Daten
Kommune
Pulheim
Größe
146 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
265/2012
Erstellt am:
17.08.2012
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2012
Betreff
5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerk Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus)
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Planentwurf und Umweltbericht gem. § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. mit § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 265/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim stimmt dem Entwurf der Stellungnahme (Anlage 2) der Verwaltung zu und beauftragt die Verwaltung ferner, der Bezirksregierung eingegangene Stellungnahmen der Ratsfraktionen in
vollem Umfang zuzuleiten.
Erläuterungen
Für das geplante BoA-Kraftwerk am bestehenden Kraftwerksstandort in Bergheim-Niederaußem wurde im Jahre 2007
bereits das Konsultationsverfahren (Scoping) gemäß § 15 LPlG NRW durchgeführt. Die Stadt Pulheim hatte damals im
Zusammenwirken mit den Ratsfraktionen Stellungnahmen abgegeben, die als Anlage 17 (siehe Beschlussvorlage 1287/
2007 aus UPA vom 09.08.2007) beigefügt sind. Im Dezember 2011 wurde das Scopingverfahren gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) erneut auf Basis der neuen Planung (BoAplus) durchgeführt, die Stellungnahme der Stadt Pulheim
sowie die weiter geleiteten Stellungnahmen der Fraktionen sind als Anlage 18 beigefügt (siehe Beschlussvorlage
442/2011 aus der Sutzung des Rates am 08.11.2011).
Nun wird die Stadt Pulheim gem. § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. mit § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW im
förmlichen 5. Änderungsverfahren des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln Kraftwerk Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) beteiligt und um die Abgabe einer
Stellungnahme bis zum 09. Oktober 2012 gebeten.
Wesentliche Änderung der Planung gegenüber 2007 neben der Reduzierung der angestrebten Kapazität von 2200 Megawatt (MW) auf 1100 MW ist dabei die Reduzierung der räumlichen Wirkung durch die geringere Bauhöhe der geplanten Hybridkühltürme um ca. 70 m auf 100 m und die prognostizierte geringere Schwadenbildung, was den Belang der
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes betreffend zunächst eine Verbesserung darstellt. Es verbleibt jedoch - neben
der weiterhin starken Auswirkung auf das Landschaftsbild - die Frage, warum bei gesicherter Abschaltung der 150-MWAltblöcke in Frimmersdorf und Niederaußem bis zum 31.12.2012 die Errichtung des BoAplus dennoch auf neu in Anspruch zu nehmenden Flächen erfolgen soll, anstatt die frei werdenden Altstandorte hierfür zu nutzen. Die Alternativenprüfung im Rahmen des Umweltberichtes scheidet diese Optionen zwar aus, Unterlagen die eine Plausibilitätsprüfung
zuließen fehlen jedoch. Das Fazit beruht überwiegend auf betrieblichen Aussagen des Vorhabenträgers. Gleiches gilt für
den Zwang zum Weiterbetrieb sämtlicher 300 MW-Blöcke bis zur Inbetriebnahme der BoAplus-Blöcke. Eine Darstellung
des Erfordernisses dieser Kraftwerksplanung zu exakt diesem Zeitpunkt sowie des Zwanges zum lückenlosen Weiterbetrieb der Altblöcke bis zur Aufnahme des wirtschaftlichen Betriebes der BoA-Blöcke im Rahmen der Sicherung der allgemeinen Energieversorgung ist nicht nachvollziehbar bzw. prüfbar enthalten. Es bestehen Zweifel, ob eine rechtmäßige
Abwägung auf dieser Grundlage erfolgen kann.
Die Kritik an der Zentralisierung der Kraftwerkskapazitäten bleibt bestehen, sowohl im Hinblick auf die Belastung des
Planungsraumes mit raumwirksamen Einrichtungen für die Energieversorgung als auch der sinnvollen Nutzung von
Kraft-Wärme-Kopplung.
Enstprechend ist der Entwurf der förmlichen Stellungnahme der Stadt Pulheim formuliert, den die Verwaltung zum Beschluss vorschlägt (Anlage 2). Sämtliche zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen sind auf der Homepage der
Stadt Pulheim im Ratsinformationssystem der Stadt Pulheim als Anlagen zu dieser Vorlage einsehbar. Auf Grund des
erheblichen Umfanges der Unterlagen werden lediglich das Anschreiben der Bezirksregierung, die begründende Verfahrensunterlage, der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Pulheim und die Stellungnahmen im Rahmen der beiden erfolgten Scopingbeteiligungen in der Druckfassung beigefügt.