Daten
Kommune
Pulheim
Größe
236 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Allgemeine Daten
Planverfahren:
Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
Planungsträger:
Kreisstadt Bergheim
Verfahrensschritt:
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Verfahrensart:
Flächennutzungsplanung
Laufzeit:
03.09.2012 bis 28.09.2012
Stellungnahme der
Behörde:
Stellungnahme wurde nicht bearbeitet
Einleitender Text:
Mit der 125. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Bergheim werden insbesondere folgende
städtebaulichen und umweltbezogenen Zielsetzungen verfolgt:
- Vorbereitung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlekraftwerks auf
einer möglichst kleinen Fläche, einschließlich der hierfür temporär erforderlichen Nutzung von Freiflächen zu
Baustelleneinrichtung;
- Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms und der daraus
resultierenden Verbesserung der Umweltsituation im Umfeld des Kraftwerks;
- Ausschluss bzw. Minimierung von Nutzungskonflikten zwischen dem geplanten Kraftwerksstandort und den
bestehenden Nutzungen im Umfeld des Kraftwerksstandortes.
* Dieser Plan befindet sich im Verfahren und ist noch nicht rechtsverbindlich. Die auf der rechten Seite unter
"Plandetails" und "Weitere Daten" aufrufbaren Planunterlagen stellen Entwurfsfassungen dar, die sich im Laufe
des Verfahrens noch ändern können. *
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Besondere Hinweise zur aktuellen Beteiligung:
Flächennutzungsplan - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem - "Anschlussfläche
Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausschuss für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am 28.08.2012 die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem o.g.
Bauleitplanverfahren beschlossen.
Mit der 125. Änderung des Flächennutzungsplanes werden insbesondere folgende städtebaulichen und
umweltbezogenen Zielsetzungen verfolgt:
- Vorbereitung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlekraftwerks auf
einer möglichst kleinen Fläche, einschließlich der hierfür temporär erforderlichen Nutzung von Freiflächen für
Baustelleneinrichtungen;
- Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms und der daraus
resultierenden Verbesserung der Umweltsituation im Umfeld des Kraftwerks;
- Auschluss bzw. Minimierung von Nutzungskonflikten zwischen dem geplanten Kraftwerksstandort und den
bestehenden Nutzungen im Umfeld des Kraftwerksstandortes.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich
wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht
kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Den Vorentwurf, die Begründung (inkl. Umweltbericht) sowie weitere Fachgutachten zu dem o.g. Planverfahren
können Sie über www.o-bb.de/login_form.php einsehen bzw. herunterladen.
Hiermit unterrichten wir Sie über das o.g. Planverfahren der Kreisstadt Bergheim und bitten Sie, uns Ihre
schriftliche Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie zu bereits vorliegenden oder in Durchführung befindlichen Umweltprüfungen bzw.
Umweltverträglichkeitsprüfungen bis zum 28.09.2012 zukommen zu lassen. Darüber hinaus bitten wir Sie, uns
über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen zu unterrichten sowie
uns Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials
zweckdienlich und für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes von Bedeutung sein können.
Sollte bis zu dem o.g. Termin eine Stellungnahme nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen
wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch das im Verfahren befindliche Bauleitplanverfahren nicht berührt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Meike Sewert
Übersichtskarte
Übersichtskarte
Ansprechpartner beim Planungsträger
Bernd Kuhlmann-Jaksch
Telefon: 02271/89-626, E-Mail: Bernd.Kuhlmann-Jaksch@bergheim.de
Joachim Heidemann
Telefon: 02271/89-635, E-Mail: Joachim.Heidemann@bergheim.de