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Beschlussvorlage (Verfahrensunterlage 13 - Anlage 16 zur Beschlussvorlage 265/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark 1 45899 Gelsenkirchen Telefon +49 (209) 98308-0 Telefax +49 (209) 98308-11 www.MuellerBBM.de Dipl.-Ing. Christian Scholz Telefon +49 (209) 98308-15 Christian.Scholz@MuellerBBM.de 12. Dezember 2011 M88 005/8 so/prs RWE Kraftwerk Niederaußem Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im Zuge der weiteren Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms Entwicklung der Geräuschsituation Betrachtung im Rahmen der Regionalplanung \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC : 21. 12. 2011 Bericht Nr. M88 005/8 Auftraggeber: RWE Power AG Huyssenallee 2 45128 Essen Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Christian Scholz Dipl.-Phys. Markus Döhmen Berichtsumfang: Insgesamt 24 Seiten, davon 19 Seiten Textteil und 5 Seiten Anhang Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Müller-BBM GmbH Niederl. Gelsenkirchen, HRB München 86143 Geschäftsführer: Horst Christian Gass, Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer, Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Situation und Aufgabenstellung 6 2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte 7 3 Schallemissionen 9 3.1 Heutige Schallemissionen 9 3.2 Schallemissionen ab 2013 9 3.3 Schallemissionen der Neuanlage 10 3.4 Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage 12 4 Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel 13 4.1 Neuanlage 14 4.2 Entwicklung der Schallimissionen 15 5 Grundlagen 18 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Anhang: Lagepläne zu den Entwicklungsschritten M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 2 Zusammenfassung Seitens der RWE Power AG bestehen Planungen, im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem einen modernen Braunkohleblock (BoAplus) mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.100 MW zu errichten und hierfür nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes vier 300 MW-Blöcke endgültig stillzulegen. Um hierfür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist beabsichtigt, eine Regionalplanänderung anzuregen. Zur Beurteilung der schalltechnischen Aspekte sollen daher von Müller-BBM Untersuchungen durchgeführt werden. Die Untersuchungen sollen sich auf die Schallemissionen ab 2013 sowie die zukünftigen Schallemissionen des Kraftwerkes und die hieraus resultierenden Schallimmissionen beziehen. Im Einzelnen werden folgende Szenarien betrachtet: - Zu erwartende Schallemissionen durch den Betrieb einer Neuanlage und die hieraus resultierenden Schallimmissionen in der Nachbarschaft. Hierbei soll auf Erfahrungswerte vergleichbarer Kraftwerksblöcke (z. B. Block K des Kraftwerks Niederaußem sowie Blöcke F/G des Kraftwerks Neurath) zurückgegriffen werden. - Schallimmissionen für verschiedene Entwicklungsschritte: - - Ab 2013 Blöcke A, B stillgelegt Blöcke C bis H und K in Betrieb - Nach Realisierung der Neuanlage Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb Vergleich der Schallimmissionen ab 2013 mit den nach Realisierung der Neuanlage zu erwartenden Schallimmissionen \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Die schalltechnischen Untersuchungen sollen gemäß TA Lärm [1] durchgeführt werden. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 3 Schallimmissionsprognose für die Neuanlage In der nachfolgenden Tabelle sind die berechneten Beurteilungspegel Lr – verursacht durch die Neuanlage – den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Immissionsort Nr. / Bezeichnung Lr Neuanlage [dB(A)] IRW nachts [dB(A)] IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 28 45 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 31 45 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 29 45 IO 4* Groß Mönchhof 1 37 45 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 29 40 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 24 35 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 