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Beschlussvorlage (Verfahrensunterlage 2 - Anlage 5 zur Beschlussvorlage 265/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
12 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

S y s t e ms G.-Nr. A.-Nr. Datum Zeichen TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Essen Bereich Engineering SEG/0600/2010 8106986084 17.04.2012 Wieg Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68 Fax: 0201/825-33 77 www.tuev-nord.de Amtsgericht Hamburg HRB 88330 Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung TÜV® Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem Auftraggeber RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln Gewerbelärm Verkehrslärm Sport-/Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Schadstoffe im Bau Umfang 241 Seiten und Anlagen Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Bearbeiter Daniela Kirchner Helmut Wiegel (Projektleitung) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Umweltverträglichkeit Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Inhalt Seite 1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................... 18 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Rechtliche und methodische Grundlagen ............................................. 20 Erhaltungsziele ..................................................................................... 21 Maßgebliche Bestandteile für die Erhaltungsziele ................................. 22 Verhältnis von Schutzzweck und Erhaltungszielen ............................... 23 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) ............................... 23 Methodische Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene eines Regionalplans ...................................................... 24 3 Kurzbeschreibung der relevanten Merkmale der Planänderung (Musterkraftwerk) und der Wirkfaktoren ................................................ 26 Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts für ein Kraftwerk im Planänderungsgebiet............................................................................ 26 Lage des Planänderungsgebiets .......................................................... 28 Anlagenkonzept .................................................................................... 29 Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren ................................................. 30 3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 4 4.1 4.2 4.2.1 4.2.1.1 4.2.1.2 4.2.1.3 4.2.1.4 4.2.1.5 4.2.1.5.1 4.2.1.5.2 4.2.1.5.3 4.2.1.6 4.2.1.7 4.2.1.8 4.2.2 Bewertungsverfahren und -maßstäbe ................................................... 35 Allgemeine Aspekte des Bewertungsverfahrens ................................... 35 Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ......................................................................................... 35 Übersicht .............................................................................................. 35 Schwefeldioxidimmissionen .................................................................. 36 Stickstoffoxidimmissionen ..................................................................... 37 Ammoniakimmissionen ......................................................................... 38 Stickstoffdeposition............................................................................... 38 Säuredeposition.................................................................................... 42 Grundlagen........................................................................................... 42 Modell-Eingangsdaten .......................................................................... 45 Vergleich von Critical Loads für Säureeinträge (Plausibilitätskontrolle) . 46 Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden ................ 49 Polychlorierte Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) .......................... 51 Schadstoffbelastungen in Gewässern................................................... 52 Bewertung von Zusatzbelastungen ....................................................... 54 5 5.1 5.2 Ermittlung der Natura-2000-Gebietskulisse .......................................... 58 Methodische Vorgehensweise .............................................................. 58 Gebietsauswahl .................................................................................... 62 6 6.1 6.1.1 Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastungen .......................................... 74 Vorbelastungen .................................................................................... 74 Schwefeldioxid-, Ammoniak- und Stickstoffoxidimmissionen ................ 75 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 2 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 6.1.2 6.1.3 6.1.3.1 6.1.3.2 6.1.4 6.2 6.2.1 6.2.1.1 6.2.1.2 6.2.2 6.2.3 Stickstoff- und Säuredeposition ............................................................ 79 Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden ................ 79 Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag ............................ 79 Schwermetallgehalte in Böden ............................................................. 81 Schadstoffbelastungen in Gewässern................................................... 81 Zusatzbelastungen ............................................................................... 82 Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und Entlastung durch die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke .................................................................................... 82 Prognostizierte Zusatzbelastung ........................................................... 82 Wegfallende Emissions- und Immissionsbeiträge der vier 300-MWBlöcke .................................................................................................. 84 Berechnung der Schwermetallanreicherung in terrestrischen Kompartimenten (Boden)...................................................................... 87 Berechnung zusätzlicher Stofffrachten im Rhein................................... 88 7 7.1 7.2 Summationswirkungen ......................................................................... 90 Übersicht über die berücksichtigten Projekte ........................................ 90 Ermittlung der zusätzlichen Immissionsbeiträge der berücksichtigten Projekte ................................................................................................ 95 8 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) .................................................................. 97 Beschreibung des Schutzgebietes ........................................................ 97 Allgemeines .......................................................................................... 97 Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 100 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 100 Schutzstatus ....................................................................................... 101 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000-Gebieten ........................................................................ 102 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 102 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 102 Übersicht ............................................................................................ 102 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 105 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald) ................................................ 106 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließgewässern) ................................................................................. 107 LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) ................................................. 108 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 109 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 109 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln ..................................... 110 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ................. 111 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche 8.1 8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.1.4 8.1.5 8.2 8.2.1 8.2.1.1 8.2.1.2 8.2.1.3 8.2.1.3.1 8.2.1.4 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.3 8.4 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 3 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.5 8.5.1 8.5.2 8.5.2.1 8.5.2.1.1 8.5.2.1.2 8.5.2.2 8.5.2.3 9 9.1 9.1.1 9.1.2 9.1.3 9.1.4 9.1.5 9.2 9.2.1 9.2.1.1 9.2.1.2 9.2.1.3 9.2.1.4 9.2.2 9.2.3 9.2.4 9.3 9.4 9.5 9.5.1 9.5.2 9.5.2.1 9.5.2.1.1 9.5.2.1.2 und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 111 Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 112 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten ............................................................................. 112 Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 129 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung ................................ 130 Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT 9110 und 9130) sowie Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyp (LRT 9160) ......................... 130 Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern (LRT 91E0) ......................................................................................... 130 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet......................................................................................... 132 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 136 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Königsdorfer Forst“ (DE-5006-301) .................................................................................... 138 Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 138 Allgemeines ........................................................................................ 138 Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 140 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 141 Schutzstatus ....................................................................................... 141 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten ........................................................................ 142 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 143 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 143 Übersicht ............................................................................................ 143 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald) ................................................ 145 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 146 LRT 9190 (Alte bodensauer Eichenwälder) ........................................ 147 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 147 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 148 Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ ................. 148 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ............... 150 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 150 Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 151 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten ............................................................................. 151 Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 164 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung ................................ 165 Buchenwälder (LRT 9110 und 9130), Eichen-Hainbuchenwälder (LRT 9160) und bodensaure Eichenwälder (LRT 9190) ...................... 165 Natürliche nährstoffreiche Seen und Altarme (LRT 3150) ................... 165 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 4 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 9.5.2.2 9.5.2.3 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet......................................................................................... 166 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 170 10.5.2.3 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Worringer Bruch“ (DE-4907-301) .................................................................................... 172 Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 172 Allgemeines ........................................................................................ 172 Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 175 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 175 Schutzstatus ....................................................................................... 176 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000-Gebieten ........................................................................ 177 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 177 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 177 Übersicht ............................................................................................ 177 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließgewässern) ................................................................................. 179 LRT 3150............................................................................................ 180 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 181 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder) ......................................................... 181 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 183 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 184 Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln............. 184 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ............... 185 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 186 Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 187 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten ............................................................................. 187 Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 200 Bewertung der Auswirkung der Planänderung .................................... 200 LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen) ................................................ 200 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 201 LRT 91E0 (Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern) ................................................................................. 202 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder) ......................................................... 202 Kammmolch ....................................................................................... 203 Rohrweihe .......................................................................................... 203 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet......................................................................................... 204 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 208 11 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen 10 10.1 10.1.1 10.1.2 10.1.3 10.1.4 10.1.5 10.2 10.2.1 10.2.1.1 10.2.1.2 10.2.1.3 10.2.1.4 10.2.1.5 10.2.2 10.2.3 10.2.4 10.3 10.4 10.5 10.5.1 10.5.2 10.5.2.1 10.5.2.1.1 10.5.2.1.2 10.5.2.1.3 10.5.2.1.4 10.5.2.1.5 10.5.2.1.6 10.5.2.2 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 5 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) ........................ 209 11.1 Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 209 11.1.1 Allgemeines ........................................................................................ 209 11.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 212 11.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 212 11.1.4 Schutzstatus ....................................................................................... 213 11.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000-Gebieten ........................................................................ 214 11.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 214 11.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 214 11.2.1.1 Übersicht ............................................................................................ 214 11.2.1.2 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) ............................................. 217 11.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 217 11.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 220 11.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln ..................................... 220 11.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ................. 221 11.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 221 11.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 222 11.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten ............................................................................. 222 11.5.1.1 Vorbelastung des Rheins.................................................................... 223 11.5.1.2 Zusatzbelastungen des Rheins ........................................................... 224 11.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 227 11.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung .................................... 228 11.5.2.1.1 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) ............................................. 228 11.5.2.1.2 Meerneunauge, Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Steinbeißer, Groppe ............................................................................................... 228 11.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet......................................................................................... 229 11.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 230 12 Gesamtergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung..................... 231 13 13.1 13.2 13.3 Verwendete Unterlagen ...................................................................... 234 Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften .............................. 234 Literatur .............................................................................................. 235 Fachinformationssysteme ................................................................... 240 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 6 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abbildungsverzeichnis Abb. 3-1: Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Planänderungsgebiet und Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .......................................................... 28 Abb. 4-1: Abb. 5-1: Abb. 5-2: Abb. 5-3: Massenbilanzierung von Stoffen zur Ermittlung von Critical Loads ................... 43 Fläche mit Säuredeposition größer 0,02 keq/ha·a (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ......................................................................................................... 64 Fläche mit Stickstoffdeposition größer 0,1 kg/ha·a (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ......................................................................................................... 65 Fläche mit Stickstoffoxidimmissionen größer 1,0 µg/m³·d (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .......................................................... 66 Abb. 6-1: Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen (Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.).............. 76 Abb. 6-2: Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge Abb. 6-3: der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (Datenquelle: RWE Power AG) .............................................................................................. 84 Modellbodensegment zur Berechnung der Schadstoffakkumulation im Boden (Quelle: Landesumweltamt Brandenburg 2008) .................................... 88 Abb. 7-1: Lage berücksichtigter anderer Projekte (Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .......................................................... 92 Abb. 8-1: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ................ 99 Abb. 8-2: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk Abb. 8-3: siehe Abb.verz.) ............................................................................................. 104 Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im nördlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 121 Abb. 8-4: Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im südlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 7 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Abb. 9-1: Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)........................................................ 122 FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ südöstlich des Planänderungsgebiets (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ............................................................................................. 139 Abb. 9-2: Abb. 9-3: Abb. 10-1: Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)........................................................ 144 Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFHGebiet "Königsdorfer Forst" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .............. 158 FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Planänderungsgebietes (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011) .......................... 174 Abb. 10-2: FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Vorhabenstandortes mit Lebensraumtypen Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011) .............................................................................................................. 178 Abb. 10-3: Abb. 11-1: Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFHGebiet "Worringer Bruch" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011) ........................................................... 195 Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Datenquelle: LANUVFachinformationssystem FFH-Gebiete, Kartengrundlage: DTK 25, Abb. 11-2: Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 211 Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUVFachinformationssystem FFH-Gebiete; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 216 Die in den Abbildungen verwendeten Kartengrundlagen auf der Basis der DGK 5, DTK 25 und DTK 100 wurden uns überwiegend von der RWE Power AG zur Verfügung gestellt. Für diese Abbildungen gelten die Vervielfältigungsrechte  Geobasisdaten NRW Bonn + RWE Power AG, für die Zeichnungsinhalte  RWE Power AG. Diese Unterlagen können nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, verbreitet, durch Bild- oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden. Sie enthalten Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigen- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 8 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms tum der RWE Power AG im Sinne der UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG. Alle übrigen Abbildungen auf der Basis digitaler topografischer Karten tragen einen eigenen Genehmigungsvermerk. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 9 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tabellenverzeichnis Tab. 3-1: Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete nach Lambrecht und Tab. 4-1: Trautner (2007) ................................................................................................ 31 Critical Levels für SO2 (Quelle: UNECE 2010a) ................................................ 36 Tab. 4-2: Tab. 4-3: Critical Levels für NH3 (Quelle: UNECE 2010a) ................................................ 38 Vergleich empirischer und modellierter Critical Loads für eutrophierende Tab. 4-4: Tab. 4-5: Tab. 4-6: Tab. 4-7: Stoffeinträge ..................................................................................................... 41 Kenndaten der Wald-Monitoringfläche Kleve-Tannenbusch" (Quelle: LANUV) ............................................................................................................ 47 Kenndaten der Wald-Monitoringfläche "Haard" (Quelle: LANUV) ..................... 48 Immissionswerte für Schwermetalldepositionen gemäß Nr. 4.5.1 TA Luft ........ 49 Abschätzung von Critical Loads für Schwermetalleinträge im Hinblick auf den Ökosystemschutz im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf und Köln (Quelle: Builtjes et al. 2011, Gauger et al. 2008) ............................... 50 Tab. 4-8: Tab. 4-9: Beurteilungswerte für Schwermetallgehalte in Böden ....................................... 51 Beurteilungswerte für Gewässerschadstoffe..................................................... 53 Tab. 5-1: Kriterien zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse (Erläuterungen siehe Text) ....................................................................................................... 61 Tab. 5-2: Tab. 5-3: Natura-2000-Gebietskulisse ............................................................................. 68 Weitere FFH-Gebiete, die sich an die im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzte Gebietskulisse anschließen ......................................................... 69 Maximale Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffen (Jahresmittel) in FFH- Tab. 5-4: Gebieten außerhalb der im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzten Gebietskulisse (Erläuterungen siehe Text) ....................................................... 71 Tab. 6-1: Tab. 6-2: Übersicht über die ausgewerteten Messprogramme und Messstellen .............. 75 Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte) für Tab. 6-4: den Zeitraum 2005 bis 2010 (Datenquellen: siehe Text) .................................. 77 Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag in Rheidt und Hürth- Tab. 6-5: Berren¬rath (Datenquellen: Eurofins/GfA 2008, eretecUA 2011)...................... 80 Maximale zusätzliche Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (Datenquelle: argumet 2012a) ................................................................................................ 83 Tab. 8-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010) .......................................................................................... 103 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 10 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 105 Tab. 8-3: Tab. 8-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 106 Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Tab. 8-6: Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 107 Charakteristik des Lebensraumtyps 9110 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, BfN Handbuch 1998) .................................................... 108 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das Tab. 8-7: NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ ................................................. 110 Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG Tab. 8-8: „Chorbusch“ ................................................................................................... 110 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das Tab. 8-9: LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ ............. 111 Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes Tab. 8-5: Tab. 8-10: "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (DE- 4806-303).................................. 112 Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale ImmissionsZusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ...................................................................................... 113 Tab. 8-11: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“.... 114 Tab. 8-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“.... 115 Tab. 8-13: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ .................................................................................................... 116 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 11 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-14: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........................................................... 118 Tab. 8-15: Tab. 8-16: Tab. 8-17: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ...................................................................................... 119 Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ .................. 123 Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Tab. 8-18: Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ............ 125 Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb Tab. 8-19: eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ............ 126 Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets Tab. 8-20: „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........................................................... 127 Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Tab. 8-21: Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 129 Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte Tab. 8-22: Tab. 9-1: im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ................................... 133 Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposition im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........ 134 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008) ....... 143 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 12 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ................... 145 Tab. 9-3: Tab. 9-4: Tab. 9-5: Tab. 9-6: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ................... 146 Charakteristik des Lebensraumtyps 9190 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ....................................... 147 Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-ErftKreises für das NSG „Königsdorfer Forst“ ...................................................... 149 Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-ErftKreises für das LSG „“Königsdorfer Wald“...................................................... 150 Tab. 9-7: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Königsdorfer Forst" (DE- 5006-301) .............................................................. 151 Tab. 9-8: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale ImmissionsZusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ..... 152 Tab. 9-9: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ................................ 153 Tab. 9-10: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ................................ 154 Tab. 9-11: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ............. 155 Tab. 9-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Tab. 9-13: Forst“.............................................................................................................. 156 Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 13 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke Tab. 9-14: wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ... 157 Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Tab. 9-15: Tab. 9-16: Tab. 9-17: Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ............................................... 159 Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ........................................ 160 Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ........................................ 161 Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets Tab. 9-18: Tab. 9-19: „Königsdorfer Forst“ ....................................................................................... 162 Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................... 164 Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ............................................................... 167 Tab. 10-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010)............ 177 Tab. 10-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Tab. 10-3: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 179 Charakteristik des Lebensraumtyps 3150 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 180 Tab. 10-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 181 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 14 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 91F0 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 182 Tab. 10-6: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Worringer Bruch" (DE-4907-301) ............................................................................................... 183 Tab. 10-7: Schutzziele und Maßnahmen für den Kammmolch gemäß LANUVFachinformationssystem, für den als Anhang II-Art der FFH-Richtlinie das Tab. 10-8: Tab. 10-9: FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010) ........................................................... 183 Schutzziele und Maßnahmen für die Rohrweihe gemäß LANUVFachinformationssystem, für die das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 eine Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010) ..... 184 Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Worringer Bruch“ ........................................................................................... 185 Tab. 10-10: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Worringer Bruch" (DE- 4907-301) ................................................................. 186 Tab. 10-11: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale ImmissionsZusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................... 187 Tab. 10-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ................................... 188 Tab. 10-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ................................... 189 Tab. 10-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ ................ 190 Tab. 10-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ............................................................................................................ 192 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 15 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ...... 193 Tab. 10-17: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ .................................................. 194 Tab. 10-18: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ........................................... 196 Tab. 10-20: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ ........................................................................................... 198 Tab. 10-21: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ ........................................................................................... 199 Tab. 10-22: Immissions-Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“................................................................... 205 Tab. 10-23: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Tab. 11-1: Säuredeposition im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ........................................ 206 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009)...................................................... 215 Tab. 11-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 3270 im FFH-Gebiet „RheinFischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) .................................................................... 217 Tab. 11-3: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "RheinFischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef " (DE-4405-301) ..... 218 Tab. 11-4: Schutzziele und Maßnahmen für sechs Fischarten gemäß LANUVFachinformationssystem (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010) .... 218 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 16 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 11-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG Tab. 11-6: „Rheinaue Worringen-Langel“ ........................................................................ 220 Schutzziele gemäß Landschaftsplan Kreis Mettmann für das LSG Tab. 11-7: „Rheinufer“ ..................................................................................................... 220 Schutzziele gemäß Landschaftsplan Köln für das LSG „Rhein und Tab. 11-8: Rheinauen Worringen bis Merkenich“ ............................................................ 221 Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des Teilabschnitts des FFH- Gebiets "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" (DE- 4405-301) .............................................................................................. 222 Tab. 11-9: Vorbelastung des Rheins an der GÜS-Messstelle 000220 – Stürzelberg Rhein (Quelle http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm).......... 223 Tab. 11-10: Quecksilbergehalte in Rotaugen und Aalen im Niederrhein (Quelle: IKSR 2002) .............................................................................................................. 224 Tab. 11-11: Quecksilbergehalte in Dreikantmuscheln und Brassen im Niederrhein an der Messstelle Bimmen (Quelle: Umweltprobenbank des Bundes)................. 224 Tab. 11-12: Gesamtstickstoff- und Sulfatfrachten des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) ................................ 225 Tab. 11-13: Schwermetallfracht des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) ................................ 225 Tab. 11-14: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 226 Tab. 11-15: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Schwermetallen in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 227 Tab. 11-16: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 229 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 17 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 1 Anlass und Aufgabenstellung RWE Power plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms die Erneuerung des Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum Standort gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem und strebt hierzu eine Änderung des Regionalplans an. Am Standort Niederaußem ging im Rahmen des Kraftwerkserneuerungsprogramms in 2003 das erste Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik (BoA1) mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.000 MW und einem Netto-Wirkungsgrad von > 43 % ans Netz. Mit einer elektrischen Leistung von ca. 2 x 1.100 MW und einem Wirkungsgrad von > 43 % werden die Blöcke BoA 2&3 am Standort Neurath nach Angaben von RWE Power in Kürze den kommerziellen Betrieb aufnehmen. Die BoA-Technologie gilt derzeit weltweit als modernste und effizienteste Kraftwerkstechnik auf Braunkohlebasis. Mit Realisierung der BoA-Blöcke 1 bis 3 sind bzw. werden bis Ende 2012 nach Angaben von RWE Power schrittweise alle sechzehn 150-MW-Blöcke (Wirkungsgrad rund 30 %) im Rheinischen Revier endgültig stillgelegt. Damit ist ca. ein Drittel der Braunkohlenkraftwerkskapazität erneuert. Das vorliegende Konzept des nächsten Erneuerungsschrittes (Vorhaben) beinhaltet den Bau einer hocheffizienten Neuanlage mit einer Kapazität von 1.100 MW und die mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken (Wirkungsgrad rund 33 %) am Standort Niederaußem, nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs der Neuanlage BoAplus. Die vorgelegte Planung sieht dabei gegenüber früheren Planungen eine Halbierung der Kapazität von ursprünglich 2.200 MW auf nunmehr 1.100 MW vor. Verbunden mit der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung wird am Standort die Kapazität zukünftig absolut abnehmen und gleichzeitig werden mit der deutlichen Steigerung des Wirkungsgrades die eingesetzte Kohlemenge und die damit verbundenen Emissionen reduziert. Die weitere Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem bedarf raumordnungsrechtlich der Flächenausweisung auf der Ebene des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln. Die von der Änderung des Regionalplans betroffene, im Eigentum der RWE Power stehende Fläche (im weiteren „Planänderungsgebiet“ oder synonym „Vorhabensfläche“) liegt im Regierungsbezirk Köln im Nor- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 18 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms den des Rhein-Erft Kreises, auf dem Gebiet der Stadt Bergheim nordöstlich des Kraftwerks Niederaußem. Das Planänderungsgebiet ist im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen. Ziel der Regionalplanänderung ist daher eine Ausweisung als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit dem Planzeichen „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“. RWE Power hat am 07.10.2011 bei der Bezirksregierung Köln eine formelle Anregung für eine Änderung des Regionalplans einschließlich der hierfür erforderlichen Umweltprüfung nach § 12 Abs. 4 LPlG i.V.m. § 9 ROG im Bereich des Standortes Niederaußem vorgelegt. Nachfolgend wird untersucht, ob Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura2000-Gebieten durch die Errichtung und den Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet möglich sind. Die Untersuchung bildet die Grundlage für die behördliche Prüfung der Verträglichkeit der Planänderung mit den Erhaltungszielen der Natura2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 19 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 2 Rechtliche und methodische Grundlagen Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß. § 34 BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Die Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen regelt § 7 Abs. 6 und 7 ROG. Ergibt die FFH-Verträglichkeitsprüfung, dass ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG grundsätzlich unzulässig. Abweichend hiervon kann ein Projekt dennoch zugelassen werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind (§ 34 Abs. 3 BNatSchG). Dabei ist es nicht relevant, ob ein Projekt oder Plan direkt Flächen von Natura-2000Gebieten in Anspruch nimmt oder lediglich von außen (beispielsweise durch Luftschadstoffimmissionen) einwirkt. Maßgebliche Bestandteile im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG und damit Prüfgegenstände der FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung sind:  Lebensräume nach Anhang I FFH-Richtlinie  Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie aufgrund derer das Gebiet ausgewählt wurde. Zu den maßgeblichen Bestandteilen zählen auch biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und Arten von Bedeutung sind. Nachfolgend werden die zentralen im Zusammenhang mit den Erhaltungszielen stehenden Aspekte der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung näher erläutert. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 20 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 2.1 Erhaltungsziele Der Begriff der Erhaltungsziele ist in § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG definiert. Erhaltungsziele eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung sind danach die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der dort vorkommenden natürlichen Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie bzw. in Europäischen Vogelschutzgebieten die in Anhang I aufgeführten Vogelarten sowie die nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) regelmäßig auftretenden Zugvogelarten und ihre Lebensräume. Arten, die in anderen Anhängen beider Richtlinien aufgeführt sind oder als besondere Arten der Fauna und Flora eines Gebietes im Standard-Datenbogen genannt werden, sind nicht Gegenstand einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, es sei denn, sie bestimmen als charakteristische Arten der Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie die Erhaltungsziele mit (BMVBS 2008). Der „günstige Erhaltungszustand" eines Lebensraums bzw. einer Art des Anhangs I bzw. II ist in Art. 1, Buchstabe e) und i) FFH-Richtlinie definiert. Nach Buchstabe e) ist der Erhaltungszustand eines Lebensraums als günstig einzustufen, wenn:  „sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und  die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich bestehen werden und  der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist." Ein günstiger Erhaltungszustand entspricht den Bewertungskategorien A (hervorragend) und B (gut) des Standard-Datenbogens. Nach Buchstabe i) ist der Erhaltungszustand einer Art als günstig einzustufen, wenn: „aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird, und  das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 21 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms  ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern." Der „günstige Erhaltungszustand" von Vogelarten des Anhangs I und von Zugvögeln nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL ist in der VSchRL nicht explizit definiert. Die Begriffsdefinitionen des Art. 1 Buchst. i) FFH-Richtlinie können jedoch in entsprechender Weise auf zu schützende Vogelarten der VSchRL übertragen werden. Ähnlich wie für Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie lässt sich der günstige Erhaltungszustand einer Vogelart anhand des Erhaltungsgrads der Funktionen und der Wiederherstellungsmöglichkeiten der für die Art wichtigen Habitatelemente abschätzen (BMVBS 2008). 