Daten
Kommune
Pulheim
Größe
531 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
PLANUNG EINES BRAUNKOHLENKRAFTWERKS
AM STANDORT NIEDERAUßEM
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf
als Anlage zur Regionalplanänderung
- Kurzfassung -
Stand 13.01.2012
Aufgestellt: Januar 2012
\\S088A5028\r887089$\1_Projekte\Niederaußem\ext_Gutachten\Smeets_Ausgleichsbedarf\20120113_Eingr-Ausgleich_Kurzfassung.doc
Impressum
Auftraggeber:
RWE Power AG
Auftragnehmer:
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
Zehntwall 5-7
50374 Erftstadt
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Antonia Kühl
EDV:
Dipl.-Ing. Sebastian Weiß
Hinweis zum Urheberschutz:
Dieser Fachbericht ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt
ebenso wie einzelne Darstellungen dem Urheberschutz. Eine
Vervielfältigung und die Veröffentlichung, insbesondere im Internet
sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Verfasser
zulässig.
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
GLIEDERUNG
1.
Darstellung des Vorhabens .............................................................. 3
2.
Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen ............................ 3
3.
Beschreibung des Untersuchungsraumes ..................................... 3
3.1.
Gebietsabgrenzung................................................................................................ 3
3.2.
Beschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ......... 4
3.2.1.
3.2.2.
3.2.3.
3.2.4.
3.2.5.
Boden ....................................................................................................................... 5
Wasser ..................................................................................................................... 5
Luft / Klima ............................................................................................................... 6
Lebensraumfunktion................................................................................................. 6
Landschaftsbild und naturbezogene Erholung ......................................................... 7
4.
Ermittlung und Bewertung des Eingriffs ......................................... 9
4.1.
Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Luft / Klima ............................................ 9
4.2.
Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion ...................................................... 10
4.3.
Beeinträchtigung
des
Landschaftsbildes
einschließlich
der
Erholungsnutzung ............................................................................................... 10
4.4.
Rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfs .................................... 11
4.4.1.
4.4.2.
Bilanzierung des Eingriffs....................................................................................... 11
Zusammenstellung der Bilanzierung des Eingriffs ................................................. 12
5.
Landschaftspflegerische Maßnahmen .......................................... 12
6.
Literatur ............................................................................................ 14
7.
Anhang.............................................................................................. 15
7.1.
Naturhaushalt ....................................................................................................... 15
7.2.
Landschaftsbild.................................................................................................... 18
I
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
ABBILDUNGEN
Abbildung 1: Untersuchungsraum für das Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem . 4
TABELLEN
Tabelle 1: Erfasste Landschaftsbildeinheiten ........................................................................... 8
Tabelle 2: Bilanzierung – Ausgangszustand der Vorhabensfläche ........................................ 15
Tabelle 3: Bilanzierung – Zustand der Vorhabensfläche gem. Planung ................................ 15
Tabelle 4: Gesamtbilanz – Vorhabensfläche.......................................................................... 16
Tabelle 5: Bilanzierung – Ausgangszustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum ............................................................................................ 16
Tabelle 6: Bilanzierung – Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß Planung .................................................................. 17
Tabelle 7: Gesamtbilanz – temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum .. 17
Tabelle 8: Bilanzierung des Naturhaushaltes – Gesamt ........................................................ 17
Tabelle 9: Bilanzierung des Landschaftsbildes ...................................................................... 18
PLÄNE
Plan 1
Bestands- und Konfliktplan - Biotoptypen
Plan 2
Bestands- und Konfliktplan – Landschaftsbild
II
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
1.
Darstellung des Vorhabens
Zur langfristigen Nutzung der Braunkohle zur Stromversorgung beabsichtigt RWE, im Zuge
des Kraftwerkserneuerungsprogramms die vorhandenen Kraftwerke schrittweise durch neue
Anlagen zu ersetzen. Hierbei wird der Wirkungsgrad bei der Verstromung erhöht und der
CO2-Ausstoß gemindert. Ziel ist es, vorhandene Infrastruktureinrichtungen zu nutzen und
dadurch Umweltbelastungen durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden.
Gegenstand der vorliegenden Betrachtung ist der Bau eines Braunkohlenkraftwerks nördlich
angrenzend an den Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem. Mit diesem Standort können
die
o.g.
Forderungen
erfüllt
werden,
indem
keine
grundsätzlich
neuen
Transporteinrichtungen für die Rohbraunkohle erforderlich werden und eine Vielzahl
vorhandener Einrichtungen am Kraftwerksstandort mit genutzt werden können. Vorgesehen
ist die Errichtung eines Kesselhauses mit max. 150 m, eines Kühlturms mit max. 100 m und
eines Kamins mit max. 180 m Höhe. Außerdem umfasst das geplante Braunkohlenkraftwerk
Gebäude für REA, Aschesilos, WTA, etc. und ein Regenrückhaltebecken sowie zur
Errichtung erforderliche temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum.
2.
Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen
Das geplante Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit. Es stellt
zudem naturschutzfachlich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar (§ 14 (1) BNatSchG).
Die vorliegende Ausarbeitung stellt im Vorgriff auf das anstehende Bauleitplanverfahren und
die erforderliche Abhandlung der sogenannten naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in
einem Landschaftspflegerischen Begleitplan eine frühzeitige Betrachtung auf
Regionalplanebene dar, um die Folgen des Vorhabens für Naturhaushalt und
Landschaftsbild abzuschätzen und in der Folge davon mögliche Maßnahmen zur
Eingriffsreduzierung abzuleiten.
3.
3.1.
Beschreibung des Untersuchungsraumes
Gebietsabgrenzung
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich an der Reichweite möglicher
eingriffsverursachter Wirkungen. Hier wird unterschieden zwischen einem engeren
Untersuchungsraum
für
die
Vorhabensfläche
und
die
temporär
genutzten
Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum sowie einem erweiterten Untersuchungsraum mit
einem Radius von 10 km für weitreichende Störwirkungen, insbesondere beim
Landschaftsbild.
3
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Abbildung 1: Untersuchungsraum für das Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem
3.2.
Beschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild
Die Erfassung von Naturhaushalt und Landschaftsbild erfolgt durch örtliche Erhebungen und
Auswertung vorhandener Erkenntnisse und Daten. Im engeren Untersuchungsraum wurde
im Sommer 2010 eine Erfassung der Biotoptypen durchgeführt. Die Beurteilung des
Landschaftsbildes erstreckt sich auf einen Radius von 10 km, da davon ausgegangen wird,
dass die Anlagen der geplanten Erweiterung des Braunkohlenkraftwerks noch aus einer
Entfernung von bis zu 10km optisch wahrgenommen werden können [8] und insoweit visuelle
Beeinträchtigungen möglich sind.
4
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
3.2.1.
Boden
Der vorherrschende Boden innerhalb des engeren Untersuchungsraumes ist die
Parabraunerde (Bodentyp L31), die stellenweise schwach pseudovergleyt sein kann. Im
Umfeld des Gillbaches angrenzend an den engeren Untersuchungsraum treten Kolluvien auf
(Bodentyp K3). Die Böden des engeren Untersuchungsraumes zeichnen sich durch ein
hohes bis sehr hohes landwirtschaftliches Ertragsvermögen (Bodenwertzahlen zwischen 65
und 85), eine hohe bis sehr hohe Sorptionsfähigkeit, eine hohe nutzbare Wasserkapazität
sowie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit aus.
Die digitale Karte der schutzwürdigen Böden [5] kennzeichnet die Böden des
Vorhabensgebietes,
wegen
ihrer
hohen
natürlichen
Ertragsfähigkeit
als
Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, als besonders schutzwürdig. Solche Böden
sind allerdings innerhalb des betroffenen Naturraums relativ häufig anzutreffen. Aus
naturschutzfachlicher Sicht stellen sie Wert- und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung
dar, da sie weder besonders wichtige Standortbedingungen für die natürliche Vegetation
noch besondere Seltenheit aufweisen.
3.2.2.
Wasser
Der engere Untersuchungsraum ist frei von Oberflächengewässern. Westlich des engeren
Untersuchungsraumes verläuft der Gillbach von Süd nach Nord. Der Gewässerverlauf des
Gillbaches wird von Auengebüschen und sonstigen Ufergehölzstrukturen gesäumt. Er weist,
obwohl weitgehend begradigt, über Teilstrecken einen relativ naturnahen Charakter auf. In
Teilen bietet er Raum für Überschwemmungen. Der überwiegende Verlauf des Gillbaches
und seine direkte Umgebung ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus
sind Teile des Gillbaches im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop
berücksichtigt worden. Der Gillbach wird nach der Gewässergütekarte [7] als Gewässer mit
der Gewässergüte „kritisch belastet“ dargestellt.
Die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Vorhabens sind überprägt durch die
bergbauliche Tätigkeit im Gebiet der benachbarten Tagebaue. Zwar liegt der untersuchte
Bereich laut Angabe der Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen [3]
innerhalb eines Gebietes mit mäßig ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen.
Durch die mit dem Braunkohleabbau einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die
Grundwasserverhältnisse jedoch großräumig grundlegend verändert worden. Die
ursprünglich hohen Grundwasserstände zwischen 0 und 13 dm Tiefe sind aus diesem Grund
und z.T. wegen landwirtschaftlichen Meliorationsmaßnahmen nicht mehr vorhanden.
Demnach liegt der engere Untersuchungsraum in einem Gebiet, in dem im Hinblick auf das
Grundwasser keine besonderen Verhältnisse im Sinne von grundwassergeprägten
Bereichen, Flächen mit hoher Grundwasserneubildungsrate o.ä. vorliegen.
Die Verhältnisse für das Grundwasser in tieferen Schichten zeichnen sich durch das
Vorherrschen von Gesteinsbereichen mit guter Filterwirkung aus. Verschmutzungen können
schnell eindringen, breiten sich aber nur langsam aus. Verschmutztes Grundwasser
unterliegt deswegen weitestgehend der Selbstreinigung [4]. Im Bereich der Fließgewässer
kann Verschmutzung dem Grundwasser durch Infiltration der Oberflächenwässer unmittelbar
zusetzen. Dadurch besteht die Gefahr einer schnellen Ausbreitung der Verschmutzung über
die Vorfluter.
Vor diesem Hintergrund liegen im Hinblick auf das Grundwasser keine besonderen
Verhältnisse im Sinne von grundwassergeprägten Bereichen, Flächen mit hoher
Grundwasserneubildungsrate, o. ä. vor.
5
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
3.2.3.
Luft / Klima
Das Klima im Bereich des Vorhabens ist gekennzeichnet durch die Leelage zur Eifel im
Süden und den Ardennen im Westen. Die Niederschlagsmengen liegen im jährlichen Mittel
bei ca. 650 mm, bei einem mittleren monatlichen Niederschlagsmaximum zwischen 70 und
80 mm in den Monaten Juli bis August. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10°C, die
mittlere Häufigkeit von Windgeschwindigkeiten ≤ 1,5 m/s (Schwachwindlagen) liegt zwischen
20 und 25%. Die vorherrschende Windrichtung schwankt zwischen Südwest und Südost bei
einer mittleren Windgeschwindigkeit von 3 – 4 m/s.
Klimarelevante Strukturen in Gestalt von großflächigen Wäldern sind im engeren
Untersuchungsraum nicht vorhanden. Klimarelevante Strukturen in Form von kleineren
Gehölzbeständen befinden sich im Bereich von Klein Mönchhof sowie im Bereich des
Gillbaches angrenzend an den engeren Untersuchungsraum. Sie tragen zur lufthygienischen
Ausgleichsfunktion bei. Ansonsten haben die begleitenden Gehölzbestände entlang der
Straßen und Wege eine bedingt immissionsmindernde Funktion für Lärm und Schadstoffe.
Weiterhin werden die makroklimatischen Erscheinungen durch lokal-klimatisch wirksame
Klimafaktoren,
insbesondere
die
Oberflächengestalt,
überprägt.
Im
engeren
Untersuchungsraum kommen meist ackerbaulich genutzte Flächen vor, die bei
Strahlungswetterlage als Kaltluftentstehungsflächen einzuordnen sind.
Der Bereich des Vorhabens liegt außerhalb des Belastungsgebietes »Rheinschiene Süd«.
Vorbelastungen bestehen in Form der bestehenden Kohlekraftwerke z.B. in Niederaußem
sowie durch örtliches Gewerbe und Verkehr.
