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Beschlussvorlage (Verfahrensunterlage 5 - Anlage 8 zur Beschlussvorlage 265/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
531 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

PLANUNG EINES BRAUNKOHLENKRAFTWERKS AM STANDORT NIEDERAUßEM Untersuchung zum Ausgleichsbedarf als Anlage zur Regionalplanänderung - Kurzfassung - Stand 13.01.2012 Aufgestellt: Januar 2012 \\S088A5028\r887089$\1_Projekte\Niederaußem\ext_Gutachten\Smeets_Ausgleichsbedarf\20120113_Eingr-Ausgleich_Kurzfassung.doc Impressum Auftraggeber: RWE Power AG Auftragnehmer: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt Bearbeitung: Dipl.-Ing. Antonia Kühl EDV: Dipl.-Ing. Sebastian Weiß Hinweis zum Urheberschutz: Dieser Fachbericht ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt ebenso wie einzelne Darstellungen dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung und die Veröffentlichung, insbesondere im Internet sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Verfasser zulässig. Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - GLIEDERUNG 1. Darstellung des Vorhabens .............................................................. 3 2. Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen ............................ 3 3. Beschreibung des Untersuchungsraumes ..................................... 3 3.1. Gebietsabgrenzung................................................................................................ 3 3.2. Beschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ......... 4 3.2.1. 3.2.2. 3.2.3. 3.2.4. 3.2.5. Boden ....................................................................................................................... 5 Wasser ..................................................................................................................... 5 Luft / Klima ............................................................................................................... 6 Lebensraumfunktion................................................................................................. 6 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung ......................................................... 7 4. Ermittlung und Bewertung des Eingriffs ......................................... 9 4.1. Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Luft / Klima ............................................ 9 4.2. Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion ...................................................... 10 4.3. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einschließlich der Erholungsnutzung ............................................................................................... 10 4.4. Rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfs .................................... 11 4.4.1. 4.4.2. Bilanzierung des Eingriffs....................................................................................... 11 Zusammenstellung der Bilanzierung des Eingriffs ................................................. 12 5. Landschaftspflegerische Maßnahmen .......................................... 12 6. Literatur ............................................................................................ 14 7. Anhang.............................................................................................. 15 7.1. Naturhaushalt ....................................................................................................... 15 7.2. Landschaftsbild.................................................................................................... 18 I Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - ABBILDUNGEN Abbildung 1: Untersuchungsraum für das Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem . 4 TABELLEN Tabelle 1: Erfasste Landschaftsbildeinheiten ........................................................................... 8 Tabelle 2: Bilanzierung – Ausgangszustand der Vorhabensfläche ........................................ 15 Tabelle 3: Bilanzierung – Zustand der Vorhabensfläche gem. Planung ................................ 15 Tabelle 4: Gesamtbilanz – Vorhabensfläche.......................................................................... 16 Tabelle 5: Bilanzierung – Ausgangszustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum ............................................................................................ 16 Tabelle 6: Bilanzierung – Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß Planung .................................................................. 17 Tabelle 7: Gesamtbilanz – temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum .. 17 Tabelle 8: Bilanzierung des Naturhaushaltes – Gesamt ........................................................ 17 Tabelle 9: Bilanzierung des Landschaftsbildes ...................................................................... 18 PLÄNE Plan 1 Bestands- und Konfliktplan - Biotoptypen Plan 2 Bestands- und Konfliktplan – Landschaftsbild II Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - 1. Darstellung des Vorhabens Zur langfristigen Nutzung der Braunkohle zur Stromversorgung beabsichtigt RWE, im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms die vorhandenen Kraftwerke schrittweise durch neue Anlagen zu ersetzen. Hierbei wird der Wirkungsgrad bei der Verstromung erhöht und der CO2-Ausstoß gemindert. Ziel ist es, vorhandene Infrastruktureinrichtungen zu nutzen und dadurch Umweltbelastungen durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden. Gegenstand der vorliegenden Betrachtung ist der Bau eines Braunkohlenkraftwerks nördlich angrenzend an den Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem. Mit diesem Standort können die o.g. Forderungen erfüllt werden, indem keine grundsätzlich neuen Transporteinrichtungen für die Rohbraunkohle erforderlich werden und eine Vielzahl vorhandener Einrichtungen am Kraftwerksstandort mit genutzt werden können. Vorgesehen ist die Errichtung eines Kesselhauses mit max. 150 m, eines Kühlturms mit max. 100 m und eines Kamins mit max. 180 m Höhe. Außerdem umfasst das geplante Braunkohlenkraftwerk Gebäude für REA, Aschesilos, WTA, etc. und ein Regenrückhaltebecken sowie zur Errichtung erforderliche temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum. 2. Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen Das geplante Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit. Es stellt zudem naturschutzfachlich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar (§ 14 (1) BNatSchG). Die vorliegende Ausarbeitung stellt im Vorgriff auf das anstehende Bauleitplanverfahren und die erforderliche Abhandlung der sogenannten naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan eine frühzeitige Betrachtung auf Regionalplanebene dar, um die Folgen des Vorhabens für Naturhaushalt und Landschaftsbild abzuschätzen und in der Folge davon mögliche Maßnahmen zur Eingriffsreduzierung abzuleiten. 3. 3.1. Beschreibung des Untersuchungsraumes Gebietsabgrenzung Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich an der Reichweite möglicher eingriffsverursachter Wirkungen. Hier wird unterschieden zwischen einem engeren Untersuchungsraum für die Vorhabensfläche und die temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum sowie einem erweiterten Untersuchungsraum mit einem Radius von 10 km für weitreichende Störwirkungen, insbesondere beim Landschaftsbild. 3 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Abbildung 1: Untersuchungsraum für das Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem 3.2. Beschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild Die Erfassung von Naturhaushalt und Landschaftsbild erfolgt durch örtliche Erhebungen und Auswertung vorhandener Erkenntnisse und Daten. Im engeren Untersuchungsraum wurde im Sommer 2010 eine Erfassung der Biotoptypen durchgeführt. Die Beurteilung des Landschaftsbildes erstreckt sich auf einen Radius von 10 km, da davon ausgegangen wird, dass die Anlagen der geplanten Erweiterung des Braunkohlenkraftwerks noch aus einer Entfernung von bis zu 10km optisch wahrgenommen werden können [8] und insoweit visuelle Beeinträchtigungen möglich sind. 4 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - 3.2.1. Boden Der vorherrschende Boden innerhalb des engeren Untersuchungsraumes ist die Parabraunerde (Bodentyp L31), die stellenweise schwach pseudovergleyt sein kann. Im Umfeld des Gillbaches angrenzend an den engeren Untersuchungsraum treten Kolluvien auf (Bodentyp K3). Die Böden des engeren Untersuchungsraumes zeichnen sich durch ein hohes bis sehr hohes landwirtschaftliches Ertragsvermögen (Bodenwertzahlen zwischen 65 und 85), eine hohe bis sehr hohe Sorptionsfähigkeit, eine hohe nutzbare Wasserkapazität sowie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit aus. Die digitale Karte der schutzwürdigen Böden [5] kennzeichnet die Böden des Vorhabensgebietes, wegen ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, als besonders schutzwürdig. Solche Böden sind allerdings innerhalb des betroffenen Naturraums relativ häufig anzutreffen. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen sie Wert- und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung dar, da sie weder besonders wichtige Standortbedingungen für die natürliche Vegetation noch besondere Seltenheit aufweisen. 3.2.2. Wasser Der engere Untersuchungsraum ist frei von Oberflächengewässern. Westlich des engeren Untersuchungsraumes verläuft der Gillbach von Süd nach Nord. Der Gewässerverlauf des Gillbaches wird von Auengebüschen und sonstigen Ufergehölzstrukturen gesäumt. Er weist, obwohl weitgehend begradigt, über Teilstrecken einen relativ naturnahen Charakter auf. In Teilen bietet er Raum für Überschwemmungen. Der überwiegende Verlauf des Gillbaches und seine direkte Umgebung ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus sind Teile des Gillbaches im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop berücksichtigt worden. Der Gillbach wird nach der Gewässergütekarte [7] als Gewässer mit der Gewässergüte „kritisch belastet“ dargestellt. Die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Vorhabens sind überprägt durch die bergbauliche Tätigkeit im Gebiet der benachbarten Tagebaue. Zwar liegt der untersuchte Bereich laut Angabe der Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen [3] innerhalb eines Gebietes mit mäßig ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen. Durch die mit dem Braunkohleabbau einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die Grundwasserverhältnisse jedoch großräumig grundlegend verändert worden. Die ursprünglich hohen Grundwasserstände zwischen 0 und 13 dm Tiefe sind aus diesem Grund und z.T. wegen landwirtschaftlichen Meliorationsmaßnahmen nicht mehr vorhanden. Demnach liegt der engere Untersuchungsraum in einem Gebiet, in dem im Hinblick auf das Grundwasser keine besonderen Verhältnisse im Sinne von grundwassergeprägten Bereichen, Flächen mit hoher Grundwasserneubildungsrate o.ä. vorliegen. Die Verhältnisse für das Grundwasser in tieferen Schichten zeichnen sich durch das Vorherrschen von Gesteinsbereichen mit guter Filterwirkung aus. Verschmutzungen können schnell eindringen, breiten sich aber nur langsam aus. Verschmutztes Grundwasser unterliegt deswegen weitestgehend der Selbstreinigung [4]. Im Bereich der Fließgewässer kann Verschmutzung dem Grundwasser durch Infiltration der Oberflächenwässer unmittelbar zusetzen. Dadurch besteht die Gefahr einer schnellen Ausbreitung der Verschmutzung über die Vorfluter. Vor diesem Hintergrund liegen im Hinblick auf das Grundwasser keine besonderen Verhältnisse im Sinne von grundwassergeprägten Bereichen, Flächen mit hoher Grundwasserneubildungsrate, o. ä. vor. 5 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - 3.2.3. Luft / Klima Das Klima im Bereich des Vorhabens ist gekennzeichnet durch die Leelage zur Eifel im Süden und den Ardennen im Westen. Die Niederschlagsmengen liegen im jährlichen Mittel bei ca. 650 mm, bei einem mittleren monatlichen Niederschlagsmaximum zwischen 70 und 80 mm in den Monaten Juli bis August. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10°C, die mittlere Häufigkeit von Windgeschwindigkeiten ≤ 1,5 m/s (Schwachwindlagen) liegt zwischen 20 und 25%. Die vorherrschende Windrichtung schwankt zwischen Südwest und Südost bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von 3 – 4 m/s. Klimarelevante Strukturen in Gestalt von großflächigen Wäldern sind im engeren Untersuchungsraum nicht vorhanden. Klimarelevante Strukturen in Form von kleineren Gehölzbeständen befinden sich im Bereich von Klein Mönchhof sowie im Bereich des Gillbaches angrenzend an den engeren Untersuchungsraum. Sie tragen zur lufthygienischen Ausgleichsfunktion bei. Ansonsten haben die begleitenden Gehölzbestände entlang der Straßen und Wege eine bedingt immissionsmindernde Funktion für Lärm und Schadstoffe. Weiterhin werden die makroklimatischen Erscheinungen durch lokal-klimatisch wirksame Klimafaktoren, insbesondere die Oberflächengestalt, überprägt. Im engeren Untersuchungsraum kommen meist ackerbaulich genutzte Flächen vor, die bei Strahlungswetterlage als Kaltluftentstehungsflächen einzuordnen sind. Der Bereich des Vorhabens liegt außerhalb des Belastungsgebietes »Rheinschiene Süd«. Vorbelastungen bestehen in Form der bestehenden Kohlekraftwerke z.B. in Niederaußem sowie durch örtliches Gewerbe und Verkehr. Bedeutsame, lokalklimatisch relevante Strukturen konnten im engeren Untersuchungsraum nicht festgestellt werden. Die klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse weisen keine herausragenden Funktionen auf, sondern sind ortsüblich und damit allgemeiner Natur. Dies trifft auch auf die Bedeutung der Kaltluftproduktion im engeren Untersuchungsraum zu. Da diese keine wesentlichen Funktionsbezüge zu Siedlungsflächen hat, ist auch sie nur als Wert- und Funktionselement von allgemeiner Bedeutung einzustufen. 