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Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme - Anlage 2 zur Beschlussvorlage 265/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
117 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme - Anlage 2 zur Beschlussvorlage 265/2012) Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme - Anlage 2 zur Beschlussvorlage 265/2012)

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Inhalt der Datei

- Entwurf Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim Bezirksregierung Köln 50606 Köln Rathaus . Alte Kölner Straße 26 Planungsamt Tel. 02238-8080 Fax 02238-808-453 Ralf Ritter Tel. 02238-808-346 ralf.ritter@pulheim.de Zimmer 218 . .09.2012 Geschäftszeichen 61ri-5ÄRegPl_RWE-BoA-NA Seite 1 / 2 5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem hier: Konsultationsverfahren gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping) Sehr geehrte Damen und Herren, . Im Erarbeitungsverfahren gemäß § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW zur 5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem (Planung Kraftwerk BoAplus)– gibt die Stadt Pulheim folgende Stellungnahme ab: Die Verringerung der Bauhöhe der geplanten Hybridkühltürme um ca. 70 m auf 100 m stellt ebenso wie die prognostizierte geringere Schwadenbildung den Belang der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes betreffend eine Verbesserung gegenüber den Planungen aus dem Jahr 2007 dar, in denen noch die doppelte Karftwerkskapazität angestrebt wurde. Es handelt sich jedoch weiterhin um negativ raumwirksame Anlagen mit Fernwirkung, die den bestehenden Kraftwerksbereich deutlich in die freie Landschaft hin erweitern. Es verbleibt daher die Frage, warum bei gesicherter Abschaltung der 150-MW-Altblöcke in Frimmersdorf und Niederaußem bis zum 31.12.2012 die Errichtung des BoAplus dennoch auf neu in Anspruch zu nehmenden Flächen erfolgen soll, anstatt die frei werdenden Altstandorte hierfür zu nutzen. Die Alternativenprüfung im Rahmen des Umweltberichtes scheidet diese Optionen zwar aus, Unterlagen die eine Plausibilitätsprüfung zuließen fehlen jedoch. Das Fazit beruht überwiegend auf betrieblichen Aussagen des Vorhabenträgers. Gleiches gilt für den Zwang zum Weiterbetrieb sämtlicher 300 MW-Blöcke bis zur Inbetriebnahme der BoAplusBlöcke. Eine Darstellung des Erfordernisses dieser Kraftwerksplanung zu exakt diesem Zeitpunkt sowie des Zwanges zum lückenlosen Weiterbetrieb der Altblöcke bis zur Aufnahme des wirtschaftlichen Betriebes der BoAplus-Blöcke im Rahmen der Sicherung der allgemeinen Energieversorgung ist nicht nachvollziehbar bzw. prüfbar enthalten. Es bestehen Zweifel, ob eine rechtmäßige Abwägung auf dieser Grundlage erfolgen kann. Besuchszeiten Mo-Mi 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Zusätzlich im Einwohnermeldeamt Di 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Do 18.00 Uhr – 19.00 Uhr Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Bankverbindung Kreissparkasse Kto 0157000018 BLZ 37050299 IBAN DE02 3705 0299 0157000018 BIC COKSDE33 www.pulheim.de Stadt Pulheim . Seite 2 / 2 Die Kritik an der Zentralisierung der Kraftwerkskapazitäten bleibt bestehen, sowohl im Hinblick auf die Belastung des Planungsraumes mit raumwirksamen Einrichtungen für die Energieversorgung als auch der sinnvollen Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Martin Höschen Technischer Beigeordneter . .