Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
08.11.10, 20:31
Aktualisiert
08.11.10, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
02.11.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
18.11.2010
Rat
09.12.2010
TOP Ein Ja
Nein
124/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2008
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in Höhe von
11.312 € als Verlustvortrag und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe
von 3.248 € einen Erstattungsbetrag von 2.360 € ( = 5.608 € minus 3.248 € ) für die
Vorkalkulation 2011 zu berücksichtigen
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2008 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten
Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2:
In der Vorkalkulation des Jahres 2010 wurde der Überschuss aus der Nachkalkulation des Jahres
2007 von 5.608 € mit dem voraussichtlichen Fehlbetrag des Jahres 2008 in gleicher Höhe
verrechnet, um einen Anstieg der Gebühren im Jahr 2011 zu verhindern. Die im Jahr 2010
durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2008 ergab aber nur einen Fehlbetrag von 3.248 €.
Daher darf für die Vorkalkulation 2011 ein sog. Erstattungsbetrag von 2.360 € ( = 5.608 € minus
3.248 € ) berücksichtigt werden, um den Bürger zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Bürger
mit einem zu hohen Fehlbetrag belastet.
Der Vorlage sind die überschlägigen Nachkalkulationen für das Jahr 2009 beigefügt. Inwieweit
diese berücksichtigt werden sollen, wird im Zusammenhang mit der Kalkulation 2011 erläutert.