2.2 Maßgebliche Bestandteile für die Erhaltungsziele Bei den in § 34 Abs. 2 BNatSchG bezeichneten „maßgeblichen Bestandteilen eines Gebietes" handelt es sich um das gesamte ökologische Arten-, Strukturen-, Faktorenund Beziehungsgefüge, das für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten von Bedeutung ist. Maßgebliche Bestandteile sollen konkret für die Erhaltungsziele benannt werden (BMVBS 2008):  Lebensräume des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (in FFHGebieten) sowie Vogelarten des Anhangs I und Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL (in EU-Vogelschutzgebieten), nach denen das Gebiet ausgewählt wurde, sowie zusätzlich als Bestandteile der geschützten Lebensraumtypen „die darin vorkommenden charakteristischen Arten“ (vgl. Art. 1 Buchst. e FFH-Richtlinie) sind immer für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile. Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II FFH-Richtlinie oder Vogelarten des Anhangs I und Zugvögel nach Art. 4 Abs.2 VSchRL, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können dagegen keine Erhaltungsziele des Gebiets darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20/05, Rn. 77 - Westumfahrung Halle).  Zu den maßgeblichen Bestandteilen eines Schutzgebietes können ferner Landschaftsstrukturen gehören, die zwar nicht selbst als Lebensräume des Anhangs I einzustufen sind, jedoch für die Erhaltung dieser Lebensräume notwendig sind. So können z.B. in das Schutzgebiet eingeschlossene Rand- und Pufferzonen zu angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zu den maßgeblichen Bestandteilen eines Schutzgebiets gehören.  Einzelne Pflanzen- oder Tierarten können maßgebliche Bestandteile eines Lebensraums des Anhangs I sein, wenn sie charakteristisch für eine besondere Ausprägung 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 22 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms des Lebensraumtyps bzw. für dessen Erhaltungszustand sind. Tier- oder Pflanzenarten, welche eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage von Arten des Anhangs II bilden, sind für deren Vorkommen in einem Gebiet maßgeblich.  Auch allgemeine Strukturmerkmale eines Schutzgebiets kommen als maßgebliche Bestandteile in Frage. So kann die Durchgängigkeit eines Gewässers für einen notwendigen Austausch zwischen den Lebensgemeinschaften zweier Teilflächen eines Lebensraums des Anhangs I von maßgeblicher Bedeutung sein.  Ferner sind Flächen, die für die Wiederherstellung und Entwicklung des Erhaltungszustandes dieser Lebensräume oder Arten von Bedeutung sind, als maßgebliche Bestandteile des Gebiets einzustufen. 2.3 Verhältnis von Schutzzweck und Erhaltungszielen Das BNatSchG unterscheidet in § 34 Abs. 2 zwischen den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck eines Gebietes. Mit den Erhaltungszielen wird festgelegt, für welche Lebensräume bzw. Arten eines Gebietes ein günstiger Erhaltungszustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Sie sind bei der Meldung des Gebietes von besonderer Bedeutung. Der Schutzzweck ergibt sich aus den Vorschriften über das Schutzgebiet, nachdem die Länder die in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung eingetragenen Gebiete und die Europäischen Vogelschutzgebiete zu Schutzgebieten i. S. des § 20 Abs. 2 BNatSchG erklärt haben. Sobald diese Erklärung erfolgt ist, ergeben sich gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem jeweils auf der Grundlage der Erhaltungsziele des Gebietes bestimmten Schutzzweck und den zur Erreichung des Schutzzweckes erlassenen Vorschriften. 2.4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) Die Rechtsvorschriften zum Aufbau und Schutz des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ innerhalb des Landes NRW sind in § 48a bis e LG NW enthalten. Seit Inkrafttreten der Neuregelung des Naturschutzrechts auf Bundesebene am 01. März 2010 gelten diese 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 23 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Vorschriften nur noch bezüglich der in Ihnen enthaltenen Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften fort. Weiterhin gilt § 48c Abs. 5 LG mit seinen gebietsbezogenen Bestimmungen weiter (MUNLV 2010). 2.5 Methodische Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene eines Regionalplans Sowohl bei der Darstellung der Bestandssituation als auch bei der Beschreibung und der Bewertung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete ist zu berücksichtigen, dass auf der Ebene der Regionalplanung noch keine ins Detail gehenden planerischen Festlegungen erfolgen. Dementsprechend kann die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auf der Ebene der Regionalplanung noch nicht die inhaltliche Tiefe haben, die insbesondere für die abschließende Prüfung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich ist. Entscheidend für die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Regionalplanverfahren ist im Wesentlichen, eine Entscheidungsgrundlage für die Regionalplanung zu schaffen und die Frage, ob auf der Grundlage der vorgesehenen Darstellung des Regionalplans die beabsichtigte Planung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden kann. Die Regionalplanung darf somit nicht erkennbar Konflikte auslösen, die auf den nachfolgenden Planungsebenen nicht, ggf. auch durch Schadensvermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen, gelöst werden könnten. Konkrete Problemlösungen müssen auf der Regionalplanebene aber noch nicht aufgezeigt werden. Soweit mit der Realisierung eines Planinhalts Immissionen und Stoffeinträge als Wirkfaktoren verknüpft sind, können mögliche Konflikte nur durch eine abschätzende Quantifizierung von bestehenden Vorbelastungen und prognostizierten Zusatzbelastungen identifiziert werden. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass der Untersuchung ein Braunkohle-Musterkraftwerk mit den für dieses Kraftwerk prognostizierten Immissionen und Stoffeinträgen zugrundegelegt wird. Über den Vergleich von Vorbelastungen, Zusatzbelastungen und Empfindlichkeiten der Erhaltungsziele von potentiell betroffenen Natura-2000-Gebieten können mögliche Konflikte erkannt und ggf. grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten ermittelt werden. An dieser Prüfsystematik wird auch im Hinblick auf die mit der Kraftwerkserneuerung verbundene Stilllegung von Altanlagen, die zu einer effektiven Entlastung führt, festge- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 24 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms halten. Dadurch kann dokumentiert werden, welche Auswirkungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet bereits für sich genommen oder jedenfalls unter Berücksichtigung der Stilllegung unerheblich sind. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 25 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 3 Kurzbeschreibung der relevanten Merkmale der Planänderung (Musterkraftwerk) und der Wirkfaktoren 3.1 Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts für ein Kraftwerk im Planänderungsgebiet Gegenstand und Planungsziel der Regionalplanänderung ist die raumplanerische Ermöglichung eines neuen Braunkohlenkraftwerks. Im Hinblick auf die konkreten Planungen zur Kraftwerkserneuerung der Vorhabensträgerin RWE Power AG und um der Umweltprüfung eine ausreichende Datengrundlage zu geben, werden repräsentativ die Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks mit einer Kapazität von rund 1.100 MW unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem untersucht („Musterkraftwerk“). Für die Beurteilung der Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks werden für den Abgasvolumenstrom die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für feste Brennstoffe herangezogen1. Dabei wird die Verwendung von Braunkohle als Brennstoff unterstellt. Ein Einsatz von Biomasse bis zu einem Anteil von 10 % wird hiermit abgedeckt. Das zugrundegelegte Musterkraftwerk mit einer Leistung von rund 1.100 MW entspricht dem aktuellen Entwicklungsstand. Für die Errichtung einer solchen Kraftwerksanlage ist die vom Planänderungsgebiet umfasste Fläche ausreichend, aber auch erforderlich. Berücksichtigt wird zusätzlich auch die Möglichkeit der Nachrüstung einer CO2Abscheidung. Die Errichtung eines weiteren Braunkohlenkraftwerksblocks oder eines Braunkohlenkraftwerks mit deutlich höherer Leistung im Planänderungsgebiet kann aufgrund des damit verbundenen größeren Flächenbedarfs ausgeschlossen werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt stellt die Zugrundelegung des hier beschriebenen Musterkraftwerks für die Regionalplanänderung also eine konservative Grundlage dar. Die sich an die raumordnungsrechtliche Prüfung und Bewertung sowie die Regionalplanänderung anschließenden Planungs- und Planvollzugsebenen (insbesondere Bauleitplanung und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren) sind in der Lage sicherzustellen, dass sich die Auswirkungen eines raumordnungsrechtlich zulässigen Braunkohlenkraftwerks in einem im Hinblick auf die berührten Belange verträglichen, 1 Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Reduzierung der Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und PCDD/F gegenüber den Vorgaben der 13. BImSchV und angesichts der im praktischen Anlagenbetrieb erreichbaren deutlichen Unterschreitung dieser Vorgaben wird für die Immissionsprognose davon ausgegangen, dass diese Grenzwerte halbiert werden können. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 26 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms insbesondere fachrechtlich zulässigen Rahmen halten. Abweichungen von der hier zu Grunde gelegten Konzeption des Musterkraftwerks mit unvertretbaren Auswirkungen kann hierbei aufgrund der zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen und der Maßgaben des Fachrechts sowie der Steuerungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung ausreichend begegnet werden. Die zu Grunde gelegten Parameter des Musterkraftwerks sind daher nicht als bindende Vorgaben für die nachfolgende Bauleitplanung und das Anlagenzulassungsverfahren zu verstehen. Es handelt sich hierbei nur um einen der raumordnerischen Planungsebene angepassten Rahmen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, mit der geklärt werden soll, ob sich die Ansiedlung eines Braunkohlenkraftwerks (zudem mit konservativer Abschätzung) raumverträglich realisieren lässt. Innerhalb dessen verbleibt der nachfolgenden Bauleitplanung ein eigenständiger Gestaltungsspielraum. Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen Baustein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche Minderung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch während dieser Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300-MW-Blöcke und BoAplus erfolgen. Die Stilllegung ist entsprechend abzusichern. Auf der Fläche der stillgelegten 300-MW-Blöcke ist nach Maßgabe der GIB-Darstellung im Regionalplan und auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans prognostisch eine industriegebietstypische Nachfolgenutzung zu berücksichtigen. Aufgrund der weiteren Planung zur Kraftwerkserneuerung im Rheinischen Revier wird dabei von einem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage als realistische Nachnutzung auf dieser Fläche ausgegangen. Auch in diesem Fall ist eine dauerhafte effektive Verringerung der Schallemissionen und der Luftschadstoffemissionen des gesamten Kraftwerkstandortes durch die Nutzung moderner, schallschutzoptimierter Anlagenkonzepte und unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Emissionsbegrenzungen anzunehmen. Im Rahmen der Bauleitplanung kann zudem abgesichert werden, dass die Schall- und Schadstoffimmissionen durch die Neuerrichtung einer Kraftwerksanlage und eine Nachfolgenutzung auf den Altflächen das heute bestehende Emissionsniveau und Immissionsniveau nicht überschreiten bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschreiten werden. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 27 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Nachfolgend wird das Anlagenkonzept der RWE Power AG für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks, das im Sinne eines Musterkraftwerks den Auswirkungsbetrachtungen zugrunde gelegt wird, beschrieben. Die Ausführungen basieren auf Angaben der RWE Power AG. 3.1.1 Lage des Planänderungsgebiets Die für die Kraftwerkserneuerung vorgesehene, im Eigentum der RWE Power AG stehende Fläche (im Weiteren „Planänderungsgebiet“ oder „Vorhabensfläche“) liegt im Regierungsbezirk Köln im Norden des Rhein-Erft-Kreises auf dem Gebiet der Stadt Bergheim unmittelbar nordöstlich des Kraftwerks Niederaußem. Die Lage des Planänderungsgebietes ist der Abb. 3-1 zu entnehmen. Daneben sind die temporären Baustelleneinrichtungsflächen dargestellt. Abb. 3-1: Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Planänderungsgebiet und Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 28 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 3.1.2 Anlagenkonzept Da Natura-2000-Gebiete aufgrund der großen Entfernung des nächstgelegenen FFHGebietes zum Planänderungsgebiet von ca. 6 km ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen sowie Stoffeinträge über den Luft- und Wasserpfad potentiell betroffen sein können, werden nachfolgend nur die emissionsrelevanten Merkmale des Musterkraftwerks dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung des Anlagenkonzepts enthält der Umweltbericht (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2012). Dem Anlagenkonzept liegt ein Duo-Kesselkonzept zugrunde, das die Realisierung von zwei Kesseln mit jeweils rund 550 MW vorsieht. Hierdurch und durch den Einsatz eines integrierten Feuerungskonzeptes (einer Kombination der bewährten Feuerung von Rohbraunkohle und der erstmaligen, kommerziellen Nutzung vorgetrockneter Braunkohle) wird nach Angaben von RWE Power die Einsatzflexibilität von BoAplus deutlich verbessert. BoAplus ermöglicht, die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien auszugleichen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien in besonderem Maße zu unterstützen. Nach Angaben von RWE Power erreicht ein Kraftwerk dieses Anlagentyps Regelgeschwindigkeiten, die vergleichbar sind mit modernen Gaskraftwerken und kann im Zweikesselbetrieb Lastschwankungen bis zu 750 MW flexibel ausgleichen.. Über den deutlich gesteigerten Wirkungsgrad werden auch die spezifischen Emissionen von Luftschadstoffen gesenkt. Die Ableitung der Abgase erfolgt über einen gemeinsamen Schornstein mit einer Höhe von 180 Metern. Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen Baustein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche Minderung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch während dieser Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300-MW-Blöcke und BoAplus erfolgen. Die Stilllegung ist entsprechend abzusichern. Der Wasserbedarf der Kraftwerke entlang der Erft wird derzeit und auch langfristig aus dem Sümpfungsdargebot der beiden Tagebaue Garzweiler und Hambach gedeckt. Auch für ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist die Wasserversorgung langfristig aus dem Sümpfungsdargebot der Tagebaue gesichert. Das Betriebs-, Kühlturmabflut- und Niederschlagswasser aus dem Kraftwerk Niederaußem wird gemäß den Vorgaben der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis in den 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 29 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Gillbach eingeleitet. Die zukünftige Einleitung kann so ausgestaltet werden, dass die aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und die bestehende Situation in wesentlichen Punkten sogar verbessert wird. Dies kann sichergestellt werden durch (a) die endgültige Stilllegung von Altanlagen (b), den geringeren Wasserverbrauch entsprechend den zugrunde gelegten Parametern des Braunkohle-Musterkraftwerks und (c) das geringere Abwassertemperaturniveau des Musterkraftwerks sowie (d) eine vergleichmäßigte Einleitung in den Gillbach durch ein gezieltes Wassermengenmanagement. 3.2 Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren Bezüglich möglicher Projektwirkungen ist grundsätzlich zwischen anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkungen zu unterscheiden. Zu den baubedingten Wirkungen werden in der Regel auch die Wirkungen bei einem späteren eventuellen Rückbau der Anlagen gerechnet. Aufgrund der großen Entfernung von Natura-2000-Gebieten zum Planänderungsgebiet sind bau- und anlagebedingte Wirkungen von vorneherein auszuschließen. Die potenziellen Wirkungen durch den Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet sind in Tab. 3-1 unter Verwendung des Kataloges möglicher Wirkfaktoren aus Lambrecht und Trautner (2007) dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 30 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 3-1: Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete nach Lambrecht und Trautner (2007) Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren Beurteilung Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete Ja 1 1-1 2 2-1 2-2 2-3 2-4 2-5 3 3-1 3-2 3-3 3-4 3-5 3-6 4 4-1 4-2 4-3 Nein Direkter Flächenentzug Das nächstgelegene Natura-2000Gebiet weist eine Entfernung von etwa Überbauung/Versiegelung 6 km zur Vorhabensfläche auf. Daher besteht keine Betroffenheit durch Überbauung. Veränderung der Habitatstruktur/Nutzung x Direkte Veränderung von Vegetations-/ Biotopstrukturen x Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. Verlust/Änderung charakteristiAufgrund der Entfernung zu Naturascher Dynamik 2000-Gebieten keine Betroffenheit. Intensivierung der land-, forstAufgrund der Entfernung zu Naturaoder fischereiwirtschaftlichen 2000-Gebieten keine Betroffenheit. Nutzung Kurzzeitige Aufgabe habitatAufgrund der Entfernung zu Naturaprägender Nutzung/Pflege 2000-Gebieten keine Betroffenheit. (Länger) andauernde Aufgabe Aufgrund der Entfernung zu Naturahabitatprägender Nutzung/2000-Gebieten keine Betroffenheit. Pflege Veränderung abiotischer Standortfaktoren Veränderung des Bodens bzw. Aufgrund der Entfernung zu NaturaUntergrundes 2000-Gebieten keine Betroffenheit. Veränderung der morphologiAufgrund der Entfernung zu Naturaschen Verhältnisse 2000-Gebieten keine Betroffenheit. Veränderung der hydrologiAufgrund der Entfernung zu Naturaschen/ hydrodynamischen Ver2000-Gebieten keine Betroffenheit. hältnisse Veränderung der hydrochemiAufgrund der Entfernung zu Naturaschen Verhältnisse (Beschaf2000-Gebieten keine Betroffenheit. fenheit) Veränderung der TemperaturAufgrund der Entfernung zu Naturaverhältnisse 2000-Gebieten keine Betroffenheit. Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Fakto- Aufgrund der Entfernung zu Naturaren (z. B. Belichtung, Verschat2000-Gebieten keine Betroffenheit. tung) Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust Baubedingte Barriere- oder Fallenwikung/Individuenverlust Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwikung/Individuenverlust Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwikung/Individuenverlust 5 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. Nichtstoffliche Einwirkungen x x x x x x x x x x x x x Seite 31 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren Beurteilung Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete Ja 5-1 5-2 Akustische Reize (Schall) Bewegung/Optische Reizauslöser (Sichtbarkeit, ohne Licht) 5-3 Licht (auch: Anlockung) 5-4 Erschütterugen/Vibrationen 5-5 Mechanische Einwirkung (z.B. Tritt, Luftwirbelung, Wellenschlag) 6 6-1 Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag 6-2 Organische Verbindungen 6-3 Schwermetalle 6-4 Sonstige durch Verbrennungsund Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe 6-5 Salz 6-6 6-7 6-8 6-9 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) Arzneimittelrückstände und endokrin wirkende Stoffe Sonstige Stoffe 7 7-1 Nichtionisierende Strahlung/Elektromagnetische Felder 7-2 Ionisierende/Radioaktive Strahlung 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. x x x x Aufgrund der Entfernung zu Natura2000-Gebieten keine Betroffenheit. Stoffliche Einwirkungen Nährstoffe werden über den Luft- und Wasserpfad eingetragen und näher untersucht. Organische Immissionen können in geringem Umfang aus dem Verbrennungsprozess resultieren und über den Luftpfad in Natura-2000-Gebiete eingetragen werden. Schwermetalle können über den Luftpfad eingetragen werden und werden und näher untersucht. Luftschadstoffimmissionen aus dem Verbrennungsprozess können Natura2000-Gebiete erreichen und werden näher untersucht. Relevante Einleitungen von Salzen in aquatische Natura-2000-Gebiete finden nicht statt. Stäube werden mit ihren Inhaltsstoffen über den Luftpfad eingetragen und näher untersucht. Es besteht diesbezüglich keine Betroffenheit. Arzneimittel und endokrin wirkende Stoffe werden nicht eingesetzt. Es werden keine weiteren Stoffe in relevanter Weise und Menge eingesetzt. Strahlung Elektromagnetische Felder beschränken sich auf das Betriebsgelände und den Nahbereich der Freileitungstrassen. Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit. Die radioaktiven Immissionen aus Braunkohlekraftwerken werden als vernachlässigbar eingestuft. Nein x x x x x x x x x x x x Seite 32 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren Beurteilung Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete Ja 8 8-1 8-2 8-3 8-4 Nein Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen Management gebietsheimischer Nicht gegeben Arten Förderung/Ausbreitung gebietsNicht gegeben fremder Arten Bekämpfung von Organismen Nicht gegeben (Pestizide u.a.) Freisetzung gentechnisch neuer Nicht gegeben bzw. veränderter Organismen x x x x Aufgrund der standörtlichen Besonderheiten ist der Wasserpfad (insbesondere Schwermetalle, Wärme) vorliegend nicht von Relevanz. Aus dem Kraftwerksbetrieb stammendes Kühl- und Abwasser wird in den Gillbach abgeleitet. Der Gillbach selbst ist zwar nicht als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen, über den Gillbach und im weiteren Verlauf die Erft können aber theoretisch Stoff- und Wärmeeinträge aus dem Kraftwerk in den Rhein gelangen und potentiell auf die aquatischen Erhaltungsziele der dort ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete einwirken. Somit wäre der Wasserpfad grundsätzlich neben dem Luftpfad zu berücksichtigen. Wie im Umweltbericht (Kap. 4.4.4.4) werden aber keine Schwermetalle mit dem Abwasser in den Gillbach eingeleitet. Die u. a. mit Quecksilber belasteten Wässer aus der REA werden weiterhin zum Betrieb der Deponie für Kraftwerksreststoffe FortunaGarsdorf zur Aschestabilisierung verwendet und zusammen mit der Kraftwerksasche vollständig zur Kraftwerksreststoffdeponie ausgeschleust, ohne das Gewässer zu belasten. Ein Eintrag von Schadstoffen aus dem REA-Abwasserstrom in den Gillbach und im weiteren Verlauf über die Erft in den Rhein erfolgt daher weiterhin nicht. Zur Kraftwerkskühlung wird am Standort Niederaußem Sümpfungswasser verwendet, das ohnehin in den Rhein eingeleitet wird. Über den Kühlprozess wird zwar ein Teil des Sümpfungswassers verdunstet, was zu Konzentrationserhöhungen im Gillbach führen kann, aber die in den Rhein gelangenden Stofffrachten nicht verändert. Eine zusätzliche stoffliche Belastung des Rheins durch den Kraftwerksbetrieb ist daher auszuschließen. Aufgrund der großen Fließstrecke bis zum Rhein (ca. 24 km) ist auch davon auszugehen, dass sich zusätzliche Wärmeeinträge aus dem Betrieb eines Kraftwerks in den Gillbach bis zum Erreichen des Rheins so weit abgebaut haben, dass im Rhein keine 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 33 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms messbaren Temperaturerhöhungen resultieren. Wie in Kap. 3.1.2 ausgeführt, ist angesichts des Einsatzes moderner Kraftwerkstechnik zudem davon auszugehen, dass die Wärmebelastung des Gillbachs insgesamt sinkt und sich damit auch die Wärmefracht in den Rhein verringert. Aufgrund der standörtlichen Besonderheiten ist der Wasserpfad vorliegend daher nicht von Relevanz, so dass nur die betriebsbedingten Luftschadstoffimmissionen sowie Stoffeinträge über den Luftpfad als einziger zu betrachtender, relevanter Wirkpfad verbleiben. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 34 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 4 Bewertungsverfahren und -maßstäbe 4.1 Allgemeine Aspekte des Bewertungsverfahrens Das Bewertungsverfahren orientiert sich an dem Leitfaden des BMVBW (2004). Danach sind grundsätzlich zwei Bewertungsschritte erforderlich:  Bewertung der projektbedingten Beeinträchtigungen zunächst ohne Berücksichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen, weiterhin gegebenenfalls unter Berücksichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen  Bewertung projektbedingter Beeinträchtigungen im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten. Im vorliegenden Fall sind ausschließlich die möglichen Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge zu bewerten. Zentrales Bewertungskriterium ist die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der maßgeblichen Bestandteile eines Gebietes. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes sind dann als erheblich einzustufen, wenn die Projektwirkungen eine Verschlechterung eines günstigen Erhaltungszustandes auslösen oder der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes entgegenstehen. Je ungünstiger ein Erhaltungszustand ist, desto eher sind Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. Je bedeutsamer die Wiederherstellung von Lebensraumtypen für ein Gebiet ist, umso empfindlicher reagiert ein Gebiet auf Beeinträchtigungen entsprechender Wiederherstellungs- oder Entwicklungsziele. Insgesamt ist jede Beeinträchtigung eines Erhaltungszieles eines Gebietes als erheblich zu bewerten. 4.2 Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge 4.2.1 Übersicht Als Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffe können ökotoxikologisch begründete Schwellenwerte (Critical Levels, Critical Loads etc.) und aus ihnen abgeleitete Beurteilungswerte (Grenzwerte, Ziel-, Orientierungs- und Richtwerte) herangezogen werden. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 35 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Hinsichtlich der Qualität von Beurteilungswerten ist zwischen folgenden Kategorien zu unterscheiden:  Lebensraumtyp- und FFH-artenspezifische Werte  Kompartimentspezifische und biotaspezifische Werte Aus der ersten Kategorie liegen nur wenige Beurteilungswerte vor. Lebensraumtypspezifische Werte gibt es für die Stickstoffdeposition („Critical Loads“, vgl. Kap. 4.2.1.4). Für einzelne Arten wie den Fischotter oder den Lachs liegen Wirkungsschwellenwerte aus ökotoxikologischen Untersuchungen vor (LUA Brandenburg 2008). Weitaus häufiger sind Beurteilungswerte aus der zweiten Kategorie verfügbar. Sie beziehen sich auf Ökosytemkompartimente (Boden, Wasser, Sediment, Luft) oder Biota (Vegetation, Vegetationstypen wie Wald, Artengruppen wie Flechten oder Moose). Kompartiment- oder biotaspezifische Beurteilungswerte sind in der Regel so abgeleitet, dass sie auch empfindliche Organismen schützen. Entsprechend dem zugrunde gelegten Anlagentyp (Musterkraftwerk) werden die in der 13. BImSchV für derartige Anlagen aufgeführten Luftschadstoffe betrachtet. Die Beurteilungsmaßstäbe für die einzelnen Immissionsparameter sind in den Kapiteln 4.2.1.1 bis 4.2.1.6 dargestellt. 4.2.1.1 Schwefeldioxidimmissionen Auf der Basis immissionsökologischer Untersuchungen wurden von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE 1992) für Schwefeldioxid (SO2) kritische Schwellenkonzentrationen („Critical Level“) abgeleitet. Die Critical Levels werden in der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies and Criteria for Modelling and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects, Risks and Trends” (UNECE 2010) bestätigt. Sie sind in der Tab. 4-1 zusammengestellt. Tab. 4-1: Critical Levels für SO2 (Quelle: UNECE 2010a) Vegetationstyp Critical Level [µg/m³] Zeitbezug Wälder 20 Jahresmittel und Winterhalbjahr (Halb-)natürliche Vegetation 20 Jahresmittel und Winterhalbjahr Cyanobakterien-Flechten 10 Jahresmittel 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 36 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Der Critical Level von 10 µg/m³ ist auch auf andere empfindliche Flechtenarten anzuwenden (vgl. WHO 2000, Hawksworth & Rose 1970). Der Wert von 20 µg/m³ wurde auch als Kritischer Wert zum Schutz der Vegetation in die 39. BImSchV und als Immissionswert zum Schutz der Vegetation und von Ökosystemen in die TA Luft übernommen. Zu den Wirkungen von Schwefeldioxid auf Tiere sind weitaus weniger gesicherte DosisWirkungs-Beziehungen bekannt. Die vorliegenden Untersuchungen beziehen sich zudem größtenteils auf Nutztiere. In experimentellen Untersuchungen ermittelte Effekte wie chronische Atemwegserkrankungen oder Reduzierung der Milchleistung wurden erst oberhalb von 150 µg SO2/m³, d. h. weit oberhalb der derzeitigen Hintergrundbelastung mit Schwefeldioxid beobachtet (zsf. Darstellung in Guderian 2001, WHO 2005). Wirbellose Tiere scheinen auf die Exposition mit Schwefeldioxid deutlich empfindlicher zu reagieren als Wirbeltiere. So wird über einen Rückgang der Aktivitätsdichte einiger Spinnenarten bereits ab Schwefeldioxid-Konzentrationen von 10 bis 25 µg/m³ und über einen Individuenrückgang von Schmetterlingen und Hautflüglern ab 25 µg/m³ berichtet (UBA 1987). Der niedrigste für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 10 µg/m³ dürfte damit auch für empfindliche Tierarten ein hinreichendes Schutzniveau darstellen. 4.2.1.2 Stickstoffoxidimmissionen Auf der Basis immissionsökologischer Untersuchungen wurde von der UNECE (1992) für Stickstoffoxide (NOx: Summe aus NO2 und NO, angegeben als NO2) eine kritische Schwellenkonzentration („Critical Level“) von 30 µg/m³ im Jahresmittel zum Schutz der Vegetation abgeleitet. Getrennte Critical Levels für die beiden Stickstoffoxidspezies können mangels unzureichenden Kenntnisstands nicht abgeleitet werden (UNECE 2010a). Der Critical Level wird in der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies and Criteria for Modelling and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects, Risks and Trends” (UNECE 2010a) bestätigt. Der Wert wurde auch als Kritischer Wert zum Schutz der Vegetation in die 39. BImSchV und als Immissionswert mit analogem Schutzzweck in die TA Luft übernommen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 37 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Analog zur Situation beim Schwefeldioxid sind auch bezüglich der Stickstoffoxide Wirkungen auf Tiere deutlich weniger untersucht. Ebenso beschränken sich die experimentellen Studien im Wesentlichen auf Wirbeltiere. Als niedrigste Effektkonzentration für Lungenfunktionsänderungen oder Beeinträchtigungen der Infektionsabwehr wird nach Auswertung neuerer Studien eine chronische Exposition von etwa 200 bis 1000 µg NO2/m³ angegeben, als No-Effect-Konzentration für Veränderungen im molekularen Bereich (Lipidperoxidation als früher Indikator für Membranschädigungen) eine chronische Exposition von 75 µg NO2/m³ (VDI 2004). Der für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 30 µg NOx/m³ dürfte damit auch für Tiere ein hinreichendes Schutzniveau darstellen. 4.2.1.3 Ammoniakimmissionen Für die Beurteilung von Ammoniakimmissionen werden gemäß UNECE (2010) folgende Critical Levels herangezogen: Tab. 4-2: Critical Levels für NH3 (Quelle: UNECE 2010a) Vegetationstyp Höhere Pflanzen (einschließlich Heiden, Grasland, Waldbodenvegetation) Flechten und Moose (eingeschlossen sind Ökosysteme, in denen Flechten und Moose eine Schlüsselrolle spielen) * Critical Levels [µg/m³] Zeitbezug 3 (2-4)* Jahresmittel 1 Jahresmittel Der Critical Level wird ausdrücklich mit einem Unsicherheitsbereich von 2 bis 4 µg/m³ angegeben. Die Critical Levels in der Tab. 4-2 beziehen sich auf Ökosysteme mit den gegenüber NH3 jeweils empfindlichsten Organismen (Höhere Pflanzen, Moose, Flechten). 4.2.1.4 Stickstoffdeposition Analog zur Bewertung von Immissionskonzentrationen sind auch zur Bewertung von Stoffeinträgen kritische Belastbarkeitsgrenzen abgeleitet worden, die in diesem Fall als „Critical Loads“ bezeichnet werden. Als „Critical Loads“ werden diejenigen Stoffeinträge definiert, bei deren Unterschreiten auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 38 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms an Ökosystemen oder Teilen davon zu erwarten sind (LUA Brandenburg 2008). Als „langfristig“ wird im Zusammenhang mit Stoffeinträgen ein Zeitraum von 100 und mehr Jahren definiert. Dieser große Zeitraum berücksichtigt, dass sowohl die Auswirkungen als auch die Erholung von Stoffeinträgen mit großen zeitlichen Verzögerungen eintreten können (Achermann & Bobbink 2003). Critical Loads können zum einen aus Massenbilanzen bestimmt werden. Grundannahme ist dabei, dass die langfristigen Stoffeinträge gerade noch so hoch sein dürfen, dass die ausgleichenden Eigenschaften eines Ökosystems nicht überlastet werden. Als ausgleichende Prozesse wirken beispielsweise die Nachlieferung basischer Kationen durch Gesteinsverwitterung, Stoffspeicherung in Biomasse oder die Immobilisierung der Humusschicht. Die Bestimmung der Critical Loads über Massenbilanzen ist vergleichsweise aufwändig, liefert aber standortgenaue oder standorttypgenaue Werte. Ein Nachteil der Methode besteht darin, dass Sekundäreffekte von Eutrophierungen wie indirekte Auswirkungen auf die Fauna (Beeinflussung von Fortpflanzungs-/Nahrungshabitaten durch Veränderungen der Vegetation), die ebenfalls zu den Erhaltungszielen von Natura-2000-Gebieten gehören kann und den Erhaltungszustand mitbestimmt, nicht oder nur begrenzt erfasst werden. Zum anderen können empirisch abgeleitete Critical Loads verwendet werden. Sie basieren auf der Beobachtung von Veränderungen in Ökosystemen unterschiedlicher Art, die in experimentellen Untersuchungen oder Feldstudien gewonnen wurden. Empirische Critical Loads für Stickstoff wurden zuerst 1988 bei einem ExpertenWorkshop in Skokloster zusammengestellt, 1992 in Lökeberg und 1995 in Genf ergänzt. Auf einem Workshop in Bern (Schweiz) wurde von den europäischen Experten unter Federführung von Achermann und Bobbink (2003) die empirische Zuweisungsmatrix für verschiedene Ökosystemtypen Europas neu zusammengestellt ("Berner Liste"). 2010 wurde in Noordwijkerhout (Niederlande) ein weiterer Experten-Workshop mit dem Ziel der Revision der "Berner Liste" durchgeführt, so dass diese revidierte Liste den gegenwärtigen Erkenntnisstand widerspiegelt (Bobbink und Hettelingh 2011). Die Critical Loads beziehen sich mit einer bestimmten Bandbreite (bspw. 10 bis 20 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr) auf die Ökosystemtypen (Lebensraumtypen) und sind nicht gebietsbezogen. Unterschiedliche standörtliche Bedingungen wie z. B. Bodenund Klimaverhältnisse sind gesondert zu berücksichtigen. Eine gebietsbezogene Zusammenstellung von Critical Loads für Stickstoffeinträge wie beispielsweise in den Niederlanden (Van Dobben & van Hinsberg 2008) gibt es für Deutschland bisher nicht. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 39 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Anwendung der empirisch ermittelten Critical Loads hat sich im Rahmen von FFHVerträglichkeitsprüfungen weitgehend durchgesetzt. Das Konzept der Critical Loads wurde allerdings nicht vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung entwickelt und ist im Hinblick auf diese Fragestellung kritisch zu hinterfragen. Wesentlicher Kritikpunkt ist der zugrunde gelegte Referenzzustand. Während sich die Critical Loads auf vom Menschen (weitgehend) unbeeinflusste Ökosystemzustände beziehen (ähnlich wie sich der Referenzzustand für die Einstufung des ökologischen Zustands in der Wasserrahmenrichtlinie auf vom Menschen weitgehend unbeeinflusste Biozönosen bezieht, vgl. Van Dobben & van Hinsberg 2008), orientiert sich die FFHRichtlinie an den Lebensraumtypen in ihrer derzeitigen Ausprägung, in die jahrzehntelange menschliche Einwirkungen eingeflossen sind, nicht nur durch Stickstoffeinträge, sondern auch durch Bewirtschaftung, Veränderung des Wasserhaushalts etc. (vgl. hierzu Beschluss des Hessischen VGH vom 02.01.2009 – 11 B 368/08.T - Rz 138). Dies kommt auch in den Kriterien zur Einstufung des Erhaltungszustandes zum Ausdruck. Sie lassen beispielsweise einen gewissen Anteil von Störzeigern für Eutrophierung in der Bodenvegetation zu, ohne dass der Erhaltungszustand als ungünstig bewertet wird. In den Auswirkungsprognosen werden vorrangig die empirischen Critical Loads der Berner Liste in der aktuellen Fassung (UNECE 2010b, Bobbink & Hettelingh 2011) zur Charakterisierung der Belastungsgrenzen verwendet. Für die von Stoffeinträgen potentiell betroffenen, terrestrischen Lebensraumtypen liegen zudem durch das Büro ÖKODATA mit dem von ÖKO-DATA entwickelten BERN-Modell berechnete (modellierte) Critcal Loads vor (ÖKO-DATA 2012). Das Modell, das auch zur Berechnung der Critical Loads für Säureeinträge verwendet wird, ist in Kap. 4.2.1.5 zusammenfassend beschrieben. Weiterhin werden vergleichend für die Niederlande ermittelte Critical Loads von van Dobben und van Hinsberg (2008) berücksichtigt. Die Liste der niederländischen Critical Loads beinhaltet eine Kombination aus empirischen Werten der Berner Liste und modellierten Werten. Für die Modellierung wurde ein geochemisches Modell (SMART 2) mit einem Vegetationsmodell (MOVE) kombiniert (van Dobben et al. 2004). Die niederländischen Werte können zumindest orientierend auf die an die Niederlande angrenzenden Regionen des Nordwestdeutschen Tieflands übertragen werden. In der Tab. 4-3 sind die für die terrestrischen Lebensraumtypen der FFH-Gebiete „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, „Königsdorfer Forst“ und „Worringer Bruch“ mit unterschiedlichen Methoden ermittelten Critical Loads zusammengestellt. Das FFHGebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ enthält keine 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 40 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms terrestrischen Lebensraumtypen im Bereich der untersuchten Teilfläche WorringenLangel. Tab. 4-3: Gebiet Vergleich empirischer und modellierter Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge Lebensraumtypen Hainsimsen-Buchenwald (9110) 10 - 20 11,9 – 20,6 205) Waldmeister-Buchenwald (9130) 10 - 20 16,1/17,8 - 15 - 20 15,5 – 16,7 205) 10 – 20?1) 27,0 26,1 – 33,86) Waldmeister-Buchenwald (9130) 10 - 20 16,5 – 19,2 - Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) 15 - 20 16,7 – 20,6 205) Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) 10 – 15 17,3 155) 10 – 20?1) 27,5 26,1 – 33,86) 10 – 20?1) 26,7 29,16) Knechtstdener Wald und Subatlantischer / mitteleuropäiChorbusch scher Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*) Königsdorfer Forst Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*) Worringer Bruch *: 1) : 2) : : 4) : 5) : 6) : 3) Berner Liste2) Critical Load [kg/ha·a] Van Dobben ÖKOund van DATA3) Hinsberg4) Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (91F0) prioritärer Lebensraum fraglich, da natürlicherweise eutroph (angegeben ist die allgemeine Spanne für EUNIS Code G1 „Broadleaved decidous woodland“; eine genauere Zuordnung ist in der Berner Liste nicht möglich, vgl. auch Erläuterungen im Text) Berner Liste (UNECE 2010b, Bobbink & Hettelingh 2011) ÖKO-DATA (2012) Van Dobben und van Hinsberg (2008) Oberer empirischer Critical Load Modellierte Werte 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 41 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie Tab. 4-3 zeigt, besteht eine große Übereinstimmung zwischen empirischen und modellierten Critical Loads. Die von ÖKO-DATA modellierten Critical Loads liegen mit Ausnahme der LRT 91E0 und 91F0 weitgehend innerhalb der Spannweite der jeweiligen empirischen Critical Loads oder überschreiten diese in Einzelfällen gering. Bezüglich der Auwald-Lebensraumtypen LRT 91E0 und 91F0 rechnen beide Modelle einheitlich Critical Loads zwischen 26 und 34 kg/ha·a, die die allgemeine Spannweite der empirischen Critical Loads für Laubwälder deutlich überschreiten. Der LRT 91E0 in den hier vorliegenden Ausprägungen und der LRT 91F0 stellen von Natur aus als Folge der periodischen Überflutungen und Nährstoffsedimentation mit Nährstoffen sehr gut versorgte Ökosysteme dar. Die zugehörigen Auenböden sind überwiegend stickstoffund basenreich. Auenwälder zeichnen sich dementsprechend durch eine hohe natürliche Produktivität aus (Reichholf-Riehm 1993, Ellenberg & Leuschner 2010). Die höheren, modellierten Critical Loads spiegeln die Empfindlichkeit der Auwald- Lebensraumtypen gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen daher besser wider als die empirischen Critical Loads. Bezüglich dieser Lebensraumtypen werden dementsprechend zur Beurteilung in den Auswirkungsprognosen die von ÖKO-DATA modellierten Critical Loads verwendet. Das hohe Maß an Übereinstimmung zwischen empirischen und mit unterschiedlichen Modellen berechneten Critical Loads dokumentiert, dass die Belastungsgrenzen der potentiell betroffenen Lebensraumtypen richtig eingeschätzt werden. 