Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,1 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:41
Aktualisiert
13.09.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
KREISSTADT BERGHEIM
BEBAUUNGSPLAN NR. 261/NA
„ANSCHLUSSFLÄCHE BRAUNKOHLENKRAFTWERK
NKOHLENKRAFTWERK
NIEDERAUßEM“
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgestellt: Mai 2012
X:\PROJEKTE 400\461\5_Texte\1-Berichte\\LBP\461_LBP_Frühz_BP_V7.docx
Impressum
Auftraggeber:
RWE Power AG
Stüttgenweg 2
50935 Köln
Auftragnehmer:
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
Zehntwall 5-7
50374 Erftstadt
Tel.: 02235/685359-0
Mail: Kontakt@LA-Smeets.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Antonia Kühl
EDV:
Dipl.-Geogr. Friedhelm Wolff
Hinweis zum Urheberschutz:
Dieser Fachbeitrag ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt
insgesamt wie auch einzelne als Planungsgrundlage verwendete
Inhalte
und
Darstellungen
dem
Urheberschutz.
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Vervielfältigung und Veröffentlichung, insbesondere im Internet, ist
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zulässig.
Der Auftraggeber hat vertraglich das Recht zur Veröffentlichung,
Nutzung und Änderung dieses Fachbeitrags.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
GLIEDERUNG
1.
Darstellung des zu Grunde gelegten Musterkraftwerks am
Standort Niederaußem ...................................................................... 1
2.
Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen ............................ 2
3.
Darstellung des Zieles und der Inhalte des Bebauungsplanes .... 2
4.
Beschreibung des Untersuchungsraumes ..................................... 3
4.1.
Gebietsabgrenzung .............................................................................................. 3
4.2.
Planerische Vorgaben und Schutzausweisungen.............................................. 4
4.2.1.
4.2.2.
4.2.3.
4.2.4.
Landes-, Regional- und Bauleitplanung .................................................................. 4
Landschaftsplanung, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft und
Biotopkatasterflächen ............................................................................................. 4
Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft ............................. 5
Schutzgebiete des Europäischen Netzes „Natura 2000“......................................... 5
4.3.
Beschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ......... 5
4.3.1.
4.3.2.
4.3.3.
4.3.4.
4.3.5.
Boden ..................................................................................................................... 5
Wasser ................................................................................................................... 6
Luft / Klima ............................................................................................................. 6
Lebensraumfunktion ............................................................................................... 7
Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung .............................................. 9
5.
Ermittlung und Bewertung des Eingriffs ....................................... 13
5.1.
Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Luft / Klima ......................................... 13
5.2.
Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion...................................................... 14
5.3.
Beeinträchtigung
des
Landschaftsbildes
einschließlich
der
Erholungsnutzung .............................................................................................. 15
5.4.
Vermeidung von Konflikten ............................................................................... 16
5.5.
Artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahmen.......................... 17
5.6.
Rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfs .................................... 18
5.6.1.
5.6.2.
Bilanzierung des Eingriffs ..................................................................................... 18
Zusammenstellung der Bilanzierung des Eingriffs ................................................ 19
6.
Ausgleichskonzept .......................................................................... 20
6.1.
Maßnahmen innerhalb des Plangebietes .......................................................... 20
6.2.
Maßnahmen vor einzelnen Ortschaften ............................................................ 20
6.3.
Artenschutzrechtliche Maßnahmen .................................................................. 21
6.4.
Maßnahmen aus einem Ökokonto..................................................................... 21
7.
Literatur ............................................................................................ 23
I
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
8.
Anhang.............................................................................................. 25
8.1.
Naturhaushalt ..................................................................................................... 25
8.2.
Landschaftsbild .................................................................................................. 30
ABBILDUNGEN
Abbildung 1: Untersuchungsraum für das Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem 3
TABELLEN
Tabelle 1: Erfasste Landschaftsbildeinheiten........................................................................11
Tabelle 2: Bilanzierung – Ausgangszustand der Flächen des Plangebietes ohne
Baustelleneinrichtungsflächen ..............................................................................................25
Tabelle 3: Bilanzierung – Zustand der Flächen des Plangebietes gemäß Planung ohne
Baustelleneinrichtungsflächen ..............................................................................................26
Tabelle 4: Gesamtbilanz – Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen..26
Tabelle
5:
Bilanzierung
–
Ausgangszustand
der
temporär
genutzten
Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum ..........................................................................27
Tabelle 6: Bilanzierung – Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im
Freiraum gemäß Planung .....................................................................................................27
Tabelle 7: Gesamtbilanz – temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum...28
Tabelle 8: Bilanzierung des Naturhaushaltes – Gesamt .......................................................28
Tabelle 9: Bilanz – Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes .......................................29
Tabelle 10: Gesamtbilanz unter Berücksichtigung der Ausgleichsflächen innerhalb des
Plangebietes ........................................................................................................................29
Tabelle 11: Bilanzierung des Landschaftsbildes ...................................................................30
PLÄNE
Plan 1
Bestands- und Konfliktplan – Biotoptypen
Plan 2
Landschaft – Bestand
Plan 3
Landschaft – Bewertung
Plan 4
Landschaft – Auswirkungen
II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
1.
Darstellung des zu Grunde gelegten Musterkraftwerks am
Standort Niederaußem
RWE Power plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms die Erneuerung des
Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum Standort gelegenen
Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MWel als Ersatz für eine nach
Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung
von 4 x 300-MWel am Standort Niederaußem.
Die Planung von RWE Power für BoAplus als Neubau basiert auf der bekannten BoATechnologie (Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik) und erfolgt auch mit der
Zielsetzung der Reduktion der CO2-Emissionen durch Steigerung des elektrischen
Nettowirkungsgrads auf mehr als 45 %. Dies wird nach Angaben von RWE Power
gewährleistet durch den weltweit erstmaligen, kommerziellen Einsatz des WTA-Verfahrens
(WTA=Wirbelschichttrocknung mit integrierter Abwärmenutzung) im Rahmen des
sogenannten integrierten Feuerungskonzeptes, welches die Vorteile von Rohbraunkohlenund Trockenbraunkohlenfeuerung miteinander verbindet. Im Ergebnis wird nach Angaben
von RWE Power eine CO2-Reduzierung von ca. 30 % im Vergleich zu den nach Aufnahme
des kommerziellen Betriebes von BoAplus stillzulegenden vier 300-MW-Blöcken am Standort
Niederaußem erreicht; die zugrunde liegende Technologie gilt als die modernste und
effizienteste Kraftwerkstechnik auf Braunkohlenbasis.
Das geplante Braunkohlenkraftwerk bedingt eine Änderung des Regionalplans Köln,
Teilabschnitt Region Köln durch die Bezirksregierung Köln. Diese Änderung wurde am
07.10.2011 durch RWE Power angeregt.
Die Änderung der Regionalplanung ist Anlass für die Kreisstadt Bergheim als nachfolgende
Planungsbehörde die kommunale Bauleitplanung anzupassen, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein neues Braunkohlenkraftwerk zu schaffen. Dies beinhaltet die
Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim (vorbereitende
Bauleitplanung) und die Aufstellung eines Bebauungsplans (verbindliche Bauleitplanung) für
das Planänderungsgebiet auf der nordöstlich zum Standort gelegenen Fläche.
Der Bebauungsplan setzt den planungsrechtlichen Rahmen für ein neues
Braunkohlenkraftwerk. Dem Plan und der Beurteilung der planbedingten Wirkungen wird
beispielhaft das Anlagenkonzept für ein Braunkohlenkraftwerk wie eingangs beschrieben als
Musterkraftwerk zu Grunde gelegt.
Die planerischen Festsetzungen erlauben entsprechend der Anlagenkonfiguration des
beispielhaft zu Grunde gelegten Musterkraftwerks die Errichtung eines Kesselhauses mit
max. 150 m, eines Kühlturms mit max. 100 m und eines Kamins mit max. 180 m Höhe.
Zulässig sind u.a. Gebäude für REA, Aschesilos, WTA, etc. und ein Regenrückhaltebecken
sowie zur Errichtung erforderliche temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im
Freiraum.
Die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks einschließlich aller zugehörigen baulichen
Anlagen ist nur in dem festgesetzten Sondergebiet zulässig. Daneben werden im
Bebauungsplan Verkehrsflächen, Flächen für Bahnanlagen, für die Abwasserbeseitigung
(Regenrückhaltebecken) sowie Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt
bzw. nachrichtlich dargestellt (die beiden letzteren zur temporären Nutzung als
Baustelleneinrichtung). Diese Flächen werden zusammenfassend als Plangebiet bezeichnet.
Für das Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan; das Gebiet liegt im Außenbereich
nach § 35 BauGB.
1
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
2.
Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen
Über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz der auf Grund der Planaufstellung zu erwartenden
Eingriffe in Natur und Landschaft ist nach § 1 und § 1a Baugesetzbuch zu entscheiden. Die
Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks stellt naturschutzfachlich einen Eingriff in
Natur und Landschaft dar (§ 14 (1) BNatSchG). Der vorliegende Landschaftspflegerische
Begleitplan (LBP) stellt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die erforderliche Abhandlung
der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung dar, um die Folgen eines Braunkohlenkraftwerks
für Naturhaushalt und Landschaftsbild aufzuzeigen und in der Folge davon die Maßnahmen
zur Eingriffsreduzierung abzuleiten. Die Ergebnisse sind in der planerischen Abwägung der
Stadt Bergheim nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Dazu werden zunächst die ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten im Plangebiet
und im möglichen Einwirkungsbereich des Bebauungsplans ermittelt und bewertet. Hierzu
wird zwischen dem oben beschriebenen Plangebiet (= Geltungsbereich des
Bebauungsplanes) und dem erweiterten Untersuchungsraum unterschieden, in dem die
weitreichenden Störeffekte und damit die Wirkungen auf das Landschaftsbild betrachtet
werden.
Der LBP geht des Weiteren auf eine möglicherweise relevante Betroffenheit von Gebieten
des Europäischen Netzes Natura 2000 und den besonderen Artenschutz ein. Diesbezüglich
zwingend
erforderliche
Maßnahmen
sind
wesentlicher
Bestandteil
der
landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung. Eine detaillierte Erläuterung der beiden
Sachverhalte erfolgt in den jeweiligen Fachbeiträgen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [9]
und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung [18].
Grundlage für die Ausarbeitung sind neben der Erfassung des Zustandes von Natur und
Landschaft (eigene Erhebungen und [7]) der vorliegende Entwurf für den Bebauungsplan Nr.
261/NA des Büros Plan + Consult Mitschang GmbH [16].
Der landschaftspflegerische Begleitplan ist mit Blick auf das Umweltschadensgesetz
(USchadG 1) ebenfalls darauf ausgerichtet, möglicherweise eintretende Schädigungen dem
aktuellen Wissensstand entsprechend zu ermitteln und bei der Zulassung des Projektes zu
berücksichtigen.
3.
Darstellung des Zieles und der Inhalte des Bebauungsplanes
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
eines neuen Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem geschaffen werden. Der
Bebauungsplan verfolgt die Zielsetzung, diesen Bereich als sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Braunkohlenkraftwerk zu entwickeln.
Der aufzustellende Bebauungsplan weist das Baugebiet als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO)
aus. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,9. Die Gebäudehöhen werden je nach baulicher
Nutzung auf 40 bis 180 m begrenzt. Die festgesetzten Grünflächen bzw. Flächen für die
Landwirtschaft dienen zunächst als Baustelleneinrichtungsflächen und anschließend als
Ausgleichsfläche bzw. als Fläche für die Landwirtschaft. Weiterhin setzt der Bebauungsplan
eine Fläche für die Abwasserbeseitigung (Regenrückhaltebecken) im Westen des
Plangebietes fest. Die B 477, Teile der L 93n sowie die L 279n werden als öffentliche
Straßenverkehrsflächen festgesetzt, die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord als
Fläche für Bahnanlagen nachrichtlich dargestellt.
1
2
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG) vom 10. Mai 2007
(BGBL I S. 666), zuletzt geändert am 24.02.2012.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Die detaillierten Beschreibungen von Art und Maß der vorgesehenen baulichen oder
sonstigen Nutzungen sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten.
4.
Beschreibung des Untersuchungsraumes
4.1.
Gebietsabgrenzung
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich an der Reichweite möglicher
eingriffsverursachter Wirkungen. Hier wird unterschieden zwischen dem Plangebiet als
einem engeren Untersuchungsraum sowie einem erweiterten Untersuchungsraum mit einem
Radius von 10 km für weitreichende Störwirkungen, insbesondere beim Landschaftsbild. Um
die Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten angemessen zu berücksichtigen, wird
ein faunistischer Untersuchungsraum bis zu einer Distanz von etwa 500 m zu den geplanten
Eingriffsorten abgegrenzt.
