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Beschlussvorlage (BP - Schallimmissionsprognose)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41

Inhalt der Datei

Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark 1 45899 Gelsenkirchen Telefon +49(209)98308 0 Telefax +49(209)98308 11 Dipl.-Ing. Christian Scholz Telefon +49(209)98308 15 Christian.Scholz@MuellerBBM.de 18. Juni 2012 M88005/15 so/prs RWE Kraftwerk Niederaußem Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms Entwicklung der Geräuschsituation Betrachtung im Rahmen der Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC : 18.06.2012 Bericht Nr. M88005/15 Auftraggeber: RWE Power AG Huyssenallee 2 45128 Essen Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Christian Scholz Dipl.-Ing. Markus Döhmen Berichtsumfang: Insgesamt 29 Seiten Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen HRB München 86143 USt-ldNr. DE812167190 Geschäftsführer: Horst Christian Gass, Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Inhaltsverzeichnis 0.1 Situation und Aufgabenstellung 3 0.2 Beurteilungszeitraum und Immissionsorte 3 0.2.1 Beurteilungszeitraum 3 0.2.2 Betrachtungsumgriff – Immissionsorte 4 Teil 1 Schallimmissionsprognose (umfassende Situationsbeurteilung der Schallimissionen am Kraftwerksstandort Niederaußem „Heute“, „ab 2013“ und „nach Neubau BoAplus“) 6 1.1 Allgemeines – Grundlage 6 1.2 Schallemissionen 6 1.2.1 Heutige Schallemissionen 6 1.2.2 Schallemissionen ab 2013 7 1.2.3 Schallemissionen der Neuanlage 7 1.2.4 Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage 10 1.3 Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel 10 1.3.1 Neuanlage 12 1.3.2 Entwicklung der Schallimmissionen 13 1.4 Zusammenfassung und Fazit 16 1.5 Grundlagen 17 Teil 2 Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung durch die Kreisstadt Bergheim 23 2.1 Aufgabenstellung 23 2.2 Maßgebliche Vorschriften und Systematik 23 2.2.1 Allgemeines 23 2.2.2 Emissionskontingentierung / Kontingentierungsverfahren 23 2.3 Schalltechnische Beurteilung 24 2.3.1 Tagzeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr) 25 2.3.2 Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) 25 2.3.2.1 Ortschaft Hüchelhoven 25 2.3.2.2 Ortschaft Rheidt 26 2.3.2.3 Groß Mönchhof 26 2.3.2.4 Ortschaft Auenheim 27 2.3.2.5 Ortschaft Niederaußem 27 2.3.2.5.1 Bereich westlich der GAB Fabrik Fortuna Nord 27 2.3.2.5.2 Bereich östlich der GAB Fabrik Fortuna Nord 28 2.3.2.6 Übrige Ortschaften (Büsdorf, Oberaußem Rath) 29 2.4 Ausblick und weiteres Vorgehen 29 M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 2 0.1 Situation und Aufgabenstellung Seitens der RWE Power AG bestehen Planungen, im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem einen hochmodernen Braunkohleblock (BoAplus) mit einer elektrischen Leistung von rd. 1.100 MW zu errichten und hierfür nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes alle vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F endgültig stillzulegen. Um hierfür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, wurde eine Regionalplanänderung eingeleitet. Zur Beurteilung der schalltechnischen Aspekte wurden von Müller-BBM im Zuge dieser Regionalplanänderung umfangreiche schalltechnische Untersuchungen auf der Grundlage der TA Lärm durchgeführt (Müller-BBM Bericht Nr. M88 005/08 – „RWE Kraftwerk Niederaußem - Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms - Entwicklung der Geräuschsituation - Betrachtung im Rahmen der Regionalplanung“ vom 12.12.2011). Die Untersuchungen bezogen sich auf die heutigen Schallimmissionen aus dem Kraftwerk Niederaußem, die „ab 2013“ eintretenden Schallimmissionen (nach Stilllegung der zwei 150 MW-Blöcke A und B) sowie auf die zukünftigen Schallimmissionen nach Realisierung der Neuanlage und Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke C, D, E, F. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind als Teil 1 Bestandteil des hier vorliegenden Gutachtens. Zur Schaffung der weiteren planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von BoAplus am Standort Niederaußem wird nun in einem zweiten Schritt von der Kreisstadt Bergheim das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet (Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans, Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans). Im Zuge dieser Bauleitplanung wird die bestehende, für die Änderung des Regionalplans aufgestellte Schallimmissionsprognose im Hinblick auf die Belange der Bauleitplanung fortgeschrieben. Diese Fortschreibung sowie der weitere Ausblick auf die noch durchzuführenden Untersuchungsschritte ist als Teil 2 Bestandteil des hier vorliegenden Gutachtens. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Bei der Neuanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage, die den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG unterliegt. Nach BImSchG ist zur Beurteilung der Schallimmissionen ausgehend von solchen Anlagen die TA Lärm heranzuziehen. 0.2 Beurteilungszeitraum und Immissionsorte 0.2.1 Beurteilungszeitraum Gemäß TA Lärm sind als Beurteilungszeiträume tags 16 Stunden (06:00 bis 22:00 Uhr) und nachts 8 Stunden (22:00 bis 06:00 Uhr) heranzuziehen. Maßgebend für die Beurteilung in der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Da die Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit um 15 dB niedriger sind als zur Tagzeit und die Schallimmissionen der stationären Quellen des der Bauleitplanung zugrunde gelegten Kraftwerks tags und nachts gleich sind, werden die Betrachtungen für die im Sinne des Immissionsschutzes kritischere Nachtzeit durchgeführt. Aufgrund der tags um 15 dB höheren Immissionsrichtwerte ist im Umkehrschluss aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse eine Betrachtung der Tagzeit nicht erforderlich. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 3 0.2.2 Betrachtungsumgriff – Immissionsorte Der Betrachtungsumgriff für die vorliegende Schallimmissionsprognose wurde weit gefasst. Er erstreckt sich neben den Ortschaften Auenheim und Niederaußem auch auf die Ortschaften Rheidt und Hüchelhoven. Darüber hinaus wird im Teil 1 des vorliegenden Gutachtens auch die Immissionssituation in Büsdorf, Oberaußem und Rath in Form einer Schallpegel-Differenz-Karte zum Vergleich der Entwicklungsschritte 2013 und dem Zeitpunkt nach Realisierung der Neuanlage dargestellt und beurteilt. Bei den gewählten und detaillierter untersuchten Immissionsorten IO 1 bis IO 12 handelt es sich um Immissionsorte, die bereits bei der Betrachtung im Rahmen der Änderung des Regionalplans zugrunde gelegt wurden. Dabei wurden die Immissionsorte IO 1 bis IO 3 sowie IO 5 bis IO 10 bereits bei früheren Genehmigungsverfahren betrachtet. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Der Immissionsort IO 4a – Groß Mönchhof wurde als Ersatz für den früheren Immissionsort IO 4 – Klein Mönchhof gewählt. Letzterer wird nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt, so dass der dem Bebauungsplangebiet nächstgelegene Immissionsort nun der o. g. Immissionsort IO 4a – Groß Mönchhof ist. Bei diesem Immissionsort handelt es sich – wie zuvor beim IO 4 – um eine Hofstelle im Außenbereich. Somit sind Immissionsrichtwerte analog zu Mischgebieten mit tags / nachts 60 / 45 dB(A) zugrunde zu legen. Die überwiegende Zahl der Immissionsorte liegt in einer Gemengelage aus industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzten und zum Wohnen dienenden Gebieten. Die Immissionsorte IO 11 und IO 12 befinden sich an den nächstgelegenen Bebauungen der Ortschaften in Rheidt und Hüchelhoven. Da sich die Neuanlage näher an diesen Ortschaften befinden wird als die bestehenden Kraftwerksblöcke, wurden diese beiden Immissionsorte mit in die Betrachtung aufgenommen. Für die deutlich weiter entfernt liegenden Ortschaften wie Büsdorf, Oberaußem und Rath werden über die schalltechnischen Betrachtungen im Teil 1 dieses Gutachtens hinaus keine vertiefenden Untersuchungen mehr durchgeführt. Bereits auf dieser Ebene wurde nachgewiesen, dass sich durch das Vorhaben die Immissionssituation in diesen Ortschaften insgesamt verbessert und sich diese Ortschaften nicht mehr im Einwirkungsbereich der durch das Plangebiet verursachten Schallemissionen liegen. Die Immissionsorte (IO 1 bis IO 12) sowie die dazugehörigen Gebietseinstufungen sind in der Abbildung 1 (Lage der berücksichtigten Immissionsorte) dargestellt. Die Gebietseinstufung erfolgte auf der Grundlage der vorhandenen Bebauungspläne. Soweit keine Bebauungspläne vorlagen, erfolgten die Gebietseinstufungen durch eine gutachterliche Einschätzung der faktischen Gebietscharaktere vor Ort. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 4 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Abbildung 1. Lage der im Rahmen der Regionalplanung untersuchten Immissionsorte – Darstellung der gemäß Bebauungsplänen bzw. faktischer Gebietscharaktere zugrunde gelegten Gebietseinstufungen. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 5 Teil 1 Schallimmissionsprognose (umfassende Situationsbeurteilung der Schallimissionen am Kraftwerksstandort Niederaußem „Heute“, „ab 2013“ und „nach Neubau BoAplus“) 1.1 Allgemeines – Grundlage Die nachfolgenden Untersuchungsansätze und -ergebnisse basieren im Wesentlichen auf dem in Abschnitt 0.1 genannten Müller-BBM Bericht Nr. M88 005/08 – „RWE Kraftwerk Niederaußem – Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms – Entwicklung der Geräuschsituation – Betrachtung im Rahmen der Regionalplanung“ vom 12.12.2011. 1.2 Schallemissionen 1.2.1 Heutige Schallemissionen Die heutigen Schallemissionen setzen sich folgendermaßen zusammen: \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 - Schallemissionen der Kraftwerksblöcke A bis H. Hierfür wurden die Grundlagen der schalltechnischen Erfassung des gesamten Kraftwerksstandortes aus dem Müller-BBM Bericht Nr. M58 906/4 [14], welcher der Bezirksregierung Köln vorliegt, verwendet. Weiterhin wurden die bereits umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen [17] berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies: - Bandantrieb im Grabenbunker, Einhausung - Schaltanlagen-Ablüfter Block C, Schalldämpfer - Schaltanlagen-Ablüfter Block D, Schalldämpfer - Kesselhaus ABC, Austausch der Dachlüfter A51, A52, B51, B52 - Kesselhaus C, Anfahrstrahler C, Schalldämpfer - Kesselhaus GH, Ausblaseöffnungen Speisewasserbehälter, Schalldämpfer Die im Schwerbau, Blöcke D bis H, durchgeführten Schallschutzmaßnahmen wurden bei einem Brand wieder vernichtet und konnten vom TÜV Rheinland nicht betrachtet werden. Bei den Instandsetzungsarbeiten im Schwerbau wurden die Schallschutzmaßnahmen jedoch verwirklicht. - Schallemissionen des Blockes K, siehe hierzu Müller-BBM Bericht Nr. 32 532/237 [13] - Schallemissionen der Wasserversorgungsanlage, siehe hierzu Müller-BBM Bericht Nr. M69 940/13 [15] - Prognostizierte Schallemission der Prototyp-Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA), siehe Müller-BBM Bericht Nr. 57 268/4 [16] M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 6 Die in diesen Berichten angegebenen Schallemissionen wurden in ein dreidimensionales Schallausbreitungsberechnungsmodell, welches ebenfalls für die weiteren Betrachtungen der unterschiedlichen nachfolgenden Varianten zugrunde gelegt wird, implementiert. Hieraus werden die nachfolgend beschriebenen Schallimmissionen gemäß [1] in Verbindung mit [9] berechnet. 1.2.2 Schallemissionen ab 2013 Für die Betrachtung der Geräuschsituation ab 2013 nach Stilllegung der Blöcke A und B werden wiederum die Schallemissionsansätze gemäß Abschnitt 1.2.1 zugrunde gelegt. Die Quellen, welche nach Stilllegung der Blöcke A und B außer Betrieb sind, werden in den weiteren Berechnungen nicht mehr berücksichtigt. Ein Rückbau wird nicht berücksichtigt. Die abschirmende Wirkung der Blöcke A und B bleibt erhalten. 1.2.3 Schallemissionen der Neuanlage Nachfolgend sind die Hauptschallquellen der verschiedenen Betriebseinheiten der Neuanlage aufgeführt. Bei den Betrachtungen werden neben den uns vorliegenden planungstechnischen Unterlagen [11] vor allem Grundlagen und Erfahrungswerte aus von Müller-BBM durchgeführten Messungen mit berücksichtigt. Ferner wird auf die Planungsansätze aus den Planungen der Blöcke K (Niederaußem) und F/G (Neurath) zurückgegriffen. Anmerkung: Ein weiterer Detaillierungsgrad ist zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der noch nicht festgeschriebenen Planung nicht möglich. Bei allen nachfolgend angegebenen Schallemissionen wurde der Stand der Lärmminderungstechnik berücksichtigt. Bei den angegebenen Schallleistungspegeln LWA handelt es sich um erste grobe Angaben, die bei der Detailplanung weiter konkretisiert werden. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Bandanlagen Für die Bandanlagen gehen wir von einem ins Freie emittierten Schallleistungspegel von LWA ≈ 100 dB(A) aus. Brechereigebäude Für die Schallemissionen, welche vom Brechereigebäude ins Freie emittiert werden, gehen wir von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 95 dB(A) aus. Siebgebäude Für das Siebgebäude einschließlich etwaiger Förderleitungen für Trockenbraunkohle (beim Einsatz von Wirbelschichttrocknungsanlagen) wurde ein Schallleistungspegel von LWA ≈ 89 dB(A) zugrunde gelegt. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 7 Zwischenbau Für den Zwischenbau wurde ein ins Freie abgestrahlter Schallleistungspegel von LWA ≈ 79 dB(A) angesetzt. Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA) Unter Zugrundelegung einer Kompletteinhausung und Aufstellung der Mühlen in abgetrennten schallisolierten Räumen wurde für die ins Freie abgestrahlte Schallemission ein Schallleistungspegel von LWA = 100 dB(A) berücksichtigt. Dampferzeugeranlagen Für die nach außen abgestrahlte Schallleistung der Dampferzeugerumschließungen einschließlich Frischluftaußenansaugung sowie der Rauchgaskanäle zwischen Dampferzeuger bis E-Filter wurde ein Schallleistungspegel von LWA ≈ 97 dB(A) berücksichtigt. E-Filter und Rauchgaskanäle bis Saugzug Für die E-Filter einschließlich Filterunterbau und HS-Trafos, Entaschungsanlagen, Flugascheleitungen sowie Rauchgaskanäle bis zu den Saugzügen wurde ein Schallleistungspegel von LWA ≈ 94 dB(A) berücksichtigt. Saugzuggebäude und Rauchgaskanäle nach Saugzug Für die Saugzuggebäude sowie die Rauchgaskanäle hinter den Saugzügen wird von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 91 dB(A) ausgegangen. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA) Für die beiden vorgesehenen Rauchgasentschwefelungsanlagen einschließlich der Kalkleitungen im Freien, des Kalksteinmehlsilos, der Gipsleitungen zur Gipsentwässerung, der Rauchgaskanäle nach der REA sowie der Prozesswasserleitung im Freien wird – unter Berücksichtigung einer Aufstellung der Absorber, Rührwerke, Pumpen, Oxigebläse in einem entsprechenden Gebäude – von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 93 dB(A) ausgegangen. Reingasableitung (Kamin) Die Gesamtschallemission des Kamins darf LWA ≈ 90 dB(A) betragen. Gipsband Für das Gipsband wird von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 89 dB(A) ausgegangen. Es soll die Gipsentwässerung der bestehenden Blöcke G, H, K genutzt werden. Maschinenhaus Für die vom Maschinenhaus ins Freie emittierten Geräusche wird von einem GesamtSchallleistungspegel von LWA ≈ 93 dB(A) ausgegangen. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 8 Maschinentransformatoren Bei Aufstellung der Maschinentransformatoren in einer entsprechenden Trafo-Umschließung ist – einschließlich der erforderlichen Kühlanlagen – von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 95 dB(A) auszugehen. Eigenbedarfs(EB)- und Fremdnetztransformatoren Für die EB-Transformatoren sowie den Fremdnetztrafo ist von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 86 dB(A) auszugehen. Schaltanlagengebäude Für die Schaltanlagengebäude (insbesondere Zu- und Ablufteinrichtungen) einschließlich der Niederspannungstransformatoren ist von einem Schallleistungspegel von LWA ≈ 91 dB(A) auszugehen. Kühlwasserpumpenhaus Für die vom Kühlwasserpumpenhaus ins Freie abgestrahlten Schallemissionen wurde ein Schallleistungspegel von LWA ≈ 88 dB(A) berücksichtigt. Hybridkühlturm Für den Hybridkühlturm wurden im Rahmen von Projektstudien schalltechnische Vorgaben gemacht, dass dieser am nächstgelegenen Aufpunkt in 810 m Abstand einen zulässigen Schalldruckpegel von 27,5 dB(A) verursachen darf. Des Weiteren wurden auf dieser Basis und uns weiterer vorliegender technischer Entwurfsplanungen Annahmen für die Ausführung möglicher Schallschutzmaßnahmen getroffen sowie die hieraus resultierenden Schallemissionen abgeleitet, sodass die o. g. Immissionsanteile eingehalten werden können. Diese Schallemissionen wurden in den Schallausbreitungsberechnungen berücksichtigt. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Entaschungsanlagen Für alle nachts in Betrieb befindlichen Entaschungsanlagen einschließlich der Aschebänder wird ein Gesamt-Schallleistungspegel von LWA ≈ 93 dB(A) berücksichtigt. Prozesswasserreinigung PRA und Ammoniakwassertanklager Für die PRA und das Ammoniakwassertanklager wurde ein Schallleistungspegel von LWA ≈ 88 dB(A) berücksichtigt. Anlage zur Kohlendioxid-Abscheidung Für eine mögliche Anlage zur Kohlendioxid-Abscheidung liegen noch keine weiteren Basisdaten vor. In der Betrachtung kann von einer teilweisen oder vollständigen Einhausung der Anlage ausgegangen werden. Bei den Berechnungen für die Neuanlage wurde ein Wert von LWA ≈ 92 dB(A) angesetzt. Der endgültige Schallleistungspegel dieser Anlage wird bei der Detailplanung festgelegt. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 9 1.2.4 Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage Diese Variantenbetrachtung basiert auf den Schallemissionsansätzen aus den Abschnitten 1.2.1 bis 1.2.3. Hierbei werden – neben den Quellen der Blöcke A und B – auch die Schallquellen der Blöcke C bis F nicht mehr berücksichtigt. Diese Situation stellt sich für die Bestandsanlagen nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage ein. Bis spätestens fünf Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus sollen der Kamin West sowie die am südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen fünf Kühltürme der Blöcke A bis C ebenerdig rückgebaut werden. Dieser geplante Rückbau hat keine relevanten Auswirkungen auf die Schallimmissionen nach Realisierung der Neuanlage. Im Rahmen dieser Untersuchung zur Vorbereitung der Regionalplanänderung wird die im Sinne des Immissionsschutzes kritischere Nachtzeit untersucht. Da auf dem Kraftwerksgelände in der Regel während der Nachtzeit kein Lkw-Verkehr stattfindet sowie voraussichtlich keine relevante Änderung des Kfz-Verkehrsaufkommens zu erwarten ist, kann im Rahmen dieser Untersuchung auf eine Betrachtung der Kfz-Verkehrsgeräusche verzichtet werden. 