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Beschlussvorlage (Anschreiben Bezirksregierung - Anlage 1 zur Beschlussvorlage 265/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
688 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
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Inhalt der Datei

tlo 610 0 9. Juti 2012 ,/11c)f (-n. A'i*""gieruns Körn S14DIPU\ eingegangen Bezirksregierung Köln, 50606 Köln , !n;,u,,r, Datum: 06.07.2012 Seite 1 von 3 An die Beteiligten Aktenzeichen: 32t61.6.2-211-5 qemäß Beteiliqtenliste Auskunfr erteilt: Frau Schmelz / 5. Anderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoApIus) - Her Janes sabine.schmelz@brk.nlw.de Zimmer K721 1K728 .|'elefon: (O221t 147 - 235'l /-3516 Fa\: 10221) 147 - 2905 Zeughausstraße 2-'10. 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am29. Juni2012 50667 Köln DB bis Köln Hbt U-Bahn 3.4.5.'16,18 bis Appellhofplatz An lagen: - Verfahrensunterlage (Planbegründung, Planentwurf und Beteiligten liste) ('l fach) - Umweltbericht (Anlage 2 der Verfahrensunterlage) (1fach) - CD mit Verfahrensunterlage, Umweltbericht und weiteren Anlagen zum Verfahren Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 11. Sitzung am 29. Juni 2012 die Erarbeitung der o.g. 5. Planänderung beschlossen und damit die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz (LPIG) NRW durchzuführen. Besuchereingang (Hauptpfor Zeughausstr. S Teletonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30- 1 5:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Oüsseldorf: WestLB, Düsseldort BLZ 300 500 00. Kontonummer 965 60 IBAN: DE34300500000000096560 BlCr WELADEDD Gleichzeitig wurde die Frist, innerhalb der öffentliche Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) Stellungnahmen zu dem Planentwurf und zum Umweltbericht vorbringen können, auf 3 Monate festsesetä. ljuullsa'Xsstr z-ro,soeezxor i:§,'iir)?i1'lr'11.,;! poststelle@brk. nF,.de www.bezreg-koeln. nl1fl.de Bezirksregierung Köln Die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlage) der bei Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) und dem Rhein-Erft-Kreis gemäß § 13 (1) LPIG NRW wurde auf 1 Monat festgesetzt. Ort und Zeitraum der Auslegung werden zwei Wochen zuvor ortsüblich im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln bekannt gemacht. Als Anlage übersende ich lhnen die Verfahrensunterlage (bestehend aus Planbegründung, Planentwurf und Beteiligtenliste) und die Anlage 2 zur Verfahrensunterlage 'Umweltbericht' mit der Bitte, am Erarbeitungsverfahren mitzuwirken und lhre etwaige Stellungnahme zum Planentwurf und zum Umweltbericht schriftlich spätestens bis zum 09. Oktober 2012 vorzubringen. Sie erhalten zusätzlich eine CD mit den o.g. Unterlagen sowie weiteren Anlagen zum Verfahren. Fehlanzeiqe ist erforderlich. Zur Geschäftserleichterung biüe ich Anderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu textlichen Darstellungen konkret zu formulieren und die entsprechende Stelle (Seite, Absatz, Zeile) anzugeben; Stellungnahmen soweit sie sich auf die zeichnerische Darstellung beziehen, jeweils als Eintragung auf ein Deckblatt im Maßstab 1 :50.000 vorzubereiten; Oatum: 06 07 2012 s";1" 2 uon 3 Bezarksregierung Köln Gemäß § 19(3) LPlc NRW sind nach Ablauf der Frist die fristgemäß vorgebrachten Anregungen mit den öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG zu erörtern. Der Termin für diese Erörterung wird lhnen frühzeitig mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag '\,'< '-/ (Janes) ::l'I:j"Tt"