Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Müller-BBM GmbH
Niederlassung Gelsenkirchen
Am Bugapark 1
45899 Gelsenkirchen
Telefon +49(209)98308 0
Telefax +49(209)98308 11
Dipl.-Ing. Christian Scholz
Telefon +49(209)98308 15
Christian.Scholz@MuellerBBM.de
18. Juni 2012
M88005/15 so/prs
RWE Kraftwerk Niederaußem
Schallimmissionsprognose für eine
Neuanlage im Zuge der weiteren
Umsetzung des
Kraftwerkserneuerungsprogramms
Entwicklung der Geräuschsituation
Betrachtung im Rahmen der
Bauleitplanung
(Änderung Flächennutzungsplan und
Aufstellung Bebauungsplan)
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Bericht Nr. M88005/15
Auftraggeber:
RWE Power AG
Huyssenallee 2
45128 Essen
Bearbeitet von:
Dipl.-Ing. Christian Scholz
Dipl.-Ing. Markus Döhmen
Berichtsumfang:
Insgesamt 29 Seiten
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001
Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025
Müller-BBM GmbH
Niederlassung Gelsenkirchen
HRB München 86143
USt-ldNr. DE812167190
Geschäftsführer: Horst Christian Gass,
Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer
Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch
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Inhaltsverzeichnis
0.1
Situation und Aufgabenstellung
3
0.2
Beurteilungszeitraum und Immissionsorte
3
0.2.1
Beurteilungszeitraum
3
0.2.2
Betrachtungsumgriff – Immissionsorte
4
Teil 1
Schallimmissionsprognose (umfassende Situationsbeurteilung der
Schallimissionen am Kraftwerksstandort Niederaußem „Heute“, „ab
2013“ und „nach Neubau BoAplus“)
6
1.1
Allgemeines – Grundlage
6
1.2
Schallemissionen
6
1.2.1
Heutige Schallemissionen
6
1.2.2
Schallemissionen ab 2013
7
1.2.3
Schallemissionen der Neuanlage
7
1.2.4
Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage
10
1.3
Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel
10
1.3.1
Neuanlage
12
1.3.2
Entwicklung der Schallimmissionen
13
1.4
Zusammenfassung und Fazit
16
1.5
Grundlagen
17
Teil 2
Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung
durch die Kreisstadt Bergheim
23
2.1
Aufgabenstellung
23
2.2
Maßgebliche Vorschriften und Systematik
23
2.2.1
Allgemeines
23
2.2.2
Emissionskontingentierung / Kontingentierungsverfahren
23
2.3
Schalltechnische Beurteilung
24
2.3.1
Tagzeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr)
25
2.3.2
Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr)
25
2.3.2.1
Ortschaft Hüchelhoven
25
2.3.2.2
Ortschaft Rheidt
26
2.3.2.3
Groß Mönchhof
26
2.3.2.4
Ortschaft Auenheim
27
2.3.2.5
Ortschaft Niederaußem
27
2.3.2.5.1 Bereich westlich der GAB Fabrik Fortuna Nord
27
2.3.2.5.2 Bereich östlich der GAB Fabrik Fortuna Nord
28
2.3.2.6
Übrige Ortschaften (Büsdorf, Oberaußem Rath)
29
2.4
Ausblick und weiteres Vorgehen
29
M88005/15 so/prs
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0.1 Situation und Aufgabenstellung
Seitens der RWE Power AG bestehen Planungen, im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem einen hochmodernen Braunkohleblock
(BoAplus) mit einer elektrischen Leistung von rd. 1.100 MW zu errichten und hierfür
nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes alle vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F
endgültig stillzulegen. Um hierfür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, wurde eine
Regionalplanänderung eingeleitet. Zur Beurteilung der schalltechnischen Aspekte
wurden von Müller-BBM im Zuge dieser Regionalplanänderung umfangreiche schalltechnische Untersuchungen auf der Grundlage der TA Lärm durchgeführt (Müller-BBM
Bericht Nr. M88 005/08 – „RWE Kraftwerk Niederaußem - Schallimmissionsprognose
für eine Neuanlage im Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms - Entwicklung der Geräuschsituation - Betrachtung im Rahmen der Regionalplanung“ vom 12.12.2011). Die Untersuchungen bezogen sich auf die heutigen Schallimmissionen aus dem Kraftwerk Niederaußem, die „ab 2013“ eintretenden Schallimmissionen (nach Stilllegung der zwei 150 MW-Blöcke A und B) sowie auf die zukünftigen Schallimmissionen nach Realisierung der Neuanlage und Stilllegung der vier
300 MW-Blöcke C, D, E, F. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind als Teil 1
Bestandteil des hier vorliegenden Gutachtens.
Zur Schaffung der weiteren planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von
BoAplus am Standort Niederaußem wird nun in einem zweiten Schritt von der Kreisstadt Bergheim das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet (Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplans, Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans). Im Zuge dieser Bauleitplanung wird die bestehende, für die Änderung des
Regionalplans aufgestellte Schallimmissionsprognose im Hinblick auf die Belange
der Bauleitplanung fortgeschrieben.
Diese Fortschreibung sowie der weitere Ausblick auf die noch durchzuführenden
Untersuchungsschritte ist als Teil 2 Bestandteil des hier vorliegenden Gutachtens.
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Bei der Neuanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage, die den
Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG
unterliegt. Nach BImSchG ist zur Beurteilung der Schallimmissionen ausgehend von
solchen Anlagen die TA Lärm heranzuziehen.
0.2 Beurteilungszeitraum und Immissionsorte
0.2.1 Beurteilungszeitraum
Gemäß TA Lärm sind als Beurteilungszeiträume tags 16 Stunden (06:00 bis 22:00
Uhr) und nachts 8 Stunden (22:00 bis 06:00 Uhr) heranzuziehen. Maßgebend für die
Beurteilung in der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.
Da die Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit um 15 dB niedriger sind als zur Tagzeit
und die Schallimmissionen der stationären Quellen des der Bauleitplanung zugrunde
gelegten Kraftwerks tags und nachts gleich sind, werden die Betrachtungen für die im
Sinne des Immissionsschutzes kritischere Nachtzeit durchgeführt. Aufgrund der tags
um 15 dB höheren Immissionsrichtwerte ist im Umkehrschluss aufgrund der bisher
vorliegenden Ergebnisse eine Betrachtung der Tagzeit nicht erforderlich.
