Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. verschiedener Maßnahmen und Erstellung von Konzepten Im Bereich der Altenhilfe und -Betreuung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
597 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32

Inhalt der Datei

Öffentlich S 8/0723 • Amt: - 50BeschIAusf.: - 50 Datum: Betreff: 16.08.2005 Antrag bzgl. verschiedener Maßnahmen und Erstellung von Konzepten Im Bereich der Altenhilfe und -Betreuuna Finanzielle Auswirkungen: Keine • Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt den Antrag des Seniorenbeirates bzgl. des bedarfsgerechten Angebotes für pflegebedürftige Menschen in Erftstadt. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einem Anstieg der älteren Bevölkerung massiv zu rechnen. Bereits heute liegt der Anteil der Senioren bei 27 % der Gesamtbevölkerung und wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Vor diesem Hintergrund sollten die Kommunen .Seniorenplöne" entwickeln. auch unter dem Aspekt. dass der Rhein-Erft-Kreisdie Durchführung der Pflichtaufgaben nach dem Landespflegegesetz NRW (Pflegekonferenz. Pflegebedarfsplan) nicht mehr wahrnimmt. Die Stadt Erftstadt unterhält seit 1998 ein Beratungsbüro für Pflegebedürftige; Senioren und Behinderte im Rathaus in Erftstadt. Der Beratungsbedarf ist steigend (Fallzahlen zum 30.06.05: 650 Beratungen im Bereich Pflege und Alter. 54 im Bereich Behinderung). P:\500\OATEN\500_20\AUSSCHUSS\ANTRAG SENIORENBElRAT1.DOC Der Vorschlag des Seniorenbeirates ein Konzept zu erarbeiten bzgl. Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Pflegepolitik wird aufgegriffen. Die Gründung eines Arbeitskreises bestehend aus je 2 Mitgliedern des Rates, der Verwaltung und des Seniorenbeirates sollte in nächster Zeit in Angriff genommen werden. Die Verwaltung kann im Vorfeld der Planungen, z.B. welche Projekte der Altenhilfe angedacht sind, die Einbeziehung des Seniorenbeirates nicht in Betracht ziehen. Eskönnen jedoch Wünsche und Vorschläge des Beirates bzgl. der Konzeptionen berücksichtigt werden. • Die Aufforderung das bürgerschaftliche Engagement zu stärken ist auch ein Anliegen der Verwaltung. Esfinden z.T.bereits Gespräche mit Altenclubs und Selbsthilfeorganisationen statt, um neue Ideen zu entwickeln. Dem Vorschlag des Seniorenbeirates, dass ein jährliches Treffen mit den entsprechenden Institutionen stattfinden soll, wird gerne nachgekommen. In Vertretung • P:\SOO\DATEN\SOO_20\AUSSCHUSS\ANTRAG SENIORENBEIRATI.DOC G~u(M-<J ho' - AtJo - evn-, /If.OI,O~~'JJ/- .r'/0 723 Antrag des Seniorenbeirates an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit der Stadt Erftstadt Bctrcff; Hilfe- und pflcgcbcdürftige Menschen in Erftstadt - Bcdarfssituation, Herausfordcrungcn und Lösungsmöglichkciten zukünftigc 1. Bedarfssituation • Immer mehr Menschen über 80 Jahre brauchen Hilfe, Zuwendung und Assistenz. Die Enquetekommission des Landtags Nordrhein- Westfalen "Situation und Zukunft der Pflege in NRW" definiert in ihrem Bericht 2005 folgende Bevölkerungsgruppen als besonders hilfeund pflegebedürftig: • • • • • • Menschen mit chronischen Erkrankungen Hochaltrige Menschen Menschen mit Demenz Ältere Menschen mit Behinderungen Allein Lebende und kinderlose (Ehe- )Paare Menschen mit Migrationshintergrund. Gutachten und die Erfahrungen derjenigen, die in die Beratung und Betreuung dieser Personengruppen eingebunden sind, schätzen die heutige Versorgungssituation als defizitär ein. Das gilt sowohl für die ambulanten Hilfen als auch für die stationären Einrichtungen der Pflege und Betreuung. Dramatisch gestaltet sich laut Bericht der Enquetekommission die Steigerungsrate von Pflegebedürftigen im Erfikreis: • Bis zum Jahr 2040 rechnet man mit einer Zunahme von 65,9 Prozent Pflegebedürftigen! Das bedeutet im Klartext: Es ist höchste Zeit, dass sich die Verantwortlichen - auch der Stadt Erftstadt - diesem Problem stellen. 