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Beschlussvorlage (FNP - Landschaftspflegerischer Begleitplan)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,1 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41

Inhalt der Datei

KREISSTADT BERGHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 125. ÄNDERUNG „ANSCHLUSSFLÄCHE BRAUNKOHLENKRAFTWERK NKOHLENKRAFTWERK NIEDERAUßEM“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Aufgestellt: Mai 2012 X:\PROJEKTE 400\461\5_Texte\1-Berichte\LBP LBP\461_LBP_Frühz_FNP_V7.docx Hinweis: Das nachfolgende Gutachten ist wortgleich mit dem im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwendeten Gutachten. Aufgrund der für das Bebauungsplanverfahren erfolgten weiteren Konkretisierung kann es auch im hierarchisch vorgeordneten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren verwendet werden. Es wurde deshalb davon abgesehen, für die Verwendung des Gutachtens im FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren das Wort „Bebauungsplan“ durch den Begriff „Flächennutzungsplan“ zu ersetzen. Impressum Auftraggeber: RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln Auftragnehmer: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt Tel.: 02235/685359-0 Mail: Kontakt@LA-Smeets.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Antonia Kühl EDV: Dipl.-Geogr. Friedhelm Wolff Hinweis zum Urheberschutz: Dieser Fachbeitrag ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt insgesamt wie auch einzelne als Planungsgrundlage verwendete Inhalte und Darstellungen dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung, insbesondere im Internet, ist nur mit Zustimmung der Inhaber der einzelnen Urheberrechte zulässig. Der Auftraggeber hat vertraglich das Recht zur Veröffentlichung, Nutzung und Änderung dieses Fachbeitrags. Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA GLIEDERUNG 1. Darstellung des zu Grunde gelegten Musterkraftwerks am Standort Niederaußem ...................................................................... 1 2. Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen ............................ 2 3. Darstellung des Zieles und der Inhalte des Bebauungsplanes .... 2 4. Beschreibung des Untersuchungsraumes ..................................... 3 4.1. Gebietsabgrenzung .............................................................................................. 3 4.2. Planerische Vorgaben und Schutzausweisungen.............................................. 4 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.2.4. Landes-, Regional- und Bauleitplanung .................................................................. 4 Landschaftsplanung, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft und Biotopkatasterflächen ............................................................................................. 4 Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft ............................. 5 Schutzgebiete des Europäischen Netzes „Natura 2000“......................................... 5 4.3. Beschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ......... 5 4.3.1. 4.3.2. 4.3.3. 4.3.4. 4.3.5. Boden ..................................................................................................................... 5 Wasser ................................................................................................................... 6 Luft / Klima ............................................................................................................. 6 Lebensraumfunktion ............................................................................................... 7 Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung .............................................. 9 5. Ermittlung und Bewertung des Eingriffs ....................................... 13 5.1. Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Luft / Klima ......................................... 13 5.2. Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion...................................................... 14 5.3. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einschließlich der Erholungsnutzung .............................................................................................. 15 5.4. Vermeidung von Konflikten ............................................................................... 16 5.5. Artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahmen.......................... 17 5.6. Rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfs .................................... 18 5.6.1. 5.6.2. Bilanzierung des Eingriffs ..................................................................................... 18 Zusammenstellung der Bilanzierung des Eingriffs ................................................ 19 6. Ausgleichskonzept .......................................................................... 20 6.1. Maßnahmen innerhalb des Plangebietes .......................................................... 20 6.2. Maßnahmen vor einzelnen Ortschaften ............................................................ 20 6.3. Artenschutzrechtliche Maßnahmen .................................................................. 21 6.4. Maßnahmen aus einem Ökokonto..................................................................... 21 7. Literatur ............................................................................................ 23 I Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 8. Anhang.............................................................................................. 25 8.1. Naturhaushalt ..................................................................................................... 25 8.2. Landschaftsbild .................................................................................................. 30 ABBILDUNGEN Abbildung 1: Untersuchungsraum für das Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem 3 TABELLEN Tabelle 1: Erfasste Landschaftsbildeinheiten........................................................................11 Tabelle 2: Bilanzierung – Ausgangszustand der Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen ..............................................................................................25 Tabelle 3: Bilanzierung – Zustand der Flächen des Plangebietes gemäß Planung ohne Baustelleneinrichtungsflächen ..............................................................................................26 Tabelle 4: Gesamtbilanz – Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen..26 Tabelle 5: Bilanzierung – Ausgangszustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum ..........................................................................27 Tabelle 6: Bilanzierung – Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß Planung .....................................................................................................27 Tabelle 7: Gesamtbilanz – temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum...28 Tabelle 8: Bilanzierung des Naturhaushaltes – Gesamt .......................................................28 Tabelle 9: Bilanz – Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes .......................................29 Tabelle 10: Gesamtbilanz unter Berücksichtigung der Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes ........................................................................................................................29 Tabelle 11: Bilanzierung des Landschaftsbildes ...................................................................30 PLÄNE Plan 1 Bestands- und Konfliktplan – Biotoptypen Plan 2 Landschaft – Bestand Plan 3 Landschaft – Bewertung Plan 4 Landschaft – Auswirkungen II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 1. Darstellung des zu Grunde gelegten Musterkraftwerks am Standort Niederaußem RWE Power plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms die Erneuerung des Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum Standort gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MWel als Ersatz für eine nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300-MWel am Standort Niederaußem. Die Planung von RWE Power für BoAplus als Neubau basiert auf der bekannten BoATechnologie (Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik) und erfolgt auch mit der Zielsetzung der Reduktion der CO2-Emissionen durch Steigerung des elektrischen Nettowirkungsgrads auf mehr als 45 %. Dies wird nach Angaben von RWE Power gewährleistet durch den weltweit erstmaligen, kommerziellen Einsatz des WTA-Verfahrens (WTA=Wirbelschichttrocknung mit integrierter Abwärmenutzung) im Rahmen des sogenannten integrierten Feuerungskonzeptes, welches die Vorteile von Rohbraunkohlenund Trockenbraunkohlenfeuerung miteinander verbindet. Im Ergebnis wird nach Angaben von RWE Power eine CO2-Reduzierung von ca. 30 % im Vergleich zu den nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus stillzulegenden vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem erreicht; die zugrunde liegende Technologie gilt als die modernste und effizienteste Kraftwerkstechnik auf Braunkohlenbasis. Das geplante Braunkohlenkraftwerk bedingt eine Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln durch die Bezirksregierung Köln. Diese Änderung wurde am 07.10.2011 durch RWE Power angeregt. Die Änderung der Regionalplanung ist Anlass für die Kreisstadt Bergheim als nachfolgende Planungsbehörde die kommunale Bauleitplanung anzupassen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Braunkohlenkraftwerk zu schaffen. Dies beinhaltet die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim (vorbereitende Bauleitplanung) und die Aufstellung eines Bebauungsplans (verbindliche Bauleitplanung) für das Planänderungsgebiet auf der nordöstlich zum Standort gelegenen Fläche. Der Bebauungsplan setzt den planungsrechtlichen Rahmen für ein neues Braunkohlenkraftwerk. Dem Plan und der Beurteilung der planbedingten Wirkungen wird beispielhaft das Anlagenkonzept für ein Braunkohlenkraftwerk wie eingangs beschrieben als Musterkraftwerk zu Grunde gelegt. Die planerischen Festsetzungen erlauben entsprechend der Anlagenkonfiguration des beispielhaft zu Grunde gelegten Musterkraftwerks die Errichtung eines Kesselhauses mit max. 150 m, eines Kühlturms mit max. 100 m und eines Kamins mit max. 180 m Höhe. Zulässig sind u.a. Gebäude für REA, Aschesilos, WTA, etc. und ein Regenrückhaltebecken sowie zur Errichtung erforderliche temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum. Die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks einschließlich aller zugehörigen baulichen Anlagen ist nur in dem festgesetzten Sondergebiet zulässig. Daneben werden im Bebauungsplan Verkehrsflächen, Flächen für Bahnanlagen, für die Abwasserbeseitigung (Regenrückhaltebecken) sowie Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt bzw. nachrichtlich dargestellt (die beiden letzteren zur temporären Nutzung als Baustelleneinrichtung). Diese Flächen werden zusammenfassend als Plangebiet bezeichnet. Für das Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan; das Gebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. 1 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 2. Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen Über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz der auf Grund der Planaufstellung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ist nach § 1 und § 1a Baugesetzbuch zu entscheiden. Die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks stellt naturschutzfachlich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar (§ 14 (1) BNatSchG). Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die erforderliche Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung dar, um die Folgen eines Braunkohlenkraftwerks für Naturhaushalt und Landschaftsbild aufzuzeigen und in der Folge davon die Maßnahmen zur Eingriffsreduzierung abzuleiten. Die Ergebnisse sind in der planerischen Abwägung der Stadt Bergheim nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Dazu werden zunächst die ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten im Plangebiet und im möglichen Einwirkungsbereich des Bebauungsplans ermittelt und bewertet. Hierzu wird zwischen dem oben beschriebenen Plangebiet (= Geltungsbereich des Bebauungsplanes) und dem erweiterten Untersuchungsraum unterschieden, in dem die weitreichenden Störeffekte und damit die Wirkungen auf das Landschaftsbild betrachtet werden. Der LBP geht des Weiteren auf eine möglicherweise relevante Betroffenheit von Gebieten des Europäischen Netzes Natura 2000 und den besonderen Artenschutz ein. Diesbezüglich zwingend erforderliche Maßnahmen sind wesentlicher Bestandteil der landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung. Eine detaillierte Erläuterung der beiden Sachverhalte erfolgt in den jeweiligen Fachbeiträgen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [9] und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung [18]. Grundlage für die Ausarbeitung sind neben der Erfassung des Zustandes von Natur und Landschaft (eigene Erhebungen und [7]) der vorliegende Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 261/NA des Büros Plan + Consult Mitschang GmbH [16]. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist mit Blick auf das Umweltschadensgesetz (USchadG 1) ebenfalls darauf ausgerichtet, möglicherweise eintretende Schädigungen dem aktuellen Wissensstand entsprechend zu ermitteln und bei der Zulassung des Projektes zu berücksichtigen. 3. Darstellung des Zieles und der Inhalte des Bebauungsplanes Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem geschaffen werden. Der Bebauungsplan verfolgt die Zielsetzung, diesen Bereich als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Braunkohlenkraftwerk zu entwickeln. Der aufzustellende Bebauungsplan weist das Baugebiet als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) aus. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,9. Die Gebäudehöhen werden je nach baulicher Nutzung auf 40 bis 180 m begrenzt. Die festgesetzten Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft dienen zunächst als Baustelleneinrichtungsflächen und anschließend als Ausgleichsfläche bzw. als Fläche für die Landwirtschaft. Weiterhin setzt der Bebauungsplan eine Fläche für die Abwasserbeseitigung (Regenrückhaltebecken) im Westen des Plangebietes fest. Die B 477, Teile der L 93n sowie die L 279n werden als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt, die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord als Fläche für Bahnanlagen nachrichtlich dargestellt. 1 2 Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG) vom 10. Mai 2007 (BGBL I S. 666), zuletzt geändert am 24.02.2012. Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Die detaillierten Beschreibungen von Art und Maß der vorgesehenen baulichen oder sonstigen Nutzungen sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten. 4. Beschreibung des Untersuchungsraumes 4.1. Gebietsabgrenzung Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich an der Reichweite möglicher eingriffsverursachter Wirkungen. Hier wird unterschieden zwischen dem Plangebiet als einem engeren Untersuchungsraum sowie einem erweiterten Untersuchungsraum mit einem Radius von 10 km für weitreichende Störwirkungen, insbesondere beim Landschaftsbild. Um die Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten angemessen zu berücksichtigen, wird ein faunistischer Untersuchungsraum bis zu einer Distanz von etwa 500 m zu den geplanten Eingriffsorten abgegrenzt. Abbildung 1: Untersuchungsraum für das Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem 3 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 4.2. Planerische Vorgaben und Schutzausweisungen 4.2.1. Landes-, Regional- und Bauleitplanung Landesentwicklungsplan (LEP NRW) Der Landesentwicklungsplan [13] stellt das Plangebiet und das nahe Umfeld als allgemeinen Freiraum dar. Der Bereich südlich angrenzend an das Plangebiet wird als Siedlungsraum dargestellt. Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Teilabschnitt Region Köln) [2] werden das Plangebiet und das nahe Umfeld als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung ist das Umfeld des Gillbaches gekennzeichnet. Die L 279n sowie die B 477 und die L 93n sind als Bestand bzw. als Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung dargestellt. Die Nord-SüdKohlenbahn gilt als regionalplanerisch bedeutsamer Schienenweg. Der Bereich des bestehenden Kraftwerks in Niederaußem ist als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) gekennzeichnet. In der derzeit im Verfahren befindlichen Änderung des Regionalplans wird die Fläche für ein neues Braunkohlenkraftwerk als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dargestellt. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden weiterhin als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Flächennutzungsplan Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Kreisstadt Bergheim [10] stellt das Plangebiet und das nahe Umfeld als Flächen für die Landwirtschaft dar. Die Nord-Süd-Kohlenbahn und die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord sind als Flächen für Bahnanlagen und die L 276 und die B 477 als überörtliche Hauptverkehrszüge gekennzeichnet. Das Plangebiet und das nahe Umfeld wird von mehreren unterirdischen Leitungen gequert. Der Bereich des bestehenden Kraftwerks in Niederaußem wird als Gewerbegebiet bzw. als gewerbliche Baufläche gekennzeichnet. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend den neuen städtebaulichen Zielsetzungen geändert. 4.2.2. Landschaftsplanung, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft und Biotopkatasterflächen Als rechtskräftiges Planwerk ist der Landschaftsplan Nr. 7 „Rommerskirchener Lößplatte“ des Rhein-Erft-Kreises zur berücksichtigen. Für das Plangebiet des Landschaftsplanes werden behördenverbindliche Entwicklungsziele formuliert. Mit der „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ wird die Planungsabsicht beschrieben, welche für das Umfeld des Plangebiets im Rhein-Erft-Kreis relevant ist (Entwicklungsziel 2). Festgesetzte Schutzausweisungen, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen tragen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele bei. Folgende Biotopkatasterflächen befinden sich im nahen Umfeld des Plangebietes: • • 4 BK-4905-304 – Totengraben BK-4906-002 – Gillbach bei Hüchelhoven. Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 4.2.3. Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft Innerhalb des Plangebietes bestehen weder geschützte noch schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft. Angrenzend bzw. im nahen Umfeld des Plangebietes sind folgende geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft vorhanden: Landschaftsschutzgebiete: • • LSG 2.2-4 LSG 2.2-5 LSG Gillbachtal LSG Totengraben Gesetzlich geschütztes Biotop: • GB-4906-401 Teilstrecke des Gillbachs beim Groß Mönchhof. Gesetzlich geschützte Alleen • Allee an der B 477 4.2.4. Schutzgebiete des Europäischen Netzes „Natura 2000“ Schutzgebiete des Europäischen Netzes Natura 2000 sind innerhalb des Plangebietes und seinem näheren Umfeld nicht vorhanden. Das dem Plangebiet nächstgelegene FFH-Gebiet (FFH-Gebiet Königsdorfer Forst, DE-5006301) befindet sich in ca. 7 km Entfernung. Nach den Ergebnissen der FFHVerträglichkeitsuntersuchung (TÜV Nord Systems GmbH 2012) ist eine planbedingte Beeinträchtigung dieses sowie auch der weiter entfernt liegenden FFH-Gebiete auszuschließen. 4.3. Beschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild Die Erfassung von Naturhaushalt und Landschaftsbild erfolgt durch örtliche Erhebungen und Auswertung vorhandener Erkenntnisse und Daten. Im Plangebiet wurde im Sommer 2010 eine Erfassung der Biotoptypen durchgeführt. Die Beurteilung des Landschaftsbildes erstreckt sich auf einen Radius von 10 km, da davon ausgegangen wird, dass die Anlagen des geplanten Braunkohlenkraftwerks noch aus einer Entfernung von bis zu 10 km optisch wahrgenommen werden können [14] und insoweit visuelle Beeinträchtigungen möglich sind. Faunistische Erfassungen wurden in einem Raum bis zu einer Distanz von 500 m zu den geplanten Eingriffsorten durchgeführt. 4.3.1. Boden Beschreibung des Bestandes Der vorherrschende Boden innerhalb des Plangebietes ist die Parabraunerde (Bodentyp L31), die stellenweise schwach pseudovergleyt sein kann. Im Umfeld des Gillbaches angrenzend an das Plangebiet treten Kolluvien auf (Bodentyp K3). Die Böden des Plangebietes zeichnen sich durch ein hohes bis sehr hohes landwirtschaftliches Ertragsvermögen (Bodenwertzahlen zwischen 65 und 85), eine hohe bis sehr hohe Sorptionsfähigkeit, eine hohe nutzbare Wasserkapazität sowie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit aus. Bewertung des Bestandes Die digitale Karte der schutzwürdigen Böden [6] kennzeichnet die Böden des Plangebietes wegen ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, als besonders schutzwürdig. Solche Böden sind allerdings innerhalb des betroffenen Naturraums relativ häufig anzutreffen. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen sie 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Wert- und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung dar, da sie weder besonders wichtige Standortbedingungen für die natürliche Vegetation noch besondere Seltenheit aufweisen. 4.3.2. Wasser Beschreibung des Bestandes Das Plangebiet ist frei von Oberflächengewässern. Westlich des Plangebietes verläuft der Gillbach von Süd nach Nord. Der Gewässerverlauf des Gillbaches wird von Auengebüschen und sonstigen Ufergehölzstrukturen gesäumt. Er weist, obwohl weitgehend begradigt, über Teilstrecken einen relativ naturnahen Charakter auf. In Teilen bietet er Raum für Überschwemmungen. Der überwiegende Verlauf des Gillbaches und seine direkte Umgebung ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus sind Teile des Gillbaches im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop berücksichtigt worden. Der Gillbach wird nach der Gewässergütekarte [12] als Gewässer mit der Gewässergüte „kritisch belastet“ dargestellt. Die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Plangebietes sind überprägt durch die bergbauliche Tätigkeit im Gebiet der benachbarten Tagebaue. Zwar liegt der untersuchte Bereich laut Angabe der Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen [4] innerhalb eines Gebietes mit mäßig ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen. Durch die mit dem Braunkohleabbau einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die Grundwasserverhältnisse jedoch großräumig grundlegend verändert worden. Die ursprünglich hohen Grundwasserstände zwischen 0 und 13 dm Tiefe sind aus diesem Grund und z.T. wegen landwirtschaftlichen Meliorationsmaßnahmen nicht mehr vorhanden. Demnach liegt das Plangebiet in einem Gebiet, in dem im Hinblick auf das Grundwasser keine besonderen Verhältnisse im Sinne von grundwassergeprägten Bereichen, Flächen mit hoher Grundwasserneubildungsrate o.ä. vorliegen. Die Verhältnisse für das Grundwasser in tieferen Schichten zeichnen sich durch das Vorherrschen von Gesteinsbereichen mit guter Filterwirkung aus. Verschmutzungen können schnell eindringen, breiten sich aber nur langsam aus. Verschmutztes Grundwasser unterliegt deswegen weitestgehend der Selbstreinigung [5]. Im Bereich der Fließgewässer kann Verschmutzung dem Grundwasser durch Infiltration der Oberflächenwässer unmittelbar zusetzen. Dadurch besteht die Gefahr einer schnellen Ausbreitung der Verschmutzung über die Vorfluter. Bewertung des Bestandes Obgleich der Gillbach in einen landwirtschaftlichen Produktionsraum eingebettet ist, konnte sich hier durchaus ein Gewässerbereich entwickeln, der sich aus Naturschutz und gewässerökologischer Sicht als relativ hochwertig darstellt. Durch die mit dem Braunkohleabbau einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die Grundwasserverhältnisse großräumig grundlegend geändert worden, so dass das Plangebiet in Hinblick auf das Grundwasser nur von nachrangiger Bedeutung ist. 4.3.3. Luft / Klima Beschreibung des Bestandes Das Klima im Bereich des Plangebietes ist gekennzeichnet durch die Leelage zur Eifel im Süden und den Ardennen im Westen. Die Niederschlagsmengen liegen im jährlichen Mittel bei ca. 650 mm, bei einem mittleren monatlichen Niederschlagsmaximum zwischen 70 und 80 mm in den Monaten Juli bis August. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10°C, die mittlere Häufigkeit von Windgeschwindigkeiten ≤ 1,5 m/s (Schwachwindlagen) liegt zwischen 20 und 25%. Die vorherrschende Windrichtung schwankt zwischen Südwest und Südost bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von 3 – 4 m/s. 6 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Klimarelevante Strukturen in Gestalt von großflächigen Wäldern sind im Plangebiet nicht vorhanden. Klimarelevante Strukturen in Form von kleineren Gehölzbeständen befinden sich im Bereich von Klein Mönchhof sowie im Bereich des Gillbaches angrenzend an das Plangebiet. Sie tragen zur lufthygienischen Ausgleichsfunktion bei. Ansonsten haben die begleitenden Gehölzbestände entlang der Straßen und Wege eine bedingt immissionsmindernde Funktion für Lärm und Schadstoffe. Weiterhin werden die makroklimatischen Erscheinungen durch lokal-klimatisch wirksame Klimafaktoren, insbesondere die Oberflächengestalt, überprägt. Im Plangebiet kommen meist ackerbaulich genutzte Flächen vor, die bei Strahlungswetterlage als Kaltluftentstehungsflächen einzuordnen sind. Der Bereich des Plangebietes liegt außerhalb des Belastungsgebietes »Rheinschiene Süd«. Vorbelastungen bestehen in Form der bestehenden Kohlekraftwerke z.B. in Niederaußem sowie durch örtliches Gewerbe und Verkehr. Bewertung des Bestandes Bedeutsame, lokalklimatisch relevante Strukturen konnten im Plangebiet nicht festgestellt werden. Die klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse weisen keine herausragenden Funktionen auf, sondern sind ortsüblich und damit allgemeiner Natur. Dies trifft auch auf die Bedeutung der Kaltluftproduktion im Plangebiet zu. Da diese keine wesentlichen Funktionsbezüge zu Siedlungsflächen hat, ist auch sie nur als Wert- und Funktionselement von allgemeiner Bedeutung einzustufen. 4.3.4. Lebensraumfunktion Zur Erfassung der Lebensräume wurde eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im Sommer 2010 im Bereich des Plangebietes durchgeführt (s. Plan 1). Die Einteilung in Biotoptypengruppen und der entsprechende Biotoptypen-Code orientiert sich an der Biotoptypenliste des LANUV [11]. Der Teilaspekt Tiere wird durch die Berücksichtigung gegenüber den spezifischen Projektwirkungen empfindlichen faunistischen Indikatorgruppen und zusätzlichen artenschutzrechtlich relevanten Tierarten mit größeren Raumansprüchen berücksichtigt. Hierfür wurden umfangreiche faunistische Erfassungen der Tiergruppen Feldhamster [17], Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Libellen in den Jahren 2010 und 2011 durch das Kölner Büro für Faunistik [9] durchgeführt. Zudem wurde ein Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers überprüft. Aktuell in 2012 wird das Vorkommen der Haselmaus überprüft. Der Schutz von Arten und Lebensräumen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt. Gegenstand der Betrachtung sind deswegen insbesondere die Lebensräume bzw. diejenigen Arten mit ihren Lebensräumen und Funktionen, die wegen ihres hohen Gefährdungsgrades eine besondere Schutzwürdigkeit aufweisen und somit die Zerstörung oder eine sonst wie geartete Beeinträchtigung gleichbedeutend ist mit einem Verlust der Artenvielfalt. Beschreibung des Bestandes Biotoptypen Der Großteil des Plangebietes wird von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen eingenommen. Die Felder sind großflächig und infolge der Unkrautbekämpfung ist der Besatz an Wildpflanzen gering und findet sich meist an den Rändern zu den Wegen und anderen Nutzungsstrukturen. Durch die hohe Nutzungsintensität ist das Artenspektrum von Tieren deutlich eingeschränkt. Die Ackerflächen weisen meist ungünstige Lebensraumbedingungen auf, die jedoch den angepassten Offenlandarten, wie z.B. Feldlerche, genügen können. 