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0.2.2 Betrachtungsumgriff – Immissionsorte
Der Betrachtungsumgriff für die vorliegende Schallimmissionsprognose wurde weit
gefasst. Er erstreckt sich neben den Ortschaften Auenheim und Niederaußem auch
auf die Ortschaften Rheidt und Hüchelhoven. Darüber hinaus wird im Teil 1 des vorliegenden Gutachtens auch die Immissionssituation in Büsdorf, Oberaußem und Rath
in Form einer Schallpegel-Differenz-Karte zum Vergleich der Entwicklungsschritte
2013 und dem Zeitpunkt nach Realisierung der Neuanlage dargestellt und beurteilt.
Bei den gewählten und detaillierter untersuchten Immissionsorten IO 1 bis IO 12 handelt es sich um Immissionsorte, die bereits bei der Betrachtung im Rahmen der Änderung des Regionalplans zugrunde gelegt wurden. Dabei wurden die Immissionsorte IO 1 bis IO 3 sowie IO 5 bis IO 10 bereits bei früheren Genehmigungsverfahren
betrachtet.
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Der Immissionsort IO 4a – Groß Mönchhof wurde als Ersatz für den früheren Immissionsort IO 4 – Klein Mönchhof gewählt. Letzterer wird nicht mehr zu Wohnzwecken
genutzt, so dass der dem Bebauungsplangebiet nächstgelegene Immissionsort nun
der o. g. Immissionsort IO 4a – Groß Mönchhof ist. Bei diesem Immissionsort handelt
es sich – wie zuvor beim IO 4 – um eine Hofstelle im Außenbereich. Somit sind Immissionsrichtwerte analog zu Mischgebieten mit tags / nachts 60 / 45 dB(A) zugrunde zu
legen.
Die überwiegende Zahl der Immissionsorte liegt in einer Gemengelage aus industriell
oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzten und zum Wohnen dienenden Gebieten. Die Immissionsorte IO 11 und IO 12 befinden sich an den
nächstgelegenen Bebauungen der Ortschaften in Rheidt und Hüchelhoven. Da sich
die Neuanlage näher an diesen Ortschaften befinden wird als die bestehenden Kraftwerksblöcke, wurden diese beiden Immissionsorte mit in die Betrachtung aufgenommen. Für die deutlich weiter entfernt liegenden Ortschaften wie Büsdorf, Oberaußem
und Rath werden über die schalltechnischen Betrachtungen im Teil 1 dieses Gutachtens hinaus keine vertiefenden Untersuchungen mehr durchgeführt. Bereits auf dieser Ebene wurde nachgewiesen, dass sich durch das Vorhaben die Immissionssituation in diesen Ortschaften insgesamt verbessert und sich diese Ortschaften nicht
mehr im Einwirkungsbereich der durch das Plangebiet verursachten
Schallemissionen liegen.
Die Immissionsorte (IO 1 bis IO 12) sowie die dazugehörigen Gebietseinstufungen
sind in der Abbildung 1 (Lage der berücksichtigten Immissionsorte) dargestellt. Die
Gebietseinstufung erfolgte auf der Grundlage der vorhandenen Bebauungspläne.
Soweit keine Bebauungspläne vorlagen, erfolgten die Gebietseinstufungen durch eine gutachterliche Einschätzung der faktischen Gebietscharaktere vor Ort.
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Abbildung 1. Lage der im Rahmen der Regionalplanung untersuchten Immissionsorte –
Darstellung der gemäß Bebauungsplänen bzw. faktischer Gebietscharaktere zugrunde
gelegten Gebietseinstufungen.
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Teil 1
Schallimmissionsprognose (umfassende Situationsbeurteilung der
Schallimissionen am Kraftwerksstandort Niederaußem „Heute“,
„ab 2013“ und „nach Neubau BoAplus“)
1.1 Allgemeines – Grundlage
Die nachfolgenden Untersuchungsansätze und -ergebnisse basieren im Wesentlichen auf dem in Abschnitt 0.1 genannten Müller-BBM Bericht Nr. M88 005/08 –
„RWE Kraftwerk Niederaußem – Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im
Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms – Entwicklung
der Geräuschsituation – Betrachtung im Rahmen der Regionalplanung“ vom
12.12.2011.
1.2 Schallemissionen
1.2.1 Heutige Schallemissionen
Die heutigen Schallemissionen setzen sich folgendermaßen zusammen:
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-
Schallemissionen der Kraftwerksblöcke A bis H. Hierfür wurden die Grundlagen
der schalltechnischen Erfassung des gesamten Kraftwerksstandortes aus dem
Müller-BBM Bericht Nr. M58 906/4 [14], welcher der Bezirksregierung Köln vorliegt, verwendet. Weiterhin wurden die bereits umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen [17] berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies:
-
Bandantrieb im Grabenbunker, Einhausung
-
Schaltanlagen-Ablüfter Block C, Schalldämpfer
-
Schaltanlagen-Ablüfter Block D, Schalldämpfer
-
Kesselhaus ABC, Austausch der Dachlüfter A51, A52, B51, B52
-
Kesselhaus C, Anfahrstrahler C, Schalldämpfer
-
Kesselhaus GH, Ausblaseöffnungen Speisewasserbehälter, Schalldämpfer
Die im Schwerbau, Blöcke D bis H, durchgeführten Schallschutzmaßnahmen
wurden bei einem Brand wieder vernichtet und konnten vom TÜV Rheinland
nicht betrachtet werden. Bei den Instandsetzungsarbeiten im Schwerbau wurden die Schallschutzmaßnahmen jedoch verwirklicht.
-
Schallemissionen des Blockes K,
siehe hierzu Müller-BBM Bericht Nr. 32 532/237 [13]
-
Schallemissionen der Wasserversorgungsanlage,
siehe hierzu Müller-BBM Bericht Nr. M69 940/13 [15]
-
Prognostizierte Schallemission der Prototyp-Wirbelschichttrocknungsanlage
(WTA), siehe Müller-BBM Bericht Nr. 57 268/4 [16]
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Die in diesen Berichten angegebenen Schallemissionen wurden in ein dreidimensionales Schallausbreitungsberechnungsmodell, welches ebenfalls für die weiteren Betrachtungen der unterschiedlichen nachfolgenden Varianten zugrunde gelegt wird, implementiert. Hieraus werden die nachfolgend beschriebenen Schallimmissionen gemäß [1] in Verbindung mit [9] berechnet.