Abbildung 1: Untersuchungsraum für das Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem
3
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
4.2.
Planerische Vorgaben und Schutzausweisungen
4.2.1.
Landes-, Regional- und Bauleitplanung
Landesentwicklungsplan (LEP NRW)
Der Landesentwicklungsplan [13] stellt das Plangebiet und das nahe Umfeld als allgemeinen
Freiraum dar. Der Bereich südlich angrenzend an das Plangebiet wird als Siedlungsraum
dargestellt.
Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Teilabschnitt Region Köln) [2] werden das
Plangebiet und das nahe Umfeld als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Als
Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung ist das Umfeld
des Gillbaches gekennzeichnet. Die L 279n sowie die B 477 und die L 93n sind als Bestand
bzw. als Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung dargestellt. Die Nord-SüdKohlenbahn gilt als regionalplanerisch bedeutsamer Schienenweg. Der Bereich des
bestehenden Kraftwerks in Niederaußem ist als Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzungen (GIB) gekennzeichnet. In der derzeit im Verfahren befindlichen Änderung des
Regionalplans wird die Fläche für ein neues Braunkohlenkraftwerk als Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dargestellt. Die Baustelleneinrichtungsflächen
werden weiterhin als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt.
Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Kreisstadt Bergheim [10] stellt das Plangebiet
und das nahe Umfeld als Flächen für die Landwirtschaft dar. Die Nord-Süd-Kohlenbahn und
die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord sind als Flächen für Bahnanlagen und die
L 276 und die B 477 als überörtliche Hauptverkehrszüge gekennzeichnet. Das Plangebiet
und das nahe Umfeld wird von mehreren unterirdischen Leitungen gequert. Der Bereich des
bestehenden Kraftwerks in Niederaußem wird als Gewerbegebiet bzw. als gewerbliche
Baufläche gekennzeichnet. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren
entsprechend den neuen städtebaulichen Zielsetzungen geändert.
4.2.2.
Landschaftsplanung, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
und Biotopkatasterflächen
Als rechtskräftiges Planwerk ist der Landschaftsplan Nr. 7 „Rommerskirchener Lößplatte“
des Rhein-Erft-Kreises zur berücksichtigen.
Für das Plangebiet des Landschaftsplanes werden behördenverbindliche Entwicklungsziele
formuliert.
Mit der „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ wird die Planungsabsicht
beschrieben, welche für das Umfeld des Plangebiets im Rhein-Erft-Kreis relevant ist
(Entwicklungsziel 2).
Festgesetzte Schutzausweisungen, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
tragen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele bei.
Folgende Biotopkatasterflächen befinden sich im nahen Umfeld des Plangebietes:
•
•
4
BK-4905-304 – Totengraben
BK-4906-002 – Gillbach bei Hüchelhoven.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
4.2.3.
Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft
Innerhalb des Plangebietes bestehen weder geschützte noch schutzwürdige Teile von Natur
und Landschaft.
Angrenzend bzw. im nahen Umfeld des Plangebietes sind folgende geschützte und
schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft vorhanden:
Landschaftsschutzgebiete:
•
•
LSG 2.2-4
LSG 2.2-5
LSG Gillbachtal
LSG Totengraben
Gesetzlich geschütztes Biotop:
•
GB-4906-401 Teilstrecke des Gillbachs beim Groß Mönchhof.
Gesetzlich geschützte Alleen
•
Allee an der B 477
4.2.4.
Schutzgebiete des Europäischen Netzes „Natura 2000“
Schutzgebiete des Europäischen Netzes Natura 2000 sind innerhalb des Plangebietes und
seinem näheren Umfeld nicht vorhanden.
Das dem Plangebiet nächstgelegene FFH-Gebiet (FFH-Gebiet Königsdorfer Forst, DE-5006301) befindet sich in ca. 7 km Entfernung. Nach den Ergebnissen der FFHVerträglichkeitsuntersuchung (TÜV Nord Systems GmbH 2012) ist eine planbedingte
Beeinträchtigung dieses sowie auch der weiter entfernt liegenden FFH-Gebiete
auszuschließen.
4.3.
Beschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild
Die Erfassung von Naturhaushalt und Landschaftsbild erfolgt durch örtliche Erhebungen und
Auswertung vorhandener Erkenntnisse und Daten. Im Plangebiet wurde im Sommer 2010
eine Erfassung der Biotoptypen durchgeführt. Die Beurteilung des Landschaftsbildes
erstreckt sich auf einen Radius von 10 km, da davon ausgegangen wird, dass die Anlagen
des geplanten Braunkohlenkraftwerks noch aus einer Entfernung von bis zu 10 km optisch
wahrgenommen werden können [14] und insoweit visuelle Beeinträchtigungen möglich sind.
Faunistische Erfassungen wurden in einem Raum bis zu einer Distanz von 500 m zu den
geplanten Eingriffsorten durchgeführt.
4.3.1.
Boden
Beschreibung des Bestandes
Der vorherrschende Boden innerhalb des Plangebietes ist die Parabraunerde (Bodentyp
L31), die stellenweise schwach pseudovergleyt sein kann. Im Umfeld des Gillbaches
angrenzend an das Plangebiet treten Kolluvien auf (Bodentyp K3). Die Böden des
Plangebietes zeichnen sich durch ein hohes bis sehr hohes landwirtschaftliches
Ertragsvermögen (Bodenwertzahlen zwischen 65 und 85), eine hohe bis sehr hohe
Sorptionsfähigkeit, eine hohe nutzbare Wasserkapazität sowie eine mittlere
Wasserdurchlässigkeit aus.
Bewertung des Bestandes
Die digitale Karte der schutzwürdigen Böden [6] kennzeichnet die Böden des Plangebietes
wegen ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die
Landwirtschaft, als besonders schutzwürdig. Solche Böden sind allerdings innerhalb des
betroffenen Naturraums relativ häufig anzutreffen. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen sie
5
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Wert- und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung dar, da sie weder besonders wichtige
Standortbedingungen für die natürliche Vegetation noch besondere Seltenheit aufweisen.
4.3.2.
Wasser
Beschreibung des Bestandes
Das Plangebiet ist frei von Oberflächengewässern. Westlich des Plangebietes verläuft der
Gillbach von Süd nach Nord. Der Gewässerverlauf des Gillbaches wird von Auengebüschen
und sonstigen Ufergehölzstrukturen gesäumt. Er weist, obwohl weitgehend begradigt, über
Teilstrecken einen relativ naturnahen Charakter auf. In Teilen bietet er Raum für
Überschwemmungen. Der überwiegende Verlauf des Gillbaches und seine direkte
Umgebung ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus sind Teile des
Gillbaches im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop berücksichtigt worden.
Der Gillbach wird nach der Gewässergütekarte [12] als Gewässer mit der Gewässergüte
„kritisch belastet“ dargestellt.
Die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Plangebietes sind überprägt durch die
bergbauliche Tätigkeit im Gebiet der benachbarten Tagebaue. Zwar liegt der untersuchte
Bereich laut Angabe der Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen [4]
innerhalb eines Gebietes mit mäßig ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen.
Durch die mit dem Braunkohleabbau einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die
Grundwasserverhältnisse jedoch großräumig grundlegend verändert worden. Die
ursprünglich hohen Grundwasserstände zwischen 0 und 13 dm Tiefe sind aus diesem Grund
und z.T. wegen landwirtschaftlichen Meliorationsmaßnahmen nicht mehr vorhanden.
Demnach liegt das Plangebiet in einem Gebiet, in dem im Hinblick auf das Grundwasser
keine besonderen Verhältnisse im Sinne von grundwassergeprägten Bereichen, Flächen mit
hoher Grundwasserneubildungsrate o.ä. vorliegen.
Die Verhältnisse für das Grundwasser in tieferen Schichten zeichnen sich durch das
Vorherrschen von Gesteinsbereichen mit guter Filterwirkung aus. Verschmutzungen können
schnell eindringen, breiten sich aber nur langsam aus. Verschmutztes Grundwasser
unterliegt deswegen weitestgehend der Selbstreinigung [5]. Im Bereich der Fließgewässer
kann Verschmutzung dem Grundwasser durch Infiltration der Oberflächenwässer unmittelbar
zusetzen. Dadurch besteht die Gefahr einer schnellen Ausbreitung der Verschmutzung über
die Vorfluter.
Bewertung des Bestandes
Obgleich der Gillbach in einen landwirtschaftlichen Produktionsraum eingebettet ist, konnte
sich hier durchaus ein Gewässerbereich entwickeln, der sich aus Naturschutz und
gewässerökologischer Sicht als relativ hochwertig darstellt.
Durch die mit dem Braunkohleabbau einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die
Grundwasserverhältnisse großräumig grundlegend geändert worden, so dass das Plangebiet
in Hinblick auf das Grundwasser nur von nachrangiger Bedeutung ist.
4.3.3.
Luft / Klima
Beschreibung des Bestandes
Das Klima im Bereich des Plangebietes ist gekennzeichnet durch die Leelage zur Eifel im
Süden und den Ardennen im Westen. Die Niederschlagsmengen liegen im jährlichen Mittel
bei ca. 650 mm, bei einem mittleren monatlichen Niederschlagsmaximum zwischen 70 und
80 mm in den Monaten Juli bis August. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10°C, die
mittlere Häufigkeit von Windgeschwindigkeiten ≤ 1,5 m/s (Schwachwindlagen) liegt zwischen
20 und 25%. Die vorherrschende Windrichtung schwankt zwischen Südwest und Südost bei
einer mittleren Windgeschwindigkeit von 3 – 4 m/s.
6
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Klimarelevante Strukturen in Gestalt von großflächigen Wäldern sind im Plangebiet nicht
vorhanden. Klimarelevante Strukturen in Form von kleineren Gehölzbeständen befinden sich
im Bereich von Klein Mönchhof sowie im Bereich des Gillbaches angrenzend an das
Plangebiet. Sie tragen zur lufthygienischen Ausgleichsfunktion bei. Ansonsten haben die
begleitenden Gehölzbestände entlang der Straßen und Wege eine bedingt
immissionsmindernde Funktion für Lärm und Schadstoffe. Weiterhin werden die
makroklimatischen Erscheinungen durch lokal-klimatisch wirksame Klimafaktoren,
insbesondere die Oberflächengestalt, überprägt. Im Plangebiet kommen meist ackerbaulich
genutzte Flächen vor, die bei Strahlungswetterlage als Kaltluftentstehungsflächen
einzuordnen sind.
Der Bereich des Plangebietes liegt außerhalb des Belastungsgebietes »Rheinschiene Süd«.
Vorbelastungen bestehen in Form der bestehenden Kohlekraftwerke z.B. in Niederaußem
sowie durch örtliches Gewerbe und Verkehr.
Bewertung des Bestandes
Bedeutsame, lokalklimatisch relevante Strukturen konnten im Plangebiet nicht festgestellt
werden. Die klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse weisen keine herausragenden
Funktionen auf, sondern sind ortsüblich und damit allgemeiner Natur. Dies trifft auch auf die
Bedeutung der Kaltluftproduktion im Plangebiet zu. Da diese keine wesentlichen
Funktionsbezüge zu Siedlungsflächen hat, ist auch sie nur als Wert- und Funktionselement
von allgemeiner Bedeutung einzustufen.
4.3.4.
Lebensraumfunktion
Zur Erfassung der Lebensräume wurde eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im
Sommer 2010 im Bereich des Plangebietes durchgeführt (s. Plan 1). Die Einteilung in
Biotoptypengruppen und der entsprechende Biotoptypen-Code orientiert sich an der
Biotoptypenliste des LANUV [11].
Der Teilaspekt Tiere wird durch die Berücksichtigung gegenüber den spezifischen
Projektwirkungen empfindlichen faunistischen Indikatorgruppen und zusätzlichen
artenschutzrechtlich relevanten Tierarten mit größeren Raumansprüchen berücksichtigt.
Hierfür wurden umfangreiche faunistische Erfassungen der Tiergruppen Feldhamster [17],
Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Libellen in den Jahren 2010 und 2011 durch
das Kölner Büro für Faunistik [9] durchgeführt. Zudem wurde ein Vorkommen des
Nachtkerzenschwärmers überprüft. Aktuell in 2012 wird das Vorkommen der Haselmaus
überprüft.
Der Schutz von Arten und Lebensräumen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung
der Artenvielfalt. Gegenstand der Betrachtung sind deswegen insbesondere die
Lebensräume bzw. diejenigen Arten mit ihren Lebensräumen und Funktionen, die wegen
ihres hohen Gefährdungsgrades eine besondere Schutzwürdigkeit aufweisen und somit die
Zerstörung oder eine sonst wie geartete Beeinträchtigung gleichbedeutend ist mit einem
Verlust der Artenvielfalt.