Bedeutsame, lokalklimatisch relevante Strukturen konnten im engeren Untersuchungsraum
nicht festgestellt werden. Die klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse weisen keine
herausragenden Funktionen auf, sondern sind ortsüblich und damit allgemeiner Natur. Dies
trifft auch auf die Bedeutung der Kaltluftproduktion im engeren Untersuchungsraum zu. Da
diese keine wesentlichen Funktionsbezüge zu Siedlungsflächen hat, ist auch sie nur als
Wert- und Funktionselement von allgemeiner Bedeutung einzustufen.
3.2.4.
Lebensraumfunktion
Zur Erfassung der Lebensräume wurde eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im
Sommer 2010 im Bereich des engeren Untersuchungsraumes durchgeführt (s. Plan 1).
Weitere faunistische und floristische Erfassungen werden im Hinblick auf die Anforderungen
einer artenschutzrechtlichen Prüfung, einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie hinsichtlich
der Anforderungen an die Eingriffsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft auf den
nachfolgenden Planungsebenen erforderlich.
Biotoptypen
Der Großteil des engeren Untersuchungsraumes wird von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen eingenommen. Die Felder sind großflächig und infolge der
Unkrautbekämpfung ist der Besatz an Wildpflanzen gering und findet sich meist an den
Rändern zu den Wegen und anderen Nutzungsstrukturen. Durch die hohe
Nutzungsintensität ist das Artenspektrum von Tieren deutlich eingeschränkt. Die
Ackerflächen weisen meist ungünstige Lebensraumbedingungen auf, die jedoch den
angepassten Offenlandarten wie z.B. Feldlerche und Rebhuhn genügen.
Westlich der B 477 befindet sich eine große Parkplatz- und Lagerfläche. Diese Fläche ist z.T.
versiegelt, Teilbereiche sind mit Rasen bewachsen. Da für diese Fläche eine
Rückbauverpflichtung besteht, wird sie im Weiteren als Ackerfläche gewertet. Zwischen
dieser Parkplatzfläche und der B 477 befindet sich noch eine Böschungsfläche die mit
Ruderalarten bewachsen ist.
6
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Entlang der B 477, der L 279, der Güterverkehrsstrecke und der Nord-Süd-Kohlenbahn
sowie entlang des Gillbaches befinden sich begleitende Baum- und Strauchreihen sowie
Einzelbäume und Hecken. Der Bereich um Klein Mönchhof angrenzend an den engeren
Untersuchungsraum zeichnet sich neben überbauten Flächen durch parkähnliche Bestände
und Grünanlagen aus (s. Plan 1).
Als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung werden prinzipiell naturnahe,
ältere, seltene oder vergleichsweise geringen Nutzungseinflüssen unterliegende Biotope
eingestuft. Diese Wertsetzung kann im vorliegenden Fall nur wenigen Biotoptypen
zugewiesen werden. Zu berücksichtigen sind hierbei die Gehölzbestände östlich des
Gillbaches sowie die älteren Gehölzbestände im Bereich von Klein Mönchhof angrenzend an
den engeren Untersuchungsraum. Allerdings sind auch diese Areale nicht frei von
nutzungsbedingten Belastungen, die aus dem angrenzenden Umfeld herrühren. Vollkommen
unbeeinflusste Landschaftsteile mit natürlichen oder naturnahen Biotopkomplexen, denen
ein herausragender Wert beizumessen ist, bestehen nicht. Den Gehölzbeständen entlang
der Straßen und Wege wird eine mittlere Bedeutung beigemessen. Bei diesen
Gehölzstrukturen ist die Bedeutung z.B. als Nisthabitat für Vögel aufgrund der Belastungen
durch den Autoverkehr und den Bahnverkehr geringer. Diesen Gehölzstrukturen wird aber
eine lokale Bedeutung für die Vernetzung beigemessen, da sie einen wichtigen Beitrag zur
Bereicherung der biologischen Vielfalt leisten und sie in gewisser Weise auch einen Sicht-,
Lärm- und Immissionsschutz darstellen.
Faunistische Lebensräume
Der engere Untersuchungsraum beinhaltet aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung
vorwiegend Lebensräume für Arten des Offenlandes. Flächige Gehölzstrukturen sind
angrenzend an den engeren Untersuchungsraum im Bereich des Gillbaches sowie im
Bereich von Klein-Mönchhof vorhanden. Laubholzreiche Gehölzstrukturen mit älterem
Gehölzbestand entlang der Güterverkehrslinie, der Nord-Süd-Kohlenbahn und der Straßen
(B 477, L279), dienen als Leitstrukturen, als Brut- und Nahrungshabitate für die Avifauna und
fördern die biologische Vielfalt. Sie können überdies Lebensraum für Kleinsäuger und
Fledermäuse bieten. Als Brut- und Nahrungshabitate dienen auch die parkähnlichen
Gehölzbestände im Bereich von Klein-Mönchhof angrenzend an den engeren
Untersuchungsraum. Auch Fließgewässer (hier: Gillbach mit angrenzenden Wiesen- und
Ufergehölzstrukturen westlich des engeren Untersuchungsraumes) dienen als Leitstrukturen
und als Nahrungshabitat für die Avifauna und Fledermäuse und wirken sich positiv auf die
biologische Vielfalt aus.
Konkrete Aussagen über einzelne Artenvorkommen können erst auf Basis von faunistischen
Erfassungen getroffen werden, die im Rahmen der fortschreitenden Planung erforderlich
werden. Im weiteren Planungsverlauf müssen artenschutzrechtlich relevante Arten daher
noch betrachtet werden.
3.2.5.
Landschaftsbild und naturbezogene Erholung
Der erweiterte Landschaftsraum in einem Umkreis von 10 km zur Vorhabensfläche stellt sich
in weiten Teilen als eine typische, durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägte
Bördenlandschaft dar. Diese offene Agrarlandschaft ist gekennzeichnet durch großflächige
Nutzungsparzellen, die durch ein vergleichsweise dichtes Wegenetz erschlossen werden.
Die von landwirtschaftlicher Nutzung geprägten Bereiche werden durch eine Vielzahl
größerer und kleinerer, manchmal dörflicher Siedlungsbereiche durchzogen.