1.2.2 Schallemissionen ab 2013
Für die Betrachtung der Geräuschsituation ab 2013 nach Stilllegung der Blöcke A
und B werden wiederum die Schallemissionsansätze gemäß Abschnitt 1.2.1 zugrunde gelegt. Die Quellen, welche nach Stilllegung der Blöcke A und B außer Betrieb sind, werden in den weiteren Berechnungen nicht mehr berücksichtigt. Ein
Rückbau wird nicht berücksichtigt. Die abschirmende Wirkung der Blöcke A und B
bleibt erhalten.
1.2.3 Schallemissionen der Neuanlage
Nachfolgend sind die Hauptschallquellen der verschiedenen Betriebseinheiten der
Neuanlage aufgeführt. Bei den Betrachtungen werden neben den uns vorliegenden
planungstechnischen Unterlagen [11] vor allem Grundlagen und Erfahrungswerte aus
von Müller-BBM durchgeführten Messungen mit berücksichtigt. Ferner wird auf die
Planungsansätze aus den Planungen der Blöcke K (Niederaußem) und F/G (Neurath) zurückgegriffen.
Anmerkung:
Ein weiterer Detaillierungsgrad ist zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der noch nicht
festgeschriebenen Planung nicht möglich.
Bei allen nachfolgend angegebenen Schallemissionen wurde der Stand der Lärmminderungstechnik berücksichtigt. Bei den angegebenen Schallleistungspegeln LWA handelt es sich um erste grobe Angaben, die bei der Detailplanung weiter konkretisiert
werden.
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Bandanlagen
Für die Bandanlagen gehen wir von einem ins Freie emittierten Schallleistungspegel
von LWA ≈ 100 dB(A) aus.
Brechereigebäude
Für die Schallemissionen, welche vom Brechereigebäude ins Freie emittiert werden,
gehen wir von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 95 dB(A) aus.
Siebgebäude
Für das Siebgebäude einschließlich etwaiger Förderleitungen für Trockenbraunkohle
(beim Einsatz von Wirbelschichttrocknungsanlagen) wurde ein Schallleistungspegel
von LWA ≈ 89 dB(A) zugrunde gelegt.
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Zwischenbau
Für den Zwischenbau wurde ein ins Freie abgestrahlter Schallleistungspegel von
LWA ≈ 79 dB(A) angesetzt.
Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA)
Unter Zugrundelegung einer Kompletteinhausung und Aufstellung der Mühlen in abgetrennten schallisolierten Räumen wurde für die ins Freie abgestrahlte Schallemission ein Schallleistungspegel von LWA = 100 dB(A) berücksichtigt.
Dampferzeugeranlagen
Für die nach außen abgestrahlte Schallleistung der Dampferzeugerumschließungen
einschließlich Frischluftaußenansaugung sowie der Rauchgaskanäle zwischen
Dampferzeuger bis E-Filter wurde ein Schallleistungspegel von LWA ≈ 97 dB(A) berücksichtigt.
E-Filter und Rauchgaskanäle bis Saugzug
Für die E-Filter einschließlich Filterunterbau und HS-Trafos, Entaschungsanlagen,
Flugascheleitungen sowie Rauchgaskanäle bis zu den Saugzügen wurde ein Schallleistungspegel von LWA ≈ 94 dB(A) berücksichtigt.
Saugzuggebäude und Rauchgaskanäle nach Saugzug
Für die Saugzuggebäude sowie die Rauchgaskanäle hinter den Saugzügen wird von
einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 91 dB(A) ausgegangen.
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Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA)
Für die beiden vorgesehenen Rauchgasentschwefelungsanlagen einschließlich der
Kalkleitungen im Freien, des Kalksteinmehlsilos, der Gipsleitungen zur Gipsentwässerung, der Rauchgaskanäle nach der REA sowie der Prozesswasserleitung im Freien wird – unter Berücksichtigung einer Aufstellung der Absorber, Rührwerke, Pumpen, Oxigebläse in einem entsprechenden Gebäude – von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 93 dB(A) ausgegangen.
Reingasableitung (Kamin)
Die Gesamtschallemission des Kamins darf LWA ≈ 90 dB(A) betragen.
Gipsband
Für das Gipsband wird von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 89 dB(A) ausgegangen. Es soll die Gipsentwässerung der bestehenden Blöcke G, H, K genutzt werden.
Maschinenhaus
Für die vom Maschinenhaus ins Freie emittierten Geräusche wird von einem GesamtSchallleistungspegel von LWA ≈ 93 dB(A) ausgegangen.
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Maschinentransformatoren
Bei Aufstellung der Maschinentransformatoren in einer entsprechenden Trafo-Umschließung ist – einschließlich der erforderlichen Kühlanlagen – von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 95 dB(A) auszugehen.
Eigenbedarfs(EB)- und Fremdnetztransformatoren
Für die EB-Transformatoren sowie den Fremdnetztrafo ist von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 86 dB(A) auszugehen.
Schaltanlagengebäude
Für die Schaltanlagengebäude (insbesondere Zu- und Ablufteinrichtungen) einschließlich der Niederspannungstransformatoren ist von einem Schallleistungspegel
von LWA ≈ 91 dB(A) auszugehen.
Kühlwasserpumpenhaus
Für die vom Kühlwasserpumpenhaus ins Freie abgestrahlten Schallemissionen wurde ein Schallleistungspegel von LWA ≈ 88 dB(A) berücksichtigt.
Hybridkühlturm
Für den Hybridkühlturm wurden im Rahmen von Projektstudien schalltechnische Vorgaben gemacht, dass dieser am nächstgelegenen Aufpunkt in 810 m Abstand einen
zulässigen Schalldruckpegel von 27,5 dB(A) verursachen darf.
Des Weiteren wurden auf dieser Basis und uns weiterer vorliegender technischer Entwurfsplanungen Annahmen für die Ausführung möglicher Schallschutzmaßnahmen
getroffen sowie die hieraus resultierenden Schallemissionen abgeleitet, sodass die
o. g. Immissionsanteile eingehalten werden können. Diese Schallemissionen wurden
in den Schallausbreitungsberechnungen berücksichtigt.
