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Beschlussvorlage (BP - Umweltbericht)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,4 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41

Inhalt der Datei

BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Begründung zum Bebauungsplan Nr. 261/Na Teil A: Begründung zum Bebauungsplan Teil B: Umweltbericht zur Begründung Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Teil C: Anlagen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite I BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Teil B: Umweltbericht zur Begründung Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung .............................................................................................................. 1 1.1 Anlass ............................................................................................................................. 1 1.2 Ziel der Umweltprüfung................................................................................................. 1 1.3 Konzept der Umweltprüfung ......................................................................................... 1 1.4 Methodik........................................................................................................................ 3 1.5 Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ................. 6 2. Ziele und Inhalte der Planung .............................................................................. 11 2.1 Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 261/Na .............................................................. 11 2.2 Plangebiet .................................................................................................................... 11 2.3 Art und Umfang der Planung ....................................................................................... 13 2.3.1 Sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk" ....................................................... 13 2.3.2 Sonstiges Sondergebiet "Baustelleneinrichtungsfläche"............................................. 16 2.3.3 Verkehrsflächen und Fläche für die Abwasserbeseitigung .......................................... 16 2.3.4 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ...................................................................................... 16 2.4 Bedarf an Grund und Boden ........................................................................................ 17 2.5 Beschreibung des Anlagenkonzeptes .......................................................................... 18 2.6 Stilllegung und Rückbau bestehender Kraftwerksanlagen .......................................... 21 3. Ziele des Umweltschutzes .................................................................................... 24 3.1 Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachgesetze ................................................. 24 3.2 Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachpläne und sonstige Umweltschutzvorgaben ............................................................................................... 29 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite II Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht ..................................................................................................... 1 BPlan Nr. 261/Na 3.2.1 Vorgaben der Raumordnung ....................................................................................... 29 3.2.1.1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen .......................................................... 29 3.2.1.2 Regionalplan Regierungsbezirk Köln............................................................................ 36 3.2.2 Vorgaben der Bauleitplanung ...................................................................................... 40 3.2.2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................................... 40 3.2.2.2 Verbindliche Bauleitplanung........................................................................................ 42 3.2.3 Landschaftsplanung ..................................................................................................... 42 3.2.4 Klimaschutzziele........................................................................................................... 45 4. Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ............................. 47 5. Umweltmerkmale und -zustand sowie Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......................................................................................... 50 5.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ........................................................ 51 5.1.1 Untersuchungsraum .................................................................................................... 52 5.1.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................... 53 5.1.2.1 Vorbelastungen durch Luftschadstoffe ....................................................................... 54 5.1.2.2 Vorbelastungen durch Kraftwerksbetrieb (Schallimmissionen) .................................. 62 5.1.2.3 Vorbelastungen durch Straßenverkehr ....................................................................... 65 5.1.2.4 Vorbelastung durch Verschattung ............................................................................... 66 5.1.2.5 Vorbelastung durch optische Wirkung ........................................................................ 67 5.1.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................................................................. 68 5.1.4 Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................... 68 5.1.4.1 Bewertungsmaßstäbe .................................................................................................. 69 5.1.4.2 Abstände zu Wohngebieten ........................................................................................ 70 5.1.4.3 Luftschadstoffimmissionen.......................................................................................... 71 5.1.4.4 Gerüche........................................................................................................................ 73 5.1.4.5 Schallimmissionen (Kraftwerksbetrieb) ....................................................................... 74 5.1.4.6 Schallimmissionen (Verkehr) ....................................................................................... 78 5.1.4.7 Verschattung................................................................................................................ 81 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite III Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.1.4.8 Optische Wirkung ........................................................................................................ 83 5.1.4.9 Lichtimmissionen ......................................................................................................... 86 5.1.4.10 Elektromagnetische Felder .......................................................................................... 86 5.1.4.11 Flächeninanspruchnahme (landwirtschaftliche Nutzung) ........................................... 87 5.1.4.12 Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge (landwirtschaftliche Nutzung)............ 87 5.1.4.13 Verschattung (landwirtschaftliche Nutzung) ............................................................... 88 5.1.4.14 Erholung ....................................................................................................................... 88 5.1.4.15 Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb ............................................................... 89 5.1.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen ......................................................................................... 90 5.1.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit................................................................................................................... 92 5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...................................................... 95 5.2.1 Untersuchungsraum .................................................................................................... 95 5.2.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................... 97 5.2.2.1 Biotoptypen und -vernetzung ...................................................................................... 97 5.2.2.2 Artenbestand ............................................................................................................... 98 5.2.2.3 Schutzgebietsausweisungen ...................................................................................... 100 5.2.2.4 Vorbelastungen.......................................................................................................... 102 5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................................ 105 5.2.4 Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 105 5.2.5 Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 106 5.2.5.1 Flächeninanspruchnahme.......................................................................................... 109 5.2.5.2 Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge .......................................................... 110 5.2.5.3 Artenschutzrechtliche Belange .................................................................................. 113 5.2.5.4 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete ................................................................... 117 5.2.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 117 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite IV Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.16 Unterbringung von Bauarbeitern und Montagepersonal............................................ 89 BPlan Nr. 261/Na 5.2.7 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ........................................................................................................................ 120 5.3 Schutzgut Boden ........................................................................................................ 121 5.3.1 Untersuchungsraum .................................................................................................. 121 5.3.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 121 5.3.2.1 Geologie ..................................................................................................................... 122 5.3.2.2 Böden ......................................................................................................................... 122 5.3.2.3 Bewertung der Bodenfunktionen .............................................................................. 123 5.3.2.4 Altlasten ..................................................................................................................... 123 5.3.2.5 Bodenbelastungen ..................................................................................................... 123 5.3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................................ 124 5.3.4 Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 124 5.3.4.1 Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 124 5.3.4.2 Flächeninanspruchnahme.......................................................................................... 126 5.3.4.3 Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb .................................................................. 127 5.3.4.4 Stoffeinträge über den Luftpfad ................................................................................ 127 5.3.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 128 5.3.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Boden .................................................... 129 5.4 Schutzgut Wasser ...................................................................................................... 130 5.4.1 Untersuchungsraum .................................................................................................. 130 5.4.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 130 5.4.2.1 Grundwasser .............................................................................................................. 130 5.4.2.2 Oberflächengewässer ................................................................................................ 131 5.4.2.3 Schutzgebietsausweisungen ...................................................................................... 132 5.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................................ 132 5.4.4 Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 132 5.4.4.1 Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 132 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite V Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na 5.4.4.2 Flächeninanspruchnahme.......................................................................................... 133 5.4.4.3 Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb .................................................................. 134 5.4.4.4 Einleitungen in den Gillbach ...................................................................................... 134 5.4.4.5 Stoffeinträge über Luftpfad ....................................................................................... 135 5.4.4.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 136 5.4.5 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Wasser................................................... 137 5.5 Schutzgut Luft und Klima ........................................................................................... 138 5.5.1 Untersuchungsraum .................................................................................................. 138 5.5.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 138 5.5.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................................ 140 5.5.4 Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 140 5.5.4.1 Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 140 5.5.4.2 Auswirkungen auf das lokale Klima ........................................................................... 141 5.5.4.3 Auswirkungen auf das globale Klima ......................................................................... 142 5.5.4.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft........................................................................ 142 5.5.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 144 5.5.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Luft und Klima ....................................... 145 5.6 Schutzgut Landschaft ................................................................................................. 145 5.6.1 Untersuchungsraum .................................................................................................. 145 5.6.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 147 5.6.2.1 Landschaftsbild .......................................................................................................... 147 5.6.2.2 Schutzgebiete ............................................................................................................ 147 5.6.2.3 Vorbelastungen.......................................................................................................... 148 5.6.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................................ 148 5.6.4 Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 148 5.6.4.1 Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 149 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite VI Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na 5.6.4.2 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme ....................................................... 150 5.6.4.3 Auswirkungen durch optische Wirkung..................................................................... 150 5.6.4.4 Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb ............................................................. 151 5.6.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 152 5.6.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Landschaft ............................................. 153 5.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter .................................................................. 154 5.7.1 Untersuchungsraum .................................................................................................. 154 5.7.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand .................................................. 155 5.7.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................................ 155 5.7.4 Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................. 156 5.7.4.1 Bewertungsmaßstäbe ................................................................................................ 156 5.7.4.2 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme ....................................................... 156 5.7.4.3 Auswirkungen durch optische Beeinträchtigungen................................................... 157 5.7.4.4 Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ........................ 158 5.7.4.5 Auswirkungen durch Baustellenbetrieb .................................................................... 158 5.7.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen ....................................................................................... 158 5.7.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............. 159 6. Wechselwirkungen ............................................................................................ 160 7. Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen .................................................... 165 8. In Betracht kommende andere Planungsmöglichkeiten ...................................... 168 8.1 Nullvariante ............................................................................................................... 168 8.2 Planungsvarianten ..................................................................................................... 168 8.2.1 Regionale Standortalternativen ................................................................................. 168 8.2.2 Örtliche Standortalternativen.................................................................................... 169 8.2.3 Baustelleneinrichtungsflächen .................................................................................. 171 8.2.4 Konzeptalternativen .................................................................................................. 172 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite VII Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na 8.2.5 Technische Alternativen ............................................................................................ 172 9. Weitere Angaben zur Umweltprüfung ................................................................ 173 9.1 Schwierigkeiten bei der Ermittlung ........................................................................... 173 9.2 Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) ............................................ 173 10. Allgemein verständliche Zusammenfassung ....................................................... 174 10.1 Zweck der Umweltprüfung ........................................................................................ 174 10.2 Gegenstand der Umweltprüfung ............................................................................... 174 10.3 Aufbau und Methodik der Umweltprüfung ............................................................... 175 10.4 Beschreibung des Planungsgegenstandes ................................................................. 177 10.4.1 Bebauungsplan .......................................................................................................... 178 10.4.2 Musterkraftwerk (BoAplus) ....................................................................................... 179 10.4.3 Stilllegung und Rückbau bestehender Kraftwerksanlagen ........................................ 180 10.5 Beschreibung der Umweltauswirkungen................................................................... 181 10.5.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ...................................................... 182 10.5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................... 184 10.5.3 Schutzgut Boden ........................................................................................................ 185 10.5.4 Schutzgut Wasser ...................................................................................................... 186 10.5.5 Schutzgut Luft und Klima ........................................................................................... 187 10.5.6 Schutzgut Landschaft ................................................................................................. 188 10.5.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ......................................................... 189 10.6 Wechselwirkungen .................................................................................................... 190 10.7 Alternativen ............................................................................................................... 190 10.8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ........................................................... 191 11 Verwendete Unterlagen .................................................................................... 192 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite VIII Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na Übersichtsplan (ohne Maßstab) ................................................................... 12 Abbildung 2: Rückbaumaßnahmen nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des neuen Braunkohlenkraftwerks .............................................................. 23 Abbildung 3: Landesentwicklungsplan NRW - Teil B – Auszug .......................................... 30 Abbildung 4: Zeichnerische Darstellung des RPlan und der 5. RPlan-Änderung ............... 37 Abbildung 5: LPlan 7 – Entwicklungs- und Festsetzungskarte – Auszug............................ 43 Abbildung 6: Untersuchungsraum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ...... 53 Abbildung 7: Lage der Immissionsorte zur Beurteilung von Schallimmissionen (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) ...................................... 63 Abbildung 8: Verkehrserhebung 2005 und 2010............................................................... 66 Abbildung 9: Veränderung der jährlichen Sonnenscheindauer durch Verschattung ........ 82 Abbildung 10: Geprüfte Standorte zur Beurteilung der optischen Wirkung (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) ...................................... 84 Abbildung 11: Untersuchungsraum der artenschutzrechtlichen Prüfung........................... 96 Abbildung 12: Biotopverbundflächen im Geltungsbereich sowie im Nahbereich des Bebauungsplans ........................................................................................... 98 Abbildung 13: Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich des Bebauungsplans ................ 102 Abbildung 14: Untersuchungsraum Schutzgut Landschaft................................................ 146 Abbildung 15: Geprüfte Flächenalternativen im Umfeld des Plangebiets ........................ 171 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Definition der Konfliktklassen und Bewertung der Erheblichkeit .................. 4 Tabelle 2: Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung - Übersicht................. 6 Tabelle 3: Festsetzung der Wandhöhen im Bebauungsplan Nr. 261/Na ...................... 14 Tabelle 4: Im Bebauungsplan festgesetzte Emissionsgrenzwerte ................................ 15 Tabelle 5: Bedarf an Grund und Boden......................................................................... 17 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite IX Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Seite BPlan Nr. 261/Na Tabelle 6: Fachgesetzliche Zielaussagen ....................................................................... 24 Tabelle 7: Darstellung der 125. FNP-Änderung und Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na......................................................................... 40 Tabelle 8: Messprogramme und Parameter für die Ermittlung der Luftschadstoffvorbelastung.......................................................................... 55 Tabelle 9: Luftqualität im überregionalen Bereich (LUQS-Stationen) im Zeitraum 2005 bis 2011 ............................................................................................... 56 Tabelle 10: Vorbelastungsmessungen in Rheidt vom 6.9.2007 bis 10.3.2008 ............... 59 Tabelle 11: Berechnete Beurteilungspegel Lr für die heutige Situation (Kraftwerk Niederaußem) und nach Realisierung der Neuanlage sowie Differenzwert ............................................................................................... 64 Tabelle 12: Bewertungsmaßstäbe zur Einschätzung der Erheblichkeit (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) ........................................................ 69 Tabelle 13: Immissionszusatzbelastung durch Luftschadstoffe (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) ...................................................................... 71 Tabelle 14: Beurteilungspegel für Schallimmissionen (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) durch Neuanlage (BoAplus) ................................ 74 Tabelle 15: Beurteilungspegel für Schallimmissionen unter Berücksichtigung Stilllegung Blöcke C-F (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) .................................................................................................. 77 Tabelle 16: Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ..................................................... 108 Tabelle 17: Maximale Immissionszusatzbelastung (Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt) .................................................................................... 111 Tabelle 18: Maximale zusätzliche Schwermetalldeposition (Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt) .................................................................... 111 Tabelle 19: Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten (Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt) .................................................... 113 Tabelle 20: Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für Stoffeinträge über den Luftpfad (Schutzgut Boden) ........................................................ 125 Tabelle 21: Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 133 Tabelle 22: Zusammenfassung der Immissionszusatzbelastung (Schutzgut Luft) ........ 142 Tabelle 23: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen .............. 160 Tabelle 24: Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen ........................................... 165 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite X Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Abb. Abbildung Abs. Absatz AFAB Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich Art. Artikel As Arsen ASB Allgemeiner Siedlungsbereich AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BauGB Baugesetzbuch BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BBodSchV Bodenschutz- und Altlastenverordnung BGBl Bundesgesetzblatt BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung BK Bodenkarte BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BoA Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik BoAplus Weiterentwicklung des Braunkohlenkraftwerks mit optimierter Anlagentechnik B-Plan Bebauungsplan BSAB Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nicht energetischer Bodenschätze BSLE Bereiche für den Schutz der Landschaft und Landschaftsorientierten Erholung BSN Bereiche zum Schutz der Natur bspw. beispielsweise bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite XI Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abkürzungsverzeichnis BPlan Nr. 261/Na ca. circa CC carbon capture CEF Measures that ensure the continued ecological functionality (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Cd Cadmium Cl Chlor Co Kobalt CO2 Kohlenstoffdioxid (Kohlendioxid) Cr Chrom Cu Kupfer dB(A) Schallpegel in Dezibel d.h. das heißt DIN Deutsche Industrienorm DG5 Deutsche Grundkarte 1 : 5.000 DSchG Denkmalschutzgesetz DTV Durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen DWD Deutscher Wetterdienst EG Europäische Gemeinschaft EH-RL Emissionshandelsrichtlinie etc. Et cetera (und so weiter) EU Europäische Union F Fluor Fa. Firma FFH Flora-Fauna-Habitat FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-VP Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FNP Flächennutzungsplan fg Femtogramm (1 Billiardstelgramm) GEP Gebietsentwicklungsplan ggf. gegebenenfalls GF Grundfläche Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Seite XII BPlan Nr. 261/Na GRZ Grundflächenzahl GIB Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen GK Güteklasse GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GOK Geländeoberkante GWL Grundwasserleiter ha Hektar Hg Quecksilber HMW Halbstundenmittelwert Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel IFSP Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel IJZ Immissionsjahreszusatzbelastung i.S. im Sinne IO Immissionsort i.V.m. in Verbindung mit IW Immissionswert K Kreisstraße k.A. keine Angabe KA Kläranlage Kap. Kapitel Kfz Kraftfahrzeug KWK Kraft-Wärme-Kopplung L Landesstraße LAI Länderausschuss für Immissionsschutz LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser LBodSchG Landesbodenschutzgesetz LEP Landesentwicklungsplan LG NRW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Seite XIII BPlan Nr. 261/Na Lkw Lastkraftwagen LPlG NRW Landesplanungsgesetz NRW LPlan Landschaftsplan LRT Lebensraumtyp LSG Landschaftsschutzgebiet LUA NRW Landesumweltamt NRW LUQS Luftqualitäts-Überwachungssystem LVR Landschaftsverband Rheinland LWG NRW Landeswassergesetz NRW MBV Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen MILIS Mobile Immissionsmessungen mg Milligramm µg Mikrogramm Mn Mangan MW Mega Watt (elektrische Leistung) MWME Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NordrheinWestfalen MUNLV Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen MURL Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen NABU Naturschutzbund Deutschland NaWaRo Nachwachsende Rohstoffe aus Forst- und Landwirtschaft ng Nanogramm Ni Nickel NH3 Ammoniak NO2 Stickstoffdioxid NOx Stickstoffoxide Nr. Nummer NSG Naturschutzgebiet o.g. oben genannt Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite XIV Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na OVG Oberverwaltungsgericht Pb Plumbum (Blei) PCB Polychlorierte Biphenyle PCDD/F Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane Pg Petagramm (eine Billiarde Gramm) Pkw Personenkraftwagen PM10 „Particulate Matter“ (Feinstaubfraktion < 10 µm) REA Rauchgasentschwefelungsanlage RPlan Regionalplan RL Richtlinie ROG Raumordnungsgesetz S. Seite Sb Stibium (Antimon) s.o. siehe oben SO2 Schwefeldioxid SOBau Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung „Baustelleneinrichtungsfläche" SOBKW Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmungen „Braunkohlenkraftwerk" SPA Special Protection Area (Europäisches Vogelschutzgebiet) Sn Zinn StN Staubniederschlag StörfallV Störfallverordnung SUP Strategische Umweltprüfung TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft Tab. Tabelle TEHG Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEQ Toxizitätsäquivalent Tl Thallium TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe TWh Terawattstunde Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite XV Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht United Nations Economic Commission for Europe UP Umweltprüfung UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung u.v.m. und vieles mehr usw. und so weiter V Vanadium VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VDI Verein Deutscher Ingenieure vgl. Vergleiche VO Verordnung VRL EU-Vogelschutzrichtlinie VwV Verwaltungsvorschrift WA Allgemeines Wohngebiet WGK Wassergefährdungsklasse WHG Wasserhaushaltsgesetz WHO Weltgesundheitsorganisation WRRL Wasserrahmenrichtlinie WTA Wirbelschichttrocknung mit integrierter Abwärmenutzung z. B. zum Beispiel z.T. zum Teil z.Z. zur Zeit Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na UNECE Seite XVI BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Umweltbericht Im Umweltbericht werden die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB dargelegt. 1. Einleitung 1.1 Anlass Anlass für die Durchführung der Umweltprüfung ist die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 261/Na „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“ der Kreisstadt Bergheim, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Braunkohlenkraftwerks geschaffen werden sollen. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne für die Belange des Umweltschutzes 1.2 Ziel der Umweltprüfung Zielsetzung der Umweltprüfung ist es gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, die Umweltauswirkungen, die mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbunden sind, zu ermitteln und in dem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. 1.3 Konzept der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist wie folgt gegliedert: Einleitung Erläuterung der Methodik der Umweltprüfung. Kap. 1.4 Ziele und Inhalte der Planung Zielsetzung des Bebauungsplans, Plangebiet, Festsetzungen des Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) Kap. 2 I Seite 1 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Bebauungsplans und Anlagenkonzept für ein neues Braunkohlenkraftwerk im Geltungsbereich (Musterkraftwerk BoAplus). Ziele des Umweltschutzes Erläuterung der Fachgesetze und Fachpläne, die der Umweltprüfung zugrunde liegen sowie deren Berücksichtigung. Kap. 3 Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung Kap. 4 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. Kap. 5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung auf die Schutzgüter der Umweltprüfung. Kap. 5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen (Integration der Eingriffsregelung nach dem BauGB). Kap. 5 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltmerkmale und -zustand sowie Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Wechselwirkungen Erläuterung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Kap. 6 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen. Kap. 7 Alternativenprüfung Kap. 8 Nicht-Durchführung der Planung (Nullvariante), Standortalternativen, Konzeptalternativen und Technische Alternativen (Planungsvarianten). Weitere Angaben zur Umweltprüfung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 2 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben zum Umweltbericht aufgetreten sind. Kap. 9 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplans auf die Umwelt (Monitoring). Kap. 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung. Kap. 10 Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachgutachten. Kap. 11 1.4 Methodik Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na auf die Schutzgüter:  Mensch und menschliche Gesundheit,  Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,  Wasser,  Klima und Luft,  Landschaft,  Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den oben genannten Schutzgütern. Diese werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht enthält die Angaben, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach dem Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans in angemessener Weise verlangt werden können. Dabei wird auch berücksichtigt, dass bereits auf der vorgelagerten Ebene, im Rahmen der am 29.06.2012 beschlossenen Erarbeitung für die 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln, eine Umweltprüfung erfolgt ist und parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na die Kreisstadt Bergheim für das Plangebiet ihren derzeitigen Fläche- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 3 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na  Boden, BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht nnutzungsplan ändert (125. FNP-Änderung) und dafür ebenfalls eine Umweltprüfung durchgeführt wird. Gemäß § 2 Abs. 4 S. 5 BauGB kann sich die Umweltprüfung in diesem Fall auf zusätzliche oder erhebliche Umweltauswirkungen beschränken (Abschichtung). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch im nachfolgenden Zulassungsverfahren im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Aus diesem Grund kann auf der Planungsebene des Bebauungsplans noch keine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen vorgenommen werden, die vollumfänglich die technischen Aspekte eines neuen Braunkohlenkraftwerks einbezieht. Die Umweltprüfung muss die Kreisstadt Bergheim jedoch in die Lage versetzen, die möglichen Umweltauswirkungen, die mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na und der damit verbundenen Realisierung eines neuen Braunkohlenkraftwerks in die Abwägung über den Bauleitplan einzustellen, um diese sachgerecht mit den anderen Belangen gegen- und untereinander abzuwägen. Für die Bewertung der Erheblichkeit werden quantifizierbare Kriterien herangezogen, die sich aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder untergesetzlichen Regelwerken sind, erfolgt eine verbalargumentative Bewertung. Entsprechend der Schwere der Umweltauswirkungen werden vier Konfliktklassen unterschieden, die bereits im Rahmen der Umweltprüfung zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln und bei der Umweltprüfung zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 125 der Kreisstadt Bergheim verwendet werden (vgl. Tabelle 1). Durch die Anwendung derselben Konfliktklassen werden die Ergebnisse der Umweltprüfungen auf den verschiedenen Ebenen auch untereinander vergleichbar. Tabelle 1: Definition der Konfliktklassen und Bewertung der Erheblichkeit Konfliktklasse keine (0) Begründung TEIL B Definition und Bewertung Bewertung unter Berücksichtigung von Kompensations- und Minderungsmaßnahmen Keine bzw. nur theoretisch zu erwartende nachteilige Auswirkungen, die außerhalb der Mess-/ Erfassungsgenauigkeit liegen oder positive Umweltauswirkung. I Vorentwurf (30.07.2012) nicht erheblich I Seite 4 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na ableiten lassen. Soweit keine quantifizierbaren Kriterien zur Bewertung vorhanden BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Konfliktklasse Definition und Bewertung Bewertung unter Berücksichtigung von Kompensations- und Minderungsmaßnahmen gering (1) Erfassbare /nachweisbare nachteilige Auswirkungen von so geringem Ausmaß, dass sie ohne weitere Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen toleriert werden können (bspw. irrelevante Immissionszusatzbelastungen). nicht erheblich mittel (2) Mehr als irrelevante nachteilige Auswirkungen bei einer Überschreitung von Beurteilungswerten durch bestehende Vorbelastungen. erheblich, jedoch kompensierbar Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich des Bodenund Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur und Landschaft). hoch (3) Erhebliche nachteilige Auswirkungen, die zu einer deutlichen Verschlechterung der bestehenden Umweltsituation führen (bspw. Verschlechterung des ökologischen oder chemischen Zustandes von Oberflächengewässern). Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen können aber durch Schutz-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen soweit reduziert oder ausgeglichen werden, dass sie vertretbar sind. erheblich Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich des Bodenund Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur und Landschaft). Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen können nicht hinreichend (d. h. unter die Erheblichkeitsschwelle) gesenkt oder nicht kompensiert werden. Quelle: Bezirksregierung 2012b Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 5 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 1.5 Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung Für jeden Bauleitplan muss die planende Gemeinde festlegen, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich dabei auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Nach einer überschlägigen Prüfung der zu erwartenden Umweltauswirkungen legt die Kreisstadt Bergheim den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung insbesondere unter Berücksichtigung:  der mit dem Bebauungsplan Nr. 261/Na verfolgten städtebaulichen und umweltbezogenen Zielsetzungen,  der Tatsache, dass das Plangebiet durch bestehende Kraftwerksanlagen überprägt ist und  der für den Bebauungsplan Nr. 261/Na relevanten Ziele des Umweltschutzes, die wie folgt fest: Tabelle 2: Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung - Übersicht Schutzgut Inhalte Vorhandene Unterlagen Mensch, Gesundheit Bestand / Vorbelastung durch bestehende Nutzungen Immissionsschutz in der Bauleitplanung – Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (MUNLV 2007).  Luftschadstoffe  Schallemissionen  Verschattung  Optische Wirkung Betroffenheit durch Planung  Luftschadstoffe  Gerüche  Schallimmissionen  Lichtimmissionen  Verschattung  Optische Wirkung  Radioaktivität  Elektromagnetische Felder  Landwirtschaftliche Nutzung Begründung TEIL B I Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung Köln 2012b). Immissionsprognose Luftschadstoffe (argumet 2012). Modellierung der Verschattungseffekte durch sichtbare Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am Standort Niederaußem (argumet/SIMUPLAN 2012). Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 6 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegt werden, BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schutzgut Inhalte Vorhandene Unterlagen  Erholung Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (MÜLLER-BBM 2012). Ermittlung der zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen während der Durchführung der Erdarbeiten sowie der Errichtung des neu geplanten Braunkohlenblockes (MÜLLER-BBM 2012a). Verkehrsuntersuchung zur zum Flächennutzungsplan, 125. Änderung; Bebauungsplan Nr. 261/Na; Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem, (IVV 2012). Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wirkungen eines als Musterkraftwerk zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld (SMEETS 2012a). Radioaktivität, Strahlenexposition, Strahlenwirkung (Koelzer 2006) Bestand / Vorbelastung durch bestehende Nutzungen  Biotoptypen und vernetzung  Artenbestand  Schutzgebiete Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung Köln 2012b). Immissionsprognose Luftschadstoffe (argumet 2012). Modellierung der Verschattungseffekte durch sichtPrognose / Betroffenheit durch bare Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am Planung Standort Niederaußem (argumet/SIMUPLAN 2012).  Flächeninanspruchnahme Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im  Luftschadstoffe Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkser Stoffeinträge neuerungsprogramms (MÜLLER-BBM 2012).  Artenschutz  Habitatschutz Verkehrsuntersuchung zum Flächennutzungsplan, 125. Änderung; Bebauungsplan Nr. 261/Na; Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem, (IVV 2012). Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wirkungen eines als Musterkraftwerk zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld (SMEETS 2012a). Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c) FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bebauungsplan (TÜV Nord Systems 2012c) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Prüfung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 7 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schutzgut Inhalte Vorhandene Unterlagen nach §§ 44 ff BNatSchG (KBFF 2012b) Feldhamsterkartierung auf dem Plangebiet für das nächste Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem (Raskin 2006) Erfassung des Feldhamsters im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem (Raskin 2012) Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend eutrophierende und versauernde Schadstoffeinträge in den FFH-Gebieten „Knechtstedener Wald und Chorbusch“, „Königsdorfer Forst“ und „Worringer Bruch“ (ÖKO-DATA 2012) Boden Bestand / Vorbelastung durch bestehende Nutzungen  Geologie  Böden  Bodenfunktion  Altlasten Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung Köln 2012b). Immissionsprognose Luftschadstoffe (argumet 2012) Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c).  Flächeninanspruchnahme  Stoffeinträge Wasser Bestand / Vorbelastung durch bestehende Nutzungen  Grundwasser  Oberflächenwasser  Schutzgebiete Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung Köln 2012b). Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c). Prognose / Betroffenheit durch Planung  Flächeninanspruchnahme  Stoffeinträge  Einleitung in Gillbach Klima und Luft Bestand / Vorbelastung durch bestehende Nutzungen  Temperatur, Niederschläge, Wind  Klimarelevante Strukturen Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung Köln 2012b). Immissionsprognose Luftschadstoffe (argumet 2012) Modellierung der Verschattungseffekte durch sichtPrognose / Betroffenheit durch bare Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 8 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Prognose / Betroffenheit durch Geo- und umwelttechnischer Bericht (IBES 2010). Planung BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schutzgut Landschaft Inhalte Vorhandene Unterlagen Planung Standort Niederaußem (argumet/SIMUPLAN 2012).  Flächenversiegelung  Verschattung  Luftschadstoffe  Baustellenbetrieb Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c). Bestand / Vorbelastung durch bestehende Nutzungen Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung Köln 2012b). Agrarmeteorologische Messungen während der Vegetationsperioden 2005 – 2010 an bis zu 6 Stationen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Umgebung der Braunkohlenkraftwerke Niederaußem und Neurath, Zusammenfassender Bericht (DWD –2011).  Landschaftsbild  Schutzgebiete Prognose / Betroffenheit durch Planung Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan (SMEETS 2012c). Kultur- und Sachgüter Bestand / Vorbelastung durch bestehende Nutzungen  Kulturlandschaft  Denkmäler Umweltbericht zur 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung Köln 2012b). Liste der Denkmäler der Stadt Bergheim (Bergheim 2012). Prognose / Betroffenheit durch Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BePlanung bauungsplan (SMEETS 2012c).  