Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Müller-BBM GmbH
Niederlassung Gelsenkirchen
Am Bugapark 1
45899 Gelsenkirchen
Telefon +49 (209) 98308-0
Telefax +49 (209) 98308-11
www.MuellerBBM.de
Dipl.-Ing. Christian Scholz
Telefon +49 (209) 98308-15
Christian.Scholz@MuellerBBM.de
12. Dezember 2011
M88 005/8 so/prs
RWE Kraftwerk Niederaußem
Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage
im Zuge der weiteren Umsetzung des
Kraftwerkserneuerungsprogramms
Entwicklung der Geräuschsituation
Betrachtung im Rahmen der Regionalplanung
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC : 21. 12. 2011
Bericht Nr. M88 005/8
Auftraggeber:
RWE Power AG
Huyssenallee 2
45128 Essen
Bearbeitet von:
Dipl.-Ing. Christian Scholz
Dipl.-Phys. Markus Döhmen
Berichtsumfang:
Insgesamt 24 Seiten, davon
19 Seiten Textteil und
5 Seiten Anhang
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001
Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025
Müller-BBM GmbH
Niederl. Gelsenkirchen, HRB München 86143
Geschäftsführer: Horst Christian Gass,
Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer,
Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
3
1
Situation und Aufgabenstellung
6
2
Immissionsorte und Immissionsrichtwerte
7
3
Schallemissionen
9
3.1
Heutige Schallemissionen
9
3.2
Schallemissionen ab 2013
9
3.3
Schallemissionen der Neuanlage
10
3.4
Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage
12
4
Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel
13
4.1
Neuanlage
14
4.2
Entwicklung der Schallimissionen
15
5
Grundlagen
18
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Anhang: Lagepläne zu den Entwicklungsschritten
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Zusammenfassung
Seitens der RWE Power AG bestehen Planungen, im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem einen modernen Braunkohleblock
(BoAplus) mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.100 MW zu errichten und hierfür
nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes vier 300 MW-Blöcke endgültig stillzulegen. Um hierfür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist beabsichtigt, eine
Regionalplanänderung anzuregen. Zur Beurteilung der schalltechnischen Aspekte
sollen daher von Müller-BBM Untersuchungen durchgeführt werden. Die Untersuchungen sollen sich auf die Schallemissionen ab 2013 sowie die zukünftigen
Schallemissionen des Kraftwerkes und die hieraus resultierenden Schallimmissionen
beziehen. Im Einzelnen werden folgende Szenarien betrachtet:
-
Zu erwartende Schallemissionen durch den Betrieb einer Neuanlage und die
hieraus resultierenden Schallimmissionen in der Nachbarschaft.
Hierbei soll auf Erfahrungswerte vergleichbarer Kraftwerksblöcke (z. B. Block K
des Kraftwerks Niederaußem sowie Blöcke F/G des Kraftwerks Neurath) zurückgegriffen werden.
-
Schallimmissionen für verschiedene Entwicklungsschritte:
-
-
Ab 2013
Blöcke A, B stillgelegt
Blöcke C bis H und K in Betrieb
-
Nach Realisierung der Neuanlage
Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt
Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb
Vergleich der Schallimmissionen ab 2013 mit den nach Realisierung der Neuanlage zu erwartenden Schallimmissionen
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Die schalltechnischen Untersuchungen sollen gemäß TA Lärm [1] durchgeführt werden.
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Schallimmissionsprognose für die Neuanlage
In der nachfolgenden Tabelle sind die berechneten Beurteilungspegel Lr – verursacht
durch die Neuanlage – den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt.
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
Lr
Neuanlage
[dB(A)]
IRW
nachts
[dB(A)]
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
28
45
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
31
45
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
29
45
IO 4*
Groß Mönchhof 1
37
45
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
29
40
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
24
35
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
19
40
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
17
45
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
20
45
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
32
50
IO 11*
Lindenplatz 32 – Rheidt
28
40
IO 12*
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
25
35
* Eine Erläuterung zu diesen neu in die Betrachtung aufgenommenen Immissionsorten findet
sich in Abschnitt 2 auf Seite 7.
