Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,4 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 261/Na
Teil A: Begründung zum Bebauungsplan
Teil B: Umweltbericht zur Begründung
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Teil C: Anlagen
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite I
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Teil B: Umweltbericht zur Begründung
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Einleitung .............................................................................................................. 1
1.1
Anlass ............................................................................................................................. 1
1.2
Ziel der Umweltprüfung................................................................................................. 1
1.3
Konzept der Umweltprüfung ......................................................................................... 1
1.4
Methodik........................................................................................................................ 3
1.5
Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ................. 6
2.
Ziele und Inhalte der Planung .............................................................................. 11
2.1
Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 261/Na .............................................................. 11
2.2
Plangebiet .................................................................................................................... 11
2.3
Art und Umfang der Planung ....................................................................................... 13
2.3.1
Sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk" ....................................................... 13
2.3.2
Sonstiges Sondergebiet "Baustelleneinrichtungsfläche"............................................. 16
2.3.3
Verkehrsflächen und Fläche für die Abwasserbeseitigung .......................................... 16
2.3.4
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft ...................................................................................... 16
2.4
Bedarf an Grund und Boden ........................................................................................ 17
2.5
Beschreibung des Anlagenkonzeptes .......................................................................... 18
2.6
Stilllegung und Rückbau bestehender Kraftwerksanlagen .......................................... 21
3.
Ziele des Umweltschutzes .................................................................................... 24
3.1
Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachgesetze ................................................. 24
3.2
Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachpläne und sonstige
Umweltschutzvorgaben ............................................................................................... 29
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite II
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht ..................................................................................................... 1
BPlan Nr. 261/Na
3.2.1
Vorgaben der Raumordnung ....................................................................................... 29
3.2.1.1
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen .......................................................... 29
3.2.1.2
Regionalplan Regierungsbezirk Köln............................................................................ 36
3.2.2
Vorgaben der Bauleitplanung ...................................................................................... 40
3.2.2.1
Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................................... 40
3.2.2.2
Verbindliche Bauleitplanung........................................................................................ 42
3.2.3
Landschaftsplanung ..................................................................................................... 42
3.2.4
Klimaschutzziele........................................................................................................... 45
4.
Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ............................. 47
5.
Umweltmerkmale und -zustand sowie Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen ......................................................................................... 50
5.1
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ........................................................ 51
5.1.1
Untersuchungsraum .................................................................................................... 52
5.1.2
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................... 53
5.1.2.1
Vorbelastungen durch Luftschadstoffe ....................................................................... 54
5.1.2.2
Vorbelastungen durch Kraftwerksbetrieb (Schallimmissionen) .................................. 62
5.1.2.3
Vorbelastungen durch Straßenverkehr ....................................................................... 65
5.1.2.4
Vorbelastung durch Verschattung ............................................................................... 66
5.1.2.5
Vorbelastung durch optische Wirkung ........................................................................ 67
5.1.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung .................................................................................................................. 68
5.1.4
Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................... 68
5.1.4.1
Bewertungsmaßstäbe .................................................................................................. 69
5.1.4.2
Abstände zu Wohngebieten ........................................................................................ 70
5.1.4.3
Luftschadstoffimmissionen.......................................................................................... 71
5.1.4.4
Gerüche........................................................................................................................ 73
5.1.4.5
Schallimmissionen (Kraftwerksbetrieb) ....................................................................... 74
5.1.4.6
Schallimmissionen (Verkehr) ....................................................................................... 78
5.1.4.7
Verschattung................................................................................................................ 81
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite III
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.1.4.8
Optische Wirkung ........................................................................................................ 83
5.1.4.9
Lichtimmissionen ......................................................................................................... 86
5.1.4.10 Elektromagnetische Felder .......................................................................................... 86
5.1.4.11 Flächeninanspruchnahme (landwirtschaftliche Nutzung) ........................................... 87
5.1.4.12 Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge (landwirtschaftliche Nutzung)............ 87
5.1.4.13 Verschattung (landwirtschaftliche Nutzung) ............................................................... 88
5.1.4.14 Erholung ....................................................................................................................... 88
5.1.4.15 Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb ............................................................... 89
5.1.5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von
nachteiligen Auswirkungen ......................................................................................... 90
5.1.6
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Mensch und menschliche
Gesundheit................................................................................................................... 92
5.2
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...................................................... 95
5.2.1
Untersuchungsraum .................................................................................................... 95
5.2.2
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................... 97
5.2.2.1
Biotoptypen und -vernetzung ...................................................................................... 97
5.2.2.2
Artenbestand ............................................................................................................... 98
5.2.2.3
Schutzgebietsausweisungen ...................................................................................... 100
5.2.2.4
Vorbelastungen.......................................................................................................... 102
5.2.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung ................................................................................................................ 105
5.2.4
Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 105
5.2.5
Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 106
5.2.5.1
Flächeninanspruchnahme.......................................................................................... 109
5.2.5.2
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge .......................................................... 110
5.2.5.3
Artenschutzrechtliche Belange .................................................................................. 113
5.2.5.4
Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete ................................................................... 117
5.2.6
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von
nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 117
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite IV
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.16 Unterbringung von Bauarbeitern und Montagepersonal............................................ 89
BPlan Nr. 261/Na
5.2.7
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische
Vielfalt ........................................................................................................................ 120
5.3
Schutzgut Boden ........................................................................................................ 121
5.3.1
Untersuchungsraum .................................................................................................. 121
5.3.2
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 121
5.3.2.1
Geologie ..................................................................................................................... 122
5.3.2.2
Böden ......................................................................................................................... 122
5.3.2.3
Bewertung der Bodenfunktionen .............................................................................. 123
5.3.2.4
Altlasten ..................................................................................................................... 123
5.3.2.5
Bodenbelastungen ..................................................................................................... 123
5.3.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung ................................................................................................................ 124
5.3.4
Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 124
5.3.4.1
Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 124
5.3.4.2
Flächeninanspruchnahme.......................................................................................... 126
5.3.4.3
Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb .................................................................. 127
5.3.4.4
Stoffeinträge über den Luftpfad ................................................................................ 127
5.3.5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von
nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 128
5.3.6
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Boden .................................................... 129
5.4
Schutzgut Wasser ...................................................................................................... 130
5.4.1
Untersuchungsraum .................................................................................................. 130
5.4.2
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 130
5.4.2.1
Grundwasser .............................................................................................................. 130
5.4.2.2
Oberflächengewässer ................................................................................................ 131
5.4.2.3
Schutzgebietsausweisungen ...................................................................................... 132
5.4.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung ................................................................................................................ 132
5.4.4
Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 132
5.4.4.1
Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 132
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite V
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
5.4.4.2
Flächeninanspruchnahme.......................................................................................... 133
5.4.4.3
Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb .................................................................. 134
5.4.4.4
Einleitungen in den Gillbach ...................................................................................... 134
5.4.4.5
Stoffeinträge über Luftpfad ....................................................................................... 135
5.4.4.6
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von
nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 136
5.4.5
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Wasser................................................... 137
5.5
Schutzgut Luft und Klima ........................................................................................... 138
5.5.1
Untersuchungsraum .................................................................................................. 138
5.5.2
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 138
5.5.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung ................................................................................................................ 140
5.5.4
Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 140
5.5.4.1
Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 140
5.5.4.2
Auswirkungen auf das lokale Klima ........................................................................... 141
5.5.4.3
Auswirkungen auf das globale Klima ......................................................................... 142
5.5.4.4
Auswirkungen auf das Schutzgut Luft........................................................................ 142
5.5.5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von
nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 144
5.5.6
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Luft und Klima ....................................... 145
5.6
Schutzgut Landschaft ................................................................................................. 145
5.6.1
Untersuchungsraum .................................................................................................. 145
5.6.2
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 147
5.6.2.1
Landschaftsbild .......................................................................................................... 147
5.6.2.2
Schutzgebiete ............................................................................................................ 147
5.6.2.3
Vorbelastungen.......................................................................................................... 148
5.6.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung ................................................................................................................ 148
5.6.4
Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 148
5.6.4.1
Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 149
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite VI
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
5.6.4.2
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme ....................................................... 150
5.6.4.3
Auswirkungen durch optische Wirkung..................................................................... 150
5.6.4.4
Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb ............................................................. 151
5.6.5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von
nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 152
5.6.6
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Landschaft ............................................. 153
5.7
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter .................................................................. 154
5.7.1
Untersuchungsraum .................................................................................................. 154
5.7.2
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 155
5.7.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung ................................................................................................................ 155
5.7.4
Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 156
5.7.4.1
Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 156
5.7.4.2
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme ....................................................... 156
5.7.4.3
Auswirkungen durch optische Beeinträchtigungen................................................... 157
5.7.4.4
Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ........................ 158
5.7.4.5
Auswirkungen durch Baustellenbetrieb .................................................................... 158
5.7.5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von
nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 158
5.7.6
Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............. 159
6.
Wechselwirkungen ............................................................................................ 160
7.
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen .................................................... 165
8.
In Betracht kommende andere Planungsmöglichkeiten ...................................... 168
8.1
Nullvariante ............................................................................................................... 168
8.2
Planungsvarianten ..................................................................................................... 168
8.2.1
Regionale Standortalternativen ................................................................................. 168
8.2.2
Örtliche Standortalternativen.................................................................................... 169
8.2.3
Baustelleneinrichtungsflächen .................................................................................. 171
8.2.4
Konzeptalternativen .................................................................................................. 172
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite VII
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
8.2.5
Technische Alternativen ............................................................................................ 172
9.
Weitere Angaben zur Umweltprüfung ................................................................ 173
9.1
Schwierigkeiten bei der Ermittlung ........................................................................... 173
9.2
Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) ............................................ 173
10.
Allgemein verständliche Zusammenfassung ....................................................... 174
10.1
Zweck der Umweltprüfung ........................................................................................ 174
10.2
Gegenstand der Umweltprüfung ............................................................................... 174
10.3
Aufbau und Methodik der Umweltprüfung ............................................................... 175
10.4
Beschreibung des Planungsgegenstandes ................................................................. 177
10.4.1
Bebauungsplan .......................................................................................................... 178
10.4.2
Musterkraftwerk (BoAplus) ....................................................................................... 179
10.4.3
Stilllegung und Rückbau bestehender Kraftwerksanlagen ........................................ 180
10.5
Beschreibung der Umweltauswirkungen................................................................... 181
10.5.1
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ...................................................... 182
10.5.2
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................... 184
10.5.3
Schutzgut Boden ........................................................................................................ 185
10.5.4
Schutzgut Wasser ...................................................................................................... 186
10.5.5
Schutzgut Luft und Klima ........................................................................................... 187
10.5.6
Schutzgut Landschaft ................................................................................................. 188
10.5.7
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ......................................................... 189
10.6
Wechselwirkungen .................................................................................................... 190
10.7
Alternativen ............................................................................................................... 190
10.8
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ........................................................... 191
11
Verwendete Unterlagen .................................................................................... 192
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite VIII
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na Übersichtsplan (ohne Maßstab) ................................................................... 12
Abbildung 2:
Rückbaumaßnahmen nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes
des neuen Braunkohlenkraftwerks .............................................................. 23
Abbildung 3:
Landesentwicklungsplan NRW - Teil B – Auszug .......................................... 30
Abbildung 4:
Zeichnerische Darstellung des RPlan und der 5. RPlan-Änderung ............... 37
Abbildung 5:
LPlan 7 – Entwicklungs- und Festsetzungskarte – Auszug............................ 43
Abbildung 6:
Untersuchungsraum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ...... 53
Abbildung 7:
Lage der Immissionsorte zur Beurteilung von Schallimmissionen
(Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) ...................................... 63
Abbildung 8:
Verkehrserhebung 2005 und 2010............................................................... 66
Abbildung 9:
Veränderung der jährlichen Sonnenscheindauer durch Verschattung ........ 82
Abbildung 10:
Geprüfte Standorte zur Beurteilung der optischen Wirkung
(Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) ...................................... 84
Abbildung 11:
Untersuchungsraum der artenschutzrechtlichen Prüfung........................... 96
Abbildung 12:
Biotopverbundflächen im Geltungsbereich sowie im Nahbereich des
Bebauungsplans ........................................................................................... 98
Abbildung 13:
Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich des Bebauungsplans ................ 102
Abbildung 14:
Untersuchungsraum Schutzgut Landschaft................................................ 146
Abbildung 15:
Geprüfte Flächenalternativen im Umfeld des Plangebiets ........................ 171
Tabellenverzeichnis
Seite
Tabelle 1:
Definition der Konfliktklassen und Bewertung der Erheblichkeit .................. 4
Tabelle 2:
Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung - Übersicht................. 6
Tabelle 3:
Festsetzung der Wandhöhen im Bebauungsplan Nr. 261/Na ...................... 14
Tabelle 4:
Im Bebauungsplan festgesetzte Emissionsgrenzwerte ................................ 15
Tabelle 5:
Bedarf an Grund und Boden......................................................................... 17
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite IX
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Seite
BPlan Nr. 261/Na
Tabelle 6:
Fachgesetzliche Zielaussagen ....................................................................... 24
Tabelle 7:
Darstellung der 125. FNP-Änderung und Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 261/Na......................................................................... 40
Tabelle 8:
Messprogramme und Parameter für die Ermittlung der
Luftschadstoffvorbelastung.......................................................................... 55
Tabelle 9:
Luftqualität im überregionalen Bereich (LUQS-Stationen) im Zeitraum
2005 bis 2011 ............................................................................................... 56
Tabelle 10:
Vorbelastungsmessungen in Rheidt vom 6.9.2007 bis 10.3.2008 ............... 59
Tabelle 11:
Berechnete Beurteilungspegel Lr für die heutige Situation (Kraftwerk
Niederaußem) und nach Realisierung der Neuanlage sowie
Differenzwert ............................................................................................... 64
Tabelle 12:
Bewertungsmaßstäbe zur Einschätzung der Erheblichkeit (Schutzgut
Mensch und menschliche Gesundheit) ........................................................ 69
Tabelle 13:
Immissionszusatzbelastung durch Luftschadstoffe (Schutzgut Mensch
und menschliche Gesundheit) ...................................................................... 71
Tabelle 14:
Beurteilungspegel für Schallimmissionen (Schutzgut Mensch und
menschliche Gesundheit) durch Neuanlage (BoAplus) ................................ 74
Tabelle 15:
Beurteilungspegel für Schallimmissionen unter Berücksichtigung
Stilllegung Blöcke C-F (Schutzgut Mensch und menschliche
Gesundheit) .................................................................................................. 77
Tabelle 16:
Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ..................................................... 108
Tabelle 17:
Maximale Immissionszusatzbelastung (Schutzgut Pflanzen, Tiere und
biologische Vielfalt) .................................................................................... 111
Tabelle 18:
Maximale zusätzliche Schwermetalldeposition (Schutzgut Pflanzen,
Tiere und biologische Vielfalt) .................................................................... 111
Tabelle 19:
Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten (Schutzgut
Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt) .................................................... 113
Tabelle 20:
Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für Stoffeinträge
über den Luftpfad (Schutzgut Boden) ........................................................ 125
Tabelle 21:
Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut
Wasser ........................................................................................................ 133
Tabelle 22:
Zusammenfassung der Immissionszusatzbelastung (Schutzgut Luft) ........ 142
Tabelle 23:
Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen .............. 160
Tabelle 24:
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen ........................................... 165
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite X
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AFAB
Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich
Art.
Artikel
As
Arsen
ASB
Allgemeiner Siedlungsbereich
AVV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
B
Bundesstraße
BAB
Bundesautobahn
BauGB
Baugesetzbuch
BBodSchG
Bundesbodenschutzgesetz
BBodSchV
Bodenschutz- und Altlastenverordnung
BGBl
Bundesgesetzblatt
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV
Bundes-Immissionsschutzverordnung
BK
Bodenkarte
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
BoA
Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik
BoAplus
Weiterentwicklung des Braunkohlenkraftwerks mit optimierter Anlagentechnik
B-Plan
Bebauungsplan
BSAB
Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nicht energetischer Bodenschätze
BSLE
Bereiche für den Schutz der Landschaft und Landschaftsorientierten Erholung
BSN
Bereiche zum Schutz der Natur
bspw.
beispielsweise
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite XI
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abkürzungsverzeichnis
BPlan Nr. 261/Na
ca.
circa
CC
carbon capture
CEF
Measures that ensure the continued ecological functionality
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)
Cd
Cadmium
Cl
Chlor
Co
Kobalt
CO2
Kohlenstoffdioxid (Kohlendioxid)
Cr
Chrom
Cu
Kupfer
dB(A)
Schallpegel in Dezibel
d.h.
das heißt
DIN
Deutsche Industrienorm
DG5
Deutsche Grundkarte 1 : 5.000
DSchG
Denkmalschutzgesetz
DTV
Durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen
DWD
Deutscher Wetterdienst
EG
Europäische Gemeinschaft
EH-RL
Emissionshandelsrichtlinie
etc.
Et cetera (und so weiter)
EU
Europäische Union
F
Fluor
Fa.
Firma
FFH
Flora-Fauna-Habitat
FFH-RL
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FFH-VP
Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FNP
Flächennutzungsplan
fg
Femtogramm (1 Billiardstelgramm)
GEP
Gebietsentwicklungsplan
ggf.
gegebenenfalls
GF
Grundfläche
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Seite XII
BPlan Nr. 261/Na
GRZ
Grundflächenzahl
GIB
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen
GK
Güteklasse
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GOK
Geländeoberkante
GWL
Grundwasserleiter
ha
Hektar
Hg
Quecksilber
HMW
Halbstundenmittelwert
Hrsg.
Herausgeber
i.d.R.
in der Regel
IFSP
Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel
IJZ
Immissionsjahreszusatzbelastung
i.S.
im Sinne
IO
Immissionsort
i.V.m.
in Verbindung mit
IW
Immissionswert
K
Kreisstraße
k.A.
keine Angabe
KA
Kläranlage
Kap.
Kapitel
Kfz
Kraftfahrzeug
KWK
Kraft-Wärme-Kopplung
L
Landesstraße
LAI
Länderausschuss für Immissionsschutz
LAGA
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
LANUV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
LAWA
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
LBodSchG
Landesbodenschutzgesetz
LEP
Landesentwicklungsplan
LG NRW
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Seite XIII
BPlan Nr. 261/Na
Lkw
Lastkraftwagen
LPlG NRW
Landesplanungsgesetz NRW
LPlan
Landschaftsplan
LRT
Lebensraumtyp
LSG
Landschaftsschutzgebiet
LUA NRW
Landesumweltamt NRW
LUQS
Luftqualitäts-Überwachungssystem
LVR
Landschaftsverband Rheinland
LWG NRW
Landeswassergesetz NRW
MBV
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
MILIS
Mobile Immissionsmessungen
mg
Milligramm
µg
Mikrogramm
Mn
Mangan
MW
Mega Watt (elektrische Leistung)
MWME
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NordrheinWestfalen
MUNLV
Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
MURL
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen
NABU
Naturschutzbund Deutschland
NaWaRo
Nachwachsende Rohstoffe aus Forst- und Landwirtschaft
ng
Nanogramm
Ni
Nickel
NH3
Ammoniak
NO2
Stickstoffdioxid
NOx
Stickstoffoxide
Nr.
Nummer
NSG
Naturschutzgebiet
o.g.
oben genannt
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite XIV
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
OVG
Oberverwaltungsgericht
Pb
Plumbum (Blei)
PCB
Polychlorierte Biphenyle
PCDD/F
Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane
Pg
Petagramm (eine Billiarde Gramm)
Pkw
Personenkraftwagen
PM10
„Particulate Matter“ (Feinstaubfraktion < 10 µm)
REA
Rauchgasentschwefelungsanlage
RPlan
Regionalplan
RL
Richtlinie
ROG
Raumordnungsgesetz
S.
Seite
Sb
Stibium (Antimon)
s.o.
siehe oben
SO2
Schwefeldioxid
SOBau
Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung
„Baustelleneinrichtungsfläche"
SOBKW
Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmungen „Braunkohlenkraftwerk"
SPA
Special Protection Area (Europäisches Vogelschutzgebiet)
Sn
Zinn
StN
Staubniederschlag
StörfallV
Störfallverordnung
SUP
Strategische Umweltprüfung
TA Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
TA Luft
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Tab.
Tabelle
TEHG
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
TEQ
Toxizitätsäquivalent
Tl
Thallium
TRwS
Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe
TWh
Terawattstunde
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite XV
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
United Nations Economic Commission for Europe
UP
Umweltprüfung
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
u.v.m.
und vieles mehr
usw.
und so weiter
V
Vanadium
VAwS
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
und über Fachbetriebe
VDI
Verein Deutscher Ingenieure
vgl.
Vergleiche
VO
Verordnung
VRL
EU-Vogelschutzrichtlinie
VwV
Verwaltungsvorschrift
WA
Allgemeines Wohngebiet
WGK
Wassergefährdungsklasse
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
WHO
Weltgesundheitsorganisation
WRRL
Wasserrahmenrichtlinie
WTA
Wirbelschichttrocknung mit integrierter Abwärmenutzung
z. B.
zum Beispiel
z.T.
zum Teil
z.Z.
zur Zeit
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
UNECE
Seite XVI
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Umweltbericht
Im Umweltbericht werden die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Anlage zu
§ 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB dargelegt.
1.
Einleitung
1.1 Anlass
Anlass für die Durchführung der Umweltprüfung ist die Aufstellung des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 261/Na „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“
der Kreisstadt Bergheim, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Bau eines neuen Braunkohlenkraftwerks geschaffen werden sollen. Gemäß § 2 Abs. 4
BauGB ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne für die Belange des Umweltschutzes
1.2 Ziel der Umweltprüfung
Zielsetzung der Umweltprüfung ist es gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, die Umweltauswirkungen, die mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbunden sind, zu ermitteln und in
dem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
1.3 Konzept der Umweltprüfung
Der Umweltbericht ist wie folgt gegliedert:
Einleitung
Erläuterung der Methodik der Umweltprüfung.
Kap. 1.4
Ziele und Inhalte der Planung
Zielsetzung des Bebauungsplans, Plangebiet, Festsetzungen des
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
Kap. 2
I
Seite 1
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Bebauungsplans und Anlagenkonzept für ein neues Braunkohlenkraftwerk im Geltungsbereich (Musterkraftwerk BoAplus).
Ziele des Umweltschutzes
Erläuterung der Fachgesetze und Fachpläne, die der Umweltprüfung
zugrunde liegen sowie deren Berücksichtigung.
Kap. 3
Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung
Kap. 4
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die
voraussichtlich erheblich beeinflusst werden.
Kap. 5
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung auf die
Schutzgüter der Umweltprüfung.
Kap. 5
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen (Integration der Eingriffsregelung nach dem BauGB).
Kap. 5
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltmerkmale und -zustand sowie Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Wechselwirkungen
Erläuterung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Kap. 6
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen.
Kap. 7
Alternativenprüfung
Kap. 8
Nicht-Durchführung der Planung (Nullvariante), Standortalternativen, Konzeptalternativen und Technische Alternativen (Planungsvarianten).
Weitere Angaben zur Umweltprüfung
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 2
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben zum
Umweltbericht aufgetreten sind.
Kap. 9
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplans
auf die Umwelt (Monitoring).
Kap. 9
Allgemein verständliche Zusammenfassung.
Kap. 10
Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachgutachten.
Kap. 11
1.4 Methodik
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na auf die Schutzgüter:
Mensch und menschliche Gesundheit,
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
Wasser,
Klima und Luft,
Landschaft,
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
und die Wechselwirkungen zwischen den oben genannten Schutzgütern. Diese werden
im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht enthält die Angaben,
die nach gegenwärtigem Kenntnisstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden
sowie nach dem Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans in angemessener
Weise verlangt werden können. Dabei wird auch berücksichtigt, dass bereits auf der
vorgelagerten Ebene, im Rahmen der am 29.06.2012 beschlossenen Erarbeitung für
die 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln,
eine Umweltprüfung erfolgt ist und parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 261/Na die Kreisstadt Bergheim für das Plangebiet ihren derzeitigen Fläche-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 3
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Boden,
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
nnutzungsplan ändert (125. FNP-Änderung) und dafür ebenfalls eine Umweltprüfung
durchgeführt wird. Gemäß § 2 Abs. 4 S. 5 BauGB kann sich die Umweltprüfung in diesem Fall auf zusätzliche oder erhebliche Umweltauswirkungen beschränken
(Abschichtung). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch im nachfolgenden
Zulassungsverfahren im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Aus diesem
Grund kann auf der Planungsebene des Bebauungsplans noch keine Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen vorgenommen werden, die vollumfänglich die
technischen Aspekte eines neuen Braunkohlenkraftwerks einbezieht. Die Umweltprüfung muss die Kreisstadt Bergheim jedoch in die Lage versetzen, die möglichen Umweltauswirkungen, die mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na und der
damit verbundenen Realisierung eines neuen Braunkohlenkraftwerks in die Abwägung
über den Bauleitplan einzustellen, um diese sachgerecht mit den anderen Belangen
gegen- und untereinander abzuwägen.
Für die Bewertung der Erheblichkeit werden quantifizierbare Kriterien herangezogen,
die sich aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder untergesetzlichen Regelwerken
sind, erfolgt eine verbalargumentative Bewertung. Entsprechend der Schwere der
Umweltauswirkungen werden vier Konfliktklassen unterschieden, die bereits im Rahmen der Umweltprüfung zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Köln und bei der Umweltprüfung zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 125 der Kreisstadt Bergheim verwendet werden (vgl. Tabelle 1).
Durch die Anwendung derselben Konfliktklassen werden die Ergebnisse der Umweltprüfungen auf den verschiedenen Ebenen auch untereinander vergleichbar.
Tabelle 1:
Definition der Konfliktklassen und Bewertung der Erheblichkeit
Konfliktklasse
keine (0)
Begründung TEIL B
Definition und Bewertung
Bewertung unter Berücksichtigung von Kompensations- und Minderungsmaßnahmen
Keine bzw. nur theoretisch zu erwartende
nachteilige Auswirkungen, die außerhalb
der Mess-/ Erfassungsgenauigkeit liegen
oder positive Umweltauswirkung.
I
Vorentwurf (30.07.2012)
nicht erheblich
I
Seite 4
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
ableiten lassen. Soweit keine quantifizierbaren Kriterien zur Bewertung vorhanden
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Konfliktklasse
Definition und Bewertung
Bewertung unter Berücksichtigung von Kompensations- und Minderungsmaßnahmen
gering (1)
Erfassbare /nachweisbare nachteilige Auswirkungen von so geringem Ausmaß, dass
sie ohne weitere Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen toleriert werden
können (bspw. irrelevante Immissionszusatzbelastungen).
nicht erheblich
mittel (2)
Mehr als irrelevante nachteilige Auswirkungen bei einer Überschreitung von Beurteilungswerten durch bestehende Vorbelastungen.
erheblich,
jedoch kompensierbar
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft einschließlich des Bodenund Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur
und Landschaft).
hoch (3)
Erhebliche nachteilige Auswirkungen, die
zu einer deutlichen Verschlechterung der
bestehenden Umweltsituation führen
(bspw. Verschlechterung des ökologischen
oder chemischen Zustandes von Oberflächengewässern).
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Die
Auswirkungen/Beeinträchtigungen
können aber durch Schutz-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen soweit
reduziert oder ausgeglichen werden, dass
sie vertretbar sind.
erheblich
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft einschließlich des Bodenund Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur
und Landschaft).
Die
Auswirkungen/Beeinträchtigungen
können nicht hinreichend (d. h. unter die
Erheblichkeitsschwelle) gesenkt oder nicht
kompensiert werden.
Quelle: Bezirksregierung 2012b
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 5
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
1.5 Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung
Für jeden Bauleitplan muss die planende Gemeinde festlegen, in welchem Umfang und
Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die
Umweltprüfung bezieht sich dabei auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand
und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad
des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann.
Nach einer überschlägigen Prüfung der zu erwartenden Umweltauswirkungen legt die
Kreisstadt Bergheim den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung insbesondere unter Berücksichtigung:
der mit dem Bebauungsplan Nr. 261/Na verfolgten städtebaulichen und umweltbezogenen Zielsetzungen,
der Tatsache, dass das Plangebiet durch bestehende Kraftwerksanlagen überprägt
ist und
der für den Bebauungsplan Nr. 261/Na relevanten Ziele des Umweltschutzes, die
wie folgt fest:
Tabelle 2:
Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung - Übersicht
Schutzgut
Inhalte
Vorhandene Unterlagen
Mensch,
Gesundheit
Bestand / Vorbelastung durch
bestehende Nutzungen
Immissionsschutz in der Bauleitplanung – Abstände
zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und
Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und
sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (MUNLV 2007).
Luftschadstoffe
Schallemissionen
Verschattung
Optische Wirkung
Betroffenheit durch Planung
Luftschadstoffe
Gerüche
Schallimmissionen
Lichtimmissionen
Verschattung
Optische Wirkung
Radioaktivität
Elektromagnetische Felder
Landwirtschaftliche Nutzung
Begründung TEIL B
I
Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Köln (Bezirksregierung Köln 2012b).
Immissionsprognose Luftschadstoffe (argumet
2012).
Modellierung der Verschattungseffekte durch sichtbare Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit
der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am
Standort Niederaußem (argumet/SIMUPLAN 2012).
Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 6
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegt werden,
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schutzgut
Inhalte
Vorhandene Unterlagen
Erholung
Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (MÜLLER-BBM 2012).
Ermittlung der zu erwartenden Geräuschemissionen
und -immissionen während der Durchführung der
Erdarbeiten sowie der Errichtung des neu geplanten
Braunkohlenblockes (MÜLLER-BBM 2012a).
Verkehrsuntersuchung zur zum Flächennutzungsplan, 125. Änderung; Bebauungsplan Nr. 261/Na;
Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem, (IVV 2012).
Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wirkungen eines als Musterkraftwerk zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte
Wohnumfeld (SMEETS 2012a).
Radioaktivität, Strahlenexposition, Strahlenwirkung
(Koelzer 2006)
Bestand / Vorbelastung durch
bestehende Nutzungen
Biotoptypen und vernetzung
Artenbestand
Schutzgebiete
Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Köln (Bezirksregierung Köln 2012b).
Immissionsprognose Luftschadstoffe (argumet
2012).
Modellierung der Verschattungseffekte durch sichtPrognose / Betroffenheit durch bare Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit
der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am
Planung
Standort Niederaußem (argumet/SIMUPLAN 2012).
Flächeninanspruchnahme
Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im
Luftschadstoffe
Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkser Stoffeinträge
neuerungsprogramms (MÜLLER-BBM 2012).
Artenschutz
Habitatschutz
Verkehrsuntersuchung zum Flächennutzungsplan,
125. Änderung; Bebauungsplan Nr. 261/Na; Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem,
(IVV 2012).
Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wirkungen eines als Musterkraftwerk zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte
Wohnumfeld (SMEETS 2012a).
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c)
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bebauungsplan (TÜV Nord Systems 2012c)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Prüfung
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 7
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Tiere,
Pflanzen,
biologische
Vielfalt
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schutzgut
Inhalte
Vorhandene Unterlagen
nach §§ 44 ff BNatSchG (KBFF 2012b)
Feldhamsterkartierung auf dem Plangebiet für das
nächste Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem (Raskin 2006)
Erfassung des Feldhamsters im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem (Raskin 2012)
Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend eutrophierende und versauernde Schadstoffeinträge in den FFH-Gebieten „Knechtstedener Wald
und Chorbusch“, „Königsdorfer Forst“ und „Worringer Bruch“ (ÖKO-DATA 2012)
Boden
Bestand / Vorbelastung durch
bestehende Nutzungen
Geologie
Böden
Bodenfunktion
Altlasten
Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Köln (Bezirksregierung Köln 2012b).
Immissionsprognose Luftschadstoffe (argumet 2012)
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c).
Flächeninanspruchnahme
Stoffeinträge
Wasser
Bestand / Vorbelastung durch
bestehende Nutzungen
Grundwasser
Oberflächenwasser
Schutzgebiete
Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Köln (Bezirksregierung Köln 2012b).
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c).
Prognose / Betroffenheit durch
Planung
Flächeninanspruchnahme
Stoffeinträge
Einleitung in Gillbach
Klima und
Luft
Bestand / Vorbelastung durch
bestehende Nutzungen
Temperatur, Niederschläge,
Wind
Klimarelevante Strukturen
Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Köln (Bezirksregierung Köln 2012b).
Immissionsprognose Luftschadstoffe (argumet 2012)
Modellierung der Verschattungseffekte durch sichtPrognose / Betroffenheit durch bare Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit
der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 8
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Prognose / Betroffenheit durch Geo- und umwelttechnischer Bericht (IBES 2010).
Planung
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schutzgut
Landschaft
Inhalte
Vorhandene Unterlagen
Planung
Standort Niederaußem (argumet/SIMUPLAN 2012).
Flächenversiegelung
Verschattung
Luftschadstoffe
Baustellenbetrieb
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c).
Bestand / Vorbelastung durch
bestehende Nutzungen
Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Köln (Bezirksregierung Köln 2012b).
Agrarmeteorologische Messungen während der
Vegetationsperioden 2005 – 2010 an bis zu 6 Stationen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in der
Umgebung der Braunkohlenkraftwerke Niederaußem und Neurath, Zusammenfassender Bericht
(DWD –2011).
Landschaftsbild
Schutzgebiete
Prognose / Betroffenheit durch
Planung
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c).
Kultur- und
Sachgüter
Bestand / Vorbelastung durch
bestehende Nutzungen
Kulturlandschaft
Denkmäler
Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Köln (Bezirksregierung Köln 2012b).
Liste der Denkmäler der Stadt Bergheim (Bergheim
2012).
Prognose / Betroffenheit durch
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BePlanung
bauungsplan (SMEETS 2012c).
Flächeninanspruchnahme
Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wir Optische Wirkung
kungen eines als Musterkraftwerk zugrunde geleg Luftschadstoffe
ten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte
Wohnumfeld (SMEETS 2012a).
Wechselwirk
ungen
Summation, Kumulation und
Verlagerung von Wirkungen
Die Berücksichtigung von Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien zu Bundesfernstraßen
(Sporbeck et. al. 1997).
Eigene Darstellung
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 9
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Flächeninanspruchnahme
Optische Wirkung
Baustellenbetrieb
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Umweltauswirkungen überprüft, die sich
aus der Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks ergeben können, und für die
der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Aus diesem Grund erfolgt im Rahmen des Umweltberichts sowohl eine Beschreibung der Festsetzungen
(vgl. Kap. 2.3) des Bebauungsplans Nr. 261/Na als auch des Anlagenkonzeptes (vgl.
Kap. 2.5) für ein Braunkohlenkraftwerk (Musterkraftwerk (BoAplus)), das auf dieser
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Grundlage im Geltungsbereich des Bebauungsplans realisiert werden kann.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 10
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
2.
Ziele und Inhalte der Planung
Im Folgenden werden die mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na verfolgten Ziele sowie die Inhalte der Planung dargestellt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf
den Inhalten, die im Hinblick auf ihre Umweltauswirkungen von Bedeutung für die
Umweltprüfung sind.
2.1
Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 261/Na
Zielsetzung der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, mit dem die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk BoAplus) in der Kreisstadt Bergheim im Stadtteil
Niederaußem geschaffen werden sollen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 261/Na werden folgende Ziele verfolgt:
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines
Braunkohlenkraftwerks auf einer möglichst kleinen Fläche, einschließlich der hierfür temporär erforderlichen Nutzung von Freiflächen für Baustelleneinrichtungs Verbesserung der Umweltsituation im Einflussbereich des Kraftwerks.
Ausschluss von Nutzungskonflikten zwischen dem geplanten Kraftwerkstandort
und den bestehenden Wohnnutzungen im Einflussbereich des Kraftwerkstandortes.
Minimierung der Umweltauswirkungen durch bauplanungsrechtliche Festlegung
bestimmter wirkungsrelevanter Faktoren.
Zur Umsetzung dieser städtebaulichen und umweltbezogenen Zielsetzungen ist die
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich.
2.2
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na befindet sich am nördlichen Rand
des Stadtteils Niederaußem auf einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Im Nordosten wird das Plangebiet durch den Verlauf der L 279n begrenzt. Im Südosten
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 11
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
flächen.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
wird die vorgesehene Fläche für ein neues Braunkohlenkraftwerk durch den Verlauf der
B 477 begrenzt, wobei weiter östlich zusätzliche Flächen für die temporäre Baustelleneinrichtung in den Geltungsbereich einbezogen werden, die derzeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzt werden. Südwestlich des Plangebiets verläuft die Nord-Süd-Bahn, die den Geltungsbereich von der bestehenden Kraftwerksanlage Niederaußem im Südwesten trennt.
Nordwestlich befinden sich der "Klein Mönchhof" und der "Groß Mönchhof" sowie der
Gillbach.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na
- Übersichtsplan (ohne Maßstab)
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 1:
Eigene Darstellung
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 12
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
2.3
Art und Umfang der Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na erfasst eine Fläche von rund
61 ha. Zur Beschreibung der Festsetzungen erfolgt eine Untergliederung in das sonstige Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk", das die Fläche für den eigentlichen Kraftwerksbau bildet sowie in ein sonstiges Sondergebiet "Baustelleneinrichtungsfläche".
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden lediglich temporär in der Bauphase des
Kraftwerks genutzt und nach der Errichtung und Aufnahme des kommerziellen Betriebs
des neuen Braunkohlenkraftwerks wieder in landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche umgewandelt. Darüber hinaus liegen
Verkehrsflächen und eine Fläche für die Abwasserbeseitigung (hier: Regenrückhalteund Regenklärbecken) im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Zum Ausgleich der
durch den Bebauungsplan hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden
Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft festgesetzt.
Für den vorgesehenen Betriebsbereich eines neuen Braunkohlenkraftwerks setzt der
Bebauungsplan Nr. 261/Na als Art der baulichen Nutzung ein sonstiges Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung "Braunkohlenkraftwerk" nach § 11 Abs. 1 BauNVO mit einer
Größe von rund 24,9 ha fest. Das im Bebauungsplan festgesetzte sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Braunkohlenkraftwerk" dient der Unterbringung eines
Braunkohlenkraftwerks mit einem maximal zulässigen Abgasvolumenstrom von 3,68
Mio. m3/Stunde - dies entspricht nach dem derzeitigen Stand der Technik einer elektrischen Leistung von rund 1.100-MW-, dessen Brennstoff mindestens zu 90 % aus
Braunkohle besteht. Unter Abgas werden die endgültig in die Luft freigesetzten Trägergase mit den festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen verstanden. Der Begriff
Rauchgas wird hier für das Gas nach dem Verbrennungsprozess bis zur endgültigen
Freisetzung in die Luft als Abgas verwendet. Als alternativer, optionaler Brennstoff darf
bis max. 10 % der jeweiligen Feuerungswärmeleistung Biomasse aus nachwachsenden
Rohstoffen (NaWaRo) zur Anwendung kommen. Dies entspricht - bei voller Auslastung
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 13
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
2.3.1 Sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk"
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
der Kraftwerksanlage - rund 700.000 Tonnen pro Jahr. Der Einsatz anderer Brennstoffe
(z.B. Heizöl EL) ist nur während der Anfahr- und Abfahrvorgänge zulässig.
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch die Grundflächenzahl
GRZ), die Baumassenzahl (BMZ) und die zulässige Höhe der baulichen Anlagen
(Hmax)bestimmt. Weiterhin wird die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen
festgesetzt.
Die zulässige Grundflächenzahl wird auf 0,9 festgesetzt. Dass in § 17 Abs. 1 BauNVO
grundsätzlich vorgegebene Höchstmaß für die GRZ von 0,8 in einem sonstigen Sondergebiet wird damit überschritten. Auch die Baumassenzahl wird abweichend von § 17
Abs. 1 BauNVO mit einem Wert von 30 festgesetzt. Die im Bebauungsplan begründete,
nach § 17 Abs. 2 BauNVO zulässige Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO angegebenen Höchstmaße in Bezug auf die zulässige Grundflächenzahl und die Baumassenzahl ist das Ergebnis zum einen aus den baulichen Besonderheiten eines Kraftwerks
mit der oben beschriebenen Leistung und zum anderen aus der regionalplanerisch und
politisch geforderten Zielsetzung einer möglichst flächensparenden Bauweise, bei der
die Flächenbedarfe für Gebäude, Anlagen und Nebenanlagen minimiert werden. Hiezen zu können.
Die Höhen der baulichen Anlagen im sonstigen Sondergebiet Braunkohlenkraftwerk
werden als Wandhöhen, unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes, gestaffelt festgesetzt (vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3:
Festsetzung der Wandhöhen im Bebauungsplan Nr. 261/Na
Sonstiges Sondergebiet
„Braunkohlenkraftwerk"
Zulässige Wandhöhe
über Bezugspunkt (BP)
als Höchstmaß (Hmax)
Max. zulässige Überschreitung
durch technische Gebäudeteile,
Dachaufbauten u. Anlagen für
erneuerbare Energien (Hümax)
Teilfläche 1
SO-TF1_Hmax =
40 m
SO-TF1_Hümax = 10 m
Teilfläche 2
SO-TF2_Hmax =
100 m
SO-TF2_Hümax = 10 m
Teilfläche 3
SO-TF3_Hmax =
150 m
SO-TF3_Hümax = 20 m
Teilfläche 4
SO-TF4_Hmax =
130 m
SO-TF4_Hümax = 10 m
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
raus ergibt sich wiederum die Notwendigkeit, die Grundstücksfläche maximal ausnut-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Teilfläche 5
SO-TF5_Hmax =
180 m
SO-TF5_Hümax = 10 m
Eigene Darstellung
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze bestimmt. Die Baugrenze bietet eine flexible Möglichkeit zur Bebauung des Gebietes unter Berücksichtigung der notwendigen Abstände zu Grundstücksgrenzen oder anderen baulichen Anlagen. Trotz der sich hieraus ergebenden großen überbaubaren Grundstücksfläche ist
zu berücksichtigen, dass die Grundflächenzahl (GRZ) als maßgeblicher Faktor die
Überbaubarkeit einschränkt.
Zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen durch die Emission von Luftschadstoffen wird eine luftemissionsbezogene Regelung im Bebauungsplan getroffen. Danach dürfen die im sonstigen Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk" zulässigen Feuerungsanlagen, bei dem maximal zulässigen Abgasvolumenstrom von 3,68 Mio.m³/
Stunde die in Tabelle 4 angegebenen Konzentrationen für den Jahresmittelwert nicht
überschreiten.
Im Bebauungsplan festgesetzte Emissionsgrenzwerte
Emissionsgrenzwerte
(Konzentration für den
Jahresmittelwert)
Luftschadstoffe
Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid,
angegeben als Schwefeldioxid (SO2)
100 mg/m³
Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid,
angegeben als Stickstoffdioxid (NOx)
100 mg/m³
Ammoniak (NH3)
5 mg/m³
Quecksilber und seine Verbindungen,
angegeben als Quecksilber (HG)
0,015 mg/m³
Schwermetalle der Gruppe a
gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der 13. BImSchV
0,025 mg/m³
Schwermetalle der Gruppe b
gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der 13. BImSchV
0,25 mg/m³
Dioxine und Furane (PCDD/F) der Gruppe d
gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der 13. BImSchV
0,05 ng/m³
Eigene Darstellung
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Tabelle 4:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
2.3.2 Sonstiges Sondergebiet "Baustelleneinrichtungsfläche"
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na befinden sich vier Flächen mit
einer Gesamtgröße von 31,3 ha, die für den Zeitraum der Errichtung des eigentlichen
Kraftwerks als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden können und nach der
Errichtung wieder einer freiräumlichen Nutzung zuzuführen sind. Diese werden als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Baustelleneinrichtungsfläche" festgesetzt.
