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Beschlussvorlage (Verfahrensunterlage 1 - Anlage 3 zur Beschlussvorlage 265/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
597 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Köln Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln 5. Planänderung - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) - Entwurf: Mai 2012 DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN www.brk.nrw.de Impressum Herausgeber Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2–10 50667 Köln Tel.: 0221/ 147-0 Fax: 0221/ 147-3185 poststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de Redaktionelle Bearbeitung, Layout, Karteninhalte, Bilder und Grafiken Bezirksregierung Köln Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2012 Druck und Weiterverarbeitung Bezirksregierung Köln Information Bezirksregierung Köln Abteilung 3: Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle Telefon: 0221 / 147-2032 Regionalplanungsbehörde: Telefon: 0221 / 147-2351 oder Telefon: 0221 / 147-3516 Fax: 0221 / 147-2905 eMail: gep@brk.nrw.de Bezirksregierung Köln R E G I O N A L P L A N für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Köln 5. Planänderung – Einleitung: 29. Juni 2012 Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln wurde am 21.09.2000 und 23.11.2000 mit Erlassen der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und am 21.05.2001 bekannt gemacht (GV.NRW.2001, Nr. 15, S. 196). Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 11. Sitzung am 29.06.2012 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren zur 5. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln auf der Grundlage der nachfolgenden Verfahrensunterlagen (Stand: Mai 2012) durchzuführen. Der Einleitungsbeschluss erfolgte mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und des Mitglieds der Freien Wähler gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und des Mitglieds der Partei DIE LINKE. Bei dem Änderungsverfahren sind die in der nachfolgenden Liste (Anlage 3) aufgeführten Behörden und Stellen von der Regionalplanungsbehörde schriftlich zur Mitwirkung aufzufordern. Die Frist, innerhalb der die Beteiligten Anregungen und Bedenken zu dem Planentwurf und Umweltbericht vorbringen können, beträgt 3 Monate. Die Regionalplanungsbehörde kann weitere Beteiligte zulassen, wenn dies zweckmäßig erscheint. Dies gilt auch für Personen des Privatrechts, sofern diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen und die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 ROG erfüllen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über eine Offenlage der Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis für die Dauer von 1 Monat. Details der Offenlage werden zwei Wochen zuvor ortsüblich bekannt gemacht. Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – INHALTSVERZEICHNIS Kapitel Seite Thema VORWORT INHALTSVERZEICHNIS I PLANBEGRÜNDUNG 1 1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung 1 2. Bisheriger Verlauf der Planungen zur Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem 2 3. Planerfordernis / Bedarf zur Änderung des Regionalplans 6 4. Umweltprüfung 7 4.1 Anderweitige Planungsalternativen unter Berücksichtigung des Planungsziels und des räumlichen Geltungsbereichs 9 4.2 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung 13 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit 14 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologischer Vielfalt 15 Schutzgut Boden 17 Schutzgut Wasser 18 Schutzgut Klima / Luft 19 Schutzgut Landschaft 20 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 21 4.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 21 4.4 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 21 4.5 Gesamtbewertung 22 5. Raumordnerische Würdigung 23 5.1 Raumordnungsgesetz (ROG) 23 5.2 Vorgaben der Landesplanung NRW 25 5.3 Ziele und Grundsätze des Regionalplans Köln (Teilabschnitte Region Köln und Region Aachen) 31 5.4 Raumordnerische Bewertung 33 6. Weiteres Verfahren 34 ——————————————————————————————— I Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – INHALTSVERZEICHNIS Kapitel Thema Seite Anlage 1 PLANENTWURF 35 I. Entwurf Text 35 II. Entwurf Zeichnerische Darstellung 37 Anlage 2 UMWELTBERICHT 39 Bitte beachten Sie den zugehörigen Umweltbericht als separates Dokument bzw. auf beiliegender CD mit weiteren Anlagen Anlage 3 BETEILIGTENLISTE 41 II Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Planbegründung 1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung Die RWE Power AG plant am Standort Bergheim-Niederaußem ein Braunkohlekraftwerk mit einer Gesamtkapazität von 1.100 Megawatt (MW). Das Kraftwerk soll auf einer nordöstlich zum bestehenden Standort gelegenen Anschlussfläche entstehen. Mit Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Kraftwerks wird die Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem erfolgen. Das Vorhaben ist nach Angaben der RWE Power AG der nächste Schritt im Rahmen der mit der Landesregierung NRW im Jahr 1994 getroffenen Vereinbarung über die Erneuerung der Braunkohlenkraftwerke im Rheinischen Revier, dem sogenannten `Kraftwerkserneuerungsprogramm´. Das Vorhaben der RWE Power AG zielt auf den Neubau eines Kraftwerks - BoAplus, das gegenüber den vorhandenen Anlagen einen deutlich höheren Wirkungsgrad (> 45 %) aufweist, wodurch sich auch die eingesetzte Kohlemenge und die CO2Emmissionen (ca. 30 %) bei gleicher Stromerzeugung reduzieren werden. Das geplante Kraftwerk wird nach Angabe des Vorhabenträgers eine gegenüber den Bestandsanlagen deutlich höhere Flexibilität aufweisen. Das Kraftwerk wird mit dazu beitragen, die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien auszugleichen. Als weitere wichtige Bestandteile des Kraftwerkskonzepts sind die Hybridkühlturmtechnik, die zu einer wesentlich geringeren Kühlturmhöhe von ca. 100 m und zu einer deutlich reduzierten Verschattung durch sichtbare Wasserdampfschwaden führt und die Möglichkeit der Nachrüstung einer CO2Abscheidung zu nennen. Weiterhin ist im Anlagenkonzept planerisch die Option der Nutzung von Kraft-Wärmekopplung vorgesehen. Der Neubau des Kraftwerks soll auf einer Anschlussfläche nordöstlich des bestehenden Kraftwerksstandorts erfolgen. Durch die umfangreiche Nutzung der am Standort vorhandenen Infrastruktur, z.B. des vorhandenen Kohlebunkers, kann die notwendige Flächeninanspruchnahme auf ca. 23 ha begrenzt werden. Für den Bau des Kraftwerks werden darüber hinaus temporär 27 ha als Baustelleneinrichtungsflächen benötigt. In Verbindung mit den am Standort geplanten Stilllegungen (2 x 150 MW, unabhängig von der Realisierung von BoAplus) und 4 x 300 MW (nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus) würde die Erzeugungskapazität am Standort Niederaußem insgesamt um ca. 400 MW absinken. -1- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG 2. Bisheriger Verlauf der Planungen zur Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem Berücksichtigung der Forderungen des Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem Regionalrats Köln zur Die RWE Power AG hat bereits in 2003 und in 2007 eine vorhabenbezogene Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln am Standort Niederaußem mit dem Ziel der Kraftwerkserneuerung angeregt. Der Regionalrat Köln hat aufgrund dieser Anregungen bislang noch kein Verfahren zur Änderung des Regionalplans eingeleitet. Als Ergebnis aus den in diesem Zusammenhang geführten politischen Diskussionen hat der Regionalrat Köln am 15.07.2007 die folgenden Forderungen an eine Kraftwerksneuplanung in Niederaußem aufgestellt: a) Die Einhaltung aller Zusagen von RWE an den RR Köln aus dem Jahr 2004 b) Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte c) Verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms an den einzelnen Standorten (Neubau, Stilllegung, Abriss) d) Reduzierte Kühlturmhöhe und deutliche Verringerung der Verschattung e) Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Mit Schreiben vom 07.10.2011 hat die RWE Power AG eine erneute Anregung zur Änderung des Regionalplans vorgelegt, der eine neue Konzeption („BoAplus“) zugrunde liegt. Nach Angabe von RWE Power wurden die Forderungen des Regionalrats dabei wie folgt berücksichtigt: a.) Einhaltung der Zusagen von RWE Power aus dem Jahr 2004 zur Stilllegung von 150 MW-Altanlagen Unter Berücksichtigung der im Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.06.2005 zu BoA 2 und 3 in Neurath verfügten Stilllegungen von Altanlagen in den Kraftwerken Frimmersdorf und Niederaußem werden nach Zusicherung des Vorhabenträgers bis Ende 2012 alle 150 MW-Anlagen im Rheinischen Braunkohle Revier stillgelegt (vgl. auch Punkt c) dieser Planbegründung). b.) Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte RWE Power hat gegenüber der ursprünglichen Planung den Neubau an Kraftwerksleistung am Standort Niederaußem halbiert. Das Kraftwerkserneuerungsprogramm zielt auf den Ersatz von Kraftwerkskapazitäten ab. Die Erneuerung der Kraftwerksanlagen ist in Zukunft nur auf vorhandenen oder planerisch gesicherten Kraftwerksflächen vorgesehen. -2- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG c.) Verbindliche Aussagen zu Neubau, Stilllegung und Abriss an den einzelnen Standorten (bestätigt durch RWE Power) Im Kraftwerk Frimmersdorf werden vor dem kommerziellen Betrieb des ersten Blocks von BoA2 & 3 in Neurath zusätzlich zu den bereits Ende 2005 (Block H) und Ende 2011 (Blöcke C, D, G) endgültig stillgelegten vier 150-MW-Blöcke weitere zwei 150-MW-Blöcke endgültig stillgelegt. Nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des zweiten Blocks von BoA2&3 in Neurath werden weitere sechs 150-MW-Blöcke in Frimmersdorf bzw. in Niederaußem außer Betrieb genommen und spätestens zum 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Am Standort Weisweiler werden spätestens am 31.12.2012 die beiden Blöcke C und D (2 x 150 MW) endgültig stillgelegt. Die beiden übrigen 150-MW-Blöcke in Frimmersdorf folgen ebenfalls bis zum 31.12.2012. Damit sind zum 31.12.2012 alle 150-MW-Blöcke endgültig stillgelegt. In Niederaußem werden nach Beginn des kommerziellen Betriebs von BoAplus die Blöcke C bis F (4 x 300 MW) und damit insgesamt ca.1.200 MW außer Betrieb genommen. Diese vier Blöcke müssen aber für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit des Vorhabens über einen Zeitraum von 6 Monaten als Betriebs- oder Ausfallreserve vorgehalten werden. Ein gleichzeitiger Volllastbetrieb von BoAplus und den vorgenannten 4 x 300 MW-Blöcken ist nicht vorgesehen. Die 4 x 300 MW-Blöcke werden spätestens 6 Monate nach Beginn des kommerziellen Betriebs endgültig stillgelegt. Zur Sicherstellung der endgültigen Stilllegung der 150 MW-Blöcke an den einzelnen Standorten bis Ende 2012 wird RWE Power AG anschließend strategische, für den Kraftwerksbetrieb zwingend erforderliche Anlagenteile und Komponenten der 150 MW-Blöcke zurückbauen. Ebenfalls werden nach Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke in Niederaußem strategische Komponenten aus diesen 300-MW-Blöcken zurückgebaut. Zu den vorgenannten strategischen Komponenten zählen beispielsweise Generator, Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc.. Pro Block wird jeweils mindestens eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter Stilllegung zurückgebaut. Der Rückbau ggf. weiterer Komponenten erfolgt blockspezifisch und abhängig von externen Verwertungsmöglichkeiten (z.B. Schrottmarkt, Weiternutzung einzelner Teile an anderen Standorten, etc.). Weiter werden im Zusammenhang mit der Realisierung des BoAplus-Projektes am Standort Niederaußem im Bereich des Bestandskraftwerkes Niederaußem erste, wesentliche optisch sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Das Unternehmen RWE Power verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum ebenerdigen Rückbau der 5 im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um den Abriss der hohen -3- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Bauwerke mit einer erheblichen Kubatur innerhalb der beengten