Daten
Kommune
Pulheim
Größe
597 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
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Bezirksregierung Köln
Regionalplan
für den Regierungsbezirk Köln
5. Planänderung
- Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) -
Entwurf: Mai 2012
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
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Bezirksregierung Köln
Information
Bezirksregierung Köln
Abteilung 3:
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft
Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle
Telefon: 0221 / 147-2032
Regionalplanungsbehörde:
Telefon: 0221 / 147-2351 oder
Telefon: 0221 / 147-3516
Fax: 0221 / 147-2905
eMail: gep@brk.nrw.de
Bezirksregierung Köln
R E G I O N A L P L A N für den Regierungsbezirk Köln
Teilabschnitt Region Köln
5. Planänderung
–
Einleitung: 29. Juni 2012
Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk
BoAplus)
–
Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln wurde am 21.09.2000 und 23.11.2000 mit Erlassen der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und am 21.05.2001 bekannt gemacht
(GV.NRW.2001, Nr. 15, S. 196).
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 11. Sitzung am 29.06.2012 die
Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren zur 5. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln auf der Grundlage der nachfolgenden Verfahrensunterlagen
(Stand: Mai 2012) durchzuführen.
Der Einleitungsbeschluss erfolgte mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD,
FDP und des Mitglieds der Freien Wähler gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und
des Mitglieds der Partei DIE LINKE.
Bei dem Änderungsverfahren sind die in der nachfolgenden Liste (Anlage 3) aufgeführten
Behörden und Stellen von der Regionalplanungsbehörde schriftlich zur Mitwirkung
aufzufordern. Die Frist, innerhalb der die Beteiligten Anregungen und Bedenken zu dem
Planentwurf und Umweltbericht vorbringen können, beträgt 3 Monate.
Die Regionalplanungsbehörde kann weitere Beteiligte zulassen, wenn dies zweckmäßig
erscheint. Dies gilt auch für Personen des Privatrechts, sofern diese öffentliche Aufgaben
wahrnehmen und die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 ROG erfüllen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über eine Offenlage der Verfahrensunterlagen bei der
Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis für die Dauer von 1 Monat. Details der
Offenlage werden zwei Wochen zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel
Seite
Thema
VORWORT
INHALTSVERZEICHNIS
I
PLANBEGRÜNDUNG
1
1.
Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung
1
2.
Bisheriger Verlauf der Planungen zur Kraftwerkserneuerung am
Standort Niederaußem
2
3.
Planerfordernis / Bedarf zur Änderung des Regionalplans
6
4.
Umweltprüfung
7
4.1
Anderweitige Planungsalternativen unter Berücksichtigung des
Planungsziels und des räumlichen Geltungsbereichs
9
4.2
Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
der Planung
13
Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit
14
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologischer Vielfalt
15
Schutzgut Boden
17
Schutzgut Wasser
18
Schutzgut Klima / Luft
19
Schutzgut Landschaft
20
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
21
4.3
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
21
4.4
Geplante Maßnahmen zur Überwachung
21
4.5
Gesamtbewertung
22
5.
Raumordnerische Würdigung
23
5.1
Raumordnungsgesetz (ROG)
23
5.2
Vorgaben der Landesplanung NRW
25
5.3
Ziele und Grundsätze des Regionalplans Köln (Teilabschnitte Region
Köln und Region Aachen)
31
5.4
Raumordnerische Bewertung
33
6.
Weiteres Verfahren
34
———————————————————————————————
I
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel
Thema
Seite
Anlage 1
PLANENTWURF
35
I.
Entwurf Text
35
II.
Entwurf Zeichnerische Darstellung
37
Anlage 2
UMWELTBERICHT
39
Bitte beachten Sie den zugehörigen Umweltbericht als separates
Dokument bzw. auf beiliegender CD mit weiteren Anlagen
Anlage 3
BETEILIGTENLISTE
41
II
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
Planbegründung
1.
Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung
Die RWE Power AG plant am Standort Bergheim-Niederaußem ein
Braunkohlekraftwerk mit einer Gesamtkapazität von 1.100 Megawatt (MW). Das
Kraftwerk soll auf einer nordöstlich zum bestehenden Standort gelegenen
Anschlussfläche entstehen. Mit Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Kraftwerks
wird die Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem erfolgen. Das
Vorhaben ist nach Angaben der RWE Power AG der nächste Schritt im Rahmen der
mit der Landesregierung NRW im Jahr 1994 getroffenen Vereinbarung über die
Erneuerung der Braunkohlenkraftwerke im Rheinischen Revier, dem sogenannten
`Kraftwerkserneuerungsprogramm´.
Das Vorhaben der RWE Power AG zielt auf den Neubau eines Kraftwerks - BoAplus,
das gegenüber den vorhandenen Anlagen einen deutlich höheren Wirkungsgrad (>
45 %) aufweist, wodurch sich auch die eingesetzte Kohlemenge und die CO2Emmissionen (ca. 30 %) bei gleicher Stromerzeugung reduzieren werden. Das geplante
Kraftwerk wird nach Angabe des Vorhabenträgers eine gegenüber den
Bestandsanlagen deutlich höhere Flexibilität aufweisen. Das Kraftwerk wird mit dazu
beitragen, die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien auszugleichen.
Als weitere wichtige Bestandteile des Kraftwerkskonzepts sind die
Hybridkühlturmtechnik, die zu einer wesentlich geringeren Kühlturmhöhe von ca.
100 m und zu einer deutlich reduzierten Verschattung durch sichtbare
Wasserdampfschwaden führt und die Möglichkeit der Nachrüstung einer CO2Abscheidung zu nennen. Weiterhin ist im Anlagenkonzept planerisch die Option der
Nutzung von Kraft-Wärmekopplung vorgesehen.
Der Neubau des Kraftwerks soll auf einer Anschlussfläche nordöstlich des bestehenden
Kraftwerksstandorts erfolgen. Durch die umfangreiche Nutzung der am Standort
vorhandenen Infrastruktur, z.B. des vorhandenen Kohlebunkers, kann die notwendige
Flächeninanspruchnahme auf ca. 23 ha begrenzt werden. Für den Bau des Kraftwerks
werden darüber hinaus temporär 27 ha als Baustelleneinrichtungsflächen benötigt.
In Verbindung mit den am Standort geplanten Stilllegungen (2 x 150 MW, unabhängig
von der Realisierung von BoAplus) und 4 x 300 MW (nach Aufnahme des
kommerziellen Betriebs von BoAplus) würde die Erzeugungskapazität am Standort
Niederaußem insgesamt um ca. 400 MW absinken.
-1-
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
2.
Bisheriger Verlauf der Planungen zur Kraftwerkserneuerung am Standort
Niederaußem
Berücksichtigung
der
Forderungen
des
Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem
Regionalrats
Köln
zur
Die RWE Power AG hat bereits in 2003 und in 2007 eine vorhabenbezogene Änderung
des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln am Standort Niederaußem mit dem
Ziel der Kraftwerkserneuerung angeregt. Der Regionalrat Köln hat aufgrund dieser
Anregungen bislang noch kein Verfahren zur Änderung des Regionalplans eingeleitet.
Als Ergebnis aus den in diesem Zusammenhang geführten politischen Diskussionen hat
der Regionalrat Köln am 15.07.2007 die folgenden Forderungen an eine
Kraftwerksneuplanung in Niederaußem aufgestellt:
a) Die Einhaltung aller Zusagen von RWE an den RR Köln aus dem Jahr 2004
b) Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte
c) Verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms an
den einzelnen Standorten (Neubau, Stilllegung, Abriss)
d) Reduzierte Kühlturmhöhe und deutliche Verringerung der Verschattung
e) Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
Mit Schreiben vom 07.10.2011 hat die RWE Power AG eine erneute Anregung zur
Änderung des Regionalplans vorgelegt, der eine neue Konzeption („BoAplus“)
zugrunde liegt. Nach Angabe von RWE Power wurden die Forderungen des
Regionalrats dabei wie folgt berücksichtigt:
a.) Einhaltung der Zusagen von RWE Power aus dem Jahr 2004 zur Stilllegung
von 150 MW-Altanlagen
Unter Berücksichtigung der im Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung
Düsseldorf vom 20.06.2005 zu BoA 2 und 3 in Neurath verfügten Stilllegungen
von Altanlagen in den Kraftwerken Frimmersdorf und Niederaußem werden nach
Zusicherung des Vorhabenträgers bis Ende 2012 alle 150 MW-Anlagen im
Rheinischen Braunkohle Revier stillgelegt (vgl. auch Punkt c) dieser
Planbegründung).
b.) Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte
RWE Power hat gegenüber der ursprünglichen Planung den Neubau an
Kraftwerksleistung
am
Standort
Niederaußem
halbiert.
Das
Kraftwerkserneuerungsprogramm zielt auf den Ersatz von Kraftwerkskapazitäten
ab. Die Erneuerung der Kraftwerksanlagen ist in Zukunft nur auf vorhandenen
oder planerisch gesicherten Kraftwerksflächen vorgesehen.
-2-
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
c.) Verbindliche Aussagen zu Neubau, Stilllegung und Abriss an den einzelnen
Standorten (bestätigt durch RWE Power)
Im Kraftwerk Frimmersdorf werden vor dem kommerziellen Betrieb des ersten
Blocks von BoA2 & 3 in Neurath zusätzlich zu den bereits Ende 2005 (Block H)
und Ende 2011 (Blöcke C, D, G) endgültig stillgelegten vier 150-MW-Blöcke
weitere zwei 150-MW-Blöcke endgültig stillgelegt. Nach der Aufnahme des
kommerziellen Betriebs des zweiten Blocks von BoA2&3 in Neurath werden
weitere sechs 150-MW-Blöcke in Frimmersdorf bzw. in Niederaußem außer
Betrieb genommen und spätestens zum 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Am
Standort Weisweiler werden spätestens am 31.12.2012 die beiden Blöcke C und D
(2 x 150 MW) endgültig stillgelegt. Die beiden übrigen 150-MW-Blöcke in
Frimmersdorf folgen ebenfalls bis zum 31.12.2012. Damit sind zum 31.12.2012
alle 150-MW-Blöcke endgültig stillgelegt.
In Niederaußem werden nach Beginn des kommerziellen Betriebs von BoAplus die
Blöcke C bis F (4 x 300 MW) und damit insgesamt ca.1.200 MW außer Betrieb
genommen. Diese vier Blöcke müssen aber für den Fall einer vollständigen oder
teilweisen Nichtverfügbarkeit des Vorhabens über einen Zeitraum von 6 Monaten
als Betriebs- oder Ausfallreserve vorgehalten werden. Ein gleichzeitiger
Volllastbetrieb von BoAplus und den vorgenannten 4 x 300 MW-Blöcken ist nicht
vorgesehen. Die 4 x 300 MW-Blöcke werden spätestens 6 Monate nach Beginn
des kommerziellen Betriebs endgültig stillgelegt.
Zur Sicherstellung der endgültigen Stilllegung der 150 MW-Blöcke an den
einzelnen Standorten bis Ende 2012 wird RWE Power AG anschließend
strategische, für den Kraftwerksbetrieb zwingend erforderliche Anlagenteile und
Komponenten der 150 MW-Blöcke zurückbauen. Ebenfalls werden nach
Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke in Niederaußem strategische Komponenten
aus diesen 300-MW-Blöcken zurückgebaut. Zu den vorgenannten strategischen
Komponenten zählen beispielsweise Generator, Turbine, Netzanbindung,
Netztrafo, etc.. Pro Block wird jeweils mindestens eine strategische Komponente
innerhalb eines Jahres nach erfolgter Stilllegung zurückgebaut. Der Rückbau ggf.
weiterer Komponenten erfolgt blockspezifisch und abhängig von externen
Verwertungsmöglichkeiten (z.B. Schrottmarkt, Weiternutzung einzelner Teile an
anderen Standorten, etc.).
Weiter werden im Zusammenhang mit der Realisierung des BoAplus-Projektes am
Standort Niederaußem im Bereich des Bestandskraftwerkes Niederaußem erste,
wesentliche optisch sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Das Unternehmen
RWE Power verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des
kommerziellen Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins
West und zum ebenerdigen Rückbau der 5 im südlichen Teil des Kraftwerks
gelegenen Kühltürme. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um den Abriss der hohen
-3-
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
Bauwerke mit einer erheblichen Kubatur innerhalb der beengten Platzverhältnisse
unter Fortführung des übrigen Kraftwerksbetriebes geordnet umfeldverträglich
durchführen zu können. Zusätzlich ist in dem zuvor genannten Zeitrahmen der
Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des
Vorhabens BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk
Niederaußem vorgesehen. Die Flächen bleiben weiter in das Betriebsgelände
eingebunden, geplant ist die Anlage eines Grünstreifens in Richtung Auenheim.
Für die anderen Flächen kommen aus heutiger Sicht insbesondere betriebliche
Nutzungen in Betracht (z.B. als Revisions-, Lager- und Montageflächen).
