Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 20:30
Aktualisiert
15.11.10, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
131/2010
Datum
Planungsamt
08.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
24.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
wird insofern geändert, dass auf den Grundstücken Gemarkung Schophoven, Flur 7, Flurstücke
367, 23, 371, 324 und 323 die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen für die ehemalige
Hochspannungsfreileitung gestrichen werden. Es werden überbaubare Flächen mit der Nutzung GE
ausgewiesen.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Es wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten während der öffentlichen Auslegung
unterrichten kann.
Begründung:
Durch das Gewerbegebiet Pier verlief auch die 220 KV Hochspannungsfreileitung, die letztes Jahr
tagebaubedingt verlegt worden ist. Mit dem Wegfall der Freileitung ist der hierfür ausgewiesene
Schutzbereich nicht mehr notwendig.
Zur besseren Ausnutzbarkeit der Grundstücke soll der Schutzbereich nun gelöscht und der
Bebauung freigegeben werden.
Die Planänderung wird in der Sitzung dargelegt und kann erörtert werden.
Beschlußvorlage 131/2010
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