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Kommune
Erftstadt
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10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Öffentlich
S 8/0723
•
Amt: - 50BeschIAusf.: - 50 Datum:
Betreff:
16.08.2005
Antrag bzgl. verschiedener Maßnahmen und Erstellung von
Konzepten Im Bereich der Altenhilfe und -Betreuuna
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
•
Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung begrüßt den Antrag des Seniorenbeirates bzgl. des
bedarfsgerechten Angebotes für pflegebedürftige Menschen in Erftstadt.
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einem Anstieg der älteren
Bevölkerung massiv zu rechnen. Bereits heute liegt der Anteil der Senioren bei
27 % der Gesamtbevölkerung und wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Vor diesem Hintergrund sollten die Kommunen .Seniorenplöne" entwickeln.
auch unter dem Aspekt. dass der Rhein-Erft-Kreisdie Durchführung der
Pflichtaufgaben nach dem Landespflegegesetz NRW (Pflegekonferenz.
Pflegebedarfsplan) nicht mehr wahrnimmt.
Die Stadt Erftstadt unterhält seit 1998 ein Beratungsbüro für Pflegebedürftige;
Senioren und Behinderte im Rathaus in Erftstadt. Der Beratungsbedarf ist
steigend (Fallzahlen zum 30.06.05: 650 Beratungen im Bereich Pflege und Alter.
54 im Bereich Behinderung).
P:\500\OATEN\500_20\AUSSCHUSS\ANTRAG
SENIORENBElRAT1.DOC
Der Vorschlag des Seniorenbeirates ein Konzept zu erarbeiten bzgl.
Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Pflegepolitik wird aufgegriffen. Die
Gründung eines Arbeitskreises bestehend aus je 2 Mitgliedern des Rates, der
Verwaltung und des Seniorenbeirates sollte in nächster Zeit in Angriff
genommen werden.
Die Verwaltung kann im Vorfeld der Planungen, z.B. welche Projekte der
Altenhilfe angedacht sind, die Einbeziehung des Seniorenbeirates nicht in
Betracht ziehen. Eskönnen jedoch Wünsche und Vorschläge des Beirates bzgl.
der Konzeptionen berücksichtigt werden.
•
Die Aufforderung das bürgerschaftliche Engagement zu stärken ist auch ein
Anliegen der Verwaltung. Esfinden z.T.bereits Gespräche mit Altenclubs und
Selbsthilfeorganisationen statt, um neue Ideen zu entwickeln. Dem Vorschlag
des Seniorenbeirates, dass ein jährliches Treffen mit den entsprechenden
Institutionen stattfinden soll, wird gerne nachgekommen.
In Vertretung
•
P:\SOO\DATEN\SOO_20\AUSSCHUSS\ANTRAG
SENIORENBEIRATI.DOC
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.r'/0 723
Antrag des Seniorenbeirates an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
der Stadt Erftstadt
Bctrcff;
Hilfe- und pflcgcbcdürftige Menschen in Erftstadt - Bcdarfssituation,
Herausfordcrungcn
und Lösungsmöglichkciten
zukünftigc
1. Bedarfssituation
•
Immer mehr Menschen über 80 Jahre brauchen Hilfe, Zuwendung und Assistenz. Die
Enquetekommission des Landtags Nordrhein- Westfalen "Situation und Zukunft der Pflege in
NRW" definiert in ihrem Bericht 2005 folgende Bevölkerungsgruppen als besonders hilfeund pflegebedürftig:
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Menschen mit chronischen Erkrankungen
Hochaltrige Menschen
Menschen mit Demenz
Ältere Menschen mit Behinderungen
Allein Lebende und kinderlose (Ehe- )Paare
Menschen mit Migrationshintergrund.
Gutachten und die Erfahrungen derjenigen, die in die Beratung und Betreuung dieser
Personengruppen eingebunden sind, schätzen die heutige Versorgungssituation als defizitär
ein. Das gilt sowohl für die ambulanten Hilfen als auch für die stationären Einrichtungen der
Pflege und Betreuung. Dramatisch gestaltet sich laut Bericht der Enquetekommission die
Steigerungsrate von Pflegebedürftigen im Erfikreis:
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Bis zum Jahr 2040 rechnet man mit einer Zunahme von 65,9 Prozent Pflegebedürftigen! Das
bedeutet im Klartext: Es ist höchste Zeit, dass sich die Verantwortlichen - auch der Stadt
Erftstadt - diesem Problem stellen.
