Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
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Bezirksregierung Köln
Regionalplan
für den Regierungsbezirk Köln
Teilabschnitt Region Köln
5. Regionalplanänderung
Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BoAplus)
Anlage 2 der Verfahrensunterlage
Umweltbericht: Mai 2012
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
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Information
Bezirksregierung Köln
Abteilung 3:
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft
Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle
Telefon: 0221 / 147-2032
Regionalplanungsbehörde:
Telefon: 0221 / 147-2351 oder
Telefon: 0221 / 147-3516
Fax: 0221 / 147-2905
eMail: gep@brk.nrw.de
Hinweis
Dem Umweltbericht liegen die vom Vorhabenträger RWE Power AG beauftragten Gutachter
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG erarbeiteten Unterlagen zugrunde (Angaben für die
Umweltprüfung gemäß § 9 ROG – Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk
Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort
Niederaußem – TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, 18.04.2012, vgl. Anlage).
Die Regionalplanungsbehörde Köln hat den Vorhabenträger in Bezug auf die nach § 19
Absatz 2 LPlG NRW vorzulegenden Unterlagen beraten. Nach Auswertung der vorgelegten
Angaben sowie weiterer Fachgutachten und der Beiträge aus dem Scoping hat die
Regionalplanungsbehörde auf dieser Grundlage den nachfolgenden Umweltbericht erarbeitet.
Köln, Mai 2012
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel
Seite
Thema
INHALTSVERZEICHNIS
1
UMWELTBERICHT
3
1.
Einleitung
3
1.1
Veranlassung der Regionalplanänderung
3
1.1.1
Umsetzung der politischen Forderungen aus 2007
3
1.2
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des
Raumordnungsplans
8
1.2.1
Vorhaben und Zielsetzung
8
1.2.2
Erforderliche Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region
Köln
9
1.2.3
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
11
1.3
Vorgehensweise und Datengrundlage bei der Umweltprüfung
23
1.3.1
Methodik und Abgrenzung des Untersuchungsraumes
25
1.4
Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für den Raumordnungsplan von
Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange
bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
27
1.4.1
Zielaussagen von Fachgesetzen und Fachvorgaben
27
1.4.1.1
Sonstige Umweltziele
31
1.4.1.2
Umweltbezogene Vorgaben und Festlegungen der Raumordnung
33
1.4.1.3
Weitere Fachpläne
35
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
36
2.1
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustandes
36
2.1.1
Schutzgutbezogene Bestandsbeschreibung
36
`Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit´
36
`Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt´
63
`Schutzgut Boden und Relief´
97
`Schutzgut Wasser´
103
`Schutzgut Klima / Luft´
109
– 1 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel
Seite
Thema
`Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild´
114
`Schutzgut Kultur- und Sachgüter´
118
2.2
Voraussichtliche
Entwicklung
Nichtdurchführung der Planung
des
Umweltzustandes
bei
120
2.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
Durchführung der Planung einschließlich Wechselwirkungen
bei
121
2.3.1
Voraussichtliche Umweltwirkungen der geplanten Nutzungen –
Beschreibung des Anlagenkonzeptes für ein Braunkohlekraftwerk im
Planänderungsbereich („Musterkraftwerk“)
121
2.3.2
Schutzgüterbezogene
Prognose
über
die
Umweltzustands bei Durchführung der Planung
132
Entwicklung
des
`Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit´
132
`Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt´
169
`Schutzgut Boden und Relief´
189
`Schutzgut Wasser´
194
`Schutzgut Klima / Luft´
199
`Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild´
207
`Schutzgut Kultur- und Sachgüter´
209
2.3.3
Wechselbeziehungen und kumulative Wirkungen
213
2.3.4
Gesamtbewertung
215
3.
Zusätzliche Angaben
216
3.1
Geplante Maßnahmen
Umweltauswirkungen
3.2
Zusammenfassung
zur
Überwachung
der
erheblichen
216
217
———————————————————————————————
Verwendete Unterlagen / Literatur
– 2 –
230
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
1.
Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 1)
1.1
Veranlassung der Regionalplanänderung
Die RWE Power AG (Vorhabenträger) plant im Zuge der mit der Landesregierung
NRW im Jahr 1994 getroffenen Vereinbarung über die Erneuerung der
Braunkohlenkraftwerke im Rheinischen Revier (Kraftwerkserneuerungsprogramm) die
Erneuerung des Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum
Standort gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als
Ersatz für eine nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende Stilllegung
von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem. Für dieses Vorhaben muss vorab der
Regionalplan Köln, TA Köln, geändert werden.
Das Vorhaben der Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem bedarf der
raumordnerischen Absicherung im Regionalplan Köln, TA Köln. Die dazu
vorgesehene Fläche ist im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
dargestellt. Ziel der Regionalplanänderung ist die Darstellung als Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit dem Planzeichen „Kraftwerke und
einschlägige Nebenbetriebe“.
RWE Power hat dazu am 07.10.2011 bei der Bezirksregierung Köln eine formelle
Anregung für eine Änderung des Regionalplans einschließlich der hierfür
erforderlichen Umweltprüfung nach § 12 Abs. 4 LPlG i.V.m. § 9 ROG im Bereich des
Standortes Niederaußem vorgelegt.
1.1.1
Umsetzung der politischen Forderungen aus 2007
RWE Power hatte bereits mit Datum vom 04.04.2007 bei der Bezirksregierung Köln
die formelle Anregung für eine vorhabenbezogene Änderung des Regionalplans im
Bereich des Standortes Niederaußem eingereicht.
Im Nachgang hierzu formulierte der Regionalrat Köln folgende Ergänzungs- bzw.
Änderungshinweise:
- Einhaltung der Zusagen von RWE Power aus dem Jahr 2004 betreffend der
Stilllegung von 150-MW-Altanlagen.
- Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte.
- Verbindliche Aussagen zu Neubau, Stilllegung und Abriss an den einzelnen
Standorten.
- Reduzierung der Kühlturmhöhe und deutlichen Verringerung der Verschattung.
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.
- Deutliche Reduktion der absoluten CO2-Emissionen und Möglichkeit der
Nachrüstung für eine spätere CO2-Abscheidung.
Dies hatte eine umfangreiche Überarbeitung des vorgesehenen Kraftwerkskonzepts
– 3 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
durch RWE Power zur Folge. Mit den Planungen zu BoAplus werden diese
Erwartungen des Regionalrats Köln aufgegriffen und nach Angaben von RWE Power
wie folgt berücksichtigt:
Einhaltung der Zusagen von RWE Power aus dem Jahr 2004 betreffend der Stilllegung
von 150-MW-Altanlagen
Die verbindliche Zusage zur endgültigen Stilllegung aller 150-MW-Blöcke im
Rheinischen Braunkohlrevier bis zum 31.12.2012 wurde von RWE Power mit der
Anregung vom 07.10.2011 bestätigt.
Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte
Die bisherigen Planungen sahen einen Zubau von rund 2.200 MW am Standort
Niederaußem vor. Im Hinblick auf eine stärkere Dezentralisierung hat sich RWE
Power dazu entschlossen, die geplante Kapazitätserneuerung auf verschiedene
Standorte aufzuteilen:
Der nächste Kraftwerksblock soll am Standort Niederaußem mit einer gegenüber der
ursprünglichen Planung halbierten Leistung von rund 1.100 MW errichtet werden. Der
danach folgende Kraftwerkserneuerungsschritt wird dann auf vorhandenen
Bestandsflächen bzw. bereits regionalplanerisch ausgewiesenen Flächen anderer
Kraftwerke, also ohne zusätzlichen Flächenbedarf und nicht am Standort Niederaußem
erfolgen. Für diesen nachfolgenden Schritt kommt insbesondere der Standort
Frimmersdorf in Frage.
Verbindliche Aussagen zu Neubau, Stilllegung und Abriss an den einzelnen Standorten
Im Kraftwerk Frimmersdorf sind vor dem kommerziellen Betrieb des ersten Blocks
von BoA2&3 in Neurath sechs 150-MW-Blöcke stillgelegt worden. Nach der
Aufnahme des kommerziellen Betriebs des zweiten Blocks von BoA2&3 in Neurath
werden weitere sechs 150-MW-Blöcke in Frimmersdorf bzw. in Niederaußem außer
Betrieb genommen und spätestens zum 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Am Standort
Weisweiler werden spätestens am 31.12.2012 die beiden Blöcke C und D (2 x 150
MW) endgültig stillgelegt. Die beiden übrigen 150-MW-Blöcke in Frimmersdorf
folgen ebenfalls bis zum 31.12.2012. Damit sind zum 31.12.2012 alle 150-MW-Blöcke
endgültig stillgelegt.
In Niederaußem werden nach Beginn des kommerziellen Betriebs von BoAplus die
Blöcke C bis F (4 x 300 MW) und damit insgesamt ca.1.200 MW außer Betrieb
genommen. Diese vier Blöcke müssen aber für den Fall einer vollständigen oder
teilweisen Nichtverfügbarkeit des Vorhabens über einen Zeitraum von 6 Monaten als
Betriebs- oder Ausfallreserve vorgehalten werden. Ein gleichzeitiger Volllastbetrieb
von BoAplus und den vorgenannten 4 x 300-MW-Blöcken ist nicht vorgesehen. Die
4 x 300-MW-Blöcke werden spätestens 6 Monate nach Beginn des kommerziellen
Betriebs endgültig stillgelegt.
– 4 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Zur Untermauerung der endgültigen Stilllegung der 150-MW-Blöcke an den einzelnen
Standorten bis Ende 2012 wird RWE Power anschließend strategische, für den
Kraftwerksbetrieb zwingend erforderliche Anlagenteile und Komponenten der 150MW-Blöcke zurückbauen. Ebenfalls werden nach Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke
in Niederaußem strategische Komponenten aus diesen 300-MW-Blöcken
zurückgebaut. Zu vorgenannten strategischen Komponenten zählen beispielsweise
Generator, Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc.. Pro Block wird jeweils mindestens
eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter Stilllegung
zurückgebaut. Der Rückbau ggf. weiterer Komponenten erfolgt blockspezifisch und
abhängig von externen Verwertungsmöglichkeiten (z.B. Schrottmarkt, Weiternutzung
einzelner Teile an anderen Standorten, etc.). Im Hinblick auf einen effizienten und
ressourcenschonenden Lebenszyklus-Ansatz wird eine Umsetzung mit möglichst
hohem Verwertungs- bzw. Recycling-Anteil angestrebt.
Weiter werden im Zusammenhang mit der Realisierung des BoAplus-Projektes am
Standort Niederaußem trotz schwieriger Rückbaubedingungen im Bereich des
Bestandskraftwerkes
Niederaußem
erste,
wesentliche
optisch
sichtbare
Rückbauschritte vorgenommen. Diese Rückbauschritte sollen mit einem möglichst
hohem Verwertungs- bzw. Recycling-Anteil realisiert werden. Das Unternehmen RWE
Power verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen
Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum
ebenerdigen Rückbau der 5 im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme.
Dieser Zeitraum ist erforderlich, um den Abriss der hohen Bauwerke mit einer
erheblichen Kubatur innerhalb der beengten Platzverhältnisse unter Fortführung des
übrigen Kraftwerksbetriebes geordnet, mit möglichst hohem Verwertungs- bzw.
Recycling-Anteil sowie umwelt- und umfeldverträglich durchführen zu können. Er ist
auch aus Erfahrungen mit anderen Rückbauprojekten abgeleitet. Zusätzlich sind in dem
zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang
mit der Realisierung des Vorhabens BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers
im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Die konkrete anschließende Nutzung der
vorgenannten Flächen, die weiter in das Betriebsgelände eingebunden bleiben, kann
erst zu gegebener Zeit festgelegt werden. Im Bereich des Grabenbunkers ist das
Anlegen eines Grünstreifens in Richtung Auenheim vorgesehen. Für die anderen
Flächen kommen aus heutiger Sicht insbesondere betriebliche Nutzungen in Betracht
(z.B. als Revisions-, Lager- und Montageflächen). Der Umfang der geplanten
Rückbaumaßnahmen ist in Abbildung 1 ersichtlich. Voraussetzung für die Realisierung
der vorgenannten Rückbaumaßnahmen ist das Vorliegen aller hierfür erforderlichen
Genehmigungen. Das Unternehmen RWE Power wird spätestens ein Jahr nach
erfolgter Bauentscheidung für BoAplus die Genehmigungsaktivitäten für die
Umsetzung der genannten Rückbaumaßnahmen einleiten. Der Rückbau von weiteren
Anlagen und Kraftwerksteilen am Standort Niederaußem ist aufgrund durchlaufender,
für den Weiterbetrieb der Bestandsanlagen weiterhin erforderlicher Infrastrukturen,
beengter Platzverhältnisse, bestehender Lärmschutzfunktionen sowie vor dem
– 5 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Hintergrund der für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen erforderlichen
betrieblichen Nutzung auch dieser Anlagen nicht möglich.
Abb.:1
Rückbaumaßnahmen nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes
BoAplus
Der Standort Neurath verfügt über die modernsten und jüngsten Anlagen in allen
Blockgruppen, die sämtlich in Betrieb bleiben. Daher stehen hier absehbar auch keine
Stilllegungen an. Außer Betrieb genommene Anlagen gibt es ebenfalls nicht.
Rückbaupotential ist damit derzeit und absehbar nicht vorhanden. Rückbaumaßnahmen
sind deshalb auch nicht vorgesehen.
Für den im Rahmen des langfristig angelegten Kraftwerkserneuerungsprogramms nach
BoAplus
in
Niederaußem
anstehenden,
nächsten
denkbaren
Kraftwerkserneuerungsschritt kommt, so der Vorhabenträger, insbesondere der
Bestandsstandort Frimmersdorf in Frage. Eine „Standortanalyse Frimmersdorf im
Hinblick auf ein potentielles Neubauvorhaben unter besonderer Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Restriktionen“ (Exponent 2012) hat ergeben,
dass zwar „aufgrund umfangreicher Baufeldrestriktionen ein vollständiger Rückbau der
100 / 150 MW-Blöcke bei vorgesehenem gleichzeitigem Weiterbetrieb der 300 MWBlöcke P und Q und damit die Nutzung des Bestandsstandortes Frimmersdorf für den
nächsten Neubauschritt BoAplus realistischerweise nicht möglich ist.“ Allerdings soll,
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
nach Angaben von RWE Power, in Vorbereitung eines möglichen weiteren
Erneuerungsschrittes neben der oben beschriebenen Stilllegung aller 150 MW-Blöcke
bis spätestens 31.12.2012 am Standort Frimmersdorf bereits ein gestufter Rückbau
stillgelegter Kraftwerksanlagen erfolgen. Hierbei sind insbesondere der Weiterbetrieb
der 300 MW-Blöcke und die damit zusammenhängenden Restriktionen zu
berücksichtigen.
Reduzierung der Kühlturmhöhe und deutliche Verringerung der Verschattung
Mit dem neuen Kraftwerkskonzept verbessert sich die Verschattungssituation in
bewohnten Bereichen am Standort Niederaußen sowohl gegenüber der
Ursprungsplanung als auch gegenüber der heutigen Situation deutlich.
Dies wird erreicht durch
- die Halbierung der geplanten Anlagengröße von vormals ca. 2.200 MW auf
nunmehr ca.1.100 MW
- die mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von ca. 1.200 MW (Blöcke C bis F)
- die deutliche Effizienzverbesserung durch die Wirkungsgradsteigerung sowie
- den Einsatz eines Hybridkühlturms mit überwiegend nicht sichtbaren Schwaden.
Vorlaufend zum Projekt wirkt bereits die zum Ende des Jahres 2012 erfolgende
endgültige Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke (Blöcke A und B).
Erstmalig für Braunkohlenkraftwerke in Deutschland soll anstelle der bisher üblichen
Naturzugnasskühltürme ein Hybridkühlturm eingesetzt werden. Durch den Einsatz
eines Hybridkühlturms kann die Kühlturmhöhe auf 100 m begrenzt werden. Damit ist
der Kühlturm etwa halb so hoch wie der am Standort vorhandene Kühlturm der BoA1.
Durch die Hybridkühltechnik wird gleichzeitig der Schwaden tagsüber überwiegend
nicht sichtbar. Die Sichtbarkeit des Schwadens ist allerdings im Wesentlichen von der
Witterung abhängig und kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Durch den Einsatz der Hybridkühltechnik wird zur Ableitung der Abgase ergänzend
ein 180 m hoher Schornstein erforderlich. Dieser tritt optisch aufgrund seines geringen
Mündungsradius von rund 12,5 m nur geringfügig in Erscheinung. Aufgrund der
Vorbehandlung in der Abgasreinigung sind die Abgase so weit abgekühlt, dass sich
eine schmale Schwadenbildung an der Kaminmündung ergibt.
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
Der Neubau soll auf einer gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich verkleinerten
Anschlussfläche erfolgen. Eine Errichtung auf der Bestandsfläche ist mangels
beräumter bzw. beräumbarer Flächen nicht möglich, weil bis zur Aufnahme des
kommerziellen Betriebs der neuen Anlage zur Aufrechterhaltung der
Stromerzeugungskapazität/Sicherung der Energieversorgung der Betrieb der vier 300MW-Blöcke C bis F weiterhin notwendig ist.
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Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme für das geplante Vorhaben am Standort
Niederaußem wurde von vormals ca. 40 ha in 2007 auf nunmehr ca. 23 ha reduziert.
Von den für das geplante Vorhaben erforderlichen rund 23 ha sind ca. 17 Hektar
bereits als Baustelleneinrichtungsfläche für den Block K (BoA1) und die WTAPrototypanlage verwendet worden.
Deutliche Reduktion der absoluten CO2-Emissionen und Möglichkeit der Nachrüstung
für eine spätere CO2-Abscheidung
Durch die mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300-MW-Blöcken und die
deutliche Steigerung des Wirkungsgrades reduzieren sich der Braunkohleneinsatz und
die CO2-Emissionen jährlich um rund 3 Millionen Tonnen. Im Zeitraum 2005 bis 2011
emittierten die vier 300-MW-Blöcke in Abhängigkeit von Verfügbarkeit, Einsatzdauer
und eingesetzter Kohlequalität jährlich rund 9,5 bis 11 Mio. t CO2. Durch BoAplus,
gleiche Verfügbarkeit, Einsatzdauer und Kohlequalität unterstellt, verringern sich die
CO2-Emissionen absolut um ca. 3 Mio. t pro Jahr im Vergleich zu den vier 300-MWBlöcken. BoAplus ist bezüglich des Platzbedarfs und der technischen Anbindung für
die spätere Nachrüstung mit Anlagen für eine CO2-Abscheidung vorbereitet.
1.2
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Raumordnungsplans
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 1a)
1.2.1
Vorhaben und Zielsetzung
Die Planungen sehen den Bau eines hocheffizienten Kraftwerkblocks - BoAplus - mit
einer Kapazität von 1.100 MW am Standort Niederaußem vor. Gegenüber früheren
Planungen (2007) ist dies eine Halbierung der Kapazität von ursprünglich 2.200 MW
auf nunmehr 1.100 MW. Durch die technische Erneuerung kommt es zu einer
deutlichen Steigerung des Wirkungsgrades der eingesetzten Kohlemenge und die damit
verbundenen Emissionen reduziert.
Die Planung erfolgt auch mit der Zielsetzung der Reduktion der CO2-Emissionen durch
Steigerung des elektrischen Nettowirkungsgrads auf mehr als 45 %. Dies wird nach
Angaben von RWE Power gewährleistet durch Einsatz des WTA-Verfahrens
(WTA=Wirbelschichttrocknung mit integrierter Abwärmenutzung) im Rahmen des
sogenannten integrierten Feuerungskonzeptes, welches die Vorteile von
Rohbraunkohlen- und Trockenbraunkohlenfeuerung miteinander verbindet. Im
Ergebnis wird nach Angaben von RWE Power eine CO2-Reduzierung von ca. 30 % im
Vergleich zu den in der Folge stillzulegenden Blöcken C bis F erreicht.
Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien gewinnt
die Einsatzflexibilität, dass heißt das schnelle Hoch- und Herunterfahren von großen
Kraftwerksleistungen, zunehmend an Bedeutung. Durch Einsatz des integrierten
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Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Feuerungskonzeptes die Einsatzflexibilität von Braunkohlekraftwerken deutlich
verbessert. Ein weiterer Flexibilitätsbaustein von BoAplus ist das geplante DuoKesselkonzept, welches die Realisierung von zwei rund 550 MW-Kesseln vorsieht.
BoAplus ermöglicht somit die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien
auszugleichen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Durch den Anschluss des Neubaus an den bestehenden Kraftwerkspark Niederaußem
ergeben sich günstige Bedingungen für die Versorgung mit Braunkohle sowie für die
Ver- und Entsorgung mit bzw. von Kraftwerksnebenprodukten. Diese kann
umfangreich genutzt werden. Zusätzliche Gleis- oder Bunkeranlagen müssen nicht
errichtet werden. Hieraus resultiert eine weitere deutlich reduzierte
Flächeninanspruchnahme auf nur 23 ha gegenüber früheren Planungen (40 ha).
RWE Power plant den Einsatz der Hybridkühlturmtechnik, wodurch der Kühlturm auf
max. 100 m Höhe (Kühlturm BoA1 200 m) begrenzt und damit gleichzeitig die
Verschattung durch sichtbare Wasserdampfschwaden im Umfeld des
Kraftwerkstandortes deutlich reduziert werden kann. Die Höhe des Dampferzeugers
wurde auf max. 150 m begrenzt. BoAplus ist bezüglich des Platzbedarfes und der
technischen Anbindung für die spätere Nachrüstung mit Anlagen für eine CO2Abscheidung vorbereitet
1.2.2
Erforderliche Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln
Die bereits bestehenden Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem liegen innerhalb
eines im Regionalplan Köln, TA Köln, dargestellten Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB). Geplant ist es, diesen um ca. 23 ha in nord-östlicher
Richtung zu erweitern. Dazu wird ein Bereich beansprucht, der im geltenden
Regionalplan als Freiraum (Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich (AFAB))
dargestellt ist. Diese Darstellung und die damit verbundenen Ziele stehen dem
Vorhaben zunächst entgegen. Der Neubau eines Kraftwerks auf dieser Fläche bedarf
einer GIB Darstellung und damit vorab der Änderung des Regionalplans.
Soweit es um darüber hinausgehende Baustelleneinrichtungsflächen geht, soll insofern
wegen ihres temporären Charakters nur eine klarstellende Ergänzung im
Umweltbericht erfolgen. Die betreffenden Flächen werden nicht dauerhaft, sondern
lediglich zeitlich befristet für den Baustellenbetrieb bis nach Aufnahme des
kommerziellen Betriebes dem Freiraum entzogen. Am Ende erfolgt eine
Rekultivierung entsprechend den dann für die Flächen geltenden bauleitplanerischen
Vorgaben.
Des Weiteren ist es vorgesehen, für den neu dargestellten Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereich (GIB) sowie die bereits bestehenden Kraftwerksflächen
die Zweckbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ festzulegen und dies
durch eine entsprechende Abgrenzung und ein Symbol im Regionalplan zu
verdeutlichen. Damit soll durch eine schlüssige Gesamtplanung die Erweiterungsfläche
– 9 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
sowie der übrige bereits bestehende Kraftwerksbereich als Standort für ein
Braunkohlekraftwerk gesichert werden. Ergänzend zur zeichnerischen Darstellung
erfolgt die Konkretisierung der Zweckbindung durch ein textliches Ziel und eine
Erläuterung, die auf die besondere Eignung des Braunkohlekraftwerksstandortes
aufgrund der Anbindung an die Tagebaue Hambach und Garzweiler und die
vorhandene Infrastruktur abstellen.
Abb.: 2 Auszug aus dem Regionalplan Köln mit Kennzeichnung
Vorhabensfläche / des Planänderungsgebiets (ohne Maßstab)
Geltender Regionalplan:
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Regionalplans (Teilabschnitt Region Köln, 2009)
Darstellung des Änderungsbereiches:
Allgemeine Siedlungsbereiche
Waldbereiche
Bereiche f ür gewerbliche und
industrielle Nutzung (GIB)
Schutz der Landschaf t und
landschaf tsorientierte Erholung
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
Änderungsbereich
– 10 –
der
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
1.2.3
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (vgl. Anlage 1 zu § 9
Abs. 1 ROG, Punkt 3a)
Die Alternativenprüfung ist bindender Bestandteil im Rahmen der Umweltprüfung für
Regionalpläne. Diese trägt dazu bei, durch vorsorgende Standortwahl negative
Umweltwirkungen von vorneherein zu vermeiden oder zu minimieren. Gemäß § 12
Absatz 4 LPlG NRW in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 1 ROG in Verbindung mit
Anlage 1 Ziffer 2d zu § 9 Absatz 1 ROG sind für die Umweltprüfung darzustellen „die
in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und
der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans zu berücksichtigen sind“.
Geprüfte Standortalternativen
Strikte planerische Vorgabe ist es, den Kraftwerksneubau an einem Standort eines
bereits bestehenden Braunkohlekraftwerkes im Rheinischen Revier umzusetzen ist.
Dort ist die Versorgung mit Braunkohle über die bestehende Kohlebahn gewährleistet.
Darüber hinaus werden auch die anderen Infrastrukturen z.B. der Anschluss ans
Stromnetz etc. genutzt. Da diese nicht zusätzlich errichtet werden müssen, wird der
Eingriff in die Umwelt deutlich minimiert.
Die Nutzung bestehender Kraftwerksstandorte ist ebenfalls ein Ziel der Landesplanung
(LEP NRW).
Unter diesen Vorgaben kamen die Standorte Frimmersdorf, Neurath, Goldenberg,
Weisweiler und Niederaußem für eine nähere Standortprüfung grundsätzlich in
Betracht.
Frimmersdorf:
Am Standort Frimmersdorf kann die schrittweise endgültige Stilllegung der 150-MWBlöcke und der Nebenanlagen aus Gründen der aufrecht zu erhaltenden
Versorgungskapazität erst nach gesicherter Aufnahme des kommerziellen Betriebs der
BoA-Blöcke F und G am Kraftwerksstandort Neurath voraussichtlich Ende 2012
abgeschlossen werden. Die beiden am Standort Frimmersdorf befindlichen 300-MWBlöcke P und Q werden jedoch auch nach 2012 aus Gründen der für die
Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden Verstromungskapazität weiterbetrieben.
Die Blöcke P und Q weisen auch im Vergleich zu den 300-MW-Blöcken in
Niederaußem einen geringeren Erneuerungsbedarf auf. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass in Niederaußem die vorhandene Infrastruktur deutlich moderner
und damit deutlich umfassender für den Neubau nutzbar ist. Zudem kann dort mit
Realisierung des BoAplus-Projektes ein Teil der älteren Bekohlungsinfrastruktur
(Grabenbunker Niederaußem) außer Betrieb genommen werden.
Für einen Kraftwerksneubau in Frimmersdorf wäre ein Rückbau der Blöcke A-O
erforderlich. Eine hierfür notwendige, vollständige und vorlaufende Verlegung der für
den Betrieb der 300-MW-Blöcke P und Q benötigten Versorgungsinfrastruktur wäre
– 11 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
mit einem erheblichen genehmigungsrechtlichen, technischen und kostenmäßigen
Aufwand, sowie weiteren betrieblichen Einschränkungen und Nachteilen verbunden,
welcher den Weiterbetrieb der Blöcke P und Q verhindern würde und daher nicht
möglich ist (Exponent 2012). Ein vollständiger Rückbau der Blöcke A-O kann nach
Angabe des Vorhabensträgers somit erst nach Stilllegung der beiden am Standort
Frimmersdorf befindlichen 300-MW-Blöcke P und Q und damit deutlich zu spät für
das geplante Vorhaben erfolgen.
Selbst bei Nichtberücksichtigung dieser Restriktionen würde der Zeitbedarf für einen
schnellstmöglichen Rückbau nach vertiefter Untersuchung wegen der Komplexität des
Rückbaus und der zu berücksichtigenden arbeitssicherheitlichen, umweltrechtlichen
und sonstigen Anforderungen mindestens fünf Jahre betragen (Exponent 2012). Hinzu
käme das in diesem theoretischen Fall bestehende Umschlusserfordernis der
Infrastruktur für den Weiterbetrieb der beiden fortzubetreibenden 300-MW-Blöcke P
und Q in Frimmersdorf, welche durch den Bereich der Blöcke A-O bzw. der gesamten
benötigten Kraftwerksfläche verläuft. Somit wäre selbst für diesen theoretischen
Ansatz mit Unterstellung eines idealen Zeitablaufes und bei Außerachtlassen aller
wirtschaftlichen Nachteile, betrieblichen Restriktionen und der Rückwirkungen auf den
Weiterbetrieb der beiden 300-MW-Blöcke aufgrund von erforderlichem Rückbau und
Infrastrukturumschluss ein Neubaubeginn in Frimmersdorf für frühestens Ende dieser
Dekade und die Inbetriebsetzung eines Neubaukraftwerks in Frimmersdorf für
frühestens Anfang/Mitte nächster Dekade und damit mindestens rund 5 Jahre später als
in Niederaußem möglich.
Dies führt im Ergebnis dazu, dass die bestehende Betriebsfläche des Kraftwerks
Frimmersdorf für das beabsichtigte Vorhaben mit einem angestrebten Beginn der
Inbetriebsetzung ab 2017 zum einen zeitlich sowie zum anderen auch aufgrund der
bestehenden Restriktionen im Hinblick auf die erforderliche Gewährleistung eines
durchgehenden und ungehinderten Weiterbetriebes der Blöcke P und Q nicht zur
Verfügung steht.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass eine Realisierung des Vorhabens in
Frimmersdorf unter Berücksichtigung einer unter Erneuerungsgesichtspunkten in
Niederaußem erforderlichen, nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes
erfolgenden, kapazitätsgleichen Stilllegung von 300-MW-Blöcken zu einer deutlichen
Braunkohle-Großkraftwerkskapazitätskonzentration im Rhein-Kreis Neuss bzw. im
Regierungsbezirk Düsseldorf und zu einer Abnahme der BraunkohleGroßkraftwerkskapazitäten und damit regionalen Wertschöpfung im Rhein-Erft-Kreis
bzw. Regierungsbezirk Köln führen würde. Konkret würde bei theoretischer
Realisierung des Vorhabens am Standort Frimmersdorf die BraunkohleGroßkraftwerkskapazität im Rhein-Erft-Kreis bzw. Regierungsbezirk Köln im
Vergleich zum Zeitraum nach Stilllegung der 150-MW-Blöcke und vor Realisierung
des Vorhabens (Bezugsjahr 2013) von rund 3.400 MW auf rund 2.200 MW abnehmen
und die Kapazität im Rhein-Kreis Neuss bzw. im Regierungsbezirk Düsseldorf im
Vergleich zum Zeitraum nach Stilllegung der 150-MW-Blöcke und vor Realisierung
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des Vorhabens (Bezugsjahr 2013) von rund 4.900 MW auf rund 6.000 MW zunehmen.
Allerdings kommt, nach Angabe des Vorhabensträgers, die Nutzung der bestehenden
Kraftwerksflächen am Standort Frimmersdorf, auch vor dem Hintergrund der
vorgenommenen Kapazitätsreduzierung von ursprünglich geplanten rund 2.200 MW
auf rund 1.100 MW für das in Niederaußem geplante Vorhaben, für einen späteren
weiteren Umsetzungsschritt im Rahmen des Kraftwerkserneuerungsprogramms in
Frage. Zur Vorbereitung soll auf Grundlage eines noch zu erarbeitenden
Rückbaukonzeptes ein gestufter Rückbau stillgelegter Kraftwerksanlagen am Standort
Frimmersdorf erfolgen.
Im Vergleich zu Niederaußem stehen in Frimmersdorf auch keine geeigneten
Anschlussflächen zur Verfügung (Abbildung 3):
Abb. 3:
Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Frimmersdorf (Quelle:
RWE Power AG)
Fläche
6
Fläche 1
Fläche 2
Fläche 7
Fläche 3
Fläche 5
Fläche 4
-
-
Die Fläche 1 befindet sich nördlich des Standortes Frimmersdorf und wird heute
teilweise und temporär als Baustelleneinrichtungsfläche und für die Unterbringung
von Montagepersonal genutzt. Sie scheidet für das Vorhaben aus, da die Größe
nicht für die Errichtung eines rund 1.100 MW-Blockes einschließlich der für die
Kohlendioxid-Abscheidung erforderlichen Anlagen ausreicht. Der Abstand dieser
Fläche beträgt zu den nächsten Wohnbebauungen der Stadtteile GrevenbroichGindorf rund 300 m und Grevenbroich-Neuenhausen rund 400 m.
Die Flächen 2 (nordöstlich) und 5 (südlich) grenzen unmittelbar an Wohnbebauung
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-
-
-
und scheiden daher als mögliche Neubauflächen für ein Kraftwerk aus.
Über die Fläche 5 führen darüber hinaus Infrastrukturanlagen wie zum Beispiel
Hochspannungsleitungen, die den Tagebau Garzweiler versorgen. Weiterhin würde
durch ein Abrücken vom bestehenden Kraftwerk eine größere Landschaftsbildund Sichtbeeinträchtigung erfolgen.
Die Fläche 3 befindet sich östlich des Standortes Frimmersdorf. Sie wird heute als
landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fläche genutzt und ist von zahlreichen
Hochspannungsleitungen überspannt, die zur Stromableitung aus dem Kraftwerk
Frimmersdorf dienen. Sie scheidet für das Vorhaben aus, da der
Kraftwerksstandort zersplittert würde, die Nutzung zu einer größeren
Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Abrücken vom bestehenden Standort
führen würde und eine aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit Querung
eines öffentlichen Verkehrswegs erforderlich wäre. Darüber hinaus müssten in
großem Umfang Hochspannungsleitungen verlegt werden, die zur Stromableitung
der beiden 300-MW-Blöcke benötigt werden.
Die Fläche 4 ist mit Wohnbebauung belegt.
Die Flächen 6 und 7 befinden sich westlich des Standortes Frimmersdorf. Fläche 6
erstreckt sich entlang der Erft und wird überwiegend forstwirtschaftlich genutzt.
Sie scheidet insbesondere aufgrund Ihres Zuschnitts als Standort für das Vorhaben
aus. Die Fläche 7 befindet sich westlich des Standortes Frimmersdorf und westlich
der Fläche 6. Sie wird überwiegend gewerblich genutzt und umfasst neben
Geschäften im Nordosten Gleisanlagen und Instandhaltungsbetriebe der Nord-SüdBahn sowie ein Ausbildungszentrum der RWE Power. Sie ist damit belegt.
Fazit
Der Standort Frimmersdorf scheidet aus Sicht des Vorhabensträgers damit für das
Vorhaben aus, weil
- die Errichtung des Vorhabens innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens (geplanter
Beginn der Inbetriebsetzung ab 2017) auf der bestehenden Betriebsfläche nicht
möglich ist und
- im Vergleich zu Niederaußem geeignete Anschlussflächen nicht zur Verfügung
stehen.
Neurath:
Der Standort Neurath ist grundsätzlich geeignet für die Errichtung weiterer
Kraftwerksblöcke. Hier bestehen zwar, wie nachfolgend dargelegt wird, keine
Potentiale auf Bestandsflächen. Jedoch sind östlich des Standortes für diesen Zweck
der Kraftwerkserneuerung Reserveflächen im gültigen Regionalplan (Regierungsbezirk
Düsseldorf) dargestellt. Diese Flächen bieten grundsätzlich Raum für die Errichtung
von zwei weiteren Blöcken der 1.100 MW-Klasse einschließlich der erforderlichen
Baustelleneinrichtungsflächen.
Folgendes wurde untersucht:
a) Nutzung von bestehenden Kraftwerksflächen
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Für die Umsetzung der Planung auf der bestehenden Kraftwerksfläche des
Standortes wären die Fläche der drei 300-MW-Blöcke und die Fläche der zwei
600-MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Die 300-MW-Blöcke
sind jüngeren Datums als die in Niederaußem und technisch nicht
erneuerungsbedürftig.
Ihr
Betrieb
ist
zur
Aufrechterhaltung
der
Verstromungskapazität für einen längerfristigen Betrieb weit über 2020 hinaus
vorgesehen. Die 600-MW-Blöcke sind noch jünger und ebenfalls technisch nicht
erneuerungsbedürftig und werden noch länger betrieben als die 300-MW-Blöcke.
Die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks wäre auf den betreffenden
Bestandsflächen also erst sehr langfristig möglich.
b) Nutzung der ausgewiesenen Reserveflächen
Die Errichtung von weiteren Neuanlagen auf der regionalplanerisch im
Regionalplan Düsseldorf auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen (und
damit ohnehin nicht der Planungskompetenz des Regionalrats Köln unterliegend)
ausgewiesenen Anschlussfläche neben BoA 2&3 würde derzeit zu einer dortigen
Konzentration von Kraftwerksanlagen führen, dem Dezentralisierungsverlangen
also nicht entsprechen. Mit BoA 2&3 und den noch längerfristig weiter zu
betreibenden Blöcken des bestehenden Kraftwerks ist Neurath als
Kraftwerksstandort mit einer elektrischen Leistung von ca. 4.300 MW bereits der
größte Standort im Rheinischen Revier. Die Errichtung auch des nächsten
Vorhabens am Standort Neurath würde angesichts der erwarteten langen Laufzeit
der dort bestehenden und in Kürze in den kommerziellen Betrieb gehenden
Anlagen ohne Stilllegungspotential an diesem Standort eine weitere Konzentration
von Kapazitäten bedeuten und aufgrund nicht verfügbarer Infrastruktur zu einer
größeren Flächeninanspruchnahme führen. Der Regionalrat Köln und die
Gemeinde Rommerskirchen haben sich in ihren Entscheidungen ausdrücklich
gegen eine Konzentration von Kraftwerksanlagen an einzelnen Standorten
ausgesprochen. Die Bevölkerung am Standort und das Umfeld würden durch
Umwelteinwirkungen zusätzlich belastet, weil dem weiteren Neubau in Neurath
keine entsprechenden Stilllegungen am Standort selbst gegenüberstünden. Sowohl
die 300- und 600-MW-Blöcke als auch die neuen BoA-Blöcke in Neurath sind die
jüngsten und modernsten Blöcke ihrer Leistungsklasse, weswegen hier keine
primäre Erneuerung ansteht. Im Vergleich hierzu ergibt sich in Niederaußem ein
deutlich höherer Handlungsbedarf.
Fazit
Im Ergebnis kommt aus Sicht des Vorhabenträgers der Standort Neurath damit für den
nächsten Schritt des Kraftwerkserneuerungsprogramms nicht in Betracht.
Goldenberg:
Der Standort Goldenberg scheidet für das Vorhaben ebenfalls aus, weil
- keine genügend große freie Betriebsfläche sowohl mit als auch ohne Vorhaltung
der Flächen für ein potenzielles IGCC-Projekt (Integrated Gasification Combined
Cycle: Kraftwerk mit Kohlevergasung und Abtrennung des Kohlendioxid vor der
Verbrennung) vorhanden ist und
- im Vergleich zu Niederaußem geeignete Anschlussflächen nicht zur Verfügung
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stehen (vgl. Abb. 4)
Abb.: 4 Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Goldenberg (Quelle: RWE
Power AG)
-
-
-
-
Die Fläche 1 nordöstlich auf dem bestehenden Kraftwerksgelände wird durch die
Industrie- und Gewerbebetriebe Spedition Talke und Voest Alpine genutzt. Sie
reicht auch platzmäßig nicht aus.
Die Flächen 2 und 3 südwestlich bzw. südöstlich des bestehenden Kraftwerks
werden durch Industrie- und Gewerbebetriebe des Kraftwerks- und des
Industriestandorts Knapsacker Hügel (i.W. Rheinpapier, Infraserv und Statkraft)
genutzt.
Die Flächen 4 und 5 erstrecken sich über den eigentlichen Kraftwerks- und
Industriestandort Knapsacker Hügel hinaus. Sie sind vor allem durch Wald- und
Ruderalflächen geprägt und schließen teilweise an Landschaftsschutz- bzw.
Naherholungsgebiete (Otto Maigler-See) an. Die Einwirkungen auf die Umwelt
wären durch ein Vorhaben an dieser Stelle also wesentlich größer. Sie bieten sich
für das Vorhaben daher nicht an.
Die Fläche 6 befindet sich im westlichen Bereich des Knapsacker Hügels und
scheidet aus folgenden Gründen aus:
Aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit hohem zusätzlichen
Flächenbedarf und aufwendiger Querung mehrerer Verkehrswege
Unmittelbarere Nähe zur Ortschaft Hürth-Berrenrath (< 200 m)
Weisweiler:
Der Kraftwerksstandort Weisweiler und der Tagebau Inden stellen einen Inselbetrieb
dar, der keine infrastrukturelle Anbindung an die übrigen Braunkohlenkraftwerke und
die Tagebaue Garzweiler und Hambach aufweist. Die genehmigten
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Lagerstättenreserven im Tagebau Inden, der Kohlebedarf und die Lebensdauer des
bestehenden Kraftwerks Weisweiler sind aufeinander abgestellt und ausgerichtet.
Durch den erforderlichen Weiterbetrieb der bestehenden Blöcke ist die Nutzung des
Standortes für das geplante Vorhaben nicht möglich.
Niederaußem:
Folgende Gründe sind für die Standortwahl Niederaußem ausschlaggebend:
Zielsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms ist die Erneuerung der Kraftwerke
im Rheinischen Braunkohlenrevier. Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Reihenfolge
der Erneuerung ist der jeweilige technische Zustand der vorhandenen Anlagen an den
verschiedenen Standorten. Alle 150-MW-Blöcke werden schrittweise bis 31.12. 2012
insbesondere im Zuge der Inbetriebsetzung der BoA2&3 stillgelegt. RWE Power
betreibt 300-MW-Blöcke an mehreren Standorten im Revier. Am Standort
Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der
Anzahl der 300-MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf.
Die Forderung nach einer Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte wurde seitens des
Regionalrats Köln als eine der Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Flächen
für Kraftwerksvorhaben aufgestellt. Der Vorhabensträger leitet hieraus die Forderung
ab, dass die vorhandenen Standorte nicht vergrößert, wohl aber erneuert werden sollen.
Diesem Anliegen wird mit dem geplanten Vorhaben umfänglich Rechnung getragen.
Am Standort Niederaußem ersetzt das Vorhaben die vier vorhandenen 300-MWBlöcke. Es erfolgt damit eine standortbezogene, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung.
Im Einklang mit den Forderungen des Regionalrats Köln aus 2007 strebt der
Vorhabensträger an, die Beeinträchtigungen der Bevölkerung und des Umfeldes des
Kraftwerkes im Vergleich zum Bestand möglichst zu reduzieren. Dies kann am
Standort Niederaußem mit der Vorhabenskonzeption eines Neubaus mit bester zur
Verfügung stehender Technik (z.B. Hybridkühlturm, integriertes Feuerungskonzept,
Abgasentstickung z.B. durch Katalysatoren) sowie einer mehr als kapazitätsgleichen
Stilllegung am selben Standort erreicht werden. Emissionen, Immissionen und
Verschattung werden hierdurch abnehmen, wodurch sich die Belastungen für das
Wohnumfeld reduzieren. Eine zusätzliche Reduzierung der Emissionen und
Immissionen wird durch die erst mit dem Vorhaben mögliche Außerbetriebnahme des
auf dem Kraftwerksgelände befindlichen Kohlebunkers (Grabenbunker) erreicht.
Der Standort Niederaußem hat in den letzten Jahren eine erhebliche Erneuerung
erfahren. Zahlreiche Infrastrukturanlagen wurden erneuert, modernisiert oder optimiert.
So wurde zuletzt in 2010 eine hochmoderne Wasseraufbereitungsanlage in Betrieb
genommen. Das Vorhaben kann alle diese modernen Anlagen vollumfänglich nutzen.
Auch hierdurch werden zusätzliche Emissionen und Immissionen sowie eine
zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden.
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Der Flächenverbrauch soll möglichst reduziert werden. Für die Umsetzung der Planung
auf dem bestehenden Standort Niederaußem wären vom Flächenbedarf die Fläche der
beiden 150-MW-Blöcke und die Fläche der vier 300-MW-Blöcke sowie deren
Nebenanlagen erforderlich. Die 150-MW-Blöcke werden spätestens am 31.12.2012
endgültig stillgelegt. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen
können aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden
Verstromungskapazität allerdings erst nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes
der Neuanlage erfolgen. D.h. die Fläche auf der bestehenden Kraftwerksfläche stünde
für einen neuen Kraftwerksblock erst zur Verfügung, wenn die vier 300-MW-Blöcke
nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage endgültig stillgelegt und
zurückgebaut würden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die auf dieser Fläche
befindlichen vielfältigen und weitverzweigten Infrastruktureinrichtungen zum Betrieb
der 600-MW-Blöcke und BoA 1 weiterhin benötigt werden. Die Beräumung der Fläche
ist aus diesen Gründen derzeit nicht möglich. Die Neuerrichtung kann daher nur
außerhalb des heutigen Standortes Niederaußem auf einer Anschlussfläche in Betracht
kommen.
Als beste Anschlussfläche stellt sich die nordöstlich des Standortes Niederaußem
gelegene Fläche dar. Raumordnerisch ist diese Fläche als Freiraum ausgewiesen.
Die Fläche schließt unmittelbar an das bestehende Kraftwerk an, weshalb die Größe
der erforderlichen Anschlussfläche auf ein Minimum von 23 ha reduziert werden kann.
Möglich wird dies durch die umfangreiche Mitbenutzung der im Kraftwerk
Niederaußem vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren
Anbindung auf kurzem Wege. Von diesen 23 ha werden aufgrund der gesetzlichen
Vorgabe rund 2,5 ha für den eventuellen späteren Zubau der zur KohlendioxidAbscheidung erforderlichen Technik vorgehalten, unterliegen also nicht der
unmittelbaren Nutzung. Ebenfalls von Vorteil ist, dass sich die Fläche bereits im
Eigentum der RWE Power AG befindet, Dritte (insbesondere Landwirte) also durch
das Vorhaben in der Flächenverfügbarkeit nicht eingeschränkt werden.
Landschaftsschutzgebiete und denkmalgeschützte Gebäude sowie ausgewiesene
Bodendenkmäler werden nicht in Anspruch genommen.
Alternative Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerkes sind in der Abbildung 5
dargestellt. Sie stellen sich aus folgenden Gründen als ungeeignet bzw. wesentlich
schlechter geeignet dar:
– 18 –
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Abb.: 5 Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem (Quelle:
RWE Power AG)
Fläche 10
Fläche 9
Fläche
11
Fläche 8
Fläche 1
Fläche 7
Fläche 2
Fläche 5
Fläche 3
Fläche 6
Fläche 4
-
-
Die Flächen 2 bis 7 sind mit Wohnbebauung oder Gewerbe belegt und damit für
eine Kraftwerksnutzung nicht geeignet.
Die Fläche 1 befindet sich östlich der Bahnlinie nach Rommerskirchen und
nördlich der Nord-Süd-Bahn und wird heute landwirtschaftlich genutzt. Sie
scheidet aus folgenden Gründen für das Vorhaben aus:
Größere Entfernung der Infrastrukturanbindung
Kraftwerksanbindung erfordert aufwendige Kreuzung der B 477 mit allen
Infrastruktureinrichtungen und querendem Werksverkehr
Heranrücken auch an Büsdorf bei gleichem Abstand zu Rheidt
durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk größere Landschaftsbild- und
Sichtbeeinträchtigung für Niederaußem und Rheidt
Teile der Fläche 1 dienen vorübergehend als Baustelleneinrichtungsfläche
Die nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegene Fläche 8 reicht schon
platzmäßig nicht aus und wird außerdem von einem Dritten gewerblich zur
Aufbereitung und Weiterverarbeitung des im Kraftwerk Niederaußem anfallenden
Gipses genutzt.
Die Flächen 9 bis 11 sind ebenfalls nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegen,
werden landwirtschaftlich genutzt und scheiden aus folgenden Gründen aus:
Aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit hohem zusätzlichen
Flächenbedarf und aufwendiger Querung mehrerer Verkehrswege
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-
Zersplitterung des Kraftwerksstandortes
durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk größere Landschaftsbild- und
Sichtbeeinträchtigung für Rheidt und Auenheim
In Orientierung an das Kraftwerkserneuerungsprogramm ist der Beginn der
Inbetriebsetzung des Vorhabens ab 2017 geplant. Eine zeitliche Verschiebung der
Errichtung eines weiteren modernen, hocheffizienten Kraftwerksblocks würde dem
vorgesehenen
Zeitplan
des
Kraftwerkserneuerungsprogramms
und
den
unternehmensseitigen
Planungen
bezüglich
des
Inbetriebnahmezeitpunktes
widersprechen. Bei einer z.B. um 3 Jahre verzögerten Aufnahme des kommerziellen
Betriebes eines modernen, hocheffizienten Braunkohlenkraftwerkes wird die Chance
einer absoluten Reduktion des CO2-Ausstoßes am Standort um ca. 30%,
gleichbedeutend mit ca. 10 Mio. Tonnen CO2 nicht genutzt.
Weitere zu betrachtende Planungsalternativen:
Neubau auf der „Grünen Wiese“ oder Neubau im Siedlungsbereich außerhalb der
bestehenden Kraftwerksstandorte
Die wesentliche Voraussetzung für die Auswahl und Festlegung eines potenziellen
Neubaustandortes ist die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie die
Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Der Bahnanschluss muss
unabhängig von kraftwerksfremden Betrieben sein. Die Versorgung des
Neubaustandortes mit Braunkohle über einen öffentlichen Bahnanschluss ist aufgrund
der Nutzung dieser Strecken durch Dritte und der damit einhergehenden nicht freien
Disposition ausgeschlossen. Die Kraftwerkstandorte Frimmersdorf, Niederaußem,
Neurath und Goldenberg liegen alle an der betriebseigenen Nord-Süd-Bahn und
erfüllen damit diese wesentliche Grundvoraussetzung. Hier befinden sich die größten
genehmigten Braunkohlenvorräte und die erforderlichen Infrastruktursysteme.
Der geltende LEP NRW 95 weist darüber hinaus im Bereich der Tagebaue und der
Nord-Süd-Bahn keine Kraftwerksstandorte aus. Andere landesplanerisch ausgewiesene
Kraftwerkstandorte (z.B. Aldenhoven-Siersdorf, Düsseldorf Lausward) in oder im
Umfeld des Rheinischen Braunkohlenreviers erfüllen die vorstehenden Kriterien nicht
und sind zudem nicht als Braunkohlenstandorte ausgewiesen.
Ein Standort „auf der grünen Wiese“ oder andere, in Raumordnungsplänen
ausgewiesene siedlungsräumliche Flächen erfüllen diese Kriterien ebenfalls nicht.
- Der Flächenverbrauch wäre in diesen Fällen erheblich höher als bei dem geplanten
Vorhaben: Ein Neustandort müsste den gesamten Flächenbedarf für einen
Kraftwerksneubau und zusätzlich die notwendige Infrastruktur abdecken, die im
Bereich von bestehenden Standorten weitestgehend vorhanden ist und auch bei
einem Umbau genutzt werden kann. Dafür wäre ein Flächenbedarf von mehr als 85
ha erforderlich. Als Folge wäre der Eingriff in Natur und Landschaft bei dieser
Alternative gegenüber dem vorgesehenen Standort Niederaußem erheblich größer
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aufgrund:
des deutlich höheren Flächenverbrauchs von zusätzlich mehr als 85 Hektar
durch Gleiszufahrt bis Anbindung an die Nord-Süd-Bahn, Kohlebunker und
Bandanlagen,
Infrastruktureinrichtungen
wie
z.B.
Kalkbahnhof,
Aschefernband, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Werkstätten, Lager,
schwerlastfähige Straßen und 380 kV-Hochspannungsleitung
der Zerschneidung von Lebensräumen durch die neuen oben genannten
Trassen,
des größeren Verlusts von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch den
direkten zusätzlichen Flächenverbrauch und die notwendigen zusätzlichen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von voraussichtlich mehr als 50 Hektar,
des voraussichtlichen erhöhten Verlusts von geschützten und
schützenswerten Lebensräumen und
zusätzlicher Belastung des Landschaftsbildes.
Fazit
Die Alternative „Grüne Wiese“ bzw. die Anlage eines neuen Kraftwerksstandortes im
Bereich des bestehenden Siedlungsraums (z.B. LEP-Fläche für flächenintensive
Großvorhaben im Bereich des Rhein-Erft-Kreises) scheiden für das Vorhaben aufgrund
zahlreicher Nachteile, insbesondere wegen des erheblich höheren Flächenbedarfs
aufgrund der nicht vorhandenen Infrastruktur, im Vergleich zur Alternative
Niederaußem, ebenfalls aus.
Gesamtergebnis:
Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters
und der Anzahl der 300-MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf. Durch die
mit dem Vorhaben verbundene, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung dieser vier 300MW-Blöcke kommt es nicht zu einer kapazitätsmäßigen Vergrößerung des Standortes
und damit gesichert auch zu keiner Immissionsmehrbelastung.
Ebenfalls ist der Standort unter infrastrukturellen Gesichtspunkten, dem Gesichtspunkt
der Minimierung des Flächenverbrauchs sowie unter dem Gesichtspunkt der
Reduzierung der Belastungen für die Bevölkerung auch im Vergleich zu anderen
denkbaren Standorten am besten für das anstehende Vorhaben als Teil des
Kraftwerkserneuerungsprogramms geeignet.
Die Planung des nächsten Vorhabens auf einer Anschlussfläche am Standort
Niederaußem ist daher unter Berücksichtigung aller Kriterien als die am besten
geeignete Alternative zu bewerten.
Nach Realisierung von BoAplus auf der dafür vorgesehenen Fläche am Standort
Niederaußem können alle weiteren Erneuerungsmaßnahmen auf Bestandsflächen der
heutigen Kraftwerke bzw. auf bereits ausgewiesenen Anschlussflächen erfolgen.
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Geprüfte Alternativen für die Baustelleneinrichtungsflächen am Standort
Niederaußem
Ergänzend zur Standortalternativenprüfung wurde für den Standort Niederaußem
aufgrund der dort geplanten Vorhabensrealisierung auch eine Alternativenprüfung für
mögliche Baustelleneinrichtungsflächen vorgenommen.
Unter Berücksichtigung aller relevanten Randbedingungen wurde von RWE Power
eine ca. 27 ha umfassende Baustelleneinrichtungsfläche ermittelt. Die erforderliche
Größe der Fläche und der damit verbundene Flächenvorhalt nimmt sukzessive mit dem
Fortgang der Baumaßnahme zu und nimmt gegen Ende der Baumaßnahme
entsprechend wieder ab. Am Ende erfolgt eine Rekultivierung entsprechend den dann
für die Flächen geltenden bauleitplanerischen Vorgaben.
Ein wesentlicher Aspekt für die Auswahl potentieller Flächen ist eine möglichst direkte
Nähe zum Vorhaben. Hierdurch sollen unnötige Fahrwege und Querungen öffentlicher
Straßen vermieden und die damit verbundenen Emissionen und Belastungen minimiert
werden.
Die Auswahl der Flächen muss anwohnerverträglich erfolgen. Die Beeinträchtigung
benachbarter Wohngebäude muss unter Einbeziehung aller Randbedingungen
minimiert sein. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme fremden Eigentums.
Weiterhin soll die Flächenauswahl ausgewiesene bekannte und festgelegte
Schutzgebiete möglichst aussparen und berücksichtigen.
Unter diesen Rahmenbedingungen wurden alle Flächen rund um das
Planänderungsgebiet von RWE Power untersucht, und insgesamt 6 potentielle
Einzelflächen identifiziert. Diese sind in der nachfolgenden Abbildung 6 dargestellt.
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Abb. 6: Untersuchte Baustelleneinrichtungsflächen im Umfeld des Kraftwerks
Niederaußem (Quelle: RWE Power AG)
Unter den genannten Punkten sind von RWE Power die Flächen 1, 2 und 3 für die
temporäre Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche ausgewählt worden.
1.3
Vorgehensweise und Datengrundlage bei der Umweltprüfung (vgl. Anlage 1 zu § 9
Abs. 1 ROG, Punkt 3a)
Die Umsetzung der vorgesehenen Regionalplanänderung ist voraussichtlich mit
erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Nach § 12 LPlG NRW i.V.m. § 9 ROG
ergibt sich daher die Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und einen
Umweltbericht zu erstellen, in dem die erheblichen Auswirkungen, die die
Durchführung der Planänderungen auf die Umwelt hat, frühzeitig ermittelt,
beschrieben und bewertet werden. Gemäß § 19 Abs. 2 LPlG NRW sind bei
Regionalplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabenträgers durchgeführt werden,
die erforderlichen Unterlagen von diesem vorzulegen. Der Vorhabenträger hat
dementsprechend die TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG beauftragt, die Angaben
für die Umweltprüfung nach § 9 ROG (Umweltbericht) zu erarbeiten und der
Regionalplanungsbehörde vorzulegen (siehe Anlage). Diese Untersuchung lag der
– 23 –
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Umweltprüfung, die von der Regionalplanungsbehörde Köln durchgeführt wurde,
zugrunde.
Vor Erstellung des Umweltberichts sind nach den Vorgaben des § 9 ROG die
öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von
den Umweltwirkungen der Regionalplanänderung berührt werden können, zu
beteiligen. Diese Konsultation, das sogenannte ´Scoping´, erstreckt sich auf die
Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht
aufzunehmenden Informationen. Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren
wurde von der Regionalplanungsbehörde in Form einer schriftlichen Beteiligung mit
Schreiben 19.10.2011 eröffnet. Die beteiligten Stellen hatten bis zum 02.12.2011
Gelegenheit, sich zum Untersuchungsumfang/-inhalt der Umweltprüfung zu äußern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen 17 Stellungnahmen ein. Die
Schwerpunkte der Anregungen und Hinweise für den zu erstellenden Umweltbericht
lagen in folgenden Themenbereichen:
- Festlegung des Untersuchungsraums für die optisch bedrängende Wirkung,
- Erweiterung der Untersuchungen zum Thema Luftschadstoffe (Methodik, zu
erfassende Stoffe) sowie Betrachtung der Feinstaubbelastung (Luftreinhalteplan
Hambach/Meßplan),
- Darstellung der Lärmsituation nach Stilllegung/Abriss der Blöcke A und B,
Beachtung der kritischen Lärmsituation im Ortsteil Auenheim,
- Prüfung der voraussichtlichen Verkehrslärmbelastungen,
- Berücksichtigung der archäologischen Bewertung der Fläche aus dem Jahr 2003,
nachvollziehbare Ableitung des Flächenbedarfs,
- Untersuchung der Wirkungen von Kühlturmschwaden, Schattenwurf,
Luftbeeinträchtigungen auf die Landwirtschaft,
- Ausweitung des Untersuchungsgebietes zur Erfassung der voraussichtlichen
Stickstoffdisposition im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung,
- Untersuchungen zum Gewässerschutz (WRRL) und insbesondere die
Auswirkungen auf den Gillbach,
- Berücksichtigung bereits vorhandener Artenschutzbeiträge im Plangebiet,
- eindeutige Regelungen zum geplanten Abbau der Altanlagen zur besseren
Beurteilung der zusätzlichen Umweltwirkungen und Minimierungsmaßnahmen.
Die durch den Vorhabenträger vorgelegten Untersuchungen (Angaben zur
Umweltprüfung nach § 9 ROG - Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk
Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am
Standort
Niederaußem,
TÜV
Nord
18.04.2012)
wurden
von
der
Regionalplanungsbehörde Köln geprüft und durch die Hinweise aus dem Scoping
sowie weitergehenden Erkenntnissen - soweit regionalplanerisch relevant - ergänzt.
Auf dieser Grundlage wurde die Umweltprüfung von der Regionalplanungsbehörde
durchgeführt und gemäß der Anlage 1 des Raumordnungsgesetzes der vorliegende
Umweltbericht, erstellt. Dieser ist selbstständiger Teil der Verfahrensunterlagen.
– 24 –
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UMWELTBERICHT
1.3.1
Methodik und Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen
Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen, einschließlich der
menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden,
Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die
Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern ermittelt, in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht enthält die Angaben
nach der Anlage 1 zu § 9 ROG. Diese richten sich nach dem gegenwärtigem
Wissensstand und den allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und
Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans.
Sowohl in der Bestandsdarstellung als auch bei der Beschreibung und der Bewertung
der Umweltauswirkungen ist zu berücksichtigen, dass auf der Ebene der
Regionalplanung noch keine ins Detail gehenden planerischen Festlegungen erfolgen.
Es sind lediglich die auf der Ebene der Regionalplanung erkenn- und regelbaren
Umweltwirkungen darzustellen und zu bewerten.
Gemäß den Anforderungen des § 9 ROG ist es die wesentliche Aufgabe der
Umweltprüfung, die erheblichen durch die Planung bedingten Umweltauswirkungen zu
ermitteln. Hierzu ist die Formulierung von Umweltzielen im Sinne von
Bewertungsmaßstäben erforderlich. Unter Umweltzielen werden alle Zielvorgaben
verstanden, die auf eine Sicherung oder Verbesserung des Umweltzustandes gerichtet
sind. Umweltziele können in Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) oder
in anderen Arten von Entscheidungen (z.B. politische Beschlüsse) festgelegt oder in
Plänen und Programmen enthalten sein. Zur Prüfung, ob die von einer Planung
verursachten Umweltauswirkungen erheblich sind, werden geeignete, möglichst
quantifizierbare Kriterien zur Konkretisierung der Ziele herangezogen und
Erheblichkeitsschwellen definiert. Die Erheblichkeitsschwellen sind vornehmlich aus
Rechts- oder Verwaltungsvorschriften abgeleitet, können aber auch rein fachlich
begründet
sein
(z.B.
DIN-Normen,
VDI-Richtlinien,
wissenschaftliche
Veröffentlichungen,
Expertenwissen).
Berücksichtigt
werden
auch
auf
Genehmigungsverfahren bezogene Regelwerke wie die TA Luft. Die TA Luft stellt
zum einen eine zur Beurteilung der Auswirkungen eines Kraftwerks geeignete
fachliche Grundlage dar, zum anderen sind ihre Bestimmungen im abschließenden
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einzuhalten. Lassen sich
Bewertungskriterien nicht quantifizieren, erfolgt die Bewertung ausschließlich verbalargumentativ.
– 25 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Tab. 1: Definition der Konfliktklassen und Bewertung der Erheblichkeit
Konfliktklasse
keine (0)
gering (1)
mittel (2)
hoch (3)
Bewertung unter
Berücksichtigung
von KompensationsDefinition und Bewertung
und
Minderungsmaßnahmen
Keine bzw. nur eine theoretisch zu erwartende nicht erheblich
nachteilige Auswirkung, die außerhalb der Mess/Erfassungsgenauigkeit
liegt
oder
positive
Umweltauswirkung
Erfassbare/nachweisbare nachteilige Auswirkungen nicht erheblich
von so geringem Ausmaß, dass sie ohne weitere
Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen toleriert
werden können (bspw. irrelevante ImmissionsZusatzbelastungen)
Mehr als irrelevante nachteilige Auswirkungen bei erheblich,
jedoch
einer Überschreitung von Beurteilungswerten durch kompensierbar
bestehende Vorbelastungen;
erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft
einschließlich
des
Bodenund
Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur und Landschaft).
Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen können aber
durch Schutz-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen soweit reduziert oder ausgeglichen
werden, dass sie vertretbar sind.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen, die zu einer erheblich
deutlichen
Verschlechterung
der
bestehenden
Umweltsituation führen (bspw. Verschlechterung des
ökologischen oder chemischen Zustandes von
Oberflächengewässern);
erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft
einschließlich
des
Bodenund
Wasserhaushalts (Eingriffe in Natur und Landschaft).
Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen können nicht
hinreichend (d.h. unter die Erheblichkeitsschwelle)
gesenkt oder nicht kompensiert werden.
Je nach dem Grad der Umweltauswirkungen werden die aufgeführten Konfliktklassen
unterschieden. Die Einstufung erfolgt getrennt für jedes Schutzgut. Die
Einzelbewertungen münden in eine Gesamteinschätzung der Auswirkungen der
Planänderung.
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Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
1.4
Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Änderungsbereich des Raumordnungsplans von
Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der
Aufstellung berücksichtigt wurden (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 1b)
Nachfolgend sind für die Regionalplanung bedeutsame Umweltziele aus verschiedenen
Gesetzen und Plänen zusammengestellt. In der Auswirkungsprognose werden weitere
schutzgutspezifische Ziele jeweils der Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen vorangestellt.
1.4.1
Zielaussagen von Fachgesetzen und Fachvorgaben
In Tabelle 2 sind wesentliche Zielaussagen des Umweltschutzes von einschlägigen
Fachgesetzen aufgeführt, soweit sie für den Regionalplan von Bedeutung sind.
Tab. 2: Zielaussagen von Fachgesetzen zum Umweltschutz
Schutzgut
Mensch
Quelle
Baugesetzbuch
(BauGB)
Zielaussagen
Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und
Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in
Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz,
baukulturelle Erhaltung und Entwicklung städtebaulicher
Gestalt und des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 5).
Landschaftsgesetz (LG) Sicherung der Landschaft und Erhaltung unbebauter
NRW
Bereiche wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und
Erholungsraum (§ 2 Nr. 11 und 13).
Bundes-ImmissionsSchutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
schutzgesetz (BImSchG) Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige
einschließlich
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, VorVerordnungen, insb. 13. beugen der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§
BImSchV
1), Bei der Planung sind für bestimmte Nutzungen
vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen
hervorgerufene Auswirkungen auf überwiegend dem
Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige
schutzbedürftige Gebiete, Freizeitgebiete… soweit wie
möglich vermieden werden. (§ 50).
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Schutzgut
Quelle
Tiere und Bundesnaturschutzgesetz
Pflanzen
(BNatSchG)
Zielaussagen
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes
und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe des §
1 BNatSchG so zu schützen, dass
- die biologische Vielfalt,
- die
Leistungsund
Funktionsfähigkeit
des
Naturhaushalts
einschließlich
der
Regenerationsfähigkeit
und
nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der
Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die
Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die
Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner
Grundsatz, § 1 BNatSchG).
Raumordnungsgesetz
Die Verträglichkeit des Raumordnungsplans mit den
(ROG)
Erfordernissen des Netzes Natura 2000 ist zu prüfen (§ 7
Absatz 6 ROG i.V.m. § 34 BNatSchG).
Landschaftsgesetz (LG) Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten
NRW
und zu verbessern; Beeinträchtigungen sind zu unterlassen
oder auszugleichen. Die Naturgüter sind, soweit sie sich
nicht erneuern, sparsam zu nutzen; der Verbrauch der sich
erneuernden Naturgüter ist so zu steuern, dass sie
nachhaltig zur Verfügung stehen (§ 1 Nr. 1 und 2).
Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes ist die biologische Vielfalt zu erhalten und
zu entwickeln (Vielfalt an Lebensräumen und
Lebensgemeinschaften, an Arten sowie der genetischen
Vielfalt in den Arten (§ 1 Nr. 8).
Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre
Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in
ihren natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt
zu schützen.
BauGB
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.
Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Natura 2000
Gebieten im Sinn des BNatSchG sind zu berücksichtigen (§
1 Abs. 6).
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Schutzgut
Boden
Quelle
BundesBodenschutzgesetz
(BBodSchG)
Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) NRW
BauGB
Wasser
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)
Landeswassergesetz
(LWG) NRW
Zielaussagen
Das BBodSchG fordert die nachhaltige Sicherung oder
Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, das
Abwehren schädlicher Bodenveränderungen, die Sanierung
der Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte
Gewässerverunreinigungen und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden. Bei Einwirkungen auf den
Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen
Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Naturund Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden
werden (§ 1).
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend
umgegangen werden, Bodenversiegelungen sind auf das
notwendige
Maß
zu
begrenzen.
Böden,
die
Bodenfunktionen nach dem BBodSchG in besonderem Maß
erfüllen, sind besonders zu schützen (§ 1).
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend
umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen
auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2).
Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften. Ihre
Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des
Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
soll erhalten und verbessert werden. Sie sind so zu
bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und
im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen,
vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen
Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden
Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren
Wasserhaushalt
unterbleiben
Die
nachhaltige
Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für
die Umwelt insgesamt zu gewährleisten (§ 6).
Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor
vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit
Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame
Verwendung des Wassers zu erreichen (§ 2).
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Schutzgut
Luft
Quelle
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
einschließlich Verordnungen, insb. 4. und 13.
BImSchV
Baugesetzbuch (BauGB)
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Klima
Zielaussagen
Schutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugen der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§
1), Bei der Planung sind für bestimmte Nutzungen
vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen
hervorgerufene Auswirkungen auf überwiegend dem
Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige
schutzbedürftige Gebiete, Freizeitgebiete… soweit wie
möglich vermieden werden (§ 50).
Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut Luft
(§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) und Erhaltung der bestmöglichen
Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h).
Schutz der Luft auch durch Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 3 Nr. 4).
Landschaftsgesetz
NRW
(LG) Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen
Klimas, sind zu vermeiden.
Durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist auf den Schutz und die Verbesserung
des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas
hinzuwirken. Wald und sonstige günstige klimatische
Gebiete sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten,
entwickeln und wieder herzustellen, (§ 2 Abs. 1 Nr. 6).
Baugesetzbuch (BauGB)
Nachhaltige Städtebauliche Entwicklung, Verantwortung
für den allgemeinen Klimaschutz (§ 1 (5) und
Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a ).
Bundesnaturschutzgesetz
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas (§ 1 Abs.
(BNatSchG)
3 Nr. 4).
Raumordnungsgesetz
Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist
(ROG)
Rechnung zu tragen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6).
Treibhausgasemissionsha Für bestimmte Tätigkeiten (u.a. Betrieb von Kraftwerken)
ndelsgesetz (TEHG) und wird ein Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen
EU-Richtlinie
geschaffen, um damit durch eine kosteneffiziente
2003/87/EG i.d.F. der Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten
Richtlinie
2009/29/EG Klimaschutz beizutragen (§ 1 TEHG). Es erfolgt keine
(EH-RL)
kostenlose Zuteilung an Zertifikaten für Stromerzeuger,
Anlagen zur Abscheidung von CO2, Pipelines für CO2 und
CO2-Speicherstätten (Art. 10a Abs. 3 EH-RL).
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Schutzgut
Landschaft
Kulturund
sonstige
Sachgüter
Quelle
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Zielaussagen
Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und
Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften und
historisch gewachsene Kulturlandschaften zu bewahren und
zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft geeignete
Flächen zu schützen und zugänglich zu machen (§ 1 Abs.
4).
Landschaftsgesetz (LG) Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit
NRW
auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und
Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre
charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten
oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und
Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum
Zwecke der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und
Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu
pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder
zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen
Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung
bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 4
gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche
Betätigungen in der freien Natur (§ 2 Abs. 1 Nr. 13).
Denkmalschutzgesetz
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen
NRW
und wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen
Planungen und Maßnahmen sind die Belange des
Denkmalschutzes unter der Denkmalpflege angemessen zu
berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 und 3).
Baugesetzbuch (BauGB)
Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf
Kulturgüter und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d).
Landschaftsgesetz (LG) Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von
NRW
besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. Dies
gilt auch für die Umgebung geschützter oder
schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler (§ 2
Abs. 1 Nr. 14).
1.4.1.1 Sonstige Umweltziele
EU-Klimapaket
Die EU hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % unter das
Niveau von 1990 zu senken und um 30 %, sofern sich andere Industrieländer zu
vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und auch die wirtschaftlich weiter
fortgeschrittenen Entwicklungsländer ihren Beitrag leisten. Die Lastenverteilung zur
Erreichung des 20 % Ziels regelt, dass die europaweite Emissionsobergrenze (Cap) für
die im Emissionshandel erfassten Anlagen (vor allem Kraftwerke und große
Industrieanlagen) um 21 % gegenüber dem Jahr 2005 sinkt und die Mitgliedstaaten in
den nicht am Emissionshandel beteiligten Sektoren zu individuellen Minderungszielen
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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in Abhängigkeit des Bruttoinlandsproduktes pro Kopf verpflichtet sind. Deutschland
muss in diesem Bereich bis 2020 eine Emissionsminderung von 14 % gegenüber dem
Jahr 2005 erreichen und liegt damit über dem EU Durchschnitt von -10 %. Eines der
wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen soll die
Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 um 20 % gegenüber dem business-as-usualFall sein (UBA 2009a). Ferner dient diesem Ziel die EU-weite Steigerung des Anteils
Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 20% bis 2020.
Emissionshandel
Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist innerhalb der Europäischen Union
am 1. Januar 2005 der verpflichtende Emissionshandel für energieintensive Industrie
und Energiewirtschaft gestartet. Dieser soll eine kosteneffiziente Verringerung von
CO2-Emissionen der Anlagen der teilnehmenden Unternehmen erreichen. Die erste
Periode dauerte von 2005 bis 2007. Mit ihr gelang die Einführung des Handels mit
Emissionszertifikaten und die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur für die
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung.
Mit Beginn der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 erfolgte in Deutschland eine
Verringerung des Emissionsbudgets der emissionshandelspflichtigen Anlagen von 498
Mio. Tonnen CO2 pro Jahr der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 auf nunmehr 453
Mio. Tonnen pro Jahr.
2009 erfolgte mit der EU-Richtlinie 2009/29/EG eine Änderung des
gemeinschaftsrechtlichen Rahmens des Emissionshandels. Während der dritten
Handelsperiode 2013 bis 2020 wird das Emissionsbudget der zur Teilnahme am
Emissionshandel verpflichteten Anlagen bis 2020 schrittweise um 21 % gegenüber
2005 reduziert. Stromerzeugende Anlagen werden ab 2013 sämtliche der von ihnen
benötigten Emissionsberechtigungen entgeltlich erwerben müssen; es erfolgt für sie
grundsätzlich keine kostenlose Zuteilung mehr. Lediglich für Beitrittsstaaten
Osteuropas wurde eine Übergangsregelung geschaffen.
Neben den verbindlichen Vorgaben, die in den oben aufgeführten anderweitigen
Entscheidungen enthalten sind, können zusätzlich folgende programmatischen
Konzepte des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen werden:
Energiekonzept 2050 der Bundesregierung
In ihrem am 28. September 2010 verabschiedeten Energiekonzept für eine
umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung (Energiekonzept
2050) hat die Bundesregierung erneut das Ziel einer Reduzierung der
Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 bekräftigt. Bis 2050 soll
eine Reduzierung um mindestens 80 % erfolgen. In den Erneuerbaren Energien wird
eine tragende Säule der zukünftigen Energieversorgung gesehen.
Im Hinblick auf den angestrebten Ausbau der Erneuerbaren Energien wird in dem
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Energiekonzept die Notwendigkeit genügender Ausgleichs- und Reservekapazitäten
und der Investition insbesondere in flexiblere Kohle- und Gaskraftwerke
hervorgehoben. Die Modernisierung des konventionellen Kraftwerksparks wird als
Beitrag zu einem verbesserten Klimaschutz gewertet. Ausdrücklich betont das
Energiekonzept 2050 der Bundesregierung die Rolle des Emissionshandels als
zentrales Instrument im Kraftwerksbereich zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Ergänzende Instrumente seien auf ihren zusätzlichen Nutzen und Kosten zu
überprüfen.
Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens
Die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens sollen zukünftig in einem
Klimaschutzgesetz festgelegt werden, dass derzeit als Entwurf vorliegt (Stand
01.10.2011). Gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs sollen die CO2-Emissionen in NordrheinWestfalen bis 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 %
im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 reduziert werden. Zur
Verringerung der Treibhausgasemissionen werden der Steigerung des
Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung
und dem Ausbau Erneuerbarer Energien besondere Bedeutung beigemessen (§ 3 Abs.
2).
1.4.1.2 Umweltbezogene Vorgaben und Festlegungen der Raumordnung
Vorgaben des ROG zur Umwelt
In § 2 ROG werden Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, die zu berücksichtigen
sind Im Zusammenhang mit der regionalplanerischen Festlegung eines
Kraftwerksstandorts sind hierbei insbesondere folgende Grundsätze zu
berücksichtigen:
- Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und
umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von
Energienetzen ist Rechnung zu tragen.
- Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen.
- Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind
sicherzustellen.
- Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist sowohl durch Maßnahmen,
die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung
an den Klimawandel dienen, Rechnung zu tragen.
Landesentwicklungsplan NRW 1995
Die landesplanerischen Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden durch den
LEP NRW 1995 festgelegt. Zum Bereich Umwelt sind folgende Festlegungen zu
beachten und zu berücksichtigen:
Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen Teil B von 1995 ist das
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Planänderungsgebiet als Freiraum dargestellt.
Nach den Erläuterungen des LEP (B.III 3.) dienen Freiraumbereiche einer nachhaltigen
Entwicklung von Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen. Sie sollen deshalb
grundsätzlich nicht für siedlungsräumliche Nutzungen in Anspruch genommen werden,
d.h. Freiraum darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die
Inanspruchnahme erforderlich ist.
Nach den Zielen des LEP gilt für Freiraumbereiche (B.III.1) im Einzelnen folgendes
1.21
Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als
Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und
Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Die
Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung, Regeneration und
Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und Artenschutz
sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten
Erholung dienen.
1.23
Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die
Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist dann der Fall,
- wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb
des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau
vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann oder
- wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter
Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare
Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht.
1.24
Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf abweichend
von 1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum
wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird.
1.25
Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend
und umweltschonend erfolgen.
Als Ziele für die Energieversorgung (D.II.2) werden genannt:
2.1
Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung
eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden.
Die Energieproduktivität muss erhöht werden.
2.2
Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der
Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in
vorhandenen Anlagen ausgeschöpft werden.
2.4
Die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potentiale der kombinierten
Strom- und Wärmeerzeugung sind zum Zwecke einer möglichst rationellen
Energienutzung auszuschöpfen. Die kommunale Planung soll dem Rechnung
tragen.
2.8
Die Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen ist auf vorhandene
und geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich
wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der
Leitungsnetze in Anspruch genommen werden. Die Nutzung vorhandener
Trassen hat, soweit versorgungstechnisch vertretbar, Vorrang vor der
Planung neuer Trassen.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Festlegungen des Regionalplans
Der zu ändernde Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region
Köln, enthält folgende für die Festlegung eines Kraftwerksstandorts
umweltbedeutsame Vorgaben (Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln):
- Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme
erforderlich ist: wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht
innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann und wenn der
regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der
ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und
Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht [B.1].
- Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sind Teil des Freiraums, der als
Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum zu erhalten ist (D.1.2).
- Im Hinblick auf einen ausgewogenen Wasserhaushalt und auf ihre ökologische
Bedeutung hin sind natürliche Fließgewässer auch für ihre Funktionsbeziehung zur
Gewässeraue zu erhalten [D.1.4].
Hinsichtlich der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche (derzeitige Darstellung des
Planänderungsgebiets) führt der Regionalplan folgendes vorhabensrelevantes Ziel auf
(D.1.2):
Ziel 1
In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen soll die
landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten
Flächen erhalten werden; den allgemeinen Anforderungen der
Landschaftsentwicklung und des Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu
tragen. In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen
Produktionsbedingungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich
genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf
möglich.
1.4.1.3 Weitere Fachpläne
Wasserwirtschaftliche Fachpläne
Der Bewirtschaftungsplan für die Gewässer und das Grundwasser in NordrheinWestfalen gibt landesweit gültige grundsätzliche Ziele zur angestrebten Entwicklung
der Gewässer vor. Diese grundsätzlichen Ziele sind bei der Aufstellung von
Regionalplänen zu berücksichtigen. Das zugehörige Maßnahmenprogramm beschreibt
in allgemeiner Form die notwendigen Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele
notwendig sind.
Landschaftsplanung
Die Entwicklungsziele für die Landschaft gemäß § 18 LG NRW geben Auskunft über
das Schwergewicht der im Teilraum zu erfüllenden Aufgaben der
Landschaftsentwicklung. Die Entwicklungsziele für die Landschaft sind nach Maßgabe
des § 33 LG NRW behördenverbindlich.
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Das Planänderungsgebiet liegt im Bereich des Landschaftsplans Nr. 7
‚Rommerskirchener Lössplatte‘‘. Für den Freiraum nördlich und nordöstlich des
Kraftwerksstandortes wird folgendes Entwicklungsziel dargestellt (Rhein-Erft-Kreis,
2010):
Entwicklungsziel 2:
Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft
mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen.
Zur Umsetzung dieses Entwicklungszieles sind folgende Maßnahmen anzustreben:
- Der Waldanteil ist zu vergrößern, die Waldstruktur und die Waldränder sind zu
verbessern.
- Wasserqualität und Wasserführung der Gewässer sind zu verbessern und zu
sichern, die Ufer sind naturnah herzurichten und zu bepflanzen.
- Wirtschaftlich nicht genutzte, beidseitige Uferrandstreifen mit einer jeweiligen
Breite von 10 m und mehr sind anzustreben.
Das Entwicklungsziel 2 ist auf eine Verbesserung der vorhandenen
Landschaftssubstanz ausgerichtet. Es wird im Wesentlichen für solche Räume verfolgt,
in denen der Landschaftshaushalt und das Landschaftsbild aufgrund der vorhandenen
Nutzungen verarmt sind und die Verbesserung der Verhältnisse noch ohne
grundsätzliche Nutzungsänderungen unter Beibehaltung der jetzigen Struktur zu
erzielen ist.
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen stellen überwiegend wichtige Freiräume im
Umfeld des Verdichtungsgebietes dar. Sie sind erhaltenswert aufgrund ihrer Funktion
als Anbaufläche, als Gebiete für die Wasserwirtschaft und ihrer Bedeutung für das
Klima. Jedoch ist eine Anreicherung mit naturnahen Lebensräumen sowie gliedernden
und belebenden Elementen nötig.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.
1 ROG, Punkt 2)
2.1
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2a)
2.1.1
Schutzgutbezogene Bestandbeschreibung
Unter Berücksichtigung der Vorbelastung sind vor einer Bewertung des geplanten
Kraftwerksneubaus und der daraus folgenden Auswirkungen für alle Schutzgüter der
Bestand und die Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung zu beschreiben.
`Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit´
Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche zu betrachtende
Wirkfaktoren betroffen:
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UMWELTBERICHT
anlagebedingt
- Abstand zu Wohngebieten
- Flächeninanspruchnahme
- Verschattung und optische Wirkungen (Gebäude und technische Anlagen)
- Wirkungen auf die Erholungsfunktion
betriebsbedingt
- Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
- Schallimmissionen
- Lichtimmissionen
- Verschattungen und optische Wirkungen (Kühlturmbetrieb).
baubedingt
- Baustellenbetrieb
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk (s. „Musterkraftwerk“, Kap. 3.1)
einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem
zugrunde.
Untersuchungsraum
Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten und der Reichweite der
Wirkfaktoren ergeben sich folgende räumliche Betrachtungsebenen:
Flächeninanspruchnahme
Mögliche
Auswirkungen
durch
Flächeninanspruchnahmen
werden
im
Planänderungsgebiet und im Bereich der temporären Baustelleneinrichtungsflächen
betrachtet.
Luftschadstoffimmissionen
Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen im dargestellten Raum
werden in der Folge betrachtet. Er erstreckt sich von Gierath und Nievenheim im
Norden, Kaster im Westen, Monheim und Köln im Osten bis Sindorf und Frechen im
Süden und umfasst damit zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und zum
anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene.
Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich neben dem Kraftwerksstandort
Niederaußem auch die Kraftwerkstandorte Frimmersdorf und Neurath der RWE Power
AG.
Schallimmissionen
Mögliche Auswirkungen durch Schallimmissionen werden an den maßgeblichen
Immissionsorten in Auenheim, Niederaußem, Rheidt, Hüchelhoven und Groß
Mönchhof betrachtet. Der Festlegung der Immissionsorte liegen folgende Erwägungen
zugrunde:
Auenheim und Niederaußem erstrecken sich unmittelbar nordwestlich bzw. südlich/
– 37 –
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südöstlich der bestehenden Kraftwerksblöcke, deren Geräuschimmissionen hier
maßgeblich einwirken. Aufgrund der Vorbelastungssituation sowie des Umstandes,
dass die Einwirkungen einer Kraftwerksanlage im Planänderungsgebiet zumindest in
Teilbereichen der Ortschaften Auenheim und Niederaußem voraussichtlich unter
planungsrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten sein werden, sind die
maßgeblichen Immissionsorte in diesen Ortschaften in den Untersuchungsraum
einzubeziehen.
– 38 –
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Abb. 7: Untersuchungsraum
DTK 100)
Luftschadstoffimmissionen
(Kartengrundlage:
Rheidt und Hüchelhoven liegen mit ihren südlichen Rändern in deutlicher Entfernung
sowohl zum bestehenden Kraftwerksgelände als auch zum Planänderungsgebiet. Zwar
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kann sicher davon ausgegangen werden, dass sich die Vorbelastungssituation in den
benannten Ortschaften nicht als kritisch erweist. Da das Planänderungsgebiet allerdings
die maßgebliche Abstandsempfehlung nach Abstandserlass NRW 2007 (MUNLV
2007) in Bezug auf diese Ortschaften ggf. nicht einhalten wird, erfolgt die vorsorgliche
Einbeziehung in den Untersuchungsraum.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Schallgutachtens auch die Auswirkungen
durch Schallimmissionen für Oberaußem, Büsdorf und Bedburg-Rath untersucht und in
Form einer Schallpegel-Differenz-Karte dargestellt.
Verschattung
Als Untersuchungsraum für die Verschattung wird der Bereich zugrunde gelegt, in dem
wesentliche Verschattungseffekte entstehen können. Der Untersuchungsraum erstreckt
sich zwischen Rommerskirchen im Norden, Bedburg-Rath im Westen, Fliesteden im
Osten sowie Oberaußem im Süden.
Optische Wirkungen
In Bezug auf eine optisch bedrängende Wirkung wird das Wohnumfeld an einzelnen
signifikanten und repräsentativen Standorten in den zu der geplanten Kraftwerksanlage
am nächsten gelegenen Wohnsiedlungsgebieten betrachtet. Als maßgebliche Standorte
sind solche Wohngebäude / Wohngrundstücke (im Folgenden als Wohnstandort
bezeichnet) im Umkreis ausgewählt, die relativ nah zu der geplanten Kraftwerksanlage
gelegen sind oder von denen aus der Blick in Verbindung mit dem vorhandenen
Kraftwerk eine deutlich andere Wahrnehmung erwarten lässt als heute. Es werden
daher bezüglich einer optisch bedrängenden Wirkung folgende sieben Wohnstandorte
im Umfeld des Planänderungsgebiets näher betrachtet:
- Südlicher Ortsrand Rheidt
- Groß Mönchhof
- Geretzhoven
- Südöstlich Rather Mühle (auf dem Gebiet der Stadt Bedburg)
- Auenheim
- Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem
- Ortsrand Büsdorf
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Siedlungsstrukturen
Die Siedlungsstruktur ist im Nahbereich des Planänderungsgebiets noch überwiegend
ländlich geprägt. Dies gilt vor allem für den Bereich östlich, nordöstlich und westlich
der RWE-eigenen Nord-Süd-Bahn. Ortschaften wie Rath, Hüchelhoven, Rheidt und
Büsdorf haben weitgehend ihren dörflichen Charakter behalten. Südwestlich der NordSüd-Bahn ist das Gebiet durch die Kraftwerksanlagen, Restflächen des
Braunkohlentagebaus, gewerblich genutzte Flächen und die Siedlungsbereiche von
Niederaußem geprägt (Abbildung 8).
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In unmittelbarer Nachbarschaft zum Planänderungsgebiet, allerdings getrennt durch
den Gillbach, befinden sich Unterglasbetriebe sowie das Gut Groß Mönchhof. Das Gut
wird zu Wohnzwecken, die landwirtschaftlichen Gebäude teilweise zur Haltung von
Pferden genutzt. Der an die Vorhabensfläche angrenzende und im Eigentum der RWE
Power befindliche Klein Mönchhof bleibt erhalten und wird den
Denkmalschutzbelangen entsprechend genutzt.
Abb. 8: Siedlungsstruktur im Umfeld des Planänderungsgebiets (Quelle: RWE
Power AG)
Die umliegenden Siedlungen weisen zum äußeren Rand des Planänderungsgebiets
folgende Abstände auf:
- Auenheim südwestlich ca. 660 m (ca. 530 m zum neuen
Regenwasserrückhaltebecken),
- Niederaußem südlich ca. 380 m,
- Rheidt nordöstlich ca. 730 m,
- Hüchelhoven nordöstlich ca. 1.160 m,
- Büsdorf südöstlich ca. 1.800 m,
- Oberaußem südlich ca. 1.900 m.
Die südlich des Kraftwerks gelegenen Siedlungsbereiche von Bergheim-Niederaußem
sind im Regionalplan Köln als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ gekennzeichnet
(Abbildung 2)
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Verkehr
Der Kraftwerksstandort Niederaußem ist über die östlich vorbeiführende B 477 an das
überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden. Ein Netz von Landstraßen verbindet die
Siedlungen in der Umgebung des Kraftwerks miteinander. Am stärksten ist die B 477
im Bereich von Niederaußem befahren (8.147 und 15.550 Kfz/d im Jahr 2010). Auf
den Landstraßen schwankt das Verkehrsaufkommen zwischen 951 und 7019 Kfz/d
bezogen auf das Jahr 2010.
Die Fortführung der L 279n in östlicher Richtung (als L 93n) bis Pulheim-Stommeln
ist als Maßnahme im Landesstraßenausbauplan NRW 2007 – 2011 (MBV 2007a), die
Fortführung in nordwestlicher Richtung als Maßnahme der Stufe 2 im
Landesstraßenbedarfsplan (MBV 2007b) geführt. Die Darstellungen sind nachrichtlich
in den Regionalplan übernommen. Im Regionalplan ist als Bedarfsplanmaßnahme ohne
räumliche Festlegung weiterhin die Verlegung der B 477 nördlich der L 279n in
östlicher Richtung zur Entlastung der Ortschaft Rheidt dargestellt.
Etwa
in
Nordwest-Südost-Richtung
verläuft
die
Nord-Süd-Bahn
am
Kraftwerksstandort vorbei. Die Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord führt
nahezu in Nord-Süd-Richtung östlich am Kraftwerksstandort vorbei.
Land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Sowohl das Planänderungsgebiet mit dem Nahbereich als auch das weitere Umfeld des
Kraftwerksstandortes werden durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die
landwirtschaftliche Nutzung wird durch die fruchtbaren Lössböden begünstigt. Die
Flächen im Nahbereich des Kraftwerksstandortes werden bevorzugt mit Getreide, Raps
und Hackfrüchten bestellt.
Ebenso wie das Planänderungsgebiet selbst sind die Flächen im Nahbereich zum
größten Teil als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ im Regionalplan
dargestellt.
Im Nahbereich sind im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen östlich des Gillbachs
zwischen der L 279n und Rheidt sowie zwischen der B 477 und der
Grubenanschlussbahn Fabrik Fortuna Nord Flächen aufgeforstet worden.
Zusammenhängende Waldflächen sind südlich und südwestlich von Niederaußem
vorhanden (Abtsbusch, Glessener Höhe, Königsdorfer Forst). Teilweise handelt es sich
um Aufforstungen von rekultivierten Tagebauflächen. Die Gebiete sind im
Regionalplan als „Waldbereiche“ dargestellt
Freizeit und Erholung
Aufgrund der derzeitigen Nutzung (intensiv betriebene Landwirtschaft, Lagerplatz),
der unmittelbaren Nachbarschaft der Kraftwerksanlagen sowie der Zerschneidung
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durch die Nord-Süd-Bahn und die Bundesstraße B 477 haben der
Planänderungsbereich und die temporären Baustelleneinrichtungsflächen keine
Bedeutung für die Erholung.
Im Regionalplan ist lediglich ein schmaler Bereich beiderseits des westlich an die
Baustelleneinrichtungsflächen angrenzenden Gillbachs als Fläche zum Schutz der
Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dargestellt. Die Darstellung
erstreckt sich auch auf den weiteren Verlauf des Gillbachs.
Der Raum zwischen dem Planänderungsgebiet und der Ortschaft Rheidt ist durch
Gehölzstreifen und verschiedene Aufforstungen aus Ausgleichsmaßnamen
landschaftlich stärker gegliedert und verfügt über ein Netz von Wirtschaftswegen, die
von Spaziergängern und Radfahrern genutzt werden können. Er übernimmt damit eine
Funktion als lokaler Erholungsraum zur Tages- und Naherholung.
Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme
Vorbelastungen verschiedener Art liegen am Kraftwerkstandort Niederaußem bereits
insbesondere durch die bestehenden Kraftwerksblöcke vor. Nachfolgend werden die
Vorbelastung der Luft, die Vorbelastung durch Schall, die aus dem Kühlturmbetrieb
der vorhandenen Braunkohle-Kraftwerksblöcke resultierende Verschattung und die
bereits vorhandenen optischen Wirkungen beschrieben.
Immissionsvorbelastung durch Luftschadstoffe
Die Vorbelastung der Luft wird auf der Basis von verschiedenen
Vorbelastungsmessungen
und
Messergebnissen
aus
dem
Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) des Landes Nordrhein-Westfalen
dargestellt und im Hinblick auf das Schutzgut Mensch bewertet. Vergleichend hierzu
wird die langjährige Entwicklung der Luftqualität in der Rhein-Ruhr-Region
dargestellt.
Der Vorhabenträger plant, im Vorfeld des Verfahrens nach BImSchG
Vorbelastungsmessungen durchzuführen. Diese sollen am Ort der größten
Zusatzbelastung erfolgen. Es werden die Komponenten gemessen werden, die gemäß
13. BImSchV relevant sind. Vorlaufend zu den Messungen wird ein Messplan
erarbeitet, der mit der Bez. Reg Köln und dem LANUV NRW abgestimmt wird.
Untersuchungsumfang und Bewertungsgrundlagen
In Nordrhein-Westfalen wird die Luftqualität bereits seit Jahrzehnten durch das
Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) und seine
Vorgängerinstitutionen mit dem Luftqualitäts-Überwachungssystem (LUQS)
überwacht. Informationen zur Luftqualität in dem oben beschriebenen
Untersuchungsraum lassen sich weiterhin aus verschiedenen Messprogrammen, die in
den letzten neun Jahren durchgeführt wurden, gewinnen. In den Jahren 2002/2003 und
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2007/2008 wurden im Umfeld des Kraftwerkstandortes Niederaußem an verschiedenen
Orten Vorbelastungsmessungen durchgeführt (Eurofins/GfA 2003 und 2008). Im Jahr
2010/2011 erfolgten Messungen im Umfeld der Fabrik Berrenrath (eretecUA 2011).
Weiterhin liegen zwei Messungen von mobilen Immissionsstationen (MILIS) aus dem
Jahr 2006 vor, die vom LANUV durchgeführt wurden. Die Ergebnisse der in der
Tabelle 3 genannten Messprogramme sowie Daten der im Umfeld des
Untersuchungsgebietes liegenden vier LUQS-Stationen für den Zeitraum 2005 bis
2010 wurden für diesen Bericht ausgewertet und zugrunde gelegt.
Tab. 3: Übersicht über die Messprogramme und Parameter, die im Rahmen
dieses Umweltberichtes ausgewertet wurden.
Messprogramm
Vorbelastungsmessung
Vorbelastungsmessung
Jahr
20022003
20022003
Messstelle
NettesheimButzheim
PulheimStommeln
ElsdorfBerrendorf
PulheimStommeln
MILIS-Messung
2006
MILIS-Messung
2006
Vorbelastungsmessung
20072008
Vorbelastungsmessung
2010 - Hürth2011
Berrenrath
LuftqualitätsÜberwachungssystem
BergheimRheidt
seit
2006
GrevenbroichGustorf/
Gindorf
(GRGG)
seit
1989
Hürth (HUE2)
seit
1991
seit
1980
Niederzier
(NIZI)
KölnChorweiler
(CHOR)
– 44 –
Parameter
NO2, PM10 und Inhaltsstoffe
As und Cd, Staubdeposition
NO2, PM10 und Inhaltsstoffe
As und Cd, Staubdeposition
NO2,
PM10
und
SO2,
Inhaltsstoffe As, Cd, Ni, Pb
NO2, PM10 und Inhaltsstoffe
As, Cd, Ni, Pb
SO2, NO2, HF, HCl, PM10 und
Inhaltsstoffe (Schwermetalle),
PCDD/F,
Staubniederschlag
(StN) und Inhaltsstoffe (As,
Cd, Ni, Pb, Tl, Hg)
PM10
und
Inhaltsstoffe
(Schwermetalle),
Staubniederschlag
und
Inhaltsstoffe (Schwermetalle,
Dioxine, Furane)
Institut
Eurofins /
GfA 2003
Eurofins /
GfA 2003
LANUV
2006
LANUV
2007
Eurofins /
GfA 2008
eretecUA
2011
NO2, PM10 und Inhaltsstoffe,
LANUV
PAK, Stationstyp Industrie
PM10,
NO2,
LANUV
Kohlenwasserstoffe,
Stationstyp Industrie
PM10 und Inhaltsstoffe, PAK,
LANUV
Stationstyp Industrie
NO2, PM10 und Inhaltsstoffe,
LANUV
PAK, Stationstyp Hintergrund
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In der Abbildung 9 ist die Lage der in den genannten Messstellen dargestellt.
Abb. 9:
Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen
(Kartengrundlage: DTK 100)
Von den vier LUQS-Stationen befindet sich nur die Station in Grevenbroich-Gustorf
innerhalb des Untersuchungsraumes. Die Entfernungen der LUQS-Stationen zum
Planänderungsgebiet ergeben sich wie folgt:
Grevenbroich (GRGG)
Köln Chorweiler (CHOR)
10,6 km nordwestlich
15 km östlich
– 45 –
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Niederzier (NIZI)
Hürth (HUE2)
19,3 km südwestlich
19 km südöstlich
In den Vorbelastungsmessungen, MILIS-Messungen und den Daten aus dem LUQSMessprogramm sind die Immissionsanteile der heute im Untersuchungsgebiet in
Betrieb befindlichen Kraftwerksblöcke und anderer Industriebetriebe enthalten. Dieses
Datenkollektiv ist als repräsentativ für die Beschreibung der Luftqualität im
Untersuchungsraum anzusehen.
Die in den einzelnen Messungen und an den LUQS-Stationen erhobenen Parameter
sind in der nachfolgenden Tabelle 2 zusammengefasst. Zur Bewertung der Luftqualität
werden die Immissionswerte der TA Luft (2002), die Immissionsgrenzwerte der 39.
BImSchV (2010) und Beurteilungswerte des LAI für die langfristige
Luftreinhalteplanung (LAI 2004) herangezogen. Soweit für einzelne Parameter keine
Beurteilungswerte aus diesen Regelwerken vorliegen, wird auf die in den
Messberichten der Eurofins/GfA verwendeten Werte zurückgegriffen. Sind dort
mehrere Beurteilungsmaßstäbe genannt, wird hier der jeweils strengste verwendet.
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
Zwischen Dezember 2002 und Juli 2003 wurden durch die Eurofins/GfA (2003)
Vorbelastungsmessungen in Stommeln und Nettesheim durchgeführt. Diese
Messungen standen in Zusammenhang mit der damals geplanten Erneuerung von
bestehenden Braunkohlenkraftwerken durch neue Kraftwerksblöcke mit verbessertem
Wirkungsgrad
im
Rheinischen
Braunkohlerevier.
Im
Rahmen
der
Vorbelastungsmessungen wurden an den beiden Messstellen die Parameter
Stickstoffdioxid, Schwebstaub (PM10), Arsen und Cadmium als Bestandteil des
Schwebstaubs sowie der Staubniederschlag bestimmt. Die Ergebnisse der
Vorbelastungsmessungen sind in der Tabelle 4 zusammengestellt.
Tab. 4: Ergebnisse der Vorbelastungsmessungen in Stommeln und Nettesheim
aus dem Jahr 2003 (aus: Eurofins GfA 2003)
Parameter
NO2
PM10
Cd
As
StN
1)
2)
3)
Mittel
Max. 1)
Mittel
n > 50 µg/m³
Mittel
Mittel
Mittel
Einheit
Stommeln
Nettesheim
µg/m³
µg/m³
µg/m³
Anzahl
ng/m³
ng/m³
g/(m²d)
37,7
128,6
30,0
24
< 0,2
<3
0,140
32,5
132,5
30,0
20
< 0,2
<3
0,114
Immissionswert
40
200 2)
40
35 3)
20/5 4)
6 5)
0,35
Höchste Stundenmittelwerte im Auswertungszeitraum
Immissionswert der TA Luft für NO2, erlaubt sind 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr
Anzahl der Tage mit Überschreitung des 24-Stunden-Immissionswertes, erlaubt sind 35 Überschreitungen pro
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4)
4)
Kalenderjahr. Da die Messungen nur ein halbes Jahr dauerten, ist der Wert hier nur zur Orientierung
angegeben. Es erfolgt aber kein direkter Vergleich.
Zum Zeitpunkt der Messung (2003) galt nach der TA Luft ein vorläufiger Immissionswert für Cadmium von
20 ng/m³. Zurzeit beträgt der Immissionsgrenzwert nach der 39. BImSchV 5 ng/m³.
Zum Zeitpunkt der Messung lag in der TA Luft noch kein Immissionswert für Arsen vor. Zur Beurteilung
wurde im Gutachten der Eurofins/GfA (2003) der LAI-Beurteilungsmaßstab von 5 ng/m³ herangezogen.
Aktuell ist in der 39. BImSchV ein Immissionswert von 6 ng/m³ festgelegt.
Die Mittelwerte für Stickstoffdioxid lagen über dem Messzeitraum an der Messstelle
Stommeln bei 37,7 µg/m³ und an der Messstelle Nettesheim bei 32,5 µg/m³. Der
Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³ wurde somit im Mittel über den
Messzeitraum an beiden Messstellen unterschritten. Die höchsten Stundenmittelwerte
für NO2 wurden mit 128,6 µg/m³ in Stommeln und mit 132,5 µg/m³ in Nettesheim
registriert. Der Immissionswert der TA Luft von 200 µg/m³, der im Kalenderjahr
18mal überschritten werden darf, wurde nicht erreicht.
Die Schwebstaubkonzentration erreichte an beiden Messstellen einen Mittelwert von
30,0 µg/m³ und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³. Die
Gehalte von Cadmium im Schwebstaub lagen an beiden Messstellen mit < 0,2 ng/m³
unter der Bestimmungsgrenze. Auch die Konzentrationen von Arsen im Schwebstaub
lagen mit < 3 ng/m³ unter der Bestimmungsgrenze. Damit wurden die jeweiligen
Immissionswerte der 39. BImSchV für diese beiden Schwermetalle deutlich
unterschritten.
Die Konzentration an Staubniederschlag erreichte in Stommeln 0,140 g/m²d und in
Nettesheim 0,114 g/m²d und lag damit deutlich unter dem Immissionswert der TA Luft
von 0,350 g/m²d.
Insgesamt zeigte die Vorbelastungsmessung aus dem Jahr 2003, dass im Messzeitraum
alle Immissionswerte eingehalten wurden.
Im Zeitraum September 2007 bis März 2008 wurde eine weitere
Vorbelastungsmessung in Rheidt durch die Eurofins/GfA (2008) durchgeführt. Diese
Vorbelastungsmessung stand in Zusammenhang mit der beabsichtigten
Modernisierung der Blöcke G und H am Standort Niederaußem. Das Messprogramm
wurde mit dem LANUV und der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Der Messpunkt
am Ortsrand der Ortschaft Rheidt lag im Bereich der errechneten maximalen
Zusatzbelastung.
In der Tabelle 5 sind die Ergebnisse der Vorbelastungsmessung zusammengefasst und
den zugrunde gelegten Immissionswerten gegenübergestellt. Die Messdauer der
Vorbelastungsmessung wurde auf ein halbes Jahr verkürzt, da die Jahreszeit mit der
höchsten zu erwartenden Immissionsbelastung im Messzeitraum lag.
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Tab. 5: Ergebnisse der Vorbelastungsmessungen in Rheidt im Zeitraum
06.09.2007 bis 10.03.2008 (Auszug aus: Eurofins/GfA 2008)
Parameter
NO2
SO2
Cl
F
PM10
Pb
Cd
As
Ni
Co
Cr
Cu
Hg
Mn
Sb
Sn
Tl
V
StN
As
Pb
Cd
Ni
Hg
Tl
PCDD/F +
dl-PCB
Mittel
n > 200 µg/m³
Mittel
n > 350 µg/m³
Mittel
Mittel
Mittel
n > 50 µg/m³
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Mittel
Einheit
µg/m³
Anzahl
µg/m³
Anzahl
µg/m³
µg/m³
µg/m³
Anzahl
µg/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
g/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
Rheidt
24,1
0
9,6
0
9,9
< 0,06
23,4
16
0,0122
0,3
1,0
2,3
0,8
2,6
8,0
0,06
7,8
2,1
50,1
1,0
1,0
0,049
< 0,7
6,8
0,2
4,5
< 0,13
< 0,6
Immissionswert
40 1)
18 2)
50 1)
24 3)
100 4)
0,4 5)
40 1)
35 6)
0,5 5)
5 7)
6 7)
20 1)
20 8)
17 9)
1.000 10)
50 9)
150 11)
80 10)
1.000 10)
280 12)
20 13)
0,35 5)
4 5)
100 5)
2 5)
15 5)
1 5)
2 5)
Mittel
fg TEQ/m³
33,7
150 14)
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Immissionswert TA Luft, 39. BImSchV
Immissionswert der TA Luft für NO2, erlaubt sind 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr
Immissionswert der TA Luft für SO2, erlaubt sind 24 Überschreitungen pro Kalenderjahr
TA Luft 1986
Immissionswert TA Luft
Immissionswert der TA Luft für PM10, erlaubt sind 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr. Da die Messungen
nur ein halbes Jahr dauerten, ist der Wert hier nur zur Orientierung angegeben. Es erfolgt aber kein direkter
Vergleich.
7) 39. BImSchV
8) LANUV (aus Messbericht Eurofins/GfA)
9) LAI 2004
10) AGW/100
11) WHO (aus Messbericht Eurofins/GfA)
12) FoBiG (aus Messbericht Eurofins/GfA)
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13) LAI 1997
14) LAI-Beurteilungswert für die langfristige Luftreinhalteplanung in WHO-TEQ
Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die mittlere Stickstoffdioxidkonzentration im
Messzeitraum mit einem Wert von 24,1 µg/m³ den Immissionswert der TA Luft von
40 µg/m³ nicht erreichte. Auch der 1-Stunden-Maximalwert von 200 µg/m³ wurde im
Messzeitraum nicht überschritten. Die Konzentration an Schwefeldioxid lag mit
9,6 µg/m³ deutlich unter dem Immissionswert der TA Luft, der 1-StundenMaximalwert (350 µg/m³) wurde im Messzeitraum ebenfalls nicht erreicht.
Die mittleren Konzentrationen an Chlor und Fluor lagen im Messzeitraum unter den
jeweiligen Immissionswerten. Für Chlor wurde zur Beurteilung der Wert aus der TA
Luft 1986 herangezogen, da die neue TA Luft (2002) für diesen Stoff keinen
Beurteilungswert mehr enthält.
Die Konzentration von Schwebstaub (PM10) erreichte im Messzeitraum einen
mittleren Wert von 23,4 µg/m³ und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft
von 40 µg/m³. Die Schwermetallkonzentrationen im Schwebstaub lagen im Mittel des
Messzeitraumes sehr deutlich unter den jeweiligen Beurteilungswerten.
Der Staubniederschlag erreichte im Messzeitraum einen Mittelwert von 0,049 g/m²d
und lag damit unter dem Immissionswert der TA Luft von 0,350 g/m²d. Die
Konzentrationen von Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium als
Bestandteile des Staubniederschlages befinden sich alle unter dem jeweiligen
Immissionswert der TA Luft.
Für den Zeitraum September 2007 bis März 2008 wurde eine mittlere PCDD/FKonzentration von 33,7 fg/m³ festgestellt, diese lag deutlich unter dem LAIBeurteilungswert von 150 fg/m³.
Als Ergebnis der Vorbelastungsmessung aus den Jahren 2007/2008 kann festgehalten
werden, dass während der Messperiode alle Beurteilungswerte unterschritten wurden
(Eurofins/GfA 2008).
Das LANUV (2006, 2007) führte im Jahr 2006 in Elsdorf-Berrendorf und in PulheimStommeln mobile Immissionsmessungen (MILIS) durch. Die MILIS-Messung in
Elsdorf-Berrendorf erfolgte im Zeitraum Januar bis Juni 2006, die mobile Messstation
befand sich auf der Straße „Zum Sportplatz“ auf dem Parkplatz vor dem Kindergarten.
Der Tagebau Hambach befindet sich in einer Entfernung von ca. 1,5 km von der
Messstation. Das Umfeld der Station wird vom LANUV als ländlich angegeben. Die
MILIS-Messung in Pulheim-Stommeln fand im Zeitraum Juli bis Dezember statt, der
Messcontainer stand auf einer Rasenfläche neben dem Marktplatz, im Umfeld der
Station waren Wohn- und Geschäftshäuser. Die Ergebnisse der beiden MILISMessungen sind in der o.g. Tabelle zusammengefasst.
– 49 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Tab. 6: Kenngrößen der MILIS-Messungen in Elsdorf-Berrendorf und PulheimStommeln aus dem Jahr 2006 (aus: LANUV 2006, 2007)
Jahr
SO2
µg/m³
NO2
µg/m³
2006
5
25
2006
IW
50
28
40
1)
2)
PM 10
Pb
As
µg/m³
µg/m³
ng/m³
1)
Elsdorf-Berrendorf
32
0,02
1,3
2)
Pulheim-Stommeln
23
0,01
0,9
40
0,5
6
Cd
ng/m³
Ni
ng/m³
0,4
2,5
0,3
5
2,3
20
Messzeitraum 09.01. bis 30.06.2006
Messzeitraum Juni bis Dezember 2006
Die Messungen ergaben, dass an beiden Standorten für alle betrachteten Parameter die
jeweiligen Immissionswerte sicher eingehalten wurden. Für den Standort ElsdorfBerrendorf kommt das LANUV (2006) zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu den
Stationen aus dem LUQS-Messnetz die Schwebstaub(PM10)-Gehalte mit 32 µg/m³ in
einem mittleren Konzentrationsbereich lagen. Die Stickstoffdioxid-Konzentration der
Luft war im Messzeitraum mit 25 µg/m³ unauffällig. Die Konzentrationen an
Schwermetallen und Arsen im Schwebstaub waren ebenfalls unkritisch und lagen
deutlich unter den Beurteilungswerten (LANUV 2006).
Die MILIS-Messung in Pulheim-Stommeln wurde durchgeführt, weil durch den
Betrieb
des
BoA-Blocks
im
Kraftwerk
Niederaußem
eine
erhöhte
Schwebstaubbelastung vermutet wurde. Das LANUV kommt zu dem Ergebnis, dass
die Schwebstaubbelastung (PM10) mit anderen Hintergrundstationen des LUQSMessnetzes vergleichbar war. Die Anteile von Schwermetallen und Arsen im
Schwebstaub waren ebenfalls unkritisch. Das LANUV (2007) stellte fest, dass die
Luftqualität in Pulheim-Stommeln mit derjenigen von Hintergrundstationen des
LUQS-Messnetzes in vorstädtischen, bzw. ländlichen Regionen vergleichbar war.
Im Umfeld der Fabrik Berrenrath wurden von August 2010 bis Februar 2011
Staubmessungen an drei Messstandorten im Umfeld der Fabrik Berrenrath in HürthBerrenrath durchgeführt (eretecUA 2011). Zusätzlich wurden die Schwermetallgehalte
im Staubniederschlag bestimmt. Die Messergebnisse sind in Tabelle 7
zusammengestellt.
Tab. 7: Staubbelastung sowie Schwermetalle und
Staubniederschlag (Datenquelle: eretecUA 2011)
Parameter
PM10
Staubniederschlag
Arsen
Blei
Einheit
µg/m³
g/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
– 50 –
Hürth-Berrenrath
1)
24
0,11 2)
0,46 3)
8,2 3)
Dioxine/Furane
im
Immissionswert
40 4)
0,35 5)
4 5)
100 5)
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Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Chrom
Kupfer
Mangan
WHO-TEQ PCDD/F und
dl-PCB
1)
2)
3)
4)
5)
6)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
µg/(m²d)
0,28 3)
4,0 3)
< 0,1 3)
< 0,2 3)
1,9 3)
24 3)
48 3)
2 5)
15 5)
1 5)
2 5)
-
pg/(m²d)
4,27 3)
4 / 9 6)
Mittelwert über den Messzeitraum
Maximaler Mittelwert
Maximaler Messwert
Grenzwert 39. BImSchV, Immissionswert TA Luft
Immissionswert TA Luft
Der erste Wert bezeichnet den LAI-Zielwert für die langfristige Luftreinhalteplanung, der zweite Wert einen
vorläufigen Orientierungswert des LANUV.
Wie aus den oben stehenden Werten hervorgeht, werden die Immissionswerte
bezüglich Feinstaub (PM10), Staubniederschlag und der Schwermetallgehalte im
Staubniederschlag deutlich unterschritten. Im Hinblick auf die Dioxine und Furane
wird der Zielwert des LAI für die langfristige Luftreinhalteplanung gering
überschritten.
Der
im
Zusammenhang
mit
immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren vom LANUV empfohlene Orientierungswert wird hingegen
unterschritten.
Aktuelle Messwerte aus dem Untersuchungsgebiet sowie dessen Umfeld liegen für das
Jahr 2010 von den Stationen aus dem LUQS-Messnetz des LANUV vor. Ausgewertet
wurden die Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2010. Die Stationen in GrevenbroichGustorf und Hürth sind dem Stationstyp „Industrie“, die Stationen in Köln-Chorweiler
und Niederzier dem Stationstyp „Hintergrund“ zuzuordnen. Die Jahreskenngrößen für
den Zeitraum 2005 bis 2010 der vier Stationen sind in der u.g. Tabelle
zusammengefasst. Überschreitungen von Grenzwerten sind durch Fettdruck
hervorgehoben.
Tab. 8: Luftqualität im überregionalen Bereich, dargestellt anhand der EUJahreskenngrößen (Jahresmittelwerte) der LUQS-Stationen für den
Zeitraum 2005 bis 2010 (aus: LANUV 2006–2011)
NO2
NO2
max 1)
µg/m³
µg/m³
21
22
80
89
Jahr
2005
2006
2007
PM 10
PM 10
Pb
As
> 50
µg/m³
ng/m³
µg/m³
Grevenbroich-Gustorf (GRGG) 4)
32
0,01
46
31
0,01
0,9
46
µg/m³
– 51 –
Cd
Ni
ng/m³
ng/m³
0,3
2,3
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2008
2009
2010
21
23
24
74
93
104
2005
2006
2007
2008
2009
2010
27
28
26
25
26
27
114
121
128
159
117
98
2005
2006
2007
2008
2009
2010
27
29
27
29
32
30
160
146
178
152
144
107
2005
2006
2007
2008
2009
2010
IW
40
200 2)
1)
2)
3)
4)
26
28
29
24
0,01
32
0,01
24
0,01
Hürth (HUE2)
25
7
26
23
25
18
22
7
22
10
28
14
Köln-Chorweiler (CHOR)
24
14
0,02
25
18
0,02
24
14
0,01
22
16
0,01
24
19
0,01
23
13
0,01
Niederzier (NIZI)
29
0,02
42
29
35
0,02
28
28
0,01
27
28
0,02
28
34
0,01
28
0,01
41
3)
40
35
0,5
0,7
0,7
0,7
0,3
0,2
0,2
3,3
2,4
2,6
-
-
-
0,8
0,8
0,8
0,7
0,3
0,3
0,2
0,3
2,2
3,1
2,5
2,4
1,0
0,8
0,8
0,8
6
0,3
0,4
0,3
0,3
5
2,1
3,3
2,2
2,3
20
Maximaler 1 Stunden-Wert
Immissionsgrenzwert nach TA Luft, bzw. 39. BImSchV, erlaubt sind 18 Überschreitungen je Kalenderjahr.
Maximal zulässige Anzahl von Überschreitungen des 24-Stunden-Immissionswertes je Kalenderjahr.
Die Station wurde erst am 29.11.2005 in Betrieb genommen, deshalb liegen keine Werte für 2005 vor.
In Grevenbroich-Gustorf wurden Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte zwischen 21 und
24 µg/m³ festgestellt. Die Vorbelastung der Luft mit Stickstoffdioxid war damit im
Zeitraum 2005 bis 2010 insgesamt unkritisch. Die Schwebstaub-Jahresmittelwerte
(PM10) lagen zwischen 26 und 32 µg/m³ und bewegten sich damit unter dem
Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m³. In den Jahren 2006 und 2007 wurde der
24-Stunden-Immissionswert für Schwebstaub von 50 µg/m³ an jeweils 46 Tagen im
Jahr überschritten, erlaubt sind 35 Überschreitungen je Kalenderjahr. Die Gehalte von
Schwermetallen und Arsen im Schwebstaub lagen im Beobachtungszeitraum deutlich
unter den jeweiligen Immissionswerten.
An der LUQS-Station Hürth wurde nur die Stickstoffdioxid- und
Schwebstaubbelastung der Luft erfasst. Die Jahreskenngrößen von Stickstoffdioxid
waren mit Werten zwischen 25 bis 28 µg/m³ etwas höher als in Grevenbroich-Gustorf.
Im Gegensatz dazu lagen die Schwebstaubkonzentrationen der Luft mit Werten
zwischen 22 µg/m³ und 28 µg/m³ etwas unter denen von Grevenbroich. Die Anzahl der
– 52 –
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UMWELTBERICHT
Überschreitungen des 24-Stunden-Immissionswertes für Schwebstaub bewegte sich an
der Station Hürth im Beobachtungszeitraum unter dem Immissionswert (35
Überschreitungen je Kalenderjahr).
An der Station Köln-Chorweiler erreichten die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid
im Zeitraum 2005 bis 2010 Werte zwischen 27 und 32 µg/m³. Damit waren die
Jahresmittelwerte etwas höher als an den beiden anderen Stationen. Die
Schwebstaubbelastung der Luft lag mit Jahresmittelwerten zwischen 22 und 25 µg/m³
auf dem Niveau von Hürth. Die Anzahl der Überschreitungen des 24-StundenImmissionswertes lagen an der Station Chorweiler im Beobachtungszeitraum deutlich
unter den erlaubten 35 Überschreitungen je Kalenderjahr. Die Jahresmittelwerte von
Schwermetallen und Arsen im Schwebstaub wiesen im Betrachtungszeitraum geringe
Werte auf und lagen deutlich unter den jeweiligen Immissionswerten.
Die Schwebstaubkonzentrationen der Luft lagen in Niederzier in einem Bereich
zwischen 27 und 29 µg/m³. In den Jahren 2005 und 2010 wurden an 42 bzw. 41 Tagen
Feinstaub- oder PM10-Konzentrationen von > 50 µmg/m³ in der Luft gemessen. Damit
wurde der 24-Stunden-Immissionswert der TA Luft und 39. BImSchV in den
genannten Jahren überschritten. Im Fachbericht 33 über die Luftqualität im Jahr 2010
berichtet das LANUV (2011) über die Überschreitung des Tagesimmissionswertes an
der Station Niederzier. Die Station befindet sich im Abwindbereich des Tagebaus
Hambach. Die Wintermonate 2010 waren durch das Auftreten von Nordostwinden und
eine hohe Belastung aufgrund sogenannter Inversionswetterlagen gekennzeichnet. Die
Inhaltsstoffe im Schwebstaub lagen im Beobachtungszeitraum an der Station
Niederzier unterhalb der Beurteilungswerte.
Für Grevenbroich wurde zunächst ein Aktionsplan aufgestellt, der 2009 in einen
Luftreinhalteplan überführt wurde (Bezirksregierung Düsseldorf). Für die „Umgebung
des Tagebaus Hambach“ (Niederzier) wurde 2005 ein Aktionsplan aufgestellt. Derzeit
läuft unter Federführung der Bezirksregierung Köln die Erarbeitung eines
Luftreinhalteplans für dieses Gebiet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Schadstoffbelastung der Luft im
Untersuchungsraum an den ausgewerteten Messstellen im Zeitraum 2002 bis 2010 in
Bezug auf die Jahresmittelkonzentrationen weitgehend unkritisch war. Im genannten
Zeitraum wurden für die betrachteten Parameter die Immissionswerte (Jahresmittel der
TA Luft und der 39. BImSchV) durchgängig unterschritten. Die Stoffkonzentrationen
bewegten sich alle auf einem für das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau.
Abweichend hiervon wurden an den vom Kraftwerk Niederaußem weiter entfernt
liegenden Stationen Grevenbroich-Gustorf und Niederzier in jeweils zwei Jahren die
zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Schwebstaub
(PM10) je Kalenderjahr im Beobachtungszeitraum 2005 bis 2010 überschritten.
– 53 –
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UMWELTBERICHT
Insgesamt werden im Untersuchungsraum die Grenzwerte der mit der 39. BImSchV in
nationales Recht umgesetzten Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa mit
Ausnahme lokal und zeitlich begrenzter Überschreitungen für die Spitzenbelastung mit
Feinstaub (PM10) unterschritten. In Gemeinschaftsvorschriften festgelegte
Umweltnormen werden damit im Hinblick auf die Luftqualität von einzelnen
Ausnahmen abgesehen eingehalten.
Immissionsvorbelastung durch Schall
Für die Menschen im Umfeld des Kraftwerkstandortes Niederaußem ergeben sich
potenzielle Wirkungen durch die Geräuschimmissionen der bestehenden
Kraftwerksblöcke. Zu den kraftwerksbedingten Vorbelastungen durch Geräusche im
Umfeld des Standortes Niederaußem liegen Informationen aus der
Schallimmissionsprognose auf der Grundlage der TA Lärm von MÜLLER-BBM
(2011) vor.
Immissionsorte und Bewertungsgrundlagen
Im Umfeld des Kraftwerkstandortes Niederaußem wurden im Rahmen von früheren
Genehmigungsverfahren bereits die Immissionsorte (IO 1 bis IO 3 und IO 5 bis IO 10)
festgelegt. Der Immissionsort IO 4a (Groß Mönchhof) wurde als Ersatz für den
weggefallenen Immissionsort IO 4 (Klein Mönchhof) mit in die Betrachtung
aufgenommen. Die überwiegende Anzahl dieser Immissionsorte liegt in einer
Gemengelage aus industriell-gewerblich und zum Wohnen dienenden Gebieten. Da ein
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet näher an die Ortschaften Rheidt und
Hüchelhoven heranrückt, wurden die Immissionsorte IO 11 und IO 12 mit in die
Betrachtung aufgenommen. Sie befinden sich an den nächstgelegenen Bebauungen an
diesen Ortschaften. In der u.g. Abbildung sind die Immissionsorte im Umfeld des
Kraftwerkstandortes Niederaußem dargestellt. Die Immissionsrichtwerte für diese
Immissionsorte sind in der Tabelle 9 zusammengefasst.
Tab. 9: Immissionsorte und -richtwerte zur Beurteilung von Schallimmissionen
(aus: MÜLLER-BBM 2011)
Immissionsort / Bezeichnung
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4a
IO 5
IO 6
IO 7
IO 8
IO 9
Ordenstr. 1 – Auenheim
Geuelweg 4 – Auenheim
Forellenweg 11 – Auenheim
Groß Mönchhof 1
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
Alte Landstr. 119 - Niederaußem
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
– 54 –
Immissionsrichtwert dB(A)
tags
nachts
60
45
60
45
60
45
60
45
55
40
50
35
55
40
60
45
60
45
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UMWELTBERICHT
IO 10
IO 11
IO 12
Abb. 10:
Industriestr. 21 – Niederaußem
Lindenplatz 32 – Rheidt
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
65
55
50
50
40
35
Lage der Immissionsorte zur Beurteilung von Schallimmissionen
(aus: MÜLLER-BBM 2011)
Für die Beurteilung von Schallimmissionen, die von gewerblichen und industriellen
Anlagen ausgehen, ist die TA Lärm (1998) maßgebend. Nach Nr. 2.1 der TA Lärm
stellen schädliche Umwelteinwirkungen Geräuschimmissionen dar, die nach Art,
Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Der
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist im Sinne der TA
Lärm sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung an einem Immissionsort die für diesen
Ort gültigen Immissionsrichtwerte nicht übersteigt. Die TA Lärm gilt nicht für Bauund Verkehrslärm.
Für den Vergleich mit den Immissionsrichtwerten ist der Beurteilungspegel
maßgebend. Dieser ist gemäß der TA Lärm für die Tages- (6:00 – 22:00 Uhr) und die
Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) getrennt zu ermitteln. Für die Nachtzeit ist zur
– 55 –
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UMWELTBERICHT
Bewertung die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel im oben genannten
Zeitraum heranzuziehen. Da die Immissionsrichtwerte für die Nachtzeit im Vergleich
zur Tageszeit um 15 dB(A) niedriger sind, wurden die Berechnungen von MÜLLERBBM (2011) für die kritischere Nachtzeit durchgeführt.
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
Auf der Basis der schalltechnischen Erfassung des gesamten Kraftwerkstandortes
Niederaußem (MÜLLER-BBM 2004) erfolgte die Berechnung der Beurteilungspegel.
Die Geräuschemissionen des bestehenden Kraftwerks setzen sich zusammen aus:
- Geräuschemissionen der Blöcke A – K sowie
- aller Nebenanlagen des Kraftwerks.
In der Tabelle 9 sind die berechneten Beurteilungspegel für die oben genannten
Immissionsorte auf der Basis der derzeitig in Betrieb befindlichen Kraftwerksblöcke
zusammengefasst. Der Vergleich der Beurteilungspegel Lr mit den jeweiligen
Immissionsrichtwerten zeigt, dass an einigen Immissionsorten die für die Nachtzeit
geltenden Immissionsrichtwerte derzeit überschritten werden. Dies gilt für die
Immissionsorte IO1 – IO3, IO5, IO6 und IO9. An diesem Umstand ändert sich nichts
nach der Stilllegung der zwei 150-MW-Blöcke A und B (Vorbelastung ab 2013).
Vorbelastung durch Verschattung
Zu den Verschattungswirkungen liegt für das Planänderungsgebiet und sein Umfeld ein
Gutachten über die Modellierung von Verschattungseffekten durch Schwaden und
Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb einer neuen
Kraftwerksanlage am Standort Niederaußem vor (argumet & Simuplan 2012).
Derzeit erfolgt die Kühlung der bestehenden Kraftwerksblöcke am Standort
Niederaußem im Wesentlichen durch Naturzug-Nasskühltürme. In NaturzugNasskühltürmen wird Kühlwasser durch den Kontakt mit der am Fuß des Kühlturms
angesaugten Luft gekühlt. Die Luft erwärmt sich und steigt innerhalb des Kühlturms
auf. Weiterhin wird die Luft im Kühlturm durch den Kontakt mit Kühlwasser mit
Wasser beladen. Aufgrund des Funktionsprinzips kommt es bei NaturzugNasskühltürmen immer zu sichtbaren Schwaden. Lange Schwaden treten bevorzugt bei
starker Bewölkung auf. Insbesondere bei Bewölkung im Winter sowie an kühlen und
feuchten Tagen in Frühjahr und Herbst sind lange Schwaden zu erwarten. In Zeiten
geringer Bewölkung überwiegen dagegen kürzere Schwaden. Besonders im Sommer
treten überwiegend kürzere Schwaden auf, da die wärmere Umgebungsluft mehr
Wasserdampf aufnehmen kann und somit schneller zur Auflösung des Schwadens
beiträgt.
Im Rahmen der Modellierung von Verschattungseffekten durch Schwaden und
Gebäude wurden zwei Fälle betrachtet (argumet & Simuplan 2012). Im Fall 1 – vor der
Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks im
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UMWELTBERICHT
Planänderungsgebiet (Ist-Zustand) – wurden folgende Kraftwerksblöcke am Standort
Niederaußem und Neurath in der Modellierung berücksichtigt:
Niederaußem
2 x 150 MW Blöcke A, B, endgültig stillgelegt, Gebäude sind vorhanden
4 x 300 MW Blöcke C, D, E, F einschließlich der Kühltürme in Betrieb
2 x 600 MW Blöcke G, H mit zwei Kühltürmen in Betrieb
1 x 950 MW BoA1 mit einem Kühlturm in Betrieb.
Neurath
3 x 300 MW Blöcke mit drei Kühltürmen in Betrieb
2 x 600 MW Blöcke mit zwei Kühltürmen in Betrieb
2 x 1.100 MW BoA2 & 3 mit zwei Kühltürmen in Betrieb
Nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet werden in der Prognose folgende Kraftwerksblöcke an den beiden
Standorten berücksichtigt:
Niederaußem
2 x 150 MW Blöcke A, B, endgültig stillgelegt, Gebäude sind vorhanden
4 x 300 MW Blöcke C, D, E, F einschließlich der Kühltürme endgültig stillgelegt,
Gebäude sind vorhanden
2 x 600 MW Blöcke G, H mit zwei Kühltürmen in Betrieb
1 x 950 MW BoA1 mit einem Kühlturm in Betrieb
1 x 1.100 MW BK-Block mit einem Hybrid-Kühlturm in Betrieb
Neurath
3 x 300 MW Blöcke mit drei Kühltürmen in Betrieb
2 x 600 MW Blöcke mit zwei Kühltürmen in Betrieb
2 x 1.100 MW BoA2 & 3 mit zwei Kühltürmen in Betrieb.
Für beide Fälle wird ein ganzjähriger, durchgehender Volllastbetrieb (8.760 Stunden)
angenommen, Stillstandzeiten sowie Teillastbetrieb werden nicht berücksichtigt.
Die Berechnungen erfolgten mit dem Modellsystem SPLaSh. Es wurden Wetterdaten
der Jahre 2002 bis 2007 zugrunde gelegt, da für diese zeitlich hoch aufgelöste
Vertikalprofile der Temperatur und Luftfeuchte verfügbar sind. Ausführungen zur
Methodik und dem Berechnungsverfahren finden sich in dem Gutachten von argumet
& Simuplan (argumet & Simuplan 2012).
In der Tabelle 28 (Kap. II 3.2.1) ist für neun Standorte im Umfeld des
Kraftwerkstandortes Niederaußem die durchschnittliche jährliche Minderung der
Sonnenscheindauer durch das bestehende Kraftwerk in Prozent der jährlichen
Sonnenscheindauer dargestellt. Je nach Standort werden danach Minderungsbeträge
zwischen 3,7 und 25,8 % berechnet.
Weiterhin ist festzustellen, dass die Beiträge des nordwestlich gelegenen Kraftwerkes
Neurath im Umfeld von Niederaußem faktisch vernachlässigbar sind (argumet &
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Simuplan 2012).
Vorbelastungen durch Auswirkungen von Schwaden auf die Landwirtschaft
Beim Betrieb von Kraftwerken mit Nasskühltürmen entstehen sichtbare Schwaden aus
mit Wasserdampf angereicherter Luft. Diese sichtbaren Schwaden können je nach
Windrichtung und allgemeiner Wetterlage – zusätzlich zu den durch die
Kraftwerksgebäude im nahen Umfeld verursachten Verschattungseffekten – eine
weitreichende räumliche Ausdehnung erreichen und zu einer lokalen und temporären
Verschattung bzw. Minderung der Sonneneinstrahlung führen. Hierdurch kann es zu
Veränderungen des Mikroklimas auf den betroffenen Flächen im Kraftwerksumfeld
kommen. Seitens der Landwirtschaft wurden aufgrund dieser mikroklimatischen
Veränderungen negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion geltend
gemacht. Zur Klärung der Frage, ob diese mikroklimatischen Veränderungen negative
Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion nach sich ziehen, z. B. durch
erhöhte Anfälligkeit gegenüber Pflanzenkrankheiten sowie ggf. Einbußen in Bezug auf
Ertrag und Qualität der angebauten Kulturen wurden von der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) in den Jahren 2005 und 2006 mögliche
Auswirkungen der Verschattung auf die landwirtschaftliche Produktion untersucht
(Projekt AuKLand). Dabei ergaben sich folgende Ergebnisse:
1. Zum Untersuchungskomplex I: Auftreten ausgewählter Pilzkrankheiten in
Praxisschlägen von Winterweizen und Zuckerrüben in Abhängigkeit von der
Kraftwerksentfernung:
„…In beiden Versuchsjahren konnte durch die wöchentlichen Krankheitsbonituren
kein gesicherter Einfluss der Beschattungszonen auf den Krankheitsverlauf in den
untersuchten landwirtschaftlichen Kulturen nachgewiesen werden, obwohl die
untersuchten Krankheiten sich in ihren ökologischen bzw. Witterungsansprüchen
unterscheiden. Somit führten die Wasserdampfschwaden nicht zu einer
Veränderung des Krankheitsgeschehens in den kraftwerksnahen Flächen. Als
mögliche Ursachen werden die Jahreswitterung, das Infektionsverhalten der
Krankheiten und die Lage der Teilflächen innerhalb der behandelten Praxisfläche
diskutiert.“ (Landwirtschaftskammer NRW, 2008, S. 6).
2. Zum Untersuchungskomplex II: Modellierung der Infektionswahrscheinlichkeit
ausgewählter Pflanzenkrankheiten im Einflussbereich des Kraftwerks
Niederaußem
„In 2006 konnte zwischen dem kraftwerksfernen und -nahen Bereich kein
signifikanter Unterschied im Infektionsrisiko der ausgewählten Krankheiten
festgestellt werden. Weiterhin ergaben sich keine Hinweise auf einen früher
auftretenden
Infektionsdruck
im
kraftwerksnahen
Bereich.“
(Landwirtschaftskammer NRW, 2008, S. 19)
3. Zum Untersuchungskomplex III: Rübenerträge und Zuckergehalte im
Untersuchungsgebiet – Auswertung von Ackerschlagkarteien und Qualitätsdaten
„Ein Einfluss der Kraftwerksnähe auf den Saattermin konnte nicht nachgewiesen
werden. Die Ertragsdaten wiesen eine sehr große Streubreite auf. Die
Wachstumsdauer variierte zwischen 145 und 260 Tagen und hatte einen
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
signifikanten Einfluss auf Zuckergehalt, Rübenertrag und Zuckerertrag der
Praxisschläge. Wie erwartet wurde der Zuckergehalt ebenfalls durch die Sorte
beeinflusst. Ein Einfluss der Beschattungsklasse i.e. Kraftwerksnähe auf die
untersuchten Ertragsparameter konnte nicht nachgewiesen werden.“
(Landwirtschaftskammer NRW, 2008, S. 34)
Vorbelastung durch optische Wirkungen
Von Kraftwerksanlagen können durch die baulichen Ausmaße der Gebäude und die
von den Kühltürmen ausgehenden Schwaden optisch bedrängende Wirkungen auf
bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen, die das Wohnumfeld nachhaltig verändern
können. Zu den möglichen optischen Wirkungen des geplanten Vorhabens auf das
benachbarte Wohnumfeld liegt ein Gutachten von SMEETS Landschaftsarchitekten
(2012a) vor, in dem sowohl die bestehende Vorbelastung am Standort Niederaußem als
auch die möglichen zukünftigen Wirkungen betrachtet werden.