Für die Flächen B 1.1, B 1.2 und B 2 wird im Bebauungsplan auf der Grundlage von § 9
Abs. 2 BauGB festgesetzt, dass die Nutzung als Baustelleneinrichtung bis zum
31.12.2023 zulässig ist. Danach sind diese als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Ausgleichsfläche" festgesetzt. Für die Baustelleneinrichtungsfläche B 3 ist
die Nutzung bis zum 31.12.2021 zulässig. Nach diesem Datum ist diese als Fläche für
die Landwirtschaft festgesetzt.
2.3.3 Verkehrsflächen und Fläche für die Abwasserbeseitigung
Die bestehenden überörtlichen Hauptverkehrsstraßen (B 477 und L 279n) werden in
punktes B 477/L 279n werden zusätzlich öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt,
um die Voraussetzungen für eine Umgestaltung des Knotenpunktes zu schaffen.
Die bestehende Trasse der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord wird als Fläche für
Bahnanlagen nachrichtlich übernommen.
Am westlichen Rand des Bebauungsplans wird eine Fläche für die Abwasserbeseitigung
mit der Zweckbestimmung „Regenrückhalte- und Regenklärbecken“ festgesetzt.
Bestehende, das Plangebiet durchquerende ober- und unterirdische Hauptversorgungsleitungen werden im Plangebiet nachrichtlich aufgenommen.
2.3.4 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na als private Grünflächen festgesetzten Flächen (B 1.1, B 1.2 und B 2) dienen gleichzeitig als Ausgleichsflächen für
Eingriffe in Natur und Landschaft, die planbedingt entstehen können. Diese Flächen
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
den Bebauungsplan Nr. 261/Na nachrichtlich übernommen. Im Bereich des Knoten-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
sind nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe zu bepflanzen und zu erhalten bzw. zu pflegen.
Bedarf an Grund und Boden
Aufgrund der oben erläuterten Festsetzungen ergibt sich folgender Bedarf an Grund
und Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na.
Tabelle 5:
Bedarf an Grund und Boden
Fläche
Abkürzung
Größe
Sonstiges Sondergebiet
„Braunkohlenkraftwerk“
(zulässige Grundfläche bei GRZ 0,9)
BKW
24,87 ha
(22,4 ha)
Sonstiges Sondergebiet „Baustelleneinrichtungsfläche“
in Überlagerung mit Grünflächen
B 1.1
0,66 ha
(Festsetzung § 9 Abs. 2 BauGB)
B 1.2
5,98 ha
B2
3,89 ha
B3
20,74 ha
Sonstiges Sondergebiet „Baustelleneinrichtungsfläche“ in Überlagerung
mit Fläche für die Landwirtschaft
davon
nutzbar
(16,44 ha)
Sichtschutzwall
(1,47 ha)
Schutzstreifen
(2,83 ha)
Fläche für die Abwasserbeseitigung
RKB/RRB
0,91 ha
Nachrichtliche Übernahmen
Bahn
1,45 ha
B 477
1,13 ha
L 279n
1,28 ha
Öffentliche Verkehrsfläche
Kreis
0,12 ha
Räumlicher Geltungsbereich
Gesamt
61,03 ha
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
2.4
Eigene Darstellung
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Beschreibung des Anlagenkonzeptes
Gegenstand und Planungsziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb eines neuen
Braunkohlenkraftwerks. Zur Abschätzung der Wirkfaktoren im Rahmen der Umweltprüfung wird im Folgenden beispielhaft das Anlagenkonzept für ein Braunkohlenkraftwerk (Musterkraftwerk (BoAplus)) mit einem maximal zulässigen Abgasvolumenstrom
von 3,68 Mio. m3/Stunde - dies entspricht nach dem derzeitigen Stand der Technik
einer elektrischen Leistung von rund 1.100-MW - erläutert, für das der Bebauungsplan
Nr. 261/Na den planungsrechtlichen Rahmen setzt. Das Braunkohlenkraftwerk gemäß
dem Anlagenkonzept des Musterkraftwerks unterliegt nicht der Störfallverordnung
(12. BImSchV).
Maßgeblich für die Abgasemissionen des Kraftwerks sind insbesondere die Leistung
sowie die eingesetzten Brennstoffe, die durch den Bebauungsplan Nr. 261/Na festgesetzt werden. Darüber hinaus werden diese auch durch die festgesetzten Emissionswerte begrenzt, die in Verbindung mit den durch die Gebäudehöhen wesentlich vorbestimmten Standorten von Anlagen und Gebäuden des Musterkraftwerks, das Immissionsverhalten mitbestimmen. Die ebenfalls für die Abgasemissionen maßgebliche Anlagentechnik entspricht dem Stand der Technik, der in den nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einzuhalten ist. Darüber hinaus schafft der
Bebauungsplan Nr. 261/Na auch die Möglichkeit, Anlagen zur CO2-Abscheidung (CCReadiness) unterzubringen und Potenziale zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu nutzen. Im Rahmen der Immissionsprognose wird darüber hinaus berücksichtigt, dass bereits vor und ab dem kommerziellen Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks
(Musterkraftwerk (BoAplus)) im Geltungsbereich des Bebauungsplans am vorhandenen Standort (außerhalb des Bebauungsplans) in Niederaußem schrittweise mehrere
Kraftwerksblöcke stillgelegt werden. Hierbei handelt es sich um die Kraftwerksblöcke A
und B am Standort Niederaußem, die bis Ende 2012 stillgelegt werden (2 x 150-MW).
Nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden darüber hinaus die Blöcke C bis F (4 x 300MW) stillgelegt. In Folge der Errichtung des neuen Braunkohlenkraftwerks und der
damit zusammenhängenden Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke kann eine absolute
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
2.5
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Verringerung der Luftschadstoffemissionen, der Schallemissionen, der CO2-Emissionen,
der Verschattung und des Braunkohlebedarfs erreicht werden.
Der Flächenbedarf des Musterkraftwerks entspricht dem bereits unter Punkt 2.4 gemachten Angaben.
Neben der Fläche, die für die Errichtung des eigentlichen Kraftwerks vorgesehen ist,
werden für die Zeitdauer der Errichtung des neuen Braunkohlenkraftwerks temporär
Baustelleinrichtungsflächen benötigt, auf denen während der Bauzeit insbesondere
Baustellencontainer, Vormontageflächen, Montagehallen, Lagerplätze, Parkplätze etc.
untergebracht werden können. Diese Flächen werden nach erfolgter Aufnahme des
kommerziellen Betriebs des Kraftwerks nicht mehr benötigt und daher wieder einer
Freiraumnutzung zugeführt.
Das vorhandene Straßen- und Schienennetz kann für die verkehrliche Erschließung des
Planvorhabens genutzt werden. Sowohl die Bundesstraße B 477 als auch die Landesstraße L 279n sind ausreichend dimensioniert, um insbesondere den Baustellenverkehr
in der Phase der Errichtung des Kraftwerks aufnehmen zu können. In der Bauphase
kann der Abtransport von Erdmassen und der Antransport von Verfüllmassen überund hat sich bei vergleichbaren Baumaßnahmen bewährt (z.B. beim Bau von BoA1).
In der Betriebsphase des neuen Braunkohlenkraftwerks wird es voraussichtlich nicht zu
einer Erhöhung des bestehenden Verkehrsaufkommens kommen. Sollte Biomasse als
Brennstoff zur Anwendung kommen, ist es möglich, diese über die bestehende Bahnverbindung anzuliefern, um zusätzlichen Straßenverkehr zu vermeiden (IVV 2012).
Das Musterkraftwerk (BoAplus) besteht aus verschiedenen Gebäuden mit unterschiedlichen Abmessungen. Im Hinblick auf die Verschattung, die optische Wirkung und die
Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind dabei insbesondere die Gebäudehöhen von
Bedeutung. Das größte Gebäude des neuen Braunkohlenkraftwerkes bildet das
Dampferzeugergebäude (Kesselhaus) mit einer Höhe von max. 150 m. Überragt wird
dieses Gebäude lediglich durch einen 180 m hohen Schornstein zur Rauchgasableitung.
Angegliedert hieran befinden sich das Maschinenhaus, die Kohleaufbereitung (WTA)
sowie das Schaltanlagengebäude mit Bauhöhen von bis zu 100 m. Zur Kühlung ist ein
Hybridkühlturm mit einer Bauhöhe von max. 100 m vorgesehen. Dem Musterkraftwerk
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
wiegend über vorhandene Werksbahnen erfolgen. Dieser Bahntransport ist erprobt
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
liegt ein modernes Feuerungskonzept zugrunde, durch das niedrige Mindestlasten und
schnelle Laständerungen möglich werden. Hierdurch wird eine hohe Flexibilität des
Kraftwerksbetriebs ermöglicht, die den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien
unterstützt und die Versorgungsicherheit sicherstellt.
Die Versorgung des neuen Kraftwerks mit dem Brennstoff Braunkohle soll über die in
der Nähe liegenden bestehenden Tagebauen Hambach und Garzweiler erfolgen.
Neben der Verwendung des Brennstoffs Braunkohle, der durch den Bebauungsplan
vorgegeben wird, besteht die Möglichkeit, Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen
bis zu einem maximalen Anteil von 10% als Brennstoff (bezogen auf die jeweilige Feuerungswärmeleistung) ergänzend einzusetzen. Dies wird auch im Rahmen der Immissionsprognose berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wird hierbei die Verwendung eines
anderen Brennstoffs, der nur während Anfahr-, Neustart- und Abfahrvorgängen des
Kraftwerks zum Einsatz kommen darf (z.B. Heizöl EL). Da dieser Vorgang zeitlich auf
nur wenige Stunden beschränkt und gegenüber den zugrunde gelegten Volllaststunden
irrelevant ist, hat ein Anfahrvorgang für die Immissionsbetrachtung keine Bedeutung.
Ein Neustart des Braunkohlenkraftwerks wird – schon aus betriebswirtschaftlichen
betreibers sowie von Störungen oder Reparaturarbeiten an der Anlage erforderlich
werden.
Die Einspeisung des produzierten elektrischen Stroms erfolgt über einen Anschluss an
das vorhandene Hochspannungsleitungsnetz unmittelbar östlich der B 477.
Der Wasserbedarf für den Betrieb des Musterkraftwerks kann grundsätzlich aus dem
Sümpfungsdargebot der Tagebaue gedeckt werden. Das Kraftwerk Niederaußem wird
dabei über eine Direktzuleitung aus dem Tagebau Hambach versorgt. Zusätzlich ist
eine Versorgung des Standortes Niederaußem über eine Verbindung zu den Kraftwerksstandorten Frimmersdorf bzw. Neurath möglich. Es kann insoweit auf das bereits
bestehende Versorgungsnetz zurückgegriffen werden.
Die Entsorgung des Betriebs-, Kühl- und des Niederschlagswassers kann über den
Gillbach erfolgen, wobei behandlungsbedürftige Abwässer in der betriebseigenen, am
Standort Niederaußem vorhandenen Betriebskläranlage zuvor gereinigt werden. Das
Regenrückhalte- und Regenklärbecken im westlichen Bereich des Bebauungsplans
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Gründen – in der Regel vermieden, kann aber aufgrund von Anforderungen des Netz-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
dient zur Sammlung von Niederschlagswasser der Dach- und Straßenflächen im Plangebiet sowie der gedrosselten Einleitung in den Gillbach. Dieses Becken kann bei Bedarf auch für die Rückhaltung von Kühlwasser genutzt werden.
Ebenso wie bei dem bestehenden Kraftwerk in Niederaußem kann das anfallende Sanitärabwasser über das öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden.
Die im Rahmen des Kraftwerksbetriebs anfallenden Abfälle (Asche/Gips) können deponiert oder in Teilen in der Baustoffindustrie wiederverwendet werden (REA-Gips).
Bei der Betrachtung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Errichtung und den
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks ist zwischen anlagen-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren zu unterscheiden. Die im Rahmen der Umweltprüfung zu untersuchenden Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch:
Flächeninanspruchnahmen
Raumwirkungen von Baukörpern
Immissionen (Luftschadstoffe und Stoffeinträge über den Wasserpfad, Staub, dif Schallimmissionen (Betrieb und Verkehr)
Lichtimmissionen
Wasserentnahmen
Betriebs-, Niederschlags- und Kühlwasserableitung
Verschattung
Gerüche.
Soweit sich durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na bzw. den Betrieb
eines darauf basierenden Kraftwerks weitere Wirkfaktoren ergeben, werden diese in
diesem Umweltbericht schutzgutspezifisch erfasst und bewertet.
2.6
Stilllegung und Rückbau bestehender Kraftwerksanlagen
Am Standort Niederaußem werden nach Angaben des heutigen Kraftwerksbetreibers
RWE Power (vergleiche auch Unterlagen zur 5. Änderung des Regionalplans Köln) –
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
fuse Emissionen)
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
unabhängig von der Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk
(BoAplus)) – spätestens am 31.12.2012 die beiden 150-MW-Blöcke A und B endgültig
stillgelegt. Zur Untermauerung der endgültigen Stilllegung dieser beiden 150-MWBlöcke erfolgt anschließend der Rückbau strategischer, für den Kraftwerksbetrieb
zwingend erforderlicher Anlagenteile und Komponenten wie beispielsweise Generator,
Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc.. Pro Block wird jeweils mindestens eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter endgültiger Stilllegung zurückgebaut.
Weiter werden in direktem Zusammenhang mit der vorgesehenen 125. FNP-Änderung
mit Beginn des kommerziellen Betriebs des neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk) die Blöcke C bis F (4 x 300 MW) und damit insgesamt ca. 1.200 MW außer
Betrieb genommen und spätestens nach Ablauf von 6 Monaten endgültig stillgelegt.
Diese vier Blöcke dienen für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit des Musterkraftwerkes in den ersten 6 Monaten des kommerziellen Betriebes
als Betriebs- und Ausfallreserve. Ein gleichzeitiger Volllastbetrieb des neuen Braunkohlenkraftwerks und der vorgenannten vier 300-MW-Blöcke wird nicht erfolgen. EbenNiederaußem strategische Anlagenteile und Komponenten wie beispielsweise Generator, Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc. zurückgebaut. Pro Block wird jeweils mindestens eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter endgültiger Stilllegung zurückgebaut. Dies wird in geeigneter Weise rechtlich abgesichert.
Weiter werden im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerks trotz schwieriger Rückbaubedingungen im Bereich des Bestandskraftwerkes
Niederaußem erste, wesentliche optisch sichtbare Rückbauschritte vorgenommen.
Diese Rückbauschritte sollen dabei mit einem möglichst hohem Verwertungs- bzw.
Recycling-Anteil realisiert werden. Vorgesehen ist bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des neuen Braunkohlenkraftwerks der ebenerdige
Rückbau des Kamins West und der ebenerdige Rückbau der 5 im südlichen Teil des
Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Weiterhin ist in dem zuvor genannten Zeitrahmen
der Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen
Braunkohlenkraftwerks nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niede-
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
falls werden zur Untermauerung der endgültigen Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke in
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
raußem vorgesehen. Die Rückbaumaßnahmen sind in Abbildung 2 dargestellt. Die vorgenannten Rückbaumaßnahmen werden in geeigneter Weise rechtlich abgesichert.
Rückbaumaßnahmen nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des neuen Braunkohlenkraftwerks
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 2:
Begründung TEIL B
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BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
3.
Ziele des Umweltschutzes
Nachfolgend werden die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Umweltziele aus Gesetzen und Plänen zusammenfassend dargestellt.
Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachgesetze
In Tabelle 6 sind die wesentlichen Zielaussagen des Umweltschutzes aus den einschlägigen Fachgesetzen aufgeführt, die für die Aufstellung des Bebauungsplans von Bedeutung sind. Die Zielaussagen werden den Schutzgütern zugeordnet und schutzgutspezifisch im Rahmen der Erfassung der Umweltauswirkungen berücksichtigt.
Tabelle 6:
Fachgesetzliche Zielaussagen
Schutzgut
Quelle
Zielaussagen
Mensch
Baugesetzbuch
(BauGB)
Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und
Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in
Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, baukulturelle Erhaltung und Entwicklung städtebaulicher Gestalt
und des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 5 BauGB).
Landschaftsgesetz
(LG NRW)
Sicherung der Landschaft und Erhaltung unbebauter Bereiche wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum (§ 2 Nr. 11 und 13 LG NRW).
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
einschließlich
Verordnungen,
insb. 13. BImSchV
Schutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugen der
Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 1
BImSchG). Bei der Planung sind für bestimmte Nutzungen
vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete,
Freizeitgebiete… soweit wie möglich vermieden werden
(§ 50 BImSchG).
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes
und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten
Tiere und
Pflanzen
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
3.1
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schutzgut
Quelle
Zielaussagen
und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe des § 1
BNatSchG so zu schützen, dass
-
-
die biologische Vielfalt,
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz, § 1 BNatSchG).
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten
und zu verbessern; Beeinträchtigungen sind zu unterlassen
oder auszugleichen. Die Naturgüter sind, soweit sie sich
nicht erneuern, sparsam zu nutzen; der Verbrauch der sich
erneuernden Naturgüter ist so zu steuern, dass sie nachhaltig zur Verfügung stehen (§ 1 Nr. 1 und 2 LG NRW).
Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes ist die biologische Vielfalt zu erhalten und
zu entwickeln (Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie der genetischen Vielfalt in
den Arten (§ 1 Nr. 8 LG NRW).
Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu
schützen.
Baugesetzbuch
(BauGB)
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.
Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Natura 2000
Gebieten im Sinn des BNatSchG sind zu berücksichtigen
(§ 1 Abs. 6 BauGB).
Boden
BundesBodenschutzgesetz
Begründung TEIL B
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Das BBodSchG fordert die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, die Abwehr
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Landschaftsgesetz
(LG NRW)
BPlan Nr. 261/Na
Schutzgut
Wasser
Luft
Quelle
Zielaussagen
(BBodSchG)
schädlicher Bodenveränderungen, die Sanierung der Böden
und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen
auf den Boden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie
seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
so weit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG).
Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG NRW)
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, die Bodenfunktionen
nach dem BBodSchG in besonderem Maß erfüllen, sind
besonders zu schützen (§ 1 LBodSchG NRW).
Baugesetzbuch
(BauGB)
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2 BauGB).
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)
Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften. Ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen soll
erhalten und verbessert werden. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang
mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der
direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und
Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt sind
zu vermeiden; nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen
sind so weit wie möglich auszugleichen. Die nachhaltige
Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für
die Umwelt insgesamt zu gewährleisten (§ 6 WHG).
Landeswassergesetz
(LWG NRW)
Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen (§ 2 LWG NRW).
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
einschließlich
4. und 13. BImSchV
Schutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugen der
Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 1
BImSchG). Bei der Planung sind für bestimmte Nutzungen
vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Um-
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Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schutzgut
Quelle
Zielaussagen
welteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete,
Freizeitgebiete… soweit wie möglich vermieden werden
(§ 50 BImSchG).
Klima
Baugesetzbuch
(BauGB)
Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut Luft
(§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) und Erhaltung der bestmöglichen
Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB).
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Schutz der Luft auch durch Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG).
Landschaftsgesetz
(LG NRW)
Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen
Klimas, sind zu vermeiden.
Landschaft
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas (§ 1 Abs. 3
Nr. 4 BNatSchG).
Treibhausgasemissionshandelsgesetz
(TEHG) und
EU-Richtlinie
2003/87/EG
i.d.F. der Richtlinie
2009/29/EG (EH-RL)
Für bestimmte Tätigkeiten (u.a. Betrieb von Kraftwerken)
wird ein Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen
geschaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz
beizutragen (§ 1 TEHG). Es erfolgt keine kostenlose Zuteilung an Zertifikaten für Stromerzeuger, Anlagen zur Abscheidung von CO2, Pipelines für CO2 und CO2Speicherstätten (Art. 10a Abs. 3 EH-RL).
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften und historisch
gewachsene Kulturlandschaften zu bewahren und zum
Zweck der Erholung in der freien Landschaft geeignete
Flächen zu schützen und zugänglich zu machen (§ 1 Abs. 4
BNatSchG).
Begründung TEIL B
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Durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf den Schutz und die Verbesserung des
Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas hinzuwirken.
Wald und sonstige günstige klimatische Gebiete sowie
Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, entwickeln und
wieder herzustellen, (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 LG NRW).
BPlan Nr. 261/Na
Schutzgut
Kultur- und
sonstige Sachgüter
Quelle
Zielaussagen
Landschaftsgesetz
(LG NRW)
Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit
auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen
Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zwecke der
Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu
gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu
machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 4 gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien
Natur (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 LG NRW).
Denkmalschutzgesetz
(DSchG NRW)
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen
und wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes unter der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 und 3 DSchG NRW).
Baugesetzbuch
(BauGB)
Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf
Kulturgüter und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d
BauGB).
Landschaftsgesetz
(LG NRW)
Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von
besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. Dies
gilt auch für die Umgebung geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 LG
NRW).
Eigene Darstellung
Die oben genannten Zielaussagen werden bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt und um spezifische Ziele und Aussagen in Fachgesetzen und Plänen
ergänzt.
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
I
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
3.2
Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachpläne und sonstige Umweltschutzvorgaben
Im Folgenden werden die umweltbezogenen Zielaussagen verschiedener Fachpläne
sowie sonstige Umweltziele vorgestellt.
3.2.1 Vorgaben der Raumordnung
Die landesplanerischen Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden durch den
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) aus dem Jahr 1995 einschließlich Änderungen sowie den Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Köln (RPlan) aus dem Jahr 2001 in seiner aktuellen Fassung bestimmt
(Bezirksregierung Köln 2012a). 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus), die im Weiteren kurz als 5. RPlan-Änderung bezeichnet wird (Bezirksregierung Köln 2012b).
Im Planteil des LEP NRW (Teil B) ist die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 261/Na als Freiraum festgelegt (vgl. Abbildung 3).
Freiraumbereiche dienen einer nachhaltigen Entwicklung von Freiraumfunktionen und
Freiraumnutzungen. Sie sollen deshalb grundsätzlich nicht für siedlungsräumliche Nutzungen in Anspruch genommen werden (Erläuterung LEP NRW, B. III 3.). Der Freiraum
darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann.
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
3.2.1.1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Landesentwicklungsplan NRW - Teil B – Auszug, hier:
mit Hervorhebung der Lage des Plangebiets
Quelle: LEP NRW
Nach den Zielen des LEP NRW gilt im Einzelnen für Freiraumbereiche (B.III.1) Folgendes:
1.21 Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung, Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und
Luft, dem Biotop- und Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der
landschaftsorientierten Erholung dienen.
1.22 Die Regionalplanung hat den Freiraum durch Bereiche mit Freiraumfunktionen
weiter zu entwickeln und durch zusätzliche regionale Bereiche mit Freiraumfunktionen zu ergänzen.
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 3:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
1.23 Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme
erforderlich ist; dies ist dann der Fall,
-
wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des
Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann oder
-
wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht.
1.24 Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf abweichend von
1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird.
1.25 Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und
umweltschonend erfolgen.
1.26 Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Kultur- und Erholungslandschaft ist im Freiraum eine auf
tung erforderlich.
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit
und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Für Natur und Landschaft gelten folgende Ziele des LEP NRW (B.III.2):
2.21 Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit
erforderlich, wiederherzustellen, dass
-
die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
-
die Regenerationsfähigkeit und Nutzbarkeit der Naturgüter,
-
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume (Biotope) sowie
-
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
nachhaltig gesichert werden.
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Nachhaltigkeit ausgerichtete, standort- und umweltgerechte Landbewirtschaf-
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Umweltbericht
2.22 Gebiete für den Schutz der Natur sowie Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung sind für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes zu sichern und
durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
erhalten, zu entwickeln und, soweit möglich, miteinander zu verbinden; sie dürfen für Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen, nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird.
2.23 Ist die Inanspruchnahme, Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von
Gebieten für den Schutz der Natur oder von Feuchtgebieten mit internationaler
Bedeutung unabweisbar, so ist durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen
Umfang Ausgleich und Ersatz zu schaffen.
2.24 Gebiete, die reich mit natürlichen Landschaftselementen ausgestattet sind und
eine funktionsfähige Landschaftsstruktur aufweisen, sind vor nachteiligen Einflüssen zu bewahren.
2.25 Gebiete, die nur noch wenige natürliche Landschaftselemente aufweisen oder
len durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen verbessert werden.
2.26 In den Großlandschaften des Landes sollen wertvolle Kulturlandschaften mit
nachhaltigen Nutzungen und hohem Anteil naturnaher Bereiche vorbildlich erhalten werden. Sie sind hinsichtlich ihrer charakteristischen Eigenart und der für
den Naturraum typischen Biotope und Landschaftsstrukturen besonders zu pflegen und zu entwickeln.
2.27 Die Gebietsentwicklungsplanung hat insbesondere in Verdichtungsgebieten regional bedeutsame Grünzüge zu sichern. Diese sind als Grünverbindungen und
Grüngürtel im Hinblick auf ihre freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen zu
erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen und vor anderweitiger Inanspruchnahme besonders zu schützen.
Für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Kraftwerks sind die Voraussetzungen der Ziffer 1.23 erfüllt. Die Inanspruchnahme von Freiraum ist im vorlie-
Begründung TEIL B
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die in ihrer Landschaftsstruktur oder ihrem Erscheinungsbild geschädigt sind, sol-
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Umweltbericht
genden Falle erforderlich, da der Flächenbedarf für die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks innerhalb der dargestellten Siedlungsbereiche nicht zur Verfügung
gestellt werden kann und damit auch gleichzeitig der dargestellte Siedlungsraum für
die absehbare Wirtschaftsentwicklung durch ein neues Kraftwerk nicht ausreicht. Zu
diesem Ergebnis kommt auch die Bezirksregierung Köln in ihrer Begründung zur
5. RPlan-Änderung (Bezirksregierung Köln 2012b). Die erforderliche Freiflächeninanspruchnahme erfolgt darüber hinaus flächensparend und umweltschonend. Durch die
räumliche Nähe zum bestehenden Kraftwerksgelände kann umfassend auf vorhandene
Infrastruktureinrichtungen zurückgegriffen werden, so dass diesbezüglich auf die Neuherstellung und insoweit auf die Inanspruchnahme von Freiraum verzichtet werden
kann. Bei dem Standort handelt es sich nicht um für Natur und Landschaft wertvolle
Flächen. Der überwiegende Teil der künftigen Vorhabensfläche ist aufgrund seiner
Zwischennutzung als Baustelleneinrichtungsfläche für einen früheren Kraftwerksneubau in Niederaußem (Block K - BoA1) anthropogen geprägt und weist keine naturnahen Strukturen mehr auf. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird diese
Fläche entsprechend der Rückbauverpflichtung als landwirtschafliche Fläche berücklandwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung soll aufgrund der Bodenfruchtbarkeit auch
nach dem Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen zum überwiegenden Teil wieder
aktiviert werden.
Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens verbundenen Eingriffe in Natur und
Landschaft sind durch umfassende Maßnahmen auszugleichen. Diese werden nicht nur
dazu beitragen, dass die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und
Lebensräume gesichert werden. Vielmehr werden die Maßnahmen auch zu einer Aufwertung der Landschaftsstruktur beitragen (SMEETS 2012c).
Entsprechend ist die Inanspruchnahme des Freiraumbereichs erforderlich und zulässig.
Dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Freiraum wird durch den räumlichen Anschluss an die bestehende Kraftwerksfläche und die damit verbundene Möglichkeit der
Nutzung vorhandener Kraftwerksinfrastrukturen sowie der Minimierung der für Gebäude und Anlagen zulässigen Grundfläche (22,4 ha) im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ Rechnung getragen.
Als Ziele für die Energieversorgung werden im LEP NRW in Kapitel D.II.2 festgelegt:
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
sichtigt. Die für die Baustelleneinrichtungsflächen benötigen Flächen werden derzeit
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
2.1
Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die
Energieproduktivität muss erhöht werden.
2.2
Die Gewinnung von Primärenergieträgern aus heimischen Lagerstätten erfordert,
dass die Ortsgebundenheit und Unvermehrbarkeit der Bodenschätze in den regionalplanerischen Abwägungsprozessen besonders zu berücksichtigen sind.
2.3
Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in vorhandenen Anlagen
ausgeschöpft werden.
2.4
Die Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-,
Wind- und Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern
bzw. zu schaffen. Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen, sind in den Gebietsentwicklungsplänen als "Bereiche mit Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien"
darzustellen. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer
Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als beson-
2.5
Die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potentiale der kombinierten
Strom- und Wärmeerzeugung sind zum Zwecke einer möglichst rationellen Energienutzung auszuschöpfen. Die kommunale Planung soll dem Rechnung tragen.
2.6
Die Ausweisung von Wohnsiedlungsbereichen und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen sowie die Standortplanung von Anlagen zur Energieumwandlung müssen dem Ziel optimaler Energienutzung gerecht werden. Sie haben zu
berücksichtigen, dass durch sinnvolle räumliche Zuordnung Energieeinsparpotenziale realisiert werden können.
2.7
Energiekonzepte sollen konkrete Einsparpotentiale und Möglichkeiten rationellerer Energienutzung ermitteln. Die kommunale und regionale Entwicklungsplanung soll die Ergebnisse berücksichtigen.
2.8
Die Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen ist auf vorhandene und
geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der Leitungsnetze in An-
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
derer Belang einzustellen.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
spruch genommen werden. Die Nutzung vorhandener Trassen hat, soweit versorgungstechnisch vertretbar, Vorrang vor der Planung neuer Trassen.
In Bezug auf die Energieversorgungsziele des Landesentwicklungsplans ist festzuhalten,
dass der Vorrang der Nutzung heimischer Energieträger (Ziel D.II.2.1) erfüllt wird. Darüber hinaus wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans im räumlichen Anschluss an den bestehenden Standort in Niederaußem dem Ziel der Berücksichtigung
der Ortsgebundenheit Rechnung getragen. Geeignete und ausreichend große Flächenpotenziale stehen weder auf dem bestehenden Kraftwerksstandort in Niederaußem
noch innerhalb von Siedlungsbereichen an anderen Stellen des Rheinischen Braunkohlenreviers für die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks zur Verfügung. Durch
die Realisierung eines neuen Kraftwerks (Musterkraftwerk BoAplus) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na können die Energieproduktivität und die Möglichkeiten der Energieeinsparung erhöht werden (Bezirksregierung Köln 2012b), die an
den vorhandenen alten Kraftwerken am Standort Niederaußem ausgeschöpft sind (Ziel
D.II.2.3). Dem Anlagenkonzept (Musterkraftwerk) liegt ein modernes Feuerungskonzept zugrunde, das eine große Flexibilität des Kraftwerksbetriebs ermöglicht und damit
der Möglichkeit zur Nutzung der vorhandenen Kraftwerksinfrastrukturen wird darüber
hinaus auch die Vorgabe der Flächenschonung bei der Planung von Energieumwandlungsanlagen und Energieleitungen berücksichtigt (Ziel D.II.2.8).
Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, dass die umweltschutzbezogenen Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans im Rahmen der Umweltprüfung des
Bebauungsplans berücksichtigt werden und der Aufstellung eines Bebauungsplans,
der die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks schafft, im Einklang mit den landesplanerischen Zielsetzungen steht.
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt (Ziel D.II.2.4). Aufgrund
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Umweltbericht
3.2.1.2 Regionalplan Regierungsbezirk Köln
Der Regionalplan legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans die regionalen
Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im
Planänderungsgebiet fest (§ 18 LPlG). Der Regionalplan ist Vorgabe für die kommunale
Bauleitplanung. Die Städte und Planungsträger sind nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen an die Zielaussagen des Regionalplanes gebunden.
Gleichzeitig erfüllt der Regionalplan die Funktionen des Landschaftsrahmenplans im
Sinne des Landschaftsgesetzes NRW und des forstlichen Rahmenplans gemäß Landesforstgesetz und legt so die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung von Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur Sicherung des Waldes fest
(§ 18 Abs. 2 LPlG NW).
Zur Sicherung des bestehenden Kraftwerksstandortes, einschließlich der Bereitstellung
von Anschlussflächen in der Kreisstadt Bergheim im Ortsteil Niederaußem wird derzeit
eine Änderung des Regionalplans betrieben (5. RPlan-Änderung, vgl. Kap. 3.2.1). Im
Hinblick darauf wird bei der Zusammenstellung der maßgeblichen Ziele der Raumorddie in Aufstellung befindlichen Ziele der laufenden 5. Regionalplanänderung betrachtet.
Wie dem Auszug der zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans zu entnehmen
ist, sind die von dem Bebauungsplan Nr. 261/Na erfassten Flächen im bestehenden
Regionalplan als "Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich" dargestellt. Die laufende 5.
RPlan-Änderung sieht einen "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung" (GIB)
mit der besonderen Zweckbestimmung "Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe"
vor. Die Flächen, die für die Baustelleneinrichtungsflächen vorgesehen werden, sind
nicht vollständig von der GIB-Darstellung erfasst. Diese liegen zum überwiegenden Teil
im "Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich".
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
nung nicht nur auf den bestehenden Regionalplan eingegangen, sondern werden auch
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Umweltbericht
Zeichnerische Darstellung des RPlan und der 5. RPlan-Änderung
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 4:
Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b
Begründung TEIL B
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BPlan Nr. 261/Na
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Im Textteil des bestehenden Regionalplans (Bezirksregierung Köln 2012a)sind folgende
Ziele für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) vorgegeben (B.3):
Ziel 2 Bevor neue gewerbliche Bauflächen bauleitplanerisch in Angriff genommen
werden, haben die Gemeinden zu prüfen, ob bereits über einen längeren Zeitraum dargestellte unternehmensgebundene und daher nicht verfügbare Baulandreserven den aktuellen Standortanforderungen der Unternehmen noch
entsprechen und eine Entlassung aus der Unternehmensbindung erreicht werden kann. Die Mobilisierung brachliegender und ungenutzter Grundstücke hat
Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiraum (vgl. LEP NRW Kap. C.II. Ziele
2.2 und 2.3).
Ziel 3 Grenzen GIB und ASB aneinander, so ist durch geeignete Maßnahmen insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung innerhalb der GIB sicherzustellen, dass
Belästigungen im ASB nicht neu entstehen. Vorhandene Belästigungen sollen
soweit wie möglich verringert werden.
Die Baustelleneinrichtungsflächen sind im Regionalplan als allgemeine Freiraum- und
führt der Regionalplan folgendes vorhabenrelevantes Ziel auf (D.1.2):
Ziel 1 In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen soll die landwirtschaftliche
Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden;
den allgemeinen Anforderungen der Landschaftsentwicklung und des Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen. In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen ist die Inanspruchnahme von
landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich.
Hinsichtlich der Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (Überlagerung von Teilen des Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen) führt der Regionalplan folgende Ziele auf (D.3.3):
Ziel 1 In den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten
Erholung (BSLE) sind die Bodennutzungen und ihre Verteilung auf eine nachhal-
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Agrarbereiche festgelegt. Hinsichtlich der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
tige Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung auszurichten. Im Einzelnen haben die BSLE der Sicherung bzw. Wiederherstellung
oder Entwicklung
-
des wesentlichen Charakters der Landschaft, typischer Landschaftsstrukturen und Landschaftsbestandteile einschließlich der Bodendenkmale, denkmalwerter Gehöfte und Weiher sowie charakteristischer Nutzungsformen,
-
des Landschaftsbildes,
-
der landschaftsgebundenen Erholung,
-
der Eingliederung der Siedlungen (Ortsrandgestaltung) in die freie Landschaft,
-
Landschaftstypischer Lebensräume und Aufbau eines Biotopverbundsystems,
-
der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, des Erosions- und Deflationsschutzes
sowie der natürlichen Vielfalt an unterschiedlichen Böden als Standortvoraussetzungen für Flora und Fauna und als Lebensgrundlage des Menschen,
des natürlichen Wasserdargebots, der Grundwasserneubildung und Reinhaltung des Grundwassers,
-
naturnaher Gewässer und von Retentionsräumen,
-
des geländeklimatischen Ausgleichsvermögens,
-
der Immissionsschutzfunktion
zu dienen.
Ziel 6 In Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) ist im Rahmen der dargestellten Grundnutzung und der Zielsetzungen für Sicherung, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft
die Zugänglichkeit der Landschaft für Erholungssuchende zu sichern. Vermeidbare Störungen durch Immissionen und durch Zerschneidung zusammenhängender Erholungsräume sind auszuschließen.
Begründung TEIL B
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-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Im Hinblick darauf, dass Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)
der Ansiedlung gewerblicher Betriebe dienen, die wegen ihres großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder ihrer besonderen Standortanforderungen nicht in den
Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) integriert werden können (B.3.1), ist die Festsetzung des sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“ an die Ziele der Raumordnung angepasst. Die temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen stehen nach der Errichtung und Aufnahme des kommerziellen
Betriebs des Kraftwerks im Geltungsbereich wieder einer Freiraumnutzung zur Verfügung. Hierdurch wird ein Konflikt mit den Zielen für allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sowie der Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung vermieden. Damit ist der Bebauungsplan Nr. 261/Na den Zielen der
Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB angepasst.
3.2.2 Vorgaben der Bauleitplanung
Vorbereitende Bauleitplanung
Im derzeitigen Flächennutzungsplan der Kreisstadt Bergheim ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na erfolgt die 125. FNP-Änderung
nach § 8 Abs. 3 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans sieht die in Tabelle 7
aufgeführten Darstellungen vor.
Tabelle 7:
Darstellung der 125. FNP-Änderung und Festsetzungen des Bebauungsplans
Nr. 261/Na
Darstellungen in der
125. FNP-Änderung
Festsetzung im
Bebauungsplan Nr. 261/Na
Standort
Braunkohlenkraftwerk
Sonderbaufläche (S)
Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“
Sonstiges Sondergebiet (SO)
Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“
Baustelleneinrichtungsflächen B 1.1; 1.2 und 2
Flächen für
Baustelleneinrichtungen
Sonstiges Sondergebiet
Zweckbestimmung „Baustelleneinrichtungsfläche“
(geplante) Nutzung
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
3.2.2.1
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Darstellungen in der
125. FNP-Änderung
bis 31.12.2023
ab 01.01.2024:
Festsetzung im
Bebauungsplan Nr. 261/Na
bis 31.12.2023
ab 01.01.2024:
Freiflächennutzung
Grünfläche
Zweckbestimmung
„Ausgleichsfläche“
Private Grünfläche
Zweckbestimmung
„Ausgleichsfläche“
Baustelleneinrichtungsflächen B 3
Baustelleneinrichtungsflächen
Sonstiges Sondergebiet
Zweckbestimmung „Baustelleneinrichtungsfläche“
bis 31.12.2021,
ab 01.01.2022:
bis 31.12.2021
ab 01.01.2022:
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für die Landwirtschaft
Landwirtschaft
Regenrückhalte - und
Regenklärbecken
Fläche für die Abwasserbeseitigung
Private Fläche für die Abwasserbeseitigung Zweckbestimmung
„Regenrückhalte- und Regenklärbecken“
B 477 und L 279n
(Bestand)
Überörtlicher
Straßenverkehr
(nachrichtliche Übernahme)
Überörtliche
Hauptverkehrsstraßen
(nachrichtliche Übernahme)
Öffentliche Straßenverkehrsfläche
Flächen für Bahnanlage
(nachrichtliche Übernahme)
Flächen für Bahnanlage
(nachrichtliche Übernahme)
Ausbau Knotenpunkt
Grubenanschlussbahn
Fabrik Fortuna Nord
(Bestand)
Eigene Darstellung
Entsprechend der Übereinstimmung der Festsetzungen des Bebauungsplans
Nr. 261/Na mit den Darstellungen der Änderung Nr. 125 des Flächennutzungsplans der
Kreisstadt Bergheim kann dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung
getragen werden.
Begründung TEIL B
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(geplante) Nutzung
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
3.2.2.2
Verbindliche Bauleitplanung
Unmittelbar südwestlich an das Plangebiet angrenzend – getrennt durch die Nord-SüdBahn – befindet sich der Bebauungsplan Nr. VI, der als zulässige Art der baulichen Nutzung zum überwiegenden Teil Industriegebietsflächen festsetzt. Lediglich in den Randbereichen sind Gewerbegebietsausweisungen enthalten. Östlich des Bebauungsplans
Nr. VI grenzt der Bebauungsplan Nr. 13/Na (3. Änderung) an, der für die zu bebauenden Flächen als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet festsetzt.
3.2.3 Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan 7 (kurz LPlan 7) des Rhein-Erft-Kreises beinhaltet gem. § 16 Abs. 1
Landschaftsgesetz NRW (LG) für die Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb von Bebauungsplänen die Ziele für die Entwicklung der
Landschaft gem. § 18 LG NRW, Festsetzungen von Schutzgebieten gem. §§ 19 bis 23
LG, Regelungen zu Brachflächen (§ 24 LG NRW), Festsetzungen betreffend die forstliche Nutzung (gem. § 25 LG NRW) und schließlich Entwicklungs-, Pflege- und ErschlieAus der Entwicklungs- und Festsetzungskarte (vgl. Abbildung 4) des Landschaftsplans 7
lässt sich entnehmen, dass das Plangebiet innerhalb einer Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 liegt. Außerdem sind entlang der B 477 (vgl. Ziffer 5.2-2) sowie entlang der
Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord (vgl. Ziffer 5.2-3) ergänzende Baum- und
Strauchpflanzungen vorzunehmen. Entlang der Nord-Süd-Bahn ist als Entwicklungsziel
die Wiederaufforstung angegeben (vgl. Ziffer 4.1-6). Entlang des Gillbachs ist eine
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (vgl. Ziffer 2.2-4) erfolgt. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets sind Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen.
Weitere Vorgaben sind aus der Karte (vgl. Abbildung 5) im Bezug auf das Planungsvorhaben der Kreisstadt Bergheim nicht zu entnehmen.
Ergänzend zu den plangraphischen Darstellungen lassen sich dem textlichen Teil des
LPlan 7 folgende Erläuterungen und Zielformulierungen entnehmen, die für die Aufstellung des Bebauungsplans Bedeutung sind:
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
ßungsmaßnahmen (§ 26 LG NRW).
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
LPlan 7 – Entwicklungs- und Festsetzungskarte – Auszug, hier:
mit Hervorhebung der Lage des Plangebiets
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Abbildung 5:
Quelle: Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan Nr. 7 „Rommerskirchener Lößplatte“
Begründung TEIL B
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Seite 43
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Entwicklungsziel 2
Für die Flächen, die mit dem Entwicklungsziel 2 gekennzeichnet sind, ist folgendes
Entwicklungsziel formuliert:
Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen.
Gemäß den Erläuterungen zum Entwicklungsziel 2 liegt das Schwergewicht für die erfassten Flächen in einer zusätzlichen Ausstattung von insgesamt erhaltungswürdigen
Bereichen mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen, um so eine Verbesserung der vorhandenen Landschaftssubstanz zu erzielen.
Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung
Gemäß Ziffer 4.1-6 ist in Abstimmung mit RWE entlang der Nord-Süd-Bahn eine Waldfläche zu entwickeln.
Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Flurgehölzen, Hecken, Bienenweidegehölzen,
Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen
sind dem Textteil folgende Vorgaben zu entnehmen:
Zur Erhaltung und Wiederherstellung der prägenden Allee ist in Abstimmung mit RWE
die Baumreihe entlang der B 477 mit Ahornhochstämmen zu ergänzen (5.2-2).
Zur Verstärkung der raumbildenden Landschaftsstruktur sind in Abstimmung mit RWE
ergänzende Baum- und Strauchpflanzungen auf dem Bahndamm vorzunehmen (5.2-3).
Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-4 Gillbachtal
Der Talverlauf des Gillbachs und das Gebiet der Mönchshöfe ist zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Neben der Erhaltung wird mit der Ausweisung das Ziel der Aufwertung
der durch den Gewässerlauf, die Talung und verschiedene Gutshöfe mit altem Baumbestand und hofnahem Grünland geprägten Landschaftsstruktur verfolgt.
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Für die Flächen entlang der B 477 sowie der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord
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Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die im LPlan 7 enthaltenden Zielvorgaben der Planungsabsicht der Kreisstadt Bergheim nicht entgegenstehen.
3.2.4 Klimaschutzziele
Auf Ebene der Europäischen Union besteht die Zielsetzung der Senkung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 20% unter das Niveau von 1990 im EUKlimapaket. Gleichzeitig soll bis 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch EU-weit auf 20% gesteigert werden.
Über diese EU-Ziele hinausgehend hat sich die Bundesregierung mit dem Energiekonzept 2050 das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik bis zum
Jahr 2020 um 40 % gegenüber dem Jahr 1990 und bis 2050 um mindestens 80% gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Zur Erreichung dieser Ziele ist der CO2-Zertifikate
Handel als Steuerungselement etabliert worden. Einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels bildet nach Aussagen des Umweltbundesamtes der Ersatz älterer
Kraftwerke durch neuere Kraftwerke mit höheren Wirkungsgraden.
Klimaschutzgesetz festgelegt werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs der Landesregierung (Stand Juni 2012) sollen die CO2-Emissionen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um
mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 reduziert werden. Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen wird der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der
Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung beigemessen (§ 3 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW-Entwurf).
Die Erneuerung der Braunkohlenkraftwerke, für die auch am Standort Niederaußem
die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, kann einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung der Treibhausgasemissionen auf
Landesebene sowie eine wesentliche Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz
leisten.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 45
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens sollen zukünftig wahrscheinlich in einem
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Es kann festgehalten werden, dass die europäischen und nationalen Klimaschutzziele
sowie die Vorgaben des Entwurfs des Klimaschutzgesetzes NRW der Planungsabsicht
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
der Kreisstadt Bergheim nicht entgegenstehen.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 46
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG (FFHGebiete) sowie die europäischen Vogelschutzgebiete (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 BNatSchG) bilden zusammen das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein
Gebiet des Netzes „Natura 2000“ erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß § 34
BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu
prüfen. Dabei ist es nicht relevant, ob ein Projekt oder Plan direkt Flächen von Natura
2000-Gebieten in Anspruch nimmt oder lediglich von außen (beispielsweise durch Luftschadstoffimmissionen) einwirkt.
Ergibt die FFH-Verträglichkeitsprüfung, dass ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG
grundsätzlich unzulässig. Abweichend hiervon kann ein Projekt dennoch zugelassen
werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses
notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an
anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind (§ 34 Abs. 3 BNatSchG).
Da eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten nicht ausgeschlossen werden
konnte, erfolgte eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung im Rahmen der Aufstellung
des Bebauungsplans (TÜV Nord Systems 2012c).
Hierbei wurden die möglichen Auswirkungen auf vier Schutzgebiete untersucht:
Knechtstedener Wald mit Chorbusch (DE-4806-303),
Worringer Bruch (DE-4907-301),
Königsdorfer Forst (DE-5006-301),
Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (DE-4405-301).
Aufgrund der Entfernung zum Plangebiet sind diese Natura 2000-Gebiete potenziell
ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge über den Luftpfad
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 47
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
4.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 261/Na betroffen. Relevante Schadstoffe sind dabei:
Schwefeldioxid SO2
Stickstoffoxide NOx
Ammoniak NH3
Quecksilber Hg
Schwermetalle der Gruppe a) der 13. BImSchV
Schwermetalle der Gruppe b) der 13. BImSchV
Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane PCDD/F der Gruppe d) der
13 BImSchV
Potenzielle Auswirkungen über den Wasserpfad konnten im Rahmen der FFHVerträglichkeitsprüfung ausgeschlossen werden.
Bei alleiniger Betrachtung der möglichen Auswirkungen eines neuen Braunkohlendass die durch den Kraftwerksbetrieb verursachten Immissionen und Stoffeinträge mit
Ausnahme der Säureeinträge so gering sind, dass
sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder
die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig
unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder
die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.
Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen in
zwei FFH-Gebieten die Bagatellschwellen bei Vorbelastungen, die oberhalb der Critical
Loads liegen. Diesbezüglich lassen sich Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen daher
nicht grundsätzlich ausschließen, wenn man die mit der Stilllegung von Anlagen verbundenen Entlastungseffekte zunächst außer Acht lässt (TÜV Nord Systems 2012c).
Bei entsprechender Berücksichtigung der zum Neubau gehörenden Stilllegung der
Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem kommt es hingegen innerhalb der
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 48
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
kraftwerks gemäß dem Anlagenkonzept des Musterkraftwerks (BoAplus) ergibt sich,
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
untersuchten Natura 2000-Gebiete zu einer Verringerung der Immissionsbelastungen
mit gasförmigen Luftschadstoffen und Stoffeinträgen. Damit können in diesem Fall
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der betroffenen bzw. untersuchten Natura
2000-Gebiete ausgeschlossen werden.
Um sicherzustellen, dass es durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu einer Beeinträchtigung von Erhaltungszielen
oder Schutzzwecken der untersuchten FFH-Gebiete kommt, werden im Bebauungsplan
Nr. 261/Na luftemissionsbezogene Festsetzungen getroffen, mit denen Emissionen der
oben genannten relevanten Luftschadstoffe begrenzt werden (vgl. Kapitel 2.3.1).
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde auch die Summationswirkung der
Immissionen eines neuen Braunkohlenkraftwerks gemäß dem Anlagenkonzept des
Musterkraftwerks (BoAplus) im Geltungsbereich des Bebauungsplans (unter Einschluss
der Stilllegung) mit folgenden geplanten Anlagen in den betroffenen FFH-Gebieten
abgeschätzt:
Neubau GuD F Kraftwerk in Düsseldorf-Lausward (Stadtwerke Düsseldorf),
Neubau GuD-Kraftwerk Niehl 3 in Köln-Niehl (RheinEnergie AG),
Neubau GuD-Kraftwerk Knapsack 2 in Hürth-Knapsack (Statkraft Market GmbH),
Auch aus dieser Summationsbetrachtung ergab sich keine Beeinträchtigung von FFHGebieten (TÜV Nord Systems 2012c).
Insgesamt können damit Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Schutzzwecke
von Natura 2000-Gebieten im Untersuchungsraum ausgeschlossen werden.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 49
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
TDI-Anlage im ChemPark Dormagen (Bayer Material Science AG),
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Umweltmerkmale und -zustand sowie Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen
Bei den relevanten Wirkfaktoren eines Braunkohlenkraftwerks, die im Rahmen der
Umweltprüfung des Bebauungsplans Nr. 261/Na zu berücksichtigen sind, handelt es
sich insbesondere um:
Flächeninanspruchnahmen
Raumwirkungen von Baukörpern
Immissionen (Luftschadstoffe und Stoffeinträge über den Wasserpfad, Staub, diffuse Emissionen)
Schallimmissionen (Betrieb und Verkehr)
Lichtimmissionen
Wasserentnahme
Abwasser- und Kühlwasserableitung
Verschattung
Gerüche.
Die Auswirkungsprognosen für diese Wirkfaktoren beziehen sich auf die Errichtung
und den Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks, für das der Bebauungsplan den
bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Die potenziellen Wirkungen einer Stilllegung
und Rückbau einzelner Anlagenteile entsprechen im Wesentlichen den Auswirkungen
in der Bauphase für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes und müssen daher
nicht gesondert dargestellt werden. Darüber hinaus garantiert § 5 Abs. 3 BImSchG die
Einhaltung der Bestimmungen zum Umweltschutz nach der Betriebseinstellung.
Da das den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegende Anlagenkonzept des
Musterkraftwerks (BoAplus) stellt nach dem derzeitigen Stand keinen Betriebsbereich
im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG und der Störfallverordnung (12. BImSchV) dar. Auch
auf dem bestehenden Kraftwerksgelände sowie bei einer gesamtheitlichen Betrachtung des zukünftigen Braunkohlenkraftwerkstandortes existiert kein Betriebsbereich
im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG und der 12. BImSchV. Die für den Betrieb des Kraft-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 50
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
werks benötigten Stoffe, die den in Anhang 1 der Störfallverordnung (12. BImSchV)
namentlich aufgeführten oder in Kategorien zusammengefassten „Störfallstoffen“ entsprechen, können, auch unter Einbeziehung der Lagermengen, die in der 12. BImSchV
genannten Mengenschwellen einzeln, nach Kategorien zusammengefasst und unter
Beachtung der Additionsregel für das Zusammenwirken von Kategorien mit vergleichbaren Gefährdungen, unterschritten werden. Auch der ggf. zum Anfahren und teilweise Abfahren der Kraftwerksblöcke benötigte Brennstoff (z.B. Heizöl EL), das auf dem
Gelände gelagert wird, unterschreitet die Mengenschwelle der 12. BImSchV. Gleiches
gilt für die übrigen Betriebsmittel wie Sauerstoff, Wasserstoff, Acetylen etc. Bei den
insbesondere für die Wasseraufbereitung eingesetzten Säuren und Laugen handelt es
sich nicht um Störfallstoffe im Sinne der 12. BImSchV. Dies gilt auch für die als Waschmittel vorgesehenen Amine, die bei einer in Zukunft gegebenenfalls erforderlichen
Nachrüstung einer Anlage zur Abtrennung von CO2 und dessen Ableitung zum Zwecke
der Speicherung anfallen. CO2 selbst ist weder ein Gefahrstoff noch ein Störfallstoff.
Als Bestandteil von Luftschadstoffen sind grundsätzlich auch radioaktive Emissionen zu
berücksichtigen. Auf der Grundlage der Aussagen des Informationskreises Kernenergie
liche Strahlenexposition im Bereich von rund 0,05 % der mittleren natürlichen Strahlenexposition der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und ist damit klein
gegenüber der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition. Insgesamt ist
damit davon auszugehen, dass radioaktive Emissionen aus einem Braunkohlenkraftwerk, wie dem Musterkraftwerk, so gering sind, dass sie nur marginal zur Strahlenexposition der Bevölkerung beitragen. Ein hieraus entstehendes Planungshindernis ist
nicht zu erkennen. Radioaktive Emissionen und Immissionen werden daher im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans in der Umweltprüfung nicht
weiter betrachtet.
5.1
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ist von der Errichtung und dem
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch
folgende wesentliche Wirkfaktoren betroffen:
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 51
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
(Koelzer 2006) liegt die durch Nutzung von fossilen Energieträgern verursachte zusätz-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Durch die Anlage selbst können sich insbesondere Auswirkungen aufgrund des Abstandes
zu
schutzbedürftigen
Nutzungen,
durch
Flächeninanspruchnahme,
Verschattung und optische Wirkung durch die Gebäude sowie technische Anlagen sowie auf die Erholungsfunktionen ergeben.
Betriebsbedingt sind insbesondere die Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge,
Schall- und Lichtimmissionen sowie die Auswirkungen durch Verschattung als optische
Wirkung bei Betrieb des Kühlturms zu betrachten.
Baubedingt und damit temporär für die Dauer der Errichtung eines Kraftwerks kommen Schallimmissionen aufgrund der Baustellentätigkeiten sowie dem Baustellenverkehr hinzu.
5.1.1 Untersuchungsraum
In Bezug auf die Flächeninanspruchnahme umfasst der Untersuchungsraum (vgl. Abbildung 6) den unmittelbaren Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Schallimmissionen durch den Betrieb werden an Immissionsorten in Auenheim, Niederaußem,
Der Untersuchungsraum für die Verschattung umfasst neben dem Geltungsbereich des
Bebauungsplans auch das angrenzende bestehende Kraftwerk, den "Groß Mönchhof",
die Stadtteile Niederaußem und Auenheim sowie die Wohngebiete der angrenzenden
Stadtteilen Rheidt-Hüchelhoven, Oberaußem, Büsdorf sowie Bedburg-Rath.
Für die Ermittlung der optischen Wirkung wird das Wohnumfeld in der Umgebung des
Bebauungsplans erfasst.
Der Untersuchungsraum der Luftschadstoffimmissionen hat eine Ausdehnung von
rund 41x36 Kilometer und damit eine Größe von rund 1.500 Quadratkilometern. Dies
ergibt sich aus den Anforderungen an Beurteilungsgebiete nach der TA Luft sowie der
räumlichen Lage der Natura 2000-Gebiete (argumet 2012).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 52
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Rheidt, Hüchelhoven, am "Groß Mönchhof" und das weitere Umfeld betrachtet.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Untersuchungsraum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b
5.1.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Der unmittelbare Geltungsbereich des Bebauungsplans ist derzeit überwiegend durch
intensive landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Unmittelbar angrenzend an das
Plangebiet befinden sich im Nordwesten der "Klein Mönchhof" sowie weiter nördlich,
getrennt durch den Gillbach der "Groß Mönchhof". Die landwirtschaftlichen Nutzungen erstrecken sich weiterhin nördlich der Nord-Süd-Bahn bis zu den Ortschaften Bedburg-Rath, Hüchelhoven, Rheidt und Büsdorf. Südwestlich der Nord-Süd-Bahn werden
die Flächen durch das bestehende Kraftwerk Niederaußem geprägt. Im Südosten befinden sich gewerbliche Nutzungen.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 53
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 6:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Der Geltungsbereich wird durch bestehende und geplante Verkehrsanlagen geprägt.
Im Norden bildet die L 279n die Grenze des Plangebietes, die in östlicher Richtung als
L 93n bis Pulheim-Stommeln weitergeführt werden soll. Im Süden bildet die Nord-SüdBahn die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Durch das Plangebiet verläuft die Bundesstraße 477 sowie die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord in
Nord-Süd-Richtung. Diese Verkehrsanlagen trennen die Fläche des sonstigen Sondergebietes Braunkohlenkraftwerk im westlichen Teil von der Baustelleneinrichtungsfläche im östlichen Teil des Plangebietes (B 2 und B 3).
Aufgrund der oben genannten Prägung des Plangebietes durch die südwestlich angrenzenden Kraftwerksflächen sowie die Begrenzung und Zerschneidung durch Verkehrsanlagen besitzt das Plangebiet keine besondere Bedeutung als Erholungsraum.
(SMEETS 2012c).
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na sowie im Umfeld liegen Vorbelastungen verschiedener Art bereits vor. Diese resultieren insbesondere aus den Emissionen der bestehenden Kraftwerksblöcke in Form von Luftschadstoffen, Schallemissio-
5.1.2.1
Vorbelastungen durch Luftschadstoffe
Im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans wurde bereits eine
Erfassung der Vorbelastungen durch Luftschadstoffe vorgenommen (Bezirksregierung
Köln 2012b). Grundlage für die Ermittlung der Vorbelastungen durch Luftschadstoffe
bilden die Vorbelastungsmessungen und Messergebnisse aus dem Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) des Landes Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren wurde in den
Jahren 2007/2008 eine Vorbelastungsmessung in Rheidt durchgeführt (Eurofins/GfA
2008). Diese stand im Zusammenhang mit der beabsichtigten Modernisierung der
Kraftwerksblöcke G und H am Standort Niederaußem.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
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Seite 54
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
nen, Verschattung sowie optischen Wirkungen.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Tabelle 8:
Messprogramme und Parameter für die Ermittlung der Luftschadstoffvorbelastung
Messprogramm
LuftqualitätsÜberwachungssystem (LUQS)
Vorbelastungsmessung
Jahr
Messstelle
Parameter
Institut
seit
2006
GrevenbroichGustorf/
Gindorf (GRGG)
NO2, PM10 und Inhaltsstoffe, PAK, Stationstyp Industrie
LANUV
seit
1989
Hürth (HUE2)
NO2, PM10, Kohlenwasserstoffe, Stationstyp Industrie
LANUV
seit
1991
Niederzier
(NIZI)
PM10 und Inhaltsstoffe,
PAK, Stationstyp Industrie
LANUV
seit
1980
KölnChorweiler
(CHOR)
NO2, PM10 und Inhaltsstoffe, PAK, Stationstyp Hintergrund
LANUV
BergheimRheidt
SO2, NO2, HF, HCl, PM10
und Inhaltsstoffe (Schwermetalle), PCDD/F, Staubniederschlag (StN) und Inhaltsstoffe (As, Cd, Ni, Pb,
Tl, Hg)
Eurofins /
GfA 2008
20072008
Von den vier LUQS-Stationen befindet sich die Station in Grevenbroich-Gustorf innerhalb des Untersuchungsraumes der TA Luft. Die Entfernungen der LUQS-Stationen zum
Plangebiet sind wie folgt:
Grevenbroich (GRGG)
10,6 km nordwestlich,
Köln Chorweiler (CHOR)
Niederzier (NIZI)
15 km östlich,
19,3 km südwestlich,
Hürth (HUE2)
19 km südöstlich.
Zur Bewertung der Luftqualität werden die Immissionswerte der TA Luft (2002), die
Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV (2010) und Beurteilungswerte des LAI für die
langfristige Luftreinhalteplanung (LAI 2004) herangezogen. Soweit für einzelne Parameter keine Beurteilungswerte aus diesen Regelwerken vorliegen, wird auf die in den
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 55
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Messberichten der Eurofins/GfA verwendeten Werte zurückgegriffen. Sind dort mehrere Beurteilungsmaßstäbe genannt, wird hier der jeweils strengste verwendet.
Aktuelle Messwerte aus dem Untersuchungsgebiet sowie dessen Umfeld liegen für das
Jahr 2012 von den Stationen aus dem LUQS-Messnetz des LANUV vor (siehe Tabelle 9).
Ausgewertet wurden die Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2011. Die Stationen in Grevenbroich-Gustorf und Hürth sind dem Stationstyp „Industrie“, die Stationen in KölnChorweiler und Niederzier dem Stationstyp „Hintergrund“ zuzuordnen. Die Jahreskenngrößen für den Zeitraum 2005 bis 2011 der vier Stationen sind in der Tabelle 9
zusammengefasst. Überschreitungen von Grenzwerten sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Tabelle 9:
Jahr
Luftqualität im überregionalen Bereich (LUQS-Stationen) im Zeitraum 2005 bis 2011
NO2
NO2
max 1)
PM 10
PM 10
Pb
As
Cd
Ni
µg/m³
µg/m³
µg/m³
> 50
µg/m³
µg/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
2005
-
-
-
-
-
-
-
-
2006
21
80
32
46
0,01
-
-
-
2007
22
89
31
46
0,01
0,9
0,3
2,3
2008
21
74
26
24
0,01
0,7
0,3
3,3
2009
23
93
28
32
0,01
0,7
0,2
2,4
2010
24
104
29
24
0,01
0,7
0,2
2,6
2011
22
84
28
34
0,01
0,8
0,2
2,0
Hürth (HUE2)
2005
27
114
25
7
-
-
-
-
2006
28
121
26
23
-
-
-
-
2007
26
128
25
18
-
-
-
-
2008
25
159
22
7
-
-
-
-
2009
26
117
22
10
-
-
-
-
2010
27
98
28
14
-
-
-
-
2011
24
110
-
-
-
-
-
-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 56
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Grevenbroich-Gustorf (GRGG) 4)
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Jahr
NO2
NO2
max 1)
PM 10
PM 10
Pb
As
Cd
Ni
µg/m³
µg/m³
µg/m³
> 50
µg/m³
µg/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
Köln-Chorweiler (CHOR)
2005
27
160
24
14
0,02
-
-
-
2006
29
146
25
18
0,02
-
-
-
2007
27
178
24
14
0,01
0,8
0,3
2,2
2008
29
152
22
16
0,01
0,8
0,3
3,1
2009
32
144
24
19
0,01
0,8
0,2
2,5
2010
30
107
23
13
0,01
0,7
0,3
2,4
2011
29
116
22
22
0,01
0,7
0,2
2,1
2005
-
-
29
42
0,02
-
-
-
2006
-
-
29
35
0,02
-
-
-
2007
-
-
28
28
0,01
1,0
0,3
2,1
2008
-
-
27
28
0,02
0,8
0,4
3,3
2009
-
-
28
34
0,01
0,8
0,3
2,2
2010
-
-
28
41
0,01
0,8
0,3
2,3
2011
-
-
27
46
0,01
0,8
0,2
2,0
IW
40
200 2)
40
35 3)
0,5
6
5
20
Überschreitung fett
1) Maximaler 1 Stunden-Wert
2) Immissionsgrenzwert nach TA Luft, bzw. 39. BImSchV, erlaubt sind 18 Überschreitungen je Kalenderjahr.
3) Maximal zulässige Anzahl von Überschreitungen des 24-Stunden-Immissionswertes je Kalenderjahr.
4) Die Station wurde erst am 29.11.2005 in Betrieb genommen, deshalb liegen keine Werte für 2005 vor.
Quelle: LANUV 2006-2012
In Grevenbroich-Gustorf wurden Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte zwischen 21 und
24 µg/m³ festgestellt. Die Vorbelastung der Luft mit Stickstoffdioxid war damit im Zeitraum 2005 bis 2011 insgesamt unkritisch. Die Feinstaub-Jahresmittelwerte (PM10), die
auch die Partikelklassen PM 2,5 und PM 1 einschließen, lagen zwischen 26 und 32
µg/m³ und bewegten sich damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Niederzier (NIZI)
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
In den Jahren 2006 und 2007 wurde der 24-Stunden-Immissionswert für Feinstaub von
50 µg/m³ an jeweils 46 Tagen im Jahr überschritten, erlaubt sind 35 Überschreitungen
je Kalenderjahr. Seit 2008 sind die Anforderungen eingehalten worden. Die Gehalte
von Schwermetallen und Arsen im Feinstaub lagen im Beobachtungszeitraum deutlich
unter den jeweiligen Immissionswerten (LANUV 2006-2012).
An der LUQS-Station Hürth wurde nur die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung der
Luft erfasst. Die Jahreskenngrößen von Stickstoffdioxid sind mit Werten zwischen 25
bis 28 µg/m³ etwas höher als in Grevenbroich-Gustorf. Im Gegensatz dazu liegen die
Feinstaubkonzentrationen der Luft mit Werten zwischen 22 µg/m³ und 28 µg/m³ etwas
unter denen von Grevenbroich. Die Anzahl der Überschreitungen des 24-StundenImmissionswertes für Feinstaub bewegte sich an der Station Hürth im Beobachtungszeitraum zwischen 7 und maximal 23 Überschreitungen in einem Kalenderjahr und
entsprachen damit dem zulässigen Immissionswert (LANUV 2006-2012).
An der Station Köln-Chorweiler erreichten die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid im
Zeitraum 2005 bis 2011 Werte zwischen 27 und 32 µg/m³. Damit sind die Jahresmittelwerte etwas höher als an den beiden anderen Stationen. Die Feinstaubbelastung
Hürth. Die Anzahl der Überschreitungen des 24-Stunden-Immissionswertes lagen an
der Station Chorweiler im Beobachtungszeitraum deutlich unter den erlaubten 35
Überschreitungen je Kalenderjahr. Die Jahresmittelwerte von Schwermetallen und
Arsen im Feinstaub wiesen im Betrachtungszeitraum geringe Werte auf und lagen
deutlich unter den jeweiligen Immissionswerten (LANUV 2006-2012).
Die Feinstaubkonzentrationen der Luft lagen in Niederzier in einem Bereich zwischen
27 und 29 µg/m³. In den Jahren 2005 bis 2011 wurden an 42 bzw. 46 Tagen Feinstauboder PM10-Konzentrationen von > 50 µg/m³ in der Luft gemessen. Damit wurde der
24-Stunden-Immissionswert der TA Luft und der 39. BImSchV in den genannten Jahren
überschritten. Im Fachbericht 33 über die Luftqualität im Jahr 2010 berichtet das
LANUV (2011) über die Überschreitung des Tagesimmissionswertes an der Station Niederzier. Die Station befindet sich im Abwindbereich des Tagebaus Hambach. Die Wintermonate 2010 waren durch das Auftreten von Nordostwinden und eine hohe Belastung aufgrund sogenannter Inversionswetterlagen gekennzeichnet. Die Inhaltsstoffe
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 58
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
der Luft lag mit Jahresmittelwerten zwischen 22 und 25 µg/m³ auf dem Niveau von
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
im Feinstaub lagen im Beobachtungszeitraum an der Station Niederzier unterhalb der
Beurteilungswerte (Bezirksregierung Köln 2012b).
Für Grevenbroich wurde zunächst ein Aktionsplan aufgestellt, der 2009 in einen
Luftreinhalteplan überführt wurde (unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf). Für die „Umgebung des Tagebaus Hambach“ (Niederzier) wurde 2005 ein Aktionsplan aufgestellt. Derzeit läuft unter Federführung der Bezirksregierung Köln die
Erarbeitung eines Luftreinhalteplans für dieses Gebiet (Bezirksregierung Köln 2012b).
In der Tabelle 10 sind die Ergebnisse der Vorbelastungsmessung in Rheidt zusammengefasst und den Immissionswerten gegenübergestellt. Die Messdauer der Vorbelastungsmessung wurde auf ein halbes Jahr verkürzt, da die Jahreszeit mit der höchsten
zu erwartenden Immissionsbelastung im Messzeitraum lag.
Vorbelastungsmessungen in Rheidt vom 6.9.2007 bis 10.3.2008
Parameter
Einheit
Rheidt
Immissionswert
Mittel
µg/m³
24,1
40 1)
n > 200
µg/m³
Anzahl
0
18 2)
Mittel
µg/m³
9,6
50 1)
SO2
n > 350
µg/m³
Anzahl
0
24 3)
Cl
Mittel
µg/m³
9,9
100 4)
F
Mittel
µg/m³
< 0,06
0,4 5)
Mittel
µg/m³
23,4
40 1)
PM10
n > 50
µg/m³
Anzahl
16
35 6)
Pb
Mittel
µg/m³
0,0122
0,5 5)
Cd
Mittel
ng/m³
0,3
5 7)
As
Mittel
ng/m³
1,0
6 7)
Ni
Mittel
ng/m³
2,3
20 1)
Co
Mittel
ng/m³
0,8
20 8)
Cr
Mittel
ng/m³
2,6
17 9)
NO2
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 59
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Tabelle 10:
BPlan Nr. 261/Na
Parameter
Einheit
Rheidt
Immissionswert
Cu
Mittel
ng/m³
8,0
1.000 10)
Hg
Mittel
ng/m³
0,06
50 9)
Mn
Mittel
ng/m³
7,8
150 11)
Sb
Mittel
ng/m³
2,1
80 10)
Sn
Mittel
ng/m³
50,1
1.000 10)
Tl
Mittel
ng/m³
1,0
280 12)
V
Mittel
ng/m³
1,0
20 13)
StN
Mittel
g/(m²d)
0,049
0,35 5)
As
Mittel
µg/(m²d)
< 0,7
4 5)
Pb
Mittel
µg/(m²d)
6,8
100 5)
Cd
Mittel
µg/(m²d)
0,2
2 5)
Ni
Mittel
µg/(m²d)
4,5
15 5)
Hg
Mittel
µg/(m²d)
< 0,13
1 5)
Tl
Mittel
µg/(m²d)
< 0,6
2 5)
PCDD/F + dl-PCB
Mittel
fg TEQ/m³
33,7
150 14)
Überschreitung fett
1) Immissionswert TA Luft, 39. BImSchV
2) Immissionswert der TA Luft für NO2, erlaubt sind 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr
3) Immissionswert der TA Luft für SO2, erlaubt sind 24 Überschreitungen pro Kalenderjahr
4) TA Luft 1986
5) Immissionswert TA Luft
6) Immissionswert der TA Luft für PM10, erlaubt sind 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr. Da die Messungen nur
ein halbes Jahr dauerten, ist der Wert hier nur zur Orientierung angegeben. Es erfolgt aber kein direkter Vergleich.
7) 39. BImSchV
8) LANUV (aus Messbericht Eurofins/GfA)
9) LAI 2004
10) AGW/100
11) WHO (aus Messbericht Eurofins/GfA)
12) FoBiG (aus Messbericht Eurofins/GfA)
13) LAI 1997
14) LAI-Beurteilungswert für die langfristige Luftreinhalteplanung in WHO-TEQ
Quelle: Eurofins/GfA 2008, Bezirksregierung Köln 2012b
Der Tabelle 10 ist zu entnehmen, dass die mittlere Stickstoffdioxidkonzentration im
Messzeitraum mit einem Wert von 24,1 µg/m³ den Immissionswert der TA Luft von
40 µg/m³ nicht erreichte. Auch der 1-Stunden-Maximalwert von 200 µg/m³ wurde im
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 60
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Messzeitraum nicht überschritten. Die Konzentration an Schwefeldioxid lag mit
9,6 µg/m³ deutlich unter dem Immissionswert der TA Luft, der 1-Stunden-Maximalwert
(350 µg/m³) wurde im Messzeitraum ebenfalls nicht erreicht.
Die mittleren Konzentrationen an Chlor und Fluor lagen im Messzeitraum unter den
jeweiligen Immissionswerten. Für Chlor wurde zur Beurteilung der Wert aus der
TA Luft 1986 herangezogen, da die TA Luft (2002) für diesen Stoff keinen Beurteilungswert mehr enthält.
Die Konzentration von Feinstaub (PM10) erreichte im Messzeitraum einen mittleren
Wert von 23,4 µg/m³ und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von
40 µg/m³. Die Schwermetallkonzentrationen im Feinstaub lagen im Mittel des Messzeitraumes sehr deutlich unter den jeweiligen Beurteilungswerten.
Der Staubniederschlag erreichte im Messzeitraum einen Mittelwert von 0,049 g/m²d
und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 0,350 g/m²d. Die Konzentrationen von Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium als Bestandteile des
Staubniederschlages befinden sich alle unter dem jeweiligen Immissionswert der
Für den Zeitraum September 2007 bis März 2008 wurde eine mittlere PCDD/FKonzentration von 33,7 fg/m³ festgestellt, diese lag deutlich unter dem LAIBeurteilungswert von 150 fg/m³.
Als Ergebnis der Vorbelastungsmessung aus den Jahren 2007/2008 kann festgehalten
werden, dass während der Messperiode alle Beurteilungswerte unterschritten wurden
(Eurofins/GfA 2008; Bezirksregierung Köln 2012b).
Bewertung der Vorbelastung
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Schadstoffbelastungen der Luft im Untersuchungsraum an den ausgewerteten Messstellen im Zeitraum 2005 bis 2011 in Bezug
auf die Jahresmittelkonzentrationen insgesamt unkritisch waren. Im genannten Zeitraum wurden für die betrachteten Parameter die Immissionswerte (Jahresmittel der
TA Luft und der 39. BImSchV) unterschritten. Die Stoffkonzentrationen bewegten sich
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 61
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
TA Luft (siehe Tabelle 10).
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
alle auf einem für das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau (Bezirksregierung Köln
2012b).
Abweichend hiervon wurden an den vom Kraftwerk Niederaußem weiter entfernt und
nicht in der Hauptwindrichtung des Kraftwerks Niederaußem liegenden Stationen Grevenbroich-Gustorf und Niederzier in jeweils zwei bzw. drei Jahren die zulässige Anzahl
von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Feinstaub (PM10) je Kalenderjahr
im Beobachtungszeitraum 2005 bis 2011 überschritten (LANUV 2006-2012).
Insgesamt werden im Untersuchungsraum die Grenzwerte der mit der 39. BImSchV in
nationales Recht umgesetzten Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa mit Ausnahme lokal und zeitlich begrenzter Überschreitungen für die Spitzenbelastung mit Feinstaub (PM10) unterschritten. In Gemeinschaftsvorschriften festgelegte Umweltnormen
werden damit im Hinblick auf die Luftqualität von einzelnen Ausnahmen abgesehen
eingehalten (LANUV 2006-2012).
Vorbelastungen durch Kraftwerksbetrieb (Schallimmissionen)
Im Umfeld des Bebauungsplans ergeben sich Vorbelastungen durch Geräusche, die
maßgeblich durch die Schallemissionen der Kraftwerksblöcke A bis H und K am Standort Niederaußem geprägt sind. Diese müssen als bestehende Vorbelastungen bei der
Aufstellung des Bebauungsplans in der Umweltprüfung berücksichtigt werden. Die
Grundlage hierfür bildet eine hierfür erstellte Schallimmissionsprognose (MÜLLERBBM 2012).
Immissionsorte und Bewertungsgrundlagen
Im Rahmen der Untersuchung des Kraftwerkstandortes Niederaußem werden 12 Immissionsorte (IO) festgelegt (vgl. Abbildung 6).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 62
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.2.2
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Lage der Immissionsorte zur Beurteilung von Schallimmissionen (Schutzgut
Mensch und menschliche Gesundheit)
Quelle: MÜLLER-BBM 2012
Die überwiegende Anzahl dieser Immissionsorte liegt in einer Gemengelage aus industriell-gewerblich und zum Wohnen dienenden Gebieten. Da ein Braunkohlenkraftwerk
im Geltungsbereich des Bebauungsplans näher an den Stadtteil Rheidt-Hüchelhoven
heranrückt, wurden die Immissionsorte IO 11 und IO 12 mit in die Betrachtung aufgenommen. Sie befinden sich in den Ortschaften Rheidt und Hüchelhoven an den zum
Kraftwerk nächstgelegenen Bebauungen.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 63
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 7:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Für die Beurteilung von Schallimmissionen, die von gewerblichen und industriellen
Anlagen ausgehen, ist die TA Lärm (1998) maßgebend. Nach Nr. 2.1 der TA Lärm stellen schädliche Umwelteinwirkungen Geräuschimmissionen dar, die nach Art, Ausmaß
oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Der Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist im Sinne der TA Lärm sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung an einem Immissionsort die für diesen Ort gültigen
Immissionsrichtwerte nicht übersteigt. Gleichzeitig erfolgt damit auch die Einhaltung
der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“.
Berechnete Beurteilungspegel Lr für die heutige Situation (Kraftwerk Niederaußem)
und nach Realisierung der Neuanlage sowie Differenzwert
Immissionsrichtwert dB(A)
Immissionsort / Bezeichnung
nachts
Beurteilungspegel Lr in
dB(A)
Heute
Nach Realisierung Neuanlage
Differenz
in dB
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
45
50
43
-7
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
45
54
44
-10
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
45
50
44
-6
IO 4a
Groß Mönchhof 1
45
39
39
0
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 –
Niederaußem
35
42
39
-3
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
35
40
35
-5
IO 7
Alte Landstr. 119 - Niederaußem
40
38
32
-6
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
45
42
36
-6
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
45
47
42
-5
IO 10
Industriestr. 21 – Niederaußem
50
47
44
-3
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
40
33
31
-2
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 Hüchelhoven
35
31
29
-2
Überschreitung der Immissionsricht- und Orientierungswerte fett
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 64
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Tabelle 11:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Heutige Situation: Blöcke A bis H und K in Betrieb
Nach Realisierung der Neuanlage: Blöcke A, B, C, D, E, F, stillgelegt; Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb.
Quelle: MÜLLER-BBM 2012
Für den Vergleich mit den Immissionsricht- und Orientierungswerten ist der Beurteilungspegel maßgebend. Dieser ist gemäß der TA Lärm für die Tages- (6:00 – 22:00 Uhr)
und die Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) getrennt zu ermitteln. Für die Nachtzeit ist zur
Bewertung die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel im oben genannten
Zeitraum heranzuziehen. Da die Immissionsricht- und Orientierungswerte für die
Nachtzeit im Vergleich zur Tageszeit um 15 dB(A) niedriger sind und die Schallimmissionen der stationären Quellen des der Bauleitplanung zugrunde gelegten Kraftwerks
tags und nachts gleich sind, wird der Beurteilungspegel für die Nachtzeit ermittelt
(MÜLLER-BBM 2012).
Der Vergleich der Beurteilungspegel Lr mit den jeweiligen Immissionsrichtwerten zeigt,
dass an einigen Immissionsorten die für die Nachtzeit geltenden Immissionsrichtwerte
derzeit überschritten werden. Dies gilt für die Immissionsorte IO1 – IO3, IO5, IO6 und
5.1.2.3
Vorbelastungen durch Straßenverkehr
Die durch den Verkehr verursachten Vorbelastungen wurden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung erfasst (IVV 2012). Hierbei wurden Daten der Straßenverkehrszählung des Bundes (SVZ) aus den Jahren 2005 und 2010 als Referenz verwendet (vgl. Abbildung 8).
Der Vergleich der Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrszählung 2005 (SVZ 2005)
und denen von SVZ 2010 zeigt, dass an 6 Zählstellen der Verkehr zurückgegangen ist,
nur an 3 Stellen nimmt der Verkehr zu (vgl. Abbildung 8). Bei der Bundesstraße B 477
handelt es sich heute um einen durchschnittlich belasteten Straßenquerschnitt. Die
Landesstraße L 279n ist im Vergleich zu Kreisstraßen und Landesstraßen in der Region
heute äußerst schwach belastet. Damit ergeben sich keine erheblichen Vorbelastungen
durch den Straßenverkehr (IVV 2012).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 65
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
IO9.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Verkehrserhebung 2005 und 2010
Quelle: IVV 2012
5.1.2.4
Vorbelastung durch Verschattung
Im Umfeld des bestehenden Kraftwerks am Standort Niederaußem ergeben sich Vorbelastungen aufgrund sichtbarer Wasserdampf-Schwaden, die sich oberhalb der Kühltürme bilden und an klaren und teilbewölkten Tagen durch Minderung der Sonnenscheineinstrahlung im Plangebiet zu Verschattungen führen können. Zusätzlich müssen
bei der Verschattung auch die größeren Gebäude (ab einer Höhe von rd. 40m) berücksichtigt werden (argumet/SIMUPLAN 2012).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 66
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 8:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Zur Klärung der Frage, ob sich durch mikroklimatische Veränderungen aufgrund der
Verschattung negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion ergeben
können, wurden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) in
den Jahren 2005 und 2006 mögliche Auswirkungen der Verschattung untersucht (Projekt AuKLand). Darüber hinaus finden seit 2004 agrarmeteorologische Messungen an
diversen Orten im Umfeld der Kraftwerke Niederaußem und Neurath statt. Im Rahmen
dieser Untersuchungen konnte jedoch kein Zusammenhang zwischen der Verschattung
aus Wasserdampfschwaden und den daraus resultierenden mikroklimatischen Unterschieden und dem Infektionsrisiko, dem Krankheitsverlauf in landwirtschaftlichen Kulturen oder den landwirtschaftlichen Erträgen bzw. der Qualität nachgewiesen werden.
Vorbelastung durch optische Wirkung
Von Kraftwerksanlagen können durch die baulichen Abmessungen der Gebäude und
die von den Kühltürmen ausgehenden sichtbaren Schwaden optisch bedrängende Wirkungen auf bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen, die das Wohnumfeld nachhaltig
verändern können. Zu den möglichen optischen Wirkungen eines neuen Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld liegt ein Gutachten von SMEETS Landschaftsarchitekten (SMEETS 2012a) vor, in dem sowohl die bestehende Vorbelastung
am Standort Niederaußem als auch die möglichen zukünftigen Wirkungen betrachtet
werden.
Zur Bewertung der optisch bedrängenden Wirkungen werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Ausprägung und Eigenart des betroffenen Landschaftsraums,
Ausmaß der Baukörper in ihrem Verhältnis zueinander,
Bauhöhe, Auslegung und Gestaltung der Fassade,
Baumasse,
Vergesellschaftung der Anlage mit anderen vergleichbaren Baukörpern.
Die derzeit prägnantesten Gebäude im Untersuchungsgebiet sind die Kraftwerksblöcke
am Standort Niederaußem mit den Naturzug-Nasskühltürmen mit Höhen zwischen 100
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 67
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.2.5
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
und 200 m. Die Kesselhäuser weisen Höhen zwischen 50 m und 130 m auf. Das Kesselhaus des Blocks K (BoA 1) ist rund 170 m hoch. Hinzu kommen noch zwei Kamine mit
einer Höhe von rund 200 m.
Vorbelastungen durch bestehende Anlagen des Kraftwerkes Niederaußem, der Fabrik Fortuna Nord, Gewerbegebiete und durch verschiedene Verkehrswege ergeben sich
an folgenden Wohnstandorten:
Südlicher Ortsrand Rheidt,
Groß Mönchhof,
Geretzhoven,
Südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof),
Auenheim,
Kasterstraße/Asperschlag,
Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem und
5.1.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand nicht wesentlich verändert.
Eine geringfügige Verbesserung der Belastung durch Luftschadstoffimmissionen und
Stoffeinträgen, Schallimmissionen sowie durch Verschattung ist ab 2013 nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (Blöcke A und B) am Standort Niederaußem zu erwarten.
5.1.4 Prognose bei Durchführung der Planung
Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Muster-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 68
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Büsdorf.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
kraftwerks (BoAplus) in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen setzt.
Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis
F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden.
Bewertungsmaßstäbe
Tabelle 12:
Bewertungsmaßstäbe zur Einschätzung der Erheblichkeit (Schutzgut Mensch und
menschliche Gesundheit)
Wirkfaktor
Bewertungskriterium
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Begründung/Quelle
Flächeninanspruchnahme
Abstand zu empfindlichen Nutzungen
Bewertung
verbal-argumentativ
Abstandserlass
NRW (2007)
Luftschadstoffimmissionen
SO2-, NO2-, PM10und SchwermetallKonzentration
Immissionszusatzbelastung
>Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung
>Immissionswert
3 % des Immissionswertes gem.
Nr. 4.2.2 TA Luft
Irrelevanzschwellen:
SO2:
1,5 µg/m³
NO2:
1,2 µg/m³
PM10:
1,2 µg/m³
Pb:
1,5 ng/m³
As:
0,2 ng/m³
Cd:
0,1 ng/m³
Ni:
0,75 ng/m³
Co:
0,6 ng/m³
Cr:
0,51 ng/m³
Cu:
30 ng/m³
Hg:
1,5 ng/m³
Mn:
4,5 ng/m³
Sb:
2,4 ng/m³
Sn:
30 ng/m³
Tl
8,4 ng/m³
V:
0,6 ng/m³
Schallimmissionen
Begründung TEIL B
Einhaltung von
Immissionsrichtwerten
I
Immissionsrichtwerte der
TA Lärm für die Nachtzeit
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Nr. 6.1 TA Lärm,
Erläuterungen
im Text
Seite 69
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.1
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Wirkfaktor
Bewertungskriterium
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Begründung/Quelle
Verschattung
Minderung der
Sonnenscheindauer
Bewertung
verbal-argumentativ
siehe Erläuterungen im Text
Optische
Wirkungen
Abstand zu Wohnstandorten,
Sichtverschattung,
Ausrichtung der
Wohnlage, Zusammenwirken mit bestehenden Vorbelastungen
Bewertung
verbal-argumentativ
siehe Erläuterungen im Text
Sonstige
Störwirkungen
Lichtimmissionen,
elektromagnetische
Felder, Auswirkungen
auf Erholungsfunktionen
Bewertung
verbal-argumentativ
siehe Erläuterungen im Text
Eigene Darstellung in Anlehnung an: Bezirksregierung Köln 2012b
Abstände zu Wohngebieten
Der Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für Kraftwerke mit Feuerungsanlagen für den Einsatz von Brennstoffen, soweit die Feuerungswärmeleistung
900-MW übersteigt (Abstandsklasse I) einen einzuhaltenden Abstand von 1.500 m zu
tatsächlich vorhandenen oder baurechtlich ausgewiesenen Wohngebieten vor.
