Ausbildung) mit ihrer typischen Fauna
und Flora
Wiederherstellung
LRT 9110
Wiederherstellung
LRT 3150
Mittelspecht,
Schwarzspecht,
Grauspecht,
Wespenbussard,
Nachtigall
Wiederherstellung
Erhaltung und Wiederherstellung von
Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen
LRT 9160
Empfindlich gegenüber
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Einträgen von Luftschadstoffen
Luftschadstoffimmissionen,
Stoffeinträgen
9.5
Prognose möglicher Beeinträchtigungen
9.5.1
Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten
Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbelastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zusatzbelastungen betrachtet, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraftwerkserneuerung ist.
Die Immissionen und Stoffeinträge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical Loads etc.) verglichen.
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Gasförmige Luftschadstoffimmissionen
In der nachfolgenden Tab. 9-8 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des
FFH-Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen
Critical Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 9-8:
Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
:
:
3)
4)
:
Maximale Immissionszusatzbelastung BKW3)
[µg/m³]
0,36
0,11
0,35
0,015
Critical Level4)
[µg/m³]
20/10
30
3 (2 - 4)/1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus der Tab. 9-8 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch
zukünftig unterhalb des Critical Level.
Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die
Zusatzbelastung ist aber so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant
erhöht.
Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hinsichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical
Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der
Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbeitrag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.
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Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
im Plangebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung der vier
300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-9 für die maximalen und in der Tab. 9-10 für die realen
Immissionsbeiträge dargestellt.
Tab. 9-9:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
3)
4)
5)
:
:
:
:
Maximale ImmissiMaximale Maximaler
onszusatzImmissiImmissibelastung BKW
onszusatz- onsbeitrag
minus maximaler
belastung 300-MWImmissionsbeitrag
BKW3)
Blöcke
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
[µg/m³]
[µg/m³]
0,36
2,55
-2,19
0,11
0,56
-0,45
0,35
1,7
-1,35
0,015
-5)
Critical
Level4)
[µg/m³]
20/10
30
3 (2 - 4)/1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Es erfolgt kein Abzug des Immissionsbeitrags der stillzulegenden Blöcke, da diese kein
Ammoniak emittieren.
Wie aus Tab. 9-9 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten
Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
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Tab. 9-10:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
3)
4)
5)
:
:
:
:
Maximale ImmisMaximale
Realer
sionszusatzImmissiImmissibelastung BKW
Critical
onszusatz- onsbeitrag
minus realer
Level4)
belastung
300-MWImmissionsbeitrag [µg/m³]
BKW3)
Blöcke
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
[µg/m³]
[µg/m³]
0,36
0,28
0,08
20/10
0,11
0,31
-0,2
0,35
1,00
-0,65
30
0,015
-5)
3 (2 - 4)/1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Es erfolgt kein Abzug des Immissionsbeitrags der stillzulegenden Blöcke, da diese kein
Ammoniak emittieren.
Wie aus Tab. 9-10 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissionsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,
da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmigten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in
Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.
Stickstoffdeposition
In der Tab. 9-11 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFHGebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben.
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Tab. 9-11:
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“
Maximale
Critical Load
VorZusatzbe[kg/ha·a]
belastung
lastung
Lebensraumtyp
Berner
BKW1)
[kg/ha·a]
ÖKO-DATA3)
Liste2)
[kg/ha·a]
16,5 (B72)
17,7 (sL34)
Waldmeister29,11
0,035
10 - 20
17,3 (S33)
Buchenwald (9130)
19,2 (S-L32)
18,9 (K34)
Subatlantischer / mit16,7 (S33)
teleuropäischer Stiel19,6 (sL34)
29,37
eichenwald oder Ei0,033
15 - 20
chen-Hainbuchen20,6 (K34)
wald (9160)
Alte bodensaure Ei29,37
chenwälder auf Sand0,029
10 - 15
17,3 (S33)
ebenen (9190)
1)
:
2)
:
:
3)
4)
:
Bagatellschwelle4)
[kg/ha·a]
0,3 – 0,6
0,45 – 0,6
0,3 – 0,45
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Stand 2010
ÖKO-DATA (2011), Bodentypen: B72 = Typische Braunerde, sL34 = Typische Parabraunerde, pseudovergleyt, S33 = Typischer Pseudogley, S-L32 = Pseudogley-Parabraunerde,
erodiert, K34 = Typisches Kolluvium
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie aus Tab. 9-11 hervorgeht, werden für alle im Gebiet vertretenen Lebensraumtypen
die Critical Loads bereits von der Vorbelastung überschritten.
Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatzbelastung liegt mit Werten im Bereich von 0,03 kg N/ha∙a auch weit unter der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizierten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar
verändern werden.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines der Immissionsprognose
zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-12 für die
maximalen und in der Tab. 9-13 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.
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Seite 158 von 243
Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 9-12:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
Maximale
ZusatzMaximaler deposition
Maximale
DepositiBKW
Vorbelas- ZusatzCritical
onsbeitrag
minus
tung
depositiLoad
Lebensraumtyp
300-MWmaximaler
1)
on
BKW
[kg/ha·a]
[kg/ha·a]
Blöcke
Depositions[kg/ha·a]
[kg/ha·a] beitrag 300MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Waldmeister29,11
Buchenwald
0,035
0,23
-0,195
10 – 202)
(9130)
Subatlantischer /
mitteleurop. Stieleichenwald oder
29,37
0,033
0,239
-0,206
10 – 202)
Eichen-Hainbuchen-wald
(9160)
Alte bodensaure
Eichenwälder auf
29,37
0,029
0,151
-0,122
15 – 202)
Sand-ebenen
(9190)
1)
:
2)
:
:
3)
Bagatells
chwelle3)
[kg/ha·a]
0,3 – 0,6
0,3 – 0,6
0,45 – 0,6
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Berner Liste, Stand 2010
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 9-13:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
Maximale
ZusatzRealer
Maximale
deposition
DepositiVorbeZusatzBKW
Critical Bagatells
onsbeitrag
minus realer
Load
chwelle3)
Lebensraumtyp lastung depositi300-MW1)
Depositions- [kg/ha·a] [kg/ha·a]
[kg/ha·a] on BKW
Blöcke
beitrag 300[kg/ha·a]
[kg/ha·a]
MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Waldmeister29,11
Buchenwald
0,035
0,125
-0,090
10 – 202) 0,3 – 0,6
(9130)
Subatlantischer /
mitteleurop. Stieleichenwald oder
29,37
0,033
0,132
-0,099
10 – 202) 0,3 – 0,6
Eichen-Hainbuchen-wald
(9160)
Alte bodensaure
Eichenwälder auf
29,37
0,029
0,077
-0,048
15 – 202) 0,45 – 0,6
Sand-ebenen
(9190)
1)
:
2)
:
:
3)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Berner Liste, Stand 2010
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie aus Tab. 9-12 und Tab. 9-13 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung
der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap.
6.2.1.2).
Säureeinträge
In der Tab. 9-14 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit
Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen
Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben.
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombinationen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der
Bodentypen zu den Lebensraumtypen kann der Abb. 9-3 entnommen werden.
Abb. 9-3:
Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFHGebiet "Königsdorfer Forst" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 9-14:
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im
Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“
Lebensraumtyp
Bodentyp
Parabraunerde,
pseudovergleyt
Typischer
Pseudogley
Typisches
WaldmeisterKolluvium
Buchenwald (9130)
Typische
Braunerde
PseudogleyParabraunerde,
erodiert
Parabraunerde,
Subatlantischer / mitpseudovergleyt
teleuropäischer StielTypischer
eichenwald oder EiPseudogley
chen-HainbuchenTypisches
wald (9160)
Kolluvium
Alte bodensaure EiTypischer
chenwälder auf
Pseudogley
Sandebenen (9190)
1)
:
2)
:
3)
:
:
4)
Vorbelastung1)
[eq/ha·a]
Maximale
ZusatzCritical BagatellbelasLoad3) schwelle4)
tung
[eq/ha·a] [eq/ha·a]
BKW2)
[eq/ha·a]
3113
45
1352
41
3131
45
1346
40
3113
45
1389
42
3071
43
1373
41
3058
37
1284
39
3089
36
1449
44
3131
41
1487
45
3071
39
1586
48
3097
36
1500
45
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie der Tab. 9-14 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die
Critical Loads.
Die Zusatzbelastungen unterschreiten bezüglich der Eichen- und EichenHainbuchenwälder die Bagatellschwelle von 3 % des Critical Load. Auf Teilflächen des
Waldmeister-Buchenwalds wird die Bagatellschwelle hingegen überschritten.
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-15 für die maximalen und in der Tab.
9-16 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.
Tab. 9-15:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden
maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
Maximale
Zusatzdeposition
Maximaler
BKW
Maximale DepositiVorminus
ZusatzCritical Bagatellbelasonsbeitrag
belastung
Load3) schwelle4)
LRT
Bodentyp
maximaler
tung1)
2)
300-MWBKW
Depositi- [eq/ha·a] [eq/ha·a]
[eq/ha·a]
Blöcke
[eq/ha·a]
onsbeitrag
[eq/ha·a]
300-MWBlöcke
[eq/ha·a]
3113
Parabraunerde
45
361
-316
1352
41
Typischer
3131
45
397
-352
1346
40
Pseudogley
Typisches
3113
45
370
-325
1389
42
Kolluvium
9130
Typische
3071
43
369
-326
1373
41
Braunerde
Pseudogley3058
Parabrauner37
281
-244
1284
39
de, erodiert
3089
Parabraunerde
36
278
-242
1449
44
Typischer
3131
41
391
-350
1487
45
9160 Pseudogley
Typisches
3071
39
356
-317
1586
48
Kolluvium
Typischer
3097
9190
36
257
-221
1500
45
Pseudogley
1)
:
2)
:
3)
:
:
4)
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Wie aus Tab. 9-15 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung
die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung
zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
Tab. 9-16:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden
realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
Maximale
Zusatzdeposition
Realer
BKW
Maximale DepositiVorminus
ZusatzCritical
onsbeitrag
belasbelastung
Load3)
LRT Bodentypen
realer
1)
tung
2)
300-MWBKW
Depositi- [eq/ha·a]
[eq/ha·a]
Blöcke
[eq/ha·a]
onsbeitrag
[eq/ha·a]
300-MWBlöcke
[eq/ha·a]
3113
Parabraunerde
45
40
5
1352
Typischer
3131
45
45
0
1346
Pseudogley
Typisches
3113
45
41
4
1389
Kolluvium
9130
Typische
3071
43
41
2
1373
Braunerde
Pseudogley3058
Parabrauner37
34
3
1284
de, erodiert
3089
Parabraunerde
36
33
3
1449
Typischer
3131
41
45
-4
1487
9160 Pseudogley
Typisches
3071
39
41
-2
1586
Kolluvium
Typischer
3097
9190
36
27
9
1500
Pseudogley
1)
:
2)
:
3)
:
:
4)
Bagatellschwelle4)
[eq/ha·a]
41
40
42
41
39
44
45
48
45
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Analog zu den Schwefeldioxidkonzentrationen, deren Höhe maßgeblich die Säuredeposition bestimmt, ergibt sich für die Säuredeposition (mit zwei Ausnahmen) nach Ab-
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Seite 164 von 243
Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
zug der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke rechnerisch eine Zusatzdeposition. Tatsächlich wird sich aber auch die Säuredeposition, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.
Schwermetalldeposition
In der Tab. 9-17 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetalldepositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausgeführt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads sind durch
Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 9-17:
Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets
„Königsdorfer Forst“
Parameter
Vorbelastung1)
Rheidt / Hürth
[µg/m²d]
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
< 0,7 / 0,46
6,8 / 8,2
0,2 / 0,28
4,5 / 4,0
< 0,13 / < 0,1
< 0,6 / 0,2
- / 1,9
- / 24
- / 48
- / 0,8
-
1)
:
2)
:
3)
:
Maximaler
Depositionsbeitrag
BoA2/3
Neurath
[µg/m²d]
0,0083
0,0139
0,0054
0,0111
0,0085
0,0111
0,0111
0,0097
0,0125
0,0377
0,0111
0,0125
Maximale
Zusatzdeposition
BKW2)
[µg/m²d]
Critical
Load3)
[µg/m²d]
0,0107
0,0179
0,0070
0,0143
0,0050
0,0107
0,0143
0,0143
0,0125
0,0161
0,0482
0,0143
0,0161
5,4 – 8,1
0,7 – 2,0
< 0,14
-
Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte
aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsniveaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008),
Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der ländlichen
Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Über-
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
schreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberdeposition liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsichtlich einer Über- oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der
Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der
Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab.
9-18 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls
teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.
Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie
deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass
sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.
Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurteilungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich
geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraftwerks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatzbelastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 9-18 aufgeführt und den Beurteilungswerten gegenübergestellt.
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
Seite 166 von 243
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 9-18:
Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden
des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
Vorbelas1)
tung
[mg/kg]
Schwermetall
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
7-12
47-92
0,87-1,8
5-12
0,17-0,32
-
Chrom
11 - 19
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
6 - 12
-
1)
:
2)
:
3)
:
Maximale
Zusatzdepositi2)
on BKW
[µg/m²d]
0,0107
0,0179
0,0070
0,0143
0,0050
0,0107
0,0143
0,0143
0,0125
0,0161
0,0482
0,0143
0,0161
Maximale
Zusatzdeposition
2)
BKW
in 40 a
[µg/m²]
156,22
261,34
102,2
208,78
73
156,22
208,78
Anreicherung im
Boden
in 40 a
[mg/kg]
Beurteilungswert
[mg/kg]
3)
BBodSchV
0,00043
0,00073
0,00028
0,00058
0,00020
0,00043
0,00058
40/70
0,4/1,0
15/50
0,1/0,5
-
208,78
0,00058
30/60
182,5
235,06
703,72
208,78
235,06
0,00051
0,00065
0,00195
0,00058
0,00065
20/40
-
LUA
Brandenburg
2
50
0,3
10
0,1
50 (Cr III)
2 (Cr VI)
30
-
Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quelle: FIS-StoBo)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für
Lehm/Schluff
Wie Tab. 9-18 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so
gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der
Schwermetallbelastung der Böden resultieren.
Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredeposition ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkserneuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten.