Die Tabelle zeigt, dass die Beurteilungspegel
-
in Auenheim um 14 bis 17 dB,
-
am Groß Mönchhof um 8 dB,
-
in Niederaußem um 11 bis 28 dB,
-
in Rheidt um 12 dB,
-
in Hüchelhoven um 10 dB
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unter den Immissionsrichtwerten liegen.
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Vergleich der Schallimmissionen ab 2013 mit den zukünftigen Schallimmissionen nach Realisierung der Neuanlage
Es wurden die Schallimmissionen des Kraftwerks ab 2013 mit denen nach Realisierung der Neuanlage verglichen. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle
dargestellt.
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
Ab 2013
Nach
Realisierung
der
Neuanlage
Differenz
in dB
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
49
43
-6
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
52
44
-8
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
49
44
-5
IO 4*
Groß Mönchhof 1
38
39
1
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
41
39
-2
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
39
35
-4
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
37
32
-5
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
41
36
-5
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
47
42
-5
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
47
44
-3
IO 11*
Lindenplatz 32 – Rheidt
32
31
-1
IO 12*
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
31
29
-2
* Eine Erläuterung zu diesen neu in die Betrachtung aufgenommenen Immissionsorten findet
sich in Abschnitt 2 auf Seite 7.
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Am Groß Mönchhof, welcher der Neuanlage am nächsten liegt, ist der berechnete
Beurteilungspegel nach Realisierung der Neuanlage um 1 dB höher als 2013. An allen anderen Immissionsorten sind nach Realisierung der Neuanlage zum Teil erheblich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten.
Im Vergleich zur derzeitigen Situation – also vor Stilllegung der Kraftwerksblöcke A
und B zum 31.12.2012 – ändert sich nach Errichtung der Neuanlage der berechnete
Beurteilungspegel am Groß Mönchhof nicht. An allen anderen Immissionsorten stellt
sich eine nochmals um bis zu 2 dB höhere Pegelsenkung ein.
Dipl.-Ing. Christian Scholz
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1 Situation und Aufgabenstellung
Seitens der RWE Power AG bestehen Planungen, im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem einen modernen Braunkohleblock
(BoAplus) mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.100 MW zu errichten und hierfür
nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes vier 300 MW-Blöcke endgültig stillzulegen. Um hierfür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist beabsichtigt, eine Regionalplanänderung einzuleiten. Zur Beurteilung der schalltechnischen Aspekte sollen
daher von Müller-BBM Untersuchungen durchgeführt werden. Die Untersuchungen
sollen sich auf die ab 2013 eintretenden Schallemissionen sowie auf die zukünftigen
Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage und die hieraus resultierenden
Schallimmissionen beziehen. Im Einzelnen werden folgende Szenarien betrachtet:
-
Zu erwartende Schallemissionen durch den Betrieb einer Neuanlage und die
hieraus resultierenden Schallimmissionen in der Nachbarschaft.
Hierbei soll auf Erfahrungswerte vergleichbarer Kraftwerksblöcke (z. B. Block K
des Kraftwerks Niederaußem sowie Blöcke F/G des Kraftwerks Neurath) zurückgegriffen werden.
-
Schallimmissionen für verschiedene Entwicklungsschritte
-
-
Ab 2013
Blöcke A, B stillgelegt
Blöcke C bis H und K in Betrieb
-
Nach Realisierung der Neuanlage
Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt
Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb
Vergleich der Schallimmissionen ab 2013 mit den nach Realisierung der Neuanlage zu erwartenden Schallimmissionen
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Bei der Neuanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage, die den
Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG
[2] unterliegt. Nach BImSchG ist zur Beurteilung der Schallimmissionen ausgehend
von solchen Anlagen die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm
[1] heranzuziehen.
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2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte
Gemäß TA Lärm sind als Beurteilungszeiträume tags 16 Stunden (06:00 Uhr bis
22:00 Uhr) und nachts im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die volle Stunde mit
dem höchsten Beurteilungspegel heranzuziehen.