2. Aufgaben des Seniorenbeirates
dcr Stadt Erftstadt
Die Aufgaben des Seniorenbeirates der Stadt Erftstadt sind laut Satzung unter anderem:
die parlamentarischen Gremien (Rat und Ausschüsse) sowie die Verwaltung in Fragen der
Altenarbeit zu beraten;
die verantwortlichen Stellen aufspezifische Probleme der Senioren aufmerksam zu
machen und dcren Arbeit zu verfolgen;
bei der Planung von Angeboten und Hilfen für Senioren mitzuwirken.
Mit diesen Aufgaben hat sich der Seniorenbeirat in seinen letzten Sitzungen intensiv
auscinandergesetzt.
2. t Bedarf in der stationären (außerhäuslichen)
Pflcge
Ein eigens zum Thema "Zukunft der Pflege in Erftstadt" vom Seniorenbeirat eingerichteter
Arbeitskreis hat in einem ersten Schritt den Bedarf in der stationären Pflege ermittelt.
Demnach fehlen in Erftstadt aktuell 117 Plätze, in der Kurzzeitpflege weitere 10 Plätze.
Damit ist noch nicht der für die Zukunft prognostizierte Bedarf gedeckt. Der Seniorenbeirat
empfiehlt eine zeitnahe Erfüllung des aktuellen Bedarfs.
2.2 Bedarfsgerechtes Angebot der ambulanten Altenhilfe
•
Der Arbeitskreis hat sich ebenfalls mit der Frage beschäftigt, welche Alternativen es zur
Heimunterbringung gibt. Bekannt ist, dass die professionelle Pflege durch ambulante
Pflegedienste nicht bedarfsgerecht und in bestimmten Bedarfsfällen zu teuer ist. In den letzten
Jahren hat sich ein "grauer Pflegcmarkt" entwickelt: Familien, die ihre pflegebedürftigen
Angehörigen zu Hause betreuen, engagieren Pflegekräfte aus Polen und stellen so
kostengünstig eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder eine Urlaubsvertretung sicher.
Schätzungen zufolge gibt es zur Zeit ca. 50 000 solcher ausländischen Pflegekräfte in
Deutschland. Es ist nicht zu leugnen: Angebot und Nachfrage in dcr ambulanten Pflege
rauschen aneinander vorbei! In Erftstadt muss in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der
ambulanten Altenhilfe überlegt werden, wie diese bedarfsgerechter, sprich:
kundenorientierter, angeboten werden kann.
•
Ein unverzichtbarer Aspekt in der Sicherstellung von Pflege und Betreuung ist die Stärkung
des bürgerschaftliehen Engagements. Derzeit wird ein Wachstum bürgerschaftliehen
Engagements festgestellt, das sich außerhalb konventioneller Organisationsformen vollzogen
hat. Unter dem Eindruck eines Wertewandels verändert sich die Motivation für
ehrenamtliches Engagement: weg von den überkommenen, altruistischen Werten, hin zu
neuen Orientierurigen wie individueller Verwirklichung und gemeinschaftsorientierten
Werten. Altenhilfeplanung muss diesen Wertewandel in ihre Überlegungen und Planungen
einbeziehen .
2.3 Betreutes Wohncn
Zahlreiche ältere Mensehen können zwar noch in einer eigenen Wohnung leben, wünschen
aber die Sicherheit, "dass jemand da ist, wenn mal was passiert". Für sie käme das
Servicewohnen oder Betreutes Wohnen in Frage.
Zwar verfugt Erftstadt über mehrere Wohnanlagen, die jedoch den Bedarf an
kostengünstigem Betreuten Wohnen nicht decken. Darüber hinaus entspricht in den Augen
der Bewohner der Service solcher Anlagen nicht den Erwartungen.
Mehr preiswerte Wohnungen mit einem guten Service kämen den Wünschen vieler älterer
Mitbürger in Erftstadt sehr entgegen.