19 40 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 17 45 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 20 45 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 32 50 IO 11* Lindenplatz 32 – Rheidt 28 40 IO 12* Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 25 35 * Eine Erläuterung zu diesen neu in die Betrachtung aufgenommenen Immissionsorten findet sich in Abschnitt 2 auf Seite 7. Die Tabelle zeigt, dass die Beurteilungspegel - in Auenheim um 14 bis 17 dB, - am Groß Mönchhof um 8 dB, - in Niederaußem um 11 bis 28 dB, - in Rheidt um 12 dB, - in Hüchelhoven um 10 dB \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 unter den Immissionsrichtwerten liegen. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 4 Vergleich der Schallimmissionen ab 2013 mit den zukünftigen Schallimmissionen nach Realisierung der Neuanlage Es wurden die Schallimmissionen des Kraftwerks ab 2013 mit denen nach Realisierung der Neuanlage verglichen. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Beurteilungspegel Lr in dB(A) Ab 2013 Nach Realisierung der Neuanlage Differenz in dB Immissionsort Nr. / Bezeichnung IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 49 43 -6 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 52 44 -8 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 49 44 -5 IO 4* Groß Mönchhof 1 38 39 1 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 41 39 -2 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 39 35 -4 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 37 32 -5 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 41 36 -5 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 47 42 -5 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 47 44 -3 IO 11* Lindenplatz 32 – Rheidt 32 31 -1 IO 12* Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 31 29 -2 * Eine Erläuterung zu diesen neu in die Betrachtung aufgenommenen Immissionsorten findet sich in Abschnitt 2 auf Seite 7. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Am Groß Mönchhof, welcher der Neuanlage am nächsten liegt, ist der berechnete Beurteilungspegel nach Realisierung der Neuanlage um 1 dB höher als 2013. An allen anderen Immissionsorten sind nach Realisierung der Neuanlage zum Teil erheblich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten. Im Vergleich zur derzeitigen Situation – also vor Stilllegung der Kraftwerksblöcke A und B zum 31.12.2012 – ändert sich nach Errichtung der Neuanlage der berechnete Beurteilungspegel am Groß Mönchhof nicht. An allen anderen Immissionsorten stellt sich eine nochmals um bis zu 2 dB höhere Pegelsenkung ein. Dipl.-Ing. Christian Scholz M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 5 1 Situation und Aufgabenstellung Seitens der RWE Power AG bestehen Planungen, im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem einen modernen Braunkohleblock (BoAplus) mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.100 MW zu errichten und hierfür nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes vier 300 MW-Blöcke endgültig stillzulegen. Um hierfür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist beabsichtigt, eine Regionalplanänderung einzuleiten. Zur Beurteilung der schalltechnischen Aspekte sollen daher von Müller-BBM Untersuchungen durchgeführt werden. Die Untersuchungen sollen sich auf die ab 2013 eintretenden Schallemissionen sowie auf die zukünftigen Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage und die hieraus resultierenden Schallimmissionen beziehen. Im Einzelnen werden folgende Szenarien betrachtet: - Zu erwartende Schallemissionen durch den Betrieb einer Neuanlage und die hieraus resultierenden Schallimmissionen in der Nachbarschaft. Hierbei soll auf Erfahrungswerte vergleichbarer Kraftwerksblöcke (z. B. Block K des Kraftwerks Niederaußem sowie Blöcke F/G des Kraftwerks Neurath) zurückgegriffen werden. - Schallimmissionen für verschiedene Entwicklungsschritte - - Ab 2013 Blöcke A, B stillgelegt Blöcke C bis H und K in Betrieb - Nach Realisierung der Neuanlage Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb Vergleich der Schallimmissionen ab 2013 mit den nach Realisierung der Neuanlage zu erwartenden Schallimmissionen \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Bei der Neuanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage, die den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG [2] unterliegt. Nach BImSchG ist zur Beurteilung der Schallimmissionen ausgehend von solchen Anlagen die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm [1] heranzuziehen. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 6 2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte Gemäß TA Lärm sind als Beurteilungszeiträume tags 16 Stunden (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und nachts im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel heranzuziehen. Da die Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit um 15 dB niedriger sind als zur Tagzeit und die Schallemissionen der stationären Quellen des Kraftwerks tags und nachts gleich sind, werden die Betrachtungen für die im Sinne des Immissionsschutzes kritischere Nachtzeit durchgeführt. Bei den Immissionsorten IO 1 bis IO 3 sowie IO 5 bis IO 10 handelt es sich um Immissionsorte, die bei der Betrachtung des Kraftwerksstandortes in früheren Genehmigungsverfahren Berücksichtigung fanden. Die in Tabelle 1 angegeben Immissionsrichtwerte sind die, welche von den Genehmigungsbehörden in den früheren Genehmigungsverfahren (z. B. Block K) vorgegeben wurden. Dabei wurden für den Immissionsort IO 5 eine Gebietsausweisung als WA-Gebiet und für den Immissionsort IO 6 eine Gebietsausweisung als WR-Gebiet benannt. Nach den Bebauungsplänen verhält es sich aber genau umgekehrt. In gleicher Weise wurde für den Immissionsort IO 2 verfahren. Hier wurde in früheren Genehmigungsverfahren ein Immissionsrichtwert für MI-Gebiet vorgegeben. Tatsächlich liegt dieser Immissionsort in einem ausgewiesenen GE-Gebiet. Die überwiegende Zahl der Immissionsorte liegt in einer Gemengelage aus industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzten und zum Wohnen dienenden Gebieten. Eine detaillierte Beurteilung der einzelnen Immissionsorte im Hinblick auf die Gemengelage ist erforderlich, eine Absenkung der Schutzansprüche ist nicht ausgeschlossen und wird in einigen Fällen auch schon aus heutiger Sicht erwartet. Dies gilt insbesondere auch für den IO 5, der nach dem Bebauungsplan in einem WR-Gebiet liegt. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Der Immissionsort 4a (Großer Mönchhof) nördlich des Kraftwerksstandortes ist der Ersatz für den weggefallenen Immissionsort 4 (Kleiner Mönchhof) aus früheren Genehmigungsverfahren. Die Immissionsorte IO 11 und IO 12 befinden sich an den nächstgelegenen Bebauungen der Ortschaften in Rheidt und Hüchelhoven. Da sich die Neuanlage näher an diesen Ortschaften befinden wird als die bestehenden Kraftwerksblöcke, wurden diese beiden Immissionsorte mit in die Betrachtung aufgenommen. Auf der nachfolgenden Seite sind in Tabelle 1 die Immissionsorte und -richtwerte und in Abbildung 1 die Lage der Immissionsorte sowie der möglichen Anordnung des Blockes L angegeben. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 7 Tabelle 1. Immissionsorte und Immissionsrichtwerte Immissionsort Nr. / Bezeichnung Immissionsrichtwert (IRW) [dB(A)] tags nachts IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 60 45 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 60 45 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 60 45 IO 4a Groß Mönchhof 1 60 45 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 55 40 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 50 35 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 55 40 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 60 45 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 60 45 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 65 50 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 55 40 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 50 35 