1.3 Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel Mit den in den Abschnitten 1.2.1 bis 1.2.4 genannten Emissionsgrundlagen werden die Langzeitmittelungspegel an den zwölf genannten bzw. in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorten berechnet. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Bei den Schallausbreitungsberechnungen gemäß E DIN ISO 9613-2 [9] werden folgende Pegelminderungen auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt: - Adiv die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung - Dc - Aatm die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption für 70 % Luftfeuchtigkeit und 10°C - Agr die Richtwirkungskorrektur die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes Hier wird das alternative Verfahren nach 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 der frequenzunabhängigen Berechnung des Bodeneffektes gewählt, da nur der A-bewertete Schalldruckpegel am Immissionsort von Interesse ist. - Abar Hier wird die abschirmende Wirkung durch evtl. gegebene Hindernisse berücksichtigt. Zur Bildung des Beurteilungspegels wurde der A-bewertete Langzeitmittelungspegel in der Umgebung berechnet. Bei den hier vorgenommenen Berechnungen wird Cmet entsprechend der Windrichtungshäufigkeitsverteilung entsprechend der meteorologischen Zeitreihe der Stadt Grevenbroich [10] berechnet. Es werden für die Berechnung folgende Werte für C0 berücksichtigt: M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 10 Tabelle 1. C0 in Abhängigkeit von der Windrichtungshäufigkeit Winkel Windrichtung C0 in dB 0° 2,4 30 ° 2,5 60 ° 2,4 90 ° 2,3 120 ° 2,0 150 ° 1,6 180 ° 1,4 210 ° 1,4 240 ° 1,5 270 ° 1,6 300 ° 1,8 330 ° 2,1 Zusätzlich sind zur Bildung des Beurteilungspegels gemäß TA Lärm Zuschläge für Impuls- sowie für Ton- und Informationshaltigkeit zu berücksichtigen. Da von der Neuanlage sowie auch von den bestehenden Kraftwerksblöcken keine impuls- sowie ton- und informationshaltigen Schallemissionen und hieraus resultierende -immissionen zu erwarten sind, wurden bei den Berechnungen keine Zuschläge in Ansatz gebracht. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Unter den o. g. Kriterien ergeben sich für die zwölf Immissionsorte die in den Tabellen 2 bis 5 genannten Beurteilungspegel gemäß TA Lärm für die Nachtzeit. Für die verschiedenen Berechnungsvarianten sind in den Anhängen die EDV-Eingabedaten in Lageplänen dargestellt. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 11 1.3.1 Neuanlage In Tabelle 2 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr – verursacht durch die Neuanlage – den Immissionsrichtwerten, wie sie gemäß existierenden Bebauungsplänen und darüber hinaus für unbeplante Bereiche in früheren Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt wurden, gegenübergestellt. Tabelle 2. Berechnete Beurteilungspegel Lr - verursacht durch die Neuanlage und Immissionsrichtwerte (IRW) nachts Immissionsort Nr. / Bezeichnung Lr Neuanlage [dB(A)] IRW nachts [dB(A)] IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 28 45 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 31 45 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 29 45 IO 4a Groß Mönchhof 1 37 45 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 29 35 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 24 35 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 19 40 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 17 45 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 20 45 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 32 50 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 28 40 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 25 35 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Tabelle 2 zeigt, dass die Beurteilungspegel - in Auenheim um 14 bis 17 dB, - am Groß Mönchhof um 8 dB, - in Niederaußem um 11 bis 28 dB, (Ausnahme: IO 5 - Theodor-Heuss-Str. 22) - in Rheidt um 12 dB, - in Hüchelhoven um 10 dB unter den Immissionsrichtwerten liegen. Anmerkung: Der Immissionsort IO 5 wurde in früheren Genehmigungsverfahren als in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) liegend betrachtet. Diese Zuordnung wurde aktualisiert, da es sich trotz umliegendem Gewerbe und umliegender Industrie um ein per Bebauungsplan ausgewiesenes Reines Wohngebiet (WR) handelt. Somit wird für den Immissionsort 5 – Theodor-Heuss-Straße 22 im Vergleich zum Immissionsrichtwert für WA-Gebiete ein um 5 dB verringerter Immissionsrichtwert angesetzt. Der Beurteilungspegel liegt daher nicht mehr um 11 dB, sondern um 6 dB unter dem Immissionsrichtwert. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 12 1.3.2 Entwicklung der Schallimmissionen In Tabelle 3 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr für die beiden Entwicklungsschritte sowie die Differenz beider Schritte dargestellt: - Ab 2013 Blöcke A, B stillgelegt Blöcke C bis H und K in Betrieb - Nach Realisierung der Neuanlage Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb Tabelle 3. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die beiden Entwicklungsschritte 2013 und nach Realisierung der Neuanlage Beurteilungspegel Lr in dB(A) Ab 2013 Nach Realisierung der Neuanlage Differenz in dB \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Immissionsort Nr. / Bezeichnung IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 49 43 -6 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 52 44 -8 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 49 44 -5 IO 4a Groß Mönchhof 1 38 39 1 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 41 39 -2 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 39 35 -4 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 37 32 -5 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 41 36 -5 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 47 42 -5 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 47 44 -3 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 32 31 -1 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 31 29 -2 Am Groß Mönchhof, welcher der Neuanlage am nächsten liegt, ist der berechnete Beurteilungspegel nach Realisierung der Neuanlage um 1 dB höher als 2013. An allen anderen Immissionsorten sind nach Realisierung der Neuanlage zum Teil erheblich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten. Dieses Ergebnis ist nachfolgend in Abbildung 2 nochmals in einer Schallpegel-Differenzkarte dargestellt. Bezüglich der Ortschaften Büsdorf, Oberaußem und Rath ist festzuhalten, dass für diese ebenfalls zum Teil erheblich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten sind (siehe Abbildung 2). Ferner sind Beurteilungspegel zu erwarten, welche selbst unter Zugrundelegung des strengsten Schutzanspruches für Wohnnutzungen (Gebietseinstufung Reines Wohngebiet mit einem Immissionsrichtwert von 35 dB(A) nachts) mindestens 10 dB(A), größtenteils mehr als 15 dB(A) unter dem o. g. Immissionsrichtwert liegen. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 13 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Abbildung 2. Schallpegel-Differenzkarte zum Vergleich der Entwicklungsschritte 2013 und dem Zeitpunkt nach Realisierung der Neuanlage M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 14 In Tabelle 4 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr für folgende Entwicklungsschritte sowie die Differenz beider Schritte dargestellt: - Heute Blöcke A bis H und K in Betrieb - Nach Realisierung der Neuanlage Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb Tabelle 4. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die heutige Situation und den Schritt nach Realisierung der Neuanlage sowie Differenz Beurteilungspegel Lr in dB(A) Heute Nach Realisierung der Neuanlage Differenz in dB \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Immissionsort Nr. / Bezeichnung IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 50 43 -7 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 54 44 -10 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 50 44 -6 IO 4a Groß Mönchhof 1 39 39 0 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 42 39 -3 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 40 35 -5 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 38 32 -6 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 42 36 -6 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 47 42 -5 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 47 44 -3 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 33 31 -2 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 31 29 -2 Im Vergleich zur derzeitigen Situation – also vor Stilllegung der Kraftwerksblöcke A und B zum 31.12.2012 – ändert sich nach Errichtung der Neuanlage der berechnete Beurteilungspegel am Groß Mönchhof nicht. An allen anderen Immissionsorten stellt sich im Vergleich zu 2013 eine nochmals um bis zu 2 dB höhere Pegelsenkung ein. In Tabelle 5 sind die o. g. Ergebnisse noch einmal zusammenfassend dargestellt. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 15 Tabelle 5. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die Situationen „Heute“, „ab 2013“, „nach Neubau“, Differenz zwischen den Szenarien „ab 2013“ und „nach Neubau“, Immissionsrichtwerte (IRW) nachts Beurteilungspegel Lr in dB(A) \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Immissionsort Nr. / Bezeichnung „Heute“ KWBestand Blöcke AH, K „ab 2013“ KWBestand Blöcke CH, K „nach Neubau“ Blöcke G, H, K und Neubau BoAplus Differenz zwischen den Szenarien „ab 2013“ und „nach Neubau“ in dB IRW nachts dB(A) IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 50 49 43 -6 45 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 54 52 44 -8 45 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 50 49 44 -5 45 IO 4a Groß Mönchhof 1 39 38 39 +1 45 IO 5 Theodor-HeussStr. 22 – Niederaußem 42 41 39 -2 35 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 40 39 35 -4 35 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 38 37 32 -5 40 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 42 41 36 -5 45 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 47 47 42 -5 45 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 47 47 44 -3 50 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 33 32 31 -1 40 IO 12 Theo-PhilippsRing 2 Hüchelhoven 31 31 29 -2 35 1.4 Zusammenfassung und Fazit Mit der Umsetzung der Planung wird sich die Schallsituation im Umfeld des Kraftwerkes sowohl gegenüber der heutigen Situation als auch im Vergleich zur Situation ab 2013 nahezu ausnahmslos verbessern. M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 16 1.5 Grundlagen [1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 [2] Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom 04.10.2002 S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.07.2011(BGBl. I S 1474). [3] Anlage zur Ergebnisniederschrift TA Lärm, MURL Nordrhein- Westfalen, Stand 16.03.1999 [4] VDI-Richtlinie 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten. August 1976 (seit 01.08.2006 zurückgezogen) [5] VDI-Richtlinie 2720 Blatt 1: Schallschutz durch Abschirmung im Freien. März 1997 [6] VDI-Richtlinie 2714: Schallausbreitung im Freien. 1988-01 [7] DIN 1333: Zahlenangaben. 1992-02 [8] DIN 45687: Akustik. Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im Freien. Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Mai 2006 [9] DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997 [10] Meteorologische Zeitreihe der Station Grevenbroich für das Jahr 2002 [11] RWE Power AG: Verschiedene Planungsunterlagen, erhalten im Zeitraum September 2008 bis März 2011 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 [12] Müller-BBM GmbH: Erfahrungs- und Messwerte aus verschiedenen Kraftwerksprojekten der letzten 35 Jahre [13] Müller-BBM GmbH: Kraftwerk Niederaußem – 950-MW-Block K – Ermittlung der Geräuschimmissionen zur Nachtzeit durch den neu errichteten Kraftwerksblock. Bericht 32 532/237 vom 23.04.2003 [14] Müller-BBM GmbH: Kraftwerk Niederaußem – Blöcke A – H – Ermittlung der Geräuschemissionen und -immissionen zur Nachtzeit und Vorschläge für Schallminderungsmaßnahmen. Bericht M58 906/4 vom 28.07.2004 [15] Müller-BBM GmbH: RWE Kraftwerk Niederaußem – Wasserversorgungsanlage (WVA) – Baubegleitende Beratung und schalltechnische Messungen nach Inbetriebnahme. Bericht M69 940/13 vom 04.08.2010 M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 17 [16] Müller-BBM GmbH: Kraftwerk Niederaußem, Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA) – Ermittlung der zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen – Abschätzung der zu erwartenden Erschütterungsimmissionen – Prognose der Geräuschemissionen und -immissionen während der Bauphase. Bericht M57 268/4 vom 07.04.2005 