Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
70 20 04 / Xho.
09.09.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
30.09.2010
TOP Ein Ja
Nein
85/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Abfallentsorgung
1. Einführung von Laubsäcken für die Bioabfuhr
2. Erhöhung der Grünabfuhrtermine
3. Einführung von 770-l Sammelgefäßen für die Restmüll- und Bioabfuhr
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss stimmt der Einführung von gebührenpflichtigen Laubsäcken als
Beistellsäcke zur Biotonne zum 01.01.2011 zu.
Die RegioEntsorgung AöR wird beauftragt, im Frühsommer 2011 eine Kontrolle aller von
der Bioabfuhr befreiten Grundstücke durchzuführen.
2.
Die Termine für die Grünabfuhr werden um eine Abfuhr erhöht.
3.
Der Einführung von 770-l Sammelgefäßen für die Restmüll- und die Bioabfuhr zum
01.01.2011 wird zugestimmt.
Begründung:
Zu 1.
In der Gemeinde Inden stehen den Bürgen für die Bio- und Grünabfallentsorgung drei Alternativen
zur Wahl:
a) Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang durch vollständige
Eigenkompostierung.
b) Die teilweise Befreiung durch Teilnahme an einer Biogemeinschaft für benachbarte
Grundstücke.
c) Die Nutzung einer gebührenpflichtigen Biotonne mit freier Wahl des Behältervolumens bei
14-tägiger Abfuhr. In der Gebühr der Biotonne ist die Nutzung von acht Grünabfuhren
enthalten, deren Termine auf die Frühjahrs- und Herbstmonate verteilt sind.
Durch die Einführung eines gebührenpflichtigen Beistellsackes (Laubsack) für mehr anfallende
Mengen außerhalb der Bio- und Grünabfuhr kann dieses Entsorgungsangebot mit geringem
Aufwand erweitert werden. Die Laubsäcke bieten den Nutzern der Biotonnen die Möglichkeit,
Schnitt- und Pflegemaßnahmen im Garten nach eigenem Zeitplan durchzuführen und größere
Schnittmengen nicht über Wochen zwischenlagern zu müssen.
Der Vertrieb der Laubsäcke kann analog der Beistellsäcke für Restmüll über die bewährten
Verkaufsstellen erfolgen.
Die Säcke sollten ausschließlich im Zusammenhang mit der Biotonne genutzt werden können, denn
wer sein Grundstück von der Bioabfuhr hat befreien lassen, der hat sich zur vollständigen
Eigenkompostierung verpflichtet. Die Zuständigkeit für Einhaltung der Befreiungsgründe liegt bei
der RegioEntsorgung AöR. Eine Kontrolle aller befreiten Grundstücke im Jahr 2011 durch die
RegioE. ist aufgrund der vermehrt vorkommenden wilden Ablagerungen an Wald- und Wegrändern
sowie in Friedhofsgruben angeraten.
Zu 2.
Bisher werden jährlich 8 Grünabfuhren durchgeführt. Für die in den Sommermonaten anfallenden
Mengen Heckenschnitt erscheint es jedoch sinnvoll, eine zusätzliche Abfuhr im Spätsommer
durchzuführen. Die Kosten für diese zusätzliche Abfuhr belaufen sich auf rund 2.000,00 €, was
einem Gebührenanteil von etwa 1,00 – 1,50 € je 120-l-Biotonne pro Jahr entspricht.
Zu 3.
Zum Verbandsgebiet der RegioEntsorgung gehören eine Anzahl von Kommunen mit hoher
Bevölkerungsdichte und größeren Wohneinheiten. Um die große Lücke zwischen den 240-l und den
1,1-cbm Sammelgefäßen zu schließen, kommt aus den Reihen dieser Kommunen der Vorschlag zur
Einführung des 770-l Sammelgefäßes. Diese Gefäße sind baugleich den 1,1 cbm-Containern,
jedoch etwas schmaler.
Zur Vereinheitlichung der Erfassungssysteme im gesamten Verbandsgebiet der RegioEntsorgung
sollte die Gemeinde Inden sich diesem Wunsch anschließen.
Beschlußvorlage 85/2010
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