7 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Westlich der B 477 befindet sich eine große Parkplatz- und Lagerfläche. Diese Fläche ist z.T. versiegelt, Teilbereiche sind mit Rasen bewachsen. Da für diese Fläche eine Rückbauverpflichtung besteht, wird sie im Weiteren als Ackerfläche gewertet. Zwischen dieser Parkplatzfläche und der B 477 befindet sich noch eine Böschungsfläche die mit Ruderalarten bewachsen ist. Entlang der B 477, der L 279, der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord und der NordSüd-Kohlenbahn sowie entlang des Gillbaches befinden sich begleitende Baum- und Strauchreihen sowie Einzelbäume und Hecken. Der Bereich um Klein Mönchhof angrenzend an das Plangebiet zeichnet sich neben überbauten Flächen durch parkähnliche Bestände und Grünanlagen aus (s. Plan 1). Faunistische Lebensräume Das Plangebiet beinhaltet aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung vorwiegend potenzielle Lebensräume für Arten des Offenlandes. Flächige Gehölzstrukturen sind angrenzend an das Plangebiet im Bereich des Gillbaches sowie im Bereich von Klein-Mönchhof vorhanden. Laubholzreiche Gehölzstrukturen mit älterem Gehölzbestand entlang der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord, der Nord-Süd-Kohlenbahn und der Straßen (B 477, L279), dienen als Leitstrukturen, als Brut- und Nahrungshabitate für die Avifauna und fördern die biologische Vielfalt. Als Brut- und Nahrungshabitate dienen auch die parkähnlichen Gehölzbestände im Bereich von Klein-Mönchhof angrenzend an das Plangebiet. Auch Fließgewässer (hier: Gillbach mit angrenzenden Wiesen- und Ufergehölzstrukturen westlich des Plangebietes) dienen als Leitstrukturen und als Nahrungshabitat für die Avifauna und wirken sich positiv auf die biologische Vielfalt aus. Im Rahmen der faunistischen Erfassungen wurden insgesamt 75 Vogelarten nachgewiesen, wobei 51 Arten als Brutvögel und 24 Arten als Nahrungsgast oder Durchzügler auftraten [9]. In Bezug auf die Säugetiere wurden im Rahmen der Bestandserfassung mindestens sechs Fledermausarten im Jahr 2010 nachgewiesen. Die Ackerflächen im Plangebiet werden von den Fledermäusen sporadisch höchstens als Nahrungs- und Transferraum aufgesucht. Die gehölzbestandenen Bereiche werden als Leitlinie genutzt, auf der auch Nahrungsflüge möglich sind. Quartiere werden innerhalb des Plangebietes und auch im angrenzenden Baumbestand am Gillbach ausgeschlossen. Die Gehölzbestände sind überdies Lebensraum für Kleinsäuger. Der Feldhamster wurde im Rahmen der Erfassungen auf den Ackerflächen nicht nachgewiesen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 29 [9]). Weiterhin dienen die Fließgewässer sowie die Stillgewässer (Regenrückhaltebecken) in der Nähe des Plangebietes gewässerliebenden Tieren, z.B. den Libellen als Lebensraum. In einer Pfütze westlich des Gillbaches wurde die Wechselkröte nachgewiesen (ein Individuum). Geeignete Lebensräume für Reptilien sind in der Nähe des Plangebietes nur vereinzelt, z.B. im Bereich der Bahntrassen, vorhanden. Nähere Aussagen zur faunistischen Bedeutung der betroffenen Lebensräume sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] zu entnehmen. Bewertung des Bestandes Biotoptypen Als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung werden prinzipiell naturnahe, ältere, seltene oder vergleichsweise geringen Nutzungseinflüssen unterliegende Biotope eingestuft. Diese Wertsetzung kann im vorliegenden Fall nur wenigen Biotoptypen zugewiesen werden. Zu berücksichtigen sind hierbei die Gehölzbestände östlich des 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Gillbaches sowie die älteren Gehölzbestände im Bereich von Klein Mönchhof angrenzend an das Plangebiet. Allerdings sind auch diese Areale nicht frei von nutzungsbedingten Belastungen, die aus dem angrenzenden Umfeld herrühren. Vollkommen unbeeinflusste Landschaftsteile mit natürlichen oder naturnahen Biotopkomplexen, denen ein herausragender Wert beizumessen ist, bestehen nicht. Den Gehölzbeständen entlang der Straßen und Wege wird eine mittlere Bedeutung beigemessen. Bei diesen Gehölzstrukturen ist die Bedeutung z.B. als Nisthabitat für Vögel aufgrund der Belastungen durch den Autoverkehr und den Bahnverkehr geringer. Diesen Gehölzstrukturen wird aber eine lokale Bedeutung für die Vernetzung beigemessen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Bereicherung der biologischen Vielfalt leisten und sie in gewisser Weise auch einen Sicht-, Lärm- und Immissionsschutz darstellen. Faunistische Lebensräume Aufgrund der habitatstrukturellen Gliederung des Plangebietes (kein Wald, kein Altbaumbestand, intensiv genutzte Agrar- und Gewerbeflächen) und der bestehenden Störwirkungen (Kraftwerk, Straßen, Bahntrasse) liegt die Artendiversität bei gering bis mittel. Insgesamt sind mind. sechs Fledermausarten im faunistischen Untersuchungsraum nachgewiesen worden. Die Flächen des Plangebietes werden jedoch als geringwertig für Fledermäuse eingestuft und werden nur sporadisch als Nahrungs- und Transferraum aufgesucht [8]. Die angrenzenden Gehölzbereiche haben dagegen eine deutlich höhere Bedeutung für Fledermäuse als die offenen Ackerfluren. Quartiere werden sowohl im Sondergebiet als auch auf den Baustelleneinrichtungsflächen ausgeschlossen. Auch in Hinblick auf Brutvögel ist das Plangebiet als gering bist mittel einzustufen. Von den insgesamt im faunistischen Untersuchungsraum erfassten Vogelarten sind 30 Arten als planungsrelevant einzustufen. Im Sondergebiet Braunkohlenkraftwerk selbst treten keine planungsrelevanten Vogelarten auf. In der östlich gelegenen temporär genutzten Baustelleneinrichtungsfläche kommt die Feldlerche als Brutvogel mit drei Paaren vor. Im unmittelbaren Umfeld der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsfläche, im Bereich des Bahndammes innerhalb des Plangebietes, tritt zudem die Nachtigall als Brutvogel auf. Konkrete Aussagen über einzelne Artenvorkommen sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen [9]. 4.3.5. Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung Beschreibung des Bestandes Der erweiterte Untersuchungsraum umfasst einen großen Bereich des Landschaftsraumes der Rommerskirchener Lößplatte, der Ville und von Teilen des Erfttals sowie der Jülicher Börde. Die natürlichen Raumeinheiten sind einerseits durch flachwellige Gebiete mit hoher Bodengüte und in der Folge intensiver Landwirtschaft bzw. andererseits durch den nach Norden auslaufenden Höhenrücken und dem angrenzenden Talraum mit einem größeren Anteil von Wäldern geprägt. Bestimmend für das Landschaftsbild sind zudem die durch die bergbauliche Tätigkeit und die damit in Zusammenhang stehenden Kraftwerke (Niederaußem, Frimmersdorf, Neurath), Freileitungen, Bahndämme (u.a. der Nord-SüdBahn) und die Umspannwerke. Die von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägten Bereiche zeichnen sich durch flurbereinigte, großflächige Parzellen aus. Sie werden durch eine Vielzahl größerer und kleinerer, manchmal dörflicher Siedlungsbereiche durchzogen. Gliedernde und belebende Strukturelemente in Gestalt von Gebüschen, Hecken und kleineren Gehölzen sind in den landwirtschaftlich geprägten Gebieten nur noch entlang von Straßen und Wegen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten. Besonders markante Erscheinungen (Einzelbäume und Baumgruppen) genießen nicht zuletzt wegen ihrer weithin 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA sichtbaren landschaftsbildprägenden Wirkung in einer ansonsten an optischen Reizen armen Landschaft als geschützte Landschaftsbestandteile einen besonderen Schutz. Größere zusammenhängende Wälder innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden, z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Der Knechtstedener Wald mit Chorbusch mit seinen teilweise sehr naturnahen Laubwaldgesellschaften liegt nur z.T. innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes. Im Hinblick auf die Oberflächengewässer zeichnet sich der erweiterte Untersuchungsraum westlich der Ville gegenüber dem östlich gelegenen Teil durch eine größere Dichte an Fließund Stillgewässern aus. Das größte Fließgewässer ist die Erft, die von Südosten kommend, den Untersuchungsraum in nordöstliche Richtung quert. Die Erft, die im erweiterten Untersuchungsraum über weite Strecken dreigeteilt in Kleine Erft, Große Erft und Erftkanal verläuft, bildet erst auf Höhe der Zievericher Mühle einen geschlossenen Wasserlauf. Von der Börde im Westen fließen mehrere kleine Bäche zur Erft, z.B. Wiebach, Elsdorfer Fließ, Finkelbach, Kasterer Mühlenerft. Die übrigen Bäche der Ville entwässern nach Norden und Osten zum Rhein. Die meisten Fließgewässer sind technisch ausgebaut, so dass nur in wenigen Abschnitten die Landschaft durch eine typische strukturreiche Gewässerlandschaft geprägt wird. In Teilen des erweiterten Untersuchungsraumes tritt das Relief als ein wesentliches gliederndes und belebendes Strukturelement der Landschaft hinzu. Es ist insbesondere im Bereich von Trockentälern teilweise sehr bewegt und trägt damit zu einer Belebung des Landschaftsbildes bei. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die bewaldeten Abraumhalden, auch wenn es sich hierbei um künstliche Erhebungen handelt sowie für die Geländekante entlang des Übergangs von der Nieder- zur Mittelterrasse im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraumes. Die überwiegend bewaldete Ville stellt eine weithin sichtbare Raumgrenze dar, die die westliche Börde vom Rheintal und der auf der Mittelterrasse befindliche Rommerskirchener Lößplatte abtrennt. Im näheren Umfeld des Plangebietes ist das Relief nach Norden hin weitgehend eben. Nach Süden wird das Plangebiet durch das bestehende Kraftwerk und die Ortslage Niederaußem relativ gut abgeschirmt. Während in weiten Teilen des erweiterten Untersuchungsraumes ländliche Strukturen vorherrschen, sind andere Bereiche des Landschaftsraumes durch vorhandene technische Elemente z. T. stark in ihrer Eigenart überformt. Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind nicht zuletzt deshalb Teil des Naturparks Rheinland (nördlicher Teilbereich), was ihre Stellung als Erholungsbereich unterstreicht. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Die ebenfalls damit in Verbindung stehende Nord-Süd-Bahn trägt, da sie sich der Maßstäblichkeit der gesamten umliegenden Landschaft besser anpasst, mit ihren von Gehölzen bestandenen Dämmen hingegen eher zu einer Belebung der Landschaft bei. Eine erhebliche Vorbelastung ist zudem die Autobahn A 61 (optisch, Schall). Anhand der vorherrschenden Eigenart, der prägenden Strukturelemente und des Reliefs lassen sich innerhalb eines Abstandes von 10 km zur Sondergebietsfläche mit aufstehenden Bauteilen 43 Landschaftsbildeinheiten unterscheiden. Diese werden in Plan 2 dargestellt und 10 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA im Folgenden beschrieben (s. Tabelle 1). Die Abgrenzung der Landschaftsbildeinheiten erfolgt nach der Methodik von Adam, Nohl, Valentin (1986) [14]. Tabelle 1: Erfasste Landschaftsbildeinheiten Nummer der Landschaftsbildeinheit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Beschreibung der Landschaftsbildeinheit Offene Agrarlandschaft mit mäßig bewegtem Relief zwischen der Eisenbahnstrecke, der K 31 und der Auen- und Tallandschaft des Gillbaches Auen- und Tallandschaft des Gillbaches mit Orts- und Hoflagen Offene Agrarlandschaft mit bewegtem Relief im Umfeld der Orts- und Hoflagen Widdeshoven und Evinghoven Offene Agrarlandschaft mit bewegtem Relief zwischen den Ortslagen Rommerskirchen, Nettesheim, Evinghoven und Deelen Offene Agrarlandschaft mit mäßig bewegtem Relief nördlich und östlich der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord mit den Ortschaften Nettesheim, Butzheim, Frixheim und Anstel Wald- und Forstlandschaft Knechtstedener Busch und Chorbusch Offene Agrarlandschaft im Übergangsbereich von Nieder- zur Mittelterrasse zwischen Stommeln, Butzheim und Frixheim Gut strukturierte Agrarlandschaft mit Stommeler Busch, Golfplatz Butzheimer Busch und Stommeln Pulheim mit offener Agrarlandschaft mit teilweise schwach bewegtem Relief Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief zwischen Rommerskirchen, der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord und der B 59 Auen- und Tallandschaft des Gillbaches mit Agrarflächen und den Ortschaften Rommerskirchen und Rheidt-Hüchelhoven Offene Agrarlandschaft auf bewegtem Relief zwischen den Ortslagen Sinsteden und Rommerskirchen, der Nord-Süd-Kohlenbahn und der Eisenbahnstrecke Offene Agrarlandschaft mit bewegtem Relief zwischen Sinsteden, Allrath, der NordSüd-Kohlenbahn und der Eisenbahnstrecke Südöstlicher Randbereich von Grevenbroich mit Industrie- und Ackerflächen Vollrather Höhe mit bewaldeten Hangbereichen, der Ortslage Neuenhausen und dem Kraftwerk Frimmersdorf Offene Agrarlandschaft mit bewegtem Relief mit den Kraftwerken in Neurath Ortslagen Frimmersdorf und Neurath mit agrarisch und forstlich genutztem Umfeld sowie der Gürather Höhe Frimmersdorfer und Kasterer Höhe mit bewaldeten Hangbereichen und dem Grevenbroicher Golfplatz und der Erft Gewerbegebiet Kaster mit offener Agrarlandschaft und Erft Rekultivierte, teils strukturierte Agrarlandschaft mit bewegtem Relief zwischen Bedburg und Bedburg-Rath Offene Agrarlandschaft auf bewegtem Relief zwischen der Nord-Süd-Kohlenbahn, Bedburg-Rath und Niederaußem Umfeld der Nord-Süd-Kohlenbahn und der Aschedeponie Ortslagen Nieder- und Oberaußem und Auenheim Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief mit Umspannwerk zwischen der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord, der Nord-Süd-Kohlenbahn und Büsdorf Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief westlich und nördlich von Fliesteden beiderseits des Stommelner Bachs Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief zwischen Oberaußem, Glessen und Büsdorf Offene Agrarlandschaft mit mäßig bewegtem Relief mit den Ortslagen Glessen, Brauweiler, Geyen, Dansweiler und Sinthern Königsdorfer Forst mit Erlenbusch Abtsbusch, Glessener Höhe und Fischbachhöhe mit bewaldeten Hangbereichen 11 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Nummer der Landschaftsbildeinheit 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 Beschreibung der Landschaftsbildeinheit Bewaldete Röttgenhöhe mit Hangbereichen und Ortslage Horrem südöstlich der Eisenbahnstrecke Strukturierte Agrarlandschaft mit forstlich genutzten Bereichen zwischen den Ortslagen Sindorf, Horrem und Quadrath-Ichendorf Offene Agrarlandschaft zwischen der A 61, der Hambachbahn und Kerpen Ortslagen Bergheim-Zieverich, Kenten und Quadrath-Ichendorf Rekultivierte Flächen des ehemaligen Tagebaus Bergheim mit agrarisch und forstlich genutzten Bereichen Agrarlandschaft auf der Hochfläche der Wiedenfelder Höhe mit umgebenden Waldbereichen Naherholungsgebiet Peringser Maar Ortslage Bedburg Erftaue bei Paffendorf, Glesch und Blerichen Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief westlich der A 61 Auen- und Tallandschaft des Finkelbachs mit der Ortslage Niederembt Offene Agrarlandschaft im Umfeld des Elsdorfer Fließ zwischen der A 61, K 41, Glesch und der Fernbandtrasse Gewerbegebiet im Südwesten von Paffendorf Offene Agrarlandschaft auf schwach bewegtem Relief zwischen der A 61 und Elsdorf Bewertung des Bestandes In die Bewertung des Landschaftsbildes fließt der Zustand der wahrnehmbaren Ausprägungen der Landschaft und die damit verbundenen Voraussetzungen für die Erholung des Menschen ein. Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen wesentliche Faktoren. Diese sind so zu schützen, dass z.B. Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Darüber hinaus stellen auch die mit allen Sinnen wahrnehmbaren Ausprägungen, wie Düfte, Freiheit von Gerüchen und Lärm sowie die Zugänglichkeit für Erholungssuchende eine Bedeutung als Lebensgrundlage und eine Voraussetzung für die Erholung dar. Aufgrund des großen Betrachtungsraumes (erweitertes Untersuchungsgebiet) und im Hinblick auf eine möglichst intersubjektive Beurteilung wird im vorliegenden Fall auf das Bewertungsverfahren von Adam, Nohl, Valentin (1986) [14] zurückgegriffen. Wertgebende Kriterien sind die Aspekte Vielfalt, Naturnähe, Eigenart sowie Lärm- und Geruchsbelästigung. Die bestehenden unterschiedlichen Landschaftsbildqualitäten der in Tabelle 1 beschriebenen Landschaftsbildeinheiten kommen in Form verschieden hoher so genannter landschaftsästhetischer Eigenwerte zum Ausdruck (s. Plan 3). Die detaillierten Ergebnisse der Bewertung der jeweiligen Landschaftsbildeinheiten sind in Tabelle 11 im Anhang 8.2 wiedergegeben. Das Plangebiet weist mit seinem Relief und seiner nutzungsbedingten Ausprägung eine landschaftsraumtypische Ausprägung geringerer bis mittlerer Qualität auf. Landschaftselemente mit besonderer ästhetischer Wirksamkeit sind nicht vorhanden. Auch tritt das Relief im Plangebiet nicht als besondere Gestaltqualität hervor. Dies ergibt sich vor allem aus der insgesamt nur sanften Geländeneigung und dem beinahe völligen Fehlen von weiteren Strukturelementen. Somit ist zwar eine landschaftstypische, allgemeine Qualität, nicht aber eine besondere Bedeutung gegeben. 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Erst darüber hinaus existieren diese vereinzelt in Gestalt von Gehölzstrukturen, flächig als Waldbereiche oder linear als Terrassenkante, eingebettet in eine durch Landwirtschaft, Siedlungen und Industrie überformte Kulturlandschaft. Das Plangebiet nimmt, zusammen mit der Landschaftsbildeinheit 14, im Vergleich zu allen anderen Raumeinheiten des erweiterten Untersuchungsraumes einen sehr geringen Wert im Hinblick auf das Landschaftsbild ein (vgl. Plan 3). Als sehr hochwertig werden dagegen im erweiterten Untersuchungsraum die Waldbereiche im Bereich des Knechtstedener Busches und des Chorbusches sowie des Königsdorfer Forstes (Landschaftsbildeinheiten 6 und 28) eingestuft. Die Bereiche entlang der Erft in Bergheim Zieverich, Glesch und Blerichen sowie die Landschaftsbildeinheiten, die durch zahlreiche Wäldchen und weitere Strukturelemente durchsetzt werden, werden als hochwertig eingestuft (Landschaftsbildeinheiten 8, 31, 38). Eine mittlere Einstufung erhalten die landwirtschaftlich genutzten Landschaftsbildeinheiten, die von Gehölzbeständen und Gewässern gegliedert werden und teilweise eine markante Geländeneigung aufweisen (Landschaftsbildeinheiten 1-5, 7, 11-13, 18, 21, 25-27, 29, 32, 34-36, 39-41, 43). Aufgrund der nutzungsbedingten Einflüsse und der vorgenannten positiven Strukturelemente stellt sich die Eigenart und Schönheit des erweiterten Untersuchungsraumes differenziert dar, wobei die visuellen Einflüsse des Braunkohlentagebaus und der Kraftwerke zu einer deutlichen technischen Prägung des Raumes beitragen. Dennoch verbleiben Teilräume und Landschaftselemente mit zumindest für die örtliche Bevölkerung hohem Lebens-, Erlebnisund Erholungswert. 5. Ermittlung und Bewertung des Eingriffs Von der Planung gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild aus, die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes hervorrufen können. 5.1. Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Luft / Klima Durch den Bau des geplanten Braunkohlenkraftwerkes gehen im Bereich des Sondergebietes dauerhaft die dort vorhandenen ertragreichen landwirtschaftlich genutzten Böden (inkl. der Parkplatz und Lagerfläche) verloren. Zusätzlich werden noch weitere temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum in Anspruch genommen. Bei diesen Flächen handelt es sich um die Ackerflächen südlich und nördlich der Hofstelle Klein Mönchhof (BE1.1, BE1.2). Auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der B 477 und der Bahntrasse (BE2) sowie östlich der Bahntrasse (BE3) werden als temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum herangezogen. Anlagebedingt kommt es überwiegend zu einer Neuversiegelung, im Bereich des derzeit als Parkplatz/ Lagerfläche genutzten Bereiches liegt in Teilen bereits eine Versiegelung vor. Aufgrund der bestehenden Rückbauverpflichtung wird bei der Eingriffsbilanzierung im Bestand landwirtschaftlich genutzte Fläche zu Grunde gelegt. Durch die Versiegelung wird im Bereich des Sondergebietes für ein Braunkohlenkraftwerk ein dauerhafter und vollständiger Verlust der Bodenfunktionen verursacht. Bei den genannten Beeinträchtigungen sind verbreitete, anthropogen beeinflusste Böden betroffen. Hierunter fallen Böden, die laut Geologischem Dienst NRW schutzwürdig sind aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden diese Böden nicht als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung bezeichnet. Eine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern besteht nicht. Durch die Versiegelungen innerhalb des Sondergebietes wird die Versickerung von Niederschlagswasser in diesem Bereich deutlich gemindert. Wegen der im Zusammenhang mit den benachbarten 13 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Tagebauen erfolgten Sümpfungsmaßnahmen kann ein grundlegender Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse aber ausgeschlossen werden. Auch wegen der vorherrschenden Gesteinsbereiche mit guter Filterwirkung ist eine Verschmutzungsgefährdung des abgesenkten Grundwassers nicht zu erwarten. Klimarelevante Strukturen gehen durch die Errichtung des geplanten Braunkohlenkraftwerks nur teilweise verloren. Die derzeit für die Kaltluftentstehung relevanten Ackerflächen im Plangebiet stehen in Zukunft zum Großteil nicht mehr zur Verfügung. Hierdurch und wegen der Bodenversiegelung sowie der Wärmeabstrahlung eines solchen Kraftwerks wird sich das Kleinklima der unmittelbar angrenzenden Flächen verändern. Gehölzbestände werden voraussichtlich nur in den Randbereichen der Baustelleneinrichtungsflächen, z.B. im Bereich des gehölzbestandenen Bahndammes und entlang der L 279, in geringem Maße beeinträchtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten, da Bereiche mit Funktionen allgemeiner Bedeutung betroffen sind. Auch im Hinblick auf den Landschaftsfaktor Luft / Klima kann der Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks zu Veränderungen durch Immissionen führen, wobei aber die verbesserte Anlagentechnik die Beeinträchtigungen der Luftqualität im Vergleich zu den Altanlagen spürbar reduziert. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte die verbleibenden Emissionen nicht zu einer Verschlechterung der Lufthygiene führen, sondern die Gesamtbilanz spürbar verbessert wird, zumal eine mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von Altanlagen am Standort Niederaußem vorgesehen ist. 5.2. Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion Durch Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerkes werden umfangreiche Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon sind überwiegend Offenlandbereiche und in geringem Umfang Verkehrsflächen und Saumstrukturen betroffen. In geringem Maße gehen auch Teilflächen höherwertiger Biotoptypen verloren, die insbesondere durch Alter und Artenzusammensetzung gekennzeichnet sind. Dabei handelt es sich um Böschungsbereiche entlang der Verkehrswege, die von einem Kraftwerksbau nicht unmittelbar betroffen, aber randlich gestört werden. Insgesamt sind durch die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks Wert- und Funktionselemente von allgemeiner bis mittlerer Bedeutung betroffen, so dass sich zum derzeitigen Planungsstand die Eingriffsbetrachtung auf die tatsächlich betroffenen Flächen beziehen kann. Durch ein neues Braunkohlenkraftwerk kann es zur Betroffenheit von Vogelarten insbesondere der offenen Feldflur kommen. Es handelt sich hierbei z.B. um die Feldlerche, die im Plangebiet brütet. Verbreitete und in ihren ökologischen Ansprüchen wenig spezialisierte Arten können dabei auf geeignete Lebensräume in der Umgebung ausweichen. Bei der Feldlerche wird das Angebot an Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Raum jedoch abnehmen. Weiterhin sind Arten betroffen, die in den Gehölzbereichen angrenzend an das Plangebiet brüten [9]. Durch Störwirkungen, die durch den Baustellenverkehr oder den Menschen unmittelbar ausgelöst werden, können Arten in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Vor allem auf die Gehölzstrukturen entlang des Bahndamms, an dem verbreitete Vögel sowie die planungsrelevante Nachtigall brütet, können Störungen einwirken. Auch bei weiteren Tiergruppen (z.B. Amphibien) kann es im Plangebiet zu einer Gefährdung von Individuen und ihren Entwicklungsstadien kommen. Detaillierte Aussagen zur artenschutzrechtlichen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] zu entnehmen. 14 Betroffenheit sind dem Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 5.3. Beeinträchtigung Erholungsnutzung des Landschaftsbildes einschließlich der Die Realisierung eines neuen Braunkohlenkraftwerks wird unvermeidbar zu einer Veränderung der Landschaft führen und ist damit aus fachlicher Sicht als zusätzliche Umweltauswirkung zu bewerten. Die zu Grunde gelegte Höhe des Kraftwerks von bis zu 150 m (Kesselhaus) bzw. 180 m (Schornstein) führt dazu, dass das Kraftwerk nicht nur im Plangebiet sondern auch noch aus weiter Entfernung optisch wahrgenommen werden kann. Aufgrund der unmittelbaren Errichtung eines neuen Kraftwerks angrenzend am bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem wird es voraussichtlich jedoch nicht zu einer grundlegend anderen Situation führen. Hierzu trägt auch der im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerkes vorgesehene Abriss eines 200 m hohen Kamins und von fünf Kühltürmen im südlichen Bereich des Kraftwerks bei. Zur Beurteilung der Erheblichkeit ist die Wahrnehmbarkeit eines neuen Braunkohlenkraftwerks in Verbindung mit der Entfernung sowie die vorhandene Qualität eines betroffenen Raumes wesentlich. Ist der Raum bereits durch vorhandene Gestaltelemente technisch geprägt, wirken zusätzliche Einflüsse weniger verändernd als in natürlichen oder landschaftlich geprägten Räumen. Es ist also wichtig, welche Eigenart vorherrscht bzw. wie stark die ursprüngliche, landschaftliche Eigenart bereits durch urbane oder industriell geprägte, aber auch durch Lärm oder Gerüche in ihrer Wahrnehmbarkeit eingeschränkt ist. Je nach Standort wird ein Betrachter ein neues Braunkohlenkraftwerk unterschiedlich wahrnehmen. Zusätzlich zur Bewertung der Landschaftsbildeinheiten erfolgt deshalb nach Adam, Nohl, Valentin (1986) [14] eine pauschalierte Sichtweitenanalyse, um die „sichtverschatteten Räume“ in einem Betrachtungsraum von 10 km im Umkreis der Sondergebietsfläche mit aufstehenden Bauteilen zu ermitteln, aus denen das Kraftwerk nicht sichtbar bzw. sichtbar ist (s. Plan 4). Bei der Beurteilung des Landschaftsbildes wird ein 10 km-Raum betrachtet, weil in diesem nach fachlicher Einschätzung wegen der Höhe und des Volumens der geplanten Anlage noch eine erhebliche Veränderung der Eigenart möglich ist. Die dargelegten Erkenntnisse finden ihren unmittelbaren Niederschlag in der Ermittlung der ästhetischen Erheblichkeit gemäß der Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft [14]. Hiernach sind bei der Bestimmung der Eingriffserheblichkeit für jede der abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten neben dem bereits beurteilten landschaftsästhetischen Eigenwert, die Eingriffsintensität, visuelle Verletzlichkeit, Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit ermittelt und in Wert gesetzt worden (s. Kap. 5.6.1 und Tabelle 11 im Anhang, Kap. 8.2). Diese sind verfahrensgemäß zur rechnerischen Ermittlung des Kompensationsbedarfs zu bestimmen (s. Kap. 5.6.1). Bei der Beurteilung des Eingriffs wird berücksichtigt, ob eine Einsehbarkeit aus dem jeweiligen Raum tatsächlich gegeben ist. In Teilen des erweiterten Landschaftsraumes führt die Prägung des Umfeldes durch vorhandene Kraftwerksanlagen dazu, dass in vielen Räumen die ursprüngliche Eigenart bereits stark überformt ist. Darüber hinaus gibt es Räume, aus denen das geplante Kraftwerk nicht sichtbar ist, sie gelten als „sichtverschattet“. So ergab die Sichtweitenanalyse vor Ort, dass die Einsehbarkeit des geplanten Kraftwerks aus den im Süden und den im Nordwesten gelegenen Landschaftsbildräumen wegen der Sichtverschattung durch bestehende Kraftwerke, das Relief, Gehölzbestände und ausgedehnte Siedlungen ausgeschlossen werden kann (s. Plan 4). Aus verschiedenen Blickrichtungen ordnen sich die neuen Bauwerke in die vorhandene Bauwerkskulisse ein. In anderen Fällen ergibt sich eine Addition zum Vorhandenen. Entlastungen ergeben sich abhängig von der Blickrichtung durch den vorgesehenen Rückbau des 200 m hohen Kamin West und der fünf südlichen Kühltürme. Eine Relativierung der Wirkung ergibt sich also durch Sichtverschattungen im 15 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Umfeld. Sichtverschattungen können sich auch durch ein bewegtes Relief ergeben. Z.B. tritt mit den Abraumhalden, etwa Glessener Höhe und Vollrather Höhe, ein wesentliches gliederndes und belebendes Strukturelement zum Landschaftsbild hinzu. Es manifestiert sich jedoch nicht nur in Gestalt dieser künstlichen Erhebungen. Auch das natürliche Relief ist im Landschaftsraum teilweise sehr bewegt und trägt damit insgesamt zu einer Belebung des Landschaftsbildes bei. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Anlagen aus Wäldern bzw. hinter Wäldern, etwa Chorbusch und Knechtstedener Busch sowie dem Königsdorfer Forst, nicht wahrgenommen werden können, ebenso wie hinter hohen Gehölzkulissen. Auch ist die Wahrnehmung aus Siedlungsbereichen in der Regel durch die Gebäude der Siedlung verstellt, da die dem geplanten Kraftwerk zugewandte äußere Bebauung als Sichthindernis wirkt. Zudem wirkt sich der Eigenartsverlust hier in der Regel nur begrenzt aus, weil urbane Strukturen bereits einen erheblichen Eigenartsverlust der ursprünglichen Landschaft darstellen. 5.4. Vermeidung von Konflikten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind möglichst zu vermeiden. Diese Anforderung bezieht alle planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die ohne Infragestellung der planerischen Ziele machbar sind. Mit der Wahl des Standortes wird bereits ein grundlegender Beitrag zur Vermeidung geleistet. Die Auswahl des Standortes ist u.a. abhängig von infrastrukturellen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten. Insbesondere gilt es, vorhandene Infrastrukturen zu nutzen und dadurch Umweltbelastungen durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden. Zudem ergibt sich aus der Anbindung an vorhandene Standorte und an die dort bestehende Infrastruktur ein Bündelungseffekt. Die Folge ist, dass neue Auswirkungen in bislang unbelasteten Flächen unterbleiben bzw. minimiert werden können. Mit dem gewählten Standort wird den o.g. Aspekten Rechnung getragen, indem keine grundsätzlich neuen Transporteinrichtungen für die Rohbraunkohle erforderlich werden und eine Vielzahl vorhandener Einrichtungen am Kraftwerksstandort mit genutzt werden können. Der Braunkohlentransport kann so vielmehr wie bisher über die werkseigene bereits vorhandene Bahn bzw. vorhandene Bandanlagen erfolgen. Darüber hinaus sind Anschlüsse für die Wasserver- und -entsorgung sowie für die Einspeisung ins Stromnetz an den bestehenden Standorten ebenfalls vorhanden und können in ihrem Bestand weitgehend übernommen und weitergenutzt werden. Gleichwohl sind trotz der Bündelung der geplanten Kraftwerkserweiterung mit bereits vorhandenen Anlagen die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild nicht völlig zu vermeiden. Sie werden auf diese Weise aber gemindert. Hierzu wird auch die Errichtung eines Hybrid-Kühlturms, statt eines Naturzug-Nasskühlturms beitragen. Denn die Hybridkühlung vereinigt die technisch physikalischen Vorteile von Trockenkühlung und Nasskühlung. Den Schwaden des Hybridkühlturms wird vor Verlassen der Rückkühlanlage eine warmer Luftstrom beigemischt, so dass die Schwaden im Vergleich zum Naturzug-Nasskühlturm in der Regel nicht sichtbar sind. Weiterhin trägt auch der im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerkes vorgesehene Abriss eines 200 m hohen Kamins und von fünf Kühltürmen im südlichen Bereich des Kraftwerks zu einer optischen Entlastung bei. Auch architektonische Maßnahmen sowie bestimmte Farbgebungen sollen dazu beitragen, Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild zu mindern. Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung werden genutzt, indem das Plangebiet so abgegrenzt wird, dass das benachbarte Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ geschont werden kann. Somit werden die Gehölzstrukturen entlang des Gillbaches sowie die im Bereich von Klein Mönchhof erhalten. Auch die Gehölzstrukturen entlang der B 477 erfahren keine wesentliche Beeinträchtigung, sondern werden in die künftige Eingrünung eingebunden. Gehölzbestände mit hoher ökologischer Wertigkeit werden somit ausgenommen. Innerhalb vorübergehend 16 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA baubedingt beanspruchter Flächen wird die bisherige Situation nach Beendigung der Bautätigkeit wiederhergestellt (B3) oder die Baustelleneinrichtungsflächen werden im Bebauungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche festgesetzt (B1.1, B1.2, B2). Durch die zusätzliche Eingrünung auf den zunächst als Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Flächen wird eine Minderung der Störung des Landschaftsbildes im unmittelbaren Randbereich beabsichtigt. Trotz der Lage auf intensiv genutzten Ackerflächen sind Verluste von Vogelhabitaten im Rahmen der Baufeldfreimachung potenziell möglich. Das Roden von Gehölzen oder das Abschieben der Vegetationsschicht (Bodenbrüter) erfolgt außerhalb der Brutzeit, so dass es infolge der Baumaßnahme nicht zu einer Zerstörung belegter Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten kommt. Der Eingriff in den Boden kann nicht grundsätzlich vermieden werden. Die Flächeninanspruchnahme wird aber auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt, um unmittelbar angrenzende Nutzungen, Böden und Vegetationsbestände bestmöglich zu schonen. Zudem wird durch sachgerechte Aufnahme des Bodens innerhalb des Plangebietes sowie die sachgerechte Lagerung und Wiederverwendung, einschließlich des schichtengerechten Einbaus bzw. der fachgerechten Wiederverwendung der Massen ein Höchstmaß an Minderung gewährleistet. Ferner sind die nachfolgend genannten Vermeidungsmaßnahmen im Zuge der Bautätigkeit zu berücksichtigen: • • • • bei (bau- oder anlagenbedingt) in Anspruch genommenen Flächen: Abtrag des Oberund Unterbodens und getrennte, sachgerechte Lagerung in Mieten zur Wiederverwendung nach DIN 18915 Wiedereinbringung des Oberbodens auf bauzeitlich in Anspruch genommene Flächen nach Abschluss aller Arbeiten Vermeidung der Anlage von Bodenmieten auf wertvollen Vegetationsstrukturen zügige Wiederherstellung und Neubepflanzung der baubedingt beanspruchten Flächen Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes werden durch die Begrenzung der versiegelten Flächen und die Einbringung des Oberflächenwassers in den Wasserkreislauf weitestgehend gemindert. 5.5. Artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahmen Durch geeignete Maßnahmen kann der Eintritt der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden werden. Eine detaillierte Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen kann dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] entnommen werden. Eine direkte Gefährdung von Individuen und ihren Entwicklungsstadien im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann durch eine zeitliche und räumliche Beschränkung von Eingriffen sowie die Umsiedlung von Arten abgewendet werden. Eine Baufeldfreiräumung bzw. die Beseitigung der Baum-, Strauch- und Krautschicht ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Durch die Umsiedlung der Wechselkröte, die in einer Pfütze westlich des Gillbaches nachgewiesen wurde, kann die Art geborgen werden und in geeignete Ersatzlebensräume umgesiedelt werden, sollte sie bei Umsetzung des Plans angetroffen werden. Vor Baubeginn ist zu überprüfen, ob sie noch an dem temporären Gewässer auftritt. Ein Vorkommen der Haselmaus wird aktuell in 2012 überprüft. Sollte sie auftreten, können geeignete Nestkästen und Nest-Tubes aufgehängt und die besetzten Nesthilfen in für die Haselmaus geeignete Flächen verbracht werden. Durch die Vermeidung unnötiger Licht- und Lärmimmissionen können Störungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gemindert werden. Die Störung von nachtaktiven Insekten kann 17 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Auswirkungen auf das Nahrungsangebot artenschutzrechtlich relevanter Fledermausarten bewirken. Um die Störung nachtaktiver Insekten etwa durch Beleuchtung von Baustellen, Baggern, Gebäuden und Wegen zu vermeiden bzw. zu mindern, besteht die Möglichkeit nicht diffuse Lichtquellen, insektenfreundliche Leuchtmittel, soweit dies von den Betriebsabläufen möglich ist, ggf. zu verwenden. Zur Lärmminderung werden Maschinen nach dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt. 5.6. Rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfs Zur Herleitung des erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmenumfangs durch den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird unterstützend eine Berechnung des Bestands- und Ausgleichswertes bzw. eine Bewertung des Landschaftsbildes durchgeführt. Der Kompensationsbedarf für die Beanspruchung von Lebensräumen artenschutzrechtlich relevanter Arten wird im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] hergeleitet. 5.6.1. Bilanzierung des Eingriffs Naturhaushalt Die rechnerische Darlegung und Bewertung des Eingriffs im Plangebiet erfolgt durch das Verfahren „Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ – Landesregierung NRW mit der überarbeiteten Bewertungsgrundlage gemäß LANUV (Stand 2008) – „Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung“ [11]. Für die Bilanzierung werden gemäß dem angewandten Verfahren der ökologische Gesamtwert aller derzeit im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen - stellvertretend für den Naturhaushalt dem zu erwartenden Wert aufgrund des Vorentwurfs des Bebauungsplanes gegenübergestellt. Mit Realisierung des geplanten Braunkohlenkraftwerks ergibt sich bezogen auf den Naturhaushalt der Fläche des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen ein Defizit von 469.610 Wertpunkten (s. Tabelle 4). Für die temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum ergibt sich ein Defizit von 376.298 Wertpunkten (s. Tabelle 7). Aufgrund der temporären Nutzung wird davon ausgegangen, dass nach ca. 8 bis 10 Jahren die Baustelleneinrichtungsflächen wieder geräumt werden und der ursprüngliche Zustand hergestellt wird. In der Ermittlung wurde dies mit einem Zeitwert von 0,6 berücksichtigt. Der Zeitwert orientiert sich an der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vom Büro Weinzierl [19] zum Kraftwerk Niederaußem BoA Block K (1997). Insgesamt ergibt sich mit Realisierung der Anlagen und der temporär beanspruchten Flächen unter Berücksichtigung des Zeitwertes ein Defizit von 845.907 Wertpunkten (s. Tabelle 8). Dies entspricht einem Kompensationsbedarf von ca. 21,1 ha bei Aufwertung eines Ackers mit der Wertstufe 2 auf einen Laubholzforst mit der Wertstufe 6. Die Bilanzierung bezieht sich auf die im Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes vorhandenen Erkenntnisse und wird ggf. erfolgenden Änderungen im weiteren Verfahren, etwa im Bereich der Verkehrsflächen, angepasst. Landschaftsbild Die Bewertung des Landschaftsbildes orientiert sich an dem Verfahren „Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (HRSG.) (1986) [14]). Bei der Beurteilung des Landschaftsbildes wird ein Betrachtungsraum von 10 km im Umkreis des Sondergebietes mit aufstehenden Gebäudeteilen betrachtet. Bei der Beurteilung des Eingriffs wird pauschaliert berücksichtigt, ob eine Einsehbarkeit aus dem jeweiligen Raum gegeben ist. Die Einsehbarkeit innerhalb des durch den 10 km-Radius 18 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA definierten erweiterten Untersuchungsraum Landschaftsbildeinheiten gegeben. ist nicht aus allen darin gelegenen Durch die visuelle Beeinträchtigung der Landschaftsbildeinheiten (nur einsehbare Flächen) ergibt sich insgesamt ein Kompensationsbedarf von ca. 13,88 ha (s. Tabelle 11, Kap. 8.2). Die visuelle Beeinträchtigung und der damit verbundene Kompensationsumfang ist in der Landschaftsbildeinheit 11 „Auen- und Tallandschaft des Gillbaches mit Agrarflächen und den Ortschaften Rommerskirchen und Rheidt-Hüchelhoven“ und 24 „Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief mit Umspannwerk zwischen der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord, der Nord-Süd-Kohlenbahn und Büsdorf“ am höchsten (s. Tabelle 11). Faunistische Lebensräume Durch das geplante Braunkohlenkraftwerk werden vor allem Ackerflächen beansprucht, die von der Feldlerche als Lebensraum genutzt werden. Mit der Realisierung kommt es durch die Inanspruchnahme der Baustelleneinrichtungsflächen zu einem Verlust von drei Revieren. Weitere drei Reviere in der Nähe des Plangebietes (Entfernung bis etwa 150 m) können durch die entstehenden Vertikalstrukturen und Störungen verdrängt werden. Bei einer Betroffenheit von drei Brutpaaren durch Flächenverlust und einer Verdrängung von drei Brutpaaren infolge der Vertikalstrukturen ergibt sich ein Bedarf von Zusatzstrukturen von 3 ha, um im Umfeld gelegene Lebensräume aufzuwerten und dort die Lebensraumkapazitäten zu erhöhen (Herleitung s. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [9], Kap. 6.2). Bau- und betriebsbedingte Störungen können zu einer Aufgabe der nachgewiesenen Revierzentren der planungsrelevanten Nachtigall im Bereich der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord innerhalb des Plangebiets führen. Geeignete Ersatzlebensräume als Ausweichlebensräume sind in der Umgebung zu schaffen. Als Umfang für diese Maßnahme wird im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] ein Flächenbedarf von 1 ha genannt, der mit mindestens 600 m² Strauchbestand zu bepflanzen ist. Bei einer linearen Ausprägung soll die Mindestbreite bei 6 m und die Mindestlänge bei 200 m liegen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Optimierung bestehender Gehölze durch Auflichtung und Strukturanreicherung. 