3.2.4. Lebensraumfunktion Zur Erfassung der Lebensräume wurde eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im Sommer 2010 im Bereich des engeren Untersuchungsraumes durchgeführt (s. Plan 1). Weitere faunistische und floristische Erfassungen werden im Hinblick auf die Anforderungen einer artenschutzrechtlichen Prüfung, einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie hinsichtlich der Anforderungen an die Eingriffsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft auf den nachfolgenden Planungsebenen erforderlich. Biotoptypen Der Großteil des engeren Untersuchungsraumes wird von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen eingenommen. Die Felder sind großflächig und infolge der Unkrautbekämpfung ist der Besatz an Wildpflanzen gering und findet sich meist an den Rändern zu den Wegen und anderen Nutzungsstrukturen. Durch die hohe Nutzungsintensität ist das Artenspektrum von Tieren deutlich eingeschränkt. Die Ackerflächen weisen meist ungünstige Lebensraumbedingungen auf, die jedoch den angepassten Offenlandarten wie z.B. Feldlerche und Rebhuhn genügen. Westlich der B 477 befindet sich eine große Parkplatz- und Lagerfläche. Diese Fläche ist z.T. versiegelt, Teilbereiche sind mit Rasen bewachsen. Da für diese Fläche eine Rückbauverpflichtung besteht, wird sie im Weiteren als Ackerfläche gewertet. Zwischen dieser Parkplatzfläche und der B 477 befindet sich noch eine Böschungsfläche die mit Ruderalarten bewachsen ist. 6 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Entlang der B 477, der L 279, der Güterverkehrsstrecke und der Nord-Süd-Kohlenbahn sowie entlang des Gillbaches befinden sich begleitende Baum- und Strauchreihen sowie Einzelbäume und Hecken. Der Bereich um Klein Mönchhof angrenzend an den engeren Untersuchungsraum zeichnet sich neben überbauten Flächen durch parkähnliche Bestände und Grünanlagen aus (s. Plan 1). Als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung werden prinzipiell naturnahe, ältere, seltene oder vergleichsweise geringen Nutzungseinflüssen unterliegende Biotope eingestuft. Diese Wertsetzung kann im vorliegenden Fall nur wenigen Biotoptypen zugewiesen werden. Zu berücksichtigen sind hierbei die Gehölzbestände östlich des Gillbaches sowie die älteren Gehölzbestände im Bereich von Klein Mönchhof angrenzend an den engeren Untersuchungsraum. Allerdings sind auch diese Areale nicht frei von nutzungsbedingten Belastungen, die aus dem angrenzenden Umfeld herrühren. Vollkommen unbeeinflusste Landschaftsteile mit natürlichen oder naturnahen Biotopkomplexen, denen ein herausragender Wert beizumessen ist, bestehen nicht. Den Gehölzbeständen entlang der Straßen und Wege wird eine mittlere Bedeutung beigemessen. Bei diesen Gehölzstrukturen ist die Bedeutung z.B. als Nisthabitat für Vögel aufgrund der Belastungen durch den Autoverkehr und den Bahnverkehr geringer. Diesen Gehölzstrukturen wird aber eine lokale Bedeutung für die Vernetzung beigemessen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Bereicherung der biologischen Vielfalt leisten und sie in gewisser Weise auch einen Sicht-, Lärm- und Immissionsschutz darstellen. Faunistische Lebensräume Der engere Untersuchungsraum beinhaltet aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung vorwiegend Lebensräume für Arten des Offenlandes. Flächige Gehölzstrukturen sind angrenzend an den engeren Untersuchungsraum im Bereich des Gillbaches sowie im Bereich von Klein-Mönchhof vorhanden. Laubholzreiche Gehölzstrukturen mit älterem Gehölzbestand entlang der Güterverkehrslinie, der Nord-Süd-Kohlenbahn und der Straßen (B 477, L279), dienen als Leitstrukturen, als Brut- und Nahrungshabitate für die Avifauna und fördern die biologische Vielfalt. Sie können überdies Lebensraum für Kleinsäuger und Fledermäuse bieten. Als Brut- und Nahrungshabitate dienen auch die parkähnlichen Gehölzbestände im Bereich von Klein-Mönchhof angrenzend an den engeren Untersuchungsraum. Auch Fließgewässer (hier: Gillbach mit angrenzenden Wiesen- und Ufergehölzstrukturen westlich des engeren Untersuchungsraumes) dienen als Leitstrukturen und als Nahrungshabitat für die Avifauna und Fledermäuse und wirken sich positiv auf die biologische Vielfalt aus. Konkrete Aussagen über einzelne Artenvorkommen können erst auf Basis von faunistischen Erfassungen getroffen werden, die im Rahmen der fortschreitenden Planung erforderlich werden. Im weiteren Planungsverlauf müssen artenschutzrechtlich relevante Arten daher noch betrachtet werden. 3.2.5. Landschaftsbild und naturbezogene Erholung Der erweiterte Landschaftsraum in einem Umkreis von 10 km zur Vorhabensfläche stellt sich in weiten Teilen als eine typische, durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägte Bördenlandschaft dar. Diese offene Agrarlandschaft ist gekennzeichnet durch großflächige Nutzungsparzellen, die durch ein vergleichsweise dichtes Wegenetz erschlossen werden. Die von landwirtschaftlicher Nutzung geprägten Bereiche werden durch eine Vielzahl größerer und kleinerer, manchmal dörflicher Siedlungsbereiche durchzogen. Gliedernde und belebende Strukturelemente in Gestalt von Gebüschen, Hecken und kleineren Gehölzen sind in den landwirtschaftlich geprägten Gebieten nur noch entlang von Straßen und Wegen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten. Besonders markante Erscheinungen (Einzelbäume und Baumgruppen) genießen nicht zuletzt wegen ihrer weithin 7 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - sichtbaren landschaftsbildprägenden Wirkung in einer ansonsten an optischen Reizen armen Landschaft als geschützte Landschaftsbestandteile einen besonderen Schutz. Größere zusammenhängende Wälder innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind nicht zuletzt deshalb Teil des »Naturparks Rheinland« (nördlicher Teilbereich), was ihre Stellung als Erholungsbereich unterstreicht. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Die ebenfalls damit in Verbindung stehende Nord-Süd-Bahn trägt, da sie sich der Maßstäblichkeit der gesamten umliegenden Landschaft besser anpasst, mit ihren von Gehölzen bestandenen Dämmen hingegen eher zu einer Belebung der Landschaft bei. Eine erhebliche Vorbelastung ist zudem die Autobahn A 61 (optisch, Schall). Anhand der vorherrschenden Eigenart und der prägenden Strukturelemente im erweiterten Untersuchungsgebiet lassen sich die in der folgenden Tabelle sowie in Plan 2 dargestellten weitgehend homogenen Landschaftsbildeinheiten unterscheiden. Tabelle 1: Erfasste Landschaftsbildeinheiten Nummer der Landschaftsbildeinheit Beschreibung der Landschaftsbildeinheit 1 Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Rommerkskirchen, Allrath und Widdeshoven 2 Grevenbroich mit Vollrather Höhe 3 Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum 4 Landwirtschaftlich geprägter Raum östlich der Terrassenkante zwischen Mittelund Niederterrasse zwischen Stommeln und Sinnersdorf 5 Landwirtschaftlich genutzter Raum um das Kraftwerk Neurath 6 Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Sindorf, Elsdorf und Königshoven 7 Bergheim-Auenheim, Niederaußem und Oberaußem 8 Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Fliesteden, Brauweiler und Geyen 9 Glessener Höhe und Waldbestand westlich von Königsdorf 10 Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Bedburg, Kenten, QuadrathIchendorf und Oberaußem 11 Bereich um Bedburg und Bergheim Der engere Untersuchungsraum selbst wird ebenfalls durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Angrenzend an die landwirtschaftlichen Flächen befindet sich eine Parkplatz- bzw. Lagerfläche, die aufgrund einer bestehenden Rückbauverpflichtung als Acker dargestellt und 8 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - gewertet wird. Gliedernde Elemente befinden sich entlang von Straßen, Wegen und entlang der Bahntrasse. Geprägt wird der Änderungsbereich maßgeblich durch das angrenzende Kraftwerk Niederaußem. Der ästhetische Wert des von der Planung betroffenen engeren Untersuchungsraumes ist vor diesem Hintergrund eher von allgemeiner Art. Eine besondere Eignung für die Erholungsnutzung ist aufgrund der Vorbelastung nicht gegeben. 4. Ermittlung und Bewertung des Eingriffs Von der Planung gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild aus, die einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG verursachen und somit Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels hervorrufen. 4.1. Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Luft / Klima Durch den Bau des geplanten Braunkohlenkraftwerkes gehen im Bereich des engeren Untersuchungsraumes dauerhaft die dort vorhandenen ertragreichen landwirtschaftlich genutzten Böden (inkl. der Parkplatz und Lagerfläche) verloren. Zusätzlich werden noch weitere temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum in Anspruch genommen. Bei diesen Flächen handelt es sich um die Ackerflächen südlich und nördlich der Hofstelle Klein Mönchhof. Auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der B 477 und der Bahntrasse sowie östlich der Bahntrasse werden als temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum herangezogen. Anlagebedingt kommt es überwiegend zu einer Neuversiegelung, im Bereich des derzeit als Parkplatz/ Lagerfläche genutzten Bereiches liegt in Teilen bereits eine Versiegelung vor. Aufgrund der bestehenden Rückbauverpflichtung wird bei der Eingriffsbilanzierung im Bestand landwirtschaftlich genutzte Fläche zu Grunde gelegt. Durch die Versiegelung wird im Bereich der Vorhabensfläche, mit Ausnahme der Fläche für das Regenrückhaltebecken, ein dauerhafter und vollständiger Verlust der Bodenfunktionen verursacht. Bei den genannten Beeinträchtigungen sind verbreitete, anthropogen beeinflusste Böden betroffen. Hierunter fallen Böden, die laut Geologischem Dienst NRW schutzwürdig sind aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden diese Böden nicht als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung bezeichnet. Eine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern besteht nicht. Durch die Versiegelungen innerhalb des engeren Untersuchungsraumes wird die Versickerung von Niederschlagswasser in diesem Bereich deutlich gemindert. Wegen der im Zusammenhang mit den benachbarten Tagebauen erfolgten Sümpfungsmaßnahmen kann ein grundlegender Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse aber ausgeschlossen werden. Auch wegen der vorherrschenden Gesteinsbereiche mit guter Filterwirkung ist eine Verschmutzungsgefährdung des abgesenkten Grundwassers nicht zu erwarten. Klimarelevante Strukturen gehen durch die Errichtung des Braunkohlenkraftwerks nur teilweise verloren. Die derzeit für die Kaltluftentstehung relevanten Ackerflächen im engeren Untersuchungsraum stehen in Zukunft zum Großteil nicht mehr zur Verfügung. Hierdurch und wegen der Bodenversiegelung sowie der Wärmeabstrahlung des Kraftwerks wird sich das Kleinklima der unmittelbar angrenzenden Flächen verändern. Gehölzbestände werden voraussichtlich nur in den Randbereichen der Baustelleneinrichtungsflächen z.B. im Bereich des gehölzbestandenen Bahndammes und entlang der L 279 in geringem Maße beeinträchtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten, da Bereiche mit Funktionen allgemeiner Bedeutung betroffen sind. 9 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Auch im Hinblick auf den Landschaftsfaktor Luft / Klima kann der Betrieb des neuen Kraftwerks zu Veränderungen durch Immissionen führen, wobei aber die verbesserte Anlagentechnik die Beeinträchtigungen der Luftqualität im Vergleich zu den Altanlagen spürbar reduziert. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte die verbleibenden Emissionen nicht zu einer Verschlechterung der Lufthygiene führen, sondern die Gesamtbilanz spürbar verbessern. 4.2. Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion Bei der Realisierung des Vorhabens werden umfangreiche Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon sind überwiegend Offenlandbereiche und in geringem Umfang Verkehrsflächen und Saumstrukturen betroffen. In geringem Maße gehen auch Teilflächen höherwertiger Biotoptypen verloren, die insbesondere durch Alter und Artenzusammensetzung gekennzeichnet sind. Dabei handelt es sich um Böschungsbereiche entlang der Verkehrswege, die von dem Kraftwerksbau nicht unmittelbar betroffen, aber randlich gestört werden. Insgesamt sind durch die Errichtung des Kraftwerks Wert- und Funktionselemente von allgemeiner bis mittlerer Bedeutung betroffen, so dass sich zum derzeitigen Planungsstand die Eingriffsbetrachtung auf die tatsächlich betroffenen Flächen beziehen kann. Eine über die eigentlich beanspruchte Fläche hinausgehende Beeinträchtigung von Tierlebensräumen oder Wirkungszusammenhängen kann trotz der vorbelasteten Lebensraumqualitäten nicht ausgeschlossen werden. Abschließende Aussagen hierzu sind im Rahmen eines Artenschutz-Fachbeitrages im Rahmen der nachgeordneten Planungsebenen zu treffen. 