Voraussetzung für die Realisierung der vorgenannten Rückbaumaßnahmen ist das
Vorliegen aller hierfür erforderlichen Genehmigungen. Das Unternehmen RWE
Power wird spätestens ein Jahr nach erfolgter Bauentscheidung für BoAplus die
Genehmigungsaktivitäten für die Umsetzung der genannten Rückbaumaßnahmen
einleiten. Der Rückbau von weiteren Anlagen und Kraftwerksteilen am Standort
Niederaußem ist aufgrund durchlaufender, für den Weiterbetrieb der
Bestandsanlagen
weiterhin
erforderlicher
Infrastrukturen,
beengter
Platzverhältnisse, bestehender Lärmschutzfunktionen sowie vor dem Hintergrund
der für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen erforderlichen betrieblichen
Nutzung auch dieser Anlagen nicht möglich.
Der Standort Neurath verfügt über die modernsten und jüngsten Anlagen in allen
Blockgruppen, die sämtlich in Betrieb bleiben. Daher stehen hier absehbar auch
keine Stilllegungen an. Außer Betrieb genommene Anlagen gibt es ebenfalls nicht.
Rückbaupotential ist damit derzeit und absehbar nicht vorhanden.
Rückbaumaßnahmen sind deshalb auch nicht vorgesehen.
Für den im Rahmen des langfristig angelegten Kraftwerkserneuerungsprogramms
nach BoAplus in Niederaußem anstehenden, nächsten denkbaren
Kraftwerkserneuerungsschritt kommt insbesondere der Bestandsstandort
Frimmersdorf in Frage. Eine „Standortanalyse Frimmersdorf im Hinblick auf ein
potentielles Neubauvorhaben unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und bestehenden Restriktionen“ (Gutachten Exponent 2012, siehe
Anlage) hat ergeben, dass zwar „aufgrund umfangreicher Baufeldrestriktionen ein
vollständiger Rückbau der 100/150 MW-Blöcke bei vorgesehenem gleichzeitigem
Weiterbetrieb der 300 MW-Blöcke P und Q und damit die Nutzung des
Bestandsstandortes Frimmersdorf für den nächsten Neubauschritt BoAplus
realistischerweise nicht möglich ist.“ Allerdings soll in Vorbereitung eines
möglichen weiteren Erneuerungsschrittes neben der oben beschriebenen
Stilllegung aller 150 MW-Blöcke bis spätestens 31.12.2012 am Standort
Frimmersdorf bereits ein gestufter Rückbau stillgelegter Kraftwerksanlagen
erfolgen. Hierbei sind insbesondere der Weiterbetrieb der 300 MW-Blöcke und die
damit zusammenhängenden Restriktionen zu berücksichtigen.
-4-
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
An den einzelnen Kraftwerksstandorten werden sich demnach nach der
Realisierung von BoAplus und den dargestellten Stilllegungen folgende
Kapazitäten ergeben:
Neurath
4.411 MW
Frimmersdorf
635 MW
Niederaußem
3.480 MW
Weissweiler
2.505 MW
Goldenberg
171 MW
d.) Reduzierung der Kühlturmhöhe und deutliche Verringerung der
Verschattung
Das neue Kraftwerkskonzept beinhaltet die Reduzierung der Anlagenleistung auf
1.100 MW (Planung 2007: 2.200 MW) bei gleichzeitiger Stilllegung von
Kraftwerkskapazitäten in gleicher Größenordnung. Weiterhin werden mit der
geplanten Anlage deutliche Wirkungsgradsteigerungen verbunden sein.
Die Hybridkühlturmtechnik führt zu einer Begrenzung des Kühlturmhöhe auf 100
m. Dies entspricht ca. der Hälfte der Kühlturmhöhe von BoA 1. Die
Hybridkühlturmtechnik ermöglicht, das geplante Kraftwerk tagsüber mit
überwiegend nicht sichtbaren Schwaden zu betreiben. Für die Ableitung der
Rauchgase wird ergänzend ein 180 m hoher, wegen des geringeren Durchmessers
aber optisch deutlich weniger auffälliger Schornstein erforderlich. Bei diesem wird
sich eine schmale Schwadenbildung an der Kaminmündung, deren Radius 12,5 m
beträgt, ergeben.
e.) Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
Gegenüber der vorangegangenen Planung wurde die Flächeninanspruchnahme von
40 ha (Planung 2007) auf nun 23 ha deutlich reduziert. Sie beschränkt sich
weitgehend auf den für den Bau von BoA 1 als Baustelleneinrichtungsfläche
genutzten Bereich (17 ha). Die Umsetzung des Vorhabens auf der Bestandsfläche
des Kraftwerksstandortes ist nach Angabe von RWE Power nicht möglich, da dort
keine beräumten bzw. beräumbaren Flächen zur Verfügung stehen (vgl. auch
Punkt c) dieser Planbegründung).
f.) Reduktion der absoluten CO2 Emissionen und Möglichkeit der Nachrüstung
für eine spätere CO2-Abscheidung
Aufgrund der Stilllegung von 4 x 300 MW Blöcken reduzieren sich der
Braunkohleeinsatz und die CO2-Emissionen. Die Emissionsminderung beträgt ca.
3 Millionen t/a. Im Konzept BoAplus ist räumlich und technisch die Möglichkeit
einer späteren Nachrüstung von Anlagen zur CO2-Abscheidung berücksichtigt.
-5-
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
3.
Planerfordernis / Bedarf zur Änderung des Regionalplans
Am Kraftwerksstandort Niederaußem wird Braunkohle aus den genehmigten
Tagebauen Hambach und Garzweiler verstromt. Gleiches gilt für die Standorte in
Frimmersdorf und Neurath. Die RWE Power AG hat sich im Zusammenhang mit der
Genehmigung des Tagebaus Garzweiler verpflichtet, die vorhandenen
Braunkohlekraftwerksblöcke Zug um Zug durch Anlagen mit jeweils bester zur
Verfügung stehender Technologie zu ersetzen. Bisherige Schritte der
Kraftwerkserneuerung führten zur Errichtung der Blöcke BoA 1 (Niederaußem) und
BoA 2 und 3 in Neurath. Die Planung von BoAplus und die Stilllegung von vier
300 MW Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem wird, nach Angaben der RWE
Power AG, einen weiteren Schritt der Kraftwerkserneuerung darstellen.
Seitens der Landesregierung (vgl. Position der Landesregierung zum
Braunkohleplanentwurf Umsiedlung Morschenich, Schreiben vom 19.12.2011) wird
das Anliegen einer nachhaltigen Energiepolitik, die gleichgewichtig an den Zielen des
Klima- und Ressourcenschutzes, der Preiswürdigkeit und der Versorgungssicherheit
ausgerichtet ist, verfolgt. Einen Schwerpunkt der aktuellen Energiepolitik des Landes
stellt die Steigerung das Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dar,
die bis zum Jahr 2020 auf bis zu 40 % erhöht werden soll. Eine notwendige Ergänzung
zu diesen Zielen werden aus Sicht der Landesregierung auch weiterhin fossile
Kraftwerke darstellen, wobei dafür vornehmlich hocheffiziente und flexible
Kraftwerke in Frage kommen. Die Braunkohleverstromung stellt somit grundsätzlich –
wenn auch mit wahrscheinlich zurückgehendem Anteil – einen Baustein der
mittelfristigen Energiekonzeption des Landes NRW dar. Aufgrund der hohen
Flexibilität und des gegenüber den bestehenden Anlagen deutlich erhöhten
Wirkungsgrads des geplanten Kraftwerks sowie der zu erwartenden Reduzierung der
CO2-Emissionen um ca. 30 % kann das Vorhaben BoAplus einen Beitrag zur
Umsetzung der Energie- und Klimaschutzkonzeption des Landes NRW leisten.
Die bereits bestehenden Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem liegen innerhalb
eines im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, dargestellten Bereiches für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB). Dies entspricht den Vorgaben des
Landesplanungsgesetzes NRW, das für die regionalplanerische Sicherung von
Kraftwerken eine entsprechende zeichnerische Festlegung fordert.
Um das Vorhaben BoAplus umsetzen zu können, ist es geplant, diesen
Siedlungsbereich um ca. 23 ha zu erweitern. Dies ist notwendig, da sich nach
eingehender Prüfung durch die Regionalplanungsbehörde weder ein Alternativstandort
noch am Standort Niederaußem selbst planerische Reserven im Siedlungsbereich oder
geeignete Flächen zur Nachnutzung aufgezeigt haben (vgl. auch Punkt 2 c) dieser
Planbegründung). Für die Vergrößerung des GIB wird ein Bereich beansprucht, der im
geltenden Regionalplan als Freiraum (Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich
(AFAB)) dargestellt ist. Aus diesem Grund ist für den geplanten Kraftwerksneubau
-6-
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
BoAplus die Änderung des Regionalplans Köln erforderlich. Die RWE Power AG hat
dies mit Schreiben vom 07.10.2011 angeregt.
Des Weiteren sieht der Planentwurf der Regionalplanungsbehörde vor, für die Flächen
des GIB, die mit Kraftwerksanlagen belegt sind, die Zweckbindung „Kraftwerke und
einschlägige Nebenbetriebe“ festzulegen und dies durch eine entsprechende
Abgrenzung und ein Symbol im Regionalplan zu verdeutlichen. Dies gilt entsprechend
auch für die neu dargestellte Erweiterungsfläche. Dies ist erforderlich, damit der
Kraftwerksstandort Niederaußem über ein schlüssiges regionalplanerisches
Gesamtkonzept im Sinne eines verbindlichen raumordnerischen Zieles dauerhaft für
die Nutzung durch Braunkohlekraftwerke gesichert wird. Ergänzend zur
zeichnerischen Darstellung erfolgt die Konkretisierung der Zweckbindung durch ein
textliches Ziel und eine Erläuterung, die auf die besondere Eignung des
Braunkohlekraftwerksstandortes aufgrund der Anbindung an die Tagebaue Hambach
und Garzweiler und die vorhandene Infrastruktur abstellen.
Die angeregte Regionalplanänderung für den Neubau eines Braunkohlekraftwerks steht
nach Einschätzung der Regionalplanungsbehörde Köln grundsätzlich mit den
landesplanerischen Zielen zur Energieversorgung (Nutzung heimischer Energieträger,
Erhöhung der Energieproduktivität, Ausbau erneuerbarer Energien) im Einklang.
4.
Umweltprüfung
Die Umsetzung der vorgesehenen Regionalplanänderung ist voraussichtlich mit
erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Nach § 12 Landesplanungsgesetz
(LPlG) NRW i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) ergibt sich daher die
Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu
erstellen, in dem die erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der
Planänderungen auf die Umwelt hat, frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet
werden. Vor Erstellung des Umweltberichts sind nach den Vorgaben des § 9 ROG die
öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von
den Umweltwirkungen der Regionalplanänderung berührt werden können, zu
beteiligen. Diese Konsultation, das sogenannte ´Scoping´, erstreckt sich auf die
Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht
aufzunehmenden Informationen.
Gemäß § 19 Absatz 2 LPlG NRW sind bei Regionalplanverfahren, die auf Anregung
eines Vorhabenträgers durchgeführt werden, die erforderlichen Unterlagen von diesem
vorzulegen. Der Vorhabenträger (die RWE Power AG) hat dementsprechend die TÜV
Nord Umweltschutz GmbH beauftragt, die Angaben für die Umweltprüfung nach § 9
ROG (Umweltbericht) zu erarbeiten und der Regionalplanungsbehörde vorzulegen
(vgl. separate Anlage). Diese Untersuchung lag der Umweltprüfung, die von der
Regionalplanungsbehörde Köln durchgeführt wurde, zugrunde.
-7-
Bezirksregierung Köln
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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PLANBEGRÜNDUNG
Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren wurde in Form einer schriftlichen
Beteiligung mit Schreiben 19.10.2011 eröffnet. Die beteiligten Stellen hatten bis zum
02.12.2011 Gelegenheit, sich zum Untersuchungsumfang/-inhalt der Umweltprüfung
zu äußern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen 17 Stellungnahmen ein. Die
Schwerpunkte der Anregungen und Hinweise für den zu erstellenden Umweltbericht
lagen in folgenden Themenbereichen:
- Festlegung des Untersuchungsraums für die optisch bedrängende Wirkung,
- Erweiterung der Untersuchungen zum Thema Luftschadstoffe (Methodik, zu
erfassende Stoffe) sowie Betrachtung der Feinstaubbelastung (Luftreinhalteplan
Hambach / Messplan),
- Darstellung der Lärmsituation nach Stilllegung / Abriss der Blöcke A und B,
Beachtung der kritischen Lärmsituation im Ortsteil Auenheim,
- Prüfung der voraussichtlichen Verkehrslärmbelastungen,
- Berücksichtigung der archäologischen Bewertung der Fläche aus dem Jahr 2003,
- nachvollziehbare Ableitung des Flächenbedarfs,
- Untersuchung der Wirkungen von Kühlturmschwaden, Schattenwurf,
Luftbeeinträchtigungen auf die Landwirtschaft,
- Ausweitung des Untersuchungsgebietes zur Erfassung der voraussichtlichen
Stickstoffdisposition im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung,
- Untersuchungen zum Gewässerschutz (WRRL) und insbesondere die
Auswirkungen auf den Gillbach,
- Berücksichtigung bereits vorhandener Artenschutzbeiträge im Plangebiet,
- eindeutige Regelungen zum geplanten Abbau der Altanlagen zur besseren
Beurteilung der zusätzlichen Umweltwirkungen und Minimierungsmaßnahmen.