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 [17] TÜV-Rheinland: Abnahme geminderter Schallquellen am Kraftwerk Niederaußem. Bericht Nr. 933/21205469/01 vom 05.05.2008 M88005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 18 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Kraftwerk Niederaußem heute Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die heute in Betrieb befindlichen Schallquellen der Blöcke A bis H und K M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 19 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Kraftwerk Niederaußem ab 2013 Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die ab 2013 in Betrieb befindlichen Schallquellen der Blöcke C bis H und K M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 20 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Neuanlage Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die durch die Neuanlage hinzukommenden Schallquellen M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 21 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Kraftwerk Niederaußem nach Realisierung der Neuanlage Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die nach Realisierung der Neuanlage in Betrieb befindlichen Schallquellen der Blöcke G, H und K sowie der Neuanlage M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 22 Teil 2 Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung durch die Kreisstadt Bergheim 2.1 Aufgabenstellung Mit den nachfolgend beschriebenen schalltechnischen Untersuchungen werden die Auswirkungen und die geräuschimmissionsschutzfachliche Verträglichkeit der vorliegenden Bauleitplanung beurteilt. Dabei werden die Ergebnisse der derzeitigen Untersuchungen dargestellt sowie ein Ausblick auf noch durchzuführende Untersuchungsschritte gegeben. 2.2 Maßgebliche Vorschriften und Systematik 2.2.1 Allgemeines Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes, d. h. auch der Immissionsschutz und der damit verbundene Schallschutz zu berücksichtigen. Die von der vorliegenden Bauleitplanung ausgehenden Schallimmissionen werden nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998 (nachfolgend TA Lärm) beurteilt. Darüber hinaus werden die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 beachtet. 2.2.2 Emissionskontingentierung / Kontingentierungsverfahren \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Für die vorliegende Bauleitplanung kommt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Emissionskontingentierung in Betracht. Hierbei werden für einzelne Teilflächen des Bebauungsplangebietes Emissionskontingente festgelegt. Durch Festlegung eines Emissionskontingents für eine Teilfläche wird das auf einen Immissionsort einwirkende Immissionskontingent (einwirkende Schallimmission aus dieser Teilfläche) beschränkt. Die Emissionskontingente werden für alle Teilflächen so festgelegt, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte der Planwert durch die energetische Summe der Immissionskontingente überschritten wird. Im späteren Baugenehmigungsverfahren für einen Betrieb oder eine Anlage wird die Zulässigkeit des Vorhabens in schalltechnischer Hinsicht anhand der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente und der hieraus zu berechnenden Immissionskontingente an den zu betrachtenden Immissionsorten geprüft. Für die Emissionskontingentierung bieten sich zwei Verfahren an. Die Festlegung der Emissionskontingente nach DIN 45691 beruht auf einem einfachen Berechnungsverfahren, welches ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung in die Vollkugel berücksichtigt. Bodendämpfung, Luftabsorption und sonstige örtliche Belange, wie Abschirmung etc., bleiben unberücksichtigt. M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 23 Das Kontingentierungsverfahren nach DIN ISO 9613-2 berücksichtigt neben dem Abstand auch Auswirkungen auf dem Ausbreitungsweg, wie sie sich durch Luftabsorption, Bodenabsorption, Meteorologie, abschirmende Geländeformationen sowie ggf. Abschirmungen und Reflexionen von Gebäuden ergeben. Das Kontingentierungsverfahren nach DIN ISO 9613-2 mit Festlegung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) bildet somit die tatsächliche Schallausbreitung sehr gut ab. Außerdem werden nach diesem Berechnungsverfahren auch im späteren Genehmigungsverfahren (BImSchG) die Geräuschimmissionen des neuen Kraftwerksblocks BoAplus ermittelt. 2.3 Schalltechnische Beurteilung In Tabelle 6 sind für die bisher im Rahmen der Regionalplanung betrachteten Immissionsorte IO 1 bis IO 12 die Immissionsrichtwerte, welche sich gemäß Abbildung 1 in Abschnitt 0.2.2 aus den Bebauungsplänen bzw. den faktischen Gebietscharakteren ergeben, aufgeführt. Dabei werden vorliegende Gemengelagen, welche eine Bildung von Zwischenwerten nach sich ziehen, nicht mit berücksichtigt. Tabelle 6. Immissionsrichtwerte (IRW) tags / nachts gemäß vorliegenden Bebauungsplänen und faktischen Gebietscharakteren (ohne Berücksichtigung von vorliegenden Gemengelagen und hieraus resultierenden Zwischenwerten) \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Immissionsort Nr. / Bezeichnung IRW tags [dB(A)] IRW nachts [dB(A)] IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 60 45 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 60 45 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 60 45 IO 4a Groß Mönchhof 1 60 45 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 50 35 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 50 35 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 55 40 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 60 45 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 60 45 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 65 50 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 55 40 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 50 35 Zum gegenwärtigen Verfahrensstand (vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung) können folgende Aussagen getroffen werden: M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 24 2.3.1 Tagzeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr) Im Tagzeitraum wird der mit dem Vorhaben verbundene Zusatzbelastungsbeitrag die aus der Gebietsausweisung resultierenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm bzw. Orientierungswerte nach DIN 18005 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausnahmslos um mindestens 10 dB(A), überwiegend sogar um mehr als 15 dB(A) unterschreiten. Bei entsprechender Anwendung der Vorschrift nach Nr. 2.2 lit. a) TA Lärm liegen danach alle schutzbedürftigen Flächen / Nutzungen außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so dass von der Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann. Eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation im Tagzeitraum ist nicht erforderlich. 