Platzverhältnisse unter Fortführung des übrigen Kraftwerksbetriebes geordnet umfeldverträglich durchführen zu können. Zusätzlich ist in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Die Flächen bleiben weiter in das Betriebsgelände eingebunden, geplant ist die Anlage eines Grünstreifens in Richtung Auenheim. Für die anderen Flächen kommen aus heutiger Sicht insbesondere betriebliche Nutzungen in Betracht (z.B. als Revisions-, Lager- und Montageflächen). Voraussetzung für die Realisierung der vorgenannten Rückbaumaßnahmen ist das Vorliegen aller hierfür erforderlichen Genehmigungen. Das Unternehmen RWE Power wird spätestens ein Jahr nach erfolgter Bauentscheidung für BoAplus die Genehmigungsaktivitäten für die Umsetzung der genannten Rückbaumaßnahmen einleiten. Der Rückbau von weiteren Anlagen und Kraftwerksteilen am Standort Niederaußem ist aufgrund durchlaufender, für den Weiterbetrieb der Bestandsanlagen weiterhin erforderlicher Infrastrukturen, beengter Platzverhältnisse, bestehender Lärmschutzfunktionen sowie vor dem Hintergrund der für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen erforderlichen betrieblichen Nutzung auch dieser Anlagen nicht möglich. Der Standort Neurath verfügt über die modernsten und jüngsten Anlagen in allen Blockgruppen, die sämtlich in Betrieb bleiben. Daher stehen hier absehbar auch keine Stilllegungen an. Außer Betrieb genommene Anlagen gibt es ebenfalls nicht. Rückbaupotential ist damit derzeit und absehbar nicht vorhanden. Rückbaumaßnahmen sind deshalb auch nicht vorgesehen. Für den im Rahmen des langfristig angelegten Kraftwerkserneuerungsprogramms nach BoAplus in Niederaußem anstehenden, nächsten denkbaren Kraftwerkserneuerungsschritt kommt insbesondere der Bestandsstandort Frimmersdorf in Frage. Eine „Standortanalyse Frimmersdorf im Hinblick auf ein potentielles Neubauvorhaben unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Restriktionen“ (Gutachten Exponent 2012, siehe Anlage) hat ergeben, dass zwar „aufgrund umfangreicher Baufeldrestriktionen ein vollständiger Rückbau der 100/150 MW-Blöcke bei vorgesehenem gleichzeitigem Weiterbetrieb der 300 MW-Blöcke P und Q und damit die Nutzung des Bestandsstandortes Frimmersdorf für den nächsten Neubauschritt BoAplus realistischerweise nicht möglich ist.“ Allerdings soll in Vorbereitung eines möglichen weiteren Erneuerungsschrittes neben der oben beschriebenen Stilllegung aller 150 MW-Blöcke bis spätestens 31.12.2012 am Standort Frimmersdorf bereits ein gestufter Rückbau stillgelegter Kraftwerksanlagen erfolgen. Hierbei sind insbesondere der Weiterbetrieb der 300 MW-Blöcke und die damit zusammenhängenden Restriktionen zu berücksichtigen. -4- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG An den einzelnen Kraftwerksstandorten werden sich demnach nach der Realisierung von BoAplus und den dargestellten Stilllegungen folgende Kapazitäten ergeben: Neurath 4.411 MW Frimmersdorf 635 MW Niederaußem 3.480 MW Weissweiler 2.505 MW Goldenberg 171 MW d.) Reduzierung der Kühlturmhöhe und deutliche Verringerung der Verschattung Das neue Kraftwerkskonzept beinhaltet die Reduzierung der Anlagenleistung auf 1.100 MW (Planung 2007: 2.200 MW) bei gleichzeitiger Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten in gleicher Größenordnung. Weiterhin werden mit der geplanten Anlage deutliche Wirkungsgradsteigerungen verbunden sein. Die Hybridkühlturmtechnik führt zu einer Begrenzung des Kühlturmhöhe auf 100 m. Dies entspricht ca. der Hälfte der Kühlturmhöhe von BoA 1. Die Hybridkühlturmtechnik ermöglicht, das geplante Kraftwerk tagsüber mit überwiegend nicht sichtbaren Schwaden zu betreiben. Für die Ableitung der Rauchgase wird ergänzend ein 180 m hoher, wegen des geringeren Durchmessers aber optisch deutlich weniger auffälliger Schornstein erforderlich. Bei diesem wird sich eine schmale Schwadenbildung an der Kaminmündung, deren Radius 12,5 m beträgt, ergeben. e.) Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Gegenüber der vorangegangenen Planung wurde die Flächeninanspruchnahme von 40 ha (Planung 2007) auf nun 23 ha deutlich reduziert. Sie beschränkt sich weitgehend auf den für den Bau von BoA 1 als Baustelleneinrichtungsfläche genutzten Bereich (17 ha). Die Umsetzung des Vorhabens auf der Bestandsfläche des Kraftwerksstandortes ist nach Angabe von RWE Power nicht möglich, da dort keine beräumten bzw. beräumbaren Flächen zur Verfügung stehen (vgl. auch Punkt c) dieser Planbegründung). f.) Reduktion der absoluten CO2 Emissionen und Möglichkeit der Nachrüstung für eine spätere CO2-Abscheidung Aufgrund der Stilllegung von 4 x 300 MW Blöcken reduzieren sich der Braunkohleeinsatz und die CO2-Emissionen. Die Emissionsminderung beträgt ca. 3 Millionen t/a. Im Konzept BoAplus ist räumlich und technisch die Möglichkeit einer späteren Nachrüstung von Anlagen zur CO2-Abscheidung berücksichtigt. -5- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG 3. Planerfordernis / Bedarf zur Änderung des Regionalplans Am Kraftwerksstandort Niederaußem wird Braunkohle aus den genehmigten Tagebauen Hambach und Garzweiler verstromt. Gleiches gilt für die Standorte in Frimmersdorf und Neurath. Die RWE Power AG hat sich im Zusammenhang mit der Genehmigung des Tagebaus Garzweiler verpflichtet, die vorhandenen Braunkohlekraftwerksblöcke Zug um Zug durch Anlagen mit jeweils bester zur Verfügung stehender Technologie zu ersetzen. Bisherige Schritte der Kraftwerkserneuerung führten zur Errichtung der Blöcke BoA 1 (Niederaußem) und BoA 2 und 3 in Neurath. Die Planung von BoAplus und die Stilllegung von vier 300 MW Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem wird, nach Angaben der RWE Power AG, einen weiteren Schritt der Kraftwerkserneuerung darstellen. Seitens der Landesregierung (vgl. Position der Landesregierung zum Braunkohleplanentwurf Umsiedlung Morschenich, Schreiben vom 19.12.2011) wird das Anliegen einer nachhaltigen Energiepolitik, die gleichgewichtig an den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes, der Preiswürdigkeit und der Versorgungssicherheit ausgerichtet ist, verfolgt. Einen Schwerpunkt der aktuellen Energiepolitik des Landes stellt die Steigerung das Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dar, die bis zum Jahr 2020 auf bis zu 40 % erhöht werden soll. Eine notwendige Ergänzung zu diesen Zielen werden aus Sicht der Landesregierung auch weiterhin fossile Kraftwerke darstellen, wobei dafür vornehmlich hocheffiziente und flexible Kraftwerke in Frage kommen. Die Braunkohleverstromung stellt somit grundsätzlich – wenn auch mit wahrscheinlich zurückgehendem Anteil – einen Baustein der mittelfristigen Energiekonzeption des Landes NRW dar. Aufgrund der hohen Flexibilität und des gegenüber den bestehenden Anlagen deutlich erhöhten Wirkungsgrads des geplanten Kraftwerks sowie der zu erwartenden Reduzierung der CO2-Emissionen um ca. 30 % kann das Vorhaben BoAplus einen Beitrag zur Umsetzung der Energie- und Klimaschutzkonzeption des Landes NRW leisten. Die bereits bestehenden Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem liegen innerhalb eines im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, dargestellten Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB). Dies entspricht den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes NRW, das für die regionalplanerische Sicherung von Kraftwerken eine entsprechende zeichnerische Festlegung fordert. Um das Vorhaben BoAplus umsetzen zu können, ist es geplant, diesen Siedlungsbereich um ca. 23 ha zu erweitern. Dies ist notwendig, da sich nach eingehender Prüfung durch die Regionalplanungsbehörde weder ein Alternativstandort noch am Standort Niederaußem selbst planerische Reserven im Siedlungsbereich oder geeignete Flächen zur Nachnutzung aufgezeigt haben (vgl. auch Punkt 2 c) dieser Planbegründung). Für die Vergrößerung des GIB wird ein Bereich beansprucht, der im geltenden Regionalplan als Freiraum (Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich (AFAB)) dargestellt ist. Aus diesem Grund ist für den geplanten Kraftwerksneubau -6- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG BoAplus die Änderung des Regionalplans Köln erforderlich. Die RWE Power AG hat dies mit Schreiben vom 07.10.2011 angeregt. Des Weiteren sieht der Planentwurf der Regionalplanungsbehörde vor, für die Flächen des GIB, die mit Kraftwerksanlagen belegt sind, die Zweckbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ festzulegen und dies durch eine entsprechende Abgrenzung und ein Symbol im Regionalplan zu verdeutlichen. Dies gilt entsprechend auch für die neu dargestellte Erweiterungsfläche. Dies ist erforderlich, damit der Kraftwerksstandort Niederaußem über ein schlüssiges regionalplanerisches Gesamtkonzept im Sinne eines verbindlichen raumordnerischen Zieles dauerhaft für die Nutzung durch Braunkohlekraftwerke gesichert wird. Ergänzend zur zeichnerischen Darstellung erfolgt die Konkretisierung der Zweckbindung durch ein textliches Ziel und eine Erläuterung, die auf die besondere Eignung des Braunkohlekraftwerksstandortes aufgrund der Anbindung an die Tagebaue Hambach und Garzweiler und die vorhandene Infrastruktur abstellen. Die angeregte Regionalplanänderung für den Neubau eines Braunkohlekraftwerks steht nach Einschätzung der Regionalplanungsbehörde Köln grundsätzlich mit den landesplanerischen Zielen zur Energieversorgung (Nutzung heimischer Energieträger, Erhöhung der Energieproduktivität, Ausbau erneuerbarer Energien) im Einklang. 4. Umweltprüfung Die Umsetzung der vorgesehenen Regionalplanänderung ist voraussichtlich mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Nach § 12 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) ergibt sich daher die Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen, in dem die erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der Planänderungen auf die Umwelt hat, frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Vor Erstellung des Umweltberichts sind nach den Vorgaben des § 9 ROG die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltwirkungen der Regionalplanänderung berührt werden können, zu beteiligen. Diese Konsultation, das sogenannte ´Scoping´, erstreckt sich auf die Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen. Gemäß § 19 Absatz 2 LPlG NRW sind bei Regionalplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabenträgers durchgeführt werden, die erforderlichen Unterlagen von diesem vorzulegen. Der Vorhabenträger (die RWE Power AG) hat dementsprechend die TÜV Nord Umweltschutz GmbH beauftragt, die Angaben für die Umweltprüfung nach § 9 ROG (Umweltbericht) zu erarbeiten und der Regionalplanungsbehörde vorzulegen (vgl. separate Anlage). Diese Untersuchung lag der Umweltprüfung, die von der Regionalplanungsbehörde Köln durchgeführt wurde, zugrunde. -7- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren wurde in Form einer schriftlichen Beteiligung mit Schreiben 19.10.2011 eröffnet. Die beteiligten Stellen hatten bis zum 02.12.2011 Gelegenheit, sich zum Untersuchungsumfang/-inhalt der Umweltprüfung zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen 17 Stellungnahmen ein. Die Schwerpunkte der Anregungen und Hinweise für den zu erstellenden Umweltbericht lagen in folgenden Themenbereichen: - Festlegung des Untersuchungsraums für die optisch bedrängende Wirkung, - Erweiterung der Untersuchungen zum Thema Luftschadstoffe (Methodik, zu erfassende Stoffe) sowie Betrachtung der Feinstaubbelastung (Luftreinhalteplan Hambach / Messplan), - Darstellung der Lärmsituation nach Stilllegung / Abriss der Blöcke A und B, Beachtung der kritischen Lärmsituation im Ortsteil Auenheim, - Prüfung der voraussichtlichen Verkehrslärmbelastungen, - Berücksichtigung der archäologischen Bewertung der Fläche aus dem Jahr 2003, - nachvollziehbare Ableitung des Flächenbedarfs, - Untersuchung der Wirkungen von Kühlturmschwaden, Schattenwurf, Luftbeeinträchtigungen auf die Landwirtschaft, - Ausweitung des Untersuchungsgebietes zur Erfassung der voraussichtlichen Stickstoffdisposition im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung, - Untersuchungen