Flächeninanspruchnahme Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wir Optische Wirkung kungen eines als Musterkraftwerk zugrunde geleg Luftschadstoffe ten Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld (SMEETS 2012a). Wechselwirk ungen Summation, Kumulation und Verlagerung von Wirkungen Die Berücksichtigung von Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien zu Bundesfernstraßen (Sporbeck et. al. 1997). Eigene Darstellung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 9 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na  Flächeninanspruchnahme  Optische Wirkung  Baustellenbetrieb BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Umweltauswirkungen überprüft, die sich aus der Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks ergeben können, und für die der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Aus diesem Grund erfolgt im Rahmen des Umweltberichts sowohl eine Beschreibung der Festsetzungen (vgl. Kap. 2.3) des Bebauungsplans Nr. 261/Na als auch des Anlagenkonzeptes (vgl. Kap. 2.5) für ein Braunkohlenkraftwerk (Musterkraftwerk (BoAplus)), das auf dieser Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Grundlage im Geltungsbereich des Bebauungsplans realisiert werden kann. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 10 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 2. Ziele und Inhalte der Planung Im Folgenden werden die mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na verfolgten Ziele sowie die Inhalte der Planung dargestellt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf den Inhalten, die im Hinblick auf ihre Umweltauswirkungen von Bedeutung für die Umweltprüfung sind. 2.1 Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 261/Na Zielsetzung der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, mit dem die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk BoAplus) in der Kreisstadt Bergheim im Stadtteil Niederaußem geschaffen werden sollen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na werden folgende Ziele verfolgt:  Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks auf einer möglichst kleinen Fläche, einschließlich der hierfür temporär erforderlichen Nutzung von Freiflächen für Baustelleneinrichtungs Verbesserung der Umweltsituation im Einflussbereich des Kraftwerks.  Ausschluss von Nutzungskonflikten zwischen dem geplanten Kraftwerkstandort und den bestehenden Wohnnutzungen im Einflussbereich des Kraftwerkstandortes.  Minimierung der Umweltauswirkungen durch bauplanungsrechtliche Festlegung bestimmter wirkungsrelevanter Faktoren. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen und umweltbezogenen Zielsetzungen ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. 2.2 Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na befindet sich am nördlichen Rand des Stadtteils Niederaußem auf einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche. Im Nordosten wird das Plangebiet durch den Verlauf der L 279n begrenzt. Im Südosten Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 11 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na flächen. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht wird die vorgesehene Fläche für ein neues Braunkohlenkraftwerk durch den Verlauf der B 477 begrenzt, wobei weiter östlich zusätzliche Flächen für die temporäre Baustelleneinrichtung in den Geltungsbereich einbezogen werden, die derzeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzt werden. Südwestlich des Plangebiets verläuft die Nord-Süd-Bahn, die den Geltungsbereich von der bestehenden Kraftwerksanlage Niederaußem im Südwesten trennt. Nordwestlich befinden sich der "Klein Mönchhof" und der "Groß Mönchhof" sowie der Gillbach. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na - Übersichtsplan (ohne Maßstab) Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 1: Eigene Darstellung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 12 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 2.3 Art und Umfang der Planung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na erfasst eine Fläche von rund 61 ha. Zur Beschreibung der Festsetzungen erfolgt eine Untergliederung in das sonstige Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk", das die Fläche für den eigentlichen Kraftwerksbau bildet sowie in ein sonstiges Sondergebiet "Baustelleneinrichtungsfläche". Die Baustelleneinrichtungsflächen werden lediglich temporär in der Bauphase des Kraftwerks genutzt und nach der Errichtung und Aufnahme des kommerziellen Betriebs des neuen Braunkohlenkraftwerks wieder in landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche umgewandelt. Darüber hinaus liegen Verkehrsflächen und eine Fläche für die Abwasserbeseitigung (hier: Regenrückhalteund Regenklärbecken) im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Zum Ausgleich der durch den Bebauungsplan hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Für den vorgesehenen Betriebsbereich eines neuen Braunkohlenkraftwerks setzt der Bebauungsplan Nr. 261/Na als Art der baulichen Nutzung ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Braunkohlenkraftwerk" nach § 11 Abs. 1 BauNVO mit einer Größe von rund 24,9 ha fest. Das im Bebauungsplan festgesetzte sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Braunkohlenkraftwerk" dient der Unterbringung eines Braunkohlenkraftwerks mit einem maximal zulässigen Abgasvolumenstrom von 3,68 Mio. m3/Stunde - dies entspricht nach dem derzeitigen Stand der Technik einer elektrischen Leistung von rund 1.100-MW-, dessen Brennstoff mindestens zu 90 % aus Braunkohle besteht. Unter Abgas werden die endgültig in die Luft freigesetzten Trägergase mit den festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen verstanden. Der Begriff Rauchgas wird hier für das Gas nach dem Verbrennungsprozess bis zur endgültigen Freisetzung in die Luft als Abgas verwendet. Als alternativer, optionaler Brennstoff darf bis max. 10 % der jeweiligen Feuerungswärmeleistung Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) zur Anwendung kommen. Dies entspricht - bei voller Auslastung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 13 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 2.3.1 Sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk" BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht der Kraftwerksanlage - rund 700.000 Tonnen pro Jahr. Der Einsatz anderer Brennstoffe (z.B. Heizöl EL) ist nur während der Anfahr- und Abfahrvorgänge zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch die Grundflächenzahl GRZ), die Baumassenzahl (BMZ) und die zulässige Höhe der baulichen Anlagen (Hmax)bestimmt. Weiterhin wird die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festgesetzt. Die zulässige Grundflächenzahl wird auf 0,9 festgesetzt. Dass in § 17 Abs. 1 BauNVO grundsätzlich vorgegebene Höchstmaß für die GRZ von 0,8 in einem sonstigen Sondergebiet wird damit überschritten. Auch die Baumassenzahl wird abweichend von § 17 Abs. 1 BauNVO mit einem Wert von 30 festgesetzt. Die im Bebauungsplan begründete, nach § 17 Abs. 2 BauNVO zulässige Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO angegebenen Höchstmaße in Bezug auf die zulässige Grundflächenzahl und die Baumassenzahl ist das Ergebnis zum einen aus den baulichen Besonderheiten eines Kraftwerks mit der oben beschriebenen Leistung und zum anderen aus der regionalplanerisch und politisch geforderten Zielsetzung einer möglichst flächensparenden Bauweise, bei der die Flächenbedarfe für Gebäude, Anlagen und Nebenanlagen minimiert werden. Hiezen zu können. Die Höhen der baulichen Anlagen im sonstigen Sondergebiet Braunkohlenkraftwerk werden als Wandhöhen, unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes, gestaffelt festgesetzt (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Festsetzung der Wandhöhen im Bebauungsplan Nr. 261/Na Sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk" Zulässige Wandhöhe über Bezugspunkt (BP) als Höchstmaß (Hmax) Max. zulässige Überschreitung durch technische Gebäudeteile, Dachaufbauten u. Anlagen für erneuerbare Energien (Hümax) Teilfläche 1 SO-TF1_Hmax = 40 m SO-TF1_Hümax = 10 m Teilfläche 2 SO-TF2_Hmax = 100 m SO-TF2_Hümax = 10 m Teilfläche 3 SO-TF3_Hmax = 150 m SO-TF3_Hümax = 20 m Teilfläche 4 SO-TF4_Hmax = 130 m SO-TF4_Hümax = 10 m Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 14 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na raus ergibt sich wiederum die Notwendigkeit, die Grundstücksfläche maximal ausnut- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Teilfläche 5 SO-TF5_Hmax = 180 m SO-TF5_Hümax = 10 m Eigene Darstellung Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze bestimmt. Die Baugrenze bietet eine flexible Möglichkeit zur Bebauung des Gebietes unter Berücksichtigung der notwendigen Abstände zu Grundstücksgrenzen oder anderen baulichen Anlagen. Trotz der sich hieraus ergebenden großen überbaubaren Grundstücksfläche ist zu berücksichtigen, dass die Grundflächenzahl (GRZ) als maßgeblicher Faktor die Überbaubarkeit einschränkt. Zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen durch die Emission von Luftschadstoffen wird eine luftemissionsbezogene Regelung im Bebauungsplan getroffen. Danach dürfen die im sonstigen Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk" zulässigen Feuerungsanlagen, bei dem maximal zulässigen Abgasvolumenstrom von 3,68 Mio.m³/ Stunde die in Tabelle 4 angegebenen Konzentrationen für den Jahresmittelwert nicht überschreiten. Im Bebauungsplan festgesetzte Emissionsgrenzwerte Emissionsgrenzwerte (Konzentration für den Jahresmittelwert) Luftschadstoffe Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid, angegeben als Schwefeldioxid (SO2) 100 mg/m³ Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid (NOx) 100 mg/m³ Ammoniak (NH3) 5 mg/m³ Quecksilber und seine Verbindungen, angegeben als Quecksilber (HG) 0,015 mg/m³ Schwermetalle der Gruppe a gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der 13. BImSchV 0,025 mg/m³ Schwermetalle der Gruppe b gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der 13. BImSchV 0,25 mg/m³ Dioxine und Furane (PCDD/F) der Gruppe d gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der 13. BImSchV 0,05 ng/m³ Eigene Darstellung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 15 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Tabelle 4: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 2.3.2 Sonstiges Sondergebiet "Baustelleneinrichtungsfläche" Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na befinden sich vier Flächen mit einer Gesamtgröße von 31,3 ha, die für den Zeitraum der Errichtung des eigentlichen Kraftwerks als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden können und nach der Errichtung wieder einer freiräumlichen Nutzung zuzuführen sind. Diese werden als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Baustelleneinrichtungsfläche" festgesetzt. Für die Flächen B 1.1, B 1.2 und B 2 wird im Bebauungsplan auf der Grundlage von § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt, dass die Nutzung als Baustelleneinrichtung bis zum 31.12.2023 zulässig ist. Danach sind diese als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Ausgleichsfläche" festgesetzt. Für die Baustelleneinrichtungsfläche B 3 ist die Nutzung bis zum 31.12.2021 zulässig. Nach diesem Datum ist diese als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. 2.3.3 Verkehrsflächen und Fläche für die Abwasserbeseitigung Die bestehenden überörtlichen Hauptverkehrsstraßen (B 477 und L 279n) werden in punktes B 477/L 279n werden zusätzlich öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt, um die Voraussetzungen für eine Umgestaltung des Knotenpunktes zu schaffen. Die bestehende Trasse der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord wird als Fläche für Bahnanlagen nachrichtlich übernommen. Am westlichen Rand des Bebauungsplans wird eine Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung „Regenrückhalte- und Regenklärbecken“ festgesetzt. Bestehende, das Plangebiet durchquerende ober- und unterirdische Hauptversorgungsleitungen werden im Plangebiet nachrichtlich aufgenommen. 2.3.4 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na als private Grünflächen festgesetzten Flächen (B 1.1, B 1.2 und B 2) dienen gleichzeitig als Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft, die planbedingt entstehen können. Diese Flächen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 16 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na den Bebauungsplan Nr. 261/Na nachrichtlich übernommen. Im Bereich des Knoten- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht sind nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe zu bepflanzen und zu erhalten bzw. zu pflegen. Bedarf an Grund und Boden Aufgrund der oben erläuterten Festsetzungen ergibt sich folgender Bedarf an Grund und Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na. Tabelle 5: Bedarf an Grund und Boden Fläche Abkürzung Größe Sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ (zulässige Grundfläche bei GRZ 0,9) BKW 24,87 ha (22,4 ha) Sonstiges Sondergebiet „Baustelleneinrichtungsfläche“ in Überlagerung mit Grünflächen B 1.1 0,66 ha (Festsetzung § 9 Abs. 2 BauGB) B 1.2 5,98 ha B2 3,89 ha B3 20,74 ha Sonstiges Sondergebiet „Baustelleneinrichtungsfläche“ in Überlagerung mit Fläche für die Landwirtschaft davon nutzbar (16,44 ha) Sichtschutzwall (1,47 ha) Schutzstreifen (2,83 ha) Fläche für die Abwasserbeseitigung RKB/RRB 0,91 ha Nachrichtliche Übernahmen Bahn 1,45 ha B 477 1,13 ha L 279n 1,28 ha Öffentliche Verkehrsfläche Kreis 0,12 ha Räumlicher Geltungsbereich Gesamt 61,03 ha Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 2.4 Eigene Darstellung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 17 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Beschreibung des Anlagenkonzeptes Gegenstand und Planungsziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks. Zur Abschätzung der Wirkfaktoren im Rahmen der Umweltprüfung wird im Folgenden beispielhaft das Anlagenkonzept für ein Braunkohlenkraftwerk (Musterkraftwerk (BoAplus)) mit einem maximal zulässigen Abgasvolumenstrom von 3,68 Mio. m3/Stunde - dies entspricht nach dem derzeitigen Stand der Technik einer elektrischen Leistung von rund 1.100-MW - erläutert, für das der Bebauungsplan Nr. 261/Na den planungsrechtlichen Rahmen setzt. Das Braunkohlenkraftwerk gemäß dem Anlagenkonzept des Musterkraftwerks unterliegt nicht der Störfallverordnung (12. BImSchV). Maßgeblich für die Abgasemissionen des Kraftwerks sind insbesondere die Leistung sowie die eingesetzten Brennstoffe, die durch den Bebauungsplan Nr. 261/Na festgesetzt werden. Darüber hinaus werden diese auch durch die festgesetzten Emissionswerte begrenzt, die in Verbindung mit den durch die Gebäudehöhen wesentlich vorbestimmten Standorten von Anlagen und Gebäuden des Musterkraftwerks, das Immissionsverhalten mitbestimmen. Die ebenfalls für die Abgasemissionen maßgebliche Anlagentechnik entspricht dem Stand der Technik, der in den nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einzuhalten ist. Darüber hinaus schafft der Bebauungsplan Nr. 261/Na auch die Möglichkeit, Anlagen zur CO2-Abscheidung (CCReadiness) unterzubringen und Potenziale zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu nutzen. Im Rahmen der Immissionsprognose wird darüber hinaus berücksichtigt, dass bereits vor und ab dem kommerziellen Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) im Geltungsbereich des Bebauungsplans am vorhandenen Standort (außerhalb des Bebauungsplans) in Niederaußem schrittweise mehrere Kraftwerksblöcke stillgelegt werden. Hierbei handelt es sich um die Kraftwerksblöcke A und B am Standort Niederaußem, die bis Ende 2012 stillgelegt werden (2 x 150-MW). Nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden darüber hinaus die Blöcke C bis F (4 x 300MW) stillgelegt. In Folge der Errichtung des neuen Braunkohlenkraftwerks und der damit zusammenhängenden Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke kann eine absolute Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 18 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 2.5 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Verringerung der Luftschadstoffemissionen, der Schallemissionen, der CO2-Emissionen, der Verschattung und des Braunkohlebedarfs erreicht werden. Der Flächenbedarf des Musterkraftwerks entspricht dem bereits unter Punkt 2.4 gemachten Angaben. Neben der Fläche, die für die Errichtung des eigentlichen Kraftwerks vorgesehen ist, werden für die Zeitdauer der Errichtung des neuen Braunkohlenkraftwerks temporär Baustelleinrichtungsflächen benötigt, auf denen während der Bauzeit insbesondere Baustellencontainer, Vormontageflächen, Montagehallen, Lagerplätze, Parkplätze etc. untergebracht werden können. Diese Flächen werden nach erfolgter Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Kraftwerks nicht mehr benötigt und daher wieder einer Freiraumnutzung zugeführt. Das vorhandene Straßen- und Schienennetz kann für die verkehrliche Erschließung des Planvorhabens genutzt werden. Sowohl die Bundesstraße B 477 als auch die Landesstraße L 279n sind ausreichend dimensioniert, um insbesondere den Baustellenverkehr in der Phase der Errichtung des Kraftwerks aufnehmen zu können. In der Bauphase kann der Abtransport von Erdmassen und der Antransport von Verfüllmassen überund hat sich bei vergleichbaren Baumaßnahmen bewährt (z.B. beim Bau von BoA1). In der Betriebsphase des neuen Braunkohlenkraftwerks wird es voraussichtlich nicht zu einer Erhöhung des bestehenden Verkehrsaufkommens kommen. Sollte Biomasse als Brennstoff zur Anwendung kommen, ist es möglich, diese über die bestehende Bahnverbindung anzuliefern, um zusätzlichen Straßenverkehr zu vermeiden (IVV 2012). Das Musterkraftwerk (BoAplus) besteht aus verschiedenen Gebäuden mit unterschiedlichen Abmessungen. Im Hinblick auf die Verschattung, die optische Wirkung und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind dabei insbesondere die Gebäudehöhen von Bedeutung. Das größte Gebäude des neuen Braunkohlenkraftwerkes bildet das Dampferzeugergebäude (Kesselhaus) mit einer Höhe von max. 150 m. Überragt wird dieses Gebäude lediglich durch einen 180 m hohen Schornstein zur Rauchgasableitung. Angegliedert hieran befinden sich das Maschinenhaus, die Kohleaufbereitung (WTA) sowie das Schaltanlagengebäude mit Bauhöhen von bis zu 100 m. Zur Kühlung ist ein Hybridkühlturm mit einer Bauhöhe von max. 100 m vorgesehen. Dem Musterkraftwerk Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 19 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na wiegend über vorhandene Werksbahnen erfolgen. Dieser Bahntransport ist erprobt BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht liegt ein modernes Feuerungskonzept zugrunde, durch das niedrige Mindestlasten und schnelle Laständerungen möglich werden. Hierdurch wird eine hohe Flexibilität des Kraftwerksbetriebs ermöglicht, die den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt und die Versorgungsicherheit sicherstellt. Die Versorgung des neuen Kraftwerks mit dem Brennstoff Braunkohle soll über die in der Nähe liegenden bestehenden Tagebauen Hambach und Garzweiler erfolgen. Neben der Verwendung des Brennstoffs Braunkohle, der durch den Bebauungsplan vorgegeben wird, besteht die Möglichkeit, Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen bis zu einem maximalen Anteil von 10% als Brennstoff (bezogen auf die jeweilige Feuerungswärmeleistung) ergänzend einzusetzen. Dies wird auch im Rahmen der Immissionsprognose berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wird hierbei die Verwendung eines anderen Brennstoffs, der nur während Anfahr-, Neustart- und Abfahrvorgängen des Kraftwerks zum Einsatz kommen darf (z.B. Heizöl EL). Da dieser Vorgang zeitlich auf nur wenige Stunden beschränkt und gegenüber den zugrunde gelegten Volllaststunden irrelevant ist, hat ein Anfahrvorgang für die Immissionsbetrachtung keine Bedeutung. Ein Neustart des Braunkohlenkraftwerks wird – schon aus betriebswirtschaftlichen betreibers sowie von Störungen oder Reparaturarbeiten an der Anlage erforderlich werden. Die Einspeisung des produzierten elektrischen Stroms erfolgt über einen Anschluss an das vorhandene Hochspannungsleitungsnetz unmittelbar östlich der B 477. Der Wasserbedarf für den Betrieb des Musterkraftwerks kann grundsätzlich aus dem Sümpfungsdargebot der Tagebaue gedeckt werden. Das Kraftwerk Niederaußem wird dabei über eine Direktzuleitung aus dem Tagebau Hambach versorgt. Zusätzlich ist eine Versorgung des Standortes Niederaußem über eine Verbindung zu den Kraftwerksstandorten Frimmersdorf bzw. Neurath möglich. Es kann insoweit auf das bereits bestehende Versorgungsnetz zurückgegriffen werden. Die Entsorgung des Betriebs-, Kühl- und des Niederschlagswassers kann über den Gillbach erfolgen, wobei behandlungsbedürftige Abwässer in der betriebseigenen, am Standort Niederaußem vorhandenen Betriebskläranlage zuvor gereinigt werden. Das Regenrückhalte- und Regenklärbecken im westlichen Bereich des Bebauungsplans Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 20 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Gründen – in der Regel vermieden, kann aber aufgrund von Anforderungen des Netz- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht dient zur Sammlung von Niederschlagswasser der Dach- und Straßenflächen im Plangebiet sowie der gedrosselten Einleitung in den Gillbach. Dieses Becken kann bei Bedarf auch für die Rückhaltung von Kühlwasser genutzt werden. Ebenso wie bei dem bestehenden Kraftwerk in Niederaußem kann das anfallende Sanitärabwasser über das öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden. Die im Rahmen des Kraftwerksbetriebs anfallenden Abfälle (Asche/Gips) können deponiert oder in Teilen in der Baustoffindustrie wiederverwendet werden (REA-Gips). Bei der Betrachtung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks ist zwischen anlagen-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren zu unterscheiden. Die im Rahmen der Umweltprüfung zu untersuchenden Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch:  Flächeninanspruchnahmen  Raumwirkungen von Baukörpern  Immissionen (Luftschadstoffe und Stoffeinträge über den Wasserpfad, Staub, dif Schallimmissionen (Betrieb und Verkehr)  Lichtimmissionen  Wasserentnahmen  Betriebs-, Niederschlags- und Kühlwasserableitung  Verschattung  Gerüche. Soweit sich durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na bzw. den Betrieb eines darauf basierenden Kraftwerks weitere Wirkfaktoren ergeben, werden diese in diesem Umweltbericht schutzgutspezifisch erfasst und bewertet. 2.6 Stilllegung und Rückbau bestehender Kraftwerksanlagen Am Standort Niederaußem werden nach Angaben des heutigen Kraftwerksbetreibers RWE Power (vergleiche auch Unterlagen zur 5. Änderung des Regionalplans Köln) – Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 21 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na fuse Emissionen) BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht unabhängig von der Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) – spätestens am 31.12.2012 die beiden 150-MW-Blöcke A und B endgültig stillgelegt. Zur Untermauerung der endgültigen Stilllegung dieser beiden 150-MWBlöcke erfolgt anschließend der Rückbau strategischer, für den Kraftwerksbetrieb zwingend erforderlicher Anlagenteile und Komponenten wie beispielsweise Generator, Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc.. Pro Block wird jeweils mindestens eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter endgültiger Stilllegung zurückgebaut. Weiter werden in direktem Zusammenhang mit der vorgesehenen 125. FNP-Änderung mit Beginn des kommerziellen Betriebs des neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk) die Blöcke C bis F (4 x 300 MW) und damit insgesamt ca. 1.200 MW außer Betrieb genommen und spätestens nach Ablauf von 6 Monaten endgültig stillgelegt. Diese vier Blöcke dienen für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit des Musterkraftwerkes in den ersten 6 Monaten des kommerziellen Betriebes als Betriebs- und Ausfallreserve. Ein gleichzeitiger Volllastbetrieb des neuen Braunkohlenkraftwerks und der vorgenannten vier 300-MW-Blöcke wird nicht erfolgen. EbenNiederaußem strategische Anlagenteile und Komponenten wie beispielsweise Generator, Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc. zurückgebaut. Pro Block wird jeweils mindestens eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter endgültiger Stilllegung zurückgebaut. Dies wird in geeigneter Weise rechtlich abgesichert. Weiter werden im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerks trotz schwieriger Rückbaubedingungen im Bereich des Bestandskraftwerkes Niederaußem erste, wesentliche optisch sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Diese Rückbauschritte sollen dabei mit einem möglichst hohem Verwertungs- bzw. Recycling-Anteil realisiert werden. Vorgesehen ist bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des neuen Braunkohlenkraftwerks der ebenerdige Rückbau des Kamins West und der ebenerdige Rückbau der 5 im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Weiterhin ist in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerks nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niede- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 22 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na falls werden zur Untermauerung der endgültigen Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke in BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht raußem vorgesehen. Die Rückbaumaßnahmen sind in Abbildung 2 dargestellt. Die vorgenannten Rückbaumaßnahmen werden in geeigneter Weise rechtlich abgesichert. Rückbaumaßnahmen nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des neuen Braunkohlenkraftwerks Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 2: Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 23 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 3. Ziele des Umweltschutzes Nachfolgend werden die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Umweltziele aus Gesetzen und Plänen zusammenfassend dargestellt. Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachgesetze In Tabelle 6 sind die wesentlichen Zielaussagen des Umweltschutzes aus den einschlägigen Fachgesetzen aufgeführt, die für die Aufstellung des Bebauungsplans von Bedeutung sind. Die Zielaussagen werden den Schutzgütern zugeordnet und schutzgutspezifisch im Rahmen der Erfassung der Umweltauswirkungen berücksichtigt. Tabelle 6: Fachgesetzliche Zielaussagen Schutzgut Quelle Zielaussagen Mensch Baugesetzbuch (BauGB) Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, baukulturelle Erhaltung und Entwicklung städtebaulicher Gestalt und des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 5 BauGB). Landschaftsgesetz (LG NRW) Sicherung der Landschaft und Erhaltung unbebauter Bereiche wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum (§ 2 Nr. 11 und 13 LG NRW). Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Verordnungen, insb. 13. BImSchV Schutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugen der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 1 BImSchG). Bei der Planung sind für bestimmte Nutzungen vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, Freizeitgebiete… soweit wie möglich vermieden werden (§ 50 BImSchG). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten Tiere und Pflanzen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 24 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 3.1 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schutzgut Quelle Zielaussagen und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe des § 1 BNatSchG so zu schützen, dass - - die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz, § 1 BNatSchG). Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten und zu verbessern; Beeinträchtigungen sind zu unterlassen oder auszugleichen. Die Naturgüter sind, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam zu nutzen; der Verbrauch der sich erneuernden Naturgüter ist so zu steuern, dass sie nachhaltig zur Verfügung stehen (§ 1 Nr. 1 und 2 LG NRW). Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes ist die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln (Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie der genetischen Vielfalt in den Arten (§ 1 Nr. 8 LG NRW). Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Natura 2000 Gebieten im Sinn des BNatSchG sind zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 BauGB). Boden BundesBodenschutzgesetz Begründung TEIL B I Das BBodSchG fordert die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, die Abwehr Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 25 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Landschaftsgesetz (LG NRW) BPlan Nr. 261/Na Schutzgut Wasser Luft Quelle Zielaussagen (BBodSchG) schädlicher Bodenveränderungen, die Sanierung der Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG). Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NRW) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, die Bodenfunktionen nach dem BBodSchG in besonderem Maß erfüllen, sind besonders zu schützen (§ 1 LBodSchG NRW). Baugesetzbuch (BauGB) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2 BauGB). Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften. Ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen soll erhalten und verbessert werden. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt sind zu vermeiden; nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen sind so weit wie möglich auszugleichen. Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten (§ 6 WHG). Landeswassergesetz (LWG NRW) Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen (§ 2 LWG NRW). Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich 4. und 13. BImSchV Schutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugen der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 1 BImSchG). Bei der Planung sind für bestimmte Nutzungen vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Um- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 26 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schutzgut Quelle Zielaussagen welteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, Freizeitgebiete… soweit wie möglich vermieden werden (§ 50 BImSchG). Klima Baugesetzbuch (BauGB) Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) und Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Schutz der Luft auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG). Landschaftsgesetz (LG NRW) Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden. Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG). Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) und EU-Richtlinie 2003/87/EG i.d.F. der Richtlinie 2009/29/EG (EH-RL) Für bestimmte Tätigkeiten (u.a. Betrieb von Kraftwerken) wird ein Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen geschaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen (§ 1 TEHG). Es erfolgt keine kostenlose Zuteilung an Zertifikaten für Stromerzeuger, Anlagen zur Abscheidung von CO2, Pipelines für CO2 und CO2Speicherstätten (Art. 10a Abs. 3 EH-RL). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften zu bewahren und zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft geeignete Flächen zu schützen und zugänglich zu machen (§ 1 Abs. 4 BNatSchG). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 27 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas hinzuwirken. Wald und sonstige günstige klimatische Gebiete sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, entwickeln und wieder herzustellen, (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 LG NRW). BPlan Nr. 261/Na Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Quelle Zielaussagen Landschaftsgesetz (LG NRW) Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zwecke der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 4 gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 LG NRW). Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes unter der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 und 3 DSchG NRW). Baugesetzbuch (BauGB) Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB). Landschaftsgesetz (LG NRW) Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. Dies gilt auch für die Umgebung geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 LG NRW). Eigene Darstellung Die oben genannten Zielaussagen werden bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt und um spezifische Ziele und Aussagen in Fachgesetzen und Plänen ergänzt. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 28 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 3.2 Der Umweltprüfung zugrunde liegende Fachpläne und sonstige Umweltschutzvorgaben Im Folgenden werden die umweltbezogenen Zielaussagen verschiedener Fachpläne sowie sonstige Umweltziele vorgestellt. 3.2.1 Vorgaben der Raumordnung Die landesplanerischen Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden durch den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) aus dem Jahr 1995 einschließlich Änderungen sowie den Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Köln (RPlan) aus dem Jahr 2001 in seiner aktuellen Fassung bestimmt (Bezirksregierung Köln 2012a). 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus), die im Weiteren kurz als 5. RPlan-Änderung bezeichnet wird (Bezirksregierung Köln 2012b). Im Planteil des LEP NRW (Teil B) ist die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 261/Na als Freiraum festgelegt (vgl. Abbildung 3). Freiraumbereiche dienen einer nachhaltigen Entwicklung von Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen. Sie sollen deshalb grundsätzlich nicht für siedlungsräumliche Nutzungen in Anspruch genommen werden (Erläuterung LEP NRW, B. III 3.). Der Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 29 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 3.2.1.1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Landesentwicklungsplan NRW - Teil B – Auszug, hier: mit Hervorhebung der Lage des Plangebiets Quelle: LEP NRW Nach den Zielen des LEP NRW gilt im Einzelnen für Freiraumbereiche (B.III.1) Folgendes: 1.21 Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung, Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen. 1.22 Die Regionalplanung hat den Freiraum durch Bereiche mit Freiraumfunktionen weiter zu entwickeln und durch zusätzliche regionale Bereiche mit Freiraumfunktionen zu ergänzen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 30 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 3: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 1.23 Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist dann der Fall, - wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann oder - wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. 1.24 Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf abweichend von 1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. 1.25 Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und umweltschonend erfolgen. 1.26 Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Kultur- und Erholungslandschaft ist im Freiraum eine auf tung erforderlich. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Für Natur und Landschaft gelten folgende Ziele des LEP NRW (B.III.2): 2.21 Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, - die Regenerationsfähigkeit und Nutzbarkeit der Naturgüter, - die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume (Biotope) sowie - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 31 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Nachhaltigkeit ausgerichtete, standort- und umweltgerechte Landbewirtschaf- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 2.22 Gebiete für den Schutz der Natur sowie Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung sind für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten, zu entwickeln und, soweit möglich, miteinander zu verbinden; sie dürfen für Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen, nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. 2.23 Ist die Inanspruchnahme, Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von Gebieten für den Schutz der Natur oder von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung unabweisbar, so ist durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang Ausgleich und Ersatz zu schaffen. 2.24 Gebiete, die reich mit natürlichen Landschaftselementen ausgestattet sind und eine funktionsfähige Landschaftsstruktur aufweisen, sind vor nachteiligen Einflüssen zu bewahren. 2.25 Gebiete, die nur noch wenige natürliche Landschaftselemente aufweisen oder len durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen verbessert werden. 2.26 In den Großlandschaften des Landes sollen wertvolle Kulturlandschaften mit nachhaltigen Nutzungen und hohem Anteil naturnaher Bereiche vorbildlich erhalten werden. Sie sind hinsichtlich ihrer charakteristischen Eigenart und der für den Naturraum typischen Biotope und Landschaftsstrukturen besonders zu pflegen und zu entwickeln. 2.27 Die Gebietsentwicklungsplanung hat insbesondere in Verdichtungsgebieten regional bedeutsame Grünzüge zu sichern. Diese sind als Grünverbindungen und Grüngürtel im Hinblick auf ihre freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen und vor anderweitiger Inanspruchnahme besonders zu schützen. Für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Kraftwerks sind die Voraussetzungen der Ziffer 1.23 erfüllt. Die Inanspruchnahme von Freiraum ist im vorlie- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 32 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na die in ihrer Landschaftsstruktur oder ihrem Erscheinungsbild geschädigt sind, sol- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht genden Falle erforderlich, da der Flächenbedarf für die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks innerhalb der dargestellten Siedlungsbereiche nicht zur Verfügung gestellt werden kann und damit auch gleichzeitig der dargestellte Siedlungsraum für die absehbare Wirtschaftsentwicklung durch ein neues Kraftwerk nicht ausreicht. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Bezirksregierung Köln in ihrer Begründung zur 5. RPlan-Änderung (Bezirksregierung Köln 2012b). Die erforderliche Freiflächeninanspruchnahme erfolgt darüber hinaus flächensparend und umweltschonend. Durch die räumliche Nähe zum bestehenden Kraftwerksgelände kann umfassend auf vorhandene Infrastruktureinrichtungen zurückgegriffen werden, so dass diesbezüglich auf die Neuherstellung und insoweit auf die Inanspruchnahme von Freiraum verzichtet werden kann. Bei dem Standort handelt es sich nicht um für Natur und Landschaft wertvolle Flächen. Der überwiegende Teil der künftigen Vorhabensfläche ist aufgrund seiner Zwischennutzung als Baustelleneinrichtungsfläche für einen früheren Kraftwerksneubau in Niederaußem (Block K - BoA1) anthropogen geprägt und weist keine naturnahen Strukturen mehr auf. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird diese Fläche entsprechend der Rückbauverpflichtung als landwirtschafliche Fläche berücklandwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung soll aufgrund der Bodenfruchtbarkeit auch nach dem Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen zum überwiegenden Teil wieder aktiviert werden. Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch umfassende Maßnahmen auszugleichen. Diese werden nicht nur dazu beitragen, dass die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume gesichert werden. Vielmehr werden die Maßnahmen auch zu einer Aufwertung der Landschaftsstruktur beitragen (SMEETS 2012c). Entsprechend ist die Inanspruchnahme des Freiraumbereichs erforderlich und zulässig. Dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Freiraum wird durch den räumlichen Anschluss an die bestehende Kraftwerksfläche und die damit verbundene Möglichkeit der Nutzung vorhandener Kraftwerksinfrastrukturen sowie der Minimierung der für Gebäude und Anlagen zulässigen Grundfläche (22,4 ha) im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ Rechnung getragen. Als Ziele für die Energieversorgung werden im LEP NRW in Kapitel D.II.2 festgelegt: Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 33 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na sichtigt. Die für die Baustelleneinrichtungsflächen benötigen Flächen werden derzeit BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 2.1 Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden. 2.2 Die Gewinnung von Primärenergieträgern aus heimischen Lagerstätten erfordert, dass die Ortsgebundenheit und Unvermehrbarkeit der Bodenschätze in den regionalplanerischen Abwägungsprozessen besonders zu berücksichtigen sind. 2.3 Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in vorhandenen Anlagen ausgeschöpft werden. 2.4 Die Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern bzw. zu schaffen. Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen, sind in den Gebietsentwicklungsplänen als "Bereiche mit Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien" darzustellen. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als beson- 2.5 Die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potentiale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sind zum Zwecke einer möglichst rationellen Energienutzung auszuschöpfen. Die kommunale Planung soll dem Rechnung tragen. 2.6 Die Ausweisung von Wohnsiedlungsbereichen und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen sowie die Standortplanung von Anlagen zur Energieumwandlung müssen dem Ziel optimaler Energienutzung gerecht werden. Sie haben zu berücksichtigen, dass durch sinnvolle räumliche Zuordnung Energieeinsparpotenziale realisiert werden können. 2.7 Energiekonzepte sollen konkrete Einsparpotentiale und Möglichkeiten rationellerer Energienutzung ermitteln. Die kommunale und regionale Entwicklungsplanung soll die Ergebnisse berücksichtigen. 2.8 Die Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen ist auf vorhandene und geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der Leitungsnetze in An- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 34 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na derer Belang einzustellen. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht spruch genommen werden. Die Nutzung vorhandener Trassen hat, soweit versorgungstechnisch vertretbar, Vorrang vor der Planung neuer Trassen. In Bezug auf die Energieversorgungsziele des Landesentwicklungsplans ist festzuhalten, dass der Vorrang der Nutzung heimischer Energieträger (Ziel D.II.2.1) erfüllt wird. Darüber hinaus wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans im räumlichen Anschluss an den bestehenden Standort in Niederaußem dem Ziel der Berücksichtigung der Ortsgebundenheit Rechnung getragen. Geeignete und ausreichend große Flächenpotenziale stehen weder auf dem bestehenden Kraftwerksstandort in Niederaußem noch innerhalb von Siedlungsbereichen an anderen Stellen des Rheinischen Braunkohlenreviers für die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks zur Verfügung. Durch die Realisierung eines neuen Kraftwerks (Musterkraftwerk BoAplus) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na können die Energieproduktivität und die Möglichkeiten der Energieeinsparung erhöht werden (Bezirksregierung Köln 2012b), die an den vorhandenen alten Kraftwerken am Standort Niederaußem ausgeschöpft sind (Ziel D.II.2.3). Dem Anlagenkonzept (Musterkraftwerk) liegt ein modernes Feuerungskonzept zugrunde, das eine große Flexibilität des Kraftwerksbetriebs ermöglicht und damit der Möglichkeit zur Nutzung der vorhandenen Kraftwerksinfrastrukturen wird darüber hinaus auch die Vorgabe der Flächenschonung bei der Planung von Energieumwandlungsanlagen und Energieleitungen berücksichtigt (Ziel D.II.2.8). Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, dass die umweltschutzbezogenen Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans im Rahmen der Umweltprüfung des Bebauungsplans berücksichtigt werden und der Aufstellung eines Bebauungsplans, der die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks schafft, im Einklang mit den landesplanerischen Zielsetzungen steht. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 35 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt (Ziel D.II.2.4). Aufgrund BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 3.2.1.2 Regionalplan Regierungsbezirk Köln Der Regionalplan legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planänderungsgebiet fest (§ 18 LPlG). Der Regionalplan ist Vorgabe für die kommunale Bauleitplanung. Die Städte und Planungsträger sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an die Zielaussagen des Regionalplanes gebunden. Gleichzeitig erfüllt der Regionalplan die Funktionen des Landschaftsrahmenplans im Sinne des Landschaftsgesetzes NRW und des forstlichen Rahmenplans gemäß Landesforstgesetz und legt so die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung von Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur Sicherung des Waldes fest (§ 18 Abs. 2 LPlG NW). Zur Sicherung des bestehenden Kraftwerksstandortes, einschließlich der Bereitstellung von Anschlussflächen in der Kreisstadt Bergheim im Ortsteil Niederaußem wird derzeit eine Änderung des Regionalplans betrieben (5. RPlan-Änderung, vgl. Kap. 3.2.1). Im Hinblick darauf wird bei der Zusammenstellung der maßgeblichen Ziele der Raumorddie in Aufstellung befindlichen Ziele der laufenden 5. Regionalplanänderung betrachtet. Wie dem Auszug der zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans zu entnehmen ist, sind die von dem Bebauungsplan Nr. 261/Na erfassten Flächen im bestehenden Regionalplan als "Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich" dargestellt. Die laufende 5. RPlan-Änderung sieht einen "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung" (GIB) mit der besonderen Zweckbestimmung "Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe" vor. Die Flächen, die für die Baustelleneinrichtungsflächen vorgesehen werden, sind nicht vollständig von der GIB-Darstellung erfasst. Diese liegen zum überwiegenden Teil im "Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich". Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 36 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na nung nicht nur auf den bestehenden Regionalplan eingegangen, sondern werden auch BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Zeichnerische Darstellung des RPlan und der 5. RPlan-Änderung Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 4: Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 37 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Im Textteil des bestehenden Regionalplans (Bezirksregierung Köln 2012a)sind folgende Ziele für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) vorgegeben (B.3): Ziel 2 Bevor neue gewerbliche Bauflächen bauleitplanerisch in Angriff genommen werden, haben die Gemeinden zu prüfen, ob bereits über einen längeren Zeitraum dargestellte unternehmensgebundene und daher nicht verfügbare Baulandreserven den aktuellen Standortanforderungen der Unternehmen noch entsprechen und eine Entlassung aus der Unternehmensbindung erreicht werden kann. Die Mobilisierung brachliegender und ungenutzter Grundstücke hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiraum (vgl. LEP NRW Kap. C.II. Ziele 2.2 und 2.3). Ziel 3 Grenzen GIB und ASB aneinander, so ist durch geeignete Maßnahmen insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung innerhalb der GIB sicherzustellen, dass Belästigungen im ASB nicht neu entstehen. Vorhandene Belästigungen sollen soweit wie möglich verringert werden. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind im Regionalplan als allgemeine Freiraum- und führt der Regionalplan folgendes vorhabenrelevantes Ziel auf (D.1.2): Ziel 1 In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen soll die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden; den allgemeinen Anforderungen der Landschaftsentwicklung und des Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen. In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich. Hinsichtlich der Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (Überlagerung von Teilen des Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen) führt der Regionalplan folgende Ziele auf (D.3.3): Ziel 1 In den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) sind die Bodennutzungen und ihre Verteilung auf eine nachhal- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 38 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Agrarbereiche festgelegt. Hinsichtlich der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht tige Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung auszurichten. Im Einzelnen haben die BSLE der Sicherung bzw. Wiederherstellung oder Entwicklung - des wesentlichen Charakters der Landschaft, typischer Landschaftsstrukturen und Landschaftsbestandteile einschließlich der Bodendenkmale, denkmalwerter Gehöfte und Weiher sowie charakteristischer Nutzungsformen, - des Landschaftsbildes, - der landschaftsgebundenen Erholung, - der Eingliederung der Siedlungen (Ortsrandgestaltung) in die freie Landschaft, - Landschaftstypischer Lebensräume und Aufbau eines Biotopverbundsystems, - der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, des Erosions- und Deflationsschutzes sowie der natürlichen Vielfalt an unterschiedlichen Böden als Standortvoraussetzungen für Flora und Fauna und als Lebensgrundlage des Menschen, des natürlichen Wasserdargebots, der Grundwasserneubildung und Reinhaltung des Grundwassers, - naturnaher Gewässer und von Retentionsräumen, - des geländeklimatischen Ausgleichsvermögens, - der Immissionsschutzfunktion zu dienen. Ziel 6 In Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) ist im Rahmen der dargestellten Grundnutzung und der Zielsetzungen für Sicherung, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft die Zugänglichkeit der Landschaft für Erholungssuchende zu sichern. Vermeidbare Störungen durch Immissionen und durch Zerschneidung zusammenhängender Erholungsräume sind auszuschließen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 39 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na - BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Im Hinblick darauf, dass Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) der Ansiedlung gewerblicher Betriebe dienen, die wegen ihres großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder ihrer besonderen Standortanforderungen nicht in den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) integriert werden können (B.3.1), ist die Festsetzung des sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“ an die Ziele der Raumordnung angepasst. Die temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen stehen nach der Errichtung und Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Kraftwerks im Geltungsbereich wieder einer Freiraumnutzung zur Verfügung. Hierdurch wird ein Konflikt mit den Zielen für allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sowie der Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung vermieden. Damit ist der Bebauungsplan Nr. 261/Na den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB angepasst. 3.2.2 Vorgaben der Bauleitplanung Vorbereitende Bauleitplanung Im derzeitigen Flächennutzungsplan der Kreisstadt Bergheim ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na erfolgt die 125. FNP-Änderung nach § 8 Abs. 3 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans sieht die in Tabelle 7 aufgeführten Darstellungen vor. Tabelle 7: Darstellung der 125. FNP-Änderung und Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na Darstellungen in der 125. FNP-Änderung Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 261/Na Standort Braunkohlenkraftwerk Sonderbaufläche (S) Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“ Sonstiges Sondergebiet (SO) Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“ Baustelleneinrichtungsflächen B 1.1; 1.2 und 2 Flächen für Baustelleneinrichtungen Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung „Baustelleneinrichtungsfläche“ (geplante) Nutzung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 40 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 3.2.2.1 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Darstellungen in der 125. FNP-Änderung bis 31.12.2023 ab 01.01.2024: Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 261/Na bis 31.12.2023 ab 01.01.2024: Freiflächennutzung Grünfläche Zweckbestimmung „Ausgleichsfläche“ Private Grünfläche Zweckbestimmung „Ausgleichsfläche“ Baustelleneinrichtungsflächen B 3 Baustelleneinrichtungsflächen Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung „Baustelleneinrichtungsfläche“ bis 31.12.2021, ab 01.01.2022: bis 31.12.2021 ab 01.01.2022: Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Landwirtschaft Regenrückhalte - und Regenklärbecken Fläche für die Abwasserbeseitigung Private Fläche für die Abwasserbeseitigung Zweckbestimmung „Regenrückhalte- und Regenklärbecken“ B 477 und L 279n (Bestand) Überörtlicher Straßenverkehr (nachrichtliche Übernahme) Überörtliche Hauptverkehrsstraßen (nachrichtliche Übernahme) Öffentliche Straßenverkehrsfläche Flächen für Bahnanlage (nachrichtliche Übernahme) Flächen für Bahnanlage (nachrichtliche Übernahme) Ausbau Knotenpunkt Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord (Bestand) Eigene Darstellung Entsprechend der Übereinstimmung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na mit den Darstellungen der Änderung Nr. 125 des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim kann dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen werden. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 41 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na (geplante) Nutzung BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 3.2.2.2 Verbindliche Bauleitplanung Unmittelbar südwestlich an das Plangebiet angrenzend – getrennt durch die Nord-SüdBahn – befindet sich der Bebauungsplan Nr. VI, der als zulässige Art der baulichen Nutzung zum überwiegenden Teil Industriegebietsflächen festsetzt. Lediglich in den Randbereichen sind Gewerbegebietsausweisungen enthalten. Östlich des Bebauungsplans Nr. VI grenzt der Bebauungsplan Nr. 13/Na (3. Änderung) an, der für die zu bebauenden Flächen als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet festsetzt. 3.2.3 Landschaftsplanung Der Landschaftsplan 7 (kurz LPlan 7) des Rhein-Erft-Kreises beinhaltet gem. § 16 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW (LG) für die Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb von Bebauungsplänen die Ziele für die Entwicklung der Landschaft gem. § 18 LG NRW, Festsetzungen von Schutzgebieten gem. §§ 19 bis 23 LG, Regelungen zu Brachflächen (§ 24 LG NRW), Festsetzungen betreffend die forstliche Nutzung (gem. § 25 LG NRW) und schließlich Entwicklungs-, Pflege- und ErschlieAus der Entwicklungs- und Festsetzungskarte (vgl. Abbildung 4) des Landschaftsplans 7 lässt sich entnehmen, dass das Plangebiet innerhalb einer Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 liegt. Außerdem sind entlang der B 477 (vgl. Ziffer 5.2-2) sowie entlang der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord (vgl. Ziffer 5.2-3) ergänzende Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen. Entlang der Nord-Süd-Bahn ist als Entwicklungsziel die Wiederaufforstung angegeben (vgl. Ziffer 4.1-6). Entlang des Gillbachs ist eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (vgl. Ziffer 2.2-4) erfolgt. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets sind Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen. Weitere Vorgaben sind aus der Karte (vgl. Abbildung 5) im Bezug auf das Planungsvorhaben der Kreisstadt Bergheim nicht zu entnehmen. Ergänzend zu den plangraphischen Darstellungen lassen sich dem textlichen Teil des LPlan 7 folgende Erläuterungen und Zielformulierungen entnehmen, die für die Aufstellung des Bebauungsplans Bedeutung sind: Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 42 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na ßungsmaßnahmen (§ 26 LG NRW). BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht LPlan 7 – Entwicklungs- und Festsetzungskarte – Auszug, hier: mit Hervorhebung der Lage des Plangebiets Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 5: Quelle: Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan Nr. 7 „Rommerskirchener Lößplatte“ Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 43 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Entwicklungsziel 2 Für die Flächen, die mit dem Entwicklungsziel 2 gekennzeichnet sind, ist folgendes Entwicklungsziel formuliert: Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. Gemäß den Erläuterungen zum Entwicklungsziel 2 liegt das Schwergewicht für die erfassten Flächen in einer zusätzlichen Ausstattung von insgesamt erhaltungswürdigen Bereichen mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen, um so eine Verbesserung der vorhandenen Landschaftssubstanz zu erzielen. Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung Gemäß Ziffer 4.1-6 ist in Abstimmung mit RWE entlang der Nord-Süd-Bahn eine Waldfläche zu entwickeln. Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Flurgehölzen, Hecken, Bienenweidegehölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen sind dem Textteil folgende Vorgaben zu entnehmen: Zur Erhaltung und Wiederherstellung der prägenden Allee ist in Abstimmung mit RWE die Baumreihe entlang der B 477 mit Ahornhochstämmen zu ergänzen (5.2-2). Zur Verstärkung der raumbildenden Landschaftsstruktur sind in Abstimmung mit RWE ergänzende Baum- und Strauchpflanzungen auf dem Bahndamm vorzunehmen (5.2-3). Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-4 Gillbachtal Der Talverlauf des Gillbachs und das Gebiet der Mönchshöfe ist zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Neben der Erhaltung wird mit der Ausweisung das Ziel der Aufwertung der durch den Gewässerlauf, die Talung und verschiedene Gutshöfe mit altem Baumbestand und hofnahem Grünland geprägten Landschaftsstruktur verfolgt. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 44 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Für die Flächen entlang der B 477 sowie der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die im LPlan 7 enthaltenden Zielvorgaben der Planungsabsicht der Kreisstadt Bergheim nicht entgegenstehen. 3.2.4 Klimaschutzziele Auf Ebene der Europäischen Union besteht die Zielsetzung der Senkung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 20% unter das Niveau von 1990 im EUKlimapaket. Gleichzeitig soll bis 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch EU-weit auf 20% gesteigert werden. Über diese EU-Ziele hinausgehend hat sich die Bundesregierung mit dem Energiekonzept 2050 das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik bis zum Jahr 2020 um 40 % gegenüber dem Jahr 1990 und bis 2050 um mindestens 80% gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Zur Erreichung dieser Ziele ist der CO2-Zertifikate Handel als Steuerungselement etabliert worden. Einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels bildet nach Aussagen des Umweltbundesamtes der Ersatz älterer Kraftwerke durch neuere Kraftwerke mit höheren Wirkungsgraden. Klimaschutzgesetz festgelegt werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs der Landesregierung (Stand Juni 2012) sollen die CO2-Emissionen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 reduziert werden. Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen wird der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung beigemessen (§ 3 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW-Entwurf). Die Erneuerung der Braunkohlenkraftwerke, für die auch am Standort Niederaußem die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, kann einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung der Treibhausgasemissionen auf Landesebene sowie eine wesentliche Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz leisten. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 45 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens sollen zukünftig wahrscheinlich in einem BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Es kann festgehalten werden, dass die europäischen und nationalen Klimaschutzziele sowie die Vorgaben des Entwurfs des Klimaschutzgesetzes NRW der Planungsabsicht Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na der Kreisstadt Bergheim nicht entgegenstehen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 46 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG (FFHGebiete) sowie die europäischen Vogelschutzgebiete (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 BNatSchG) bilden zusammen das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß § 34 BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Dabei ist es nicht relevant, ob ein Projekt oder Plan direkt Flächen von Natura 2000-Gebieten in Anspruch nimmt oder lediglich von außen (beispielsweise durch Luftschadstoffimmissionen) einwirkt. Ergibt die FFH-Verträglichkeitsprüfung, dass ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG grundsätzlich unzulässig. Abweichend hiervon kann ein Projekt dennoch zugelassen werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind (§ 34 Abs. 3 BNatSchG). Da eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten nicht ausgeschlossen werden konnte, erfolgte eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans (TÜV Nord Systems 2012c). Hierbei wurden die möglichen Auswirkungen auf vier Schutzgebiete untersucht:  Knechtstedener Wald mit Chorbusch (DE-4806-303),  Worringer Bruch (DE-4907-301),  Königsdorfer Forst (DE-5006-301),  Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (DE-4405-301). Aufgrund der Entfernung zum Plangebiet sind diese Natura 2000-Gebiete potenziell ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge über den Luftpfad Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 47 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 4. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na betroffen. Relevante Schadstoffe sind dabei:  Schwefeldioxid SO2  Stickstoffoxide NOx  Ammoniak NH3  Quecksilber Hg  Schwermetalle der Gruppe a) der 13. BImSchV  Schwermetalle der Gruppe b) der 13. BImSchV  Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane PCDD/F der Gruppe d) der 13 BImSchV Potenzielle Auswirkungen über den Wasserpfad konnten im Rahmen der FFHVerträglichkeitsprüfung ausgeschlossen werden. Bei alleiniger Betrachtung der möglichen Auswirkungen eines neuen Braunkohlendass die durch den Kraftwerksbetrieb verursachten Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering sind, dass  sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder  die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder  die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden. Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen in zwei FFH-Gebieten die Bagatellschwellen bei Vorbelastungen, die oberhalb der Critical Loads liegen. Diesbezüglich lassen sich Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen daher nicht grundsätzlich ausschließen, wenn man die mit der Stilllegung von Anlagen verbundenen Entlastungseffekte zunächst außer Acht lässt (TÜV Nord Systems 2012c). Bei entsprechender Berücksichtigung der zum Neubau gehörenden Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem kommt es hingegen innerhalb der Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 48 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na kraftwerks gemäß dem Anlagenkonzept des Musterkraftwerks (BoAplus) ergibt sich, BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht untersuchten Natura 2000-Gebiete zu einer Verringerung der Immissionsbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffen und Stoffeinträgen. Damit können in diesem Fall Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der betroffenen bzw. untersuchten Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden. Um sicherzustellen, dass es durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu einer Beeinträchtigung von Erhaltungszielen oder Schutzzwecken der untersuchten FFH-Gebiete kommt, werden im Bebauungsplan Nr. 261/Na luftemissionsbezogene Festsetzungen getroffen, mit denen Emissionen der oben genannten relevanten Luftschadstoffe begrenzt werden (vgl. Kapitel 2.3.1). Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde auch die Summationswirkung der Immissionen eines neuen Braunkohlenkraftwerks gemäß dem Anlagenkonzept des Musterkraftwerks (BoAplus) im Geltungsbereich des Bebauungsplans (unter Einschluss der Stilllegung) mit folgenden geplanten Anlagen in den betroffenen FFH-Gebieten abgeschätzt:  Neubau GuD F Kraftwerk in Düsseldorf-Lausward (Stadtwerke Düsseldorf),  Neubau GuD-Kraftwerk Niehl 3 in Köln-Niehl (RheinEnergie AG),  Neubau GuD-Kraftwerk Knapsack 2 in Hürth-Knapsack (Statkraft Market GmbH), Auch aus dieser Summationsbetrachtung ergab sich keine Beeinträchtigung von FFHGebieten (TÜV Nord Systems 2012c). Insgesamt können damit Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten im Untersuchungsraum ausgeschlossen werden. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 49 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na  TDI-Anlage im ChemPark Dormagen (Bayer Material Science AG), BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Umweltmerkmale und -zustand sowie Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bei den relevanten Wirkfaktoren eines Braunkohlenkraftwerks, die im Rahmen der Umweltprüfung des Bebauungsplans Nr. 261/Na zu berücksichtigen sind, handelt es sich insbesondere um:  Flächeninanspruchnahmen  Raumwirkungen von Baukörpern  Immissionen (Luftschadstoffe und Stoffeinträge über den Wasserpfad, Staub, diffuse Emissionen)  Schallimmissionen (Betrieb und Verkehr)  Lichtimmissionen  Wasserentnahme  Abwasser- und Kühlwasserableitung  Verschattung  Gerüche. Die Auswirkungsprognosen für diese Wirkfaktoren beziehen sich auf die Errichtung und den Betrieb eines neuen Braunkohlenkraftwerks, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Die potenziellen Wirkungen einer Stilllegung und Rückbau einzelner Anlagenteile entsprechen im Wesentlichen den Auswirkungen in der Bauphase für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes und müssen daher nicht gesondert dargestellt werden. Darüber hinaus garantiert § 5 Abs. 3 BImSchG die Einhaltung der Bestimmungen zum Umweltschutz nach der Betriebseinstellung. Da das den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegende Anlagenkonzept des Musterkraftwerks (BoAplus) stellt nach dem derzeitigen Stand keinen Betriebsbereich im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG und der Störfallverordnung (12. BImSchV) dar. Auch auf dem bestehenden Kraftwerksgelände sowie bei einer gesamtheitlichen Betrachtung des zukünftigen Braunkohlenkraftwerkstandortes existiert kein Betriebsbereich im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG und der 12. BImSchV. Die für den Betrieb des Kraft- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 50 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht werks benötigten Stoffe, die den in Anhang 1 der Störfallverordnung (12. BImSchV) namentlich aufgeführten oder in Kategorien zusammengefassten „Störfallstoffen“ entsprechen, können, auch unter Einbeziehung der Lagermengen, die in der 12. BImSchV genannten Mengenschwellen einzeln, nach Kategorien zusammengefasst und unter Beachtung der Additionsregel für das Zusammenwirken von Kategorien mit vergleichbaren Gefährdungen, unterschritten werden. Auch der ggf. zum Anfahren und teilweise Abfahren der Kraftwerksblöcke benötigte Brennstoff (z.B. Heizöl EL), das auf dem Gelände gelagert wird, unterschreitet die Mengenschwelle der 12. BImSchV. Gleiches gilt für die übrigen Betriebsmittel wie Sauerstoff, Wasserstoff, Acetylen etc. Bei den insbesondere für die Wasseraufbereitung eingesetzten Säuren und Laugen handelt es sich nicht um Störfallstoffe im Sinne der 12. BImSchV. Dies gilt auch für die als Waschmittel vorgesehenen Amine, die bei einer in Zukunft gegebenenfalls erforderlichen Nachrüstung einer Anlage zur Abtrennung von CO2 und dessen Ableitung zum Zwecke der Speicherung anfallen. CO2 selbst ist weder ein Gefahrstoff noch ein Störfallstoff. Als Bestandteil von Luftschadstoffen sind grundsätzlich auch radioaktive Emissionen zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der Aussagen des Informationskreises Kernenergie liche Strahlenexposition im Bereich von rund 0,05 % der mittleren natürlichen Strahlenexposition der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und ist damit klein gegenüber der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition. Insgesamt ist damit davon auszugehen, dass radioaktive Emissionen aus einem Braunkohlenkraftwerk, wie dem Musterkraftwerk, so gering sind, dass sie nur marginal zur Strahlenexposition der Bevölkerung beitragen. Ein hieraus entstehendes Planungshindernis ist nicht zu erkennen. Radioaktive Emissionen und Immissionen werden daher im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans in der Umweltprüfung nicht weiter betrachtet. 5.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch folgende wesentliche Wirkfaktoren betroffen: Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 51 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na (Koelzer 2006) liegt die durch Nutzung von fossilen Energieträgern verursachte zusätz- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Durch die Anlage selbst können sich insbesondere Auswirkungen aufgrund des Abstandes zu schutzbedürftigen Nutzungen, durch Flächeninanspruchnahme, Verschattung und optische Wirkung durch die Gebäude sowie technische Anlagen sowie auf die Erholungsfunktionen ergeben. Betriebsbedingt sind insbesondere die Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge, Schall- und Lichtimmissionen sowie die Auswirkungen durch Verschattung als optische Wirkung bei Betrieb des Kühlturms zu betrachten. Baubedingt und damit temporär für die Dauer der Errichtung eines Kraftwerks kommen Schallimmissionen aufgrund der Baustellentätigkeiten sowie dem Baustellenverkehr hinzu. 5.1.1 Untersuchungsraum In Bezug auf die Flächeninanspruchnahme umfasst der Untersuchungsraum (vgl. Abbildung 6) den unmittelbaren Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Schallimmissionen durch den Betrieb werden an Immissionsorten in Auenheim, Niederaußem, Der Untersuchungsraum für die Verschattung umfasst neben dem Geltungsbereich des Bebauungsplans auch das angrenzende bestehende Kraftwerk, den "Groß Mönchhof", die Stadtteile Niederaußem und Auenheim sowie die Wohngebiete der angrenzenden Stadtteilen Rheidt-Hüchelhoven, Oberaußem, Büsdorf sowie Bedburg-Rath. Für die Ermittlung der optischen Wirkung wird das Wohnumfeld in der Umgebung des Bebauungsplans erfasst. Der Untersuchungsraum der Luftschadstoffimmissionen hat eine Ausdehnung von rund 41x36 Kilometer und damit eine Größe von rund 1.500 Quadratkilometern. Dies ergibt sich aus den Anforderungen an Beurteilungsgebiete nach der TA Luft sowie der räumlichen Lage der Natura 2000-Gebiete (argumet 2012). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 52 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Rheidt, Hüchelhoven, am "Groß Mönchhof" und das weitere Umfeld betrachtet. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Untersuchungsraum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b 5.1.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Der unmittelbare Geltungsbereich des Bebauungsplans ist derzeit überwiegend durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet befinden sich im Nordwesten der "Klein Mönchhof" sowie weiter nördlich, getrennt durch den Gillbach der "Groß Mönchhof". Die landwirtschaftlichen Nutzungen erstrecken sich weiterhin nördlich der Nord-Süd-Bahn bis zu den Ortschaften Bedburg-Rath, Hüchelhoven, Rheidt und Büsdorf. Südwestlich der Nord-Süd-Bahn werden die Flächen durch das bestehende Kraftwerk Niederaußem geprägt. Im Südosten befinden sich gewerbliche Nutzungen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 53 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 6: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Der Geltungsbereich wird durch bestehende und geplante Verkehrsanlagen geprägt. Im Norden bildet die L 279n die Grenze des Plangebietes, die in östlicher Richtung als L 93n bis Pulheim-Stommeln weitergeführt werden soll. Im Süden bildet die Nord-SüdBahn die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Durch das Plangebiet verläuft die Bundesstraße 477 sowie die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord in Nord-Süd-Richtung. Diese Verkehrsanlagen trennen die Fläche des sonstigen Sondergebietes Braunkohlenkraftwerk im westlichen Teil von der Baustelleneinrichtungsfläche im östlichen Teil des Plangebietes (B 2 und B 3). Aufgrund der oben genannten Prägung des Plangebietes durch die südwestlich angrenzenden Kraftwerksflächen sowie die Begrenzung und Zerschneidung durch Verkehrsanlagen besitzt das Plangebiet keine besondere Bedeutung als Erholungsraum. (SMEETS 2012c). Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na sowie im Umfeld liegen Vorbelastungen verschiedener Art bereits vor. Diese resultieren insbesondere aus den Emissionen der bestehenden Kraftwerksblöcke in Form von Luftschadstoffen, Schallemissio- 5.1.2.1 Vorbelastungen durch Luftschadstoffe Im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans wurde bereits eine Erfassung der Vorbelastungen durch Luftschadstoffe vorgenommen (Bezirksregierung Köln 2012b). Grundlage für die Ermittlung der Vorbelastungen durch Luftschadstoffe bilden die Vorbelastungsmessungen und Messergebnisse aus dem Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) des Landes Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren wurde in den Jahren 2007/2008 eine Vorbelastungsmessung in Rheidt durchgeführt (Eurofins/GfA 2008). Diese stand im Zusammenhang mit der beabsichtigten Modernisierung der Kraftwerksblöcke G und H am Standort Niederaußem. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 54 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na nen, Verschattung sowie optischen Wirkungen. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Tabelle 8: Messprogramme und Parameter für die Ermittlung der Luftschadstoffvorbelastung Messprogramm LuftqualitätsÜberwachungssystem (LUQS) Vorbelastungsmessung Jahr Messstelle Parameter Institut seit 2006 GrevenbroichGustorf/ Gindorf (GRGG) NO2, PM10 und Inhaltsstoffe, PAK, Stationstyp Industrie LANUV seit 1989 Hürth (HUE2) NO2, PM10, Kohlenwasserstoffe, Stationstyp Industrie LANUV seit 1991 Niederzier (NIZI) PM10 und Inhaltsstoffe, PAK, Stationstyp Industrie LANUV seit 1980 KölnChorweiler (CHOR) NO2, PM10 und Inhaltsstoffe, PAK, Stationstyp Hintergrund LANUV BergheimRheidt SO2, NO2, HF, HCl, PM10 und Inhaltsstoffe (Schwermetalle), PCDD/F, Staubniederschlag (StN) und Inhaltsstoffe (As, Cd, Ni, Pb, Tl, Hg) Eurofins / GfA 2008 20072008 Von den vier LUQS-Stationen befindet sich die Station in Grevenbroich-Gustorf innerhalb des Untersuchungsraumes der TA Luft. Die Entfernungen der LUQS-Stationen zum Plangebiet sind wie folgt:  Grevenbroich (GRGG) 10,6 km nordwestlich,  Köln Chorweiler (CHOR)  Niederzier (NIZI) 15 km östlich, 19,3 km südwestlich,  Hürth (HUE2) 19 km südöstlich. Zur Bewertung der Luftqualität werden die Immissionswerte der TA Luft (2002), die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV (2010) und Beurteilungswerte des LAI für die langfristige Luftreinhalteplanung (LAI 2004) herangezogen. Soweit für einzelne Parameter keine Beurteilungswerte aus diesen Regelwerken vorliegen, wird auf die in den Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 55 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Messberichten der Eurofins/GfA verwendeten Werte zurückgegriffen. Sind dort mehrere Beurteilungsmaßstäbe genannt, wird hier der jeweils strengste verwendet. Aktuelle Messwerte aus dem Untersuchungsgebiet sowie dessen Umfeld liegen für das Jahr 2012 von den Stationen aus dem LUQS-Messnetz des LANUV vor (siehe Tabelle 9). Ausgewertet wurden die Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2011. Die Stationen in Grevenbroich-Gustorf und Hürth sind dem Stationstyp „Industrie“, die Stationen in KölnChorweiler und Niederzier dem Stationstyp „Hintergrund“ zuzuordnen. Die Jahreskenngrößen für den Zeitraum 2005 bis 2011 der vier Stationen sind in der Tabelle 9 zusammengefasst. Überschreitungen von Grenzwerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tabelle 9: Jahr Luftqualität im überregionalen Bereich (LUQS-Stationen) im Zeitraum 2005 bis 2011 NO2 NO2 max 1) PM 10 PM 10 Pb As Cd Ni µg/m³ µg/m³ µg/m³ > 50 µg/m³ µg/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ 2005 - - - - - - - - 2006 21 80 32 46 0,01 - - - 2007 22 89 31 46 0,01 0,9 0,3 2,3 2008 21 74 26 24 0,01 0,7 0,3 3,3 2009 23 93 28 32 0,01 0,7 0,2 2,4 2010 24 104 29 24 0,01 0,7 0,2 2,6 2011 22 84 28 34 0,01 0,8 0,2 2,0 Hürth (HUE2) 2005 27 114 25 7 - - - - 2006 28 121 26 23 - - - - 2007 26 128 25 18 - - - - 2008 25 159 22 7 - - - - 2009 26 117 22 10 - - - - 2010 27 98 28 14 - - - - 2011 24 110 - - - - - - Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 56 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Grevenbroich-Gustorf (GRGG) 4) BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Jahr NO2 NO2 max 1) PM 10 PM 10 Pb As Cd Ni µg/m³ µg/m³ µg/m³ > 50 µg/m³ µg/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ Köln-Chorweiler (CHOR) 2005 27 160 24 14 0,02 - - - 2006 29 146 25 18 0,02 - - - 2007 27 178 24 14 0,01 0,8 0,3 2,2 2008 29 152 22 16 0,01 0,8 0,3 3,1 2009 32 144 24 19 0,01 0,8 0,2 2,5 2010 30 107 23 13 0,01 0,7 0,3 2,4 2011 29 116 22 22 0,01 0,7 0,2 2,1 2005 - - 29 42 0,02 - - - 2006 - - 29 35 0,02 - - - 2007 - - 28 28 0,01 1,0 0,3 2,1 2008 - - 27 28 0,02 0,8 0,4 3,3 2009 - - 28 34 0,01 0,8 0,3 2,2 2010 - - 28 41 0,01 0,8 0,3 2,3 2011 - - 27 46 0,01 0,8 0,2 2,0 IW 40 200 2) 40 35 3) 0,5 6 5 20 Überschreitung fett 1) Maximaler 1 Stunden-Wert 2) Immissionsgrenzwert nach TA Luft, bzw. 39. BImSchV, erlaubt sind 18 Überschreitungen je Kalenderjahr. 3) Maximal zulässige Anzahl von Überschreitungen des 24-Stunden-Immissionswertes je Kalenderjahr. 4) Die Station wurde erst am 29.11.2005 in Betrieb genommen, deshalb liegen keine Werte für 2005 vor. Quelle: LANUV 2006-2012 In Grevenbroich-Gustorf wurden Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte zwischen 21 und 24 µg/m³ festgestellt. Die Vorbelastung der Luft mit Stickstoffdioxid war damit im Zeitraum 2005 bis 2011 insgesamt unkritisch. Die Feinstaub-Jahresmittelwerte (PM10), die auch die Partikelklassen PM 2,5 und PM 1 einschließen, lagen zwischen 26 und 32 µg/m³ und bewegten sich damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 57 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Niederzier (NIZI) BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht In den Jahren 2006 und 2007 wurde der 24-Stunden-Immissionswert für Feinstaub von 50 µg/m³ an jeweils 46 Tagen im Jahr überschritten, erlaubt sind 35 Überschreitungen je Kalenderjahr. Seit 2008 sind die Anforderungen eingehalten worden. Die Gehalte von Schwermetallen und Arsen im Feinstaub lagen im Beobachtungszeitraum deutlich unter den jeweiligen Immissionswerten (LANUV 2006-2012). An der LUQS-Station Hürth wurde nur die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung der Luft erfasst. Die Jahreskenngrößen von Stickstoffdioxid sind mit Werten zwischen 25 bis 28 µg/m³ etwas höher als in Grevenbroich-Gustorf. Im Gegensatz dazu liegen die Feinstaubkonzentrationen der Luft mit Werten zwischen 22 µg/m³ und 28 µg/m³ etwas unter denen von Grevenbroich. Die Anzahl der Überschreitungen des 24-StundenImmissionswertes für Feinstaub bewegte sich an der Station Hürth im Beobachtungszeitraum zwischen 7 und maximal 23 Überschreitungen in einem Kalenderjahr und entsprachen damit dem zulässigen Immissionswert (LANUV 2006-2012). An der Station Köln-Chorweiler erreichten die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid im Zeitraum 2005 bis 2011 Werte zwischen 27 und 32 µg/m³. Damit sind die Jahresmittelwerte etwas höher als an den beiden anderen Stationen. Die Feinstaubbelastung Hürth. Die Anzahl der Überschreitungen des 24-Stunden-Immissionswertes lagen an der Station Chorweiler im Beobachtungszeitraum deutlich unter den erlaubten 35 Überschreitungen je Kalenderjahr. Die Jahresmittelwerte von Schwermetallen und Arsen im Feinstaub wiesen im Betrachtungszeitraum geringe Werte auf und lagen deutlich unter den jeweiligen Immissionswerten (LANUV 2006-2012). Die Feinstaubkonzentrationen der Luft lagen in Niederzier in einem Bereich zwischen 27 und 29 µg/m³. In den Jahren 2005 bis 2011 wurden an 42 bzw. 46 Tagen Feinstauboder PM10-Konzentrationen von > 50 µg/m³ in der Luft gemessen. Damit wurde der 24-Stunden-Immissionswert der TA Luft und der 39. BImSchV in den genannten Jahren überschritten. Im Fachbericht 33 über die Luftqualität im Jahr 2010 berichtet das LANUV (2011) über die Überschreitung des Tagesimmissionswertes an der Station Niederzier. Die Station befindet sich im Abwindbereich des Tagebaus Hambach. Die Wintermonate 2010 waren durch das Auftreten von Nordostwinden und eine hohe Belastung aufgrund sogenannter Inversionswetterlagen gekennzeichnet. Die Inhaltsstoffe Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 58 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na der Luft lag mit Jahresmittelwerten zwischen 22 und 25 µg/m³ auf dem Niveau von BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht im Feinstaub lagen im Beobachtungszeitraum an der Station Niederzier unterhalb der Beurteilungswerte (Bezirksregierung Köln 2012b). Für Grevenbroich wurde zunächst ein Aktionsplan aufgestellt, der 2009 in einen Luftreinhalteplan überführt wurde (unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf). Für die „Umgebung des Tagebaus Hambach“ (Niederzier) wurde 2005 ein Aktionsplan aufgestellt. Derzeit läuft unter Federführung der Bezirksregierung Köln die Erarbeitung eines Luftreinhalteplans für dieses Gebiet (Bezirksregierung Köln 2012b). In der Tabelle 10 sind die Ergebnisse der Vorbelastungsmessung in Rheidt zusammengefasst und den Immissionswerten gegenübergestellt. Die Messdauer der Vorbelastungsmessung wurde auf ein halbes Jahr verkürzt, da die Jahreszeit mit der höchsten zu erwartenden Immissionsbelastung im Messzeitraum lag. Vorbelastungsmessungen in Rheidt vom 6.9.2007 bis 10.3.2008 Parameter Einheit Rheidt Immissionswert Mittel µg/m³ 24,1 40 1) n > 200 µg/m³ Anzahl 0 18 2) Mittel µg/m³ 9,6 50 1) SO2 n > 350 µg/m³ Anzahl 0 24 3) Cl Mittel µg/m³ 9,9 100 4) F Mittel µg/m³ < 0,06 0,4 5) Mittel µg/m³ 23,4 40 1) PM10 n > 50 µg/m³ Anzahl 16 35 6) Pb Mittel µg/m³ 0,0122 0,5 5) Cd Mittel ng/m³ 0,3 5 7) As Mittel ng/m³ 1,0 6 7) Ni Mittel ng/m³ 2,3 20 1) Co Mittel ng/m³ 0,8 20 8) Cr Mittel ng/m³ 2,6 17 9) NO2 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 59 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Tabelle 10: BPlan Nr. 261/Na Parameter Einheit Rheidt Immissionswert Cu Mittel ng/m³ 8,0 1.000 10) Hg Mittel ng/m³ 0,06 50 9) Mn Mittel ng/m³ 7,8 150 11) Sb Mittel ng/m³ 2,1 80 10) Sn Mittel ng/m³ 50,1 1.000 10) Tl Mittel ng/m³ 1,0 280 12) V Mittel ng/m³ 1,0 20 13) StN Mittel g/(m²d) 0,049 0,35 5) As Mittel µg/(m²d) < 0,7 4 5) Pb Mittel µg/(m²d) 6,8 100 5) Cd Mittel µg/(m²d) 0,2 2 5) Ni Mittel µg/(m²d) 4,5 15 5) Hg Mittel µg/(m²d) < 0,13 1 5) Tl Mittel µg/(m²d) < 0,6 2 5) PCDD/F + dl-PCB Mittel fg TEQ/m³ 33,7 150 14) Überschreitung fett 1) Immissionswert TA Luft, 39. BImSchV 2) Immissionswert der TA Luft für NO2, erlaubt sind 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr 3) Immissionswert der TA Luft für SO2, erlaubt sind 24 Überschreitungen pro Kalenderjahr 4) TA Luft 1986 5) Immissionswert TA Luft 6) Immissionswert der TA Luft für PM10, erlaubt sind 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr. Da die Messungen nur ein halbes Jahr dauerten, ist der Wert hier nur zur Orientierung angegeben. Es erfolgt aber kein direkter Vergleich. 7) 39. BImSchV 8) LANUV (aus Messbericht Eurofins/GfA) 9) LAI 2004 10) AGW/100 11) WHO (aus Messbericht Eurofins/GfA) 12) FoBiG (aus Messbericht Eurofins/GfA) 13) LAI 1997 14) LAI-Beurteilungswert für die langfristige Luftreinhalteplanung in WHO-TEQ Quelle: Eurofins/GfA 2008, Bezirksregierung Köln 2012b Der Tabelle 10 ist zu entnehmen, dass die mittlere Stickstoffdioxidkonzentration im Messzeitraum mit einem Wert von 24,1 µg/m³ den Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³ nicht erreichte. Auch der 1-Stunden-Maximalwert von 200 µg/m³ wurde im Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 60 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Messzeitraum nicht überschritten. Die Konzentration an Schwefeldioxid lag mit 9,6 µg/m³ deutlich unter dem Immissionswert der TA Luft, der 1-Stunden-Maximalwert (350 µg/m³) wurde im Messzeitraum ebenfalls nicht erreicht. Die mittleren Konzentrationen an Chlor und Fluor lagen im Messzeitraum unter den jeweiligen Immissionswerten. Für Chlor wurde zur Beurteilung der Wert aus der TA Luft 1986 herangezogen, da die TA Luft (2002) für diesen Stoff keinen Beurteilungswert mehr enthält. Die Konzentration von Feinstaub (PM10) erreichte im Messzeitraum einen mittleren Wert von 23,4 µg/m³ und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³. Die Schwermetallkonzentrationen im Feinstaub lagen im Mittel des Messzeitraumes sehr deutlich unter den jeweiligen Beurteilungswerten. Der Staubniederschlag erreichte im Messzeitraum einen Mittelwert von 0,049 g/m²d und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 0,350 g/m²d. Die Konzentrationen von Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium als Bestandteile des Staubniederschlages befinden sich alle unter dem jeweiligen Immissionswert der Für den Zeitraum September 2007 bis März 2008 wurde eine mittlere PCDD/FKonzentration von 33,7 fg/m³ festgestellt, diese lag deutlich unter dem LAIBeurteilungswert von 150 fg/m³. Als Ergebnis der Vorbelastungsmessung aus den Jahren 2007/2008 kann festgehalten werden, dass während der Messperiode alle Beurteilungswerte unterschritten wurden (Eurofins/GfA 2008; Bezirksregierung Köln 2012b). Bewertung der Vorbelastung Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Schadstoffbelastungen der Luft im Untersuchungsraum an den ausgewerteten Messstellen im Zeitraum 2005 bis 2011 in Bezug auf die Jahresmittelkonzentrationen insgesamt unkritisch waren. Im genannten Zeitraum wurden für die betrachteten Parameter die Immissionswerte (Jahresmittel der TA Luft und der 39. BImSchV) unterschritten. Die Stoffkonzentrationen bewegten sich Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 61 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na TA Luft (siehe Tabelle 10). BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht alle auf einem für das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau (Bezirksregierung Köln 2012b). Abweichend hiervon wurden an den vom Kraftwerk Niederaußem weiter entfernt und nicht in der Hauptwindrichtung des Kraftwerks Niederaußem liegenden Stationen Grevenbroich-Gustorf und Niederzier in jeweils zwei bzw. drei Jahren die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Feinstaub (PM10) je Kalenderjahr im Beobachtungszeitraum 2005 bis 2011 überschritten (LANUV 2006-2012). Insgesamt werden im Untersuchungsraum die Grenzwerte der mit der 39. BImSchV in nationales Recht umgesetzten Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa mit Ausnahme lokal und zeitlich begrenzter Überschreitungen für die Spitzenbelastung mit Feinstaub (PM10) unterschritten. In Gemeinschaftsvorschriften festgelegte Umweltnormen werden damit im Hinblick auf die Luftqualität von einzelnen Ausnahmen abgesehen eingehalten (LANUV 2006-2012). Vorbelastungen durch Kraftwerksbetrieb (Schallimmissionen) Im Umfeld des Bebauungsplans ergeben sich Vorbelastungen durch Geräusche, die maßgeblich durch die Schallemissionen der Kraftwerksblöcke A bis H und K am Standort Niederaußem geprägt sind. Diese müssen als bestehende Vorbelastungen bei der Aufstellung des Bebauungsplans in der Umweltprüfung berücksichtigt werden. Die Grundlage hierfür bildet eine hierfür erstellte Schallimmissionsprognose (MÜLLERBBM 2012). Immissionsorte und Bewertungsgrundlagen Im Rahmen der Untersuchung des Kraftwerkstandortes Niederaußem werden 12 Immissionsorte (IO) festgelegt (vgl. Abbildung 6). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 62 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.2.2 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Lage der Immissionsorte zur Beurteilung von Schallimmissionen (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) Quelle: MÜLLER-BBM 2012 Die überwiegende Anzahl dieser Immissionsorte liegt in einer Gemengelage aus industriell-gewerblich und zum Wohnen dienenden Gebieten. Da ein Braunkohlenkraftwerk im Geltungsbereich des Bebauungsplans näher an den Stadtteil Rheidt-Hüchelhoven heranrückt, wurden die Immissionsorte IO 11 und IO 12 mit in die Betrachtung aufgenommen. Sie befinden sich in den Ortschaften Rheidt und Hüchelhoven an den zum Kraftwerk nächstgelegenen Bebauungen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 63 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 7: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Für die Beurteilung von Schallimmissionen, die von gewerblichen und industriellen Anlagen ausgehen, ist die TA Lärm (1998) maßgebend. Nach Nr. 2.1 der TA Lärm stellen schädliche Umwelteinwirkungen Geräuschimmissionen dar, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist im Sinne der TA Lärm sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung an einem Immissionsort die für diesen Ort gültigen Immissionsrichtwerte nicht übersteigt. Gleichzeitig erfolgt damit auch die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die heutige Situation (Kraftwerk Niederaußem) und nach Realisierung der Neuanlage sowie Differenzwert Immissionsrichtwert dB(A) Immissionsort / Bezeichnung nachts Beurteilungspegel Lr in dB(A) Heute Nach Realisierung Neuanlage Differenz in dB IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 45 50 43 -7 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 45 54 44 -10 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 45 50 44 -6 IO 4a Groß Mönchhof 1 45 39 39 0 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 35 42 39 -3 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 35 40 35 -5 IO 7 Alte Landstr. 119 - Niederaußem 40 38 32 -6 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 45 42 36 -6 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 45 47 42 -5 IO 10 Industriestr. 21 – Niederaußem 50 47 44 -3 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 40 33 31 -2 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 Hüchelhoven 35 31 29 -2 Überschreitung der Immissionsricht- und Orientierungswerte fett Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 64 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Tabelle 11: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Heutige Situation: Blöcke A bis H und K in Betrieb Nach Realisierung der Neuanlage: Blöcke A, B, C, D, E, F, stillgelegt; Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb. Quelle: MÜLLER-BBM 2012 Für den Vergleich mit den Immissionsricht- und Orientierungswerten ist der Beurteilungspegel maßgebend. Dieser ist gemäß der TA Lärm für die Tages- (6:00 – 22:00 Uhr) und die Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) getrennt zu ermitteln. Für die Nachtzeit ist zur Bewertung die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel im oben genannten Zeitraum heranzuziehen. Da die Immissionsricht- und Orientierungswerte für die Nachtzeit im Vergleich zur Tageszeit um 15 dB(A) niedriger sind und die Schallimmissionen der stationären Quellen des der Bauleitplanung zugrunde gelegten Kraftwerks tags und nachts gleich sind, wird der Beurteilungspegel für die Nachtzeit ermittelt (MÜLLER-BBM 2012). Der Vergleich der Beurteilungspegel Lr mit den jeweiligen Immissionsrichtwerten zeigt, dass an einigen Immissionsorten die für die Nachtzeit geltenden Immissionsrichtwerte derzeit überschritten werden. Dies gilt für die Immissionsorte IO1 – IO3, IO5, IO6 und 5.1.2.3 Vorbelastungen durch Straßenverkehr Die durch den Verkehr verursachten Vorbelastungen wurden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung erfasst (IVV 2012). Hierbei wurden Daten der Straßenverkehrszählung des Bundes (SVZ) aus den Jahren 2005 und 2010 als Referenz verwendet (vgl. Abbildung 8). Der Vergleich der Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrszählung 2005 (SVZ 2005) und denen von SVZ 2010 zeigt, dass an 6 Zählstellen der Verkehr zurückgegangen ist, nur an 3 Stellen nimmt der Verkehr zu (vgl. Abbildung 8). Bei der Bundesstraße B 477 handelt es sich heute um einen durchschnittlich belasteten Straßenquerschnitt. Die Landesstraße L 279n ist im Vergleich zu Kreisstraßen und Landesstraßen in der Region heute äußerst schwach belastet. Damit ergeben sich keine erheblichen Vorbelastungen durch den Straßenverkehr (IVV 2012). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 65 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na IO9. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Verkehrserhebung 2005 und 2010 Quelle: IVV 2012 5.1.2.4 Vorbelastung durch Verschattung Im Umfeld des bestehenden Kraftwerks am Standort Niederaußem ergeben sich Vorbelastungen aufgrund sichtbarer Wasserdampf-Schwaden, die sich oberhalb der Kühltürme bilden und an klaren und teilbewölkten Tagen durch Minderung der Sonnenscheineinstrahlung im Plangebiet zu Verschattungen führen können. Zusätzlich müssen bei der Verschattung auch die größeren Gebäude (ab einer Höhe von rd. 40m) berücksichtigt werden (argumet/SIMUPLAN 2012). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 66 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 8: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Zur Klärung der Frage, ob sich durch mikroklimatische Veränderungen aufgrund der Verschattung negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion ergeben können, wurden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) in den Jahren 2005 und 2006 mögliche Auswirkungen der Verschattung untersucht (Projekt AuKLand). Darüber hinaus finden seit 2004 agrarmeteorologische Messungen an diversen Orten im Umfeld der Kraftwerke Niederaußem und Neurath statt. Im Rahmen dieser Untersuchungen konnte jedoch kein Zusammenhang zwischen der Verschattung aus Wasserdampfschwaden und den daraus resultierenden mikroklimatischen Unterschieden und dem Infektionsrisiko, dem Krankheitsverlauf in landwirtschaftlichen Kulturen oder den landwirtschaftlichen Erträgen bzw. der Qualität nachgewiesen werden. Vorbelastung durch optische Wirkung Von Kraftwerksanlagen können durch die baulichen Abmessungen der Gebäude und die von den Kühltürmen ausgehenden sichtbaren Schwaden optisch bedrängende Wirkungen auf bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen, die das Wohnumfeld nachhaltig verändern können. Zu den möglichen optischen Wirkungen eines neuen Braunkohlenkraftwerks auf das benachbarte Wohnumfeld liegt ein Gutachten von SMEETS Landschaftsarchitekten (SMEETS 2012a) vor, in dem sowohl die bestehende Vorbelastung am Standort Niederaußem als auch die möglichen zukünftigen Wirkungen betrachtet werden. Zur Bewertung der optisch bedrängenden Wirkungen werden folgende Kriterien berücksichtigt:  Ausprägung und Eigenart des betroffenen Landschaftsraums,  Ausmaß der Baukörper in ihrem Verhältnis zueinander,  Bauhöhe, Auslegung und Gestaltung der Fassade,  Baumasse,  Vergesellschaftung der Anlage mit anderen vergleichbaren Baukörpern. Die derzeit prägnantesten Gebäude im Untersuchungsgebiet sind die Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem mit den Naturzug-Nasskühltürmen mit Höhen zwischen 100 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 67 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.2.5 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht und 200 m. Die Kesselhäuser weisen Höhen zwischen 50 m und 130 m auf. Das Kesselhaus des Blocks K (BoA 1) ist rund 170 m hoch. Hinzu kommen noch zwei Kamine mit einer Höhe von rund 200 m. Vorbelastungen durch bestehende Anlagen des Kraftwerkes Niederaußem, der Fabrik Fortuna Nord, Gewerbegebiete und durch verschiedene Verkehrswege ergeben sich an folgenden Wohnstandorten:  Südlicher Ortsrand Rheidt,  Groß Mönchhof,  Geretzhoven,  Südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof),  Auenheim,  Kasterstraße/Asperschlag,  Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem und 5.1.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand nicht wesentlich verändert. Eine geringfügige Verbesserung der Belastung durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen, Schallimmissionen sowie durch Verschattung ist ab 2013 nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (Blöcke A und B) am Standort Niederaußem zu erwarten. 5.1.4 Prognose bei Durchführung der Planung Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Muster- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 68 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na  Büsdorf. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht kraftwerks (BoAplus) in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden. Bewertungsmaßstäbe Tabelle 12: Bewertungsmaßstäbe zur Einschätzung der Erheblichkeit (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) Wirkfaktor Bewertungskriterium Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Begründung/Quelle Flächeninanspruchnahme Abstand zu empfindlichen Nutzungen Bewertung verbal-argumentativ Abstandserlass NRW (2007) Luftschadstoffimmissionen SO2-, NO2-, PM10und SchwermetallKonzentration Immissionszusatzbelastung >Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung >Immissionswert 3 % des Immissionswertes gem. Nr. 4.2.2 TA Luft Irrelevanzschwellen: SO2: 1,5 µg/m³ NO2: 1,2 µg/m³ PM10: 1,2 µg/m³ Pb: 1,5 ng/m³ As: 0,2 ng/m³ Cd: 0,1 ng/m³ Ni: 0,75 ng/m³ Co: 0,6 ng/m³ Cr: 0,51 ng/m³ Cu: 30 ng/m³ Hg: 1,5 ng/m³ Mn: 4,5 ng/m³ Sb: 2,4 ng/m³ Sn: 30 ng/m³ Tl 8,4 ng/m³ V: 0,6 ng/m³ Schallimmissionen Begründung TEIL B Einhaltung von Immissionsrichtwerten I Immissionsrichtwerte der TA Lärm für die Nachtzeit Vorentwurf (30.07.2012) I Nr. 6.1 TA Lärm, Erläuterungen im Text Seite 69 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.1 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Wirkfaktor Bewertungskriterium Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Begründung/Quelle Verschattung Minderung der Sonnenscheindauer Bewertung verbal-argumentativ siehe Erläuterungen im Text Optische Wirkungen Abstand zu Wohnstandorten, Sichtverschattung, Ausrichtung der Wohnlage, Zusammenwirken mit bestehenden Vorbelastungen Bewertung verbal-argumentativ siehe Erläuterungen im Text Sonstige Störwirkungen Lichtimmissionen, elektromagnetische Felder, Auswirkungen auf Erholungsfunktionen Bewertung verbal-argumentativ siehe Erläuterungen im Text Eigene Darstellung in Anlehnung an: Bezirksregierung Köln 2012b Abstände zu Wohngebieten Der Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für Kraftwerke mit Feuerungsanlagen für den Einsatz von Brennstoffen, soweit die Feuerungswärmeleistung 900-MW übersteigt (Abstandsklasse I) einen einzuhaltenden Abstand von 1.500 m zu tatsächlich vorhandenen oder baurechtlich ausgewiesenen Wohngebieten vor. Folgende Abstände liegen zwischen der Grenze des sonstigen Sondergebiets „Braunkohlenkraftwerk“ und umliegenden Siedlungen vor:  Auenheim südwestlich ca. 660 m,  Niederaußem südlich ca. 380 m,  Rheidt nordöstlich ca. 730 m,  Hüchelhoven nordöstlich ca. 1.160 m,  Büsdorf südöstlich ca. 1.800 m,  Oberaußem südlich ca. 1.900 m. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 70 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.2 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Entsprechend kommt es zu einer Unterschreitung des vorgesehenen Abstandswertes zu den Stadtteilen Auenheim, Niederaußem, Rheidt-Hüchelhoven. Daher muss anhand von Einzeluntersuchungen (z.B. Immissionsgutachten) nachgewiesen werden, dass trotz Unterschreitung Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Bewohner der benachbarten Wohngebiete bzw. Misch-, Kern- oder Dorfgebiete vermieden werden können. Luftschadstoffimmissionen Zur Ermittlung der zusätzlichen Luftschadstoffimmissionen, die durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) im Geltungsbereich des Bebauungsplans entstehen, wurde eine Immissionsprognose nach der TA Luft erstellt (argumet 2012). Das Untersuchungsgebiet der Immissionsprognose hat eine Ausdehnung von bis zu 41 x 36 Kilometern und damit eine Größe von rund 1.500 Quadratkilometern. Das Beurteilungsgebiet nach TA Luft hat einen Radius von 9 km um den im Bebauungsplan festgesetzten Standort. Dieser Radius ergibt sich aus dem 50fachen der Schornsteinhöhe des geplanten Kraftwerks. Dieser bildet die maßgebliche Emissionsquelle der Luftschadstoffe und ist im Bebauungsplan mit einer maximalen Höhe von 180 m (über BP) festgesetzt. Die maximalen Immissionszusatzbelastungen unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen (Kapitel 5.1.2.1) sowie der Irrelevanzwerte und der Beurteilungswerte nach der TA Luft sind in Tabelle 13 dargestellt. Die prognostizierten Zusatzbelastungen sind dabei als Jahresmittelwerte angegeben und gehen von einem ganzjährigen Volllastbetrieb (8.760 Stunden) des Musterkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans aus. Tabelle 13: Immissionszusatzbelastung durch Luftschadstoffe (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) Parameter Einheit Maximale Zusatzbelastung Musterkraftwerk BoAplus1) SO2 µg/m³ 2,0 Begründung TEIL B I Irrelevanz wert Beurteilungswert 2) Vorbelastung 1,5 3) 50 5) 5-6 Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 71 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.3 BPlan Nr. 261/Na Parameter Einheit Maximale Zusatzbelastung Musterkraftwerk BoAplus1) Irrelevanz wert Beurteilungswert 2) Vorbelastung NO2 µg/m³ 0,28 1,2 3) 40 5) 21 - 32 PM10 µg/m³ 0,19 1,2 3) 40 22 - 38 Pb ng/m³ 0, 49 1,5 3) 500 10 – 20 As ng/m³ 0,29 0,18 4) 6 0,7 – 1,3 Cd ng/m³ 0,19 0,15 4) 5 0,2 – 0,4 Ni ng/m³ 0,39 0,6 4) 20 2,2 – 3,3 Co ng/m³ 0,34 0,6 4) 20 0,8 Cr ng/m³ 0,39 0,51 4) 17 2,6 Cu ng/m³ 0,44 30 4) 1.000 8,0 Hg ng/m³ 0,30 1,5 4) 50 0,06 Mn ng/m³ 1,3 4,5 4) 150 7,8 Sb ng/m³ 0,39 2,4 4) 80 2,1 Sn ng/m³ 0,44 30 4) 1.000 50,1 Tl ng/m³ 0,30 8,4 4) 280 1,0 0,39 0,6 4) 20 1,0 4,5 4) 150 33,7 10,5 350 49 V ng/m³ PCDD/F fg/m³ 1,0 Staubniederschlag mg/ m2d 0,046 Überschreitung fett 1) Ohne Stilllegung Blöcke C-F am Standort Niederaußem 2) Quellen und Begründungen siehe Tabelle 12 3) 3 % des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft 4) 3 % des Beurteilungswertes in Anlehnung an Nr. 4.2.2 TA Luft 5) Beurteilungswert für das Schutzgut Mensch gem. Nr. 4.2.2 TA Luft Quelle: argumet 2012 Wie in Tabelle 13 dargestellt, werden die Irrelevanzschwellen von den maximalen Immissionszusatzbelastungen mit Ausnahme von Schwefeldioxid sowie Arsen und Cadmium als Bestandteil des Feinstaubs (PM10) unterschritten. Aufgrund des niedrigen Vorbelastungsniveaus bleibt die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbe- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 72 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht lastung aber bezüglich aller drei Parameter unter dem jeweiligen Beurteilungswert. Insgesamt werden die Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit und zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen damit eingehalten. Unter Berücksichtigung der Stilllegung der Kraftwerksblöcke A-F am Standort Niederaußem wird mit dem geplanten Neubau ein deutlicher Rückgang der anteiligen Immission des gesamten Kraftwerks prognostiziert (argumet 2012). Dies gilt insbesondere für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid sowie für Feinstaub (PM10). Aufgrund der oben dargestellten überwiegenden Einhaltung der Irrelevanzschwellen sowie der Einhaltung der Beurteilungswerte (Tabelle 13) wird auch der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdeposition gewährleistet, so dass auch Beeinträchtigungen über den Wirkpfad Luft > Boden > Pflanzen > Tiere > Mensch (Wechselwirkungen) ausgeschlossen werden können. Gerüche Gerüche zählen nach der Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 4 BImSchG zu den Luftverunreinigungen, da durch diese die natürliche Zusammensetzung der Luft verändert werden kann. Die Wirkung von Gerüchen werden in die Kategorie “Belästigung” eingeordnet. Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans können sich Umweltauswirkungen durch Gerüche ergeben, da als Option alternativ zur Verwendung von Braunkohle maximal 10 % Biomasse als Brennstoff – bezogen auf die jeweilige Feuerungswärmeleistung – eingesetzt werden kann. Hierbei muss beachtet werden, dass die Festsetzung die Verwendung von Biomasse (nachwachsende Rohstoffe) nicht zwingend vorgibt, sondern sie lediglich als Option ermöglicht. Entsprechend entfällt diese Möglichkeit, soweit sich aufgrund der Verwendung von Biomasse als Brennstoff erhebliche Umweltauswirkungen in Form von Geruchsbelastungen ergeben. Soweit eine Verwendung von Biomasse durch den künftigen Betreiber beabsichtigt ist, können durch die Verwendung von Biomasse aufscheinende Konflikte auf Grundlage der dann geltenden Vorschriften im Genehmi- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 73 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.4 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht gungsverfahren geklärt werden. Anzuführen ist diesbezüglich vor allem das BundesImmissionsschutzgesetz (insbes. §§ 5 und 6 BImSchG), § 15 BauNVO ("Generalklausel für die Zulässigkeit von baulichen und sonstigen Vorhaben") sowie die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Damit kann im Rahmen der Umweltprüfung auf der Ebene des Bebauungsplans ausgeschlossen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen durch Gerüche aus der Verwendung von Biomasse als optional einsetzbarem Befeuerungsmaterial entstehen können. Schallimmissionen (Kraftwerksbetrieb) Zur Erfassung der Auswirkungen der Schallimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Einwirkungsbereich des Bebauungsplans wurde durch das Büro MÜLLER-BBM (MÜLLER-BBM 2012) eine Immissionsprognose erstellt. Die im Rahmen der Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel eines neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind zusammen mit den jeweiligen Immissionsrichtwerten der TA Lärm für die betrachteten Immissionsorte (IO) in Tabelle 14 dargestellt. Die Erfassung der Beurteilungspegel erfolgt dabei für die Nachtzeit (22-6 Uhr), da der Immissionsrichtwert zur Nachtzeit 15 dB(A) niedriger ist, als zur Tagzeit (6-22 Uhr) und die Schallimmissionen des der Bauleitplanung zugrunde gelegten Kraftwerks tags und nachts gleich sind. Bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte für die Nacht ist insofern auch eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte für den Tag gegeben. Tabelle 14: Beurteilungspegel für Schallimmissionen (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) durch Neuanlage (BoAplus) Immissionsort / Bezeichnung Beurteilungspegel Lr in dB(A) IRW nachts dB(A) IRW tags dB(A) IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 28 45 60 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 31 45 60 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 29 45 60 IO 4a Groß Mönchhof 1 37 45 60 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 74 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.5 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Immissionsort / Bezeichnung Beurteilungspegel Lr in dB(A) IRW nachts dB(A) IRW tags dB(A) IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 29 35 50 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 24 35 50 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 19 40 55 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 17 45 60 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 20 45 60 IO 10 Industriestr. 21 – Niederaußem 32 50 65 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 28 40 55 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 25 35 50 Überschreitung fett Quelle: MÜLLER-BBM 2012 Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und damit auch die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ werden alleine durch die Realisierung eines Immissionsort überschritten. Im Tagzeitraum wird der mit dem Vorhaben verbundene Zusatzbelastungsbeitrag die aus der Gebietsausweisung resultierenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm bzw. Orientierungswerte nach DIN 18005 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausnahmslos um mindestens 10 dB(A), überwiegend sogar um mehr als 15 dB(A) unterschreiten (MÜLLER-BBM 2012). Daher kann für diesen Betrachtungszeitraum von einer Verträglichkeit der Planung ausgegangen werden. Für die Nachtzeit (22-6 Uhr) kommt es an den Immissionsorten in den Stadtteilen Rheidt-Hüchelhoven, Auenheim, Niederaußem im Bereich westlich der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord zu einer Unterschreitung der maßgeblichen Richtbzw. Orientierungswerte um mindestens 10 dB(A). Insofern kann hier davon ausgegangen werden, dass die Verträglichkeit der Planung gegeben ist. An einzelnen Wohnstandorten kann nicht sicher von einer durchgängigen Unterschreitung der Immissionsricht- und Orientierungswerte um 10 dB(A) ausgegangen werden. Hierbei handelt Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 75 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na an keinem BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht es sich um die als reine Wohngebiete beplanten Bereiche der Bebauungsplansatzungen Nr. 128 und 179 am südlichen Ortsrand von Hüchelhoven, die wenigen am südlichen Rand gelegenen Wohnnutzungen der Ortschaft Rheidt, die Hofstelle "GroßMönchhof" und der Bereich östlich der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord. Hier kann von einer Unterschreitung der Immissionsricht- und Orientierungswerte von lediglich 6 dB(A) ausgegangen werden. Aber auch bei dieser geringeren Unterschreitung ist noch mit einer Verträglichkeit der Planung zu rechen. Die Ortschaften Büsdorf, Oberaußem und Rath liegen außerhalb des Einwirkungsbereichs des Musterkraftwerks, weshalb es hier zu keinen relevanten Schallbelastungen kommt (MÜLLER-BBM 2012). Tabelle 15 zeigt den Vergleich der Schallsituation zwischen der Situation ab dem Jahr 2013 (Kraftwerksblöcke A und B stillgelegt, Kraftwerksblöcke C bis H und K im Betrieb) und der Prognose mit Neubau des Musterkraftwerks (BoAplus) im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit der Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem. Hierbei ergibt sich Folgendes: Im Tagzeitraum werden die mit dem Vorhaben verbundenen Zusatzbelastungen die mit auch die Orientierungswerte der DIN 18005 einhalten und um 10 bis 15 dB(A) unterschreiten. Für den Nachtzeitraum lässt sich in Hüchelhoven eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um 10 dB(A) bzw. mindestens 6 dB(A) prognostizieren. Ebenso lässt sich eine Unterschreitung der maßgeblichen Richt- bzw. Orientierungswerte um 10 dB(A) in der Ortslage Rheidt prognostizieren. Lediglich an einem Immissionsort (IO 5) wird auch mit dem Neubau eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Richt- bzw. Orientierungswert um 4 dB(A) überschritten. Im Vergleich zur Bestandssituation ergibt sich jedoch auch hier eine Verbesserung in Form einer Reduzierung um 2dB(A). Mit der Umsetzung der Planung wird sich damit die Schallsituation gegenüber der heutigen Situation insgesamt verbessern (MÜLLER-BBM 2012). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 76 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na aus der Gebietsausweisung resultierenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm und da- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Bezüglich der zu erwartenden Schallimmissionen durch den Verkehr muss zwischen der Bauphase und dem damit verbundenen Baustellenverkehr und dem Werksverkehr, der sich im Betrieb des Kraftwerks ergibt, unterschieden werden. Beurteilungspegel für Schallimmissionen unter Berücksichtigung Stilllegung Blöcke C-F (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) Immissionsort / Bezeichnung Bestandssituation KWBestand: Blöcke AH, K Situation ab 2013 KWBestand: Blöcke CH, K Neubau BoAplus KWBestand: Blöcke G, H, K Lr in dB(A) Lr in dB(A) Lr in dB(A) Differenz zwischen Situation ab 2013 und Neubau in dB IRW nachts dB(A) IRW tags dB(A) IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 50 49 43 -6 45 60 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 54 52 44 -8 45 60 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 50 49 44 -5 45 60 IO 4a Groß Mönchhof 1 39 38 39 +1 45 60 IO 5 Theodor-HeussStr. 22 – Niederaußem 42 41 39 -2 35 50 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 40 39 35 -4 35 50 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 38 37 32 -5 40 55 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 42 41 36 -5 45 60 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 47 47 42 -5 45 60 IO 10 Industriestr. 21 – Niederaußem 47 47 44 -3 50 65 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 33 32 31 -1 40 55 IO 12 Theo-PhilippsRing 2 - 31 31 29 -2 35 50 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 77 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Tabelle 15: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Immissionsort / Bezeichnung Bestandssituation KWBestand: Blöcke AH, K Situation ab 2013 KWBestand: Blöcke CH, K Neubau BoAplus KWBestand: Blöcke G, H, K Lr in dB(A) Lr in dB(A) Lr in dB(A) Differenz zwischen Situation ab 2013 und Neubau in dB IRW nachts dB(A) IRW tags dB(A) Hüchelhoven Überschreitungen der Richt- und Orientierungswerte sind fett gekennzeichnet Quelle: MÜLLER-BBM 2012 Schallimmissionen (Verkehr) Bauphase (Baustellenverkehr) Während der Bauphase können die Abtransporte von Erdmassen und der Antransport von Verfüllmassen (Rohkies) im Wesentlichen über werkseigene Eisenbahntransporte abgewickelt werden, um die umliegenden öffentlichen Straßen von diesen Massentransporten zu entlasten. Notwendige LKW-Transporte werden weitgehend unter Umfahrung der umliegenden Ortsdurchfahrten von Bergheim-Niederaußem, BergheimRheidt und Bedburg-Rath sowie anderer Ortslagen erfolgen (IVV 2012). Während der Bauarbeiten ist damit zu rechnen, dass bis zu 3.500 Beschäftigte auf der Baustelle arbeiten werden. Das Personal wird die Baustelle mit eigenem PKW und in Kleinbussen anfahren. Hierfür wird ein ausreichend großer Fremdfirmenparkplatz im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche angelegt. Durch dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen während der Bauphase liegen die Mehrbelastungen auf der B 477 zwischen 5 und 9%. Auf allen übrigen Straßen sind die Mehrbelastungen geringer oder sie sind anbaufrei. Alle Straßen haben ausreichende Kapazität für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs. Insgesamt kommt es zu keinen Engpässen durch den Baustellenverkehr im Verkehrsnetz und zu keinen damit verbundenen Unverträglichkeiten durch die temporären Zunahmen von Verkehrslärm und verkehrsbedingten Luftschadstoffen. Unverträgliche Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung können somit insgesamt vermieden werden (IVV 2012). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 78 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.6 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung (MÜLLER-BBM 2012a) wurden die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen im Zuge der Durchführung von Erdarbeiten, der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks sowie der Beurteilung von Geräuschbelastungen auf öffentlichen Straßen und Verkehrswegen (Nord-Süd-Bahn) erfasst. Im Ergebnis wurde hierbei festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm größtenteils deutlich unterschritten bzw. im ungünstigsten Fall am Immissionsort 5 (Theodor-Heuss-Straße 22) gerade ausgeschöpft werden. Schalltechnisch negative Auswirkungen von öffentlichen Straßenverkehrswegen und der angrenzenden Nord-Süd-Bahn sind nicht zu erwarten. Bei einer Worst Case Betrachtung kam es an zwei Immissionsorten (IO 4a und IO5) zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte für den Tag und die Nacht von maximal 2 dB. Hierbei ist anzumerken, dass die AVV Baulärm Maßnahmen zur Geräuschminderung erst bei einer Überschreitung von mehr als 5 dB vorsieht (MÜLLER-BBM 2012a). Damit sind die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen während der Durchführung der Erdarbeiten, der Herstellung des Bauplanums sowie bei den Bauarbeiten zur Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Befen (MÜLLER-BBM 2012a). Betrieb BoAplus (Werksverkehr) Vor dem Hintergrund der nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Musterkraftwerks (BoAplus) geplanten Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken bleibt die Zusammensetzung des Ziel- und Quellverkehrs grundsätzlich erhalten. Tendenziell werden die durch den Kraftwerksstandort Niederaußem verursachten Verkehre unter dem heutigen Niveau liegen. Für den Betrieb des Musterkraftwerks (BoAplus) wird weniger Personal als für den Betrieb der vier stillzulegenden 300-MW Blöcke benötigt. Der Berufsverkehr nimmt entsprechend ab. Die Häufigkeit und der Umfang der notwendigen Revisionsarbeiten wird ebenfalls abnehmen (Anzahl der Blöcke und Gesamtkapazität des Standortes sinkt). Die revisionsbedingten Verkehre nehmen entsprechend ebenfalls ab. Die Anbindung des Quell- und Zielverkehrs bleibt hingegen in der bisherigen Form bestehen. Hierdurch ergeben sich keine Veränderungen im angrenzenden Straßennetz (IVV 2012). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 79 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na bauungsplans unter Beachtung der Vorgaben der AVV Baulärm als verträglich einzustu- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Durch die Option zum Einsatz von Biobrennstoffen im Musterkraftwerk (BoAplus) im Geltungsbereich des Bebauungsplans, wird es ebenfalls nicht zu unverträglichen Verkehrssituationen kommen. Grundsätzliches Ziel ist es, solche Transporte weitestgehend über die Bahn abzuwickeln. Transporte über die Straße werden möglichst unter Umgehung der Ortsdurchfahrten durchgeführt. Insgesamt wird sich aber selbst bei einer Worst Case Betrachtung mit alleinigem Transport über die Straße die Verkehrsbelastung nicht so erhöhen, dass es zu Engpässen oder unverträglichen Immissionen Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na durch Verkehrslärm und verkehrsbedingten Luftschadstoffen kommt (IVV 2012). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 80 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Verschattung Zur Prognose der Verschattungseffekte durch sichtbare Schwaden und Gebäude durch die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt ein Gutachten vor (argumet/SIMUPLAN2012). Der Verschattungsprognose ist dabei ein sogenannter Hybrid-Kühlturm mit einer Höhe von rund 100 m zugrunde gelegt, der deutlich niedriger ist als ein Naturzug-Nasskühlturm. Aufgrund seiner Funktionsweise ist der Schwaden bei Betrieb des Hybrid-Kühlturms an mehr als 90% der Tagesstunden nicht sichtbar, jedoch bei geringen Temperaturen und großer Luftfeuchte nicht vollständig vermeidbar. Darüber hinaus werden auch die Gebäude mit einer Höhe über 40 m und ihr Beitrag zur Verschattung der Umgebung berücksichtigt. In Abbildung 9 sind die durchschnittlichen Veränderungen der Sonnenscheindauer im Untersuchungsgebiet dargestellt. Dabei wurde mitberücksichtigt, dass die Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem mit Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk BoAplus) stillgelegt werden. Im unmittelbaren Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie den angrenzenden überwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereichen kommt es zu einer Zunahme der Verschattung. Diese resultiert im Wesentlichen aus den Gebäudeschatten der Kraftwerksanlagen. Für die benachbarten Ackerflächen ist von einer Verringerung der jährlichen Sonnenscheinstunden von 1 – 5 % zu rechnen. Dies hat jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf das Mikroklima und damit verbunden die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Umfeld (DWD 2011). In den Wohngebieten von Rheidt, Hüchelhoven, Oberaußem und Bedburg-Rath ist keine Verschlechterung zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung der zum Neubau gehörenden Stilllegung der vier 300-MWBlöcke (C bis F) verbessert sich die Verschattungssituation in den angrenzenden Stadtteilen Auenheim und Niederaußem zwischen 1 bis über 5 %, in Teilbereichen sogar um 10%. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 81 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.7 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Veränderung der jährlichen Sonnenscheindauer durch Verschattung Quelle: argumet/SIMUPLAN 2012 Fall 1 = vor der Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet (Ist-Zustand): Niederaußem 2 x 150-MW Blöcke A, B, endgültig stillgelegt, Gebäude sind vorhanden 4 x 300-MW Blöcke C, D, E, F einschließlich der Kühltürme in Betrieb 2 x 600 -MW Blöcke G, H mit zwei Kühltürmen in Betrieb 1 x 950-MW BoA1 mit einem Kühlturm in Betrieb. Neurath 3 x 300-MW Blöcke mit drei Kühltürmen in Betrieb 2 x 600-MW Blöcke mit zwei Kühltürmen in Betrieb 2 x 1.100-MW BoA2 & 3 mit zwei Kühltürmen in Betrieb Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 82 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 9: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Optische Wirkung Zur Ermittlung der optischen Wirkung der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt ein Gutachten vor (SMEETS 2012a). Hierbei wurde ermittelt, inwiefern von den baulichen Anlagen, für die der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen bildet, eine optisch bedrängende Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen kann, die das Wohnumfeld nachhaltig verändert. Folgende Wohnstandorte im Umfeld des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 261/Na wurden dabei untersucht (siehe Abbildung 10):  Südlicher Ortsrand Rheidt,  Groß Mönchhof,  Geretzhoven,  Südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof),  Auenheim (2 Standorte),  Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem,  Kasterstraße / Asperschlag,  Büsdorf. Als optisch bedrängend werden Bauwerke angesehen, wenn diese aufgrund ihrer Höhe und Breite gegenüber dem Nachbargrundstück eine erdrückende bzw. bedrängende oder erschlagende Wirkung haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die baulichen Dimensionen des „erdrückenden“ bzw. „bedrängenden“ Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derart übermächtig sind, dass das „erdrückte“ Gebäude oder Grundstück überwiegend nur noch wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder das Bauvorhaben ein Nachbargrundstück regelrecht „abriegelt“ (SMEETS 2012a). Bei der Bewertung der optisch bedrängenden Wirkungen wurden folgende Kriterien berücksichtigt:  Ausprägung und Eigenart des betroffenen Landschaftsraums,  Ausmaß der Baukörper in ihrem Verhältnis zueinander, Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 83 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 5.1.4.8 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht  Bauhöhe, Auslegung und Gestaltung der Fassade,  Baumasse,  Vergesellschaftung der Anlage mit anderen vergleichbaren Baukörpern. Quelle: SMEETS 2012a Der Umfang und die Intensität einer Wohnumfeldveränderung sind im Wesentlichen von folgenden Aspekten abhängig:  der Beschaffenheit und Einsehbarkeit des Umfeldes,  den Wirkfaktoren (Kraftwerksanlage und deren Betrieb) und  der Wahrnehmbarkeit im Bereich von Wohngebäuden und Wohngrundstücken. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 84 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 10: Geprüfte Standorte zur Beurteilung der optischen Wirkung (Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Neben den bedrängenden Wirkungen, verursacht durch Gebäude, wurden im Rahmen des Gutachtens auch die optischen Wirkungen durch die sichtbaren Schwaden von Kühltürmen und sichtbarem Abgas aus den Schornsteinen betrachtet. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beurteilungskriterien und der Vorbelastung wurden folgende Sachverhalte ermittelt:  Abstand zwischen dem Wohnstandort und dem Vorhaben,  Sichtverschattung (z. B. durch Bauwerke, Relief, Bewuchs),  Ausrichtung der Wohnlage im Verhältnis zum Vorhaben,  Wirkung von Gebäuden und sichtbaren Kühlturm- und Abgasschwaden,  Zusammenwirken mit bestehenden optischen Vorbelastungen. Zusammenfassend ist für die geprüften Wohnstandorte im Umfeld des Plangebietes festzustellen, dass eine Veränderung des optischen Eindrucks möglich ist, aber teils aufgrund des weiterhin großen Abstandes, teils aufgrund anderer Umstände (Vorhandensein von sichtverschattenden Elementen, Ausrichtung von Wohnstandorten) keine lenkraftwerk im Umfeld des Bebauungsplans erkennbar sind. Dies gilt auch unter der Berücksichtigung der sichtbaren Schwaden, die von dem im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehenen Hybridkühlturm ausgehen, die im Betrieb überwiegend nicht sichtbar sind sowie der von den bestehenden Kühltürmen ausgehenden sichtbaren Schwaden. Ergänzend positiv wirken der vorgesehene Rückbau des 200 m hohen Kamins West und der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Eine optisch bedrängende Wirkung ist dementsprechend auch für die weiter entfernten Wohnstandorte auszuschließen. Unter Berücksichtigung der Stilllegung der vier Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem ist mit einer Verringerung der Bildung sichtbarer Schwaden zu rechnen, wodurch sich die Situation auch hierdurch nochmals verbessert. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 85 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkoh- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.1.4.9 Lichtimmissionen Lichtimmissionen sind Immissionen im Sinne des BImSchG (§ 3 Abs. 2 BImSchG). Sie können schädliche Umwelteinwirkungen bilden, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG). Zur Beurteilung von Lichtimmissionen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) eine Lichtleitlinie herausgegeben, die in Nordrhein-Westfalen als ministerieller Runderlass für die Behörden eingeführt wurde. Sie enthält Beurteilungsmaßstäbe für die Bewertung der Lichtimmissionen hinsichtlich erheblicher Belästigung im Sinne des BImSchG. Danach sind die Aspekte Aufhellung und Blendung zu betrachten. Mit der Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans würden Lichtquellen näher an die im nordöstlichen Bereich gelegenen Wohnstandorte heranrücken. Südwestlich gelegene Wohnstandorte sind aufgrund der Abschirmung durch das bestehende Kraftwerk nicht von Lichtimmissionen betroffen. Bebauungsplans ist auf der Grundlage von Untersuchungen an vergleichbaren Anlagen davon auszugehen, dass die Immissionsrichtwerte hier sicher eingehalten werden können. Auch bezüglich des nächstgelegenen Einzel-Wohnstandortes, des "Groß Mönchhofs" ist festzustellen, dass die Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung technischer Vorkehrungen eingehalten werden können (Bezirksregierung Köln 2012b). Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch Lichtimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind daher auszuschließen. 5.1.4.10 Elektromagnetische Felder Die 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) weist verbindliche Regelungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung aus. Elektromagnetische Felder können in einem Kraftwerk durch Generatoren, Maschinentransformatoren, Hoch- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 86 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Aufgrund der Abstände der nächstgelegenen Wohngebiete zum Geltungsbereich des BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht und Mittelspannungsschaltanlagen sowie die Ableitung in das elektrische Netz entstehen. Die Einhaltung der Anforderungen der 26. BImSchV kann über eine Anordnung bzw. Auslegung der Kraftwerksanlagen in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt werden, so dass die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder geschützt sind. Da sich die Auswirkungen kleinräumig auf das Gelände des Braunkohlenkraftwerks, die B 477 und die Baustelleneinrichtungsflächen beschränkt, ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen durch elektromagnetische Felder zu rechnen. 5.1.4.11 Flächeninanspruchnahme (landwirtschaftliche Nutzung) Durch die Festsetzung des sonstigen Sondergebietes "Braunkohlenkraftwerk" gehen rund 24,9 ha für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Darüber hinaus entfallen im Bereich des Sondergebietes „Baustelleneinrichtungsfläche“ die Flächen B 1.1, B 1.2 und B 2 als landwirtschaftliche Nutzfläche im Umfang von 10,5 ha. Im Bereich der Bauund nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Kraftwerks wieder hergestellt werden. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Region und dem Stadtgebiet von Bergheim, erscheint der dauerhafte Flächenverlust insgesamt jedoch vertretbar. Daher sind die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen insgesamt als gering einzustufen. 5.1.4.12 Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge (landwirtschaftliche Nutzung) Wirkungen von Luftschadstoffen auf Nutzpflanzen und -tiere können einerseits durch gasförmige Stoffe wie z. B. Schwefeldioxid und Stickstoffoxide entstehen, andererseits können Schadstoffe über die Deposition auf Pflanzen oder im Boden abgelagert werden und somit in den Nahrungskreislauf gelangen (Bezirksregierung Köln 2012b). Die Auswirkungen von Luftschadstoffimmissionen und Schadstoffeinträgen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden in Kapitel 5.2.5.2 dargestellt. Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Stilllegung der Blöcke C bis F keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Pflanzen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 87 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na stelleneinrichtungsflächen B 3 kann die landwirtschaftliche Nutzung nach Errichtung BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht und Tiere und damit auch auf Nutzpflanzen und Nutztiere durch Immissionen und Stoffeinträge aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans, entsprechend dem Anlagenkonzept des Musterkraftwerks BoAplus, zu erwarten sind. 5.1.4.13 Verschattung (landwirtschaftliche Nutzung) Der Prognose der Auswirkungen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Umgebung des geplanten Standortes liegen die kontinuierlichen Messungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zugrunde. Die Ergebnisse dieser Messungen für die Jahre 2005 bis 2010 sind in einem zusammenfassenden Bericht zusammengestellt (DWD 2011). Zielsetzung dieser Untersuchung war die Erfassung der Auswirkungen der Verschattungseffekte durch sichtbare Kühlturmschwaden auf landwirtschaftliche Kulturen in der Umgebung des geplanten Kraftwerks. Zusammenfassend wurden hierbei keine erheblichen Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Produktion durch die Schwadenbildung der bestehenden Kraftwerke festgestellt. Auch ein Zusammenhang zwischen Verschattungseffekten durch sichtbare Schwaden und einem Infektionsrisiko 2011). 5.1.4.14 Erholung Aufgrund der geringen Bedeutung der neuen Kraftwerksfläche (sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) für die örtliche Naherholung sind die Auswirkungen auf die Erholungsfunktion als gering einzustufen. Die temporär in Anspruch genommenen Flächen für die Baustelleneinrichtung werden nach Errichtung und der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des geplanten Braunkohlenkraftwerks wieder einer Freiflächennutzung bzw. landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Daher können Beeinträchtigungen auch hier ausgeschlossen werden. Das bestehende Wegenetz entlang des Gillbachs wird nicht verändert. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 88 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na der landwirtschaftlichen Kulturen konnte hierbei nicht nachgewiesen werden (DWD BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.1.4.15 Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb Durch den Betrieb der Baustelle sind unter anderem Auswirkungen durch Staubemissionen in das nähere Umfeld während der Bodenaushubarbeiten zu erwarten. Die Dauer, Reichweite und Intensität von Staubemissionen hängen von den Bauabläufen, den getroffenen Schutzvorkehrungen und den Witterungsverläufen ab. Aus vergleichbaren Bauvorhaben kann abgeleitet werden, dass die Auswirkungen auf die nahe Umgebung des Baufeldes beschränkt bleiben. Staubemissionen während der Bodenarbeiten können zudem durch organisatorische und technische Maßnahmen gemindert werden. Weiterhin werden während der Bauphase Geräuschemissionen durch Baumaschinen und Baufahrzeuge auftreten. Aufgrund der räumlichen Lage und bereits verhältnismäßig großen Distanz der nächstgelegenen Wohnbebauungen zum Planänderungsgebiet ist davon auszugehen, dass die Richtwerte der AVV Baulärm eingehalten werden können. Während der Bauarbeiten werden die Baustelleneinrichtungsflächen temporär der Rekultivierung der Flächen B 1.1, B 1.2 und B 2 als private Grünfläche (Ausgleichsflächen) bzw. die Wiederherstellung der Fläche B 3 als landwirtschaftliche Fläche. 5.1.4.16 Unterbringung von Bauarbeitern und Montagepersonal Aus den Erfahrungen mit der Beschäftigung von Drittfirmen im Rahmen der Errichtung von vergleichbaren Projekten, wie der Errichtung des Kraftwerks BoA 2 und 3 in Neurath aber auch bei großen Revisionsmaßnahmen in den Braunkohlenkraftwerken, ist davon auszugehen, dass sich alle Fremdfirmen in Bezug auf die Unterbringung ihrer Monteure grundsätzlich selbst organisieren. Entsprechende Erfahrungen zeigen, dass die Region auf die Unterbringung vieler Monteure gut eingestellt ist und ein großes Angebot an privaten Unterbringungsmöglichkeiten besteht. Diese Form der dezentralen privaten Unterbringung mit der bevorzugten Nutzung von vorhandenem Wohnraum hat sich auch im Hinblick auf die Vermeidung von Konflikten, wie sie durch Konzentration vieler Menschen entstehen können, bewährt. Sie ist zudem ein ergänzender regionaler Wirtschaftsfaktor, der sich überwiegend positiv auswirkt. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 89 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Landwirtschaft, der Erholungs- und Freizeitnutzung entzogen. Am Ende erfolgt eine BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.1.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen Verminderung der Flächeninanspruchnahme Durch die hohen Ausnutzungskennziffern für das Gelände des eigentlichen Kraftwerks (sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk") kann das Kraftwerk auf einer kleinen Fläche errichtet werden, wodurch der Flächenverbrauch minimiert wird. Verminderung der Verschattung Im Hinblick auf die Kraftwerkstechnik ist insbesondere auf die vorgesehene Verwendung eines Hybridkühlturms und die Stilllegung bestehender Nasskühltürme zu verweisen, wodurch die Auswirkungen durch Verschattungen deutlich minimiert werden. Verminderung von Luftschadstoffemissionen Zur Verminderung von Luftschadstoffemissionen werden im Bebauungsplan luftemissionsbezogenen Festsetzungen getroffen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht erforderlich sind, um Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiGesundheit und zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen bereits ohne diese Festsetzungen eingehalten werden. Im Hinblick auf die Kraftwerkstechnik erfolgt eine deutliche Verbesserung des Wirkungsgrades gegenüber den stillzulegenden Altanlagen, was insgesamt zu einer Verminderung der Luftschadstoffemissionen beiträgt. Verminderung von Schallimmissionen Um sicherzustellen, dass Nutzungskonflikte durch Schallimmissionen ausbleiben, werden im Bebauungsplan für das sonstige Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ schallschutzbezogene Festsetzungen getroffen. Über die Einhaltung der AVV Baulärm können die mit der Baustelleneinrichtung sowie der Errichtung eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans verbundenen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch vermieden bzw. verträglich gestaltet werden. Durch Schallschutzmaßnahmen (Oberbodenaufschüttung am östlichen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 90 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na den, da die Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor Gefahren für die menschliche BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Rand der Baustelleneinrichtungsfläche B 3) und bestehende Abschirmungen können Belästigungen durch Baulärm auf nahe gelegene Ortschaften (Büsdorf) vermindert werden. Verminderung von Bauhöhen und Rückbaumaßnahmen Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die optischen Wirkung eines Braunkohlenkraftwerkes im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgt gegenüber zuletzt im rheinischen Braunkohlerevier errichteten, modernen Braunkohlenkraftwerken eine Höhenreduzierungen wesentlicher Anlagenkomponenten. So wird beispielsweise die Kühlturmhöhe auf 100 m begrenzt. Möglich wird dies technisch durch die weiterentwickelte Hybridkühlturmtechnik. Damit ist der Kühlturm etwa halb so hoch, wie der zuletzt errichtete, am Standort Niederaußem vorhandene Kühlturm des Blocks K (BoA1). Durch entsprechende Festsetzungen von Höhenbegrenzungen im Bebauungsplan werden die maximalen Gebäudehöhen im Geltungsbereich des Bebauungsplans differenziert fixiert. Hierdurch können Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes gemindert werWeiterhin soll zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und der optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Musterkraftwerks (BoAplus) auf dem bestehenden Standort der ebenerdige Rückbau des Kamins West (Höhe rund 200 Meter) sowie der ebenerdige Rückbau der 5 im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme erfolgen. Zusätzlich und ebenfalls auf dem bestehenden Standort ist der Rückbau des nach Realisierung eines neuen Braunkohlenkraftwerks nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Diese Rückbaumaßnahmen einzelner bereits bestehender Kraftwerksanlagen am Standort Niederaußem, welche in Verbindung mit dem Neubau an dem geplanten Standort erfolgen sollen, werden rechtlich abgesichert. Erholung Durch die landschaftsökologische Aufwertung der Baustelleneinrichtungsflächen B 1.1, 1.2 und 2 in räumlicher Nähe zum Verlauf des Gillbachs erfolgt eine Aufwertung der Erholungsfunktion im näheren Umfeld. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 91 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na den. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Entlastung des Berufsverkehrs Während der Bauphase kann der Berufsverkehr durch Einrichtung eines ShuttleBusverkehrs von und zu den umliegenden Ortschaften zum täglichen Arbeitsbeginn entlastet werden. Mit Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F wird sich der Berufsverkehr zum Kraftwerk tendenziell reduzieren. Stilllegung der Kraftwerksblöcke C-F am Standort Niederaußem Darüber hinaus wird sich die im Zusammenhang mit dem neuen Braunkohlenkraftwerk geplante mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken (C bis F) positiv auf die Luftqualität auswirken. Auch die Geräusch- und Verschattungssituation wird sich durch die Stilllegung der älteren Blöcke im Umfeld des Kraftwerkstandortes verbessern. Mit der mit dem Neubau verbundenen Stilllegung der Altanlagen wird der Grabenbunker im Kraftwerk Niederaußem außer Betrieb genommen. Hierdurch werden die Schallimmissionen zusätzlich reduziert. 5.1.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit tungsbereich des Bebauungsplans ein Braunkohlenkraftwerk entsprechend den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen realisiert werden. Wie die vertiefenden immissionsschutzbezogenen Untersuchungen aufgezeigt haben, können dabei die Anforderungen des gesundheitsbezogenen Immissionsschutzes und des Schallschutzes eingehalten werden. Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Bewohner der benachbarten Wohngebiete bzw. Misch-, Kern- oder Dorfgebiete können vermieden werden. Aufgrund der Nichteinhaltung des Abstandswertes aber der Möglichkeit zur Kompensation erfolgt eine Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet können ausgeschlossen werden. Dies gilt bereits, wenn man das neue Braunkohlenkraftwerk allein betrachtet und insbesondere auch dann, wenn die mit dem Neubau verbundene Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F berücksichtigt wird. Dies führt zu einer Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastungen und damit zu Verbesserungen gegen- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 92 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Trotz Unterschreitung der Abstandswerte des Abstandserlasses NRW kann im Gel- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht über dem heutigen Zustand. Aus der Planänderung resultierende Konflikte mit den Anforderungen und Zielen des gesundheitsbezogenen Immissionsschutzes sind damit nicht zu erkennen. Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen als positiv bewertet. Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). Eine erhebliche Belästigung durch Gerüche auch aufgrund des optionalen Einsatzes von Biomasse als Brennstoff kann ausgeschlossen werden. Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). Auch im Hinblick auf den Schallschutz wurde nachgewiesen, dass ein Braunkohlenkraftwerk im Geltungsbereich des Bebauungsplans realisiert werden kann, ohne dass Konflikte mit den Anforderungen des Schallschutzes erkennbar sind, die auf der nachfolgenden Genehmigungsebene nicht gelöst werden könnten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der mit dem Neubau verbundenen Stilllegungen der Blöcke C bis F auf der Fläche der stillgelegten Blöcke. Unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen (insbesondere der AVV Baulärm) können während der Baudurchführung erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden. Da sich menge) ergeben, sind nachteilige Auswirkungen durch Verkehrslärm nicht zu befürchten. Zusammenfassend können damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch Schallimmissionen aus der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen werden daher in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Die Umweltauswirkungen, die sich durch den Verkehr in der Folge der Baustelleneinrichtung ergeben, sind insgesamt als nicht erheblich einzustufen. Darüber hinaus wird die Verkehrsbelastung im Betrieb des Kraftwerks aufgrund der Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F tendenziell abnehmen. Aufgrund dieser langfristigen Verbesserung der Situation werden die Auswirkungen in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Im Hinblick auf die Verschattung ist festzustellen, dass der Einsatz eines HybridKühlturms in einem Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet in Verbindung mit der vorgesehenen mit dem Neubau verbundenen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken mit Naturzugnasskühltürmen die Auswirkungen des Gesamtkraftwerkes Niederaußem Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 93 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na keine wesentlichen Veränderungen in Bezug auf die verkehrliche Situation (Verkehrs- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht auf die Häufigkeit der Sonnenscheinstunden verbessert. In Rheidt, Hüchelhoven, Oberaußem und Bedburg-Rath ist keine signifikante Veränderung der bestehenden Situation zu erwarten. Dies gilt auch für benachbarte und weiter entfernt liegende Wohngebiete. In den südwestlich der Nord-Süd-Bahn gelegenen Siedlungsbereichen von Niederaußem und Auenheim wird sich die Verschattungssituation deutlich verbessern. Aus der Aufstellung des Bebauungsplans resultierende Konflikte durch Verschattungen sind damit nicht zu erkennen. Insgesamt werden die Auswirkungen des Musterkraftwerkes im Hinblick auf eine Verschattung auf die Wohnbevölkerung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Eine optische bedrängende Wirkung kann für alle untersuchten Ortschaften im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Gleichwohl ist eine Veränderung des visuellen Eindrucks möglich, die aber insbesondere durch den räumlichen Anschluss des Standortes an das bestehende Kraftwerk sowie die Festsetzung von Höhenbegrenzungen verringert werden kann. Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). Die Auswirkungen der Lichtimmissionen auf die Erholung sowie aufgrund des BaustelKeine Umweltauswirkungen ergeben sich durch elektromagnetische Felder, weshalb diese in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft werden. Da auf regionaler und örtlicher Ebene landwirtschaftliche Flächen auch weiterhin in großem Umfang zur Verfügung stehen, wird der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans als gering und damit nicht erheblich eingestuft (Konfliktklasse 1). Da eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzungen im Umfeld durch Luftschadstoffe ausgeschlossen werden kann, werden die Auswirkungen in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzungen durch Verschattung im Umfeld des geplanten Kraftwerks ergeben sich nicht. Daher werden diese in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 94 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na lenbetriebs werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Die Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind aufgrund der geringen Wertigkeit des Gebietes sowie der geringfügigen Beeinträchtigung als gering und damit nicht erheblich einzustufen (Konfliktklasse 1) Die sich durch den Baustellenbetrieb ergebenden Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden insbesondere aufgrund der zeitlichen Beschränkung bis zur abgeschlossenen Errichtung und der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Kraftwerks in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Negative Auswirkungen aufgrund der Unterbringung von Bauarbeitern und Montagepersonal sind nicht zu befürchten. Vielmehr ist mit gesamtwirtschaftlich positiven Effekten zu rechnen, die sich positiv auf die Region auswirken. Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). 5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich telbar durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge sowie Schall- und Lichtimmissionen. Wie auch beim Schutzgut Mensch muss bei den genannten Auswirkungen differenziert werden zwischen dauerhaften Umweltauswirkungen, die sich anlage- und betriebsbedingt ergeben und solchen, die nur temporär während der Errichtung durch die Baustelle und auf den Baustelleneinrichtungsflächen auftreten. 5.2.1 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum für die Flächeninanspruchnahme bezieht sich auf den unmittelbaren Geltungsbereich des Bebauungsplans. Der Untersuchungsraum in Bezug auf Schall- und Lichtimmissionen sowie für die artenschutzrechtliche Prüfung umfasst den angrenzenden Nahbereich in einem Umkreis von mindestens 500 m um den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Davon ausgenommen sind die bereits bestehenden Kraftwerksflächen südwestlich des Plangebiets. Hier bildet der Verlauf der Nord-SüdBahn die Grenze für den Untersuchungsbereich, wobei für die artenschutzrechtliche Untersuchung einzelne Freiflächen südlich der Nord-Süd-Bahn noch mit einbezogen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 95 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na des Bebauungsplans unmittelbar durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie mit- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht werden. Der Untersuchungsraum für die artenschutzrechtliche Prüfung und die damit verbundene Erfassung der Flora und Fauna umfasst eine Fläche von etwa 400 ha. Quelle: KBFF 2012b Der Untersuchungsraum für die Luftschadstoffimmissionen wurde bereits bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch abgegrenzt (vgl. Abbildung 6). Dieser umfasst ein Gebiet von 41x36 Kilometern und ergibt sich aus den Anforderungen gemäß TA Luft sowie den möglichen Auswirkungen auf geschützte Gebiete in der Region (argumet 2012). Hierzu wurden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung auch die Natura2000-Gebiete „Königsdorfer Forst“, „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, „Worrin- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 96 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 11: Untersuchungsraum der artenschutzrechtlichen Prüfung BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht ger Bruch“ und „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ einbezogen. Zu den Auswirkungen auf FFH-Gebiete siehe unter Kap.4. 5.2.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand 5.2.2.1 Biotoptypen und -vernetzung Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na sowie im Nahbereich (500 m) vorkommenden Biotoptypen wurden in einer Biotoptypenkartierung erfasst (SMEETS 2012c). Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden entsprechend ihrer Nutzung als Ackerflächen (Biotoptyp HA0) eingestuft. Angrenzend an den Geltungsbereich befindet sich der "Klein Mönchhof" mit teilweise altem Baumbestand (Biotoptyp BF1) und Gartenbrachen mit altem Baumbestand (Biotoptyp HJ4). Die Umgebung des Bebauungsplans ist im Untersuchungsraum von Westen über Nortenbaulichen Kulturen nordwestlich des Gillbachs bilden die Biotoptypen HJ4 und HJ5 (Gartenbrache/Gartenbaubetrieb). Die Straßen, Bahnstrecken, der Gillbach sowie der Totengraben werden streckenweise von Gehölzsäumen (Biotoptypen BD4, BB0, BE0, BE3) oder Baumreihen (Biotoptypen BF1, BH0) begleitet. Der "Groß Mönchhof" ist von Obstweiden (Biotoptyp HK3), Fettweiden (Biotoptyp EB0) und Baumreihen mit altem Baumbestand umgeben (Biotoptyp BF1). Aufgrund der großflächigen und intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sowie der Begrenzung bzw. Zerschneidung durch technische Infrastrukturen (Bahnanlagen und Straßen) sind die Funktionen der einzelnen Lebensräume eingeschränkt. Eine gewisse Vernetzungsfunktion besitzen die Gehölzstrukturen entlang des Straßen- und Wegenetzes sowie entlang des Gillbachs. Der nordwestlich Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans in dem zwei private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ausgleichsfläche“ (B 1.1 und B 1.2) sowie die Fläche für das Regenrückhalte- und Regenklärbecken festgesetzt sind, ist Teil der Biotopverbundfläche Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 97 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na den bis Südosten durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt (Biotoptyp HA0). Die gar- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Hüchelhoven (VB-K-4905-002). Der Bereich der Nord-Süd-Bahn gehört zu der Biotopverbundfläche Bahntrassen im Raum Niederaußem und Pulheim-Stommeln (VB-K4905-003). Biotopverbundflächen Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b 5.2.2.2 Artenbestand Zum Nachweis der Vollziehbarkeit des Bebauungsplans wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur vorlaufenden Prüfung der Vollziehbarkeit des Bebauungsplans unter Beachtung der artenschutzrechtlich relevanten Arten nach §§ 44 ff. BNatSchG erstellt (KBFF 2012b). Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden dabei folgende Arten untersucht:  Säugetiere Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 98 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 12: Biotopverbundflächen im Geltungsbereich sowie im Nahbereich des Bebauungsplans BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht  Europäische Vogelarten  Amphibien  Reptilien  Weitere Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Säugetiere Im Untersuchungsgebiet konnten während der im Jahr 2010 durchgeführten Bestandsaufnahme 6 Fledermausarten nachgewiesen werden, wobei das Vorkommen einer siebten Art nicht ausgeschlossen werden kann. Sowohl die Vorhabensfläche (sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) als auch die Baustelleneinrichtungsflächen werden als geringwertig für Fledermäuse eingestuft (KBFF 2012b). Ein Nachweis des Feldhamsters wurde im Rahmen einer eigenständig hierfür durchgeführten Untersuchung im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Änderung des Regionalplans nicht erbracht (Raskin 2006 und 2012). Als potenziell vorkommend wurde die Haselmaus eingestuft, die als Art in Sträuchern, Europäische Vogelarten Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 75 Vogelarten nachgewiesen werden. Davon treten 51 Arten als Brutvögel und 24 Arten als Nahrungsgast oder Durchzügler auf. Von den erfassten Vogelarten sind 30 Arten als planungsrelevant zu betrachten. Davon treten lediglich 9 Arten im Untersuchungsraum als Brutvögel auf. Die Feldlerche ist unter diesen im Untersuchungsraum reproduzierenden planungsrelevanten Brutvögeln die Art mit der höchsten Dichte. Nachtigall und Rauchschwalbe sind als mäßig häufig einzustufen. Alle weiteren Arten sind seltene oder sehr seltene Brutvogelarten und kommen zum Teil nur mit einzelnen Paaren bzw. Revieren vor. In der Vorhabensfläche selbst treten keine planungsrelevanten Brutvogelarten auf. In der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsfläche im östlichen Untersuchungsraum kommt die Feldlerche als Brutvogel mit 3 Paaren vor. Ein weiterer Brutplatz grenzt östlich an (KBFF 2012b). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 99 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Hecken und sonstigen Gehölzen vereinzelt vorkommen kann (KBFF 2012b). BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Im unmittelbaren Umfeld der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsfläche tritt zudem die Nachtigall als Brutvogel auf. Sie besitzt zwei Brutstätten am Bahndamm zwischen Niederaußem und Rheidt. Alle weiteren planungsrelevanten Vogelarten sind der Umgebung der Vorhabensfläche oder der Baustelleneinrichtungsfläche zuzuordnen. Reptilien Unter den insgesamt 3 nachgewiesenen Reptilienarten findet sich im Untersuchungsraum mit der Zauneidechse eine Art, die artenschutzrechtlich relevant ist. Die vorhabenbedingt beanspruchten Flächen stellen jedoch keinen Lebensraum der Art dar (KBFF 2012b). Amphibien Im Untersuchungsraum wurden 6 Amphibienarten nachgewiesen, wovon die Wechselkröte aus artenschutzrechtlicher Sicht relevant ist. Weitere Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, konnten im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen werden. Nicht ausgeschlossen werden kann aber das Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers (KBFF 2012b). 5.2.2.3 Schutzgebietsausweisungen Im weiteren Umfeld des Bebauungsplans Nr. 261/Na sind vier ausgewiesene Natura2000-Gebiete von Bedeutung. Hierbei handelt es sich um den:  Knechtstedener Wald mit Chorbusch (DE-4806-303),  Worringer Bruch (DE-4907-301),  Königsdorfer Forst (DE-5006-301) und die  Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (DE-4405-301). Das zum Geltungsbereich des Bebauungsplans nächstgelegene Gebiet ist der Königsdorfer Forst mit einer Entfernung von ca. sieben Kilometern. Dieser befindet sich als Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 100 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht einziges Gebiet im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft. Die anderen drei Gebiete befinden sich außerhalb, wurden jedoch im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf mögliche Auswirkungen untersucht (vgl. Kap. 4). Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie im näheren Umfeld (500 m) befinden sich keine Naturschutzgebiete. Im Untersuchungsraum der TA Luft befinden sich sechs Naturschutzgebiete. Hierbei handelt es sich um das:  NSG Quellgebiet Glessener Bach (BM-011),  NSG Königsdorfer Forst (BM-015),  NSG Wald und Wiesenflächen zwischen Schloss Frens und Pliesmühle (BM-030),  NSG Waldflächen an Burg Hemmersbach (BM-033),  NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg (BM-040),  NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg (BM-041). Unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Nordwesten angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gillbachtal“ (Nr. 2.2-4). Im weiteren (Nr. 2.2-5). Im Beurteilungsgebiet der TA Luft befinden sich insgesamt 36 Landschaftsschutzgebiete. Als nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop befindet sich gemäß dem Biotopkataster des LANUV in der Umgebung des Bebauungsplans eine 0,3 ha große Fläche eines Teilstücks des Gillbachs (GB-4906-401). Als schutzwürdige Biotope sind:  der Gillbach zwischen der Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn bis Hüchelhoven (BK4906-002),  der Totengraben (BK-4905-304) und  der Graben um die Wasserburg Geretzhoven (BK-4905-010) kartiert. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 101 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umfeld befinden sich das LSG „Rather Mühle“ (Nr. 2.2-7) und das LSG Totengraben BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Im Beurteilungsgebiet nach TA Luft befinden sich 14 im Sinne des § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Des Weiteren sind für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft insgesamt 84 schutzwürdige Biotope durch das LANUV verzeichnet. Darüber hinaus befinden sich drei geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler im weiteren Umfeld des Bebauungsplans. Hierbei handelt es sich um den:  Altbaumbestand der Gartenanlage des Woltershofes nördlich von Rheidt (2.4-1),  Kastanienbestand am Beckerhof nördlich von Rheidt (2.4.-2) und  Walnussbaum am Milliganshof nördlich von Rheidt (2.4.-3). Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 13: Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich des Bebauungsplans Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b 5.2.2.4 Vorbelastungen Im Untersuchungsgebiet kommt es zu Vorbelastungen durch: Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 102 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht  Luftschadstoffe,  Eutrophierende und versauernde Stoffeinträge und  Schall. Diese Vorbelastungen wurden im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans im Zuge der Betrachtung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt ermittelt (Bezirksregierung Köln 2012b) und sind darüber hinaus auch Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan (TÜV Nord Systems 2012c). Vorbelastungen durch Luftschadstoffe Zur Beurteilung der Vorbelastungen durch Luftschadstoffe dienen die Beurteilungswerte der 39. BImSchV sowie weitere fachliche begründete Beurteilungsmaßstäbe in Form sogenannter Critical Levels. Diese dienen als Schwellenwerte für Immissionskonzentrationen, wobei eine Unterschreitung gewährleistet, dass Organismen und Ökosysteme Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Untersuchungsgebiet eine Vorbelastung in Bezug auf die Stickstoffoxid-Immissionskonzentrationen (Summe aus Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid) zwischen 35 und 50 µg/m³ vorliegt. Diese überschreitet regelmäßig den Beurteilungswert von 30 µg/m³ gemäß § 3 der 39. BImSchV. Bei alleiniger Betrachtung der Stickstoffdioxidkonzentrationen wird der Beurteilungswert regelmäßig unterschritten (TÜV Nord Systems 2012c). Deutlich günstiger stellt sich die Belastungssituation hinsichtlich Schwefeldioxid dar. Die Belastung lag im Messzeitraum mehrheitlich zwischen 5 und 6 µg/m³. Der höchste Wert betrug 9,8 µg/m³ in Rheidt. Er bezieht sich aber auf eine Messperiode im Winterhalbjahr, so dass auch an diesem Standort der Jahresmittelwert im Bereich der übrigen Messstationen liegen dürfte. Der Beurteilungswert von 10 µg/m³ für Flechten und 20 µg/m³ für Wälder und natürliche Vegetation wird damit durchgängig unterschritten. Die gemessenen Schwefeldioxidkonzentrationen repräsentieren wie die Stickstoffoxidkonzentrationen die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen. Der Beurteilungswert wird auch landesweit deutlich unterschritten. Im Messzeitraum ist für keinen Pa- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 103 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na nicht geschädigt werden (TÜV Nord Systems 2012c). BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht rameter ein deutlicher Trend abnehmender oder zunehmender Belastung erkennbar (TÜV Nord Systems 2012c). Zur Immissionsvorbelastung mit Ammoniak (NH3) liegen keine Messergebnisse aus dem Untersuchungsgebiet vor. Nach LANUV liegt die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen im Bereich von 2 – 4 µg/m³ im Jahresmittel. Sie liegt damit im Bereich des Critical Level von 3 (2– 4) µg/m³ für höhere Pflanzen (Farne, Blütenpflanzen). Der Critical Level für empfindliche Moose und Flechten von 1 µg/m³ wird überschritten (TÜV Nord Systems 2012c). Vorbelastungen durch Stoffeinträge Analog zu den Stoffkonzentrationen für Luftschadstoffe werden die Vorbelastungen mit eutrophierenden und versauernden Stoffeinträgen mit kritischen Belastungsgrenzen (Critical Loads) verglichen. Als „Critical Loads“ werden diejenigen Stoffeinträge definiert, bei deren Unterschreiten auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte an Ökosystemen oder Teilen davon zu erwarten sind (ÖKO-DATA 2012). Bei den stickstoffempfindlichen Biotopen im Beurteilungsgebiet nach der TA Luft träge in den Wald-Biotoptypen. Auch in den geprüften FFH-Gebieten besteht eine Vorbelastung durch Überschreitung der Critical Loads durch die bereits vorhandene Stickstoff-Deposition (ÖKO-DATA 2012). Gleichfalls besteht im Untersuchungsgebiet eine Vorbelastung durch Säureeinträge. So werden in den Wald-Biotoptypen der FFH-Gebiete durchgängig die jeweiligen Critical Loads für die Säureeinträge überschritten. Es ist davon auszugehen, dass auch für einen großen Teil der nicht unter FFH-Gebietsschutz stehenden Waldflächen im Untersuchungsraum die Critical Loads hinsichtlich der Säureeinträge überschritten werden (ÖKO-DATA 2012). Die Vorbelastungen durch Schwermetalleinträge unterschreiten die jeweiligen Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, weshalb von einer niedrigen Vorbelastung mit Schwermetallen ausgegangen wird (Bezirksregierung Köln 2012b). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 104 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na kommt es durchgängig zu einer Überschreitung der Critical Loads durch Stickstoffein- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Akustische Effekte (Verlärmung) Bereits auf der Ebene der Umweltprüfung zum Regionalplan wurde eine Abschätzung der Vorbelastungen durch Schallimmissionen vorgenommen. Diese auf dem Geräuschscreening NRW basierende Abschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Freiflächen im Nahbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans überwiegend Schallimmissionspegel < 50 dB(A) durch Straßenverkehrs- und Gewerbelärm vorliegen. Diese liegen damit unterhalb der kritischen Schallpegel auch sehr empfindlicher Vogelarten. Lediglich für den Nahbereich der B 477 und der L 279n sowie für einen schmalen Streifen nördlich des Betriebsgeländes des Kraftwerks werden höhere Pegel durch Straßenverkehrslärm oder Gewerbelärm berechnet. Vor allem im Nahbereich der B 477 ist davon auszugehen, dass er von schallempfindlichen Vogelarten, wie dem in den angrenzenden Offenlandbereichen potenziell zu erwartenden Rebhuhn gemieden wird (Bezirksregierung Köln 2012b). Andere oder zusätzliche Vorbelastungen durch Schallimmissionen haben sich im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan nicht 5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand nicht relevant verändert – soweit er durch den Betrieb des Kraftwerks Niederaußem beeinflusst wird. Eine geringfügige Verbesserung der Belastung durch Luftschadstoffimmissionen, Stoffeinträgen und Schallimmissionen ist ab Januar 2013 nach Stilllegung der beiden 150MW-Blöcke (A und B) am Standort Niederaußem zu erwarten. 5.2.4 Prognose bei Durchführung der Planung Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks (vgl. Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 105 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na ergeben. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden. Folgende Wirkfaktoren werden dabei berücksichtigt:  Flächeninanspruchnahme sowie Wirkungen in der unmittelbaren Umgebung durch Schall- und Lichtimmissionen, Verschattung, optische Wirkung und Erschütterungen sowie Zerschneidung von Lebensräumen, differenziert im Hinblick auf dauerhafte Nutzungen und Baustelleneinrichtung sowie  Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft. 5.2.5 Bewertungsmaßstäbe Die Schutzziele für den Freiraumbereich aus dem LEP NRW sowie dem Regionalplan wurden bereits in Kapitel 3.2.1 dargestellt. Diese werden ergänzt durch Vorgaben der Landschaftsplanung, die in Kapitel 3.2.3 dargestellt wurden. Das Bundesnaturschutzgesetz formuliert in § 1 die dem Gesetz verfolgten Ziele des Naturschutzes und des Umweltschutzes, nämlich den Schutz, die Pflege und Entwickunbesiedelten Bereichen. Im Hinblick darauf sollen dauerhaft:  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,  die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft gesichert werden. Diese Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind gemäß § 2 Abs. 1 BNatSchG insbesondere nach Maßgabe folgender Grundsätze zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall zur Verwirklichung erforderlich, möglich und angemessen ist: Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 106 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na lung und ggf. die Wiederherstellung von Natur und Landschaft in besiedelten und BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht  Der Naturhaushalt ist in seinen räumlich abgrenzbaren Teilen so zu sichern, dass die den Standort prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt werden.  Die Naturgüter sind, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam und schonend zu nutzen.  Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbesondere durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern.  Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.  Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenschützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen.  Auch im besiedelten Bereich sind noch vorhandene Naturbestände, wie Wald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstige ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen zu erhalten und zu entwickeln.  Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und für die Erholung insgesamt und auch im Einzelnen in der dafür erforderlichen Größe und Beschaffenheit zu erhalten. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Neben den Zielen und Grundsätzen des BNatSchG sind die Schutzverordnungen zu den Schutzgebieten nach den §§ 19 bis 23 des Landschaftsgesetzes NRW zu berücksichtigen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 107 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na vielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Die Bewertungskriterien sowie die Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden aus der Umweltprüfung zum Regionalplan übernommen (Bezirksregierung Köln 2012b). Zur Bewertung von Zusatzbelastungen durch eutrophierende und versauernde Stoffeinträge wird eine Irrelevanzschwelle von 3 % des jeweiligen biotoptyp- oder standortbezogenen Critical Load herangezogen. Diese Schwelle hat fachlich Anerkennung gefunden. Von der Rechtsprechung ist sie für eutrophierende Stoffeinträge zumindest für den Fall anerkannt, dass bereits die Vorbelastung den maßgeblichen Critical Load um mindestens das Doppelte übersteigt (BVerwG, Urt. v. 14.4.2010 – 9A 5.08 – BVerwGE 136, 291 = JURIS, Rn. 94). Eine detaillierte Darstellung erfolgt in der FFHVerträglichkeitsuntersuchung (TÜV Nord Systems 2012c). Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Wirkfaktor Flächeninanspruchnahmen Bewertungskriterium Begründung/ Quelle Flächengröße Bewertung verbalargumentativ - SO2-, NH3-, NO2- und NOxKonzentration Immissionszusatzbelastung > Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung > Immissionswert/Critical Level Irrelevanzschwellen: SO2: 2 µg/m³ NOx: 3 µg/m³ Bewertung NH3 und NO2 verbal-argumentativ aufgrund fehlender Irrelevanzschwellen Nr. 4.4.3 TA Luft Schwermetalleinträge Depositionszusatzbelastung >Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung >Immissionswert/Critical Load Irrelevanzschwellen: Arsen: 0,2 µg/m²d Nr. 4.5.2 TA Luft Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge Begründung TEIL B Erheblichkeitsschwelle/ Bewertung I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 108 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Tabelle 16: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Bewertungskriterium Erheblichkeitsschwelle/ Bewertung Blei: Cadmium: Nickel; Quecksilber: Thallium: Begründung/ Quelle 5 µg/m²d 0,1 µg/m²d 0,75 µg/m²d 0,05 µg/m²d 0,1 µg/m²d Siehe Anmerkung im nachfolgenden Text. Stickstoff- und Säureeinträge Depositionszusatzbelastung >Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung >Immissionswert/Critical Load Irrelevanzschwellen: 3 % Critical Load (Biotoptypen- und standortspezifisch) PCDD/FDeposition Verbal-argumentativ - Verschattung Verbal-argumentativ - Lichtimmissionen Verbal-argumentativ - Schallimmissionen Verbal-argumentativ - Sonstige Störwirkungen Verbal-argumentativ - Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b 5.2.5.1 Flächeninanspruchnahme Durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden rund 61 ha überplant. Bei den in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich überwiegend um intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen mit geringer Wertigkeit als Biotope. Hiervon können im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ (24,9 ha) durch die Festsetzung einer GRZ von 0,9 rund 22,4 ha baulich dauerhaft in Anspruch genommen. Abzüglich der bereits vorhandenen Verkehrsflächen im Plangebiet (4 ha) werden die restlichen landwirtschaftlichen Flächen temporär für die Baustelleneinrichtung (31,3 ha) sowie das Regenrückhalte- und Regenklärbecken (0,9 ha) beansprucht. Auf rund 10,5 ha werden infolge des Rückbaus der Baustelleneinrichtungsflächen (B 1-1, Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 109 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Wirkfaktor BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht B 1-2 und B 2) Grünflächen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft angelegt. Die für die Baustelleneinrichtungsfläche B 3 in Anspruch genommenen Flächen werden nach dem Rückbau wieder vollständig als landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung stehen (20,7 ha). Schutzgebietsflächen oder gesetzlich geschützte Biotope sind durch die Aufstellung des Bebauungsplans flächenmäßig nicht betroffen. Lediglich der als Biotopverbundfläche gekennzeichnete Streifen östlich des Gillbachs wird in Teilbereichen durch den Geltungsbereich erfasst. Dabei handelt es sich mit Ausnahme einer kleinen Fläche für ein Regenrückhalte- und Regenklärbecken um Baustelleneinrichtungsflächen, die nach der Errichtung und der Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Kraftwerks wieder als Grünfläche genutzt werden. Durch Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerkes werden umfangreiche Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon sind überwiegend Offenlandbereiche und in geringem Umfang Verkehrsflächen und Saumstrukturen betroffen. In geringem Maße gehen auch Teilflächen höherwertiger Biotoptypen verloren, die insbesondere durch Alter und Artenzusammensetzung gekennzeichnet sind. Dabei Kraftwerksbau nicht unmittelbar betroffen, aber randlich gestört werden. Insgesamt sind durch die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks Wert- und Funktionselemente von allgemeiner bis mittlerer Bedeutung betroffen. Die Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme auf artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen werden unter Punkt 5.2.5.3 ausführlich behandelt. Insgesamt ergeben sich im Hinblick auf die quantitative Flächeninanspruchnahme erhebliche Auswirkungen, die jedoch durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen oder gemindert werden können. 5.2.5.2 Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge Der Erfassung der Luftschadstoffimmissionen liegt die Immissionsprognose des Büros argumet (argumet 2012) zugrunde, die bereits im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans aufgestellt wurde. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 110 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na handelt es sich um Böschungsbereiche entlang der Verkehrswege, die von einem BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Tabelle 17: Maximale Immissionszusatzbelastung (Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt) Maximale Immissionszusatzbelastung 1) Irrelevanzwert2) Beurteilungswert3) [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] SO2 2,0 2 10/20 5 - 6 (9,6) 5) NO2 0,28 - - 21 - 38 NOx 2,0 3 30 30 - 52 NH3 0,095 - 1/3 6) 2–4 Schadstoff Vorbelastung4) [µg/m³] Überschreitungen fett 1) Ohne Stilllegung Blöcke C-F am Standort Niederaußem 2) Nr. 4.4.3 TA Luft 3) Beurteilungswert für das Schutzgut Pflanzen gem. Nr. 4.2.1 TA Luft 4) Vgl. Kap. 5.2.2.4 5) Wert in Klammer bezieht sich auf das Winterhalbjahr 6) Critical Level Vegetation (UNECE 2010b) Quelle: Auszug aus Bezirksregierung Köln 2012b; argumet 2012 stoffoxide (NOX) und Ammoniak (NH3) nur geringe Zusatzbelastungen zu erwarten sind. Die Irrelevanzschwelle für Schwefeldioxid (SO2) wird eingehalten. Trotz der bereits bestehenden Vorbelastungen bei Stickstoffoxiden und Ammoniak (Überschreitung der Beurteilungswerte) ist aufgrund der Einhaltung des Irrelevanzwerts für NOX sowie der nicht messbaren Erhöhung bei Ammoniak (NH3) nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen (Bezirksregierung Köln 2012b). Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich durch die mit dem Neubau verbundenen Stilllegungen der Kraftwerksblöcke C bis F Entlastungseffekte ergeben. Tabelle 18: Parameter Maximale zusätzliche Schwermetalldeposition (Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt) Maximale Immissionszusatzbelastung 1) Irrelevanzwert 2) Beurteilungswert 3) Vorbelastung4) [µg/m2d] [µg/m2d] [µg/m2d] [µg/m2d] 0,068 0,2 4 < 0,7 Arsen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 111 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Tabelle 17 zeigt, dass für die gasförmigen Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Stick- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Maximale Immissionszusatzbelastung 1) Irrelevanzwert 2) Beurteilungswert 3) Vorbelastung4) [µg/m2d] [µg/m2d] [µg/m2d] [µg/m2d] Blei 0,11 5 100 6,8 Cadmium 0,044 0,1 2 0,2 Nickel 0,091 0,75 15 4,5 Quecksilber 0,030 0,05 1 < 0,13 Thallium 0,069 0,1 2 < 0,6 Parameter Überschreitungen fett 1) Im Beurteilungsgebiet nach TA Luft (Ohne Stilllegung Blöcke C-F am Standort Niederaußem) 2) 5% des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.5.2 TA Luft 3) Immissionswert gem. Nr. 4.5.1 TA Luft 4) Messwerte im Winterhalbjahr 2007/2008 (Bergheim-Reidt) Quelle: Auszug aus Bezirksregierung Köln 2012b; argumet2012 Bei der Deposition von Schwermetallen werden die Irrelevanzschwellen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans durchdas Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Bezirksregierung Köln 2012b). Die Prüfung der eutrophierenden und versauernden Stoffeinträge in empfindliche Biotope wurde bereits im Rahmen der Umweltprüfung zum Regionalplan sowie der FFHVerträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung ergab sich, dass die maximale Stickstoffdeposition die Irrelevanzschwelle für den empfindlichsten im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten vertretenen Biotoptyp unterschreitet. Dahingegen überschreiten die Säureeinträge die auf den empfindlichsten Biotop- und Standorttyp im Beurteilungsgebiet gemäß der TA Luft und auf Teilflächen in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten bezogenen Irrelevanzschwellen. Da in Bezug auf die Säuredeposition in den untersuchten Gebieten bereits eine Vorbelastung (Überschreitung der Critical Loads) besteht, kann daher eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden (TÜV Nord Systems 2012c). Unter Berücksichtigung der mit dem Neubau verbundenen Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem werden sich jedoch Entlastungsef- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 112 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na gängig unterschritten. Daher ergeben sich hieraus keine erheblichen Auswirkungen auf BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht fekte in Bezug auf die Luftschadstoffimmissionen ergeben, wodurch insgesamt auch für die Säuredeposition nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen in den geprüften FFH-Gebieten zu rechnen ist (TÜV Nord Systems 2012c). Insgesamt können damit erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Luftschadstoffe aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeschlossen werden. 5.2.5.3 Artenschutzrechtliche Belange Die für die Planung artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden bereits in Kapitel 5.2.2.2 dargestellt. Relevante Wirkfaktoren ergeben sich durch die Flächenbeanspruchung, Stoffeinträge, akustische Wirkungen und optische Effekte sowie die Auswirkungen auf Lebensraumvernetzung und -verbund und die unmittelbare Gefährdung von Individuen. Diese Wirkfaktoren sind sowohl baubedingt (temporär) als auch Anlageund betriebsbedingt (dauerhaft). Erschütterungen beschränken sich auf den Zeitraum der Errichtung bis zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Kraftwerks im GelArten ergeben: Tabelle 19: Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten (Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt) Art Fledermausarten Wirkfaktor Verlust von Nahrungs- und Jagdrevieren durch Flächeninanspruchnahme (insgesamt aber nur geringe Bedeutung des Plangebiets als Nahrungsraum); Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen Vermeidung unnötiger Licht- und Schallemissionen; Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme; Störung durch Geräusch- und Lichtimmissionen; Haselmaus (Überprüfung läuft) Begründung TEIL B Lebensraumverlust durch Flächeninanspruchnahme; Störungen durch Geräusch- und I Ggf. Umsiedlung erforderlich, soweit die Untersuchung ein Vorkommen der Haselmaus ergibt; Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 113 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na tungsbereich. Folgende Auswirkungen können sich für die im Plangebiet vorhandenen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Wirkfaktor Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen Lichtimmissionen Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme; Reptilien Lebensraumverlust durch Flächeninanspruchnahme; Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme; Amphibien Lebensraumverlust durch Flächeninanspruchnahme; Umsiedlung von Arten (Wechselkröte) in geeignete Ersatzhabitate; Störung durch Geräuschimmissionen; Beeinträchtigung durch Stoffeinträge in Gewässer Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme; Weitere Arten nach Anhang IV FFHRichtlinie - - Vögel Verlust von Nahrungs- und Jagdrevieren sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten; Ausschlusszeiten für die Beseitigung von Gehölzen und Vegetation und für weitere baubedingte Flächennutzung; Störung durch Geräuschimmissionen; Barrierebildung durch Baukörper und Schwadenbildung; Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme; Maßnahmen zur Verbesserung der Feldflur (insbesondere für Feldlerche); Maßnahmen für Arten und Gehölze (insbesondere für Nachtigall); Quelle: KBFF 2012b Die verbleibenden artenschutzrechtlichen Betroffenheiten werden im Folgenden spezifisch für die artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen dargestellt. Fledermäuse Eine Gefährdung von Fledermäusen durch die Flächeninanspruchnahme kann ausgeschlossen werden. Insofern kann eine Verletzung oder Tötung ausgeschlossen werden. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 114 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Art BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Eine signifikante Zunahme von Störwirkungen kann aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastungen ausgeschlossen werden. Es kommt nicht zu einer Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (KBFF 2012b). Haselmaus Durch kleinflächige Beanspruchung von Gehölzen kann es zu einem Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommen. In diesem Zusammenhang ist das Risiko einer Verletzung oder Tötung zwar sehr gering, kann aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden (KBFF 2012b). Reptilien (Zauneidechse) Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na keinen Lebensraum der Zauneidechse bildet, besteht kein erhöhtes Tötungs- oder Verletzungsrisiko. Eine signifikante Zunahme von Störwirkungen wird aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastungen ausgeschlossen. Es kommt nicht zu einer Zerstörung oder Beschädigung von Fort- Amphibien Vor Beginn der Bauarbeiten werden vorhandene Kleingewässer auf das Vorkommen von Wechselkröten hin abgesucht. Auftretende Tiere werden in geeignete Habitate umgesiedelt. Die Gefährdung verbleibender Tiere, die nicht umgesiedelt werden können, ist unvermeidbar und betrifft nur einzelne Individuen. Vorhabenbedingte Störungen durch Schall und Lichtimmissionen sind nicht relevant. Durch eine Umsiedlung kann die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleiben (KBFF 2012b). Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Soweit der Nachtkerzenschwärmer vorhabensbedingt beanspruchte Gehölzbereiche mit den begleitenden Raupenfutterpflanzen besiedelt, kann es durch die Inanspruchnahme von für die Art geeigneten Vegetationsbeständen potenziell zu einer Gefährdung von Faltern, Puppen, Raupen oder Eiern kommen. Da die Inanspruchnahme der Vegetation außerhalb der Vegetationsperiode stattfindet, werden nicht die Falter ge- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 115 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na pflanzungs- oder Ruhestätten (KBFF 2012b). BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht fährdet, dafür aber die Dauerstadien (Puppen), die im Boden versteckt nicht identifiziert werden können. Die Gefährdung ist damit nicht vermeidbar. Das verbleibende Risiko entspricht dem allgemeinen Lebensrisiko der Art, in dynamischen, sich rasch verändernden Lebensräumen überleben zu können. Vorhabensbedingte Störungen durch Schall- und Lichtimmissionen sind nicht relevant. Im Falle einer Besiedlung ist mit dem Verlust von allerhöchstens einigen wenigen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Art zu rechnen. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt (KBFF 2012b). Vögel Für folgende Arten, die im Wirkungsbereich eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht als Brutvögel auftreten, lassen sich artenschutzrechtliche Betroffenheiten ausschließen: Baumpieper, Dohle, Eichelhäher, Eisvogel, Feldsperling, Flussregenpfeifer, Gartenbaumläufer, Gebirgsstelze, Graureiher, Habicht, Hausrotschwanz, Haussperling, Heringsmöwe, Hohltaube, Kiebitz, Klappergrasmücke, Kormoran, Kornweihe, Kranich, Rebhuhn, Rohrammer, Rohrweihe, Rotmilan, Saatkrähe, Sperber, Steinkauz, Steinschmätzer, Stockente, Straßentaube, Teichhuhn, Turmfalke, Wachtel, Waldkauz, Wanderfalke und Wiesenpieper (KBFF 2012b). Die nachfolgend aufgeführten Vogelarten verlieren potenziell Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch den Bau und Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet: Amsel, Bluthänfling, Buchfink, Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Girlitz, Grünling, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Singdrossel, Sumpfrohrsänger, Zaunkönig und Zilpzalp (KBFF 2012b). Ohne entsprechende Maßnahmen verlieren die hier zusammengefassten Arten vorhabensbedingt Brutplätze und damit Fortpflanzungs- und Ruhestätten, entweder durch direkte Inanspruchnahme oder durch baubedingte Störwirkungen, die zur Aufgabe von Brutplätzen führen können. Auch ist eine unmittelbare Gefährdung von Eiern oder nicht flugfähigen Jungtieren und damit Entwicklungsstadien nicht auszuschließen, sollte eine vereinzelte Inanspruchnahme von Gehölzen während der Brutzeiten oder Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 116 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Kuckuck, Lachmöwe, Mäusebussard, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Jungenaufzuchtzeiten vonstattengehen. Als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ist eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (1. März bis 30. September) vorgesehen. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen in der Strauch- und Baumschicht müssen dementsprechend zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar erfolgen. Durch diese Vermeidungsmaßnahmen kann der Verbotstatbestand der § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Mit erheblichen Störungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist nicht zu rechnen. Da nur wenige gehölzbestandene Lebensräume beansprucht werden, ist ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in nur geringem Umfang zu erwarten. Insgesamt kommt es somit nicht zu einem Funktionsverlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (KBFF 2012b). 5.2.5.4 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten im Untersuchungsraum können ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der FFHVerträglichkeitsprüfung werden zusammenfassend in Kapitel 4 sowie ausführlich in 5.2.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen Verminderung der Flächeninanspruchnahme Durch die hohen Ausnutzungskennziffern für das Gelände des eigentlichen Kraftwerks (sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) in Verbindung mit der Nutzung der Fläche des Bestandskraftwerkes für Infrastruktureinrichtungen und der Mitnutzung bestehender dortiger Infrastruktureinrichtungen kann die Anlage auf einer vergleichsweisen kleinen Fläche errichtet werden, wodurch der Flächenverbrauch minimiert wird. Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung werden genutzt, indem das Plangebiet so abgegrenzt wird, dass das benachbarte Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ geschont werden kann. Somit werden die Gehölzstrukturen entlang des Gillbachs sowie die im Bereich des "Klein Mönchhofs" erhalten. Die Gehölzstrukturen entlang der B 477 er- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 117 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na dem entsprechenden Gutachten (TÜV Nord Systems 2012c) dargestellt. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht fahren keine wesentliche Beeinträchtigung, sondern werden in die künftige Eingrünung eingebunden. Gehölzbestände mit hoher ökologischer Wertigkeit werden somit ausgenommen (SMEETS 2012c). Verminderung von Luftschadstoffen Um sicherzustellen, dass es durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu einer Beeinträchtigung von Erhaltungszielen oder Schutzzwecken der untersuchten FFH-Gebiete kommt, werden im Bebauungsplan luftemissionsbezogene Festsetzungen getroffen, mit denen die Emission bestimmter Luftschadstoffe begrenzt werden. Für die untersuchten FFH-Gebiete sind dabei Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NOx), Ammoniak (NH3), Quecksilber (Hg), Schwermetalle der Gruppe a der 13. BImSchV und der Gruppe b der 13. BImSchV sowie Dioxine und Furane (PCDD/F) der Gruppe d der 13. BImSchV relevant. Im Hinblick auf die Kraftwerkstechnik erfolgt eine deutliche Verbesserung des Wirkungsgrades gegenüber den stillzulegenden Altanlagen, was insgesamt zu einer Verminderung der Luftschad- Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft Innerhalb vorübergehend baubedingt beanspruchter Flächen kann die bisherige Situation nach Beendigung der Bautätigkeit wiederhergestellt (B 3) werden oder die Baustelleneinrichtungsflächen wird im Bebauungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche festgesetzt (B 1.1, B 1.2, B 2). Die Fläche B 1.1 und der westliche Bereich der Fläche B 1.2 werden mit heimischen Gehölzen aufgeforstet, um ein neues Braunkohlenkraftwerk im Sondergebiet in die Landschaft einzubinden und eine Abschirmung in Richtung der Hofstelle "Groß Mönchhof" zu erzielen. Im östlichen Bereich der Fläche B 1.2 ist die Anlage einer extensiv genutzten Wiese vorgesehen, die mit wenigen Gehölzen zu strukturieren ist. Auf der Fläche B 2 sind in den Randbereichen Baum- und Strauchpflanzungen als Gehölzinseln mit heimischen Sträuchern vorgesehen. Auf der übrigen Fläche soll eine Wildkrautflur entwickelt werden. Die Fläche B 3 wird nach Beendigung der Bautätigkeiten wieder als landwirtschaftliche Fläche nutzbar sein. Innerhalb des sonstigen Sondergebietes "Braunkohlenkraftwerk" erfolgt eine Begrünung der Stellplätze. Das ver- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 118 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na stoffemissionen beiträgt. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht bleibende Defizit kann durch Maßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets, aber innerhalb des Stadtgebiets von Bergheim, gedeckt werden (SMEETS 2012c). Trotz der Lage auf intensiv genutzten Ackerflächen sind Verluste von Vogelhabitaten im Rahmen der Baufeldfreimachung potenziell möglich. Die Rodung von Gehölzen oder das Abschieben der Vegetationsschicht (Bodenbrüter) sollte außerhalb der Brutzeit erfolgen, so dass es infolge der Baumaßnahme nicht zu einer Zerstörung belegter Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten kommt (SMEETS 2012c). Artenschutzrechtliche Maßnahmen Im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (KBFF 2012b) wurden Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind, die Auslösung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände auszuschließen bzw. zu vermeiden. Dies sind:  Vermeidungsmaßnahmen im engeren Sinn: Diese Maßnahmen zielen darauf ab, bestimmte artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch zeitliche oder räumliche Beschränkungen von Eingriffen zu vermeiden. So kann in den meisten Fällen eine direkte Gefährdung von Individuen und ihrer Entwicklungsstadien im  Verminderungsmaßnahmen: Durch diese Maßnahmen können z. B. Störwirkungen (etwa durch Schall, Licht oder den Menschen) gemindert werden, so dass erhebliche Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht eintreten.  Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen): Diese Maßnahmen führen nicht zur Vermeidung oder Verminderung des entstehenden Schadens am eigentlichen Eingriffsort. Sie dienen jedoch dem funktionalen Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen, noch bevor sich diese auf die betroffenen Arten auswirken. Hierdurch wird also ein Ausweichlebensraum geschaffen, der rechtzeitig zur Verfügung stehen und dem Ursprungshabitat mindestens gleichwertig sein muss, so dass das Lebensraumangebot für die betroffenen Arten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Konkret sind dabei folgende Maßnahmen vorgesehen: Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 119 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG abgewendet werden. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht  Ausschlusszeiten für die Beseitigung von Gehölzen und Vegetation und für weitere baubedingte Flächennutzungen  Umsiedlung von Arten  Vermeidung unnötiger Licht- und Schallemissionen  Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme  Maßnahmen für Arten der offenen Feldflur (insbesondere Feldlerche)  Maßnahmen für Arten der Gehölze (insbesondere Nachtigall). Die Beschreibung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags. Bei Durchführung der genannten Maßnahmen kommt es nicht zu Beeinträchtigungen von Populationen artenschutzrechtlich relevanter Arten durch die Umsetzung des Bebauungsplans (KBFF 2012b). 5.2.7 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt cheninanspruchnahme und dem damit verursachten Eingriff in den Naturhaushalt, die durch den Bebauungsplan ermöglicht werden, sind die Umweltauswirkungen als erheblich einzustufen. Der Eingriff ist jedoch kompensierbar, wie in Kap. 5.2.6 dargestellt wird. Aus diesem Grund erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet sind vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastungen auszuschließen. Die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge werden daher in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Die sich aus der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerk im Geltungsbereich ergebenden artenschutzrechtlichen Konflikte können unter Berücksichtigung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden. Daher erfolgt die Bewertung der Auswirkungen mit der Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 120 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Im Hinblick auf die mit der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks verbundene Flä- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Die Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. 5.3 Schutzgut Boden Unmittelbare Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie mittelbar durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge. Bei der Inanspruchnahme von Flächen ist dabei zu unterscheiden zwischen dauerhaften Umweltauswirkungen, die sich durch die Anlage selbst (sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) ergeben sowie den Auswirkungen, die lediglich temporär während der Bauphase durch die Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen auftreten. 5.3.1 Untersuchungsraum Die möglichen Auswirkungen durch temporäre und dauerhafte FlächeninanspruchStoffeinträge über den Luftpfad wird das Beurteilungsgebiet gemäß der TA Luft zugrunde gelegt (vgl. Abbildung 6). 5.3.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Der Beschreibung der Umweltmerkmale und des derzeitigen Umweltzustandes des Schutzgutes Boden liegen folgende Quellen zugrunde:  Bodenkarten: L 4904 Mönchengladbach, L 4906 Neuss, L 5104 Düren und L 5106 Köln) im Maßstab 1: 50.000,  Webbasierte Bodenkarte (www.tim-online.nrw.de),  Karte der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst NRW 2004),  Geo- und umwelttechnische Vorerkundung (IBES 2010). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 121 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na nahmen werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplans betrachtet. Für die BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Darüber hinaus wird das Schutzgut Boden auch im Rahmen der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs berücksichtigt (SMEETS 2012c). 5.3.2.1 Geologie Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden fünf Bohrungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Tiefen zwischen 20 m bis 22 m niedergebracht. Die Bohrungen ergaben für die Fläche folgenden Schichtenaufbau: Auffüllung, Lössschichten, Sande und Kiese. Die Auffüllungen haben eine Mächtigkeit zwischen 0,8 – 1,3 m. Sie bestehen aus Schichten von Sand, Kies und Schotter. Die Lössschichten reichen bis zu einer Tiefe von 6,50 m unter GOK. Die Sand- und Kiesschichten wurden bis zur Endteufe von 22 m erbohrt (IBES 2010). Nach der Karte der Erdbebenzonen der Bundesrepublik Deutschland liegt Niederaußem in der Erdbebenzone 2 (Geologischer Dienst NRW 2006). 5.3.2.2 Böden braunerde (Bodentyp L31), die stellenweise schwach pseudovergleyt sein kann. Im Umfeld des Gillbachs angrenzend an den engeren Untersuchungsraum treten Kolluvien auf (Bodentyp K3). Die Böden zeichnen sich durch ein hohes bis sehr hohes landwirtschaftliches Ertragsvermögen (Bodenwertzahlen zwischen 65 und 85), eine hohe bis sehr hohe Sorptionsfähigkeit, eine hohe nutzbare Wasserkapazität sowie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit aus (SMEETS 2012c). Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine nutzbaren oberflächennahen Rohstoffe (Bezirksregierung Köln 2012b). Teilbereiche der Böden im Plangebiet und zwar etwa die Hälfte der Vorhabensfläche (Sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk") sind, aufgrund einer temporären Zwischennutzung als Baustelleneinrichtungsfläche für den Kraftwerksneubau Block K (BoA 1) in Niederaußem, bereits durch anthropogene Eingriffe beeinträchtigt. Auf dem bestehenden Kraftwerksgelände südlich des Plangebiets sind die natürlichen Bodenfunktionen durch Gebäude und sonstige bauliche Anlagen sowie durch Wegeflächen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 122 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Der vorherrschende Boden innerhalb des engeren Untersuchungsraumes ist die Para- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht weitgehend nicht mehr vorhanden. Auf diesen Flächen sind die natürlichen Bodenfunktionen bislang schon beeinträchtigt. Weiterhin sind Flächen im Südosten des Untersuchungsraumes durch Wohnbebauung im Siedlungsbereich von Niederaußem anthropogen überprägt (Bezirksregierung Köln 2012b). 5.3.2.3 Bewertung der Bodenfunktionen Die Bodentypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind als besonders schutzwürdig einzustufen, da sie aufgrund ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft darstellen. Solche Böden sind allerdings innerhalb des betroffenen Naturraums relativ häufig anzutreffen (SMEETS 2012c). Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen sie Wert- und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung dar, da sie weder besonders wichtige Standortbedingungen für die natürliche Vegetation noch besondere Seltenheit aufweisen (SMEETS 2012c). Das Plangebiet weist keine Bedeutung als Rohstofflagerfläche auf (Bezirksregierung 5.3.2.4 Altlasten Hinweise auf Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na liegen nicht vor. Auch im Rahmen der durchgeführten Baugrunduntersuchung haben sich keine Hinweise auf Altlasten ergeben (IBES 2010). 5.3.2.5 Bodenbelastungen Im Rahmen der Umweltprüfung zur 5. RPlan-Änderung wurde bereits eine Erfassung der Vorbelastungen der Ackerböden vorgenommen. Im Ergebnis wurde hierbei festgestellt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans und im näheren Umfeld keine Belastung von Ackerböden mit Schwermetallen vorliegt. Die Mittelwerte aller Parameter liegen unter den Vorsorgewerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für die Bodenart Lehm/Schluff. Selbst die Maximalwerte der Stoffe Blei, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink liegen unter den entsprechenden Vorsorgewerten. Lediglich in je einer Probe konnte für Cadmium und Quecksilber eine Überschreitung Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 123 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Köln 2012b). BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht des jeweiligen Vorsorgewertes nachgewiesen werden. Für die Ackerböden im Umfeld des Planänderungsgebiets ist somit festzustellen, dass nach § 8 Abs. 2 BBodSchG keine Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht, da die Stoffkonzentrationen in den 63 Proben (mit zwei Ausnahmen) die jeweiligen Vorsorgewerte nicht überschreiten (Bezirksregierung Köln 2012b). 5.3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand nicht relevant verändert. Eine geringfügige Verbesserung des Stoffeintrags durch Luftschadstoffimmissionen ist nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) am Standort Niederaußem zu erwarten. 5.3.4 Prognose bei Durchführung der Planung lisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden. 5.3.4.1 Bewertungsmaßstäbe Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) hat gemäß § 1 zum Ziel, die Funktionen des Bodens zu nachhaltig sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 124 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Rea- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Die in den §§ 4 ff. BBodSchG ergänzend aufgeführten Grundsätze und Pflichten sind zu berücksichtigen. Die Schutzziele für den Freiraumbereich aus dem LEP NRW sowie dem RPlan wurden bereits in Kapitel 3.2.1 dargestellt. Tabelle 20: Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für Stoffeinträge über den Luftpfad (Schutzgut Boden) Wirkungen/ Wirkfaktoren Bewertungskriterium Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Begründung/Quelle Depositionszusatzbelastung >Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung >Immissionswert Stoffeinträge über den Luftpfad PCDD/FDeposition Nr. 4.5.2 TA Luft Verbal-argumentativ - Zusatzbelastung unbedenklich wenn Anreicherung < 2 % der UVPVwV-Orientierungswerte (bezogen auf eine Bodentiefe von 30 cm) Schwermetallanreicherung Irrelevanzschwellen Arsen: 0,8 mg/kg Cadmium: 0,03 mg/kg Blei: 2,0 mg/kg Chrom 2,0 mg/kg Kupfer 1,2 mg/kg Nickel; 1,0 mg/kg Quecksilber: 0,02 mg/kg Thallium: 0,02 mg/kg Zink 4,0 mg/kg Anhang 1 Nr. 1.3 UVPVwV Quelle: TÜV Nord Systems 2012; UVPVwV Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 125 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Schwermetalleinträge Irrelevanzschwellen: Arsen: 0,2 µg/m²d Blei: 5 µg/m²d Cadmium: 0,1 µg/m²d Nickel; 0,75 µg/m²d Quecksilber: 0,05 µg/m²d Thallium: 0,1 µg/m²d BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Für die Bewertung der Stoffeinträge über den Luftpfad werden die Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Boden aus der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans zugrunde gelegt (Bezirksregierung Köln 2012b). Die Bewertung des Flächenverbrauchs sowie der Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb erfolgt verbal-argumentativ. 5.3.4.2 Flächeninanspruchnahme Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na ergeben sich insbesondere durch Überbauung und Versiegelung bisher unversiegelter Bereiche. Hierdurch kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Bodenfunktionen. Es geht Boden für pflanzliches und tierisches Leben sowie für bodenbewohnende Mikroorganismen verloren. Weiterhin kommt es zu einer Veränderung der natürlichen Wasserkapazität (Wasserspeicherfähigkeit) und zur Beeinträchtigung der natürlichen Filterleistung zur Reinigung von Oberflächenwasser. Im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen kommt es zeitweise zu Bodenverdichnatürlichen Schichtabfolge und Zerstörung der Vegetationsschichten zur Folge und führt zu einer Beeinträchtigung der biologischen Aktivität des belebten Oberbodens. Durch Versiegelung und Überbauung kommt es zu dem Verlust der oberen Bodenschichten. Durch die geplante Überbauung geht Boden als Ackerfläche für die landwirtschaftliche Produktion verloren. Hiervon sind die Flächen im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ (24,9 ha) betroffen, von denen rund 22,4 ha dauerhaft versiegelt werden können. Hier kommt es zu einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen, wodurch sich erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben. Im Bereich der sonstigen Sondergebiete „Baustelleneinrichtungsfläche“ kommt es nur temporär zu den oben genannten Auswirkungen. Auf der Fläche B 3 werden rund 20,7 ha wieder einer landwirtschaftliche Nutzung zugeführt. Auf den Flächen B 1.1, B 1.2 und B 2 werden rund 10,5 ha Fläche wieder entsiegelt und einer Freiraumnutzung zugeführt (Grünflächen). Nach Abschluss der Bauarbeiten können sich auf diesen Flächen über einen längeren Zeitraum gesehen die Bodenfunktionen wieder herstel- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 126 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na tung, -aushub, -auffüllung, -umlagerung und Lagerhaltung. Dies hat eine Störung der BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht len. Daher ergeben sich für die Baustelleneinrichtungsflächen zwar erhebliche Auswirkungen, die jedoch nur temporär sind und nach Bau und der Aufnahme des kommerziellen Betriebs wieder vollständig ausgeglichen werden. Zusammenfassend ist der Belastungsgrad des Bodens durch die bauliche Inanspruchnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplans insbesondere durch die dauerhafte Versiegelung im Bereich des Kraftwerks (Sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) als erheblich, jedoch kompensierbar einzustufen. 5.3.4.3 Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Baubedingte Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge in den Boden sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenführung und dem ordnungsgemäßen Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden Stoffen weitgehend auszuschließen. 5.3.4.4 Stoffeinträge über den Luftpfad Für die Beurteilung der Stoffeinträge wird auch auf die Ergebnisse der Umweltprüfung Untersuchungsparametern (Untersuchungsgebiet, Wirkfaktoren und Detaillierungsgrad) ergeben. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden können sich durch die Deposition von Luftschadstoffen im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft ergeben. Durch die Anreicherung von Stoffen (insbesondere Schwermetalle) im Boden kann es zu Beeinträchtigungen von Bodeneigenschaften und -funktionen kommen. Daher dürfen Schadstoffeinträge über den Luftpfad das natürliche Filter- und Puffervermögen des Bodens nicht übersteigen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht keine Belastung der Ackerböden mit Schwermetallen (vgl. Kapitel 5.3.2.5). Für das Untersuchungsgebiet nach TA Luft wurden im Rahmen der Immissionsprognose (argumet 2012) die maximalen Zusatzbelastungen der Stoffe Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium prognostiziert. Diese liegen unterhalb der jeweiligen Irrelevanzschwelle nach Nr. 4.5.2 der TA Luft (5% des Immissionswertes). Auswirkungen auf den Boden und seine natürli- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 127 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na zur Änderung des Regionalplans zurückgegriffen, da sich Überschneidungen bei den BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht chen Bodenfunktionen sind somit durch Einträge der genannten Stoffe nicht zu befürchten (Bezirksregierung Köln 2012b). Darüber hinaus ist langfristig mit einer Entlastung zu rechnen, die sich durch die mit dem Neubau verbundene Stilllegung der 4 x 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am bestehenden Standort Niederaußem ergibt (vgl. hierzu auch unter 5.2.5.2). 5.3.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen Verminderung der Flächeninanspruchnahme Durch die hohen Ausnutzungskennziffern für das Gelände des eigentlichen Kraftwerks (sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“) in Verbindung mit der Nutzung der Fläche des Bestandskraftwerkes für Infrastruktureinrichtungen und der Mitnutzung bestehender dortiger Infrastruktureinrichtungen kann die Anlage auf einer kleinen Fläche errichtet werden, wodurch der Flächenverbrauch minimiert wird. Die im Bebauungsplan festgesetzten Emissionswerte für bestimmte Luftschadstoffe tragen auch zur Verminderung von Stoffeinträgen in das Schutzgut Boden über den Luftpfad bei, wobei auch ohne diese keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Bodens erfolgt. Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft Zum Ausgleich der Eingriffe in das Schutzgut Boden werden innerhalb des Plangebietes die temporär als Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Flächen (B 1.1, B 1.2 und B 2) nach Abschluss der Bauarbeiten wieder entsiegelt und als Grünflächen hergestellt. Die Fläche B 3 wird nach Beendigung der Bautätigkeiten entsiegelt und wieder als landwirtschaftliche Fläche nutzbar sein. Ein darüber hinaus noch verbleibender Kompensationsbedarf kann durch Maßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets, aber innerhalb des Stadtgebiets von Bergheim, gedeckt werden (SMEETS 2012c). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 128 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Verminderung von Luftschadstoffen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase Ferner sind die nachfolgend genannten Vermeidungsmaßnahmen im Zuge der Bautätigkeit zu berücksichtigen:  bei (bau- oder anlagenbedingt) in Anspruch genommenen Flächen: Abtrag des Ober- und Unterbodens und getrennte, sachgerechte Lagerung in Mieten zur Wiederverwendung nach DIN 18915.  Wiedereinbringung des Oberbodens auf bauzeitlich in Anspruch genommene Flächen nach Abschluss aller Arbeiten.  Vermeidung der Anlage von Bodenmieten auf wertvollen Vegetationsstrukturen.  zügige Wiederherstellung und Neubepflanzung der baubedingt beanspruchten Flächen. 5.3.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Boden Aufgrund der Größe des Sondergebietes, das durch den Geltungsbereich des Beerheblich einzustufen. Der Eingriff in den Boden wird aber als kompensierbar angesehen. Die Kompensation erfolgt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft. Aus diesem Grund erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). Da Auswirkungen durch Stoffeinträge im Rahmen des Baustellenbetriebs bei einer ordnungsgemäßen Baustellenführung ausgeschlossen werden können, erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). Insgesamt sind damit Beeinträchtigungen von Böden durch Stoffeinträge über den Luftpfad aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auch unter Berücksichtigung der Stilllegung der 4 x 300-MW-Blöcke C bis F auszuschließen. Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen als positiv bewertet. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine, nicht erheblich) eingestuft. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 129 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na bauungsplans festgesetzt wird, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.4 Schutzgut Wasser Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ergeben sich durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks mittelbar durch die Inanspruchnahme von Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Darüber hinaus können sich Auswirkungen im Hinblick auf die Einleitung von Kühl- und Betriebsabwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach ergeben. Des Weiteren sind Stoffeinträge über den Luftpfad in das Schutzgut Wasser im Rahmen des Betriebs zu betrachten. Während der Bauphase kann es zu Stoffeinträgen aus dem Baustellenbetrieb kommen. 5.4.1 Untersuchungsraum Den Untersuchungsraum im Hinblick auf die Flächeninanspruchnahme und damit verbundene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bildet der Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Auswirkungen der Wassereinleitung in den Gillbach werden für den obersten Wasserkörper des Gillbachs betrachtet. Die Auswirkungen der Stoffeinträge in das Schutzgut Wasser über den Luftpfad werden für das Beurteilungsgebiet nach der 5.4.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand 5.4.2.1 Grundwasser Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bereich des Grundwassereinzugsgebiets Rhein (DE_GB_274_01), das eine Fläche von rund 19.500 ha aufweist. Der Porengrundwasserleitertyp aus Kies und Sand weist eine hohe Durchlässigkeit auf und ist aufgrund seiner großen Ergiebigkeit von hoher wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Das Grundwassereinzugsgebiet Rhein weist keine signifikante Belastung durch punktuelle Schadstoffquellen oder durch diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung auf. Der chemische und mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird im Planungseinheitensteckbrief Rhein/Erft Stand 2008 (2009) insgesamt als gut bewertet. Die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Plangebiets sind überprägt durch die bergbauliche Tätigkeit im Gebiet der benachbarten Tagebaue. Zwar liegt der unter- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 130 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na TA Luft erfasst. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht suchte Bereich laut Angabe der Karte der Grundwasserlandschaften in NordrheinWestfalen innerhalb eines Gebietes mit mäßig ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen. Durch die mit dem Braunkohleabbau einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die Grundwasserverhältnisse jedoch großräumig grundlegend verändert worden. Die ursprünglich hohen Grundwasserstände zwischen 0 und 13 dm Tiefe sind aus diesem Grund und z.T. wegen landwirtschaftlichen Meliorationsmaßnahmen nicht mehr vorhanden. Demnach befindet sich der Bebauungsplan in einem Gebiet, in dem im Hinblick auf das Grundwasser keine besonderen Verhältnisse im Sinne von grundwassergeprägten Bereichen, Flächen mit hoher Grundwasserneubildungsrate o.ä. vorliegen (SMEETS 2012c). 5.4.2.2 Oberflächengewässer Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Oberflächengewässer. An der westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft der Gillbach sonstigen Ufergehölzstrukturen gesäumt. Er weist, obwohl weitgehend begradigt, über Teilstrecken einen relativ naturnahen Charakter auf. In Teilen bietet er Raum für Überschwemmungen. Der überwiegende Verlauf des Gillbachs und seine direkte Umgebung sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus sind Teile des Gillbachs im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop berücksichtigt worden. Der Gillbach wird nach der Gewässergütekarte als Gewässer mit der Gewässergüte „kritisch belastet“ dargestellt (SMEETS 2012c). Im Umfeld des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird der Gillbach mit Kühlwasser aus dem Kraftwerk Niederaußem gespeist. Der chemische Zustand des Gillbachs wird als „gut“ eingestuft (Bezirksregierung Köln 2012b). Trotz der Einbettung des Gillbachs in einen landwirtschaftlichen Produktionsraum, konnte sich hier durchaus ein Gewässerbereich entwickeln, der sich aus naturschutz- und gewässerökologischer Sicht als relativ hochwertig darstellt (SMEETS 2012c). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 131 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na von Süd nach Nord. Der Gewässerverlauf des Gillbachs wird von Auengebüschen und BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.4.2.3 Schutzgebietsausweisungen In einer Entfernung von ca. 3,4 km zum Plangebiet liegt die Trinkwasserschutzzone III B eines Trinkwasserschutzgebietes (Gebietsnummer 4906-16). Sonstige Schutzgebiete nach dem Wasserrecht befinden sich weder im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch in einer wirkungsrelevanten Entfernung. 5.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand des Schutzgutes Wasser nicht relevant verändert. Eine geringfügige Verbesserung der Belastung mit Stoffeinträgen ist ab Januar 2013 nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zu erwarten. 5.4.4 Prognose bei Durchführung der Planung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks (BoAplus) in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden. 5.4.4.1 Bewertungsmaßstäbe Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beinhaltet die folgenden ökologisch relevanten Grundsätze und Vorgaben (§ 6 WHG):  Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern.  Vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete sollen auch im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 132 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Der Betrachtung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser bei Durchführung BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht  An oberirdischen Gewässern sind so weit möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten.  Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu gewährleisten. Speziell für den Gillbach als Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets „Gillbachtal“ wird im Bewirtschaftungsplan als Zielsetzung die Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen durch eine Vergleichmäßigung der Einleitungsmenge aus den Kraftwerken genannt (MUNLV 2009). Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Wasser Wirkungen/ Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Bewertungskriterium Flächengröße Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Einleitung von Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach Stoffeinträge über den Luftpfad Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Bewertung verbal-argumentativ - Abflussdynamik Temperatur Bewertung verbal-argumentativ Bewertung verbal-argumentativ Wasserinhaltsstoffe Schwermetalldeposition Eutrophierende und versauernde Stoffeinträge Bewertung verbal-argumentativ Quelle: Bezirksregierung Köln 2012b 5.4.4.2 Flächeninanspruchnahme Durch die dauerhafte Versiegelung von Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na kommt es zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Dauerhaft kann dies im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ auf einer Fläche von rund 22,4 ha erfolgen. Im Bereich der rund 31 ha umfassenden Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 133 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Tabelle 21: BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Baustelleneinrichtungsflächen (sonstiges Sondergebiet „Baustelleneinrichtungsfläche“) ist insgesamt von einem geringeren Versiegelungsgrad auszugehen. Darüber hinaus erfolgt die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung in diesen Bereichen nur temporär bis zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen bzw. der geplanten Ausgleichsflächen nach Durchführung der Maßnahmen. Insgesamt ist aufgrund der Größe der versiegelten Flächen mit einer Beeinträchtigung zu rechnen, die jedoch durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden kann. 5.4.4.3 Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser durch Stoffeinträge können bei einer ordnungsgemäßen Baustellenführung und Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden Stoffen im Rahmen des Baustellenbetriebs zur Errichtung eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na ausgeschlossen werden. 5.4.4.4 Einleitungen in den Gillbach lichen Anforderungen eingehalten werden und die bestehende Situation in wesentlichen Punkten durch die vorhabensbedingte Einleitung im Hinblick auf die Entwicklungsziele des Gillbachs verbessert wird. Dies wird sichergestellt durch:  die endgültige Stilllegung von Altanlagen.  den geringeren Wasserverbrauch des Musterkraftwerks.  das geringere Abwassertemperaturniveau des Musterkraftwerks sowie  die vergleichmäßigte Einleitung in den Gillbach durch ein gezieltes Wasser Mengenmanagement. Im Hinblick auf eine Stilllegung der 4 x 300-MW Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem ist mit einem Rückgang der Einleitmengen in den Gillbach von ca. 10% zu rechnen (Bezirksregierung Köln 2012b). Die Verringerung der Abflussspitzen durch Vergleichmäßigung der Einleitmengen und die Verbesserungen hinsichtlich des Abwassertemperaturniveaus kann im Rahmen der Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 134 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Die zukünftige Einleitung kann so ausgestaltet werden, dass die aktuellen wasserrecht- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht einzuholenden wasserrechtlichen Erlaubnis im Genehmigungsverfahren sichergestellt werden. Für die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans können somit erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut durch Einleitung von Kühlwasser, Betriebsabwasser und Niederschlagswasser ausgeschlossen werden. Eine Beeinträchtigung der Gewässerqualität ist nicht zu befürchten, da eine entsprechende Vorreinigung bzw. Abscheidung von Schadstoffen vor Einleitung in den Gillbach erfolgt. Die Sicherstellung ist wiederum Gegenstand der wasserrechtlichen Erlaubnis, die im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu beantragen ist. Durch die Herstellung der neuen Abwasserableitung zwischen dem Kraftwerk im Plangebiet und dem Gillbach ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Die Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft sowie den Wasserhaushalt kann im wasserrechtlichen Verfahren sichergestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ergeben sich damit keine Hinweise für eine da im weiteren Genehmigungsverfahren sichergestellt werden kann, dass mögliche Umweltauswirkungen vermieden oder ausgeglichen werden. 5.4.4.5 Stoffeinträge über Luftpfad Wie bereits bei der Prognose der Auswirkungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt für den Untersuchungsbereich gemäß der TA Luft dargestellt wurde, ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf empfindliche Biotope durch eutrophierende Stoffeinträge und Schadstoffeinträge (vgl. Kap. 5.2.5.2). Dahingegen überschreiten die Säureeinträge die auf den empfindlichsten Biotop- und Standorttyp im Beurteilungsgebiet gemäß der TA Luft und in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten bezogene Irrelevanzschwelle. Da in Bezug auf die Säuredeposition in den untersuchten Gebieten bereits eine Vorbelastung (Überschreitung der Critical Loads) besteht, kann daher eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der Stilllegung der 4 x 300-MW-Blöcke C bis Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 135 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser durch Einleitung in den Gillbach, BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht F am Standort Niederaußem sind jedoch Entlastungseffekte in Bezug auf die Luftschadstoffimmissionen zu verzeichnen, wodurch auch für die Säuredeposition keine erheblichen Beeinträchtigungen in den geprüften Natura 2000-Gebieten bestehen. Daher werden unter Berücksichtigung der Stilllegung der oben genannten Kraftwerksblöcke erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Säureeintrag über den Luftpfad ebenfalls ausgeschlossen werden (TÜV Nord Systems 2012c). Insgesamt sind damit die Umweltauswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad für das Schutzgut Wasser als nicht erheblich einzustufen. Im Rahmen der Stilllegung der 4 x 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem wird es sogar zu einer Umweltentlastung kommen (Bezirksregierung Köln 2012b). 5.4.4.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen Verminderung der Flächeninanspruchnahme Durch Minimierung des Flächenverbrauchs und damit der versiegelten Fläche können Darüber hinaus ist der Versiegelungsgrad im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen insgesamt geringer. Zudem wird eine dauerhafte Versiegelung auf den Baustelleneinrichtungsflächen vermieden, wodurch sich der natürliche Wasserkreislauf auf diesen Flächen nach Durchführung der Baumaßnahmen und Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen bzw. der geplanten Ausgleichsflächen wieder vollständig herstellen kann. Durch die Festsetzung des Regenrückhalte- und Regenklärbeckens im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer entsprechenden Anlage ermöglicht, mit der die Einleitung in den Gillbach gesteuert werden kann, wodurch Abflussspitzen minimiert werden können. Verminderung von Luftschadstoffen Die im Bebauungsplan Nr. 261/Na festgesetzten Emissionsgrenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe tragen auch zur Verminderung von Stoffeinträgen in das Schutzgut Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 136 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na die funktionalen Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung vermindert werden. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Wasser über die Wirkungskette Luft>Boden>Wasser bei, wobei bereits auch ohne diese keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser erfolgt. Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft Sowohl die temporären als auch die dauerhaften Eingriffe in das Schutzgut Wasser können weitgehend kompensiert werden. Ein darüber hinaus noch verbleibender Kompensationsbedarf kann durch Maßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets, aber innerhalb des Stadtgebiets von Bergheim gedeckt werden (SMEETS 2012c). Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase Während der Bauphase können Beeinträchtigungen des Schutzgutes durch sachgerechten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vermieden werden. 5.4.5 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Wasser Insgesamt ist nicht zu erwarten, dass sich der Zustand des Grundwasserkörpers im tern wird. Daher werden die Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Da baubedingte Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge in den Boden ausgeschlossen werden können, sind die Auswirkungen in die Konfliktklasse 0 (keine, nicht erheblich) einzustufen. Die Einleitung von Kühlwasser in den Gillbach kann unter Berücksichtigung der Ausbauziele erfolgen. Die Vermeidung erheblicher Auswirkungen kann im nachfolgenden wasserrechtlichen Verfahren sichergestellt werden, weshalb eine Einstufung in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) erfolgt. Erhebliche Umweltauswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad für das Schutzgut Wasser sind nicht zu erwarten (Konfliktklasse 0). Insgesamt sind damit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser, durch die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na zu befürchten. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 137 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Geltungsbereich des Bebauungsplans im Zuge der Umsetzung der Planung verschlech- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.5 Schutzgut Luft und Klima Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima können sich durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na durch die Inanspruchnahme von Flächen und den damit verbundenen Auswirkungen auf das lokale Klima ergeben. Diese Auswirkungen können sich auch temporär durch die Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen während der Bauphase einstellen. Darüber hinaus ergeben sich betriebsbedingte Auswirkungen in Form von Verschattungen durch sichtbare Schwaden, die Emission von Luftschadstoffen sowie CO2-Emissionen, die wiederum Auswirkungen auf das globale Klima haben können. 5.5.1 Untersuchungsraum Die möglichen Auswirkungen durch temporäre und dauerhafte Flächeninanspruchnahmen sowie durch Verschattung auf das lokale Klima werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie das nähere Umfeld im Bereich von rund einem Kilometer betrachtet. Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen des bereits besteFür die Erfassung der Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen wird das Beurteilungsgebiet nach TA Luft zugrunde gelegt (vgl. Abbildung 6). Für die Erfassung der Auswirkungen auf das globale Klima kann kein Untersuchungsraum abgegrenzt werden. 5.5.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Das Klima im Bereich des Plangebiets ist gekennzeichnet durch die Leelage zur Eifel im Süden und den Ardennen im Westen. Die Niederschlagsmengen liegen im jährlichen Mittel bei ca. 650 mm, bei einem mittleren monatlichen Niederschlagsmaximum zwischen 70 und 80 mm in den Monaten Juli bis August. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10°C, die mittlere Häufigkeit von Windgeschwindigkeiten ≤ 1,5 m/s (Schwachwindlagen) liegt zwischen 20 und 25%. Die vorherrschende Windrichtung schwankt zwischen Südwest und Südost bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von 3 – 4 m/s (SMEETS 2012c). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 138 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na henden Kraftwerkstandorts südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erfasst. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Klimarelevante Strukturen in Gestalt von großflächigen Wäldern sind im engeren Untersuchungsraum nicht vorhanden. Lokal klimarelevante Strukturen in Form von kleineren Gehölzbeständen befinden sich im Bereich des "Klein Mönchhofs" sowie im Bereich des Gillbachs angrenzend an den engeren Untersuchungsraum. Sie tragen zur lufthygienischen Ausgleichsfunktion bei. Ansonsten haben die begleitenden Gehölzbestände entlang der Straßen und Wege eine bedingt immissionsmindernde Funktion für Schall und Schadstoffe. Weiterhin werden die makroklimatischen Erscheinungen durch lokal-klimatisch wirksame Klimafaktoren, insbesondere die Oberflächengestalt, überprägt. Im engeren Untersuchungsraum kommen meist ackerbaulich genutzte Flächen vor, die bei Strahlungswetterlage als Kaltluftentstehungsflächen einzuordnen sind (SMEETS 2012c). Das Plangebiet liegt außerhalb des Belastungsgebietes „Rheinschiene Süd“. Vorbelastungen bestehen in Form der bestehenden Braunkohlenkraftwerke z.B. in Niederaußem sowie durch örtliches Gewerbe und Verkehr. Bedeutsame, lokalklimatisch relevante Strukturen konnten im engeren Untersuchungsraum nicht festgestellt werden. Die Darstellung der Vorbelastung der Luft im Untersuchungsgebiet wurde bereits im 5.1.2.1) vorgenommen. Die klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse weisen keine herausragenden Funktionen auf, sondern sind ortsüblich und damit allgemeiner Natur. Dies trifft auch auf die Bedeutung der Kaltluftproduktion im engeren Untersuchungsraum zu. Da diese keine wesentlichen Funktionsbezüge zu Siedlungsflächen hat, ist auch sie nur als Wertund Funktionselement von allgemeiner Bedeutung einzustufen (SMEETS 2012c). Verschiedene Veränderungen werden im Zusammenhang mit dem globalen Klimawandel prognostiziert, mit Auswirkungen für Natur, Wasserwirtschaft sowie Böden. Auswirkungen auf Flora und Fauna ergeben sich durch verlängerte Vegetationsperioden sowie Verschiebungen von Habitaten in der Folge der Temperatur. Im Bereich der Wasserwirtschaft ist mit Starkregenereignissen und in der Folge mit lokalen Überschwemmungen zu rechnen. Positiv kann sich Erhöhung der Niederschlagsmengen für die Grundwasserneubildungsraten auswirken. Durch Veränderungen der Bodentemperatur, Erosion durch Wasser und Wind sowie Veränderungen in der Bodenzusammensetzung kann es zu Beeinträchtigungen der Landwirtschaft kommen (LANUV 2010). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 139 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Zusammenhang mit den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit (vgl. Kap. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.5.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand des Schutzgutes Klima und Luft nicht relevant verändert. Eine geringfügige Verbesserung der Belastung insbesondere im Hinblick auf Luftschadstoffe ist nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) am Standort Niederaußem zu erwarten. 5.5.4 Prognose bei Durchführung der Planung Der Betrachtung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt 5.5.4.1 Bewertungsmaßstäbe Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (§ 1 Abs. 1 BImSchG). Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 140 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na werden. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht In § 2 der 39. BImSchV werden für unterschiedliche Schadstoffe (u.a. Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide, Partikel (PM10) Immissionsgrenzwerte aufgeführt. Die Erfassung der Umweltauswirkungen der Luftschadstoffe sowie der CO2-Emissionen auf das Schutzgut Klima und Luft wurde bereits im Rahmen der Umweltprüfung zum Regionalplan vorgenommen. Aufgrund der Überschneidungen bei den Untersuchungsparametern (Untersuchungsraum, Wirkfaktoren und Detaillierungsgrad) wird hierbei auch auf die Ergebnisse dieser Umweltprüfung zurückgegriffen. 5.5.4.2 Auswirkungen auf das lokale Klima Die Auswirkungen auf das lokale Klima ergeben sich durch die Flächenversiegelung und Überbauung im Plangebiet sowie durch die Verschattung durch Baukörper und sichtbaren Schwaden der Kühltürme und Schornsteine. Die Auswirkungen durch die Verschattung wurden bereits im Rahmen der Betrachtung des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit erfasst (vgl. Kap. 5.1.4.7). Im Hinblick auf die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Bereich des sonstigen Überbauung von rund 22,4 ha zu einer starken klimatischen Veränderung durch die Umwandlung eines Freiland-Klimatops zu einem Industrie-Klimatop. Durch die Versiegelung und Bebauung sowie den Betrieb eines Kraftwerks kommt es zu einer intensiven Aufheizung der Flächen am Tage sowie zur Wärmeinselbildung in der Nacht. Die Beeinträchtigungen können jedoch in einem Bereich von 100 bis 200 m um den Standort des Kraftwerks durch die Freiflächen im Umfeld des Bebauungsplans kompensiert werden (Bezirksregierung Köln 2012b). Während der Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen ist ebenfalls mit einer Änderung bzw. Beeinflussung des lokalen Klimas zu rechnen. Diese ergibt sich durch die teilweise Versiegelung von Flächen zur Baustelleneinrichtung mit Aufstellflächen, Lagerflächen sowie Schotterwegen und Baucontainern. Da es sich hierbei jedoch nur um temporäre Auswirkungen handelt und danach die Flächen wieder als Frei- oder Grünflächen genutzt werden, sind diese als nicht erheblich einzustufen. Auswirkungen auf das regionale Klima sind nicht zu befürchten. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 141 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ des Bebauungsplans kommt es durch die BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.5.4.3 Auswirkungen auf das globale Klima Auswirkungen auf das globale Klima können sich durch die CO2-Emissionen eines Braunkohlenkraftwerks ergeben, für dessen Errichtung und Betrieb der Bebauungsplan den Rahmen setzt. Die Prüfung der Auswirkungen auf das globale Klima wurde bereits im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans durchgeführt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Kraftwerksleistung von rund 1.100-MW (Musterkraftwerk) und der damit verbundene CO2-Ausstoß durch die Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F mit insgesamt 1.200-MW am Standort Niederaußem vollständig kompensiert wird. Unter Berücksichtigung der Wirkungsgradsteigerung kommt es in der Summe dadurch sogar zu einer Verringerung der CO2-Emissionen (Bezirksregierung Köln 2012b). Zusätzliche oder andere Umweltauswirkungen auf das globale Klima sind im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 261/Na nicht zu erkennen. 5.5.4.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft wurden bereits im Rahmen der Erfassung der 5.1.4.3) sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (vgl. Kap. 5.2.5.2) dargestellt. In der Tabelle erfolgt daher eine Zusammenfassung der Immissionszusatzbelastung durch den Betrieb eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans, die auf den Ergebnissen der Immissionsprognose (argumet 2012) aufbaut sowie der Systematik des Umweltberichts zur Änderung des Regionalplans (Bezirksregierung Köln 2012b) folgt. Tabelle 22: Zusammenfassung der Immissionszusatzbelastung (Schutzgut Luft) Parameter Einheit Maximale Zusatzbelastung 1) (Neubau BoAplus) SO2 µg/m³ 2,0 2 SO2 µg/m³ 2,0 1,5 NO2 µg/m³ 0,28 NOx µg/m³ 2,0 3 Irrelevanzwert 2) 50 1,2 5) 40 2) 30 µg/m³ 0,095 - PM10 µg/m³ 0,19 1,2 I 10/20 5) NH3 Begründung TEIL B Beurteilungs wert 6) 5) Vorentwurf (30.07.2012) 3) I Vorbelastung 5 - 6 (9,6) 4) 5 - 6 (9,6) 4) 6) 21 - 32 3) 30 - 52 7) 1/3 2–4 40 22 - 38 8) Seite 142 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (vgl. Kap. BPlan Nr. 261/Na Parameter Einheit Maximale Zusatzbelastung 1) (Neubau BoAplus) Irrelevanzwert Arsen ng/m³ 0,29 0,18 Blei ng/m³ 0,49 1,5 Cadmium 0,19 ng/m³ Beurteilungs wert Vorbelastung 6 0,7 – 1,3 500 10 – 20 9) 5) 9) 0,15 5 0,2 – 0,4 9) 20 2,2 – 3,3 9) 50 0,06 9) 280 1,0 9) 80 2,1 17 2,6 9) 20 0,8 9) 1.000 8,0 9) 150 7,8 9) 20 1,0 9) 1.000 50,1 Nickel ng/m³ 0,39 0,6 Quecksilber ng/m³ 0,30 1,5 Thallium ng/m³ 0,30 8,4 Antimon ng/m³ 0,39 2,4 Chrom ng/m³ 0,39 0,51 Kobalt ng/m³ 0,34 0,6 9) Kupfer ng/m³ 0,44 30 Mangan ng/m³ 1,3 4,5 Vanadium ng/m³ 0,39 0,6 Zinn ng/m³ 0,44 30 PCDD/F fg/m³ 1,3 4,5 9) 150 33,7 Staubniederschlag mg/m².d 0,046 10,5 350 49 Arsen µg/m²d 0,068 0,2 4 < 0,7 Blei µg/m²d 0,11 5 100 6,8 Cadmium µg/m²d 0,044 0,1 2 0,2 Nickel µg/m²d 0,091 0,75 15 4,5 Quecksilber µg/m²d 0,030 0,05 1 < 0,13 Thallium µg/m²d 0,069 0,1 2 < 0,6 PCDD/F pg TEQ/m²d 0,23 - 4/9 4,23 Überschreitungen der Irrelevanzwerte sind fett markiert. 1): 2): 3): 4): 5): 6): 7): 8): 9): Ohne Stilllegung Blöcke C-F am Standort Niederaußem Nr. 4.4.3 TA Luft Beurteilungswert für das Schutzgut Pflanze gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft Werte in Klammern beziehen sich auf das Winterhalbjahr 3 % des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft Beurteilungswert für das Schutzgut Mensch gemäß Nr. 4.2.2 TA Luft Critical Level Vegetation (UNECE 2010b) Hintergrundbelastung gemäß LANUV 3 % des Beurteilungswertes in Anlehnung an Nr. 4.2.2 TA Luft Quelle: Auszug aus Bezirksregierung Köln 2012b; argumet 2012 Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 143 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans wurde bereits festgestellt, dass es durch die Gesamtbelastung (Vor- und Zusatzbelastung) mit Luftschadstoffen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Luft kommt. Unter Berücksichtigung der Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem kommt es vielmehr zu einer Verringerung der Gesamtbelastung und damit zu einer Umweltentlastung (argumet 2012). Zusätzliche oder andere Umweltauswirkungen haben sich im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 261/Na nicht ergeben. 