Die durch den Vorhabenträger vorgelegten Untersuchungen (Angaben zur
Umweltprüfung nach § 9 ROG – Änderung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die
Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem, TÜV Nord 18.04.2012) wurden von
der Regionalplanungsbehörde Köln geprüft und durch die Hinweise aus dem Scoping
sowie weitergehenden Erkenntnissen – soweit regionalplanerisch relevant – ergänzt.
Auf dieser Grundlage wurde die Umweltprüfung von der Regionalplanungsbehörde
durchgeführt und gemäß der Anlage 1 des ROG der vorliegende Umweltbericht, in
dem die voraussichtlich erheblichen Umweltwirkungen der Planung ermittelt und
bewertet wurden, erstellt (vgl. separate Anlage). Dieser ist selbstständiger Teil der
Verfahrensunterlagen.
-8-
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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PLANBEGRÜNDUNG
4.1
Anderweitige Planungsalternativen unter Berücksichtigung des Planungsziels
und des räumlichen Geltungsbereichs (vgl. Anlage 1, ROG § 9)
Im Rahmen regionalplanerischer Planungsprozesse sind zwei Ansätze von
Alternativenprüfungen zu unterscheiden: die Alternativenprüfung im Rahmen der
Umweltprüfung gemäß § 9 ROG sowie die Alternativenprüfung als fester Bestandteil
des Abwägungsgebotes nach § 7 Absatz 2 ROG. Beide haben unterschiedliche
methodische und rechtliche Anforderungen, wobei in der abschließenden planerischen
Abwägung neben umweltrelevanten Belangen auch die übrigen privaten und
öffentlichen Belange sowie insbesondere die landesplanerischen Zielaussagen
eingestellt werden (vgl. Ziffer 5). Während bei der Umweltprüfung die Auswahl der
Alternativen insbesondere räumlich auf Standorte im Planbereich des Planungsträgers
eingesetzt werden kann, ist dies im Rahmen der Abwägungsentscheidung nicht
möglich. Hier steht vor allem das Planungsziel im Vordergrund, was wiederum zu
einem erweiterten räumlichen Umgriff führen kann.
Da Umweltprüfung und regionalplanerische Abwägung in der Planbegründung
konsistent aufeinander aufbauen sollen, erfolgt im vorliegenden Planverfahren eine
räumlich erweiterte Alternativenauswahl. Diese genügt sowohl den Kriterien der
raumordnerischen Bewertung (vgl. Ziffer 5) als auch dem Anspruch der planerischen
Umweltprüfung.
Wie dargestellt widerspricht das Planungsziel der vorgesehenen Regionalplanänderung
– der Neubau eines energieeffizienten Braunkohlekraftwerks BoAplus – nicht
grundsätzlich der Energiepolitik des Landes NRW. Darüber hinaus gibt der LEP NRW
im Kapitel Energieversorgung einen eindeutigen landesplanerischen Auftrag zur
Erhöhung der Energieproduktivität und Energieeinsparung insbesondere auch bei der
Nutzung heimischer Energieträger (vgl. LEP NRW, Kap. D II., u.a. Ziffer 5.2).
Sowohl durch faktische Vorgaben als auch durch landesplanerische Zielsetzungen ist
die Auswahl an Standortalternativen für die Errichtung neuer Braunkohlekraftwerke
stark eingegrenzt: im Rheinischen Braunkohlerevier haben sich diese auf die bereits
vorhandenen Kraftwerksstandorte zu konzentrieren. Diese Nutzung bestehender
Standorte und deren Infrastruktur im Sinne der Eingriffsminimierung entsprechen
ebenfalls den umweltgesetzlichen Zielsetzungen.
Die wesentliche Voraussetzung für die Auswahl und Festlegung eines potenziellen
Neubaustandortes ist die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie die
Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Der Bahnanschluss muss
unabhängig von kraftwerksfremden Betrieben sein. Die Versorgung des
Neubaustandortes mit Braunkohle über einen öffentlichen Bahnanschluss ist aufgrund
der Nutzung dieser Strecken durch Dritte und der damit einhergehenden nicht freien
Disposition und Restriktionen ausgeschlossen.
Sowohl das verfolgte Planungsziel Kraftwerkserneuerung als auch die
landesplanerischen Zielvorgaben des LEP NRW zu Kraftwerksplanungen als auch der
Freirauminanspruchnahme und Umweltschonung (vgl. Punkt 5.2 dieser
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PLANBEGRÜNDUNG
Planbegründung) lassen die Neuerrichtung eines Kraftwerks nur an einem bereits
bestehenden Energieerzeugungsstandort im Rheinischen Revier zu.
Die aktuellen Kraftwerkstandorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath und
Goldenberg liegen alle an der betriebseigenen Nord-Süd-Bahn und erfüllen damit eine
wesentliche Grundvoraussetzung. Hier befinden sich die größten landesplanerisch
gesicherten Braunkohlenvorräte und die erforderlichen Infrastruktursysteme. Auch der
Standort des Braunkohlekraftwerks Weisweiler wäre in diesem Sinne grundsätzlich zur
Kraftwerkserweiterung geeignet.
Der geltende LEP NRW weist darüber hinaus im Bereich der Tagebaue und der NordSüd-Bahn keine weiteren Kraftwerksstandorte aus. Andere landesplanerisch
ausgewiesene Kraftwerkstandorte in oder im Umfeld des Rheinischen
Braunkohlenreviers erfüllen die vorstehenden Kriterien nicht (Hückelhoven,
Aldenhoven).
Vor Prüfung der Umweltauswirkungen ist es notwendig, unter Berücksichtigung der
Planungsziele herauszuarbeiten, welcher der Kraftwerksstandorte im Rheinischen
Revier die zum heutigen Zeitpunkt besten raumordnerischen Voraussetzungen für die
Aufnahme zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten aufweist (Alternativenprüfung).
Niederaußem
Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters
und der Anzahl der 300 MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf aller
Standorte. Das Planungsziel Dezentralisierung verlangt, die vorhandenen
Kraftwerksstandorte im Rheinischen Braunkohlerevier zu erneuern und zu
modernisieren, aber nicht zu vergrößern. Am Standort Niederaußem ersetzt das
Vorhaben vier vorhandene 300 MW-Blöcke. Es erfolgt damit eine standortbezogene
und kapazitätsgleiche Stilllegung.
Der Standort Niederaußem hat in den letzten Jahren eine erhebliche Erneuerung der
Infrastruktur erfahren. Das Vorhaben Boaplus kann diese modernen Anlagen
vollumfänglich nutzen. Auch hierdurch werden zusätzliche Emissionen und
Immissionen sowie eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden.
Erweiterungsflächen am Standort Niederaußem:
Ziel ist es, den Flächenverbrauch für das Vorhaben auf das unabdingbare erforderliche
Maß unter Nutzung der vorhandenen Flächen und Infrastruktur zu reduzieren Für die
Umsetzung der Planung auf dem bestehenden Standort Niederaußem wären, nach
Angaben von RWE Power, vom Flächenbedarf die Fläche der beiden bestehenden
150 MW-Blöcke und die Fläche der vier 300 MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen
erforderlich. Die 150 MW-Blöcke werden spätestens am 31.12.2012 endgültig
stillgelegt. Die Stilllegung der 300 MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen kann, so
RWE Power, aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden
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PLANBEGRÜNDUNG
Verstromungskapazität allerdings erst nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes
der Neuanlage erfolgen, d.h. die Fläche auf der bestehenden Kraftwerksfläche stünde
für einen neuen Kraftwerksblock erst zur Verfügung, wenn die vier 300 MW-Blöcke
nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage endgültig stillgelegt und
zurückgebaut würden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die auf dieser Fläche
befindlichen vielfältigen und weitverzweigten Infrastruktureinrichtungen zum Betrieb
der 600 MW-Blöcke und BoA 1 weiterhin benötigt werden. Die Beräumung der Fläche
ist nach Untersuchungen des Vorhabenträgers aus diesen Gründen derzeit nicht
möglich (vgl. Punkt 2c) dieser Planbegründung). Die Neuerrichtung kann daher nur
außerhalb der eigentlichen Kraftwerksflächen auf einer Anschlussfläche in Betracht
kommen. Der Standort Niederaußem bietet dazu ein entsprechendes Potenzial. Als
konfliktärmste Anschlussfläche stellt sich die nordöstlich des Standortes Niederaußem
gelegene Fläche dar. Im Regionalplan ist diese Fläche als Freiraum festgelegt.
Am Standort Niederaußem ist es ebenfalls möglich, die erforderlichen
Baustelleneinrichtungsflächen
in
unmittelbarer
räumlicher
Nähe
zum
Vorhabenstandort zeitlich begrenzt unterzubringen.
Als potentielle Alternativstandorte für das Kraftwerkserneuerungsprogramm wurden
die nachfolgenden Kraftwerksstandorte geprüft:
Frimmersdorf
Der Standort Frimmersdorf kommt nicht in Betracht, weil die Errichtung des
Vorhabens innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens (geplanter Beginn der
Inbetriebsetzung ab 2017) auf der bestehenden Betriebsfläche nicht möglich ist. Der
Vorhabenträger hat nachgewiesen, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und
bestehenden Restriktionen ein vollständiger Rückbau der stillzulegenden
Kraftwerksblöcke und damit die Nutzung des Bestandsstandortes Frimmersdorf für die
jetzt geplante Errichtung von BoAplus nicht möglich ist (vgl. Punkt 2c) dieser
Planbegründung und Gutachten Exponent 2012, separate Anlage). Darüber hinaus
stehen am Standort keine geeigneten Anschluss- bzw. Erweiterungsflächen zur
Verfügung.
Neurath
Die Errichtung von weiteren Neuanlagen auf dem Standort Neurath würde zu einer
stark ausgeprägten Konzentration von Kraftwerksanlagen führen. Mit BoA 2 und 3 und
den noch längerfristig weiter zu betreibenden Blöcken des bestehenden Kraftwerks ist
Neurath als Kraftwerksstandort mit einer elektrischen Leistung von ca. 4.300 MW
bereits der größte Standort im Rheinischen Revier. Der Regionalrat Köln und die
Gemeinde Rommerskirchen haben sich in ihren Entscheidungen ausdrücklich gegen
eine Konzentration von Kraftwerksanlagen an einzelnen Standorten ausgesprochen
(vgl. Punkt 2 b) dieser Planbegründung). Die Bevölkerung am Standort und das
Umfeld würden durch weitere Umwelteinwirkungen zusätzlich erheblich belastet, weil
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PLANBEGRÜNDUNG
dem weiteren Neubau in Neurath keine entsprechenden Stilllegungen am Standort
selbst gegenüber gestellt werden könnten. Der Standort Neurath kommt daher für den
aktuell anstehenden Schritt des Kraftwerkserneuerungsprogramms nicht in Betracht.
Goldenberg
Der Standort Goldenberg scheidet für den geplanten Kraftwerksneubau ebenfalls aus,
weil dieser in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Hürth-Berrenrath (< 200 m) liegt.
Weder auf den bereits bestehenden Kraftwerksflächen noch in direktem Anschluss
ergibt sich eine genügend große Betriebsfläche für den Neubau von BoAplus.
Im Vergleich zu Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath liegen die
Braunkohletagebaue vom Standort Goldenberg deutlich weiter entfernt.
Weisweiler
Der Kraftwerksstandort Weisweiler und der Tagebau Inden stellen einen Inselbetrieb
dar, der keine infrastrukturelle Anbindung an die übrigen Braunkohlenkraftwerke und
die Tagebaue Garzweiler und Hambach aufweist. Die genehmigten
Lagerstättenreserven im Tagebau Inden, der Kohlebedarf und die Lebensdauer des
bestehenden Kraftwerks Weisweiler sind aufeinander abgestellt und ausgerichtet.
Durch den erforderlichen Weiterbetrieb der bestehenden Blöcke ist die Nutzung des
Standortes für weitere Kraftwerksleistungen nicht möglich.
Zusammenfassung Alternativenprüfung
Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters
und der stillzulegenden Kapazitäten der vordringlichste Erneuerungsbedarf. Im
Ergebnis wird sich durch Stilllegung und Neubau die Immissionsbelastung bei nahezu
gleichbleibender Stromerzeugungskapazität deutlich verringern. Der Standort ist unter
infrastrukturellen Gesichtspunkten, auf Grund der Minimierung des Flächenverbrauchs
sowie der Reduzierung von Belastungen für die Bevölkerung auch im Vergleich zu
anderen denkbaren Standorten am besten für das anstehende Vorhaben der
Kraftwerkserneuerung geeignet.