5.6.2. Zusammenstellung der Bilanzierung des Eingriffs Die Gesamt-Kompensationsfläche beträgt mindestens 845.907 Wertpunkte (ca. 21,1 ha), wobei auf 13,88 ha ökologische und landschaftsästhetische Forderungen gleichrangig bei der Planung landschaftspflegerischer Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Hierbei sind also Maßnahmen durchzuführen, die im Sinne einer Mehrfachfunktionalität ökologische und landschaftsästhetische Kompensationserfordernisse erfüllen. Bei den verbleibenden Flächen (7,22 ha) können vorrangig ökologische Gesichtspunkte zum Tragen kommen. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen in einer Größenordnung von 4 ha können sowohl ökologische als auch landschaftsästhetische Forderungen erfüllen, so dass sich auch die artenschutzrechtlichen Maßnahmen mit den ökologischen und / oder landschaftsästhetischen Kompensationserfordernissen überlagern können. Mit der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen auf den zunächst als Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Flächen innerhalb des Plangebiets wird bereits teilweise der Bedarf der ökologischen und landschaftsästhetischen Forderungen gedeckt. Insgesamt können mit der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes 322.512 Wertpunkte (s. Tabelle 9) erreicht werden. Die verbleibende Bilanz von 523.395 Wertpunkten (s. Tabelle 10) ist mit weiteren Maßnahmen außerhalb des Plangebietes auszugleichen, die im weiteren Verfahren konkretisiert werden (s. Kap. 6). 19 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 6. Ausgleichskonzept Die zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen geplanten Maßnahmen leiten sich unmittelbar aus den verbleibenden eingriffsrelevanten Konflikten und Gefährdungen ab. Mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen, die im Folgenden in unterschiedliche Maßnahmengruppen unterteilt werden, wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, die durch ein Braunkohlenkraftwerk nicht vermeid- oder minderbaren Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen wie auch ein Braunkohlenkraftwerk mit gestalterischen Mitteln in seine Umgebung einzubinden und das Umfeld vor Beeinträchtigungen zu schützen. Landschaftspflegerische Maßnahmen werden geplant, um die technischen Bauwerke oder sonstige Anlagen in ihrer Wirkung auf das Ortsund Landschaftsbild zu verbessern. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen zur Eingriffskompensation leiten sich aus den beeinträchtigten Werten und Funktionen ab. Die eingriffsrelevanten Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen sind im vorliegenden Fall insbesondere auf die Versiegelung von Flächen und die Anlage von Baukörpern zurückzuführen. Die visuellen Wirkungen reichen auch über das Plangebiet hinaus, betreffen aber bereits einen teilweise stark überformten bzw. vorbelasteten Raum. Vor allem in der Landschaftsbildeinheit 11 im Bereich von Rheidt nördlich des geplanten Braunkohlenkraftwerks wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der naturbezogenen Erholungsqualitäten kommen. Auf der Grundlage des betroffenen Landschaftsraumes ist festzustellen, dass im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt, die abiotischen Faktoren und das Landschaftsbild keine besonderen Wert- und Funktionselemente beeinträchtigt werden. Es wird daher davon ausgegangen, dass die zum Ausgleich der Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt gewählten Maßnahmen auch zur landschaftsgerechten, funktionalen Aufwertung der übrigen Faktoren von Natur und Landschaft in gebotenem Maße beitragen können. 6.1. Maßnahmen innerhalb des Plangebietes Innerhalb des Plangebiets werden deshalb Grünflächen festgesetzt, die nach Abschluss der Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung stehen (in der Planzeichnung mit BE1.1, BE1.2 und BE2 gekennzeichnete Flächen). Die Fläche BE1.1 und der westliche Bereich der Fläche BE1.2 werden mit heimischen Gehölzen aufgeforstet, um ein Braunkohlenkraftwerk im Sondergebiet in die Landschaft einzubinden und eine Abschirmung in Richtung der Hofstelle Groß Mönchhof zu erzielen. Im östlichen Bereich der Fläche BE1.2 ist die Anlage einer extensiv genutzten Wiese vorgesehen. Auf der BE2Fläche ist eine randliche Bepflanzung mit heimischen Sträuchern vorgesehen, der übrige Bereich wird der Sukzession überlassen. Mit diesen Maßnahmen können 322.512 Wertpunkte (siehe Tab. 9) erreicht werden. Die Fläche BE3 wird nach Beendigung der Bautätigkeiten wieder als landwirtschaftliche Fläche nutzbar sein. Die restlichen 523.395 Wertpunkte (s. Tabelle 10) werden nach Maßgabe der folgenden Ausführungen außerhalb des Plangebietes realisiert. Innerhalb des Sondergebietes erfolgt eine Begrünung der Stellplätze. Pro 6 angefangenen Stellplätzen ist mindestens ein Baum zu pflanzen. 6.2. Maßnahmen vor einzelnen Ortschaften Bei dem geplanten Kraftwerksblock ist aufgrund der Höhe der Baukörper, des Bauvolumens und der örtlichen Lage eine vollständige Abschirmung durch Eingrünung nicht möglich. Es ist nur bedingt möglich, durch Gehölzpflanzungen am Rande des Plangebietes Blickverbindungen auf die technischen Anlagen kulissenartig abzuschirmen oder den verbleibenden Freiraum zu gliedern und zu strukturieren. Eine Einbindung in das Umfeld im 20 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Sinne eines Abpflanzens ist aufgrund der Größe der Bauwerke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, die Fernwirkung durch Gehölzpflanzungen direkt am Objekt zu mindern. Um „vor Ort“ den Veränderungen durch ein Braunkohlenkraftwerk entgegenwirken zu können, ist zusätzlich zu den Maßnahmen im Plangebiet eine Kompensation im Nahbereich des geplanten Kraftwerks vorgesehen. Eine effektive, auf Akzeptanz ausgerichtete Planung von landschaftlichen und freiraumplanerischen Maßnahmen steht dabei im Vordergrund. Während sich innerhalb der Orte im Umfeld des Kraftwerkes eine vergleichsweise wirksame Sichtverschattung durch Gebäude und Baumbestände ergibt, ist an den jeweiligen Ortsrändern von Straßen und Wegen im Ortsumfeld die Einsehbarkeit gemessen an Häufigkeit und Intensität des Erlebens, am stärksten gegeben. Deshalb sollen die Maßnahmen in einem bestimmten Abstand zum Ortsrand umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei z.B. um landschaftliche Gehölzpflanzungen, die neben den landschaftlichen (Sichtschutz) und ökologischen Aspekten auch der Naherholung Raum bieten. Unter Beachtung des räumlichen Zusammenhangs und der festgestellten Betroffenheit von Landschaftsteilen werden Flächen im nahen Umfeld bzw. in einer Lage gewählt, auf denen die Maßnahmen effektiv zu einer hohen Aufwertung der Landschaft und gleichzeitig in hohem Maße zur Abschirmung eines neuen Braunkohlenkraftwerks gegenüber den nächstgelegenen Wohnsiedlungsbereichen führen. Solche Maßnahmen schränken einerseits die Einsehbarkeit eines neuen Braunkohlenkraftwerks, aber auch des vorhandenen Kraftwerks spürbar ein. Andererseits stärken sie als nutzbare Grünflächen in ganz erheblichem Maße das Angebot für die landschaftsgebundene, wohnungsnahe Erholung. 6.3. Artenschutzrechtliche Maßnahmen Aus artenschutzrechtlichen Gründen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen / CEFMaßnahmen erforderlich, die dem funktionalen Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen faunistischer Lebensräume dienen. Diese werden frühzeitig angelegt, um einen Ausweichlebensraum zu schaffen, noch bevor sich die Beeinträchtigung auf die betroffenen Arten auswirkt. Insbesondere für die Feldlerche werden Maßnahmen zur Verbesserung der Feldflur in der Umgebung vorgesehen. Am Maßnahmenstandort führt dies zu einer Dichtesteigerung bei der Feldlerche. Zur Optimierung sind beispielsweise die Anlage von Feldrainen, Stilllegungsstreifen oder artenreiche Krautstreifen denkbar. Für die planungsrelevante Nachtigall werden unterholz- und strukturreiche Hecken, Gehölze oder vergleichbare Flächen als Ausweichlebensraum angelegt. Alternativ werden ggf. bestehende Gehölze durch Auflichtung und Strukturanreicherung optimiert. Die Vorlaufzeit für die Neuherstellung von Flächen wird mit 5-8 Jahren angegeben, die Vorlaufzeit bei bestehenden Gehölzen liegt bei ca. 2-3 Jahren. Eine detaillierte Darstellung der durchzuführenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] zu entnehmen. 6.4. Einzelmaßnahmen ist dem Maßnahmen aus einem Ökokonto Darüber hinaus noch verbleibender Kompensationsbedarf kann durch Maßnahmen eines Ökokontos oder Maßnahmen, die im Rahmen eines Flächen- und Maßnahmenpools zur Verfügung stehen, gedeckt werden. Hierzu erfolgen im weiteren Verfahren nach Konkretisierung weitere Ausführungen. 21 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Fazit Nach Realisierung der Planung und der Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich verbleiben nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen, nachteiligen Auswirkungen. 22 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 7. Literatur [1] ARGUMET & SIMUPLAN (2010): Auswirkung des zukünftigen Betriebs eines HybridKühlturms (TBK-1) auf die Sonnenscheinminderung in der Umgebung des Standorts Niederaußem. [2] BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (Stand 2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Köln. Köln. [3] GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1972): Bodenkarte von NRW 1:50.000, Blatt L 4906 – Neuss. Krefeld. [4] GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1979): Karte der Grundwasserlandschaften in NRW. Krefeld. [5] GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1979): Karte der Verschmutzungsgefährdung von Grundwasservorkommen in NRW. Krefeld. [6] GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Schutzwürdige Böden – Oberflächennahe Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. 1 CD-Rom. Krefeld. [7] HERBSTREIT LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2011): Bestandserhebung Biotoptypen zum Neubau eines Kraftwerksblocks in Niederaußem, Bochum. [8] INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG (2012): Kartierung der Fledermausvorkommen im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem. Gonterskirchen. [9] KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2012): BoAPlus Niederaußem Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Prüfung nach §§ 44 ff BNatSchG. Köln. – [10] KREISSTADT BERGHEIM (Stand 2008): Flächennutzungsplan der Kreisstadt Bergheim. Bergheim. [11] LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (HRSG.) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW. Recklinghausen. [12] LANDESUMWELTAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (LUA Gewässergütekarte des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen. NRW) (2002): [13] MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW (1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – LEP NRW. Düsseldorf. [14] MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (HRSG.) (1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. Düsseldorf. [15] MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. [16] PLAN + CONSULT MITSCHANG GMBH (2012): Bebauungsplan Nr. 261/NA „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“. Potsdam. [17] RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2012): Erfassung des Feldhamsters im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem. Aachen. [18] TÜV NORD SYSTEMS GMBH & CO KG (2012): Untersuchung zur FFHVerträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem. Essen. 23 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA [19] WEINZIERL, W. (1997): Kraftwerk Niederaußem, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag. Ingolstadt. 24 BoA Block “K“, Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 8. Anhang 8.1. Naturhaushalt Bilanzierung der Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen Tabelle 2: Bilanzierung – Ausgangszustand der Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen A. Ausgangszustand der Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen 1 2 3 4 5 Code Biotoptyp Fläche Grundwert Bestand Einzelflächenwert (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) 24.620 0,5 12.310 315 1 315 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers (Verkehrsfläche) 1.3 Teilversiegelte oder unversiegelte Betriebsflächen 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand 10.540 2 21.080 2.3 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit Gehölzbestand 3.145 4 12.580 3.1 Acker, intensiv 249.045 2 498.090 7.2 Hecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen >50% 9.923 5 49.615 297.588 Gesamtflächenwert A: 593.990 Gesamtfläche: 25 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Tabelle 3: Bilanzierung – Zustand der Flächen des Plangebietes gemäß Planung ohne Baustelleneinrichtungsflächen B. Zustand der Flächen des Plangebietes gemäß Planung ohne Baustelleneinrichtungsflächen 1 2 3 4 5 Einzelflächenwert Code Biotoptyp Fläche Grundwert Planung (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) 1.1 Sondergebiet, Industriell-gewerbliche Bebauung (Braunkohlenkraftwerk) (überbaubare Grundstücksfläche aufgrund GRZ 0,9) 223.824 0 0 1.3 Sondergebiet, Industriell-gewerbliche Bebauung (Braunkohlenkraftwerk) (nicht überbaubare Grundstücksfläche aufgrund GRZ 0,9) 14.592 0,5 7.296 4.5 Sondergebiet, Industriell-gewerbliche Bebauung (Braunkohlenkraftwerk) (nicht überbaubare Grundstücksfläche aufgrund GRZ 0,9), Wall westlich der B477 10.277 2 20.554 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers (Verkehrsfläche) 20.749 0,5 10.375 2.2 Verkehrsfläche (Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand) 804 2 1.608 2.3 Verkehrsfläche (Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand) 3.145 4 12.580 7.2 Verkehrsfläche (Hecke, Gehölzstreifen) 602 5 3.010 Bahnanlage mit Gehölzbestand 14.512 3,5 50.792 Regenrückhaltebecken 9.083 2 18.166 1.2/7.2 9.1 Gesamtfläche: 297.588 Gesamtflächenwert B: 124.381 Tabelle 4: Gesamtbilanz – Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) 26 Gesamtflächenwert B Gesamtflächenwert A Bilanz 124.381 593.990 -469.610 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Bilanzierung der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum Tabelle 5: Bilanzierung – Ausgangszustand Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum der temporär genutzten A. Ausgangszustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum 1 2 3 4 5 Code Biotoptyp Fläche Grundwert Bestand Einzel-flächenwert (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) 50 0,5 25 2.040 1 2.040 610 4 2.440 309.129 2 618.258 880 5 4.400 312.709 Gesamtflächenwert A: 627.163 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers (Verkehrsfläche) 1.3 Teilversiegelte- oder unversiegelte Betriebsflächen 2.3 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit Gehölzbestand 3.1 Acker, intensiv 7.2 Hecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen >50% Gesamtfläche: Tabelle 6: Bilanzierung – Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß Planung B. Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß Planung 1 2 3 4 5 Code Biotoptyp Fläche Grundwert Planung Einzelflächenwert (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) 312.709 0 0 1.1 Gesamtfläche: Baustelleneinrichtungsfläche, Lagerfläche, temporär genutzter Parkplatz, Leitungen 312.709 Gesamtflächenwert B: 0 27 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Tabelle 7: Gesamtbilanz – temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) Gesamtflächenwert B Gesamtflächenwert A Bilanz 0 627.163 -627.163 aufgrund der temporären Nutzung (ca. 8-10 Jahre) wird nur 60 % der Bilanz angerechnet -376.298 Bilanzierung des Naturhaushaltes - Gesamt Tabelle 8: Bilanzierung des Naturhaushaltes – Gesamt D. Gesamtbilanz: Bilanz C (Plangebiet ohne Baustelleneinrichtungsflächen) + Bilanz C (temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum) Bilanz C (Plangebiet ohne Baustelleneinrichtungsflächen) Bilanz C (temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum) Bilanz -469.610 -376.298 -845.907 Ausgleichsflächen Bei der Bilanzierung der Ausgleichsflächen wird vorausgesetzt, dass auf den Baustelleneinrichtungsflächen zunächst der ursprüngliche Zustand (Acker) wiederhergestellt wird. Die Spalte 4 der folgenden Tabelle enthält deshalb den Differenzwert zwischen dem Biotopwert der Planung und dem Acker. 28 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Tabelle 9: Bilanz – Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes E. Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes 1 2 3 4 5 Einzelflächenwert Code Biotoptyp Fläche Differenz ursprünglicher Zustand Planung (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) 3.1 Acker, intensiv (BE3*) 207.393 0 0 4.6 Extensivrasen (Hälfte der Fläche BE1.2*) 29.920 2 59.840 6.4 Wald / Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumartenanteilen 90-100% (BE1.1*) 6.564 4 26.256 6.4 Wald / Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumartenanteilen 90-100% (Hälfte der Fläche BE1.2*) 29.920 4 119.680 7.2 Hecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen >50% (BE2*) 38.912 3 116.736 312.709 Gesamtfläche: Gesamtflächenwert E: 322.512 Bilanzierung Gesamt - unter Berücksichtigung der Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes Tabelle 10: Gesamtbilanz unter Berücksichtigung der Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes F. Gesamtbilanz: Bilanz D (Gesamtbilanz) - Bilanz E (Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes) Bilanz D (Plangebiet) Bilanz E (Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes) Bilanz -845.907 322.512 -523.395 29 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA 8.2. Landschaftsbild Tabelle 11: Bilanzierung des Landschaftsbildes Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 1 2 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 723,30 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 12 6 34 nachher 7 7 10,5 6 30,5 4 3 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 99,41 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 10 9 13,5 4,5 37 nachher 9 8 12 4,5 33,5 4 4 2. Intensität des Eingriffs 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 7 8 20 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 4 5 14 (Retransformierte) Stufe 7 (Retransformierte) Stufe 4 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 4 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 19 19 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 30 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 7 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 5. Empfindlichkeit 0,58 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,08 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 3 4 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 139,83 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 15 7 38 nachher 7 7 13,5 7 34,5 5 4 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 644,28 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 6 6 18 5 35 nachher 5 5 16,5 5 31,5 4 4 2. Intensität des Eingriffs 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 4 6 7 17 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 3 7 8 18 (Retransformierte) Stufe 6 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 4 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 20 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 18 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 4 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 0,11 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,52 31 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 5 6 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 357,68 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 6 21 4 39 nachher 7 5 19,5 4 35,5 5 4 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 68,80 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 10 16 18 8 52 nachher 10 16 18 8 52 7 7 2. Intensität des Eingriffs 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 4 7 7 18 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 5 1 12 (Retransformierte) Stufe 6 (Retransformierte) Stufe 3 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 4 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 20 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 26 4 (Retransformierte) Stufe 8 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 32 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 9 4 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 9 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 0,29 in % = 40 0,4 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,11 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 8 7 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 297,51 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 9 6 21 7 43 nachher 8 5 19,5 7 39,5 5 5 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 10 10 15 4 39 nachher 9 9 13,5 4 35,5 5 4 2. Intensität des Eingriffs 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 623,82 3,5 2 Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 3 6 6 15 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 7 6 19 (Retransformierte) Stufe 5 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 19 20 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 5. Empfindlichkeit 0,24 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,50 33 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 9 10 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 649,44 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 6 8 9 3 26 nachher 5 7 7,5 3 22,5 3 2 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 6 6 12 5 29 nachher 4 4 9 5 22 3 2 2. Intensität des Eingriffs 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 529,88 3,5 2 Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 4 7 8 19 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 7 7 19 (Retransformierte) Stufe 7 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit Stufe 3 (Retransformierte) Stufe 16 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 16 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 34 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 3 5. Empfindlichkeit 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. Stufe 0,52 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,42 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 11 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 11 Eingriffsbereich 6,44 0,5 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,5 0,2 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 10 8 12 4 34 nachher 6 4 6 3 19 4 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) I 26,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,2 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 10 8 12 4 34 nachher 8 6 9 3 26 4 3 2. Intensität des Eingriffs 15 5 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 8 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 7 18 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 7 18 (Retransformierte) Stufe 6 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 5 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 19 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 19 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit 9 4 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 40 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,4 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 5 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 0,26 in % = 30 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,78 35 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 11 11 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: II 211,61 0,25 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 10 8 12 4 34 nachher 8 6 9 4 27 4 3 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 136,89 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 10 8 12 4 34 nachher 8 6 9 4 27 4 3 2. Intensität des Eingriffs 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 7 18 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 7 18 (Retransformierte) Stufe 6 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 5 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 19 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 19 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 30 36 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 5 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 1,59 in % = 30 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,16 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 12 12 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: II 11,67 0,25 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 9 3 28 nachher 6 6 6 2 20 3 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 766,68 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 9 3 28 nachher 6 6 6 3 21 3 2 2. Intensität des Eingriffs 8 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 4 7 8 19 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 4 7 8 19 (Retransformierte) Stufe 7 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 4 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 17 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 17 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 4 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 0,06 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,61 37 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 13 14 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 425,90 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 12 5 33 nachher 7 7 10,5 5 29,5 4 3 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 18,58 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 4 4 6 2 16 nachher 3 3 4,5 2 12,5 2 1 2. Intensität des Eingriffs 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 3 7 7 17 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 (Retransformierte) Stufe 6 (Retransformierte) Stufe 9 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 4 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 18 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 15 4 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 38 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 2 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 0,34 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,01 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 16 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungs- koeffizient [w]: 15 III 0,50 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 4 9 4 25 nachher 8 4 9 4 25 3 3 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 6 9 3 26 nachher 6 4 6 3 19 3 2 2. Intensität des Eingriffs 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 254,86 0 1 Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 6 4 16 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 3 6 8 17 (Retransformierte) Stufe 5 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 3 Stufe 5. Empfindlichkeit 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 14 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 15 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 4 1 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 3 Stufe 0,00 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,20 39 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 17 18 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 17,11 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 6 5 9 2 22 nachher 6 5 9 2 22 2 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 234,04 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 10 8 9 4 31 nachher 10 8 9 4 31 4 4 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 7 6 21 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 6 17 (Retransformierte) Stufe 8 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 3 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 15 18 3 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 40 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 4 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 5. Empfindlichkeit 0,01 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,19 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 19 20 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 47,51 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 6 9 2 25 nachher 8 6 9 2 25 3 3 