Daten
Kommune
Kerpen
Größe
355 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
04.09.15, 11:44
Aktualisiert
04.09.15, 11:44
Stichworte
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KOLPINGSTADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
TOP
Städtepartnerschaft und Tourismus
Sachbearbeiter/in: Elisabeth Schmies
Drs.-Nr.: 192.15
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
10.08.2015
Bemerkungen
15.09.2015
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Städtische Grillhütten in Kerpen
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt
die vorgeschlagenen Übertragungen der Grillhütten an Dritte
die vorgeschlagene Erhöhung der Nutzungsgebühren
durchzuführen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Schmies
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Schaaf
Kämmerer
Bürgermeisterin
Abt. 10.1
Ratsbüro
Sieburg
Nimtz
Begründung:
Die Kolpingstadt Kerpen unterhält im Stadtgebiet Kerpen 5 Grillhütten (Götzenkirchen, Manheim,
Blatzheim, Sindorf/Horrem und Kerpen).
Aufgrund des defizitären Haushaltes, enthält der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 ein
gemeinsam mit dem Bund für Steuerzahler entwickeltes Maßnahmenpaket, mit für die Grillhütten
folgendem Hinweis: “Aufgrund der tw. geringen Auslastung und der Schäden durch
Vandalismus sollen die Grillplätze mit einem ungünstigen Verhältnis von
Gebühreneinnahmen und Unterhaltskosten geschlossen werden oder
Dritten (z.B. Vereinen) zur Übernahme übergeben werden. Die Zahl der
städtischen Grillplätze soll ab 2016 auf die Hälfte reduziert werden.“
Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Städten und
Gemeinden im Haushaltsicherungsverfahren, „im Einzelnen zu prüfen, ob sie freiwillige Leistungen
aufgeben können“.
Diese Empfehlungen, sowie eine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 14.04.2015, nimmt die
Verwaltung zum Anlass die Bewirtschaftung der Grillhütten durch die Verwaltung auf den
Prüfstand zu stellen und einen Situationsbericht (Kosten-Nutzen) ab 2012 über die Grillhütten zu
fertigen.
1.
Grillhütte Götzenkirchen
Seit 2012 konnte der Grillplatz Götzenkirchen, aufgrund ständiger Zerstörung und trotz aller
Bemühungen, wie dem Neuaufbau der Grillhütte durch die Aktion des „RWE - Aktiv vor Ort“, nicht
wieder in die Vermietung genommen werden. Im HFA vom 05.05.2015 wurde auf Antrag der SPD
einstimmig der Abriss der Grillhütte beschlossen. Somit ist keine weitere Vermietung möglich.
2.
Grillhütte Manheim
Bei Ortsbegehungen, gemeinsam mit dem Baubetriebshof, gab es regelmäßig Beanstandungen
am Mobiliar, am gemauerten Grill außen sowie an den Grillrosten, die in der Regel durch
Eigeninitiative, Reparaturen und Austausch behoben wurden, um eine weitere Vermietung möglich
zu machen.
Laut Aussage des Hüttenwartes wird die Nutzung der Grillhütte (durchschnittlich 15 Vermietungen
pro Saison) zukünftig weiter zurückgehen. Zum einen, weil durch den Braunkohleabbau die direkte
Verbindung zwischen Manheim und Bedburg / Elsdorf gekappt wurde und somit aus den
Nachbarkommunen keine Anmietungen mehr zu erwarten sind und zum anderen, weil die
Umsiedlung Manheims weiter fortschreiten wird und somit von dort ebenfalls weniger Nutzungen
zu erwarten sind.
Übersicht (inkl. Inn. Verrechnung von Grünflächenpflege, Entsorgung Abfall und Unrat etc.)
Jahr
2012
Anzahl
Vermietungen
17
2013
15
375,00 €
2014
13
325,00 €
Gesamt
45
1.125,00 €
Beschlussvorlage 192.15
Einnahmen
425,00 €
Ausgaben
571,20 €
158,00 €
1.332,43 €
605,49 €
392,70 €
2.010,60 €
572,89 €
756,35 €
6.399,66 €
Grund
mobile Toilette
Reparatur Grillrost
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
mobile Toilette
neuer Grillrost
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
mobile Toilette
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
Seite 2
Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bei dieser Grillhütte macht deutlich, dass
die Ausgaben für die Grillhütte die Einnahmen fast um das 6- fache übersteigen. Um möglichen
Mietern auch zukünftig einen ordentlichen Grillplatz anbieten zu können, müsste erneut in die
Ausstattung des Grillplatzes investiert werden, was sich bei einer zu erwartenden, noch
niedrigeren Auslastung als bisher, nicht lohnt.