Zur Nutzung der Anschlussfläche am Standort Niederaußem bestehen daher unter
Berücksichtigung der aufgezeigten Ausgangslage keine raumverträglicheren
Alternativen, die eine Umsetzung des Vorhabens ermöglichen.
Nach Realisierung von BoAplus auf der dafür vorgesehenen Fläche am Standort
Niederaußem könnten mögliche weitere Maßnahmen der Kraftwerkserneuerung im
Rheinischen Revier auf Bestandsflächen der heutigen Anlagen bzw. auf bereits
ausgewiesenen Anschlussflächen erfolgen.
Aus der Gegenüberstellung der raumordnerischen Vorgaben und der bestehenden
örtlichen Umweltpotenziale der jeweiligen potenziellen Standortalternativen ergibt
sich, dass der vom Vorhabenträger angeregte Standort Bergheim-Niederaußem die
verträglichste Alternative für den Neubau eines Braunkohlekraftwerks ist. Diese wird
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PLANBEGRÜNDUNG
in der Folge einer vertieften Umweltprüfung unterzogen. Betrachtet wird – wie
dargestellt – die nordöstliche Erweiterung der bestehenden Kraftwerksflächen um ca.
23 ha.
4.2
Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung
Gegenstand der Umweltprüfung ist die raumplanerische Vorbereitung eines neuen
Braunkohlenkraftwerks. Das Vorhaben ist noch nicht soweit konkretisiert, dass eine
immissionsrechtliche Genehmigung beantragt werden kann. Ausgangspunkt für die
vom Vorhabenträger vorgelegte Standortbewertung war ein exemplarisch
angenommenes Braunkohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 1.100 MW
unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen
Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem („Musterkraftwerk“).
Für die neu zu errichtende Kraftwerksanlage BoAplus wird eine Fläche von ca. 23 ha
benötigt, die nordöstlich des bereits bestehenden GIB als Erweiterungsfläche
dargestellt werden soll. Durch die Anbindung des Vorhabens an das bestehende
Kraftwerk Niederaußem werden die bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen
für die Beschickung mit Braunkohle sowie den Kraftwerksnebenprodukten des
Standortes genutzt. Der Strom wird in die bestehenden Freileitungen eingespeist.
Das Musterkraftwerk umfasst im Wesentlichen das Kesselhaus mit dem
Dampferzeuger in einer Höhe von ca. 150 m. Für das Maschinenhaus, die
Kohleaufbereitung (WTA) sowie das Schaltanlagengebäude ergeben sich Bauhöhen
von ca. 100 m. Diese Gebäude werden wie im Kraftwerksbau üblich unmittelbar an das
Kesselhaus angegliedert, ebenso wie die Anlagen der Abgasreinigung. Der
Hybridkühlturm wird eine Bauhöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Zur Ableitung
der Abgase ist ein Schornstein mit einer Höhe von 180 Metern erforderlich.
In die Beschreibung der planbedingten Umweltwirkungen wurde mit einbezogen, dass
Teile des bestehenden Kraftwerkes Niederaußem verbindlich rückgebaut werden.
Die von dem beschriebenen Anlagenkonzept eines neu zu errichtenden
Braunkohlenkraftwerks ausgehenden Wirkfaktoren sind nachfolgend aufgelistet:
- Flächeninanspruchnahme,
- Raumwirkungen von Baukörpern,
- Emissionen von Luftschadstoffen,
- Schallemissionen,
- Wasserentnahmen und -verbrauche,
- Abwasser- und Kühlwasserableitung,
- Verschattung.
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf die Umwelt im Hinblick auf die zu
betrachtenden Schutzgüter untersucht.
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PLANBEGRÜNDUNG
`Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit´
Der Nahbereich des Planänderungsgebiets ist vor allem östlich und nordöstlich der
Nord-Südbahn überwiegend ländlich geprägt, Ortschaften wie Rath, Hüchelhoven,
Rheidt und Büsdorf haben ihren dörflichen Charakter behalten. Die Abstände der
Siedlungen zum Rand des Planänderungsgebiets betragen:
- Auenheim südwestlich ca. 660 m
- Niederaußem südlich ca. 380 m
- Rheidt nordöstlich ca. 730 m
- Hüchelhoven nordöstlich ca. 1.160 m
- Büsdorf südöstlich ca. 1.800 m
- Oberaußem südlich ca. 1.900 m
Unmittelbar an das Planänderungsgebiet angrenzend, durch den Gillbach getrennt,
liegen ein zu Wohnzwecken genutztes Gut (Groß Mönchhof) sowie landwirtschaftliche
Gebäude. Südwestlich der Nord-Südbahn befinden sich gewerblich genutzte Flächen
einschließlich der bestehenden Kraftwerksanlage und Siedlungsbereiche von
Niederaußem. Das Kraftwerk Niederaußem ist über die östlich vorbeiführende B 477
an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden.
Sowohl die Flächen im Planänderungsgebiet mit dem Nahbereich als auch das weitere
Umfeld des Kraftwerkstandorts sind durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen
hauptsächlich Getreide-, Raps- und Hackfruchtanbau) geprägt.
Die Schadstoffbelastung der Luft im Untersuchungsraum war an den durch den TÜV
Nord ausgewerteten Messstellen im Zeitraum 2002 bis 2010 in Bezug auf die
Jahresmittelkonzentrationen weitgehend unkritisch. Im genannten Zeitraum wurden für
die betrachteten Parameter die Immissionsgrenzwerte durchgängig unterschritten. Nur
die Spitzenbelastung mit Schwebstaub überschritt lokal begrenzt in zwei Messjahren
den zulässigen Wert. Die Immissionsbelastung bewegte sich insgesamt auf einem für
das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau.
Die aktuelle Lärmbelastung zeigt, dass derzeit an sechs der zwölf durch den TÜV Nord
untersuchten Immissionsorte die für die empfindlichere Nachtzeit geltenden
Immissionsrichtwerte überschritten werden. Auch nach der - unabhängig von dem
Planänderungsvorhaben erfolgenden - Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke A und B
des Kraftwerks Niederaußem zum 31.12.2012 ändert sich die Geräuschvorbelastung im
Umfeld des Standortes nicht wesentlich.
Die untersuchten Wohnstandorte werden bereits heute durch die bestehenden Anlagen
des Kraftwerkes Niederaußem und durch Gewerbegebiete sowie durch verschiedene
Verkehrswege visuell deutlich vorbelastet.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Zur gesetzlich gebotenen räumlichen Trennung von empfindlichen Nutzungen wie
Wohngebieten zu Gewerbe- und Industrieanlagen sind im Abstandserlass Nordrhein- 14 -
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PLANBEGRÜNDUNG
Westfalen pauschale Abstände festgelegt worden, die sicherstellen sollen, dass
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen von Wohngebieten
vermieden werden (Vorsorgeabstände). Im vorliegenden Fall beträgt der einzuhaltende
Abstand 1.500 m. Die Abstände können allerdings unterschritten werden, wenn durch
Untersuchungen nachgewiesen wird, dass die Anforderungen des Immissionsschutzes
eingehalten werden.
Die Abstände des Planänderungsgebietes zu den nächstgelegenen Wohngebieten sind
für die Ortschaften Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven geringer als
1.500 m. Die Auswirkungsprognosen zu Schall und Luftschadstoffen des vom
Vorhabenträger beauftragten Gutachter TÜV Nord zeigen aber, dass trotz
Unterschreitung des Abstandes von 1.500 m und unter Zugrundelegung der sich
konkret ergebenden Abstandswerte die Anforderungen des gesundheitsbezogenen
Immissions- und Lärmschutzes durch das Musterkraftwerk sicher eingehalten werden
können. Die im Bundesimmissionsschutzgesetz formulierten Anforderungen an die
räumliche Trennung können somit erreicht werden.
Das störfallanlagenbezogene Trennungsgebot gemäß § 50 Abs.1, Satz 1 BImSchG
findet beim geplanten Braunkohlekraftwerk keine Anwendung, da das Anlagenkonzept
keine Störfallanlage im Sinne der Störfallverordnung darstellt.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch
Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines bestehenden oder auch des
geplanten Braunkohlenkraftwerks sind im Planänderungsgebiet aufgrund der
vorgelegten Gutachten auszuschließen. Dies gilt bereits, wenn allein das
Neubauvorhaben betrachtet wird und erst recht, wenn die Stilllegungen der vier 300MW-Blöcke des Kraftwerks Niederaußem berücksichtigt werden. Dies wird zu einer
Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung z.B. von Schwefeldioxid und
Stickstoffoxiden führen.
Ähnliches gilt für die zu erwartende Lärmbelastung. Das geplante Kraftwerk
unterschreitet die gutachterlich berechneten Beurteilungspegel für die kritische
Nachtzeit deutlich. Die prognostizierte Zusatzbelastung unterschreitet die jeweiligen
Immissionsrichtwerte um mehr als 10 dB(A) und bewirkt deshalb keinen relevanten
Beitrag zu der Geräuschmehrbelastung.
Durch den vorgesehenen Neubau eines Hybrid-Kühlturms bei gleichzeitiger Stillegung
von alten Naturzug-Nasskühltürmen wird sich die Schwadenbildung deutlich
verringern.
`Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt´
Im Plangebiet sind im Wesentlichen die Biotoptypen Acker, alte Baumbestände,
Gartenbrachen mit altem Baumbestand sowie Lager- und Montageflächen zu
verzeichnen. Im Nahbereich des Kraftwerkgeländes finden sich neben Ackerflächen
Gartenbaubetriebe, verschiedene Gehölzsäume oder Baumreihen, am Groß Mönchhof
auch Obstweiden und Fettweiden.
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PLANBEGRÜNDUNG
Aufgrund der Vorprägung kommen diesen Biotopen nur eingeschränkte
Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere zu. Als Funktionselemente mit größerer
Bedeutung sind die Gehölzbestände im Bereich des Klein Mönchhofs und des Groß
Mönchhofs sowie die Gehölzsäume entlang der Verkehrswege, Gräben und des
Gillbachs einzustufen. Den letztgenannten Biotoptypen kommt vor allem eine
Biotopvernetzungsfunktion zu.
Die für Pflanzen, Tiere und Lebensräume geltende Richtwerte für
Immissionsbelastungen wurden in der Vergangenheit überwiegend eingehalten,
teilweise aber auch überschritten, dies betrifft insbesondere die StickstoffoxidKonzentrationen. Gegenüber Stickstoffeinträgen sind im Umfeld des Kraftwerks vor
allem Waldgebiete empfindlich.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Die Auswirkungen des Kraftwerksneubaus durch eine Flächeninanspruchnahme von
ca. 23 ha und der damit verbundene Eingriff in den Naturhauhalt werden als erheblich
eingestuft. Naturschutzfachlich ist dieser unter Berücksichtigung der gutachterlich
beschriebenen Maßnahmen jedoch kompensierbar (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV
Nord 18.04.2012, vgl. separate Anlage).
Die in der Immissionsprognose berechneten Zusatzbelastungen mit gasförmigen
Schadstoffen sind so gering, dass auch bei alleiniger Betrachtung des Neubaus eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf Pflanzen und Tiere ausgeschlossen werden können. Wird die geplante Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, ergibt sich sogar eine Verringerung der
derzeitigen Immissionsbelastung. Damit können auch nachteilige Auswirkungen durch
Säureeinträge auf empfindliche Lebensräume wie Wälder ausgeschlossen werden.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Hinsichtlich
der
planungsrelevanten
Säugetierarten,
die
durch
die
Artenschutzbestimmungen des BNatSchG geschützt sind, ist ein geringes
Konfliktpotential für Fledermäuse nicht auszuschließen. Die Gefahr einer
Verschlechterung des Erhaltungszustandes von lokalen Populationen dieser
Fledermausarten und damit eine erhebliche Störung ist aber gemäß der vorgelegten
gutachterlichen Stellungnahme nicht erkennbar (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV
Nord 18.04.2012, siehe Anhang).
Darüber hinaus sind insbesondere bodenbrütende Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz
oder Rebhuhn durch die Flächeninanspruchnahme betroffen. Ein artenschutzrechtliches
Konfliktpotential ergibt sich insbesondere hinsichtlich der hier nachgewiesenen
Brutvögel. Es können jedoch alle relevanten Konflikte durch die vorgezogene
Umsetzung artenschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen oder durch entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord
18.04.2012, vgl. separate Anlage).
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PLANBEGRÜNDUNG
Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete
Die nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete finden sich erst in einer Entfernung von ca.
6 km zum Planänderungsgebiet. Eine Beeinträchtigung kann sich daher lediglich
potenziell durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ergeben.
Vertieft untersucht wurden - unter Berücksichtigung kumulativ wirkender Projekte - im
Rahmen der Umweltprüfung die Wirkungen auf folgende benachbarte FFH-Gebiete:
Knechtstedener Wald mit Chorbusch, Königsdorfer Forst, Worringer Bruch, RheinFischschutzzonen zwischen Bad Honnef und Emmerich.
Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Angaben zur Umweltprüfung,
TÜV Nord 18.04.2012, siehe Anhang) kommt zu dem Schluss, dass die in der
Immissionsprognose berechneten Zusatzbelastungen mit gasförmigen Schadstoffen
(Luftkonzentrationen), Schwermetallen und Stickstoffdeposition so gering sind, dass
auch bei alleiniger Betrachtung des Neubaus eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete
ausgeschlossen werden können. Allerdings überschreiten die Säureeinträge
(Deposition) die Erheblichkeitsschwellen für die empfindlichsten Waldflächen.
Berücksichtigt man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil des
Vorhabens ist, ergibt sich aber eine Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung
insgesamt.
`Schutzgut Boden´
Die im Umfeld des Kraftwerksstandortes verbreiteten Parabraunerden und
Kolluvialböden sind im gesamten Planänderungsgebiet und im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen als besonders schutzwürdig einzustufen, da sie aufgrund
ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine sehr gute Produktionsgrundlage für die
Landwirtschaft darstellen.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die dauerhafte
Versiegelung von Flächen und Aushub von Bodenmaterial. Im Planänderungsgebiet
wird sich eine hohe Inanspruchnahme durch Überbauung und einem damit
verbundenen vollständigen Funktionsverlust des Bodens ergeben. Die Auswirkungen
auf das Schutzgut Boden durch Flächeninanspruchnahme im Planungsänderungsgebiet
sind aufgrund der überbauten Fläche von mehr als 5 ha als erheblich zu bewerten.
Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen sind am Standort Niederaußem nur sehr
eingeschränkt umsetzbar (vgl. Punkt 2c) dieser Planbegründung). Dennoch wird der
Eingriff in den Boden wird als kompensierbar angesehen. Die Kompensation erfolgt im
Zusammenhang mit den Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich. Der
Verlust der landwirtschaftlichen Böden ist vor dem Hintergrund der großflächigen
landwirtschaftlichen Ertragsflächen im linksrheinischen Bereich vertretbar.
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PLANBEGRÜNDUNG
Nachteilige Auswirkungen auf den Boden und seine natürlichen Bodenfunktionen sind
durch Einträge von Luftschadstoffen nicht zu erwarten. Mit der zeitgleichen
Stilllegung der Altanlagen ist eine Verringerung der Schadstoffimmissionen und
Stoffeinträge verbunden (s.o.).
`Schutzgut Wasser´
Das Planänderungsgebiet liegt im Grundwassereinzugsgebiet des Rheins, das aufgrund
einer hohen Durchlässigkeit, großer Ergiebigkeit und Nutzung zur
Trinkwassergewinnung von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Im
Grundwasserkörper wurden bislang keine merklichen Belastungen durch punktuelle
Schadstoffquellen oder durch diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung
festgestellt.
Von den Oberflächengewässern im Untersuchungsgebiet ist der im Wesentlichen vom
Kraftwerk Niederaußem gespeiste Gillbach aktuell stark durch Kühl- und
Abwassereinleitungen betroffen. Der Gillbach gehört auf seiner gesamten Länge zu
den erheblich veränderten Wasserkörpern. Der chemische Zustand wird als „gut“, das
ökologische Potenzial hingegen als „schlecht“ eingestuft.
Nach den Vorgaben der WRRL wurde auch für den Gillbach ein Bewirtschaftungsplan
aufgestellt, um bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand des Gewässers zu
erreichen. Es wird jedoch erwartet, dass das Ziel nicht erreicht werden kann.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Die dauerhafte Versiegelung von Teilen des Planänderungsgebiets durch Gebäude,
technische Anlagen und Verkehrswege führt zu einer Verringerung der
Grundwasserneubildungsrate. Aufgrund der im Verhältnis zur Größe des
Grundwasserkörpers geringen Fläche und unter Berücksichtigung der möglichen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wird aber keine relevante Veränderung der
Grundwassermenge erwartet.
Mit Umsetzung der Kraftwerkserneuerung wird das Temperaturniveau der
Einleitungen in den Gilbach leicht gesenkt und die Einleitmenge verringert. Daraus
werden sich positive Auswirkungen auf die Wasserqualität des Gewässers ergeben.
Zudem werden die Wasserführung gleichmäßiger und Abflussspitzen verringert.
Hierzu trägt auch bei, dass das auf dem Gelände anfallende Niederschlagswasser in
einem Regenrückhalte- und Absetzbecken gesammelt und gedrosselt abgegeben
werden soll.
Aufgrund der Verringerung und Vergleichmäßigung der Wasserführung ist eine
weitergehende Renaturierung des Gillbachs möglich, so dass insgesamt mit einer
Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gillbaches zu rechnen ist.
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PLANBEGRÜNDUNG
`Schutzgut Klima / Luft´
Im Plangebiet herrscht ein Freilandklima mit überwiegend niedrigen
Vegetationsformen vor. Das südlich daran angrenzende Kraftwerksgelände gehört zum
Klimatop der Industriegebiete mit starken klimatischen Veränderungen gegenüber dem
Umfeld, die im Süden und Westen angrenzenden Siedlungsflächen von Niederaußem
und Auenheim werden dem Gartenstadtklima zugeordnet. Die einzige Wasserfläche im
Untersuchungsgebiet ist der Gillbach. Aufgrund seiner geringen Größe und der
ganzjährig erhöhten Wassertemperatur sind im Bereich des Baches die ausgleichenden
Elemente eines Gewässerklimatops nicht zu erwarten.
Lokale Vorbelastungen durch den Kraftwerksbetrieb sind durch Veränderung der
Temperatur- und Feuchteverhältnisse gegeben sowie vor allem durch Veränderungen
der
Sonneneinstrahlung,
der
Sonnenscheindauer
und
entsprechende
Verschattungswirkungen auf die Landwirtschaft.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Relevante Auswirkungen auf das Lokalklima sind auf das Planänderungsgebiet und
einen schmalen daran angrenzenden Bereich beschränkt. Darüber hinaus werden sich
keine erheblichen Auswirkungen auf das Lokalklima im Bereich zwischen Bergheim,
Rommerskirchen und Pulheim ergeben, da hier große Freilandareale die
Auswirkungen, die von dem ca. 23 ha großen Industrieklimatop ausgehen, ausgleichen
können.
Durch die Abschaltung der alten Kraftwerksblöcke am Standort und den Einsatz eines
Hybbridkühlturms beim Neubau von BoAplus wird sich das Aufkommen von
Kühlschwaden deutlich verringern, insbesondere am Tage.
Globale CO2 Bilanz
Am Standort Niederaußen werden, so RWE Power, nach der Aufnahme des
kommerziellen Betriebs des neuen Kraftwerks vier 300 MW–Kraftwerksblöcke
stillgelegt. Aufgrund des hohen Wirkungsgrads und der kapazitätsgleichen Stilllegung
wird der Betrieb von BoAplus deutlich geringere CO2-Emissionen verursachen als die
stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke. Insgesamt wird es am Standort Niederaußem zu
einer CO2-Reduzierung von ca. 30 % führen; dies entspricht einer jährlichen absoluten
Reduzierung an CO2 von ca. 3 Mio. t.
Die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens sollen zukünftig in einem
Klimaschutzgesetz festgelegt werden, dass derzeit als Entwurf vorliegt. Demnach sind
u.a. der Steigerung des Ressourcenschutzes sowie der Ressourcen- und der
Energieeffizienz - wie beispielsweise durch den Bau energieeffizienter Kraftwerke zur Verringerung der Treibhausgasemissionen besondere Bedeutung beizumessen. Ziel
ist es, die CO2-Emissionen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um mindestens 25 % und
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PLANBEGRÜNDUNG
bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zum Stand von 1990 zu
reduzieren.
`Schutzgut Landschaft´
Die intensiv genutzte Agrarlandschaft im Umfeld des Kraftwerksstandorts
Niederaußem ist durch überwiegend großflächige Nutzungsparzellen gekennzeichnet.
Gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Gebüsche, Hecken und Gehölze
sind nur noch teilweise entlang von Verkehrswegen und Gewässerläufen sowie im
Umfeld von Hofanlagen erhalten.
Größere zusammenhängende Wälder befinden sich im Bereich der Ville sowie der
rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und
als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Insbesondere die
bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen
ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte
Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind Teil des „Naturparks Rheinland“.
Teile des Landschaftsraumes sind durch vorhandene technische Elemente z. T. stark in
ihrer Eigenart überformt. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die
Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem,
Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden
Freileitungen und Umspannwerke. Auch die im Gebiet installierten Windkraftanlagen
stellen eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Als Vorbelastungen sind auch die
auf den Braunkohlentagebau zurückgehenden, rekultivierten Halden einzustufen, die
als künstliche Erhebungen das ursprüngliche Landschaftsbild verändern. Verkehrswege
wie die Autobahn A 61 sowie weitere stark frequentierte Straßen und die teilweise auf
Dämmen verlaufenden Bahnstrecken zerschneiden die Landschaft.
Unmittelbar an das Planänderungsgebiet grenzt das LSG Gillbachtal.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Die neuen Gebäudekörper des geplanten Kraftwerks im Planänderungsgebiet stellen
kein neues technisches Element in der Landschaft dar. Die bestehenden
Kraftwerksanlagen werden lediglich um weitere Baukörper ergänzt (Vorbelastung).
Dennoch führen sie in der Summe zu einer weiteren Veränderung des
Landschaftsbildes. Je nach Betrachtungsstandort ordnen sich die neuen Baukörper in
die bestehende Kraftwerkskulisse ein, aus anderen Richtungen sind sie als zusätzliche
technische Elemente wahrnehmbar.
Zur Verminderung der Eingriffsfolgen sind am Standort Niederaußen konkrete
Abrissarbeiten an den nach Inbetriebnahme stillgelegten Anlagenteilen sowie
landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen (Gehölzpflanzungen) geplant.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
`Schutzgut Kultur- und Sachgüter´
Für den Planbereich liegen einzelne Fundhinweise und Hinweise auf alte Lehmgruben
etc. vor. Im Jahr 2012 wird, nach Angaben des Projektträgers, eine Prospektion
erfolgen, die eine abschließende denkmalpflegerische Beurteilung ermöglicht. In der
Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim ist im Bereich des
Klein Mönchhofs ein Bodendenkmal eingetragen. Das Bodendenkmal wird bei der
Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart. Unmittelbar westlich an das
Plangebiet wird der Klein Mönchhof mit allen Hofgebäuden (Wohnhaus mit
dreiflügeligem Wirtschaftgebäude) als Baudenkmal in der Denkmalliste der Unteren
Denkmalbehörde bei der Stadt Bergheim geführt. Dieses Baudenkmal wird ebenfalls
bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche berücksichtigt.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Durch den Kraftwerksneubau werden Sichtbeziehungen zum Baudenkmal Klein
Mönchshof eingeschränkt. Dieser wird aus östlicher Richtung zukünftig nicht mehr
sichtbar sein. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Dominanz des
bestehenden Kraftwerks werden die Veränderungen aber nicht, so die gutachterliche
Stellungnahme, als erheblich eingestuft, zumal der Hof selbst einschließlich aller
Außenanlagen erhalten bleibt.
Sollten sich im weiteren Verfahren oder im Bauleitplanverfahren aufgrund der
vorgesehenen Prospektion neue Erkenntnisse zu Bodendenkmälern ergeben, werden
laut Projektträger die erforderlichen Maßnahmen mit dem zuständigen Fachamt
abgestimmt.
4.3
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen des Vorhabens sind durch ein optimiertes Kraftwerkskonzept (HybridKühlturm, Katalysatoren zur Abgasentstickung, Ressourcenoptimierung u.ä.), durch
die Stilllegung von Altanlagen und die Minimierung des Flächenverbrauchs durch
Mitnutzung der bestehenden Infrastruktur am Standort gegeben. Auch der Eingriff in
Natur und Landschaft und das Landschaftsbild ist über die durch den Gutachter
beschriebenen
Kompensationsmaßnahmen
naturschutzfachlich
auszugleichen
(Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, vgl. separate Anlage).
4.4
Geplante Maßnahmen zur Überwachung
Die Regionalplanungsbehörden sind nach § 4 Abs. 3 LPlG in Verbindung mit § 9 Abs.
4 Satz 1 ROG verpflichtet, die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der
Regionalpläne auf die Umwelt zu überwachen. Das Monitoring erfolgt im Verfahren
zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung nach § 34 LPlG. Im
Rahmen dessen ist zu prüfen, ob prognostizierte Umweltauswirkungen durch die
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
PLANBEGRÜNDUNG
Umsetzung des Regionalplans auf der Ebene der Bauleitplanung auftreten können.
Gleiches gilt für die vorgesehenen Beteiligungen im fachrechtlichen
Zulassungsverfahren. Damit sollen Fehlentwicklungen in der Umweltentwicklung
frühzeitig aufgedeckt werden. Da sich die Überwachung potenzieller
Umweltauswirkungen erst im Rahmen der Konkretisierung des Vorhabens durchführen
lässt, sind weitere Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Regionalplanung nicht
zielführend, auf der Ebene der Bauleitplanung bzw. im Zulassungsverfahren nach
BImSchG sind dazu aber konkrete Regelungen zu treffen.