Da die Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit um 15 dB niedriger sind als zur Tagzeit
und die Schallemissionen der stationären Quellen des Kraftwerks tags und nachts
gleich sind, werden die Betrachtungen für die im Sinne des Immissionsschutzes kritischere Nachtzeit durchgeführt.
Bei den Immissionsorten IO 1 bis IO 3 sowie IO 5 bis IO 10 handelt es sich um Immissionsorte, die bei der Betrachtung des Kraftwerksstandortes in früheren Genehmigungsverfahren Berücksichtigung fanden. Die in Tabelle 1 angegeben Immissionsrichtwerte sind die, welche von den Genehmigungsbehörden in den früheren Genehmigungsverfahren (z. B. Block K) vorgegeben wurden. Dabei wurden für den Immissionsort IO 5 eine Gebietsausweisung als WA-Gebiet und für den Immissionsort IO 6
eine Gebietsausweisung als WR-Gebiet benannt. Nach den Bebauungsplänen verhält es sich aber genau umgekehrt. In gleicher Weise wurde für den Immissionsort
IO 2 verfahren. Hier wurde in früheren Genehmigungsverfahren ein Immissionsrichtwert für MI-Gebiet vorgegeben. Tatsächlich liegt dieser Immissionsort in einem ausgewiesenen GE-Gebiet.
Die überwiegende Zahl der Immissionsorte liegt in einer Gemengelage aus industriell
oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzten und zum Wohnen dienenden Gebieten. Eine detaillierte Beurteilung der einzelnen Immissionsorte
im Hinblick auf die Gemengelage ist erforderlich, eine Absenkung der Schutzansprüche ist nicht ausgeschlossen und wird in einigen Fällen auch schon aus heutiger
Sicht erwartet. Dies gilt insbesondere auch für den IO 5, der nach dem Bebauungsplan in einem WR-Gebiet liegt.
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Der Immissionsort 4a (Großer Mönchhof) nördlich des Kraftwerksstandortes ist der
Ersatz für den weggefallenen Immissionsort 4 (Kleiner Mönchhof) aus früheren Genehmigungsverfahren.
Die Immissionsorte IO 11 und IO 12 befinden sich an den nächstgelegenen Bebauungen der Ortschaften in Rheidt und Hüchelhoven. Da sich die Neuanlage näher an
diesen Ortschaften befinden wird als die bestehenden Kraftwerksblöcke, wurden diese beiden Immissionsorte mit in die Betrachtung aufgenommen.
Auf der nachfolgenden Seite sind in Tabelle 1 die Immissionsorte und -richtwerte und
in Abbildung 1 die Lage der Immissionsorte sowie der möglichen Anordnung des
Blockes L angegeben.
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Tabelle 1. Immissionsorte und Immissionsrichtwerte
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
Immissionsrichtwert (IRW)
[dB(A)]
tags
nachts
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
60
45
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
60
45
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
60
45
IO 4a
Groß Mönchhof 1
60
45
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
55
40
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
50
35
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
55
40
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
60
45
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
60
45
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
65
50
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
55
40
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
50
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Neuanlage
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Kraftwerk Niederaußem
Abbildung 1. Lage der berücksichtigten Immissionsorte, des heutigen Kraftwerks und der
Neuanlage
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3 Schallemissionen
3.1 Heutige Schallemissionen
Die heutigen Schallemissionen setzen sich folgendermaßen zusammen:
-
Schallemissionen der Kraftwerksblöcke A bis H. Hierfür wurden die Grundlagen
der schalltechnischen Erfassung des gesamten Kraftwerksstandortes aus dem
Müller-BBM Bericht Nr. M58 906/4 [14], welcher der Bezirksregierung Köln vorliegt, verwendet. Weiterhin wurden die bereits umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen [17] berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies:
-
Bandantrieb im Grabenbunker, Einhausung
-
Schaltanlagen-Ablüfter Block C, Schalldämpfer
-
Schaltanlagen-Ablüfter Block D, Schalldämpfer
-
Kesselhaus ABC, Austausch der Dachlüfter A51, A52, B51, B52
-
Kesselhaus C, Anfahrstrahler C, Schalldämpfer
-
Kesselhaus GH, Ausblaseöffnungen Speisewasserbehälter, Schalldämpfer
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Die im Schwerbau, Blöcke D bis H, durchgeführten Schallschutzmaßnahmen
wurden bei einem Brand wieder vernichtet und konnten vom TÜV Rheinland
nicht betrachtet werden. Bei den Instandsetzungsarbeiten im Schwerbau wurden die Schallschutzmaßnahmen jedoch verwirklicht.