9.5.2
Naturschutzfachliche Bewertung
Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,
die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300-
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MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer
Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet.
9.5.2.1
Bewertung der Auswirkungen der Planung
9.5.2.1.1 Buchenwälder (LRT 9110 und 9130), Eichen-Hainbuchenwälder (LRT
9160) und bodensaure Eichenwälder (LRT 9190)
Die im Gebiet vertretenen Wald-Lebensraumtypen befinden sich gemäß StandardDatenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B). Dem Standard-Datenboden sind allerdings Hinweise auf Eutrophierungserscheinungen vor allem
im östlichen Teil des Gebietes zu entnehmen.
Wie in Kap. 9.5.1 ausgeführt, führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk
einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen der WaldLebensraumtypen sind damit ausgeschlossen.
Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Schwarz-, Mittel- und Grauspecht sowie Wespenbussard und Nachtigall, die als Schutzziele im Landschaftsplan genannt
sind, nicht beeinträchtigt.
Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung steht die Planung
auch nicht der angestrebten Wiederherstellung des derzeit nicht mehr im Gebiet vertretenen Hainsimsen-Buchenwalds (LRT 9110) entgegen.
9.5.2.1.2 Natürliche nährstoffreiche Seen und Altarme (LRT 3150)
Der Lebensraumtyp ist derzeit gemäß Standard-Datenbogen nicht im Gebiet vertreten.
Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung steht die Planung
der angestrebten Wiederherstellung des LRT nicht entgegen.
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
9.5.2.2
Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet
Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der
Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem
bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der
Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.
Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung
der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke,
auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben.
In der Tab. 9-19 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden
Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultierenden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich
der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen
differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtigten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält Tab. 9-20.
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Tab. 9-19:
Immissionsparameter
SO21)
NO21)
NOx1)
StickstoffDeposition
SäureDeposition
1)
2)
3)
4)
:
:
:
:
5)
:
Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet, Entlastung durch die Stilllegung
von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFHGebiet „Königsdorfer Forst“
Einheit
µg/m³
µg/m³
µg/m³
kg/ha·a
eq/ha·a
Maximale
ZusatzMaximale
belastung
ZusatzBKW
belastung minus realer
BKW2)
Immissionsbeitrag 300MW-Blöcke5)
0,36
0,08
0,11
-0,2
0,35
-0,65
0,029 bis
-0,048 bis
0,035
-0,099
-4 bis
36 bis 45
+9
Summe
maximaler
Zusatzbelastungen
andere
Projekte3)
0,026
0,16
0,22
0,051
8
Vorbelastung
5-6
21 - 30
30 - 50
29,11 –
29,37
3058 –
3131
Critical
Level/
Critical
Load4)
Bagatellschwelle4)
20/10
30
-
10 - 20
0,3 – 0,6
1284 –
1586
39 - 48
Jahresmittelwert
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P3, N6, S14 – S22)
Siehe Kap. 9.5.1
Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke
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Tab. 9-20:
Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposition im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
Maximale
VorZusatzBoden- belasbelasLRT
tung2)
typ1)
tung
[eq/ha·a]
BKW3)
[eq/ha·a]
sL34
S33
9130 K34
B72
S-L32
sL34
9160 S33
K34
9190 S33
1)
:
2)
:
3)
:
4)
:
:
5)
3113
3131
3113
3071
3058
3089
3131
3071
3097
45
45
45
43
37
36
41
39
36
Realer
Depositionsbeitrag
300-MWBlöcke
[eq/ha·a]
40
45
41
41
34
33
45
41
27
Max.
Max. ZuZusatzsatz-dep.
depoBKW miMax.
sition
nus reale
ZusatzBKW
Dep. 300dep.
Critical Bagatellminus
MWLoad5) schwelle5)
andere
realer
Blöcke [eq/ha·a] [eq/ha·a]
ProDep.plus max.
jekte4)
beitrag
Zusatzdep.
[eq/ha·a]
300-MWandere
Blöcke
Projekte
[eq/ha·a]
[eq/ha·a]
5
8
13
1352
41
0
8
8
1346
40
4
8
12
1389
42
2
8
10
1373
41
3
8
11
1284
39
3
8
11
1449
44
-4
8
4
1487
45
-2
8
6
1586
48
9
8
17
1500
45
B72 = Typische Braunerde, sL34 = Typische Parabraunerde, pseudovergleyt, S33 = Typischer Pseudogley, S-L32 = Pseudogley-Parabraunerde, erodiert, K34 = Typisches
Kolluvium
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S14 – S22)
Siehe Kap. 9.5.1
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 0,05 µg/m³. Unabhängig von der tatsächlichen
Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch
zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 0,5 µg/m³ (0,16 µg NO2/m³ und 0,22 µg NOx/m³).
Die Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung ist selbst bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke
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größer (-0,2 µg NO2/m³ und -0,65 µg NOx/m³). Tatsächlich ist sie noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissionen durch andere
Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus auszugehen.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet wird in der Immissionsprognose mit 0,015 µg/m³
prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhängig davon liegt
die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige Wirkungen auf
Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et al. 2007). Die
langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamtstickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und
Arten sind damit auszuschließen.
Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit
0,051 kg/ha·a berechnet. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der
Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet.
Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungseffekt zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit
den realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,05 und -0,1
kg/ha·a. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter
Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringerung der derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die
Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden.
Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 8
eq/ha·a berechnet und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten
Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge
(BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der
stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen zwischen 4 und 17
eq/ha·a. Alle Bagatellschwellen werden, wie Tab. 9-20 zeigt, deutlich unterschritten.
Tatsächlich wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung
verringern. Wieweit dieser Entlastungseffekt von den anderen Projekten aufgezehrt
wird, lässt sich nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich
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die Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatellschwellen in allen Fällen unterschritten werden.
Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbelastungen anderer Projekte Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebietes
auszuschließen sind.
9.5.2.3
Gesamtbewertung und Fazit
Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die Planung zugrunde gelegt wird,
sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immissionen und Stoffeinträge mit
Ausnahme der Säureeinträge so gering, dass
sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder
die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder
die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.
Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen des
Gebietes die Bagatellschwellen.
Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planung ist,
ergibt sich jedoch zukünftig tatsächlich eine Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Dies gilt auch unter Berücksichtigung möglicher Folgenutzungen auf der
Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke.
Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der
Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 9-7) sind somit insgesamt
auszuschließen.
Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets
auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen
Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelarten eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristischen Arten.
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Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“, die der Umsetzung der geplanten Kraftwerkserneuerung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt auszuschließen.
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10
Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Worringer Bruch“ (DE4907-301)
10.1
Beschreibung des Schutzgebietes
Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:
LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP Köln, LANUV-Biotopkataster.
10.1.1
Allgemeines
Das etwa 164 ha große Gebiet liegt ca. 13,5 km nordöstlich des Plangebiets (kürzeste
Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Plangebiet am nördlichen Stadtrand von
Köln im Stadtteil Worringen. Das Gebiet ist in Abb. 10-1 dargestellt.
Der Worringer Bruch ist ein etwa 8000 Jahre alter, nicht mehr durchflossener und mittlerweile weitgehend verlandeter Mäanderbogen des Rheins, dessen Grundwasserstand
stark abhängig vom Wasserstand des Rheins schwankt. Der Worringer Bruch wird periodisch als sogenannte Druckwasser-Aue überflutet. Aufgrund des Wasserdrucks bei
hohem Wasserpegel des Rheins strömt das Wasser unter dem Deich hindurch und wird
im Bereich des Worringer Bruchs an die Oberfläche gedrückt. Der Worringer Bruch
weist neben einer typischen Auen- und Bruchwaldvegetation und natürlichen eutrophen
Seen mit ausgedehnten Primärröhrichten weitere Waldtypen sowie in den Randbereichen Obstwiesen und Weiden auf, die typische Elemente der Kulturlandschaft sind.
Auf Entwässerungen durch ein Grabensystem und Grundwasserabsenkungen durch
die Wassergewinnung für die Stadt Köln und die Industrie folgten im letzten Jahrhundert
Aufforstungen mit Hybrid-Pappeln. Nach der Unterschutzstellung wurde der Grundwasserstand in den Jahren 1998 bis 2002 wieder angestaut, so dass sich offene Wasserflächen entwickeln konnten, in denen sich absterbende Weiden- und Erlenbestände
befinden.
Die entstandenen Gewässer sind extrem eutroph. Das Wasser ist bräunlich gefärbt und
weist einen deutlichen Eigengeruch auf. Eine am 04.05.2011 aus dem östlich an den
Senfweg angrenzenden See entnommene Wasserprobe ergab für die limnologischen
Basiskenngrößen pH-Wert, Leitfähigkeit und Karbonatgehalt folgende Werte:
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pH:
7,5
Leitfähigkeit:
Karbonatgehalt (HCO3):
790 µS/cm
342 mg/l.
Im südöstlichen Teil des Worringer Bruchs kommen ältere, totholzreiche EschenAuwälder mit Silberweiden vor, die zur Beobachtung einer natürlichen Entwicklung als
Naturwaldzelle sich selbst überlassen werden. Der nordöstliche Randbereich des Worringer Bruches ist geprägt von mittelalten Edellaubholzbeständen und EschenStangenhölzern.
Im gesamten Gebiet kommen ältere Hybridpappelbestände vor, die zurückgedrängt
werden sollen. Zudem durchziehen zahlreiche unbefestigte Entwässerungsgräben, die
meistens trocken sind und keine Ufervegetation aufweisen, das Gebiet. Der randlich
verlaufende Pletschbach unterscheidet sich nicht von den genannten Entwässerungsgräben, da auch er meistens kein Wasser führt.
In den Randbereichen des FFH-Gebietes liegen Flächen, die als Fettweide, Zier- und
Obstgarten sowie Teichanlagen intensiv anthropogen genutzt werden.
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Abb. 10-1:
FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Plangebietes (Datenquelle:
LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und
des Landes NRW © Geobasis NRW 2011)
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10.1.2
Bedeutung des Schutzgebietes
Aufgrund der Seltenheit größerer Auwälder hat der Worringer Bruch mit seinen Weichholz- und Hartholzauenwäldern eine große landesweite Bedeutung. Das Mosaik an
auentypischer Vegetation insbesondere der Verlandungsserie ist repräsentativ für den
Naturraum Köln-Bonner Rheinebene in der südlichen Rheinaue. Daher hat das FFHGebiet ebenfalls für den Biotopverbund eine große Bedeutung als Rückzugsraum und
Ausbreitungsweg im Korridor der Rheinschiene. Im Bereich der Naturwaldzelle im südöstlichen Teil des Worringer Bruchs wird ein Bereich des Eschenauwaldes seiner natürlichen Entwicklung überlassen.
Der Strukturreichtum der Auenwälder bedingt die Bedeutung des Gebietes für seltene
Tier- und Pflanzenarten, die den Worringer Bruch als Brut-, Rast- oder Durchzugsgebiet
nutzen. Zu diesen Arten, für die der Worringer Bruch eine besondere Bedeutung hat,
gehören die Vogelarten Wespenbussard, Rohrweihe, Nachtigall, Pirol und die Amphibienart Kammmolch. Die Population des Kammmolches im Worringer Bruch ist vermutlich eines der größten europäischen Vorkommen (LP Köln, Stand Dezember 2010).
Außerdem kommt der in NRW vom Aussterben bedrohte Gewöhnliche Wasserschlauch
in den eutrophen Seen vor.
Auch die Vorkommen des Stieleichen-Hainbuchenwaldes heben die Bedeutung des
Worringer Bruchs hervor, da die artenreichen Eichenmischwälder aus naturschutzfachlicher Sicht sehr bedeutsam und regional gefährdet sind. Das Land NRW hat eine besondere Verantwortung für diese alten Waldökosysteme, da sie am Niederrhein und in
der Westfälischen Bucht ihr Hauptvorkommen in Deutschland haben.
Durch die reiche Biotopstruktur der natürlichen eutrophen Seen und Altarme mit den
großflächigen Primärröhrichten ist dieser Lebensraum ebenfalls repräsentativ für den
Naturraum Köln-Bonner Rheinebene und trägt somit zur landesweiten Bedeutung des
FFH-Gebietes bei.
10.1.3
Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen
Innerhalb des FFH-Gebietes wirken sich gemäß Angaben des Standard-Datenbogens
Anpflanzungen von nicht autochthonen Arten, die Beseitigung von Tot- und Altholz so-
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wie die Trockenlegung von Flächen negativ aus und können damit die vorhandenen
natürlichen Lebensräume mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten gefährden.
Eine Drainage durch die schon vorhandenen Entwässerungsgräben und durch die im
Rahmen des Gewässerausbaus neu gebauten Gräben findet auf 40 % der Fläche des
FFH-Gebietes statt. Gefährdet werden durch die Trockenlegung vor allem die durch
den erhöhten Grundwasserstand und durch regelmäßige Überschwemmungen entstandenen offenen Wasserflächen mit ihren Feuchtzonen, der Eichen-Hainbuchenwald
sowie die Auwälder und die dort vorkommenden seltenen Tier- und Pflanzenarten.
Die Beseitigung des Tot- und Altholzes auf 10 % der FFH-Gebietsfläche entzieht dem
Wald wichtige Nährstoffe und nimmt den holzzersetzenden Arten ihren Lebensraum.
Die Anpflanzung von nicht heimischen Baumarten, vor allem mit Hybridpappeln, beeinträchtigt die Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensräume wie die Auen- und
Eichen-Hainbuchenwälder, die naturnah bewirtschaftet werden sollen.
Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch Eutrophierung und
durch Düngerdrift (Landwirtschaft) beeinträchtigt.
10.1.4
Schutzstatus
Die Fläche des FFH-Gebietes ist gleichzeitig als NSG „Worringer Bruch“ ausgewiesen.
Das NSG ist im Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln (Stand Dezember 2010) unter
N3 Seite 95 textlich dargestellt und festgesetzt.
Zudem befinden sich neun Bereiche mit insgesamt 18 nach § 62 LG gesetzlich geschützten Biotopen im FFH-Gebiet. Neun der gesetzlich geschützten Biotope umfassen
die beiden im Worringer Bruch vorkommenden Lebensraumtypen der Weichholz- und
Hartholzauenwälder (91E0 und 91F0). Weiterhin werden sechs stehende Binnengewässer (Weiher und Tümpel) sowie zwei seggen- und binsenreiche Nasswiesen und
ein Röhrichtbestand als geschütztes Biotop ausgewiesen.
