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Beschlussvorlage (Umweltbericht - Anlage 4 zur Beschlussvorlage 265/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Köln Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Köln 5. Regionalplanänderung Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) Anlage 2 der Verfahrensunterlage Umweltbericht: Mai 2012 DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN www.brk.nrw.de Impressum Herausgeber Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2–10 50667 Köln Tel.: 0221/ 147-0 Fax: 0221/ 147-3185 poststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de Redaktionelle Bearbeitung, Layout, Karteninhalte, Bilder und Grafiken Bezirksregierung Köln Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW 2012 Druck und Weiterverarbeitung Bezirksregierung Köln Information Bezirksregierung Köln Abteilung 3: Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle Telefon: 0221 / 147-2032 Regionalplanungsbehörde: Telefon: 0221 / 147-2351 oder Telefon: 0221 / 147-3516 Fax: 0221 / 147-2905 eMail: gep@brk.nrw.de Hinweis Dem Umweltbericht liegen die vom Vorhabenträger RWE Power AG beauftragten Gutachter TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG erarbeiteten Unterlagen zugrunde (Angaben für die Umweltprüfung gemäß § 9 ROG – Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem – TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, 18.04.2012, vgl. Anlage). Die Regionalplanungsbehörde Köln hat den Vorhabenträger in Bezug auf die nach § 19 Absatz 2 LPlG NRW vorzulegenden Unterlagen beraten. Nach Auswertung der vorgelegten Angaben sowie weiterer Fachgutachten und der Beiträge aus dem Scoping hat die Regionalplanungsbehörde auf dieser Grundlage den nachfolgenden Umweltbericht erarbeitet. Köln, Mai 2012 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – INHALTSVERZEICHNIS Kapitel Seite Thema INHALTSVERZEICHNIS 1 UMWELTBERICHT 3 1. Einleitung 3 1.1 Veranlassung der Regionalplanänderung 3 1.1.1 Umsetzung der politischen Forderungen aus 2007 3 1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Raumordnungsplans 8 1.2.1 Vorhaben und Zielsetzung 8 1.2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln 9 1.2.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 11 1.3 Vorgehensweise und Datengrundlage bei der Umweltprüfung 23 1.3.1 Methodik und Abgrenzung des Untersuchungsraumes 25 1.4 Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Raumordnungsplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 27 1.4.1 Zielaussagen von Fachgesetzen und Fachvorgaben 27 1.4.1.1 Sonstige Umweltziele 31 1.4.1.2 Umweltbezogene Vorgaben und Festlegungen der Raumordnung 33 1.4.1.3 Weitere Fachpläne 35 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 36 2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes 36 2.1.1 Schutzgutbezogene Bestandsbeschreibung 36 `Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit´ 36 `Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt´ 63 `Schutzgut Boden und Relief´ 97 `Schutzgut Wasser´ 103 `Schutzgut Klima / Luft´ 109 – 1 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – INHALTSVERZEICHNIS Kapitel Seite Thema `Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild´ 114 `Schutzgut Kultur- und Sachgüter´ 118 2.2 Voraussichtliche Entwicklung Nichtdurchführung der Planung des Umweltzustandes bei 120 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Durchführung der Planung einschließlich Wechselwirkungen bei 121 2.3.1 Voraussichtliche Umweltwirkungen der geplanten Nutzungen – Beschreibung des Anlagenkonzeptes für ein Braunkohlekraftwerk im Planänderungsbereich („Musterkraftwerk“) 121 2.3.2 Schutzgüterbezogene Prognose über die Umweltzustands bei Durchführung der Planung 132 Entwicklung des `Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit´ 132 `Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt´ 169 `Schutzgut Boden und Relief´ 189 `Schutzgut Wasser´ 194 `Schutzgut Klima / Luft´ 199 `Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild´ 207 `Schutzgut Kultur- und Sachgüter´ 209 2.3.3 Wechselbeziehungen und kumulative Wirkungen 213 2.3.4 Gesamtbewertung 215 3. Zusätzliche Angaben 216 3.1 Geplante Maßnahmen Umweltauswirkungen 3.2 Zusammenfassung zur Überwachung der erheblichen 216 217 ——————————————————————————————— Verwendete Unterlagen / Literatur – 2 – 230 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 1. Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 1) 1.1 Veranlassung der Regionalplanänderung Die RWE Power AG (Vorhabenträger) plant im Zuge der mit der Landesregierung NRW im Jahr 1994 getroffenen Vereinbarung über die Erneuerung der Braunkohlenkraftwerke im Rheinischen Revier (Kraftwerkserneuerungsprogramm) die Erneuerung des Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum Standort gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem. Für dieses Vorhaben muss vorab der Regionalplan Köln, TA Köln, geändert werden. Das Vorhaben der Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem bedarf der raumordnerischen Absicherung im Regionalplan Köln, TA Köln. Die dazu vorgesehene Fläche ist im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Ziel der Regionalplanänderung ist die Darstellung als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit dem Planzeichen „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“. RWE Power hat dazu am 07.10.2011 bei der Bezirksregierung Köln eine formelle Anregung für eine Änderung des Regionalplans einschließlich der hierfür erforderlichen Umweltprüfung nach § 12 Abs. 4 LPlG i.V.m. § 9 ROG im Bereich des Standortes Niederaußem vorgelegt. 1.1.1 Umsetzung der politischen Forderungen aus 2007 RWE Power hatte bereits mit Datum vom 04.04.2007 bei der Bezirksregierung Köln die formelle Anregung für eine vorhabenbezogene Änderung des Regionalplans im Bereich des Standortes Niederaußem eingereicht. Im Nachgang hierzu formulierte der Regionalrat Köln folgende Ergänzungs- bzw. Änderungshinweise: - Einhaltung der Zusagen von RWE Power aus dem Jahr 2004 betreffend der Stilllegung von 150-MW-Altanlagen. - Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte. - Verbindliche Aussagen zu Neubau, Stilllegung und Abriss an den einzelnen Standorten. - Reduzierung der Kühlturmhöhe und deutlichen Verringerung der Verschattung. - Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. - Deutliche Reduktion der absoluten CO2-Emissionen und Möglichkeit der Nachrüstung für eine spätere CO2-Abscheidung. Dies hatte eine umfangreiche Überarbeitung des vorgesehenen Kraftwerkskonzepts – 3 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT durch RWE Power zur Folge. Mit den Planungen zu BoAplus werden diese Erwartungen des Regionalrats Köln aufgegriffen und nach Angaben von RWE Power wie folgt berücksichtigt: Einhaltung der Zusagen von RWE Power aus dem Jahr 2004 betreffend der Stilllegung von 150-MW-Altanlagen Die verbindliche Zusage zur endgültigen Stilllegung aller 150-MW-Blöcke im Rheinischen Braunkohlrevier bis zum 31.12.2012 wurde von RWE Power mit der Anregung vom 07.10.2011 bestätigt. Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte Die bisherigen Planungen sahen einen Zubau von rund 2.200 MW am Standort Niederaußem vor. Im Hinblick auf eine stärkere Dezentralisierung hat sich RWE Power dazu entschlossen, die geplante Kapazitätserneuerung auf verschiedene Standorte aufzuteilen: Der nächste Kraftwerksblock soll am Standort Niederaußem mit einer gegenüber der ursprünglichen Planung halbierten Leistung von rund 1.100 MW errichtet werden. Der danach folgende Kraftwerkserneuerungsschritt wird dann auf vorhandenen Bestandsflächen bzw. bereits regionalplanerisch ausgewiesenen Flächen anderer Kraftwerke, also ohne zusätzlichen Flächenbedarf und nicht am Standort Niederaußem erfolgen. Für diesen nachfolgenden Schritt kommt insbesondere der Standort Frimmersdorf in Frage. Verbindliche Aussagen zu Neubau, Stilllegung und Abriss an den einzelnen Standorten Im Kraftwerk Frimmersdorf sind vor dem kommerziellen Betrieb des ersten Blocks von BoA2&3 in Neurath sechs 150-MW-Blöcke stillgelegt worden. Nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des zweiten Blocks von BoA2&3 in Neurath werden weitere sechs 150-MW-Blöcke in Frimmersdorf bzw. in Niederaußem außer Betrieb genommen und spätestens zum 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Am Standort Weisweiler werden spätestens am 31.12.2012 die beiden Blöcke C und D (2 x 150 MW) endgültig stillgelegt. Die beiden übrigen 150-MW-Blöcke in Frimmersdorf folgen ebenfalls bis zum 31.12.2012. Damit sind zum 31.12.2012 alle 150-MW-Blöcke endgültig stillgelegt. In Niederaußem werden nach Beginn des kommerziellen Betriebs von BoAplus die Blöcke C bis F (4 x 300 MW) und damit insgesamt ca.1.200 MW außer Betrieb genommen. Diese vier Blöcke müssen aber für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit des Vorhabens über einen Zeitraum von 6 Monaten als Betriebs- oder Ausfallreserve vorgehalten werden. Ein gleichzeitiger Volllastbetrieb von BoAplus und den vorgenannten 4 x 300-MW-Blöcken ist nicht vorgesehen. Die 4 x 300-MW-Blöcke werden spätestens 6 Monate nach Beginn des kommerziellen Betriebs endgültig stillgelegt. – 4 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Zur Untermauerung der endgültigen Stilllegung der 150-MW-Blöcke an den einzelnen Standorten bis Ende 2012 wird RWE Power anschließend strategische, für den Kraftwerksbetrieb zwingend erforderliche Anlagenteile und Komponenten der 150MW-Blöcke zurückbauen. Ebenfalls werden nach Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke in Niederaußem strategische Komponenten aus diesen 300-MW-Blöcken zurückgebaut. Zu vorgenannten strategischen Komponenten zählen beispielsweise Generator, Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc.. Pro Block wird jeweils mindestens eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter Stilllegung zurückgebaut. Der Rückbau ggf. weiterer Komponenten erfolgt blockspezifisch und abhängig von externen Verwertungsmöglichkeiten (z.B. Schrottmarkt, Weiternutzung einzelner Teile an anderen Standorten, etc.). Im Hinblick auf einen effizienten und ressourcenschonenden Lebenszyklus-Ansatz wird eine Umsetzung mit möglichst hohem Verwertungs- bzw. Recycling-Anteil angestrebt. Weiter werden im Zusammenhang mit der Realisierung des BoAplus-Projektes am Standort Niederaußem trotz schwieriger Rückbaubedingungen im Bereich des Bestandskraftwerkes Niederaußem erste, wesentliche optisch sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Diese Rückbauschritte sollen mit einem möglichst hohem Verwertungs- bzw. Recycling-Anteil realisiert werden. Das Unternehmen RWE Power verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum ebenerdigen Rückbau der 5 im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um den Abriss der hohen Bauwerke mit einer erheblichen Kubatur innerhalb der beengten Platzverhältnisse unter Fortführung des übrigen Kraftwerksbetriebes geordnet, mit möglichst hohem Verwertungs- bzw. Recycling-Anteil sowie umwelt- und umfeldverträglich durchführen zu können. Er ist auch aus Erfahrungen mit anderen Rückbauprojekten abgeleitet. Zusätzlich sind in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Die konkrete anschließende Nutzung der vorgenannten Flächen, die weiter in das Betriebsgelände eingebunden bleiben, kann erst zu gegebener Zeit festgelegt werden. Im Bereich des Grabenbunkers ist das Anlegen eines Grünstreifens in Richtung Auenheim vorgesehen. Für die anderen Flächen kommen aus heutiger Sicht insbesondere betriebliche Nutzungen in Betracht (z.B. als Revisions-, Lager- und Montageflächen). Der Umfang der geplanten Rückbaumaßnahmen ist in Abbildung 1 ersichtlich. Voraussetzung für die Realisierung der vorgenannten Rückbaumaßnahmen ist das Vorliegen aller hierfür erforderlichen Genehmigungen. Das Unternehmen RWE Power wird spätestens ein Jahr nach erfolgter Bauentscheidung für BoAplus die Genehmigungsaktivitäten für die Umsetzung der genannten Rückbaumaßnahmen einleiten. Der Rückbau von weiteren Anlagen und Kraftwerksteilen am Standort Niederaußem ist aufgrund durchlaufender, für den Weiterbetrieb der Bestandsanlagen weiterhin erforderlicher Infrastrukturen, beengter Platzverhältnisse, bestehender Lärmschutzfunktionen sowie vor dem – 5 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Hintergrund der für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen erforderlichen betrieblichen Nutzung auch dieser Anlagen nicht möglich. Abb.:1 Rückbaumaßnahmen nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes BoAplus Der Standort Neurath verfügt über die modernsten und jüngsten Anlagen in allen Blockgruppen, die sämtlich in Betrieb bleiben. Daher stehen hier absehbar auch keine Stilllegungen an. Außer Betrieb genommene Anlagen gibt es ebenfalls nicht. Rückbaupotential ist damit derzeit und absehbar nicht vorhanden. Rückbaumaßnahmen sind deshalb auch nicht vorgesehen. Für den im Rahmen des langfristig angelegten Kraftwerkserneuerungsprogramms nach BoAplus in Niederaußem anstehenden, nächsten denkbaren Kraftwerkserneuerungsschritt kommt, so der Vorhabenträger, insbesondere der Bestandsstandort Frimmersdorf in Frage. Eine „Standortanalyse Frimmersdorf im Hinblick auf ein potentielles Neubauvorhaben unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Restriktionen“ (Exponent 2012) hat ergeben, dass zwar „aufgrund umfangreicher Baufeldrestriktionen ein vollständiger Rückbau der 100 / 150 MW-Blöcke bei vorgesehenem gleichzeitigem Weiterbetrieb der 300 MWBlöcke P und Q und damit die Nutzung des Bestandsstandortes Frimmersdorf für den nächsten Neubauschritt BoAplus realistischerweise nicht möglich ist.“ Allerdings soll, – 6 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT nach Angaben von RWE Power, in Vorbereitung eines möglichen weiteren Erneuerungsschrittes neben der oben beschriebenen Stilllegung aller 150 MW-Blöcke bis spätestens 31.12.2012 am Standort Frimmersdorf bereits ein gestufter Rückbau stillgelegter Kraftwerksanlagen erfolgen. Hierbei sind insbesondere der Weiterbetrieb der 300 MW-Blöcke und die damit zusammenhängenden Restriktionen zu berücksichtigen. Reduzierung der Kühlturmhöhe und deutliche Verringerung der Verschattung Mit dem neuen Kraftwerkskonzept verbessert sich die Verschattungssituation in bewohnten Bereichen am Standort Niederaußen sowohl gegenüber der Ursprungsplanung als auch gegenüber der heutigen Situation deutlich. Dies wird erreicht durch - die Halbierung der geplanten Anlagengröße von vormals ca. 2.200 MW auf nunmehr ca.1.100 MW - die mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von ca. 1.200 MW (Blöcke C bis F) - die deutliche Effizienzverbesserung durch die Wirkungsgradsteigerung sowie - den Einsatz eines Hybridkühlturms mit überwiegend nicht sichtbaren Schwaden. Vorlaufend zum Projekt wirkt bereits die zum Ende des Jahres 2012 erfolgende endgültige Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (Blöcke A und B). Erstmalig für Braunkohlenkraftwerke in Deutschland soll anstelle der bisher üblichen Naturzugnasskühltürme ein Hybridkühlturm eingesetzt werden. Durch den Einsatz eines Hybridkühlturms kann die Kühlturmhöhe auf 100 m begrenzt werden. Damit ist der Kühlturm etwa halb so hoch wie der am Standort vorhandene Kühlturm der BoA1. Durch die Hybridkühltechnik wird gleichzeitig der Schwaden tagsüber überwiegend nicht sichtbar. Die Sichtbarkeit des Schwadens ist allerdings im Wesentlichen von der Witterung abhängig und kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Durch den Einsatz der Hybridkühltechnik wird zur Ableitung der Abgase ergänzend ein 180 m hoher Schornstein erforderlich. Dieser tritt optisch aufgrund seines geringen Mündungsradius von rund 12,5 m nur geringfügig in Erscheinung. Aufgrund der Vorbehandlung in der Abgasreinigung sind die Abgase so weit abgekühlt, dass sich eine schmale Schwadenbildung an der Kaminmündung ergibt. Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Der Neubau soll auf einer gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich verkleinerten Anschlussfläche erfolgen. Eine Errichtung auf der Bestandsfläche ist mangels beräumter bzw. beräumbarer Flächen nicht möglich, weil bis zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs der neuen Anlage zur Aufrechterhaltung der Stromerzeugungskapazität/Sicherung der Energieversorgung der Betrieb der vier 300MW-Blöcke C bis F weiterhin notwendig ist. – 7 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme für das geplante Vorhaben am Standort Niederaußem wurde von vormals ca. 40 ha in 2007 auf nunmehr ca. 23 ha reduziert. Von den für das geplante Vorhaben erforderlichen rund 23 ha sind ca. 17 Hektar bereits als Baustelleneinrichtungsfläche für den Block K (BoA1) und die WTAPrototypanlage verwendet worden. Deutliche Reduktion der absoluten CO2-Emissionen und Möglichkeit der Nachrüstung für eine spätere CO2-Abscheidung Durch die mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300-MW-Blöcken und die deutliche Steigerung des Wirkungsgrades reduzieren sich der Braunkohleneinsatz und die CO2-Emissionen jährlich um rund 3 Millionen Tonnen. Im Zeitraum 2005 bis 2011 emittierten die vier 300-MW-Blöcke in Abhängigkeit von Verfügbarkeit, Einsatzdauer und eingesetzter Kohlequalität jährlich rund 9,5 bis 11 Mio. t CO2. Durch BoAplus, gleiche Verfügbarkeit, Einsatzdauer und Kohlequalität unterstellt, verringern sich die CO2-Emissionen absolut um ca. 3 Mio. t pro Jahr im Vergleich zu den vier 300-MWBlöcken. BoAplus ist bezüglich des Platzbedarfs und der technischen Anbindung für die spätere Nachrüstung mit Anlagen für eine CO2-Abscheidung vorbereitet. 1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Raumordnungsplans (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 1a) 1.2.1 Vorhaben und Zielsetzung Die Planungen sehen den Bau eines hocheffizienten Kraftwerkblocks - BoAplus - mit einer Kapazität von 1.100 MW am Standort Niederaußem vor. Gegenüber früheren Planungen (2007) ist dies eine Halbierung der Kapazität von ursprünglich 2.200 MW auf nunmehr 1.100 MW. Durch die technische Erneuerung kommt es zu einer deutlichen Steigerung des Wirkungsgrades der eingesetzten Kohlemenge und die damit verbundenen Emissionen reduziert. Die Planung erfolgt auch mit der Zielsetzung der Reduktion der CO2-Emissionen durch Steigerung des elektrischen Nettowirkungsgrads auf mehr als 45 %. Dies wird nach Angaben von RWE Power gewährleistet durch Einsatz des WTA-Verfahrens (WTA=Wirbelschichttrocknung mit integrierter Abwärmenutzung) im Rahmen des sogenannten integrierten Feuerungskonzeptes, welches die Vorteile von Rohbraunkohlen- und Trockenbraunkohlenfeuerung miteinander verbindet. Im Ergebnis wird nach Angaben von RWE Power eine CO2-Reduzierung von ca. 30 % im Vergleich zu den in der Folge stillzulegenden Blöcken C bis F erreicht. Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien gewinnt die Einsatzflexibilität, dass heißt das schnelle Hoch- und Herunterfahren von großen Kraftwerksleistungen, zunehmend an Bedeutung. Durch Einsatz des integrierten – 8 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Feuerungskonzeptes die Einsatzflexibilität von Braunkohlekraftwerken deutlich verbessert. Ein weiterer Flexibilitätsbaustein von BoAplus ist das geplante DuoKesselkonzept, welches die Realisierung von zwei rund 550 MW-Kesseln vorsieht. BoAplus ermöglicht somit die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien auszugleichen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu unterstützen. Durch den Anschluss des Neubaus an den bestehenden Kraftwerkspark Niederaußem ergeben sich günstige Bedingungen für die Versorgung mit Braunkohle sowie für die Ver- und Entsorgung mit bzw. von Kraftwerksnebenprodukten. Diese kann umfangreich genutzt werden. Zusätzliche Gleis- oder Bunkeranlagen müssen nicht errichtet werden. Hieraus resultiert eine weitere deutlich reduzierte Flächeninanspruchnahme auf nur 23 ha gegenüber früheren Planungen (40 ha). RWE Power plant den Einsatz der Hybridkühlturmtechnik, wodurch der Kühlturm auf max. 100 m Höhe (Kühlturm BoA1 200 m) begrenzt und damit gleichzeitig die Verschattung durch sichtbare Wasserdampfschwaden im Umfeld des Kraftwerkstandortes deutlich reduziert werden kann. Die Höhe des Dampferzeugers wurde auf max. 150 m begrenzt. BoAplus ist bezüglich des Platzbedarfes und der technischen Anbindung für die spätere Nachrüstung mit Anlagen für eine CO2Abscheidung vorbereitet 1.2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln Die bereits bestehenden Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem liegen innerhalb eines im Regionalplan Köln, TA Köln, dargestellten Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB). Geplant ist es, diesen um ca. 23 ha in nord-östlicher Richtung zu erweitern. Dazu wird ein Bereich beansprucht, der im geltenden Regionalplan als Freiraum (Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich (AFAB)) dargestellt ist. Diese Darstellung und die damit verbundenen Ziele stehen dem Vorhaben zunächst entgegen. Der Neubau eines Kraftwerks auf dieser Fläche bedarf einer GIB Darstellung und damit vorab der Änderung des Regionalplans. Soweit es um darüber hinausgehende Baustelleneinrichtungsflächen geht, soll insofern wegen ihres temporären Charakters nur eine klarstellende Ergänzung im Umweltbericht erfolgen. Die betreffenden Flächen werden nicht dauerhaft, sondern lediglich zeitlich befristet für den Baustellenbetrieb bis nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes dem Freiraum entzogen. Am Ende erfolgt eine Rekultivierung entsprechend den dann für die Flächen geltenden bauleitplanerischen Vorgaben. Des Weiteren ist es vorgesehen, für den neu dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) sowie die bereits bestehenden Kraftwerksflächen die Zweckbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ festzulegen und dies durch eine entsprechende Abgrenzung und ein Symbol im Regionalplan zu verdeutlichen. Damit soll durch eine schlüssige Gesamtplanung die Erweiterungsfläche – 9 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT sowie der übrige bereits bestehende Kraftwerksbereich als Standort für ein Braunkohlekraftwerk gesichert werden. Ergänzend zur zeichnerischen Darstellung erfolgt die Konkretisierung der Zweckbindung durch ein textliches Ziel und eine Erläuterung, die auf die besondere Eignung des Braunkohlekraftwerksstandortes aufgrund der Anbindung an die Tagebaue Hambach und Garzweiler und die vorhandene Infrastruktur abstellen. Abb.: 2 Auszug aus dem Regionalplan Köln mit Kennzeichnung Vorhabensfläche / des Planänderungsgebiets (ohne Maßstab) Geltender Regionalplan: Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Regionalplans (Teilabschnitt Region Köln, 2009) Darstellung des Änderungsbereiches: Allgemeine Siedlungsbereiche Waldbereiche Bereiche f ür gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) Schutz der Landschaf t und landschaf tsorientierte Erholung Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Änderungsbereich – 10 – der Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 1.2.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 3a) Die Alternativenprüfung ist bindender Bestandteil im Rahmen der Umweltprüfung für Regionalpläne. Diese trägt dazu bei, durch vorsorgende Standortwahl negative Umweltwirkungen von vorneherein zu vermeiden oder zu minimieren. Gemäß § 12 Absatz 4 LPlG NRW in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 1 ROG in Verbindung mit Anlage 1 Ziffer 2d zu § 9 Absatz 1 ROG sind für die Umweltprüfung darzustellen „die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans zu berücksichtigen sind“. Geprüfte Standortalternativen Strikte planerische Vorgabe ist es, den Kraftwerksneubau an einem Standort eines bereits bestehenden Braunkohlekraftwerkes im Rheinischen Revier umzusetzen ist. Dort ist die Versorgung mit Braunkohle über die bestehende Kohlebahn gewährleistet. Darüber hinaus werden auch die anderen Infrastrukturen z.B. der Anschluss ans Stromnetz etc. genutzt. Da diese nicht zusätzlich errichtet werden müssen, wird der Eingriff in die Umwelt deutlich minimiert. Die Nutzung bestehender Kraftwerksstandorte ist ebenfalls ein Ziel der Landesplanung (LEP NRW). Unter diesen Vorgaben kamen die Standorte Frimmersdorf, Neurath, Goldenberg, Weisweiler und Niederaußem für eine nähere Standortprüfung grundsätzlich in Betracht. Frimmersdorf: Am Standort Frimmersdorf kann die schrittweise endgültige Stilllegung der 150-MWBlöcke und der Nebenanlagen aus Gründen der aufrecht zu erhaltenden Versorgungskapazität erst nach gesicherter Aufnahme des kommerziellen Betriebs der BoA-Blöcke F und G am Kraftwerksstandort Neurath voraussichtlich Ende 2012 abgeschlossen werden. Die beiden am Standort Frimmersdorf befindlichen 300-MWBlöcke P und Q werden jedoch auch nach 2012 aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden Verstromungskapazität weiterbetrieben. Die Blöcke P und Q weisen auch im Vergleich zu den 300-MW-Blöcken in Niederaußem einen geringeren Erneuerungsbedarf auf. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in Niederaußem die vorhandene Infrastruktur deutlich moderner und damit deutlich umfassender für den Neubau nutzbar ist. Zudem kann dort mit Realisierung des BoAplus-Projektes ein Teil der älteren Bekohlungsinfrastruktur (Grabenbunker Niederaußem) außer Betrieb genommen werden. Für einen Kraftwerksneubau in Frimmersdorf wäre ein Rückbau der Blöcke A-O erforderlich. Eine hierfür notwendige, vollständige und vorlaufende Verlegung der für den Betrieb der 300-MW-Blöcke P und Q benötigten Versorgungsinfrastruktur wäre – 11 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT mit einem erheblichen genehmigungsrechtlichen, technischen und kostenmäßigen Aufwand, sowie weiteren betrieblichen Einschränkungen und Nachteilen verbunden, welcher den Weiterbetrieb der Blöcke P und Q verhindern würde und daher nicht möglich ist (Exponent 2012). Ein vollständiger Rückbau der Blöcke A-O kann nach Angabe des Vorhabensträgers somit erst nach Stilllegung der beiden am Standort Frimmersdorf befindlichen 300-MW-Blöcke P und Q und damit deutlich zu spät für das geplante Vorhaben erfolgen. Selbst bei Nichtberücksichtigung dieser Restriktionen würde der Zeitbedarf für einen schnellstmöglichen Rückbau nach vertiefter Untersuchung wegen der Komplexität des Rückbaus und der zu berücksichtigenden arbeitssicherheitlichen, umweltrechtlichen und sonstigen Anforderungen mindestens fünf Jahre betragen (Exponent 2012). Hinzu käme das in diesem theoretischen Fall bestehende Umschlusserfordernis der Infrastruktur für den Weiterbetrieb der beiden fortzubetreibenden 300-MW-Blöcke P und Q in Frimmersdorf, welche durch den Bereich der Blöcke A-O bzw. der gesamten benötigten Kraftwerksfläche verläuft. Somit wäre selbst für diesen theoretischen Ansatz mit Unterstellung eines idealen Zeitablaufes und bei Außerachtlassen aller wirtschaftlichen Nachteile, betrieblichen Restriktionen und der Rückwirkungen auf den Weiterbetrieb der beiden 300-MW-Blöcke aufgrund von erforderlichem Rückbau und Infrastrukturumschluss ein Neubaubeginn in Frimmersdorf für frühestens Ende dieser Dekade und die Inbetriebsetzung eines Neubaukraftwerks in Frimmersdorf für frühestens Anfang/Mitte nächster Dekade und damit mindestens rund 5 Jahre später als in Niederaußem möglich. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die bestehende Betriebsfläche des Kraftwerks Frimmersdorf für das beabsichtigte Vorhaben mit einem angestrebten Beginn der Inbetriebsetzung ab 2017 zum einen zeitlich sowie zum anderen auch aufgrund der bestehenden Restriktionen im Hinblick auf die erforderliche Gewährleistung eines durchgehenden und ungehinderten Weiterbetriebes der Blöcke P und Q nicht zur Verfügung steht. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass eine Realisierung des Vorhabens in Frimmersdorf unter Berücksichtigung einer unter Erneuerungsgesichtspunkten in Niederaußem erforderlichen, nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgenden, kapazitätsgleichen Stilllegung von 300-MW-Blöcken zu einer deutlichen Braunkohle-Großkraftwerkskapazitätskonzentration im Rhein-Kreis Neuss bzw. im Regierungsbezirk Düsseldorf und zu einer Abnahme der BraunkohleGroßkraftwerkskapazitäten und damit regionalen Wertschöpfung im Rhein-Erft-Kreis bzw. Regierungsbezirk Köln führen würde. Konkret würde bei theoretischer Realisierung des Vorhabens am Standort Frimmersdorf die BraunkohleGroßkraftwerkskapazität im Rhein-Erft-Kreis bzw. Regierungsbezirk Köln im Vergleich zum Zeitraum nach Stilllegung der 150-MW-Blöcke und vor Realisierung des Vorhabens (Bezugsjahr 2013) von rund 3.400 MW auf rund 2.200 MW abnehmen und die Kapazität im Rhein-Kreis Neuss bzw. im Regierungsbezirk Düsseldorf im Vergleich zum Zeitraum nach Stilllegung der 150-MW-Blöcke und vor Realisierung – 12 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT des Vorhabens (Bezugsjahr 2013) von rund 4.900 MW auf rund 6.000 MW zunehmen. Allerdings kommt, nach Angabe des Vorhabensträgers, die Nutzung der bestehenden Kraftwerksflächen am Standort Frimmersdorf, auch vor dem Hintergrund der vorgenommenen Kapazitätsreduzierung von ursprünglich geplanten rund 2.200 MW auf rund 1.100 MW für das in Niederaußem geplante Vorhaben, für einen späteren weiteren Umsetzungsschritt im Rahmen des Kraftwerkserneuerungsprogramms in Frage. Zur Vorbereitung soll auf Grundlage eines noch zu erarbeitenden Rückbaukonzeptes ein gestufter Rückbau stillgelegter Kraftwerksanlagen am Standort Frimmersdorf erfolgen. Im Vergleich zu Niederaußem stehen in Frimmersdorf auch keine geeigneten Anschlussflächen zur Verfügung (Abbildung 3): Abb. 3: Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Frimmersdorf (Quelle: RWE Power AG) Fläche 6 Fläche 1 Fläche 2 Fläche 7 Fläche 3 Fläche 5 Fläche 4 - - Die Fläche 1 befindet sich nördlich des Standortes Frimmersdorf und wird heute teilweise und temporär als Baustelleneinrichtungsfläche und für die Unterbringung von Montagepersonal genutzt. Sie scheidet für das Vorhaben aus, da die Größe nicht für die Errichtung eines rund 1.100 MW-Blockes einschließlich der für die Kohlendioxid-Abscheidung erforderlichen Anlagen ausreicht. Der Abstand dieser Fläche beträgt zu den nächsten Wohnbebauungen der Stadtteile GrevenbroichGindorf rund 300 m und Grevenbroich-Neuenhausen rund 400 m. Die Flächen 2 (nordöstlich) und 5 (südlich) grenzen unmittelbar an Wohnbebauung – 13 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT - - - und scheiden daher als mögliche Neubauflächen für ein Kraftwerk aus. Über die Fläche 5 führen darüber hinaus Infrastrukturanlagen wie zum Beispiel Hochspannungsleitungen, die den Tagebau Garzweiler versorgen. Weiterhin würde durch ein Abrücken vom bestehenden Kraftwerk eine größere Landschaftsbildund Sichtbeeinträchtigung erfolgen. Die Fläche 3 befindet sich östlich des Standortes Frimmersdorf. Sie wird heute als landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fläche genutzt und ist von zahlreichen Hochspannungsleitungen überspannt, die zur Stromableitung aus dem Kraftwerk Frimmersdorf dienen. Sie scheidet für das Vorhaben aus, da der Kraftwerksstandort zersplittert würde, die Nutzung zu einer größeren Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Abrücken vom bestehenden Standort führen würde und eine aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit Querung eines öffentlichen Verkehrswegs erforderlich wäre. Darüber hinaus müssten in großem Umfang Hochspannungsleitungen verlegt werden, die zur Stromableitung der beiden 300-MW-Blöcke benötigt werden. Die Fläche 4 ist mit Wohnbebauung belegt. Die Flächen 6 und 7 befinden sich westlich des Standortes Frimmersdorf. Fläche 6 erstreckt sich entlang der Erft und wird überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Sie scheidet insbesondere aufgrund Ihres Zuschnitts als Standort für das Vorhaben aus. Die Fläche 7 befindet sich westlich des Standortes Frimmersdorf und westlich der Fläche 6. Sie wird überwiegend gewerblich genutzt und umfasst neben Geschäften im Nordosten Gleisanlagen und Instandhaltungsbetriebe der Nord-SüdBahn sowie ein Ausbildungszentrum der RWE Power. Sie ist damit belegt. Fazit Der Standort Frimmersdorf scheidet aus Sicht des Vorhabensträgers damit für das Vorhaben aus, weil - die Errichtung des Vorhabens innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens (geplanter Beginn der Inbetriebsetzung ab 2017) auf der bestehenden Betriebsfläche nicht möglich ist und - im Vergleich zu Niederaußem geeignete Anschlussflächen nicht zur Verfügung stehen. Neurath: Der Standort Neurath ist grundsätzlich geeignet für die Errichtung weiterer Kraftwerksblöcke. Hier bestehen zwar, wie nachfolgend dargelegt wird, keine Potentiale auf Bestandsflächen. Jedoch sind östlich des Standortes für diesen Zweck der Kraftwerkserneuerung Reserveflächen im gültigen Regionalplan (Regierungsbezirk Düsseldorf) dargestellt. Diese Flächen bieten grundsätzlich Raum für die Errichtung von zwei weiteren Blöcken der 1.100 MW-Klasse einschließlich der erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen. Folgendes wurde untersucht: a) Nutzung von bestehenden Kraftwerksflächen – 14 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Für die Umsetzung der Planung auf der bestehenden Kraftwerksfläche des Standortes wären die Fläche der drei 300-MW-Blöcke und die Fläche der zwei 600-MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Die 300-MW-Blöcke sind jüngeren Datums als die in Niederaußem und technisch nicht erneuerungsbedürftig. Ihr Betrieb ist zur Aufrechterhaltung der Verstromungskapazität für einen längerfristigen Betrieb weit über 2020 hinaus vorgesehen. Die 600-MW-Blöcke sind noch jünger und ebenfalls technisch nicht erneuerungsbedürftig und werden noch länger betrieben als die 300-MW-Blöcke. Die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks wäre auf den betreffenden Bestandsflächen also erst sehr langfristig möglich. b) Nutzung der ausgewiesenen Reserveflächen Die Errichtung von weiteren Neuanlagen auf der regionalplanerisch im Regionalplan Düsseldorf auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen (und damit ohnehin nicht der Planungskompetenz des Regionalrats Köln unterliegend) ausgewiesenen Anschlussfläche neben BoA 2&3 würde derzeit zu einer dortigen Konzentration von Kraftwerksanlagen führen, dem Dezentralisierungsverlangen also nicht entsprechen. Mit BoA 2&3 und den noch längerfristig weiter zu betreibenden Blöcken des bestehenden Kraftwerks ist Neurath als Kraftwerksstandort mit einer elektrischen Leistung von ca. 4.300 MW bereits der größte Standort im Rheinischen Revier. Die Errichtung auch des nächsten Vorhabens am Standort Neurath würde angesichts der erwarteten langen Laufzeit der dort bestehenden und in Kürze in den kommerziellen Betrieb gehenden Anlagen ohne Stilllegungspotential an diesem Standort eine weitere Konzentration von Kapazitäten bedeuten und aufgrund nicht verfügbarer Infrastruktur zu einer größeren Flächeninanspruchnahme führen. Der Regionalrat Köln und die Gemeinde Rommerskirchen haben sich in ihren Entscheidungen ausdrücklich gegen eine Konzentration von Kraftwerksanlagen an einzelnen Standorten ausgesprochen. Die Bevölkerung am Standort und das Umfeld würden durch Umwelteinwirkungen zusätzlich belastet, weil dem weiteren Neubau in Neurath keine entsprechenden Stilllegungen am Standort selbst gegenüberstünden. Sowohl die 300- und 600-MW-Blöcke als auch die neuen BoA-Blöcke in Neurath sind die jüngsten und modernsten Blöcke ihrer Leistungsklasse, weswegen hier keine primäre Erneuerung ansteht. Im Vergleich hierzu ergibt sich in Niederaußem ein deutlich höherer Handlungsbedarf. Fazit Im Ergebnis kommt aus Sicht des Vorhabenträgers der Standort Neurath damit für den nächsten Schritt des Kraftwerkserneuerungsprogramms nicht in Betracht. Goldenberg: Der Standort Goldenberg scheidet für das Vorhaben ebenfalls aus, weil - keine genügend große freie Betriebsfläche sowohl mit als auch ohne Vorhaltung der Flächen für ein potenzielles IGCC-Projekt (Integrated Gasification Combined Cycle: Kraftwerk mit Kohlevergasung und Abtrennung des Kohlendioxid vor der Verbrennung) vorhanden ist und - im Vergleich zu Niederaußem geeignete Anschlussflächen nicht zur Verfügung – 15 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT stehen (vgl. Abb. 4) Abb.: 4 Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Goldenberg (Quelle: RWE Power AG) - - - - Die Fläche 1 nordöstlich auf dem bestehenden Kraftwerksgelände wird durch die Industrie- und Gewerbebetriebe Spedition Talke und Voest Alpine genutzt. Sie reicht auch platzmäßig nicht aus. Die Flächen 2 und 3 südwestlich bzw. südöstlich des bestehenden Kraftwerks werden durch Industrie- und Gewerbebetriebe des Kraftwerks- und des Industriestandorts Knapsacker Hügel (i.W. Rheinpapier, Infraserv und Statkraft) genutzt. Die Flächen 4 und 5 erstrecken sich über den eigentlichen Kraftwerks- und Industriestandort Knapsacker Hügel hinaus. Sie sind vor allem durch Wald- und Ruderalflächen geprägt und schließen teilweise an Landschaftsschutz- bzw. Naherholungsgebiete (Otto Maigler-See) an. Die Einwirkungen auf die Umwelt wären durch ein Vorhaben an dieser Stelle also wesentlich größer. Sie bieten sich für das Vorhaben daher nicht an. Die Fläche 6 befindet sich im westlichen Bereich des Knapsacker Hügels und scheidet aus folgenden Gründen aus: Aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit hohem zusätzlichen Flächenbedarf und aufwendiger Querung mehrerer Verkehrswege Unmittelbarere Nähe zur Ortschaft Hürth-Berrenrath (< 200 m) Weisweiler: Der Kraftwerksstandort Weisweiler und der Tagebau Inden stellen einen Inselbetrieb dar, der keine infrastrukturelle Anbindung an die übrigen Braunkohlenkraftwerke und die Tagebaue Garzweiler und Hambach aufweist. Die genehmigten – 16 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Lagerstättenreserven im Tagebau Inden, der Kohlebedarf und die Lebensdauer des bestehenden Kraftwerks Weisweiler sind aufeinander abgestellt und ausgerichtet. Durch den erforderlichen Weiterbetrieb der bestehenden Blöcke ist die Nutzung des Standortes für das geplante Vorhaben nicht möglich. Niederaußem: Folgende Gründe sind für die Standortwahl Niederaußem ausschlaggebend: Zielsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms ist die Erneuerung der Kraftwerke im Rheinischen Braunkohlenrevier. Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Reihenfolge der Erneuerung ist der jeweilige technische Zustand der vorhandenen Anlagen an den verschiedenen Standorten. Alle 150-MW-Blöcke werden schrittweise bis 31.12. 2012 insbesondere im Zuge der Inbetriebsetzung der BoA2&3 stillgelegt. RWE Power betreibt 300-MW-Blöcke an mehreren Standorten im Revier. Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der Anzahl der 300-MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf. Die Forderung nach einer Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte wurde seitens des Regionalrats Köln als eine der Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Flächen für Kraftwerksvorhaben aufgestellt. Der Vorhabensträger leitet hieraus die Forderung ab, dass die vorhandenen Standorte nicht vergrößert, wohl aber erneuert werden sollen. Diesem Anliegen wird mit dem geplanten Vorhaben umfänglich Rechnung getragen. Am Standort Niederaußem ersetzt das Vorhaben die vier vorhandenen 300-MWBlöcke. Es erfolgt damit eine standortbezogene, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung. Im Einklang mit den Forderungen des Regionalrats Köln aus 2007 strebt der Vorhabensträger an, die Beeinträchtigungen der Bevölkerung und des Umfeldes des Kraftwerkes im Vergleich zum Bestand möglichst zu reduzieren. Dies kann am Standort Niederaußem mit der Vorhabenskonzeption eines Neubaus mit bester zur Verfügung stehender Technik (z.B. Hybridkühlturm, integriertes Feuerungskonzept, Abgasentstickung z.B. durch Katalysatoren) sowie einer mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung am selben Standort erreicht werden. Emissionen, Immissionen und Verschattung werden hierdurch abnehmen, wodurch sich die Belastungen für das Wohnumfeld reduzieren. Eine zusätzliche Reduzierung der Emissionen und Immissionen wird durch die erst mit dem Vorhaben mögliche Außerbetriebnahme des auf dem Kraftwerksgelände befindlichen Kohlebunkers (Grabenbunker) erreicht. Der Standort Niederaußem hat in den letzten Jahren eine erhebliche Erneuerung erfahren. Zahlreiche Infrastrukturanlagen wurden erneuert, modernisiert oder optimiert. So wurde zuletzt in 2010 eine hochmoderne Wasseraufbereitungsanlage in Betrieb genommen. Das Vorhaben kann alle diese modernen Anlagen vollumfänglich nutzen. Auch hierdurch werden zusätzliche Emissionen und Immissionen sowie eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden. – 17 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Der Flächenverbrauch soll möglichst reduziert werden. Für die Umsetzung der Planung auf dem bestehenden Standort Niederaußem wären vom Flächenbedarf die Fläche der beiden 150-MW-Blöcke und die Fläche der vier 300-MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Die 150-MW-Blöcke werden spätestens am 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen können aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden Verstromungskapazität allerdings erst nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage erfolgen. D.h. die Fläche auf der bestehenden Kraftwerksfläche stünde für einen neuen Kraftwerksblock erst zur Verfügung, wenn die vier 300-MW-Blöcke nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage endgültig stillgelegt und zurückgebaut würden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die auf dieser Fläche befindlichen vielfältigen und weitverzweigten Infrastruktureinrichtungen zum Betrieb der 600-MW-Blöcke und BoA 1 weiterhin benötigt werden. Die Beräumung der Fläche ist aus diesen Gründen derzeit nicht möglich. Die Neuerrichtung kann daher nur außerhalb des heutigen Standortes Niederaußem auf einer Anschlussfläche in Betracht kommen. Als beste Anschlussfläche stellt sich die nordöstlich des Standortes Niederaußem gelegene Fläche dar. Raumordnerisch ist diese Fläche als Freiraum ausgewiesen. Die Fläche schließt unmittelbar an das bestehende Kraftwerk an, weshalb die Größe der erforderlichen Anschlussfläche auf ein Minimum von 23 ha reduziert werden kann. Möglich wird dies durch die umfangreiche Mitbenutzung der im Kraftwerk Niederaußem vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege. Von diesen 23 ha werden aufgrund der gesetzlichen Vorgabe rund 2,5 ha für den eventuellen späteren Zubau der zur KohlendioxidAbscheidung erforderlichen Technik vorgehalten, unterliegen also nicht der unmittelbaren Nutzung. Ebenfalls von Vorteil ist, dass sich die Fläche bereits im Eigentum der RWE Power AG befindet, Dritte (insbesondere Landwirte) also durch das Vorhaben in der Flächenverfügbarkeit nicht eingeschränkt werden. Landschaftsschutzgebiete und denkmalgeschützte Gebäude sowie ausgewiesene Bodendenkmäler werden nicht in Anspruch genommen. Alternative Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerkes sind in der Abbildung 5 dargestellt. Sie stellen sich aus folgenden Gründen als ungeeignet bzw. wesentlich schlechter geeignet dar: – 18 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb.: 5 Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem (Quelle: RWE Power AG) Fläche 10 Fläche 9 Fläche 11 Fläche 8 Fläche 1 Fläche 7 Fläche 2 Fläche 5 Fläche 3 Fläche 6 Fläche 4 - - Die Flächen 2 bis 7 sind mit Wohnbebauung oder Gewerbe belegt und damit für eine Kraftwerksnutzung nicht geeignet. Die Fläche 1 befindet sich östlich der Bahnlinie nach Rommerskirchen und nördlich der Nord-Süd-Bahn und wird heute landwirtschaftlich genutzt. Sie scheidet aus folgenden Gründen für das Vorhaben aus: Größere Entfernung der Infrastrukturanbindung Kraftwerksanbindung erfordert aufwendige Kreuzung der B 477 mit allen Infrastruktureinrichtungen und querendem Werksverkehr Heranrücken auch an Büsdorf bei gleichem Abstand zu Rheidt durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk größere Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigung für Niederaußem und Rheidt Teile der Fläche 1 dienen vorübergehend als Baustelleneinrichtungsfläche Die nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegene Fläche 8 reicht schon platzmäßig nicht aus und wird außerdem von einem Dritten gewerblich zur Aufbereitung und Weiterverarbeitung des im Kraftwerk Niederaußem anfallenden Gipses genutzt. Die Flächen 9 bis 11 sind ebenfalls nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegen, werden landwirtschaftlich genutzt und scheiden aus folgenden Gründen aus: Aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit hohem zusätzlichen Flächenbedarf und aufwendiger Querung mehrerer Verkehrswege – 19 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT - Zersplitterung des Kraftwerksstandortes durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk größere Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigung für Rheidt und Auenheim In Orientierung an das Kraftwerkserneuerungsprogramm ist der Beginn der Inbetriebsetzung des Vorhabens ab 2017 geplant. Eine zeitliche Verschiebung der Errichtung eines weiteren modernen, hocheffizienten Kraftwerksblocks würde dem vorgesehenen Zeitplan des Kraftwerkserneuerungsprogramms und den unternehmensseitigen Planungen bezüglich des Inbetriebnahmezeitpunktes widersprechen. Bei einer z.B. um 3 Jahre verzögerten Aufnahme des kommerziellen Betriebes eines modernen, hocheffizienten Braunkohlenkraftwerkes wird die Chance einer absoluten Reduktion des CO2-Ausstoßes am Standort um ca. 30%, gleichbedeutend mit ca. 10 Mio. Tonnen CO2 nicht genutzt. Weitere zu betrachtende Planungsalternativen: Neubau auf der „Grünen Wiese“ oder Neubau im Siedlungsbereich außerhalb der bestehenden Kraftwerksstandorte Die wesentliche Voraussetzung für die Auswahl und Festlegung eines potenziellen Neubaustandortes ist die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Der Bahnanschluss muss unabhängig von kraftwerksfremden Betrieben sein. Die Versorgung des Neubaustandortes mit Braunkohle über einen öffentlichen Bahnanschluss ist aufgrund der Nutzung dieser Strecken durch Dritte und der damit einhergehenden nicht freien Disposition ausgeschlossen. Die Kraftwerkstandorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath und Goldenberg liegen alle an der betriebseigenen Nord-Süd-Bahn und erfüllen damit diese wesentliche Grundvoraussetzung. Hier befinden sich die größten genehmigten Braunkohlenvorräte und die erforderlichen Infrastruktursysteme. Der geltende LEP NRW 95 weist darüber hinaus im Bereich der Tagebaue und der Nord-Süd-Bahn keine Kraftwerksstandorte aus. Andere landesplanerisch ausgewiesene Kraftwerkstandorte (z.B. Aldenhoven-Siersdorf, Düsseldorf Lausward) in oder im Umfeld des Rheinischen Braunkohlenreviers erfüllen die vorstehenden Kriterien nicht und sind zudem nicht als Braunkohlenstandorte ausgewiesen. Ein Standort „auf der grünen Wiese“ oder andere, in Raumordnungsplänen ausgewiesene siedlungsräumliche Flächen erfüllen diese Kriterien ebenfalls nicht. - Der Flächenverbrauch wäre in diesen Fällen erheblich höher als bei dem geplanten Vorhaben: Ein Neustandort müsste den gesamten Flächenbedarf für einen Kraftwerksneubau und zusätzlich die notwendige Infrastruktur abdecken, die im Bereich von bestehenden Standorten weitestgehend vorhanden ist und auch bei einem Umbau genutzt werden kann. Dafür wäre ein Flächenbedarf von mehr als 85 ha erforderlich. Als Folge wäre der Eingriff in Natur und Landschaft bei dieser Alternative gegenüber dem vorgesehenen Standort Niederaußem erheblich größer – 20 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT aufgrund: des deutlich höheren Flächenverbrauchs von zusätzlich mehr als 85 Hektar durch Gleiszufahrt bis Anbindung an die Nord-Süd-Bahn, Kohlebunker und Bandanlagen, Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Kalkbahnhof, Aschefernband, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Werkstätten, Lager, schwerlastfähige Straßen und 380 kV-Hochspannungsleitung der Zerschneidung von Lebensräumen durch die neuen oben genannten Trassen, des größeren Verlusts von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch den direkten zusätzlichen Flächenverbrauch und die notwendigen zusätzlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von voraussichtlich mehr als 50 Hektar, des voraussichtlichen erhöhten Verlusts von geschützten und schützenswerten Lebensräumen und zusätzlicher Belastung des Landschaftsbildes. Fazit Die Alternative „Grüne Wiese“ bzw. die Anlage eines neuen Kraftwerksstandortes im Bereich des bestehenden Siedlungsraums (z.B. LEP-Fläche für flächenintensive Großvorhaben im Bereich des Rhein-Erft-Kreises) scheiden für das Vorhaben aufgrund zahlreicher Nachteile, insbesondere wegen des erheblich höheren Flächenbedarfs aufgrund der nicht vorhandenen Infrastruktur, im Vergleich zur Alternative Niederaußem, ebenfalls aus. Gesamtergebnis: Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der Anzahl der 300-MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf. Durch die mit dem Vorhaben verbundene, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung dieser vier 300MW-Blöcke kommt es nicht zu einer kapazitätsmäßigen Vergrößerung des Standortes und damit gesichert auch zu keiner Immissionsmehrbelastung. Ebenfalls ist der Standort unter infrastrukturellen Gesichtspunkten, dem Gesichtspunkt der Minimierung des Flächenverbrauchs sowie unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung der Belastungen für die Bevölkerung auch im Vergleich zu anderen denkbaren Standorten am besten für das anstehende Vorhaben als Teil des Kraftwerkserneuerungsprogramms geeignet. Die Planung des nächsten Vorhabens auf einer Anschlussfläche am Standort Niederaußem ist daher unter Berücksichtigung aller Kriterien als die am besten geeignete Alternative zu bewerten. Nach Realisierung von BoAplus auf der dafür vorgesehenen Fläche am Standort Niederaußem können alle weiteren Erneuerungsmaßnahmen auf Bestandsflächen der heutigen Kraftwerke bzw. auf bereits ausgewiesenen Anschlussflächen erfolgen. – 21 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Geprüfte Alternativen für die Baustelleneinrichtungsflächen am Standort Niederaußem Ergänzend zur Standortalternativenprüfung wurde für den Standort Niederaußem aufgrund der dort geplanten Vorhabensrealisierung auch eine Alternativenprüfung für mögliche Baustelleneinrichtungsflächen vorgenommen. Unter Berücksichtigung aller relevanten Randbedingungen wurde von RWE Power eine ca. 27 ha umfassende Baustelleneinrichtungsfläche ermittelt. Die erforderliche Größe der Fläche und der damit verbundene Flächenvorhalt nimmt sukzessive mit dem Fortgang der Baumaßnahme zu und nimmt gegen Ende der Baumaßnahme entsprechend wieder ab. Am Ende erfolgt eine Rekultivierung entsprechend den dann für die Flächen geltenden bauleitplanerischen Vorgaben. Ein wesentlicher Aspekt für die Auswahl potentieller Flächen ist eine möglichst direkte Nähe zum Vorhaben. Hierdurch sollen unnötige Fahrwege und Querungen öffentlicher Straßen vermieden und die damit verbundenen Emissionen und Belastungen minimiert werden. Die Auswahl der Flächen muss anwohnerverträglich erfolgen. Die Beeinträchtigung benachbarter Wohngebäude muss unter Einbeziehung aller Randbedingungen minimiert sein. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme fremden Eigentums. Weiterhin soll die Flächenauswahl ausgewiesene bekannte und festgelegte Schutzgebiete möglichst aussparen und berücksichtigen. Unter diesen Rahmenbedingungen wurden alle Flächen rund um das Planänderungsgebiet von RWE Power untersucht, und insgesamt 6 potentielle Einzelflächen identifiziert. Diese sind in der nachfolgenden Abbildung 6 dargestellt. – 22 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 6: Untersuchte Baustelleneinrichtungsflächen im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem (Quelle: RWE Power AG) Unter den genannten Punkten sind von RWE Power die Flächen 1, 2 und 3 für die temporäre Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche ausgewählt worden. 1.3 Vorgehensweise und Datengrundlage bei der Umweltprüfung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 3a) Die Umsetzung der vorgesehenen Regionalplanänderung ist voraussichtlich mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Nach § 12 LPlG NRW i.V.m. § 9 ROG ergibt sich daher die Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen, in dem die erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der Planänderungen auf die Umwelt hat, frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Gemäß § 19 Abs. 2 LPlG NRW sind bei Regionalplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabenträgers durchgeführt werden, die erforderlichen Unterlagen von diesem vorzulegen. Der Vorhabenträger hat dementsprechend die TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG beauftragt, die Angaben für die Umweltprüfung nach § 9 ROG (Umweltbericht) zu erarbeiten und der Regionalplanungsbehörde vorzulegen (siehe Anlage). Diese Untersuchung lag der – 23 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Umweltprüfung, die von der Regionalplanungsbehörde Köln durchgeführt wurde, zugrunde. Vor Erstellung des Umweltberichts sind nach den Vorgaben des § 9 ROG die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltwirkungen der Regionalplanänderung berührt werden können, zu beteiligen. Diese Konsultation, das sogenannte ´Scoping´, erstreckt sich auf die Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen. Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren wurde von der Regionalplanungsbehörde in Form einer schriftlichen Beteiligung mit Schreiben 19.10.2011 eröffnet. Die beteiligten Stellen hatten bis zum 02.12.2011 Gelegenheit, sich zum Untersuchungsumfang/-inhalt der Umweltprüfung zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen 17 Stellungnahmen ein. Die Schwerpunkte der Anregungen und Hinweise für den zu erstellenden Umweltbericht lagen in folgenden Themenbereichen: - Festlegung des Untersuchungsraums für die optisch bedrängende Wirkung, - Erweiterung der Untersuchungen zum Thema Luftschadstoffe (Methodik, zu erfassende Stoffe) sowie Betrachtung der Feinstaubbelastung (Luftreinhalteplan Hambach/Meßplan), - Darstellung der Lärmsituation nach Stilllegung/Abriss der Blöcke A und B, Beachtung der kritischen Lärmsituation im Ortsteil Auenheim, - Prüfung der voraussichtlichen Verkehrslärmbelastungen, - Berücksichtigung der archäologischen Bewertung der Fläche aus dem Jahr 2003, nachvollziehbare Ableitung des Flächenbedarfs, - Untersuchung der Wirkungen von Kühlturmschwaden, Schattenwurf, Luftbeeinträchtigungen auf die Landwirtschaft, - Ausweitung des Untersuchungsgebietes zur Erfassung der voraussichtlichen Stickstoffdisposition im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung, - Untersuchungen zum Gewässerschutz (WRRL) und insbesondere die Auswirkungen auf den Gillbach, - Berücksichtigung bereits vorhandener Artenschutzbeiträge im Plangebiet, - eindeutige Regelungen zum geplanten Abbau der Altanlagen zur besseren Beurteilung der zusätzlichen Umweltwirkungen und Minimierungsmaßnahmen. Die durch den Vorhabenträger vorgelegten Untersuchungen (Angaben zur Umweltprüfung nach § 9 ROG - Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem, TÜV Nord 18.04.2012) wurden von der Regionalplanungsbehörde Köln geprüft und durch die Hinweise aus dem Scoping sowie weitergehenden Erkenntnissen - soweit regionalplanerisch relevant - ergänzt. Auf dieser Grundlage wurde die Umweltprüfung von der Regionalplanungsbehörde durchgeführt und gemäß der Anlage 1 des Raumordnungsgesetzes der vorliegende Umweltbericht, erstellt. Dieser ist selbstständiger Teil der Verfahrensunterlagen. – 24 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 1.3.1 Methodik und Abgrenzung des Untersuchungsraumes Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern ermittelt, in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht enthält die Angaben nach der Anlage 1 zu § 9 ROG. Diese richten sich nach dem gegenwärtigem Wissensstand und den allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans. Sowohl in der Bestandsdarstellung als auch bei der Beschreibung und der Bewertung der Umweltauswirkungen ist zu berücksichtigen, dass auf der Ebene der Regionalplanung noch keine ins Detail gehenden planerischen Festlegungen erfolgen. Es sind lediglich die auf der Ebene der Regionalplanung erkenn- und regelbaren Umweltwirkungen darzustellen und zu bewerten. Gemäß den Anforderungen des § 9 ROG ist es die wesentliche Aufgabe der Umweltprüfung, die erheblichen durch die Planung bedingten Umweltauswirkungen zu ermitteln. Hierzu ist die Formulierung von Umweltzielen im Sinne von Bewertungsmaßstäben erforderlich. Unter Umweltzielen werden alle Zielvorgaben verstanden, die auf eine Sicherung oder Verbesserung des Umweltzustandes gerichtet sind. Umweltziele können in Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) oder in anderen Arten von Entscheidungen (z.B. politische Beschlüsse) festgelegt oder in Plänen und Programmen enthalten sein. Zur Prüfung, ob die von einer Planung verursachten Umweltauswirkungen erheblich sind, werden geeignete, möglichst quantifizierbare Kriterien zur Konkretisierung der Ziele herangezogen und Erheblichkeitsschwellen definiert. Die Erheblichkeitsschwellen sind vornehmlich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften abgeleitet, können aber auch rein fachlich begründet sein (z.B. DIN-Normen, VDI-Richtlinien, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Expertenwissen). Berücksichtigt werden auch auf Genehmigungsverfahren bezogene Regelwerke wie die TA Luft. Die TA Luft stellt zum einen eine zur Beurteilung der Auswirkungen eines Kraftwerks geeignete fachliche Grundlage dar, zum anderen sind ihre Bestimmungen im abschließenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einzuhalten. Lassen sich Bewertungskriterien nicht quantifizieren, erfolgt die Bewertung ausschließlich verbalargumentativ. – 25 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 1: Definition der Konfliktklassen und Bewertung der Erheblichkeit Konfliktklasse keine (0) gering (1) mittel (2) hoch (3) Bewertung unter Berücksichtigung von KompensationsDefinition und Bewertung und Minderungsmaßnahmen Keine bzw. nur eine theoretisch zu erwartende nicht erheblich nachteilige Auswirkung, die außerhalb der Mess/Erfassungsgenauigkeit liegt oder positive Umweltauswirkung Erfassbare/nachweisbare nachteilige Auswirkungen nicht erheblich von so geringem Ausmaß, dass sie ohne weitere Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen toleriert werden können (bspw. irrelevante ImmissionsZusatzbelastungen) Mehr als irrelevante nachteilige Auswirkungen bei erheblich, jedoch einer Überschreitung von Beurteilungswerten durch kompensierbar bestehende Vorbelastungen; erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich des Bodenund Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur und Landschaft). Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen können aber durch Schutz-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen soweit reduziert oder ausgeglichen werden, dass sie vertretbar sind. Erhebliche nachteilige Auswirkungen, die zu einer erheblich deutlichen Verschlechterung der bestehenden Umweltsituation führen (bspw. Verschlechterung des ökologischen oder chemischen Zustandes von Oberflächengewässern); erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich des Bodenund Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur und Landschaft). Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen können nicht hinreichend (d.h. unter die Erheblichkeitsschwelle) gesenkt oder nicht kompensiert werden. Je nach dem Grad der Umweltauswirkungen werden die aufgeführten Konfliktklassen unterschieden. Die Einstufung erfolgt getrennt für jedes Schutzgut. Die Einzelbewertungen münden in eine Gesamteinschätzung der Auswirkungen der Planänderung. – 26 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 1.4 Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Änderungsbereich des Raumordnungsplans von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 1b) Nachfolgend sind für die Regionalplanung bedeutsame Umweltziele aus verschiedenen Gesetzen und Plänen zusammengestellt. In der Auswirkungsprognose werden weitere schutzgutspezifische Ziele jeweils der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen vorangestellt. 