Aus wirtschaftlichen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Hütte nach Beendigung dieser
Grillsaison zurückzubauen und aus der Vermietung herauszunehmen.
3.
Grillhütte Blatzheim
Bei Ortsbegehungen, gemeinsam mit dem Baubetriebshof, gab es regelmäßig Beanstandungen
an Grillhütte, Wegepflasterung oder dem Mobiliar, die dann auch behoben wurden und sich somit
in den Ausgaben niederschlagen.
Übersicht (inkl. Inn. Verrechnung von Grünflächenpflege, Entsorgung Abfall und Unrat etc.)
Jahr
2012
Anzahl Verm.
12
Einnahmen
285,00 €
2013
19
475,00 €
2014
15
375,00 €
Gesamt
46
1.135,00 €
Ausgaben
571,20 €
650,16 €
4.236,13 €
3.066,58 €
605,49 €
291,55 €
3.418,55 €
572,89 €
2.983,40 €
16.395,95 €
Grund
mobile Toilette
neuer Grillrost
Dachreparatur (Bauhof + ext. Rg.)
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
mobile Toilette
Wartung Blitzschutz
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
mobile Toilette
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben macht deutlich, dass die Ausgaben
für diese Grillhütte, die Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen. Auch in 2015 sind bereits
Kosten für Reparaturen angefallen, die allerdings noch nicht beziffert sind. Diese Grillhütte weist
das mit Abstand größte Defizit aus.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Übergabe der Grillhütte an „Dritte“ zu überprüfen und
gegebenenfalls durchzuführen.
Diesbezüglich wurden bereits erste Gespräche mit dem kommissarischen Hüttenwart und dem
Ortsvorsteher geführt.
4.
Grillhütte Kerpen
Die Grillhütte am Gymnasium Kerpen wurde im Zuge des Baus des neuen Hallenbades versetzt,
erneuert und mit einem Stabgitterzaun umzäunt, der sich als ein guter Schutz erwiesen hat. Die
Mieter dieser Grillhütte können die Toiletten des angrenzenden Gymnasiums nutzen, somit
entstehen bei diesem Grillplatz keine Kosten für eine mobile Toilette.
Übersicht (inkl. Inn. Verrechnung von Grünflächenpflege, Entsorgung Abfall und Unrat etc.)
Jahr
2012
2013
Anzahl Verm.
14
21
2014
Gesamt
25
60
Einnahmen
490,00 €
735,00 €
875,00 €
2.100,00 €
Ausgaben
698,74 €
65,45 €
291,55 €
502,50 €
905,00 €
2.463,24 €
Grund
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
Wartung
Wartung Blitzschutz
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
Die Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben zeigt, dass die Ausgaben die Einnahmen bei
dieser Grillhütte nur geringfügig übersteigen. Dies ist allerdings nur darauf zurückzuführen,
Beschlussvorlage 192.15
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dass bei diesem Grillplatz keine Kosten für die Anmietung einer mobilen Toilette anfallen.
Auch hier schlägt die Verwaltung vor, eine Übergabe der Grillhütte an „Dritte“ zu überprüfen und
gegebenenfalls durchzuführen.
5.
Grillhütte Horrem/Sindorf
Dieser Grillplatz ist, ebenso wie der am Gymnasium Kerpen, mit einem Stabgitterzaun umzäunt.
Übersicht (inkl. Inn. Verrechnung von Grünflächenpflege, Entsorgung Abfall und Unrat etc.)
Jahr
2012
2013
Anzahl Verm.
41
44
Einnahmen
1.435,00 €
1.540,00 €
2014
39
1.365,00 €
Gesamt
124
4.340,00 €
Ausgaben
571,20 €
605,49 €
291,55 €
62,20 €
572,89 €
24,09 €
266,62 €
745,00 €
3.139,04€
Grund
mobile Toilette
mobile Toilette
Wartung Blitzschutz
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
mobile Toilette
Kleinmaterial für Reparaturen
Kleinmaterial für Reparaturen
Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof
Die Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben zeigt, dass die Einnahmen die Ausgaben bei
dieser Grillhütte übersteigen. Die Grillhütte Sindorf/Horrem ist somit die Einzige, die eine positive
Bilanz aufweist.