Gliedernde und belebende Strukturelemente in Gestalt von Gebüschen, Hecken und
kleineren Gehölzen sind in den landwirtschaftlich geprägten Gebieten nur noch entlang von
Straßen und Wegen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten. Besonders markante
Erscheinungen (Einzelbäume und Baumgruppen) genießen nicht zuletzt wegen ihrer weithin
7
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
sichtbaren landschaftsbildprägenden Wirkung in einer ansonsten an optischen Reizen armen
Landschaft als geschützte Landschaftsbestandteile einen besonderen Schutz. Größere
zusammenhängende Wälder innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes befinden sich
im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener
Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes.
Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen
sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine
landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind nicht zuletzt deshalb Teil des
»Naturparks Rheinland« (nördlicher Teilbereich), was ihre Stellung als Erholungsbereich
unterstreicht.
Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die Landschaft durch die drei
Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie
die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Die
ebenfalls damit in Verbindung stehende Nord-Süd-Bahn trägt, da sie sich der
Maßstäblichkeit der gesamten umliegenden Landschaft besser anpasst, mit ihren von
Gehölzen bestandenen Dämmen hingegen eher zu einer Belebung der Landschaft bei. Eine
erhebliche Vorbelastung ist zudem die Autobahn A 61 (optisch, Schall).
Anhand der vorherrschenden Eigenart und der prägenden Strukturelemente im erweiterten
Untersuchungsgebiet lassen sich die in der folgenden Tabelle sowie in Plan 2 dargestellten
weitgehend homogenen Landschaftsbildeinheiten unterscheiden.
Tabelle 1: Erfasste Landschaftsbildeinheiten
Nummer der Landschaftsbildeinheit
Beschreibung der Landschaftsbildeinheit
1
Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Rommerkskirchen, Allrath und
Widdeshoven
2
Grevenbroich mit Vollrather Höhe
3
Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen,
Fliesteden und Vanikum
4
Landwirtschaftlich geprägter Raum östlich der Terrassenkante zwischen Mittelund Niederterrasse zwischen Stommeln und Sinnersdorf
5
Landwirtschaftlich genutzter Raum um das Kraftwerk Neurath
6
Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Sindorf, Elsdorf und Königshoven
7
Bergheim-Auenheim, Niederaußem und Oberaußem
8
Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Fliesteden, Brauweiler und Geyen
9
Glessener Höhe und Waldbestand westlich von Königsdorf
10
Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Bedburg, Kenten, QuadrathIchendorf und Oberaußem
11
Bereich um Bedburg und Bergheim
Der engere Untersuchungsraum selbst wird ebenfalls durch landwirtschaftliche Nutzung
geprägt. Angrenzend an die landwirtschaftlichen Flächen befindet sich eine Parkplatz- bzw.
Lagerfläche, die aufgrund einer bestehenden Rückbauverpflichtung als Acker dargestellt und
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Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
gewertet wird. Gliedernde Elemente befinden sich entlang von Straßen, Wegen und entlang
der Bahntrasse. Geprägt wird der Änderungsbereich maßgeblich durch das angrenzende
Kraftwerk Niederaußem.
Der ästhetische Wert des von der Planung betroffenen engeren Untersuchungsraumes ist
vor diesem Hintergrund eher von allgemeiner Art. Eine besondere Eignung für die
Erholungsnutzung ist aufgrund der Vorbelastung nicht gegeben.
4.
Ermittlung und Bewertung des Eingriffs
Von der Planung gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild aus, die einen
Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG verursachen und somit Veränderungen der Gestalt
oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in
Verbindung stehenden Grundwasserspiegels hervorrufen.
4.1.
Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Luft / Klima
Durch den Bau des geplanten Braunkohlenkraftwerkes gehen im Bereich des engeren
Untersuchungsraumes dauerhaft die dort vorhandenen ertragreichen landwirtschaftlich
genutzten Böden (inkl. der Parkplatz und Lagerfläche) verloren. Zusätzlich werden noch
weitere temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum in Anspruch
genommen. Bei diesen Flächen handelt es sich um die Ackerflächen südlich und nördlich der
Hofstelle Klein Mönchhof. Auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der B 477
und der Bahntrasse sowie östlich der Bahntrasse werden als temporär genutzte
Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum herangezogen.
Anlagebedingt kommt es überwiegend zu einer Neuversiegelung, im Bereich des derzeit als
Parkplatz/ Lagerfläche genutzten Bereiches liegt in Teilen bereits eine Versiegelung vor.
Aufgrund der bestehenden Rückbauverpflichtung wird bei der Eingriffsbilanzierung im
Bestand landwirtschaftlich genutzte Fläche zu Grunde gelegt. Durch die Versiegelung wird
im Bereich der Vorhabensfläche, mit Ausnahme der Fläche für das Regenrückhaltebecken,
ein dauerhafter und vollständiger Verlust der Bodenfunktionen verursacht. Bei den
genannten Beeinträchtigungen sind verbreitete, anthropogen beeinflusste Böden betroffen.
Hierunter fallen Böden, die laut Geologischem Dienst NRW schutzwürdig sind aufgrund der
hohen Bodenfruchtbarkeit. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden diese Böden nicht als
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung bezeichnet.
Eine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern besteht nicht. Durch die Versiegelungen
innerhalb
des
engeren
Untersuchungsraumes
wird
die
Versickerung
von
Niederschlagswasser in diesem Bereich deutlich gemindert. Wegen der im Zusammenhang
mit den benachbarten Tagebauen erfolgten Sümpfungsmaßnahmen kann ein grundlegender
Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse aber ausgeschlossen werden. Auch wegen der
vorherrschenden
Gesteinsbereiche
mit
guter
Filterwirkung
ist
eine
Verschmutzungsgefährdung des abgesenkten Grundwassers nicht zu erwarten.
Klimarelevante Strukturen gehen durch die Errichtung des Braunkohlenkraftwerks nur
teilweise verloren. Die derzeit für die Kaltluftentstehung relevanten Ackerflächen im engeren
Untersuchungsraum stehen in Zukunft zum Großteil nicht mehr zur Verfügung. Hierdurch
und wegen der Bodenversiegelung sowie der Wärmeabstrahlung des Kraftwerks wird sich
das Kleinklima der unmittelbar angrenzenden Flächen verändern. Gehölzbestände werden
voraussichtlich nur in den Randbereichen der Baustelleneinrichtungsflächen z.B. im Bereich
des gehölzbestandenen Bahndammes und entlang der L 279 in geringem Maße
beeinträchtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten, da Bereiche mit
Funktionen allgemeiner Bedeutung betroffen sind.