1.4.1 Zielaussagen von Fachgesetzen und Fachvorgaben In Tabelle 2 sind wesentliche Zielaussagen des Umweltschutzes von einschlägigen Fachgesetzen aufgeführt, soweit sie für den Regionalplan von Bedeutung sind. Tab. 2: Zielaussagen von Fachgesetzen zum Umweltschutz Schutzgut Mensch Quelle Baugesetzbuch (BauGB) Zielaussagen Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, baukulturelle Erhaltung und Entwicklung städtebaulicher Gestalt und des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 5). Landschaftsgesetz (LG) Sicherung der Landschaft und Erhaltung unbebauter NRW Bereiche wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum (§ 2 Nr. 11 und 13). Bundes-ImmissionsSchutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das schutzgesetz (BImSchG) Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige einschließlich Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, VorVerordnungen, insb. 13. beugen der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§ BImSchV 1), Bei der Planung sind für bestimmte Nutzungen vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, Freizeitgebiete… soweit wie möglich vermieden werden. (§ 50). – 27 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Schutzgut Quelle Tiere und Bundesnaturschutzgesetz Pflanzen (BNatSchG) Zielaussagen Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe des § 1 BNatSchG so zu schützen, dass - die biologische Vielfalt, - die Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz, § 1 BNatSchG). Raumordnungsgesetz Die Verträglichkeit des Raumordnungsplans mit den (ROG) Erfordernissen des Netzes Natura 2000 ist zu prüfen (§ 7 Absatz 6 ROG i.V.m. § 34 BNatSchG). Landschaftsgesetz (LG) Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten NRW und zu verbessern; Beeinträchtigungen sind zu unterlassen oder auszugleichen. Die Naturgüter sind, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam zu nutzen; der Verbrauch der sich erneuernden Naturgüter ist so zu steuern, dass sie nachhaltig zur Verfügung stehen (§ 1 Nr. 1 und 2). Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes ist die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln (Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie der genetischen Vielfalt in den Arten (§ 1 Nr. 8). Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihren natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Natura 2000 Gebieten im Sinn des BNatSchG sind zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6). – 28 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Schutzgut Boden Quelle BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG) Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) NRW BauGB Wasser Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Landeswassergesetz (LWG) NRW Zielaussagen Das BBodSchG fordert die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, das Abwehren schädlicher Bodenveränderungen, die Sanierung der Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Naturund Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1). Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, die Bodenfunktionen nach dem BBodSchG in besonderem Maß erfüllen, sind besonders zu schützen (§ 1). Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2). Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften. Ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen soll erhalten und verbessert werden. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten (§ 6). Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen (§ 2). – 29 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Schutzgut Luft Quelle Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Verordnungen, insb. 4. und 13. BImSchV Baugesetzbuch (BauGB) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Klima Zielaussagen Schutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugen der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 1), Bei der Planung sind für bestimmte Nutzungen vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, Freizeitgebiete… soweit wie möglich vermieden werden (§ 50). Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) und Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h). Schutz der Luft auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 3 Nr. 4). Landschaftsgesetz NRW (LG) Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden. Durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas hinzuwirken. Wald und sonstige günstige klimatische Gebiete sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, entwickeln und wieder herzustellen, (§ 2 Abs. 1 Nr. 6). Baugesetzbuch (BauGB) Nachhaltige Städtebauliche Entwicklung, Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz (§ 1 (5) und Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a ). Bundesnaturschutzgesetz Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas (§ 1 Abs. (BNatSchG) 3 Nr. 4). Raumordnungsgesetz Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist (ROG) Rechnung zu tragen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6). Treibhausgasemissionsha Für bestimmte Tätigkeiten (u.a. Betrieb von Kraftwerken) ndelsgesetz (TEHG) und wird ein Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen EU-Richtlinie geschaffen, um damit durch eine kosteneffiziente 2003/87/EG i.d.F. der Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Richtlinie 2009/29/EG Klimaschutz beizutragen (§ 1 TEHG). Es erfolgt keine (EH-RL) kostenlose Zuteilung an Zertifikaten für Stromerzeuger, Anlagen zur Abscheidung von CO2, Pipelines für CO2 und CO2-Speicherstätten (Art. 10a Abs. 3 EH-RL). – 30 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Schutzgut Landschaft Kulturund sonstige Sachgüter Quelle Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Zielaussagen Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften zu bewahren und zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft geeignete Flächen zu schützen und zugänglich zu machen (§ 1 Abs. 4). Landschaftsgesetz (LG) Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit NRW auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zwecke der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 4 gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur (§ 2 Abs. 1 Nr. 13). Denkmalschutzgesetz Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen NRW und wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes unter der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 und 3). Baugesetzbuch (BauGB) Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d). Landschaftsgesetz (LG) Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von NRW besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. Dies gilt auch für die Umgebung geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler (§ 2 Abs. 1 Nr. 14). 1.4.1.1 Sonstige Umweltziele EU-Klimapaket Die EU hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % unter das Niveau von 1990 zu senken und um 30 %, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und auch die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer ihren Beitrag leisten. Die Lastenverteilung zur Erreichung des 20 % Ziels regelt, dass die europaweite Emissionsobergrenze (Cap) für die im Emissionshandel erfassten Anlagen (vor allem Kraftwerke und große Industrieanlagen) um 21 % gegenüber dem Jahr 2005 sinkt und die Mitgliedstaaten in den nicht am Emissionshandel beteiligten Sektoren zu individuellen Minderungszielen – 31 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT in Abhängigkeit des Bruttoinlandsproduktes pro Kopf verpflichtet sind. Deutschland muss in diesem Bereich bis 2020 eine Emissionsminderung von 14 % gegenüber dem Jahr 2005 erreichen und liegt damit über dem EU Durchschnitt von -10 %. Eines der wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen soll die Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 um 20 % gegenüber dem business-as-usualFall sein (UBA 2009a). Ferner dient diesem Ziel die EU-weite Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 20% bis 2020. Emissionshandel Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist innerhalb der Europäischen Union am 1. Januar 2005 der verpflichtende Emissionshandel für energieintensive Industrie und Energiewirtschaft gestartet. Dieser soll eine kosteneffiziente Verringerung von CO2-Emissionen der Anlagen der teilnehmenden Unternehmen erreichen. Die erste Periode dauerte von 2005 bis 2007. Mit ihr gelang die Einführung des Handels mit Emissionszertifikaten und die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung. Mit Beginn der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 erfolgte in Deutschland eine Verringerung des Emissionsbudgets der emissionshandelspflichtigen Anlagen von 498 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 auf nunmehr 453 Mio. Tonnen pro Jahr. 2009 erfolgte mit der EU-Richtlinie 2009/29/EG eine Änderung des gemeinschaftsrechtlichen Rahmens des Emissionshandels. Während der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 wird das Emissionsbudget der zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichteten Anlagen bis 2020 schrittweise um 21 % gegenüber 2005 reduziert. Stromerzeugende Anlagen werden ab 2013 sämtliche der von ihnen benötigten Emissionsberechtigungen entgeltlich erwerben müssen; es erfolgt für sie grundsätzlich keine kostenlose Zuteilung mehr. Lediglich für Beitrittsstaaten Osteuropas wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Neben den verbindlichen Vorgaben, die in den oben aufgeführten anderweitigen Entscheidungen enthalten sind, können zusätzlich folgende programmatischen Konzepte des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen werden: Energiekonzept 2050 der Bundesregierung In ihrem am 28. September 2010 verabschiedeten Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung (Energiekonzept 2050) hat die Bundesregierung erneut das Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 bekräftigt. Bis 2050 soll eine Reduzierung um mindestens 80 % erfolgen. In den Erneuerbaren Energien wird eine tragende Säule der zukünftigen Energieversorgung gesehen. Im Hinblick auf den angestrebten Ausbau der Erneuerbaren Energien wird in dem – 32 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Energiekonzept die Notwendigkeit genügender Ausgleichs- und Reservekapazitäten und der Investition insbesondere in flexiblere Kohle- und Gaskraftwerke hervorgehoben. Die Modernisierung des konventionellen Kraftwerksparks wird als Beitrag zu einem verbesserten Klimaschutz gewertet. Ausdrücklich betont das Energiekonzept 2050 der Bundesregierung die Rolle des Emissionshandels als zentrales Instrument im Kraftwerksbereich zur Erreichung der Klimaschutzziele. Ergänzende Instrumente seien auf ihren zusätzlichen Nutzen und Kosten zu überprüfen. Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens Die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens sollen zukünftig in einem Klimaschutzgesetz festgelegt werden, dass derzeit als Entwurf vorliegt (Stand 01.10.2011). Gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs sollen die CO2-Emissionen in NordrheinWestfalen bis 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 reduziert werden. Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen werden der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien besondere Bedeutung beigemessen (§ 3 Abs. 2). 1.4.1.2 Umweltbezogene Vorgaben und Festlegungen der Raumordnung Vorgaben des ROG zur Umwelt In § 2 ROG werden Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, die zu berücksichtigen sind Im Zusammenhang mit der regionalplanerischen Festlegung eines Kraftwerksstandorts sind hierbei insbesondere folgende Grundsätze zu berücksichtigen: - Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von Energienetzen ist Rechnung zu tragen. - Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen. - Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen. - Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung zu tragen. Landesentwicklungsplan NRW 1995 Die landesplanerischen Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden durch den LEP NRW 1995 festgelegt. Zum Bereich Umwelt sind folgende Festlegungen zu beachten und zu berücksichtigen: Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen Teil B von 1995 ist das – 33 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Planänderungsgebiet als Freiraum dargestellt. Nach den Erläuterungen des LEP (B.III 3.) dienen Freiraumbereiche einer nachhaltigen Entwicklung von Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen. Sie sollen deshalb grundsätzlich nicht für siedlungsräumliche Nutzungen in Anspruch genommen werden, d.h. Freiraum darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist. Nach den Zielen des LEP gilt für Freiraumbereiche (B.III.1) im Einzelnen folgendes 1.21 Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung, Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen. 1.23 Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist dann der Fall, - wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann oder - wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. 1.24 Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf abweichend von 1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. 1.25 Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und umweltschonend erfolgen. Als Ziele für die Energieversorgung (D.II.2) werden genannt: 2.1 Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden. 2.2 Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in vorhandenen Anlagen ausgeschöpft werden. 2.4 Die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potentiale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sind zum Zwecke einer möglichst rationellen Energienutzung auszuschöpfen. Die kommunale Planung soll dem Rechnung tragen. 2.8 Die Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen ist auf vorhandene und geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der Leitungsnetze in Anspruch genommen werden. Die Nutzung vorhandener Trassen hat, soweit versorgungstechnisch vertretbar, Vorrang vor der Planung neuer Trassen. – 34 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Festlegungen des Regionalplans Der zu ändernde Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Köln, enthält folgende für die Festlegung eines Kraftwerksstandorts umweltbedeutsame Vorgaben (Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln): - Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist: wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann und wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht [B.1]. - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sind Teil des Freiraums, der als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum zu erhalten ist (D.1.2). - Im Hinblick auf einen ausgewogenen Wasserhaushalt und auf ihre ökologische Bedeutung hin sind natürliche Fließgewässer auch für ihre Funktionsbeziehung zur Gewässeraue zu erhalten [D.1.4]. Hinsichtlich der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche (derzeitige Darstellung des Planänderungsgebiets) führt der Regionalplan folgendes vorhabensrelevantes Ziel auf (D.1.2): Ziel 1 In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen soll die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden; den allgemeinen Anforderungen der Landschaftsentwicklung und des Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen. In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich. 1.4.1.3 Weitere Fachpläne Wasserwirtschaftliche Fachpläne Der Bewirtschaftungsplan für die Gewässer und das Grundwasser in NordrheinWestfalen gibt landesweit gültige grundsätzliche Ziele zur angestrebten Entwicklung der Gewässer vor. Diese grundsätzlichen Ziele sind bei der Aufstellung von Regionalplänen zu berücksichtigen. Das zugehörige Maßnahmenprogramm beschreibt in allgemeiner Form die notwendigen Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind. Landschaftsplanung Die Entwicklungsziele für die Landschaft gemäß § 18 LG NRW geben Auskunft über das Schwergewicht der im Teilraum zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung. Die Entwicklungsziele für die Landschaft sind nach Maßgabe des § 33 LG NRW behördenverbindlich. – 35 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Das Planänderungsgebiet liegt im Bereich des Landschaftsplans Nr. 7 ‚Rommerskirchener Lössplatte‘‘. Für den Freiraum nördlich und nordöstlich des Kraftwerksstandortes wird folgendes Entwicklungsziel dargestellt (Rhein-Erft-Kreis, 2010): Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. Zur Umsetzung dieses Entwicklungszieles sind folgende Maßnahmen anzustreben: - Der Waldanteil ist zu vergrößern, die Waldstruktur und die Waldränder sind zu verbessern. - Wasserqualität und Wasserführung der Gewässer sind zu verbessern und zu sichern, die Ufer sind naturnah herzurichten und zu bepflanzen. - Wirtschaftlich nicht genutzte, beidseitige Uferrandstreifen mit einer jeweiligen Breite von 10 m und mehr sind anzustreben. Das Entwicklungsziel 2 ist auf eine Verbesserung der vorhandenen Landschaftssubstanz ausgerichtet. Es wird im Wesentlichen für solche Räume verfolgt, in denen der Landschaftshaushalt und das Landschaftsbild aufgrund der vorhandenen Nutzungen verarmt sind und die Verbesserung der Verhältnisse noch ohne grundsätzliche Nutzungsänderungen unter Beibehaltung der jetzigen Struktur zu erzielen ist. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen stellen überwiegend wichtige Freiräume im Umfeld des Verdichtungsgebietes dar. Sie sind erhaltenswert aufgrund ihrer Funktion als Anbaufläche, als Gebiete für die Wasserwirtschaft und ihrer Bedeutung für das Klima. Jedoch ist eine Anreicherung mit naturnahen Lebensräumen sowie gliedernden und belebenden Elementen nötig. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2) 2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2a) 2.1.1 Schutzgutbezogene Bestandbeschreibung Unter Berücksichtigung der Vorbelastung sind vor einer Bewertung des geplanten Kraftwerksneubaus und der daraus folgenden Auswirkungen für alle Schutzgüter der Bestand und die Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung zu beschreiben. `Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit´ Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche zu betrachtende Wirkfaktoren betroffen: – 36 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT anlagebedingt - Abstand zu Wohngebieten - Flächeninanspruchnahme - Verschattung und optische Wirkungen (Gebäude und technische Anlagen) - Wirkungen auf die Erholungsfunktion betriebsbedingt - Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge - Schallimmissionen - Lichtimmissionen - Verschattungen und optische Wirkungen (Kühlturmbetrieb). baubedingt - Baustellenbetrieb Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk (s. „Musterkraftwerk“, Kap. 3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Untersuchungsraum Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten und der Reichweite der Wirkfaktoren ergeben sich folgende räumliche Betrachtungsebenen: Flächeninanspruchnahme Mögliche Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen werden im Planänderungsgebiet und im Bereich der temporären Baustelleneinrichtungsflächen betrachtet. Luftschadstoffimmissionen Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen im dargestellten Raum werden in der Folge betrachtet. Er erstreckt sich von Gierath und Nievenheim im Norden, Kaster im Westen, Monheim und Köln im Osten bis Sindorf und Frechen im Süden und umfasst damit zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und zum anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene. Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich neben dem Kraftwerksstandort Niederaußem auch die Kraftwerkstandorte Frimmersdorf und Neurath der RWE Power AG. Schallimmissionen Mögliche Auswirkungen durch Schallimmissionen werden an den maßgeblichen Immissionsorten in Auenheim, Niederaußem, Rheidt, Hüchelhoven und Groß Mönchhof betrachtet. Der Festlegung der Immissionsorte liegen folgende Erwägungen zugrunde: Auenheim und Niederaußem erstrecken sich unmittelbar nordwestlich bzw. südlich/ – 37 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT südöstlich der bestehenden Kraftwerksblöcke, deren Geräuschimmissionen hier maßgeblich einwirken. Aufgrund der Vorbelastungssituation sowie des Umstandes, dass die Einwirkungen einer Kraftwerksanlage im Planänderungsgebiet zumindest in Teilbereichen der Ortschaften Auenheim und Niederaußem voraussichtlich unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten sein werden, sind die maßgeblichen Immissionsorte in diesen Ortschaften in den Untersuchungsraum einzubeziehen. – 38 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 7: Untersuchungsraum DTK 100) Luftschadstoffimmissionen (Kartengrundlage: Rheidt und Hüchelhoven liegen mit ihren südlichen Rändern in deutlicher Entfernung sowohl zum bestehenden Kraftwerksgelände als auch zum Planänderungsgebiet. Zwar – 39 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT kann sicher davon ausgegangen werden, dass sich die Vorbelastungssituation in den benannten Ortschaften nicht als kritisch erweist. Da das Planänderungsgebiet allerdings die maßgebliche Abstandsempfehlung nach Abstandserlass NRW 2007 (MUNLV 2007) in Bezug auf diese Ortschaften ggf. nicht einhalten wird, erfolgt die vorsorgliche Einbeziehung in den Untersuchungsraum. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Schallgutachtens auch die Auswirkungen durch Schallimmissionen für Oberaußem, Büsdorf und Bedburg-Rath untersucht und in Form einer Schallpegel-Differenz-Karte dargestellt. Verschattung Als Untersuchungsraum für die Verschattung wird der Bereich zugrunde gelegt, in dem wesentliche Verschattungseffekte entstehen können. Der Untersuchungsraum erstreckt sich zwischen Rommerskirchen im Norden, Bedburg-Rath im Westen, Fliesteden im Osten sowie Oberaußem im Süden. Optische Wirkungen In Bezug auf eine optisch bedrängende Wirkung wird das Wohnumfeld an einzelnen signifikanten und repräsentativen Standorten in den zu der geplanten Kraftwerksanlage am nächsten gelegenen Wohnsiedlungsgebieten betrachtet. Als maßgebliche Standorte sind solche Wohngebäude / Wohngrundstücke (im Folgenden als Wohnstandort bezeichnet) im Umkreis ausgewählt, die relativ nah zu der geplanten Kraftwerksanlage gelegen sind oder von denen aus der Blick in Verbindung mit dem vorhandenen Kraftwerk eine deutlich andere Wahrnehmung erwarten lässt als heute. Es werden daher bezüglich einer optisch bedrängenden Wirkung folgende sieben Wohnstandorte im Umfeld des Planänderungsgebiets näher betrachtet: - Südlicher Ortsrand Rheidt - Groß Mönchhof - Geretzhoven - Südöstlich Rather Mühle (auf dem Gebiet der Stadt Bedburg) - Auenheim - Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem - Ortsrand Büsdorf Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Siedlungsstrukturen Die Siedlungsstruktur ist im Nahbereich des Planänderungsgebiets noch überwiegend ländlich geprägt. Dies gilt vor allem für den Bereich östlich, nordöstlich und westlich der RWE-eigenen Nord-Süd-Bahn. Ortschaften wie Rath, Hüchelhoven, Rheidt und Büsdorf haben weitgehend ihren dörflichen Charakter behalten. Südwestlich der NordSüd-Bahn ist das Gebiet durch die Kraftwerksanlagen, Restflächen des Braunkohlentagebaus, gewerblich genutzte Flächen und die Siedlungsbereiche von Niederaußem geprägt (Abbildung 8). – 40 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT In unmittelbarer Nachbarschaft zum Planänderungsgebiet, allerdings getrennt durch den Gillbach, befinden sich Unterglasbetriebe sowie das Gut Groß Mönchhof. Das Gut wird zu Wohnzwecken, die landwirtschaftlichen Gebäude teilweise zur Haltung von Pferden genutzt. Der an die Vorhabensfläche angrenzende und im Eigentum der RWE Power befindliche Klein Mönchhof bleibt erhalten und wird den Denkmalschutzbelangen entsprechend genutzt. Abb. 8: Siedlungsstruktur im Umfeld des Planänderungsgebiets (Quelle: RWE Power AG) Die umliegenden Siedlungen weisen zum äußeren Rand des Planänderungsgebiets folgende Abstände auf: - Auenheim südwestlich ca. 660 m (ca. 530 m zum neuen Regenwasserrückhaltebecken), - Niederaußem südlich ca. 380 m, - Rheidt nordöstlich ca. 730 m, - Hüchelhoven nordöstlich ca. 1.160 m, - Büsdorf südöstlich ca. 1.800 m, - Oberaußem südlich ca. 1.900 m. Die südlich des Kraftwerks gelegenen Siedlungsbereiche von Bergheim-Niederaußem sind im Regionalplan Köln als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ gekennzeichnet (Abbildung 2) – 41 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Verkehr Der Kraftwerksstandort Niederaußem ist über die östlich vorbeiführende B 477 an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden. Ein Netz von Landstraßen verbindet die Siedlungen in der Umgebung des Kraftwerks miteinander. Am stärksten ist die B 477 im Bereich von Niederaußem befahren (8.147 und 15.550 Kfz/d im Jahr 2010). Auf den Landstraßen schwankt das Verkehrsaufkommen zwischen 951 und 7019 Kfz/d bezogen auf das Jahr 2010. Die Fortführung der L 279n in östlicher Richtung (als L 93n) bis Pulheim-Stommeln ist als Maßnahme im Landesstraßenausbauplan NRW 2007 – 2011 (MBV 2007a), die Fortführung in nordwestlicher Richtung als Maßnahme der Stufe 2 im Landesstraßenbedarfsplan (MBV 2007b) geführt. Die Darstellungen sind nachrichtlich in den Regionalplan übernommen. Im Regionalplan ist als Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung weiterhin die Verlegung der B 477 nördlich der L 279n in östlicher Richtung zur Entlastung der Ortschaft Rheidt dargestellt. Etwa in Nordwest-Südost-Richtung verläuft die Nord-Süd-Bahn am Kraftwerksstandort vorbei. Die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord führt nahezu in Nord-Süd-Richtung östlich am Kraftwerksstandort vorbei. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung Sowohl das Planänderungsgebiet mit dem Nahbereich als auch das weitere Umfeld des Kraftwerksstandortes werden durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die landwirtschaftliche Nutzung wird durch die fruchtbaren Lössböden begünstigt. Die Flächen im Nahbereich des Kraftwerksstandortes werden bevorzugt mit Getreide, Raps und Hackfrüchten bestellt. Ebenso wie das Planänderungsgebiet selbst sind die Flächen im Nahbereich zum größten Teil als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ im Regionalplan dargestellt. Im Nahbereich sind im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen östlich des Gillbachs zwischen der L 279n und Rheidt sowie zwischen der B 477 und der Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord Flächen aufgeforstet worden. Zusammenhängende Waldflächen sind südlich und südwestlich von Niederaußem vorhanden (Abtsbusch, Glessener Höhe, Königsdorfer Forst). Teilweise handelt es sich um Aufforstungen von rekultivierten Tagebauflächen. Die Gebiete sind im Regionalplan als „Waldbereiche“ dargestellt Freizeit und Erholung Aufgrund der derzeitigen Nutzung (intensiv betriebene Landwirtschaft, Lagerplatz), der unmittelbaren Nachbarschaft der Kraftwerksanlagen sowie der Zerschneidung – 42 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT durch die Nord-Süd-Bahn und die Bundesstraße B 477 haben der Planänderungsbereich und die temporären Baustelleneinrichtungsflächen keine Bedeutung für die Erholung. Im Regionalplan ist lediglich ein schmaler Bereich beiderseits des westlich an die Baustelleneinrichtungsflächen angrenzenden Gillbachs als Fläche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dargestellt. Die Darstellung erstreckt sich auch auf den weiteren Verlauf des Gillbachs. Der Raum zwischen dem Planänderungsgebiet und der Ortschaft Rheidt ist durch Gehölzstreifen und verschiedene Aufforstungen aus Ausgleichsmaßnamen landschaftlich stärker gegliedert und verfügt über ein Netz von Wirtschaftswegen, die von Spaziergängern und Radfahrern genutzt werden können. Er übernimmt damit eine Funktion als lokaler Erholungsraum zur Tages- und Naherholung. Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme Vorbelastungen verschiedener Art liegen am Kraftwerkstandort Niederaußem bereits insbesondere durch die bestehenden Kraftwerksblöcke vor. Nachfolgend werden die Vorbelastung der Luft, die Vorbelastung durch Schall, die aus dem Kühlturmbetrieb der vorhandenen Braunkohle-Kraftwerksblöcke resultierende Verschattung und die bereits vorhandenen optischen Wirkungen beschrieben. Immissionsvorbelastung durch Luftschadstoffe Die Vorbelastung der Luft wird auf der Basis von verschiedenen Vorbelastungsmessungen und Messergebnissen aus dem Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) des Landes Nordrhein-Westfalen dargestellt und im Hinblick auf das Schutzgut Mensch bewertet. Vergleichend hierzu wird die langjährige Entwicklung der Luftqualität in der Rhein-Ruhr-Region dargestellt. Der Vorhabenträger plant, im Vorfeld des Verfahrens nach BImSchG Vorbelastungsmessungen durchzuführen. Diese sollen am Ort der größten Zusatzbelastung erfolgen. Es werden die Komponenten gemessen werden, die gemäß 13. BImSchV relevant sind. Vorlaufend zu den Messungen wird ein Messplan erarbeitet, der mit der Bez. Reg Köln und dem LANUV NRW abgestimmt wird. Untersuchungsumfang und Bewertungsgrundlagen In Nordrhein-Westfalen wird die Luftqualität bereits seit Jahrzehnten durch das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) und seine Vorgängerinstitutionen mit dem Luftqualitäts-Überwachungssystem (LUQS) überwacht. Informationen zur Luftqualität in dem oben beschriebenen Untersuchungsraum lassen sich weiterhin aus verschiedenen Messprogrammen, die in den letzten neun Jahren durchgeführt wurden, gewinnen. In den Jahren 2002/2003 und – 43 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 2007/2008 wurden im Umfeld des Kraftwerkstandortes Niederaußem an verschiedenen Orten Vorbelastungsmessungen durchgeführt (Eurofins/GfA 2003 und 2008). Im Jahr 2010/2011 erfolgten Messungen im Umfeld der Fabrik Berrenrath (eretecUA 2011). Weiterhin liegen zwei Messungen von mobilen Immissionsstationen (MILIS) aus dem Jahr 2006 vor, die vom LANUV durchgeführt wurden. Die Ergebnisse der in der Tabelle 3 genannten Messprogramme sowie Daten der im Umfeld des Untersuchungsgebietes liegenden vier LUQS-Stationen für den Zeitraum 2005 bis 2010 wurden für diesen Bericht ausgewertet und zugrunde gelegt. Tab. 3: Übersicht über die Messprogramme und Parameter, die im Rahmen dieses Umweltberichtes ausgewertet wurden. Messprogramm Vorbelastungsmessung Vorbelastungsmessung Jahr 20022003 20022003 Messstelle NettesheimButzheim PulheimStommeln ElsdorfBerrendorf PulheimStommeln MILIS-Messung 2006 MILIS-Messung 2006 Vorbelastungsmessung 20072008 Vorbelastungsmessung 2010 - Hürth2011 Berrenrath LuftqualitätsÜberwachungssystem BergheimRheidt seit 2006 GrevenbroichGustorf/ Gindorf (GRGG) seit 1989 Hürth (HUE2) seit 1991 seit 1980 Niederzier (NIZI) KölnChorweiler (CHOR) – 44 – Parameter NO2, PM10 und Inhaltsstoffe As und Cd, Staubdeposition NO2, PM10 und Inhaltsstoffe As und Cd, Staubdeposition NO2, PM10 und SO2, Inhaltsstoffe As, Cd, Ni, Pb NO2, PM10 und Inhaltsstoffe As, Cd, Ni, Pb SO2, NO2, HF, HCl, PM10 und Inhaltsstoffe (Schwermetalle), PCDD/F, Staubniederschlag (StN) und Inhaltsstoffe (As, Cd, Ni, Pb, Tl, Hg) PM10 und Inhaltsstoffe (Schwermetalle), Staubniederschlag und Inhaltsstoffe (Schwermetalle, Dioxine, Furane) Institut Eurofins / GfA 2003 Eurofins / GfA 2003 LANUV 2006 LANUV 2007 Eurofins / GfA 2008 eretecUA 2011 NO2, PM10 und Inhaltsstoffe, LANUV PAK, Stationstyp Industrie PM10, NO2, LANUV Kohlenwasserstoffe, Stationstyp Industrie PM10 und Inhaltsstoffe, PAK, LANUV Stationstyp Industrie NO2, PM10 und Inhaltsstoffe, LANUV PAK, Stationstyp Hintergrund Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT In der Abbildung 9 ist die Lage der in den genannten Messstellen dargestellt. Abb. 9: Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen (Kartengrundlage: DTK 100) Von den vier LUQS-Stationen befindet sich nur die Station in Grevenbroich-Gustorf innerhalb des Untersuchungsraumes. Die Entfernungen der LUQS-Stationen zum Planänderungsgebiet ergeben sich wie folgt: Grevenbroich (GRGG) Köln Chorweiler (CHOR) 10,6 km nordwestlich 15 km östlich – 45 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Niederzier (NIZI) Hürth (HUE2) 19,3 km südwestlich 19 km südöstlich In den Vorbelastungsmessungen, MILIS-Messungen und den Daten aus dem LUQSMessprogramm sind die Immissionsanteile der heute im Untersuchungsgebiet in Betrieb befindlichen Kraftwerksblöcke und anderer Industriebetriebe enthalten. Dieses Datenkollektiv ist als repräsentativ für die Beschreibung der Luftqualität im Untersuchungsraum anzusehen. Die in den einzelnen Messungen und an den LUQS-Stationen erhobenen Parameter sind in der nachfolgenden Tabelle 2 zusammengefasst. Zur Bewertung der Luftqualität werden die Immissionswerte der TA Luft (2002), die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV (2010) und Beurteilungswerte des LAI für die langfristige Luftreinhalteplanung (LAI 2004) herangezogen. Soweit für einzelne Parameter keine Beurteilungswerte aus diesen Regelwerken vorliegen, wird auf die in den Messberichten der Eurofins/GfA verwendeten Werte zurückgegriffen. Sind dort mehrere Beurteilungsmaßstäbe genannt, wird hier der jeweils strengste verwendet. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Zwischen Dezember 2002 und Juli 2003 wurden durch die Eurofins/GfA (2003) Vorbelastungsmessungen in Stommeln und Nettesheim durchgeführt. Diese Messungen standen in Zusammenhang mit der damals geplanten Erneuerung von bestehenden Braunkohlenkraftwerken durch neue Kraftwerksblöcke mit verbessertem Wirkungsgrad im Rheinischen Braunkohlerevier. Im Rahmen der Vorbelastungsmessungen wurden an den beiden Messstellen die Parameter Stickstoffdioxid, Schwebstaub (PM10), Arsen und Cadmium als Bestandteil des Schwebstaubs sowie der Staubniederschlag bestimmt. Die Ergebnisse der Vorbelastungsmessungen sind in der Tabelle 4 zusammengestellt. Tab. 4: Ergebnisse der Vorbelastungsmessungen in Stommeln und Nettesheim aus dem Jahr 2003 (aus: Eurofins GfA 2003) Parameter NO2 PM10 Cd As StN 1) 2) 3) Mittel Max. 1) Mittel n > 50 µg/m³ Mittel Mittel Mittel Einheit Stommeln Nettesheim µg/m³ µg/m³ µg/m³ Anzahl ng/m³ ng/m³ g/(m²d) 37,7 128,6 30,0 24 < 0,2 <3 0,140 32,5 132,5 30,0 20 < 0,2 <3 0,114 Immissionswert 40 200 2) 40 35 3) 20/5 4) 6 5) 0,35 Höchste Stundenmittelwerte im Auswertungszeitraum Immissionswert der TA Luft für NO2, erlaubt sind 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr Anzahl der Tage mit Überschreitung des 24-Stunden-Immissionswertes, erlaubt sind 35 Überschreitungen pro – 46 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 4) 4) Kalenderjahr. Da die Messungen nur ein halbes Jahr dauerten, ist der Wert hier nur zur Orientierung angegeben. Es erfolgt aber kein direkter Vergleich. Zum Zeitpunkt der Messung (2003) galt nach der TA Luft ein vorläufiger Immissionswert für Cadmium von 20 ng/m³. Zurzeit beträgt der Immissionsgrenzwert nach der 39. BImSchV 5 ng/m³. Zum Zeitpunkt der Messung lag in der TA Luft noch kein Immissionswert für Arsen vor. Zur Beurteilung wurde im Gutachten der Eurofins/GfA (2003) der LAI-Beurteilungsmaßstab von 5 ng/m³ herangezogen. Aktuell ist in der 39. BImSchV ein Immissionswert von 6 ng/m³ festgelegt. Die Mittelwerte für Stickstoffdioxid lagen über dem Messzeitraum an der Messstelle Stommeln bei 37,7 µg/m³ und an der Messstelle Nettesheim bei 32,5 µg/m³. Der Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³ wurde somit im Mittel über den Messzeitraum an beiden Messstellen unterschritten. Die höchsten Stundenmittelwerte für NO2 wurden mit 128,6 µg/m³ in Stommeln und mit 132,5 µg/m³ in Nettesheim registriert. Der Immissionswert der TA Luft von 200 µg/m³, der im Kalenderjahr 18mal überschritten werden darf, wurde nicht erreicht. Die Schwebstaubkonzentration erreichte an beiden Messstellen einen Mittelwert von 30,0 µg/m³ und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³. Die Gehalte von Cadmium im Schwebstaub lagen an beiden Messstellen mit < 0,2 ng/m³ unter der Bestimmungsgrenze. Auch die Konzentrationen von Arsen im Schwebstaub lagen mit < 3 ng/m³ unter der Bestimmungsgrenze. Damit wurden die jeweiligen Immissionswerte der 39. BImSchV für diese beiden Schwermetalle deutlich unterschritten. Die Konzentration an Staubniederschlag erreichte in Stommeln 0,140 g/m²d und in Nettesheim 0,114 g/m²d und lag damit deutlich unter dem Immissionswert der TA Luft von 0,350 g/m²d. Insgesamt zeigte die Vorbelastungsmessung aus dem Jahr 2003, dass im Messzeitraum alle Immissionswerte eingehalten wurden. Im Zeitraum September 2007 bis März 2008 wurde eine weitere Vorbelastungsmessung in Rheidt durch die Eurofins/GfA (2008) durchgeführt. Diese Vorbelastungsmessung stand in Zusammenhang mit der beabsichtigten Modernisierung der Blöcke G und H am Standort Niederaußem. Das Messprogramm wurde mit dem LANUV und der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Der Messpunkt am Ortsrand der Ortschaft Rheidt lag im Bereich der errechneten maximalen Zusatzbelastung. In der Tabelle 5 sind die Ergebnisse der Vorbelastungsmessung zusammengefasst und den zugrunde gelegten Immissionswerten gegenübergestellt. Die Messdauer der Vorbelastungsmessung wurde auf ein halbes Jahr verkürzt, da die Jahreszeit mit der höchsten zu erwartenden Immissionsbelastung im Messzeitraum lag. – 47 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 5: Ergebnisse der Vorbelastungsmessungen in Rheidt im Zeitraum 06.09.2007 bis 10.03.2008 (Auszug aus: Eurofins/GfA 2008) Parameter NO2 SO2 Cl F PM10 Pb Cd As Ni Co Cr Cu Hg Mn Sb Sn Tl V StN As Pb Cd Ni Hg Tl PCDD/F + dl-PCB Mittel n > 200 µg/m³ Mittel n > 350 µg/m³ Mittel Mittel Mittel n > 50 µg/m³ Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Mittel Einheit µg/m³ Anzahl µg/m³ Anzahl µg/m³ µg/m³ µg/m³ Anzahl µg/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ g/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) Rheidt 24,1 0 9,6 0 9,9 < 0,06 23,4 16 0,0122 0,3 1,0 2,3 0,8 2,6 8,0 0,06 7,8 2,1 50,1 1,0 1,0 0,049 < 0,7 6,8 0,2 4,5 < 0,13 < 0,6 Immissionswert 40 1) 18 2) 50 1) 24 3) 100 4) 0,4 5) 40 1) 35 6) 0,5 5) 5 7) 6 7) 20 1) 20 8) 17 9) 1.000 10) 50 9) 150 11) 80 10) 1.000 10) 280 12) 20 13) 0,35 5) 4 5) 100 5) 2 5) 15 5) 1 5) 2 5) Mittel fg TEQ/m³ 33,7 150 14) 1) 2) 3) 4) 5) 6) Immissionswert TA Luft, 39. BImSchV Immissionswert der TA Luft für NO2, erlaubt sind 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr Immissionswert der TA Luft für SO2, erlaubt sind 24 Überschreitungen pro Kalenderjahr TA Luft 1986 Immissionswert TA Luft Immissionswert der TA Luft für PM10, erlaubt sind 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr. Da die Messungen nur ein halbes Jahr dauerten, ist der Wert hier nur zur Orientierung angegeben. Es erfolgt aber kein direkter Vergleich. 7) 39. BImSchV 8) LANUV (aus Messbericht Eurofins/GfA) 9) LAI 2004 10) AGW/100 11) WHO (aus Messbericht Eurofins/GfA) 12) FoBiG (aus Messbericht Eurofins/GfA) – 48 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 13) LAI 1997 14) LAI-Beurteilungswert für die langfristige Luftreinhalteplanung in WHO-TEQ Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die mittlere Stickstoffdioxidkonzentration im Messzeitraum mit einem Wert von 24,1 µg/m³ den Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³ nicht erreichte. Auch der 1-Stunden-Maximalwert von 200 µg/m³ wurde im Messzeitraum nicht überschritten. Die Konzentration an Schwefeldioxid lag mit 9,6 µg/m³ deutlich unter dem Immissionswert der TA Luft, der 1-StundenMaximalwert (350 µg/m³) wurde im Messzeitraum ebenfalls nicht erreicht. Die mittleren Konzentrationen an Chlor und Fluor lagen im Messzeitraum unter den jeweiligen Immissionswerten. Für Chlor wurde zur Beurteilung der Wert aus der TA Luft 1986 herangezogen, da die neue TA Luft (2002) für diesen Stoff keinen Beurteilungswert mehr enthält. Die Konzentration von Schwebstaub (PM10) erreichte im Messzeitraum einen mittleren Wert von 23,4 µg/m³ und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³. Die Schwermetallkonzentrationen im Schwebstaub lagen im Mittel des Messzeitraumes sehr deutlich unter den jeweiligen Beurteilungswerten. Der Staubniederschlag erreichte im Messzeitraum einen Mittelwert von 0,049 g/m²d und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 0,350 g/m²d. Die Konzentrationen von Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium als Bestandteile des Staubniederschlages befinden sich alle unter dem jeweiligen Immissionswert der TA Luft. Für den Zeitraum September 2007 bis März 2008 wurde eine mittlere PCDD/FKonzentration von 33,7 fg/m³ festgestellt, diese lag deutlich unter dem LAIBeurteilungswert von 150 fg/m³. Als Ergebnis der Vorbelastungsmessung aus den Jahren 2007/2008 kann festgehalten werden, dass während der Messperiode alle Beurteilungswerte unterschritten wurden (Eurofins/GfA 2008). Das LANUV (2006, 2007) führte im Jahr 2006 in Elsdorf-Berrendorf und in PulheimStommeln mobile Immissionsmessungen (MILIS) durch. Die MILIS-Messung in Elsdorf-Berrendorf erfolgte im Zeitraum Januar bis Juni 2006, die mobile Messstation befand sich auf der Straße „Zum Sportplatz“ auf dem Parkplatz vor dem Kindergarten. Der Tagebau Hambach befindet sich in einer Entfernung von ca. 1,5 km von der Messstation. Das Umfeld der Station wird vom LANUV als ländlich angegeben. Die MILIS-Messung in Pulheim-Stommeln fand im Zeitraum Juli bis Dezember statt, der Messcontainer stand auf einer Rasenfläche neben dem Marktplatz, im Umfeld der Station waren Wohn- und Geschäftshäuser. Die Ergebnisse der beiden MILISMessungen sind in der o.g. Tabelle zusammengefasst. – 49 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 6: Kenngrößen der MILIS-Messungen in Elsdorf-Berrendorf und PulheimStommeln aus dem Jahr 2006 (aus: LANUV 2006, 2007) Jahr SO2 µg/m³ NO2 µg/m³ 2006 5 25 2006 IW 50 28 40 1) 2) PM 10 Pb As µg/m³ µg/m³ ng/m³ 1) Elsdorf-Berrendorf 32 0,02 1,3 2) Pulheim-Stommeln 23 0,01 0,9 40 0,5 6 Cd ng/m³ Ni ng/m³ 0,4 2,5 0,3 5 2,3 20 Messzeitraum 09.01. bis 30.06.2006 Messzeitraum Juni bis Dezember 2006 Die Messungen ergaben, dass an beiden Standorten für alle betrachteten Parameter die jeweiligen Immissionswerte sicher eingehalten wurden. Für den Standort ElsdorfBerrendorf kommt das LANUV (2006) zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu den Stationen aus dem LUQS-Messnetz die Schwebstaub(PM10)-Gehalte mit 32 µg/m³ in einem mittleren Konzentrationsbereich lagen. Die Stickstoffdioxid-Konzentration der Luft war im Messzeitraum mit 25 µg/m³ unauffällig. Die Konzentrationen an Schwermetallen und Arsen im Schwebstaub waren ebenfalls unkritisch und lagen deutlich unter den Beurteilungswerten (LANUV 2006). Die MILIS-Messung in Pulheim-Stommeln wurde durchgeführt, weil durch den Betrieb des BoA-Blocks im Kraftwerk Niederaußem eine erhöhte Schwebstaubbelastung vermutet wurde. Das LANUV kommt zu dem Ergebnis, dass die Schwebstaubbelastung (PM10) mit anderen Hintergrundstationen des LUQSMessnetzes vergleichbar war. Die Anteile von Schwermetallen und Arsen im Schwebstaub waren ebenfalls unkritisch. Das LANUV (2007) stellte fest, dass die Luftqualität in Pulheim-Stommeln mit derjenigen von Hintergrundstationen des LUQS-Messnetzes in vorstädtischen, bzw. ländlichen Regionen vergleichbar war. Im Umfeld der Fabrik Berrenrath wurden von August 2010 bis Februar 2011 Staubmessungen an drei Messstandorten im Umfeld der Fabrik Berrenrath in HürthBerrenrath durchgeführt (eretecUA 2011). Zusätzlich wurden die Schwermetallgehalte im Staubniederschlag bestimmt. Die Messergebnisse sind in Tabelle 7 zusammengestellt. Tab. 7: Staubbelastung sowie Schwermetalle und Staubniederschlag (Datenquelle: eretecUA 2011) Parameter PM10 Staubniederschlag Arsen Blei Einheit µg/m³ g/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) – 50 – Hürth-Berrenrath 1) 24 0,11 2) 0,46 3) 8,2 3) Dioxine/Furane im Immissionswert 40 4) 0,35 5) 4 5) 100 5) Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Chrom Kupfer Mangan WHO-TEQ PCDD/F und dl-PCB 1) 2) 3) 4) 5) 6) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) µg/(m²d) 0,28 3) 4,0 3) < 0,1 3) < 0,2 3) 1,9 3) 24 3) 48 3) 2 5) 15 5) 1 5) 2 5) - pg/(m²d) 4,27 3) 4 / 9 6) Mittelwert über den Messzeitraum Maximaler Mittelwert Maximaler Messwert Grenzwert 39. BImSchV, Immissionswert TA Luft Immissionswert TA Luft Der erste Wert bezeichnet den LAI-Zielwert für die langfristige Luftreinhalteplanung, der zweite Wert einen vorläufigen Orientierungswert des LANUV. Wie aus den oben stehenden Werten hervorgeht, werden die Immissionswerte bezüglich Feinstaub (PM10), Staubniederschlag und der Schwermetallgehalte im Staubniederschlag deutlich unterschritten. Im Hinblick auf die Dioxine und Furane wird der Zielwert des LAI für die langfristige Luftreinhalteplanung gering überschritten. Der im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom LANUV empfohlene Orientierungswert wird hingegen unterschritten. Aktuelle Messwerte aus dem Untersuchungsgebiet sowie dessen Umfeld liegen für das Jahr 2010 von den Stationen aus dem LUQS-Messnetz des LANUV vor. Ausgewertet wurden die Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2010. Die Stationen in GrevenbroichGustorf und Hürth sind dem Stationstyp „Industrie“, die Stationen in Köln-Chorweiler und Niederzier dem Stationstyp „Hintergrund“ zuzuordnen. Die Jahreskenngrößen für den Zeitraum 2005 bis 2010 der vier Stationen sind in der u.g. Tabelle zusammengefasst. Überschreitungen von Grenzwerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 8: Luftqualität im überregionalen Bereich, dargestellt anhand der EUJahreskenngrößen (Jahresmittelwerte) der LUQS-Stationen für den Zeitraum 2005 bis 2010 (aus: LANUV 2006–2011) NO2 NO2 max 1) µg/m³ µg/m³ 21 22 80 89 Jahr 2005 2006 2007 PM 10 PM 10 Pb As > 50 µg/m³ ng/m³ µg/m³ Grevenbroich-Gustorf (GRGG) 4) 32 0,01 46 31 0,01 0,9 46 µg/m³ – 51 – Cd Ni ng/m³ ng/m³ 0,3 2,3 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 2008 2009 2010 21 23 24 74 93 104 2005 2006 2007 2008 2009 2010 27 28 26 25 26 27 114 121 128 159 117 98 2005 2006 2007 2008 2009 2010 27 29 27 29 32 30 160 146 178 152 144 107 2005 2006 2007 2008 2009 2010 IW 40 200 2) 1) 2) 3) 4) 26 28 29 24 0,01 32 0,01 24 0,01 Hürth (HUE2) 25 7 26 23 25 18 22 7 22 10 28 14 Köln-Chorweiler (CHOR) 24 14 0,02 25 18 0,02 24 14 0,01 22 16 0,01 24 19 0,01 23 13 0,01 Niederzier (NIZI) 29 0,02 42 29 35 0,02 28 28 0,01 27 28 0,02 28 34 0,01 28 0,01 41 3) 40 35 0,5 0,7 0,7 0,7 0,3 0,2 0,2 3,3 2,4 2,6 - - - 0,8 0,8 0,8 0,7 0,3 0,3 0,2 0,3 2,2 3,1 2,5 2,4 1,0 0,8 0,8 0,8 6 0,3 0,4 0,3 0,3 5 2,1 3,3 2,2 2,3 20 Maximaler 1 Stunden-Wert Immissionsgrenzwert nach TA Luft, bzw. 39. BImSchV, erlaubt sind 18 Überschreitungen je Kalenderjahr. Maximal zulässige Anzahl von Überschreitungen des 24-Stunden-Immissionswertes je Kalenderjahr. Die Station wurde erst am 29.11.2005 in Betrieb genommen, deshalb liegen keine Werte für 2005 vor. In Grevenbroich-Gustorf wurden Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte zwischen 21 und 24 µg/m³ festgestellt. Die Vorbelastung der Luft mit Stickstoffdioxid war damit im Zeitraum 2005 bis 2010 insgesamt unkritisch. Die Schwebstaub-Jahresmittelwerte (PM10) lagen zwischen 26 und 32 µg/m³ und bewegten sich damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³. In den Jahren 2006 und 2007 wurde der 24-Stunden-Immissionswert für Schwebstaub von 50 µg/m³ an jeweils 46 Tagen im Jahr überschritten, erlaubt sind 35 Überschreitungen je Kalenderjahr. Die Gehalte von Schwermetallen und Arsen im Schwebstaub lagen im Beobachtungszeitraum deutlich unter den jeweiligen Immissionswerten. An der LUQS-Station Hürth wurde nur die Stickstoffdioxid- und Schwebstaubbelastung der Luft erfasst. Die Jahreskenngrößen von Stickstoffdioxid waren mit Werten zwischen 25 bis 28 µg/m³ etwas höher als in Grevenbroich-Gustorf. Im Gegensatz dazu lagen die Schwebstaubkonzentrationen der Luft mit Werten zwischen 22 µg/m³ und 28 µg/m³ etwas unter denen von Grevenbroich. Die Anzahl der – 52 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Überschreitungen des 24-Stunden-Immissionswertes für Schwebstaub bewegte sich an der Station Hürth im Beobachtungszeitraum unter dem Immissionswert (35 Überschreitungen je Kalenderjahr). An der Station Köln-Chorweiler erreichten die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid im Zeitraum 2005 bis 2010 Werte zwischen 27 und 32 µg/m³. Damit waren die Jahresmittelwerte etwas höher als an den beiden anderen Stationen. Die Schwebstaubbelastung der Luft lag mit Jahresmittelwerten zwischen 22 und 25 µg/m³ auf dem Niveau von Hürth. Die Anzahl der Überschreitungen des 24-StundenImmissionswertes lagen an der Station Chorweiler im Beobachtungszeitraum deutlich unter den erlaubten 35 Überschreitungen je Kalenderjahr. Die Jahresmittelwerte von Schwermetallen und Arsen im Schwebstaub wiesen im Betrachtungszeitraum geringe Werte auf und lagen deutlich unter den jeweiligen Immissionswerten. Die Schwebstaubkonzentrationen der Luft lagen in Niederzier in einem Bereich zwischen 27 und 29 µg/m³. In den Jahren 2005 und 2010 wurden an 42 bzw. 41 Tagen Feinstaub- oder PM10-Konzentrationen von > 50 µmg/m³ in der Luft gemessen. Damit wurde der 24-Stunden-Immissionswert der TA Luft und 39. BImSchV in den genannten Jahren überschritten. Im Fachbericht 33 über die Luftqualität im Jahr 2010 berichtet das LANUV (2011) über die Überschreitung des Tagesimmissionswertes an der Station Niederzier. Die Station befindet sich im Abwindbereich des Tagebaus Hambach. Die Wintermonate 2010 waren durch das Auftreten von Nordostwinden und eine hohe Belastung aufgrund sogenannter Inversionswetterlagen gekennzeichnet. Die Inhaltsstoffe im Schwebstaub lagen im Beobachtungszeitraum an der Station Niederzier unterhalb der Beurteilungswerte. Für Grevenbroich wurde zunächst ein Aktionsplan aufgestellt, der 2009 in einen Luftreinhalteplan überführt wurde (Bezirksregierung Düsseldorf). Für die „Umgebung des Tagebaus Hambach“ (Niederzier) wurde 2005 ein Aktionsplan aufgestellt. Derzeit läuft unter Federführung der Bezirksregierung Köln die Erarbeitung eines Luftreinhalteplans für dieses Gebiet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Schadstoffbelastung der Luft im Untersuchungsraum an den ausgewerteten Messstellen im Zeitraum 2002 bis 2010 in Bezug auf die Jahresmittelkonzentrationen weitgehend unkritisch war. Im genannten Zeitraum wurden für die betrachteten Parameter die Immissionswerte (Jahresmittel der TA Luft und der 39. BImSchV) durchgängig unterschritten. Die Stoffkonzentrationen bewegten sich alle auf einem für das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau. Abweichend hiervon wurden an den vom Kraftwerk Niederaußem weiter entfernt liegenden Stationen Grevenbroich-Gustorf und Niederzier in jeweils zwei Jahren die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Schwebstaub (PM10) je Kalenderjahr im Beobachtungszeitraum 2005 bis 2010 überschritten. – 53 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Insgesamt werden im Untersuchungsraum die Grenzwerte der mit der 39. BImSchV in nationales Recht umgesetzten Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa mit Ausnahme lokal und zeitlich begrenzter Überschreitungen für die Spitzenbelastung mit Feinstaub (PM10) unterschritten. In Gemeinschaftsvorschriften festgelegte Umweltnormen werden damit im Hinblick auf die Luftqualität von einzelnen Ausnahmen abgesehen eingehalten. Immissionsvorbelastung durch Schall Für die Menschen im Umfeld des Kraftwerkstandortes Niederaußem ergeben sich potenzielle Wirkungen durch die Geräuschimmissionen der bestehenden Kraftwerksblöcke. Zu den kraftwerksbedingten Vorbelastungen durch Geräusche im Umfeld des Standortes Niederaußem liegen Informationen aus der Schallimmissionsprognose auf der Grundlage der TA Lärm von MÜLLER-BBM (2011) vor. Immissionsorte und Bewertungsgrundlagen Im Umfeld des Kraftwerkstandortes Niederaußem wurden im Rahmen von früheren Genehmigungsverfahren bereits die Immissionsorte (IO 1 bis IO 3 und IO 5 bis IO 10) festgelegt. Der Immissionsort IO 4a (Groß Mönchhof) wurde als Ersatz für den weggefallenen Immissionsort IO 4 (Klein Mönchhof) mit in die Betrachtung aufgenommen. Die überwiegende Anzahl dieser Immissionsorte liegt in einer Gemengelage aus industriell-gewerblich und zum Wohnen dienenden Gebieten. Da ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet näher an die Ortschaften Rheidt und Hüchelhoven heranrückt, wurden die Immissionsorte IO 11 und IO 12 mit in die Betrachtung aufgenommen. Sie befinden sich an den nächstgelegenen Bebauungen an diesen Ortschaften. In der u.g. Abbildung sind die Immissionsorte im Umfeld des Kraftwerkstandortes Niederaußem dargestellt. Die Immissionsrichtwerte für diese Immissionsorte sind in der Tabelle 9 zusammengefasst. Tab. 9: Immissionsorte und -richtwerte zur Beurteilung von Schallimmissionen (aus: MÜLLER-BBM 2011) Immissionsort / Bezeichnung IO 1 IO 2 IO 3 IO 4a IO 5 IO 6 IO 7 IO 8 IO 9 Ordenstr. 1 – Auenheim Geuelweg 4 – Auenheim Forellenweg 11 – Auenheim Groß Mönchhof 1 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem Am Sportplatz 2 – Niederaußem Alte Landstr. 119 - Niederaußem Holtroper Str. 30 – Niederaußem Mönchhofsweg 8 – Niederaußem – 54 – Immissionsrichtwert dB(A) tags nachts 60 45 60 45 60 45 60 45 55 40 50 35 55 40 60 45 60 45 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT IO 10 IO 11 IO 12 Abb. 10: Industriestr. 21 – Niederaußem Lindenplatz 32 – Rheidt Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven 65 55 50 50 40 35 Lage der Immissionsorte zur Beurteilung von Schallimmissionen (aus: MÜLLER-BBM 2011) Für die Beurteilung von Schallimmissionen, die von gewerblichen und industriellen Anlagen ausgehen, ist die TA Lärm (1998) maßgebend. Nach Nr. 2.1 der TA Lärm stellen schädliche Umwelteinwirkungen Geräuschimmissionen dar, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist im Sinne der TA Lärm sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung an einem Immissionsort die für diesen Ort gültigen Immissionsrichtwerte nicht übersteigt. Die TA Lärm gilt nicht für Bauund Verkehrslärm. Für den Vergleich mit den Immissionsrichtwerten ist der Beurteilungspegel maßgebend. Dieser ist gemäß der TA Lärm für die Tages- (6:00 – 22:00 Uhr) und die Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) getrennt zu ermitteln. Für die Nachtzeit ist zur – 55 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Bewertung die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel im oben genannten Zeitraum heranzuziehen. Da die Immissionsrichtwerte für die Nachtzeit im Vergleich zur Tageszeit um 15 dB(A) niedriger sind, wurden die Berechnungen von MÜLLERBBM (2011) für die kritischere Nachtzeit durchgeführt. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Auf der Basis der schalltechnischen Erfassung des gesamten Kraftwerkstandortes Niederaußem (MÜLLER-BBM 2004) erfolgte die Berechnung der Beurteilungspegel. Die Geräuschemissionen des bestehenden Kraftwerks setzen sich zusammen aus: - Geräuschemissionen der Blöcke A – K sowie - aller Nebenanlagen des Kraftwerks. In der Tabelle 9 sind die berechneten Beurteilungspegel für die oben genannten Immissionsorte auf der Basis der derzeitig in Betrieb befindlichen Kraftwerksblöcke zusammengefasst. Der Vergleich der Beurteilungspegel Lr mit den jeweiligen Immissionsrichtwerten zeigt, dass an einigen Immissionsorten die für die Nachtzeit geltenden Immissionsrichtwerte derzeit überschritten werden. Dies gilt für die Immissionsorte IO1 – IO3, IO5, IO6 und IO9. An diesem Umstand ändert sich nichts nach der Stilllegung der zwei 150-MW-Blöcke A und B (Vorbelastung ab 2013). Vorbelastung durch Verschattung Zu den Verschattungswirkungen liegt für das Planänderungsgebiet und sein Umfeld ein Gutachten über die Modellierung von Verschattungseffekten durch Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb einer neuen Kraftwerksanlage am Standort Niederaußem vor (argumet & Simuplan 2012). Derzeit erfolgt die Kühlung der bestehenden Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem im Wesentlichen durch Naturzug-Nasskühltürme. In NaturzugNasskühltürmen wird Kühlwasser durch den Kontakt mit der am Fuß des Kühlturms angesaugten Luft gekühlt. Die Luft erwärmt sich und steigt innerhalb des Kühlturms auf. Weiterhin wird die Luft im Kühlturm durch den Kontakt mit Kühlwasser mit Wasser beladen. Aufgrund des Funktionsprinzips kommt es bei NaturzugNasskühltürmen immer zu sichtbaren Schwaden. Lange Schwaden treten bevorzugt bei starker Bewölkung auf. Insbesondere bei Bewölkung im Winter sowie an kühlen und feuchten Tagen in Frühjahr und Herbst sind lange Schwaden zu erwarten. In Zeiten geringer Bewölkung überwiegen dagegen kürzere Schwaden. Besonders im Sommer treten überwiegend kürzere Schwaden auf, da die wärmere Umgebungsluft mehr Wasserdampf aufnehmen kann und somit schneller zur Auflösung des Schwadens beiträgt. Im Rahmen der Modellierung von Verschattungseffekten durch Schwaden und Gebäude wurden zwei Fälle betrachtet (argumet & Simuplan 2012). Im Fall 1 – vor der Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks im – 56 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Planänderungsgebiet (Ist-Zustand) – wurden folgende Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem und Neurath in der Modellierung berücksichtigt: Niederaußem 2 x 150 MW Blöcke A, B, endgültig stillgelegt, Gebäude sind vorhanden 4 x 300 MW Blöcke C, D, E, F einschließlich der Kühltürme in Betrieb 2 x 600 MW Blöcke G, H mit zwei Kühltürmen in Betrieb 1 x 950 MW BoA1 mit einem Kühlturm in Betrieb. Neurath 3 x 300 MW Blöcke mit drei Kühltürmen in Betrieb 2 x 600 MW Blöcke mit zwei Kühltürmen in Betrieb 2 x 1.100 MW BoA2 & 3 mit zwei Kühltürmen in Betrieb Nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet werden in der Prognose folgende Kraftwerksblöcke an den beiden Standorten berücksichtigt: Niederaußem 2 x 150 MW Blöcke A, B, endgültig stillgelegt, Gebäude sind vorhanden 4 x 300 MW Blöcke C, D, E, F einschließlich der Kühltürme endgültig stillgelegt, Gebäude sind vorhanden 2 x 600 MW Blöcke G, H mit zwei Kühltürmen in Betrieb 1 x 950 MW BoA1 mit einem Kühlturm in Betrieb 1 x 1.100 MW BK-Block mit einem Hybrid-Kühlturm in Betrieb Neurath 3 x 300 MW Blöcke mit drei Kühltürmen in Betrieb 2 x 600 MW Blöcke mit zwei Kühltürmen in Betrieb 2 x 1.100 MW BoA2 & 3 mit zwei Kühltürmen in Betrieb. Für beide Fälle wird ein ganzjähriger, durchgehender Volllastbetrieb (8.760 Stunden) angenommen, Stillstandzeiten sowie Teillastbetrieb werden nicht berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten mit dem Modellsystem SPLaSh. Es wurden Wetterdaten der Jahre 2002 bis 2007 zugrunde gelegt, da für diese zeitlich hoch aufgelöste Vertikalprofile der Temperatur und Luftfeuchte verfügbar sind. Ausführungen zur Methodik und dem Berechnungsverfahren finden sich in dem Gutachten von argumet & Simuplan (argumet & Simuplan 2012). In der Tabelle 28 (Kap. II 3.2.1) ist für neun Standorte im Umfeld des Kraftwerkstandortes Niederaußem die durchschnittliche jährliche Minderung der Sonnenscheindauer durch das bestehende Kraftwerk in Prozent der jährlichen Sonnenscheindauer dargestellt. Je nach Standort werden danach Minderungsbeträge zwischen 3,7 und 25,8 % berechnet. Weiterhin ist festzustellen, dass die Beiträge des nordwestlich gelegenen Kraftwerkes Neurath im Umfeld von Niederaußem faktisch vernachlässigbar sind (argumet & – 57 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Simuplan 2012). Vorbelastungen durch Auswirkungen von Schwaden auf die Landwirtschaft Beim Betrieb von Kraftwerken mit Nasskühltürmen entstehen sichtbare Schwaden aus mit Wasserdampf angereicherter Luft. Diese sichtbaren Schwaden können je nach Windrichtung und allgemeiner Wetterlage – zusätzlich zu den durch die Kraftwerksgebäude im nahen Umfeld verursachten Verschattungseffekten – eine weitreichende räumliche Ausdehnung erreichen und zu einer lokalen und temporären Verschattung bzw. Minderung der Sonneneinstrahlung führen. Hierdurch kann es zu Veränderungen des Mikroklimas auf den betroffenen Flächen im Kraftwerksumfeld kommen. Seitens der Landwirtschaft wurden aufgrund dieser mikroklimatischen Veränderungen negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion geltend gemacht. Zur Klärung der Frage, ob diese mikroklimatischen Veränderungen negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion nach sich ziehen, z. B. durch erhöhte Anfälligkeit gegenüber Pflanzenkrankheiten sowie ggf. Einbußen in Bezug auf Ertrag und Qualität der angebauten Kulturen wurden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) in den Jahren 2005 und 2006 mögliche Auswirkungen der Verschattung auf die landwirtschaftliche Produktion untersucht (Projekt AuKLand). Dabei ergaben sich folgende Ergebnisse: 1. Zum Untersuchungskomplex I: Auftreten ausgewählter Pilzkrankheiten in Praxisschlägen von Winterweizen und Zuckerrüben in Abhängigkeit von der Kraftwerksentfernung: „…In beiden Versuchsjahren konnte durch die wöchentlichen Krankheitsbonituren kein gesicherter Einfluss der Beschattungszonen auf den Krankheitsverlauf in den untersuchten landwirtschaftlichen Kulturen nachgewiesen werden, obwohl die untersuchten Krankheiten sich in ihren ökologischen bzw. Witterungsansprüchen unterscheiden. Somit führten die Wasserdampfschwaden nicht zu einer Veränderung des Krankheitsgeschehens in den kraftwerksnahen Flächen. Als mögliche Ursachen werden die Jahreswitterung, das Infektionsverhalten der Krankheiten und die Lage der Teilflächen innerhalb der behandelten Praxisfläche diskutiert.