4.3. Beeinträchtigung Erholungsnutzung des Landschaftsbildes einschließlich der Die Realisierung des Braunkohlenkraftwerks wird unvermeidbar zu einer Veränderung der Landschaft führen und ist damit aus fachlicher Sicht als zusätzliche Umweltauswirkung zu bewerten. Die geplante Höhe des Kraftwerks von bis zu 180 m führt dazu, dass das Kraftwerk nicht nur im engeren Untersuchungsraum sondern auch noch aus weiter Entfernung optisch wahrgenommen werden kann. Aufgrund der unmittelbaren Errichtung des geplanten Kraftwerks angrenzend am bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem wird es voraussichtlich jedoch nicht zu einer grundlegend anderen Situation führen. Zur Beurteilung der Erheblichkeit ist die Wahrnehmbarkeit des geplanten Kraftwerks in Verbindung mit der Entfernung sowie die vorhandene Qualität eines betroffenen Raumes wesentlich. Ist der Raum bereits durch vorhandene Gestaltelemente technisch geprägt, wirken zusätzliche Einflüsse weniger verändernd als in natürlichen oder landschaftlich geprägten Räumen. Es ist also wichtig, welche Eigenart vorherrscht bzw. wie stark die ursprüngliche, landschaftliche Eigenart bereits durch urbane oder industriell geprägte, aber auch durch Lärm oder Gerüche in ihrer Wahrnehmbarkeit eingeschränkt ist. In Teilen des erweiterten Landschaftsraumes führt die Prägung des Umfeldes durch vorhandene Kraftwerksanlagen dazu, dass in vielen Räumen die ursprüngliche Eigenart bereits stark überformt ist. Darüber hinaus gibt es Räume, aus denen das geplanten Kraftwerk nicht sichtbar ist, sie gelten als „sichtverschattet“. So ergibt sich aus vielen Richtungen eine Sichtverschattung durch die vorhandenen Kraftwerksanlagen (s. Plan 2). Aus verschiedenen Blickrichtungen ordnen sich die neuen Bauwerke in die vorhandene Bauwerkskulisse ein. In anderen Fällen ergibt sich eine Addition zum Vorhandenen. Eine Relativierung der Wirkung ergibt sich also durch Sichtverschattungen im Umfeld. Sichtverschattungen können sich auch durch ein bewegtes Relief ergeben. Z.B. tritt mit den 10 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Abraumhalden ein wesentliches gliederndes und belebendes Strukturelement zum Landschaftsbild hinzu. Es manifestiert sich jedoch nicht nur in Gestalt dieser künstlichen Erhebungen. Auch das natürliche Relief ist im Landschaftsraum teilweise sehr bewegt und trägt damit insgesamt zu einer Belebung des Landschaftsbildes bei. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Anlagen aus Wäldern bzw. hinter Wäldern nicht wahrgenommen werden können, ebenso wie hinter hohen Gehölzkulissen. Auch ist die Wahrnehmung aus Siedlungsbereichen in der Regel durch die Gebäude der Siedlung verstellt. Zudem wirkt sich der Eigenartsverlust hier in der Regel nur begrenzt aus, weil urbane Strukturen bereits einen erheblichen Eigenartsverlust der ursprünglichen Landschaft darstellen. Die dargelegten Erkenntnisse finden ihren unmittelbaren Niederschlag in der Ermittlung der ästhetischen Erheblichkeit gemäß der Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft [8]. Hiernach sind bei der Bestimmung der Eingriffserheblichkeit für jede der abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten neben dem bereits beurteilten landschaftsästhetischen Eigenwert, die Eingriffsintensität, visuelle Verletzlichkeit, Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit ermittelt und in Wert gesetzt worden (s. Kap. 4.4.1 und Tabellen im Anhang, Kap. 7.2). 4.4. Rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfs Zur Herleitung des erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmenumfangs durch den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird unterstützend eine Berechnung des Bestands- und Ausgleichswertes bzw. eine Bewertung des Landschaftsbildes durchgeführt. Unberücksichtigt bleibt in der vorliegenden Unterlage die Ermittlung der evtl. erforderlich werdenden funktionalen Ausgleichsmaßnahmen für artenschutzrechtlich relevante Arten nach § 44 (5) BNatSchG. 4.4.1. Bilanzierung des Eingriffs Naturhaushalt Die rechnerische Darlegung und Bewertung des Eingriffs im engeren Untersuchungsraum durch die Kraftwerksanlage und durch die während der Bauzeit temporär beanspruchten Flächen in den Naturhaushalt erfolgt durch das Verfahren „Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ – Landesregierung NRW mit der überarbeiteten Bewertungsgrundlage gemäß LANUV (Stand 2008) – „Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung“ [6]. Für die Bilanzierung werden gemäß dem angewandten Verfahren der ökologische Gesamtwert aller derzeit im engeren Untersuchungsraum vorkommenden Biotoptypen - stellvertretend für den Naturhaushalt dem zu erwartenden Wert aufgrund der planerischen Vorüberlegungen gegenübergestellt. Mit Realisierung des geplanten Braunkohlenkraftwerks ergibt sich bezogen auf den Naturhaushalt der Vorhabensfläche ein Defizit von 444.005 Wertpunkten. Für die temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum ergibt sich ein Defizit von 306.333 Wertpunkten. Aufgrund der temporären Nutzung wird davon ausgegangen, dass nach ca. 6 Jahren die Baustelleneinrichtungsflächen wieder geräumt werden und der ursprüngliche Zustand hergestellt wird. In der Ermittlung wurde dies mit einem Zeitwert von 0,5 berücksichtigt. Der Zeitwert orientiert sich an der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vom Büro Weinzierl [10] zum Kraftwerk Niederaußem BoA Block K (1997). Insgesamt ergibt sich mit Realisierung der Anlagen und der temporär beanspruchten Flächen unter Berücksichtigung des Zeitwertes ein Defizit von 750.338 Wertpunkten. Dies entspricht einem Kompensationsbedarf von ca. 18,76 ha bei Aufwertung eines Ackers mit der Wertstufe 2 auf einen Laubholzforst mit der Wertstufe 6 (s. Tabellen im Anhang, Kap. 7.1). 