9
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Auch im Hinblick auf den Landschaftsfaktor Luft / Klima kann der Betrieb des neuen
Kraftwerks zu Veränderungen durch Immissionen führen, wobei aber die verbesserte
Anlagentechnik die Beeinträchtigungen der Luftqualität im Vergleich zu den Altanlagen
spürbar reduziert. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte die verbleibenden Emissionen nicht zu einer Verschlechterung der
Lufthygiene führen, sondern die Gesamtbilanz spürbar verbessern.
4.2.
Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion
Bei der Realisierung des Vorhabens werden umfangreiche Flächenverluste wie auch
randliche Störungen verursacht. Hiervon sind überwiegend Offenlandbereiche und in
geringem Umfang Verkehrsflächen und Saumstrukturen betroffen. In geringem Maße gehen
auch Teilflächen höherwertiger Biotoptypen verloren, die insbesondere durch Alter und
Artenzusammensetzung gekennzeichnet sind. Dabei handelt es sich um Böschungsbereiche
entlang der Verkehrswege, die von dem Kraftwerksbau nicht unmittelbar betroffen, aber
randlich gestört werden. Insgesamt sind durch die Errichtung des Kraftwerks Wert- und
Funktionselemente von allgemeiner bis mittlerer Bedeutung betroffen, so dass sich zum
derzeitigen Planungsstand die Eingriffsbetrachtung auf die tatsächlich betroffenen Flächen
beziehen kann.
Eine über die eigentlich beanspruchte Fläche hinausgehende Beeinträchtigung von
Tierlebensräumen oder Wirkungszusammenhängen kann trotz der vorbelasteten
Lebensraumqualitäten nicht ausgeschlossen werden. Abschließende Aussagen hierzu sind
im Rahmen eines Artenschutz-Fachbeitrages im Rahmen der nachgeordneten
Planungsebenen zu treffen.
4.3.
Beeinträchtigung
Erholungsnutzung
des
Landschaftsbildes
einschließlich
der
Die Realisierung des Braunkohlenkraftwerks wird unvermeidbar zu einer Veränderung der
Landschaft führen und ist damit aus fachlicher Sicht als zusätzliche Umweltauswirkung zu
bewerten. Die geplante Höhe des Kraftwerks von bis zu 180 m führt dazu, dass das
Kraftwerk nicht nur im engeren Untersuchungsraum sondern auch noch aus weiter
Entfernung optisch wahrgenommen werden kann. Aufgrund der unmittelbaren Errichtung des
geplanten Kraftwerks angrenzend am bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem wird es
voraussichtlich jedoch nicht zu einer grundlegend anderen Situation führen.
Zur Beurteilung der Erheblichkeit ist die Wahrnehmbarkeit des geplanten Kraftwerks in
Verbindung mit der Entfernung sowie die vorhandene Qualität eines betroffenen Raumes
wesentlich. Ist der Raum bereits durch vorhandene Gestaltelemente technisch geprägt,
wirken zusätzliche Einflüsse weniger verändernd als in natürlichen oder landschaftlich
geprägten Räumen. Es ist also wichtig, welche Eigenart vorherrscht bzw. wie stark die
ursprüngliche, landschaftliche Eigenart bereits durch urbane oder industriell geprägte, aber
auch durch Lärm oder Gerüche in ihrer Wahrnehmbarkeit eingeschränkt ist.
In Teilen des erweiterten Landschaftsraumes führt die Prägung des Umfeldes durch
vorhandene Kraftwerksanlagen dazu, dass in vielen Räumen die ursprüngliche Eigenart
bereits stark überformt ist. Darüber hinaus gibt es Räume, aus denen das geplanten
Kraftwerk nicht sichtbar ist, sie gelten als „sichtverschattet“. So ergibt sich aus vielen
Richtungen eine Sichtverschattung durch die vorhandenen Kraftwerksanlagen (s. Plan 2).
Aus verschiedenen Blickrichtungen ordnen sich die neuen Bauwerke in die vorhandene
Bauwerkskulisse ein. In anderen Fällen ergibt sich eine Addition zum Vorhandenen. Eine
Relativierung der Wirkung ergibt sich also durch Sichtverschattungen im Umfeld.
Sichtverschattungen können sich auch durch ein bewegtes Relief ergeben. Z.B. tritt mit den
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Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Abraumhalden ein wesentliches gliederndes und belebendes Strukturelement zum
Landschaftsbild hinzu. Es manifestiert sich jedoch nicht nur in Gestalt dieser künstlichen
Erhebungen. Auch das natürliche Relief ist im Landschaftsraum teilweise sehr bewegt und
trägt damit insgesamt zu einer Belebung des Landschaftsbildes bei. Darüber hinaus ist
davon auszugehen, dass die Anlagen aus Wäldern bzw. hinter Wäldern nicht
wahrgenommen werden können, ebenso wie hinter hohen Gehölzkulissen. Auch ist die
Wahrnehmung aus Siedlungsbereichen in der Regel durch die Gebäude der Siedlung
verstellt. Zudem wirkt sich der Eigenartsverlust hier in der Regel nur begrenzt aus, weil
urbane Strukturen bereits einen erheblichen Eigenartsverlust der ursprünglichen Landschaft
darstellen.
Die dargelegten Erkenntnisse finden ihren unmittelbaren Niederschlag in der Ermittlung der
ästhetischen Erheblichkeit gemäß der Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft [8]. Hiernach sind bei der Bestimmung der
Eingriffserheblichkeit für jede der abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten neben dem bereits
beurteilten landschaftsästhetischen Eigenwert, die Eingriffsintensität, visuelle Verletzlichkeit,
Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit ermittelt und in Wert gesetzt worden (s. Kap. 4.4.1 und
Tabellen im Anhang, Kap. 7.2).
4.4.
Rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Zur Herleitung des erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmenumfangs durch den
Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird unterstützend eine Berechnung
des Bestands- und Ausgleichswertes bzw. eine Bewertung des Landschaftsbildes
durchgeführt. Unberücksichtigt bleibt in der vorliegenden Unterlage die Ermittlung der evtl.
erforderlich werdenden funktionalen Ausgleichsmaßnahmen für artenschutzrechtlich
relevante Arten nach § 44 (5) BNatSchG.
4.4.1.