Beschreibung des Bestandes
Biotoptypen
Der Großteil des Plangebietes wird von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen
eingenommen. Die Felder sind großflächig und infolge der Unkrautbekämpfung ist der
Besatz an Wildpflanzen gering und findet sich meist an den Rändern zu den Wegen und
anderen Nutzungsstrukturen. Durch die hohe Nutzungsintensität ist das Artenspektrum von
Tieren
deutlich
eingeschränkt.
Die
Ackerflächen
weisen
meist
ungünstige
Lebensraumbedingungen auf, die jedoch den angepassten Offenlandarten, wie z.B.
Feldlerche, genügen können.
7
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Westlich der B 477 befindet sich eine große Parkplatz- und Lagerfläche. Diese Fläche ist z.T.
versiegelt, Teilbereiche sind mit Rasen bewachsen. Da für diese Fläche eine
Rückbauverpflichtung besteht, wird sie im Weiteren als Ackerfläche gewertet. Zwischen
dieser Parkplatzfläche und der B 477 befindet sich noch eine Böschungsfläche die mit
Ruderalarten bewachsen ist.
Entlang der B 477, der L 279, der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord und der NordSüd-Kohlenbahn sowie entlang des Gillbaches befinden sich begleitende Baum- und
Strauchreihen sowie Einzelbäume und Hecken. Der Bereich um Klein Mönchhof angrenzend
an das Plangebiet zeichnet sich neben überbauten Flächen durch parkähnliche Bestände
und Grünanlagen aus (s. Plan 1).
Faunistische Lebensräume
Das Plangebiet beinhaltet aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung vorwiegend potenzielle
Lebensräume für Arten des Offenlandes. Flächige Gehölzstrukturen sind angrenzend an das
Plangebiet im Bereich des Gillbaches sowie im Bereich von Klein-Mönchhof vorhanden.
Laubholzreiche
Gehölzstrukturen
mit
älterem
Gehölzbestand
entlang
der
Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord, der Nord-Süd-Kohlenbahn und der Straßen (B
477, L279), dienen als Leitstrukturen, als Brut- und Nahrungshabitate für die Avifauna und
fördern die biologische Vielfalt. Als Brut- und Nahrungshabitate dienen auch die
parkähnlichen Gehölzbestände im Bereich von Klein-Mönchhof angrenzend an das
Plangebiet. Auch Fließgewässer (hier: Gillbach mit angrenzenden Wiesen- und
Ufergehölzstrukturen westlich des Plangebietes) dienen als Leitstrukturen und als
Nahrungshabitat für die Avifauna und wirken sich positiv auf die biologische Vielfalt aus.
Im Rahmen der faunistischen Erfassungen wurden insgesamt 75 Vogelarten nachgewiesen,
wobei 51 Arten als Brutvögel und 24 Arten als Nahrungsgast oder Durchzügler auftraten [9].
In Bezug auf die Säugetiere wurden im Rahmen der Bestandserfassung mindestens sechs
Fledermausarten im Jahr 2010 nachgewiesen. Die Ackerflächen im Plangebiet werden von
den Fledermäusen sporadisch höchstens als Nahrungs- und Transferraum aufgesucht. Die
gehölzbestandenen Bereiche werden als Leitlinie genutzt, auf der auch Nahrungsflüge
möglich sind. Quartiere werden innerhalb des Plangebietes und auch im angrenzenden
Baumbestand am Gillbach ausgeschlossen.
Die Gehölzbestände sind überdies Lebensraum für Kleinsäuger. Der Feldhamster wurde im
Rahmen der Erfassungen auf den Ackerflächen nicht nachgewiesen (Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag Seite 29 [9]).
Weiterhin dienen die Fließgewässer sowie die Stillgewässer (Regenrückhaltebecken) in der
Nähe des Plangebietes gewässerliebenden Tieren, z.B. den Libellen als Lebensraum. In
einer Pfütze westlich des Gillbaches wurde die Wechselkröte nachgewiesen (ein
Individuum).
Geeignete Lebensräume für Reptilien sind in der Nähe des Plangebietes nur vereinzelt, z.B.
im Bereich der Bahntrassen, vorhanden.
Nähere Aussagen zur faunistischen Bedeutung der betroffenen Lebensräume sind dem
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] zu entnehmen.
Bewertung des Bestandes
Biotoptypen
Als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung werden prinzipiell naturnahe,
ältere, seltene oder vergleichsweise geringen Nutzungseinflüssen unterliegende Biotope
eingestuft. Diese Wertsetzung kann im vorliegenden Fall nur wenigen Biotoptypen
zugewiesen werden. Zu berücksichtigen sind hierbei die Gehölzbestände östlich des
8
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Gillbaches sowie die älteren Gehölzbestände im Bereich von Klein Mönchhof angrenzend an
das Plangebiet. Allerdings sind auch diese Areale nicht frei von nutzungsbedingten
Belastungen, die aus dem angrenzenden Umfeld herrühren. Vollkommen unbeeinflusste
Landschaftsteile mit natürlichen oder naturnahen Biotopkomplexen, denen ein
herausragender Wert beizumessen ist, bestehen nicht. Den Gehölzbeständen entlang der
Straßen und Wege wird eine mittlere Bedeutung beigemessen. Bei diesen Gehölzstrukturen
ist die Bedeutung z.B. als Nisthabitat für Vögel aufgrund der Belastungen durch den
Autoverkehr und den Bahnverkehr geringer. Diesen Gehölzstrukturen wird aber eine lokale
Bedeutung für die Vernetzung beigemessen, da sie einen wichtigen Beitrag zur
Bereicherung der biologischen Vielfalt leisten und sie in gewisser Weise auch einen Sicht-,
Lärm- und Immissionsschutz darstellen.
Faunistische Lebensräume
Aufgrund der habitatstrukturellen Gliederung des Plangebietes (kein Wald, kein
Altbaumbestand, intensiv genutzte Agrar- und Gewerbeflächen) und der bestehenden
Störwirkungen (Kraftwerk, Straßen, Bahntrasse) liegt die Artendiversität bei gering bis mittel.
Insgesamt sind mind. sechs Fledermausarten im faunistischen Untersuchungsraum
nachgewiesen worden. Die Flächen des Plangebietes werden jedoch als geringwertig für
Fledermäuse eingestuft und werden nur sporadisch als Nahrungs- und Transferraum
aufgesucht [8]. Die angrenzenden Gehölzbereiche haben dagegen eine deutlich höhere
Bedeutung für Fledermäuse als die offenen Ackerfluren. Quartiere werden sowohl im
Sondergebiet als auch auf den Baustelleneinrichtungsflächen ausgeschlossen.
Auch in Hinblick auf Brutvögel ist das Plangebiet als gering bist mittel einzustufen. Von den
insgesamt im faunistischen Untersuchungsraum erfassten Vogelarten sind 30 Arten als
planungsrelevant einzustufen. Im Sondergebiet Braunkohlenkraftwerk selbst treten keine
planungsrelevanten Vogelarten auf. In der östlich gelegenen temporär genutzten
Baustelleneinrichtungsfläche kommt die Feldlerche als Brutvogel mit drei Paaren vor. Im
unmittelbaren Umfeld der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsfläche, im Bereich des
Bahndammes innerhalb des Plangebietes, tritt zudem die Nachtigall als Brutvogel auf.
Konkrete Aussagen über einzelne Artenvorkommen sind dem Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag zu entnehmen [9].
4.3.5.
Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung
Beschreibung des Bestandes
Der erweiterte Untersuchungsraum umfasst einen großen Bereich des Landschaftsraumes
der Rommerskirchener Lößplatte, der Ville und von Teilen des Erfttals sowie der Jülicher
Börde. Die natürlichen Raumeinheiten sind einerseits durch flachwellige Gebiete mit hoher
Bodengüte und in der Folge intensiver Landwirtschaft bzw. andererseits durch den nach
Norden auslaufenden Höhenrücken und dem angrenzenden Talraum mit einem größeren
Anteil von Wäldern geprägt. Bestimmend für das Landschaftsbild sind zudem die durch die
bergbauliche Tätigkeit und die damit in Zusammenhang stehenden Kraftwerke
(Niederaußem, Frimmersdorf, Neurath), Freileitungen, Bahndämme (u.a. der Nord-SüdBahn) und die Umspannwerke. Die von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägten
Bereiche zeichnen sich durch flurbereinigte, großflächige Parzellen aus. Sie werden durch
eine Vielzahl größerer und kleinerer, manchmal dörflicher Siedlungsbereiche durchzogen.
Gliedernde und belebende Strukturelemente in Gestalt von Gebüschen, Hecken und
kleineren Gehölzen sind in den landwirtschaftlich geprägten Gebieten nur noch entlang von
Straßen und Wegen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten. Besonders markante
Erscheinungen (Einzelbäume und Baumgruppen) genießen nicht zuletzt wegen ihrer weithin
9
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
sichtbaren landschaftsbildprägenden Wirkung in einer ansonsten an optischen Reizen armen
Landschaft als geschützte Landschaftsbestandteile einen besonderen Schutz.
Größere zusammenhängende Wälder innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes
befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden, z.B. im Bereich der
Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer
Forstes. Der Knechtstedener Wald mit Chorbusch mit seinen teilweise sehr naturnahen
Laubwaldgesellschaften liegt nur z.T. innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes.
Im Hinblick auf die Oberflächengewässer zeichnet sich der erweiterte Untersuchungsraum
westlich der Ville gegenüber dem östlich gelegenen Teil durch eine größere Dichte an Fließund Stillgewässern aus. Das größte Fließgewässer ist die Erft, die von Südosten kommend,
den Untersuchungsraum in nordöstliche Richtung quert. Die Erft, die im erweiterten
Untersuchungsraum über weite Strecken dreigeteilt in Kleine Erft, Große Erft und Erftkanal
verläuft, bildet erst auf Höhe der Zievericher Mühle einen geschlossenen Wasserlauf. Von
der Börde im Westen fließen mehrere kleine Bäche zur Erft, z.B. Wiebach, Elsdorfer Fließ,
Finkelbach, Kasterer Mühlenerft. Die übrigen Bäche der Ville entwässern nach Norden und
Osten zum Rhein. Die meisten Fließgewässer sind technisch ausgebaut, so dass nur in
wenigen Abschnitten die Landschaft durch eine typische strukturreiche Gewässerlandschaft
geprägt wird.
In Teilen des erweiterten Untersuchungsraumes tritt das Relief als ein wesentliches
gliederndes und belebendes Strukturelement der Landschaft hinzu. Es ist insbesondere im
Bereich von Trockentälern teilweise sehr bewegt und trägt damit zu einer Belebung des
Landschaftsbildes bei. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die bewaldeten Abraumhalden,
auch wenn es sich hierbei um künstliche Erhebungen handelt sowie für die Geländekante
entlang des Übergangs von der Nieder- zur Mittelterrasse im Nordosten des erweiterten
Untersuchungsraumes. Die überwiegend bewaldete Ville stellt eine weithin sichtbare
Raumgrenze dar, die die westliche Börde vom Rheintal und der auf der Mittelterrasse
befindliche Rommerskirchener Lößplatte abtrennt.
Im näheren Umfeld des Plangebietes ist das Relief nach Norden hin weitgehend eben. Nach
Süden wird das Plangebiet durch das bestehende Kraftwerk und die Ortslage Niederaußem
relativ gut abgeschirmt.
Während in weiten Teilen des erweiterten Untersuchungsraumes ländliche Strukturen
vorherrschen, sind andere Bereiche des Landschaftsraumes durch vorhandene technische
Elemente z. T. stark in ihrer Eigenart überformt.
Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen
sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine
landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind nicht zuletzt deshalb Teil des
Naturparks Rheinland (nördlicher Teilbereich), was ihre Stellung als Erholungsbereich
unterstreicht.
Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die Landschaft durch die drei
Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie
die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Die
ebenfalls damit in Verbindung stehende Nord-Süd-Bahn trägt, da sie sich der
Maßstäblichkeit der gesamten umliegenden Landschaft besser anpasst, mit ihren von
Gehölzen bestandenen Dämmen hingegen eher zu einer Belebung der Landschaft bei. Eine
erhebliche Vorbelastung ist zudem die Autobahn A 61 (optisch, Schall).
Anhand der vorherrschenden Eigenart, der prägenden Strukturelemente und des Reliefs
lassen sich innerhalb eines Abstandes von 10 km zur Sondergebietsfläche mit aufstehenden
Bauteilen 43 Landschaftsbildeinheiten unterscheiden. Diese werden in Plan 2 dargestellt und
10
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
im Folgenden beschrieben (s. Tabelle 1). Die Abgrenzung der Landschaftsbildeinheiten
erfolgt nach der Methodik von Adam, Nohl, Valentin (1986) [14].