Dennoch schlägt die Verwaltung auch für diese Hütte vor, eine Übergabe an „Dritte“ zu
überprüfen und gegebenenfalls durchzuführen, denn auch bei dieser Hütte können, durch nur
eine unerwartete Reparatur, die Ausgaben schnell die Einnahmen übersteigen.
Tabellarische Gesamtübersicht der Einnahmen / Ausgaben aller Grillhütten:
Jahr
2012
2013
2014
Gesamt
Jahr
2012
2013
2014
Gesamt
Manheim
425,00 €
375,00 €
325,00 €
1.125,00 €
Gesamtübersicht Einnahmen
aus Vermietung der Grillhütten
Blatzheim
Kerpen
285,00 €
490,00 €
475,00 €
735,00 €
375,00 €
875,00 €
1.135,00 €
2.100,00 €
Sindorf
1.435,00 €
1.540,00 €
1.365,00 €
4.340,00 €
Gesamtübersicht Ausgaben
für mobile Toiletten, Wartung, Reparaturen, Ersatzteile, Interne Verrechnungen
Manheim
Blatzheim
Kerpen
Sindorf
2.061,63 €
8.524,07 €
698,74 €
571,20 €
3.008,79 €
4.315,59 €
859,50 €
959,24 €
1.329,24 €
3.556,29 €
905,00 €
1.608,60 €
6.399,66 €
16.395,95 €
2.463,24 €
3.139,04 €
Gesamt
2.635,00 €
3.125,00 €
2.940,00 €
8.700,00 €
Gesamt
11.855,64 €
9.143,12 €
7.399,13 €
28.397,89 €
Gesamtausgaben inkl. Innere Verrechnungen
abzgl. Gesamteinnahmen
Mehrausgaben für die Jahre 2012 – 2014
=
28.397,89 €
8.700,00 €
19.697,89 €
Unterdeckung pro Jahr
=
6.565,96 €
Um diese Unterdeckung aufzufangen, müssten die Nutzungsgebühren, bei ca. 90 Vermietungen
(alle Grillhütten) pro Jahr, um ca. 73 € auf 113 € / 123 € erhöht werden (ohne in der Erhöhung
einen Anteil für die Hüttenwarte zu berechnen).
Stellt man die gleiche Berechnung an, ohne die Kosten durch die „Innere Verrechnungen“ zu
berücksichtigen (Gesamtausgaben „Innere Verrechnungen“ für die Jahre 2012 – 2014 betragen
16.481,35 €), so ergibt sich Folgendes:
Beschlussvorlage 192.15
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Gesamtausgaben exklusive „Innere Verrechnungen“
abzgl. Gesamteinnahmen
Mehrausgaben für die Jahre 2012 – 2014
=
11.916,54 €
8.700,00 €
3.216,54 €
Unterdeckung pro Jahr
=
1.072,18 €
Um diese Unterdeckung durch eine Erhöhung der Nutzungsgebühren aufzufangen, müssten die
Nutzungsgebühren bei ca. 90 Vermietungen (alle Grillhütten) pro Jahr um ca. 12 € auf 52 € / 62 €
erhöht werden (ohne in der Erhöhung einen Anteil für die Hüttenwarte zu berechnen),
Da die Nutzungsgebühren, für die Anmietung eines Grillplatzes in Kerpen, im Vergleich zu
anderen Kommunen des Rhein – Erft – Kreises, bereits im oberen Segment liegen, schlägt die
Verwaltung vor, die seit 2012 gültigen Nutzungsgebühren ab 2016 - bis zu einer endgültigen
Übergabe an Dritte – maßvoll anzuheben.
Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Nutzungsgebühren um 15,00 € je Vermietung vor
(10,00 € Stadt und 5,00 € Anteil für Hüttenwarte). (Anlage 1)
Zum Vergleich - Nutzungsgebühren Nachbarkommunen:
Bergheim: Nutzungsgebühr = 30,00 €
Frechen:
Nutzungsgebühr = 40,00 € Mo. – Do.
