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Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung vom 09.12.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung vom 09.12.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung vom 09.12.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 70 10 01 Kr. 02.11.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 18.11.2010 Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein 128/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: 8. Änderungssatzung vom 09.12.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 8. Änderungssatzung vom 09.12.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden. Begründung: Die Straßen im Bereich des Baugebietes „Gut Müllenark“ sind zum größten Teil endgültig hergestellt. In der Ratssitzung am 06.10.2010 wurde deshalb der Beschluss gefasst, die fertig gesellten Straßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Nach der erfolgten Widmung entsteht die Pflicht zur Reinigung dieser Straßen. Die Reinigungspflicht umfasst ebenfalls die Winterwartung. Durch eine entsprechende Regelung in der Straßenreinigungssatzung ist diese Pflicht auf die Eigentümer der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen worden. Das der Straßenreinigungssatzung beigefügte Straßenverzeichnis ist somit für den Bereich der Ortschaft Schophoven um die betreffenden Straßen zu ergänzen. 8. Änderungssatzung vom 09.12.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 09.12.2010 folgende 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden beschlossen: Artikel I Das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt ergänzt: Ortschaft Schophoven: Straßennamen Am Luschend Bauweg Hüttenstraße Schophovener Straße Steinstraße 1 x x x x x 2 3 x x x x x 4 5 Artikel II Diese 8. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 09.12.2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 09.12.2010 Schuster Beschlußvorlage 128/2010 Seite 2