Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
33/2010
Datum
Planungsamt
10.03.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.03.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Errichtung eines Erdwalles zwischen Indemann und Lucherberg
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt ….
Begründung:
Der Antrag vom 08.03.2010 ist als Anlage beigefügt.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ hat sich der Rat der
Gemeinde Inden mit den einzelnen Belangen der ermöglichten Nutzungen auf dem Plateau der
Goltsteinkuppe auseinandergesetzt. Die zulässigen Lärmimmissionen der zukünftigen
Freizeiteinrichtungen sind im Schallimmissionstechnischen Fachbeitrag des Ingeniuerbüros IBK,
Alsdorf-Hoengen 07/09 ermittelt worden. Diese werden privatrechtlich durch die Gemeinde Inden
abgesichert. Aber auch die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass die
ankommenden Emissionen an schützenwerten Einrichtungen diese Vorgaben einhalten.
Der Abwägungsprozess zum Bebauungsplan legt dar, dass die Einrichtung von aktiven
Lärmschutzeinrichtungen zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung nicht erforderlich ist.
Dieses ist durch die jeweiligen Beschlüsse des Rates der Gemeinde Inden so bestätigt. Eine
Änderung der Sachlage liegt nicht vor.
Bei den evtl. anstehenden Einzelnachweisen, die bei zukünftiger Inanspruchnahme von Freizeitnutzungen zu führen sind, kann es sein, dass evtl. aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen zur
Einhaltung der vorgegebenen Kontingente bei manchen Nutzungen notwendig sind. Diese sind
dann aber durch den Betreiber einzurichten. Ein Schutz sicherheitshalber im Vorfeld durch die
Gemeinde Inden ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
Aus diesen Gründen kann der o.a. Antrag abgelehnt werden.