“ (Landwirtschaftskammer NRW, 2008, S. 6). 2. Zum Untersuchungskomplex II: Modellierung der Infektionswahrscheinlichkeit ausgewählter Pflanzenkrankheiten im Einflussbereich des Kraftwerks Niederaußem „In 2006 konnte zwischen dem kraftwerksfernen und -nahen Bereich kein signifikanter Unterschied im Infektionsrisiko der ausgewählten Krankheiten festgestellt werden. Weiterhin ergaben sich keine Hinweise auf einen früher auftretenden Infektionsdruck im kraftwerksnahen Bereich.“ (Landwirtschaftskammer NRW, 2008, S. 19) 3. Zum Untersuchungskomplex III: Rübenerträge und Zuckergehalte im Untersuchungsgebiet – Auswertung von Ackerschlagkarteien und Qualitätsdaten „Ein Einfluss der Kraftwerksnähe auf den Saattermin konnte nicht nachgewiesen werden. Die Ertragsdaten wiesen eine sehr große Streubreite auf. Die Wachstumsdauer variierte zwischen 145 und 260 Tagen und hatte einen – 58 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT signifikanten Einfluss auf Zuckergehalt, Rübenertrag und Zuckerertrag der Praxisschläge. Wie erwartet wurde der Zuckergehalt ebenfalls durch die Sorte beeinflusst. Ein Einfluss der Beschattungsklasse i.e. Kraftwerksnähe auf die untersuchten Ertragsparameter konnte nicht nachgewiesen werden.“ (Landwirtschaftskammer NRW, 2008, S. 34) Vorbelastung durch optische Wirkungen Von Kraftwerksanlagen können durch die baulichen Ausmaße der Gebäude und die von den Kühltürmen ausgehenden Schwaden optisch bedrängende Wirkungen auf bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen, die das Wohnumfeld nachhaltig verändern können. Zu den möglichen optischen Wirkungen des geplanten Vorhabens auf das benachbarte Wohnumfeld liegt ein Gutachten von SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) vor, in dem sowohl die bestehende Vorbelastung am Standort Niederaußem als auch die möglichen zukünftigen Wirkungen betrachtet werden. Untersuchungsumfang und Bewertungsgrundlagen Die bestehenden optischen Wirkungen und die möglichen Auswirkungen durch den Neubau eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auf das Wohnumfeld werden für die dem Planänderungsgebiet nächst gelegenen Wohnstandorte untersucht. Für folgende Standorte werden die möglichen optischen Wirkungen untersucht: - Südlicher Ortsrand Rheidt - Groß Mönchhof - Geretzhoven - Südöstlich Rather Mühle (auf dem Gebiet der Stadt Bedburg) - Auenheim - Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem - Ortsrand Büsdorf Als optisch bedrängend werden Bauwerke angesehen, wenn diese aufgrund ihrer Höhe und Breite gegenüber dem Nachbargrundstück eine erdrückende bzw. bedrängende oder erschlagende Wirkung haben. „Dies ist insbesondere der Fall, wenn die baulichen Dimensionen des „erdrückenden“ bzw. „bedrängenden“ Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derart übermächtig sind, dass das „erdrückte“ Gebäude oder Grundstück überwiegend nur noch wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder das Bauvorhaben ein Nachbargrundstück regelrecht „abriegelt““ (SMEETS Landschaftsarchitekten 2012a, S. 5). Zur Bewertung einer möglichen optisch bedrängenden Wirkung kann als eine Orientierungshilfe der Abstand zwischen dem Wohnstandort und der geplanten Anlage herangezogen werden. Weiterhin sind bei der Bewertung der optisch bedrängenden Wirkungen folgende Kriterien zu berücksichtigen: – 59 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT - Ausprägung und Eigenart des betroffenen Landschaftsraums, Ausmaß der Baukörper in ihrem Verhältnis zueinander, Bauhöhe, Auslegung und Gestaltung der Fassade, Baumasse, Vergesellschaftung der Anlage mit anderen vergleichbaren Baukörpern. Zusätzlich ist für die optische Wirkung einer Anlage von Bedeutung, ob diese sich in der direkten Sichtachse eines Wohnhauses oder Gartens befindet. Somit spielt auch die Anordnung der Gebäude und die Ausrichtung von Räumen und Außenbereichen eine zu berücksichtigende Rolle. Eine optisch bedrängende Wirkung kann nicht angenommen werden, wenn die neue Anlage aufgrund der Geländetopographie oder aufgrund von sonstigen baulichen Elementen, Wäldern und Gehölzstrukturen so sichtverdeckt ist, dass eine Beeinträchtigung der Sichtbeziehung nicht erfolgen kann. Zurzeit gibt es keine verbindlichen Regelungen zur Beurteilung der optischen Wirkungen. Die Beurteilung der möglichen optisch bedrängenden Wirkungen erfolgt daher unter Einbeziehung der oben genannten Kriterien und allen Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Umfang und die Intensität der Wohnumfeldveränderung von der Beschaffenheit und der Einsehbarkeit des Umfeldes, von den Wirkfaktoren (Anlage und Betrieb des Kraftwerkes) und der Wahrnehmbarkeit im Bereich von Wohngebäuden und Wohngrundstücken abhängig sind (SMEETS Landschaftsarchitekten 2012a). Neben den bedrängenden Wirkungen, verursacht durch Gebäude, werden auch die optischen Wirkungen durch die Schwaden von Kühltürmen und Schwaden aus den Schornsteinen betrachtet. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Die prägnantesten Bauwerke des Untersuchungsraumes sind die Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem mit den Naturzug-Nasskühltürmen mit Höhen zwischen 100 und 200 m. Die Kesselhäuser weisen Höhen zwischen 55 und 130 m auf. Das Kesselhaus des BoA-Blocks ist 170 m hoch. Hinzu kommen noch zwei Kamine mit einer Höhe von 200 m. Der Landschaftsraum im Umfeld des Planänderungsgebiets ist in weiten Teilen durch eine typische landwirtschaftliche Intensivnutzung geprägt. Die Agrarlandschaft weist großflächige Ackerschläge auf, sie wird weiterhin durch eine große Anzahl von größeren und kleineren Siedlungsbereichen und von Einzelgehöften geprägt. Entlang von Straßen, Wegen, Bahntrassen und im Umfeld von Hofanlagen befinden sich Gebüsche, Hecken und linienhafte Gehölzstrukturen. Zusammenhängende Waldflächen befinden sich im Bereich der rekultivierten Abraumhalden. – 60 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Wohnstandort südlicher Ortsrand Rheidt Der Wohnstandort Rheidt liegt nordöstlich des Kraftwerkes Niederaußem und ist durch eine maximal zweigeschossige Bebauung von Ein- und Mehrfamilienhäusern gekennzeichnet. An den Siedlungsrand grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen. Als Vorbelastung ist das Kraftwerk Niederaußem im Südwesten zu nennen. Es befindet sich in einem Abstand von ca. 1.240 m zum Ortsrand. Weiterhin ist die B 477, die Rheidt von Nord nach Süd durchquert, Bestandteil des Landschaftsraumes. Östlich des Ortes und der B 477 verläuft eine Bahntrasse von Nord nach Süd, die Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn befindet sich nordöstlich des bestehenden Kraftwerkes. Die weitere direkte Umgebung des Wohnstandortes ist ansonsten frei von technischen Überprägungen. Wohnstandort Groß Mönchhof Der Groß Mönchhof befindet sich ca. 480 m nördlich der bestehenden Kraftwerksanlage. Die Gebäude des Gutshofes werden von Gehölzen umgeben. Südöstlich der Hofanlage verläuft der Gillbach, der von großen, das Landschaftsbild prägenden Gehölzen gesäumt wird. Südlich des Groß Mönchhofs befindet sich der Klein Mönchhof, der zurzeit nicht für Wohnzwecke genutzt wird. Für den Groß Mönchhof resultiert eine Vorbelastung aus dem bestehenden Kraftwerk Niederaußem, dem westlich angrenzenden Gewächshaus- und Gartenbaubetrieb, dem Damm der Nord-Süd-Bahn und bedingt auch aus der nordöstlich verlaufenden Landesstraße L 279n. Wohnstandort Geretzhoven Der Wohnstandort Geretzhoven liegt nördlich des Kraftwerkes Niederaußem an der L 213. Er setzt sich aus der Wasserburg Geretzhoven und zwei weiteren Gebäuden z.T. mit Wohnnutzung zusammen. Die Wasserburg wird durch einen alten Gehölzbestand umsäumt. Dieser grenzt das Gelände gegen die landwirtschaftlichen Flächen ab. Der Standort Geretzhoven liegt inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die kaum durch andere Landschaftselemente gegliedert werden. Der Standort Niederaußem befindet sich in einer Entfernung von ca. 1.170 m südlich des Hofes. Weitere Vorbelastungen sind durch die Nord-Süd-Bahn und bedingt durch die L 213 gegeben. Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof) Der Frauweilerhof liegt an der L 213 nordwestlich des bestehenden Kraftwerkes Niederaußem. Es handelt sich um eine Einzelhofanlage, die aus mehreren Gebäuden besteht (Wohngebäude, Scheune, Lagerhalle). Der Hof befindet sich inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die keine Gehölzstrukturen aufweisen. Im direkten Umfeld sind einige vereinzelte Sträucher und Einzelbäume vorhanden. Das Kraftwerk Niederaußem liegt ca. 1.000 m vom Wohnstandort entfernt. Weitere Vorbelastungen sind durch die Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn und bedingt durch die L213 gegeben. Der Landschaftsraum ist aufgrund des ebenen Reliefs und dem Fehlen von technischen – 61 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT und anderen landschaftsästhetischen Elementen einsehbar. Wohnstandort Auenheim Die Ortslage von Auenheim grenzt westlich an den Standort des Kraftwerkes Niederaußem. Als Referenzstandort wurde der Wohnstandort Auenheimer Straße/Ordensstraße ausgewählt. Auenheim ist durch eine lockere Bebauung mit überwiegend zweigeschossigen Ein- und Mehrfamilienhäuser und größeren Gartenflächen gekennzeichnet. Es finden sich in der Siedlung zahlreiche Gehölze entlang von Straßen und Wegen. Der Siedlungsrand wird durch die Trasse der NordSüd-Bahn gebildet, diese wird von Gehölzen gesäumt. Östlich bzw. nordöstlich der Auenheimer Bebauung befinden sich dichte Gehölzbestände, diese wirken abschirmend gegenüber dem angrenzenden Kraftwerk. Der Wohnstandort Auenheim ist durch die Nähe des bestehenden Kraftwerkes (ca. 240 m) vorbelastet. Darüber hinaus wirken die Nord-Süd-Bahn und das Gewerbegebiet nördlich und südlich des Standortes ebenfalls vorbelastend. Wohnstandort nordöstlicher Ortsrand Niederaußem Bergheim-Niederaußem befindet sich westlich und östlich der B 477 bzw. der Bahntrasse, die von Nord nach Süd verläuft. Der hier ausgewählte Wohnstandort liegt im Nordosten im Bereich der Asperschlagstraße und der Theodor-Heuss-Straße. Es befinden sich dort meist zweigeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser. Nach Norden und Osten wird die Ortschaft durch die Nord-Süd-Bahn zur freien Landschaft begrenzt. Das bestehende Kraftwerk befindet sich nordwestlich des Wohnstandortes in einer Entfernung von ca. 450 m. Durch die Nähe zum bestehenden Kraftwerk ist der Standort bereits vorbelastet. Die Bahntrasse, das Gewerbegebiet zwischen den Verkehrstrassen und bedingt auch die B 477 sind ebenfalls vorbelastend. Wohnstandort Büsdorf Der Wohnstandort Büsdorf liegt im Westen von Büsdorf. Dort liegt eine aus Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehende Wohnbebauung mit dörflichem Charakter vor. An den westlichen Siedlungsrand schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen an, diese weisen kaum gliedernde Gehölzbestände auf. In weiterer Entfernung befinden sich Gehölze entlang der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der von Nord nach Süd verlaufenden Bahnstrecke. Weiterhin sind Hochspannungsleitungen und Masten im Raum zwischen der Bahntrasse und Büsdorf vorhanden. Insgesamt ist der Landschaftsraum gut einsehbar. Die bestehende Kraftwerksanlage ist wahrnehmbar und befindet sich in ca. 1.800 m Entfernung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die hier betrachteten Wohnstandorte bereits durch bestehende Anlagen des Kraftwerkes Niederaußem, der Fabrik Fortuna Nord, Gewerbegebiete und durch verschiedene Verkehrswege eine entsprechend starke Vorbelastung aufweisen. – 62 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT `Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt´ Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkolenkraftwerks im Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche Wirkfaktoren betroffen: anlagebedingt - Flächeninanspruchnahme (Verlust von Biotopflächen) betriebsbedingt - Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge - Nachbarschaftswirkung (Schall- und Lichtimmissionen) baubedingt - temporäre Flächeninanspruchnahme - Baustellenbetrieb (Störwirkungen, Immissionen von Schall und Luftschadstoffen) Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Untersuchungsraum Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten und der Reichweite der Wirkfaktoren ergeben sich folgende räumliche Betrachtungsebenen: Flächeninanspruchnahme Mögliche Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen werden im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen betrachtet. Schall- und Lichtimmissionen Mögliche Auswirkungen durch Schall- und Lichtimmissionen werden in dem in der nachfolgenden Abbildung dargestellten Untersuchungsraum betrachtet. – 63 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 11: Untersuchungsraum Pflanzen, (Kartengrundlage: DTK 25) Tiere, Biotope im Nahbereich Der Untersuchungsraum umfasst den angrenzenden Nahbereich in einem Umkreis von mindestens 500 m um die beanspruchten Flächen. Lediglich dort, wo sich das Betriebsgelände des Kraftwerks südlich an das Planänderungsgebiet anschließt, wird der zu untersuchende Nahbereich auf den Bahndamm der Nord-Süd-Bahn begrenzt, der das bestehende Betriebsgelände vom Planänderungsgebiet trennt. Im Norden und Osten wird der Untersuchungsraum auf einen Abstand deutlich größer als 500 m ausgedehnt. Zum einen sind die hier angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen teilweise durch Gehölzstrukturen und Gewässer (Totengraben, Gillbach) stärker gegliedert und damit ökologisch hochwertiger und gegenüber Kraftwerkswirkungen empfindlicher; zum anderen sind sie gegenüber den Baustelleneinrichtungsflächen und dem Planänderungsgebiet frei exponiert. Luftschadstoffimmissionen Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen werden in dem oben dargestellten Raum betrachtet. Er erstreckt sich von Gierath und Nievenheim im Norden, Kaster im Westen, Monheim und Köln im Osten bis Sindorf und Frechen im Süden und umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und zum anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene (argumet 2012). Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich neben dem Kraftwerksstandort Niederaußem auch die Kraftwerkstandorte Frimmersdorf und – 64 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Neurath. Die über das Beurteilungsgebiet der TA Luft hinausreichende Gebietskulisse der im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung berücksichtigten Natura-2000-Gebiete umfasst die vier FFH-Gebiete „Königsdorfer Forst“, „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ „Worringer Bruch“ und „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Bezüglich einer ausführlichen Darstellung wird auf die FFHVerträglichkeitsuntersuchung in der Anlage zum Erarbeitungsbeschluss verwiesen (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2012). Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Biotoptypen Nahbereich Die im Planänderungsgebiet und im Nahbereich des Planänderungsgebiets vorkommenden Biotoptypen wurden in einer vom TÜV NORD durchgeführten Biotoptypenkartierung ermittelt. Die Biotoptypen sind in der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Abgrenzung und Bezeichnung der Biotoptypen folgen dem Biotoptypenschlüssel des LANUV (www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de). Die wesentlichen Biotoptypen werden nachfolgend kurz beschrieben. – 65 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 12: Biotoptypen im Planänderungsgebiet (Kartengrundlage: DGK 5) und im Nahbereich Das Planänderungsgebiet und die vorhabensrelevanten Baustelleneinrichtungsflächen werden derzeit überwiegend als Ackerflächen (Biotoptyp HA0) genutzt (s.u.). Im Westen grenzt der teilweise von einem alten Baumbestand (Biotoptyp BF1) umgebene Klein Mönchhof mit Gartenbrachen mit altem Baumbestand (Biotoptyp HJ4) an das Planänderungsgebiet (s.u.). Eine Teilfläche westlich der B 477 dient derzeit als Lagerund Montagefläche (Biotoptypen HW5, HW6, HW8 und IF2). Vor dem Hintergrund – 66 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT der bestehenden Rückbauverpflichtung wird aber in der Eingriffsbilanzierung für diese Fläche der Biotoptyp „Acker“ als Ist-Situation zugrunde gelegt. Abb. 13: Großflächige Ackernutzung (Aufnahme TÜV NORD,) östlich der Güterverkehrsstrecke Bahndamm Nord-Süd-Bahn Abb. 14: Lager- und Montagefläche westlich der B 477 aus nordöstlicher Richtung (Aufnahme TÜV NORD) Klein-Mönchhof Auch die Umgebung des Planänderungsgebiets und der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen ist im kartierten Untersuchungsraum von Westen über Norden bis Südosten durch landwirtschaftliche Nutzung (überwiegend Ackerflächen, Biotoptyp HA0) geprägt. Nordwestlich des Gillbachs haben sich bis zum Totengraben Gartenbaubetriebe (teilweise mit Unterglaskulturen) angesiedelt (Biotoptypen HL4 und HL5). Straßen, Bahnstrecken, der Gillbach und der Totengraben werden streckenweise von Gehölzsäumen (Biotoptypen BD4, BB0, BE0, BE3) oder Baumreihen – 67 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT (Biotoptypen BF1, BH0) begleitet. Der Groß Mönchhof ist von Obstweiden (Biotoptyp HK3), Fettweiden (Biotoptyp EB0) und Baumreihen mit altem Baumbestand umgeben (Biotoptyp BF1). Aufgrund der großflächigen und intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sowie der Zerschneidung durch Bahnstrecken und Straßen sind die Lebensraumfunktionen im Untersuchungsraum insgesamt deutlich eingeschränkt. Als Funktionselemente mit größerer Bedeutung sind die Gehölzbestände im Bereich des Klein Mönchhofs und des Groß Mönchhofs sowie die Gehölzsäume entlang der Verkehrswege, Gräben und des Gillbachs, einzustufen. Den letztgenannten Biotoptypen kommt vor allem eine Biotopvernetzungsfunktion zu. Biotopverbund Nahbereich Die im Nahbereich verzeichneten Biotopverbundflächen sind in Tabelle 10 aufgeführt. Ihre Lage ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Tab. 10: Biotopverbundflächen im Nahbereich des Planänderungsgebiets (Quelle: @linfos -Landschaftsinformationssammlung) Gebietsnummer VB-K-4905-002 VB-K-4905-003 VB-K-5006-002 Größe [ha] Bezeichnung Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven Bahntrassen im Raum Niederaußem und Pulheim-Stommeln Kulturlandschaft zwischen Stommeln, Oberaußem, Glessen und Geyen – 68 – 297,0 141,9 1126,4 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 15: Biotopverbundflächen im Kartenausschnitt (Datenquelle: Geoserver NRW – WMS-Dienst „LINFOS NRW“; Kartengrundlage DGK 5, Genehmigungsvermerk vgl. Abbildungsverzeichnis) Artenbestand Nahbereich Die Darstellung des Artenbestandes im Nahbereich erfolgt vor allem für die im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigenden planungsrelevanten Arten im Hinblick auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei einer Realisierung des Vorhabens. Welche Arten als „planungsrelevant“ gelten, ist in MUNLV (2007) definiert. Ausgewertet wurden die im Fachinformationssystem des LANUV abrufbaren Informationen (planungsrelevante Arten der Messtischblätter, Biotopkataster und „@linfos“) sowie Daten aus veröffentlichten Einzeluntersuchungen und Daten der Forschungsstelle Rekultivierung. Das Planänderungsgebiet befindet sich im Messtischblatt 5006. Die im Fachinformationssystem des LANUV für dieses Messtischblatt aufgeführten planungsrelevanten Arten sind in Tabelle 11 zusammengestellt. Da das Planänderungsgebiet unmittelbar an den Schnittpunkt von vier Messtischblättern grenzt, sind auch die Arten der drei angrenzenden Messtischblätter (4905, 4906 und 5005) mit aufgeführt. – 69 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Das Fachinformationssystem des LANUV verzeichnet neun Säugetierarten, sieben Amphibienarten, eine Reptilienart und 56 Vogelarten für die vier Messtischblätter. Die aus diesem Artenpool unter Berücksichtigung der Habitatverhältnisse und der ökologischen Ansprüche im Planänderungsgebiet und im Nahbereich des Planänderungsgebiets potenziell vorkommenden Arten werden nachfolgend beschrieben. – 70 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 11: Planungsrelevante Arten im Messtischblatt 5006 angrenzenden Messtischblättern (Quelle: Fachinformationssystem „Geschützte Arten“) Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) und in den LANUV- MTB 4905 MTB 4906 MTB 5005 MTB 5006 Säugetiere Braunes Langohr Art vorhanden G Breitflügelfledermaus Art vorhanden G X X X Feldhamster Art vorhanden S X X X X Großer Abendsegler Art vorhanden G X X X X Haselmaus Art vorhanden G Kleiner Abendsegler Art vorhanden U Rauhautfledermaus Art vorhanden G X X X X X Wasserfledermaus Art vorhanden G X X X X Zwergfledermaus Art vorhanden G Amphibien X X X X X Gelbbauchunke Art vorhanden S Kammmolch Art vorhanden G X Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden G X Knoblauchkröte Art vorhanden S X Kreuzkröte Art vorhanden U Springfrosch Art vorhanden G Wechselkröte Art vorhanden U Reptilien Zauneidechse Art vorhanden G↓ Vögel X X X X X X X X X X Baumfalke sicher brütend U Bekassine Durchzügler G Bienenfresser sicher brütend G Braunkehlchen sicher brütend S Eisvogel sicher brütend G X X X Feldschwirl sicher brütend G X X X Flussregenpfeifer sicher brütend U X X X Gartenrotschwanz sicher brütend U↓ Grauammer sicher brütend S Graureiher sicher brütend G Grauspecht sicher brütend U↓ Habicht Kiebitz sicher brütend Durchzügler G G Kiebitz sicher brütend G Kleinspecht sicher brütend G Kornweihe Krickente Wintergast G sicher brütend U Krickente Wintergast G X Löffelente Durchzügler S X Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht Nachtigall Neuntöter Pfeifente Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend beobachtet zur Brutzeit sicher brütend Rohrweihe Rotmilan G G↓ G G U G U↓ G↓ U U S – 71 – X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Sandregenpfeifer Schleiereule Schnatterente Schwarzhalstaucher Schwarzkehlchen Schwarzspecht Sperber Spießente Durchzügler sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler Steinkauz beobachtet zur Brutzeit Steinschmätzer Sturmmöwe Tafelente Teichrohrsänger Turmfalke Turteltaube Uferschwalbe Wachtel Waldkauz Waldohreule Wanderfalke Wespenbussard Wiesenpieper sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend G S U G G G U↓ G U G G U↑ U G↓ Wiesenweihe beobachtet zur Brutzeit S↑ Zwergschnepfe Wintergast Zwergtaucher sicher brütend G Zwergtaucher Wintergast G G G G S U G G G MTB 4905 MTB 4906 MTB 5005 MTB 5006 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Erhaltungszustand in NRW für die atlantische Region (ATL): G: Erhaltungszustand günstig, U: Erhaltungszustand ungünstig, S: Erhaltungszustand schlecht Pfeil nach oben = sich verbessernd, Pfeil nach unten = sich verschlechternd Säugetiere Als planungsrelevante Säugetier-Arten sind gemäß der Auswertung des Fachinformationssystems des LANUV mehrere Fledermausarten, die Haselmaus und der Feldhamster grundsätzlich zu berücksichtigen. Der Untersuchungsraum ist Bestandteil der Rommerskirchener Lössplatte mit fruchtbaren Parabraunerden aus Lösslehm. Die tiefgründigen Lössböden bieten günstige Lebensbedingungen für den Feldhamster und stellen heute (bei geringeren Bestandszahlen) einen Verbreitungsschwerpunkt der Art im Rheinland dar (vgl. Straube & Köhler 2006, Raskin 2009). Insofern sind Hamstervorkommen im Planänderungsgebiet und in seinem Umfeld grundsätzlich möglich. Eine am 05.05.2006 durch das Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR durchgeführte Kartierung im Bereich des Vorhabensstandorts ergab aber keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung durch den Feldhamster. Es wurden weder Hamsterbaue noch sonstige Feldhamsterspuren festgestellt (Raskin 2006). Die nächsten bekannten Vorkommen (Einzelfunde) befinden sich etwa 2 km vom Vorhabensstandort entfernt (Raskin, mdl. Mitt.). Insgesamt sind daher Feldhamstervorkommen im Untersuchungsraum wenig wahrscheinlich. – 72 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT In der Umgebung des geplanten Vorhabens bieten der alte Baumbestand und die Gebäude des Klein Mönchhofs Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse. Die Umgebung stellt ein potenzielles Nahrungs- und Jagdrevier dar. Verschiedene Baumreihen und Gehölzstrukturen können Leitfunktionen (Flugstraßen) für Fledermäuse ausüben oder auch Jagdhabitate darstellen. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der technischen Nutzung durch die Kraftwerksanlagen ist die Habitatwertigkeit des Untersuchungsraumes für Fledermäuse aber insgesamt als gering einzustufen. Am ehesten sind Vorkommen der opportunistisch jagenden Zwergfledermaus zu erwarten, die auch Siedlungsräume nutzt, sofern eine ausreichende Insektendichte gewährleistet ist (Simon et al. 2004, Dietz & Mehl-Rouschal 2006). Sie ist zugleich unsere häufigste einheimische Fledermausart. Weiterhin könnten der Große und Kleine Abendsegler vorkommen, die beleuchtete Flächen im Siedlungsraum für Nahrungsflüge nutzen (Boye & Dietz 2004, Dietz & Mehl-Rouschal 2006). Als weitere planungsrelevante Säugetierart ist die Haselmaus für das westlich des geplanten Vorhabens gelegene Messtischblatt 5005 aufgeführt. Die Art besiedelt vor allem reich strukturierte Laub- und Laubmischwälder, gut strukturierte Waldränder sowie gebüschreiche Lichtungen und Kahlschläge. Außerhalb geschlossener Wälder werden in Parklandschaften auch Feldgehölze, Gebüsche und Hecken besiedelt, in Ortsnähe gelegentlich auch Obstgärten und Parks. Die Haselmaus hat einen geringen Aktionsradius mit bis zu 2.000 m² großen Revieren. Große Felder ohne Hecken oder Baumreihen erschweren eine Besiedlung von bisher durch die Art unbesiedelten Flächen erheblich. Zusammenhängende Vorkommen der Art sind in Deutschland nur in den Mittelgebirgs- und Gebirgsregionen bekannt (vgl. Rasterverbreitungskarte in MUNLV 2007). Die Nennung für den Bereich des Messtischblattes 5005 bezieht sich wahrscheinlich auf Vorkommen in den Waldflächen der rekultivierten Sophienhöhe (www.forschungsstellerekultivierung.de), die mehr als 10 km vom geplanten Vorhaben entfernt ist. Die Haselmaus ist nach Untersuchungen für die Fortführung des Tagebaus Hambach auch im Hambacher Forst verbreitet. Nach Angaben des Rhein-Erft-Kreises befindet sich das nächste bekannte Vorkommen am Peringsmaar etwa 5 km westlich des Krafwerksstandortes. Zwar sind mit einzelnen Gehölzstrukturen in Teilbereichen des Untersuchungsraumes für die Haselmaus potenziell geeignete Habitatstrukturen vorhanden. Ein Vorkommen der Art ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen, der großen Schläge und des geringen Aktionsradius der Art jedoch extrem unwahrscheinlich. Vögel Für die ausgewerteten Messtischblätter sind zahlreiche planungsrelevante Brutvogelarten sowie einige Durchzügler und Wintergäste genannt). Im Planänderungsgebiet kommen vor allem die Gebäude (für Mehl- und Rauchschwalbe) und die Gehölzbestände (für Spechtarten) des Groß Mönchhofs und des Klein Mönchhofs als potenzielle Brutstandorte in Frage. Die intensiv bewirtschafteten – 73 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Ackerflächen im Planänderungsgebiet und der Umgebung sind von eher geringer Bedeutung für Brutvögel. Potentiell können hier aber bodenbrütende planungsrelevante Arten (Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn) vorkommen. Von größerer avifaunistischer Bedeutung sind die eingestreuten Kleingehölze und Gebüsche (für Mäusebussard, Sperber, Nachtigall u. a.). Relevante Rastvogelvorkommen sind im Umfeld des Planänderungsgebiets wenig wahrscheinlich. Für Teilflächen der offenen Feldflur kann aber eine geringe Bedeutung als Rastflächen für Zugvögel nicht ausgeschlossen werden. Zur Vogelbesiedlung liegen bisher nur Einzelangaben vor. Für den Gillbach werden Eisvogelvorkommen angegeben (www.bachverband.de). Am Kraftwerk brüten Wanderfalken seit 1999 (www.nabu-erftkreis.de). Reptilien Als einzige planungsrelevante Art ist nach der Auswertung des Fachinformationssystems des LANUV die Zauneidechse zu berücksichtigen. Zauneidechsenvorkommen wurden in der Nähe des bestehenden Kraftwerksstandortes auf Rekultivierungsflächen der ehemaligen Tagebaue Bergheim und Fortuna nachgewiesen. Einzelbeobachtungen werden auch für die Trasse der Nord-Süd-Bahn angegeben (www.forschungsstellerekultivierung.de). Die Trasse der Nord-Süd-Bahn und die parallel zur B 477 in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie sind daher als potentielle Zauneidechsenlebensräume anzusehen. Ansonsten haben sowohl das Planänderungsgebiet und Baustelleneinrichtungsflächen als auch das Umfeld eine eher untergeordnete Bedeutung für Reptilien. Amphibien Für das Messtischblatt 5006 und die angrenzenden Messtischblätter werden sieben planungsrelevante Amphibienarten genannt. Als potentielle Amphibiengewässer kommen im Untersuchungsraum vor allem der Totengraben und einzelne Kleingewässer in Betracht. Der begradigte und von daher überwiegend relativ schnell strömende Gillbach dürfte dagegen allenfalls an Sonderstandorten (kleinflächig strömungsberuhigte Randbereiche, etc.) einen geeigneten Lebensraum für Amphibien darstellen. Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche des Planänderungsgebiets und der für die Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen dürften keine Bedeutung als Landlebensräume für Amphibien haben. Ebenso sind Wanderungsbewegungen über diese Flächen wenig wahrscheinlich. Lediglich der Klein Mönchhof bietet potenzielle Tagesverstecke und Winterquartiere. Schutzausweisungen Die im Untersuchungsraum vertretenen Schutzkategorien werden nachfolgend tabellarisch und kartographisch zusammengestellt. Die im Nahbereich unter Schutz – 74 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT gestellten Flächen und gesetzlich geschützten Biotope, die durch verschiedene Nachbarschaftswirkungen potenziell betroffen sind, werden zusätzlich kurz beschrieben. Ebenso werden die vier in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung berücksichtigten Natura-2000-Gebiete aufgrund ihres besonderen Schutzstatus kurz beschrieben. Natura-2000-Gebiete Die im Umfeld des Kraftwerksstandorts Niederaußem ausgewiesenen Natura-2000Gebiete sind in unten stehenden Abbildung 17 dargestellt. Zum Planänderungsgebiet nächstgelegenes Gebiet ist der Königsdorfer Forst in einer Entfernung von ca. sechs Kilometern. Er befindet sich als einziges Gebiet im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft. Dieses Gebiet und die drei weiteren in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung berücksichtigten Gebiete werden nachfolgend zusammenfassend in Steckbriefform beschrieben. Tab. 12: Kurzbeschreibung der in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung berücksichtigten Natura-2000-Gebiete (Quelle: LANUVFachinformationssystem „FFH- und Vogelschutzgebiete“) Kennzeichnung: DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch 1177,9 ha Entfernung zum Planänderungsbereich: ca. 9,3 km Kurzcharakteristik Der Knechtstedener Wald stellt ein strukturreiches, altersheterogenes, zusammenhängendes Waldgebiet dar. Es umfasst von Norden nach Süden den Mühlenbusch, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch. Ein Großteil des Gebietes ist identisch mit dem gepl. NSG "Knechtsteden". Hinzu kommen große Teile des Chorbusches auf Kölner Stadtgebiet. Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen-, Stieleichen-Hainbuchen-, Buchen(Misch)- und Erlen-Eschenwäldern. Westlich und südlich des Klosters Knechtsteden im Bereich der Altrheinschlinge herrschen überalterte Pappelforste vor, in denen eine Naturverjüngung in Richtung von ErlenEschenwäldern erkennbar ist. Im Norden (Mühlenbusch) sind größere Bereiche mit Fichte, Kiefer und seltener Lärche aufgeforstet. Teilweise werden sie bereits in Buchen- und Eichenbestände überführt. Der Chorbusch weist besonders große, naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder auf, deren Kernfläche die Naturwaldzelle "Am Sandweg" darstellt. LRT nach Anhang Hainsimsen-Buchenwald (9110), I Waldmeister-Buchenwald (9130), Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160), Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (91E0) Arten nach Anh. Nicht ausgewiesen II – 75 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Kennzeichnung: DE-5006-301 Königsdorfer Forst 329,4 ha Entfernung zum Planänderungsbereich: ca. 6,5 km Kurzcharakteristik Das Gebiet liegt im nördlichen, vom Braunkohlenabbau geprägten Teil der Ville. Es bildet dort den größten erhaltenen Waldkomplex auf unverritztem Boden. Neben Bereichen der Villehochfläche sind auch Teile des Osthangs mit einbezogen. LRT nach Anhang Natürliche eutrophe Seen (3150), I Waldmeister-Buchenwald (9130), Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160), Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) Arten nach Anh. Nicht ausgewiesen II Kennzeichnung: DE-4907-301 Worringer Bruch 163,7 ha Entfernung zum Planänderungsbereich: ca. 13,5 km Kurzcharakteristik Der Worringer Bruch ist ein ehemaliger, beinahe vollständig verlandeter Altarm des Rheins bei Köln. Der Altarm weist stark schwankende, mit dem Rheinwasserstand korrespondierende Grundwasserstände auf. Er wird großflächig von zahlreichen verschiedenen Waldtypen und ausgedehnten Röhrichten bestanden. Hinzu kommen im Randbereich typische Elemente der Kulturlandschaft wie Obstwiesen und Weiden. LRT nach Anhang Natürliche eutrophe Seen (3150), I Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160), Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (91E0), Eichen-Ulmen-Eschen-Auwälder am Ufer großer Flüsse (91F0) Arten nach Anh. Kammmolch (Triturus cristatus) II Kennzeichnung: DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen 2336,2 ha Emmerich und Bad Honnef Entfernung zum Planänderungsbereich: ca. 15,2 km Kurzcharakteristik Das Gebiet fast schutzwürdige Abschnitte des Rheins zusammen, die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen, insbesondere zwischen den Buhnenfeldern, auszeichnen. Die Sohle ist kiesig-sandig mit zum Teil organischer Auflage. Im Wesentlichen sind Bereiche zwischen dem Ufer und der Hauptfahrrinne einbezogen worden. Überwiegend grenzen diese Rheinabschnitte an Naturschutzgebiete an. Der in der FFH-VU behandelte Rheinabschnitt am NSG „Rheinaue Worringen-Langel“ zählt zu den limnologisch und insbesondere für die Fischfauna bedeutenden Abschnitten. – 76 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT LRT nach Anhang Natürliche eutrophe Seen (3150), I Flüsse mit Schlammbänken (3270), Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (6210), Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430), Magere Flachland-Mähwiesen (6510), Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (91E0) Arten nach Anh. Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), II Meerneunauge (Petromyzon marinus), Groppe (Cottus gobio), Lachs (Salmo salar), Maifisch (Alosa alosa), Steinbeißer (Cobitis taenia) – 77 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 16: Lage der im Kartenausschnitt ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete und Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft (Datenquelle: LANUVFachinformationssystem „FFHund Vogelschutzgebiete“; Kartengrundlage: DTK 100) Naturschutzgebiete Planänderungsgebiet mit Nahbereich Im Planänderungsgebiet und im anschließenden Nahbereich befinden sich keine Naturschutzgebiete. – 78 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Untersuchungsraum (Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft) Im Untersuchungsraum gemäß TA Luft sind sechs Naturschutzgebiete ausgewiesen, die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt sind. Ihre Lage ist der unten stehenden Abbildung 17 zu entnehmen. Tab. 13: Naturschutzgebiete im Beurteilungsgebiet nach TA (Quelle: LANUV-Fachinformationssystem „Naturschutzgebiete“ Gebiets-Nummer BM-011 BM-015 BM-030 BM-033 BM-040 BM-041 Bezeichnung NSG Quellgebiet Glessener Bach NSG Königsdorfer Forst NSG Wald und Wiesenflächen zwischen Schloss Frens und Pliesmühle NSG Waldflächen an Burg Hemmersbach NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg – 79 – Luft Größe [ha] 19,0 328,6 42,2 13,0 26,3 41,8 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 17: Naturschutzgebiete im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem „Naturschutzgebiete“; Kartengrundlage: DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) – 80 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Landschaftsschutzgebiete Planänderungsgebiet mit Nahbereich Unmittelbar an das Planänderungsgebiet und die Baustelleneinrichtungsflächen grenzt das LSG Gillbachtal. Nordöstlich und südwestlich davon befinden sich drei weitere Landschaftsschutzgebiete. Die vier Gebiete sind in der nachstehenden Tabelle 14 mit ihren Bezeichnungen und den Gebietsnummern zusammengestellt. Tab. 14: Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich des Planänderungsgebiets (Quelle: Landschaftspläne 1 und 7, Rhein-Erft-Kreis, Stand: 2010) Gebiets-Nr. 2.2-7 2.2-4 2.2-5 2.2-8 Abb. 18: Bezeichnung und Landschaftsplan LSG Rather Mühle (LP 1 – Tagebaurekultivierung Nord – Rhein-Erft-Kreis) LSG Gillbachtal (LP 7 - Rommerskirchener Lössplatte - Rhein-Erft-Kreis) LSG Totengraben (LP 7 – Rommerskirchener Lössplatte - Rhein-Erft-Kreis) LSG Diebenhöhle/Büsdorfer Mühle (LP 7 – Rommerskirchener Lössplatte Rhein-Erft-Kreis Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich des Planänderungsgebiets (Datenquelle: Geoportal Rhein-Erft-Kreis - www.geo.rhein-erft-kreis.de; Kartengrundlage: DTK 25,) Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft Im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft sind 36 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. – 81 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Ihre Lage ist der Abbildung 19 zu entnehmen. Abb. 19: Landschaftsschutzgebiete im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft (Datenquelle: Geoserver NRW – WMS-Dienst „LINFOS NRW“; Kartengrundlage: DTK 100, ) Landschaftsschutzgebiete Emissionsschwerpunkt Schutzwürdige und gesetzlich geschützte Biotope Planänderungsgebiet mit Nahbereich Im Nahbereich des Planänderungsgebiets befindet sich nach dem Biotopkataster des LANUV ein im Sinne von § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop mit einer Fläche von 0,3 Hektar (GB-4906-401). Es umfasst eine Teilstrecke des Gillbachs zwischen der Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn und der L 279n. – 82 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 20: Gesetzlich geschütztes Biotop (Teilstrecke des Gillbachs) nordwestlich des Planänderungsgebiets (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“; Kartengrundlage: DGK 5) Der Gillbach ist gemäß Biotopkataster des LANUV ab der Bahntrasse der Nord-SüdBahn bis Hüchelhoven auch als schutzwürdiges Biotop kartiert. Ebenso sind der Totengraben und der Graben um die Wasserburg Geretzhoven als schutzwürdige Biotope kartiert. Die genannten schutzwürdigen Biotope sind in der unten stehenden Tabelle mit ihren Gebietsnummern und Flächengrößen zusammengestellt. Tab. 15: Schutzwürdige Biotope im Nahbereich des Planänderungsgebiets (Quelle: LANUV-Fachinformationssystem “Biotopkataster NRW) Gebietsnummer BK-4905-010 BK-4905-304 BK-4906-002 Bezeichnung Graben um Hof Geretzhoven Totengraben Gillbach bei Hüchelhoven – 83 – Größe [ha] 3 2,5 9 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 21: Schutzwürdige Biotope im Nahbereich des Planänderungsgebiets (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem “Biotopkataster NRW; Kartengrundlage: DTK 25) Der Oberlauf des Gillbachs ist zugleich Bestandteil des gleichnamigen Landschaftsschutzgebietes. Er wird von Ufergehölzen unterschiedlicher Ausprägung begleitet. Unmittelbar nördlich der Nord-Süd-Bahn hat sich ein Auenrest-Gehölz erhalten. Vegetationsfreie Steiluferbereiche bieten Lebensraum für den Eisvogel. Der Totengraben verläuft am Nordwestrand des als Nahbereich definierten Untersuchungsraumes. Er ist zugleich Bestandteil des gleichnamigen Landschaftsschutzgebietes. Der Graben wird von überwiegend dichtem Ufergehölz begleitet, in dem Schwarzerlen und Weiden dominieren. Der nur noch in Teilen Wasser führende Graben um den Hof Geretzhoven wird zum Teil von dichtem Eschengehölz und einer gut ausgebildeten Kraut- und Strauchschicht begleitet. Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft Insgesamt befinden sich im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft 14 im Sinne von § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle mit ihren Bezeichnungen und Flächengrößen zusammengestellt. In der Abbildung 22 sind aufgrund der geringen Flächengrößen nur die Lage und Ausdehnung der gesetzlich geschützten Biotope GB-5006-100 und GB-4905-003 dargestellt. – 84 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 16: Gesetzlich geschützte Biotope im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft (Quelle: LANUV-Fachinformationssystem “Gesetzlich geschützte Biotope in NRW”) Objektkennung GB-4905-001 GB-4905-002 GB-4905-003 GB-4905-005 GB-4905-007 GB-4905-008 GB-4905-021 GB-4906-061 GB-4906-401 GB-5005-501 GB-5006-001 GB-5006-100 GB-5006-401 GB-5006-402 Geschützte Biotope Regenrückhaltebecken südlich Neurath Großer Teich nördlich des Golfplatzes Erftaue Teiche westlich Neurath Naturnahe Teiche in der Mitte des Golfplatzes Erftaue Langgezogener Tümpel am Westufer des Neurather See Tümpel am Südrand der Vollrather Höhe Stehende Binnengewässer Gewässer „An der Fuchshecke“ Fließgewässerbereiche Stehende Binnengewässer Röhrichte, Stehende Binnengewässer Bruch- und Sumpfwälder, Stehende Binnengewässer Fließgewässerbereiche Fließgewässerbereiche Größe [ha] 0,3 0,2 2,4 0,3 0,05 0,2 0,1 0,3 0,3 0,6 0,2 1,9 0,8 0,2 Des Weiteren sind für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft 84 schutzwürdige Biotope verzeichnet. Ihre Lage und Ausdehnung sind in der Abb. 22 dargestellt. – 85 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 22: Schutzwürdige und gesetzlich geschützte Biotope im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem „Biotopkataster NRW“ und „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“; Kartengrundlage: DTK 100, ) Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler Planänderungsgebiet mit Nahbereich Im Nahbereich des Planänderungsgebiets sind nach den Landschaftsplänen des RheinErft-Kreises keine geschützten Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler ausgewiesen. – 86 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft Im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft sind zahlreiche geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler verzeichnet. Sie sind ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen potenziell betroffen. Da mit dem Vorhaben die kapazitätsgleiche Stilllegung von Altanlagen verknüpft ist, verringern sich zukünftig die Luftschadstoffemissionen. Von einer Auflistung der geschützten Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler wird daher abgesehen. Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme Vorbelastung durch Luftschadstoffimmissionen Nachfolgend wird die Vorbelastung der Luft mit den gasförmigen Luftschadstoffen Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Ammoniak dargestellt und im Hinblick auf das Schutzgut „Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt“ bewertet. Bewertungsmaßstäbe Pflanzen, Ökosysteme Die Schadstoffkonzentrationen werden mit den Beurteilungswerten der 39. BImSchV, die zahlenmäßig den Immissionswerten der TA Luft entsprechen, sowie weiteren fachlich begründeten Beurteilungsmaßstäben (Critical Levels) verglichen. Critical Levels können als Schwellenwerte für Immissionskonzentrationen beschrieben werden. Ihr Unterschreiten gewährleistet, dass Organismen und Ökosysteme nicht durch Immissionen geschädigt werden. Die Beurteilungswerte der 39. BImSchV für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide sind als „Kritischer Wert“ definiert. Gemäß der Begriffsbestimmung in § 1 der 39. BImSchV wird darunter ein auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegter Wert verstanden, dessen Überschreitung unmittelbare schädliche Auswirkungen für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige Pflanzen oder natürliche Ökosysteme haben kann. Die Anwendung dieser Beurteilungswerte ist gemäß Anlage 3 der 39. BImSchV an bestimmte räumliche Kriterien gekoppelt (Entfernung mehr als 20 km von Ballungsräumen beziehungsweise mehr als 5 km von anderen bebauten Flächen, Industrieanlagen oder Autobahnen oder Hauptstraßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Fahrzeugen). Diese Kriterien sind an den Messstandorten nicht erfüllt. Sie dürften auch im gesamten Untersuchungsraum aufgrund der Ballungsraumrandlage, der Verkehrsinfrastruktur sowie der Siedlungsund Industriedichte nicht erfüllt sein. Die Beurteilungswerte entsprechen zahlenmäßig auch den „Critical Levels“ gemäß der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies and Criteria for Modelling and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects, Risks and Trends“ (UNECE 2010a). Sie bilden damit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ab. Ungeachtet der räumlichen Einschränkung ihrer Anwendung in der 39. BImSchV werden sie daher nachfolgend zur fachlichen Beurteilung den Messwerten – 87 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT gegenübergestellt. Für Ammoniak enthalten weder die 39. BImSchV noch die TA Luft Immissionswerte. Gemäß Nr. 4.4.2 der TA Luft ist im Falle von Ammoniak eine Prüfung nach Nr. 4.8 der TA Luft erforderlich, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Schädigungen empfindlicher Pflanzen oder Ökosysteme durch Ammoniakeinwirkung bestehen. Vorliegend wird für Ammoniak der Critical Level gemäß UNECE (2010a) zur Beurteilung herangezogen. Bezüglich Schwefeldioxid und Ammoniak werden im Mapping-Handbuch für besonders empfindliche Organismen (Flechten, Moose) zusätzliche strengere Critical Levels angegeben. Diese werden vorsorglich ebenfalls zur Beurteilung berücksichtigt. Die Critical Levels sind in der nachfolgenden Tabelle 17 noch einmal tabellarisch zusammengestellt. Tab. 17: Critical Levels zum Schutz der Vegetation für SO2, NOx und NH3 (Quelle: UNECE 2010a) Parameter SO2 NOx NH3 * Vegetationstyp Critical Level [µg/m³] Zeitbezug Wälder 20 (Halb-)natürliche Vegetation 20 Cyanobakterien-Flechten Vegetation Höhere Pflanzen (einschließlich Heiden, Grasland, Waldbodenvegetation) Flechten und Moose (eingeschlossen sind Ökosysteme, in denen Flechten und Moose eine Schlüsselrolle spielen) 10 30 Jahresmittel und Winterhalbjahr Jahresmittel und Winterhalbjahr Jahresmittel Jahresmittel 3 (2-4)* Jahresmittel 1 Jahresmittel Der Critical Level wird ausdrücklich mit einem Unsicherheitsbereich von 2 bis 4 µg/m³ angegeben. Bewertungsmaßstäbe Tiere Zu den Wirkungen von Schwefeldioxid auf Tiere sind weitaus weniger gesicherte Dosis-Wirkungs-Beziehungen bekannt. Die vorliegenden Untersuchungen beziehen sich zudem größtenteils auf Nutztiere. In experimentellen Untersuchungen ermittelte Effekte wie chronische Atemwegserkrankungen oder Reduzierung der Milchleistung wurden erst oberhalb von 150 µg SO2/m³, d. h. weit oberhalb der derzeitigen Hintergrundbelastung mit Schwefeldioxid, beobachtet (zsf. Darstellung in Guderian 2001, WHO 2005). Wirbellose Tiere scheinen auf die Exposition mit Schwefeldioxid deutlich empfindlicher zu reagieren als Wirbeltiere. So wird über einen Rückgang der – 88 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Aktivitätsdichte einiger Spinnenarten bereits ab Schwefeldioxid-Konzentrationen von 10 bis 25 µg/m³ und über einen Individuenrückgang von Schmetterlingen und Hautflüglern ab 25 µg/m³ berichtet (UBA 1987). Der niedrigste für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 10 µg/m³ dürfte damit auch für empfindliche Tierarten ein hinreichendes Schutzniveau darstellen. Analog zur Situation beim Schwefeldioxid sind auch bezüglich der Stickstoffoxide Wirkungen auf Tiere deutlich weniger untersucht. Ebenso beschränken sich die experimentellen Studien im Wesentlichen auf Wirbeltiere. Als niedrigste Effektkonzentration für Lungenfunktionsänderungen oder Beeinträchtigungen der Infektionsabwehr wird nach Auswertung neuerer Studien eine chronische Exposition von etwa 200 bis 1000 µg NO2/m³ angegeben, als No-effect-Konzentration für Veränderungen im molekularen Bereich (Lipidperoxidation als früher Indikator für Membranschädigungen) eine chronische Exposition von 75 µg NO2/m³ (VDI 2004). Der für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 30 µg NOx/m³ dürfte damit auch für Tiere ein hinreichendes Schutzniveau darstellen. Immissionsvorbelastung Die für den Zeitraum 2005 bis 2010 verfügbaren Daten sind in der nachfolgenden Tabelle 18 zusammengestellt. Überschreitungen von Beurteilungswerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 18: Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte) für den Zeitraum 2005 bis 2010 Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2005 2006 NO2 NO NOx* µg/m³ µg/m³ µg/m³ Grevenbroich-Gustorf (LUQS, GRGG) 21 6 30 22 8 34 21 7 32 23 7 34 24 7 35 Hürth (LUQS, HUE2) 27 8 39 28 10 43 26 11 43 25 10 40 26 9 40 27 9 41 Köln-Chorweiler (LUQS, CHOR) 27 12 45 29 13 49 – 89 – SO2 µg/m³ 5 3 4 6 - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 2007 2008 2009 2010 2006 2008 2007/2008 BW** 27 29 32 30 13 15 13 11 Elsdorf-Berrendorf (MILIS) 25 8 Pulheim-Stommeln (MILIS) 28 12 Rheidt (Eurofins/GfA) 24,1 12,2 30 - 47 52 52 43 - 37 5 46 - 42,8 30 9,8*** 10/20 *: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53. **: Beurteilungswert („Kritischer Wert“ gemäß §§ 2 und 3 der 39. BImSchV) ***: Halbjahreswert Winterhalbjahr Wie aus der Tabelle hervorgeht, lagen die Stickstoffoxid-Immissionskonzentrationen (Summe aus Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid) mehrheitlich zwischen 40 und 50 µg/m³. Am niedrigsten belastet war der Messstandort in Grevenbroich-Gustorf mit NOx-Immissionskonzentrationen zwischen 30 und 35 µg/m³. Die höchste Belastung wies die Station Köln-Chorweiler mit Jahresmittelwerten bis 52 µg/m³ auf. Der Beurteilungswert wird an allen Messstationen mehr oder weniger deutlich überschritten. Das Belastungsniveau entspricht der Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen. Deutlich höher belastet sind die Ballungsgebiete an Rhein und Ruhr. Niedrigere Werte mit einer Unterschreitung des Beurteilungswertes werden an ballungsraumfernen Messstationen in der Eifel und im Rothaargebirge gemessen (MUNLV 2009). Betrachtet man allein die Stickstoffdioxidkonzentrationen, so wird der Beurteilungswert mit einer Ausnahme unterschritten. Die Ausnahme betrifft das Jahr 2009 an der Messstation Köln-Chorweiler. Deutlich günstiger stellt sich die Belastungssituation hinsichtlich Schwefeldioxid dar. Die Belastung lag im Messzeitraum mehrheitlich zwischen 4 und 6 µg/m³. Der höchste Wert betrug 9,8 µg/m³ in Rheidt. Er bezieht sich aber auf eine Messperiode im Winterhalbjahr, so dass auch an diesem Standort der Jahresmittelwert im Bereich der übrigen Messstationen liegen dürfte. Die Beurteilungswerte werden damit durchgängig deutlich unterschritten. Die gemessenen Schwefeldioxidkonzentrationen repräsentieren wie die Stickstoffoxidkonzentrationen die Hintergrundbelastung in NRW. Der Beurteilungswert wird auch landesweit deutlich unterschritten. Im Messzeitraum ist für keinen Parameter ein deutlicher Trend abnehmender oder zunehmender Belastung erkennbar. Zur Immissionsvorbelastung mit Ammoniak liegen keine Messergebnisse aus dem – 90 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Untersuchungsgebiet vor. Das Hintergrundniveau kann daher lediglich abgeschätzt werden. Nach LANUV (www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/ammoniak/u-vorhaben1.htm) liegt die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen im Bereich von 2 – 4 µg/m³ im Jahresmittel. Sie liegt damit im Bereich des Critical Level für Höhere Pflanzen (Farne, Blütenpflanzen). Der Critical Level für empfindliche Moose und Flechten wird überschritten. Da im Untersuchungsgebiet keine spezifischen Ammoniakquellen (insbesondere Betriebe mit Intensivtierhaltung) bekannt sind, wird die Vorbelastung der Hintergrundbelastung zugeordnet und gemäß LANUV einheitlich mit 2 – 4 µg/m³ (Jahresmittel) angesetzt. Vorbelastung durch Stoffeinträge Nachfolgend wird die Vorbelastung mit eutrophierenden und versauernden Stoffeinträgen sowie Schwermetalleinträgen dargestellt und im Hinblick auf das Schutzgut „Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt“ bewertet. Beurteilungsmaßstäbe Analog zu den Stoffkonzentrationen werden die Vorbelastungen mit eutrophierenden und versauernden Stoffeinträgen mit kritischen Belastungsgrenzen (Critical Loads) verglichen. Als „Critical Loads“ werden diejenigen Stoffeinträge definiert, bei deren Unterschreiten auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte an Ökosystemen oder Teilen davon zu erwarten sind (LUA Brandenburg 2008). Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge können zum einen aus Massenbilanzen bestimmt werden. Zum anderen können empirisch abgeleitete Critical Loads verwendet werden. Sie basieren auf der Beobachtung von Veränderungen in Ökosystemen unterschiedlicher Art, die in experimentellen Untersuchungen oder Feldstudien gewonnen wurden. Im Jahr 2002 wurde von der UNECE-Luftreinhaltekommission eine Liste („Berner Liste“) mit empirisch abgeleiteten Belastungsgrenzen stickstoffempfindlicher Ökosysteme zusammengestellt (Achermann & Bobbink 2003, LAI 2010). Nachfolgend werden die Critical Loads der Berner Liste in der aktuellen Fassung (UNECE 2010b) zur Charakterisierung der Belastungsgrenzen verwendet. Soweit danach keine Zuordnung möglich ist, werden ergänzend Critical Loads gemäß Angaben des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA Brandenburg 2007) herangezogen. Critical Loads für Säureeinträge werden üblicherweise mit der Massenbilanzmethode ermittelt und standortbezogen berechnet. Solche standortbezogen berechneten Critical Loads liegen von den innerhalb des Beurteilungsgebietes gelegenen empfindlichen Biotopen für den Königsdorfer Forst sowie für die außerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß TA Luft gelegenen, in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vertieft untersuchten Natura-2000-Gebiete vor (ÖKO-DATA 2012). Für die übrigen, innerhalb – 91 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT des Beurteilungsgebietes gemäß TA Luft gelegenen empfindlichen Biotope werden die Critical Loads auf der Grundlage der Angaben in Builtjes et al. (2011) geschätzt. Zur Bewertung der Schwermetalleinträge werden die Immissionswerte gemäß Nr. 4.5.1 der TA Luft zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe einschließlich des Schutzes vor schädlichen Bodenverunreinigungen herangezogen. Vorbelastung mit Stickstoffeinträgen In den unten stehenden Tabellen 19 und 20 sind die Vorbelastung der stickstoffempfindlichen Biotope im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und in den darüber hinaus untersuchten Natura-2000-Gebieten mit Stickstoffeinträgen zusammengestellt. Die Vorbelastung wurde dem aktuellen Datensatz des Umweltbundesamtes (Stand 2007) entnommen (Builtjes et al. 2011). Überschreitungen der Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Die stickstoffempfindlichen Biotope wurden aus dem Biotopkataster NRW selektiert. Sie decken zugleich alle stickstoffempfindlichen Biotope in Natur- und Landschaftsschutzgebieten ab. Tab. 19: Vorbelastung der stickstoffempfindlichen Biotope/Biotoptypen im Beurteilungsgebiet nach TA Luft mit Stickstoffeinträgen (ohne FFHGebiete) Objektkennung BK-4905002 BK-4905025 BK-4905028 BK-4905301 BK-4905302 BK-4906004 BK-4906005 BK-4906020 BK-5005017 Objektbezeichnung Biotoptypen Erftniederung südlich Grevenbroich Junkerjahns Busch bei Frimmersdorf Gewässerkomplex an der Neurather Höhe Eichenwalda) Pappelmischwald Eichenwald Kiefernwaldb) brachgefallenes Magergrünlandc) Kasterer See Laubwald (Jungwuchs) Kasterer Mühlenerft Nass- und Feuchtwiesec) Pappelwald (Auenstandort) Gebüsche und Feldgehölze nördlich Stommeln Gehölzstreifen östlich Fliesteden Niederungslandschaft am Stommelner Bach bei Gut Barbarastein Erftaue zwischen Zieverich und Pfaffendorf Magerwiesec) Riedec) Pappelmischwald Erlenwald, Eschenwald, Pappelwald (Auenstandort) Fichtenwaldb) – 92 – Critical N-Deposition Load2) Vorbelastung1) [kg/ha·a] [kg/ha·a] 10-20 28,13 10-20 10-20 27,24 10-20 32,49 20-30?3) 22,99 10-20 27,42 20-30?3 10-20 23,17 28,13 20-30 22,75 20-30?3 23,63 10-20 26,27 10-20 28,75 10-20 34,10 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Objektkennung BK-5005019 BK-5005021 BK-5005026 BK-5006004 BK-5006007 BK-5006015 BK-500621 BK-5006025 BK-5006028 BK-5006029 BK-5006038 BK-5006040 BK-5006046 BK-5006120 BK-5006307 BK-5006507 BK-5006508 Objektbezeichnung Critical N-Deposition Load2) Vorbelastung1) [kg/ha·a] [kg/ha·a] Biotoptypen Pappelwald nordöstlich Pappelwald (Auenstandort) von Pfaffendorf 10-20 28,31 Wäldchen bei Kenten Pappelwald (Auenstandort) 10-20 28,31 Ahebruch bei Ahe Pappelmischwald (Entwicklung Auenbiotop) 10-20 27,82 10-20 30,12 10-20 28,43 20-30 25,65 10-20 10-20 30,22 10-20 29,95 10-20 27,73 20-30?3 23,62 10-20 27,70 10-20?3 18,55 10-20 28,43 10-20?3 24,43 zum Wald und Park am Buchenwald, Eichenwald Gestüt Schlenderhan Pappelmischwald, Wald bei Schloss Frens Eschenmischwald (Auenwald) Gehölz-Grünlandkomplex südlich von Magerwiesec) Büsdorf Buchenwald, Eichenwald Bewaldetes Lösstal bei Eschenwald (Auwaldrest) Gut Neuhof Laub- und Nadelmischwald versch. Ausprägungd) Buchen-Hochwald am Buchenmischwald Habbelrather Weg Pappelfeldgehölz Sumpfseggenbestandc) westlich Sinthern Park von Kloster Villa Buchenwald Pauli Ehemalige Kiesabgrabung „am Sandrasene) Steinbusch“ nördlich von Quadrath Gartengelände, Park und Eschenmischwald Wald bei Schloss Frens (Auenwaldrest) Biotopkomplex mit Magere Böschungsflächenf) Stillgewässer bei Ahe 2 alte Laubwaldreste Buchenmischwald, südlich und nördlich des Eichenmischwald Königsdorfer Forstes Eschenmischwald 10-20 10-20 Königsdorfer Forst Laubmischwald 10-20 Wald-, Wiesen-, Weideflächen an der Burg Hemmersbach Ehemalige Kiesgrube und Wälder nördlich von Horrem Eichenmischwald 10-20 Eschenwald (Auenstandort) 10-20 Sandmagerrasene) Pionierwalda) – 93 – 29,21 28,75 28,43 10-20?3 18,58 10-20 28,51 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Objektkennung BK-5006902 1): 2): 3): Objektbezeichnung Buchenwald, Eichenwald, Pappelwald NSG Quellgebiet Erlenund Eschenwald Glessener Bach (Auenstandort) Fichtenwaldb) 10-20 30,61 10-20 10-20 36,26 UBA-Datensatz 2007 (Builtjes et al. 2011) Zur Ermittlung der N-Deposition wurden die Biotoptypen wie folgt den CORINE-Landnutzungstypen zugeordnet: a) Laubwald b) Nadelwald c) Wiese & Weide d) Mischwald e) Rest (schüttere Vegetation) f) semi-natürliche Vegetation Berner Liste in der Fassung UNECE (2010b) Critical Loads gemäß LUA Brandenburg 2007 Tab. 20: Critical Loads und Vorbelastung Lebensraumtypen in FFH-Gebieten EU – Nr. DE-4806303 Bezeichnung Knechtstedener Wald mit Chorbusch mit Lebensraumtyp (LRT) HainsimsenBuchenwald (9110) WaldmeisterBuchenwald (9130) Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder (91E0) DE-5006301 DE-4907301 DE-4405301 *: Critical N-Deposition Load2) Vorbelastung1) [kg/ha·a] [kg/ha·a] Biotoptypen Königsdorfer Forst Worringer Bruch Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef WaldmeisterBuchenwald (9130) Eichen-Hainbuchenwald (9160) Bodensaure Eichenwälder (9190) Natürliche eutrophe Seen (3150) Auenwälder (91E0) Hartholzauenwälder (91F0) Flüsse Schlammbänken (3270) Critical Load nach Berner Liste in der Fassung UNECE (2010b) – 94 – Stickstoffeinträgen von Critical Load* [kg/ha·a] StickstoffDeposition Vorbelastung [kg/ha·a]** 10-20 26,45 10-20 26,39 10-20 26,45 10-20 26,27 10-20 29,08 10-20 29,34 10-20 29,34 20-30 17,09 10-20 26,11 10-20 26,11 - 17,9 mit Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT **: Vorbelastung gemäß UBA-Datensatz 2007 (Builtjes et al. 2011) Wie aus den Tabellen hervorgeht, werden die Critical Loads für Wald-Biotoptypen durchgängig überschritten. Die Vorbelastungen mit Stickstoffeinträgen in die übrigen Biotoptypen (meist Seggenrieder, magere Grünlandbiotope und Magerrasen) liegen im Bereich der angegebenen Spannweiten. Die unteren Werte werden aber auch für diese Biotoptypen durchgängig überschritten. Säureeinträge Die atmosphärischen Säureeinträge sind seit Jahrzehnten stark rückläufig. So haben die Säureeinträge in Waldgebiete Nordrhein-Westfalens seit Beginn der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts um 55 % abgenommen (MUNLV 2009). Neben carbonatarmen, schwach gepufferten Gewässern gehören vor allem Wälder zu den säureempfindlichen Biotoptypen, die auch heute noch teilweise Säureeinträge oberhalb der kritischen Belastungsgrenzen aufweisen. Im Untersuchungsraum sind im Hinblick auf Säureeinträge nur Wald-Biotoptypen von Bedeutung. Die Säureeinträge der in der oben stehenden Tabelle aufgeführten Biotope schwanken gemäß UBA-Datensatz (Stand 2007, Builtjes et al. 2011) zwischen 1772 und 3713 eq/(ha·a). Die Säureeinträge in den berücksichtigten Natura-2000-Gebieten sind in der unten stehenden aufgeführt und den von ÖKO-DATA (2012) berechneten Critical Loads gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 21: Critical Loads und Vorbelastung Lebensraumtypen in FFH-Gebieten EU – Nr. DE-4806303 Bezeichnung Knechtstedener Wald mit Chorbusch Lebensraumtyp (LRT) HainsimsenBuchenwald (9110) WaldmeisterBuchenwald (9130) Eichen-Hainbuchenwald (9160) Auenwälder (91E0) DE-5006301 Königsdorfer Forst WaldmeisterBuchenwald (9130) Eichen-Hainbuchenwald (9160) Bodensaure Eichenwälder (9190) – 95 – mit Säureeinträgen von Critical Load* [eq/ha·a] SäureDeposition Vorbelastung [eq/ha·a]** 1008 – 2048 2931 – 3027 1330 – 1344 3023 1220– 1524 2944 – 3023 2364 2932 1284 - 1389 3010 - 3083 1449 - 1586 3023 – 3083 1500 3049 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT EU – Nr. DE-4907301 DE-4405301 Bezeichnung Worringer Bruch Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef Lebensraumtyp (LRT) Natürliche eutrophe Seen (3150) Auenwälder (91E0) Hartholzauenwälder (91F0) Flüsse Schlammbänken (3270) Critical Load* [eq/ha·a] SäureDeposition Vorbelastung [eq/ha·a]** - 2055 2403 3048 2161 3048 - 2145 mit *: Critical Load nach ÖKO-DATA (2012) **: Vorbelastung gemäß UBA-Datensatz 2007 (Builtjes et al. 2011) Wie die Tabelle 21 zeigt, überschreiten die Säureeinträge in die Wald-Biotoptypen der FFH-Gebiete durchgängig die jeweiligen Critical Loads für die Säureeinträge. Es ist davon auszugehen, dass auch für einen großen Teil der nicht unter FFH-Gebietsschutz stehenden Waldflächen im Untersuchungsraum die Critical Loads hinsichtlich der Säureeinträge überschritten werden. Schwermetalleinträge Kenntnisse zur Vorbelastung mit Schwermetalleinträgen liegen für den Messstandort Rheidt vor. Die im Winterhalbjahr 2007/2008 ermittelten Schwermetalleinträge unterschreiten weit die jeweiligen Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe. Generell ist gemäß LANUV (2009) von einer niedrigen Vorbelastung mit Schwermetalldeposition im Untersuchungsraum auszugehen. Vorbelastung durch Schallimmissionen Zur Abschätzung der Vorbelastung mit Schallimmissionen wird auf die Ergebnisse des Geräuschscreenings NRW zurückgegriffen (www.lanuv.nrw.de). Die Freiflächen im Nahbereich des Planänderungsgebiets weisen danach überwiegend Schallimmissionspegel < 50 dB(A) durch Straßenverkehrs- und Gewerbelärm auf. Sie liegen damit unterhalb der kritischen Schallpegel auch sehr empfindlicher Vogelarten (Garniel, A. & Mierwald, U. 2010). Lediglich für den Nahbereich der B 477 und der L 279n sowie für einen schmalen Streifen nördlich des Betriebsgeländes des Kraftwerks werden höhere Pegel durch Straßenverkehrslärm oder Gewerbelärm berechnet. Vor allem bezüglich des Nahbereichs der B 477 ist davon auszugehen, dass er von schallempfindlichen Vogelarten wie dem in den angrenzenden Offenlandbereichen potenziell zu erwartenden Rebhuhn gemieden wird. – 96 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT `Schutzgut Boden und Relief´ Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche Wirkfaktoren betroffen: anlagebedingt - Flächeninanspruchnahmen betriebsbedingt - Stoffeinträge über den Luftpfad baubedingt - Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Untersuchungsraum Mögliche Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und die Bautätigkeiten werden für das Planänderungsgebiet, die Baustelleneinrichtungsflächen sowie einen Umkreis von ca. 100 m um die genannten Flächen betrachtet. Für die Darstellung der Schadstoffvorbelastung wurden Probenahmestellen aus dem Fachinformationssystem „Stoffliche Bodenbelastung“ (FIS StoBo) des LANUV aus dem Umfeld der genannten Flächen berücksichtigt, da für den oben genannten Untersuchungsraum nicht genügend Daten zur Vorbelastung zur Verfügung stehen. Der Untersuchungsraum und die im Umfeld berücksichtigten Probenahmestellen sind in der unten stehenden Abbildung 23 dargestellt. Mögliche Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad werden ebenfalls betrachtet. Er umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß der TA Luft und zum anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene. – 97 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 23: Untersuchungsraum Boden, Bodentypen und Lage der ausgewerteten Messstellen des FIS StoBo (Datenquelle: WMS-Dienst „BK 50“ des Geologischen Dienstes NRW, Krefeld; Kartengrundlage: DGK 5) Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Für Nordrhein-Westfalen liegt flächendeckend die Bodenkarte im Maßstab 1: 50.000 vor. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Blattschnitt der Bodenkarten L 4904 Mönchengladbach, L 4906 Neuss, L 5104 Düren und L 5106 Köln. Darüber hinaus kann auf die Web-basierte Bodenkarte (www.tim-online.nrw.de) zurückgegriffen werden. Weiterhin hat der Geologische Dienst NRW eine Karte der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst NRW 2004) erarbeitet und veröffentlicht. Desweiteren liegt für das Planänderungsgebiet eine geo- und umwelttechnische Vorerkundung der IBES Baugrundinstitut GmbH (2010) vor. Die genannten Medien und Gutachten wurden für die Beschreibung des Ist-Zustandes im Untersuchungsraum ausgewertet. Geologischer Untergrund/Baugrund Die geologisch jüngste Schicht wird im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen durch mächtige Lössablagerungen aus dem Pleistozän (Weichsel-Kaltzeit) gebildet. Diese Lössschichten können eine Mächtigkeit von 5 bis 10 m erreichen. Im Ostteil des Planänderungsgebiets (ehemalige Baustelleneinrichtungsfläche für das Kraftwerk BoA 1) finden sich anthropogene Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von ca. 1 m (IBES Baugrundinstitut GmbH 2010). – 98 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Unterhalb der Lössdeckschicht befinden sich fluviatile Ablagerungen des Rheins, ebenfalls aus dem Pleistozän. Es handelt sich um Kies- und Sandschichten der Mittelund Hauptterrassen des Rheins, die in einer Mächtigkeit von bis zu 20 m abgelagert wurden. Unter den Terrassenkiesen und Sanden stehen tertiäre Formationen aus dem Miozän und Oligozän an. In den miozänen Schichten sind mächtige Braunkohleflöze eingelagert (Indener- und Ville-Schichten). Die älteren oligozänen Schichten bestehen aus Ablagerungen von Sand, Schluff und Ton, in denen untergeordnet Braunkohleflöze eingelagert sind. Südwestlich des Untersuchungsgebietes verläuft der Höhenrücken der Ville. Hier sind die Deckschichten aus Hauptterrassenkiesen nicht mehr so mächtig ausgeprägt und die Braunkohle führenden tertiären Schichten stehen oberflächennah an. Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden fünf Bohrungen im Planänderungsgebiet mit Tiefen zwischen 20 m bis 22 m niedergebracht (IBES Baugrundinstitut GmbH 2010). Die Bohrungen ergaben für die Fläche folgenden Schichtenaufbau: Auffüllung, Lössschichten, Sande und Kiese. Die Auffüllungen haben eine Mächtigkeit zwischen 0,8 – 1,3 m. Sie bestehen aus Schichten von Sand, Kies und Schotter. Die Lössschichten reichen bis zu einer Tiefe von 6,50 m unter GOK. Die Sand- und Kiesschichten wurden bis zur Endteufe von 22 m erbohrt. Erdbeben Nach der Karte der Erdbebenzonen der Bundesrepublik Deutschland liegt Niederaußem in der Erdbebenzone 2 (Geologischer Dienst NRW 2006). Dieser Zone ist ein Gefährdungsniveau mit einem Intensitätsintervall (I) von 7,0 < I < 7,5 nach der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS) zugrunde gelegt. Der Bemessungswert der Bodenbeschleunigung (ag) beträgt in dieser Erdbebenzone ag = 0,6 m/s². Niederaußem liegt in einem Gebiet, dass der Untergrundklasse T zugeordnet ist. Gebiete der Untergrundklasse T liegen zum einen in Übergangsbereichen zwischen Gebieten mit felsartigem Gesteinsuntergrund und Gebieten mit tiefen Beckenstrukturen und mächtiger Sedimentfüllung oder liegen im Bereich flachgründiger Sedimentbecken. Bei Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind die Anforderungen der DIN 4149 (2005) an Bauten in deutschen Erdbebengebieten zu berücksichtigen. Bodentypen Auf den mächtigen Lössschichten des Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen haben sich ebenso wie im weiteren Umfeld großflächig Parabraunerden, die vereinzelt eine Pseudovergleyung aufweisen (L35), ausgebildet. Im Verlauf des Gillbachs, aber auch in Mulden und Trockentälchen, finden sich – 99 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Kolluvialböden (K34), die durch Bodenerosion und Anschwemmung entstanden sind. Kolluvien waren nach der Bodenkarte (BK 50) auch ursprünglich im Bereich des bestehenden Kraftwerksgeländes vorhanden. Sowohl die Parabraunerden und die Kolluvien sind sehr fruchtbar. Nach der BK 50 weisen beide Bodentypen mit Bodenwertzahlen zwischen 70 und > 90 eine sehr hohe Ertragsfähigkeit auf. Allerdings ist die Parabraunerde erosionsgefährdet. Die im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen auftretenden Bodentypen weisen eine sehr hohe Durchwurzelungstiefe von bis zu 11 dm auf. Die nutzbare Feldkapazität im Wurzelraum ist ebenfalls sehr hoch. Weiterhin wird die Kationenaustauschkapazität der Böden als hoch angegeben. Die Wasserleitfähigkeit der Böden ist mittel bis hoch, der Grenzflurabstand des Grundwassers ist sehr hoch und liegt bei über 19 dm. Die Gesamtfilterfähigkeit der Böden ist mittel bis hoch. Teilbereiche der Böden sind bereits durch anthropogene Eingriffe beeinträchtigt (Aufschüttungen zur Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche für BoA 1. So sind die Böden auf dem bestehenden Kraftwerksgelände am Südrand des Planänderungsgebiets durch Gebäude überbaut oder durch Wegflächen versiegelt. Auf diesen Flächen sind die natürlichen Bodenfunktionen bereits beeinträchtigt. Weiterhin sind Flächen im Südosten des Untersuchungsraumes durch Wohnbebauung im Siedlungsbereich von Niederaußem anthropogen überprägt. Schutzwürdige Böden Informationen über schutzwürdige Böden können der „Karte der schutzwürdigen Böden“ des Geologischen Dienstes NRW (2004) entnommen werden. Demnach sind die Bodentypen im gesamten Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen als besonders schutzwürdig einzustufen, da sie aufgrund ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft darstellen. Böden mit diesen Merkmalen dienen als Vorrangflächen für die Existenz sichernde Nahrungsmittelproduktion durch die Landwirtschaft. Bewertungsmaßstab ist hier die nutzbare Feldkapazität als Kennwert für die Speicherung des pflanzenverfügbaren Bodenwassers, die Luftkapazität für die optimale Durchlüftung des Wurzelraumes und die Kationenaustauschkapazität als Maß für die Nährstoffspeicherfähigkeit. Die Auswahl der Böden dieser Kategorie wird gestützt durch die Wertzahlen der Bodenschätzung. Die besondere Schutzwürdigkeit der Böden als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft ist nicht auf die Flächen des Untersuchungsraumes beschränkt, sie gilt großflächig für die Parabraunerden auf Löss, die sich im linksrheinischen Bereich ausgebildet haben. – 100 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Böden als Wert- und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung einzustufen, da sie weder besonders bedeutsame Standortbedingungen für die natürliche Vegetation noch besondere Seltenheit aufweisen. Rohstoffe und Lagerstätten Informationen über oberflächennahe Rohstoffe und Lagerstätten im Untersuchungsraum können der ersten Auflage der Karte der schutzwürdigen Böden NRW (Geologisches Landesamt NRW 1998) entnommen werden. Die Rohstoffvorkommen werden unabhängig von einer möglichen wirtschaftlichen Bedeutung in ihrer gesamten Verbreitung gezeigt. Die Einstufung als Lagerstätte setzt eine wirtschaftliche Nutzung des Rohstoffes über einen längeren Zeitraum voraus. Für das Planänderungsgebiet und das weitere Umfeld sind großflächig Rohstoffe und Lagerstätten verzeichnet. Es handelt sich um 5 bis 20 m mächtige Lehmschichten über Kies und Sand mit Beimengungen. Der geologische Fachbeitrag zum Regionalplan Köln enthält keine vorhabenrelevanten Aussagen. Im Planänderungsgebiet und auf den Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich weder Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB), noch sind Reservegebietsdarstellungen festgesetzt. Das nächstgelegene Reservegebiet für den oberirdischen Abbau nichtenergetischer Bodenschätze (Nr. 2 Stadt Bedburg/Stadt Bergheim, zwischen Rath und Hüchelhoven - Kiese und Sande der unteren Mittelterrasse) befindet sich ca. 500 m westlich des Planänderungsgebiets. Altlasten Aufgrund der langen landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen des Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen sind Altlasten hier nicht zu erwarten. Zusätzlich wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ein Gutachten für den Anfangszustand des Bodens gemäß Richtlinie 2010/75/EU (IED-Richtlinie) erstellt. Informationen zur Belastungssituation des Bodens im Planänderungsgebiet können auch dem Gutachten zur geo- und umwelttechnischen Vorerkundung der IBES Baugrundinstitut GmbH (2010) entnommen werden. Im Rahmen der Vorerkundung wurden Bodenproben aus den fünf Rammkernbohrungen auf ihre Schadstoffbelastung untersucht. Bei den Bohrungen wurden keine organoleptischen Auffälligkeiten des Bodens vorgefunden. Die Schadstoffkonzentrationen der Bodenproben liegen z.T. deutlich unter den Vorsorgewerten der BBodSchV und sind der LAGA Einbauklasse Z0 zuzuordnen. Hinweise auf eine mögliche Altlastenverdachtsfläche liegen für diesen Bereich somit nicht vor. – 101 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme Die Vorbelastung des Bodens wurde über eine Recherche im Fachinformationssystem „Stoffliche Bodenbelastung“ (FIS Stobo) des LANUV ermittelt. Hierzu wurde zunächst geprüft, ob Probenahmestellen innerhalb des Untersuchungsgebietes vorliegen. Planänderungsgebiet selbst und auch im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen sind im FIS Stobo keine Probenahmestellen verzeichnet. Allerdings finden sich im näheren Umfeld dieser Flächen einige Probenahmestellen auf Ackerflächen. Im Rahmen einer geo- und umwelttechnischen Vorerkundung des Planänderungsgebiets wurden Bodenproben aus den Bohrungen auf eine mögliche Schadstoffbelastung hin untersucht (IBES Baugrundinstitut GmbH 2010). Um die Anzahl der Daten für eine statistische Auswertung zu erhöhen, wurden 63 Probenahmestellen auf Ackerflächen im Umfeld des Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen ausgewertet (Tabelle unten). Sie können angesichts der großräumig einheitlichen Bodenverhältnisse und verbreiteten ackerbaulichen Nutzung als repräsentativ für das Planänderungsgebiet und die Baustelleneinrichtungsflächen angesehen werden. Die im FIS Stobo gespeicherten Daten stammen aus folgenden Untersuchungsprogrammen: Bodenkataster des Erftkreises, Untersuchungen auf KSVO-Flächen (Klärschlamm-Verordnung) des Erft- und Niersverbandes und Erhebungsuntersuchungen des LUA NRW. Nachfolgend werden die Kennwerte der Bodenvorbelastung von Ackerböden im Untersuchungsraum dargestellt und den Vorsorgewerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung gegenübergestellt. Überschreitungen von Vorsorgewerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab. 22: Vorbelastung von Ackerböden (n = 63 Proben) im Untersuchungsraum. Werte berechnet nach einer Datenrecherche im FIS StoBo Blei Cadmium Chrom Kupfer Nickel Quecksilber Zink mg/kg TM Mittelwert Min Max Median Vorsorgewert 1) 1) 26,1 0,57 26,6 13,0 18,8 0,09 71,9 19,0 68,0 25,0 0,20 1,20 0,50 19,0 46,0 26,0 6,0 23,0 12,0 11,0 38,0 16,0 0,04 0,90 0,08 43,0 124 69,0 70 1,0 60 40 50 0,50 150 Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für die Bodenart Lehm/Schluff. Zur Bewertung der Vorbelastung werden die Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für die Bodenart Lehm/Schluff herangezogen. Diese Zuordnung ist zulässig, da die im Untersuchungsgebiet – 102 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT flächenhaft auftretenden Parabraunerden und Kolluvien in der Bodenart hauptsächlich lehmigen Schluff aufweisen. Die Auswertung der Daten aus dem FIS StoBo zeigt, dass im Untersuchungsgebiet keine Belastung von Ackerböden mit Schwermetallen festzustellen ist. Die Mittelwerte aller Parameter liegen zum Teil deutlich unter den Vorsorgewerten der BBodSchV für die Bodenart Lehm/Schluff. Selbst die Maximalwerte der Stoffe Blei, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink liegen unter den entsprechenden Vorsorgewerten. Lediglich in je einer Probe konnte für Cadmium und Quecksilber eine Überschreitung des jeweiligen Vorsorgewertes nachgewiesen werden. Für die Ackerböden im Umfeld des Planänderungsgebiets ist somit festzustellen, dass nach § 8 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes keine Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht, da die Stoffkonzentrationen in den 63 Proben (mit zwei Ausnahmen) die jeweiligen Vorsorgewerte nicht überschreiten. Auch die Stoffkonzentrationen der Bodenproben aus der geotechnischen Vorerkundung des Planänderungsgebiets liegen z.T. sehr deutlich unter den Vorsorgewerten der BBodSchV, sodass für diese Fläche ebenfalls keine Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. `Schutzgut Wasser´ Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche Wirkfaktoren betroffen: anlagebedingt - Flächeninanspruchnahmen - Einleitung von Niederschlagswasser in den Gillbach betriebsbedingt - Einleitung von Kühl- und Abwasser in den Gillbach - Stoffeinträge über den Luftpfad baubedingt - Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Untersuchungsraum Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten ergeben sich folgende räumliche Betrachtungsebenen: – 103 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Mögliche Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen werden im Bereich des Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen betrachtet. Mögliche Auswirkungen von Kühlwasser- und Abwassereinleitungen aus dem Kraftwerksbetrieb sowie der Einleitung von Niederschlagswasser werden für den obersten Wasserkörper des Gillbachs betrachtet. Aufgrund der kapazitätsgleichen Stilllegung von Altanlagen ist auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einleitung von Niederschlagswasser eine Betroffenheit weiterer Wasserkörper auszuschließen. Der Raum mit möglichen Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und zum anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene. Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Grundwasser Grundwasserverhältnisse im Planänderungsgebiet und im Nahbereich Die Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung und der Baustelleneinrichtungsfläche liegen im Bereich des Grundwassereinzugsgebiets Rhein (DE_GB_274_01), das eine Fläche von rund 19.500 ha aufweist. Der Porengrundwasserleitertyp aus Kies und Sand weist eine hohe Durchlässigkeit auf und ist aufgrund seiner großen Ergiebigkeit von hoher wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Das Trinkwasser wird aus Grundwasser gewonnen. Die Grundwasserneubildung beträgt im Grundwassereinzugsgebiet Rhein 41 Mio. m³/a bei zugelassenen Entnahmerechten von 6 Mio. m³/a. Vorbelastung und bedeutsame Umweltprobleme Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und den in nationales Recht umgesetzten wasserrechtlichen Bestimmungen ist für alle nicht erheblich veränderten Oberflächengewässer und das Grundwasser bis zum Jahr 2015 ein guter Zustand zu erreichen. Maßgebliches Kriterium für das Erreichen eines guten Zustands sind der mengenmäßige und der chemische Zustand des Grundwassers. Die Kriterien für die Zustandsbeschreibung sind in Anhang V der WRRL näher erläutert. Für den im Untersuchungsraum vertretenen Grundwasserkörper ergeben sich hinsichtlich der Zielerreichung folgende Ausgangslage: Grundwasser körper 274_01 Name Grundwassereinzugsgebiet Rhein Zielerreichung mengenmäßiger Zustand Zielerreichung chemischer Zustand wahrscheinlich wahrscheinlich (Bewirtschaftungsplan NRW – Planungseinheitensteckbrief Teileinzugsgebiet Rhein/Erft) In der Analyse der Belastungsschwerpunkte des Grundwassers wurde für das Grundwassereinzugsgebiet Rhein keine signifikante Belastung durch punktuelle – 104 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Schadstoffquellen oder durch diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung festgestellt. Im Planungseinheitensteckbrief Rhein/Erft Stand 2008 (MUNLV 2009) wird der chemische Zustand des Grundwasserkörpers daher insgesamt als gut bewertet. Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird im Planungseinheitensteckbrief Rhein/Erft Stand 2008 (MUNLV 2009) ebenfalls als gut bewertet, da aufgrund von Einleitungsmaßnahmen des Bergbaus zur Vermeidung ökologischer Schäden in Feuchtgebieten die Grundwasserbilanz positiv ist. Insgesamt ist die Zielerreichung gemäß WRRL für das Grundwassereinzugsgebiet Rhein somit wahrscheinlich (MUNLV 2009, Planungseinheitensteckbrief Rhein/Erft, Stand 2008). Oberflächengewässer Stillgewässer Stillgewässer sind im Planänderungsgebiet Baustelleneinrichtungsflächen nicht vorhanden. und im Bereich der Im Umfeld kommen einige, meist kleine Stillgewässer (Tümpel, Teiche, Klärteiche) sowie einzelne Tagebaurestgewässer wie das Peringsmaar, der Neurather und der Kasterer See vor. Sie sind ausschließlich durch Stoffeinträge über den Luftpfad potenziell betroffen. Da die kapazitätsgleiche Stilllegung der Blöcke C bis F Bestandteil der Planänderung ist, verringern sich zukünftig die Luftschadstoffemissionen. Auf eine Auflistung der weiteren Stillgewässer wird daher verzichtet. Fließgewässer Nachfolgend wird der für die Kraftwerkseinleitungen als Vorflut unmittelbar genutzte Gillbach mit seinen Randbedingungen kurz beschrieben. Im Umfeld kommen weitere Fließgewässer vor (z.B. Erft, Flothgraben, Stommelner Bach). Sie sind durch Stoffeinträge über den Luftpfad potenziell betroffen, werden jedoch aufgrund der zeitgleichen Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke und der daraus resultierenden Verminderung der Stoffeinträge über den Luftpfad nicht weiter dargestellt. Gillbach-Kurzbeschreibung An der westlichen Grenze der Baustelleneinrichtungsfläche und der Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung verläuft der Gillbach. Der Gewässerlauf des Gillbachs beginnt im Bereich von Niederaußem und mündet bei Weckhoven, Neuss, in die Erft. Der Gillbach ist gemäß WRRL-Einstufung ein lösslehm-geprägter Tieflandbach, der dem Fischgewässertyp Cyprinid–Rhithral zugeordnet wird. Seine Gesamtlänge beträgt 28,5 km bei einer Einzugsgebietsgröße von 95,6 km². – 105 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Gillbach - Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme Das derzeitige ökologische Potenzial und der derzeitige chemische Zustand des Gillbachs sind in der unten stehenden Tabelle auf der Grundlage des Planungseinheitensteckbriefes des Bewirtschaftungsplans Nordrhein-Westfalen 20102015 (MUNLV 2009) zusammenfassend dargestellt. Der Gillbach wird gemäß Planungssteckbrief auf seiner gesamten Länge als „erheblich veränderter Wasserkörper“ eingestuft. Als Grund für diese Einstufung wird seine Entwässerungsfunktion für die landwirtschaftlich genutzten Flächen genannt (H 20: Entwässerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen). Der Erftverband beschreibt in seinem Gewässerportrait den Gillbach als ein Gewässer, das aufgrund seiner Lage inmitten sehr fruchtbarer Lössböden bereits Anfang des 19. Jahrhunderts stark ausgebaut und begradigt worden sei. Dies sei in späteren Zeiten noch durch mehrere Flurbereinigungen und Ausbaumaßnahmen verstärkt worden. Waldflächen seien im Gewässerumfeld nahezu keine mehr vorhanden. Der Ackerbau rage meist bis an die Böschungsoberkante heran. Weiter ist ausgeführt, dass der Gillbach aufgrund des Braunkohlentagebaus keinen natürlichen Trockenwetterabfluss mehr aufweise. Sein heutiger Basisabfluss bestehe hauptsächlich aus Kühlwasser des Kraftwerks Niederaußem sowie zu einem kleinen Teil aus gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Niederaußem. Im Vergleich zum natürlichen Abflussgeschehen des Gillbachs führe dies zu erhöhten Abflüssen. Auch die Temperatur des Gillbachs sei aufgrund der warmen Kühlwassereinleitungen ganzjährig erhöht (Erftverband: Gewässerportrait Gillbach). Für erheblich veränderte Gewässer ist nach den Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie anstelle des guten ökologischen Zustandes das gute ökologische Potenzial sowie der gute chemische Zustand das Ziel. – 106 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 23: Steckbrief Gillbach (aus: MUNLV 2009) Wie aus der Tabelle 23 hervorgeht, wird das ökologische Potenzial als „schlecht“ eingestuft. Maßgeblich hierfür ist vor allem die schlechte Habitatqualität, die sich in dem schlechten Zustand des Qualitätsmoduls „Allgemeine Degradation“ äußert. Dies ist insbesondere auf den in der Vergangenheit erfolgten Ausbau und die Begradigung – 107 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT des Gillbachs zurückzuführen, was zu einer Verschlechterung der hydromorphologischen Güte des Gewässers geführt hat. Entsprechend schlecht ist auch der Zustand der am Gewässerboden lebenden Kleinlebewesen (Makrozoobenthos) ausgeprägt. Die Situation für die Fischfauna ist vergleichbar. Der Zustand der am Gewässerboden angeheftet wachsenden Flora (Makrophyten, Phytobentos) wird als unbefriedigend bzw. als mäßig eingestuft. Dies hat seine Ursache u. a. in der ganzjährig erhöhten Gewässertemperatur. Zusammenfassend wurde die Situation so bewertet, dass die Erreichung eines guten ökologischen Potentials voraussichtlich erst nach 2015 möglich ist (>2015; F20: Kostenstreckung Hydromorphologie/Durchgängigkeit) Der chemische Zustand des Gillbachs wird als „gut“ eingestuft. Darin ist enthalten die gute Bewertung hinsichtlich des Parameters „Metalle prioritär“ (u. a. Quecksilber). Zur Verbesserung des derzeitigen schlechten ökologischen Potenzials sind im Bewirtschaftungsplan u. a. Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft, Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung und Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Gewässerlaufveränderungen, Ufer-, Sohlgestaltungen, Gehölzentwicklungen und die Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen vorgesehen. Gemäß Umsetzungsfahrplan für den Gillbach (Erftverband, Stand 01.12.11) ist der Abschnitt des Gillbachs von der Kraftwerkseinleitung nördlich der Nord-Süd-Bahn bis in den Bereich Rheidt/Hüchelhoven als Suchraum für die Entwicklung von Strahlursprüngen ausgewiesen. Danach bietet dieser Gewässerabschnitt das Potential für eine morphologische Umgestaltung mit dem Ziel, über die damit verbundene Strahlwirkung das ökologische Potential des Gewässers insgesamt aufzuwerten. Bereits in den letzten Jahren hat der Erftverband damit begonnen, den anthropogen überprägten Gillbach abschnittsweise wieder zu renaturieren. Dafür werden Uferstreifen erworben, der Gillbachlauf wieder verlängert und standortgerechte Gehölze gepflanzt, die zu einer Beschattung führen und somit eine zusätzliche Erwärmung des Wassers im Gillbach verhindern (Erftverband: Gewässerportrait Gillbach) Nach Einschätzung des Erftverbandes müssen in den nächsten Jahren diese Arbeiten fortgeführt werden, um einen gutes ökologisches Potential für den Gillbach zu erreichen. Schutzausweisungen Trinkwasserschutzgebiete Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet Weiler (Gebietsnummer: 4906-16, Trinkwasserschutzzone: III B, Fläche: 108.463 km²) befindet sich östlich in einer Entfernung von ca. 3,8 km zum Planänderungsgebiet und ca. 3,4 km zur Baustelleneinrichtungsfläche. – 108 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Überschwemmungsgebiete und Überschwemmungsbereiche Das nächstgelegene gesetzlich festgelegte Überschwemmungsgebiet befindet sich ca. 16 km östlich des Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen am Rhein. Teile des etwa 4 km südwestlich gelegenen Erfttals sind als Überschwemmungsbereiche im Regionalplan, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz, dargestellt (Stand Juli 2006). Alle genannten Gebiete sind aufgrund ihrer großen Planänderungsgebiet von der Planänderung nicht betroffen. Entfernung zum `Schutzgut Klima / Luft´ Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlekraftwerks (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche zu betrachtende Wirkfaktoren betroffen: anlagebedingt - Flächeninanspruchnahmen (Auswirkungen auf das Lokalklima) betriebsbedingt - Luftschadstoffimmissionen - Verschattungen aus dem Kühlturmbetrieb - CO2-Emissionen (Auswirkungen auf Globalklima) baubedingt - temporäre Flächeninanspruchnahmen und Baustellenbetrieb (Auswirkungen auf das Lokalklima) Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Untersuchungsraum Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten ergeben sich folgende räumliche Betrachtungsebenen: Der Untersuchungsraum für das Standort- bzw. Geländeklima beschränkt sich auf das Planänderungsgebiet, die Baustelleneinrichtungsflächen sowie auf einen Raum von ca. 1.000 m um das Planänderungsgebiet herum. Diese Abgrenzung wird als ausreichend angesehen, da nach Hupfer & Kuttler (2006) die räumliche Wirkung eines Standortklimas die Entfernung von einem Kilometer nicht überschreitet. Dabei ist die Abgrenzung nicht starr sondern durch fließende Übergänge gekennzeichnet. Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffe werden ebenfalls betrachtet. Der Betrachtungsraum umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet nach der TA Luft und zum anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene – 109 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT (argumet 2012). Hinsichtlich der Auswirkungen von CO2-Emissionen auf das Globalklima kann kein Untersuchungsraum abgegrenzt werden. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes Klima Regionale Klimacharakteristik Das Planänderungsgebiet befindet sich in der Großlandschaft der Niederrheinischen Bucht. Nach dem Klimaatlas von Nordrhein-Westfalen (MURL 1990) liegt die Niederrheinische Bucht in einem überwiegend maritim geprägten Bereich mit allgemein kühlen Sommern und milden Wintern. Gelegentlich kann sich bei längeren Phasen mit hohem Luftdruck auch ein kontinentaler Einfluss bemerkbar machen. Informationen zur Lufttemperatur und zu den Niederschlägen in der Niederrheinischen Bucht können für die langjährige Messreihe von 1979 bis 2008 einem Bericht des LANUV (2010) entnommen werden. Demnach liegt die mittlere Jahrestemperatur im Bereich der Niederrheinischen Bucht in einer breiten Zone westlich und östlich des Rheins zwischen 10,5 und 11,2 °C. Die wärmsten Temperaturen werden dabei entlang des Rheins beobachtet. Weiterhin ist das Rheintal durch eine hohe Anzahl an Sommertagen (Tagestemperatur liegt mindestens einmal > 25 °C) gekennzeichnet. So wurden für die Niederrheinische Bucht im Zeitraum 1979 bis 2008 eine Anzahl von 37 bis 44 Sommertagen je Jahr registriert. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der Frosttage mit 50 – 64 Tagen im Vergleich zu anderen Klima-Großlandschaften von NordrheinWestfalen relativ gering. Große Teile der Niederrheinischen Bucht weisen im Zeitraum 1979 bis 2008 relativ niedrige Niederschlagsjahressummen auf. So fielen in den letzten 30 Jahren zwischen 600 und 800 mm Niederschlag (LANUV 2010). Die Zülpicher Börde wird als das „markanteste Leegebiet“ von NRW ausgewiesen. Große Teile des Niederschlages fallen in den Sommermonaten, wenn Schauer und Gewitter durch die kräftige Sonneneinstrahlung verursacht werden. Die Windgeschwindigkeit erreicht in der Niederrheinischen Bucht Mittelwerte zwischen 3,0 bis 3,5 m/s (MURL 1990). Lokalklima Die Beschreibung der Klimatope des Untersuchungsgebietes orientiert sich an den Vorgaben der VDI Richtlinie 3787 Blatt 1 (1997) „Klima- und Lufthygienekarten für Städte und Regionen“. In ihr sind die charakteristischen Elemente der Klimatope beschrieben. – 110 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen herrscht ein Freilandklima vor. Die Oberflächenstruktur des gesamten Areals weist überwiegend niedrige Strukturen und keine starken Höhendifferenzen bzw. Reliefstrukturen auf. Es überwiegen niedrige Vegetationsformen und es kommen nur wenige Gebüsch- oder Gehölzelemente entlang von Straßen, Wegen und Gillbach vor. Freilandklimatope fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und sind in der Regel relativ unbelastet. Sie zeichnen sich durch einen ungestörten Temperatur-Feuchte-Verlauf aus, sind windoffen und fungieren als Frischluftgebiete für angrenzende Siedlungen. Die im Planänderungsgebiet vorhandenen versiegelten Flächen sind im Verhältnis zur gesamten Fläche nicht sehr groß, sodass von diesen erhebliche Auswirkungen auf das Standort- und Geländeklima nicht zu erwarten sind. Mikroklimatisch werden sich die Wegflächen bei starker Sonneneinstrahlung gegenüber den unversiegelten Brachflächen stärker erwärmen. Das Gelände westlich der B 477 fällt mit Höhen von ca. 80 m ü. NN nach Nordwest in Richtung des Gillbachs auf ca. 75 m ein. Es ist möglich, dass entlang des flachen Taleinschnittes ein Luftaustausch von den Frei- und Ackerflächen in Richtung Rheidt und Hüchelhoven erfolgt. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im nördlichen Halbkreis um das Planänderungsgebiet zwischen der L 279n und den Ortschaften Hüchelhoven und Rheidt sowie zwischen der B 477 und Büsdorf im Osten sind ebenfalls dem Klimatop des Freilandklimas zuzuordnen. Das Gelände östlich der B 477 ist überwiegend eben mit Höhenlagen zwischen 80 – 82 m ü NN. Ein Abfluss von Kaltluft in Richtung Büsdorf ist aufgrund der geringen Reliefstruktur wenig wahrscheinlich. Die südlich an das Planänderungsgebiet angrenzenden Areale des Kraftwerksgeländes sind dem Klimatop der Industriegebiete zuzuordnen. Dies zeichnet sich durch starke klimatische Veränderungen gegenüber dem Umfeld aus, da sich über der Fläche aufgrund der Kraftwerknutzung eine Wärmeinsel ausbildet. Zwischen der Wärmeinsel und den darüber liegenden Luftschichten findet ein vertikaler Luftaustausch durch aufsteigende Warmluft auch während der Nacht statt. Aufgrund der Nähe des bestehenden Kraftwerkes ist für die an die nördlich daran angrenzenden Flächen von einer Beeinflussung des Freilandklimatops insbesondere durch den Wärmetransport vom Kraftwerk zu den Freiflächen auszugehen. Die an das Planänderungsgebiet im Süden und Westen angrenzenden Siedlungsflächen von Niederaußem und Auenheim werden dem Gartenstadtklimatop zugeordnet. Es handelt sich um den Übergangsbereich zwischen dem Freilandklimatop und den Klimatopen der bebauten Flächen (Stadtrandklimatop). Dieses Klimatop wird durch die Flächennutzung und die Oberflächenstruktur geprägt, wobei der Einfluss des – 111 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT unbebauten Geländes noch überwiegt. Allerdings ist auf den bebauten und versiegelten Flächen mit einer Erwärmung zu rechnen, diese Wirkung wird aber durch den Einfluss der Grünflächen deutlich abgeschwächt. Die einzige Wasserfläche im Untersuchungsgebiet ist der Gillbach. Aufgrund seiner Größe und der ganzjährig erhöhten Wassertemperatur sind im Bereich des Baches die ausgleichenden Elemente eines Gewässerklimatops nicht zu erwarten. Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme Lokale Vorbelastungen Lokale Vorbelastungen bestehen in Veränderungen des Standort- und Geländeklimas durch den Kraftwerksbetrieb. Von Relevanz sind vor allem Veränderungen des Temperatur- und Feuchteregimes sowie Veränderungen bei der Globalstrahlung und der Sonnenscheindauer im Zusammenhang mit Verschattungen und ihren Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Regionale Vorbelastungen Das LANUV (2010) hat einen umfassenden Bericht über das Klima und den Klimawandel in Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur, Wasserwirtschaft sowie Städte und Ballungsräume liegen weiterhin verschiedene Berichte des MKULNV NRW (2010, 2011) vor. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse der Studien zusammengefasst. Lufttemperatur Die Entwicklung der Lufttemperatur war im Zeitraum 1901 bis 2008 Schwankungen unterworfen. Diese Schwankungen ergeben sich aus der Überlagerung von natürlichen und anthropogenen Effekten. So ist festzustellen, dass seit 1980 bis heute eine Erwärmung stattgefunden hat, die deutlich stärker war als in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die höchsten Jahresmitteltemperaturen wurden in Nordrhein-Westfallen in den Jahren 2000 bis 2007 gemessen. Der Trend der Temperaturzunahme war dabei für den Zeitabschnitt 1979 bis 2007 signifikant höher. So lag die Temperaturerhöhung in den letzten 100 Jahren in Durchschnitt bei 0,1 °C pro Dekade. Die Temperaturerhöhung in den letzten drei Dekaden war im Vergleich zu den vorhergehenden etwa fünfmal so hoch (LANUV 2010). Dabei ergab sich in den letzten 107 Jahren eine stärkere Temperaturzunahme in den Tieflagen von Nordrhein-Westfalen als in den Berglagen. Niederschlag Im Landesmittel fielen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 1901 bis 2008 ca. 861 mm Niederschlag. Ebenso wie bei der Lufttemperatur ist auch bei den Niederschlägen ein Aufwärtstrend in den letzten 100 Jahren erkennbar. So nahm im genannten Zeitraum – 112 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT die mittlere jährliche Niederschlagsmenge von 806 mm/Jahr auf 916 mm/Jahr zu. Dies entspricht einer Zunahme von ca. 10 mm Niederschlag pro Dekade. Seit 1901 hat die Niederschlagsmenge im Winter und Frühjahr um etwa 19 % zugenommen. Für den Herbst und Sommer war eine Zunahme der Niederschlagsmengen im Zeitraum 1901 bis 2008 zwischen 3 und 11 % zu verzeichnen. Zu Beginn der Messperiode lagen die Niederschläge im Sommer deutlich über denen des Winters, dieses Verhältnis hat sich bis heute weiter angeglichen (LANUV 2010). Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur in Nordrhein-Westfalen Seit 1951 hat sich der Beginn der Vegetationszeit nach vorn verlagert. Zwischen 1951 und 2009 verlängerte sich nach den Erhebungen des LANUV (2010) die phänologische Vegetationszeit um etwa 16 Tage. Die Länge von Frühling und Sommer veränderte sich nicht wesentlich, die Herbstzeit ist heute jedoch um 18 Tage länger als in der genannten Klima-Normalperiode, der Winter hat sich um ca. 21 Tage verkürzt. Auch in der Tierwelt sind phänologische Verschiebungen insbesondere bei mobilen Arten wie Vögeln und Insekten zu beobachten. So konnten bei vielen wandernden Vogelarten ein früheres Eintreffen im Frühjahr und ein späterer Wegzug im Herbst festgestellt werden. Weiterhin ist bei vielen Vogelarten eine Vorverlegung der Brutzeit nachweisbar. Heute überwintern z.B. Bachstelzen, Hausrotschwanz, Singdrossel, Mönchsgrasmücke und der Kiebitz in Nordrhein-Westfalen. Diese Arten zogen noch vor 30 Jahren im Winter nach Südwesteuropa (LANUV 2010). Auch sind Arealverschiebungen als Folge des Klimawandels erkennbar. So ist zu beobachten, dass wärmeliebende Insektenarten aus Südeuropa nach Norden ziehen. Dabei können mobile Insekten aufgrund ihrer Flugfähigkeit sehr schnell neue Gebiete besiedeln. Auffällige Einwanderer aus südlichen Gebieten in Nordrhein-Westfalen sind die Feuerlibelle, das Weinhähnchen und die Eichenschrecke. Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt Die Änderungen von Lufttemperatur und Niederschlag, aber auch die Verteilung und Intensität der Niederschläge beeinflussen den hydrologischen Kreislauf. Dies hat Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Dabei gestaltet sich der Nachweis von klimabedingten Veränderungen schwieriger, da anthropogene Nutzungen bereits regional sehr unterschiedlich auf den Wasserhaushalt einwirken. Durch den Klimawandel haben sich in Nordrhein-Westfalen die Eigenschaften von Starkregenereignissen verändert. Auswertungen von Zeitreihen im Zeitraum 1950 bis 2008 zeigen eine Tendenz der Zunahme von Starkregentagen mit mehr als 20 mm Niederschlag/Tag. Seit 2000 sind vermehrt Starkregenereignisse aufgetreten, die insbesondere in Siedlungsgebieten zu hohen Schäden geführt haben (LANUV 2010). – 113 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Auswirkungen des Klimawandels auf den Boden Mögliche Bodenfunktionsbeeinträchtigungen durch den Klimawandel sind in der Veränderung der Bodentemperatur, des Bodenwasserhaushaltes, des Bodengefüges, in der potenziellen Gefährdung gegenüber Wasser- und Winderosion und in der Veränderung von Humusgehalten und -vorräten zu erwarten. Bodenerosion durch Wasser verursacht erhebliche Schäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, aber auch an baulichen Anlagen und Verkehrswegen. Dabei wird die Bodenerosion durch Starkregen auf Flächen mit mangelnder Bodenbedeckung begünstigt. Im Jahresverlauf hat die Regenerosion im Zeitraum 1937 bis 2007 in den Monaten Juni und Juli deutlich zugenommen. In beiden Monaten hat die Niederschlagsintensität (Starkregen) zugenommen, obwohl die Niederschlagsmenge in etwa gleich blieb (LANUV 2010). Luft Vorbelastung im Untersuchungsraum Die Vorbelastung der Luft wurde in den o.g. Kapiteln II. 1.2.1 und 1.2.2 dargestellt und bewertet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf eine erneute Darstellung in diesem Kapitel verzichtet und auf die genannten Kapitel verwiesen. `Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild´ `Schutzgut Landschaft´ Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche zu betrachtende Wirkfaktoren betroffen: anlagebedingt - Flächeninanspruchnahmen - Gebäudekörper betriebsbedingt - Kühlturmschwaden baubedingt - temporäre Flächeninanspruchnahmen - Baustellenbetrieb (Schall- und Luftschadstoffimmissionen, visuelle Effekte) Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Untersuchungsraum Unter Berücksichtigung der anzunehmenden Kubaturen eines Braunkohlenkraftwerks – 114 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT im Planänderungsgebiet ist davon auszugehen, dass die Anlage auch in großen Entfernungen optisch wahrnehmbar sein wird. Nach Adam et al. (1986) wird bei großen Eingriffsobjekten, die über die Höhe ausgewachsener Bäume hinausragen, ein Raum im Umkreis von 10 km angenommen, in dem visuelle Auswirkungen möglich sind, die als erheblich im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG einzustufen und damit entsprechend zu kompensieren sind. Der Untersuchungsraum für das Landschaftsbild wird daher in Anlehnung an Adam et al. (1986) als Kreis mit einem Radius von 10 km um den Mittelpunkt eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet definiert. In Bereichen über 10 km Entfernung hinaus wird nach Adam et al. (1986) auch von großen Bauwerken nur noch der Umriss bzw. die Silhouette wahrgenommen. Da sich das Planänderungsgebiet direkt an den bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem angliedert, ist daher davon auszugehen, dass von Standorten in Entfernungen von über 10 km ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet nicht als eigenständiges neues Element im Landschaftsraum wahrnehmbar ist und somit in einer Entfernung über 10 km keine erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild entstehen. Der Untersuchungsraum ist in der nachfolgenden Abbildung 25 dargestellt. Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Landschaft und Landschaftsbildeinheiten Der Untersuchungsraum für das Landschaftsbild umfasst einen großen Bereich des Landschaftsraumes der Rommerskirchener Lössplatte, der Ville und Teile des Erfttals sowie der Jülicher Börde. Die natürlichen Raumeinheiten sind einerseits durch flachwellige Gebiete mit hoher Bodengüte und deshalb intensiver Landwirtschaft bzw. andererseits durch den nach Norden auslaufenden Höhenrücken und den angrenzenden Talraum mit einem größeren Anteil von Wäldern geprägt. Im Untersuchungsraum lassen sich 11 weitgehend homogene Landschaftsbildeinheiten unterscheiden (SMEETS Landschaftsarchitekten 2012b). Sie sind in der folgenden Tabelle 24 aufgeführt. Tab. 24: Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsraum (Quelle: SMEETS Landschaftsarchitekten 2012b) Nr. der Landschaftsbildeinheit 1 2 3 4 Beschreibung der Landschaftsbildeinheit Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Rommerskirchen, Allrath und Widdeshoven Grevenbroich mit Vollrather Höhe Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Niederaußem, Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum Landwirtschaftlich geprägter Raum östlich der Terrassenkante zwischen Mittel- und Niederterrasse zwischen Stommeln und Sinnersdorf – 115 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 5 6 7 8 9 10 11 Landwirtschaftlich geprägter Raum um das Kraftwerk Neurath Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Sindorf, Elsdorf und Königshoven Bergheim-Auenheim, Niederaußem und Oberaußem Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Fliesteden, Brauweiler und Geyen Glessener Höhe und Waldbestand westlich von Königsdorf Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Bedburg, Kenten, Quadrat-Ichendorf und Oberaußem Bereich um Bedburg und Bergheim Die intensiv genutzte Agrarlandschaft ist durch überwiegend großflächige Nutzungsparzellen gekennzeichnet, die durch ein meist dichtes Wegenetz erschlossen werden. Gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Gebüsche, Hecken und Gehölze sind nur noch teilweise entlang von Verkehrswegen, Gräben und Gewässerläufen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten. Größere zusammenhängende Wälder befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Der Knechtstedener Wald mit Chorbusch mit seinen teilweise sehr naturnahen Laubwaldgesellschaften liegt noch teilweise innerhalb des Untersuchungsraumes. Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. – 116 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 24: Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsraum (Quelle: SMEETS Landschaftsarchitekten 2012b) Schutzausweisungen Landschaftsschutzgebiete Die Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich und im weiteren Umfeld sind im Kapitel II 1.1.2 dargestellt. – 117 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme Teile des Landschaftsraumes sind durch vorhandene technische Elemente z. T. stark in ihrer Eigenart überformt. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Auch die im Gebiet installierten Windkraftanlagen stellen eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Als Vorbelastungen sind auch die auf den Braunkohlentagebau zurückgehenden, rekultivierten Halden einzustufen, die als künstliche Erhebungen das ursprüngliche Landschaftsbild verändern. Verkehrswege wie die Autobahn A 61 sowie weitere stark frequentierte Straßen und die teilweise auf Dämmen verlaufenden Bahnstrecken zerschneiden die Landschaft. Soweit sie von Gehölzen oder Baumreihen begleitet sind, tragen sie aber gleichzeitig auch zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes bei. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche zu betrachtende Wirkfaktoren betroffen: anlagebedingt - Flächeninanspruchnahmen - Sichtbeziehungen (Auswirkungen durch Gebäudekörper) betriebsbedingt - Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge baubedingt - Baustellenbetrieb. Untersuchungsraum Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten ergeben sich folgende räumliche Betrachtungsebenen: Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen wird der Bereich zwischen der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der Ortschaft Rheidt als Untersuchungsraum definiert. Maßgeblich für diese Abgrenzung ist, dass die im Nahbereich des Planänderungsgebiets vorhandenen Baudenkmäler eine geringe Bauhöhe aufweisen; sie sind dementsprechend nur aus vergleichsweise geringer Entfernung sichtbar. Weitere Einschränkungen der Sichtbarkeit ergeben sich aus der Zerschneidung des Gebiets durch Bahndämme und durch die großflächigen, südlich des Planänderungsgebiets vorhandenen Kraftwerksanlagen. Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen wurden ebenfalls betrachtet. Der Betrachtungsraum umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß – 118 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT der TA Luft und zum anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene. Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand Die Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem sowie die Baustelleneinrichtungsflächen liegen in der Kulturlandschaft Krefeld – Grevenbroicher Ackerterrassen. Der Raum zwischen Kempen im Norden und Bergheim im Süden gehört zwei Naturräumen an, die seit der Bronze- und Eisenzeit besiedelt sind. Zwar hat die vorgeschichtliche Besiedlung des Raumes keine übertägig sichtbaren Spuren hinterlassen, aber die archäologische Forschung kann heute ein recht genaues Bild der damaligen Besiedlungsstruktur entwerfen. Im Süden, zu dem auch der Bereich der Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung gehört, boten die fruchtbaren Lössböden beste Voraussetzungen für eine agrarische Nutzung. In der Bronze- und Eisenzeit wurde eine bäuerliche Mischwirtschaft betrieben, die den Ackerbau stark in den Vordergrund stellte. Die Besiedlungsstruktur war gekennzeichnet durch einperiodige Einzelgehöfte (kleinteilige Mehrhausgehöfte) oder Weiler, die sich längere Zeit am Ort hielten. In der Eisenzeit stand mit dem in den feuchten Niederungen gewonnenen Raseneisenerz ein wichtiger Rohstoff für die Herstellung von Waffen, Geräten und Schmuck lokal zur Verfügung. Die Gräberfelder lagen nahe den Siedlungen, in der Regel auf wenig gut nutzbaren Böden. In römischer Zeit war die Region in den Bereichen der fruchtbaren Lössböden mit einem dichten Netz römischer Landgüter (villae rusticae) besiedelt. Mit den Agrarprodukten dieser Anlagen wurden die Städte und Militärs der weiteren Umgebung versorgt. Die Agrarstruktur unterlag jeweils zeitgenössischen Veränderungen, so durch Flurbereinigungsverfahren im 20. Jh. und durch die Siedlungserweiterungen, die große Auswirkungen auf die Kulturlandschaft hatten. Die heutige Nutzung wird von Ackerbau dominiert. Bodendenkmäler Im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen sind keine Bodendenkmäler ausgewiesen. Nach Auskunft des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege liegen für den vorbenannten Bereich allerdings einzelne Fundhinweise und Hinweise auf alte Lehmgruben etc. vor. Zwischen dem Vorhabenträger und zuständigen Fachamt wurde verabredet, in 2012 eine flächendeckende Prospektion und ergebnisabhängig ggf. eine Dokumentation/Bergung durchzuführen. Aus heutiger Sicht des Fachamtes stehen der Regionalplanänderung keine Hinderungsgründe entgegen. – 119 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT In der Denkmalliste der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim ist im Bereich der Hofstelle „Klein Mönchhof“ ein Bodendenkmal mit der Nr. BM 127 eingetragen, welches durch den Außenumring der Hofgebäude (ca. 2500 m²) abgegrenzt ist. Das Bodendenkmal wird bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart. Baudenkmäler In der Nähe der Baustelleneinrichtungsfläche unmittelbar westlich des Planänderungsbereiches werden das Gut Klein Mönchhof mit allen Hofgebäuden (Wohnhaus mit dreiflügeligem Wirtschaftgebäude) und der Groß Mönchhof als Baudenkmäler Nr. 199 bzw. 40 in der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Bergheim geführt. Beide Baudenkmäler werden bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart. Der denkmalpflegerische Fachbeitrag zum Regionalplan Köln enthält für das Umfeld des Planänderungsbereiches in der Darstellung von „Denkmälern und Ensembles mit flächenhafter Wirkung“ und „historische Kulturlandschaftsbereiche und / oder Struktur von Denkmälergruppen“ - unter BM 8: die Burg Geretzhoven und die Mönchhöfe (Bergheim), spätmittelalterlicher Rittersitz mit Gräben und Garten, klösterliche Tafelgüter sowie den Landschaftsbereich zwischen den aufgeführten Hofgütern (ca. 1,2 km nordwestlich des Planänderungsbereiches). Ziel des Denkmalschutzes ist hier die Erhaltung und Pflege inmitten des Offenlandes. - unter BM 9: Rheidt, Mittelalterliches Dorf mit historischem Grundriss, Wegekapelle und Gutshöfen (ca. 0,8 km nordwestlich des Planänderungsbereiches). Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und Pflege. In den umliegenden Ortschaften sind weitere Baudenkmäler ausgewiesen, die hier nicht aufgeführt werden. 2.2 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2) Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Umweltzustand nicht relevant verändert – soweit er durch den Betrieb des Kraftwerks Niederaußem beeinflusst wird. Die für Kraftwerksanlagen vorgesehene Fläche von ca. 23 ha wird nicht überbaut, die für die Baustelleneinrichtung benötigten Bereiche in einer Größe von ca. 27 ha werden ebenfalls nicht in Anspruch genommen. Die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Gebietes können weiter genutzt werden und ihre Funktion erfüllen. Eine geringfügige Verbesserung der Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen, Schallimmissionen sowie durch Verschattung ist ab 2013 nach Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke zu erwarten. Die Stilllegung erfolgt – 120 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT unabhängig von der Planung für BoAplus. 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung einschließlich Wechselwirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 ROG Abs. 1, Punkt 2b) Zur Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen der dargestellten Regionalplanänderung werden die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen dahingehend betrachtet, welche Veränderungen diese bei den einzelnen Umweltschutzgütern auslösen. Wirkungen werden dabei als auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder Nutzungen zu Auswirkungen/Veränderungen führen können. Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet. Es wird das Anlagenkonzept von RWE Power zugrunde gelegt (s.u. Kap. 3.1 „Musterkraftwerk“). Eingeschlossen sind Auswirkungen durch eine spätere Nachrüstung mit einer Anlage zur CO2-Abscheidung (zusätzliche Flächen). Die Stilllegung der Blöcke C bis F ist Bestandteil der von RWE Power geplanten Kraftwerkserneuerung. 2.3.1 Voraussichtliche Umweltwirkungen der geplanten Nutzungen – Beschreibung des Anlagenkonzepts für ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet Gegenstand und Planungsziel der Regionalplanänderung ist die raumordnerische Absicherung eines neuen Braunkohlenkraftwerks. Im Hinblick auf die konkreten Planungen zur Kraftwerkserneuerung der Vorhabensträgerin RWE Power AG und um der Umweltprüfung eine ausreichende Daten- und Beurteilungsgrundlage zu geben, werden repräsentativ die Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks mit einer Kapazität von rund 1.100 MW unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem untersucht („Musterkraftwerk“). Für die Beurteilung der Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks werden für den Abgasvolumenstrom die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für feste Brennstoffe herangezogen1. Dabei wird die Verwendung von Braunkohle als Brennstoff unterstellt. Die zu Grunde gelegten Parameter des Musterkraftwerks sind nicht als bindende Vorgaben für die nachfolgende Bauleitplanung und das Anlagenzulassungsverfahren zu verstehen. Es handelt sich hierbei nur um einen der raumordnerischen Planungsebene angepassten Rahmen für die Umweltprüfung, mit der geklärt werden 1 Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Reduzierung der Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und PCDD/F gegenüber den Vorgaben der 13. BImSchV und angesichts der im praktischen Anlagenbetrieb erreichbaren deutlichen Unterschreitung dieser Vorgaben wird für die Immissionsprognose davon ausgegangen, dass diese Grenzwerte halbiert werden können. – 121 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT soll, ob sich die Ansiedlung eines Braunkohlenkraftwerks raumverträglich realisieren lässt. Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen Baustein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche Minderung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch während dieser Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300MW-Blöcke und BoAplus erfolgen. Die Stilllegung wird entsprechend abgesichert. Aufgrund der weiteren Planung zur Kraftwerkserneuerung im Rheinischen Revier wird dabei von einem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage als realistische Nachnutzung auf dieser Fläche ausgegangen. Auch in diesem Fall ist eine dauerhafte effektive Verringerung der Schallemissionen und der Luftschadstoffemissionen des gesamten Kraftwerkstandortes durch die Nutzung moderner, schallschutzoptimierter Anlagenkonzepte und unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Emissionsbegrenzungen anzunehmen. Im Rahmen der Bauleitplanung kann zudem abgesichert werden, dass die Schall- und Schadstoffimmissionen durch die Neuerrichtung einer Kraftwerksanlage und eine Nachfolgenutzung auf den Altflächen das heute bestehende Emissionsniveau und Immissionsniveau nicht überschreiten bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschreiten werden. Nachfolgend wird das Anlagenkonzept der RWE Power AG für die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks, das im Sinne eines Musterkraftwerks den Auswirkungsbetrachtungen zugrunde gelegt wird, beschrieben. Die Ausführungen basieren auf Angaben der RWE Power AG. Flächenbedarf Für die Kraftwerksanlagen wird eine Fläche von ca. 23 ha benötigt. Hiervon werden ca. 17 ha im südöstlichen Teil derzeit als Baustelleneinrichtungsfläche und Montageplatz genutzt. Die verbleibenden ca. 6 ha im nordwestlichen Teil werden zur Zeit landwirtschaftlich genutzt. Die für die Kraftwerkserneuerung vorgesehene Fläche wird - im Nordosten durch die L 279n, - im Südosten durch die B 477, - im Südwesten durch die Trasse der Nord-Süd-Bahn und - im Nordwesten durch landwirtschaftlich genutzte, Landschaftsschutz gestellte Flächen begrenzt. teilweise unter Zur Errichtung der Kraftwerksanlagen werden weiterhin Baustelleneinrichtungsflächen temporär benötigt. Auf ihnen sind während der Bauzeit Baustellencontainer, – 122 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Vormontageflächen, Montagehallen, Lagerplätze, Parkplätze etc. untergebracht. Die Baustelleneinrichtungsflächen bestehen aus drei Teilflächen. Sie umfassen insgesamt ca. 27 Hektar. Nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgt eine Rekultivierung der Flächen entsprechend den dann geltenden bauleitplanerischen Vorgaben. Die für die Kraftwerkserneuerung vorgesehene Fläche (Vorhabensfläche) und die Baustelleneinrichtungsflächen sind in Abbildung 26 dargestellt. Alle Flächen stehen im Eigentum der RWE-Power AG. Abb. 25: Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Planänderungsgebiet und Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25 Auf der Fläche befindet sich eine Mineralölleitung; diese soll durch den Betreiber an den Rand der Fläche verlegt werden. Infrastrukturnutzung und Erschließung Durch die Anbindung des Vorhabens an das bestehende Kraftwerk Niederaußem ergeben sich günstige Bedingungen für die Ver- und Entsorgung mit Braunkohle sowie den Kraftwerksnebenprodukten. Vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen auf dem Kraftwerksgelände werden entsprechend den anlagentechnischen Erfordernissen ertüchtigt. Das benötigte Wasser wird aus der vorhandenen Wasserversorgungsanlage – 123 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT des bestehenden Kraftwerks Niederaußem entnommen. Der erzeugte elektrische Strom soll auf kurzem Weg in die parallel zur B 477 bestehenden Freileitungen eingespeist werden. Aufgrund der im Zusammenhang mit dem Neubau geplanten Stilllegung der vier 300MW-Blöcke und mit zusätzlichen Investitionen kann - neben den üblichen Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Werkstätten, Lager, Wasserversorgung, Betriebswasserentsorgung, Aschebehandlung etc. - auch die bestehende Infrastruktur zur Kohleversorgung im Tagebau (Bunker Fortuna) und weitestgehend im Kraftwerk für den Neubau nutzbar gemacht werden. Zusätzliche Gleisanlagen müssen nicht errichtet werden. Der bestehende Grabenbunker im Kraftwerk Niederaußem wird nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Neubaus außer Betrieb genommen. Dies bedeutet eine Reduzierung der von der Bahnbekohlung und dem Grabenbunker ausgehenden Emissionen. Die Straßenanbindung erfolgt verkehrsgünstig über die vorhandene Bundesstraße B 477 und die Landesstraße L 279n. Gebäudeabmessungen Der Dampferzeuger soll als Duo-Kessel-Anlage ausgeführt werden. Beide Kessel speisen eine gemeinsame Dampfturbine. Durch dieses Konzept reduziert sich die Kesselhaushöhe auf 150 m. Das benachbarte Kesselhaus BoA 1 hat demgegenüber eine Höhe von 170 m. Für das Maschinenhaus, die Kohleaufbereitung (WTA) sowie das Schaltanlagengebäude ergeben sich Bauhöhen von 100 m. Diese Gebäude werden wie im Kraftwerksbau üblich unmittelbar an das Kesselhaus angegliedert, ebenso wie die Anlagen der Abgasreinigung. Die Abführung anfallender Restbrüden aus dem WTAProzess, die dem internen Kraftwerksprozess nicht wieder zugeführt werden können, erfolgt über das Kesselhaus hinausragende Ableitungen. Der Hybridkühlturm wird eine Bauhöhe von 100 m nicht überschreiten. Zur Ableitung der Abgase ist ein Schornstein mit einer Höhe von 180 m erforderlich. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Eckdaten hat der Vorhabensträger für das geplante Braunkohlenkraftwerk von einem Architekturbüro ein Gestaltungskonzept erarbeiten lassen, das insbesondere den Anspruch des besseren Einfügens in die Landschaft unterstützen soll. Beispielhaft hierfür ist in der nachfolgenden Abbildung eine auf dieser Basis erarbeitete Ansicht des geplanten Braunkohlenkraftwerks aus der Blickrichtung Rheidt-Hüchelhoven dargestellt. Das Konzept dient auf dieser Planungsebene lediglich einer Veranschaulichung und wird im Zuge der weiteren – 124 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Planung fortentwickelt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht in Auswirkungsbetrachtungen des vorliegenden Umweltberichtes berücksichtigt. Abb. 26: den Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Planänderungsgebiet und Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25 Braunkohleneinsatz In der geplanten Neuanlage wird Braunkohle aus dem Rheinischen Braunkohlenrevier eingesetzt. Die Kohleversorgung erfolgt über die bestehende Infrastruktur aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler. Die Braunkohlevorräte in diesen beiden durch Braunkohlepläne landesplanerisch gesicherten Abbaufeldern belaufen sich derzeit auf rd. 2,9 Mrd. t und reichen für die Kohleversorgung des Vorhabens BoAplus. Neue Tagebaue bzw. Abbaufelder sind für BoAplus keine Voraussetzung. Seit der Inbetriebnahme von Block K (BoA1) beträgt der jährliche Kohleeinsatz im Kraftwerk Niederaußem bis zu rund 30 Mio. Tonnen. Nach der Realisierung des Vorhabens, d.h. unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Vorhaben standortbezogen geplanten Stilllegungen wird der jährliche Kohleneinsatz um rund 3 Mio. Tonnen absinken. Damit entspricht der Gesamtkohlebedarf des Gesamtstandortes dem Niveau vor der Inbetriebnahme von Block K (BoA1). Die tatsächliche Kohlemenge resultiert aus der Herkunft der eingesetzten Kohle und der Verfügbarkeit der Kraftwerksanlagen. Braunkohle aus dem Tagebau Garzweiler hat gegenüber der Braunkohle aus dem Tagebau Hambach einen höheren Wassergehalt und somit einen geringen Heizwert. Daher muss bei stärkerer Bekohlung aus dem Tagebau Garzweiler bei gleicher Stromerzeugung mehr Braunkohle eingesetzt werden. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Kraftwerksblöcke beträgt rund 7.500 Stunden pro Jahr. Je nach Nachfrage, Teillastfahrweise oder Wartungsstillständen kann die tatsächliche Verfügbarkeit von der durchschnittlichen Verfügbarkeit abweichen. – 125 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Bei der Ermittlung und der Bewertung der Umweltauswirkungen wird konservativ ein ganzjähriger Volllastbetrieb über 8.760 Stunden mit den maximal zulässigen Emissionen angenommen. Hierdurch werden alle denkbaren Betriebszustände abgedeckt. Erzeugungskapazität und Stromerzeugung Mit der Stilllegung am Standort sowie der bereits vorlaufenden Stilllegung der zwei 150-MW-Blöcke nimmt die Erzeugungskapazität am Standort Niederaußem um 400 MW gegenüber heute ab. Das geplante Braunkohlenkraftwerk wird mit seinem hohen Wirkungsgrad und der damit verbundenen hohen Energieeffizienz bei einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 7.500 Stunden jährlich rund 8 TWh Strom (netto – nach Abzug des Eigenbedarfs) produzieren. Der erzeugte Strom wird in das vorhandene Hochspannungsnetz eingespeist. Die tatsächliche Stromerzeugung resultiert aus der Verfügbarkeit der Kraftwerksanlagen. Je nach Nachfrage, Teillastfahrweise oder Wartungsstillständen kann die tatsächliche Verfügbarkeit von der durchschnittlichen Verfügbarkeit abweichen. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Die Nutzung wirtschaftlich vorhandener Potentiale zur Kraft-Wärme-Kopplung zu Heiz- und Prozesszwecken ist im Anlagenkonzept planerisch vorgesehen. Verfahren wie die Prozessdampfauskopplung und Wärmerückgewinnung sind zentrale Bestandteile der Wirkungsgradsteigerung des optimierten Anlagenkonzepts. Darüber hinaus sind anlagentechnisch weitere KWK-Potenziale insbesondere zur Niedrigtemperaturnutzung zu Heizzwecken gegeben. Diese können bei sich einstellendem Bedarf und gegebener Wirtschaftlichkeit realisiert werden. Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Wasserversorgung Der Wasserbedarf der Kraftwerke entlang der Erft wird derzeit und auch langfristig aus dem Sümpfungsdargebot der beiden Tagebaue Garzweiler und Hambach gedeckt. Auch für ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist die Wasserversorgung langfristig aus dem Sümpfungsdargebot der Tagebaue gesichert. Das bestehende Versorgungssystem der Kraftwerke Frimmersdorf, Neurath und Niederaußem ist in der nachfolgenden Abbildung 28 dargestellt. Das Kraftwerk Niederaußem wird bereits heute über eine Direktzuleitung aus dem Tagebau Hambach versorgt. Seit Inbetriebnahme einer neuen Wasseraufbereitungsanlage am Standort Niederaußem ab Frühjahr 2010 kann von dort – 126 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT aus neben der Versorgung des Standorts Niederaußem auch die Versorgung der neuen BoA-Blöcke in Neurath erfolgen. Gegenüber den alten, zur Stilllegung vorgesehenen Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem hat ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet einen geringeren spezifischen Wasserbedarf. Die beiden Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath beziehen ihr Rohwasser aus einer direkten Überleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Garzweiler und einer Entnahme aus der Erft am Standort Frimmersdorf. Das in Frimmersdorf aus der Erft entnommene Wasser wird flussaufwärts aus dem Sümpfungsdargebot des Tagebaus Hambach nachgespeist. Die Entnahme erfolgt in Abhängigkeit des natürlichen Zustroms der Erft und der Sümpfungswassereinleitung des Tagebaus Hambach und ist derart geregelt, dass eine festgelegte Mindestwasserführung der Erft hinter der Entnahmestelle des Kraftwerks Frimmersdorf am Pegel Neubrück gewährleistet ist. Grundsätzlich bleibt das bestehende Versorgungssystem, welches Sümpfungswässer der Tagebaue Hambach und Garzweiler nutzt, bestehen. Abb. 27: die Schematische Darstellung der Wasserver- und entsorgungswege der Kraftwerke an der Erftschiene (Quelle: RWE Power AG) Neurather See – 127 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abwasserentsorgung Das Betriebs-, Kühlturmabflut- und Niederschlagswasser aus dem Kraftwerk Niederaußem wird gemäß den Vorgaben der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis in den Gillbach eingeleitet. Die zukünftige Einleitung kann so ausgestaltet werden, dass die aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und die bestehende Situation in wesentlichen Punkten durch die vorhabensbedingte Einleitung verbessert wird. Dies wird sichergestellt durch (a) die endgültige Stilllegung von Altanlagen, (b) den geringeren Wasserverbrauch des Braunkohle-Musterkraftwerks und (c) das geringere Abwassertemperaturniveau des Musterkraftwerks sowie (d) die vergleichmäßigte Einleitung in den Gillbach durch ein gezieltes Wassermengenmanagement. Dadurch wird zugleich dem vorliegenden, zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie entwickelten Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenprogramm) für den Gillbach entsprochen. Die Planungen für das Musterkraftwerk sehen insoweit im Einzelnen vor: Kühlturmabflutwasser Die im Kühlturm durch Verdunstung reduzierte Wassermenge des Hauptkühlwasserkreislaufs kann unter Einhaltung der bestehenden behördlich genehmigten Einleitwerte beziehungsweise der nach dem Stand der Technik geltenden Anforderungen an die Abwassereinleitung als Kühlturmabflut in den Gillbach eingeleitet werden. Es wird auch in Zukunft Sümpfungswasser aus dem Tagebau Hambach zu Kühlwasser aufbereitet. Der Kühlwasserkreislauf wird auch in Zukunft mit einem vergleichbaren Eindickungsniveau gefahren. Die Eigenschaften der Kühlturmabflut ändern sich positiv, da das Kühlturmabflutwasser den Hybridkühlturm des neuen Kraftwerkblocks tendenziell um 1 Kelvin bis 2 Kelvin kälter verlässt als das Vergleichsabwasser der alten außer Betrieb zu nehmenden Anlagen. Die Kühlturmabflut erfüllt insgesamt die im 31. Anhang (Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung) zur Abwasserverordnung genannten Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Aufgrund der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung und der modernen Kraftwerkstechnik mit dem geplanten Hybridkühlturm wird sich der absolute Wasserverbrauch insgesamt verringern. Das Kühlturmabflutwasser des neuen Kraftwerkblocks kann zusammen mit der bestehenden und verbleibenden Kühlturmabflut des Standortes (Block K = BoA1) über die bestehende Einleitstelle „E 5“ abgeleitet werden, die gleichzeitig die Einleitstelle des Erftverbandes für das Regenrückhaltebecken Niederaußem ist. Insgesamt ergeben sich gegenüber den bestehenden Einleitverhältnissen in keinem Fall Verschlechterungen für den Gillbach. – 128 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Behandlungsbedürftige Betriebsabwässer Behandlungsbedürftige Betriebsabwässer wie z.B. Spritzwässer aus Bodenabläufen der Gebäude oder Abwasser von Abläufen aus Ölabscheidern werden über das vorhandene Abwassersystem des Kraftwerks Niederaußem in die betriebseigene Kläranlage Auenheim eingeleitet, dort gereinigt und anschließend über die vorhandene Einleitstelle „E 1“ in den Gillbach abgeleitet. Die Einleitbedingungen der behandlungsbedürftigen Betriebsabwässer werden sich nicht ändern. Niederschlagswasser von Dachflächen und Straßen Das Niederschlagswasser von Dachflächen und Straßen wird über das Regenwasserkanalnetz abgeleitet und einem Regenwasserrückhalte- und Absetzbecken zugeführt. Hierfür ist eine Fläche im westlichen Teil des Planänderungsgebietes vorgesehen. Das Niederschlagswasser kann nach der Sedimentation im Rückhalte- und Absetzbecken unter Einhaltung der bestehenden behördlich genehmigten Einleitwerte gedrosselt in den Gillbach geleitet werden (bestehende Einleitstelle „E 5“). CC-Readiness Das geplante Braunkohlenkraftwerk wird Carbon-Capture-Ready („CC-Ready“) konzipiert. CC-Ready bedeutet, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, damit die für die CO2-Abscheidung erforderlichen Anlagen und Komponenten nachgerüstet werden können. Dies beinhaltet z.B. die Reservierung von Flächen für eine Anlage zur CO2-Abscheidung, die Versorgung einer CO2-Abscheidung mit Kühlwasser und Prozessdampf sowie den Platzbedarf für zusätzliche Systeme im Maschinenhaus. Die Platzbedürfnisse für die CO2-Abscheidung sind aufgrund der Vorgabe in Art. 33 der CCS-Richtlinie der EU zwingend einzuplanen; sie betragen rund 2,5 ha. Sie sind in den 23 ha Kraftwerksfläche enthalten. Der Beginn der Inbetriebsetzung ist ab 2017 vorgesehen. Stilllegung, Rückbau von Altanlagen Am Standort Niederaußem werden – unabhängig von der Realisierung des neuen Vorhabens – spätestens am 31.12.2012 die beiden Blöcke A und B (2 x 150 MW) endgültig stillgelegt, die 300-MW-Blöcke, die 600-MW-Blöcke und die BoA1 werden weiter betrieben. Mit dem Beginn des kommerziellen Betriebs von BoAplus werden dann die Blöcke C bis F (4 x 300 MW) und damit zusätzlich ca. 1.200 MW außer Betrieb genommen und spätestens nach Ablauf von 6 Monaten endgültig stillgelegt. Diese vier Blöcke dienen für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit des Vorhabens nach dessen Beginn des kommerziellen Betriebes über einen Zeitraum von 6 Monaten als Betriebs- und Ausfallreserve. Ein gleichzeitiger Volllastbetrieb des geplanten Braunkohlenkraftwerks und der vorgenannten 4 x 300-MW-Blöcke wird nicht erfolgen. – 129 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Zur Absicherung der endgültigen Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke am Standort Niederaußem bis Ende 2012 wird RWE Power anschließend strategische, für den Kraftwerksbetrieb zwingend erforderliche Anlagenteile und Komponenten der 150MW-Blöcke zurückbauen. Ebenfalls werden nach Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke in Niederaußem nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Erneuerungskraftwerks BoAplus strategische Komponenten aus diesen 300-MWBlöcken zurückgebaut. Zu vorgenannten strategischen Komponenten zählen beispielsweise Generator, Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc. Pro Block wird jeweils mindestens eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter Stilllegung zurückgebaut. Weiter werden im Zusammenhang mit der Realisierung des BoAplus-Projektes am Standort Niederaußem im Bereich des Bestandskraftwerkes Niederaußem erste sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum ebenerdigen Rückbau der 5 im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um den Abriss der hohen Bauwerke mit einer erheblichen Kubatur innerhalb der beengten Platzverhältnisse unter Fortführung des übrigen Kraftwerksbetriebes geordnet durchführen zu können. Zusätzlich sind in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Die konkrete anschließende Nutzung der vorgenannten Flächen, die weiter in das Betriebsgelände eingebunden bleiben, kann erst zu gegebener Zeit festgelegt werden. Im Bereich des Grabenbunkers ist das Anlegen eines Grünstreifens in Richtung Auenheim vorgesehen. Für die anderen Flächen kommen aus heutiger Sicht insbesondere betriebliche Nutzungen in Betracht (z.B. als Revisions-, Lager- und Montageflächen). Das Unternehmen RWE Power wird spätestens ein Jahr nach erfolgter Bauentscheidung für BoAplus die Genehmigungsaktivitäten für die Umsetzung der genannten Rückbaumaßnahmen einleiten. Der Rückbau von weiteren Anlagen und Kraftwerksteilen am Standort Niederaußem ist aufgrund durchlaufender, für den Weiterbetrieb der Bestandsanlagen weiterhin erforderlicher Infrastrukturen, beengter Platzverhältnisse, bestehender Lärmschutzfunktionen sowie vor dem Hintergrund der für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen erforderlichen betrieblichen Nutzung auch dieser Anlagen nicht möglich. Störfallrelevanz Das der Anlagenkonzeption entsprechende Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet sowie die im Kraftwerk Niederaußem bereits bestehenden Anlagen sind keine Störfallanlagen im Sinne der Störfallverordnung (12. BImSchV). Zur Abgasentstickung von BoAplus wird Ammoniakwasser mit einem Ammoniakgehalt kleiner 25 % eingesetzt. Dieses Ammoniakwasser ist – im Gegensatz – 130 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT zu druckverflüssigtem Ammoniak – nicht als giftig und nicht als umweltgefährlich eingestuft und damit kein Störfallstoff. Das am Standort gelagerte Heizöl, das zum Anfahren der Kraftwerksblöcke benötigt wird, unterschreitet die Mengenschwelle der 12. BImSchV. Auch bei den übrigen Betriebsmitteln (Sauerstoff, Wasserstoff, Acetylen etc.) liegen die am Standort befindlichen Mengen in der Regel deutlich unter den in der 12. BImSchV genannten Mengenschwellen. Die insbesondere für die Wasseraufbereitung eingesetzten Säuren und Laugen sind keine Störfallstoffe im Sinne der 12. BImSchV. Dies gilt auch für die als Waschmittel vorgesehenen Amine, die bei einer in Zukunft gegebenenfalls erforderlichen Nachrüstung einer Anlage zur Abtrennung von CO2 und dessen Ableitung zum Zwecke der Speicherung anfallen. CO2 selbst ist weder ein Gefahrstoff noch ein Störfallstoff. Angaben zum Verkehrsaufkommen Allgemeines Das Planänderungsgebiet liegt außerhalb geschlossener Ortschaften am Knotenpunkt der Bundesstraße B 477 und der Landesstraße L 279n. Beide klassifizierten Straßen mit überregionaler bzw. überörtlicher Verbindungsfunktion und 2-streifigem Straßenquerschnitt haben eine ausreichende Leistungsfähigkeit, um die erforderlichen Baustellenverkehre aufnehmen zu können. Die Verkehrsbelastung auf der B 477 beträgt rd. 8150 Kfz/24h (DTV 2010). Die Verkehrsbelastung auf der L 279n beträgt rd. 1200 Kfz/24h (DTV 2010). Bei der Bundesstraße handelt es sich dabei um einen durchschnittlich belasteten Straßenquerschnitt. Die Landesstraße ist im Vergleich zu Kreisstraßen und Landesstraßen in der Region nur gering belastet. Bau- und Montagephase Die Abtransporte von Erdmassen und der Antransport von Verfüllmassen (Rohkies) können über werkseigene Eisenbahntransporte abgewickelt werden, um die umliegenden öffentlichen Straßen von diesen Massentransporten zu entlasten. Notwendige LKW-Transporte können weitgehend unter Umfahrung der umliegenden Ortsdurchfahrten von Bergheim-Niederaußem, Bergheim-Rheidt und Bedburg-Rath erfolgen. Zur Abwicklung der Anlieferungsverkehre zur Kraftwerksbaustelle bzw. zu der Baustelleneinrichtungsfläche werden Verkehrsknotenpunkte und Zufahrten zum Baustellengelände angelegt bzw. nötigenfalls ertüchtigt. Diese Maßnahmen werden rechtzeitig zwischen RWE Power und dem zuständigen Straßenbaulastträger und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Bei diesen Abstimmungen werden auch die aktuellen Planungen zur L 93n berücksichtigt, für die aktuell das Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Gemäß vorliegendem Verkehrsgutachten (IVV 2012) wird sich die Verkehrsbelastung – 131 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT durch die Baustellenverkehre während der Bau- und Montagephase auf der Bundesstraße B 477 zwischen 5% und 8% erhöhen. Auf allen übrigen Straßen sind die Mehrbelastungen geringer oder sie sind anbaufrei und haben eine ausreichende Kapazität, so dass es zu keinen Engpässen und Unverträglichkeiten durch Verkehrslärm und verkehrsbedingte Luftschadstoffe kommen wird. Unverträgliche Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung können damit insgesamt vermieden werden. Betriebsphase Nach der Umsetzung des Vorhabens werden vor dem Hintergrund der nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes geplanten kapazitätsgleichen Stilllegung von vier 300MW-Blöcken die durch den Kraftwerksstandort Niederaußem verursachten Verkehre unter dem Niveau liegen, welches sich bei Nichtdurchführung der Planung einstellt. Wirkfaktoren eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet Bezüglich der mit der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet verbundenen Wirkfaktoren ist zwischen anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren zu unterscheiden. Die von einem dem beschriebenen Anlagenkonzept entsprechenden Braunkohlenkraftwerk ausgehenden und im Rahmen der Regionalplanänderung im Hinblick auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu berücksichtigenden Wirkfaktoren sind nachfolgend aufgelistet: - Flächeninanspruchnahme - Raumwirkungen von Baukörpern - Emissionen von Luftschadstoffen - Schallemissionen - Wasserentnahmen und -verbrauche - Abwasser- und Kühlwasserableitung - Verschattung. 2.3.2 Schutzgüterbezogene Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung `Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit´ Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde, bei dessen Verwirklichung grundsätzlich von einer Verringerung der Umweltauswirkungen auszugehen ist. Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen – 132 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT berücksichtigten Umweltziele und die verwendeten Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen vorangestellt. Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bezogen auf - Flächeninanspruchnahmen für das Planänderungsgebiet und die temporären Baustelleneinrichtungsflächen, - Nachbarschaftswirkungen (Schall- und Lichtimmissionen, optische Wirkung, Verschattung) für den Nahbereich, - Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge für das Beurteilungsgebiet. Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe In der nachfolgenden Tabelle 25 sind die allgemeinen Ziele für das Schutzgut Mensch aus den entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen zusammengefasst. Des Weiteren sind hier die Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt. – 133 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 25: Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Mensch Wirkfaktor Flächeninanspruchnahme Bewertungskriterium Flächengröße, Abstand empfindlichen Nutzungen Erheblichkeitsschwelle/ Bewertung zu Bewertung argumentativ verbal- Begründung/Quelle - Immissionszusatzbelastu ng >Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung >Immissionswert Luftschadstoff immissionen Schallimmissi onen Verschattung Optische Wirkungen Sonstige Störwirkungen Irrelevanzschwellen: 1,5 µg/m³ SO2: 1,2 µg/m³ NO2: PM10: 1,2 µg/m³ Pb: 0,0015 µg/m³ SO2-, NO2-, PM10- und As: 0,18 ng/m³ SchwermetallCd: 0,15 ng/m³ Konzentration Ni: 0,6 ng/m³ Co: 0,6 ng/m³ Cr: 0,51 ng/m³ Cu: 30 ng/m³ Hg: 1,5 ng/m³ Mn: 4,5 ng/m³ Sb: 2,4 ng/m³ Sn: 30 ng/m³ Tl 8,4 ng/m³ V: 0,6 ng/m³ Immissionsrichtwerte der Einhaltung von TA Lärm für die Immissionsrichtwerten Nachtzeit Minderung der Bewertung verbalSonnenscheindauer argumentativ Abstand zu Wohnstandorten, Sichtverschattung, VerbalAusrichtung der Bewertung argumentativ Wohnlage, Zusammenwirken mit bestehenden Vorbelastungen Bewertung verbalargumentativ – 134 – 3 % des Immissionswertes gemäß Nr. 4.2.2 TA Luft, Nr. 6.1 TA Lärm, Erläuterungen im Text siehe Erläuterungen im Text siehe Erläuterungen im Text - Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung Abstand zu Wohngebieten Die Abstände des Planänderungsgebiets zu den Wohngebieten sind in Kap. II 1.1.1 aufgeführt. Der Abstand von 1.500 m, der von einem Kraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung größer 900 MW gemäß Abstandsliste 2007 zu Wohnbebauungen einzuhalten wäre, wird zu den Ortschaften, Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven nicht eingehalten. Wie die Auswirkungsprognosen aber zeigen, lässt sich im Planänderungsgebiet ein Braunkohlenkraftwerk so realisieren, dass die Anforderungen des gesundheitsbezogenen Immissionsschutzes und Lärmschutzes sicher eingehalten werden können. Die Abstände zwischen Planänderungsgebiet und Wohngebieten sind ausreichend, um Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen der benachbarten Wohngebiete zu vermeiden. Auf der Ebene der Bauleitplanung nicht lösbare Konflikte sind nicht zu erkennen. Es erfolgt eine Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). Luftschadstoffimmissionen Als Bestandteil von Luftschadstoffen sind grundsätzlich auch radioaktive Emissionen zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der Aussagen des Informationskreises KernEnergie (Koelzer 2006) liegt die durch die Nutzung von fossilen Energieträgern verursachte zusätzliche Strahlenexposition im Bereich von rund 0,05 % der mittleren natürlichen Strahlenexposition der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und ist damit klein gegenüber der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition. Deshalb ist davon auszugehen, dass radioaktive Emissionen aus einem Braunkohlenkraftwerk, wie es dem Anlagenkonzept zugrunde liegt, so gering sind, dass sie nur marginal zur Strahlenexposition der Bevölkerung beitragen und unwesentlich sind. Ein hieraus entstehendes Planungshindernis ist nicht zu erkennen. Um der Prüfsystematik der TA Luft gerecht zu werden, erfolgt für die nachfolgende Auswirkungsbewertung bezüglich der Luftschadstoffimmissionen eine gestufte Betrachtung. In dieser werden zunächst die Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betrachtet. Anschließend erfolgt eine Berücksichtigung der dem Vorhaben zugehörigen Stilllegungen. Das Gesamtergebnis dieser Auswirkungsbewertung wird im Fazit zusammengefasst. Die Darstellung und Bewertung der Luftschadstoffimmissionen erfolgen auf der Grundlage der in Bestandsbewertung ausgewerteten, im Untersuchungsgebiet durchgeführten Luftschadstoffmessungen und Vorbelastungsdaten des LANUV sowie einer Immissionsprognose nach TA Luft für ein Braunkohlenkraftwerk, das dem Planungskonzept von BoAplus entspricht (argumet 2012). Alle in der Immissionsprognose vorhergesagten Zusatzbelastungen sind als Jahresmittelwerte angegeben und wurden konservativ für ganzjährigen Volllastbetrieb – 135 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT (8.760 Stunden) berechnet. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid, der Schwermetalle und der polychlorierten Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F) wurde weiterhin als konservativer Ansatz die Ausschöpfung der jeweils geltenden gesetzlichen Emissionsgrenzwerte gemäß der 13. BImSchV unterstellt. Für Schwefeldioxid wurde ein reduzierter Jahresmittelwert von 100 mg/m³ angesetzt. Bezüglich der Schwermetalle und der polychlorierten Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F) wurde mit der Hälfte der jeweiligen Grenzwerte gerechnet. Die Schwermetallkonzentrationen im Feinstaub und im Staubniederschlag wurden unter Berücksichtigung ihrer prozentualen Verteilung im Abgas berechnet. Das Schwermetallspektrum wurde nach Angaben von RWE Power aus Mittelwerten von Emissionsmessungen an vergleichbaren Anlagen bestimmt. Bezüglich des Feinstaubs wurde in der Immissionsprognose die Feinstaubfraktion PM10 (vereinfacht: Staubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser < 10 µm) berücksichtigt. Die gesundheitlich besonders relevante Staubfraktion PM2,5 umfasst Staubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser < 2,5 µm und bildet eine Teilmenge der PM10-Fraktion. Sie wird damit über diese miterfasst. Die im Rahmen der Luftqualitätsüberwachung in Nordrhein-Westfalen ermittelte Immissionsbelastung mit PM2,5 unterschreitet seit 2008 an allen Messstationen den Zielwert der 39. BImSchV mehr oder weniger deutlich. Diesbezüglich sind Konflikte daher nicht erkennbar, so dass auf der Ebene der Regionalplanung eine separate Berücksichtigung dieser Feinstaubfraktion nicht erforderlich ist. Zu weiteren Details der Methodik und Berechnungsgrundlagen wird auf die Immissionsprognose verwiesen (s. Anlage, argumet 2012). Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (ohne Berücksichtigung der zum Vorhaben gehörigen Stilllegung) Die berechneten maximalen Immissionszusatzbelastungen sind in Tabelle 26 zusammengestellt. Sie werden mit den verfügbaren Irrelevanzwerten und der Vorbelastung verglichen. Die Vorbelastung wird aus den in der Bestandsbeschreibung dargestellten Messergebnissen abgeleitet. Überschreitungen von Irrelevanzschwellen und Beurteilungswerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. – 136 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 26: Maximale Immissionszusatzbelastung durch den Betrieb des der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks Parameter Einheit SO2 NO2 PM10 Pb As Cd Ni Co Cr Cu Hg Mn Sb Sn Tl V PCDD/F µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ fg/m³ 1): 2): 3): 4): Maximale Zusatzbelastung BoAplus 2,0 0,28 0,39 0,00049 0,29 0,19 0,39 0,34 0,39 0,44 0,40 1,3 0,39 0,44 0,30 0,39 1,3 Irrelevanzwert Beurteilung swert 1) Vorbelastung 1,5 2) 1,2 2) 1,2 2) 0,015 2) 0,18 3) 0,15 3) 0,6 3) 0,6 3) 0,51 3) 30 3) 1,5 3) 4,5 3) 2,4 3) 30 3) 8,4 3) 0,6 3) 4,5 3) 50 40 40 0,5 6 5 20 20 17 1.000 50 150 80 1.000 280 20 150 5 - 6 (9,6 4)) 21 - 32 22 - 38 0,01 – 0,02 0,7 – 1,3 0,2 – 0,4 2,2 – 3,3 0,8 2,6 8,0 0,06 7,8 2,1 50,1 1,0 1,0 33,7 Quellen und Begründungen siehe Tab. 23 3 % des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.2.2 TA Luft 3 % des Beurteilungswertes in Anlehnung an Nr. 4.2.2 TA Luft Winterhalbjahr Wie die Tabelle 24 ausweist, werden die Irrelevanzschwellen von den maximalen Immissionszusatzbelastungen mit Ausnahme von Schwefeldioxid sowie Arsen und Cadmium als Bestandteil des Feinstaubs (PM10) unterschritten. Aufgrund des niedrigen Vorbelastungsniveaus bleibt die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung aber bezüglich aller drei Parameter weit unter dem jeweiligen Beurteilungswert. Auch bezüglich aller anderen Parameter bleibt die Gesamtbelastung zukünftig unter den jeweiligen Beurteilungswerten. Da dies für das Immissionsmaximum gilt, gilt es erst recht für alle geringer belasteten Orte, d.h. für die dem Planänderungsgebiet benachbarten Orte und ebenso für alle weiter entfernten Orte. Wie die Ausführungen in der Bestandbeschreibung aufzeigt, ist auch der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdeposition gewährleistet, so dass auch Beeinträchtigungen über den Wirkpfad Luft > Boden > Pflanzen > Tiere > Mensch ausgeschlossen werden können. Auch wenn man aufgrund möglicher Änderungen der Anlagenkonfiguration im Verlauf des Planungsprozesses eine gewisse Bandbreite von Immissionen – 137 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT berücksichtigt, lässt sich aus den Ergebnissen der Immissionsprognose unter Berücksichtigung des Vorbelastungsniveaus ableiten, dass der Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet zu keiner Überschreitung von Immissionswerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit führen würde. Luftschadstoffimmissionen mit Berücksichtigung der Stilllegung von Altanlagen Die zeitgleiche Außerbetriebnahme der Blöcke C bis F, die Bestandteil der Planänderung ist, führt zu einer deutlichen Verringerung der Emissionen des Gesamtkraftwerks. Die Emissionen sinken teilweise auf weniger als die Hälfte im Vergleich zum derzeitigen Betrieb. Dies bedeutet auch eine entsprechende Verringerung des Immissionsbeitrages des Gesamtkraftwerks. Zum Nachweis der immissionsseitigen Auswirkungen der gleichzeitigen Stilllegung der Blöcke C bis F wurde für die in der Hauptwindrichtung gelegenen Ortschaften Stommeln und Pulheim eine Bilanzierung des zusätzlichen Immissionsbeitrags eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und des wegfallenden Immissionsbeitrags der Blöcke C bis F durchgeführt. Tab. 27: Zusatzbelastung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet und Entlastung durch die Stilllegung der Blöcke C bis F im Bereich von Stommeln Immissio nsort Stommeln Pulheim Parameter Einheit SO2 NO2 PM10 SO2 NO2 PM10 µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ Maximale Zusatzbelastung BoAplus 0,27 0,080 0,048 0,55 0,16 0,10 Maximaler Immissionsbeitrag Blöcke C bis F Differenz 3,43 0,64 0,218 2,9 0,60 0,177 -3,16 -0,56 -0,17 -2,35 -0,44 -0,077 Wie aus der Tabelle hervorgeht, ergibt sich zukünftig für alle Parameter eine Verringerung der Immissionskonzentrationen. Beide Immissionsbeiträge wurden einheitlich ermittelt. Sie entsprechen den maximalen Immissionen, die aus ganzjährigem Volllastbetrieb und der Ausschöpfung der zu Grunde gelegten Emissionsgrenzwerte resultieren. Die tatsächlichen Immissionsbeiträge sind je nach Immissionskenngröße niedriger anzusetzen. Dementsprechend wird auch die errechnete Immissionsminderung überschätzt. Würde man anstelle der maximalen Immissionen die tatsächlichen Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung geringer wird, ändert sich aber nichts. – 138 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (ohne Berücksichtigung der zum Vorhaben gehörigen Stilllegung) Ergänzend zur reinen Auswirkungsbetrachtung der Luftschadstoffe sollen nachfolgend auch die ggf. unter humantoxikologischen Gesichtspunkten bestehenden Auswirkungen des Vorhabens auf die menschliche Gesundheit bewertet werden: Die sich aus dem Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet ergebende zusätzliche Exposition der Bevölkerung gegenüber Luftschadstoffen wurde durch in einem vom Vorhabenträger beauftragten umweltmedizinischen Gutachten humantoxikologisch bewertet (GUK 2012). In dem Gutachten wird die Zusatzbelastung durch BoAplus betrachtet. Die deutlichen immissionsseitigen Verminderungen durch die Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken wurden im Sinne einer konservativen Betrachtung noch nicht in Ansatz gebracht. Die wesentlichen Ergebnisse der gesundheitlichen Bewertung werden nachfolgend zusammengefasst. Auf der Basis des Vergleichs mit Beurteilungs- und Irrelevanzwerten wird festgestellt, dass mit einer Ausnahme die Gesamtbelastungen, d.h. die Summe aus Vorbelastungen und Zusatzbelastungen, deutlich unterhalb der jeweiligen Beurteilungswerte liegen und eine nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann. Lediglich die Vorbelastung mit Dioxinen und Furanen im Staubniederschlag überschreitet den Zielwert für die langfristige Luftreinhalteplanung. Dies wird aus umweltmedizinisch-humantoxikologischer Sicht nicht als Gefährdung für die menschliche Gesundheit eingeschätzt, da die relativ großen Staubpartikel nicht oder nur zu einem geringen Teil bis in die Lunge gelangen. Für krebserregende Stoffe (Arsen, Cadmium, Chrom VI, Kobalt, Nickel, Dioxine und Furane) wurde in dem umweltmedizinisch-humantoxikologischen Gutachten über den Vergleich mit Beurteilungswerten hinaus das zusätzliche Krebsrisiko abgeschätzt. Die berechneten Krebsrisiken liegen bei allen Einzelsubstanzen ausnahmslos im Bereich oder deutlich unter der sogenannten VSD (virtually safe dose). Die VSD bezeichnet für krebserregende Substanzen die Dosis, die theoretisch täglich und lebenslang zugeführt werden könnte und aus umweltmedizinisch-humantoxikologischer Sicht auch über das ohnehin bestehende Hintergrundrisiko hinaus akzeptabel ist. Das Gutachten kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet selbst ohne Berücksichtigung der kapazitätsgleichen Stilllegungen am Standort eine relevante Änderung bzw. Erhöhung des vorhandenen Krebsrisikos der Bevölkerung nicht zu erwarten ist; diese Bewertung schließt besonders empfindliche Risikogruppen wie Kinder, Schwangere sowie alte und kranke Menschen mit ein. – 139 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit mit Berücksichtigung der Stilllegung von Altanlagen Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke C bis F, die Bestandteil der Planänderung ist, führt zu einer deutlichen Verringerung der Emissionen bezüglich des Gesamtkraftwerks. Die Emissionen sinken teilweise auf weniger als die Hälfte im Vergleich zum derzeitigen Betrieb. Dies bedeutet auch eine Verringerung des Immissionsbeitrages und damit der gesundheitlichen Auswirkungen des Gesamtkraftwerks. Der Emissionsbeitrag durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerkes und der Entlastungsbeitrag aus der Stilllegung wurden jeweils einheitlich ermittelt. Beide Emissionsbeiträge entsprechen den maximalen Emissionen, die aus ganzjährigem Volllastbetrieb und der Ausschöpfung der zu Grunde gelegten Emissionsgrenzwerte resultieren. Die tatsächlichen Emissionsbeiträge sind je nach Schadstoff niedriger anzusetzen. Dementsprechend wird auch die errechnete Emissionsminderung überschätzt. Würde man anstelle der maximal zulässigen Emissionen die tatsächlichen Emissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem entscheidenden Umstand, dass die Emissionsentlastung geringer wird, ändert sich aber nichts. Fazit Insgesamt sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, das dem Planungskonzept von BoAplus entspricht, auszuschließen. Dies gilt bereits, wenn man das Braunkohlenkraftwerk allein betrachtet und erst recht, wenn man die Stilllegung der Blöcke C bis F berücksichtigt. Sie führt zu einer Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung. Mögliche Konflikte, die aus Emissionen von Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Blöcke resultieren, können sicher auf der Ebene der Bauleitplanung durch vertragliche Regelungen gelöst werden. Sie können soweit begrenzt werden, dass die prognostizierte zukünftige Entlastung durch die Stilllegung der Altanlagen gewährleistet bleibt oder die Immissionsbelastung zumindest nicht ansteigt. Aus der Planänderung resultierende Konflikte mit den Anforderungen und Zielen des gesundheitsbezogenen Immissionsschutzes sind damit nicht zu erkennen. Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen als positiv bewertet. Es erfolgt eine Einstufung in die die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). Schallimmissionen Für die nachfolgende Auswirkungsbewertung erfolgt bezüglich der Schallimmissionen – 140 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT eine gestufte Betrachtung. In dieser werden zunächst die Schallimmissionen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betrachtet. Anschließend erfolgt eine Berücksichtigung der dem Vorhaben zugehörigen Stilllegungen. Das Gesamtergebnis dieser Auswirkungsbewertung wird im Fazit zusammengefasst. Um die Auswirkungen durch Schallimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet abschätzen zu können, wurde durch das vom Vorhabenträger beauftragte Büro MÜLLER-BBM (2011) eine Immissionsprognose nach TA Lärm für ein Braunkohlenkraftwerk erstellt, das dem in Kap. II 3.1 beschriebenen Planungskonzept entspricht. Zusätzlich wurden in der Untersuchung zwei weitere Prognoseszenarien (Variante „ab 2013“ und Variante „nach Neubau“) betrachtet. In der Variante „ab 2013“ wurden die von den Blöcken C bis H und K ausgehenden Geräusche nach der bis dahin erfolgten Stilllegung der Blöcke A und B untersucht. Die Variante „nach Neubau“ betrachtet die Geräuschsituation nach zusätzlicher Stilllegung der Blöcke C bis F. Die Blöcke G, H und K sind in dieser Variante ebenso in Betrieb wie das Vorhaben BoAplus. Die Immissionsorte sowie die zugrunde gelegten Immissionsrichtwerte sind in der nachfolgenden Tabelle 27 zusammengefasst. Schallimmissionen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (ohne Berücksichtigung der zum Vorhaben gehörigen Stilllegung) Grundlage für die Berechnung der Geräuschimmissionen sind Erfahrungswerte des Gutachters MÜLLER-BBM, Planungsansätze für BoAplus sowie Daten der Blöcke F/G in Neurath, die insgesamt eine ausreichende Grundlage für ein repräsentatives Braunkohlenkraftwerk bilden. Ein tieferer Detaillierungsgrad ist auf der aktuellen Planungsstufe nicht möglich. Folgende maßgebliche Geräuschquellen wurden in der Schallimmissionsprognose berücksichtigt: Bandanlagen, Brechereigebäude, Siebgebäude, Zwischenbau, Wirbelschichttrocknungsanlage, Dampferzeugeranlagen, Kühlwasserpumpenhaus, Hybridkühlturm, Entaschungsanlagen, Prozesswasserreinigung und Ammoniakwassertanklager, Anlage zur KohlendioxidAbscheidung (MÜLLER-BBM 2011). In der Tabelle 28 sind die berechneten Beurteilungspegel, die beim Betrieb des zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks zu erwarten sind, den Immissionsrichtwerten für die betrachteten Immissionsorte gegenübergestellt. – 141 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 28: Berechnete Beurteilungspegel Lr verursacht durch das der Schallimmissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk (aus: MÜLLER-BBM 2011) Immissionsort / Bezeichnung Beurteilungspegel Lr in dB(A) Vorhaben BoAplus IO 1 IO 2 IO 3 IO 4a IO 5 IO 6 IO 7 IO 8 IO 9 IO 10 IO 11 IO 12 Ordenstr. 1 – Auenheim Geuelweg 4 – Auenheim Forellenweg 11 – Auenheim Groß Mönchhof 1 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem Am Sportplatz 2 – Niederaußem Alte Landstr. 119 – Niederaußem Holtroper Str. 30 – Niederaußem Mönchhofsweg 8 – Niederaußem Industriestr. 21 – Niederaußem Lindenplatz 32 – Rheidt Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven IRW nachts dB(A) 28 31 29 37 29 24 19 17 20 32 28 25 45 45 45 45 40 35 40 45 45 50 40 35 Es zeigt sich, dass die Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte für die kritische Nachtzeit in Auenheim um 14 – 17 dB, am Groß Mönchhof um 8 dB, in Niederaußem um 11 bis 28 dB, in Rheidt um 12 dB und in Hüchelhoven um 10 dB unterschreiten (MÜLLER-BBM 2011). Am Groß Mönchhof sowie in den Ortschaften Rheidt und Hüchelhoven werden die Immissionsrichtwerte von dem bestehenden Kraftwerk unterschritten. Die Zusatzbelastung durch das der Immissionsprognose im Planänderungsgebiet zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk ist so gering, dass die Immissionsrichtwerte auch zukünftig unterschritten werden. Konflikte mit den Anforderungen des Lärmschutzes sind damit auszuschließen. In Auenheim und Niederaußem werden die Immissionsrichtwerte hingegen durch den derzeitigen Kraftwerksbetrieb teilweise überschritten. Die in der Immissionsprognose prognostizierte Zusatzbelastung unterschreitet jedoch an allen Immissionsorten die jeweiligen Immissionsrichtwerte um mehr als 10 dB(A). Sie bewirkt keinen relevanten Beitrag zur Geräuschbelastung, da die Flächen gemäß Nr. 2.2 a) der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der Anlage liegen. Auch in Auenheim und Niederaußem sind damit keine Konflikte mit den Anforderungen des Lärmschutzes zu erwarten. Die obigen Ausführungen beziehen sich auf das in der Schallimmissionsprognose betrachtete Braunkohlenkraftwerk. Gegenüber dem zugrunde gelegten Konzept sind Abweichungen in technischer Hinsicht und in der räumlichen Anordnung von – 142 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Gebäuden und Anlagenteilen möglich. Es ist davon auszugehen, dass durch geeignete Schallschutzmaßnahmen sichergestellt werden kann, dass von einer abweichenden Anlagenkonfiguration keine wesentlich anderen Schallemissionen verursacht werden. Schallimmissionen mit Berücksichtigung der Stilllegung von Altanlagen In der Tabelle 28 sind die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose für die verschiedenen Prognoseszenarien dargestellt. Überschreitungen von Immissionsrichtwerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. In den Prognosen sind die in Verbindung mit Realisierung des Vorhabens BoAplus geplanten Stilllegungen der vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem berücksichtigt. Zusätzlich ist die Veränderung der Schallimmissionsbelastung nach Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet im Vergleich zur Variante „ab 2013“ in einer Schall-Differenzkarte Abb. 28 dargestellt. – 143 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 28: Schall-Differenzkarte zum Vergleich der Geräuschimmissionen verursacht durch das Kraftwerk "ab 2013" und "nach Neubau" (Quelle: Müller-BBM 2011) – 144 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 29: Berechnete Beurteilungspegel Lr verursacht durch das der Schallimmissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk (aus: MÜLLER-BBM 2011) Immissionsort / Bezeichnung IO 1 IO 2 IO 3 IO 4a IO 5 IO 6 IO 7 IO 8 IO 9 IO 10 IO 11 IO 12 Ordenstr. 1 – Auenheim Geuelweg 4 – Auenheim Forellenweg 11 – Auenheim Groß Mönchhof 1 Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem Am Sportplatz 2 – Niederaußem Alte Landstr. 119 – Niederaußem Holtroper Str. 30 – Niederaußem Mönchhofsweg 8 – Niederaußem Industriestr. 21 – Niederaußem Lindenplatz 32 – Rheidt Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven „Heute“ KWBestand Blöcke A-H, K Lr in dB(A) „ab 2013“ KWBestand Blöcke C-H, K Lr in dB(A) „Nach Neubau“ Blöcke G, H, K und Neubau BoAplus Lr in dB(A) Differenz zwischen den Szenarien „ab 2013“ und „nach Neubau“ in dB IRW nachts dB(A) 50 49 43 -6 45 54 52 44 -8 45 50 49 44 -5 45 39 38 39 +1 45 42 41 39 -2 40 40 39 35 -4 35 38 37 32 -5 40 42 41 36 -5 45 47 47 42 -5 45 47 47 44 -3 50 33 32 31 -1 40 31 31 29 -2 35 Die Stilllegung der Blöcke A und B, die in keinem Zusammenhang mit der Planänderung steht, wird ab 2013 an den meisten Immissionsorten zu einer geringen Verminderung der derzeitigen Vorbelastung um 1 dB(A) führen. Lediglich an einzelnen Immissionsorten ändert sich die derzeitige Vorbelastung nicht. Im Vergleich zu dieser ab 2013 zu erwartenden Vorbelastung bewirkt die zeitgleich zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus erfolgende Stilllegung der 300MW-Blöcke C bis F in der Bilanz mehrheitlich eine deutliche Verringerung der Geräuschbelastung. An den weiter entfernten Immissionsorten in Rheidt und Hüchelhoven fällt die Entlastung naturgemäß geringer aus. An dem nahe gelegenen Groß Mönchhof resultiert eine geringe Erhöhung um 1 dB(A), die als nicht – 145 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT wahrnehmbar einzuordnen ist. Zudem wird hier der Immissionsrichtwert auch zukünftig deutlich unterschritten. Nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der 300-MW-Blöcke werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten unterschritten oder eingehalten. Für die Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke bleibt die GIB-Darstellung im Regionalplan bestehen. Daher sind auch spätere Folgenutzungen auf der Fläche hinsichtlich möglicher Schallemissionen zu betrachten. Als realistischer Planungsfall kann der perspektivisch langfristig denkbare Ersatz der bestehenden zwei 600-MWBlöcke durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage angenommen werden. Schallemissionen, die aus einer späteren Folgenutzung der Fläche resultieren, könnten den Entlastungseffekt der Stilllegung der 300-MW-Blöcke teilweise kompensieren. Unabhängig von der Anlagenart ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass durch eine schallschutzoptimierte Anlagenkonzeption und technische Schallschutzmaßnahmen Anlagen realisiert werden können, deren Betrieb zu einer im Vergleich zur derzeitigen Situation verringerten Schallemission führt, zumindest aber keine Erhöhung verursacht. Eine entsprechende Begrenzung der Schallemissionen einer Folgenutzung auf der Bestandsfläche kann erfolgen, ohne dass die Nutzung des vorhandenen Plangebiets des Bebauungsplanes Nr. VI für eine industrielle Nutzung in Frage gestellt wäre. Fazit Insgesamt ergibt sich, dass im Planänderungsgebiet ein Braunkohlenkraftwerk realisiert werden kann, ohne dass Konflikte mit den Anforderungen des Lärmschutzes erkennbar sind, die auf den nachfolgenden Planungsebenen nicht sicher gelöst werden könnten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Stilllegungen der Blöcke C bis F und möglicher Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Blöcke. Bei der Baudurchführung werden die einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen, wie z. B. der AVV Baulärm mit den dazugehörigen Immissionsrichtwerten beachtet. Aus der für die Beurteilung von Verkehrslärm maßgeblichen 16. BImSchV ergeben sich keine Maßnahmen für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen während der Bauzeit. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch Schallimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind auszuschließen. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Lichtimmissionen Lichtemissionen ergeben sich aus der Beleuchtung von Gebäuden, technischen Anlagen sowie Abstellflächen für Fahrzeuge und Lagerflächen. Sie können zu einer – 146 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Aufhellung des Umfeldes und zu Blendwirkungen in der Umgebung von Lichtquellen führen. Lichtimmissionen sind Immissionen im Sinne des BImSchG (§ 3 Abs. 2 BImSchG). Sie gehören im Sinne dieses Gesetzes zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG). Zur Beurteilung von Lichtimmissionen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) eine Lichtleitlinie herausgegeben, die in Nordrhein-Westfalen als ministerieller Runderlass für die Behörden eingeführt wurde. Sie enthält Beurteilungsmaßstäbe für die Bewertung der Lichtimmissionen hinsichtlich erheblicher Belästigung im Sinne des BImSchG. Danach sind die Aspekte Aufhellung und Blendung zu betrachten. Derzeit sind im Planänderungsgebiet keine Lichtquellen installiert. Mit der Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet würden Lichtquellen näher an die im nordöstlichen Bereich gelegenen Wohnstandorte heranrücken. Südwestlich gelegene Wohnstandorte sind aufgrund der Abschirmung durch das bestehende Kraftwerk nicht von Lichtimmissionen betroffen. Aufgrund der Abstände der nächstgelegenen Wohngebiete zum Planänderungsgebiet ist auf der Grundlage von Untersuchungen an vergleichbaren Anlagen (TÜV NORD 2008) davon auszugehen, dass die Immissionsrichtwerte hier sicher eingehalten werden können. Auch bezüglich des nächst gelegenen Einzel-Wohnstandortes, des Groß Mönchhofs, lassen die Untersuchungen den Schluss zu, dass die Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung entsprechender technischer Vorkehrungen (Vermeidung reflektierender Oberflächen, nach unten abstrahlende Leuchten mit angepasstem Lichtspektrum etc.) eingehalten werden können. Konflikte, die nicht auf der Ebene von Fachplanungen durch technische Maßnahmen gelöst werden können, sind nicht erkennbar. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch Lichtimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind auszuschließen. Die Auswirkungen durch Lichtimmissionen werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Verschattung Zur Beurteilung von Verschattungswirkungen bzw. der Verminderung der Sonnenscheindauer gibt es keine Bewertungsmaßstäbe oder festgelegte Grenzwerte. Aufgrund des Fehlens von Bewertungsmaßstäben erfolgt die Beurteilung der möglichen Verschattungswirkung auf die menschliche Gesundheit verbalargumentativ. – 147 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Der Betrachtung liegt die Zusatzbelastung durch ein Braunkohlenkraftwerk auf der Planänderungsfläche einschließlich der kapazitätsgleichen Stilllegung von vier 300MW-Blöcken am Standort Niederaußem zugrunde. Fachlich hat sich das LANUV NRW (2007a) in einer Stellungnahme mit den möglichen gesundheitlichen Effekten und Belästigungen aufgrund der Verschattung durch Schwaden beschäftigt. Sonneneinstrahlung hat nachweislich einen Einfluss auf den Menschen. So können saisonabhängige Veränderungen der Sonneneinstrahlung und Wetterschwankungen die Verfassung von Menschen beeinflussen. Im Winter kann aufgrund der verminderten Lichtintensität und der verkürzten Tage die sogenannte Winterdepression (Seasonal Affectiv Disorder = SAD) ausgelöst werden. Bei den gesundheitlichen Einflüssen durch Verschattung ist generell zu beurteilen, ob die temporär verminderte Sonnenscheindauer und Strahlungsintensität in physiologische Wirkungsmechanismen im menschlichen Körper messbar eingreifen kann (LANUV 2007a). Ein Potenzial für Belästigungen durch die Verschattungswirkung von Schwaden kann nach Einschätzung des LANUV nicht ausgeschlossen werden. Dieses Belästigungsgefühl ist im Wesentlichen durch den visuellen Anblick des Schwadens selbst bedingt. Auch in Bezug auf eine mögliche erhebliche Belästigung durch die Verschattung fehlen quantitative Bewertungsmaßstäbe. Der Verschattungsprognose ist von argumet & Simuplan (argumet & Simuplan 2012) ein Hybrid-Kühlturm zugrunde gelegt. Dieser Kühlturmtyp ist deutlich niedriger als ein Naturzug-Nasskühlturm mit gleicher Kühlleistung. Der Luftzug im HybridKühlturm wird durch eingebaute Ventilatoren erzeugt. Weiterhin ist der HybridKühlturm mit Wärmetauschern ausgerüstet, durch die im Normalbetrieb ein Teil der Abwärme zusätzlich ohne Wasserverdunstung an einen Teil der Kühlluft abgegeben wird. Die nasse Abluft wird im Hybrid-Kühlturm vor dem Verlassen in die Atmosphäre dem in den Wärmetauschern erzeugten warmen Luftstrom beigemischt. Auf diese Weise bleibt der Schwaden untersättigt und bei Betrieb des HybridKühlturms ist dieser überwiegend nicht sichtbar. In Fällen, in denen die Außenluft nur noch wenig Wasserdampf aufnehmen kann – bei geringen Temperaturen und großer Luftfeuchte – ist auch bei einem Hybrid-Kühlturm ein sichtbarer Schwaden nicht vermeidbar (argumet & Simuplan 2012). Bei Aufsteigen der Kühlturmabluft kann in der Höhe durch Kondensation der Schwaden wieder sichtbar werden (sog. Sekundärschwaden). Die Bildung des Sekundärschwadens wurde in der vorliegenden Modellrechnung berücksichtigt. Auch bei relativ feuchter Luft in den frühen Tagesstunden tritt ein Sekundärschwaden zeitlich mit der im Südosten stehenden Sonne zusammen, sodass im Nordwesten die Verschattung durch den Sekundärschwaden bemerkbar ist. Auf diese Weise entsteht im Laufe des Jahres eine Unsymmetrie mit einer etwas größeren Verschattungshäufigkeit – 148 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT im Nordwesten als im Südosten. Im Sinne einer konservativen Prognose wird auch für den Fall 2 ein ganzjähriger durchgehender Volllastbetrieb des Braunkohlenkraftwerks angenommen. In der Abbildung 29 sind die durchschnittlichen Veränderungen der Sonnenscheindauer im Untersuchungsgebiet gegenüber dem Ist-Zustand durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks mit Hybrid-Kühlturm im Planänderungsgebiet unter der Berücksichtigung der gleichzeitigen Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke dargestellt. In der Abbildung zeigen die blau, türkis und grün dargestellten Flächen eine Verringerung der Verschattung und damit eine Zunahme der jährlichen Sonnenscheinstunden. Die rot, orange und gelb markierten Flächen kennzeichnen eine lokal begrenzte Zunahme der Verschattung und somit eine Abnahme der jährlichen Sonnenscheinstunden. Weiter entfernt liegende Punkte befinden sich außerhalb der farblich dargestellten Bereiche, in denen die Zunahme bzw. Minderung der Verschattung unter 1% liegt, und damit gemäß argumet (argumet 2012) als nicht signifikante Veränderung der Verschattung eingestuft wird. – 149 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abb. 29: Durchschnittliche Veränderung der jährlichen Sonnenscheindauer im Zeitraum 2002 bis 2007, Differenz aus Fall 1 minus Fall 2 (aus: argumet & Simuplan 2012). In der nachfolgenden Tabelle sind für die in der Abbildung markierten Punkte die Absolutwerte und die Veränderung der jährlichen Sonnenscheinminderung dargestellt. Bei den ausgewählten Punkten handelt es sich um eine beispielhafte Betrachtung repräsentativer Punkte innerhalb der in der Legende der u,g, Abbildung angegebenen Klassen zur Zunahme bzw. Minderung der Verschattung. – 150 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 30: Auswirkung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auf die Sonnenscheindauer – Vergleich vor und nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs (argumet & Simuplan 2012) Punkt in Abb. 4.1-5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Ort Auenheim Nordosten Auenheim Ortsmitte Kirche Auenheim Südwesten Niederaußem Nähe NordSüd Bahn Niederaußem Westen Ackerflächen nordwestlich Auenheim Neuanlage Werksgelände Ackerflächen nordöstlich L279n Ackerflächen im Bereich der Gillbachaue Durchschnittliche jährliche Sonnenscheinminderung in Prozent der jährlichen Sonnenscheindauer (Mittel 2002 – 2007) Vor Aufnahme Nach Aufnahme des des kommerziellen kommerziellen Betriebes Betriebes Fall 1 Fall 2 Zunahme (+) bzw. Minderung (-) der jährlichen Sonnenscheindauer Fall 1 – Fall 2 25,8 19,5 +6,3 % / 103 h 14,3 11,2 +3,1 % / 51 h 8,8 7,2 +1,6 % / 26 h 8,8 6,7 +2,1 % / 34 h 3,7 2,5 +1,2 % / 20 h 14,7 13,0 +1,7 % / 28 h 24,4 42,4 -18,0 % / -294 h 16,8 21,3 -4,5 % / -73 h 10,3 11,6 -1,3 %/ -21 h Nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks mit Hybrid-Kühlturm im Planänderungsgebiet, das dem Planungskonzept von BoAplus entspricht, und der zeitgleichen Stilllegung der 300-MW-Blöcke verbessert sich die Verschattungssituation in den angrenzenden Stadtteilen Auenheim und Niederaußem zwischen 1 bis über 6 % (Tab. 30), in Teilbereichen werden 10% und mehr Verbesserung erreicht. In den Wohngebieten von Rheidt, Hüchelhoven, Oberaußem und Bedburg-Rath ist keine Verschlechterung zu erwarten. – 151 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Im Planänderungsgebiet kommt es kraftwerksnah zu einer Zunahme der Verschattung. Diese resultiert im Wesentlichen aus den Gebäudeschatten der Kraftwerksanlagen. Hier sind insbesondere das Kraftwerksgelände selbst sowie die benachbarten Ackerflächen betroffen. Für die benachbarten Ackerflächen ist mit einer Zunahme der Verschattung von jährlich 1 – 5 % zu rechnen (argumet & Simuplan 2012). Wie bereits dargestellt, stehen für die Bewertung von Verschattungswirkungen keine Beurteilungsmaßstäbe oder Grenzwerte zur Verfügung. Die natürliche Variation in der Anzahl der Sonnenstunden in Raum und Zeit liegt im Bereich von 20 %. Zusätzliche Schwaden reduzieren die Anzahl der Sonnenscheinstunden örtlich je nach Wetterbedingungen. Der Einsatz eines Hybrid-Kühlturms verringert die Auswirkungen des Gesamtkraftwerkes Niederaußem auf die Häufigkeit der Sonnenscheinstunden nach der Inbetriebnahme eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet. Nach argumet & Simuplan (argumet & Simuplan 2012) sind diese nur im nahen landwirtschaftlichen Umfeld als signifikant anzusehen. Nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs des Braunkohlenkraftwerks und Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke mit NaturzugNasskühltürmen am Standort Niederaußem wird in deren Umfeld eine deutliche Verbesserung der Verschattungssituation auftreten. In weiter entfernten Wohngebieten sind keine signifikanten Veränderungen der bisherigen Situation zu erwarten. Im Vergleich zu dem berücksichtigten Tagbetrieb werden im Falle einer nächtlichen Abschaltung des Trockenteils einerseits der Schwaden sichtbar und andererseits der Auftrieb des Schwadens leicht abgeschwächt. Die Ventilatoren des Nassteils, die neben dem Naturzug des Kühlturms den maßgeblichen Auftrieb des Schwadens erzeugen, bleiben aber auch bei Abschaltung des Trockenteils in Betrieb, so dass nachts ein ausreichender Auftrieb des Schwadens sichergestellt ist. Eine nachtspezifische Neigung zu Nebelbildung, Eisglätte oder ähnlichen Effekten ist daher nicht zu erwarten (argumet & simuplan 2012). Fazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Einsatz eines Hybrid-Kühlturms in einem Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet in Verbindung mit der vorgesehenen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken mit Naturzug-Nasskühltürmen die Auswirkungen des Gesamtkraftwerkes Niederaußem auf die Häufigkeit der Sonnenscheinstunden reduziert. In Rheidt, Hüchelhoven, Oberaußem und BedburgRath ist keine signifikante Veränderung der bestehenden Situation zu erwarten. Dies gilt auch für benachbarte und weiter entfernt liegende Wohngebiete. In den südwestlich der Nord-Süd-Bahn gelegenen Siedlungsbereichen von Niederaußem und Auenheim wird sich die Verschattungssituation deutlich verbessern. Aus der Planänderung resultierende Konflikte durch Verschattungen sind damit nicht zu erkennen. Insgesamt werden die Auswirkungen des Musterkraftwerkes im Hinblick – 152 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT auf eine Verschattung auf die Wohnbevölkerung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Optische Wirkungen Mögliche „erhebliche (bedrängende) optische Wirkungen“ durch ein Braunkohlenkraftwerk stellen ebenfalls eine Umweltwirkung für das Schutzgut Mensch dar. Die methodische Vorgehensweise zur Bewertung der optischen Wirkungen sowie die Informationen zur Vorbelastung an den sieben ausgewählten Wohnstandorten wurden bereits in der Bestandsbewertung (Kap. II 1.1.1) beschrieben. Das Vorhaben BoAplus besteht nach derzeitigem Planungsstand von RWE Power im Wesentlichen aus Gebäuden für Maschinenhaus, Kohleaufbereitung und Schaltanlagen mit Bauhöhen von 100 m Höhe, zwei zusammenhängenden Kesselhäusern mit 150 m Höhe, dem Hybridkühlturm (100 m Höhe) und dem Kamin mit 180 m Höhe. Daneben sind weitere Bauwerke für die Nebenanlagen vorgesehen, die in ihren baulichen Ausmaßen nicht die Größe der oben beschriebenen Anlagenteile erreichen. Unter Berücksichtigung der in der Bestandsbewertung genannten Beurteilungskriterien und der Vorbelastung werden für die sieben Wohnstandorte folgende Sachverhalte ermittelt (SMEETS Landschaftsarchitekten 2012a): - Abstand zwischen dem Wohnstandort und dem geplanten Vorhaben - Sichtverschattung (z.B. durch Bauwerke, Relief, Bewuchs) - Ausrichtung der Wohnlage im Verhältnis zum Vorhaben - Wirkung von Gebäuden und Schwaden - Zusammenwirken mit bestehenden optischen Vorbelastungen. Zur Beurteilung der optischen Wirkungen wurden diejenigen Bauwerke berücksichtigt, die die größte Höhe und Baumasse aufweisen und den Eindruck der Geschlossenheit vermitteln. Niedrige Bauwerke, wie z.B. das Regenrückhaltebecken (Eintiefung) tragen nicht zu einer optisch bedrängenden Wirkung bei und werden nicht berücksichtigt. Auch der geplante Kamin wird hinter diesen baulichen Anlagen optisch weitgehend zurücktreten, ebenso wie einzelne über die Gebäudesilhouette hinausragende Ableitungen wie z.B. die WTA-Brüdenableitung. Nach SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) wird das größte optische Volumen aus den Kesselhäusern und dem Hybridkühlturm resultieren. Die maximale Bezugsgröße für die optische Wirkung wird daher durch die Höhe der Kesselhäuser (150 m) bestimmt. Nachfolgend werden die Untersuchungsergebnisse von SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) zu den optischen Wirkungen an den berücksichtigten Wohnstandorten zusammengefasst wiedergegeben. Wohnstandort südlicher Ortsrand Rheidt Das Planänderungsgebiet befindet sich vor den bestehenden Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem. Der Abstand des Planänderungsgebiets zum Wohnstandort in – 153 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Rheidt beträgt ca. 730 m. Dies entspricht etwa dem fünffachen der maximalen Bezugsgröße von 150 m (Höhe der Kesselhäuser). Zwischen dem Planänderungsgebiet und dem Wohnstandort Rheidt befinden sich keine sichtverschattenden Landschaftsbestandteile, der Blick von der Ortsrandlage auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist weitgehend unverstellt. Die Wohnhäuser am südlichen Ortsrand von Rheidt sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet, bei einigen Grundstücken (Aufenthaltsräume und Gärten) ist ein unmittelbarer Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet gegeben. Durch das Fehlen von sichtverschattenden Elementen und der Ausrichtung des Wohnstandortes in Richtung des Planänderungsgebietes ist eine Veränderung des optischen Eindrucks am Standort Rheidt wahrnehmbar. Eine optisch bedrängende Wirkung ist jedoch trotz dieser Veränderung nicht zu erwarten, da sich das Planänderungsgebiet von Rheidt aus gesehen vor dem bestehenden Kraftwerk befindet und die Blickbeziehungen in das Umfeld sich nicht weiter schmälern. Auch in Hinblick auf die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist keine optisch bedrängende Wirkung festzustellen. Über ein Jahr gesehen bleibt der Schwaden aus einem Hybridkühlturm an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar. Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, sind zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher als weniger störend empfunden. Eine optisch bedrängende Wirkung der selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm im Zusammenwirken mit den neuen Gebäuden ist daher nicht ersichtlich. Dies gilt auch, wenn man zusätzlich die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen betrachtet. Die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen können die neuen Gebäude aufgrund ihres Auftriebes und des i.d.R. raschen Aufstiegs in größere Höhen allenfalls temporär überlagern und entfalten daher nicht die gleiche optische Wirkung wie ein Gebäude. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Rheidt aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen Kamins West positive Auswirkungen haben. Aufgrund der Vorbelastung durch die wesentlich höheren Kraftwerksbauten im Bestand und unter Berücksichtigung des Abstandes von ca. 730 m zum Planänderungsgebiet wird der Zubau von Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 150 m keine als bedrohlich wahrnehmbare „erdrückende“ Wirkung entfalten. Weite Blicke in den Landschaftsraum sind vom Wohnstandort weiterhin möglich. Für den Wohnstandort am südlichen Ortsrand Rheidt sind somit Anhaltspunkte für eine erhebliche visuelle Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, erkennbar. Durch entsprechende – 154 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Gestaltungs-/Minimierungsmaßnahmen sind diese soweit zu reduzieren, dass ihnen keine erhebliche Wirkung zukommt. Da der Abstand das dreifache der max. Gebäudehöhe überschreitet ist nicht von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Wohnstandort Groß Mönchhof Der Abstand zwischen dem Wohnstandort Groß Mönchhof und dem Planänderungsgebiet beträgt ca. 270 m. Damit liegt er knapp unter dem zweifachen Wert der Bezugsgröße (150 m). Zwischen dem Groß Mönchhof und dem Planänderungsgebiet liegt eine Ackerfläche. Die Trasse der Nord-Süd-Bahn wird von Gehölzbeständen gesäumt. Südlich der Wohngebäude liegt der Klein Mönchhof mit umgebenden Gehölzen. Der Klein Mönchhof befindet sich im Eigentum von RWE Power AG und wird den Denkmalschutzbelangen entsprechend, jedoch nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt. Vom Wohnstandort Groß Mönchhof aus gesehen stellen die hohen Gehölzbestände entlang des Gillbachs ein Sichthindernis in Richtung des Planänderungsgebietes dar. Eine wirksame Sichtverschattung besteht in jedem Fall im Sommer. Jedoch sind künftige Gebäude innerhalb das Planänderungsgebiet selbst im unbelaubten Zustand im Winter wegen der dichten Gehölze nur eingeschränkt wahrnehmbar. Auch der Klein Mönchhof unterbricht teilweise die Sichtbeziehung zu einem Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet. Nach SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) befindet sich das Planänderungsgebiet nicht in der Hauptsichtachse des Wohnstandortes, Aufenthaltsräume und Gärten mit Aufenthaltsbereichen der einzelnen Wohngebäude sind überwiegend nach Süden, Westen und Norden ausgerichtet. Im Gegensatz dazu fehlen nach Osten ausgerichtete Aufenthaltsbereiche. Da sich das Planänderungsgebiet südöstlich des Wohnstandortes befindet, entsteht keine frontale Blickbeziehung. Insgesamt gesehen sind also zwischen dem Wohnstandort Groß Mönchhof und dem Planänderungsgebiet abschirmende Strukturen vorhanden, die die Sichtbeziehungen unterbrechen, und der Wohnstandort ist nicht in Richtung des Planänderungsgebietes ausgerichtet. Auch unter Berücksichtigung der nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist bezogen auf den Wohnstandort Groß Mönchhof keine optisch bedrängende Wirkung festzustellen. Zum einen sind die Schwaden aus einem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar (s. argumet & Simuplan 2012). Zum anderen werden die Schwaden, wenn sie denn sichtbar sind, vom Gehölzbestand entlang des Gillbachs teilweise verdeckt bzw. aufgrund der Ausrichtung des Wohnstandortes nicht frontal wahrgenommen. Deshalb lässt sich auch im weiteren Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet keine optisch bedrängende Wirkung für den Wohnstandort ableiten. Ohnehin können die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen die neuen Gebäude aufgrund ihres Auftriebes und – 155 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT des i.d.R. raschen Aufstiegs in größere Höhen allenfalls temporär überlagern und entfalten daher nicht die gleiche optische Wirkung wie ein Gebäude. Außerdem kann der Betrachter zwischen der Vorbelastung durch Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen Gebäuden im Planänderungsgebiet räumlich differenzieren, da sich die Kraftwerksgebäude im Planänderungsgebiet vom Groß Mönchhof aus gesehen seitlich an das bestehende Kraftwerk anschließen. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Darüber hinaus wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Groß Mönchhof aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung durch das bestehende Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen Kamins West positive Auswirkungen haben. Für bestimmte Blickbeziehungen am Wohnstandort Groß Mönchhof ist eine erhebliche visuelle Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, nicht auszuschließen. Wohnstandort Geretzhoven Der Abstand zwischen dem Wohnstandort Geretzhoven und dem Planänderungsgebiet beträgt ca. 1.230 m (ca. Achtfaches der maximalen Bezugsgröße) Zwischen dem Wohnstandort und dem Planänderungsgebiet befinden sich örtliche Besonderheiten (z.B. Gehölzbestände), die eine Sichtbeziehung unterbrechen. Diese direkt am Wohnstandort befindlichen Gehölze verhindern im Bereich der Wasserburg und des westlich angrenzenden Wohngebäudes einen freien Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet. Weitere Gehölzbestände befinden sich entlang des Totengrabens, des Gillbachs sowie entlang der L 279n. Diese Gehölze sind aber aufgrund der geringen Höhe, des weitgehend ebenen Reliefs der Landschaft und ihrer relativ großen Entfernung zum Wohnstandort nicht in der Lage, die Sichtbeziehungen zu unterbrechen. Die drei Gebäude des Wohnstandortes Geretzhoven weisen eine unterschiedliche Ausrichtung auf. Die Gebäude der Wasserburg Geretzhoven sind nicht zum Planänderungsgebiet hin ausgerichtet. Das südliche Gebäude der historischen Wasserburg ist auf der Südseite fensterlos. Im Gegensatz dazu ist bei den beiden Wohnhäusern westlich bzw. südwestlich der Wasserburg aufgrund der südlichen Ausrichtung eine Sichtbeziehung in Richtung des Planänderungsgebietes gegeben. Nach SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) ist die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet am Wohnstandort Geretzhoven wahrnehmbar, aber nicht bedrängend. Die Fernsicht wird zwar etwas eingeschränkt und der optische Eindruck verändert. Der Abstand zum Vorhabenstandort ist mit ca. 1.230 m aber so groß, dass keinesfalls bedrängende Wirkung entstehen wird. – 156 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Einer optisch bedrängenden Wirkung steht ferner entgegen, dass das übrige Blickfeld zum Großteil frei von technischen Überprägungen ist und weitgehend uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum möglich bleiben. Weiterhin ist der Blick auf das Planänderungsgebiet aufgrund von Gehölzen teilweise verstellt und die Ausrichtung der Wohngebäude erfolgt nur teilweise in Richtung des Kraftwerksstandorts. Des Weiteren kann zusammen mit den selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm am Wohnstandort Geretzhoven keine optisch bedrängende Wirkung folgen, da der Schwaden aus einem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Mit Blick auf ein Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen ist festzustellen, dass aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs dieser Schwaden in größere Höhen eine Überlagerung mit den neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet allenfalls temporär möglich ist. Die Gebäude und technischen Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet schließen sich zudem von Geretzhoven aus gesehen seitlich an das bestehende Kraftwerk an, so dass zwischen der Vorbelastung durch Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet räumlich differenziert werden kann. Vorund mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Positiv wirkt sich im Übrigen auf den Wohnstandort Geretzhoven die Stilllegung der Blöcke C bis F aus. Dies führt zu einer merklichen Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen Kamins West positive Auswirkungen haben. Insgesamt ist für den Wohnstandort Geretzhoven keine optisch bedrängende bzw. erhebliche Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, einschließlich möglicher Schwaden zu erwarten. Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof) Der Abstand des Wohnstandortes Frauweilerhof zum Planänderungsgebiet beträgt ca. 1.360 m (neunfaches der maximalen Bezugsgröße). Auch hier befinden sich zwischen dem Wohnstandort und dem Planänderungsgebiet teilweise örtliche Besonderheiten, die eine Sichtbeziehung unterbrechen (dichte Gehölzbestände im Bereich der Bahndämme und waldähnliche Gehölzbestände). Diese Gehölzbestände sind aber relativ weit vom Wohnstandort entfernt (ca. 500 m) und deshalb nicht in der Lage den Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet vollständig zu unterbinden. Lediglich das untere Segment eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet würde hierdurch verdeckt. Die Wohngebäude des Frauweilerhofes sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet, ein frontaler Blick in Richtung des Planänderungsgebietes ist möglich. – 157 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Trotz der weitgehend fehlenden sichtverschattenden Elemente und der Ausrichtung des Wohngebäudes in Richtung Planänderungsgebiet ist eine optisch bedrängende Wirkung auf den Wohnstandort Frauweilerhof nicht ersichtlich. Die Fernsicht wird durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet zwar weiter eingeschränkt, dies führt jedoch wegen des großen Abstandes keinesfalls zu einem Gefühl des „Eingemauertseins“. Das übrige Blickfeld bleibt weiterhin frei von technischen Überprägungen und ein uneingeschränkter Blick in den Landschaftsraum ist weiterhin möglich. Auch im Zusammenhang mit den selten sichtbaren Schwaden des geplanten Kühlturms und den Schwaden der bestehenden Kühltürme ist für den Wohnstandort südlich Rather Mühle keine optisch bedrängende Wirkung abzuleiten. Über ein Jahr gesehen ist der Schwaden aus einem Hybridkühlturm an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar. Aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen ist eine Überlagerung der Schwaden aus dem bestehenden Kraftwerk mit den neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet allenfalls temporär möglich. Vom Wohnstandort südlich Rather Mühle aus gesehen lässt sich zudem zwischen der Vorbelastung durch Schwaden aus dem bestehenden Kraftwerk und den neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet räumlich differenzieren, da sich die Gebäude und technischen Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet s seitlich an die bestehende Kraftwerksanlage anschließen. Vorund mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Positiv wirkt sich im Übrigen auf den Wohnstandort südöstlich Rather Mühle die Stilllegung der Blöcke C bis F aus. Dies führt zu einer merklichen Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen Kamins West positive Auswirkungen haben. Zusammenfassend ist für den Wohnstandort Rather Mühle (Frauweilerhof) festzustellen, dass die Fernsicht durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet zwar eingeschränkt, aber eine optisch bedrängende bzw. erhebliche Wirkung nicht gegeben ist. Wohnstandort Auenheim Der Abstand des Wohnstandortes zum Planänderungsgebiet beträgt ca. 660 m, die Abstände zu den relevanten Kraftwerksgebäuden betragen ca. 1.000 m (sechs- bis siebenfache der maximalen Bezugsgröße). Zwischen dem Wohnstandort und dem Planänderungsgebiet befindet sich der bestehende Kraftwerksstandort Niederaußem. Vor dem bestehenden Kraftwerksgelände befinden sich dichte Gehölzbestände, die als sichtverschattende Elemente gegenüber dem Wohngebiet dienen. Die bestehende Kraftwerksbebauung versperrt den Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet. Die neuen Gebäude im Planänderungsgebiet wären aufgrund der gegenüber den bestehenden Kraftwerksgebäuden geringeren Bauhöhen nur in sehr – 158 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT geringem Maß wahrnehmbar. Aufgrund der Sichtverschattung durch die bestehenden Kraftwerksanlagen und der abschirmenden Gehölze ist keine Änderung der Wahrnehmung gegenüber dem derzeitigen Zustand zu erwarten. Eine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist nicht ableitbar. Auch in Hinblick auf die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist keine optisch bedrängende Wirkung ersichtlich. Die Schwaden aus einem Hybridkühlturm sind über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar und werden zudem aus Blickrichtung Auenheim durch die Angliederung der Bauwerke eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet hinter der Bestandsanlage von den Schwaden der bestehenden Kühltürme verdeckt. Durch die Anordnung des Planänderungsgebiets aus Blickrichtung Auenheim hinter den bestehenden Kraftwerksanlagen ist eine optisch bedrängende Wirkung durch die neuen Gebäude im Planänderungsgebiet auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen auszuschließen. Die Stilllegung der Bestandsblöcke C bis F wirkt sich zudem positiv am Wohnstandort Auenheim aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung zur Folge hat. Ebenfalls wird sich für Auenheim ein positiver Effekt durch den Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme und des derzeit noch in Betrieb befindlichen Kamins West ergeben. Eine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist am Wohnstandort Auenheim insgesamt nicht ersichtlich, da sich zwischen dem Wohnstandort und dem Planänderungsgebiet die bestehenden Kraftwerksgebäude befinden und die neuen Gebäude im Planänderungsgebiet aufgrund der geringeren Bauhöhen nur in eingeschränktem Maße vom Wohnstandort Auenheim erkennbar sein werden. Dies gilt auch für die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm, die ebenfalls durch die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen verdeckt werden. Insgesamt ist somit keine relevante Änderung der Wahrnehmung des Kraftwerksstandortes Niederaußem aus Blickrichtung Auenheim zu erwarten, die zu einer optischen bedrägenden Wirkung führen könnte. Für den Wohnstandort Auenheim sind somit keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, erkennbar. Wohnstandort nordöstlicher Ortsrand Niederaußem Das Planänderungsgebiet befindet sich nord-nordöstlich des Wohnstandortes am Ortsrand von Niederaußem. Der Abstand zwischen dem Planänderungsgebiet und dem Wohnstandort beträgt ca. 640 m, dies entspricht etwa dem Vierfachen der maximalen Bezugsgröße. Die Entfernung zwischen dem Planänderungsgebiet und dem davor liegenden Gewerbegebiet in Niederaußem beträgt ca. 380 m. Vor diesem – 159 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Gewerbegebiet befindet sich ein breiter Gehölzstreifen, der als sichtverschattendes Element gegenüber den Wohnbereichen fungiert. Nördlich und östlich an das Gewerbegebiet angrenzend verlaufen die Trassen der Nord-Süd-Bahn und der von Nord nach Süd verlaufenden Bahnlinie. Die auf je einem Damm verlaufenden Bahntrassen werden von einem dichten Baum- und Strauchbestand begleitet. Diese künstlich geschaffenen Landschaftselemente verstellen in Teilen den Blick auf das Planänderungsgebiet. Die Wohnhäuser am Wohnstandort sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet. Mehrere Wohnhäuser in der Asperschlagstraße und in der Theodor-Heuss-Straße liegen in der Hauptsichtachse zum Planänderungsgebiet. Sowohl die Aufenthaltsbereiche als auch die Gärten von einigen Grundstücken sind so ausgerichtet, dass ein frontaler Blick auf das Planänderungsgebiet gegeben ist. Nach SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) ist am Wohnstandort die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet wahrnehmbar, teilweise ist auch von einer additiven Wirkung zum Bestand auszugehen, dennoch kann eine optisch bedrängende Wirkung hieraus nicht abgeleitet werden. Die neuen Gebäude eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet werden teilweise durch die Gebäude des Gewerbegebietes sowie durch den Gehölzstreifen davor verdeckt. Da das Planänderungsgebiet im Vergleich zum bestehenden Kraftwerk von Niederaußem gesehen weiter entfernt liegt, treten Gebäude und technische Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet optisch hinter die bestehenden Gebäude zurück oder heben sich nicht wesentlich davon ab. Ein Gefühl des „Eingemauertseins“ kann daher für Wohnstandorte am nordöstlichen Ortstrand von Niederaußem nicht entstehen. Die Veränderung des Sichtfeldes erfolgt zudem in einem Bereich, der bereits durch das bestehende Kraftwerk und das Gewerbegebiet in Niederaußem stark beeinflusst wird. Auch die selten sichtbaren Schwaden des Hybridkühlturms werden zusammen mit den neuen Gebäuden im Planänderungsgebiet die optischen Auswirkungen am Wohnstandort Niederaußem nicht verstärken, da der Schwaden aus dem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Der geringe Prozentsatz, zu dem der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber sichtbar verlässt, ist zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt. Auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen entsteht keine optisch bedrängende Wirkung, da eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls temporär möglich ist. Durch die vom nordöstlichen Ortsrand von Niederaußem gesehen seitliche Angliederung der Bauwerke im Planänderungsgebiet an das bestehende Kraftwerk kann zudem zwischen der Vorbelastung der Schwaden – 160 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT und den neuen Gebäuden räumlich differenziert werden. Vor- und mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort Niederaußen aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk zur Folge hat. Zusammenfassend ist festzustellen, dass am Wohnstandort am nordöstlichen Ortsrand Niederaußem ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet je nach Blickrichtung eine erhebliche optische Wirkung wahrnehmbar sein könnte. Von einer optisch bedrängenden Wirkung ist nicht auszugehen. Wohnstandort Büsdorf Der Vorhabenstandort befindet sich westlich von Büsdorf in einer Entfernung von ca. 1.800 m (12-faches der maximalen Bezugsgröße). Zwischen dem Planänderungsgebiet und dem Wohnstandort befinden sich kaum Landschaftsbestandteile, die eine Sichtbeziehung zum Planänderungsgebiet unterbrechen. Gehölzbestände entlang der Bahntrassen sind so weit entfernt, dass diese nicht den Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet unterbinden können. Aufgrund der Ausrichtung der Gebäude ist ein frontaler Blick auf das Planänderungsgebiet möglich. Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist zwar wahrnehmbar, aufgrund der großen Entfernung wird das Kraftwerk jedoch weniger differenziert und eher als Silhouette wahrgenommen und stellt sich stark verkleinert dar. Dies trifft auch für die selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm zu, da der Schwaden über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Ein Gefühl des „Eingemauertseins“ ist somit nicht zu erwarten. Zudem ist das übrige Blickfeld weitgehend frei von technischen Überprägungen, so dass weite, uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum weiterhin möglich sind. Ebenso wird ausgeschlossen, dass zusätzlich die Schwaden aus im Betrieb bleibenden Kühltürmen mit den neuen Baukörpern im Planänderungsgebiet eine optisch bedrängende Wirkung entfalten können, da eine Überlagerung der Schwaden mit den Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls temporär möglich ist. Außerdem gliedern sich die Bauwerke im Planänderungsgebiet seitlich an das bestehende Kraftwerksgelände an, so dass zwischen der Vorbelastung durch Schwaden und den geplanten Gebäuden differenziert werden kann. Vor- und Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer Linie auf. Zudem wirkt sich die Stilllegung der Bestandsblöcke C bis F positiv am Wohnstandort Büsdorf aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung zur Folge hat. – 161 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Auch für den Wohnstandort Büsdorf lässt sich eine optisch bedrängende bzw. erhebliche Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, nicht ableiten. Fazit Zusammenfassend ist für die sieben, als repräsentativ anzusehenden, geprüften Wohnstandorte im Umfeld des Planänderungsgebietes festzustellen, dass eine Veränderung des visuellen Eindrucks möglich ist, aber teils aufgrund des weiterhin großen Abstandes, teils aufgrund anderer Umstände (Vorhandensein von sichtverschattenden Elementen, Ausrichtung von Wohnstandorten) keine Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es der Prüfung zugrunde gelegt wurde, erkennbar sind. Dies gilt auch unter der Berücksichtigung der von dem vorgesehenen Hybridkühlturm emittierten, selten sichtbaren Schwaden und der von den bestehenden Kühltürmen ausgehenden Schwaden. An drei der betrachteten Standorte wird es allerdings zu einer zusätzlichen teilweise erheblichen visuellen Belastung kommen, die durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden kann. Eine optisch bedrängende Wirkung ist aus den genannten Gründen ebenso für alle weiter entfernt liegende Ortschaften auszuschließen. Aus der Planänderung resultierende Konflikte sind nicht erkennbar. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch optische Wirkungen aus einem Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet sind insgesamt nicht zu erwarten. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 2 (mittel, erheblich, jedoch kompensierbar) eingestuft. Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung Flächeninanspruchnahme Die von dauerhaften oder temporären Flächeninanspruchnahmen betroffenen Bereiche sind im Regionalplan ebenso wie der von Nachbarschaftswirkungen betroffene Nahbereich vollständig als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ ausgewiesen. Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche haben vorrangig eine Bedeutung für die Landwirtschaft, die erhalten, gefördert und entwickelt werden soll. In den Teilbereichen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen zudem nur bei unabweisbarem Bedarf möglich. Diese Randbedingungen sind mit den im Gebiet anstehenden fruchtbaren Böden gegeben. Der vorherrschenden Bodentyp im Planänderungsgebiet und den Baustelleneinrichtungsflächen wie auch im weiteren Umfeld ist auf den mächtigen Lössschichten die Parabraunerde, die vereinzelt Pseudovergleyung aufweist (L35). Im Bereich des Gillbachs sowie in einzelnen Mulden und Trockentälchen finden sich auch – 162 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Kolluvien (K34). Beide Bodentypen sind sehr fruchtbar und weisen nach der BK 50 mit Bodenwertzahlen zwischen 70 und > 90 eine sehr hohe Ertragsfähigkeit auf. Dies gilt großflächig für die Parabraunerden auf Löss, die sich im linksrheinischen Bereich ausgebildet haben. Aufgrund der hohen Ertragsfähigkeit der Böden kommt der Köln-Aachener Bucht eine besondere Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung zu. Insbesondere Getreide und Hackfrüchte wie Kartoffeln und Zuckerrüben werden angebaut. Auch die Flächen im Planänderungsbereich sowie den Baustelleneinrichtungsflächen, die alle im Eigentum von RWE Power stehen, werden überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Eine Ausnahme bildet der südöstliche Teil des Planänderungsbereichs, der derzeit als Baustelleinrichtungsfläche und Montageplatz genutzt wird. Durch die Flächeninanspruchnahme im Planänderungsbereich gehen ca. 23 ha für die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft verloren. Die Flächeninanspruchnahme im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen ist temporär, da die Flächen nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder rekultiviert werden. Gegebenenfalls sind für Ausgleichsmaßnahmen weitere landwirtschaftliche Flächen in Anspruch zu nehmen, soweit der Ausgleich nicht anderweitig (Aufwertung vorhandener Grünflächen etc., Rückgriff auf Ökokonten) erbracht werden kann. Der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist vor dem Hintergrund der großflächigen landwirtschaftlichen Ertragsflächen im linksrheinischen Bereich jedoch vertretbar, d.h. kompensierbar. Insgesamt werden die Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen daher in die Konfliktklasse 2 (mittel, erheblich, jedoch kompensierbar) eingestuft. Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge Wirkungen von Luftschadstoffen auf Nutzpflanzen und -tiere können einerseits durch gasförmige Stoffe wie z.B. Schwelfeldioxid und Stickstoffoxide entstehen, andererseits können Schadstoffe über die Deposition auf Pflanzen oder im Boden abgelagert werden und somit in den Nahrungskreislauf gelangen. Ausführungen zu den Wirkungen von Luftschadstoffimmissionen Schadstoffeinträgen auf Pflanzen und Tiere finden sich im Kapitel II 1.1.2. und Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere und damit auch auf Nutzpflanzen und Nutztiere durch Immissionen und Stoffeinträge aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von BoAplus entspricht, zu erwarten sind. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Stilllegung der Blöcke C bis F und von Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Altanlagen. – 163 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Aus der Planänderung resultierende Konflikte sind damit diesbezüglich nicht zu erkennen. Aufgrund der resultierenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge als positiv zu bewerten. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Verschattung Um die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Versuche im Projekt AuKLand zu verifizieren, empfahl die Landwirtschaftskammer NRW eine Fortsetzung der Erfassung von agrarmeteorologischen Daten. Dieser Empfehlung nachkommend und um den Einfluss der Verschattung auf die landwirtschaftlichen Kulturen im Kraftwerksumfeld zu ermitteln, werden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) in den Vegetationsperioden seit 2005 agrarmeteorologische Messungen an bis zu 6 Wetterstationen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Umgebung der Kraftwerke Niederaußem und Neurath durchgeführt. Die Untersuchungen umfassen die kontinuierliche Messung der meteorologischen Parameter Lufttemperatur, relative Feuchte, Globalstrahlung, photosynthetisch aktive Strahlung, Niederschlag, Blattbenetzung, Windrichtung und Windgeschwindigkeit auf Wintergetreide- und Zuckerrübenschlägen in unterschiedlich stark durch die Gebäude und die Kühlturmschwaden verschatteten Bereichen sowie an unbeschatteten Vergleichsstationen. Des Weiteren wurden die agrarmeteorologischen Größen Kornfeuchte von Wintergetreide und Krautfäule (Phytophthora) in Kartoffeln berechnet. Die Ergebnisse der Untersuchungen für die Jahre 2005 bis 2010 sind in einem zusammenfassenden Bericht dargestellt (DWD 2011). Die wesentlichen Aspekte der Untersuchungsergebnisse sind folgende: „Bei einzelnen Schwadenereignissen mit einem deutlichen Rückgang der Globalstrahlung in etwa 50 % der Fälle wird ein kurzzeitiger Temperaturrückgang von 0,1 – 0,3 Kelvin infolge Abschattung gemessen. Bei den Monatsmittelwerten sowie im Mittel über den Zeitraum April bis September ist tagsüber an den kraftwerksnahen Stationen keine Temperaturerniedrigung festzustellen. Nachts wird an den kraftwerksnahen Standorten im Mittel eine um 0,2 Kelvin höhere Lufttemperatur festgestellt.“ (DWD 2011, S. 32). „Die berechneten Wärmesummen der Maximumund Minimumtemperaturen über null Grad für Wintergetreide (April bis Juli) und Zuckerrüben (April bis September/Oktober) bilden die im Untersuchungsgebiet vorhandenen und oben beschriebenen Temperaturunterschiede ab. Diese Unterschiede sind im Hinblick auf das Wachstum von Wintergetreide und Zuckerrüben nicht erheblich, zumal die Unterschiede zwischen einzelnen Jahren größer sind.“ (DWD 2011, S. 32 f.). „Berechnungen zu den agrarmeteorologischen Größen Kornfeuchte von Wintergerste und Winterweizen und witterungsbedingtes Krautfäulerisiko von Kartoffeln werden mit den Daten der Messstationen vorgenommen und ergeben keine wesentlichen Änderungen zu den Vorjahren. Bei der berechneten Kornfeuchte sind keine – 164 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Unterschiede zwischen den Stationen aufgrund der unterschiedlichen Entfernung vom Kraftwerk bzw. der Lage in verschiedenen Abschattungszonen nachweisbar“ (DWD 2011, S. 35). „Bei der Kartoffelfäule wird in einigen, aber nicht allen Messjahren (2005 und 2009) ein früheres Ende der befallsfreien Zeit an Station Mönchhof bzw. Geretzhoven von 5 bis 6 Tagen festgestellt. Das frühere Ende der befallsfreien Zeit an den kraftwerksnahen Stationen Mönchhof und Geretzhoven ist im Wesentlichen auf die im Untersuchungsgebiet vorhandenen geländebedingten kleinklimatischen Unterschiede zurückzuführen. Diese wirken sich vor allem nachts auf die Temperatur- und Feuchteverhältnisse und damit auf die Entwicklungsbedingungen des Krautfäulepilzes aus. Insofern lässt sich ein Einfluss des Kraftwerks Niederaußem auf das frühere Ende der befallsfreien Zeit infolge der Abschattung an den kraftwerksnahen Stationen nicht nachweisen, aber auch nicht ausschließen.“ (DWD 2011, S. 35). Nach Aussage des DWD zeigt die Auswertung der Messdaten von 2005 bis 2010, dass die Jahre 2005 und 2006 die mögliche Bandbreite zwischen einer relativ normalen Vegetationsperiode (2005) und einer sehr sonnenscheinreichen und zu warmen Vegetationsperiode (2006) darstellen und die agrarmeteorologischen Daten des Jahres 2005 unter Berücksichtigung von jährlich üblichen Schwankungen als Referenzwert zugrunde gelegt werden können. Bei Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet entsprechend dem Konzept von BoAplus mit einem Hybrid-Kühlturm wird im Vergleich zur bisherigen Situation und damit auch zur Situation in 2005/2006 im Hinblick auf die Schwadenbildung eine deutliche Verringerung eintreten. Die Verringerung der Schwadenbildung führt insgesamt auch zu einer geringeren Verschattung am Boden und damit zu einer Erhöhung der Sonnenscheindauer im Vergleich zur derzeitigen Situation. Da durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet im Zusammenwirken mit der Stilllegung der o.g. Blöcke in Niederaußem auf jeden Fall eine Verringerung der Schwadenbildung eintreten wird und damit insgesamt noch weniger potenzielle Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion als in den AuKLand-Untersuchungen 2005/2006 und den agrarmeteorologischen Analysen des DWD von 2005 bis 2010 ermittelt denkbar sind, können die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen sicher auch auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet übertragen werden. Für diese Übertragbarkeit ist es unerheblich, dass es durch ein Braunkohlenkraftwerk auf der Fläche im direkten Anschluss an den vorhandenen Kraftwerksstandort Niederaußem zu einer geringen räumlichen Verschiebung des Bereichs der höchsten Verschattung durch Kühlturmschwaden in Richtung Nordosten kommen wird (vgl. argumet & Simuplan 2012). Entscheidend ist, dass auch in diesem betroffenen kleinflächigen Bereich der höchsten Verschattung die Sonnenscheinminderung durch – 165 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Schwaden nach Realisierung des Kraftwerks aufgrund der oben dargestellten Maßnahmen zur Reduzierung der Verschattung insgesamt am Standort Niederaußem nicht höher sein wird, als die in den Untersuchungen 2005/2006 zugrunde gelegte Sonnenscheinminderung in der höchsten Beschattungszone von 150 Stunden und mehr pro Jahr. Die nicht sichtbaren Schwaden, die in 90 % der Tagesstunden einem Hybrid-Kühlturm entsprechend dem BoAplus-Konzept austreten, sind laut argumet & Simuplan (argumet & Simuplan 2012) vergleichbar mit lokal begrenzten Schwankungen der Luftfeuchte. Ihre Wirkung auf das einfallende Licht unterscheidet sich nicht von der feuchter Luftmassen bei hier typischen maritim geprägten Wetterlagen. Deshalb liegen hier keine relevanten Einflüsse vor. Durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet wird es deshalb nicht zu einer belegbaren Erhöhung des Infektionsrisikos der angebauten landwirtschaftlichen Kulturen mit Pilzkrankheiten oder einem kraftwerksbedingt veränderten Krankheitsverlauf oder zu einer erhöhten Kornfeuchte von Wintergerste oder Winterweizen kommen. Gleiches gilt in Bezug auf die Kartoffelkrautfäule für ein früheres Ende der befallsfreien Zeit. Auch die Zuckerrübenerträge, die Zuckergehalte und die Zuckererträge werden sich vorhabensbedingt nicht verändern. Es ist vorgesehen, so RWE Power, die agrarmeteorologischen Messungen bis auf Weiteres fortzusetzen. Insgesamt werden die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion und die Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Verschattung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Die Planänderung steht dem Ziel der Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit in der Region nicht entgegen. Auswirkungen auf die Erholung Wie in Kap. II 1.1.1 ausgeführt, verfügen das Planänderungsgebiet und der Nahbereich über keine besondere Erholungseignung. Für die Erholung genutzte Bereiche werden nur geringfügig im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen östlich der B 477 in Anspruch genommen. Die Wege zwischen den Landwirtschaftsflächen werden aber bestehen bleiben und können weiterhin genutzt werden. Die Inanspruchnahme ist zudem zeitlich begrenzt. Ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet wird zwar für Erholungssuchende im Bereich nördlich der L 279n sichtbar sein, der derzeit bereits durch das bestehende Kraftwerk geprägte visuelle Eindruck ändert sich dadurch für die Erholungssuchenden nicht erheblich, da die eine ausreichende Entfernung zum Neubau einhalten. Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Erholung in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. – 166 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb Durch den Betrieb der Baustelle sind unter anderem Auswirkungen durch Staubemissionen in das nähere Umfeld während der Bodenaushubarbeiten zu erwarten. Die Dauer, Reichweite und Intensität von Staubemissionen hängen von den Bauabläufen, den getroffenen Schutzvorkehrungen und den Witterungsverläufen ab. Aus vergleichbaren Bauvorhaben kann abgeleitet werden, dass die Auswirkungen auf die nahe Umgebung des Baufeldes beschränkt bleiben. Staubemissionen während der Bodenarbeiten können zudem durch verschiedene organisatorische und technische Maßnahmen gemindert werden. Weiterhin werden während der Bauphase Geräuschemissionen durch Baumaschinen und Baufahrzeuge auftreten. Aufgrund der räumlichen Lage und bereits verhältnismäßig großen Distanz der nächstgelegenen Wohnbebauungen zum Planänderungsgebiet ist davon auszugehen, dass die Richtwerte der AVV Baulärm eingehalten werden können. Insbesondere zur Abschirmung der am nächsten gelegenen Ortsteile Rheidt und Büsdorf können mit Beginn der Baumaßnahme durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung verträglich gemindert werden. Während der Bauarbeiten werden die Baustelleneinrichtungsflächen temporär der Landwirtschaft, der Erholungs- und Freizeitnutzung entzogen. Am Ende erfolgt eine Rekultivierung entsprechend den dann für die Flächen geltenden bauleitplanerischen Vorgaben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen aus dem Baustellenbetrieb sind nicht zu erwarten. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c) von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen sind bereits in den vorangegangenen Kapiteln in die Darstellung und Bewertung der Auswirkungen eingeflossen. Sie werden nachfolgend noch einmal zusammengefasst. Optimiertes Kraftwerkskonzept Wesentliche Verbesserungen und Umweltentlastungen werden durch das überarbeitete und optimierte Kraftwerkskonzept erreicht, das u.a. anstelle eines NaturzugNasskühlturms erstmalig einen Hybridkühlturm und ein integriertes Feuerungskonzept, das die Vorteile von Rohbraunkohlen- und Trockenbraunkohlenfeuerung miteinander verbindet, vorsieht. Zusätzlich wird durch den Einsatz von z.B. Katalysatoren die Abgasentstickung deutlich verbessert. Insgesamt werden hierdurch Emissionen, – 167 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Immissionen und Verschattungen vermindert. Stilllegung von Altanlagen Die im Zusammenhang mit dem Vorhaben geplante mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken wird sich positiv auf die Luftqualität auswirken. Auch die Geräusch- und Verschattungssituation wird sich durch die Stilllegung der älteren Blöcke im Umfeld des Kraftwerkstandortes verbessern. Mit der Stilllegung der Altanlagen wird der Grabenbunker im Kraftwerk Niederaußem außer Betrieb genommen. Hierdurch wird die Geräuschsituation zusätzlich reduziert. Unter Berücksichtigung der vorlaufend erfolgten Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke wird die Kraftwerkskapazität am Standort um 400 MW sinken. Minimierung des Flächenverbrauchs Die Lage der Flächen für Kraftwerksanlagen im Planänderungsgebiet unmittelbar nördlich des bestehenden Kraftwerksgeländes ermöglicht durch die umfangreiche Mitbenutzung der vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege eine Minimierung des Flächenbedarfs. Kompensationsmaßnahmen zur Minimierung der visuellen Wirkungen Zur Entlastung der anliegenden Wohnstandorte von zusätzlichen erheblichen visuellen Wirkungen wird es notwendig sein, auf der nachfolgenden Genehmigungsebene und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung konkrete Maßnahmen dafür festzusetzen (Abriss von Gebäuden, Fassadengestaltung, sichtverschattende Elemente/Vegetation etc.). Zusammenfassende Bewertung In der Tabelle 31 sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden Bewertungen unter Berücksichtigung von Kompensations- und Minderungsmaßnahmen zusammengefasst. Tab. 31: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch Wirkungen/Wirkfaktoren Abstand zu Wohngebieten Luftschadstoffimmissionen Schallimmissionen Lichtimmissionen Verschattung Optische Wirkungen Konfliktklasse 2 (mittel) 0 (keine) 1 (gering) 1 (gering) 0 (keine) 2 (mittel) – 168 – Bewertung der Erheblichkeit erheblich, jedoch kompensierbar nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich erheblich, jedoch kompensierbar Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Wirkungen/Wirkfaktoren Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung durch Flächeninanspruchnahme Auswirkungen auf die landwirtschafte Nutzung durch Luftschadstoffimmisionen und Stoffeinträge Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung durch Verschattung Wirkungen auf die Erholungsfunktion Baustellenbetrieb Konfliktklasse Bewertung der Erheblichkeit 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar 0 (keine) nicht erheblich 0 (keine) nicht erheblich 1 (gering) 1 (gering) nicht erheblich nicht erheblich Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet einschließlich der zum Vorhaben gehörigen Stilllegung, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben BoAplus entspricht nicht zu erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch führen werden. Bei den direkten Auswirkungen vor Ort (optische Wirkungen, Abstand zu Wohngebieten oder Entzug von landbewirtschafteter Fläche) kann es in Einzelfällen zu erheblichen Umweltwirkungen kommen, diese sind aber durch Maßnahmen entsprechend zu minimieren und kompensieren. Somit kann sichergestellt werden, dass weder Vorschriften des geltenden Rechts noch technische Vorgaben dauerhaft und nachhaltig überschritten werden. Mit der Planänderung werden keine erkennbaren Konflikte ausgelöst, die nicht auf der Ebene der Bauleitplanung oder im Rahmen von Fachplanungen sicher gelöst werden können. `Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt´ Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“,II Kap. 3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde, bei dessen Verwirklichung grundsätzlich von einer Verringerung der Umweltauswirkungen auszugehen ist. Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen berücksichtigten Umweltziele und die verwendeten Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen vorangestellt. Neben den bereits im Kapitel I 4.1 aufgeführten Festlegungen werden weitere spezifische Ziele wie Schutzzwecke von Schutzausweisungen (NSG, LSG etc.) berücksichtigt. Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bezogen auf - Flächeninanspruchnahmen sowie Nachbarschaftswirkungen (Schall- und Lichtimmissionen, Störwirkungen, Verschattung) für das Planänderungsgebiet, die – 169 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Baustelleneinrichtungsflächen und den Nahbereich. Beide Wirkfaktorengruppen werden wegen ihrer engen räumlichen Verzahnung zusammengefasst. - Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft Mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG werden in einem eigenen Kapitel dargestellt. Ebenfalls in einem eigenen Kapitel werden die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zusammenfassend dargestellt. Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe Neben den bereits im Kapitel Umweltziele aufgeführten allgemeinen gesetzlichen Zielen des BNatSchG und LG NRW sind nachfolgend in der Tabelle 30 die Schutzziele im Hinblick auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge relevanten Schutzzwecke sowie Ge- und Verbote der im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft verzeichneten Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zusammengestellt. Sie decken auch die entsprechenden Schutzziele für schutzwürdige Biotope und gesetzlich geschützte Biotope ab. – 170 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 32: Schutzziele von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten in Bezug auf Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft Schutzzwecke Ziele • Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von natürlichen Lebensräumen, der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, der wildlebenden Vogelarten gemäß der Vogelschutzrichtlinie und ihrer stabilen überlebensfähigen Populationen. • Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, mit typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren. • Schutz wegen der Bedeutung der naturnahen Laubwälder mit vielfältigen Strukturen, der Gewässerbiotope und Röhrichte, der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensstätte sowie als Regenerationspotential für die Rekultivierungsgebiete. • Schutz wegen des besonderen Wertes des Gebiets für den Naturhaushalt • Erhaltung und Entwicklung der Grünlandflächen und Fließgewässer als wertvoller Lebensraum. • Schutz wegen der besonderen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Regulationsfunktion des Bodens (Filter-, Puffer- und Speicherwirkung) und der klimatischen Ausgleichs- und Filterfunktion von Vegetationsbeständen. • Schutz und Entwicklung von Wasserflächen, die überregional bedeutsame Brut-, Nahrungs- und Durchzugsbiotope für Wasser- und Watvögel darstellen. • Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Gebote • Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts. • Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen. Verbote • Die Wasserqualität von fließenden oder stehenden Oberflächengewässern zu beeinträchtigen oder den Wasserhaushalt der oberflächennahen Bodenschichten zu verändern. – 171 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT In Tabelle 33 sind ergänzend die spezifischen Schutzzecke für das unmittelbar an die Baustelleneinrichtungsflächen im Westen angrenzende LSG Gillbachtal aufgeführt. Tab. 33: Schutzzwecke des LSG „Gillbachtal“ (Quelle: Rhein-Erft-Kreis 2010) Schutzzwecke Ziele • Das Gebiet wird zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes geschützt (§ 21 a, b LG). • Erhaltung und Aufwertung der durch den Gewässerlauf, die Talung und verschiedene Gutshöfe mit altem Baumbestand und hofnahem Grünland geprägten Landschaftsstruktur. Die folgende Tabelle 34 enthält die Schutz- und Entwicklungsziele für die Biotopverbundfläche „Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven“. Tab. 34: Schutz- und Entwicklungsziele der Biotopverbundfläche VB-K-4905-002 „Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven“ (Quelle: LINFOS) Ziele Schutzziele • Erhalt des abschnittsweise naturnahen Gillbachs sowie der Gräben mit begleitenden Ufergehölzen, Auenwaldresten und Obstbaumbeständen als wesentliche Leitlinien des Biotopverbundsystems, Erhalt der Grüngürtel in Hof- und Ortsrandlage mit strukturreichen Gärten, Obstbaumweiden und Gehölz-Grünlandkomplexen sowie Erhalt aller übrigen strukturierenden Landschaftselemente wie Alleen, Hecken, Gebüsche, Hohlwege, kleine Abgrabungen, Saumbiotope und krautreiche Wegraine als Lebensraum für z.T. bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Entwicklungsziel • Optimierung des Gillbachs und der Gräben durch Schaffung einer beidseitig 5-10 m breiten Pufferzone mit einzelnen Gehölzen und Gehölzgruppen, krautreichen, ungespritzten Ackerrandstreifen und einer möglichst naturnahen Gewässergestaltung als Teil eines zu schaffenden Netzes aus Saum- und Linienbiotopen, Optimierung der Grüngürtel in Hof- und Ortsrandlage durch Förderung von Streuobstwiesen mit extensiver Grünlandnutzung und Entwicklung von extensiv genutztem Grünland in den Niederungen. – 172 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT In der Tabelle 35 sind die Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt. Tab. 35: Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Wirkfaktor Flächeninanspruchnahmen Bewertungskriterium Flächengröße Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Bewertung verbal-argumentativ Begründung/Quelle - SO2-, NH3-, Immissionszusatzbelastung Nr. 4.4.3 TA Luft und NO >Irrelevanzschwelle und NO2 x Konzentration Gesamtbelastung >Immissionswert/Critical Level Irrelevanzschwellen: 2 µg/m³ SO2: 3 µg/m³ NOx: Schwermetallein träge Luftschadstoffimmis sionen und Stoffeinträge Irrelevanzschwellen: Arsen: 0,2 µg/m²d Blei: 5 µg/m²d Cadmium: 0,1 µg/m²d Nickel; 0,75 µg/m²d Quecksilber: 0,05 µg/m²d Thallium: 0,1 µg/m²d Stickstoff- und Depositionszusatzbelastung Siehe Anmerkung im Säureeinträge >Irrelevanzschwelle und nachfolgenden Text. Gesamtbelastung >Immissionswert/Critical Load PCDD/FDeposition Verschattung Lichtimmissionen Schallimmissionen Bewertung NH3 und NO2 verbalargumentativ Depositionszusatzbelastung Nr. 4.5.2 TA Luft >Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung >Immissionswert/Critical Load Irrelevanzschwellen: 3 % Critical Load (biotoptypenund standortspezifisch) Verbal-argumentativ - Verbal-argumentativ Verbal-argumentativ Verbal-argumentativ - – 173 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Wirkfaktor Sonstige Störwirkungen Bewertungskriterium Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Verbal-argumentativ Begründung/Quelle - Zur Bewertung von Zusatzbelastungen durch eutrophierende und versauernde Stoffeinträge wird eine Irrelevanzschwelle von 3 % des jeweiligen biotoptyp- oder standortbezogenen Critical Load herangezogen. Eine detaillierte Darstellung erfolgt in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (vgl. Anlage, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2012). Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen und Nachbarschaftswirkungen Die von dauerhaften oder temporären Flächeninanspruchnahmen betroffenen Flächen sind im Regionalplan ebenso wie der von Nachbarschaftswirkungen betroffene Nahbereich vollständig als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ ausgewiesen. Unter Schutz gestellte Flächen und gesetzlich geschützte Biotope werden nicht beansprucht. Lediglich der als Biotopverbundfläche gekennzeichnete Streifen östlich des Gillbachs wird in Teilbereichen überplant. Dabei handelt es sich mit Ausnahme einer kleinen Fläche für ein Regenrückhaltebecken um bauzeitlich begrenzte Flächeninanspruchnahmen. Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG stellt eine Kraftwerksnutzung im Planänderungsgebiet einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die mit dem Eingriff verknüpfte erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts ergibt sich vor allem aus der Bodenversiegelung auf den Kraftwerksflächen und den Baustelleneinrichtungsflächen. Die in den Schutzzielen der Biotopverbundfläche entlang des Gillbachs aufgeführten Kernflächen werden von der Flächeninanspruchnahme nicht berührt. Die beanspruchten Flächen sind ausschließlich Teil der Pufferzonen, die im Sinne einer Nutzungsextensivierung entwickelt werden soll. Da die Flächen nach Abschluss der Baumaßnahmen größtenteils wiederhergestellt werden, steht eine Kraftwerksnutzung im Planänderungsgebiet aber nicht im Widerspruch zu den Entwicklungszielen. Dies gilt auch für das Regenrückhaltebecken im äußersten Westen des Planänderungsgebiets. Es bleibt zwar dauerhaft bestehen, kann aber bei entsprechender naturnaher Gestaltung zur Erhöhung der Biodiversität beitragen und zusätzlichen Arten Lebensraum bieten. Es steht damit ebenfalls nicht im Widerspruch zu den Entwicklungszielen. Das LSG Gillbachtal entspricht zwischen der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der L 279n im Wesentlichen den Kernflächen der Biotopverbundfläche. Es ist nicht durch Flächeninanspruchnahme betroffen. Auch im Hinblick auf Nachbarschaftswirkungen werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. Zwar wird für den Bereich des Gillbachs eine zusätzliche jährliche Verschattung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet berechnet. Sie beträgt aber größtenteils weniger als 2 %, – 174 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT kleinflächig bis 5 % (argumet & Simuplan 2012). Messbare Auswirkungen auf die Artenzusammensetzung der Vegetation sind vor dem Hintergrund der deutlich größeren jährlichen Schwankungen hierdurch nicht zu erwarten. Ebenso wenig sind relevante Veränderungen im Hinblick auf Lichtimmissionen zu erwarten. Zwar rücken Lichtquellen bei einer Kraftwerksnutzung im Planänderungsgebiet näher an das LSG heran, der verbleibende Abstand zu den besonders empfindlichen Bereichen unmittelbar entlang des Gillbachs ist aber so groß, dass unter Berücksichtigung der verfügbaren Minderungsmaßnahmen keine unlösbaren Konflikte erkennbar sind. In der Bauphase sind Störungen von Brutvögeln durch den Baustellenbetrieb (Schallimmissionen, Störwirkungen durch Bewegungen von Personen und Fahrzeugen) möglich, betroffen ist hiervon aber nur der Bereich des LSG zwischen der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der L 279n. Brutstandorte seltener oder gefährdeter Vogelarten sind hier nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht zu erwarten. Sollten einzelne Brutstandorte häufiger Arten – sofern vorhanden - vorübergehend während der Bauphase aufgegeben werden, wird dies auf den Erhaltungszustand der Arten keinen Einfluss haben. Bezüglich der Schallimmissionen in der Betriebsphase eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ist nach den Ergebnissen der Berechnungen von MÜLLER-BBM (2011) auch unter Berücksichtigung der Stilllegung der Blöcke C bis F mit einer faktisch unveränderten Schallimmissionsbelastung im LSG zu rechnen. Insgesamt sind weder zu den Schutz- und Entwicklungszielen für die Biotopverbundfläche im Gillbachtal noch für das LSG Gillbachtal Widersprüche erkennbar. Auch für das Planänderungsgebiet selbst und den übrigen Nahbereich, die nur eingeschränkte Habitatqualitäten aufweisen und für die daher überwiegend eine Besiedlung durch häufige und verbreitete Arten zu unterstellen ist, sind durch eine Kraftwerksnutzung keine erheblichen Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzenpopulationen durch Flächeninanspruchnahmen und Nachbarschaftswirkungen zu erwarten. Auch wenn insgesamt von einer geringen Wertigkeit der Flächen im Hinblick auf die Artenvielfalt auszugehen ist, ist dennoch das Vorkommen einzelner planungsrelevanter Arten möglich. Ob und inwieweit durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können, wird unten in einem extra Kapitel dargestellt. Insgesamt werden die Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen und Nachbarschaftswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet angesichts des mit den Flächeninanspruchnahmen verbundenen Eingriffs in den Naturhaushalt als erheblich eingestuft. Der Eingriff ist jedoch kompensierbar. Unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen resultiert damit die Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). – 175 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge Um der Prüfsystematik der TA Luft gerecht zu werden, erfolgt für die nachfolgende Auswirkungsbewertung bezüglich der Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge eine gestufte Betrachtung. In dieser werden zunächst die Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betrachtet. Anschließend erfolgt eine Berücksichtigung der dem Vorhaben zugehörigen Stilllegungen. Das Gesamtergebnis dieser Auswirkungsbewertung wird im Fazit zusammengefasst. Um die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet abschätzen zu können, wurde durch das Büro argumet eine Immissionsprognose für ein Kraftwerk erstellt, das dem in Kapitel 2.3.1 beschriebenen Planungskonzept von BoAplus entspricht (argumet 2012), die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Die in der Immissionsprognose ermittelten Zusatzbelastungen werden jeweils mit den verfügbaren Irrelevanzschwellen und der Vorbelastung verglichen. Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (ohne Berücksichtigung der zum Vorhaben gehörigen Stilllegung) Die prognostizierten maximalen Immissionszusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Weiterhin wird zum Vergleich die Vorbelastung auf der Basis der ausgewerteten Messergebnisse angegeben. Alle Vorbelastungsdaten sind – soweit nicht anders angegeben – Jahresmittelwerte. Überschreitungen von Irrelevanzschwellen und Beurteilungswerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. – 176 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 36: Maximale Immissionszusatzbelastung durch den Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet Parameter SO2 NO2 NOx NH3 1): Maximale Immissionszusatzbelastung [µg/m³] 2,0 0,28 2,0 0,095 Betrieb eines Irrelevanzwert1) [µg/m³] Beurteilungswert2) [µg/m³] Vorbelastung3) [µg/m³] 2 3 - 10/20 30 1/3 5 - 6 (9,6)1) 21 - 38 30 - 52 2–4 Wert in Klammern: Winterhalbjahr Wie die oben stehende Tabelle ausweist, wird die Irrelevanzschwelle für Stickstoffoxide unterschritten, während die Irrelevanzschwelle für Schwefeldioxid gerade erreicht wird. Die Vorbelastung mit Schwefeldioxid ist so gering, dass die zukünftig maximal zu erwartende Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung den Critical Level für Schwefeldioxid nicht überschreitet. Die Zusatzbelastungen mit Stickstoffdioxid und Ammoniak, für die keine Irrelevanzschwellen angegeben werden können, sind so gering, dass sie auch im Immissionsmaximum die Vorbelastung nicht relevant verändern werden. Weder im Hinblick auf Pflanzen und Tiere noch im Hinblick auf funktionale ökosystemare Zusammenhänge sind damit erhebliche nachteilige Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet zu erwarten. Die berechneten maximalen zusätzlichen Schwermetalldepositionen mit dem Staubniederschlag sind in der unten stehenden Tabelle 37 dargestellt. Weiterhin wird zum Vergleich die Vorbelastung auf der Basis der bereits ausgewerteten Ergebnisse der im Winterhalbjahr 2007/2008 in Rheidt durchgeführten Messungen angegeben. Überschreitungen von Irrelevanzschwellen und Beurteilungswerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab.: 37 Maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet Parameter Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Maximale Zusatzdeposition1) [µg/m²d] 0,068 0,11 0,044 0,091 0,030 Irrelevanzwert2) [µg/m²d] 0,2 5 0,1 0,75 0,05 – 177 – Beurteilungsw ert3) [µg/m²d] 4 100 2 15 1 Vorbelastung4) [µg/m²d] < 0,7 6,8 0,2 4,5 < 0,13 Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Thallium Antimon Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn 1): 2): 3): 4): 0,069 0,091 0,091 0,080 0,10 0,31 0,091 0,10 0,1 - 2 - < 0,6 - Maximale Zusatzdeposition im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft 5 % vom Beurteilungswert gemäß Nr. 4.5.2 TA Luft Immissionswert gemäß Nr. 4.5.1 TA Luft Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsniveaus (aus: Eurofins/GfA 2008) Wie die Tabelle ausweist, werden die Irrelevanzschwellen durchgängig unterschritten. Aufgrund des niedrigen Niveaus der Vorbelastung bleiben die zu erwartenden Gesamtbelastungen durchgängig deutlich oder weit unter den Beurteilungswerten. Weder im Hinblick auf Pflanzen und Tiere noch im Hinblick auf funktionale ökosystemare Zusammenhänge sind damit erhebliche nachteilige Auswirkungen durch Schwermetalldeposition aus dem Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet zu erwarten. Die maximalen zusätzlichen eutrophierenden und versauernden Stoffeinträge in empfindliche Biotope sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Aufgrund der Biotoptypen- und Standortabhängigkeit der Beurteilungswerte (Critical Load) erfolgt der Vergleich mit Critical Loads im Sinne einer konservativen Abschätzung mit dem jeweils niedrigsten Critical Load im Untersuchungsgebiet. Weiterhin wird zum Vergleich die Vorbelastung angegeben. Überschreitungen von Irrelevanzschwellen und Beurteilungswerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. Tab.:38 Maximale zusätzliche Deposition mit eutrophierenden und versauernden Stoffen in empfindlichen Biotopen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet Parameter Stickstoffdeposition Säuredeposition 1): 2): 3): 4): Einheit Maximale Zusatzdeposition Irrelevanzwert Beurteilungswert (niedrigster Critical Load) Vorbelastung4) kg N/ha·a 0,086 0,31) 102) 18,6 – 36,3 keq/ha·a 0,123 0,031) ca. 13) 1,8 – 3,7 3 % Critical Load Critical Load gemäß Berner Liste (UNECE 2010b) Critical Load abgeleitet aus ÖKO-DATA 2012 UBA-Datensatz 2007 (Builtjes et al. 2011) Wie den Daten zu entnehmen, unterschreitet die maximale Stickstoffdeposition die Irrelevanzschwelle für den empfindlichsten im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und – 178 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten vertretenen Biotoptyp. Damit ist sichergestellt, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch eutrophierende Stoffeinträge auf stickstoffempfindliche Biotope zu besorgen sind. Konflikte mit Schutzzielen, die eine Vermeidung von Nährstoffeinträgen beinhalten oder mit Entwicklungszielen, die eine Verminderung von Nährstoffeinträgen anstreben, sind dementsprechend nicht erkennbar. Anders verhalten sich die Säureeinträge. Sie überschreiten deutlich die auf den empfindlichsten Biotop- und Standorttyp im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten bezogene Irrelevanzschwelle. Auch die Vorbelastung überschreitet teilweise deutlich die Critical Loads. Eine erhebliche Beeinträchtigung kann für einen Teil der säureempfindlichen Biotoptypen daher nicht ausgeschlossen werden. Dies betrifft vor allem gegenüber Säureeinträgen empfindliche Buchenwaldökosysteme auf Braunerden und Parabraunerden. Die prognostizierten und hinsichtlich ihrer Auswirkungen bewerteten Zusatzbelastungen beziehen sich auf ein Braunkohlenkraftwerk mit der skizzierten Anlagenkonfiguration. Auch wenn man mögliche Änderungen in der Anlagenkonfiguration berücksichtigt, die sich im Laufe des Planungsprozesses ergeben können, ist davon auszugehen, dass hieraus hinsichtlich der Emissionen von Luftschadstoffen keine Änderungen resultieren, die zu einer anderen Beurteilung führen würden. Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet mit Berücksichtigung der Stilllegung von Altanlagen Die gleichzeitige Außerbetriebnahme der 300-MW-Blöcke C bis F, die Bestandteil der Planänderung ist, führt zu einer deutlichen Verringerung der Emissionen des Gesamtkraftwerks. Die Emissionen sinken teilweise auf weniger als die Hälfte im Vergleich zum derzeitigen Betrieb. Dies bedeutet auch eine Verringerung des Immissionsbeitrages des Gesamtkraftwerks. Zum Nachweis der immissionsseitigen Auswirkungen der gleichzeitigen Stilllegung der Blöcke C bis F wurde exemplarisch für die Waldgebiete Königsdorfer Forst und Knechtstedener Wald eine Bilanzierung des zusätzlichen Immissionsbeitrags eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und des wegfallenden Immissionsbeitrags der Blöcke C bis F durchgeführt. Die Werte der Zusatzbelastungen und der wegfallenden Immissionsbeiträge beziehen sich auf die Monitorpunkte in der Immissionsprognose (vgl. argumet 2012). – 179 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab.: 39 Vergleich der Zusatzbelastung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet mit der Entlastung durch die Stilllegung der Blöcke C bis F (Erläuterungen und Quellen siehe Text) Immissionsort Königsdorfer Forst Knechtstedener Wald Parameter Einheit Maximale Zusatzbelastung durch BoAplus SO2 NO2 N-Deposition SäureDeposition SO2 NO2 N-Deposition SäureDeposition µg/m³ µg/m³ kg/ha·a 0,26 0,081 0,032 Maximaler Immissionsbeitrag Blöcke C bis F 2,92 0,64 0,239 keq/ha·a 0,040 0,36 -0,032 µg/m³ µg/m³ kg/ha·a 0,38 0,12 0,033 1,95 0,41 0,171 -1,57 -0,29 -0,138 keq/ha·a 0,035 0,240 -0,205 Differenz -2,66 -0,56 -0,27 Wie aus der Tabelle 39 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung der Blöcke C bis F die für ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung der 300-MW-Blöcke C bis F zukünftig eine Verringerung der Immissionsbelastung resultiert. Damit sind auch die oben beschriebenen potenziellen Konflikte hinsichtlich der Säureeinträge, die sich bei der alleinigen Betrachtung der Zusatzbelastung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ergeben, ausgeschlossen. Beide Immissionsbeiträge wurden einheitlich ermittelt. Sie entsprechen den maximalen Immissionen, die aus ganzjährigem Volllastbetrieb und der Ausschöpfung der zu Grunde gelegten Emissionsgrenzwerte resultieren. Die tatsächlichen Immissionsbeiträge sind je nach Immissionskenngröße niedriger anzusetzen. Dementsprechend wird auch die errechnete Immissionsminderung überschätzt. Würde man anstelle der maximal zulässigen Immissionen die tatsächlichen Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung geringer wird, ändert sich aber nichts. Fazit Insgesamt ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Stilllegung der 300-MWBlöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet realisiert werden kann, ohne dass Konflikte mit den Anforderungen des Immissionsschutzes hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen, Biotope erkennbar sind, die auf den nachfolgenden Planungsebenen nicht gelöst – 180 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT werden können. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung auszuschließen. Die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Artenschutzrechtliche Betrachtung Eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote allein durch Inhalte eines Regionalplanes ist ausgeschlossen. Dies ist erst durch die Umsetzung der Planung denkbar. Die Regionalplanung würde aber ihren Auftrag verfehlen, wenn sie aus artenschutzrechtlichen Gründen bereits jetzt offensichtlich nicht realisierbar wäre. Nachfolgend wird daher geprüft, ob der Realisierung des Planinhaltes schon jetzt erkennbare unüberwindbare Hindernisse aus artenschutzrechtlicher Sicht entgegenstehen, die nicht durch die Festlegung von Maßnahmen auf den nachfolgenden Planungsebenen oder die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme ausgeräumt werden können. Die Prüfung bezieht sich auf die aus dem Artenpool der Messtischblätter 4905, 4906, 5005 und 5006 selektierten planungsrelevanten Arten, die im Planänderungsgebiet, der Baustelleneinrichtungsflächen und im Nahbereich dieser Flächen potenziell vorkommen können (Kap. II 1.1.2). Des Weiteren wird eine Empfehlung für die Durchführung von Kartierungen auf der Ebene der nachfolgenden, verbindlichen Bauleitplanung und einer weitergehenden artenschutzrechtlichen Prüfung gegeben. Nachfolgend wird das Konfliktpotenzial für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Säugetiere und Vögel untersucht. Amphibien Gewässer, die Lebensraum für Amphibien bieten können, werden durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet nicht in Anspruch genommen. Ebenso wenig werden auf der Grundlage der bisherigen Datenbasis potenzielle Landlebensräume, die als Winterquartiere oder Tagesverstecke in Betracht kommen, beansprucht. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ist damit generell auszuschließen. Ebenso ist damit die Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) generell auszuschließen. Auch aus randlichen Störwirkungen können keine artenschutzrechtlichen Konflikte resultieren: In den Kleingewässern der Umgebung eventuell vorkommende Amphibien sind gegenüber randlichen Störwirkungen als unempfindlich einzustufen. Die Gefahr – 181 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes von lokalen Populationen durch das Vorhaben ist derzeit nicht erkennbar (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Insgesamt wird für Amphibien kein artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial gesehen. Reptilien Aus der Gruppe der Reptilien wird allein die Zauneidechse als planungsrelevante Art in den Messtischblättern aufgeführt. Mögliche Vorkommen der Art beschränken sich auf die Bahntrassen im Gebiet. Da diese von dem Planänderungsgebiet allenfalls lokal randlich berührt werden, besteht bezüglich der Art aber kein nennenswertes Konfliktpotenzial. Säugetiere Aus der Gruppe der planungsrelevanten Säugetierarten sind nur der Feldhamster und Fledermäuse im Gebiet potenziell zu erwarten. Wie im Kapitel II 1.1.2 ausgeführt, wurden im Planänderungsgebiet selbst bislang keine Feldhamstervorkommen nachgewiesen. Auch im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen sind Vorkommen unwahrscheinlich. Sollten die Flächen wider Erwarten von einzelnen Feldhamstern besiedelt werden, können die Tiere zur Vermeidung der Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) vor Aufnahme der Bauarbeiten gefangen und in Ersatzlebensräume umgesiedelt werden. Hierzu liegen ausreichende Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten vor. Bezüglich der unvermeidlichen Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) kann die Funktion der von dem Eingriff betroffenen Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt bleiben (§ 44 Abs. 5 BNatSchG). Auch hierzu liegen ausreichende Erfahrungen im Zusammenhang mit der Errichtung der BoA 2/3 in Neurath vor (Raskin 2009). Störungen randlich siedelnder Tiere wären vor allem in der Bauphase möglich. Feldhamsterpopulationen sind in diesen Bereichen aber nicht bekannt. Eventuelle Störungen wären zeitlich befristet. Erhebliche Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen, sind daher nicht zu erwarten. Fledermausquartiere sind sowohl für das Planänderungsgebiet als auch für die Baustelleneinrichtungsflächen auszuschließen, da geeignete Habitatstrukturen fehlen. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ist damit generell für alle betroffenen Arten auszuschließen. Ebenso ist damit die Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) generell auszuschließen. Aus Untersuchungen an Kraftwerksstandorten mit vergleichbaren Habitatqualitäten im Umfeld ist abzuleiten, dass die von Flächeninanspruchnahmen betroffenen Bereiche – 182 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT keine relevanten Funktionsräume für Fledermäuse darstellen. Zwar ist nicht auszuschließen, dass die Flächen randlich entlang der Gehölzstrukturen von opportunistischen und häufigen Arten wie der Zwergfledermaus zur Jagd genutzt werden, essentiell sind sie für den Nahrungserwerb aber nicht. Vor diesem Hintergrund bleiben die ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Das Eintreten der Verbotstatbestände von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist auszuschließen. Ebenso sind mögliche Störungen durch den Baustellenbetrieb nicht völlig auszuschließen. Sie sind zeitlich auf wenige Jahre befristet. Die Gefahr einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes von lokalen Populationen durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ist derzeit nicht erkennbar (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Insgesamt wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial hinsichtlich der Gruppe der Fledermäuse als gering eingestuft. Vögel Von Flächeninanspruchnahmen sind nur bodenbrütende Arten wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn betroffen. Ihnen bieten das Planänderungsgebiet und die Baustelleneinrichtungsflächen potenziellen Lebensraum. Die Erfüllung der Verbotstatbestände von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Zerstörung belegter Fortpflanzungsstätten (Nester) und eine Beschädigung oder Tötung einzelner Individuen) kann vermieden werden, indem die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Vogelarten erfolgt. Soweit Teilflächen von bodenbrütenden Arten als Brutreviere genutzt werden, kann bezüglich der unvermeidlichen Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) die Funktion der von dem Eingriff betroffenen Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt bleiben (§ 44 Abs. 5 BNatSchG). Einige Arten wie die im Gebiet potenziell zu erwartenden Greifvogelarten Turmfalke und Mäusebussard würden einen Teil ihrer Nahrungsräume verlieren. Aufgrund ihrer eingeschränkten Habitatqualität und des großen Aktionsraumes der Arten sind die Flächen aber für den Nahrungserwerb und damit die betreffenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht von essentieller Bedeutung. Störungen randlich brütender Arten (vor allem in den Gehölzbeständen entlang des Gillbachs sowie im Bereich des Klein Mönchhofs und des Groß Mönchhofs) sind vor allem in der Bauphase möglich. Sie sind aber zeitlich befristet. Erhebliche Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen, sind daher nicht zu erwarten. – 183 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Fazit Durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet können artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden. Wie die überschlägige Prüfung aber zeigt, können alle Konflikte durch Vermeidungsmaßnahmen im Vorfeld vermieden oder durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden. Unüberwindbare Hindernisse, die einer Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar. Unter Berücksichtigung möglicher Kompensationsmaßnahmen resultiert damit die Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). Es wird empfohlen, die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Säugetiere (Fledermäuse, Feldhamster) und Vögel im Planänderungsgebiet und im Nahbereich als Grundlage für die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durchzuführenden detaillierteren artenschutzrechtlichen Prüfung zu erfassen. Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EUVogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. §§ 34 und 36 BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Die Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen regelt § 7 Abs. 6 und 7 ROG. Die FFHVerträglichkeit der Planänderung wurde in einem eigenständigen Gutachten untersucht (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2012), dessen Ergebnisse nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben werden. Aufgrund ihrer Entfernung zum Planänderungsgebiet sind Natura-2000-Gebiete ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge potenziell durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betroffen. Zur Ermittlung der FFH-Gebietskulisse wurde wie folgt beschrieben vorgegangen: Zunächst wurde das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft (Kreisfläche mit einem Radius von 9 km) orientierend herangezogen. Im zweiten Schritt wurde auf der Grundlage der Immissionsprognose für ein dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet wirkungsbezogen geprüft, ob weitere Natura 2000-Gebiete, die außerhalb des TA Luft-Gebietes liegen, ebenfalls erheblich betroffen sein können. In der Regel ist eine erhebliche Betroffenheit dann auszuschließen, wenn fachlich und – 184 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT von der Rechtsprechung anerkannte Bagatellschwellen von der Zusatzbelastung eines Projekts unterschritten werden. Die Grenze des Untersuchungsgebiets ist daher so weit zu ziehen, bis diese Bagatellschwellen erstmalig unterschritten werden. Die grundsätzliche Eignung von Bagatellschwellen zur Abgrenzung des Untersuchungsgebiets wird dadurch eingeschränkt, dass Bagatellschwellen teilweise lebensraumtypspezifisch oder standortspezifisch definiert und damit an dieser Stelle noch nicht bekannt sind. Weiterhin kann die Berücksichtigung kumulativer Wirkungen erforderlich sein, die an dieser Stelle ebenfalls noch nicht bekannt sind. Daher wurde im zweiten Schritt die Grenze des Untersuchungsgebietes weiter gefasst und dort angesetzt, wo mit nicht mehr vertretbarer Genauigkeit eine Zusatzbelastung von der bestehenden Vorbelastung abgegrenzt werden konnte. Liegt eine Zusatzbelastung unterhalb der überhaupt noch messbaren Belastungen, so stellt dies auch ein gewichtiges Argument für deren Unerheblichkeit in Bezug auf FFH-Gebiete dar. Da Messgenauigkeiten aber keine feststehenden Größen sind, sondern von den verfügbaren Methoden und anderen Faktoren abhängen, wurde in einem dritten Schritt geprüft, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass außerhalb des bis dahin abgegrenzten Untersuchungsgebietes weitere Gebiete vorhanden sind, die erheblich betroffen sein können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sie eine besondere Empfindlichkeit gegenüber einzelnen Wirkfaktoren aufweisen. Im Ergebnis wurden die folgenden Gebiete vertieft untersucht: DE-4806-303 (Knechtstedener Wald mit Chorbusch) DE-4907-301 (Worringer Bruch) DE-5006-301 (Königsdorfer Forst) DE-4405-301 (Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef). In der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden auch Summationseffekte berücksichtigt. Die kumulativ berücksichtigten Projekte sind nachfolgend aufgeführt: RheinEnergie AG, Neubau GuD-Anlage Niehl 3 Bayer Material Science AG, TDI-Anlage Chempark Dormagen Stadtwerke Düsseldorf AG, Neubau GuD-Anlage Kraftwerk Lausward (GuD F) Statkraft Market GmbH, Neubau GuD-Anlage Knapsack 2, Hürth. Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergab, dass die von dem zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerk verursachten Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering sind, dass sowohl direkte Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der Individuen- und Populationsebene als auch indirekte Wirkungen durch Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Veränderungen auszuschließen sind. Die prognostizierten Säureeinträge überschreiten hingegen auf einem Teil der Flächen die Bagatellschwellen bei Vorbelastungen, die oberhalb der Critical Loads liegen. Diesbezüglich lassen sich Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen daher nicht – 185 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT grundsätzlich ausschließen, wenn man die mit der Stilllegung von Anlagen verbundenen Entlastungseffekte zunächst außer Acht lässt. Die Entlastungseffekte wurden in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wie im vorliegenden Dokument zunächst anhand der Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks und der maximalen Immissionsbeiträge der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke dargestellt. Damit wurde, wie auch im vorliegenden Dokument an anderer Stelle ausgeführt, die errechnete Immissionsminderung überschätzt. Würde man anstelle der maximal zulässigen Immissionen die tatsächlichen Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung geringer wird, ändert sich aber nichts. Dies ergibt sich im Übrigen auch ohne Berechnung schon daraus, dass die Kapazität der stillzulegenden Blöcke die Kapazität der Neuanlage übersteigt und die Neuanlage zudem effizienter ist, also spezifisch weniger Emissionen verursacht. Zusätzlich erfolgte vorsorglich eine weitere Bilanzierung mit den tatsächlichen bisherigen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden 300-MW-Blöcke. Insgesamt führt die zeitgleiche Stilllegung der Blöcke C bis F, die Bestandteil der Planänderung ist tatsächlich in den FFH-Gebieten zu einer Verringerung der Immissionsbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffen und Stoffeinträgen. An diesem Umstand ändert sich auch durch Folgenutzungen der Fläche der stillgelegten Blöcke nichts, da die Luftschadstoffemissionen dieser Fläche über vertragliche Regelungen entsprechend begrenzt werden können. Der realistische, perspektivisch langfristig denkbare Planfall, die Erneuerung der beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren Umweltentlastung führen. Zumindest kann aber eine Erhöhung der Immissionsbelastung in den FFH-Gebieten sicher vermieden werden. Damit sind für alle untersuchten Natura-2000-Gebiete Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen. Dies gilt auch für Gebiete mit einer bereits derzeit bestehenden Vorbelastung oberhalb kritischer Belastungsgrenzen und für Gebiete mit Lebensraumtypen oder Arten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Die mit der Planänderung angestrebte Kraftwerksnutzung steht auch nicht Maßnahmen zur Verbesserung von Erhaltungszuständen entgegen. In der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurde ergänzend geprüft, ob über die vier vertieft geprüften Gebiete hinaus weitere Gebiete aufgrund besonderer Empfindlichkeiten erheblich beeinträchtigt werden könnten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auch für alle weiteren Natura-2000-Gebiete erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Die Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen in den sich an die berücksichtigte Gebietskulisse anschließenden, noch weiter entfernten Gebieten sind so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar verändern. – 186 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen auf Natura2000-Gebiete als positiv bewertet. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c) von Stilllegung von Altanlagen Die kapazitätsgleiche Stilllegung von Altanlagen wird sich positiv auf die Luftqualität auswirken. Auch die Geräusch- und Verschattungssituation wird sich durch die Stilllegung der älteren Blöcke im Umfeld des Kraftwerkstandortes überwiegend verbessern. Minimierung des Flächenverbrauchs Die Lage der Flächen für die Kraftwerkserneuerung im Planänderungsgebiet unmittelbar nördlich des bestehenden Kraftwerksgeländes ermöglicht durch die umfangreiche Mitbenutzung der vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege eine Minimierung des Flächenbedarfs. Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft Wie ausgeführt, stellen die Errichtung und der Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Im Vorgriff auf das nachfolgende Bauleitplanverfahren wurde durch das Büro SMEETS Landschaftsarchitekten (2012b) die grundsätzliche Kompensierbarkeit der planbedingten Eingriffe geprüft (siehe Anhang). In die Ermittlung des Kompensationsbedarfs flossen neben den Beeinträchtigungen des Naturhaushalts (Boden, Wasser, Luft, Klima, Lebensraumfunktionen) auch die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ein. Im Ergebnis kommt das Büro SMEETS Landschaftsarchitekten (2012b) zu einem Kompensationsbedarf von ca. 18,76 ha für den Eingriff in den Naturhaushalt bei Zugrundelegung einer Aufwertung eines Ackers mit Wertstufe 2 auf einen Laubholzforst mit Wertstufe 6. Bei der Umsetzung anderer Maßnahmentypen mit einer anderen Wertstufe kann der Kompensationsbedarf für die Eingriffe in den Naturhaushalt daher entsprechend abweichen. Für die Eingriffe in das Landschaftsbild kommt das Büro SMEETS Landschaftsarchitekten (2012b) zu einem Kompensationsbedarf von 14,69 ha. Die Gesamtkompensationsfläche beträgt damit mindestens 18,76 ha, wobei auf 14,69 ha ökologische und landschaftsästhetische Kompensationserfordernisse gleichrangig im Sinne einer Mehrfachfunktionalität zu berücksichtigen sind. Hierbei sollten also Maßnahmen durchgeführt werden, die im – 187 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Sinne einer Mehrfachfunktionalität ökologische und landschaftsästhetische Kompensationserfordernisse erfüllen. Bei den verbleibenden Flächen (ca. 4,07 ha) können vorrangig ökologische Gesichtspunkte zum Tragen kommen. Die Flächen zum Ausgleich des ökologischen Eingriffs einschließlich Landschaftsbild sollen bevorzugt vor den Ortschaften Rheidt, Hüchelhoven, Büsdorf und Fliesteden sowie Auenheim realisiert werden. Dies ist allerdings letztlich abhängig von einer entsprechenden Zugriffsmöglichkeit auf diese Flächen. Als Ausgleichsflächen können nach Rückführung der dort vorgesehenen temporären Baustelleneinrichtungsfläche auf jeden Fall die Bereiche der im Eigentum RWE Power stehenden Flächen zwischen der Vorhabensfläche und dem Gillbach genutzt werden. Insgesamt zeigen die Untersuchungen zum Ausgleichsbedarf, dass die von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichbar sind. Maßnahmen Artenschutz Möglichkeiten für Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Artenschutz sind im Kapitel Artenschutz 3.2.2.1 erläutert. Zusammenfassende Bewertung In der unten stehenden Tabelle sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden Bewertungen unter Berücksichtigung von Kompensationsund Minderungsmaßnahmen zusammengefasst. Tab.: 40 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Wirkungen/Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahmen Nachbarschaftswirkungen Luftschadstoffimmissionen Stoffeinträge Konfliktklasse und und 2 (mittel) Bewertung der Erheblichkeit erheblich, jedoch kompensierbar 0 (keine) nicht erheblich Artenschutzrechtliche Betrachtung 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete 0 (keine) nicht erheblich Zwar ist mit den Flächeninanspruchnahmen ein Eingriff in den Naturhaushalt verbunden, die Inanspruchnahme betrifft aber nur Flächen ohne besondere Wertigkeit. Der Eingriff ist grundsätzlich kompensierbar. Entsprechendes gilt hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials. Artenschutzrechtliche Konflikte durch – 188 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Flächeninanspruchnahmen und randliche Störwirkungen sind nicht auszuschließen, sie können aber auf der nachfolgenden Ebene der Bauleitplanung sicher gelöst werden. Der Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet stehen damit keine derzeit erkennbaren Hindernisse aus artenschutzrechtlicher Sicht entgegen. Entsprechendes gilt für die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura-2000Gebieten im Hinblick auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben BoAplus entspricht, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen hervorrufen. `Schutzgut Boden und Relief´ Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe Im Kapitel I 4.1 sind die allgemeinen Ziele für den Bodenschutz aus den entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen zusammengefasst. Nach § 1 des BBodSchG sollen die Funktionen des Bodens nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sind Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich zu vermeiden. Das LBodSchG stellt ebenso wie das BauGB auf das Gebot ab, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Nach der „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ der Bundesregierung von 2002 ist es das Ziel, die Flächeninanspruchnahme in Deutschland bis 2020 auf 30 ha/Tag zu reduzieren. Die nachhaltige Flächennutzung zielt sowohl auf eine Verringerung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme als auch auf eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen ab (UBA 2009). In der nachfolgenden Tabelle 41 sind die im Rahmen der Auswirkungsbetrachtung herangezogenen Bewertungskriterien für das Schutzgut Boden zusammengefasst. – 189 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab.: 41 Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Boden Wirkungen/ Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahmen Bewertungskriterium Flächengröße Schwermetalle inträge PCDD/FStoffeinträge Deposition über den Luftpfad Schwermetallanreicherung Begründung/ Quelle < 1 ha geringe Inanspruchnahme, > 5 BALLA at al. ha große Inanspruchnahme 2010 Depositionszusatzbelastung >Irrelevanzschwelle und Gesamtbelastung >Immissionswert Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Irrelevanzschwellen: Arsen: 0,2 µg/m²d Blei: 5 µg/m²d Cadmium: 0,1 µg/m²d Nickel; 0,75 µg/m²d Quecksilber: 0,05 µg/m²d Thallium: 0,1 µg/m²d Verbal-argumentativ Nr. 4.5.2 TA Luft - Zusatzbelastung unbedenklich wenn Anreicherung < 2 % der UVPVwVOrientierungswerte (bezogen auf eine Bodentiefe von 30 cm) Irrelevanzschwellen Arsen: 0,8 mg/kg Blei: 2,0 mg/kg Cadmium: 0,03 mg/kg Chrom 2,0 mg/kg Kupfer 1,2 mg/kg Nickel; 1,0 mg/kg Quecksilber: 0,02 mg/kg Thallium: 0,02 mg/kg Zink 4,0 mg/kg Anhang 1 Nr. 1.3 UVPVwV Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich insbesondere durch die Versiegelung von Flächen und den Aushub von Bodenmaterial. Sie bleiben dabei auf das Planänderungsgebiet beschränkt. Durch Überbauung und Versiegelung wird eine Fläche mit der Größe von ca. 23 ha betroffen sein. Die vorgesehene Fläche für Kraftwerksanlagen wurde bereits größtenteils als Baustelleneinrichtungsfläche für BoA 1 und die WTA-Prototypanlage sowie als Materiallager und Montagefläche für verschiedene Revisionsarbeiten genutzt. Zurzeit befinden sich dort asphaltierte Wegflächen, Schotterwege und Brachflächen. – 190 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Ackerflächen werden nur in einem geringen Umfang für Gebäude und Nebenanlagen in Anspruch genommen. Die natürliche Bodenfunktion wird durch die direkte Flächeninanspruchnahme des Bodens betroffen. Aus der geplanten Überbauung resultiert ein vollständiger Funktionsverlust des Bodens. Die Inanspruchnahme des Bodens ist durch den vollständigen Funktionsverlust im Planänderungsgebiet hoch (> 5 ha). Auf den Baustelleneinrichtungsflächen wird temporär eine starke Überprägung des Bodens auftreten. Diese Flächen sind in der Karte der schutzwürdigen Böden NRW als besonders schutzwürdig eingestuft, da sie aufgrund der hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft darstellen. In Teilbereichen der Flächen ist mit einem vollständigen Bodenverlust durch temporäre Versiegelung und Aufschüttung bzw. Verdichtung des Bodens zu rechnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten können sich in Teilen die Bodenfunktionen über einen längeren Zeitraum gesehen wieder herstellen und die Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche wird ebenfalls wieder möglich sein. Dennoch wird der Belastungsgrad des Bodens durch die bauliche Inanspruchnahme als hoch angesehen. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch die Flächeninanspruchnahme im Planänderungsgebiet aufgrund der Größe von mehr als 5 ha erheblich. Der Eingriff in den Boden wird aber als kompensierbar angesehen. Die Kompensation erfolgt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft. Daher erfolgt eine Einstufung in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar). Auswirkungen durch Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Baubedingte Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge in den Boden sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenführung und dem ordnungsgemäßen Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden Stoffen weitgehend auszuschließen. Daher erfolgt die Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad Durch die Deposition von Luftschadstoffen kann es im Planänderungsgebiet und im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft potenziell zu Beeinträchtigungen der Bodeneigenschaften und -funktionen kommen. Hier kommt eine besondere Bedeutung der möglichen Anreicherung persistenter Stoffe (z.B. Schwermetalle) zu. Grundsätzlich ist für das Schutzgut Boden die Forderung zu stellen, dass die über den Luftpfad eingetragenen Stoffe das Schadstofffilter- und Puffervermögen des Bodens gebietsweit nicht überlasten sollen und somit die multifunktionale Nutzbarkeit der Böden erhalten bleibt. Die Auswertung der Vorbelastungsdaten aus dem FIS StoBo hat ergeben, dass im – 191 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Planänderungsgebiet selbst und in den umliegenden Ackerflächen keine Belastungen der Ackerböden mit Schwermetallen nachweisbar waren. Auch die Bodenproben aus dem Planänderungsgebiet, die im Rahmen der Baugrunduntersuchung genommen wurden, weisen keine Belastungen auf. In der oben stehenden Tabelle 41 sind die Beurteilungskriterien für die Deposition und Anreicherung von Schadstoffen im Boden zusammengestellt. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe, einschließlich des Schutzes vor schädlichen Bodenverunreinigungen, ist sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung an keinem Beurteilungspunkt die in Nr. 4.5.1 der TA Luft genannten Immissionswerte überschreitet und keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass an einem Beurteilungspunkt die Prüf- und Maßnahmenwerte nach Anhang 2 der BBodSchV überschritten sind. Als irrelevant werden nach der TA Luft diejenigen Zusatzbelastungen angesehen, die kleiner 5 % der in Nr. 4.5.1 der TA Luft genannten Immissionswerte sind. Wird die Irrelevanzschwelle eines Stoffes durch die prognostizierte Zusatzbelastung überschritten, ist zu prüfen, ob die Anreicherung des jeweiligen Stoffes nach den Vorgaben des Anhangs 1 Nr. 1.3 der UVPVwV unbedenklich ist. Unbedenklich ist eine Schadstoffdeposition, wenn sie 2 % des jeweiligen Orientierungswertes der UVPVwV nicht überschreitet. Nachfolgend werden die durch den Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet verursachten maximalen Zusatzbelastungen am Beispiel des von RWE Power geplanten BoAplus-Kraftwerks betrachtet. Es werden die prognostizierten maximalen Zusatzbelastungen mit den Beurteilungswerten und Irrelevanzschwellen der TA Luft verglichen. Die Werte der Zusatzbelastung sind der Immissionsprognose von argumet (argumet 2012) entnommen. Die in der Immissionsprognose (argumet 2012) prognostizierten maximalen Zusatzbelastungen der Stoffe Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium liegen unterhalb der jeweiligen Irrelevanzschwelle nach Nr. 4.5.2 der TA Luft (5 % des Immissionswertes). Auswirkungen auf den Boden und seine natürlichen Bodenfunktionen sind somit durch Einträge der genannten Stoffe nicht zu besorgen. Wie bereits dargestellt und begründet worden ist, ist mit der zeitgleichen Stilllegung der Blöcke C bis F, die Bestandteil der Planänderung ist, eine Verringerung der Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen verbunden. Dies gilt auch unter Berücksichtigung von Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Blöcke. Luftschadstoffemissionen dieser Flächen können durch vertragliche Regelungen begrenzt werden. Der perspektivisch langfristig denkbare Planfall, die Erneuerung der beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren Umweltentlastung führen. Zumindest ist aber eine Erhöhung der Immissionsbelastung auszuschließen. – 192 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Insgesamt sind damit Beeinträchtigungen von Böden durch Stoffeinträge über den Luftpfad aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auch unter Berücksichtigung der Stilllegung der Blöcke C bis F und möglicher Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Blöcke auszuschließen. Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen als positiv bewertet. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine, nicht erheblich) eingestuft. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c) von Die grundsätzliche Kompensierbarkeit des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in den Naturhaushalt wurde bereits im Zusammenhang mit dem Schutzgut Planzen und Tiere (Kap. II 3.2.2) dargelegt. Im Zusammenhang mit den dazu vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen werden auch die Bodenbeeinträchtigungen berücksichtigt. Die Lage der Flächen für die Kraftwerksanlagen unmittelbar nördlich des bestehenden Kraftwerksgeländes ermöglicht durch die umfangreiche Mitbenutzung der vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege eine Minimierung des Flächenbedarfs. Zusammenfassende Bewertung In der Tabelle 42 sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden Bewertungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst. Tab.: 42 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Wirkungen/Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahmen Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Stoffeinträge über den Luftpfad Konfliktklasse 2 (mittel) Bewertung der Erheblichkeit erheblich, jedoch kompensierbar 0 (keine) nicht erheblich 0 (keine) nicht erheblich Zwar sind mit den Flächeninanspruchnahmen und Bodenversiegelungen erhebliche Bodenbeeinträchtigungen und ein Eingriff in den Naturhaushalt verbunden, der Eingriff ist aber grundsätzlich kompensierbar. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben – 193 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT BoAplus entspricht, unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden hervorrufen. Mit der Planänderung werden keine erkennbaren Konflikte ausgelöst, die nicht auf der Ebene der Bauleitplanung oder im Rahmen von Fachplanungen sicher gelöst werden können. `Schutzgut Wasser´ Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“, Kap. II 3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen berücksichtigten Umweltziele und die verwendeten Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen vorangestellt. Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bezogen auf - Flächeninanspruchnahmen im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen. - Stoffeinträge durch den Baustellenbetrieb - Einleitung von Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach - Stoffeinträge über den Luftpfad für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe Neben den bereits im Kapitel I 4.1 aufgeführten Festsetzungen werden weitere spezifische Ziele aus dem Bewirtschaftungsplan für den Gillbach berücksichtigt. Für den Gillbach als Bestandteil des LSG „Gillbachtal“ und der Biotopverbundfläche „Gillbachtal und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven“) gelten auch die jeweiligen gewässerbezogenen Schutz- und Entwicklungsziele. Tab.: 43 Maßnahmen WKG_ERF_1003: Gillbach (aus: MUNLV 2009) Maßnahmen Gillbach Ziele • Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten (Vergleichmäßigung der Einleitungsmenge vom Kraftwerk) Abflussspitzen In der nachfolgenden Tabelle 44 sind die Bewertungskriterien Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt. – 194 – und Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab.: 44 Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Wasser Wirkungen/ Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahmen Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Einleitung von Kühlund Abwasser sowie Niederschlagswass er in den Gillbach Stoffeinträge über den Luftpfad Bewertungskriterium Flächengröße Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Bewertung verbal-argumentativ - Bewertung verbal-argumentativ Abflussdynamik Temperatur Wasserinhaltsstoffe Bewertung verbal-argumentativ Schwermetalldeposition Bewertung verbal-argumentativ Eutrophierende und versauernde Stoffeinträge Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen Die dauerhafte Versiegelung von Teilen des Planänderungsgebiets durch Gebäude, technische Anlagen und Verkehrswege führt zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Entsprechendes gilt zeitlich befristet auch für die Baustelleneinrichtungsflächen. Aufgrund der im Verhältnis zur Größe des Grundwasserkörpers geringen Fläche und unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wird aber keine relevante Veränderung der Grundwassermenge erwartet. Damit ist auch nicht zu erwarten, dass sich der derzeitige gute mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers verschlechtert. Insgesamt werden die Auswirkungen in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft . Auswirkungen durch Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb Baubedingte Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge in den Boden sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenführung und dem ordnungsgemäßen Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden Stoffen weitgehend auszuschließen. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine, nicht erheblich) eingestuft. Einleitung von Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach Bei Verwirklichung eines Kraftwerksprojektes entsprechend dem zugrunde gelegten Musterkraftwerk kann die Einleitung weiterhin an den bestehenden Einleitstellen erfolgen. Wie bereits ausgeführt wird, ändern sich durch die kapazitätsgleiche Stilllegung der Blöcke C bis F und den Einsatz moderner Kraftwerkstechnik beim Betrieb des Musterkraftwerks insbesondere folgende Randbedingungen mit einer positiven Wirkung auf den Gillbach. – 195 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Für das Musterkraftwerk ist bei Zugrundelegung des Standes der Technik im Hinblick auf den Wasserkreislauf des Kraftwerks von einer Reduzierung der Einleitmenge in den Gillbach auszugehen. Allein aufgrund der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung (Neubau 1.100 MW, Stilllegung 1.200 MW) wird sich die Ableitungsmenge um ca. 10 % vermindern. Durch die moderne Kraftwerkstechnik und den Einsatz eines Hybridkühlturms, bei dem ein Teil der Wärme über Wärmetauscher direkt an die Luft abgegeben wird, wird sich die Ableitungsmenge noch einmal verringern. Damit werden sich die Abflüsse in den Gillbach mit Verwirklichung des Musterkraftwerkkonzeptes dem natürlichen Abflussgeschehen annähern. Darüber hinaus kann dem Maßnahmenprogramm aus dem Bewirtschaftungsplan für den Gillbach (s.o.) durch das für das Musterkraftwerk geplante Wassermanagement positiv Rechnung getragen werden. Mit der zugrunde liegenden Anlagenkonzeption kann eine Vergleichmäßigung der Ableitungsmenge der Kühlwassereinleitung und eine Reduzierung von Abflussspitzen in Übereinstimmung mit dem Bewirtschaftungsplan erreicht werden. Wegen des bestehenden Bewirtschaftungsplans kann davon ausgegangen werden, dass entsprechende Festsetzungen in der wasserrechtlichen Einleiterlaubnis für die Kühlwassereinleitung getroffen werden. Die zusätzliche Einleitung von Niederschlagswasser führt zu keiner weiteren Belastung des Abflusses; das Niederschlagswasser wird nach dem Anlagenkonzept für das Musterkraftwerk entsprechend den Planungen von RWE Power zunächst in einem neu zu errichtenden, ausreichend dimensionierten Regenrückhalte- und Absetzbecken gesammelt und dann gedrosselt abgegeben, so dass auch insoweit in Übereinstimmung mit den Bewirtschaftungsplan zukünftig Abflussspitzen reduziert werden. Mit dieser Reduzierung und Vergleichmäßigung der Einleitmenge in den Gillbach können die diesbezüglichen Zielvorstellungen der Gewässerbewirtschaftung erfüllt werden und die geplante Renaturierung des Gillbachs zur Verbesserung des ökologischen Potentials weiter umgesetzt werden. Der Basisabfluss des Gillbachs besteht im Wesentlichen aus den Kühlwassereinleitungen des Kraftwerks Niederaußem. Die bisher genehmigte Einleittemperatur kann auch nach Inbetriebnahme des Musterkraftwerks sicher eingehalten werden. Die in der Oberflächengewässerverordnung vom 20.07.11 (OGewV) neuerdings enthaltenen Qualitätskomponenten für die Gewässertemperatur, die gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 OGewV bei der Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Potenzials der Gewässer unterstützend heranzuziehen sind, können allerdings aufgrund der abflussbestimmenden Kühlwassereinleitungen insbesondere im Sommer voraussichtlich zu vertretbaren Bedingungen nicht durchweg eingehalten werden. Gleichwohl führt dieser Umstand angesichts der Alternative eines Trockenfallens des Gillbachs bei Wegfall der Kühlwassereinleitungen nicht zu unüberwindbaren Hindernissen für eine verhältnismäßige, den gegebenen Möglichkeiten angepasste Bewirtschaftung entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie und für die – 196 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Kühlwassereinleitung. Dabei ist positiv zu bewerten, dass das heute bestehende Temperaturniveau der Einleitungen mit der Umsetzung des Vorhabens insgesamt leicht gesenkt wird. Aufgrund der Verringerung und Vergleichmäßigung der Wasserführung ist eine weitergehende Renaturierung des Gillbachs möglich, so dass insgesamt eine Verbesserung des Zustandes des Gillbaches erreichbar bleibt. Auch im Hinblick auf das allgemeine Gewässerschutzziel, den Gillbach an die grundsätzlichen Anforderungen an ein gutes ökologisches Potenzial im Hinblick auf die Gewässertemperatur heranzuführen, ergeben sich danach keine die Genehmigungsfähigkeit einer Kühlwassereinleitung in den Gillbach vornherein ausschließenden Hinderungsgründe; eine detaillierte Festlegung der Rahmenbedingungen der Kühlwassereinleitung kann auf der Ebene der Bewirtschaftungsplanung für den Gillbach sowie in der Entscheidung über die wasserrechtliche Einleiterlaubnis gelöst werden. Der gute chemische Zustand des Gillbachs wird auch nach Umsetzung des Vorhabens erhalten bleiben. Die u. a. mit Quecksilber belasteten Wässer aus der REA werden weiterhin in Übereinstimmung mit den genehmigungsrechtlichen Anforderungen zum Betrieb der Deponie für Kraftwerksreststoffe Fortuna-Garsdorf zur Aschestabilisierung verwendet und zusammen mit der Kraftwerksasche vollständig zur Kraftwerksreststoffdeponie ausgeschleust, ohne das Gewässer zu belasten. Ein Eintrag von Schadstoffen aus dem REA-Abwasserstrom in den Gillbach erfolgt daher weiterhin nicht. Die Abflusssituation des Gillbachs im Hinblick auf die bestehenden Trinkwassergewinnungsgebiete (u. a. Mühlenbusch und Allerheiligen) und der bauliche Zustand des Abschlags vom Gillbach in den Norfbach bei Anstel werden durch die Umsetzung des Vorhabens nicht verändert. In den Einzugsgebieten Mühlenbusch und Allerheiligen werden durch den voranschreitenden Tagebau Garzweiler und der damit einhergehenden Sümpfung die Grundwasser-Gleichen nur geringfügig beeinflusst (Grundwassermodellierung RWE Power). Daher ergibt sich für die Einzugsgebiete der benannten Wasserwerke bis zum Ende des Braunkohlenabbaus und der damit verbundenen Braunkohlenverstromung nur eine geringe Lageänderung, die aus heutiger Sicht zu keiner negativen Veränderung der aktuellen Situation führt. Insgesamt ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der Fortsetzung der Einleitungen mit den bestehenden wasserwirtschaftlichen Anforderungen und Zielen für den Gillbach. Es kann, so der Gutachter, vielmehr davon ausgegangen werden, dass wasserrechtliche Gesichtspunkte der Verwirklichung eines dem Musterkraftwerkskonzept entsprechenden Kraftwerksvorhabens nicht entgegenstehen. Die detaillierte Dimensionierung und weitere Abstimmung der Entwässerungseinrichtungen erfolgt im Zuge der weiteren, konkreten Genehmigungsplanung sowie in der Entscheidung über die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des in dem Musterkraftwerk anfallenden Abwassers. – 197 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad Wie bereits dargestellt ist, sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf empfindliche Biotope durch eutrophierende Stoffeinträge und Schadstoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet nicht zu erwarten. Darin sind auch Gewässerbiotope eingeschlossen. Wie bereits begründet worden ist, ist mit der zeitgleichen Stilllegung der Blöcke C bis F, die Bestandteil der Planänderung ist, eine Verringerung der Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen verbunden. Der realistische, perspektivisch langfristig denkbare Planfall, die Erneuerung der beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren Umweltentlastung führen. Zumindest ist aber eine Erhöhung der Immissionsbelastung auszuschließen. Insgesamt sind damit Beeinträchtigungen von Gewässern durch Stoffeinträge aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auszuschließen. Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch Stoffeinträge damit als positiv zu bewerten. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c) von Die Einleitung von Niederschlagswasser in den Gillbach kann dadurch minimiert werden, dass Niederschlagswasser von unbelasteten Flächen auf dem Betriebsgelände versickert wird. Dies wirkt sich auch auf die Grundwasserneubildung positiv aus. Zusätzlich wird das Niederschlagswasser nach dem Anlagenkonzept für das Musterkraftwerk entsprechend den Planungen von RWE Power zunächst in einem neu zu errichtenden, ausreichend dimensionierten Regenrückhalte- und Absetzbecken gesammelt und dann gedrosselt abgegeben, so dass auch insoweit in Übereinstimmung mit den Bewirtschaftungsplan zukünftig Abflussspitzen reduziert werden. Die Lage der Flächen für Kraftwerksanlagen im Planänderungsgebiet unmittelbar nördlich des bestehenden Kraftwerksgeländes ermöglicht durch die umfangreiche Mitbenutzung der vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege eine Minimierung des Flächenbedarfs und damit auch eine Minimierung der Versiegelung. Zusammenfassende Bewertung In der unten stehenden Tabelle sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden – 198 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Bewertungen unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst. Vermeidungs-, Minderungs- und Tab.: 45 Von den potenziellen Wirkungen auf das Klima betroffene Schutzziele gemäß Bundes- und Landesgesetzen sowie Plänen Wirkungen/Wirkfaktoren Konfliktklasse Flächeninanspruchnahmen Stoffeinträge durch den Baustellenbetrieb Einleitung von Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach Stoffeinträge über den Luftpfad 1 (gering) Bewertung der Erheblichkeit nicht erheblich 0 (keine) nicht erheblich 1 (gering) nicht erheblich 0 (keine) nicht erheblich Das geplante Braunkohlenkraftwerk der RWE Power würde zu geringen nachteiligen Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate führen, die aber nicht als erheblich bewertet werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben BoAplus entspricht, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser hervorrufen. `Schutzgut Klima / Luft´ Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“, Kap. II 3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Klima Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe In den im Kapitel I 4.1 aufgeführten Bundes- und Landesgesetze, Plänen und Programme sind Ziele und Schutzausweisungen für das Schutzgut Klima enthalten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Klimaschutzziele nach dem ROG, BauGB, BNatSchG, LG NRW, LEP 95 und TEHG in verkürzter Form wiedergegeben. – 199 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab.: 46 Von den potenziellen Wirkungen auf das Klima betroffene Schutzziele gemäß Bundes- und Landesgesetzen sowie Plänen ROG • Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen. BauGB • Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. BNatSchG • Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas. LG NRW Ziele • Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern. LEP 95 • Freiräume sind als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum zu erhalten. Sie dienen der Erhaltung des Klimas und der klimatischlufthygienischen Ausgleichwirkungen für belastete Siedlungsgebiete. TEHG • Für bestimmte Tätigkeiten wird ein Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen geschaffen – Beitrag zum weltweiten Klimaschutz. Die Bewertung der möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Lokalund Globalklima erfolgt im nachfolgenden Text demnach verbal-argumentativ. Auswirkungen auf das Lokalklima Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auf das Lokalklima ergeben sich durch die Versiegelung und Überbauung, durch die Größe der Baukörper und durch Verschattungswirkungen (Gebäude und Kühlturmschwaden). Die möglichen Auswirkungen durch die Verschattung wurden bereits unter dem Schutzgut Mensch (Kap. II 3.2.1) betrachtet, von einer Wiederholung der Ergebnisse wird hier abgesehen. Durch die Baukörper kann es zu Veränderungen des bodennahen Windfeldes kommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese sich im Wesentlichen auf das Planänderungsgebiet selbst beschränken. Erhebliche Beeinträchtigungen durch die Veränderung des bodennahen Windfeldes auf umliegende Siedlungsbereiche sind nicht zu erwarten. Derzeit sind die Flächen des Planänderungsgebiets dem Klimatop des Freilandklimas zuzuordnen. Im Zuge der vorgesehenen Planung wird eine Fläche von ca. 23 ha – 200 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT überbaut und versiegelt. Weiterhin wird es durch den Betrieb des Kühlturms zu einer Wärmequelle im Planänderungsgebiet kommen. Bei Realisierung der Planung wird sich das Standortklima im Planänderungsgebiet vom Freilandklimatop zum Industrieklimatop ändern. Dieses Klimatop zeichnet sich gegenüber dem Umfeld durch eine starke klimatische Veränderung aus. So kommt es im Bereich der Versiegelung und Bebauung bei Sonneneinstrahlung zu einer starken Erwärmung gegenüber dem Umland, weiterhin findet ein vertikaler Wärmeaustausch durch aufsteigende warme Luftmassen auch während der Nachtzeit statt. Die Auswirkungen durch die Änderung des Standortklimas im Planänderungsgebiet werden sich auch in begrenztem Umfang auf die benachbarten Flächen mit Freilandklima auswirken. Es ist davon auszugehen, dass es im Nahfeld des Planänderungsgebiets zu Beeinträchtigungen kommen wird. Diese Beeinträchtigungen werden aber im Bereich von etwa 100 m – 200 m um die Fläche herum durch die ausgleichende Wirkung des Freilandklimas kompensiert. Auswirkungen auf das Klima der angrenzenden Wohngebiete von Auenheim und Niederaußem werden aufgrund der Entfernung von mehr als 200 m nicht erwartet. Gemäß dem BNatSchG und dem Landschaftsgesetz NRW sind Beeinträchtigungen des örtlichen Klimas zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern. Nach dem LEP NRW 95 sind Freiräume als Lebensraum und ökologische Ausgleichsräume für den Menschen, Flora und Fauna zu erhalten. Die Sicherung des Freiraums dient dabei auch der Erhaltung des Klimas und klimatisch-lufthygienischer Ausgleichwirkungen für belastete Siedlungsgebiete (Nr. 1.31, LEP 95). Relevante Auswirkungen auf das Lokalklima sind, wie oben beschrieben, auf das Planänderungsgebiet und einen schmalen daran angrenzenden Bereich beschränkt. Darüber hinaus werden sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Lokalklima im Bereich zwischen Bergheim, Rommerskirchen und Pulheim ergeben, da hier große Freilandareale die Auswirkungen, die von dem ca. 23 ha großen Industrieklimatop ausgehen, kompensieren können. Die Auswirkungen werden daher insgesamt in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Auswirkungen auf das globale Klima Nach den Vorstellungen der Europäischen Union sollen die vereinbarten Klimaschutzziele auf europäischer Ebene im industriellen Bereich durch den Emissionshandel (Richtlinie 2003/87/EG) erreicht werden. Dabei wird die Menge der zulässigen Emissionen an Treibhausgasen landesspezifisch durch ein vorgegebenes Budget beschränkt. Die ständige Verringerung dieses Budgets gewährleistet damit die Einhaltung der europäischen Klimaschutzziele über die Marktmechanismen des Handels. Die notwendigen Emissionsminderungen werden dort vorgenommen, wo sie – 201 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT volkswirtschaftlich am günstigsten sind. Mit Beginn der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 erfolgte in Deutschland eine Verringerung des Emissionsbudgets der emissionshandelspflichtigen Anlagen von 498 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 auf nunmehr 453 Mio. Tonnen pro Jahr. 2009 erfolgte mit der EU-Richtlinie 2009/29/EG eine Änderung des gemeinschaftsrechtlichen Rahmens des Emissionshandels. Während der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 wird das Emissionsbudget der zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichteten Anlagen bis 2020 schrittweise um 21 % gegenüber 2005 reduziert. Stromerzeugende Anlagen werden ab 2013 sämtliche der von ihnen benötigten Emissionsberechtigungen entgeltlich erwerben müssen; es erfolgt für sie grundsätzlich keine kostenlose Zuteilung mehr. Lediglich für Beitrittsstaaten Osteuropas wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Somit stellt das europäische Emissionshandelssystem sicher, dass es durch den Neubau von Kraftwerken nicht zu einer Erhöhung der CO2-Emissionen kommt und die Klimaschutzziele eingehalten werden. Auch ein neues Kraftwerk kann nur innerhalb des vorgegebenen und sich stetig verringernden Emissionsbudgets betrieben werden. Das geplante Vorhaben sowie die bestehenden Anlagen am Standort Niederaußem unterliegen wie alle anderen Anlagen der Energieerzeugung den Regelungen des Treibhaus-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie den aktuellen Allokationsplänen. Dieses Gesetz setzt auf deutscher Ebene den Handel mit Emissionsrechten nach der EU-Richtlinie um. Somit sind die Anlagen am Standort Niederaußem auch Bestandteil der nationalen und europäischen CO2-Minderungsstrategien. Deutschlands Beitrag zum globalen Klimaschutz besteht in der vereinbarten Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Nach dem Kyoto-Protokoll hat sich Deutschland zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen von 21 % gegenüber 1990 bis 2012 verpflichtet. Die im Jahr 2010 gewählte Landesregierung stellt sich der Verantwortung NordrheinWestfalens als Energieland und bekräftigt die Erfüllung der deutschen Klimaschutzziele. Ein wesentliches Anliegen des Koalitionsvertrages ist die Verabschiedung eines Landes-Klimaschutzgesetzes. Die Landesregierung NRW setzt sich darin zum Ziel, die CO2-Emissionen in NRW bis 2020 um mindestens 25 % gegenüber 1990 zu senken. Hierzu soll die Stromerzeugung auf einen stetig ansteigenden Teil erneuerbarer Energien umgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Entscheidung, acht der in Deutschland bestehenden Kernkraftwerksblöcke sofort stillzulegen und die verbleibenden neun Blöcke schrittweise bis 2022 vom Netz zu nehmen, wird den fossilen Kraftwerken allerdings weiterhin eine wichtige Rolle im Prozess des Übergangs zu einer CO2-freien Energieerzeugung zugesprochen. Dies wird verbunden mit der Forderung nach der Modernisierung des Kraftwerkparks und der Reduzierung der CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. – 202 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Eine Verringerung der Treibhausgasemissionen im Bereich der Stromerzeugung ist somit nur über die Modernisierung des Kraftwerkparks möglich. Viele der in Deutschland betriebenen Kraftwerke wurden vor 1980 errichtet. Gerade der Nettowirkungsgrad der älteren Kraftwerke ist deutlich niedriger als der von neuen Kraftwerken. Bezogen auf die bei der Stromerzeugung entstehenden CO2-Emissionen bedeutet die Erneuerung von Kraftwerken eine Reduzierung, da dieselbe Menge an Strom mit weniger Kohle erzeugt wird und folglich weniger Treibhausgase entstehen. Am Standort Niederaußen sollen nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des neuen Kraftwerks vier 300 MW–Kraftwerksblöcke stillgelegt werden. Aufgrund des hohen Wirkungsgrads und der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung wird der Betrieb von BoAplus deutlich geringere CO2-Emissionen verursachen als die stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke. Bei Realisierung des Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet führt dies am Standort Niederaußem gegenüber den stillzulegenden Blöcken zu einer CO2-Reduzierung von ca. 30 %. Dies entspricht einer jährlichen absoluten Reduzierung an CO2 von ca. 3 Mio. t. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich zukünftig die CO2-Emissionen verringern werden. Damit steht die Kraftwerkserneuerung, die mit der Planänderung ermöglicht werden soll, auch im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung NRW. Damit wirkt sich das Vorhaben positiv aus. Daher erfolgt insgesamt eine Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine). Luftschadstoffimmissionen Auswirkungen durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Luft wurden bereits ausführlich im Zusammenhang mit den übrigen durch Luftschadstoffimmissionen betroffenen Schutzgütern Mensch sowie Tiere und Pflanzen beschrieben (Kap. 2 3.1.1, 3.1.2). Nachfolgend werden die Auswirkungen auf das Schutzgut daher nur zusammenfassend in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. – 203 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab.: 47 Maximale Immissionszusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (Erläuterungen und Quellen siehe Text) Parameter SO2 SO2 NO2 NOx NH3 PM10 Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn PCDD/F Staubniederschlag Arsen Blei Cadmium Nickel Quecksilber Thallium Antimon Chrom Kobalt Kupfer Mangan Vanadium Zinn PCDD/F 2): 3): 4): 5): 6): Einheit µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ ng/m³ fg/m³ mg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d µg/m²d pg TEQ/m²d Maximale Zusatzbelastu ng 2,0 2,0 0,28 2,0 0,095 0,39 0,29 0,49 0,19 0,39 0,40 0,30 0,39 0,39 0,34 0,44 1,3 0,39 0,44 1,3 0,091 0,068 0,11 0,044 0,091 0,030 0,069 0,091 0,091 0,080 0,10 0,31 0,091 0,10 0,2310) Irrelevanz wert Beurteilungs wert Vorbelastun g 22) 1,55) 1,25) 32) 1,25) 0,189) 1,55) 0,159) 0,69) 1,59) 8,49) 2,49) 0,519) 0,69) 309) 4,59) 0,69) 309) 4,59) 10,5 0,2 5 0,1 0,75 0,05 0,1 - 10/203) 506) 406) 303) 1/37) 40 6 500 5 20 50 280 80 17 20 1.000 150 20 1.000 150 350 4 100 2 15 1 2 4/9 5 - 6 (9,6)4) 5 - 6 (9,6)4) 21 - 32 30 - 52 2 – 48) 22 - 38 0,7 – 1,3 10 – 20 0,2 – 0,4 2,2 – 3,3 0,06 1,0 2,1 2,6 0,8 8,0 7,8 1,0 50,1 33,7 49 < 0,7 6,8 0,2 4,5 < 0,13 < 0,6 4,2310) Nr. 4.4.3 TA Luft Beurteilungswert für das Schutzgut Pflanze gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft Werte in Klammern beziehen sich auf das Winterhalbjahr 3 % des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft Beurteilungswert für das Schutzgut Mensch gemäß Nr. 4.2.2 TA Luft – 204 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT 7): 8): 9): 10): Critical Level Vegetation (UNECE 2010b) Hintergrundbelastung gemäß LANUV 3 % des Beurteilungswertes in Anlehnung an Nr. 4.2.2 TA Luft Keine Überschreitung bei Zugrundelegung des in Genehmigungsverfahren gemäß LANUV anzusetzenden Beurteilungswertes von 9 pg TEQ/m²d. Wie abzulesen, werden bezüglich der Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet mit Ausnahme der Schwefeldioxidimmission, der Arsen- und Cadmiumgehalte im Schwebstaub sowie der Dioxin- und Furangehalte im Staubniederschlag alle Irrelevanzwerte unterschritten. Aufgrund der geringen Vorbelastung bleibt die Gesamtbelastung als Summe aus Vorund Zusatzbelastung mit einer Ausnahme aber deutlich unter den Beurteilungswerten. Die Ausnahme betrifft die Dioxine und Furane im Staubniederschlag, die den Zielwert für die langfristige Luftreinhalteplanung überschreiten. Dies wird aus umweltmedizinisch-humantoxikologischer Sicht aber nicht als Gefährdung für die menschliche Gesundheit eingeschätzt. In der nachfolgenden Abbildung 31 ist die Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Staub dargestellt. Die blauen Säulen kennzeichnen den derzeitigen Zustand (Betrieb der Blöcke A bis H und BoA1), die grünen Säulen den Zustand nach erfolgter Stilllegung der Blöcke A und B ab 2013 und die gelben Säulen den Zustand nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der Blöcke C bis F. Neben BoAplus sind dann noch die beiden 600-MW-Blöcke G und H sowie der Block K (BoA1) in Betrieb. Abb. 30: Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (Datenquelle: RWE Power AG) – 205 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Wie aus der Abbildung hervorgeht, werden sich die genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der erfolgenden Stilllegung der Altanlagen deutlich verringern. Der stärkste Rückgang ergibt sich für die Schwefeldioxidemissionen. Hier wird eine Reduktion auf etwa 45 % des heutigen Ausgangswertes erreicht. Mit der Verringerung der Emissionen ist auch eine Verringerung der Immissionen und Stoffeinträge und damit eine Umweltentlastung zu erwarten (s.o). Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge als positiv zu bewerten. Daher erfolgt eine Einstufung in Konfliktklasse 0 (keine). Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c) von Die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem bewirkt insbesondere eine deutliche Reduktion der Kohlendioxidemissionen des Kraftwerks. Die kapazitätsgleiche Stilllegung von Altanlagen wird sich positiv auf die Luftqualität auswirken. Durch die Optimierung des Anlagenkonzeptes können sich auch die Auswirkungen auf das Standort- und Geländeklima verringern. Zusammenfassende Bewertung In der nachfolgenden Tabelle 48 sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden Bewertungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst. Tab.: 48 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft Wirkungen/Wirkfaktoren Konfliktklasse Auswirkungen auf das Lokalklima Auswirkungen auf das Globalklima Luftschadstoffimmissionen 1 (gering) 0 (keine) 0 (keine) Bewertung der Erheblichkeit nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben BoAplus entspricht, keine erheblichen nachteiligen – 206 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft hervorrufen. `Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild´ Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“, Kap. II 3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen berücksichtigten Umweltziele sowie die verwendeten Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen zugrunde gelegt. Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bezogen auf - Flächeninanspruchnahmen im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen - Auswirkungen durch Gebäudekörper für einen Umkreis von 10 km - Beeinträchtigungen durch den Baustellebetrieb für den Nahbereich Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe In der nachfolgenden Tabelle sind die Bewertungskriterien Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt. und Tab.: 49 Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Landschaft Wirkungen/ Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahmen Gebäudekörper Baustellenbetrieb Bewertungskriterium Flächengröße Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Bewertung verbalargumentativ von Bewertung verbaldes argumentativ Beeinträchtigungen Sichtbeziehungen und Landschaftsbildes Schall- und Luftschadstoffimmissionen Visuelle Wirkungen Bewertung argumentativ verbal- Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen Der entlang des Gillbachs im Regionalplan dargestellte Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung wird in Teilen von den westlichen Baustelleneinrichtungsflächen sowie dem Regenrückhaltebecken überlagert. Da die Flächen nach Abschluss der Baumaßnahmen wiederhergestellt werden, steht die – 207 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aber nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen. Dies gilt auch für das Regenrückhaltebecken im äußersten Westen des Planänderungsgebiets. Es bleibt zwar dauerhaft bestehen und ist als technisches Bauwerk einzustufen, kann aber bei entsprechender naturnaher Gestaltung als belebendes Landschaftselement fungieren. Es steht damit ebenfalls nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen und insbesondere nicht im Widerspruch zum Zielschwerpunkt „Entwicklung, Anreicherung“. Das LSG Gillbachtal ist nicht durch Flächeninanspruchnahme betroffen. Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen werden damit insgesamt in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Auswirkungen durch Gebäudekörper Die Gebäudekörper eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet stellen kein neues technisches Element in der Landschaft dar. Die bestehenden Kraftwerksanlagen werden lediglich um weitere Baukörper ergänzt. Nichtsdestotrotz führen sie zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Je nach Betrachtungsstandort ordnen sich die neuen Baukörper in die bestehende Kraftwerkskulisse ein, aus anderen Richtungen sind sie als additive Elemente wahrnehmbar. Die möglichen Auswirkungen durch Kühlturmschwaden wurden bereits in Kapitel zum Schutzgut Mensch betrachtet, von einer Wiederholung der Ergebnisse wird hier abgesehen. Mit zunehmender Entfernung vom Kraftwerksstandort vergrößern sich die sichtverschatteten Bereiche, aus denen die Kraftwerksanlagen im Planänderungsgebiet nicht mehr wahrgenommen werden können. Gemäß § 14 Absatz 1 BNatSchG stellt ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet auch wegen der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Kompensierbarkeit des Eingriffs wurde im Kapitel zum Schutzgut Tiere und Pflanzen dargestellt. Die Auswirkungen durch Gebäudekörper werden daher in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar) eingestuft. Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb Die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb (visuelle Wirkungen durch Baumaschinen, Fahrzeuge etc., Schall- und Luftschadstoffimmissionen) sind zeitlich befristet. Der Nahbereich hat zudem keine besondere Bedeutung für die Erholung. Sie werden daher als in die Konfliktklasse 1 (gering, nicht erheblich) eingestuft. – 208 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c) von Zur Verminderung der visuellen Wirkungen sind landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen möglich. Aufgrund der Abmessungen der Baukörper ist eine effektive Eingrünung zwar nicht möglich, Gehölzpflanzungen können aber Blickverbindungen auf die technischen Anlagen abschirmen und den verbleibenden Freiraum strukturieren und gliedern (siehe Anlage, SMEETS Landschaftsarchitekten 2012b). Die grundsätzliche Kompensierbarkeit des mit der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet verbundenen Eingriffs in das Landschaftsbild wurde von SMEETS Landschaftsarchitekten (2012b) dargelegt. Zusammenfassende Bewertung In der Tabelle 50 sind die Konflikte und die resultierenden Bewertungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst. Tab.: 50 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft Wirkungen/Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahm en Gebäudekörper Baustellenbetrieb Konfliktklasse Bewertung der Erheblichkeit 1 (gering) nicht erheblich 2 (mittel) 1 (gering) erheblich, jedoch kompensierbar nicht erheblich Zwar ist mit den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Zusammenhang mit den Beeinträchtigungen des Naturhaushalts ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, der Eingriff ist aber durch entsprechende Maßnahmen kompensierbar. Konflikte durch Flächeninanspruchnahmen und den zeitlich begrenzten Baustellenbetrieb sind geringen Ausmaßes und werden als nicht erheblich bewertet. `Schutzgut Kultur- und Sachgüter´ Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“, Kap. II 3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde. – 209 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen berücksichtigten Umweltziele und die verwendeten Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen vorangestellt. Neben den bereits aufgeführten Umweltzielen werden weitere spezifische Ziele aus dem denkmalpflegerischen Fachbeitrag zum Regionalplan Köln berücksichtigt. Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bezogen auf - Flächeninanspruchnahmen im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen Einschränkungen von Sichtbeziehungen durch Gebäudekörper für den Nahbereich Luftschadstoffimmissionen für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb im Nahbereich Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe Neben den aufgeführten allgemeinen gesetzlichen Zielen sind die nachfolgend in der Tabelle 51 gekürzt wiedergegebenen Ziele aus dem denkmalpflegerischen Fachbeitrag zum Regionalplan von Belang. Tab.: 51 Schutzziele Baudenkmäler Burg Geretzhoven, Mönchhöfe und Rheidt gemäß denkmalpflegerischem Fachbeitrag BM 8 (Burg Geretzhoven und Mönchhöfe) Ziele • Erhaltung und Pflege inmitten des Offenlandes BM 9 (Rheidt) • Erhaltung und Pflege In der nachfolgenden Tabelle 52 sind die Bewertungskriterien Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt. und Tab.: 52 Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Wirkungen/ Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahmen Sichtbeziehungen (Gebäudekörper) Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge Erheblichkeitsschwelle/Bewertung Beeinträchtigung durch Überbauung und Bewertung verbaltemporäre Inanspruchnahme argumentativ Bewertungskriterium Beeinträchtigungen von Bewertung Sichtbeziehungen durch Gebäudekörper argumentativ verbal- SO2- und NOx-Konzentration Schwermetalldeposition verbal- – 210 – Bewertung argumentativ Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Baustellenbetrieb Luftschadstoffimmissionen, Wirkungen Visuelle Bewertung argumentativ verbal- Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen Durch die Flächeninanspruchnahme im Planänderungsgebiet und auf den Baustelleneinrichtungsflächen kann es zu Auswirkungen auf Bodendenkmäler kommen. Nach Informationen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege gibt es für die betroffenen Flächen Fundhinweise. Für 2012 wurde eine flächendeckende Prospektion der Flächen verabredet. Im Rahmen dieser Prospektion sollen mögliche Fundstellen / stücke geortet, bewertet und gegebenenfalls dokumentiert / geborgen werden. Nach der archäologischen Behandlung der Flächen werden die Auswirkungen auf Bodendenkmäler durch eine Flächeninanspruchnahme als gering angesehen. Es erfolgt eine Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich). Baudenkmäler sind auf den betroffenen Flächen nicht vorhanden, insofern sind auch keine Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme zu erwarten. Auswirkungen durch Gebäudekörper Einschränkungen von Sichtbeziehungen ergeben sich nur hinsichtlich des Klein Mönchhofs. Er wird aus östlicher Richtung zukünftig nicht mehr sichtbar sein. Die Sichtbeziehungen zu dem in einer Senke gelegenen Hof sind aber bereits derzeit durch den Baumbestand am Gillbach, die das Gillbachtal auf einem Damm querende L 279n und einen entlang der B 477 errichteten Erdwall deutlich eingeschränkt. Auch der Offenlandcharakter, der erhalten werden soll, ist aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft des bestehenden Kraftwerks nur noch eingeschränkt erhalten. Er wird durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet zwar weiter eingeschränkt, vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Dominanz der technischen Anlagen des bestehenden Kraftwerks werden die Veränderungen aber nicht als erheblich eingestuft, zumal der Hof selbst einschließlich aller Außenanlagen erhalten bleibt. Der zu erhaltende Offenlandcharakter im Umfeld der Burg Geretzhoven wird aufgrund der Entfernung zum Planänderungsgebiet von etwa 1 km nicht verändert. Vorhandene Sichtbeziehungen bleiben erhalten. Die Sichtbeziehungen zur Ortschaft Rheidt werden ebenfalls nicht zusätzlich beeinträchtigt, da der Blick auf Rheidt aus südlicher Richtung bereits durch das bestehende Kraftwerk verstellt ist. Insgesamt werden die Auswirkungen in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft. Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge Wie bereits dargestellt, sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Böden durch – 211 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Stoffeinträge nicht zu erwarten. Dies gilt damit auch für Bodendenkmäler. Ebenso wenig sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Baudenkmäler durch Luftschadstoffimmissionen zu erwarten. Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge damit als positiv zu bewerten. Sie werden daher in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb Die von dem Baustellenbetrieb ausgehenden Wirkungen (visuelle Wirkungen durch Baumaschinen, Deposition von Staub) sind zeitlich befristet. Beeinträchtigungen von Baudenkmälern sind durch Staubimmissionen und durch Erschütterungen im Nahbereich der Baustellenfläche möglich. Insbesondere durch Staubabwehungen während der Bodenaushubarbeiten kann es zu Verwehungen und Ablagerungen auf denkmalgeschützte Gebäude im Nahbereich kommen. Im Nahbereich des Planänderungsgebietes befinden sich gemäß Denkmalliste die Baudenkmäler Klein Mönchhof und Groß Mönchhof. Beide Höfe sind durch Gehölz- und Gebüschformationen umgeben, die in Bezug auf Staubdepositonen eine abschirmende Wirkung haben. Weiter entfernt liegende Baudenkmäler wie die Burg Geretzhoven und die Ortschaft Rheidt werden durch baustellenbedingte Wirkungen nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb auf Baudenkmäler werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft. Auswirkungen auf Bodendenkmäler durch die Bauarbeiten sind möglich und wurden bereits unter dem Wirkungsaspekt Flächeninanspruchnahmen bewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c) von Die Überbauung von Bau – und Bodendenkmälern wird durch die Aussparung der Fläche des Klein Mönchhofs aus den Baustelleneinrichtungsflächen westlich des Planänderungsgebiets vermieden. Zusammenfassende Bewertung In der Tabelle 53 sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden Bewertungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst. – 212 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab.: 53 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Wirkungen/Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahmen Sichtbeziehungen (Gebäudekörper) Luftschadstoffimmissionen Stoffeinträge Baustellenbetrieb Konfliktklasse und 0 (keine) Bewertung der Erheblichkeit nicht erheblich 1 (gering) nicht erheblich 0 (keine) nicht erheblich 0 (keine) nicht erheblich Durch die Flächeninanspruchnahmen kann es zu Auswirkungen auf ggf. im Bereich des Planänderungsgebietes und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen vorkommenden Bodendenkmäler kommen. Für 2012, so der Vorhabenträger, ist in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege eine Prospektion und gegebenenfalls eine anschließende Dokumentation und Bergung geplant, Auswirkungen auf Bodendenkmäler durch die Flächeninanspruchnahme sind nach dieser Prospektion nicht zu erwarten. Ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet führt zu geringen zusätzlichen Einschränkungen von Sichtbeziehungen und des Offenlandcharakters in der Umgebung des Klein Mönchhofs, die aber im Hinblick auf Baudenkmäler nicht als erheblich bewertet werden. Wirkungen durch den Baustellenbetrieb auf Baudenkmäler im Nahfeld des Planänderungsgebietes sind möglich. Durch Staubimmissionen von der Baustelle wäre das Baudenkmal Klein Mönchhof betroffen, dieses wird aber durch Gehölz- und Gebüschreihen von der Baustelle abgeschirmt, so dass keine erheblichen Auswirkungen durch Depositionen erwartet werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben BoAplus entspricht, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter hervorrufen. 2.3.3 Wechselbeziehungen und kumulative Wirkungen Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 ROG dürfen sich die Auswirkungsbetrachtungen nicht nur auf die einzelnen Schutzgüter beschränken, sie müssen auch die durch den Plan ausgelösten Wechselwirkungen berücksichtigen. Unter Wechselwirkungen sind dabei Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen. Durch direkte Wirkungen eines Vorhabens werden in der Umwelt Prozesse ausgelöst, die ihrerseits zu indirekten Auswirkungen führen. Die – 213 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT durch diese Prozesse induzierten Auswirkungen können räumlich und zeitlich versetzt, abgeschwächt oder verstärkt auftreten. Grundsätzlich sind Wechselwirkungen alle diejenigen Wechselwirkungen, die bei einer isolierten Betrachtung nur eines Wirkfaktors auf nur ein Umweltmedium nicht erfasst werden. Dabei lassen sich im Wesentlichen folgende Wechselwirkungen unterscheiden: - - Synergismen und kumulative Wirkungen – Wirkungen verschiedener Wirkfaktoren auf ein Schutzgut, die sich aufsummieren oder in ihrer Wirkung verstärken können (z.B. die Anreicherung von Schadstoffen in der Nahrungskette). Wirkungspfade – die Belastung eines Umweltmediums über Wirkungsketten. Wirkungsverlagerungen – Verlagerung der Umweltbelastung von einem Umweltmedium auf andere Umweltmedien (z.B. der Eintrag von Luftschadstoffen in den Boden und die Verlagerung der Stoffe ins Grundwasser). Synergismen und kumulative Wirkungen Das Zusammenwirken von zwei miteinander in Wechselwirkung stehenden Stoffen kann zu einer Verstärkung (Synergismus) aber auch zu einer Abschwächung der Einzelwirkungen führen. Weiterhin kann das Zusammentreffen mehrerer Wirkungen einer Planung auf einzelne Teile eines Schutzgutes auch zu Effekten führen, die durch eine alleinige Bewertung der Einzelwirkungen nicht vollständig erfasst werden können (kumulative Wirkungen). Über diese Wechselwirkungen liegen in der Fachliteratur oft nur spezifische, auf Einzelfälle bezogene Kenntnisse vor. In der Regel sind die Erkenntnisse für Aussagen in einem Umweltbericht nicht geeignet. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich solche Effekte erst bei sehr hohen Konzentrationen der jeweiligen Einzelkomponenten bemerkbar machen. Umweltstandards und Beurteilungskriterien werden unter Vorsorgegesichtspunkten festgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass bei Einhaltung der entsprechenden Beurteilungskriterien bekannte synergistische und kumulative Wirkungen berücksichtigt wurden. Wirkpfade Wechselwirkungen durch Wirkungspfade ergeben sich insbesondere, wenn planungsbedingte Veränderungen eines Schutzgutes sekundäre Veränderungen bei einem anderen Schutzgut bewirken. Solche indirekten Auswirkungen werden als gerichtete Wirkpfade betrachtet und sind jeweils im Rahmen der schutzgutbezogenen Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. – 214 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Wirkungsverlagerungen Auswirkungen, die sich durch die Verschiebung von Belastungen ergeben, können direkt oder indirekt Auswirkungen auf andere Schutzgüter haben. So sind diese Wirkungsverlagerungen bereits bei der Planung von Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen und bei den Überlegungen zu technischen Alternativen zu berücksichtigen. Soweit Wechselwirkungen prognostizierbar sind und das Prüfergebnis von Bedeutung ist, wurden diese bereits in den Auswirkungsbetrachtungen für die einzelnen Schutzgüter dargestellt. 2.3.4 Gesamtbewertung Im Umweltbericht wurden schutzgutspezifisch die mit der Planänderung verknüpften Umweltauswirkungen prognostiziert und bewertet. Die wesentlichen Ergebnisse können wie folgt umrissen werden: Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da es insgesamt zu einer deutlichen Reduzierung der Emission von Luftschadstoffen kommen wird. Die Anforderungen des § 50 BImSchG werden eingehalten. Die Wohngebiete vor Ort werden trotz bestehender Vorbelastung durch das neue Kraftwerk insbesondere visuell noch stärker belastet; landwirtschaftliche Anbaufläche geht verloren. Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt ist von erheblichen Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen und einem damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft auszugehen. Der Eingriff kann naturschutzrechtlich kompensiert werden. Durch die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet können artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden, die aber durch Vermeidungsmaßnahmen im Vorfeld vermieden oder durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu lösen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura2000-Gebieten sind nicht zu erwarten. Aufgrund der erforderlichen Flächeninanspruchnahmen ist bezüglich des Schutzgutes Boden von erheblichen Beeinträchtigungen und von einem Eingriff in den Naturhaushalt auszugehen. Die Bodenbeeinträchtigungen können im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert werden. Bezüglich des Schutzgutes Klima werden keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet. Aufgrund der Steigerung des elektrischen Nettowirkungsgrads verringern sich die CO2-Emissionen im Vergleich zu den stillzulegenden Blöcken deutlich. Für das Schutzgut Landschaft ist durch den Neubau der sehr dominaten – 215 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Kraftwerksgebäude von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Die Beeinträchtigungen können minimiert werden. Bezüglich der Schutzgüter Wasser sowie Kultur- und Sachgüter werden keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben BoAplus entspricht, dauerhaft keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen. Mit der Planänderung werden keine Konflikte ausgelöst, die nicht auf der Ebene der Bauleitplanung oder im Rahmen von Fachplanungen sicher gelöst werden können. 3. Zusätzliche Angaben (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 3) 3.1 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 3b) Das ROG sieht ein Monitoring für Raumordnungspläne vor. Im Rahmen dieses Monitorings sind erhebliche Umweltauswirkungen geprüfter Pläne und Programme zu überwachen, um frühzeitig unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Regionalplanungsbehörden sind nach § 4 Abs. 3 LPlG NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Satz 1 ROG verpflichtet, die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Regionalpläne auf die Umwelt zu überwachen. Nach Anlage 1 des ROG sind die geplanten Maßnahmen zur Überwachung im Umweltbericht zu beschreiben. Das Monitoring der Regionalplanungsbehörde erfolgt im Verfahren zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung nach § 34 LPlG NRW. Im Rahmen dessen ist zu prüfen, ob prognostizierte Umweltauswirkungen durch die Umsetzung des Regionalplans auf der Ebene der Bauleitplanung auftreten können sowie im Rahmen der Beteiligung im fachrechtlichen Zulassungsverfahren. Damit sollen Fehlentwicklungen frühzeitig aufgedeckt und die Kommunen bei der Entwicklung von Lösungsansätzen unterstützt werden. Da sich die Überwachung potenzieller Umweltauswirkungen erst im Rahmen der Konkretisierung des Vorhabens durchführen lässt, sind weitere Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung bzw. im Zulassungsverfahren nach dem BImSchG zu treffen. Sowohl die Weitergabe der daraus gewonnenen Erkenntnisse durch die Kommunen und Genehmigungsbehörden an die Regionalplanungsbehörde als auch der Austausch über prognostizierte erhebliche Umweltauswirkungen auf den unterschiedlichen Planungsebenen – 216 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT ermöglichen eine Optimierung künftiger regionalplanerischer Entscheidungen und helfen, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Ergebnisse der Überwachung sind der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Bundes und der Länder über den Zugang zur Umweltinformation zugänglich. 3.2 Zusammenfassung ((vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 3c) Gegenstand der Umweltprüfung ist die raumplanerische Vorbereitung eines neuen Braunkohlenkraftwerks. Das Vorhaben ist noch nicht soweit konkretisiert, dass eine immissionsrechtliche Genehmigung beantragt werden kann. Ausgangspunkt für die vom Vorhabenträger vorgelegte Standortbewertung war ein exemplarisch angenommenes Braunkohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 1.100 MW unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem („Musterkraftwerk“). Für die neu zu errichtende Kraftwerksanlage BoAplus wird eine Fläche von ca. 23 ha benötigt, die nordöstlich des bereits bestehenden GIB als Erweiterungsfläche dargestellt werden soll. Durch die Anbindung des Vorhabens an das bestehende Kraftwerk Niederaußem werden die bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen für die Beschickung mit Braunkohle sowie den Kraftwerksnebenprodukten des Standortes genutzt. Der Strom wird in die bestehenden Freileitungen eingespeist. Das Musterkraftwerk umfasst im Wesentlichen das Kesselhaus mit dem Dampferzeuger in einer Höhe von ca. 150 m. Für das Maschinenhaus, die Kohleaufbereitung (WTA) sowie das Schaltanlagengebäude ergeben sich Bauhöhen von ca. 100 m. Diese Gebäude werden wie im Kraftwerksbau üblich unmittelbar an das Kesselhaus angegliedert, ebenso wie die Anlagen der Abgasreinigung. Der Hybridkühlturm wird eine Bauhöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Zur Ableitung der Abgase ist ein Schornstein mit einer Höhe von 180 Metern erforderlich. In die Beschreibung der planbedingten Umweltwirkungen wurde mit einbezogen, dass Teile des bestehenden Kraftwerkes Niederaußem verbindlich rückgebaut werden. Die von dem beschriebenen Anlagenkonzept eines neu zu errichtenden Braunkohlenkraftwerks ausgehenden Wirkfaktoren sind nachfolgend aufgelistet: - Flächeninanspruchnahme, Raumwirkungen von Baukörpern, Emissionen von Luftschadstoffen, Schallemissionen, Wasserentnahmen und -verbräuche, Abwasser- und Kühlwasserableitung, Verschattung. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf die Umwelt im Hinblick auf die zu – 217 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT betrachtenden Schutzgüter untersucht. `Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit´ Der Nahbereich des Planänderungsgebiets ist vor allem östlich und nordöstlich der Nord-Südbahn überwiegend ländlich geprägt, Ortschaften wie Rath, Hüchelhoven, Rheidt und Büsdorf haben ihren dörflichen Charakter behalten. Die Abstände der Siedlungen zum Rand des Planänderungsgebiets betragen: - Auenheim südwestlich ca. 660 m, - Niederaußem südlich ca. 380 m, - Rheidt nordöstlich ca. 730 m, - Hüchelhoven nordöstlich ca. 1.160 m, - Büsdorf südöstlich ca. 1.800 m, - Oberaußem südlich ca. 1.900 m. Unmittelbar an das Planänderungsgebiet angrenzend, durch den Gillbach getrennt, liegen ein zu Wohnzwecken genutztes Gut (Groß Mönchhof) sowie landwirtschaftliche Gebäude. Südwestlich der Nord-Südbahn befinden sich gewerblich genutzte Flächen einschließlich der bestehenden Kraftwerksanlage und Siedlungsbereiche von Niederaußem. Das Kraftwerk Niederaußem ist über die östlich vorbeiführende B 477 an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden. Sowohl die Flächen im Planänderungsgebiet mit dem Nahbereich als auch das weitere Umfeld des Kraftwerkstandorts sind durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen hauptsächlich Getreide-, Raps- und Hackfruchtanbau) geprägt. Die Schadstoffbelastung der Luft im Untersuchungsraum war an den durch den TÜV Nord ausgewerteten Messstellen im Zeitraum 2002 bis 2010 in Bezug auf die Jahresmittelkonzentrationen weitgehend unkritisch. Im genannten Zeitraum wurden für die betrachteten Parameter die Immissionsgrenzwerte durchgängig unterschritten. Nur die Spitzenbelastung mit Schwebstaub überschritt lokal begrenzt in zwei Messjahren den zulässigen Wert. Die Immissionsbelastung bewegte sich insgesamt auf einem für das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau. Die aktuelle Lärmbelastung zeigt, dass derzeit an sechs der zwölf durch den TÜV Nord untersuchten Immissionsorte die für die empfindlichere Nachtzeit geltenden Immissionsrichtwerte überschritten werden. Auch nach der - unabhängig von dem Planänderungsvorhaben erfolgenden - Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke A und B des Kraftwerks Niederaußem zum 31.12.2012 ändert sich die Geräuschvorbelastung im Umfeld des Standortes nicht wesentlich. Die untersuchten Wohnstandorte werden bereits heute durch die bestehenden Anlagen des Kraftwerkes Niederaußem und durch Gewerbegebiete sowie durch verschiedene Verkehrswege visuell deutlich vorbelastet. – 218 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Zu erwartende Umweltwirkungen Zur gesetzlich gebotenen räumlichen Trennung von empfindlichen Nutzungen wie Wohngebieten zu Gewerbe- und Industrieanlagen sind im Abstandserlass NordrheinWestfalen pauschale Abstände festgelegt worden, die sicherstellen sollen, dass Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen von Wohngebieten vermieden werden (Vorsorgeabstände). Im vorliegenden Fall beträgt der einzuhaltende Abstand 1.500 m. Die Abstände können allerdings unterschritten werden, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen wird, dass die Anforderungen des Immissionsschutzes eingehalten werden. Die Abstände des Planänderungsgebietes zu den nächstgelegenen Wohngebieten sind für die Ortschaften Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven geringer als 1.500 m. Die Auswirkungsprognosen zu Schall und Luftschadstoffen des vom Vorhabenträger beauftragten Gutachter TÜV Nord zeigen aber, dass trotz Unterschreitung des Abstandes von 1.500 m und unter Zugrundelegung der sich konkret ergebenden Abstandswerte die Anforderungen des gesundheitsbezogenen Immissions- und Lärmschutzes durch das Musterkraftwerk sicher eingehalten werden können. Die im Bundesimmissionsschutzgesetz formulierten Anforderungen an die räumliche Trennung können somit erreicht werden. Das störfallanlagenbezogene Trennungsgebot gemäß § 50 Abs.1, Satz 1 BImSchG findet beim geplanten Braunkohlekraftwerk keine Anwendung, da das Anlagenkonzept keine Störfallanlage im Sinne der Störfallverordnung darstellt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines bestehenden oder auch des geplanten Braunkohlenkraftwerks sind im Planänderungsgebiet aufgrund der vorgelegten Gutachten auszuschließen. Dies gilt bereits, wenn allein das Neubauvorhaben betrachtet wird und erst recht, wenn die Stilllegungen der vier 300MW-Blöcke des Kraftwerks Niederaußem berücksichtigt werden. Dies wird zu einer Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung z.B. von Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden führen. Ähnliches gilt für die zu erwartende Lärmbelastung. Das geplante Kraftwerk unterschreitet die gutachterlich berechneten Beurteilungspegel für die kritische Nachtzeit deutlich. Die prognostizierte Zusatzbelastung unterschreitet die jeweiligen Immissionsrichtwerte um mehr als 10 dB(A) und bewirkt deshalb keinen relevanten Beitrag zu der Geräuschmehrbelastung. Durch den vorgesehenen Neubau eines Hybrid-Kühlturms bei gleichzeitiger Stilllegung von alten Naturzug-Nasskühltürmen wird sich die Schwadenbildung deutlich verringern. `Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt´ Im Plangebiet sind im Wesentlichen die Biotoptypen Acker, alte Baumbestände, Gartenbrachen mit altem Baumbestand sowie Lager- und Montageflächen zu – 219 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT verzeichnen. Im Nahbereich des Kraftwerkgeländes finden sich neben Ackerflächen Gartenbaubetriebe, verschiedene Gehölzsäume oder Baumreihen, am Groß Mönchhof auch Obstweiden und Fettweiden. Aufgrund der Vorprägung kommen diesen Biotopen nur eingeschränkte Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere zu. Als Funktionselemente mit größerer Bedeutung sind die Gehölzbestände im Bereich des Klein Mönchhofs und des Groß Mönchhofs sowie die Gehölzsäume entlang der Verkehrswege, Gräben und des Gillbachs einzustufen. Den letztgenannten Biotoptypen kommt vor allem eine Biotopvernetzungsfunktion zu. Die für Pflanzen, Tiere und Lebensräume geltende Richtwerte für Immissionsbelastungen wurden in der Vergangenheit überwiegend eingehalten, teilweise aber auch überschritten, dies betrifft insbesondere die StickstoffoxidKonzentrationen. Gegenüber Stickstoffeinträgen sind im Umfeld des Kraftwerks vor allem Waldgebiete empfindlich. Zu erwartende Umweltwirkungen Die Auswirkungen des Kraftwerksneubaus durch eine Flächeninanspruchnahme von ca. 23 ha und der damit verbundene Eingriff in den Naturhauhalt werden als erheblich eingestuft. Naturschutzfachlich ist dieser unter Berücksichtigung der gutachterlich beschriebenen Maßnahmen jedoch kompensierbar (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, vgl. Anhang). Die in der Immissionsprognose berechneten Zusatzbelastungen mit gasförmigen Schadstoffen sind so gering, dass auch bei alleiniger Betrachtung des Neubaus eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere ausgeschlossen werden können. Wird die geplante Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, ergibt sich sogar eine Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung. Damit können auch nachteilige Auswirkungen durch Säureeinträge auf empfindliche Lebensräume wie Wälder ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Prüfung Hinsichtlich der planungsrelevanten Säugetierarten, die durch die Artenschutzbestimmungen des BNatSchG geschützt sind, ist ein geringes Konfliktpotential für Fledermäuse nicht auszuschließen. Die Gefahr einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes von lokalen Populationen dieser Fledermausarten und damit eine erhebliche Störung ist aber gemäß der vorgelegten gutachterlichen Stellungnahme nicht erkennbar (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, siehe Anhang). Darüber hinaus sind insbesondere bodenbrütende Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn durch die Flächeninanspruchnahme betroffen. Ein artenschutzrechtliches Konfliktpotential ergibt sich insbesondere hinsichtlich der hier nachgewiesenen Brutvögel. Es können jedoch alle relevanten Konflikte durch die vorgezogene Umsetzung artenschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen oder durch entsprechende – 220 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, vgl. Anhang)). Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete Die nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete finden sich erst in einer Entfernung von ca. 6 km zum Planänderungsgebiet. Eine Beeinträchtigung kann sich daher lediglich potenziell durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ergeben. Vertieft untersucht wurden - unter Berücksichtigung kumulativ wirkender Projekte - im Rahmen der Umweltprüfung die Wirkungen auf folgende benachbarte FFH-Gebiete: Knechtstedener Wald mit Chorbusch, Königsdorfer Forst, Worringer Bruch, RheinFischschutzzonen zwischen Bad Honnef und Emmerich. Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, siehe Anhang) kommt zu dem Schluss, dass die in der Immissionsprognose berechneten Zusatzbelastungen mit gasförmigen Schadstoffen (Luftkonzentrationen), Schwermetallen und Stickstoffdeposition so gering sind, dass auch bei alleiniger Betrachtung des Neubaus eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete ausgeschlossen werden können. Allerdings überschreiten die Säureeinträge (Deposition) die Erheblichkeitsschwellen für die empfindlichsten Waldflächen. Berücksichtigt man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil des Vorhabens ist, ergibt sich aber eine Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung insgesamt. `Schutzgut Boden´ Die im Umfeld des Kraftwerksstandortes verbreiteten Parabraunerden und Kolluvialböden sind im gesamten Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen als besonders schutzwürdig einzustufen, da sie aufgrund ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine sehr gute Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft darstellen. Zu erwartende Umweltwirkungen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die dauerhafte Versiegelung von Flächen und Aushub von Bodenmaterial. Im Planänderungsgebiet wird sich eine hohe Inanspruchnahme durch Überbauung und einem damit verbundenen vollständigen Funktionsverlust des Bodens ergeben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Flächeninanspruchnahme im Planungsänderungsgebiet sind aufgrund der überbauten Fläche von mehr als 5 ha als erheblich zu bewerten. Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen sind am Standort Niederaußem nur sehr eingeschränkt umsetzbar (s.o. Zif. 2c)). Dennoch wird der Eingriff in den Boden wird als kompensierbar angesehen. Die Kompensation erfolgt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich. Der Verlust der landwirtschaftlichen Böden ist vor dem Hintergrund der großflächigen – 221 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT landwirtschaftlichen Ertragsflächen im linksrheinischen Bereich vertretbar. Nachteilige Auswirkungen auf den Boden und seine natürlichen Bodenfunktionen sind durch Einträge von Luftschadstoffen nicht zu erwarten. Mit der zeitgleichen Stilllegung der Altanlagen ist eine Verringerung der Schadstoffimmissionen und Stoffeinträge verbunden (s.o.). `Schutzgut Wasser´ Das Planänderungsgebiet liegt im Grundwassereinzugsgebiet des Rheins, das aufgrund einer hohen Durchlässigkeit, großer Ergiebigkeit und Nutzung zur Trinkwassergewinnung von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Im Grundwasserkörper wurden bislang keine merklichen Belastungen durch punktuelle Schadstoffquellen oder durch diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung festgestellt. Von den Oberflächengewässern im Untersuchungsgebiet ist der im Wesentlichen vom Kraftwerk Niederaußem gespeiste Gillbach aktuell stark durch Kühl- und Abwassereinleitungen betroffen. Der Gillbach gehört auf seiner gesamten Länge zu den erheblich veränderten Wasserkörpern. Der chemische Zustand wird als „gut“, das ökologische Potenzial hingegen als „schlecht“ eingestuft. Nach den Vorgaben der WRRL wurde auch für den Gillbach ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt, um bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand des Gewässers zu erreichen. Es wird jedoch erwartet, dass das Ziel nicht erreicht werden kann. Zu erwartende Umweltwirkungen Die dauerhafte Versiegelung von Teilen des Planänderungsgebiets durch Gebäude, technische Anlagen und Verkehrswege führt zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Aufgrund der im Verhältnis zur Größe des Grundwasserkörpers geringen Fläche und unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wird aber keine relevante Veränderung der Grundwassermenge erwartet. Mit Umsetzung der Kraftwerkserneuerung wird das Temperaturniveau der Einleitungen in den Gilbach leicht gesenkt und die Einleitmenge verringert. Daraus werden sich positive Auswirkungen auf die Wasserqualität des Gewässers ergeben. Zudem werden die Wasserführung gleichmäßiger und Abflussspitzen verringert. Hierzu trägt auch bei, dass das auf dem Gelände anfallende Niederschlagswasser in einem Regenrückhalte- und Absetzbecken gesammelt und gedrosselt abgegeben werden soll. Aufgrund der Verringerung und Vergleichmäßigung der Wasserführung ist eine weitergehende Renaturierung des Gillbachs möglich, so dass insgesamt mit einer Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gillbaches zu rechnen ist. – 222 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT `Schutzgut Klima/Luft´ Im Plangebiet herrscht ein Freilandklima mit überwiegend niedrigen Vegetationsformen vor. Das südlich daran angrenzende Kraftwerksgelände gehört zum Klimatop der Industriegebiete mit starken klimatischen Veränderungen gegenüber dem Umfeld, die im Süden und Westen angrenzenden Siedlungsflächen von Niederaußem und Auenheim werden dem Gartenstadtklima zugeordnet. Die einzige Wasserfläche im Untersuchungsgebiet ist der Gillbach. Aufgrund seiner geringen Größe und der ganzjährig erhöhten Wassertemperatur sind im Bereich des Baches die ausgleichenden Elemente eines Gewässerklimatops nicht zu erwarten. Lokale Vorbelastungen durch den Kraftwerksbetrieb sind durch Veränderung der Temperatur- und Feuchteverhältnisse gegeben sowie vor allem durch Veränderungen der Sonneneinstrahlung, der Sonnenscheindauer und entsprechende Verschattungswirkungen auf die Landwirtschaft. Zu erwartende Umweltwirkungen Relevante Auswirkungen auf das Lokalklima sind auf das Planänderungsgebiet und einen schmalen daran angrenzenden Bereich beschränkt. Darüber hinaus werden sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Lokalklima im Bereich zwischen Bergheim, Rommerskirchen und Pulheim ergeben, da hier große Freilandareale die Auswirkungen, die von dem ca. 23 ha großen Industrieklimatop ausgehen, ausgleichen können. Durch die Abschaltung der alten Kraftwerksblöcke am Standort und den Einsatz eines Hybbridkühlturms beim Neubau von BoAplus wird sich das Aufkommen von Kühlschwaden deutlich verringern, insbesondere am Tage. Globale CO2 Bilanz Am Standort Niederaußen werden, so RWE Power, nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des neuen Kraftwerks vier 300 MW–Kraftwerksblöcke stillgelegt. Aufgrund des hohen Wirkungsgrads und der kapazitätsgleichen Stilllegung wird der Betrieb von BoAplus deutlich geringere CO2-Emissionen verursachen als die stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke. Insgesamt wird es am Standort Niederaußem zu einer CO2-Reduzierung von ca. 30 % führen; dies entspricht einer jährlichen absoluten Reduzierung an CO2 von ca. 3 Mio. t. Die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens sollen zukünftig in einem Klimaschutzgesetz festgelegt werden, dass derzeit als Entwurf vorliegt. Demnach sind u.a. der Steigerung des Ressourcenschutzes sowie der Ressourcen- und der Energieeffizienz - wie beispielsweise durch den Bau energieeffizienter Kraftwerke zur Verringerung der Treibhausgasemissionen besondere Bedeutung beizumessen. Ziel ist es, die CO2-Emissionen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zum Stand von 1990 zu reduzieren. – 223 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT `Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild´ Die intensiv genutzte Agrarlandschaft im Umfeld des Kraftwerksstandorts Niederaußem ist durch überwiegend großflächige Nutzungsparzellen gekennzeichnet. Gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Gebüsche, Hecken und Gehölze sind nur noch teilweise entlang von Verkehrswegen und Gewässerläufen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten. Größere zusammenhängende Wälder befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind Teil des „Naturparks Rheinland“. Teile des Landschaftsraumes sind durch vorhandene technische Elemente z. T. stark in ihrer Eigenart überformt. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Auch die im Gebiet installierten Windkraftanlagen stellen eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Als Vorbelastungen sind auch die auf den Braunkohlentagebau zurückgehenden, rekultivierten Halden einzustufen, die als künstliche Erhebungen das ursprüngliche Landschaftsbild verändern. Verkehrswege wie die Autobahn A 61 sowie weitere stark frequentierte Straßen und die teilweise auf Dämmen verlaufenden Bahnstrecken zerschneiden die Landschaft. Unmittelbar an das Planänderungsgebiet grenzt das LSG Gillbachtal. Zu erwartende Umweltwirkungen Die neuen Gebäudekörper des geplanten Kraftwerks im Planänderungsgebiet stellen kein neues technisches Element in der Landschaft dar. Die bestehenden Kraftwerksanlagen werden lediglich um weitere Baukörper ergänzt (Vorbelastung). Dennoch führen sie in der Summe zu einer weiteren Veränderung des Landschaftsbildes. Je nach Betrachtungsstandort ordnen sich die neuen Baukörper in die bestehende Kraftwerkskulisse ein, aus anderen Richtungen sind sie als zusätzliche technische Elemente wahrnehmbar. Zur Verminderung der Eingriffsfolgen sind am Standort Niederaußen konkrete Abrissarbeiten an den nach Inbetriebnahme stillgelegten Anlagenteilen sowie landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen (Gehölzpflanzungen) geplant. `Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter´ Für den Planbereich liegen einzelne Fundhinweise und Hinweise auf alte Lehmgruben etc. vor. Im Jahr 2012 wird, nach Angaben des Projektträgers, eine Prospektion erfolgen, die eine abschließende denkmalpflegerische Beurteilung ermöglicht. In der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim ist im Bereich des Klein Mönchhofs ein Bodendenkmal eingetragen. Das Bodendenkmal wird bei der – 224 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart. Unmittelbar westlich an das Plangebiet wird der Klein Mönchhof mit allen Hofgebäuden (Wohnhaus mit dreiflügeligem Wirtschaftgebäude) als Baudenkmal in der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Bergheim geführt. Dieses Baudenkmal wird ebenfalls bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche berücksichtigt. Zu erwartende Umweltwirkungen Durch den Kraftwerksneubau werden Sichtbeziehungen zum Baudenkmal Klein Mönchshof eingeschränkt. Dieser wird aus östlicher Richtung zukünftig nicht mehr sichtbar sein. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Dominanz des bestehenden Kraftwerks werden die Veränderungen aber nicht, so die gutachterliche Stellungnahme, als erheblich eingestuft, zumal der Hof selbst einschließlich aller Außenanlagen erhalten bleibt. Sollten sich im weiteren Verfahren oder im Bauleitplanverfahren aufgrund der vorgesehenen Prospektion neue Erkenntnisse zu Bodendenkmälern ergeben, werden laut Projektträger die erforderlichen Maßnahmen mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens sind durch ein optimiertes Kraftwerkskonzept (HybridKühlturm, Katalysatoren zur Abgasentstickung, Ressourcenoptimierung u.ä.), durch die Stilllegung von Altanlagen und die Minimierung des Flächenverbrauchs durch Mitnutzung der bestehenden Infrastruktur am Standort gegeben. Auch der Eingriff in Natur und Landschaft und das Landschaftsbild ist über die durch den Gutachter beschriebenen Kompensationsmaßnahmen naturschutzfachlich auszugleichen (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, vgl. Anhang). Gesamtbewertung Der Neubau des Kraftwerks BoAplus am Standort Niederaußem wird zukünftig in Verbindung mit der Stilllegung von vier alten 300 MW Kraftwerksblöcken bei einigen Umweltmedien zu einer spürbaren Entlastung führen. Über die konsequente Verwendung modernster Anlagentechnik kann bei nahezu gleichbleibender elektrischer Leistung die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe wie beispielsweise Schwefeldioxid, Stickstoffoxid oder Schwebstoffen gesenkt werden. Dies führt zu Entlastungen bei den Schutzgütern Mensch, Flora und Fauna und dies über den eigentlichen Plan- und Untersuchungsbereich hinaus. Ebenfalls wird durch die neue Hybrid-Kühltechnik die Schwadenbildung deutlich verringert. In Folge dessen reduziert sich auch die Kühlwasserentnahme und Kühlwassereinleitung in den Gilbach. Durch die technische Erneuerung wird es nach Stilllegung der alten Kraftwerksanlagen am Standort selbst zu einer Verringerung der Lärmimmissionen kommen. Das neu zu errichtende Kraftwerk wird bei einigen Schutzgütern zu einer weiteren – 225 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Belastung führen. Eine erhebliche Umweltwirkung ist dabei der mit ca. 23 ha hohe Freiflächenverbrauch und die daraus resultierende Flächenversiegelung. Auch wenn es sich bei den Erweiterungsflächen nicht um ökologisch hochwertige Bereiche handelt, wird dies trotzdem zu einem nicht unerheblichen Verlust an Bodenfunktionen, landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Grundwasserneubildungssowie Klimaausgleichfunktionen führen. Die negativen Umweltwirkungen konzentrieren sich dabei auf den direkten Planbereich und die an das Kraftwerk angrenzenden Flächen. Auch die Umweltbedingungen an den Wohnstandorten von Auenheim und Niederaußem-Nord werden weiterhin belastet. Trotz der vorhandenen Vorbelastung am Standort Niederaußem wird es durch die Ergänzung des neuen Kraftwerkteils BoAplus mit den entsprechend ausgeprägten Baukörpern zu einer weiteren Belastung des Landschaftsbildes kommen. Im Umweltbericht wurden schutzgutspezifisch die mit der Planänderung verknüpften Umweltauswirkungen prognostiziert und bewertet. Die zusammenfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. – 226 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab.: 54 Definition der Konfliktklassen und Bewertung der Erheblichkeit Konfliktklasse keine (0) gering (1) mittel (2) hoch (3) Definition und Bewertung Keine bzw. nur eine theoretisch zu erwartende nachteilige Auswirkung, die außerhalb der Mess-/Erfassungsgenauigkeit liegt oder positive Umweltauswirkung Erfassbare/nachweisbare nachteilige Auswirkungen von so geringem Ausmaß, dass sie ohne weitere Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen toleriert werden können (bspw. irrelevante Immissions-Zusatzbelastungen) Mehr als irrelevante nachteilige Auswirkungen bei einer Überschreitung von Beurteilungswerten durch bestehende Vorbelastungen; erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich des Boden- und Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur und Landschaft). Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen können aber durch Schutz-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen soweit reduziert oder ausgeglichen werden, dass sie vertretbar sind. Erhebliche nachteilige Auswirkungen, die zu einer deutlichen Verschlechterung der bestehenden Umweltsituation führen (bspw. Verschlechterung des ökologischen oder chemischen Zustandes von Oberflächengewässern); erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich des Boden- und Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur und Landschaft). Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen können nicht hinreichend (d.h. unter die Erheblichkeitsschwelle) gesenkt oder nicht kompensiert werden. – 227 – Bewertung unter Berücksichtigung von Kompensationsund Minderungsmaßnahmen nicht erheblich nicht erheblich erheblich, kompensierbar erheblich jedoch Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Tab. 55 Zusammenstellung der Auswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb des Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet einschließlich der Stilllegung aller vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem Schutzgut Wirkungen/Wirkfaktoren Mensch und menschliche Gesundheit Errichtung und Betrieb des Braunkohlenkraftwerks Konfliktklasse Bewertung erheblich, jedoch Abstand zu Wohngebieten 2 (mittel) kompensierbar Luftschadstoffimmissionen 0 (keine) nicht erheblich Schallimmissionen 1 (gering) nicht erheblich Lichtimmissionen 1 (gering) nicht erheblich Verschattung 0 (keine) nicht erheblich erheblich, jedoch Optische Wirkungen 2 (mittel) kompensierbar Auswirkungen auf die landwirtschaftliche erheblich, jedoch 2 (mittel) Nutzung durch Flächeninanspruchnahme kompensierbar Auswirkungen auf die landwirtschafte Nutzung durch Luftschadstoffimmis0 (keine) nicht erheblich sionen und Stoffeinträge Auswirkungen auf die landwirtschaftliche 0 (keine) nicht erheblich Nutzung durch Verschattung Wirkungen auf die Erholungsfunktion 1 (gering) nicht erheblich Baustellenbetrieb 1 (gering) nicht erheblich 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar 0 (keine) nicht erheblich 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar 0 (keine) nicht erheblich Flächeninanspruchnahmen 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb 0 (keine) nicht erheblich Stoffeinträge über den Luftpfad 0 (keine) nicht erheblich Flächeninanspruchnahmen 1 (gering) nicht erheblich Stoffeinträge durch den Baustellenbetrieb 0 (keine) nicht erheblich Einleitung von Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach 1 (gering) nicht erheblich Flächeninanspruchnahmen Nachbarschaftswirkungen Luftschadstoffimmissionen Stoffeinträge und Tiere, und Pflanzen, Biotope und bioArtenschutzrechtliche Betrachtung logische Vielfalt Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete Boden Wasser – 228 – Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Schutzgut Wirkungen/Wirkfaktoren Luft/ Klima Landschaft Kulturund sonstige Sachgüter Errichtung und Betrieb des Braunkohlenkraftwerks Konfliktklasse Bewertung Stoffeinträge über den Luftpfad 0 (keine) nicht erheblich Auswirkungen auf das Lokalklima Auswirkungen auf das Globalklima Luftschadstoffimmissionen 1 (gering) 0 (keine) 0 (keine) nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich Flächeninanspruchnahmen 1 (gering) nicht erheblich Gebäudekörper 2 (mittel) erheblich, jedoch kompensierbar Baustellenbetrieb 1 (gering) nicht erheblich Flächeninanspruchnahmen Sichtbeziehungen (Gebäudekörper) Luftschadstoffimmissionen Stoffeinträge Baustellenbetrieb 0 (keine) nicht erheblich 1 (gering) nicht erheblich 0 (keine) nicht erheblich 0 (keine) nicht erheblich – 229 – und Bezirksregierung Köln Mai 2012 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT Verwendete Unterlagen / Literatur Basisdokument: Angaben für die Umweltprüfung gemäß § 9 ROG - Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem - TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, 18.04.2012, siehe Anlage darin wird Bezug genommen auf: Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften - - - - - - - - - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18. September 1995 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV-Baulärm), vom 19. August 1970 (Beilage zum BAnz. Nr. 160 vom 1. September 1970) Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. 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Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT - - - - - - - - - - zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2008 (ABl. L 311, S. 1) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL). Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates Richtlinie 2009/29/EG vom 23. 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Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – UMWELTBERICHT - - - Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen, UBA-Texte 34/2009 UNECE - United Nations Economic Commission for Europe (2010a): Manual on methodologies and criteria for modelling and mapping critical loads & levels and air pollution effects, risks and trends. 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