4.5
Gesamtbewertung
Der Neubau des Kraftwerks BoAplus am Standort Niederaußem wird zukünftig in
Verbindung mit der Stilllegung von vier alten 300 MW Kraftwerksblöcken bei einigen
Umweltmedien zu einer spürbaren Entlastung führen. Über die konsequente
Verwendung modernster Anlagentechnik kann bei nahezu gleichbleibender
elektrischer Leistung die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe wie
beispielsweise Schwefeldioxid, Stickstoffoxid oder Schwebstoffen gesenkt werden.
Dies führt zu Entlastungen bei den Schutzgütern Mensch, Flora und Fauna und dies
über den eigentlichen Plan- und Untersuchungsbereich hinaus. Ebenfalls wird durch
die neue Hybrid-Kühltechnik die Schwadenbildung deutlich verringert. In Folge dessen
reduziert sich auch die Kühlwasserentnahme und Kühlwassereinleitung in den Gilbach.
Durch die technische Erneuerung wird es nach Stilllegung der alten Kraftwerksanlagen
am Standort selbst zu einer Verringerung der Lärmimmissionen kommen.
Das neu zu errichtende Kraftwerk wird bei einigen Schutzgütern zu einer weiteren
Belastung führen. Eine erhebliche Umweltwirkung ist dabei der mit ca. 23 ha hohe
Freiflächenverbrauch und die daraus resultierende Flächenversiegelung. Auch wenn es
sich bei den Erweiterungsflächen nicht um ökologisch hochwertige Bereiche handelt,
wird dies trotzdem zu einem nicht unerheblichen Verlust an Bodenfunktionen,
landwirtschaftlicher
Produktionsfläche,
Grundwasserneubildungssowie
Klimaausgleichfunktionen führen. Die negativen Umweltwirkungen konzentrieren sich
dabei auf den direkten Planbereich und die an das Kraftwerk angrenzenden Flächen.
Auch die Umweltbedingungen an den Wohnstandorten von Auenheim und
Niederaußem-Nord werden weiterhin belastet.
Trotz der vorhandenen Vorbelastung am Standort Niederaußem wird es durch die
Ergänzung des neuen Kraftwerkteils BoAplus mit den entsprechend ausgeprägten
Baukörpern zu einer weiteren Belastung des Landschaftsbildes kommen.
Die aufgezeigten Umweltwirkungen des geplanten Vorhabens fließen in die folgende
landesplanerische Abwägung ein.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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PLANBEGRÜNDUNG
5.
Raumordnerische Würdigung
Die
vorliegende
Regionalplanänderung
dient
der
Umsetzung
des
Kraftwerkerneuerungsprogramms im Rheinischen Revier durch die RWE Power AG
und darüber hinaus der raumordnerischen Sicherung des Kraftwerksstandortes
Niederaußem. Der im Regionalplan Köln, TA Köln, für den Planbereich dargestellte
GIB ist dazu entsprechend zu erweitern und mit einer Zweckbestimmung zu belegen.
Dazu bedarf es der Inanspruchnahme von ca. 23 ha eines Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereichs.
Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung sind bei dieser
Planung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
5.1
Raumordnungsgesetz (ROG)
Das ROG des Bundes gibt den grundsätzlichen rechtlichen Handlungsauftrag der
Raumordung vor. Inhaltliche Ausgangslage sind dabei die in § 2 ROG definierten
Grundsätze der Raumordnung. Für die regionalplanerische Festlegung eines
Kraftwerksstandortes sind dabei folgende Festlegungen zu berücksichtigen:
Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und
umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von
Energienetzen ist Rechnung zu tragen (vgl. ROG § 2 Abs. 2 Grundsatz Nr. 4.)
Die vorgesehene Planänderung dient der regionalplanerischen Vorbereitung zur
Erneuerung von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier. Die Potenziale des
bereits bestehenden Standortes Niederaußem (Nähe zum Abbaufeld, vorhandene
technische Infrastruktur) sind dabei entscheidungserheblich. Der Neubau des
Kraftwerks BoAplus mit 1.100 MW ist verbunden mit der Stilllegung von vier 300
MW Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem. Dadurch wird es ermöglicht, durch
den Einsatz neuer technischer Verfahren den CO2 Ausstoß um ca. 30 % zu senken. Bei
nahezu gleicher Stromerzeugung verringert sich auch die eingesetzte Menge an
Braunkohle. Die Regionalplanung trägt damit den räumlichen Erfordernissen für eine
kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung Rechnung.
Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raumes sind unter Berücksichtigung
seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei sind Naturgüter sparsam und
schonend in Anspruch zu nehmen (vgl. ROG § 2 Abs.2, Grundsatz Nr. 6).
Der Standort Niederaußem ist im Regionalplan bereits als Gewerbe-/Industrieansiedlungsbereich dargestellt und auch nahezu vollständig durch Kraftwerksanlagen
genutzt. Für den Neubau von BoAplus ist dieser Bereich um ca. 23 ha zu erweitern.
Würde das geplante Kraftwerk diese Standortpotenziale nicht nutzen, müssten für die
Anlage zusätzlich weitreichende Infrastrukturmaßen (Bahnstrecke, Leitungen,
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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PLANBEGRÜNDUNG
Verkehrsflächen u.ä.) geschaffen werden, was wiederum zu einem zusätzlichen
Freiraumverbrauch führen würde. Durch die Errichtung von BoAplus an einem
vorhandenen Kraftwerksstandort wird die Freirauminanspruchnahme auf das unbedingt
erforderliche Maß reduziert. Damit entspricht die geplante Standortausweisung dem
Grundsatz der schonenden Beanspruchung von Naturgütern.
Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und
Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige
Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die
Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und
Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen (vgl. ROG § 2
Abs.2, Grundsatz Nr. 6).
Wie unter Punkt 4.1.1 `Standortalternativen´ dargelegt, sind die grundsätzlich
geeigneten Standorte auf ihre Potenziale für die Wiedernutzbarmachung bereits
bestehender Kraftwerksflächen sowie die Möglichkeiten der Innenverdichtung geprüft
worden (vgl. Punkt 2 c) dieser Planbegründung). Die Nutzung von Betriebsflächen ist
zum jetzigen Zeitpunkt an den Standorten nicht möglich. Nach Inbetriebnahme von
BoAplus werden am Standort Niederaußem die möglichen Abriss- und
Rückbaumaßnahmen umgesetzt. Weitere Kraftwerkserneuerungsmaßnahmen werden
zukünftig auf Betriebflächen oder planerisch gesicherten umzusetzen sein.
Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind
sicherzustellen (vgl. ROG § 2 Abs.2, Grundsatz Nr. 6).
Für den Neubau von BoAplus in Niederaußem kann festgehalten werden, dass sich die
Immissionsbelastung sowohl für die Wohnbereiche vor Ort als auch in der
Gesamtbilanz reduzieren wird. Dies ist vor allem möglich durch die Stilllegung der
vier 300 MW Blöcke und den Ersatz der Kapazitäten durch neue Technik.
Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist sowohl durch Maßnahmen,
die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung
an den Klimawandel dienen, Rechnung zu tragen. Die räumlichen
Voraussetzungen … für eine sparsame Energienutzung sind zu schaffen (vgl. ROG
§ 2 Abs,2, Grundsatz Nr. 6.)
Die geplante Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem und die Stilllegung alter
Kraftwerksblöcke führen zu einem verminderten Braunkohleeinsatz und damit zu einer
Reduzierung des CO2 Ausstoßes um 30 %. Dies ist eine Klimaschutzmaßnahme und
sparsame Energienutzung im Sinne des genannten Grundsatzes.
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PLANBEGRÜNDUNG
5.2
Vorgaben der Landesplanung NRW
Das ROG legt fest, dass die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in den
Bundesländern über einen landesweiten Raumordnungsplan umzusetzen sind; in NRW
ist dies der rechtskräftige Landesentwicklungsplan (LEP NRW) aus dem Jahr 1995.
Aus diesem werden die Regionalpläne entwickelt.
Landesentwicklungsplan NRW (1995)
Im Folgenden werden die landesplanerischen Ziele und Grundsätze dargelegt, die bei
der vorgesehenen Regionalplanänderung zur Sicherung und Erweiterung des
Kraftwerkstandortes Niederaußem zu berücksichtigen und zu beachten sind.
Im Kapitel „Energieversorgung“ des LEP NRW werden die landesplanerischen
Festlegungen zur Sicherung und zum Ausbau der notwendigen Versorgungsstruktur
dargestellt und die entsprechenden raumordnerischen Ziele abschließend formuliert:
Ziel D. II. 2.1 „Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur
Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt
werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden.“
Das geplante Kraftwerk BoAplus am Standort Niederaußem dient ausschließlich der
Verstromung heimischer Braunkohle aus den genehmigten Tagebauen Hambach und
Garzweiler. Diesem Zweck dienen zwei weitere Kraftwerksstandorte im
Regierungsbezirk Düsseldorf, die Standorte in Frimmersdorf und Neurath. RWE
Power hat sich im Zusammenhang mit der Genehmigung des Tagebaus Garzweiler
verpflichtet, die vorhandenen Braunkohlekraftwerksblöcke Zug um Zug durch Anlagen
mit jeweils bester zur Verfügung stehender Technologie zu ersetzen
(Kraftwerkserneuerungsprogramm), um die heimische Braunkohle möglichst umweltund klimaschonend zu nutzen. Bisherige Schritte der Kraftwerkserneuerung führten zur
Errichtung der Blöcke BoA 1 (Niederaußem) und BoA 2 und 3 in Neurath, die
Errichtung von BoAplus ist ein weiterer Schritt, die Verpflichtung einzulösen.
Die nachhaltige Energiepolitik des Landes NRW verfolgt sowohl die Ziele des Klimaund Ressourcenschutzes als auch der Preiswürdigkeit und der Versorgungssicherheit.
Um dies zu gewährleisten, werden aus Sicht der Landesregierung neben dem Ausbau
der erneuerbaren Energien auch weiterhin fossile Kraftwerke notwendig sein, wobei
dazu nur hocheffiziente und flexible Kraftwerke in Frage kommen. Die
Braunkohleverstromung ist damit mittelfristig weiterhin Bestandteil der
Energiekonzeption des Landes NRW.
Der deutlich erhöhte Wirkungsgrad des geplanten Kraftwerks BoAplus sowie die zu
erwartenden Reduzierung der CO2-Emissionen um ca. 30% tragen wesentlich zur
Erhöhung der geforderten Energieproduktivität bei.
Ziel D. II. 2.2: „Die Gewinnung von Primärenergieträgern aus heimischen
Lagerstätten erfordert, dass die Ortsgebundenheit und Unvermehrbarkeit der
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PLANBEGRÜNDUNG
Bodenschätze in den regionalplanerischen Abwägungsprozessen besonders zu
berücksichtigen sind.“
Dieses landesplanerische Ziel gilt indirekt auch für die Standortwahl von
Braunkohlekraftwerken. Die wesentliche Voraussetzung für die Auswahl und
Festlegung eines potenziellen Neubaustandortes ist die Nähe zu einem genehmigten
Braunkohlentagebau (Ortsgebundenheit) sowie die Anbindung an eine leistungsfähige
Infrastruktur per Bahn. Um den Flächenverbrauch im Sinne der landesplanerischen
Zielsetzungen möglich gering zu halten, ist es unabdingbar, die Infrastruktur der
vorhandenen Braunkohlenkraftwerksstandorte zu nutzen.
Ziel D. II. 2.3 „Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten
der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in
vorhandenen Anlagen ausgeschöpft werden.
Der Neubau von BoAplus im Rahmen des Kraftwerkserneuerungsprogramms dient
dem Ziel der Erhöhung der Energieproduktivität aus der Braunkohleverstromung. Am
Standort Niederaußem werden nach der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes vier
bestehende Kraftwerksblöcke mit jeweils 300 MW stillgelegt. Der Braunkohleeinsatz
verringert sich bei nahezu gleicher Stromleistung um ca. 30%, die
Emissionsminderung beträgt ca. 3 Mio t/CO2 im Jahr. Durch die mit dem Neubau
verbundene Stilllegung werden in diesem Sinne keine neuen Kraftwerke gebaut,
sondern lediglich alte ersetzt.
Ziel D. II. 2.8 „Die Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen ist auf
vorhandene und geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass
grundsätzlich wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der
Leitungsnetze in Anspruch genommen werden.“
Der Neubau von BoAplus ist auf einer Anschlussfläche zum bestehenden
Kraftwerkspark Niederaußem vorgesehen. Dies ermöglicht die weitgehende
Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur wie beispielsweise Bahnanlagen,
Versorgungsleitungen, Nebenanlagen sowie eine Stromeinspeisung in die unmittelbar
am Standort entlang laufende 380 KV-Leitung.