zum Gewässerschutz (WRRL) und insbesondere die Auswirkungen auf den Gillbach, - Berücksichtigung bereits vorhandener Artenschutzbeiträge im Plangebiet, - eindeutige Regelungen zum geplanten Abbau der Altanlagen zur besseren Beurteilung der zusätzlichen Umweltwirkungen und Minimierungsmaßnahmen. Die durch den Vorhabenträger vorgelegten Untersuchungen (Angaben zur Umweltprüfung nach § 9 ROG – Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem, TÜV Nord 18.04.2012) wurden von der Regionalplanungsbehörde Köln geprüft und durch die Hinweise aus dem Scoping sowie weitergehenden Erkenntnissen – soweit regionalplanerisch relevant – ergänzt. Auf dieser Grundlage wurde die Umweltprüfung von der Regionalplanungsbehörde durchgeführt und gemäß der Anlage 1 des ROG der vorliegende Umweltbericht, in dem die voraussichtlich erheblichen Umweltwirkungen der Planung ermittelt und bewertet wurden, erstellt (vgl. separate Anlage). Dieser ist selbstständiger Teil der Verfahrensunterlagen. -8- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG 4.1 Anderweitige Planungsalternativen unter Berücksichtigung des Planungsziels und des räumlichen Geltungsbereichs (vgl. Anlage 1, ROG § 9) Im Rahmen regionalplanerischer Planungsprozesse sind zwei Ansätze von Alternativenprüfungen zu unterscheiden: die Alternativenprüfung im Rahmen der Umweltprüfung gemäß § 9 ROG sowie die Alternativenprüfung als fester Bestandteil des Abwägungsgebotes nach § 7 Absatz 2 ROG. Beide haben unterschiedliche methodische und rechtliche Anforderungen, wobei in der abschließenden planerischen Abwägung neben umweltrelevanten Belangen auch die übrigen privaten und öffentlichen Belange sowie insbesondere die landesplanerischen Zielaussagen eingestellt werden (vgl. Ziffer 5). Während bei der Umweltprüfung die Auswahl der Alternativen insbesondere räumlich auf Standorte im Planbereich des Planungsträgers eingesetzt werden kann, ist dies im Rahmen der Abwägungsentscheidung nicht möglich. Hier steht vor allem das Planungsziel im Vordergrund, was wiederum zu einem erweiterten räumlichen Umgriff führen kann. Da Umweltprüfung und regionalplanerische Abwägung in der Planbegründung konsistent aufeinander aufbauen sollen, erfolgt im vorliegenden Planverfahren eine räumlich erweiterte Alternativenauswahl. Diese genügt sowohl den Kriterien der raumordnerischen Bewertung (vgl. Ziffer 5) als auch dem Anspruch der planerischen Umweltprüfung. Wie dargestellt widerspricht das Planungsziel der vorgesehenen Regionalplanänderung – der Neubau eines energieeffizienten Braunkohlekraftwerks BoAplus – nicht grundsätzlich der Energiepolitik des Landes NRW. Darüber hinaus gibt der LEP NRW im Kapitel Energieversorgung einen eindeutigen landesplanerischen Auftrag zur Erhöhung der Energieproduktivität und Energieeinsparung insbesondere auch bei der Nutzung heimischer Energieträger (vgl. LEP NRW, Kap. D II., u.a. Ziffer 5.2). Sowohl durch faktische Vorgaben als auch durch landesplanerische Zielsetzungen ist die Auswahl an Standortalternativen für die Errichtung neuer Braunkohlekraftwerke stark eingegrenzt: im Rheinischen Braunkohlerevier haben sich diese auf die bereits vorhandenen Kraftwerksstandorte zu konzentrieren. Diese Nutzung bestehender Standorte und deren Infrastruktur im Sinne der Eingriffsminimierung entsprechen ebenfalls den umweltgesetzlichen Zielsetzungen. Die wesentliche Voraussetzung für die Auswahl und Festlegung eines potenziellen Neubaustandortes ist die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Der Bahnanschluss muss unabhängig von kraftwerksfremden Betrieben sein. Die Versorgung des Neubaustandortes mit Braunkohle über einen öffentlichen Bahnanschluss ist aufgrund der Nutzung dieser Strecken durch Dritte und der damit einhergehenden nicht freien Disposition und Restriktionen ausgeschlossen. Sowohl das verfolgte Planungsziel Kraftwerkserneuerung als auch die landesplanerischen Zielvorgaben des LEP NRW zu Kraftwerksplanungen als auch der Freirauminanspruchnahme und Umweltschonung (vgl. Punkt 5.2 dieser -9- Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Planbegründung) lassen die Neuerrichtung eines Kraftwerks nur an einem bereits bestehenden Energieerzeugungsstandort im Rheinischen Revier zu. Die aktuellen Kraftwerkstandorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath und Goldenberg liegen alle an der betriebseigenen Nord-Süd-Bahn und erfüllen damit eine wesentliche Grundvoraussetzung. Hier befinden sich die größten landesplanerisch gesicherten Braunkohlenvorräte und die erforderlichen Infrastruktursysteme. Auch der Standort des Braunkohlekraftwerks Weisweiler wäre in diesem Sinne grundsätzlich zur Kraftwerkserweiterung geeignet. Der geltende LEP NRW weist darüber hinaus im Bereich der Tagebaue und der NordSüd-Bahn keine weiteren Kraftwerksstandorte aus. Andere landesplanerisch ausgewiesene Kraftwerkstandorte in oder im Umfeld des Rheinischen Braunkohlenreviers erfüllen die vorstehenden Kriterien nicht (Hückelhoven, Aldenhoven). Vor Prüfung der Umweltauswirkungen ist es notwendig, unter Berücksichtigung der Planungsziele herauszuarbeiten, welcher der Kraftwerksstandorte im Rheinischen Revier die zum heutigen Zeitpunkt besten raumordnerischen Voraussetzungen für die Aufnahme zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten aufweist (Alternativenprüfung). Niederaußem Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der Anzahl der 300 MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf aller Standorte. Das Planungsziel Dezentralisierung verlangt, die vorhandenen Kraftwerksstandorte im Rheinischen Braunkohlerevier zu erneuern und zu modernisieren, aber nicht zu vergrößern. Am Standort Niederaußem ersetzt das Vorhaben vier vorhandene 300 MW-Blöcke. Es erfolgt damit eine standortbezogene und kapazitätsgleiche Stilllegung. Der Standort Niederaußem hat in den letzten Jahren eine erhebliche Erneuerung der Infrastruktur erfahren. Das Vorhaben Boaplus kann diese modernen Anlagen vollumfänglich nutzen. Auch hierdurch werden zusätzliche Emissionen und Immissionen sowie eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden. Erweiterungsflächen am Standort Niederaußem: Ziel ist es, den Flächenverbrauch für das Vorhaben auf das unabdingbare erforderliche Maß unter Nutzung der vorhandenen Flächen und Infrastruktur zu reduzieren Für die Umsetzung der Planung auf dem bestehenden Standort Niederaußem wären, nach Angaben von RWE Power, vom Flächenbedarf die Fläche der beiden bestehenden 150 MW-Blöcke und die Fläche der vier 300 MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Die 150 MW-Blöcke werden spätestens am 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Die Stilllegung der 300 MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen kann, so RWE Power, aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden - 10 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Verstromungskapazität allerdings erst nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage erfolgen, d.h. die Fläche auf der bestehenden Kraftwerksfläche stünde für einen neuen Kraftwerksblock erst zur Verfügung, wenn die vier 300 MW-Blöcke nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage endgültig stillgelegt und zurückgebaut würden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die auf dieser Fläche befindlichen vielfältigen und weitverzweigten Infrastruktureinrichtungen zum Betrieb der 600 MW-Blöcke und BoA 1 weiterhin benötigt werden. Die Beräumung der Fläche ist nach Untersuchungen des Vorhabenträgers aus diesen Gründen derzeit nicht möglich (vgl. Punkt 2c) dieser Planbegründung). Die Neuerrichtung kann daher nur außerhalb der eigentlichen Kraftwerksflächen auf einer Anschlussfläche in Betracht kommen. Der Standort Niederaußem bietet dazu ein entsprechendes Potenzial. Als konfliktärmste Anschlussfläche stellt sich die nordöstlich des Standortes Niederaußem gelegene Fläche dar. Im Regionalplan ist diese Fläche als Freiraum festgelegt. Am Standort Niederaußem ist es ebenfalls möglich, die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Vorhabenstandort zeitlich begrenzt unterzubringen. Als potentielle Alternativstandorte für das Kraftwerkserneuerungsprogramm wurden die nachfolgenden Kraftwerksstandorte geprüft: Frimmersdorf Der Standort Frimmersdorf kommt nicht in Betracht, weil die Errichtung des Vorhabens innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens (geplanter Beginn der Inbetriebsetzung ab 2017) auf der bestehenden Betriebsfläche nicht möglich ist. Der Vorhabenträger hat nachgewiesen, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Restriktionen ein vollständiger Rückbau der stillzulegenden Kraftwerksblöcke und damit die Nutzung des Bestandsstandortes Frimmersdorf für die jetzt geplante Errichtung von BoAplus nicht möglich ist (vgl. Punkt 2c) dieser Planbegründung und Gutachten Exponent 2012, separate Anlage). Darüber hinaus stehen am Standort keine geeigneten Anschluss- bzw. Erweiterungsflächen zur Verfügung. Neurath Die Errichtung von weiteren Neuanlagen auf dem Standort Neurath würde zu einer stark ausgeprägten Konzentration von Kraftwerksanlagen führen. Mit BoA 2 und 3 und den noch längerfristig weiter zu betreibenden Blöcken des bestehenden Kraftwerks ist Neurath als Kraftwerksstandort mit einer elektrischen Leistung von ca. 4.300 MW bereits der größte Standort im Rheinischen Revier. Der Regionalrat Köln und die Gemeinde Rommerskirchen haben sich in ihren Entscheidungen ausdrücklich gegen eine Konzentration von Kraftwerksanlagen an einzelnen Standorten ausgesprochen (vgl. Punkt 2 b) dieser Planbegründung). Die Bevölkerung am Standort und das Umfeld würden durch weitere Umwelteinwirkungen zusätzlich erheblich belastet, weil - 11 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG dem weiteren Neubau in Neurath keine entsprechenden Stilllegungen am Standort selbst gegenüber gestellt werden könnten. Der Standort Neurath kommt daher für den aktuell anstehenden Schritt des Kraftwerkserneuerungsprogramms nicht in Betracht. Goldenberg Der Standort Goldenberg scheidet für den geplanten Kraftwerksneubau ebenfalls aus, weil dieser in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Hürth-Berrenrath (< 200 m) liegt. Weder auf den bereits bestehenden Kraftwerksflächen noch in direktem Anschluss ergibt sich eine genügend große Betriebsfläche für den Neubau von BoAplus. Im Vergleich zu Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath liegen die Braunkohletagebaue vom Standort Goldenberg deutlich weiter entfernt. Weisweiler Der Kraftwerksstandort Weisweiler und der Tagebau Inden stellen einen Inselbetrieb dar, der keine infrastrukturelle Anbindung an die übrigen Braunkohlenkraftwerke und die Tagebaue Garzweiler und Hambach aufweist. Die genehmigten Lagerstättenreserven im Tagebau Inden, der Kohlebedarf und die Lebensdauer des bestehenden Kraftwerks Weisweiler sind aufeinander abgestellt und ausgerichtet. Durch den erforderlichen Weiterbetrieb der bestehenden Blöcke ist die Nutzung des Standortes für weitere Kraftwerksleistungen nicht möglich. Zusammenfassung Alternativenprüfung Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der stillzulegenden Kapazitäten der vordringlichste Erneuerungsbedarf. Im Ergebnis wird sich durch Stilllegung und Neubau die Immissionsbelastung bei nahezu gleichbleibender Stromerzeugungskapazität deutlich verringern. Der Standort ist unter infrastrukturellen Gesichtspunkten, auf Grund der Minimierung des Flächenverbrauchs sowie der Reduzierung von Belastungen für die Bevölkerung auch im Vergleich zu anderen denkbaren Standorten am besten für das anstehende Vorhaben der Kraftwerkserneuerung geeignet. Zur Nutzung der Anschlussfläche am Standort Niederaußem bestehen daher unter Berücksichtigung der aufgezeigten Ausgangslage keine raumverträglicheren Alternativen, die eine Umsetzung des Vorhabens ermöglichen. Nach Realisierung von BoAplus auf der dafür vorgesehenen Fläche am Standort Niederaußem könnten mögliche weitere Maßnahmen der Kraftwerkserneuerung im Rheinischen Revier auf Bestandsflächen der heutigen Anlagen bzw. auf bereits ausgewiesenen