Das schutzwürdige Biotop „NSG Worringer Bruch“ nimmt ebenfalls die gesamte Fläche
des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“ ein. Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der
Kennung BK-4907-901 beschrieben.
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10.1.5
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000Gebieten
Die dem FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind im
Nordosten am Rhein die „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ und im Westen der „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“.
Funktionale Beziehungen bestehen zu den Waldgebieten der FFH-Gebiete, die in der
Rheinschiene liegen. Vor allem aufgrund der großflächigen auentypischen Biotopkomplexe dient der Worringer Bruch als Rückzugsraum und Ausbreitungsweg von Lebensgemeinschaften zu anderen Auwaldbereichen im Korridor der Rheinschiene.
10.2
Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes
10.2.1
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
10.2.1.1 Übersicht
Die für das FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen
sind in der Tab. 10-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb. 10-2 dargestellt.
Tab. 10-1:
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet
„Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010)
EUCode
3150
9160
91E0*
91F0
Name
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des
Magnopotamions oder Hydrocharitions
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald
oder Eichen-Hainbuchenwald
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus
minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia
Erhaltungszustand
C
C
C
C
* prioritärer Lebensraum
Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand
B = guter Erhaltungszustand
C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
Die Wasserflächen im Süden und Südwesten des Gebietes, die gemäß LANUVFachinformationssystem dem LRT 3150 zugeordnet werden, waren im Jahr 2011 weitgehend trocken gefallen. Hierauf wird in Kap. 10.5.2 näher eingegangen.
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Abb. 10-2:
FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Plangebiets mit
Lebensraumtypen Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK
25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©
Geobasis NRW 2011)
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10.2.1.2 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließgewässern)
Der LRT ist ein prioritärer Lebensraum und nimmt ein Fünftel der Fläche des FFHGebietes ein. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura
2000-Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten
Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-2).
Tab. 10-2:
Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0* im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*)
einschließlich Wespenbussard, Nachtigall und Pirol
Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tälern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarzerle, in höheren Lagen auch
Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten
Flußufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Überflutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen.
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 13,6 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 23 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 37,5 ha
Erhaltungszustand LRT 91E0: C – durchschnittlich/beschränkt
Repräsentativität: C - signifikant
Gesamtbeurteilung: C - mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die für
die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind
Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, -gebüsche, strukturreicher Waldränder
(Nachtigall) und Staudenfluren auch auf Lichtungen (Wespenbussard) durch:
Natürliche Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten, sowie auf alters- und strukturdiverser Bestände (auf Teilflächen dichtes Unterholz) und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggf. Initialpflanzung von Gehölzen
der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald),
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen,
Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen über die Naturwaldzelle
hinaus,
Erhaltung bzw. Wiederherstellung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse,
Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
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Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten sowie Insekten und
Schnecken.
10.2.1.3 LRT 3150
Der LRT ist auf 15 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura
2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu
diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-3).
Tab. 10-3:
Charakteristik des Lebensraumtyps 3150 im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen und Teiche einschließlich ihrer Ufervegetation mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation, Krebsschere oder Wasserschlauch.
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 13,6 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 15 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 24,5 ha
Erhaltungszustand LRT 3150: C – durchschnittlich/beschränkt
Repräsentativität: C - signifikant
Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea,
Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch:
Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe,
Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,
Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß,
Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten, Fische, Amphibien und
Reptilien, Libellen, Muscheln und Schnecken.
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10.2.1.4 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)
Der LRT ist auf einer kleinen Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz
Natura 2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-4).
Tab. 10-4:
Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)
Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft
feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche
ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades
von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 14,3 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 5 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 7,6 ha
Erhaltungszustand LRT 9160: C – durchschnittlich/beschränkt
Repräsentativität: C - signifikant
Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die
darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV
der FFH-Richtlinie
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer
standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder durch:
Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht
bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie
Insekten und Schnecken.
10.2.1.5 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder)
Der LRT kommt auf 8 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Netz Natura
2000 bedeutsam. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-5).
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Tab. 10-5:
Charakteristik des Lebensraumtyps 91F0 im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder
Fraxinus angustifolia (91F0)
Hartholzauenwälder am Ufer großer Flüsse mit natürlicher Überflutungsdynamik. Dominierende
Überflutungsdynamik in Abhängigkeit vom Wasserregime Esche, Ulmen und Eiche; Wälder stickstoffreicher Standorte mit meist üppiger Krautschicht und gut ausgebildeter Strauchschicht, reich an
Lianen.
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 14,4 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 8 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 13,9 ha
Erhaltungszustand LRT 91F0: C – durchschnittlich/beschränkt
Repräsentativität: C - signifikant
Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie
Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Auenwälder mit ihrer typischen Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite,
inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie Waldränder durch:
Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder auf geeigneten Standorten nach Möglichkeit durch natürliche Sukzession ,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
sowie Uraltbäumen,
Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen und in Kernbereichen
Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten sowie Insekten und
Schnecken.
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10.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen ist der Kammmolch (Triturus cristatus) als Art nach Anhang II
der FFH-Richtlinie aufgeführt (Tab. 10-6).
Tab. 10-6:
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Worringer
Bruch" (DE-4907-301)
EUCode
Name
1166
Kammmolch
(Triturus cristatus)
Population/Status
i > 1001 /
nichtziehend
Bewertung
Population
Erhaltungszustand
Isolierungsgrad
Gesamtbeurteilung
C
A
C
B
Population:
i
Paare
Population (relativ zur nationalen Population):
C
<2%
Erhaltungszustand:
A
sehr gute Erhaltung
Isolierungsgrad:
C
Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebietes
Gesamtbeurteilung:
B
guter Wert
Die Population im Worringer Bruch ist vermutlich eines der größten europäischen Vorkommen (LP Köln, Stand Dezember 2010). Im Schutzzieldokument des LANUVInformationssystems sind für den Kammmolch folgende Schutzziele und Maßnahmen
angeführt (Tab. 10-7).
Tab. 10-7:
Schutzziele und Maßnahmen für den Kammmolch gemäß LANUVFachinformationssystem, für den als Anhang II-Art der FFH-Richtlinie das
FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010)
Kammmolch
Erhalt einer kopfstarken Kammmolch-Population durch Schutz ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume durch:
Schutz ihres Laichgewässers in seinem jetzigen Zustand (kein Fischbesatz)
Erhalt und ggf. Extensivierung der umgebenen Acker- und Grünlandflächen als Sommerlebensraum für die Population
Erhalt der angrenzenden Waldflächen als Winterquartier für die Population
Vermeidung von Strukturveränderungen
Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen wie Waldsäume und andere bandförmige
Biotoptypen (Raine, Gräben, Hecken) als Verbindungselement zu vorhandenen Gewässerkomplexen.
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10.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten
Im Standard-Datenbogen werden für das FFH-Gebiet keine weiteren bedeutenden Arten genannt.
Als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden im StandardDatenbogen die Rohrweihe (Circus aeruginosus) und der Wespenbussard (Pernis
apivorus) aufgeführt. Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten sind die Nachtigall
(Luscinia megarhynchos) und der Pirol (Oriolus oriolus).
Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für alle genannten Vogelarten eine
Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet. Wespenbussard, Nachtigall und Pirol sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 91E0 (vgl. Tab. 10-2).
Für die Rohrweihe sind eigene Schutzziele im Schutzzieldokument formuliert (Tab.
10-8).
Tab. 10-8:
Schutzziele und Maßnahmen für die Rohrweihe gemäß LANUVFachinformationssystem, für die das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura
2000 eine Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010)
Rohrweihe
Schutz der ausgedehnten Primärröhrichte in dem Altarm des Rheins durch:
Entwicklung und Revitalisierung von Röhrichten
Stabilisierung des Wasserhaushaltes
Wiederherstellung der Überflutungsdynamik
Reduzierung des Stickstoff- und Pestizideintrages in das Gewässer
Lenkung der Freizeitnutzung
Alle Arten werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Worringer
Bruch“ im LP Köln genannt (vgl. Tab. 10-9).
10.2.4
Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln
Im Landschaftsplan „Köln“ (Stand Dezember 2010) des Kreises Köln ist das NSG „Worringer Bruch“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 10-9 genannten Schutzzwecken
festgesetzt.
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Tab. 10-9:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das
NSG „Worringer Bruch“
NSG „Worringer Bruch“
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere
zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes bedrohter Tier- und
Pflanzenarten der Auen- und Bruchwaldgesellschaften,
aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des inzwischen weitgehend naturnahen Rheinarms im Gebiet eines Ballungszentrums,
zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Natürliche eutrophe
Seen und Altarme“,
zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „StieleichenHainbuchenwald,
zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Hartholz-Auenwälder“
Besondere Festsetzungen nach der FFH-Richtlinie:
Die Unterschutzstellung des NSG „Worringer Bruch“ erfolgt in Ausführung des § 48 c LG in
Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie)
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und
Tiere.
Die Unterschutzstellung erfolgt weiterhin gemäß § 20 Satz 1 a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG
wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes.
Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind
LRT 91E0 einschließlich Wespenbussard, Nachtigall, Pirol
Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie:
Kammmolch
Rohrweihe
10.3
Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)
erstellt. Neben den in Kap. 10.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den
Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in
MUNLV (2004) formuliert.
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10.4
Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu
prüfende maßgebliche Bestandteile
Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFHGebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen
Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht
zusammengestellt.
Tab. 10-10:
Kompartiment/Biota
LRT 91E0*
LRT 91F0
LRT 9160
LRT 3150
Kammmolch
Rohrweihe
Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Worringer Bruch" (DE- 4907-301)
Projektrelevante Schutzzwecke
Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und
Eschenwälder und Weichholzauenwälder
mit ihrer typischen Fauna und Flora,
Schaffung ausreichend großer Pufferzonen
zur Vermeidung bzw. Minimierung von
Nährstoffeinträgen
Erhaltung und Entwicklung der EichenUlmen-Auenwälder mit ihrer typischen Flora
Erhaltung und Entwicklung naturnaher
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit
ihrer typischen Fauna und Flora
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen
eutrophen Stillgewässer mit Arten der
Charetea, Lemnetea und
Potamogetonetea und der typischen Fauna. Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung
von Nährstoffeinträgen. Erhaltung bzw.
Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts.
Erhalt einer kopfstarken KammmolchPopulation durch Schutz ihrer aquatischen
und terrestrischen Lebensräume
Schutz der ausgedehnten Primärröhrichte
in dem Altarm des Rheins. Reduzierung
des Stickstoff eintrages in das Gewässer
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Empfindlich gegenüber
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung
Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Einträgen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung
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10.5
Prognose möglicher Beeinträchtigungen
10.5.1
Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten
Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbelastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zusatzbelastungen betrachtet, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraftwerkserneuerung ist. Im dritten Schritt werden vorsorglich die Wirkungen anderer Projekte auf das
hier betrachtete FFH-Gebiet untersucht. Die Immissionen und Stoffeinträge werden mit
den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical Loads etc.)
verglichen.
Gasförmige Luftschadstoffimmissionen
In der Tab. 10-11 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes
ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Level gegenübergestellt.
Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 10-11:
Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen im Bereich des
FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
:
:
3)
4)
:
Maximale
Immissionszusatzbelastung
BKW3)
[µg/m³]
0,23
0,09
0,22
0,008
Critical Level4)
[µg/m³]
20/10
30
3 (2 - 4) /1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
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Wie aus der Tab. 10-11 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid
auch zukünftig unterhalb des Critical Level.
Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die
Zusatzbelastung ist so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht.
Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hinsichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical
Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der
Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbeitrag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
im Plangebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung der vier
300-MW-Blöcke ist in der Tab. 10-12 für die maximalen und in der Tab. 10-13 für die
realen Immissionsbeiträge dargestellt.
Tab. 10-12:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
3)
4)
5)
:
:
:
:
Maximale ImmisMaximale
Maximaler
sionszusatzImmissions- Immissibelastung BKW
Critical
zusatzonsbeitrag
minus maximaler
Level4)
belastung
300-MWImmissionsbeitrag [µg/m³]
BKW3)
Blöcke
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
[µg/m³]
[µg/m³]
0,23
1,85
-1,62
20/10
0,09
0,47
-0,38
0,22
1,23
-1,01
30
0,008
-5)
3 (2 - 4)/1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Es erfolgt kein Abzug des Immissionsbeitrags der stillzulegenden Blöcke, da diese kein
Ammoniak emittieren.
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Wie aus Tab. 10-12 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten
Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
Tab. 10-13:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein
der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der
durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Parameter
Vorbelastung2)
[µg/m³]
Schwefeldioxid
Stickstoffdioxid
Stickstoffoxide1)
Ammoniak
5-6
21 - 30
30 - 50
2–4
1)
:
2)
3)
4)
5)
:
:
:
:
Maximale ImmisMaximale
Realer
sionszusatzImmissi- Immissionsbelastung BKW
Critical
onszusatzbeitrag
minus realer
Level4)
belastung
300-MWImmissionsbeitrag [µg/m³]
BKW3)
Blöcke
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
[µg/m³]
[µg/m³]
0,23
0,20
0,03
20/10
0,09
0,28
-0,19
0,22
0,73
-0,51
30
5)
0,008
3 (2 - 4)/1
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet.
Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Es erfolgt kein Abzug des Immissionsbeitrags der stillzulegenden Blöcke, da diese kein
Ammoniak emittieren.
Wie aus Tab. 10-13 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissionsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,
da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmigten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in
Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.
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Stickstoffdeposition
In der Tab. 10-14 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFHGebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 10-14:
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“
Lebensraumtyp
Natürliche eutrophe
Seen (3150)
Subatlantischer /
mitteleuropäischer
Stieleichenwald oder
Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Auenwälder mit A.
glutinosa und F. excelsior (91E0*)
Hartholzauewälder
(91F0)
*:
1)
:
2)
:
3)
:
:
5)
:
6)
:
4)
Critical Load
[kg/ha·a]
Berner
ÖKO3)
Liste
DATA4)
Vorbelastung
[kg/ha·a]
Maximale Zusatzbelastung
BKW2)
[kg/ha·a]
17,15
0,023
306)
-
0,9
26,17
0,023
15 - 20
-
0,45 – 0,6
26,17
0,024
10 – 20?1)
27,5
26,17
0,022
10 – 20?1)
(aG34)
26,7
(aG34)
Bagatellschwelle5)
[kg/ha·a]
0,83
0,80
prioritärer Lebensraum
fraglich, da natürlicherweise eutroph (vgl. auch Erläuterungen im Text)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Stand 2010
ÖKO-DATA (2012), Bodentypen: aG34 = Typischer Auengley, typischer Gley
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Empirischer Wert nach van Dobben & van Hinsberg (2008); die Berner Liste enthält keinen
CL.