5.5.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen Verminderung der Flächeninanspruchnahme Durch die Minimierung des Flächenverbrauchs können die Auswirkungen auf das Lokalklima reduziert werden. Durch die Wiederherstellung der Freiflächennutzungen auf den temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen können die Auswirkungen auf Verminderung von Luftschadstoffen Die im Bebauungsplan festgesetzten Emissionswerte für bestimmte Luftschadstoffe tragen auch zur Verminderung von Auswirkungen auf das Schutzgut Luft bei, wobei auch ohne diese bereits sichergestellt ist, dass keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima und Luft erfolgt. Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft Sowohl die temporären als auch die dauerhaften Eingriffe in das Schutzgut Klima und Luft können weitgehend kompensiert werden. Ein darüber hinaus noch verbleibender Kompensationsbedarf kann durch Maßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets, aber innerhalb des Stadtgebiets von Bergheim gedeckt werden (SMEETS 2012c). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 144 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na das lokale Klima zeitlich begrenzt werden. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.5.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Luft und Klima Aufgrund der begrenzten Reichweite der Umweltauswirkungen auf das lokale Klima infolge der Flächeninanspruchnahme werden diese als nicht erheblich eingestuft (Konfliktklasse 1: gering; nicht erheblich). Durch die Neuerrichtung eines Braunkohlenkraftwerks und der damit einhergehenden Stilllegung von Altanlagen auf dem unmittelbar an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Kraftwerksbestandsgelände kann der CO2-Ausstoß insgesamt reduziert werden, so dass erheblichen Auswirkungen auf das globale Klima nicht zu erwarten sind. Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). Durch den Betrieb eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na kann es zu Umweltauswirkungen aufgrund der Immissionszusatzbelastung durch Luftschadstoffe kommen. Unter Berücksichtigung der Stilllegung von Kraftwerksanlagen am Standort Niederaußem kommt es in der Gesamtbilanzierung zu einer Umweltentlastung. Daher erfolgt eine Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht 5.6 Schutzgut Landschaft Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na können sich Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft aufgrund der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks insbesondere durch die Flächeninanspruchnahme sowie die Errichtung der Gebäude und deren optische Wirkung ergeben. Dies gilt gleichfalls für Flächen und Gebäude im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen, für die Dauer der Errichtung bis zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen bzw. Anlage der geplanten Ausgleichsflächen nach Durchführung der Bauarbeiten. Betriebsbedingt können sich Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch die optische Wirkung der Gebäude sowie der Kühlturmschwaden ergeben. 5.6.1 Untersuchungsraum Zur Erfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wird unter Berücksichtigung der Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans (vgl. Kap. 2.3.1) sowie der Be- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 145 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na erheblich). BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht schreibung des Musterkraftwerks (vgl. Kap. 2.5) ein Untersuchungsraum von rund 10 km um den Geltungsbereich des Bebauungsplans untersucht (vgl. Abbildung 14). Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abbildung 14: Untersuchungsraum Schutzgut Landschaft Quelle: SMEETS 2012c Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 146 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.6.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand 5.6.2.1 Landschaftsbild Im Untersuchungsraum wurden zur Bewertung des Landschaftsbildes insgesamt 43 Landschaftsbildeinheiten abgegrenzt (SMEETS 2012c). Der Landschaftsraum in der Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen mit großflächigen Nutzungsparzellen, die durch ein vergleichsweise dichtes Wegenetz erschlossen werden. Die von landwirtschaftlicher Nutzung geprägten Bereiche werden durch eine Vielzahl größerer und kleinerer, manchmal dörflicher Siedlungsbereiche durchzogen. Gliedernde und belebende Strukturelemente in Gestalt von Gebüschen, Hecken und kleineren Gehölzen sind in den landwirtschaftlich geprägten Gebieten nur noch entlang von Straßen und Wegen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten (SMEETS 2012c). Größere zusammenhängende Wälder innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden z. B. im des Königsdorfer Forstes (SMEETS 2012c). Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind nicht zuletzt deshalb Teil des „Naturparks Rheinland“ (nördlicher Teilbereich), was ihre Stellung als Erholungsbereich unterstreicht (SMEETS 2012c). 5.6.2.2 Schutzgebiete Unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Nordwesten angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“. Der nordwestlich Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 261/Na, in dem eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Ausgleichsfläche“ (B1.2) sowie die Fläche für das Regenrückhaltebecken festgesetzt sind, ist Teil der Biotopverbundfläche Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven (VB-K-4905- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 147 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 002). Der angrenzende Bereich der Nord-Süd-Bahn gehört zu der Biotopverbundfläche Bahntrassen im Raum Niederaußem und Pulheim-Stommeln (VB-K-4905-003). 5.6.2.3 Vorbelastungen Vorbelastungen des Landschaftsbildes ergeben sich durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Eine erhebliche Vorbelastung (optisch und Schall) besteht zudem durch die Autobahn A 61. Der ästhetische Wert des von der Planung betroffenen engeren Untersuchungsraumes ist vor diesem Hintergrund eher von allgemeiner Art. Eine besondere Eignung für die Erholungsnutzung ist aufgrund der Vorbelastung nicht gegeben (SMEETS 2012c). 5.6.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich keine relevanten 5.6.4 Prognose bei Durchführung der Planung Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs des neu zu errichtenden Braunkohlenkraftwerks im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt und einzelne Anlagenteile rückgebaut werden. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 148 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Veränderungen des Umweltzustandes des Schutzgutes Landschaft ergeben. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.6.4.1 Bewertungsmaßstäbe Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) formuliert in § 1 BNatSchG die dem Gesetz verfolgten Ziele des Naturschutzes und des Umweltschutzes, nämlich den Schutz, die Pflege und Entwicklung und ggf. die Wiederherstellung von Natur und Landschaft in besiedelten und unbesiedelten Bereichen. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind gemäß § 2 Abs. 1 BNatSchG insbesondere nach Maßgabe folgender Grundsätze zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall zur Verwirklichung erforderlich, möglich und angemessen ist:  Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbesondere durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern.  Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und für die Erholung insgesamt und auch im Einzelnen in der dafür erforderlichen Größe und Beschaffenheit zu erhalten. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar  Bei der Planung von ortsfesten baulichen Anlagen, Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorhaben sind die natürlichen Landschaftsstrukturen zu berücksichtigen. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen so zusammengefasst werden, dass die Zerschneidung und der Verbrauch von Landschaft so gering wie möglich gehalten werden.  Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zweck der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 4 gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 149 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Die Prognose der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft geht von den Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme und optische Wirkungen der Gebäudekörper aus. Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen ist die Wahrnehmbarkeit des geplanten Kraftwerks in Verbindung mit der Entfernung sowie die vorhandene Qualität des betroffenen (Landschaft-)Raumes maßgeblich. Die Bewertung erfolgt hierbei verbalargumentativ. 5.6.4.2 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme Das Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ ist durch die Flächeninanspruchnahme nicht betroffen. Der im Regionalplan dargestellte Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung wird in Teilen von den festgesetzten Baustelleneinrichtungsflächen sowie dem Regenrückhaltebecken überlagert. Aufgrund der nur temporären Nutzung der Baustellenflächen und der sich an die Errichtung und die Aufnahme des kommerziellen Betriebs anschließenden Rekultivierung der Baustelleneinrichtungsflächen ergeben sich keine Auswirkungen auf das Schutzziel bzw. auf die Funktion der regionalplanerischen Festlegung (Bezirksregierung Köln 2012b) Eine Bekann aufgrund der ebenfalls zeitlich befristeten Nutzung ausgeschlossen werden. Insgesamt kann damit eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Flächenverbrauch im Wesentlichen ausgeschlossen werden. 5.6.4.3 Auswirkungen durch optische Wirkung Die Realisierung des Braunkohlenkraftwerks wird zu einer Veränderung der Landschaft führen und ist damit aus fachlicher Sicht als zusätzliche Umweltauswirkung zu bewerten. Die zu Grunde gelegte Höhe des Kraftwerks von bis zu 150 m (Dampferzeugergebäude) bzw. 180 m (Schornstein) führt dazu, dass das Kraftwerk nicht nur im Plangebiet, sondern auch noch aus weiter Entfernung optisch wahrgenommen werden kann. Aufgrund der unmittelbaren Errichtung eines neuen Kraftwerks angrenzend am bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem wird es jedoch nicht zu einer grundlegend anderen Situation kommen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 150 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na einträchtigung des Landschaftsbildes auf den östlichen Baustelleneinrichtungsflächen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Dabei muss berücksichtigt werden, dass in Teilen der abgegrenzten Landschaftsräume des Untersuchungsgebiets die ursprüngliche Eigenart bereits stark überformt ist. Darüber hinaus gibt es Räume, aus denen das geplante Kraftwerk nicht sichtbar ist, sie gelten als „sichtverschattet“. In verschiedenen Richtungen ergibt sich eine Sichtverschattung durch die schon vorhandenen Kraftwerksanlagen. Aus anderen Blickrichtungen ordnen sich die neuen Bauwerke in die vorhandene Bauwerkskulisse ein. In wiederum anderen Fällen ergibt sich eine Addition zum Vorhandenen. Eine Relativierung der Wirkung ergibt sich also durch Sichtverschattungen im Umfeld. Sichtverschattungen können sich auch durch das natürliche Relief ergeben. So kann die Anlage aus bzw. hinter Wäldern nicht wahrgenommen werden, ebenso nicht hinter hohen Gehölzstrukturen. In Siedlungsbereichen wird die Wahrnehmung durch Gebäude begrenzt. Die Auswirkungen durch die sichtbaren Kühlturmschwaden wurden bereits in Kapitel 5.1.4.7 dargestellt. Zusammenfassend ergibt sich jedoch durch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild ein Eingriff in Natur- und Landschaft, der aber durch entsprechende Maßnahmen 5.6.4.4 Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb Im Rahmen des Baustellenbetriebs können Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft durch die Errichtung von Baustellengebäuden (Baucontainern), Aufschüttungen und technischen Produktionsanlagen (z.B. Betonmischanlagen) im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen (B 1.1 bis B 3) erfolgen. Diese können zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen. Grundsätzlich handelt es sich jedoch nur um temporäre Auswirkungen, die zeitlich befristet bis zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Kraftwerks von den Baustelleneinrichtungsflächen ausgehen. Da die Baustelleneinrichtungsflächen wieder zurückgebaut und dabei entweder wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden oder eine landschaftsökologische Aufwertung erfahren, ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 151 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na kompensiert werden kann (SMEETS 2012c). BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.6.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen Verminderung der Flächeninanspruchnahme Durch die Minimierung der überbaubaren Flächen können die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch den Flächenverbrauch reduziert werden. Darüber hinaus können diese Auswirkungen durch die Wiederherstellung der Freiflächennutzungen auf den temporären Baustelleneinrichtungsflächen zeitlich begrenzt werden. Begrenzung der Gebäudehöhen und Rückbaumaßnahmen auf dem angrenzenden Kraftwerksbestandsgelände Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die optischen Wirkung des neuen Braunkohlenkraftwerkes erfolgt gegenüber zuletzt im rheinischen Braunkohlenrevier errichteten, modernen Braunkohlenkraftwerken eine Höhenreduzierungen wesentlicher Anlagenkomponenten. So wird beispielsweise die Kühlturmhöhe auf 100 m begrenzt. Möglich wird dies technisch durch die weiterentwickelte gleichbaren konventionellen Naturzugnasskühltürmen. Darüber hinaus sind bei der Hybridkühlturmtechnik im Gegensatz zum Naturzugnasskühlturm die Schwaden überwiegend nicht sichtbar. Damit ist der neu zu errichtende Kühlturm etwa nur noch halb so hoch wie der zuletzt errichtete, am Standort vorhandene Kühlturm Block K (BoA1). Durch entsprechende Festsetzungen von Höhenbegrenzungen im Bebauungsplan werden die maximalen Gebäudehöhen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na differenziert fixiert. Hierdurch können Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes gemindert werden. Weiterhin soll zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und der optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) auf dem unmittelbar angrenzenden bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem der ebenerdige Rückbau des Kamins West (Höhe rund 200 Meter) sowie der ebenerdige Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme erfolgen. Zusätzlich und ebenfalls auf dem bestehenden Kraftwerksstandort ist der Rückbau des nach Realisie- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 152 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Hybridkühlturmtechnik, bei der die erforderliche Höhe deutlich geringer ist als bei ver- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht rung des Musterkraftwerkes (BoAplus) nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Diese Rückbaumaßnahmen einzelner bereits bestehender Kraftwerksanlagen am Standort Niederaußem, welche in Verbindung mit dem Neubau an dem geplanten Standort erfolgen sollen, werden in geeigneter Weise rechtlich abgesichert. Bündelung von Kraftwerksanlagen Durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Kraftwerks im räumlichen Anschluss an den bestehenden Standort Niederaußem kann durch räumliches Einfügen die landschaftsbildende Wirkung zumindest verringert werden. Eingrünung Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung werden genutzt, indem das Plangebiet so abgegrenzt wird, dass das benachbarte Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ geschont werden kann. Somit werden die Gehölzstrukturen entlang des Gillbachs sowie die im werden in die künftige Eingrünung eingebunden. Gehölzbestände mit hoher ökologischer Wertigkeit werden somit von einer wesentlichen Beeinträchtigung ausgenommen. Innerhalb vorübergehend baubedingt beanspruchter Flächen wird die bisherige Situation nach Beendigung der Bautätigkeit wiederhergestellt (B 3) oder die Baustelleneinrichtungsflächen werden im Bebauungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche festgesetzt (B 1.1, B 1.2 und B 2). Durch die zusätzliche Eingrünung auf den zunächst als Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Flächen wird eine Minderung der Störung des Landschaftsbildes im unmittelbaren Randbereich beabsichtigt (SMEETS 2012c). 5.6.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Landschaft Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch die Flächeninanspruchnahmen werden aufgrund der begrenzten Auswirkungen und der Vereinbarkeit mit den Zielen für das LSG „Gillbach“ sowie den lediglich temporären Auswirkungen auf den Baustelleneinrichtungsflächen in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 153 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Bereich des "Klein Mönchhofs" erhalten. Auch die Gehölzstrukturen entlang der B 477 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht In Bezug auf Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft bleibt festzuhalten, dass sich durch die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks durch die optische Wirkung der Gebäudekörper zum Teil weithin sichtbare Auswirkungen ergeben, zum Teil aber auch aufgrund von Vorbelastungen keine wesentliche Änderung des Zustandes erfolgt. Aufgrund der Möglichkeit zur Kompensation werden die Auswirkungen insgesamt in die Kategorie 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar) eingestuft. Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch den Baustellenbetrieb können sich insbesondere aufgrund von Baustelleneinrichtungen ergeben. Da es sich jedoch nur um temporäre Gebäude, Ablagerungen oder Anlagen handelt, die wieder zurückgebaut bzw. abgetragen werden, erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich). 5.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich des Bebauungsplans können sich anlagenbedingt Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter durch Flächeninanspruchnahme sowie optibleiben außer Betracht. Sie sind zum einen nur vorübergehend, zum anderen werden auf den Baustelleneinrichtungsflächen keine baulichen Anlagen größeren Ausmaßes errichtet. Zusätzlich können sich betriebsbedingte Auswirkungen durch Verschattung (Gebäude und sichtbare Schwaden) sowie durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ergeben. 5.7.1 Untersuchungsraum Entsprechend den oben genannten Wirkfaktoren bildet der Geltungsbereich des Bebauungsplans den Untersuchungsraum für den Wirkfaktor Flächeninanspruchnahme sowie die baubedingten Auswirkungen. Die Auswirkungen auf die Wohnstandorte in der Umgebung des Bebauungsplans wurden für neun Standorte geprüft (vgl. Kapitel 5.1.2.5). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 154 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na sche Beeinträchtigungen ergeben. Optische Einwirkungen der Baustelleneinrichtungen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Der Untersuchungsraum für Luftschadstoffimmissionen umfasst das Beurteilungsgebiet der TA Luft (vgl. Abbildung 6). 5.7.2 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na liegt in der Kulturlandschaft Krefeld – Grevenbroicher Ackerterrassen. Das Plangebiet und der angrenzende Nahbereich sind nicht Bestandteil landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereiche (Vorranggebiete) oder bedeutsamer Kulturlandschaftsbereiche (Vorbehaltsgebiete). Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht ausgewiesen. Außerhalb des Plangebietes ist im Bereich des "Klein Mönchhofs" ein Bodendenkmal (Nr. 127) in der Denkmalliste der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim aufgeführt. Der "Klein Mönchhof" und der "Groß Mönchhof" sind als Baudenkmäler in die Denkmalliste eingetragen (Nr. 199 und Nr. 40). Im Umfeld des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden folgende im denkmalpflegerischen Fachbeitrag des Regionalplans Köln aufgeführten „Denkmäler und Enund/oder Struktur von Denkmalgruppen“:  Burg Geretzhoven,  Klein und Groß Mönchhof,  Rheidt. Weitere Baudenkmäler befinden sich in den umliegenden Ortschaften (Bezirksregierung Köln 2012b). 5.7.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich keine relevanten Veränderungen des Umweltzustandes für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ergeben. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 155 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na sembles mit flächenhafter Wirkung“ und „historische Kulturlandschaftsbereiche BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Eine geringfügige Verbesserung der Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen kann sich nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) am Standort Niederaußem ergeben. 5.7.4 Prognose bei Durchführung der Planung Der Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung liegt die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks (entsprechend der Beschreibung des Musterkraftwerks (BoAplus) in Kapitel 2.5) zugrunde, für das der Bebauungsplan den bauplanungsrechtlichen Rahmen setzt. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die bestehenden vier 300-MW-Blöcke (C bis F) am Standort Niederaußem nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebes eines neu zu errichtenden Braunkohlenkraftwerks im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlenkraftwerks stillgelegt werden. 5.7.4.1 Bewertungsmaßstäbe "Groß Mönchhof" sowie für die einzelnen Denkmäler in der Ortschaft Rheidt ergibt sich gemäß dem denkmalpflegerischen Fachbeitrag zum Regionalplan Köln jeweils das Ziel der Erhaltung und Pflege der Baudenkmäler. Für die Bewertung der Stoffeinträge über den Luftpfad werden die Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Boden aus der Umweltprüfung zur Änderung des Regionalplans zugrunde gelegt (vgl. Tabelle 20). 5.7.4.2 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme Durch die Flächeninanspruchnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na kann es zu Auswirkungen auf Bodendenkmäler kommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach derzeitigem Stand keine Hinweise auf ein Vorkommen im Plangebiet vorliegen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 156 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Für die oben genannten Baudenkmäler "Burg Geretzhoven", "Klein Mönchhof" und BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Soweit im Rahmen der Baumaßnahmen archäologische Funde gemacht werden, sind diese entsprechend anzuzeigen und können dann durch die zuständigen Behörden erfasst werden. Erhebliche Auswirkungen auf Bodendenkmäler können daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans ausgeschlossen werden. Eine Beeinträchtigung von Baudenkmälern erfolgt nicht. Insofern ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter durch die Flächeninanspruchnahme. 5.7.4.3 Auswirkungen durch optische Beeinträchtigungen Einschränkungen von Sichtbeziehungen ergeben sich für den "Klein Mönchhof", der aus östlicher Richtung zukünftig nicht mehr sichtbar sein wird. Die Sichtbeziehungen zu dem in einer Senke gelegenen Hof sind aber bereits derzeit durch den Baumbestand am Gillbach, die das Gillbachtal auf einem Damm querende L 279n und einen entlang der B 477 errichteten Erdwall deutlich eingeschränkt. Auch der Offenlandcharakter, der erhalten werden soll, ist aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft des bestehenden Kraftwerks nur noch eingeschränkt erhalten. Er wird durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet zwar weiter eingeschränkt, vor dem Hintergrund der werden die Veränderungen aber nicht als erheblich eingestuft, zumal der Hof selbst einschließlich aller Außenanlagen erhalten bleibt. Der zu erhaltende Offenlandcharakter im Umfeld der Burg Geretzhoven wird aufgrund der Entfernung zum Geltungsbereich von etwa 1 km nicht verändert. Vorhandene Sichtbeziehungen bleiben erhalten. Die Sichtbeziehungen zur Ortschaft Rheidt werden nicht zusätzlich beeinträchtigt, da der Blick auf Rheidt aus südlicher Richtung bereits durch das bestehende Kraftwerk verstellt und damit vorbelastet ist. Insgesamt ergeben sich zwar Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch optische Beeinträchtigungen. Diese sind aber nicht als erheblich einzustufen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 157 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na ohnehin bestehenden Dominanz der technischen Anlagen des bestehenden Kraftwerks BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 5.7.4.4 Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge Wie bereits in Kap. 5.3.4.4 dargestellt, sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Stoffeinträge nicht zu erwarten. Dies gilt auch für eine Beeinträchtigung von Boden- oder Baudenkmälern durch Luftschadstoffimmissionen. Da die Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem zu berücksichtigen ist, kommt es zu einer Entlastung in Bezug auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge. Daher ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. 5.7.4.5 Auswirkungen durch Baustellenbetrieb Im Rahmen des Baustellenbetriebs können sich Auswirkungen durch Baumaschinen und Staubaufwirbelungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen (B 1.1 bis B 3) ergeben. Eine Beeinträchtigung von Baudenkmälern durch Staubimmissionen und Erschütterungen im unmittelbaren Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie im Nahbereich ist hierdurch grundsätzlich möglich. Die beiden in der Denkmalliste geführten Baudenkmäler "Klein Mönchhof" und "Groß Mönchhof", die den Baustelleneinrichben und daher weitgehend gegen Staubimmissionen abgeschirmt. Weiter entfernt liegende Baudenkmäler werden durch baustellenbedingte Auswirkungen nicht beeinträchtigt (Bezirksregierung Köln 2012b). Insgesamt ergeben sich durch den Baustellenbetrieb damit keine erheblichen Umweltauswirkungen. 5.7.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen Verminderung der Flächeninanspruchnahme Durch die Minimierung der überbaubaren Flächen und die damit verbundene Reduzierung des Flächenverbrauchs können die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter minimiert werden. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 158 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na tungsflächen am nächsten gelegen sind, sind aber durch Vegetationsstrukturen umge- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Zeitlich beschränkte Nutzbarkeit der Baustelleneinrichtungsflächen Durch die zeitliche Beschränkung der Nutzbarkeit der Baustelleneinrichtungsflächen wird sichergestellt, dass die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb nicht dauerhaft sind. 5.7.6 Zusammenfassende Bewertung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Da vor der Durchführung der Baumaßnahmen eine Erfassung und falls erforderlich Bergung von Bodendenkmälern durchgeführt wird, ist eine Beeinträchtigung von Baudenkmälern durch die Flächeninanspruchnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeschlossen. Daher ergibt sich die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). Durch die baulichen Anlagen eines neuen Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans kann es teilweise zu optischen Beeinträchtigungen und damit verbunden zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter kommen. Da diese jedoch nur auf einzelne Bereiche beschränkt sind, werden diese in die Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge insgesamt als positiv zu bewerten. Sie werden daher in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Zusammenfassend ergeben sich damit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 159 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Konfliktklasse 1 (gering, nicht erheblich) eingestuft. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Wechselwirkungen Die Schutzgüter stehen in Wechselwirkung und beeinflussen sich dabei gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei kann es zur Summierung von Wirkungen in Form von kumulativen Belastungen, die Belastung von Umweltmedien über Wirkungspfade (z.B. Luft-Boden-Wasser) oder zur Verlagerung von Umweltbelastungen kommen. In Tabelle 23 erfolgt beispielhaft eine Zusammenstellung von Wechselwirkungen, die zwischen den einzelnen untersuchten Schutzgütern möglich sind. Tabelle 23: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen Schutzgut / Schutzgutfunktion Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern Tiere Abhängigkeit der Tierwelt von der biotischen und abiotischen Lebensraumausstattung (Vegetation/ Biotopstruktur, Lebensraumfunktion Biotopvernetzung, Lebensraumgröße, Boden, Geländeklima/ Bestandsklima, Wasserhaushalt) Spezifische Tierarten/ -gruppen als Indikatoren für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen/ -komplexen Pflanzen Abhängigkeit der Vegetation von den abiotischen Standorteigenschaften (Bodenform, Geländeklima, Grundwasserflurabstand, Oberflächengewässer) sowie von der Besiedlung durch Tierlebensgemeinschaften (Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen - Mensch, Pflanzen - Tier) Biotopschutzfunktion Anthropogene Vorbelastungen von Biotopen Boden Abhängigkeit der ökologischen Bodeneigenschaften von den geologischen, geomorphologischen, wasserhaushaltlichten, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen Standortfunktion Speicher- und Reglerfunktion Boden als landschaftsgeschichtliche Urkunde Natürliche Ertragsfunktion Boden als Standort für Biotope / Pflanzengesellschaften Boden als Lebensraum für Bodentiere Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz, Grundwasserdynamik) Boden als Schadstoffsenke und Schadstofftransport- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 160 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 6. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schutzgut / Schutzgutfunktion Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern medium im Hinblick auf die Wirkpfade Boden – Pflanzen, Boden – Wasser, Boden – Mensch, (Boden – Tiere) Abhängigkeit der Erosionsgefährdung des Bodens von den geomorphologischen Verhältnissen und dem Bewuchs Anthropogene Vorbelastungen des Bodens Oberflächengewässer Lebensraumfunktion Funktion im Landschaftswasserhaushalt Abhängigkeit des ökologischen Zustands von Auenbereichen (Morphologie, Vegetation, Tiere, Boden) von der Gewässerdynamik Abhängigkeit der Selbstreinigungskraft vom ökologischen Zustand des Gewässers (Besiedlung mit Tieren und Pflanzen) Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Gewässer als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Gewässer – Pflanzen, Gewässer – Tiere, Gewässer – Mensch Anthropogene Vorbelastungen von Oberflächengewässern Grundwasser Grundwasserdargebotsfunktion Grundwasserschutzfunktion Funktion im Landschaftswasserhaushalt Abhängigkeit der Grundwasserergiebigkeit von hydrogeologischen Verhältnissen und Grundwasserneubildung Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, bodenkundlichen und vegetationskundlichen / nutzungsbezogenen Faktoren Abhängigkeit der Grundwasserschutzfunktion von der Grundwasserneubildung und der Speicher- und Reglerfunktion des Bodens Oberflächennahes Grundwasser als Standortfaktor für Biotope und Tierlebensgemeinschaften Grundwasserdynamik und ihre Bedeutung für den Wasserhaushalt von Oberflächengewässern Oberflächennahes Grundwasser (und Hangwasser) in Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 161 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Abhängigkeit der Gewässerdynamik von der Grundwasserdynamik im Einzugsgebiet (in Abhängigkeit von Klima, Relief, Hydrogeologie, Boden, Vegetation/ Nutzung) BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schutzgut / Schutzgutfunktion Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern seiner Bedeutung als Faktor für die Bodenentwicklung Grundwasser als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Grundwasser – Mensch, (Grundwasser – Oberflächengewässer, Grundwasser – Pflanzen) Anthropogene Vorbelastungen des Grundwassers Luft Lufthygienische Situation für den Menschen Lufthygienische Belastungsräume Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion (u. a. Immissionsschutzwälder) Abhängigkeit der lufthygienischen Belastungssituation von geländeklimatischen Besonderheiten (u. a. lokale Windsysteme, Frischluftschneisen, Tallagen) Luft als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Luft – Pflanzen, Luft – Mensch Klima Geländeklima in seiner klimaökologischen Bedeutung für den Menschen Regionalklima Geländeklima Klimatische Ausgleichsfunktion Luftaustausch Geländeklima (Bestandsklima) als Standortfaktor für die Vegetation und die Tierwelt Abhängigkeit des Geländeklimas und der klimatischen Ausgleichsfunktion (z. B. Kaltluftabfluss) von Relief, Vegetation/Nutzung und größeren Wasserflächen Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich Anthropogene Vorbelastungen des Klimas Landschaft Landschafts-/ Stadtbildfunktion Abhängigkeit des Landschafts-/ Stadtbilds von den Landschaftsfaktoren Relief, Geologie, Boden, Vegetation/ Nutzung, Oberflächengewässer und kulturellem Erbe Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere Landschafts-/ Stadtbild in seiner Bedeutung für die natürliche Erholungsfunktion Anthropogene Begründung TEIL B I Vorbelastungen Vorentwurf (30.07.2012) I des Landschafts-/ Seite 162 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Anthropogene lufthygienische Vorbelastungen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Schutzgut / Schutzgutfunktion Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern Stadtbilds Mensch/ Bevölkerung Abhängigkeit der Gesundheit von den klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen Gesundheit (Wohn-/ Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft als Lebensgrundlage Wohnumfeldfunktion) Abhängigkeit der Erholungseignung vom Landschafts-/ Stadtbild Erholungsfunktion Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben genannte Schutzgüter sowie konkurrierende Raumansprüche (bspw. Belastungen durch Schall) Kultur- und sonstige Sachgüter Abhängigkeit von Relief, Geologie, Boden (u. a. natürliches landwirtschaftliches Ertragspotenzial), WasserNatur- und kulturhistorisches Erbe haushalt und Klima Raumnutzungen Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben genannte Schutzgüter sowie konkurrierende Raumnutzungen Im Hinblick auf Summationswirkungen kann davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung der jeweiligen Bewertungskriterien, insbesondere bei den schutzgutbezogenen verbindlich zu beachtenden Grenzwerten, nicht mit einer Verstärkung von Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Belastungen über Wirkungspfade sind aufgrund des Zusammenhangs der im Umweltbericht zunächst einzeln zu erfassenden Umweltmedien vielfältig möglich. So führt die Überbauung und Versiegelung von Boden im Plangebiet zu einem Verlust von Bodenfunktionen, zu Veränderungen des Wasserhaushalts und der lokalklimatischen Situation. Weiter ergeben sich Wirkungspfade über Schadstoffemissionen, die über das Umweltmedium Luft auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Wasser wirken. Die Betrachtung dieser Wirkungspfade erfolgt bereits im Rahmen der Prognose der Umweltauswirkungen für die einzelnen Schutzgüter. Wirkungsverlagerungen können sich ergeben, wenn durch Vermeidung oder Verminderung von Umweltauswirkungen auf ein Schutzgut erhebliche Auswirkungen auf ein Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 163 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Quelle: nach Sporbeck et. al. (1997), verändert BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht anderes Schutzgut entstehen. Soweit sich jedoch bei der Prüfung der einzelnen Schutzgüter keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ergeben, kann davon ausgegangen werden, dass die Wirkungsverlagerungen ebenfalls nicht erheblich sind. Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, dass sich auch bei Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na keine Veränderungen bei den schutzgutspezifischen Bewertungen ergeben. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 164 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen Die schutzgutspezifisch ermittelten Umweltauswirkungen sind in Tabelle 24 in einer Gesamtschau dargestellt. Tabelle 24: Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen Wirkungen/Wirkfaktoren Bewertung der Erheblichkeit Konfliktklasse Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (vgl. Kap. 5.1 ) Abstand zu Wohngebieten 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar Luftschadstoffimmissionen 0 (keine) nicht erheblich Gerüche 0 (keine) nicht erheblich Schallimmissionen 1 (gering) nicht erheblich Verkehr 0 (keine) nicht erheblich Verschattung 0 (keine) nicht erheblich Optische Wirkungen 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar Lichtimmissionen 1 (gering) nicht erheblich Elektromagnetische Felder 0 (keine) nicht erheblich Flächeninanspruchnahme (landwirtschaftliche Nutzung) 1 (gering) nicht erheblich Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge (landwirtschaftliche Nutzung) 0 (keine) nicht erheblich Verschattung (landwirtschaftliche Nutzung) 0 (keine) nicht erheblich Auswirkungen auf die Erholungsfunktion 1 (gering) nicht erheblich Baustellenbetrieb 1 (gering) nicht erheblich Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (vgl. Kap. 5.2) Flächeninanspruchnahme und Nachbarschaftswirkung Begründung TEIL B erheblich, jedoch kompensierbar 2 (mittel) I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 165 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 7. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Wirkungen/Wirkfaktoren Konfliktklasse Bewertung der Erheblichkeit Luftschadstoffimmissionen 0 (keine) nicht erheblich Artenschutz 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete 0 (keine) nicht erheblich Schutzgut Boden (vgl. Kap. 5.3) Flächeninanspruchnahme 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb 0 (keine) nicht erheblich Stoffeinträge über den Luftpfad 0 (keine) nicht erheblich Flächeninanspruchnahme 1 (gering) nicht erheblich Stoffeinträge durch Baustellenbetrieb 0 (keine) nicht erheblich Einleitungen in den Gillbach 1 (gering) nicht erheblich Stoffeinträge über den Luftpfad 0 (keine) nicht erheblich Schutzgut Klima und Luft (vgl. Kap. 5.5) Lokales Klima (Flächeninanspruchnahme) 1 (gering) nicht erheblich Auswirkungen auf das globale Klima 0 (keine) nicht erheblich Luftschadstoffe 0 (keine) nicht erheblich Schutzgut Landschaft (vgl. Kap.5.6) Flächeninanspruchnahme 1 (gering) nicht erheblich Optische Auswirkungen 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar Baustellenbetrieb 1 (gering) nicht erheblich Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter (vgl. Kap. 5.7) Flächeninanspruchnahme Begründung TEIL B 0 (keine) I Vorentwurf (30.07.2012) nicht erheblich I Seite 166 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Schutzgut Wasser (vgl. Kap. 5.4) BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Wirkungen/Wirkfaktoren Konfliktklasse Bewertung der Erheblichkeit Optische Beeinträchtigung 1 (gering) nicht erheblich Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge 0 (keine) nicht erheblich Baustellenbetrieb 0 (keine) nicht erheblich Eigene Darstellung Insgesamt sind mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na der Kreisstadt Bergheim, der die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Plangebiet schafft, überwiegend keine erheblichen Umweltauswirkungen (Konfliktklassen 0-1) verbunden. Die zum Teil prognostizierten erheblichen Umweltauswirkungen (Konfliktklasse 2) können durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden. Erhebliche Umweltauswirkungen, die nicht kompensiert werden können, sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Nr. 261/Na nicht erkennbar. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 167 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 8. In Betracht kommende andere Planungsmöglichkeiten 8.1 Nullvariante Bei Nicht-Durchführung der Planung kommt es aufgrund des bereits vorhandenen Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem (Blöcke A bis H und K) nicht zu einer wesentlichen Veränderung des Bestandes in Bezug auf die oben genannten Schutzgüter. Bei Nicht-Durchführung der Planung kommt es allerdings absehbar nicht zu einer Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C-F. Eine geringfügige Verbesserung der Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen ist nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) spätestens Ende 2012 zu erwarten. Mit Durchführung der Planung und der damit zusammenhängenden mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem sind hingegen insbesondere Verbesserungen in den Bereichen CO2-Emissionen, LuftschadStromerzeugung deutlich effizienter und damit ressourcenschonender. Die Variante der Nicht-Durchführung der Planung (Null-Variante) wird nicht weiter verfolgt, da die Kreisstadt Bergheim die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem zur Verwirklichung der in Kapitel 2 genannten Zielsetzungen schaffen will. 8.2 Planungsvarianten 8.2.1 Regionale Standortalternativen Im Rahmen der Umweltprüfung zur 5. RPlan-Änderung und der 125. FNP-Änderung wurden bereits Standortalternativen auf regionaler Ebene untersucht. Diese Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Standort Niederaußem insbesondere aufgrund des dort anstehenden Erneuerungsbedarfs der vier 300-MW-Kraftwerksanlagen, der dort bestehenden Möglichkeiten zur umfangreichen Nutzung vorhandener, auf dem Be- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 168 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na stoffemissionen, Verschattung und Schallemissionen verbunden. Weiterhin erfolgt die BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht standsstandort befindlicher Infrastruktur verbunden mit Reduzierung des erforderlichen Flächenbedarfes sowie der Umweltentlastung, die sich insbesondere durch die mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke ergibt, die beste Standortalternative auf regionaler Ebene darstellt (Bezirksregierung Köln 2012b). 8.2.2 Örtliche Standortalternativen Eine Planung an einem neuen Standort („Grüne Wiese“) in der Gemarkung der Kreisstadt Bergheim ohne Anschluss an den bestehenden Kraftwerkstandort scheidet aufgrund eines höheren Flächenbedarfs und der fehlenden Möglichkeit zu Nutzung vorhandener Kraftwerksinfrastrukturen aus. Daher wurden verschiedene Flächenalternativen im Umfeld des Kraftwerkes geprüft (Abbildung 15). Als am besten geeignet, stellt sich dabei die nordöstlich des Standortes Niederaußem gelegene Fläche dar, welche als sonstiges Sondergebiet "Braunkohlenkraftwerk" im Bebauungsplan Nr. 261/Na festgesetzt ist. Die Fläche schließt unmittelbar an das bestehende Kraftwerk an, weshalb die Größe der erforderlichen Anschlussreiche Mitbenutzung der im Kraftwerk Niederaußem vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege. Landschaftsschutzgebiete und denkmalgeschützte Gebäude sowie ausgewiesene Bodendenkmäler werden nicht in Anspruch genommen. Die zusätzlich geprüften Flächen stellen sich aus folgenden Gründen als ungeeignet bzw. wesentlich schlechter geeignet dar:  Die Flächen 2 bis 7 sind mit Wohnbebauung oder Gewerbe belegt und damit für eine Kraftwerksnutzung nicht geeignet.  Die Fläche 1 befindet sich östlich der Bahnlinie nach Rommerskirchen und nördlich der Nord-Süd-Bahn und wird heute landwirtschaftlich genutzt. Sie scheidet aus folgenden Gründen für den Neubau aus:  Größere Entfernung der Infrastrukturanbindung  Kraftwerksanbindung erfordert aufwendige Kreuzung der B 477 mit allen Infrastruktureinrichtungen und querendem Werksverkehr. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 169 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na fläche auf ein Minimum reduziert werden kann. Möglich wird dies durch die umfang- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht  Heranrücken auch an Büsdorf bei gleichem Abstand zu Rheidt durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk größere Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigung für Niederaußem und Rheidt  Teile der Fläche 1 dienen vorübergehend als Baustelleneinrichtungsfläche.  Die nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegene Fläche 8 reicht schon platzmäßig nicht aus und wird außerdem von einem Dritten gewerblich zur Aufbereitung und Weiterverarbeitung des im Kraftwerk Niederaußem anfallenden Gipses genutzt.  Die Flächen 9 bis 11 sind ebenfalls nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegen, werden landwirtschaftlich genutzt und scheiden aus folgenden Gründen aus:  Aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit hohem zusätzlichen Flächenbedarf und aufwendiger Querung mehrerer Verkehrswege  Zersplitterung des Kraftwerksstandortes durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk Auch die Nutzung des bestehenden Kraftwerksstandortes scheidet nach Prüfung für die Realisierung der Planung aus, denn hierfür wären vom Flächenbedarf die Fläche der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) und die Fläche der vier 300-MW-Blöcke (C bis F) sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Die 150-MW-Blöcke werden spätestens am 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen kann aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden Verstromungskapazität allerdings erst nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage erfolgen. D. h., auf der bestehenden Kraftwerksfläche stünde für die Errichtung eines neuen Kraftwerksblock erst dann Flächen zur Verfügung, wenn die vier 300-MW-Blöcke endgültig stillgelegt und zurückgebaut würden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die auf dieser Fläche befindlichen vielfältigen und weitverzweigten Infrastruktureinrichtungen zum Betrieb der Blöcke G, H und K (BoA 1) weiterhin benötigt werden. Die Beräumung der Fläche und damit die Umsetzung der Planung ist auch aus diesen Gründen derzeit nicht möglich. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 170 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na  größere Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigung für Rheidt und Auenheim BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Abbildung 15: Geprüfte Flächenalternativen im Umfeld des Plangebiets Fläche 10 Fläche 9 Fläche 11 Fläche 8 Fläche 1 Fläche 7 Fläche 5 Fläche 3 Fläche 6 Fläche 4 Quelle: RWE Power AG Die Umsetzung der Planung kann daher nur auf dem in der Bauleitplanung ausgewiesenen sonstigen Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ in Betracht kommen. 