Nutzung von Industriebrachen
Der im Kapitel Energieversorgung des LEP NRW formulierte Grundsatz, dass bei
gleichwertiger Eignung der Kraftwerksstandorte die Nutzung von Industriebrachen
Vorrang vor der Nutzung neuer Flächen hat, wurde im Rahmen der Standortauswahl
(vgl. Punkt 4 i.V.m. Punkt 2 c) dieser Planbegründung) geprüft. Dabei konnte
dargelegt werden, dass sich auf den potenziellen Kraftwerksstandorten aktuell keine
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nutzbaren Brachen oder Rückbaupotenziale ergeben, die den Neubau von BoAplus auf
Bestandsflächen ermöglichen würde.
Das Kraftwerkserneuerungsprogramm erfordert ein zeitlich gestuftes Bauprogramm.
Sowohl in Niederaußem als auch in Frimmersdorf können die Flächen auf den
Altstandorten erst genutzt werden, wenn auf diesen Standorten nach Aufnahme des
kommerziellen Betriebes von BoAplus die alten Blöcke stillgelegt und damit
abgerissen werden können. Ein Abriss vor Ersatz durch einen Neubau scheidet aus, da
dies zu erheblichen Kapazitätseinbußen vor und während der Errichtungsphase führen
würde und somit die Versorgungssicherheit gefährdet wäre.
Am Standort Niederaußem ist nach Betriebsaufnahme von BoAplus der Abriss nicht
mehr benötigter Kühltürme und Schornsteine noch verbindlich zu regeln.
Das Ziel der größtmöglichen Flächenschonung bei der Planung von
Energieumwandlungsanlagen und Energieleitungen und der Grundsatz der
Brachenflächennutzung sind somit bei der Planung und Umsetzung des Neubaus von
BoAplus am Standort Niederaußem beachtet worden.
Zeichnerische Festlegungen von Kraftwerksstandorten im LEP NRW 1995
Der geltende LEP NRW stellt für den Regierungsbezirk Köln Kraftwerksstandorte nur
in Aldenhoven-Siersdorf und Hückelhoven-Wassenberg dar. Diese Standorte dienten
der Standortsicherung im Rahmen des auslaufenden Aachener Steinkohle-Reviers. Die
Zweckbindung der Fläche in Hückelhoven-Wassenberg ist zwischenzeitlich im Zuge
eines Zielabweichungsverfahrens insoweit aufgehoben worden, dass dort nun auch eine
gewerbliche Nutzung möglich ist.
Weder auf dem Gebiet der Stadt Bergheim, noch im Rhein-Erft-Kreis sind weitere
Kraftwerksstandorte im LEP NRW ausgewiesen, die in Bezug auf die vorgesehene
Regionalplanänderung landesplanerische Zielvorgaben für den Regionalplan Köln
darstellen könnten.
Wie bereits dargestellt, ist die wesentliche Voraussetzung für die Standortwahl von
Braunkohlekraftwerken die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie
die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Für die
Flächenschonung ist es unabdingbar, die Infrastruktur der vorhandenen
Braunkohlenkraftwerksstandorte zu nutzen. Der Neubau eines Kraftwerkes ohne die
Nutzung vorhandener Anlagen würde nach Angaben des Vorhabenträgers zu einem
Flächenverbrauch von ca. 80 ha führen.
Der Bedarf für den geplanten Neubau von BoAplus ist auf Grund der Ziele zur
Energieversorgung im LEP NRW begründet. Da das Vorhaben am Standort
Niederaußem zur Inanspruchnahme von ca. 23 ha eines Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereiches führen wird, sind neben der dargestellten raumordnerischen
Zielsetzung zur Nutzung von Energie auch die landesplanerischen Voraussetzungen
zur Freirauminanspruchnahme zu beachten.
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PLANBEGRÜNDUNG
Die raumstrukturellen Zielvorgaben zur Nutzung von „Freiraum“ erläutert Kapitel B.
III 1. des LEP NRW:
Ziel B. III. 1.23: „Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die
Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist dann der Fall,
wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des
Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau
vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann
oder
wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter
Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare
Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht.“
Darüber hinaus sind für eine begründete Freirauminanspruchnahme noch folgende
landesplanerische Ziele zu beachten:
Ziel B III. 1.24: „Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf
abweichend von 1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum
wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird.“
Ziel B III. 1.25: „Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie
flächensparend und umweltschonend erfolgen.“
Wesentliche Grundlage für die Beurteilung einer Erforderlichkeit von
Freirauminanpruchnahme im Sinne des Ziels 1.23 LEP NRW ist die Untersuchung von
möglichen Standortalternativen innerhalb bereits dargestellter Siedlungsbereiche
(Flächenreserven) unter Berücksichtigung des planerischen Ziels. Die Ergebnisse der
Alternativenprüfung, die im Rahmen der Umweltprüfung durchgeführt wurde (vgl.
Punkt 4 dieser Planbegründung) können dabei zugrunde gelegt werden.
Wie erläutert, ist es eine unbedingte Voraussetzung, dass der potenzielle Standort in
der Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau liegt und mit diesem über einen
leistungsfähigen Bahnanschluss verbunden ist. Dieser muss eigenständig, d.h.
unabhängig von kraftwerksfremden Betrieben sein. Als zweite Grundanforderung an
den Neubaustandort wurde festgelegt, dass dieser bereits als Kraftwerksstandort
genutzt werden muss. Nur so ist es möglich, durch Verwendung bestehender
technischer Infrastruktur den Flächenverbrauch auf das notwendigste Maß zu
reduzieren.
Die aktuell betriebenen Kraftwerkstandorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath
und Goldenberg liegen alle an der betriebseigenen Nord-Süd-Bahn und erfüllen damit
die dargestellten Grundvoraussetzung des Standortes eines Braunkohlekraftwerksneubaus.
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Die vier potenziell geeigneten Standorte sind in den Regionalplänen Köln und
Düsseldorf durch entsprechende GIB raumordnerisch gesichert. Zum Nachweis der
Erforderlichkeit einer zusätzlichen Freirauminanspruchnahme sind diese Bereiche
daraufhin zu untersuchen, ob der Flächenbedarf des Kraftwerksneubaus in den
Abgrenzungen der Standorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath und Goldenberg
umgesetzt werden kann. Dabei gilt es auch die Möglichkeiten des Abrisses, des
Rückbaus oder der Brachennutzung zu betrachten (vgl. Punkt 4 i.V.m. Punkt 2 c)
dieser Planbegründung).
Goldenberg
Der Standort Goldenberg ist im Vergleich zu den Alternativstandorten an die
genehmigten Braunkohletagebaue am ungünstigsten angebunden, da hier beim
Braunkohletransport die größten Entfernungen zurückzulegen sind. Das
Kraftwerksgelände befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Ortslage Hürth-Berrenrath
(< 200 m). Der Kraftwerksstandort hat auch unter Betrachtung eventueller Brachen
oder Abrisspotenziale kein ausreichendes Flächenpotenzial, um einen
Kraftwerksneubau aufnehmen zu können, geeignete Anschlussflächen stehen nicht zur
Verfügung. Aufgrund der vorhandenen Kraftwerksstruktur ergibt sich darüber hinaus
auch im Vergleich zu den anderen Standorten nur ein geringes Erneuerungspotenzial.
Frimmersdorf
Auf den regionalplanerisch gesicherten Flächen des Kraftwerks Frimmersdorf
(Regionalplan Düsseldorf) ergibt sich aktuell ebenfalls kein Nachverdichtungs- oder
Aufnahmepotenzial. Erst in ca. 5 Jahren nach Umsetzung der geplanten Stilllegungen
und den darauf folgenden Teilabrissen könnten sich ggf. Flächenpotenziale durch
Nachnutzungen ergeben. Nach Angaben der RWE Power AG ist der Standort
Frimmersdorf für den aktuell anstehenden Kraftwerksneubau daher nicht geeignet
(Gutachten Exponent 2012, siehe Anlage). Der Neubau hat zeitnah zu erfolgen, da
zwischen den Abschaltungen der Altblöcke und der Inbetriebnahme eines neuen
Kraftwerks aus Gründen der Versorgungssicherheit kein Leistungsausfall entstehen
darf. Geeignete Anschluss-/ Erweiterungsflächen ergeben sich am Standort
Frimmersdorf ebenfalls nicht (vgl. Punkt. 4 und 2c) dieser Planbegründung).
Neurath
Der GIB am Standort Neurath (Regionalplan Düsseldorf) weist eine raumordnerisch
gesicherte Kraftwerkserweiterungsfläche auf, d.h. eine Reservefläche, die baulich noch
nicht beansprucht wurde.
Mit der Errichtung der Kraftwerksblöcke von BoA 2 und BoA 3 ist der Kraftwerkspark
am Standort in den letzten Jahren umfangreich erneuert worden. Weiteres
Optimierungspotenzial z.B. durch die Abschaltung alter Kraftwerksblöcke ist hier
aktuell nicht mehr gegeben.
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PLANBEGRÜNDUNG
Darüber hinaus würde die Errichtung von weiteren Neuanlagen auf dem Standort
Neurath zu einer ausgeprägten Konzentration von Kraftwerksanlagen führen. Bereits
heute haben die bestehenden Kraftwerke in Neurath eine Leistung von ca. 4.300 MW.
Damit ist Neurath der leistungsstärkste Standort im Rheinischen Revier. Der
Regionalrat Köln hat sich in seinen Beschlüssen ausdrücklich gegen eine
Konzentration von Kraftwerksanlagen an einzelnen Standorten ausgesprochen. Die
Bevölkerung am Standort und das Umfeld würden durch zusätzliche
Umwelteinwirkungen belastet, weil dem weiteren Neubau in Neurath keine
entsprechenden Stilllegungen gegenüber gestellt werden können.
Die Rücknahme der GIB Reservefläche Neurath im Sinne eines Freiraumausgleichs
nach Ziel B III. 1.24 LEP NRW ist nicht möglich. Der Bereich liegt außerhalb des
Kompetenzbereichs der Regionalplanungsbehörde Köln und ist als sogenannte LEP VI
Fläche im LEP NRW als Fläche für flächenintensive Großvorhaben gesichert. Auch
wenn der Regionalplan im Regierungsbezirk Düsseldorf mit dem Ziel geändert würde,
dass die Zweckbindung Kraftwerksfläche in diesem Bereich entfällt, wäre ein echter
Freiraumausgleich nicht zu erzielen, da die Fläche landesplanerisch weiterhin als GIB
vorgehalten werden muss.
Niederaußem
Im Vergleich zu den potenziell geeigneten Standorten ist unter Beachtung der
landesplanerischen Zielsetzungen der Neubau in Niederaußem die am besten geeignete
Alternative. Hier ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der
Anzahl der 300-MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf aller Standorte. In
Niederaußem ersetzt das Vorhaben vier vorhandene 300-MW-Blöcke und dient somit
dem Ziel der Kraftwerkserneuerung.
Der Standort Niederaußem bietet im Vergleich zu Frimmersdorf und Goldenberg die
besten Voraussetzungen zur Nutzung der vorhandeneren Infrastruktur, was wiederum
zu einer reduzierten Flächenbeanspruchung führt. Darüber hinaus stehen hier geeignete
Erweiterungsflächen zur Verfügung, deren Inanspruchnahme nicht zu einer
erheblichen Erhöhung der Umwelteinwirkungen vor Ort führen wird. Der Neubau auf
der ausgewählten Erweiterungsfläche im Nord-Osten und die Abschaltung der alte
Blöcke wird dazu führen, dass der Energieerzeugungsbereich von den bestehenden
Siedlungsbereichen Auenheim und Niederaußem abrückt. Die potenzielle Baufläche
befindet sich auf einer Ackerfläche mit geringem ökologischem Wert. Des Weiteren
ergeben sich am Standort konkrete Möglichkeiten des Rückbaus nicht mehr benötigter
Anlagenteile und Gebäude. Das Ziel der flächensparenden und umweltschonenden
Freirauminanspruchnahme (B III. 1.25) ist am Standort Niederaußem somit zu
erreichen.
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PLANBEGRÜNDUNG
Zusammenfassung
Der Neubau von BoAplus in Niederaußem erfolgt im Einklang mit den
landesplanerischen Zielsetzungen des LEP NRW zur Energieversorgung. Die Ziele zur
Nutzung heimischer Energieträger und die Forderung zur Steigerung der
Energieproduktivität werden durch das Vorhaben erfüllt.
Die Inanspruchnahme von ca. 23 ha Freiraum am Standort Niederaußem ist im Sinne
des Ziels B III. 1.23 erforderlich. Die durchgeführte Standortbewertung hat gezeigt,
dass es an keinem der potenziell geeigneten Standorte möglich ist, das Vorhaben zum
jetzigen Zeitpunkt innerhalb der im Regionalplan dargestellten Siedlungsräume (GIB)
umzusetzen. Dabei wurden auch die Möglichkeiten zur Nutzung geeigneter Brachen
und Rückbaupotenziale geprüft (vgl. Punkt 2c) dieser Planbegründung).
