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Beschlussvorlage (Städtische Grillhütten in Kerpen hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
355 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
04.09.15, 11:44
Aktualisiert
04.09.15, 11:44
Beschlussvorlage (Städtische Grillhütten in Kerpen
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Städtische Grillhütten in Kerpen
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Städtische Grillhütten in Kerpen
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, TOP Städtepartnerschaft und Tourismus Sachbearbeiter/in: Elisabeth Schmies Drs.-Nr.: 192.15 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 10.08.2015 Bemerkungen 15.09.2015 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Städtische Grillhütten in Kerpen hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagenen Übertragungen der Grillhütten an Dritte die vorgeschlagene Erhöhung der Nutzungsgebühren durchzuführen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Schmies Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Schaaf Kämmerer Bürgermeisterin Abt. 10.1 Ratsbüro Sieburg Nimtz Begründung: Die Kolpingstadt Kerpen unterhält im Stadtgebiet Kerpen 5 Grillhütten (Götzenkirchen, Manheim, Blatzheim, Sindorf/Horrem und Kerpen). Aufgrund des defizitären Haushaltes, enthält der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 ein gemeinsam mit dem Bund für Steuerzahler entwickeltes Maßnahmenpaket, mit für die Grillhütten folgendem Hinweis: “Aufgrund der tw. geringen Auslastung und der Schäden durch Vandalismus sollen die Grillplätze mit einem ungünstigen Verhältnis von Gebühreneinnahmen und Unterhaltskosten geschlossen werden oder Dritten (z.B. Vereinen) zur Übernahme übergeben werden. Die Zahl der städtischen Grillplätze soll ab 2016 auf die Hälfte reduziert werden.“ Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Städten und Gemeinden im Haushaltsicherungsverfahren, „im Einzelnen zu prüfen, ob sie freiwillige Leistungen aufgeben können“. Diese Empfehlungen, sowie eine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 14.04.2015, nimmt die Verwaltung zum Anlass die Bewirtschaftung der Grillhütten durch die Verwaltung auf den Prüfstand zu stellen und einen Situationsbericht (Kosten-Nutzen) ab 2012 über die Grillhütten zu fertigen. 1. Grillhütte Götzenkirchen Seit 2012 konnte der Grillplatz Götzenkirchen, aufgrund ständiger Zerstörung und trotz aller Bemühungen, wie dem Neuaufbau der Grillhütte durch die Aktion des „RWE - Aktiv vor Ort“, nicht wieder in die Vermietung genommen werden. Im HFA vom 05.05.2015 wurde auf Antrag der SPD einstimmig der Abriss der Grillhütte beschlossen. Somit ist keine weitere Vermietung möglich. 2. Grillhütte Manheim Bei Ortsbegehungen, gemeinsam mit dem Baubetriebshof, gab es regelmäßig Beanstandungen am Mobiliar, am gemauerten Grill außen sowie an den Grillrosten, die in der Regel durch Eigeninitiative, Reparaturen und Austausch behoben wurden, um eine weitere Vermietung möglich zu machen. Laut Aussage des Hüttenwartes wird die Nutzung der Grillhütte (durchschnittlich 15 Vermietungen pro Saison) zukünftig weiter zurückgehen. Zum einen, weil durch den Braunkohleabbau die direkte Verbindung zwischen Manheim und Bedburg / Elsdorf gekappt wurde und somit aus den Nachbarkommunen keine Anmietungen mehr zu erwarten sind und zum anderen, weil die Umsiedlung Manheims weiter fortschreiten wird und somit von dort ebenfalls weniger Nutzungen zu erwarten sind. Übersicht (inkl. Inn. Verrechnung von Grünflächenpflege, Entsorgung Abfall und Unrat etc.) Jahr 2012 Anzahl Vermietungen 17 2013 15 375,00 € 2014 13 