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Vorlage (Widmung der Otto-Paes-Straße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Vorlage (Widmung der Otto-Paes-Straße) Vorlage (Widmung der Otto-Paes-Straße)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 60 12 02 / 4059 28.01.2014 39/2014 Betreff Widmung der Otto-Paes-Straße Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der VKA beschließt, die Otto-Paes-Straße gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Straßenbezeichnung Straßengruppe Widmungsbeschränkung Otto-Paes-Straße Gemeindestraße Verkehrsberuhigter Bereich Gemeindestraße Parkflächen Gemeindestraße Fuß- und Radweg Gemarkung Brühl, Flur 32 Flurstücke 801, 802 teilweise, 803, 824 teilweise Otto-Paes-Straße 2 Parkplätze Gemarkung Brühl, Flur 32 Flurstücke, 802 teilweise, Weg zur Parkstraße Gemarkung Brühl, Flur 32 Flurstücke 825, 826, 805,806, 824 teilweise Erläuterungen: Die Straße im Bereich des Bebauungsplanes 04.05 „Rheinstraße/Parkstraße“ wurde durch einen Erschließungsträger hergestellt. Die oben aufgeführte zu widmende Straße ist Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 39/2014 eine Gemeindestraße, die bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Die Voraussetzung des § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich alle maßgeblichen Flurstücke im Eigentum der Stadt Brühl befinden. Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen. Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Anlage(n): (1) Plan Otto-Paes-Straße Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14