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Vorlage (Bildung von Ausschüssen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Vorlage (Bildung von Ausschüssen) Vorlage (Bildung von Ausschüssen)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 01/2 10 24 07 12.06.2014 168/2014 Betreff Bildung von Ausschüssen Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Bildung folgender Ausschüsse: A) Pflichtausschüsse nach § 57 Abs. 2 GO NW: 1. Hauptausschuss (HA) 2. Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) B) Pflichtausschüsse nach sondergesetzlichen Vorschriften: 3. Jugendhilfeausschuss (JHA) 4. Wahlausschuss (WahlA) 5. Wahlprüfungsausschuss (WahlpA) C) Freiwillige Ausschüsse 6. Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus (KPTA) 7. Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) 8. Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU) 9. Schulausschuss (SchA) 10. Sportausschuss (SpA) 11. Sozialausschuss (SozA) 12. Vergabe- und Liegenschaftsausschuss (VgLA) 13. Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 X Nein Seite - 2 – Drucksache 168/2014 Erläuterungen: Rat ist verpflichtet, einen Hauptausschuss, einen Finanzausschuss, einen Rechnungsprüfungsausschuss, einen Jugendhilfeausschuss, einen Wahlausschuss und einen Wahlprüfungsausschuss zu bilden. Der Schulausschuss ist kein Pflichtausschuss mehr (§ 85 Schulgesetz NW). Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Er kann darüber hinaus die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen (§ 24 Abs. 1 Satz 3 GO NW). Der Rat der Stadt Brühl hat in § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bestimmt, dass der Hauptausschuss auch Beschwerdeausschuss ist. Die Bildung weiterer Ausschüsse liegt im Ermessen des Rates (§ 9 Abs. 1 Hauptsatzung). Die Ratsmitglieder haben sich im Vorfeld auf die Bildung der oben angegebenen Ausschüsse geeinigt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14