325,00 € Gesamt 45 1.125,00 € Beschlussvorlage 192.15 Einnahmen 425,00 € Ausgaben 571,20 € 158,00 € 1.332,43 € 605,49 € 392,70 € 2.010,60 € 572,89 € 756,35 € 6.399,66 € Grund mobile Toilette Reparatur Grillrost Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof mobile Toilette neuer Grillrost Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof mobile Toilette Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof Seite 2 Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bei dieser Grillhütte macht deutlich, dass die Ausgaben für die Grillhütte die Einnahmen fast um das 6- fache übersteigen. Um möglichen Mietern auch zukünftig einen ordentlichen Grillplatz anbieten zu können, müsste erneut in die Ausstattung des Grillplatzes investiert werden, was sich bei einer zu erwartenden, noch niedrigeren Auslastung als bisher, nicht lohnt. Aus wirtschaftlichen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Hütte nach Beendigung dieser Grillsaison zurückzubauen und aus der Vermietung herauszunehmen. 3. Grillhütte Blatzheim Bei Ortsbegehungen, gemeinsam mit dem Baubetriebshof, gab es regelmäßig Beanstandungen an Grillhütte, Wegepflasterung oder dem Mobiliar, die dann auch behoben wurden und sich somit in den Ausgaben niederschlagen. Übersicht (inkl. Inn. Verrechnung von Grünflächenpflege, Entsorgung Abfall und Unrat etc.) Jahr 2012 Anzahl Verm. 12 Einnahmen 285,00 € 2013 19 475,00 € 2014 15 375,00 € Gesamt 46 1.135,00 € Ausgaben 571,20 € 650,16 € 4.236,13 € 3.066,58 € 605,49 € 291,55 € 3.418,55 € 572,89 € 2.983,40 € 16.395,95 € Grund mobile Toilette neuer Grillrost Dachreparatur (Bauhof + ext. Rg.) Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof mobile Toilette Wartung Blitzschutz Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof mobile Toilette Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben macht deutlich, dass die Ausgaben für diese Grillhütte, die Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen. Auch in 2015 sind bereits Kosten für Reparaturen angefallen, die allerdings noch nicht beziffert sind. Diese Grillhütte weist das mit Abstand größte Defizit aus. Die Verwaltung schlägt vor, eine Übergabe der Grillhütte an „Dritte“ zu überprüfen und gegebenenfalls durchzuführen. Diesbezüglich wurden bereits erste Gespräche mit dem kommissarischen Hüttenwart und dem Ortsvorsteher geführt. 4. Grillhütte Kerpen Die Grillhütte am Gymnasium Kerpen wurde im Zuge des Baus des neuen Hallenbades versetzt, erneuert und mit einem Stabgitterzaun umzäunt, der sich als ein guter Schutz erwiesen hat. Die Mieter dieser Grillhütte können die Toiletten des angrenzenden Gymnasiums nutzen, somit entstehen bei diesem Grillplatz keine Kosten für eine mobile Toilette. Übersicht (inkl. Inn. Verrechnung von Grünflächenpflege, Entsorgung Abfall und Unrat etc.) Jahr 2012 2013 Anzahl Verm. 14 21 2014 Gesamt 25 60 Einnahmen 490,00 € 735,00 € 875,00 € 2.100,00 € Ausgaben 698,74 € 65,45 € 291,55 € 502,50 € 905,00 € 2.463,24 € Grund Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof Wartung Wartung Blitzschutz Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof Die Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben zeigt, dass die Ausgaben die Einnahmen bei dieser Grillhütte nur geringfügig übersteigen. Dies ist allerdings nur darauf zurückzuführen, Beschlussvorlage 192.15 Seite 3 dass bei diesem Grillplatz keine Kosten für die Anmietung einer mobilen Toilette anfallen. Auch hier schlägt die Verwaltung vor, eine Übergabe der Grillhütte an „Dritte“ zu überprüfen und gegebenenfalls durchzuführen. 