Tabelle 1: Erfasste Landschaftsbildeinheiten
Nummer der
Landschaftsbildeinheit
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Beschreibung der Landschaftsbildeinheit
Offene Agrarlandschaft mit mäßig bewegtem Relief zwischen der
Eisenbahnstrecke, der K 31 und der Auen- und Tallandschaft des Gillbaches
Auen- und Tallandschaft des Gillbaches mit Orts- und Hoflagen
Offene Agrarlandschaft mit bewegtem Relief im Umfeld der Orts- und Hoflagen
Widdeshoven und Evinghoven
Offene Agrarlandschaft mit bewegtem Relief zwischen den Ortslagen
Rommerskirchen, Nettesheim, Evinghoven und Deelen
Offene Agrarlandschaft mit mäßig bewegtem Relief nördlich und östlich der
Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord mit den Ortschaften Nettesheim,
Butzheim, Frixheim und Anstel
Wald- und Forstlandschaft Knechtstedener Busch und Chorbusch
Offene Agrarlandschaft im Übergangsbereich von Nieder- zur Mittelterrasse
zwischen Stommeln, Butzheim und Frixheim
Gut strukturierte Agrarlandschaft mit Stommeler Busch, Golfplatz Butzheimer
Busch und Stommeln
Pulheim mit offener Agrarlandschaft mit teilweise schwach bewegtem Relief
Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief zwischen Rommerskirchen,
der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord und der B 59
Auen- und Tallandschaft des Gillbaches mit Agrarflächen und den Ortschaften
Rommerskirchen und Rheidt-Hüchelhoven
Offene Agrarlandschaft auf bewegtem Relief zwischen den Ortslagen Sinsteden
und Rommerskirchen, der Nord-Süd-Kohlenbahn und der Eisenbahnstrecke
Offene Agrarlandschaft mit bewegtem Relief zwischen Sinsteden, Allrath, der NordSüd-Kohlenbahn und der Eisenbahnstrecke
Südöstlicher Randbereich von Grevenbroich mit Industrie- und Ackerflächen
Vollrather Höhe mit bewaldeten Hangbereichen, der Ortslage Neuenhausen und
dem Kraftwerk Frimmersdorf
Offene Agrarlandschaft mit bewegtem Relief mit den Kraftwerken in Neurath
Ortslagen Frimmersdorf und Neurath mit agrarisch und forstlich genutztem Umfeld
sowie der Gürather Höhe
Frimmersdorfer und Kasterer Höhe mit bewaldeten Hangbereichen und dem
Grevenbroicher Golfplatz und der Erft
Gewerbegebiet Kaster mit offener Agrarlandschaft und Erft
Rekultivierte, teils strukturierte Agrarlandschaft mit bewegtem Relief zwischen
Bedburg und Bedburg-Rath
Offene Agrarlandschaft auf bewegtem Relief zwischen der Nord-Süd-Kohlenbahn,
Bedburg-Rath und Niederaußem
Umfeld der Nord-Süd-Kohlenbahn und der Aschedeponie
Ortslagen Nieder- und Oberaußem und Auenheim
Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief mit Umspannwerk zwischen
der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord, der Nord-Süd-Kohlenbahn und
Büsdorf
Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief westlich und nördlich von
Fliesteden beiderseits des Stommelner Bachs
Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief zwischen Oberaußem,
Glessen und Büsdorf
Offene Agrarlandschaft mit mäßig bewegtem Relief mit den Ortslagen Glessen,
Brauweiler, Geyen, Dansweiler und Sinthern
Königsdorfer Forst mit Erlenbusch
Abtsbusch, Glessener Höhe und Fischbachhöhe mit bewaldeten Hangbereichen
11
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Nummer der
Landschaftsbildeinheit
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
Beschreibung der Landschaftsbildeinheit
Bewaldete Röttgenhöhe mit Hangbereichen und Ortslage Horrem südöstlich der
Eisenbahnstrecke
Strukturierte Agrarlandschaft mit forstlich genutzten Bereichen zwischen den
Ortslagen Sindorf, Horrem und Quadrath-Ichendorf
Offene Agrarlandschaft zwischen der A 61, der Hambachbahn und Kerpen
Ortslagen Bergheim-Zieverich, Kenten und Quadrath-Ichendorf
Rekultivierte Flächen des ehemaligen Tagebaus Bergheim mit agrarisch und
forstlich genutzten Bereichen
Agrarlandschaft auf der Hochfläche der Wiedenfelder Höhe mit umgebenden
Waldbereichen
Naherholungsgebiet Peringser Maar
Ortslage Bedburg
Erftaue bei Paffendorf, Glesch und Blerichen
Offene Agrarlandschaft auf teilweise bewegtem Relief westlich der A 61
Auen- und Tallandschaft des Finkelbachs mit der Ortslage Niederembt
Offene Agrarlandschaft im Umfeld des Elsdorfer Fließ zwischen der A 61, K 41,
Glesch und der Fernbandtrasse
Gewerbegebiet im Südwesten von Paffendorf
Offene Agrarlandschaft auf schwach bewegtem Relief zwischen der A 61 und
Elsdorf
Bewertung des Bestandes
In die Bewertung des Landschaftsbildes fließt der Zustand der wahrnehmbaren
Ausprägungen der Landschaft und die damit verbundenen Voraussetzungen für die Erholung
des Menschen ein. Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen
Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen wesentliche Faktoren.
Diese sind so zu schützen, dass z.B. Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der
Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Darüber hinaus stellen
auch die mit allen Sinnen wahrnehmbaren Ausprägungen, wie Düfte, Freiheit von Gerüchen
und Lärm sowie die Zugänglichkeit für Erholungssuchende eine Bedeutung als
Lebensgrundlage und eine Voraussetzung für die Erholung dar.
Aufgrund des großen Betrachtungsraumes (erweitertes Untersuchungsgebiet) und im
Hinblick auf eine möglichst intersubjektive Beurteilung wird im vorliegenden Fall auf das
Bewertungsverfahren von Adam, Nohl, Valentin (1986) [14] zurückgegriffen. Wertgebende
Kriterien sind die Aspekte Vielfalt, Naturnähe, Eigenart sowie Lärm- und
Geruchsbelästigung. Die bestehenden unterschiedlichen Landschaftsbildqualitäten der in
Tabelle 1 beschriebenen Landschaftsbildeinheiten kommen in Form verschieden hoher so
genannter landschaftsästhetischer Eigenwerte zum Ausdruck (s. Plan 3). Die detaillierten
Ergebnisse der Bewertung der jeweiligen Landschaftsbildeinheiten sind in Tabelle 11 im
Anhang 8.2 wiedergegeben.
Das Plangebiet weist mit seinem Relief und seiner nutzungsbedingten Ausprägung eine
landschaftsraumtypische
Ausprägung
geringerer
bis
mittlerer
Qualität
auf.
Landschaftselemente mit besonderer ästhetischer Wirksamkeit sind nicht vorhanden. Auch
tritt das Relief im Plangebiet nicht als besondere Gestaltqualität hervor. Dies ergibt sich vor
allem aus der insgesamt nur sanften Geländeneigung und dem beinahe völligen Fehlen von
weiteren Strukturelementen. Somit ist zwar eine landschaftstypische, allgemeine Qualität,
nicht aber eine besondere Bedeutung gegeben.
12
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Erst darüber hinaus existieren diese vereinzelt in Gestalt von Gehölzstrukturen, flächig als
Waldbereiche oder linear als Terrassenkante, eingebettet in eine durch Landwirtschaft,
Siedlungen und Industrie überformte Kulturlandschaft.
Das Plangebiet nimmt, zusammen mit der Landschaftsbildeinheit 14, im Vergleich zu allen
anderen Raumeinheiten des erweiterten Untersuchungsraumes einen sehr geringen Wert im
Hinblick auf das Landschaftsbild ein (vgl. Plan 3). Als sehr hochwertig werden dagegen im
erweiterten Untersuchungsraum die Waldbereiche im Bereich des Knechtstedener Busches
und des Chorbusches sowie des Königsdorfer Forstes (Landschaftsbildeinheiten 6 und 28)
eingestuft. Die Bereiche entlang der Erft in Bergheim Zieverich, Glesch und Blerichen sowie
die Landschaftsbildeinheiten, die durch zahlreiche Wäldchen und weitere Strukturelemente
durchsetzt werden, werden als hochwertig eingestuft (Landschaftsbildeinheiten 8, 31, 38).
Eine mittlere Einstufung erhalten die landwirtschaftlich genutzten Landschaftsbildeinheiten,
die von Gehölzbeständen und Gewässern gegliedert werden und teilweise eine markante
Geländeneigung aufweisen (Landschaftsbildeinheiten 1-5, 7, 11-13, 18, 21, 25-27, 29, 32,
34-36, 39-41, 43).
Aufgrund der nutzungsbedingten Einflüsse und der vorgenannten positiven Strukturelemente
stellt sich die Eigenart und Schönheit des erweiterten Untersuchungsraumes differenziert
dar, wobei die visuellen Einflüsse des Braunkohlentagebaus und der Kraftwerke zu einer
deutlichen technischen Prägung des Raumes beitragen. Dennoch verbleiben Teilräume und
Landschaftselemente mit zumindest für die örtliche Bevölkerung hohem Lebens-, Erlebnisund Erholungswert.
5.
Ermittlung und Bewertung des Eingriffs
Von der Planung gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild aus, die
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes hervorrufen können.
5.1.
Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Luft / Klima
Durch den Bau des geplanten Braunkohlenkraftwerkes gehen im Bereich des
Sondergebietes dauerhaft die dort vorhandenen ertragreichen landwirtschaftlich genutzten
Böden (inkl. der Parkplatz und Lagerfläche) verloren. Zusätzlich werden noch weitere
temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum in Anspruch genommen. Bei
diesen Flächen handelt es sich um die Ackerflächen südlich und nördlich der Hofstelle Klein
Mönchhof (BE1.1, BE1.2). Auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der B 477
und der Bahntrasse (BE2) sowie östlich der Bahntrasse (BE3) werden als temporär genutzte
Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum herangezogen.
Anlagebedingt kommt es überwiegend zu einer Neuversiegelung, im Bereich des derzeit als
Parkplatz/ Lagerfläche genutzten Bereiches liegt in Teilen bereits eine Versiegelung vor.
Aufgrund der bestehenden Rückbauverpflichtung wird bei der Eingriffsbilanzierung im
Bestand landwirtschaftlich genutzte Fläche zu Grunde gelegt. Durch die Versiegelung wird
im Bereich des Sondergebietes für ein Braunkohlenkraftwerk ein dauerhafter und
vollständiger
Verlust
der
Bodenfunktionen
verursacht.
Bei
den
genannten
Beeinträchtigungen sind verbreitete, anthropogen beeinflusste Böden betroffen. Hierunter
fallen Böden, die laut Geologischem Dienst NRW schutzwürdig sind aufgrund der hohen
Bodenfruchtbarkeit. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden diese Böden nicht als Wert- und
Funktionselemente besonderer Bedeutung bezeichnet.
Eine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern besteht nicht. Durch die Versiegelungen
innerhalb des Sondergebietes wird die Versickerung von Niederschlagswasser in diesem
Bereich deutlich gemindert. Wegen der im Zusammenhang mit den benachbarten
13
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Tagebauen erfolgten Sümpfungsmaßnahmen kann ein grundlegender Einfluss auf die
Grundwasserverhältnisse aber ausgeschlossen werden. Auch wegen der vorherrschenden
Gesteinsbereiche mit guter Filterwirkung ist eine Verschmutzungsgefährdung des
abgesenkten Grundwassers nicht zu erwarten.
Klimarelevante Strukturen gehen durch die Errichtung des geplanten Braunkohlenkraftwerks
nur teilweise verloren. Die derzeit für die Kaltluftentstehung relevanten Ackerflächen im
Plangebiet stehen in Zukunft zum Großteil nicht mehr zur Verfügung. Hierdurch und wegen
der Bodenversiegelung sowie der Wärmeabstrahlung eines solchen Kraftwerks wird sich das
Kleinklima der unmittelbar angrenzenden Flächen verändern. Gehölzbestände werden
voraussichtlich nur in den Randbereichen der Baustelleneinrichtungsflächen, z.B. im Bereich
des gehölzbestandenen Bahndammes und entlang der L 279, in geringem Maße
beeinträchtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten, da Bereiche mit
Funktionen allgemeiner Bedeutung betroffen sind.
Auch im Hinblick auf den Landschaftsfaktor Luft / Klima kann der Betrieb eines neuen
Braunkohlenkraftwerks zu Veränderungen durch Immissionen führen, wobei aber die
verbesserte Anlagentechnik die Beeinträchtigungen der Luftqualität im Vergleich zu den
Altanlagen spürbar reduziert. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte die verbleibenden Emissionen nicht zu einer Verschlechterung der
Lufthygiene führen, sondern die Gesamtbilanz spürbar verbessert wird, zumal eine mehr als
kapazitätsgleiche Stilllegung von Altanlagen am Standort Niederaußem vorgesehen ist.
