Daten
Kommune
Inden
Größe
23 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
25.06.10, 20:36
Aktualisiert
25.06.10, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
41/2010
Datum
-------------------------
25.03.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
09.06.2010
Rat
23.06.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Interkommunale Zusammenarbeit
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den nachfolgenden Sachstandsbericht zur Kenntnis und bittet den Bürgermeister,
die sich auf der Basis dieses Berichts – siehe hierzu insbesondere Abschnitt „c) Weiteres
Vorgehen“ – ergebenden Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Städten
und Gemeinden aktiv zu prüfen. Der Bürgermeister wird den Gemeinderat regelmäßig über
Kooperationsfortschritte unterrichten.
2. Die Gemeinde Inden beteiligt sich an einer Machbarkeitsstudie für die Themenbereiche Bauhof
und Gebäudemanagement. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2010 bereit zu
stellen.
Begründung:
a) Ausgangslage
Sich gravierend verschlechternde finanzielle Rahmenbedingungen in allen Städten und
Gemeinden des Kreises Düren sind Anlass genug, Fragen einer intensiveren Kooperation
zwischen den Verwaltungen aktiv zu prüfen. Denn: Die Optimierung von Geschäftsprozessen,
oft erst ermöglicht über die Chancen der informationstechnologischen Weiterentwicklung, der
Abbau zeit- und bearbeitungsintensiver Schnittstellen zwischen einzelnen Sachgebieten oder
ganzen Leistungseinheiten, der Wegfall von Doppel- und die Definition von eindeutigen
Zuständigkeiten, die Nutzung von gebündeltem Fachwissen an einer Stelle – all diese
Potenziale müssen nicht an den seit 1972 feststehenden Grenzen der Städte und Gemeinden
enden. Und auch die Herausforderungen des immer deutlicher spürbaren demografischen
Wandels sollten die Kommunen zur Überprüfung ihrer bisher wahrgenommenen Aufgaben und
Angebote und zur Bereitschaft einer engeren Vernetzung nutzen.
Dies haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden des Kreises Düren erkannt und über eine Grunddatenabfrage die Bereitschaft zu
einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit nicht in allgemeiner Form, sondern
aufgaben- bzw. produktbezogen abgefragt, an der sich 14 der 15 kreisangehörigen Kommunen
beteiligt haben. Dabei stellte sich eine unterschiedlich ausgeprägte Neigung,
Verwaltungsleistungen in Kooperation mit anderen Kommunen zu erledigen, heraus: Manche
Aufgaben eignen sich offensichtlich mehr als andere, sie in Zusammenarbeit mit Nachbarn zu
erledigen.
Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit:
Aufgabenbereich
Beihilfebearbeitung
Bezügeberechnung und -auszahlung
Zentrale Organisationsaufgaben
Aufgaben der Arbeitssicherheit
Datenverarbeitung (außerhalb KDVZ)
Kassen-/Vollstreckungsangelegenheiten
Aufgaben der Gefahrenabwehr
Gewerbe-/Gaststättenangelegenheiten
Wildschadenregulierung
Fischereiwesen
Aufgaben des Personenstandwesens
Planung und räumliche Entwicklung
Denkmalschutz
Bau-/Baubetriebshof
Gebäudemanagement (kaufmännisch)
Gebäudemanagement (technisch)
Gebäudemanagement (infrastrukturell)
Vollzeitverrechnete
Anzahl der zur
Stellenanteile für
Zusammenarbeit
diese Aufgabe in den
bereiten Städten und
kooperationsbereiten
Gemeinden
Kommunen
5
0,82
8
4,95
6
10,25
6
0,65
8
9,10
11
31,16
5
3,65
6
1,82
7
0,42
6
0,37
7
11,65
8
8,00
10
4,46
8
86,10
10
11,78
12
24,55
8
10,30
Ggf. fehlende Bereitschaft in einigen Aufgabenfeldern muss an dieser Stelle nicht bedeuten,
dass eine Kommune hier prinzipiell nicht kooperationswillig ist. Vielmehr ist in solchen Fällen
z.B. die bereits erfolgte Vergabe an private Dritte ein praktisches Hindernis, Aufgaben mit
kommunalen Nachbarn gemeinsam wahrzunehmen. Im Einzelfall kann sich die Vergabe von
Leistungen dabei durchaus wirtschaftlicher darstellen als eine praktizierte interkommunale
Zusammenarbeit.
b) Möglichkeiten und Grenzen interkommunaler Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit darf nicht zum Selbstzweck verkommen. Vielmehr machen
Kooperationen nur dort Sinn, wenn sie begünstigende Faktoren erfüllt sind, z.B.:
einheitlich eingesetzte Softwarelösungen (bei verwaltungsinternen Prozessen),
klare Definition über Kompetenzen und Zuständigkeiten sowie Aufbau und
Sicherstellung transparenter Leistungs- und Abrechnungsprozesse (ggf. nur herzustellen
durch anzupassende Organisationsstrukturen in den beteiligten Verwaltungen bzw.
(Aus-)gründung neuer Einheiten (z.B. Zweckverbände)),
räumliche Nähe (bei ortsnah zu erbringenden Verwaltungsleistungen).
Sofern alle Rand- und Rahmenbedingungen erfüllt werden, führt der Aufbau interkommunaler
Strukturen für die beteiligten Städten und Gemeinden oft zu einer verbesserten
Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Entlastung der Haushalte.