2
2.4 Alternative
Wohnformen:
Hausgemeinschaften
In den letzten Jahren findet eine Wohnform zunehmendes Interesse, die es in Holland, den
skandinavischen Ländern und Frankreich bereits seit über zehn Jahren gibt:
Hausgemeinschaften für ältere Menschen. Hierbei muss unterschieden werden zwischen zwei
Formen:
1. Hausgemeinschaften
•
flir demente Menschen.
Dabei handelt es sich um Wohngruppen, zum Teil als Solitäreinrichtung, zum Teil in
größeren stationären Pflegeheimen, in denen acht bis zwölf demente alte Menschen in einer
betreuten Gemeinschaft zusammenleben. Jeder hat sein eigenes Zimmer mit kleinem Bad und
nimmt tagsüber an den gemeinsamen Aktivitäten teil. Mittelpunkt dieser Aktivitäten sind die
hauswirtschaftliehen Verrichtungen wie Eirikaufen, Kochen, Waschen und Bügeln, die je
nach Beeinträchtigungsgrad von den Bewohnern erledigt werden. Dieses alltagspraktische
Training trägt nachweislich zu einer Erhöhung der Lebensqualität der Bewohner bei.
Ein solches Angebet fehlt in Erftstadt.
2. Hausgemeinschaften
als freiwillige. bewusst geplante Lebensgemeinschaften
Diese Wohnform findet immer mehr Anhänger; die, die es gewagt haben, möchten nicht mehr
darauf verzichten:
Mehrere Menschen entscheiden sich, häufig nach langer Vorbereitungszeit, gemeinsam in
einem Haus zusammen zu leben. Nach den experimentellen Wohngemeinschaften, die in den
achtziger Jahren "in" waren und sich letztendlich nicht bewährten, bevorzugen die heutigen
Initiatoren der Hausgemeinschaften ein gemeinsames Leben auf Distanz, mit der Möglichkeit,
sich jederzeit in seine eigenen vier Wände zurück ziehen zu können. FOr diesen Zweck
wählen sie Häuser, in denen vier bis acht Bewohner jeder in einer eigenen kleinen Wohnung
leben und dennoch nach Wunsch gemeinsam mit anderen ihren Tag gestalten können.
•
In Erftstadt sollte diese Wohnform, für die es immer mehr Anhänger gibt, initiiert werden.
Hierbei bietet sich eine enge Zusammenarbeit mit der VHS an, die in Workshops auf das
Projekt aufmerksam rnachcn und eine Diskussion anregen könnte.
Alle vorgeschlagenen Maßnahmen (die keinen Anspruch aufVollständigkeit erheben) sollen
dazu dienen, dem zukünftigen erhöhten Hilfe- und Betreuungsbedarf für ältere Menschen in
unterschiedlichen Formen gerecht zu werdcn.
Der Seniorenbeirat sieht sich in der Verantwortung, gemeinsam mit der Stadt Erftstadt
geeignete Projekte zu planen, zu initiieren und die Umsetzung zu begleiten. Eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt und Seniorenbeirat ist hierfür unabdingbar.
3
•
3. Forderungen des Seniorenbelrates
Im Mittelpunkt der .Pflcgepolitik" müssen der Mensch, seine Würde und die Gewährleistung
dieser Würde auch zu Zeiten fortgeschrittener körperlicher oder geistiger Schwäche und
Hilfebedürftigkeit stehen.
Die Stadt Ertlstadt ist im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet, ihre Bürger mit
lebenswichtigen Gütern zu versorgen. Dabei geht es nicht nur um die Bereitstellung von
Strom und Wasser, sondern auch um eine bedarfsgerechte Pflegepolitik.
Im Zusammenwirken von Stadt, Seniorenbeirat, Wohnungswirtschaft. gesellschaftlichen
Organisationcn, Kirchengemeinden und den Betroffenen sollen entsprechende Konzepte
entwickelt werden.