Bilanzierung des Eingriffs
Naturhaushalt
Die rechnerische Darlegung und Bewertung des Eingriffs im engeren Untersuchungsraum
durch die Kraftwerksanlage und durch die während der Bauzeit temporär beanspruchten
Flächen in den Naturhaushalt erfolgt durch das Verfahren „Arbeitshilfe zur Bewertung von
Eingriffen in Natur und Landschaft“ – Landesregierung NRW mit der überarbeiteten
Bewertungsgrundlage gemäß LANUV (Stand 2008) – „Numerische Bewertung von
Biotoptypen in der Bauleitplanung“ [6]. Für die Bilanzierung werden gemäß dem
angewandten Verfahren der ökologische Gesamtwert aller derzeit im engeren
Untersuchungsraum vorkommenden Biotoptypen - stellvertretend für den Naturhaushalt dem zu erwartenden Wert aufgrund der planerischen Vorüberlegungen gegenübergestellt.
Mit Realisierung des geplanten Braunkohlenkraftwerks ergibt sich bezogen auf den
Naturhaushalt der Vorhabensfläche ein Defizit von 444.005 Wertpunkten. Für die temporär
genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum ergibt sich ein Defizit von 306.333
Wertpunkten. Aufgrund der temporären Nutzung wird davon ausgegangen, dass nach ca. 6
Jahren die Baustelleneinrichtungsflächen wieder geräumt werden und der ursprüngliche
Zustand hergestellt wird. In der Ermittlung wurde dies mit einem Zeitwert von 0,5
berücksichtigt. Der Zeitwert orientiert sich an der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vom Büro
Weinzierl [10] zum Kraftwerk Niederaußem BoA Block K (1997). Insgesamt ergibt sich mit
Realisierung der Anlagen und der temporär beanspruchten Flächen unter Berücksichtigung
des Zeitwertes ein Defizit von 750.338 Wertpunkten. Dies entspricht einem
Kompensationsbedarf von ca. 18,76 ha bei Aufwertung eines Ackers mit der Wertstufe 2 auf
einen Laubholzforst mit der Wertstufe 6 (s. Tabellen im Anhang, Kap. 7.1).
11
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Landschaftsbild
Die
Bewertung
des
Landschaftsbildes
orientiert
sich
an
dem
Verfahren
„Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft“
(MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (HRSG.)
(1986) [8]). Bei der Beurteilung des Landschaftsbildes wird ein Betrachtungsraum von 10 km
im Umkreis des Vorhabens betrachtet. Bei der Beurteilung des Eingriffs wird berücksichtigt,
ob eine Einsehbarkeit aus dem jeweiligen Raum tatsächlich gegeben ist. Die Einsehbarkeit
innerhalb des durch den 10 km-Radius definierten erweiterten Untersuchungsraum ist nicht
aus allen darin gelegenen Landschaftsbildeinheiten gegeben.
Durch die visuelle Beeinträchtigung der Landschaftsbildeinheiten (nur einsehbare Flächen)
ergibt sich insgesamt ein Kompensationsbedarf von 14,69 ha. Die visuelle Beeinträchtigung
und der damit verbundene Kompensationsumfang ist in der Landschaftsbildeinheit 3
„Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen, Fliesteden
und Vanikum“ am höchsten (s. Tabellen im Anhang, Kap. 7.2).
4.4.2.
Zusammenstellung der Bilanzierung des Eingriffs
Die Gesamt-Kompensationsfläche beträgt mindestens 18,76 ha, wobei auf 14,69 ha
ökologische und landschaftsästhetische Forderungen gleichrangig bei der Planung
landschaftspflegerischer Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Hierbei sind also Maßnahmen
durchzuführen,
die
im
Sinne
einer
Mehrfachfunktionalität
ökologische
und
landschaftsästhetische Kompensationserfordernisse erfüllen. Bei den verbleibenden Flächen
(4,07 ha) können vorrangig ökologische Gesichtspunkte zum Tragen kommen.
Ggf. werden aus Gründen des Artenschutzes zusätzliche Maßnahmen als Vermeidungsoder CEF-Maßnahmen erforderlich. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach
Durchführung von faunistischen Erfassungen möglich.
5.
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Die zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen (§ 15 BNatSchG)
geplanten Maßnahmen leiten sich unmittelbar aus den verbleibenden eingriffsrelevanten
Konflikten und Gefährdungen ab. Mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen wird
grundsätzlich das Ziel verfolgt, die vorhabenbedingten, nicht vermeid- oder minderbaren
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen wie auch
das Bauvorhaben mit gestalterischen Mitteln in seine Umgebung einzubinden und das
Umfeld vor Beeinträchtigungen zu schützen. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen
zur Eingriffskompensation leiten sich aus den beeinträchtigten Werten und Funktionen ab.
Landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen werden geplant, um die technischen
Bauwerke oder sonstige Anlagen in ihrer Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild zu
verbessern. Bei dem geplanten Kraftwerksblock ist aufgrund der Höhe der Baukörper, des
Bauvolumens und der örtlichen Lage die Möglichkeit für eine effektive Eingrünung nicht
gegeben. Am Rand ist es nur bedingt möglich, durch Gehölzpflanzungen Blickverbindungen
auf die technischen Anlagen kulissenartig abzuschirmen oder den verbleibenden Freiraum
zu gliedern und zu strukturieren. Eine Einbindung im Sinne eines Abpflanzens ist aufgrund
der Größe der Bauwerke nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, die Fernwirkung
durch Gehölzpflanzungen direkt am Objekt zu mindern.
Um „vor Ort“ den vorhabenbedingten Veränderungen entgegenwirken zu können, wird eine
Kompensation im Nahbereich des geplanten Kraftwerks als zwingend erforderlich
angesehen. Eine effektive, auf Akzeptanz ausgerichtete Planung von landschaftlichen und
freiraumplanerischen Maßnahmen steht dabei im Vordergrund. Während sich innerhalb der
Orte eine vergleichsweise wirksame Sichtverschattung durch Gebäude und Baumbestände
12
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
ergibt, ist an den Ortsrändern von Straßen und Wegen im Ortsumfeld die Einsehbarkeit
gemessen an Häufigkeit und Intensität des Erlebens, am stärksten gegeben. Mit Blick auf die
Wirksamkeit und die Akzeptanz kommen hierfür wiederum Maßnahmen in Frage, die in
einem bestimmten Abstand zum Ortsrand umgesetzt werden müssen. Es handelt sich
hierbei z.B. um landschaftliche Gehölzpflanzungen. Unter Beachtung des räumlichen
Zusammenhangs und der festgestellten Betroffenheit von Landschaftsteilen sind Flächen im
nahen Umfeld bzw. in einer Lage zu wählen, auf denen die Maßnahmen effektiv zu einer
hohen Aufwertung der Landschaft und gleichzeitig in hohem Maße zur Abschirmung des
Kraftwerks gegenüber den nächstgelegenen Wohnsiedlungsbereichen führen. Bevorzugt
sollten daher Ausgleichsflächen im Umfeld der Ortschaften Rheidt, Hüchelhoven, Büsdorf
und Fliesteden sowie Auenheim realisiert werden.