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Entaschungsanlagen
Für alle nachts in Betrieb befindlichen Entaschungsanlagen einschließlich der Aschebänder wird ein Gesamt-Schallleistungspegel von LWA ≈ 93 dB(A) berücksichtigt.
Prozesswasserreinigung PRA und Ammoniakwassertanklager
Für die PRA und das Ammoniakwassertanklager wurde ein Schallleistungspegel von
LWA ≈ 88 dB(A) berücksichtigt.
Anlage zur Kohlendioxid-Abscheidung
Für eine mögliche Anlage zur Kohlendioxid-Abscheidung liegen noch keine weiteren
Basisdaten vor. In der Betrachtung kann von einer teilweisen oder vollständigen Einhausung der Anlage ausgegangen werden. Bei den Berechnungen für die Neuanlage
wurde ein Wert von LWA ≈ 92 dB(A) angesetzt. Der endgültige Schallleistungspegel
dieser Anlage wird bei der Detailplanung festgelegt.
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1.2.4 Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage
Diese Variantenbetrachtung basiert auf den Schallemissionsansätzen aus den Abschnitten 1.2.1 bis 1.2.3. Hierbei werden – neben den Quellen der Blöcke A und B –
auch die Schallquellen der Blöcke C bis F nicht mehr berücksichtigt. Diese Situation
stellt sich für die Bestandsanlagen nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der
Neuanlage ein.
Bis spätestens fünf Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus
sollen der Kamin West sowie die am südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen fünf
Kühltürme der Blöcke A bis C ebenerdig rückgebaut werden. Dieser geplante Rückbau hat keine relevanten Auswirkungen auf die Schallimmissionen nach Realisierung
der Neuanlage.
Im Rahmen dieser Untersuchung zur Vorbereitung der Regionalplanänderung wird
die im Sinne des Immissionsschutzes kritischere Nachtzeit untersucht. Da auf dem
Kraftwerksgelände in der Regel während der Nachtzeit kein Lkw-Verkehr stattfindet
sowie voraussichtlich keine relevante Änderung des Kfz-Verkehrsaufkommens zu erwarten ist, kann im Rahmen dieser Untersuchung auf eine Betrachtung der Kfz-Verkehrsgeräusche verzichtet werden.
1.3 Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel
Mit den in den Abschnitten 1.2.1 bis 1.2.4 genannten Emissionsgrundlagen werden
die Langzeitmittelungspegel an den zwölf genannten bzw. in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorten berechnet.
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Bei den Schallausbreitungsberechnungen gemäß E DIN ISO 9613-2 [9] werden folgende Pegelminderungen auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt:
-
Adiv die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung
-
Dc
-
Aatm die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption für 70 % Luftfeuchtigkeit und
10°C
-
Agr
die Richtwirkungskorrektur
die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes
Hier wird das alternative Verfahren nach 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 der frequenzunabhängigen Berechnung des Bodeneffektes gewählt, da nur der
A-bewertete Schalldruckpegel am Immissionsort von Interesse ist.
-
Abar Hier wird die abschirmende Wirkung durch evtl. gegebene Hindernisse
berücksichtigt.
Zur Bildung des Beurteilungspegels wurde der A-bewertete Langzeitmittelungspegel
in der Umgebung berechnet. Bei den hier vorgenommenen Berechnungen wird Cmet
entsprechend der Windrichtungshäufigkeitsverteilung entsprechend der meteorologischen Zeitreihe der Stadt Grevenbroich [10] berechnet. Es werden für die Berechnung
folgende Werte für C0 berücksichtigt:
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Tabelle 1. C0 in Abhängigkeit von der Windrichtungshäufigkeit
Winkel Windrichtung
C0 in dB
0°
2,4
30 °
2,5
60 °
2,4
90 °
2,3
120 °
2,0
150 °
1,6
180 °
1,4
210 °
1,4
240 °
1,5
270 °
1,6
300 °
1,8
330 °
2,1
Zusätzlich sind zur Bildung des Beurteilungspegels gemäß TA Lärm Zuschläge für
Impuls- sowie für Ton- und Informationshaltigkeit zu berücksichtigen.
Da von der Neuanlage sowie auch von den bestehenden Kraftwerksblöcken keine
impuls- sowie ton- und informationshaltigen Schallemissionen und hieraus resultierende -immissionen zu erwarten sind, wurden bei den Berechnungen keine Zuschläge in Ansatz gebracht.
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Unter den o. g. Kriterien ergeben sich für die zwölf Immissionsorte die in den Tabellen 2 bis 5 genannten Beurteilungspegel gemäß TA Lärm für die Nachtzeit. Für die
verschiedenen Berechnungsvarianten sind in den Anhängen die EDV-Eingabedaten
in Lageplänen dargestellt.
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1.3.1 Neuanlage
In Tabelle 2 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr – verursacht durch die Neuanlage – den Immissionsrichtwerten, wie sie gemäß existierenden Bebauungsplänen
und darüber hinaus für unbeplante Bereiche in früheren Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt wurden, gegenübergestellt.
Tabelle 2. Berechnete Beurteilungspegel Lr - verursacht durch die Neuanlage und Immissionsrichtwerte (IRW) nachts
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
Lr
Neuanlage
[dB(A)]
IRW
nachts
[dB(A)]
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
28
45
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
31
45
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
29
45
IO 4a
Groß Mönchhof 1
37
45
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
29
35
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
24
35
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
19
40
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
17
45
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
20
45
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
32
50
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
28
40
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
25
35
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Tabelle 2 zeigt, dass die Beurteilungspegel
-
in Auenheim um 14 bis 17 dB,
-
am Groß Mönchhof um 8 dB,
-
in Niederaußem um 11 bis 28 dB, (Ausnahme: IO 5 - Theodor-Heuss-Str. 22)
-
in Rheidt um 12 dB,
-
in Hüchelhoven um 10 dB
unter den Immissionsrichtwerten liegen.