11 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Landschaftsbild Die Bewertung des Landschaftsbildes orientiert sich an dem Verfahren „Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (HRSG.) (1986) [8]). Bei der Beurteilung des Landschaftsbildes wird ein Betrachtungsraum von 10 km im Umkreis des Vorhabens betrachtet. Bei der Beurteilung des Eingriffs wird berücksichtigt, ob eine Einsehbarkeit aus dem jeweiligen Raum tatsächlich gegeben ist. Die Einsehbarkeit innerhalb des durch den 10 km-Radius definierten erweiterten Untersuchungsraum ist nicht aus allen darin gelegenen Landschaftsbildeinheiten gegeben. Durch die visuelle Beeinträchtigung der Landschaftsbildeinheiten (nur einsehbare Flächen) ergibt sich insgesamt ein Kompensationsbedarf von 14,69 ha. Die visuelle Beeinträchtigung und der damit verbundene Kompensationsumfang ist in der Landschaftsbildeinheit 3 „Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum“ am höchsten (s. Tabellen im Anhang, Kap. 7.2). 4.4.2. Zusammenstellung der Bilanzierung des Eingriffs Die Gesamt-Kompensationsfläche beträgt mindestens 18,76 ha, wobei auf 14,69 ha ökologische und landschaftsästhetische Forderungen gleichrangig bei der Planung landschaftspflegerischer Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Hierbei sind also Maßnahmen durchzuführen, die im Sinne einer Mehrfachfunktionalität ökologische und landschaftsästhetische Kompensationserfordernisse erfüllen. Bei den verbleibenden Flächen (4,07 ha) können vorrangig ökologische Gesichtspunkte zum Tragen kommen. Ggf. werden aus Gründen des Artenschutzes zusätzliche Maßnahmen als Vermeidungsoder CEF-Maßnahmen erforderlich. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach Durchführung von faunistischen Erfassungen möglich. 5. Landschaftspflegerische Maßnahmen Die zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen (§ 15 BNatSchG) geplanten Maßnahmen leiten sich unmittelbar aus den verbleibenden eingriffsrelevanten Konflikten und Gefährdungen ab. Mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, die vorhabenbedingten, nicht vermeid- oder minderbaren Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen wie auch das Bauvorhaben mit gestalterischen Mitteln in seine Umgebung einzubinden und das Umfeld vor Beeinträchtigungen zu schützen. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen zur Eingriffskompensation leiten sich aus den beeinträchtigten Werten und Funktionen ab. Landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen werden geplant, um die technischen Bauwerke oder sonstige Anlagen in ihrer Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild zu verbessern. Bei dem geplanten Kraftwerksblock ist aufgrund der Höhe der Baukörper, des Bauvolumens und der örtlichen Lage die Möglichkeit für eine effektive Eingrünung nicht gegeben. Am Rand ist es nur bedingt möglich, durch Gehölzpflanzungen Blickverbindungen auf die technischen Anlagen kulissenartig abzuschirmen oder den verbleibenden Freiraum zu gliedern und zu strukturieren. Eine Einbindung im Sinne eines Abpflanzens ist aufgrund der Größe der Bauwerke nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, die Fernwirkung durch Gehölzpflanzungen direkt am Objekt zu mindern. Um „vor Ort“ den vorhabenbedingten Veränderungen entgegenwirken zu können, wird eine Kompensation im Nahbereich des geplanten Kraftwerks als zwingend erforderlich angesehen. Eine effektive, auf Akzeptanz ausgerichtete Planung von landschaftlichen und freiraumplanerischen Maßnahmen steht dabei im Vordergrund. Während sich innerhalb der Orte eine vergleichsweise wirksame Sichtverschattung durch Gebäude und Baumbestände 12 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - ergibt, ist an den Ortsrändern von Straßen und Wegen im Ortsumfeld die Einsehbarkeit gemessen an Häufigkeit und Intensität des Erlebens, am stärksten gegeben. Mit Blick auf die Wirksamkeit und die Akzeptanz kommen hierfür wiederum Maßnahmen in Frage, die in einem bestimmten Abstand zum Ortsrand umgesetzt werden müssen. Es handelt sich hierbei z.B. um landschaftliche Gehölzpflanzungen. Unter Beachtung des räumlichen Zusammenhangs und der festgestellten Betroffenheit von Landschaftsteilen sind Flächen im nahen Umfeld bzw. in einer Lage zu wählen, auf denen die Maßnahmen effektiv zu einer hohen Aufwertung der Landschaft und gleichzeitig in hohem Maße zur Abschirmung des Kraftwerks gegenüber den nächstgelegenen Wohnsiedlungsbereichen führen. Bevorzugt sollten daher Ausgleichsflächen im Umfeld der Ortschaften Rheidt, Hüchelhoven, Büsdorf und Fliesteden sowie Auenheim realisiert werden. Aus artenschutzrechtlichen Gründen können ggf. noch CEF-Maßnahmen erforderlich werden. 13 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - 6. Literatur [1] ARGUMET & SIMUPLAN (2010): Auswirkung des zukünftigen Betriebs eines HybridKühlturms (TBK-1) auf die Sonnenscheinminderung in der Umgebung des Standorts Niederaußem. [2] GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1972): Bodenkarte von NRW 1:50.000, Blatt L 4906 – Neuss. Krefeld. [3] GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1979): Karte der Grundwasserlandschaften in NRW. Krefeld. [4] GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1979): Karte der Verschmutzungsgefährdung von Grundwasservorkommen in NRW. Krefeld. [5] GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Schutzwürdige Böden – Oberflächennahe Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. 1 CD-Rom. Krefeld. [6] LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (HRSG.) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW. Recklinghausen. [7] LANDESUMWELTAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (LUA Gewässergütekarte des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen. [8] MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (HRSG.) (1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. Düsseldorf. [9] MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. [10] WEINZIERL, W. (1997): Kraftwerk Niederaußem, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag. Ingolstadt. 