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Beschlussvorlage (ÖPP Verfahren Kindertagesstätten in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
20.09.12, 19:45
Aktualisiert
20.09.12, 19:45
Beschlussvorlage (ÖPP Verfahren Kindertagesstätten in Pulheim) Beschlussvorlage (ÖPP Verfahren Kindertagesstätten in Pulheim) Beschlussvorlage (ÖPP Verfahren Kindertagesstätten in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 310/2012 1. Ergänzung 19.09.2012 Aktenzeichen: II / 51 Vorlage Nr.: Verfasser/in: Herr Termath Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 25.09.2012 Betreff ÖPP Verfahren Kindertagesstätten in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 310/2012 1. Ergänzung . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat genehmigt die vorgelegte aktuelle Entwurfsplanung für die neuen Kindertagesstätten in der Albrecht-DürerStraße und der Pariser Straße, nimmt die dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter dem besonderen Aspekt des engen Zeitrahmens bis zum 01.08.2013 mit der Fortführung des Verfahrens auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 03.07.2012 (Vorlage 210/2012). Erläuterungen In seiner Sitzung am 03.07.2012 (Vorlage 210/2012) hat der Rat u.a. beschlossen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung einer Ausschreibung zur möglichen Umsetzung der ÖPP-Realisierung in den Varianten a und b sowie der Realisierung mit einem gemeinnützigen Träger. 2. Wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung ist, dass bei einer Überschreitung der Belastung des städt. Haushaltes durch die ÖPP-Variante über den Rahmen der kommunalen Eigenrealisierung hinaus, eine Aufhebung des Verfahrens erfolgt. Die durch das beauftragte Büro „Fischer-Consult“ erarbeitete Entwurfsplanung und die Kostenberechnungen für beide Einrichtungen wurden in der Projektgruppe zuletzt am 18.09.2012 weiter entwickelt. Die aktuellen Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen mit Stand vom 20.09.2012 sind als Anlage beigefügt und werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Die mit den beiden neuen Einrichtungen entstehenden Betreuungsplätze sind für die Erfüllung des Rechtsanspruches zwingend erforderlich. Mit Blick auf das äußerst knappe Zeitfenster bis zum 01.08.2013 empfiehlt die Verwaltung dem Rat die Beschlussfassung zu den Entwurfsplanungen, weist aber ausdrücklich auf die im Folgenden dargelegten Aspekte hin. Die Neubaumaßnahme der 4-gruppigen Kindertagesstätte im BP 94, Erfurter Str., war im Zuge der Planungsphase in die Kritik geraten, da diese Maßnahme mehrfach nachfinanziert werden musste. Ursächlich hierfür waren besondere Erschwernisse, die sich aus der Größe, des Zuschnitts und der Topographie des Baugrundstücks ergaben. Dieses ließ nur eine 2geschossige Bauweise mit einer Split-Level-Lösung zu und erforderte den Einbau eines Aufzugs. Sowohl die Bauausführung als auch die Ausstattungsstandards können als hochwertig bezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund wurden Gesamtbaukosten von rd. 1,77 Mio. € verursacht. Dem steht eine Netto-Grundrissfläche von 739 m² einschließlich Verkehrsflächen gegenüber. Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung den Auftrag erhalten, künftige Kita-Neubauten deutlich preiswerter abzuwickeln. Dies sollte insbesondere dadurch erreicht werden, dass künftige Baugrundstücke so vorgesehen werden, dass eine eingeschossige Bauweise ermöglicht wird. Zudem sollte eine modulare Systembauweise bevorzugt werden. Zum Projekt Albrecht-Dürer-Str. Der geplante Neubau einer ebenfalls 4-gruppigen Kita an der Albrecht-Dürer-Str. sollte ursprünglich im Wege der Eigenrealisierung durch das Immobilienmanagement abgewickelt werden. Als Grundlage der Planung wurde hierzu zunächst ein Raumbuch nach Angaben des Jugendamtes auf der Grundlage der Empfehlungen des Landesjugendamt aufgestellt. Vorlage Nr.: 310/2012 1. Ergänzung . Seite 3 / 3 Dieses sah eine Nettogrundrissfläche von 669 m² für die benötigen Räumlichkeiten vor. Hinzu kamen rechnerisch 207 m² für notwendige Verkehrsflächen. Insgesamt also 876 m² und damit bereits 137 m² größer als in der Erfurter Str. Die nunmehr vorliegende Neubauplanung sieht eine Nettogrundrissfläche für die Räumlichkeiten von 760,17 m² sowie 317,73 m² für Verkehrsflächen vor, insgesamt also 1.077,89 m² und damit rd. 339 m² größer als in der Erfurter Str. Der Mehrbedarf bei den Verkehrsflächen ist durch das im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entstandene Baufenster, das relativ lange Erschließungsflächen erfordert, größtenteils erzwungen worden. Die zusätzlichen Quadratmeter in den Räumlichkeiten sind im Vergleich zur Erfurter Str. offenbar dadurch entstanden, dass zusätzliche Räume eingeplant wurden (z.B. Kinderbuffet, Werkraum, Therapieraum) oder einzelne Räume größer geplant wurden (z.B. Mehrzweckraum für die Nutzung als Familienzentrum ). Diese vorgesehen Räume sind zwar im aktuellen Raumprogramm nicht enthalten, dienen aber auch der zukunftsorientierten Konzipierung der Einrichtung gemäß den Anforderungen die sich aus der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (Inclusion) ergeben. Hinsichtlich der Baukosten schließt die Kostenberechnung des Architekten mit einem Betrag von 1,75 Mio. €. Vor dem Hintergrund, dass eine modulare Holzrahmenbauweise in Ausführung durch einen Generalunternehmer vorgesehen ist, erscheint dieser Betrag im Vergleich zu den Baukosten der Kita Erfurter Straße sehr hoch kalkuliert worden zu sein und ist für das Immobilienmanagement ohne eine weitere eingehende Prüfung nicht nachvollziehbar. Unabhängig von der Beschlussfassung zur Entwurfsplanung wird bis zur Ausschreibung im ÖPP-Verfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes die Überprüfung der Kostenberechnung noch fortgesetzt werden. Unter Berücksichtigung des vorstehenden Sachverhalts würde eine weitere Reduzierung der geplanten Räumlichkeiten und die daraus folgenden Veränderungen in der Entwurfsplanung den Zeitpunkt der Ausschreibung und damit die Realisierung um bis zu 6 Wochen verzögern, da alle bisher erfolgten Planungsschritte und Kostenberechnungen überarbeitet werden müssten. Die Umsetzung dieser Planung lässt sich daher nur mit den äußerst engen zeitlichen Vorgaben rechtfertigen. Die Vorgabe den Bau bis August 2013 fertig zu stellen, lässt sich nach Einschätzung der Verwaltung ohnehin kaum noch einhalten und ist nur dann gewährleistet, wenn der vorgesehene Fristenplan unbedingt eingehalten wird (und selbst dann nur bei optimalen Bauverlauf ohne jegliche Verzögerung). Zum Projekt Pariser Str. Die Flächenbilanz in der Pariser Str. schließt mit einer Nettogrundrissfläche von insgesamt 1.002 m³ etwas günstiger ab, die vorstehenden Ausführungen gelten jedoch grundsätzlich entsprechend.