2. Aufgaben des Seniorenbeirates dcr Stadt Erftstadt Die Aufgaben des Seniorenbeirates der Stadt Erftstadt sind laut Satzung unter anderem: die parlamentarischen Gremien (Rat und Ausschüsse) sowie die Verwaltung in Fragen der Altenarbeit zu beraten; die verantwortlichen Stellen aufspezifische Probleme der Senioren aufmerksam zu machen und dcren Arbeit zu verfolgen; bei der Planung von Angeboten und Hilfen für Senioren mitzuwirken. Mit diesen Aufgaben hat sich der Seniorenbeirat in seinen letzten Sitzungen intensiv auscinandergesetzt. 2. t Bedarf in der stationären (außerhäuslichen) Pflcge Ein eigens zum Thema "Zukunft der Pflege in Erftstadt" vom Seniorenbeirat eingerichteter Arbeitskreis hat in einem ersten Schritt den Bedarf in der stationären Pflege ermittelt. Demnach fehlen in Erftstadt aktuell 117 Plätze, in der Kurzzeitpflege weitere 10 Plätze. Damit ist noch nicht der für die Zukunft prognostizierte Bedarf gedeckt. Der Seniorenbeirat empfiehlt eine zeitnahe Erfüllung des aktuellen Bedarfs. 2.2 Bedarfsgerechtes Angebot der ambulanten Altenhilfe • Der Arbeitskreis hat sich ebenfalls mit der Frage beschäftigt, welche Alternativen es zur Heimunterbringung gibt. Bekannt ist, dass die professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste nicht bedarfsgerecht und in bestimmten Bedarfsfällen zu teuer ist. In den letzten Jahren hat sich ein "grauer Pflegcmarkt" entwickelt: Familien, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen, engagieren Pflegekräfte aus Polen und stellen so kostengünstig eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder eine Urlaubsvertretung sicher. Schätzungen zufolge gibt es zur Zeit ca. 50 000 solcher ausländischen Pflegekräfte in Deutschland. Es ist nicht zu leugnen: Angebot und Nachfrage in dcr ambulanten Pflege rauschen aneinander vorbei! In Erftstadt muss in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der ambulanten Altenhilfe überlegt werden, wie diese bedarfsgerechter, sprich: kundenorientierter, angeboten werden kann. • Ein unverzichtbarer Aspekt in der Sicherstellung von Pflege und Betreuung ist die Stärkung des bürgerschaftliehen Engagements. Derzeit wird ein Wachstum bürgerschaftliehen Engagements festgestellt, das sich außerhalb konventioneller Organisationsformen vollzogen hat. Unter dem Eindruck eines Wertewandels verändert sich die Motivation für ehrenamtliches Engagement: weg von den überkommenen, altruistischen Werten, hin zu neuen Orientierurigen wie individueller Verwirklichung und gemeinschaftsorientierten Werten. Altenhilfeplanung muss diesen Wertewandel in ihre Überlegungen und Planungen einbeziehen . 2.3 Betreutes Wohncn Zahlreiche ältere Mensehen können zwar noch in einer eigenen Wohnung leben, wünschen aber die Sicherheit, "dass jemand da ist, wenn mal was passiert". Für sie käme das Servicewohnen oder Betreutes Wohnen in Frage. Zwar verfugt Erftstadt über mehrere Wohnanlagen, die jedoch den Bedarf an kostengünstigem Betreuten Wohnen nicht decken. Darüber hinaus entspricht in den Augen der Bewohner der Service solcher Anlagen nicht den Erwartungen. Mehr preiswerte Wohnungen mit einem guten Service kämen den Wünschen vieler älterer Mitbürger in Erftstadt sehr entgegen. 