14 NRW) BoA Block (2002): “K“, Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - 7. Anhang 7.1. Naturhaushalt Bilanzierung der Vorhabensfläche Tabelle 2: Bilanzierung – Ausgangszustand der Vorhabensfläche A. Ausgangszustand der Vorhabensfläche 1 2 3 4 5 Code Biotoptyp Fläche Grundwert Bestand Einzelflächenwert (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers (Verkehrsfläche) 130 0,5 65 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand 150 2 300 3.1 Acker, intensiv 230.920 2 461.840 231.200 Gesamtflächenwert A: 462.205 Gesamtfläche: Tabelle 3: Bilanzierung – Zustand der Vorhabensfläche gem. Planung B. Zustand der Vorhabensfläche gemäß Planung 1 2 3 4 6 Einzelflächenwert Code Biotoptyp Fläche Grundwert Planung (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) 222.100 0 0 2 18.200 1.1 Industriegebiet, Industriell-gewerbliche Bebauung (Kraftwerksanlage Block L) 9.1 Regenrückhaltebecken Gesamtfläche: 9.100 231.200 Gesamtflächenwert B: 18.200 15 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Tabelle 4: Gesamtbilanz – Vorhabensfläche C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) Gesamtflächenwert B Gesamtflächenwert A Bilanz 18.200 462.205 -444.005 Bilanzierung der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum Tabelle 5: Bilanzierung – Ausgangszustand Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum der temporär A. Ausgangszustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum 1 2 3 4 5 Code Biotoptyp Fläche Grundwert Bestand Einzel-flächenwert (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) 50 0,5 25 1.450 1 1.450 50 4 200 305.370 2 610.740 50 5 250 306.970 Gesamtflächenwert A: 612.665 (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers (Verkehrsfläche) 1.3 Teilversiegelte- oder unversiegelte Betriebsflächen 2.3 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit Gehölzbestand 3.1 Acker, intensiv 7.2 Hecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen >50% Gesamtfläche: 16 genutzten Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Tabelle 6: Bilanzierung – Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß Planung B. Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß Planung 1 2 3 4 6 Code Biotoptyp Fläche Grundwert Planung Einzelflächenwert (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp. 3 x Sp. 4) 306.970 0 0 1.1 Baustelleneinrichtungsfläche, Lagerfläche, temporär genutzter Parkplatz, Leitungen Gesamtfläche: 306.970 Gesamtflächenwert B: 0 Tabelle 7: Gesamtbilanz – temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) Gesamtflächenwert B Gesamtflächenwert A Bilanz 0 612.665 -612.665 aufgrund der temporären Nutzung wird nur die Hälfte angerechnet (x 1/2) -306.333 Bilanzierung des Naturhaushaltes - Gesamt Tabelle 8: Bilanzierung des Naturhaushaltes – Gesamt D. Gesamtbilanz: Bilanz C (Vorhabensfläche) + Bilanz C (temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum) Bilanz C (Vorhabensfläche) Bilanz C (temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum) Bilanz -444.005 -306.333 -750.338 17 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - 7.2. Landschaftsbild Tabelle 9: Bilanzierung des Landschaftsbildes Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Rommerskirchen, Allrath und Widdeshoven Grevenbroich mit Vollrather Höhe Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 1 2 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungs- koeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: III 508,20 0,02 0,1 (Retransformierte) Stufe 0,02 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 382,70 vorher 8 8 9 3 28 nachher 7 7 7,5 2,5 24 3 3 2. Intensität des Eingriffs Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 4 9 4 25 nachher 7 3 7,5 3,5 21 3 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 4 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 4 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 2 2 2 6 (Retransformierte) Stufe 9 (Retransformierte) Stufe 1 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit Stufe 3 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. 18 9 4 (Retransformierte) Stufe 1 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 (Retransformierte) Stufe 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 18 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 3 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 2 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit in % = Stufe 5. Empfindlichkeit 0,20 in % = 10 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,08 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 3 Fläche Eingriffsobjekt Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: 3 Braunkohlenkraftwerk 22,00 0,50 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe I 34,90 0,5 0,2 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 8 8 9 3 28 nachher 4 2 6 3,5 15,5 3 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 9 3 28 nachher 6 6 7,5 3,5 23 3 2 2. Intensität des Eingriffs 12,5 4 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 5 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 7 7 21 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 7 7 21 (Retransformierte) Stufe 8 (Retransformierte) Stufe 8 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 3 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 17 17 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 30 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 5. Empfindlichkeit 0,33 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,70 19 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 3 3 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: II 619,00 0,25 0,2 (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 9 3 28 nachher 6 6 7,5 3,5 23 3 2 (Retransformierte) Stufe 0,2 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 9 3 28 nachher 7 7 7,5 3 24,5 3 3 2. Intensität des Eingriffs 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,02 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 3312,20 5 3 Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 3,5 2 3. Visuelle Verletzlichkeit 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 7 7 21 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 7 7 7 21 (Retransformierte) Stufe 8 (Retransformierte) Stufe 8 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit Stufe 3 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 17 17 3 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 6 2 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 20 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 20 3 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 5. Empfindlichkeit 5. Empfindlichkeit 6,19 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 2,65 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Landwirtschaftlich geprägter Raum östlich der Terrassenkante zwischen Mittel- und Niederterrasse zwischen Stommeln und Sinnersdorf Landwirtschaftlich genutzter Raum um das Kraftwerk Neurath Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 5 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungs- koeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: 4 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungs- koeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: III 524,30 0,02 0,1 (Retransformierte) Stufe vorher 10 8 9 3 30 nachher 8 6 6 3,5 23,5 3 