Anschlussflächen erfolgen. Aus der Gegenüberstellung der raumordnerischen Vorgaben und der bestehenden örtlichen Umweltpotenziale der jeweiligen potenziellen Standortalternativen ergibt sich, dass der vom Vorhabenträger angeregte Standort Bergheim-Niederaußem die verträglichste Alternative für den Neubau eines Braunkohlekraftwerks ist. Diese wird - 12 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG in der Folge einer vertieften Umweltprüfung unterzogen. Betrachtet wird – wie dargestellt – die nordöstliche Erweiterung der bestehenden Kraftwerksflächen um ca. 23 ha. 4.2 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung Gegenstand der Umweltprüfung ist die raumplanerische Vorbereitung eines neuen Braunkohlenkraftwerks. Das Vorhaben ist noch nicht soweit konkretisiert, dass eine immissionsrechtliche Genehmigung beantragt werden kann. Ausgangspunkt für die vom Vorhabenträger vorgelegte Standortbewertung war ein exemplarisch angenommenes Braunkohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 1.100 MW unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem („Musterkraftwerk“). Für die neu zu errichtende Kraftwerksanlage BoAplus wird eine Fläche von ca. 23 ha benötigt, die nordöstlich des bereits bestehenden GIB als Erweiterungsfläche dargestellt werden soll. Durch die Anbindung des Vorhabens an das bestehende Kraftwerk Niederaußem werden die bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen für die Beschickung mit Braunkohle sowie den Kraftwerksnebenprodukten des Standortes genutzt. Der Strom wird in die bestehenden Freileitungen eingespeist. Das Musterkraftwerk umfasst im Wesentlichen das Kesselhaus mit dem Dampferzeuger in einer Höhe von ca. 150 m. Für das Maschinenhaus, die Kohleaufbereitung (WTA) sowie das Schaltanlagengebäude ergeben sich Bauhöhen von ca. 100 m. Diese Gebäude werden wie im Kraftwerksbau üblich unmittelbar an das Kesselhaus angegliedert, ebenso wie die Anlagen der Abgasreinigung. Der Hybridkühlturm wird eine Bauhöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Zur Ableitung der Abgase ist ein Schornstein mit einer Höhe von 180 Metern erforderlich. In die Beschreibung der planbedingten Umweltwirkungen wurde mit einbezogen, dass Teile des bestehenden Kraftwerkes Niederaußem verbindlich rückgebaut werden. Die von dem beschriebenen Anlagenkonzept eines neu zu errichtenden Braunkohlenkraftwerks ausgehenden Wirkfaktoren sind nachfolgend aufgelistet: - Flächeninanspruchnahme, - Raumwirkungen von Baukörpern, - Emissionen von Luftschadstoffen, - Schallemissionen, - Wasserentnahmen und -verbrauche, - Abwasser- und Kühlwasserableitung, - Verschattung. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf die Umwelt im Hinblick auf die zu betrachtenden Schutzgüter untersucht. - 13 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG `Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit´ Der Nahbereich des Planänderungsgebiets ist vor allem östlich und nordöstlich der Nord-Südbahn überwiegend ländlich geprägt, Ortschaften wie Rath, Hüchelhoven, Rheidt und Büsdorf haben ihren dörflichen Charakter behalten. Die Abstände der Siedlungen zum Rand des Planänderungsgebiets betragen: - Auenheim südwestlich ca. 660 m - Niederaußem südlich ca. 380 m - Rheidt nordöstlich ca. 730 m - Hüchelhoven nordöstlich ca. 1.160 m - Büsdorf südöstlich ca. 1.800 m - Oberaußem südlich ca. 1.900 m Unmittelbar an das Planänderungsgebiet angrenzend, durch den Gillbach getrennt, liegen ein zu Wohnzwecken genutztes Gut (Groß Mönchhof) sowie landwirtschaftliche Gebäude. Südwestlich der Nord-Südbahn befinden sich gewerblich genutzte Flächen einschließlich der bestehenden Kraftwerksanlage und Siedlungsbereiche von Niederaußem. Das Kraftwerk Niederaußem ist über die östlich vorbeiführende B 477 an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden. Sowohl die Flächen im Planänderungsgebiet mit dem Nahbereich als auch das weitere Umfeld des Kraftwerkstandorts sind durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen hauptsächlich Getreide-, Raps- und Hackfruchtanbau) geprägt. Die Schadstoffbelastung der Luft im Untersuchungsraum war an den durch den TÜV Nord ausgewerteten Messstellen im Zeitraum 2002 bis 2010 in Bezug auf die Jahresmittelkonzentrationen weitgehend unkritisch. Im genannten Zeitraum wurden für die betrachteten Parameter die Immissionsgrenzwerte durchgängig unterschritten. Nur die Spitzenbelastung mit Schwebstaub überschritt lokal begrenzt in zwei Messjahren den zulässigen Wert. Die Immissionsbelastung bewegte sich insgesamt auf einem für das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau. Die aktuelle Lärmbelastung zeigt, dass derzeit an sechs der zwölf durch den TÜV Nord untersuchten Immissionsorte die für die empfindlichere Nachtzeit geltenden Immissionsrichtwerte überschritten werden. Auch nach der - unabhängig von dem Planänderungsvorhaben erfolgenden - Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke A und B des Kraftwerks Niederaußem zum 31.12.2012 ändert sich die Geräuschvorbelastung im Umfeld des Standortes nicht wesentlich. Die untersuchten Wohnstandorte werden bereits heute durch die bestehenden Anlagen des Kraftwerkes Niederaußem und durch Gewerbegebiete sowie durch verschiedene Verkehrswege visuell deutlich vorbelastet. Zu erwartende Umweltwirkungen Zur gesetzlich gebotenen räumlichen Trennung von empfindlichen Nutzungen wie Wohngebieten zu Gewerbe- und Industrieanlagen sind im Abstandserlass Nordrhein- 14 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Westfalen pauschale Abstände festgelegt worden, die sicherstellen sollen, dass Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen von Wohngebieten vermieden werden (Vorsorgeabstände). Im vorliegenden Fall beträgt der einzuhaltende Abstand 1.500 m. Die Abstände können allerdings unterschritten werden, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen wird, dass die Anforderungen des Immissionsschutzes eingehalten werden. Die Abstände des Planänderungsgebietes zu den nächstgelegenen Wohngebieten sind für die Ortschaften Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven geringer als 1.500 m. Die Auswirkungsprognosen zu Schall und Luftschadstoffen des vom Vorhabenträger beauftragten Gutachter TÜV Nord zeigen aber, dass trotz Unterschreitung des Abstandes von 1.500 m und unter Zugrundelegung der sich konkret ergebenden Abstandswerte die Anforderungen des gesundheitsbezogenen Immissions- und Lärmschutzes durch das Musterkraftwerk sicher eingehalten werden können. Die im Bundesimmissionsschutzgesetz formulierten Anforderungen an die räumliche Trennung können somit erreicht werden. Das störfallanlagenbezogene Trennungsgebot gemäß § 50 Abs.1, Satz 1 BImSchG findet beim geplanten Braunkohlekraftwerk keine Anwendung, da das Anlagenkonzept keine Störfallanlage im Sinne der Störfallverordnung darstellt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines bestehenden oder auch des geplanten Braunkohlenkraftwerks sind im Planänderungsgebiet aufgrund der vorgelegten Gutachten auszuschließen. Dies gilt bereits, wenn allein das Neubauvorhaben betrachtet wird und erst recht, wenn die Stilllegungen der vier 300MW-Blöcke des Kraftwerks Niederaußem berücksichtigt werden. Dies wird zu einer Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung z.B. von Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden führen. Ähnliches gilt für die zu erwartende Lärmbelastung. Das geplante Kraftwerk unterschreitet die gutachterlich berechneten Beurteilungspegel für die kritische Nachtzeit deutlich. Die prognostizierte Zusatzbelastung unterschreitet die jeweiligen Immissionsrichtwerte um mehr als 10 dB(A) und bewirkt deshalb keinen relevanten Beitrag zu der Geräuschmehrbelastung. Durch den vorgesehenen Neubau eines Hybrid-Kühlturms bei gleichzeitiger Stillegung von alten Naturzug-Nasskühltürmen wird sich die Schwadenbildung deutlich verringern. `Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt´ Im Plangebiet sind im Wesentlichen die Biotoptypen Acker, alte Baumbestände, Gartenbrachen mit altem Baumbestand sowie Lager- und Montageflächen zu verzeichnen. Im Nahbereich des Kraftwerkgeländes finden sich neben Ackerflächen Gartenbaubetriebe, verschiedene Gehölzsäume oder Baumreihen, am Groß Mönchhof auch Obstweiden und Fettweiden. - 15 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Aufgrund der Vorprägung kommen diesen Biotopen nur eingeschränkte Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere zu. Als Funktionselemente mit größerer Bedeutung sind die Gehölzbestände im Bereich des Klein Mönchhofs und des Groß Mönchhofs sowie die Gehölzsäume entlang der Verkehrswege, Gräben und des Gillbachs einzustufen. Den letztgenannten Biotoptypen kommt vor allem eine Biotopvernetzungsfunktion zu. Die für Pflanzen, Tiere und Lebensräume geltende Richtwerte für Immissionsbelastungen wurden in der Vergangenheit überwiegend eingehalten, teilweise aber auch überschritten, dies betrifft insbesondere die StickstoffoxidKonzentrationen. Gegenüber Stickstoffeinträgen sind im Umfeld des Kraftwerks vor allem Waldgebiete empfindlich. Zu erwartende Umweltwirkungen Die Auswirkungen des Kraftwerksneubaus durch eine Flächeninanspruchnahme von ca. 23 ha und der damit verbundene Eingriff in den Naturhauhalt werden als erheblich eingestuft. Naturschutzfachlich ist dieser unter Berücksichtigung der gutachterlich beschriebenen Maßnahmen jedoch kompensierbar (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, vgl. separate Anlage). Die in der Immissionsprognose berechneten Zusatzbelastungen mit gasförmigen Schadstoffen sind so gering, dass auch bei alleiniger Betrachtung des Neubaus eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere ausgeschlossen werden können. Wird die geplante Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, ergibt sich sogar eine Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung. Damit können auch nachteilige Auswirkungen durch Säureeinträge auf empfindliche Lebensräume wie Wälder ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Prüfung Hinsichtlich der planungsrelevanten Säugetierarten, die durch die Artenschutzbestimmungen des BNatSchG geschützt sind, ist ein geringes Konfliktpotential für Fledermäuse nicht auszuschließen. Die Gefahr einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes von lokalen Populationen dieser Fledermausarten und damit eine erhebliche Störung ist aber gemäß der vorgelegten gutachterlichen Stellungnahme nicht erkennbar (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, siehe Anhang). Darüber hinaus sind insbesondere bodenbrütende Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn durch die Flächeninanspruchnahme betroffen. Ein artenschutzrechtliches Konfliktpotential ergibt sich insbesondere hinsichtlich der hier nachgewiesenen Brutvögel. Es können jedoch alle relevanten Konflikte durch die vorgezogene Umsetzung artenschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen oder durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, vgl. separate Anlage). - 16 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete Die nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete finden sich erst in einer Entfernung von ca. 6 km zum Planänderungsgebiet. Eine Beeinträchtigung kann sich daher lediglich potenziell durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ergeben. Vertieft untersucht wurden - unter Berücksichtigung kumulativ wirkender Projekte - im Rahmen der Umweltprüfung die Wirkungen auf folgende benachbarte FFH-Gebiete: Knechtstedener Wald mit Chorbusch, Königsdorfer Forst, Worringer Bruch, RheinFischschutzzonen zwischen Bad Honnef und Emmerich. Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, siehe Anhang) kommt zu dem Schluss, dass die in der Immissionsprognose berechneten Zusatzbelastungen mit gasförmigen Schadstoffen (Luftkonzentrationen), Schwermetallen und Stickstoffdeposition so gering sind, dass auch bei alleiniger Betrachtung des Neubaus eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete ausgeschlossen werden können. Allerdings überschreiten die Säureeinträge (Deposition) die Erheblichkeitsschwellen für die empfindlichsten Waldflächen. Berücksichtigt man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil des Vorhabens ist, ergibt sich aber eine Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung insgesamt. `Schutzgut Boden´ Die im Umfeld des Kraftwerksstandortes verbreiteten Parabraunerden und Kolluvialböden sind im gesamten Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen als besonders schutzwürdig einzustufen, da sie aufgrund ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine sehr gute Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft darstellen. Zu erwartende Umweltwirkungen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die dauerhafte Versiegelung von Flächen und Aushub von Bodenmaterial. Im Planänderungsgebiet wird sich eine hohe Inanspruchnahme durch Überbauung und einem damit verbundenen vollständigen Funktionsverlust des Bodens ergeben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Flächeninanspruchnahme im Planungsänderungsgebiet sind aufgrund der überbauten Fläche von mehr als 5 ha als erheblich zu bewerten. Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen sind am Standort Niederaußem nur sehr eingeschränkt umsetzbar (vgl. Punkt 2c) dieser Planbegründung). Dennoch wird der Eingriff in den Boden wird als kompensierbar angesehen. Die Kompensation erfolgt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich. Der Verlust der landwirtschaftlichen Böden ist vor dem Hintergrund der großflächigen landwirtschaftlichen Ertragsflächen im linksrheinischen Bereich vertretbar. - 17 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Nachteilige Auswirkungen auf den Boden und seine natürlichen Bodenfunktionen sind durch Einträge von Luftschadstoffen nicht zu erwarten. Mit der zeitgleichen Stilllegung der Altanlagen ist eine Verringerung der Schadstoffimmissionen und Stoffeinträge verbunden (s.o.). `Schutzgut Wasser´ Das Planänderungsgebiet liegt im Grundwassereinzugsgebiet des Rheins, das aufgrund einer hohen Durchlässigkeit, großer Ergiebigkeit und Nutzung zur Trinkwassergewinnung von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Im Grundwasserkörper wurden bislang keine merklichen Belastungen durch punktuelle Schadstoffquellen oder durch diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung festgestellt. Von den Oberflächengewässern im Untersuchungsgebiet ist der im Wesentlichen vom Kraftwerk Niederaußem gespeiste Gillbach aktuell stark durch Kühl- und Abwassereinleitungen betroffen. Der Gillbach gehört auf seiner gesamten Länge zu den erheblich veränderten Wasserkörpern. Der chemische Zustand wird als „gut“, das ökologische Potenzial hingegen als „schlecht“ eingestuft. Nach den Vorgaben der WRRL wurde auch für den Gillbach ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt, um bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand des Gewässers zu erreichen. Es wird jedoch erwartet, dass das Ziel nicht erreicht werden kann. Zu erwartende Umweltwirkungen Die dauerhafte Versiegelung von Teilen des Planänderungsgebiets durch Gebäude, technische Anlagen und Verkehrswege führt zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Aufgrund der im Verhältnis zur Größe des Grundwasserkörpers geringen Fläche und unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wird aber keine relevante Veränderung der Grundwassermenge erwartet. Mit Umsetzung der Kraftwerkserneuerung wird das Temperaturniveau der Einleitungen in den Gilbach leicht gesenkt und die Einleitmenge verringert. Daraus werden sich positive Auswirkungen auf die Wasserqualität des Gewässers ergeben. Zudem werden die Wasserführung gleichmäßiger und Abflussspitzen verringert. Hierzu trägt auch bei, dass das auf dem Gelände anfallende Niederschlagswasser in einem Regenrückhalte- und Absetzbecken gesammelt und gedrosselt abgegeben werden soll. Aufgrund der Verringerung und Vergleichmäßigung der Wasserführung ist eine weitergehende Renaturierung des Gillbachs möglich, so dass insgesamt mit einer Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gillbaches zu rechnen ist. - 18 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG `Schutzgut Klima / Luft´ Im Plangebiet herrscht ein Freilandklima mit überwiegend niedrigen Vegetationsformen vor. Das südlich daran angrenzende Kraftwerksgelände gehört zum Klimatop der Industriegebiete mit starken klimatischen Veränderungen gegenüber dem Umfeld, die im Süden und Westen angrenzenden Siedlungsflächen von Niederaußem und Auenheim werden dem Gartenstadtklima zugeordnet. Die einzige Wasserfläche im Untersuchungsgebiet ist der Gillbach. Aufgrund seiner geringen Größe und der ganzjährig erhöhten Wassertemperatur sind im Bereich des Baches die ausgleichenden Elemente eines Gewässerklimatops nicht zu erwarten. Lokale Vorbelastungen durch den Kraftwerksbetrieb sind durch Veränderung der Temperatur- und Feuchteverhältnisse gegeben sowie vor allem durch Veränderungen der Sonneneinstrahlung, der Sonnenscheindauer und entsprechende Verschattungswirkungen auf die Landwirtschaft. Zu erwartende Umweltwirkungen Relevante Auswirkungen auf das Lokalklima sind auf das Planänderungsgebiet und einen schmalen daran angrenzenden Bereich beschränkt. Darüber hinaus werden sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Lokalklima im Bereich zwischen Bergheim, Rommerskirchen und Pulheim ergeben, da hier große Freilandareale die Auswirkungen, die von dem ca. 23 ha großen Industrieklimatop ausgehen, ausgleichen können. Durch die Abschaltung der alten Kraftwerksblöcke am Standort und den Einsatz eines Hybbridkühlturms beim Neubau von BoAplus wird sich das Aufkommen von Kühlschwaden deutlich verringern, insbesondere am Tage. Globale CO2 Bilanz Am Standort Niederaußen werden, so RWE Power, nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des neuen Kraftwerks vier 300 MW–Kraftwerksblöcke stillgelegt. Aufgrund des hohen Wirkungsgrads und der kapazitätsgleichen Stilllegung wird der Betrieb von BoAplus deutlich geringere CO2-Emissionen verursachen als die stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke. Insgesamt wird es am Standort Niederaußem zu einer CO2-Reduzierung von ca. 30 % führen; dies entspricht einer jährlichen absoluten Reduzierung an CO2 von ca. 3 Mio. t. Die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens sollen zukünftig in einem Klimaschutzgesetz festgelegt werden, dass derzeit als Entwurf vorliegt. Demnach sind u.a. der Steigerung des Ressourcenschutzes sowie der Ressourcen- und der Energieeffizienz - wie beispielsweise durch den Bau energieeffizienter Kraftwerke zur Verringerung der Treibhausgasemissionen besondere Bedeutung beizumessen. Ziel ist es, die CO2-Emissionen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um mindestens 25 % und - 19 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zum Stand von 1990 zu reduzieren. `Schutzgut Landschaft´ Die intensiv genutzte Agrarlandschaft im Umfeld des Kraftwerksstandorts Niederaußem ist durch überwiegend großflächige Nutzungsparzellen gekennzeichnet. Gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Gebüsche, Hecken und Gehölze sind nur noch teilweise entlang von Verkehrswegen und Gewässerläufen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten. Größere zusammenhängende Wälder befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind Teil des „Naturparks Rheinland“. Teile des Landschaftsraumes sind durch vorhandene technische Elemente z. T. stark in ihrer Eigenart überformt. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Auch die im Gebiet installierten Windkraftanlagen stellen eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Als Vorbelastungen sind auch die auf den Braunkohlentagebau zurückgehenden, rekultivierten Halden einzustufen, die als künstliche Erhebungen das ursprüngliche Landschaftsbild verändern. Verkehrswege wie die Autobahn A 61 sowie weitere stark frequentierte Straßen und die teilweise auf Dämmen verlaufenden Bahnstrecken zerschneiden die Landschaft. Unmittelbar an das Planänderungsgebiet grenzt das LSG Gillbachtal. Zu erwartende Umweltwirkungen Die neuen Gebäudekörper des geplanten Kraftwerks im Planänderungsgebiet stellen kein neues technisches Element in der Landschaft dar. Die bestehenden Kraftwerksanlagen werden lediglich um weitere Baukörper ergänzt (Vorbelastung). Dennoch führen sie in der Summe zu einer weiteren Veränderung des Landschaftsbildes. Je nach Betrachtungsstandort ordnen sich die neuen Baukörper in die bestehende Kraftwerkskulisse ein, aus anderen Richtungen sind sie als zusätzliche technische Elemente wahrnehmbar. Zur Verminderung der Eingriffsfolgen sind am Standort Niederaußen konkrete Abrissarbeiten an den nach Inbetriebnahme stillgelegten Anlagenteilen sowie landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen (Gehölzpflanzungen) geplant. - 20 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG `Schutzgut Kultur- und Sachgüter´ Für den Planbereich liegen einzelne Fundhinweise und Hinweise auf alte Lehmgruben etc. vor. Im Jahr 2012 wird, nach Angaben des Projektträgers, eine Prospektion erfolgen, die eine abschließende denkmalpflegerische Beurteilung ermöglicht. In der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim ist im Bereich des Klein Mönchhofs ein Bodendenkmal eingetragen. Das Bodendenkmal wird bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart. Unmittelbar westlich an das Plangebiet wird der Klein Mönchhof mit allen Hofgebäuden (Wohnhaus mit dreiflügeligem Wirtschaftgebäude) als Baudenkmal in der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Bergheim geführt. Dieses Baudenkmal wird ebenfalls bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche berücksichtigt. Zu erwartende Umweltwirkungen Durch den Kraftwerksneubau werden Sichtbeziehungen zum Baudenkmal Klein Mönchshof eingeschränkt. Dieser wird aus östlicher Richtung zukünftig nicht mehr sichtbar sein. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Dominanz des bestehenden Kraftwerks werden die Veränderungen aber nicht, so die gutachterliche Stellungnahme, als erheblich eingestuft, zumal der Hof selbst einschließlich aller Außenanlagen erhalten bleibt. Sollten sich im weiteren Verfahren oder im Bauleitplanverfahren aufgrund der vorgesehenen Prospektion neue Erkenntnisse zu Bodendenkmälern ergeben, werden laut Projektträger die erforderlichen Maßnahmen mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt. 4.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens sind durch ein optimiertes Kraftwerkskonzept (HybridKühlturm, Katalysatoren zur Abgasentstickung, Ressourcenoptimierung u.ä.), durch die Stilllegung von Altanlagen und die Minimierung des Flächenverbrauchs durch Mitnutzung der bestehenden Infrastruktur am Standort gegeben. Auch der Eingriff in Natur und Landschaft und das Landschaftsbild ist über die durch den Gutachter beschriebenen Kompensationsmaßnahmen naturschutzfachlich auszugleichen (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, vgl. separate Anlage). 4.4 Geplante Maßnahmen zur Überwachung Die Regionalplanungsbehörden sind nach § 4 Abs. 3 LPlG in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Satz 1 ROG verpflichtet, die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Regionalpläne auf die Umwelt zu überwachen. Das Monitoring erfolgt im Verfahren zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung nach § 34 LPlG. Im Rahmen dessen ist zu prüfen, ob prognostizierte Umweltauswirkungen durch die - 21 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Umsetzung des Regionalplans auf der Ebene der Bauleitplanung auftreten können. Gleiches gilt für die vorgesehenen Beteiligungen im fachrechtlichen Zulassungsverfahren. Damit sollen Fehlentwicklungen in der Umweltentwicklung frühzeitig aufgedeckt werden. Da sich die Überwachung potenzieller Umweltauswirkungen erst im Rahmen der Konkretisierung des Vorhabens durchführen lässt, sind weitere Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Regionalplanung nicht zielführend, auf der Ebene der Bauleitplanung bzw. im Zulassungsverfahren nach BImSchG sind dazu aber konkrete Regelungen zu treffen. 