Wie aus der Tab. 10-14 hervorgeht, wird nur der Critical Load für den EichenHainbuchenwald (LRT 9160) von der Vorbelastung überschritten. Für die eutrophen
Stillgewässer (LRT 3150) und die Auwald-Lebensraumtypen (LRT 91E0 und 91F0)
werden die Critical Loads hingegen von der Vorbelastung unterschritten. Bezüglich der
Auwald-Lebensraumtypen wurde der von ÖKO-DATA modellierte Critical Load zur Beurteilung herangezogen, wie in Kap. 4.2.1.4 begründet.
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
Seite 193 von 243
Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatzbelastung liegt mit Werten im Bereich von 0,02 kg N/ha∙a in allen Fällen auch weit unter
der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizierten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht
messbar verändern werden. Bezüglich der Gewässer-Lebensraumtypen (LRT 3150)
und der Auwald-Lebensraumtypen bleibt die Gesamtbelastung auch zukünftig unterhalb
des Critical Load.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines
der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet und
der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in
der Tab. 10-15 für die maximalen und in der Tab. 10-16 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt.
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
Seite 194 von 243
Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 10-15:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Lebensraumtyp
Natürliche eutrophe
Seen (3150)
Subatlantischer /
mitteleurop. Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Auenwälder mit A.
glutinosa und F.
excelsior (91E0*)
Hartholzauewälder
(91F0)
*:
1)
:
2)
:
:
4)
:
5)
:
3)
Maxima- Maximaler
le ZuDepositiVorbesatzde- onsbeitrag
lastung
position 300-MW[kg/ha·a]
BKW1)
Blöcke
[kg/ha·a] [kg/ha·a]
Maximale
Zusatzdeposition
BKW
Critical Bagatellsc
minus
Load
hwelle5)
maximaler
[kg/ha·a] [kg/ha·a]
Depositionsbeitrag 300MW-Blöcke
[kg/ha·a]
17,15
0,023
0,16
-0,137
302)
0,9
26,17
0,023
0,156
-0,133
15 - 203)
0,45 – 0,6
26,17
0,024
0,16
-0,136
27,54)
0,83
26,17
0,022
0,152
-0,130
26,74)
0,80
prioritärer Lebensraum
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
van Dobben & van Hinsberg (2008)
Berner Liste, Stand 2010
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 10-16:
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Lebensraumtyp
Natürliche eutrophe
Seen (3150)
Subatlantischer /
mitteleurop. Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Auenwälder mit A.
glutinosa und F.
excelsior (91E0*)
Hartholzauewälder
(91F0)
*:
1)
:
2)
:
:
4)
:
5)
:
3)
Maxima- Realer Dele ZupositionsVorbesatzdebeitrag
lastung
position 300-MW[kg/ha·a]
BKW1)
Blöcke
[kg/ha·a] [kg/ha·a]
Maximale
Zusatzdeposition
BKW
Critical Bagatellsc
minus realer
Load
hwelle5)
Depositions- [kg/ha·a] [kg/ha·a]
beitrag 300MW-Blöcke
[kg/ha·a]
17,15
0,023
0,093
-0,070
302)
0,9
26,17
0,023
0,093
-0,070
15 - 203)
0,45 – 0,6
26,17
0,024
0,096
-0,072
27,54)
0,83
26,17
0,022
0,088
-0,066
26,74)
0,80
prioritärer Lebensraum
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
van Dobben & van Hinsberg (2008)
Berner Liste, Stand 2010
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie aus Tab. 10-15 und Tab. 10-16 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in
beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der
300-MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl.
Kap. 6.2.1.2).
Beeinträchtigungen durch Säureeinträge
In der Tab. 10-17 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit
Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombinationen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der
Bodentypen zu den Lebensraumtypen ist der Abb. 10-3 zu entnehmen.
Tab. 10-17:
Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im
Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“
Lebensraumtyp
Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Auenwälder mit A.
glutinosa und F. excelsior (91E0*)
Hartholzauewälder
(91F0)
*:
1)
:
2)
3)
:
:
:
5)
:
4)
VorBodentyp belastung1)
[eq/ha·a]
Maximale
Zusatzbelastung
BKW2)
[eq/ha·a]
Critical
Load3)
[eq/ha·a]
Bagatellschwelle4)
[eq/ha·a]
Auengley,
Gley
3129
23
15165)
46
Auengley,
Gley
3129
23
2403
72
Auengley,
Gley
3129
21
2161
65
prioritärer Lebensraum
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete
CL herangezogen.
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S y s t e ms
Abb. 10-3:
Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFHGebiet "Worringer Bruch" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Geobasis NRW 2011)
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Wie der Tab. 10-17 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die
Critical Loads. Die Zusatzbelastungen unterschreiten deutlich die Bagatellschwellen.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 10-18 für die maximalen und in der Tab.
10-19 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.
Tab. 10-18:
LRT
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden
maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Maximaler
Maximale DepositiVorZusatzbelasonsbeitrag
belastung
Bodentyp
1)
tung
2)
300-MWBKW
[eq/ha·a]
Blöcke
[eq/ha·a]
[eq/ha·a]
Auengley,
Gley
Auengley,
91E0*
Gley
Auengley,
91F0
Gley
9160
*:
1)
:
2)
3)
:
:
:
5)
:
4)
Maximale Zusatzdeposition
BKW
minus
Critical BagatellLoad3) schwelle4)
maximaler
Depositions- [eq/ha·a] [eq/ha·a]
beitrag 300MW-Blöcke
[eq/ha·a]
3129
23
228
-205
15165)
46
3129
23
236
-213
2403
72
3129
21
234
-213
2161
65
prioritärer Lebensraum
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete
CL herangezogen.
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Seite 199 von 243
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Tab. 10-19:
LRT
Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb
eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden
realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Realer
Maximale DepositiVorZusatzbelasonsbeitrag
belastung
Bodentyp
tung1)
2)
300-MWBKW
[eq/ha·a]
Blöcke
[eq/ha·a]
[eq/ha·a]
Auengley,
Gley
Auengley,
91E0*
Gley
Auengley,
91F0
Gley
9160
*:
1)
:
2)
3)
:
:
:
5)
:
4)
Maximale Zusatzdeposition
BKW
Critical Bagatellminus realer
Load3) schwelle4)
Depositions- [eq/ha·a] [eq/ha·a]
beitrag 300MW-Blöcke
[eq/ha·a]
3129
23
28
-5
15165)
46
3129
23
29
-6
2403
72
3129
21
28
-7
2161
65
prioritärer Lebensraum
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
ÖKO-DATA (2012)
3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete
CL herangezogen.
Wie aus Tab. 10-18 und Tab. 10-19 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte
durch die Stilllegung in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass
unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition
resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
Schwermetalldeposition
In der Tab. 10-20 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetalldepositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausgeführt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads sind durch
Fettdruck hervorgehoben.
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Seite 200 von 243
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
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Tab. 10-20:
Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets
„Worringer Bruch“
Parameter
Vorbelastung1)
Rheidt / Hürth
[µg/m²d]
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
< 0,7 / 0,46
6,8 / 8,2
0,2 / 0,28
4,5 / 4,0
< 0,13 / < 0,1
< 0,6 / 0,2
- / 1,9
- / 24
- / 48
- / 0,8
-
1)
:
2)
:
3)
:
Maximaler
Depositionsbeitrag
BoA2/3
Neurath
[µg/m²d]
0,061
0,0269
0,0105
0,0215
0,0164
0,0215
0,0215
0,0188
0,0242
0,0728
0,0215
0,0242
Maximale
Zusatzdeposition
BKW2)
[µg/m²d]
Critical
Load3)
[µg/m²d]
0,0062
0,0104
0,0040
0,0083
0,0028
0,0062
0,0083
0,0083
0,0073
0,0093
0,0278
0,0083
0,0093
5,4 – 8,1
0,7 – 2,0
< 0,14
-
Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte
aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsniveaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008),
Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Überschreitung
des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberdeposition liegt
im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsichtlich einer Überoder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der Critical Load als
auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der Critical Load für
Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab. 10-21 dargestellte
Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls teilweise durch
Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.
Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie
deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass
sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.
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Seite 201 von 243
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Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurteilungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich
geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraftwerks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatzbelastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 10-21 aufgeführt und den Beurteilungswerten gegenübergestellt.
Tab. 10-21:
Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets
„Worringer Bruch“
Schwermetall
Vorbe1)
lastung
[mg/kg]
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
23
39 - 105
2
45 - 76
0,27
0,3
-
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
1)
:
2)
:
3)
:
48
32 - 39
-
Maximale Zusatzdeposition
2)
BKW
[µg/m²d]
0,0062
0,0104
0,0040
0,0083
0,0028
0,0062
0,0083
0,0083
Maximale
Zusatzdepositi2)
on BKW
in 40 a
[µg/m²]
90,52
151,84
58,4
121,18
40,88
90,52
121,18
Maximale
Anreicherung im
Boden
nach 40 a
[mg/kg]
0,00025
0,00042
0,00016
0,00034
0,00011
0,00025
0,00034
121,18
0,00034
30/60
0,0073
0,0093
0,0278
0,0083
0,0093
106,58
135,78
405,88
121,18
135,78
0,00030
0,00038
0,00113
0,00034
0,00038
20/40
-
Beurteilungswert
[mg/kg]
3)
BBodSchV
40/70
0,4/1,0
15/50
0,1/0,5
-
LUA
Brandenburg
2
50
0,3
10
0,1
50 (Cr III)
2 (Cr VI)
30
-
Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quelle: FIS-StoBo)
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für
Lehm/Schluff
Wie Tab. 10-21 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen
so gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der
Schwermetallbelastung der Böden resultieren.
Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredeposition ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkserneuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten...
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Dioxine und Furane im Staubniederschlag
Die maximale zusätzliche Deposition mit Dioxinen und Furanen wird mit 0,02 pg/m²·d
prognostiziert. Sie liegt damit weit unter der Messgenauigkeit. Wie oben für die
Schwermetalle erläutert, wird sich aufgrund der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke
auch die Deposition von Dioxinen und Furanen mit dem Staubniederschlag verringern.
10.5.2
Naturschutzfachliche Bewertung
Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,
die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der parallelen Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planung ist, ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Summationswirkungen mit anderen Projekten dargestellt und
bewertet.
10.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planung
10.5.2.1.1 LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen)
Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand
C wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf
Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab
folgende Befunde:
Große Bereiche der in Abb. 10-2 dargestellten Gewässerflächen sind nach den derzeitigen Verhältnissen nicht mehr als Gewässer einzustufen. Nur noch etwa 5 ha von seinerzeit rund 24 ha des Lebensraumtyps können noch als temporäres Gewässer angesprochen werden. Auch diese Flächen waren aber zum Zeitpunkt der Begehung nach
einer längeren trockenen Witterungsperiode trocken gefallen. Dieser Bereich ist aufgrund der Beeinträchtigungen auch zurzeit nur mit "C" zu bewerten (IVÖR 2011).
Die vorgefundene Vegetation der restlichen Flächen des Lebensraumtyps lässt darauf
schließen, dass hier seit etlichen Jahren keine Überflutung mehr erfolgt. Die aktuelle
Vegetation setzt sich aus feuchten Hochstauden- und Ruderalfluren, Weidengebüschen, Faulbaumgebüschen sowie Schilf- und Wasserschwaden-Röhrichten mit viel
Brennnessel zusammen. Diese Bereiche können aufgrund dessen aktuell nicht mehr
dem LRT 3150 zugeordnet werden (IVÖR 2011).
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S y s t e ms
Die Begehung hat damit die Einstufung im Standard-Datenbogen bestätigt. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht.
Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk
einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten
des Lebensraumtyps. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
10.5.2.1.2 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)
Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand
C wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf
Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab
folgende Befunde:
Nach Auswertung von LINFOS-Sachdaten erfolgte im Jahr 2002 die Einstufung in den
Erhaltungszustand C, weil es sich bei allen drei Beständen im Gebiet (vgl. Abb. 10-2)
um sogenannte „Lebensraumtypen zur Entwicklung“ handelte. Die Begehung des Jahres 2011 zeigte, dass sich die Flächen außer einer entsprechenden Alterung offenbar
wenig verändert haben. Auch jetzt sind alle drei Bestände mit "C" zu bewerten. Eutrophierungs- und Störzeiger sind jeweils sehr stark vertreten (über 50 % Deckung), was
jedoch auf die natürlichen Standortverhältnisse und die Nähe landwirtschaftlicher Flächen zurückzuführen ist (IVÖR 2011).
Die Begehung hat damit die Einstufung im Standard-Datenbogen bestätigt. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht.
Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk
einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten
des Lebensraumtyps. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
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S y s t e ms
10.5.2.1.3 LRT 91E0* (Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern)
Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand
„C“ wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung
auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung
ergab folgende Befunde:
Die Überprüfung bestätigte die Einstufung in den Erhaltungszustand „C“. Maßgeblich
waren hierfür Auswirkungen durch das Wasserregime und die dadurch offenbar deutlich
verschlechterten Strukturen, eine Zunahme der Eutrophierungszeiger aufgrund erhöhter
Mineralisierungsaktivitäten und eine Verarmung des lebensraumtypischen Arteninventars. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig
nicht (IVÖR 2011).
Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk
einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten
des Lebensraumtyps. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
10.5.2.1.4 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder)
Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand
„C“ wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung
auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung
ergab folgende Befunde:
Die Überprüfung bestätigte die Einstufung in den Erhaltungszustand „C“. Ähnlich wie
beim LRT 91E0 führen auch hier sinkende Wasserstände und dadurch erhöhte Mineralisationsraten zu einer Zunahme von Eutrophierungs- und Störzeigern. Das aktuelle
Wasserregime hat weiterhin Auswirkungen auf die Strukturen der Bestände. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht (IVÖR
2011).