Aus artenschutzrechtlichen Gründen können ggf. noch CEF-Maßnahmen erforderlich
werden.
13
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
6.
Literatur
[1]
ARGUMET & SIMUPLAN (2010): Auswirkung des zukünftigen Betriebs eines HybridKühlturms (TBK-1) auf die Sonnenscheinminderung in der Umgebung des Standorts
Niederaußem.
[2]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1972): Bodenkarte von
NRW 1:50.000, Blatt L 4906 – Neuss. Krefeld.
[3]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1979): Karte der Grundwasserlandschaften in NRW. Krefeld.
[4]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1979): Karte der Verschmutzungsgefährdung von Grundwasservorkommen in NRW. Krefeld.
[5]
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Schutzwürdige
Böden – Oberflächennahe Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. 1 CD-Rom. Krefeld.
[6]
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (HRSG.)
(2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW.
Recklinghausen.
[7]
LANDESUMWELTAMT
NORDRHEIN-WESTFALEN
(LUA
Gewässergütekarte des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen.
[8]
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (HRSG.)
(1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die
Landschaft. Düsseldorf.
[9]
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT (1989):
Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
[10] WEINZIERL,
W.
(1997):
Kraftwerk
Niederaußem,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag. Ingolstadt.
14
NRW)
BoA
Block
(2002):
“K“,
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
7.
Anhang
7.1.
Naturhaushalt
Bilanzierung der Vorhabensfläche
Tabelle 2: Bilanzierung – Ausgangszustand der Vorhabensfläche
A. Ausgangszustand der Vorhabensfläche
1
2
3
4
5
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Bestand
Einzelflächenwert
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
(lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste)
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung des Oberflächenwassers
(Verkehrsfläche)
130
0,5
65
2.2
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen
ohne Gehölzbestand
150
2
300
3.1
Acker, intensiv
230.920
2
461.840
231.200
Gesamtflächenwert A:
462.205
Gesamtfläche:
Tabelle 3: Bilanzierung – Zustand der Vorhabensfläche gem. Planung
B. Zustand der Vorhabensfläche gemäß Planung
1
2
3
4
6
Einzelflächenwert
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Planung
(lt. Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
222.100
0
0
2
18.200
1.1
Industriegebiet, Industriell-gewerbliche
Bebauung (Kraftwerksanlage Block L)
9.1
Regenrückhaltebecken
Gesamtfläche:
9.100
231.200
Gesamtflächenwert B:
18.200
15
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Tabelle 4: Gesamtbilanz – Vorhabensfläche
C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
Gesamtflächenwert B
Gesamtflächenwert A
Bilanz
18.200
462.205
-444.005
Bilanzierung der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum
Tabelle
5:
Bilanzierung
–
Ausgangszustand
Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum
der
temporär
A. Ausgangszustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum
1
2
3
4
5
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Bestand
Einzel-flächenwert
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
50
0,5
25
1.450
1
1.450
50
4
200
305.370
2
610.740
50
5
250
306.970
Gesamtflächenwert A:
612.665
(lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste)
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung des Oberflächenwassers
(Verkehrsfläche)
1.3
Teilversiegelte- oder unversiegelte
Betriebsflächen
2.3
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen
mit Gehölzbestand
3.1
Acker, intensiv
7.2
Hecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen >50%
Gesamtfläche:
16
genutzten
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Tabelle 6: Bilanzierung – Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im
Freiraum gemäß Planung
B. Zustand der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum gemäß
Planung
1
2
3
4
6
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Planung
Einzelflächenwert
(lt. Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(m²)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(Sp. 3 x Sp. 4)
306.970
0
0
1.1
Baustelleneinrichtungsfläche,
Lagerfläche, temporär genutzter
Parkplatz, Leitungen
Gesamtfläche:
306.970
Gesamtflächenwert B:
0
Tabelle 7: Gesamtbilanz – temporär genutzte Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum
C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
Gesamtflächenwert B
Gesamtflächenwert A
Bilanz
0
612.665
-612.665
aufgrund der temporären Nutzung wird nur die Hälfte angerechnet (x 1/2)
-306.333
Bilanzierung des Naturhaushaltes - Gesamt
Tabelle 8: Bilanzierung des Naturhaushaltes – Gesamt
D. Gesamtbilanz: Bilanz C (Vorhabensfläche) + Bilanz C (temporär genutzte
Baustelleneinrichtungsflächen im Freiraum)
Bilanz C
(Vorhabensfläche)
Bilanz C
(temporär
genutzte
Baustelleneinrichtungsflächen im
Freiraum)
Bilanz
-444.005
-306.333
-750.338
17
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
7.2.
Landschaftsbild
Tabelle 9: Bilanzierung des Landschaftsbildes
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Rommerskirchen, Allrath
und Widdeshoven
Grevenbroich mit Vollrather Höhe
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
1
2
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungs- koeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
III
508,20
0,02
0,1
(Retransformierte) Stufe
0,02
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
382,70
vorher
8
8
9
3
28
nachher
7
7
7,5
2,5
24
3
3
2. Intensität des Eingriffs
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
4
9
4
25
nachher
7
3
7,5
3,5
21
3
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
4
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
4
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
2
2
2
6
(Retransformierte) Stufe
9
(Retransformierte) Stufe
1
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
3
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
18
9
4
(Retransformierte) Stufe
1
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
(Retransformierte) Stufe
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
18
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
3
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
2
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
in % =
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,20
in % = 10
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,08
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Niederaußem,
Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum
Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Niederaußem,
Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
3
Fläche Eingriffsobjekt
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
3
Braunkohlenkraftwerk
22,00
0,50
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
I
34,90
0,5
0,2
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
8
8
9
3
28
nachher
4
2
6
3,5
15,5
3
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
9
3
28
nachher
6
6
7,5
3,5
23
3
2
2. Intensität des Eingriffs
12,5
4
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
5
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
7
7
21
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
7
7
21
(Retransformierte) Stufe
8
(Retransformierte) Stufe
8
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
3
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3.