Anmerkung:
Der Immissionsort IO 5 wurde in früheren Genehmigungsverfahren als in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) liegend betrachtet. Diese Zuordnung wurde aktualisiert,
da es sich trotz umliegendem Gewerbe und umliegender Industrie um ein per Bebauungsplan ausgewiesenes Reines Wohngebiet (WR) handelt. Somit wird für den Immissionsort 5 – Theodor-Heuss-Straße 22 im Vergleich zum Immissionsrichtwert für
WA-Gebiete ein um 5 dB verringerter Immissionsrichtwert angesetzt. Der Beurteilungspegel liegt daher nicht mehr um 11 dB, sondern um 6 dB unter dem Immissionsrichtwert.
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1.3.2 Entwicklung der Schallimmissionen
In Tabelle 3 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr für die beiden Entwicklungsschritte sowie die Differenz beider Schritte dargestellt:
-
Ab 2013
Blöcke A, B stillgelegt
Blöcke C bis H und K in Betrieb
-
Nach Realisierung der Neuanlage
Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt
Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb
Tabelle 3. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die beiden Entwicklungsschritte 2013 und
nach Realisierung der Neuanlage
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
Ab 2013
Nach
Realisierung
der
Neuanlage
Differenz
in dB
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Immissionsort Nr. / Bezeichnung
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
49
43
-6
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
52
44
-8
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
49
44
-5
IO 4a
Groß Mönchhof 1
38
39
1
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
41
39
-2
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
39
35
-4
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
37
32
-5
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
41
36
-5
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
47
42
-5
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
47
44
-3
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
32
31
-1
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
31
29
-2
Am Groß Mönchhof, welcher der Neuanlage am nächsten liegt, ist der berechnete
Beurteilungspegel nach Realisierung der Neuanlage um 1 dB höher als 2013. An allen anderen Immissionsorten sind nach Realisierung der Neuanlage zum Teil erheblich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten.
Dieses Ergebnis ist nachfolgend in Abbildung 2 nochmals in einer Schallpegel-Differenzkarte dargestellt.
Bezüglich der Ortschaften Büsdorf, Oberaußem und Rath ist festzuhalten, dass für
diese ebenfalls zum Teil erheblich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten sind
(siehe Abbildung 2). Ferner sind Beurteilungspegel zu erwarten, welche selbst unter
Zugrundelegung des strengsten Schutzanspruches für Wohnnutzungen (Gebietseinstufung Reines Wohngebiet mit einem Immissionsrichtwert von 35 dB(A) nachts) mindestens 10 dB(A), größtenteils mehr als 15 dB(A) unter dem o. g. Immissionsrichtwert
liegen.
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Abbildung 2. Schallpegel-Differenzkarte zum Vergleich der Entwicklungsschritte 2013 und
dem Zeitpunkt nach Realisierung der Neuanlage
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In Tabelle 4 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr für folgende Entwicklungsschritte sowie die Differenz beider Schritte dargestellt:
-
Heute
Blöcke A bis H und K in Betrieb
-
Nach Realisierung der Neuanlage
Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt
Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb
Tabelle 4. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die heutige Situation und den Schritt nach
Realisierung der Neuanlage sowie Differenz
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
Heute
Nach
Realisierung
der
Neuanlage
Differenz
in dB
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
50
43
-7
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
54
44
-10
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
50
44
-6
IO 4a
Groß Mönchhof 1
39
39
0
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
42
39
-3
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
40
35
-5
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
38
32
-6
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
42
36
-6
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
47
42
-5
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
47
44
-3
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
33
31
-2
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
31
29
-2
Im Vergleich zur derzeitigen Situation – also vor Stilllegung der Kraftwerksblöcke A
und B zum 31.12.2012 – ändert sich nach Errichtung der Neuanlage der berechnete
Beurteilungspegel am Groß Mönchhof nicht. An allen anderen Immissionsorten stellt
sich im Vergleich zu 2013 eine nochmals um bis zu 2 dB höhere Pegelsenkung ein.
In Tabelle 5 sind die o. g. Ergebnisse noch einmal zusammenfassend dargestellt.
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Tabelle 5. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die Situationen „Heute“, „ab 2013“, „nach
Neubau“, Differenz zwischen den Szenarien „ab 2013“ und „nach Neubau“,
Immissionsrichtwerte (IRW) nachts
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012
Immissionsort Nr. /
Bezeichnung
„Heute“
KWBestand
Blöcke AH, K
„ab 2013“
KWBestand
Blöcke CH, K
„nach
Neubau“
Blöcke G,
H, K und
Neubau
BoAplus
Differenz
zwischen
den
Szenarien
„ab 2013“
und „nach
Neubau“
in dB
IRW
nachts
dB(A)
IO 1
Ordenstr. 1 –
Auenheim
50
49
43
-6
45
IO 2
Geuelweg 4 –
Auenheim
54
52
44
-8
45
IO 3
Forellenweg 11 –
Auenheim
50
49
44
-5
45
IO 4a
Groß Mönchhof 1
39
38
39
+1
45
IO 5
Theodor-HeussStr. 22 –
Niederaußem
42
41
39
-2
35
IO 6
Am Sportplatz 2 –
Niederaußem
40
39
35
-4
35
IO 7
Alte Landstr. 119
– Niederaußem
38
37
32
-5
40
IO 8
Holtroper Str. 30 –
Niederaußem
42
41
36
-5
45
IO 9
Mönchhofsweg 8
– Niederaußem
47
47
42
-5
45
IO 10
Industriestraße 21
– Niederaußem
47
47
44
-3
50
IO 11
Lindenplatz 32 –
Rheidt
33
32
31
-1
40
IO 12
Theo-PhilippsRing 2 Hüchelhoven
31
31
29
-2
35
1.4 Zusammenfassung und Fazit
Mit der Umsetzung der Planung wird sich die Schallsituation im Umfeld des Kraftwerkes sowohl gegenüber der heutigen Situation als auch im Vergleich zur Situation ab
2013 nahezu ausnahmslos verbessern.
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1.5 Grundlagen
[1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom
26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503
[2] Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom 04.10.2002 S. 3830), zuletzt geändert
durch Art. 1 G v. 20.07.2011(BGBl. I S 1474).
[3] Anlage zur Ergebnisniederschrift TA Lärm, MURL Nordrhein- Westfalen, Stand
16.03.1999
[4] VDI-Richtlinie 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten. August 1976
(seit 01.08.2006 zurückgezogen)
[5] VDI-Richtlinie 2720 Blatt 1: Schallschutz durch Abschirmung im Freien.