•
Der Seniorenbeirat fordert den Ausschuss fur Soziales und Gesundheit der Stadt auf,
folgende Maßnahmen zu beschließen:
I. Innerhalb von zwei Jahren muss die Stadt ein Konzept vorlegen, das dem aktuellen und
zunehmenden Bedarf an Pflege und Betreuung gerecht wird. Hierzu regt der
Seniorenbeirat die Bildung eines Arbeitskreises an, der ausje zwei Mitgliedern des
Stadtrates, der Stadtverwaltung und des Seniorenbeirates der Stadt besteht. Diese haben
die Aufgabe, ggf. unter Einbeziehung weiterer sachkundiger Bürger oder Organisationen,
ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.
2. Im Sinne der satzungsgemäß vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Stadt und
dem Seniorenbeirat bittet der Seniorenbeirat die Stadt um eine schriftliche Mitteilung
darüber:
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welche Projekte im Bereich der Altenhilfe und -betreuung geplant sind;
welche Bauvoranfragen vorliegen;
ob Investoren bereits Pläne zur Verwirklichung von Bauprojekten vorgelegt haben;
ob bereits Baugenehmigungen erteilt wurden.
3. Um der zunehmenden Bedeutung von bürgerschaftlichcm Engagement gerecht zu werden,
wird die Stadt aufgefordert, die in Erftstadt ansässigen Gruppen, Organisationcn und
Institutionen mindestens einmal jährlich zu einem Treffen einzuladen. Diese Treffen, die
von einem Mitglied der Stadtverwaltung moderiert werden, dienen
dem Austausch der Gruppierungen untereinander
der Feststellung von Hilfebedarfen und den daraus folgenden Aktivitäten und
der Abstimmung und Koordination derselben.
Der Seniorenbeirat wird sieh in seinen nächsten Sitzungen vorrangig mit der vorgenannten
Maßnahmen beschäftigen und hom auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit der Stadt
Erflstadt.
Erflstadt, 24.05.2005
4
Anlage zu S 8 I 0723
31. J 0.2005
Antrag bzgl. verschiedener
Altenhilfe und -ptlcgc
Maßnahmen
und Erstellung von Konzepten
im Bereich
Die Planung von Konzepten im Bereich der Altenhilfe obliegt für die kreisangehörigen
Städte
und Gemeinden dem Rhcin-Erft-Krcis.
Nach Auskunft des Rhein-Erfr-Kreises
( Frau Huek) wird im Februar 2006 eine überarbeitete
Planung in diesem Bereich vorgelegt worden können.
•
Auch die Stadt Erftstadt erarbeitet zurzeit einen aktuellen domegraphischen
Entwicklungsbericht
und wird diesen nach Auskunft Amt -6 I- in einer Sondersitzung
17.01.2006 zum Thema Stadtentwicklungsplanung
im Rathaus vorstellen .
am
Aufgrund vorliegender Statistiken aus 2004 ist ersichtlich, dass die Zahl der älteren Mitbürger
ab 60 Jahren bei ca. 12.900 Personen liegt. Dies rnacht bei einer Bevölkerungszahl
von
52.000 Bürgern in Ernstadt einen prozentualen Anteil von etwa 25 %.
Weiterhin ist aufgrund der vorliegenden Statistiken davon auszugehen, dass der Anteil der
Kinder bis zum Jahr 2015 sinkt. Der Anteil der 25jährigen steigt an, der Personenkreis
der bis 50jährigen wird absinkcn und die Zahl der über 50jährigen wird stark ansteigen.
Zentrale Ziele eines Altenhilfeplanes
•
wären:
I. die Ermöglichung eines selbständigen und selbstbestimmten
Lebens in allen
Lebenssituationen,
dazu gehören die Weiterentwicklung
von Sozialstrukturen,
die im
ambulanten und stationären Bereich Versorgungssicherheit
und Versorgungsqualität
gewährleisten .
2. Vorrang des Grundsatzes
3. Weiterentwicklung
von Wohnformen
4. eine stärkere Beteiligung
5. Förderung des Ehrenamtes,
1-1 iIfestrukturcn
In Vertretung
ambulant
vor stationär
und Wohnungen
von Senioren am kulturellen
Verknüpfung
8 möglichst
barrierefrei
und gesellschaftlichen
des Ehrenamtes
mit professionellen
)
Leben