und 4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
17
17
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 30
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
5. Empfindlichkeit
0,33
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,70
19
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Niederaußem,
Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum
Landwirtschaftlich gepräger Raum zwischen Niederaußem,
Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
3
3
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
II
619,00
0,25
0,2
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
9
3
28
nachher
6
6
7,5
3,5
23
3
2
(Retransformierte) Stufe
0,2
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
9
3
28
nachher
7
7
7,5
3
24,5
3
3
2. Intensität des Eingriffs
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,02
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
3312,20
5
3
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
3,5
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
7
7
21
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
7
7
7
21
(Retransformierte) Stufe
8
(Retransformierte) Stufe
8
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
3
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3.
und 4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
17
17
3
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
6
2
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
20
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 20
3
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
5. Empfindlichkeit
5. Empfindlichkeit
6,19
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
2,65
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Landwirtschaftlich geprägter Raum östlich der Terrassenkante zwischen
Mittel- und Niederterrasse zwischen Stommeln und Sinnersdorf
Landwirtschaftlich genutzter Raum um das Kraftwerk Neurath
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
5
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungs- koeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
4
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungs- koeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
III
524,30
0,02
0,1
(Retransformierte) Stufe
vorher
10
8
9
3
30
nachher
8
6
6
3,5
23,5
3
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
0,02
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
III
680,20
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
6
9
3
26
nachher
7
5
7,5
2,5
22
3
2
2. Intensität des Eingriffs
6,5
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
4
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
8
8
22
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
(Retransformierte) Stufe
8
(Retransformierte) Stufe
9
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
4
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
18
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
18
4
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 30
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
6
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
0,31
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,27
21
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Auenheim, Niederaußem und Oberaußem
Auenheim, Niederaußem und Oberaußem
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
7
7
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
I
15,20
0,5
0,1
(Retransformierte) Stufe
vorher
4
4
6
3
17
nachher
3
2
4,5
3,5
13
2
1
(Retransformierte) Stufe
0,1
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
4
4
6
3
17
nachher
3
2
4,5
3,5
13
2
1
2. Intensität des Eingriffs
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
0,25
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
II
319,30
4
2
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
4
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
2
2
2
6
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
2
2
2
6
(Retransformierte) Stufe
1
(Retransformierte) Stufe
1
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
2
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3.
und 4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
7
7
1
(Retransformierte) Stufe
1
6. Ästhetische Erheblichkeit
3
1
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
22
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
3
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
2
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
5. Empfindlichkeit
5. Empfindlichkeit
0,08
in % = 10
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,80
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Auenheim, Niederaußem und Oberaußem
Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Fliesteden, Brauweiler und
Geyen
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
7
8
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
III
168,80
0,02
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
0,02
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
vorher
4
4
6
3
17
nachher
3
2
4,5
3,5
13
2
1
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
III
2179,10
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
8
8
9
3
28
nachher
7
7
7,5
2,5
24
3
3
2. Intensität des Eingriffs
4
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
4
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
2
2
2
6
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
6
8
8
22
(Retransformierte) Stufe
1
(Retransformierte) Stufe
8
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4. Schutzwürdigkeit
2
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
(Retransformierte) Stufe
(Retransformierte) Stufe
7
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
17
1
(Retransformierte) Stufe
3
6. Ästhetische Erheblichkeit
3
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 10
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
5
2
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
3
5. Empfindlichkeit
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
Stufe
0,03
in % = 20
0,2
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,87
23
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Untersuchungsgebiet:
Untersuchungsgebiet:
Glessener Höhe und Waldbestand westlich von Königsdorf
Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Bedburg, Kenten,
Quadrath-Ichendorf und Oberaußem, z.T. noch in Rekultivierung
Landschaftsbildeinheit:
Landschaftsbildeinheit:
9
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
10
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
III
845,60
0,02
0,1
(Retransformierte) Stufe
0,25
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
II
3,90
vorher
6
8
12
3
29
nachher
5
7
10,5
3,5
26
3
3
2. Intensität des Eingriffs
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
6
8
9
4
27
nachher
4
6
6
4,5
20,5
3
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
3
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
6,5
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
3
3
2
8
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
(Retransformierte) Stufe
2
(Retransformierte) Stufe
9
4. Schutzwürdigkeit
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
4
5. Empfindlichkeit
12
(Retransformierte) Stufe
2
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
1
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
(Retransformierte) Stufe
18
4
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
0
0,1
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
24
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3.
und 4.
6. Ästhetische Erheblichkeit
4
(Retransformierte) Stufe
K = Fxexbxw
3
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
in % =
Stufe
0,17
in % = 30
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
0,03
Planung eines Braunkohlenkraftwerks am Standort Niederaußem
Untersuchung zum Ausgleichsbedarf – Kurzfassung -
Untersuchungsgebiet:
Landwirtschaftlich genutzter Raum zwischen Bedburg, Kenten,
Quadrath-Ichendorf und Oberaußem, z.T. noch in Rekultivierung
Landschaftsbildeinheit:
10
Sichtzone:
Flächengröße [F] in ha:
Wahrnehmungskoeffizient
[w]:
Kompensationsflächenfaktor [b]:
III
3288,10
0,02
0,1
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
Vielfalt x
2
Naturnähe x
2
Eigenartserhalt x
3
Lärm und Geruch x
1
Aggregation
(Retransformierte) Stufe
vorher
6
8
9
4
27
nachher
4
6
6
4,5
20,5
3
2
2. Intensität des Eingriffs
Differenz (Vorher-Nachher
bei 1)
(Retransformierte) Stufe
6,5
3
3. Visuelle Verletzlichkeit
Reliefierung
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Aggregation
8
8
8
24
(Retransformierte) Stufe
9
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
3
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (x2), 3. und
4.
18
(Retransformierte) Stufe
4
6. Ästhetische Erheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. und 5.
(Retransformierte) Stufe
7
3
7. Erheblichkeitsfaktor [e]
in % = 30
0,3
8. Teilkompensationsflächenumfang in ha
K = Fxexbxw
1,97
Gesamtkompensationsfläche aller
betrachteten Landschaftsbildeinheiten
in ha
14,69
25