-
Schallemissionen des Blockes K,
siehe hierzu Müller-BBM Bericht Nr. 32 532/237 [13]
-
Schallemissionen der Wasserversorgungsanlage,
siehe hierzu Müller-BBM Bericht Nr. M69 940/13 [15]
-
Prognostizierte Schallemission der Prototyp-Wirbelschichttrocknungsanlage
(WTA), siehe Müller-BBM Bericht Nr. 57 268/4 [16]
Die in diesen Berichten angegebenen Schallemissionen wurden in ein dreidimensionales Schallausbreitungsberechnungsmodell, welches ebenfalls für die weiteren Betrachtungen der unterschiedlichen nachfolgenden Varianten zugrunde gelegt wird, implementiert. Hieraus werden die nachfolgend beschriebenen Schallimmissionen gemäß [1] in Verbindung mit [9] berechnet.
3.2 Schallemissionen ab 2013
Für die Betrachtung der Geräuschsituation ab 2013 nach Stilllegung der Blöcke A
und B werden wiederum die Schallemissionsansätze gemäß Abschnitt 3.1 zugrunde
gelegt. Die Quellen, welche nach Stilllegung der Blöcke A und B außer Betrieb sind,
werden in den weiteren Berechnungen nicht mehr berücksichtigt. Ein Rückbau wird
nicht berücksichtigt. Die abschirmende Wirkung der Blöcke A und B bleibt erhalten.
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3.3 Schallemissionen der Neuanlage
Nachfolgend sind die Hauptschallquellen der verschiedenen Betriebseinheiten der
Neuanlage aufgeführt. Bei den Betrachtungen werden neben den uns vorliegenden
planungstechnischen Unterlagen [11] vor allem Grundlagen und Erfahrungswerte aus
von Müller-BBM durchgeführten Messungen mit berücksichtigt. Ferner wird auf die
Planungsansätze aus den Planungen der Blöcke K (Niederaußem) und F/G (Neurath) zurückgegriffen.
Anmerkung:
Ein weiterer Detaillierungsgrad ist zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der noch nicht
festgeschriebenen Planung nicht möglich.
Bei allen nachfolgend angegebenen Schallemissionen wurde der Stand der Lärmminderungstechnik berücksichtigt. Bei den angegebenen Schallleistungspegeln LWA handelt es sich um erste grobe Angaben, die sich bei der Detailplanung noch ändern
können.
Bandanlagen
Für die Bandanlagen gehen wir von einem ins Freie emittierten Schallleistungspegel
von LWA 100 dB(A) aus.
Brechereigebäude
Für die Schallemissionen, welche vom Brechereigebäude ins Freie emittiert werden,
gehen wir von einem Schallleistungspegel von LWA 95 dB(A) aus.
Siebgebäude
Für das Siebgebäude einschließlich etwaiger Förderleitungen für Trockenbraunkohle
(beim Einsatz von Wirbelschichttrocknungsanlagen) wurde ein Schallleistungspegel
von LWA 89 dB(A) zugrunde gelegt.
Zwischenbau
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Für den Zwischenbau wurde ein ins Freie abgestrahlter Schallleistungspegel von
LWA 79 dB(A) angesetzt.
Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA)
Unter Zugrundelegung einer Kompletteinhausung und Aufstellung der Mühlen in abgetrennten schallisolierten Räumen wurde für die ins Freie abgestrahlte Schallemission ein Schallleistungspegel von LWA = 100 dB(A) berücksichtigt.
