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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2008)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 02.11.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 18.11.2010 Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein 124/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2008 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in Höhe von 11.312 € als Verlustvortrag und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 3.248 € einen Erstattungsbetrag von 2.360 € ( = 5.608 € minus 3.248 € ) für die Vorkalkulation 2011 zu berücksichtigen Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2008 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 2: In der Vorkalkulation des Jahres 2010 wurde der Überschuss aus der Nachkalkulation des Jahres 2007 von 5.608 € mit dem voraussichtlichen Fehlbetrag des Jahres 2008 in gleicher Höhe verrechnet, um einen Anstieg der Gebühren im Jahr 2011 zu verhindern. Die im Jahr 2010 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2008 ergab aber nur einen Fehlbetrag von 3.248 €. Daher darf für die Vorkalkulation 2011 ein sog. Erstattungsbetrag von 2.360 € ( = 5.608 € minus 3.248 € ) berücksichtigt werden, um den Bürger zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Bürger mit einem zu hohen Fehlbetrag belastet. Der Vorlage sind die überschlägigen Nachkalkulationen für das Jahr 2009 beigefügt. Inwieweit diese berücksichtigt werden sollen, wird im Zusammenhang mit der Kalkulation 2011 erläutert.