Untersuchungsumfang und Bewertungsgrundlagen
Die bestehenden optischen Wirkungen und die möglichen Auswirkungen durch den
Neubau eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auf das Wohnumfeld
werden für die dem Planänderungsgebiet nächst gelegenen Wohnstandorte untersucht.
Für folgende Standorte werden die möglichen optischen Wirkungen untersucht:
- Südlicher Ortsrand Rheidt
- Groß Mönchhof
- Geretzhoven
- Südöstlich Rather Mühle (auf dem Gebiet der Stadt Bedburg)
- Auenheim
- Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem
- Ortsrand Büsdorf
Als optisch bedrängend werden Bauwerke angesehen, wenn diese aufgrund ihrer Höhe
und Breite gegenüber dem Nachbargrundstück eine erdrückende bzw. bedrängende
oder erschlagende Wirkung haben. „Dies ist insbesondere der Fall, wenn die baulichen
Dimensionen des „erdrückenden“ bzw. „bedrängenden“ Gebäudes aufgrund der
Besonderheiten des Einzelfalls derart übermächtig sind, dass das „erdrückte“ Gebäude
oder Grundstück überwiegend nur noch wie eine von einem herrschenden Gebäude
dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder
das Bauvorhaben ein Nachbargrundstück regelrecht „abriegelt““ (SMEETS
Landschaftsarchitekten 2012a, S. 5).
Zur Bewertung einer möglichen optisch bedrängenden Wirkung kann als eine
Orientierungshilfe der Abstand zwischen dem Wohnstandort und der geplanten Anlage
herangezogen werden.
Weiterhin sind bei der Bewertung der optisch bedrängenden Wirkungen folgende
Kriterien zu berücksichtigen:
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
-
Ausprägung und Eigenart des betroffenen Landschaftsraums,
Ausmaß der Baukörper in ihrem Verhältnis zueinander,
Bauhöhe, Auslegung und Gestaltung der Fassade,
Baumasse,
Vergesellschaftung der Anlage mit anderen vergleichbaren Baukörpern.
Zusätzlich ist für die optische Wirkung einer Anlage von Bedeutung, ob diese sich in
der direkten Sichtachse eines Wohnhauses oder Gartens befindet. Somit spielt auch die
Anordnung der Gebäude und die Ausrichtung von Räumen und Außenbereichen eine
zu berücksichtigende Rolle.
Eine optisch bedrängende Wirkung kann nicht angenommen werden, wenn die neue
Anlage aufgrund der Geländetopographie oder aufgrund von sonstigen baulichen
Elementen, Wäldern und Gehölzstrukturen so sichtverdeckt ist, dass eine
Beeinträchtigung der Sichtbeziehung nicht erfolgen kann.
Zurzeit gibt es keine verbindlichen Regelungen zur Beurteilung der optischen
Wirkungen. Die Beurteilung der möglichen optisch bedrängenden Wirkungen erfolgt
daher unter Einbeziehung der oben genannten Kriterien und allen Umständen des
jeweiligen Einzelfalls. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Umfang und die
Intensität der Wohnumfeldveränderung von der Beschaffenheit und der Einsehbarkeit
des Umfeldes, von den Wirkfaktoren (Anlage und Betrieb des Kraftwerkes) und der
Wahrnehmbarkeit im Bereich von Wohngebäuden und Wohngrundstücken abhängig
sind (SMEETS Landschaftsarchitekten 2012a). Neben den bedrängenden Wirkungen,
verursacht durch Gebäude, werden auch die optischen Wirkungen durch die Schwaden
von Kühltürmen und Schwaden aus den Schornsteinen betrachtet.
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
Die prägnantesten Bauwerke des Untersuchungsraumes sind die Kraftwerksblöcke am
Standort Niederaußem mit den Naturzug-Nasskühltürmen mit Höhen zwischen 100
und 200 m. Die Kesselhäuser weisen Höhen zwischen 55 und 130 m auf. Das
Kesselhaus des BoA-Blocks ist 170 m hoch. Hinzu kommen noch zwei Kamine mit
einer Höhe von 200 m.
Der Landschaftsraum im Umfeld des Planänderungsgebiets ist in weiten Teilen durch
eine typische landwirtschaftliche Intensivnutzung geprägt. Die Agrarlandschaft weist
großflächige Ackerschläge auf, sie wird weiterhin durch eine große Anzahl von
größeren und kleineren Siedlungsbereichen und von Einzelgehöften geprägt. Entlang
von Straßen, Wegen, Bahntrassen und im Umfeld von Hofanlagen befinden sich
Gebüsche, Hecken und linienhafte Gehölzstrukturen. Zusammenhängende
Waldflächen befinden sich im Bereich der rekultivierten Abraumhalden.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Wohnstandort südlicher Ortsrand Rheidt
Der Wohnstandort Rheidt liegt nordöstlich des Kraftwerkes Niederaußem und ist durch
eine maximal zweigeschossige Bebauung von Ein- und Mehrfamilienhäusern
gekennzeichnet. An den Siedlungsrand grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen. Als
Vorbelastung ist das Kraftwerk Niederaußem im Südwesten zu nennen. Es befindet
sich in einem Abstand von ca. 1.240 m zum Ortsrand. Weiterhin ist die B 477, die
Rheidt von Nord nach Süd durchquert, Bestandteil des Landschaftsraumes. Östlich des
Ortes und der B 477 verläuft eine Bahntrasse von Nord nach Süd, die Bahntrasse der
Nord-Süd-Bahn befindet sich nordöstlich des bestehenden Kraftwerkes. Die weitere
direkte Umgebung des Wohnstandortes ist ansonsten frei von technischen
Überprägungen.
Wohnstandort Groß Mönchhof
Der Groß Mönchhof befindet sich ca. 480 m nördlich der bestehenden
Kraftwerksanlage. Die Gebäude des Gutshofes werden von Gehölzen umgeben.
Südöstlich der Hofanlage verläuft der Gillbach, der von großen, das Landschaftsbild
prägenden Gehölzen gesäumt wird. Südlich des Groß Mönchhofs befindet sich der
Klein Mönchhof, der zurzeit nicht für Wohnzwecke genutzt wird. Für den Groß
Mönchhof resultiert eine Vorbelastung aus dem bestehenden Kraftwerk Niederaußem,
dem westlich angrenzenden Gewächshaus- und Gartenbaubetrieb, dem Damm der
Nord-Süd-Bahn und bedingt auch aus der nordöstlich verlaufenden Landesstraße L
279n.
Wohnstandort Geretzhoven
Der Wohnstandort Geretzhoven liegt nördlich des Kraftwerkes Niederaußem an der
L 213. Er setzt sich aus der Wasserburg Geretzhoven und zwei weiteren Gebäuden z.T.
mit Wohnnutzung zusammen. Die Wasserburg wird durch einen alten Gehölzbestand
umsäumt. Dieser grenzt das Gelände gegen die landwirtschaftlichen Flächen ab. Der
Standort Geretzhoven liegt inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die kaum
durch andere Landschaftselemente gegliedert werden. Der Standort Niederaußem
befindet sich in einer Entfernung von ca. 1.170 m südlich des Hofes. Weitere
Vorbelastungen sind durch die Nord-Süd-Bahn und bedingt durch die L 213 gegeben.
Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof)
Der Frauweilerhof liegt an der L 213 nordwestlich des bestehenden Kraftwerkes
Niederaußem. Es handelt sich um eine Einzelhofanlage, die aus mehreren Gebäuden
besteht (Wohngebäude, Scheune, Lagerhalle). Der Hof befindet sich inmitten von
landwirtschaftlichen Nutzflächen, die keine Gehölzstrukturen aufweisen. Im direkten
Umfeld sind einige vereinzelte Sträucher und Einzelbäume vorhanden. Das Kraftwerk
Niederaußem liegt ca. 1.000 m vom Wohnstandort entfernt. Weitere Vorbelastungen
sind durch die Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn und bedingt durch die L213 gegeben.
Der Landschaftsraum ist aufgrund des ebenen Reliefs und dem Fehlen von technischen
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
und anderen landschaftsästhetischen Elementen einsehbar.
Wohnstandort Auenheim
Die Ortslage von Auenheim grenzt westlich an den Standort des Kraftwerkes
Niederaußem. Als Referenzstandort wurde der Wohnstandort Auenheimer
Straße/Ordensstraße ausgewählt. Auenheim ist durch eine lockere Bebauung mit
überwiegend zweigeschossigen Ein- und Mehrfamilienhäuser und größeren
Gartenflächen gekennzeichnet. Es finden sich in der Siedlung zahlreiche Gehölze
entlang von Straßen und Wegen. Der Siedlungsrand wird durch die Trasse der NordSüd-Bahn gebildet, diese wird von Gehölzen gesäumt. Östlich bzw. nordöstlich der
Auenheimer Bebauung befinden sich dichte Gehölzbestände, diese wirken
abschirmend gegenüber dem angrenzenden Kraftwerk. Der Wohnstandort Auenheim
ist durch die Nähe des bestehenden Kraftwerkes (ca. 240 m) vorbelastet. Darüber
hinaus wirken die Nord-Süd-Bahn und das Gewerbegebiet nördlich und südlich des
Standortes ebenfalls vorbelastend.
Wohnstandort nordöstlicher Ortsrand Niederaußem
Bergheim-Niederaußem befindet sich westlich und östlich der B 477 bzw. der
Bahntrasse, die von Nord nach Süd verläuft. Der hier ausgewählte Wohnstandort liegt
im Nordosten im Bereich der Asperschlagstraße und der Theodor-Heuss-Straße. Es
befinden sich dort meist zweigeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser. Nach Norden
und Osten wird die Ortschaft durch die Nord-Süd-Bahn zur freien Landschaft begrenzt.
Das bestehende Kraftwerk befindet sich nordwestlich des Wohnstandortes in einer
Entfernung von ca. 450 m. Durch die Nähe zum bestehenden Kraftwerk ist der
Standort bereits vorbelastet. Die Bahntrasse, das Gewerbegebiet zwischen den
Verkehrstrassen und bedingt auch die B 477 sind ebenfalls vorbelastend.
Wohnstandort Büsdorf
Der Wohnstandort Büsdorf liegt im Westen von Büsdorf. Dort liegt eine aus Ein- und
Mehrfamilienhäusern bestehende Wohnbebauung mit dörflichem Charakter vor. An
den westlichen Siedlungsrand schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen an, diese
weisen kaum gliedernde Gehölzbestände auf. In weiterer Entfernung befinden sich
Gehölze entlang der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der von Nord nach Süd
verlaufenden Bahnstrecke. Weiterhin sind Hochspannungsleitungen und Masten im
Raum zwischen der Bahntrasse und Büsdorf vorhanden. Insgesamt ist der
Landschaftsraum gut einsehbar. Die bestehende Kraftwerksanlage ist wahrnehmbar
und befindet sich in ca. 1.800 m Entfernung.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die hier betrachteten Wohnstandorte bereits
durch bestehende Anlagen des Kraftwerkes Niederaußem, der Fabrik Fortuna Nord,
Gewerbegebiete und durch verschiedene Verkehrswege eine entsprechend starke
Vorbelastung aufweisen.
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UMWELTBERICHT
`Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt´
Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkolenkraftwerks im
Planänderungsgebiet potenziell durch folgende wesentliche Wirkfaktoren betroffen:
anlagebedingt
- Flächeninanspruchnahme (Verlust von Biotopflächen)
betriebsbedingt
- Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
- Nachbarschaftswirkung (Schall- und Lichtimmissionen)
baubedingt
- temporäre Flächeninanspruchnahme
- Baustellenbetrieb (Störwirkungen, Immissionen von Schall und Luftschadstoffen)
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II.
3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem
zugrunde.
Untersuchungsraum
Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten und der Reichweite der
Wirkfaktoren ergeben sich folgende räumliche Betrachtungsebenen:
Flächeninanspruchnahme
Mögliche
Auswirkungen
durch
Flächeninanspruchnahmen
werden
im
Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen betrachtet.
Schall- und Lichtimmissionen
Mögliche Auswirkungen durch Schall- und Lichtimmissionen werden in dem in der
nachfolgenden Abbildung dargestellten Untersuchungsraum betrachtet.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Abb. 11:
Untersuchungsraum Pflanzen,
(Kartengrundlage: DTK 25)
Tiere,
Biotope
im
Nahbereich
Der Untersuchungsraum umfasst den angrenzenden Nahbereich in einem Umkreis von
mindestens 500 m um die beanspruchten Flächen. Lediglich dort, wo sich das
Betriebsgelände des Kraftwerks südlich an das Planänderungsgebiet anschließt, wird
der zu untersuchende Nahbereich auf den Bahndamm der Nord-Süd-Bahn begrenzt,
der das bestehende Betriebsgelände vom Planänderungsgebiet trennt.
Im Norden und Osten wird der Untersuchungsraum auf einen Abstand deutlich größer
als 500 m ausgedehnt. Zum einen sind die hier angrenzenden intensiv
landwirtschaftlich genutzten Flächen teilweise durch Gehölzstrukturen und Gewässer
(Totengraben, Gillbach) stärker gegliedert und damit ökologisch hochwertiger und
gegenüber Kraftwerkswirkungen empfindlicher; zum anderen sind sie gegenüber den
Baustelleneinrichtungsflächen und dem Planänderungsgebiet frei exponiert.
Luftschadstoffimmissionen
Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen werden in dem oben
dargestellten Raum betrachtet. Er erstreckt sich von Gierath und Nievenheim im
Norden, Kaster im Westen, Monheim und Köln im Osten bis Sindorf und Frechen im
Süden und umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und zum anderen
den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene (argumet
2012). Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich neben dem
Kraftwerksstandort Niederaußem auch die Kraftwerkstandorte Frimmersdorf und
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UMWELTBERICHT
Neurath.
Die über das Beurteilungsgebiet der TA Luft hinausreichende Gebietskulisse der im
Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung berücksichtigten Natura-2000-Gebiete
umfasst die vier FFH-Gebiete „Königsdorfer Forst“, „Knechtstedener Wald mit
Chorbusch“ „Worringer Bruch“ und „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich
und Bad Honnef“.
Bezüglich
einer
ausführlichen
Darstellung
wird
auf
die
FFHVerträglichkeitsuntersuchung in der Anlage zum Erarbeitungsbeschluss verwiesen
(TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2012).
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Biotoptypen Nahbereich
Die im Planänderungsgebiet und im Nahbereich des Planänderungsgebiets
vorkommenden Biotoptypen wurden in einer vom TÜV NORD durchgeführten
Biotoptypenkartierung ermittelt. Die Biotoptypen sind in der nachfolgenden Abbildung
zu entnehmen. Abgrenzung und Bezeichnung der Biotoptypen folgen dem
Biotoptypenschlüssel des LANUV (www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de).
Die wesentlichen Biotoptypen werden nachfolgend kurz beschrieben.
– 65 –
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Abb. 12:
Biotoptypen im Planänderungsgebiet
(Kartengrundlage: DGK 5)
und
im
Nahbereich
Das Planänderungsgebiet und die vorhabensrelevanten Baustelleneinrichtungsflächen
werden derzeit überwiegend als Ackerflächen (Biotoptyp HA0) genutzt (s.u.). Im
Westen grenzt der teilweise von einem alten Baumbestand (Biotoptyp BF1) umgebene
Klein Mönchhof mit Gartenbrachen mit altem Baumbestand (Biotoptyp HJ4) an das
Planänderungsgebiet (s.u.). Eine Teilfläche westlich der B 477 dient derzeit als Lagerund Montagefläche (Biotoptypen HW5, HW6, HW8 und IF2). Vor dem Hintergrund
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der bestehenden Rückbauverpflichtung wird aber in der Eingriffsbilanzierung für diese
Fläche der Biotoptyp „Acker“ als Ist-Situation zugrunde gelegt.
Abb. 13:
Großflächige Ackernutzung
(Aufnahme TÜV NORD,)
östlich
der
Güterverkehrsstrecke
Bahndamm Nord-Süd-Bahn
Abb. 14:
Lager- und Montagefläche westlich der B 477 aus nordöstlicher
Richtung (Aufnahme TÜV NORD)
Klein-Mönchhof
Auch die Umgebung des Planänderungsgebiets und der temporär genutzten
Baustelleneinrichtungsflächen ist im kartierten Untersuchungsraum von Westen über
Norden bis Südosten durch landwirtschaftliche Nutzung (überwiegend Ackerflächen,
Biotoptyp HA0) geprägt. Nordwestlich des Gillbachs haben sich bis zum Totengraben
Gartenbaubetriebe (teilweise mit Unterglaskulturen) angesiedelt (Biotoptypen HL4 und
HL5). Straßen, Bahnstrecken, der Gillbach und der Totengraben werden streckenweise
von Gehölzsäumen (Biotoptypen BD4, BB0, BE0, BE3) oder Baumreihen
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(Biotoptypen BF1, BH0) begleitet. Der Groß Mönchhof ist von Obstweiden (Biotoptyp
HK3), Fettweiden (Biotoptyp EB0) und Baumreihen mit altem Baumbestand umgeben
(Biotoptyp BF1).
Aufgrund der großflächigen und intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sowie der
Zerschneidung durch Bahnstrecken und Straßen sind die Lebensraumfunktionen im
Untersuchungsraum insgesamt deutlich eingeschränkt. Als Funktionselemente mit
größerer Bedeutung sind die Gehölzbestände im Bereich des Klein Mönchhofs und des
Groß Mönchhofs sowie die Gehölzsäume entlang der Verkehrswege, Gräben und des
Gillbachs, einzustufen. Den letztgenannten Biotoptypen kommt vor allem eine
Biotopvernetzungsfunktion zu.
Biotopverbund Nahbereich
Die im Nahbereich verzeichneten Biotopverbundflächen sind in Tabelle 10 aufgeführt.
Ihre Lage ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Tab. 10: Biotopverbundflächen im Nahbereich des Planänderungsgebiets
(Quelle: @linfos -Landschaftsinformationssammlung)
Gebietsnummer
VB-K-4905-002
VB-K-4905-003
VB-K-5006-002
Größe
[ha]
Bezeichnung
Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven
Bahntrassen im Raum Niederaußem und
Pulheim-Stommeln
Kulturlandschaft
zwischen
Stommeln,
Oberaußem, Glessen und Geyen
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297,0
141,9
1126,4
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Abb. 15:
Biotopverbundflächen im Kartenausschnitt (Datenquelle: Geoserver
NRW – WMS-Dienst „LINFOS NRW“; Kartengrundlage DGK 5,
Genehmigungsvermerk vgl. Abbildungsverzeichnis)
Artenbestand Nahbereich
Die Darstellung des Artenbestandes im Nahbereich erfolgt vor allem für die im
Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigenden
planungsrelevanten Arten im Hinblick auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte
bei einer Realisierung des Vorhabens. Welche Arten als „planungsrelevant“ gelten, ist
in MUNLV (2007) definiert.
Ausgewertet wurden die im Fachinformationssystem des LANUV abrufbaren
Informationen (planungsrelevante Arten der Messtischblätter, Biotopkataster und
„@linfos“) sowie Daten aus veröffentlichten Einzeluntersuchungen und Daten der
Forschungsstelle Rekultivierung.
Das Planänderungsgebiet befindet sich im Messtischblatt 5006. Die im
Fachinformationssystem des LANUV für dieses Messtischblatt aufgeführten
planungsrelevanten Arten sind in Tabelle 11 zusammengestellt. Da das
Planänderungsgebiet unmittelbar an den Schnittpunkt von vier Messtischblättern
grenzt, sind auch die Arten der drei angrenzenden Messtischblätter (4905, 4906 und
5005) mit aufgeführt.
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Das Fachinformationssystem des LANUV verzeichnet neun Säugetierarten, sieben
Amphibienarten, eine Reptilienart und 56 Vogelarten für die vier Messtischblätter. Die
aus diesem Artenpool unter Berücksichtigung der Habitatverhältnisse und der
ökologischen Ansprüche im Planänderungsgebiet und im Nahbereich des
Planänderungsgebiets potenziell vorkommenden Arten werden nachfolgend
beschrieben.
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Tab. 11: Planungsrelevante Arten im Messtischblatt 5006
angrenzenden
Messtischblättern
(Quelle:
Fachinformationssystem „Geschützte Arten“)
Art
Status
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
und
in den
LANUV-
MTB 4905 MTB 4906 MTB 5005 MTB 5006
Säugetiere
Braunes Langohr
Art vorhanden
G
Breitflügelfledermaus
Art vorhanden
G
X
X
X
Feldhamster
Art vorhanden
S
X
X
X
X
Großer Abendsegler
Art vorhanden
G
X
X
X
X
Haselmaus
Art vorhanden
G
Kleiner Abendsegler
Art vorhanden
U
Rauhautfledermaus
Art vorhanden
G
X
X
X
X
X
Wasserfledermaus
Art vorhanden
G
X
X
X
X
Zwergfledermaus
Art vorhanden
G
Amphibien
X
X
X
X
X
Gelbbauchunke
Art vorhanden
S
Kammmolch
Art vorhanden
G
X
Kleiner Wasserfrosch
Art vorhanden
G
X
Knoblauchkröte
Art vorhanden
S
X
Kreuzkröte
Art vorhanden
U
Springfrosch
Art vorhanden
G
Wechselkröte
Art vorhanden
U
Reptilien
Zauneidechse
Art vorhanden
G↓
Vögel
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Baumfalke
sicher brütend
U
Bekassine
Durchzügler
G
Bienenfresser
sicher brütend
G
Braunkehlchen
sicher brütend
S
Eisvogel
sicher brütend
G
X
X
X
Feldschwirl
sicher brütend
G
X
X
X
Flussregenpfeifer
sicher brütend
U
X
X
X
Gartenrotschwanz
sicher brütend
U↓
Grauammer
sicher brütend
S
Graureiher
sicher brütend
G
Grauspecht
sicher brütend
U↓
Habicht
Kiebitz
sicher brütend
Durchzügler
G
G
Kiebitz
sicher brütend
G
Kleinspecht
sicher brütend
G
Kornweihe
Krickente
Wintergast
G
sicher brütend
U
Krickente
Wintergast
G
X
Löffelente
Durchzügler
S
X
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Mittelspecht
Nachtigall
Neuntöter
Pfeifente
Pirol
Rauchschwalbe
Rebhuhn
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
Wintergast
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
beobachtet zur
Brutzeit
sicher brütend
Rohrweihe
Rotmilan
G
G↓
G
G
U
G
U↓
G↓
U
U
S
– 71 –
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
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X
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X
X
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X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Bezirksregierung Köln
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Art
Status
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
Sandregenpfeifer
Schleiereule
Schnatterente
Schwarzhalstaucher
Schwarzkehlchen
Schwarzspecht
Sperber
Spießente
Durchzügler
sicher brütend
Wintergast
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
Durchzügler
Steinkauz
beobachtet zur
Brutzeit
Steinschmätzer
Sturmmöwe
Tafelente
Teichrohrsänger
Turmfalke
Turteltaube
Uferschwalbe
Wachtel
Waldkauz
Waldohreule
Wanderfalke
Wespenbussard
Wiesenpieper
sicher brütend
sicher brütend
Durchzügler
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
G
S
U
G
G
G
U↓
G
U
G
G
U↑
U
G↓
Wiesenweihe
beobachtet zur
Brutzeit
S↑
Zwergschnepfe
Wintergast
Zwergtaucher
sicher brütend
G
Zwergtaucher
Wintergast
G
G
G
G
S
U
G
G
G
MTB 4905 MTB 4906 MTB 5005 MTB 5006
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Erhaltungszustand in NRW für die atlantische Region (ATL):
G: Erhaltungszustand günstig, U: Erhaltungszustand ungünstig, S: Erhaltungszustand schlecht
Pfeil nach oben = sich verbessernd, Pfeil nach unten = sich verschlechternd
Säugetiere
Als planungsrelevante Säugetier-Arten sind gemäß der Auswertung des
Fachinformationssystems des LANUV mehrere Fledermausarten, die Haselmaus und
der Feldhamster grundsätzlich zu berücksichtigen.
Der Untersuchungsraum ist Bestandteil der Rommerskirchener Lössplatte mit
fruchtbaren Parabraunerden aus Lösslehm. Die tiefgründigen Lössböden bieten
günstige Lebensbedingungen für den Feldhamster und stellen heute (bei geringeren
Bestandszahlen) einen Verbreitungsschwerpunkt der Art im Rheinland dar (vgl.
Straube & Köhler 2006, Raskin 2009). Insofern sind Hamstervorkommen im
Planänderungsgebiet und in seinem Umfeld grundsätzlich möglich. Eine am
05.05.2006 durch das Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR
durchgeführte Kartierung im Bereich des Vorhabensstandorts ergab aber keine
Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung durch den Feldhamster. Es wurden weder
Hamsterbaue noch sonstige Feldhamsterspuren festgestellt (Raskin 2006). Die
nächsten bekannten Vorkommen (Einzelfunde) befinden sich etwa 2 km vom
Vorhabensstandort entfernt (Raskin, mdl. Mitt.). Insgesamt sind daher
Feldhamstervorkommen im Untersuchungsraum wenig wahrscheinlich.
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In der Umgebung des geplanten Vorhabens bieten der alte Baumbestand und die
Gebäude des Klein Mönchhofs Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse. Die
Umgebung stellt ein potenzielles Nahrungs- und Jagdrevier dar. Verschiedene
Baumreihen und Gehölzstrukturen können Leitfunktionen (Flugstraßen) für
Fledermäuse ausüben oder auch Jagdhabitate darstellen. Aufgrund der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung und der technischen Nutzung durch die
Kraftwerksanlagen ist die Habitatwertigkeit des Untersuchungsraumes für Fledermäuse
aber insgesamt als gering einzustufen. Am ehesten sind Vorkommen der
opportunistisch jagenden Zwergfledermaus zu erwarten, die auch Siedlungsräume
nutzt, sofern eine ausreichende Insektendichte gewährleistet ist (Simon et al. 2004,
Dietz & Mehl-Rouschal 2006). Sie ist zugleich unsere häufigste einheimische
Fledermausart. Weiterhin könnten der Große und Kleine Abendsegler vorkommen, die
beleuchtete Flächen im Siedlungsraum für Nahrungsflüge nutzen (Boye & Dietz 2004,
Dietz & Mehl-Rouschal 2006).
Als weitere planungsrelevante Säugetierart ist die Haselmaus für das westlich des
geplanten Vorhabens gelegene Messtischblatt 5005 aufgeführt. Die Art besiedelt vor
allem reich strukturierte Laub- und Laubmischwälder, gut strukturierte Waldränder
sowie gebüschreiche Lichtungen und Kahlschläge. Außerhalb geschlossener Wälder
werden in Parklandschaften auch Feldgehölze, Gebüsche und Hecken besiedelt, in
Ortsnähe gelegentlich auch Obstgärten und Parks. Die Haselmaus hat einen geringen
Aktionsradius mit bis zu 2.000 m² großen Revieren. Große Felder ohne Hecken oder
Baumreihen erschweren eine Besiedlung von bisher durch die Art unbesiedelten
Flächen erheblich. Zusammenhängende Vorkommen der Art sind in Deutschland nur
in den Mittelgebirgs- und Gebirgsregionen bekannt (vgl. Rasterverbreitungskarte in
MUNLV 2007). Die Nennung für den Bereich des Messtischblattes 5005 bezieht sich
wahrscheinlich auf Vorkommen in den Waldflächen der rekultivierten Sophienhöhe
(www.forschungsstellerekultivierung.de), die mehr als 10 km vom geplanten Vorhaben
entfernt ist. Die Haselmaus ist nach Untersuchungen für die Fortführung des Tagebaus
Hambach auch im Hambacher Forst verbreitet. Nach Angaben des Rhein-Erft-Kreises
befindet sich das nächste bekannte Vorkommen am Peringsmaar etwa 5 km westlich
des Krafwerksstandortes. Zwar sind mit einzelnen Gehölzstrukturen in Teilbereichen
des Untersuchungsraumes für die Haselmaus potenziell geeignete Habitatstrukturen
vorhanden. Ein Vorkommen der Art ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen
Nutzung der Flächen, der großen Schläge und des geringen Aktionsradius der Art
jedoch extrem unwahrscheinlich.
Vögel
Für die ausgewerteten Messtischblätter sind zahlreiche planungsrelevante
Brutvogelarten sowie einige Durchzügler und Wintergäste genannt). Im
Planänderungsgebiet kommen vor allem die Gebäude (für Mehl- und Rauchschwalbe)
und die Gehölzbestände (für Spechtarten) des Groß Mönchhofs und des Klein
Mönchhofs als potenzielle Brutstandorte in Frage. Die intensiv bewirtschafteten
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Ackerflächen im Planänderungsgebiet und der Umgebung sind von eher geringer
Bedeutung für Brutvögel. Potentiell können hier aber bodenbrütende planungsrelevante
Arten (Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn) vorkommen. Von größerer avifaunistischer
Bedeutung sind die eingestreuten Kleingehölze und Gebüsche (für Mäusebussard,
Sperber, Nachtigall u. a.).
Relevante Rastvogelvorkommen sind im Umfeld des Planänderungsgebiets wenig
wahrscheinlich. Für Teilflächen der offenen Feldflur kann aber eine geringe Bedeutung
als Rastflächen für Zugvögel nicht ausgeschlossen werden.
Zur Vogelbesiedlung liegen bisher nur Einzelangaben vor. Für den Gillbach werden
Eisvogelvorkommen angegeben (www.bachverband.de). Am Kraftwerk brüten
Wanderfalken seit 1999 (www.nabu-erftkreis.de).
Reptilien
Als einzige planungsrelevante Art ist nach der Auswertung des
Fachinformationssystems des LANUV die Zauneidechse zu berücksichtigen.
Zauneidechsenvorkommen wurden in der Nähe des bestehenden Kraftwerksstandortes
auf Rekultivierungsflächen der ehemaligen Tagebaue Bergheim und Fortuna
nachgewiesen. Einzelbeobachtungen werden auch für die Trasse der Nord-Süd-Bahn
angegeben (www.forschungsstellerekultivierung.de). Die Trasse der Nord-Süd-Bahn
und die parallel zur B 477 in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie sind daher als
potentielle Zauneidechsenlebensräume anzusehen. Ansonsten haben sowohl das
Planänderungsgebiet und Baustelleneinrichtungsflächen als auch das Umfeld eine eher
untergeordnete Bedeutung für Reptilien.
Amphibien
Für das Messtischblatt 5006 und die angrenzenden Messtischblätter werden sieben
planungsrelevante Amphibienarten genannt. Als potentielle Amphibiengewässer
kommen im Untersuchungsraum vor allem der Totengraben und einzelne
Kleingewässer in Betracht. Der begradigte und von daher überwiegend relativ schnell
strömende Gillbach dürfte dagegen allenfalls an Sonderstandorten (kleinflächig
strömungsberuhigte Randbereiche, etc.) einen geeigneten Lebensraum für Amphibien
darstellen.
Die
intensiv
landwirtschaftlich
genutzten
Bereiche
des
Planänderungsgebiets und der für die Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen
dürften keine Bedeutung als Landlebensräume für Amphibien haben. Ebenso sind
Wanderungsbewegungen über diese Flächen wenig wahrscheinlich. Lediglich der
Klein Mönchhof bietet potenzielle Tagesverstecke und Winterquartiere.
Schutzausweisungen
Die im Untersuchungsraum vertretenen Schutzkategorien werden nachfolgend
tabellarisch und kartographisch zusammengestellt. Die im Nahbereich unter Schutz
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gestellten Flächen und gesetzlich geschützten Biotope, die durch verschiedene
Nachbarschaftswirkungen potenziell betroffen sind, werden zusätzlich kurz
beschrieben. Ebenso werden die vier in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
berücksichtigten Natura-2000-Gebiete aufgrund ihres besonderen Schutzstatus kurz
beschrieben.
Natura-2000-Gebiete
Die im Umfeld des Kraftwerksstandorts Niederaußem ausgewiesenen Natura-2000Gebiete sind in unten stehenden Abbildung 17 dargestellt. Zum Planänderungsgebiet
nächstgelegenes Gebiet ist der Königsdorfer Forst in einer Entfernung von ca. sechs
Kilometern. Er befindet sich als einziges Gebiet im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft.
Dieses Gebiet und die drei weiteren in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
berücksichtigten Gebiete werden nachfolgend zusammenfassend in Steckbriefform
beschrieben.
Tab. 12: Kurzbeschreibung der in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
berücksichtigten
Natura-2000-Gebiete
(Quelle:
LANUVFachinformationssystem „FFH- und Vogelschutzgebiete“)
Kennzeichnung: DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch
1177,9 ha
Entfernung zum Planänderungsbereich: ca. 9,3 km
Kurzcharakteristik Der Knechtstedener Wald stellt ein strukturreiches, altersheterogenes,
zusammenhängendes Waldgebiet dar. Es umfasst von Norden nach Süden
den Mühlenbusch, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch. Ein
Großteil des Gebietes ist identisch mit dem gepl. NSG "Knechtsteden".
Hinzu kommen große Teile des Chorbusches auf Kölner Stadtgebiet. Der
Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen-, Stieleichen-Hainbuchen-,
Buchen(Misch)- und Erlen-Eschenwäldern. Westlich und südlich des
Klosters Knechtsteden im Bereich der Altrheinschlinge herrschen überalterte
Pappelforste vor, in denen eine Naturverjüngung in Richtung von ErlenEschenwäldern erkennbar ist. Im Norden (Mühlenbusch) sind größere
Bereiche mit Fichte, Kiefer und seltener Lärche aufgeforstet. Teilweise
werden sie bereits in Buchen- und Eichenbestände überführt. Der Chorbusch
weist besonders große, naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder auf, deren
Kernfläche die Naturwaldzelle "Am Sandweg" darstellt.
LRT nach Anhang Hainsimsen-Buchenwald (9110),
I
Waldmeister-Buchenwald (9130),
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160),
Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
(91E0)
Arten nach Anh. Nicht ausgewiesen
II
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Kennzeichnung: DE-5006-301 Königsdorfer Forst
329,4 ha
Entfernung zum Planänderungsbereich: ca. 6,5 km
Kurzcharakteristik Das Gebiet liegt im nördlichen, vom Braunkohlenabbau geprägten Teil der
Ville. Es bildet dort den größten erhaltenen Waldkomplex auf unverritztem
Boden. Neben Bereichen der Villehochfläche sind auch Teile des Osthangs
mit einbezogen.
LRT nach Anhang Natürliche eutrophe Seen (3150),
I
Waldmeister-Buchenwald (9130),
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160),
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
Arten nach Anh. Nicht ausgewiesen
II
Kennzeichnung: DE-4907-301 Worringer Bruch
163,7 ha
Entfernung zum Planänderungsbereich: ca. 13,5 km
Kurzcharakteristik Der Worringer Bruch ist ein ehemaliger, beinahe vollständig verlandeter
Altarm des Rheins bei Köln. Der Altarm weist stark schwankende, mit dem
Rheinwasserstand korrespondierende Grundwasserstände auf. Er wird
großflächig von zahlreichen verschiedenen Waldtypen und ausgedehnten
Röhrichten bestanden. Hinzu kommen im Randbereich typische Elemente
der Kulturlandschaft wie Obstwiesen und Weiden.
LRT nach Anhang Natürliche eutrophe Seen (3150),
I
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160),
Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
(91E0),
Eichen-Ulmen-Eschen-Auwälder am Ufer großer Flüsse (91F0)
Arten nach Anh. Kammmolch (Triturus cristatus)
II
Kennzeichnung: DE-4405-301
Rhein-Fischschutzzonen
zwischen 2336,2 ha
Emmerich und Bad Honnef
Entfernung zum Planänderungsbereich: ca. 15,2 km
Kurzcharakteristik Das Gebiet fast schutzwürdige Abschnitte des Rheins zusammen, die sich
durch Flach- und Ruhigwasserzonen, insbesondere zwischen den
Buhnenfeldern, auszeichnen. Die Sohle ist kiesig-sandig mit zum Teil
organischer Auflage. Im Wesentlichen sind Bereiche zwischen dem Ufer
und der Hauptfahrrinne einbezogen worden. Überwiegend grenzen diese
Rheinabschnitte an Naturschutzgebiete an. Der in der FFH-VU behandelte
Rheinabschnitt am NSG „Rheinaue Worringen-Langel“ zählt zu den
limnologisch und insbesondere für die Fischfauna bedeutenden Abschnitten.
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LRT nach Anhang Natürliche eutrophe Seen (3150),
I
Flüsse mit Schlammbänken (3270),
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (6210),
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
(6430),
Magere Flachland-Mähwiesen (6510),
Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
(91E0)
Arten nach Anh. Flussneunauge (Lampetra fluviatilis),
II
Meerneunauge (Petromyzon marinus),
Groppe (Cottus gobio),
Lachs (Salmo salar),
Maifisch (Alosa alosa),
Steinbeißer (Cobitis taenia)
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Abb. 16:
Lage der im Kartenausschnitt ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete und
Beurteilungsgebiet
gemäß
TA
Luft
(Datenquelle:
LANUVFachinformationssystem
„FFHund
Vogelschutzgebiete“;
Kartengrundlage: DTK 100)
Naturschutzgebiete
Planänderungsgebiet mit Nahbereich
Im Planänderungsgebiet und im anschließenden Nahbereich befinden sich keine
Naturschutzgebiete.
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Untersuchungsraum (Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft)
Im Untersuchungsraum gemäß TA Luft sind sechs Naturschutzgebiete ausgewiesen,
die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt sind. Ihre Lage ist der unten
stehenden Abbildung 17 zu entnehmen.
Tab. 13: Naturschutzgebiete
im
Beurteilungsgebiet
nach
TA
(Quelle: LANUV-Fachinformationssystem „Naturschutzgebiete“
Gebiets-Nummer
BM-011
BM-015
BM-030
BM-033
BM-040
BM-041
Bezeichnung
NSG Quellgebiet Glessener Bach
NSG Königsdorfer Forst
NSG Wald und Wiesenflächen zwischen Schloss
Frens und Pliesmühle
NSG Waldflächen an Burg Hemmersbach
NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg
NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg
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Luft
Größe [ha]
19,0
328,6
42,2
13,0
26,3
41,8
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Abb. 17:
Naturschutzgebiete im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft (Datenquelle:
LANUV-Fachinformationssystem „Naturschutzgebiete“; Kartengrundlage:
DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
– 80 –
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Landschaftsschutzgebiete
Planänderungsgebiet mit Nahbereich
Unmittelbar an das Planänderungsgebiet und die Baustelleneinrichtungsflächen grenzt
das LSG Gillbachtal. Nordöstlich und südwestlich davon befinden sich drei weitere
Landschaftsschutzgebiete. Die vier Gebiete sind in der nachstehenden Tabelle 14 mit
ihren Bezeichnungen und den Gebietsnummern zusammengestellt.
Tab. 14: Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich des Planänderungsgebiets
(Quelle: Landschaftspläne 1 und 7, Rhein-Erft-Kreis, Stand: 2010)
Gebiets-Nr.
2.2-7
2.2-4
2.2-5
2.2-8
Abb. 18:
Bezeichnung und Landschaftsplan
LSG Rather Mühle (LP 1 – Tagebaurekultivierung Nord – Rhein-Erft-Kreis)
LSG Gillbachtal (LP 7 - Rommerskirchener Lössplatte - Rhein-Erft-Kreis)
LSG Totengraben (LP 7 – Rommerskirchener Lössplatte - Rhein-Erft-Kreis)
LSG Diebenhöhle/Büsdorfer Mühle (LP 7 – Rommerskirchener Lössplatte Rhein-Erft-Kreis
Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich des Planänderungsgebiets
(Datenquelle: Geoportal Rhein-Erft-Kreis - www.geo.rhein-erft-kreis.de;
Kartengrundlage: DTK 25,)
Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
Im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft sind 36 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
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Ihre Lage ist der Abbildung 19 zu entnehmen.
Abb. 19:
Landschaftsschutzgebiete im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
(Datenquelle: Geoserver NRW – WMS-Dienst „LINFOS NRW“;
Kartengrundlage: DTK 100, )
Landschaftsschutzgebiete
Emissionsschwerpunkt
Schutzwürdige und gesetzlich geschützte Biotope
Planänderungsgebiet mit Nahbereich
Im Nahbereich des Planänderungsgebiets befindet sich nach dem Biotopkataster des
LANUV ein im Sinne von § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop mit einer
Fläche von 0,3 Hektar (GB-4906-401). Es umfasst eine Teilstrecke des Gillbachs
zwischen der Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn und der L 279n.
– 82 –
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Abb. 20:
Gesetzlich geschütztes Biotop (Teilstrecke des Gillbachs) nordwestlich des
Planänderungsgebiets
(Datenquelle:
LANUV-Fachinformationssystem
„Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“; Kartengrundlage: DGK 5)
Der Gillbach ist gemäß Biotopkataster des LANUV ab der Bahntrasse der Nord-SüdBahn bis Hüchelhoven auch als schutzwürdiges Biotop kartiert. Ebenso sind der
Totengraben und der Graben um die Wasserburg Geretzhoven als schutzwürdige
Biotope kartiert. Die genannten schutzwürdigen Biotope sind in der unten stehenden
Tabelle mit ihren Gebietsnummern und Flächengrößen zusammengestellt.
Tab. 15: Schutzwürdige Biotope im Nahbereich des Planänderungsgebiets
(Quelle: LANUV-Fachinformationssystem “Biotopkataster NRW)
Gebietsnummer
BK-4905-010
BK-4905-304
BK-4906-002
Bezeichnung
Graben um Hof Geretzhoven
Totengraben
Gillbach bei Hüchelhoven
– 83 –
Größe
[ha]
3
2,5
9
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Abb. 21:
Schutzwürdige Biotope im Nahbereich des Planänderungsgebiets
(Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem “Biotopkataster NRW;
Kartengrundlage: DTK 25)
Der Oberlauf des Gillbachs ist zugleich Bestandteil des gleichnamigen
Landschaftsschutzgebietes. Er wird von Ufergehölzen unterschiedlicher Ausprägung
begleitet. Unmittelbar nördlich der Nord-Süd-Bahn hat sich ein Auenrest-Gehölz
erhalten. Vegetationsfreie Steiluferbereiche bieten Lebensraum für den Eisvogel.
Der Totengraben verläuft am Nordwestrand des als Nahbereich definierten
Untersuchungsraumes. Er ist zugleich Bestandteil des gleichnamigen
Landschaftsschutzgebietes. Der Graben wird von überwiegend dichtem Ufergehölz
begleitet, in dem Schwarzerlen und Weiden dominieren.
Der nur noch in Teilen Wasser führende Graben um den Hof Geretzhoven wird zum
Teil von dichtem Eschengehölz und einer gut ausgebildeten Kraut- und Strauchschicht
begleitet.
Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
Insgesamt befinden sich im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft 14 im Sinne von § 30
BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle mit
ihren Bezeichnungen und Flächengrößen zusammengestellt. In der Abbildung 22 sind
aufgrund der geringen Flächengrößen nur die Lage und Ausdehnung der gesetzlich
geschützten Biotope GB-5006-100 und GB-4905-003 dargestellt.
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Tab. 16: Gesetzlich geschützte Biotope im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
(Quelle: LANUV-Fachinformationssystem “Gesetzlich geschützte
Biotope in NRW”)
Objektkennung
GB-4905-001
GB-4905-002
GB-4905-003
GB-4905-005
GB-4905-007
GB-4905-008
GB-4905-021
GB-4906-061
GB-4906-401
GB-5005-501
GB-5006-001
GB-5006-100
GB-5006-401
GB-5006-402
Geschützte Biotope
Regenrückhaltebecken südlich Neurath
Großer Teich nördlich des Golfplatzes Erftaue
Teiche westlich Neurath
Naturnahe Teiche in der Mitte des Golfplatzes Erftaue
Langgezogener Tümpel am Westufer des Neurather See
Tümpel am Südrand der Vollrather Höhe
Stehende Binnengewässer
Gewässer „An der Fuchshecke“
Fließgewässerbereiche
Stehende Binnengewässer
Röhrichte, Stehende Binnengewässer
Bruch- und Sumpfwälder, Stehende Binnengewässer
Fließgewässerbereiche
Fließgewässerbereiche
Größe
[ha]
0,3
0,2
2,4
0,3
0,05
0,2
0,1
0,3
0,3
0,6
0,2
1,9
0,8
0,2
Des Weiteren sind für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft 84 schutzwürdige
Biotope verzeichnet. Ihre Lage und Ausdehnung sind in der Abb. 22 dargestellt.
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Abb. 22:
Schutzwürdige und gesetzlich geschützte Biotope im Beurteilungsgebiet
gemäß
TA
Luft
(Datenquelle:
LANUV-Fachinformationssystem
„Biotopkataster NRW“ und „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“;
Kartengrundlage: DTK 100, )
Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler
Planänderungsgebiet mit Nahbereich
Im Nahbereich des Planänderungsgebiets sind nach den Landschaftsplänen des RheinErft-Kreises keine geschützten Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler
ausgewiesen.
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Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
Im
Beurteilungsgebiet
gemäß
TA
Luft
sind
zahlreiche
geschützte
Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler verzeichnet. Sie sind ausschließlich
durch Luftschadstoffimmissionen potenziell betroffen. Da mit dem Vorhaben die
kapazitätsgleiche Stilllegung von Altanlagen verknüpft ist, verringern sich zukünftig
die
Luftschadstoffemissionen.
Von
einer
Auflistung
der
geschützten
Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler wird daher abgesehen.
Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme
Vorbelastung durch Luftschadstoffimmissionen
Nachfolgend wird die Vorbelastung der Luft mit den gasförmigen Luftschadstoffen
Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Ammoniak dargestellt und im Hinblick auf das
Schutzgut „Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt“ bewertet.
Bewertungsmaßstäbe Pflanzen, Ökosysteme
Die Schadstoffkonzentrationen werden mit den Beurteilungswerten der 39. BImSchV,
die zahlenmäßig den Immissionswerten der TA Luft entsprechen, sowie weiteren
fachlich begründeten Beurteilungsmaßstäben (Critical Levels) verglichen. Critical
Levels können als Schwellenwerte für Immissionskonzentrationen beschrieben werden.
Ihr Unterschreiten gewährleistet, dass Organismen und Ökosysteme nicht durch
Immissionen geschädigt werden.
Die Beurteilungswerte der 39. BImSchV für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide sind
als „Kritischer Wert“ definiert. Gemäß der Begriffsbestimmung in § 1 der 39.
BImSchV wird darunter ein auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegter
Wert verstanden, dessen Überschreitung unmittelbare schädliche Auswirkungen für
manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige Pflanzen oder natürliche Ökosysteme haben
kann. Die Anwendung dieser Beurteilungswerte ist gemäß Anlage 3 der 39. BImSchV
an bestimmte räumliche Kriterien gekoppelt (Entfernung mehr als 20 km von
Ballungsräumen beziehungsweise mehr als 5 km von anderen bebauten Flächen,
Industrieanlagen oder Autobahnen oder Hauptstraßen mit einem täglichen
Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Fahrzeugen). Diese Kriterien sind an den
Messstandorten nicht erfüllt. Sie dürften auch im gesamten Untersuchungsraum
aufgrund der Ballungsraumrandlage, der Verkehrsinfrastruktur sowie der Siedlungsund Industriedichte nicht erfüllt sein.
Die Beurteilungswerte entsprechen zahlenmäßig auch den „Critical Levels“ gemäß der
aktuellen Revision des „Manual on Methodologies and Criteria for Modelling and
Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects, Risks and Trends“
(UNECE 2010a). Sie bilden damit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand
ab. Ungeachtet der räumlichen Einschränkung ihrer Anwendung in der 39. BImSchV
werden sie daher nachfolgend zur fachlichen Beurteilung den Messwerten
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gegenübergestellt.
Für Ammoniak enthalten weder die 39. BImSchV noch die TA Luft Immissionswerte.
Gemäß Nr. 4.4.2 der TA Luft ist im Falle von Ammoniak eine Prüfung nach Nr. 4.8
der TA Luft erforderlich, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Schädigungen
empfindlicher Pflanzen oder Ökosysteme durch Ammoniakeinwirkung bestehen.
Vorliegend wird für Ammoniak der Critical Level gemäß UNECE (2010a) zur
Beurteilung herangezogen. Bezüglich Schwefeldioxid und Ammoniak werden im
Mapping-Handbuch für besonders empfindliche Organismen (Flechten, Moose)
zusätzliche strengere Critical Levels angegeben. Diese werden vorsorglich ebenfalls
zur Beurteilung berücksichtigt. Die Critical Levels sind in der nachfolgenden Tabelle
17 noch einmal tabellarisch zusammengestellt.
Tab. 17: Critical Levels zum Schutz der Vegetation für SO2, NOx und NH3
(Quelle: UNECE 2010a)
Parameter
SO2
NOx
NH3
*
Vegetationstyp
Critical
Level
[µg/m³]
Zeitbezug
Wälder
20
(Halb-)natürliche Vegetation
20
Cyanobakterien-Flechten
Vegetation
Höhere Pflanzen (einschließlich
Heiden,
Grasland,
Waldbodenvegetation)
Flechten und Moose (eingeschlossen
sind Ökosysteme, in denen Flechten
und Moose eine Schlüsselrolle
spielen)
10
30
Jahresmittel und
Winterhalbjahr
Jahresmittel und
Winterhalbjahr
Jahresmittel
Jahresmittel
3 (2-4)*
Jahresmittel
1
Jahresmittel
Der Critical Level wird ausdrücklich mit einem Unsicherheitsbereich von 2 bis 4 µg/m³ angegeben.
Bewertungsmaßstäbe Tiere
Zu den Wirkungen von Schwefeldioxid auf Tiere sind weitaus weniger gesicherte
Dosis-Wirkungs-Beziehungen bekannt. Die vorliegenden Untersuchungen beziehen
sich zudem größtenteils auf Nutztiere. In experimentellen Untersuchungen ermittelte
Effekte wie chronische Atemwegserkrankungen oder Reduzierung der Milchleistung
wurden erst oberhalb von 150 µg SO2/m³, d. h. weit oberhalb der derzeitigen
Hintergrundbelastung mit Schwefeldioxid, beobachtet (zsf. Darstellung in Guderian
2001, WHO 2005).
Wirbellose Tiere scheinen auf die Exposition mit Schwefeldioxid deutlich
empfindlicher zu reagieren als Wirbeltiere. So wird über einen Rückgang der
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Aktivitätsdichte einiger Spinnenarten bereits ab Schwefeldioxid-Konzentrationen von
10 bis 25 µg/m³ und über einen Individuenrückgang von Schmetterlingen und
Hautflüglern ab 25 µg/m³ berichtet (UBA 1987).
Der niedrigste für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 10 µg/m³ dürfte damit
auch für empfindliche Tierarten ein hinreichendes Schutzniveau darstellen.
Analog zur Situation beim Schwefeldioxid sind auch bezüglich der Stickstoffoxide
Wirkungen auf Tiere deutlich weniger untersucht. Ebenso beschränken sich die
experimentellen Studien im Wesentlichen auf Wirbeltiere. Als niedrigste
Effektkonzentration für Lungenfunktionsänderungen oder Beeinträchtigungen der
Infektionsabwehr wird nach Auswertung neuerer Studien eine chronische Exposition
von etwa 200 bis 1000 µg NO2/m³ angegeben, als No-effect-Konzentration für
Veränderungen im molekularen Bereich (Lipidperoxidation als früher Indikator für
Membranschädigungen) eine chronische Exposition von 75 µg NO2/m³ (VDI 2004).
Der für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 30 µg NOx/m³ dürfte damit auch
für Tiere ein hinreichendes Schutzniveau darstellen.
Immissionsvorbelastung
Die für den Zeitraum 2005 bis 2010 verfügbaren Daten sind in der nachfolgenden
Tabelle 18 zusammengestellt. Überschreitungen von Beurteilungswerten sind durch
Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 18: Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte)
für den Zeitraum 2005 bis 2010
Jahr
2006
2007
2008
2009
2010
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2005
2006
NO2
NO
NOx*
µg/m³
µg/m³
µg/m³
Grevenbroich-Gustorf (LUQS, GRGG)
21
6
30
22
8
34
21
7
32
23
7
34
24
7
35
Hürth (LUQS, HUE2)
27
8
39
28
10
43
26
11
43
25
10
40
26
9
40
27
9
41
Köln-Chorweiler (LUQS, CHOR)
27
12
45
29
13
49
– 89 –
SO2
µg/m³
5
3
4
6
-
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
2007
2008
2009
2010
2006
2008
2007/2008
BW**
27
29
32
30
13
15
13
11
Elsdorf-Berrendorf (MILIS)
25
8
Pulheim-Stommeln (MILIS)
28
12
Rheidt (Eurofins/GfA)
24,1
12,2
30
-
47
52
52
43
-
37
5
46
-
42,8
30
9,8***
10/20
*:
Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur
Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Molmassen mit dem Faktor 1,53.
**: Beurteilungswert („Kritischer Wert“ gemäß §§ 2 und 3 der 39. BImSchV)
***: Halbjahreswert Winterhalbjahr
Wie aus der Tabelle hervorgeht, lagen die Stickstoffoxid-Immissionskonzentrationen
(Summe aus Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid)
mehrheitlich zwischen 40 und 50 µg/m³. Am niedrigsten belastet war der Messstandort
in Grevenbroich-Gustorf mit NOx-Immissionskonzentrationen zwischen 30 und 35
µg/m³. Die höchste Belastung wies die Station Köln-Chorweiler mit Jahresmittelwerten
bis 52 µg/m³ auf. Der Beurteilungswert wird an allen Messstationen mehr oder weniger
deutlich überschritten. Das Belastungsniveau entspricht der Hintergrundbelastung in
Nordrhein-Westfalen. Deutlich höher belastet sind die Ballungsgebiete an Rhein und
Ruhr. Niedrigere Werte mit einer Unterschreitung des Beurteilungswertes werden an
ballungsraumfernen Messstationen in der Eifel und im Rothaargebirge gemessen
(MUNLV 2009).
Betrachtet man allein die Stickstoffdioxidkonzentrationen, so wird der
Beurteilungswert mit einer Ausnahme unterschritten. Die Ausnahme betrifft das Jahr
2009 an der Messstation Köln-Chorweiler.
Deutlich günstiger stellt sich die Belastungssituation hinsichtlich Schwefeldioxid dar.
Die Belastung lag im Messzeitraum mehrheitlich zwischen 4 und 6 µg/m³. Der höchste
Wert betrug 9,8 µg/m³ in Rheidt. Er bezieht sich aber auf eine Messperiode im
Winterhalbjahr, so dass auch an diesem Standort der Jahresmittelwert im Bereich der
übrigen Messstationen liegen dürfte. Die Beurteilungswerte werden damit durchgängig
deutlich unterschritten. Die gemessenen Schwefeldioxidkonzentrationen repräsentieren
wie die Stickstoffoxidkonzentrationen die Hintergrundbelastung in NRW. Der
Beurteilungswert wird auch landesweit deutlich unterschritten.
Im Messzeitraum ist für keinen Parameter ein deutlicher Trend abnehmender oder
zunehmender Belastung erkennbar.
Zur Immissionsvorbelastung mit Ammoniak liegen keine Messergebnisse aus dem
– 90 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Untersuchungsgebiet vor. Das Hintergrundniveau kann daher lediglich abgeschätzt
werden. Nach LANUV (www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/ammoniak/u-vorhaben1.htm) liegt die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen im Bereich von 2 – 4
µg/m³ im Jahresmittel. Sie liegt damit im Bereich des Critical Level für Höhere
Pflanzen (Farne, Blütenpflanzen). Der Critical Level für empfindliche Moose und
Flechten wird überschritten.
Da im Untersuchungsgebiet keine spezifischen Ammoniakquellen (insbesondere
Betriebe mit Intensivtierhaltung) bekannt sind, wird die Vorbelastung der
Hintergrundbelastung zugeordnet und gemäß LANUV einheitlich mit 2 – 4 µg/m³
(Jahresmittel) angesetzt.
Vorbelastung durch Stoffeinträge
Nachfolgend wird die Vorbelastung mit eutrophierenden und versauernden
Stoffeinträgen sowie Schwermetalleinträgen dargestellt und im Hinblick auf das
Schutzgut „Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt“ bewertet.
Beurteilungsmaßstäbe
Analog zu den Stoffkonzentrationen werden die Vorbelastungen mit eutrophierenden
und versauernden Stoffeinträgen mit kritischen Belastungsgrenzen (Critical Loads)
verglichen. Als „Critical Loads“ werden diejenigen Stoffeinträge definiert, bei deren
Unterschreiten auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte an Ökosystemen
oder Teilen davon zu erwarten sind (LUA Brandenburg 2008).
Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge können zum einen aus Massenbilanzen
bestimmt werden. Zum anderen können empirisch abgeleitete Critical Loads verwendet
werden. Sie basieren auf der Beobachtung von Veränderungen in Ökosystemen
unterschiedlicher Art, die in experimentellen Untersuchungen oder Feldstudien
gewonnen wurden. Im Jahr 2002 wurde von der UNECE-Luftreinhaltekommission
eine Liste („Berner Liste“) mit empirisch abgeleiteten Belastungsgrenzen
stickstoffempfindlicher Ökosysteme zusammengestellt (Achermann & Bobbink 2003,
LAI 2010). Nachfolgend werden die Critical Loads der Berner Liste in der aktuellen
Fassung (UNECE 2010b) zur Charakterisierung der Belastungsgrenzen verwendet.
Soweit danach keine Zuordnung möglich ist, werden ergänzend Critical Loads gemäß
Angaben des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA Brandenburg 2007)
herangezogen.
Critical Loads für Säureeinträge werden üblicherweise mit der Massenbilanzmethode
ermittelt und standortbezogen berechnet. Solche standortbezogen berechneten Critical
Loads liegen von den innerhalb des Beurteilungsgebietes gelegenen empfindlichen
Biotopen für den Königsdorfer Forst sowie für die außerhalb des Beurteilungsgebietes
gemäß TA Luft gelegenen, in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vertieft
untersuchten Natura-2000-Gebiete vor (ÖKO-DATA 2012). Für die übrigen, innerhalb
– 91 –
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
des Beurteilungsgebietes gemäß TA Luft gelegenen empfindlichen Biotope werden die
Critical Loads auf der Grundlage der Angaben in Builtjes et al. (2011) geschätzt.
Zur Bewertung der Schwermetalleinträge werden die Immissionswerte gemäß Nr. 4.5.1
der TA Luft zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Deposition
luftverunreinigender Stoffe einschließlich des Schutzes vor schädlichen
Bodenverunreinigungen herangezogen.
Vorbelastung mit Stickstoffeinträgen
In den unten stehenden Tabellen 19 und 20 sind die Vorbelastung der
stickstoffempfindlichen Biotope im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und in den
darüber hinaus untersuchten Natura-2000-Gebieten mit Stickstoffeinträgen
zusammengestellt. Die Vorbelastung wurde dem aktuellen Datensatz des
Umweltbundesamtes (Stand 2007) entnommen (Builtjes et al. 2011). Überschreitungen
der Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgehoben. Die stickstoffempfindlichen
Biotope wurden aus dem Biotopkataster NRW selektiert. Sie decken zugleich alle
stickstoffempfindlichen Biotope in Natur- und Landschaftsschutzgebieten ab.
Tab. 19: Vorbelastung der stickstoffempfindlichen Biotope/Biotoptypen im
Beurteilungsgebiet nach TA Luft mit Stickstoffeinträgen (ohne FFHGebiete)
Objektkennung
BK-4905002
BK-4905025
BK-4905028
BK-4905301
BK-4905302
BK-4906004
BK-4906005
BK-4906020
BK-5005017
Objektbezeichnung
Biotoptypen
Erftniederung
südlich
Grevenbroich
Junkerjahns Busch bei
Frimmersdorf
Gewässerkomplex an der
Neurather Höhe
Eichenwalda)
Pappelmischwald
Eichenwald
Kiefernwaldb)
brachgefallenes
Magergrünlandc)
Kasterer See
Laubwald (Jungwuchs)
Kasterer Mühlenerft
Nass- und Feuchtwiesec)
Pappelwald (Auenstandort)
Gebüsche
und
Feldgehölze
nördlich
Stommeln
Gehölzstreifen
östlich
Fliesteden
Niederungslandschaft am
Stommelner Bach bei
Gut Barbarastein
Erftaue
zwischen
Zieverich
und
Pfaffendorf
Magerwiesec)
Riedec)
Pappelmischwald
Erlenwald,
Eschenwald,
Pappelwald (Auenstandort)
Fichtenwaldb)
– 92 –
Critical N-Deposition
Load2) Vorbelastung1)
[kg/ha·a]
[kg/ha·a]
10-20
28,13
10-20
10-20
27,24
10-20
32,49
20-30?3)
22,99
10-20
27,42
20-30?3
10-20
23,17
28,13
20-30
22,75
20-30?3
23,63
10-20
26,27
10-20
28,75
10-20
34,10
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Objektkennung
BK-5005019
BK-5005021
BK-5005026
BK-5006004
BK-5006007
BK-5006015
BK-500621
BK-5006025
BK-5006028
BK-5006029
BK-5006038
BK-5006040
BK-5006046
BK-5006120
BK-5006307
BK-5006507
BK-5006508
Objektbezeichnung
Critical N-Deposition
Load2) Vorbelastung1)
[kg/ha·a]
[kg/ha·a]
Biotoptypen
Pappelwald nordöstlich
Pappelwald (Auenstandort)
von Pfaffendorf
10-20
28,31
Wäldchen bei Kenten
Pappelwald (Auenstandort)
10-20
28,31
Ahebruch bei Ahe
Pappelmischwald
(Entwicklung
Auenbiotop)
10-20
27,82
10-20
30,12
10-20
28,43
20-30
25,65
10-20
10-20
30,22
10-20
29,95
10-20
27,73
20-30?3
23,62
10-20
27,70
10-20?3
18,55
10-20
28,43
10-20?3
24,43
zum
Wald und Park am
Buchenwald, Eichenwald
Gestüt Schlenderhan
Pappelmischwald,
Wald bei Schloss Frens
Eschenmischwald
(Auenwald)
Gehölz-Grünlandkomplex südlich von Magerwiesec)
Büsdorf
Buchenwald, Eichenwald
Bewaldetes Lösstal bei Eschenwald (Auwaldrest)
Gut Neuhof
Laub- und Nadelmischwald
versch. Ausprägungd)
Buchen-Hochwald
am
Buchenmischwald
Habbelrather Weg
Pappelfeldgehölz
Sumpfseggenbestandc)
westlich Sinthern
Park von Kloster Villa
Buchenwald
Pauli
Ehemalige
Kiesabgrabung
„am
Sandrasene)
Steinbusch“ nördlich von
Quadrath
Gartengelände, Park und Eschenmischwald
Wald bei Schloss Frens
(Auenwaldrest)
Biotopkomplex
mit
Magere Böschungsflächenf)
Stillgewässer bei Ahe
2 alte Laubwaldreste Buchenmischwald,
südlich und nördlich des Eichenmischwald
Königsdorfer Forstes
Eschenmischwald
10-20
10-20
Königsdorfer Forst
Laubmischwald
10-20
Wald-,
Wiesen-,
Weideflächen an der
Burg Hemmersbach
Ehemalige
Kiesgrube
und Wälder nördlich von
Horrem
Eichenmischwald
10-20
Eschenwald (Auenstandort)
10-20
Sandmagerrasene)
Pionierwalda)
– 93 –
29,21
28,75
28,43
10-20?3
18,58
10-20
28,51
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Objektkennung
BK-5006902
1):
2):
3):
Objektbezeichnung
Buchenwald,
Eichenwald,
Pappelwald
NSG
Quellgebiet
Erlenund
Eschenwald
Glessener Bach
(Auenstandort)
Fichtenwaldb)
10-20
30,61
10-20
10-20
36,26
UBA-Datensatz 2007 (Builtjes et al. 2011) Zur Ermittlung der N-Deposition wurden die Biotoptypen wie folgt
den CORINE-Landnutzungstypen zugeordnet:
a) Laubwald
b) Nadelwald
c) Wiese & Weide
d) Mischwald
e) Rest (schüttere Vegetation)
f) semi-natürliche Vegetation
Berner Liste in der Fassung UNECE (2010b)
Critical Loads gemäß LUA Brandenburg 2007
Tab. 20: Critical Loads und Vorbelastung
Lebensraumtypen in FFH-Gebieten
EU – Nr.
DE-4806303
Bezeichnung
Knechtstedener Wald
mit Chorbusch
mit
Lebensraumtyp
(LRT)
HainsimsenBuchenwald (9110)
WaldmeisterBuchenwald (9130)
Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Auenwälder (91E0)
DE-5006301
DE-4907301
DE-4405301
*:
Critical N-Deposition
Load2) Vorbelastung1)
[kg/ha·a]
[kg/ha·a]
Biotoptypen
Königsdorfer Forst
Worringer Bruch
Rhein-Fischschutzzonen zwischen
Emmerich und Bad
Honnef
WaldmeisterBuchenwald (9130)
Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Bodensaure
Eichenwälder (9190)
Natürliche
eutrophe
Seen (3150)
Auenwälder (91E0)
Hartholzauenwälder
(91F0)
Flüsse
Schlammbänken
(3270)
Critical Load nach Berner Liste in der Fassung UNECE (2010b)
– 94 –
Stickstoffeinträgen
von
Critical
Load*
[kg/ha·a]
StickstoffDeposition
Vorbelastung
[kg/ha·a]**
10-20
26,45
10-20
26,39
10-20
26,45
10-20
26,27
10-20
29,08
10-20
29,34
10-20
29,34
20-30
17,09
10-20
26,11
10-20
26,11
-
17,9
mit
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
**: Vorbelastung gemäß UBA-Datensatz 2007 (Builtjes et al. 2011)
Wie aus den Tabellen hervorgeht, werden die Critical Loads für Wald-Biotoptypen
durchgängig überschritten. Die Vorbelastungen mit Stickstoffeinträgen in die übrigen
Biotoptypen (meist Seggenrieder, magere Grünlandbiotope und Magerrasen) liegen im
Bereich der angegebenen Spannweiten. Die unteren Werte werden aber auch für diese
Biotoptypen durchgängig überschritten.
Säureeinträge
Die atmosphärischen Säureeinträge sind seit Jahrzehnten stark rückläufig. So haben die
Säureeinträge in Waldgebiete Nordrhein-Westfalens seit Beginn der 80er Jahre des
vergangenen Jahrhunderts um 55 % abgenommen (MUNLV 2009). Neben
carbonatarmen, schwach gepufferten Gewässern gehören vor allem Wälder zu den
säureempfindlichen Biotoptypen, die auch heute noch teilweise Säureeinträge oberhalb
der kritischen Belastungsgrenzen aufweisen. Im Untersuchungsraum sind im Hinblick
auf Säureeinträge nur Wald-Biotoptypen von Bedeutung.