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S y s t e ms
Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk
einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten
des Lebensraumtyps. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
10.5.2.1.5 Kammmolch
Der Erhaltungszustand des Kammmolchs wird im Standard-Datenbogen mit „A“ bewertet. Offene Auengewässer in den Niederungslandschaften wie die Stillgewässer im Gebiet stellen bevorzugte Lebensräume für den Kammmolch dar. Die günstigen
Habitatqualitäten werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Vielmehr führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk einschließlich der Stilllegung der vier 300MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung.
Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden und in
Gewässersedimenten ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes des Kammmolchs ist damit ebenfalls ausgeschlossen.
10.5.2.1.6 Rohrweihe
Der Erhaltungszustand der Rohrweihe wird im Standard-Datenbogen mit „C“ bewertet.
Gefährdungen der Art, die offene Feuchtgebiete als Lebensraum bevorzugt, bestehen
vor allem in Nutzungsintensivierungen und Entwässerungen.
Die Habitatqualitäten werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Vielmehr führt die
Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk einschließlich der Stilllegung der vier 300MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung.
Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetalle, Dioxine und Furane) im Boden und in Gewässersedimenten und Anreicherungen von Schadstoffen im
Verlauf der Nahrungskette, die Arten am Ende der Nahrungskette wie die Rohrweihe
besonders betreffen würden, ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der Rohrweihe ist damit ebenfalls ausgeschlossen.
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10.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet
Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der
Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem
bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der
Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.
Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung
der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke,
auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben.
In der Tab. 10-22 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultierenden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtigten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält. Tab. 10-23.
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Tab. 10-22:
Immissionsparameter
SO21)
NO21)
NOx1)
StickstoffDeposition
SäureDeposition
1)
2)
3)
:
:
:
:
5)
:
4)
Immissions-Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen
und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Worringer
Bruch“
Einheit
µg/m³
µg/m³
µg/m³
kg/ha·a
eq/ha·a
Maximale
ZusatzMaximale
belastung
ZusatzBKW
belastung minus realer
BKW2)
Immissionsbeitrag 300MW-Blöcke5)
0,23
0,03
0,09
-0,19
0,22
-0,51
0,022 bis
-0,066 bis
0,024
-0,072
21 bis 23
-5 bis -7
Summe
maximaler
Zusatzbelastungen
andere
Projekte3)
0,067
0,35
0,55
0,09
17
Vorbelastung
5-6
21 - 30
30 - 50
17,15 –
26,17
3129
Critical
Level/
Critical
Load4)
Bagatellschwelle4)
20/10
30
-
15 - 30
0,45 – 0,9
1516 –
2403
46 – 72
Jahresmittelwert
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P5, N8, S23)
Siehe Kap. 10.5.1
Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke
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Tab. 10-23:
Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposition im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Maximale
VorZusatzBoden- belasbelasLRT
tung2)
typ1)
tung
[eq/ha·a]
BKW3)
[eq/ha·a]
9160 aG34
91E0 aG34
91F0 aG34
1)
2)
:
:
3)
:
4)
:
:
5)
6)
:
3129
3129
3129
23
23
21
Realer
Depositionsbeitrag
300-MWBlöcke
[eq/ha·a]
28
29
28
Max.
Zusatzdep.
BKW
minus
realer
Dep.beitrag 300MWBlöcke
[eq/ha·a]
-5
-6
-7
Max.
Zusatzdeposition
andere
Projekte4)
[eq/ha·a]
15
16
17
Max. Zusatz-dep.
BKW minus
realer Dep.beitrag 300- Critical Bagatell5)
schwelle5)
MW-Blöcke Load
plus max. [eq/ha·a] [eq/ha·a]
Zusatzdep.
andere
Projekte
[eq/ha·a]
10
15166)
46
10
2403
72
10
2161
65
aG34 – Auengley, Gley
Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus
jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S23 – S25)
Siehe Kap. 10.5.1
Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete
CL herangezogen.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 0,1 µg/m³ anzusetzen. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 1 µg/m³. Die Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke in demselben Bereich. Tatsächlich ist sie
noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissionen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus
oder zumindest einem gleich bleibenden Immissionsniveau auszugehen.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet wird in der Immissionsprognose mit 0,008 µg/m³
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prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhängig davon liegt
die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige Wirkungen auf
Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et al. 2007). Die
langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamtstickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und
Arten sind damit auszuschließen.
Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit
0,09 kg/ha·a angeben. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet. Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungseffekt
zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den
realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,066 und -0,072
kg/ha·a. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter
Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringerung der derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die
Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden.
Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 17
eq/ha·a berechnet und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten
Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge
(BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der
stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen von 10 eq/ha·a. Alle
Bagatellschwellen werden, wie Tab. 10-23 zeigt, deutlich unterschritten. Tatsächlich
wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung verringern.
Wieweit dieser Entlastungseffekt durch die anderen Projekte aufgezehrt wird, lässt sich
nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatellschwellen in
allen Fällen unterschritten werden.
Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbelastungen anderer Projekte Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebietes
auszuschließen sind.
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10.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit
Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die Planung zugrunde gelegt wird,
sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immissionen und Stoffeinträge so
gering, dass
sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder
die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder
die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.
Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planung
und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig tatsächlich eine Verringerung
der bestehenden Immissionsbelastung. Dies schließt auch mögliche Folgenutzungen
auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.
Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der
Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 10-10) sind somit insgesamt auszuschließen.
Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets
auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen
Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelarten Pirol und Nachtigall eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristischen Arten.
Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen erkennbar.
Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“, die der Umsetzung der Planung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt auszuschließen.
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11
Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
11.1
Beschreibung des Schutzgebietes
Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:
LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LANUV-Biotopkataster.
11.1.1
Allgemeines
Das FFH-Gebiet umfasst mehrere schutzwürdige Teilabschnitte des Rheins von Bad
Honnef bis Emmerich, die vor allem durch Flach- und Ruhigwasserzonen, besonders
zwischen den Buhnenfeldern, gekennzeichnet sind und im wesentlichen die Ufer und
die Hauptfahrrinne einbeziehen. Oft grenzen die ausgewiesenen Rheinabschnitte an
vorhandene Naturschutzgebiete an. Insgesamt nehmen die Teilabschnitte eine Fläche
von ca. 2336 ha ein.
Die Uferbereiche sind aufgrund ihrer möglichen Nutzung als Laichplätze und Jungfisch-,
Nahrungs- sowie Ruhehabitate ausgewiesen worden; die Hauptfahrrinne ist als potentielle Wanderstrecke für Wanderfische, wie Rundmäuler, Lachs und Maifisch, mit einbezogen worden. Einige naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern sind
ebenfalls als schutzwürdig ausgewiesen worden, da sie aufgrund vorhandener strömungsberuhigter Vertiefungen Wanderfischen als Ruhehabitat vor dem Aufstieg dienen
und während Rheinhochwasser weiteren Fischarten ein Rückzugsgebiet bieten können.
Der hier behandelte ca. 4,3 km lange Rheinabschnitt befindet sich ca. 15,2 km nordnordöstlich des Kraftwerkstandortes (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes
zum Plangebiet) zwischen dem Stadtteil Worringen der Stadt Köln auf der westlichen
und der Stadt Monheim auf der östlichen Rheinseite.
Dieser Rheinabschnitt wird durch Buhnen und dazwischen liegenden flachen Kiesufern
mit bei Niedrigwasser trockenfallenden Bereichen strukturiert. Lokal kommen Flachufer,
Flachwasserzonen und Stillwasserbereiche vor. Die Ufer sind über weite Strecken mit
Gänsefuß- und Knöterichfluren bewachsen, die stellenweise durch dichte Staudenfluren
und Pappel/Weidenaufwuchs bedrängt werden. Vor allem im Süden sind die bis zu 3 m
hohen Uferböschungen oft mit Steinschüttungen befestigt und weisen leicht magere
Hochstaudenfluren auf.
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S y s t e ms
Die der Hafeneinfahrt nördlich gegenüber gelegenen Ufer bestehen aus sandigen, flachen und unbefestigten Böschungen, die mit ruderalen Hochstaudenfluren und der
Kratzbeere bewachsen sind. Vorgelagert finden sich Auenbereiche. Gehölze sind in
diesem Teilabschnitt der Rhein-Fischschutzzonen bis auf zumeist ältere Weiden eher
seltener vorhanden.
Der hier behandelte Rheinabschnitt des FFH-Gebiets ist in Abb. 11-1 dargestellt.
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Abb. 11-1:
Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem FFHGebiete, Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe
Abb.verz.)
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11.1.2
Bedeutung des Schutzgebietes
Der gesamte Rheinstrom hat eine maßgebliche Bedeutung für die Fischfauna in verschiedensten Fließgewässersystemen wie z.B. der Ruhr und der Lippe. Die als FFHGebiete ausgewiesenen Teilabschnitte des Rheins umfassen vor allem Stillwasserbereiche sowie Bereiche mit langsamer Strömung und haben eine besondere Bedeutung
als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs- und Ruhehabitate für Rundmäuler und Fischarten. Durch die vielen einzelnen Schutzausweisungen der Teilabschnitte können die
Abwanderung und die Ernährung der Jungtiere sowie potentielle Laichhabitate und vor
allem der Zu- und Anzug der Langdistanzwanderer im Rhein gesichert werden und somit auch deren Populationen in den oberhalb gelegenen Nebenflüssen des Rheins.
Flachwasserzonen mit steinig-kiesigem Untergrund haben vor allem für die Jungfische
der Groppe als Habitat eine große Bedeutung. Als Adulte leben sie vorwiegend in den
tieferen Bereichen der Hauptrinne und laichen dort auch ab. Die Jungfische werden in
die strömungsberuhigten Zonen verdriftet und wachsen dort auf. Auch für die abwandernden Junglachse bietet das Flachwasser einen gewohnten Lebensraum als Zwischenstation und Nahrungshabitat.
Die am Rhein für die Flussregelung angelegten Buhnen sind ebenfalls von wichtiger
Bedeutung für verschiedene Fischarten. Die strömungsberuhigten und schlammigen
Bereiche um die Buhnen sind für das Fluss- und Meerneunauge als Aufenthalts- und
Laichort von Bedeutung. Die aus den Hauptlaichhabitaten der rechtsrheinischen Nebenflüsse verdriftende Brut kann in den Buhnenfeldern Jungtierhabitate finden. Auch
die abwandernden Junglachse finden im Strömungsschatten der Buhnen die sonst im
Strom fehlenden Ruhe- und Rastzonen.
Stillwasserbereiche sind auch für den Steinbeißer als Laichplatz bedeutend und strömungsberuhigte Bereiche können von den Larven des Maifisches als Nahrungshabitat
genutzt werden.
11.1.3
Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen
Gemäß Standard-Datenbogen wirken mehrere negative Einflüsse innerhalb des FFHGebiets auf die gesamte Fläche ein.
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Mit einer hohen negativen Intensität gefährden vorhandene Sand- und Kiesgruben, der
Abbau von Stränden, das Verfüllen von Gewässern oder Feuchtgebieten, die Sedimenträumung und Ausbaggerung von Gewässern, Veränderungen von Lauf und Struktur der
Fließgewässer, sonstige anthropogene Veränderungen im Wasserhaushalt, das Entstehen von Schlamm- und Spülgutdeponien, die natürliche Eutrophierung, die Austrocknung und Anhäufung organischer Substanz, starke infrastrukturelle Erschließung
sowie sonstige vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen und siedlungs-, gewerbliche
oder industrielle Aktivitäten das FFH-Gebiet.
Einen mittleren negativen Einfluss üben der Untertagebau, vorhandene Deponien,
Wasserverschmutzung und Deiche, Aufschüttungen sowie künstliche Strände aus.
Gering wirken sich die stationäre Fischerei durch Reusen und Stellnetze, vorhandene
Camping- und Caravanplätze, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Ausübung von Wassersport und die Trittbelastung durch Besucher aus.
Als neutraler Einfluss wird die Schifffahrt eingestuft. Positiv wirkt sich innerhalb des
FFH-Gebiets die Überflutung und Überstauung aus. Auch von außerhalb wirkt die Überflutung und Überstauung sowie die Sand- und Kiesgruben positiv auf das FFH-Gebiet.
Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch Gewässerausbau
gefährdet.
11.1.4
Schutzstatus
Der betrachtete Teilabschnitt des FFH-Gebiets liegt mit einem großen Flächenanteil im
NSG „Rheinaue Worringen-Langel (siehe Abb. 11-1). Das NSG ist im Landschaftsplan
Köln (Stand Dezember 2010) unter N4 textlich dargestellt und festgesetzt.
Das LSG „Rheinufer“ und das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“
überschneiden sich teilweise mit dem nördlichen Bereich des FFH-Gebietes. Das LSG
„Rheinufer“ ist im Landschaftsplan Kreis Mettmann (Stand Dezember 2006) unter D
2.3-10 und das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) unter L4 textlich dargestellt und festgesetzt.
Zudem überschneidet sich das FFH-Gebiet mit zwei schutzwürdigen Biotopen. Das
schutzwürdige Biotop „Rheinufer am NSG Rheinaue Worringen-Langel“ (BK-4907-201)
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nimmt fast vollständig die Fläche des FFH-Gebiets ein. Ein schmaler Streifen im Norden des FFH-Gebiets liegt im schutzwürdigen Biotop „Rheinufer und kleinstrukturierte
Kulturlandschaft im Monheimer Rheinbogen“ (BK-4907-10). Dort befindet sich ebenfalls
das nach § 62 LG gesetzlich geschützte Biotop GB-4907-1, ein naturnaher Röhrichtbestand.
11.1.5
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000Gebieten
Die dem Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich
und Bad Honnef“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind im Süden der „Worringer
Bruch“, ein verlandeter Rheinaltarm mit Auenwäldern und im Norden der „Urdenbach,
Kirberger Loch, Zonser Grind“, ein rezent überfluteter Rheinauenkomplex.