5.2.
Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion
Durch Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerkes werden umfangreiche
Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon sind überwiegend
Offenlandbereiche und in geringem Umfang Verkehrsflächen und Saumstrukturen betroffen.
In geringem Maße gehen auch Teilflächen höherwertiger Biotoptypen verloren, die
insbesondere durch Alter und Artenzusammensetzung gekennzeichnet sind. Dabei handelt
es sich um Böschungsbereiche entlang der Verkehrswege, die von einem Kraftwerksbau
nicht unmittelbar betroffen, aber randlich gestört werden. Insgesamt sind durch die
Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks Wert- und Funktionselemente von
allgemeiner bis mittlerer Bedeutung betroffen, so dass sich zum derzeitigen Planungsstand
die Eingriffsbetrachtung auf die tatsächlich betroffenen Flächen beziehen kann.
Durch ein neues Braunkohlenkraftwerk kann es zur Betroffenheit von Vogelarten
insbesondere der offenen Feldflur kommen. Es handelt sich hierbei z.B. um die Feldlerche,
die im Plangebiet brütet. Verbreitete und in ihren ökologischen Ansprüchen wenig
spezialisierte Arten können dabei auf geeignete Lebensräume in der Umgebung
ausweichen. Bei der Feldlerche wird das Angebot an Fortpflanzungs- und Ruhestätten im
Raum jedoch abnehmen.
Weiterhin sind Arten betroffen, die in den Gehölzbereichen angrenzend an das Plangebiet
brüten [9]. Durch Störwirkungen, die durch den Baustellenverkehr oder den Menschen
unmittelbar ausgelöst werden, können Arten in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden.
Vor allem auf die Gehölzstrukturen entlang des Bahndamms, an dem verbreitete Vögel
sowie die planungsrelevante Nachtigall brütet, können Störungen einwirken.
Auch bei weiteren Tiergruppen (z.B. Amphibien) kann es im Plangebiet zu einer Gefährdung
von Individuen und ihren Entwicklungsstadien kommen.
Detaillierte
Aussagen
zur
artenschutzrechtlichen
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] zu entnehmen.
14
Betroffenheit
sind
dem
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
5.3.
Beeinträchtigung
Erholungsnutzung
des
Landschaftsbildes
einschließlich
der
Die Realisierung eines neuen Braunkohlenkraftwerks wird unvermeidbar zu einer
Veränderung der Landschaft führen und ist damit aus fachlicher Sicht als zusätzliche
Umweltauswirkung zu bewerten. Die zu Grunde gelegte Höhe des Kraftwerks von bis zu
150 m (Kesselhaus) bzw. 180 m (Schornstein) führt dazu, dass das Kraftwerk nicht nur im
Plangebiet sondern auch noch aus weiter Entfernung optisch wahrgenommen werden kann.
Aufgrund der unmittelbaren Errichtung eines neuen Kraftwerks angrenzend am bestehenden
Kraftwerksstandort Niederaußem wird es voraussichtlich jedoch nicht zu einer grundlegend
anderen Situation führen. Hierzu trägt auch der im Zusammenhang mit der Realisierung des
neuen Braunkohlenkraftwerkes vorgesehene Abriss eines 200 m hohen Kamins und von fünf
Kühltürmen im südlichen Bereich des Kraftwerks bei.
Zur
Beurteilung
der
Erheblichkeit
ist
die Wahrnehmbarkeit
eines
neuen
Braunkohlenkraftwerks in Verbindung mit der Entfernung sowie die vorhandene Qualität
eines betroffenen Raumes wesentlich. Ist der Raum bereits durch vorhandene
Gestaltelemente technisch geprägt, wirken zusätzliche Einflüsse weniger verändernd als in
natürlichen oder landschaftlich geprägten Räumen. Es ist also wichtig, welche Eigenart
vorherrscht bzw. wie stark die ursprüngliche, landschaftliche Eigenart bereits durch urbane
oder industriell geprägte, aber auch durch Lärm oder Gerüche in ihrer Wahrnehmbarkeit
eingeschränkt ist.
Je nach Standort wird ein Betrachter ein neues Braunkohlenkraftwerk unterschiedlich
wahrnehmen. Zusätzlich zur Bewertung der Landschaftsbildeinheiten erfolgt deshalb nach
Adam, Nohl, Valentin (1986) [14] eine pauschalierte Sichtweitenanalyse, um die
„sichtverschatteten Räume“ in einem Betrachtungsraum von 10 km im Umkreis der
Sondergebietsfläche mit aufstehenden Bauteilen zu ermitteln, aus denen das Kraftwerk nicht
sichtbar bzw. sichtbar ist (s. Plan 4). Bei der Beurteilung des Landschaftsbildes wird ein
10 km-Raum betrachtet, weil in diesem nach fachlicher Einschätzung wegen der Höhe und
des Volumens der geplanten Anlage noch eine erhebliche Veränderung der Eigenart möglich
ist.
Die dargelegten Erkenntnisse finden ihren unmittelbaren Niederschlag in der Ermittlung der
ästhetischen Erheblichkeit gemäß der Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft [14]. Hiernach sind bei der Bestimmung der
Eingriffserheblichkeit für jede der abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten neben dem bereits
beurteilten landschaftsästhetischen Eigenwert, die Eingriffsintensität, visuelle Verletzlichkeit,
Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit ermittelt und in Wert gesetzt worden (s. Kap. 5.6.1 und
Tabelle 11 im Anhang, Kap. 8.2). Diese sind verfahrensgemäß zur rechnerischen Ermittlung
des Kompensationsbedarfs zu bestimmen (s. Kap. 5.6.1). Bei der Beurteilung des Eingriffs
wird berücksichtigt, ob eine Einsehbarkeit aus dem jeweiligen Raum tatsächlich gegeben ist.
In Teilen des erweiterten Landschaftsraumes führt die Prägung des Umfeldes durch
vorhandene Kraftwerksanlagen dazu, dass in vielen Räumen die ursprüngliche Eigenart
bereits stark überformt ist. Darüber hinaus gibt es Räume, aus denen das geplante Kraftwerk
nicht sichtbar ist, sie gelten als „sichtverschattet“. So ergab die Sichtweitenanalyse vor Ort,
dass die Einsehbarkeit des geplanten Kraftwerks aus den im Süden und den im Nordwesten
gelegenen Landschaftsbildräumen wegen der Sichtverschattung durch bestehende
Kraftwerke, das Relief, Gehölzbestände und ausgedehnte Siedlungen ausgeschlossen
werden kann (s. Plan 4). Aus verschiedenen Blickrichtungen ordnen sich die neuen
Bauwerke in die vorhandene Bauwerkskulisse ein. In anderen Fällen ergibt sich eine
Addition zum Vorhandenen. Entlastungen ergeben sich abhängig von der Blickrichtung durch
den vorgesehenen Rückbau des 200 m hohen Kamin West und der fünf südlichen
Kühltürme. Eine Relativierung der Wirkung ergibt sich also durch Sichtverschattungen im
15
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
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Umfeld. Sichtverschattungen können sich auch durch ein bewegtes Relief ergeben. Z.B. tritt
mit den Abraumhalden, etwa Glessener Höhe und Vollrather Höhe, ein wesentliches
gliederndes und belebendes Strukturelement zum Landschaftsbild hinzu. Es manifestiert sich
jedoch nicht nur in Gestalt dieser künstlichen Erhebungen. Auch das natürliche Relief ist im
Landschaftsraum teilweise sehr bewegt und trägt damit insgesamt zu einer Belebung des
Landschaftsbildes bei. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Anlagen aus Wäldern
bzw. hinter Wäldern, etwa Chorbusch und Knechtstedener Busch sowie dem Königsdorfer
Forst, nicht wahrgenommen werden können, ebenso wie hinter hohen Gehölzkulissen. Auch
ist die Wahrnehmung aus Siedlungsbereichen in der Regel durch die Gebäude der Siedlung
verstellt, da die dem geplanten Kraftwerk zugewandte äußere Bebauung als Sichthindernis
wirkt. Zudem wirkt sich der Eigenartsverlust hier in der Regel nur begrenzt aus, weil urbane
Strukturen bereits einen erheblichen Eigenartsverlust der ursprünglichen Landschaft
darstellen.
5.4.
Vermeidung von Konflikten
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind möglichst zu vermeiden. Diese
Anforderung bezieht alle planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die ohne
Infragestellung der planerischen Ziele machbar sind.
Mit der Wahl des Standortes wird bereits ein grundlegender Beitrag zur Vermeidung
geleistet. Die Auswahl des Standortes ist u.a. abhängig von infrastrukturellen
Rahmenbedingungen und Umweltaspekten. Insbesondere gilt es, vorhandene
Infrastrukturen zu nutzen und dadurch Umweltbelastungen durch zusätzliche Maßnahmen zu
vermeiden. Zudem ergibt sich aus der Anbindung an vorhandene Standorte und an die dort
bestehende Infrastruktur ein Bündelungseffekt. Die Folge ist, dass neue Auswirkungen in
bislang unbelasteten Flächen unterbleiben bzw. minimiert werden können.
Mit dem gewählten Standort wird den o.g. Aspekten Rechnung getragen, indem keine
grundsätzlich neuen Transporteinrichtungen für die Rohbraunkohle erforderlich werden und
eine Vielzahl vorhandener Einrichtungen am Kraftwerksstandort mit genutzt werden können.
Der Braunkohlentransport kann so vielmehr wie bisher über die werkseigene bereits
vorhandene Bahn bzw. vorhandene Bandanlagen erfolgen. Darüber hinaus sind Anschlüsse
für die Wasserver- und -entsorgung sowie für die Einspeisung ins Stromnetz an den
bestehenden Standorten ebenfalls vorhanden und können in ihrem Bestand weitgehend
übernommen und weitergenutzt werden. Gleichwohl sind trotz der Bündelung der geplanten
Kraftwerkserweiterung mit bereits vorhandenen Anlagen die negativen Auswirkungen auf
das Landschaftsbild nicht völlig zu vermeiden. Sie werden auf diese Weise aber gemindert.
Hierzu wird auch die Errichtung eines Hybrid-Kühlturms, statt eines Naturzug-Nasskühlturms
beitragen. Denn die Hybridkühlung vereinigt die technisch physikalischen Vorteile von
Trockenkühlung und Nasskühlung. Den Schwaden des Hybridkühlturms wird vor Verlassen
der Rückkühlanlage eine warmer Luftstrom beigemischt, so dass die Schwaden im Vergleich
zum Naturzug-Nasskühlturm in der Regel nicht sichtbar sind. Weiterhin trägt auch der im
Zusammenhang mit der Realisierung des neuen Braunkohlenkraftwerkes vorgesehene
Abriss eines 200 m hohen Kamins und von fünf Kühltürmen im südlichen Bereich des
Kraftwerks zu einer optischen Entlastung bei. Auch architektonische Maßnahmen sowie
bestimmte Farbgebungen sollen dazu beitragen, Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild
zu mindern.
Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung werden genutzt, indem das Plangebiet so abgegrenzt
wird, dass das benachbarte Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ geschont werden kann.
Somit werden die Gehölzstrukturen entlang des Gillbaches sowie die im Bereich von Klein
Mönchhof erhalten. Auch die Gehölzstrukturen entlang der B 477 erfahren keine wesentliche
Beeinträchtigung, sondern werden in die künftige Eingrünung eingebunden. Gehölzbestände
mit hoher ökologischer Wertigkeit werden somit ausgenommen. Innerhalb vorübergehend
16
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
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baubedingt beanspruchter Flächen wird die bisherige Situation nach Beendigung der
Bautätigkeit wiederhergestellt (B3) oder die Baustelleneinrichtungsflächen werden im
Bebauungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche festgesetzt
(B1.1, B1.2, B2). Durch die zusätzliche Eingrünung auf den zunächst als
Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Flächen wird eine Minderung der Störung des
Landschaftsbildes im unmittelbaren Randbereich beabsichtigt.
Trotz der Lage auf intensiv genutzten Ackerflächen sind Verluste von Vogelhabitaten im
Rahmen der Baufeldfreimachung potenziell möglich. Das Roden von Gehölzen oder das
Abschieben der Vegetationsschicht (Bodenbrüter) erfolgt außerhalb der Brutzeit, so dass es
infolge der Baumaßnahme nicht zu einer Zerstörung belegter Nist-, Brut-, Wohn- und
Zufluchtsstätten kommt.