4.2.1.5 Säuredeposition 4.2.1.5.1 Grundlagen Critical Loads für Säureeinträge werden üblicherweise mit der Massenbilanzmethode modelliert (vgl. Kap. 4.2.1.4). In der Massenbilanz werden die wesentlichen Säure produzierenden Bodenprozesse den Säure verbrauchenden bzw. den Säure puffernden Prozessen gegenübergestellt. Die Höhe der tolerierbaren Depositionsmenge richtet sich damit nach den Eigenschaften (insbesondere bodenchemischen Eigenschaften) des jeweiligen Ökosystems. Die Critical Loads wurden für die von der Planänderung potentiell betroffenen und gegenüber Säureeinträgen empfindlichen Natura-2000-Gebiete vom Büro ÖKO-DATA berechnet (ÖKO-DATA 2012). Da versauernde und eutrophierende Wirkungen von 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 42 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Stickstoffeinträgen eng miteinander verzahnt sind, wurden auch die Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge berechnet. Nachfolgend wird das zugrunde gelegte Modell zusammenfassend auf der Basis der Darstellung im Fachgutachten (ÖKO-DATA 2011) sowie von De Vries et al. (2007) und Nagel et al. (2004) beschrieben. Da die Modellergebnisse in hohem Maße von den Eingangsdaten abhängen, wird auch auf die Eingangsdaten eingegangen. Die Modellierung erfolgte mit dem von ÖKO-DATA entwickelten BERN -Modellsystem. Das Modell stellt eine Weiterentwicklung sogenannter geochemischer Steady-StateModelle (einfache Massenbilanz - „single mass balance“ - SMB) dar. Die MassenbilanzBerechnung für versauernde Einträge basiert dabei auch auf den Ergebnissen eines Multilayer-Modells (PROFILE), dessen Hauptkomponente der Bestimmung der Mineralkinetik und Freisetzungsrate basischer Kationen aus dem Muttergestein dient. Mit dem Modell PROFILE wurden sowohl die Freisetzungsraten basischer Kationen als auch die Critical Loads für die Level-II-Flächen der Waldzustandsbeobachtung in Deutschland berechnet (Becker et al. 2000, Gehrmann et al. 2003), so dass die Ergebnisse als Referenzwerte in das BERN/SMB-Modell eingehen. Steady-State-Modelle beruhen auf einem einfachen Massenbilanzansatz, der einen (postulierten) Gleichgewichtszustand („steady-state“) in einem Ökosystem abbildet. Bildlich gesprochen bedeutet dies, dass wie bei einer Waage den vom Menschen verursachten Stoffeinträgen auf der einen Seite die Pufferung und Speicherung von Stoffen sowie unschädliche Stoffausträge auf der anderen Seite gegenübergestellt werden (Abb. 4-1). Stoffeinträge Abb. 4-1: Stoffausträge, Pufferung, Stoffspeicherung Massenbilanzierung von Stoffen zur Ermittlung von Critical Loads 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 43 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Solange die Waagschalen ausgeglichen sind, Stoffeinträge also die Möglichkeiten eines Ökosystems zum tolerierbaren Stoffaustrag oder zur Pufferung von Stoffen nicht überschreiten, werden die Belastungsgrenzen eingehalten. Weitere Einträge bringen das System jedoch aus dem Gleichgewicht und gefährden seine Stabilität. Weiterentwicklungen solcher einfachen Gleichgewichtsmodelle stellen sogenannte dynamische Modelle dar. Sie ermöglichen zusätzlich die Beschreibung von Entwicklungsszenarien. Beispielsweise lassen sich mit diesen Modellen die Auswirkungen von Maßnahmen zur Luftreinhaltung oder die Auswirkungen zusätzlicher Stoffeinträge auf den Bodenchemismus über bestimmte Zeiträume darstellen. Welche Critical Loads für einen Standort berechnet werden, hängt davon ab, welche kritischen Schwellenwerte („Critical Limits“) für den definierten Gleichgewichtszustand eingesetzt werden. So kann sich ein auf den Grundwasserschutz bezogener Critical Load unterscheiden von einem auf den Erhalt eines bestimmten Pufferbereichs ausgerichteten Critical Load. Hinsichtlich der Critical Loads für Stickstoff- und Säureeinträge in FFH-Lebensraumtypen sind die Lebensraumansprüche der den Lebensraumtypen zugeordneten Pflanzengesellschaften von vorrangiger Bedeutung. Auf der Grundlage der Ansprüche einer Pflanzengesellschaft an die Bodenverhältnisse können die kritischen Werte, deren Einhaltung die Voraussetzung für die Existenz der jeweiligen Pflanzengesellschaft ist, in das Modell eingegeben und der Critical Load für diese Pflanzengesellschaft ermittelt werden. Wichtige Größen des Bodenchemismus, die die Existenzmöglichkeiten von Pflanzen und Pflanzengesellschaften im Hinblick auf Säureeinträge steuern, sind z.B.:  pH-Wert  Verhältnis basischer Kationen zu Aluminium  Basensättigung  Verhältnis von Kohlenstoff zu Stickstoff. Das BERN-Modell enthält die kritischen Werte („Critical Limits“), die für die steuernden Größen eingehalten werden müssen, damit eine bestimmte Pflanzengesellschaft oder eine bestimmte Pflanzenart langfristig existieren kann, und integriert sie in den Massenbilanzansatz. Für jede im Modellansatz berücksichtigte Größe erhält man einen Critical Load. Der niedrigste dieser „Teil-Critical-Loads“ bestimmt den Critical Load für den Standort. So können Critical Loads spezifisch für FFH-Lebensraumtypen an einem konkreten Standort berechnet werden. Hierin liegt der besondere Vorteil des Modells für die Anwendung in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 44 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 4.2.1.5.2 Modell-Eingangsdaten Die Güte der berechneten Critical Loads hängt wesentlich von der Güte der Eingangsdaten ab, insbesondere von den Boden-, Klima- und Vegetationsdaten. Auf diese Eingangsgrößen wird daher nachfolgend näher eingegangen. Entsprechend den in Kap. 2.5 formulierten Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auf Regionalplanebene werden bezüglich der von dem Modell benötigten Bodendaten die Daten der Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienstes NordrheinWestfalen herangezogen. Sie liefern vor dem Hintergrund der Großmaßstäblichkeit der Planebene eine räumlich hinreichende Differenzierung. Von großer Bedeutung sind auch die Grund- und Stauwasserverhältnisse. Für Böden mit Grund- oder Stauwassereinfluss werden in der Regel höhere Critical Loads berechnet. In den hier untersuchten FFH-Gebieten sind die natürlichen Grundwasserstände durch menschliche Einflüsse überwiegend deutlich verändert. Den durch die menschliche Einflussnahme verursachten Grundwasserabsenkungen wird durch technische Maßnahmen begegnet. Im Sinne eines konservativen Ansatzes wurde auf der Grundlage der in der Bodenkarte angegebenen Flurabstände und weiterer Unterlagen (Erftverband 2010) davon ausgegangen, dass die Böden in den FFH-Gebieten überwiegend nicht mehr grundwasserbeeinflusst sind. Damit werden in der Regel niedrigere Critical Loads berechnet. Mit diesem konservativen Ansatz wird ausgeschlossen, dass Konflikte aufgrund zu hoch angesetzter Grundwasserstände nicht erkannt werden. Bezüglich der Pflanzengesellschaften enthält die Datenbank des Modells nach Angaben von ÖKO-DATA inzwischen mehr als 17.000 Datensätze, die die gesamte Fläche Deutschlands abdecken (sowie weitere 19.000 Datensätze aus den angrenzenden Ländern). Die Vegetationsaufnahmen stammen überwiegend aus einem Zeitraum vor 1960. Auch zu dieser Zeit waren in Mitteleuropa kaum noch vom Menschen unbeeinflusste Vegetationsgesellschaften vorhanden. Neben Einflüssen aus der Bewirtschaftung traten auch damals schon Stickstoff- und Säureeinträge auf. Dennoch können die Vegetationsaufnahmen als Referenzgesellschaften für einen „guten“ Erhaltungszustand aufgefasst werden. Wie in Kap. 4.2.1.4 ausgeführt wird, verlangt die FFH-Richtlinie nicht, vom Menschen unbeeinflusste Zustände von Lebensraumtypen der Beurteilung zugrunde zu legen. Die derzeitige Vegetation wurde aus dem Biotopkataster des LANUV abgeleitet, soweit dieses für die Gebiete Angaben zur Vegetationszusammensetzung enthielt. Diese Ab- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 45 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms leitung ist notwendigerweise mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Zum einen sind die Angaben überwiegend mehr als 10 Jahre alt. Zum anderen handelt es sich nicht um vollständige Vegetationsaufnahmen mit Angaben zu den Häufigkeiten der einzelnen Arten. Die Berücksichtigung der aktuellen Vegetation dient aber nur dazu, festzustellen, ob der derzeitige Zustand der aus der Vegetationsdatenbank sowie Boden- und Klimadaten abgeleiteten Referenzgesellschaft entspricht. Wenn dies der Fall ist, wird davon ausgegangen, dass sich der Lebensraumtyp in einem mindestens guten Erhaltungszustand befindet. Wenn dies nicht der Fall ist, ermöglicht das Modell, das Regenerationspotential zu ermitteln. So kann mit dem integrierten dynamischen Modell DECOMP beispielsweise berechnet werden, nach welcher Zeit sich bei sinkenden Stoffeinträgen die Bodenparameter soweit verbessert haben, dass die Referenzgesellschaft wieder Existenzmöglichkeiten findet. Oder in der Sprachweise der FFH-Prüfung: Wie lange es dauert, bis sich wieder ein guter Erhaltungszustand einstellt. Da die Berechnung des Critical Load sich auf die Existenzmöglichkeit der Referenzgesellschaft bezieht, ist die Kenntnis der aktuellen Vegetation hierfür nicht zwingend erforderlich. Insgesamt erlauben die Eingangsdaten eine für die Anforderungen an die FFHVerträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Regionalplanung hinreichend genaue Berechnung der Critical Loads. Sie wurden zudem hinreichend konservativ in das Modell eingesetzt. Es ist vorgesehen, die Berechnungsgrundlagen der Critical Loads im Rahmen der abschließenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung durch Boden- und Vegetationsuntersuchungen in den insoweit näher betrachteten FFH-Gebieten noch weiter zu spezifizieren. 4.2.1.5.3 Vergleich von Critical Loads für Säureeinträge (Plausibilitätskontrolle) Zur Plausibilitätskontrolle der mit dem BERN-Modell berechneten Critical Loads wurden uns vom LANUV auf unsere Anfrage hin Boden- und Vegetationsdaten sowie mit dem Modell PROFILE berechnete Critical Loads von drei ausgewählten Standorten der Bodenzustandserfassung (BZE) im Wald des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.. Die zum Vergleich herangezogenen Flächen der BZE weisen ähnliche Standorteigenschaften auf wie die Standorte in den untersuchten FFH-Gebieten. In den FFHGebieten selbst liegen keine Flächen der BZE. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 46 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Aufgrund der unterschiedlichen Modellansätze (vgl. Kap. 4.2.1.5.1) sowie der zwar ähnlichen, aber nicht gleichen Standorteigenschaften ist eine genaue Übereinstimmung nicht zu erwarten. Die berechneten Critical Loads sollten aber in einer vergleichbaren Größenordnung wie die der Vergleichsflächen liegen. Von den drei Datensätzen aus der Bodenzustandserhebung enthielten zwei Critical Loads. Wesentliche Kenndaten sind in den Tab. 4-4 und Tab. 4-5 zusammengestellt. Tab. 4-4: Kenndaten der Wald-Monitoringfläche Kleve-Tannenbusch" (Quelle: LANUV) Monitoringfläche „Kleve-Tannenbusch“ Lage Wuchsgebiet Höhe Boden Niederrheinisches Tiefland 30 m Ausgangsgestein Äolische Schluffe und Lösslehm über carbonatfreien Lockergesteinen Bodentyp Bodenart Pseudogley-Braunerde, schwach podsolig Sandiger bis schwach lehmiger Schluff über schwach kiesigem, lehmigen Sand Bodenökologie Sehr tief durchwurzelbar, kein Grundwasser Humusform Feinhumusarmer Moder Vegetationsaufnahme Waldgesellschaft Typischer Buchen-Eichenwald (Periclymeno-Fagetum) Critical Loads Eutrophierender Stickstoff 18 kg N/haa Versauerung 1800 eq/haa 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 47 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 4-5: Kenndaten der Wald-Monitoringfläche "Haard" (Quelle: LANUV) Monitoringfläche „Haard“ Lage Wuchsgebiet Höhe Boden Westfälische Bucht 70 m Ausgangsgestein Umlagerungsprodukte des Holozän über carbonatfreien sandigen Schmelzwasserablagerungen Bodentyp Bodenart Braunerde-Podsol, pseudovergleyt Schwach schluffiger Sand über schwach lehmigem Sand Bodenökologie Sehr tief durchwurzelbar, kein Grundwasser Humusform Feinhumusarmer Moder Vegetationsaufnahme Waldgesellschaft Hainsimsen Buchenwald (LRT 9110) im Grenzbereich zum bodensauren Eichen-Buchenwald auf Sand (LRT 9190) Critical Loads Eutrophierender Stickstoff 16,5 kg N/haa Versauerung 1150 eq/haa Die für die Monitoringfläche „Kleve-Tannenbusch“ angegebene Waldgesellschaft (typischer Buchen-Eichenwald, Periclymeno-Fagetum) stellt eine zu den bodensauern Eichen-Mischwäldern überleitende Vegetationseinheit dar (Härdtle et al. 2004). Sie gehört gemäß MUNLV (2004) zum LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald). Beide Standorte lassen sich grob mit den nährstoffarmen Standorten im Knechtstedener Wald vergleichen. Die für die beiden Standorte berechneten Critical Loads liegen innerhalb der Spannweite der im Knechtstedener Wald für den LRT 9110 berechneten Critical Loads. Dies gilt ebenso hinsichtlich der Critical Loads für den eutrophierenden Stickstoff. Wie oben ausgeführt ist ein mehr als orientierender Vergleich aus methodischen Gründen nicht möglich. Die Ergebnisse des Vergleichs bestätigen aber die bereits in Kap. 4.2.1.4 getroffene Feststellung der insgesamt hohen Übereinstimmung der verschiedenen Modelle. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 48 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 4.2.1.6 Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden Die TA Luft enthält unter der Nr. 4.5.1 Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen einschließlich des Schutzes vor schädlichen Bodenverunreinigungen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe. Konkret aufgeführt sind die Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium. Die Immissionswerte orientieren sich zwar an empfindlichen Bodennutzungen (z.B. Kinderspielplätzen), ein ausdrücklicher Bezug zu ökotoxikologisch oder für die Biodiversität relevanten Bodenfunktionen besteht aber nicht. Sie werden daher lediglich orientierend berücksichtigt. Die Werte sind in der Tab. 4-6 zusammengestellt. Tab. 4-6: Immissionswerte für Schwermetalldepositionen gemäß Nr. 4.5.1 TA Luft Schwermetall Immissionswert [µg/m²·d] Zeitbezug 4 Jahresmittel 100 Jahresmittel Cadmium 2 Jahresmittel Nickel 15 Jahresmittel Quecksilber 1 Jahresmittel Thallium 2 Jahresmittel Arsen Blei Von ökologischer Relevanz sind analog zu den Critical Loads für Stickstoff- und Säureeinträge modellierte Critical Loads für Schwermetalleinträge. Solche auf den Ökosystemschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit bezogenen Critical Loads wurden im Rahmen der europaweiten Critical-Loads-Kartierungen für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber ermittelt. Eine Zusammenstellung der Critical Loads für die unterschiedlichen Rezeptoren findet sich auf der Homepage des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de). Für die vorliegende Fragestellung sind jeweils die Critical Loads im Hinblick auf die Ökosystemfunktionen von Belang. Bezüglich Quecksilber beziehen sich die Critical Loads nur auf Waldökosysteme. Aufgrund unzureichender Qualität von Eingangsdaten (Emissionsinventare) und nicht ausreichender Validierung der Modelle sind die Critical Loads aber mit großen Unsicherheiten behaftet (Builtjes et al. 2011, Schütze & Hettelingh 2012). Sie sind daher auch nicht standortbezogen verfügbar. Überschreitungen der Critical Loads treten in Deutschland vor allem hinsichtlich Blei und Quecksilber auf (Builtjes et al. 2011). Trotz der bestehenden Unsicherheiten werden die Critical Loads aufgrund ihres Ökosystem- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 49 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms bezugs im Rahmen der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung orientierend berücksichtigt. Da die Critical Loads nicht standortbezogen vorliegen, wurden sie aus den kartographischen und tabellarischen Übersichten in Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008) für Ökosysteme im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf und Köln grob abgeschätzt. (Tab. 4-7). Tab. 4-7: Abschätzung von Critical Loads für Schwermetalleinträge im Hinblick auf den Ökosystemschutz im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf und Köln (Quelle: Builtjes et al. 2011, Gauger et al. 2008) Schwermetall Critical Load1) [µg/m²·d] Blei 5,4 – 8,1 Cadmium 0,7 – 2,0 Quecksilber < 0,142) 1) 2) umgerechnet aus Critical-Load-Angaben in g/haa – Critical Loads für Schwermetalle (http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten) Der Critical Load bezieht sich spezifisch auf den Waldökosystemschutz. Zur Bewertung von Schwermetallgehalten in Böden liegen verschiedene Bewertungskonzepte vor. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält im Anhang 2 Nr. 4.1 und 4.2 Vorsorgewerte zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen. Die Ableitung der Vorsorgewerte beruht auf ökotoxikologischen Wirkungsdaten. Die Vorsorgewerte werden nach den Hauptbodenarten unterschieden; sie berücksichtigen den vorsorgenden Schutz der Bodenfunktionen bei empfindlichen Nutzungen. Ökotoxikologisch begründete Beurteilungswerte für das Kompartiment Boden zum Schutz terrestrischer Lebensgemeinschaften wurden darüber hinaus auch durch die Dänische Umweltbehörde für acht Schwermetalle und Arsen definiert (LUA Brandenburg 2008). Die Qualitätskriterien wurden mit Hilfe von Wirkungswerten für Bodenmikroorganismen und die durch sie verursachten Prozesse sowie für Pflanzen und Invertebraten (Wirbellose) abgeleitet. Die Qualitätskriterien entsprechen weitgehend den Vorsorgewerten der BBodSchV. Die Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA Brandenburg 2008) sieht diese Qualitätskriterien als Beurteilungswerte für terrestrische Lebensraumtypen vor. Die verwendeten Beurteilungswerte für die in der 13. BImSchV aufgeführten Schwermetalle sind in Tab. 4-8 zusammengestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 50 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 4-8: Beurteilungswerte für Schwermetallgehalte in Böden Schwermetall BBodSchV1) Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon 40/70 0,4/1,0 15/50 0,1/0,5 - Chrom 30/60 Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn 20/40 - 1) : LUA Brandenburg (2008) 2 50 0,3 10 0,1 50 (Cr III) 2 (Cr VI) 30 - Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung: Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für Lehm/Schluff 4.2.1.7 Polychlorierte Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) Im Kontext der vorliegenden Studie ist nur die Rohrweihe, die vorsorglich als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“ aufgefasst wird, da sie explizit als Schutzziel im Landschaftsplan „Köln“ genannt wird, gegenüber Dioxinen und Furanen als empfindlich einzustufen. Sie steht als Greifvogel am Ende der Nahrungskette. Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich daher auf diese Tiergruppe. Die Immissionen polychlorierter Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F, nachfolgend verkürzt als „Dioxine“ bezeichnet) sind seit den 90er Jahren deutlich rückläufig (Rappolder und Schröter-Kermani 2011). Vor allem in Tieren, die wie die Rohrweihe am Ende von Nahrungsketten stehen, werden aber auch heute noch teilweise hohe Dioxinbelastungen gemessen. Zur Belastung von Greifvögeln mit Dioxinen sowie anderen Organochlorverbindungen liegen zahlreiche Untersuchungen vor. Für einzelne Arten können auch Wirkschwellen angegeben werden. So wird für Küken des Fischadlers eine Wirkschwelle von 200 pg TEQ/g TS genannt (Elliott et al. 2001). Beim Wanderfalken ist nach von der Trenck et al. (2007) von einer ähnlichen Empfindlichkeit auszugehen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 51 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Aus den in der Literatur für einzelne Arten verfügbaren Wirkschwellen können aber keine begrenzenden Werte für Dioxingehalte im Staubniederschlag abgeleitet werden. Solche Werte existieren bislang nur im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit (Zielwerte des LAI für die langfristige Luftreinhalteplanung). Auf die Dioxine und Furane wird im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nur in Bezug auf die Rohrweihe im Worringer Bruch eingegangen. Die maximal prognostizierte Zusatzbelastung mit Dioxinen und Furanen liegt hier aber bereits weit unter der Messgenauigkeit. Ein Bezug auf Belastungsgrenzen ist daher nicht erforderlich. 4.2.1.8 Schadstoffbelastungen in Gewässern Für Gewässer, die unter die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) fallen, werden unter anderem die Bewertungsmaßstäbe herangezogen, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt wurden. Die Wasserrahmenrichtlinie schließt Natura-2000-Gebiete ausdrücklich ein. Gemäß Art. 4 Abs. 1 c zählen die für die wassergeprägten und wasserabhängigen Natura-2000Gebiete formulierten Ziele zu den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie. Der chemische und ökologische Zustand der Gewässer müssen daher geeignet sein, den günstigen Erhaltungszustand der wasserabhängigen Lebensraumtypen und Arten sicherzustellen. Bei der Beurteilung des Erhaltungszustandes von FFH-Erhaltungszielen können daher auch die für den angestrebten „guten“ ökologischen Zustand formulierten Umweltqualitätsnormen und Orientierungswerte berücksichtigt werden. Als einziges nach der Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer ist der Rhein von der Planänderung potentiell betroffen. Für den Rhein wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) spezifische Umweltqualitätsnormen abgeleitet, die ebenfalls berücksichtigt werden. Da der Rhein als Fischgewässer ausgewiesen ist, werden auch die Beurteilungswerte der Fischgewässerverordnung NRW berücksichtigt. Die Fischgewässerverordnung setzt die Richtlinie 2006/44/EG um. Sie tritt am 23.12.2013 außer Kraft. Weiterhin werden Zielvorgaben der LAWA für das Schutzgut „aquatische Lebensgemeinschaft“ und die Orientierungswerte der LAWA-Rahmenkonzeption Monitoring berücksichtigt. Die LAWA-Zielvorgaben stellen aus ökotoxikologischen Untersuchungen 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 52 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms abgeleitete Werte dar. Bei Einhaltung dieser Konzentrationswerte ist danach eine Gefährdung der Lebensgemeinschaft der Gewässer nicht zu erwarten. Die Orientierungswerte gemäß der LAWA-Rahmenkonzeption Monitoring wurden in den „Leitfaden Monitoring Oberflächengewässer“ des Landes NRW übernommen. Sie kennzeichnen im Kontext des Bewertungsschemas der Wasserrahmenrichtlinie den Übergang vom „guten“ zum „mäßigen“ Zustand eines Gewässers. Die zur Bewertung herangezogen Beurteilungswerte sind in der Tab. 4-9 für die projektrelevanten Parameter zusammengestellt. Tab. 4-9: Beurteilungswerte für Gewässerschadstoffe Parameter pH Gesamtstickstoff [mg/l] Nitrat-Stickstoff [mg/l] Nitrit-Stickstoff [mg/l] Ammonium-Stickstoff [mg/l] Sulfat [mg/l] Antimon [mg/kg] Arsen [mg/kg] Arsen [µg/l] Blei [mg/kg] Blei [µg/l] Cadmium [mg/kg] Cadmium [µg/l] Chrom [mg/kg] Chrom [µg/l] Kobalt [mg/kg] Kupfer [mg/kg] Kupfer [µg/l] Mangan [mg/kg] Nickel [mg/kg] Nickel [µg/l] Quecksilber [mg/kg] Quecksilber [µg/l] Thallium [mg/kg] Thallium [µg/l] Vanadium [mg/kg] OGewV1) JD-UQN IKSR2) JD-UQN - 0,030 1,5797) 1,58) - 0,0413) 4010) 7,2 ≤ 0,08 – 0,255) 64010) 16010) 20 0,056) 0,2 - 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx 3,789) - FischGewV3) Guidewert ≤ 0,009 0,16 Imperativwert 6-9 0,78 - - - - LAWARaKon B11) 6,5 – 8,512) 0,312) - LAWAZielvorgaben4) 3 2,5 100 100 3,4 1,2 0,07 320 10 80 4 120 4,4 0,8 0,04 - Seite 53 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Parameter Zinn [mg/kg] 1) : 2) : 3) : 4) : 5) : 6) : 7) : 8) : : 9) 10) : 11) : 12) : 13) : 4.2.2 OGewV1) JD-UQN IKSR2) JD-UQN - - FischGewV3) Guidewert - Imperativwert - LAWARaKon B11) LAWAZielvorgaben4) - Oberflächengewässerverordnung mit der Angabe des Jahresdurchschnittswertes der Umweltqualitätsnormen (JD-UQN) für oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer (Stand 2011) Internationale Kommission zum Schutz des Rheins mit der Angabe des Jahresdurchschnittswertes der Umweltqualitätsnormen (JD-UQN) für Binnenoberflächengewässer nach WRRL (Wissenschaftlicher Stand 2007, IKSR 2009) Fischgewässerverordnung (Stand 2011): Konzentrationsangaben als 95 % Perzentile für die Cyprinidengewässer; Imperativwert = Grenzwert, der eingehalten werden muss, Guidewert = Richtwert, der anzustreben ist. Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (Stand 2006): Angaben für das Schutzgut „Aquatische Lebensgemeinschaften“ als 50-Perzentil-Wert, Kursivangaben: Gesamtkonzentrationen aus Schwebstoffzielvorgaben berechnet (25mg/l Schwebstoff), daher Vergleichswert 50-Perzentil, diese Rechenwerte sollten nur dann Anwendung finden, wenn keine Messungen im Schwebstoff vorliegen Zur Beurteilung der Jahresdurchschnittskonzentration an Cadmium und Cadmiumverbindungen wird die Umweltqualitätsnorm der Härteklasse verwendet, die sich aus dem fünfzigsten Perzentil der parallel zu den Cadmiumkonzentrationen ermittelten CaCO 3Konzentrationen ergibt. Die Jahresdurchschnittskonzentration für Quecksilber und Quecksilberverbindungen gilt nur in Verbindung mit der Umweltqualitätsnorm für Biota, die bei 20 µg/kg Nassgewicht liegt. Umweltqualitätsnormen bei einem an der Messstation Stürzelberg von 2007 bis 2010 gemessenen pH-Wert von 7,5 – 8,3 und einer Temperatur von 0 – 30°C Der Wert bezieht sich auf die gelösten Anteile in der Wasserphase Der Wert bezieht sich auf die gelösten Anteile der Summe Chrom (III und IV) in der Wasserphase JD-UQN-Angabe für Schwebstoff oder Sediment für oberirdische Gewässer einschließlich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer. Angabe bezieht sich auf die Trockensubstanz. Orientierungswerte gemäß LAWA-Rahmenkonzept Monitoring, Teil B, Arbeitspapier II: Hintergrund- und Orientierungswerte für physikalisch-chemische Komponenten Werte gelten für den Fließgewässertyp 15g (Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse). JD-UQN-Angabe für Schwebstoff oder Sediment für oberirdische Gewässer einschließlich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer. Angabe bezieht sich auf die Trockensubstanz. Bewertung von Zusatzbelastungen Generell ist davon auszugehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgebieten auszuschließen sind, wenn die Beurteilungswerte, die die Belastungsgrenzen für Lebensräume und Arten kennzeichnen, derzeit und zukünftig unter Berücksichtigung von bestehenden Vorbelastungen und von projektbedingten Zusatzbelastungen sowie 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 54 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms gegebenenfalls von Summationswirkungen mit anderen Projekten unterschritten werden. Schöpft bereits die Vorbelastung die Belastungsgrenzen aus oder überschreitet sie, läuft prinzipiell jede Zusatzbelastung den Erhaltungszielen zuwider und ist deshalb erheblich (vgl. OVG Münster Urteil vom 03.09.2009, 10 D 121/07. NE, Kraftwerk Datteln, BVerwG Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür). Ausnahmen von diesem Grundsatz sind aber zulässig. So kann eine erhebliche Beeinträchtigung nach neuerer Rechtsprechung des BVerwG in solchen Fällen verneint werden, in denen Hintergrundbelastungen oberhalb von Critical Loads zum Verschwinden hochempfindlicher lebensraumtypischer Arten geführt haben, der Lebensraum sich aufgrund des verbliebenen, die Vorbelastung dauerhaft verkraftenden Artenspektrums aber immer noch in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und die projektbedingte Zusatzbelastung daran nichts ändert, weil das verbliebene Artenspektrum auch die (zukünftige) Gesamtbelastung schadlos zu tolerieren vermag (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür, Rz. 7). Weiterhin hat die Rechtsprechung einen Bagatellvorbehalt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich anerkannt (Entscheidung des BVerwG zum Neubau der A 44, Teilabschnitt Hessisch-Lichtenau, Urteil vom 12. März 2008, Hessisch-Lichtenau, Rz. 124). Das BVerwG hat den Bagatellvorbehalt auch im Hinblick auf Stoffeinträge bestätigt (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür, Rz. 8). Anders als für Flächeninanspruchnahmen (vgl. Lambrecht & Trautner 2007) gibt es aber bisher keine Fachkonvention, die Vorschläge enthält, wann Zusatzbelastungen durch Schadstoffimmissionen oder Stoffeinträge als Bagatelle gelten können und keine erheblichen Beeinträchtigungen auslösen. Zur Beantwortung der Frage, welche Zusatzbelastungen unerheblich sind, muss die allgemeine Definition von Erheblichkeit (siehe Kap. 4.1) konkretisiert werden. Hierzu können die in den Kartieranleitungen der LANA und der Länder festgelegten Kriterien zur Beurteilung des Erhaltungszustandes herangezogen werden. Als Hauptkriterien gelten:  Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen  Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars  Beeinträchtigungen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 55 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die für die drei Kriterien erhaltenen Teilwerte werden nach vorgegebenen Algorithmen zu einem Gesamtwert aggregiert. Nach dem Dokument der EU-Kommission zur Erstellung der Standard-Datenbögen ist der Erhaltungszustand in drei Stufen anzugeben:  A (hervorragend)  B (gut)  C (durchschnittlich oder beschränkt). Als erheblich sind dann in jedem Fall solche Zusatzbelastungen zu bewerten, die unter Berücksichtigung der aufgeführten Kriterien zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf eine niedrigere Stufe führen würden (vgl. LANA 2004). Andere Bewertungsmethoden werden im Rahmen des bundesweiten Monitorings verwendet (vgl. Balzer et al. 2008, Sachteleben & Behrens 2010). Die Bewertungsmethode der LANA wird von Drachenfels (2011) kritisch diskutiert. Beeinträchtigungen können aber auch vorliegen, wenn Verschlechterungen innerhalb einer nach den oben genannten Methoden ermittelten Kategorie ausgelöst werden. Allerdings kann dies nur solche Zusatzbelastungen betreffen, die sich mindestens auf der Individuen- oder Populationsebene auswirken und direkt oder über Indikatoren erfasst und gemessen werden können (vgl. Plachter 1992, 1994), also bspw. zu Veränderungen in der Artenzusammensetzung, zum Ausfall von Nahrungskettengliedern oder zur Verringerung der Strukturvielfalt führen. Zusatzbelastungen, deren Auswirkungen auf molekulare und physiologische Prozesse begrenzt bleiben oder denen keine adversen Effekte zugeordnet werden können, können hingegen keine Erheblichkeit begründen. So stellt eine geringe Anreicherung mit Stickstoff in der Vegetation, die auch langjährig noch keine messbaren Veränderungen der Artenzusammensetzung auslöst, keine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes dar. Fachlich und rechtlich anerkannte Schwellenwerte (Bagatellschwellen), die solche geringfügigen Auswirkungen gegen erhebliche Auswirkungen abgrenzen, liegen bisher nur für die Stickstoff- und Säuredeposition vor. In seinem Urteil zur Fortführung der A 44 Kassel – Herleshausen im Teilabschnitt Hessisch-Lichtenau-Ost bis Hasselbach vom 14. April 2010 stuft das BVerwG eine projektbedingte Zusatzbelastung mit Stickstoffeinträgen bis zu einer Schwelle von 3 % des Critical Load unabhängig vom Umfang der betroffenen Fläche als Bagatelle ein, „die die Verträglichkeit des Vorhabens nicht in Frage stellt“ (Rz. 94). Zur Begründung führt das Gericht an, dass mittlerweile ein fach- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 56 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms wissenschaftlicher Konsens darüber bestehe, „dass Zusatzbelastungen von nicht mehr als 3 % des Critical Load außerstande sind, signifikante Veränderungen des IstZustandes auszulösen oder die Wiederherstellung eines günstigen Zustandes signifikant einzuschränken“ (Rz. 94). Ergänzend stellt das Gericht darauf ab, dass die Vorbelastung den Critical Load bereits um mehr als das Doppelte überschreitet. Bei dieser Sachlage würde nämlich zum einen die Zusatzbelastung gegenüber der Vorbelastung nur gering ins Gewicht fallen und zum anderen könnte nur mit einer effektiven Luftreinhaltepolitik ein dem Critical Load entsprechender Zustand erzielt werden (Rz. 94). Zumindest für diese Fallgestaltung ist eine Irrelevanzschwelle von 3 % des Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge auch vom BVerwG anerkannt. Im Urteil des OVG NRW zum Trianel-Kraftwerk Lünen (OVG NRW, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D 58/08.AK) wurde eine Bagatellschwelle von 3 % des Critical Loads für Stickstoff als eutrophierenden Stoffeintrag anerkannt, ohne auf das Verhältnis der Vorbelastung zum Critical Load abzustellen. Desweiteren hat das Gericht im Zusammenhang mit Säureeinträgen ebenfalls eine Bagatellschwelle in Höhe von 3 % der Grenzbelastung („Critical Load“) anerkannt. In den Auswirkungsprognosen wird daher der Beurteilung der Stickstoff- und Säuredeposition eine Bagatellschwelle von 3 % des Critical Load zugrunde gelegt. Bezüglich aller anderen Stoffe ist ungeklärt, ob aus anderen Rechtsgebieten (Immissionsschutzrecht, Bodenschutzrecht) abgeleitete, meist über prozentuale Anteile an Beurteilungswerten definierte Irrelevanzschwellen zur Beurteilung von Zusatzbelastungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung herangezogen werden können. Auf die Anwendung solcher beispielsweise aus der TA Luft entlehnter Irrelevanzschwellen wird daher vorläufig verzichtet. Stattdessen erfolgt für andere Stoffe eine einzelfallbezogene naturschutzfachliche Bewertung. Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung immer dann zu verneinen ist, wenn eine Zusatzbelastung nicht zu einer messbaren Erhöhung der Vorbelastung führt oder die zukünftige Gesamtbelastung unterhalb der Beurteilungswerte (Critical Loads, Critical Levels) bleibt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 57 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 5 Ermittlung der Natura-2000-Gebietskulisse 5.1 Methodische Vorgehensweise In die Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung sind grundsätzlich alle Natura2000-Gebiete einzubeziehen, die durch ein Projekt oder einen Plan erheblich betroffen sein können. Dies bedeutet, dass die Grenze des Untersuchungsgebietes so weit zu ziehen ist, bis eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ausgeschlossen werden kann. Wie in Kap. 3.2 begründet wurde, sind im vorliegenden Fall ausschließlich betriebsbedingte Luftschadstoffe (Immissionen und Stoffeinträge) als relevante Wirkfaktoren in die Untersuchung einzustellen. Die Grenze des Untersuchungsgebietes ist damit so weit zu ziehen, bis eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen durch die hier zu berücksichtigenden Luftschadstoffe und Stoffeinträge ausgeschlossen werden kann. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgt in drei Arbeitsschritten:  Einbeziehung von FFH-Gebieten innerhalb des Beurteilungsgebietes nach TA Luft  Auswahl der zu prüfenden FFH-Gebiete mindestens nach der zur Verfügung stehenden Mess- oder Erfassungsgenauigkeit üblicher raumbezogener Methoden zur Ermittlung von Immissionen und Stoffeinträgen  Einbeziehung weiterer FFH-Gebiete, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese aufgrund besonderer Empfindlichkeit ebenfalls nachteilig betroffen sein können. Nachfolgend werden diese Arbeitsschritte erläutert. In einem ersten Arbeitsschritt werden die innerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß TA Luft gelegenen Natura-2000-Gebiete ermittelt. Das nach Nr. 4.6.2.5 TA Luft schematisch abgeleitete Beurteilungsgebiet ist aber nicht wirkungsbezogen festgelegt. Es wird daher für eine erste Orientierung herangezogen. Wie in Kap. 4.2.2 dargelegt wurde, sind Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen auszuschließen, wenn Zusatzbelastungen Bagatellschwellen unterschreiten. Zur weiteren fachlichen Beurteilung wird die Grenze des Untersuchungsgebietes daher grundsätzlich so weit gezogen, bis diese Bagatellschwelle erstmalig unterschritten wird. Aus der Definition der Bagatellschwelle folgt, dass Belastungen jenseits dieser Schwelle unerheblich sind. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 58 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Bagatellschwellen stellen damit ein grundsätzlich geeignetes Kriterium zur Festlegung der weiteren, konkret zu prüfenden Natura-2000-Gebiete dar. Ihre Eignung wird aber dadurch eingeschränkt, dass Bagatellschwellen teilweise lebensraumtypspezifisch oder standortspezifisch definiert sind. Weiterhin kann die Berücksichtigung kumulativer Wirkungen erforderlich sein, die an dieser Stelle noch nicht bekannt sind. Die Grenze des Untersuchungsgebietes wird in einem zweiten Arbeitsschritt somit weiter gefasst und dort angesetzt, wo mit nicht mehr vertretbarer Genauigkeit eine Zusatzbelastung von der bestehenden Vorbelastung abgegrenzt werden kann. Liegt eine Zusatzbelastung unterhalb der überhaupt noch messbaren Belastungen, so stellt dies auch ein gewichtiges Argument für deren Unerheblichkeit in Bezug auf FFH-Gebiete dar. Mit welcher Genauigkeit oder Auflösung Immissionskonzentrationen oder Stoffeinträge angegeben werden können, hängt u. a. von den eingesetzten Messverfahren und der Anzahl der Messungen ab. Zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse werden hier mindestens die Genauigkeiten berücksichtigt, die der raumbezogenen Darstellung von Immissionsbelastungen im Rahmen der Berichterstattung zur Luftqualitätsüberwachung durch die Bundesländer zugrunde gelegt werden. Eine Besonderheit stellen die Stickstoff- und Säureeinträge dar. Sie setzen sich aus drei verschiedenen Depositionsflüssen (trockene, nasse und feuchte Deposition) zusammen, die teilweise nur mit sehr hohem messtechnischem Aufwand zu erfassen sind. Zur raumbezogenen Darstellung werden daher in der Regel Daten aus Messungen mit Modellberechnungen kombiniert. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt eine solche, aus Messungen und Modellrechnungen kombinierte, flächenhafte Darstellung vor (Builtjes et al. 2011). Für die messtechnisch vergleichsweise einfach zu erfassende nasse Deposition (BulkDeposition als Summe nass und trocken sedimentierender Partikel) kann die Genauigkeit aus der statistischen Behandlung von Messwerten abgeleitet werden. So werden von Dämmgen (2006) im Rahmen eines landesweiten Messprogramms in Hessen die Depositionen für die einzelnen Stickstoff-Spezies (Ammoniak- und Nitrat-Stickstoff) mit einer Genauigkeit von jeweils 0,5 kg/ha·a angegeben. Aus dem veröffentlichten Datenmaterial lässt sich für den Schwefeleintrag eine ähnliche Größenordnung annehmen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 59 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Im Rahmen der bundesweiten Darstellung der Stickstoff- und Säuredeposition (Builtjes et al. 2011) werden die Unsicherheiten in der nassen Deposition für Stickstoff und Schwefel mit etwa 30 % abgeschätzt. Die Unsicherheit in der trockenen Deposition wird aufgrund von Unsicherheiten in den Modell-Eingangsdaten und kleinräumigen Einflüssen höher eingeschätzt. Unter Berücksichtigung der Mess- und Modellunsicherheiten wird die flächenbezogene Stickstoff-Gesamtdeposition in dem auf der Homepage des UBA verfügbaren Datensatz mit einer Genauigkeit von 1 kg/ha·a angegeben. Aus den in dem Forschungsbericht dargelegten Mess- und Modellunsicherheiten ist für die Schwefeldeposition eine vergleichbare Genauigkeit anzunehmen. Dies entspricht für die Säuredeposition, die sich aus der Deposition von oxidierten (NOx) und reduzierten Stickstoffverbindungen (NHy) sowie oxidierten Schwefelverbindungen (SOx) zusammensetzt, einer Genauigkeit im Bereich von 0,1 bis 0,2 keq/ ha·a. Eine höhere, statistisch gesicherte Auflösung lässt sich mit den derzeit verfügbaren Modellen und Messdaten nicht erreichen. Unabhängig hiervon wird von KIFL (2008) die Auffassung vertreten, dass unterhalb einer Stickstoff-Zusatzbelastung von 0,1 kg/ha·a aus Gründen der methodischen Ungenauigkeit bei der Depositionsberechnung keine fachwissenschaftlich belastbaren Ergebnisse und folglich keine Beeinträchtigungen begründet werden können. Vorsorglich wird dieser strengere Wert zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes herangezogen. Im Sinne eines konservativen Ansatzes wird auch für die Säuredeposition ein strengeres Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes gewählt. Für jede StickstoffSpezies (Ammonium- und Nitrat-Stickstoff) und für Schwefel wird jeweils eine Genauigkeit von 0,1 kg/ha·a zugrunde gelegt. Sie unterschreitet deutlich die allein für die nasse Deposition erreichbare Auflösung (vgl. obige Ausführungen und Dämmgen 2006) und erst recht die für die Gesamtdeposition erreichbare Auflösung und ist damit als ausgesprochen konservativ zu werten. Da 0,1 kg Ammonium- und 0,1 kg Nitrat-Stickstoff jeweils gerundet 7 Säureäquivalenten und 0,1 kg Schwefel gerundet 6 Säureäquivalenten entsprechen, ergibt sich hieraus ein Wert von 20 Säureäquivalenten (eq) oder 0,02 keq/ha·a. Würde man auch die trockene Deposition mindestens mit der gleichen Auflösung berücksichtigen, ergäbe sich ein Abschneidekriterium von 40 Säureäquivalenten (eq) oder 0,04 keq/h·a. Im Sinne einer konservativen Vorgehensweise wird hier der niedrigere Wert von 20 eq als Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf Säureeinträge herangezogen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 60 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Zur besseren Übersicht sind die letztendlich zur Abgrenzung der Natura-2000Gebietskulisse herangezogenen Kriterien (nachfolgend Abschneidektriterium genannt) noch einmal tabellarisch zusammengestellt (Tab. 5-1). Tab. 5-1: Kriterien zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse (Erläuterungen siehe Text) Kriterium Einheit zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Stickstoffdioxid (NO2) µg/m³ 1,0 Stickstoffoxide (NOx angegeben als NO2) µg/m³ 1,0 Ammoniak (NH3) µg/m³ 0,1 Schwefeldioxid (SO2) µg/m³ 1,0 Stickstoffdeposition kg/(ha·a) 0,1 Säuredeposition keq/(ha·a) 0,02 Arsen-Deposition μg/(m²·d) 0,1 Blei-Deposition µg/(m²·d) 0,1 Cadmium-Deposition µg/(m²·d) 0,1 Nickel-Deposition μg/(m²·d) 0,1 Quecksilber-Deposition µg/(m²·d) 0,01 Thallium-Deposition µg/(m²·d) 0,1 Antimon-Deposition μg/(m²·d) 0,1 Chrom-Deposition µg/(m²·d) 0,1 Kobalt-Deposition µg/(m²·d) 0,1 Kupfer-Deposition μg/(m²·d) 0,1 Mangan-Deposition µg/(m²·d) 0,1 Vanadium-Deposition µg/(m²·d) 0,1 Zinn-Deposition µg/(m²·d) 0,1 PCDD/F-Deposition pg/(m²·d) 0,1 Parameter Nicht zur Gebietsabgrenzung herangezogen werden Stoffe dann,  wenn ihre Konzentration oder Deposition bereits im Immissionsmaximum unterhalb der Messgenauigkeit liegt und sich das Immissionsmaximum näher am Anlagenstandort befindet als das nächst entfernte Natura-2000-Gebiet  oder wenn bereits die Gesamtbelastung als Summe aus Vorbelastung und maximaler Zusatzbelastung im Immissionsmaximum unterhalb der Beurteilungswerte bleibt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 61 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Auswahl der in die vertiefte Prüfung einzustellenden Natura-2000-Gebiete erfolgt durch eine Überlagerung der oberhalb des Abschneidekriteriums belasteten Flächen mit den Natura-2000-Gebieten im Umfeld des Planänderungsgebietes. Die Natura2000-Gebietskulisse ergibt sich aus dem am weitesten reichenden Parameter. In der konkreten gebietsbezogenen Prüfung werden vorsorglich alle Schadstoffe und Stoffeinträge berücksichtigt, d.h. auch diejenigen, deren Konzentrationen oder Depositionen unterhalb von Bagatellschwellen oder Messgenauigkeiten liegen, soweit gegenüber den Stoffen empfindliche Erhaltungsziele vorhanden sind. Das Untersuchungsgebiet wird in einem dritten Arbeitsschritt noch weiter gezogen, als es sich aus dem Aspekt der Mess- oder Erfassungsgenauigkeit ergibt, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch darüber hinaus relevante Wirkungen auftreten können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Natura-2000-Gebiete eine besondere Empfindlichkeit gegenüber einzelnen Wirkfaktoren aufweisen. 5.2 Gebietsauswahl Entsprechend der in Kap. 5.1 beschriebenen Vorgehensweise werden nachfolgend die vertieft zu untersuchenden Natura-2000-Gebiete ermittelt: 1. Arbeitsschritt Innerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß TA Luft befindet sich als einziges Natura2000-Gebiet das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“. 2. Arbeitsschritt Von den in der Auswirkungsprognose grundsätzlich zu berücksichtigenden Immissionsparametern (vgl. Kap. 6.2) können die folgenden Parameter zur Festlegung der Natura2000-Gebietskulisse unberücksichtigt bleiben: Die Stickstoffdioxid- und Ammoniakimmissionen sowie die Depositionen von Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Nickel, Thallium, Vanadium, Zinn und Dioxinen und Furanen (PCDD/F) bleiben bereits im Immissionsmaximum, das für alle Parameter außerhalb der Natura-2000-Gebiete liegt, unter dem zur Abgrenzung herangezogenen Kriterium oder erreichen es. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 62 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Schwefeldioxidimmissionen sind so gering, dass die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung bereits im Immissionsmaximum unter dem Beurteilungswert bleibt. Für die Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse verbleiben damit folgende Parameter:  Stickstoffoxidimmissionen (Summe aus Stickstoffdioxid- und Stickstoffmonoxidimmissionen)  Stickstoffdeposition  Säuredeposition  Quecksilberdeposition. In den Abb. 5-1 bis Abb. 5-4 sind die Flächen mit Konzentrationen/Depositionen oberhalb des Abschneidekriteriums und die Natura-2000-Gebiete im Umfeld des Planänderungsgebietes räumlich überlagert. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 63 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 5-1: Fläche mit Säuredeposition größer 0,02 keq/ha·a (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 64 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 5-2: Fläche mit Stickstoffdeposition größer 0,1 kg/ha·a (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 65 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 5-3: Fläche mit Stickstoffoxidimmissionen größer 1,0 µg/m³·d (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 66 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 5-4: Fläche mit Quecksilberdeposition größer 0,01 µg/m2·d (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 67 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Weitreichendster Parameter ist danach die Säuredeposition. Sie bestimmt somit die Natura-2000-Gebietskulisse. Aus der Flächenüberlagerung ergeben sich vier Gebiete, die in die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung einzustellen sind. Sie sind in der Tab. 5-2 zusammengestellt. Tab. 5-2: EU – Nr. Natura-2000-Gebietskulisse Bezeichnung DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch DE-4907-301 Worringer Bruch DE-5006-301 Königsdorfer Forst 3. Arbeitsschritt In einem dritten Arbeitsschritt wird geprüft, ob sich außerhalb der im vorangegangenen Arbeitsschritt abgegrenzten Gebietskulisse weitere Natura-2000-Gebiete befinden, die erheblich betroffen sein können und deshalb ebenfalls zu prüfen sind. Die sich nördlich, östlich und südlich an die bisher abgegrenzte Gebietskulisse anschließenden Gebiete sind in Tab. 5-3 zusammengestellt. Ihre Lage ist der Abb. 5-1 zu entnehmen. Die sich westlich anschließenden Gebiete wurden nicht weiter berücksichtigt. Sie weisen bereits sehr große Entfernungen zum Planänderungsgebiet auf. Zusätzlich ist aufgrund ihrer Lage in Gegenrichtung zur Hauptwindrichtung von einem steileren Gradienten abnehmender Immissionen und Stoffdepositionen auszugehen. Eine erhebliche Betroffenheit kann daher bereits an dieser Stelle ausgeschlossen werden. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 68 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 5-3: Weitere FFH-Gebiete, die sich an die im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzte Gebietskulisse anschließen FFH-Gebiet DE-4806-305 Wahler Berg DE-4807-301 Urdenbach Kirberger Loch Zonser Grind DE-4807-303 Ohligser Heide DE-4807-304 Further Moor DE-4808-301 Wupper von Leverkusen bis Solingen DE-4809-301 Dhünn und Eifgenbach LRT 2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior 91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer 3160 Dystrophe Seen und Teiche 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix 4030 Trockene europäische Heiden 91D0 Moorwälder 91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix 7150 Torfmoor-Schlenken 91D0 Moorwälder 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation 9110 Hainsimsen-Buchenwald 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior 91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 9110 Hainsimsen-Buchenwald 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Erhaltungszustand Entfernung [km] B 16 B B B B 19 A B B C C C A 27 B C C B B B B 24 C B B 21 B C C C B 22 B Seite 69 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms FFH-Gebiet LRT Hainbuchenwald 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior DE-5105-301 Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder EichenHainbuchenwald DE-5106-301 Kerpener Bruch und Parrig 6510 Artenreiche Mähwiesen des Flach- und Hügellandes 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder EichenHainbuchenwald 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior DE-5107-302 Waldseenbereich Theresia 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Erhaltungszustand Entfernung [km] B B 10 B B 10 C A 18 Nachfolgend wird für die einzelnen Wirkfaktoren geprüft, ob unter Berücksichtigung der Vorbelastung aufgrund besonderer Empfindlichkeiten zusätzliche FFH-Gebiete erheblich betroffen sein können. Maximale Zusatzbelastungen in diesen Gebieten wurden anhand der am Rand des Rechengebietes in der Immissionsprognose berechneten Werte und unter Berücksichtigung des Abstandes der Gebiete zum Rechengebiet abgeschätzt bzw. der Immissionsprognose entnommen (Stickstoff- und Säuredeposition). Gasförmige Immissionen Für die gasförmigen Immissionen ergeben sich die in Tab. 5-4 dargestellten maximalen Zusatzbelastungen durch den Betrieb des der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 70 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 5-4: Maximale Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffen (Jahresmittel) in FFHGebieten außerhalb der im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzten Gebietskulisse (Erläuterungen siehe Text) Parameter Stickstoffdioxid (NO2) Stickstoffoxide1) (NOx angegeben als NO2) Ammoniak (NH3) Schwefeldioxid (SO2) 1) : 2) 3) 4) : : : µg/m³ µg/m³ Maximale Zusatzbelastung BKW3) < 0,14 < 0,32 µg/m³ µg/m³ < 0,01 < 0,32 Einheit Vorbelastung2) Critical Level4) 21 - 30 30 - 50 30 2–4 5-6 3 (2-4)/1 20/10 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 Wie Tab. 5-4 ausweist, sind die maximalen Zusatzbelastungen so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar verändern. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid betragen sie auch weniger als 1 % der Vorbelastung. Aufgrund der niedrigen Vorbelastung bleibt aber die Schwefeldioxidbelastung auch zukünftig unter dem Critical Level. Die Critical Levels sind so abgeleitet, dass sie auch besonders empfindlichen Organismen wie Flechten Schutz bieten (vgl. Kap. 4.2.1.1). Daher ist auch für die FFH-Gebiete mit Lebensraumtypen, zu deren biotischen Bestandteilen charakteristischerweise unter anderem Flechten gehören (vor allem Heide-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten Ohligser Heide, Further Moor, Wahler Berg) und die diesbezüglich als besonders empfindlich einzustufen sind, eine erhebliche Betroffenheit auszuschließen. Stickstoff-Deposition Die rechnerische Zusatzbelastung liegt in diesen Gebieten zwischen 0,01 und 0,02 kg/ha·a. Sie beträgt weit weniger als 1 % der Vorbelastung, die in den Gebieten zwischen 16 kg/ha·a und 29 kg/ha·a gemäß UBA-Datensatz 2007 schwankt. Gegenüber Stickstoffeinträgen besonders empfindliche Lebensraumtypen weist vor allem das FFH-Gebiet Further Moor mit den Torfmoos-Schlenken (LRT 7150) auf. Diesem Lebensraumtyp wird gemäß der Berner Liste ein Critical Load von 5 bis 10 kg/ha·a 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 71 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms zugewiesen. Aber auch die trockenen und feuchten Heiden in den Gebieten Ohligser Heide, Further Moor und Wahler Berg gehören mit Critical Loads zwischen 10 und 20 kg/ha·a zu den stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen. Die maximale zusätzliche Deposition unterschreitet jedoch weit die Bagatellschwelle von 0,15 kg/ha für den niedrigsten Critical Load (3 % des CL von 5 kg/ ha·a). Daher ist auch für die stickstoffempfindlichsten Gebiete eine erhebliche Betroffenheit auszuschließen. Säuredeposition Die rechnerische Zusatzbelastung liegt in den im Süden nächstgelegenen Waldgebieten Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide sowie Kerpener Bruch und Parrig und den nördlich nächstgelegenen Gebieten Wahler Berg, Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind zwischen 0,015 und 0,02 keq/ha·a und in den weiter entfernten Gebieten Waldseenbereich Theresia, Dhünn und Eifgenbach, Wupper, Ohligser Heide, Further Moor zwischen 0,01 und 0,015 keq/ha·a. Sie beträgt überwiegend weniger als 1 % der Vorbelastung, die in den Gebieten zwischen 1,73 keq/ha·a und 3,44 keq/ha·a gemäß UBADatensatz 2007 schwankt. Als gegenüber Säureeinträgen besonders empfindlich können alle Wald-Lebensraumtypen sowie die Heide-Lebensraumtypen in den Gebieten angesehen werden. Für die Waldgebiete im Süden (Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide sowie Kerpener Bruch und Parrig) können ähnliche Verhältnisse wie im Königsdorfer Fortst unterstellt werden. Dies entspricht Critical Loads im Bereich von 1 bis 2 keq/ha·a. Bei einer Zusatzbelastung von deutlich weniger als 0,02 keq/ha·a bleibt die Zusatzbelastung auch deutlich unter der Bagatellschwelle von 0,03 keq/ha·a bezogen auf den unteren CL von 1 keq/ha·a. Die Wald- und Heideflächen in den nordöstlich des Rheins gelegenen FFH-Gebieten Ohligser Heide und Further Moor befinden sich im Bereich der Bergischen Heideterrasse, für die generell eine höhere Säureempfindlichkeit unterstellt wird. Auch wenn man hier für besonders empfindliche Lebensraumtypen Critical Loads im Bereich von 0,5 keq/ha·a bis 1 keq/ha·a ansetzt, ist die Unterschreitung der Bagatellschwelle von 0,015 keq/ha·a gewährleistet, da die Zusatzbelastung darunter liegt. Den Sand- und Heideflächen im nördlich gelegenen FFH-Gebiet Wahler Berg können überschlägig Critical Loads im Bereich von 1 bis 2 keq/ha·a zugewiesen werden. Auch hier wird bei einer Zusatzbelastung von weniger als 0,02 keq/ha·a die Bagatellschwelle von 0,03 keq/ha·a bezogen auf den unteren CL von 1 keq/ha·a unterschritten. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 72 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Erhebliche Beeinträchtigungen durch Säureeinträge sind damit auch für die säureempfindlichsten Lebensraumtypen auszuschließen. Schwermetalldeposition Die rechnerische Zusatzbelastung ist für die meisten Metalle mit weniger als 0,01 µg/m²·d und für Blei und Mangan mit deutlich weniger als 0,1 µg/m²·d anzusetzen. Sie beträgt überwiegend weniger als 1 % des aus den Messungen in Bergheim-Rheidt und Hürth-Berrenrath abgeschätzten Vorbelastungsniveaus. Hinsichtlich der Schwermetalle können Wälder und Fließgewässer als besonders empfindlich gegenüber Quecksilber angesehen werden. Dementsprechend sind die WaldLebensraumtypen in den FFH-Gebieten sowie die aquatischen Erhaltungsziele der FFH-Gebiete Wupper von Leverkusen bis Solingen und Dhünn und Eifgenbach diesbezüglich näher zu betrachten. Die zusätzliche Quecksilberdeposition in den FFH-Gebieten durch das zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet liegt aber weit unter der Messgenauigkeit und ist damit so gering, das messbare Anreicherungen in Böden oder in Gewässersedimenten und Gewässerorganismen auszuschließen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Quecksilberdeposition sind damit auch für die empfindlichsten Lebensraumtypen auszuschließen. Fazit Im Ergebnis können Beeinträchtigungen aufgrund besonders empfindlicher Lebensraumtypen und Arten außerhalb der nach dem zweiten Arbeitsschritt über die Messund Erfassungsgenauigkeit abgegrenzten Gebietskulisse durch Immissionen und Stoffeinträge des der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ausgeschlossen werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Immissionsbeiträge anderer Projekte (siehe Kap. 7.2), die in Bezug auf die in diesem Arbeitsschritt betrachteten Gebiete geringer werden. Dabei ist die Entlastung durch die Stilllegung der vier 300-MWBlöcke noch gar nicht berücksichtigt. Sie führt zu einer tatsächlichen Entlastung mit Immissionen und Stoffeinträgen in allen Gebieten. Daher sind darüber hinaus keine weiteren Gebiete zu prüfen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 73 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 6 Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastungen Da für alle Gebiete ausschließlich und einheitlich Luftschadstoffimmissionen sowie die Depositionen von Luftschadstoffen (einschließlich eutrophierend und versauernd wirkender Stoffe) als Wirkfaktoren zu betrachten sind, wird die Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastungen zur Vermeidung von textlichen Wiederholungen den gebietsbezogenen Verträglichkeitsuntersuchungen vorangestellt. 6.1 Vorbelastungen Zur Ermittlung der Vorbelastung wird der jeweils aktuellste, verfügbare Datenbestand herangezogen. Noch nicht in den Daten enthalten sind die durch den Betrieb des Blockes BoA 2&3 am Kraftwerksstandort Neurath verursachten Immissionen und Stoffeinträge. Die Kraftwerksblöcke BoA 2&3 gehen voraussichtlich im Sommer 2012 in den kommerziellen Betrieb. Das Projekt wird daher als Teil der Vorbelastung berücksichtigt. Das Projekt GuD Niehl 3 in Köln wird derzeit noch nicht umgesetzt. Die GuD-Anlage Knapsack 2 in Hürth befindet sich im Bau. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme lässt sich derzeit noch nicht sicher prognostizieren. Beide GuD-Anlagen werden in die Summationsprüfung mit anderen Projekten eingestellt. Die Berücksichtigung der von den Blöcken BoA 2&3 Neurath verursachten Immissionen und Stoffeinträge erfolgt anhand der für das Vorhaben erstellten Immissionsprognose. Da die Immissionsprognose einen ganzjährigen Volllastbetrieb mit Ausschöpfung der Emissionsgrenzwerte annimmt, stellen die berechneten Werte eine konservative Abschätzung dar. Die Immissionsbeiträge von BoA 2&3 wurden uns durch das Büro argumet zur Verfügung gestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 74 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 6.1.1 Schwefeldioxid-, Ammoniak- und Stickstoffoxidimmissionen Zur Ermittlung der Vorbelastung mit Schwefeldioxid- und Stickstoffoxidimmissionen wurden folgende Quellen herangezogen:  Messergebnisse aus dem Luftqualitäts-Überwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen (LUQS)  Messergebnisse mobiler Messstationen des Landes Nordrhein-Westfalen (MILIS)  Messungen der GfA im Umfeld des Kraftwerksstandortes Niederaußem (GfA 2003 und 2008)  Messergebnisse der eretecUA im Umfeld der Fabrik Berrenrath in Hürth-Berrenrath (eretecUA 2011). Die Messprogramme und Messstellen sind in der Tab. 6-1 zusammengestellt. Die Lage der Messstellen ist der Abb. 6-1 zu entnehmen. Tab. 6-1: Übersicht über die ausgewerteten Messprogramme und Messstellen Messprogramm Jahr Messstelle Institut 2002-2003 Nettesheim-Butzheim Eurofins / GfA 2003 Vorbelastungsmessung 2002-2003 Pulheim-Stommeln Eurofins / GfA 2003 MILIS-Messung 2006 Elsdorf-Berrendorf LANUV 2006 MILIS-Messung 2006 Pulheim-Stommeln LANUV 2007 Vorbelastungsmessung 2007-2008 Bergheim-Rheidt Eurofins / GfA 2008 Vorbelastungsmessung 2010 - 2011 Hürth-Berrenrath eretecUA 2011 seit 2006 Grevenbroich-Gustorf/ Gindorf (GRGG) LANUV seit 1989 Hürth (HUE2) LANUV seit 1991 Niederzier (NIZI) LANUV seit 1980 Köln-Chorweiler (CHOR) LANUV Vorbelastungsmessung LuftqualitätsÜberwachungssystem (LUQS) In den FFH-Gebieten selbst befinden sich keine Messstellen. Auf der Basis der Messergebnisse der über das Gebiet verteilten Messstationen kann daher nur ein großräumiges Immissionsniveau angegeben werden. Aufgrund der räumlichen Lage der FFH- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 75 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Gebiete ist aber davon auszugehen, dass ihre Vorbelastung durch das großräumige Niveau hinreichend charakterisiert ist. Abb. 6-1: Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen (Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) Die ausgewerteten Messergebnisse sind in der Tab. 6-2 zusammengestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 76 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 6-2: Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte) für den Zeitraum 2005 bis 2010 (Datenquellen: siehe Text) NO2 NO NOx* SO2 µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ Grevenbroich-Gustorf (LUQS, GRGG) 2006 21 6 30 5 34 2007 22 8 32 2008 21 7 34 2009 23 7 35 2010 24 7 Hürth (LUQS, HUE2) 39 2005 27 8 3 43 2006 28 10 4 43 2007 26 11 6 40 2008 25 10 40 2009 26 9 41 2010 27 9 Köln-Chorweiler (LUQS, CHOR) 45 2005 27 12 49 2006 29 13 47 2007 27 13 52 2008 29 15 52 2009 32 13 43 2010 30 11 Elsdorf-Berrendorf (MILIS) 37 2006 25 8 5 Pulheim-Stommeln (MILIS) 46 2008 28 12 Rheidt (Eurofins/GfA) 42,8 2007/2008 24,1 12,2 9,8** Critical Level 30 10 Jahr *: **: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Halbjahreswert Winterhalbjahr Wie aus der Tab. 6-2 hervorgeht, lagen die Stickstoffoxid-Immissionskonzentrationen (angegeben als NO2) mehrheitlich zwischen 35 und 50 µg/m³. Am niedrigsten belastet war der Messstandort in Grevenbroich-Gustorf mit NOx-Immissionskonzentrationen zwischen 30 und 35 µg/m³. Die höchste Belastung wies die Station Köln-Chorweiler mit Jahresmittelwerten bis 52 µg/m³ auf. Der Critical Level wird an allen Messstationen mehr oder weniger deutlich überschritten. Das Belastungsniveau entspricht der Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen. Deutlich höher belastet sind die Ballungsgebiete an Rhein und Ruhr. Niedrigere Werte mit einer Unterschreitung des Critical Level 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 77 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms werden an ballungsraumfernen Messstationen in der Eifel und im Rothaargebirge gemessen (MUNLV 2009). Deutlich günstiger stellt sich die Belastungssituation hinsichtlich Schwefeldioxid dar. Die Belastung lag im Messzeitraum mehrheitlich zwischen 5 und 6 µg/m³. Der höchste Wert betrug 9,8 µg/m³ in Rheidt. Er bezieht sich aber auf eine Messperiode im Winterhalbjahr, so dass auch an diesem Standort der Jahresmittelwert im Bereich der übrigen Messstationen liegen dürfte. Der Critical Level wird damit durchgängig deutlich unterschritten. Die gemessenen Schwefeldioxidkonzentrationen repräsentieren wie die Stickstoffoxidkonzentrationen die Hintergrundbelastung in NRW. Im Messzeitraum ist für keinen Parameter ein deutlicher Trend abnehmender oder zunehmender Belastung erkennbar. Aus den Messergebnissen wird folgendes großräumiges Immissionsniveau abgeleitet: Schwefeldioxid: Stickstoffdioxid: 5 – 6 µg/m³ (Jahresmittel) 20 – 30 µg/m³ (Jahresmittel) Stickstoffoxide: 30 – 50 µg/m³ (Jahresmittel). Für die Blöcke Neurath BoA 2&3 wird hinsichtlich der Konzentrationen von Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden jeweils ein maximaler Immissionsbeitrag von 0,4 µg/m³ im oben beschriebenen Untersuchungsgebiet berechnet.. Diese maximalen Immissionsbeiträge verändern das beschriebene Immissionsniveau nicht nennenswert. Das aus den Messergebnissen abgeleitete Immissionsniveau wird daher einheitlich als Vorbelastung der vier FFH-Gebiete in der Auswirkungsprognose zugrunde gelegt. Zur Immissionsvorbelastung mit Ammoniak liegen keine Messergebnisse aus dem Untersuchungsgebiet vor. Das Hintergrundniveau kann daher lediglich abgeschätzt werden. Nach LANUV (www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/ammoniak/u-vorhaben-1.htm) liegt die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen im Bereich von 2 – 4 µg/m³ im Jahresmittel. Sie liegt damit im Bereich des Critical Level für Höhere Pflanzen. Der Critical Level für Moose und Flechten wird überschritten. Da im Umfeld der vier FFH-Gebiete keine spezifischen Ammoniakquellen (insbesondere Betriebe mit Intensivtierhaltung) bekannt sind, wird die Vorbelastung der Gebiete der Hintergrundbelastung zugeordnet und gemäß LANUV einheitlich mit 2 – 4 µg/m³ (Jahresmittel) angesetzt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 78 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 6.1.2 Stickstoff- und Säuredeposition Zur Ermittlung der Vorbelastung durch Stickstoff- und Säuredeposition wurde der aktuelle Datensatz aus dem vom Umweltbundesamt geförderten F&E-Vorhaben „Nationale Umsetzung der UNECE Luftreinhaltekonvention“ (Final Report BMU/UBA FKZ 204 63 252, Datenstand 2007, Builtjes et al. 2011) verwendet. Der Datensatz wurde uns vom Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt. Alle Daten werden mit einer räumlichen Auflösung von 1 km² bereitgestellt. Der Datensatz der Stickstoff-Gesamtdeposition ist auch auf der Internetseite des UBA unter http://gis.uba.de/website/depo1/viewer.htm verfügbar. Die maximalen Beiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 zur Stickstoff- und Säuredeposition werden jeweils gebietsbezogen der dem UBA-Datensatz entnommenen Vorbelastung hinzugerechnet. Sie sind in Tab. 6-3 zusammengefasst. Tab. 6-3: Maximale Zusatzbelastung der Stickstoff- und Säure-Deposition durch die Blöcke Neurath BoA 2&3 (Quelle: argumet) FFH-Gebiet Maximale Zusatzbelastung N-Deposition durch Neurath BoA 2&3 [kg/ha·a] Maximale Zusatzbelastung Säure-Deposition durch Neurath BoA 2&3 [eq/ha·a] 0,06 98 0,03 0,06 0,06 48 81 77 Knechtstedener Wald mit Chorbusch Königsdorfer Forst Worringer Bruch Rhein-Fischschutzzonen 6.1.3 Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden 6.1.3.1 Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag Vorbelastungsdaten zur Schwermetalldeposition liegen für die FFH-Gebiete nicht vor. Aufgrund der landesweit deutlich rückläufigen Belastung erfolgt die Erfassung der Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag im Rahmen des LuftqualitätsÜberwachungssystem nur noch an wenigen Punkten im Umfeld von Emissionsschwerpunkten (MUNLV 2009). Die von der Eurofins/GfA am Standort Rheidt im Winterhalbjahr 2007/2008 durchgeführten Immissionsmessungen (vgl. Kap. 6.1.1) umfassten auch Schwermetallgehalte im Staubniederschlag. Weitere Daten zur Schwermetalldeposition liegen aus einer 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 79 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Messkampagne im Umfeld der Fabrik Berrenrath aus dem Winterhalbjahr 2010/2011 vor (eretecUA 2011). Die Ergebnisse beider Messkampagnen sind in der Tab. 6-4 zusammengestellt. Tab. 6-4: Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag in Rheidt und HürthBerren¬rath (Datenquellen: Eurofins/GfA 2008, eretecUA 2011) Parameter Einheit Rheidt (06.09.2007 bis 10.03.2008)1) Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) < 0,7 6,8 0,2 4,5 < 0,13 < 0,6 - 1) : : 3 ): 2) HürthBerrenrath (16.08.2010 bis 15.02.2011)2) 0,46 8,2 0,28 4,0 < 0,1 < 0,2 1,9 24 48 0,8 - Ländlicher Hintergrund3) Städtischer Hintergrund3) 0,1 – 0,4 10 - 20 0,2 – 0,6 1-3 0,03 – 0,06 0,07 – 2,3 1-5 0,1 – 0,5 5 - 10 10 - 30 2 - 10 - 0,7 – 2,2 20 - 35 0,3 – 1,0 5 - 20 0,07 – 0,3 2,1 - 28 5 – 10 1 10 – 50 50 – 300 10 - 70 - Mittelwert über die Messperiode Höchster Wert der in den Staubsammelproben von drei Messstandorten bestimmten Einzelwerte Typische Niederschlagsbereiche in ländlichen und städtischen Gebieten gemäß VDI 2267 Bl. 16 Wie die Tab. 6-4 zeigt, stimmen die Messergebnisse an beiden Messstandorten weitgehend überein. Mit wenigen Ausnahmen (Nickel, Mangan, Kupfer) liegen sie zudem trotz der Nähe zu Industrieanlagen (Kraftwerk Niederaußem, Fabrik Berrenrath) im Bereich der für ländliche Gebiete typischen Werte. Aufgrund der vergleichbaren räumlichen Lage ist für die FFH-Gebiete „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ und „Königsdorfer Forst“ davon auszugehen, dass die Vorbelastung hier gut durch die ausgewerteten Messungen repräsentiert wird und dem ländlichen Hintergrundniveau entspricht. Bezüglich der FFH-Gebiete „Worringer Bruch und „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ wird vor dem Hintergrund der höheren Siedlungs-, Verkehrs- und Industriedichte im Umfeld angenommen, dass das Depositionsniveau ansteigt und im unteren Bereich des städtischen Hintergrunds anzusiedeln ist. Die maximalen Depositionsbeiträge der Blöcke BoA 2&3 sind ähnlich niedrig wie die des der FFH-Verträglichkeitsprüfung zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks anzusetzen. Sie liegen abgesehen von einem kleinen Bereich im Immissionsmaximum un- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 80 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms terhalb der Messgenauigkeiten und erhöhen das Immissionsniveau nicht messbar. Auf eine Addition der Depositionsbeiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 wird daher verzichtet. 6.1.3.2 Schwermetallgehalte in Böden Verfügbar sind Daten zur Vorbelastung von Böden im Fachinformationssystem „Stoffliche Belastung von Böden“ (FIS StoBo) des LANUV. Diese wurden zur Charakterisierung der Vorbelastung der terrestrischen Ökosysteme der FFH-Gebiete mit Schwermetallen herangezogen. Der Datenstand aller Daten aus der Region ist 1986. Da die Depositionsbeiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 so gering sind, dass sie die Vorbelastung nicht messbar verändern, ist eine Auswirkung auf die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen auszuschließen. Sie werden daher nicht weiter berücksichtigt. 6.1.4 Schadstoffbelastungen in Gewässern Daten zur Vorbelastung mit Schadstoffen liegen für den Rhein vor, der in Teilabschnitten potentiell von der Planänderung betroffen ist. Sie beziehen sich auf Schadstoffbelastungen des Wassers sowie Schadstoffgehalte in Sedimenten und in Biota. Zur Kennzeichnung der Schadstoffbelastung des Wassers und von Sedimenten wurden die Messergebnisse der GÜS-Messstation 000220 (Überblicksmessstation) in Dormagen-Stürzelberg herangezogen. Die Messstelle liegt etwa 16 km flussabwärts der Teilfläche Worringen-Langel des FFH-Gebietes „Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Die Messergebnisse wurden dem Fachinformationssystem ELWAS-IMS entnommen (http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm). Zur Ermittlung der Quecksilberbelastung von Biota wurden Untersuchungsergebnisse der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR 2002) und Datenbestände der Umweltprobenbank des Bundes (www.umweltprobenbank.de) und Untersuchungen des LANUV ausgewertet. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 81 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 6.2 Zusatzbelastungen Die Ermittlung der Zusatzbelastungen und die Berechnung von Stoffeinträgen und Anreicherungen von Schadstoffen in Umweltkompartimenten erfolgten auf der Grundlage der erstellten Immissionsprognose (argumet 2012a). Darin ist auch die Bilanzierung mit den wegfallenden Immissionsbeiträgen der vier 300-MW-Blöcke enthalten, deren Stilllegung Bestandteil der Planänderung ist. Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Immissionsprognose sind in Kap. 6.2.1 zusammengefasst. Mit den prognostizierten Stoffdepositionen wurden auch die Akkumulationen von Schwermetallen in Böden (Kap.6.2.2) und die Auswirkungen auf die Stofffrachten im Rhein (Kap. 6.2.3) berechnet. 6.2.1 Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und Entlastung durch die Stilllegung der vier 300MW-Blöcke 6.2.1.1 Prognostizierte Zusatzbelastung Alle in der Immissionsprognose prognostizierten Zusatzbelastungen sind als Jahresmittelwerte angegeben und wurden konservativ für ganzjährigen Volllastbetrieb (8.760 Stunden) berechnet. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid, der Schwermetalle und der polychlorierten Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) wurde weiterhin als konservativer Ansatz die Ausschöpfung der jeweils geltenden gesetzlichen Emissionsgrenzwerte gemäß der 13. BImSchV unterstellt. Bezüglich der Schwermetalle und der polychlorierten Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) wurde mit der Hälfte der jeweiligen Grenzwerte gerechnet. Für Schwefeldioxid wurde ein reduzierter Jahresmittelwert von 100 mg/m³ angesetzt. Seitens RWE Power ist vorgesehen, diese gegenüber den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten deutlich reduzierten Werte im Sinne einer freiwilligen Selbstbeschränkung zu beantragen. Die Schwermetallkonzentrationen im Feinstaub und im Staubniederschlag wurden unter Berücksichtigung ihrer prozentualen Verteilung im Abgas berechnet. Das Schwermetallspektrum wurde von RWE Power aus Mittelwerten von Emissionsmessungen an vergleichbaren Anlagen bestimmt und zur Verfügung gestellt. Die der Berechnung der Stickstoff- und Säuredeposition zugrunde gelegten Depositionsgeschwindigkeiten sind der Immissionsprognose zu entnehmen. Da mit Ausnahme der Rhein-Fischschutzzonen alle FFH-Gebiete ausschließlich Waldgebiete darstellen, wurde für Ammoniak konservativ der Wert von 2,0 cm/s für Wald gemäß VDI-Richtlinie 3782, Blatt 5, eingesetzt. Bezüglich Schwefeldioxid wurde vom LANUV im Zusammen- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 82 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms hang mit den Depositionsberechnungen für den Neubau des Trianel-Steinkohlenkraftwerks Lünen die Verwendung einer Depositionsgeschwindigkeit von 1,25 cm/s vorgeschlagen. Dieser Wert liegt zwischen dem Mesoskala-Wert von 1,0 cm/s und dem Wert für Wald von 1,5 cm/s der VDI-Richtlinie 3782, Blatt 5. Begründet wurde dieser Wert mit einem geringen Waldanteil von 15 % im Ausbreitungsgebiet und dem Laubwaldcharakter des zu beurteilenden Waldgebiets (Cappenberger Wälder). Seitens des OVG NRW wurde der Wert als sachgerecht angesehen (OVG NRW Verfahren Trianel Kohlekraftwerk Lünen, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D 58/08.AK). Da die genannten Verhältnisse auch auf das vorliegend zu beurteilende Ausbreitungsgebiet zutreffen, wurde der Wert von 1,25 cm/s auch hier als Depositionsgeschwindigkeit von Schwefeldioxid angesetzt. Die in der Immissionsprognose ermittelten, maximalen zusätzlichen Immissionen und Stoffeinträge sind in der Tab. 6-5 zusammengestellt. Tab. 6-5: 1) : Maximale zusätzliche Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (Datenquelle: argumet 2012a) Parameter Einheit SO2 NO2 NOx NH3 Stickstoffdeposition1) Säuredeposition1 Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber1) Thallium Antimon Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn PCDD/F µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ kg N/ha·a keq/ha·a µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) µg/(m²·d) pg/(m²·d) Maximale Immissionszusatzbelastung 2,0 0,28 2,0 0,095 0,12 0,472 0,068 0,11 0,044 0,091 0,030 0,069 0,091 0,091 0,080 0,10 0,31 0,091 0,10 0,23 an der östlichen Werksgrenze 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 83 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 6.2.1.2 Wegfallende Emissions- und Immissionsbeiträge der vier 300-MWBlöcke Wie in Kap. 3.1 ausgeführt, ist die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke am Kraftwerksstandort Niederaußem Bestandteil der Planänderung. In der nachfolgenden Abb. 6-2 ist die Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung der Kraftwerkserneuerung für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Staub dargestellt. Die blauen Säulen kennzeichnen den derzeitigen Zustand (Betrieb der Blöcke A bis H und BoA1), die grünen Säulen den Zustand nach erfolgter Stilllegung der zwei 150-MW-Blöcke A und B ab 2013 und die gelben Säulen den Zustand nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MWBlöcke C bis F. Neben BoAplus sind dann noch die beiden 600-MW-Blöcke G und H in Betrieb. 6.000 Heute 5.000 Ab 2013 4.000 Nach Neubau 3.000 2.000 1.000 0 SO2 Abb. 6-2: NOx Staub Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (Datenquelle: RWE Power AG) Wie aus der Abb. 6-2 hervorgeht, werden sich die genehmigten Emissionen nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der Altanlagen deutlich verringern. Der stärkste Rückgang ergibt sich für die Schwefeldioxidemissionen. Hier wird eine Reduktion auf etwa 45 % des heutigen Ausgangswertes erreicht. Mit 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 84 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms der Verringerung der Emissionen sind auch eine Verringerung der Immissionen und Stoffeinträge und damit eine Umweltentlastung verbunden. Da die Stilllegung Bestandteil der Kraftwerkserneuerung ist, ist sie in den Auswirkungsprognosen zu berücksichtigen. Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, wird nachfolgend die grundsätzliche Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Stilllegung der Altanlagen vorweg erläutert. Die Auswirkungsprognosen erfolgen jeweils in zwei Schritten: Erster Schritt Im ersten Schritt werden zunächst allein die Zusatzbelastungen betrachtet, die in der Immissionsprognose für den Betrieb eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks prognostiziert wurden. Zweiter Schritt Im zweiten Schritt wird die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt. Hierzu werden die in der Immissionsprognose ergänzend berechneten Immissionsbeiträge der vier 300-MW-Blöcke von den für BoAplus prognostizierten Immissionszusatzbelastungen abgezogen. Dies erfolgt zunächst für die in der Immissionsprognose ermittelten maximalen Zusatzbelastungen eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks und die maximalen Immissionsbeiträge der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke. Wie alle so ermittelten Bilanzierungen zeigen, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke deutlich die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig stets eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert.. Die tatsächlichen Immissionsbeiträge sind je nach Immissionskenngröße niedriger anzusetzen. Dementsprechend wird auch die errechnete Immissionsminderung überschätzt. Würde man anstelle der maximal zulässigen Immissionen die tatsächlichen Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung geringer wird, ändert sich aber nichts. Dies ergibt sich im Übrigen auch ohne Berechnung schon daraus, dass die Kapazität der stillzulegenden Blöcke die Kapazität der Neuanlage übersteigt und die Neuanlage zudem effizienter ist, also spezifisch weniger Emissionen verursacht. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 85 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Zusätzlich erfolgt eine weitere Bilanzierung mit den tatsächlichen bisherigen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden 300-MW-Blöcke. Das OVG NRW hat diese Art der Verrechnung von Zusatzbelastung und Stilllegung im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung im Sinne einer konservativen Vorgehensweise für geboten erachtet (OVG NRW Verfahren Trianel Kohlekraftwerk Lünen, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D 58/08.AK). Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass es in der Praxis keinen ganzjährigen Volllastbetrieb und auch keine vollständige Ausnutzung der genehmigten Emissionen gibt. Die vom Gericht zu beurteilende Fallkonstellation bezog sich zudem auf zwei räumlich voneinander getrennte Kraftwerke. Im Falle des Kraftwerks Niederaußem erfolgt die Stilllegung am Kraftwerksstandort. Da die Stilllegung mehr als kapazitätsgleich erfolgt und die Neuanlage spezifisch weniger Emissionen verursacht, ist wie oben schon dargestellt auch ohne Berechnung ersichtlich, dass die Kraftwerkserneuerung tatsächlich zu einer Verminderung der Immissionsbelastung führt. Vorsorglich wird gleichwohl eine solche Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen durch BoAplus und der realen Immissionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke vorgenommen, um zu dokumentieren, dass der Regionalplanänderung auch bei Anwendung dieser Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall keine Hindernisse entgegenstehen. Für die Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke bleibt die GIB-Darstellung im Regionalplan bestehen. Daher sind auch mögliche Folgenutzungen hinsichtlich ihrer Luftschadstoffemissionen zu betrachten. Als realistischer Planungsfall kann der perspektivisch langfristig denkbare Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage angenommen werden. In diesem Fall ist von einer weiteren Verringerung der Luftschadstoffemissionen des Gesamtkraftwerks auszugehen. Andere industriegebietstypische Nachfolgenutzungen, durch die Luftschadstoffemissionen verursacht werden, sind theoretisch ebenfalls möglich. Konzepte oder Planungen hierzu liegen aber nicht vor. Die durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erreichte Verringerung der Emissionen und Immissionen könnte in diesem Fall teilweise kompensiert werden. Die Emissionen können aber durch Nutzungsbeschränkungen im Rahmen der Bauleitplanung begrenzt werden. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Emissionen eventueller späterer Folgenutzungen so weit begrenzt werden können, dass der Entlastungseffekt aus der Stilllegung der 300-MW-Blöcke nicht kompensiert wird und im Ergebnis eine Verringerung der Immissionsbelastung verbleibt. Im realistischerweise anzunehmenden Planungsfall, 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 86 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms dem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der beiden 600-MW-Blöcke, ist sogar von einer Verstärkung des Entlastungseffektes auszugehen. Die einzige Ausnahme stellt Ammoniak dar. In dem neuen Braunkohlenkraftwerk wird erstmalig eine DeNOx-Anlage zur Reduzierung der Stickstoffoxidemissionen eingesetzt. Hierzu wird Ammoniak dem Abgasstrom zugegeben. Das Ammoniak reagiert mit den Stickstoffoxiden zu elementarem Stickstoff und Wasser. Bei diesem Prozess fallen auch Ammoniakemissionen in geringem Umfang an. Das bestehende Kraftwerk emittiert kein Ammoniak. Allein für Ammoniak ergibt sich damit eine tatsächliche Zusatzbelastung durch das geplante Braunkohlenkraftwerk, die allerdings auch im Immissionsmaximum deutlich unter der Messgenauigkeit bleibt und damit zu vernachlässigen ist. 6.2.2 Berechnung der Schwermetallanreicherung in terrestrischen Kompartimenten (Boden) Die Berechnung der Zusatzbelastung von Böden erfolgte mit dem Rechenmodell der Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Brandenburg zur Beurteilung der Erheblichkeit von Stoffeinträgen in Natura-2000-Gebiete (Landesumweltamt Brandenburg, Stand November 2008). Grundlage dieser Berechnung bildet ein Modellbodensegment mit einer Fläche von 1 m² und einer Tiefe von 30 cm (Abb. 6-3). 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 87 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 6-3: Modellbodensegment zur Berechnung der Schadstoffakkumulation im Boden (Quelle: Landesumweltamt Brandenburg 2008) Für die Berechnung des aus der Zusatzbelastung resultierenden Schadstoffeintrages in den Boden wurden folgende vereinfachenden Annahmen getroffen:  Der zu betrachtende Schadstoff verteilt sich gleichmäßig im Modellbodensegment.  Für den Betrachtungszeitraum werden im Sinne einer worst-case-Betrachtung kein Abbau und kein Austrag von Schadstoffen aus dem Boden angenommen.  Als Betrachtungszeitraum wird eine voraussichtliche Laufzeit von 40 Jahren angenommen.  Für das Modellbodensegment wird eine mittlere Dichte von 1,2 g/cm² (= 360 kg) angenommen. 6.2.3 Berechnung zusätzlicher Stofffrachten im Rhein Zur Ermittlung der aus der Deposition von Stickstoffverbindungen, Schwefelverbindungen und Schwermetallen resultierenden zusätzlichen Stofffrachten im Rhein wurden konservativ die Einträge in alle in den Rhein mündenden Flüsse und größeren Bäche betrachtet, die innerhalb der Fläche verlaufen, die durch das Abgrenzungskriterium für die Säuredeposition von 0,02 keq/ha·a umschrieben wird, sowie in den Rheinabschnitt zwischen Köln-Niehl im Süden und Düsseldorf-Lausward im Norden. Damit wird die Fläche abgedeckt, die bezüglich des am weitesten reichenden Wirkfaktors überhaupt messbar mit Depositionen beaufschlagt wird. Über den Rheinabschnitt von DüsseldorfLausward bis Köln-Niehl werden auch mögliche Summationswirkungen mit den kumulativ berücksichtigten Projekten erfasst. Alle zusätzlichen Depositionen außerhalb dieser Fläche sind so gering, dass sie die Vorbelastung nicht mehr messbar verändern. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 88 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Folgende Fließgewässer, die direkt oder indirekt in den Rhein entwässern, wurden berücksichtigt:  Erft  Norfbach  Stommelner Bach  Gillbach. Länge und Breite der Fließgewässer wurden überschlägig aus der Gewässerstationierungskarte und mit Hilfe von Luftbildauswertungen ermittelt und hieraus die Flächen für einheitlich breite Abschnitte berechnet. Um den jährlichen Eintrag auf die Fläche des jeweiligen Flussabschnitts zu erhalten, wurde konservativ die maximale zusätzliche Deposition im Immissionsmaximum (außerhalb des Kraftwerksgeländes), die der Immissionsprognose entnommen wurde, mit der jeweiligen Flussabschnittsfläche multipliziert. Der jährliche gesamte Eintrag in den Rhein ergibt sich aus der Addition der für die jeweiligen Teilflächen berechneten Einträge. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 89 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 7 Summationswirkungen Gemäß § 34 BNatSchG sind im Hinblick auf die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten auch andere Pläne und Projekte, die mit einem Plan oder Projekt zusammenwirken können, zu berücksichtigen. Nach dem Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (BMVBW 2004), der auch über den Straßenbau hinaus Anerkennung gefunden hat, sind andere Pläne und Projekte aber nur von Relevanz, wenn von dem zu prüfenden Vorhaben überhaupt Beeinträchtigungen eines Schutzgebietes zu erwarten sind. Anderenfalls sind keine kumulierenden Effekte denkbar. Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, die ausschließlich von anderen Projekten verursacht werden, sind in diesem Fall in den jeweiligen FFH-Verträglichkeitsprüfungen dieser Projekte zu behandeln. Eine durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet verursachte nachteilige Summationswirkung kann aufgrund der mit der vorgesehenen Stilllegung verbundenen Entlastung von vornherein verneint werden. Das heißt, aufgrund der Stilllegung wird es nicht zu einer zusätzlichen Belastung, sondern tatsächlich zu einer effektiven Entlastung der untersuchten FFH-Gebiete kommen (vgl. Kap. 6.2.1.2). Eine schädliche Verstärkung von Effekten im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ist daher von vornherein ausgeschlossen. Nur im Falle einer Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen durch BoAplus und der realen Immissionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke können sich entgegen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerisch auf Teilflächen geringe Zusatzbelastungen unterhalb der Bagatellschwellen ergeben (siehe Auswirkungsprognosen in den Kap. 8 bis 11), da hierbei die Zusatzbelastung deutlich über- und die Entlastung deutlich unterschätzt werden. Zur Information werden gleichwohl mögliche Wirkungen durch andere Projekte, die bezüglich dieser Teilflächen zu einer rechnerischen Verstärkung der Wirkungen beitragen können, vergleichend dargestellt. 7.1 Übersicht über die berücksichtigten Projekte Zur Ermittlung der Projekte, die Auswirkungen auf die untersuchten Gebiete haben können, wurden von uns Anfragen an die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf so- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 90 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms wie an die Unteren Immissionsschutzbehörden des Rhein-Erft-Kreises, des RheinKreises Neuss und der Stadt Köln gerichtet. Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der beiden Kreise wurden uns keine Projekte genannt. Ebenso wurden von der Stadt Köln keine Projekte benannt. Von den Bezirksregierungen wurden uns folgende Projekte angegeben: Bezirksregierung Köln RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln Currenta GmbH & Co. OHG, Änderungsmaßnahmen SAV Bürrig, Leverkusen Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth RWE Power AG, Mitverbrennung von Klär- und Papierschlamm im Kraftwerk Goldenbergwerk, Hürth Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage Chempark Dormagen, Dormagen Bezirksregierung Düsseldorf Stadtwerke Düsseldorf, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf. Zu den von der Bezirksregierung Köln genannten Projekten wurde uns von der Bezirksregierung die Einsichtnahme in die Immissionsprognosen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen ermöglicht. Die Genehmigungsunterlagen zur GuD-Anlage der Stadtwerke Düsseldorf befanden sich zur Zeit der Erstellung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung in der öffentlichen Auslegung und konnten auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden. Nachfolgend werden die Projekte kurz beschrieben und hinsichtlich ihrer Berücksichtigung bewertet. Ihre Lage ist der Abb. 7-1 zu entnehmen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 91 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms GuD F Kraftwerk Lausward TDI-Anlage Chem-park Dormagen GuD Niehl 3 GuD Knapsack 2 Abb. 7-1: Lage berücksichtigter anderer Projekte (Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 92 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln Die RheinEnergie AG plant am Kraftwerksstandort Köln-Niehl die Errichtung einer aus zwei Gasturbinen und einer Dampfturbine bestehenden GuD-Anlage (Gas- und Dampfturbinenanlage) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 1.200 MW. Zu der Anlage liegt ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid vor vom 6. Juni 2011 vor. Demnach wäre die Anlage eigentlich der Vorbelastung zuzurechnen, wie in Kap. 6.1 ausgeführt wurde. Im Sinne eines vorsorglichen, konservativen Ansatzes wird sie aber hier als Zusatzbelastung betrachtet. Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf: Knechtstedener Wald mit Chorbusch: Worringer Bruch: Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad ca. 14,5 km ca. 10,5 km Honnef – Teilfläche Worringen-Langel: Königsdorfer Forst: ca. 10,5 km ca. 16,5 km. Currenta GmbH & Co. OHG, SAV (Sonderabfallverbrennungsanlage) Bürrig, Leverkusen Die Currenta GmbH & Co. OHG plant Änderungsmaßnahmen an den Verbrennungsanlagen des Entsorgungszentrums Bürrig. Wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen ist die Erhöhung der Abfallmenge von derzeit 80.000 auf zukünftig bis zu 120.000 t/a. Die Erhöhung der Abfallmengen bezieht sich aber ausschließlich auf nicht brennbare Abfälle wie Metalle oder mineralische Bestandteile. Da die Masse der brennbaren Abfallbestandteile konstant bleibt, ändern sich nach Angaben der Currenta GmbH & Co. OHG weder Rauchgasmenge noch Emissionen. In der Immissionsprognose für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurden dementsprechend pessimal diejenigen maximalen Immissionsbeiträge der Gesamtanlage ermittelt, die bei erstmaliger Errichtung der Anlage auftreten könnten (Currenta 2011). Da sich durch die Änderungsmaßnahmen die Vorbelastung nicht ändert, und die in der Immissionsprognose berechneten Immissionsbeiträge in der Vorbelastung bereits enthalten sind, wird das Projekt nicht berücksichtigt. Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth Die Statkraft Market GmbH plant im Chemiepark Knapsack eine zweite GuD-Anlage mit einer Leistung von etwa 430 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde mit Bescheid vom 28.06.2011 erteilt. Im Herbst des letzten Jahres wurde mit dem Bau begonnen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 93 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf: Knechtstedener Wald mit Chorbusch: Worringer Bruch: ca. 20 km ca. 20 km Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef – Teilfläche Worringen-Langel: ca. 22 km Königsdorfer Forst: ca. 11 km. RWE Power AG, Mitverbrennung von Klär- und Papierschlamm im Kraftwerk Goldenberg, Hürth Die RWE Power AG beabsichtigt, im Energiedienstleistungszentrum Kraftwerk Goldenberg neben Braunkohle zukünftig auch Klärschlamm und Papierschlamm zu verbrennen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde zwischenzeitlich mit Bescheid vom 10.10.2011 erteilt. Die durch die Mitverbrennung verursachte maximale Zusatzbelastung ist so gering, dass sie bereits in den nächst gelegenen untersuchten FFH-Gebieten (FFH-Gebiete Kerpener Bruch und Parrig, Waldseenbereich Theresia) nicht mehr messbar ist. So beträgt die prognostizierte maximale Stickstoffdeposition im FFH-Gebiet Kerpener Bruch weniger als 1 g/ha·a, die Stickstoffoxidkonzentration weniger als 0,005 µg/m³ im Jahresmittel (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2010). Zusatzbelastungen in weiter entfernten Gebieten sind daher nicht mehr darstellbar und werden demensprechend nicht berücksichtigt. Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage im Chempark Dormagen, Dormagen Die Bayer MaterialScience AG plant im Chemiepark die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Toluylendiisocyanat (TDI). TDI ist ein Vorprodukt für die Herstellung von Polyurethanschäumen. Der Genehmigungsantrag wurde Anfang April 2011 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die TDI-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf: Knechtstedener Wald mit Chorbusch: ca. 3 km Worringer Bruch: Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad ca. 3 km Honnef – Teilfläche Worringen-Langel: Königsdorfer Forst: ca. 1,5 km ca. 15 km. Stadtwerke Düsseldorf AG, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf Die Stadtwerke Düsseldorf planen den Bau einer GuD-Anlage am Standort des Heizkraftwerks Lausward. (GuD F) mit einer Feuerungswärmeleistung von 740 bis 1.040 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 94 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms MW und einer elektrischen Nettoleistung von 430 bis 630 MW. Der Genehmigungsantrag (Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 9 BImSchG) wurde am 30. Juni 2011 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf: Knechtstedener Wald mit Chorbusch: Worringer Bruch: ca. 10,5 km ca. 20 km Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef – Teilfläche Worringen-Langel: Königsdorfer Forst: ca. 19 km ca. 29 km. Fazit Im Ergebnis verbleiben die folgenden vier Projekte, deren Auswirkungen auf die hier untersuchten FFH-Gebiete berücksichtigt werden: RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage Chempark Dormagen, Dormagen Stadtwerke Düsseldorf, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf. 7.2 Ermittlung der zusätzlichen Immissionsbeiträge der berücksichtigten Projekte Von den durch die drei Projekte verursachten Immissionen und Stoffeinträgen wären folgende Parameter nach Auswertung der jeweiligen Immissionsprognosen für eine Summationsprüfung von Relevanz:  Schwefeldioxid  Stickstoffdioxid  Stickstoffoxide  Ammoniak  Stickstoffdeposition  Säuredeposition. Weitere Schadstoffe, die mit den Immissionen eines Braunkohlenkraftwerks zusammenwirken könnten, wie Schwermetalle, werden von den berücksichtigten Anlagen nicht emittiert. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 95 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Zur Ermittlung der Immissionsbeiträge der berücksichtigten Projekte wurden Ausbreitungsrechnungen mit AUSTAL 2000 für die vier Projekte durch das Büro argumet (2012b) durchgeführt, die auf den Eingangsdaten der jeweiligen Immissionsprognosen beruhen. Die Ausbreitungsrechnungen sind als Anlage 3 beigefügt. Aus den prognostizierten Immissionskonzentrationen wurden die Stickstoff- und Säuredeposition konservativ gemäß VDI 3783 Blatt 10 und VDI 3782 Blatt 5 berechnet. Die Berechnung der Stickstoff- und Säuredeposition erfolgte für ausgewählte Beurteilungspunkte unter Verwendung der rezeptorabhängigen Depositionsgeschwindigkeiten. Die Punkte P1 bis P8 dienen dazu, eine Übersicht über die Immissionsbeiträge zu erhalten, und repräsentieren die auf die jeweiligen Gebiete bezogenen Bereiche mit den höchsten Zusatzbelastungen. Die Punkte S1 bis S25 entsprechen den Punkten der maximalen Zusatzbelastungen mit Säureeinträgen bezogen auf die Kombinationen von Lebensraum- und Bodentypen in den betrachteten FFH-Gebieten, die Punkte N1 bis N11 den Punkten der maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffeinträgen bezogen auf die Lebensraumtypen in den betrachteten FFH-Gebieten. Weitere methodische Einzelheiten sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die Ergebnisse sind jeweils in den gebietsbezogenen Auswirkungsprognosen zusammengestellt. Um den jährlichen Eintrag von Stickstoff und Säure durch andere Projekte auf die Fläche des Rheinabschnitts zwischen Köln-Niehl und Düsseldorf-Lausward zu erhalten, wurde die für die Teilfläche Worringen-Langel ermittelte maximale zusätzliche Deposition (Anlage 3) mit der Flussabschnittsfläche wie in Kap. 6.2.3 beschrieben multipliziert. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 96 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 8.1 Beschreibung des Schutzgebietes Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen: LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP Köln (Stand Dezember 2011), LANUV-Biotopkataster. 8.1.1 Allgemeines Das FFH-Gebiet liegt ca. 9,3 km nordnordöstlich des Kraftwerkstandortes (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Planänderungsgebiet) bei Dormagen zwischen Rosellerheide und Delhoven, zugehörig zu den Kreisen Köln und Rhein-Kreis Neuss. Insgesamt erstreckt sich das FFH-Gebiet auf einer Fläche von 1178 ha. Der Knechtstedener Wald ist ein strukturreiches und altersheterogenes zusammenhängendes Waldgebiet, das von Norden nach Süden den Staatsforst Benrath, auch Mühlenbusch genannt, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch umfasst. Der Waldkomplex besteht vorwiegend aus teilweise naturnahen Stieleichen-Hainbuchen-, Buchen- und Erlen-Eschenwäldern. Der Mühlenbusch befindet sich zwischen Gohr und Nievenheim und wird von der L 35 gequert. Im nördlich der Landstraße gelegenen Wald sind größere Bereiche mit Fichte, Kiefer und Lärche aufgeforstet, die teilweise bereits in Buchen- und Eichenbestände überführt werden. Insgesamt ist der Mühlenbusch ein strukturreicher, altersheterogener Wald mit z.T. naturnahen und älteren Buchen(misch)wäldern, Stieleichen- und Stieleichen-Hainbuchenwäldern, die einen dichten Bewuchs von Frühblühern aufweisen. Eschen-, Erlen- und Nadelholzbestände sowie Schlagflächen haben eine untergeordnete Bedeutung. In älteren, stärker verlichteten Buchen- und Eichen-Buchenbeständen dominiert im Unterwuchs die Brombeere. Am Westrand des Mühlenbusches verläuft der infolge von Grundwasserabsenkungen trockengefallene Hauptkanal. Östlich des Kulturdenkmals Neuenberg befindet sich eine mit Sümpfungswasser gespeiste Fläche, die größtenteils unter Wasser steht und eine artenreiche Hochstaudenflur neben dominierenden Brennnesselbeständen beherbergt. Südlich grenzt ein 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 97 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Eschenbestand mit z.T. ausgebildeten Stelzwurzeln und einer gut entwickelten Krautschicht an. Südlich des Mühlenbusches schließt sich der Knechtstedener Busch bei Delhoven an, der von der L 280 gequert wird. Westlich und südlich des Klosters Knechtsteden im Bereich der ehemaligen Altrheinschlinge kommen überalterte Pappelforste mit einer dichten Krautschicht und Nässezeigern vor. Nördlich und südlich des Klosters befinden sich einzelne Nadelholzparzellen. Im Norden des Knechtstedener Busches kommen vor allem jüngere Buchen- und Eichen-Buchenwälder vor. Insgesamt aber dominieren im Knechtstedener Busch neben den genannten Pappelwäldern hauptsächlich Eschenmischwälder (zum Teil gut ausgeprägte Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder), in denen auch Flatterulmen vereinzelt eingestreut sind. Mehrere Gräben durchziehen den Knechtstedener Busch in Süd-Nord-Richtung. Der nördliche Abschnitt des gerade verlaufenden, zwei bis drei Metern tiefen Norf-Stommelner Hauptkanals führt Wasser und wird auf seiner gesamten Länge von nitrophilen Uferhochstauden gesäumt. In den nördlichen Abschnitt des Knechtstedener Grabens nordwestlich des Kruchenhofes wird ebenfalls Wasser eingespeist. Er erscheint an einigen Stellen naturnäher aufgrund von kleineren Aufweitungen. Der Chorbusch weist gut ausgebildete naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder mit einer gut ausgeprägten Krautschicht auf. Ein besonders naturnaher Bestand dieses Waldes bildet die im Südosten des Chorbusches liegende 18 Hektar große Naturwaldzelle „Am Sandweg“, die nicht wirtschaftlich genutzt wird und Forschungszwecken dient. Im nördlichen Bereich des Chorbusches befindet sich ein 1,3 km langer Abschnitt der Norfbachaue. Zudem sind einige künstlich angelegte Kleingewässer im Chorbusch zu finden. Durch die bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen am östlichen Rand des Erftbeckens zu Beginn der 1970er Jahre fiel der Grundwasserspiegel im Raum Chorbusch um etwa drei Meter ab. Das FFH-Gebiet ist in Abb. 8-1 dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 98 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 8-1: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 99 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes In dem vom intensiven Ackerbau geprägten Naturraum der linksrheinischen KölnBonner Rheinebene hat das FFH-Gebiet aufgrund der großflächigen Vorkommen von naturnah ausgeprägten Laubwaldkomplexen, die in einem guten Erhaltungszustand sind, eine große Bedeutung. Vor allem die gut ausgebildeten StieleichenHainbuchenwälder unterstreichen die hohe Bedeutung, da mit dem Auftreten der Winterlinde Übergänge zu der charakteristischen Waldgesellschaft des MaiglöckchenStieleichen-Hainbuchenwaldes vorhanden sind, die hier in NRW in der Niederrheinischen Bucht ihr einziges Vorkommen hat. Im Bereich der Naturwaldzelle im Chorbusch wird der Stieleichen-Hainbuchenwald seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Weiterhin sind die im Bereich der Altrheinschlinge im Knechtstedener Busch vorhandenen gut ausgeprägten Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder repräsentativ. In den Bereichen, wo sie durch Pappelforste ersetzt wurden, ist eine Naturverjüngung in Richtung einer naturnahen Auwaldgesellschaft sichtbar. Zudem kommen Perlgras-Buchenwald-Restbestände in enger Verzahnung mit anderen Waldgesellschaften vor, die typisch für den Waldkomplex sind. Einen hohen Stellenwert nimmt auch der Tierreichtum im FFH-Gebiet ein, der nahezu das gesamte Artenspektrum einer typischen Waldfauna umfasst. Zahlreiche Rote-Liste Tier- und Pflanzenarten sind in dem Gebiet vertreten. Aufgrund dieser Artenvielfalt ist der Knechtstedener Wald mit Chorbusch ein Lebensraum von landesweiter Bedeutung. Für die Vogelarten Mittelspecht, Schwarzspecht, Nachtigall und Pirol hat der Knechtstedener Wald mit Chorbusch aufgrund seiner Strukturvielfalt an Lebensräumen eine besondere Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet. 8.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen Negative Einflüsse wirken sowohl innerhalb als auch von außerhalb auf das FFHGebiet ein. Hervorgerufen werden sie gemäß Standard-Datenbogen durch Wildverbiss, Beseitigung von Tot- und Altholz sowie durch Sand- und Kiesabbau. Innerhalb des FFH-Gebietes sind 80 % der Fläche durch Wildschäden und Wildverbiss von Reh- und Damwild gering negativ betroffen. Damit die strukturreichen Laubholzgesellschaften sich weiterhin verjüngen können, wird das Schalenwild im Sinne des an- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 100 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms gewandten Naturschutzes in geringem Umfang bejagt. Die Jagd wirkt als positiver Einfluss auf die Entwicklung des Laubholzbestandes. Die Beseitigung von Tot- und Altholz auf 40 % der FFH-Gebietsfläche entzieht dem Wald wichtige Nährstoffe und nimmt den holzzersetzenden Arten ihren Lebensraum. Tot- und Altholz spielt bei der Erhaltung der Artenvielfalt eine große Rolle. Durch den östlich des FFH-Gebietes betriebenen Sand- und Kiesabbau sowie durch den seit den 1970er Jahren betriebenen Bergbau am östlichen Rand des Erftbeckens treten fortschreitend Grundwasserabsenkungen auf, die den Wasserhaushalt des FFHGebietes gefährden. Zudem wird das FFH-Gebiet vor allem an den Wochenenden intensiv als Naherholungsgebiet genutzt. Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch die Anpflanzung nicht einheimischer Gehölze, Entwässerung, Gewässerbegradigung sowie den Gewässerausbau mit naturferner Gestaltung und durch Zerschneidung des Gebietes durch Wege- und Straßenbau beeinträchtigt. Weitere Gefährdungen sind demnach auch Müllablagerungen in Siedlungsnähe, Trittschäden an der Vegetation, Wildverbiss und die Jagd. 8.1.4 Schutzstatus Im Norden deckt sich die Fläche des NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ mit der Fläche des Mühlenbusches und des Knechtstedener Busches des FFH-Gebietes (vgl. Abb. 8-1). Das NSG ist im Landschaftsplan II „Dormagen“ des Rhein-Kreis-Neuss (Stand Mai 2001) unter 6.2.1.4 textlich dargestellt und festgesetzt. Das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ (alte Bezeichnung: LSG „Zons-Knechtstedener Grünspange“) umschließt das FFH-Gebiet nahezu vollständig. Es ist ebenfalls im Landschaftsplan II unter 6.2.2.2 textlich dargestellt und festgesetzt. Im Süden umfasst das FFH-Gebiet vollständig das NSG „Chorbusch“ (vgl. Abb. 8-1). Es ist im Landschaftsplan „Köln“ im Kapitel 3.2.2 als N 21 textlich dargestellt und festge- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 101 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms setzt. Das LSG „Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung“ schließt südlich des NSG Chorbusches direkt an das FFH-Gebiet an. Zudem befinden sich über das FFH-Gebiet verteilt vier Gebiete mit nach § 62 LG gesetzlich geschützten Biotopen. In drei Gebieten sind als gesetzlich geschützte Biotope Auwälder sowie in einem Gebiet ein stehendes Binnengewässer ausgewiesen. Das schutzwürdige Biotop „Chorbusch“ umfasst die Fläche des Chorbuscher Waldes. Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der Kennung BK-4906-500 beschrieben. 8.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000Gebieten Die dem FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ nächst gelegenen Natura2000-Gebiete sind im Osten der „Worringer Bruch“, ein verlandeter Rheinaltarm mit Auenwäldern, im Norden der „Wahler Berg“, eine natürliche Flugsanddüne und im Nordosten der „Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser Grind“, ein rezent überfluteter Rheinauenkomplex. Eine funktionale Beziehung besteht zwischen dem FFH-Gebiet und den Waldgebieten der FFH-Gebiete in der Rheinaue. Durch die Umsetzung der Biotopverbundplanung „Grünspange Zons – Knechtsteden“ werden die Biotope zwischen den Waldbereichen im Westen und der Rheinaue im Osten verbunden, so dass ein Austausch der Lebensgemeinschaften zwischen den Waldgebieten möglich wird (Landschaftsplan II Dormagen, Stand: Mai 2001). 8.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes 8.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 8.2.1.1 Übersicht Die für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen sind in der Tab. 8-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb. 8-2 dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 102 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010) EUCode 9110 9130 9160 91E0* Name Hainsimsen-Buchenwald Waldmeister-Buchenwald Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Erhaltungszustand B B B C * prioritärer Lebensraum Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 103 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 8-2: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 104 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.2.1.2 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) Der LRT umfasst nahezu ein Drittel der Fläche des FFH-Gebietes. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 8-2). Tab. 8-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) und Mittelspecht Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung. Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,3 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 27 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 321,7 ha Erhaltungszustand LRT 9160: B– gut Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: A – sehr hoch Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Mittelspecht und verschiedene Fledermausarten – in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch:       Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Ggf. Wiederherstellung des natürlichen Standortverhältnisse (Wiedervernässung), Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen. Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogel- und Fledermausarten sowie Insekten und Schnecken. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 105 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.2.1.3 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald) Der LRT ist auf 8 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 8-3). Tab. 8-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) Waldmeister-Buchenwald (9130) Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich. In höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Bergmischwälder basenreicher Böden). Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,5 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 8 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 90,7 ha Erhaltungszustand LRT 9130: B – gut Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: B - hoch Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Schwarzspecht und verschiedene Fledermausarten - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder z.B. durch:      Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten, Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Vermehrung der Buchenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogel- und Fledermausarten sowie Insekten und Schnecken. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 106 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.2.1.3.1 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließgewässern) Der LRT ist nur auf einer kleinen Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist jedoch für das Netz Natura 2000 von Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für den Pirol und die Nachtigall. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 8-4). Tab. 8-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0) insbesondere auch als Lebensraum für Pirol und Nachtigall Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tälern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarzerle, in höheren Lagen auch Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten Flußufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Überflutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen. Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,4 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: < 1 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 10,7 ha Erhaltungszustand LRT 91E0:C – mittel bis schlecht Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – durchschnittlich-beschränkt Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie Naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natürlich strukturierter Wälder, einschließlich Vermehrung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Bäume über die Nutzung hinaus, Erhaltung von Horstund Höhlenbäumen, Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder, insbesondere durch:    Umbau der mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen potentiellen Standorte und Entnahme beigemischter nicht bodenständiger Gehölze, Förderung der natürlichen Sukzession; falls eine Bepflanzung erforderlich ist, Verwendung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft; wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen angestrebt werden, Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasserverhältnisse Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogelarten sowie Insekten und Schnecken. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 107 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.2.1.4 LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) Der LRT kommt auf 7 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Netz Natura 2000 bedeutsam, so dass Schutzziele und Maßnahmen auch für diesen LRT gelten. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 8-5). Tab. 8-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 9110 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, BfN Handbuch 1998) Hainsimsen-Buchenwald (9110) und Schwarzspecht Bodensaure, meist krautarme Buchenwälder von der planaren/kollinen Stufe bis in die montane Stufe (mit Hochstauden in der Krautschicht). Eingeschlossen sind auch bodensaure naturnahe Flachland-Buchenwälder, die z. T als eigene Assoziationen beschrieben sind. Dies schließt auch buchenreiche Ausbildungen des Fago-Quercetum mit ein. In der Höhenzonierung eingeschlossen sind auch Buchen-Tannen- und Buchen-Tannen-Fichtenwälder der montanen Stufe („Bergmischwälder“ basenarmer Standorte), ohne das „Aceri-Fagetum“ der hochmontanen bis subalpinen Stufe (eigener LRT 9140). Minimale Entfernung zum Änderungsbereich: 10,3 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 7 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 85,7 ha Erhaltungszustand LRT 9110: B – gut Repräsentativität: B - gut Gesamtbeurteilung: B - hoch Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher HainsimsenBuchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Schwarzspecht und verschiedene Fledermausarten - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder z.B. durch:     Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Walgesellschaft, Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen) Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogelarten sowie Insekten und Schnecken. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 108 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Im Standard-Datenbogen werden keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. 8.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten Im Standard-Datenbogen wird als weitere bedeutende Art für das FFH-Gebiet das Gefärbte Laichkraut (Potamogeton coloratus) genannt. Als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden der Mittelspecht (Dendrocopus medius) und der Schwarzspecht (Dryocopus martius) im StandardDatenbogen angeführt. Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten im FFH-Gebiet sind die Nachtigall (Luscinia megarhynchos) und der Pirol (Oriolus oriolus). Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für die genannten Vogelarten im Gebietsnetz Natura 2000 eine Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet. Die Arten sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 9160 (Mittelspecht, vgl. Tab. 8-2), LRT 91E0 (Pirol und Nachtigall, vgl. Tab. 8-4) sowie LRT 9110 (Schwarzspecht, vgl. Tab. 8-5). Pirol und Nachtigall werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Chorbusch“ im LP Köln genannt (vgl. Tab. 8-7). 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 109 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln Im Landschaftsplan II (Stand September 2010) des Rhein-Kreises Neuss ist das NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ und im Landschaftsplan „Köln“ (Stand Januar 2011) des Kreises Köln das NSG „Chorbusch“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 8-6 und Tab. 8-7 genannten Schutzzwecken festgesetzt. Tab. 8-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere  zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tierund Pflanzenarten in einem großen, zusammenhängenden und weitgehend unzerschnittenen Waldgebiet. Schützenswert sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung insbesondere die Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder, die EichenHainbuchenwälder, die Hainsimsen-Buchenwälder, die Waldmeister-Buchenwälder sowie die naturnahen Fließgewässerabschnitte und die naturnahen Kleingewässer. Schützenswert ist desweiteren die natürliche Artenvielfalt der Schnecken, Insekten Reptilien, Amphibien, Vögel und Fledermäuse im Gebiet sowie das Vorkommen vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Tab. 8-7: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Chorbusch“ NSG „Chorbusch“ Das NSG „Chorbusch“ wird nach § 20a), b) und c) LG festgesetzt:  zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung eines naturnah entwickelten großen Waldbereichs als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten  aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere der Naturwaldzelle „Am Sandweg“,  wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des durch Wald, Auenvegetation und ländlichen Charakter geprägten Landschaftsbildes,  Zur Erhaltung, Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen für Lebensgemeinschaften und Biotope bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,  Wegen der besonderen Bedeutung als großer Erholungsraum am Stadtrand von Köln,  Zur Erhaltung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten: - Pirol (Oriolus oriolus) - Nachtigall (Luscinia megarhynchos)  Besondere Festsetzungen nach der FFH-Richtlinie: siehe Kapitel 7.1.2.4 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 110 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Des Weiteren ist im Landschaftsplan II das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 8-8 genannten Schutzzwecken festgesetzt ist. Tab. 8-8: Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ Das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:  zur Erhaltung der Niederungszone unterhalb der Terrassenkante als erlebbarer Landschaftsraum mit einem kleinflächigen Mosaik aus Wäldern, Wiesen, Weiden, Bäumen und Gehölzen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung, zur Erhaltung der vielfältigen, verstreut liegenden Grünelemente in den ackerbaulich genutzten Bereichen sowie zur Erhaltung, Aufwertung und Wiederherstellung einer Grünverbindung zwischen Zons und Knechtsteden als Biotopverbundachse und Naherholungsraum zwischen den Waldgebieten im Westen und der Rheinaue im Osten. 8.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept) erstellt. Desweiteren sind neben den in Kap. 8.2.1 aufgeführten Maßnahmen auch Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert. 8.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFHGebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 111 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-9: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (DE- 4806-303) Kompartiment/Biota LRT 9110 LRT 9130 LRT 9160 LRT 91E0* Pirol, Nachtigall Projektrelevante Schutzzwecke Empfindlich gegenüber Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher WaldmeisterBuchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna Entwicklung natürlich strukturierter Wälder, Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder Erhaltung von Lebensräumen und stabilen, überlebensfähigen Populationen Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Stoffeinträgen Über die im Standard-Datenbogen aufgeführten Erhaltungsziele hinaus sind der Pirol und die Nachtigall explizit als Schutzziele im LP „Köln“ aufgeführt. Nach der Rechtsprechung können Vogelarten keine Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes sein, weil insoweit die VSchRL eine spezielle Regelung des Gebietsschutzes trifft (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2009 - 9 A 73.07 -, Rz. 47). Vorsorglich wird gleichwohl auf diese Arten in der Auswirkungsprognose gesondert eingegangen. 8.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen 8.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbelastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zusatzbelastungen berücksichtigt, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraftwerkserneuerung ist. Im dritten Schritt werden vorsorglich die Wirkungen anderer Pro- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 112 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms jekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet untersucht. Die Immissionen und Stoffeinträge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical Loads etc.) verglichen. Gasförmige Luftverunreinigungen In der Tab. 8-10 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 8-10: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) : : 3) 4) : Maximale Immissionszusatzbelastung BKW3) [µg/m³] 0,45 0,14 0,45 0,019 Critical Level4) [µg/m³] 20/10 30 3 (2 - 4)/1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 Wie aus der Tab. 8-10 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch zukünftig unterhalb des Critical Level. Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die Zusatzbelastung ist so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht. Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hinsichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 113 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbeitrag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung. Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-11 für die maximalen und in der Tab. 8-12 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt. Tab. 8-11: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) 3) 4) : : : Maximale Maximaler ImmissiImmissionszusatz- onsbeitrag belastung 300-MWBKW3) Blöcke [µg/m³] [µg/m³] 0,45 0,14 0,45 0,019 2,11 0,40 1,41 - Maximale Immissionszusatzbelastung BKW minus maximaler Immissionsbeitrag 300-MW-Blöcke [µg/m³] -1,66 -0,26 -0,96 - Critical Level4) [µg/m³] 20/10 30 3 (2 - 4)/1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 Wie aus Tab. 8-11 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 114 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) 3) 4) : : : Maximale Realer ImImmissi- missionsonszusatz beitrag belastung 300-MWBKW3) Blöcke [µg/m³] [µg/m³] 0,45 0,14 0,45 0,019 0,25 0,23 0,83 - Maximale Immissionszusatzbelastung BKW minus realer Immissionsbeitrag 300-MW-Blöcke [µg/m³] 0,20 -0,09 -0,38 - Critical Level4) [µg/m³] 20/10 30 3 (2 - 4)/1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 Wie aus Tab. 8-12 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissionsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung, da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmigten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 115 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Stickstoffdeposition In der Tab. 8-13 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFHGebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 8-13: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Lebensraumtyp Vorbelastung [kg/ha·a] Maximale Zusatzbelastung BKW2) [kg/ha·a] Critical Load [kg/ha·a] Berner Liste3) HainsimsenBuchenwald (9110) 26,51 0,039 10 - 20 WaldmeisterBuchenwald (9130) 26,45 0,039 10 - 20 26,51 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*) 26,33 3) 4) 5) : : : 11,9 (B84) 12,1 (B72) 14,4 (B52) 20,6 (L42) 18,3 (G-L42) 18,3 (G53) 16,1 (B84) 17,8 (B72) 0,3 – 0,6 0,3 – 0,6 15,9 (B52) Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) *: 1) : 2) : ÖKO-DATA4) Bagatellschwelle5) [kg/ha·a] 0,039 15 - 20 15,5 (HN04) 16,7 (G-B84) 0,45 – 0,6 16,7 (G73) 0,037 10 – 20?1) 27,0 (HN04) 0,81 prioritärer Lebensraum fraglich, da natürlicherweise eutroph (vgl. auch Erläuterungen im Text) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Stand 2010 ÖKO-DATA (2012), Bodentypen: B52 = Typische Braunerde, vereinzelt typische Parabraunerde, B72 = Typische Braunerde, B84 = Typische Braunerde, zum Teil tiefreichend humos, L42 = Typische Parabraunerde, vereinzelt typische Braunerde, G-L42 = GleyParabraunerde, G-B84 = Gley-Braunerde, HN04 = Niedermoor, zum Teil Moorgley 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 116 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie aus der Tab. 8-13 hervorgeht, werden für die Buchenwald-Lebensraumtypen und den Eichen-Hainbuchenwald die Critical Loads von der Vorbelastung überschritten. Der LRT 91E0 ist in seiner in Flussauen stockenden Ausprägung von Natur aus nährstoffreich und gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen als wenig empfindlich einzustufen. Hierzu gehört auch der im Gebiet vertretene Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald (IVÖR 2010). Wie in Kap. 4.2.1.4 begründet, wird für diesen LRT daher der von ÖKODATA modellierte Critical Load zur Beurteilung herangezogen. Dieser Critical Load wird von der Vorbelastung unterschritten. Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatzbelastung liegt mit Werten im Bereich von 0,04 kg N/ha∙a in allen Fällen auch weit unter der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizierten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar verändern werden. Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-14 für die maximalen und in der Tab. 8-15 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 117 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-14: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Lebensraumtyp HainsimsenBuchenwald (9110) WaldmeisterBuchenwald (9130) Subatlantischer / mitteleurop. Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*) *: 1) : 2) : : 4) : 3) Maximale Zusatzdep. Maximaler BKW Maximale Depositiminus VorbeZusatzonsbeitrag maximaler lastung depositi300-MWDepositi1) [kg/ha·a] on BKW Blöcke onsbeitrag [kg/ha·a] 300-MW[kg/ha·a] Blöcke [kg/ha·a] Critical BagatellLoad schwelle4) [kg/ha·a] [kg/ha·a] 26,51 0,039 0,173 -0,134 10 – 202) 0,3 – 0,6 26,45 0,039 0,174 -0,135 10 – 202) 0,3 – 0,6 26,51 0,039 0,173 -0,134 15 – 202) 0,45 – 0,6 26,33 0,037 0,166 -0,129 27,03) 0,81 prioritärer Lebensraum BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Berner Liste, Stand 2010 ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 118 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Lebensraumtyp HainsimsenBuchenwald (9110) WaldmeisterBuchenwald (9130) Subatlantischer / mitteleurop. Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*) *: 1) : 2) : : 4) : 3) Maximale ZusatzMaximaRealer deposition le ZuDepositiVorbeBKW Critical Bagatellsatzde- onsbeitrag lastung minus realer Load schwelle4) position 300-MWDepositions- [kg/ha·a] [kg/ha·a] [kg/ha·a] BKW1) Blöcke beitrag 300[kg/ha·a] [kg/ha·a] MW-Blöcke [kg/ha·a] 26,51 0,039 0,098 -0,059 10 – 202) 0,3 – 0,6 26,45 0,039 0,103 -0,064 10 – 202) 0,3 – 0,6 26,51 0,039 0,098 -0,059 15 – 202) 0,45 – 0,6 26,33 0,037 0,100 -0,063 27,03) 0,81 prioritärer Lebensraum BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Berner Liste, Stand 2010 ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Wie aus Tab. 8-14 und Tab. 8-15 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). Säureeinträge In der Tab. 8-16 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 119 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombinationen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der Bodentypen zu den Lebensraumtypen ist der Abb. 8-3 und der Abb. 8-4 zu entnehmen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 120 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 8-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im nördlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 121 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 8-4: Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im südlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 122 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-16: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Lebensraumtyp HainsimsenBuchenwald (9110) WaldmeisterBuchenwald (9130) Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*) *: 1) : 2) : 3) : : 4) Bodentypen Typische Braunerde Braunerde, vereinzelt Parabraunerde Braunerde, z.T. tiefreichend humos Parabraunerde, vereinzelt Braunerde Gley-Parabraunerde Gley, vereinzelt Braunerde-Gley Braunerde, z.T. tiefreichend humos Typische Braunerde, Gley-Braunerde, z.T. tiefreichend humos Niedermoor, z.T. Moorgley Braunerde, vereinzelt Parabraunerde Gley, vereinzelt Braunerde-Gley Niedermoor, z.T. Moorgley Vorbelastung1) [eq/ha·a] 3082 Maximale ZusatzCritical Bagatellbelastung Load3) schwelle4) BKW2) [eq/ha·a] [eq/ha·a] [eq/ha·a] 41 2048 61 3029 44 1008 30 3125 44 1478 44 3042 46 1386 42 3034 44 1503 45 3125 16 1430 40 3121 44 1344 41 3121 42 1330 40 3042 43 1524 46 3110 36 1220 37 3053 45 1488 45 3121 34 1516 46 3030 40 2364 71 prioritärer Lebensraum Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 123 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie der Tab. 8-16 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die Critical Loads. Die Zusatzbelastungen überschreiten (ohne Berücksichtigung der Stilllegung) vollständig (LRT 9130) oder teilweise (LRT 9110) die Bagatellschwelle von 3 % der Critical Loads der Buchenwald-Lebensraumtypen. Bezüglich der Eichen-Hainbuchenwälder (LRT 9160) wird die Bagatellschwelle erreicht oder unterschritten, bezüglich der Auwälder (LRT 91E0) wird die Bagatellschwelle deutlich unterschritten. Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-17 für die maximalen und in der Tab. 8-18 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 124 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-17: LRT 9110 Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Bodentyp Typische Braunerde Braunerde Braunerde Parabraunerde Gley-Parabraunerde Gley, vereinzelt Braunerde-Gley Braunerde 9130 9160 91E0* *: 1) : 2) : 3) : : 4) Typische Braunerde Gley-Braunerde Niedermoor, z.T. Moorgley Braunerde Gley, vereinzelt Braunerde-Gley Niedermoor, z.T. Moorgley Vorbelastung1) [eq/ha·a] Maximale Maximaler Zusatz- Depositibelas- onsbeitrag tung 300-MWBKW2) Blöcke [eq/ha·a] [eq/ha·a] Maximale Zusatzdeposition BKW minus ma- Critical BagatellLoad3) schwelle4) ximaler Depositi- [eq/ha·a] [eq/ha·a] onsbeitrag 300-MWBlöcke [eq/ha·a] 3082 41 266 -225 2048 61 3029 3125 44 44 289 289 -245 -245 1008 1478 30 44 3042 46 285 -239 1386 42 3034 44 289 -245 1503 45 3125 16 132 -116 1430 40 3121 44 286 -242 1344 41 3121 42 263 -221 1330 40 3042 43 270 -227 1524 46 3110 36 284 -248 1220 37 3053 45 286 -241 1488 45 3121 34 246 -212 1516 46 3030 40 263 -223 2364 71 prioritärer Lebensraum Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 125 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie aus Tab. 8-17 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). Tab. 8-18: LRT 9110 9130 9160 91E0* *: 1) : 2) : 3) 4) : : Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Bodentyp Typische Braunerde Braunerde Braunerde Parabraunerde Gley-Parabraunerde Gley, vereinzelt Braunerde-Gley Braunerde Typische Braunerde Gley-Braunerde Niedermoor, z.T. Moorgley Braunerde Gley, vereinzelt Braunerde-Gley Niedermoor, z.T. Moorgley Maximale ZuRealer satzdeposition Maximale BKW VorZusatz- DepositiCritical Bagatellbelasbelas- onsbeitrag minus realer Load3) schwelle4) 1) tung tung 300-MW- Depositions- [eq/ha·a] [eq/ha·a] BKW2) [eq/ha·a] Blöcke beitrag 300[eq/ha·a] [eq/ha·a] MW-Blöcke [eq/ha·a] 3082 41 33 8 2048 61 3029 3125 44 44 34 34 10 10 1008 1478 30 44 3042 46 33 13 1386 42 3034 44 34 10 1503 45 3125 16 17 -1 1430 40 3121 44 34 10 1344 41 3121 42 30 12 1330 40 3042 43 33 10 1524 46 3110 36 33 3 1220 37 3053 45 33 12 1488 45 3121 34 29 5 1516 46 3030 40 32 8 2364 71 prioritärer Lebensraum Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, max. Wert der jeweiligen Komb. LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 126 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Analog zu den Schwefeldioxidkonzentrationen, deren Höhe maßgeblich die Säuredeposition bestimmt, ergibt sich für die Säuredeposition (mit einer Ausnahme) nach Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke rechnerisch eine Zusatzdeposition. Tatsächlich wird sich aber auch die Säuredeposition, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern. Schwermetalldeposition In der Tab. 8-19 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetalldepositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausgeführt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 8-19: Parameter Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn 1) : 2) : 3) : Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Vorbelastung1) Rheidt / Hürth [µg/m²d] < 0,7 / 0,46 6,8 / 8,2 0,2 / 0,28 4,5 / 4,0 < 0,13 / < 0,1 < 0,6 / 0,2 - / 1,9 - / 24 - / 48 - / 0,8 - Maximaler Depositionsbeitrag BoA2/3 Neurath [µg/m²d] 0,0165 0,0275 0,0107 0,022 0,0167 0,022 0,022 0,0192 0,0247 0,0743 0,022 0,0247 Maximale Zusatzdeposition BKW2) [µg/m²d] Critical Load3) [µg/m²d] 0,0147 0,0246 0,0098 0,0197 0,0065 0,0147 0,0197 0,0197 0,0172 0,0221 0,0663 0,0197 0,0221 5,4 – 8,1 0,7 – 2,0 < 0,14 - Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsniveaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 127 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der ländlichen Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Überschreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberdeposition liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsichtlich einer Über- oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab. 8-20 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet. Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird. Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurteilungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraftwerks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatzbelastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 8-20 aufgeführt und den Beurteilungswerten gegenübergestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 128 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-20: Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks Schwermetall Vorbelas1) tung [mg/kg] Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon 4 - 57 41 - 200 0,13 – 3,9 7 - 47 0,12 - 0,97 - Maximale Zusatzdeposition 2) BKW [µg/m²d] 0,0147 0,0246 0,0098 0,0197 0,0065 0,0147 0,0197 Chrom 12 - 41 0,0197 287,62 0,00080 30/60 Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn 3 - 46 - 0,0172 0,0221 0,0663 0,0197 0,0221 251,12 322,66 967,98 287,62 322,66 0,00070 0,00090 0,00269 0,00080 0,00090 20/40 - 1) : 2) : 3) : Maximale Zusatzdeposi2) tion BKW in 40 a [µg/m²] 214,62 359,16 143,08 287,62 94,9 214,62 287,62 Maximale Anreicherung im Boden nach 40 a [mg/kg] 0,00060 0,00100 0,00040 0,00080 0,00026 0,00060 0,00080 Beurteilungswert [mg/kg] BBodSchV 40/70 0,4/1,0 15/50 0,1/0,5 - 3) LUA Brandenburg 2 50 0,3 10 0,1 50 (Cr III) 2 (Cr VI) 30 - Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quelle: FIS-StoBo) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für Lehm/Schluff Wie Tab. 8-20 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der Schwermetallbelastung der Böden resultieren. Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredeposition ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkserneuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten. 8.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet, die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 129 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 8.5.2.1 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung 8.5.2.1.1 Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT 9110 und 9130) sowie EichenHainbuchenwald-Lebensraumtyp (LRT 9160) Die Buchenwald-Lebensraumtypen und der Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyp befinden sich gemäß Standard-Datenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B). Den ausgewerteten Unterlagen sind keine Hinweise zu entnehmen, dass bestehende Vorbelastungen mit Luftschadstoffen und Stoffeinträgen, die teilweise im Bereich der Belastungsgrenzen liegen oder diese überschreiten, zu gravierenden Beeinträchtigungen des Gebiets geführt haben. Wie in Kap. 8.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen der Buchenwald-Lebensraumtypen und des Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Pirol und die Nachtigall, die als Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen. 8.5.2.1.2 Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern (LRT 91E0) Der für den LRT 91E0 im Standard-Datenbogen angegebene Erhaltungszustand C wurde durch das Büro IVÖR (2010) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Nach IVÖR (2010) erfolgte im Jahr 1999 entsprechend den Kartieranleitungen die Einstufung in den Erhaltungszustand C, weil es sich bei allen drei Beständen im Gebiet (vgl. Abb. 8-2) um sogenannte „Lebensraumtypen zur Entwicklung“ handelte. Die im August 2010 erfolgte Überprüfung ergab folgende Befunde für die drei Teilflächen, mit denen der LRT im Gebiet vertreten ist (alle Angaben aus IVÖR 2010): 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 130 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Teilfläche im Norden des Gebietes Bewertung der Bestandsstruktur: Bewertung der Artenkombination: B C Bewertung der Beeinträchtigungen: Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: B B Die Bewertung des Erhaltungszustandes fällt damit eine Stufe besser aus als im Jahr 1999. IVÖR weist allerdings darauf hin, dass die Zuordnung der Fläche zum Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und damit zum LRT 91E0 nicht mehr eindeutig ist. Vielmehr deutet sich eine Entwicklung zum Eichen-Hainbuchenwald (LRT 9160) an. Als LRT 9160 erhielte die Fläche ebenfalls die Gesamtbewertung B. Teilfläche westlich des Klosters Knechtsteden Bewertung der Bestandsstruktur: Bewertung der Artenkombination: B C Bewertung der Beeinträchtigungen: Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: C C Die Bewertung des Erhaltungszustandes entspricht damit der aus dem Jahr 1999. Sie ist jedoch anders begründet. Als maßgebliche Beeinträchtigungen wurden von IVÖR vor allem Veränderungen im Wasserregime identifiziert. So wird der hohe Anteil von Eutrophierungs- und Störzeigern (> 50%) auf Austrocknungen zurückgeführt, die zu einer Freisetzung der im Boden gespeicherten Nährstoffvorräte führen. Südliche Teilfläche Bewertung der Bestandsstruktur: Bewertung der Artenkombination: B C Bewertung der Beeinträchtigungen: Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: C C Die Bewertung des Erhaltungszustandes entspricht damit der aus dem Jahr 1999. Sie ist jedoch nunmehr ebenfalls anders begründet. Die Ursache für die Beeinträchtigungen wird wie für die Teilfläche westlich des Klosters Knechtsteden im Wesentlichen in den Veränderungen des Wasserhaushalts (Austrocknung mit Nährstofffreisetzung) gesehen. In keinem Fall besteht ein erkennbarer Zusammenhang zu bestehenden Belastungen mit Luftschadstoffen oder atmosphärischen Stoffeinträgen. Maßgeblich für die aktuelle 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 131 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Einstufung der beiden Teilflächen in einen ungünstigen Erhaltungszustand durch IVÖR (2010) sind vielmehr Veränderungen im Wasserhaushalt. Grundwasserabsenkungen haben zu Austrocknung und in der Folge zu Nährstofffreisetzungen geführt, die sich auch in einer Zunahme von Stör- und Eutrophierungszeigern äußern und in der Folge Veränderungen im Artenspektrum bewirken. In den mit dem Erhaltungszustand C bewerteten beiden Teilflächen wurden von IVÖR (2010) hohe Anteile an Eutrophierungsund Störzeigern in der Krautschicht festgestellt (siehe oben). Wie in Kap. 8.