Folgende Abstände liegen zwischen der Grenze des sonstigen Sondergebiets „Braunkohlenkraftwerk“ und umliegenden Siedlungen vor:
Auenheim südwestlich ca. 660 m,
Niederaußem südlich ca. 380 m,
Rheidt nordöstlich ca. 730 m,
Hüchelhoven nordöstlich ca. 1.160 m,
Büsdorf südöstlich ca. 1.800 m,
Oberaußem südlich ca. 1.900 m.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 70
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.2
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Entsprechend kommt es zu einer Unterschreitung des vorgesehenen Abstandswertes
zu den Stadtteilen Auenheim, Niederaußem, Rheidt-Hüchelhoven. Daher muss anhand
von Einzeluntersuchungen (z.B. Immissionsgutachten) nachgewiesen werden, dass
trotz Unterschreitung Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen
für die Bewohner der benachbarten Wohngebiete bzw. Misch-, Kern- oder Dorfgebiete
vermieden werden können.
Luftschadstoffimmissionen
Zur Ermittlung der zusätzlichen Luftschadstoffimmissionen, die durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) im Geltungsbereich des Bebauungsplans entstehen, wurde eine Immissionsprognose nach der TA Luft erstellt
(argumet 2012).
Das Untersuchungsgebiet der Immissionsprognose hat eine Ausdehnung von bis zu
41 x 36 Kilometern und damit eine Größe von rund 1.500 Quadratkilometern. Das Beurteilungsgebiet nach TA Luft hat einen Radius von 9 km um den im Bebauungsplan
festgesetzten Standort. Dieser Radius ergibt sich aus dem 50fachen der Schornsteinhöhe des geplanten Kraftwerks. Dieser bildet die maßgebliche Emissionsquelle der
Luftschadstoffe und ist im Bebauungsplan mit einer maximalen Höhe von 180 m (über
BP) festgesetzt.
Die maximalen Immissionszusatzbelastungen unter Berücksichtigung der bestehenden
Vorbelastungen (Kapitel 5.1.2.1) sowie der Irrelevanzwerte und der Beurteilungswerte
nach der TA Luft sind in Tabelle 13 dargestellt. Die prognostizierten Zusatzbelastungen
sind dabei als Jahresmittelwerte angegeben und gehen von einem ganzjährigen Volllastbetrieb (8.760 Stunden) des Musterkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans aus.
Tabelle 13:
Immissionszusatzbelastung durch Luftschadstoffe (Schutzgut Mensch und menschliche
Gesundheit)
Parameter
Einheit
Maximale Zusatzbelastung Musterkraftwerk BoAplus1)
SO2
µg/m³
2,0
Begründung TEIL B
I
Irrelevanz
wert
Beurteilungswert 2)
Vorbelastung
1,5 3)
50 5)
5-6
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 71
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.3
BPlan Nr. 261/Na
Parameter
Einheit
Maximale Zusatzbelastung Musterkraftwerk BoAplus1)
Irrelevanz
wert
Beurteilungswert 2)
Vorbelastung
NO2
µg/m³
0,28
1,2 3)
40 5)
21 - 32
PM10
µg/m³
0,19
1,2 3)
40
22 - 38
Pb
ng/m³
0, 49
1,5 3)
500
10 – 20
As
ng/m³
0,29
0,18 4)
6
0,7 – 1,3
Cd
ng/m³
0,19
0,15 4)
5
0,2 – 0,4
Ni
ng/m³
0,39
0,6 4)
20
2,2 – 3,3
Co
ng/m³
0,34
0,6 4)
20
0,8
Cr
ng/m³
0,39
0,51 4)
17
2,6
Cu
ng/m³
0,44
30 4)
1.000
8,0
Hg
ng/m³
0,30
1,5 4)
50
0,06
Mn
ng/m³
1,3
4,5 4)
150
7,8
Sb
ng/m³
0,39
2,4 4)
80
2,1
Sn
ng/m³
0,44
30 4)
1.000
50,1
Tl
ng/m³
0,30
8,4 4)
280
1,0
0,39
0,6
4)
20
1,0
4,5
4)
150
33,7
10,5
350
49
V
ng/m³
PCDD/F
fg/m³
1,0
Staubniederschlag
mg/
m2d
0,046
Überschreitung fett
1) Ohne Stilllegung Blöcke C-F am Standort Niederaußem
2) Quellen und Begründungen siehe Tabelle 12
3) 3 % des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft
4) 3 % des Beurteilungswertes in Anlehnung an Nr. 4.2.2 TA Luft
5) Beurteilungswert für das Schutzgut Mensch gem. Nr. 4.2.2 TA Luft
Quelle: argumet 2012
Wie in Tabelle 13 dargestellt, werden die Irrelevanzschwellen von den maximalen Immissionszusatzbelastungen mit Ausnahme von Schwefeldioxid sowie Arsen und Cadmium als Bestandteil des Feinstaubs (PM10) unterschritten. Aufgrund des niedrigen
Vorbelastungsniveaus bleibt die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbe-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 72
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
lastung aber bezüglich aller drei Parameter unter dem jeweiligen Beurteilungswert.
Insgesamt werden die Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor Gefahren für die
menschliche Gesundheit und zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen damit eingehalten.
Unter Berücksichtigung der Stilllegung der Kraftwerksblöcke A-F am Standort Niederaußem wird mit dem geplanten Neubau ein deutlicher Rückgang der anteiligen Immission des gesamten Kraftwerks prognostiziert (argumet 2012). Dies gilt insbesondere für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid sowie für
Feinstaub (PM10).
Aufgrund der oben dargestellten überwiegenden Einhaltung der Irrelevanzschwellen
sowie der Einhaltung der Beurteilungswerte (Tabelle 13) wird auch der Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdeposition gewährleistet, so dass
auch Beeinträchtigungen über den Wirkpfad Luft > Boden > Pflanzen > Tiere > Mensch
(Wechselwirkungen) ausgeschlossen werden können.
Gerüche
Gerüche zählen nach der Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 4 BImSchG zu den Luftverunreinigungen, da durch diese die natürliche Zusammensetzung der Luft verändert
werden kann. Die Wirkung von Gerüchen werden in die Kategorie “Belästigung” eingeordnet.
Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans können sich Umweltauswirkungen durch Gerüche ergeben,
da als Option alternativ zur Verwendung von Braunkohle maximal 10 % Biomasse als
Brennstoff – bezogen auf die jeweilige Feuerungswärmeleistung – eingesetzt werden
kann. Hierbei muss beachtet werden, dass die Festsetzung die Verwendung von Biomasse (nachwachsende Rohstoffe) nicht zwingend vorgibt, sondern sie lediglich als
Option ermöglicht. Entsprechend entfällt diese Möglichkeit, soweit sich aufgrund der
Verwendung von Biomasse als Brennstoff erhebliche Umweltauswirkungen in Form
von Geruchsbelastungen ergeben. Soweit eine Verwendung von Biomasse durch den
künftigen Betreiber beabsichtigt ist, können durch die Verwendung von Biomasse aufscheinende Konflikte auf Grundlage der dann geltenden Vorschriften im Genehmi-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 73
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.4
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
gungsverfahren geklärt werden. Anzuführen ist diesbezüglich vor allem das BundesImmissionsschutzgesetz (insbes. §§ 5 und 6 BImSchG), § 15 BauNVO ("Generalklausel
für die Zulässigkeit von baulichen und sonstigen Vorhaben") sowie die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Damit kann im Rahmen der Umweltprüfung auf der Ebene des
Bebauungsplans ausgeschlossen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen durch
Gerüche aus der Verwendung von Biomasse als optional einsetzbarem Befeuerungsmaterial entstehen können.
Schallimmissionen (Kraftwerksbetrieb)
Zur Erfassung der Auswirkungen der Schallimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Einwirkungsbereich des Bebauungsplans wurde durch das Büro
MÜLLER-BBM (MÜLLER-BBM 2012) eine Immissionsprognose erstellt.
Die im Rahmen der Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel eines neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind zusammen mit den jeweiligen Immissionsrichtwerten der TA Lärm für die
betrachteten Immissionsorte (IO) in Tabelle 14 dargestellt. Die Erfassung der Beurteilungspegel erfolgt dabei für die Nachtzeit (22-6 Uhr), da der Immissionsrichtwert zur
Nachtzeit 15 dB(A) niedriger ist, als zur Tagzeit (6-22 Uhr) und die Schallimmissionen
des der Bauleitplanung zugrunde gelegten Kraftwerks tags und nachts gleich sind. Bei
Einhaltung der Immissionsrichtwerte für die Nacht ist insofern auch eine Einhaltung
der Immissionsrichtwerte für den Tag gegeben.
Tabelle 14:
Beurteilungspegel für Schallimmissionen (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) durch Neuanlage (BoAplus)
Immissionsort / Bezeichnung
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
IRW
nachts
dB(A)
IRW
tags
dB(A)
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
28
45
60
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
31
45
60
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
29
45
60
IO 4a
Groß Mönchhof 1
37
45
60
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 74
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.5
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Immissionsort / Bezeichnung
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
IRW
nachts
dB(A)
IRW
tags
dB(A)
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
29
35
50
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
24
35
50
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
19
40
55
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
17
45
60
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
20
45
60
IO 10
Industriestr. 21 – Niederaußem
32
50
65
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
28
40
55
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
25
35
50
Überschreitung fett
Quelle: MÜLLER-BBM 2012
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und damit auch die Orientierungswerte der
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ werden alleine durch die Realisierung eines
Immissionsort überschritten.
Im Tagzeitraum wird der mit dem Vorhaben verbundene Zusatzbelastungsbeitrag die
aus der Gebietsausweisung resultierenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm bzw.
Orientierungswerte nach DIN 18005 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
ausnahmslos um mindestens 10 dB(A), überwiegend sogar um mehr als 15 dB(A) unterschreiten (MÜLLER-BBM 2012). Daher kann für diesen Betrachtungszeitraum von
einer Verträglichkeit der Planung ausgegangen werden.
Für die Nachtzeit (22-6 Uhr) kommt es an den Immissionsorten in den Stadtteilen
Rheidt-Hüchelhoven, Auenheim, Niederaußem im Bereich westlich der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord zu einer Unterschreitung der maßgeblichen Richtbzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A). Insofern kann hier davon ausgegangen werden, dass die Verträglichkeit der Planung gegeben ist. An einzelnen Wohnstandorten kann nicht sicher von einer durchgängigen Unterschreitung der Immissionsricht- und Orientierungswerte um 10 dB(A) ausgegangen werden. Hierbei handelt
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 75
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na an keinem
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
es sich um die als reine Wohngebiete beplanten Bereiche der Bebauungsplansatzungen Nr. 128 und 179 am südlichen Ortsrand von Hüchelhoven, die wenigen am südlichen Rand gelegenen Wohnnutzungen der Ortschaft Rheidt, die Hofstelle "GroßMönchhof" und der Bereich östlich der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord.
Hier kann von einer Unterschreitung der Immissionsricht- und Orientierungswerte von
lediglich 6 dB(A) ausgegangen werden. Aber auch bei dieser geringeren Unterschreitung ist noch mit einer Verträglichkeit der Planung zu rechen. Die Ortschaften Büsdorf,
Oberaußem und Rath liegen außerhalb des Einwirkungsbereichs des Musterkraftwerks, weshalb es hier zu keinen relevanten Schallbelastungen kommt (MÜLLER-BBM
2012).
Tabelle 15 zeigt den Vergleich der Schallsituation zwischen der Situation ab dem Jahr
2013 (Kraftwerksblöcke A und B stillgelegt, Kraftwerksblöcke C bis H und K im Betrieb)
und der Prognose mit Neubau des Musterkraftwerks (BoAplus) im Geltungsbereich des
Bebauungsplans mit der Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am
Standort Niederaußem. Hierbei ergibt sich Folgendes:
Im Tagzeitraum werden die mit dem Vorhaben verbundenen Zusatzbelastungen die
mit auch die Orientierungswerte der DIN 18005 einhalten und um 10 bis 15 dB(A) unterschreiten.
Für den Nachtzeitraum lässt sich in Hüchelhoven eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um 10 dB(A) bzw. mindestens 6 dB(A) prognostizieren. Ebenso lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um 10 dB(A) in der Ortslage Rheidt prognostizieren. Lediglich an einem
Immissionsort (IO 5) wird auch mit dem Neubau eines Kraftwerks im Geltungsbereich
des Bebauungsplans der Richt- bzw. Orientierungswert um 4 dB(A) überschritten. Im
Vergleich zur Bestandssituation ergibt sich jedoch auch hier eine Verbesserung in Form
einer Reduzierung um 2dB(A).
Mit der Umsetzung der Planung wird sich damit die Schallsituation gegenüber der heutigen Situation insgesamt verbessern (MÜLLER-BBM 2012).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 76
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
aus der Gebietsausweisung resultierenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm und da-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Bezüglich der zu erwartenden Schallimmissionen durch den Verkehr muss zwischen
der Bauphase und dem damit verbundenen Baustellenverkehr und dem Werksverkehr,
der sich im Betrieb des Kraftwerks ergibt, unterschieden werden.
Beurteilungspegel für Schallimmissionen unter Berücksichtigung Stilllegung Blöcke C-F
(Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit)
Immissionsort / Bezeichnung
Bestandssituation
KWBestand:
Blöcke AH, K
Situation
ab 2013
KWBestand:
Blöcke CH, K
Neubau
BoAplus
KWBestand:
Blöcke G,
H, K
Lr in dB(A)
Lr in dB(A)
Lr in dB(A)
Differenz
zwischen
Situation
ab 2013
und Neubau in dB
IRW
nachts
dB(A)
IRW
tags
dB(A)
IO 1
Ordenstr. 1 –
Auenheim
50
49
43
-6
45
60
IO 2
Geuelweg 4 –
Auenheim
54
52
44
-8
45
60
IO 3
Forellenweg 11
– Auenheim
50
49
44
-5
45
60
IO 4a
Groß Mönchhof
1
39
38
39
+1
45
60
IO 5
Theodor-HeussStr. 22 – Niederaußem
42
41
39
-2
35
50
IO 6
Am Sportplatz 2
– Niederaußem
40
39
35
-4
35
50
IO 7
Alte Landstr.
119 – Niederaußem
38
37
32
-5
40
55
IO 8
Holtroper Str.
30 – Niederaußem
42
41
36
-5
45
60
IO 9
Mönchhofsweg
8 – Niederaußem
47
47
42
-5
45
60
IO 10
Industriestr. 21
– Niederaußem
47
47
44
-3
50
65
IO 11
Lindenplatz 32 –
Rheidt
33
32
31
-1
40
55
IO 12
Theo-PhilippsRing 2 -
31
31
29
-2
35
50
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 77
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Tabelle 15:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Immissionsort / Bezeichnung
Bestandssituation
KWBestand:
Blöcke AH, K
Situation
ab 2013
KWBestand:
Blöcke CH, K
Neubau
BoAplus
KWBestand:
Blöcke G,
H, K
Lr in dB(A)
Lr in dB(A)
Lr in dB(A)
Differenz
zwischen
Situation
ab 2013
und Neubau in dB
IRW
nachts
dB(A)
IRW
tags
dB(A)
Hüchelhoven
Überschreitungen der Richt- und Orientierungswerte sind fett gekennzeichnet
Quelle: MÜLLER-BBM 2012
Schallimmissionen (Verkehr)
Bauphase (Baustellenverkehr)
Während der Bauphase können die Abtransporte von Erdmassen und der Antransport
von Verfüllmassen (Rohkies) im Wesentlichen über werkseigene Eisenbahntransporte
abgewickelt werden, um die umliegenden öffentlichen Straßen von diesen Massentransporten zu entlasten. Notwendige LKW-Transporte werden weitgehend unter Umfahrung der umliegenden Ortsdurchfahrten von Bergheim-Niederaußem, BergheimRheidt und Bedburg-Rath sowie anderer Ortslagen erfolgen (IVV 2012).
Während der Bauarbeiten ist damit zu rechnen, dass bis zu 3.500 Beschäftigte auf der
Baustelle arbeiten werden. Das Personal wird die Baustelle mit eigenem PKW und in
Kleinbussen anfahren. Hierfür wird ein ausreichend großer Fremdfirmenparkplatz im
Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche angelegt. Durch dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen während der Bauphase liegen die Mehrbelastungen auf der B 477 zwischen 5 und 9%. Auf allen übrigen Straßen sind die Mehrbelastungen geringer oder sie
sind anbaufrei. Alle Straßen haben ausreichende Kapazität für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs. Insgesamt kommt es zu keinen Engpässen durch den Baustellenverkehr im Verkehrsnetz und zu keinen damit verbundenen Unverträglichkeiten durch
die temporären Zunahmen von Verkehrslärm und verkehrsbedingten Luftschadstoffen.
Unverträgliche Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung können somit insgesamt vermieden werden (IVV 2012).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 78
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.6
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung (MÜLLER-BBM 2012a) wurden die
zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen im Zuge der Durchführung von
Erdarbeiten, der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks sowie der Beurteilung von
Geräuschbelastungen auf öffentlichen Straßen und Verkehrswegen (Nord-Süd-Bahn)
erfasst. Im Ergebnis wurde hierbei festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte der AVV
Baulärm größtenteils deutlich unterschritten bzw. im ungünstigsten Fall am Immissionsort 5 (Theodor-Heuss-Straße 22) gerade ausgeschöpft werden. Schalltechnisch negative Auswirkungen von öffentlichen Straßenverkehrswegen und der angrenzenden
Nord-Süd-Bahn sind nicht zu erwarten. Bei einer Worst Case Betrachtung kam es an
zwei Immissionsorten (IO 4a und IO5) zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte für den Tag und die Nacht von maximal 2 dB. Hierbei ist anzumerken, dass die AVV
Baulärm Maßnahmen zur Geräuschminderung erst bei einer Überschreitung von mehr
als 5 dB vorsieht (MÜLLER-BBM 2012a).
Damit sind die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen während der
Durchführung der Erdarbeiten, der Herstellung des Bauplanums sowie bei den Bauarbeiten zur Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Befen (MÜLLER-BBM 2012a).
Betrieb BoAplus (Werksverkehr)
Vor dem Hintergrund der nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Musterkraftwerks (BoAplus) geplanten Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken bleibt die Zusammensetzung des Ziel- und Quellverkehrs grundsätzlich erhalten. Tendenziell werden die durch den Kraftwerksstandort Niederaußem verursachten Verkehre unter dem
heutigen Niveau liegen. Für den Betrieb des Musterkraftwerks (BoAplus) wird weniger
Personal als für den Betrieb der vier stillzulegenden 300-MW Blöcke benötigt. Der Berufsverkehr nimmt entsprechend ab. Die Häufigkeit und der Umfang der notwendigen
Revisionsarbeiten wird ebenfalls abnehmen (Anzahl der Blöcke und Gesamtkapazität
des Standortes sinkt). Die revisionsbedingten Verkehre nehmen entsprechend ebenfalls ab. Die Anbindung des Quell- und Zielverkehrs bleibt hingegen in der bisherigen
Form bestehen. Hierdurch ergeben sich keine Veränderungen im angrenzenden Straßennetz (IVV 2012).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 79
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
bauungsplans unter Beachtung der Vorgaben der AVV Baulärm als verträglich einzustu-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Durch die Option zum Einsatz von Biobrennstoffen im Musterkraftwerk (BoAplus) im
Geltungsbereich des Bebauungsplans, wird es ebenfalls nicht zu unverträglichen Verkehrssituationen kommen. Grundsätzliches Ziel ist es, solche Transporte weitestgehend über die Bahn abzuwickeln. Transporte über die Straße werden möglichst unter
Umgehung der Ortsdurchfahrten durchgeführt. Insgesamt wird sich aber selbst bei
einer Worst Case Betrachtung mit alleinigem Transport über die Straße die Verkehrsbelastung nicht so erhöhen, dass es zu Engpässen oder unverträglichen Immissionen
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
durch Verkehrslärm und verkehrsbedingten Luftschadstoffen kommt (IVV 2012).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 80
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Verschattung
Zur Prognose der Verschattungseffekte durch sichtbare Schwaden und Gebäude durch
die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans
liegt ein Gutachten vor (argumet/SIMUPLAN2012). Der Verschattungsprognose ist dabei ein sogenannter Hybrid-Kühlturm mit einer Höhe von rund 100 m zugrunde gelegt,
der deutlich niedriger ist als ein Naturzug-Nasskühlturm. Aufgrund seiner Funktionsweise ist der Schwaden bei Betrieb des Hybrid-Kühlturms an mehr als 90% der Tagesstunden nicht sichtbar, jedoch bei geringen Temperaturen und großer Luftfeuchte
nicht vollständig vermeidbar. Darüber hinaus werden auch die Gebäude mit einer
Höhe über 40 m und ihr Beitrag zur Verschattung der Umgebung berücksichtigt.
In Abbildung 9 sind die durchschnittlichen Veränderungen der Sonnenscheindauer im
Untersuchungsgebiet dargestellt. Dabei wurde mitberücksichtigt, dass die Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem mit Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk BoAplus) stillgelegt werden.
Im unmittelbaren Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie den angrenzenden
überwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereichen kommt es zu einer Zunahme der
Verschattung. Diese resultiert im Wesentlichen aus den Gebäudeschatten der Kraftwerksanlagen. Für die benachbarten Ackerflächen ist von einer Verringerung der jährlichen Sonnenscheinstunden von 1 – 5 % zu rechnen. Dies hat jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf das Mikroklima und damit verbunden die landwirtschaftliche
Nutzung der Flächen im Umfeld (DWD 2011). In den Wohngebieten von Rheidt,
Hüchelhoven, Oberaußem und Bedburg-Rath ist keine Verschlechterung zu verzeichnen.
Unter Berücksichtigung der zum Neubau gehörenden Stilllegung der vier 300-MWBlöcke (C bis F) verbessert sich die Verschattungssituation in den angrenzenden Stadtteilen Auenheim und Niederaußem zwischen 1 bis über 5 %, in Teilbereichen sogar um
10%.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 81
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.7
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Veränderung der jährlichen Sonnenscheindauer durch Verschattung
Quelle: argumet/SIMUPLAN 2012
Fall 1 = vor der Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks
im Plangebiet (Ist-Zustand):
Niederaußem
2 x 150-MW Blöcke A, B, endgültig stillgelegt, Gebäude sind vorhanden
4 x 300-MW Blöcke C, D, E, F einschließlich der Kühltürme in Betrieb
2 x 600 -MW Blöcke G, H mit zwei Kühltürmen in Betrieb
1 x 950-MW BoA1 mit einem Kühlturm in Betrieb.
Neurath
3 x 300-MW Blöcke mit drei Kühltürmen in Betrieb
2 x 600-MW Blöcke mit zwei Kühltürmen in Betrieb
2 x 1.100-MW BoA2 & 3 mit zwei Kühltürmen in Betrieb
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 82
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 9:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Optische Wirkung
Zur Ermittlung der optischen Wirkung der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im
Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt ein Gutachten vor (SMEETS 2012a). Hierbei
wurde ermittelt, inwiefern von den baulichen Anlagen, für die der Bebauungsplan den
planungsrechtlichen Rahmen bildet, eine optisch bedrängende Wirkung auf bewohnte
Nachbargrundstücke ausgehen kann, die das Wohnumfeld nachhaltig verändert. Folgende Wohnstandorte im Umfeld des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Nr. 261/Na wurden dabei untersucht (siehe Abbildung 10):
Südlicher Ortsrand Rheidt,
Groß Mönchhof,
Geretzhoven,
Südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof),
Auenheim (2 Standorte),
Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem,
Kasterstraße / Asperschlag,
Büsdorf.
Als optisch bedrängend werden Bauwerke angesehen, wenn diese aufgrund ihrer Höhe
und Breite gegenüber dem Nachbargrundstück eine erdrückende bzw. bedrängende
oder erschlagende Wirkung haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die baulichen
Dimensionen des „erdrückenden“ bzw. „bedrängenden“ Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derart übermächtig sind, dass das „erdrückte“ Gebäude
oder Grundstück überwiegend nur noch wie eine von einem herrschenden Gebäude
dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder
das Bauvorhaben ein Nachbargrundstück regelrecht „abriegelt“ (SMEETS 2012a).
Bei der Bewertung der optisch bedrängenden Wirkungen wurden folgende Kriterien
berücksichtigt:
Ausprägung und Eigenart des betroffenen Landschaftsraums,
Ausmaß der Baukörper in ihrem Verhältnis zueinander,
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 83
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
5.1.4.8
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Bauhöhe, Auslegung und Gestaltung der Fassade,
Baumasse,
Vergesellschaftung der Anlage mit anderen vergleichbaren Baukörpern.
Quelle: SMEETS 2012a
Der Umfang und die Intensität einer Wohnumfeldveränderung sind im Wesentlichen
von folgenden Aspekten abhängig:
der Beschaffenheit und Einsehbarkeit des Umfeldes,
den Wirkfaktoren (Kraftwerksanlage und deren Betrieb) und
der Wahrnehmbarkeit im Bereich von Wohngebäuden und Wohngrundstücken.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 84
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 10: Geprüfte Standorte zur Beurteilung der optischen Wirkung (Schutzgut
Mensch und menschliche Gesundheit)
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Neben den bedrängenden Wirkungen, verursacht durch Gebäude, wurden im Rahmen
des Gutachtens auch die optischen Wirkungen durch die sichtbaren Schwaden von
Kühltürmen und sichtbarem Abgas aus den Schornsteinen betrachtet.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beurteilungskriterien und der Vorbelastung
wurden folgende Sachverhalte ermittelt:
Abstand zwischen dem Wohnstandort und dem Vorhaben,
Sichtverschattung (z. B. durch Bauwerke, Relief, Bewuchs),
Ausrichtung der Wohnlage im Verhältnis zum Vorhaben,
Wirkung von Gebäuden und sichtbaren Kühlturm- und Abgasschwaden,
Zusammenwirken mit bestehenden optischen Vorbelastungen.
Zusammenfassend ist für die geprüften Wohnstandorte im Umfeld des Plangebietes
festzustellen, dass eine Veränderung des optischen Eindrucks möglich ist, aber teils
aufgrund des weiterhin großen Abstandes, teils aufgrund anderer Umstände (Vorhandensein von sichtverschattenden Elementen, Ausrichtung von Wohnstandorten) keine
lenkraftwerk im Umfeld des Bebauungsplans erkennbar sind. Dies gilt auch unter der
Berücksichtigung der sichtbaren Schwaden, die von dem im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehenen Hybridkühlturm ausgehen, die im Betrieb überwiegend
nicht sichtbar sind sowie der von den bestehenden Kühltürmen ausgehenden sichtbaren Schwaden. Ergänzend positiv wirken der vorgesehene Rückbau des 200 m hohen
Kamins West und der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme.
Eine optisch bedrängende Wirkung ist dementsprechend auch für die weiter entfernten Wohnstandorte auszuschließen.
Unter Berücksichtigung der Stilllegung der vier Kraftwerksblöcke C bis F am Standort
Niederaußem ist mit einer Verringerung der Bildung sichtbarer Schwaden zu rechnen,
wodurch sich die Situation auch hierdurch nochmals verbessert.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 85
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkoh-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.1.4.9
Lichtimmissionen
Lichtimmissionen sind Immissionen im Sinne des BImSchG (§ 3 Abs. 2 BImSchG). Sie
können schädliche Umwelteinwirkungen bilden, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer
geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die
Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG).
Zur Beurteilung von Lichtimmissionen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI) eine Lichtleitlinie herausgegeben, die in Nordrhein-Westfalen
als ministerieller Runderlass für die Behörden eingeführt wurde. Sie enthält Beurteilungsmaßstäbe für die Bewertung der Lichtimmissionen hinsichtlich erheblicher Belästigung im Sinne des BImSchG. Danach sind die Aspekte Aufhellung und Blendung zu
betrachten.
Mit der Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans würden Lichtquellen näher an die im nordöstlichen Bereich gelegenen Wohnstandorte heranrücken. Südwestlich gelegene Wohnstandorte sind aufgrund der Abschirmung durch das bestehende Kraftwerk nicht von Lichtimmissionen betroffen.
Bebauungsplans ist auf der Grundlage von Untersuchungen an vergleichbaren Anlagen
davon auszugehen, dass die Immissionsrichtwerte hier sicher eingehalten werden
können. Auch bezüglich des nächstgelegenen Einzel-Wohnstandortes, des "Groß
Mönchhofs" ist festzustellen, dass die Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung
technischer Vorkehrungen eingehalten werden können (Bezirksregierung Köln 2012b).
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch Lichtimmissionen aus
dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind daher auszuschließen.
5.1.4.10 Elektromagnetische Felder
Die 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) weist verbindliche Regelungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung aus. Elektromagnetische Felder
können in einem Kraftwerk durch Generatoren, Maschinentransformatoren, Hoch-
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Aufgrund der Abstände der nächstgelegenen Wohngebiete zum Geltungsbereich des
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Umweltbericht
und Mittelspannungsschaltanlagen sowie die Ableitung in das elektrische Netz entstehen.
Die Einhaltung der Anforderungen der 26. BImSchV kann über eine Anordnung bzw.
Auslegung der Kraftwerksanlagen in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt werden, so dass die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder geschützt sind. Da sich die
Auswirkungen kleinräumig auf das Gelände des Braunkohlenkraftwerks, die B 477 und
die Baustelleneinrichtungsflächen beschränkt, ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen durch elektromagnetische Felder zu rechnen.
5.1.4.11 Flächeninanspruchnahme (landwirtschaftliche Nutzung)
Durch die Festsetzung des sonstigen Sondergebietes "Braunkohlenkraftwerk" gehen
rund 24,9 ha für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Darüber hinaus entfallen im
Bereich des Sondergebietes „Baustelleneinrichtungsfläche“ die Flächen B 1.1, B 1.2
und B 2 als landwirtschaftliche Nutzfläche im Umfang von 10,5 ha. Im Bereich der Bauund nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Kraftwerks wieder hergestellt
werden. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Verfügbarkeit landwirtschaftlicher
Nutzflächen in der Region und dem Stadtgebiet von Bergheim, erscheint der dauerhafte Flächenverlust insgesamt jedoch vertretbar. Daher sind die Auswirkungen auf die
landwirtschaftlichen Nutzflächen insgesamt als gering einzustufen.
5.1.4.12 Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge (landwirtschaftliche Nutzung)
Wirkungen von Luftschadstoffen auf Nutzpflanzen und -tiere können einerseits durch
gasförmige Stoffe wie z. B. Schwefeldioxid und Stickstoffoxide entstehen, andererseits
können Schadstoffe über die Deposition auf Pflanzen oder im Boden abgelagert werden und somit in den Nahrungskreislauf gelangen (Bezirksregierung Köln 2012b).
Die Auswirkungen von Luftschadstoffimmissionen und Schadstoffeinträgen auf die
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden in Kapitel 5.2.5.2 dargestellt. Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Stilllegung der Blöcke C bis F keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Pflanzen
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stelleneinrichtungsflächen B 3 kann die landwirtschaftliche Nutzung nach Errichtung
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Umweltbericht
und Tiere und damit auch auf Nutzpflanzen und Nutztiere durch Immissionen und
Stoffeinträge aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des
Bebauungsplans, entsprechend dem Anlagenkonzept des Musterkraftwerks BoAplus,
zu erwarten sind.
5.1.4.13 Verschattung (landwirtschaftliche Nutzung)
Der Prognose der Auswirkungen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen in der
Umgebung des geplanten Standortes liegen die kontinuierlichen Messungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zugrunde. Die Ergebnisse dieser Messungen für die Jahre
2005 bis 2010 sind in einem zusammenfassenden Bericht zusammengestellt (DWD
2011). Zielsetzung dieser Untersuchung war die Erfassung der Auswirkungen der
Verschattungseffekte durch sichtbare Kühlturmschwaden auf landwirtschaftliche Kulturen in der Umgebung des geplanten Kraftwerks. Zusammenfassend wurden hierbei
keine erheblichen Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Produktion durch die
Schwadenbildung der bestehenden Kraftwerke festgestellt. Auch ein Zusammenhang
zwischen Verschattungseffekten durch sichtbare Schwaden und einem Infektionsrisiko
2011).
5.1.4.14 Erholung
Aufgrund der geringen Bedeutung der neuen Kraftwerksfläche (sonstiges Sondergebiet
„Braunkohlenkraftwerk“) für die örtliche Naherholung sind die Auswirkungen auf die
Erholungsfunktion als gering einzustufen. Die temporär in Anspruch genommenen Flächen für die Baustelleneinrichtung werden nach Errichtung und der Aufnahme des
kommerziellen Betriebs des geplanten Braunkohlenkraftwerks wieder einer Freiflächennutzung bzw. landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Daher können Beeinträchtigungen auch hier ausgeschlossen werden. Das bestehende Wegenetz entlang des
Gillbachs wird nicht verändert.
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der landwirtschaftlichen Kulturen konnte hierbei nicht nachgewiesen werden (DWD
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5.1.4.15 Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb
Durch den Betrieb der Baustelle sind unter anderem Auswirkungen durch Staubemissionen in das nähere Umfeld während der Bodenaushubarbeiten zu erwarten. Die
Dauer, Reichweite und Intensität von Staubemissionen hängen von den Bauabläufen,
den getroffenen Schutzvorkehrungen und den Witterungsverläufen ab. Aus vergleichbaren Bauvorhaben kann abgeleitet werden, dass die Auswirkungen auf die nahe Umgebung des Baufeldes beschränkt bleiben. Staubemissionen während der Bodenarbeiten können zudem durch organisatorische und technische Maßnahmen gemindert
werden.
Weiterhin werden während der Bauphase Geräuschemissionen durch Baumaschinen
und Baufahrzeuge auftreten. Aufgrund der räumlichen Lage und bereits verhältnismäßig großen Distanz der nächstgelegenen Wohnbebauungen zum Planänderungsgebiet
ist davon auszugehen, dass die Richtwerte der AVV Baulärm eingehalten werden können.
Während der Bauarbeiten werden die Baustelleneinrichtungsflächen temporär der
Rekultivierung der Flächen B 1.1, B 1.2 und B 2 als private Grünfläche (Ausgleichsflächen) bzw. die Wiederherstellung der Fläche B 3 als landwirtschaftliche Fläche.
5.1.4.16 Unterbringung von Bauarbeitern und Montagepersonal
Aus den Erfahrungen mit der Beschäftigung von Drittfirmen im Rahmen der Errichtung
von vergleichbaren Projekten, wie der Errichtung des Kraftwerks BoA 2 und 3 in Neurath aber auch bei großen Revisionsmaßnahmen in den Braunkohlenkraftwerken, ist
davon auszugehen, dass sich alle Fremdfirmen in Bezug auf die Unterbringung ihrer
Monteure grundsätzlich selbst organisieren. Entsprechende Erfahrungen zeigen, dass
die Region auf die Unterbringung vieler Monteure gut eingestellt ist und ein großes
Angebot an privaten Unterbringungsmöglichkeiten besteht. Diese Form der dezentralen privaten Unterbringung mit der bevorzugten Nutzung von vorhandenem Wohnraum hat sich auch im Hinblick auf die Vermeidung von Konflikten, wie sie durch Konzentration vieler Menschen entstehen können, bewährt. Sie ist zudem ein ergänzender
regionaler Wirtschaftsfaktor, der sich überwiegend positiv auswirkt.
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Landwirtschaft, der Erholungs- und Freizeitnutzung entzogen. Am Ende erfolgt eine
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5.1.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen
Verminderung der Flächeninanspruchnahme
Durch die hohen Ausnutzungskennziffern für das Gelände des eigentlichen Kraftwerks
(sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk") kann das Kraftwerk auf einer kleinen
Fläche errichtet werden, wodurch der Flächenverbrauch minimiert wird.
Verminderung der Verschattung
Im Hinblick auf die Kraftwerkstechnik ist insbesondere auf die vorgesehene Verwendung eines Hybridkühlturms und die Stilllegung bestehender Nasskühltürme zu verweisen, wodurch die Auswirkungen durch Verschattungen deutlich minimiert werden.
Verminderung von Luftschadstoffemissionen
Zur Verminderung von Luftschadstoffemissionen werden im Bebauungsplan luftemissionsbezogenen Festsetzungen getroffen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese
nicht erforderlich sind, um Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiGesundheit und zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen bereits ohne diese Festsetzungen eingehalten werden.
Im Hinblick auf die Kraftwerkstechnik erfolgt eine deutliche Verbesserung des Wirkungsgrades gegenüber den stillzulegenden Altanlagen, was insgesamt zu einer Verminderung der Luftschadstoffemissionen beiträgt.
Verminderung von Schallimmissionen
Um sicherzustellen, dass Nutzungskonflikte durch Schallimmissionen ausbleiben, werden im Bebauungsplan für das sonstige Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ schallschutzbezogene Festsetzungen getroffen.
Über die Einhaltung der AVV Baulärm können die mit der Baustelleneinrichtung sowie
der Errichtung eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans verbundenen
negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch vermieden bzw. verträglich gestaltet werden. Durch Schallschutzmaßnahmen (Oberbodenaufschüttung am östlichen
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den, da die Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor Gefahren für die menschliche
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Rand der Baustelleneinrichtungsfläche B 3) und bestehende Abschirmungen können
Belästigungen durch Baulärm auf nahe gelegene Ortschaften (Büsdorf) vermindert
werden.
Verminderung von Bauhöhen und Rückbaumaßnahmen
Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die optischen Wirkung eines Braunkohlenkraftwerkes im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgt
gegenüber zuletzt im rheinischen Braunkohlerevier errichteten, modernen Braunkohlenkraftwerken eine Höhenreduzierungen wesentlicher Anlagenkomponenten. So wird
beispielsweise die Kühlturmhöhe auf 100 m begrenzt. Möglich wird dies technisch
durch die weiterentwickelte Hybridkühlturmtechnik. Damit ist der Kühlturm etwa halb
so hoch, wie der zuletzt errichtete, am Standort Niederaußem vorhandene Kühlturm
des Blocks K (BoA1). Durch entsprechende Festsetzungen von Höhenbegrenzungen im
Bebauungsplan werden die maximalen Gebäudehöhen im Geltungsbereich des Bebauungsplans differenziert fixiert. Hierdurch können Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes gemindert werWeiterhin soll zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und der
optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes nach Aufnahme des kommerziellen
Betriebes des Musterkraftwerks (BoAplus) auf dem bestehenden Standort der ebenerdige Rückbau des Kamins West (Höhe rund 200 Meter) sowie der ebenerdige Rückbau
der 5 im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme erfolgen. Zusätzlich und
ebenfalls auf dem bestehenden Standort ist der Rückbau des nach Realisierung eines
neuen Braunkohlenkraftwerks nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk
Niederaußem vorgesehen. Diese Rückbaumaßnahmen einzelner bereits bestehender
Kraftwerksanlagen am Standort Niederaußem, welche in Verbindung mit dem Neubau
an dem geplanten Standort erfolgen sollen, werden rechtlich abgesichert.
Erholung
Durch die landschaftsökologische Aufwertung der Baustelleneinrichtungsflächen B 1.1,
1.2 und 2 in räumlicher Nähe zum Verlauf des Gillbachs erfolgt eine Aufwertung der
Erholungsfunktion im näheren Umfeld.
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den.
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Entlastung des Berufsverkehrs
Während der Bauphase kann der Berufsverkehr durch Einrichtung eines ShuttleBusverkehrs von und zu den umliegenden Ortschaften zum täglichen Arbeitsbeginn
entlastet werden. Mit Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F wird sich der Berufsverkehr zum Kraftwerk tendenziell reduzieren.
Stilllegung der Kraftwerksblöcke C-F am Standort Niederaußem
Darüber hinaus wird sich die im Zusammenhang mit dem neuen Braunkohlenkraftwerk
geplante mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken (C bis F) positiv auf die Luftqualität auswirken. Auch die Geräusch- und Verschattungssituation wird
sich durch die Stilllegung der älteren Blöcke im Umfeld des Kraftwerkstandortes verbessern. Mit der mit dem Neubau verbundenen Stilllegung der Altanlagen wird der
Grabenbunker im Kraftwerk Niederaußem außer Betrieb genommen. Hierdurch werden die Schallimmissionen zusätzlich reduziert.
5.1.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
tungsbereich des Bebauungsplans ein Braunkohlenkraftwerk entsprechend den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen realisiert werden. Wie die vertiefenden immissionsschutzbezogenen Untersuchungen aufgezeigt haben, können dabei die Anforderungen des gesundheitsbezogenen Immissionsschutzes und des Schallschutzes eingehalten werden. Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die
Bewohner der benachbarten Wohngebiete bzw. Misch-, Kern- oder Dorfgebiete können vermieden werden. Aufgrund der Nichteinhaltung des Abstandswertes aber der
Möglichkeit zur Kompensation erfolgt eine Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel;
erheblich, jedoch kompensierbar).
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet können
ausgeschlossen werden. Dies gilt bereits, wenn man das neue Braunkohlenkraftwerk
allein betrachtet und insbesondere auch dann, wenn die mit dem Neubau verbundene
Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F berücksichtigt wird. Dies führt zu einer Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastungen und damit zu Verbesserungen gegen-
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Trotz Unterschreitung der Abstandswerte des Abstandserlasses NRW kann im Gel-
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über dem heutigen Zustand. Aus der Planänderung resultierende Konflikte mit den
Anforderungen und Zielen des gesundheitsbezogenen Immissionsschutzes sind damit
nicht zu erkennen. Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen als positiv bewertet. Daher erfolgt die
Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich).
Eine erhebliche Belästigung durch Gerüche auch aufgrund des optionalen Einsatzes
von Biomasse als Brennstoff kann ausgeschlossen werden. Daher erfolgt die Einstufung
in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich).
Auch im Hinblick auf den Schallschutz wurde nachgewiesen, dass ein Braunkohlenkraftwerk im Geltungsbereich des Bebauungsplans realisiert werden kann, ohne dass
Konflikte mit den Anforderungen des Schallschutzes erkennbar sind, die auf der nachfolgenden Genehmigungsebene nicht gelöst werden könnten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der mit dem Neubau verbundenen Stilllegungen der Blöcke C bis F auf
der Fläche der stillgelegten Blöcke. Unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen
Richtlinien und Bestimmungen (insbesondere der AVV Baulärm) können während der
Baudurchführung erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden. Da sich
menge) ergeben, sind nachteilige Auswirkungen durch Verkehrslärm nicht zu befürchten. Zusammenfassend können damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den
Menschen durch Schallimmissionen aus der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen
werden daher in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
Die Umweltauswirkungen, die sich durch den Verkehr in der Folge der Baustelleneinrichtung ergeben, sind insgesamt als nicht erheblich einzustufen. Darüber hinaus wird
die Verkehrsbelastung im Betrieb des Kraftwerks aufgrund der Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F tendenziell abnehmen. Aufgrund dieser langfristigen Verbesserung
der Situation werden die Auswirkungen in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich)
eingestuft.