Nutzungsgebühr = 60,00 € Fr. – So. u. am Tag vor u. an gesetzl. Feiertagen
Elsdorf:
Nutzungsgebühr = 40,00 €
Da in Elsdorf, ähnlich wie in Kerpen die Grillhütte ein Zuschussgeschäft war, hat die
Stadt Elsdorf ihre Hütte bereits an Dritte (Feuerwehr) übertragen.
Ergänzende Informationen (Anlage 2)
Anzumerken ist, dass alle Hüttenwarte anfallende kleinere Reparaturen selber durchführen, neben
ihren Aufgaben der Terminverwaltung, der ordnungsgemäßen Übergabe der Grillhütten an Mieter
etc. Die Reparaturen, die die Hüttenwarte selber durchführen, können in den meisten Fällen ohne
Kosten für die Stadt Kerpen durchgeführt werden. Ausnahmen sind natürlich dort zu verzeichnen,
wo für die Reparaturen Material wie z. B. kleine Ersatzteile oder Farbe benötigt wird. Für ihre
Tätigkeit erhalten die Hüttenwarte zurzeit pro Vermietung einen Anteil von 15,00 € an den
Nutzungsgebühren, die, je nach Ausstattung der Grillplatzes, 40,00 € bzw. 50,00 € betragen.
Bei der Nutzung durch Mieter sind der Verwaltung keine Beschwerden über einen nicht
ordnungsgemäßen Zustand der Grillplätze bekannt. Die Übergabe nach einer Vermietung erfolgt
persönlich, evtl. Beanstandungen werden dabei sofort geklärt. Die Kaution in Höhe von 50,00 € ist
ausreichend.
Befindet sich eine Grillhütte in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand, so handelt es sich in der
Regel nicht um Schäden oder Beanstandungen verursacht durch namentlich bekannte Mieter,
sondern um Schäden, verursacht durch nächtliche, nicht bekannte „Besucher“.
Vandalismusschäden, wie massive Verunreinigung mit Glas und Abfall jeglicher Art,
Brandschäden oder Zerstörungsschäden an Mobiliar, Grill und Hütte sind vor allem - ständig und
regelmäßig - an der Grillhütte Götzenkirchen entstanden. Die Verursacher von
Vandalismusschäden sind, trotz nächtlicher Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt, nicht
festzustellen. Je nach Schaden wurden und werden diese entweder durch den Hüttenwart, den
Baubetriebshof oder Fremdfirmen behoben. Die Kosten für die Behebung der entstandenen
Schäden sind, da Verursacher „unbekannt“, nicht „einzutreiben“ und von der Stadt zu tragen.
Die Ergebnisse der Ausführungen der Verwaltung zeigen deutlich, dass es sich, bis auf die
Grillhütte in Horrem/Sindorf, bei allen zurzeit in der Vermietung befindlichen Grillhütten der
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Kolpingstadt Kerpen um defizitäre Grillhütten handelt.
Ab dem 28.08.2015 wird die Grillhütte Manheim – Neu zusätzlich in die Obhut der Kolpingstadt
Kerpen übergeben. Erfahrungswerte über Einnahmen und Ausgaben liegen hier natürlich noch
nicht vor.
In Bezug auf Vandalismusschäden hat die Verwaltung jedoch grundsätzlich die Erfahrung
gemacht, dass diesen vorgebeugt werden können, wenn die Grillhütte eine geschlossene Hütte
ist, wenn vor der Grillhütte kein zusätzliches fest installiertes Mobiliar steht und, wenn der Grillplatz
mit einem Stabgitterzaun umzäunt ist.
Um zukünftigen Schäden vorzubeugen, sollten diese Erfahrungen berücksichtigt werden.
Gemeinsam mit dem Hüttenwart für die neue Grillhütte und in Abstimmung mit der Ortsvorsteherin
hat die Verwaltung die bestehende Nutzungsordnung und den Mietvertrag für die Kerpener
Grillhütten auf die besondere Situation der neuen Grillhütte angepasst. Als Toilette steht den
Nutzern dieser Grillhütte die Toilettenanlage am Friedhof zur Verfügung. Hier bleibt abzuwarten,
ob diese Alternative sich bewährt, oder ob für diesen Grillplatz eine mobile Toilette angemietet
werden muss.
Auch, wenn der Stadt für diesen Grillplatz noch keine Kosten entstanden sind, soll auch hier eine
Übertragung an „Dritte“ überprüft und gegebenenfalls durchgeführt werden.
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