Die Säureeinträge der in der oben stehenden Tabelle aufgeführten Biotope schwanken
gemäß UBA-Datensatz (Stand 2007, Builtjes et al. 2011) zwischen 1772 und 3713
eq/(ha·a). Die Säureeinträge in den berücksichtigten Natura-2000-Gebieten sind in der
unten stehenden aufgeführt und den von ÖKO-DATA (2012) berechneten Critical
Loads gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck
hervorgehoben.
Tab. 21: Critical Loads und Vorbelastung
Lebensraumtypen in FFH-Gebieten
EU – Nr.
DE-4806303
Bezeichnung
Knechtstedener
Wald mit Chorbusch
Lebensraumtyp
(LRT)
HainsimsenBuchenwald (9110)
WaldmeisterBuchenwald (9130)
Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Auenwälder (91E0)
DE-5006301
Königsdorfer Forst
WaldmeisterBuchenwald (9130)
Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Bodensaure
Eichenwälder (9190)
– 95 –
mit
Säureeinträgen
von
Critical
Load*
[eq/ha·a]
SäureDeposition
Vorbelastung
[eq/ha·a]**
1008 – 2048
2931 – 3027
1330 – 1344
3023
1220– 1524
2944 – 3023
2364
2932
1284 - 1389
3010 - 3083
1449 - 1586
3023 – 3083
1500
3049
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
EU – Nr.
DE-4907301
DE-4405301
Bezeichnung
Worringer Bruch
Rhein-Fischschutzzonen zwischen
Emmerich und Bad
Honnef
Lebensraumtyp
(LRT)
Natürliche
eutrophe
Seen (3150)
Auenwälder (91E0)
Hartholzauenwälder
(91F0)
Flüsse
Schlammbänken
(3270)
Critical
Load*
[eq/ha·a]
SäureDeposition
Vorbelastung
[eq/ha·a]**
-
2055
2403
3048
2161
3048
-
2145
mit
*: Critical Load nach ÖKO-DATA (2012)
**: Vorbelastung gemäß UBA-Datensatz 2007 (Builtjes et al. 2011)
Wie die Tabelle 21 zeigt, überschreiten die Säureeinträge in die Wald-Biotoptypen der
FFH-Gebiete durchgängig die jeweiligen Critical Loads für die Säureeinträge. Es ist
davon auszugehen, dass auch für einen großen Teil der nicht unter FFH-Gebietsschutz
stehenden Waldflächen im Untersuchungsraum die Critical Loads hinsichtlich der
Säureeinträge überschritten werden.
Schwermetalleinträge
Kenntnisse zur Vorbelastung mit Schwermetalleinträgen liegen für den Messstandort
Rheidt vor. Die im Winterhalbjahr 2007/2008 ermittelten Schwermetalleinträge
unterschreiten weit die jeweiligen Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe.
Generell ist gemäß LANUV (2009) von einer niedrigen Vorbelastung mit
Schwermetalldeposition im Untersuchungsraum auszugehen.
Vorbelastung durch Schallimmissionen
Zur Abschätzung der Vorbelastung mit Schallimmissionen wird auf die Ergebnisse des
Geräuschscreenings NRW zurückgegriffen (www.lanuv.nrw.de).
Die Freiflächen im Nahbereich des Planänderungsgebiets weisen danach überwiegend
Schallimmissionspegel < 50 dB(A) durch Straßenverkehrs- und Gewerbelärm auf. Sie
liegen damit unterhalb der kritischen Schallpegel auch sehr empfindlicher Vogelarten
(Garniel, A. & Mierwald, U. 2010). Lediglich für den Nahbereich der B 477 und der
L 279n sowie für einen schmalen Streifen nördlich des Betriebsgeländes des
Kraftwerks werden höhere Pegel durch Straßenverkehrslärm oder Gewerbelärm
berechnet. Vor allem bezüglich des Nahbereichs der B 477 ist davon auszugehen, dass
er von schallempfindlichen Vogelarten wie dem in den angrenzenden
Offenlandbereichen potenziell zu erwartenden Rebhuhn gemieden wird.
– 96 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
`Schutzgut Boden und Relief´
Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
(siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch
folgende wesentliche Wirkfaktoren betroffen:
anlagebedingt
- Flächeninanspruchnahmen
betriebsbedingt
- Stoffeinträge über den Luftpfad
baubedingt
- Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk einschließlich der stillzulegenden vier
300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde.
Untersuchungsraum
Mögliche Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und die Bautätigkeiten
werden für das Planänderungsgebiet, die Baustelleneinrichtungsflächen sowie einen
Umkreis von ca. 100 m um die genannten Flächen betrachtet. Für die Darstellung der
Schadstoffvorbelastung wurden Probenahmestellen aus dem Fachinformationssystem
„Stoffliche Bodenbelastung“ (FIS StoBo) des LANUV aus dem Umfeld der genannten
Flächen berücksichtigt, da für den oben genannten Untersuchungsraum nicht genügend
Daten zur Vorbelastung zur Verfügung stehen. Der Untersuchungsraum und die im
Umfeld berücksichtigten Probenahmestellen sind in der unten stehenden Abbildung 23
dargestellt.
Mögliche Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad werden ebenfalls
betrachtet. Er umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß der TA Luft und zum
anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene.
– 97 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Abb. 23:
Untersuchungsraum Boden, Bodentypen und Lage der ausgewerteten
Messstellen des FIS StoBo (Datenquelle: WMS-Dienst „BK 50“ des
Geologischen Dienstes NRW, Krefeld; Kartengrundlage: DGK 5)
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Für Nordrhein-Westfalen liegt flächendeckend die Bodenkarte im Maßstab 1: 50.000
vor. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Blattschnitt der Bodenkarten L 4904
Mönchengladbach, L 4906 Neuss, L 5104 Düren und L 5106 Köln. Darüber hinaus
kann auf die Web-basierte Bodenkarte (www.tim-online.nrw.de) zurückgegriffen
werden. Weiterhin hat der Geologische Dienst NRW eine Karte der schutzwürdigen
Böden (Geologischer Dienst NRW 2004) erarbeitet und veröffentlicht. Desweiteren
liegt für das Planänderungsgebiet eine geo- und umwelttechnische Vorerkundung der
IBES Baugrundinstitut GmbH (2010) vor. Die genannten Medien und Gutachten
wurden für die Beschreibung des Ist-Zustandes im Untersuchungsraum ausgewertet.
Geologischer Untergrund/Baugrund
Die geologisch jüngste Schicht wird im Planänderungsgebiet und im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen durch mächtige Lössablagerungen aus dem Pleistozän
(Weichsel-Kaltzeit) gebildet. Diese Lössschichten können eine Mächtigkeit von 5 bis
10 m
erreichen.
Im
Ostteil
des
Planänderungsgebiets
(ehemalige
Baustelleneinrichtungsfläche für das Kraftwerk BoA 1) finden sich anthropogene
Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von ca. 1 m (IBES Baugrundinstitut GmbH 2010).
– 98 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Unterhalb der Lössdeckschicht befinden sich fluviatile Ablagerungen des Rheins,
ebenfalls aus dem Pleistozän. Es handelt sich um Kies- und Sandschichten der Mittelund Hauptterrassen des Rheins, die in einer Mächtigkeit von bis zu 20 m abgelagert
wurden. Unter den Terrassenkiesen und Sanden stehen tertiäre Formationen aus dem
Miozän und Oligozän an. In den miozänen Schichten sind mächtige Braunkohleflöze
eingelagert (Indener- und Ville-Schichten). Die älteren oligozänen Schichten bestehen
aus Ablagerungen von Sand, Schluff und Ton, in denen untergeordnet Braunkohleflöze
eingelagert sind. Südwestlich des Untersuchungsgebietes verläuft der Höhenrücken der
Ville. Hier sind die Deckschichten aus Hauptterrassenkiesen nicht mehr so mächtig
ausgeprägt und die Braunkohle führenden tertiären Schichten stehen oberflächennah
an.
Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden fünf Bohrungen im Planänderungsgebiet
mit Tiefen zwischen 20 m bis 22 m niedergebracht (IBES Baugrundinstitut GmbH
2010). Die Bohrungen ergaben für die Fläche folgenden Schichtenaufbau: Auffüllung,
Lössschichten, Sande und Kiese. Die Auffüllungen haben eine Mächtigkeit zwischen
0,8 – 1,3 m. Sie bestehen aus Schichten von Sand, Kies und Schotter. Die
Lössschichten reichen bis zu einer Tiefe von 6,50 m unter GOK. Die Sand- und
Kiesschichten wurden bis zur Endteufe von 22 m erbohrt.
Erdbeben
Nach der Karte der Erdbebenzonen der Bundesrepublik Deutschland liegt
Niederaußem in der Erdbebenzone 2 (Geologischer Dienst NRW 2006). Dieser Zone
ist ein Gefährdungsniveau mit einem Intensitätsintervall (I) von 7,0 < I < 7,5 nach der
Europäischen Makroseismischen Skala (EMS) zugrunde gelegt. Der Bemessungswert
der Bodenbeschleunigung (ag) beträgt in dieser Erdbebenzone ag = 0,6 m/s².
Niederaußem liegt in einem Gebiet, dass der Untergrundklasse T zugeordnet ist.
Gebiete der Untergrundklasse T liegen zum einen in Übergangsbereichen zwischen
Gebieten mit felsartigem Gesteinsuntergrund und Gebieten mit tiefen Beckenstrukturen
und mächtiger Sedimentfüllung oder liegen im Bereich flachgründiger
Sedimentbecken.
Bei Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind die
Anforderungen der DIN 4149 (2005) an Bauten in deutschen Erdbebengebieten zu
berücksichtigen.
Bodentypen
Auf den mächtigen Lössschichten des Planänderungsgebiets und der
Baustelleneinrichtungsflächen haben sich ebenso wie im weiteren Umfeld großflächig
Parabraunerden, die vereinzelt eine Pseudovergleyung aufweisen (L35), ausgebildet.
Im Verlauf des Gillbachs, aber auch in Mulden und Trockentälchen, finden sich
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Kolluvialböden (K34), die durch Bodenerosion und Anschwemmung entstanden sind.
Kolluvien waren nach der Bodenkarte (BK 50) auch ursprünglich im Bereich des
bestehenden Kraftwerksgeländes vorhanden. Sowohl die Parabraunerden und die
Kolluvien sind sehr fruchtbar. Nach der BK 50 weisen beide Bodentypen mit
Bodenwertzahlen zwischen 70 und > 90 eine sehr hohe Ertragsfähigkeit auf. Allerdings
ist die Parabraunerde erosionsgefährdet.
Die im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen
auftretenden Bodentypen weisen eine sehr hohe Durchwurzelungstiefe von bis zu 11
dm auf. Die nutzbare Feldkapazität im Wurzelraum ist ebenfalls sehr hoch. Weiterhin
wird die Kationenaustauschkapazität der Böden als hoch angegeben. Die
Wasserleitfähigkeit der Böden ist mittel bis hoch, der Grenzflurabstand des
Grundwassers ist sehr hoch und liegt bei über 19 dm. Die Gesamtfilterfähigkeit der
Böden ist mittel bis hoch.
Teilbereiche der Böden sind bereits durch anthropogene Eingriffe beeinträchtigt
(Aufschüttungen zur Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche für BoA 1. So sind
die Böden auf dem bestehenden Kraftwerksgelände am Südrand des
Planänderungsgebiets durch Gebäude überbaut oder durch Wegflächen versiegelt. Auf
diesen Flächen sind die natürlichen Bodenfunktionen bereits beeinträchtigt. Weiterhin
sind Flächen im Südosten des Untersuchungsraumes durch Wohnbebauung im
Siedlungsbereich von Niederaußem anthropogen überprägt.
Schutzwürdige Böden
Informationen über schutzwürdige Böden können der „Karte der schutzwürdigen
Böden“ des Geologischen Dienstes NRW (2004) entnommen werden. Demnach sind
die Bodentypen im gesamten Planänderungsgebiet und im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen als besonders schutzwürdig einzustufen, da sie aufgrund
ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine Produktionsgrundlage für die
Landwirtschaft darstellen.
Böden mit diesen Merkmalen dienen als Vorrangflächen für die Existenz sichernde
Nahrungsmittelproduktion durch die Landwirtschaft. Bewertungsmaßstab ist hier die
nutzbare Feldkapazität als Kennwert für die Speicherung des pflanzenverfügbaren
Bodenwassers, die Luftkapazität für die optimale Durchlüftung des Wurzelraumes und
die Kationenaustauschkapazität als Maß für die Nährstoffspeicherfähigkeit. Die
Auswahl der Böden dieser Kategorie wird gestützt durch die Wertzahlen der
Bodenschätzung.
Die besondere Schutzwürdigkeit der Böden als Produktionsgrundlage für die
Landwirtschaft ist nicht auf die Flächen des Untersuchungsraumes beschränkt, sie gilt
großflächig für die Parabraunerden auf Löss, die sich im linksrheinischen Bereich
ausgebildet haben.
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Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Böden als Wert- und Funktionselemente
allgemeiner Bedeutung einzustufen, da sie weder besonders bedeutsame
Standortbedingungen für die natürliche Vegetation noch besondere Seltenheit
aufweisen.
Rohstoffe und Lagerstätten
Informationen
über
oberflächennahe
Rohstoffe
und
Lagerstätten
im
Untersuchungsraum können der ersten Auflage der Karte der schutzwürdigen Böden
NRW (Geologisches Landesamt NRW 1998) entnommen werden. Die
Rohstoffvorkommen werden unabhängig von einer möglichen wirtschaftlichen
Bedeutung in ihrer gesamten Verbreitung gezeigt. Die Einstufung als Lagerstätte setzt
eine wirtschaftliche Nutzung des Rohstoffes über einen längeren Zeitraum voraus. Für
das Planänderungsgebiet und das weitere Umfeld sind großflächig Rohstoffe und
Lagerstätten verzeichnet. Es handelt sich um 5 bis 20 m mächtige Lehmschichten über
Kies und Sand mit Beimengungen.
Der geologische Fachbeitrag zum Regionalplan Köln enthält keine vorhabenrelevanten
Aussagen. Im Planänderungsgebiet und auf den Baustelleneinrichtungsflächen
befinden sich weder Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher
nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB), noch sind Reservegebietsdarstellungen
festgesetzt. Das nächstgelegene Reservegebiet für den oberirdischen Abbau
nichtenergetischer Bodenschätze (Nr. 2 Stadt Bedburg/Stadt Bergheim, zwischen Rath
und Hüchelhoven - Kiese und Sande der unteren Mittelterrasse) befindet sich ca. 500 m
westlich des Planänderungsgebiets.
Altlasten
Aufgrund der langen landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen des
Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen sind Altlasten hier nicht
zu erwarten. Zusätzlich wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens ein Gutachten für den Anfangszustand des Bodens gemäß
Richtlinie 2010/75/EU (IED-Richtlinie) erstellt.
Informationen zur Belastungssituation des Bodens im Planänderungsgebiet können
auch dem Gutachten zur geo- und umwelttechnischen Vorerkundung der IBES
Baugrundinstitut GmbH (2010) entnommen werden. Im Rahmen der Vorerkundung
wurden Bodenproben aus den fünf Rammkernbohrungen auf ihre Schadstoffbelastung
untersucht. Bei den Bohrungen wurden keine organoleptischen Auffälligkeiten des
Bodens vorgefunden. Die Schadstoffkonzentrationen der Bodenproben liegen z.T.
deutlich unter den Vorsorgewerten der BBodSchV und sind der LAGA Einbauklasse
Z0 zuzuordnen. Hinweise auf eine mögliche Altlastenverdachtsfläche liegen für diesen
Bereich somit nicht vor.
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Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme
Die Vorbelastung des Bodens wurde über eine Recherche im Fachinformationssystem
„Stoffliche Bodenbelastung“ (FIS Stobo) des LANUV ermittelt. Hierzu wurde
zunächst geprüft, ob Probenahmestellen innerhalb des Untersuchungsgebietes
vorliegen.
Planänderungsgebiet
selbst
und
auch
im
Bereich
der
Baustelleneinrichtungsflächen sind im FIS Stobo keine Probenahmestellen verzeichnet.
Allerdings finden sich im näheren Umfeld dieser Flächen einige Probenahmestellen auf
Ackerflächen. Im Rahmen einer geo- und umwelttechnischen Vorerkundung des
Planänderungsgebiets wurden Bodenproben aus den Bohrungen auf eine mögliche
Schadstoffbelastung hin untersucht (IBES Baugrundinstitut GmbH 2010).
Um die Anzahl der Daten für eine statistische Auswertung zu erhöhen, wurden 63
Probenahmestellen auf Ackerflächen im Umfeld des Planänderungsgebiets und der
Baustelleneinrichtungsflächen ausgewertet (Tabelle unten). Sie können angesichts der
großräumig einheitlichen Bodenverhältnisse und verbreiteten ackerbaulichen Nutzung
als repräsentativ für das Planänderungsgebiet und die Baustelleneinrichtungsflächen
angesehen werden. Die im FIS Stobo gespeicherten Daten stammen aus folgenden
Untersuchungsprogrammen: Bodenkataster des Erftkreises, Untersuchungen auf
KSVO-Flächen (Klärschlamm-Verordnung) des Erft- und Niersverbandes und
Erhebungsuntersuchungen des LUA NRW.
Nachfolgend werden die Kennwerte der Bodenvorbelastung von Ackerböden im
Untersuchungsraum dargestellt und den Vorsorgewerten der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung gegenübergestellt. Überschreitungen von Vorsorgewerten sind
durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 22: Vorbelastung von Ackerböden (n = 63 Proben) im Untersuchungsraum.
Werte berechnet nach einer Datenrecherche im FIS StoBo
Blei
Cadmium
Chrom
Kupfer
Nickel
Quecksilber
Zink
mg/kg TM
Mittelwert
Min
Max
Median
Vorsorgewert 1)
1)
26,1
0,57
26,6
13,0
18,8
0,09
71,9
19,0
68,0
25,0
0,20
1,20
0,50
19,0
46,0
26,0
6,0
23,0
12,0
11,0
38,0
16,0
0,04
0,90
0,08
43,0
124
69,0
70
1,0
60
40
50
0,50
150
Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für die Bodenart
Lehm/Schluff.
Zur Bewertung der Vorbelastung werden die Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für die Bodenart Lehm/Schluff
herangezogen. Diese Zuordnung ist zulässig, da die im Untersuchungsgebiet
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flächenhaft auftretenden Parabraunerden und Kolluvien in der Bodenart hauptsächlich
lehmigen Schluff aufweisen.
Die Auswertung der Daten aus dem FIS StoBo zeigt, dass im Untersuchungsgebiet
keine Belastung von Ackerböden mit Schwermetallen festzustellen ist. Die Mittelwerte
aller Parameter liegen zum Teil deutlich unter den Vorsorgewerten der BBodSchV für
die Bodenart Lehm/Schluff. Selbst die Maximalwerte der Stoffe Blei, Chrom, Kupfer,
Nickel und Zink liegen unter den entsprechenden Vorsorgewerten. Lediglich in je einer
Probe konnte für Cadmium und Quecksilber eine Überschreitung des jeweiligen
Vorsorgewertes nachgewiesen werden.
Für die Ackerböden im Umfeld des Planänderungsgebiets ist somit festzustellen, dass
nach § 8 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes keine Besorgnis einer schädlichen
Bodenveränderung besteht, da die Stoffkonzentrationen in den 63 Proben (mit zwei
Ausnahmen) die jeweiligen Vorsorgewerte nicht überschreiten.
Auch die Stoffkonzentrationen der Bodenproben aus der geotechnischen
Vorerkundung des Planänderungsgebiets liegen z.T. sehr deutlich unter den
Vorsorgewerten der BBodSchV, sodass für diese Fläche ebenfalls keine Besorgnis
einer schädlichen Bodenveränderung besteht.
`Schutzgut Wasser´
Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
(siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch
folgende wesentliche Wirkfaktoren betroffen:
anlagebedingt
- Flächeninanspruchnahmen
- Einleitung von Niederschlagswasser in den Gillbach
betriebsbedingt
- Einleitung von Kühl- und Abwasser in den Gillbach
- Stoffeinträge über den Luftpfad
baubedingt
- Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk (siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II.
3.1) einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem
zugrunde.
Untersuchungsraum
Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten ergeben sich folgende
räumliche Betrachtungsebenen:
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Mögliche Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen werden im Bereich des
Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen betrachtet.
Mögliche Auswirkungen von Kühlwasser- und Abwassereinleitungen aus dem
Kraftwerksbetrieb sowie der Einleitung von Niederschlagswasser werden für den
obersten Wasserkörper des Gillbachs betrachtet. Aufgrund der kapazitätsgleichen
Stilllegung von Altanlagen ist auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einleitung
von Niederschlagswasser eine Betroffenheit weiterer Wasserkörper auszuschließen.
Der Raum mit möglichen Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad
umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und zum anderen den
Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene.
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Grundwasser
Grundwasserverhältnisse im Planänderungsgebiet und im Nahbereich
Die
Flächenausweisung
für
die
Kraftwerkserneuerung
und
der
Baustelleneinrichtungsfläche liegen im Bereich des Grundwassereinzugsgebiets Rhein
(DE_GB_274_01), das eine Fläche von rund 19.500 ha aufweist. Der
Porengrundwasserleitertyp aus Kies und Sand weist eine hohe Durchlässigkeit auf und
ist aufgrund seiner großen Ergiebigkeit von hoher wasserwirtschaftlicher Bedeutung.
Das Trinkwasser wird aus Grundwasser gewonnen. Die Grundwasserneubildung
beträgt im Grundwassereinzugsgebiet Rhein 41 Mio. m³/a bei zugelassenen
Entnahmerechten von 6 Mio. m³/a.
Vorbelastung und bedeutsame Umweltprobleme
Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und den in nationales Recht
umgesetzten wasserrechtlichen Bestimmungen ist für alle nicht erheblich veränderten
Oberflächengewässer und das Grundwasser bis zum Jahr 2015 ein guter Zustand zu
erreichen. Maßgebliches Kriterium für das Erreichen eines guten Zustands sind der
mengenmäßige und der chemische Zustand des Grundwassers. Die Kriterien für die
Zustandsbeschreibung sind in Anhang V der WRRL näher erläutert.
Für den im Untersuchungsraum vertretenen Grundwasserkörper ergeben sich
hinsichtlich der Zielerreichung folgende Ausgangslage:
Grundwasser
körper
274_01
Name
Grundwassereinzugsgebiet Rhein
Zielerreichung
mengenmäßiger Zustand
Zielerreichung
chemischer Zustand
wahrscheinlich
wahrscheinlich
(Bewirtschaftungsplan NRW – Planungseinheitensteckbrief Teileinzugsgebiet Rhein/Erft)
In der Analyse der Belastungsschwerpunkte des Grundwassers wurde für das
Grundwassereinzugsgebiet Rhein keine signifikante Belastung durch punktuelle
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Schadstoffquellen oder durch diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung
festgestellt. Im Planungseinheitensteckbrief Rhein/Erft Stand 2008 (MUNLV 2009)
wird der chemische Zustand des Grundwasserkörpers daher insgesamt als gut bewertet.
Der
mengenmäßige
Zustand
des
Grundwasserkörpers
wird
im
Planungseinheitensteckbrief Rhein/Erft Stand 2008 (MUNLV 2009) ebenfalls als gut
bewertet, da aufgrund von Einleitungsmaßnahmen des Bergbaus zur Vermeidung
ökologischer Schäden in Feuchtgebieten die Grundwasserbilanz positiv ist.
Insgesamt ist die Zielerreichung gemäß WRRL für das Grundwassereinzugsgebiet
Rhein somit wahrscheinlich (MUNLV 2009, Planungseinheitensteckbrief Rhein/Erft,
Stand 2008).
Oberflächengewässer
Stillgewässer
Stillgewässer
sind
im
Planänderungsgebiet
Baustelleneinrichtungsflächen nicht vorhanden.
und
im
Bereich
der
Im Umfeld kommen einige, meist kleine Stillgewässer (Tümpel, Teiche, Klärteiche)
sowie einzelne Tagebaurestgewässer wie das Peringsmaar, der Neurather und der
Kasterer See vor. Sie sind ausschließlich durch Stoffeinträge über den Luftpfad
potenziell betroffen. Da die kapazitätsgleiche Stilllegung der Blöcke C bis F
Bestandteil
der
Planänderung
ist,
verringern
sich
zukünftig
die
Luftschadstoffemissionen. Auf eine Auflistung der weiteren Stillgewässer wird daher
verzichtet.
Fließgewässer
Nachfolgend wird der für die Kraftwerkseinleitungen als Vorflut unmittelbar genutzte
Gillbach mit seinen Randbedingungen kurz beschrieben. Im Umfeld kommen weitere
Fließgewässer vor (z.B. Erft, Flothgraben, Stommelner Bach). Sie sind durch
Stoffeinträge über den Luftpfad potenziell betroffen, werden jedoch aufgrund der
zeitgleichen Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke und der daraus resultierenden
Verminderung der Stoffeinträge über den Luftpfad nicht weiter dargestellt.
Gillbach-Kurzbeschreibung
An der westlichen Grenze der Baustelleneinrichtungsfläche und der
Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung verläuft der Gillbach. Der
Gewässerlauf des Gillbachs beginnt im Bereich von Niederaußem und mündet bei
Weckhoven, Neuss, in die Erft. Der Gillbach ist gemäß WRRL-Einstufung ein
lösslehm-geprägter Tieflandbach, der dem Fischgewässertyp Cyprinid–Rhithral
zugeordnet wird. Seine Gesamtlänge beträgt 28,5 km bei einer Einzugsgebietsgröße
von 95,6 km².
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Gillbach - Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme
Das derzeitige ökologische Potenzial und der derzeitige chemische Zustand des
Gillbachs sind in der unten stehenden Tabelle auf der Grundlage des
Planungseinheitensteckbriefes des Bewirtschaftungsplans Nordrhein-Westfalen 20102015 (MUNLV 2009) zusammenfassend dargestellt.
Der Gillbach wird gemäß Planungssteckbrief auf seiner gesamten Länge als „erheblich
veränderter Wasserkörper“ eingestuft. Als Grund für diese Einstufung wird seine
Entwässerungsfunktion für die landwirtschaftlich genutzten Flächen genannt (H 20:
Entwässerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen).
Der Erftverband beschreibt in seinem Gewässerportrait den Gillbach als ein Gewässer,
das aufgrund seiner Lage inmitten sehr fruchtbarer Lössböden bereits Anfang des
19. Jahrhunderts stark ausgebaut und begradigt worden sei. Dies sei in späteren Zeiten
noch durch mehrere Flurbereinigungen und Ausbaumaßnahmen verstärkt worden.
Waldflächen seien im Gewässerumfeld nahezu keine mehr vorhanden. Der Ackerbau
rage meist bis an die Böschungsoberkante heran.
Weiter ist ausgeführt, dass der Gillbach aufgrund des Braunkohlentagebaus keinen
natürlichen Trockenwetterabfluss mehr aufweise. Sein heutiger Basisabfluss bestehe
hauptsächlich aus Kühlwasser des Kraftwerks Niederaußem sowie zu einem kleinen
Teil aus gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Niederaußem. Im Vergleich zum
natürlichen Abflussgeschehen des Gillbachs führe dies zu erhöhten Abflüssen. Auch
die Temperatur des Gillbachs sei aufgrund der warmen Kühlwassereinleitungen
ganzjährig erhöht (Erftverband: Gewässerportrait Gillbach).
Für erheblich veränderte Gewässer ist nach den Zielvorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie anstelle des guten ökologischen Zustandes das gute
ökologische Potenzial sowie der gute chemische Zustand das Ziel.
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Tab. 23: Steckbrief Gillbach (aus: MUNLV 2009)
Wie aus der Tabelle 23 hervorgeht, wird das ökologische Potenzial als „schlecht“
eingestuft. Maßgeblich hierfür ist vor allem die schlechte Habitatqualität, die sich in
dem schlechten Zustand des Qualitätsmoduls „Allgemeine Degradation“ äußert. Dies
ist insbesondere auf den in der Vergangenheit erfolgten Ausbau und die Begradigung
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des
Gillbachs
zurückzuführen, was
zu
einer
Verschlechterung
der
hydromorphologischen Güte des Gewässers geführt hat. Entsprechend schlecht ist auch
der Zustand der am Gewässerboden lebenden Kleinlebewesen (Makrozoobenthos)
ausgeprägt. Die Situation für die Fischfauna ist vergleichbar. Der Zustand der am
Gewässerboden angeheftet wachsenden Flora (Makrophyten, Phytobentos) wird als
unbefriedigend bzw. als mäßig eingestuft. Dies hat seine Ursache u. a. in der
ganzjährig erhöhten Gewässertemperatur. Zusammenfassend wurde die Situation so
bewertet, dass die Erreichung eines guten ökologischen Potentials voraussichtlich erst
nach
2015
möglich
ist
(>2015;
F20:
Kostenstreckung
Hydromorphologie/Durchgängigkeit)
Der chemische Zustand des Gillbachs wird als „gut“ eingestuft. Darin ist enthalten die
gute Bewertung hinsichtlich des Parameters „Metalle prioritär“ (u. a. Quecksilber).
Zur Verbesserung des derzeitigen schlechten ökologischen Potenzials sind im
Bewirtschaftungsplan u. a. Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus
der Landwirtschaft, Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen
Gewässerentwicklung
und
Maßnahmen
zur
Habitatverbesserung
durch
Gewässerlaufveränderungen, Ufer-, Sohlgestaltungen, Gehölzentwicklungen und die
Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen vorgesehen. Gemäß
Umsetzungsfahrplan für den Gillbach (Erftverband, Stand 01.12.11) ist der Abschnitt
des Gillbachs von der Kraftwerkseinleitung nördlich der Nord-Süd-Bahn bis in den
Bereich Rheidt/Hüchelhoven als Suchraum für die Entwicklung von Strahlursprüngen
ausgewiesen. Danach bietet dieser Gewässerabschnitt das Potential für eine
morphologische Umgestaltung mit dem Ziel, über die damit verbundene Strahlwirkung
das ökologische Potential des Gewässers insgesamt aufzuwerten.
Bereits in den letzten Jahren hat der Erftverband damit begonnen, den anthropogen
überprägten Gillbach abschnittsweise wieder zu renaturieren. Dafür werden
Uferstreifen erworben, der Gillbachlauf wieder verlängert und standortgerechte
Gehölze gepflanzt, die zu einer Beschattung führen und somit eine zusätzliche
Erwärmung des Wassers im Gillbach verhindern (Erftverband: Gewässerportrait
Gillbach) Nach Einschätzung des Erftverbandes müssen in den nächsten Jahren diese
Arbeiten fortgeführt werden, um einen gutes ökologisches Potential für den Gillbach
zu erreichen.
Schutzausweisungen
Trinkwasserschutzgebiete
Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet Weiler (Gebietsnummer: 4906-16,
Trinkwasserschutzzone: III B, Fläche: 108.463 km²) befindet sich östlich in einer
Entfernung von ca. 3,8 km zum Planänderungsgebiet und ca. 3,4 km zur
Baustelleneinrichtungsfläche.
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Überschwemmungsgebiete und Überschwemmungsbereiche
Das nächstgelegene gesetzlich festgelegte Überschwemmungsgebiet befindet sich ca.
16 km östlich des Planänderungsgebiets und der Baustelleneinrichtungsflächen am
Rhein. Teile des etwa 4 km südwestlich gelegenen Erfttals sind als
Überschwemmungsbereiche im Regionalplan, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender
Hochwasserschutz, dargestellt (Stand Juli 2006).
Alle genannten Gebiete sind aufgrund ihrer großen
Planänderungsgebiet von der Planänderung nicht betroffen.
Entfernung
zum
`Schutzgut Klima / Luft´
Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlekraftwerks
(siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch
folgende wesentliche zu betrachtende Wirkfaktoren betroffen:
anlagebedingt
- Flächeninanspruchnahmen (Auswirkungen auf das Lokalklima)
betriebsbedingt
- Luftschadstoffimmissionen
- Verschattungen aus dem Kühlturmbetrieb
- CO2-Emissionen (Auswirkungen auf Globalklima)
baubedingt
- temporäre Flächeninanspruchnahmen und Baustellenbetrieb (Auswirkungen auf
das Lokalklima)
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk einschließlich der stillzulegenden vier
300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde.
Untersuchungsraum
Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten ergeben sich folgende
räumliche Betrachtungsebenen:
Der Untersuchungsraum für das Standort- bzw. Geländeklima beschränkt sich auf das
Planänderungsgebiet, die Baustelleneinrichtungsflächen sowie auf einen Raum von ca.
1.000 m um das Planänderungsgebiet herum. Diese Abgrenzung wird als ausreichend
angesehen, da nach Hupfer & Kuttler (2006) die räumliche Wirkung eines
Standortklimas die Entfernung von einem Kilometer nicht überschreitet. Dabei ist die
Abgrenzung nicht starr sondern durch fließende Übergänge gekennzeichnet.
Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffe werden ebenfalls betrachtet. Der
Betrachtungsraum umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet nach der TA Luft und
zum anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie Kraftwerke Rheinschiene
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(argumet 2012).
Hinsichtlich der Auswirkungen von CO2-Emissionen auf das Globalklima kann kein
Untersuchungsraum abgegrenzt werden.
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
Klima
Regionale Klimacharakteristik
Das Planänderungsgebiet befindet sich in der Großlandschaft der Niederrheinischen
Bucht. Nach dem Klimaatlas von Nordrhein-Westfalen (MURL 1990) liegt die
Niederrheinische Bucht in einem überwiegend maritim geprägten Bereich mit
allgemein kühlen Sommern und milden Wintern. Gelegentlich kann sich bei längeren
Phasen mit hohem Luftdruck auch ein kontinentaler Einfluss bemerkbar machen.
Informationen zur Lufttemperatur und zu den Niederschlägen in der Niederrheinischen
Bucht können für die langjährige Messreihe von 1979 bis 2008 einem Bericht des
LANUV (2010) entnommen werden. Demnach liegt die mittlere Jahrestemperatur im
Bereich der Niederrheinischen Bucht in einer breiten Zone westlich und östlich des
Rheins zwischen 10,5 und 11,2 °C. Die wärmsten Temperaturen werden dabei entlang
des Rheins beobachtet. Weiterhin ist das Rheintal durch eine hohe Anzahl an
Sommertagen (Tagestemperatur liegt mindestens einmal > 25 °C) gekennzeichnet. So
wurden für die Niederrheinische Bucht im Zeitraum 1979 bis 2008 eine Anzahl von 37
bis 44 Sommertagen je Jahr registriert. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der Frosttage
mit 50 – 64 Tagen im Vergleich zu anderen Klima-Großlandschaften von NordrheinWestfalen relativ gering.
Große Teile der Niederrheinischen Bucht weisen im Zeitraum 1979 bis 2008 relativ
niedrige Niederschlagsjahressummen auf. So fielen in den letzten 30 Jahren zwischen
600 und 800 mm Niederschlag (LANUV 2010). Die Zülpicher Börde wird als das
„markanteste Leegebiet“ von NRW ausgewiesen. Große Teile des Niederschlages
fallen in den Sommermonaten, wenn Schauer und Gewitter durch die kräftige
Sonneneinstrahlung verursacht werden.
Die Windgeschwindigkeit erreicht in der Niederrheinischen Bucht Mittelwerte
zwischen 3,0 bis 3,5 m/s (MURL 1990).
Lokalklima
Die Beschreibung der Klimatope des Untersuchungsgebietes orientiert sich an den
Vorgaben der VDI Richtlinie 3787 Blatt 1 (1997) „Klima- und Lufthygienekarten für
Städte und Regionen“. In ihr sind die charakteristischen Elemente der Klimatope
beschrieben.
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Im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen herrscht ein
Freilandklima vor. Die Oberflächenstruktur des gesamten Areals weist überwiegend
niedrige Strukturen und keine starken Höhendifferenzen bzw. Reliefstrukturen auf. Es
überwiegen niedrige Vegetationsformen und es kommen nur wenige Gebüsch- oder
Gehölzelemente entlang von Straßen, Wegen und Gillbach vor. Freilandklimatope
fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und sind in der Regel relativ unbelastet. Sie
zeichnen sich durch einen ungestörten Temperatur-Feuchte-Verlauf aus, sind
windoffen und fungieren als Frischluftgebiete für angrenzende Siedlungen.
Die im Planänderungsgebiet vorhandenen versiegelten Flächen sind im Verhältnis zur
gesamten Fläche nicht sehr groß, sodass von diesen erhebliche Auswirkungen auf das
Standort- und Geländeklima nicht zu erwarten sind. Mikroklimatisch werden sich die
Wegflächen bei starker Sonneneinstrahlung gegenüber den unversiegelten
Brachflächen stärker erwärmen.
Das Gelände westlich der B 477 fällt mit Höhen von ca. 80 m ü. NN nach Nordwest in
Richtung des Gillbachs auf ca. 75 m ein. Es ist möglich, dass entlang des flachen
Taleinschnittes ein Luftaustausch von den Frei- und Ackerflächen in Richtung Rheidt
und Hüchelhoven erfolgt.
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im nördlichen Halbkreis um das
Planänderungsgebiet zwischen der L 279n und den Ortschaften Hüchelhoven und
Rheidt sowie zwischen der B 477 und Büsdorf im Osten sind ebenfalls dem Klimatop
des Freilandklimas zuzuordnen. Das Gelände östlich der B 477 ist überwiegend eben
mit Höhenlagen zwischen 80 – 82 m ü NN. Ein Abfluss von Kaltluft in Richtung
Büsdorf ist aufgrund der geringen Reliefstruktur wenig wahrscheinlich.
Die südlich an das Planänderungsgebiet angrenzenden Areale des Kraftwerksgeländes
sind dem Klimatop der Industriegebiete zuzuordnen. Dies zeichnet sich durch starke
klimatische Veränderungen gegenüber dem Umfeld aus, da sich über der Fläche
aufgrund der Kraftwerknutzung eine Wärmeinsel ausbildet. Zwischen der Wärmeinsel
und den darüber liegenden Luftschichten findet ein vertikaler Luftaustausch durch
aufsteigende Warmluft auch während der Nacht statt.
Aufgrund der Nähe des bestehenden Kraftwerkes ist für die an die nördlich daran
angrenzenden Flächen von einer Beeinflussung des Freilandklimatops insbesondere
durch den Wärmetransport vom Kraftwerk zu den Freiflächen auszugehen.
Die an das Planänderungsgebiet im Süden und Westen angrenzenden Siedlungsflächen
von Niederaußem und Auenheim werden dem Gartenstadtklimatop zugeordnet. Es
handelt sich um den Übergangsbereich zwischen dem Freilandklimatop und den
Klimatopen der bebauten Flächen (Stadtrandklimatop). Dieses Klimatop wird durch
die Flächennutzung und die Oberflächenstruktur geprägt, wobei der Einfluss des
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unbebauten Geländes noch überwiegt. Allerdings ist auf den bebauten und versiegelten
Flächen mit einer Erwärmung zu rechnen, diese Wirkung wird aber durch den Einfluss
der Grünflächen deutlich abgeschwächt.
Die einzige Wasserfläche im Untersuchungsgebiet ist der Gillbach. Aufgrund seiner
Größe und der ganzjährig erhöhten Wassertemperatur sind im Bereich des Baches die
ausgleichenden Elemente eines Gewässerklimatops nicht zu erwarten.
Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme
Lokale Vorbelastungen
Lokale Vorbelastungen bestehen in Veränderungen des Standort- und Geländeklimas
durch den Kraftwerksbetrieb. Von Relevanz sind vor allem Veränderungen des
Temperatur- und Feuchteregimes sowie Veränderungen bei der Globalstrahlung und
der Sonnenscheindauer im Zusammenhang mit Verschattungen und ihren
Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Regionale Vorbelastungen
Das LANUV (2010) hat einen umfassenden Bericht über das Klima und den
Klimawandel in Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Zu den Auswirkungen des
Klimawandels auf die Natur, Wasserwirtschaft sowie Städte und Ballungsräume liegen
weiterhin verschiedene Berichte des MKULNV NRW (2010, 2011) vor. Nachfolgend
werden die wichtigsten Ergebnisse der Studien zusammengefasst.
Lufttemperatur
Die Entwicklung der Lufttemperatur war im Zeitraum 1901 bis 2008 Schwankungen
unterworfen. Diese Schwankungen ergeben sich aus der Überlagerung von natürlichen
und anthropogenen Effekten. So ist festzustellen, dass seit 1980 bis heute eine
Erwärmung stattgefunden hat, die deutlich stärker war als in der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts. Die höchsten Jahresmitteltemperaturen wurden in Nordrhein-Westfallen
in den Jahren 2000 bis 2007 gemessen.
Der Trend der Temperaturzunahme war dabei für den Zeitabschnitt 1979 bis 2007
signifikant höher. So lag die Temperaturerhöhung in den letzten 100 Jahren in
Durchschnitt bei 0,1 °C pro Dekade. Die Temperaturerhöhung in den letzten drei
Dekaden war im Vergleich zu den vorhergehenden etwa fünfmal so hoch (LANUV
2010). Dabei ergab sich in den letzten 107 Jahren eine stärkere Temperaturzunahme in
den Tieflagen von Nordrhein-Westfalen als in den Berglagen.
Niederschlag
Im Landesmittel fielen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 1901 bis 2008 ca. 861 mm
Niederschlag. Ebenso wie bei der Lufttemperatur ist auch bei den Niederschlägen ein
Aufwärtstrend in den letzten 100 Jahren erkennbar. So nahm im genannten Zeitraum
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die mittlere jährliche Niederschlagsmenge von 806 mm/Jahr auf 916 mm/Jahr zu. Dies
entspricht einer Zunahme von ca. 10 mm Niederschlag pro Dekade.
Seit 1901 hat die Niederschlagsmenge im Winter und Frühjahr um etwa 19 %
zugenommen. Für den Herbst und Sommer war eine Zunahme der
Niederschlagsmengen im Zeitraum 1901 bis 2008 zwischen 3 und 11 % zu
verzeichnen. Zu Beginn der Messperiode lagen die Niederschläge im Sommer deutlich
über denen des Winters, dieses Verhältnis hat sich bis heute weiter angeglichen
(LANUV 2010).
Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur in Nordrhein-Westfalen
Seit 1951 hat sich der Beginn der Vegetationszeit nach vorn verlagert. Zwischen 1951
und 2009 verlängerte sich nach den Erhebungen des LANUV (2010) die phänologische
Vegetationszeit um etwa 16 Tage. Die Länge von Frühling und Sommer veränderte
sich nicht wesentlich, die Herbstzeit ist heute jedoch um 18 Tage länger als in der
genannten Klima-Normalperiode, der Winter hat sich um ca. 21 Tage verkürzt.
Auch in der Tierwelt sind phänologische Verschiebungen insbesondere bei mobilen
Arten wie Vögeln und Insekten zu beobachten. So konnten bei vielen wandernden
Vogelarten ein früheres Eintreffen im Frühjahr und ein späterer Wegzug im Herbst
festgestellt werden. Weiterhin ist bei vielen Vogelarten eine Vorverlegung der Brutzeit
nachweisbar. Heute überwintern z.B. Bachstelzen, Hausrotschwanz, Singdrossel,
Mönchsgrasmücke und der Kiebitz in Nordrhein-Westfalen. Diese Arten zogen noch
vor 30 Jahren im Winter nach Südwesteuropa (LANUV 2010).
Auch sind Arealverschiebungen als Folge des Klimawandels erkennbar. So ist zu
beobachten, dass wärmeliebende Insektenarten aus Südeuropa nach Norden ziehen.
Dabei können mobile Insekten aufgrund ihrer Flugfähigkeit sehr schnell neue Gebiete
besiedeln. Auffällige Einwanderer aus südlichen Gebieten in Nordrhein-Westfalen sind
die Feuerlibelle, das Weinhähnchen und die Eichenschrecke.
Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt
Die Änderungen von Lufttemperatur und Niederschlag, aber auch die Verteilung und
Intensität der Niederschläge beeinflussen den hydrologischen Kreislauf. Dies hat
Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Dabei gestaltet sich
der Nachweis von klimabedingten Veränderungen schwieriger, da anthropogene
Nutzungen bereits regional sehr unterschiedlich auf den Wasserhaushalt einwirken.
Durch den Klimawandel haben sich in Nordrhein-Westfalen die Eigenschaften von
Starkregenereignissen verändert. Auswertungen von Zeitreihen im Zeitraum 1950 bis
2008 zeigen eine Tendenz der Zunahme von Starkregentagen mit mehr als 20 mm
Niederschlag/Tag. Seit 2000 sind vermehrt Starkregenereignisse aufgetreten, die
insbesondere in Siedlungsgebieten zu hohen Schäden geführt haben (LANUV 2010).
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Auswirkungen des Klimawandels auf den Boden
Mögliche Bodenfunktionsbeeinträchtigungen durch den Klimawandel sind in der
Veränderung der Bodentemperatur, des Bodenwasserhaushaltes, des Bodengefüges, in
der potenziellen Gefährdung gegenüber Wasser- und Winderosion und in der
Veränderung von Humusgehalten und -vorräten zu erwarten.
Bodenerosion durch Wasser verursacht erhebliche Schäden auf landwirtschaftlichen
Nutzflächen, aber auch an baulichen Anlagen und Verkehrswegen. Dabei wird die
Bodenerosion durch Starkregen auf Flächen mit mangelnder Bodenbedeckung
begünstigt. Im Jahresverlauf hat die Regenerosion im Zeitraum 1937 bis 2007 in den
Monaten Juni und Juli deutlich zugenommen. In beiden Monaten hat die
Niederschlagsintensität (Starkregen) zugenommen, obwohl die Niederschlagsmenge in
etwa gleich blieb (LANUV 2010).
Luft
Vorbelastung im Untersuchungsraum
Die Vorbelastung der Luft wurde in den o.g. Kapiteln II. 1.2.1 und 1.2.2 dargestellt
und bewertet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf eine erneute Darstellung
in diesem Kapitel verzichtet und auf die genannten Kapitel verwiesen.
`Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild´
`Schutzgut Landschaft´
Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
(siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch
folgende wesentliche zu betrachtende Wirkfaktoren betroffen:
anlagebedingt
- Flächeninanspruchnahmen
- Gebäudekörper
betriebsbedingt
- Kühlturmschwaden
baubedingt
- temporäre Flächeninanspruchnahmen
- Baustellenbetrieb (Schall- und Luftschadstoffimmissionen, visuelle Effekte)
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk einschließlich der stillzulegenden vier
300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde.
Untersuchungsraum
Unter Berücksichtigung der anzunehmenden Kubaturen eines Braunkohlenkraftwerks
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im Planänderungsgebiet ist davon auszugehen, dass die Anlage auch in großen
Entfernungen optisch wahrnehmbar sein wird. Nach Adam et al. (1986) wird bei
großen Eingriffsobjekten, die über die Höhe ausgewachsener Bäume hinausragen, ein
Raum im Umkreis von 10 km angenommen, in dem visuelle Auswirkungen möglich
sind, die als erheblich im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG einzustufen und damit
entsprechend zu kompensieren sind. Der Untersuchungsraum für das Landschaftsbild
wird daher in Anlehnung an Adam et al. (1986) als Kreis mit einem Radius von 10 km
um den Mittelpunkt eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet definiert. In
Bereichen über 10 km Entfernung hinaus wird nach Adam et al. (1986) auch von
großen Bauwerken nur noch der Umriss bzw. die Silhouette wahrgenommen. Da sich
das Planänderungsgebiet direkt an den bestehenden Kraftwerksstandort Niederaußem
angliedert, ist daher davon auszugehen, dass von Standorten in Entfernungen von über
10 km ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet nicht als eigenständiges
neues Element im Landschaftsraum wahrnehmbar ist und somit in einer Entfernung
über 10 km keine erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild entstehen. Der
Untersuchungsraum ist in der nachfolgenden Abbildung 25 dargestellt.
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Landschaft und Landschaftsbildeinheiten
Der Untersuchungsraum für das Landschaftsbild umfasst einen großen Bereich des
Landschaftsraumes der Rommerskirchener Lössplatte, der Ville und Teile des Erfttals
sowie der Jülicher Börde. Die natürlichen Raumeinheiten sind einerseits durch
flachwellige Gebiete mit hoher Bodengüte und deshalb intensiver Landwirtschaft bzw.
andererseits durch den nach Norden auslaufenden Höhenrücken und den angrenzenden
Talraum mit einem größeren Anteil von Wäldern geprägt.
Im Untersuchungsraum lassen sich 11 weitgehend homogene Landschaftsbildeinheiten
unterscheiden (SMEETS Landschaftsarchitekten 2012b). Sie sind in der folgenden
Tabelle 24 aufgeführt.
Tab. 24: Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsraum (Quelle: SMEETS
Landschaftsarchitekten 2012b)
Nr. der
Landschaftsbildeinheit
1
2
3
4
Beschreibung der Landschaftsbildeinheit
Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Rommerskirchen,
Allrath und Widdeshoven
Grevenbroich mit Vollrather Höhe
Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Niederaußem,
Rommerskirchen, Fliesteden und Vanikum
Landwirtschaftlich geprägter Raum östlich der Terrassenkante
zwischen Mittel- und Niederterrasse zwischen Stommeln und
Sinnersdorf
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5
6
7
8
9
10
11
Landwirtschaftlich geprägter Raum um das Kraftwerk Neurath
Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Sindorf, Elsdorf und
Königshoven
Bergheim-Auenheim, Niederaußem und Oberaußem
Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Fliesteden, Brauweiler
und Geyen
Glessener Höhe und Waldbestand westlich von Königsdorf
Landwirtschaftlich geprägter Raum zwischen Bedburg, Kenten,
Quadrat-Ichendorf und Oberaußem
Bereich um Bedburg und Bergheim
Die intensiv genutzte Agrarlandschaft ist durch überwiegend großflächige
Nutzungsparzellen gekennzeichnet, die durch ein meist dichtes Wegenetz erschlossen
werden. Gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Gebüsche, Hecken und
Gehölze sind nur noch teilweise entlang von Verkehrswegen, Gräben und
Gewässerläufen sowie im Umfeld von Hofanlagen erhalten.
Größere zusammenhängende Wälder befinden sich im Bereich der Ville sowie der
rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und
als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Der Knechtstedener
Wald mit Chorbusch mit seinen teilweise sehr naturnahen Laubwaldgesellschaften
liegt noch teilweise innerhalb des Untersuchungsraumes.
Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim
eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine
landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Abb. 24:
Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsraum (Quelle: SMEETS
Landschaftsarchitekten 2012b)
Schutzausweisungen
Landschaftsschutzgebiete
Die Landschaftsschutzgebiete im Nahbereich und im weiteren Umfeld sind im Kapitel
II 1.1.2 dargestellt.
– 117 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Vorbelastungen und bedeutsame Umweltprobleme
Teile des Landschaftsraumes sind durch vorhandene technische Elemente z. T. stark in
ihrer Eigenart überformt. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die
Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem,
Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden
Freileitungen und Umspannwerke. Auch die im Gebiet installierten Windkraftanlagen
stellen eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Als Vorbelastungen sind auch die
auf den Braunkohlentagebau zurückgehenden, rekultivierten Halden einzustufen, die
als künstliche Erhebungen das ursprüngliche Landschaftsbild verändern. Verkehrswege
wie die Autobahn A 61 sowie weitere stark frequentierte Straßen und die teilweise auf
Dämmen verlaufenden Bahnstrecken zerschneiden die Landschaft. Soweit sie von
Gehölzen oder Baumreihen begleitet sind, tragen sie aber gleichzeitig auch zur
Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes bei.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Das Schutzgut ist von der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
(siehe „Musterkraftwerk“, Kap. II. 3.1) im Planänderungsgebiet potenziell durch
folgende wesentliche zu betrachtende Wirkfaktoren betroffen:
anlagebedingt
- Flächeninanspruchnahmen
- Sichtbeziehungen (Auswirkungen durch Gebäudekörper)
betriebsbedingt
- Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
baubedingt
- Baustellenbetrieb.
Untersuchungsraum
Aus den oben geschilderten potenziellen Betroffenheiten ergeben sich folgende
räumliche Betrachtungsebenen:
Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen wird der Bereich
zwischen der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der Ortschaft Rheidt als
Untersuchungsraum definiert. Maßgeblich für diese Abgrenzung ist, dass die im
Nahbereich des Planänderungsgebiets vorhandenen Baudenkmäler eine geringe
Bauhöhe aufweisen; sie sind dementsprechend nur aus vergleichsweise geringer
Entfernung sichtbar. Weitere Einschränkungen der Sichtbarkeit ergeben sich aus der
Zerschneidung des Gebiets durch Bahndämme und durch die großflächigen, südlich
des Planänderungsgebiets vorhandenen Kraftwerksanlagen.
Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen wurden ebenfalls
betrachtet. Der Betrachtungsraum umfasst zum einen das Beurteilungsgebiet gemäß
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
der TA Luft und zum anderen den Untersuchungsraum der Immissionsstudie
Kraftwerke Rheinschiene.
Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
Die Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem sowie
die Baustelleneinrichtungsflächen liegen in der Kulturlandschaft Krefeld –
Grevenbroicher Ackerterrassen.
Der Raum zwischen Kempen im Norden und Bergheim im Süden gehört zwei
Naturräumen an, die seit der Bronze- und Eisenzeit besiedelt sind. Zwar hat die
vorgeschichtliche Besiedlung des Raumes keine übertägig sichtbaren Spuren
hinterlassen, aber die archäologische Forschung kann heute ein recht genaues Bild der
damaligen Besiedlungsstruktur entwerfen.
Im Süden, zu dem auch der Bereich der Flächenausweisung für die
Kraftwerkserneuerung gehört, boten die fruchtbaren Lössböden beste Voraussetzungen
für eine agrarische Nutzung. In der Bronze- und Eisenzeit wurde eine bäuerliche
Mischwirtschaft betrieben, die den Ackerbau stark in den Vordergrund stellte. Die
Besiedlungsstruktur war gekennzeichnet durch einperiodige Einzelgehöfte (kleinteilige
Mehrhausgehöfte) oder Weiler, die sich längere Zeit am Ort hielten.
In der Eisenzeit stand mit dem in den feuchten Niederungen gewonnenen
Raseneisenerz ein wichtiger Rohstoff für die Herstellung von Waffen, Geräten und
Schmuck lokal zur Verfügung. Die Gräberfelder lagen nahe den Siedlungen, in der
Regel auf wenig gut nutzbaren Böden.
In römischer Zeit war die Region in den Bereichen der fruchtbaren Lössböden mit
einem dichten Netz römischer Landgüter (villae rusticae) besiedelt. Mit den
Agrarprodukten dieser Anlagen wurden die Städte und Militärs der weiteren
Umgebung versorgt.
Die Agrarstruktur unterlag jeweils zeitgenössischen Veränderungen, so durch
Flurbereinigungsverfahren im 20. Jh. und durch die Siedlungserweiterungen, die große
Auswirkungen auf die Kulturlandschaft hatten. Die heutige Nutzung wird von
Ackerbau dominiert.
Bodendenkmäler
Im Planänderungsgebiet und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen sind keine
Bodendenkmäler ausgewiesen. Nach Auskunft des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
liegen für den vorbenannten Bereich allerdings einzelne Fundhinweise und Hinweise
auf alte Lehmgruben etc. vor. Zwischen dem Vorhabenträger und zuständigen Fachamt
wurde verabredet, in 2012 eine flächendeckende Prospektion und ergebnisabhängig
ggf. eine Dokumentation/Bergung durchzuführen. Aus heutiger Sicht des Fachamtes
stehen der Regionalplanänderung keine Hinderungsgründe entgegen.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
In der Denkmalliste der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim ist im Bereich
der Hofstelle „Klein Mönchhof“ ein Bodendenkmal mit der Nr. BM 127 eingetragen,
welches durch den Außenumring der Hofgebäude (ca. 2500 m²) abgegrenzt ist. Das
Bodendenkmal wird bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart.
Baudenkmäler
In der Nähe der Baustelleneinrichtungsfläche unmittelbar westlich des
Planänderungsbereiches werden das Gut Klein Mönchhof mit allen Hofgebäuden
(Wohnhaus mit dreiflügeligem Wirtschaftgebäude) und der Groß Mönchhof als
Baudenkmäler Nr. 199 bzw. 40 in der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde bei
der Stadt Bergheim geführt. Beide Baudenkmäler werden bei der Abgrenzung der
Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart.
Der denkmalpflegerische Fachbeitrag zum Regionalplan Köln enthält für das Umfeld
des Planänderungsbereiches in der Darstellung von „Denkmälern und Ensembles mit
flächenhafter Wirkung“ und „historische Kulturlandschaftsbereiche und / oder Struktur
von Denkmälergruppen“
- unter BM 8: die Burg Geretzhoven und die Mönchhöfe (Bergheim),
spätmittelalterlicher Rittersitz mit Gräben und Garten, klösterliche Tafelgüter
sowie den Landschaftsbereich zwischen den aufgeführten Hofgütern (ca. 1,2 km
nordwestlich des Planänderungsbereiches). Ziel des Denkmalschutzes ist hier die
Erhaltung und Pflege inmitten des Offenlandes.
- unter BM 9: Rheidt, Mittelalterliches Dorf mit historischem Grundriss,
Wegekapelle
und
Gutshöfen
(ca.
0,8
km
nordwestlich
des
Planänderungsbereiches). Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und Pflege.
In den umliegenden Ortschaften sind weitere Baudenkmäler ausgewiesen, die hier
nicht aufgeführt werden.
2.2
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2)
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige
Umweltzustand nicht relevant verändert – soweit er durch den Betrieb des Kraftwerks
Niederaußem beeinflusst wird.
Die für Kraftwerksanlagen vorgesehene Fläche von ca. 23 ha wird nicht überbaut, die
für die Baustelleneinrichtung benötigten Bereiche in einer Größe von ca. 27 ha werden
ebenfalls nicht in Anspruch genommen. Die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb
des Gebietes können weiter genutzt werden und ihre Funktion erfüllen.
Eine geringfügige Verbesserung der Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und
Stoffeinträgen, Schallimmissionen sowie durch Verschattung ist ab 2013 nach
Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke zu erwarten. Die Stilllegung erfolgt
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
unabhängig von der Planung für BoAplus.
2.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung einschließlich Wechselwirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 ROG Abs. 1, Punkt
2b)
Zur Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen der dargestellten
Regionalplanänderung werden die vom Planungsvorhaben voraussichtlich
ausgehenden Wirkungen dahingehend betrachtet, welche Veränderungen diese bei den
einzelnen Umweltschutzgütern auslösen. Wirkungen werden dabei als auslösende
Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder Nutzungen zu
Auswirkungen/Veränderungen führen können.
Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet. Es wird das Anlagenkonzept von
RWE Power zugrunde gelegt (s.u. Kap. 3.1 „Musterkraftwerk“). Eingeschlossen sind
Auswirkungen durch eine spätere Nachrüstung mit einer Anlage zur CO2-Abscheidung
(zusätzliche Flächen).
Die Stilllegung der Blöcke C bis F ist Bestandteil der von RWE Power geplanten
Kraftwerkserneuerung.
2.3.1
Voraussichtliche Umweltwirkungen der geplanten Nutzungen – Beschreibung des
Anlagenkonzepts für ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet
Gegenstand und Planungsziel der Regionalplanänderung ist die raumordnerische
Absicherung eines neuen Braunkohlenkraftwerks. Im Hinblick auf die konkreten
Planungen zur Kraftwerkserneuerung der Vorhabensträgerin RWE Power AG und um
der Umweltprüfung eine ausreichende Daten- und Beurteilungsgrundlage zu geben,
werden repräsentativ die Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks mit einer
Kapazität von rund 1.100 MW unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der
Kraftwerkserneuerung gehörigen Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort
Niederaußem untersucht („Musterkraftwerk“).
Für die Beurteilung der Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks werden für den
Abgasvolumenstrom die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für feste Brennstoffe
herangezogen1. Dabei wird die Verwendung von Braunkohle als Brennstoff unterstellt.
Die zu Grunde gelegten Parameter des Musterkraftwerks sind nicht als bindende
Vorgaben für die nachfolgende Bauleitplanung und das Anlagenzulassungsverfahren
zu verstehen. Es handelt sich hierbei nur um einen der raumordnerischen
Planungsebene angepassten Rahmen für die Umweltprüfung, mit der geklärt werden
1
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Reduzierung der Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle
und PCDD/F gegenüber den Vorgaben der 13. BImSchV und angesichts der im praktischen Anlagenbetrieb
erreichbaren deutlichen Unterschreitung dieser Vorgaben wird für die Immissionsprognose davon ausgegangen,
dass diese Grenzwerte halbiert werden können.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
soll, ob sich die Ansiedlung eines Braunkohlenkraftwerks raumverträglich realisieren
lässt.
Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die
Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen
Baustein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche
Minderung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens
sechs Monate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch
während dieser Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300MW-Blöcke und BoAplus erfolgen. Die Stilllegung wird entsprechend abgesichert.
Aufgrund der weiteren Planung zur Kraftwerkserneuerung im Rheinischen Revier wird
dabei von einem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der bestehenden zwei
600-MW-Blöcke durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage als realistische
Nachnutzung auf dieser Fläche ausgegangen. Auch in diesem Fall ist eine dauerhafte
effektive Verringerung der Schallemissionen und der Luftschadstoffemissionen des
gesamten Kraftwerkstandortes durch die Nutzung moderner, schallschutzoptimierter
Anlagenkonzepte
und
unter
Berücksichtigung
der
einzuhaltenden
Emissionsbegrenzungen anzunehmen. Im Rahmen der Bauleitplanung kann zudem
abgesichert werden, dass die Schall- und Schadstoffimmissionen durch die
Neuerrichtung einer Kraftwerksanlage und eine Nachfolgenutzung auf den Altflächen
das heute bestehende Emissionsniveau und Immissionsniveau nicht überschreiten bzw.
mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschreiten werden.
Nachfolgend wird das Anlagenkonzept der RWE Power AG für die Errichtung eines
Braunkohlenkraftwerks,
das
im
Sinne
eines
Musterkraftwerks
den
Auswirkungsbetrachtungen zugrunde gelegt wird, beschrieben. Die Ausführungen
basieren auf Angaben der RWE Power AG.
Flächenbedarf
Für die Kraftwerksanlagen wird eine Fläche von ca. 23 ha benötigt. Hiervon werden
ca. 17 ha im südöstlichen Teil derzeit als Baustelleneinrichtungsfläche und
Montageplatz genutzt. Die verbleibenden ca. 6 ha im nordwestlichen Teil werden zur
Zeit landwirtschaftlich genutzt.
Die für die Kraftwerkserneuerung vorgesehene Fläche wird
- im Nordosten durch die L 279n,
- im Südosten durch die B 477,
- im Südwesten durch die Trasse der Nord-Süd-Bahn und
- im Nordwesten durch landwirtschaftlich genutzte,
Landschaftsschutz gestellte Flächen begrenzt.
teilweise
unter
Zur Errichtung der Kraftwerksanlagen werden weiterhin Baustelleneinrichtungsflächen
temporär benötigt. Auf ihnen sind während der Bauzeit Baustellencontainer,
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Vormontageflächen, Montagehallen, Lagerplätze, Parkplätze etc. untergebracht. Die
Baustelleneinrichtungsflächen bestehen aus drei Teilflächen. Sie umfassen insgesamt
ca. 27 Hektar. Nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgt eine
Rekultivierung der Flächen entsprechend den dann geltenden bauleitplanerischen
Vorgaben.
Die für die Kraftwerkserneuerung vorgesehene Fläche (Vorhabensfläche) und die
Baustelleneinrichtungsflächen sind in Abbildung 26 dargestellt. Alle Flächen stehen im
Eigentum der RWE-Power AG.
Abb. 25:
Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Planänderungsgebiet und
Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25
Auf der Fläche befindet sich eine Mineralölleitung; diese soll durch den Betreiber an
den Rand der Fläche verlegt werden.
Infrastrukturnutzung und Erschließung
Durch die Anbindung des Vorhabens an das bestehende Kraftwerk Niederaußem
ergeben sich günstige Bedingungen für die Ver- und Entsorgung mit Braunkohle sowie
den Kraftwerksnebenprodukten. Vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen auf dem
Kraftwerksgelände werden entsprechend den anlagentechnischen Erfordernissen
ertüchtigt. Das benötigte Wasser wird aus der vorhandenen Wasserversorgungsanlage
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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des bestehenden Kraftwerks Niederaußem entnommen.
Der erzeugte elektrische Strom soll auf kurzem Weg in die parallel zur B 477
bestehenden Freileitungen eingespeist werden.
Aufgrund der im Zusammenhang mit dem Neubau geplanten Stilllegung der vier 300MW-Blöcke und mit zusätzlichen Investitionen kann - neben den üblichen
Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Werkstätten, Lager, Wasserversorgung,
Betriebswasserentsorgung, Aschebehandlung etc. - auch die bestehende Infrastruktur
zur Kohleversorgung im Tagebau (Bunker Fortuna) und weitestgehend im Kraftwerk
für den Neubau nutzbar gemacht werden. Zusätzliche Gleisanlagen müssen nicht
errichtet werden.
Der bestehende Grabenbunker im Kraftwerk Niederaußem wird nach Aufnahme des
kommerziellen Betriebes des Neubaus außer Betrieb genommen. Dies bedeutet eine
Reduzierung der von der Bahnbekohlung und dem Grabenbunker ausgehenden
Emissionen.
Die Straßenanbindung erfolgt verkehrsgünstig über die vorhandene Bundesstraße
B 477 und die Landesstraße L 279n.
Gebäudeabmessungen
Der Dampferzeuger soll als Duo-Kessel-Anlage ausgeführt werden. Beide Kessel
speisen eine gemeinsame Dampfturbine. Durch dieses Konzept reduziert sich die
Kesselhaushöhe auf 150 m. Das benachbarte Kesselhaus BoA 1 hat demgegenüber eine
Höhe von 170 m.
Für
das
Maschinenhaus,
die
Kohleaufbereitung
(WTA)
sowie
das
Schaltanlagengebäude ergeben sich Bauhöhen von 100 m. Diese Gebäude werden wie
im Kraftwerksbau üblich unmittelbar an das Kesselhaus angegliedert, ebenso wie die
Anlagen der Abgasreinigung. Die Abführung anfallender Restbrüden aus dem WTAProzess, die dem internen Kraftwerksprozess nicht wieder zugeführt werden können,
erfolgt über das Kesselhaus hinausragende Ableitungen.
Der Hybridkühlturm wird eine Bauhöhe von 100 m nicht überschreiten. Zur Ableitung
der Abgase ist ein Schornstein mit einer Höhe von 180 m erforderlich.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Eckdaten hat der Vorhabensträger für das
geplante Braunkohlenkraftwerk von einem Architekturbüro ein Gestaltungskonzept
erarbeiten lassen, das insbesondere den Anspruch des besseren Einfügens in die
Landschaft unterstützen soll. Beispielhaft hierfür ist in der nachfolgenden Abbildung
eine auf dieser Basis erarbeitete Ansicht des geplanten Braunkohlenkraftwerks aus der
Blickrichtung Rheidt-Hüchelhoven dargestellt. Das Konzept dient auf dieser
Planungsebene lediglich einer Veranschaulichung und wird im Zuge der weiteren
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Planung fortentwickelt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht in
Auswirkungsbetrachtungen des vorliegenden Umweltberichtes berücksichtigt.