8.2.3 Baustelleneinrichtungsflächen Weiterhin wurden verschiedene räumliche Alternativen für die Baustelleneinrichtungsflächen überprüft. Im Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass durch die bereits im Rahmen der 5. RPlan-Änderung geprüften und in den Bebauungsplan übernommenen Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 171 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Fläche 2 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Baustelleneinrichtungsflächen (B 1 bis B 3) die bauzeitlichen Belastungen am geringsten sind (Bezirksregierung Köln 2012b). Andere Alternativen haben sich auf der Ebene des Bebauungsplans Nr. 261/Na für die Kreisstadt Bergheim nicht ergeben. 8.2.4 Konzeptalternativen Die Festsetzung der Fläche für das sonstige Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ ergibt sich im Hinblick auf die räumliche Nähe zu den bestehenden Kraftwerksblöcken und den damit verbundenen Möglichkeiten der Nutzung der bestehenden Versorgungsinfrastrukturen. Andere Alternativen bestehen dabei nicht; sie würden sämtlich zu mehr Flächenverbrauch führen. Die Festsetzung der Nutzungsart dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks und ist im Rahmen der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes notwendig. Die Festsetzung einer anderen Nutzungsart z. B. in Form einer Versorgungsfläche erscheint nicht zielführend, da hierbei keine Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung bzw. zur weiteren Differenzierung der Art der baulichen Nutzung möglich sind. Da durch entsprechende Festsetzungen jedoch auch wesentlich Einfluss auf die Festsetzung des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ im Rahmen eines Angebotsbebauungsplans notwendig. 8.2.5 Technische Alternativen Der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans liegen zum einen die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die technischen Merkmale eines Musterkraftwerks zugrunde, für das der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen schafft. Die detaillierte Anlagenplanung ist Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Prüfung technischer Alternativen kann daher erst auf dieser Ebene untersucht werden und wird entsprechend abgeschichtet. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 172 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na die Umweltauswirkungen genommen werden kann, sind diese und damit verbunden BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 9. Weitere Angaben zur Umweltprüfung 9.1 Schwierigkeiten bei der Ermittlung Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für die Umweltprüfung traten nicht auf. Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) Nach § 4c BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitplanung eintreten, zu überwachen. Dadurch sollen insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. Zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen überprüft die Kreisstadt Bergheim im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns den Vollzug der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen. Dies erfolgt durchführungsbegleitend im Rahmen der Realisierung des Kraftwerks sowie nach Fertigstellung und der Aufnahme des kommerziellen Betriebs einmalig nach etwa 3 bis 5 Jahren. Darüber hinaus erfolgt die Erfassung unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen im Rahmen der Überwachung durch die zuständigen Fachbehörden im Rahmen der bestehenden Überwachungspflichten (z. B. Luft- und Gewässerqualität, Verkehrszählungen). Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 173 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 9.2 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 10. Allgemein verständliche Zusammenfassung Die allgemein verständliche Zusammenfassung dient insbesondere der Information der Bevölkerung und der Entscheidungsträger über die Untersuchung und Bewertung der Umweltauswirkungen zu dem vorliegenden Bebauungsplan. Hierbei erfolgt bewusst ein Verzicht auf die fachspezifische Beschreibung des Umweltzustandes, der Umweltauswirkungen sowie der Bewertung der Umweltauswirkungen. Dadurch soll auch der nicht-fachkundige Leser die Möglichkeit erhalten, sich in kurzer Zeit über wesentliche Umweltauswirkungen, die durch den Bebauungsplan vorbereitet werden, zu informieren. 10.1 Zweck der Umweltprüfung Die Umweltprüfung dient dazu, die mit einer Planung verbundenen Umweltauswirkungen frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sind an sich noch keine Umweltauswirkungen verbunden. Die Planung bereitet diese Auswirkungen aber vor, indem sie den rechtlichen Rahmen die Umweltprüfung an. Denn die Vorgaben, die der Bebauungsplan trifft, bestimmen bereits maßgeblich, welche Umweltauswirkungen von einem Vorhaben ausgehen können, wie zum Beispiel die Größe der überbaubaren Fläche, der Versiegelungsgrad oder die Begrenzung von Emissionen. Durch die Ermittlung und Bewertung dieser möglichen Auswirkungen erhält die Kreisstadt Bergheim eine umweltbezogene Grundlage, um eine sachgerechte Entscheidung über die Planung zu treffen. Durch die Integration der Umweltprüfung in das Aufstellungsverfahren kann sich Bevölkerung frühzeitig über Umweltauswirkungen informieren und Anregungen auch aktiv in das Planverfahren einbringen. 10.2 Gegenstand der Umweltprüfung Gegenstand der Umweltprüfung ist, der Bebauungsplan Nr.261/Na, der von der Kreisstadt Bergheim aufgestellt wird. Mit dem Bebauungsplan legt die Kreisstadt Bergheim rechtsverbindlich für ein bestimmtes Gebiet (Geltungsbereich) die Möglichkeiten zur baulichen Nutzung fest. Dabei werden Aussagen zur generellen Nutzung, wie z.B. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 174 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na schafft, in welchem ein konkretes Vorhaben realisiert werden kann. Genau hier setzt BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Wohngebiet, Gewerbegebiet und Freiflächen, bis hin zu speziellen Regelungen zum Versiegelungsgrad, der Höhe von Gebäuden oder zulässigen Emissionen, wie z. B. Schall oder Luftschadstoffen, getroffen. Diese Vorgaben werden als Festsetzungen bezeichnet. In Ihrer Gesamtheit legen diese im Geltungsbereich des Bebauungsplans fest, was, wie und in welchem Umfang im Plangebiet gebaut werden kann. Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung, womit dieser rechtsverbindlich gegenüber jedermann wird. Aufbau und Methodik der Umweltprüfung Um die Umweltauswirkungen des vorliegenden Bebauungsplans zu erfassen, zu beschreiben und zu bewerten, müssen zunächst die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na erläutert werden. Diese bilden den Rahmen für das spätere Vorhaben – in diesem Fall die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks. Zusätzlich zur Beschreibung der Festsetzungen des Plans wird das Anlagenkonzept eines Musterkraftwerks (BoAplus) erläutert, dessen Errichtung der Bauleitplanung zugrunde gelegt wird. Da der aufzustellende Bebauungsplan sich in einer Hierarchie verschiedener Planungen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Flächennutzungsplan) befindet, müssen im nächsten Schritt die umweltbezogenen Zielsetzungen dieser Pläne erläutert werden. Dabei wird auch dargestellt, wie der Bebauungsplan diese Ziele berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass der Bebauungsplan inhaltlich nicht im Widerspruch zu diesen Planungen steht. Gleichzeitig kann die Umweltprüfung die Ergebnisse von Umweltprüfungen auf diesen Planungsebenen nutzen (sogenannte Abschichtung). Den eigentlichen Hauptteil der Umweltprüfung bildet die Erfassung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen und deren Begrenzung bzw. Vermeidung oder Verminderung. Zur systematischen Aufbereitung erfolgt eine Unterteilung in verschiedene Schutzgüter. An erster Stelle steht dabei das Schutzgut Mensch, wobei hier die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit im Mittelpunkt stehen. Danach werden die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt erfasst. Bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima erfolgt eine Fokussierung auf einzelne Umweltmedien. Abschließend erfolgt eine Erfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgü- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 175 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 10.3 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht ter. Letztere bilden z.B. die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf Baudenkmäler ab. Welche Schutzgüter betroffen sind, hängt von der konkreten Planung bzw. dem Vorhaben ab, das auf der Grundlage der Planung realisiert werden kann. In diesem Fall einem Braunkohlenkraftwerk und den hiervon ausgehenden Wirkfaktoren. Für jedes der oben genannten Schutzgüter wird zunächst der derzeitige Umweltzustand dargestellt. Dabei ist besonders wichtig, ob bereits Vorbelastungen bestehen. Diese können zum einen dazu führen, dass sich die Verträglichkeit gegenüber zusätzlichen Umweltbelastungen verringert, wenn zum Beispiel bestimmte gesetzlich vorgegebene Grenz- oder Richtwerte bereits überschritten sind oder sich die Überschreitung erst aufgrund der zusätzlichen Belastung, die durch den Bebauungsplan ermöglicht wird, ergibt. Zum anderen können Vorbelastungen auch dazu führen, dass zum Beispiel ein Eingriff in das Landschaftsbild geringer ausfällt, wenn dieses bereits durch Bauwerke vorgeprägt ist. Nach der Darstellung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes für die Schutzgüter. Dabei erfolgt zunächst eine Prognose der Umweltauswirkungen für den Fall, dass die Planung nicht durchgeführt bei Durchführung der Planung. Durch den Vergleich zwischen der Entwicklung der Umweltsituation ohne und mit Durchführung der Planung kann besonders deutlich dargestellt werden, ob sich bereits hieraus eine Verbesserung oder Verschlechterung der Umweltsituation ergibt. Abschließend müssen bereits bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter Maßnahmen aufgezeigt werden, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verringert oder ausgeglichen werden können. Dabei steht die Vermeidung an erster Stelle. Die Vermeidung von Umweltauswirkungen bezieht sich dabei immer auf den Fall der Durchführung der Planung. Sie wird nicht auf den Fall der Nicht-Durchführung der Planung bezogen, der bereits vorab geprüft wurde (Status Quo-Prognose). Lassen sich nachteilige Umweltauswirkungen nicht vermeiden, ist zu prüfen, wie diese zumindest verringert werden können. Als letzte Möglichkeit muss geprüft werden, ob die Umweltauswirkungen durch bestimmte Maßnahmen wieder ausgeglichen werden können. Neben dieser schutzgutbezogenen Betrachtung erfolgt auch eine Betrachtung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Hierbei wird geprüft, inwiefern Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 176 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na wird (Status Quo-Prognose). Danach erfolgt die Prognose der Umweltauswirkungen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht sich Umweltauswirkungen gegenseitig verstärken können oder sogenannte Wirkungspfade bestehen. Ein klassischer Wirkungspfad ist z. B. der Eintrag von Luftschadstoffen in den Boden, die hierüber auch in das Grundwasser gelangen können und damit wiederum auf das Schutzgut Mensch auswirken können. Beschreibung des Planungsgegenstandes Die Beschreibung des Planungsgegenstandes umfasst zum einen die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 261/Na und zum anderen das Anlagenkonzept eines Musterkraftwerks (BoAplus), das auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans an dem geplanten Standort errichtet werden kann. Über dieses Anlagenkonzept des Musterkraftwerks und die damit verbundenen Umweltauswirkungen werden die notwendigen Festsetzungen des Bebauungsplans entwickelt bzw. dahingehend überprüft, ob diese entsprechend vollziehbar sind. Grundsätzlich kann ein zu errichtendes Kraftwerk im Geltungsbereich von dieser Beschreibung zwar abweichen, die Festsetzungen des Bebauungsplans bilden jedoch gerade im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung und die Größe der baulichen Anlagen ein Maximum dessen ab, was an diesem Standort möglich ist. Hierdurch wird insbesondere sichergestellt, dass sich die Umweltauswirkungen in dem in der Umweltprüfung prognostizierten Rahmen bewegen. Daraus resultierend ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit erheblichen zusätzlichen oder anderen Umweltauswirkungen zu rechnen. Da diese jedoch nicht absolut ausgeschlossen werden können, werden die Umweltauswirkungen im Rahmen des Monitoring durch die Stadt entsprechend überwacht (vgl. Kap. 10.8). Vielmehr ist aber damit zu rechnen, dass die Umweltauswirkungen geringer ausfallen, insbesondere dann, wenn der planungsrechtliche Rahmen, den der Bebauungsplan setzt, nicht vollständig ausgeschöpft wird. Darüber hinaus wird auch die Stillegung und der Rückbau einzelner bereits bestehender Kraftwerksanlagen am Standort Niederaußem dargestellt, der in Verbindung mit einem Neubau an dem geplanten Standort erfolgen soll und in geeigneter Weise rechtlich abgesichert wird. Diese Faktoren sind maßgeblich für die Abschätzung der Umweltauswirkungen im Rahmen der Umweltprüfung. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 177 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 10.4 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 10.4.1 Bebauungsplan Das Plangebiet (Geltungsbereich des Bebauungsplans) befindet sich am nördlichen Rand des Stadtteils Niederaußem. Südlich davon, lediglich durch den Verlauf der NordSüd-Bahn getrennt, schließt sich das bestehende Kraftwerk Niederaußem an das Plangebiet an. Im Nordwesten befinden sich die Hofanlagen "Klein Mönchhof" und "Groß Mönchhof" sowie der Gillbach. Im Nordosten bildet der Verlauf der L 279n die Grenze des Plangebietes. Im Südosten grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na umfasst eine Fläche von ca. 61 ha. Diese Fläche wird jedoch nur zu rund einem Drittel durch das geplante Braunkohlenkraftwerk in Anspruch genommen. Im Bebauungsplan wird diese eigentliche Kraftwerksfläche als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Braunkohlenkraftwerk“ festgesetzt. Diese umfasst rund 24,9 ha, wobei die Fläche nicht vollständig überbaut werden kann. Die hiervon tatsächlich überbaubare Grundstücksfläche beträgt rund 23 ha. Innerhalb dieser Fläche müssen die Anlagen und Gebäude des geplanten Braunkohlenkraftwerks untergebracht werden. Eine wichtige Festsetzung m3/Stunde, was nach dem derzeitigen Stand der Technik einer elektrischen Leistung von rund 1.100-MW entspricht. In Verbindung mit weiteren luftemissionsbezogenen Regelungen werden hierdurch insbesondere die Luftschadstoffemissionen begrenzt, deren Auswirkungen im Rahmen der Umweltprüfung erfasst werden. Der Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ darf bis zu 90% versiegelt werden. Diese hohe Versiegelungsrate ist notwendig, um ein Kraftwerk auf der im Verhältnis zu anderen Standorten in der Region kleinen Fläche unterzubringen. Ein reduzierter Versiegelungsgrad auf der Fläche würde zwangsläufig zu einer größeren Gesamtfläche führen, was aber unerwünscht ist. Sehr wichtig im Hinblick auf die optischen Wirkungen und damit auch den Einfluss auf das Landschaftsbild sind die Festsetzungen zu den Höhen der baulichen Anlagen. Entsprechend dem Anlagenkonzept werden die Höhen verschieden für einzelne Flächen innerhalb der überbaubaren Flächen festgesetzt. Die restlichen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na werden überwiegend temporär zur Baustelleneinrichtung benötigt. Die Baustelleneinrichtung umfasst alle Anlagen und Gebäude, die während der Bauphase des Kraftwerks benö- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 178 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na bildet die Begrenzung auf einen maximalen Abgasvolumenstrom von 3,68 Millionen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht tigt werden. Hierzu gehören unter anderem Gebäude für die Bauleitung sowie Pausenräume für das Montagepersonal, Vorfertigungs- und Lagerflächen, aber auch Flächen zur Lagerung von Bodenaushub. Diese Anlagen und Gebäude auf den Baustelleneinrichtungen sind während der Bauphase des geplanten Kraftwerks notwendig. Nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs werden diese entweder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt oder ökologisch aufgewertet. Um sicherzustellen, dass die Flächen nicht dauerhaft baulich genutzt werden können, ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Baustelleneinrichtungen jeweils bis zu einem bestimmten Zeitpunkt als solche genutzt werden können. So können die Flächen B 1.1, B 1.2 und B 2 mit insgesamt 10,5 ha bis zum 31.12.2023 als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden. Danach werden diese zu Grünflächen umgewandelt und entsprechend mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Die Fläche B 3 mit 20,7 ha kann bis zum 31.12.2021 als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden. Danach wird auf dieser die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung wiederhergestellt. Darüber hinaus wird am östlichen Rand des Bebauungsplans eine Fläche für ein Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken festgesetzt, die rund 0,9 ha umfasst. Hier wird das auf der Fläche des geplanten Kraftwerks Gillbach eingeleitet. Bei Bedarf kann über das Becken auch Kühlwasser in den Gillbach eingeleitet werden. Die restlichen Flächen bilden die bereits vorhandenen Straßen und Bahntrassen, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden. 10.4.2 Musterkraftwerk (BoAplus) Auf der als sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ im Bebauungsplan festgesetzten Fläche ist die Errichtung eines modernen Braunkohlenkraftwerks (BoAplus) geplant. Analog zu der Festsetzung des Bebauungsplans sieht das Anlagenkonzept ein Braunkohlenkraftwerk mit einem maximalen Abgasvolumenstrom von 3,68 Mio. m3/Stunde vor. Dies entspricht nach dem derzeitigen Stand der Technik einer elektrischen Leistung von rund 1.100-MW. Als Brennstoff für das Musterkraftwerk (BoAplus) dient mindestens zu 90 % Braunkohle aus den naheliegenden Tagebauen des Rheinischen Reviers. Technisch möglich und lediglich optional vorgesehen ist auch der Einsatz von Biomasse, allerdings nur bis ma- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 179 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na anfallende Regenwasser gesammelt, gereinigt und anschließend kontrolliert in den BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht ximal 10 % der jeweiligen Feuerungswärmeleistung aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) aus der Forst- und Landwirtschaft. Das Musterkraftwerk (BoAplus) besteht aus verschiedenen Gebäuden mit unterschiedlichen Abmessungen. Im Hinblick auf die Verschattung, die optische Wirkung und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind dabei insbesondere die Gebäudehöhen von Bedeutung. Das größte Gebäude des geplanten Braunkohlenkraftwerkes bildet der Dampferzeuger (Kesselhaus) mit einer Höhe von max. 150 m. Überragt wird dieses Gebäude lediglich durch einen 180 m hohen Schornstein zur Abgasableitung. Angegliedert hieran befinden sich das Maschinenhaus, die Kohleaufbereitung sowie das Schaltanlagengebäude mit Bauhöhen von bis zu max. 100 m. Zur Kühlung ist ein Hybridkühlturm mit einer Bauhöhe von max. 100 m vorgesehen. Die Besonderheiten des Hybridkühlturms liegen darin, dass dieser zum einen eine deutlich niedrigere Bauhöhe als vergleichbare konventionelle Kühltürme hat und zum anderen im Betrieb tagsüber überwiegend nicht sichtbaren Schwaden emittiert. Neben der Möglichkeit einer Kraft-Wärme-Kopplung ist auch die Möglichkeit zur CO2Abscheidung vorgesehen. Ein Vorteil des Standortes ist vor allem darin zu sehen, dass das geplante Musterkraftwerk (BoAplus) mitgenutzt werden können, was insbesondere für die Standortwahl mitentscheidend ist. 10.4.3 Stilllegung und Rückbau bestehender Kraftwerksanlagen Unabhängig von der Planung eines neuen Braunkohlenkraftwerks erfolgt nach Angaben des heutigen Kraftwerksbetreibers RWE Power (vergleiche auch Unterlagen zur 5. Änderung des Regionalplans Köln) die endgültige Stilllegung der Kraftwerksblöcke A und B (2 x 150 MW) am Standort Niederaußem bis Ende 2012. Weiter wird im Rahmen der Umweltprüfung auch berücksichtigt, dass nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines neuen Braunkohlenkraftwerks (Musterkraftwerk (BoAplus)) am vorhandenen Standort (außerhalb des Geltungsbereichs der 125. FNP-Änderung) in Niederaußem die Blöcke C bis F (4 x 300 MW) endgültig stillgelegt werden. Dies wird in rechtlich geeigneter Weise abgesichert. In Folge der Stilllegung dieser vier 300-MW- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 180 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na die bereits vorhandenen Kraftwerksinfrastrukturen am Standort Niederaußem durch BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Kraftwerksblöcke kommt es zu einer Verringerung der Luftschadstoffemissionen, der Schallemissionen, der CO2-Emissionen, der Verschattung und des Braunkohlebedarfs. Weiterhin soll zur Verminderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und der optischen Wirkung des Braunkohlenkraftwerkes nach Aufnahme seines kommerziellen Betriebes auf dem bestehenden Standort Niederaußem der ebenerdige Rückbau des Kamins West (Höhe rund 200 Meter) sowie der ebenerdige Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme erfolgen. Zusätzlich und ebenfalls auf dem bestehenden Standort ist der Rückbau des nach Realisierung eines Kraftwerks nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Auch die vorgenannten Rückbaumaßnahmen werden in rechtlich geeigneter Weise abgesichert. Beschreibung der Umweltauswirkungen Im Folgenden werden die einzelnen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter in zusammengefasster Form dargestellt. Dabei ist grundsätzlich zwischen anlagen-, bauund betriebsbedingten Umweltauswirkungen zu unterscheiden. Bei den anlagenbedingten Auswirkungen handelt es sich um solche, die sich alleine durch das Vorhandensein des Kraftwerks ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Auswirkungen durch die Überbauung von Flächen (Flächeninanspruchnahme) sowie die räumliche Wirkung durch die Baukörper und die Verschattung. Bedingt durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks kommen weitere Umweltauswirkungen hinzu. Hierzu gehören insbesondere Luftschadstoffemissionen, Stoffeinträge in den Boden und das Wasser über die Luft sowie Schallemissionen. Diese anlagen- und betriebsbedingten Umweltauswirkungen sind regelmäßig dauerhaft – solange das Kraftwerk besteht und betrieben wird. Hiervon zu unterscheiden sind die baubedingten Auswirkungen, die grundsätzlich nur während der Bauphase vorkommen und nach der Errichtung eines Kraftwerks wieder aufhören. Hierzu gehören zum Beispiel Baustellenverkehr oder Baulärm. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 181 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na 10.5 BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 10.5.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Für das Schutzgut Mensch sind insbesondere die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Erholung zu untersuchen. Darüber hinaus sind auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen in der näheren Umgebung zu betrachten. Vorbelastungen bestehen im Plangebiet sowie in der Umgebung aufgrund von Luftschadstoffen, wobei sich diese auf einem für das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau befinden. Vorbelastungen durch den Kraftwerksbetrieb und die damit verbundenen Schallemissionen ergeben sich durch die bereits vorhandenen Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem, wodurch es insbesondere in Auenheim zu Überschreitungen von Immissionsrichtwerten (für Schall) insbesondere in der Nacht (Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) kommt. Außerdem kommt es in Verbindung mit dem bestehenden Kraftwerk am Standort Niederaußem durch die Bildung von sichtbaren WasserdampfSchwaden in der Folge zur Verschattung angrenzender Bereiche. Diese Verschattung stellt ebenfalls eine Vorbelastung dar. Weitere Vorbelastungen ergeben sich durch die optische Wirkung der Baukörper am bestehenden Standort. rung der Situation, d.h. die bereits vorhandenen Vorbelastungen bleiben bestehen. Durch die Realisierung der Planung in Verbindung mit der Stilllegung der vier 300-MWBlöcke am Standort Niederaußem kommt es in der Summe zu einer Verbesserung der Belastungssituation durch Luftschadstoffe. Gleichfalls eine Verbesserung ergibt sich bei der Betrachtung der Schallimmissionen aus dem Kraftwerksbetrieb. Durch die Planung des neuen Kraftwerks kommt es in Verbindung mit der Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem zu einer Verringerung der Schallimmission. Auch die verkehrliche Situation wird sich aufgrund der Verringerung von Revisionsarbeiten an einem neuen Kraftwerk verbessern, wobei anzumerken ist, dass sich diese bereits heute als verträglich darstellt. In Verbindung mit der Baustelleneinrichtung ist nicht zu befürchten, dass es in der Phase der Errichtung zu Unverträglichkeiten hinsichtlich der verkehrlichen Situation kommt. Durch den Betrieb eines Hybridkühlturms in Verbindung mit der Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem kommt es in Bezug auf die Verschattung insgesamt zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation. Dies stellt sich als Abnahme der Verschattung bzw. Erhöhung der poten- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 182 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Wird die Planung nicht durchgeführt, kommt es nicht zu einer wesentlichen Verände- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht ziell möglichen Sonnenstunden im Umfeld des Bebauungsplans und des bestehenden Kraftwerks dar. Aufgrund der bereits vorhandenen Kraftwerksblöcke kommt es in Verbindung mit der Errichtung des Musterkraftwerks nicht zu einer relevanten optisch bedrängenden Wirkung durch das neue Kraftwerk gegenüber vorhandenen Wohnstandorten. Keine oder nur geringe Bedeutung für das Umfeld des Kraftwerks haben Lichtimmissionen, elektromagnetische Felder oder Geruchsimmissionen. Eine erhöhte Strahlenbelastung in Form von Radioaktivität durch die Verwendung von Braunkohle als Brennstoff kann ausgeschlossen werden. Durch die Überplanung bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans, können diese zum Teil dauerhaft versiegelt werden und gehen damit als landwirtschaftliche Produktionsflächen verloren. Dies betrifft das im BPlan Nr. 261/Na festgesetzte sonstige Sondergebiete „Braunkohlenkraftwerk“, in dem ca. 22,4, ha überbaut und damit versiegelt werden dürfen. In der Region und der Gemarkung Bergheim stehen jedoch weiterhin landwirtschaftliche Flächen in großem Umfang zu Verfügung. Die Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung durch die Flächeninanspruchnahme ist daher nicht erheblich. Eine Beeinträchtigung der schadstoffimmissionen und Stoffeinträge ist auch aufgrund der Entlastungseffekte nicht zu befürchten. Aufgrund der geringen Eignung des Plangebietes für die Erholung wird diese Funktion nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb sowie die Unterbringung des Montagepersonals führen ebenfalls nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen. Im Bebauungsplan werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen getroffen. Hierzu gehören insbesondere luftschadstoffbezogene Regelungen zur Begrenzung von Emissionen. Insgesamt können damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit aus der Errichtung, der Anlage sowie dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeschlossen werden. Vielmehr kommt es durch die Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem in Verbindung mit der Neuerrichtung zu einer Verbesserung der Umweltsituation. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 183 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na landwirtschaftlichen Produktionsflächen im Umfeld durch Verschattung oder Luft- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 10.5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt können sich unmittelbar durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie mittelbar durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge sowie Schall- und Lichtimmissionen ergeben. Gerade durch Luftschadstoffimmissionen können sich Beeinträchtigungen auch weiter entfernt liegender Schutzgebiete ergeben. Dies wurde im Rahmen einer speziellen Fauna Flora Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) untersucht, deren Ergebnisse in die Umweltprüfung integriert sind (vgl. Kap.4). Darüber hinaus wurden auch im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung die Auswirkungen auf bestimmte, gesetzlich besonders unter Schutz stehende Tierarten untersucht. Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand nicht relevant verändert. Mit der Durchführung der Planung kommt es zur Inanspruchnahme bislang überwiegend unversiegelter Freiflächen für die bauliche Nutzung sowie möglichen Auswirkungen in der unmittelbaren Umgebung durch Schall- und Lichtimmissionen, erfassen sind Veränderungen im Hinblick auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge. Der Verlust der Freiflächen (Flächeninanspruchnahme) ist trotz der Beschränkung der überbaubaren Grundstücksfläche auf rund 22,4 ha aufgrund der Dauerhaftigkeit dieser Auswirkung als erheblich einzustufen. Dies kann jedoch durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, ausgeglichen werden. In Bezug auf die Luftschadstoffimmissionen kommt es unter Berücksichtigung der mit dem Neubau verbundenen Stilllegung der Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem zu einer Verbesserung der Belastungssituation. Dadurch können auch Auswirkungen auf weiter entfernt befindliche Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf besonders geschützte Arten können durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, die bereits vor der Umsetzung der Planung auszuführen sind (Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), vermieden werden. Damit ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na auch im Hinblick auf den Artenschutz unbedenklich. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 184 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Verschattung, optische Wirkung sowie Zerschneidung von Lebensräumen. Ebenso zu BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen erfolgt eine Minimierung des Flächenverbrauchs durch die Einschränkung der überbaubaren Fläche, die Emissionsbegrenzung von Luftschadstoffen sowie weiteren Kompensationsmaßnahmen, die im Bebauungsplan Nr. 261/Na festgesetzt werden. Insgesamt können damit erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Luftschadstoffe ausgeschlossen werden. Die Beeinträchtigungen aufgrund des Verlusts von Lebensräumen bedingt durch Flächenverbrauch sowie artenschutzrechtliche Konflikte können durch entsprechende Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden. 10.5.3 Schutzgut Boden Unmittelbare Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie mittelbar durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge in das Schutzgut. schaftliches Ertragsvermögen auf, werden aber zum Teil bereits aufgrund der temporären Zwischennutzung als Baustelleneinrichtungsflächen für den Kraftwerksneubau Block K (BoA 1) am Standort Niederaußem bereits nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Vorbelastungen durch Schwermetalle und andere Schadstoffe liegen nicht vor. Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand nicht relevant verändert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na werden die Voraussetzungen für die bauliche Inanspruchnahme bislang unversiegelter Bodenbereiche geschaffen. Hiervon sind insbesondere die Flächen im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ betroffen, von denen rund 22,4 ha dauerhaft versiegelt werden können. Diese Auswirkung auf das Schutzgut Boden ist als erheblich einzustufen, wobei sie durch entsprechende Maßnahmen zum Ausgleich kompensiert werden kann. Die Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad sind insgesamt als nicht erheblich einzustufen, da zum einen die Vorbelastungen gering sind und sich zum anderen durch die Stilllegung der 4 x 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am bestehenden Standort Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 185 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Die im Plangebiet vorhandenen Flächen weisen ein hohes bis sehr hohes landwirt- BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Niederaußem in Verbindung mit der Errichtung des Musterkraftwerks (BoAplus) im Geltungsbereich des Bebauungsplans nochmals eine Verringerung der Luftschadstoffimmissionen ergibt. 10.5.4 Schutzgut Wasser Bei den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind insbesondere die Flächeninanspruchnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu betrachten. Darüber hinaus sind die Auswirkungen im Hinblick auf die Einleitung von Kühl- und Betriebsabwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach zu betrachten. Ebenso sind Stoffeinträge über den Luftpfad in das Schutzgut Wasser im Rahmen des Betriebs möglich. Während der Bauphase kann es auch zu Stoffeinträgen aus dem Baustellenbetrieb kommen. Das einzige Oberflächengewässer in der Umgebung des Bebauungsplans Nr. 261/Na ist der Gillbach, der sich aus Naturschutz- und gewässerökologischer Sicht als relativ hochwertig darstellt. Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige verändert. Mit Durchführung der Planung werden die Voraussetzungen für die dauerhafte Versiegelung von Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans geschaffen, wodurch es speziell im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kommt. Diese Beeinträchtigung ist aufgrund der Größe von rund 22,4 ha als erheblich einzustufen, jedoch mit anderen Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, kompensierbar. Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb können bei einer ordnungsgemäßen Baustellenführung und dem Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden Stoffen ausgeschlossen werden. Die zukünftige Einleitung von Wasser in den Gillbach kann insbesondere vor dem Hintergrund der Stilllegung der 4 x 300-MW Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem in Verbindung mit dem Neubau so beeinflusst werden, dass sich eine Verbesserung der Situation ergeben kann. Vor diesem Hintergrund können auch erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund von Stoffeinträ- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 186 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Umweltzustand des Schutzgutes Wasser und insbesondere des Gillbachs nicht relevant BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht gen in das Grundwasser über den Luftpfad ausgeschlossen werden. Vielmehr ist mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen. 10.5.5 Schutzgut Luft und Klima Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft können sich durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na durch die Inanspruchnahme von Flächen sowie durch die Verschattung durch Baukörper und sichtbare Schwaden der Kühltürme und Schornsteine und den damit verbundenen Auswirkungen auf das lokale Klima ergeben. Im Hinblick auf die mit dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerk verbundenen CO2-Emissionen sind auch die Auswirkungen auf das globale Klima zu betrachten. Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand des Schutzgutes Klima und Luft nicht relevant verändert. Im Bereich des sonstigen Sondergebietes „Braunkohlenkraftwerk“ des Bebauungsplans kommt es durch die Möglichkeit zur Überbauung auf einer Fläche von rund 22,4 ha zu am Tage gekennzeichnet ist. Diese Auswirkungen beschränken sich jedoch auf die Kraftwerksfläche selbst und auf das unmittelbare Umfeld des Kraftwerks und können durch die Entstehung von Kaltluft auf den umgebenden Freiflächen ausgeglichen werden. Damit ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das lokale Klima. Auswirkungen auf das globale Klima durch CO2-Emissionen sind nicht zu befürchten, da die zusätzlichen CO2-Emissionen des Musterkraftwerks (BoAplus) vollständig durch die Stilllegung der 4 x 300-MW Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem kompensiert werden können. In der Summe verringert sich der CO2-Ausstoß dadurch sogar deutlich. Vor dem Hintergrund der Stilllegung der 4 x 300-MW Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem in Verbindung mit dem Neubau im Geltungsbereich verringert sich die Gesamtbelastung durch Luftschadstoffe, wodurch es zu einer Verbesserung der bestehenden Situation kommt. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 187 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na einer kleinklimatischen Veränderung, die insbesondere durch eine starke Aufheizung BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht 10.5.6 Schutzgut Landschaft Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na können sich Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft aufgrund der Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks insbesondere durch die Flächeninanspruchnahme sowie die Errichtung der Gebäude und deren optische Wirkung ergeben. Dies gilt gleichfalls für Flächen und Gebäude im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen für die Dauer der Errichtung bis zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen bzw. Anlage der geplanten Ausgleichsflächen nach Durchführung der Bauarbeiten. Betriebsbedingt können sich Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch die optische Wirkung der Gebäude sowie der Kühlturmschwaden ergeben. Vorbelastungen des Landschaftsbildes in der Region ergeben sich durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Eine erhebliche optische und akustische Vorbelastung besteht zudem durch die Autobahn A 61. Die unmittelbare Umgebung des Bebauungsplans weist keine besonBei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich keine relevanten Veränderungen des Umweltzustandes des Schutzgutes Landschaft ergeben. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Flächenverbrauch kann im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Anders stellt sich dies im Hinblick auf die optische Wirkung dar, da die Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks unvermeidbar zu einer Veränderung der Landschaft führt. Insbesondere aufgrund der Höhe der baulichen Anlagen von bis zu 150 m (Kesselhaus) bzw. 180 m (Schornstein) kann das geplante Kraftwerk nicht nur im Plangebiet, sondern auch noch aus weiter Entfernung optisch wahrgenommen werden. Aufgrund der unmittelbaren Errichtung eines neuen Kraftwerks angrenzend am bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem kommt es jedoch nicht zu einer grundlegend neuen Situation. Gleichwohl verbleibt ein Eingriff in Natur und Landschaft, der aber durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, kompensiert werden kann. Positiv für das Landschaftsbild werden sich darüber hinaus die Rückbaumaßnahmen auf dem Kraftwerks- Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 188 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na dere Eignung für die Erholungsnutzung auf. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht bestandsgelände auswirken, die nach dem Neubau des Musterkraftwerks (BoAplus) und der Aufnahme des Betriebs durchgeführt werden. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Baustellenbetrieb ist aufgrund der zeitlichen Beschränkung bzw. des Rückbaus der Baustelleneinrichtungsflächen nur gering und daher nicht erheblich. 10.5.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261/Na können sich durch die Anlage eines Braunkohlenkraftwerks Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Flächeninanspruchnahme sowie optische Beeinträchtigungen ergeben. Zusätzlich können sich betriebsbedingte Auswirkungen durch Verschattung (Gebäude und sichtbare Schwaden) sowie durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ergeben. In Bezug auf die Bauphase (Baustellenbetrieb) ist zu prüfen, ob hieraus Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter möglich sind. In der Umgebung des Bebauungsplans Nr. 261/Na befinden sich verschiedene einzelne Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich keine relevanten Veränderungen des Umweltzustandes für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ergeben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na bzw. der Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Geltungsbereich ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter durch die Flächeninanspruchnahme, da keine unmittelbare Beeinträchtigung erfolgt. Eine Prospektion mit anschließender Sachverhaltsermittlung wird ab dem zweiten Halbjahr 2012 nach Aberntung durchgeführt und bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Eine gewisse Beeinträchtigung ergibt sich durch die optische Wirkung des Kraftwerks auf bestehende Kulturgüter, was jedoch in der Summe als nicht erheblich einzustufen ist. Durch den Baustellenbetrieb ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter zu rechnen. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 189 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na oder im Ensemble geschützte Bereiche, die als Kulturgüter geschützt sind. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Zusammenfassend ergeben sich damit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter. 10.6 Wechselwirkungen Die Schutzgüter stehen zum Teil untereinander in Wechselwirkung und beeinflussen sich dabei gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei kann es theoretisch zur Summierung von Wirkungen in Form von kumulativen Belastungen, die Belastung von Umweltmedien über Wirkungspfade (z. B. Luft-Boden-Wasser) oder zur Verlagerung von Umweltbelastungen kommen. Im Rahmen der Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261/Na haben sich jedoch keine Veränderungen bei der Einschätzung der Auswirkungen aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ergeben. Insbesondere durch die Einhaltung von Grenzwerten bei den Luftschadstoffimmissionen wird sichergestellt, dass sich über Wirkungspfade keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, 10.7 Alternativen Eine wichtige Funktion der Umweltprüfung besteht in der Untersuchung räumlicher und konzeptioneller Alternativen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auf den verschiedenen Planungsebenen Umweltprüfungen durchgeführt werden, auf denen jeweils verschiedene Alternativen geprüft werden. Im Rahmen der Umweltprüfung zur 5. RPlan-Änderung wurden bereits Standortalternativen auf regionaler Ebene untersucht. Hierbei kommt die Bezirksregierung zum Ergebnis, dass der Standort Niederaußem die verträglichste Alternative für den Neubau eines Braunkohlenkraftwerks ist. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung (125. FNP-Änderung) wurden verschiedene Flächenalternativen im Hinblick auf den räumlichen Anschluss an den bestehenden Kraftwerkstandort Niederaußem untersucht. Kriterien für die Prüfung der Flächen waren hierbei die Entfernung zum bestehenden Standort, die Flächengröße, die Möglichkeit der verkehrlichen Anbindung sowie der Abstand zu bestehenden Wohnstandorten Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 190 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Wasser und in der Folge auch den Menschen ergeben. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht in der Umgebung und damit einhergehende Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigungen. Hierbei wurde das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 261/Na wiederum als am besten geeignete Anschlussfläche für den Standort eines neuen Kraftwerks eingestuft. Die Nutzung des bestehenden Kraftwerksstandortes schied nach Prüfung aus. Denn hierfür wären vom Flächenbedarf die Fläche der beiden 150-MW-Blöcke (A und B) und die Fläche der vier 300-MW-Blöcke (C bis F) sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Eine Stilllegung dieser Anlagen vor der Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Kraftwerks im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist jedoch nicht möglich, da die Verstromungskapazität der 4 x 300-MW-Blöcke zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung notwendig ist. Ebenfalls im Rahmen der Umweltprüfung zur 125. FNPÄnderung wurden die Standortalternativen für die Baustelleneinrichtungsflächen untersucht. Im Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass durch die in den Bebauungsplan übernommenen Baustelleneinrichtungsflächen (B 1 bis B 3) die bauzeitlichen Belastungen am geringsten sind. Dies ergibt sich insbesondere aufgrund der günstigen verkehrlichen Anbindung dieser Flächen bzw. der räumlichen Nähe zum vorgesehenen Kraftwerkstandort. Nutzung im Bebauungsplan haben sich nicht ergeben. Vielmehr stellt sich die Festsetzung als sonstiges Sondergebiet „Braunkohlenkraftwerk“ im Hinblick auf die mit der Planung verfolgten Ziele als beste Variante dar. Technische Alternativen können im Rahmen nachfolgender immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren bei der hierbei durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht werden. 10.8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB muss die Kreisstadt Bergheim die erheblichen Umweltauswirkungen, die im Rahmen der Umweltprüfung prognostiziert wurden überwachen um unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kreisstadt Bergheim setzt hierfür ein Monitoring zum einen durch eigene Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplans Nr. 261/Na und zum anderen durch Nutzung von Informationen anderer Fachbehörden um. Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 191 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na Konzeptionelle Alternativen im Hinblick auf die Festsetzungen der Art der baulichen BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht Verwendete Unterlagen argumet 2012, Immissionsprognose Luftschadstoffe für den Neubau BoAplus am Standort Niederaußem, 15.06.2012. argumet/SIMUPLAN 2012, Modellierung der Verschattungseffekte durch sichtbare Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kraftwerksanlage am Standort Niederaußem, 02.04.2012. Bezirksregierung Köln 2012a, Gebietsentwicklungsplan (heute: Regionalplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.05.2001 (GV.NRW. Nr. 15 vom 21.05.2001, S. 196), zuletzt geändert durch die 21. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, im Gebiet der Stadt Bergheim (GV.NRW 2012, S. 153). Bezirksregierung Köln 2012b, 5. 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Begründung TEIL B I Vorentwurf (30.07.2012) I Seite 193 Umweltbericht zur Begründung _ Teil B _ BPlan Nr. 261/Na ÖKO-DATA 2012, Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend eutrophierende und versauernde Schadstoffeinträge in den FFH-Gebieten „Knechtstedener Wald und Chorbusch“, „Königsdorfer Forst“ und „Worringer Bruch“ vom 30.1.2012. BPlan Nr. 261/Na Umweltbericht SMEETS 2012c, Bebauungsplan Nr. 261/NA "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem", Landschaftspflegerischer Begleitplan, Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Mai 2012.. SSK - Strahlenschutzkommission 1981, Zum Vergleich der Strahlenexposition der Bevölkerung durch Emissionen radioaktiver Stoffe aus Kohlekraftwerken und aus Kernkraftwerken, Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Bonn 1981. 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