Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
70 10 01 Kr.
02.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
18.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
128/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
8. Änderungssatzung vom 09.12.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 8. Änderungssatzung vom 09.12.2010 zur
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden.
Begründung:
Die Straßen im Bereich des Baugebietes „Gut Müllenark“ sind zum größten Teil endgültig
hergestellt. In der Ratssitzung am 06.10.2010 wurde deshalb der Beschluss gefasst, die fertig
gesellten Straßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Nach der erfolgten Widmung entsteht
die Pflicht zur Reinigung dieser Straßen. Die Reinigungspflicht umfasst ebenfalls die
Winterwartung. Durch eine entsprechende Regelung in der Straßenreinigungssatzung ist diese
Pflicht auf die Eigentümer der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen
Grundstücke übertragen worden.
Das der Straßenreinigungssatzung beigefügte Straßenverzeichnis ist somit für den Bereich der
Ortschaft Schophoven um die betreffenden Straßen zu ergänzen.
8. Änderungssatzung
vom 09.12.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), der §§
3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am
09.12.2010 folgende 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden beschlossen:
Artikel I
Das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt ergänzt:
Ortschaft Schophoven:
Straßennamen
Am Luschend
Bauweg
Hüttenstraße
Schophovener Straße
Steinstraße
1
x
x
x
x
x
2
3
x
x
x
x
x
4
5
Artikel II
Diese 8. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden vom 09.12.2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 09.12.2010
Schuster
Beschlußvorlage 128/2010
Seite 2