Der Eingriff in den Boden kann nicht grundsätzlich vermieden werden. Die
Flächeninanspruchnahme wird aber auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt, um
unmittelbar angrenzende Nutzungen, Böden und Vegetationsbestände bestmöglich zu
schonen. Zudem wird durch sachgerechte Aufnahme des Bodens innerhalb des
Plangebietes sowie die sachgerechte Lagerung und Wiederverwendung, einschließlich des
schichtengerechten Einbaus bzw. der fachgerechten Wiederverwendung der Massen ein
Höchstmaß an Minderung gewährleistet.
Ferner sind die nachfolgend genannten Vermeidungsmaßnahmen im Zuge der Bautätigkeit
zu berücksichtigen:
•
•
•
•
bei (bau- oder anlagenbedingt) in Anspruch genommenen Flächen: Abtrag des Oberund Unterbodens und getrennte, sachgerechte Lagerung in Mieten zur
Wiederverwendung nach DIN 18915
Wiedereinbringung des Oberbodens auf bauzeitlich in Anspruch genommene Flächen
nach Abschluss aller Arbeiten
Vermeidung der Anlage von Bodenmieten auf wertvollen Vegetationsstrukturen
zügige Wiederherstellung und Neubepflanzung der baubedingt beanspruchten Flächen
Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes werden durch die Begrenzung der versiegelten
Flächen und die Einbringung des Oberflächenwassers in den Wasserkreislauf weitestgehend
gemindert.
5.5.
Artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahmen
Durch geeignete Maßnahmen kann der Eintritt der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
BNatSchG vermieden werden. Eine detaillierte Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen
kann dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] entnommen werden.
Eine direkte Gefährdung von Individuen und ihren Entwicklungsstadien im Sinne des § 44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann durch eine zeitliche und räumliche Beschränkung von Eingriffen
sowie die Umsiedlung von Arten abgewendet werden. Eine Baufeldfreiräumung bzw. die
Beseitigung der Baum-, Strauch- und Krautschicht ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit
wildlebender Vogelarten in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Durch
die Umsiedlung der Wechselkröte, die in einer Pfütze westlich des Gillbaches nachgewiesen
wurde, kann die Art geborgen werden und in geeignete Ersatzlebensräume umgesiedelt
werden, sollte sie bei Umsetzung des Plans angetroffen werden. Vor Baubeginn ist zu
überprüfen, ob sie noch an dem temporären Gewässer auftritt. Ein Vorkommen der
Haselmaus wird aktuell in 2012 überprüft. Sollte sie auftreten, können geeignete Nestkästen
und Nest-Tubes aufgehängt und die besetzten Nesthilfen in für die Haselmaus geeignete
Flächen verbracht werden.
Durch die Vermeidung unnötiger Licht- und Lärmimmissionen können Störungen nach § 44
Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gemindert werden. Die Störung von nachtaktiven Insekten kann
17
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Auswirkungen auf das Nahrungsangebot artenschutzrechtlich relevanter Fledermausarten
bewirken. Um die Störung nachtaktiver Insekten etwa durch Beleuchtung von Baustellen,
Baggern, Gebäuden und Wegen zu vermeiden bzw. zu mindern, besteht die Möglichkeit
nicht diffuse Lichtquellen, insektenfreundliche Leuchtmittel, soweit dies von den
Betriebsabläufen möglich ist, ggf. zu verwenden. Zur Lärmminderung werden Maschinen
nach dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt.
5.6.
Rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Zur Herleitung des erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmenumfangs durch den
Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird unterstützend eine Berechnung
des Bestands- und Ausgleichswertes bzw. eine Bewertung des Landschaftsbildes
durchgeführt. Der Kompensationsbedarf für die Beanspruchung von Lebensräumen
artenschutzrechtlich relevanter Arten wird im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9]
hergeleitet.
5.6.1.
Bilanzierung des Eingriffs
Naturhaushalt
Die rechnerische Darlegung und Bewertung des Eingriffs im Plangebiet erfolgt durch das
Verfahren „Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ –
Landesregierung NRW mit der überarbeiteten Bewertungsgrundlage gemäß LANUV (Stand
2008) – „Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung“ [11]. Für die
Bilanzierung werden gemäß dem angewandten Verfahren der ökologische Gesamtwert aller
derzeit im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen - stellvertretend für den Naturhaushalt dem zu erwartenden Wert aufgrund des Vorentwurfs des Bebauungsplanes
gegenübergestellt.
Mit Realisierung des geplanten Braunkohlenkraftwerks ergibt sich bezogen auf den
Naturhaushalt der Fläche des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen ein Defizit
von 469.610 Wertpunkten (s. Tabelle 4).
Für
die temporär genutzten
Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum ergibt sich ein Defizit von 376.298 Wertpunkten
(s. Tabelle 7). Aufgrund der temporären Nutzung wird davon ausgegangen, dass nach ca. 8
bis 10 Jahren die Baustelleneinrichtungsflächen wieder geräumt werden und der
ursprüngliche Zustand hergestellt wird. In der Ermittlung wurde dies mit einem Zeitwert von
0,6 berücksichtigt. Der Zeitwert orientiert sich an der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vom
Büro Weinzierl [19] zum Kraftwerk Niederaußem BoA Block K (1997). Insgesamt ergibt sich
mit Realisierung der Anlagen und der temporär beanspruchten Flächen unter
Berücksichtigung des Zeitwertes ein Defizit von 845.907 Wertpunkten (s. Tabelle 8). Dies
entspricht einem Kompensationsbedarf von ca. 21,1 ha bei Aufwertung eines Ackers mit der
Wertstufe 2 auf einen Laubholzforst mit der Wertstufe 6.
Die Bilanzierung bezieht sich auf die im Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes
vorhandenen Erkenntnisse und wird ggf. erfolgenden Änderungen im weiteren Verfahren,
etwa im Bereich der Verkehrsflächen, angepasst.
Landschaftsbild
Die
Bewertung
des
Landschaftsbildes
orientiert
sich
an
dem
Verfahren
„Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft“
(MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (HRSG.)
(1986) [14]). Bei der Beurteilung des Landschaftsbildes wird ein Betrachtungsraum von
10 km im Umkreis des Sondergebietes mit aufstehenden Gebäudeteilen betrachtet. Bei der
Beurteilung des Eingriffs wird pauschaliert berücksichtigt, ob eine Einsehbarkeit aus dem
jeweiligen Raum gegeben ist. Die Einsehbarkeit innerhalb des durch den 10 km-Radius
18
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
definierten erweiterten Untersuchungsraum
Landschaftsbildeinheiten gegeben.
ist
nicht
aus
allen
darin
gelegenen
Durch die visuelle Beeinträchtigung der Landschaftsbildeinheiten (nur einsehbare Flächen)
ergibt sich insgesamt ein Kompensationsbedarf von ca. 13,88 ha (s. Tabelle 11, Kap. 8.2).
Die visuelle Beeinträchtigung und der damit verbundene Kompensationsumfang ist in der
Landschaftsbildeinheit 11 „Auen- und Tallandschaft des Gillbaches mit Agrarflächen und den
Ortschaften Rommerskirchen und Rheidt-Hüchelhoven“ und 24 „Offene Agrarlandschaft auf
teilweise bewegtem Relief mit Umspannwerk zwischen der Grubenanschlussbahn Fabrik
Fortuna Nord, der Nord-Süd-Kohlenbahn und Büsdorf“ am höchsten (s. Tabelle 11).
Faunistische Lebensräume
Durch das geplante Braunkohlenkraftwerk werden vor allem Ackerflächen beansprucht, die
von der Feldlerche als Lebensraum genutzt werden. Mit der Realisierung kommt es durch
die Inanspruchnahme der Baustelleneinrichtungsflächen zu einem Verlust von drei Revieren.
Weitere drei Reviere in der Nähe des Plangebietes (Entfernung bis etwa 150 m) können
durch die entstehenden Vertikalstrukturen und Störungen verdrängt werden. Bei einer
Betroffenheit von drei Brutpaaren durch Flächenverlust und einer Verdrängung von drei
Brutpaaren infolge der Vertikalstrukturen ergibt sich ein Bedarf von Zusatzstrukturen von
3 ha, um im Umfeld gelegene Lebensräume aufzuwerten und dort die
Lebensraumkapazitäten zu erhöhen (Herleitung s. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [9],
Kap. 6.2).
Bau- und betriebsbedingte Störungen können zu einer Aufgabe der nachgewiesenen
Revierzentren der planungsrelevanten Nachtigall im Bereich der Grubenanschlussbahn
Fabrik Fortuna Nord innerhalb des Plangebiets führen. Geeignete Ersatzlebensräume als
Ausweichlebensräume sind in der Umgebung zu schaffen. Als Umfang für diese Maßnahme
wird im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] ein Flächenbedarf von 1 ha genannt, der mit
mindestens 600 m² Strauchbestand zu bepflanzen ist. Bei einer linearen Ausprägung soll die
Mindestbreite bei 6 m und die Mindestlänge bei 200 m liegen. Alternativ besteht auch die
Möglichkeit
der
Optimierung
bestehender
Gehölze
durch
Auflichtung
und
Strukturanreicherung.
5.6.2.
Zusammenstellung der Bilanzierung des Eingriffs
Die Gesamt-Kompensationsfläche beträgt mindestens 845.907 Wertpunkte (ca. 21,1 ha),
wobei auf 13,88 ha ökologische und landschaftsästhetische Forderungen gleichrangig bei
der Planung landschaftspflegerischer Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Hierbei sind also
Maßnahmen durchzuführen, die im Sinne einer Mehrfachfunktionalität ökologische und
landschaftsästhetische Kompensationserfordernisse erfüllen. Bei den verbleibenden Flächen
(7,22 ha) können vorrangig ökologische Gesichtspunkte zum Tragen kommen. Die
erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen in einer Größenordnung von 4 ha können
sowohl ökologische als auch landschaftsästhetische Forderungen erfüllen, so dass sich auch
die artenschutzrechtlichen Maßnahmen mit den ökologischen und / oder
landschaftsästhetischen Kompensationserfordernissen überlagern können.
Mit
der
Festsetzung
von
Ausgleichsmaßnahmen
auf
den
zunächst
als
Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Flächen innerhalb des Plangebiets wird bereits
teilweise der Bedarf der ökologischen und landschaftsästhetischen Forderungen gedeckt.
Insgesamt können mit der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des
Plangebietes 322.512 Wertpunkte (s. Tabelle 9) erreicht werden. Die verbleibende Bilanz
von 523.395 Wertpunkten (s. Tabelle 10) ist mit weiteren Maßnahmen außerhalb des
Plangebietes auszugleichen, die im weiteren Verfahren konkretisiert werden (s. Kap. 6).
19
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
6.
Ausgleichskonzept
Die zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen geplanten
Maßnahmen leiten sich unmittelbar aus den verbleibenden eingriffsrelevanten Konflikten und
Gefährdungen ab. Mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen, die im Folgenden in
unterschiedliche Maßnahmengruppen unterteilt werden, wird grundsätzlich das Ziel verfolgt,
die durch ein Braunkohlenkraftwerk nicht vermeid- oder minderbaren Beeinträchtigungen
durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen wie auch ein
Braunkohlenkraftwerk mit gestalterischen Mitteln in seine Umgebung einzubinden und das
Umfeld vor Beeinträchtigungen zu schützen. Landschaftspflegerische Maßnahmen werden
geplant, um die technischen Bauwerke oder sonstige Anlagen in ihrer Wirkung auf das Ortsund Landschaftsbild zu verbessern. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen zur
Eingriffskompensation leiten sich aus den beeinträchtigten Werten und Funktionen ab.
Die eingriffsrelevanten Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen sind im
vorliegenden Fall insbesondere auf die Versiegelung von Flächen und die Anlage von
Baukörpern zurückzuführen. Die visuellen Wirkungen reichen auch über das Plangebiet
hinaus, betreffen aber bereits einen teilweise stark überformten bzw. vorbelasteten Raum.
Vor allem in der Landschaftsbildeinheit 11 im Bereich von Rheidt nördlich des geplanten
Braunkohlenkraftwerks wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
und der naturbezogenen Erholungsqualitäten kommen. Auf der Grundlage des betroffenen
Landschaftsraumes ist festzustellen, dass im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt, die
abiotischen Faktoren und das Landschaftsbild keine besonderen Wert- und
Funktionselemente beeinträchtigt werden. Es wird daher davon ausgegangen, dass die zum
Ausgleich der Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt gewählten Maßnahmen auch
zur landschaftsgerechten, funktionalen Aufwertung der übrigen Faktoren von Natur und
Landschaft in gebotenem Maße beitragen können.
6.1.