Dampferzeugeranlagen
Für die nach außen abgestrahlte Schallleistung der Dampferzeugerumschließungen
einschließlich Frischluftaußenansaugung sowie der Rauchgaskanäle zwischen
Dampferzeuger bis E-Filter wurde ein Schallleistungspegel von LWA 97 dB(A) berücksichtigt.
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E-Filter und Rauchgaskanäle bis Saugzug
Für die E-Filter einschließlich Filterunterbau und HS-Trafos, Entaschungsanlagen,
Flugascheleitungen sowie Rauchgaskanäle bis zu den Saugzügen wurde ein Schallleistungspegel von LWA 94 dB(A) berücksichtigt.
Saugzuggebäude und Rauchgaskanäle nach Saugzug
Für die Saugzuggebäude sowie die Rauchgaskanäle hinter den Saugzügen wird von
einem Schallleistungspegel von LWA 91 dB(A) ausgegangen.
Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA)
Für die beiden vorgesehenen Rauchgasentschwefelungsanlagen einschließlich der
Kalkleitungen im Freien, des Kalksteinmehlsilos, der Gipsleitungen zur Gipsentwässerung, der Rauchgaskanäle nach der REA sowie der Prozesswasserleitung im Freien wird – unter Berücksichtigung einer Aufstellung der Absorber, Rührwerke, Pumpen, Oxigebläse in einem entsprechenden Gebäude – von einem Schallleistungspegel von LWA 93 dB(A) ausgegangen.
Reingasableitung (Kamin)
Die Gesamtschallemission des Kamins darf LWA 90 dB(A) betragen.
Gipsband
Für das Gipsband wird von einem Schallleistungspegel von LWA 89 dB(A) ausgegangen. Es soll die Gipsentwässerung der bestehenden Blöcke G, H, K genutzt werden.
Maschinenhaus
Für die vom Maschinenhaus ins Freie emittierten Geräusche wird von einem GesamtSchallleistungspegel von LWA 93 dB(A) ausgegangen.
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Maschinentransformatoren
Bei Aufstellung der Maschinentransformatoren in einer entsprechenden Trafo-Umschließung ist – einschließlich der erforderlichen Kühlanlagen – von einem Schallleistungspegel von LWA 95 dB(A) auszugehen.
Eigenbedarfs(EB)- und Fremdnetztransformatoren
Für die EB-Transformatoren sowie den Fremdnetztrafo ist von einem Schallleistungspegel von LWA 86 dB(A) auszugehen.
Schaltanlagengebäude
Für die Schaltanlagengebäude (insbesondere Zu- und Ablufteinrichtungen) einschließlich der Niederspannungstransformatoren ist von einem Schallleistungspegel
von LWA 91 dB(A) auszugehen.
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Kühlwasserpumpenhaus
Für die vom Kühlwasserpumpenhaus ins Freie abgestrahlten Schallemissionen wurde ein Schallleistungspegel von LWA 88 dB(A) berücksichtigt.
Hybridkühlturm
Für den Hybridkühlturm wurden im Rahmen von Projektstudien schalltechnische Vorgaben gemacht, dass dieser am nächstgelegenen Aufpunkt in 810 m Abstand einen
zulässigen Schalldruckpegel von 27,5 dB(A) verursachen darf.
Des Weiteren wurden auf dieser Basis und uns weiterer vorliegender technischer Entwurfsplanungen Annahmen für die Ausführung möglicher Schallschutzmaßnahmen
getroffen sowie die hieraus resultierenden Schallemissionen abgeleitet, sodass die o.
g. Immissionsanteile eingehalten werden können. Diese Schallemissionen wurden in
den Schallausbreitungsberechnungen berücksichtigt.
Entaschungsanlagen
Für alle nachts in Betrieb befindlichen Entaschungsanlagen einschließlich der Aschebänder wird ein Gesamt-Schallleistungspegel von LWA 93 dB(A) berücksichtigt.