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 745,60 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 6 6 12 5 29 nachher 5 5 10,5 5 25,5 3 3 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 6 7 21 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 6 7 20 (Retransformierte) Stufe 8 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 3 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 17 16 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 5. Empfindlichkeit 0,02 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,60 41 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 21 21 II 37,96 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,02 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 12 5 33 nachher 6 6 9 5 26 4 3 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 236,15 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 12 5 33 nachher 6 6 9 5 26 4 3 2. Intensität des Eingriffs 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 4 6 7 17 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 4 6 7 17 (Retransformierte) Stufe 6 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 4 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 18 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 18 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 30 42 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 4 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,02 in % = 30 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,28 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 22 22 III 3,84 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,02 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 6 9 4 27 nachher 8 6 9 4 27 3 3 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 83,74 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 6 9 4 27 nachher 8 6 9 4 27 3 3 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 7 7 19 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 7 7 19 (Retransformierte) Stufe 7 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 3 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 16 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 16 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,00 in % = 10 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,03 43 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 23 23 I 1,21 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,5 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 4 4 6 2 16 nachher 3 3 4,5 2 12,5 2 1 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,25 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation II 18,48 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 4 4 6 2 16 nachher 3 2 4,5 2 11,5 2 1 2. Intensität des Eingriffs 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 4,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 (Retransformierte) Stufe 9 (Retransformierte) Stufe 9 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 2 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 15 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 15 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 44 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 2 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,01 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,09 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 23 24 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,2 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 4 4 6 2 16 nachher 3 2 4,5 2 11,5 2 1 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 6 6 9 3 24 nachher 4 4 6 2 16 3 2 2. Intensität des Eingriffs 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,25 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation I 2,98 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 47,20 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 4,5 2 Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 8 3 3. Visuelle Verletzlichkeit 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 7 8 21 (Retransformierte) Stufe 9 (Retransformierte) Stufe 8 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 2 Stufe 5. Empfindlichkeit 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 15 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 17 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 3 Stufe 0,04 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,03 45 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 24 24 II 247,82 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,25 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 6 6 9 3 24 nachher 4 4 6 2 16 3 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 378,40 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 6 6 9 3 24 nachher 4 4 6 3 17 3 2 2. Intensität des Eingriffs 8 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 7 8 21 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 7 8 21 (Retransformierte) Stufe 8 (Retransformierte) Stufe 8 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 3 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 17 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 17 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 46 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 Stufe 5. Empfindlichkeit 1,24 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,30 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 25 26 III 755,74 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 15 4 35 nachher 6 6 12 4 28 4 3 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 644,05 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 6 18 4 36 nachher 6 4 15 4 29 4 3 2. Intensität des Eingriffs 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 7 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 3 6 8 17 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 3 6 6 15 (Retransformierte) Stufe 6 (Retransformierte) Stufe 5 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 4 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 18 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 17 4 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 30 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 4 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,91 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,52 47 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 27 28 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 9 3 28 nachher 7 7 7,5 2,5 24 3 3 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 12 16 18 5 51 nachher 12 16 18 5 51 7 7 2. Intensität des Eingriffs 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 38,27 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: III 1152,31 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 4 2 Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 4 8 8 20 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 5 1 11 (Retransformierte) Stufe 7 (Retransformierte) Stufe 3 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 3 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 16 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 25 3 (Retransformierte) Stufe 7 6. Ästhetische Erheblichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 48 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 8 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 8 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,92 in % = 30 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,05 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 29 30 III 4,33 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 10 8 12 6 36 nachher 10 7 10,5 6 33,5 4 4 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 0,00 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 6 9 4 27 nachher 8 6 9 4 27 3 3 2. Intensität des Eingriffs 2,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 5 16 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 6 5 17 (Retransformierte) Stufe 5 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 4 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 17 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 15 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,00 in % = 10 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,00 49 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 31 32 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungs- koeffizient [w]: III 83,97 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 12 8 15 2 37 nachher 12 8 15 2 37 4 4 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 726,67 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 9 3 28 nachher 8 8 9 3 28 3 3 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 5 6 18 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 8 19 (Retransformierte) Stufe 6 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 5 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 19 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 16 4 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 50 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 0,07 in % = 10 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,29 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 33 34 III 25,74 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 6 4 6 2 18 nachher 6 4 6 2 18 2 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 415,75 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 10 8 15 5 38 nachher 10 8 15 5 38 5 5 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 7 7 22 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 5 6 18 (Retransformierte) Stufe 8 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 2 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 14 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 20 3 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 4 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,01 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,33 51 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 35 36 III 0,00 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 10 6 12 5 33 nachher 10 6 12 5 33 4 4 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 78,56 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 12 5 33 nachher 8 8 12 5 33 4 4 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 6 6 19 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 6 4 17 (Retransformierte) Stufe 7 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 4 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 19 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 19 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 52 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 5 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,00 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,06 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 37 38 III 62,09 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 6 4 6 2 18 nachher 6 4 6 2 18 2 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 4,27 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 12 10 18 4 44 nachher 12 10 18 4 44 6 6 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 7 8 23 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 5 6 19 (Retransformierte) Stufe 8 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 2 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 14 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 25 3 (Retransformierte) Stufe 7 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 8 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 6 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,02 in % = 30 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,01 53 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 39 40 III 365,46 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 15 3 34 nachher 8 8 15 3 34 4 4 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 60,16 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 12 4 32 nachher 8 8 12 4 32 4 4 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 8 19 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 7 18 (Retransformierte) Stufe 7 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 4 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 19 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 19 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 54 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 5 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,29 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,05 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 41 42 III 16,09 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 15 3 34 nachher 8 8 15 3 34 4 4 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 0,00 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 6 4 6 2 18 nachher 6 4 6 2 18 2 2 2. Intensität des Eingriffs 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 8 19 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 (Retransformierte) Stufe 7 (Retransformierte) Stufe 9 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit 4 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe 19 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 15 4 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Erheblichkeit 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 2 Stufe 5. Empfindlichkeit 0,01 in % = 10 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,00 55 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 261/NA Untersuchungsgebiet: Landschaftsbildeinheit: 43 III 220,12 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungs- koeffizient [w]: 0,04 Kompensationsflächenfaktor [b]: 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 9 3 28 nachher 8 8 9 3 28 3 3 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0 1 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 5 6 8 19 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit 3 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 16 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 4 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 56 0,09 Gesamtkompensationsfläche aller betrachteten Landschaftsbildeinheiten in ha 13,88