2.3.2 Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) Für den Nachtzeitraum ergibt sich ein nur geringfügig abweichendes Bild. Differenziert nach den maßgeblichen Ortschaften kann folgendes Bild festgehalten werden: 2.3.2.1 Ortschaft Hüchelhoven Im Hinblick auf die Ortschaft Hüchelhoven lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) sehr weitgehend gewährleisten. Danach liegen weitgehend alle schutzbedürftigen Nutzungen entsprechend Nr. 2.2. lit. a) TA Lärm außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so dass von einer Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann und eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation nicht erforderlich ist. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Lediglich hinsichtlich der als reine Wohngebiete beplanten Bereiche gemäß Bebauungsplansatzung Nr. 128 und Bebauungsplansatzung Nr. 179 am südlichen Ortsrand von Hüchelhoven lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) voraussichtlich nicht sicher gewährleisten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Unterschreitung nach gegenwärtigem Planungsstand mindestens 6 dB(A) betragen wird. Vor diesem Hintergrund dürfte sich eine Verträglichkeit der Planung aus der entsprechenden Anwendung der Vorschrift nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ergeben. Dennoch wird im Hinblick auf diese als reine Wohngebiete ausgewiesenen Bereiche vorsorglich eine Beurteilung der Vorbelastungssituation vorgenommen, um auf dieser Grundlage eine Gesamtbelastungsbewertung durchführen zu können. Diese Vorbelastungsermittlung wurde bereits eingeleitet. Ihre Ergebnisse werden im Fortgang des Verfahrens detailliert dargelegt werden. Es wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte bezogen auf die Gesamtbelastung eingehalten werden. Insgesamt bleibt zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die Ortschaft Hüchelhoven festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit der Planung bestehen. Dies soll durch die Beurteilung der Vorbelastungssituation in diesem Bereich und unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung durch das Vorhaben belegt werden. M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 25 Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach den Ergebnissen aus Teil 1 in der Ortschaft Hüchelhoven bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F Schallpegelreduzierungen erreicht werden können. 2.3.2.2 Ortschaft Rheidt Im Hinblick auf die Ortschaft Rheidt lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) sehr weitgehend gewährleisten. Danach liegen weitgehend alle schutzbedürftigen Nutzungen entsprechend Nr. 2.2. lit. a) TA Lärm außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so dass von einer Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann und eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation nicht erforderlich ist. Lediglich hinsichtlich weniger am südlichen Rand der Ortschaft gelegener Wohnnutzungen kann nach gegenwärtigem Planungsstand nicht sicher davon ausgegangen werden, dass eine Unterschreitung um mindestens 10 dB(A) in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Zu berücksichtigen ist jedoch auch hier, dass die Unterschreitung nach gegenwärtigem Planungsstand mindestens 6 dB(A) betragen wird. Vor diesem Hintergrund dürfte sich eine Verträglichkeit der Planung aus der Anwendung der Vorschrift nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ergeben. Dennoch wird auch hier im Hinblick auf diese Bereiche vorsorglich eine Beurteilung der Vorbelastungssituation vorgenommen, um auf dieser Grundlage eine Gesamtbelastungsbewertung durchführen zu können. Diese Vorbelastungsermittlung wurde bereits eingeleitet. Ihre Ergebnisse werden im Fortgang des Verfahrens detailliert dargelegt werden. Es wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte bezogen auf die Gesamtbelastung eingehalten werden. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Insgesamt bleibt zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die Ortschaft Rheidt festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit der Planung bestehen. Dies soll durch die Beurteilung der Vorbelastungssituation in diesem Bereich und unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung durch das Vorhaben belegt werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach den Ergebnissen aus Teil 1 in der Ortschaft Rheidt bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F Schallpegelreduzierungen erreicht werden können. 2.3.2.3 Groß Mönchhof Im Hinblick auf die Hofstelle Groß Mönchhof lässt sich eine Unterschreitung der grundsätzlich maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) voraussichtlich nicht gewährleisten. Zu berücksichtigen ist jedoch auch hier, dass die Unterschreitung nach gegenwärtigem Planungsstand mindestens 6 dB(A) betragen wird. Vor diesem Hintergrund dürfte sich eine Verträglichkeit der Planung aus der Anwendung der Vorschrift nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ergeben. M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 26 Dennoch wird auch hier im Hinblick auf diesen Immissionsort / Bereich vorsorglich eine Beurteilung der Vorbelastungssituation vorgenommen, um auf dieser Grundlage eine Gesamtbelastungsbewertung durchführen zu können. Diese Vorbelastungsermittlung wurde bereits eingeleitet. Ihre Ergebnisse werden im Fortgang des Verfahrens detailliert dargelegt werden. Es wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte bezogen auf die Gesamtbelastung eingehalten werden. Insgesamt bleibt zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die Hofstelle Groß Mönchhof festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit der Planung bestehen. Dies soll durch die Beurteilung der Vorbelastungssituation in diesem Bereich und unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung durch das Vorhaben belegt werden. 