4.5 Gesamtbewertung Der Neubau des Kraftwerks BoAplus am Standort Niederaußem wird zukünftig in Verbindung mit der Stilllegung von vier alten 300 MW Kraftwerksblöcken bei einigen Umweltmedien zu einer spürbaren Entlastung führen. Über die konsequente Verwendung modernster Anlagentechnik kann bei nahezu gleichbleibender elektrischer Leistung die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe wie beispielsweise Schwefeldioxid, Stickstoffoxid oder Schwebstoffen gesenkt werden. Dies führt zu Entlastungen bei den Schutzgütern Mensch, Flora und Fauna und dies über den eigentlichen Plan- und Untersuchungsbereich hinaus. Ebenfalls wird durch die neue Hybrid-Kühltechnik die Schwadenbildung deutlich verringert. In Folge dessen reduziert sich auch die Kühlwasserentnahme und Kühlwassereinleitung in den Gilbach. Durch die technische Erneuerung wird es nach Stilllegung der alten Kraftwerksanlagen am Standort selbst zu einer Verringerung der Lärmimmissionen kommen. Das neu zu errichtende Kraftwerk wird bei einigen Schutzgütern zu einer weiteren Belastung führen. Eine erhebliche Umweltwirkung ist dabei der mit ca. 23 ha hohe Freiflächenverbrauch und die daraus resultierende Flächenversiegelung. Auch wenn es sich bei den Erweiterungsflächen nicht um ökologisch hochwertige Bereiche handelt, wird dies trotzdem zu einem nicht unerheblichen Verlust an Bodenfunktionen, landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Grundwasserneubildungssowie Klimaausgleichfunktionen führen. Die negativen Umweltwirkungen konzentrieren sich dabei auf den direkten Planbereich und die an das Kraftwerk angrenzenden Flächen. Auch die Umweltbedingungen an den Wohnstandorten von Auenheim und Niederaußem-Nord werden weiterhin belastet. Trotz der vorhandenen Vorbelastung am Standort Niederaußem wird es durch die Ergänzung des neuen Kraftwerkteils BoAplus mit den entsprechend ausgeprägten Baukörpern zu einer weiteren Belastung des Landschaftsbildes kommen. Die aufgezeigten Umweltwirkungen des geplanten Vorhabens fließen in die folgende landesplanerische Abwägung ein. - 22 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG 5. Raumordnerische Würdigung Die vorliegende Regionalplanänderung dient der Umsetzung des Kraftwerkerneuerungsprogramms im Rheinischen Revier durch die RWE Power AG und darüber hinaus der raumordnerischen Sicherung des Kraftwerksstandortes Niederaußem. Der im Regionalplan Köln, TA Köln, für den Planbereich dargestellte GIB ist dazu entsprechend zu erweitern und mit einer Zweckbestimmung zu belegen. Dazu bedarf es der Inanspruchnahme von ca. 23 ha eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung sind bei dieser Planung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. 5.1 Raumordnungsgesetz (ROG) Das ROG des Bundes gibt den grundsätzlichen rechtlichen Handlungsauftrag der Raumordung vor. Inhaltliche Ausgangslage sind dabei die in § 2 ROG definierten Grundsätze der Raumordnung. Für die regionalplanerische Festlegung eines Kraftwerksstandortes sind dabei folgende Festlegungen zu berücksichtigen: Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von Energienetzen ist Rechnung zu tragen (vgl. ROG § 2 Abs. 2 Grundsatz Nr. 4.) Die vorgesehene Planänderung dient der regionalplanerischen Vorbereitung zur Erneuerung von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier. Die Potenziale des bereits bestehenden Standortes Niederaußem (Nähe zum Abbaufeld, vorhandene technische Infrastruktur) sind dabei entscheidungserheblich. Der Neubau des Kraftwerks BoAplus mit 1.100 MW ist verbunden mit der Stilllegung von vier 300 MW Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem. Dadurch wird es ermöglicht, durch den Einsatz neuer technischer Verfahren den CO2 Ausstoß um ca. 30 % zu senken. Bei nahezu gleicher Stromerzeugung verringert sich auch die eingesetzte Menge an Braunkohle. Die Regionalplanung trägt damit den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung Rechnung. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raumes sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen (vgl. ROG § 2 Abs.2, Grundsatz Nr. 6). Der Standort Niederaußem ist im Regionalplan bereits als Gewerbe-/Industrieansiedlungsbereich dargestellt und auch nahezu vollständig durch Kraftwerksanlagen genutzt. Für den Neubau von BoAplus ist dieser Bereich um ca. 23 ha zu erweitern. Würde das geplante Kraftwerk diese Standortpotenziale nicht nutzen, müssten für die Anlage zusätzlich weitreichende Infrastrukturmaßen (Bahnstrecke, Leitungen, - 23 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Verkehrsflächen u.ä.) geschaffen werden, was wiederum zu einem zusätzlichen Freiraumverbrauch führen würde. Durch die Errichtung von BoAplus an einem vorhandenen Kraftwerksstandort wird die Freirauminanspruchnahme auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Damit entspricht die geplante Standortausweisung dem Grundsatz der schonenden Beanspruchung von Naturgütern. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen (vgl. ROG § 2 Abs.2, Grundsatz Nr. 6). Wie unter Punkt 4.1.1 `Standortalternativen´ dargelegt, sind die grundsätzlich geeigneten Standorte auf ihre Potenziale für die Wiedernutzbarmachung bereits bestehender Kraftwerksflächen sowie die Möglichkeiten der Innenverdichtung geprüft worden (vgl. Punkt 2 c) dieser Planbegründung). Die Nutzung von Betriebsflächen ist zum jetzigen Zeitpunkt an den Standorten nicht möglich. Nach Inbetriebnahme von BoAplus werden am Standort Niederaußem die möglichen Abriss- und Rückbaumaßnahmen umgesetzt. Weitere Kraftwerkserneuerungsmaßnahmen werden zukünftig auf Betriebflächen oder planerisch gesicherten umzusetzen sein. Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen (vgl. ROG § 2 Abs.2, Grundsatz Nr. 6). Für den Neubau von BoAplus in Niederaußem kann festgehalten werden, dass sich die Immissionsbelastung sowohl für die Wohnbereiche vor Ort als auch in der Gesamtbilanz reduzieren wird. Dies ist vor allem möglich durch die Stilllegung der vier 300 MW Blöcke und den Ersatz der Kapazitäten durch neue Technik. Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung zu tragen. Die räumlichen Voraussetzungen … für eine sparsame Energienutzung sind zu schaffen (vgl. ROG § 2 Abs,2, Grundsatz Nr. 6.) Die geplante Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem und die Stilllegung alter Kraftwerksblöcke führen zu einem verminderten Braunkohleeinsatz und damit zu einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes um 30 %. Dies ist eine Klimaschutzmaßnahme und sparsame Energienutzung im Sinne des genannten Grundsatzes. - 24 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG 5.2 Vorgaben der Landesplanung NRW Das ROG legt fest, dass die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in den Bundesländern über einen landesweiten Raumordnungsplan umzusetzen sind; in NRW ist dies der rechtskräftige Landesentwicklungsplan (LEP NRW) aus dem Jahr 1995. Aus diesem werden die Regionalpläne entwickelt. Landesentwicklungsplan NRW (1995) Im Folgenden werden die landesplanerischen Ziele und Grundsätze dargelegt, die bei der vorgesehenen Regionalplanänderung zur Sicherung und Erweiterung des Kraftwerkstandortes Niederaußem zu berücksichtigen und zu beachten sind. Im Kapitel „Energieversorgung“ des LEP NRW werden die landesplanerischen Festlegungen zur Sicherung und zum Ausbau der notwendigen Versorgungsstruktur dargestellt und die entsprechenden raumordnerischen Ziele abschließend formuliert: Ziel D. II. 2.1 „Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden.“ Das geplante Kraftwerk BoAplus am Standort Niederaußem dient ausschließlich der Verstromung heimischer Braunkohle aus den genehmigten Tagebauen Hambach und Garzweiler. Diesem Zweck dienen zwei weitere Kraftwerksstandorte im Regierungsbezirk Düsseldorf, die Standorte in Frimmersdorf und Neurath. RWE Power hat sich im Zusammenhang mit der Genehmigung des Tagebaus Garzweiler verpflichtet, die vorhandenen Braunkohlekraftwerksblöcke Zug um Zug durch Anlagen mit jeweils bester zur Verfügung stehender Technologie zu ersetzen (Kraftwerkserneuerungsprogramm), um die heimische Braunkohle möglichst umweltund klimaschonend zu nutzen. Bisherige Schritte der Kraftwerkserneuerung führten zur Errichtung der Blöcke BoA 1 (Niederaußem) und BoA 2 und 3 in Neurath, die Errichtung von BoAplus ist ein weiterer Schritt, die Verpflichtung einzulösen. Die nachhaltige Energiepolitik des Landes NRW verfolgt sowohl die Ziele des Klimaund Ressourcenschutzes als auch der Preiswürdigkeit und der Versorgungssicherheit. Um dies zu gewährleisten, werden aus Sicht der Landesregierung neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch weiterhin fossile Kraftwerke notwendig sein, wobei dazu nur hocheffiziente und flexible Kraftwerke in Frage kommen. Die Braunkohleverstromung ist damit mittelfristig weiterhin Bestandteil der Energiekonzeption des Landes NRW. Der deutlich erhöhte Wirkungsgrad des geplanten Kraftwerks BoAplus sowie die zu erwartenden Reduzierung der CO2-Emissionen um ca. 30% tragen wesentlich zur Erhöhung der geforderten Energieproduktivität bei. Ziel D. II. 2.2: „Die Gewinnung von Primärenergieträgern aus heimischen Lagerstätten erfordert, dass die Ortsgebundenheit und Unvermehrbarkeit der - 25 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Bodenschätze in den regionalplanerischen Abwägungsprozessen besonders zu berücksichtigen sind.“ Dieses landesplanerische Ziel gilt indirekt auch für die Standortwahl von Braunkohlekraftwerken. Die wesentliche Voraussetzung für die Auswahl und Festlegung eines potenziellen Neubaustandortes ist die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau (Ortsgebundenheit) sowie die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Um den Flächenverbrauch im Sinne der landesplanerischen Zielsetzungen möglich gering zu halten, ist es unabdingbar, die Infrastruktur der vorhandenen Braunkohlenkraftwerksstandorte zu nutzen. Ziel D. II. 2.3 „Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in vorhandenen Anlagen ausgeschöpft werden. Der Neubau von BoAplus im Rahmen des Kraftwerkserneuerungsprogramms dient dem Ziel der Erhöhung der Energieproduktivität aus der Braunkohleverstromung. Am Standort Niederaußem werden nach der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes vier bestehende Kraftwerksblöcke mit jeweils 300 MW stillgelegt. Der Braunkohleeinsatz verringert sich bei nahezu gleicher Stromleistung um ca. 30%, die Emissionsminderung beträgt ca. 3 Mio t/CO2 im Jahr. Durch die mit dem Neubau verbundene Stilllegung werden in diesem Sinne keine neuen Kraftwerke gebaut, sondern lediglich alte ersetzt. Ziel D. II. 2.8 „Die Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen ist auf vorhandene und geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der Leitungsnetze in Anspruch genommen werden.