Auch die Möglichkeit eines Freiraumausgleiches im Sinne des landesplanerischen
Ziels B III 1.24 LEP NRW durch Rücknahme raumordnerisch gesicherter GIB, die zur
Kraftwerksnutzung vorgesehen sind, ist nicht möglich.
5.3
Ziele und Grundsätze des Regionalplans Köln (Teilabschnitte Region Köln und
Region Aachen)
Die Regionalpläne in NRW konkretisieren die Ziele und Grundsätze des LEP NRW
auf der regionalen Ebene. Die dargestellten landesplanerischen Festlegungen zur
Energieversorgung und zur Freiraumnutzung gelten direkt auch für die Regelungen in
den Regionalplänen bzw. wurden in diesen inhaltsgleich übernommen. Während sich
die Festlegungen im LEP NRW aufgrund des Maßstabes zumeist auf textliche Ziele
und Grundsätze beziehen, konkretisieren Regionalpläne diese zeichnerisch.
Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, Kapitel 3.3. Kraftwerke und
einschlägige Nebenbetriebe
Zu Kraftwerken führt der Regionalplan Köln, TA Köln, aus, dass diese ab einer
Größenordnung von 200 MW im Regionalplan dargestellt werden. Nach den Vorgaben
des LPlG NRW erfolgt dies durch die Festlegung von GIB. Eine Zweckbindung für
Kraftwerke durch eine entsprechende Symboldarstellung wurde im TA Köln nur für
den Standort Köln-Niehl festgelegt.
Aufgrund des engen Vorhabenbezuges der Planung und der unterschiedlichen
Auslegungen der landes-/ und regionalplanerischen Ziele und Grundsätze zu
Kraftwerken in der Vergangenheit, soll der Kraftwerksstandort Niederaußem jetzt im
Rahmen der vorliegenden Regionalplanänderung durch eine Zweckbindung dauerhaft
gesichert werden. Aus diesem Grunde ist es vorgesehen, den GIB entsprechend
abzugrenzen mit einer Symboldarstellung Kraftwerk zu versehen.
Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, Kapitel 3.2. Definition GIB
Wird durch die Neudarstellung von gewerblich-industriellen Siedlungsbereichen (GIB)
Freiraum beansprucht, so unterliegt dies dem Vorbehalt der Erforderlichkeit nach B. III
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PLANBEGRÜNDUNG
Ziel 1.23 ff. LEP NRW. (Unter Punkt 6.2 dieser Planbegründung) ist darauf eingehend
Bezug genommen worden.
Für die Entwicklung neuer gewerblicher Bauflächen im Rahmen der Bauleitplanung
fordert Ziel 2 des Kapitels 3.2 des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln,
dass im Sinne des LEP NRW (vgl. Kap. C.II. Ziele 2.2 und 2.3) die Mobilisierung
brachliegender und ungenutzter Grundstücke Vorrang vor der Inanspruchnahme von
Freiraum hat. Diese Vorgabe wurde im Vorfeld in der dargestellten
Standortuntersuchung (vgl. Punkt 4 dieser Planbegründung) sowie bei der
Berücksichtigung der Forderung des Regionalrats Köln zu Abriss und Stilllegung (vgl.
Punkt 2 c) dieser Planbegründung) eingehend geprüft. Im Ergebnis kann festhalten
werden, dass sich für den Kraftwerksneubau auf den betrachteten Alternativstandorten
aktuell keine geeignete Brach-/Reservefläche ergibt.
Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, Kapitel D. 1.2 Allgemeine
Freiraum- und Agrarbereiche
Der geltende Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt für die potenzielle
GIB Erweitungsfläche einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Damit
gelten grundsätzlich die bereits angeführten landesplanerischen Zielsetzungen zur
Freirauminanspruchnahme.
Auf der Ebene der Regionalplanung wird der Freiraum stärker differenziert und ggf.
mit Funktionen belegt. Die Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche gelten als
Vorbehaltsbereiche im Sinne eines Grundsatzes der Raumordnung. Hier sollen die
Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden.
Vorrangiges Ziel sollte es dabei sein, die existenz- und entwicklungsfähigen
Landwirtschaftsbetriebe im Plangebiet zu erhalten, zu entwickeln und zu fördern, um
die Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes sicherzustellen.
Im Planänderungsbereich stehen Böden mit hoher Ertragsfähigkeit an, die intensiv
landwirtschaftlich genutzt werden. Durch die Flächeninanspruchnahme des
Kraftwerkes gehen ca. 23 ha für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Da die
Flächen im Planbereich der RWE Power AG gehören und nicht verpachtet sind, wird
kein landwirtschaftlicher Betrieb in seiner Existenz gefährdet.
Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden großflächigen landwirtschaftlichen
Ertragsflächen im linksrheinischen Bereich wird die Funktionsfähigkeit des ländlichen
Raumes insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt.
Vereinbarkeit der Regionalplanänderung mit den angrenzenden Raumstrukturen
und Funktionen im betroffenen Planungsraum
Der vorgesehene Kraftwerksneubau und die damit verbundene Erweiterung des GIB
Niederaußem um ca. 23 ha in nord-östlicher Richtung führt in dem betroffenen Raum
zu einer Veränderung der Struktur: Freiraum wird zu Gunsten einer weiteren
Siedlungsnutzung durch Industrie- und Gewerbe aufgegeben.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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PLANBEGRÜNDUNG
Festzustellen ist aber, dass dadurch die angrenzenden Freiraumfunktionen im Umfeld
des Kraftwerksstandortes erhalten bleiben, d.h. nicht dauerhaft gestört werden. Im
direkt benachbarten Planungsraum ergeben sich weder ökologisch wertvolle Bereiche
noch Flächen mit hoher Bedeutung für die regionale Biotopverbundfunktion, die durch
die Erweiterung des Siedlungsbereiches beeinträchtigt werden könnten. Gleiches gilt
für die Erholungseignung des Raumes, der bereits heute stark eingeschränkt ist. Für die
Funktion Landwirtschaft ist der Verlust an landwirtschaftlich genutzten Böden in der
Region zu kompensieren.
Die nach dem Kraftwerksbau zu erwartende Belastungs- und Umweltsituation wird
sich im angrenzenden Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) Niederaußem sowie in der
Ortschaft Auenheim nicht verschlechtern. Die Kernbereiche der Energieerzeugung und
damit die Emissionsquellen rücken lediglich marginal von den Wohnbereichen ab. Es
wird allerdings zu einer Verringerung des Luftschadstoffeintrages sowie einer deutlich
zurückgehenden Schwadenbildung vor Ort kommen.
5.4
Raumordnerische Bewertung
Im Ergebnis der raumordnerischen Bewertung ist deutlich geworden, dass sich aus den
landesplanerischen Zielen des LEP NRW zur Energieversorgung ein grundsätzlicher
Handlungsauftrag für die Modernisierung und der damit verbundenen Erhöhung der
Energieeffizienz bzw. CO2-Reduzierung der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen
Revier ergibt.
Die landesplanerische Standortprüfung hat ergeben, dass der GIB Niederaußem am
besten geeignet ist, den nächsten Schritt der Kraftwerkserneuerung durch die RWE
Power AG mit dem Neubau von Boaplus aufzunehmen.
Im GIB Neurath kann kein weiterer Zubau von Kraftwerkskapazitäten erfolgen.
Sowohl der GIB Niederaußem als auch der GIB Frimmersdorf sind vollständig mit
Kraftwerksanlagen bestanden. Da eine Beräumung an beiden Standorten zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich ist, kommt die Nachnutzung von Brachen damit nicht in
Frage. Demnach ist der geplante Kraftwerksneubau ohne die Inanspruchnahme von
weiterem Freiraum nicht umzusetzen.
Geeignete siedlungsräumliche Flächenreserven stehen hingegen nur am Standort
Niederaußem zur Verfügung. Hier ergeben sich auch die effizientesten
Modernisierungspotenziale. Die Ergebnisse der Umweltprüfung bestätigen diese
Bewertung.
Die geplante Erweiterung des GIB Bergheim-Niederaußen für den Neubau eines
Braunkohlekraftwerks steht mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen des
ROG, des LEP NRW sowie des Regionalplans Köln, TA Köln, im Einklang.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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PLANBEGRÜNDUNG
6.
Weiteres Verfahren
An den Erarbeitungsbeschluss schließen sich die gesetzlich vorgesehenen
Beteiligungen der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit (vgl. § 13 LPlG NRW
i.V. m. § 10 ROG) an.
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Anlage 1 – PLANENTWURF
I.
Entwurf Text
In Kapitel B.3.6 `GIB für zweckgebundene Nutzungen´ der textlichen Darstellung des bekannt
bemachten Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln wird ein neues Ziel und eine neue
Erläuterung eingefügt:
Ziel
NEU (Rhein-Erft-Kreis)
Der in der Stadt Bergheim, nördlich des Ortsteils Niederaußem dargestellte
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen
mit dem Symbol „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ dient der
Sicherung als Standort für ein Braunkohlekraftwerk.
Erläuterung:
(NEU)
Das am Standort Bergheim-Niederaußem vorhandene Kraftwerk erzeugt Energie
unter Verwendung von Braunkohle aus den landesplanerisch gesicherten Tagebauen
Hambach und Garzweiler. Die Voraussetzungen für diese Nutzung sind an dem
Standort durch die vorhandene Infrastruktur, z.B. zur Kohlebereitstellung und zur
Wasserversorgung, gegeben. Die Darstellung als GIB für zweckgebundene
Nutzungen mit dem Symbol Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe soll die
vorhandene Kraftwerksnutzung sichern und Planungen zur Erneuerung des
Braunkohlekraftwerks am Standort ermöglichen.
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Anlage 1 – PLANENTWURF
II.
Entwurf Zeichnerische Darstellung
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Blatt L 5104/06
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2012
Maßstab 1:50.000
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan Köln mit der 5. Planänderung
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2012
Legende:
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Maßstab 1:50.000
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Bitte beachten Sie den zugehörigen Umweltbericht als separates Dokument
bzw. auf beiliegender CD mit weiteren Anlagen
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Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
Liste der Verfahrensbeteiligten
001
002
003
004
Stand: Mai 2012
Eisenbahn-Bundesamt
Werkstattstraße 102
50733 Köln
Wehrbereichsverwaltung West
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ravensberger Straße 117
33607 Bielefeld
Landschaftsverband Rheinland -LiegenschaftsmanagementKennedy-Ufer 2
50679 Köln
004
Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Ehrenfriedstr. 19
50259 Pulheim
004
Landschaftsverband Rheinland - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn
005
Direktor der Landwirtschaftskammer NRW a.L. - Bezirksstelle f. Agrarstruktur
Rütger-von-Scheven-Sr. 44
52349 Düren
006
Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle f. Agrarstruktur
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren
007
008
Landesbetrieb Wald und Holz NW – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Krewelstraße 7
53783 Eitorf
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
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Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
009
Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
012
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen
013
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit
Josef-Gockeln-Straße 7
40474 Düsseldorf
014
Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V.
Uerdingerstr. 58-62
40474 Düsseldorf
015
Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk NRW
Friedrich-Ebert-Str. 34-38
40210 Düsseldorf
016
LandesSportBund NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
017
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Wildenbruchplatz 1
45888 Gelsenkirchen
019
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
Mies-van-der-Rohe-Straße 10
52074 Aachen
020
Frau Brunhilde Fink – Gleichstellungsbeauftragte Regionalrat Köln
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
022
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
111
Kreis Düren
Bismarckstraße 16
52351 Düren
- 42 -
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Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
123
Gemeinde Niederzier
Rathausstraße 8
52382 Niederzier
172
174
Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50126 Köln
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
175
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
176
Stadt Bergheim
Bethlehemer Straße 9 - 11
50126 Bergheim
178
180
Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1
50226 Frechen
182
Stadt Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
183
256
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
266
Kreiswerke Grevenbroich GmbH
Am Schellberg 14
41516 Grevenbroich
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(Planung Kraftwerk BOAplus) –
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
283
Industrie- u. Handelskammer Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
285
Handwerkskammer Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
300
312
313
320
321
322
323
325
403
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 3
59817 Arnsberg
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Stadt Monheim am Rhein
Rathausplatz 2
40789 Monheim
Rhein-Kreis Neuss
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Stadt Dormagen
Kölner Straße 84
41539 Dormagen
Stadt Grevenbroich
Ostwall 6
41515 Grevenbroich
Gemeinde Rommerskirchen
Bahnstraße 51
41569 Rommerskirchen
Zweckverband Naturpark Rheinland
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
420
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Rochusstr. 18
53123 Bonn
426
428
442
Architektenkammer NW
Zollhof 1
40221 Düsseldorf
Waldbauernverband NRW e.V.
Romberg 49
51381 Leverkusen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland GmbH
Glockengasse 37-39
50667 Köln
444
449
490
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Landesentwicklungsgesellschaft NW
Roßstraße 120
40476 Düsseldorf
492
Deutscher Wetterdienst
Wallneyer Straße 10
45133 Essen
493
707
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH
Döppersberg 19
42103 Wuppertal
Regionalverkehr Köln GmbH
Theodor-Heuss-Ring 38 – 40
50668 Köln
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