März 1997
[6] VDI-Richtlinie 2714: Schallausbreitung im Freien. 1988-01
[7] DIN 1333: Zahlenangaben. 1992-02
[8] DIN 45687: Akustik. Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im Freien. Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Mai 2006
[9] DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien.
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997
[10] Meteorologische Zeitreihe der Station Grevenbroich für das Jahr 2002
[11] RWE Power AG:
Verschiedene Planungsunterlagen, erhalten im Zeitraum September 2008 bis
März 2011
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[12] Müller-BBM GmbH:
Erfahrungs- und Messwerte aus verschiedenen Kraftwerksprojekten der letzten
35 Jahre
[13] Müller-BBM GmbH:
Kraftwerk Niederaußem – 950-MW-Block K – Ermittlung der Geräuschimmissionen zur Nachtzeit durch den neu errichteten Kraftwerksblock.
Bericht 32 532/237 vom 23.04.2003
[14] Müller-BBM GmbH:
Kraftwerk Niederaußem – Blöcke A – H – Ermittlung der Geräuschemissionen
und -immissionen zur Nachtzeit und Vorschläge für Schallminderungsmaßnahmen. Bericht M58 906/4 vom 28.07.2004
[15] Müller-BBM GmbH:
RWE Kraftwerk Niederaußem – Wasserversorgungsanlage (WVA) – Baubegleitende Beratung und schalltechnische Messungen nach Inbetriebnahme.
Bericht M69 940/13 vom 04.08.2010
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[16] Müller-BBM GmbH:
Kraftwerk Niederaußem, Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA) – Ermittlung der
zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen – Abschätzung der zu
erwartenden Erschütterungsimmissionen – Prognose der Geräuschemissionen
und -immissionen während der Bauphase. Bericht M57 268/4 vom 07.04.2005
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012
[17] TÜV-Rheinland:
Abnahme geminderter Schallquellen am Kraftwerk Niederaußem.
Bericht Nr. 933/21205469/01 vom 05.05.2008
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Kraftwerk Niederaußem heute
Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die heute in Betrieb befindlichen
Schallquellen der Blöcke A bis H und K
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Kraftwerk Niederaußem ab 2013
Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die ab 2013 in Betrieb befindlichen
Schallquellen der Blöcke C bis H und K
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Neuanlage
Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die durch die Neuanlage hinzukommenden Schallquellen
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Kraftwerk Niederaußem nach Realisierung der Neuanlage
Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die nach Realisierung der Neuanlage
in Betrieb befindlichen Schallquellen der Blöcke G, H und K sowie der Neuanlage
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Teil 2
Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung
durch die Kreisstadt Bergheim
2.1 Aufgabenstellung
Mit den nachfolgend beschriebenen schalltechnischen Untersuchungen werden die
Auswirkungen und die geräuschimmissionsschutzfachliche Verträglichkeit der vorliegenden Bauleitplanung beurteilt.
Dabei werden die Ergebnisse der derzeitigen Untersuchungen dargestellt sowie ein
Ausblick auf noch durchzuführende Untersuchungsschritte gegeben.
2.2 Maßgebliche Vorschriften und Systematik
2.2.1 Allgemeines
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch sind bei der Bauleitplanung die Belange des
Umweltschutzes, d. h. auch der Immissionsschutz und der damit verbundene Schallschutz zu berücksichtigen.
Die von der vorliegenden Bauleitplanung ausgehenden Schallimmissionen werden
nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998 (nachfolgend TA Lärm) beurteilt. Darüber hinaus werden die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 beachtet.
2.2.2 Emissionskontingentierung / Kontingentierungsverfahren
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Für die vorliegende Bauleitplanung kommt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
eine Emissionskontingentierung in Betracht.
Hierbei werden für einzelne Teilflächen des Bebauungsplangebietes Emissionskontingente festgelegt. Durch Festlegung eines Emissionskontingents für eine Teilfläche
wird das auf einen Immissionsort einwirkende Immissionskontingent (einwirkende
Schallimmission aus dieser Teilfläche) beschränkt. Die Emissionskontingente werden
für alle Teilflächen so festgelegt, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte
der Planwert durch die energetische Summe der Immissionskontingente überschritten wird. Im späteren Baugenehmigungsverfahren für einen Betrieb oder eine Anlage
wird die Zulässigkeit des Vorhabens in schalltechnischer Hinsicht anhand der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente und der hieraus zu berechnenden
Immissionskontingente an den zu betrachtenden Immissionsorten geprüft.
Für die Emissionskontingentierung bieten sich zwei Verfahren an.
Die Festlegung der Emissionskontingente nach DIN 45691 beruht auf einem einfachen
Berechnungsverfahren, welches ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung in die Vollkugel berücksichtigt. Bodendämpfung, Luftabsorption und sonstige örtliche Belange, wie Abschirmung etc., bleiben unberücksichtigt.
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Das Kontingentierungsverfahren nach DIN ISO 9613-2 berücksichtigt neben dem Abstand auch Auswirkungen auf dem Ausbreitungsweg, wie sie sich durch Luftabsorption, Bodenabsorption, Meteorologie, abschirmende Geländeformationen sowie ggf.
Abschirmungen und Reflexionen von Gebäuden ergeben.
Das Kontingentierungsverfahren nach DIN ISO 9613-2 mit Festlegung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) bildet somit die tatsächliche
Schallausbreitung sehr gut ab. Außerdem werden nach diesem Berechnungsverfahren auch im späteren Genehmigungsverfahren (BImSchG) die Geräuschimmissionen
des neuen Kraftwerksblocks BoAplus ermittelt.
2.3 Schalltechnische Beurteilung
In Tabelle 6 sind für die bisher im Rahmen der Regionalplanung betrachteten Immissionsorte IO 1 bis IO 12 die Immissionsrichtwerte, welche sich gemäß Abbildung 1 in
Abschnitt 0.2.2 aus den Bebauungsplänen bzw. den faktischen Gebietscharakteren
ergeben, aufgeführt. Dabei werden vorliegende Gemengelagen, welche eine Bildung
von Zwischenwerten nach sich ziehen, nicht mit berücksichtigt.