5. Grillhütte Horrem/Sindorf Dieser Grillplatz ist, ebenso wie der am Gymnasium Kerpen, mit einem Stabgitterzaun umzäunt. Übersicht (inkl. Inn. Verrechnung von Grünflächenpflege, Entsorgung Abfall und Unrat etc.) Jahr 2012 2013 Anzahl Verm. 41 44 Einnahmen 1.435,00 € 1.540,00 € 2014 39 1.365,00 € Gesamt 124 4.340,00 € Ausgaben 571,20 € 605,49 € 291,55 € 62,20 € 572,89 € 24,09 € 266,62 € 745,00 € 3.139,04€ Grund mobile Toilette mobile Toilette Wartung Blitzschutz Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof mobile Toilette Kleinmaterial für Reparaturen Kleinmaterial für Reparaturen Inn. Verrechnung – Leistungen Bauhof Die Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben zeigt, dass die Einnahmen die Ausgaben bei dieser Grillhütte übersteigen. Die Grillhütte Sindorf/Horrem ist somit die Einzige, die eine positive Bilanz aufweist. Dennoch schlägt die Verwaltung auch für diese Hütte vor, eine Übergabe an „Dritte“ zu überprüfen und gegebenenfalls durchzuführen, denn auch bei dieser Hütte können, durch nur eine unerwartete Reparatur, die Ausgaben schnell die Einnahmen übersteigen. Tabellarische Gesamtübersicht der Einnahmen / Ausgaben aller Grillhütten: Jahr 2012 2013 2014 Gesamt Jahr 2012 2013 2014 Gesamt Manheim 425,00 € 375,00 € 325,00 € 1.125,00 € Gesamtübersicht Einnahmen aus Vermietung der Grillhütten Blatzheim Kerpen 285,00 € 490,00 € 475,00 € 735,00 € 375,00 € 875,00 € 1.135,00 € 2.100,00 € Sindorf 1.435,00 € 1.540,00 € 1.365,00 € 4.340,00 € Gesamtübersicht Ausgaben für mobile Toiletten, Wartung, Reparaturen, Ersatzteile, Interne Verrechnungen Manheim Blatzheim Kerpen Sindorf 2.061,63 € 8.524,07 € 698,74 € 571,20 € 3.008,79 € 4.315,59 € 859,50 € 959,24 € 1.329,24 € 3.556,29 € 905,00 € 1.608,60 € 6.399,66 € 16.395,95 € 2.463,24 € 3.139,04 € Gesamt 2.635,00 € 3.125,00 € 2.940,00 € 8.700,00 € Gesamt 11.855,64 € 9.143,12 € 7.399,13 € 28.397,89 € Gesamtausgaben inkl. Innere Verrechnungen abzgl. Gesamteinnahmen Mehrausgaben für die Jahre 2012 – 2014 = 28.397,89 € 8.700,00 € 19.697,89 € Unterdeckung pro Jahr = 6.565,96 € Um diese Unterdeckung aufzufangen, müssten die Nutzungsgebühren, bei ca. 90 Vermietungen (alle Grillhütten) pro Jahr, um ca. 73 € auf 113 € / 123 € erhöht werden (ohne in der Erhöhung einen Anteil für die Hüttenwarte zu berechnen). Stellt man die gleiche Berechnung an, ohne die Kosten durch die „Innere Verrechnungen“ zu berücksichtigen (Gesamtausgaben „Innere Verrechnungen“ für die Jahre 2012 – 2014 betragen 16.481,35 €), so ergibt sich Folgendes: Beschlussvorlage 192.15 Seite 4 Gesamtausgaben exklusive „Innere Verrechnungen“ abzgl. Gesamteinnahmen Mehrausgaben für die Jahre 2012 – 2014 = 11.916,54 € 8.700,00 € 3.216,54 € Unterdeckung pro Jahr = 1.072,18 € Um diese Unterdeckung durch eine Erhöhung der Nutzungsgebühren aufzufangen, müssten die Nutzungsgebühren bei ca. 90 Vermietungen (alle Grillhütten) pro Jahr um ca. 12 € auf 52 € / 62 € erhöht werden (ohne in der Erhöhung einen Anteil für die Hüttenwarte zu berechnen), Da die Nutzungsgebühren, für die Anmietung eines Grillplatzes in Kerpen, im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein – Erft – Kreises, bereits im oberen Segment liegen, schlägt die Verwaltung vor, die seit 2012 gültigen Nutzungsgebühren ab 2016 - bis zu einer endgültigen Übergabe an Dritte – maßvoll anzuheben. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Nutzungsgebühren um 15,00 € je Vermietung vor (10,00 € Stadt und 5,00 € Anteil für Hüttenwarte). (Anlage 1) Zum Vergleich - Nutzungsgebühren Nachbarkommunen: Bergheim: Nutzungsgebühr = 30,00 € Frechen: Nutzungsgebühr = 40,00 € Mo. – Do. Nutzungsgebühr = 60,00 € Fr. – So. u. am Tag vor u. an gesetzl. Feiertagen Elsdorf: Nutzungsgebühr = 40,00 € Da in Elsdorf, ähnlich wie in Kerpen die Grillhütte ein Zuschussgeschäft war, hat die Stadt Elsdorf ihre Hütte bereits an Dritte (Feuerwehr) übertragen. Ergänzende Informationen (Anlage 2) Anzumerken ist, dass alle Hüttenwarte anfallende kleinere Reparaturen selber durchführen, neben ihren Aufgaben der Terminverwaltung, der ordnungsgemäßen Übergabe der Grillhütten an Mieter etc. Die Reparaturen, die die Hüttenwarte selber durchführen, können in den meisten Fällen ohne Kosten für die Stadt Kerpen durchgeführt werden. Ausnahmen sind natürlich dort zu verzeichnen, wo für die Reparaturen Material wie z. B. kleine Ersatzteile oder Farbe benötigt wird. Für ihre Tätigkeit erhalten die Hüttenwarte zurzeit pro Vermietung einen Anteil von 15,00 € an den Nutzungsgebühren, die, je nach Ausstattung der Grillplatzes, 40,00 € bzw. 50,00 € betragen. Bei der Nutzung durch Mieter sind der Verwaltung keine Beschwerden über einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Grillplätze bekannt. Die Übergabe nach einer Vermietung erfolgt persönlich, evtl. Beanstandungen werden dabei sofort geklärt. Die Kaution in Höhe von 50,00 € ist ausreichend. Befindet sich eine Grillhütte in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand, so handelt es sich in der Regel nicht um Schäden oder Beanstandungen verursacht durch namentlich bekannte Mieter, sondern um Schäden, verursacht durch nächtliche, nicht bekannte „Besucher“. Vandalismusschäden, wie massive Verunreinigung mit Glas und Abfall jeglicher Art, Brandschäden oder Zerstörungsschäden an Mobiliar, Grill und Hütte sind vor allem - ständig und regelmäßig - an der Grillhütte Götzenkirchen entstanden. Die Verursacher von Vandalismusschäden sind, trotz nächtlicher Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt, nicht festzustellen. Je nach Schaden wurden und werden diese entweder durch den Hüttenwart, den Baubetriebshof oder Fremdfirmen behoben. Die Kosten für die Behebung der entstandenen Schäden sind, da Verursacher „unbekannt“, nicht „einzutreiben“ und von der Stadt zu tragen. Die Ergebnisse der Ausführungen der Verwaltung zeigen deutlich, dass es sich, bis auf die Grillhütte in Horrem/Sindorf, bei allen zurzeit in der Vermietung befindlichen Grillhütten der Beschlussvorlage 192.15 Seite 5 Kolpingstadt Kerpen um defizitäre Grillhütten handelt. Ab dem 28.08.2015 wird die Grillhütte Manheim – Neu zusätzlich in die Obhut der Kolpingstadt Kerpen übergeben. Erfahrungswerte über Einnahmen und Ausgaben liegen hier natürlich noch nicht vor. In Bezug auf Vandalismusschäden hat die Verwaltung jedoch grundsätzlich die Erfahrung gemacht, dass diesen vorgebeugt werden können, wenn die Grillhütte eine geschlossene Hütte ist, wenn vor der Grillhütte kein zusätzliches fest installiertes Mobiliar steht und, wenn der Grillplatz mit einem Stabgitterzaun umzäunt ist. Um zukünftigen Schäden vorzubeugen, sollten diese Erfahrungen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit dem Hüttenwart für die neue Grillhütte und in Abstimmung mit der Ortsvorsteherin hat die Verwaltung die bestehende Nutzungsordnung und den Mietvertrag für die Kerpener Grillhütten auf die besondere Situation der neuen Grillhütte angepasst. Als Toilette steht den Nutzern dieser Grillhütte die Toilettenanlage am Friedhof zur Verfügung. Hier bleibt abzuwarten, ob diese Alternative sich bewährt, oder ob für diesen Grillplatz eine mobile Toilette angemietet werden muss. Auch, wenn der Stadt für diesen Grillplatz noch keine Kosten entstanden sind, soll auch hier eine Übertragung an „Dritte“ überprüft und gegebenenfalls durchgeführt werden. Beschlussvorlage 192.15 Seite 6