Maßnahmen innerhalb des Plangebietes
Innerhalb des Plangebiets werden deshalb Grünflächen festgesetzt, die nach Abschluss der
Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung stehen (in der
Planzeichnung mit BE1.1, BE1.2 und BE2 gekennzeichnete Flächen). Die Fläche BE1.1 und
der westliche Bereich der Fläche BE1.2 werden mit heimischen Gehölzen aufgeforstet, um
ein Braunkohlenkraftwerk im Sondergebiet in die Landschaft einzubinden und eine
Abschirmung in Richtung der Hofstelle Groß Mönchhof zu erzielen. Im östlichen Bereich der
Fläche BE1.2 ist die Anlage einer extensiv genutzten Wiese vorgesehen. Auf der BE2Fläche ist eine randliche Bepflanzung mit heimischen Sträuchern vorgesehen, der übrige
Bereich wird der Sukzession überlassen. Mit diesen Maßnahmen können 322.512
Wertpunkte (siehe Tab. 9) erreicht werden. Die Fläche BE3 wird nach Beendigung der
Bautätigkeiten wieder als landwirtschaftliche Fläche nutzbar sein. Die restlichen 523.395
Wertpunkte (s. Tabelle 10) werden nach Maßgabe der folgenden Ausführungen außerhalb
des Plangebietes realisiert.
Innerhalb des Sondergebietes erfolgt eine Begrünung der Stellplätze. Pro 6 angefangenen
Stellplätzen ist mindestens ein Baum zu pflanzen.
6.2.
Maßnahmen vor einzelnen Ortschaften
Bei dem geplanten Kraftwerksblock ist aufgrund der Höhe der Baukörper, des Bauvolumens
und der örtlichen Lage eine vollständige Abschirmung durch Eingrünung nicht möglich. Es ist
nur bedingt möglich, durch Gehölzpflanzungen am Rande des Plangebietes
Blickverbindungen auf die technischen Anlagen kulissenartig abzuschirmen oder den
verbleibenden Freiraum zu gliedern und zu strukturieren. Eine Einbindung in das Umfeld im
20
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Sinne eines Abpflanzens ist aufgrund der Größe der Bauwerke nicht oder nur sehr
eingeschränkt möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, die Fernwirkung durch
Gehölzpflanzungen direkt am Objekt zu mindern.
Um „vor Ort“ den Veränderungen durch ein Braunkohlenkraftwerk entgegenwirken zu
können, ist zusätzlich zu den Maßnahmen im Plangebiet eine Kompensation im Nahbereich
des geplanten Kraftwerks vorgesehen. Eine effektive, auf Akzeptanz ausgerichtete Planung
von landschaftlichen und freiraumplanerischen Maßnahmen steht dabei im Vordergrund.
Während sich innerhalb der Orte im Umfeld des Kraftwerkes eine vergleichsweise wirksame
Sichtverschattung durch Gebäude und Baumbestände ergibt, ist an den jeweiligen
Ortsrändern von Straßen und Wegen im Ortsumfeld die Einsehbarkeit gemessen an
Häufigkeit und Intensität des Erlebens, am stärksten gegeben. Deshalb sollen die
Maßnahmen in einem bestimmten Abstand zum Ortsrand umgesetzt werden. Es handelt sich
hierbei z.B. um landschaftliche Gehölzpflanzungen, die neben den landschaftlichen
(Sichtschutz) und ökologischen Aspekten auch der Naherholung Raum bieten. Unter
Beachtung des räumlichen Zusammenhangs und der festgestellten Betroffenheit von
Landschaftsteilen werden Flächen im nahen Umfeld bzw. in einer Lage gewählt, auf denen
die Maßnahmen effektiv zu einer hohen Aufwertung der Landschaft und gleichzeitig in
hohem Maße zur Abschirmung eines neuen Braunkohlenkraftwerks gegenüber den
nächstgelegenen Wohnsiedlungsbereichen führen. Solche Maßnahmen schränken einerseits
die Einsehbarkeit eines neuen Braunkohlenkraftwerks, aber auch des vorhandenen
Kraftwerks spürbar ein. Andererseits stärken sie als nutzbare Grünflächen in ganz
erheblichem Maße das Angebot für die landschaftsgebundene, wohnungsnahe Erholung.
6.3.
Artenschutzrechtliche Maßnahmen
Aus artenschutzrechtlichen Gründen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen / CEFMaßnahmen erforderlich, die dem funktionalen Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen
faunistischer Lebensräume dienen. Diese werden frühzeitig angelegt, um einen
Ausweichlebensraum zu schaffen, noch bevor sich die Beeinträchtigung auf die betroffenen
Arten auswirkt. Insbesondere für die Feldlerche werden Maßnahmen zur Verbesserung der
Feldflur in der Umgebung vorgesehen. Am Maßnahmenstandort führt dies zu einer
Dichtesteigerung bei der Feldlerche. Zur Optimierung sind beispielsweise die Anlage von
Feldrainen, Stilllegungsstreifen oder artenreiche Krautstreifen denkbar.
Für die planungsrelevante Nachtigall werden unterholz- und strukturreiche Hecken, Gehölze
oder vergleichbare Flächen als Ausweichlebensraum angelegt. Alternativ werden ggf.
bestehende Gehölze durch Auflichtung und Strukturanreicherung optimiert. Die Vorlaufzeit
für die Neuherstellung von Flächen wird mit 5-8 Jahren angegeben, die Vorlaufzeit bei
bestehenden Gehölzen liegt bei ca. 2-3 Jahren.
Eine detaillierte Darstellung der durchzuführenden
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [9] zu entnehmen.
6.4.
Einzelmaßnahmen
ist
dem
Maßnahmen aus einem Ökokonto
Darüber hinaus noch verbleibender Kompensationsbedarf kann durch Maßnahmen eines
Ökokontos oder Maßnahmen, die im Rahmen eines Flächen- und Maßnahmenpools zur
Verfügung stehen, gedeckt werden. Hierzu erfolgen im weiteren Verfahren nach
Konkretisierung weitere Ausführungen.
21
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Fazit
Nach Realisierung der Planung und der Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich verbleiben nach derzeitigem Kenntnisstand keine
erheblichen, nachteiligen Auswirkungen.
22
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
7.
Literatur
[1]
ARGUMET & SIMUPLAN (2010): Auswirkung des zukünftigen Betriebs eines HybridKühlturms (TBK-1) auf die Sonnenscheinminderung in der Umgebung des Standorts
Niederaußem.
[2]
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (Stand 2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln – Teilabschnitt Region Köln. Köln.
[3]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1972): Bodenkarte von
NRW 1:50.000, Blatt L 4906 – Neuss. Krefeld.
[4]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1979): Karte der Grundwasserlandschaften in NRW. Krefeld.
[5]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1979): Karte der Verschmutzungsgefährdung von Grundwasservorkommen in NRW. Krefeld.
[6]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Schutzwürdige
Böden – Oberflächennahe Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. 1 CD-Rom. Krefeld.
[7]
HERBSTREIT
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
(2011):
Bestandserhebung
Biotoptypen zum Neubau eines Kraftwerksblocks in Niederaußem, Bochum.
[8]
INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG (2012): Kartierung der
Fledermausvorkommen im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem. Gonterskirchen.
[9]
KÖLNER
BÜRO
FÜR
FAUNISTIK
(2012):
BoAPlus
Niederaußem
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Prüfung nach §§ 44 ff BNatSchG. Köln.
–
[10] KREISSTADT BERGHEIM (Stand 2008): Flächennutzungsplan der Kreisstadt
Bergheim. Bergheim.
[11] LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (HRSG.)
(2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW.
Recklinghausen.
[12] LANDESUMWELTAMT
NORDRHEIN-WESTFALEN
(LUA
Gewässergütekarte des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen.
NRW)
(2002):
[13] MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW
(1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – LEP NRW. Düsseldorf.
[14] MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (HRSG.)
(1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die
Landschaft. Düsseldorf.
[15] MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (1989):
Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
[16] PLAN + CONSULT MITSCHANG GMBH (2012): Bebauungsplan Nr. 261/NA
„Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“. Potsdam.
[17] RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2012): Erfassung des
Feldhamsters im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem. Aachen.
[18] TÜV NORD SYSTEMS GMBH & CO KG (2012): Untersuchung zur FFHVerträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplans für
den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die
Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem. Essen.
23
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
[19] WEINZIERL,
W.
(1997):
Kraftwerk
Niederaußem,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag. Ingolstadt.
24
BoA
Block
“K“,
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
8.
Anhang
8.1.
Naturhaushalt
Bilanzierung der Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen
Tabelle 2: Bilanzierung – Ausgangszustand der Flächen des Plangebietes ohne
Baustelleneinrichtungsflächen
A. Ausgangszustand der Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen
1
2
3
4
5
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Bestand
Einzelflächenwert
(lt. Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
24.620
0,5
12.310
315
1
315
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung des Oberflächenwassers
(Verkehrsfläche)
1.3
Teilversiegelte oder unversiegelte
Betriebsflächen
2.2
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen
ohne Gehölzbestand
10.540
2
21.080
2.3
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen
mit Gehölzbestand
3.145
4
12.580
3.1
Acker, intensiv
249.045
2
498.090
7.2
Hecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen >50%
9.923
5
49.615
297.588
Gesamtflächenwert A:
593.990
Gesamtfläche:
25
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Tabelle 3: Bilanzierung – Zustand der Flächen des Plangebietes gemäß Planung ohne
Baustelleneinrichtungsflächen
B. Zustand der Flächen des Plangebietes gemäß Planung ohne
Baustelleneinrichtungsflächen
1
2
3
4
5
Einzelflächenwert
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Planung
(lt. Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
1.1
Sondergebiet, Industriell-gewerbliche
Bebauung (Braunkohlenkraftwerk)
(überbaubare Grundstücksfläche
aufgrund GRZ 0,9)
223.824
0
0
1.3
Sondergebiet, Industriell-gewerbliche
Bebauung (Braunkohlenkraftwerk) (nicht
überbaubare Grundstücksfläche
aufgrund GRZ 0,9)
14.592
0,5
7.296
4.5
Sondergebiet, Industriell-gewerbliche
Bebauung (Braunkohlenkraftwerk) (nicht
überbaubare Grundstücksfläche
aufgrund GRZ 0,9), Wall westlich der
B477
10.277
2
20.554
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung des Oberflächenwassers
(Verkehrsfläche)
20.749
0,5
10.375
2.2
Verkehrsfläche (Straßenbegleitgrün ohne
Gehölzbestand)
804
2
1.608
2.3
Verkehrsfläche (Straßenbegleitgrün mit
Gehölzbestand)
3.145
4
12.580
7.2
Verkehrsfläche (Hecke, Gehölzstreifen)
602
5
3.010
Bahnanlage mit Gehölzbestand
14.512
3,5
50.792
Regenrückhaltebecken
9.083
2
18.166
1.2/7.2
9.1
Gesamtfläche:
297.588
Gesamtflächenwert B:
124.381
Tabelle 4: Gesamtbilanz – Flächen des Plangebietes ohne Baustelleneinrichtungsflächen
C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
26
Gesamtflächenwert B
Gesamtflächenwert A
Bilanz
124.381
593.990
-469.610
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Bilanzierung der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum
Tabelle
5:
Bilanzierung
–
Ausgangszustand
Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum
der
temporär
genutzten
A. Ausgangszustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum
1
2
3
4
5
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Bestand
Einzel-flächenwert
(lt. Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
50
0,5
25
2.040
1
2.040
610
4
2.440
309.129
2
618.258
880
5
4.400
312.709
Gesamtflächenwert A:
627.163
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung des Oberflächenwassers
(Verkehrsfläche)
1.3
Teilversiegelte- oder unversiegelte
Betriebsflächen
2.3
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen
mit Gehölzbestand
3.1
Acker, intensiv
7.2
Hecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen >50%
Gesamtfläche:
Tabelle 6: Bilanzierung – Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im
Freiraum gemäß Planung
B. Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß
Planung
1
2
3
4
5
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Planung
Einzelflächenwert
(lt. Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
312.709
0
0
1.1
Gesamtfläche:
Baustelleneinrichtungsfläche,
Lagerfläche, temporär genutzter
Parkplatz, Leitungen
312.709
Gesamtflächenwert B:
0
27
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Tabelle 7: Gesamtbilanz – temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum
C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
Gesamtflächenwert B
Gesamtflächenwert A
Bilanz
0
627.163
-627.163
aufgrund der temporären Nutzung (ca. 8-10 Jahre) wird nur 60 % der Bilanz angerechnet
-376.298
Bilanzierung des Naturhaushaltes - Gesamt
Tabelle 8: Bilanzierung des Naturhaushaltes – Gesamt
D. Gesamtbilanz: Bilanz C (Plangebiet ohne Baustelleneinrichtungsflächen) + Bilanz C
(temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum)
Bilanz C
(Plangebiet ohne
Baustelleneinrichtungsflächen)
Bilanz C
(temporär
genutzte
Baustelleneinrichtungsflächen im
Freiraum)
Bilanz
-469.610
-376.298
-845.907
Ausgleichsflächen
Bei der Bilanzierung der Ausgleichsflächen wird vorausgesetzt, dass auf den
Baustelleneinrichtungsflächen zunächst der ursprüngliche Zustand (Acker) wiederhergestellt
wird. Die Spalte 4 der folgenden Tabelle enthält deshalb den Differenzwert zwischen dem
Biotopwert der Planung und dem Acker.