Neuanlage \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Kraftwerk Niederaußem Abbildung 1. Lage der berücksichtigten Immissionsorte, des heutigen Kraftwerks und der Neuanlage M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 8 3 Schallemissionen 3.1 Heutige Schallemissionen Die heutigen Schallemissionen setzen sich folgendermaßen zusammen: - Schallemissionen der Kraftwerksblöcke A bis H. Hierfür wurden die Grundlagen der schalltechnischen Erfassung des gesamten Kraftwerksstandortes aus dem Müller-BBM Bericht Nr. M58 906/4 [14], welcher der Bezirksregierung Köln vorliegt, verwendet. Weiterhin wurden die bereits umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen [17] berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies: - Bandantrieb im Grabenbunker, Einhausung - Schaltanlagen-Ablüfter Block C, Schalldämpfer - Schaltanlagen-Ablüfter Block D, Schalldämpfer - Kesselhaus ABC, Austausch der Dachlüfter A51, A52, B51, B52 - Kesselhaus C, Anfahrstrahler C, Schalldämpfer - Kesselhaus GH, Ausblaseöffnungen Speisewasserbehälter, Schalldämpfer \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Die im Schwerbau, Blöcke D bis H, durchgeführten Schallschutzmaßnahmen wurden bei einem Brand wieder vernichtet und konnten vom TÜV Rheinland nicht betrachtet werden. Bei den Instandsetzungsarbeiten im Schwerbau wurden die Schallschutzmaßnahmen jedoch verwirklicht. - Schallemissionen des Blockes K, siehe hierzu Müller-BBM Bericht Nr. 32 532/237 [13] - Schallemissionen der Wasserversorgungsanlage, siehe hierzu Müller-BBM Bericht Nr. M69 940/13 [15] - Prognostizierte Schallemission der Prototyp-Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA), siehe Müller-BBM Bericht Nr. 57 268/4 [16] Die in diesen Berichten angegebenen Schallemissionen wurden in ein dreidimensionales Schallausbreitungsberechnungsmodell, welches ebenfalls für die weiteren Betrachtungen der unterschiedlichen nachfolgenden Varianten zugrunde gelegt wird, implementiert. Hieraus werden die nachfolgend beschriebenen Schallimmissionen gemäß [1] in Verbindung mit [9] berechnet. 3.2 Schallemissionen ab 2013 Für die Betrachtung der Geräuschsituation ab 2013 nach Stilllegung der Blöcke A und B werden wiederum die Schallemissionsansätze gemäß Abschnitt 3.1 zugrunde gelegt. Die Quellen, welche nach Stilllegung der Blöcke A und B außer Betrieb sind, werden in den weiteren Berechnungen nicht mehr berücksichtigt. Ein Rückbau wird nicht berücksichtigt. Die abschirmende Wirkung der Blöcke A und B bleibt erhalten. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 9 3.3 Schallemissionen der Neuanlage Nachfolgend sind die Hauptschallquellen der verschiedenen Betriebseinheiten der Neuanlage aufgeführt. Bei den Betrachtungen werden neben den uns vorliegenden planungstechnischen Unterlagen [11] vor allem Grundlagen und Erfahrungswerte aus von Müller-BBM durchgeführten Messungen mit berücksichtigt. Ferner wird auf die Planungsansätze aus den Planungen der Blöcke K (Niederaußem) und F/G (Neurath) zurückgegriffen. Anmerkung: Ein weiterer Detaillierungsgrad ist zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der noch nicht festgeschriebenen Planung nicht möglich. Bei allen nachfolgend angegebenen Schallemissionen wurde der Stand der Lärmminderungstechnik berücksichtigt. Bei den angegebenen Schallleistungspegeln LWA handelt es sich um erste grobe Angaben, die sich bei der Detailplanung noch ändern können. Bandanlagen Für die Bandanlagen gehen wir von einem ins Freie emittierten Schallleistungspegel von LWA  100 dB(A) aus. Brechereigebäude Für die Schallemissionen, welche vom Brechereigebäude ins Freie emittiert werden, gehen wir von einem Schallleistungspegel von LWA  95 dB(A) aus. Siebgebäude Für das Siebgebäude einschließlich etwaiger Förderleitungen für Trockenbraunkohle (beim Einsatz von Wirbelschichttrocknungsanlagen) wurde ein Schallleistungspegel von LWA  89 dB(A) zugrunde gelegt. Zwischenbau \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Für den Zwischenbau wurde ein ins Freie abgestrahlter Schallleistungspegel von LWA  79 dB(A) angesetzt. Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA) Unter Zugrundelegung einer Kompletteinhausung und Aufstellung der Mühlen in abgetrennten schallisolierten Räumen wurde für die ins Freie abgestrahlte Schallemission ein Schallleistungspegel von LWA = 100 dB(A) berücksichtigt. Dampferzeugeranlagen Für die nach außen abgestrahlte Schallleistung der Dampferzeugerumschließungen einschließlich Frischluftaußenansaugung sowie der Rauchgaskanäle zwischen Dampferzeuger bis E-Filter wurde ein Schallleistungspegel von LWA  97 dB(A) berücksichtigt. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 10 E-Filter und Rauchgaskanäle bis Saugzug Für die E-Filter einschließlich Filterunterbau und HS-Trafos, Entaschungsanlagen, Flugascheleitungen sowie Rauchgaskanäle bis zu den Saugzügen wurde ein Schallleistungspegel von LWA  94 dB(A) berücksichtigt. Saugzuggebäude und Rauchgaskanäle nach Saugzug Für die Saugzuggebäude sowie die Rauchgaskanäle hinter den Saugzügen wird von einem Schallleistungspegel von LWA  91 dB(A) ausgegangen. Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA) Für die beiden vorgesehenen Rauchgasentschwefelungsanlagen einschließlich der Kalkleitungen im Freien, des Kalksteinmehlsilos, der Gipsleitungen zur Gipsentwässerung, der Rauchgaskanäle nach der REA sowie der Prozesswasserleitung im Freien wird – unter Berücksichtigung einer Aufstellung der Absorber, Rührwerke, Pumpen, Oxigebläse in einem entsprechenden Gebäude – von einem Schallleistungspegel von LWA  93 dB(A) ausgegangen. Reingasableitung (Kamin) Die Gesamtschallemission des Kamins darf LWA  90 dB(A) betragen. Gipsband Für das Gipsband wird von einem Schallleistungspegel von LWA  89 dB(A) ausgegangen. Es soll die Gipsentwässerung der bestehenden Blöcke G, H, K genutzt werden. Maschinenhaus Für die vom Maschinenhaus ins Freie emittierten Geräusche wird von einem GesamtSchallleistungspegel von LWA  93 dB(A) ausgegangen. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Maschinentransformatoren Bei Aufstellung der Maschinentransformatoren in einer entsprechenden Trafo-Umschließung ist – einschließlich der erforderlichen Kühlanlagen – von einem Schallleistungspegel von LWA  95 dB(A) auszugehen. Eigenbedarfs(EB)- und Fremdnetztransformatoren Für die EB-Transformatoren sowie den Fremdnetztrafo ist von einem Schallleistungspegel von LWA  86 dB(A) auszugehen. Schaltanlagengebäude Für die Schaltanlagengebäude (insbesondere Zu- und Ablufteinrichtungen) einschließlich der Niederspannungstransformatoren ist von einem Schallleistungspegel von LWA  91 dB(A) auszugehen. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 11 Kühlwasserpumpenhaus Für die vom Kühlwasserpumpenhaus ins Freie abgestrahlten Schallemissionen wurde ein Schallleistungspegel von LWA  88 dB(A) berücksichtigt. Hybridkühlturm Für den Hybridkühlturm wurden im Rahmen von Projektstudien schalltechnische Vorgaben gemacht, dass dieser am nächstgelegenen Aufpunkt in 810 m Abstand einen zulässigen Schalldruckpegel von 27,5 dB(A) verursachen darf. Des Weiteren wurden auf dieser Basis und uns weiterer vorliegender technischer Entwurfsplanungen Annahmen für die Ausführung möglicher Schallschutzmaßnahmen getroffen sowie die hieraus resultierenden Schallemissionen abgeleitet, sodass die o. g. Immissionsanteile eingehalten werden können. Diese Schallemissionen wurden in den Schallausbreitungsberechnungen berücksichtigt. Entaschungsanlagen Für alle nachts in Betrieb befindlichen Entaschungsanlagen einschließlich der Aschebänder wird ein Gesamt-Schallleistungspegel von LWA  93 dB(A) berücksichtigt. Prozesswasserreinigung PRA und Ammoniakwassertanklager Für die PRA und das Ammoniakwassertanklager wurde ein Schallleistungspegel von LWA  88 dB(A) berücksichtigt. Anlage zur Kohlendioxid-Abscheidung Für eine mögliche Anlage zur Kohlendioxid-Abscheidung liegen noch keine weiteren Basisdaten vor. In der Betrachtung kann von einer teilweisen oder vollständigen Einhausung der Anlage ausgegangen werden. Bei den Berechnungen für die Neuanlage wurde ein Wert von LWA  92 dB(A) angesetzt. Der endgültige Schallleistungspegel dieser Anlage wird bei der Detailplanung festgelegt. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 3.4 Schallemissionen nach Realisierung der Neuanlage Diese Variantenbetrachtung basiert auf den Schallemissionsansätzen aus den Abschnitten 3.1 bis 3.3. Hierbei werden – neben den Quellen der Blöcke A und B – auch die Schallquellen der Blöcke C bis F nicht mehr berücksichtigt. Diese Situation stellt sich für die Bestandsanlagen nach Inbetriebnahme der Neuanlage ein. Auch hier wird ein Rückbau noch nicht berücksichtigt. Im Rahmen dieser Untersuchung zur Vorbereitung der Regionalplanänderung wird die im Sinne des Immissionsschutzes kritischere Nachtzeit untersucht. Da auf dem Kraftwerksgelände in der Regel während der Nachtzeit kein Lkw-Verkehr stattfindet sowie voraussichtlich keine relevante Änderung des Kfz-Verkehrsaufkommens zu erwarten ist, kann im Rahmen dieser Untersuchung auf eine Betrachtung der Kfz-Verkehrsgeräusche verzichtet werden. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 12 4 Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel Mit den in den Abschnitten 3.1 bis 3.4 genannten Emissionsgrundlagen werden die Langzeitmittelungspegel an den zwölf in Abschnitt 2 genannten Immissionsorten berechnet (siehe auch Abbildung 1 in Abschnitt 2). Bei den Schallausbreitungsberechnungen gemäß E DIN ISO 9613-2 [9] werden folgende Pegelminderungen auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt: - Adiv die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung - Dc - Aatm die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption für 70 % Luftfeuchtigkeit und 10°C - Agr die Richtwirkungskorrektur die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes Hier wird das alternative Verfahren nach 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 der frequenzunabhängigen Berechnung des Bodeneffektes gewählt, da nur der A-bewertete Schalldruckpegel am Immissionsort von Interesse ist. - Abar Hier wird die abschirmende Wirkung durch evtl. gegebene Hindernisse berücksichtigt. Zur Bildung des Beurteilungspegels wurde der A-bewertete Langzeitmittelungspegel in der Umgebung berechnet. Bei den hier vorgenommenen Berechnungen wird Cmet entsprechend der Windrichtungshäufigkeitsverteilung entsprechend der meteorologischen Zeitreihe der Stadt Grevenbroich [10] berechnet. Es werden für die Berechnung folgende Werte für C0 berücksichtigt: \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Tabelle 2. C0 in Abhängigkeit von der Windrichtungshäufigkeit Winkel Windrichtung C0 in dB 0° 30 ° 60 ° 90 ° 120 ° 150 ° 180 ° 210 ° 240 ° 270 ° 300 ° 330 ° 2,4 2,5 2,4 2,3 2,0 1,6 1,4 1,4 1,5 1,6 1,8 2,1 Zusätzlich sind zur Bildung des Beurteilungspegels gemäß TA Lärm Zuschläge für Impuls- sowie für Ton- und Informationshaltigkeit zu berücksichtigen. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 13 Da von der Neuanlage sowie auch von den bestehenden Kraftwerksblöcken keine impuls- sowie ton- und informationshaltigen Schallemissionen und hieraus resultierende -immissionen zu erwarten sind, wurden bei den Berechnungen keine Zuschläge in Ansatz gebracht. Unter den o. g. Kriterien ergeben sich für die zwölf Immissionsorte die in den Tabellen 3 und 4 genannten Beurteilungspegel gemäß TA Lärm für die Nachtzeit. Für die verschiedenen Berechnungsvarianten sind in den Anhängen die EDV-Eingabedaten in einem Lageplan und auszugsweise in Tabellen dargestellt. 