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Pirol und die Nachtigall, die als Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen. Entsprechend den identifizierten wesentlichen Ursachen für den derzeitigen ungünstigen Erhaltungszustand sind Verbesserungen des Erhaltungszustandes vor allem durch Veränderungen im Wasserregime in Richtung einer Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts zu erzielen. Ein Konzept, das in diese Richtung wirken kann, ist das Entwicklungskonzept des Erftverbandes für den Norfbach (Erftverband 2011). Solchen Maßnahmen steht die Regionalplanänderung nicht entgegen. 8.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind. Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke, 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 132 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben. In der Tab. 8-21 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultierenden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtigten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält Tab. 8-22. Tab. 8-21: Immissionsparameter SO21) NO21) NOx1) StickstoffDeposition SäureDeposition 1) 2) 3) 4) : : : : 5) : Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Einheit µg/m³ µg/m³ µg/m³ kg/ha·a eq/ha·a Maximale ZusatzMaximale belastung ZusatzBKW belastung minus realer BKW2) Immissionsbeitrag 300MW-Blöcke5) 0,45 0,20 0,14 -0,09 0,45 -0,38 0,037 bis -0,059 bis 0,039 -0,064 -1 bis 16 bis 46 13 Summe maximaler Zusatzbelastungen andere Projekte3) 0,045 0,26 0,34 0,071 13 Vorbelastung 5-6 21 - 30 30 - 50 26,33 26,51 3029 – 3125 Critical Level/ Critical Load4) Bagatellschwelle4) 20/10 30 - 10 - 27 0,3 – 0,81 1008 – 2364 30 - 71 Jahresmittelwert BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P7, N3, S6) Siehe Kap. 8.5.1 Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 133 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 8-22: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposition im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Maximale VorbeZusatzBoden2) LRT lastung deposityp1) [eq/ha·a] tion BKW3) [eq/ha·a] 9110 9130 9160 91E0 1) : 2) : 3) : 4) : : 5) B72 B52 B84 L42 G-L42 G53 B84 B72 G-B84 HN04 B52 G73 HN04 3082 3029 3125 3042 3034 3125 3121 3121 3042 3110 3053 3121 3030 41 44 44 46 44 16 44 42 43 36 45 34 40 Realer Depositionsbeitrag 300-MWBlöcke [eq/ha·a] 33 34 34 33 34 17 34 30 33 33 33 29 32 Maximale Maximale ZusatzZusatzdep. dep. MaxiBKW miBKW male nus realer minus Zusatz- Dep.beitrag Critical Bagatellrealer dep. 300-MWLoad5) schwelle5) Depositi- andere Blöcke [eq/ha·a] [eq/ha·a] onsbeiProplus max. trag jekte4) Zusatzdep. 300-MW- [eq/ha·a] andere Blöcke Projekte [eq/ha·a] [eq/ha·a] 8 11 19 2048 61 10 12 22 1008 30 10 12 22 1478 44 13 12 25 1386 42 10 12 22 1503 45 -1 13 12 1430 40 10 13 23 1344 41 12 12 24 1330 40 10 10 20 1524 46 3 12 15 1220 37 12 12 24 1488 45 5 12 17 1516 46 8 12 20 2364 71 B52 = Typische Braunerde, vereinzelt typische Parabraunerde, B72 = Typische Braunerde, B84 = Typische Braunerde, zum Teil tiefreichend humos, L42 = Typische Parabraunerde, vereinzelt typische Braunerde, G-L42 = Gley-Parabraunerde, G-B84 = Gley-Braunerde, HN04 = Niedermoor, zum Teil Moorgley Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S1 – S13) Siehe Kap. 8.5.1 Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen Projekte beträgt deutlich weniger als 0,1 µg/m³. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 134 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen Projekte beträgt deutlich weniger als 0,5 µg/m³. Die Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke in demselben Bereich. Tatsächlich ist sie noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissionen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus oder zumindest von einem gleich bleibenden Immissionsniveau auszugehen. Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet wird in der Immissionsprognose mit 0,019 µg/m³ prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhängig davon liegt die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige Wirkungen auf Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et al. 2007). Die langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamtstickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten sind damit auszuschließen. Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit 0,071 kg/ha·a berechnet. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet. Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungseffekt zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,059 und -0,064 kg/ha·a und entspricht damit der maximalen Zusatzbelastung durch die anderen Projekte. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringerung der derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden. Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 13 eq/ha·a abgeschätzt und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge (BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen zwischen 11 und 25 eq/ 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 135 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms ha·a. Alle Bagatellschwellen werden, wie Tab. 8-22 zeigt, deutlich unterschritten. Tatsächlich wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung verringern. Wieweit dieser Entlastungseffekt durch die anderen Projekte aufgezehrt wird, lässt sich nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatellschwellen in allen Fällen unterschritten werden. Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbelastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebietes und keine auf nachfolgenden Planungsebenen unlösbaren Konflikte erkennbar sind. 8.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanänderung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering, dass  sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder  die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder  die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden. Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen des Gebietes die Bagatellschwellen. Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig tatsächlich eine Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Dies schließt auch mögliche Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein. Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 8-9) sind somit insgesamt auszuschließen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 136 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelarten Pirol und Nachtigall eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristischen Arten. Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen erkennbar. Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, die nicht auf den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und der Umsetzung der geplanten Kraftwerkserneuerung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt nicht zu erkennen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 137 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 9 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Königsdorfer Forst“ (DE-5006-301) 9.1 Beschreibung des Schutzgebietes Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen: LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-ErftKreises (Stand Januar 2007), LANUV-Biotopkataster. 9.1.1 Allgemeines Das FFH-Gebiet befindet sich mit einer Fläche von 329 ha ca. 6,5 km südsüdöstlich des Kraftwerkstandortes (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Planänderungsgebiet bei Bergheim, östlich der Gemeinde Königsdorf am Ostrand der Ville. Im Südwesten und Nordwesten grenzen rekultivierte Halden bzw. eine Bahntrasse, im Süden ein Baumschulgelände und im Osten ausgedehnte Ackerflächen an. Der Königsdorfer Forst ist ein großes Waldgebiet mit naturnahem Laubwald, in dem eingestreut vereinzelte Nadelwaldparzellen sowie kleinere, periodisch trocken fallende Tümpel liegen. Die Hälfte des Gebietes besteht aus den für die ursprünglichen Villewälder typischen Perlgras-Buchenwäldern auf Lössboden und feuchten EichenBuchenwäldern, die oft sehr alt- und totholzreich sind sowie eine artenreiche, aber häufig spärliche Krautschicht aufweisen. Am Ostrand des Königsdorfer Forstes sind die Altholzbestände dieser Laubwaldgesellschaften übermäßig aufgelichtet und infolge der Siedlungsnähe und Düngerdrift aus den angrenzenden Ackerflächen stark eutrophiert. Am Ostrand befinden sich zudem einige trocken gefallene Bachläufe, deren untere Talbereiche mit einigen alten und gut ausgebildeten Eichen-Hainbuchen-Waldresten bestanden sind. Infolge von Grundwasserabsenkungen durch den Tagebau und Drainierung sind auf den ehemals staunassen Pseudogleyböden nur noch mäßig staufeuchte Bereiche mit naturnahen bodensauren Birken-, Eichen- und Buchen-Eichenwaldresten verzahnt mit Hainbuchenwaldresten und Eschen-, Erlen-, Pappelforsten vorhanden. Das FFH-Gebiet ist in Abb. 9-1 dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 138 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 9-1: FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ südöstlich des Planänderungsgebiets (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 139 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Im Süden des Königsdorfer Forstes liegt ein temporärer Flachwassertümpel, der mit einer geschlossenen Schwimmblattdecke aus Wasserlinsen und zum Teil nach der Roten Liste gefährdeten Schwimmmoosen bewachsen ist. An den Ufern finden sich Schwarz-Erlen, Ohr-Weiden und Moorbirken. Im gesamten Gebiet sind Fichten-, Kiefern-, Douglasien-, Lärchen- und BergahornForste eingestreut. Zudem durchzieht ein dichtes Wanderwegenetz den Königsdorfer Wald. 9.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes Das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ umfasst den größten erhaltenen Restbestand der Villewälder auf unverritztem Boden im nördlichen vom Braunkohleabbau geprägten Teil der Ville mit Vorkommen von Waldmeister-Buchenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern und bodensauren Eichenwäldern. Diese Wälder sind Relikte von ehemals in der Niederrheinischen Bucht weit verbreiteten Waldgesellschaften. Aufgrund der Lage des Waldkomplexes und der Vorkommen dieser Laubwaldgesellschaften wird dem Königsdorfer Forst eine besondere Bedeutung zugesprochen. Daher hat das FFH-Gebiet ebenfalls für den Biotopverbund in der Rekultivierungslandschaft eine wichtige Bedeutung als Rückzugsraum und Regenerationszelle für den Erhalt und die Wiederherstellung weiterer naturnaher Waldbestände. Die naturnahen, strukturreichen Laubwaldgesellschaften mit reichem Anteil an Alt- und Totholz bedingen die Bedeutung des Gebietes für seltene Tier- und Pflanzenarten, die den Königsdorfer Wald als Brut-, Rast- oder Durchzugsgebiet nutzen. Trotz intensiver Naherholung ist der Königsdorfer Wald für zahlreiche Vogelarten, Fledermäuse, Amphibien und Schmetterlinge bedeutsam. Für die Vogelarten Mittelspecht, Grauspecht und Schwarzspecht hat der Königsdorfer Forst eine besondere Bedeutung als Brutgebiet, da ausreichend Altholz und Großhöhlenbäume zur Verfügung stehen. Auch für die Nachtigall sind arten- und strukturreiche Waldränder als Lebensraum vorhanden. In dem Flachwassertümpel kommen die in der Roten Liste stehende Langährige Segge, die Schnabel-Segge, das Untergetauchte Sternlebermoos und der Sumpf-Wasserstern sowie Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea vor. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 140 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Zudem weist der Königsdorfer Forst landesweit gefährdete Biotoptypen (StieleichenHainbuchenwald, Buchenmischwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Röhrichte) auf, was die Bedeutung des FFH-Gebietes zusätzlich noch unterstreicht. 9.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen Innerhalb des FFH-Gebietes wirken sich gemäß Angaben des Standard-Datenbogens die Anpflanzungen von nicht autochthonen Arten und die Trockenlegung von Flächen negativ auf die Lebensräume aus und können damit die vorhandenen natürlichen Lebensräume mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten gefährden. Die Trockenlegung von Flächen betrifft das gesamte FFH-Gebiet. Gefährdet werden durch Drainage und die zusätzlich schon vorhandene Grundwasserabsenkung durch den Tagebau vor allem die Laubwaldgesellschaften feuchter Standorte mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Eichen-Hainbuchenwälder. Die Anpflanzung von nicht heimischen Baumarten durch intensiv betriebene Forstwirtschaft findet auf 25 % der FFH-Gebietsfläche statt und beeinträchtigt die Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensräume wie z.B. des Stieleichen-Hainbuchenwalds. Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch die Beeinträchtigung der Geländemorphologie, den Kahlschlag von Flächen und die Beseitigung von alten Bäumen vor allem infolge einer intensiven Forstwirtschaft beeinträchtigt. Weitere Gefährdungen gehen von allgemeiner Eutrophierung (Eutrophierungszeiger), Müllablagerungen, Wegebau und Aufschüttungen sowie Freizeitaktivitäten (intensive Nutzung als Naherholungsgebiet) aus. 9.1.4 Schutzstatus Die Fläche des FFH-Gebietes ist gleichzeitig als NSG „Königsdorfer Forst“ ausgewiesen. Das NSG ist im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises (Stand Januar 2007) unter NSG 2.1-2 textlich dargestellt und festgesetzt. Das FFH-Gebiet überlagert sich mit dem LSG „Königsdorfer Wald“ zu 98 %. Das LSG ist im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises (Stand Januar 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 141 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 2007) unter LSG 2.2-1 textlich dargestellt und festgesetzt. Das LSG „Auf der Fischbachhöhe“ grenzt an das FFH-Gebiet an. Zudem befindet sich im Süden des FFH-Gebietes ein Gebiet (GB-5006-100) mit zwei nach § 62 LG gesetzlich geschützten Biotopen. Als gesetzlich geschützte Biotope sind dort die Bruch- und Sumpfwälder sowie ein stehendes Binnengewässer ausgewiesen. Das schutzwürdige Biotop „Königsdorfer Wald“ nimmt ebenfalls die gesamte Fläche des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forstes“ ein. Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der Kennung BK-5006-0001 beschrieben. 9.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000Gebieten Die dem FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet „Kerpener Bruch und Parrig“, zwei Eichen-Hainbuchenwälder in der Hartholzaue der Erft, und das FFH-Gebiet „Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide“, drei Waldgebiete am Rande der Erfttalniederung in der Niederrheinischen Bucht, die sich beide südwestlich des Gebietes befinden. Zu diesen beiden Gebieten, die ebenfalls noch Vorkommen der für die Niederrheinische Bucht typischen Eichen-Hainbuchenwälder aufweisen, besteht eine funktionale Beziehung. Der Königsdorfer Forst dient weiterhin als Rückzugsraum, Regenerationszelle und Ausbreitungsweg von Lebensgemeinschaften zu anderen Buchenwaldkomplexen im Rekultivierungsgebiet der Ville. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 142 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 9.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes 9.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 9.2.1.1 Übersicht Die für das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen sind in der Tab. 9-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb. 9-2 dargestellt. Tab. 9-1: EUCode 9130 9160 9190 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008) Name Waldmeister-Buchenwald Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen Erhaltungszustand B B - Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand Der LRT 9190 ist für das Gebiet nicht repräsentativ, wird aber im Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ als Schutzziel mit dem Ziel der Wiederherstellung genannt. Ebenso sind die im Standard-Datenbogen nicht aufgeführten LRT 3150 und 9110 dort mit dem Ziel der Wiederherstellung genannt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 143 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 9-2: Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 144 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 9.2.1.2 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald) Der LRT ist auf 40 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 9-2). Tab. 9-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) Waldmeister-Buchenwald (9130) einschließlich Schwarzspecht und Grauspecht Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich. In höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Bergmischwälder basenreicher Böden). Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,6 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 40 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 132,0 ha Erhaltungszustand LRT 9130: B – gut Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: B - hoch Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, gebüsche, strukturreicher Waldränder und Staudenfluren, durch:     naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürlichen Waldgesellschaft einschließlich der Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen bis zur Zerfallsphase als Lebensraum für Höhlenbrüter (Schwarzspecht), d.h. Erhaltung von Buchenaltholzbeständen, -inseln oder – gruppen und langfristiger Erhalt von Höhlenbaumzentren, Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, Vermehrung des Waldmeister-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie Insekten und Schnecken. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 145 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 9.2.1.3 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) Der LRT ist auf 9 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura 2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 9-3). Tab. 9-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) einschließlich Mittelspecht Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung. Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,8 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 9 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 29,7 ha Erhaltungszustand LRT 9160: B – gut Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (MaiglöckchenAusbildung) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder und -gebüsche, Waldränder und Staudenfluren durch:     naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft, einschließlich der Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände (einschließlich Unterholz für Nachtigall) und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen bis zur Zerfallsphase als Lebensraum für Höhlenbrüter, insbesondere von Alteichen mit totholzreichen Starkkronen für den Mittelspecht, Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie Insekten und Schnecken. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 146 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 9.2.1.4 LRT 9190 (Alte bodensauer Eichenwälder) Der LRT 9190 kommt nur auf 3 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Gebiet gemäß Standard-Datenbogen nicht repräsentativ. Er wird aber im Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ als Schutzziel genannt. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten vorhandenen Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 9-4). Tab. 9-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9190 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen Naturnahe Birken-Stieleichenwälder (Betulo-Quercetum roboris) und BuchenEichenmischwälder auf Sand (z.B. Altmoränen, Binnendünen, altpleistozäne Sande) im norddeutschen Flachland. Baumschicht i.d.R. fast buchenfrei, auf trockenen, sehr armen Sandböden, aber auch feuchte Standorte mit Molinia caerulea. Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,9 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 3 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: Fläche: 9,5 ha Erhaltungszustand LRT 9190: - Repräsentativität: D – nicht signifikant Gesamtbeurteilung: - Es werden gemäß LANUV-Fachinformationssystem keine Schutzziele und Maßnahmen für diesen LRT im Schutzzieldokument genannt. Im Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ wird als Schutzziel die Wiederherstellung dieses Lebensraumtyps genannt (vgl. Tab. 9-5). Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Insektenarten. 9.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Im Standard-Datenbogen werden keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 147 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 9.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten Im Standard-Datenbogen werden für das FFH-Gebiet keine weiteren bedeutenden Arten genannt. Es werden im Standard-Datenbogen der Mittelspecht (Dendrocopus medius), der Grauspecht (Picus canus), der Schwarzspecht (Dryocopus martius) und der Wespenbussard (Pernis apivorus) als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie genannt. Eine regelmäßig vorkommende Zugvogelart ist die Nachtigall (Luscinia megarhynchos). Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für die drei Spechtarten eine Bedeutung vor allem als Brutgebiet. Die Arten sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 9160 (Mittelspecht, vgl. Tab. 9-3) und LRT 9130 (Schwarzspecht und Grauspecht, vgl. Tab. 9-2). Mittel-, Grau- und Schwarzspecht sowie Wespenbussard und Nachtigall werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Königsdorfer Forst“ im LP „Rekultivierte Ville“ genannt (vgl. Tab. 9-5). 9.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ Im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ (Stand Januar 2009) des Rhein-Erft-Kreises ist das NSG „Königsdorfer Forst“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 9-5 genannten Schutzzwecken festgesetzt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 148 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des RheinErft-Kreises für das NSG „Königsdorfer Forst“ NSG „Königsdorfer Forst“ a) Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a Satz 1 sowie 2 LG), insbesondere  zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48 c LG gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie): - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), - Waldmeister-Buchenwald (9130),  Zur Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse (gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie): - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190), - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150),  zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichen Interesse sowie zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG: - Mittelspecht (A238) - Schwarzspecht (A236) - Grauspecht (A234) - Wespenbussard (A072)  zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie: - Nachtigall (A271),  zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschließlich Alt- und Totholz, mit typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren,  wegen der Bedeutung der naturnahen Laubwälder mit vielfältigen Strukturen der Gewässerbiotope und Röhrichte, der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensstätte sowie als Regenerationspotential für die Rekultivierungsgebiete, b) Aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere weil der Königsdorfer Forst ein Relikt ehemals weitverbreiteter Waldgesellschaften in der Niederrheinischen Bucht ist, c) Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Waldes (§ 20 c LG), insbesondere wegen der vielfältigen Strukturen seltener Pflanzen dieses artenreichen Waldes und zur Erhaltung des größten zusammenhängenden naturnahen Laubwaldes auf der VilleHochfläche auf unverritztem Boden. Des Weiteren liegt das FFH-Gebiet mit 98 % seiner Fläche im LSG „Königsdorfer Wald“, das im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 9-6 genannten Schutzzwecken festgesetzt ist. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 149 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des RheinErft-Kreises für das LSG „“Königsdorfer Wald“ LSG „Königsdorfer Wald“ a) Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (§ 21 LG), insbesondere  zur Erhaltung und zur naturnahen Entwicklung der Waldbestände, zur Erhaltung der Bäume, Gehölzbestände, Hofeingrünungen, Obstbäume und Stauden- und Grünlandflächen als ökologisch wertvolle Landschaftselemente, aufgrund ihres biotischen Potentials und als Trittsteinbiotop,  als Maßnahme des Bodenschutzes zur Erhaltung unversiegelter Böden sowie der jeweiligen Bodentypen und Oberflächengestalt wegen ihrer Regelungsfunktion als Filter-, Puffer- und Stoffumsetzungssystem, wegen ihrer Lebensraumfunktion und Produktionsfunktion sowie zur Grundwasserneubildung,  wegen der Bedeutung als Pufferzone zur Abschirmung störender Randeinflüsse auf das Naturschutzgebiet „Königsdorfer Forst“, b) wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21 b LG), insbesondere  wegen des durch Wald, Waldrand und Villehang geprägten Landschaftsbildes,  wegen der Bedeutung als landschaftlicher Freiraum mit Sichtverbindungen in der freien Landschaft, c) wegen der Bedeutung für die Erholung (§ 21 c LG), insbesondere  wegen der Bedeutung für die ortsnahe, ruhige Erholung. 9.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept) erstellt. Neben den in Kap. 9.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert. 9.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFHGebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 150 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-7: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Königsdorfer Forst" (DE- 5006-301) Kompartiment/Biota LRT 9130 Projektrelevante Schutzzwecke LRT 9190 Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher WaldmeisterBuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Maiglöckchen-Ausbildung) mit ihrer typischen Fauna und Flora Wiederherstellung LRT 9110 Wiederherstellung LRT 3150 Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht, Wespenbussard, Nachtigall Wiederherstellung Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen LRT 9160 Empfindlich gegenüber Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Einträgen von Luftschadstoffen Luftschadstoffimmissionen, Stoffeinträgen 9.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen 9.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbelastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zusatzbelastungen betrachtet, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraftwerkserneuerung ist. Die Immissionen und Stoffeinträge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical Loads etc.) verglichen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 151 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Gasförmige Luftschadstoffimmissionen In der nachfolgenden Tab. 9-8 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 9-8: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) : : 3) 4) : Maximale Immissionszusatzbelastung BKW3) [µg/m³] 0,36 0,11 0,35 0,015 Critical Level4) [µg/m³] 20/10 30 3 (2 - 4)/1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 Wie aus der Tab. 9-8 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch zukünftig unterhalb des Critical Level. Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die Zusatzbelastung ist aber so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht. Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hinsichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbeitrag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 152 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-9 für die maximalen und in der Tab. 9-10 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt. Tab. 9-9: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) 3) 4) : : : Maximale ImmissiMaximale Maximaler onszusatzImmissiImmissibelastung BKW onszusatz- onsbeitrag minus maximaler belastung 300-MWImmissionsbeitrag BKW3) Blöcke 300-MW-Blöcke [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] 0,36 2,55 -2,19 0,11 0,56 -0,45 0,35 1,7 -1,35 0,015 - Critical Level4) [µg/m³] 20/10 30 3 (2 - 4)/1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 Wie aus Tab. 9-9 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 153 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-10: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) 3) 4) : : : Maximale ImmisMaximale Realer sionszusatzImmissiImmissibelastung BKW Critical onszusatz- onsbeitrag minus realer Level4) belastung 300-MWImmissionsbeitrag [µg/m³] BKW3) Blöcke 300-MW-Blöcke [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] 0,36 0,28 0,08 20/10 0,11 0,31 -0,2 0,35 1,00 -0,65 30 0,015 3 (2 - 4)/1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 Wie aus Tab. 9-10 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissionsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung, da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmigten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern. Stickstoffdeposition In der Tab. 9-11 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFHGebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 154 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-11: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ Maximale Critical Load VorZusatzbe[kg/ha·a] belastung lastung Lebensraumtyp Berner BKW1) [kg/ha·a] ÖKO-DATA3) Liste2) [kg/ha·a] 16,5 (B72) 17,7 (sL34) Waldmeister29,11 0,035 10 - 20 17,3 (S33) Buchenwald (9130) 19,2 (S-L32) 18,9 (K34) Subatlantischer / mit16,7 (S33) teleuropäischer Stiel19,6 (sL34) 29,37 eichenwald oder Ei0,033 15 - 20 chen-Hainbuchen20,6 (K34) wald (9160) Alte bodensaure Ei29,37 chenwälder auf Sand0,029 10 - 15 17,3 (S33) ebenen (9190) 1) : 2) : : 3) 4) : Bagatellschwelle4) [kg/ha·a] 0,3 – 0,6 0,45 – 0,6 0,3 – 0,45 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Stand 2010 ÖKO-DATA (2011), Bodentypen: B72 = Typische Braunerde, sL34 = Typische Parabraunerde, pseudovergleyt, S33 = Typischer Pseudogley, S-L32 = Pseudogley-Parabraunerde, erodiert, K34 = Typisches Kolluvium 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Wie aus Tab. 9-11 hervorgeht, werden für alle im Gebiet vertretenen Lebensraumtypen die Critical Loads bereits von der Vorbelastung überschritten. Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatzbelastung liegt mit Werten im Bereich von 0,03 kg N/ha∙a auch weit unter der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizierten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar verändern werden. Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-12 für die maximalen und in der Tab. 9-13 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 155 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ Maximale ZusatzMaximaler deposition Maximale DepositiBKW Vorbelas- ZusatzCritical onsbeitrag minus tung depositiLoad Lebensraumtyp 300-MWmaximaler 1) on BKW [kg/ha·a] [kg/ha·a] Blöcke Depositions[kg/ha·a] [kg/ha·a] beitrag 300MW-Blöcke [kg/ha·a] Waldmeister29,11 Buchenwald 0,035 0,23 -0,195 10 – 202) (9130) Subatlantischer / mitteleurop. Stieleichenwald oder 29,37 0,033 0,239 -0,206 10 – 202) Eichen-Hainbuchen-wald (9160) Alte bodensaure Eichenwälder auf 29,37 0,029 0,151 -0,122 15 – 202) Sand-ebenen (9190) 1) : 2) : : 3) Bagatellschwelle3) [kg/ha·a] 0,3 – 0,6 0,3 – 0,6 0,45 – 0,6 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Berner Liste, Stand 2010 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 156 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ Maximale ZusatzRealer Maximale deposition DepositiVorbeZusatzBKW Critical Bagatellonsbeitrag minus realer Load schwelle3) Lebensraumtyp lastung depositi300-MW1) Depositions- [kg/ha·a] [kg/ha·a] [kg/ha·a] on BKW Blöcke beitrag 300[kg/ha·a] [kg/ha·a] MW-Blöcke [kg/ha·a] Waldmeister29,11 Buchenwald 0,035 0,125 -0,090 10 – 202) 0,3 – 0,6 (9130) Subatlantischer / mitteleurop. Stieleichenwald oder 29,37 0,033 0,132 -0,099 10 – 202) 0,3 – 0,6 Eichen-Hainbuchen-wald (9160) Alte bodensaure Eichenwälder auf 29,37 0,029 0,077 -0,048 15 – 202) 0,45 – 0,6 Sand-ebenen (9190) 1) : 2) : : 3) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Berner Liste, Stand 2010 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Wie aus Tab. 9-12 und Tab. 9-13 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). Säureeinträge In der Tab. 9-14 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 157 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombinationen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der Bodentypen zu den Lebensraumtypen kann der Abb. 9-3 entnommen werden. Abb. 9-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFHGebiet "Königsdorfer Forst" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 158 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ Lebensraumtyp Bodentyp Parabraunerde, pseudovergleyt Typischer Pseudogley Typisches WaldmeisterKolluvium Buchenwald (9130) Typische Braunerde PseudogleyParabraunerde, erodiert Parabraunerde, Subatlantischer / mitpseudovergleyt teleuropäischer StielTypischer eichenwald oder EiPseudogley chen-HainbuchenTypisches wald (9160) Kolluvium Alte bodensaure EiTypischer chenwälder auf Pseudogley Sandebenen (9190) 1) : 2) : 3) : : 4) Vorbelastung1) [eq/ha·a] Maximale ZusatzCritical BagatellbelasLoad3) schwelle4) tung [eq/ha·a] [eq/ha·a] BKW2) [eq/ha·a] 3113 45 1352 41 3131 45 1346 40 3113 45 1389 42 3071 43 1373 41 3058 37 1284 39 3089 36 1449 44 3131 41 1487 45 3071 39 1586 48 3097 36 1500 45 Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Wie der Tab. 9-14 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die Critical Loads. Die Zusatzbelastungen unterschreiten bezüglich der Eichen- und EichenHainbuchenwälder die Bagatellschwelle von 3 % des Critical Load. Auf Teilflächen des Waldmeister-Buchenwalds wird die Bagatellschwelle hingegen überschritten. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 159 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-15 für die maximalen und in der Tab. 9-16 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt. Tab. 9-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ Maximale Zusatzdeposition Maximaler BKW Maximale DepositiVorminus ZusatzCritical Bagatellbelasonsbeitrag belastung Load3) schwelle4) LRT Bodentyp maximaler tung1) 2) 300-MWBKW Depositi- [eq/ha·a] [eq/ha·a] [eq/ha·a] Blöcke [eq/ha·a] onsbeitrag [eq/ha·a] 300-MWBlöcke [eq/ha·a] 3113 Parabraunerde 45 361 -316 1352 41 Typischer 3131 45 397 -352 1346 40 Pseudogley Typisches 3113 45 370 -325 1389 42 Kolluvium 9130 Typische 3071 43 369 -326 1373 41 Braunerde Pseudogley3058 Parabrauner37 281 -244 1284 39 de, erodiert 3089 Parabraunerde 36 278 -242 1449 44 Typischer 3131 41 391 -350 1487 45 9160 Pseudogley Typisches 3071 39 356 -317 1586 48 Kolluvium Typischer 3097 9190 36 257 -221 1500 45 Pseudogley 1) : 2) : 3) : : 4) Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 160 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie aus Tab. 9-15 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). Tab. 9-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ Maximale Zusatzdeposition Realer BKW Maximale DepositiVorminus ZusatzCritical onsbeitrag belasbelastung Load3) LRT Bodentypen realer 1) tung 2) 300-MWBKW Depositi- [eq/ha·a] [eq/ha·a] Blöcke [eq/ha·a] onsbeitrag [eq/ha·a] 300-MWBlöcke [eq/ha·a] 3113 Parabraunerde 45 40 5 1352 Typischer 3131 45 45 0 1346 Pseudogley Typisches 3113 45 41 4 1389 Kolluvium 9130 Typische 3071 43 41 2 1373 Braunerde Pseudogley3058 Parabrauner37 34 3 1284 de, erodiert 3089 Parabraunerde 36 33 3 1449 Typischer 3131 41 45 -4 1487 9160 Pseudogley Typisches 3071 39 41 -2 1586 Kolluvium Typischer 3097 9190 36 27 9 1500 Pseudogley 1) : 2) : 3) : : 4) Bagatellschwelle4) [eq/ha·a] 41 40 42 41 39 44 45 48 45 Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Analog zu den Schwefeldioxidkonzentrationen, deren Höhe maßgeblich die Säuredeposition bestimmt, ergibt sich für die Säuredeposition (mit zwei Ausnahmen) nach Ab- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 161 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms zug der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke rechnerisch eine Zusatzdeposition. Tatsächlich wird sich aber auch die Säuredeposition, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern. Schwermetalldeposition In der Tab. 9-17 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetalldepositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausgeführt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 9-17: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ Parameter Vorbelastung1) Rheidt / Hürth [µg/m²d] Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn < 0,7 / 0,46 6,8 / 8,2 0,2 / 0,28 4,5 / 4,0 < 0,13 / < 0,1 < 0,6 / 0,2 - / 1,9 - / 24 - / 48 - / 0,8 - 1) : 2) : 3) : Maximaler Depositionsbeitrag BoA2/3 Neurath [µg/m²d] 0,0083 0,0139 0,0054 0,0111 0,0085 0,0111 0,0111 0,0097 0,0125 0,0377 0,0111 0,0125 Maximale Zusatzdeposition BKW2) [µg/m²d] Critical Load3) [µg/m²d] 0,0107 0,0179 0,0070 0,0143 0,0050 0,0107 0,0143 0,0143 0,0125 0,0161 0,0482 0,0143 0,0161 5,4 – 8,1 0,7 – 2,0 < 0,14 - Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsniveaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008), Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der ländlichen Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Über- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 162 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms schreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberdeposition liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsichtlich einer Über- oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab. 9-18 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet. Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird. Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurteilungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraftwerks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatzbelastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 9-18 aufgeführt und den Beurteilungswerten gegenübergestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 163 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-18: Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks Vorbelas1) tung [mg/kg] Schwermetall Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon 7-12 47-92 0,87-1,8 5-12 0,17-0,32 - Chrom 11 - 19 Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn 6 - 12 - 1) : 2) : 3) : Maximale Zusatzdepositi2) on BKW [µg/m²d] 0,0107 0,0179 0,0070 0,0143 0,0050 0,0107 0,0143 0,0143 0,0125 0,0161 0,0482 0,0143 0,0161 Maximale Zusatzdeposition 2) BKW in 40 a [µg/m²] 156,22 261,34 102,2 208,78 73 156,22 208,78 Anreicherung im Boden in 40 a [mg/kg] Beurteilungswert [mg/kg] 3) BBodSchV 0,00043 0,00073 0,00028 0,00058 0,00020 0,00043 0,00058 40/70 0,4/1,0 15/50 0,1/0,5 - 208,78 0,00058 30/60 182,5 235,06 703,72 208,78 235,06 0,00051 0,00065 0,00195 0,00058 0,00065 20/40 - LUA Brandenburg 2 50 0,3 10 0,1 50 (Cr III) 2 (Cr VI) 30 - Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quelle: FIS-StoBo) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für Lehm/Schluff Wie Tab. 9-18 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der Schwermetallbelastung der Böden resultieren. Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredeposition ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkserneuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten. 9.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet, die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 164 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet. 9.5.2.1 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung 9.5.2.1.1 Buchenwälder (LRT 9110 und 9130), Eichen-Hainbuchenwälder (LRT 9160) und bodensaure Eichenwälder (LRT 9190) Die im Gebiet vertretenen Wald-Lebensraumtypen befinden sich gemäß StandardDatenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B). Dem Standard-Datenboden sind allerdings Hinweise auf Eutrophierungserscheinungen vor allem im östlichen Teil des Gebietes zu entnehmen. Wie in Kap. 9.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen der Wald-Lebensraumtypen sind damit ausgeschlossen. Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Schwarz-, Mittel- und Grauspecht sowie Wespenbussard und Nachtigall, die als Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen. Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung steht die Planänderung auch nicht der angestrebten Wiederherstellung des derzeit nicht mehr im Gebiet vertretenen Hainsimsen-Buchenwalds (LRT 9110) entgegen. 9.5.2.1.2 Natürliche nährstoffreiche Seen und Altarme (LRT 3150) Der Lebensraumtyp ist derzeit gemäß Standard-Datenbogen nicht im Gebiet vertreten. Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung steht die Planänderung der angestrebten Wiederherstellung des LRT nicht entgegen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 165 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 9.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind. Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke, auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben. In der Tab. 9-19 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultierenden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtigten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält Tab. 9-20. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 166 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-19: Immissionsparameter SO21) NO21) NOx1) StickstoffDeposition SäureDeposition 1) 2) 3) 4) : : : : 5) : Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ Einheit µg/m³ µg/m³ µg/m³ kg/ha·a eq/ha·a Maximale ZusatzMaximale belastung ZusatzBKW belastung minus realer BKW2) Immissionsbeitrag 300MW-Blöcke5) 0,36 0,08 0,11 -0,2 0,35 -0,65 0,029 bis -0,048 bis 0,035 -0,099 -4 bis 36 bis 45 +9 Summe maximaler Zusatzbelastungen andere Projekte3) 0,026 0,16 0,22 0,051 8 Vorbelastung 5-6 21 - 30 30 - 50 29,11 – 29,37 3058 – 3131 Critical Level/ Critical Load4) Bagatellschwelle4) 20/10 30 - 10 - 20 0,3 – 0,6 1284 – 1586 39 - 48 Jahresmittelwert BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P3, N6, S14 – S22) Siehe Kap. 9.5.1 Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 167 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 9-20: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposition im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ Maximale VorZusatzBoden- belasbelasLRT tung2) typ1) tung [eq/ha·a] BKW3) [eq/ha·a] sL34 S33 9130 K34 B72 S-L32 sL34 9160 S33 K34 9190 S33 1) : 2) : 3) : 4) : : 5) 3113 3131 3113 3071 3058 3089 3131 3071 3097 45 45 45 43 37 36 41 39 36 Realer Depositionsbeitrag 300-MWBlöcke [eq/ha·a] 40 45 41 41 34 33 45 41 27 Max. Max. ZuZusatzsatz-dep. depoBKW miMax. sition nus reale ZusatzBKW Dep. 300dep. Critical Bagatellminus MWLoad5) schwelle5) andere realer Blöcke [eq/ha·a] [eq/ha·a] ProDep.plus max. jekte4) beitrag Zusatzdep. [eq/ha·a] 300-MWandere Blöcke Projekte [eq/ha·a] [eq/ha·a] 5 8 13 1352 41 0 8 8 1346 40 4 8 12 1389 42 2 8 10 1373 41 3 8 11 1284 39 3 8 11 1449 44 -4 8 4 1487 45 -2 8 6 1586 48 9 8 17 1500 45 B72 = Typische Braunerde, sL34 = Typische Parabraunerde, pseudovergleyt, S33 = Typischer Pseudogley, S-L32 = Pseudogley-Parabraunerde, erodiert, K34 = Typisches Kolluvium Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S14 – S22) Siehe Kap. 9.5.1 Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen Projekte beträgt deutlich weniger als 0,05 µg/m³. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt. Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen Projekte beträgt deutlich weniger als 0,5 µg/m³ (0,16 µg NO2/m³ und 0,22 µg NOx/m³). Die Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung ist selbst bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 168 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms größer (-0,2 µg NO2/m³ und -0,65 µg NOx/m³). Tatsächlich ist sie noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissionen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus auszugehen. Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet wird in der Immissionsprognose mit 0,015 µg/m³ prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhängig davon liegt die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige Wirkungen auf Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et al. 2007). Die langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamtstickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten sind damit auszuschließen. Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit 0,051 kg/ha·a berechnet. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet. Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungseffekt zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,05 und -0,1 kg/ha·a. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringerung der derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden. Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 8 eq/ha·a berechnet und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge (BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen zwischen 4 und 17 eq/ha·a. Alle Bagatellschwellen werden, wie Tab. 9-20 zeigt, deutlich unterschritten. Tatsächlich wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung verringern. Wieweit dieser Entlastungseffekt von den anderen Projekten aufgezehrt wird, lässt sich nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 169 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms die Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatellschwellen in allen Fällen unterschritten werden. Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbelastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebietes und keine auf nachfolgenden Planungsebenen unlösbaren Konflikte erkennbar sind. 9.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanänderung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering, dass  sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder  die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder  die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden. Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen des Gebietes die Bagatellschwellen. Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, ergibt sich jedoch zukünftig tatsächlich eine Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Dies gilt auch unter Berücksichtigung möglicher Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke. Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl.Tab. 9-7) sind somit insgesamt auszuschließen. Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelarten eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristischen Arten. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 170 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“, die nicht auf den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und der Umsetzung der geplanten Kraftwerkserneuerung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt nicht zu erkennen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 171 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Worringer Bruch“ (DE4907-301) 10.1 Beschreibung des Schutzgebietes Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen: LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP Köln, LANUV-Biotopkataster. 10.1.1 Allgemeines Das etwa 164 ha große Gebiet liegt ca. 13,5 km nordöstlich des Planänderungsgebiets (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Planänderungsgebiet am nördlichen Stadtrand von Köln im Stadtteil Worringen. Das Gebiet ist in Abb. 10-1 dargestellt. Der Worringer Bruch ist ein etwa 8000 Jahre alter, nicht mehr durchflossener und mittlerweile weitgehend verlandeter Mäanderbogen des Rheins, dessen Grundwasserstand stark abhängig vom Wasserstand des Rheins schwankt. Der Worringer Bruch wird periodisch als sogenannte Druckwasser-Aue überflutet. Aufgrund des Wasserdrucks bei hohem Wasserpegel des Rheins strömt das Wasser unter dem Deich hindurch und wird im Bereich des Worringer Bruchs an die Oberfläche gedrückt. Der Worringer Bruch weist neben einer typischen Auen- und Bruchwaldvegetation und natürlichen eutrophen Seen mit ausgedehnten Primärröhrichten weitere Waldtypen sowie in den Randbereichen Obstwiesen und Weiden auf, die typische Elemente der Kulturlandschaft sind. Auf Entwässerungen durch ein Grabensystem und Grundwasserabsenkungen durch die Wassergewinnung für die Stadt Köln und die Industrie folgten im letzten Jahrhundert Aufforstungen mit Hybrid-Pappeln. Nach der Unterschutzstellung wurde der Grundwasserstand in den Jahren 1998 bis 2002 wieder angestaut, so dass sich offene Wasserflächen entwickeln konnten, in denen sich absterbende Weiden- und Erlenbestände befinden. Die entstandenen Gewässer sind extrem eutroph. Das Wasser ist bräunlich gefärbt und weist einen deutlichen Eigengeruch auf. Eine am 04.05.2011 aus dem östlich an den Senfweg angrenzenden See entnommene Wasserprobe ergab für die limnologischen Basiskenngrößen pH-Wert, Leitfähigkeit und Karbonatgehalt folgende Werte: 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 172 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms pH: 7,5 Leitfähigkeit: Karbonatgehalt (HCO3): 790 µS/cm 342 mg/l. Im südöstlichen Teil des Worringer Bruchs kommen ältere, totholzreiche EschenAuwälder mit Silberweiden vor, die zur Beobachtung einer natürlichen Entwicklung als Naturwaldzelle sich selbst überlassen werden. Der nordöstliche Randbereich des Worringer Bruches ist geprägt von mittelalten Edellaubholzbeständen und EschenStangenhölzern. Im gesamten Gebiet kommen ältere Hybridpappelbestände vor, die zurückgedrängt werden sollen. Zudem durchziehen zahlreiche unbefestigte Entwässerungsgräben, die meistens trocken sind und keine Ufervegetation aufweisen, das Gebiet. Der randlich verlaufende Pletschbach unterscheidet sich nicht von den genannten Entwässerungsgräben, da auch er meistens kein Wasser führt. In den Randbereichen des FFH-Gebietes liegen Flächen, die als Fettweide, Zier- und Obstgarten sowie Teichanlagen intensiv anthropogen genutzt werden. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 173 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 10-1: FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Planänderungsgebietes (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 174 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes Aufgrund der Seltenheit größerer Auwälder hat der Worringer Bruch mit seinen Weichholz- und Hartholzauenwäldern eine große landesweite Bedeutung. Das Mosaik an auentypischer Vegetation insbesondere der Verlandungsserie ist repräsentativ für den Naturraum Köln-Bonner Rheinebene in der südlichen Rheinaue. Daher hat das FFHGebiet ebenfalls für den Biotopverbund eine große Bedeutung als Rückzugsraum und Ausbreitungsweg im Korridor der Rheinschiene. Im Bereich der Naturwaldzelle im südöstlichen Teil des Worringer Bruchs wird ein Bereich des Eschenauwaldes seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Der Strukturreichtum der Auenwälder bedingt die Bedeutung des Gebietes für seltene Tier- und Pflanzenarten, die den Worringer Bruch als Brut-, Rast- oder Durchzugsgebiet nutzen. Zu diesen Arten, für die der Worringer Bruch eine besondere Bedeutung hat, gehören die Vogelarten Wespenbussard, Rohrweihe, Nachtigall, Pirol und die Amphibienart Kammmolch. Die Population des Kammmolches im Worringer Bruch ist vermutlich eines der größten europäischen Vorkommen (LP Köln, Stand Dezember 2010). Außerdem kommt der in NRW vom Aussterben bedrohte Gewöhnliche Wasserschlauch in den eutrophen Seen vor. Auch die Vorkommen des Stieleichen-Hainbuchenwaldes heben die Bedeutung des Worringer Bruchs hervor, da die artenreichen Eichenmischwälder aus naturschutzfachlicher Sicht sehr bedeutsam und regional gefährdet sind. Das Land NRW hat eine besondere Verantwortung für diese alten Waldökosysteme, da sie am Niederrhein und in der Westfälischen Bucht ihr Hauptvorkommen in Deutschland haben. Durch die reiche Biotopstruktur der natürlichen eutrophen Seen und Altarme mit den großflächigen Primärröhrichten ist dieser Lebensraum ebenfalls repräsentativ für den Naturraum Köln-Bonner Rheinebene und trägt somit zur landesweiten Bedeutung des FFH-Gebietes bei. 10.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen Innerhalb des FFH-Gebietes wirken sich gemäß Angaben des Standard-Datenbogens Anpflanzungen von nicht autochthonen Arten, die Beseitigung von Tot- und Altholz so- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 175 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms wie die Trockenlegung von Flächen negativ aus und können damit die vorhandenen natürlichen Lebensräume mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten gefährden. Eine Drainage durch die schon vorhandenen Entwässerungsgräben und durch die im Rahmen des Gewässerausbaus neu gebauten Gräben findet auf 40 % der Fläche des FFH-Gebietes statt. Gefährdet werden durch die Trockenlegung vor allem die durch den erhöhten Grundwasserstand und durch regelmäßige Überschwemmungen entstandenen offenen Wasserflächen mit ihren Feuchtzonen, der Eichen-Hainbuchenwald sowie die Auwälder und die dort vorkommenden seltenen Tier- und Pflanzenarten. Die Beseitigung des Tot- und Altholzes auf 10 % der FFH-Gebietsfläche entzieht dem Wald wichtige Nährstoffe und nimmt den holzzersetzenden Arten ihren Lebensraum. Die Anpflanzung von nicht heimischen Baumarten, vor allem mit Hybridpappeln, beeinträchtigt die Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensräume wie die Auen- und Eichen-Hainbuchenwälder, die naturnah bewirtschaftet werden sollen. Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch Eutrophierung und durch Düngerdrift (Landwirtschaft) beeinträchtigt. 10.1.4 Schutzstatus Die Fläche des FFH-Gebietes ist gleichzeitig als NSG „Worringer Bruch“ ausgewiesen. Das NSG ist im Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln (Stand Dezember 2010) unter N3 Seite 95 textlich dargestellt und festgesetzt. Zudem befinden sich neun Bereiche mit insgesamt 18 nach § 62 LG gesetzlich geschützten Biotopen im FFH-Gebiet. Neun der gesetzlich geschützten Biotope umfassen die beiden im Worringer Bruch vorkommenden Lebensraumtypen der Weichholz- und Hartholzauenwälder (91E0 und 91F0). Weiterhin werden sechs stehende Binnengewässer (Weiher und Tümpel) sowie zwei seggen- und binsenreiche Nasswiesen und ein Röhrichtbestand als geschütztes Biotop ausgewiesen. Das schutzwürdige Biotop „NSG Worringer Bruch“ nimmt ebenfalls die gesamte Fläche des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“ ein. Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der Kennung BK-4907-901 beschrieben. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 176 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000Gebieten Die dem FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind im Nordosten am Rhein die „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ und im Westen der „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“. Funktionale Beziehungen bestehen zu den Waldgebieten der FFH-Gebiete, die in der Rheinschiene liegen. Vor allem aufgrund der großflächigen auentypischen Biotopkomplexe dient der Worringer Bruch als Rückzugsraum und Ausbreitungsweg von Lebensgemeinschaften zu anderen Auwaldbereichen im Korridor der Rheinschiene. 10.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes 10.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 10.2.1.1 Übersicht Die für das FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen sind in der Tab. 10-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb. 10-2 dargestellt. Tab. 10-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010) EUCode 3150 9160 91E0* 91F0 Name Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia Erhaltungszustand C C C C * prioritärer Lebensraum Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand Die Wasserflächen im Süden und Südwesten des Gebietes, die gemäß LANUVFachinformationssystem dem LRT 3150 zugeordnet werden, waren im Jahr 2011 weitgehend trocken gefallen. Hierauf wird in Kap. 10.5.2 näher eingegangen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 177 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 10-2: FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Vorhabenstandortes mit Lebensraumtypen Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 178 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.2.1.2 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließgewässern) Der LRT ist ein prioritärer Lebensraum und nimmt ein Fünftel der Fläche des FFHGebietes ein. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-2). Tab. 10-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0) einschließlich Wespenbussard, Nachtigall und Pirol Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tälern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarzerle, in höheren Lagen auch Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten Flußufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Überflutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen. Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 13,6 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 23 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 37,5 ha Erhaltungszustand LRT 91E0: C – durchschnittlich/beschränkt Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C - mittel bis gering Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, -gebüsche, strukturreicher Waldränder (Nachtigall) und Staudenfluren auch auf Lichtungen (Wespenbussard) durch:       Natürliche Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten, sowie auf alters- und strukturdiverser Bestände (auf Teilflächen dichtes Unterholz) und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggf. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald), Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen, Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen über die Naturwaldzelle hinaus, Erhaltung bzw. Wiederherstellung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse, Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 179 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten sowie Insekten und Schnecken. 10.2.1.3 LRT 3150 Der LRT ist auf 15 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura 2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-3). Tab. 10-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 3150 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen und Teiche einschließlich ihrer Ufervegetation mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation, Krebsschere oder Wasserschlauch. Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 13,6 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 15 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 24,5 ha Erhaltungszustand LRT 3150: C – durchschnittlich/beschränkt Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch:     Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe, Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß, Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts. Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten, Fische, Amphibien und Reptilien, Libellen, Muscheln und Schnecken. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 180 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.2.1.4 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) Der LRT ist auf einer kleinen Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura 2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-4). Tab. 10-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung. Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 14,3 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 5 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 7,6 ha Erhaltungszustand LRT 9160: C – durchschnittlich/beschränkt Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder durch:    Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten. Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie Insekten und Schnecken. 10.2.1.5 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder) Der LRT kommt auf 8 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Netz Natura 2000 bedeutsam. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-5). 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 181 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 91F0 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (91F0) Hartholzauenwälder am Ufer großer Flüsse mit natürlicher Überflutungsdynamik. Dominierende Überflutungsdynamik in Abhängigkeit vom Wasserregime Esche, Ulmen und Eiche; Wälder stickstoffreicher Standorte mit meist üppiger Krautschicht und gut ausgebildeter Strauchschicht, reich an Lianen. Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 14,4 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 8 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 13,9 ha Erhaltungszustand LRT 91F0: C – durchschnittlich/beschränkt Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Auenwälder mit ihrer typischen Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie Waldränder durch:      Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder auf geeigneten Standorten nach Möglichkeit durch natürliche Sukzession , Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, sowie Uraltbäumen, Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen und in Kernbereichen Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse. Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten sowie Insekten und Schnecken. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 182 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Im Standard-Datenbogen ist der Kammmolch (Triturus cristatus) als Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt (Tab. 10-6). Tab. 10-6: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Worringer Bruch" (DE-4907-301) EUCode Name 1166 Kammmolch (Triturus cristatus) Population/Status i > 1001 / nichtziehend Bewertung Population Erhaltungszustand Isolierungsgrad Gesamtbeurteilung C A C B Population: i Paare Population (relativ zur nationalen Population): C <2% Erhaltungszustand: A sehr gute Erhaltung Isolierungsgrad: C Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebietes Gesamtbeurteilung: B guter Wert Die Population im Worringer Bruch ist vermutlich eines der größten europäischen Vorkommen (LP Köln, Stand Dezember 2010). Im Schutzzieldokument des LANUVInformationssystems sind für den Kammmolch folgende Schutzziele und Maßnahmen angeführt (Tab. 10-7). Tab. 10-7: Schutzziele und Maßnahmen für den Kammmolch gemäß LANUVFachinformationssystem, für den als Anhang II-Art der FFH-Richtlinie das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010) Kammmolch Erhalt einer kopfstarken Kammmolch-Population durch Schutz ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume durch:      Schutz ihres Laichgewässers in seinem jetzigen Zustand (kein Fischbesatz) Erhalt und ggf. Extensivierung der umgebenen Acker- und Grünlandflächen als Sommerlebensraum für die Population Erhalt der angrenzenden Waldflächen als Winterquartier für die Population Vermeidung von Strukturveränderungen Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen wie Waldsäume und andere bandförmige Biotoptypen (Raine, Gräben, Hecken) als Verbindungselement zu vorhandenen Gewässerkomplexen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 183 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten Im Standard-Datenbogen werden für das FFH-Gebiet keine weiteren bedeutenden Arten genannt. Als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden im StandardDatenbogen die Rohrweihe (Circus aeruginosus) und der Wespenbussard (Pernis apivorus) aufgeführt. Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten sind die Nachtigall (Luscinia megarhynchos) und der Pirol (Oriolus oriolus). Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für alle genannten Vogelarten eine Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet. Wespenbussard, Nachtigall und Pirol sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 91E0 (vgl. Tab. 10-2). Für die Rohrweihe sind eigene Schutzziele im Schutzzieldokument formuliert (Tab. 10-8). Tab. 10-8: Schutzziele und Maßnahmen für die Rohrweihe gemäß LANUVFachinformationssystem, für die das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 eine Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010) Rohrweihe Schutz der ausgedehnten Primärröhrichte in dem Altarm des Rheins durch:      Entwicklung und Revitalisierung von Röhrichten Stabilisierung des Wasserhaushaltes Wiederherstellung der Überflutungsdynamik Reduzierung des Stickstoff- und Pestizideintrages in das Gewässer Lenkung der Freizeitnutzung Alle Arten werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Worringer Bruch“ im LP Köln genannt (vgl. Tab. 10-9). 10.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln Im Landschaftsplan „Köln“ (Stand Dezember 2010) des Kreises Köln ist das NSG „Worringer Bruch“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 10-9 genannten Schutzzwecken festgesetzt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 184 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-9: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Worringer Bruch“ NSG „Worringer Bruch“ Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere  zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes bedrohter Tier- und Pflanzenarten der Auen- und Bruchwaldgesellschaften,  aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen,  wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des inzwischen weitgehend naturnahen Rheinarms im Gebiet eines Ballungszentrums,  zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Natürliche eutrophe Seen und Altarme“,  zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „StieleichenHainbuchenwald,  zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Hartholz-Auenwälder“ Besondere Festsetzungen nach der FFH-Richtlinie: Die Unterschutzstellung des NSG „Worringer Bruch“ erfolgt in Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie)  zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere. Die Unterschutzstellung erfolgt weiterhin gemäß § 20 Satz 1 a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG  wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes. Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind  LRT 91E0 einschließlich Wespenbussard, Nachtigall, Pirol Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie:  Kammmolch  Rohrweihe 10.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept) erstellt. Neben den in Kap. 10.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 185 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFHGebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt. Tab. 10-10: Kompartiment/Biota LRT 91E0* LRT 91F0 LRT 9160 LRT 3150 Kammmolch Rohrweihe Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Worringer Bruch" (DE- 4907-301) Projektrelevante Schutzzwecke Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen Erhaltung und Entwicklung der EichenUlmen-Auenwälder mit ihrer typischen Flora Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna. Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts. Erhalt einer kopfstarken KammmolchPopulation durch Schutz ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume Schutz der ausgedehnten Primärröhrichte in dem Altarm des Rheins. Reduzierung des Stickstoff eintrages in das Gewässer 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Empfindlich gegenüber Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Luftschadstoffimmissionen, Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung, Versauerung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung Seite 186 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen 10.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbelastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zusatzbelastungen betrachtet, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraftwerkserneuerung ist. Im dritten Schritt werden vorsorglich die Wirkungen anderer Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet untersucht. Die Immissionen und Stoffeinträge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical Loads etc.) verglichen. Gasförmige Luftschadstoffimmissionen In der Tab. 10-11 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 10-11: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) : : 3) 4) : Maximale Immissionszusatzbelastung BKW3) [µg/m³] 0,23 0,09 0,22 0,008 Critical Level4) [µg/m³] 20/10 30 3 (2 - 4) /1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 187 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie aus der Tab. 10-11 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch zukünftig unterhalb des Critical Level. Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die Zusatzbelastung ist so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht. Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hinsichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbeitrag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung. Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 10-12 für die maximalen und in der Tab. 10-13 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt. Tab. 10-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) 3) 4) : : : Maximale ImmisMaximale Maximaler sionszusatzImmissions- Immissibelastung BKW Critical zusatzonsbeitrag minus maximaler Level4) belastung 300-MWImmissionsbeitrag [µg/m³] BKW3) Blöcke 300-MW-Blöcke [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] 0,23 1,85 -1,62 20/10 0,09 0,47 -0,38 0,22 1,23 -1,01 30 0,008 3 (2 - 4)/1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 188 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie aus Tab. 10-12 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). Tab. 10-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ Parameter Vorbelastung2) [µg/m³] Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide1) Ammoniak 5-6 21 - 30 30 - 50 2–4 1) : 2) 3) 4) : : : Maximale ImmisMaximale Realer sionszusatzImmissi- Immissionsbelastung BKW Critical onszusatzbeitrag minus realer Level4) belastung 300-MWImmissionsbeitrag [µg/m³] BKW3) Blöcke 300-MW-Blöcke [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] 0,23 0,20 0,03 20/10 0,09 0,28 -0,19 0,22 0,73 -0,51 30 0,008 3 (2 - 4)/1 Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Werte gerundet. Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2 Wie aus Tab. 10-13 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissionsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbelastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung, da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmigten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 189 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Stickstoffdeposition In der Tab. 10-14 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFHGebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 10-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen (3150) Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*) Hartholzauewälder (91F0) *: 1) : 2) : 3) : : 5) : 6) : 4) Critical Load [kg/ha·a] Berner ÖKOListe3) DATA4) Vorbelastung [kg/ha·a] Maximale Zusatzbelastung BKW2) [kg/ha·a] 17,15 0,023 306) - 0,9 26,17 0,023 15 - 20 - 0,45 – 0,6 26,17 0,024 10 – 20?1) 27,5 26,17 0,022 10 – 20?1) (aG34) 26,7 (aG34) Bagatellschwelle5) [kg/ha·a] 0,83 0,80 prioritärer Lebensraum fraglich, da natürlicherweise eutroph (vgl. auch Erläuterungen im Text) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Stand 2010 ÖKO-DATA (2012), Bodentypen: aG34 = Typischer Auengley, typischer Gley 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Empirischer Wert nach van Dobben & van Hinsberg (2008); die Berner Liste enthält keinen CL. Wie aus der Tab. 10-14 hervorgeht, wird nur der Critical Load für den EichenHainbuchenwald (LRT 9160) von der Vorbelastung überschritten. Für die eutrophen Stillgewässer (LRT 3150) und die Auwald-Lebensraumtypen (LRT 91E0 und 91F0) werden die Critical Loads hingegen von der Vorbelastung unterschritten. Bezüglich der Auwald-Lebensraumtypen wurde der von ÖKO-DATA modellierte Critical Load zur Beurteilung herangezogen, wie in Kap. 4.2.1.4 begründet. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 190 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatzbelastung liegt mit Werten im Bereich von 0,02 kg N/ha∙a in allen Fällen auch weit unter der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizierten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar verändern werden. Bezüglich der Gewässer-Lebensraumtypen (LRT 3150) und der Auwald-Lebensraumtypen bleibt die Gesamtbelastung auch zukünftig unterhalb des Critical Load. Die Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MWBlöcke ist in der Tab. 10-15 für die maximalen und in der Tab. 10-16 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 191 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen (3150) Subatlantischer / mitteleurop. Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*) Hartholzauewälder (91F0) *: 1) : 2) : : 4) : 5) : 3) Maxima- Maximaler le ZuDepositiVorbesatzde- onsbeitrag lastung position 300-MW[kg/ha·a] BKW1) Blöcke [kg/ha·a] [kg/ha·a] Maximale Zusatzdeposition BKW Critical Bagatellminus Load schwelle5) maximaler [kg/ha·a] [kg/ha·a] Depositionsbeitrag 300MW-Blöcke [kg/ha·a] 17,15 0,023 0,16 -0,137 302) 0,9 26,17 0,023 0,156 -0,133 15 - 203) 0,45 – 0,6 26,17 0,024 0,16 -0,136 27,54) 0,83 26,17 0,022 0,152 -0,130 26,74) 0,80 prioritärer Lebensraum BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus van Dobben & van Hinsberg (2008) Berner Liste, Stand 2010 ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 192 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen (3150) Subatlantischer / mitteleurop. Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*) Hartholzauewälder (91F0) *: 1) : 2) : : 4) : 5) : 3) Maxima- Realer Dele ZupositionsVorbesatzdebeitrag lastung position 300-MW[kg/ha·a] BKW1) Blöcke [kg/ha·a] [kg/ha·a] Maximale Zusatzdeposition BKW Critical Bagatellminus realer Load schwelle5) Depositions- [kg/ha·a] [kg/ha·a] beitrag 300MW-Blöcke [kg/ha·a] 17,15 0,023 0,093 -0,070 302) 0,9 26,17 0,023 0,093 -0,070 15 - 203) 0,45 – 0,6 26,17 0,024 0,096 -0,072 27,54) 0,83 26,17 0,022 0,088 -0,066 26,74) 0,80 prioritärer Lebensraum BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus van Dobben & van Hinsberg (2008) Berner Liste, Stand 2010 ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Wie aus Tab. 10-15 und Tab. 10-16 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). Beeinträchtigungen durch Säureeinträge In der Tab. 10-17 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 193 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombinationen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der Bodentypen zu den Lebensraumtypen ist der Abb. 10-3 zu entnehmen. Tab. 10-17: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ Lebensraumtyp Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*) Hartholzauewälder (91F0) *: 1) : 2) 3) : : : 5) : 4) VorBodentyp belastung1) [eq/ha·a] Maximale Zusatzbelastung BKW2) [eq/ha·a] Critical Load3) [eq/ha·a] Bagatellschwelle4) [eq/ha·a] Auengley, Gley 3129 23 15165) 46 Auengley, Gley 3129 23 2403 72 Auengley, Gley 3129 21 2161 65 prioritärer Lebensraum Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 194 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 10-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFHGebiet "Worringer Bruch" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 195 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie der Tab. 10-17 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die Critical Loads. Die Zusatzbelastungen unterschreiten deutlich die Bagatellschwellen. Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 10-18 für die maximalen und in der Tab. 10-19 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt. Tab. 10-18: LRT Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ Maximaler Maximale DepositiVorZusatzbelasonsbeitrag belastung Bodentyp 1) tung 2) 300-MWBKW [eq/ha·a] Blöcke [eq/ha·a] [eq/ha·a] Auengley, Gley Auengley, 91E0* Gley Auengley, 91F0 Gley 9160 *: 1) : 2) 3) : : : 5) : 4) Maximale Zusatzdeposition BKW minus Critical BagatellLoad3) schwelle4) maximaler Depositions- [eq/ha·a] [eq/ha·a] beitrag 300MW-Blöcke [eq/ha·a] 3129 23 228 -205 15165) 46 3129 23 236 -213 2403 72 3129 21 234 -213 2161 65 prioritärer Lebensraum Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 196 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-19: LRT Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ Realer Maximale DepositiVorZusatzbelasonsbeitrag belastung Bodentyp tung1) 2) 300-MWBKW [eq/ha·a] Blöcke [eq/ha·a] [eq/ha·a] Auengley, Gley Auengley, 91E0* Gley Auengley, 91F0 Gley 9160 *: 1) : 2) 3) : : : 5) : 4) Maximale Zusatzdeposition BKW Critical Bagatellminus realer Load3) schwelle4) Depositions- [eq/ha·a] [eq/ha·a] beitrag 300MW-Blöcke [eq/ha·a] 3129 23 28 -5 15165) 46 3129 23 29 -6 2403 72 3129 21 28 -7 2161 65 prioritärer Lebensraum Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus ÖKO-DATA (2012) 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen. Wie aus Tab. 10-18 und Tab. 10-19 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2). Schwermetalldeposition In der Tab. 10-20 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetalldepositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausgeführt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 197 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-20: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ Parameter Vorbelastung1) Rheidt / Hürth [µg/m²d] Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn < 0,7 / 0,46 6,8 / 8,2 0,2 / 0,28 4,5 / 4,0 < 0,13 / < 0,1 < 0,6 / 0,2 - / 1,9 - / 24 - / 48 - / 0,8 - 1) : 2) : 3) : Maximaler Depositionsbeitrag BoA2/3 Neurath [µg/m²d] 0,061 0,0269 0,0105 0,0215 0,0164 0,0215 0,0215 0,0188 0,0242 0,0728 0,0215 0,0242 Maximale Zusatzdeposition BKW2) [µg/m²d] Critical Load3) [µg/m²d] 0,0062 0,0104 0,0040 0,0083 0,0028 0,0062 0,0083 0,0083 0,0073 0,0093 0,0278 0,0083 0,0093 5,4 – 8,1 0,7 – 2,0 < 0,14 - Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsniveaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008), Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Überschreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberdeposition liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsichtlich einer Überoder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab. 10-21 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet. Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 198 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurteilungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraftwerks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatzbelastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 10-21 aufgeführt und den Beurteilungswerten gegenübergestellt. Tab. 10-21: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ Schwermetall Vorbe1) lastung [mg/kg] Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon 23 39 - 105 2 45 - 76 0,27 0,3 - Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn 1) : 2) : 3) : 48 32 - 39 - Maximale Zusatzdeposition 2) BKW [µg/m²d] 0,0062 0,0104 0,0040 0,0083 0,0028 0,0062 0,0083 0,0083 Maximale Zusatzdepositi2) on BKW in 40 a [µg/m²] 90,52 151,84 58,4 121,18 40,88 90,52 121,18 Maximale Anreicherung im Boden nach 40 a [mg/kg] 0,00025 0,00042 0,00016 0,00034 0,00011 0,00025 0,00034 121,18 0,00034 30/60 0,0073 0,0093 0,0278 0,0083 0,0093 106,58 135,78 405,88 121,18 135,78 0,00030 0,00038 0,00113 0,00034 0,00038 20/40 - Beurteilungswert [mg/kg] 3) BBodSchV 40/70 0,4/1,0 15/50 0,1/0,5 - LUA Brandenburg 2 50 0,3 10 0,1 50 (Cr III) 2 (Cr VI) 30 - Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quelle: FIS-StoBo) BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für Lehm/Schluff Wie Tab. 10-21 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der Schwermetallbelastung der Böden resultieren. Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredeposition ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkserneuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten... 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 199 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Dioxine und Furane im Staubniederschlag Die maximale zusätzliche Deposition mit Dioxinen und Furanen wird mit 0,02 pg/m²·d prognostiziert. Sie liegt damit weit unter der Messgenauigkeit. Wie oben für die Schwermetalle erläutert, wird sich aufgrund der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke auch die Deposition von Dioxinen und Furanen mit dem Staubniederschlag verringern. 10.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet, die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der parallelen Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Summationswirkungen mit anderen Projekten dargestellt und bewertet. 10.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung 10.5.2.1.1 LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen) Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand C wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab folgende Befunde: Große Bereiche der in Abb. 10-2 dargestellten Gewässerflächen sind nach den derzeitigen Verhältnissen nicht mehr als Gewässer einzustufen. Nur noch etwa 5 ha von seinerzeit rund 24 ha des Lebensraumtyps können noch als temporäres Gewässer angesprochen werden. Auch diese Flächen waren aber zum Zeitpunkt der Begehung nach einer längeren trockenen Witterungsperiode trocken gefallen. Dieser Bereich ist aufgrund der Beeinträchtigungen auch zurzeit nur mit "C" zu bewerten (IVÖR 2011). Die vorgefundene Vegetation der restlichen Flächen des Lebensraumtyps lässt darauf schließen, dass hier seit etlichen Jahren keine Überflutung mehr erfolgt. Die aktuelle Vegetation setzt sich aus feuchten Hochstauden- und Ruderalfluren, Weidengebüschen, Faulbaumgebüschen sowie Schilf- und Wasserschwaden-Röhrichten mit viel Brennnessel zusammen. Diese Bereiche können aufgrund dessen aktuell nicht mehr dem LRT 3150 zugeordnet werden (IVÖR 2011). 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 200 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die Begehung hat damit die Einstufung im Standard-Datenbogen bestätigt. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht. Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen. 10.5.2.1.2 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand C wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab folgende Befunde: Nach Auswertung von LINFOS-Sachdaten erfolgte im Jahr 2002 die Einstufung in den Erhaltungszustand C, weil es sich bei allen drei Beständen im Gebiet (vgl. Abb. 10-2) um sogenannte „Lebensraumtypen zur Entwicklung“ handelte. Die Begehung des Jahres 2011 zeigte, dass sich die Flächen außer einer entsprechenden Alterung offenbar wenig verändert haben. Auch jetzt sind alle drei Bestände mit "C" zu bewerten. Eutrophierungs- und Störzeiger sind jeweils sehr stark vertreten (über 50 % Deckung), was jedoch auf die natürlichen Standortverhältnisse und die Nähe landwirtschaftlicher Flächen zurückzuführen ist (IVÖR 2011). Die Begehung hat damit die Einstufung im Standard-Datenbogen bestätigt. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht. Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 201 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.5.2.1.3 LRT 91E0 (Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern) Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand „C“ wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab folgende Befunde: Die Überprüfung bestätigte die Einstufung in den Erhaltungszustand „C“. Maßgeblich waren hierfür Auswirkungen durch das Wasserregime und die dadurch offenbar deutlich verschlechterten Strukturen, eine Zunahme der Eutrophierungszeiger aufgrund erhöhter Mineralisierungsaktivitäten und eine Verarmung des lebensraumtypischen Arteninventars. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht (IVÖR 2011). Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen. 10.5.2.1.4 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder) Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand „C“ wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab folgende Befunde: Die Überprüfung bestätigte die Einstufung in den Erhaltungszustand „C“. Ähnlich wie beim LRT 91E0 führen auch hier sinkende Wasserstände und dadurch erhöhte Mineralisationsraten zu einer Zunahme von Eutrophierungs- und Störzeigern. Das aktuelle Wasserregime hat weiterhin Auswirkungen auf die Strukturen der Bestände. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht (IVÖR 2011). 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 202 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen. 10.5.2.1.5 Kammmolch Der Erhaltungszustand des Kammmolchs wird im Standard-Datenbogen mit „A“ bewertet. Offene Auengewässer in den Niederungslandschaften wie die Stillgewässer im Gebiet stellen bevorzugte Lebensräume für den Kammmolch dar. Die günstigen Habitatqualitäten werden durch die Planänderung nicht beeinträchtigt. Vielmehr führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden und in Gewässersedimenten ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes des Kammmolchs ist damit ebenfalls ausgeschlossen. 10.5.2.1.6 Rohrweihe Der Erhaltungszustand der Rohrweihe wird im Standard-Datenbogen mit „C“ bewertet. Gefährdungen der Art, die offene Feuchtgebiete als Lebensraum bevorzugt, bestehen vor allem in Nutzungsintensivierungen und Entwässerungen. Die Habitatqualitäten werden durch die Planänderung nicht beeinträchtigt. Vielmehr führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetalle, Dioxine und Furane) im Boden und in Gewässersedimenten und Anreicherungen von Schadstoffen im Verlauf der Nahrungskette, die Arten am Ende der Nahrungskette wie die Rohrweihe besonders betreffen würden, ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der Rohrweihe ist damit ebenfalls ausgeschlossen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 203 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind. Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke, auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben. In der Tab. 10-22 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultierenden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtigten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält. Tab. 10-23. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 204 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-22: Immissionsparameter SO21) NO21) NOx1) StickstoffDeposition SäureDeposition 1) 2) 3) : : : : 5) : 4) Immissions-Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ Einheit µg/m³ µg/m³ µg/m³ kg/ha·a eq/ha·a Maximale ZusatzMaximale belastung ZusatzBKW belastung minus realer BKW2) Immissionsbeitrag 300MW-Blöcke5) 0,23 0,03 0,09 -0,19 0,22 -0,51 0,022 bis -0,066 bis 0,024 -0,072 21 bis 23 -5 bis -7 Summe maximaler Zusatzbelastungen andere Projekte3) 0,067 0,35 0,55 0,09 17 Vorbelastung 5-6 21 - 30 30 - 50 17,15 – 26,17 3129 Critical Level/ Critical Load4) Bagatellschwelle4) 20/10 30 - 15 - 30 0,45 – 0,9 1516 – 2403 46 – 72 Jahresmittelwert BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P5, N8, S23) Siehe Kap. 10.5.1 Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 205 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 10-23: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposition im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ Maximale VorZusatzBoden- belasbelasLRT tung2) typ1) tung [eq/ha·a] BKW3) [eq/ha·a] 9160 aG34 91E0 aG34 91F0 aG34 1) 2) : : 3) : 4) : : 5) 6) : 3129 3129 3129 23 23 21 Realer Depositionsbeitrag 300-MWBlöcke [eq/ha·a] 28 29 28 Max. Zusatzdep. BKW minus realer Dep.beitrag 300MWBlöcke [eq/ha·a] -5 -6 -7 Max. Zusatzdeposition andere Projekte4) [eq/ha·a] 15 16 17 Max. Zusatz-dep. BKW minus realer Dep.beitrag 300- Critical Bagatell5) schwelle5) MW-Blöcke Load plus max. [eq/ha·a] [eq/ha·a] Zusatzdep. andere Projekte [eq/ha·a] 10 15166) 46 10 2403 72 10 2161 65 aG34 – Auengley, Gley Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S23 – S25) Siehe Kap. 10.5.1 Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen. Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen Projekte beträgt deutlich weniger als 0,1 µg/m³ anzusetzen. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt. Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen Projekte beträgt deutlich weniger als 1 µg/m³. Die Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke in demselben Bereich. Tatsächlich ist sie noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissionen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus oder zumindest einem gleich bleibenden Immissionsniveau auszugehen. Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet wird in der Immissionsprognose mit 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 206 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 0,008 µg/m³ prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhängig davon liegt die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige Wirkungen auf Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et al. 2007). Die langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamtstickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten sind damit auszuschließen. Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit 0,09 kg/ha·a angeben. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet. Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungseffekt zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,066 und -0,072 kg/ha·a. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringerung der derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden. Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 17 eq/ha·a berechnet und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge (BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen von 10 eq/ha·a. Alle Bagatellschwellen werden, wie Tab. 10-23 zeigt, deutlich unterschritten. Tatsächlich wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung verringern. Wieweit dieser Entlastungseffekt durch die anderen Projekte aufgezehrt wird, lässt sich nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatellschwellen in allen Fällen unterschritten werden. Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbelastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebietes und keine auf nachfolgenden Planungsebenen unlösbaren Konflikte erkennbar sind. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 207 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 10.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanänderung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immissionen und Stoffeinträge so gering, dass  sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder  die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder  die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden. Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig tatsächlich eine Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Dies schließt auch mögliche Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein. Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 10-10) sind somit insgesamt auszuschließen. Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelarten Pirol und Nachtigall eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristischen Arten. Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen erkennbar. Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“, die nicht auf den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und der Umsetzung der Planänderung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt nicht zu erkennen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 208 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 11 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 11.1 Beschreibung des Schutzgebietes Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen: LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LANUV-Biotopkataster. 11.1.1 Allgemeines Das FFH-Gebiet umfasst mehrere schutzwürdige Teilabschnitte des Rheins von Bad Honnef bis Emmerich, die vor allem durch Flach- und Ruhigwasserzonen, besonders zwischen den Buhnenfeldern, gekennzeichnet sind und im wesentlichen die Ufer und die Hauptfahrrinne einbeziehen. Oft grenzen die ausgewiesenen Rheinabschnitte an vorhandene Naturschutzgebiete an. Insgesamt nehmen die Teilabschnitte eine Fläche von ca. 2336 ha ein. Die Uferbereiche sind aufgrund ihrer möglichen Nutzung als Laichplätze und Jungfisch-, Nahrungs- sowie Ruhehabitate ausgewiesen worden; die Hauptfahrrinne ist als potentielle Wanderstrecke für Wanderfische, wie Rundmäuler, Lachs und Maifisch, mit einbezogen worden. Einige naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern sind ebenfalls als schutzwürdig ausgewiesen worden, da sie aufgrund vorhandener strömungsberuhigter Vertiefungen Wanderfischen als Ruhehabitat vor dem Aufstieg dienen und während Rheinhochwasser weiteren Fischarten ein Rückzugsgebiet bieten können. Der hier behandelte ca. 4,3 km lange Rheinabschnitt befindet sich ca. 15,2 km nordnordöstlich des Kraftwerkstandortes (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Planänderungsgebiet) zwischen dem Stadtteil Worringen der Stadt Köln auf der westlichen und der Stadt Monheim auf der östlichen Rheinseite. Dieser Rheinabschnitt wird durch Buhnen und dazwischen liegenden flachen Kiesufern mit bei Niedrigwasser trockenfallenden Bereichen strukturiert. Lokal kommen Flachufer, Flachwasserzonen und Stillwasserbereiche vor. Die Ufer sind über weite Strecken mit Gänsefuß- und Knöterichfluren bewachsen, die stellenweise durch dichte Staudenfluren und Pappel/Weidenaufwuchs bedrängt werden. Vor allem im Süden sind die bis zu 3 m hohen Uferböschungen oft mit Steinschüttungen befestigt und weisen leicht magere Hochstaudenfluren auf. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 209 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Die der Hafeneinfahrt nördlich gegenüber gelegenen Ufer bestehen aus sandigen, flachen und unbefestigten Böschungen, die mit ruderalen Hochstaudenfluren und der Kratzbeere bewachsen sind. Vorgelagert finden sich Auenbereiche. Gehölze sind in diesem Teilabschnitt der Rhein-Fischschutzzonen bis auf zumeist ältere Weiden eher seltener vorhanden. Der hier behandelte Rheinabschnitt des FFH-Gebiets ist in Abb. 11-1 dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 210 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 11-1: Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem FFHGebiete, Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 211 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 11.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes Der gesamte Rheinstrom hat eine maßgebliche Bedeutung für die Fischfauna in verschiedensten Fließgewässersystemen wie z.B. der Ruhr und der Lippe. Die als FFHGebiete ausgewiesenen Teilabschnitte des Rheins umfassen vor allem Stillwasserbereiche sowie Bereiche mit langsamer Strömung und haben eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs- und Ruhehabitate für Rundmäuler und Fischarten. Durch die vielen einzelnen Schutzausweisungen der Teilabschnitte können die Abwanderung und die Ernährung der Jungtiere sowie potentielle Laichhabitate und vor allem der Zu- und Anzug der Langdistanzwanderer im Rhein gesichert werden und somit auch deren Populationen in den oberhalb gelegenen Nebenflüssen des Rheins. Flachwasserzonen mit steinig-kiesigem Untergrund haben vor allem für die Jungfische der Groppe als Habitat eine große Bedeutung. Als Adulte leben sie vorwiegend in den tieferen Bereichen der Hauptrinne und laichen dort auch ab. Die Jungfische werden in die strömungsberuhigten Zonen verdriftet und wachsen dort auf. Auch für die abwandernden Junglachse bietet das Flachwasser einen gewohnten Lebensraum als Zwischenstation und Nahrungshabitat. Die am Rhein für die Flussregelung angelegten Buhnen sind ebenfalls von wichtiger Bedeutung für verschiedene Fischarten. Die strömungsberuhigten und schlammigen Bereiche um die Buhnen sind für das Fluss- und Meerneunauge als Aufenthalts- und Laichort von Bedeutung. Die aus den Hauptlaichhabitaten der rechtsrheinischen Nebenflüsse verdriftende Brut kann in den Buhnenfeldern Jungtierhabitate finden. Auch die abwandernden Junglachse finden im Strömungsschatten der Buhnen die sonst im Strom fehlenden Ruhe- und Rastzonen. Stillwasserbereiche sind auch für den Steinbeißer als Laichplatz bedeutend und strömungsberuhigte Bereiche können von den Larven des Maifisches als Nahrungshabitat genutzt werden. 11.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen Gemäß Standard-Datenbogen wirken mehrere negative Einflüsse innerhalb des FFHGebiets auf die gesamte Fläche ein. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 212 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Mit einer hohen negativen Intensität gefährden vorhandene Sand- und Kiesgruben, der Abbau von Stränden, das Verfüllen von Gewässern oder Feuchtgebieten, die Sedimenträumung und Ausbaggerung von Gewässern, Veränderungen von Lauf und Struktur der Fließgewässer, sonstige anthropogene Veränderungen im Wasserhaushalt, das Entstehen von Schlamm- und Spülgutdeponien, die natürliche Eutrophierung, die Austrocknung und Anhäufung organischer Substanz, starke infrastrukturelle Erschließung sowie sonstige vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen und siedlungs-, gewerbliche oder industrielle Aktivitäten das FFH-Gebiet. Einen mittleren negativen Einfluss üben der Untertagebau, vorhandene Deponien, Wasserverschmutzung und Deiche, Aufschüttungen sowie künstliche Strände aus. Gering wirken sich die stationäre Fischerei durch Reusen und Stellnetze, vorhandene Camping- und Caravanplätze, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Ausübung von Wassersport und die Trittbelastung durch Besucher aus. Als neutraler Einfluss wird die Schifffahrt eingestuft. Positiv wirkt sich innerhalb des FFH-Gebiets die Überflutung und Überstauung aus. Auch von außerhalb wirkt die Überflutung und Überstauung sowie die Sand- und Kiesgruben positiv auf das FFH-Gebiet. Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch Gewässerausbau gefährdet. 11.1.4 Schutzstatus Der betrachtete Teilabschnitt des FFH-Gebiets liegt mit einem großen Flächenanteil im NSG „Rheinaue Worringen-Langel (siehe Abb. 11-1). Das NSG ist im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) unter N4 textlich dargestellt und festgesetzt. Das LSG „Rheinufer“ und das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ überschneiden sich teilweise mit dem nördlichen Bereich des FFH-Gebietes. Das LSG „Rheinufer“ ist im Landschaftsplan Kreis Mettmann (Stand Dezember 2006) unter D 2.3-10 und das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) unter L4 textlich dargestellt und festgesetzt. Zudem überschneidet sich das FFH-Gebiet mit zwei schutzwürdigen Biotopen. Das schutzwürdige Biotop „Rheinufer am NSG Rheinaue Worringen-Langel“ (BK-4907-201) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 213 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms nimmt fast vollständig die Fläche des FFH-Gebiets ein. Ein schmaler Streifen im Norden des FFH-Gebiets liegt im schutzwürdigen Biotop „Rheinufer und kleinstrukturierte Kulturlandschaft im Monheimer Rheinbogen“ (BK-4907-10). Dort befindet sich ebenfalls das nach § 62 LG gesetzlich geschützte Biotop GB-4907-1, ein naturnaher Röhrichtbestand. 11.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000Gebieten Die dem Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind im Süden der „Worringer Bruch“, ein verlandeter Rheinaltarm mit Auenwäldern und im Norden der „Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser Grind“, ein rezent überfluteter Rheinauenkomplex. Eine funktionale Beziehung besteht zwischen diesem Rheinabschnitt und den beiden genannten FFH-Gebieten „Worringer Bruch“ und Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser Grind. Die einzelnen Teilabschnitte der Rhein-Fischschutzzonen sind wichtige TrittsteinBiotope für das gesamte Fließgewässersystem des Rheins. Um ihre Vernetzung und damit ihre ökologische Funktion großräumig zu erhalten und weiter entwickeln zu können, ist es gemäß der Entwicklungsziele des Standard-Datenbogens u.a. wichtig Auenbereiche und dort vorkommende Stillgewässer anzubinden. Die Auenbereiche der beiden benachbarten FFH-Gebiete unterstützen somit eine Vernetzung der Biotope und den Austausch von Lebensgemeinschaften. 11.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes 11.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 11.2.1.1 Übersicht Die für das gesamte FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen sind in der Tab. 11-1 aufgeführt. In dem hier behandelten Teilabschnitt des FFH-Gebiets kommt nur der Lebensraumtyp 3270 vor. Seine Lage im Teilabschnitt ist in Abb. 11-2 dargestellt. Nachfolgend wird nur der im Teilabschnitt vorkommende Lebensraumtyp weiter betrachtet. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 214 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 11-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009) EUCode 3150 3270 6210 6430 6510 91E0* Name Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und des Bidention p.p. Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Magere Flachland-Mähwiesen Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Erhaltungszustand B B B B B C * prioritärer Lebensraum Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 215 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Abb. 11-2: Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem FFH-Gebiete; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 216 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 11.2.1.2 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) Der LRT 3270 ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura-2000Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 11-2). Tab. 11-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 3270 im FFH-Gebiet „RheinFischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und des Bidention p.p. (3270) Naturnahe Fließgewässer mit einjähriger, nitrophytischer Vegetation auf schlammigen Ufern (Verbände Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p.) (planar bis submontan). Minimale Entfernung zum Planänderungsgebiet: 15,3 km Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 4 % Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 % Fläche: 100,6 ha Erhaltungszustand LRT 3270: B– gut Repräsentativität: B - gut Gesamtbeurteilung: B - hoch Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Rheinufer mit Vegetation der Verbände Chenopodion rubri (p.p.) und Bidention (p.p.) und ihrer typischen Fauna durch:     Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik, Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen (insbesondere von Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen, Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-) Nutzungen, Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue. Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV 2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind der Flussuferläufer, die Säbeldornschrecke und verschiedene Käferarten. 11.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Im Standard-Datenbogen werden sechs Fischarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind (Tab. 11-3). 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 217 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 11-3: EUCode 1095 1099 1102 1106 1149 1163 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "RheinFischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef " (DE-4405-301) Name Meerneunauge (Petromyzon marinus) Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Maifisch (Alosa alosa) Lachs (Salmo salar) Steinbeißer (Cobitis taenia) Groppe (Cottus gobio) Population/Status i R / auf dem Durchzug i R /auf dem Durchzug i P /auf dem Durchzug i R /auf dem Durchzug i R / nichtziehend i C / nichtziehend Bewertung Population Erhaltungszustand Isolierungsgrad Gesamtbeurteilung A C C B B B C B C C C C A C C B C C C C C C C C Population: i Paare R selten P vorhanden C häufig Population (relativ zur nationalen Population): A 15 % - 100 % B 2 % - 15 % C <2% Erhaltungszustand: B gute Erhaltung C durchschnittlicher Erhaltungszustand Isolierungsgrad: C Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebietes Gesamtbeurteilung: B guter Wert C signifikanter Wert Im Schutzzieldokument des LANUV-Informationssystems sind für die sechs Fischarten folgende Schutzziele und Maßnahmen angeführt (Tab. 11-4). Tab. 11-4: Schutzziele und Maßnahmen für sechs Fischarten gemäß LANUVFachinformationssystem (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010) Meerneunauge Erhaltung und Förderung der Meerneunaugen-Population durch:   Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Bereiche mit gut überströmten, kiesigen, sandigen und schlammigen Habitaten, Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 218 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Flussneunauge Erhaltung und Förderung der Flussneunaugen-Population durch:    Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Bereiche mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen, Verbesserung der Durchgängigkeit, Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstreifen Steinbeißer Erhaltung und Förderung der Steinbeißer-Population durch:     Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger Bereiche mit Gewässersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten, Erhaltung und Verbesserung einer natürlichen Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen, Schonende, angepasste Gewässerunterhaltung, Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Wurzeln und Steine Lachs Erhaltung und Förderung der Lachs-Population durch:     Erhaltung und naturnahe Entwicklung von für die Junglachse geeigneter, mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen), Sicherung und Förderung der möglichst naturnahen Gewässerdynamik und Geschiebetransport, Verhinderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und Verbesserung der Wasserqualität, Erhalt von strömungsberuhigten, tiefen Bereichen als Ruhezone für wandernde Fische Maifisch Erhaltung und Förderung der Maifisch-Population durch:  Da die Art im Rhein-System verschollen ist, wird bis 2010 ein LIFE-Projekt zur Wiedereinbürgerung durchgeführt. Für den Erfolg einer Wiedereinbürgerung sind die Passierbarkeit der Flüsse und Mündungsbereiche, eine gute Wasserqualität und der Schutz bzw. die Entwicklung geeigneter Laichhabitate Voraussetzung Groppe Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch:    Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler sauerstoffreicher und totholzreicher Zonen mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern, Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer, Entwicklung von Auenwäldern 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 219 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 11.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten Im Standard-Datenbogen werden keine weiteren Arten für das FFH-Gebiet genannt. 11.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln Im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) des Kreises Köln ist das NSG „Rheinaue Worringen-Langel“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 11-5 genannten Schutzzwecken festgesetzt. Tab. 11-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Rheinaue Worringen-Langel“ NSG „Rheinaue Worringen-Langel“ Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere  zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten der typischen Fauna und Flora der Rheinaue, insbesondere der Weich- und Hartholzauenbereiche, der typischen Rheinwiesen, der Tümpel und Altwässer als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten,  wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart dieses großen und in Teilbereichen noch weitgehend naturnahen Rheinufer-Saumbereichs im Ballungsraum Köln Des Weiteren ist im Landschaftsplan Kreis Mettmann (Stand Dezember 2006) das LSG „Rheinufer“ und im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 11-6 und Tab. 11-7 genannten Schutzzwecken festgesetzt. Tab. 11-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan Kreis Mettmann für das LSG „Rheinufer“ LSG „Rheinufer“ Das LSG „Rheinufer“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:  wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für Steinkauz und Höhlenbrüter und  wegen der Bedeutung als Amphibienlaichplatz und als Enten- und Limikolenrastplatz 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 220 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 11-7: Schutzziele gemäß Landschaftsplan Köln für das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ Das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:  zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Rheinuferbereiche und der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten,  wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes dieser Rheinauenbereiche  wegen der besonderen Bedeutung für die stille Erholung durch das Erlebnis naturnaher Landschaftsräume 11.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Für das FFH-Gebiet wurde noch kein Managementplan erstellt. Neben den in Kap. 11.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert. 11.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des Teilabschnitts des FFH-Gebiets noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 221 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 11-8: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des Teilabschnitts des FFH-Gebiets "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" (DE- 4405-301) Kompartiment/Biota LRT 3270 Projektrelevante Schutzzwecke Erhaltung und Förderung der Population durch möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen (insbesondere von Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen Meerneunauge Erhaltung und Förderung der Population durch Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer Flussneunauge Erhaltung und Förderung der Population durch Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer Maifisch Erhaltung und Förderung der Population bzw. Wiedereinbürgerung durch eine gute Wasserqualität Lachs Erhaltung und Förderung der Population durch Verhinderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und Verbesserung der Wasserqualität Steinbeißer Erhaltung und Förderung der Population Groppe Erhaltung und Förderung der Population durch Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinderung von Stoffeintrag in die Gewässer Empfindlich gegenüber Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung Einträgen von Luftschadstoffen, Eutrophierung 11.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen 11.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten Innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit der Teilfläche Worringen-Langel nur ein aquatischer bzw. semiaquatischer Lebensraumtyp (LRT 3270) betroffen. Von daher sind nur Stoffeinträge in den Rhein von Relevanz und werden nachfolgend hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen betrachtet. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 222 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 11.5.1.1 Vorbelastung des Rheins In der Tab. 11-9 ist die Vorbelastung des Rheins mit den für ein Braunkohlenkraftwerk relevanten Schadstoffen an der Messstelle Stürzelberg etwa 16 km unterhalb der Teilfläche Worrigen-Langel dargestellt. Ausgewertet wurde die Messperiode 2007 bis 2010. Angegeben sind jeweils die niedrigsten und die höchsten Einzelwerte sowie der Mittelwert der Messperiode. Überschreitungen von Beurteilungswerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 11-9: Vorbelastung des Rheins an der GÜS-Messstelle 000220 – Stürzelberg Rhein (Quelle http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) Parameter GÜS Messstelle 000220 Stürzelberg – Rhein (2007 – 2010) Minimalwert pH 7,46 Gesamtstickstoff [mg/l] 1,76 Nitrat-Stickstoff [mg/l] 1,48 Nitrit-Stickstoff [mg/l] 0,005 Ammonium-Stickstoff [mg/l] 0,025 Sulfat [mg/l] 35,00 Antimon [mg/kg] 0,87 Arsen [mg/kg] 12,00 Blei [mg/kg] 37,00 Blei [µg/l] 0,410 Cadmium [mg/kg] 0,42 Cadmium [µg/l] 0,005 Chrom [mg/kg] 37,00 Kobalt [mg/kg] 11,00 Kupfer [mg/kg] 40,00 Mangan [mg/kg] 1200,00 Nickel [mg/kg] 34,00 Nickel [µg/l] 0,50 Quecksilber [mg/kg] 0,24 Quecksilber [µg/l] 0,0025 Thallium [mg/kg] 0,19 Vanadium [mg/kg] 36,00 Zinn [mg/kg] 3,90 1) : Erläuterungen siehe Tab. 4-9 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Maximalwert 8,30 5,70 4,18 0,110 1,020 70,00 1,90 17,00 76,00 13,00 0,79 0,180 56,00 21,00 68,00 1900,00 49,00 10,00 0,48 0,024 0,35 53,00 12,00 Mittelwert der Messperiode 8,01 3,01 2,47 0,027 0,067 49,94 1,29 14,64 51,57 1,78 0,61 0,032 47,79 13,76 51,93 1535,71 40,57 2,46 0,33 0,0064 0,29 42,57 6,43 Beurteilungswert1) Jahresmittelwert 6,5 – 8,5 3 2,5 0,009 0,04 100 40 100 7,2 1,2 0,08 - 0,25 640 160 120 20 0,8 0,05 - Seite 223 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms In den Tab. 11-10 und Tab. 11-11 sind ergänzend die Quecksilbergehalte in verschiedenen Fischarten und in Dreikantmuscheln zusammengestellt. Tab. 11-10: Fischart Rotauge Aal 1) : Quecksilbergehalte in Rotaugen und Aalen im Niederrhein (Quelle: IKSR 2002) UmweltQuecksilbergehalt1) Anzahl Proben qualitäts[ng/g FG] norm 1990 1995 2000 1990 1995 2000 [ng/g FG] 290 113 115 2 19 15 20 300 215 209 3 20 85 Arithmetischer Mittelwert in mg/kg Frischgewicht (FG) Tab. 11-11: Quecksilbergehalte in Dreikantmuscheln und Brassen im Niederrhein an der Messstelle Bimmen (Quelle: Umweltprobenbank des Bundes) Quecksilbergehalt1) [ng/g FG] Art Dreikantmuschel (Weichkörper) Brassen (Muskulatur) 1) : 2005 2006 2007 2008 3,3 - 3,3 2,9 Umweltqualitätsnorm 2009 2005 2006 2007 2008 2009 [ng/g FG] Anzahl Proben 4,9 6 - 3 5 6 20 195,1 185,1 122,6 189,6 214,0 6 6 6 6 6 Arithmetischer Mittelwert in ng/g Frischgewicht (FG); Werte wurden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet Wie aus der Tab. 11-9 hervorgeht, werden Beurteilungswerte nur von einem Teil der Stickstoffverbindungen überschritten. Alle anderen Beurteilungswerte werden eingehalten oder unterschritten. Die in Fischen gemessenen Quecksilbergehalte überschreiten deutlich die Umweltqualitätsnorm für Biota, während die in Dreikantmuscheln gemessenen Quecksilbergehalte deutlich darunter liegen (Tab. 11-10 und Tab. 11-11). 11.5.1.2 Zusatzbelastungen des Rheins Um die zusätzlichen Stoffeinträge in den Rhein mit der Vorbelastung vergleichen zu können, wurden aus den Konzentrationen und dem Abfluss die Stofffrachten über- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 224 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms schlägig ermittelt. Zugrunde gelegt wurde der Mittelwasserabfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 an der Pegelmessstelle Düsseldorf, der uns von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) angegeben wurde. Die so ermittelten Stofffrachten sind in den nachfolgenden Tabellen (Tab. 11-12 und Tab. 11-13) zusammengestellt. Bezüglich der Schwermetalle wurden nur die prioritären Metalle Blei, Cadmium, Nickel und Quecksilber berücksichtigt, da die Vorbelastung mit Schwermetallen die Beurteilungswerte insgesamt deutlich unterschreitet. Tab. 11-12: Gesamtstickstoff- und Sulfatfrachten des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) Parameter Gesamtstickstoff Sulfat 1 : 210.115 3.480.463 3 Schwermetallfracht des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) Parameter Blei Cadmium Nickel Quecksilber : Fracht-Vorbelastung Rhein1) [Mg/a] Vorbelastung bei mittlerem Abfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 von 2.210 m /s an der Messstation Düsseldorf. 1 Mg = 1.000 kg Tab. 11-13: 1 Mittelwert der Messperiode 2007 bis 2010 GÜS-Station 000220 [mg/l] 3,01 49,94 Mittelwert der Messperiode 2007 bis 2010 GÜS-Station 000220 [µg/l] 1,78 0,032 2,46 0,0064 Fracht-Vorbelastung Rhein1) [kg/a] 124.189 2.244 171.128 446 3 Vorbelastung bei mittlerem Abfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 von 2.210 m /s an der Messstation Düsseldorf Die aus den maximalen zusätzlichen Depositionen eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet resultierenden maximalen Erhöhungen der Stofffrachten im Rhein sind in den Tab. 11-14 und Tab. 11-15 dargestellt. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 225 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 11-14: Parameter Gesamtstickstoff Sulfat1) 1) : 2) : 3) : 4) : Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks Maximaler zusätzlicher jährlicher Eintrag BKW2,3) [kg/a] Norfbach/ GillErft StomRhein bach melner Bach 6,35 FrachtVorbelastung im Rhein [Mg/a]4) Prozentuale Erhöhung [%] 1,38 110,4 0,119 210.115 0,00006 256,34 20506,8 22,185 3.480.463 0,0006 1,30 1179,59 242,07 Summe der maximalen zusätzlichen Einträge aus den Zuflüssen und in den Rhein [Mg/a]4) Zusätzliche Einträge aus der Schwefeldeposition für die vollständige Oxidation zu Sulfat umgerechnet jeweils bezogen auf die Fläche des Flussabschnittes, die innerhalb des Abschneidekriteriums liegt: Erft = 52,92 ha, Gillbach = 10,86 ha, Norfbach/Stommelner Bach = 11,5 ha Fläche des Rheins zwischen Düsseldorf-Lausward und Köln-Niehl = 920 ha BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus 1 Mg = 1000 kg Wie aus der Tab. 11-14 hervorgeht, erhöhen sich die Frachten mit Stickstoff und Sulfat im Rhein maximal um 0,0006 %. Da sich die Abflussmengen nicht verändern, gilt diese Erhöhung auch für die Stoffkonzentrationen. Die Erhöhungen sind so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar verändern. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 226 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Tab. 11-15: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Schwermetallen in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks Maximaler zusätzlicher jährlicher Eintrag BKW1,2) [g/a] Parameter Blei Cadmium Nickel Quecksilber 1) : 2) : Erft Gillbach 21,25 8,50 17,58 5,79 4,36 1,74 3,61 1,19 Norfbach/ Stommelner Bach 4,62 1,85 3,82 1,26 Rhein 369,38 147,75 305,58 100,74 Summe der maximalen zusätzlichen Einträge aus den Zuflüssen und in den Rhein [kg/a] FrachtVorbelastung im Rhein [kg/a] Prozentuale Erhöhung [%] 0,400 0,160 0,352 0,109 124.189 2.244 171.128 446 0,0003 0,007 0,0002 0,024 jeweils bezogen auf die Fläche des Flussabschnittes, die innerhalb des Abschneidekriteriums liegt: Erft = 52,92 ha, Gillbach = 10,86 ha, Norfbach/Stommelner Bach = 11,5 ha, Fläche des Rheins zwischen Düsseldorf-Lausward und Köln-Niehl = 920 ha BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Wie aus der Tab. 11-14 hervorgeht, erhöhen sich die Schwermetallfrachten im Rhein maximal um 0,02 %. Da sich die Abflussmengen nicht verändern, gilt diese Erhöhung auch für die Schwermetallkonzentrationen. Die Erhöhungen sind so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar verändern. Damit sind auch keine messbaren Anreicherungen von Schwermetallen in Gewässersedimenten oder Gewässerorganismen zu erwarten. Berücksichtigt man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, ist eine Verringerung der Stoffdeposition zu erwarten. Auch wenn man mögliche Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke berücksichtigt, ist davon auszugehen, dass die geplante Kraftwerkserneuerung im Ergebnis eine Verringerung der Stoffdeposition bewirkt. Damit sind auch Erhöhungen von Stoffkonzentrationen oder Stofffrachten im Rhein ausgeschlossen. 11.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet, die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 227 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet 11.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung 11.5.2.1.1 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) Der Lebensraumtyp befindet sich gemäß Standard-Datenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B). Wie in Kap. 11.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Belastung mit Stoffeinträgen. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen in Sedimenten des Rheins und in Ufersedimenten (Schlammbänken) sowie in Gewässerorganismen ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen. Damit werden auch die Habitatqualitäten für charakteristische Arten des Lebensraumtyps nicht beeinträchtigt. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen. 11.5.2.1.2 Meerneunauge, Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Steinbeißer, Groppe Mit Ausnahme des Flussneunauges, dessen Erhaltungszustand günstig bewertet wird (Erhaltungszustand „B“), wird der Erhaltungszustand der Arten als ungünstig bewertet (Erhaltungszustand „C“). Wesentliche Gründe hierfür sind die Gewässerverschmutzung, Überfischung und der Ausbau des Rheins zur Schifffahrtsstraße. Die Habitatqualitäten werden durch die Planänderung nicht zusätzlich beeinträchtigt. Vielmehr führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MWBlöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Belastung mit Stoffeinträgen. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen in Gewässersedimenten und Anreicherungen von Schadstoffen in Wasserorganismen ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der Arten ist damit ebenfalls ausgeschlossen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 228 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Stoffeinträge in den Rhein steht die Planänderung auch nicht der angestrebten Wiederansiedlung des Maifischs entgegen. 11.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind. Bezüglich des Gebiets sind ausschließlich Stickstoff- und Sulfateinträge in den Rhein von Relevanz, die durch die anderen Projekte verursacht werden. Die maximalen abgeschätzten zusätzlichen Einträge sind in angegeben. Die hieraus berechneten zusätzlichen Einträge in den Rhein sind in Tab. 11-16 dargestellt. Tab. 11-16: Parameter Gesamtstickstoff Sulfat1) 1) 2) : : : 4) : 3) Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks Maximale zuProzentua- sätzliche Ein- Prozentuale Erhöträge in den le Erhöhung andeRhein hung BKW re Projekte andere Projekte [%] [%] [Mg/a] FrachtVorbelastung im Rhein [Mg/a]2) Maximale zusätzliche Einträge in den Rhein BKW3,4) [Mg/a] 210.115 0,119 0,00006 0,101 0,00005 3.480.463 22,185 0,0006 0,580 0,00002 Zusätzliche Einträge aus der Schwefeldeposition für die vollständige Oxidation zu Sulfat umgerechnet 1 Mg = 1000 kg gemäß Tab. 11-14 BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus Wie aus Tab. 11-16 hervorgeht, entsprechen die zusätzlichen Einträge denen, die durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks verursacht werden (Gesamtstickstoff) oder sind deutlich kleiner (Schwefel). Selbst wenn man beide Einträge jeweils addieren würde, läge die maximale Erhöhung 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 229 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms der Frachten bei 0,0006 % und würde keine messbare Veränderung der Vorbelastung bewirken. Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbelastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebietes und auf nachfolgenden Planungsebenen keine unlösbaren Konflikte erkennbar sind. 11.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanänderung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Stoffeinträge in den Rhein so gering, dass sich die Vorbelastung nicht messbar ändert. Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig eine tatsächliche Verringerung der bestehenden Belastung mit Stoffeinträgen. Dies schließt auch mögliche Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein. Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungsrelevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 11-8) sind somit insgesamt auszuschließen. Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch alle charakteristischen Arten eingeschlossen. Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen erkennbar. Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Fischschutzzonen des Rheins zwischen Emmerich und Bad Honnef“, die nicht auf den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und der Umsetzung der Planänderung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt nicht zu erkennen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 230 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 12 Gesamtergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß § 34 BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Die Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen regelt § 7 Abs. 6 und 7 ROG. Aufgrund ihrer Entfernung zum Planänderungsgebiet sind Natura-2000-Gebiete ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge potenziell durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betroffen. Potenzielle Auswirkungen über den Wasserpfad können aufgrund des Abwasserkonzeptes ausgeschlossen werden. Für die folgenden vier Gebiete wurden die möglichen Auswirkungen untersucht: DE-4806-303 (Knechtstedener Wald mit Chorbusch) DE-4907-301 (Worringer Bruch) DE-5006-301 (Königsdorfer Forst) DE-4405-301 (Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef). Als Kriterium zur Abgrenzung der zu untersuchenden Gebiete wurde die Mess- oder Erfassungsgenauigkeit der für ein Braunkohlenkraftwerk relevanten Immissionsparameter verwendet. Alle Gebiete, deren Immissionsbelastung sich durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks messbar erhöhen würde, wurden in die Untersuchung einbezogen. Ergänzend wurde geprüft, ob über die vier betrachteten Gebiete hinaus weitere FFHGebiete aufgrund besonderer Empfindlichkeiten erheblich beeinträchtigt werden könnten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auch für alle weiteren Natura-2000-Gebiete erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, selbst wenn man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke außer Acht lässt. Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergab, dass bei alleiniger Betrachtung des zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks die durch den Kraftwerksbetrieb verursachten Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering sind, dass  sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 231 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms  die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig unterhalb der Beurteilungswerte bleibt oder  die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden. Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen in zwei FFH-Gebieten die Bagatellschwellen bei Vorbelastungen, die oberhalb der Critical Loads liegen. Diesbezüglich lassen sich Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen daher nicht grundsätzlich ausschließen, wenn man die mit der Stilllegung von Anlagen verbundenen Entlastungseffekte zunächst außer Acht lässt. Die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, führt in den betrachteten FFH-Gebieten zu einer tatsächlichen Verringerung der Immissionsbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffen und mit Stoffeinträgen. An diesem Umstand ändert sich auch durch Folgenutzungen der Fläche der stillgelegten Blöcke nichts, da die Luftschadstoffemissionen dieser Fläche im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend begrenzt werden können. Der realistische, perspektivisch langfristig denkbare Planfall, die Erneuerung der beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren Umweltentlastung führen. Damit sind für alle untersuchten Natura-2000-Gebiete Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen. Dies gilt auch für Gebiete mit einer bereits derzeit bestehenden Vorbelastung oberhalb kritischer Belastungsgrenzen und für Gebiete mit Lebensraumtypen oder Arten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Die mit der Planänderung angestrebte Kraftwerkserneuerung steht auch nicht Maßnahmen zur Verbesserung von ungünstigen Erhaltungszuständen entgegen. Eine durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet verursachte nachteilige Summationswirkung kann aufgrund der mit der vorgesehenen Stilllegung verbundenen tatsächlichen Entlastung von vornherein verneint werden. Das heißt, aufgrund der Stilllegung wird es nicht zu einer zusätzlichen Belastung, sondern tatsächlich zu einer effektiven Entlastung der untersuchten FFH-Gebiete kommen. Eine schädliche Verstärkung von Effekten im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ist daher von vornherein ausgeschlossen. Andere Pläne und Projekte sind im vorliegenden Fall daher nicht relevant. Vorsorglich wurden aber dennoch mögliche Wirkungen durch andere Projekte auf die hier untersuchten FFH-Gebiete berücksichtigt. Diese Betrachtung ergab, dass auch unter Be- 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 232 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms rücksichtigung der Zusatzbelastungen anderer Projekte Beeinträchtigungen von FFHGebieten auszuschließen sind. Insgesamt sind keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen von Natura-2000Gebieten durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet erkennbar. Konflikte, die auf der Ebene der Bauleitplanung nicht gelöst werden könnten, sind auszuschließen. 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 233 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 13 13.1 Verwendete Unterlagen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 2002 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft). Gemeinsames Ministerialblatt 30, Juli 2002, S. 511 ff. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (1999) – Bonn, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Turbinenanlagen – 13. BImSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1717, 2847), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129) Fischgewässerverordnung (FischgewV): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten – ABI EG Nr. L 222 S.1 – Vom 27. August 1997, GV. NRW. S. 286, zuletzt geändert am 10. Februar 2006 (GV. NRW. S. 52) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG), Neufassung gemäß Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148) Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) Landesplanungsgesetz (LPIG) des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.Mai 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S.212) Landschaftsplan II „Dormagen“ Rhein-Kreis Neuss, 3. Änderungsverfahren, Rechtskraft 05.05.2001 Landschaftsplan „Köln“ Stadt Köln, 10. Änderungsverfahren, Rechtskraft 16.12.2010 Landschaftsplan Nr. 6 „Rekultivierte Ville“ Rhein-Erft-Kreis, 11. Änderungsverfahren, Rechtskraft 18.01.2007, Verfahrensstand 2009 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV 2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 2009/147/EG (VschRL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.18 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 234 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) Raumordnungsgesetz (ROG), vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand November 2009 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie – VSchRL) vom 30. November 2009 (kodifizierte Fassung) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) vom 23. Oktober 2000 Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OGewV) vom 20. Juli 2011 (BGBI. I S. 1429) VDI Richtlinie 2267 Blatt 16 (2007): Stoffbestimmung an Partikeln in der Außenluft Messen der Massenkonzentration von Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K, Mn, Ni, Pb, Sb, V, Zn als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der Massenspektrometrie (ICPMS) VDI Richtlinie 2310 Blatt 16 (2004): Maximale Immissions-Werte zum Schutz des Menschen, Maximale Immissions-Konzentrationen für Stickstoffdioxid 13.2 Literatur Achermann, B., Bobbink, R. Hrg. 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WHO – World Health Organisation (2005): Air Quality Guidelines, Global update 2005 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 239 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms 13.3 Fachinformationssysteme ELWAS-IMS des MKULNV – GIS-Tool für Abwasser, Gewässergüte, Grundwasser/Trinkwasser und Oberflächengewässer in NRW - http://www.elwasims.nrw.de, Abfrage am 20.06.2011 Digitale BK 50 vom Fachinformationssystem Bodenkunde, Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, Abfrage am 07.12.2011 LANUV-Fachinformationssystem - www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de: Biotoptypenschlüssel, Biotopkataster, Geschützte Arten, FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete - unter Verwendung von Sach- und Grafikdaten, Aktualisierungsdatum: 21.12.2011 LANUV-Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo NRW) www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de, Abfrage am 10.08.2011 Für den Inhalt: H. Wiegel 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 240 von 241 Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem S y s t e ms Anlagen Anlage 1: Gesamtprotokoll gemäß VV Habitatschutz – Formular A und Formulare B Anlage 2: ÖKO-DATA: Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend eutrophierende und versauernde Schadstoffeinträge in den FFHGebieten „Worringer Bruch“, „Königsdorfer Forst“ und „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, vom 30.01.2012 Anlage 3: argumet: Abschätzung der Stickstoff-Deposition und des Säureeintrags durch andere geplante Anlagen, Bericht vom 16.04.2012 10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 241 von 241