Eine funktionale Beziehung besteht zwischen diesem Rheinabschnitt und den beiden
genannten FFH-Gebieten „Worringer Bruch“ und Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser
Grind. Die einzelnen Teilabschnitte der Rhein-Fischschutzzonen sind wichtige TrittsteinBiotope für das gesamte Fließgewässersystem des Rheins. Um ihre Vernetzung und
damit ihre ökologische Funktion großräumig zu erhalten und weiter entwickeln zu können, ist es gemäß der Entwicklungsziele des Standard-Datenbogens u.a. wichtig Auenbereiche und dort vorkommende Stillgewässer anzubinden. Die Auenbereiche der beiden benachbarten FFH-Gebiete unterstützen somit eine Vernetzung der Biotope und
den Austausch von Lebensgemeinschaften.
11.2
Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes
11.2.1
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
11.2.1.1 Übersicht
Die für das gesamte FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und
Bad Honnef“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen sind in der Tab. 11-1 aufgeführt.
In dem hier behandelten Teilabschnitt des FFH-Gebiets kommt nur der Lebensraumtyp
3270 vor. Seine Lage im Teilabschnitt ist in Abb. 11-2 dargestellt. Nachfolgend wird nur
der im Teilabschnitt vorkommende Lebensraumtyp weiter betrachtet.
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Tab. 11-1:
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet
„Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle:
Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009)
EUCode
3150
3270
6210
6430
6510
91E0*
Name
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des
Magnopotamions oder Hydrocharitions
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des
Chenopodion rubri p.p und des Bidention p.p.
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren
Verbuschungsstadien
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
Magere Flachland-Mähwiesen
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
Erhaltungszustand
B
B
B
B
B
C
* prioritärer Lebensraum
Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand
B = guter Erhaltungszustand
C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
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Abb. 11-2:
Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem FFH-Gebiete; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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11.2.1.2 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken)
Der LRT 3270 ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura-2000Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 11-2).
Tab. 11-2:
Charakteristik des Lebensraumtyps 3270 im FFH-Gebiet „RheinFischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009; Schutzzieldokument, Stand: Feb.
2010; BfN Handbuch 1998)
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und des
Bidention p.p. (3270)
Naturnahe Fließgewässer mit einjähriger, nitrophytischer Vegetation auf schlammigen Ufern
(Verbände Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p.) (planar bis submontan).
Minimale Entfernung zum Plangebiet: 15,3 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 4 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 100,6 ha
Erhaltungszustand LRT 3270: B– gut
Repräsentativität: B - gut
Gesamtbeurteilung: B - hoch
Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend
für die Meldung des Gebietes sind
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Rheinufer mit Vegetation der Verbände Chenopodion rubri (p.p.) und Bidention (p.p.) und ihrer typischen Fauna durch:
Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik,
Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten
und diffusen Einleitungen (insbesondere von Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen,
Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-) Nutzungen,
Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind der Flussuferläufer, die Säbeldornschrecke
und verschiedene Käferarten.
11.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen werden sechs Fischarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
aufgeführt, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind (Tab. 11-3).
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Tab. 11-3:
EUCode
1095
1099
1102
1106
1149
1163
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "RheinFischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef " (DE-4405-301)
Name
Meerneunauge
(Petromyzon marinus)
Flussneunauge
(Lampetra fluviatilis)
Maifisch
(Alosa alosa)
Lachs
(Salmo salar)
Steinbeißer
(Cobitis taenia)
Groppe
(Cottus gobio)
Population/Status
i R / auf dem
Durchzug
i R /auf dem
Durchzug
i P /auf dem
Durchzug
i R /auf dem
Durchzug
i R / nichtziehend
i C / nichtziehend
Bewertung
Population
Erhaltungszustand
Isolierungsgrad
Gesamtbeurteilung
A
C
C
B
B
B
C
B
C
C
C
C
A
C
C
B
C
C
C
C
C
C
C
C
Population:
i
Paare
R
selten
P
vorhanden
C
häufig
Population (relativ zur nationalen Population):
A
15 % - 100 %
B
2 % - 15 %
C
<2%
Erhaltungszustand:
B
gute Erhaltung
C
durchschnittlicher Erhaltungszustand
Isolierungsgrad:
C
Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebietes
Gesamtbeurteilung:
B
guter Wert
C
signifikanter Wert
Im Schutzzieldokument des LANUV-Informationssystems sind für die sechs Fischarten
folgende Schutzziele und Maßnahmen angeführt (Tab. 11-4).
Tab. 11-4:
Schutzziele und Maßnahmen für sechs Fischarten gemäß LANUVFachinformationssystem (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010)
Meerneunauge
Erhaltung und Förderung der Meerneunaugen-Population durch:
Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear
durchgängiger, sauerstoffreicher Bereiche mit gut überströmten, kiesigen, sandigen und
schlammigen Habitaten,
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer
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Flussneunauge
Erhaltung und Förderung der Flussneunaugen-Population durch:
Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear
durchgängiger, sauerstoffreicher Bereiche mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen,
Verbesserung der Durchgängigkeit,
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstreifen
Steinbeißer
Erhaltung und Förderung der Steinbeißer-Population durch:
Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger Bereiche mit Gewässersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten,
Erhaltung und Verbesserung einer natürlichen Abflussdynamik mit sich umlagernden
Sanden und Feinkiesen,
Schonende, angepasste Gewässerunterhaltung,
Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Wurzeln und Steine
Lachs
Erhaltung und Förderung der Lachs-Population durch:
Erhaltung und naturnahe Entwicklung von für die Junglachse geeigneter, mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen),
Sicherung und Förderung der möglichst naturnahen Gewässerdynamik und Geschiebetransport,
Verhinderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und Verbesserung der Wasserqualität,
Erhalt von strömungsberuhigten, tiefen Bereichen als Ruhezone für wandernde Fische
Maifisch
Erhaltung und Förderung der Maifisch-Population durch:
Da die Art im Rhein-System verschollen ist, wird bis 2010 ein LIFE-Projekt zur Wiedereinbürgerung durchgeführt. Für den Erfolg einer Wiedereinbürgerung sind die Passierbarkeit
der Flüsse und Mündungsbereiche, eine gute Wasserqualität und der Schutz bzw. die
Entwicklung geeigneter Laichhabitate Voraussetzung
Groppe
Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch:
Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler sauerstoffreicher und
totholzreicher Zonen mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern,
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer,
Entwicklung von Auenwäldern
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11.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten
Im Standard-Datenbogen werden keine weiteren Arten für das FFH-Gebiet genannt.
11.2.4
Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und
Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln
Im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) des Kreises Köln ist das NSG
„Rheinaue Worringen-Langel“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 11-5 genannten
Schutzzwecken festgesetzt.
Tab. 11-5:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das
NSG „Rheinaue Worringen-Langel“
NSG „Rheinaue Worringen-Langel“
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten der typischen Fauna und
Flora der Rheinaue, insbesondere der Weich- und Hartholzauenbereiche, der typischen Rheinwiesen, der Tümpel und Altwässer als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten,
wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart dieses großen und in Teilbereichen
noch weitgehend naturnahen Rheinufer-Saumbereichs im Ballungsraum Köln
Des Weiteren ist im Landschaftsplan Kreis Mettmann (Stand Dezember 2006) das LSG
„Rheinufer“ und im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) das LSG „Rhein und
Rheinauen Worringen bis Merkenich“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 11-6 und
Tab. 11-7 genannten Schutzzwecken festgesetzt.
Tab. 11-6:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan Kreis Mettmann für das LSG
„Rheinufer“
LSG „Rheinufer“
Das LSG „Rheinufer“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:
wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für Steinkauz und Höhlenbrüter und
wegen der Bedeutung als Amphibienlaichplatz und als Enten- und Limikolenrastplatz
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Tab. 11-7:
Schutzziele gemäß Landschaftsplan Köln für das LSG „Rhein und
Rheinauen Worringen bis Merkenich“
LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“
Das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:
zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Rheinuferbereiche und der
Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten,
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes dieser Rheinauenbereiche
wegen der besonderen Bedeutung für die stille Erholung durch das Erlebnis naturnaher Landschaftsräume
11.3
Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet wurde noch kein Managementplan erstellt. Neben den in Kap.
11.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert.
11.4
Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu
prüfende maßgebliche Bestandteile
Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des Teilabschnitts des FFH-Gebiets noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken
und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.
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Tab. 11-8:
Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des Teilabschnitts des
FFH-Gebiets "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad
Honnef" (DE- 4405-301)
Kompartiment/Biota
LRT 3270
Projektrelevante Schutzzwecke
Erhaltung und Förderung der Population durch
möglichst weitgehende Reduzierung der die
Wasserqualität beeinträchtigenden direkten
und diffusen Einleitungen (insbesondere von
Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen
Meerneunauge Erhaltung und Förderung der Population durch
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer
Flussneunauge Erhaltung und Förderung der Population durch
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer
Maifisch
Erhaltung und Förderung der Population bzw.
Wiedereinbürgerung durch eine gute Wasserqualität
Lachs
Erhaltung und Förderung der Population durch
Verhinderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und Verbesserung der Wasserqualität
Steinbeißer
Erhaltung und Förderung der Population
Groppe
Erhaltung und Förderung der Population durch
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer
Empfindlich
gegenüber
Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung
Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung
Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung
Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung
Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung
Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung
Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung
11.5
Prognose möglicher Beeinträchtigungen
11.5.1
Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten
Innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit der Teilfläche Worringen-Langel nur ein
aquatischer bzw. semiaquatischer Lebensraumtyp (LRT 3270) betroffen. Von daher
sind nur Stoffeinträge in den Rhein von Relevanz und werden nachfolgend hinsichtlich
ihrer möglichen Auswirkungen betrachtet.
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11.5.1.1 Vorbelastung des Rheins
In der Tab. 11-9 ist die Vorbelastung des Rheins mit den für ein Braunkohlenkraftwerk
relevanten Schadstoffen an der Messstelle Stürzelberg etwa 16 km unterhalb der Teilfläche Worrigen-Langel dargestellt. Ausgewertet wurde die Messperiode 2007 bis 2010.
Angegeben sind jeweils die niedrigsten und die höchsten Einzelwerte sowie der Mittelwert der Messperiode. Überschreitungen von Beurteilungswerten sind durch Fettdruck
hervorgehoben.
Tab. 11-9:
Vorbelastung des Rheins an der GÜS-Messstelle 000220 – Stürzelberg Rhein (Quelle http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm)
Parameter
GÜS Messstelle 000220
Stürzelberg – Rhein (2007 – 2010)
Minimalwert
pH
7,46
Gesamtstickstoff [mg/l]
1,76
Nitrat-Stickstoff [mg/l]
1,48
Nitrit-Stickstoff [mg/l]
0,005
Ammonium-Stickstoff [mg/l]
0,025
Sulfat [mg/l]
35,00
Antimon [mg/kg]
0,87
Arsen [mg/kg]
12,00
Blei [mg/kg]
37,00
Blei [µg/l]
0,410
Cadmium [mg/kg]
0,42
Cadmium [µg/l]
0,005
Chrom [mg/kg]
37,00
Kobalt [mg/kg]
11,00
Kupfer [mg/kg]
40,00
Mangan [mg/kg]
1200,00
Nickel [mg/kg]
34,00
Nickel [µg/l]
0,50
Quecksilber [mg/kg]
0,24
Quecksilber [µg/l]
0,0025
Thallium [mg/kg]
0,19
Vanadium [mg/kg]
36,00
Zinn [mg/kg]
3,90
1)
:
Erläuterungen siehe Tab. 4-9
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Maximalwert
8,30
5,70
4,18
0,110
1,020
70,00
1,90
17,00
76,00
13,00
0,79
0,180
56,00
21,00
68,00
1900,00
49,00
10,00
0,48
0,024
0,35
53,00
12,00
Mittelwert der
Messperiode
8,01
3,01
2,47
0,027
0,067
49,94
1,29
14,64
51,57
1,78
0,61
0,032
47,79
13,76
51,93
1535,71
40,57
2,46
0,33
0,0064
0,29
42,57
6,43
Beurteilungswert1)
Jahresmittelwert
6,5 – 8,5
3
2,5
0,009
0,04
100
40
100
7,2
1,2
0,08 - 0,25
640
160
120
20
0,8
0,05
-
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In den Tab. 11-10 und Tab. 11-11 sind ergänzend die Quecksilbergehalte in verschiedenen Fischarten und in Dreikantmuscheln zusammengestellt.
Tab. 11-10:
Fischart
Rotauge
Aal
1)
:
Quecksilbergehalte in Rotaugen und Aalen im Niederrhein (Quelle: IKSR
2002)
UmweltQuecksilbergehalt1)
Anzahl Proben
qualitäts[ng/g FG]
norm
1990
1995
2000
1990 1995 2000
[ng/g FG]
290
113
115
2
19
15
20
300
215
209
3
20
85
Arithmetischer Mittelwert in mg/kg Frischgewicht (FG)
Tab. 11-11:
Quecksilbergehalte in Dreikantmuscheln und Brassen im Niederrhein an
der Messstelle Bimmen (Quelle: Umweltprobenbank des Bundes)
Quecksilbergehalt1)
[ng/g FG]
Art
Dreikantmuschel
(Weichkörper)
Brassen
(Muskulatur)
1)
:
2005
2006
2007
2008
3,3
-
3,3
2,9
Umweltqualitätsnorm
2009 2005 2006 2007 2008 2009 [ng/g FG]
Anzahl Proben
4,9
6
-
3
5
6
20
195,1 185,1 122,6 189,6 214,0
6
6
6
6
6
Arithmetischer Mittelwert in ng/g Frischgewicht (FG); Werte wurden auf eine Stelle nach
dem Komma gerundet
Wie aus der Tab. 11-9 hervorgeht, werden Beurteilungswerte nur von einem Teil der
Stickstoffverbindungen überschritten. Alle anderen Beurteilungswerte werden eingehalten oder unterschritten.
Die in Fischen gemessenen Quecksilbergehalte überschreiten deutlich die Umweltqualitätsnorm für Biota, während die in Dreikantmuscheln gemessenen Quecksilbergehalte
deutlich darunter liegen (Tab. 11-10 und Tab. 11-11).