4.1 Neuanlage In Tabelle 3 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr – verursacht durch die Neuanlage – den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Tabelle 3. Berechnete Beurteilungspegel Lr - verursacht durch die Neuanlage und Immissionsrichtwerte (IRW) nachts Immissionsort Nr. / Bezeichnung Lr Neuanlage [dB(A)] IRW nachts [dB(A)] IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 28 45 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 31 45 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 29 45 IO 4a Groß Mönchhof 1 37 45 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 29 40 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 24 35 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 19 40 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 17 45 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 20 45 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 32 50 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 28 40 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 25 35 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Tabelle 3 zeigt, dass die Beurteilungspegel - in Auenheim um 14 bis 17 dB, - am Groß Mönchhof um 8 dB, - in Niederaußem um 11 bis 28 dB, - in Rheidt um 12 dB, - in Hüchelhoven um 10 dB unter den Immissionsrichtwerten liegen. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 14 4.2 Entwicklung der Schallimissionen In Tabelle 4 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr für die beiden Entwicklungsschritte sowie die Differenz beider Schritte dargestellt: - Ab 2013 Blöcke A, B stillgelegt Blöcke C bis H und K in Betrieb - Nach Realisierung der Neuanlage Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb Tabelle 4. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die beiden Entwicklungsschritte 2013 und nach Realisierung der Neuanlage Beurteilungspegel Lr in dB(A) Ab 2013 Nach Realisierung der Neuanlage Differenz in dB \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Immissionsort Nr. / Bezeichnung IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 49 43 -6 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 52 44 -8 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 49 44 -5 IO 4a Groß Mönchhof 1 38 39 1 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 41 39 -2 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 39 35 -4 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 37 32 -5 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 41 36 -5 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 47 42 -5 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 47 44 -3 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 32 31 -1 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 31 29 -2 Am Groß Mönchhof, welcher der Neuanlage am nächsten liegt, ist der berechnete Beurteilungspegel nach Realisierung der Neuanlage um 1 dB höher als 2013. An allen anderen Immissionsorten sind nach Realisierung der Neuanlage zum Teil erheblich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten. Dieses Ergebnis ist nachfolgend nochmals in einer Schallpegel-Differenzkarte dargestellt. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 15 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Abbildung 2. Schallpegel-Differenzkarte zum Vergleich der Entwicklungsschritte 2013 und dem Zeitpunkt nach Realisierung der Neuanlage M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 16 In Tabelle 5 sind die berechneten Beurteilungspegel Lr für folgende Entwicklungsschritte sowie die Differenz beider Schritte dargestellt: - Heute Blöcke A bis H und K in Betrieb - Nach Realisierung der Neuanlage Blöcke A, B, C, D, E, F stillgelegt Blöcke G, H und K sowie Neuanlage in Betrieb Tabelle 5. Berechnete Beurteilungspegel Lr für die heutige Situation und den Schritt nach Realisierung der Neuanlage sowie Differenz Beurteilungspegel Lr in dB(A) Heute Nach Realisierung der Neuanlage Differenz in dB Immissionsort Nr. / Bezeichnung IO 1 Ordenstr. 1 – Auenheim 50 43 -7 IO 2 Geuelweg 4 – Auenheim 54 44 -10 IO 3 Forellenweg 11 – Auenheim 50 44 -6 IO 4a Groß Mönchhof 1 39 39 0 IO 5 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem 42 39 -3 IO 6 Am Sportplatz 2 – Niederaußem 40 35 -5 IO 7 Alte Landstr. 