Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
01/2
10 24 07
12.06.2014
168/2014
Betreff
Bildung von Ausschüssen
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Bildung folgender Ausschüsse:
A) Pflichtausschüsse nach § 57 Abs. 2 GO NW:
1. Hauptausschuss (HA)
2. Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
B) Pflichtausschüsse nach sondergesetzlichen Vorschriften:
3. Jugendhilfeausschuss (JHA)
4. Wahlausschuss (WahlA)
5. Wahlprüfungsausschuss (WahlpA)
C) Freiwillige Ausschüsse
6. Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus (KPTA)
7. Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA)
8. Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU)
9. Schulausschuss (SchA)
10. Sportausschuss (SpA)
11. Sozialausschuss (SozA)
12. Vergabe- und Liegenschaftsausschuss (VgLA)
13. Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM)
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
X Nein
Seite - 2 –
Drucksache 168/2014
Erläuterungen:
Rat ist verpflichtet, einen Hauptausschuss, einen Finanzausschuss, einen Rechnungsprüfungsausschuss, einen Jugendhilfeausschuss, einen Wahlausschuss und
einen Wahlprüfungsausschuss zu bilden. Der Schulausschuss ist kein Pflichtausschuss mehr (§ 85 Schulgesetz NW).
Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Er kann darüber hinaus die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen (§ 24 Abs. 1 Satz 3 GO
NW). Der Rat der Stadt Brühl hat in § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bestimmt, dass der Hauptausschuss auch Beschwerdeausschuss ist.
Die Bildung weiterer Ausschüsse liegt im Ermessen des Rates (§ 9 Abs. 1 Hauptsatzung).
Die Ratsmitglieder haben sich im Vorfeld auf die Bildung der oben angegebenen Ausschüsse geeinigt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14