Beschlußvorlage 41/2010
Seite 2
Aber selbst dort, wo aus verschiedenen Gründen eine gemeinsame Leistungserbringung
ausscheidet, bietet sich eine zunehmende Vernetzung der Städte und Gemeinden an, um die
Produktivität und Wirtschaftlichkeit des eigenen Verwaltungshandelns benchmarkorientiert mit
den Leistungen anderer Rathäuser messen und – hierauf aufbauend – die Effektivität des
eigenen Verwaltungshandelns steuern zu können.
c) Weiteres Vorgehen
Gelegentlich werden Ansätze zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit mit der
Sorge des Verlusts kommunaler Eigenständigkeit konfrontiert. Auch die Befürchtung, der
eigene Einfluss (und damit Steuerungsqualität) nehme bei Aufgabenwahrnehmung mit
mehreren Partnern ab, ist gelegentlich (und zwar auf allen Ebenen) wahrzunehmen.
Daher ist es bei der Verabredung erster Verwaltungskooperationen wichtig, dass diese
Pilotprojekte „funktionieren“. Würden erste Ansätze scheitern, wäre dies mit einer – auf jeden
Fall zu vermeidenden – schlechten Signalwirkung für zukünftige Kooperationsfelder
verbunden. Daher empfehlen die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen
Kommunen nicht, die für interkommunale Zusammenarbeit breitest möglichen Aufgabenfelder
(beispielsweise die Zusammenlegung von Bauhöfen, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung
von immobilienbewirtschaftenden Managementstrukturen, die Zusammenarbeit im Kassenund/oder im Personenstandswesen) zuvorderst anzugehen.
Sinnvoller erscheint vielmehr, zunächst „im Kleinen“ den Aufbau und die Funktionsweise
interkommunaler Zusammenarbeit auszutesten. In Betracht kommen könnten da z.B.:
Aufgaben öffentlich-rechtlicher Art, die dem Grunde nach für eine Übertragung an
private Dritte nicht in Betracht kommen (z.B. Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten,
Fischereiwesen, Wildschadenregulierung, Denkmalschutz);
Aufgaben in der inneren Verwaltung, die auch privaten Dritten übertragen werden
könnten, die alternativ jedoch interkommunal erledigt werden können (z.B.
Beihilfebearbeitung, Bezügeberechnung/-auszahlung, Arbeitssicherheit);
Organisation Kommunengrenzen übergreifender Dienstleistungsstrukturen (z.B.
Sicherstellung von Bereitschaftsdiensten, gemeinsame Telefonzentralen („Call-Center“).
Auf der Basis dieser (und vergleichbarer) Themenfelder werden die Bürgermeisterin und die
Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden kurzfristig und mit dem Ziel, sich
für interkommunale Zusammenarbeit eignende Handlungsfelder zu ermitteln und die
rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Verwaltungskooperationen zu schaffen,
den Dialog mit den Verwaltungen der jeweiligen Nachbarkommunen aufnehmen. Der
Rückenwind der sich aus diesen „kleinen“ Aufgabenfeldern relativ problemlos darstellenden
Zusammenarbeit sollte in einem zweiten Schritt dazu genutzt werden, dann auch „im Großen“,
z.B. durch den Aufbau von Gemeindekassenverbänden, die Gründung gemeinsamer
Baubetriebshöfe etc. eine engere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen zu etablieren.
Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind
jedenfalls zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit und verstehen diese nicht als Gefahr, in
einzelnen Themenfeldern die kommunale Eigenständigkeit zu verlieren, sondern vielmehr als
Chance, die sich aus Kooperationen ergebenden Effizienzgewinne in Zeiten knapper Kassen zur
Sicherstellung der jeweils eigenen Selbstständigkeit zu nutzen.
Beschlußvorlage 41/2010
Seite 3
d) Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Auf Grundlage der Grunddatenabfrage auf Bürgermeisterebene wurden die Gespräche bzgl.
der verstärkten Aufgabenerledigung in nterkommmunaler Zusammenarbeit intensiviert.
Die Bürgermeister der Kommunen Aldenhoven, Jülich, Langerwehe, Linnich, Merzenich,
Niederzier, Titz und Inden beabsichtigen, eine Machbarkeitsstudie unter Beteiligung eines
externen Beratungsunternehmens für die Bereiche Bauhof und Gebäudemanagement in
Auftrag zu geben, um die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen
einzelnen Kommunen auszuloten.
Die Beratungsfirma hat hereits im Rahmen eines nordrhein-westfälischen Modellprojektes
Erfahrungen gesammelt und wurde diesbezüglich bei einer EU-weiten Ausschreibung, an
der sich ca. 50 Beratungsfirmen beteiligt hatten, ausgewählt.
Über die Inhalte und Vorgehensweise bzgl. der Machbarkeitsstudie wurden die Räte am
25.05.2010 auf einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Inden/Altdorf informiert.
Den Kommunen liegt nunmehr ein konkretes Angebot zur Erstellung der aufgezeigten
Machbarkeitsstudie vor. Das Honorar zwischen den beteiligten Kommunen verteilt sich wie
folgt:
• 50 % für alle Kommunen gleich
• 25 % nach Fläche der Kommune
• 25 % nach Einwohnerzahl der Kommunen
Für die Gemeinde Inden entstehen Kosten in Höhe von rd. 9.000 €.
Die erforderlichen Finanzmittel sollen nunmehr im Vorgriff auf den Haushalt bereitgestellt
werden, um kurzfristig mit dem Projekt beginnen und schnellstmöglich das Ergebnis der
Machbarkeitsstudie aufzeigen zu können. Es ist unter den Beteiligten beabsichtigt, den
Auftrag kurzfristig zu erteilen.
Über das Zustandkommen und den Verlauf des Projektes wird turnusmäßig berichtet.
Beschlußvorlage 41/2010
Seite 4