2 2.4 Alternative Wohnformen: Hausgemeinschaften In den letzten Jahren findet eine Wohnform zunehmendes Interesse, die es in Holland, den skandinavischen Ländern und Frankreich bereits seit über zehn Jahren gibt: Hausgemeinschaften für ältere Menschen. Hierbei muss unterschieden werden zwischen zwei Formen: 1. Hausgemeinschaften • flir demente Menschen. Dabei handelt es sich um Wohngruppen, zum Teil als Solitäreinrichtung, zum Teil in größeren stationären Pflegeheimen, in denen acht bis zwölf demente alte Menschen in einer betreuten Gemeinschaft zusammenleben. Jeder hat sein eigenes Zimmer mit kleinem Bad und nimmt tagsüber an den gemeinsamen Aktivitäten teil. Mittelpunkt dieser Aktivitäten sind die hauswirtschaftliehen Verrichtungen wie Eirikaufen, Kochen, Waschen und Bügeln, die je nach Beeinträchtigungsgrad von den Bewohnern erledigt werden. Dieses alltagspraktische Training trägt nachweislich zu einer Erhöhung der Lebensqualität der Bewohner bei. Ein solches Angebet fehlt in Erftstadt. 2. Hausgemeinschaften als freiwillige. bewusst geplante Lebensgemeinschaften Diese Wohnform findet immer mehr Anhänger; die, die es gewagt haben, möchten nicht mehr darauf verzichten: Mehrere Menschen entscheiden sich, häufig nach langer Vorbereitungszeit, gemeinsam in einem Haus zusammen zu leben. Nach den experimentellen Wohngemeinschaften, die in den achtziger Jahren "in" waren und sich letztendlich nicht bewährten, bevorzugen die heutigen Initiatoren der Hausgemeinschaften ein gemeinsames Leben auf Distanz, mit der Möglichkeit, sich jederzeit in seine eigenen vier Wände zurück ziehen zu können. FOr diesen Zweck wählen sie Häuser, in denen vier bis acht Bewohner jeder in einer eigenen kleinen Wohnung leben und dennoch nach Wunsch gemeinsam mit anderen ihren Tag gestalten können. • In Erftstadt sollte diese Wohnform, für die es immer mehr Anhänger gibt, initiiert werden. Hierbei bietet sich eine enge Zusammenarbeit mit der VHS an, die in Workshops auf das Projekt aufmerksam rnachcn und eine Diskussion anregen könnte. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen (die keinen Anspruch aufVollständigkeit erheben) sollen dazu dienen, dem zukünftigen erhöhten Hilfe- und Betreuungsbedarf für ältere Menschen in unterschiedlichen Formen gerecht zu werdcn. Der Seniorenbeirat sieht sich in der Verantwortung, gemeinsam mit der Stadt Erftstadt geeignete Projekte zu planen, zu initiieren und die Umsetzung zu begleiten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt und Seniorenbeirat ist hierfür unabdingbar. 3 • 3. Forderungen des Seniorenbelrates Im Mittelpunkt der .Pflcgepolitik" müssen der Mensch, seine Würde und die Gewährleistung dieser Würde auch zu Zeiten fortgeschrittener körperlicher oder geistiger Schwäche und Hilfebedürftigkeit stehen. Die Stadt Ertlstadt ist im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet, ihre Bürger mit lebenswichtigen Gütern zu versorgen. Dabei geht es nicht nur um die Bereitstellung von Strom und Wasser, sondern auch um eine bedarfsgerechte Pflegepolitik. Im Zusammenwirken von Stadt, Seniorenbeirat, Wohnungswirtschaft. gesellschaftlichen Organisationcn, Kirchengemeinden und den Betroffenen sollen entsprechende Konzepte entwickelt werden. • Der Seniorenbeirat fordert den Ausschuss fur Soziales