119 – Niederaußem 38 32 -6 IO 8 Holtroper Str. 30 – Niederaußem 42 36 -6 IO 9 Mönchhofsweg 8 – Niederaußem 47 42 -5 IO 10 Industriestraße 21 – Niederaußem 47 44 -3 IO 11 Lindenplatz 32 – Rheidt 33 31 -2 IO 12 Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 31 29 -2 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Im Vergleich zur derzeitigen Situation – also vor Stilllegung der Kraftwerksblöcke A und B zum 31.12.2012 – ändert sich nach Errichtung der Neuanlage der berechnete Beurteilungspegel am Groß Mönchhof nicht. An allen anderen Immissionsorten stellt sich im Vergleich zu 2013 eine nochmals um bis zu 2 dB höhere Pegelsenkung ein. M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 17 5 Grundlagen [1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 [2] Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom 04.10.2002 S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.07.2011(BGBl. I S 1474). [3] Anlage zur Ergebnisniederschrift TA Lärm, MURL Nordrhein- Westfalen, Stand 16.03.1999 [4] VDI-Richtlinie 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten. August 1976 (seit 01.08.2006 zurückgezogen) [5] VDI-Richtlinie 2720 Blatt 1: Schallschutz durch Abschirmung im Freien. März 1997 [6] VDI-Richtlinie 2714: Schallausbreitung im Freien. 1988-01 [7] DIN 1333: Zahlenangaben. 1992-02 [8] DIN 45687: Akustik. Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im Freien. Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Mai 2006 [9] DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997 [10] Meteorologische Zeitreihe der Station Grevenbroich für das Jahr 2002 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 [11] RWE Power AG: Verschiedene Planungsunterlagen, erhalten im Zeitraum September 2008 bis März 2011 [12] Müller-BBM GmbH: Erfahrungs- und Messwerte aus verschiedenen Kraftwerksprojekten der letzten 35 Jahre [13] Müller-BBM GmbH: Kraftwerk Niederaußem – 950-MW-Block K – Ermittlung der Geräuschimmissionen zur Nachtzeit durch den neu errichteten Kraftwerksblock. Bericht 32 532/237 vom 23.04.2003 [14] Müller-BBM GmbH: Kraftwerk Niederaußem – Blöcke A – H – Ermittlung der Geräuschemissionen und -immissionen zur Nachtzeit und Vorschläge für Schallminderungsmaßnahmen. Bericht M58 906/4 vom 28.07.2004 M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 18 [15] Müller-BBM GmbH: RWE Kraftwerk Niederaußem – Wasserversorgungsanlage (WVA) – Baubegleitende Beratung und schalltechnische Messungen nach Inbetriebnahme. Bericht M69 940/13 vom 04.08.2010 [16] Müller-BBM GmbH: Kraftwerk Niederaußem, Wirbelschichttrocknungsanlage (WTA) – Ermittlung der zu erwartenden Geräuschemissionen und –immissionen – Abschätzung der zu erwartenden Erschütterungsimmissionen – Prognose der Geräuschemissionen und –immissionen während der Bauphase. Bericht M57 268/4 vom 07.04.2005 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 [17] TÜV-Rheinland: Abnahme geminderter Schallquellen am Kraftwerk Niederaußem. Bericht Nr. 933/21205469/01 vom 05.05.2008 M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Seite 19 Anhang \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Lagepläne zu den Entwicklungsschritten M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Anhang Seite 1 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Kraftwerk Niederaußem heute Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die heute in Betrieb befindlichen Schallquellen der Blöcke A bis H und K M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Anhang Seite 2 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Kraftwerk Niederaußem ab 2013 Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die ab 2013 in Betrieb befindlichen Schallquellen der Blöcke C bis H und K M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Anhang Seite 3 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Neuanlage Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die durch die Neuanlage hinzukommenden Schallquellen M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Anhang Seite 4 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\so\88\88005\M88005_08_Ber_7D.DOC:21. 12. 2011 Kraftwerk Niederaußem nach Realisierung der Neuanlage Die roten Kreuze, Linien und Schraffuren kennzeichnen die nach Realisierung der Neuanlage in Betrieb befindlichen Schallquellen der Blöcke G, H und K sowie der Neuanlage M88 005/8 so/prs 12. Dezember 2011 Anhang Seite 5