Prozesswasserreinigung PRA und Ammoniakwassertanklager
Für die PRA und das Ammoniakwassertanklager wurde ein Schallleistungspegel von
LWA 88 dB(A) berücksichtigt.
Anlage zur Kohlendioxid-Abscheidung
Für eine mögliche Anlage zur Kohlendioxid-Abscheidung liegen noch keine weiteren
Basisdaten vor. In der Betrachtung kann von einer teilweisen oder vollständigen Einhausung der Anlage ausgegangen werden. Bei den Berechnungen für die Neuanlage
wurde ein Wert von LWA 92 dB(A) angesetzt. Der endgültige Schallleistungspegel
dieser Anlage wird bei der Detailplanung festgelegt.
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3.4 Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage
Diese Variantenbetrachtung basiert auf den Schallemissionsansätzen aus den Abschnitten 3.1 bis 3.3. Hierbei werden – neben den Quellen der Blöcke A und B – auch
die Schallquellen der Blöcke C bis F nicht mehr berücksichtigt. Diese Situation stellt
sich für die Bestandsanlagen nach Inbetriebnahme der Neuanlage ein. Auch hier wird
ein Rückbau noch nicht berücksichtigt.
Im Rahmen dieser Untersuchung zur Vorbereitung der Regionalplanänderung wird
die im Sinne des Immissionsschutzes kritischere Nachtzeit untersucht. Da auf dem
Kraftwerksgelände in der Regel während der Nachtzeit kein Lkw-Verkehr stattfindet
sowie voraussichtlich keine relevante Änderung des Kfz-Verkehrsaufkommens zu erwarten ist, kann im Rahmen dieser Untersuchung auf eine Betrachtung der Kfz-Verkehrsgeräusche verzichtet werden.
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4 Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel
Mit den in den Abschnitten 3.1 bis 3.4 genannten Emissionsgrundlagen werden die
Langzeitmittelungspegel an den zwölf in Abschnitt 2 genannten Immissionsorten berechnet (siehe auch Abbildung 1 in Abschnitt 2).
Bei den Schallausbreitungsberechnungen gemäß E DIN ISO 9613-2 [9] werden folgende Pegelminderungen auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt:
-
Adiv die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung
-
Dc
-
Aatm die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption für 70 % Luftfeuchtigkeit und
10°C
-
Agr
die Richtwirkungskorrektur
die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes
Hier wird das alternative Verfahren nach 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 der frequenzunabhängigen Berechnung des Bodeneffektes gewählt, da nur der
A-bewertete Schalldruckpegel am Immissionsort von Interesse ist.
-
Abar Hier wird die abschirmende Wirkung durch evtl. gegebene Hindernisse
berücksichtigt.
Zur Bildung des Beurteilungspegels wurde der A-bewertete Langzeitmittelungspegel
in der Umgebung berechnet. Bei den hier vorgenommenen Berechnungen wird Cmet
entsprechend der Windrichtungshäufigkeitsverteilung entsprechend der meteorologischen Zeitreihe der Stadt Grevenbroich [10] berechnet. Es werden für die Berechnung
folgende Werte für C0 berücksichtigt:
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Tabelle 2. C0 in Abhängigkeit von der Windrichtungshäufigkeit
Winkel Windrichtung
C0 in dB
0°
30 °
60 °
90 °
120 °
150 °
180 °
210 °
240 °
270 °
300 °
330 °
2,4
2,5
2,4
2,3
2,0
1,6
1,4
1,4
1,5
1,6
1,8
2,1
Zusätzlich sind zur Bildung des Beurteilungspegels gemäß TA Lärm Zuschläge für
Impuls- sowie für Ton- und Informationshaltigkeit zu berücksichtigen.
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12. Dezember 2011
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Da von der Neuanlage sowie auch von den bestehenden Kraftwerksblöcken keine
impuls- sowie ton- und informationshaltigen Schallemissionen und hieraus resultierende -immissionen zu erwarten sind, wurden bei den Berechnungen keine Zuschläge in Ansatz gebracht.