Im Hinblick auf die Verschattung ist festzustellen, dass der Einsatz eines HybridKühlturms in einem Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet in Verbindung mit
der vorgesehenen mit dem Neubau verbundenen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken
mit Naturzugnasskühltürmen die Auswirkungen des Gesamtkraftwerkes Niederaußem
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keine wesentlichen Veränderungen in Bezug auf die verkehrliche Situation (Verkehrs-
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auf die Häufigkeit der Sonnenscheinstunden verbessert. In Rheidt, Hüchelhoven,
Oberaußem und Bedburg-Rath ist keine signifikante Veränderung der bestehenden
Situation zu erwarten. Dies gilt auch für benachbarte und weiter entfernt liegende
Wohngebiete. In den südwestlich der Nord-Süd-Bahn gelegenen Siedlungsbereichen
von Niederaußem und Auenheim wird sich die Verschattungssituation deutlich verbessern. Aus der Aufstellung des Bebauungsplans resultierende Konflikte durch
Verschattungen sind damit nicht zu erkennen. Insgesamt werden die Auswirkungen
des Musterkraftwerkes im Hinblick auf eine Verschattung auf die Wohnbevölkerung in
die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
Eine optische bedrängende Wirkung kann für alle untersuchten Ortschaften im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Gleichwohl ist eine Veränderung des visuellen
Eindrucks möglich, die aber insbesondere durch den räumlichen Anschluss des Standortes an das bestehende Kraftwerk sowie die Festsetzung von Höhenbegrenzungen
verringert werden kann. Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel;
erheblich, jedoch kompensierbar).
Die Auswirkungen der Lichtimmissionen auf die Erholung sowie aufgrund des BaustelKeine Umweltauswirkungen ergeben sich durch elektromagnetische Felder, weshalb
diese in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft werden.
Da auf regionaler und örtlicher Ebene landwirtschaftliche Flächen auch weiterhin in
großem Umfang zur Verfügung stehen, wird der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans als gering und damit nicht erheblich
eingestuft (Konfliktklasse 1).
Da eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzungen im Umfeld durch Luftschadstoffe ausgeschlossen werden kann, werden die Auswirkungen in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzungen durch Verschattung im Umfeld des geplanten Kraftwerks ergeben sich nicht. Daher werden diese in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
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lenbetriebs werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
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Die Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind aufgrund der geringen Wertigkeit
des Gebietes sowie der geringfügigen Beeinträchtigung als gering und damit nicht erheblich einzustufen (Konfliktklasse 1)
Die sich durch den Baustellenbetrieb ergebenden Auswirkungen auf das Schutzgut
Mensch werden insbesondere aufgrund der zeitlichen Beschränkung bis zur abgeschlossenen Errichtung und der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Kraftwerks
in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
Negative Auswirkungen aufgrund der Unterbringung von Bauarbeitern und Montagepersonal sind nicht zu befürchten. Vielmehr ist mit gesamtwirtschaftlich positiven Effekten zu rechnen, die sich positiv auf die Region auswirken. Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich).
5.2
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich
durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich
telbar durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge sowie Schall- und Lichtimmissionen. Wie auch beim Schutzgut Mensch muss bei den genannten Auswirkungen
differenziert werden zwischen dauerhaften Umweltauswirkungen, die sich anlage- und
betriebsbedingt ergeben und solchen, die nur temporär während der Errichtung durch
die Baustelle und auf den Baustelleneinrichtungsflächen auftreten.
5.2.1 Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum für die Flächeninanspruchnahme bezieht sich auf den unmittelbaren Geltungsbereich des Bebauungsplans. Der Untersuchungsraum in Bezug auf
Schall- und Lichtimmissionen sowie für die artenschutzrechtliche Prüfung umfasst den
angrenzenden Nahbereich in einem Umkreis von mindestens 500 m um den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Davon ausgenommen sind die bereits bestehenden
Kraftwerksflächen südwestlich des Plangebiets. Hier bildet der Verlauf der Nord-SüdBahn die Grenze für den Untersuchungsbereich, wobei für die artenschutzrechtliche
Untersuchung einzelne Freiflächen südlich der Nord-Süd-Bahn noch mit einbezogen
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des Bebauungsplans unmittelbar durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie mit-
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werden. Der Untersuchungsraum für die artenschutzrechtliche Prüfung und die damit
verbundene Erfassung der Flora und Fauna umfasst eine Fläche von etwa 400 ha.
Quelle: KBFF 2012b
Der Untersuchungsraum für die Luftschadstoffimmissionen wurde bereits bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch abgegrenzt (vgl. Abbildung 6). Dieser umfasst ein
Gebiet von 41x36 Kilometern und ergibt sich aus den Anforderungen gemäß TA Luft
sowie den möglichen Auswirkungen auf geschützte Gebiete in der Region (argumet
2012). Hierzu wurden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung auch die Natura2000-Gebiete „Königsdorfer Forst“, „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, „Worrin-
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Abbildung 11: Untersuchungsraum der artenschutzrechtlichen Prüfung
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ger Bruch“ und „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ einbezogen. Zu den Auswirkungen auf FFH-Gebiete siehe unter Kap.4.
5.2.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
5.2.2.1 Biotoptypen und -vernetzung
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na sowie im Nahbereich (500 m)
vorkommenden Biotoptypen wurden in einer Biotoptypenkartierung erfasst (SMEETS
2012c).
Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden entsprechend ihrer Nutzung als Ackerflächen (Biotoptyp HA0)
eingestuft. Angrenzend an den Geltungsbereich befindet sich der "Klein Mönchhof"
mit teilweise altem Baumbestand (Biotoptyp BF1) und Gartenbrachen mit altem
Baumbestand (Biotoptyp HJ4).
Die Umgebung des Bebauungsplans ist im Untersuchungsraum von Westen über Nortenbaulichen Kulturen nordwestlich des Gillbachs bilden die Biotoptypen HJ4 und HJ5
(Gartenbrache/Gartenbaubetrieb). Die Straßen, Bahnstrecken, der Gillbach sowie der
Totengraben werden streckenweise von Gehölzsäumen (Biotoptypen BD4, BB0, BE0,
BE3) oder Baumreihen (Biotoptypen BF1, BH0) begleitet. Der "Groß Mönchhof" ist von
Obstweiden (Biotoptyp HK3), Fettweiden (Biotoptyp EB0) und Baumreihen mit altem
Baumbestand umgeben (Biotoptyp BF1).
Aufgrund der großflächigen und intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sowie der
Begrenzung bzw. Zerschneidung durch technische Infrastrukturen (Bahnanlagen und
Straßen) sind die Funktionen der einzelnen Lebensräume eingeschränkt. Eine gewisse
Vernetzungsfunktion besitzen die Gehölzstrukturen entlang des Straßen- und Wegenetzes sowie entlang des Gillbachs.
Der nordwestlich Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans in dem zwei private
Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ausgleichsfläche“ (B 1.1 und B 1.2) sowie die
Fläche für das Regenrückhalte- und Regenklärbecken festgesetzt sind, ist Teil der Biotopverbundfläche Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und
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den bis Südosten durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt (Biotoptyp HA0). Die gar-
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Hüchelhoven (VB-K-4905-002). Der Bereich der Nord-Süd-Bahn gehört zu der Biotopverbundfläche Bahntrassen im Raum Niederaußem und Pulheim-Stommeln (VB-K4905-003).
Biotopverbundflächen
Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b
5.2.2.2 Artenbestand
Zum Nachweis der Vollziehbarkeit des Bebauungsplans wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur vorlaufenden Prüfung der Vollziehbarkeit des Bebauungsplans
unter Beachtung der artenschutzrechtlich relevanten Arten nach §§ 44 ff. BNatSchG
erstellt (KBFF 2012b). Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden dabei folgende Arten
untersucht:
Säugetiere
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Abbildung 12: Biotopverbundflächen im Geltungsbereich sowie im Nahbereich des Bebauungsplans
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Europäische Vogelarten
Amphibien
Reptilien
Weitere Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Säugetiere
Im Untersuchungsgebiet konnten während der im Jahr 2010 durchgeführten Bestandsaufnahme 6 Fledermausarten nachgewiesen werden, wobei das Vorkommen
einer siebten Art nicht ausgeschlossen werden kann. Sowohl die Vorhabensfläche
(sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) als auch die Baustelleneinrichtungsflächen werden als geringwertig für Fledermäuse eingestuft (KBFF 2012b).
Ein Nachweis des Feldhamsters wurde im Rahmen einer eigenständig hierfür durchgeführten Untersuchung im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Änderung des Regionalplans nicht erbracht (Raskin 2006 und 2012).
Als potenziell vorkommend wurde die Haselmaus eingestuft, die als Art in Sträuchern,
Europäische Vogelarten
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 75 Vogelarten nachgewiesen werden. Davon treten 51 Arten als Brutvögel und 24 Arten als Nahrungsgast oder Durchzügler auf.
Von den erfassten Vogelarten sind 30 Arten als planungsrelevant zu betrachten. Davon
treten lediglich 9 Arten im Untersuchungsraum als Brutvögel auf. Die Feldlerche ist
unter diesen im Untersuchungsraum reproduzierenden planungsrelevanten Brutvögeln die Art mit der höchsten Dichte. Nachtigall und Rauchschwalbe sind als mäßig
häufig einzustufen. Alle weiteren Arten sind seltene oder sehr seltene Brutvogelarten
und kommen zum Teil nur mit einzelnen Paaren bzw. Revieren vor.
In der Vorhabensfläche selbst treten keine planungsrelevanten Brutvogelarten auf. In
der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsfläche im östlichen Untersuchungsraum kommt die Feldlerche als Brutvogel mit 3 Paaren vor. Ein weiterer Brutplatz
grenzt östlich an (KBFF 2012b).
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Hecken und sonstigen Gehölzen vereinzelt vorkommen kann (KBFF 2012b).
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Im unmittelbaren Umfeld der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsfläche tritt
zudem die Nachtigall als Brutvogel auf. Sie besitzt zwei Brutstätten am Bahndamm
zwischen Niederaußem und Rheidt. Alle weiteren planungsrelevanten Vogelarten sind
der Umgebung der Vorhabensfläche oder der Baustelleneinrichtungsfläche zuzuordnen.
Reptilien
Unter den insgesamt 3 nachgewiesenen Reptilienarten findet sich im Untersuchungsraum mit der Zauneidechse eine Art, die artenschutzrechtlich relevant ist. Die vorhabenbedingt beanspruchten Flächen stellen jedoch keinen Lebensraum der Art dar
(KBFF 2012b).
Amphibien
Im Untersuchungsraum wurden 6 Amphibienarten nachgewiesen, wovon die Wechselkröte aus artenschutzrechtlicher Sicht relevant ist.
Weitere Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, konnten im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen werden. Nicht ausgeschlossen werden kann aber
das Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers (KBFF 2012b).
5.2.2.3 Schutzgebietsausweisungen
Im weiteren Umfeld des Bebauungsplans Nr. 261/Na sind vier ausgewiesene Natura2000-Gebiete von Bedeutung. Hierbei handelt es sich um den:
Knechtstedener Wald mit Chorbusch (DE-4806-303),
Worringer Bruch (DE-4907-301),
Königsdorfer Forst (DE-5006-301) und die
Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (DE-4405-301).
Das zum Geltungsbereich des Bebauungsplans nächstgelegene Gebiet ist der Königsdorfer Forst mit einer Entfernung von ca. sieben Kilometern. Dieser befindet sich als
Begründung TEIL B
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Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
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einziges Gebiet im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft. Die anderen drei Gebiete befinden sich außerhalb, wurden jedoch im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung im
Hinblick auf mögliche Auswirkungen untersucht (vgl. Kap. 4).
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie im näheren Umfeld (500 m) befinden
sich keine Naturschutzgebiete. Im Untersuchungsraum der TA Luft befinden sich sechs
Naturschutzgebiete. Hierbei handelt es sich um das:
NSG Quellgebiet Glessener Bach (BM-011),
NSG Königsdorfer Forst (BM-015),
NSG Wald und Wiesenflächen zwischen Schloss Frens und Pliesmühle (BM-030),
NSG Waldflächen an Burg Hemmersbach (BM-033),
NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg (BM-040),
NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg (BM-041).
Unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Nordwesten angrenzend
befindet sich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gillbachtal“ (Nr. 2.2-4). Im weiteren
(Nr. 2.2-5).
Im Beurteilungsgebiet der TA Luft befinden sich insgesamt 36 Landschaftsschutzgebiete.
Als nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop befindet sich gemäß dem Biotopkataster des LANUV in der Umgebung des Bebauungsplans eine 0,3 ha große Fläche
eines Teilstücks des Gillbachs (GB-4906-401). Als schutzwürdige Biotope sind:
der Gillbach zwischen der Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn bis Hüchelhoven (BK4906-002),
der Totengraben (BK-4905-304) und
der Graben um die Wasserburg Geretzhoven (BK-4905-010) kartiert.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 101
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umfeld befinden sich das LSG „Rather Mühle“ (Nr. 2.2-7) und das LSG Totengraben
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Im Beurteilungsgebiet nach TA Luft befinden sich 14 im Sinne des § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Des Weiteren sind für das Beurteilungsgebiet gemäß
TA Luft insgesamt 84 schutzwürdige Biotope durch das LANUV verzeichnet.
Darüber hinaus befinden sich drei geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler im weiteren Umfeld des Bebauungsplans. Hierbei handelt es sich um den:
Altbaumbestand der Gartenanlage des Woltershofes nördlich von Rheidt (2.4-1),
Kastanienbestand am Beckerhof nördlich von Rheidt (2.4.-2) und
Walnussbaum am Milliganshof nördlich von Rheidt (2.4.-3).
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 13: Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich des Bebauungsplans
Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b
5.2.2.4 Vorbelastungen
Im Untersuchungsgebiet kommt es zu Vorbelastungen durch:
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 102
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Luftschadstoffe,
Eutrophierende und versauernde Stoffeinträge und
Schall.
Diese Vorbelastungen wurden im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans im Zuge der Betrachtung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt ermittelt (Bezirksregierung Köln 2012b) und sind darüber hinaus auch
Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan (TÜV Nord Systems
2012c).
Vorbelastungen durch Luftschadstoffe
Zur Beurteilung der Vorbelastungen durch Luftschadstoffe dienen die Beurteilungswerte der 39. BImSchV sowie weitere fachliche begründete Beurteilungsmaßstäbe in Form
sogenannter Critical Levels. Diese dienen als Schwellenwerte für Immissionskonzentrationen, wobei eine Unterschreitung gewährleistet, dass Organismen und Ökosysteme
Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Untersuchungsgebiet eine Vorbelastung in Bezug
auf die Stickstoffoxid-Immissionskonzentrationen (Summe aus Stickstoffmonoxid und
Stickstoffdioxid) zwischen 35 und 50 µg/m³ vorliegt. Diese überschreitet regelmäßig
den Beurteilungswert von 30 µg/m³ gemäß § 3 der 39. BImSchV. Bei alleiniger Betrachtung der Stickstoffdioxidkonzentrationen wird der Beurteilungswert regelmäßig unterschritten (TÜV Nord Systems 2012c).
Deutlich günstiger stellt sich die Belastungssituation hinsichtlich Schwefeldioxid dar.
Die Belastung lag im Messzeitraum mehrheitlich zwischen 5 und 6 µg/m³. Der höchste
Wert betrug 9,8 µg/m³ in Rheidt. Er bezieht sich aber auf eine Messperiode im Winterhalbjahr, so dass auch an diesem Standort der Jahresmittelwert im Bereich der übrigen
Messstationen liegen dürfte. Der Beurteilungswert von 10 µg/m³ für Flechten und 20
µg/m³ für Wälder und natürliche Vegetation wird damit durchgängig unterschritten.
Die gemessenen Schwefeldioxidkonzentrationen repräsentieren wie die Stickstoffoxidkonzentrationen die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen. Der Beurteilungswert wird auch landesweit deutlich unterschritten. Im Messzeitraum ist für keinen Pa-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
nicht geschädigt werden (TÜV Nord Systems 2012c).
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
rameter ein deutlicher Trend abnehmender oder zunehmender Belastung erkennbar
(TÜV Nord Systems 2012c).
Zur Immissionsvorbelastung mit Ammoniak (NH3) liegen keine Messergebnisse aus
dem Untersuchungsgebiet vor. Nach LANUV liegt die Hintergrundbelastung in
Nordrhein-Westfalen im Bereich von 2 – 4 µg/m³ im Jahresmittel. Sie liegt damit im
Bereich des Critical Level von 3 (2– 4) µg/m³ für höhere Pflanzen (Farne, Blütenpflanzen). Der Critical Level für empfindliche Moose und Flechten von 1 µg/m³ wird überschritten (TÜV Nord Systems 2012c).
Vorbelastungen durch Stoffeinträge
Analog zu den Stoffkonzentrationen für Luftschadstoffe werden die Vorbelastungen
mit eutrophierenden und versauernden Stoffeinträgen mit kritischen Belastungsgrenzen (Critical Loads) verglichen. Als „Critical Loads“ werden diejenigen Stoffeinträge
definiert, bei deren Unterschreiten auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte an Ökosystemen oder Teilen davon zu erwarten sind (ÖKO-DATA 2012).
Bei den stickstoffempfindlichen Biotopen im Beurteilungsgebiet nach der TA Luft
träge in den Wald-Biotoptypen. Auch in den geprüften FFH-Gebieten besteht eine
Vorbelastung durch Überschreitung der Critical Loads durch die bereits vorhandene
Stickstoff-Deposition (ÖKO-DATA 2012).
Gleichfalls besteht im Untersuchungsgebiet eine Vorbelastung durch Säureeinträge. So
werden in den Wald-Biotoptypen der FFH-Gebiete durchgängig die jeweiligen Critical
Loads für die Säureeinträge überschritten. Es ist davon auszugehen, dass auch für einen großen Teil der nicht unter FFH-Gebietsschutz stehenden Waldflächen im Untersuchungsraum die Critical Loads hinsichtlich der Säureeinträge überschritten werden
(ÖKO-DATA 2012).
Die Vorbelastungen durch Schwermetalleinträge unterschreiten die jeweiligen Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, weshalb von
einer niedrigen Vorbelastung mit Schwermetallen ausgegangen wird (Bezirksregierung
Köln 2012b).
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Seite 104
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
kommt es durchgängig zu einer Überschreitung der Critical Loads durch Stickstoffein-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Akustische Effekte (Verlärmung)
Bereits auf der Ebene der Umweltprüfung zum Regionalplan wurde eine Abschätzung
der Vorbelastungen durch Schallimmissionen vorgenommen. Diese auf dem Geräuschscreening NRW basierende Abschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Freiflächen im Nahbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans überwiegend Schallimmissionspegel < 50 dB(A) durch Straßenverkehrs- und Gewerbelärm vorliegen. Diese
liegen damit unterhalb der kritischen Schallpegel auch sehr empfindlicher Vogelarten.
Lediglich für den Nahbereich der B 477 und der L 279n sowie für einen schmalen Streifen nördlich des Betriebsgeländes des Kraftwerks werden höhere Pegel durch Straßenverkehrslärm oder Gewerbelärm berechnet. Vor allem im Nahbereich der B 477 ist
davon auszugehen, dass er von schallempfindlichen Vogelarten, wie dem in den angrenzenden Offenlandbereichen potenziell zu erwartenden Rebhuhn gemieden wird
(Bezirksregierung Köln 2012b). Andere oder zusätzliche Vorbelastungen durch Schallimmissionen haben sich im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan nicht
5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand nicht relevant verändert – soweit er durch den Betrieb des Kraftwerks
Niederaußem beeinflusst wird.
Eine geringfügige Verbesserung der Belastung durch Luftschadstoffimmissionen, Stoffeinträgen und Schallimmissionen ist ab Januar 2013 nach Stilllegung der beiden 150MW-Blöcke (A und B) am Standort Niederaußem zu erwarten.
5.2.4 Prognose bei Durchführung der Planung
Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks (vgl. Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden
vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Seite 105
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
ergeben.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden. Folgende Wirkfaktoren
werden dabei berücksichtigt:
Flächeninanspruchnahme sowie Wirkungen in der unmittelbaren Umgebung
durch Schall- und Lichtimmissionen, Verschattung, optische Wirkung und Erschütterungen sowie Zerschneidung von Lebensräumen, differenziert im Hinblick
auf dauerhafte Nutzungen und Baustelleneinrichtung sowie
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge für das Beurteilungsgebiet gemäß
TA Luft.
5.2.5 Bewertungsmaßstäbe
Die Schutzziele für den Freiraumbereich aus dem LEP NRW sowie dem Regionalplan
wurden bereits in Kapitel 3.2.1 dargestellt. Diese werden ergänzt durch Vorgaben der
Landschaftsplanung, die in Kapitel 3.2.3 dargestellt wurden.
Das Bundesnaturschutzgesetz formuliert in § 1 die dem Gesetz verfolgten Ziele des
Naturschutzes und des Umweltschutzes, nämlich den Schutz, die Pflege und Entwickunbesiedelten Bereichen. Im Hinblick darauf sollen dauerhaft:
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume
sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und
Landschaft
gesichert werden.
Diese Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind gemäß § 2 Abs. 1
BNatSchG insbesondere nach Maßgabe folgender Grundsätze zu verwirklichen, soweit
es im Einzelfall zur Verwirklichung erforderlich, möglich und angemessen ist:
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
lung und ggf. die Wiederherstellung von Natur und Landschaft in besiedelten und
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Der Naturhaushalt ist in seinen räumlich abgrenzbaren Teilen so zu sichern, dass
die den Standort prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse
sowie landschaftlichen Strukturen erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt
werden.
Die Naturgüter sind, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam und schonend zu
nutzen.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbesondere
durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung,
Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern.
Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die
biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt
innerhalb der Arten.
Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als
Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenschützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen.
Auch im besiedelten Bereich sind noch vorhandene Naturbestände, wie Wald,
Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstige ökologisch
bedeutsame Kleinstrukturen zu erhalten und zu entwickeln.
Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und für
die Erholung insgesamt und auch im Einzelnen in der dafür erforderlichen Größe
und Beschaffenheit zu erhalten. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu
renaturieren oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar
ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.
Neben den Zielen und Grundsätzen des BNatSchG sind die Schutzverordnungen zu den
Schutzgebieten nach den §§ 19 bis 23 des Landschaftsgesetzes NRW zu berücksichtigen.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
vielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Die Bewertungskriterien sowie die Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Tiere,
Pflanzen und biologische Vielfalt werden aus der Umweltprüfung zum Regionalplan
übernommen (Bezirksregierung Köln 2012b).
Zur Bewertung von Zusatzbelastungen durch eutrophierende und versauernde Stoffeinträge wird eine Irrelevanzschwelle von 3 % des jeweiligen biotoptyp- oder standortbezogenen Critical Load herangezogen. Diese Schwelle hat fachlich Anerkennung
gefunden. Von der Rechtsprechung ist sie für eutrophierende Stoffeinträge zumindest
für den Fall anerkannt, dass bereits die Vorbelastung den maßgeblichen Critical Load
um mindestens das Doppelte übersteigt (BVerwG, Urt. v. 14.4.2010 – 9A 5.08 –
BVerwGE 136, 291 = JURIS, Rn. 94). Eine detaillierte Darstellung erfolgt in der FFHVerträglichkeitsuntersuchung (TÜV Nord Systems 2012c).
Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt
Wirkfaktor
Flächeninanspruchnahmen
Bewertungskriterium
Begründung/
Quelle
Flächengröße
Bewertung verbalargumentativ
-
SO2-, NH3-,
NO2- und NOxKonzentration
Immissionszusatzbelastung
> Irrelevanzschwelle und
Gesamtbelastung
> Immissionswert/Critical
Level
Irrelevanzschwellen:
SO2:
2 µg/m³
NOx: 3 µg/m³
Bewertung NH3 und NO2
verbal-argumentativ aufgrund fehlender
Irrelevanzschwellen
Nr. 4.4.3 TA Luft
Schwermetalleinträge
Depositionszusatzbelastung
>Irrelevanzschwelle und
Gesamtbelastung
>Immissionswert/Critical
Load
Irrelevanzschwellen:
Arsen:
0,2 µg/m²d
Nr. 4.5.2 TA Luft
Luftschadstoffimmissionen und
Stoffeinträge
Begründung TEIL B
Erheblichkeitsschwelle/
Bewertung
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 108
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Tabelle 16:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Bewertungskriterium
Erheblichkeitsschwelle/
Bewertung
Blei:
Cadmium:
Nickel;
Quecksilber:
Thallium:
Begründung/
Quelle
5 µg/m²d
0,1 µg/m²d
0,75 µg/m²d
0,05 µg/m²d
0,1 µg/m²d
Siehe Anmerkung im
nachfolgenden Text.
Stickstoff- und
Säureeinträge
Depositionszusatzbelastung
>Irrelevanzschwelle und
Gesamtbelastung
>Immissionswert/Critical
Load
Irrelevanzschwellen:
3 % Critical Load (Biotoptypen- und standortspezifisch)
PCDD/FDeposition
Verbal-argumentativ
-
Verschattung
Verbal-argumentativ
-
Lichtimmissionen
Verbal-argumentativ
-
Schallimmissionen
Verbal-argumentativ
-
Sonstige Störwirkungen
Verbal-argumentativ
-
Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b
5.2.5.1 Flächeninanspruchnahme
Durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden rund 61 ha überplant. Bei den
in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich überwiegend um intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen mit geringer Wertigkeit als Biotope. Hiervon können
im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ (24,9 ha) durch die
Festsetzung einer GRZ von 0,9 rund 22,4 ha baulich dauerhaft in Anspruch genommen.
Abzüglich der bereits vorhandenen Verkehrsflächen im Plangebiet (4 ha) werden die
restlichen landwirtschaftlichen Flächen temporär für die Baustelleneinrichtung
(31,3 ha) sowie das Regenrückhalte- und Regenklärbecken (0,9 ha) beansprucht. Auf
rund 10,5 ha werden infolge des Rückbaus der Baustelleneinrichtungsflächen (B 1-1,
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Seite 109
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Wirkfaktor
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
B 1-2 und B 2) Grünflächen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft angelegt. Die für die Baustelleneinrichtungsfläche B 3 in Anspruch genommenen Flächen
werden nach dem Rückbau wieder vollständig als landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung stehen (20,7 ha).
Schutzgebietsflächen oder gesetzlich geschützte Biotope sind durch die Aufstellung des
Bebauungsplans flächenmäßig nicht betroffen. Lediglich der als Biotopverbundfläche
gekennzeichnete Streifen östlich des Gillbachs wird in Teilbereichen durch den Geltungsbereich erfasst. Dabei handelt es sich mit Ausnahme einer kleinen Fläche für ein
Regenrückhalte- und Regenklärbecken um Baustelleneinrichtungsflächen, die nach der
Errichtung und der Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Kraftwerks wieder als
Grünfläche genutzt werden.
Durch Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerkes werden umfangreiche Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon sind überwiegend Offenlandbereiche und in geringem Umfang Verkehrsflächen und Saumstrukturen betroffen.
In geringem Maße gehen auch Teilflächen höherwertiger Biotoptypen verloren, die
insbesondere durch Alter und Artenzusammensetzung gekennzeichnet sind. Dabei
Kraftwerksbau nicht unmittelbar betroffen, aber randlich gestört werden. Insgesamt
sind durch die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks Wert- und Funktionselemente von allgemeiner bis mittlerer Bedeutung betroffen.
Die Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme auf artenschutzrechtlich relevante
Tiergruppen werden unter Punkt 5.2.5.3 ausführlich behandelt.
Insgesamt ergeben sich im Hinblick auf die quantitative Flächeninanspruchnahme erhebliche Auswirkungen, die jedoch durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen
oder gemindert werden können.
5.2.5.2 Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
Der Erfassung der Luftschadstoffimmissionen liegt die Immissionsprognose des Büros
argumet (argumet 2012) zugrunde, die bereits im Rahmen der Umweltprüfung zur
Änderung des Regionalplans aufgestellt wurde.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 110
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
handelt es sich um Böschungsbereiche entlang der Verkehrswege, die von einem
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Tabelle 17:
Maximale Immissionszusatzbelastung (Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt)
Maximale Immissionszusatzbelastung 1)
Irrelevanzwert2)
Beurteilungswert3)
[µg/m³]
[µg/m³]
[µg/m³]
SO2
2,0
2
10/20
5 - 6 (9,6) 5)
NO2
0,28
-
-
21 - 38
NOx
2,0
3
30
30 - 52
NH3
0,095
-
1/3 6)
2–4
Schadstoff
Vorbelastung4)
[µg/m³]
Überschreitungen fett
1)
Ohne Stilllegung Blöcke C-F am Standort Niederaußem
2)
Nr. 4.4.3 TA Luft
3)
Beurteilungswert für das Schutzgut Pflanzen gem. Nr. 4.2.1 TA Luft
4)
Vgl. Kap. 5.2.2.4
5)
Wert in Klammer bezieht sich auf das Winterhalbjahr
6)
Critical Level Vegetation (UNECE 2010b)
Quelle: Auszug aus Bezirksregierung Köln 2012b; argumet 2012
stoffoxide (NOX) und Ammoniak (NH3) nur geringe Zusatzbelastungen zu erwarten sind.
Die Irrelevanzschwelle für Schwefeldioxid (SO2) wird eingehalten. Trotz der bereits
bestehenden Vorbelastungen bei Stickstoffoxiden und Ammoniak (Überschreitung der
Beurteilungswerte) ist aufgrund der Einhaltung des Irrelevanzwerts für NOX sowie der
nicht messbaren Erhöhung bei Ammoniak (NH3) nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen (Bezirksregierung Köln 2012b). Zudem ist zu berücksichtigen,
dass sich durch die mit dem Neubau verbundenen Stilllegungen der Kraftwerksblöcke
C bis F Entlastungseffekte ergeben.
Tabelle 18:
Parameter
Maximale zusätzliche Schwermetalldeposition (Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt)
Maximale Immissionszusatzbelastung 1)
Irrelevanzwert 2)
Beurteilungswert 3)
Vorbelastung4)
[µg/m2d]
[µg/m2d]
[µg/m2d]
[µg/m2d]
0,068
0,2
4
< 0,7
Arsen
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 111
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Tabelle 17 zeigt, dass für die gasförmigen Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Stick-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Maximale Immissionszusatzbelastung 1)
Irrelevanzwert 2)
Beurteilungswert 3)
Vorbelastung4)
[µg/m2d]
[µg/m2d]
[µg/m2d]
[µg/m2d]
Blei
0,11
5
100
6,8
Cadmium
0,044
0,1
2
0,2
Nickel
0,091
0,75
15
4,5
Quecksilber
0,030
0,05
1
< 0,13
Thallium
0,069
0,1
2
< 0,6
Parameter
Überschreitungen fett
1)
Im Beurteilungsgebiet nach TA Luft (Ohne Stilllegung Blöcke C-F am Standort Niederaußem)
2)
5% des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.5.2 TA Luft
3)
Immissionswert gem. Nr. 4.5.1 TA Luft
4)
Messwerte im Winterhalbjahr 2007/2008 (Bergheim-Reidt)
Quelle: Auszug aus Bezirksregierung Köln 2012b; argumet2012
Bei der Deposition von Schwermetallen werden die Irrelevanzschwellen durch den
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans durchdas Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Bezirksregierung Köln 2012b).
Die Prüfung der eutrophierenden und versauernden Stoffeinträge in empfindliche Biotope wurde bereits im Rahmen der Umweltprüfung zum Regionalplan sowie der FFHVerträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung ergab sich, dass die
maximale Stickstoffdeposition die Irrelevanzschwelle für den empfindlichsten im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten
vertretenen Biotoptyp unterschreitet. Dahingegen überschreiten die Säureeinträge die
auf den empfindlichsten Biotop- und Standorttyp im Beurteilungsgebiet gemäß der
TA Luft und auf Teilflächen in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten bezogenen Irrelevanzschwellen. Da in Bezug auf die Säuredeposition in den untersuchten Gebieten bereits eine Vorbelastung (Überschreitung der Critical Loads) besteht, kann daher eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden (TÜV Nord Systems
2012c). Unter Berücksichtigung der mit dem Neubau verbundenen Stilllegung der
Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem werden sich jedoch Entlastungsef-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 112
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
gängig unterschritten. Daher ergeben sich hieraus keine erheblichen Auswirkungen auf
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
fekte in Bezug auf die Luftschadstoffimmissionen ergeben, wodurch insgesamt auch
für die Säuredeposition nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen in den geprüften
FFH-Gebieten zu rechnen ist (TÜV Nord Systems 2012c).
Insgesamt können damit erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere,
Pflanzen und biologische Vielfalt durch Luftschadstoffe aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeschlossen werden.
5.2.5.3 Artenschutzrechtliche Belange
Die für die Planung artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden bereits in Kapitel
5.2.2.2 dargestellt. Relevante Wirkfaktoren ergeben sich durch die Flächenbeanspruchung, Stoffeinträge, akustische Wirkungen und optische Effekte sowie die Auswirkungen auf Lebensraumvernetzung und -verbund und die unmittelbare Gefährdung von
Individuen. Diese Wirkfaktoren sind sowohl baubedingt (temporär) als auch Anlageund betriebsbedingt (dauerhaft). Erschütterungen beschränken sich auf den Zeitraum
der Errichtung bis zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Kraftwerks im GelArten ergeben:
Tabelle 19:
Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten (Schutzgut Pflanzen, Tiere und
biologische Vielfalt)
Art
Fledermausarten
Wirkfaktor
Verlust von Nahrungs- und Jagdrevieren durch Flächeninanspruchnahme (insgesamt aber nur geringe
Bedeutung des Plangebiets als
Nahrungsraum);
Maßnahmen zur Vermeidung und
Minderung artenschutzrechtlicher
Beeinträchtigungen
Vermeidung unnötiger Licht- und
Schallemissionen;
Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme;
Störung durch Geräusch- und Lichtimmissionen;
Haselmaus
(Überprüfung
läuft)
Begründung TEIL B
Lebensraumverlust durch Flächeninanspruchnahme;
Störungen durch Geräusch- und
I
Ggf. Umsiedlung erforderlich, soweit die Untersuchung ein Vorkommen der Haselmaus ergibt;
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 113
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
tungsbereich. Folgende Auswirkungen können sich für die im Plangebiet vorhandenen
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Wirkfaktor
Maßnahmen zur Vermeidung und
Minderung artenschutzrechtlicher
Beeinträchtigungen
Lichtimmissionen
Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme;
Reptilien
Lebensraumverlust durch Flächeninanspruchnahme;
Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme;
Amphibien
Lebensraumverlust durch Flächeninanspruchnahme;
Umsiedlung von Arten (Wechselkröte) in geeignete Ersatzhabitate;
Störung durch Geräuschimmissionen; Beeinträchtigung durch Stoffeinträge in Gewässer
Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme;
Weitere Arten
nach Anhang
IV FFHRichtlinie
-
-
Vögel
Verlust von Nahrungs- und Jagdrevieren sowie Fortpflanzungs- und
Ruhestätten;
Ausschlusszeiten für die Beseitigung von Gehölzen und Vegetation
und für weitere baubedingte Flächennutzung;
Störung durch Geräuschimmissionen;
Barrierebildung durch Baukörper
und Schwadenbildung;
Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme;
Maßnahmen zur Verbesserung der
Feldflur (insbesondere für Feldlerche);
Maßnahmen für Arten und Gehölze
(insbesondere für Nachtigall);
Quelle: KBFF 2012b
Die verbleibenden artenschutzrechtlichen Betroffenheiten werden im Folgenden spezifisch für die artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen dargestellt.
Fledermäuse
Eine Gefährdung von Fledermäusen durch die Flächeninanspruchnahme kann ausgeschlossen werden. Insofern kann eine Verletzung oder Tötung ausgeschlossen werden.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
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Seite 114
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Art
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Eine signifikante Zunahme von Störwirkungen kann aufgrund der bereits vorhandenen
Vorbelastungen ausgeschlossen werden. Es kommt nicht zu einer Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (KBFF 2012b).
Haselmaus
Durch kleinflächige Beanspruchung von Gehölzen kann es zu einem Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommen. In diesem Zusammenhang ist das Risiko einer
Verletzung oder Tötung zwar sehr gering, kann aber nicht vollkommen ausgeschlossen
werden (KBFF 2012b).
Reptilien (Zauneidechse)
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na keinen Lebensraum der Zauneidechse bildet, besteht kein erhöhtes Tötungs- oder Verletzungsrisiko. Eine signifikante Zunahme von Störwirkungen wird aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastungen ausgeschlossen. Es kommt nicht zu einer Zerstörung oder Beschädigung von Fort-
Amphibien
Vor Beginn der Bauarbeiten werden vorhandene Kleingewässer auf das Vorkommen
von Wechselkröten hin abgesucht. Auftretende Tiere werden in geeignete Habitate
umgesiedelt. Die Gefährdung verbleibender Tiere, die nicht umgesiedelt werden können, ist unvermeidbar und betrifft nur einzelne Individuen. Vorhabenbedingte Störungen durch Schall und Lichtimmissionen sind nicht relevant. Durch eine Umsiedlung
kann die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang gewahrt bleiben (KBFF 2012b).
Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Soweit der Nachtkerzenschwärmer vorhabensbedingt beanspruchte Gehölzbereiche
mit den begleitenden Raupenfutterpflanzen besiedelt, kann es durch die Inanspruchnahme von für die Art geeigneten Vegetationsbeständen potenziell zu einer Gefährdung von Faltern, Puppen, Raupen oder Eiern kommen. Da die Inanspruchnahme der
Vegetation außerhalb der Vegetationsperiode stattfindet, werden nicht die Falter ge-
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pflanzungs- oder Ruhestätten (KBFF 2012b).
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fährdet, dafür aber die Dauerstadien (Puppen), die im Boden versteckt nicht identifiziert werden können. Die Gefährdung ist damit nicht vermeidbar. Das verbleibende
Risiko entspricht dem allgemeinen Lebensrisiko der Art, in dynamischen, sich rasch
verändernden Lebensräumen überleben zu können. Vorhabensbedingte Störungen
durch Schall- und Lichtimmissionen sind nicht relevant. Im Falle einer Besiedlung ist
mit dem Verlust von allerhöchstens einigen wenigen Fortpflanzungs- und Ruhestätten
für die Art zu rechnen. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten
im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt (KBFF 2012b).
Vögel
Für folgende Arten, die im Wirkungsbereich eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht als Brutvögel auftreten, lassen sich artenschutzrechtliche Betroffenheiten ausschließen:
Baumpieper, Dohle, Eichelhäher, Eisvogel, Feldsperling, Flussregenpfeifer, Gartenbaumläufer, Gebirgsstelze, Graureiher, Habicht, Hausrotschwanz, Haussperling, Heringsmöwe, Hohltaube, Kiebitz, Klappergrasmücke, Kormoran, Kornweihe, Kranich,
Rebhuhn, Rohrammer, Rohrweihe, Rotmilan, Saatkrähe, Sperber, Steinkauz, Steinschmätzer, Stockente, Straßentaube, Teichhuhn, Turmfalke, Wachtel, Waldkauz, Wanderfalke und Wiesenpieper (KBFF 2012b).
Die nachfolgend aufgeführten Vogelarten verlieren potenziell Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch den Bau und Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet:
Amsel, Bluthänfling, Buchfink, Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Girlitz, Grünling,
Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Singdrossel, Sumpfrohrsänger,
Zaunkönig und Zilpzalp (KBFF 2012b).
Ohne entsprechende Maßnahmen verlieren die hier zusammengefassten Arten
vorhabensbedingt Brutplätze und damit Fortpflanzungs- und Ruhestätten, entweder
durch direkte Inanspruchnahme oder durch baubedingte Störwirkungen, die zur Aufgabe von Brutplätzen führen können. Auch ist eine unmittelbare Gefährdung von Eiern
oder nicht flugfähigen Jungtieren und damit Entwicklungsstadien nicht auszuschließen,
sollte eine vereinzelte Inanspruchnahme von Gehölzen während der Brutzeiten oder
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Kuckuck, Lachmöwe, Mäusebussard, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe,
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Jungenaufzuchtzeiten vonstattengehen. Als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ist eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (1. März bis 30. September) vorgesehen. Rodungs- und
Räumungsmaßnahmen in der Strauch- und Baumschicht müssen dementsprechend
zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar erfolgen. Durch diese Vermeidungsmaßnahmen kann der Verbotstatbestand der § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen
werden. Mit erheblichen Störungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist nicht zu rechnen. Da nur wenige gehölzbestandene Lebensräume beansprucht werden, ist ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in nur geringem Umfang zu erwarten. Insgesamt kommt es somit nicht zu einem Funktionsverlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (KBFF 2012b).
5.2.5.4 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten
im Untersuchungsraum können ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der FFHVerträglichkeitsprüfung werden zusammenfassend in Kapitel 4 sowie ausführlich in
5.2.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen
Verminderung der Flächeninanspruchnahme
Durch die hohen Ausnutzungskennziffern für das Gelände des eigentlichen Kraftwerks
(sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) in Verbindung mit der Nutzung der
Fläche des Bestandskraftwerkes für Infrastruktureinrichtungen und der Mitnutzung
bestehender dortiger Infrastruktureinrichtungen kann die Anlage auf einer vergleichsweisen kleinen Fläche errichtet werden, wodurch der Flächenverbrauch minimiert wird.
Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung werden genutzt, indem das Plangebiet so abgegrenzt wird, dass das benachbarte Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ geschont
werden kann. Somit werden die Gehölzstrukturen entlang des Gillbachs sowie die im
Bereich des "Klein Mönchhofs" erhalten. Die Gehölzstrukturen entlang der B 477 er-
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dem entsprechenden Gutachten (TÜV Nord Systems 2012c) dargestellt.
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fahren keine wesentliche Beeinträchtigung, sondern werden in die künftige Eingrünung eingebunden. Gehölzbestände mit hoher ökologischer Wertigkeit werden somit
ausgenommen (SMEETS 2012c).
Verminderung von Luftschadstoffen
Um sicherzustellen, dass es durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu einer Beeinträchtigung von Erhaltungszielen
oder Schutzzwecken der untersuchten FFH-Gebiete kommt, werden im Bebauungsplan
luftemissionsbezogene Festsetzungen getroffen, mit denen die Emission bestimmter
Luftschadstoffe begrenzt werden. Für die untersuchten FFH-Gebiete sind dabei Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NOx), Ammoniak (NH3), Quecksilber (Hg), Schwermetalle der Gruppe a der 13. BImSchV und der Gruppe b der 13. BImSchV sowie Dioxine
und Furane (PCDD/F) der Gruppe d der 13. BImSchV relevant. Im Hinblick auf die
Kraftwerkstechnik erfolgt eine deutliche Verbesserung des Wirkungsgrades gegenüber
den stillzulegenden Altanlagen, was insgesamt zu einer Verminderung der Luftschad-
Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft
Innerhalb vorübergehend baubedingt beanspruchter Flächen kann die bisherige Situation nach Beendigung der Bautätigkeit wiederhergestellt (B 3) werden oder die Baustelleneinrichtungsflächen wird im Bebauungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche festgesetzt (B 1.1, B 1.2, B 2).
Die Fläche B 1.1 und der westliche Bereich der Fläche B 1.2 werden mit heimischen
Gehölzen aufgeforstet, um ein neues Braunkohlenkraftwerk im Sondergebiet in die
Landschaft einzubinden und eine Abschirmung in Richtung der Hofstelle "Groß
Mönchhof" zu erzielen. Im östlichen Bereich der Fläche B 1.2 ist die Anlage einer extensiv genutzten Wiese vorgesehen, die mit wenigen Gehölzen zu strukturieren ist. Auf
der Fläche B 2 sind in den Randbereichen Baum- und Strauchpflanzungen als
Gehölzinseln mit heimischen Sträuchern vorgesehen. Auf der übrigen Fläche soll eine
Wildkrautflur entwickelt werden. Die Fläche B 3 wird nach Beendigung der Bautätigkeiten wieder als landwirtschaftliche Fläche nutzbar sein. Innerhalb des sonstigen Sondergebietes "Braunkohlenkraftwerk" erfolgt eine Begrünung der Stellplätze. Das ver-
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stoffemissionen beiträgt.