28
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Tabelle 9: Bilanz – Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes
E. Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes
1
2
3
4
5
Einzelflächenwert
Code
Biotoptyp
Fläche
Differenz
ursprünglicher
Zustand Planung
(lt. Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
3.1
Acker, intensiv (BE3*)
207.393
0
0
4.6
Extensivrasen (Hälfte der Fläche BE1.2*)
29.920
2
59.840
6.4
Wald / Feldgehölz mit
lebensraumtypischen Baumartenanteilen
90-100% (BE1.1*)
6.564
4
26.256
6.4
Wald / Feldgehölz mit
lebensraumtypischen Baumartenanteilen
90-100% (Hälfte der Fläche BE1.2*)
29.920
4
119.680
7.2
Hecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen >50% (BE2*)
38.912
3
116.736
312.709
Gesamtfläche:
Gesamtflächenwert E:
322.512
Bilanzierung Gesamt - unter Berücksichtigung der Ausgleichsflächen innerhalb des
Plangebietes
Tabelle 10: Gesamtbilanz unter Berücksichtigung der Ausgleichsflächen innerhalb des
Plangebietes
F. Gesamtbilanz: Bilanz D (Gesamtbilanz) - Bilanz E (Ausgleichsflächen innerhalb des
Plangebietes)
Bilanz D
(Plangebiet)
Bilanz E
(Ausgleichsflächen
innerhalb des
Plangebietes)
Bilanz
-845.907
322.512
-523.395
29
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
8.2.
Landschaftsbild
Tabelle 11: Bilanzierung des Landschaftsbildes
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
1
2
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
723,30
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
12
6
34
nachher
7
7
10,5
6
30,5
4
3
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
99,41
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
10
9
13,5
4,5
37
nachher
9
8
12
4,5
33,5
4
4
2. Intensität des Eingriffs
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
7
8
20
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
4
5
14
(Retransformierte) Stufe
7
(Retransformierte) Stufe
4
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
4
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
19
19
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
30
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
7
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,58
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,08
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
3
4
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
139,83
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
15
7
38
nachher
7
7
13,5
7
34,5
5
4
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
644,28
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
6
6
18
5
35
nachher
5
5
16,5
5
31,5
4
4
2. Intensität des Eingriffs
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
4
6
7
17
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
3
7
8
18
(Retransformierte) Stufe
6
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
4
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
20
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
18
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
4
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
0,11
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,52
31
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
5
6
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
357,68
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
6
21
4
39
nachher
7
5
19,5
4
35,5
5
4
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
68,80
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
10
16
18
8
52
nachher
10
16
18
8
52
7
7
2. Intensität des Eingriffs
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
4
7
7
18
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
5
1
12
(Retransformierte) Stufe
6
(Retransformierte) Stufe
3
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
4
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
20
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
26
4
(Retransformierte) Stufe
8
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
32
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
9
4
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
9
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
0,29
in % = 40
0,4
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,11
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
8
7
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
297,51
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
9
6
21
7
43
nachher
8
5
19,5
7
39,5
5
5
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
10
10
15
4
39
nachher
9
9
13,5
4
35,5
5
4
2. Intensität des Eingriffs
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
623,82
3,5
2
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
3
6
6
15
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
7
6
19
(Retransformierte) Stufe
5
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
19
20
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,24
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,50
33
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
9
10
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
649,44
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
6
8
9
3
26
nachher
5
7
7,5
3
22,5
3
2
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
6
6
12
5
29
nachher
4
4
9
5
22
3
2
2. Intensität des Eingriffs
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
529,88
3,5
2
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
4
7
8
19
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
7
7
19
(Retransformierte) Stufe
7
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
3
(Retransformierte) Stufe
16
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
16
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
34
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
3
5. Empfindlichkeit
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
Stufe
0,52
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,42
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
11
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
11
Eingriffsbereich
6,44
0,5
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,5
0,2
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
10
8
12
4
34
nachher
6
4
6
3
19
4
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
I
26,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,2
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
10
8
12
4
34
nachher
8
6
9
3
26
4
3
2. Intensität des Eingriffs
15
5
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
8
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
7
18
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
7
18
(Retransformierte) Stufe
6
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
5
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
19
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
19
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
9
4
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 40
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,4
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
5
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
0,26
in % = 30
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,78
35
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
11
11
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
II
211,61
0,25
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
10
8
12
4
34
nachher
8
6
9
4
27
4
3
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
136,89
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
10
8
12
4
34
nachher
8
6
9
4
27
4
3
2. Intensität des Eingriffs
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
7
18
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
7
18
(Retransformierte) Stufe
6
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
5
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
19
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
19
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 30
36
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
5
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
1,59
in % = 30
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,16
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
12
12
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
II
11,67
0,25
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
9
3
28
nachher
6
6
6
2
20
3
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
766,68
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
9
3
28
nachher
6
6
6
3
21
3
2
2. Intensität des Eingriffs
8
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
4
7
8
19
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
4
7
8
19
(Retransformierte) Stufe
7
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
4
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
17
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
17
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
4
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
0,06
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,61
37
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
13
14
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
425,90
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
12
5
33
nachher
7
7
10,5
5
29,5
4
3
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
18,58
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
4
4
6
2
16
nachher
3
3
4,5
2
12,5
2
1
2. Intensität des Eingriffs
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
3
7
7
17
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
(Retransformierte) Stufe
6
(Retransformierte) Stufe
9
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
4
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
18
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
15
4
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
38
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
2
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
0,34
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,01
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
16
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungs- koeffizient
[w]:
15
III
0,50
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
4
9
4
25
nachher
8
4
9
4
25
3
3
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
6
9
3
26
nachher
6
4
6
3
19
3
2
2. Intensität des Eingriffs
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
254,86
0
1
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
6
4
16
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
3
6
8
17
(Retransformierte) Stufe
5
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
3
Stufe
5. Empfindlichkeit
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
14
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
15
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
4
1
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
3
Stufe
0,00
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,20
39
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
17
18
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
17,11
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
6
5
9
2
22
nachher
6
5
9
2
22
2
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
234,04
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
10
8
9
4
31
nachher
10
8
9
4
31
4
4
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
7
6
21
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
6
17
(Retransformierte) Stufe
8
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
3
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
15
18
3
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
40
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
4
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,01
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,19
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
19
20
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
47,51
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
6
9
2
25
nachher
8
6
9
2
25
3
3
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
745,60
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
6
6
12
5
29
nachher
5
5
10,5
5
25,5
3
3
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
6
7
21
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
6
7
20
(Retransformierte) Stufe
8
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
3
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
17
16
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,02
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,60
41
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
21
21
II
37,96
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,02
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
12
5
33
nachher
6
6
9
5
26
4
3
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
236,15
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
12
5
33
nachher
6
6
9
5
26
4
3
2. Intensität des Eingriffs
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
4
6
7
17
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
4
6
7
17
(Retransformierte) Stufe
6
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
18
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
18
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 30
42
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,02
in % = 30
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,28
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
22
22
III
3,84
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,02
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
6
9
4
27
nachher
8
6
9
4
27
3
3
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
83,74
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
6
9
4
27
nachher
8
6
9
4
27
3
3
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
7
7
19
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
7
7
19
(Retransformierte) Stufe
7
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
3
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
16
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
16
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,00
in % = 10
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,03
43
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
23
23
I
1,21
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,5
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
4
4
6
2
16
nachher
3
3
4,5
2
12,5
2
1
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,25
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
II
18,48
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
4
4
6
2
16
nachher
3
2
4,5
2
11,5
2
1
2. Intensität des Eingriffs
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
4,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
(Retransformierte) Stufe
9
(Retransformierte) Stufe
9
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
2
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
15
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
15
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
44
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
2
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,01
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,09
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
23
24
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,2
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
4
4
6
2
16
nachher
3
2
4,5
2
11,5
2
1
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
6
6
9
3
24
nachher
4
4
6
2
16
3
2
2. Intensität des Eingriffs
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,25
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
I
2,98
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
47,20
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
4,5
2
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
8
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
7
8
21
(Retransformierte) Stufe
9
(Retransformierte) Stufe
8
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
2
Stufe
5. Empfindlichkeit
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
15
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
17
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
3
Stufe
0,04
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,03
45
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
24
24
II
247,82
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,25
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
6
6
9
3
24
nachher
4
4
6
2
16
3
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
378,40
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
6
6
9
3
24
nachher
4
4
6
3
17
3
2
2. Intensität des Eingriffs
8
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
7
8
21
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
7
8
21
(Retransformierte) Stufe
8
(Retransformierte) Stufe
8
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
3
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
17
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
17
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
46
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
Stufe
5. Empfindlichkeit
1,24
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,30
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
25
26
III
755,74
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
15
4
35
nachher
6
6
12
4
28
4
3
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
644,05
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
6
18
4
36
nachher
6
4
15
4
29
4
3
2. Intensität des Eingriffs
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
7
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
3
6
8
17
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
3
6
6
15
(Retransformierte) Stufe
6
(Retransformierte) Stufe
5
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
18
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
17
4
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 30
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,91
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,52
47
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
27
28
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
9
3
28
nachher
7
7
7,5
2,5
24
3
3
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
12
16
18
5
51
nachher
12
16
18
5
51
7
7
2. Intensität des Eingriffs
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
38,27
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
III
1152,31
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
4
2
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
4
8
8
20
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
5
1
11
(Retransformierte) Stufe
7
(Retransformierte) Stufe
3
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
3
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
16
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
25
3
(Retransformierte) Stufe
7
6. Ästhetische Erheblichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
48
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
8
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
8
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,92
in % = 30
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,05
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
29
30
III
4,33
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
10
8
12
6
36
nachher
10
7
10,5
6
33,5
4
4
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
0,00
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
6
9
4
27
nachher
8
6
9
4
27
3
3
2. Intensität des Eingriffs
2,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
5
16
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
6
5
17
(Retransformierte) Stufe
5
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
17
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
15
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,00
in % = 10
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,00
49
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
31
32
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungs- koeffizient
[w]:
III
83,97
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
12
8
15
2
37
nachher
12
8
15
2
37
4
4
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
726,67
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
9
3
28
nachher
8
8
9
3
28
3
3
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
5
6
18
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
8
19
(Retransformierte) Stufe
6
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
5
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
19
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
16
4
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
50
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
0,07
in % = 10
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,29
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
33
34
III
25,74
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
6
4
6
2
18
nachher
6
4
6
2
18
2
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
415,75
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
10
8
15
5
38
nachher
10
8
15
5
38
5
5
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
7
7
22
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
5
6
18
(Retransformierte) Stufe
8
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
2
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
14
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
20
3
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,01
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,33
51
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
35
36
III
0,00
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
10
6
12
5
33
nachher
10
6
12
5
33
4
4
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
78,56
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
12
5
33
nachher
8
8
12
5
33
4
4
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
6
6
19
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
6
4
17
(Retransformierte) Stufe
7
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
19
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
19
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
52
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
5
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,00
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,06
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
37
38
III
62,09
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
6
4
6
2
18
nachher
6
4
6
2
18
2
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
4,27
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
12
10
18
4
44
nachher
12
10
18
4
44
6
6
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
7
8
23
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
5
6
19
(Retransformierte) Stufe
8
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
2
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
14
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
25
3
(Retransformierte) Stufe
7
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
8
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
6
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,02
in % = 30
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,01
53
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
39
40
III
365,46
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
15
3
34
nachher
8
8
15
3
34
4
4
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
60,16
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
12
4
32
nachher
8
8
12
4
32
4
4
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
8
19
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
7
18
(Retransformierte) Stufe
7
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
19
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
19
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
54
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
5
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,29
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,05
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
41
42
III
16,09
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
15
3
34
nachher
8
8
15
3
34
4
4
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
0,00
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
6
4
6
2
18
nachher
6
4
6
2
18
2
2
2. Intensität des Eingriffs
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
8
19
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
(Retransformierte) Stufe
7
(Retransformierte) Stufe
9
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
4
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
19
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
15
4
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Erheblichkeit
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
2
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,01
in % = 10
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,00
55
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 261/NA
Untersuchungsgebiet:
Landschaftsbildeinheit:
43
III
220,12
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungs- koeffizient
[w]:
0,04
Kompensationsflächenfaktor [b]:
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
9
3
28
nachher
8
8
9
3
28
3
3
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0
1
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
5
6
8
19
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
3
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
16
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
4
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
56
0,09
Gesamtkompensationsfläche aller
betrachteten Landschaftsbildeinheiten
in ha
13,88