11.5.1.2 Zusatzbelastungen des Rheins
Um die zusätzlichen Stoffeinträge in den Rhein mit der Vorbelastung vergleichen zu
können, wurden aus den Konzentrationen und dem Abfluss die Stofffrachten über-
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schlägig ermittelt. Zugrunde gelegt wurde der Mittelwasserabfluss (MQ) der Jahre 1961
bis 2010 an der Pegelmessstelle Düsseldorf, der uns von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) angegeben wurde. Die so ermittelten Stofffrachten sind in den
nachfolgenden Tabellen (Tab. 11-12 und Tab. 11-13) zusammengestellt. Bezüglich der
Schwermetalle wurden nur die prioritären Metalle Blei, Cadmium, Nickel und Quecksilber berücksichtigt, da die Vorbelastung mit Schwermetallen die Beurteilungswerte insgesamt deutlich unterschreitet.
Tab. 11-12:
Gesamtstickstoff- und Sulfatfrachten des Rheins (Vorbelastung) an der
GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen:
http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm)
Parameter
Gesamtstickstoff
Sulfat
1
:
210.115
3.480.463
3
Schwermetallfracht des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle
000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm)
Parameter
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
:
Fracht-Vorbelastung
Rhein1)
[Mg/a]
Vorbelastung bei mittlerem Abfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 von 2.210 m /s an der
Messstation Düsseldorf. 1 Mg = 1.000 kg
Tab. 11-13:
1
Mittelwert der Messperiode
2007 bis 2010
GÜS-Station 000220
[mg/l]
3,01
49,94
Mittelwert der Messperiode
2007 bis 2010
GÜS-Station 000220
[µg/l]
1,78
0,032
2,46
0,0064
Fracht-Vorbelastung
Rhein1)
[kg/a]
124.189
2.244
171.128
446
3
Vorbelastung bei mittlerem Abfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 von 2.210 m /s an der
Messstation Düsseldorf
Die aus den maximalen zusätzlichen Depositionen eines Braunkohlenkraftwerks im
Plangebiet resultierenden maximalen Erhöhungen der Stofffrachten im Rhein sind in
den Tab. 11-14 und Tab. 11-15 dargestellt.
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Tab. 11-14:
Parameter
Gesamtstickstoff
Sulfat1)
1)
:
2)
:
3)
:
4)
:
Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks
Maximaler zusätzlicher jährlicher
Eintrag BKW2,3)
[kg/a]
Norfbach/
GillErft
StomRhein
bach
melner
Bach
6,35
FrachtVorbelastung im
Rhein
[Mg/a]4)
Prozentuale Erhöhung
[%]
1,38
110,4
0,119
210.115
0,00006
256,34
20506,8
22,185
3.480.463
0,0006
1,30
1179,59 242,07
Summe der
maximalen
zusätzlichen
Einträge aus
den Zuflüssen und in
den Rhein
[Mg/a]4)
Zusätzliche Einträge aus der Schwefeldeposition für die vollständige Oxidation zu Sulfat
umgerechnet
jeweils bezogen auf die Fläche des Flussabschnittes, die innerhalb des Abschneidekriteriums liegt: Erft = 52,92 ha, Gillbach = 10,86 ha, Norfbach/Stommelner Bach = 11,5
ha
Fläche des Rheins zwischen Düsseldorf-Lausward und Köln-Niehl = 920 ha
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
1 Mg = 1000 kg
Wie aus der Tab. 11-14 hervorgeht, erhöhen sich die Frachten mit Stickstoff und Sulfat
im Rhein maximal um 0,0006 %. Da sich die Abflussmengen nicht verändern, gilt diese
Erhöhung auch für die Stoffkonzentrationen. Die Erhöhungen sind so gering, dass sie
die Vorbelastung nicht messbar verändern.
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Tab. 11-15:
Maximaler zusätzlicher Eintrag von Schwermetallen in den Rhein durch
den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
Maximaler zusätzlicher jährlicher
Eintrag BKW1,2)
[g/a]
Parameter
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
1)
:
2)
:
Erft
Gillbach
21,25
8,50
17,58
5,79
4,36
1,74
3,61
1,19
Norfbach/
Stommelner
Bach
4,62
1,85
3,82
1,26
Rhein
369,38
147,75
305,58
100,74
Summe der
maximalen zusätzlichen Einträge aus den
Zuflüssen und
in den Rhein
[kg/a]
FrachtVorbelastung im
Rhein
[kg/a]
Prozentuale
Erhöhung
[%]
0,400
0,160
0,352
0,109
124.189
2.244
171.128
446
0,0003
0,007
0,0002
0,024
jeweils bezogen auf die Fläche des Flussabschnittes, die innerhalb des Abschneidekriteriums liegt: Erft = 52,92 ha, Gillbach = 10,86 ha, Norfbach/Stommelner Bach = 11,5
ha,
Fläche des Rheins zwischen Düsseldorf-Lausward und Köln-Niehl = 920 ha
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
Wie aus der Tab. 11-14 hervorgeht, erhöhen sich die Schwermetallfrachten im Rhein
maximal um 0,02 %. Da sich die Abflussmengen nicht verändern, gilt diese Erhöhung
auch für die Schwermetallkonzentrationen. Die Erhöhungen sind so gering, dass sie die
Vorbelastung nicht messbar verändern. Damit sind auch keine messbaren Anreicherungen von Schwermetallen in Gewässersedimenten oder Gewässerorganismen zu
erwarten.
Berücksichtigt man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planung
ist, ist eine Verringerung der Stoffdeposition zu erwarten. Auch wenn man mögliche
Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke berücksichtigt, ist
davon auszugehen, dass die geplante Kraftwerkserneuerung im Ergebnis eine Verringerung der Stoffdeposition bewirkt. Damit sind auch Erhöhungen von Stoffkonzentrationen oder Stofffrachten im Rhein ausgeschlossen.
11.5.2
Naturschutzfachliche Bewertung
Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,
die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300-
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MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer
Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet
11.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planung
11.5.2.1.1 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken)
Der Lebensraumtyp befindet sich gemäß Standard-Datenbogen in einem günstigen
Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B).
Wie in Kap. 11.5.1 ausgeführt, führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk
einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung
der bestehenden Belastung mit Stoffeinträgen. Damit sind auch Anreicherungen von
Schadstoffen in Sedimenten des Rheins und in Ufersedimenten (Schlammbänken) sowie in Gewässerorganismen ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps
sind damit ausgeschlossen.
Damit werden auch die Habitatqualitäten für charakteristische Arten des Lebensraumtyps nicht beeinträchtigt. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
11.5.2.1.2 Meerneunauge, Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Steinbeißer, Groppe
Mit Ausnahme des Flussneunauges, dessen Erhaltungszustand günstig bewertet wird
(Erhaltungszustand „B“), wird der Erhaltungszustand der Arten als ungünstig bewertet
(Erhaltungszustand „C“). Wesentliche Gründe hierfür sind die Gewässerverschmutzung,
Überfischung und der Ausbau des Rheins zur Schifffahrtsstraße.
Die Habitatqualitäten werden durch die Planung nicht zusätzlich beeinträchtigt. Vielmehr führt die Planung für ein neues Braunkohlenkraftwerk einschließlich der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Belastung mit Stoffeinträgen. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen in Gewässersedimenten und Anreicherungen von Schadstoffen in Wasserorganismen ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der Arten ist damit ebenfalls ausgeschlossen.
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Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Stoffeinträge in den Rhein steht die Planung auch nicht der angestrebten Wiederansiedlung des Maifischs entgegen.
11.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet
Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der
Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem
bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der
Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.
Bezüglich des Gebiets sind ausschließlich Stickstoff- und Sulfateinträge in den Rhein
von Relevanz, die durch die anderen Projekte verursacht werden. Die maximalen abgeschätzten zusätzlichen Einträge sind in angegeben. Die hieraus berechneten zusätzlichen Einträge in den Rhein sind in Tab. 11-16 dargestellt.
Tab. 11-16:
Parameter
Gesamtstickstoff
Sulfat1)
1)
2)
:
:
:
4)
:
3)
Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks
Maximale zuProzentua- sätzliche Ein- Prozentuale Erhöträge in den
le Erhöhung andeRhein
hung BKW
re Projekte
andere
Projekte
[%]
[%]
[Mg/a]
FrachtVorbelastung
im Rhein
[Mg/a]2)
Maximale zusätzliche Einträge in den
Rhein BKW3,4)
[Mg/a]
210.115
0,119
0,00006
0,101
0,00005
3.480.463
22,185
0,0006
0,580
0,00002
Zusätzliche Einträge aus der Schwefeldeposition für die vollständige Oxidation zu Sulfat
umgerechnet
1 Mg = 1000 kg
gemäß Tab. 11-14
BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
Wie aus Tab. 11-16 hervorgeht, entsprechen die zusätzlichen Einträge denen, die
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks verursacht werden (Gesamtstickstoff) oder sind deutlich kleiner (Schwefel).
Selbst wenn man beide Einträge jeweils addieren würde, läge die maximale Erhöhung
der Frachten bei 0,0006 % und würde keine messbare Veränderung der Vorbelastung
bewirken.
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Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbelastungen anderer Projekte Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebietes
auszuschließen sind.
11.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit
Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die Planung zugrunde gelegt wird,
sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Stoffeinträge in den Rhein so gering, dass sich die Vorbelastung nicht messbar ändert.
Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planung
und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig eine tatsächliche Verringerung
der bestehenden Belastung mit Stoffeinträgen. Dies schließt auch mögliche Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.
Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der
Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 11-8) sind somit insgesamt auszuschließen.
Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets
auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch alle charakteristischen Arten eingeschlossen.
Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen erkennbar.
Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Fischschutzzonen des Rheins
zwischen Emmerich und Bad Honnef“, die der Umsetzung der Planung entgegenstehen
könnten, sind damit insgesamt auszuschließen.
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12
Gesamtergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder
Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß § 34 BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen..
Aufgrund ihrer Entfernung zum Plangebiet sind Natura-2000-Gebiete ausschließlich
durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge potenziell durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet betroffen. Potenzielle Auswirkungen über den
Wasserpfad können aufgrund des Abwasserkonzeptes ausgeschlossen werden.
Für die folgenden vier Gebiete wurden die möglichen Auswirkungen untersucht:
DE-4806-303 (Knechtstedener Wald mit Chorbusch)
DE-4907-301 (Worringer Bruch)
DE-5006-301 (Königsdorfer Forst)
DE-4405-301 (Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef).
Als Kriterium zur Abgrenzung der zu untersuchenden Gebiete wurde die Mess- oder
Erfassungsgenauigkeit der für ein Braunkohlenkraftwerk relevanten Immissionsparameter verwendet. Alle Gebiete, deren Immissionsbelastung sich durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks messbar erhöhen würde, wurden in die Untersuchung einbezogen.
Ergänzend wurde geprüft, ob über die vier betrachteten Gebiete hinaus weitere FFHGebiete aufgrund besonderer Empfindlichkeiten erheblich beeinträchtigt werden könnten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auch für alle weiteren Natura-2000-Gebiete
erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, selbst wenn man die
Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke außer Acht lässt.
Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergab, dass bei alleiniger Betrachtung des zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks die durch den Kraftwerksbetrieb verursachten
Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering sind, dass
sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder
die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder
die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.
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Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen in
zwei FFH-Gebieten die Bagatellschwellen bei Vorbelastungen, die oberhalb der Critical
Loads liegen. Diesbezüglich lassen sich Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen daher nicht grundsätzlich ausschließen, wenn man die mit der Stilllegung von Anlagen
verbundenen Entlastungseffekte zunächst außer Acht lässt.
Die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planung ist, führt in den
betrachteten FFH-Gebieten zu einer tatsächlichen Verringerung der Immissionsbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffen und mit Stoffeinträgen. An diesem Umstand ändert sich auch durch Folgenutzungen der Fläche der stillgelegten Blöcke nichts, da die
Luftschadstoffemissionen dieser Fläche im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend
begrenzt werden können. Der realistische, perspektivisch langfristig denkbare Planfall,
die Erneuerung der beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren Umweltentlastung führen.
Damit sind für alle untersuchten Natura-2000-Gebiete Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen. Dies gilt auch für Gebiete mit einer bereits derzeit bestehenden Vorbelastung oberhalb kritischer Belastungsgrenzen und für Gebiete mit Lebensraumtypen oder Arten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden.
Die mit der Planung angestrebte Kraftwerkserneuerung steht auch nicht Maßnahmen
zur Verbesserung von ungünstigen Erhaltungszuständen entgegen.
Eine durch ein Braunkohlenkraftwerk im Plangebiet verursachte nachteilige Summationswirkung kann aufgrund der mit der vorgesehenen Stilllegung verbundenen tatsächlichen Entlastung von vornherein verneint werden. Das heißt, aufgrund der Stilllegung
wird es nicht zu einer zusätzlichen Belastung, sondern tatsächlich zu einer effektiven
Entlastung der untersuchten FFH-Gebiete kommen. Eine schädliche Verstärkung von
Effekten im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ist daher von vornherein ausgeschlossen.
Andere Pläne und Projekte sind im vorliegenden Fall daher nicht relevant. Vorsorglich
wurden aber dennoch mögliche Wirkungen durch andere Projekte auf die hier untersuchten FFH-Gebiete berücksichtigt. Diese Betrachtung ergab, dass auch unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen anderer Projekte Beeinträchtigungen von FFHGebieten auszuschließen sind.
Insgesamt sind Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen von Natura-2000-Gebieten
durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet auszuschließen.
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13
13.1
Verwendete Unterlagen
Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 2002 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft). Gemeinsames
Ministerialblatt 30, Juli 2002, S. 511 ff.
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (1999) – Bonn, zuletzt
geändert durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S.
212)
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Turbinenanlagen – 13. BImSchV), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1717, 2847), zuletzt geändert durch
Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129)
Fischgewässerverordnung (FischgewV): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie
78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das
schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten – ABI
EG Nr. L 222 S.1 – Vom 27. August 1997, GV. NRW. S. 286, zuletzt geändert am 10.
Februar 2006 (GV. NRW. S. 52)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG), Neufassung gemäß Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.