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bleibende Defizit kann durch Maßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets, aber
innerhalb des Stadtgebiets von Bergheim, gedeckt werden (SMEETS 2012c).
Trotz der Lage auf intensiv genutzten Ackerflächen sind Verluste von Vogelhabitaten
im Rahmen der Baufeldfreimachung potenziell möglich. Die Rodung von Gehölzen oder
das Abschieben der Vegetationsschicht (Bodenbrüter) sollte außerhalb der Brutzeit
erfolgen, so dass es infolge der Baumaßnahme nicht zu einer Zerstörung belegter Nist-,
Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten kommt (SMEETS 2012c).
Artenschutzrechtliche Maßnahmen
Im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (KBFF 2012b) wurden Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind, die Auslösung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände auszuschließen bzw. zu vermeiden. Dies sind:
Vermeidungsmaßnahmen im engeren Sinn: Diese Maßnahmen zielen darauf ab,
bestimmte artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch zeitliche oder räumliche Beschränkungen von Eingriffen zu vermeiden. So kann in den meisten Fällen eine direkte Gefährdung von Individuen und ihrer Entwicklungsstadien im
Verminderungsmaßnahmen: Durch diese Maßnahmen können z. B. Störwirkungen (etwa durch Schall, Licht oder den Menschen) gemindert werden, so dass
erhebliche Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht eintreten.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen): Diese Maßnahmen führen nicht zur Vermeidung oder Verminderung des entstehenden Schadens am
eigentlichen Eingriffsort. Sie dienen jedoch dem funktionalen Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen, noch bevor sich diese auf die betroffenen Arten auswirken. Hierdurch wird also ein Ausweichlebensraum geschaffen, der rechtzeitig
zur Verfügung stehen und dem Ursprungshabitat mindestens gleichwertig sein
muss, so dass das Lebensraumangebot für die betroffenen Arten im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt.
Konkret sind dabei folgende Maßnahmen vorgesehen:
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Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG abgewendet werden.
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Ausschlusszeiten für die Beseitigung von Gehölzen und Vegetation und für weitere baubedingte Flächennutzungen
Umsiedlung von Arten
Vermeidung unnötiger Licht- und Schallemissionen
Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme
Maßnahmen für Arten der offenen Feldflur (insbesondere Feldlerche)
Maßnahmen für Arten der Gehölze (insbesondere Nachtigall).
Die Beschreibung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags. Bei Durchführung der genannten Maßnahmen kommt es nicht zu
Beeinträchtigungen von Populationen artenschutzrechtlich relevanter Arten durch die
Umsetzung des Bebauungsplans (KBFF 2012b).
5.2.7 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
cheninanspruchnahme und dem damit verursachten Eingriff in den Naturhaushalt, die
durch den Bebauungsplan ermöglicht werden, sind die Umweltauswirkungen als erheblich einzustufen. Der Eingriff ist jedoch kompensierbar, wie in Kap. 5.2.6 dargestellt
wird. Aus diesem Grund erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich,
jedoch kompensierbar).
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet sind vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastungen auszuschließen. Die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge werden daher in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht
erheblich) eingestuft.
Die sich aus der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerk im Geltungsbereich ergebenden artenschutzrechtlichen Konflikte können unter Berücksichtigung
der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden. Daher erfolgt die Bewertung
der Auswirkungen mit der Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar).
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Im Hinblick auf die mit der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks verbundene Flä-
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Die Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht
erheblich) eingestuft.
5.3
Schutzgut Boden
Unmittelbare Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie mittelbar durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge. Bei der Inanspruchnahme von Flächen ist
dabei zu unterscheiden zwischen dauerhaften Umweltauswirkungen, die sich durch die
Anlage selbst (sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) ergeben sowie den
Auswirkungen, die lediglich temporär während der Bauphase durch die Nutzung der
Baustelleneinrichtungsflächen auftreten.
5.3.1 Untersuchungsraum
Die möglichen Auswirkungen durch temporäre und dauerhafte FlächeninanspruchStoffeinträge über den Luftpfad wird das Beurteilungsgebiet gemäß der TA Luft zugrunde gelegt (vgl. Abbildung 6).
5.3.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Der Beschreibung der Umweltmerkmale und des derzeitigen Umweltzustandes des
Schutzgutes Boden liegen folgende Quellen zugrunde:
Bodenkarten: L 4904 Mönchengladbach, L 4906 Neuss, L 5104 Düren und L 5106
Köln) im Maßstab 1: 50.000,
Webbasierte Bodenkarte (www.tim-online.nrw.de),
Karte der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst NRW 2004),
Geo- und umwelttechnische Vorerkundung (IBES 2010).
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nahmen werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplans betrachtet. Für die
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Darüber hinaus wird das Schutzgut Boden auch im Rahmen der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs berücksichtigt (SMEETS 2012c).
5.3.2.1 Geologie
Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden fünf Bohrungen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans mit Tiefen zwischen 20 m bis 22 m niedergebracht. Die Bohrungen
ergaben für die Fläche folgenden Schichtenaufbau: Auffüllung, Lössschichten, Sande
und Kiese. Die Auffüllungen haben eine Mächtigkeit zwischen 0,8 – 1,3 m. Sie bestehen
aus Schichten von Sand, Kies und Schotter. Die Lössschichten reichen bis zu einer Tiefe
von 6,50 m unter GOK. Die Sand- und Kiesschichten wurden bis zur Endteufe von 22 m
erbohrt (IBES 2010).
Nach der Karte der Erdbebenzonen der Bundesrepublik Deutschland liegt Niederaußem in der Erdbebenzone 2 (Geologischer Dienst NRW 2006).
5.3.2.2 Böden
braunerde (Bodentyp L31), die stellenweise schwach pseudovergleyt sein kann. Im
Umfeld des Gillbachs angrenzend an den engeren Untersuchungsraum treten Kolluvien
auf (Bodentyp K3). Die Böden zeichnen sich durch ein hohes bis sehr hohes landwirtschaftliches Ertragsvermögen (Bodenwertzahlen zwischen 65 und 85), eine hohe bis
sehr hohe Sorptionsfähigkeit, eine hohe nutzbare Wasserkapazität sowie eine mittlere
Wasserdurchlässigkeit aus (SMEETS 2012c).
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine nutzbaren oberflächennahen Rohstoffe (Bezirksregierung Köln 2012b).
Teilbereiche der Böden im Plangebiet und zwar etwa die Hälfte der Vorhabensfläche
(Sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk") sind, aufgrund einer temporären
Zwischennutzung als Baustelleneinrichtungsfläche für den Kraftwerksneubau Block K
(BoA 1) in Niederaußem, bereits durch anthropogene Eingriffe beeinträchtigt. Auf dem
bestehenden Kraftwerksgelände südlich des Plangebiets sind die natürlichen Bodenfunktionen durch Gebäude und sonstige bauliche Anlagen sowie durch Wegeflächen
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Der vorherrschende Boden innerhalb des engeren Untersuchungsraumes ist die Para-
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weitgehend nicht mehr vorhanden. Auf diesen Flächen sind die natürlichen Bodenfunktionen bislang schon beeinträchtigt. Weiterhin sind Flächen im Südosten des
Untersuchungsraumes durch Wohnbebauung im Siedlungsbereich von Niederaußem
anthropogen überprägt (Bezirksregierung Köln 2012b).
5.3.2.3 Bewertung der Bodenfunktionen
Die Bodentypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind als besonders schutzwürdig einzustufen, da sie aufgrund ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft darstellen. Solche Böden sind allerdings innerhalb des betroffenen Naturraums relativ häufig anzutreffen (SMEETS 2012c).
Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen sie Wert- und Funktionselemente allgemeiner
Bedeutung dar, da sie weder besonders wichtige Standortbedingungen für die natürliche Vegetation noch besondere Seltenheit aufweisen (SMEETS 2012c).
Das Plangebiet weist keine Bedeutung als Rohstofflagerfläche auf (Bezirksregierung
5.3.2.4 Altlasten
Hinweise auf Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na liegen nicht vor. Auch im Rahmen der durchgeführten Baugrunduntersuchung haben sich keine Hinweise auf Altlasten ergeben (IBES 2010).
5.3.2.5 Bodenbelastungen
Im Rahmen der Umweltprüfung zur 5. RPlan-Änderung wurde bereits eine Erfassung
der Vorbelastungen der Ackerböden vorgenommen. Im Ergebnis wurde hierbei festgestellt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans und im näheren Umfeld keine Belastung von Ackerböden mit Schwermetallen vorliegt. Die Mittelwerte aller Parameter
liegen unter den Vorsorgewerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV) für die Bodenart Lehm/Schluff. Selbst die Maximalwerte der Stoffe Blei,
Chrom, Kupfer, Nickel und Zink liegen unter den entsprechenden Vorsorgewerten.
Lediglich in je einer Probe konnte für Cadmium und Quecksilber eine Überschreitung
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Köln 2012b).
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des jeweiligen Vorsorgewertes nachgewiesen werden. Für die Ackerböden im Umfeld
des Planänderungsgebiets ist somit festzustellen, dass nach § 8 Abs. 2 BBodSchG keine
Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht, da die Stoffkonzentrationen
in den 63 Proben (mit zwei Ausnahmen) die jeweiligen Vorsorgewerte nicht überschreiten (Bezirksregierung Köln 2012b).
5.3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand nicht relevant verändert.
Eine geringfügige Verbesserung des Stoffeintrags durch Luftschadstoffimmissionen ist
nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) am Standort Niederaußem zu
erwarten.
5.3.4 Prognose bei Durchführung der Planung
lisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier
300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden.
5.3.4.1 Bewertungsmaßstäbe
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) hat gemäß § 1 zum Ziel, die Funktionen
des Bodens zu nachhaltig sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte
Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen
auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen
seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
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Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Rea-
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Die in den §§ 4 ff. BBodSchG ergänzend aufgeführten Grundsätze und Pflichten sind zu
berücksichtigen. Die Schutzziele für den Freiraumbereich aus dem LEP NRW sowie dem
RPlan wurden bereits in Kapitel 3.2.1 dargestellt.
Tabelle 20:
Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für Stoffeinträge über den Luftpfad
(Schutzgut Boden)
Wirkungen/
Wirkfaktoren
Bewertungskriterium
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Begründung/Quelle
Depositionszusatzbelastung
>Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung >Immissionswert
Stoffeinträge
über den
Luftpfad
PCDD/FDeposition
Nr. 4.5.2 TA Luft
Verbal-argumentativ
-
Zusatzbelastung unbedenklich
wenn Anreicherung < 2 % der
UVPVwV-Orientierungswerte (bezogen auf eine Bodentiefe von 30
cm)
Schwermetallanreicherung
Irrelevanzschwellen
Arsen:
0,8 mg/kg
Cadmium:
0,03 mg/kg
Blei:
2,0 mg/kg
Chrom
2,0 mg/kg
Kupfer
1,2 mg/kg
Nickel;
1,0 mg/kg
Quecksilber: 0,02 mg/kg
Thallium:
0,02 mg/kg
Zink
4,0 mg/kg
Anhang 1 Nr. 1.3
UVPVwV
Quelle: TÜV Nord Systems 2012; UVPVwV
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Schwermetalleinträge
Irrelevanzschwellen:
Arsen:
0,2 µg/m²d
Blei:
5 µg/m²d
Cadmium:
0,1 µg/m²d
Nickel;
0,75 µg/m²d
Quecksilber: 0,05 µg/m²d
Thallium:
0,1 µg/m²d
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Für die Bewertung der Stoffeinträge über den Luftpfad werden die Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Boden aus der Umweltprüfung zur
Änderung des Regionalplans zugrunde gelegt (Bezirksregierung Köln 2012b).
Die Bewertung des Flächenverbrauchs sowie der Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb erfolgt verbal-argumentativ.
5.3.4.2 Flächeninanspruchnahme
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 261/Na ergeben sich insbesondere durch Überbauung und Versiegelung bisher
unversiegelter Bereiche. Hierdurch kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Bodenfunktionen. Es geht Boden für pflanzliches und tierisches Leben sowie für bodenbewohnende Mikroorganismen verloren. Weiterhin kommt es zu einer Veränderung
der natürlichen Wasserkapazität (Wasserspeicherfähigkeit) und zur Beeinträchtigung
der natürlichen Filterleistung zur Reinigung von Oberflächenwasser.
Im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen kommt es zeitweise zu Bodenverdichnatürlichen Schichtabfolge und Zerstörung der Vegetationsschichten zur Folge und
führt zu einer Beeinträchtigung der biologischen Aktivität des belebten Oberbodens.
Durch Versiegelung und Überbauung kommt es zu dem Verlust der oberen Bodenschichten. Durch die geplante Überbauung geht Boden als Ackerfläche für die landwirtschaftliche Produktion verloren. Hiervon sind die Flächen im Bereich des sonstigen
Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ (24,9 ha) betroffen, von denen rund 22,4 ha
dauerhaft versiegelt werden können. Hier kommt es zu einem vollständigen Verlust
der Bodenfunktionen, wodurch sich erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
ergeben.
Im Bereich der sonstigen Sondergebiete „Baustelleneinrichtungsfläche“ kommt es nur
temporär zu den oben genannten Auswirkungen. Auf der Fläche B 3 werden rund
20,7 ha wieder einer landwirtschaftliche Nutzung zugeführt. Auf den Flächen B 1.1,
B 1.2 und B 2 werden rund 10,5 ha Fläche wieder entsiegelt und einer Freiraumnutzung zugeführt (Grünflächen). Nach Abschluss der Bauarbeiten können sich auf diesen
Flächen über einen längeren Zeitraum gesehen die Bodenfunktionen wieder herstel-
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tung, -aushub, -auffüllung, -umlagerung und Lagerhaltung. Dies hat eine Störung der
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Umweltbericht
len. Daher ergeben sich für die Baustelleneinrichtungsflächen zwar erhebliche Auswirkungen, die jedoch nur temporär sind und nach Bau und der Aufnahme des kommerziellen Betriebs wieder vollständig ausgeglichen werden.
Zusammenfassend ist der Belastungsgrad des Bodens durch die bauliche Inanspruchnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplans insbesondere durch die dauerhafte
Versiegelung im Bereich des Kraftwerks (Sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) als erheblich, jedoch kompensierbar einzustufen.
5.3.4.3 Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
Baubedingte Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge in den Boden sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenführung und dem ordnungsgemäßen Umgang mit Wasser
und Boden gefährdenden Stoffen weitgehend auszuschließen.
5.3.4.4 Stoffeinträge über den Luftpfad
Für die Beurteilung der Stoffeinträge wird auch auf die Ergebnisse der Umweltprüfung
Untersuchungsparametern (Untersuchungsgebiet, Wirkfaktoren und Detaillierungsgrad) ergeben.
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden können sich durch die Deposition von Luftschadstoffen im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft ergeben. Durch die Anreicherung
von Stoffen (insbesondere Schwermetalle) im Boden kann es zu Beeinträchtigungen
von Bodeneigenschaften und -funktionen kommen. Daher dürfen Schadstoffeinträge
über den Luftpfad das natürliche Filter- und Puffervermögen des Bodens nicht übersteigen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht keine Belastung der Ackerböden mit
Schwermetallen (vgl. Kapitel 5.3.2.5). Für das Untersuchungsgebiet nach TA Luft wurden im Rahmen der Immissionsprognose (argumet 2012) die maximalen Zusatzbelastungen der Stoffe Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium prognostiziert. Diese liegen unterhalb der jeweiligen Irrelevanzschwelle nach Nr. 4.5.2 der
TA Luft (5% des Immissionswertes). Auswirkungen auf den Boden und seine natürli-
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zur Änderung des Regionalplans zurückgegriffen, da sich Überschneidungen bei den
BPlan Nr. 261/Na
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chen Bodenfunktionen sind somit durch Einträge der genannten Stoffe nicht zu befürchten (Bezirksregierung Köln 2012b).
Darüber hinaus ist langfristig mit einer Entlastung zu rechnen, die sich durch die mit
dem Neubau verbundene Stilllegung der 4 x 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am bestehenden Standort Niederaußem ergibt (vgl. hierzu auch unter 5.2.5.2).
5.3.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen
Verminderung der Flächeninanspruchnahme
Durch die hohen Ausnutzungskennziffern für das Gelände des eigentlichen Kraftwerks
(sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) in Verbindung mit der Nutzung der
Fläche des Bestandskraftwerkes für Infrastruktureinrichtungen und der Mitnutzung
bestehender dortiger Infrastruktureinrichtungen kann die Anlage auf einer kleinen
Fläche errichtet werden, wodurch der Flächenverbrauch minimiert wird.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Emissionswerte für bestimmte Luftschadstoffe
tragen auch zur Verminderung von Stoffeinträgen in das Schutzgut Boden über den
Luftpfad bei, wobei auch ohne diese keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Bodens erfolgt.
Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft
Zum Ausgleich der Eingriffe in das Schutzgut Boden werden innerhalb des Plangebietes
die temporär als Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Flächen (B 1.1, B 1.2 und
B 2) nach Abschluss der Bauarbeiten wieder entsiegelt und als Grünflächen hergestellt.
Die Fläche B 3 wird nach Beendigung der Bautätigkeiten entsiegelt und wieder als
landwirtschaftliche Fläche nutzbar sein.
Ein darüber hinaus noch verbleibender Kompensationsbedarf kann durch Maßnahmen
auf Flächen außerhalb des Plangebiets, aber innerhalb des Stadtgebiets von Bergheim,
gedeckt werden (SMEETS 2012c).
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Verminderung von Luftschadstoffen
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Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase
Ferner sind die nachfolgend genannten Vermeidungsmaßnahmen im Zuge der Bautätigkeit zu berücksichtigen:
bei (bau- oder anlagenbedingt) in Anspruch genommenen Flächen: Abtrag des
Ober- und Unterbodens und getrennte, sachgerechte Lagerung in Mieten zur
Wiederverwendung nach DIN 18915.
Wiedereinbringung des Oberbodens auf bauzeitlich in Anspruch genommene
Flächen nach Abschluss aller Arbeiten.
Vermeidung der Anlage von Bodenmieten auf wertvollen Vegetationsstrukturen.
zügige Wiederherstellung und Neubepflanzung der baubedingt beanspruchten
Flächen.
5.3.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Boden
Aufgrund der Größe des Sondergebietes, das durch den Geltungsbereich des Beerheblich einzustufen. Der Eingriff in den Boden wird aber als kompensierbar angesehen. Die Kompensation erfolgt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Ausgleich
der Eingriffe in Natur und Landschaft. Aus diesem Grund erfolgt die Einstufung in die
Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar).
Da Auswirkungen durch Stoffeinträge im Rahmen des Baustellenbetriebs bei einer
ordnungsgemäßen Baustellenführung ausgeschlossen werden können, erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich).
Insgesamt sind damit Beeinträchtigungen von Böden durch Stoffeinträge über den
Luftpfad aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auch
unter Berücksichtigung der Stilllegung der 4 x 300-MW-Blöcke C bis F auszuschließen.
Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen als positiv
bewertet. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine, nicht erheblich)
eingestuft.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 129
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
bauungsplans festgesetzt wird, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.4
Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ergeben sich durch die Errichtung und den
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks mittelbar durch die Inanspruchnahme von Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Darüber hinaus können sich Auswirkungen im Hinblick auf die Einleitung von Kühl- und Betriebsabwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach ergeben. Des Weiteren sind Stoffeinträge über den
Luftpfad in das Schutzgut Wasser im Rahmen des Betriebs zu betrachten. Während der
Bauphase kann es zu Stoffeinträgen aus dem Baustellenbetrieb kommen.
5.4.1 Untersuchungsraum
Den Untersuchungsraum im Hinblick auf die Flächeninanspruchnahme und damit verbundene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bildet der Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Auswirkungen der Wassereinleitung in den Gillbach werden für den
obersten Wasserkörper des Gillbachs betrachtet. Die Auswirkungen der Stoffeinträge
in das Schutzgut Wasser über den Luftpfad werden für das Beurteilungsgebiet nach der
5.4.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
5.4.2.1 Grundwasser
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bereich des Grundwassereinzugsgebiets Rhein (DE_GB_274_01), das eine Fläche von rund 19.500 ha aufweist. Der Porengrundwasserleitertyp aus Kies und Sand weist eine hohe Durchlässigkeit auf und ist
aufgrund seiner großen Ergiebigkeit von hoher wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Das
Grundwassereinzugsgebiet Rhein weist keine signifikante Belastung durch punktuelle
Schadstoffquellen oder durch diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung
auf. Der chemische und mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird im Planungseinheitensteckbrief Rhein/Erft Stand 2008 (2009) insgesamt als gut bewertet.
Die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Plangebiets sind überprägt durch die
bergbauliche Tätigkeit im Gebiet der benachbarten Tagebaue. Zwar liegt der unter-
Begründung TEIL B
I
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Seite 130
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
TA Luft erfasst.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
suchte Bereich laut Angabe der Karte der Grundwasserlandschaften in NordrheinWestfalen innerhalb eines Gebietes mit mäßig ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen. Durch die mit dem Braunkohleabbau einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die Grundwasserverhältnisse jedoch großräumig grundlegend verändert worden. Die ursprünglich hohen Grundwasserstände zwischen 0 und 13 dm Tiefe
sind aus diesem Grund und z.T. wegen landwirtschaftlichen Meliorationsmaßnahmen
nicht mehr vorhanden.
Demnach befindet sich der Bebauungsplan in einem Gebiet, in dem im Hinblick auf das
Grundwasser keine besonderen Verhältnisse im Sinne von grundwassergeprägten Bereichen, Flächen mit hoher Grundwasserneubildungsrate o.ä. vorliegen (SMEETS
2012c).
5.4.2.2 Oberflächengewässer
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Oberflächengewässer. An
der westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft der Gillbach
sonstigen Ufergehölzstrukturen gesäumt. Er weist, obwohl weitgehend begradigt, über
Teilstrecken einen relativ naturnahen Charakter auf. In Teilen bietet er Raum für Überschwemmungen. Der überwiegende Verlauf des Gillbachs und seine direkte Umgebung
sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus sind Teile des Gillbachs
im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop berücksichtigt worden. Der
Gillbach wird nach der Gewässergütekarte als Gewässer mit der Gewässergüte „kritisch belastet“ dargestellt (SMEETS 2012c).
Im Umfeld des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird der Gillbach mit Kühlwasser
aus dem Kraftwerk Niederaußem gespeist. Der chemische Zustand des Gillbachs wird
als „gut“ eingestuft (Bezirksregierung Köln 2012b). Trotz der Einbettung des Gillbachs
in einen landwirtschaftlichen Produktionsraum, konnte sich hier durchaus ein Gewässerbereich entwickeln, der sich aus naturschutz- und gewässerökologischer Sicht als
relativ hochwertig darstellt (SMEETS 2012c).
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
von Süd nach Nord. Der Gewässerverlauf des Gillbachs wird von Auengebüschen und
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.4.2.3 Schutzgebietsausweisungen
In einer Entfernung von ca. 3,4 km zum Plangebiet liegt die Trinkwasserschutzzone III B
eines Trinkwasserschutzgebietes (Gebietsnummer 4906-16).
Sonstige Schutzgebiete nach dem Wasserrecht befinden sich weder im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch in einer wirkungsrelevanten Entfernung.
5.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand des Schutzgutes Wasser nicht relevant verändert.
Eine geringfügige Verbesserung der Belastung mit Stoffeinträgen ist ab Januar 2013
nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zu erwarten.
5.4.4 Prognose bei Durchführung der Planung
der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks (BoAplus) in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem
im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden.
5.4.4.1 Bewertungsmaßstäbe
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beinhaltet die folgenden ökologisch relevanten
Grundsätze und Vorgaben (§ 6 WHG):
Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere
und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern.
Vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt
von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete sollen auch im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben.
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Der Betrachtung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser bei Durchführung
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
An oberirdischen Gewässern sind so weit möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten.
Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die
Umwelt zu gewährleisten.
Speziell für den Gillbach als Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets „Gillbachtal“
wird im Bewirtschaftungsplan als Zielsetzung die Reduzierung von nutzungsbedingten
Abflussspitzen durch eine Vergleichmäßigung der Einleitungsmenge aus den Kraftwerken genannt (MUNLV 2009).
Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Wasser
Wirkungen/
Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Bewertungskriterium
Flächengröße
Stoffeinträge aus dem
Baustellenbetrieb
Einleitung von Kühl- und
Abwasser sowie Niederschlagswasser in den
Gillbach
Stoffeinträge über den
Luftpfad
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Bewertung
verbal-argumentativ
-
Abflussdynamik
Temperatur
Bewertung
verbal-argumentativ
Bewertung
verbal-argumentativ
Wasserinhaltsstoffe
Schwermetalldeposition
Eutrophierende und versauernde
Stoffeinträge
Bewertung
verbal-argumentativ
Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b
5.4.4.2 Flächeninanspruchnahme
Durch die dauerhafte Versiegelung von Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na kommt es zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate.
Dauerhaft kann dies im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“
auf einer Fläche von rund 22,4 ha erfolgen. Im Bereich der rund 31 ha umfassenden
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Seite 133
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Tabelle 21:
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Baustelleneinrichtungsflächen (sonstiges Sondergebiet „Baustelleneinrichtungsfläche“)
ist insgesamt von einem geringeren Versiegelungsgrad auszugehen. Darüber hinaus
erfolgt die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung in diesen Bereichen nur temporär bis zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen bzw. der geplanten
Ausgleichsflächen nach Durchführung der Maßnahmen. Insgesamt ist aufgrund der
Größe der versiegelten Flächen mit einer Beeinträchtigung zu rechnen, die jedoch
durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden kann.
5.4.4.3 Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser durch Stoffeinträge können bei einer ordnungsgemäßen Baustellenführung und Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden
Stoffen im Rahmen des Baustellenbetriebs zur Errichtung eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na ausgeschlossen werden.
5.4.4.4 Einleitungen in den Gillbach
lichen Anforderungen eingehalten werden und die bestehende Situation in wesentlichen Punkten durch die vorhabensbedingte Einleitung im Hinblick auf die Entwicklungsziele des Gillbachs verbessert wird. Dies wird sichergestellt durch:
die endgültige Stilllegung von Altanlagen.
den geringeren Wasserverbrauch des Musterkraftwerks.
das geringere Abwassertemperaturniveau des Musterkraftwerks sowie
die vergleichmäßigte Einleitung in den Gillbach durch ein gezieltes Wasser Mengenmanagement.
Im Hinblick auf eine Stilllegung der 4 x 300-MW Kraftwerksblöcke C bis F am Standort
Niederaußem ist mit einem Rückgang der Einleitmengen in den Gillbach von ca. 10% zu
rechnen (Bezirksregierung Köln 2012b).
Die Verringerung der Abflussspitzen durch Vergleichmäßigung der Einleitmengen und
die Verbesserungen hinsichtlich des Abwassertemperaturniveaus kann im Rahmen der
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
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Seite 134
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Die zukünftige Einleitung kann so ausgestaltet werden, dass die aktuellen wasserrecht-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
einzuholenden wasserrechtlichen Erlaubnis im Genehmigungsverfahren sichergestellt
werden.
Für die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich
des Bebauungsplans können somit erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut
durch Einleitung von Kühlwasser, Betriebsabwasser und Niederschlagswasser ausgeschlossen werden. Eine Beeinträchtigung der Gewässerqualität ist nicht zu befürchten,
da eine entsprechende Vorreinigung bzw. Abscheidung von Schadstoffen vor Einleitung in den Gillbach erfolgt. Die Sicherstellung ist wiederum Gegenstand der wasserrechtlichen Erlaubnis, die im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu beantragen
ist.
Durch die Herstellung der neuen Abwasserableitung zwischen dem Kraftwerk im Plangebiet und dem Gillbach ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen.
Die Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen durch Eingriffe in Natur
und Landschaft sowie den Wasserhaushalt kann im wasserrechtlichen Verfahren sichergestellt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ergeben sich damit keine Hinweise für eine
da im weiteren Genehmigungsverfahren sichergestellt werden kann, dass mögliche
Umweltauswirkungen vermieden oder ausgeglichen werden.
5.4.4.5 Stoffeinträge über Luftpfad
Wie bereits bei der Prognose der Auswirkungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt für den Untersuchungsbereich gemäß der TA Luft dargestellt wurde, ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf empfindliche Biotope
durch eutrophierende Stoffeinträge und Schadstoffeinträge (vgl. Kap. 5.2.5.2).
Dahingegen überschreiten die Säureeinträge die auf den empfindlichsten Biotop- und
Standorttyp im Beurteilungsgebiet gemäß der TA Luft und in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten bezogene Irrelevanzschwelle. Da in Bezug auf die Säuredeposition in den untersuchten Gebieten bereits eine Vorbelastung (Überschreitung der
Critical Loads) besteht, kann daher eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der Stilllegung der 4 x 300-MW-Blöcke C bis
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser durch Einleitung in den Gillbach,
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
F am Standort Niederaußem sind jedoch Entlastungseffekte in Bezug auf die Luftschadstoffimmissionen zu verzeichnen, wodurch auch für die Säuredeposition keine erheblichen Beeinträchtigungen in den geprüften Natura 2000-Gebieten bestehen. Daher
werden unter Berücksichtigung der Stilllegung der oben genannten Kraftwerksblöcke
erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Säureeintrag über
den Luftpfad ebenfalls ausgeschlossen werden (TÜV Nord Systems 2012c).
Insgesamt sind damit die Umweltauswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad
für das Schutzgut Wasser als nicht erheblich einzustufen. Im Rahmen der Stilllegung
der 4 x 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem wird es sogar zu
einer Umweltentlastung kommen (Bezirksregierung Köln 2012b).
5.4.4.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen
Verminderung der Flächeninanspruchnahme
Durch Minimierung des Flächenverbrauchs und damit der versiegelten Fläche können
Darüber hinaus ist der Versiegelungsgrad im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen
insgesamt geringer. Zudem wird eine dauerhafte Versiegelung auf den Baustelleneinrichtungsflächen vermieden, wodurch sich der natürliche Wasserkreislauf auf diesen
Flächen nach Durchführung der Baumaßnahmen und Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen bzw. der geplanten Ausgleichsflächen wieder vollständig herstellen kann.
Durch die Festsetzung des Regenrückhalte- und Regenklärbeckens im Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 261/Na werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Einrichtung einer entsprechenden Anlage ermöglicht, mit der die Einleitung in den
Gillbach gesteuert werden kann, wodurch Abflussspitzen minimiert werden können.
Verminderung von Luftschadstoffen
Die im Bebauungsplan Nr. 261/Na festgesetzten Emissionsgrenzwerte für bestimmte
Luftschadstoffe tragen auch zur Verminderung von Stoffeinträgen in das Schutzgut
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
die funktionalen Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung vermindert werden.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Wasser über die Wirkungskette Luft>Boden>Wasser bei, wobei bereits auch ohne diese keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser erfolgt.
Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft
Sowohl die temporären als auch die dauerhaften Eingriffe in das Schutzgut Wasser
können weitgehend kompensiert werden. Ein darüber hinaus noch verbleibender
Kompensationsbedarf kann durch Maßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets,
aber innerhalb des Stadtgebiets von Bergheim gedeckt werden (SMEETS 2012c).
Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase
Während der Bauphase können Beeinträchtigungen des Schutzgutes durch sachgerechten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vermieden werden.
5.4.5 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Wasser
Insgesamt ist nicht zu erwarten, dass sich der Zustand des Grundwasserkörpers im
tern wird. Daher werden die Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme in die
Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
Da baubedingte Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge in den Boden ausgeschlossen
werden können, sind die Auswirkungen in die Konfliktklasse 0 (keine, nicht erheblich)
einzustufen.
Die Einleitung von Kühlwasser in den Gillbach kann unter Berücksichtigung der Ausbauziele erfolgen. Die Vermeidung erheblicher Auswirkungen kann im nachfolgenden
wasserrechtlichen Verfahren sichergestellt werden, weshalb eine Einstufung in die
Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) erfolgt.
Erhebliche Umweltauswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad für das
Schutzgut Wasser sind nicht zu erwarten (Konfliktklasse 0).
Insgesamt sind damit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das
Schutzgut Wasser, durch die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na zu befürchten.
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Geltungsbereich des Bebauungsplans im Zuge der Umsetzung der Planung verschlech-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.5
Schutzgut Luft und Klima
Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima können sich durch die Errichtung und
den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 261/Na durch die Inanspruchnahme von Flächen und den damit verbundenen
Auswirkungen auf das lokale Klima ergeben. Diese Auswirkungen können sich auch
temporär durch die Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen während der Bauphase
einstellen. Darüber hinaus ergeben sich betriebsbedingte Auswirkungen in Form von
Verschattungen durch sichtbare Schwaden, die Emission von Luftschadstoffen sowie
CO2-Emissionen, die wiederum Auswirkungen auf das globale Klima haben können.
5.5.1 Untersuchungsraum
Die möglichen Auswirkungen durch temporäre und dauerhafte Flächeninanspruchnahmen sowie durch Verschattung auf das lokale Klima werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie das nähere Umfeld im Bereich von rund einem Kilometer betrachtet. Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen des bereits besteFür die Erfassung der Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen wird das Beurteilungsgebiet nach TA Luft zugrunde gelegt (vgl. Abbildung 6). Für die Erfassung der
Auswirkungen auf das globale Klima kann kein Untersuchungsraum abgegrenzt werden.
5.5.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Das Klima im Bereich des Plangebiets ist gekennzeichnet durch die Leelage zur Eifel im
Süden und den Ardennen im Westen. Die Niederschlagsmengen liegen im jährlichen
Mittel bei ca. 650 mm, bei einem mittleren monatlichen Niederschlagsmaximum zwischen 70 und 80 mm in den Monaten Juli bis August. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10°C, die mittlere Häufigkeit von Windgeschwindigkeiten ≤ 1,5 m/s
(Schwachwindlagen) liegt zwischen 20 und 25%. Die vorherrschende Windrichtung
schwankt zwischen Südwest und Südost bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von
3 – 4 m/s (SMEETS 2012c).
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
henden Kraftwerkstandorts südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erfasst.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Klimarelevante Strukturen in Gestalt von großflächigen Wäldern sind im engeren
Untersuchungsraum nicht vorhanden. Lokal klimarelevante Strukturen in Form von
kleineren Gehölzbeständen befinden sich im Bereich des "Klein Mönchhofs" sowie im
Bereich des Gillbachs angrenzend an den engeren Untersuchungsraum. Sie tragen zur
lufthygienischen
Ausgleichsfunktion
bei.
Ansonsten
haben
die
begleitenden
Gehölzbestände entlang der Straßen und Wege eine bedingt immissionsmindernde
Funktion für Schall und Schadstoffe. Weiterhin werden die makroklimatischen Erscheinungen durch lokal-klimatisch wirksame Klimafaktoren, insbesondere die Oberflächengestalt, überprägt. Im engeren Untersuchungsraum kommen meist ackerbaulich
genutzte Flächen vor, die bei Strahlungswetterlage als Kaltluftentstehungsflächen einzuordnen sind (SMEETS 2012c).
Das Plangebiet liegt außerhalb des Belastungsgebietes „Rheinschiene Süd“. Vorbelastungen bestehen in Form der bestehenden Braunkohlenkraftwerke z.B. in Niederaußem sowie durch örtliches Gewerbe und Verkehr. Bedeutsame, lokalklimatisch relevante Strukturen konnten im engeren Untersuchungsraum nicht festgestellt werden.
Die Darstellung der Vorbelastung der Luft im Untersuchungsgebiet wurde bereits im
5.1.2.1) vorgenommen.
Die klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse weisen keine herausragenden
Funktionen auf, sondern sind ortsüblich und damit allgemeiner Natur. Dies trifft auch
auf die Bedeutung der Kaltluftproduktion im engeren Untersuchungsraum zu. Da diese
keine wesentlichen Funktionsbezüge zu Siedlungsflächen hat, ist auch sie nur als Wertund Funktionselement von allgemeiner Bedeutung einzustufen (SMEETS 2012c).
Verschiedene Veränderungen werden im Zusammenhang mit dem globalen Klimawandel prognostiziert, mit Auswirkungen für Natur, Wasserwirtschaft sowie Böden.
Auswirkungen auf Flora und Fauna ergeben sich durch verlängerte Vegetationsperioden sowie Verschiebungen von Habitaten in der Folge der Temperatur. Im Bereich der
Wasserwirtschaft ist mit Starkregenereignissen und in der Folge mit lokalen Überschwemmungen zu rechnen. Positiv kann sich Erhöhung der Niederschlagsmengen für
die Grundwasserneubildungsraten auswirken. Durch Veränderungen der Bodentemperatur, Erosion durch Wasser und Wind sowie Veränderungen in der Bodenzusammensetzung kann es zu Beeinträchtigungen der Landwirtschaft kommen (LANUV 2010).
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Zusammenhang mit den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit (vgl. Kap.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.5.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand des Schutzgutes Klima und Luft nicht relevant verändert.
Eine geringfügige Verbesserung der Belastung insbesondere im Hinblick auf Luftschadstoffe ist nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) am Standort Niederaußem zu erwarten.
5.5.4 Prognose bei Durchführung der Planung
Der Betrachtung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend
der Beschreibung des Musterkraftwerks in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt
5.5.4.1 Bewertungsmaßstäbe
Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es Menschen, Tiere und
Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen
vorzubeugen (§ 1 Abs. 1 BImSchG). Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen
einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in
denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.
Begründung TEIL B
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werden.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
In § 2 der 39. BImSchV werden für unterschiedliche Schadstoffe (u.a. Schwefeldioxid,
Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide, Partikel (PM10) Immissionsgrenzwerte aufgeführt.
Die Erfassung der Umweltauswirkungen der Luftschadstoffe sowie der CO2-Emissionen
auf das Schutzgut Klima und Luft wurde bereits im Rahmen der Umweltprüfung zum
Regionalplan vorgenommen. Aufgrund der Überschneidungen bei den Untersuchungsparametern (Untersuchungsraum, Wirkfaktoren und Detaillierungsgrad) wird hierbei
auch auf die Ergebnisse dieser Umweltprüfung zurückgegriffen.
5.5.4.2 Auswirkungen auf das lokale Klima
Die Auswirkungen auf das lokale Klima ergeben sich durch die Flächenversiegelung und
Überbauung im Plangebiet sowie durch die Verschattung durch Baukörper und sichtbaren Schwaden der Kühltürme und Schornsteine. Die Auswirkungen durch die
Verschattung wurden bereits im Rahmen der Betrachtung des Schutzgutes Mensch
und menschliche Gesundheit erfasst (vgl. Kap. 5.1.4.7).
Im Hinblick auf die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Bereich des sonstigen
Überbauung von rund 22,4 ha zu einer starken klimatischen Veränderung durch die
Umwandlung eines Freiland-Klimatops zu einem Industrie-Klimatop. Durch die Versiegelung und Bebauung sowie den Betrieb eines Kraftwerks kommt es zu einer intensiven Aufheizung der Flächen am Tage sowie zur Wärmeinselbildung in der Nacht. Die
Beeinträchtigungen können jedoch in einem Bereich von 100 bis 200 m um den Standort des Kraftwerks durch die Freiflächen im Umfeld des Bebauungsplans kompensiert
werden (Bezirksregierung Köln 2012b).
Während der Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen ist ebenfalls mit einer Änderung bzw. Beeinflussung des lokalen Klimas zu rechnen. Diese ergibt sich durch die
teilweise Versiegelung von Flächen zur Baustelleneinrichtung mit Aufstellflächen, Lagerflächen sowie Schotterwegen und Baucontainern. Da es sich hierbei jedoch nur um
temporäre Auswirkungen handelt und danach die Flächen wieder als Frei- oder Grünflächen genutzt werden, sind diese als nicht erheblich einzustufen. Auswirkungen auf
das regionale Klima sind nicht zu befürchten.
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ des Bebauungsplans kommt es durch die
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.5.4.3 Auswirkungen auf das globale Klima
Auswirkungen auf das globale Klima können sich durch die CO2-Emissionen eines
Braunkohlenkraftwerks ergeben, für dessen Errichtung und Betrieb der Bebauungsplan
den Rahmen setzt. Die Prüfung der Auswirkungen auf das globale Klima wurde bereits
im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans durchgeführt. Hierbei
wird davon ausgegangen, dass die Kraftwerksleistung von rund 1.100-MW (Musterkraftwerk) und der damit verbundene CO2-Ausstoß durch die Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F mit insgesamt 1.200-MW am Standort Niederaußem vollständig
kompensiert wird. Unter Berücksichtigung der Wirkungsgradsteigerung kommt es in
der Summe dadurch sogar zu einer Verringerung der CO2-Emissionen (Bezirksregierung
Köln 2012b). Zusätzliche oder andere Umweltauswirkungen auf das globale Klima sind
im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 261/Na nicht zu erkennen.
5.5.4.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft wurden bereits im Rahmen der Erfassung der
5.1.4.3) sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (vgl. Kap. 5.2.5.2) dargestellt. In
der Tabelle erfolgt daher eine Zusammenfassung der Immissionszusatzbelastung durch
den Betrieb eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans, die auf den Ergebnissen der Immissionsprognose (argumet 2012) aufbaut sowie der Systematik des
Umweltberichts zur Änderung des Regionalplans (Bezirksregierung Köln 2012b) folgt.
Tabelle 22:
Zusammenfassung der Immissionszusatzbelastung (Schutzgut Luft)
Parameter
Einheit
Maximale
Zusatzbelastung
1)
(Neubau BoAplus)
SO2
µg/m³
2,0
2
SO2
µg/m³
2,0
1,5
NO2
µg/m³
0,28
NOx
µg/m³
2,0
3
Irrelevanzwert
2)
50
1,2
5)
40
2)
30
µg/m³
0,095
-
PM10
µg/m³
0,19
1,2
I
10/20
5)
NH3
Begründung TEIL B
Beurteilungs
wert
6)
5)
Vorentwurf (30.07.2012)
3)
I
Vorbelastung
5 - 6 (9,6)
4)
5 - 6 (9,6)
4)
6)
21 - 32
3)
30 - 52
7)
1/3
2–4
40
22 - 38
8)
Seite 142
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (vgl. Kap.
BPlan Nr. 261/Na
Parameter
Einheit
Maximale
Zusatzbelastung
1)
(Neubau BoAplus)
Irrelevanzwert
Arsen
ng/m³
0,29
0,18
Blei
ng/m³
0,49
1,5
Cadmium
0,19
ng/m³
Beurteilungs
wert
Vorbelastung
6
0,7 – 1,3
500
10 – 20
9)
5)
9)
0,15
5
0,2 – 0,4
9)
20
2,2 – 3,3
9)
50
0,06
9)
280
1,0
9)
80
2,1
17
2,6
9)
20
0,8
9)
1.000
8,0
9)
150
7,8
9)
20
1,0
9)
1.000
50,1
Nickel
ng/m³
0,39
0,6
Quecksilber
ng/m³
0,30
1,5
Thallium
ng/m³
0,30
8,4
Antimon
ng/m³
0,39
2,4
Chrom
ng/m³
0,39
0,51
Kobalt
ng/m³
0,34
0,6
9)
Kupfer
ng/m³
0,44
30
Mangan
ng/m³
1,3
4,5
Vanadium
ng/m³
0,39
0,6
Zinn
ng/m³
0,44
30
PCDD/F
fg/m³
1,3
4,5
9)
150
33,7
Staubniederschlag
mg/m².d
0,046
10,5
350
49
Arsen
µg/m²d
0,068
0,2
4
< 0,7
Blei
µg/m²d
0,11
5
100
6,8
Cadmium
µg/m²d
0,044
0,1
2
0,2
Nickel
µg/m²d
0,091
0,75
15
4,5
Quecksilber
µg/m²d
0,030
0,05
1
< 0,13
Thallium
µg/m²d
0,069
0,1
2
< 0,6
PCDD/F
pg TEQ/m²d
0,23
-
4/9
4,23
Überschreitungen der Irrelevanzwerte sind fett markiert.