2.3.2.4 Ortschaft Auenheim Im Hinblick auf die Ortschaft Auenheim lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- und Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) durchgehend gewährleisten. In vielen Bereichen der Ortschaft Auenheim wird sich voraussichtlich sogar eine Unterschreitung von mehr als 15 dB(A) gewährleisten lassen. Danach liegen alle schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so dass von einer Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann und eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation nicht erforderlich ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass insbesondere im Ortsteil Auenheim bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F deutliche Schallpegelreduzierungen erreicht werden können. Diese Reduzierungen / Verbesserungen liegen an den im Rahmen der Regionalplanung betrachteten relevanten Aufpunkten IO 1, IO 2 und IO 3 im Bereich von 5 bis 8 dB (siehe Ergebnisse aus Teil 1). Dies entspricht einer energetischen Reduzierung der durch das Kraftwerk verursachten Schallimmissionen um etwa 70 % bis 80 %. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 2.3.2.5 Ortschaft Niederaußem Hinsichtlich der Ortschaft Niederaußem ist eine Differenzierung zwischen dem Bereich westlich der der Grubenanschlussbahn (GAB) Fabrik Fortuna Nord und dem Bereich östlich der GAB Fabrik Fortuna Nord notwendig. 2.3.2.5.1 Bereich westlich der GAB Fabrik Fortuna Nord In diesem Bereich lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A) und sehr weitgehend sogar um mehr als 15 dB(A) gewährleisten. Danach liegen alle schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens, so dass von einer Verträglichkeit der Planung ohne Weiteres ausgegangen werden kann und eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Vorbelastungssituation nicht erforderlich ist. Auch hier ist weiterhin zu berücksichtigen, dass in diesem Ortsteil von Niederaußem westlich der GAB bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F deutliche Schallpegelreduzierungen erreicht werden können. M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 27 Diese Reduzierungen / Verbesserungen liegen an den im Rahmen der Regionalplanung betrachteten Aufpunkten IO 7 bis IO 10 im Bereich von 3 bis 5 dB (siehe Ergebnisse aus Teil 1). Dies entspricht einer energetischen Reduzierung der durch das Kraftwerk verursachten Schallimmissionen um etwa 50 % bis 70 %. In großen Teilen dieses Ortsteils von Niederaußem westlich der GAB erreicht diese Reduzierung mehr als 5 dB. 2.3.2.5.2 Bereich östlich der GAB Fabrik Fortuna Nord Hinsichtlich dieses Bereichs kann aufgrund einer Vielzahl der maßgeblichen Gebietsausweisungen ebenfalls von einer Unterschreitung von mindestens 10 dB(A) ausgegangen werden. Weiterhin wird die Unterschreitung nach gegenwärtigem Planungsstand sehr weitgehend mindestens 6 dB(A) betragen. Vor diesem Hintergrund dürfte sich eine Verträglichkeit der Planung aus der Anwendung der Vorschrift nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ergeben. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Hinsichtlich einiger weniger Gebietsumgriffe in dem Bereich östlich der GAB Fabrik Fortuna Nord kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass die Unterschreitung weniger als 6 dB(A) beträgt. Für diese Gebiete ist es daher angezeigt, eine Beurteilung der Vorbelastungssituation durchzuführen, um auf dieser Grundlage die Gesamtbelastungsbewertung durchführen zu können. Diese Vorbelastungsbewertung wurde bereits eingeleitet. Ihre Ergebnisse werden im Fortgang des Verfahrens detailliert dargelegt werden. In diesem Zusammenhang wird zu prüfen sein, ob und ggf. inwieweit die grundsätzlichen Schutzansprüche, also die unmittelbar aus dem faktischen Gebietscharakter bzw. aus den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung resultierenden grundsätzlichen Schutzansprüche (Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte), im Hinblick auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach Nr. 6.7 TA Lärm, auf einen geeigneten Zwischenwert anzupassen sein werden. Danach können, wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkung vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Auch hier ist weiterhin zu berücksichtigen, dass in diesem Ortsteil von Niederaußem östlich der GAB bei Realisierung der Planung und der damit verbundenen Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke C, D, E und F deutliche Schallpegelreduzierungen erreicht werden können. Diese Reduzierungen / Verbesserungen liegen an den im Rahmen der Regionalplanung betrachteten relevanten Aufpunkten IO 5 und IO 6 im Bereich von 2 bis 4 dB (siehe Ergebnisse aus Teil 1). Dies entspricht einer energetischen Reduzierung der durch das Kraftwerk verursachten Schallimmissionen um etwa 40 % bis 60 %. M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 28 2.3.2.6 Übrige Ortschaften (Büsdorf, Oberaußem und Rath) Die Ortschaften Büsdorf, Oberaußem und Rath liegen bezogen auf das Vorhabengebiet in Mindestentfernungen von ca. 2 km. Aufgrund dieser großen Entfernungen sowie der in Teil 1 genannten Untersuchungsergebnisse ist festzustellen, dass diese Ortschaften außerhalb des Einwirkungsbereiches des Vorhabens liegen und dementsprechend von keinen relevanten Lärmbelastungen aus dem Vorhaben auszugehen ist. 2.4 Ausblick und weiteres Vorgehen Ferner erfolgt die Fortführung der schalltechnischen Untersuchungen unter anderem unter folgenden Aspekten: - Betrachtung weiterer gewerblicher Nutzungen, in deren Einwirkungsbereich sich o. g. zu betrachtende relevante Gebietsumgriffe befinden - Erfassung relevanter Schallemittenten durch Begehungen sowie Befragungen der o. g. gewerblicher Nutzungen - Implementierung der Schallemissionen in ein dreidimensionales Schallausbreitungsberechnungsmodell zur Ermittlung der hieraus resultierenden Schallimmissionen in den o. g. relevanten Gebietsumgriffen - Durchführung von Schallimmissionsmessungen im kritischen Nachtzeitraum an repräsentativen Immissionsorten in den o. g. relevanten Gebietsumgriffen - Festlegung der Kontingentierung für das neue Bebauungsplangebiet. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_15_Ber_5D.DOC:18.06.2012 Dipl.-Ing. Christian Scholz M88 005/15 so/prs 18. Juni 2012 Seite 29