Abb. 26:
den
Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Planänderungsgebiet und
Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25
Braunkohleneinsatz
In der geplanten Neuanlage wird Braunkohle aus dem Rheinischen Braunkohlenrevier
eingesetzt. Die Kohleversorgung erfolgt über die bestehende Infrastruktur aus den
Tagebauen Hambach und Garzweiler. Die Braunkohlevorräte in diesen beiden durch
Braunkohlepläne landesplanerisch gesicherten Abbaufeldern belaufen sich derzeit auf
rd. 2,9 Mrd. t und reichen für die Kohleversorgung des Vorhabens BoAplus. Neue
Tagebaue bzw. Abbaufelder sind für BoAplus keine Voraussetzung.
Seit der Inbetriebnahme von Block K (BoA1) beträgt der jährliche Kohleeinsatz im
Kraftwerk Niederaußem bis zu rund 30 Mio. Tonnen. Nach der Realisierung des
Vorhabens, d.h. unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Vorhaben
standortbezogen geplanten Stilllegungen wird der jährliche Kohleneinsatz um rund 3
Mio. Tonnen absinken. Damit entspricht der Gesamtkohlebedarf des Gesamtstandortes
dem Niveau vor der Inbetriebnahme von Block K (BoA1).
Die tatsächliche Kohlemenge resultiert aus der Herkunft der eingesetzten Kohle und
der Verfügbarkeit der Kraftwerksanlagen. Braunkohle aus dem Tagebau Garzweiler
hat gegenüber der Braunkohle aus dem Tagebau Hambach einen höheren Wassergehalt
und somit einen geringen Heizwert. Daher muss bei stärkerer Bekohlung aus dem
Tagebau Garzweiler bei gleicher Stromerzeugung mehr Braunkohle eingesetzt werden.
Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Kraftwerksblöcke beträgt rund 7.500 Stunden
pro Jahr. Je nach Nachfrage, Teillastfahrweise oder Wartungsstillständen kann die
tatsächliche Verfügbarkeit von der durchschnittlichen Verfügbarkeit abweichen.
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Bei der Ermittlung und der Bewertung der Umweltauswirkungen wird konservativ ein
ganzjähriger Volllastbetrieb über 8.760 Stunden mit den maximal zulässigen
Emissionen angenommen. Hierdurch werden alle denkbaren Betriebszustände
abgedeckt.
Erzeugungskapazität und Stromerzeugung
Mit der Stilllegung am Standort sowie der bereits vorlaufenden Stilllegung der zwei
150-MW-Blöcke nimmt die Erzeugungskapazität am Standort Niederaußem um 400
MW gegenüber heute ab. Das geplante Braunkohlenkraftwerk wird mit seinem hohen
Wirkungsgrad und der damit verbundenen hohen Energieeffizienz bei einer
durchschnittlichen Verfügbarkeit von 7.500 Stunden jährlich rund 8 TWh Strom (netto
– nach Abzug des Eigenbedarfs) produzieren.
Der erzeugte Strom wird in das vorhandene Hochspannungsnetz eingespeist.
Die tatsächliche Stromerzeugung resultiert aus der Verfügbarkeit der
Kraftwerksanlagen. Je nach Nachfrage, Teillastfahrweise oder Wartungsstillständen
kann die tatsächliche Verfügbarkeit von der durchschnittlichen Verfügbarkeit
abweichen.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Die Nutzung wirtschaftlich vorhandener Potentiale zur Kraft-Wärme-Kopplung zu
Heiz- und Prozesszwecken ist im Anlagenkonzept planerisch vorgesehen. Verfahren
wie die Prozessdampfauskopplung und Wärmerückgewinnung sind zentrale
Bestandteile der Wirkungsgradsteigerung des optimierten Anlagenkonzepts.
Darüber hinaus sind anlagentechnisch weitere KWK-Potenziale insbesondere zur
Niedrigtemperaturnutzung zu Heizzwecken gegeben. Diese können bei sich
einstellendem Bedarf und gegebener Wirtschaftlichkeit realisiert werden.
Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Wasserversorgung
Der Wasserbedarf der Kraftwerke entlang der Erft wird derzeit und auch langfristig aus
dem Sümpfungsdargebot der beiden Tagebaue Garzweiler und Hambach gedeckt.
Auch für ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist die Wasserversorgung
langfristig aus dem Sümpfungsdargebot der Tagebaue gesichert.
Das bestehende Versorgungssystem der Kraftwerke Frimmersdorf, Neurath und
Niederaußem ist in der nachfolgenden Abbildung 28 dargestellt.
Das Kraftwerk Niederaußem wird bereits heute über eine Direktzuleitung aus dem
Tagebau
Hambach
versorgt.
Seit
Inbetriebnahme
einer
neuen
Wasseraufbereitungsanlage am Standort Niederaußem ab Frühjahr 2010 kann von dort
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aus neben der Versorgung des Standorts Niederaußem auch die Versorgung der neuen
BoA-Blöcke in Neurath erfolgen.
Gegenüber den alten, zur Stilllegung vorgesehenen Kraftwerksblöcken am Standort
Niederaußem hat ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet einen geringeren
spezifischen Wasserbedarf.
Die beiden Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath beziehen ihr Rohwasser aus einer
direkten Überleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Garzweiler und einer
Entnahme aus der Erft am Standort Frimmersdorf. Das in Frimmersdorf aus der Erft
entnommene Wasser wird flussaufwärts aus dem Sümpfungsdargebot des Tagebaus
Hambach nachgespeist. Die Entnahme erfolgt in Abhängigkeit des natürlichen
Zustroms der Erft und der Sümpfungswassereinleitung des Tagebaus Hambach und ist
derart geregelt, dass eine festgelegte Mindestwasserführung der Erft hinter der
Entnahmestelle des Kraftwerks Frimmersdorf am Pegel Neubrück gewährleistet ist.
Grundsätzlich bleibt das bestehende Versorgungssystem, welches
Sümpfungswässer der Tagebaue Hambach und Garzweiler nutzt, bestehen.
Abb. 27:
die
Schematische Darstellung der Wasserver- und entsorgungswege der
Kraftwerke an der Erftschiene (Quelle: RWE Power AG)
Neurather See
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Abwasserentsorgung
Das Betriebs-, Kühlturmabflut- und Niederschlagswasser aus dem Kraftwerk
Niederaußem wird gemäß den Vorgaben der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis
in den Gillbach eingeleitet. Die zukünftige Einleitung kann so ausgestaltet werden,
dass die aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und die
bestehende Situation in wesentlichen Punkten durch die vorhabensbedingte Einleitung
verbessert wird. Dies wird sichergestellt durch (a) die endgültige Stilllegung von
Altanlagen, (b) den geringeren Wasserverbrauch des Braunkohle-Musterkraftwerks
und (c) das geringere Abwassertemperaturniveau des Musterkraftwerks sowie (d) die
vergleichmäßigte
Einleitung
in
den
Gillbach
durch
ein
gezieltes
Wassermengenmanagement. Dadurch wird zugleich dem vorliegenden, zur Umsetzung
der
EU-Wasserrahmenrichtlinie
entwickelten
Bewirtschaftungsplan
(Maßnahmenprogramm) für den Gillbach entsprochen.
Die Planungen für das Musterkraftwerk sehen insoweit im Einzelnen vor:
Kühlturmabflutwasser
Die im Kühlturm durch Verdunstung reduzierte Wassermenge des
Hauptkühlwasserkreislaufs kann unter Einhaltung der bestehenden behördlich
genehmigten Einleitwerte beziehungsweise der nach dem Stand der Technik geltenden
Anforderungen an die Abwassereinleitung als Kühlturmabflut in den Gillbach
eingeleitet werden. Es wird auch in Zukunft Sümpfungswasser aus dem Tagebau
Hambach zu Kühlwasser aufbereitet. Der Kühlwasserkreislauf wird auch in Zukunft
mit einem vergleichbaren Eindickungsniveau gefahren. Die Eigenschaften der
Kühlturmabflut ändern sich positiv, da das Kühlturmabflutwasser den Hybridkühlturm
des neuen Kraftwerkblocks tendenziell um 1 Kelvin bis 2 Kelvin kälter verlässt als das
Vergleichsabwasser der alten außer Betrieb zu nehmenden Anlagen. Die
Kühlturmabflut erfüllt insgesamt die im 31. Anhang (Wasseraufbereitung,
Kühlsysteme, Dampferzeugung) zur Abwasserverordnung genannten Anforderungen
an das Einleiten von Abwasser in Gewässer.
Aufgrund der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung und der modernen
Kraftwerkstechnik mit dem geplanten Hybridkühlturm wird sich der absolute
Wasserverbrauch insgesamt verringern. Das Kühlturmabflutwasser des neuen
Kraftwerkblocks kann zusammen mit der bestehenden und verbleibenden
Kühlturmabflut des Standortes (Block K = BoA1) über die bestehende Einleitstelle „E
5“ abgeleitet werden, die gleichzeitig die Einleitstelle des Erftverbandes für das
Regenrückhaltebecken Niederaußem ist.
Insgesamt ergeben sich gegenüber den bestehenden Einleitverhältnissen in keinem Fall
Verschlechterungen für den Gillbach.
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Behandlungsbedürftige Betriebsabwässer
Behandlungsbedürftige Betriebsabwässer wie z.B. Spritzwässer aus Bodenabläufen der
Gebäude oder Abwasser von Abläufen aus Ölabscheidern werden über das vorhandene
Abwassersystem des Kraftwerks Niederaußem in die betriebseigene Kläranlage
Auenheim eingeleitet, dort gereinigt und anschließend über die vorhandene
Einleitstelle „E 1“ in den Gillbach abgeleitet. Die Einleitbedingungen der
behandlungsbedürftigen Betriebsabwässer werden sich nicht ändern.
Niederschlagswasser von Dachflächen und Straßen
Das Niederschlagswasser von Dachflächen und Straßen wird über das
Regenwasserkanalnetz abgeleitet und einem Regenwasserrückhalte- und Absetzbecken
zugeführt. Hierfür ist eine Fläche im westlichen Teil des Planänderungsgebietes
vorgesehen. Das Niederschlagswasser kann nach der Sedimentation im Rückhalte- und
Absetzbecken unter Einhaltung der bestehenden behördlich genehmigten Einleitwerte
gedrosselt in den Gillbach geleitet werden (bestehende Einleitstelle „E 5“).
CC-Readiness
Das geplante Braunkohlenkraftwerk wird Carbon-Capture-Ready („CC-Ready“)
konzipiert. CC-Ready bedeutet, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, damit die
für die CO2-Abscheidung erforderlichen Anlagen und Komponenten nachgerüstet
werden können. Dies beinhaltet z.B. die Reservierung von Flächen für eine Anlage zur
CO2-Abscheidung, die Versorgung einer CO2-Abscheidung mit Kühlwasser und
Prozessdampf sowie den Platzbedarf für zusätzliche Systeme im Maschinenhaus. Die
Platzbedürfnisse für die CO2-Abscheidung sind aufgrund der Vorgabe in Art. 33 der
CCS-Richtlinie der EU zwingend einzuplanen; sie betragen rund 2,5 ha. Sie sind in den
23 ha Kraftwerksfläche enthalten.
Der Beginn der Inbetriebsetzung ist ab 2017 vorgesehen.
Stilllegung, Rückbau von Altanlagen
Am Standort Niederaußem werden – unabhängig von der Realisierung des neuen
Vorhabens – spätestens am 31.12.2012 die beiden Blöcke A und B (2 x 150 MW)
endgültig stillgelegt, die 300-MW-Blöcke, die 600-MW-Blöcke und die BoA1 werden
weiter betrieben.
Mit dem Beginn des kommerziellen Betriebs von BoAplus werden dann die Blöcke C
bis F (4 x 300 MW) und damit zusätzlich ca. 1.200 MW außer Betrieb genommen und
spätestens nach Ablauf von 6 Monaten endgültig stillgelegt. Diese vier Blöcke dienen
für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit des Vorhabens nach
dessen Beginn des kommerziellen Betriebes über einen Zeitraum von 6 Monaten als
Betriebs- und Ausfallreserve. Ein gleichzeitiger Volllastbetrieb des geplanten
Braunkohlenkraftwerks und der vorgenannten 4 x 300-MW-Blöcke wird nicht
erfolgen.
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Zur Absicherung der endgültigen Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke am Standort
Niederaußem bis Ende 2012 wird RWE Power anschließend strategische, für den
Kraftwerksbetrieb zwingend erforderliche Anlagenteile und Komponenten der 150MW-Blöcke zurückbauen. Ebenfalls werden nach Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke
in
Niederaußem
nach
Aufnahme
des
kommerziellen
Betriebs
des
Erneuerungskraftwerks BoAplus strategische Komponenten aus diesen 300-MWBlöcken zurückgebaut. Zu vorgenannten strategischen Komponenten zählen
beispielsweise Generator, Turbine, Netzanbindung, Netztrafo, etc. Pro Block wird
jeweils mindestens eine strategische Komponente innerhalb eines Jahres nach erfolgter
Stilllegung zurückgebaut.
Weiter werden im Zusammenhang mit der Realisierung des BoAplus-Projektes am
Standort Niederaußem im Bereich des Bestandskraftwerkes Niederaußem erste
sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich bis
spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus zum
ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum ebenerdigen Rückbau der 5 im
südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Dieser Zeitraum ist erforderlich,
um den Abriss der hohen Bauwerke mit einer erheblichen Kubatur innerhalb der
beengten Platzverhältnisse unter Fortführung des übrigen Kraftwerksbetriebes geordnet
durchführen zu können.
Zusätzlich sind in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und die Verfüllung
des im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens BoAplus nicht mehr
erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Die konkrete
anschließende Nutzung der vorgenannten Flächen, die weiter in das Betriebsgelände
eingebunden bleiben, kann erst zu gegebener Zeit festgelegt werden. Im Bereich des
Grabenbunkers ist das Anlegen eines Grünstreifens in Richtung Auenheim vorgesehen.
Für die anderen Flächen kommen aus heutiger Sicht insbesondere betriebliche
Nutzungen in Betracht (z.B. als Revisions-, Lager- und Montageflächen).
Das Unternehmen RWE Power wird spätestens ein Jahr nach erfolgter
Bauentscheidung für BoAplus die Genehmigungsaktivitäten für die Umsetzung der
genannten Rückbaumaßnahmen einleiten. Der Rückbau von weiteren Anlagen und
Kraftwerksteilen am Standort Niederaußem ist aufgrund durchlaufender, für den
Weiterbetrieb der Bestandsanlagen weiterhin erforderlicher Infrastrukturen, beengter
Platzverhältnisse, bestehender Lärmschutzfunktionen sowie vor dem Hintergrund der
für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen erforderlichen betrieblichen Nutzung auch
dieser Anlagen nicht möglich.
Störfallrelevanz
Das
der
Anlagenkonzeption
entsprechende
Braunkohlenkraftwerk
im
Planänderungsgebiet sowie die im Kraftwerk Niederaußem bereits bestehenden
Anlagen sind keine Störfallanlagen im Sinne der Störfallverordnung (12. BImSchV).
Zur Abgasentstickung von BoAplus wird Ammoniakwasser mit einem
Ammoniakgehalt kleiner 25 % eingesetzt. Dieses Ammoniakwasser ist – im Gegensatz
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zu druckverflüssigtem Ammoniak – nicht als giftig und nicht als umweltgefährlich
eingestuft und damit kein Störfallstoff.
Das am Standort gelagerte Heizöl, das zum Anfahren der Kraftwerksblöcke benötigt
wird, unterschreitet die Mengenschwelle der 12. BImSchV. Auch bei den übrigen
Betriebsmitteln (Sauerstoff, Wasserstoff, Acetylen etc.) liegen die am Standort
befindlichen Mengen in der Regel deutlich unter den in der 12. BImSchV genannten
Mengenschwellen. Die insbesondere für die Wasseraufbereitung eingesetzten Säuren
und Laugen sind keine Störfallstoffe im Sinne der 12. BImSchV. Dies gilt auch für die
als Waschmittel vorgesehenen Amine, die bei einer in Zukunft gegebenenfalls
erforderlichen Nachrüstung einer Anlage zur Abtrennung von CO2 und dessen
Ableitung zum Zwecke der Speicherung anfallen. CO2 selbst ist weder ein Gefahrstoff
noch ein Störfallstoff.
Angaben zum Verkehrsaufkommen
Allgemeines
Das Planänderungsgebiet liegt außerhalb geschlossener Ortschaften am Knotenpunkt
der Bundesstraße B 477 und der Landesstraße L 279n. Beide klassifizierten Straßen
mit überregionaler bzw. überörtlicher Verbindungsfunktion und 2-streifigem
Straßenquerschnitt haben eine ausreichende Leistungsfähigkeit, um die erforderlichen
Baustellenverkehre aufnehmen zu können. Die Verkehrsbelastung auf der B 477
beträgt rd. 8150 Kfz/24h (DTV 2010). Die Verkehrsbelastung auf der L 279n beträgt
rd. 1200 Kfz/24h (DTV 2010). Bei der Bundesstraße handelt es sich dabei um einen
durchschnittlich belasteten Straßenquerschnitt. Die Landesstraße ist im Vergleich zu
Kreisstraßen und Landesstraßen in der Region nur gering belastet.
Bau- und Montagephase
Die Abtransporte von Erdmassen und der Antransport von Verfüllmassen (Rohkies)
können über werkseigene Eisenbahntransporte abgewickelt werden, um die
umliegenden öffentlichen Straßen von diesen Massentransporten zu entlasten.
Notwendige LKW-Transporte können weitgehend unter Umfahrung der umliegenden
Ortsdurchfahrten von Bergheim-Niederaußem, Bergheim-Rheidt und Bedburg-Rath
erfolgen. Zur Abwicklung der Anlieferungsverkehre zur Kraftwerksbaustelle bzw. zu
der Baustelleneinrichtungsfläche werden Verkehrsknotenpunkte und Zufahrten zum
Baustellengelände angelegt bzw. nötigenfalls ertüchtigt. Diese Maßnahmen werden
rechtzeitig zwischen RWE Power und dem zuständigen Straßenbaulastträger und der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Bei diesen Abstimmungen werden
auch die aktuellen Planungen zur L 93n berücksichtigt, für die aktuell das
Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.
Gemäß vorliegendem Verkehrsgutachten (IVV 2012) wird sich die Verkehrsbelastung
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durch die Baustellenverkehre während der Bau- und Montagephase auf der
Bundesstraße B 477 zwischen 5% und 8% erhöhen. Auf allen übrigen Straßen sind die
Mehrbelastungen geringer oder sie sind anbaufrei und haben eine ausreichende
Kapazität, so dass es zu keinen Engpässen und Unverträglichkeiten durch
Verkehrslärm und verkehrsbedingte Luftschadstoffe kommen wird. Unverträgliche
Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung können damit insgesamt vermieden werden.
Betriebsphase
Nach der Umsetzung des Vorhabens werden vor dem Hintergrund der nach Aufnahme
des kommerziellen Betriebes geplanten kapazitätsgleichen Stilllegung von vier 300MW-Blöcken die durch den Kraftwerksstandort Niederaußem verursachten Verkehre
unter dem Niveau liegen, welches sich bei Nichtdurchführung der Planung einstellt.
Wirkfaktoren eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet
Bezüglich der mit der Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet verbundenen Wirkfaktoren ist zwischen anlage-, bau- und
betriebsbedingten Wirkfaktoren zu unterscheiden.
Die
von
einem
dem
beschriebenen
Anlagenkonzept
entsprechenden
Braunkohlenkraftwerk ausgehenden und im Rahmen der Regionalplanänderung im
Hinblick auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu berücksichtigenden Wirkfaktoren
sind nachfolgend aufgelistet:
- Flächeninanspruchnahme
- Raumwirkungen von Baukörpern
- Emissionen von Luftschadstoffen
- Schallemissionen
- Wasserentnahmen und -verbrauche
- Abwasser- und Kühlwasserableitung
- Verschattung.
2.3.2
Schutzgüterbezogene Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Durchführung der Planung
`Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit´
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“) einschließlich
der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde, bei
dessen
Verwirklichung
grundsätzlich
von
einer
Verringerung
der
Umweltauswirkungen auszugehen ist.
Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen
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berücksichtigten Umweltziele und die verwendeten Bewertungskriterien und
Erheblichkeitsschwellen vorangestellt.
Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit
assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
bezogen auf
- Flächeninanspruchnahmen für das Planänderungsgebiet und die temporären
Baustelleneinrichtungsflächen,
- Nachbarschaftswirkungen (Schall- und Lichtimmissionen, optische Wirkung,
Verschattung) für den Nahbereich,
- Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge für das Beurteilungsgebiet.
Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe
In der nachfolgenden Tabelle 25 sind die allgemeinen Ziele für das Schutzgut Mensch
aus den entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen zusammengefasst. Des Weiteren
sind hier die Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten
Wirkfaktoren zusammengestellt.
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Tab. 25: Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut
Mensch
Wirkfaktor
Flächeninanspruchnahme
Bewertungskriterium
Flächengröße,
Abstand
empfindlichen
Nutzungen
Erheblichkeitsschwelle/
Bewertung
zu Bewertung
argumentativ
verbal-
Begründung/Quelle
-
Immissionszusatzbelastu
ng >Irrelevanzschwelle
und
Gesamtbelastung
>Immissionswert
Luftschadstoff
immissionen
Schallimmissi
onen
Verschattung
Optische
Wirkungen
Sonstige
Störwirkungen
Irrelevanzschwellen:
1,5 µg/m³
SO2:
1,2 µg/m³
NO2:
PM10: 1,2 µg/m³
Pb:
0,0015 µg/m³
SO2-, NO2-, PM10- und As:
0,18 ng/m³
SchwermetallCd:
0,15 ng/m³
Konzentration
Ni:
0,6 ng/m³
Co:
0,6 ng/m³
Cr:
0,51 ng/m³
Cu:
30 ng/m³
Hg:
1,5 ng/m³
Mn:
4,5 ng/m³
Sb:
2,4 ng/m³
Sn:
30 ng/m³
Tl
8,4 ng/m³
V:
0,6 ng/m³
Immissionsrichtwerte der
Einhaltung
von
TA Lärm für die
Immissionsrichtwerten
Nachtzeit
Minderung
der Bewertung
verbalSonnenscheindauer
argumentativ
Abstand
zu
Wohnstandorten, Sichtverschattung,
VerbalAusrichtung
der Bewertung
argumentativ
Wohnlage,
Zusammenwirken mit
bestehenden
Vorbelastungen
Bewertung
verbalargumentativ
– 134 –
3
%
des
Immissionswertes
gemäß Nr. 4.2.2 TA
Luft,
Nr. 6.1 TA Lärm,
Erläuterungen im Text
siehe Erläuterungen im
Text
siehe Erläuterungen im
Text
-
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Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung
Abstand zu Wohngebieten
Die Abstände des Planänderungsgebiets zu den Wohngebieten sind in Kap. II 1.1.1
aufgeführt. Der Abstand von 1.500 m, der von einem Kraftwerk mit einer
Feuerungswärmeleistung größer 900 MW gemäß Abstandsliste 2007 zu
Wohnbebauungen einzuhalten wäre, wird zu den Ortschaften, Auenheim,
Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven nicht eingehalten.
Wie die Auswirkungsprognosen aber zeigen, lässt sich im Planänderungsgebiet ein
Braunkohlenkraftwerk
so
realisieren,
dass
die
Anforderungen
des
gesundheitsbezogenen Immissionsschutzes und Lärmschutzes sicher eingehalten
werden können. Die Abstände zwischen Planänderungsgebiet und Wohngebieten sind
ausreichend, um Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen der
benachbarten Wohngebiete zu vermeiden. Auf der Ebene der Bauleitplanung nicht
lösbare Konflikte sind nicht zu erkennen. Es erfolgt eine Einstufung in die
Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar).
Luftschadstoffimmissionen
Als Bestandteil von Luftschadstoffen sind grundsätzlich auch radioaktive Emissionen
zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der Aussagen des Informationskreises
KernEnergie (Koelzer 2006) liegt die durch die Nutzung von fossilen Energieträgern
verursachte zusätzliche Strahlenexposition im Bereich von rund 0,05 % der mittleren
natürlichen Strahlenexposition der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland
und ist damit klein gegenüber der Schwankungsbreite der natürlichen
Strahlenexposition. Deshalb ist davon auszugehen, dass radioaktive Emissionen aus
einem Braunkohlenkraftwerk, wie es dem Anlagenkonzept zugrunde liegt, so gering
sind, dass sie nur marginal zur Strahlenexposition der Bevölkerung beitragen und
unwesentlich sind. Ein hieraus entstehendes Planungshindernis ist nicht zu erkennen.
Um der Prüfsystematik der TA Luft gerecht zu werden, erfolgt für die nachfolgende
Auswirkungsbewertung bezüglich der Luftschadstoffimmissionen eine gestufte
Betrachtung. In dieser werden zunächst die Luftschadstoffimmissionen durch den
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betrachtet. Anschließend
erfolgt eine Berücksichtigung der dem Vorhaben zugehörigen Stilllegungen. Das
Gesamtergebnis dieser Auswirkungsbewertung wird im Fazit zusammengefasst.
Die Darstellung und Bewertung der Luftschadstoffimmissionen erfolgen auf der
Grundlage der in Bestandsbewertung ausgewerteten, im Untersuchungsgebiet
durchgeführten Luftschadstoffmessungen und Vorbelastungsdaten des LANUV sowie
einer Immissionsprognose nach TA Luft für ein Braunkohlenkraftwerk, das dem
Planungskonzept von BoAplus entspricht (argumet 2012).
Alle in der Immissionsprognose vorhergesagten Zusatzbelastungen sind als
Jahresmittelwerte angegeben und wurden konservativ für ganzjährigen Volllastbetrieb
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(8.760 Stunden) berechnet. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid, der Schwermetalle und
der polychlorierten Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F) wurde weiterhin als
konservativer Ansatz die Ausschöpfung der jeweils geltenden gesetzlichen
Emissionsgrenzwerte gemäß der 13. BImSchV unterstellt.
Für Schwefeldioxid wurde ein reduzierter Jahresmittelwert von 100 mg/m³ angesetzt.
Bezüglich der Schwermetalle und der polychlorierten Dibenzodioxine und -furane
(PCDD/F) wurde mit der Hälfte der jeweiligen Grenzwerte gerechnet.
Die Schwermetallkonzentrationen im Feinstaub und im Staubniederschlag wurden
unter Berücksichtigung ihrer prozentualen Verteilung im Abgas berechnet. Das
Schwermetallspektrum wurde nach Angaben von RWE Power aus Mittelwerten von
Emissionsmessungen an vergleichbaren Anlagen bestimmt.
Bezüglich des Feinstaubs wurde in der Immissionsprognose die Feinstaubfraktion
PM10 (vereinfacht: Staubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser < 10 µm)
berücksichtigt. Die gesundheitlich besonders relevante Staubfraktion PM2,5 umfasst
Staubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser < 2,5 µm und bildet eine
Teilmenge der PM10-Fraktion. Sie wird damit über diese miterfasst.
Die im Rahmen der Luftqualitätsüberwachung in Nordrhein-Westfalen ermittelte
Immissionsbelastung mit PM2,5 unterschreitet seit 2008 an allen Messstationen den
Zielwert der 39. BImSchV mehr oder weniger deutlich. Diesbezüglich sind Konflikte
daher nicht erkennbar, so dass auf der Ebene der Regionalplanung eine separate
Berücksichtigung dieser Feinstaubfraktion nicht erforderlich ist.
Zu weiteren Details der Methodik und Berechnungsgrundlagen wird auf die
Immissionsprognose verwiesen (s. Anlage, argumet 2012).
Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet (ohne Berücksichtigung der zum Vorhaben gehörigen
Stilllegung)
Die berechneten maximalen Immissionszusatzbelastungen sind in Tabelle 26
zusammengestellt. Sie werden mit den verfügbaren Irrelevanzwerten und der
Vorbelastung verglichen. Die Vorbelastung wird aus den in der Bestandsbeschreibung
dargestellten Messergebnissen abgeleitet. Überschreitungen von Irrelevanzschwellen
und Beurteilungswerten sind durch Fettdruck hervorgehoben.
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Tab. 26: Maximale Immissionszusatzbelastung durch den Betrieb des der
Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
Parameter
Einheit
SO2
NO2
PM10
Pb
As
Cd
Ni
Co
Cr
Cu
Hg
Mn
Sb
Sn
Tl
V
PCDD/F
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
fg/m³
1):
2):
3):
4):
Maximale
Zusatzbelastung
BoAplus
2,0
0,28
0,39
0,00049
0,29
0,19
0,39
0,34
0,39
0,44
0,40
1,3
0,39
0,44
0,30
0,39
1,3
Irrelevanzwert
Beurteilung
swert 1)
Vorbelastung
1,5 2)
1,2 2)
1,2 2)
0,015 2)
0,18 3)
0,15 3)
0,6 3)
0,6 3)
0,51 3)
30 3)
1,5 3)
4,5 3)
2,4 3)
30 3)
8,4 3)
0,6 3)
4,5 3)
50
40
40
0,5
6
5
20
20
17
1.000
50
150
80
1.000
280
20
150
5 - 6 (9,6 4))
21 - 32
22 - 38
0,01 – 0,02
0,7 – 1,3
0,2 – 0,4
2,2 – 3,3
0,8
2,6
8,0
0,06
7,8
2,1
50,1
1,0
1,0
33,7
Quellen und Begründungen siehe Tab. 23
3 % des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.2.2 TA Luft
3 % des Beurteilungswertes in Anlehnung an Nr. 4.2.2 TA Luft
Winterhalbjahr
Wie die Tabelle 24 ausweist, werden die Irrelevanzschwellen von den maximalen
Immissionszusatzbelastungen mit Ausnahme von Schwefeldioxid sowie Arsen und
Cadmium als Bestandteil des Feinstaubs (PM10) unterschritten. Aufgrund des
niedrigen Vorbelastungsniveaus bleibt die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und
Zusatzbelastung aber bezüglich aller drei Parameter weit unter dem jeweiligen
Beurteilungswert. Auch bezüglich aller anderen Parameter bleibt die Gesamtbelastung
zukünftig unter den jeweiligen Beurteilungswerten.
Da dies für das Immissionsmaximum gilt, gilt es erst recht für alle geringer belasteten
Orte, d.h. für die dem Planänderungsgebiet benachbarten Orte und ebenso für alle
weiter entfernten Orte.
Wie die Ausführungen in der Bestandbeschreibung aufzeigt, ist auch der Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdeposition gewährleistet, so dass
auch Beeinträchtigungen über den Wirkpfad Luft > Boden > Pflanzen > Tiere >
Mensch ausgeschlossen werden können.
Auch wenn man aufgrund möglicher Änderungen der Anlagenkonfiguration im
Verlauf des Planungsprozesses eine gewisse Bandbreite von Immissionen
– 137 –
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(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
berücksichtigt, lässt sich aus den Ergebnissen der Immissionsprognose unter
Berücksichtigung des Vorbelastungsniveaus ableiten, dass der Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet zu keiner Überschreitung von
Immissionswerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit führen würde.
Luftschadstoffimmissionen mit Berücksichtigung der Stilllegung von Altanlagen
Die zeitgleiche Außerbetriebnahme der Blöcke C bis F, die Bestandteil der
Planänderung ist, führt zu einer deutlichen Verringerung der Emissionen des
Gesamtkraftwerks. Die Emissionen sinken teilweise auf weniger als die Hälfte im
Vergleich zum derzeitigen Betrieb. Dies bedeutet auch eine entsprechende
Verringerung des Immissionsbeitrages des Gesamtkraftwerks.
Zum Nachweis der immissionsseitigen Auswirkungen der gleichzeitigen Stilllegung
der Blöcke C bis F wurde für die in der Hauptwindrichtung gelegenen Ortschaften
Stommeln und Pulheim eine Bilanzierung des zusätzlichen Immissionsbeitrags eines
Braunkohlenkraftwerks
im
Planänderungsgebiet
und
des
wegfallenden
Immissionsbeitrags der Blöcke C bis F durchgeführt.
Tab. 27: Zusatzbelastung
durch
ein
Braunkohlenkraftwerk
im
Planänderungsgebiet und Entlastung durch die Stilllegung der Blöcke C
bis F im Bereich von Stommeln
Immissio
nsort
Stommeln
Pulheim
Parameter
Einheit
SO2
NO2
PM10
SO2
NO2
PM10
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
Maximale
Zusatzbelastung
BoAplus
0,27
0,080
0,048
0,55
0,16
0,10
Maximaler Immissionsbeitrag Blöcke C bis F
Differenz
3,43
0,64
0,218
2,9
0,60
0,177
-3,16
-0,56
-0,17
-2,35
-0,44
-0,077
Wie aus der Tabelle hervorgeht, ergibt sich zukünftig für alle Parameter eine
Verringerung der Immissionskonzentrationen.
Beide Immissionsbeiträge wurden einheitlich ermittelt. Sie entsprechen den maximalen
Immissionen, die aus ganzjährigem Volllastbetrieb und der Ausschöpfung der zu
Grunde
gelegten
Emissionsgrenzwerte
resultieren.
Die
tatsächlichen
Immissionsbeiträge sind je nach Immissionskenngröße niedriger anzusetzen.
Dementsprechend wird auch die errechnete Immissionsminderung überschätzt. Würde
man anstelle der maximalen Immissionen die tatsächlichen Immissionsbeiträge
bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem entscheidenden
Umstand, dass die Immissionsbelastung geringer wird, ändert sich aber nichts.
– 138 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (ohne Berücksichtigung der
zum Vorhaben gehörigen Stilllegung)
Ergänzend zur reinen Auswirkungsbetrachtung der Luftschadstoffe sollen nachfolgend
auch die ggf. unter humantoxikologischen Gesichtspunkten bestehenden
Auswirkungen des Vorhabens auf die menschliche Gesundheit bewertet werden:
Die sich aus dem Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet ergebende
zusätzliche Exposition der Bevölkerung gegenüber Luftschadstoffen wurde durch in
einem vom Vorhabenträger beauftragten umweltmedizinischen Gutachten
humantoxikologisch bewertet (GUK 2012). In dem Gutachten wird die
Zusatzbelastung durch BoAplus betrachtet. Die deutlichen immissionsseitigen
Verminderungen durch die Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken wurden im Sinne
einer konservativen Betrachtung noch nicht in Ansatz gebracht.
Die wesentlichen Ergebnisse der gesundheitlichen Bewertung werden nachfolgend
zusammengefasst.
Auf der Basis des Vergleichs mit Beurteilungs- und Irrelevanzwerten wird festgestellt,
dass mit einer Ausnahme die Gesamtbelastungen, d.h. die Summe aus Vorbelastungen
und Zusatzbelastungen, deutlich unterhalb der jeweiligen Beurteilungswerte liegen und
eine nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung ausgeschlossen
werden kann. Lediglich die Vorbelastung mit Dioxinen und Furanen im
Staubniederschlag überschreitet den Zielwert für die langfristige Luftreinhalteplanung.
Dies wird aus umweltmedizinisch-humantoxikologischer Sicht nicht als Gefährdung
für die menschliche Gesundheit eingeschätzt, da die relativ großen Staubpartikel nicht
oder nur zu einem geringen Teil bis in die Lunge gelangen.
Für krebserregende Stoffe (Arsen, Cadmium, Chrom VI, Kobalt, Nickel, Dioxine und
Furane) wurde in dem umweltmedizinisch-humantoxikologischen Gutachten über den
Vergleich mit Beurteilungswerten hinaus das zusätzliche Krebsrisiko abgeschätzt. Die
berechneten Krebsrisiken liegen bei allen Einzelsubstanzen ausnahmslos im Bereich
oder deutlich unter der sogenannten VSD (virtually safe dose). Die VSD bezeichnet für
krebserregende Substanzen die Dosis, die theoretisch täglich und lebenslang zugeführt
werden könnte und aus umweltmedizinisch-humantoxikologischer Sicht auch über das
ohnehin bestehende Hintergrundrisiko hinaus akzeptabel ist.
Das Gutachten kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass durch ein
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet selbst ohne Berücksichtigung der
kapazitätsgleichen Stilllegungen am Standort eine relevante Änderung bzw. Erhöhung
des vorhandenen Krebsrisikos der Bevölkerung nicht zu erwarten ist; diese Bewertung
schließt besonders empfindliche Risikogruppen wie Kinder, Schwangere sowie alte
und kranke Menschen mit ein.
– 139 –
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit mit Berücksichtigung der
Stilllegung von Altanlagen
Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke C bis F, die Bestandteil der Planänderung ist,
führt zu einer deutlichen Verringerung der Emissionen bezüglich des
Gesamtkraftwerks. Die Emissionen sinken teilweise auf weniger als die Hälfte im
Vergleich zum derzeitigen Betrieb. Dies bedeutet auch eine Verringerung des
Immissionsbeitrages und damit der gesundheitlichen Auswirkungen des
Gesamtkraftwerks.
Der Emissionsbeitrag durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerkes und der
Entlastungsbeitrag aus der Stilllegung wurden jeweils einheitlich ermittelt. Beide
Emissionsbeiträge entsprechen den maximalen Emissionen, die aus ganzjährigem
Volllastbetrieb und der Ausschöpfung der zu Grunde gelegten Emissionsgrenzwerte
resultieren. Die tatsächlichen Emissionsbeiträge sind je nach Schadstoff niedriger
anzusetzen. Dementsprechend wird auch die errechnete Emissionsminderung
überschätzt. Würde man anstelle der maximal zulässigen Emissionen die tatsächlichen
Emissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem
entscheidenden Umstand, dass die Emissionsentlastung geringer wird, ändert sich aber
nichts.
Fazit
Insgesamt sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet, das dem Planungskonzept von BoAplus entspricht,
auszuschließen. Dies gilt bereits, wenn man das Braunkohlenkraftwerk allein
betrachtet und erst recht, wenn man die Stilllegung der Blöcke C bis F berücksichtigt.
Sie führt zu einer Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung. Mögliche
Konflikte, die aus Emissionen von Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten
Blöcke resultieren, können sicher auf der Ebene der Bauleitplanung durch vertragliche
Regelungen gelöst werden. Sie können soweit begrenzt werden, dass die
prognostizierte zukünftige Entlastung durch die Stilllegung der Altanlagen
gewährleistet bleibt oder die Immissionsbelastung zumindest nicht ansteigt.
Aus der Planänderung resultierende Konflikte mit den Anforderungen und Zielen des
gesundheitsbezogenen Immissionsschutzes sind damit nicht zu erkennen.
Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen durch
Luftschadstoffimmissionen als positiv bewertet. Es erfolgt eine Einstufung in die die
Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich).
Schallimmissionen
Für die nachfolgende Auswirkungsbewertung erfolgt bezüglich der Schallimmissionen
– 140 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
eine gestufte Betrachtung. In dieser werden zunächst die Schallimmissionen durch den
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betrachtet. Anschließend
erfolgt eine Berücksichtigung der dem Vorhaben zugehörigen Stilllegungen. Das
Gesamtergebnis dieser Auswirkungsbewertung wird im Fazit zusammengefasst.
Um die Auswirkungen durch Schallimmissionen aus dem Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet abschätzen zu können, wurde durch
das vom Vorhabenträger beauftragte Büro MÜLLER-BBM (2011) eine
Immissionsprognose nach TA Lärm für ein Braunkohlenkraftwerk erstellt, das dem in
Kap. II 3.1 beschriebenen Planungskonzept entspricht. Zusätzlich wurden in der
Untersuchung zwei weitere Prognoseszenarien (Variante „ab 2013“ und Variante
„nach Neubau“) betrachtet. In der Variante „ab 2013“ wurden die von den Blöcken C
bis H und K ausgehenden Geräusche nach der bis dahin erfolgten Stilllegung der
Blöcke A und B untersucht. Die Variante „nach Neubau“ betrachtet die
Geräuschsituation nach zusätzlicher Stilllegung der Blöcke C bis F. Die Blöcke G, H
und K sind in dieser Variante ebenso in Betrieb wie das Vorhaben BoAplus.
Die Immissionsorte sowie die zugrunde gelegten Immissionsrichtwerte sind in der
nachfolgenden Tabelle 27 zusammengefasst.
Schallimmissionen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet (ohne Berücksichtigung der zum Vorhaben gehörigen
Stilllegung)
Grundlage für die Berechnung der Geräuschimmissionen sind Erfahrungswerte des
Gutachters MÜLLER-BBM, Planungsansätze für BoAplus sowie Daten der Blöcke
F/G in Neurath, die insgesamt eine ausreichende Grundlage für ein repräsentatives
Braunkohlenkraftwerk bilden. Ein tieferer Detaillierungsgrad ist auf der aktuellen
Planungsstufe nicht möglich. Folgende maßgebliche Geräuschquellen wurden in der
Schallimmissionsprognose
berücksichtigt:
Bandanlagen,
Brechereigebäude,
Siebgebäude, Zwischenbau, Wirbelschichttrocknungsanlage, Dampferzeugeranlagen,
Kühlwasserpumpenhaus,
Hybridkühlturm,
Entaschungsanlagen,
Prozesswasserreinigung und Ammoniakwassertanklager, Anlage zur KohlendioxidAbscheidung (MÜLLER-BBM 2011).
In der Tabelle 28 sind die berechneten Beurteilungspegel, die beim Betrieb des
zugrunde
gelegten
Braunkohlenkraftwerks
zu
erwarten
sind,
den
Immissionsrichtwerten für die betrachteten Immissionsorte gegenübergestellt.
– 141 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Tab. 28: Berechnete Beurteilungspegel Lr verursacht durch das der
Schallimmissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk
(aus: MÜLLER-BBM 2011)
Immissionsort / Bezeichnung
Beurteilungspegel Lr
in dB(A)
Vorhaben BoAplus
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4a
IO 5
IO 6
IO 7
IO 8
IO 9
IO 10
IO 11
IO 12
Ordenstr. 1 – Auenheim
Geuelweg 4 – Auenheim
Forellenweg 11 – Auenheim
Groß Mönchhof 1
Theodor-Heuss-Str. 22 – Niederaußem
Am Sportplatz 2 – Niederaußem
Alte Landstr. 119 – Niederaußem
Holtroper Str. 30 – Niederaußem
Mönchhofsweg 8 – Niederaußem
Industriestr. 21 – Niederaußem
Lindenplatz 32 – Rheidt
Theo-Philipps-Ring 2 - Hüchelhoven
IRW
nachts
dB(A)
28
31
29
37
29
24
19
17
20
32
28
25
45
45
45
45
40
35
40
45
45
50
40
35
Es zeigt sich, dass die Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte für die kritische
Nachtzeit in Auenheim um 14 – 17 dB, am Groß Mönchhof um 8 dB, in Niederaußem
um 11 bis 28 dB, in Rheidt um 12 dB und in Hüchelhoven um 10 dB unterschreiten
(MÜLLER-BBM 2011).
Am Groß Mönchhof sowie in den Ortschaften Rheidt und Hüchelhoven werden die
Immissionsrichtwerte von dem bestehenden Kraftwerk unterschritten. Die
Zusatzbelastung durch das der Immissionsprognose im Planänderungsgebiet zugrunde
gelegte Braunkohlenkraftwerk ist so gering, dass die Immissionsrichtwerte auch
zukünftig unterschritten werden. Konflikte mit den Anforderungen des Lärmschutzes
sind damit auszuschließen.
In Auenheim und Niederaußem werden die Immissionsrichtwerte hingegen durch den
derzeitigen Kraftwerksbetrieb teilweise überschritten. Die in der Immissionsprognose
prognostizierte Zusatzbelastung unterschreitet jedoch an allen Immissionsorten die
jeweiligen Immissionsrichtwerte um mehr als 10 dB(A). Sie bewirkt keinen relevanten
Beitrag zur Geräuschbelastung, da die Flächen gemäß Nr. 2.2 a) der TA Lärm nicht im
Einwirkungsbereich der Anlage liegen. Auch in Auenheim und Niederaußem sind
damit keine Konflikte mit den Anforderungen des Lärmschutzes zu erwarten.
Die obigen Ausführungen beziehen sich auf das in der Schallimmissionsprognose
betrachtete Braunkohlenkraftwerk. Gegenüber dem zugrunde gelegten Konzept sind
Abweichungen in technischer Hinsicht und in der räumlichen Anordnung von
– 142 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Gebäuden und Anlagenteilen möglich. Es ist davon auszugehen, dass durch geeignete
Schallschutzmaßnahmen sichergestellt werden kann, dass von einer abweichenden
Anlagenkonfiguration keine wesentlich anderen Schallemissionen verursacht werden.
Schallimmissionen mit Berücksichtigung der Stilllegung von Altanlagen
In der Tabelle 28 sind die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose für die
verschiedenen
Prognoseszenarien
dargestellt.
Überschreitungen
von
Immissionsrichtwerten sind durch Fettdruck hervorgehoben. In den Prognosen sind die
in Verbindung mit Realisierung des Vorhabens BoAplus geplanten Stilllegungen der
vier 300-MW-Kraftwerksblöcke C bis F am Standort Niederaußem berücksichtigt.
Zusätzlich ist die Veränderung der Schallimmissionsbelastung nach Realisierung eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet im Vergleich zur Variante „ab 2013“
in einer Schall-Differenzkarte Abb. 28 dargestellt.
– 143 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Abb. 28:
Schall-Differenzkarte zum Vergleich der Geräuschimmissionen
verursacht durch das Kraftwerk "ab 2013" und "nach Neubau"
(Quelle: Müller-BBM 2011)
– 144 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Tab. 29: Berechnete Beurteilungspegel Lr verursacht durch das der
Schallimmissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk
(aus: MÜLLER-BBM 2011)
Immissionsort /
Bezeichnung
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4a
IO 5
IO 6
IO 7
IO 8
IO 9
IO 10
IO 11
IO 12
Ordenstr.
1
–
Auenheim
Geuelweg 4 –
Auenheim
Forellenweg 11 –
Auenheim
Groß Mönchhof 1
Theodor-Heuss-Str.
22 – Niederaußem
Am Sportplatz 2 –
Niederaußem
Alte Landstr. 119 –
Niederaußem
Holtroper Str. 30 –
Niederaußem
Mönchhofsweg 8 –
Niederaußem
Industriestr. 21 –
Niederaußem
Lindenplatz 32 –
Rheidt
Theo-Philipps-Ring
2 - Hüchelhoven
„Heute“
KWBestand
Blöcke A-H,
K
Lr in dB(A)
„ab 2013“
KWBestand
Blöcke C-H,
K
Lr in dB(A)
„Nach
Neubau“
Blöcke G,
H, K und
Neubau
BoAplus
Lr in dB(A)
Differenz
zwischen den
Szenarien „ab
2013“ und
„nach
Neubau“
in dB
IRW
nachts
dB(A)
50
49
43
-6
45
54
52
44
-8
45
50
49
44
-5
45
39
38
39
+1
45
42
41
39
-2
40
40
39
35
-4
35
38
37
32
-5
40
42
41
36
-5
45
47
47
42
-5
45
47
47
44
-3
50
33
32
31
-1
40
31
31
29
-2
35
Die Stilllegung der Blöcke A und B, die in keinem Zusammenhang mit der
Planänderung steht, wird ab 2013 an den meisten Immissionsorten zu einer geringen
Verminderung der derzeitigen Vorbelastung um 1 dB(A) führen. Lediglich an
einzelnen Immissionsorten ändert sich die derzeitige Vorbelastung nicht.
Im Vergleich zu dieser ab 2013 zu erwartenden Vorbelastung bewirkt die zeitgleich zur
Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus erfolgende Stilllegung der 300MW-Blöcke C bis F in der Bilanz mehrheitlich eine deutliche Verringerung der
Geräuschbelastung. An den weiter entfernten Immissionsorten in Rheidt und
Hüchelhoven fällt die Entlastung naturgemäß geringer aus. An dem nahe gelegenen
Groß Mönchhof resultiert eine geringe Erhöhung um 1 dB(A), die als nicht
– 145 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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wahrnehmbar einzuordnen ist. Zudem wird hier der Immissionsrichtwert auch
zukünftig deutlich unterschritten.
Nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der
300-MW-Blöcke werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten
unterschritten oder eingehalten.
Für die Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke bleibt die GIB-Darstellung im
Regionalplan bestehen. Daher sind auch spätere Folgenutzungen auf der Fläche
hinsichtlich möglicher Schallemissionen zu betrachten. Als realistischer Planungsfall
kann der perspektivisch langfristig denkbare Ersatz der bestehenden zwei 600-MWBlöcke durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage angenommen werden.
Schallemissionen, die aus einer späteren Folgenutzung der Fläche resultieren, könnten
den Entlastungseffekt der Stilllegung der 300-MW-Blöcke teilweise kompensieren.
Unabhängig von der Anlagenart ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass durch
eine
schallschutzoptimierte
Anlagenkonzeption
und
technische
Schallschutzmaßnahmen Anlagen realisiert werden können, deren Betrieb zu einer im
Vergleich zur derzeitigen Situation verringerten Schallemission führt, zumindest aber
keine Erhöhung verursacht. Eine entsprechende Begrenzung der Schallemissionen
einer Folgenutzung auf der Bestandsfläche kann erfolgen, ohne dass die Nutzung des
vorhandenen Plangebiets des Bebauungsplanes Nr. VI für eine industrielle Nutzung in
Frage gestellt wäre.
Fazit
Insgesamt ergibt sich, dass im Planänderungsgebiet ein Braunkohlenkraftwerk
realisiert werden kann, ohne dass Konflikte mit den Anforderungen des Lärmschutzes
erkennbar sind, die auf den nachfolgenden Planungsebenen nicht sicher gelöst werden
könnten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Stilllegungen der Blöcke C bis F
und möglicher Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Blöcke.
Bei der Baudurchführung werden die einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen,
wie z. B. der AVV Baulärm mit den dazugehörigen Immissionsrichtwerten beachtet.
Aus der für die Beurteilung von Verkehrslärm maßgeblichen 16. BImSchV ergeben
sich keine Maßnahmen für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen während der Bauzeit.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch Schallimmissionen aus
dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind
auszuschließen. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht
erheblich) eingestuft.
Lichtimmissionen
Lichtemissionen ergeben sich aus der Beleuchtung von Gebäuden, technischen
Anlagen sowie Abstellflächen für Fahrzeuge und Lagerflächen. Sie können zu einer
– 146 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Aufhellung des Umfeldes und zu Blendwirkungen in der Umgebung von Lichtquellen
führen.
Lichtimmissionen sind Immissionen im Sinne des BImSchG (§ 3 Abs. 2 BImSchG).
Sie gehören im Sinne dieses Gesetzes zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn
sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft
herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG).
Zur Beurteilung von Lichtimmissionen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI) eine Lichtleitlinie herausgegeben, die in Nordrhein-Westfalen
als ministerieller Runderlass für die Behörden eingeführt wurde. Sie enthält
Beurteilungsmaßstäbe für die Bewertung der Lichtimmissionen hinsichtlich
erheblicher Belästigung im Sinne des BImSchG. Danach sind die Aspekte Aufhellung
und Blendung zu betrachten.
Derzeit sind im Planänderungsgebiet keine Lichtquellen installiert. Mit der
Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet würden
Lichtquellen näher an die im nordöstlichen Bereich gelegenen Wohnstandorte
heranrücken. Südwestlich gelegene Wohnstandorte sind aufgrund der Abschirmung
durch das bestehende Kraftwerk nicht von Lichtimmissionen betroffen.
Aufgrund der Abstände der nächstgelegenen Wohngebiete zum Planänderungsgebiet
ist auf der Grundlage von Untersuchungen an vergleichbaren Anlagen (TÜV NORD
2008) davon auszugehen, dass die Immissionsrichtwerte hier sicher eingehalten werden
können. Auch bezüglich des nächst gelegenen Einzel-Wohnstandortes, des Groß
Mönchhofs, lassen die Untersuchungen den Schluss zu, dass die Immissionsrichtwerte
unter Berücksichtigung entsprechender technischer Vorkehrungen (Vermeidung
reflektierender Oberflächen, nach unten abstrahlende Leuchten mit angepasstem
Lichtspektrum etc.) eingehalten werden können.
Konflikte, die nicht auf der Ebene von Fachplanungen durch technische Maßnahmen
gelöst werden können, sind nicht erkennbar. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
den Menschen durch Lichtimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
im Planänderungsgebiet sind auszuschließen. Die Auswirkungen durch
Lichtimmissionen werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
Verschattung
Zur Beurteilung von Verschattungswirkungen bzw. der Verminderung der
Sonnenscheindauer gibt es keine Bewertungsmaßstäbe oder festgelegte Grenzwerte.
Aufgrund des Fehlens von Bewertungsmaßstäben erfolgt die Beurteilung der
möglichen Verschattungswirkung auf die menschliche Gesundheit verbalargumentativ.
– 147 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Der Betrachtung liegt die Zusatzbelastung durch ein Braunkohlenkraftwerk auf der
Planänderungsfläche einschließlich der kapazitätsgleichen Stilllegung von vier 300MW-Blöcken am Standort Niederaußem zugrunde.
Fachlich hat sich das LANUV NRW (2007a) in einer Stellungnahme mit den
möglichen gesundheitlichen Effekten und Belästigungen aufgrund der Verschattung
durch Schwaden beschäftigt. Sonneneinstrahlung hat nachweislich einen Einfluss auf
den Menschen. So können saisonabhängige Veränderungen der Sonneneinstrahlung
und Wetterschwankungen die Verfassung von Menschen beeinflussen. Im Winter kann
aufgrund der verminderten Lichtintensität und der verkürzten Tage die sogenannte
Winterdepression (Seasonal Affectiv Disorder = SAD) ausgelöst werden. Bei den
gesundheitlichen Einflüssen durch Verschattung ist generell zu beurteilen, ob die
temporär verminderte Sonnenscheindauer und Strahlungsintensität in physiologische
Wirkungsmechanismen im menschlichen Körper messbar eingreifen kann (LANUV
2007a).
Ein Potenzial für Belästigungen durch die Verschattungswirkung von Schwaden kann
nach Einschätzung des LANUV nicht ausgeschlossen werden. Dieses
Belästigungsgefühl ist im Wesentlichen durch den visuellen Anblick des Schwadens
selbst bedingt. Auch in Bezug auf eine mögliche erhebliche Belästigung durch die
Verschattung fehlen quantitative Bewertungsmaßstäbe.
Der Verschattungsprognose ist von argumet & Simuplan (argumet & Simuplan 2012)
ein Hybrid-Kühlturm zugrunde gelegt. Dieser Kühlturmtyp ist deutlich niedriger als
ein Naturzug-Nasskühlturm mit gleicher Kühlleistung. Der Luftzug im HybridKühlturm wird durch eingebaute Ventilatoren erzeugt. Weiterhin ist der HybridKühlturm mit Wärmetauschern ausgerüstet, durch die im Normalbetrieb ein Teil der
Abwärme zusätzlich ohne Wasserverdunstung an einen Teil der Kühlluft abgegeben
wird. Die nasse Abluft wird im Hybrid-Kühlturm vor dem Verlassen in die
Atmosphäre dem in den Wärmetauschern erzeugten warmen Luftstrom beigemischt.
Auf diese Weise bleibt der Schwaden untersättigt und bei Betrieb des HybridKühlturms ist dieser überwiegend nicht sichtbar. In Fällen, in denen die Außenluft nur
noch wenig Wasserdampf aufnehmen kann – bei geringen Temperaturen und großer
Luftfeuchte – ist auch bei einem Hybrid-Kühlturm ein sichtbarer Schwaden nicht
vermeidbar (argumet & Simuplan 2012).
Bei Aufsteigen der Kühlturmabluft kann in der Höhe durch Kondensation der
Schwaden wieder sichtbar werden (sog. Sekundärschwaden). Die Bildung des
Sekundärschwadens wurde in der vorliegenden Modellrechnung berücksichtigt. Auch
bei relativ feuchter Luft in den frühen Tagesstunden tritt ein Sekundärschwaden
zeitlich mit der im Südosten stehenden Sonne zusammen, sodass im Nordwesten die
Verschattung durch den Sekundärschwaden bemerkbar ist. Auf diese Weise entsteht im
Laufe des Jahres eine Unsymmetrie mit einer etwas größeren Verschattungshäufigkeit
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im Nordwesten als im Südosten. Im Sinne einer konservativen Prognose wird auch für
den Fall 2 ein ganzjähriger durchgehender Volllastbetrieb des Braunkohlenkraftwerks
angenommen.
In der Abbildung 29 sind die durchschnittlichen Veränderungen der
Sonnenscheindauer im Untersuchungsgebiet gegenüber dem Ist-Zustand durch den
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks mit Hybrid-Kühlturm im Planänderungsgebiet
unter der Berücksichtigung der gleichzeitigen Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke
dargestellt.
In der Abbildung zeigen die blau, türkis und grün dargestellten Flächen eine
Verringerung der Verschattung und damit eine Zunahme der jährlichen
Sonnenscheinstunden. Die rot, orange und gelb markierten Flächen kennzeichnen eine
lokal begrenzte Zunahme der Verschattung und somit eine Abnahme der jährlichen
Sonnenscheinstunden. Weiter entfernt liegende Punkte befinden sich außerhalb der
farblich dargestellten Bereiche, in denen die Zunahme bzw. Minderung der
Verschattung unter 1% liegt, und damit gemäß argumet (argumet 2012) als nicht
signifikante Veränderung der Verschattung eingestuft wird.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Abb. 29:
Durchschnittliche Veränderung der jährlichen Sonnenscheindauer im
Zeitraum 2002 bis 2007, Differenz aus Fall 1 minus Fall 2 (aus:
argumet & Simuplan 2012).
In der nachfolgenden Tabelle sind für die in der Abbildung markierten Punkte die
Absolutwerte und die Veränderung der jährlichen Sonnenscheinminderung dargestellt.
Bei den ausgewählten Punkten handelt es sich um eine beispielhafte Betrachtung
repräsentativer Punkte innerhalb der in der Legende der u,g, Abbildung angegebenen
Klassen zur Zunahme bzw. Minderung der Verschattung.
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Tab. 30: Auswirkung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auf
die Sonnenscheindauer – Vergleich vor und nach Aufnahme des
kommerziellen Betriebs (argumet & Simuplan 2012)
Punkt in
Abb. 4.1-5
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Ort
Auenheim
Nordosten
Auenheim
Ortsmitte
Kirche
Auenheim
Südwesten
Niederaußem
Nähe NordSüd Bahn
Niederaußem
Westen
Ackerflächen
nordwestlich
Auenheim
Neuanlage
Werksgelände
Ackerflächen
nordöstlich
L279n
Ackerflächen
im
Bereich
der
Gillbachaue
Durchschnittliche jährliche
Sonnenscheinminderung in
Prozent der jährlichen
Sonnenscheindauer (Mittel 2002 –
2007)
Vor Aufnahme Nach Aufnahme
des
des
kommerziellen
kommerziellen
Betriebes
Betriebes
Fall 1
Fall 2
Zunahme (+) bzw.
Minderung (-) der
jährlichen
Sonnenscheindauer
Fall 1 – Fall 2
25,8
19,5
+6,3 % / 103 h
14,3
11,2
+3,1 % / 51 h
8,8
7,2
+1,6 % / 26 h
8,8
6,7
+2,1 % / 34 h
3,7
2,5
+1,2 % / 20 h
14,7
13,0
+1,7 % / 28 h
24,4
42,4
-18,0 % / -294 h
16,8
21,3
-4,5 % / -73 h
10,3
11,6
-1,3 %/ -21 h
Nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs eines Braunkohlenkraftwerks mit
Hybrid-Kühlturm im Planänderungsgebiet, das dem Planungskonzept von BoAplus
entspricht, und der zeitgleichen Stilllegung der 300-MW-Blöcke verbessert sich die
Verschattungssituation in den angrenzenden Stadtteilen Auenheim und Niederaußem
zwischen 1 bis über 6 % (Tab. 30), in Teilbereichen werden 10% und mehr
Verbesserung erreicht. In den Wohngebieten von Rheidt, Hüchelhoven, Oberaußem
und Bedburg-Rath ist keine Verschlechterung zu erwarten.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Im Planänderungsgebiet kommt es kraftwerksnah zu einer Zunahme der Verschattung.
Diese resultiert im Wesentlichen aus den Gebäudeschatten der Kraftwerksanlagen.
Hier sind insbesondere das Kraftwerksgelände selbst sowie die benachbarten
Ackerflächen betroffen. Für die benachbarten Ackerflächen ist mit einer Zunahme der
Verschattung von jährlich 1 – 5 % zu rechnen (argumet & Simuplan 2012).
Wie bereits dargestellt, stehen für die Bewertung von Verschattungswirkungen keine
Beurteilungsmaßstäbe oder Grenzwerte zur Verfügung. Die natürliche Variation in der
Anzahl der Sonnenstunden in Raum und Zeit liegt im Bereich von 20 %. Zusätzliche
Schwaden reduzieren die Anzahl der Sonnenscheinstunden örtlich je nach
Wetterbedingungen.
Der Einsatz eines Hybrid-Kühlturms verringert die Auswirkungen des
Gesamtkraftwerkes Niederaußem auf die Häufigkeit der Sonnenscheinstunden nach der
Inbetriebnahme eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet. Nach argumet
& Simuplan (argumet & Simuplan 2012) sind diese nur im nahen landwirtschaftlichen
Umfeld als signifikant anzusehen. Nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs des
Braunkohlenkraftwerks und Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke mit NaturzugNasskühltürmen am Standort Niederaußem wird in deren Umfeld eine deutliche
Verbesserung der Verschattungssituation auftreten. In weiter entfernten Wohngebieten
sind keine signifikanten Veränderungen der bisherigen Situation zu erwarten.
Im Vergleich zu dem berücksichtigten Tagbetrieb werden im Falle einer nächtlichen
Abschaltung des Trockenteils einerseits der Schwaden sichtbar und andererseits der
Auftrieb des Schwadens leicht abgeschwächt. Die Ventilatoren des Nassteils, die neben
dem Naturzug des Kühlturms den maßgeblichen Auftrieb des Schwadens erzeugen,
bleiben aber auch bei Abschaltung des Trockenteils in Betrieb, so dass nachts ein
ausreichender Auftrieb des Schwadens sichergestellt ist. Eine nachtspezifische
Neigung zu Nebelbildung, Eisglätte oder ähnlichen Effekten ist daher nicht zu erwarten
(argumet & simuplan 2012).
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Einsatz eines Hybrid-Kühlturms in einem
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet in Verbindung mit der vorgesehenen
Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken mit Naturzug-Nasskühltürmen die
Auswirkungen des Gesamtkraftwerkes Niederaußem auf die Häufigkeit der
Sonnenscheinstunden reduziert. In Rheidt, Hüchelhoven, Oberaußem und BedburgRath ist keine signifikante Veränderung der bestehenden Situation zu erwarten. Dies
gilt auch für benachbarte und weiter entfernt liegende Wohngebiete. In den südwestlich
der Nord-Süd-Bahn gelegenen Siedlungsbereichen von Niederaußem und Auenheim
wird sich die Verschattungssituation deutlich verbessern.
Aus der Planänderung resultierende Konflikte durch Verschattungen sind damit nicht
zu erkennen. Insgesamt werden die Auswirkungen des Musterkraftwerkes im Hinblick
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UMWELTBERICHT
auf eine Verschattung auf die Wohnbevölkerung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht
erheblich) eingestuft.
Optische Wirkungen
Mögliche
„erhebliche
(bedrängende)
optische
Wirkungen“
durch
ein
Braunkohlenkraftwerk stellen ebenfalls eine Umweltwirkung für das Schutzgut
Mensch dar. Die methodische Vorgehensweise zur Bewertung der optischen
Wirkungen sowie die Informationen zur Vorbelastung an den sieben ausgewählten
Wohnstandorten wurden bereits in der Bestandsbewertung (Kap. II 1.1.1) beschrieben.
Das Vorhaben BoAplus besteht nach derzeitigem Planungsstand von RWE Power im
Wesentlichen aus Gebäuden für Maschinenhaus, Kohleaufbereitung und Schaltanlagen
mit Bauhöhen von 100 m Höhe, zwei zusammenhängenden Kesselhäusern mit 150 m
Höhe, dem Hybridkühlturm (100 m Höhe) und dem Kamin mit 180 m Höhe. Daneben
sind weitere Bauwerke für die Nebenanlagen vorgesehen, die in ihren baulichen
Ausmaßen nicht die Größe der oben beschriebenen Anlagenteile erreichen.
Unter Berücksichtigung der in der Bestandsbewertung genannten Beurteilungskriterien
und der Vorbelastung werden für die sieben Wohnstandorte folgende Sachverhalte
ermittelt (SMEETS Landschaftsarchitekten 2012a):
- Abstand zwischen dem Wohnstandort und dem geplanten Vorhaben
- Sichtverschattung (z.B. durch Bauwerke, Relief, Bewuchs)
- Ausrichtung der Wohnlage im Verhältnis zum Vorhaben
- Wirkung von Gebäuden und Schwaden
- Zusammenwirken mit bestehenden optischen Vorbelastungen.
Zur Beurteilung der optischen Wirkungen wurden diejenigen Bauwerke berücksichtigt,
die die größte Höhe und Baumasse aufweisen und den Eindruck der Geschlossenheit
vermitteln. Niedrige Bauwerke, wie z.B. das Regenrückhaltebecken (Eintiefung) tragen
nicht zu einer optisch bedrängenden Wirkung bei und werden nicht berücksichtigt.
Auch der geplante Kamin wird hinter diesen baulichen Anlagen optisch weitgehend
zurücktreten, ebenso wie einzelne über die Gebäudesilhouette hinausragende
Ableitungen
wie
z.B.
die
WTA-Brüdenableitung.
Nach
SMEETS
Landschaftsarchitekten (2012a) wird das größte optische Volumen aus den
Kesselhäusern und dem Hybridkühlturm resultieren. Die maximale Bezugsgröße für
die optische Wirkung wird daher durch die Höhe der Kesselhäuser (150 m) bestimmt.
Nachfolgend
werden
die
Untersuchungsergebnisse
von
SMEETS
Landschaftsarchitekten (2012a) zu den optischen Wirkungen an den berücksichtigten
Wohnstandorten zusammengefasst wiedergegeben.
Wohnstandort südlicher Ortsrand Rheidt
Das Planänderungsgebiet befindet sich vor den bestehenden Kraftwerksblöcken am
Standort Niederaußem. Der Abstand des Planänderungsgebiets zum Wohnstandort in
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Rheidt beträgt ca. 730 m. Dies entspricht etwa dem fünffachen der maximalen
Bezugsgröße von 150 m (Höhe der Kesselhäuser). Zwischen dem Planänderungsgebiet
und dem Wohnstandort Rheidt befinden sich keine sichtverschattenden
Landschaftsbestandteile, der Blick von der Ortsrandlage auf ein Braunkohlenkraftwerk
im Planänderungsgebiet ist weitgehend unverstellt. Die Wohnhäuser am südlichen
Ortsrand von Rheidt sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet, bei einigen
Grundstücken (Aufenthaltsräume und Gärten) ist ein unmittelbarer Blick auf ein
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet gegeben. Durch das Fehlen von
sichtverschattenden Elementen und der Ausrichtung des Wohnstandortes in Richtung
des Planänderungsgebietes ist eine Veränderung des optischen Eindrucks am Standort
Rheidt wahrnehmbar. Eine optisch bedrängende Wirkung ist jedoch trotz dieser
Veränderung nicht zu erwarten, da sich das Planänderungsgebiet von Rheidt aus
gesehen vor dem bestehenden Kraftwerk befindet und die Blickbeziehungen in das
Umfeld sich nicht weiter schmälern.