Tabelle 6. Immissionsrichtwerte (IRW) tags / nachts gemäß vorliegenden Bebauungsplänen
und faktischen Gebietscharakteren
(ohne Berücksichtigung von vorliegenden Gemengelagen und hieraus resultierenden Zwischenwerten)
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
IRW
tags
[dB(A)]
IRW
nachts
[dB(A)]
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
60
45
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
60
45
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
60
45
IO 4a
Groß Mönchhof 1
60
45
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
50
35
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
50
35
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
55
40
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
60
45
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
60
45
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
65
50
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
55
40
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
50
35
Zum gegenwärtigen Verfahrensstand (vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung) können folgende Aussagen getroffen werden:
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2.3.1 Tagzeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr)
Im Tagzeitraum wird der mit dem Vorhaben verbundene Zusatzbelastungsbeitrag die
aus der Gebietsausweisung resultierenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm bzw.
Orientierungswerte nach DIN 18005 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
ausnahmslos um mindestens 10 dB(A), überwiegend sogar um mehr als 15 dB(A)
unterschreiten.
Bei entsprechender Anwendung der Vorschrift nach Nr. 2.2 lit. a) TA Lärm liegen
danach alle schutzbedürftigen Flächen / Nutzungen außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so dass von der Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres
ausgegangen werden kann. Eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation im Tagzeitraum ist nicht erforderlich.
2.3.2 Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr)
Für den Nachtzeitraum ergibt sich ein nur geringfügig abweichendes Bild. Differenziert nach den maßgeblichen Ortschaften kann folgendes Bild festgehalten werden:
2.3.2.1 Ortschaft Hüchelhoven
Im Hinblick auf die Ortschaft Hüchelhoven lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) sehr weitgehend
gewährleisten. Danach liegen weitgehend alle schutzbedürftigen Nutzungen entsprechend Nr. 2.2. lit. a) TA Lärm außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so
dass von einer Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann
und eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation nicht erforderlich ist.
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Lediglich hinsichtlich der als reine Wohngebiete beplanten Bereiche gemäß Bebauungsplansatzung Nr. 128 und Bebauungsplansatzung Nr. 179 am südlichen Ortsrand
von Hüchelhoven lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) voraussichtlich nicht sicher gewährleisten.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Unterschreitung nach gegenwärtigem Planungsstand mindestens 6 dB(A) betragen wird. Vor diesem Hintergrund dürfte sich
eine Verträglichkeit der Planung aus der entsprechenden Anwendung der Vorschrift
nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ergeben.
Dennoch wird im Hinblick auf diese als reine Wohngebiete ausgewiesenen Bereiche
vorsorglich eine Beurteilung der Vorbelastungssituation vorgenommen, um auf dieser
Grundlage eine Gesamtbelastungsbewertung durchführen zu können. Diese Vorbelastungsermittlung wurde bereits eingeleitet. Ihre Ergebnisse werden im Fortgang des
Verfahrens detailliert dargelegt werden. Es wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte bezogen auf die Gesamtbelastung
eingehalten werden.
Insgesamt bleibt zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die Ortschaft Hüchelhoven
festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit der Planung bestehen. Dies soll durch die Beurteilung der Vorbelastungssituation in diesem Bereich
und unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung durch das Vorhaben belegt werden.
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Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach den Ergebnissen aus Teil 1 in der Ortschaft Hüchelhoven bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F Schallpegelreduzierungen erreicht werden können.
2.3.2.2 Ortschaft Rheidt
Im Hinblick auf die Ortschaft Rheidt lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen
Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) sehr weitgehend gewährleisten. Danach liegen weitgehend alle schutzbedürftigen Nutzungen entsprechend
Nr. 2.2. lit. a) TA Lärm außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so dass
von einer Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann und
eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation nicht erforderlich ist.
Lediglich hinsichtlich weniger am südlichen Rand der Ortschaft gelegener Wohnnutzungen kann nach gegenwärtigem Planungsstand nicht sicher davon ausgegangen
werden, dass eine Unterschreitung um mindestens 10 dB(A) in vollem Umfang gewährleistet werden kann.
Zu berücksichtigen ist jedoch auch hier, dass die Unterschreitung nach gegenwärtigem Planungsstand mindestens 6 dB(A) betragen wird. Vor diesem Hintergrund
dürfte sich eine Verträglichkeit der Planung aus der Anwendung der Vorschrift nach
Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ergeben.
Dennoch wird auch hier im Hinblick auf diese Bereiche vorsorglich eine Beurteilung
der Vorbelastungssituation vorgenommen, um auf dieser Grundlage eine Gesamtbelastungsbewertung durchführen zu können. Diese Vorbelastungsermittlung wurde bereits eingeleitet. Ihre Ergebnisse werden im Fortgang des Verfahrens detailliert dargelegt werden. Es wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte bezogen auf die Gesamtbelastung eingehalten werden.
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Insgesamt bleibt zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die Ortschaft Rheidt festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit der Planung bestehen.
Dies soll durch die Beurteilung der Vorbelastungssituation in diesem Bereich und unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung durch das Vorhaben belegt werden.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach den Ergebnissen aus Teil 1 in der Ortschaft Rheidt bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung
der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F Schallpegelreduzierungen erreicht werden
können.
2.3.2.3 Groß Mönchhof
Im Hinblick auf die Hofstelle Groß Mönchhof lässt sich eine Unterschreitung der
grundsätzlich maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A)
voraussichtlich nicht gewährleisten.
Zu berücksichtigen ist jedoch auch hier, dass die Unterschreitung nach gegenwärtigem Planungsstand mindestens 6 dB(A) betragen wird. Vor diesem Hintergrund dürfte sich eine Verträglichkeit der Planung aus der Anwendung der Vorschrift nach
Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ergeben.
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Dennoch wird auch hier im Hinblick auf diesen Immissionsort / Bereich vorsorglich
eine Beurteilung der Vorbelastungssituation vorgenommen, um auf dieser Grundlage
eine Gesamtbelastungsbewertung durchführen zu können. Diese Vorbelastungsermittlung wurde bereits eingeleitet. Ihre Ergebnisse werden im Fortgang des Verfahrens detailliert dargelegt werden. Es wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen,
dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte bezogen auf die Gesamtbelastung eingehalten werden.
Insgesamt bleibt zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die Hofstelle Groß Mönchhof
festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit der Planung bestehen. Dies soll durch die Beurteilung der Vorbelastungssituation in diesem Bereich
und unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung durch das Vorhaben belegt werden.