und Gesundheit der Stadt auf, folgende Maßnahmen zu beschließen: I. Innerhalb von zwei Jahren muss die Stadt ein Konzept vorlegen, das dem aktuellen und zunehmenden Bedarf an Pflege und Betreuung gerecht wird. Hierzu regt der Seniorenbeirat die Bildung eines Arbeitskreises an, der ausje zwei Mitgliedern des Stadtrates, der Stadtverwaltung und des Seniorenbeirates der Stadt besteht. Diese haben die Aufgabe, ggf. unter Einbeziehung weiterer sachkundiger Bürger oder Organisationen, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. 2. Im Sinne der satzungsgemäß vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Seniorenbeirat bittet der Seniorenbeirat die Stadt um eine schriftliche Mitteilung darüber: • welche Projekte im Bereich der Altenhilfe und -betreuung geplant sind; welche Bauvoranfragen vorliegen; ob Investoren bereits Pläne zur Verwirklichung von Bauprojekten vorgelegt haben; ob bereits Baugenehmigungen erteilt wurden. 3. Um der zunehmenden Bedeutung von bürgerschaftlichcm Engagement gerecht zu werden, wird die Stadt aufgefordert, die in Erftstadt ansässigen Gruppen, Organisationcn und Institutionen mindestens einmal jährlich zu einem Treffen einzuladen. Diese Treffen, die von einem Mitglied der Stadtverwaltung moderiert werden, dienen dem Austausch der Gruppierungen untereinander der Feststellung von Hilfebedarfen und den daraus folgenden Aktivitäten und der Abstimmung und Koordination derselben. Der Seniorenbeirat wird sieh in seinen nächsten Sitzungen vorrangig mit der vorgenannten Maßnahmen beschäftigen und hom auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit der Stadt Erflstadt. Erflstadt, 24.05.2005 4 Anlage zu S 8 I 0723 31. J 0.2005 Antrag bzgl. verschiedener Altenhilfe und -ptlcgc Maßnahmen und Erstellung von Konzepten im Bereich Die Planung von Konzepten im Bereich der Altenhilfe obliegt für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dem Rhcin-Erft-Krcis. Nach Auskunft des Rhein-Erfr-Kreises ( Frau Huek) wird im Februar 2006 eine überarbeitete Planung in diesem Bereich vorgelegt worden können. • Auch die Stadt Erftstadt erarbeitet zurzeit einen aktuellen domegraphischen Entwicklungsbericht und wird diesen nach Auskunft Amt -6 I- in einer Sondersitzung 17.01.2006 zum Thema Stadtentwicklungsplanung im Rathaus vorstellen . am Aufgrund vorliegender Statistiken aus 2004 ist ersichtlich, dass die Zahl der älteren Mitbürger ab 60 Jahren bei ca. 12.900 Personen liegt. Dies rnacht bei einer Bevölkerungszahl von 52.000 Bürgern in Ernstadt einen prozentualen Anteil von etwa 25 %. Weiterhin ist aufgrund der vorliegenden Statistiken davon auszugehen, dass der Anteil der Kinder bis zum Jahr 2015 sinkt. Der Anteil der 25jährigen steigt an, der Personenkreis der bis 50jährigen wird absinkcn und die Zahl der über 50jährigen wird stark ansteigen. Zentrale Ziele eines Altenhilfeplanes • wären: I. die Ermöglichung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens in allen Lebenssituationen, dazu gehören die Weiterentwicklung von Sozialstrukturen, die im ambulanten und stationären Bereich Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität gewährleisten . 2. Vorrang des Grundsatzes 3. Weiterentwicklung von Wohnformen 4. eine stärkere Beteiligung 5. Förderung des Ehrenamtes, 1-1 iIfestrukturcn In Vertretung ambulant vor stationär und Wohnungen von Senioren am kulturellen Verknüpfung 8 möglichst barrierefrei und gesellschaftlichen des Ehrenamtes mit professionellen ) Leben