Auch in Hinblick auf die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist
keine optisch bedrängende Wirkung festzustellen. Über ein Jahr gesehen bleibt der
Schwaden aus einem Hybridkühlturm an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht
sichtbar. Betriebszustände, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm auch tagsüber
sichtbar verlässt, sind zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden sowie
auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft beschränkt.
Die Schwaden gehen dann weitgehend im Grau des Himmels unter und werden daher
als weniger störend empfunden. Eine optisch bedrängende Wirkung der selten
sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm im Zusammenwirken mit den neuen
Gebäuden ist daher nicht ersichtlich.
Dies gilt auch, wenn man zusätzlich die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen
betrachtet. Die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen können die neuen Gebäude
aufgrund ihres Auftriebes und des i.d.R. raschen Aufstiegs in größere Höhen allenfalls
temporär überlagern und entfalten daher nicht die gleiche optische Wirkung wie ein
Gebäude. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den
Standort Rheidt aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung am
bestehenden Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in
Betrieb befindlichen Kamins West positive Auswirkungen haben.
Aufgrund der Vorbelastung durch die wesentlich höheren Kraftwerksbauten im
Bestand und unter Berücksichtigung des Abstandes von ca. 730 m zum
Planänderungsgebiet wird der Zubau von Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 150 m
keine als bedrohlich wahrnehmbare „erdrückende“ Wirkung entfalten. Weite Blicke in
den Landschaftsraum sind vom Wohnstandort weiterhin möglich.
Für den Wohnstandort am südlichen Ortsrand Rheidt sind somit Anhaltspunkte für eine
erhebliche visuelle Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet,
wie es der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, erkennbar. Durch entsprechende
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Gestaltungs-/Minimierungsmaßnahmen sind diese soweit zu reduzieren, dass ihnen
keine erhebliche Wirkung zukommt. Da der Abstand das dreifache der max.
Gebäudehöhe überschreitet ist nicht von einer optisch bedrängenden Wirkung
auszugehen.
Wohnstandort Groß Mönchhof
Der Abstand zwischen dem Wohnstandort Groß Mönchhof und dem
Planänderungsgebiet beträgt ca. 270 m. Damit liegt er knapp unter dem zweifachen
Wert der Bezugsgröße (150 m). Zwischen dem Groß Mönchhof und dem
Planänderungsgebiet liegt eine Ackerfläche. Die Trasse der Nord-Süd-Bahn wird von
Gehölzbeständen gesäumt. Südlich der Wohngebäude liegt der Klein Mönchhof mit
umgebenden Gehölzen. Der Klein Mönchhof befindet sich im Eigentum von RWE
Power AG und wird den Denkmalschutzbelangen entsprechend, jedoch nicht mehr zu
Wohnzwecken genutzt.
Vom Wohnstandort Groß Mönchhof aus gesehen stellen die hohen Gehölzbestände
entlang des Gillbachs ein Sichthindernis in Richtung des Planänderungsgebietes dar.
Eine wirksame Sichtverschattung besteht in jedem Fall im Sommer. Jedoch sind
künftige Gebäude innerhalb das Planänderungsgebiet selbst im unbelaubten Zustand
im Winter wegen der dichten Gehölze nur eingeschränkt wahrnehmbar. Auch der Klein
Mönchhof unterbricht teilweise die Sichtbeziehung zu einem Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet. Nach SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) befindet sich das
Planänderungsgebiet nicht in der Hauptsichtachse des Wohnstandortes,
Aufenthaltsräume und Gärten mit Aufenthaltsbereichen der einzelnen Wohngebäude
sind überwiegend nach Süden, Westen und Norden ausgerichtet. Im Gegensatz dazu
fehlen nach Osten ausgerichtete Aufenthaltsbereiche. Da sich das Planänderungsgebiet
südöstlich des Wohnstandortes befindet, entsteht keine frontale Blickbeziehung.
Insgesamt gesehen sind also zwischen dem Wohnstandort Groß Mönchhof und dem
Planänderungsgebiet abschirmende Strukturen vorhanden, die die Sichtbeziehungen
unterbrechen, und der Wohnstandort ist nicht in Richtung des Planänderungsgebietes
ausgerichtet.
Auch unter Berücksichtigung der nur selten sichtbaren Schwaden aus dem
Hybridkühlturm ist bezogen auf den Wohnstandort Groß Mönchhof keine optisch
bedrängende Wirkung festzustellen. Zum einen sind die Schwaden aus einem
Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht
sichtbar (s. argumet & Simuplan 2012). Zum anderen werden die Schwaden, wenn sie
denn sichtbar sind, vom Gehölzbestand entlang des Gillbachs teilweise verdeckt bzw.
aufgrund der Ausrichtung des Wohnstandortes nicht frontal wahrgenommen. Deshalb
lässt sich auch im weiteren Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden
Kühltürmen und den neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet keine optisch
bedrängende Wirkung für den Wohnstandort ableiten. Ohnehin können die Schwaden
aus den bestehenden Kühltürmen die neuen Gebäude aufgrund ihres Auftriebes und
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des i.d.R. raschen Aufstiegs in größere Höhen allenfalls temporär überlagern und
entfalten daher nicht die gleiche optische Wirkung wie ein Gebäude. Außerdem kann
der Betrachter zwischen der Vorbelastung durch Schwaden aus den bestehenden
Kühltürmen und den neuen Gebäuden im Planänderungsgebiet räumlich differenzieren,
da sich die Kraftwerksgebäude im Planänderungsgebiet vom Groß Mönchhof aus
gesehen seitlich an das bestehende Kraftwerk anschließen. Vor- und mögliche
Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer
Linie auf.
Darüber hinaus wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den Standort
Groß Mönchhof aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung durch
das bestehende Kraftwerk zur Folge hat. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in
Betrieb befindlichen Kamins West positive Auswirkungen haben.
Für bestimmte Blickbeziehungen am Wohnstandort Groß Mönchhof ist eine erhebliche
visuelle Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es der
Prüfung zu Grunde gelegt wurde, nicht auszuschließen.
Wohnstandort Geretzhoven
Der Abstand zwischen dem Wohnstandort Geretzhoven und dem Planänderungsgebiet
beträgt ca. 1.230 m (ca. Achtfaches der maximalen Bezugsgröße) Zwischen dem
Wohnstandort und dem Planänderungsgebiet befinden sich örtliche Besonderheiten
(z.B. Gehölzbestände), die eine Sichtbeziehung unterbrechen. Diese direkt am
Wohnstandort befindlichen Gehölze verhindern im Bereich der Wasserburg und des
westlich
angrenzenden
Wohngebäudes
einen
freien
Blick
auf
ein
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet. Weitere Gehölzbestände befinden sich
entlang des Totengrabens, des Gillbachs sowie entlang der L 279n. Diese Gehölze sind
aber aufgrund der geringen Höhe, des weitgehend ebenen Reliefs der Landschaft und
ihrer relativ großen Entfernung zum Wohnstandort nicht in der Lage, die
Sichtbeziehungen zu unterbrechen.
Die drei Gebäude des Wohnstandortes Geretzhoven weisen eine unterschiedliche
Ausrichtung auf. Die Gebäude der Wasserburg Geretzhoven sind nicht zum
Planänderungsgebiet hin ausgerichtet. Das südliche Gebäude der historischen
Wasserburg ist auf der Südseite fensterlos. Im Gegensatz dazu ist bei den beiden
Wohnhäusern westlich bzw. südwestlich der Wasserburg aufgrund der südlichen
Ausrichtung eine Sichtbeziehung in Richtung des Planänderungsgebietes gegeben.
Nach SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) ist die optische Veränderung durch ein
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet am Wohnstandort Geretzhoven
wahrnehmbar, aber nicht bedrängend. Die Fernsicht wird zwar etwas eingeschränkt
und der optische Eindruck verändert. Der Abstand zum Vorhabenstandort ist mit ca.
1.230 m aber so groß, dass keinesfalls bedrängende Wirkung entstehen wird.
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Einer optisch bedrängenden Wirkung steht ferner entgegen, dass das übrige Blickfeld
zum Großteil frei von technischen Überprägungen ist und weitgehend
uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum möglich bleiben. Weiterhin ist der
Blick auf das Planänderungsgebiet aufgrund von Gehölzen teilweise verstellt und die
Ausrichtung der Wohngebäude erfolgt nur teilweise in Richtung des
Kraftwerksstandorts.
Des Weiteren kann zusammen mit den selten sichtbaren Schwaden aus dem
Hybridkühlturm am Wohnstandort Geretzhoven keine optisch bedrängende Wirkung
folgen, da der Schwaden aus einem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als
90 % der Tagesstunden nicht sichtbar ist. Mit Blick auf ein Zusammenwirken mit den
Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen ist festzustellen, dass aufgrund des
Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs dieser Schwaden in größere Höhen eine
Überlagerung mit den neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet allenfalls
temporär möglich ist. Die Gebäude und technischen Anlagen eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet schließen sich zudem von
Geretzhoven aus gesehen seitlich an das bestehende Kraftwerk an, so dass zwischen
der Vorbelastung durch Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen und den neuen
Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet räumlich differenziert werden kann. Vorund mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich
auch nicht in einer Linie auf.
Positiv wirkt sich im Übrigen auf den Wohnstandort Geretzhoven die Stilllegung der
Blöcke C bis F aus. Dies führt zu einer merklichen Verringerung der Schwadenbildung
am bestehenden Kraftwerk. Ebenfalls wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb
befindlichen Kamins West positive Auswirkungen haben.
Insgesamt ist für den Wohnstandort Geretzhoven keine optisch bedrängende bzw.
erhebliche Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es
der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, einschließlich möglicher Schwaden zu erwarten.
Wohnstandort südöstlich Rather Mühle (Frauweilerhof)
Der Abstand des Wohnstandortes Frauweilerhof zum Planänderungsgebiet beträgt ca.
1.360 m (neunfaches der maximalen Bezugsgröße). Auch hier befinden sich zwischen
dem Wohnstandort und dem Planänderungsgebiet teilweise örtliche Besonderheiten,
die eine Sichtbeziehung unterbrechen (dichte Gehölzbestände im Bereich der
Bahndämme und waldähnliche Gehölzbestände). Diese Gehölzbestände sind aber
relativ weit vom Wohnstandort entfernt (ca. 500 m) und deshalb nicht in der Lage den
Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet vollständig zu
unterbinden. Lediglich das untere Segment eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet würde hierdurch verdeckt. Die Wohngebäude des
Frauweilerhofes sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet, ein frontaler Blick in
Richtung des Planänderungsgebietes ist möglich.
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Trotz der weitgehend fehlenden sichtverschattenden Elemente und der Ausrichtung des
Wohngebäudes in Richtung Planänderungsgebiet ist eine optisch bedrängende
Wirkung auf den Wohnstandort Frauweilerhof nicht ersichtlich. Die Fernsicht wird
durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet zwar weiter eingeschränkt,
dies führt jedoch wegen des großen Abstandes keinesfalls zu einem Gefühl des
„Eingemauertseins“. Das übrige Blickfeld bleibt weiterhin frei von technischen
Überprägungen und ein uneingeschränkter Blick in den Landschaftsraum ist weiterhin
möglich.
Auch im Zusammenhang mit den selten sichtbaren Schwaden des geplanten Kühlturms
und den Schwaden der bestehenden Kühltürme ist für den Wohnstandort südlich
Rather Mühle keine optisch bedrängende Wirkung abzuleiten. Über ein Jahr gesehen
ist der Schwaden aus einem Hybridkühlturm an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht
sichtbar. Aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in
größere Höhen ist eine Überlagerung der Schwaden aus dem bestehenden Kraftwerk
mit den neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet allenfalls temporär
möglich. Vom Wohnstandort südlich Rather Mühle aus gesehen lässt sich zudem
zwischen der Vorbelastung durch Schwaden aus dem bestehenden Kraftwerk und den
neuen Kraftwerksgebäuden im Planänderungsgebiet räumlich differenzieren, da sich
die Gebäude und technischen Anlagen eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet s seitlich an die bestehende Kraftwerksanlage anschließen. Vorund mögliche Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich
auch nicht in einer Linie auf. Positiv wirkt sich im Übrigen auf den Wohnstandort
südöstlich Rather Mühle die Stilllegung der Blöcke C bis F aus. Dies führt zu einer
merklichen Verringerung der Schwadenbildung am bestehenden Kraftwerk. Ebenfalls
wird der Abriss des derzeit noch in Betrieb befindlichen Kamins West positive
Auswirkungen haben.
Zusammenfassend ist für den Wohnstandort Rather Mühle (Frauweilerhof)
festzustellen, dass die Fernsicht durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet zwar eingeschränkt, aber eine optisch bedrängende bzw.
erhebliche Wirkung nicht gegeben ist.
Wohnstandort Auenheim
Der Abstand des Wohnstandortes zum Planänderungsgebiet beträgt ca. 660 m, die
Abstände zu den relevanten Kraftwerksgebäuden betragen ca. 1.000 m (sechs- bis
siebenfache der maximalen Bezugsgröße). Zwischen dem Wohnstandort und dem
Planänderungsgebiet befindet sich der bestehende Kraftwerksstandort Niederaußem.
Vor dem bestehenden Kraftwerksgelände befinden sich dichte Gehölzbestände, die als
sichtverschattende Elemente gegenüber dem Wohngebiet dienen. Die bestehende
Kraftwerksbebauung versperrt den Blick auf ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet. Die neuen Gebäude im Planänderungsgebiet wären aufgrund der
gegenüber den bestehenden Kraftwerksgebäuden geringeren Bauhöhen nur in sehr
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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geringem Maß wahrnehmbar. Aufgrund der Sichtverschattung durch die bestehenden
Kraftwerksanlagen und der abschirmenden Gehölze ist keine Änderung der
Wahrnehmung gegenüber dem derzeitigen Zustand zu erwarten. Eine optisch
bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist
nicht ableitbar.
Auch in Hinblick auf die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem Hybridkühlturm ist
keine optisch bedrängende Wirkung ersichtlich. Die Schwaden aus einem
Hybridkühlturm sind über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht
sichtbar und werden zudem aus Blickrichtung Auenheim durch die Angliederung der
Bauwerke eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet hinter der
Bestandsanlage von den Schwaden der bestehenden Kühltürme verdeckt. Durch die
Anordnung des Planänderungsgebiets aus Blickrichtung Auenheim hinter den
bestehenden Kraftwerksanlagen ist eine optisch bedrängende Wirkung durch die neuen
Gebäude im Planänderungsgebiet auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus
den bestehenden Kühltürmen auszuschließen. Die Stilllegung der Bestandsblöcke C bis
F wirkt sich zudem positiv am Wohnstandort Auenheim aus, da dies eine merkliche
Verringerung der Schwadenbildung zur Folge hat. Ebenfalls wird sich für Auenheim
ein positiver Effekt durch den Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks
gelegenen Kühltürme und des derzeit noch in Betrieb befindlichen Kamins West
ergeben.
Eine optisch bedrängende Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet ist am Wohnstandort Auenheim insgesamt nicht ersichtlich, da
sich zwischen dem Wohnstandort und dem Planänderungsgebiet die bestehenden
Kraftwerksgebäude befinden und die neuen Gebäude im Planänderungsgebiet aufgrund
der geringeren Bauhöhen nur in eingeschränktem Maße vom Wohnstandort Auenheim
erkennbar sein werden. Dies gilt auch für die nur selten sichtbaren Schwaden aus dem
Hybridkühlturm, die ebenfalls durch die Schwaden aus den bestehenden Kühltürmen
verdeckt werden. Insgesamt ist somit keine relevante Änderung der Wahrnehmung des
Kraftwerksstandortes Niederaußem aus Blickrichtung Auenheim zu erwarten, die zu
einer optischen bedrägenden Wirkung führen könnte.
Für den Wohnstandort Auenheim sind somit keine Anhaltspunkte für eine relevante
optisch
bedrängende
Wirkung
durch
ein
Braunkohlenkraftwerk
im
Planänderungsgebiet, wie es der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, erkennbar.
Wohnstandort nordöstlicher Ortsrand Niederaußem
Das Planänderungsgebiet befindet sich nord-nordöstlich des Wohnstandortes am
Ortsrand von Niederaußem. Der Abstand zwischen dem Planänderungsgebiet und dem
Wohnstandort beträgt ca. 640 m, dies entspricht etwa dem Vierfachen der maximalen
Bezugsgröße. Die Entfernung zwischen dem Planänderungsgebiet und dem davor
liegenden Gewerbegebiet in Niederaußem beträgt ca. 380 m. Vor diesem
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Gewerbegebiet befindet sich ein breiter Gehölzstreifen, der als sichtverschattendes
Element gegenüber den Wohnbereichen fungiert. Nördlich und östlich an das
Gewerbegebiet angrenzend verlaufen die Trassen der Nord-Süd-Bahn und der von
Nord nach Süd verlaufenden Bahnlinie. Die auf je einem Damm verlaufenden
Bahntrassen werden von einem dichten Baum- und Strauchbestand begleitet. Diese
künstlich geschaffenen Landschaftselemente verstellen in Teilen den Blick auf das
Planänderungsgebiet.
Die Wohnhäuser am Wohnstandort sind nach unterschiedlichen Seiten ausgerichtet.
Mehrere Wohnhäuser in der Asperschlagstraße und in der Theodor-Heuss-Straße
liegen in der Hauptsichtachse zum Planänderungsgebiet. Sowohl die
Aufenthaltsbereiche als auch die Gärten von einigen Grundstücken sind so
ausgerichtet, dass ein frontaler Blick auf das Planänderungsgebiet gegeben ist.
Nach SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a) ist am Wohnstandort die optische
Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet wahrnehmbar,
teilweise ist auch von einer additiven Wirkung zum Bestand auszugehen, dennoch
kann eine optisch bedrängende Wirkung hieraus nicht abgeleitet werden. Die neuen
Gebäude eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet werden teilweise durch
die Gebäude des Gewerbegebietes sowie durch den Gehölzstreifen davor verdeckt. Da
das Planänderungsgebiet im Vergleich zum bestehenden Kraftwerk von Niederaußem
gesehen weiter entfernt liegt, treten Gebäude und technische Anlagen eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet optisch hinter die bestehenden
Gebäude zurück oder heben sich nicht wesentlich davon ab. Ein Gefühl des
„Eingemauertseins“ kann daher für Wohnstandorte am nordöstlichen Ortstrand von
Niederaußem nicht entstehen. Die Veränderung des Sichtfeldes erfolgt zudem in einem
Bereich, der bereits durch das bestehende Kraftwerk und das Gewerbegebiet in
Niederaußem stark beeinflusst wird.
Auch die selten sichtbaren Schwaden des Hybridkühlturms werden zusammen mit den
neuen Gebäuden im Planänderungsgebiet die optischen Auswirkungen am
Wohnstandort Niederaußem nicht verstärken, da der Schwaden aus dem
Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der Tagesstunden nicht
sichtbar ist. Der geringe Prozentsatz, zu dem der Schwaden den Hybridkühlturm auch
tagsüber sichtbar verlässt, ist zum überwiegenden Teil auf kältere und feuchte Stunden
sowie auf die Zeit mit bedecktem Himmel und kalter, feuchter Umgebungsluft
beschränkt. Auch im Zusammenwirken mit den Schwaden aus den bestehenden
Kühltürmen entsteht keine optisch bedrängende Wirkung, da eine Überlagerung der
Schwaden mit den Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet
aufgrund des Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere
Höhen allenfalls temporär möglich ist. Durch die vom nordöstlichen Ortsrand von
Niederaußem gesehen seitliche Angliederung der Bauwerke im Planänderungsgebiet
an das bestehende Kraftwerk kann zudem zwischen der Vorbelastung der Schwaden
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und den neuen Gebäuden räumlich differenziert werden. Vor- und mögliche
Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer
Linie auf. Des Weiteren wirkt sich die Stilllegung der Blöcke C bis F positiv auf den
Standort Niederaußen aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung
am bestehenden Kraftwerk zur Folge hat.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass am Wohnstandort am nordöstlichen Ortsrand
Niederaußem ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet je nach Blickrichtung
eine erhebliche optische Wirkung wahrnehmbar sein könnte. Von einer optisch
bedrängenden Wirkung ist nicht auszugehen.
Wohnstandort Büsdorf
Der Vorhabenstandort befindet sich westlich von Büsdorf in einer Entfernung von ca.
1.800 m (12-faches der maximalen Bezugsgröße). Zwischen dem Planänderungsgebiet
und dem Wohnstandort befinden sich kaum Landschaftsbestandteile, die eine
Sichtbeziehung zum Planänderungsgebiet unterbrechen. Gehölzbestände entlang der
Bahntrassen sind so weit entfernt, dass diese nicht den Blick auf ein
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet unterbinden können. Aufgrund der
Ausrichtung der Gebäude ist ein frontaler Blick auf das Planänderungsgebiet möglich.
Die optische Veränderung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist
zwar wahrnehmbar, aufgrund der großen Entfernung wird das Kraftwerk jedoch
weniger differenziert und eher als Silhouette wahrgenommen und stellt sich stark
verkleinert dar. Dies trifft auch für die selten sichtbaren Schwaden aus dem
Hybridkühlturm zu, da der Schwaden über ein Jahr gesehen an mehr als 90 % der
Tagesstunden nicht sichtbar ist. Ein Gefühl des „Eingemauertseins“ ist somit nicht zu
erwarten. Zudem ist das übrige Blickfeld weitgehend frei von technischen
Überprägungen, so dass weite, uneingeschränkte Blicke in den Landschaftsraum
weiterhin möglich sind.
Ebenso wird ausgeschlossen, dass zusätzlich die Schwaden aus im Betrieb bleibenden
Kühltürmen mit den neuen Baukörpern im Planänderungsgebiet eine optisch
bedrängende Wirkung entfalten können, da eine Überlagerung der Schwaden mit den
Bauwerken eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgrund des
Auftriebs und des i.d.R. raschen Aufstiegs der Schwaden in größere Höhen allenfalls
temporär möglich ist. Außerdem gliedern sich die Bauwerke im Planänderungsgebiet
seitlich an das bestehende Kraftwerksgelände an, so dass zwischen der Vorbelastung
durch Schwaden und den geplanten Gebäuden differenziert werden kann. Vor- und
Zusatzbelastung sind daher von einander abgrenzbar und bauen sich auch nicht in einer
Linie auf. Zudem wirkt sich die Stilllegung der Bestandsblöcke C bis F positiv am
Wohnstandort Büsdorf aus, da dies eine merkliche Verringerung der Schwadenbildung
zur Folge hat.
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Auch für den Wohnstandort Büsdorf lässt sich eine optisch bedrängende bzw.
erhebliche Wirkung durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es
der Prüfung zu Grunde gelegt wurde, nicht ableiten.
Fazit
Zusammenfassend ist für die sieben, als repräsentativ anzusehenden, geprüften
Wohnstandorte im Umfeld des Planänderungsgebietes festzustellen, dass eine
Veränderung des visuellen Eindrucks möglich ist, aber teils aufgrund des weiterhin
großen Abstandes, teils aufgrund anderer Umstände (Vorhandensein von
sichtverschattenden Elementen, Ausrichtung von Wohnstandorten) keine
Anhaltspunkte für eine relevante optisch bedrängende Wirkung durch ein
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet, wie es der Prüfung zugrunde gelegt
wurde, erkennbar sind. Dies gilt auch unter der Berücksichtigung der von dem
vorgesehenen Hybridkühlturm emittierten, selten sichtbaren Schwaden und der von
den bestehenden Kühltürmen ausgehenden Schwaden.
An drei der betrachteten Standorte wird es allerdings zu einer zusätzlichen teilweise
erheblichen visuellen Belastung kommen, die durch entsprechende Maßnahmen
minimiert werden kann.
Eine optisch bedrängende Wirkung ist aus den genannten Gründen ebenso für alle
weiter entfernt liegende Ortschaften auszuschließen.
Aus der Planänderung resultierende Konflikte sind nicht erkennbar. Erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch optische Wirkungen aus einem
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet sind insgesamt nicht zu erwarten.
Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 2 (mittel, erheblich, jedoch
kompensierbar) eingestuft.
Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung
Flächeninanspruchnahme
Die von dauerhaften oder temporären Flächeninanspruchnahmen betroffenen Bereiche
sind im Regionalplan ebenso wie der von Nachbarschaftswirkungen betroffene
Nahbereich vollständig als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ ausgewiesen.
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche haben vorrangig eine Bedeutung für die
Landwirtschaft, die erhalten, gefördert und entwickelt werden soll. In den
Teilbereichen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen ist
die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen
zudem nur bei unabweisbarem Bedarf möglich. Diese Randbedingungen sind mit den
im Gebiet anstehenden fruchtbaren Böden gegeben.
Der
vorherrschenden
Bodentyp
im
Planänderungsgebiet
und
den
Baustelleneinrichtungsflächen wie auch im weiteren Umfeld ist auf den mächtigen
Lössschichten die Parabraunerde, die vereinzelt Pseudovergleyung aufweist (L35). Im
Bereich des Gillbachs sowie in einzelnen Mulden und Trockentälchen finden sich auch
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Kolluvien (K34). Beide Bodentypen sind sehr fruchtbar und weisen nach der BK 50
mit Bodenwertzahlen zwischen 70 und > 90 eine sehr hohe Ertragsfähigkeit auf. Dies
gilt großflächig für die Parabraunerden auf Löss, die sich im linksrheinischen Bereich
ausgebildet haben.
Aufgrund der hohen Ertragsfähigkeit der Böden kommt der Köln-Aachener Bucht eine
besondere Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung zu. Insbesondere Getreide
und Hackfrüchte wie Kartoffeln und Zuckerrüben werden angebaut.
Auch die Flächen im Planänderungsbereich sowie den Baustelleneinrichtungsflächen,
die alle im Eigentum von RWE Power stehen, werden überwiegend intensiv
landwirtschaftlich genutzt. Eine Ausnahme bildet der südöstliche Teil des
Planänderungsbereichs, der derzeit als Baustelleinrichtungsfläche und Montageplatz
genutzt wird.
Durch die Flächeninanspruchnahme im Planänderungsbereich gehen ca. 23 ha für die
landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft verloren. Die Flächeninanspruchnahme im
Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen ist temporär, da die Flächen nach
Beendigung der Baumaßnahmen wieder rekultiviert werden. Gegebenenfalls sind für
Ausgleichsmaßnahmen weitere landwirtschaftliche Flächen in Anspruch zu nehmen,
soweit der Ausgleich nicht anderweitig (Aufwertung vorhandener Grünflächen etc.,
Rückgriff auf Ökokonten) erbracht werden kann. Der Verlust der landwirtschaftlichen
Nutzfläche ist vor dem Hintergrund der großflächigen landwirtschaftlichen
Ertragsflächen im linksrheinischen Bereich jedoch vertretbar, d.h. kompensierbar.
Insgesamt werden die Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen daher in die
Konfliktklasse 2 (mittel, erheblich, jedoch kompensierbar) eingestuft.
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
Wirkungen von Luftschadstoffen auf Nutzpflanzen und -tiere können einerseits durch
gasförmige Stoffe wie z.B. Schwelfeldioxid und Stickstoffoxide entstehen, andererseits
können Schadstoffe über die Deposition auf Pflanzen oder im Boden abgelagert
werden und somit in den Nahrungskreislauf gelangen.
Ausführungen zu den Wirkungen von Luftschadstoffimmissionen
Schadstoffeinträgen auf Pflanzen und Tiere finden sich im Kapitel II 1.1.2.
und
Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere und damit auch auf Nutzpflanzen und Nutztiere
durch Immissionen und Stoffeinträge aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von BoAplus entspricht, zu
erwarten sind. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Stilllegung der Blöcke C bis F
und von Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Altanlagen.
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Aus der Planänderung resultierende Konflikte sind damit diesbezüglich nicht zu
erkennen. Aufgrund der resultierenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen
durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge als positiv zu bewerten. Die
Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
Verschattung
Um die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Versuche im Projekt AuKLand zu
verifizieren, empfahl die Landwirtschaftskammer NRW eine Fortsetzung der
Erfassung von agrarmeteorologischen Daten.
Dieser Empfehlung nachkommend und um den Einfluss der Verschattung auf die
landwirtschaftlichen Kulturen im Kraftwerksumfeld zu ermitteln, werden vom
Deutschen Wetterdienst (DWD) in den Vegetationsperioden seit 2005
agrarmeteorologische Messungen an bis zu 6 Wetterstationen auf landwirtschaftlich
genutzten Flächen in der Umgebung der Kraftwerke Niederaußem und Neurath
durchgeführt. Die Untersuchungen umfassen die kontinuierliche Messung der
meteorologischen Parameter Lufttemperatur, relative Feuchte, Globalstrahlung,
photosynthetisch aktive Strahlung, Niederschlag, Blattbenetzung, Windrichtung und
Windgeschwindigkeit auf Wintergetreide- und Zuckerrübenschlägen in unterschiedlich
stark durch die Gebäude und die Kühlturmschwaden verschatteten Bereichen sowie an
unbeschatteten Vergleichsstationen. Des Weiteren wurden die agrarmeteorologischen
Größen Kornfeuchte von Wintergetreide und Krautfäule (Phytophthora) in Kartoffeln
berechnet. Die Ergebnisse der Untersuchungen für die Jahre 2005 bis 2010 sind in
einem zusammenfassenden Bericht dargestellt (DWD 2011). Die wesentlichen Aspekte
der Untersuchungsergebnisse sind folgende:
„Bei einzelnen Schwadenereignissen mit einem deutlichen Rückgang der
Globalstrahlung in etwa 50 % der Fälle wird ein kurzzeitiger Temperaturrückgang von
0,1 – 0,3 Kelvin infolge Abschattung gemessen. Bei den Monatsmittelwerten sowie im
Mittel über den Zeitraum April bis September ist tagsüber an den kraftwerksnahen
Stationen keine Temperaturerniedrigung festzustellen. Nachts wird an den
kraftwerksnahen Standorten im Mittel eine um 0,2 Kelvin höhere Lufttemperatur
festgestellt.“ (DWD 2011, S. 32). „Die berechneten Wärmesummen der Maximumund Minimumtemperaturen über null Grad für Wintergetreide (April bis Juli) und
Zuckerrüben (April bis September/Oktober) bilden die im Untersuchungsgebiet
vorhandenen und oben beschriebenen Temperaturunterschiede ab. Diese Unterschiede
sind im Hinblick auf das Wachstum von Wintergetreide und Zuckerrüben nicht
erheblich, zumal die Unterschiede zwischen einzelnen Jahren größer sind.“ (DWD
2011, S. 32 f.).
„Berechnungen zu den agrarmeteorologischen Größen Kornfeuchte von Wintergerste
und Winterweizen und witterungsbedingtes Krautfäulerisiko von Kartoffeln werden
mit den Daten der Messstationen vorgenommen und ergeben keine wesentlichen
Änderungen zu den Vorjahren. Bei der berechneten Kornfeuchte sind keine
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Unterschiede zwischen den Stationen aufgrund der unterschiedlichen Entfernung vom
Kraftwerk bzw. der Lage in verschiedenen Abschattungszonen nachweisbar“ (DWD
2011, S. 35).
„Bei der Kartoffelfäule wird in einigen, aber nicht allen Messjahren (2005 und 2009)
ein früheres Ende der befallsfreien Zeit an Station Mönchhof bzw. Geretzhoven von 5
bis 6 Tagen festgestellt. Das frühere Ende der befallsfreien Zeit an den
kraftwerksnahen Stationen Mönchhof und Geretzhoven ist im Wesentlichen auf die im
Untersuchungsgebiet vorhandenen geländebedingten kleinklimatischen Unterschiede
zurückzuführen. Diese wirken sich vor allem nachts auf die Temperatur- und
Feuchteverhältnisse und damit auf die Entwicklungsbedingungen des Krautfäulepilzes
aus. Insofern lässt sich ein Einfluss des Kraftwerks Niederaußem auf das frühere Ende
der befallsfreien Zeit infolge der Abschattung an den kraftwerksnahen Stationen nicht
nachweisen, aber auch nicht ausschließen.“ (DWD 2011, S. 35).
Nach Aussage des DWD zeigt die Auswertung der Messdaten von 2005 bis 2010, dass
die Jahre 2005 und 2006 die mögliche Bandbreite zwischen einer relativ normalen
Vegetationsperiode (2005) und einer sehr sonnenscheinreichen und zu warmen
Vegetationsperiode (2006) darstellen und die agrarmeteorologischen Daten des Jahres
2005 unter Berücksichtigung von jährlich üblichen Schwankungen als Referenzwert
zugrunde gelegt werden können.
Bei Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet entsprechend
dem Konzept von BoAplus mit einem Hybrid-Kühlturm wird im Vergleich zur
bisherigen Situation und damit auch zur Situation in 2005/2006 im Hinblick auf die
Schwadenbildung eine deutliche Verringerung eintreten. Die Verringerung der
Schwadenbildung führt insgesamt auch zu einer geringeren Verschattung am Boden
und damit zu einer Erhöhung der Sonnenscheindauer im Vergleich zur derzeitigen
Situation. Da durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet im
Zusammenwirken mit der Stilllegung der o.g. Blöcke in Niederaußem auf jeden Fall
eine Verringerung der Schwadenbildung eintreten wird und damit insgesamt noch
weniger potenzielle Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion als in den
AuKLand-Untersuchungen 2005/2006 und den agrarmeteorologischen Analysen des
DWD von 2005 bis 2010 ermittelt denkbar sind, können die Ergebnisse der bisherigen
Untersuchungen sicher auch auf ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet
übertragen werden.
Für diese Übertragbarkeit ist es unerheblich, dass es durch ein Braunkohlenkraftwerk
auf der Fläche im direkten Anschluss an den vorhandenen Kraftwerksstandort
Niederaußem zu einer geringen räumlichen Verschiebung des Bereichs der höchsten
Verschattung durch Kühlturmschwaden in Richtung Nordosten kommen wird (vgl.
argumet & Simuplan 2012). Entscheidend ist, dass auch in diesem betroffenen
kleinflächigen Bereich der höchsten Verschattung die Sonnenscheinminderung durch
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Schwaden nach Realisierung des Kraftwerks aufgrund der oben dargestellten
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschattung insgesamt am Standort Niederaußem
nicht höher sein wird, als die in den Untersuchungen 2005/2006 zugrunde gelegte
Sonnenscheinminderung in der höchsten Beschattungszone von 150 Stunden und mehr
pro Jahr.
Die nicht sichtbaren Schwaden, die in 90 % der Tagesstunden einem Hybrid-Kühlturm
entsprechend dem BoAplus-Konzept austreten, sind laut argumet & Simuplan (argumet
& Simuplan 2012) vergleichbar mit lokal begrenzten Schwankungen der Luftfeuchte.
Ihre Wirkung auf das einfallende Licht unterscheidet sich nicht von der feuchter
Luftmassen bei hier typischen maritim geprägten Wetterlagen. Deshalb liegen hier
keine relevanten Einflüsse vor.
Durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet wird es deshalb nicht zu
einer belegbaren Erhöhung des Infektionsrisikos der angebauten landwirtschaftlichen
Kulturen mit Pilzkrankheiten oder einem kraftwerksbedingt veränderten
Krankheitsverlauf oder zu einer erhöhten Kornfeuchte von Wintergerste oder
Winterweizen kommen. Gleiches gilt in Bezug auf die Kartoffelkrautfäule für ein
früheres Ende der befallsfreien Zeit. Auch die Zuckerrübenerträge, die Zuckergehalte
und die Zuckererträge werden sich vorhabensbedingt nicht verändern.
Es ist vorgesehen, so RWE Power, die agrarmeteorologischen Messungen bis auf
Weiteres fortzusetzen.
Insgesamt werden die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion und die
Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Verschattung in die Konfliktklasse 0
(keine; nicht erheblich) eingestuft. Die Planänderung steht dem Ziel der Erhaltung der
landwirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit in der Region nicht entgegen.
Auswirkungen auf die Erholung
Wie in Kap. II 1.1.1 ausgeführt, verfügen das Planänderungsgebiet und der Nahbereich
über keine besondere Erholungseignung. Für die Erholung genutzte Bereiche werden
nur geringfügig im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen östlich der B 477 in
Anspruch genommen. Die Wege zwischen den Landwirtschaftsflächen werden aber
bestehen bleiben und können weiterhin genutzt werden. Die Inanspruchnahme ist
zudem zeitlich begrenzt. Ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet wird zwar
für Erholungssuchende im Bereich nördlich der L 279n sichtbar sein, der derzeit
bereits durch das bestehende Kraftwerk geprägte visuelle Eindruck ändert sich dadurch
für die Erholungssuchenden nicht erheblich, da die eine ausreichende Entfernung zum
Neubau einhalten.
Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Erholung in die Konfliktklasse 1 (gering;
nicht erheblich) eingestuft.
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Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb
Durch den Betrieb der Baustelle sind unter anderem Auswirkungen durch
Staubemissionen in das nähere Umfeld während der Bodenaushubarbeiten zu erwarten.
Die Dauer, Reichweite und Intensität von Staubemissionen hängen von den
Bauabläufen, den getroffenen Schutzvorkehrungen und den Witterungsverläufen ab.
Aus vergleichbaren Bauvorhaben kann abgeleitet werden, dass die Auswirkungen auf
die nahe Umgebung des Baufeldes beschränkt bleiben. Staubemissionen während der
Bodenarbeiten können zudem durch verschiedene organisatorische und technische
Maßnahmen gemindert werden.
Weiterhin werden während der Bauphase Geräuschemissionen durch Baumaschinen
und Baufahrzeuge auftreten. Aufgrund der räumlichen Lage und bereits
verhältnismäßig großen Distanz der nächstgelegenen Wohnbebauungen zum
Planänderungsgebiet ist davon auszugehen, dass die Richtwerte der AVV Baulärm
eingehalten werden können. Insbesondere zur Abschirmung der am nächsten gelegenen
Ortsteile Rheidt und Büsdorf können mit Beginn der Baumaßnahme durch geeignete
Lärmschutzmaßnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung
verträglich gemindert werden.
Während der Bauarbeiten werden die Baustelleneinrichtungsflächen temporär der
Landwirtschaft, der Erholungs- und Freizeitnutzung entzogen. Am Ende erfolgt eine
Rekultivierung entsprechend den dann für die Flächen geltenden bauleitplanerischen
Vorgaben.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen aus dem Baustellenbetrieb sind nicht zu
erwarten. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich)
eingestuft.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c)
von
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen sind bereits in den vorangegangenen Kapiteln in die Darstellung und
Bewertung der Auswirkungen eingeflossen. Sie werden nachfolgend noch einmal
zusammengefasst.
Optimiertes Kraftwerkskonzept
Wesentliche Verbesserungen und Umweltentlastungen werden durch das überarbeitete
und optimierte Kraftwerkskonzept erreicht, das u.a. anstelle eines NaturzugNasskühlturms erstmalig einen Hybridkühlturm und ein integriertes Feuerungskonzept,
das die Vorteile von Rohbraunkohlen- und Trockenbraunkohlenfeuerung miteinander
verbindet, vorsieht. Zusätzlich wird durch den Einsatz von z.B. Katalysatoren die
Abgasentstickung deutlich verbessert. Insgesamt werden hierdurch Emissionen,
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Immissionen und Verschattungen vermindert.
Stilllegung von Altanlagen
Die im Zusammenhang mit dem Vorhaben geplante mehr als kapazitätsgleiche
Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken wird sich positiv auf die Luftqualität auswirken.
Auch die Geräusch- und Verschattungssituation wird sich durch die Stilllegung der
älteren Blöcke im Umfeld des Kraftwerkstandortes verbessern. Mit der Stilllegung der
Altanlagen wird der Grabenbunker im Kraftwerk Niederaußem außer Betrieb
genommen. Hierdurch wird die Geräuschsituation zusätzlich reduziert. Unter
Berücksichtigung der vorlaufend erfolgten Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke
wird die Kraftwerkskapazität am Standort um 400 MW sinken.
Minimierung des Flächenverbrauchs
Die Lage der Flächen für Kraftwerksanlagen im Planänderungsgebiet unmittelbar
nördlich des bestehenden Kraftwerksgeländes ermöglicht durch die umfangreiche
Mitbenutzung der vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren
Anbindung auf kurzem Wege eine Minimierung des Flächenbedarfs.
Kompensationsmaßnahmen zur Minimierung der visuellen Wirkungen
Zur Entlastung der anliegenden Wohnstandorte von zusätzlichen erheblichen visuellen
Wirkungen wird es notwendig sein, auf der nachfolgenden Genehmigungsebene und
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung konkrete Maßnahmen dafür festzusetzen
(Abriss von Gebäuden, Fassadengestaltung, sichtverschattende Elemente/Vegetation
etc.).
Zusammenfassende Bewertung
In der Tabelle 31 sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden Bewertungen
unter Berücksichtigung von Kompensations- und Minderungsmaßnahmen
zusammengefasst.
Tab. 31: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Mensch
Wirkungen/Wirkfaktoren
Abstand zu Wohngebieten
Luftschadstoffimmissionen
Schallimmissionen
Lichtimmissionen
Verschattung
Optische Wirkungen
Konfliktklasse
2 (mittel)
0 (keine)
1 (gering)
1 (gering)
0 (keine)
2 (mittel)
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Bewertung der Erheblichkeit
erheblich, jedoch kompensierbar
nicht erheblich
nicht erheblich
nicht erheblich
nicht erheblich
erheblich, jedoch kompensierbar
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Wirkungen/Wirkfaktoren
Auswirkungen
auf
die
landwirtschaftliche Nutzung durch
Flächeninanspruchnahme
Auswirkungen auf die landwirtschafte
Nutzung
durch
Luftschadstoffimmisionen
und
Stoffeinträge
Auswirkungen
auf
die
landwirtschaftliche Nutzung durch
Verschattung
Wirkungen auf die Erholungsfunktion
Baustellenbetrieb
Konfliktklasse
Bewertung der Erheblichkeit
2 (mittel)
erheblich, jedoch kompensierbar
0 (keine)
nicht erheblich
0 (keine)
nicht erheblich
1 (gering)
1 (gering)
nicht erheblich
nicht erheblich
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im
Planänderungsgebiet einschließlich der zum Vorhaben gehörigen Stilllegung, wie es
dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben BoAplus entspricht nicht zu
erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch führen werden.
Bei den direkten Auswirkungen vor Ort (optische Wirkungen, Abstand zu
Wohngebieten oder Entzug von landbewirtschafteter Fläche) kann es in Einzelfällen zu
erheblichen Umweltwirkungen kommen, diese sind aber durch Maßnahmen
entsprechend zu minimieren und kompensieren. Somit kann sichergestellt werden, dass
weder Vorschriften des geltenden Rechts noch technische Vorgaben dauerhaft und
nachhaltig überschritten werden.
Mit der Planänderung werden keine erkennbaren Konflikte ausgelöst, die nicht auf der
Ebene der Bauleitplanung oder im Rahmen von Fachplanungen sicher gelöst werden
können.
`Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt´
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“,II Kap. 3.1)
einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem
zugrunde, bei dessen Verwirklichung grundsätzlich von einer Verringerung der
Umweltauswirkungen auszugehen ist. Der Darstellung der Auswirkungen der Planung
werden die wesentlichen berücksichtigten Umweltziele und die verwendeten
Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen vorangestellt. Neben den bereits im
Kapitel I 4.1 aufgeführten Festlegungen werden weitere spezifische Ziele wie
Schutzzwecke von Schutzausweisungen (NSG, LSG etc.) berücksichtigt.
Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit
assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
bezogen auf
- Flächeninanspruchnahmen sowie Nachbarschaftswirkungen (Schall- und
Lichtimmissionen, Störwirkungen, Verschattung) für das Planänderungsgebiet, die
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Baustelleneinrichtungsflächen und den Nahbereich. Beide Wirkfaktorengruppen
werden wegen ihrer engen räumlichen Verzahnung zusammengefasst.
- Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge für das Beurteilungsgebiet gemäß
TA Luft
Mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG
werden in einem eigenen Kapitel dargestellt. Ebenfalls in einem eigenen Kapitel
werden die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zusammenfassend
dargestellt.
Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe
Neben den bereits im Kapitel Umweltziele aufgeführten allgemeinen gesetzlichen
Zielen des BNatSchG und LG NRW sind nachfolgend in der Tabelle 30 die
Schutzziele im Hinblick auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge relevanten
Schutzzwecke sowie Ge- und Verbote der im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
verzeichneten Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zusammengestellt. Sie
decken auch die entsprechenden Schutzziele für schutzwürdige Biotope und gesetzlich
geschützte Biotope ab.
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Tab. 32: Schutzziele von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten in Bezug
auf Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffimmissionen und
Stoffeinträge im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
Schutzzwecke
Ziele
• Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen
bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von natürlichen
Lebensräumen, der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, der
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, der wildlebenden Vogelarten gemäß
der Vogelschutzrichtlinie und ihrer stabilen überlebensfähigen Populationen.
• Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit
der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, mit
typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive
struktur- und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren.
• Schutz wegen der Bedeutung der naturnahen Laubwälder mit vielfältigen
Strukturen, der Gewässerbiotope und Röhrichte, der artenreichen Tier- und
Pflanzenwelt als Lebensstätte sowie als Regenerationspotential für die
Rekultivierungsgebiete.
• Schutz wegen des besonderen Wertes des Gebiets für den Naturhaushalt
• Erhaltung und Entwicklung der Grünlandflächen und Fließgewässer als
wertvoller Lebensraum.
• Schutz wegen der besonderen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der
Regulationsfunktion des Bodens (Filter-, Puffer- und Speicherwirkung) und der
klimatischen Ausgleichs- und Filterfunktion von Vegetationsbeständen.
• Schutz und Entwicklung von Wasserflächen, die überregional bedeutsame Brut-,
Nahrungs- und Durchzugsbiotope für Wasser- und Watvögel darstellen.
• Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter.
Gebote
• Erhaltung
bzw.
Wiederherstellung
des
landschaftstypischen
Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts.
• Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung
von Nährstoffeinträgen.
Verbote
• Die Wasserqualität von fließenden oder stehenden Oberflächengewässern zu
beeinträchtigen oder den Wasserhaushalt der oberflächennahen Bodenschichten
zu verändern.
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In Tabelle 33 sind ergänzend die spezifischen Schutzzecke für das unmittelbar an die
Baustelleneinrichtungsflächen im Westen angrenzende LSG Gillbachtal aufgeführt.
Tab. 33: Schutzzwecke des LSG „Gillbachtal“ (Quelle: Rhein-Erft-Kreis 2010)
Schutzzwecke
Ziele
• Das Gebiet wird zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie wegen der Vielfalt und
Schönheit des Landschaftsbildes geschützt (§ 21 a, b LG).
• Erhaltung und Aufwertung der durch den Gewässerlauf, die Talung und
verschiedene Gutshöfe mit altem Baumbestand und hofnahem Grünland
geprägten Landschaftsstruktur.
Die folgende Tabelle 34 enthält die Schutz- und Entwicklungsziele für die
Biotopverbundfläche „Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und
Hüchelhoven“.
Tab. 34: Schutz- und Entwicklungsziele der Biotopverbundfläche VB-K-4905-002
„Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und
Hüchelhoven“ (Quelle: LINFOS)
Ziele
Schutzziele
• Erhalt des abschnittsweise naturnahen Gillbachs sowie der Gräben
mit
begleitenden
Ufergehölzen,
Auenwaldresten
und
Obstbaumbeständen
als
wesentliche
Leitlinien
des
Biotopverbundsystems, Erhalt der Grüngürtel in Hof- und
Ortsrandlage mit strukturreichen Gärten, Obstbaumweiden und
Gehölz-Grünlandkomplexen
sowie
Erhalt
aller
übrigen
strukturierenden Landschaftselemente wie Alleen, Hecken,
Gebüsche, Hohlwege, kleine Abgrabungen, Saumbiotope und
krautreiche Wegraine als Lebensraum für z.T. bedrohte Tier- und
Pflanzenarten.
Entwicklungsziel
• Optimierung des Gillbachs und der Gräben durch Schaffung einer
beidseitig 5-10 m breiten Pufferzone mit einzelnen Gehölzen und
Gehölzgruppen, krautreichen, ungespritzten Ackerrandstreifen und
einer möglichst naturnahen Gewässergestaltung als Teil eines zu
schaffenden Netzes aus Saum- und Linienbiotopen, Optimierung der
Grüngürtel in Hof- und Ortsrandlage durch Förderung von
Streuobstwiesen mit extensiver Grünlandnutzung und Entwicklung
von extensiv genutztem Grünland in den Niederungen.
– 172 –
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Mai 2012
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UMWELTBERICHT
In der Tabelle 35 sind die Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für die
betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt.
Tab. 35: Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Wirkfaktor
Flächeninanspruchnahmen
Bewertungskriterium
Flächengröße
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Bewertung verbal-argumentativ
Begründung/Quelle
-
SO2-,
NH3-, Immissionszusatzbelastung
Nr. 4.4.3 TA Luft
und
NO
>Irrelevanzschwelle
und
NO2
x
Konzentration
Gesamtbelastung
>Immissionswert/Critical Level
Irrelevanzschwellen:
2 µg/m³
SO2:
3 µg/m³
NOx:
Schwermetallein
träge
Luftschadstoffimmis
sionen
und
Stoffeinträge
Irrelevanzschwellen:
Arsen:
0,2 µg/m²d
Blei:
5 µg/m²d
Cadmium: 0,1 µg/m²d
Nickel;
0,75 µg/m²d
Quecksilber: 0,05 µg/m²d
Thallium:
0,1 µg/m²d
Stickstoff- und Depositionszusatzbelastung
Siehe Anmerkung im
Säureeinträge
>Irrelevanzschwelle
und nachfolgenden Text.
Gesamtbelastung
>Immissionswert/Critical Load
PCDD/FDeposition
Verschattung
Lichtimmissionen
Schallimmissionen
Bewertung NH3 und NO2 verbalargumentativ
Depositionszusatzbelastung
Nr. 4.5.2 TA Luft
>Irrelevanzschwelle
und
Gesamtbelastung
>Immissionswert/Critical Load
Irrelevanzschwellen:
3 % Critical Load (biotoptypenund standortspezifisch)
Verbal-argumentativ
-
Verbal-argumentativ
Verbal-argumentativ
Verbal-argumentativ
-
– 173 –
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UMWELTBERICHT
Wirkfaktor
Sonstige
Störwirkungen
Bewertungskriterium
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Verbal-argumentativ
Begründung/Quelle
-
Zur Bewertung von Zusatzbelastungen durch eutrophierende und versauernde
Stoffeinträge wird eine Irrelevanzschwelle von 3 % des jeweiligen biotoptyp- oder
standortbezogenen Critical Load herangezogen. Eine detaillierte Darstellung erfolgt in
der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (vgl. Anlage, TÜV NORD Systems GmbH &
Co. KG 2012).
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen und Nachbarschaftswirkungen
Die von dauerhaften oder temporären Flächeninanspruchnahmen betroffenen Flächen
sind im Regionalplan ebenso wie der von Nachbarschaftswirkungen betroffene
Nahbereich vollständig als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ ausgewiesen.
Unter Schutz gestellte Flächen und gesetzlich geschützte Biotope werden nicht
beansprucht. Lediglich der als Biotopverbundfläche gekennzeichnete Streifen östlich
des Gillbachs wird in Teilbereichen überplant. Dabei handelt es sich mit Ausnahme
einer kleinen Fläche für ein Regenrückhaltebecken um bauzeitlich begrenzte
Flächeninanspruchnahmen.
Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG stellt eine Kraftwerksnutzung im Planänderungsgebiet
einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die mit dem Eingriff verknüpfte erhebliche
Beeinträchtigung des Naturhaushalts ergibt sich vor allem aus der Bodenversiegelung
auf den Kraftwerksflächen und den Baustelleneinrichtungsflächen.
Die in den Schutzzielen der Biotopverbundfläche entlang des Gillbachs aufgeführten
Kernflächen werden von der Flächeninanspruchnahme nicht berührt. Die
beanspruchten Flächen sind ausschließlich Teil der Pufferzonen, die im Sinne einer
Nutzungsextensivierung entwickelt werden soll. Da die Flächen nach Abschluss der
Baumaßnahmen größtenteils wiederhergestellt werden, steht eine Kraftwerksnutzung
im Planänderungsgebiet aber nicht im Widerspruch zu den Entwicklungszielen. Dies
gilt auch für das Regenrückhaltebecken im äußersten Westen des
Planänderungsgebiets. Es bleibt zwar dauerhaft bestehen, kann aber bei entsprechender
naturnaher Gestaltung zur Erhöhung der Biodiversität beitragen und zusätzlichen Arten
Lebensraum bieten. Es steht damit ebenfalls nicht im Widerspruch zu den
Entwicklungszielen.
Das LSG Gillbachtal entspricht zwischen der Trasse der Nord-Süd-Bahn und der
L 279n im Wesentlichen den Kernflächen der Biotopverbundfläche. Es ist nicht durch
Flächeninanspruchnahme betroffen. Auch im Hinblick auf Nachbarschaftswirkungen
werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. Zwar wird für den Bereich des
Gillbachs eine zusätzliche jährliche Verschattung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet berechnet. Sie beträgt aber größtenteils weniger als 2 %,
– 174 –
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UMWELTBERICHT
kleinflächig bis 5 % (argumet & Simuplan 2012). Messbare Auswirkungen auf die
Artenzusammensetzung der Vegetation sind vor dem Hintergrund der deutlich
größeren jährlichen Schwankungen hierdurch nicht zu erwarten. Ebenso wenig sind
relevante Veränderungen im Hinblick auf Lichtimmissionen zu erwarten. Zwar rücken
Lichtquellen bei einer Kraftwerksnutzung im Planänderungsgebiet näher an das LSG
heran, der verbleibende Abstand zu den besonders empfindlichen Bereichen
unmittelbar entlang des Gillbachs ist aber so groß, dass unter Berücksichtigung der
verfügbaren Minderungsmaßnahmen keine unlösbaren Konflikte erkennbar sind. In
der Bauphase sind Störungen von Brutvögeln durch den Baustellenbetrieb
(Schallimmissionen, Störwirkungen durch Bewegungen von Personen und Fahrzeugen)
möglich, betroffen ist hiervon aber nur der Bereich des LSG zwischen der Trasse der
Nord-Süd-Bahn und der L 279n. Brutstandorte seltener oder gefährdeter Vogelarten
sind hier nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht zu erwarten. Sollten einzelne
Brutstandorte häufiger Arten – sofern vorhanden - vorübergehend während der
Bauphase aufgegeben werden, wird dies auf den Erhaltungszustand der Arten keinen
Einfluss haben. Bezüglich der Schallimmissionen in der Betriebsphase eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ist nach den Ergebnissen der
Berechnungen von MÜLLER-BBM (2011) auch unter Berücksichtigung der
Stilllegung der Blöcke C bis F mit einer faktisch unveränderten
Schallimmissionsbelastung im LSG zu rechnen.
Insgesamt sind weder zu den Schutz- und Entwicklungszielen für die
Biotopverbundfläche im Gillbachtal noch für das LSG Gillbachtal Widersprüche
erkennbar.
Auch für das Planänderungsgebiet selbst und den übrigen Nahbereich, die nur
eingeschränkte Habitatqualitäten aufweisen und für die daher überwiegend eine
Besiedlung durch häufige und verbreitete Arten zu unterstellen ist, sind durch eine
Kraftwerksnutzung keine erheblichen Beeinträchtigungen von Tier- und
Pflanzenpopulationen durch Flächeninanspruchnahmen und Nachbarschaftswirkungen
zu erwarten.
Auch wenn insgesamt von einer geringen Wertigkeit der Flächen im Hinblick auf die
Artenvielfalt auszugehen ist, ist dennoch das Vorkommen einzelner planungsrelevanter
Arten möglich. Ob und inwieweit durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können, wird
unten in einem extra Kapitel dargestellt.
Insgesamt werden die Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen und
Nachbarschaftswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet
angesichts des mit den Flächeninanspruchnahmen verbundenen Eingriffs in den
Naturhaushalt als erheblich eingestuft. Der Eingriff ist jedoch kompensierbar. Unter
Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen resultiert damit die Einstufung in die
Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar).
– 175 –
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UMWELTBERICHT
Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
Um der Prüfsystematik der TA Luft gerecht zu werden, erfolgt für die nachfolgende
Auswirkungsbewertung bezüglich der Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
eine gestufte Betrachtung. In dieser werden zunächst die Luftschadstoffimmissionen
und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet betrachtet. Anschließend erfolgt eine Berücksichtigung der dem
Vorhaben
zugehörigen
Stilllegungen.
Das
Gesamtergebnis
dieser
Auswirkungsbewertung wird im Fazit zusammengefasst.
Um die Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet abschätzen zu können, wurde durch
das Büro argumet eine Immissionsprognose für ein Kraftwerk erstellt, das dem in
Kapitel 2.3.1 beschriebenen Planungskonzept von BoAplus entspricht (argumet 2012),
die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist hierbei noch nicht berücksichtigt.
Die in der Immissionsprognose ermittelten Zusatzbelastungen werden jeweils mit den
verfügbaren Irrelevanzschwellen und der Vorbelastung verglichen.
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (ohne Berücksichtigung der
zum Vorhaben gehörigen Stilllegung)
Die prognostizierten maximalen Immissionszusatzbelastungen mit gasförmigen
Luftschadstoffen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Weiterhin wird
zum Vergleich die Vorbelastung auf der Basis der ausgewerteten Messergebnisse
angegeben. Alle Vorbelastungsdaten sind – soweit nicht anders angegeben –
Jahresmittelwerte. Überschreitungen von Irrelevanzschwellen und Beurteilungswerten
sind durch Fettdruck hervorgehoben.
– 176 –
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Tab. 36: Maximale Immissionszusatzbelastung durch den
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet
Parameter
SO2
NO2
NOx
NH3
1):
Maximale
Immissionszusatzbelastung
[µg/m³]
2,0
0,28
2,0
0,095
Betrieb
eines
Irrelevanzwert1)
[µg/m³]
Beurteilungswert2)
[µg/m³]
Vorbelastung3)
[µg/m³]
2
3
-
10/20
30
1/3
5 - 6 (9,6)1)
21 - 38
30 - 52
2–4
Wert in Klammern: Winterhalbjahr
Wie die oben stehende Tabelle ausweist, wird die Irrelevanzschwelle für
Stickstoffoxide unterschritten, während die Irrelevanzschwelle für Schwefeldioxid
gerade erreicht wird. Die Vorbelastung mit Schwefeldioxid ist so gering, dass die
zukünftig maximal zu erwartende Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und
Zusatzbelastung den Critical Level für Schwefeldioxid nicht überschreitet. Die
Zusatzbelastungen mit Stickstoffdioxid und Ammoniak, für die keine
Irrelevanzschwellen angegeben werden können, sind so gering, dass sie auch im
Immissionsmaximum die Vorbelastung nicht relevant verändern werden. Weder im
Hinblick auf Pflanzen und Tiere noch im Hinblick auf funktionale ökosystemare
Zusammenhänge sind damit erhebliche nachteilige Auswirkungen durch
Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet zu erwarten.
Die berechneten maximalen zusätzlichen Schwermetalldepositionen mit dem
Staubniederschlag sind in der unten stehenden Tabelle 37 dargestellt. Weiterhin wird
zum Vergleich die Vorbelastung auf der Basis der bereits ausgewerteten Ergebnisse
der im Winterhalbjahr 2007/2008 in Rheidt durchgeführten Messungen angegeben.
Überschreitungen von Irrelevanzschwellen und Beurteilungswerten sind durch
Fettdruck hervorgehoben.
Tab.: 37 Maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet
Parameter
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Maximale
Zusatzdeposition1)
[µg/m²d]
0,068
0,11
0,044
0,091
0,030
Irrelevanzwert2)
[µg/m²d]
0,2
5
0,1
0,75
0,05
– 177 –
Beurteilungsw
ert3)
[µg/m²d]
4
100
2
15
1
Vorbelastung4)
[µg/m²d]
< 0,7
6,8
0,2
4,5
< 0,13
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UMWELTBERICHT
Thallium
Antimon
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
1):
2):
3):
4):
0,069
0,091
0,091
0,080
0,10
0,31
0,091
0,10
0,1
-
2
-
< 0,6
-
Maximale Zusatzdeposition im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
5 % vom Beurteilungswert gemäß Nr. 4.5.2 TA Luft
Immissionswert gemäß Nr. 4.5.1 TA Luft
Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt zur orientierenden Einordnung des
Vorbelastungsniveaus (aus: Eurofins/GfA 2008)
Wie die Tabelle ausweist, werden die Irrelevanzschwellen durchgängig unterschritten.
Aufgrund des niedrigen Niveaus der Vorbelastung bleiben die zu erwartenden
Gesamtbelastungen durchgängig deutlich oder weit unter den Beurteilungswerten.
Weder im Hinblick auf Pflanzen und Tiere noch im Hinblick auf funktionale
ökosystemare Zusammenhänge sind damit erhebliche nachteilige Auswirkungen durch
Schwermetalldeposition aus dem Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet zu
erwarten.
Die maximalen zusätzlichen eutrophierenden und versauernden Stoffeinträge in
empfindliche Biotope sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Aufgrund der
Biotoptypen- und Standortabhängigkeit der Beurteilungswerte (Critical Load) erfolgt
der Vergleich mit Critical Loads im Sinne einer konservativen Abschätzung mit dem
jeweils niedrigsten Critical Load im Untersuchungsgebiet. Weiterhin wird zum
Vergleich die Vorbelastung angegeben. Überschreitungen von Irrelevanzschwellen und
Beurteilungswerten sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab.:38 Maximale zusätzliche Deposition mit eutrophierenden und versauernden
Stoffen in empfindlichen Biotopen durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet
Parameter
Stickstoffdeposition
Säuredeposition
1):
2):
3):
4):
Einheit
Maximale
Zusatzdeposition
Irrelevanzwert
Beurteilungswert
(niedrigster
Critical Load)
Vorbelastung4)
kg
N/ha·a
0,086
0,31)
102)
18,6 – 36,3
keq/ha·a
0,123
0,031)
ca. 13)
1,8 – 3,7
3 % Critical Load
Critical Load gemäß Berner Liste (UNECE 2010b)
Critical Load abgeleitet aus ÖKO-DATA 2012
UBA-Datensatz 2007 (Builtjes et al. 2011)
Wie den Daten zu entnehmen, unterschreitet die maximale Stickstoffdeposition die
Irrelevanzschwelle für den empfindlichsten im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und
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in den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten vertretenen Biotoptyp. Damit ist
sichergestellt, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch eutrophierende
Stoffeinträge auf stickstoffempfindliche Biotope zu besorgen sind. Konflikte mit
Schutzzielen, die eine Vermeidung von Nährstoffeinträgen beinhalten oder mit
Entwicklungszielen, die eine Verminderung von Nährstoffeinträgen anstreben, sind
dementsprechend nicht erkennbar.
Anders verhalten sich die Säureeinträge. Sie überschreiten deutlich die auf den
empfindlichsten Biotop- und Standorttyp im Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft und in
den darüber hinaus untersuchten FFH-Gebieten bezogene Irrelevanzschwelle. Auch die
Vorbelastung überschreitet teilweise deutlich die Critical Loads. Eine erhebliche
Beeinträchtigung kann für einen Teil der säureempfindlichen Biotoptypen daher nicht
ausgeschlossen werden. Dies betrifft vor allem gegenüber Säureeinträgen empfindliche
Buchenwaldökosysteme auf Braunerden und Parabraunerden.
Die prognostizierten und hinsichtlich ihrer Auswirkungen bewerteten
Zusatzbelastungen beziehen sich auf ein Braunkohlenkraftwerk mit der skizzierten
Anlagenkonfiguration. Auch wenn man mögliche Änderungen in der
Anlagenkonfiguration berücksichtigt, die sich im Laufe des Planungsprozesses ergeben
können, ist davon auszugehen, dass hieraus hinsichtlich der Emissionen von
Luftschadstoffen keine Änderungen resultieren, die zu einer anderen Beurteilung
führen würden.
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet mit Berücksichtigung der
Stilllegung von Altanlagen
Die gleichzeitige Außerbetriebnahme der 300-MW-Blöcke C bis F, die Bestandteil der
Planänderung ist, führt zu einer deutlichen Verringerung der Emissionen des
Gesamtkraftwerks. Die Emissionen sinken teilweise auf weniger als die Hälfte im
Vergleich zum derzeitigen Betrieb. Dies bedeutet auch eine Verringerung des
Immissionsbeitrages des Gesamtkraftwerks.
Zum Nachweis der immissionsseitigen Auswirkungen der gleichzeitigen Stilllegung
der Blöcke C bis F wurde exemplarisch für die Waldgebiete Königsdorfer Forst und
Knechtstedener Wald eine Bilanzierung des zusätzlichen Immissionsbeitrags eines
Braunkohlenkraftwerks
im
Planänderungsgebiet
und
des
wegfallenden
Immissionsbeitrags der Blöcke C bis F durchgeführt. Die Werte der Zusatzbelastungen
und der wegfallenden Immissionsbeiträge beziehen sich auf die Monitorpunkte in der
Immissionsprognose (vgl. argumet 2012).
– 179 –
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Tab.: 39 Vergleich der Zusatzbelastung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet mit der Entlastung durch die Stilllegung der
Blöcke C bis F (Erläuterungen und Quellen siehe Text)
Immissionsort
Königsdorfer
Forst
Knechtstedener
Wald
Parameter
Einheit
Maximale
Zusatzbelastung durch
BoAplus
SO2
NO2
N-Deposition
SäureDeposition
SO2
NO2
N-Deposition
SäureDeposition
µg/m³
µg/m³
kg/ha·a
0,26
0,081
0,032
Maximaler
Immissionsbeitrag
Blöcke C bis
F
2,92
0,64
0,239
keq/ha·a
0,040
0,36
-0,032
µg/m³
µg/m³
kg/ha·a
0,38
0,12
0,033
1,95
0,41
0,171
-1,57
-0,29
-0,138
keq/ha·a
0,035
0,240
-0,205
Differenz
-2,66
-0,56
-0,27
Wie aus der Tabelle 39 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die
Stilllegung der Blöcke C bis F die für ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet
prognostizierten
Zusatzbelastungen,
so
dass
unter
Berücksichtigung der Stilllegung der 300-MW-Blöcke C bis F zukünftig eine
Verringerung der Immissionsbelastung resultiert. Damit sind auch die oben
beschriebenen potenziellen Konflikte hinsichtlich der Säureeinträge, die sich bei der
alleinigen Betrachtung der Zusatzbelastung durch ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet ergeben, ausgeschlossen.
Beide Immissionsbeiträge wurden einheitlich ermittelt. Sie entsprechen den maximalen
Immissionen, die aus ganzjährigem Volllastbetrieb und der Ausschöpfung der zu
Grunde
gelegten
Emissionsgrenzwerte
resultieren.