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 0,02 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation III 680,20 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 6 9 3 26 nachher 7 5 7,5 2,5 22 3 2 2. Intensität des Eingriffs 6,5 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 4 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 8 8 22 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 (Retransformierte) Stufe 8 (Retransformierte) Stufe 9 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 4 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 18 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 18 4 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 30 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 6 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 0,31 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,27 21 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Auenheim, Niederaußem und Oberaußem Auenheim, Niederaußem und Oberaußem Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 7 7 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: I 15,20 0,5 0,1 (Retransformierte) Stufe vorher 4 4 6 3 17 nachher 3 2 4,5 3,5 13 2 1 (Retransformierte) Stufe 0,1 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 4 4 6 3 17 nachher 3 2 4,5 3,5 13 2 1 2. Intensität des Eingriffs 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) 0,25 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation II 319,30 4 2 Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 4 2 3. Visuelle Verletzlichkeit 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 2 2 2 6 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 2 2 2 6 (Retransformierte) Stufe 1 (Retransformierte) Stufe 1 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit Stufe 2 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 7 7 1 (Retransformierte) Stufe 1 6. Ästhetische Erheblichkeit 3 1 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 22 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 3 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 2 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 5. Empfindlichkeit 5. Empfindlichkeit 0,08 in % = 10 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,80 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Auenheim, Niederaußem und Oberaußem Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Fliesteden, Brauweiler und Geyen Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 7 8 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: III 168,80 0,02 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 0,02 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert vorher 4 4 6 3 17 nachher 3 2 4,5 3,5 13 2 1 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) III 2179,10 Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 8 8 9 3 28 nachher 7 7 7,5 2,5 24 3 3 2. Intensität des Eingriffs 4 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 4 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 2 2 2 6 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 6 8 8 22 (Retransformierte) Stufe 1 (Retransformierte) Stufe 8 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4. Schutzwürdigkeit 2 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. (Retransformierte) Stufe (Retransformierte) Stufe 7 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 17 1 (Retransformierte) Stufe 3 6. Ästhetische Erheblichkeit 3 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 10 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 5 2 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 3 5. Empfindlichkeit 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. Stufe 0,03 in % = 20 0,2 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,87 23 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Untersuchungsgebiet: Untersuchungsgebiet: Glessener Höhe und Waldbestand westlich von Königsdorf Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Bedburg, Kenten, Quadrath-Ichendorf und Oberaußem, z.T. noch in Rekultivierung Landschaftsbildeinheit: Landschaftsbildeinheit: 9 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: 10 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: III 845,60 0,02 0,1 (Retransformierte) Stufe 0,25 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation II 3,90 vorher 6 8 12 3 29 nachher 5 7 10,5 3,5 26 3 3 2. Intensität des Eingriffs Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 6 8 9 4 27 nachher 4 6 6 4,5 20,5 3 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 3 2 3. Visuelle Verletzlichkeit Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 6,5 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 3 3 2 8 Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 (Retransformierte) Stufe 2 (Retransformierte) Stufe 9 4. Schutzwürdigkeit 4. Schutzwürdigkeit Stufe 4 5. Empfindlichkeit 12 (Retransformierte) Stufe 2 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. 1 7. Erheblichkeitsfaktor [e] (Retransformierte) Stufe 18 4 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] 0 0,1 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha 24 Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 6. Ästhetische Erheblichkeit 4 (Retransformierte) Stufe K = Fxexbxw 3 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. in % = Stufe 0,17 in % = 30 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 0,03 Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung - Untersuchungsgebiet: Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Bedburg, Kenten, Quadrath-Ichendorf und Oberaußem, z.T. noch in Rekultivierung Landschaftsbildeinheit: 10 Sichtzone: Flächengröße [F] in ha: Wahrnehmungskoeffizient [w]: Kompensationsflächenfaktor [b]: III 3288,10 0,02 0,1 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert Vielfalt x 2 Naturnähe x 2 Eigenartserhalt x 3 Lärm und Geruch x 1 Aggregation (Retransformierte) Stufe vorher 6 8 9 4 27 nachher 4 6 6 4,5 20,5 3 2 2. Intensität des Eingriffs Differenz (Vorher-Nachher bei 1) (Retransformierte) Stufe 6,5 3 3. Visuelle Verletzlichkeit Reliefierung Strukturvielfalt Vegetationsdichte Aggregation 8 8 8 24 (Retransformierte) Stufe 9 4. Schutzwürdigkeit Stufe 3 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und 4. 18 (Retransformierte) Stufe 4 6. Ästhetische Erheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5. (Retransformierte) Stufe 7 3 7. Erheblichkeitsfaktor [e] in % = 30 0,3 8. Teilkompensationsflächenumfang in ha K = Fxexbxw 1,97 Gesamtkompensationsfläche aller betrachteten Landschaftsbildeinheiten in ha 14,69 25