März 2010 (GV. NRW. S. 185)
Landesplanungsgesetz (LPIG) des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.Mai 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010
(GV. NRW. S.212)
Landschaftsplan II „Dormagen“ Rhein-Kreis Neuss, 3. Änderungsverfahren, Rechtskraft
05.05.2001
Landschaftsplan „Köln“ Stadt Köln, 10. Änderungsverfahren, Rechtskraft 16.12.2010
Landschaftsplan Nr. 6 „Rekultivierte Ville“ Rhein-Erft-Kreis, 11. Änderungsverfahren,
Rechtskraft 18.01.2007, Verfahrensstand 2009
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(MUNLV 2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 2009/147/EG (VschRL)
zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.18
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Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
– 39. BImSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2010 (BGBl. I S.
1065)
Raumordnungsgesetz (ROG), vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand November 2009
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie – VSchRL) vom 30. November 2009 (kodifizierte Fassung)
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober
2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im
Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) vom 23. Oktober 2000
Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung –
OGewV) vom 20. Juli 2011 (BGBI. I S. 1429)
VDI Richtlinie 2267 Blatt 16 (2007): Stoffbestimmung an Partikeln in der Außenluft Messen der Massenkonzentration von Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K, Mn, Ni, Pb, Sb, V,
Zn als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der Massenspektrometrie (ICPMS)
VDI Richtlinie 2310 Blatt 16 (2004): Maximale Immissions-Werte zum Schutz des Menschen, Maximale Immissions-Konzentrationen für Stickstoffdioxid
13.2
Literatur
Achermann, B., Bobbink, R. Hrg. (2003): Empirical Critical Loads for Nitrogen. Expert
Workshop held under the Convention on Long-range Transboundary Air Pollution,
Berne, 11-13 November 2002, Proceedings. Swiss Agency for Environment, Forests
and Landscape (SAEFL), Environmental Documentation No. 164, Berne
argumet (2012a): Orientierende Immissionsprognose für den Neubau BoAplus am
Standort Niederaußem: Immissionsprognose Rheinschiene. Bericht im Auftrag der
RWE Power AG vom 16.01.2012
argumet (2012b): Abschätzung der Stickstoff-Deposition und des Säureeintrags durch
andere geplante Anlagen. Bericht im Auftrag der RWE Power AG vom 16.04.2012
Balzer, S., Ellwanger, G., Raths, U., Schröder, E., Ssymank, A. (2008): Verfahren und
erste Ergebnisse des nationalen Berichts nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie. Natur und
Landschaft 83 (3): 111 – 117
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Becker, R.; Block, J.; Schimming, C.-G.; Spranger, T.; Wellbrock, N. (2000): Critical
Loads für Waldökosysteme -Methoden und Ergebnisse für Standorte des Level IIProgramms. Bericht des Arbeitskreises A der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Level II.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML). Bonn
Bobbink, R., Hettelingh, J.-P. (2011): Review and revision of empirical critical loads and
dose-response relationships – Proceedings of an expert workshop Noordwijkerhout, 23
– 25 Juni 2010
Builtjes, P., Hendriks, E., Koenen, M., Schaap; M., Benzhaf, S., Kerschbaumer, A.,
Gauger, T., Nagel, H.-D., Scheuschner, T., Schlutow, A. (2011): Erfassung, Prognose
und Bewertung von Stoffeinträgen und ihren Wirkungen in Deutschland
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BmVBS) (2008): Leitfaden
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen - Bonn
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BmVBW) (2004): Leitfaden
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und
Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau Musterkarten FFH-VP)
eretecUA (2011): Bericht über Immissionsmessungen in der Umgebung der Fabrik
Berrenrath in der Zeit vom August 2010 bis Februar 2011
Ellenberg, H., Leuschner, C. (2010): Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen. 6. Aufl.
Ulmer Stuttgart
Elling, W., Heber, U., Polle, A., Beese, F. (2007): Schädigung von Waldökosystemen.
Elsevier Heidelberg
Elliott, J. E., Wilson, L. K., Henny, C. J., Trudeau, S. F., Leighton, F. A., Kennedy, S.
W., Cheng, K. M. (2001): Assessment of biological effects on chlorinated hydrocarbons
in osprey chicks. Environ. Toxicol. Chem. 20, 866 - 879
Erftverband (2010): Entwicklungskonzept für den Norfbach. Stand Mai 2011
Dämmgen, U. (2006): Atmospheric nitrogen dynamics in Hesse, Germany: Creating the
data base: 1. Bulk deposition of acidifying and eutrophying species. Landbauforschung
Völkenrode 56, 117 - 138
De Vries, W., Kros, J., Reinds, G. J., Wamelink, W., Mol, J., van Dobben, H., Bobbink,
R., Emmett, B., Smart, S., Evans,C., Schlutow, A., Kraft, P., Belyazid, S., Sverdrup, H.
U., van Hinsberg, A., Posch, M., Hettellingh, J. P. (2007): Developments in modeling
critical nitrogen loads for terrestrial ecosystems in Europe. Alterra Report 1382,
Wageningen
Drachenfels, O. (2011): Methodische Überlegungen zur Bewertung des Erhaltungszustands von FFH-Lebensraumtypen
Eurofins/GfA (2003): Vorbelastungsmessungen auf die Parameter Stickstoffdioxid
(NO2), Schwebstaub nach PM10-Konvention (SSt, PM10), Cadmium und Arsen im
Schwebstaub (Cd, As in SSt) und Staubdeposition (STN)
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Eurofins/GfA (2008): Vorbelastungsmessungen für die geplante Modernisierung der
Blöcke G und H des Kraftwerks Niederaußem
Gauger, T., Haenel, H.-D., Rösemann, C., Nagel, H.-D., Becker, R., Kraft, P., Schlutow,
A., Schütze, G., Weigelt-Kirchner, R., Anshelm, F. (2008): Nationale Umsetzung
UNECE-Luftreinhaltekonvention (Wirkungen) - Teil 2: Wirkungen und Risikoabschätzungen Critical Loads, Biodiversität, Dynamische Modellierung, Critical Levels, Überschreitungen, Materialkorrosion. Umweltbundesamt (Hrsg.) – Texte 39/08
Gehrmann, J., Becker, R., Spranger, T. (2003): Neue Grundlagen für die Berechnung
von Critical Loads und deren Überschreitung durch Stoffeinträge. Waldzustandsbericht
Nordrhein-Westfalen 2003. Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten
(LÖBF) Recklinghausen
Guderian, R.: Handbuch der Umweltveränderungen und Ökotoxikologie / Bd. 2. Terrestrische Ökosysteme B.: Wirkungen auf Pflanzen, Diagnose und Überwachung, Wirkungen auf Tiere (2001)
Härdtle, W., Ewald, J., Hölzel, N. (2004): Wälder des Tieflandes und der Mittelgebirge.
Ulmer Stuttgart
Hawksworth, D. L., Rose, F. (1970): Qualitative scale for estimating SO2 air pollution in
England and Wales using epiphytic lichens. Nature 227, 145 - 148
IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (2002): Kontamination von
Rheinfischen 2000. Bericht Nr. 124-d.doc
IVÖR – Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (2010): Überprüfung
der Bewertung des Erhaltungszustandes in Beständen des Lebensraumtyps 91E0 im
FFH-Gebiet DE-4806-303 „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“. Bericht vom September 2010
IVÖR – Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (2011): Überprüfung
der Bewertung des Erhaltungszustandes in Beständen der Lebensraumtypen 3150,
9160, 91E0 und 91F0 im FFH-Gebiet DE-4907-301 „Worringer Bruch“. Bericht vom
November 2011
KIFL – Kieler Institut für Landschaftsökologie (2008): Bewertung von Stickstoffeinträgen
im Kontext der FFH-Verträglichkeitsstudie
Lambrecht, H., Trautner, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonvention zur
Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Schlussbericht. FE-Vorhaben
804 82 004 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(2006): Ergebnisse der MILIS-Messung in Elsdorf-Berrendorf Januar bis Juni 2006
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(2007): Mobile Immissionsmessungen in Pulheim-Stommeln Juni 2006 bis Dezember
2006. MILIS-Bericht 362
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
Seite 239 von 243
Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
LUA Brandenburg - Landesumweltamt Brandenburg (2007): Liste der stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen. Autoren: Zimmermann, F. unter Mitarbeit von Düvel, M.,
Herrmann, A., Schoknecht, T.
LUA Brandenburg - Landesumweltamt Brandenburg (2008): Vollzugshilfe zur Ermittlung
erheblicher und irrelevanter Stoffeinträge in Natura-2000-Gebiete. Studien und Tagungsberichte des Landesumweltamtes, Band 52.
MUNLV - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2004): Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen. Arbeitshilfe für FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen.
MUNLV - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2009): Umweltbericht Nordrhein-Westfalen
2009
MUNLV - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2009): Umweltbericht NRW 2009
Nagel, H-D., Becker, R., Eitner, H., Hübener, P., Kunze, F., Schlutow, A., Schütze, G.,
Weigelt-Kirchner, R. (2004): Critical Loads für Säure und eutrophierenden Stickstoff.
FE-Vorhaben 200 85 212. Im Auftrag des Umweltbundesamtes
ÖKO-DATA (2012): Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend eutrophierende und versauernde Schadstoffeinträge in den FFH-Gebieten „Worringer Bruch“,
„Königsdorfer Forst“ und „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, vom 30.01.2012
Plachter, H. (1992): Grundzüge der naturschutzfachlichen Bewertung. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad.-Württemb. 67: 9 - 48
Plachter, H. (1994): Methodische Rahmenbedingungen für synoptische Bewertungsverfahren im Naturschutz. Ökologie und Naturschutz 3: 87 – 106
Rappolder, M., Schröter-Kermani, C. (2011): Dioxine und dioxinähnliche PCB – Ein
Umweltproblem von gestern? UMID. Umwelt und Mensch – Informationsdienst, Nr.
1/2011
Reichholf-Riehm, H. (1993): Der Lebensraum Aue. Mitt. Zool. Ges. Braunau 5, 315-327
Sachteleben, J., Behrens, M. (2010): Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes
von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Erarbeitet im Rahmen des F + E-Vorhabens „Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFHMonitoring und Berichtspflichten in Deutschland“. Förderkennzeichen (UFOPLAN) 805
82 013. BfN-Skripten 278. Bonn – Bad Godesberg. 180 S.
Schütze, G., Hettelingh, J. P. (2012): Results of modelling and mapping of critical loads
of lead, cadmium and mercury and critical concentrations of mercury in precipitation
and their exceedances in Europe. Sufficiency and Effectiveness Review of the HM Protocol, Chapter A3, Draft, 08. Februar 2012
Ssymank, A., Hauke, U., Rückriem, C., Schröder, E. (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flor-Habitat-
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53, Bonn-Bad Godesberg
Trenck, von der K. T., Schilling, F., Schmidt, D. (2007): Bioindikation mit Wanderfalken.
Neue Ergebnisse aus Baden-Württemberg. Z. Umweltchem. Ökotox. 18, 75 - 82
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG (2012): Angaben für die Umweltprüfung gemäß
§ 9 – Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln –
Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem. Bericht
im Auftrag der RWE Power AG vom April 2012
TÜV SÜD (2011): Anlage zur Herstellung von Toluylendiisocyanat (TDI) der Bayer
MaterialScience AG im CHEMPARK Dormagen – Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
Bericht im Auftrag der Bayer MaterialScience AG vom 29. März 2011
UBA (Umweltbundesamt) (1987): Entscheidungshilfen für die Prüfung in Sonderfällen
nach TA Luft (Nr. 2.2.1.3), Teil II. Beurteilung der Wirkung von Schwefeldioxid und Fluorwasserstoff auf Tiere. Berichte 8/87. Berlin
UN/ECE (1992): Critical Levels of air pollutants for Europe. Background papers prepared for the UN ECE Workshop on Critical Levels in Egham, UK. 23. – 26. march
1992. Air Quality Division. Department of the Environment, London (U.K.). 209 p.
UNECE - United Nations Economic Commission for Europe (2010a): Manual on methodologies and criteria for modelling and mapping critical loads & levels and air pollution
effects, risks and trends.
UNECE - United Nations Economic Commission for Europe (2010b): Empirical critical
loads and dose-response relationships, Prepared by the Coordination Centre for Effects
of the International Cooperative Programme on Modelling and Mapping Critical Levels
and Loads and Air Pollution Effects, Risks and Trends
Van Dobben, H. F., Schouwenberg, E. P. A. G., Mol, J. P., Wieggers, H. J. J., Jansen,
M. J. M., Kros, J., de Vries, W. (2004): Simulation of critical loads for nitrogen for terrestrial plant communities in The Netherlands. Alterra Report 953, Wageningen
Van Dobben, H. F., van Hinsberg, A. (2008): Overzicht van kritische depositiewaarden
voor stikstof, toegepast op habitattypen en Natura 2000-gebieden. Alterra-rapport 1654
WHO – World Health Organization (2000): Air Quality Guidelines, 2nd ed.
WHO – World Health Organisation (2005): Air Quality Guidelines, Global update 2005
12_0246g02_FFH-VU_Niederaußem_FNP.docx
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
S y s t e ms
13.3
Fachinformationssysteme
ELWAS-IMS des MKULNV – GIS-Tool für Abwasser, Gewässergüte, Grundwasser/Trinkwasser und Oberflächengewässer in NRW - http://www.elwasims.nrw.de, Abfrage am 20.06.2011
Digitale BK 50 vom Fachinformationssystem Bodenkunde, Geologischer Dienst NRW –
Landesbetrieb, Abfrage am 07.12.2011
LANUV-Fachinformationssystem - www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de:
Biotoptypenschlüssel, Biotopkataster, Geschützte Arten, FFH- und Vogelschutzgebiete,
Naturschutzgebiete - unter Verwendung von Sach- und Grafikdaten, Aktualisierungsdatum: 21.12.2011
LANUV-Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo NRW) www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de, Abfrage am 10.08.2011
Für den Inhalt:
H. Wiegel
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Bericht SEG/0246/2012 vom 15.06.2012
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 125. FNP-Änderung der Kreisstadt Bergheim
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Anlagen
Anlage 1:
Gesamtprotokoll gemäß VV Habitatschutz – Formular A und Formulare B
Anlage 2:
ÖKO-DATA: Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend
eutrophierende und versauernde Schadstoffeinträge in den FFHGebieten „Worringer Bruch“, „Königsdorfer Forst“ und „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, vom 30.01.2012
Anlage 3:
argumet: Abschätzung der Stickstoff-Deposition und des Säureeintrags durch andere geplante Anlagen, Bericht vom 16.04.2012
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