2.3.2.4 Ortschaft Auenheim
Im Hinblick auf die Ortschaft Auenheim lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- und Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) durchgehend gewährleisten. In vielen Bereichen der Ortschaft Auenheim wird sich voraussichtlich sogar
eine Unterschreitung von mehr als 15 dB(A) gewährleisten lassen. Danach liegen alle
schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so
dass von einer Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann
und eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation nicht erforderlich ist.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass insbesondere im Ortsteil Auenheim bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke
C, D, E und F deutliche Schallpegelreduzierungen erreicht werden können. Diese
Reduzierungen / Verbesserungen liegen an den im Rahmen der Regionalplanung betrachteten relevanten Aufpunkten IO 1, IO 2 und IO 3 im Bereich von 5 bis 8 dB (siehe Ergebnisse aus Teil 1). Dies entspricht einer energetischen Reduzierung der durch
das Kraftwerk verursachten Schallimmissionen um etwa 70 % bis 80 %.
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012
2.3.2.5 Ortschaft Niederaußem
Hinsichtlich der Ortschaft Niederaußem ist eine Differenzierung zwischen dem Bereich westlich der der Grubenanschlussbahn (GAB) Fabrik Fortuna Nord und dem
Bereich östlich der GAB Fabrik Fortuna Nord notwendig.
2.3.2.5.1 Bereich westlich der GAB Fabrik Fortuna Nord
In diesem Bereich lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw.
Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) und sehr weitgehend sogar um mehr als
15 dB(A) gewährleisten. Danach liegen alle schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb
des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so dass von einer Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann und eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation nicht erforderlich ist.
Auch hier ist weiterhin zu berücksichtigen, dass in diesem Ortsteil von Niederaußem
westlich der GAB bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F deutliche Schallpegelreduzierungen erreicht werden können.
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Diese Reduzierungen / Verbesserungen liegen an den im Rahmen der
Regionalplanung betrachteten Aufpunkten IO 7 bis IO 10 im Bereich von 3 bis 5 dB
(siehe Ergebnisse aus Teil 1). Dies entspricht einer energetischen Reduzierung der
durch das Kraftwerk verursachten Schallimmissionen um etwa 50 % bis 70 %. In
großen Teilen dieses Ortsteils von Niederaußem westlich der GAB erreicht diese
Reduzierung mehr als 5 dB.
2.3.2.5.2 Bereich östlich der GAB Fabrik Fortuna Nord
Hinsichtlich dieses Bereichs kann aufgrund einer Vielzahl der maßgeblichen Gebietsausweisungen ebenfalls von einer Unterschreitung von mindestens 10 dB(A) ausgegangen werden.
Weiterhin wird die Unterschreitung nach gegenwärtigem Planungsstand sehr weitgehend mindestens 6 dB(A) betragen. Vor diesem Hintergrund dürfte sich eine Verträglichkeit der Planung aus der Anwendung der Vorschrift nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm
ergeben.
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012
Hinsichtlich einiger weniger Gebietsumgriffe in dem Bereich östlich der GAB Fabrik
Fortuna Nord kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass die Unterschreitung weniger als 6 dB(A) beträgt. Für diese Gebiete ist es
daher angezeigt, eine Beurteilung der Vorbelastungssituation durchzuführen, um auf
dieser Grundlage die Gesamtbelastungsbewertung durchführen zu können. Diese
Vorbelastungsbewertung wurde bereits eingeleitet. Ihre Ergebnisse werden im Fortgang des Verfahrens detailliert dargelegt werden.
In diesem Zusammenhang wird zu prüfen sein, ob und ggf. inwieweit die grundsätzlichen Schutzansprüche, also die unmittelbar aus dem faktischen Gebietscharakter
bzw. aus den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung resultierenden grundsätzlichen Schutzansprüche (Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte), im Hinblick
auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach Nr. 6.7 TA Lärm, auf einen
geeigneten Zwischenwert anzupassen sein werden. Danach können, wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkung vergleichbar genutzte und
zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), die für die zum
Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten
Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte
erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden.
Auch hier ist weiterhin zu berücksichtigen, dass in diesem Ortsteil von Niederaußem
östlich der GAB bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung
der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F deutliche Schallpegelreduzierungen erreicht
werden können. Diese Reduzierungen / Verbesserungen liegen an den im Rahmen
der Regionalplanung betrachteten relevanten Aufpunkten IO 5 und IO 6 im Bereich
von 2 bis 4 dB (siehe Ergebnisse aus Teil 1). Dies entspricht einer energetischen Reduzierung der durch das Kraftwerk verursachten Schallimmissionen um etwa 40 %
bis 60 %.
M88 005/15 so/prs
18. Juni 2012
Seite 28
2.3.2.6
Übrige Ortschaften (Büsdorf, Oberaußem und Rath)
Die Ortschaften Büsdorf, Oberaußem und Rath liegen bezogen auf das Vorhabengebiet in Mindestentfernungen von ca. 2 km. Aufgrund dieser großen Entfernungen sowie der in Teil 1 genannten Untersuchungsergebnisse ist festzustellen, dass diese
Ortschaften außerhalb des Einwirkungsbereiches des Vorhabens liegen und dementsprechend von keinen relevanten Lärmbelastungen aus dem Vorhaben auszugehen
ist.
2.4 Ausblick und weiteres Vorgehen
Ferner erfolgt die Fortführung der schalltechnischen Untersuchungen unter anderem
unter folgenden Aspekten:
-
Betrachtung weiterer gewerblicher Nutzungen, in deren Einwirkungsbereich sich
o. g. zu betrachtende relevante Gebietsumgriffe befinden
-
Erfassung relevanter Schallemittenten durch Begehungen sowie Befragungen
der o. g. gewerblicher Nutzungen
-
Implementierung der Schallemissionen in ein dreidimensionales Schallausbreitungsberechnungsmodell zur Ermittlung der hieraus resultierenden Schallimmissionen in den o. g. relevanten Gebietsumgriffen
-
Durchführung von Schallimmissionsmessungen im kritischen Nachtzeitraum an
repräsentativen Immissionsorten in den o. g. relevanten Gebietsumgriffen
-
Festlegung der Kontingentierung für das neue Bebauungsplangebiet.
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012
Dipl.-Ing. Christian Scholz
M88 005/15 so/prs
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