Daten
Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
21/2010
Datum
Kämmerei
09.02.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
24.02.2010
Rat
24.03.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Dringlichkeitslisten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach § 82 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Orginial-Niederschrift beigefügten Dringlichkeitslisten für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen nach § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010.
Begründung:
Es ist absehbar, dass die Gemeinde Inden aufgrund der sich derzeit absehbaren finanziellen
Entwicklung in der mittelfristigen Finanzplanung ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss.
Sodann kann mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes frühestens erst Mitte des Jahres
gerechnet werden.
Damit jedoch Investitionen und Investitionsmaßnahmen fortgeführt bzw. mit neuen Investitionen
und Investitionsmaßnahmen in 2010 begonnen werden können, ist es erforderlich, dass eine
Dringlichkeitsliste für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach § 82 GO NRW
erstellt und der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wird.
Da noch kein Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 vorliegt, habe ich die einzelnen Maßnahmen
in der Dringlichkeitsliste erläutert.
Bei den einzelnen Projekten der Listen ist teilweise der voraussichtliche Maximalbedarf aufgeführt,
da sich im Rahmen der weiteren Beratungen sicherlich noch Änderungen ergeben können. Auch
aus diesem Grunde bitte ich bei den Beratungen zu beachten, dass mit dem Beschluss über die
Listen keine eigenständige Ausgabenermächtigung verbunden ist. Soweit erforderlich sind, wie
auch sonst üblich, gesonderte Beschlusse der zuständigen Gremien herbeizuführen, bevor für
einzelne Projekte Ausgabeverpflichtungen eingegangen werden.