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Beschlussvorlage (FNP - Allgemeine Daten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
236 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Beschlussvorlage (FNP - Allgemeine Daten) Beschlussvorlage (FNP - Allgemeine Daten)

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Inhalt der Datei

Allgemeine Daten Planverfahren: Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" Planungsträger: Kreisstadt Bergheim Verfahrensschritt: Frühzeitige Behördenbeteiligung Verfahrensart: Flächennutzungsplanung Laufzeit: 03.09.2012 bis 28.09.2012 Stellungnahme der Behörde: Stellungnahme wurde nicht bearbeitet Einleitender Text: Mit der 125. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Bergheim werden insbesondere folgende städtebaulichen und umweltbezogenen Zielsetzungen verfolgt: - Vorbereitung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlekraftwerks auf einer möglichst kleinen Fläche, einschließlich der hierfür temporär erforderlichen Nutzung von Freiflächen zu Baustelleneinrichtung; - Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms und der daraus resultierenden Verbesserung der Umweltsituation im Umfeld des Kraftwerks; - Ausschluss bzw. Minimierung von Nutzungskonflikten zwischen dem geplanten Kraftwerksstandort und den bestehenden Nutzungen im Umfeld des Kraftwerksstandortes. * Dieser Plan befindet sich im Verfahren und ist noch nicht rechtsverbindlich. Die auf der rechten Seite unter "Plandetails" und "Weitere Daten" aufrufbaren Planunterlagen stellen Entwurfsfassungen dar, die sich im Laufe des Verfahrens noch ändern können. * Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. Besondere Hinweise zur aktuellen Beteiligung: Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem - "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am 28.08.2012 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem o.g. Bauleitplanverfahren beschlossen. Mit der 125. Änderung des Flächennutzungsplanes werden insbesondere folgende städtebaulichen und umweltbezogenen Zielsetzungen verfolgt: - Vorbereitung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlekraftwerks auf einer möglichst kleinen Fläche, einschließlich der hierfür temporär erforderlichen Nutzung von Freiflächen für Baustelleneinrichtungen; - Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms und der daraus resultierenden Verbesserung der Umweltsituation im Umfeld des Kraftwerks; - Auschluss bzw. Minimierung von Nutzungskonflikten zwischen dem geplanten Kraftwerksstandort und den bestehenden Nutzungen im Umfeld des Kraftwerksstandortes. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Den Vorentwurf, die Begründung (inkl. Umweltbericht) sowie weitere Fachgutachten zu dem o.g. Planverfahren können Sie über www.o-bb.de/login_form.php einsehen bzw. herunterladen. Hiermit unterrichten wir Sie über das o.g. Planverfahren der Kreisstadt Bergheim und bitten Sie, uns Ihre schriftliche Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie zu bereits vorliegenden oder in Durchführung befindlichen Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen bis zum 28.09.2012 zukommen zu lassen. Darüber hinaus bitten wir Sie, uns über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen zu unterrichten sowie uns Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich und für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes von Bedeutung sein können. Sollte bis zu dem o.g. Termin eine Stellungnahme nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch das im Verfahren befindliche Bauleitplanverfahren nicht berührt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Meike Sewert Übersichtskarte Übersichtskarte Ansprechpartner beim Planungsträger Bernd Kuhlmann-Jaksch Telefon: 02271/89-626, E-Mail: Bernd.Kuhlmann-Jaksch@bergheim.de Joachim Heidemann Telefon: 02271/89-635, E-Mail: Joachim.Heidemann@bergheim.de