Die
tatsächlichen
Immissionsbeiträge sind je nach Immissionskenngröße niedriger anzusetzen.
Dementsprechend wird auch die errechnete Immissionsminderung überschätzt. Würde
man anstelle der maximal zulässigen Immissionen die tatsächlichen
Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem
entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung geringer wird, ändert sich aber
nichts.
Fazit
Insgesamt ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Stilllegung der 300-MWBlöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet realisiert werden kann, ohne dass Konflikte mit den
Anforderungen des Immissionsschutzes hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen,
Biotope erkennbar sind, die auf den nachfolgenden Planungsebenen nicht gelöst
– 180 –
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werden können.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge aus dem Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet sind vor dem Hintergrund der zu
erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung auszuschließen. Die
Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge werden in die
Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
Artenschutzrechtliche Betrachtung
Eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote allein durch Inhalte eines
Regionalplanes ist ausgeschlossen. Dies ist erst durch die Umsetzung der Planung
denkbar. Die Regionalplanung würde aber ihren Auftrag verfehlen, wenn sie aus
artenschutzrechtlichen Gründen bereits jetzt offensichtlich nicht realisierbar wäre.
Nachfolgend wird daher geprüft, ob der Realisierung des Planinhaltes schon jetzt
erkennbare unüberwindbare Hindernisse aus artenschutzrechtlicher Sicht
entgegenstehen, die nicht durch die Festlegung von Maßnahmen auf den
nachfolgenden Planungsebenen oder die Erteilung einer artenschutzrechtlichen
Ausnahme ausgeräumt werden können.
Die Prüfung bezieht sich auf die aus dem Artenpool der Messtischblätter 4905, 4906,
5005 und 5006 selektierten planungsrelevanten Arten, die im Planänderungsgebiet, der
Baustelleneinrichtungsflächen und im Nahbereich dieser Flächen potenziell
vorkommen können (Kap. II 1.1.2). Des Weiteren wird eine Empfehlung für die
Durchführung von Kartierungen auf der Ebene der nachfolgenden, verbindlichen
Bauleitplanung und einer weitergehenden artenschutzrechtlichen Prüfung gegeben.
Nachfolgend wird das Konfliktpotenzial für die Artengruppen Amphibien, Reptilien,
Säugetiere und Vögel untersucht.
Amphibien
Gewässer, die Lebensraum für Amphibien bieten können, werden durch ein
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet nicht in Anspruch genommen. Ebenso
wenig werden auf der Grundlage der bisherigen Datenbasis potenzielle
Landlebensräume, die als Winterquartiere oder Tagesverstecke in Betracht kommen,
beansprucht. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG) ist damit generell auszuschließen. Ebenso ist damit die Tötung von
Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) generell auszuschließen.
Auch aus randlichen Störwirkungen können keine artenschutzrechtlichen Konflikte
resultieren: In den Kleingewässern der Umgebung eventuell vorkommende Amphibien
sind gegenüber randlichen Störwirkungen als unempfindlich einzustufen. Die Gefahr
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einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes von lokalen Populationen durch das
Vorhaben ist derzeit nicht erkennbar (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).
Insgesamt wird für Amphibien kein artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial gesehen.
Reptilien
Aus der Gruppe der Reptilien wird allein die Zauneidechse als planungsrelevante Art
in den Messtischblättern aufgeführt. Mögliche Vorkommen der Art beschränken sich
auf die Bahntrassen im Gebiet. Da diese von dem Planänderungsgebiet allenfalls lokal
randlich berührt werden, besteht bezüglich der Art aber kein nennenswertes
Konfliktpotenzial.
Säugetiere
Aus der Gruppe der planungsrelevanten Säugetierarten sind nur der Feldhamster und
Fledermäuse im Gebiet potenziell zu erwarten.
Wie im Kapitel II 1.1.2 ausgeführt, wurden im Planänderungsgebiet selbst bislang
keine
Feldhamstervorkommen
nachgewiesen.
Auch
im
Bereich
der
Baustelleneinrichtungsflächen sind Vorkommen unwahrscheinlich. Sollten die Flächen
wider Erwarten von einzelnen Feldhamstern besiedelt werden, können die Tiere zur
Vermeidung der Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) vor Aufnahme der Bauarbeiten
gefangen und in Ersatzlebensräume umgesiedelt werden. Hierzu liegen ausreichende
Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten vor. Bezüglich der unvermeidlichen
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) kann
die Funktion der von dem Eingriff betroffenen Lebensstätten im räumlichen
Zusammenhang durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt bleiben (§ 44 Abs.
5 BNatSchG). Auch hierzu liegen ausreichende Erfahrungen im Zusammenhang mit
der Errichtung der BoA 2/3 in Neurath vor (Raskin 2009).
Störungen randlich siedelnder Tiere wären vor allem in der Bauphase möglich.
Feldhamsterpopulationen sind in diesen Bereichen aber nicht bekannt. Eventuelle
Störungen wären zeitlich befristet. Erhebliche Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen
Population führen, sind daher nicht zu erwarten.
Fledermausquartiere sind sowohl für das Planänderungsgebiet als auch für die
Baustelleneinrichtungsflächen auszuschließen, da geeignete Habitatstrukturen fehlen.
Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
ist damit generell für alle betroffenen Arten auszuschließen. Ebenso ist damit die
Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) generell auszuschließen.
Aus Untersuchungen an Kraftwerksstandorten mit vergleichbaren Habitatqualitäten im
Umfeld ist abzuleiten, dass die von Flächeninanspruchnahmen betroffenen Bereiche
– 182 –
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keine relevanten Funktionsräume für Fledermäuse darstellen. Zwar ist nicht
auszuschließen, dass die Flächen randlich entlang der Gehölzstrukturen von
opportunistischen und häufigen Arten wie der Zwergfledermaus zur Jagd genutzt
werden, essentiell sind sie für den Nahrungserwerb aber nicht. Vor diesem Hintergrund
bleiben die ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Das Eintreten der Verbotstatbestände von
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist auszuschließen.
Ebenso sind mögliche Störungen durch den Baustellenbetrieb nicht völlig
auszuschließen. Sie sind zeitlich auf wenige Jahre befristet. Die Gefahr einer
Verschlechterung des Erhaltungszustandes von lokalen Populationen durch die
Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ist
derzeit nicht erkennbar (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).
Insgesamt wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial hinsichtlich der Gruppe der
Fledermäuse als gering eingestuft.
Vögel
Von Flächeninanspruchnahmen sind nur bodenbrütende Arten wie Feldlerche, Kiebitz
oder Rebhuhn betroffen. Ihnen bieten das Planänderungsgebiet und die
Baustelleneinrichtungsflächen potenziellen Lebensraum. Die Erfüllung der
Verbotstatbestände von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Zerstörung belegter
Fortpflanzungsstätten (Nester) und eine Beschädigung oder Tötung einzelner
Individuen) kann vermieden werden, indem die Baufeldfreimachung außerhalb der
Brutzeiten der betroffenen Vogelarten erfolgt.
Soweit Teilflächen von bodenbrütenden Arten als Brutreviere genutzt werden, kann
bezüglich der unvermeidlichen Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) die Funktion der von dem Eingriff betroffenen Lebensstätten
im räumlichen Zusammenhang durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt
bleiben (§ 44 Abs. 5 BNatSchG).
Einige Arten wie die im Gebiet potenziell zu erwartenden Greifvogelarten Turmfalke
und Mäusebussard würden einen Teil ihrer Nahrungsräume verlieren. Aufgrund ihrer
eingeschränkten Habitatqualität und des großen Aktionsraumes der Arten sind die
Flächen aber für den Nahrungserwerb und damit die betreffenden Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht von essentieller Bedeutung.
Störungen randlich brütender Arten (vor allem in den Gehölzbeständen entlang des
Gillbachs sowie im Bereich des Klein Mönchhofs und des Groß Mönchhofs) sind vor
allem in der Bauphase möglich. Sie sind aber zeitlich befristet. Erhebliche Störungen
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die zu einer Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der lokalen Population führen, sind daher nicht zu erwarten.
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UMWELTBERICHT
Fazit
Durch die Errichtung und den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet können artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden. Wie
die überschlägige Prüfung aber zeigt, können alle Konflikte durch
Vermeidungsmaßnahmen im Vorfeld vermieden oder durch vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden. Unüberwindbare Hindernisse, die einer
Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet entgegenstehen
könnten,
sind
nicht
erkennbar.
Unter
Berücksichtigung
möglicher
Kompensationsmaßnahmen resultiert damit die Einstufung in die Konfliktklasse 2
(mittel; erheblich, jedoch kompensierbar).
Es wird empfohlen, die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Säugetiere (Fledermäuse,
Feldhamster) und Vögel im Planänderungsgebiet und im Nahbereich als Grundlage für
die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durchzuführenden detaillierteren
artenschutzrechtlichen Prüfung zu erfassen.
Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete
Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen
oder Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EUVogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß Art. 6 Abs. 3 der
FFH-Richtlinie bzw. §§ 34 und 36 BNatSchG die Verträglichkeit mit den
Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Die Anwendung der
diesbezüglichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Aufstellung oder
Änderung von Raumordnungsplänen regelt § 7 Abs. 6 und 7 ROG. Die FFHVerträglichkeit der Planänderung wurde in einem eigenständigen Gutachten untersucht
(TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2012), dessen Ergebnisse nachfolgend
zusammengefasst wiedergegeben werden.
Aufgrund ihrer Entfernung zum Planänderungsgebiet sind Natura-2000-Gebiete
ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge potenziell durch den
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betroffen.
Zur Ermittlung der FFH-Gebietskulisse wurde wie folgt beschrieben vorgegangen:
Zunächst wurde das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft (Kreisfläche mit einem Radius
von 9 km) orientierend herangezogen. Im zweiten Schritt wurde auf der Grundlage der
Immissionsprognose für ein dem Konzept von BoAplus entsprechenden
Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet wirkungsbezogen geprüft, ob weitere
Natura 2000-Gebiete, die außerhalb des TA Luft-Gebietes liegen, ebenfalls erheblich
betroffen sein können.
In der Regel ist eine erhebliche Betroffenheit dann auszuschließen, wenn fachlich und
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UMWELTBERICHT
von der Rechtsprechung anerkannte Bagatellschwellen von der Zusatzbelastung eines
Projekts unterschritten werden. Die Grenze des Untersuchungsgebiets ist daher so weit
zu ziehen, bis diese Bagatellschwellen erstmalig unterschritten werden. Die
grundsätzliche
Eignung
von
Bagatellschwellen
zur
Abgrenzung
des
Untersuchungsgebiets wird dadurch eingeschränkt, dass Bagatellschwellen teilweise
lebensraumtypspezifisch oder standortspezifisch definiert und damit an dieser Stelle
noch nicht bekannt sind. Weiterhin kann die Berücksichtigung kumulativer Wirkungen
erforderlich sein, die an dieser Stelle ebenfalls noch nicht bekannt sind. Daher wurde
im zweiten Schritt die Grenze des Untersuchungsgebietes weiter gefasst und dort
angesetzt, wo mit nicht mehr vertretbarer Genauigkeit eine Zusatzbelastung von der
bestehenden Vorbelastung abgegrenzt werden konnte. Liegt eine Zusatzbelastung
unterhalb der überhaupt noch messbaren Belastungen, so stellt dies auch ein
gewichtiges Argument für deren Unerheblichkeit in Bezug auf FFH-Gebiete dar.
Da Messgenauigkeiten aber keine feststehenden Größen sind, sondern von den
verfügbaren Methoden und anderen Faktoren abhängen, wurde in einem dritten Schritt
geprüft, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass außerhalb des bis dahin abgegrenzten
Untersuchungsgebietes weitere Gebiete vorhanden sind, die erheblich betroffen sein
können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sie eine besondere
Empfindlichkeit gegenüber einzelnen Wirkfaktoren aufweisen.
Im Ergebnis wurden die folgenden Gebiete vertieft untersucht:
DE-4806-303 (Knechtstedener Wald mit Chorbusch)
DE-4907-301 (Worringer Bruch)
DE-5006-301 (Königsdorfer Forst)
DE-4405-301 (Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef).
In der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden auch Summationseffekte
berücksichtigt. Die kumulativ berücksichtigten Projekte sind nachfolgend aufgeführt:
RheinEnergie AG, Neubau GuD-Anlage Niehl 3
Bayer Material Science AG, TDI-Anlage Chempark Dormagen
Stadtwerke Düsseldorf AG, Neubau GuD-Anlage Kraftwerk Lausward (GuD F)
Statkraft Market GmbH, Neubau GuD-Anlage Knapsack 2, Hürth.
Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergab, dass die von dem zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerk verursachten Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der
Säureeinträge so gering sind, dass sowohl direkte Auswirkungen auf Pflanzen und
Tiere auf der Individuen- und Populationsebene als auch indirekte Wirkungen durch
Anreicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle
Veränderungen auszuschließen sind.
Die prognostizierten Säureeinträge überschreiten hingegen auf einem Teil der Flächen
die Bagatellschwellen bei Vorbelastungen, die oberhalb der Critical Loads liegen.
Diesbezüglich lassen sich Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen daher nicht
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grundsätzlich ausschließen, wenn man die mit der Stilllegung von Anlagen
verbundenen Entlastungseffekte zunächst außer Acht lässt.
Die Entlastungseffekte wurden in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wie im
vorliegenden Dokument zunächst anhand der Bilanzierung der maximalen
Zusatzbelastungen
eines
dem
Konzept
von
BoAplus
entsprechenden
Braunkohlenkraftwerks und der maximalen Immissionsbeiträge der stillzulegenden
vier 300-MW-Blöcke dargestellt. Damit wurde, wie auch im vorliegenden Dokument
an anderer Stelle ausgeführt, die errechnete Immissionsminderung überschätzt. Würde
man anstelle der maximal zulässigen Immissionen die tatsächlichen
Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Minderungsbetrag. An dem
entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung geringer wird, ändert sich aber
nichts. Dies ergibt sich im Übrigen auch ohne Berechnung schon daraus, dass die
Kapazität der stillzulegenden Blöcke die Kapazität der Neuanlage übersteigt und die
Neuanlage zudem effizienter ist, also spezifisch weniger Emissionen verursacht.
Zusätzlich erfolgte vorsorglich eine weitere Bilanzierung mit den tatsächlichen
bisherigen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden 300-MW-Blöcke.
Insgesamt führt die zeitgleiche Stilllegung der Blöcke C bis F, die Bestandteil der
Planänderung ist tatsächlich in den FFH-Gebieten zu einer Verringerung der
Immissionsbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffen und Stoffeinträgen. An diesem
Umstand ändert sich auch durch Folgenutzungen der Fläche der stillgelegten Blöcke
nichts, da die Luftschadstoffemissionen dieser Fläche über vertragliche Regelungen
entsprechend begrenzt werden können. Der realistische, perspektivisch langfristig
denkbare Planfall, die Erneuerung der beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer
weiteren Umweltentlastung führen. Zumindest kann aber eine Erhöhung der
Immissionsbelastung in den FFH-Gebieten sicher vermieden werden.
Damit sind für alle untersuchten Natura-2000-Gebiete Beeinträchtigungen der
Erhaltungsziele auszuschließen. Dies gilt auch für Gebiete mit einer bereits derzeit
bestehenden Vorbelastung oberhalb kritischer Belastungsgrenzen und für Gebiete mit
Lebensraumtypen oder Arten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand
befinden. Die mit der Planänderung angestrebte Kraftwerksnutzung steht auch nicht
Maßnahmen zur Verbesserung von Erhaltungszuständen entgegen.
In der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurde ergänzend geprüft, ob über die vier
vertieft geprüften Gebiete hinaus weitere Gebiete aufgrund besonderer
Empfindlichkeiten erheblich beeinträchtigt werden könnten. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass auch für alle weiteren Natura-2000-Gebiete erhebliche
Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Die Zusatzbelastungen mit
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen in den sich an die berücksichtigte
Gebietskulisse anschließenden, noch weiter entfernten Gebieten sind so gering, dass sie
die Vorbelastung nicht messbar verändern.
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Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen auf Natura2000-Gebiete als positiv bewertet. Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0
(keine; nicht erheblich) eingestuft.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c)
von
Stilllegung von Altanlagen
Die kapazitätsgleiche Stilllegung von Altanlagen wird sich positiv auf die Luftqualität
auswirken. Auch die Geräusch- und Verschattungssituation wird sich durch die
Stilllegung der älteren Blöcke im Umfeld des Kraftwerkstandortes überwiegend
verbessern.
Minimierung des Flächenverbrauchs
Die Lage der Flächen für die Kraftwerkserneuerung im Planänderungsgebiet
unmittelbar nördlich des bestehenden Kraftwerksgeländes ermöglicht durch die
umfangreiche Mitbenutzung der vorhandenen Infrastruktur einschließlich
Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege eine Minimierung des
Flächenbedarfs.
Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft
Wie ausgeführt, stellen die Errichtung und der Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Im Vorgriff auf das
nachfolgende
Bauleitplanverfahren
wurde
durch
das
Büro
SMEETS
Landschaftsarchitekten (2012b) die grundsätzliche Kompensierbarkeit der
planbedingten Eingriffe geprüft (siehe Anhang). In die Ermittlung des
Kompensationsbedarfs flossen neben den Beeinträchtigungen des Naturhaushalts
(Boden, Wasser, Luft, Klima, Lebensraumfunktionen) auch die Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes ein.
Im Ergebnis kommt das Büro SMEETS Landschaftsarchitekten (2012b) zu einem
Kompensationsbedarf von ca. 18,76 ha für den Eingriff in den Naturhaushalt bei
Zugrundelegung einer Aufwertung eines Ackers mit Wertstufe 2 auf einen
Laubholzforst mit Wertstufe 6. Bei der Umsetzung anderer Maßnahmentypen mit einer
anderen Wertstufe kann der Kompensationsbedarf für die Eingriffe in den
Naturhaushalt daher entsprechend abweichen. Für die Eingriffe in das Landschaftsbild
kommt das Büro SMEETS Landschaftsarchitekten (2012b) zu einem
Kompensationsbedarf von 14,69 ha. Die Gesamtkompensationsfläche beträgt damit
mindestens 18,76 ha, wobei auf 14,69 ha ökologische und landschaftsästhetische
Kompensationserfordernisse gleichrangig im Sinne einer Mehrfachfunktionalität zu
berücksichtigen sind. Hierbei sollten also Maßnahmen durchgeführt werden, die im
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Sinne einer Mehrfachfunktionalität ökologische und landschaftsästhetische
Kompensationserfordernisse erfüllen. Bei den verbleibenden Flächen (ca. 4,07 ha)
können vorrangig ökologische Gesichtspunkte zum Tragen kommen.
Die Flächen zum Ausgleich des ökologischen Eingriffs einschließlich Landschaftsbild
sollen bevorzugt vor den Ortschaften Rheidt, Hüchelhoven, Büsdorf und Fliesteden
sowie Auenheim realisiert werden. Dies ist allerdings letztlich abhängig von einer
entsprechenden Zugriffsmöglichkeit auf diese Flächen. Als Ausgleichsflächen können
nach Rückführung der dort vorgesehenen temporären Baustelleneinrichtungsfläche auf
jeden Fall die Bereiche der im Eigentum RWE Power stehenden Flächen zwischen der
Vorhabensfläche und dem Gillbach genutzt werden.
Insgesamt zeigen die Untersuchungen zum Ausgleichsbedarf, dass die von der
Errichtung und dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet
verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichbar sind.
Maßnahmen Artenschutz
Möglichkeiten für Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit
dem Artenschutz sind im Kapitel Artenschutz 3.2.2.1 erläutert.
Zusammenfassende Bewertung
In der unten stehenden Tabelle sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden
Bewertungen
unter
Berücksichtigung
von
Kompensationsund
Minderungsmaßnahmen zusammengefasst.
Tab.: 40 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Wirkungen/Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahmen
Nachbarschaftswirkungen
Luftschadstoffimmissionen
Stoffeinträge
Konfliktklasse
und
und
2 (mittel)
Bewertung der
Erheblichkeit
erheblich, jedoch
kompensierbar
0 (keine)
nicht erheblich
Artenschutzrechtliche Betrachtung
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
Auswirkungen auf NATURA 2000
Gebiete
0 (keine)
nicht erheblich
Zwar ist mit den Flächeninanspruchnahmen ein Eingriff in den Naturhaushalt
verbunden, die Inanspruchnahme betrifft aber nur Flächen ohne besondere Wertigkeit.
Der Eingriff ist grundsätzlich kompensierbar. Entsprechendes gilt hinsichtlich des
artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials. Artenschutzrechtliche Konflikte durch
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Flächeninanspruchnahmen und randliche Störwirkungen sind nicht auszuschließen, sie
können aber auf der nachfolgenden Ebene der Bauleitplanung sicher gelöst werden.
Der Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet stehen damit
keine derzeit erkennbaren Hindernisse aus artenschutzrechtlicher Sicht entgegen.
Entsprechendes gilt für die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura-2000Gebieten im Hinblick auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im
Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben
BoAplus entspricht, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut
Tiere und Pflanzen hervorrufen.
`Schutzgut Boden und Relief´
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“) einschließlich
der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem zugrunde.
Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe
Im Kapitel I 4.1 sind die allgemeinen Ziele für den Bodenschutz aus den
entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen zusammengefasst. Nach § 1 des
BBodSchG sollen die Funktionen des Bodens nachhaltig gesichert oder
wiederhergestellt werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sind Beeinträchtigungen
seiner natürlichen Funktionen sowie seine Funktion als Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte so weit wie möglich zu vermeiden. Das LBodSchG stellt ebenso wie
das BauGB auf das Gebot ab, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Nach der „Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie“ der Bundesregierung von 2002 ist es das Ziel, die
Flächeninanspruchnahme in Deutschland bis 2020 auf 30 ha/Tag zu reduzieren. Die
nachhaltige Flächennutzung zielt sowohl auf eine Verringerung der zusätzlichen
Flächeninanspruchnahme als auch auf eine effiziente Nutzung der vorhandenen
Flächen ab (UBA 2009).
In der nachfolgenden Tabelle 41 sind die im Rahmen der Auswirkungsbetrachtung
herangezogenen Bewertungskriterien für das Schutzgut Boden zusammengefasst.
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Tab.: 41 Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut
Boden
Wirkungen/
Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahmen
Bewertungskriterium
Flächengröße
Schwermetalle
inträge
PCDD/FStoffeinträge
Deposition
über
den
Luftpfad
Schwermetallanreicherung
Begründung/
Quelle
< 1 ha geringe Inanspruchnahme, > 5 BALLA at al.
ha große Inanspruchnahme
2010
Depositionszusatzbelastung
>Irrelevanzschwelle
und
Gesamtbelastung >Immissionswert
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Irrelevanzschwellen:
Arsen:
0,2 µg/m²d
Blei:
5 µg/m²d
Cadmium: 0,1 µg/m²d
Nickel;
0,75 µg/m²d
Quecksilber: 0,05 µg/m²d
Thallium:
0,1 µg/m²d
Verbal-argumentativ
Nr. 4.5.2 TA Luft
-
Zusatzbelastung unbedenklich wenn
Anreicherung < 2 % der UVPVwVOrientierungswerte (bezogen auf eine
Bodentiefe
von
30
cm)
Irrelevanzschwellen
Arsen:
0,8 mg/kg
Blei:
2,0 mg/kg
Cadmium: 0,03 mg/kg
Chrom
2,0 mg/kg
Kupfer
1,2 mg/kg
Nickel;
1,0 mg/kg
Quecksilber: 0,02 mg/kg
Thallium:
0,02 mg/kg
Zink
4,0 mg/kg
Anhang 1 Nr. 1.3
UVPVwV
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich insbesondere durch die
Versiegelung von Flächen und den Aushub von Bodenmaterial. Sie bleiben dabei auf
das Planänderungsgebiet beschränkt. Durch Überbauung und Versiegelung wird eine
Fläche mit der Größe von ca. 23 ha betroffen sein.
Die vorgesehene Fläche für Kraftwerksanlagen wurde bereits größtenteils als
Baustelleneinrichtungsfläche für BoA 1 und die WTA-Prototypanlage sowie als
Materiallager und Montagefläche für verschiedene Revisionsarbeiten genutzt. Zurzeit
befinden sich dort asphaltierte Wegflächen, Schotterwege und Brachflächen.
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Ackerflächen werden nur in einem geringen Umfang für Gebäude und Nebenanlagen
in Anspruch genommen.
Die natürliche Bodenfunktion wird durch die direkte Flächeninanspruchnahme des
Bodens betroffen. Aus der geplanten Überbauung resultiert ein vollständiger
Funktionsverlust des Bodens. Die Inanspruchnahme des Bodens ist durch den
vollständigen Funktionsverlust im Planänderungsgebiet hoch (> 5 ha).
Auf den Baustelleneinrichtungsflächen wird temporär eine starke Überprägung des
Bodens auftreten. Diese Flächen sind in der Karte der schutzwürdigen Böden NRW als
besonders schutzwürdig eingestuft, da sie aufgrund der hohen natürlichen
Ertragsfähigkeit eine Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft darstellen. In
Teilbereichen der Flächen ist mit einem vollständigen Bodenverlust durch temporäre
Versiegelung und Aufschüttung bzw. Verdichtung des Bodens zu rechnen. Nach
Abschluss der Bauarbeiten können sich in Teilen die Bodenfunktionen über einen
längeren Zeitraum gesehen wieder herstellen und die Nutzung als landwirtschaftliche
Nutzfläche wird ebenfalls wieder möglich sein. Dennoch wird der Belastungsgrad des
Bodens durch die bauliche Inanspruchnahme als hoch angesehen.
Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch die
Flächeninanspruchnahme im Planänderungsgebiet aufgrund der Größe von mehr als 5
ha erheblich. Der Eingriff in den Boden wird aber als kompensierbar angesehen. Die
Kompensation erfolgt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Kompensation des
Eingriffs in Natur und Landschaft. Daher erfolgt eine Einstufung in die Konfliktklasse
2 (mittel; erheblich, jedoch kompensierbar).
Auswirkungen durch Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
Baubedingte Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge in den Boden sind bei einer
ordnungsgemäßen Baustellenführung und dem ordnungsgemäßen Umgang mit Wasser
und Boden gefährdenden Stoffen weitgehend auszuschließen. Daher erfolgt die
Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich).
Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad
Durch die Deposition von Luftschadstoffen kann es im Planänderungsgebiet und im
Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft potenziell zu Beeinträchtigungen der
Bodeneigenschaften und -funktionen kommen. Hier kommt eine besondere Bedeutung
der möglichen Anreicherung persistenter Stoffe (z.B. Schwermetalle) zu.
Grundsätzlich ist für das Schutzgut Boden die Forderung zu stellen, dass die über den
Luftpfad eingetragenen Stoffe das Schadstofffilter- und Puffervermögen des Bodens
gebietsweit nicht überlasten sollen und somit die multifunktionale Nutzbarkeit der
Böden erhalten bleibt.
Die Auswertung der Vorbelastungsdaten aus dem FIS StoBo hat ergeben, dass im
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Planänderungsgebiet selbst und in den umliegenden Ackerflächen keine Belastungen
der Ackerböden mit Schwermetallen nachweisbar waren. Auch die Bodenproben aus
dem Planänderungsgebiet, die im Rahmen der Baugrunduntersuchung genommen
wurden, weisen keine Belastungen auf.
In der oben stehenden Tabelle 41 sind die Beurteilungskriterien für die Deposition und
Anreicherung von Schadstoffen im Boden zusammengestellt. Der Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe,
einschließlich des Schutzes vor schädlichen Bodenverunreinigungen, ist sichergestellt,
wenn die Gesamtbelastung an keinem Beurteilungspunkt die in Nr. 4.5.1 der TA Luft
genannten Immissionswerte überschreitet und keine hinreichenden Anhaltspunkte
dafür bestehen, dass an einem Beurteilungspunkt die Prüf- und Maßnahmenwerte nach
Anhang 2 der BBodSchV überschritten sind. Als irrelevant werden nach der TA Luft
diejenigen Zusatzbelastungen angesehen, die kleiner 5 % der in Nr. 4.5.1 der TA Luft
genannten Immissionswerte sind.
Wird die Irrelevanzschwelle eines Stoffes durch die prognostizierte Zusatzbelastung
überschritten, ist zu prüfen, ob die Anreicherung des jeweiligen Stoffes nach den
Vorgaben des Anhangs 1 Nr. 1.3 der UVPVwV unbedenklich ist. Unbedenklich ist
eine Schadstoffdeposition, wenn sie 2 % des jeweiligen Orientierungswertes der
UVPVwV nicht überschreitet.
Nachfolgend werden die durch den Betrieb eines Kraftwerks im Planänderungsgebiet
verursachten maximalen Zusatzbelastungen am Beispiel des von RWE Power
geplanten BoAplus-Kraftwerks betrachtet. Es werden die prognostizierten maximalen
Zusatzbelastungen mit den Beurteilungswerten und Irrelevanzschwellen der TA Luft
verglichen. Die Werte der Zusatzbelastung sind der Immissionsprognose von argumet
(argumet 2012) entnommen.
Die in der Immissionsprognose (argumet 2012) prognostizierten maximalen
Zusatzbelastungen der Stoffe Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und
Thallium liegen unterhalb der jeweiligen Irrelevanzschwelle nach Nr. 4.5.2 der TA
Luft (5 % des Immissionswertes). Auswirkungen auf den Boden und seine natürlichen
Bodenfunktionen sind somit durch Einträge der genannten Stoffe nicht zu besorgen.
Wie bereits dargestellt und begründet worden ist, ist mit der zeitgleichen Stilllegung
der Blöcke C bis F, die Bestandteil der Planänderung ist, eine Verringerung der
Belastung mit Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen verbunden. Dies gilt auch
unter Berücksichtigung von Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Blöcke.
Luftschadstoffemissionen dieser Flächen können durch vertragliche Regelungen
begrenzt werden. Der perspektivisch langfristig denkbare Planfall, die Erneuerung der
beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren Umweltentlastung führen.
Zumindest ist aber eine Erhöhung der Immissionsbelastung auszuschließen.
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Insgesamt sind damit Beeinträchtigungen von Böden durch Stoffeinträge über den
Luftpfad aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auch
unter Berücksichtigung der Stilllegung der Blöcke C bis F und möglicher
Folgenutzungen auf der Fläche der stillgelegten Blöcke auszuschließen. Aufgrund der
zu erwartenden Umweltentlastung werden die Auswirkungen als positiv bewertet. Die
Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 0 (keine, nicht erheblich) eingestuft.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c)
von
Die grundsätzliche Kompensierbarkeit des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in
den Naturhaushalt wurde bereits im Zusammenhang mit dem Schutzgut Planzen und
Tiere (Kap. II 3.2.2) dargelegt. Im Zusammenhang mit den dazu vorgesehenen
Kompensationsmaßnahmen werden auch die Bodenbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Die Lage der Flächen für die Kraftwerksanlagen unmittelbar nördlich des bestehenden
Kraftwerksgeländes ermöglicht durch die umfangreiche Mitbenutzung der
vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf
kurzem Wege eine Minimierung des Flächenbedarfs.
Zusammenfassende Bewertung
In der Tabelle 42 sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden Bewertungen
unter
Berücksichtigung
von
Vermeidungs-,
Minderungsund
Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst.
Tab.: 42 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Boden
Wirkungen/Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahmen
Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
Stoffeinträge über den Luftpfad
Konfliktklasse
2 (mittel)
Bewertung der
Erheblichkeit
erheblich, jedoch
kompensierbar
0 (keine)
nicht erheblich
0 (keine)
nicht erheblich
Zwar sind mit den Flächeninanspruchnahmen und Bodenversiegelungen erhebliche
Bodenbeeinträchtigungen und ein Eingriff in den Naturhaushalt verbunden, der
Eingriff ist aber grundsätzlich kompensierbar.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im
Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben
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BoAplus entspricht, unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen keine
erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden hervorrufen. Mit der
Planänderung werden keine erkennbaren Konflikte ausgelöst, die nicht auf der Ebene
der Bauleitplanung oder im Rahmen von Fachplanungen sicher gelöst werden können.
`Schutzgut Wasser´
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“, Kap. II 3.1)
einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem
zugrunde.
Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen
berücksichtigten Umweltziele und die verwendeten Bewertungskriterien und
Erheblichkeitsschwellen vorangestellt.
Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit
assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
bezogen auf
- Flächeninanspruchnahmen im Planänderungsgebiet und im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen.
- Stoffeinträge durch den Baustellenbetrieb
- Einleitung von Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach
- Stoffeinträge über den Luftpfad für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe
Neben den bereits im Kapitel I 4.1 aufgeführten Festsetzungen werden weitere
spezifische Ziele aus dem Bewirtschaftungsplan für den Gillbach berücksichtigt. Für
den Gillbach als Bestandteil des LSG „Gillbachtal“ und der Biotopverbundfläche
„Gillbachtal und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven“) gelten auch die
jeweiligen gewässerbezogenen Schutz- und Entwicklungsziele.
Tab.: 43 Maßnahmen WKG_ERF_1003: Gillbach (aus: MUNLV 2009)
Maßnahmen Gillbach
Ziele
• Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten
(Vergleichmäßigung der Einleitungsmenge vom Kraftwerk)
Abflussspitzen
In der nachfolgenden Tabelle 44 sind die Bewertungskriterien
Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt.
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und
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Tab.: 44 Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut
Wasser
Wirkungen/
Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahmen
Stoffeinträge aus
dem
Baustellenbetrieb
Einleitung
von
Kühlund
Abwasser
sowie
Niederschlagswass
er in den Gillbach
Stoffeinträge über
den Luftpfad
Bewertungskriterium
Flächengröße
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Bewertung verbal-argumentativ
-
Bewertung verbal-argumentativ
Abflussdynamik
Temperatur
Wasserinhaltsstoffe
Bewertung verbal-argumentativ
Schwermetalldeposition
Bewertung verbal-argumentativ
Eutrophierende und versauernde
Stoffeinträge
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen
Die dauerhafte Versiegelung von Teilen des Planänderungsgebiets durch Gebäude,
technische Anlagen und Verkehrswege führt zu einer Verringerung der
Grundwasserneubildungsrate. Entsprechendes gilt zeitlich befristet auch für die
Baustelleneinrichtungsflächen. Aufgrund der im Verhältnis zur Größe des
Grundwasserkörpers geringen Fläche und unter Berücksichtigung der möglichen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wird aber keine relevante Veränderung der
Grundwassermenge erwartet. Damit ist auch nicht zu erwarten, dass sich der derzeitige
gute mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers verschlechtert. Insgesamt
werden die Auswirkungen in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft .
Auswirkungen durch Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
Baubedingte Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge in den Boden sind bei einer
ordnungsgemäßen Baustellenführung und dem ordnungsgemäßen Umgang mit Wasser
und Boden gefährdenden Stoffen weitgehend auszuschließen. Die Auswirkungen
werden in die Konfliktklasse 0 (keine, nicht erheblich) eingestuft.
Einleitung von Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagswasser in den Gillbach
Bei Verwirklichung eines Kraftwerksprojektes entsprechend dem zugrunde gelegten
Musterkraftwerk kann die Einleitung weiterhin an den bestehenden Einleitstellen
erfolgen. Wie bereits ausgeführt wird, ändern sich durch die kapazitätsgleiche
Stilllegung der Blöcke C bis F und den Einsatz moderner Kraftwerkstechnik beim
Betrieb des Musterkraftwerks insbesondere folgende Randbedingungen mit einer
positiven Wirkung auf den Gillbach.
– 195 –
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Für das Musterkraftwerk ist bei Zugrundelegung des Standes der Technik im Hinblick
auf den Wasserkreislauf des Kraftwerks von einer Reduzierung der Einleitmenge in
den Gillbach auszugehen. Allein aufgrund der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung
(Neubau 1.100 MW, Stilllegung 1.200 MW) wird sich die Ableitungsmenge um ca.
10 % vermindern. Durch die moderne Kraftwerkstechnik und den Einsatz eines
Hybridkühlturms, bei dem ein Teil der Wärme über Wärmetauscher direkt an die Luft
abgegeben wird, wird sich die Ableitungsmenge noch einmal verringern. Damit
werden sich die Abflüsse in den Gillbach mit Verwirklichung des
Musterkraftwerkkonzeptes dem natürlichen Abflussgeschehen annähern. Darüber
hinaus kann dem Maßnahmenprogramm aus dem Bewirtschaftungsplan für den
Gillbach (s.o.) durch das für das Musterkraftwerk geplante Wassermanagement positiv
Rechnung getragen werden. Mit der zugrunde liegenden Anlagenkonzeption kann eine
Vergleichmäßigung der Ableitungsmenge der Kühlwassereinleitung und eine
Reduzierung von Abflussspitzen in Übereinstimmung mit dem Bewirtschaftungsplan
erreicht werden. Wegen des bestehenden Bewirtschaftungsplans kann davon
ausgegangen werden, dass entsprechende Festsetzungen in der wasserrechtlichen
Einleiterlaubnis für die Kühlwassereinleitung getroffen werden.
Die zusätzliche Einleitung von Niederschlagswasser führt zu keiner weiteren Belastung
des Abflusses; das Niederschlagswasser wird nach dem Anlagenkonzept für das
Musterkraftwerk entsprechend den Planungen von RWE Power zunächst in einem neu
zu errichtenden, ausreichend dimensionierten Regenrückhalte- und Absetzbecken
gesammelt und dann gedrosselt abgegeben, so dass auch insoweit in Übereinstimmung
mit den Bewirtschaftungsplan zukünftig Abflussspitzen reduziert werden.
Mit dieser Reduzierung und Vergleichmäßigung der Einleitmenge in den Gillbach
können die diesbezüglichen Zielvorstellungen der Gewässerbewirtschaftung erfüllt
werden und die geplante Renaturierung des Gillbachs zur Verbesserung des
ökologischen Potentials weiter umgesetzt werden.
Der Basisabfluss des Gillbachs besteht im Wesentlichen aus den
Kühlwassereinleitungen des Kraftwerks Niederaußem. Die bisher genehmigte
Einleittemperatur kann auch nach Inbetriebnahme des Musterkraftwerks sicher
eingehalten werden. Die in der Oberflächengewässerverordnung vom 20.07.11
(OGewV) neuerdings enthaltenen Qualitätskomponenten für die Gewässertemperatur,
die gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 OGewV bei der Bewertung der biologischen
Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Potenzials der Gewässer
unterstützend
heranzuziehen
sind,
können
allerdings
aufgrund
der
abflussbestimmenden
Kühlwassereinleitungen
insbesondere
im
Sommer
voraussichtlich zu vertretbaren Bedingungen nicht durchweg eingehalten werden.
Gleichwohl führt dieser Umstand angesichts der Alternative eines Trockenfallens des
Gillbachs bei Wegfall der Kühlwassereinleitungen nicht zu unüberwindbaren
Hindernissen für eine verhältnismäßige, den gegebenen Möglichkeiten angepasste
Bewirtschaftung entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie und für die
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UMWELTBERICHT
wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Kühlwassereinleitung. Dabei ist positiv
zu bewerten, dass das heute bestehende Temperaturniveau der Einleitungen mit der
Umsetzung des Vorhabens insgesamt leicht gesenkt wird. Aufgrund der Verringerung
und Vergleichmäßigung der Wasserführung ist eine weitergehende Renaturierung des
Gillbachs möglich, so dass insgesamt eine Verbesserung des Zustandes des Gillbaches
erreichbar bleibt. Auch im Hinblick auf das allgemeine Gewässerschutzziel, den
Gillbach an die grundsätzlichen Anforderungen an ein gutes ökologisches Potenzial im
Hinblick auf die Gewässertemperatur heranzuführen, ergeben sich danach keine die
Genehmigungsfähigkeit einer Kühlwassereinleitung in den Gillbach vornherein
ausschließenden
Hinderungsgründe;
eine
detaillierte
Festlegung
der
Rahmenbedingungen der Kühlwassereinleitung kann auf der Ebene der
Bewirtschaftungsplanung für den Gillbach sowie in der Entscheidung über die
wasserrechtliche Einleiterlaubnis gelöst werden.
Der gute chemische Zustand des Gillbachs wird auch nach Umsetzung des Vorhabens
erhalten bleiben. Die u. a. mit Quecksilber belasteten Wässer aus der REA werden
weiterhin in Übereinstimmung mit den genehmigungsrechtlichen Anforderungen zum
Betrieb der Deponie für Kraftwerksreststoffe Fortuna-Garsdorf zur Aschestabilisierung
verwendet und zusammen mit der Kraftwerksasche vollständig zur
Kraftwerksreststoffdeponie ausgeschleust, ohne das Gewässer zu belasten. Ein Eintrag
von Schadstoffen aus dem REA-Abwasserstrom in den Gillbach erfolgt daher
weiterhin nicht.
Die Abflusssituation des Gillbachs im Hinblick auf die bestehenden
Trinkwassergewinnungsgebiete (u. a. Mühlenbusch und Allerheiligen) und der
bauliche Zustand des Abschlags vom Gillbach in den Norfbach bei Anstel werden
durch die Umsetzung des Vorhabens nicht verändert. In den Einzugsgebieten
Mühlenbusch und Allerheiligen werden durch den voranschreitenden Tagebau
Garzweiler und der damit einhergehenden Sümpfung die Grundwasser-Gleichen nur
geringfügig beeinflusst (Grundwassermodellierung RWE Power). Daher ergibt sich für
die Einzugsgebiete der benannten Wasserwerke bis zum Ende des Braunkohlenabbaus
und der damit verbundenen Braunkohlenverstromung nur eine geringe Lageänderung,
die aus heutiger Sicht zu keiner negativen Veränderung der aktuellen Situation führt.
Insgesamt ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Unvereinbarkeit
der Fortsetzung der Einleitungen mit den bestehenden wasserwirtschaftlichen
Anforderungen und Zielen für den Gillbach. Es kann, so der Gutachter, vielmehr davon
ausgegangen werden, dass wasserrechtliche Gesichtspunkte der Verwirklichung eines
dem
Musterkraftwerkskonzept
entsprechenden
Kraftwerksvorhabens
nicht
entgegenstehen. Die detaillierte Dimensionierung und weitere Abstimmung der
Entwässerungseinrichtungen erfolgt im Zuge der weiteren, konkreten
Genehmigungsplanung sowie in der Entscheidung über die wasserrechtliche Erlaubnis
zur Einleitung des in dem Musterkraftwerk anfallenden Abwassers.
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Die Auswirkungen werden in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
Auswirkungen durch Stoffeinträge über den Luftpfad
Wie bereits dargestellt ist, sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf empfindliche
Biotope durch eutrophierende Stoffeinträge und Schadstoffeinträge durch den Betrieb
eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet nicht zu erwarten. Darin sind
auch Gewässerbiotope eingeschlossen.
Wie bereits begründet worden ist, ist mit der zeitgleichen Stilllegung der Blöcke C bis
F, die Bestandteil der Planänderung ist, eine Verringerung der Belastung mit
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträgen verbunden.
Der realistische, perspektivisch langfristig denkbare Planfall, die Erneuerung der
beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren Umweltentlastung führen.
Zumindest ist aber eine Erhöhung der Immissionsbelastung auszuschließen.
Insgesamt sind damit Beeinträchtigungen von Gewässern durch Stoffeinträge aus dem
Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auszuschließen.
Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch
Stoffeinträge damit als positiv zu bewerten. Die Auswirkungen werden in die
Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c)
von
Die Einleitung von Niederschlagswasser in den Gillbach kann dadurch minimiert
werden, dass Niederschlagswasser von unbelasteten Flächen auf dem Betriebsgelände
versickert wird. Dies wirkt sich auch auf die Grundwasserneubildung positiv aus.
Zusätzlich wird das Niederschlagswasser nach dem Anlagenkonzept für das
Musterkraftwerk entsprechend den Planungen von RWE Power zunächst in einem neu
zu errichtenden, ausreichend dimensionierten Regenrückhalte- und Absetzbecken
gesammelt und dann gedrosselt abgegeben, so dass auch insoweit in Übereinstimmung
mit den Bewirtschaftungsplan zukünftig Abflussspitzen reduziert werden.
Die Lage der Flächen für Kraftwerksanlagen im Planänderungsgebiet unmittelbar
nördlich des bestehenden Kraftwerksgeländes ermöglicht durch die umfangreiche
Mitbenutzung der vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren
Anbindung auf kurzem Wege eine Minimierung des Flächenbedarfs und damit auch
eine Minimierung der Versiegelung.
Zusammenfassende Bewertung
In der unten stehenden Tabelle sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden
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Bewertungen unter Berücksichtigung von
Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst.
Vermeidungs-,
Minderungs-
und
Tab.: 45 Von den potenziellen Wirkungen auf das Klima betroffene Schutzziele
gemäß Bundes- und Landesgesetzen sowie Plänen
Wirkungen/Wirkfaktoren
Konfliktklasse
Flächeninanspruchnahmen
Stoffeinträge durch den Baustellenbetrieb
Einleitung von Kühl- und
Abwasser
sowie
Niederschlagswasser in den
Gillbach
Stoffeinträge
über
den
Luftpfad
1 (gering)
Bewertung der
Erheblichkeit
nicht erheblich
0 (keine)
nicht erheblich
1 (gering)
nicht erheblich
0 (keine)
nicht erheblich
Das geplante Braunkohlenkraftwerk der RWE Power würde zu geringen nachteiligen
Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate führen, die aber nicht als erheblich
bewertet werden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im
Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben
BoAplus entspricht, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut
Wasser hervorrufen.
`Schutzgut Klima / Luft´
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“, Kap. II 3.1)
einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem
zugrunde.
Klima
Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe
In den im Kapitel I 4.1 aufgeführten Bundes- und Landesgesetze, Plänen und
Programme sind Ziele und Schutzausweisungen für das Schutzgut Klima enthalten. In
der nachfolgenden Tabelle sind die Klimaschutzziele nach dem ROG, BauGB,
BNatSchG, LG NRW, LEP 95 und TEHG in verkürzter Form wiedergegeben.
– 199 –
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Tab.: 46 Von den potenziellen Wirkungen auf das Klima betroffene Schutzziele
gemäß Bundes- und Landesgesetzen sowie Plänen
ROG
• Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen.
BauGB
• Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie Berücksichtigung
der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima.
BNatSchG
• Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas.
LG NRW
Ziele
• Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu
vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auch durch
landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern.
LEP 95
• Freiräume sind als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum zu
erhalten. Sie dienen der Erhaltung des Klimas und der klimatischlufthygienischen Ausgleichwirkungen für belastete Siedlungsgebiete.
TEHG
• Für
bestimmte
Tätigkeiten
wird
ein
Handel
mit
Treibhausgasemissionsberechtigungen geschaffen – Beitrag zum weltweiten
Klimaschutz.
Die Bewertung der möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Lokalund Globalklima erfolgt im nachfolgenden Text demnach verbal-argumentativ.
Auswirkungen auf das Lokalklima
Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet auf das
Lokalklima ergeben sich durch die Versiegelung und Überbauung, durch die Größe der
Baukörper und durch Verschattungswirkungen (Gebäude und Kühlturmschwaden). Die
möglichen Auswirkungen durch die Verschattung wurden bereits unter dem Schutzgut
Mensch (Kap. II 3.2.1) betrachtet, von einer Wiederholung der Ergebnisse wird hier
abgesehen.
Durch die Baukörper kann es zu Veränderungen des bodennahen Windfeldes kommen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese sich im Wesentlichen auf das
Planänderungsgebiet selbst beschränken. Erhebliche Beeinträchtigungen durch die
Veränderung des bodennahen Windfeldes auf umliegende Siedlungsbereiche sind nicht
zu erwarten.
Derzeit sind die Flächen des Planänderungsgebiets dem Klimatop des Freilandklimas
zuzuordnen. Im Zuge der vorgesehenen Planung wird eine Fläche von ca. 23 ha
– 200 –
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überbaut und versiegelt. Weiterhin wird es durch den Betrieb des Kühlturms zu einer
Wärmequelle im Planänderungsgebiet kommen. Bei Realisierung der Planung wird
sich das Standortklima im Planänderungsgebiet vom Freilandklimatop zum
Industrieklimatop ändern. Dieses Klimatop zeichnet sich gegenüber dem Umfeld durch
eine starke klimatische Veränderung aus. So kommt es im Bereich der Versiegelung
und Bebauung bei Sonneneinstrahlung zu einer starken Erwärmung gegenüber dem
Umland, weiterhin findet ein vertikaler Wärmeaustausch durch aufsteigende warme
Luftmassen auch während der Nachtzeit statt.
Die Auswirkungen durch die Änderung des Standortklimas im Planänderungsgebiet
werden sich auch in begrenztem Umfang auf die benachbarten Flächen mit
Freilandklima auswirken. Es ist davon auszugehen, dass es im Nahfeld des
Planänderungsgebiets zu Beeinträchtigungen kommen wird. Diese Beeinträchtigungen
werden aber im Bereich von etwa 100 m – 200 m um die Fläche herum durch die
ausgleichende Wirkung des Freilandklimas kompensiert.
Auswirkungen auf das Klima der angrenzenden Wohngebiete von Auenheim und
Niederaußem werden aufgrund der Entfernung von mehr als 200 m nicht erwartet.
Gemäß dem BNatSchG und dem Landschaftsgesetz NRW sind Beeinträchtigungen des
örtlichen Klimas zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch
landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern. Nach dem LEP
NRW 95 sind Freiräume als Lebensraum und ökologische Ausgleichsräume für den
Menschen, Flora und Fauna zu erhalten. Die Sicherung des Freiraums dient dabei auch
der Erhaltung des Klimas und klimatisch-lufthygienischer Ausgleichwirkungen für
belastete Siedlungsgebiete (Nr. 1.31, LEP 95).
Relevante Auswirkungen auf das Lokalklima sind, wie oben beschrieben, auf das
Planänderungsgebiet und einen schmalen daran angrenzenden Bereich beschränkt.
Darüber hinaus werden sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Lokalklima im
Bereich zwischen Bergheim, Rommerskirchen und Pulheim ergeben, da hier große
Freilandareale die Auswirkungen, die von dem ca. 23 ha großen Industrieklimatop
ausgehen, kompensieren können. Die Auswirkungen werden daher insgesamt in die
Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
Auswirkungen auf das globale Klima
Nach den Vorstellungen der Europäischen Union sollen die vereinbarten
Klimaschutzziele auf europäischer Ebene im industriellen Bereich durch den
Emissionshandel (Richtlinie 2003/87/EG) erreicht werden. Dabei wird die Menge der
zulässigen Emissionen an Treibhausgasen landesspezifisch durch ein vorgegebenes
Budget beschränkt. Die ständige Verringerung dieses Budgets gewährleistet damit die
Einhaltung der europäischen Klimaschutzziele über die Marktmechanismen des
Handels. Die notwendigen Emissionsminderungen werden dort vorgenommen, wo sie
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volkswirtschaftlich am günstigsten sind.
Mit Beginn der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 erfolgte in Deutschland eine
Verringerung des Emissionsbudgets der emissionshandelspflichtigen Anlagen von 498
Mio. Tonnen CO2 pro Jahr der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 auf nunmehr 453
Mio. Tonnen pro Jahr.
2009 erfolgte mit der EU-Richtlinie 2009/29/EG eine Änderung des
gemeinschaftsrechtlichen Rahmens des Emissionshandels. Während der dritten
Handelsperiode 2013 bis 2020 wird das Emissionsbudget der zur Teilnahme am
Emissionshandel verpflichteten Anlagen bis 2020 schrittweise um 21 % gegenüber
2005 reduziert. Stromerzeugende Anlagen werden ab 2013 sämtliche der von ihnen
benötigten Emissionsberechtigungen entgeltlich erwerben müssen; es erfolgt für sie
grundsätzlich keine kostenlose Zuteilung mehr. Lediglich für Beitrittsstaaten
Osteuropas wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Somit stellt das europäische
Emissionshandelssystem sicher, dass es durch den Neubau von Kraftwerken nicht zu
einer Erhöhung der CO2-Emissionen kommt und die Klimaschutzziele eingehalten
werden. Auch ein neues Kraftwerk kann nur innerhalb des vorgegebenen und sich
stetig verringernden Emissionsbudgets betrieben werden.
Das geplante Vorhaben sowie die bestehenden Anlagen am Standort Niederaußem
unterliegen wie alle anderen Anlagen der Energieerzeugung den Regelungen des
Treibhaus-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie den aktuellen Allokationsplänen.
Dieses Gesetz setzt auf deutscher Ebene den Handel mit Emissionsrechten nach der
EU-Richtlinie um. Somit sind die Anlagen am Standort Niederaußem auch Bestandteil
der nationalen und europäischen CO2-Minderungsstrategien.
Deutschlands Beitrag zum globalen Klimaschutz besteht in der vereinbarten
Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Nach dem Kyoto-Protokoll hat sich
Deutschland zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen von 21 % gegenüber
1990 bis 2012 verpflichtet.
Die im Jahr 2010 gewählte Landesregierung stellt sich der Verantwortung NordrheinWestfalens als Energieland und bekräftigt die Erfüllung der deutschen
Klimaschutzziele. Ein wesentliches Anliegen des Koalitionsvertrages ist die
Verabschiedung eines Landes-Klimaschutzgesetzes. Die Landesregierung NRW setzt
sich darin zum Ziel, die CO2-Emissionen in NRW bis 2020 um mindestens 25 %
gegenüber 1990 zu senken. Hierzu soll die Stromerzeugung auf einen stetig
ansteigenden Teil erneuerbarer Energien umgestellt werden. Vor dem Hintergrund der
Entscheidung, acht der in Deutschland bestehenden Kernkraftwerksblöcke sofort
stillzulegen und die verbleibenden neun Blöcke schrittweise bis 2022 vom Netz zu
nehmen, wird den fossilen Kraftwerken allerdings weiterhin eine wichtige Rolle im
Prozess des Übergangs zu einer CO2-freien Energieerzeugung zugesprochen. Dies wird
verbunden mit der Forderung nach der Modernisierung des Kraftwerkparks und der
Reduzierung der CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung.
– 202 –
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Eine Verringerung der Treibhausgasemissionen im Bereich der Stromerzeugung ist
somit nur über die Modernisierung des Kraftwerkparks möglich. Viele der in
Deutschland betriebenen Kraftwerke wurden vor 1980 errichtet. Gerade der
Nettowirkungsgrad der älteren Kraftwerke ist deutlich niedriger als der von neuen
Kraftwerken. Bezogen auf die bei der Stromerzeugung entstehenden CO2-Emissionen
bedeutet die Erneuerung von Kraftwerken eine Reduzierung, da dieselbe Menge an
Strom mit weniger Kohle erzeugt wird und folglich weniger Treibhausgase entstehen.
Am Standort Niederaußen sollen nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des
neuen Kraftwerks vier 300 MW–Kraftwerksblöcke stillgelegt werden. Aufgrund des
hohen Wirkungsgrads und der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung wird der Betrieb
von BoAplus deutlich geringere CO2-Emissionen verursachen als die stillzulegenden
vier 300-MW-Blöcke. Bei Realisierung des Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet führt dies am Standort Niederaußem gegenüber den
stillzulegenden Blöcken zu einer CO2-Reduzierung von ca. 30 %. Dies entspricht einer
jährlichen absoluten Reduzierung an CO2 von ca. 3 Mio. t.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich zukünftig die CO2-Emissionen verringern
werden. Damit steht die Kraftwerkserneuerung, die mit der Planänderung ermöglicht
werden soll, auch im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung NRW.
Damit wirkt sich das Vorhaben positiv aus.
Daher erfolgt insgesamt eine Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine).
Luftschadstoffimmissionen
Auswirkungen durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem
Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Luft wurden bereits ausführlich
im Zusammenhang mit den übrigen durch Luftschadstoffimmissionen betroffenen
Schutzgütern Mensch sowie Tiere und Pflanzen beschrieben (Kap. 2 3.1.1, 3.1.2).
Nachfolgend werden die Auswirkungen auf das Schutzgut daher nur zusammenfassend
in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
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Tab.: 47 Maximale Immissionszusatzbelastung durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (Erläuterungen und
Quellen siehe Text)
Parameter
SO2
SO2
NO2
NOx
NH3
PM10
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
PCDD/F
Staubniederschlag
Arsen
Blei
Cadmium
Nickel
Quecksilber
Thallium
Antimon
Chrom
Kobalt
Kupfer
Mangan
Vanadium
Zinn
PCDD/F
2):
3):
4):
5):
6):
Einheit
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
ng/m³
fg/m³
mg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
µg/m²d
pg TEQ/m²d
Maximale
Zusatzbelastu
ng
2,0
2,0
0,28
2,0
0,095
0,39
0,29
0,49
0,19
0,39
0,40
0,30
0,39
0,39
0,34
0,44
1,3
0,39
0,44
1,3
0,091
0,068
0,11
0,044
0,091
0,030
0,069
0,091
0,091
0,080
0,10
0,31
0,091
0,10
0,2310)
Irrelevanz
wert
Beurteilungs
wert
Vorbelastun
g
22)
1,55)
1,25)
32)
1,25)
0,189)
1,55)
0,159)
0,69)
1,59)
8,49)
2,49)
0,519)
0,69)
309)
4,59)
0,69)
309)
4,59)
10,5
0,2
5
0,1
0,75
0,05
0,1
-
10/203)
506)
406)
303)
1/37)
40
6
500
5
20
50
280
80
17
20
1.000
150
20
1.000
150
350
4
100
2
15
1
2
4/9
5 - 6 (9,6)4)
5 - 6 (9,6)4)
21 - 32
30 - 52
2 – 48)
22 - 38
0,7 – 1,3
10 – 20
0,2 – 0,4
2,2 – 3,3
0,06
1,0
2,1
2,6
0,8
8,0
7,8
1,0
50,1
33,7
49
< 0,7
6,8
0,2
4,5
< 0,13
< 0,6
4,2310)
Nr. 4.4.3 TA Luft
Beurteilungswert für das Schutzgut Pflanze gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft
Werte in Klammern beziehen sich auf das Winterhalbjahr
3 % des Beurteilungswertes gemäß Nr. 4.2.1 TA Luft
Beurteilungswert für das Schutzgut Mensch gemäß Nr. 4.2.2 TA Luft
– 204 –
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7):
8):
9):
10):
Critical Level Vegetation (UNECE 2010b)
Hintergrundbelastung gemäß LANUV
3 % des Beurteilungswertes in Anlehnung an Nr. 4.2.2 TA Luft
Keine Überschreitung bei Zugrundelegung des in Genehmigungsverfahren gemäß LANUV anzusetzenden
Beurteilungswertes von 9 pg TEQ/m²d.
Wie abzulesen, werden bezüglich der Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb
eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet mit Ausnahme der
Schwefeldioxidimmission, der Arsen- und Cadmiumgehalte im Schwebstaub sowie der
Dioxin- und Furangehalte im Staubniederschlag alle Irrelevanzwerte unterschritten.
Aufgrund der geringen Vorbelastung bleibt die Gesamtbelastung als Summe aus Vorund Zusatzbelastung mit einer Ausnahme aber deutlich unter den Beurteilungswerten.
Die Ausnahme betrifft die Dioxine und Furane im Staubniederschlag, die den Zielwert
für die langfristige Luftreinhalteplanung überschreiten. Dies wird aus
umweltmedizinisch-humantoxikologischer Sicht aber nicht als Gefährdung für die
menschliche Gesundheit eingeschätzt.
In der nachfolgenden Abbildung 31 ist die Entwicklung der genehmigten bzw. für
BoAplus zur Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks
Niederaußem im Zuge der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms für die
Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Staub dargestellt. Die blauen
Säulen kennzeichnen den derzeitigen Zustand (Betrieb der Blöcke A bis H und BoA1),
die grünen Säulen den Zustand nach erfolgter Stilllegung der Blöcke A und B ab 2013
und die gelben Säulen den Zustand nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs
von BoAplus und der Stilllegung der Blöcke C bis F. Neben BoAplus sind dann noch
die beiden 600-MW-Blöcke G und H sowie der Block K (BoA1) in Betrieb.
Abb. 30:
Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung
angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im
Zuge der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms
(Datenquelle: RWE Power AG)
– 205 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Wie aus der Abbildung hervorgeht, werden sich die genehmigten bzw. für BoAplus zur
Genehmigung angestrebten Emissionsfrachten nach der Aufnahme des kommerziellen
Betriebs von BoAplus und der erfolgenden Stilllegung der Altanlagen deutlich
verringern. Der stärkste Rückgang ergibt sich für die Schwefeldioxidemissionen. Hier
wird eine Reduktion auf etwa 45 % des heutigen Ausgangswertes erreicht. Mit der
Verringerung der Emissionen ist auch eine Verringerung der Immissionen und
Stoffeinträge und damit eine Umweltentlastung zu erwarten (s.o).
Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge als positiv zu bewerten.
Daher erfolgt eine Einstufung in Konfliktklasse 0 (keine).
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c)
von
Die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem bewirkt insbesondere eine
deutliche Reduktion der Kohlendioxidemissionen des Kraftwerks.
Die kapazitätsgleiche Stilllegung von Altanlagen wird sich positiv auf die Luftqualität
auswirken. Durch die Optimierung des Anlagenkonzeptes können sich auch die
Auswirkungen auf das Standort- und Geländeklima verringern.
Zusammenfassende Bewertung
In der nachfolgenden Tabelle 48 sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden
Bewertungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst.
Tab.: 48 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Klima/Luft
Wirkungen/Wirkfaktoren
Konfliktklasse
Auswirkungen auf das Lokalklima
Auswirkungen auf das Globalklima
Luftschadstoffimmissionen
1 (gering)
0 (keine)
0 (keine)
Bewertung der
Erheblichkeit
nicht erheblich
nicht erheblich
nicht erheblich
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von
RWE Power für das Vorhaben BoAplus entspricht, keine erheblichen nachteiligen
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UMWELTBERICHT
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft hervorrufen.
`Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild´
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“, Kap. II 3.1)
einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem
zugrunde.
Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen
berücksichtigten Umweltziele sowie die verwendeten Bewertungskriterien und
Erheblichkeitsschwellen zugrunde gelegt.
Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit
assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
bezogen auf
- Flächeninanspruchnahmen im Planänderungsgebiet und im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen
- Auswirkungen durch Gebäudekörper für einen Umkreis von 10 km
- Beeinträchtigungen durch den Baustellebetrieb für den Nahbereich
Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe
In
der
nachfolgenden
Tabelle
sind
die
Bewertungskriterien
Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt.
und
Tab.: 49 Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut
Landschaft
Wirkungen/
Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahmen
Gebäudekörper
Baustellenbetrieb
Bewertungskriterium
Flächengröße
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Bewertung
verbalargumentativ
von Bewertung
verbaldes argumentativ
Beeinträchtigungen
Sichtbeziehungen
und
Landschaftsbildes
Schall- und Luftschadstoffimmissionen
Visuelle Wirkungen
Bewertung
argumentativ
verbal-
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen
Der entlang des Gillbachs im Regionalplan dargestellte Bereich zum Schutz der
Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung wird in Teilen von den westlichen
Baustelleneinrichtungsflächen sowie dem Regenrückhaltebecken überlagert. Da die
Flächen nach Abschluss der Baumaßnahmen wiederhergestellt werden, steht die
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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UMWELTBERICHT
Realisierung eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aber nicht im
Widerspruch zu den Schutzzielen. Dies gilt auch für das Regenrückhaltebecken im
äußersten Westen des Planänderungsgebiets. Es bleibt zwar dauerhaft bestehen und ist
als technisches Bauwerk einzustufen, kann aber bei entsprechender naturnaher
Gestaltung als belebendes Landschaftselement fungieren. Es steht damit ebenfalls nicht
im Widerspruch zu den Schutzzielen und insbesondere nicht im Widerspruch zum
Zielschwerpunkt „Entwicklung, Anreicherung“.
Das LSG Gillbachtal ist nicht durch Flächeninanspruchnahme betroffen.
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen werden damit insgesamt in die
Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich) eingestuft.
Auswirkungen durch Gebäudekörper
Die Gebäudekörper eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet stellen kein
neues technisches Element in der Landschaft dar. Die bestehenden Kraftwerksanlagen
werden lediglich um weitere Baukörper ergänzt. Nichtsdestotrotz führen sie zu einer
Veränderung des Landschaftsbildes. Je nach Betrachtungsstandort ordnen sich die
neuen Baukörper in die bestehende Kraftwerkskulisse ein, aus anderen Richtungen
sind sie als additive Elemente wahrnehmbar. Die möglichen Auswirkungen durch
Kühlturmschwaden wurden bereits in Kapitel zum Schutzgut Mensch betrachtet, von
einer Wiederholung der Ergebnisse wird hier abgesehen. Mit zunehmender Entfernung
vom Kraftwerksstandort vergrößern sich die sichtverschatteten Bereiche, aus denen die
Kraftwerksanlagen im Planänderungsgebiet nicht mehr wahrgenommen werden
können.
Gemäß § 14 Absatz 1 BNatSchG stellt ein Braunkohlenkraftwerk im
Planänderungsgebiet auch wegen der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einen
Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Kompensierbarkeit des Eingriffs wurde im
Kapitel zum Schutzgut Tiere und Pflanzen dargestellt. Die Auswirkungen durch
Gebäudekörper werden daher in die Konfliktklasse 2 (mittel; erheblich, jedoch
kompensierbar) eingestuft.
Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb
Die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb (visuelle Wirkungen durch
Baumaschinen, Fahrzeuge etc., Schall- und Luftschadstoffimmissionen) sind zeitlich
befristet. Der Nahbereich hat zudem keine besondere Bedeutung für die Erholung. Sie
werden daher als in die Konfliktklasse 1 (gering, nicht erheblich) eingestuft.
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Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c)
von
Zur Verminderung der visuellen Wirkungen sind landschaftspflegerische
Gestaltungsmaßnahmen möglich. Aufgrund der Abmessungen der Baukörper ist eine
effektive Eingrünung zwar nicht möglich, Gehölzpflanzungen können aber
Blickverbindungen auf die technischen Anlagen abschirmen und den verbleibenden
Freiraum strukturieren und gliedern (siehe Anlage, SMEETS Landschaftsarchitekten
2012b).
Die grundsätzliche Kompensierbarkeit des mit der Errichtung und dem Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet verbundenen Eingriffs in das
Landschaftsbild wurde von SMEETS Landschaftsarchitekten (2012b) dargelegt.
Zusammenfassende Bewertung
In der Tabelle 50 sind die Konflikte und die resultierenden Bewertungen unter
Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
zusammengefasst.
Tab.: 50 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Landschaft
Wirkungen/Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahm
en
Gebäudekörper
Baustellenbetrieb
Konfliktklasse
Bewertung der Erheblichkeit
1 (gering)
nicht erheblich
2 (mittel)
1 (gering)
erheblich, jedoch kompensierbar
nicht erheblich
Zwar ist mit den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Zusammenhang mit den
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts ein Eingriff in Natur und Landschaft
verbunden, der Eingriff ist aber durch entsprechende Maßnahmen kompensierbar.
Konflikte durch Flächeninanspruchnahmen und den zeitlich begrenzten
Baustellenbetrieb sind geringen Ausmaßes und werden als nicht erheblich bewertet.
`Schutzgut Kultur- und Sachgüter´
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Der Betrachtung liegt ein Braunkohlenkraftwerk („Musterkraftwerk“, Kap. II 3.1)
einschließlich der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem
zugrunde.