1):
2):
3):
4):
5):
6):
7):
8):
9):
Ohne Stilllegung Blöcke C-F am Standort Niederaußem
Nr. 4.4.3 TA Luft
Beurteilungswert für das Schutzgut Pflanze gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft
Werte in Klammern beziehen sich auf das Winterhalbjahr
3 % des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft
Beurteilungswert für das Schutzgut Mensch gemäß Nr. 4.2.2 TA Luft
Critical Level Vegetation (UNECE 2010b)
Hintergrundbelastung gemäß LANUV
3 % des Beurteilungswertes in Anlehnung an Nr. 4.2.2 TA Luft
Quelle: Auszug aus Bezirksregierung Köln 2012b; argumet 2012
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 143
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans wurde bereits festgestellt, dass es durch die Gesamtbelastung (Vor- und Zusatzbelastung) mit Luftschadstoffen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Luft kommt. Unter
Berücksichtigung der Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem kommt es vielmehr zu einer Verringerung der Gesamtbelastung und
damit zu einer Umweltentlastung (argumet 2012). Zusätzliche oder andere Umweltauswirkungen haben sich im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan
Nr. 261/Na nicht ergeben.
5.5.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen
Verminderung der Flächeninanspruchnahme
Durch die Minimierung des Flächenverbrauchs können die Auswirkungen auf das Lokalklima reduziert werden. Durch die Wiederherstellung der Freiflächennutzungen auf
den temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen können die Auswirkungen auf
Verminderung von Luftschadstoffen
Die im Bebauungsplan festgesetzten Emissionswerte für bestimmte Luftschadstoffe
tragen auch zur Verminderung von Auswirkungen auf das Schutzgut Luft bei, wobei
auch ohne diese bereits sichergestellt ist, dass keine erhebliche Beeinträchtigung des
Schutzgutes Klima und Luft erfolgt.
Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft
Sowohl die temporären als auch die dauerhaften Eingriffe in das Schutzgut Klima und
Luft können weitgehend kompensiert werden. Ein darüber hinaus noch verbleibender
Kompensationsbedarf kann durch Maßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets,
aber innerhalb des Stadtgebiets von Bergheim gedeckt werden (SMEETS 2012c).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 144
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
das lokale Klima zeitlich begrenzt werden.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.5.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Luft und Klima
Aufgrund der begrenzten Reichweite der Umweltauswirkungen auf das lokale Klima
infolge der Flächeninanspruchnahme werden diese als nicht erheblich eingestuft (Konfliktklasse 1: gering; nicht erheblich).
Durch die Neuerrichtung eines Braunkohlenkraftwerks und der damit einhergehenden
Stilllegung von Altanlagen auf dem unmittelbar an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Kraftwerksbestandsgelände kann der CO2-Ausstoß insgesamt reduziert werden, so dass erheblichen Auswirkungen auf das globale Klima nicht zu erwarten sind.
Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich).
Durch den Betrieb eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 261/Na kann es zu Umweltauswirkungen aufgrund der Immissionszusatzbelastung
durch Luftschadstoffe kommen. Unter Berücksichtigung der Stilllegung von Kraftwerksanlagen am Standort Niederaußem kommt es in der Gesamtbilanzierung zu einer
Umweltentlastung. Daher erfolgt eine Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht
5.6
Schutzgut Landschaft
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na können sich Auswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft aufgrund der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks insbesondere durch die Flächeninanspruchnahme sowie die Errichtung der Gebäude und deren
optische Wirkung ergeben. Dies gilt gleichfalls für Flächen und Gebäude im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen, für die Dauer der Errichtung bis zur Wiederherstellung
der landwirtschaftlichen Flächen bzw. Anlage der geplanten Ausgleichsflächen nach
Durchführung der Bauarbeiten. Betriebsbedingt können sich Auswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft durch die optische Wirkung der Gebäude sowie der Kühlturmschwaden ergeben.
5.6.1 Untersuchungsraum
Zur Erfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wird unter Berücksichtigung der Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans (vgl. Kap. 2.3.1) sowie der Be-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 145
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
erheblich).
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
schreibung des Musterkraftwerks (vgl. Kap. 2.5) ein Untersuchungsraum von rund
10 km um den Geltungsbereich des Bebauungsplans untersucht (vgl. Abbildung 14).
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abbildung 14: Untersuchungsraum Schutzgut Landschaft
Quelle: SMEETS 2012c
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 146
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.6.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
5.6.2.1
Landschaftsbild
Im Untersuchungsraum wurden zur Bewertung des Landschaftsbildes insgesamt 43
Landschaftsbildeinheiten abgegrenzt (SMEETS 2012c).
Der Landschaftsraum in der Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch intensive
landwirtschaftliche Nutzungen mit großflächigen Nutzungsparzellen, die durch ein vergleichsweise dichtes Wegenetz erschlossen werden. Die von landwirtschaftlicher Nutzung geprägten Bereiche werden durch eine Vielzahl größerer und kleinerer, manchmal dörflicher Siedlungsbereiche durchzogen. Gliedernde und belebende Strukturelemente in Gestalt von Gebüschen, Hecken und kleineren Gehölzen sind in den landwirtschaftlich geprägten Gebieten nur noch entlang von Straßen und Wegen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten (SMEETS 2012c).
Größere zusammenhängende Wälder innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden z. B. im
des Königsdorfer Forstes (SMEETS 2012c).
Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim
eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine
landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind nicht zuletzt deshalb
Teil des „Naturparks Rheinland“ (nördlicher Teilbereich), was ihre Stellung als Erholungsbereich unterstreicht (SMEETS 2012c).
5.6.2.2 Schutzgebiete
Unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Nordwesten angrenzend
befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“.
Der nordwestlich Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 261/Na, in dem
eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Ausgleichsfläche“ (B1.2) sowie die
Fläche für das Regenrückhaltebecken festgesetzt sind, ist Teil der Biotopverbundfläche
Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven (VB-K-4905-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 147
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
002). Der angrenzende Bereich der Nord-Süd-Bahn gehört zu der Biotopverbundfläche
Bahntrassen im Raum Niederaußem und Pulheim-Stommeln (VB-K-4905-003).
5.6.2.3 Vorbelastungen
Vorbelastungen des Landschaftsbildes ergeben sich durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in
engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Eine erhebliche
Vorbelastung (optisch und Schall) besteht zudem durch die Autobahn A 61. Der ästhetische Wert des von der Planung betroffenen engeren Untersuchungsraumes ist vor
diesem Hintergrund eher von allgemeiner Art. Eine besondere Eignung für die Erholungsnutzung ist aufgrund der Vorbelastung nicht gegeben (SMEETS 2012c).
5.6.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich keine relevanten
5.6.4 Prognose bei Durchführung der Planung
Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt.
Dabei wird auch berücksichtigt, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am
Standort Niederaußem nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs des neu zu errichtenden Braunkohlenkraftwerks im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt und einzelne Anlagenteile rückgebaut werden.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 148
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Veränderungen des Umweltzustandes des Schutzgutes Landschaft ergeben.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.6.4.1 Bewertungsmaßstäbe
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) formuliert in § 1 BNatSchG die dem Gesetz
verfolgten Ziele des Naturschutzes und des Umweltschutzes, nämlich den Schutz, die
Pflege und Entwicklung und ggf. die Wiederherstellung von Natur und Landschaft in
besiedelten und unbesiedelten Bereichen. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind gemäß § 2 Abs. 1 BNatSchG insbesondere nach Maßgabe folgender
Grundsätze zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall zur Verwirklichung erforderlich,
möglich und angemessen ist:
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbesondere
durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung,
Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern.
Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und für
die Erholung insgesamt und auch im Einzelnen in der dafür erforderlichen Größe
und Beschaffenheit zu erhalten. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu
renaturieren oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar
Bei der Planung von ortsfesten baulichen Anlagen, Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorhaben sind die natürlichen Landschaftsstrukturen zu
berücksichtigen. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen
so zusammengefasst werden, dass die Zerschneidung und der Verbrauch von
Landschaft so gering wie möglich gehalten werden.
Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zweck der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete
Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich
zu erhalten oder zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich
sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 4 gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 149
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Die Prognose der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft geht von den Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme und optische Wirkungen der Gebäudekörper aus. Zur
Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen ist die Wahrnehmbarkeit des geplanten Kraftwerks in Verbindung mit der Entfernung sowie die vorhandene Qualität des
betroffenen (Landschaft-)Raumes maßgeblich. Die Bewertung erfolgt hierbei verbalargumentativ.
5.6.4.2 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme
Das Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ ist durch die Flächeninanspruchnahme nicht
betroffen. Der im Regionalplan dargestellte Bereich zum Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung wird in Teilen von den festgesetzten Baustelleneinrichtungsflächen sowie dem Regenrückhaltebecken überlagert. Aufgrund der nur temporären Nutzung der Baustellenflächen und der sich an die Errichtung und die Aufnahme des kommerziellen Betriebs anschließenden Rekultivierung der Baustelleneinrichtungsflächen ergeben sich keine Auswirkungen auf das Schutzziel bzw. auf die
Funktion der regionalplanerischen Festlegung (Bezirksregierung Köln 2012b) Eine Bekann aufgrund der ebenfalls zeitlich befristeten Nutzung ausgeschlossen werden. Insgesamt kann damit eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Flächenverbrauch im Wesentlichen ausgeschlossen werden.
5.6.4.3 Auswirkungen durch optische Wirkung
Die Realisierung des Braunkohlenkraftwerks wird zu einer Veränderung der Landschaft
führen und ist damit aus fachlicher Sicht als zusätzliche Umweltauswirkung zu bewerten. Die zu Grunde gelegte Höhe des Kraftwerks von bis zu 150 m (Dampferzeugergebäude) bzw. 180 m (Schornstein) führt dazu, dass das Kraftwerk nicht nur im Plangebiet, sondern auch noch aus weiter Entfernung optisch wahrgenommen werden kann.
Aufgrund der unmittelbaren Errichtung eines neuen Kraftwerks angrenzend am bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem wird es jedoch nicht zu einer grundlegend
anderen Situation kommen.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 150
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
einträchtigung des Landschaftsbildes auf den östlichen Baustelleneinrichtungsflächen
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Dabei muss berücksichtigt werden, dass in Teilen der abgegrenzten Landschaftsräume
des Untersuchungsgebiets die ursprüngliche Eigenart bereits stark überformt ist. Darüber hinaus gibt es Räume, aus denen das geplante Kraftwerk nicht sichtbar ist, sie
gelten als „sichtverschattet“. In verschiedenen Richtungen ergibt sich eine
Sichtverschattung durch die schon vorhandenen Kraftwerksanlagen. Aus anderen
Blickrichtungen ordnen sich die neuen Bauwerke in die vorhandene Bauwerkskulisse
ein. In wiederum anderen Fällen ergibt sich eine Addition zum Vorhandenen.
Eine Relativierung der Wirkung ergibt sich also durch Sichtverschattungen im Umfeld.
Sichtverschattungen können sich auch durch das natürliche Relief ergeben. So kann die
Anlage aus bzw. hinter Wäldern nicht wahrgenommen werden, ebenso nicht hinter
hohen Gehölzstrukturen. In Siedlungsbereichen wird die Wahrnehmung durch Gebäude begrenzt. Die Auswirkungen durch die sichtbaren Kühlturmschwaden wurden bereits in Kapitel 5.1.4.7 dargestellt.
Zusammenfassend ergibt sich jedoch durch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild
ein Eingriff in Natur- und Landschaft, der aber durch entsprechende Maßnahmen
5.6.4.4 Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb
Im Rahmen des Baustellenbetriebs können Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft durch die Errichtung von Baustellengebäuden (Baucontainern), Aufschüttungen
und technischen Produktionsanlagen (z.B. Betonmischanlagen) im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen (B 1.1 bis B 3) erfolgen. Diese können zu einer Veränderung des
Landschaftsbildes führen. Grundsätzlich handelt es sich jedoch nur um temporäre
Auswirkungen, die zeitlich befristet bis zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Kraftwerks von den Baustelleneinrichtungsflächen ausgehen. Da die Baustelleneinrichtungsflächen wieder zurückgebaut und dabei entweder wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden oder eine landschaftsökologische Aufwertung erfahren,
ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 151
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
kompensiert werden kann (SMEETS 2012c).
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.6.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen
Verminderung der Flächeninanspruchnahme
Durch die Minimierung der überbaubaren Flächen können die Auswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft durch den Flächenverbrauch reduziert werden. Darüber hinaus
können diese Auswirkungen durch die Wiederherstellung der Freiflächennutzungen
auf den temporären Baustelleneinrichtungsflächen zeitlich begrenzt werden.
Begrenzung der Gebäudehöhen und Rückbaumaßnahmen auf dem angrenzenden
Kraftwerksbestandsgelände
Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die optischen Wirkung des neuen Braunkohlenkraftwerkes erfolgt gegenüber zuletzt im rheinischen
Braunkohlenrevier errichteten, modernen Braunkohlenkraftwerken eine Höhenreduzierungen wesentlicher Anlagenkomponenten. So wird beispielsweise die Kühlturmhöhe auf 100 m begrenzt. Möglich wird dies technisch durch die weiterentwickelte
gleichbaren konventionellen Naturzugnasskühltürmen. Darüber hinaus sind bei der
Hybridkühlturmtechnik im Gegensatz zum Naturzugnasskühlturm die Schwaden überwiegend nicht sichtbar. Damit ist der neu zu errichtende Kühlturm etwa nur noch halb
so hoch wie der zuletzt errichtete, am Standort vorhandene Kühlturm Block K (BoA1).
Durch entsprechende Festsetzungen von Höhenbegrenzungen im Bebauungsplan werden die maximalen Gebäudehöhen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
261/Na differenziert fixiert. Hierdurch können Auswirkungen auf das Landschaftsbild
und die optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes gemindert werden.
Weiterhin soll zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und der
optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes nach Aufnahme des kommerziellen
Betriebes des Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) auf dem unmittelbar angrenzenden bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem der ebenerdige
Rückbau des Kamins West (Höhe rund 200 Meter) sowie der ebenerdige Rückbau der
fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme erfolgen. Zusätzlich und
ebenfalls auf dem bestehenden Kraftwerksstandort ist der Rückbau des nach Realisie-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 152
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Hybridkühlturmtechnik, bei der die erforderliche Höhe deutlich geringer ist als bei ver-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
rung des Musterkraftwerkes (BoAplus) nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im
Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Diese Rückbaumaßnahmen einzelner bereits bestehender Kraftwerksanlagen am Standort Niederaußem, welche in Verbindung mit
dem Neubau an dem geplanten Standort erfolgen sollen, werden in geeigneter Weise
rechtlich abgesichert.
Bündelung von Kraftwerksanlagen
Durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Kraftwerks im räumlichen Anschluss an den bestehenden Standort Niederaußem kann
durch räumliches Einfügen die landschaftsbildende Wirkung zumindest verringert werden.
Eingrünung
Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung werden genutzt, indem das Plangebiet so abgegrenzt wird, dass das benachbarte Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ geschont
werden kann. Somit werden die Gehölzstrukturen entlang des Gillbachs sowie die im
werden in die künftige Eingrünung eingebunden. Gehölzbestände mit hoher ökologischer Wertigkeit werden somit von einer wesentlichen Beeinträchtigung ausgenommen. Innerhalb vorübergehend baubedingt beanspruchter Flächen wird die bisherige
Situation nach Beendigung der Bautätigkeit wiederhergestellt (B 3) oder die Baustelleneinrichtungsflächen werden im Bebauungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche festgesetzt (B 1.1, B 1.2 und B 2). Durch die zusätzliche
Eingrünung auf den zunächst als Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Flächen wird
eine Minderung der Störung des Landschaftsbildes im unmittelbaren Randbereich beabsichtigt (SMEETS 2012c).
5.6.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Landschaft
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch die Flächeninanspruchnahmen
werden aufgrund der begrenzten Auswirkungen und der Vereinbarkeit mit den Zielen
für das LSG „Gillbach“ sowie den lediglich temporären Auswirkungen auf den Baustelleneinrichtungsflächen in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 153
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Bereich des "Klein Mönchhofs" erhalten. Auch die Gehölzstrukturen entlang der B 477
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
In Bezug auf Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft bleibt festzuhalten, dass sich
durch die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks durch die optische Wirkung der Gebäudekörper zum Teil weithin sichtbare Auswirkungen ergeben, zum Teil aber auch
aufgrund von Vorbelastungen keine wesentliche Änderung des Zustandes erfolgt. Aufgrund der Möglichkeit zur Kompensation werden die Auswirkungen insgesamt in die
Kategorie 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar) eingestuft.
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch den Baustellenbetrieb können sich
insbesondere aufgrund von Baustelleneinrichtungen ergeben. Da es sich jedoch nur
um temporäre Gebäude, Ablagerungen oder Anlagen handelt, die wieder zurückgebaut bzw. abgetragen werden, erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 1 (gering;
nicht erheblich).
5.7
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans können sich anlagenbedingt Auswirkungen
auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter durch Flächeninanspruchnahme sowie optibleiben außer Betracht. Sie sind zum einen nur vorübergehend, zum anderen werden
auf den Baustelleneinrichtungsflächen keine baulichen Anlagen größeren Ausmaßes
errichtet.
Zusätzlich können sich betriebsbedingte Auswirkungen durch Verschattung (Gebäude
und sichtbare Schwaden) sowie durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
ergeben.
5.7.1 Untersuchungsraum
Entsprechend den oben genannten Wirkfaktoren bildet der Geltungsbereich des Bebauungsplans den Untersuchungsraum für den Wirkfaktor Flächeninanspruchnahme
sowie die baubedingten Auswirkungen. Die Auswirkungen auf die Wohnstandorte in
der Umgebung des Bebauungsplans wurden für neun Standorte geprüft (vgl. Kapitel
5.1.2.5).
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 154
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
sche Beeinträchtigungen ergeben. Optische Einwirkungen der Baustelleneinrichtungen
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Der Untersuchungsraum für Luftschadstoffimmissionen umfasst das Beurteilungsgebiet der TA Luft (vgl. Abbildung 6).
5.7.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na liegt in der Kulturlandschaft Krefeld – Grevenbroicher Ackerterrassen. Das Plangebiet und der angrenzende Nahbereich sind nicht Bestandteil landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereiche (Vorranggebiete) oder bedeutsamer Kulturlandschaftsbereiche (Vorbehaltsgebiete). Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht ausgewiesen. Außerhalb
des Plangebietes ist im Bereich des "Klein Mönchhofs" ein Bodendenkmal (Nr. 127) in
der Denkmalliste der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim aufgeführt. Der
"Klein Mönchhof" und der "Groß Mönchhof" sind als Baudenkmäler in die Denkmalliste eingetragen (Nr. 199 und Nr. 40).
Im Umfeld des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden folgende im denkmalpflegerischen Fachbeitrag des Regionalplans Köln aufgeführten „Denkmäler und Enund/oder Struktur von Denkmalgruppen“:
Burg Geretzhoven,
Klein und Groß Mönchhof,
Rheidt.
Weitere Baudenkmäler befinden sich in den umliegenden Ortschaften (Bezirksregierung Köln 2012b).
5.7.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich keine relevanten
Veränderungen des Umweltzustandes für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ergeben.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 155
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
sembles mit flächenhafter Wirkung“ und „historische Kulturlandschaftsbereiche
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Eine geringfügige Verbesserung der Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und
Stoffeinträgen kann sich nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) am
Standort Niederaußem ergeben.
5.7.4 Prognose bei Durchführung der Planung
Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks (BoAplus) in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt.
Dabei wird auch berücksichtigt, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am
Standort Niederaußem nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebes eines neu zu
errichtenden Braunkohlenkraftwerks im Zusammenhang mit der Realisierung des
Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden.
5.7.4.1 Bewertungsmaßstäbe
"Groß Mönchhof" sowie für die einzelnen Denkmäler in der Ortschaft Rheidt ergibt
sich gemäß dem denkmalpflegerischen Fachbeitrag zum Regionalplan Köln jeweils das
Ziel der Erhaltung und Pflege der Baudenkmäler.
Für die Bewertung der Stoffeinträge über den Luftpfad werden die Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Boden aus der Umweltprüfung zur
Änderung des Regionalplans zugrunde gelegt (vgl. Tabelle 20).
5.7.4.2 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme
Durch die Flächeninanspruchnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 261/Na kann es zu Auswirkungen auf Bodendenkmäler kommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach derzeitigem Stand keine Hinweise auf ein Vorkommen im
Plangebiet vorliegen.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 156
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Für die oben genannten Baudenkmäler "Burg Geretzhoven", "Klein Mönchhof" und
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Soweit im Rahmen der Baumaßnahmen archäologische Funde gemacht werden, sind
diese entsprechend anzuzeigen und können dann durch die zuständigen Behörden
erfasst werden. Erhebliche Auswirkungen auf Bodendenkmäler können daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans ausgeschlossen werden. Eine Beeinträchtigung von Baudenkmälern erfolgt nicht. Insofern ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter durch die Flächeninanspruchnahme.
5.7.4.3 Auswirkungen durch optische Beeinträchtigungen
Einschränkungen von Sichtbeziehungen ergeben sich für den "Klein Mönchhof", der
aus östlicher Richtung zukünftig nicht mehr sichtbar sein wird. Die Sichtbeziehungen zu
dem in einer Senke gelegenen Hof sind aber bereits derzeit durch den Baumbestand
am Gillbach, die das Gillbachtal auf einem Damm querende L 279n und einen entlang
der B 477 errichteten Erdwall deutlich eingeschränkt. Auch der Offenlandcharakter,
der erhalten werden soll, ist aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft des bestehenden Kraftwerks nur noch eingeschränkt erhalten. Er wird durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet zwar weiter eingeschränkt, vor dem Hintergrund der
werden die Veränderungen aber nicht als erheblich eingestuft, zumal der Hof selbst
einschließlich aller Außenanlagen erhalten bleibt.
Der zu erhaltende Offenlandcharakter im Umfeld der Burg Geretzhoven wird aufgrund
der Entfernung zum Geltungsbereich von etwa 1 km nicht verändert. Vorhandene
Sichtbeziehungen bleiben erhalten.
Die Sichtbeziehungen zur Ortschaft Rheidt werden nicht zusätzlich beeinträchtigt, da
der Blick auf Rheidt aus südlicher Richtung bereits durch das bestehende Kraftwerk
verstellt und damit vorbelastet ist.
Insgesamt ergeben sich zwar Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige
Sachgüter durch optische Beeinträchtigungen. Diese sind aber nicht als erheblich einzustufen.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 157
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
ohnehin bestehenden Dominanz der technischen Anlagen des bestehenden Kraftwerks
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
5.7.4.4 Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
Wie bereits in Kap. 5.3.4.4 dargestellt, sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
das Schutzgut Boden durch Stoffeinträge nicht zu erwarten. Dies gilt auch für eine Beeinträchtigung von Boden- oder Baudenkmälern durch Luftschadstoffimmissionen.
Da die Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem
zu berücksichtigen ist, kommt es zu einer Entlastung in Bezug auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge. Daher ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen.
5.7.4.5 Auswirkungen durch Baustellenbetrieb
Im Rahmen des Baustellenbetriebs können sich Auswirkungen durch Baumaschinen
und Staubaufwirbelungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen (B 1.1 bis B 3)
ergeben. Eine Beeinträchtigung von Baudenkmälern durch Staubimmissionen und Erschütterungen im unmittelbaren Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie im Nahbereich ist hierdurch grundsätzlich möglich. Die beiden in der Denkmalliste geführten
Baudenkmäler "Klein Mönchhof" und "Groß Mönchhof", die den Baustelleneinrichben und daher weitgehend gegen Staubimmissionen abgeschirmt. Weiter entfernt
liegende Baudenkmäler werden durch baustellenbedingte Auswirkungen nicht beeinträchtigt (Bezirksregierung Köln 2012b). Insgesamt ergeben sich durch den Baustellenbetrieb damit keine erheblichen Umweltauswirkungen.
5.7.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen
Verminderung der Flächeninanspruchnahme
Durch die Minimierung der überbaubaren Flächen und die damit verbundene Reduzierung des Flächenverbrauchs können die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter minimiert werden.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 158
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
tungsflächen am nächsten gelegen sind, sind aber durch Vegetationsstrukturen umge-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Zeitlich beschränkte Nutzbarkeit der Baustelleneinrichtungsflächen
Durch die zeitliche Beschränkung der Nutzbarkeit der Baustelleneinrichtungsflächen
wird sichergestellt, dass die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb nicht dauerhaft sind.
5.7.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Da vor der Durchführung der Baumaßnahmen eine Erfassung und falls erforderlich
Bergung von Bodendenkmälern durchgeführt wird, ist eine Beeinträchtigung von Baudenkmälern durch die Flächeninanspruchnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeschlossen. Daher ergibt sich die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine;
nicht erheblich).
Durch die baulichen Anlagen eines neuen Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich
des Bebauungsplans kann es teilweise zu optischen Beeinträchtigungen und damit
verbunden zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter kommen. Da diese jedoch nur auf einzelne Bereiche beschränkt sind, werden diese in die
Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge insgesamt als positiv zu bewerten. Sie werden daher in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
Die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb werden in die Konfliktklasse 0 (keine;
nicht erheblich) eingestuft.
Zusammenfassend ergeben sich damit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 159
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Konfliktklasse 1 (gering, nicht erheblich) eingestuft.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Wechselwirkungen
Die Schutzgüter stehen in Wechselwirkung und beeinflussen sich dabei gegenseitig in
unterschiedlichem Maße. Dabei kann es zur Summierung von Wirkungen in Form von
kumulativen Belastungen, die Belastung von Umweltmedien über Wirkungspfade (z.B.
Luft-Boden-Wasser) oder zur Verlagerung von Umweltbelastungen kommen. In Tabelle
23 erfolgt beispielhaft eine Zusammenstellung von Wechselwirkungen, die zwischen
den einzelnen untersuchten Schutzgütern möglich sind.
Tabelle 23:
Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen
Schutzgut /
Schutzgutfunktion
Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern
Tiere
Abhängigkeit der Tierwelt von der biotischen und abiotischen Lebensraumausstattung (Vegetation/ Biotopstruktur,
Lebensraumfunktion
Biotopvernetzung, Lebensraumgröße, Boden, Geländeklima/ Bestandsklima, Wasserhaushalt)
Spezifische Tierarten/ -gruppen als Indikatoren für die
Lebensraumfunktion von Biotoptypen/ -komplexen
Pflanzen
Abhängigkeit der Vegetation von den abiotischen
Standorteigenschaften (Bodenform, Geländeklima,
Grundwasserflurabstand, Oberflächengewässer) sowie
von der Besiedlung durch Tierlebensgemeinschaften
(Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die
Wirkpfade Pflanzen - Mensch, Pflanzen - Tier)
Biotopschutzfunktion
Anthropogene Vorbelastungen von Biotopen
Boden
Abhängigkeit der ökologischen Bodeneigenschaften
von den geologischen, geomorphologischen, wasserhaushaltlichten, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen
Standortfunktion
Speicher- und Reglerfunktion
Boden als landschaftsgeschichtliche Urkunde
Natürliche Ertragsfunktion
Boden als Standort für Biotope / Pflanzengesellschaften
Boden als Lebensraum für Bodentiere
Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion,
Grundwasserschutz, Grundwasserdynamik)
Boden als Schadstoffsenke und Schadstofftransport-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 160
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
6.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schutzgut /
Schutzgutfunktion
Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern
medium im Hinblick auf die Wirkpfade Boden – Pflanzen, Boden – Wasser, Boden – Mensch, (Boden – Tiere)
Abhängigkeit der Erosionsgefährdung des Bodens von
den geomorphologischen Verhältnissen und dem Bewuchs
Anthropogene Vorbelastungen des Bodens
Oberflächengewässer
Lebensraumfunktion
Funktion im Landschaftswasserhaushalt
Abhängigkeit des ökologischen Zustands von Auenbereichen (Morphologie, Vegetation, Tiere, Boden) von
der Gewässerdynamik
Abhängigkeit der Selbstreinigungskraft vom ökologischen Zustand des Gewässers (Besiedlung mit Tieren
und Pflanzen)
Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Gewässer als Schadstofftransportmedium im Hinblick
auf die Wirkpfade Gewässer – Pflanzen, Gewässer –
Tiere, Gewässer – Mensch
Anthropogene Vorbelastungen von Oberflächengewässern
Grundwasser
Grundwasserdargebotsfunktion
Grundwasserschutzfunktion
Funktion im Landschaftswasserhaushalt
Abhängigkeit der Grundwasserergiebigkeit von hydrogeologischen Verhältnissen und Grundwasserneubildung
Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, bodenkundlichen und vegetationskundlichen /
nutzungsbezogenen Faktoren
Abhängigkeit der Grundwasserschutzfunktion von der
Grundwasserneubildung und der Speicher- und
Reglerfunktion des Bodens
Oberflächennahes Grundwasser als Standortfaktor für
Biotope und Tierlebensgemeinschaften
Grundwasserdynamik und ihre Bedeutung für den Wasserhaushalt von Oberflächengewässern
Oberflächennahes Grundwasser (und Hangwasser) in
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 161
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Abhängigkeit der Gewässerdynamik von der Grundwasserdynamik im Einzugsgebiet (in Abhängigkeit von Klima, Relief, Hydrogeologie, Boden, Vegetation/ Nutzung)
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schutzgut /
Schutzgutfunktion
Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern
seiner Bedeutung als Faktor für die Bodenentwicklung
Grundwasser als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Grundwasser – Mensch,
(Grundwasser – Oberflächengewässer, Grundwasser –
Pflanzen)
Anthropogene Vorbelastungen des Grundwassers
Luft
Lufthygienische Situation für den Menschen
Lufthygienische Belastungsräume
Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion (u. a. Immissionsschutzwälder)
Abhängigkeit der lufthygienischen Belastungssituation
von geländeklimatischen Besonderheiten (u. a. lokale
Windsysteme, Frischluftschneisen, Tallagen)
Luft als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die
Wirkpfade Luft – Pflanzen, Luft – Mensch
Klima
Geländeklima in seiner klimaökologischen Bedeutung
für den Menschen
Regionalklima
Geländeklima
Klimatische Ausgleichsfunktion
Luftaustausch
Geländeklima (Bestandsklima) als Standortfaktor für
die Vegetation und die Tierwelt
Abhängigkeit des Geländeklimas und der klimatischen
Ausgleichsfunktion (z. B. Kaltluftabfluss) von Relief,
Vegetation/Nutzung und größeren Wasserflächen
Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich
Anthropogene Vorbelastungen des Klimas
Landschaft
Landschafts-/ Stadtbildfunktion
Abhängigkeit des Landschafts-/ Stadtbilds von den
Landschaftsfaktoren Relief, Geologie, Boden, Vegetation/ Nutzung, Oberflächengewässer und kulturellem
Erbe
Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere
Landschafts-/ Stadtbild in seiner Bedeutung für die
natürliche Erholungsfunktion
Anthropogene
Begründung TEIL B
I
Vorbelastungen
Vorentwurf (30.07.2012)
I
des
Landschafts-/
Seite 162
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Anthropogene lufthygienische Vorbelastungen
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Schutzgut /
Schutzgutfunktion
Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern
Stadtbilds
Mensch/ Bevölkerung
Abhängigkeit der Gesundheit von den klimatischen und
lufthygienischen Verhältnissen
Gesundheit (Wohn-/
Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft als Lebensgrundlage
Wohnumfeldfunktion)
Abhängigkeit der Erholungseignung vom Landschafts-/
Stadtbild
Erholungsfunktion
Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben
genannte Schutzgüter sowie konkurrierende Raumansprüche (bspw. Belastungen durch Schall)
Kultur- und sonstige Sachgüter
Abhängigkeit von Relief, Geologie, Boden (u. a. natürliches landwirtschaftliches Ertragspotenzial), WasserNatur- und kulturhistorisches Erbe
haushalt und Klima
Raumnutzungen
Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben
genannte Schutzgüter sowie konkurrierende Raumnutzungen
Im Hinblick auf Summationswirkungen kann davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung der jeweiligen Bewertungskriterien, insbesondere bei den schutzgutbezogenen
verbindlich zu beachtenden Grenzwerten, nicht mit einer Verstärkung von Umweltauswirkungen zu rechnen ist.
Belastungen über Wirkungspfade sind aufgrund des Zusammenhangs der im Umweltbericht zunächst einzeln zu erfassenden Umweltmedien vielfältig möglich. So führt die
Überbauung und Versiegelung von Boden im Plangebiet zu einem Verlust von Bodenfunktionen, zu Veränderungen des Wasserhaushalts und der lokalklimatischen Situation. Weiter ergeben sich Wirkungspfade über Schadstoffemissionen, die über das Umweltmedium Luft auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere,
Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Wasser wirken. Die Betrachtung dieser
Wirkungspfade erfolgt bereits im Rahmen der Prognose der Umweltauswirkungen für
die einzelnen Schutzgüter.
Wirkungsverlagerungen können sich ergeben, wenn durch Vermeidung oder Verminderung von Umweltauswirkungen auf ein Schutzgut erhebliche Auswirkungen auf ein
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 163
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Quelle: nach Sporbeck et. al. (1997), verändert
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
anderes Schutzgut entstehen. Soweit sich jedoch bei der Prüfung der einzelnen
Schutzgüter keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ergeben, kann davon ausgegangen werden, dass die Wirkungsverlagerungen ebenfalls nicht erheblich
sind.
Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, dass sich auch bei Betrachtung
der verschiedenen Möglichkeiten von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
keine Veränderungen bei den schutzgutspezifischen Bewertungen ergeben.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 164
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen
Die schutzgutspezifisch ermittelten Umweltauswirkungen sind in Tabelle 24 in einer
Gesamtschau dargestellt.
Tabelle 24:
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen
Wirkungen/Wirkfaktoren
Bewertung
der Erheblichkeit
Konfliktklasse
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (vgl. Kap. 5.1 )
Abstand zu Wohngebieten
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
Luftschadstoffimmissionen
0 (keine)
nicht erheblich
Gerüche
0 (keine)
nicht erheblich
Schallimmissionen
1 (gering)
nicht erheblich
Verkehr
0 (keine)
nicht erheblich
Verschattung
0 (keine)
nicht erheblich
Optische Wirkungen
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
Lichtimmissionen
1 (gering)
nicht erheblich
Elektromagnetische Felder
0 (keine)
nicht erheblich
Flächeninanspruchnahme
(landwirtschaftliche Nutzung)
1 (gering)
nicht erheblich
Luftschadstoffimmissionen
und Stoffeinträge (landwirtschaftliche Nutzung)
0 (keine)
nicht erheblich
Verschattung (landwirtschaftliche Nutzung)
0 (keine)
nicht erheblich
Auswirkungen auf die Erholungsfunktion
1 (gering)
nicht erheblich
Baustellenbetrieb
1 (gering)
nicht erheblich
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (vgl. Kap. 5.2)
Flächeninanspruchnahme
und Nachbarschaftswirkung
Begründung TEIL B
erheblich, jedoch
kompensierbar
2 (mittel)
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 165
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
7.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Wirkungen/Wirkfaktoren
Konfliktklasse
Bewertung
der Erheblichkeit
Luftschadstoffimmissionen
0 (keine)
nicht erheblich
Artenschutz
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
Auswirkungen auf Natura
2000-Gebiete
0 (keine)
nicht erheblich
Schutzgut Boden (vgl. Kap. 5.3)
Flächeninanspruchnahme
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
0 (keine)
nicht erheblich
Stoffeinträge über den
Luftpfad
0 (keine)
nicht erheblich
Flächeninanspruchnahme
1 (gering)
nicht erheblich
Stoffeinträge durch Baustellenbetrieb
0 (keine)
nicht erheblich
Einleitungen in den Gillbach
1 (gering)
nicht erheblich
Stoffeinträge über den
Luftpfad
0 (keine)
nicht erheblich
Schutzgut Klima und Luft (vgl. Kap. 5.5)
Lokales Klima
(Flächeninanspruchnahme)
1 (gering)
nicht erheblich
Auswirkungen auf das globale Klima
0 (keine)
nicht erheblich
Luftschadstoffe
0 (keine)
nicht erheblich
Schutzgut Landschaft (vgl. Kap.5.6)
Flächeninanspruchnahme
1 (gering)
nicht erheblich
Optische Auswirkungen
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
Baustellenbetrieb
1 (gering)
nicht erheblich
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter (vgl. Kap. 5.7)
Flächeninanspruchnahme
Begründung TEIL B
0 (keine)
I
Vorentwurf (30.07.2012)
nicht erheblich
I
Seite 166
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Schutzgut Wasser (vgl. Kap. 5.4)
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Wirkungen/Wirkfaktoren
Konfliktklasse
Bewertung
der Erheblichkeit
Optische Beeinträchtigung
1 (gering)
nicht erheblich
Luftschadstoffimmissionen
und Stoffeinträge
0 (keine)
nicht erheblich
Baustellenbetrieb
0 (keine)
nicht erheblich
Eigene Darstellung
Insgesamt sind mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na der Kreisstadt
Bergheim, der die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet schafft, überwiegend keine erheblichen Umweltauswirkungen (Konfliktklassen 0-1) verbunden. Die zum Teil prognostizierten erheblichen Umweltauswirkungen (Konfliktklasse 2) können durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden. Erhebliche Umweltauswirkungen, die nicht
kompensiert werden können, sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Nr. 261/Na nicht erkennbar.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 167
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
8.
In Betracht kommende andere Planungsmöglichkeiten
8.1
Nullvariante
Bei Nicht-Durchführung der Planung kommt es aufgrund des bereits vorhandenen
Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem (Blöcke A bis H und K) nicht zu einer
wesentlichen Veränderung des Bestandes in Bezug auf die oben genannten Schutzgüter.
Bei Nicht-Durchführung der Planung kommt es allerdings absehbar nicht zu einer Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C-F.
Eine geringfügige Verbesserung der Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und
Stoffeinträgen ist nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) spätestens
Ende 2012 zu erwarten.
Mit Durchführung der Planung und der damit zusammenhängenden mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem sind hingegen insbesondere Verbesserungen in den Bereichen CO2-Emissionen, LuftschadStromerzeugung deutlich effizienter und damit ressourcenschonender.
Die Variante der Nicht-Durchführung der Planung (Null-Variante) wird nicht weiter
verfolgt, da die Kreisstadt Bergheim die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem zur Verwirklichung der in Kapitel 2 genannten Zielsetzungen schaffen will.
8.2
Planungsvarianten
8.2.1 Regionale Standortalternativen
Im Rahmen der Umweltprüfung zur 5. RPlan-Änderung und der 125. FNP-Änderung
wurden bereits Standortalternativen auf regionaler Ebene untersucht. Diese Prüfung
kommt zu dem Ergebnis, dass der Standort Niederaußem insbesondere aufgrund des
dort anstehenden Erneuerungsbedarfs der vier 300-MW-Kraftwerksanlagen, der dort
bestehenden Möglichkeiten zur umfangreichen Nutzung vorhandener, auf dem Be-
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 168
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
stoffemissionen, Verschattung und Schallemissionen verbunden. Weiterhin erfolgt die
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
standsstandort befindlicher Infrastruktur verbunden mit Reduzierung des erforderlichen Flächenbedarfes sowie der Umweltentlastung, die sich insbesondere durch die
mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke ergibt, die
beste Standortalternative auf regionaler Ebene darstellt (Bezirksregierung Köln 2012b).
8.2.2 Örtliche Standortalternativen
Eine Planung an einem neuen Standort („Grüne Wiese“) in der Gemarkung der Kreisstadt Bergheim ohne Anschluss an den bestehenden Kraftwerkstandort scheidet aufgrund eines höheren Flächenbedarfs und der fehlenden Möglichkeit zu Nutzung vorhandener Kraftwerksinfrastrukturen aus.
Daher wurden verschiedene Flächenalternativen im Umfeld des Kraftwerkes geprüft
(Abbildung 15). Als am besten geeignet, stellt sich dabei die nordöstlich des Standortes
Niederaußem gelegene Fläche dar, welche als sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk" im Bebauungsplan Nr. 261/Na festgesetzt ist. Die Fläche schließt unmittelbar an das bestehende Kraftwerk an, weshalb die Größe der erforderlichen Anschlussreiche Mitbenutzung der im Kraftwerk Niederaußem vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege. Landschaftsschutzgebiete und denkmalgeschützte Gebäude sowie ausgewiesene Bodendenkmäler werden nicht in Anspruch genommen.
Die zusätzlich geprüften Flächen stellen sich aus folgenden Gründen als ungeeignet
bzw. wesentlich schlechter geeignet dar:
Die Flächen 2 bis 7 sind mit Wohnbebauung oder Gewerbe belegt und damit für
eine Kraftwerksnutzung nicht geeignet.
Die Fläche 1 befindet sich östlich der Bahnlinie nach Rommerskirchen und nördlich der Nord-Süd-Bahn und wird heute landwirtschaftlich genutzt. Sie scheidet
aus folgenden Gründen für den Neubau aus:
Größere Entfernung der Infrastrukturanbindung
Kraftwerksanbindung erfordert aufwendige Kreuzung der B 477 mit allen Infrastruktureinrichtungen und querendem Werksverkehr.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 169
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
fläche auf ein Minimum reduziert werden kann. Möglich wird dies durch die umfang-
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Heranrücken auch an Büsdorf bei gleichem Abstand zu Rheidt durch versetzte
Lage zum Bestandskraftwerk größere Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigung für Niederaußem und Rheidt
Teile der Fläche 1 dienen vorübergehend als Baustelleneinrichtungsfläche.
Die nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegene Fläche 8 reicht schon platzmäßig nicht aus und wird außerdem von einem Dritten gewerblich zur Aufbereitung und Weiterverarbeitung des im Kraftwerk Niederaußem anfallenden Gipses
genutzt.
Die Flächen 9 bis 11 sind ebenfalls nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegen,
werden landwirtschaftlich genutzt und scheiden aus folgenden Gründen aus:
Aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit hohem zusätzlichen Flächenbedarf und aufwendiger Querung mehrerer Verkehrswege
Zersplitterung des Kraftwerksstandortes durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk
Auch die Nutzung des bestehenden Kraftwerksstandortes scheidet nach Prüfung für
die Realisierung der Planung aus, denn hierfür wären vom Flächenbedarf die Fläche
der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) und die Fläche der vier 300-MW-Blöcke (C bis
F) sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Die 150-MW-Blöcke werden spätestens
am 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke sowie deren
Nebenanlagen kann aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden Verstromungskapazität allerdings erst nach Aufnahme des kommerziellen
Betriebes der Neuanlage erfolgen. D. h., auf der bestehenden Kraftwerksfläche
stünde für die Errichtung eines neuen Kraftwerksblock erst dann Flächen zur Verfügung, wenn die vier 300-MW-Blöcke endgültig stillgelegt und zurückgebaut würden.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die auf dieser Fläche befindlichen vielfältigen und weitverzweigten Infrastruktureinrichtungen zum Betrieb der Blöcke G,
H und K (BoA 1) weiterhin benötigt werden. Die Beräumung der Fläche und damit
die Umsetzung der Planung ist auch aus diesen Gründen derzeit nicht möglich.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 170
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
größere Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigung für Rheidt und Auenheim
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Abbildung 15: Geprüfte Flächenalternativen im Umfeld des Plangebiets
Fläche 10
Fläche 9
Fläche
11
Fläche 8
Fläche 1
Fläche 7
Fläche 5
Fläche 3
Fläche 6
Fläche 4
Quelle: RWE Power AG
Die Umsetzung der Planung kann daher nur auf dem in der Bauleitplanung ausgewiesenen sonstigen Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ in Betracht kommen.