Unter den o. g. Kriterien ergeben sich für die zwölf Immissionsorte die in den Tabellen 3 und 4 genannten Beurteilungspegel gemäß TA Lärm für die Nachtzeit. Für die
verschiedenen Berechnungsvarianten sind in den Anhängen die EDV-Eingabedaten
in einem Lageplan und auszugsweise in Tabellen dargestellt.
4.1 Neuanlage
In Tabelle 3 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr – verursacht durch die Neuanlage – den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt.
Tabelle 3. Berechnete Beurteilungspegel Lr - verursacht durch die Neuanlage und Immissionsrichtwerte (IRW) nachts
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
Lr
Neuanlage
[dB(A)]
IRW
nachts
[dB(A)]
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
28
45
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
31
45
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
29
45
IO 4a
Groß Mönchhof 1
37
45
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
29
40
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
24
35
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
19
40
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
17
45
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
20
45
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
32
50
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
28
40
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
25
35
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Tabelle 3 zeigt, dass die Beurteilungspegel
-
in Auenheim um 14 bis 17 dB,
-
am Groß Mönchhof um 8 dB,
-
in Niederaußem um 11 bis 28 dB,
-
in Rheidt um 12 dB,
-
in Hüchelhoven um 10 dB
unter den Immissionsrichtwerten liegen.
M88 005/8 so/prs
12. Dezember 2011
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4.2 Entwicklung der Schallimissionen
In Tabelle 4 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr für die beiden Entwicklungsschritte sowie die Differenz beider Schritte dargestellt:
-
Ab 2013
Blöcke A, B stillgelegt
Blöcke C bis H und K in Betrieb
-
Nach Realisierung der Neuanlage
Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt
Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb
Tabelle 4. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die beiden Entwicklungsschritte 2013 und
nach Realisierung der Neuanlage
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
Ab 2013
Nach
Realisierung
der
Neuanlage
Differenz
in dB
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
49
43
-6
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
52
44
-8
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
49
44
-5
IO 4a
Groß Mönchhof 1
38
39
1
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
41
39
-2
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
39
35
-4
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
37
32
-5
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
41
36
-5
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
47
42
-5
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
47
44
-3
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
32
31
-1
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
31
29
-2
Am Groß Mönchhof, welcher der Neuanlage am nächsten liegt, ist der berechnete
Beurteilungspegel nach Realisierung der Neuanlage um 1 dB höher als 2013. An allen anderen Immissionsorten sind nach Realisierung der Neuanlage zum Teil erheblich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten.
Dieses Ergebnis ist nachfolgend nochmals in einer Schallpegel-Differenzkarte dargestellt.
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\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
Abbildung 2. Schallpegel-Differenzkarte zum Vergleich der Entwicklungsschritte 2013 und
dem Zeitpunkt nach Realisierung der Neuanlage
M88 005/8 so/prs
12. Dezember 2011
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In Tabelle 5 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr für folgende Entwicklungsschritte sowie die Differenz beider Schritte dargestellt:
-
Heute
Blöcke A bis H und K in Betrieb
-
Nach Realisierung der Neuanlage
Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt
Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb
Tabelle 5. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die heutige Situation und den Schritt nach
Realisierung der Neuanlage sowie Differenz
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
Heute
Nach
Realisierung
der
Neuanlage
Differenz
in dB
Immissionsort Nr. / Bezeichnung
IO 1
Ordenstr. 1 – Auenheim
50
43
-7
IO 2
Geuelweg 4 – Auenheim
54
44
-10
IO 3
Forellenweg 11 – Auenheim
50
44
-6
IO 4a
Groß Mönchhof 1
39
39
0
IO 5
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
42
39
-3
IO 6
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
40
35
-5
IO 7
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
38
32
-6
IO 8
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
42
36
-6
IO 9
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
47
42
-5
IO 10
Industriestraße 21 – Niederaußem
47
44
-3
IO 11
Lindenplatz 32 – Rheidt
33
31
-2
IO 12
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
31
29
-2
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
Im Vergleich zur derzeitigen Situation – also vor Stilllegung der Kraftwerksblöcke A
und B zum 31.12.2012 – ändert sich nach Errichtung der Neuanlage der berechnete
Beurteilungspegel am Groß Mönchhof nicht. An allen anderen Immissionsorten stellt
sich im Vergleich zu 2013 eine nochmals um bis zu 2 dB höhere Pegelsenkung ein.