“ Der Neubau von BoAplus ist auf einer Anschlussfläche zum bestehenden Kraftwerkspark Niederaußem vorgesehen. Dies ermöglicht die weitgehende Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur wie beispielsweise Bahnanlagen, Versorgungsleitungen, Nebenanlagen sowie eine Stromeinspeisung in die unmittelbar am Standort entlang laufende 380 KV-Leitung. Nutzung von Industriebrachen Der im Kapitel Energieversorgung des LEP NRW formulierte Grundsatz, dass bei gleichwertiger Eignung der Kraftwerksstandorte die Nutzung von Industriebrachen Vorrang vor der Nutzung neuer Flächen hat, wurde im Rahmen der Standortauswahl (vgl. Punkt 4 i.V.m. Punkt 2 c) dieser Planbegründung) geprüft. Dabei konnte dargelegt werden, dass sich auf den potenziellen Kraftwerksstandorten aktuell keine - 26 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG nutzbaren Brachen oder Rückbaupotenziale ergeben, die den Neubau von BoAplus auf Bestandsflächen ermöglichen würde. Das Kraftwerkserneuerungsprogramm erfordert ein zeitlich gestuftes Bauprogramm. Sowohl in Niederaußem als auch in Frimmersdorf können die Flächen auf den Altstandorten erst genutzt werden, wenn auf diesen Standorten nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus die alten Blöcke stillgelegt und damit abgerissen werden können. Ein Abriss vor Ersatz durch einen Neubau scheidet aus, da dies zu erheblichen Kapazitätseinbußen vor und während der Errichtungsphase führen würde und somit die Versorgungssicherheit gefährdet wäre. Am Standort Niederaußem ist nach Betriebsaufnahme von BoAplus der Abriss nicht mehr benötigter Kühltürme und Schornsteine noch verbindlich zu regeln. Das Ziel der größtmöglichen Flächenschonung bei der Planung von Energieumwandlungsanlagen und Energieleitungen und der Grundsatz der Brachenflächennutzung sind somit bei der Planung und Umsetzung des Neubaus von BoAplus am Standort Niederaußem beachtet worden. Zeichnerische Festlegungen von Kraftwerksstandorten im LEP NRW 1995 Der geltende LEP NRW stellt für den Regierungsbezirk Köln Kraftwerksstandorte nur in Aldenhoven-Siersdorf und Hückelhoven-Wassenberg dar. Diese Standorte dienten der Standortsicherung im Rahmen des auslaufenden Aachener Steinkohle-Reviers. Die Zweckbindung der Fläche in Hückelhoven-Wassenberg ist zwischenzeitlich im Zuge eines Zielabweichungsverfahrens insoweit aufgehoben worden, dass dort nun auch eine gewerbliche Nutzung möglich ist. Weder auf dem Gebiet der Stadt Bergheim, noch im Rhein-Erft-Kreis sind weitere Kraftwerksstandorte im LEP NRW ausgewiesen, die in Bezug auf die vorgesehene Regionalplanänderung landesplanerische Zielvorgaben für den Regionalplan Köln darstellen könnten. Wie bereits dargestellt, ist die wesentliche Voraussetzung für die Standortwahl von Braunkohlekraftwerken die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Für die Flächenschonung ist es unabdingbar, die Infrastruktur der vorhandenen Braunkohlenkraftwerksstandorte zu nutzen. Der Neubau eines Kraftwerkes ohne die Nutzung vorhandener Anlagen würde nach Angaben des Vorhabenträgers zu einem Flächenverbrauch von ca. 80 ha führen. Der Bedarf für den geplanten Neubau von BoAplus ist auf Grund der Ziele zur Energieversorgung im LEP NRW begründet. Da das Vorhaben am Standort Niederaußem zur Inanspruchnahme von ca. 23 ha eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches führen wird, sind neben der dargestellten raumordnerischen Zielsetzung zur Nutzung von Energie auch die landesplanerischen Voraussetzungen zur Freirauminanspruchnahme zu beachten. - 27 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Die raumstrukturellen Zielvorgaben zur Nutzung von „Freiraum“ erläutert Kapitel B. III 1. des LEP NRW: Ziel B. III. 1.23: „Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist dann der Fall, wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht.“ Darüber hinaus sind für eine begründete Freirauminanspruchnahme noch folgende landesplanerische Ziele zu beachten: Ziel B III. 1.24: „Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf abweichend von 1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird.“ Ziel B III. 1.25: „Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und umweltschonend erfolgen.“ Wesentliche Grundlage für die Beurteilung einer Erforderlichkeit von Freirauminanpruchnahme im Sinne des Ziels 1.23 LEP NRW ist die Untersuchung von möglichen Standortalternativen innerhalb bereits dargestellter Siedlungsbereiche (Flächenreserven) unter Berücksichtigung des planerischen Ziels. Die Ergebnisse der Alternativenprüfung, die im Rahmen der Umweltprüfung durchgeführt wurde (vgl. Punkt 4 dieser Planbegründung) können dabei zugrunde gelegt werden. Wie erläutert, ist es eine unbedingte Voraussetzung, dass der potenzielle Standort in der Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau liegt und mit diesem über einen leistungsfähigen Bahnanschluss verbunden ist. Dieser muss eigenständig, d.h. unabhängig von kraftwerksfremden Betrieben sein. Als zweite Grundanforderung an den Neubaustandort wurde festgelegt, dass dieser bereits als Kraftwerksstandort genutzt werden muss. Nur so ist es möglich, durch Verwendung bestehender technischer Infrastruktur den Flächenverbrauch auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Die aktuell betriebenen Kraftwerkstandorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath und Goldenberg liegen alle an der betriebseigenen Nord-Süd-Bahn und erfüllen damit die dargestellten Grundvoraussetzung des Standortes eines Braunkohlekraftwerksneubaus. - 28 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Die vier potenziell geeigneten Standorte sind in den Regionalplänen Köln und Düsseldorf durch entsprechende GIB raumordnerisch gesichert. Zum Nachweis der Erforderlichkeit einer zusätzlichen Freirauminanspruchnahme sind diese Bereiche daraufhin zu untersuchen, ob der Flächenbedarf des Kraftwerksneubaus in den Abgrenzungen der Standorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath und Goldenberg umgesetzt werden kann. Dabei gilt es auch die Möglichkeiten des Abrisses, des Rückbaus oder der Brachennutzung zu betrachten (vgl. Punkt 4 i.V.m. Punkt 2 c) dieser Planbegründung). Goldenberg Der Standort Goldenberg ist im Vergleich zu den Alternativstandorten an die genehmigten Braunkohletagebaue am ungünstigsten angebunden, da hier beim Braunkohletransport die größten Entfernungen zurückzulegen sind. Das Kraftwerksgelände befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Ortslage Hürth-Berrenrath (< 200 m). Der Kraftwerksstandort hat auch unter Betrachtung eventueller Brachen oder Abrisspotenziale kein ausreichendes Flächenpotenzial, um einen Kraftwerksneubau aufnehmen zu können, geeignete Anschlussflächen stehen nicht zur Verfügung. Aufgrund der vorhandenen Kraftwerksstruktur ergibt sich darüber hinaus auch im Vergleich zu den anderen Standorten nur ein geringes Erneuerungspotenzial. Frimmersdorf Auf den regionalplanerisch gesicherten Flächen des Kraftwerks Frimmersdorf (Regionalplan Düsseldorf) ergibt sich aktuell ebenfalls kein Nachverdichtungs- oder Aufnahmepotenzial. Erst in ca. 5 Jahren nach Umsetzung der geplanten Stilllegungen und den darauf folgenden Teilabrissen könnten sich ggf. Flächenpotenziale durch Nachnutzungen ergeben. Nach Angaben der RWE Power AG ist der Standort Frimmersdorf für den aktuell anstehenden Kraftwerksneubau daher nicht geeignet (Gutachten Exponent 2012, siehe Anlage). Der Neubau hat zeitnah zu erfolgen, da zwischen den Abschaltungen der Altblöcke und der Inbetriebnahme eines neuen Kraftwerks aus Gründen der Versorgungssicherheit kein Leistungsausfall entstehen darf. Geeignete Anschluss-/ Erweiterungsflächen ergeben sich am Standort Frimmersdorf ebenfalls nicht (vgl. Punkt. 4 und 2c) dieser Planbegründung). Neurath Der GIB am Standort Neurath (Regionalplan Düsseldorf) weist eine raumordnerisch gesicherte Kraftwerkserweiterungsfläche auf, d.h. eine Reservefläche, die baulich noch nicht beansprucht wurde. Mit der Errichtung der Kraftwerksblöcke von BoA 2 und BoA 3 ist der Kraftwerkspark am Standort in den letzten Jahren umfangreich erneuert worden. Weiteres Optimierungspotenzial z.B. durch die Abschaltung alter Kraftwerksblöcke ist hier aktuell nicht mehr gegeben. - 29 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Darüber hinaus würde die Errichtung von weiteren Neuanlagen auf dem Standort Neurath zu einer ausgeprägten Konzentration von Kraftwerksanlagen führen. Bereits heute haben die bestehenden Kraftwerke in Neurath eine Leistung von ca. 4.300 MW. Damit ist Neurath der leistungsstärkste Standort im Rheinischen Revier. Der Regionalrat Köln hat sich in seinen Beschlüssen ausdrücklich gegen eine Konzentration von Kraftwerksanlagen an einzelnen Standorten ausgesprochen. Die Bevölkerung am Standort und das Umfeld würden durch zusätzliche Umwelteinwirkungen belastet, weil dem weiteren Neubau in Neurath keine entsprechenden Stilllegungen gegenüber gestellt werden können. Die Rücknahme der GIB Reservefläche Neurath im Sinne eines Freiraumausgleichs nach Ziel B III. 1.24 LEP NRW ist nicht möglich. Der Bereich liegt außerhalb des Kompetenzbereichs der Regionalplanungsbehörde Köln und ist als sogenannte LEP VI Fläche im LEP NRW als Fläche für flächenintensive Großvorhaben gesichert. Auch wenn der Regionalplan im Regierungsbezirk Düsseldorf mit dem Ziel geändert würde, dass die Zweckbindung Kraftwerksfläche in diesem Bereich entfällt, wäre ein echter Freiraumausgleich nicht zu erzielen, da die Fläche landesplanerisch weiterhin als GIB vorgehalten werden muss. Niederaußem Im Vergleich zu den potenziell geeigneten Standorten ist unter Beachtung der landesplanerischen Zielsetzungen der Neubau in Niederaußem die am besten geeignete Alternative. Hier ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der Anzahl der 300-MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf aller Standorte. In Niederaußem ersetzt das Vorhaben vier vorhandene 300-MW-Blöcke und dient somit dem Ziel der Kraftwerkserneuerung. Der Standort Niederaußem bietet im Vergleich zu Frimmersdorf und Goldenberg die besten Voraussetzungen zur Nutzung der vorhandeneren Infrastruktur, was wiederum zu einer reduzierten Flächenbeanspruchung führt. Darüber hinaus stehen hier geeignete Erweiterungsflächen zur Verfügung, deren Inanspruchnahme nicht zu einer erheblichen Erhöhung der Umwelteinwirkungen vor Ort führen wird. Der Neubau auf der ausgewählten Erweiterungsfläche im Nord-Osten und die Abschaltung der alte Blöcke wird dazu führen, dass der Energieerzeugungsbereich von den bestehenden Siedlungsbereichen Auenheim und Niederaußem abrückt. Die potenzielle Baufläche befindet sich auf einer Ackerfläche mit geringem ökologischem Wert. Des Weiteren ergeben sich am Standort konkrete Möglichkeiten des Rückbaus nicht mehr benötigter Anlagenteile und Gebäude. Das Ziel der flächensparenden und umweltschonenden Freirauminanspruchnahme (B III. 1.25) ist am Standort Niederaußem somit zu erreichen. - 30 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Zusammenfassung Der Neubau von BoAplus in Niederaußem erfolgt im Einklang mit den landesplanerischen Zielsetzungen des LEP NRW zur Energieversorgung. Die Ziele zur Nutzung heimischer Energieträger und die Forderung zur Steigerung der Energieproduktivität werden durch das Vorhaben erfüllt. Die Inanspruchnahme von ca. 23 ha Freiraum am Standort Niederaußem ist im Sinne des Ziels B III. 1.23 erforderlich. Die durchgeführte Standortbewertung hat gezeigt, dass es an keinem der potenziell geeigneten Standorte möglich ist, das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der im Regionalplan dargestellten Siedlungsräume (GIB) umzusetzen. Dabei wurden auch die Möglichkeiten zur Nutzung geeigneter Brachen und Rückbaupotenziale geprüft (vgl. Punkt 2c) dieser Planbegründung). Auch die Möglichkeit eines Freiraumausgleiches im Sinne des landesplanerischen Ziels B III 1.24 LEP NRW durch Rücknahme raumordnerisch gesicherter GIB, die zur Kraftwerksnutzung vorgesehen sind, ist nicht möglich. 5.3 Ziele und Grundsätze des Regionalplans Köln (Teilabschnitte Region Köln und Region Aachen) Die Regionalpläne in NRW konkretisieren die Ziele und Grundsätze des LEP NRW auf der regionalen Ebene. Die dargestellten landesplanerischen Festlegungen zur Energieversorgung und zur Freiraumnutzung gelten direkt auch für die Regelungen in den Regionalplänen bzw. wurden in diesen inhaltsgleich übernommen. Während sich die Festlegungen im LEP NRW aufgrund des Maßstabes zumeist auf textliche Ziele und Grundsätze beziehen, konkretisieren Regionalpläne diese zeichnerisch. Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, Kapitel 3.3. Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe Zu Kraftwerken führt der Regionalplan Köln, TA Köln, aus, dass diese ab einer Größenordnung von 200 MW im Regionalplan dargestellt werden. Nach den Vorgaben des LPlG NRW erfolgt dies durch die Festlegung von GIB. Eine Zweckbindung für Kraftwerke durch eine entsprechende Symboldarstellung wurde im TA Köln nur für den Standort Köln-Niehl festgelegt. Aufgrund des engen Vorhabenbezuges der Planung und der unterschiedlichen Auslegungen der landes-/ und regionalplanerischen Ziele und Grundsätze zu Kraftwerken in der Vergangenheit, soll der Kraftwerksstandort Niederaußem jetzt im Rahmen der vorliegenden Regionalplanänderung durch eine Zweckbindung dauerhaft gesichert werden. Aus diesem Grunde ist es vorgesehen, den GIB entsprechend abzugrenzen mit einer Symboldarstellung Kraftwerk zu versehen. Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, Kapitel 3.2. Definition GIB Wird durch die Neudarstellung von gewerblich-industriellen Siedlungsbereichen (GIB) Freiraum beansprucht, so unterliegt dies dem Vorbehalt der Erforderlichkeit nach B. III - 31 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Ziel 1.23 ff. LEP NRW. (Unter Punkt 6.2 dieser Planbegründung) ist darauf eingehend Bezug genommen worden. Für die Entwicklung neuer gewerblicher Bauflächen im Rahmen der Bauleitplanung fordert Ziel 2 des Kapitels 3.2 des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln, dass im Sinne des LEP NRW (vgl. Kap. C.II. Ziele 2.2 und 2.3) die Mobilisierung brachliegender und ungenutzter Grundstücke Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiraum hat. Diese Vorgabe wurde im Vorfeld in der dargestellten Standortuntersuchung (vgl. Punkt 4 dieser Planbegründung) sowie bei der Berücksichtigung der Forderung des Regionalrats Köln zu Abriss und Stilllegung (vgl. Punkt 2 c) dieser Planbegründung) eingehend geprüft. Im Ergebnis kann festhalten werden, dass sich für den Kraftwerksneubau auf den betrachteten Alternativstandorten aktuell keine geeignete Brach-/Reservefläche ergibt. Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, Kapitel D. 1.2 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Der geltende Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt für die potenzielle GIB Erweitungsfläche einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Damit gelten grundsätzlich die bereits angeführten landesplanerischen Zielsetzungen zur Freirauminanspruchnahme. Auf der Ebene der Regionalplanung wird der Freiraum stärker differenziert und ggf. mit Funktionen belegt. Die Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche gelten als Vorbehaltsbereiche im Sinne eines Grundsatzes der Raumordnung. Hier sollen die Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden. Vorrangiges Ziel sollte es dabei sein, die existenz- und entwicklungsfähigen Landwirtschaftsbetriebe im Plangebiet zu erhalten, zu entwickeln und zu fördern, um die Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes sicherzustellen. Im Planänderungsbereich stehen Böden mit hoher Ertragsfähigkeit an, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Durch die Flächeninanspruchnahme des Kraftwerkes gehen ca. 23 ha für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Da die Flächen im Planbereich der RWE Power AG gehören und nicht verpachtet sind, wird kein landwirtschaftlicher Betrieb in seiner Existenz gefährdet. Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden großflächigen landwirtschaftlichen Ertragsflächen im linksrheinischen Bereich wird die Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt. Vereinbarkeit der Regionalplanänderung mit den angrenzenden Raumstrukturen und Funktionen im betroffenen Planungsraum Der vorgesehene Kraftwerksneubau und die damit verbundene Erweiterung des GIB Niederaußem um ca. 23 ha in nord-östlicher Richtung führt in dem betroffenen Raum zu einer Veränderung der Struktur: Freiraum wird zu Gunsten einer weiteren Siedlungsnutzung durch Industrie- und Gewerbe aufgegeben. - 32 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG Festzustellen ist aber, dass dadurch die angrenzenden Freiraumfunktionen im Umfeld des Kraftwerksstandortes erhalten bleiben, d.h. nicht dauerhaft gestört werden. Im direkt benachbarten Planungsraum ergeben sich weder ökologisch wertvolle Bereiche noch Flächen mit hoher Bedeutung für die regionale Biotopverbundfunktion, die durch die Erweiterung des Siedlungsbereiches beeinträchtigt werden könnten. Gleiches gilt für die Erholungseignung des Raumes, der bereits heute stark eingeschränkt ist. Für die Funktion Landwirtschaft ist der Verlust an landwirtschaftlich genutzten Böden in der Region zu kompensieren. Die nach dem Kraftwerksbau zu erwartende Belastungs- und Umweltsituation wird sich im angrenzenden Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) Niederaußem sowie in der Ortschaft Auenheim nicht verschlechtern. Die Kernbereiche der Energieerzeugung und damit die Emissionsquellen rücken lediglich marginal von den Wohnbereichen ab. Es wird allerdings zu einer Verringerung des Luftschadstoffeintrages sowie einer deutlich zurückgehenden Schwadenbildung vor Ort kommen. 5.4 Raumordnerische Bewertung Im Ergebnis der raumordnerischen Bewertung ist deutlich geworden, dass sich aus den landesplanerischen Zielen des LEP NRW zur Energieversorgung ein grundsätzlicher Handlungsauftrag für die Modernisierung und der damit verbundenen Erhöhung der Energieeffizienz bzw. CO2-Reduzierung der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier ergibt. Die landesplanerische Standortprüfung hat ergeben, dass der GIB Niederaußem am besten geeignet ist, den nächsten Schritt der Kraftwerkserneuerung durch die RWE Power AG mit dem Neubau von Boaplus aufzunehmen. Im GIB Neurath kann kein weiterer Zubau von Kraftwerkskapazitäten erfolgen. Sowohl der GIB Niederaußem als auch der GIB Frimmersdorf sind vollständig mit Kraftwerksanlagen bestanden. Da eine Beräumung an beiden Standorten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, kommt die Nachnutzung von Brachen damit nicht in Frage. Demnach ist der geplante Kraftwerksneubau ohne die Inanspruchnahme von weiterem Freiraum nicht umzusetzen. Geeignete siedlungsräumliche Flächenreserven stehen hingegen nur am Standort Niederaußem zur Verfügung. Hier ergeben sich auch die effizientesten Modernisierungspotenziale. Die Ergebnisse der Umweltprüfung bestätigen diese Bewertung. Die geplante Erweiterung des GIB Bergheim-Niederaußen für den Neubau eines Braunkohlekraftwerks steht mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen des ROG, des LEP NRW sowie des Regionalplans Köln, TA Köln, im Einklang. - 33 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – PLANBEGRÜNDUNG 6. Weiteres Verfahren An den Erarbeitungsbeschluss schließen sich die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungen der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit (vgl. § 13 LPlG NRW i.V. m. § 10 ROG) an. - 34 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Anlage 1 – PLANENTWURF I. Entwurf Text In Kapitel B.3.6 `GIB für zweckgebundene Nutzungen´ der textlichen Darstellung des bekannt bemachten Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln wird ein neues Ziel und eine neue Erläuterung eingefügt: Ziel NEU (Rhein-Erft-Kreis) Der in der Stadt Bergheim, nördlich des Ortsteils Niederaußem dargestellte Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen mit dem Symbol „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ dient der Sicherung als Standort für ein Braunkohlekraftwerk. Erläuterung: (NEU) Das am Standort Bergheim-Niederaußem vorhandene Kraftwerk erzeugt Energie unter Verwendung von Braunkohle aus den landesplanerisch gesicherten Tagebauen Hambach und Garzweiler. Die Voraussetzungen für diese Nutzung sind an dem Standort durch die vorhandene Infrastruktur, z.B. zur Kohlebereitstellung und zur Wasserversorgung, gegeben. Die Darstellung als GIB für zweckgebundene Nutzungen mit dem Symbol Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe soll die vorhandene Kraftwerksnutzung sichern und Planungen zur Erneuerung des Braunkohlekraftwerks am Standort ermöglichen. - 35 - - 36 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Anlage 1 – PLANENTWURF II. Entwurf Zeichnerische Darstellung Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Blatt L 5104/06 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2012 Maßstab 1:50.000 Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan Köln mit der 5. Planänderung Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2012 Legende: - 37 - Maßstab 1:50.000 - 38 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Anlage 2 – UMWELTBERICHT Bitte beachten Sie den zugehörigen Umweltbericht als separates Dokument bzw. auf beiliegender CD mit weiteren Anlagen - 39 - - 40 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE Liste der Verfahrensbeteiligten 001 002 003 004 Stand: Mai 2012 Eisenbahn-Bundesamt Werkstattstraße 102 50733 Köln Wehrbereichsverwaltung West Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ravensberger Straße 117 33607 Bielefeld Landschaftsverband Rheinland -LiegenschaftsmanagementKennedy-Ufer 2 50679 Köln 004 Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland Ehrenfriedstr. 19 50259 Pulheim 004 Landschaftsverband Rheinland - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Str. 133 53115 Bonn 005 Direktor der Landwirtschaftskammer NRW a.L. - Bezirksstelle f. Agrarstruktur Rütger-von-Scheven-Sr. 44 52349 Düren 006 Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle f. Agrarstruktur Rütger-von-Scheven-Str. 44 52349 Düren 007 008 Landesbetrieb Wald und Holz NW – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7 53783 Eitorf Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW Goebenstr. 25 44135 Dortmund - 41 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE 009 Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld 012 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen 013 Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf 014 Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V. Uerdingerstr. 58-62 40474 Düsseldorf 015 Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk NRW Friedrich-Ebert-Str. 34-38 40210 Düsseldorf 016 LandesSportBund NRW e.V. Friedrich-Alfred-Str. 25 47055 Duisburg 017 Landesbetrieb Straßenbau NRW Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen 019 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 Aachen 020 Frau Brunhilde Fink – Gleichstellungsbeauftragte Regionalrat Köln Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach 022 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen 111 Kreis Düren Bismarckstraße 16 52351 Düren - 42 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE 123 Gemeinde Niederzier Rathausstraße 8 52382 Niederzier 172 174 Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50126 Köln Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 175 Stadt Bedburg Am Rathaus 1 50181 Bedburg 176 Stadt Bergheim Bethlehemer Straße 9 - 11 50126 Bergheim 178 180 Stadt Elsdorf Gladbacher Straße 111 50189 Elsdorf Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1 50226 Frechen 182 Stadt Kerpen Jahnplatz 1 50171 Kerpen 183 256 Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 266 Kreiswerke Grevenbroich GmbH Am Schellberg 14 41516 Grevenbroich - 43 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE 283 Industrie- u. Handelskammer Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln 285 Handwerkskammer Köln Heumarkt 12 50667 Köln 300 312 313 320 321 322 323 325 403 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 3 59817 Arnsberg Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32 Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Stadt Monheim am Rhein Rathausplatz 2 40789 Monheim Rhein-Kreis Neuss Lindenstraße 10 41515 Grevenbroich Stadt Dormagen Kölner Straße 84 41539 Dormagen Stadt Grevenbroich Ostwall 6 41515 Grevenbroich Gemeinde Rommerskirchen Bahnstraße 51 41569 Rommerskirchen Zweckverband Naturpark Rheinland Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim - 44 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE 420 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Rochusstr. 18 53123 Bonn 426 428 442 Architektenkammer NW Zollhof 1 40221 Düsseldorf Waldbauernverband NRW e.V. Romberg 49 51381 Leverkusen Zweckverband Nahverkehr Rheinland GmbH Glockengasse 37-39 50667 Köln 444 449 490 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Landesentwicklungsgesellschaft NW Roßstraße 120 40476 Düsseldorf 492 Deutscher Wetterdienst Wallneyer Straße 10 45133 Essen 493 707 Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH Döppersberg 19 42103 Wuppertal Regionalverkehr Köln GmbH Theodor-Heuss-Ring 38 – 40 50668 Köln - 45 -