8.2.3 Baustelleneinrichtungsflächen
Weiterhin wurden verschiedene räumliche Alternativen für die Baustelleneinrichtungsflächen überprüft. Im Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass durch die bereits im
Rahmen der 5. RPlan-Änderung geprüften und in den Bebauungsplan übernommenen
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 171
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Fläche 2
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Baustelleneinrichtungsflächen (B 1 bis B 3) die bauzeitlichen Belastungen am geringsten sind (Bezirksregierung Köln 2012b). Andere Alternativen haben sich auf der Ebene
des Bebauungsplans Nr. 261/Na für die Kreisstadt Bergheim nicht ergeben.
8.2.4 Konzeptalternativen
Die Festsetzung der Fläche für das sonstige Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“
ergibt sich im Hinblick auf die räumliche Nähe zu den bestehenden Kraftwerksblöcken
und den damit verbundenen Möglichkeiten der Nutzung der bestehenden Versorgungsinfrastrukturen. Andere Alternativen bestehen dabei nicht; sie würden sämtlich
zu mehr Flächenverbrauch führen. Die Festsetzung der Nutzungsart dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks und ist im Rahmen der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes notwendig. Die Festsetzung einer anderen Nutzungsart z. B. in Form einer Versorgungsfläche erscheint nicht zielführend, da hierbei keine Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung bzw. zur weiteren Differenzierung der Art der baulichen Nutzung möglich sind. Da durch entsprechende Festsetzungen jedoch auch wesentlich Einfluss auf
die Festsetzung des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ im Rahmen
eines Angebotsbebauungsplans notwendig.
8.2.5 Technische Alternativen
Der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Rahmen
der Aufstellung des Bebauungsplans liegen zum einen die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die technischen Merkmale eines Musterkraftwerks zugrunde, für
das der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen schafft. Die detaillierte Anlagenplanung ist Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen des
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Prüfung technischer Alternativen kann daher erst auf dieser Ebene untersucht werden und wird entsprechend
abgeschichtet.
Begründung TEIL B
I
Vorentwurf (30.07.2012)
I
Seite 172
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
die Umweltauswirkungen genommen werden kann, sind diese und damit verbunden
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
9.
Weitere Angaben zur Umweltprüfung
9.1
Schwierigkeiten bei der Ermittlung
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für die Umweltprüfung traten
nicht auf.
Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring)
Nach § 4c BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitplanung eintreten, zu überwachen.
Dadurch sollen insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig
ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden.
Zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen überprüft die Kreisstadt
Bergheim im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns den Vollzug der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen. Dies erfolgt durchführungsbegleitend im
Rahmen der Realisierung des Kraftwerks sowie nach Fertigstellung und der Aufnahme
des kommerziellen Betriebs einmalig nach etwa 3 bis 5 Jahren.
Darüber hinaus erfolgt die Erfassung unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen im Rahmen der Überwachung durch die zuständigen Fachbehörden im Rahmen der bestehenden Überwachungspflichten (z. B. Luft- und Gewässerqualität, Verkehrszählungen).
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
9.2
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
10. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die allgemein verständliche Zusammenfassung dient insbesondere der Information der
Bevölkerung und der Entscheidungsträger über die Untersuchung und Bewertung der
Umweltauswirkungen zu dem vorliegenden Bebauungsplan. Hierbei erfolgt bewusst
ein Verzicht auf die fachspezifische Beschreibung des Umweltzustandes, der Umweltauswirkungen sowie der Bewertung der Umweltauswirkungen. Dadurch soll auch der
nicht-fachkundige Leser die Möglichkeit erhalten, sich in kurzer Zeit über wesentliche
Umweltauswirkungen, die durch den Bebauungsplan vorbereitet werden, zu informieren.
10.1
Zweck der Umweltprüfung
Die Umweltprüfung dient dazu, die mit einer Planung verbundenen Umweltauswirkungen frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Mit der Aufstellung
eines Bebauungsplans sind an sich noch keine Umweltauswirkungen verbunden. Die
Planung bereitet diese Auswirkungen aber vor, indem sie den rechtlichen Rahmen
die Umweltprüfung an. Denn die Vorgaben, die der Bebauungsplan trifft, bestimmen
bereits maßgeblich, welche Umweltauswirkungen von einem Vorhaben ausgehen können, wie zum Beispiel die Größe der überbaubaren Fläche, der Versiegelungsgrad oder
die Begrenzung von Emissionen. Durch die Ermittlung und Bewertung dieser möglichen
Auswirkungen erhält die Kreisstadt Bergheim eine umweltbezogene Grundlage, um
eine sachgerechte Entscheidung über die Planung zu treffen. Durch die Integration der
Umweltprüfung in das Aufstellungsverfahren kann sich Bevölkerung frühzeitig über
Umweltauswirkungen informieren und Anregungen auch aktiv in das Planverfahren
einbringen.
10.2
Gegenstand der Umweltprüfung
Gegenstand der Umweltprüfung ist, der Bebauungsplan Nr.261/Na, der von der Kreisstadt Bergheim aufgestellt wird. Mit dem Bebauungsplan legt die Kreisstadt Bergheim
rechtsverbindlich für ein bestimmtes Gebiet (Geltungsbereich) die Möglichkeiten zur
baulichen Nutzung fest. Dabei werden Aussagen zur generellen Nutzung, wie z.B.
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Seite 174
Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
schafft, in welchem ein konkretes Vorhaben realisiert werden kann. Genau hier setzt
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Wohngebiet, Gewerbegebiet und Freiflächen, bis hin zu speziellen Regelungen zum
Versiegelungsgrad, der Höhe von Gebäuden oder zulässigen Emissionen, wie z. B.
Schall oder Luftschadstoffen, getroffen. Diese Vorgaben werden als Festsetzungen bezeichnet. In Ihrer Gesamtheit legen diese im Geltungsbereich des Bebauungsplans fest,
was, wie und in welchem Umfang im Plangebiet gebaut werden kann. Die Gemeinde
beschließt den Bebauungsplan als Satzung, womit dieser rechtsverbindlich gegenüber
jedermann wird.
Aufbau und Methodik der Umweltprüfung
Um die Umweltauswirkungen des vorliegenden Bebauungsplans zu erfassen, zu beschreiben und zu bewerten, müssen zunächst die Festsetzungen des Bebauungsplans
Nr. 261/Na erläutert werden. Diese bilden den Rahmen für das spätere Vorhaben – in
diesem Fall die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks. Zusätzlich zur Beschreibung
der Festsetzungen des Plans wird das Anlagenkonzept eines Musterkraftwerks
(BoAplus) erläutert, dessen Errichtung der Bauleitplanung zugrunde gelegt wird.
Da der aufzustellende Bebauungsplan sich in einer Hierarchie verschiedener Planungen
(Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Flächennutzungsplan) befindet, müssen im
nächsten Schritt die umweltbezogenen Zielsetzungen dieser Pläne erläutert werden.
Dabei wird auch dargestellt, wie der Bebauungsplan diese Ziele berücksichtigt. Damit
wird sichergestellt, dass der Bebauungsplan inhaltlich nicht im Widerspruch zu diesen
Planungen steht. Gleichzeitig kann die Umweltprüfung die Ergebnisse von Umweltprüfungen auf diesen Planungsebenen nutzen (sogenannte Abschichtung).
Den eigentlichen Hauptteil der Umweltprüfung bildet die Erfassung, Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen und deren Begrenzung bzw. Vermeidung oder
Verminderung. Zur systematischen Aufbereitung erfolgt eine Unterteilung in verschiedene Schutzgüter. An erster Stelle steht dabei das Schutzgut Mensch, wobei hier die
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit im Mittelpunkt stehen. Danach werden
die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie die biologische
Vielfalt erfasst. Bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima erfolgt eine Fokussierung auf einzelne Umweltmedien. Abschließend erfolgt eine Erfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgü-
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ter. Letztere bilden z.B. die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf Baudenkmäler ab. Welche Schutzgüter betroffen sind, hängt von der konkreten Planung bzw. dem
Vorhaben ab, das auf der Grundlage der Planung realisiert werden kann. In diesem Fall
einem Braunkohlenkraftwerk und den hiervon ausgehenden Wirkfaktoren.
Für jedes der oben genannten Schutzgüter wird zunächst der derzeitige Umweltzustand dargestellt. Dabei ist besonders wichtig, ob bereits Vorbelastungen bestehen.
Diese können zum einen dazu führen, dass sich die Verträglichkeit gegenüber zusätzlichen Umweltbelastungen verringert, wenn zum Beispiel bestimmte gesetzlich vorgegebene Grenz- oder Richtwerte bereits überschritten sind oder sich die Überschreitung
erst aufgrund der zusätzlichen Belastung, die durch den Bebauungsplan ermöglicht
wird, ergibt. Zum anderen können Vorbelastungen auch dazu führen, dass zum Beispiel
ein Eingriff in das Landschaftsbild geringer ausfällt, wenn dieses bereits durch Bauwerke vorgeprägt ist.
Nach der Darstellung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt die Prognose über die
Entwicklung des Umweltzustandes für die Schutzgüter. Dabei erfolgt zunächst eine
Prognose der Umweltauswirkungen für den Fall, dass die Planung nicht durchgeführt
bei Durchführung der Planung. Durch den Vergleich zwischen der Entwicklung der
Umweltsituation ohne und mit Durchführung der Planung kann besonders deutlich
dargestellt werden, ob sich bereits hieraus eine Verbesserung oder Verschlechterung
der Umweltsituation ergibt. Abschließend müssen bereits bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter Maßnahmen aufgezeigt werden, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verringert oder ausgeglichen werden können. Dabei steht
die Vermeidung an erster Stelle. Die Vermeidung von Umweltauswirkungen bezieht
sich dabei immer auf den Fall der Durchführung der Planung. Sie wird nicht auf den Fall
der Nicht-Durchführung der Planung bezogen, der bereits vorab geprüft wurde (Status
Quo-Prognose). Lassen sich nachteilige Umweltauswirkungen nicht vermeiden, ist zu
prüfen, wie diese zumindest verringert werden können. Als letzte Möglichkeit muss
geprüft werden, ob die Umweltauswirkungen durch bestimmte Maßnahmen wieder
ausgeglichen werden können.
Neben dieser schutzgutbezogenen Betrachtung erfolgt auch eine Betrachtung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Hierbei wird geprüft, inwiefern
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wird (Status Quo-Prognose). Danach erfolgt die Prognose der Umweltauswirkungen
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sich Umweltauswirkungen gegenseitig verstärken können oder sogenannte Wirkungspfade bestehen. Ein klassischer Wirkungspfad ist z. B. der Eintrag von Luftschadstoffen
in den Boden, die hierüber auch in das Grundwasser gelangen können und damit wiederum auf das Schutzgut Mensch auswirken können.
Beschreibung des Planungsgegenstandes
Die Beschreibung des Planungsgegenstandes umfasst zum einen die Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 261/Na und zum anderen das Anlagenkonzept eines Musterkraftwerks (BoAplus), das auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans an
dem geplanten Standort errichtet werden kann. Über dieses Anlagenkonzept des Musterkraftwerks und die damit verbundenen Umweltauswirkungen werden die notwendigen Festsetzungen des Bebauungsplans entwickelt bzw. dahingehend überprüft, ob
diese entsprechend vollziehbar sind. Grundsätzlich kann ein zu errichtendes Kraftwerk
im Geltungsbereich von dieser Beschreibung zwar abweichen, die Festsetzungen des
Bebauungsplans bilden jedoch gerade im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung
und die Größe der baulichen Anlagen ein Maximum dessen ab, was an diesem Standort möglich ist. Hierdurch wird insbesondere sichergestellt, dass sich die Umweltauswirkungen in dem in der Umweltprüfung prognostizierten Rahmen bewegen. Daraus
resultierend ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit erheblichen zusätzlichen oder
anderen Umweltauswirkungen zu rechnen. Da diese jedoch nicht absolut ausgeschlossen werden können, werden die Umweltauswirkungen im Rahmen des Monitoring
durch die Stadt entsprechend überwacht (vgl. Kap. 10.8). Vielmehr ist aber damit zu
rechnen, dass die Umweltauswirkungen geringer ausfallen, insbesondere dann, wenn
der planungsrechtliche Rahmen, den der Bebauungsplan setzt, nicht vollständig ausgeschöpft wird. Darüber hinaus wird auch die Stillegung und der Rückbau einzelner bereits bestehender Kraftwerksanlagen am Standort Niederaußem dargestellt, der in
Verbindung mit einem Neubau an dem geplanten Standort erfolgen soll und in geeigneter Weise rechtlich abgesichert wird. Diese Faktoren sind maßgeblich für die Abschätzung der Umweltauswirkungen im Rahmen der Umweltprüfung.
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10.4
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10.4.1 Bebauungsplan
Das Plangebiet (Geltungsbereich des Bebauungsplans) befindet sich am nördlichen
Rand des Stadtteils Niederaußem. Südlich davon, lediglich durch den Verlauf der NordSüd-Bahn getrennt, schließt sich das bestehende Kraftwerk Niederaußem an das Plangebiet an. Im Nordwesten befinden sich die Hofanlagen "Klein Mönchhof" und "Groß
Mönchhof" sowie der Gillbach. Im Nordosten bildet der Verlauf der L 279n die Grenze
des Plangebietes. Im Südosten grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzte
Flächen.
Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na umfasst eine Fläche von
ca. 61 ha. Diese Fläche wird jedoch nur zu rund einem Drittel durch das geplante
Braunkohlenkraftwerk in Anspruch genommen. Im Bebauungsplan wird diese eigentliche Kraftwerksfläche als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“ festgesetzt. Diese umfasst rund 24,9 ha, wobei die Fläche nicht vollständig überbaut werden kann. Die hiervon tatsächlich überbaubare Grundstücksfläche beträgt rund 23 ha. Innerhalb dieser Fläche müssen die Anlagen und Gebäude des
geplanten Braunkohlenkraftwerks untergebracht werden. Eine wichtige Festsetzung
m3/Stunde, was nach dem derzeitigen Stand der Technik einer elektrischen Leistung
von rund 1.100-MW entspricht. In Verbindung mit weiteren luftemissionsbezogenen
Regelungen werden hierdurch insbesondere die Luftschadstoffemissionen begrenzt,
deren Auswirkungen im Rahmen der Umweltprüfung erfasst werden. Der Bereich des
sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ darf bis zu 90% versiegelt werden.
Diese hohe Versiegelungsrate ist notwendig, um ein Kraftwerk auf der im Verhältnis zu
anderen Standorten in der Region kleinen Fläche unterzubringen. Ein reduzierter Versiegelungsgrad auf der Fläche würde zwangsläufig zu einer größeren Gesamtfläche
führen, was aber unerwünscht ist. Sehr wichtig im Hinblick auf die optischen Wirkungen und damit auch den Einfluss auf das Landschaftsbild sind die Festsetzungen zu den
Höhen der baulichen Anlagen. Entsprechend dem Anlagenkonzept werden die Höhen
verschieden für einzelne Flächen innerhalb der überbaubaren Flächen festgesetzt.
Die restlichen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na werden
überwiegend temporär zur Baustelleneinrichtung benötigt. Die Baustelleneinrichtung
umfasst alle Anlagen und Gebäude, die während der Bauphase des Kraftwerks benö-
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bildet die Begrenzung auf einen maximalen Abgasvolumenstrom von 3,68 Millionen
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tigt werden. Hierzu gehören unter anderem Gebäude für die Bauleitung sowie Pausenräume für das Montagepersonal, Vorfertigungs- und Lagerflächen, aber auch Flächen
zur Lagerung von Bodenaushub. Diese Anlagen und Gebäude auf den Baustelleneinrichtungen sind während der Bauphase des geplanten Kraftwerks notwendig. Nach der
Aufnahme des kommerziellen Betriebs werden diese entweder in ihren ursprünglichen
Zustand versetzt oder ökologisch aufgewertet. Um sicherzustellen, dass die Flächen
nicht dauerhaft baulich genutzt werden können, ist im Bebauungsplan festgesetzt,
dass die Baustelleneinrichtungen jeweils bis zu einem bestimmten Zeitpunkt als solche
genutzt werden können. So können die Flächen B 1.1, B 1.2 und B 2 mit insgesamt 10,5
ha bis zum 31.12.2023 als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden. Danach werden diese zu Grünflächen umgewandelt und entsprechend mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Die Fläche B 3 mit 20,7 ha kann bis zum 31.12.2021 als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden. Danach wird auf dieser die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung wiederhergestellt. Darüber hinaus wird am östlichen Rand des
Bebauungsplans eine Fläche für ein Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken festgesetzt, die rund 0,9 ha umfasst. Hier wird das auf der Fläche des geplanten Kraftwerks
Gillbach eingeleitet. Bei Bedarf kann über das Becken auch Kühlwasser in den Gillbach
eingeleitet werden. Die restlichen Flächen bilden die bereits vorhandenen Straßen und
Bahntrassen, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden.
10.4.2 Musterkraftwerk (BoAplus)
Auf der als sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ im Bebauungsplan festgesetzten Fläche ist die Errichtung eines modernen Braunkohlenkraftwerks (BoAplus)
geplant. Analog zu der Festsetzung des Bebauungsplans sieht das Anlagenkonzept ein
Braunkohlenkraftwerk mit einem maximalen Abgasvolumenstrom von 3,68 Mio.
m3/Stunde vor. Dies entspricht nach dem derzeitigen Stand der Technik einer elektrischen Leistung von rund 1.100-MW.
Als Brennstoff für das Musterkraftwerk (BoAplus) dient mindestens zu 90 % Braunkohle aus den naheliegenden Tagebauen des Rheinischen Reviers. Technisch möglich und
lediglich optional vorgesehen ist auch der Einsatz von Biomasse, allerdings nur bis ma-
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anfallende Regenwasser gesammelt, gereinigt und anschließend kontrolliert in den
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ximal 10 % der jeweiligen Feuerungswärmeleistung aus nachwachsenden Rohstoffen
(NaWaRo) aus der Forst- und Landwirtschaft.
Das Musterkraftwerk (BoAplus) besteht aus verschiedenen Gebäuden mit unterschiedlichen Abmessungen. Im Hinblick auf die Verschattung, die optische Wirkung und die
Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind dabei insbesondere die Gebäudehöhen von
Bedeutung. Das größte Gebäude des geplanten Braunkohlenkraftwerkes bildet der
Dampferzeuger (Kesselhaus) mit einer Höhe von max. 150 m. Überragt wird dieses
Gebäude lediglich durch einen 180 m hohen Schornstein zur Abgasableitung. Angegliedert hieran befinden sich das Maschinenhaus, die Kohleaufbereitung sowie das
Schaltanlagengebäude mit Bauhöhen von bis zu max. 100 m. Zur Kühlung ist ein Hybridkühlturm mit einer Bauhöhe von max. 100 m vorgesehen. Die Besonderheiten des
Hybridkühlturms liegen darin, dass dieser zum einen eine deutlich niedrigere Bauhöhe
als vergleichbare konventionelle Kühltürme hat und zum anderen im Betrieb tagsüber
überwiegend nicht sichtbaren Schwaden emittiert.
Neben der Möglichkeit einer Kraft-Wärme-Kopplung ist auch die Möglichkeit zur CO2Abscheidung vorgesehen. Ein Vorteil des Standortes ist vor allem darin zu sehen, dass
das geplante Musterkraftwerk (BoAplus) mitgenutzt werden können, was insbesondere für die Standortwahl mitentscheidend ist.
10.4.3 Stilllegung und Rückbau bestehender Kraftwerksanlagen
Unabhängig von der Planung eines neuen Braunkohlenkraftwerks erfolgt nach Angaben des heutigen Kraftwerksbetreibers RWE Power (vergleiche auch Unterlagen zur 5.
Änderung des Regionalplans Köln) die endgültige Stilllegung der Kraftwerksblöcke A
und B (2 x 150 MW) am Standort Niederaußem bis Ende 2012. Weiter wird im Rahmen
der Umweltprüfung auch berücksichtigt, dass nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) am vorhandenen Standort (außerhalb des Geltungsbereichs der 125. FNP-Änderung) in Niederaußem die Blöcke C bis F (4 x 300 MW) endgültig stillgelegt werden. Dies wird in rechtlich
geeigneter Weise abgesichert. In Folge der Stilllegung dieser vier 300-MW-
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die bereits vorhandenen Kraftwerksinfrastrukturen am Standort Niederaußem durch
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Kraftwerksblöcke kommt es zu einer Verringerung der Luftschadstoffemissionen, der
Schallemissionen, der CO2-Emissionen, der Verschattung und des Braunkohlebedarfs.
Weiterhin soll zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und der
optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes nach Aufnahme seines kommerziellen
Betriebes auf dem bestehenden Standort Niederaußem der ebenerdige Rückbau des
Kamins West (Höhe rund 200 Meter) sowie der ebenerdige Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme erfolgen. Zusätzlich und ebenfalls auf
dem bestehenden Standort ist der Rückbau des nach Realisierung eines Kraftwerks
nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen.
Auch die vorgenannten Rückbaumaßnahmen werden in rechtlich geeigneter Weise
abgesichert.
Beschreibung der Umweltauswirkungen
Im Folgenden werden die einzelnen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter in zusammengefasster Form dargestellt. Dabei ist grundsätzlich zwischen anlagen-, bauund betriebsbedingten Umweltauswirkungen zu unterscheiden. Bei den anlagenbedingten Auswirkungen handelt es sich um solche, die sich alleine durch das Vorhandensein des Kraftwerks ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Auswirkungen
durch die Überbauung von Flächen (Flächeninanspruchnahme) sowie die räumliche
Wirkung durch die Baukörper und die Verschattung. Bedingt durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks kommen weitere Umweltauswirkungen hinzu. Hierzu gehören
insbesondere Luftschadstoffemissionen, Stoffeinträge in den Boden und das Wasser
über die Luft sowie Schallemissionen. Diese anlagen- und betriebsbedingten Umweltauswirkungen sind regelmäßig dauerhaft – solange das Kraftwerk besteht und betrieben wird. Hiervon zu unterscheiden sind die baubedingten Auswirkungen, die grundsätzlich nur während der Bauphase vorkommen und nach der Errichtung eines Kraftwerks wieder aufhören. Hierzu gehören zum Beispiel Baustellenverkehr oder Baulärm.
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10.5.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Für das Schutzgut Mensch sind insbesondere die Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit sowie die Erholung zu untersuchen. Darüber hinaus sind auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen in der näheren Umgebung zu betrachten.
Vorbelastungen bestehen im Plangebiet sowie in der Umgebung aufgrund von Luftschadstoffen, wobei sich diese auf einem für das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau
befinden. Vorbelastungen durch den Kraftwerksbetrieb und die damit verbundenen
Schallemissionen ergeben sich durch die bereits vorhandenen Kraftwerksblöcke am
Standort Niederaußem, wodurch es insbesondere in Auenheim zu Überschreitungen
von Immissionsrichtwerten (für Schall) insbesondere in der Nacht (Zeitraum von 22.00
Uhr bis 6.00 Uhr) kommt. Außerdem kommt es in Verbindung mit dem bestehenden
Kraftwerk am Standort Niederaußem durch die Bildung von sichtbaren WasserdampfSchwaden in der Folge zur Verschattung angrenzender Bereiche. Diese Verschattung
stellt ebenfalls eine Vorbelastung dar. Weitere Vorbelastungen ergeben sich durch die
optische Wirkung der Baukörper am bestehenden Standort.
rung der Situation, d.h. die bereits vorhandenen Vorbelastungen bleiben bestehen.
Durch die Realisierung der Planung in Verbindung mit der Stilllegung der vier 300-MWBlöcke am Standort Niederaußem kommt es in der Summe zu einer Verbesserung der
Belastungssituation durch Luftschadstoffe. Gleichfalls eine Verbesserung ergibt sich bei
der Betrachtung der Schallimmissionen aus dem Kraftwerksbetrieb. Durch die Planung
des neuen Kraftwerks kommt es in Verbindung mit der Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem zu einer Verringerung der Schallimmission. Auch
die verkehrliche Situation wird sich aufgrund der Verringerung von Revisionsarbeiten
an einem neuen Kraftwerk verbessern, wobei anzumerken ist, dass sich diese bereits
heute als verträglich darstellt. In Verbindung mit der Baustelleneinrichtung ist nicht zu
befürchten, dass es in der Phase der Errichtung zu Unverträglichkeiten hinsichtlich der
verkehrlichen Situation kommt. Durch den Betrieb eines Hybridkühlturms in Verbindung mit der Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem
kommt es in Bezug auf die Verschattung insgesamt zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation. Dies stellt sich als Abnahme der Verschattung bzw. Erhöhung der poten-
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Wird die Planung nicht durchgeführt, kommt es nicht zu einer wesentlichen Verände-
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ziell möglichen Sonnenstunden im Umfeld des Bebauungsplans und des bestehenden
Kraftwerks dar. Aufgrund der bereits vorhandenen Kraftwerksblöcke kommt es in Verbindung mit der Errichtung des Musterkraftwerks nicht zu einer relevanten optisch
bedrängenden Wirkung durch das neue Kraftwerk gegenüber vorhandenen Wohnstandorten. Keine oder nur geringe Bedeutung für das Umfeld des Kraftwerks haben
Lichtimmissionen, elektromagnetische Felder oder Geruchsimmissionen. Eine erhöhte
Strahlenbelastung in Form von Radioaktivität durch die Verwendung von Braunkohle
als Brennstoff kann ausgeschlossen werden.
Durch die Überplanung bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans, können diese zum Teil dauerhaft versiegelt werden und
gehen damit als landwirtschaftliche Produktionsflächen verloren. Dies betrifft das im
BPlan Nr. 261/Na festgesetzte sonstige Sondergebiete „Braunkohlenkraftwerk“, in
dem ca. 22,4, ha überbaut und damit versiegelt werden dürfen. In der Region und der
Gemarkung Bergheim stehen jedoch weiterhin landwirtschaftliche Flächen in großem
Umfang zu Verfügung. Die Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung durch
die Flächeninanspruchnahme ist daher nicht erheblich. Eine Beeinträchtigung der
schadstoffimmissionen und Stoffeinträge ist auch aufgrund der Entlastungseffekte
nicht zu befürchten. Aufgrund der geringen Eignung des Plangebietes für die Erholung
wird diese Funktion nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb sowie die Unterbringung des Montagepersonals führen ebenfalls nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.
Im Bebauungsplan werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen getroffen. Hierzu gehören insbesondere
luftschadstoffbezogene Regelungen zur Begrenzung von Emissionen.
Insgesamt können damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit aus der Errichtung, der Anlage sowie dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeschlossen werden. Vielmehr
kommt es durch die Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem
in Verbindung mit der Neuerrichtung zu einer Verbesserung der Umweltsituation.
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landwirtschaftlichen Produktionsflächen im Umfeld durch Verschattung oder Luft-
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10.5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt können sich
unmittelbar durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie mittelbar durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge sowie Schall- und Lichtimmissionen ergeben. Gerade durch Luftschadstoffimmissionen können sich Beeinträchtigungen auch weiter
entfernt liegender Schutzgebiete ergeben. Dies wurde im Rahmen einer speziellen
Fauna Flora Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) untersucht, deren Ergebnisse in
die Umweltprüfung integriert sind (vgl. Kap.4). Darüber hinaus wurden auch im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung die Auswirkungen auf bestimmte, gesetzlich
besonders unter Schutz stehende Tierarten untersucht.
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand nicht relevant verändert.
Mit der Durchführung der Planung kommt es zur Inanspruchnahme bislang überwiegend unversiegelter Freiflächen für die bauliche Nutzung sowie möglichen Auswirkungen in der unmittelbaren Umgebung durch Schall- und Lichtimmissionen,
erfassen sind Veränderungen im Hinblick auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge.
Der Verlust der Freiflächen (Flächeninanspruchnahme) ist trotz der Beschränkung der
überbaubaren Grundstücksfläche auf rund 22,4 ha aufgrund der Dauerhaftigkeit dieser
Auswirkung als erheblich einzustufen. Dies kann jedoch durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, ausgeglichen werden.
In Bezug auf die Luftschadstoffimmissionen kommt es unter Berücksichtigung der mit
dem Neubau verbundenen Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem zu einer Verbesserung der Belastungssituation. Dadurch können auch Auswirkungen auf weiter entfernt befindliche Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden.
Erhebliche Auswirkungen auf besonders geschützte Arten können durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, die bereits vor der Umsetzung der Planung auszuführen
sind (Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), vermieden werden. Damit ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na auch im Hinblick auf den Artenschutz unbedenklich.
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Verschattung, optische Wirkung sowie Zerschneidung von Lebensräumen. Ebenso zu
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Zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
erfolgt eine Minimierung des Flächenverbrauchs durch die Einschränkung der
überbaubaren Fläche, die Emissionsbegrenzung von Luftschadstoffen sowie weiteren
Kompensationsmaßnahmen, die im Bebauungsplan Nr. 261/Na festgesetzt werden.
Insgesamt können damit erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere,
Pflanzen und biologische Vielfalt durch Luftschadstoffe ausgeschlossen werden. Die
Beeinträchtigungen aufgrund des Verlusts von Lebensräumen bedingt durch Flächenverbrauch sowie artenschutzrechtliche Konflikte können durch entsprechende Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden.
10.5.3 Schutzgut Boden
Unmittelbare Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie mittelbar durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge in das Schutzgut.
schaftliches Ertragsvermögen auf, werden aber zum Teil bereits aufgrund der temporären Zwischennutzung als Baustelleneinrichtungsflächen für den Kraftwerksneubau
Block K (BoA 1) am Standort Niederaußem bereits nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Vorbelastungen durch Schwermetalle und andere Schadstoffe liegen nicht vor.
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand nicht relevant verändert.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na werden die Voraussetzungen für
die bauliche Inanspruchnahme bislang unversiegelter Bodenbereiche geschaffen. Hiervon sind insbesondere die Flächen im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ betroffen, von denen rund 22,4 ha dauerhaft versiegelt werden können. Diese Auswirkung auf das Schutzgut Boden ist als erheblich einzustufen, wobei sie
durch entsprechende Maßnahmen zum Ausgleich kompensiert werden kann. Die Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad sind insgesamt als nicht erheblich
einzustufen, da zum einen die Vorbelastungen gering sind und sich zum anderen durch
die Stilllegung der 4 x 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am bestehenden Standort
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Die im Plangebiet vorhandenen Flächen weisen ein hohes bis sehr hohes landwirt-
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Niederaußem in Verbindung mit der Errichtung des Musterkraftwerks (BoAplus) im
Geltungsbereich des Bebauungsplans nochmals eine Verringerung der Luftschadstoffimmissionen ergibt.
10.5.4 Schutzgut Wasser
Bei den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind insbesondere die Flächeninanspruchnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu betrachten. Darüber hinaus
sind die Auswirkungen im Hinblick auf die Einleitung von Kühl- und Betriebsabwasser
sowie Niederschlagswasser in den Gillbach zu betrachten. Ebenso sind Stoffeinträge
über den Luftpfad in das Schutzgut Wasser im Rahmen des Betriebs möglich. Während
der Bauphase kann es auch zu Stoffeinträgen aus dem Baustellenbetrieb kommen.
Das einzige Oberflächengewässer in der Umgebung des Bebauungsplans Nr. 261/Na ist
der Gillbach, der sich aus Naturschutz- und gewässerökologischer Sicht als relativ
hochwertig darstellt.
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
verändert.
Mit Durchführung der Planung werden die Voraussetzungen für die dauerhafte Versiegelung von Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans geschaffen, wodurch es
speziell im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ zu einer
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kommt. Diese Beeinträchtigung ist
aufgrund der Größe von rund 22,4 ha als erheblich einzustufen, jedoch mit anderen
Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, kompensierbar.
Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb können bei einer
ordnungsgemäßen Baustellenführung und dem Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden Stoffen ausgeschlossen werden. Die zukünftige Einleitung von Wasser in
den Gillbach kann insbesondere vor dem Hintergrund der Stilllegung der 4 x 300-MW
Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem in Verbindung mit dem Neubau so beeinflusst werden, dass sich eine Verbesserung der Situation ergeben kann. Vor diesem
Hintergrund können auch erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund von Stoffeinträ-
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Umweltzustand des Schutzgutes Wasser und insbesondere des Gillbachs nicht relevant
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gen in das Grundwasser über den Luftpfad ausgeschlossen werden. Vielmehr ist mit
einer Verbesserung der Situation zu rechnen.
10.5.5 Schutzgut Luft und Klima
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft können sich durch die Errichtung und
den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 261/Na durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie durch die Verschattung
durch Baukörper und sichtbare Schwaden der Kühltürme und Schornsteine und den
damit verbundenen Auswirkungen auf das lokale Klima ergeben. Im Hinblick auf die
mit dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerk verbundenen CO2-Emissionen sind auch
die Auswirkungen auf das globale Klima zu betrachten.
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand des Schutzgutes Klima und Luft nicht relevant verändert.
Im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ des Bebauungsplans
kommt es durch die Möglichkeit zur Überbauung auf einer Fläche von rund 22,4 ha zu
am Tage gekennzeichnet ist. Diese Auswirkungen beschränken sich jedoch auf die
Kraftwerksfläche selbst und auf das unmittelbare Umfeld des Kraftwerks und können
durch die Entstehung von Kaltluft auf den umgebenden Freiflächen ausgeglichen werden. Damit ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das lokale Klima. Auswirkungen auf das globale Klima durch CO2-Emissionen sind nicht zu befürchten, da die
zusätzlichen CO2-Emissionen des Musterkraftwerks (BoAplus) vollständig durch die
Stilllegung der 4 x 300-MW Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem kompensiert werden können. In der Summe verringert sich der CO2-Ausstoß dadurch sogar
deutlich. Vor dem Hintergrund der Stilllegung der 4 x 300-MW Kraftwerksblöcke C bis F
am Standort Niederaußem in Verbindung mit dem Neubau im Geltungsbereich verringert sich die Gesamtbelastung durch Luftschadstoffe, wodurch es zu einer Verbesserung der bestehenden Situation kommt.
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einer kleinklimatischen Veränderung, die insbesondere durch eine starke Aufheizung
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10.5.6 Schutzgut Landschaft
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na können sich Auswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft aufgrund der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks insbesondere durch die Flächeninanspruchnahme sowie die Errichtung der Gebäude und deren
optische Wirkung ergeben. Dies gilt gleichfalls für Flächen und Gebäude im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen für die Dauer der Errichtung bis zur Wiederherstellung
der landwirtschaftlichen Flächen bzw. Anlage der geplanten Ausgleichsflächen nach
Durchführung der Bauarbeiten. Betriebsbedingt können sich Auswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft durch die optische Wirkung der Gebäude sowie der Kühlturmschwaden ergeben.
Vorbelastungen des Landschaftsbildes in der Region ergeben sich durch die drei
Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath
sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Eine erhebliche optische und akustische Vorbelastung besteht zudem durch die
Autobahn A 61. Die unmittelbare Umgebung des Bebauungsplans weist keine besonBei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich keine relevanten
Veränderungen des Umweltzustandes des Schutzgutes Landschaft ergeben.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Flächenverbrauch kann im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Anders stellt sich dies im Hinblick auf die optische
Wirkung dar, da die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks unvermeidbar zu einer
Veränderung der Landschaft führt. Insbesondere aufgrund der Höhe der baulichen
Anlagen von bis zu 150 m (Kesselhaus) bzw. 180 m (Schornstein) kann das geplante
Kraftwerk nicht nur im Plangebiet, sondern auch noch aus weiter Entfernung optisch
wahrgenommen werden. Aufgrund der unmittelbaren Errichtung eines neuen Kraftwerks angrenzend am bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem kommt es jedoch nicht zu einer grundlegend neuen Situation. Gleichwohl verbleibt ein Eingriff in
Natur und Landschaft, der aber durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, die im
Bebauungsplan festgesetzt werden, kompensiert werden kann. Positiv für das Landschaftsbild werden sich darüber hinaus die Rückbaumaßnahmen auf dem Kraftwerks-
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dere Eignung für die Erholungsnutzung auf.
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bestandsgelände auswirken, die nach dem Neubau des Musterkraftwerks (BoAplus)
und der Aufnahme des Betriebs durchgeführt werden.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Baustellenbetrieb ist aufgrund
der zeitlichen Beschränkung bzw. des Rückbaus der Baustelleneinrichtungsflächen nur
gering und daher nicht erheblich.
10.5.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na können sich durch die Anlage eines Braunkohlenkraftwerks Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige
Sachgüter durch Flächeninanspruchnahme sowie optische Beeinträchtigungen ergeben. Zusätzlich können sich betriebsbedingte Auswirkungen durch Verschattung (Gebäude und sichtbare Schwaden) sowie durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ergeben. In Bezug auf die Bauphase (Baustellenbetrieb) ist zu prüfen, ob hieraus
Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter möglich sind.
In der Umgebung des Bebauungsplans Nr. 261/Na befinden sich verschiedene einzelne
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich keine relevanten
Veränderungen des Umweltzustandes für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ergeben.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na bzw. der Realisierung eines
Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter durch die Flächeninanspruchnahme, da keine
unmittelbare Beeinträchtigung erfolgt. Eine Prospektion mit anschließender
Sachverhaltsermittlung wird ab dem zweiten Halbjahr 2012 nach Aberntung durchgeführt und bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen.
Eine gewisse Beeinträchtigung ergibt sich durch die optische Wirkung des Kraftwerks
auf bestehende Kulturgüter, was jedoch in der Summe als nicht erheblich einzustufen
ist. Durch den Baustellenbetrieb ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter zu rechnen.
Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
oder im Ensemble geschützte Bereiche, die als Kulturgüter geschützt sind.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Zusammenfassend ergeben sich damit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter.
10.6
Wechselwirkungen
Die Schutzgüter stehen zum Teil untereinander in Wechselwirkung und beeinflussen
sich dabei gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei kann es theoretisch zur
Summierung von Wirkungen in Form von kumulativen Belastungen, die Belastung von
Umweltmedien über Wirkungspfade (z. B. Luft-Boden-Wasser) oder zur Verlagerung
von Umweltbelastungen kommen.
Im Rahmen der Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na haben
sich jedoch keine Veränderungen bei der Einschätzung der Auswirkungen aufgrund von
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ergeben. Insbesondere durch die Einhaltung von Grenzwerten bei den Luftschadstoffimmissionen wird sichergestellt, dass
sich über Wirkungspfade keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden,
10.7
Alternativen
Eine wichtige Funktion der Umweltprüfung besteht in der Untersuchung räumlicher
und konzeptioneller Alternativen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auf
den verschiedenen Planungsebenen Umweltprüfungen durchgeführt werden, auf denen jeweils verschiedene Alternativen geprüft werden.
Im Rahmen der Umweltprüfung zur 5. RPlan-Änderung wurden bereits Standortalternativen auf regionaler Ebene untersucht. Hierbei kommt die Bezirksregierung zum Ergebnis, dass der Standort Niederaußem die verträglichste Alternative für den Neubau
eines Braunkohlenkraftwerks ist.
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung (125. FNP-Änderung) wurden verschiedene Flächenalternativen im Hinblick auf den räumlichen Anschluss an den bestehenden
Kraftwerkstandort Niederaußem untersucht. Kriterien für die Prüfung der Flächen waren hierbei die Entfernung zum bestehenden Standort, die Flächengröße, die Möglichkeit der verkehrlichen Anbindung sowie der Abstand zu bestehenden Wohnstandorten
Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
Wasser und in der Folge auch den Menschen ergeben.
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
in der Umgebung und damit einhergehende Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigungen. Hierbei wurde das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 261/Na wiederum als
am besten geeignete Anschlussfläche für den Standort eines neuen Kraftwerks eingestuft. Die Nutzung des bestehenden Kraftwerksstandortes schied nach Prüfung aus.
Denn hierfür wären vom Flächenbedarf die Fläche der beiden 150-MW-Blöcke (A und
B) und die Fläche der vier 300-MW-Blöcke (C bis F) sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Eine Stilllegung dieser Anlagen vor der Aufnahme des kommerziellen Betriebs
eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist jedoch nicht möglich, da
die Verstromungskapazität der 4 x 300-MW-Blöcke zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung notwendig ist. Ebenfalls im Rahmen der Umweltprüfung zur 125. FNPÄnderung wurden die Standortalternativen für die Baustelleneinrichtungsflächen untersucht. Im Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass durch die in den Bebauungsplan
übernommenen Baustelleneinrichtungsflächen (B 1 bis B 3) die bauzeitlichen Belastungen am geringsten sind. Dies ergibt sich insbesondere aufgrund der günstigen
verkehrlichen Anbindung dieser Flächen bzw. der räumlichen Nähe zum vorgesehenen
Kraftwerkstandort.
Nutzung im Bebauungsplan haben sich nicht ergeben. Vielmehr stellt sich die Festsetzung als sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ im Hinblick auf die mit der
Planung verfolgten Ziele als beste Variante dar. Technische Alternativen können im
Rahmen nachfolgender immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren bei der
hierbei durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht werden.
10.8
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB muss die Kreisstadt Bergheim die erheblichen Umweltauswirkungen, die im Rahmen der Umweltprüfung prognostiziert wurden überwachen um unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen. Die Kreisstadt Bergheim setzt hierfür ein Monitoring zum einen
durch eigene Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplans Nr. 261/Na und zum anderen durch Nutzung von Informationen anderer
Fachbehörden um.
Begründung TEIL B
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Konzeptionelle Alternativen im Hinblick auf die Festsetzungen der Art der baulichen
BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
Verwendete Unterlagen
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Standort Niederaußem, 15.06.2012.
argumet/SIMUPLAN 2012, Modellierung der Verschattungseffekte durch sichtbare
Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am Standort Niederaußem, 02.04.2012.
Bezirksregierung Köln 2012a, Gebietsentwicklungsplan (heute: Regionalplan) für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21.05.2001 (GV.NRW. Nr. 15 vom 21.05.2001, S. 196), zuletzt geändert durch die
21. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, im Gebiet der Stadt
Bergheim (GV.NRW 2012, S. 153).
Bezirksregierung Köln 2012b, 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem,
Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus), Entwurf: Mai 2012.
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Vegetationsperioden 2005 – 2010 an bis zu 6 Stationen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Umgebung der Braunkohlenkraftwerke Niederaußem und Neurath,
Zusammenfassender Bericht, Geisenheim 2011.
Eurofins/GfA 2008, Vorbelastungsmessungen für die geplante Modernisierung der
Blöcke G und H des Kraftwerks Niederaußem.
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IVV 2012, Kreisstadt Bergheim, Flächennutzungsplan, 125. Änderung Bebauungsplan
Nr. 261/Na Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem, Verkehrsuntersuchung, Ergebnisbericht, Juli 2012.
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LANUV 2010, Klima und Klimawandel in Nordrhein-Westfalen, Daten und Hintergründe, Fachbericht 27, Recklinghausen 2010.
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Begründung TEIL B
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
11
BPlan Nr. 261/Na
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
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BPlan Nr. 261/Na
Umweltbericht
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Begründung TEIL B
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Vorentwurf (30.07.2012)
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Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na
TÜV Nord Systems 2012, Angaben für die Umweltprüfung gemäß § 9 ROG vom
18.4.2012.