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5 Grundlagen
[1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom
26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503
[2] Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom 04.10.2002 S. 3830), zuletzt geändert
durch Art. 1 G v. 20.07.2011(BGBl. I S 1474).
[3] Anlage zur Ergebnisniederschrift TA Lärm, MURL Nordrhein- Westfalen, Stand
16.03.1999
[4] VDI-Richtlinie 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten. August 1976
(seit 01.08.2006 zurückgezogen)
[5] VDI-Richtlinie 2720 Blatt 1: Schallschutz durch Abschirmung im Freien.
März 1997
[6] VDI-Richtlinie 2714: Schallausbreitung im Freien. 1988-01
[7] DIN 1333: Zahlenangaben. 1992-02
[8] DIN 45687: Akustik. Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im Freien. Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Mai 2006
[9] DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien.
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997
[10] Meteorologische Zeitreihe der Station Grevenbroich für das Jahr 2002
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
[11] RWE Power AG:
Verschiedene Planungsunterlagen, erhalten im Zeitraum September 2008 bis
März 2011
[12] Müller-BBM GmbH:
Erfahrungs- und Messwerte aus verschiedenen Kraftwerksprojekten der letzten
35 Jahre
[13] Müller-BBM GmbH:
Kraftwerk Niederaußem – 950-MW-Block K – Ermittlung der Geräuschimmissionen zur Nachtzeit durch den neu errichteten Kraftwerksblock.
Bericht 32 532/237 vom 23.04.2003
[14] Müller-BBM GmbH:
Kraftwerk Niederaußem – Blöcke A – H – Ermittlung der Geräuschemissionen
und -immissionen zur Nachtzeit und Vorschläge für Schallminderungsmaßnahmen. Bericht M58 906/4 vom 28.07.2004
M88 005/8 so/prs
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[15] Müller-BBM GmbH:
RWE Kraftwerk Niederaußem – Wasserversorgungsanlage (WVA) – Baubegleitende Beratung und schalltechnische Messungen nach Inbetriebnahme.
Bericht M69 940/13 vom 04.08.2010
[16] Müller-BBM GmbH:
Kraftwerk Niederaußem, Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA) – Ermittlung der
zu erwartenden Geräuschemissionen und –immissionen – Abschätzung der zu
erwartenden Erschütterungsimmissionen – Prognose der Geräuschemissionen
und –immissionen während der Bauphase. Bericht M57 268/4 vom 07.04.2005
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
[17] TÜV-Rheinland:
Abnahme geminderter Schallquellen am Kraftwerk Niederaußem.
Bericht Nr. 933/21205469/01 vom 05.05.2008
M88 005/8 so/prs
12. Dezember 2011
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Anhang
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
Lagepläne zu den Entwicklungsschritten
M88 005/8 so/prs
12. Dezember 2011
Anhang Seite 1
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
Kraftwerk Niederaußem heute
Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die heute in Betrieb befindlichen
Schallquellen der Blöcke A bis H und K
M88 005/8 so/prs
12. Dezember 2011
Anhang Seite 2
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
Kraftwerk Niederaußem ab 2013
Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die ab 2013 in Betrieb befindlichen
Schallquellen der Blöcke C bis H und K
M88 005/8 so/prs
12. Dezember 2011
Anhang Seite 3
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
Neuanlage
Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die durch die Neuanlage
hinzukommenden Schallquellen
M88 005/8 so/prs
12. Dezember 2011
Anhang Seite 4
\\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011
Kraftwerk Niederaußem nach Realisierung der Neuanlage
Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die nach Realisierung der Neuanlage
in Betrieb befindlichen Schallquellen der Blöcke G, H und K sowie der Neuanlage
M88 005/8 so/prs
12. Dezember 2011
Anhang Seite 5