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Beschlussvorlage (Abfallentsorgung Einführung von Laubsäcken für die Bioabfuhr Erhöhung der Grünabfuhrtermine Einführung von 770-l Sammelgefäßen für die Restmüll- und Bioabfuhr)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Beschlussvorlage (Abfallentsorgung
Einführung von Laubsäcken für die Bioabfuhr
Erhöhung der Grünabfuhrtermine 
Einführung von 770-l Sammelgefäßen für die Restmüll- und Bioabfuhr) Beschlussvorlage (Abfallentsorgung
Einführung von Laubsäcken für die Bioabfuhr
Erhöhung der Grünabfuhrtermine 
Einführung von 770-l Sammelgefäßen für die Restmüll- und Bioabfuhr)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 70 20 04 / Xho. 09.09.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 30.09.2010 TOP Ein Ja Nein 85/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: Abfallentsorgung 1. Einführung von Laubsäcken für die Bioabfuhr 2. Erhöhung der Grünabfuhrtermine 3. Einführung von 770-l Sammelgefäßen für die Restmüll- und Bioabfuhr Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss stimmt der Einführung von gebührenpflichtigen Laubsäcken als Beistellsäcke zur Biotonne zum 01.01.2011 zu. Die RegioEntsorgung AöR wird beauftragt, im Frühsommer 2011 eine Kontrolle aller von der Bioabfuhr befreiten Grundstücke durchzuführen. 2. Die Termine für die Grünabfuhr werden um eine Abfuhr erhöht. 3. Der Einführung von 770-l Sammelgefäßen für die Restmüll- und die Bioabfuhr zum 01.01.2011 wird zugestimmt. Begründung: Zu 1. In der Gemeinde Inden stehen den Bürgen für die Bio- und Grünabfallentsorgung drei Alternativen zur Wahl: a) Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang durch vollständige Eigenkompostierung. b) Die teilweise Befreiung durch Teilnahme an einer Biogemeinschaft für benachbarte Grundstücke. c) Die Nutzung einer gebührenpflichtigen Biotonne mit freier Wahl des Behältervolumens bei 14-tägiger Abfuhr. In der Gebühr der Biotonne ist die Nutzung von acht Grünabfuhren enthalten, deren Termine auf die Frühjahrs- und Herbstmonate verteilt sind. Durch die Einführung eines gebührenpflichtigen Beistellsackes (Laubsack) für mehr anfallende Mengen außerhalb der Bio- und Grünabfuhr kann dieses Entsorgungsangebot mit geringem Aufwand erweitert werden. Die Laubsäcke bieten den Nutzern der Biotonnen die Möglichkeit, Schnitt- und Pflegemaßnahmen im Garten nach eigenem Zeitplan durchzuführen und größere Schnittmengen nicht über Wochen zwischenlagern zu müssen. Der Vertrieb der Laubsäcke kann analog der Beistellsäcke für Restmüll über die bewährten Verkaufsstellen erfolgen. Die Säcke sollten ausschließlich im Zusammenhang mit der Biotonne genutzt werden können, denn wer sein Grundstück von der Bioabfuhr hat befreien lassen, der hat sich zur vollständigen Eigenkompostierung verpflichtet. Die Zuständigkeit für Einhaltung der Befreiungsgründe liegt bei der RegioEntsorgung AöR. Eine Kontrolle aller befreiten Grundstücke im Jahr 2011 durch die RegioE. ist aufgrund der vermehrt vorkommenden wilden Ablagerungen an Wald- und Wegrändern sowie in Friedhofsgruben angeraten. Zu 2. Bisher werden jährlich 8 Grünabfuhren durchgeführt. Für die in den Sommermonaten anfallenden Mengen Heckenschnitt erscheint es jedoch sinnvoll, eine zusätzliche Abfuhr im Spätsommer durchzuführen. Die Kosten für diese zusätzliche Abfuhr belaufen sich auf rund 2.000,00 €, was einem Gebührenanteil von etwa 1,00 – 1,50 € je 120-l-Biotonne pro Jahr entspricht. Zu 3. Zum Verbandsgebiet der RegioEntsorgung gehören eine Anzahl von Kommunen mit hoher Bevölkerungsdichte und größeren Wohneinheiten. Um die große Lücke zwischen den 240-l und den 1,1-cbm Sammelgefäßen zu schließen, kommt aus den Reihen dieser Kommunen der Vorschlag zur Einführung des 770-l Sammelgefäßes. Diese Gefäße sind baugleich den 1,1 cbm-Containern, jedoch etwas schmaler. Zur Vereinheitlichung der Erfassungssysteme im gesamten Verbandsgebiet der RegioEntsorgung sollte die Gemeinde Inden sich diesem Wunsch anschließen. Beschlußvorlage 85/2010 Seite 2