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Der Darstellung der Auswirkungen der Planung werden die wesentlichen
berücksichtigten Umweltziele und die verwendeten Bewertungskriterien und
Erheblichkeitsschwellen vorangestellt. Neben den bereits aufgeführten Umweltzielen
werden weitere spezifische Ziele aus dem denkmalpflegerischen Fachbeitrag zum
Regionalplan Köln berücksichtigt.
Entsprechend den identifizierten potenziellen Wirkungen/Wirkfaktoren und den damit
assoziierten Wirkräumen erfolgt die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
bezogen auf
-
Flächeninanspruchnahmen im Planänderungsgebiet und im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen
Einschränkungen von Sichtbeziehungen durch Gebäudekörper für den Nahbereich
Luftschadstoffimmissionen für das Beurteilungsgebiet gemäß TA Luft
Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb im Nahbereich
Umweltziele und Bewertungsmaßstäbe
Neben den aufgeführten allgemeinen gesetzlichen Zielen sind die nachfolgend in der
Tabelle 51 gekürzt wiedergegebenen Ziele aus dem denkmalpflegerischen Fachbeitrag
zum Regionalplan von Belang.
Tab.: 51 Schutzziele Baudenkmäler Burg Geretzhoven, Mönchhöfe und Rheidt
gemäß denkmalpflegerischem Fachbeitrag
BM 8 (Burg Geretzhoven und Mönchhöfe)
Ziele
• Erhaltung und Pflege inmitten des Offenlandes
BM 9 (Rheidt)
• Erhaltung und Pflege
In der nachfolgenden Tabelle 52 sind die Bewertungskriterien
Erheblichkeitsschwellen für die betrachteten Wirkfaktoren zusammengestellt.
und
Tab.: 52 Bewertungskriterien und Erheblichkeitsschwellen für das Schutzgut
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Wirkungen/
Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahmen
Sichtbeziehungen
(Gebäudekörper)
Luftschadstoffimmissionen und
Stoffeinträge
Erheblichkeitsschwelle/Bewertung
Beeinträchtigung durch Überbauung und Bewertung
verbaltemporäre Inanspruchnahme
argumentativ
Bewertungskriterium
Beeinträchtigungen
von Bewertung
Sichtbeziehungen durch Gebäudekörper
argumentativ
verbal-
SO2- und NOx-Konzentration
Schwermetalldeposition
verbal-
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Bewertung
argumentativ
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Baustellenbetrieb
Luftschadstoffimmissionen,
Wirkungen
Visuelle Bewertung
argumentativ
verbal-
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen
Durch die Flächeninanspruchnahme im Planänderungsgebiet und auf den
Baustelleneinrichtungsflächen kann es zu Auswirkungen auf Bodendenkmäler
kommen. Nach Informationen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege gibt es für die
betroffenen Flächen Fundhinweise. Für 2012 wurde eine flächendeckende Prospektion
der Flächen verabredet. Im Rahmen dieser Prospektion sollen mögliche Fundstellen / stücke geortet, bewertet und gegebenenfalls dokumentiert / geborgen werden. Nach der
archäologischen Behandlung der Flächen werden die Auswirkungen auf
Bodendenkmäler durch eine Flächeninanspruchnahme als gering angesehen. Es erfolgt
eine Einstufung in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich).
Baudenkmäler sind auf den betroffenen Flächen nicht vorhanden, insofern sind auch
keine Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme zu erwarten.
Auswirkungen durch Gebäudekörper
Einschränkungen von Sichtbeziehungen ergeben sich nur hinsichtlich des Klein
Mönchhofs. Er wird aus östlicher Richtung zukünftig nicht mehr sichtbar sein. Die
Sichtbeziehungen zu dem in einer Senke gelegenen Hof sind aber bereits derzeit durch
den Baumbestand am Gillbach, die das Gillbachtal auf einem Damm querende L 279n
und einen entlang der B 477 errichteten Erdwall deutlich eingeschränkt. Auch der
Offenlandcharakter, der erhalten werden soll, ist aufgrund der unmittelbaren
Nachbarschaft des bestehenden Kraftwerks nur noch eingeschränkt erhalten. Er wird
durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet zwar weiter eingeschränkt,
vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Dominanz der technischen Anlagen des
bestehenden Kraftwerks werden die Veränderungen aber nicht als erheblich eingestuft,
zumal der Hof selbst einschließlich aller Außenanlagen erhalten bleibt.
Der zu erhaltende Offenlandcharakter im Umfeld der Burg Geretzhoven wird aufgrund
der Entfernung zum Planänderungsgebiet von etwa 1 km nicht verändert. Vorhandene
Sichtbeziehungen bleiben erhalten.
Die Sichtbeziehungen zur Ortschaft Rheidt werden ebenfalls nicht zusätzlich
beeinträchtigt, da der Blick auf Rheidt aus südlicher Richtung bereits durch das
bestehende Kraftwerk verstellt ist.
Insgesamt werden die Auswirkungen in die Konfliktklasse 1 (gering; nicht erheblich)
eingestuft.
Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
Wie bereits dargestellt, sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Böden durch
– 211 –
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UMWELTBERICHT
Stoffeinträge nicht zu erwarten. Dies gilt damit auch für Bodendenkmäler. Ebenso
wenig sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Baudenkmäler durch
Luftschadstoffimmissionen zu erwarten.
Aufgrund der zu erwartenden Umweltentlastung sind die Auswirkungen durch
Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge damit als positiv zu bewerten. Sie
werden daher in die Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb
Die von dem Baustellenbetrieb ausgehenden Wirkungen (visuelle Wirkungen durch
Baumaschinen, Deposition von Staub) sind zeitlich befristet. Beeinträchtigungen von
Baudenkmälern sind durch Staubimmissionen und durch Erschütterungen im
Nahbereich der Baustellenfläche möglich. Insbesondere durch Staubabwehungen
während der Bodenaushubarbeiten kann es zu Verwehungen und Ablagerungen auf
denkmalgeschützte Gebäude im Nahbereich kommen. Im Nahbereich des
Planänderungsgebietes befinden sich gemäß Denkmalliste die Baudenkmäler Klein
Mönchhof und Groß Mönchhof. Beide Höfe sind durch Gehölz- und
Gebüschformationen umgeben, die in Bezug auf Staubdepositonen eine abschirmende
Wirkung haben. Weiter entfernt liegende Baudenkmäler wie die Burg Geretzhoven und
die Ortschaft Rheidt werden durch baustellenbedingte Wirkungen nicht beeinträchtigt.
Die Auswirkungen durch den Baustellenbetrieb auf Baudenkmäler werden in die
Konfliktklasse 0 (keine; nicht erheblich) eingestuft.
Auswirkungen auf Bodendenkmäler durch die Bauarbeiten sind möglich und wurden
bereits unter dem Wirkungsaspekt Flächeninanspruchnahmen bewertet.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 2c)
von
Die Überbauung von Bau – und Bodendenkmälern wird durch die Aussparung der
Fläche des Klein Mönchhofs aus den Baustelleneinrichtungsflächen westlich des
Planänderungsgebiets vermieden.
Zusammenfassende Bewertung
In der Tabelle 53 sind die ermittelten Konflikte und die resultierenden Bewertungen
unter
Berücksichtigung
von
Vermeidungs-,
Minderungsund
Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst.
– 212 –
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Tab.: 53 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Wirkungen/Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahmen
Sichtbeziehungen
(Gebäudekörper)
Luftschadstoffimmissionen
Stoffeinträge
Baustellenbetrieb
Konfliktklasse
und
0 (keine)
Bewertung der
Erheblichkeit
nicht erheblich
1 (gering)
nicht erheblich
0 (keine)
nicht erheblich
0 (keine)
nicht erheblich
Durch die Flächeninanspruchnahmen kann es zu Auswirkungen auf ggf. im Bereich
des Planänderungsgebietes und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen
vorkommenden Bodendenkmäler kommen. Für 2012, so der Vorhabenträger, ist in
Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege eine Prospektion und
gegebenenfalls eine anschließende Dokumentation und Bergung geplant,
Auswirkungen auf Bodendenkmäler durch die Flächeninanspruchnahme sind nach
dieser Prospektion nicht zu erwarten.
Ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet führt zu geringen zusätzlichen
Einschränkungen von Sichtbeziehungen und des Offenlandcharakters in der Umgebung
des Klein Mönchhofs, die aber im Hinblick auf Baudenkmäler nicht als erheblich
bewertet werden.
Wirkungen durch den Baustellenbetrieb auf Baudenkmäler im Nahfeld des
Planänderungsgebietes sind möglich. Durch Staubimmissionen von der Baustelle wäre
das Baudenkmal Klein Mönchhof betroffen, dieses wird aber durch Gehölz- und
Gebüschreihen von der Baustelle abgeschirmt, so dass keine erheblichen
Auswirkungen durch Depositionen erwartet werden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im
Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben
BoAplus entspricht, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut
Kulturgüter und sonstige Sachgüter hervorrufen.
2.3.3
Wechselbeziehungen und kumulative Wirkungen
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 ROG dürfen sich die Auswirkungsbetrachtungen nicht nur auf
die einzelnen Schutzgüter beschränken, sie müssen auch die durch den Plan
ausgelösten Wechselwirkungen berücksichtigen. Unter Wechselwirkungen sind dabei
Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen und auch innerhalb der
Schutzgüter zu verstehen. Durch direkte Wirkungen eines Vorhabens werden in der
Umwelt Prozesse ausgelöst, die ihrerseits zu indirekten Auswirkungen führen. Die
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
durch diese Prozesse induzierten Auswirkungen können räumlich und zeitlich versetzt,
abgeschwächt oder verstärkt auftreten.
Grundsätzlich sind Wechselwirkungen alle diejenigen Wechselwirkungen, die bei einer
isolierten Betrachtung nur eines Wirkfaktors auf nur ein Umweltmedium nicht erfasst
werden. Dabei lassen sich im Wesentlichen folgende Wechselwirkungen
unterscheiden:
-
-
Synergismen und kumulative Wirkungen – Wirkungen verschiedener
Wirkfaktoren auf ein Schutzgut, die sich aufsummieren oder in ihrer Wirkung
verstärken können (z.B. die Anreicherung von Schadstoffen in der Nahrungskette).
Wirkungspfade – die Belastung eines Umweltmediums über Wirkungsketten.
Wirkungsverlagerungen – Verlagerung der Umweltbelastung von einem
Umweltmedium auf andere Umweltmedien (z.B. der Eintrag von Luftschadstoffen
in den Boden und die Verlagerung der Stoffe ins Grundwasser).
Synergismen und kumulative Wirkungen
Das Zusammenwirken von zwei miteinander in Wechselwirkung stehenden Stoffen
kann zu einer Verstärkung (Synergismus) aber auch zu einer Abschwächung der
Einzelwirkungen führen. Weiterhin kann das Zusammentreffen mehrerer Wirkungen
einer Planung auf einzelne Teile eines Schutzgutes auch zu Effekten führen, die durch
eine alleinige Bewertung der Einzelwirkungen nicht vollständig erfasst werden können
(kumulative Wirkungen).
Über diese Wechselwirkungen liegen in der Fachliteratur oft nur spezifische, auf
Einzelfälle bezogene Kenntnisse vor. In der Regel sind die Erkenntnisse für Aussagen
in einem Umweltbericht nicht geeignet. Es kann jedoch davon ausgegangen werden,
dass sich solche Effekte erst bei sehr hohen Konzentrationen der jeweiligen
Einzelkomponenten bemerkbar machen. Umweltstandards und Beurteilungskriterien
werden unter Vorsorgegesichtspunkten festgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen,
dass bei Einhaltung der entsprechenden Beurteilungskriterien bekannte synergistische
und kumulative Wirkungen berücksichtigt wurden.
Wirkpfade
Wechselwirkungen durch Wirkungspfade ergeben sich insbesondere, wenn
planungsbedingte Veränderungen eines Schutzgutes sekundäre Veränderungen bei
einem anderen Schutzgut bewirken. Solche indirekten Auswirkungen werden als
gerichtete Wirkpfade betrachtet und sind jeweils im Rahmen der schutzgutbezogenen
Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter
berücksichtigt.
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Wirkungsverlagerungen
Auswirkungen, die sich durch die Verschiebung von Belastungen ergeben, können
direkt oder indirekt Auswirkungen auf andere Schutzgüter haben. So sind diese
Wirkungsverlagerungen bereits bei der Planung von Verminderungs- und
Vermeidungsmaßnahmen und bei den Überlegungen zu technischen Alternativen zu
berücksichtigen. Soweit Wechselwirkungen prognostizierbar sind und das Prüfergebnis
von Bedeutung ist, wurden diese bereits in den Auswirkungsbetrachtungen für die
einzelnen Schutzgüter dargestellt.
2.3.4
Gesamtbewertung
Im Umweltbericht wurden schutzgutspezifisch die mit der Planänderung verknüpften
Umweltauswirkungen prognostiziert und bewertet. Die wesentlichen Ergebnisse
können wie folgt umrissen werden:
Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sind
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da es insgesamt zu einer
deutlichen Reduzierung der Emission von Luftschadstoffen kommen wird. Die
Anforderungen des § 50 BImSchG werden eingehalten.
Die Wohngebiete vor Ort werden trotz bestehender Vorbelastung durch das neue
Kraftwerk insbesondere visuell noch stärker belastet; landwirtschaftliche Anbaufläche
geht verloren.
Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt ist von erheblichen
Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahmen und einem damit verbundenen
Eingriff in Natur und Landschaft auszugehen. Der Eingriff kann naturschutzrechtlich
kompensiert werden. Durch die Errichtung eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet können artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden, die
aber durch Vermeidungsmaßnahmen im Vorfeld vermieden oder durch vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen zu lösen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura2000-Gebieten sind nicht zu erwarten.
Aufgrund der erforderlichen Flächeninanspruchnahmen ist bezüglich des Schutzgutes
Boden von erheblichen Beeinträchtigungen und von einem Eingriff in den
Naturhaushalt auszugehen. Die Bodenbeeinträchtigungen können im Rahmen der
Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert
werden.
Bezüglich des Schutzgutes Klima werden keine erheblichen Umweltauswirkungen
erwartet. Aufgrund der Steigerung des elektrischen Nettowirkungsgrads verringern
sich die CO2-Emissionen im Vergleich zu den stillzulegenden Blöcken deutlich.
Für das Schutzgut Landschaft ist durch den Neubau der sehr dominaten
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Kraftwerksgebäude von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Die
Beeinträchtigungen können minimiert werden.
Bezüglich der Schutzgüter Wasser sowie Kultur- und Sachgüter werden keine
erheblichen Umweltauswirkungen erwartet.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerks im
Planänderungsgebiet, wie es dem Planungskonzept von RWE Power für das Vorhaben
BoAplus entspricht, dauerhaft keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
hervorrufen. Mit der Planänderung werden keine Konflikte ausgelöst, die nicht auf der
Ebene der Bauleitplanung oder im Rahmen von Fachplanungen sicher gelöst werden
können.
3.
Zusätzliche Angaben (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 3)
3.1
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 3b)
Das ROG sieht ein Monitoring für Raumordnungspläne vor. Im Rahmen dieses
Monitorings sind erhebliche Umweltauswirkungen geprüfter Pläne und Programme zu
überwachen, um frühzeitig unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen zu
ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Die Regionalplanungsbehörden sind nach § 4 Abs. 3 LPlG NRW in Verbindung mit §
9 Abs. 4 Satz 1 ROG verpflichtet, die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der
Regionalpläne auf die Umwelt zu überwachen. Nach Anlage 1 des ROG sind die
geplanten Maßnahmen zur Überwachung im Umweltbericht zu beschreiben.
Das Monitoring der Regionalplanungsbehörde erfolgt im Verfahren zur Anpassung der
Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung nach § 34 LPlG NRW. Im Rahmen
dessen ist zu prüfen, ob prognostizierte Umweltauswirkungen durch die Umsetzung
des Regionalplans auf der Ebene der Bauleitplanung auftreten können sowie im
Rahmen der Beteiligung im fachrechtlichen Zulassungsverfahren. Damit sollen
Fehlentwicklungen frühzeitig aufgedeckt und die Kommunen bei der Entwicklung von
Lösungsansätzen unterstützt werden.
Da sich die Überwachung potenzieller Umweltauswirkungen erst im Rahmen der
Konkretisierung
des
Vorhabens
durchführen
lässt,
sind
weitere
Überwachungsmaßnahmen
im
Rahmen
der
Bauleitplanung
bzw.
im
Zulassungsverfahren nach dem BImSchG zu treffen. Sowohl die Weitergabe der
daraus gewonnenen Erkenntnisse durch die Kommunen und Genehmigungsbehörden
an die Regionalplanungsbehörde als auch der Austausch über prognostizierte
erhebliche Umweltauswirkungen auf den unterschiedlichen Planungsebenen
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ermöglichen eine Optimierung künftiger regionalplanerischer Entscheidungen und
helfen, Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Die Ergebnisse der Überwachung sind der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des
Bundes und der Länder über den Zugang zur Umweltinformation zugänglich.
3.2
Zusammenfassung ((vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Punkt 3c)
Gegenstand der Umweltprüfung ist die raumplanerische Vorbereitung eines neuen
Braunkohlenkraftwerks. Das Vorhaben ist noch nicht soweit konkretisiert, dass eine
immissionsrechtliche Genehmigung beantragt werden kann. Ausgangspunkt für die
vom Vorhabenträger vorgelegte Standortbewertung war ein exemplarisch
angenommenes Braunkohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 1.100 MW
unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen
Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem („Musterkraftwerk“).
Für die neu zu errichtende Kraftwerksanlage BoAplus wird eine Fläche von ca. 23 ha
benötigt, die nordöstlich des bereits bestehenden GIB als Erweiterungsfläche
dargestellt werden soll. Durch die Anbindung des Vorhabens an das bestehende
Kraftwerk Niederaußem werden die bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen
für die Beschickung mit Braunkohle sowie den Kraftwerksnebenprodukten des
Standortes genutzt. Der Strom wird in die bestehenden Freileitungen eingespeist.
Das Musterkraftwerk umfasst im Wesentlichen das Kesselhaus mit dem
Dampferzeuger in einer Höhe von ca. 150 m. Für das Maschinenhaus, die
Kohleaufbereitung (WTA) sowie das Schaltanlagengebäude ergeben sich Bauhöhen
von ca. 100 m. Diese Gebäude werden wie im Kraftwerksbau üblich unmittelbar an das
Kesselhaus angegliedert, ebenso wie die Anlagen der Abgasreinigung. Der
Hybridkühlturm wird eine Bauhöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Zur Ableitung
der Abgase ist ein Schornstein mit einer Höhe von 180 Metern erforderlich.
In die Beschreibung der planbedingten Umweltwirkungen wurde mit einbezogen, dass
Teile des bestehenden Kraftwerkes Niederaußem verbindlich rückgebaut werden.
Die von dem beschriebenen Anlagenkonzept eines neu zu errichtenden
Braunkohlenkraftwerks ausgehenden Wirkfaktoren sind nachfolgend aufgelistet:
-
Flächeninanspruchnahme,
Raumwirkungen von Baukörpern,
Emissionen von Luftschadstoffen,
Schallemissionen,
Wasserentnahmen und -verbräuche,
Abwasser- und Kühlwasserableitung,
Verschattung.
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf die Umwelt im Hinblick auf die zu
– 217 –
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betrachtenden Schutzgüter untersucht.
`Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit´
Der Nahbereich des Planänderungsgebiets ist vor allem östlich und nordöstlich der
Nord-Südbahn überwiegend ländlich geprägt, Ortschaften wie Rath, Hüchelhoven,
Rheidt und Büsdorf haben ihren dörflichen Charakter behalten. Die Abstände der
Siedlungen zum Rand des Planänderungsgebiets betragen:
- Auenheim südwestlich ca. 660 m,
- Niederaußem südlich ca. 380 m,
- Rheidt nordöstlich ca. 730 m,
- Hüchelhoven nordöstlich ca. 1.160 m,
- Büsdorf südöstlich ca. 1.800 m,
- Oberaußem südlich ca. 1.900 m.
Unmittelbar an das Planänderungsgebiet angrenzend, durch den Gillbach getrennt,
liegen ein zu Wohnzwecken genutztes Gut (Groß Mönchhof) sowie landwirtschaftliche
Gebäude. Südwestlich der Nord-Südbahn befinden sich gewerblich genutzte Flächen
einschließlich der bestehenden Kraftwerksanlage und Siedlungsbereiche von
Niederaußem. Das Kraftwerk Niederaußem ist über die östlich vorbeiführende B 477
an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden.
Sowohl die Flächen im Planänderungsgebiet mit dem Nahbereich als auch das weitere
Umfeld des Kraftwerkstandorts sind durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen
hauptsächlich Getreide-, Raps- und Hackfruchtanbau) geprägt.
Die Schadstoffbelastung der Luft im Untersuchungsraum war an den durch den TÜV
Nord ausgewerteten Messstellen im Zeitraum 2002 bis 2010 in Bezug auf die
Jahresmittelkonzentrationen weitgehend unkritisch. Im genannten Zeitraum wurden für
die betrachteten Parameter die Immissionsgrenzwerte durchgängig unterschritten. Nur
die Spitzenbelastung mit Schwebstaub überschritt lokal begrenzt in zwei Messjahren
den zulässigen Wert. Die Immissionsbelastung bewegte sich insgesamt auf einem für
das Rhein-Ruhr-Gebiet typischen Niveau.
Die aktuelle Lärmbelastung zeigt, dass derzeit an sechs der zwölf durch den TÜV Nord
untersuchten Immissionsorte die für die empfindlichere Nachtzeit geltenden
Immissionsrichtwerte überschritten werden. Auch nach der - unabhängig von dem
Planänderungsvorhaben erfolgenden - Stilllegung der beiden 150-MW-Blöcke A und B
des Kraftwerks Niederaußem zum 31.12.2012 ändert sich die Geräuschvorbelastung im
Umfeld des Standortes nicht wesentlich.
Die untersuchten Wohnstandorte werden bereits heute durch die bestehenden Anlagen
des Kraftwerkes Niederaußem und durch Gewerbegebiete sowie durch verschiedene
Verkehrswege visuell deutlich vorbelastet.
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Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Zu erwartende Umweltwirkungen
Zur gesetzlich gebotenen räumlichen Trennung von empfindlichen Nutzungen wie
Wohngebieten zu Gewerbe- und Industrieanlagen sind im Abstandserlass NordrheinWestfalen pauschale Abstände festgelegt worden, die sicherstellen sollen, dass
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen von Wohngebieten
vermieden werden (Vorsorgeabstände). Im vorliegenden Fall beträgt der einzuhaltende
Abstand 1.500 m. Die Abstände können allerdings unterschritten werden, wenn durch
Untersuchungen nachgewiesen wird, dass die Anforderungen des Immissionsschutzes
eingehalten werden.
Die Abstände des Planänderungsgebietes zu den nächstgelegenen Wohngebieten sind
für die Ortschaften Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven geringer als
1.500 m. Die Auswirkungsprognosen zu Schall und Luftschadstoffen des vom
Vorhabenträger beauftragten Gutachter TÜV Nord zeigen aber, dass trotz
Unterschreitung des Abstandes von 1.500 m und unter Zugrundelegung der sich
konkret ergebenden Abstandswerte die Anforderungen des gesundheitsbezogenen
Immissions- und Lärmschutzes durch das Musterkraftwerk sicher eingehalten werden
können. Die im Bundesimmissionsschutzgesetz formulierten Anforderungen an die
räumliche Trennung können somit erreicht werden.
Das störfallanlagenbezogene Trennungsgebot gemäß § 50 Abs.1, Satz 1 BImSchG
findet beim geplanten Braunkohlekraftwerk keine Anwendung, da das Anlagenkonzept
keine Störfallanlage im Sinne der Störfallverordnung darstellt.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch
Luftschadstoffimmissionen aus dem Betrieb eines bestehenden oder auch des
geplanten Braunkohlenkraftwerks sind im Planänderungsgebiet aufgrund der
vorgelegten Gutachten auszuschließen. Dies gilt bereits, wenn allein das
Neubauvorhaben betrachtet wird und erst recht, wenn die Stilllegungen der vier 300MW-Blöcke des Kraftwerks Niederaußem berücksichtigt werden. Dies wird zu einer
Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung z.B. von Schwefeldioxid und
Stickstoffoxiden führen.
Ähnliches gilt für die zu erwartende Lärmbelastung. Das geplante Kraftwerk
unterschreitet die gutachterlich berechneten Beurteilungspegel für die kritische
Nachtzeit deutlich. Die prognostizierte Zusatzbelastung unterschreitet die jeweiligen
Immissionsrichtwerte um mehr als 10 dB(A) und bewirkt deshalb keinen relevanten
Beitrag zu der Geräuschmehrbelastung.
Durch den vorgesehenen Neubau eines Hybrid-Kühlturms bei gleichzeitiger
Stilllegung von alten Naturzug-Nasskühltürmen wird sich die Schwadenbildung
deutlich verringern.
`Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt´
Im Plangebiet sind im Wesentlichen die Biotoptypen Acker, alte Baumbestände,
Gartenbrachen mit altem Baumbestand sowie Lager- und Montageflächen zu
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Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
verzeichnen. Im Nahbereich des Kraftwerkgeländes finden sich neben Ackerflächen
Gartenbaubetriebe, verschiedene Gehölzsäume oder Baumreihen, am Groß Mönchhof
auch Obstweiden und Fettweiden.
Aufgrund der Vorprägung kommen diesen Biotopen nur eingeschränkte
Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere zu. Als Funktionselemente mit größerer
Bedeutung sind die Gehölzbestände im Bereich des Klein Mönchhofs und des Groß
Mönchhofs sowie die Gehölzsäume entlang der Verkehrswege, Gräben und des
Gillbachs einzustufen. Den letztgenannten Biotoptypen kommt vor allem eine
Biotopvernetzungsfunktion zu.
Die für Pflanzen, Tiere und Lebensräume geltende Richtwerte für
Immissionsbelastungen wurden in der Vergangenheit überwiegend eingehalten,
teilweise aber auch überschritten, dies betrifft insbesondere die StickstoffoxidKonzentrationen. Gegenüber Stickstoffeinträgen sind im Umfeld des Kraftwerks vor
allem Waldgebiete empfindlich.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Die Auswirkungen des Kraftwerksneubaus durch eine Flächeninanspruchnahme von
ca. 23 ha und der damit verbundene Eingriff in den Naturhauhalt werden als erheblich
eingestuft. Naturschutzfachlich ist dieser unter Berücksichtigung der gutachterlich
beschriebenen Maßnahmen jedoch kompensierbar (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV
Nord 18.04.2012, vgl. Anhang).
Die in der Immissionsprognose berechneten Zusatzbelastungen mit gasförmigen
Schadstoffen sind so gering, dass auch bei alleiniger Betrachtung des Neubaus eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf Pflanzen und Tiere ausgeschlossen werden können. Wird die geplante Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, ergibt sich sogar eine Verringerung der
derzeitigen Immissionsbelastung. Damit können auch nachteilige Auswirkungen durch
Säureeinträge auf empfindliche Lebensräume wie Wälder ausgeschlossen werden.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Hinsichtlich
der
planungsrelevanten
Säugetierarten,
die
durch
die
Artenschutzbestimmungen des BNatSchG geschützt sind, ist ein geringes
Konfliktpotential für Fledermäuse nicht auszuschließen. Die Gefahr einer
Verschlechterung des Erhaltungszustandes von lokalen Populationen dieser
Fledermausarten und damit eine erhebliche Störung ist aber gemäß der vorgelegten
gutachterlichen Stellungnahme nicht erkennbar (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV
Nord 18.04.2012, siehe Anhang).
Darüber hinaus sind insbesondere bodenbrütende Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz
oder Rebhuhn durch die Flächeninanspruchnahme betroffen. Ein artenschutzrechtliches
Konfliktpotential ergibt sich insbesondere hinsichtlich der hier nachgewiesenen
Brutvögel. Es können jedoch alle relevanten Konflikte durch die vorgezogene
Umsetzung artenschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen oder durch entsprechende
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Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden (Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord
18.04.2012, vgl. Anhang)).
Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete
Die nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete finden sich erst in einer Entfernung von ca.
6 km zum Planänderungsgebiet. Eine Beeinträchtigung kann sich daher lediglich
potenziell durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge ergeben.
Vertieft untersucht wurden - unter Berücksichtigung kumulativ wirkender Projekte - im
Rahmen der Umweltprüfung die Wirkungen auf folgende benachbarte FFH-Gebiete:
Knechtstedener Wald mit Chorbusch, Königsdorfer Forst, Worringer Bruch, RheinFischschutzzonen zwischen Bad Honnef und Emmerich.
Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Angaben zur Umweltprüfung,
TÜV Nord 18.04.2012, siehe Anhang) kommt zu dem Schluss, dass die in der
Immissionsprognose berechneten Zusatzbelastungen mit gasförmigen Schadstoffen
(Luftkonzentrationen), Schwermetallen und Stickstoffdeposition so gering sind, dass
auch bei alleiniger Betrachtung des Neubaus eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete
ausgeschlossen werden können. Allerdings überschreiten die Säureeinträge
(Deposition) die Erheblichkeitsschwellen für die empfindlichsten Waldflächen.
Berücksichtigt man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil des
Vorhabens ist, ergibt sich aber eine Verringerung der derzeitigen Immissionsbelastung
insgesamt.
`Schutzgut Boden´
Die im Umfeld des Kraftwerksstandortes verbreiteten Parabraunerden und
Kolluvialböden sind im gesamten Planänderungsgebiet und im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen als besonders schutzwürdig einzustufen, da sie aufgrund
ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine sehr gute Produktionsgrundlage für die
Landwirtschaft darstellen.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die dauerhafte
Versiegelung von Flächen und Aushub von Bodenmaterial. Im Planänderungsgebiet
wird sich eine hohe Inanspruchnahme durch Überbauung und einem damit
verbundenen vollständigen Funktionsverlust des Bodens ergeben. Die Auswirkungen
auf das Schutzgut Boden durch Flächeninanspruchnahme im Planungsänderungsgebiet
sind aufgrund der überbauten Fläche von mehr als 5 ha als erheblich zu bewerten.
Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen sind am Standort Niederaußem nur sehr
eingeschränkt umsetzbar (s.o. Zif. 2c)). Dennoch wird der Eingriff in den Boden wird
als kompensierbar angesehen. Die Kompensation erfolgt im Zusammenhang mit den
Maßnahmen
zum
naturschutzfachlichen
Ausgleich.
Der
Verlust
der
landwirtschaftlichen Böden ist vor dem Hintergrund der großflächigen
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
landwirtschaftlichen Ertragsflächen im linksrheinischen Bereich vertretbar.
Nachteilige Auswirkungen auf den Boden und seine natürlichen Bodenfunktionen sind
durch Einträge von Luftschadstoffen nicht zu erwarten. Mit der zeitgleichen
Stilllegung der Altanlagen ist eine Verringerung der Schadstoffimmissionen und
Stoffeinträge verbunden (s.o.).
`Schutzgut Wasser´
Das Planänderungsgebiet liegt im Grundwassereinzugsgebiet des Rheins, das aufgrund
einer hohen Durchlässigkeit, großer Ergiebigkeit und Nutzung zur
Trinkwassergewinnung von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Im
Grundwasserkörper wurden bislang keine merklichen Belastungen durch punktuelle
Schadstoffquellen oder durch diffuse Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung
festgestellt.
Von den Oberflächengewässern im Untersuchungsgebiet ist der im Wesentlichen vom
Kraftwerk Niederaußem gespeiste Gillbach aktuell stark durch Kühl- und
Abwassereinleitungen betroffen. Der Gillbach gehört auf seiner gesamten Länge zu
den erheblich veränderten Wasserkörpern. Der chemische Zustand wird als „gut“, das
ökologische Potenzial hingegen als „schlecht“ eingestuft.
Nach den Vorgaben der WRRL wurde auch für den Gillbach ein Bewirtschaftungsplan
aufgestellt, um bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand des Gewässers zu
erreichen. Es wird jedoch erwartet, dass das Ziel nicht erreicht werden kann.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Die dauerhafte Versiegelung von Teilen des Planänderungsgebiets durch Gebäude,
technische Anlagen und Verkehrswege führt zu einer Verringerung der
Grundwasserneubildungsrate. Aufgrund der im Verhältnis zur Größe des
Grundwasserkörpers geringen Fläche und unter Berücksichtigung der möglichen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wird aber keine relevante Veränderung der
Grundwassermenge erwartet.
Mit Umsetzung der Kraftwerkserneuerung wird das Temperaturniveau der
Einleitungen in den Gilbach leicht gesenkt und die Einleitmenge verringert. Daraus
werden sich positive Auswirkungen auf die Wasserqualität des Gewässers ergeben.
Zudem werden die Wasserführung gleichmäßiger und Abflussspitzen verringert.
Hierzu trägt auch bei, dass das auf dem Gelände anfallende Niederschlagswasser in
einem Regenrückhalte- und Absetzbecken gesammelt und gedrosselt abgegeben
werden soll.
Aufgrund der Verringerung und Vergleichmäßigung der Wasserführung ist eine
weitergehende Renaturierung des Gillbachs möglich, so dass insgesamt mit einer
Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gillbaches zu rechnen ist.
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
`Schutzgut Klima/Luft´
Im Plangebiet herrscht ein Freilandklima mit überwiegend niedrigen
Vegetationsformen vor. Das südlich daran angrenzende Kraftwerksgelände gehört zum
Klimatop der Industriegebiete mit starken klimatischen Veränderungen gegenüber dem
Umfeld, die im Süden und Westen angrenzenden Siedlungsflächen von Niederaußem
und Auenheim werden dem Gartenstadtklima zugeordnet. Die einzige Wasserfläche im
Untersuchungsgebiet ist der Gillbach. Aufgrund seiner geringen Größe und der
ganzjährig erhöhten Wassertemperatur sind im Bereich des Baches die ausgleichenden
Elemente eines Gewässerklimatops nicht zu erwarten.
Lokale Vorbelastungen durch den Kraftwerksbetrieb sind durch Veränderung der
Temperatur- und Feuchteverhältnisse gegeben sowie vor allem durch Veränderungen
der
Sonneneinstrahlung,
der
Sonnenscheindauer
und
entsprechende
Verschattungswirkungen auf die Landwirtschaft.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Relevante Auswirkungen auf das Lokalklima sind auf das Planänderungsgebiet und
einen schmalen daran angrenzenden Bereich beschränkt. Darüber hinaus werden sich
keine erheblichen Auswirkungen auf das Lokalklima im Bereich zwischen Bergheim,
Rommerskirchen und Pulheim ergeben, da hier große Freilandareale die
Auswirkungen, die von dem ca. 23 ha großen Industrieklimatop ausgehen, ausgleichen
können.
Durch die Abschaltung der alten Kraftwerksblöcke am Standort und den Einsatz eines
Hybbridkühlturms beim Neubau von BoAplus wird sich das Aufkommen von
Kühlschwaden deutlich verringern, insbesondere am Tage.
Globale CO2 Bilanz
Am Standort Niederaußen werden, so RWE Power, nach der Aufnahme des
kommerziellen Betriebs des neuen Kraftwerks vier 300 MW–Kraftwerksblöcke
stillgelegt. Aufgrund des hohen Wirkungsgrads und der kapazitätsgleichen Stilllegung
wird der Betrieb von BoAplus deutlich geringere CO2-Emissionen verursachen als die
stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke. Insgesamt wird es am Standort Niederaußem zu
einer CO2-Reduzierung von ca. 30 % führen; dies entspricht einer jährlichen absoluten
Reduzierung an CO2 von ca. 3 Mio. t.
Die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens sollen zukünftig in einem
Klimaschutzgesetz festgelegt werden, dass derzeit als Entwurf vorliegt. Demnach sind
u.a. der Steigerung des Ressourcenschutzes sowie der Ressourcen- und der
Energieeffizienz - wie beispielsweise durch den Bau energieeffizienter Kraftwerke zur Verringerung der Treibhausgasemissionen besondere Bedeutung beizumessen. Ziel
ist es, die CO2-Emissionen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um mindestens 25 % und
bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zum Stand von 1990 zu
reduzieren.
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
`Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild´
Die intensiv genutzte Agrarlandschaft im Umfeld des Kraftwerksstandorts
Niederaußem ist durch überwiegend großflächige Nutzungsparzellen gekennzeichnet.
Gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Gebüsche, Hecken und Gehölze
sind nur noch teilweise entlang von Verkehrswegen und Gewässerläufen sowie im
Umfeld von Hofanlagen erhalten.
Größere zusammenhängende Wälder befinden sich im Bereich der Ville sowie der
rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und
als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Insbesondere die
bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen
ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte
Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind Teil des „Naturparks Rheinland“.
Teile des Landschaftsraumes sind durch vorhandene technische Elemente z. T. stark in
ihrer Eigenart überformt. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die
Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem,
Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden
Freileitungen und Umspannwerke. Auch die im Gebiet installierten Windkraftanlagen
stellen eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Als Vorbelastungen sind auch die
auf den Braunkohlentagebau zurückgehenden, rekultivierten Halden einzustufen, die
als künstliche Erhebungen das ursprüngliche Landschaftsbild verändern. Verkehrswege
wie die Autobahn A 61 sowie weitere stark frequentierte Straßen und die teilweise auf
Dämmen verlaufenden Bahnstrecken zerschneiden die Landschaft.
Unmittelbar an das Planänderungsgebiet grenzt das LSG Gillbachtal.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Die neuen Gebäudekörper des geplanten Kraftwerks im Planänderungsgebiet stellen
kein neues technisches Element in der Landschaft dar. Die bestehenden
Kraftwerksanlagen werden lediglich um weitere Baukörper ergänzt (Vorbelastung).
Dennoch führen sie in der Summe zu einer weiteren Veränderung des
Landschaftsbildes. Je nach Betrachtungsstandort ordnen sich die neuen Baukörper in
die bestehende Kraftwerkskulisse ein, aus anderen Richtungen sind sie als zusätzliche
technische Elemente wahrnehmbar.
Zur Verminderung der Eingriffsfolgen sind am Standort Niederaußen konkrete
Abrissarbeiten an den nach Inbetriebnahme stillgelegten Anlagenteilen sowie
landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen (Gehölzpflanzungen) geplant.
`Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter´
Für den Planbereich liegen einzelne Fundhinweise und Hinweise auf alte Lehmgruben
etc. vor. Im Jahr 2012 wird, nach Angaben des Projektträgers, eine Prospektion
erfolgen, die eine abschließende denkmalpflegerische Beurteilung ermöglicht. In der
Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim ist im Bereich des
Klein Mönchhofs ein Bodendenkmal eingetragen. Das Bodendenkmal wird bei der
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart. Unmittelbar westlich an das
Plangebiet wird der Klein Mönchhof mit allen Hofgebäuden (Wohnhaus mit
dreiflügeligem Wirtschaftgebäude) als Baudenkmal in der Denkmalliste der Unteren
Denkmalbehörde bei der Stadt Bergheim geführt. Dieses Baudenkmal wird ebenfalls
bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche berücksichtigt.
Zu erwartende Umweltwirkungen
Durch den Kraftwerksneubau werden Sichtbeziehungen zum Baudenkmal Klein
Mönchshof eingeschränkt. Dieser wird aus östlicher Richtung zukünftig nicht mehr
sichtbar sein. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Dominanz des
bestehenden Kraftwerks werden die Veränderungen aber nicht, so die gutachterliche
Stellungnahme, als erheblich eingestuft, zumal der Hof selbst einschließlich aller
Außenanlagen erhalten bleibt.
Sollten sich im weiteren Verfahren oder im Bauleitplanverfahren aufgrund der
vorgesehenen Prospektion neue Erkenntnisse zu Bodendenkmälern ergeben, werden
laut Projektträger die erforderlichen Maßnahmen mit dem zuständigen Fachamt
abgestimmt.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen
Auswirkungen des Vorhabens sind durch ein optimiertes Kraftwerkskonzept (HybridKühlturm, Katalysatoren zur Abgasentstickung, Ressourcenoptimierung u.ä.), durch
die Stilllegung von Altanlagen und die Minimierung des Flächenverbrauchs durch
Mitnutzung der bestehenden Infrastruktur am Standort gegeben. Auch der Eingriff in
Natur und Landschaft und das Landschaftsbild ist über die durch den Gutachter
beschriebenen
Kompensationsmaßnahmen
naturschutzfachlich
auszugleichen
(Angaben zur Umweltprüfung, TÜV Nord 18.04.2012, vgl. Anhang).
Gesamtbewertung
Der Neubau des Kraftwerks BoAplus am Standort Niederaußem wird zukünftig in
Verbindung mit der Stilllegung von vier alten 300 MW Kraftwerksblöcken bei einigen
Umweltmedien zu einer spürbaren Entlastung führen. Über die konsequente
Verwendung modernster Anlagentechnik kann bei nahezu gleichbleibender
elektrischer Leistung die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe wie
beispielsweise Schwefeldioxid, Stickstoffoxid oder Schwebstoffen gesenkt werden.
Dies führt zu Entlastungen bei den Schutzgütern Mensch, Flora und Fauna und dies
über den eigentlichen Plan- und Untersuchungsbereich hinaus. Ebenfalls wird durch
die neue Hybrid-Kühltechnik die Schwadenbildung deutlich verringert. In Folge dessen
reduziert sich auch die Kühlwasserentnahme und Kühlwassereinleitung in den Gilbach.
Durch die technische Erneuerung wird es nach Stilllegung der alten Kraftwerksanlagen
am Standort selbst zu einer Verringerung der Lärmimmissionen kommen.
Das neu zu errichtende Kraftwerk wird bei einigen Schutzgütern zu einer weiteren
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Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Belastung führen. Eine erhebliche Umweltwirkung ist dabei der mit ca. 23 ha hohe
Freiflächenverbrauch und die daraus resultierende Flächenversiegelung. Auch wenn es
sich bei den Erweiterungsflächen nicht um ökologisch hochwertige Bereiche handelt,
wird dies trotzdem zu einem nicht unerheblichen Verlust an Bodenfunktionen,
landwirtschaftlicher
Produktionsfläche,
Grundwasserneubildungssowie
Klimaausgleichfunktionen führen. Die negativen Umweltwirkungen konzentrieren sich
dabei auf den direkten Planbereich und die an das Kraftwerk angrenzenden Flächen.
Auch die Umweltbedingungen an den Wohnstandorten von Auenheim und
Niederaußem-Nord werden weiterhin belastet.
Trotz der vorhandenen Vorbelastung am Standort Niederaußem wird es durch die
Ergänzung des neuen Kraftwerkteils BoAplus mit den entsprechend ausgeprägten
Baukörpern zu einer weiteren Belastung des Landschaftsbildes kommen.
Im Umweltbericht wurden schutzgutspezifisch die mit der Planänderung verknüpften
Umweltauswirkungen prognostiziert und bewertet. Die zusammenfassende Beurteilung
der Umweltauswirkungen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
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Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
Tab.: 54 Definition der Konfliktklassen und Bewertung der Erheblichkeit
Konfliktklasse
keine (0)
gering (1)
mittel (2)
hoch (3)
Definition und Bewertung
Keine bzw. nur eine theoretisch zu
erwartende nachteilige Auswirkung, die
außerhalb der Mess-/Erfassungsgenauigkeit
liegt
oder
positive
Umweltauswirkung
Erfassbare/nachweisbare
nachteilige
Auswirkungen von so geringem Ausmaß,
dass sie ohne weitere Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
toleriert
werden können (bspw. irrelevante
Immissions-Zusatzbelastungen)
Mehr
als
irrelevante
nachteilige
Auswirkungen bei einer Überschreitung
von
Beurteilungswerten
durch
bestehende Vorbelastungen;
erhebliche Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft einschließlich des
Boden- und Wasserhaushalts (Eingriffe
in Natur und Landschaft).
Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen
können aber durch Schutz-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen soweit
reduziert oder ausgeglichen werden, dass
sie vertretbar sind.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen,
die zu einer deutlichen Verschlechterung
der bestehenden Umweltsituation führen
(bspw.
Verschlechterung
des
ökologischen oder chemischen Zustandes
von Oberflächengewässern);
erhebliche Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft einschließlich des
Boden- und Wasserhaushalts (Eingriffe
in Natur und Landschaft).
Die Auswirkungen/Beeinträchtigungen
können nicht hinreichend (d.h. unter die
Erheblichkeitsschwelle) gesenkt oder
nicht kompensiert werden.
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Bewertung
unter
Berücksichtigung
von
Kompensationsund
Minderungsmaßnahmen
nicht erheblich
nicht erheblich
erheblich,
kompensierbar
erheblich
jedoch
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Tab. 55 Zusammenstellung der Auswirkungen durch die Errichtung und den
Betrieb
des
Braunkohlenkraftwerks
im
Planänderungsgebiet
einschließlich der Stilllegung aller vier 300-MW-Blöcke am Standort
Niederaußem
Schutzgut Wirkungen/Wirkfaktoren
Mensch
und
menschliche
Gesundheit
Errichtung und Betrieb des
Braunkohlenkraftwerks
Konfliktklasse
Bewertung
erheblich, jedoch
Abstand zu Wohngebieten
2 (mittel)
kompensierbar
Luftschadstoffimmissionen
0 (keine)
nicht erheblich
Schallimmissionen
1 (gering)
nicht erheblich
Lichtimmissionen
1 (gering)
nicht erheblich
Verschattung
0 (keine)
nicht erheblich
erheblich, jedoch
Optische Wirkungen
2 (mittel)
kompensierbar
Auswirkungen auf die landwirtschaftliche
erheblich, jedoch
2 (mittel)
Nutzung durch Flächeninanspruchnahme
kompensierbar
Auswirkungen auf die landwirtschafte
Nutzung durch Luftschadstoffimmis0 (keine)
nicht erheblich
sionen und Stoffeinträge
Auswirkungen auf die landwirtschaftliche
0 (keine)
nicht erheblich
Nutzung durch Verschattung
Wirkungen auf die Erholungsfunktion
1 (gering)
nicht erheblich
Baustellenbetrieb
1 (gering)
nicht erheblich
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
0 (keine)
nicht erheblich
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
0 (keine)
nicht erheblich
Flächeninanspruchnahmen
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
Stoffeinträge aus dem Baustellenbetrieb
0 (keine)
nicht erheblich
Stoffeinträge über den Luftpfad
0 (keine)
nicht erheblich
Flächeninanspruchnahmen
1 (gering)
nicht erheblich
Stoffeinträge durch den Baustellenbetrieb
0 (keine)
nicht erheblich
Einleitung von Kühl- und Abwasser
sowie Niederschlagswasser in den
Gillbach
1 (gering)
nicht erheblich
Flächeninanspruchnahmen
Nachbarschaftswirkungen
Luftschadstoffimmissionen
Stoffeinträge
und
Tiere,
und
Pflanzen,
Biotope
und bioArtenschutzrechtliche Betrachtung
logische
Vielfalt
Auswirkungen auf NATURA 2000
Gebiete
Boden
Wasser
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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Schutzgut Wirkungen/Wirkfaktoren
Luft/
Klima
Landschaft
Kulturund
sonstige
Sachgüter
Errichtung und Betrieb des
Braunkohlenkraftwerks
Konfliktklasse
Bewertung
Stoffeinträge über den Luftpfad
0 (keine)
nicht erheblich
Auswirkungen auf das Lokalklima
Auswirkungen auf das Globalklima
Luftschadstoffimmissionen
1 (gering)
0 (keine)
0 (keine)
nicht erheblich
nicht erheblich
nicht erheblich
Flächeninanspruchnahmen
1 (gering)
nicht erheblich
Gebäudekörper
2 (mittel)
erheblich, jedoch
kompensierbar
Baustellenbetrieb
1 (gering)
nicht erheblich
Flächeninanspruchnahmen
Sichtbeziehungen
(Gebäudekörper)
Luftschadstoffimmissionen
Stoffeinträge
Baustellenbetrieb
0 (keine)
nicht erheblich
1 (gering)
nicht erheblich
0 (keine)
nicht erheblich
0 (keine)
nicht erheblich
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und
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Verwendete Unterlagen / Literatur
Basisdokument: Angaben für die Umweltprüfung gemäß § 9 ROG - Änderung des
Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung
für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem - TÜV NORD Systems
GmbH & Co. KG, 18.04.2012, siehe Anlage
darin wird Bezug genommen auf:
Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften
-
-
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-
-
-
-
-
-
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18. September 1995
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm –
Geräuschimmissionen (AVV-Baulärm), vom 19. August 1970 (Beilage zum BAnz.
Nr. 160 vom 1. September 1970)
Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli
2011 (BGBl. I S. 1509)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV - vom 12. Juli 1999
DIN 4149 Bauten in deutschen Erdbebengebieten .Lastannahmen, Bemessung und
Ausführung üblicher Hochbauten (2005)
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Großfeuerungs- und Turbinenanlagen – 13. BImSchV), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1717, 2847), zuletzt
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129)
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 27. Februar 1986
(GMBl. S. 95, ber. S. 202)
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002.
GMBl. 2002, Heft 25 – 29, S. 511 – 605
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen
(Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG), Neufassung vom 21. Juli 2011
(BGBl. I S. 1475)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG), Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06.Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557)
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen, Entwurf Stand:
01.10.2011
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz - DSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.
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Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
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März 1980 (GV. NRW. S. 226, ber. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel Art.
259 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von
Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG), vom 17. März 1998 (BGBl. I
S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9.Dezember 2004
(BGBl. I S. 3214)
Gesetz
zum
Schutz
vor
schädlichen
Umwelteinwirkungen
durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am
8. November 2011, BGBl. I S. 2178
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG),
Neufassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2
Absatz 67 des Gesetzes vom 22.Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044)Gesetz zur
Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185)
Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Lichtleitlinie),
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), Beschluss vom 10.
Mai 2000
Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) des Landes Nordrhein-Westfalen, vom 9.
Mai 2000
Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW), in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. Mai 1995 (GV. NW. S.474)
Landesplanungsgesetz (LPIG) des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.Mai 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.
März 2010 (GV. NRW. S.212)
Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung Nord“, Rhein-Erft-Kreis, 9.
Änderungsverfahren, Stand 2011
Landschaftsplan Nr. 7 „Rommerskirchener Lössplatte“, Rhein-Erft-Kreis, 9.
Änderungsverfahren, Stand 2011
Neununddreißigste
Verordnung
zur
Durchführung
des
BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV), in der Fassung der Bekanntmachung
vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065)
Raumordnungsgesetz (ROG), vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand November 2009
Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild
lebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG) vom 21. Mai 1992
Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der
Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie),
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zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2008 (ABl. L
311, S. 1)
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL).
Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der
Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie)
Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der
Richtlinie 96/61/EG des Rates
Richtlinie 2009/29/EG vom 23. April 2009 des europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und
Ausweitung
des
Gemeinschaftssystems
für
den
Handel
mit
Treibhausgasemissionszertifikaten
Sechsundzwanzigste
Verordnung
zur
Durchführung
des
BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26.
BImSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I
S. 1966)
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.08.98.
Gemeinsames Ministerialblatt 1998, Nr. 26, Seite 503 ff.
VDI Richtlinie 2310 Blatt 16 (2004): Maximale Immissions-Werte zum Schutz des
Menschen, Maximale Immissions-Konzentrationen für Stickstoffdioxid
VDI Richtlinie 2267 Blatt 16 (2007): Stoffbestimmung an Partikeln in der
Außenluft - Messen der Massenkonzentration von Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K,
Mn, Ni, Pb, Sb, V, Zn als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der
Massenspektrometrie (ICP-MS)
VDI Richtlinie 3956 Blatt 1 (1997) Zielsetzung, Bedeutung und Grundlagen von
Richtlinien zum Schutze der Böden - Ermittlung von Maximalen ImmissionsWerten
VDI 3784 Blatt 1 (1986): Ausbreitung von Emissionen aus NaturzugNaßkühltürmen. Beurteilung von Kühlturmauswirkungen. Berlin
VDI Richtlinie 3787 Blatt 1 (1997) Umweltmeteorologie - Klima- und
Lufthygienekarten für Städte und Regionen
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt
geändert durch Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 26. November 2010
(BGBl. I S. 1643)
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995, zuletzt geändert am 16. März 2010 (GVBl.
Nr. 11 vom 30.03.2010 S. 185)
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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(Störfallverordnung – 12. BImSchV), Neufassung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I
S.1598); zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung vom 26.
November 2010 (BGBl. I S. 1643)
Literatur
-
-
-
-
-
-
-
-
Achermann, B., Bobbink, R. Hrg. (2003): Empirical Critical Loads for Nitrogen.
Expert Workshop held under the Convention on Long-range Transboundary Air
Pollution, Berne, 11-13 November 2002, Proceedings. Swiss Agency for
Environment, Forests and Landscape (SAEFL), Environmental Documentation No.
164, Berne.
argumet (2012): Orientierende Immissionsprognose für den Neubau BoAplus am
Standort Niederaußem: Bericht im Auftrag der RWE Power AG vom 16.04.2012
argumet & Simuplan (2012): Modellierung der Verschattungseffekte durch
sichtbare Schwaden und Gebäude im Zusammenhang mit der Errichtung einer
neuen Kraftwerksanlage am Standort Niederaußem. Bericht im Auftrag der RWE
Power AG vom 02.04.2012
Balla, S.; Peters, H.-J.; Wulfert, K. et al. (2010): Leitfaden zur Strategischen
Umweltprüfung (Langfassung), Forschungsvorhaben 206 13 100 im Auftrag des
Umweltbundesamtes.
Bezirksregierung Düsseldorf (2009): Luftreinhalteplan Grevenbroich
Bezirksregierung Köln Aktionsplan in der Umgebung des Tagebaus Hambach
(Köln 2005)
Builtjes, P., Hendriks, E., Koenen, M., Schaap; M., Benzhaf, S., Kerschbaumer,
A., Gauger, T., Nagel, H.-D., Scheuschner, T., Schlutow, A. (2011): Erfassung,
Prognose und Bewertung von Stoffeinträgen und ihren Wirkungen in Deutschland
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Verdichtungsraum,
Bevölkerungsdichte - www.bbsr.bund.de, Gebietsstand 31.12.2008
Boye, P. & Dietz, M. (2004): Nyctalus noctula (Schreber, 1774). In: Petersen, B. et
al. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und
Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Schriftenreihe für
Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 2: 529-536.
Dietz, M. & C. Mehl-Rouschal (2006): Frankfurter Nachtleben – ein Projekt zum
Schutz von Fledermäusen in der Stadt. In: J. Dettmar & P. Werner (Hrsg.)
Perspektiven und Bedeutung von Stadtnatur für die Stadtentwicklung, Conturec 2:
95 - 106.
DWD – Deutscher Wetterdienst (2011): Agarmeteorologische Messungen während
der Vegetationsperioden 2005 – 2010 an bis zu 6 Stationen auf landwirtschaftlich
genutzten Flächen in der Umgebung der Baunkohlenkraftwerke Niederaußem und
Neurath. Zusammenfassender Bericht (Geisenheim)
eretecUA (2011): Bericht über Immissionsmessungen in der Umgebung der Fabrik
Berrenrath in der Zeit vom August 2010 bis Februar 2011
– 233 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
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-
-
Erftverband: Gewässerportrait Gillbach http://www.erftverband.de/oberirdischegewaesser/gewaesserportraits/gillbach/ (Dezember 2011)
Eurofins/GfA (2003): Vorbelastungsmessungen auf die Parameter Stickstoffdioxid
(NO2), Schwebstaub nach PM10-Konvention (SSt, PM10), Cadmium und Arsen
im Schwebstaub (Cd, As in SSt) und Staubdeposition (STN)
Eurofins/GfA (2008): Vorbelastungsmessungen für die geplante Modernisierung
der Blöcke G und H des Kraftwerks Niederaußem
EXPONENT, Industrial Structures: Standortanalyse Frimmersdorf im Hinblick auf
ein potentielles Neubauvorhaben unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und bestehenden Restriktionen, Düsseldorf 30.03.2012
Forschungsstelle Rekultivierung: Vorkommen von Haselmaus, Zauneidechse www.forschungsstellerekultivierung.de, Abfrage am 08.06.2011
Garniel, A., Mierwald, U.: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (2010)
Geologischer Dienst (2004): Hrsg. Geologischer Dienst NRW 2004: Karte der
schutzwürdigen Böden - Auskunftssystem BK 50 (2. Aufl., Krefeld)
Geologischer Dienst (2006): Hrsg. Geologischer Dienst NRW 2006: Karte der
Erdbebenzonen und Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland Nordrheinwestfalen, Krefeld)
Geologisches Landesamt NRW (1998): Karte der schutzwürdigen Böden ,
oberflächennahe Rohstoffe
Guderian, R.: Handbuch der Umweltveränderungen und Ökotoxikologie / Bd. 2.
Terrestrische Ökosysteme B.: Wirkungen auf Pflanzen, Diagnose und
Überwachung, Wirkungen auf Tiere (2001)
GUK - Gesellschaft für Umwelttoxikologie und Krankenhaushygiene mbH (2012):
Umweltmedizinisch - humantoxikologische Bewertung der Immissionssituation in
der Umgebung des Braunkohlekraftwerks Niederaußem nach der Erneuerung.
Gutachten im Auftrag der RWE Power AG
Hupfer, P., Kuttler, W. (2006): Witterung und Klima: Eine Einführung in die
Meteorologie und Klimatologie
IBES Baugrundinstitut GmbH (2010): Geo- und Umwelttechnischer Bericht
(Duisburg)
IVV (2012): Verkehrsuntersuchung zur geplanten Errichtung des
Braunkohlenkraftwerkes BoAplus am Standort Niederaußem. Bericht im Auftrag
der RWE Power AG vom Januar 2012
Koelzer, Winfried, Informationskreis KernEnergie (2006): Radioaktivität,
Strahlenexposition, Strahlenwirkung
LAI – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (1997): Ableitung
von Beurteilungswerten für luftverunreinigende Immissionen.
LAI - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (2004):
„Bewertung von Schadstoffen, für die keine Immissionswerte festgelegt sind Orientierungswerte für die Sonderfallprüfung und für die Anlagenüber-wachung
sowie Zielwerte für die langfristige Luftreinhalteplanung unter besonderer
Berücksichtigung der Beurteilung krebserzeugender Luftschadstoffe“
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UMWELTBERICHT
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-
LAI – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (2010): Ermittlung
und Bewertung von Stickstoffeinträgen. Abschlussbericht Stand 03.03.2010
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen: Geräusch-Screening NRW – www.lanuv.nrw.de/geräusche/screening
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2006): Ergebnisse der MILIS-Messung in Elsdorf-Berrendorf Januar
bis Juni 2006
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2007): Mobile Immissionsmessungen in Pulheim-Stommeln Juni 2006
bis Dezember 2006. MILIS-Bericht 362
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2007): EU-Jahreskenngrößen 2006.- Essen.
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2007a): Mögliche nachteilige gesundheitliche Effekte und
Belästigungen aufgrund Verschattung durch Kühlturmschwaden (Stand
22.01.2007).
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2008): EU-Jahreskenngrößen 2007.- Essen.
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2009): EU-Jahreskenngrößen 2008.- Essen.
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2010): EU-Jahreskenngrößen 2009.- Essen.
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2011): EU-Jahreskenngrößen 2010.- Essen.
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2011): Steckbriefe zu LUQS-Stationen. http://www.lanuv.nrw.de/luft/messorte/steckbriefe Essen.
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2010): Klima und Klimawandel in Nordrhein-Westfalen. Fachbericht
27. Recklinghausen 2010
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (2011): Bericht über die Luftqualität im Jahre 2010, LANUVFachbericht 33
LWK NRW – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (2008):
Untersuchungen zu den Auswirkungen von Kühlturmschwaden auf die
Landwirtschaft (Projekt AuKLand) – Erste Ergebnisse 2005-2006
LUA Brandenburg (2007): Liste der stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen.
Autoren: Zimmermann, F. unter Mitarbeit von Düvel, M., Herrmann, A.,
Schoknecht, T.
LUA Brandenburg (2008): Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und
irrelevanter Stoffeinträge in Natura-2000-Gebiete. Studien und Tagungsberichte
des Landesumweltamtes, Band 52.
LWL & LVR – Landschaftsverband Westfalen und Landschaftsverband Rheinland
– 235 –
Bezirksregierung Köln
Mai 2012
5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
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(2009): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in NordrheinWestfalen. Korrekturfassung 2009
MBV – Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
(2007a): Landesstraßenausbauplan NRW 2007 – 2011, in Kraft getreten am 23.
Februar 2007
MBV - Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
(2007b): Landesstraßenbedarfsplan vom 12.12.2006
MKULNV NRW - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010, 2011)
MÜLLER-BBM (2004):Kraftwerk Niederaußem – Blöcke A – H Ermittlung der
Geräuschemissionen- und -immissionen zur Nachtzeit und Vorschläge für
Schallminderungsmaßnahmen, Bericht M58906/4
MÜLLER-BBM
(2011):
RWE
Kraftwerk
Niederaußem,
Schallimmissionsprognose für eine Neuanlage im Zuge der weiteren Umsetzung
des Kraftwerkserneuerungsprogramms, Entwicklung der Geräuschsituation,
Bericht M88005/8 im Auftrag der RWE Power AG vom 12.12.2011
MKULNV - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW (2011): Klimawandel und Wasserwirtschaft.
Maßnahmen und Handlungskonzepte in der Wasserwirtschaft zur Anpassung an
den Klimawandel, Düsseldorf.
MUNLV - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2007): Immissionsschutz in
der Bauleitplanung – Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und
Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den
Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass)
MUNLV - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2007): Geschützte Arten in
Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen,
Maßnahmen. Stand Dezember 2007
MUNLV - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2009): Umweltbericht
Nordrhein-Westfalen 2009
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
NRW (2009): Anpassung an den Klimawandel. Eine Strategie für NordrheinWestfalen, Düsseldorf
MUNLV - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2009): Bewirtschaftungsplan
NRW – Planungseinheitensteckbrief Teileinzugsgebiet Rhein/Erft – Stand 2008
MURL - Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen (1990): Klimaatlas von Nordrhein-Westfalen
NABU Kreisverband Erft: Vorkommen von Wanderfalken - www.nabuerftkreis.de, Abfrage am 21.07.2011
ÖKO-DATA (2012): Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
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eutrophierende und versauernde Schadstoffeinträge in den FFH-Gebieten
„Worringer Bruch“, „Königsdorfer Forst“ und „Knechtstedener Wald mit
Chorbusch“ im Auftrag der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG (Strausberg)
Raskin, R. (2006): Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie:
„Feldhamsterkartierung auf dem Plangebiet für das nächste Braunkohlenkraftwerk
am Standort Niederaußem. Gutachten im Auftrag der RWE Power AG
Raskin, R. (2009): Berücksichtigung des Feldhamsters bei Eingriffen, Ein
Erfahrungsbericht zu zwei Großprojekten in der rheinischen Lössbörde.
Naturschutz und Landschaftsplanung 41, H. 5, S. 139 - 144
Simon, M., Hüttenbügel, S. & Smid-Viergutz, J. (2004): Ökologie und Schutz von
Fledermäusen in Dörfern und Städten. Bonn-Bad Godesberg, Bundesamt für
Naturschutz.
SMEETS Landschaftsarchitekten (2012a): Kraftwerkerneuerung am Standort
Niederaußem, Thematische Ausarbeitung zu den optischen Wirkungen des
Vorhabens auf das benachbarte Wohnumfeld. Bericht im Auftrag der RWE Power
AG vom März 2012
SMEETS Landschaftsarchitekten (2012b): Planung eines Braunkohlenkraftwerks
am Standort Niederaußem, Untersuchung zum Ausgleichsbedarf als Anlage zur
Regionalplanänderung. Bericht im Auftrag der RWE Power AG vom 13.01.2012
Stadt Bergheim, Untere Denkmalbehörde: Liste der Denkmäler der Stadt Bergheim
Stadt Bergheim: Flächennutzungsplan, Stand Juni 2008
Straube, M., Köhler, U. (2006): Jahresbericht 2005. Koordinationsstelle für das
Artenhilfsprogramm,
Feldhamster
Nordrhein-Westfalen,
NABUNaturschutzstation Euregio-Naturpunkt e.V., (Heinsberg)
TÜV NORD Umweltschutz, Hamburg (2008): E.ON Kraftwerke GmbH - Neubau
eines Steinkohlekraftwerks am Standort Staudinger. Gutachterliche Stellungnahme
zur möglichen Konfliktsituation durch Lichtimmission.
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG (2012): Untersuchung zur FFHVerträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flächenausweisung für die
Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem. Bericht im Auftrag der RWE
Power AG vom April 2012
UBA - Umweltbundesamt (1987): Entscheidungshilfen für die Prüfung in
Sonderfällen nach TA Luft (Nr. 2.2.1.3), Teil II. Beurteilung der Wirkung von
Schwefeldioxid und Fluorwasserstoff auf Tiere. Berichte 8/87. Berlin
UBA - Umweltbundesamt Hrsg.(2007): Klimaschutz in Deutschland: 40% Senkung der CO2 – Emissionen bis 2020 gegenüber 1990, Climate Change 05/07
UBA - Umweltbundesamt (2009a): Klimaschutzprogramme und -maßnahmen in
Deutschland
http://www.umweltbundesamt-daten-zurumwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeldent=3156
UBA - Umweltbundesamt (2009): Nachhaltige Flächennutzung und
nachwachsende Rohstoffe - Optionen einer nachhaltigen Flächennutzung und
Ressourcenschutzstrategien unter besonderer Berücksichtigung der nachhaltigen
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Bezirksregierung Köln
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5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BOAplus) –
UMWELTBERICHT
-
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-
Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen, UBA-Texte 34/2009
UNECE - United Nations Economic Commission for Europe (2010a): Manual on
methodologies and criteria for modelling and mapping critical loads & levels and
air pollution effects, risks and trends.
UNECE - United Nations Economic Commission for Europe (2010b): Empirical
critical loads and dose-response relationships, Prepared by the Coordination Centre
for Effects of the International Cooperative Programme on Modelling and
Mapping Critical Levels and Loads and Air Pollution Effects, Risks and Trends
Unterhaltungsverband Pulheimer Bach – der Wasser- und Bodenverband:
Vorkommen von Eisvogel - www.bachverband.de, Abfrage am 17.05.2011
WHO – World Health Organisation (2005): Air Quality Guidelines, Global update
2005
Fachinformationssysteme
-
-
-
ELWAS-IMS des MKULNV – GIS-Tool für Abwasser, Gewässergüte,
Grundwasser/Trinkwasser
und
Oberflächengewässer
in
NRW
http://www.elwasims.nrw.de, Abfrage am 20.06.2011
Digitale BK 50 vom Fachinformationssystem Bodenkunde, Geologischer Dienst
NRW – Landesbetrieb, Abfrage am 07.12.2011
Geoportal Rhein-Erft-Kreis: Landschaftsschutzgebiete - www.geo.rhein-erftkreis.de, Abfrage am 28.07.2011
Geoserver NRW: www.geoserver.nrw.de - WMS-Dienst der @linfos –
Landschaftsinformationssammlung, Abfrage am 10.08.2011
LANUV-Fachinformationssystem - www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de: Biotoptypenschlüssel, Biotopkataster, Geschützte Arten, FFH- und
Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete - unter Verwendung von Sach- und
Grafikdaten, Aktualisierungdatum: 21.12.2011
LANUV-Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo NRW) www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de, Abfrage am 10.08.2011
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