Daten
Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
19.04.10, 20:36
Aktualisiert
19.04.10, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
61 26 91
22.03.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
19.05.2010
TOP Ein Ja
Nein
39/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gestaltung und Unterhaltung des Kreisverkehrs an der L 12/K 43n
- Verwaltungsvereinbarung
Beschlussentwurf:
Die vorgelegte Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der
Gemeinde Inden über die Gestaltung und Unterhaltung des Kreisverkehrs L 12/K 43n wird
beschlossen. Der durch das Ing.-Büro Reepel vorgestellten Gestaltungsplanung wird zugestimmt.
Begründung:
Die Ortschaft Schophoven verliert durch den Tagebau Inden II voraussichtlich 2015 die direkte
Verbindung zum Siedlungsschwerpunkt Inden/Altdorf über die Ortschaft Pier und es verbliebe als
Zugang zum überregionalen Straßennetz nur noch die Krauthausener Straße mit der nur
eingeschränkt befahrbaren Rurbrücke.
Aus diesen Gründen wurde mit dem bestandskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 „Anbindung
Schophoven – L 12“ eine überörtliche Anbindung an die L 12 geschaffen. Die Anbindung erfolgte
mittels Kreisverkehr. An diesen Kreisverkehr schließt eine neue Betriebsstraße der RWE Power AG
an. Diese Tagebaurandstraße verläuft in Richtung Ortschaft Merken und wird zukünftig an die
südliche Tagebaurandstraße parallel zur BAB 4 anknüpfen.
Im Zuge des Baus der Tagebaurandstraße hat die RWE Power AG zwischenzeitlich den Baukörper
des Kreisverkehres errichtet und in Betrieb nehmen lassen.
Durch intensive Verhandlungen hat sich der Bergbautreibende bereiterklärt, die Ausgestaltung des
Kreisverkehrs finanziell zu übernehmen.
Herr Reepel vom Landschaftsarchitekturbüro Reepel wird in der anstehenden Sitzung die Planung
vorstellen.