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Beschlussvorlage (Gestaltung und Unterhaltung des Kreisverkehrs an der L 12/K 43n - Verwaltungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
19.04.10, 20:36
Aktualisiert
19.04.10, 20:36
Beschlussvorlage (Gestaltung und Unterhaltung des Kreisverkehrs an der  L 12/K 43n
- Verwaltungsvereinbarung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 61 26 91 22.03.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 19.05.2010 TOP Ein Ja Nein 39/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: Gestaltung und Unterhaltung des Kreisverkehrs an der L 12/K 43n - Verwaltungsvereinbarung Beschlussentwurf: Die vorgelegte Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Gemeinde Inden über die Gestaltung und Unterhaltung des Kreisverkehrs L 12/K 43n wird beschlossen. Der durch das Ing.-Büro Reepel vorgestellten Gestaltungsplanung wird zugestimmt. Begründung: Die Ortschaft Schophoven verliert durch den Tagebau Inden II voraussichtlich 2015 die direkte Verbindung zum Siedlungsschwerpunkt Inden/Altdorf über die Ortschaft Pier und es verbliebe als Zugang zum überregionalen Straßennetz nur noch die Krauthausener Straße mit der nur eingeschränkt befahrbaren Rurbrücke. Aus diesen Gründen wurde mit dem bestandskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 „Anbindung Schophoven – L 12“ eine überörtliche Anbindung an die L 12 geschaffen. Die Anbindung erfolgte mittels Kreisverkehr. An diesen Kreisverkehr schließt eine neue Betriebsstraße der RWE Power AG an. Diese Tagebaurandstraße verläuft in Richtung Ortschaft Merken und wird zukünftig an die südliche Tagebaurandstraße parallel zur BAB 4 anknüpfen. Im Zuge des Baus der Tagebaurandstraße hat die RWE Power AG zwischenzeitlich den Baukörper des Kreisverkehres errichtet und in Betrieb nehmen lassen. Durch intensive Verhandlungen hat sich der Bergbautreibende bereiterklärt, die Ausgestaltung des Kreisverkehrs finanziell zu übernehmen. Herr Reepel vom Landschaftsarchitekturbüro Reepel wird in der anstehenden Sitzung die Planung vorstellen.